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Die Reformen des osmanischen Reiches : mit besonderer Berücksichtigung des Verhältnisses der Christen des Orients zur türkischen Herrschaft

F Eichmann · 1858 · Scanned text · Free in the US

116,959 words · about 8 h 11 min to read

Period artwork: Interior of the Bodleian Library, 1845
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About this book

Author
F Eichmann
Language
German
Published
1858
Length
116,959 words · about 8 h 11 min
Sections
20 reader sections
Text
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Rights
Public domain in the United States · PD-US by publication date

 

Contents (20)
  1. Vorwort about 2 min
  2. Inhalt about 3 min
  3. Einleitung about 6 h 21 min
  4. I about 9 min
  5. II about 18 min
  6. IV about 10 min
  7. V about 11 min
  8. VI about 5 min
  9. VIII about 1 min
  10. IX about 1 min
  11. X about 4 min
  12. XI about 10 min
  13. XII about 3 min
  14. XIII about 4 min
  15. XIV about 3 min
  16. XV about 5 min
  17. XVI about 8 min
  18. XVII about 1 min
  19. XVIII about 7 min
  20. XIX about 3 min

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Vorwort

JL/ie nachstehenden Bemerkungen sind mi Laufe des Jahres 1857 niedergeschrieben. Der Verfasser hat in ihnen die Anschauungen zusammengedrängt, welche er in den drei Jahren vor dem Pariser Frieden und in dem Sommer nach demselben während seines Aufenthaltes in der Hauptstadt des osmanischen Reiches durch den Verkehr mit den verschiedensten Persönlichkeiten und die unmittelbare Beobachtung denkwürdiger Ereignisse sich anzueignen Veranlassung fand. Seitdem hat sich dort Nichts zugetragen, wodurch eine Aenderung der gegebenen Darstellung erheischt zu werden schiene. Wenn auch Mariner von grofser Bedeutung dem Schauplatz ihrer ruhmvollen Thätigkeit entrückt worden, wenn auch auf dem an diplomatischen Incidenzpunkten so fruchtbaren Boden von Oonstantinopel deren wiederum einige hervorgetreten sind, so ist die Lage der Dinge darum im Allgemeinen doch dieselbe geblieben ; neue Elemente von eingreifender Wichtigkeit haben sich nicht geltend gemacht. Die Beziehungen der Völker untereinander, die Politik der Regierung, ihre Bestrebungen und ihre Gesetze, die Schwierigkeiten, welche sich der Ausführung der letzteren entgegenstellen, die tief in den Verhältnissen wurzelnden Ursachen dieser Schwierigkeiten, — das Alles ist noch ebenso wie es war, als der Verfasser im Herbst 1856 die Ufer des Bosporus verliefs.

Nicht die Befürchtung, ein veraltetes und überlebtes Thema zu berühren, hätte ihn daher abhalten können, diese Blätter dem deutschen Publicum darzubringen, vielmehr war es die volle Lebendigkeit des Gegenstandes, welche Zweifel darüber erweckte, ob die öffentliche Besprechung desselben sich für ihn, den Verfasser, gezieme. Wer wichtige Fragen der Gegenwart einer aufrichtigen und gewissenhaften Untersuchung unterziehen will, ist genöthigt, das Gute dem Schlechten, das Weise dem Thörichten entgegenzustellen, er mufs sich erkühnen ein Urtheil zu fällen über Personen, über Gesetze, Einrichtungen und Sitten der Völker. Wie aber, wenn er ein Gast in dem Lande gewesen ist, dessen Verhältnisse den Gegenstand seiner Untersuchung bilden, gebietet ihm da nicht die Pflicht Schweigen, weil er nicht reden kann, ohne sich der Gefahr auszusetzen, dafs der Gastfreund verletzt werde? Die Beantwortung dieser Frage glaubt der Verfasser sich selbst und seinen Landsleuten schuldig zu sein.

Wer in einem fremden Lande gelebt, dort angenehme Beziehungen angeknüpft und von den Einwohnern Freundlichkeit erfahren hat, der würde zweifelsohne sehr unrecht thun, wollte er in der Heimath die Gebrechen und Schäden, die man dort arglos seinen Blicken enthüllte, mit Schadenfreude ans Licht der Oeffentlichkeit ziehen. Mag er dann auch noch so geistvoll seine Geschichten erzählen, mag er auch noch so treffend das Tadelnswerthe tadeln, edeldenkenden und zartfühlenden Menschen wird er immer zuwider sein. In einer ganz anderen Lage aber scheint sich der zu befinden, welcher ein mit warmer Theilnahme erfüllter Zeuge der Anstrengungen gewesen ist, die eine fremde Nation macht, um sich aus gefahrvoller und verderblicher Lage herauszuarbeiten und glücklichere Zustände zu begründen, und nun von dem Wunsche beseelt, in seinem eigenen Vaterlande das Interesse für jene Anstrengungen zu wecken, die Schilderung derselben, zwar mit Schonung und fern von jeder gehässigen Bekrittelung, doch wahrheitsgetreu unternimmt. Nicht kleinliche Scheelsucht leitet einen Solchen, wenn er die üebel bezeichnet, die zu beseitigen sind, nicht Mifsbrauch des Vertrauens ist es, wenn er den öf-

VI fentlichen Beifall für diejenigen zu gewinnen sucht, deren Handlungen und Beweggründe kennen zu lernen ihm vergönnt war. Statt den Vorwurf des Undankes für die genossene Gastfreundschaft zu verdienen, darf er hoffen, sich den Gastfreund enger und besser zu verbinden.

Eines solchen Strebens sich bewufst sieht der Verfasser mit Zuversicht dem ürtheil entgegen, welches diejenigen Personen im Orient über sein Verfahren fällen werden, zu denen in geistige Wechselwirkung tretend er die Ideen zu gewinnen vermochte, welchen diese Blätter Ausdruck zu verleihen bestimmt sind.

Berlin, im März 1858.

Inhalt

Seite Einleitung 1

Die griechische Kirche und das Patriarchat von Constantinopel . . 13 Rufslands Einflufs im Orient. Seine Beziehungen zur griechisch-orthodoxen Kirche 47

Die katholische Kirche und der Einflufs Frankreichs 78

I. Die unirten Armenier 85

n. Die mit Rom unirten National - Kirchen Asiens .... 96

1) Die unirten Griechen Syriens.

2) Die Chaldäer.

3) Die unirten Syrier.

4) Die Maroniten.

III. Die lateinische Kirche des Orients 99

Die Frage der heiligen Stätten H 5

Die Stellung Englands zu dem osmanischen Reiche .138

Die Wiener Note 177

Der Hatti - Houmayoun vom 18. Februar 1856 204

§§. 1. 2. Bestätigung der im Hatti -Houmayoun von GUlhane und in den späteren Reformgesetzen gegebenen Sicherheiten für den Schutz an Person, Eigenthum und Ehre aller Unterthanen der Pforte; Bestätigung der den nichtmuselmanischen Gemeinschaften ab antiquo und in neuerer Zeit verliehenen Privilegien und Immunitäten 243 vni

Seite 8. 3. Reform der den iiLchtmuselraanischen Gemeinschaften zustehenden Privilegien 244

§§. 4. 5. Religionsfreiheit 249

§§. 6. 7. 8. 19. Die sociale Gleichstellung von Christen und

Moslems 260

§§. 9. 10. Reform des Gerichts- imd des Gefängnifswesens . 268

§. 11. Die Polizei 281

§. 12. Heranziehung der Christen zum Kriegsdienste . . . 283

§§. 13. 18. Reform der Provinzialräthe (Medjilis) und Zuziehung von Christen zu gewissen Berathungen des höchsten Staatsrathes (conseil suprême de justice).

§. 14. Das Recht des Grundbesitzes. Fähigkeit der Ausländer

Grundbesitz in der Türkei zu erwerben 286

§§.16. 21. Die öffentlichen Arbeiten und insbesondere die Beschaffung von Communications- Mitteln durch Heranziehung fremden Capitals 310

§§. 15. 17. 20. Reform des Steuersystems, namentlich in Betreff der Steuer -Erhebung. Regelmäfsige Aufstellung eines Budgets. Begründung von Banken und Reform des Münzwesens 314

Anhang. Documente 351

I. Der am 18. Februar 1856 (11. Djemazi -lü-Ahir) auf der Pforte feierlich publieirte Hatti-Houmayoun. (Französischer Text.) 353

II. Memorandum , über welches die Botschafter von Frankreich und England, sowie der Internuntius übereingekommen waren mit den Moditicationen desselben, über welche die drei Repräsentanten mit den Ministern der Pforte sich geeinigt hatten (Französischer Text.) 361

III. Memorandum Aaly Pacha's von Herrn Mussurus an Lord Clarendon den 13. Mai 1855 mitgetheilt. (Französischer Text.) 375

Seite

IV. Memoi-andum über die von der Pforte ihren christlichen Unterthanca ab antiquo in geistlichen Dingen verliehenen Privilegien ' 382

V. Memorandum Lord Stratford de Redcliffe's der brittischen Regierung unter dem 14. Januar 1856 übersandt. (Französischer Text.) 393

VI. Note der Pforte vom 21. März 1844 an die Botschafter von Frankreich und England. (Französischer Text.) Antwort des letzteren. (Englischer und deutscher Text.) .... 402

Vn Note Lord Stratford de Redcliffe's an den türkischen Minister

der auswärtigen Angelegenheiten vom 26. Januar 1856 . . 404

Vni. Note Fuad Pacha's an den englischen Botschafter vom 12. Februar 1856 409

IX Kaiserlicher Firman vom November 1850, der die Protestanten in der Türkei als eigene Gemeinde constituirt . . . 411

X. Entwurf eines geheimen Vertrages von Fürst Menchikoff der

Pforte vorgelegt. (Französischer Text ) 413

XL Project, welches während des Wiener Congresses von den russischen Bevollmächtigten dem Baron Prokesch mitgetheilt wurde. (Französischer Text.) 417

XII. Kaiserlicher Firman vom 16. März 1854, der die Untersuchungsräthe einsetzt und die Zulassung des Zeugnisses der Christen vor denselben bestimmt. (Französischer Text.) . 426

XIII. Das dem unter No. XII. wiedergegebenen Firman beigefügte Reglement. (Französischer Text.) 429

XIV. Circular des englischen Botschafters in Constantinopel an die Consuln Ihrer britannischen Majestät in der Türkei vom

XV. Auszug aus à&va Journal de Constantinople vova 10. Mai 1855. Proclamation wegen Aufhebung des Haradsch und Zulassung

der Christen zum Kriegsdienst. (Französischer Text.) . . 436

XVI. Neunter Artikel des Pariser Friedens vom 30. März 1856 vmd die dai-auf bezüglichen Stellen des 2ten, 13ten und 14ten Protocolls des Pariser Congresses. (Französischer Text.) 441

XVII. Boujourouldi der hohen Pforte vom April 1857. (Französischer Text.) 449

Seite XVIII. Auszug aus der Presse d'Orient vom 10. November 1856. Memorandum und Reglement über den Smyrnaer Cadaster. (Französischer Text.) 451

XIX. Durch kaiserlichen Befehl genehmigtes Reglement des osmanischen Tanzimat - Rathes in Betreff der Colonisirung türkischer Länder 458

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