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Christian Vasili Schütze Die Subversion verletzender Worte Grundlagen einer Politik des Performativen
Die Subversion verletzender Worte
Christian Vasili Schütze promovierte in Philosophie und arbeitet als Lehrer für Philosophie und Mathematik in Hamburg. Dort ist er beteiligt an der Konzeption von Bildungsplänen für das Schulfach Philosophie und an der Organisation des Wettbewerbs »Jugend debattiert«.
Inhalt
VOLWOTL. u ansehen ae ae re ae ee ee ee 15
Einleitung: US-amerikanische Debatten um Hate Speech und die Kritik
2.1 Politische Debatten um Interventionen gegen Hate Speech 22 2.2. Juristische Debatte um Hate Speech und freie
2.3 Philosophische Debatte um Subordination und Silencing
durch Hate Speech. 1... nn. ses 27 2.4 Butlers Kritik an Sanktionierungen und das Konzept der
3. Kritik an Butlers Konzeption der Subversion von Hate Speech . 33
3.1 Die illokutionär-perlokutionär-Unterscheidung und das
3.2 Die Konzeption von Iterabilität und die Konstituierung von
Autorität ee 35 3.3 Die Bestimmung von Bedingungen der subversiven
Resignifizierüng +... wann han eher 37 3.5. Bütlers'Schreibstil eu: 41
INHALT
Kapitel I: Die Wiederholung sprachlicher Verletzungen. Prohibitive und
1.1 Das N-Wort in einem Kolloquium zu epistemischer Gewalt 1.2 Das N-Wort in einer Vorlesung über sprachliche Gewalt ...
2.4 Unterschiede zwischen Hate Poetry und Kanak Sprak/Kanak
Attak inneren
3. Unterschiedliche sprachpolitische und sprachphilosophische Lögiken u... aueh 3.3 Stillstellen vs. Dynamisieren der Wirkungen von
Benennüungen u.a eh 3.4 Stillstellen vs. Dynamisieren von Identitäten und Positiönierungen. ur... ee nenne
4. Zwischenergebnisse und Leitfragen für die weiteren Üntersüchüngen nur. 22000 2a een ae
Kapitel II: Logik der Iterabilität. Praktiken, Strukturen, subversive Resigniiizierüung: sauna Haase aan
1. Subversive Resignifizierung und Iterabilität, Praktiken und Strüktüren:. „u... ee ira 1.1 Theoretisches Ziel: Linguistizismus und
1.2 Begriffliche Ausgangspunkte: Praktiken und Strukturen ... 1.3 Orientierungspunkte: Drei spannungsvolle
2.1 Verräumlichung, Differenzierung und Identifizierung 2.2. Differentielle Wiederholungen: Perspektive der Struktur
48 50 52
INHALT
2.3 Die Konstituierung von Praktiken vor dem Horizont von Idealitäten. usa ea
2.4 Die Konstituierung von Idealitäten auf der Grundlage von Praktiken: Idealisierüng +... 20. 0
2.5 Die Verschränkung von Praktiken und Strukturen:
. Die Verschränkung von Selbst-Identität und Selbst-Differenz .. 3.3 Strukturelle Unabschließbarkeit und strukturelle differance 3.4 Die Verschränkung von Selbst-Identität und Selbst-
. Die Verschränkung von Veränderung und relativer Stabilität ... 4.7 Die Verschränkung von Veränderung und relativer Stabilität 2... sense
5.3 Der Ausschluss der Parasiten und die Logik des Supplements nu. 5.4 Die Wiederkehr der Parasiten und die Unabschließbarkeit des.Kontextes; „anassnsnssansaha na base 5.5 Differance und Iterabilität der Sprecher_innen-Intentionen
6.2 Iterabilität, gesellschaftliche Faktoren und relative Stabilität: u... nee 6.3 Verbindungen zwischen sprachlichen Einheiten und
10 INHALT
Kapitel III: Die soziale und die psychisch-somatische Dimension sprachlicher Verletzungen. Illokutionäre und perlokutionäre
Wirküngen: „u... 153
1.2 Probleme der lokutionär-illokutionär-Unterscheidung .... 157
1.3 Probleme der illokutionär-perlokutionär-Unterscheidung . 159 1.4 Status eines neuen Kriteriums für die illokutionär-
1.5 Ein neues Kriterium für die illokutionär-perlokutionär- Unterscheidung. u... een 171 2. Soziale und psychisch-somatische Dimension sprachlicher Verletzungen: +...4.45.00. A een een 175 2.2 Die psychisch-somatische Dimension sprachlicher Verletzungen. uusua4..04 eneinio an aan 180 3.2 Das Scheitern verletzender Worte in der sozialen Dimension. asien 187 3.3 Das Scheitern verletzender Worte in der psychisch-
4. Wechselwirkungen der Dimensionen und Möglichkeiten der
Subversion 3... nee sai 192 4.2. Die Interdependenz von lokutionärer, illokutionärer und
4.3 Konsequenzen für die Möglichkeit der Subversion
5. Konsequenzen für sprachpolitische Auseinandersetzungen .... 199
5.2 Die Beteiligung der Betroffenen an ihren sprachlichen
Verletzungen. nass nase nase aa aaa 204
5.3 Die Mitverantwortung der Betroffenen für sprachliche Verletzungen: „u.45:e ns nes ann 206
INHALT
5.4 Einordnung unterschiedlicher Konzeptionen sprachlicher Verletzungen sun ss ss ta tnan EEUN EESAN
5.6 Das Aussprechen oder Ausschreiben des N-Wortes in ZIELEN». are aller era een
4. 5;
Notwendige Entscheidungen über die Subversivität von Praktiken o opirre antin eek ae
Status der Faktoren subversiver Praktiken mit verletzenden Worten u...
Kapitel IV: Soziale Faktoren der Subversion verletzender Worte.
1:
Vorüberlegungen. aus anasszanastennerr 1.1 Zwei Sorten sozialer Faktoren: Umwendung und Wirkmächtiskeit: 342.2. 42 2204 en 1.2 Soziale Faktoren der Subversion und Faktoren sozialer Verletzungen: Hrn... enor iE naar E aE EENS
2.1 Die Relevanz von Tropen für die Bestimmung von Praktiken 4... unseres 2.2 Die Funktionsweise der umwendenden Trope des Vöorführens u... nase er 2.4 Die Verfügbarkeit umwendender Tropen und der Vollzug subversiver Praktiken ....rcrsssrciceresrenscreserieress 2.5 Die Vertrautheit umwendender Tropen und der Erfolg 2.6 Die Wirkmächtigkeit von Praktiken, in denen umwendende
12 INHALT 3.1 Die Relevanz von Verkörperungen für die Wirksamkeit von Tropen nn een 247 3.4 Strukturen der Hexis als Erfolgsfaktoren subversiver Praktiken. zu... see 253 3.5 Die Macht der Verkörperungen und die Macht der Praktiken. 2.0.2... nennen 255 4.1 Die Relevanz diskursiver Formationen für die Bestimmung von Praktiken. 2.20 257 4.4 Umkämpftheit der Diskurse als Erfolgsfaktor subversiver Praktiken... une len 266 5.1 Die Relevanz von Sprecher_innen-Positionierungen für 5.2 Sprecher_innen-Positionierungen und subversive Praktiken, u.n.se sense anne 275 5.4 Soziale Positionierungen als Erfolgsfaktor subversiver Praktiken. sasas02000000 RR RR ansehe aan 280 5.5 Die Macht der Sprecher_innen-Positionen und die Macht derPraktiken: sorasrppesarep tanine o eaae EE EEEa aNG 282 . Wechselwirkungen der Faktoren und gesellschaftliche Itera bilitat u... Areale 283 6.2 Rückwirkung subversiver Praktiken auf Faktoren ihrer Konstitution. u. nass. 0: a0 AB aan 287
INHALT 13
Kapitel V: Akteursbezogene Faktoren der Subversion verletzender
1. 'Vorüberlegüngen. u... ae 292 1.1 Psychisch-somatische Verletzungen und akteursbezogene 1.2 Erfolgsfaktoren der perlokutionären Dimension 2. Der Habitus als individuelle psychisch-somatische Struktur ... 295 2.1 Sozialer Raum und soziale Dimension sprachlicher Verletzungen uses 295 2.2 Habitus und psychisch-somatische Dimension sprachlicher Verletzungen: „usssau und sonarem niy Ein En SaN 297
2.7 Der Habitus als Ausgangspunkt widerständiger Praktiken . 308 2.8 Wechselwirkungen zwischen Benennungen und Habitus .. 311
14 INHALT
Vorwort
Sprachpolitische Debatten überschreiten hierzulande seit einigen Jahren zunehmend die akademischen und aktivistischen Kontexte und erlangen größere gesellschaftliche Aufmerksamkeit. Auseinandersetzungen um Hate Speech in sozialen Netzwerken, um gendergerechte Sprache, um das Ausschreiben oder Aussprechen des N-Wortes oder um »Cancel Culture« sind Beispiele hierfür. Geht es um Hate Speech, stehen häufig Sanktionierungen im Zentrum der Debatten: zum einen Forderungen nach juristischen Eingriffen wie etwa härtere Strafen für Hassrede im Internet oder ein Verbot der Verwendung des N-Wortes; zum anderen soziale Ächtungen wie das Öffentlich-Machen solcher Äußerungen in dafür eingerichteten Internet- Portalen, Shitstorms in sozialen Netzwerken oder Forderungen nach Entlassung bzw. Rücktritt. Solche Sanktionierungen tragen dazu bei, dass Hate Speech stärker thematisiert und häufiger erkannt und benannt wird. Und sie bewegen uns dazu, die eigenen Äußerungen und die anderer stärker daraufhin zu überprüfen, ob sie verletzende Wirkungen haben könnten. Damit befördern sie eine sensiblere Kommunikation. Diese Effekte sind zu begrüßen.
Sanktionierungen haben aber auch vielfältige problematische Wirkungen, von denen zwei aktuell an Relevanz gewinnen: Viele Menschen fühlen sich in ihrem Sprechen bevormundet und verwenden inkriminierte Ausdrücke oder Formulierungen aus Trotz weiter. Solche Reaktionen sind anschlussfähig an momentan erstarkende rechtspopulistische Weltbilder, nach denen »die Mächtigen« zunehmend bestimmten, wie »wir« zu leben hätten. Zudem bemerken gerade junge Menschen, dass Sanktionierungen bestimmter Wörter oder Äußerungen in Spannung stehen zu den Möglichkeiten des Spiels mit Sprache und ihren schnellen Wandlungen, insbesondere im Jugendslang. Die Verwendung des N-Wortes durch
16 VORWORT schwarze Rapper_innen, die Benennung »Kanake« unter Jugendlichen mit Rassismuserfahrungen, ironische Beleidigungen unter Freund_innen, das schnelle Auftauchen von Code-Wörtern für inkriminierte Ausdrücke - diesen alltäglichen Phänomenen scheinen Sanktionierungen von Sprache nur schwer gerecht werden zu können.
Als ich vor etwa 20 Jahren zum ersten Mal Judith Butlers Buch Hass spricht las, faszinierte mich sofort die Idee, dass verletzende Worte durch das, was Butler subversive Resignifizierung nennt, von den Betroffenen auf die Sprecher innen zurückgeworfen werden können. Ähnlich wie etwa bei der japanischen Kampfkunst Aikido wird hierbei der Verletzungskraft der Angreifer_innen nicht durch eine Gegenkraft frontal entgegengewirkt. Stattdessen wird die Kraft des Angriffs umgelenkt und auf die Angreifer_innen selbst zurückgeschleudert. Bei der subversiven Resignifizierung von Hate Speech werden die verletzenden Wirkungen der Worte grundlegend verändert - und auch die sozialen Positionierungen von Täter_innen und Opfern. Ein erheblicher Teil der problematischen Wirkungen von Sanktionierungen tritt hier nicht auf. Dabei verheißt die Logik der subversiven Resignifizierung — anders als die Logik der Sanktionierung -, einen Ansatzpunkt für die Umkehr von Machtverhältnissen zu eröffnen. Sie birgt insofern ein großes politisches Versprechen. Dieses politische Versprechen hat mich angetrieben.
Allerdings haben verschiedene Widersprüche und Probleme in Butlers Überlegungen es Kritiker_innen leicht gemacht, subversive Resignifizierung als Ansatz für alternative Interventionen gegen Hate Speech zurückzuweisen. Ein zentrales Ziel dieses Buches liegt darin, Butlers Ansatz ausgehend von den Kritiken zu einer schlüssigen und praxistauglichen Konzeption weiterzuentwickeln. Dabei geht es mir nicht darum, Sanktionen gegen Hate Speech grundsätzlich in Frage zu stellen. In vielen Kontexten halte ich sie für richtig und wirkungsvoll. Mir geht es darum, subversive Praktiken als weitere mögliche Form der Intervention stark zu machen.
Ein zweites Ziel dieses Buches besteht darin, die theoretischen Grundlagen, die in Debatten über Interventionen gegen Hate Speech, meist unausgesprochen, vorausgesetzt werden, zu klären, sodass solche Debatten fundierter und differenzierter geführt werden können. Dazu habe ich vor allem drei Aspekte genauer untersucht und weiterentwickelt: Erstens die auf Jacques Derrida zurückgehende Logik der Iterabilität, die ich mit einem Präzedenzfallmodell sprachlicher Praxis theoretisch zusammenführe, um
VORWORT 17 die Konstituierung und Veränderung der Verbindungen zwischen sprachlichen Einheiten und verletzenden Wirkungen zu erklären. Zweitens die auf John Langshaw Austin zurückgehende Unterscheidung zwischen illokutionären und perlokutionären Sprechakten, aus der ich eine Unterscheidung zwischen einer sozialen und einer psychisch-somatischen Dimension von Hate Speech entwickele, um die vielfältigen Wirkungen verletzender Worte detailliert zu erfassen und differenziertere Positionen zu umkämpften sprachpolitischen Fragen zu entwickeln. Drittens eine Bestimmung von Faktoren, die relevant dafür sind, ob und in welcher Weise subversive Praktiken mit verletzenden Worten in einem konkreten Kontext möglich sind und welche Erfolgsaussichten sie haben - ohne die eine Konzeption der subversiven Resignifizierung abstrakt bleibt und für eine sprachpolitische Praxis wenig konkreten Nutzen hat.
Die Debatten um Interventionen gegen Hate Speech sind in vielen Bereichen festgefahren, häufig stehen sich zwei gegensätzliche Positionen unversöhnlich gegenüber - ohne Aussicht auf Vermittlung. Indem ich die theoretischen Grundlagen zum Verständnis von Hate Speech und der Subversion verletzender Worte kläre und weiterentwickele, möchte ich die Möglichkeiten erweitern, neue Perspektiven in diese Debatten einzubringen und differenziertere Positionen zu entwickeln, die auch einander entgegenstehende Ansätze miteinander vermitteln können. Damit möchte ich auch einen Beitrag zur Überwindung dessen leisten, was Maria do Mar Castro Varela »lazy politics« genannt hat, wo »immer schon klar ist, wer gut und wer böse, was politisch korrekt und was absolut unakzeptabel ist.«! Auch ich sehe uns hier einer unendlich herausfordernden Ethik verpflichtet. Wir dürfen nicht bei einfachen Antworten stehenbleiben, sondern müssen immer wieder aufs Neue die eigenen Selbstverständlichkeiten hinterfragen und die eigenen Perspektiven weiterentwickeln.
Diese Arbeit wäre nicht entstanden ohne die Unterstützung einer Vielzahl von Anderen: Gesa Mayer hat mir immer wieder Mut gemacht, diese Arbeit zu schreiben, und meinen Blick für politische Aspekte meiner philosophischen Untersuchungen geschärft. Sybille Krämer ist meinen manchmal noch nicht ganz ausgereiften Überlegungen immer mit großer Wertschätzung begegnet und hat mich immer wieder dazu angetrieben, meine theo-
1 Castro Varela, »Lazy Politics. Antisemitismus, Rassismus und die Notwendigkeit politischer Arbeit«, 63
18 VORWORT retischen Bezugspunkte und Blickwinkel zu erweitern und meine Arbeit in größere Zusammenhänge zu stellen. Georg Bertrams inhaltlich messerscharfe, konstruktive Kritik hat mich dazu gebracht, entscheidende Stellen meiner theoretischen Konzeption zu überdenken und überzeugendere Ansätze zu entwickeln. Dafür bin ich den Genannten sehr dankbar. Danken möchte ich auch den Teilnehmer innen der Doktorand_innen-Kolloquien von Sybille Krämer und Georg Bertram, die mir immer wieder wichtige Denkanstöße gegeben haben, ganz besonders Hannes Kuch, Steffen Herrmann, Jule Govrin, David Lauer, Martin Feige und Fabian Börchers. Für ihre Anregungen und ihre Kritik will ich auch den Mitgliedern der Gesellschaft zur Erforschung der Nachträglichkeit danken, mit denen ich mehrfach Teile der Arbeit diskutiert habe, insbesondere Sebastian Schreull, Antje Gera, Liza Mattutat und Felix Breuning. Danken möchte ich auch Kyriakos Xantinidis, Mark Schumacher und Christoph Schwanke, die ebenfalls Teile der Arbeit gelesen und kommentiert haben, Jens Gerdes und Anne Dillmann, die mich auf sprachliche Aspekte hingewiesen haben, und besonders Florian Schmitt für die sorgfältige Durchsicht des Manuskripts. Ein spezieller Dank gilt Sofia Tsirindanis, in deren Taverne oberhalb des Standes Agios Ioannis auf der kleinen griechischen Insel Gavdos große Teile der vorliegenden Arbeit entstanden sind. Schließlich möchte ich ganz besonders Steffi Passenberg danken, die immer wieder dafür gesorgt hat, dass ich Räume und Zeiten gefunden habe, um diese Arbeit zu Ende zu schreiben, außerdem meinen Eltern Rainer und Voula Schütze, die mich in meinen Vorhaben immer ermutigt und unterstützt haben.
Christian Vasili Schütze
Hamburg, April 2022
Einleitung: US-amerikanische Debatten um Hate Speech und die Kritik an Butlers Konzeption der subversiven Resignifizierung
1. Subversive Praktiken mit verletzenden Worten
In seinem 1995 veröffentlichten Buch Kanak Sprak. 24 Misstöne vom Rande der Gesellschaft schreibt Feridun Zaimoğlu über die Benennung »Kanake«, sie sei »ein Etikett, das nach mehr als 30 Jahren Immigrationsgeschichte von Türken nicht nur Schimpfwort ist, sondern auch ein Name, den »Gastarbeiterkinder< der zweiten und vor allem der dritten Generation mit stolzem Trotz führen.« Dabei »signalisiert der Kanake: Hier stehe ich und gebe mit allem, was ich bin zu verstehen: Ich zeige und erzeuge Präsenz.«'
Drei Jahre darauf, 1998, gründet sich die antirassistische Gruppe Kanak Attak. Inihrem Gründungsmanifest heißt es: »Kanak Attak bietet eine Plattform für Kanaken aus den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen. [...] Unser kleinster gemeinsamer Nenner besteht darin, die Kanakisierung bestimmter Gruppen von Menschen durch rassistische Zuschreibungen mit allen ihren sozialen, rechtlichen und politischen Folgen anzugreifen.«?
14 Jahre später, im Januar 2012 findet im Berliner taz-Cafe die erste Hate-Poetry-Veranstaltung statt. Bei einer Lesung im November 2013 im Dortmunder Depot trägt der Journalist Deniz Yücel einen bayerischen Trachtenhut und einen Fußballschal von Schalke 04. Er liest vor: »Seit wann darf so ein Drecksmohammedaner so einen Artikel schreiben? So darfein Ausländer in Deutschland über Deutsche schreiben! Ich schäme mich, dass so einer in Deutschland schreiben darf. [...] Deniz Yücel (Name von der Redaktion frei erfunden) ist für mich der hässlichste Nazi der Welt. Boah, ist der Typ hässlich! [...] Der hat doch keine Ahnung vom Fußball. Sogar Hitler hatte mehr
1 Zaimoğlu, Kanak Sprak (im Folgenden KSP), 9, 14 2 Kanak Attak, »Manifest«
Ahnung vom Fußball.« Auf der Bühne und im Publikum wird herzhaft gelacht.’
Das Gemeinsame dieser drei antirassistischen Interventionen besteht darin, dass die Akteur innen verletzende Worte, von denen sie selbst betroffen sind, in einer Weise wiederverwenden, durch die die mit ihnen verbundenen Verletzungen nicht erneut vollzogen, sondern vorgeführt, bloßgestellt und zurückgeworfen werden: Für die Betroffenen verlieren die verletzenden Worte durch diese Wiederholungen nicht nur an verletzender Kraft, sie werden für sie zum Mittel des psychischen Durcharbeitens und Entlastens von früheren Verletzungen mit diesen Worten und zum Mittel der sozialen Selbstermächtigung, indem sie die Worte als stolze Selbstbezeichnungen verwenden. Diejenigen, die diese Worte mit der Intention zu verletzen verwendet haben, werden vorgeführt, bloßgestellt und dadurch selbst entmachtet. Die Wirkungen der verletzenden Worte werden durch diese Wiederholungen also in wesentlichen Aspekten umgewendet. Sprachpolitische Interventionen wie die drei oben beschriebenen nenne ich deshalb subversive Praktiken mit verletzenden Worten oder einfach Subversion verletzender Worte. Im Verlauf der vorliegenden Arbeit werde ich nach und nach die Funktionsweise und damit auch den Begriff der subversiven Praktiken mit verletzenden Worten genauer herausarbeiten.
Solche subversiven Praktiken mit verletzenden Worten haben viele Vorläufer: Bereits in den 1970er Jahren benutzte der schwarze Schauspieler und Comedian Richard Pryor das N-Wort ausgiebig in rassismuskritischen Sketchen.* 1986 gründete sich die schwarze Rap-Gruppe N.W.A, eine Abkürzung für »Niggaz wit Attitudes«. In ihrem Song »Real Niggaz« vom 1991 veröffentlichten Album Niggaz4Life rappen sie:
»Cause Im a real nigga / But I guess you figure / You can break me, take me / But watch me pull the trigger / Dre is just a nigga wit hard / A nigga that's smart / A nigga that’s paid to say / What others are scared to play«
Im selben Jahr veröffentlicht der schwarze Rapper Ice-T das Album O.G. Original Gangster. Im Song »Straight up Nigga« heißt es:
»Imanigga, a straight up nigga / From a hard school / Whatever you are / I dort care, that is you fool / Pm loud and proud / Well endowed with the big beef / Out on the corner / I hang out like a horse thief / So you can call me dumb or crazy / Ignorant, stupid, inferior
3 Siehe Ergin, »Hate Poetry: Rassistische Leserbriefe unterhaltsam gelesen«. 4 Siehe Kennedy, nigger, 31 f.
or lazy / Silly or foolish / But Pm badder and bigger / And most of all / Pm a straight up nigga«
Sicherlich werden in diesem Text teilweise auch Stereotype bekräftigt und damit stabilisiert. Dennoch findet hier eine Umwendung des Schimpfwortes »nigger« zu einer stolzen Selbstbezeichnung »nigga« statt und damit eine Subversion verletzender Worte.
Solche subversiven Praktiken werden nicht nur mit rassistischen Worten vollzogen. Paradigmatisch für eine Subversion verletzender Worte ist die Gründung der LGBTQ-Aktivist_innen-Gruppe Queer Nation 1990 in New York City, die dazu beitrug, dass sich der Ausdruck »queer« von einem Schimpfwort zu einer ermächtigenden Selbstbenennung wandeln konnte.’ In Deutschland hatte der ausgiebige positive Gebrauch des Wortes »schwul« in Rosa von Praunheims 1970 veröffentlichten Film »Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern die Situation, in der er lebt« wesentlichen Anteil daran, den Ausdruck für neue Kontexte und positive Verwendungsweisen zu öffnen. Die SlutWalks, die vor allem im Jahr 2011 weltweit stattfanden, trugen wesentlich dazu bei, den Ausdruck »Slut« bzw. »Schlampe« stärker positiv zu besetzen.‘ Ähnlich hatte die 1975 gegründete Schwuchtel- Eine Zeitung der Schwulenbewegung Anteil daran, den Ausdruck »Schwuchtel« stärker positiv zu konnotieren. Durch die »Krüppelgruppen«, die sich ab 1977 in deutschen Städten gründeten, wurde der Ausdruck »Krüppel« offensiv als provokanter Hinweis auf die anhaltende Stigmatisierung von Menschen mit Behinderung verwendet und ein politisches Selbstverständnis von »Behinderung« entwickelt.’ Trotz der subversiven Verwendungen werden alle diese Benennungen weiterhin auch als Schimpfworte gebraucht. Ihre Bedeutungen und Wirkungen bleiben umkämpft.
Subversiv wiederverwendet werden nicht nur Benennungen wie »Kanake«, »queer«, »schwul«, »Schwuchtel«, »Slut« und »Krüppel«. Unter anderem bei Hate Poetry geschieht dies auch mit einzelnen Äußerungen wie etwa rassistischen und/oder sexistischen Hass-Zuschriften. Das Konzept von Hate Poetry wurde vielfach aufgegriffen und hat sich als Genre etabliert. So lesen seit 2014 Journalist_innen unterschiedlicher deutscher Tageszeitungen (mit und ohne Rassismuserfahrungen) in »Hate Slams« öffentlich Hass-Zuschriften vor. 2017 verlasen die Grünen-Politikerinnen Claudia Roth im Swobster’s
5 Siehe Chee, »A Queer Nationalism«, 15 und Hennessy, »Queer Theory, Left Politics«, 86. 6 Siehe Govrin, »SlutWalk - Resignifizierung von Feminitäten und Feminismen«. 7 Siehe Bifos Zeitzeug*innen, »Krüppelgruppen«.
in Ulm und Renate Künast bei einer Veranstaltung der Grünen Jugend in Berlin an sie adressierte Hass-Zuschriften. Um eine subversive Umwendungvon Hass-Zuschriften handelt es sich auch bei Jan Böhmermanns »Battlerap«, den er in seiner Satiresendung Neo Magazin Royale im Dezember 2014 aufführte und dessen Text nahezu vollständig aus Teilen von an ihn gerichteten Hass-Zuschriften besteht.
Neben der Subversion verletzender Benennungen und einzelner verletzender Äußerungen lässt sich auch eine Subversion verletzender Äußerungs-Praxen wie beispielsweise Fan-Gesängen beobachten: Seit Ende der 1980er Jahre werden Fans des FC St. Pauli in abwertender Intention als »linke Zecken« benannt. Auf den Schmähgesang »Ihr seid Zecken, asoziale Zecken« entstand als subversive Reaktion der heute in der Fan-Kurve von St. Pauli sehr beliebte Chant: »Wir sind Zecken / asoziale Zecken / Wir schlafen unter Brücken / und in der Bahnhofsmission.«®
2. US-amerikanische Debatten um Hate Speech
Anders als in Deutschland gab es in den USA breit geführte Debatten über die richtigen Interventionen gegen Hate Speech, die ihren Höhepunkt in den 1990er Jahren hatten. In diesen Debatten spielten subversive Praktiken mit verletzenden Worten eine wichtige Rolle. Dabei lassen sich politische, juristische und philosophische Auseinandersetzungen unterscheiden, auch wenn diese nie gänzlich voneinander getrennt waren und sich teilweise stark überlagerten.
2.1 Politische Debatten um Interventionen gegen Hate Speech
Die Subversion verletzender Worte spielt eine wichtige Rolle in sprachpolitischen Debatten um Hate Speech, weil sie als alternative Interventionsform zu Sanktionierungen ins Feld geführt wird. Interventionen gegen Hate Speech wurden besonders intensiv an US-amerikanischen Universitäten Ende der 1980er und Anfang der 1990er Jahre diskutiert. In den Jahren 1986
8 Siehe Nagel/Pahl, FC St. Pauli - Alles drin, 67. In ähnlicher Weise benutzen Fans des FC Schalke 04 und des MSV Duisburg die ursprünglich als Schmähung verwendete Benennung »Ruhrpottkanaken« als stolze Selbstbezeichnung.
bis 1989 zählte das National Institute Against Prejudice & Violence insgesamt 250 Fälle von Hate Speech an Universitäten.” Einige dieser Vorfälle erreichten landesweit Aufmerksamkeit. Als Reaktion darauf entstand eine Bewegung, die von den Universitäten forderte, Vorschriften und Sanktionen gegen Hate Speech einzuführen (campus speech code). Diese Bewegung wurde unterstützt von einer Gruppe von Jura-Professor_innen, die zu dieser Zeit die Critical Race Theory entwickelten. Dazu gehörten insbesondere Charles Lawrence III, Mari Matsuda, Richard Delgado, Kimberle Williams Crenshaw, Derrick Bell und Patricia Williams.” Einige Jahre lang, insbesondere zwischen 1988 und 1990, war die Bewegung für campus speech codes enorm erfolgreich: 1990 hatten 60 Prozent aller US-amerikanischen Colleges und Universitäten Richtlinien gegen rassistische Äußerungen eingeführt, weitere elf Prozent zogen solche Richtlinien in Erwägung." Nach Einschätzung des Jura-Professors Samuel Walker hat es in der Geschichte der USA nie zuvor eine derart starke Bewegung für die Sanktionierung von Hate Speech gegeben.” Nachdem ab Herbst 1989 die ersten campus speech codes von Gerichten als verfassungswidrig eingestuft wurden, ließ der Erfolg der Bewegung nach.” 1992 entschied der Supreme Court, dass selbst das Anzünden von Holzkreuzen in Vorgärten von schwarzen Familien - eine Praxis, die durch den Ku Klux Klan geprägt wurde - vom im ersten Verfassungszusatz verankerten Recht auf freie Meinungsäußerung gedenkt ist. Danach konnte der Kampf um die Sanktionierung von Hate Speech auf juristischer Ebene als verloren angesehen werden.’
In der gleichen Zeit argumentierten in strukturell sehr ähnlicher Weise einige prominente Feministinnen für eine juristische Regulierung von Pornografie, die sie als eine Form von Hate Speech begriffen, unter ihnen insbesondere die Jura-Professorin Catherine MacKinnon und die Soziologin Andrea Dworkin.” MacKinnon und Dworkin verfassten 1983 gemeinsam einen Gesetzesentwurf, der vorsah, den Handel mit Pornografie unter Strafe zu
9 Siehe Ehrlich, »Campus ethnoviolence and the policy options«.
10 Siehe Matsuda, Lawrence, Delgado, Crenshaw, Words That Wound und Delgado, »Campus Antiracism Rules«.
11 Siehe Carnegie Fund for the Advancement of Teaching, Campus Life.
12 Siehe Walker, Hate Speech. The History ofan American Controversy, 133.
13 Siehe Walker, Hate Speech, 154.
14 Siehe Walker, Hate Speech, 154.
15 Siehe MacKinnon, »Pornography, Civil Rights, and Speech«; MacKinnon, Nur Worte und MacKinnon/Dworkin (Ed.): The Harms Way. The Pornography Civil Rights Hearings.
stellen." Dieser Gesetzesentwurf wurde 1984 vom Parlament der Stadt Indianapolis verabschiedet, später aber von einem Bundesgericht als verfassungswidrig beurteilt; das Urteil wurde später vom Supreme Court bestätigt. Ähnlich wie die campus speech codes wurde der Gesetzesentwurf als Verletzung des ersten Verfassungszusatzes zur freien Meinungsäußerung beurteilt.
In den letzten Jahren sind Forderungen nach der Sanktionierung von Hate Speech wieder lauter geworden. Allerdings steht nun weniger die Forderung nach der Einführung von rechtlichen Regelungen oder Gesetzen zur Sanktionierung von Hate Speech im Vordergrund. Stattdessen wird im je einzelnen konkreten Fall gefordert, Menschen, denen Hate Speech vorgeworfen wird, individuell zu sanktionieren. Insbesondere an US-amerikanischen Universitäten hat sich seit Anfang der 2010er Jahre eine Bewegung formiert, die einen Schutzraum (safe space) vor Diskriminierung fordert. Damit wird unter anderem die Forderung verbunden, vor der Lektüre von Texten Trigger-Warnungen auszusprechen, wenn diese die Lesenden, etwa in rassistischer oder sexistischer Weise, (re-)traumatisieren könnten. Dozent_innen, denen eine Verletzung des Schutzraumes vorgeworfen wird, werden aufgefordert, sich zu entschuldigen; häufig werden Universitätsleitungen aufgefordert, diese Dozent_innen zu entlassen bzw. nicht weiter zu beschäftigen.” Diese Praxis hat in den letzten Jahren den Rücktritt mehrerer Universitätsleitungen und die Entlassung oder Nicht-Weiterbeschäftigung zahlreicher Professor_innen und Dozent_innen bewirkt.
Auch in Deutschland haben sich Gruppen gebildet, die Hate Speech bei Universitäts-Dozent_innen öffentlich anprangern, besonders stark ausgeprägt in Berlin. Unter anderem die Gruppen Münkler-Watch'® und AK UniWatch beobachten universitäre Veranstaltungen und veröffentlichen auf ihren Internet-Blogs Vorwürfe über diskriminierende Äußerungen. Im Jahr 2014 wurden in Berlin unter anderem einer weißen Professorin für Amerikanistik, die auch Leiterin der Forschungsgruppe Black Knowledges war, und einer weißen Philosophie-Professorin rassistische Äußerungen vorge-
16 Siehe Langton, »Sprechakte und unsprechbare Akte« (im Folgenden: SUA), 107 und MacKinnon, Nur Worte, 93.
17 Siehe Bode, »Ist das noch politisch korrekt oder zu aggressiv?« und Zeit Online (Anonym), »Die Debatten-Polizei«.
18 Siehe Münkler-Watch, Internet-Blog.
worfen. Die Forschungsgruppe Black Knowledges löste sich einige Monate später auf.” Im Jahr 2015 wurden Vorlesungen eines weißen Berliner Professors der Politikwissenschaften im Internet dokumentiert und kritisiert. Ebenfalls im Jahr 2015 wurden einer Professorin für Gender Studies und Sprachanalyse, die ein Jahr zuvor noch einen offenen Brief an die Philosophie-Professorin zum Vorwurf rassistischer Äußerungen unterschrieben hatte, selbst rassistische Äußerungen vorgeworfen. Ein Jahr später kündigte sie ihre Professur. Parallel dazu haben antirassistische Aktivist_innen, die sich dem Ansatz der Critical Whiteness zuordnen, innerhalb von linken und antirassistischen Gruppierungen und Organisierungen an vielen Stellen mit dem Vorwurf diskriminierender Sprechhandlungen den Ausschluss oder die Ausgrenzung anderer Aktivist_innen gefordert.’ Diese Praxis wurde besonders offensiv und auch erfolgreich beim antirassistischen No Border Camp 2012 in Köln betrieben, insbesondere durch die Gruppe reclaim society! .?!
2.2 Juristische Debatte um Hate Speech und freie Meinungsäußerung
Die Debatten um Hate Speech in den USA der 1990er Jahre waren stark dadurch geprägt, dass sie auf juristische Regelungen abzielten und größtenteils durch Rechtswissenschaftler_innen geführt wurden. Im Zentrum der Auseinandersetzungen stand der erste Verfassungszusatz, der die freie Meinungsäußerung garantiert. Eine der zentralen Fragen bestand darin, ob Hate Speech als Kommunikation eines Inhalts, einer Idee bzw. einer Meinung aufzufassen sei und damit unter die freie Meinungsäußerung fallen würde oder als Handlung, für die der erste Verfassungszusatz keine Geltung hat. MacKinnon argumentierte dafür, dass Pornografie als Form von Hate Speech nicht nur etwas sagt bzw. repräsentiert, sondern dabei auch etwas tut bzw. handelt: Pornografie konstruiere die soziale Realität dessen, »wofür Frauen angeblich da sind, als was sie gesehen werden, wie sie behandelt
19 Siehe Forschungsgruppe Black Knowledges, »Auflösung der Forschungsgruppe Black Knowledges«.
20 Siehe u.a. l'Amour laLove (Hg.), Beifgreflexe. Kritik an queerem Aktivismus, autoritären Sehnsüchten, Sprechverboten.
21 Siehe Jakob, »Weiß sein, Schnauze halten«; NoLager Bremen, »Nobordercamp Köln: Gesamtbericht« und No Border Aktivist”innen aus Berlin, Hamburg, Köln und Oldenburg, »Critical Whiteness und das NoBorderCamp«.
werden«.?? Was Pornografie tue, sei »Frauen durch Sexualität zu unterdrücken«.” Diese These konkretisierte MacKinnon, indem sie drei Aspekte dessen benannte, wie Pornografie handele:
1. Pornografie platziert Menschen in Hierarchien.
2. Pornografie erzeugt Gefühle der Minderwertigkeit und der Überlegenheit.
3. Pornografie rationalisiert und normalisiert Gleichgültigkeit gegenüber der Gewalt gegen die, die am Boden liegen.”
In der Rezeption wurde vor allem der erste Aspekt aufgegriffen, Pornografie (und auch andere Arten von Hate Speech) subordiniere Gruppen von Menschen, trage also zu deren niedrigem gesellschaftlichen Status und damit zu einer ungleichen Behandlung bei.” MacKinnon kritisierte an den Entscheidungen des Supreme Courts gegen Sanktionierungen von Hate Speech die Nichtberücksichtigung des 14. Verfassungszusatzes, der Gleichbehandlung garantieren soll. Die Gerichte hätten einseitig Freiheitsrechte (von Männern) über Gleichheitsrechte (von Frauen) gestellt, statt beide Rechte gegeneinander abzuwägen.”*
Auch die Critical Race Theory argumentierte, dass Hate Speech Diskriminierung befördere und damit dem Gleichheitsgrundsatz aus dem 14. Verfassungszusatz widerspreche.” Während MacKinnon (und an sie anschließend Langton und Hornsby) vor allem soziale Wirkungen von Hate Speech, insbesondere die Platzierung von Menschen in Hierarchien bzw. deren Subordination, hervorhob, wurden von der Critical Race Theory deutlich stärker auch psychische und körperliche Wirkungen wie etwa posttraumatische Belastungsstörungen oder Bluthochdruck in den Fokus gerückt. Damit sollte auch belegt werden, dass Hate Speech nicht lediglich die Kommunikation eines Inhalts bzw. einer Meinung ist, sondern ganz konkrete, empirisch nachweisbare verletzende Wirkungen auf die Betroffenen habe. Der Staat habe die Pflicht, Menschen vor solchen Verletzungen zu schützen, indem er die sprachlichen Handlungen, die diese Verletzungen bewirken, sanktioniert.
22 MacKinnon, Nur Worte, 26
23 MacKinnon, Nur Worte, 29
24 Siehe MacKinnon, Nur Worte, 31.
25 Siehe u.a. SUA, 112.
26 Siehe MacKinnon, Nur Worte, das Kapitel »Gleichheit und Rede«. 27 Siehe insbes. Delgado, »Words That Wound«, 90, 92 f.
Ein weiteres, viel diskutiertes Argument von MacKinnon stellte nicht andere Rechte wie das Recht auf Gleichbehandlung gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung, sondern bestand darin, dass Hate Speech den Betroffenen das Recht auf freie Meinungsäußerung entziehe, indem Hate Speech sie zum Verstummen bringe bzw. mundtot mache (Silencing).”® Nach dieser Argumentation muss Hate Speech nicht trotz des Rechts auf freie Meinungsäußerung sanktioniert werden, sondern gerade zum Schutz dieses Freiheitsrechts. Hier stehen sich also nicht mehr ein Freiheitsrecht und ein Gleichheitsrecht gegenüber, sondern zwei Freiheitsrechte: das Freiheitsrecht, Hate Speech zu äußern, und das Freiheitsrecht auf Meinungsäußerung derjenigen, die durch Hate Speech mundtot gemacht werden.”?
2.3 Philosophische Debatte um Subordination und Silencing durch Hate Speech
Die US-amerikanischen Auseinandersetzungen um Hate Speech wurden insbesondere durch die Philosophinnen Rae Langton und Jennifer Hornsby ab 1993 in die Philosophie getragen.’ Beide knüpften an MacKinnon an, argumentierten aber deutlich stringenter und fundierten ihre Argumentation in Austins Sprechakttheorie. Auf deren Grundlage erläuterten Langton und Hornsby, warum alle sprachlichen Äußerungen Handlungen sind - und insofern nie nur reines Äußern von Inhalten, Ideen oder Meinungen -, also insbesondere auch Hate Speech-Äußerungen.?! Vor allem aber begründeten sie sowohl MacKinnons These, dass Hate Speech subordiniere, als auch ihre These, dass Hate Speech mundtot mache, unter Rückgriff auf Austins Unterscheidung zwischen lokutionären, illokutionären und perlokutionären Sprechakten. Diese Unterscheidung werde ich in Kapitel III ausführlich erläutern und weiterentwickeln, hier beschränke ich mich auf eine grobe Darstellung.
Subordinierende Äußerungen können nach Langton und Hornsby drei Sorten von Sprechakten beinhalten: Ein lokutionärer Sprechakt könnte darin
28 Siehe MacKinnon, »Not a Moral Issue«, 156.
29 Siehe hierzu auch Jacobson, »Freedom of Speech Acts? A Response to Langton«, 66.
30 Siehe Langton, »Sprechakte und unsprechbare Akte« (im Original 1993) und Hornsby, »Speech Acts and Pornography« (ebenfalls 1993) und später gemeinsam: Hornsby/Langton, »Free Speech and Illocution« (1998).
31 Siehe SUA, 110.
bestehen, auszusagen, dass die Betroffenen eine subordinierte gesellschaftliche Position haben und nicht die Macht besitzen, bestimmte Dinge (mit Worten) zu tun. Ein illokutionärer Sprechakt könnte darin bestehen, aktiv dazu beizutragen, dass die Betroffenen eine subordinierte gesellschaftliche Position erhalten und ihnen die Macht entzogen wird, bestimmte Dinge (mit Worten) zu tun. Ein perlokutionärer Sprechakt schließlich könnte darin bestehen, dass sich als Folge aus subordinierenden Äußerungen Rezipient_innen zu psychischer oder physischer Gewalt gegen die Subordinierten legitimiert fühlen und diese ggf. auch tatsächlich einsetzen.” Entscheidend ist für Langton und Hornsby der illokutionäre Sprechakt, der die Betroffenen in unterlegenen sozialen Positionen platziert, insbesondere weil dies dem Gleichheitsgrundsatz der US-Verfassung widerspreche, aber auch weil der Kausalzusammenhang zwischen sprachlichen Äußerungen und ihren perlokutionären Folgen in der Regel nur schwer nachzuweisen sei.
Dass Hate Speech mundtot machen könne, erläutern Langton und Hornsby ebenfalls mit Austins Unterscheidung zwischen lokutionären, illokutionären und perlokutionären Sprechakten: Hate Speech könne bewirken, dass sich die Betroffenen nicht mehr äußern, was einem lokutionären Verstummen entspräche, etwa wenn Frauen sich nicht mehr trauen oder es entmutigt aufgeben, sexistische Äußerungen zurückzuweisen. Hate Speech könne außerdem perlokutionär bewirken, dass das darauffolgende Sprechen der Betroffenen nicht die intendierte Wirkung bei den Rezipient_innen erzielt, etwa wenn eine Zurückweisung sexistischer Äußerungen einfach übergangen und die Äußerungen wiederholt werden. Hate Speech könne aber - und das rücken Langton und Hornsby ins Zentrum - die Betroffenen »illokutionär entmächtigen«, indem ihren Äußerungen die intendierte Geltung entzogen würde. Dies geschehe beispielsweise dann, wenn Pornografie bewirke, dass das »Nein« einer Frau zu sexuellen Handlungen nicht mehr als echte Zurückweisung gelte, sondern als nur gespielte Zurückweisung, die tatsächlich als Zustimmung zu werten sei.” Pornografie schränke damit die Spielräume von Frauen ein, Verletzungen durch sexuelle oder sexualisierte Handlungen vorzubeugen, zurückzuweisen oder entgegenzutreten, indem sie den kommunikativen Rahmen, in dem dies geschehen könne, derart
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The end
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