Vorwort
„Die besitzenden Klassen sollten .... jetzt mehr denn je darauf achten, die arbeitenden Klassen billig und gerecht zu behandeln. Das höchste Gut eines Volkes ist nicht die Dividende und ist nicht der Keinertrag und man möchte in dieser Beziehung, meine ich, wünschen, dass das deutsche Volk etwas mehr wieder an das Volk der Denker und Träumer erinnerte und für solche ethischen Gesichtspunkte vielleicht wieder etwas mehr Verständnis gewinnen möchte.“
Staatssekretär Dr. Graf v. Posadowsky -W e h n e r in der Beichstagssitzung vom 27. April 1898.
Anregung zu der hier vorliegenden Studie bot mir die Beschäftigung mit der „socialen Frage“ und mit den mannigfaltigen Ansichten, die über dieses Problem geäussert worden sind.
In den Darstellungen der Ursachen, auf welche die bei jener wichtigsten Frage unserer Zeit in Betracht kommenden Missstände zurückgeführt werden, und der Mittel, mit denen man die fraglichen Missstände zu beseitigen hofft, ist viel von Ungerechtigkeit und viel von Gerechtigkeit die Rede. Es werden hier Lösungstheorien entwickelt, deren Begründung schliesslich in der Behauptung ruht, dieses oder jenes sei „gerecht“. Im Namen der „Gerechtigkeit“ werden die betreffenden Forderungen erhoben, wird die bestimmte Gesellschaftsrettungstheorie verfochten, wird eine bestimmte Neuordnung der Gesellschaft verlangt.
Dabei fand ich, dass unter Berufung auf die Gerechtigkeit Behauptungen aufgestellt und Forderungen entwickelt werden, die sich ganz und gar nicht miteinander vertragen. Der eine giebt in Sachen der socialen Frage dieses, der andere etwas ganz anderes für „gerecht“ aus. Dieser Umstand liess es mir notwendig erscheinen, bei meiner Beschäftigung mit der socialen Frage und meiner Stellungnahme zu den verschiedenen Ansichten mir klar zu machen: Was ist denn eigentlich gerecht, wodurch kennzeichnet sich jene Gerechtigkeit, die als Mittel zur Beseitigung der socialen Missstände dienen könnte? Was erweist sich hier als echt, was als falsch?
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Das Nachdenken über diese Gerechtigkeitsfrage führte mich alsbald mitten hinein in den Streit der socialistischen und der individualistischen Theorie. Es zeigte sich, dass die vielumstrittene Frage, ob die socialen Missstände auf socialistischem Wege — indem in bestimmten Beziehungen der einheitliche Wille der Gesellschaft zum Ordner des socialen Lebens gemacht wird und als solcher sich bethatigt — oder aber individualistisch — mit Hilfe der Privatwillkür, durch entsprechende Gestaltung des eigenen Wollens der Individuen — zu beseitigen seien, ein Gerechtigkeitsproblem ist, nicht entschieden werden kann ohne eine richtige Beantwortung der Frage „Was ist gerecht?“ Die einen stellen sich die zur Beseitigung jener Missstände, zur Lösung der socialen Frage erforderliche Gerechtigkeit so vor, dass ihre Verwirklichung auf socialistischem Wege möglich und wünschenswert erscheint, die anderen dagegen machen sich von jener Gerechtigkeit, jener erforderlichen Gesellschaftsordnung eine Vorstellung, nach welcher nur der Privatwille der einzelnen Menschen, nicht aber der Staatswille, der Einheitswille des Gemeinwesens als Urheber der besseren, der gerechteren Ordnung des socialen Lebens in Frage kommen kann. Immer wieder stiess ich daher in jenem Streit, der in unseren Tagen mehr und mehr eine hohe praktische Bedeutung gewonnen hat, auf das Gebot: Klarheit in Sachen der Gerechtigkeit!
So ist denn in der vorliegenden Studie auch die Frage „Socialismus oder Individualismus?“ einer Beurteilung unterzogen. Ein Protest gegen den Socialismus ist hier das Ergebnis meiner Beschäftigung mit der Gerechtigkeitsfrage, die Folge meiner Scheidung der echten und der falschen Gerechtigkeit gewesen.
Mit kühnen, schwungvollen, phrasenreichen Behauptungen und Gefühlsäusserungen — mögen dieselben noch so interessant sein — lässt sich die ernste, viel umstrittene Gerechtigkeitsfrage nicht abthun; es blieb mir hier nichts anderes übrig, als den Weg nüchterner, schrittweise vorgehender Beweisführung einzuhalten.
Leipzig, im Mai 1898.
Dr. jur. D. Bischoff.
Inhalt
I. Die Gerechtigkeitsfrage. Seite
Gegenstand, Aufgabe und Methode 1
II. Das Gerechte.
Eigenschaften, Ergebnis, Entstehung und Bedeutung .... 30
III. Die sociale Frage als Gerechtigkeitsproblem.
Individualistische und socialistische Lösung 66
I. Die Gerechtigkeitsfrage
Gegenstand, Aufgabe und Methode.
"Was ist gerecht? — Wenn wir uns diese Frage vorlegen, so beschäftigen wir uns mit der Theorie der Menschenbehandlung, mit dem Aufbau einer Vorstellung von der Art und Weise, wie die einzelnen Menschen behandelt werden müssen. Wir sind dabei bestrebt, einen Massstab zu gewinnen, nach dem wir die Behandlung der menschlichen Persönlichkeiten beurteilen und einrichten wollen, wir trachten, uns die Merkmale, das Wesen eines Behandlungsideals klar zu machen, suchen uns zu vergegenwärtigen , wie sich die Persönlichkeitsbehandlung ausnehmen würde, wenn sie vollkommen unserem Wunsche, unserer Forderung entspräche.
Ein Behandlungsmassstab, ein Behandlungsideal bildet demgemäss hier den Gegenstand unserer Gerechtigkeitsfrage.
Der Besitz eines solchen Massstabes, einer solchen Vollkommenheitsvorstellung kann für uns von Nutzen sein. Er erleichtert uns die Beurteilung und die Einrichtung der Behandlung, welche die einzelnen Menschen im täglichen Verkehrsleben erfahren. Die Bildung unseres Rechtsurteils, unserer Entscheidung darüber, was im Einzelfalle den Beteiligten gegenüber recht ist, wird vereinfacht, indem wir einen bei uns feststehenden Massstab zur Anwendung bringen, nach unserer ein- für allemal gegebenen Gerechtigkeitsvorstellung urteilen; wir brauchen dann nicht jedesmal unser Urteil über die zahlreichen Einzelfälle, aus denen das Verkehrsleben sich zusammensetzt, von Grund aus neu aufzubauen.
In solcher Weise ermöglichen gewisse leitende Behandlungsprinzipien, mit denen uns die Theorie ausrüstet, erst eine erfolgreiche Anteilnahme am Verkehrsleben. Wir können derartige theoretisch festgelegte Gesichtspunkte im täglichen Leben so wenig entbehren, wie ein Schiffer auf hoher See gewisser theoretisch gewonnener Anhaltspunkte zu entraten vermag, wenn er seine Zwecke erreichen will.
Thatsächlich sind denn auch im täglichen Verkehrsleben allerorten feststehende Behandlungsprinzipien, Massstäbe und Ideale der fraglichen Art im Gebrauch. Niemand bleibt hier von der Theorie und ihrem Einfluss verschont. Auch den selbstbewussten Praktiker, der allem „Grübeln“ abhold ist und gern auf seinen eigenen „gesunden Menschenverstand“ pocht, hat die Theorie alle Tage am Schopfe, wenn er selbst sich dessen auch vielleicht nicht bewusst ist. Er wendet seinen Mitmenschen gegenüber bestimmte Behandlungsgrundsätze an und hält diese etwa einfach für „feststehende Wahrheiten“, für etwas ganz Selbstverständliches. Im Grunde aber sind die betreffenden einem bestimmten Behandlungsideal entsprechenden Grundsätze nichts als das Ergebnis einer bestimmten Theorie, die früher — sei es von einem Einzelnen oder von einer Vielheit — aufgebaut worden ist. Jener Praktiker glaubt zu schieben, im Grunde aber wird er bei der Gestaltung seines Rechtsurteils und seines Verhaltens gegen die Mitmenschen geschoben von der Autorität, auf deren Theorie er — bewusst oder unbewusst — eingeschworen ist, er fusst nicht auf feststehenden Wahrheiten, nicht auf etwas Selbstverständlichem, sondern handelt als Anhänger einer autoritativen Behauptung, die mit der betreffenden Autorität und ihrer Theorie steht und fällt, etwa als Diener einer ererbten Rechtstheorie. Von diesem Sachverhalt kann er sich bei nüchterner Selbstbeobachtung leicht überzeugen.
Die Gerechtigkeitsvorstellungen, die Behandlungsideale, die solcherweise bei den einzelnen Teilhabern der menschlichen Gesellschaft zur Geltung kommen, vermögen das sociale Leben erheblich zu beeinflussen. Sie entfachen bei ihren Anhängern bestimmte Tendenzen, in deren Richtung sich dann die Mitwirkung der betreffenden bei Einrichtung der Behandlung der verschiedenen Persönlichkeiten vollzieht, geben zur Entstehung bestimmtgearteter Behandlungsmotive Anlass. Das Zusammenleben der Menschen, der Verkehr derselben untereinander, gewinnt aber eine verschiedene Gestalt, einen verschiedenen Inhalt, je nach der Art der Behandlungstendenzen und -motive, von denen die Beteiligten beseelt sind. Insofern also wird das sociale Leben beinflusst durch das Ergebnis der theoretischen Beantwortung der Frage: „Was ist gerecht?“
Es kommen nun sehr verschiedenartige Gerechtigkeitsvorstellungen im Verkehr der Menschen zur Geltung; die Ergebnisse mannigfachster Behandlungstheorien üben Einfluss aus auf die Gestaltung des socialen Lebens. Da hält es einer beispielsweise für gerecht, im Verkehr mit seinen Mitmenschen Gleiches mit Gleichem zu vergelten. Die Rechtsvorstellung eines anderen geht dahin, dass die einzelnen Menschen behandelt werden müssen nach Massgabe einer bestimmten, einseitigen Leistung, etwa nach dem, was sie — sei es durch ihre Arbeit, sei es mit Hilfe ihres Kapitalbesitzes — zur Befried' ]pung gewisser Bedürfnisse und Wünsche ihrer Mitmenschen beitragen; in diesem Sinne gilt der Wert der produzierten Ware als Behandlungsmassstab, indem derjenige bevorzugt wird, der die Ware am wohlfeilsten liefert, für einen bestimmten Preis einen einzelnen Wunsch am ausgiebigsten befriedigt. In anderen Kreisen wieder wird das Verkehrsleben beherrscht von einem Behandlungsideal, nach dem es recht erscheint, Menschenliebe zu üben, bei der Behandlung anderer unter allen Umständen das Interesse des Behandelten wahrzunehmen. Da spielt etwa auch die Vorstellung eine Rolle, es sei recht, dass, wer von einem bestimmten Gut mehr hat, als er gerade braucht, mit dem überschiessenden Teil einen anderen lediglich deshalb beschenke, weil dieser ein solches Gut nicht besitzt; so bei der christlichen Zwei-Röcke-Theorie. In manchen Kreisen ist als leitendes Behandlungsprinzip nicht sowohl jene allgemeine Menschenliebe, sondern die Nächstenliebe wirksam; es gilt hier etwa als gerecht, den Familiengenossen, den Volksgenossen, den Glaubensgenossen zu bevorzugen. In nicht geringem Umfange auch kommt eine Gerechtigkeitsvorstellung in Betracht, nach der die Behandlung vieler oder gar aller Gesellschaftsteilhaber, grosser Menschenklassen oder gar der gesamten Menschenart gleichförmig sein muss oder doch gleichförmig sein darf, nach der eine solche Rohheit des Massstabes mit der Gerechtigkeit vereinbar erscheint. In diesem Sinne macht sich z. B. die Theorie bemerkbar, deren Anhänger die Gleichheit aller — der Männer wie der Weiber, der Alten wie der Jungen, der Mehrbegabten wie der Minderbegabten — predigen. Aber auch die Auffassung gehört hierher, nach der eine Behandlung nach Altersklassen, nach Massgabe der Anciennität gerecht erscheint, und diejenige, bei der man es für recht hält, dass die Behandlung der Gesellschaftsteilhaber nach Arbeitsklassen eingerichtet werde, dass alle zu einer derartigen grossen Klasse gezählten Individuen allgemein oder doch in wesentlichen Beziehungen die gleiche Behandlung erfahren.
Diesen und anderen Behandlungstheorien, von denen im Einzelfalle oft — in einem mehr oder minder unklaren Gemisch — mehrere Zusammenwirken, entsprechen ebenso viele verschiedene Tendenzen, die dem täglichen Verhalten der Anhänger der einzelnen Rechtsvorstellungen eine bestimmte Richtung geben. In manchen Fällen erstreckt sich dieser Einfluss nur auf kleinere, örtlich und zeitlich beschränkte Kreise der Gesellschaftsteilhaber, in anderen Fällen herrscht eine bestimmte Gerechtigkeitsauffassung allgemeiner, spielt die betreffende Tendenz in weitesten Kreisen ihre Rolle, beeinflusst sie — wie etwa die Theorie der Nächstenliebe — in bestimmtem
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Sinne clie sociale Entwickelung grosser Menschengruppen und langer Zeiträume.
Auch jener Tendenz, die wir als die socialistische bezeichnen, liegt eine bestimmte Behandlungstheorie, eine bestimmte Gerechtigkeitsvorstellung zu Grunde. Die Neigung, im Gebiete der Persönlichkeitsbehandlung mehr oder minder an Stelle der Willkür, der eigenen Willensbildung des einzelnen Individuums den Inhalt des Gesellschaftswillens, die Willensakte des Staates — seien es Parlaments - beschlüsse oder sonstige Autoritätsäusserungen — wirken zu lassen, knüpft an eine bestimmte Rechtstheorie, an eine bestimmte Vorstellung von dem, was gerecht ist, an, wenn auch vielleicht nur die Urheber dieser Tendenz in der betreffenden Theorie näher bewandert sind, die grosse Masse der Anhänger dagegen nur auf gewisse Konsequenzen jener theoretischen Anschauung eingeschworen ist.
Die socialistischen Forderungen werden erhoben im Namen einer bestimmten Gerechtigkeit; zum mindesten aber stellt man sich hier die Gerechtigkeit so vor, dass mit ihr jene Forderungen vereinbar erscheinen. Mit der betreffenden Gerechtigkeitsvorstellung steht und fällt die socialistische Behandlungstheorie.
So verschiedenartig die das sociale Leben beeinflussenden Gerechtigkeitsvorstellungen ihrem Inhalte nach sind, so verschieden sind sie auch hinsichtlich ihres Wertes.
Es giebt gute und schlechte Behandlungsideale, solche, die in nützlicher, und solche, die in schädlicher Weise die Persönlichkeitsbehandlung und das Verkehrsleben gestaltend beeinflussen, solche, die ihren Anhängern ein richtiges, und solche, die denselben ein falsches Zielbewusstsein wachrufen.
Der Erfolg der Persönlichkeitsbehandlung in der Gesellschaft ist mit abhängig von dem Massstab, der hier gebräuchlich ist, von der Art der herrschenden Behandlungstendenzen. Den Lebenszwecken der Beteiligten ist die eine Gerechtigkeitsvorstellung förderlich, die andere nachteilig. Es steht hier mit dem Gerechtigkeitsideal nicht anders, wie beispielsweise mit dem Geschmack der Menschen; auch der Geschmack kann zweckmässig, den gegebenen Lebensbedingungen und ihren Erfordernissen angepasst sein, kann aber auch unzweckmässig sich erweisen, jenen Lebensbedingungen und Erfordernissen gegenüber irreführen. Da kommt beispielsweise eine Gerechtigkeit in Frage, von der das Wort gilt „Fiat iustitia, pereat mundus, Gerechtigkeit geschehe, mag auch die Welt darüber zu Grunde gehen!“ ein Behandlungsideal, das als Erfolg unter Umständen eine schwere Schädigung der in der Welt vorhandenen menschlichen Interessen zeitigt.
So ist also die Qualität der Gerechtigkeitsvorstellung für unsere Lebenszwecke, für unser Wohlergehen bedeutsam. Ein jeder von uns ist mit der Erfüllung seiner Lebenspläne abhängig von der
Richtigkeit oder Unrichtigkeit, von der Klarheit oder Unklarheit der Antwort, die er sich auf die Frage giebt „Was ist gerecht?“ und die seine Anteilnahme am Verkehrsleben dann, mag er sich dessen im Einzelfalle klar bewusst sein oder nicht, richtend beeinflusst. Dieser Sachverhalt, von dessen Vorhandensein jedermann durch eigene Beobachtung und eigenes Nachdenken unschwer sich überzeugen kann, wTird heute vielfach verkannt; gar mancher unterschätzt und bespöttelt daher die Gerechtigkeitsfrage. —
Soviel zur Kennzeichnung des Gegenstandes der Gerechtigkeitsfrage und seiner Bedeutung, soviel über Wesen und Wert einer Gerechtigkeitsvorstellung, eines Behandlungsmassstabes im allgemeinen.
eiche Aufgabe nun verbindet sich mit der Gerechtigkeitsfrage ? In welchem Sinne haben wir uns hier mit dem vorerwähnten Gegenstände dieser Frage zu beschäftigen?
Aus dem, was im Voraufgehenden über die Bedeutung der Gerechtigkeitsvorstellung gesagt ist, geht hervor, dass für die Teilhaber einer menschlichen Gesellschaft die Notwendigkeit besteht, ein Behandlungsideal zur Geltung gelangen zu lassen, das durch seine Qualität, seine Zweckmässigkeit sich auszeichnet, an dem sich das Wort erfüllt: Gerechtigkeit erhöhet ein Volk. Es will derjenige Behandlungsmassstab klargestellt sein, der bei seiner Anwendung den meisten Nutzen stiftet, die Erfüllung der Lebenszwecke am meisten fördert, die zweckmässigste Behandlungstendenz hervorruft, die Behandlung der einzelnen Mitmenschen am richtigsten geraten lässt.
Damit verbindet sich gleichzeitig die andere Notwendigkeit, den Einfluss gegenteiliger, schädlicher Behandlungsideale und -tendenzen abzuwehren, aus dem Verkehrsleben zu beseitigen.
Unter diesen Umständen ist es erforderlich, auch mit der Klarstellung und Würdigung der herrschenden Gerechtigkeitsvorstellungen sich zu befassen, diese Vorstellungen auf ihren Inhalt und ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine solche Kritik ist für die Gesellschaftsteilhaber in Sachen der Gerechtigkeitsfrage notwendig. Da wird z. B. zu fragen sein, ob jene von uns erwähnte Vorstellung, es sei recht, die einzelnen Mitmenschen nach Massgabe ihrer Leistung, gemäss der Wohlfeilheit ihrer Ware zu behandeln, den Anforderungen der Zweckmässigkeit entspricht. Auch in Sachen der Gerechtigkeitsfrage , bei der Wahl des Behandlungsmassstabes will solcherweise das Gebot beachtet sein: Prüfet alles und das Beste behaltet!
Dementsprechend wird es heutzutage auch auf eine kritische Stellungnahme zu derjenigen Gerechtigkeitsvorstellung ankommen, die der von uns als socialistisch bezeichneten Behandlungstheorie eigen ist. Diese Theorie und die von ihr entfachte Tendenz, von
Gesellschaf tswegen, durch Gesetzes willen auf die Gestaltung der Persönlichkeitsbehandlung einzuwirken, übt heute mehr und mehr einen bedeutsamen Einfluss auf das sociale Leben aus, gewinnt immer zahlreichere Anhänger. Da ist also um so mehr eine Kritik — eine Klarstellung und Würdigung — der in diesen Bestrebungen wirksamen Gerechtigkeitsvorstellung notwendig.
Eine richtige Würdigung der in unserer Zeit so stark vertretenen socialistischen Bestrebungen ist ohne Beschäftigung mit der Gerechtigkeitsfrage nicht möglich. Wer nur mit den einzelnen Konsequenzen sich beschäftigt, die in jenen Bestrebungen zu Tage treten, dem kann die Beurteilung des Socialismus nicht gelingen. Hier besteht die Notwendigkeit, die Voraussetzungen zu prüfen, an welche die fragliche Tendenz anknüpft; hier muss einer mit der dieser Tendenz zu Grunde liegenden Gerechtigkeitsvorstellung ins Gericht gehen, muss er die Frage beantworten: Ist diese Art der Gerechtigkeit geeignet, ein Volk zu erhöhen, dasselbe in der Erfüllung der Lebenszwecke seiner Glieder zu fördern? — Wer vor der Gerechtigkeitsfrage denkscheu das Hasenpanier ergreift, der steht jenen Bestrebungen, die in unserer Zeit vor allen gewürdigt sein wollen, verständnislos gegenüber. Wer — wie es so oft geschieht — sich über jenes Grundproblem mit gedankenlosen Phrasen und Schlagworten hinwegsetzt, der darf sich keine stichhaltige Beurteilung des Socialismus Zutrauen.
Nach allen Seiten hin also erweist sich die Klärung der Gerechtigkeitsvorstellung, die Klarstellung des zweckmässigen Behandlungsideals, die Kritik der herrschenden Auffassungen von dem, was gerecht ist, als notwendig.
Dieser Notwendigkeit entsprechend ist die Aufgabe ausgewählt, die sich hier für uns mit der Gerechtigkeitsfrage verbindet. Wir wollen eine zweckmässige Ger echtigkeits vor Stellung zu gewinnen suchen, wollen dasjenige Behandlungsideal uns vergegenwärtigen, von dem jenes Wort gilt: Gerechtigkeit erhöhet ein V olk.
Wenn wir in solcher Weise die Klärung unseres Rechtsbewusst - seins betreiben, so schliesst das eine Kritik gegenteiliger Vorstellungen in sich. Indem wir jene richtige Gerechtigkeitsvorstellung gewinnen, gelangen wir gleichzeitig zu einem Urteil über die einzelnen Behandlungsmassstäbe und -tendenzen überhaupt; entweder fallen diese mit der gesuchten Gerechtigkeitsvorstellung zusammen, dann sind sie richtig, oder sie widerstreiten jener Vorstellung, dann sind sie unrichtig. Insbesondere werden wir, wie aus dem voraufgehend Gesagten erhellt, auf dieser kritischen Seite unserer Aufgabe mit der erwähnten socialistischen Behandlungstheorie uns abzufinden, bei unserer Beantwortung der Frage „Was ist gerecht?“ die socialistische Rechtsanschauung prüfend ins Auge zu fassen haben.
Die Aufgabe, aufbauend und ab wehrend für eine zweckmässige Gerechtigkeitsvorstellung in der Gesellschaft zu sorgen, geht einen jeden von uns etwas an, denn ein jeder von uns ist, wie wir bemerkten, mit der Erfüllung seiner Lebenspläne abhängig von der Qualität der Behandlungsideale, die das sociale Leben beeinflussen und dabei — je nachdem — die Persönlichkeitsbehandlung recht oder unrecht, zweckmässig oder unzweckmässig geraten lassen. Auch diese Thatsache aber, diese Allgemeingültigkeit der erwähnten Aufgabe wird heute von so manchem Zeitgenossen verkannt; gar mancher vermeint, die Lösung der Gerechtigkeitsfrage gehe ihn nichts an.
Soviel über Inhalt und Bedeutung der Aufgabe, die uns hier beschäftigt.
AV eiter haben wir nun den Weg uns zu vergegenwärtigen, auf dem die richtige Beantwortung der Gerechtigkeitsfrage zu erzielen, die Lösung unserer im Voraufgehenden gekennzeichneten Aufgabe zu bewerkstelligen ist. Wir müssen uns klar werden über die bei unserer Studie einzuhaltende Methode. Von dieser hängt der Erfolg unseres Bemühens mit ab. Ihr müssen wir hier um so mehr Aufmerksamkeit schenken, als nicht selten die Beantwortung der Frage „Was ist gerecht?“ auf falschem Wege versucht, mittelst unzulänglicher Methode betrieben worden ist. Die Mängel dieser Lösungsversuche haben wir zu meiden.
Wir suchen eine durch Zweckmässigkeit gekennzeichnete Gerechtigkeitsvorstellung.
Da können wir uns nicht dabei bescheiden, diejenige Gerechtigkeitsvorstellung auszumitteln , die bei bestimmten „Autoritäten“, z. B. bei einer bestimmten Vielzahl von Mitmenschen, entwickelt, als die richtige, die zweckmässige anerkannt ist. So leicht dürfen wir uns die Behandlung unserer Aufgabe nicht machen.
Nicht einen bestimmten Ursprung, nicht eine bestimmte Anerkennung dürfen wir uns als Kennzeichen des gesuchten Behandlungsideals genügen lassen. Es fehlt uns unserer Aufgabe gegenüber die Berechtigung dazu, einfach vorauszusetzen, dass die von der betreffenden Autorität herrührende, etwa in einem grösseren Menschenkreise entwickelte Gerechtigkeitsvorstellung die von uns gesuchte zweckmässige sein müsse.
Insbesondere kann es hier nicht genügen, ohne weiteres ererbte, traditionelle Vorstellungen als die jetzt zweckmässigen zu betrachten. Diese Vorstellungen können das Ergebnis bestimmter früherer Lebens - bedingungen sein und sich lediglich im Wege der Gewöhnung fortgepflanzt haben. Vielleicht aber haben sich die entscheidenden Lebensbedingungen seitdem geändert, während die Gerechtigkeitsvorstellung unverändert sich vererbte.
So müssen wir beispielsweise mit der Möglichkeit rechnen, dass der traditionelle Behandlungsmassstab, der einer gewissen allgemeinen Anerkennung sich erfreut, einer Zeit entstammt, in der das Interesse der Gesamtheit der Zeitgenossen nur von Kriegsfragen und ähnlichen Problemen berührt wurde, während die sonstigen Lebensaufgaben sich in engeren und engsten Kreisen erfüllten, ohne Gegenstand allgemeinen Interesses und allgemeiner Urteils- und Begriffsentwickelung zu sein. Da passte sich etwa die Gerechtigkeits-, die Zweckmässigkeitsvorstellung, das Behandlungsideal bei der allgemeinen Begriffsbildung an Kriegszwecke und ähnliches an, gestaltete sich beispielsweise entsprechend dem hier ins Gewicht fallenden Interesse an der einheitlichen Leitung grosser Massen, bei der die Berücksichtigung der Individualität eine untergeordnete Rolle spielte.
Die unter solchen Lebensbedingungen entwickelte Gerechtigkeitsvorstellung wird aber nicht ohne weiteres auch dort zweckmässig sein, wo es sich um andersartige Zwecke handelt, z. B. in einer Zeit, in der diejenigen Interessen und Zwecke in den Vordergrund treten, die in Sachen der sogenannten socialen Frage von entscheidender Wichtigkeit sind, und etwa die Berücksichtigung der Individualität in erster Linie in Frage kommt. Da dürfen wir das ererbte Behandlungsideal nicht ohne weiteres als zweckmässig und ausreichend betrachten. Da kommen am Ende ganz andere Lebensbedingungen in Betracht, auf welche die Gerechtigkeitsvorstellung zugeschnitten sein will. Da muss mit der Möglichkeit gerechnet werden, dass das angewöhnte Rechtsgefühl trügt und zu einer den gegenwärtigen Lebensbedingungen gegenüber unzweckmässigen Persönlichkeitsbehandlung verleitet.
Aus alledem geht hervor, dass in Sachen unserer Gerechtigkeitsfrage nicht der Weg zum Ziele führen kann, bei dem wir uns auf die Zweckmässigkeitsbeobachtungen anderer — etwa unserer Vorfahren — verlassen und lediglich durch Beschäftigung mit einem vorhandenen Sprachgebrauch, durch ein Definieren dieser Art eine klare Vorstellung von der volkserhöhenden Gerechtigkeit zu gewinnen suchen. Wir haben es nicht mit der Frage zu thun „Was nennt dieser und jener gerecht? Was wird etwa allgemein als gerecht bezeichnet?“ wir müssen uns vielmehr fragen „Was ist wahrhaft gerecht undjsollte als gerecht bezeichnet werden? Welches Behandlungsideal entspricht den Anforderungen der Zweckmässigkeit?“
Nicht Ursprung und Anerkennung, sondern die Thatsache der Zweckmässigkeit kennzeichnet für uns die gesuchte Gerechtigkeits - Vorstellung. Eine bestimmte Wirkung haben wir als das in Sachen der Gerechtigkeit Entscheidende zu betrachten. Wo eine gegenteilige Wirkung zu Tage tritt, wo ein Volk nicht erhöht wird, vielmehr in der Erfüllung der ihm innewohnenden Daseinszwecke unter dem Einfluss bestimmter Behandlungsideale Rückschritte macht, da kann von echter Gerechtigkeit nicht die Rede sein, selbst wenn Millionen von Menschen die fragliche Behandlung als gerecht bezeichneten.
Wenn nun aber der zweckmässige Erfolg das Charakteristikum der gesuchten Gerechtigkeitsvorstellung ist, wenn auch von dieser wirklichen Gerechtigkeit das Wort gilt „An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen“, so wird gegenüber unserer Aufgabe an Stelle der gläubigen Übernahme fremder Zweckmässigkeitsurteile und Vorstellungen selbständige Zweckmässigkeitsprüfung für uns geboten sein. Nicht darf ergebungsvolle Scheu vor dem Hergebrachten und dem Allgemeinüblichen, nicht darf gläubige Vertrauensseligkeit uns hier von selbständiger Prüfung abhalten. Ohne derartiges Vorurteil will einzig die Fruchtbarkeit als Merkmal des gesuchten Behandlungsideals ins Auge gefasst sein.
Durch eigene Beobachtung müssen wir uns klar darüber werden, von welcher Art die unter heutigen Lebensbedingungen zweckmässige Persönlichkeitsbehandlung ist, die als die charakteristische Wirkung der gesuchten Gerechtigkeitsvorstellung in Betracht kommt. Wir haben uns durch eigenes Urteilen zu vergegenwärtigen, welchem Ideal diejenige Behandlung der einzelnen Menschen entspricht, durch die den heute massgeblichen Interessen Genüge geschieht. Nur auf diesem Wege, auf dem Wege des Zweckmässigkeitsstudiums können wir eine richtige Antwort auf die Frage „Was ist gerecht?“ erzielen, vermögen wir ein klares Bild von der volkserhöhenden Gerechtigkeit zu erlangen.
In diesem Sinne will der Forschungsweg gegenüber der Gerechtigkeitsfrage vorsichtig ausgewählt sein. Mannigfach hat es an dieser vorsichtigen Auswahl gefehlt; nicht selten haben diejenigen, die sich mit der Gerechtigkeitsfrage beschäftigten, sich darauf beschränkt, die gesuchte Vorstellung aus einem Sprachgebrauch herauszudestillieren, ohne in eine selbständige Zweckmässigkeitsbeobachtung einzutreten. Bei solcher Methode konnte auf die Erzielung einer klaren Vorstellung von einem zweckmässigen Behandlungsideal nicht gerechnet werden.
IN och in einer anderen Hinsicht müssen wir uns bei unserer Forschungsmethode der Vorsicht befleissigen. Wo wir durch Zweckmässigkeitsbeobachtung zum Ziele zu gelangen suchen, da will beachtet sein, dass wir es mit den Interessen und Zwecken leibhaftiger menschlicher Persönlichkeiten, nicht mit denen schattenhafter Typen und Schablonenwesen zu thun haben.
Diejenigen, von denen die Behandlung anderer ausgeht, diejenigen, denen die Behandlung zuteil wird, diejenigen, deren Interesse sonst irgendwie — mehr oder minder mittelbar — durch die Wirkung der betreffenden Behandlung berührt wird, — sie alle sind Menschen, wie wir sie in uns und um uns vor Augen haben, Personen mit ihrer Sonderart, ihrem besonderen Ich.
Wir dürfen uns daher gegenüber der Zweckmässigkeitsfrage nicht bei einer abstrahierenden Methode bescheiden, die von den persönlichen Besonderheiten absieht und nur denjenigen Teil der Eigenschaften in Rechnung zieht, der anscheinend mehr oder minder allgemein bei den als „Menschen“ bezeichneten Individuen sich vorfindet. Das Abstrahieren, das Absehen von den individuellen Besonderheiten ist unter Umständen gewiss von Nutzen. Es kann dem Lehrzweck und dem Lernzweck Vorschub leisten. Die Fülle mannigfaltiger Erscheinungen lässt sich gedächtnismässig leichter erfassen, wenn der Lehrer das Gemeinsame dieser Erscheinungen hervorhebt und der Schüler zunächst die gemeinsamen Eigenschaften der zahlreichen Einzelfälle seinem Gedächtnis einprägt; das vereinfacht die Vorstellungen. Aber über diesem Nutzen des Abstrahierens für das Lehrinteresse darf niemals vergessen werden, dass darum noch keineswegs gegenüber sämtlichen Lebenszwecken der gleiche Nutzen besteht. Wir müssen stets der Thatsache uns bewusst sein, dass die Welt des Abstrakten, in der die Typen hausen, keineswegs mit der Wirklichkeit sich deckt, vielmehr nur . um der Lehr- und Lernzwecke willen erfunden, also eine blosse Schöpfung unserer Phantasie ist. Wir dürfen nicht über der Freude an der Lehrkategorie, in der alles so hübsch gleichförmig und „ordnungsmässig“ sich ausnimmt, die wirkliche Natur des Individuums verkennen, die für uns einzig entscheidend ist und mit ihren Besonderheiten mindestens ebensosehr ins Gewicht fällt wie mit denjenigen Eigenschaften, die vielen Individuen gemeinsam sind.
Diese Gesamtnatur der Individuen, also auch die individuellen Besonderheiten haben wir zu berücksichtigen, wo nach dem Zweckmässigen geforscht wird. Nicht mit blossen Gerippen, mit „Normalmenschen“, mit Art- oder Klassenexemplaren haben wir hier zu rechnen, auch nicht mit unterschiedslosen Engeln, sondern mit Faktoren, von denen nicht zwei einander völlig gleichen und bei denen jeder Augenblick ihres Daseins seine Besonderheiten aufweist. Das ist die Welt, in der sich unsere Betrachtung hier zu ergehen hat. Wir haben die Menschen zu nehmen wie sie sind, nicht, wie sie aus irgend einem Grunde — z. B. um des Lehrzwecks und der einfacheren Anschauung willen — sein sollten. Die Beobachtung und Erkenntnis unseres eigenen Ich muss uns in dieser Hinsicht vor methodischen Irrtümern bewahren.
Irrtümer der fraglichen Art sind bei der Beantwortung der Gerechtigkeitsfrage mannigfach untergelaufen. Nicht selten ist hier mit sonderartslosen Typen, auch wohl mit Engeln dieser Art, die Rechnung angestellt. Man kennt die Menschen , mit denen man täglich zu thun hat, man kennt auch sich selbst gar nicht wieder, wenn man die Puppen betrachtet, mit denen bei den betreffenden Theorien die Gerechtigkeitsrechnung ausgeführt ist.
Dieser Fehler will auf unserem Forschungswege vermieden sein. Als Massstab bei der Zweckmässigkeitsbeobachtung sind die Lebenszwecke der wirklichen Individuen im Auge zu behalten.
Da kommt die Befriedigung des Selbsterhaltungstriebes als entscheidender Zweck in Frage, dem die Gerechtigkeitsvorstellung mit ihrer Wirkung angepasst sein muss. Und ebenso haben wir es mit der Befriedigung des in der gleichen Richtung wirkenden Zufriedenheitsstrebens, mit der Vervollkommnung des individuellen Wohlbefindens als Zweckmässigkeitsmassstab zu thun. Dieser verfeinerte Selbsterhaltungstrieb, der die Herstellung des psychischen Gleichgewichts, den Genuss des „Seelenfriedens“ anstrebt, will als Bestandteil der individuellen Natur genau so beachtet sein, Avie jener Trieb nach Erhaltung der blossen Lebensfunktion.
Das irdische Dasein und Glücklichsein der menschlichen Persönlichkeiten ist dasjenige, dessen Förderung hier als das Zweckmässige in Betracht kommt; die Förderung dieser irdischen Zwecke kann niemals unzweckmässig, den Beteiligten nachteilig sein. Was jenen Zwecken widerstreitet, ist zu nichts gut und kann nicht — in dem von uns hervorgehobenen Sinne — gerecht sein. Mit der Zufriedenheitsentwickelung darf dasjenige, in dem wir die Frucht der gesuchten Gerechtigkeitsvorstellung erblicken, nicht kollidieren.
Es handelt sich also darum, bei unserer Zweckmässigkeitsbeobachtung klarzustellen, welche Behandlung dem Dasein und dem Glücklichsein der sonderartsreichen Persönlichkeiten am förderlichsten ist. Das Ideal, dem eine solche Behandlung entsprechen würde, ist das gesuchte. Der Behandlungsmassstab, als dessen Anwendung jene den individuellen Daseins- und Glückszwecken vollkommen angemessene Behandlung erscheint, ist der rechte, der zweckmässige.
Dabei aber ist weiter zu beachten, dass wir es bei Feststellung der massgeblichen Zwecke nicht nur* mit sonderartsreichen Persönlichkeiten, sondern auch mit geselligen Wesen dieser Art, mit Menschen zu thun haben, die nicht allein, isoliert — etwa abgeschieden auf einer Insel im Weltmeer — leben, vielmehr Glieder einer Gesellschaft sind. Der Charakter des Einzelnen als Genosse, als animal sociale, seine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Menschen - gruppe will beachtet sein, wenn wir die Zweckmässigkeit dieser oder jener Persönlichkeitsbehandlung erwägen. Die Zugehörigkeit zu der bestimmten Gesellschaft ist für die Natur des Betreffenden von wesentlicher Bedeutung; sein Dasein und sein Glücklichsein wird durch diese Zugehörigkeit beeinflusst, seine Lebenszwecke gewinnen einen dementsprechenden Inhalt.
So haben wir also auf dem bei Lösung unserer Aufgabe einzuhaltenden Wege uns klar zu machen, welche Behandlung den Lebenszwecken der an einer menschlichen Gesellschaft beteiligten Persönlichkeiten, den Interessen jener geselligen Menschen, wie wir sie in uns und um uns täglich vor Augen haben, am förderlichsten ist. Die salus publica, das Gemeinwohl, das sich zusammensetzt aus dem Wohlergehen jener einzelnen Gesellschaftsteilhaber, erscheint hier als das für die Zweckmässigkeit der Persönlichkeitsbehandlung und des Behandlungsmassstabes Entscheidende. Sie stellt die Erfüllung der Lebenszwecke der beteiligten Individuen dar, ist nichts von individueller Zufriedenheit Unabhängiges; auch hier giebt das Dasein und das Glücklichsein des Einzelnen den Massstab ab, aber es handelt sich um Individuen, die in einer Mehrzahl Zusammenleben und deren jedem ein Selbsterhaltungstrieb und ein Zufriedenheitsstreben innewohnt.
Diejenige Behandlung also werden wir als die zweckmässige bei dem Aufbau der gesuchten Gerechtigkeitsvorstellung beachten müssen, bei der in einer Gesellschaft am meisten Zufriedenheit der beteiligten Individuen sich entwickelt. Nur auf diesem Wege können wir ein nützliches Behandlungsideal ermitteln.
TV^enn wir nun bei Beantwortung der Frage „Was ist gerecht?“ uns klar zu machen suchen, welche Persönlichkeitsbehandlung der Zufriedenheit innerhalb der Gesellschaft am förderlichsten ist, so haben wir uns zunächst zu vergegenwärtigen, wie denn überhaupt der Einzelne mit seinen Lebenszwecken in der Gesellschaft von der den Gesellschaftsteilhabern zuteil werdenden Behandlung berührt wird. Wir haben den Einfluss zu beachten, den diese Behandlung auf das Wohl und Wehe der an der Gesellschaft beteiligten Persönlichkeiten ausübt, um ermitteln zu können, von welcher Art die Behandlung und das leitende Behandlungsideal sein muss.
Das Wohlbefinden des Einzelnen wird beeinflusst durch die Entstehung von Bedürfnissen und Wünschen einerseits und durch die Befriedigung von Bedürfnissen und Wünschen andererseits.
Das individuelle Dasein und Glücklichsein kann durch Bedürfnisse und Wünsche gestört werden, letztere können schädlich sein. In diesem Sinne wirken Bedürfnisse und Wünsche, denen die Befriedigung versagt ist und denen auch die Hoffnung auf eine in naher oder ferner Zukunft zu gewärtigende Befriedigung sich nicht zugesellt. Aber auch diejenigen gehören hierher, die zwar befriedigt werden, deren Befriedigung jedoch eine befriedigungslose Bedürftigkeit nach sich zieht und auf solche Weise dem Lebensglück mehr Abbruch thut als Vorschub leistet; auch in diesen Fällen, in denen wir für die Befriedigung hinterher mehr büssen müssen, als der ganze Genuss wert war, ist unser Wünschen ein schädliches.
Jene Schädlichkeit des Bedürfens und Wünschens tritt in verschiedenem Grade hervor. Das Entstehen befriedigungsloser Bedürfnisse kann die Fortführung unseres Lebens in Frage stellen, kann die Nichtbefriedigung unseres Selbsterhaltungstriebes bedeuten. In anderen Fällen besteht die schädliche Wirkung des Eintretens von Bedürfnissen und Wünschen in der Störung der Zufriedenheit, des Glücklichseins, wirkt es jenem Zufriedenheitsstreben entgegen, das wir als den verfeinerten Selbsterhaltungstrieb bezeichneten.
Diesen Einfluss der Entstehung von Bedürfnissen und Wünschen auf das Wohlbefinden kann ein jeder ohne Schwierigkeit an sich selbst beobachten.
Nicht minder erheblich aber ist hier der Einfluss der Befriedigung. Zur Erhaltung des Lebens und zur Abwehr von Unzufriedenheit ist, wie gleichfalls ein jeder ohne weiteres zu beobachten vermag, die Befriedigung von Bedürfnissen und Wünschen in mehr oder minder weitgehendem Masse erforderlich.
Dabei darf die Befriedigung nicht in dem vorerwähnten Sinne schädlich sein, dass sie eine überwiegende befriedigungslose Bedürftigkeit im Gefolge hat. Es kommt hier auf die nützliche Befriedigung an, die dem Glücklichsein, dem Lebensglück in überwiegendem Masse Vorschub leistet.
Nützlich wirkt die Befriedigung — auch die nur erhoffte Befriedigung — schon dadurch, dass sie die schädliche Wirkung von Bedürfnissen und Wünschen verhindert; sie trägt zu unserem Wohlbefinden bei, indem sie uns davor bewahrt, dass das betreffende Begehren uns unglücklich macht.
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