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Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. (part 2 of 4)

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Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder. (part 2 of 4)

Aus dem von dem Anwalte erstatteten Berichte ist folgendes hervorzuheben: Der Verband hat sich in der vorangegangenen dreijährigen Periode in erster Linie mit der Versicherungsfrage beschäftigt, insbesondere mit der dem Reichstage vorgelegten Novelle zu dem Unfallversicherungsgesetze. In einer Massenpetition mit 40000 Unterschriften forderte man Beseitigung der Wartezeit von 13 Wochen, für die heute die Krankenkassen eintreten müssen, bessere Unfallverhütungsvorschriften, Beschleunigung des Rentenfeststellungsverfahrens und Aufrechterhaltung des vollen Rekursrechtes an das Reichsversicherungsamt. Hinsichtlich der auf Schaffung einer Arbeitslosenversicherung seitens des Reiches oder der Gemeinden abzielenden Pläne hat der Verband seinen Standpunkt, dieses Gebiet den Arbeitervereinen zu erhalten, nachdrücklich vertreten und in einer am 25. Januar 1897 in Berlin abgehaltenen Gewerkvereinsversammlung die Zwangsversicherung auf das schärfste verurteilt. Umgekehrt ist der Verband in einer Petition am 2. November 1896 nachdrücklich für erhöhten staatlichen Arbeiterschutz eingetreten und hat insbesondere eine Erhebung über den Zusammenhang der Betriebsunfälle und Betriebskrankheiten mit der Länge der Arbeitszeit unter Berücksichtigung des Alters und Geschlechtes, sowie den Erlaß weiterer Schutzvorschriften nach § 120 e Absatz 3 der Gewerbeordnung (Regelung der Arbeitszeit in gesundheitsschädlichen Betrieben), insbesondere für Verkaufsstellen und in der Konfektionshausindustrie, ferner Verbesserung der Gewerbeaufsicht, insbesondere Verbot der Verbindung derselben mit der Dampfkesselrevision und endlich Ausdehnung des Schutzes jugendlicher Arbeiter von 16 auf 18 Jahre und die Herabsetzung des Maximalarbeitstages der Frauen von 11 auf 10 Stunden gefordert. Ein von dem Anwalte ausgearbeiteter Plan wegen Schaffung eines besonderen Reichsarbeitsamtes ist dem Reichstage noch nicht vorgelegt. Für die durch Bundesratsbeschluß vom 4. März 1896 angeordnete Beschränkung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien ist der Verband nachdrücklich eingetreten; ebenso hat er sich den Bestrebungen auf gesetzliche Einführung des Acht-Uhr-Ladenschlusses und für Errichtung kaufmännischer Schiedsgerichte angeschlossen. Eine an den Reichstag gerichtete Petition wegen Kürzung der Arbeitszeiten und Einführung der wöchentlichen Lohnzahlung, sowie Vorkehr gegen Arbeitslosigkeit in den staatlichen Betrieben ist von diesem dem Reichskanzler überwiesen. Als dieser durch Beschluß vom 17. Dezember 1896 die beantragten Maßnahmen als teils unnötig, teils unausführbar ablehnte, hat der Zentralrat im Januar 1897 eine vom Anwalte ausgearbeitete Denkschrift eingereicht, in der er die geltend gemachten Bedenken zu widerlegen sucht, auf die aber eine Antwort nicht erfolgt ist. Der G.-V. der Maschinenbauer und Metallarbeiter ist auf Grund einer am 26. März 1897 abgehaltenen großen Eisenbahnarbeiterversammlung noch besonders unter Hinweis auf die immer mehr sich häufenden Eisenbahnunfälle für Verkürzung der Arbeitszeit und Erhöhung der Löhne im Eisenbahnbetriebe eingetreten, doch wurde von der Eisenbahndirektion Berlin ihren Arbeitern der Besuch der Versammlung verboten. Im Interesse der endlichen gesetzlichen Regelung der Berufsvereine beschloß der Zentralrat bei dem Reichskanzler durch eine Deputation seine Wünsche vorzutragen. In der dieser Deputation am 12. Februar 1896 gewährten Audienz trat deutlich hervor, daß die Regierung diese Bestrebungen wesentlich aus dem Grunde bekämpfte, weil sie daraus eine Stärkung der Sozialdemokratie befürchtete, wogegen die Deputation vergeblich geltend machte, daß gerade umgekehrt die Beförderung praktischer Reformbestrebungen die utopischen und staatsfeindlichen Anschauungen lahm legen werde. Der frühere Handelsminister Frhr. v. $Berlepsch$, der am 28. November 1895 einer gleichen Deputation eine Audienz bewilligte, hatte eine wesentlich mehr entgegenkommende Erklärung abgegeben, und es ist nicht unwahrscheinlich, daß gerade diese Stellung gegenüber der Frage der Berufsvereine in Verbindung mit der Einführung des Maximalarbeitstages in Bäckereien der unmittelbare Anlaß für seinen Rücktritt wurde. Als das berühmte Rundschreiben des Grafen $Posadowsky$ vom 11. Dezember 1897 bekannt wurde, welches die Beseitigung des bisherigen Koalitionsrechtes befürchten ließ, veranstaltete der Zentralrat auf den 7. Februar 1898 in Berlin eine große Protestversammlung, der mehrere andere in der Provinz sich anschlossen. Eine besondere Fürsorge hat der Verband von je her der Errichtung von Schiedsgerichten und Einigungsämtern gewidmet und so auch in den letzten Jahren in verschiedenen Städten darauf hingewirkt, solche ins Leben zu rufen. Bei den Gewerbegerichtswahlen hat der Verband sich eifrig beteiligt und ist hierbei auch zuweilen mit den Sozialdemokraten Hand in Hand gegangen. Der Verband ist dem Verein für Sozialpolitik beigetreten und hat sich auf dessen letzter Generalversammlung in Köln, wo Freiherr v. $Berlepsch$ das berühmte Hoch auf den vierten Stand ausbrachte, an den Verhandlungen über die Handwerkerfrage und das Koalitionsrecht mit Erfolg beteiligt. Auch für die Bestrebungen der internationalen Friedensgesellschaften sind einzelne Vereine eingetreten. Zu den ausländischen Arbeiterberufsvereinen, insbesondere in England, Belgien, Holland und Ungarn hat der Verband Beziehungen angeknüpft. An dem internationalen Arbeiter- und Gewerkschaftskongresse in London (Juli 1896) hat der Verband nicht teilgenommen, weil er ein Uebergewicht der Sozialdemokratie befürchtete. Zu dem bald darauf folgenden Kongresse der englischen trade unions in Edinburg, auf dem der Vertreter der sozialistischen Gewerkschaften v. $Elm$ den Verband in unangemessener Weise angriff[69], hatte er eine Einladung nicht erhalten. Man geht mit dem Gedanken um, in Gemeinschaft mit den trade unions einen internationalen Kongreß auf rein gewerkschaftlicher Grundlage einzuberufen. Selbst das Bedenken, bei solchen Gelegenheiten mit den Sozialdemokraten zusammen arbeiten zu müssen, hat sich, seit dem ruhigen Verlaufe und der gemäßigten Haltung des im August 1897 in Zürich abgehaltenen internationalen Arbeiterschutzkongresses, auf dem der Verband aus dieser Rücksicht nicht vertreten war, vermindert, so daß der Bericht des Anwaltes eine Mitwirkung des Verbandes bei solchen Unternehmungen für die Zukunft ins Auge faßt. Die Agitation für Ausbreitung des Verbandes ist nachdrücklich in die Hand genommen; Agitationsvorträge wurden gehalten 1889-91 200 mit 7000 Mk. Kosten, 1892-94 250 mit 9000 Mk. Kosten und 1895-97 311 mit 9400 Mk. Kosten. An Flugblättern wurden 255000, an Broschüren 90000 Stück vertrieben. Auf der Berliner Gewerbeausstellung im Sommer 1896 hatte der Verband eine übersichtliche Darstellung seiner bisherigen Entwicklung und Thätigkeit ausgelegt. Der Erfolg zeigte sich u. a. in der Gründung von sechs Ortsvereinen der Kellner, die auf diese Weise zuerst in die Organisation einbezogen wurden. Auch unter die Arbeiterinnen hat man die Agitation getragen und insbesondere während der Konfektionsarbeiterinnenbewegung mehrere Versammlungen abgehalten, deren Ergebnis darin bestand, daß in Berlin, Stolp und Stettin Ortsvereine der Arbeiterinnen in Anschluß an den G.-V. der Schneider gegründet wurden. Streiks sucht man möglichst durch friedliche Verständigung zu vermeiden, doch ist der Verband nicht allein für den Ausstand der englischen Maschinenbauer eingetreten und hat Sammlungen unter den Mitgliedern veranstaltet, die einen Ertrag von 34292 Mk. ergaben, sondern hat auch für die Hamburger Hafenarbeiter seine Sympathie erklärt, nachdem die Unternehmer die Einleitung von Ausgleichsverhandlungen abgelehnt hatten.

[69] Vgl. unten II. Abschnitt.

Zu dem Thätigkeitsberichte des Anwaltes wurde folgender Antrag angenommen:

Der 13. ordentliche Verbandstag der Deutschen Gewerkvereine protestiert $gegen jede irgendwie geartete Beeinträchtigung des Koalitionsrechts$ als ungerecht und gemeinschädlich, fordert vielmehr als unentbehrliches Mittel zur Abwehr von Druck und Elend und zur Herbeiführung besserer materieller, geistiger und sittlicher Zustände für die Arbeitermassen die $vollste Koalitions- und Vereinigungsfreiheit und die Rechtsfähigkeit der Arbeiterberufsvereine durch lediglich gerichtliche Eintragung$.

Der zweite Gegenstand der Verhandlungen war die $Zoll$- und $Handelspolitik$. Nach ausführlichen Vorträgen des Prof. $Lotz$ und des Redakteurs $Goldschmidt$, in denen darauf hingewiesen wurde, daß die Arbeiter nicht nur als Konsumenten, sondern auch als an dem Gedeihen der Industrie beteiligte Personen ein Interesse an der Zoll- und Handelspolitik hätten, wurde beschlossen, die Handelsvertragspolitik ohne Erhöhung der Getreidezölle aufrecht zu halten und auszubauen, auch das Bedauern darüber ausgesprochen, daß die Eingabe des Zentralrates an den Reichskanzler wegen Zuziehung von Arbeitervertretern zu der Vorbereitung neuer Handelsverträge keinen Erfolg gehabt habe.

Ein fernerer Vortrag des Verbandsabgeordneten $Mauch$ behandelte die $Arbeitslosenunterstützung$ und insbesondere die Frage, von wem dieselbe in die Hand zu nehmen sei. Das Ergebnis der Beratungen wurde niedergelegt in folgenden Sätzen:

1. $Unterstützungseinrichtungen gegen Arbeitslosigkeit$ zu treffen, gebietet das private wie das öffentliche Interesse. Die Lösung dieser Aufgabe steht aus den einfachsten und faßlichsten Gründen in $erster Linie$ den $gewerblichen Berufsvereinen$ zu; sie erfüllt einen ihrer wesentlichsten und wichtigsten Zwecke.

2. Die $Selbstversicherung$ in den $Berufsvereinen$ fördert und kräftigt die persönliche und wirtschaftliche Moralität des Arbeiters, indem sie ihn zur Selbstverantwortlichkeit und Selbsthülfe erzieht. Sie bietet durch die Selbstverwaltung Sicherheiten gegen sträfliche Ausbeutung durch Arbeitsscheu wie gegen Parteilichkeit und Zurücksetzung aus Gründen, die mit den gewerblichen und moralischen Eigenschaften des Arbeiters nichts gemein haben.

3. Die Notwendigkeit $staatlicher$ und $kommunaler$ Einrichtungen zur Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ist so lange zu $verneinen$, bis nicht durch die Erfahrungen erwiesen ist, daß die gewerblichen Berufsvereine zur befriedigenden Lösung dieser ihrer Aufgabe unfähig und unvermögend sind.

4. Zur wirksamen Durchführung dieser Aufgabe bedürfen die Arbeiterberufsvereine $öffentlich-rechtlicher Grundlagen$, die sowohl die Ansprüche der Mitglieder sicherstellen, als auch die Vereine vor willkürlichen Eingriffen der Aufsichtsbehörden schützen.

5. Die $Arbeitsvermittelung$ bildet eine notwendige Ergänzung der organisierten Arbeitslosenunterstützung; sie wird sich am fruchtbarsten und erfolgreichsten in gewerblicher und sozialer Beziehung erweisen auf dem Boden der $Freiwilligkeit$ in Gemeinschaft mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinen oder -verbänden. In dieser Form verdient sie die erste Stelle. Staatliche oder kommunale Arbeitsnachweise, die als Ersatz oder als Ergänzung der ersten Form eingerichtet werden, erfüllen nur dann ihren Zweck als Wohlfahrtseinrichtungen, wenn in ihrer Verwaltung den Arbeitnehmern wie den Arbeitgebern ein ausreichendes Mitbestimmungsrecht eingeräumt wird.

Der vierte Gegenstand der Verhandlungen war der Vortrag des Verbandsabgeordneten $Pioch$ über die $Berufsorganisation der Arbeiterinnen und der jugendlichen Arbeiter$. Der Referent forderte möglichste Beseitigung der Fabrikarbeit für verheiratete Frauen durch Erhöhung des Verdienstes der Männer, Beschränkung der Arbeitszeit für weibliche und jugendliche Arbeiter und Anstellung weiblicher Fabrikinspektoren und empfahl als Mittel die Berufsorganisation. Die Versammlung stellte sich auf denselben Standpunkt durch Annahme folgender Sätze:

»Zur wirksamsten Lösung der Frage $gewerblicher Frauenarbeit$ muß gesucht werden, die Lage der männlichen Arbeiter mit allen gesetzlichen Mitteln und durch Vereinigungen auf dem Boden der Selbsthülfe zu bessern.

Der $Beruf der Frau$ ist am wichtigsten und segensreichsten $in der Familie$. Solange jedoch die wirtschaftlich-sozialen Verhältnisse einen bedeutenden Teil der weiblichen Bevölkerung für ihre Existenz zur Lohnarbeit nötigen, bedürfen diese Arbeiterinnen im besonderen Grade des gesetzlichen Schutzes sowohl in der Fabrik- als auch in der Hausindustrie.

Die $Arbeitszeit$ der erwachsenen Arbeiterinnen ist allmählich auf acht Stunden herabzusetzen, die Arbeitszeit jugendlicher weiblicher Arbeiterinnen entsprechend niedriger. Die Altersgrenze jugendlicher weiblicher Arbeiterinnen ist auf 18 Jahre zu erhöhen. Eine weitere Beschränkung aller Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter in gesundheitsschädlichen Betrieben ist anzustreben.

Die Anstellung $weiblicher Fabrikinspektoren$ ist unbedingt nötig und diese sind aus den mit dem Arbeiterleben bekannten Kreisen zu wählen.

Die $Entlohnung der weiblichen Arbeitskraft$ muß bei gleichen Leistungen der der männlichen Arbeiter gleichkommen. Die Forderung der Erhöhung der Löhne der Arbeiterinnen von ihrem jetzigen tiefen und zum Lebensunterhalt unzureichenden Stande ist zugleich ein Hauptmittel zur Besserung der Löhne männlicher Arbeiter.

Die $Berufsorganisation der Arbeiterinnen$ ist das wichtigste Mittel zur Besserung ihres Loses. Die deutschen Gewerkvereine haben die Pflicht, so viel wie möglich weibliche Mitglieder zu erwerben. Die Arbeiterinnen müssen ihr Interesse diesen bewährten Organisationen zuwenden, um dadurch im Kampfe um ihre Existenz gestärkt zu werden.

Den $Arbeitsverhältnissen jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen$ ist volle Aufmerksamkeit zuzuwenden; ebenfalls müssen diese Personen frühzeitig in die deutschen Gewerkvereine aufgenommen und durch allgemeine und gewerbliche Fortbildung zu tüchtigen Mitgliedern geschaffen werden, um so durch Nachwuchs jugendlicher Kräfte der Organisation die weiteste Verbreitung zu geben.«

Weiter gelangte folgender $Zusatzantrag$ des Verbandsanwalts einstimmig zur Annahme:

»Der Verbandstag beschließt, bei den gesetzgebenden Körperschaften um gründliche $Umgestaltung der Gesindeordnung$ gemäß den wesentlichen Grundsätzen der Gewerbeordnung zu petitionieren. Mit der Ausarbeitung dieser Petition wird der Zentralrat betraut.«

Den letzten Hauptgegenstand der Tagesordnung bildete das Referat des Anwalts Dr. $Max Hirsch$ über die Frage: »$Wie stellen sich die deutschen Gewerkvereine zu den Arbeitseinstellungen?$«

Der Redner tadelte die häufigen unüberlegten und zu wenig vorbereiteten Streiks und empfahl zu ihrer Verhütung obligatorische Einführung von Schiedsgerichten und Einigungsämtern, die außerdem das Recht haben müßten, auch ohne Anrufen der Beteiligten bei drohenden oder schon ausgebrochenen Streiks Einigungsversuche zu machen. Das Ergebnis der Beratungen war der folgende Beschluß:

1. »Eine Petition bei dem neuen Reichstag um Abänderung des $Gewerbegerichtsgesetzes$ einzureichen in der Richtung, daß die Gewerbegerichte für alle Orte und Bezirke mit entwickeltem Gewerbebetrieb $obligatorisch$ eingeführt und verpflichtet werden, auch ohne Anrufung der Parteien bei jeder größeren Arbeitsdifferenz Einigungsversuche zu machen.

2. Den Gewerk- und Ortsvereinen dringend zu empfehlen, daß sie bezüglich aller Arbeitsdifferenzen gemäß unseren altbewährten Grundsätzen und Statuten einen $festen$, $selbständigen Kurs$ einhalten, darin gipfelnd, daß die Verbesserung der Arbeitsverhältnisse thatkräftig und ausdauernd erstrebt, hierzu aber unter allen Umständen $zuerst$ der Weg der $Verständigung und Einigung$ beschritten und erst bei Erfolglosigkeit aller friedlichen Versuche und bei Vorhandensein günstiger Aussichten und genügender Mittel in den Ausstand getreten wird. In dieser Weise hat unsere Organisation auch bei der Beteiligung von anders oder nicht organisierten Arbeitern zu handeln und sich niemals willenlos mitreißen zu lassen. Dem Generalrat ist sofort bei jeder auftauchenden Differenz wahrheitsgemäße und genaue Mitteilung zu machen und dessen Rat oder Anweisung einzuholen und streng zu befolgen. $Die betreffenden Ortsvereins- und Ortsverbandssekretäre werden dringend aufgefordert, auch dem Gewerkvereins- und dem Verbandsorgan von Arbeitsstreitigkeiten Nachricht zu geben.$«

Hinsichtlich der Unterstützung von Streiks anderer Organisationen wurde noch ausdrücklich beschlossen, dieselbe davon abhängig zu machen, daß die beteiligten Ortsvereine bei den Verhandlungen zur Mitwirkung zugezogen seien.

Die übrigen Beratungsgegenstände waren von geringerer Bedeutung. Der Antrag, daß auch nicht dem Verbande angehörige Organisationen im Streikfalle aus Verbandsmitteln unterstützt werden dürften, wurde ebenso abgelehnt, wie ein Zwang zum Eintritt in die Ortsverbände und die Vergrößerung des Verbandsorgans. Es wurde beschlossen, den Ortsverbänden gemeinschaftliche Arbeitsnachweise zur Pflicht zu machen, dagegen die Kosten des Rechtsschutzes von ihnen auf die Gewerkvereine zu übertragen. Die Zahlung von Pension an die Gewerkvereinsbeamten wurde prinzipiell beschlossen, die Ausführung aber späteren Beschlüssen vorbehalten. Die Beschickung wirtschaftlich-sozialer Kongresse soll in Zukunft stattfinden, dagegen wurde, wie schon erwähnt, die Beseitigung des bei der Aufnahme eines neuen Mitgliedes zu erfordernden Reverses wegen der Nichtzugehörigkeit zur Sozialdemokratie mit allen gegen drei Stimmen abgelehnt.

Der $äußere Umfang$ des Verbandes ist mehrfachen Schwankungen unterworfen gewesen.

Gewaltig war bei dem ersten Auftauchen des Gedankens der Zulauf und die Begeisterung, sodaß Ende 1869, also nach etwa einjährigem Bestehen, die Leitung auf 258 Ortsvereine mit rund 30000 Mitgliedern, gegliedert in 13 Gewerkvereine und 9 selbständige Ortsvereine, herabblicken konnte. Aber die Bewegung wurde in ihrer Blüte gebrochen durch den unglücklichen Waldenburger Streik, der am 1. Dezember 1869 von 7000 Bergarbeitern infolge des von den Grubenbesitzern an sie gestellten Verlangens, aus dem G.-V. auszutreten, begonnen wurde, aber nach 8 Wochen mit einer völligen Niederlage endigte. Der Zentralrat hatte es an Bemühungen, zunächst durch Vermittelung bei den Bergwerksbesitzern und nachher durch Abmahnungen bei den Arbeitern, den von Anfang an aussichtslosen Streik zu vermeiden, nicht fehlen lassen, auch nach Ausbruch desselben nach Kräften Gelder für die Ausständigen gesammelt, aber er konnte es nicht hindern, daß man den unglücklichen Ausgang den G.-V. zur Last legte, daß man von seiten der Arbeiter das Zutrauen zu ihnen verlor und von seiten der Unternehmer sie als Beförderer von Streiks anklagte. Auch der französische Krieg wirkte ungünstig ein, und so war denn am Ende desselben die Mitgliederzahl von 30000 auf etwa 6000 zurückgegangen. Ende 1872 war man jedoch schon wieder zu 279 Ortsvereinen mit 19000 Mitgliedern und Ende 1874 zu 357 Ortsvereinen mit 22000 Mitgliedern emporgestiegen. Aber mit dem wirtschaftlichen Rückgange der folgenden Jahre trat auch für die G.-V. wieder eine Abwärtsbewegung ein, so daß Ende 1878 freilich die Ortsvereine auf 365 gestiegen, die Mitgliederzahl aber auf 16500 herabgegangen war. Ein Aufschwung wurde dann erst wieder durch die Krankenversicherungsgesetzgebung begründet, indem durch dieselbe der Zulauf zu den Hülfskassen der G.-V. und dadurch auch zu diesen selbst wesentlich gesteigert wurde, so daß Ende 1885 953 Ortsvereine mit 51000 Mitgliedern bestanden, die sich Ende 1891 auf 1350 Ortsvereine mit 63000 Mitgliedern vermehrt hatten. Der Austritt des G.-V. der Porzellanarbeiter, der am 1. Januar 1893 in das sozialdemokratische Lager abschwenkte, brachte dann einen Verlust von 4000 Mitgliedern, so daß Ende 1891 nur 1315 Ortsvereine mit 58000 Mitgliedern vorhanden waren. Seitdem hat eine regelmäßige und wachsende Ausdehnung stattgefunden. Allerdings ist 1895 der 554 Mitglieder zählende G.-V. der Berg- und Grubenarbeiter wegen Hinneigung zur Sozialdemokratie aus dem Verbande ausgeschlossen, doch ist dafür der 1894 gegründete G.-V. der deutschen Bergarbeiter beigetreten. Ende 1894 hatte der Verband 1436 Ortsvereine mit 67000 Mitgliedern, Ende 1897 1633 Ortsvereine mit 80000 Mitgliedern und am 30. März 1898 1673 Ortsvereine mit 81150 Mitgliedern. Am 31. Dezember 1898 betrug die Mitgliederzahl 82755. Der Kassenabschluß für den 1. April 1899 ergiebt einen Mitgliederbestand von 84419.

Die $Verteilung auf die einzelnen Gewerbe$ ergiebt sich aus folgender Tabelle:

====================================================================== | Ende |Anfg. |31.|12.|31.|12.|31.|12. | 1872 | 1879 | 1892 | 1893 | 1894 ================================+======+======+=======+=======+======= Maschinenbauer u. Metallarb. | 4468 | 3749 | 12129 | 24163 | 27836 Fabrik- u. Handarbeiter | 3543 | 2423 | 9908 | 10080 | 11339 Tischler und verwandte Berufe | 2019 | 2879 | 4795 | 4393 | 4733 Schuhmacher und Lederarbeiter | 306 | 666 | 3845 | 3670 | 3900 Textilarbeiter und verw. Berufe | 1571 | 1129 | 3403 | 3002 | 2788 Schneider " " " | 438 | 457 | 2415 | 2595 | 3060 Bauhandwerker | 2521 | 1642 | 1709 | 2090 | 2226 Graphische Berufe, Maler und | | | | | verwandte Berufe | 289 | 1058 | 1486 | 1612 | 1655 Zigarren- und Tabakarbeiter | 102 | 125 | 1212 | 1121 | 1145 Töpfer | 266 | 43 | 890 | 843 | 916 Berg- und Grubenarbeiter | -- | 239 | 727 | 554 | 455 Schiffszimmerer u. verw. Berufe | 633 | 240 | 170 | 173 | 163 Klempner und Metallarbeiter | -- | 180 | 2508 | 2346 | 2472 Bildhauer und verw. Berufe | -- | 28 | 234 | 194 | 221 Kaufleute | -- | 13 | 1831 | 3951 | 3820 Konditoren und verw. Berufe | -- | -- | 484 | 313 | 263 Selbständige Ortsvereine[70] | -- | 41 | 54 | 54 | 66

================================================================ |31.|12.|31.|12.|31.|12.|31.|12. | 1895 | 1896 | 1897 | 1898 ================================+=======+=======+=======+======= Maschinenbauer u. Metallarb. | 27000 | 28127 | 30837 | 32938 Fabrik- u. Handarbeiter | 11833 | 13284 | 15006 | 15415 Tischler und verwandte Berufe | 4880 | 5423 | 6010 | 6152 Schuhmacher und Lederarbeiter | 4200 | 4620 | 5300 | 5690 Textilarbeiter und verw. Berufe | 2899 | 3022 | 3330 | 3434 Schneider " " " | 3000 | 3010 | 3350 | 3360 Bauhandwerker | 1629 | 1624 | 2300 | 1985 Graphische Berufe, Maler und | | | | verwandte Berufe | 1918 | 1944 | 1900 | 1951 Zigarren- und Tabakarbeiter | 1230 | 1344 | 1408 | 1462 Töpfer | 1021 | 1139 | 1324 | 1487 Berg- und Grubenarbeiter | -- | 182 | 210 | 257 Schiffszimmerer u. verw. Berufe | 173 | 181 | 193 | 190 Klempner und Metallarbeiter | 2667 | 3103 | 3134 | 3225 Bildhauer und verw. Berufe | 243 | 299 | 387 | 376 Kaufleute | 3620 | 4085 | 4298 | 4382 Konditoren und verw. Berufe | 305 | 256 | 254 | 247 Selbständige Ortsvereine[70] | 141 | 124 | 312 | 204

(Siehe Tabelle auf Seite 200).

Die Gesamteinnahme für die Jahre 1869 bis 1895 belief sich auf 20500000 Mk., die Gesamtausgabe auf 18500000 Mk., so daß ein Vermögen von zwei Millionen Mark verblieb. Von den Ausgaben entfielen 11000000 Mk. auf Kranken- und Begräbnisgelder, 1750000 Mk. auf Invalidenunterstützung, 2850000 Mk. auf Rechtsschutz, Bildungszwecke, Reise-, Notstands- und Arbeitslosenunterstützung.

Das Verbandsvermögen belief sich am 1. April 1899 auf 54977 Mk. 04 Pf. neben einem Bestande der Organkasse von 8322 Mk. 76 Pf. Das Gesamtvermögen der Vereine mit Ausschluß der Kranken- und Begräbniskassen betrug Ende 1895 741257 Mk., d. h. mehr als 11 Mk. auf den Kopf.

Neben dem Verbandsorgan, dem »Gewerkverein«, der 1899 im 31. Jahrgange erscheint, haben noch sechs Gewerkvereine ihre besonderen Fachblätter. Die Gesamtauflage beträgt 74800. Außerdem besteht noch eine zur Benutzung durch die Tagespresse bestimmte »Gewerkvereinskorrespondenz«, die nach einem Beschlusse des Zentralrates vom 2. Juli 1896 künftig mindestens einmal monatlich erscheinen und allen sich dafür interessierenden Blättern unentgeltlich zugesandt werden soll.

[70] Dazu gehören die Reepschläger, Vergolder und Kellner. Die letzteren bilden seit Anfang 1898 einen Gewerkverein.

Ueber die $Leistungen$ der Vereine giebt für die sechs Jahre 1892-1897 folgende Tabelle eine Uebersicht.

Spaltenüberschriften: A = Reise- und Wanderunterstützung B = Uebersiedelungsbeihülfe C = Arbeitslosenunterstützung D = Beiträge arbeitsloser Mitglieder E = Unterstützung in besonderen Notfällen F = Gesamtsumme der Unterstützungen in Mark

Zahl = Zahl der unterstützten Mitglieder Mark = Betrag in Mark

======================================================================== | | A | B | C $Gewerkvereine$ | Jahr +------+-------+------+-------+------+------- | | Zahl | Mark | Zahl | Mark | Zahl | Mark -------------------+-------+------+-------+------+-------+------+------- Maschinenbau- u. |1892/94| 6296 | 24371 | 651 | 14959 | 1894 | 65453 Metallarbeiter |1895/97| 6751 | 27558 | 954 | 22121 | 1412 | 53914 | | | | | | | Fabrik- u. |1892/94| -- | -- | 67 | 859 | 689 | 10659 Handarbeiter |1895/97| -- | -- | 210 | 2650 | 799 | 13559 | | | | | | | Tischler u. |1892/94| -- | -- | 183 | 3421 | 605 | 12483 verwandte Berufe |1895/97| 469 | 2493 | 115 | 3518 | 1053 | 20696 | | | | | | | Schuhmacher u. |1892/94| 394 | 2459 | 119 | 1592 | 215 | 4825 Lederarbeiter |1895/97| 403 | 2761 | 145 | 2260 | 569 | 12334 | | | | | | | Kaufleute |1892/94| -- | -- | -- | -- | 215 | 14498 |1895/97| -- | -- | -- | -- | 424 | 26039 | | | | | | | Schneider u. |1892/94| 273 | 1167 | 20 | 333 | 57 | 1054 verwandte Berufe |1895/97| 257 | 1403 | 37 | 605 | 150 | 3557 | | | | | | | Textilarbeiter u. |1892/94| 60 | 554 | 42 | 405 | 73 | 1233 verwandte Berufe |1895/97| 58 | 297 | 61 | 852 | 186 | 3594 | | | | | | | Klempner u. |1892/94| 257 | 1069 | 22 | 523 | 68 | 1260 Metallarbeiter |1895/97| 383 | 2132 | 60 | 1721 | 115 | 2632 | | | | | | | Graphische Berufe, | | | | | | | Maler u. |1892/94| 64 | 1292 | 9 | 72 | 8 | 198 verwandte Berufe |1895/97| 75 | 457 | 10 | 137 | 122 | 1633 | | | | | | | Bauhandwerker |1892/94| 6 | 58 | 5 | 68 | 1 | 10 |1895/97| 9 | 81 | 12 | 172 | 17 | 504 | | | | | | | Zigarren- u. |1892/94| 39 | 205 | 23 | 315 | 45 | 1264 Tabakarbeiter |1895/97| 54 | 258 | 24 | 264 | -- | 844 | | | | | | | Töpfer u. Ziegler |1892/94| 17 | 54 | 17 | 221 | 25 | 189 |1895/97| 61 | 222 | 20 | 189 | 25 | 499 | | | | | | | Konditoren u. |1892/94| 49 | 249 | 16 | 177 | 21 | 290 verw. Berufe |1895/97| 27 | 142 | 2 | 64 | 22 | 430 | | | | | | | Bildhauer u. |1892/94| 17 | 89 | 4 | 79 | 31 | 461 verw. Berufe |1895/97| 33 | 186 | 2 | 32 | 40 | 703 | | | | | | | Schiffszimmerer u. |1892/94| 4 | 27 | -- | -- | -- | -- verw. Berufe |1895/97| 3 | 21 | -- | -- | 1 | 34 | | | | | | | Berg- u. |1892/94| -- | -- | -- | -- | 4 | 108 Grubenarbeiter |1895/97| -- | -- | -- | -- | -- | -- | | | | | | | Selbständige |1892/94| -- | -- | -- | -- | -- | -- Ortsvereine |1895/97| -- | -- | -- | -- | 4 | 166 -------------------+-------+------+-------+------+-------+------+------- |1892/94| 7476 | 31594 | 1178 | 23084 | 3914 | 113985 Insgesamt | | | | | | | |1895/97| 8583 | 38011 | 1652 | 34585 | 4938 | 141138

======================================================================== | | D | E | F $Gewerkvereine$ | Jahr +------+-------------+-------+--------------- | | Zahl | Mark | Zahl | Mark |1892-94|1895-97 -------------------+-------+-------------+------+-------+--------------- Maschinenbau- u. |1892/94| 4392 | 7340 | 382 | 4765 | | Metallarbeiter |1895/97| 3074 | 4142 | 449 | 5809 | 116888| 113544 | | | | | | | Fabrik- u. |1892/94| -- | -- | 247 | 3818 | | Handarbeiter |1895/97| -- | -- | 458 | 6986 | 15336| 23195 | | | | | | | Tischler u. |1892/94| 4 | 7 | 183 | 3545 | | verwandte Berufe |1895/97| 479 | 920 | 175 | 3171 | 19456| 30798 | | | | | | | Schuhmacher u. |1892/94| 202 | 554 | 73 | 1123 | | Lederarbeiter |1895/97| 645 | 1378 | 96 | 1540 | 10553| 20273 | | | | | | | Kaufleute |1892/94| 165 | 921 | 26 | 745 | | |1895/97| 354 | 1643 | 39 | 1464 | 16164| 29146 | | | | | | | Schneider u. |1892/94| 9 | 41 | 81 | 1960 | | verwandte Berufe |1895/97| 20 | 94 | 86 | 1947 | 4555| 7606 | | | | | | | Textilarbeiter u. |1892/94| 16 | 58 | 199 | 2059 | | verwandte Berufe |1895/97| 2 | 3 | 208 | 2223 | 4369| 6909 | | | | | | | Klempner u. |1892/94| 274 | 596 | 96 | 1433 | | Metallarbeiter |1895/97| 204 | 445 | 94 | 2040 | 4881| 8970 | | | | | | | Graphische Berufe, | | | | | | | Maler u. |1892/94| 51 | 202 | 35 | 451 | | verwandte Berufe |1895/97| 19 | 45 | 31 | 398 | 1215| 2670 | | | | | | | Bauhandwerker |1892/94| -- | -- | 28 | 377 | | |1895/97| -- | -- | 44 | 533 | 513| 1290 | | | | | | | Zigarren- u. |1892/94| 20 | 57 | 39 | 527 | | Tabakarbeiter |1895/97| 27 | 55 | 67 | 871 | 2368| 2292 | | | | | | | Töpfer u. Ziegler |1892/94| -- | -- | 12 | 205 | | |1895/97| 1 | 8 | 24 | 374 | 669| 1292 | | | | | | | Konditoren u. |1892/94| -- | -- | 5 | 70 | | verw. Berufe |1895/97| 1 | 1 | 5 | 76 | 786| 713 | | | | | | | Bildhauer u. |1892/94| -- | -- | 1 | 20 | | verw. Berufe |1895/97| -- | -- | 2 | 27 | 649| 948 | | | | | | | Schiffszimmerer u. |1892/94| 4 | 10 | 2 | 30 | | verw. Berufe |1895/97| 5 | 8 | 6 | 80 | 67| 143 | | | | | | | Berg- u. |1892/94| -- | -- | 25 | 352 | | Grubenarbeiter |1895/97| 6 | 8 | 12 | 124 | 460| 132 | | | | | | | Selbständige |1892/94| -- | -- | -- | -- | | Ortsvereine |1895/97| -- | -- | 6 | 29 | | 195 -------------------+-------+------+------+------+-------+-------+------- |1892/94| 5137 | 9786 | 1434 | 21480 | | Insgesamt | | | | | | 198929| 250176 |1895/97| 4835 | 8750 | 1802 | 27692 | |

3. Die sozialistischen Gewerkschaften[71].

A. Der v. Schweitzer'sche Gewerkschaftsbund.

Der von v. $Schweitzer$ auf dem 26. September 1868 berufene und unter seinem Vorsitze tagende Kongreß war von 206 Abgeordneten aus allen Teilen Deutschlands besucht, die 142008 Arbeiter aus 110 Orten vertraten. Nach der gewaltsamen Entfernung der $Hirsch$'schen Anhänger gelang es v. $Schweitzer$ ohne Mühe, in den viertägigen Verhandlungen, seine vorher bis in alle Einzelheiten ausgearbeiteten Pläne zur Annahme zu bringen. Jede Gewerkschaft sollte durch ganz Deutschland eine geschlossene Einheit bilden. Aus den Vorständen der einzelnen Gewerkschaften wurde eine Zentralleitung unter dem Namen »$Deutscher Gewerkschaftsbund$« gebildet, dessen Sitz in Berlin war und dessen Präsidium aus v. $Schweitzer$, $Fritzsche$ und einer dritten unbekannten Person bestand. v. $Schweitzer$ beabsichtigte die Einteilung der Gewerkschaften, die auf dem Grundsatze der Branchenorganisation beruhten, in 32 Berufsgruppen, die sogenannten »$Arbeiterschaften$«, die etwa den späteren »Industrieverbänden« entsprechen. Von solchen Arbeiterschaften wurden auf dem Kongresse sofort 10 gebildet, nämlich: die Berg- und Hüttenarbeiter, die Metallarbeiter, die Färber, die Weber und Manufakturarbeiter, die Schuhmacher, die Bäcker, die Buchbinder, die Schneider, die Holzarbeiter und die Maurer.

[71] Das beste zusammenfassende Werk über die sozialistischen Gewerkschaften ist das Buch von $Schmöle$: Die sozialdemokratischen Gewerkschaften in Deutschland seit dem Erlasse des Sozialistengesetzes, Jena 1896 Fischer, von dem bis jetzt der erste, vorbereitende Teil, der übrigens im Gegensatz zu seinem Titel auch wertvolles Material aus der Zeit von 1878 enthält, und der zweite, den Zimmererverband behandelnde Band erschienen ist. Seit 1891 erscheint das Korrespondenzblatt der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands, Redaktion und Verlag E. $Legien$ Hamburg, als offizielles Organ der Zentralorganisationen. Ueber die drei Gewerkschaftskongresse von 1892, 1896 und 1899 sind im Verlage von E. $Legien$ Hamburg, die offiziellen Verhandlungsberichte erschienen.

Aber diesem günstigen Anfange entsprach nicht der weitere Verlauf, und insbesondere v. $Schweitzer$ selbst grub schon nach einem Jahr seinem soeben geschaffenen Werke das Grab, indem die $erste Delegiertenversammlung$ des »deutschen Gewerkschaftsbundes«, die Ende 1869 in Anschluß an die in $Kassel$ abgehaltene Generalversammlung des von $Lassalle$ gegründeten »Allgemeinen deutschen Arbeitervereins« tagte, auf Antrag v. $Schweitzer$'s die Auflösung aller bestehenden Gewerkschaften und den Uebertritt ihrer sämtlichen Mitglieder in einen gleichzeitig ins Leben zu rufenden »$Allgemeinen deutschen Arbeiterunterstützungsverband$« mit dem Sitze in Berlin beschloß. Dieser Verband sollte mit dem »Allgemeinen deutschen Arbeitervereine« in engster Verbindung bleiben, indem nicht allein zwischen den Präsidenten eine Personalunion bestehen sollte, sondern auch die Mitgliedschaft des Unterstützungsverbandes von der Anerkennung der Grundsätze des Arbeitervereins abhängig gemacht war.

Welche Gründe v. $Schweitzer$ hierzu bestimmt haben, ist schwer zu beurteilen. Möglicherweise fürchtete er aus der nahe liegenden Konkurrenz beider Organisationen eine Zersplitterung und war von der alleinseligmachenden Kraft der politischen Sozialdemokratie so überzeugt, daß er sie nicht durch eine selbständige Gewerkschaftsbewegung lahm legen wollte, vielleicht aber war es auch ein aus seiner eigenartigen Natur zu erklärender blasierter Ueberdruß an dem selbstgeschaffenen Unternehmen, der ihn ja auch bald bestimmte, von seiner ganzen politischen Thätigkeit zurückzutreten. Jedenfalls war durch die Gründung des Unterstützungsverbandes, in dem alle Arbeiter ohne Rücksicht auf die Berufsgliederung und die durch diese bedingten besonderen Beziehungen und Interessen Aufnahme fanden, das allein lebenskräftige Prinzip der gewerkschaftlichen Organisation verlassen.

Dem entsprach auch der äußere Verlauf der Entwicklung. Während, wie erwähnt am 26. September 1869 in Berlin 142000 Arbeiter vertreten gewesen waren, während in Kassel immerhin noch 35232 Mitglieder gezählt wurden, war diese Zahl bereits auf der im folgenden Jahre 1870 in Berlin abgehaltenen Generalversammlung auf 20657 und bei einer am 25. Mai 1871 vorgenommenen Zählung auf 4257 herabgegangen. Als man in den folgenden Jahren seitens der Polizei energisch gegen alle sozialdemokratischen Vereinigungen vorging, benutzte $Hasenclever$, der Nachfolger v. $Schweitzer$'s im Arbeitervereine und im Unterstützungsverbande, dies als Vorwand, um den nicht mehr lebensfähigen Verband durch einen Erlaß vom 8. September 1874 formell $aufzulösen$. Allerdings hatten sich nicht alle Gewerkschaften dem in Kassel gefaßten Beschlusse gefügt, und es bestanden deshalb einige derselben auch noch ferner weiter, aber zu irgend welcher Bedeutung vermochten sie nicht zu gelangen.

B. Die internationalen Gewerksgenossenschaften.

Auch die $Marxisten$ hatten die große praktische Bedeutung der Gewerkschaften erkannt, aber sie gerieten, als die konsequenteren, noch mehr als die Lassalleaner in Konflikt mit ihrer Grundauffassung von der Unmöglichkeit, unter der Herrschaft der bestehenden Wirtschaftsordnung zu befriedigenden Zuständen zu gelangen, während doch die Gewerkschaften sich grundsätzlich auf den Boden dieser Ordnung stellen. So fand man denn schließlich eine Vermittelung in dem Standpunkte, daß die Gewerkschaften freilich das Los der Arbeiterklasse nicht eigentlich zu bessern vermöchten, aber doch weiteren Verschlechterungen vorzubeugen im Stande sein und vor allem Schulen bildeten, in denen es möglich sei, die Arbeiter zum Verständnisse ihrer Lage zu bringen und für die politischen Aufgaben vorzubereiten. Eine konsequentere Richtung freilich sprach es offen aus, daß die Gewerkschaftsbewegung keinen weiteren Zweck haben könne, als gewissermaßen experimentell die Unmöglichkeit zu beweisen, im Rahmen der bestehenden Ordnung zu befriedigenden Zuständen zu gelangen und so die Arbeiterschaft von der Notwendigkeit einer Umgestaltung der heutigen Verhältnisse zu überzeugen.

Eine weitere Verschiedenheit beider Richtungen bestand darin, daß die Lassalleaner sich im $nationalen$ Rahmen hielten, während die Marxisten die $internationale$ Regelung als die allein mögliche ansahen. Anstatt nun aber den Ausgangspunkt von nationalen Verbänden zu nehmen und deren internationale Zusammenfassung als letzten Abschluß der Zukunft vorzubehalten, ging man umgekehrt davon aus, daß vor allem die an der Abgrenzung der Völker klebende rückständige Auffassung durchbrochen werden müsse und deshalb die internationale Organisation die Grundlage der nationalen zu bilden habe. Uebrigens war das Ziel, das man anstrebte, das gleiche, wie es $Schweitzer$ verfolgte, nämlich $nicht$ berufsmäßig abgegrenzte Vereinigungen, von denen man vielmehr annahm, daß sie als auf falschem »Kastengeist« beruhend, dem Solidaritätsgedanken Abbruch thun würden, $sondern$ allgemeine Arbeiterverbände, die sich von den politischen nur durch ihr zunächst in Angriff genommenes Arbeitsgebiet unterschieden. Endlich hielt man die gewerkschaftlichen Vereinigungen überhaupt, da sie auf dem Boden des Lohnsystems standen, nicht für in erster Linie wertvoll, sondern richtete vielmehr die Agitation zunächst auf Produktivgenossenschaften, die den Arbeiter in die Lage bringen sollten, sich der Herrschaft des Kapitals und des Unternehmertums zu entziehen und deshalb geeignet schienen, einen Uebergang zu der künftigen sozialistischen Wirtschaftsordnung herzustellen.

Demgemäß beschloß der erste von der »Internationalen Arbeiterassoziation« in London einberufene Kongreß, der vom 3. bis 9. September 1866 in $Genf$ tagte, auf Vorschlag des Generalrates, daß die Thätigkeit der »Gewerkvereine«, die sich mit den Fragen des Lohnes und der Arbeitszeit zu beschäftigen hätten, als notwendig anzuerkennen sei, solange die heutige Wirtschaftsform bestehe, daß sie aber bisher zu ausschließlich den unmittelbaren Kampf gegen das Kapital vor Augen gehabt und ihre eigene Macht der Thätigkeit gegen das heutige Produktionssystem noch nicht vollkommen verstanden hätten, daß sie vielmehr Schwerpunkte der Organisation für die Arbeiterklasse zu bilden und ihre Thätigkeit durch die Verbindung der Vereine in allen Ländern zu verallgemeinern hätten. »Die Errichtung und Förderung von Gewerkvereinen soll daher« -- so heißt es dann wörtlich -- »die Hauptaufgabe des Arbeiterstandes für die Gegenwart und die nächste Zukunft bleiben; abgesehen davon, daß sie den Uebergriffen des Kapitals entgegenwirken, müssen sie lernen, in bewußter Weise als Brennpunkt der Organisation der Arbeiterklasse zu handeln im Interesse ihrer vollständigen Emanzipation.«

Die Arbeitseinstellungen beschloß man, obgleich von einigen Seiten ihr Nutzen völlig bestritten wurde, »als notwendiges Hülfsmittel im Kampfe zwischen Kapital und Arbeit« anzuerkennen, doch sei ihr Hauptwerk zu sehen »in der Gewöhnung der Arbeiter an gemeinsame Aktion und in der zuweilen im Anschluß an Streiks erfolgenden Gründung von Produktivgenossenschaften«.

Auf dem dritten Kongresse in $Brüssel$, der vom 6. bis 13. September 1868 tagte, wurden diese Beschlüsse bestätigt, die allgemeine Gründung von Streikkassen empfohlen und alle Mitglieder der internationalen Arbeiterassoziation zum Eintritte in die »$Gewerksgenossenschaften$«, wie man sie jetzt nannte, aufgefordert. Auch der 1869 in $Basel$ abgehaltene $Kongreß$ beauftragte den Generalrat, »die internationale Verbindung der Gewerksgenossenschaften aller Länder zu ermitteln«.

In Deutschland hatte die Marx'sche Richtung der Sozialdemokratie zuerst Fuß gefaßt, als der auf den 5. September 1868 nach $Nürnberg$ berufene $fünfte Vereinstag deutscher Arbeitervereine$, die bis dahin im Fahrwasser der Fortschrittspartei gesegelt waren, auf Antrag von $Liebknecht$ den Beschluß gefaßt hatte, »das Programm der internationalen Arbeiterassoziation zu dem seinigen zu machen.« Zugleich wurde unter Ablehnung eines Antrags $Sonnemann$, der sich für staatliche Altersversorgungs- und Lebensversicherungskassen aussprach, beschlossen, »den Mitgliedern des Verbandes und speziell dem Vororte aufzugeben, für Vereinigungen der Arbeiter in zentralisierten Genossenschaften thatkräftig zu wirken.«

Auch der konstituierende $Kongreß der sozialdemokratischen Arbeiterpartei$ in $Eisenach$ (7. bis 9. August 1869) stellte sich auf den gleichen Standpunkt, fand aber eine Schwierigkeit darin vor, daß das gewerkschaftliche Interesse bereits überwiegend durch die lassalleanischen Gründungen in Anspruch genommen war. So wurde denn auf Antrag von $Bebel$ und $York$ beschlossen: »Die sozialdemokratische Arbeiterpartei betrachtet es als eine Pflicht jedes Parteigenossen, auf eine Einigung der Gewerkschaften mit allen Mitteln hinzuwirken, hält aber als Bedingung fest, daß die Gewerkschaften sich von dem Arbeiterschaftspräsidium des Herrn $von Schweitzer$ lossagen. Zugleich empfiehlt der Kongreß die weitere Bildung von Gewerksgenossenschaften auf internationaler Grundlage.«

Diese Bestrebungen waren nicht ohne Erfolg. Nicht allein erhielt die Marx'sche über die Lassalle'sche Richtung überhaupt bald das Uebergewicht, sondern dazu kam noch, daß $von Schweitzer$ durch seine diktatorische Haltung sich viele Feinde gemacht hatte. Außerdem knüpfte der Ausdruck »Gewerksgenossenschaft« an die gerade von $Lassalle$ in den Vordergrund seines Programms gestellten Produktivassoziationen an, und endlich gab der internationale Karakter einen gewissen Nimbus, als ob dadurch eine außerordentliche Macht gewährt wäre. So gelang denn vielfach die Verschmelzung der von beiden Richtungen begründeten Verbände.

C. Die York'sche Gewerkschaftsunion.

Von besonderem Interesse sind die Bestrebungen des bereits erwähnten $York$, eines Tischlers in Harburg, der es als seine Lebensaufgabe ansah, die gewerkschaftliche Entwickelung auf eine höhere Stufe zu heben. Er sah den Grund des bisherigen Mißerfolges einerseits in der zu großen Zersplitterung der Gewerksgenossenschaften und andererseits in der Abhängigkeit derselben von der politischen Partei. Er forderte deshalb eine Trennung von der letzteren und eine selbständige wirtschaftliche Arbeiterbewegung, zugleich aber auch die Verbindung aller Fachverbände zu einer »$Gewerkschaftsunion$«. Die Aufgabe derselben sollte vor allem sein die einheitliche Regelung der Lohnkämpfe, ferner der Austausch der gemachten Erfahrungen und gemeinsame statistische Erhebungen, planmäßige Agitation und gemeinsame Wanderunterstützung. Die Union sollte unter einem leitenden Ausschusse stehen, alljährliche Unionskongresse abhalten und ein gemeinsames Preßorgan, »Die Union«, haben. Es gelang $York$, einen Gewerkschaftskongreß[72] zur Beratung seines Programms zusammenzuberufen, der vom 15. bis 17. Juni 1872 in Erfurt tagte und von 51 Abgeordneten mit 65 Mandaten als Vertretern von 11358 Arbeitern besucht war. Welche Grundanschauungen $York$ verfolgte, tritt am deutlichsten hervor in folgender von ihm beantragten Resolution: »In Erwägung, daß die Kapitalmacht alle Arbeiter, gleichviel ob sie konservativ, fortschrittlich, liberal oder Sozialdemokraten sind, gleich sehr bedrückt und ausbeutet, erklärt der Kongreß es für die heiligste Pflicht der Arbeiter, allen Parteihader beiseite zu setzen, um auf dem neutralen Boden einer einheitlichen Gewerkschaftsorganisation die Verbindung eines erfolgreichen kräftigen Widerstandes zu schaffen, die bedrohte Existenz sicher zu stellen und eine Verbesserung ihrer Klassenlage zu erkämpfen. Insbesondere aber haben die verschiedenen Fraktionen der sozialdemokratischen Arbeiterpartei die Gewerkschaftsbewegung nach Kräften zu fördern und spricht der Kongreß sein Bedauern darüber aus, daß die Generalversammlung des Allgemeinen deutschen Arbeitervereins einen gegenteiligen Beschluß gefaßt hat.«

[72] Die Verhandlungen sind im Verlage von W. Brocke in Braunschweig im Druck erschienen.

Aber obgleich der Kongreß diese Resolution annahm, so wurden doch die $York$'schen Vorschläge wesentlich abgeschwächt, indem sich gegen die geplante Zentralisation der Widerstand der bestehenden Gewerkschaften geltend machte. Nachdem ein, allerdings von $York$ nicht unterstützter Antrag, die Vororte der bestehenden Vereine als Exekutivausschüsse und Kassenverwaltungen ganz zu beseitigen und so die Vereine in der Union aufzulösen, abgelehnt und es statt dessen jedem Vereine überlassen war, ob er dies thun wolle, wurde auch die Schaffung eines selbständigen Organes verworfen und beschlossen, ein solches unter dem Namen »Die Union« als Beiblatt dem »Volksstaat« beizulegen. Immerhin wurde die Gründung der »$Union$« als eines Zentralverbandes aller Gewerkschaften, sowie eine Unionssteuer von wöchentlich 8 Pfennig einstimmig beschlossen, ein Zentralausschuß mit dem Sitze in Leipzig gewählt und zur Beratung eines Unionsstatutes eine Kommission eingesetzt. Diese hat jedoch die übertragenen Aufgaben unerledigt gelassen. Auch der $zweite$ von $York$ zu Pfingsten 1874 nach $Magdeburg$ berufene $Kongreß$ scheiterte an dem Widerstande der einzelnen Gewerkschaftsvorstände gegen die ihnen zugemutete Aufgabe ihres Selbstbestimmungsrechtes. Der am 1. Januar 1875 erfolgte Tod $Yorks$ hatte den baldigen völligen Verfall seiner Schöpfung zur Folge, und damit war der Plan der Gründung unpolitischer, von allen Parteien unabhängiger Gewerkschaften, der vielleicht geeignet gewesen wäre, der sozialen Entwickelung Deutschlands eine ganz andere Richtung zu geben, für Jahrzehnte gescheitert. Allerdings verfolgte man den Plan, alle Gewerkschaften zu einem einheitlichen Verbande zusammenzufassen, in den nächsten Jahren noch weiter und hatte bereits zu Pfingsten 1876 einen allgemeinen Gewerkschaftskongreß nach Magdeburg berufen, doch wurde er unter dem Eindrucke des $Hödel$'schen Attentates von der Polizei verboten.

D. Die Vereinigung der Lassalleaner und Marxisten.

Die auf dem Gothaer Kongresse vollzogene Vereinigung der Lassalleaner und Marxisten zu einer einheitlichen »sozialistischen Arbeiterpartei« bot den Anlaß, jetzt auch die Bestrebungen auf Verschmelzung der beiderseitigen gewerkschaftlichen Organisationen von neuem aufzugreifen. Dies wurde dadurch erleichtert, daß auch die Marxisten im Hinblick auf ihre recht geringen praktischen Erfolge den Gedanken einer internationalen Ausgestaltung des Gewerkschaftswesens als ein noch für lange Zeit unausführbares Ziel aufgegeben hatten. So trat denn im Anschluß an den Parteikongreß in $Gotha$ am 28. und 29. Mai 1875 eine von beiden Richtungen beschickte $Gewerkschaftskonferenz$ zusammen, die sich dahin einigte, den bestehenden Vereinen desselben Gewerbes den Zusammenschluß zur Pflicht zu machen. Zur Vorbereitung eines allgemeinen Gewerkschaftskongresses wurde eine Kommission von 5 Personen mit dem Sitze in Berlin eingesetzt, mit der die Vorstände der einzelnen Organisationen in Verbindung treten sollten; die Konferenz erklärte ferner: »Es ist Pflicht der Gewerksgenossen, aus den Gewerkschaftsorganisationen die Politik fern zu halten, dagegen sich der sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands anzuschließen, weil nur diese die politische und wirtschaftliche Stellung der Arbeiter in vollem Maße zu einer menschenwürdigen zu machen vermag.« Die bestehenden 13 Gewerkschaftsblätter zu einer einzigen zu verschmelzen, hielt man für unthunlich, dagegen sollten die verwandten Berufe sich in dieser Hinsicht zusammenthun. Auch die gemeinsame Wanderunterstützung erklärte man für die erste Aufgabe, die erledigt werden müsse.

E. Die lokalen Fachvereine.

Während die bisher behandelten Bestrebungen sämtlich auf dem Grundsatze der Zentralisation beruhten, indem man davon ausging, daß nur durch Zusammenschluß wenn nicht der gesamten Arbeiterschaft, so doch wenigstens aller Arbeiter eines bestimmten Gewerbes ein Erfolg zu erzielen sei, hatten sich in der Stille, ohne daß man ihre Entstehung im einzelnen verfolgen kann, in den größeren Städten örtliche Vereine von Fachgenossen gebildet, die sich deshalb die Bezeichnung »$Fachverein$« beilegten, und die, im Gegensatz zu den zentralisierten Gewerkschaften, die Beschränkung auf einen bestimmten Ort als Grundsatz aufstellten. Daß diese Bewegung von den großen Städten ausging, erklärt sich sehr einfach, war doch die Organisation der Arbeiterschaft in diesen erheblich weiter fortgeschritten, so daß von den seitens einer über ein größeres Gebiet erstreckten Gewerkschaft gesammelten Geldern das Meiste für die Betreibung der Organisation an den kleineren Orten verwendet werden mußte, und deshalb, vom Standpunkte des Egoismus betrachtet, die Arbeiterschaft der Großstädte nicht mit Unrecht den Vorwurf gegen die Gewerkschaften erhob, daß sie für die Arbeiterschaft der kleinen Orte die Last zu tragen habe. Dazu kam, daß man sich durch die Abhängigkeit von den auswärts befindlichen Gewerkschaftsorganen an freier Bewegung und rascher Ausnutzung augenblicklicher Vorteile gehindert fühlte.

Aber auch abgesehen von diesen egoistischen Beweggründen hatten die Lokalorganisationen zweifellos gewisse Vorzüge. In erster Linie fiel bei ihnen die Schwierigkeit fort, daß sie sich nicht mit öffentlichen Angelegenheiten beschäftigen durften, da dies nur in Frage kam, wenn mehrere Vereine miteinander in Verbindung traten. Dadurch aber, daß man politische Fragen in den Versammlungen behandeln durfte, erhielten diese mehr Reiz und Anziehungskraft und gestatteten die Verwendung im Sinne der sozialdemokratischen Agitation.

Dazu kommt, daß nicht allein die Opferwilligkeit für die dem Gebenden aus unmittelbarer Nähe bekannten Aufgaben und Personen größer zu sein pflegt, als für entfernte Kreise, und daß die Kontrolle und überhaupt die Verwaltung sich erheblich vereinfachte. Machten die Anhänger der Zentralorganisation geltend, daß nur sie die wichtige Aufgabe der Wanderunterstützung zu erfüllen im stande seien, so wiesen dem gegenüber die Vertreter der lokalen Vereine darauf hin, daß gerade durch die Wanderunterstützung der Zuzug aus der Provinz in die großen Städte erleichtert und so den Arbeitern der letzteren eine schwere Konkurrenz geschaffen werde.

F. Die Wirkung des Sozialistengesetzes.

Das »Gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie« vom 21. Oktober 1878 war, wie der Titel sagt, nicht bestimmt zum Kampfe gegen die Sozialdemokratie als solche, sondern gegen ihre »auf Umsturz gerichtete« Thätigkeit in Vereinen, Versammlungen und der Presse, noch weniger aber gegen die ganze Arbeiterbewegung und die aus derselben entspringenden Interessenvertretungen. Machte dieser Grundgedanke in der Fassung des Gesetzes einen noch so unklaren und der Auslegung der Behörden weiten Spielraum lassenden Ausdruck gefunden haben, so kann man doch von einer loyalen Handhabung, die bei der Beratung des Gesetzes im Reichstage feierlich angelobt war, nicht mehr sprechen, wenn die Anwendung der gegen die gedachten staatsumstürzenden Bestrebungen gegebenen Machtmittel sich richtete gegen Bestrebungen, die, wie die gewerkschaftlichen, sich grundsätzlich auf den Boden der bestehenden Staats- und Wirtschaftsordnung stellten. Zweifellos giebt es für jene staatsumstürzende Richtung, die allein auf dem Boden der Auffassung erwachsen kann, daß die bestehende Ordnung in ihrer Grundlage verfehlt und zu irgend welcher Besserung unfähig sei, keinen gefährlicheren Feind, als Bestrebungen, die auf dem Boden eben dieser selben Ordnung eine solche Besserung herbeizuführen und so den schlagendsten Beweis für die Verkehrtheit jenes radikalen Ausgangspunktes zu liefern suchen. Wir werden uns mit dem Verhältnisse der Gewerkschaftsbewegung zur Sozialdemokratie an anderer Stelle[73] eingehender zu beschäftigen haben und werden dort den Satz begründen: die Gewerkschaftsbewegung ist der Todfeind der Sozialdemokratie. Daß also die zum Kampfe gegen die letztere verpflichteten Behörden die erstere nicht, wie es natürlich gewesen wäre, mit allen Mitteln unterstützten, war ein Beweis eines unglaublich geringen Verständnisses auf sozialpolitischem Gebiete, wie es uns allerdings bei dem dem realen Leben abgewandten Bureaukratismus nicht wunder nehmen kann; daß man aber zwischen beiden einen Unterschied gar nicht anerkannte, sondern alles, was auf Vertretung der Arbeiterinteressen abzielte, mit den Waffen des Gesetzes bekämpfte, läßt sich in der That nur so erklären, wie es ein sehr vorsichtiger Beurteiler[74] thut mit den Worten: »Ist von staatlichen Organen doch nur zu oft dann gerade in eine Bewegung einer Berufsvereinigung störend eingegriffen worden, wo innerhalb der letzteren eine die spezifisch gewerkschaftlichen Aufgaben ernst nehmende Richtung allgemach die Oberhand über die große Zahl derer gewonnen hatte, denen die Gewerkschaftsbewegung nur als Mittel zur Verfolgung politischer Ziele gilt.« ... »Ohne tieferes Verständnis für die den Berufsorganisationen bei der Weiterbildung unserer sozialen Verhältnisse zugefallene Rolle waren manche Polizei- sowie andere Staatsbehörden bisher geneigt, das Interesse der besitzenden Klasse und insbesondere dasjenige der Arbeitgeber ohne weiteres mit dem der Gesamtheit zu identifizieren und gegen die Fachvereinigungen der Arbeiter jedes nur irgend angängige gesetzliche Hinderungsmittel in Anwendung zu bringen.«

[73] In dem in Aussicht genommenen II. Bande. Vergl. Vorwort.

[74] $Schmöle$ in dem eingangs angeführten Werke; Einleitung S. XVI.

Die Ausbreitung und die Leistungen der Gewerkschaften zur Zeit des Erlasses des Sozialistengesetzes sind am besten zu ersehen aus der im Jahre 1877 von dem Hamburger Buchhändler $Geib$ auf privatem Wege aufgenommen und in Nr. 4 des »Pionier« vom 26. Januar 1878 veröffentlichten, neuerdings in dem »Korrespondenzblatt der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands« Nr. 30 von 1893 wieder abgedruckten $Statistik$. Nach dieser gab es damals 25 Gewerkschaften, welche zusammen mit 5 Lokalorganisationen 49055 Mitglieder in 1266 Ortsgruppen umfaßten; 18 derselben mit 22145 Personen zahlten einen Monatsbeitrag bis zu 40 Pf., nur 8 derselben erhoben 60 Pf. oder darüber. Nach einer anderen Quelle[75] zählten die Gewerkschaften damals 58000 Mitglieder in 29 Verbänden und 1300 Zweigvereinen mit 15 Gewerkschaftsblättern. Ueber die Ausbreitung der lokalen Fachvereine fehlen alle Angaben, doch geht ihre nicht geringe Bedeutung daraus hervor, daß auf dem von $York$ einberufenen Erfurter Gewerkschaftskongresse von den insgesamt vertretenen 11358 Mitgliedern der Marx'schen Organisationen 6152 den internationalen Gewerksgenossenschaften, dagegen 3768 lokalen Fachvereinen und 1438 freien Vereinigungen angehörten.

[75] $Schmöle$ im Handw. d. Staatsw. I, S. 22.

Von den in der Geib'schen Statistik aufgezählten 25 Verbänden sind bis zum Ende des Jahres 1878 nicht weniger als 16 der Auflösung zum Opfer gefallen. Die meisten der übrigen lösten sich, um dem zu entgehen, freiwillig auf. Auch die lokalen Fachvereine hatten größtenteils dasselbe Schicksal. Die ganze Arbeiterbewegung, die politische wie die gewerkschaftliche, schien zunächst vom Erdboden verschwunden. Daß man selbst Verbände, wie die der Buchdrucker, die in ausgesprochenem Gegensatze zu der Sozialdemokratie standen, nicht verschonte[76], zeigte deutlich den Karakter des obrigkeitlichen Schreckensregimentes.

[76] Vergl. unten.

G. Wiederaufleben der gewerkschaftlichen Bewegung.

Lag es zunächst wie ein Bann auf der ganzen Arbeiterschaft, so suchten doch die Führer möglichst eine Fühlung der Genossen aufrecht zu erhalten und benutzten hierzu in erster Linie die Gründung von $Fachblättern$, die sich anfangs ängstlich von jeder Berührung mit allgemeinen oder gar politischen Angelegenheiten fern hielten, deren Unterstützung aber trotzdem gerade mit dem Hinweise den Arbeitern ans Herz gelegt wurde, daß sie den einzigen zunächst möglichen Weg darstellten, das Zusammengehörigkeitsgefühl zu fördern. Solche Organe entstanden schon fast unmittelbar nach der auf Grund des Sozialistengesetzes erfolgten Unterdrückung der früheren Gewerkschaftsblätter und politischen Zeitungen. So wurde schon 1878 das »Schuhmacherfachblatt«, 1879 die »Neue Tischlerzeitung«, der »Schiffbauerbote« und das Organ der Tabakarbeiter »Der Gewerkschafter« begründet. Bald bot die von der Regierung ins Leben gerufene soziale Versicherungsgesetzgebung Stoff zur Besprechung, und insbesondere die zugelassene Bildung freier Hülfskassen gab Anlaß, den ablehnenden Standpunkt der Arbeiterschaft gegen die staatliche Bevormundung zum Ausdrucke zu bringen. Hatte man doch die Bekämpfung der Umsturzbestrebungen so weit ausgedehnt, daß selbst die im Jahre 1876 auf Grund des Hülfskassengesetzes errichtete »Zentral-, Kranken- und Sterbekasse« verboten war, um der Arbeiterklasse das Gefühl völliger Recht- und Schutzlosigkeit mit voller Klarheit zum Bewußtsein zu bringen.

Auch einzelne Vereinigungen, die lediglich die Fachinteressen der Beteiligten vertreten wollten, wagten sich unter dem Namen von »Fachvereinen« ans Licht, obgleich sie es möglichst vermieden, an die Oeffentlichkeit zu treten und vielmehr ihre Thätigkeit im wesentlichen darauf beschränkten, arbeitslos gewordene Mitglieder durch Wanderbeihülfen zu unterstützen, Krankenkassen, Herbergen und Arbeitsnachweise zu errichten und ein Fachblatt herauszugeben.

Uebrigens war doch auch die durch die Botschaft vom 17. November 1881 eingeleitete Sozialpolitik, genau besehen, bereits eine Abweichung von derjenigen des Sozialistengesetzes. Allerdings beschränkte sie die Aufgabe des Staates auf eine möglichst bureaukratische Staatshülfe und trat den Versuchen der Arbeiter, aus eigner Kraft für sich zu sorgen, rücksichtslos entgegen. Aber immerhin war doch die Parole ausgegeben, die Heilung der sozialen Schäden nicht ausschließlich im Wege der Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen, sondern gleichmäßig auf dem der $positiven Förderung des Wohles der Arbeiter$ zu suchen und daß ein Anspruch der letzteren auf ein höheres Maß staatlicher Fürsorge, als ihnen bisher zu teil geworden, in den Aufgaben eines auf den sittlichen Fundamenten des christlichen Volkslebens stehenden Staates begründet sei. So bedauerlich es war, daß dieses Entgegenkommen der staatlichen Gewalt von den Arbeitern schroff zurückgewiesen wurde, indem man darin nur den Versuch sah, die selbständige Stellung ihrer Klasse noch weiter herabzudrücken, so gab doch diese Haltung zugleich den unbefangen Denkenden Anlaß zur Prüfung der Frage, ob nicht in der That eine Hebung der Arbeiterklasse ohne deren eigene Beteiligung ein verfehltes Unternehmen sein müsse.

Diesen Erwägungen und insbesondere dem Wunsche, das Mißtrauen der Arbeiter zu bekämpfen und zwischen ihm und dem Königtume eine Brücke zu schlagen, entsprang die von $Stöcker$, A. $Wagner$, $Henrici$ u. a. im Jahre 1880 eingeleitete sog. $Berliner Bewegung$, die sich stützte auf die Gründung einer eigenen $christlich-sozialen Partei$. An maßgebender Stelle stand man zunächst dieser Bewegung nicht unsympathisch gegenüber, und da sie nur auf dem Wege der Vereinsbildung und öffentlicher Versammlungen wirken konnte, so ging damit eine freiere Handhabung des Vereins- und Versammlungsrechtes Hand in Hand.

Eine besondere Stellung nahm hierbei ein der damals vielgenannte Vergolder $Ewald$, der im Anfang 1882 öffentlich mit dem Vorschlage hervortrat, die Berliner Arbeiter möchten doch durch eine an den Fürsten Bismarck zu entsendende Deputation oder eine an den Reichstag gerichtete Petition ihre Wünsche und Beschwerden in loyaler Weise zum Ausdruck bringen, einem Vorschlage, der auch in Regierungskreisen Beifall fand. In einer auf den 31. März 1882 einberufenen Versammlung, zu der die Vorstände der damals in Berlin bestehenden 18 Fachvereine eingeladen und in der 9 derselben vertreten waren, wurde zur Ausarbeitung des Petitionsentwurfes ein »$Generalkomitee der Berliner Gewerkschaften$« eingesetzt, in das außer sieben Mitgliedern von Fachvereinen auch zwei christlich-soziale Vertreter gewählt wurden. Die Petition, über die man sich schließlich einigte, umfaßte die bekannten Arbeiterschutzforderungen bezüglich der Sonntags-, Frauen- und Kinderarbeit, Ueberwachung der Betriebe und Einführung eines gesetzlichen Maximalarbeitstages von neun Stunden. Aber wichtiger, als dieses formelle Ergebnis, war das durch diese Anregung und die zahlreichen Versammlungen in die gewerkschaftliche Bewegung hineingetragene neue Leben, dessen Bedeutung daraus ersichtlich ist, daß die Zahl der $Fachvereine$ am Schlusse des Jahres 1883 von 18 auf 50 gestiegen war. Die Polizei ging schließlich freilich gegen $Ewald$ und das neugegründete Gewerkschaftskomitee mit Strafen und Schließung vor, doch wurde die letztere von den Gerichten nicht bestätigt.

Die hierdurch gegebene Anregung wirkte im übrigen Deutschland fort. Zunächst begannen solche Arbeiterklassen, die, wie die Buchdrucker, stets im Gegensatze zur Sozialdemokratie gestanden und trotzdem die Wucht des Sozialistengesetzes gefühlt hatten, eine neue Organisation ins Leben zu rufen. Dann folgten andere, die sich in dem Verhältnisse zur Sozialdemokratie einigermaßen neutral gehalten hatten, wie die Hutmacher und Bildhauer, bis dann mit dem auf dem Tischlerkongresse Weihnachten 1883 begründeten Zentralverbande der Tischler unter dem Vorsitze von $Kloß$ eine Arbeiterschaft folgte, in der sozialdemokratische Anschauungen unzweifelhaft vertreten waren. Den Genannten folgten dann bis 1884 einschließlich nach: die Zimmerer, die Manufakturarbeiter, die Schneider, die Steinmetzen, die Schuhmacher und die Tabakarbeiter.

Als $Aufgaben$ bezeichnete man in den Statuten: Arbeitslosenunterstützung, Reisegeld, unentgeltlichen Rechtsschutz, Stellenvermittelung und im allgemeinen Erringung günstigerer Arbeitsbedingungen auf gesetzlichem Wege. Am schwierigsten war die Stellung zu Streiks; einzelne Verbände beschränkten die Unterstützung auf Abwehrstreiks, andere schieden sie ganz aus oder überwiesen sie besonderen Organisationen.

Gerade die Lohnbewegung führte dann noch zu einer Form der Verbindung, die man nicht als eigentliche Organisation bezeichnen kann, die aber praktisch große Bedeutung gewann. Bei einer Arbeitseinstellung mußte es von äußerster Bedeutung sein, alle Berufsgenossen für dieselbe zu gewinnen. Dies war nur möglich durch $allgemeine Versammlungen$, in denen dann auch die betreffenden $Streik$- oder $Kontrollkommissionen$ gewählt und die bindenden Beschlüsse gefaßt wurden. Obgleich die Aufgabe dieser Kommissionen zunächst auf einen einzelnen Streik beschränkt war, behielten sie häufig doch ihre Funktionen als eine allgemeine Leitung bei, indem sie nicht allein von Zeit zu Zeit je nach Bedürfnis Versammlungen einberiefen, sondern auch regelmäßige Sammlungen durch »Sammellisten« und »Quittungsmarken« in die Hand nahmen, ja häufig erhielten die Kommissionsmitglieder sogar gewisse Besoldungen, wogegen ihnen dauernde Aufgaben, wie die Kontrolle der Werkstätten, Errichtung von Arbeitsnachweisen, Ausarbeitung von Statistiken, übertragen wurden.

Eine ähnliche Stellung hatten die sog. $Vertrauensmänner$, die zuweilen für eine bestimmte einzelne Aufgabe bestellt wurden, zuweilen aber auch die vorbezeichnete Thätigkeit der Kommissionen übernahmen. Die eine oder die andere Art dieser losen Organisation hat sich nach und nach in fast allen den Berufen entwickelt, in denen man zu festeren Formen nicht gelangte.

Nun haben offenbar beide Firmen der Organisation, die feste und die lose, ihre Vorteile, und es ist das Verdienst des vielgenannten Regierungsbaumeisters a. D. $Keßler$, daß er in einer Folge von Nummern des von ihm herausgegebenen »Bauhandwerkers« (Februar und März 1887) einen umfassenden Plan entwickelte, der es ermöglichen sollte, beide miteinander zu kombinieren. Sein Grundgedanke ist der, daß es gewisse Angelegenheiten gebe, auf deren Beeinflussung nun einmal die Arbeiterschaft nicht verzichten könne, da sie ihre wichtigsten Lebensinteressen berührten, wie insbesondere die Aufklärung und Schulung der Mitglieder und die Beeinflussung der Gesetzgebung im arbeiterfreundlichen Sinn, daß aber diese Angelegenheiten unter den Begriff der politischen fielen, und da zu ihrer Besorgung feste Verbände unentbehrlich seien, so ergebe sich daraus die notwendige Folge, daß die Vereine auf Politik nicht verzichten könnten, dafür aber davon absehen müßten, miteinander in Verbindung zu treten. Andererseits ließen sich umgekehrt gewisse andere Aufgaben, insbesondere die Durchführung von Lohnbewegungen, nur erreichen durch gemeinsames Vorgehen der Gewerbsgenossen an verschiedenen Orten. Daraus ergebe sich, daß eine Teilung der Geschäfte nötig sei, indem neben die Vereine, die politischen Karakter haben müßten, $öffentliche Generalversammlungen des ganzen Gewerbes$ träten, denen die Besorgung aller derjenigen Angelegenheiten anheimfalle, die einen breiteren Rahmen, als die Mitgliedschaft des Vereins, erforderten. Als Organe dieser Generalversammlungen sollen endlich $Lohnkommissionen$ bestehen. Diese werden allerdings in der Rechtsprechung ebenfalls als Vereine betrachtet und dürfen deshalb sich nicht mit Politik beschäftigen, können aber für nicht-politische Zwecke miteinander in Verbindung treten.

So scharfsinnig der Gedanke ausgedacht war, so ist doch seine Ausführung gescheitert, wobei wohl die Abneigung der Vereinsleiter, sich einen wesentlichen Teil ihrer Befugnisse entziehen zu lassen, mitgewirkt haben mag, doch liegt auch ein berechtigtes Bedenken in dem Gesichtspunkte, daß der Plan die Bedeutung der festen Vereinsbildung stark zurücktreten läßt, während doch gerade in ihr der beste Weg gesehen werden muß, zu einer befriedigenden Gestaltung unserer sozialen Verhältnisse zu gelangen.

Für die $Stellung der Verwaltungsbehörden$ gegenüber der gewerkschaftlichen Bewegung ist karakteristisch der sogen. $Puttkamer'sche Streikerlaß$ vom 11. April 1886. In demselben wird zunächst die Unanfechtbarkeit des Koalitionsrechts und insbesondere der aus § 152 der Gewerbeordnung sich ergebenden Befugnis zur Arbeitseinstellung betont, dann aber ausgeführt, daß sich dies nur auf solche Vereinigungen und Bestrebungen beziehe, bei denen die Erringung besserer Arbeitsbedingungen in der That das eigentliche und wahre Ziel sei, nicht aber auf solche, bei denen der Lohnkampf nicht Mittel zur Erringung eines an sich legitimen Erfolges, sondern Selbstzweck sei, indem es den Führern lediglich darauf ankomme, die nach ihren falschen Theoremen mit Naturnotwendigkeit aus der heutigen Form des Arbeitsverhältnisses sich ergebende Kluft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu einer unüberbrückbaren zu erweitern, in den letzteren den Haß gegen die Gesamtheit unserer politischen und gesellschaftlichen Zustände anzufachen und zu unterhalten und so die Gemüter der ihren Verführungskünsten anheimgefallenen Arbeitermassen allmählich auf einen gewaltsamen Losbruch vorzubereiten. Arbeitseinstellungen, die unter diese Gesichtspunkte fielen, von welchen also anzunehmen sei, daß sie durch die sozialdemokratische Agitation vergiftet oder auch nur in ihrem weiteren Fortgange der Leitung derselben verfallen, hätten ihren $wirtschaftlichen$ Karakter abgestreift und seien zu $revolutionären$ Bestrebungen geworden, die unter das Gesetz vom 21. Oktober 1878 zu stellen seien.

Hiernach war also jeder Streik verboten, bei dessen Leitung sozialdemokratische Elemente beteiligt waren; es ist begreiflich, daß damit die Thätigkeit der Gewerkschaften völlig lahm gelegt war.

Einen anderen Angriffspunkt entnahm man aus der $Versicherungsgesetzgebung$, indem man die sämtlichen von den Gewerkschaften eingerichteten Kassen für Versicherungen erklärte und der für diese bestehenden staatlichen Aufsicht unterwarf. Die Gewerkschaften suchten sich dem dadurch zu entziehen, daß sie durch eine Aenderung der Statuten ausdrücklich den Mitgliedern jeden Rechtsanspruch entzogen und die Gewährung von Unterstützung in das freie Ermessen des Vorstandes stellten. Hierin sahen aber die Behörden eine einfache Umgehung des Gesetzes und hielten auch in solchen Fällen an dem Erfordernis der Genehmigung fest. Es liegt auf der Hand, daß dies dem Gesetze zuwiderläuft, da der Grund der staatlichen Ueberwachungspflicht lediglich in dem Zwecke beruht, die Versicherten bei dem durch die Versicherung übernommenen Risiko zu schützen, indem die Beurteilung der Sicherheit des Unternehmens und des angemessenen Verhältnisses zwischen Prämie und Versicherungssumme für das Verständnis der großen Masse zu schwierig ist. Dieser, und nicht der Gesichtspunkt der Gefährdung der Staatssicherheit ist der Grund des staatlichen Aufsichtsrechtes, das also nicht Platz greifen kann, wenn die Beteiligten auf irgend welches Recht ausdrücklich verzichten oder wenn auch nur die Gefahr einer Leistungsunfähigkeit der Kasse, wie es bei bloßen Unterstützungen der Fall ist, nicht eintreten kann.

In Preußen suchte man außerdem noch die Bestimmungen des $Allgemeinen Landrechts$ II, Tit. 6, § 2-21 über die erlaubten Gesellschaften herbeizuziehen, indem man die Gewerkschaften unter diesen Begriff stellte und dann das über sie zugelassene staatliche Aufsichtsrecht in Anspruch nahm.

Endlich wurde kein Mittel unversucht gelassen, die verschiedenen $Vereinsgesetze$ zur Bekämpfung aller gewerkschaftlichen Bestrebungen heranzuziehen, indem man nicht allein jede Thätigkeit von mehreren Menschen unter den Begriff des Vereins stellte, sondern zugleich den Begriff der politischen Angelegenheiten so weit ausdehnte, daß neben ihnen für gewerkschaftliche Aufgaben kaum noch irgend ein Raum blieb.

Erwiesen sich nun auch die $Gerichte$ diesen Bestrebungen gegenüber teilweise ablehnend, so ist doch nicht zu verkennen, daß auch ihre Urteilssprüche durch die allgemeine Stimmung beeinflußt wurden, so daß $Schmöle$[77] das harte Urteil fällt, die Polizeibehörden und die Mehrheit der Gerichte hätten der Ansicht Vorschub geleistet, daß sie in ausschließlicher Parteinahme für die Interessen des Unternehmertums vor keiner Beugung des Rechtes zurückschreckten, sobald die Arbeiter die mindesten Anstalten träfen, sich einer weiteren Verkümmerung ihrer Lebenshaltung zu erwehren oder eine günstigere Gestaltung der Arbeitsverträge herbeizuführen. Diese Auffassung war um so begreiflicher, als niemals etwas davon verlautet hat, daß man die Vereinsgesetze auch einmal gegen Innungen, landwirtschaftliche und Fabrikanten-Vereine angewendet hätte, obgleich diese sehr häufig staatliche Maßnahmen in den Kreis ihrer Erörterungen zogen.

[77] a. a. O. S. 144.

Ganz besonders unverständig war dabei die Bekämpfung des $Kassenwesens$ der Arbeiter, denn es ist klar, daß gerade hier ein konservativer Zug liegt, der eine feste Verbindung mit der bestehenden Ordnung herstellt, wie denn umgekehrt die radikale Richtung innerhalb der Sozialdemokratie stets gerade gegen die »Kassensimpelei« ihre schärfsten Angriffe gerichtet hat, indem sie behauptete, daß dadurch die Gewerkschaften übertrieben ängstlich und vorsichtig gemacht würden. Als ein Uebel konnten diese Kassen nur erscheinen von einem ganz engherzigen, egoistischen Unternehmerstandpunkte, der die durch sie ermöglichte Hebung der Lebenshaltung der Arbeiterklasse grundsätzlich verwirft, um in einer niedrig stehenden Masse jedes Widerstandes unfähige Sklaven zu haben. Das Vorgehen der staatlichen Behörden hätte also nur Sinn gehabt, wenn sie beabsichtigt hätten, sich auf diesen Standpunkt zu stellen. Da hiervon keine Rede sein kann, so bleibt nur die auch von $Schmöle$[78] gegebene Erklärung übrig, daß unter der damaligen Zeitrichtung, die aber leider auch heute noch leider die weitaus überwiegende ist, die meisten Angehörigen der oberen Klassen mit einem unklaren Vorurteil auf alles herabsehen, was zu der Sozialdemokratie in irgend welcher Beziehung steht und außerdem von dem Unterschiede zwischen ihr und der Gewerkschaftsbewegung keine Spur eines Verständnisses haben.

[78] a. a. O. S. 151.

Offenbar mußte die Auffassung der Arbeiterschaft, daß ihr gegenüber die staatlichen Behörden alle Mittel und Kniffe anwendeten, um sie zu schädigen, ungemein verbitternd wirken, und es ist das Zeichen eines fast unerklärlichen Vertrauens, wenn man dennoch stets an der bestehenden Rechtsordnung festhielt und es versuchte, sich ihr gegenüber so gut als möglich einzurichten.

H. Die neueste Entwicklung.

Nachdem durch Ablauf des Sozialistengesetzes die Bahn für eine kräftigere Entwickelung des Gewerkschaftswesens frei gemacht war, glaubte man vor allem auf die Schaffung einer $einheitlichen Leitung$ und $obersten Spitze$ bedacht sein zu sollen.

Man berief deshalb eine aus den Vertretern der einzelnen Vereinigungen bestehende $Gewerkschaftskonferenz$ zusammen, die am 16. und 17. November 1890 in Berlin tagte und als provisorischen Zentralausschuß die $Generalkommission$ einsetzte mit dem Auftrage, einen allgemeinen Gewerkschaftskongreß einzuberufen und eine $Vorlage für die Organisation der deutschen Gewerkschaften$ auszuarbeiten. Daneben sollte die Kommission den bestehenden Organisationen ihre Hülfe gewähren, insbesondere alle Abwehrstreiks unterstützen und für die Agitation zur weiteren Verbreitung der Organisation Sorge tragen.

Die Generalkommission, welche aus sieben Mitgliedern besteht, hat ihren Sitz in Hamburg. Vorsitzender ist Reichstagsabgeordneter $Legien$. Sie hat ausweislich ihres für die Zeit vom 17. November 1890 bis 1. März 1892 erstatteten Berichtes sich zunächst mit einer $Statistik der bestehenden Gewerkschaften$ beschäftigt, nach welcher im Jahre 1890 in Deutschland 53 Zentralvereine mit 3150 Zweigvereinen und 227733 Mitgliedern bestanden. Außerdem gab es fünf Organisationen nach dem Vertrauensmännersystem mit 73467 Mitgliedern, so daß einschließlich der lokalen Fachvereine die Gesamtzahl aller gewerkschaftlich organisierten Arbeiter auf rund 350000 geschätzt wurde. Ein Versuch, eine gleiche Statistik über die vorgekommenen $Streiks$ aufzustellen, ist an dem mangelnden Entgegenkommen der bestehenden Vereinigungen gescheitert. Dagegen hat die Kommission die ausgebrochenen Ausstände, soweit es sich um Abwehrstreiks handelt, unterstützt. Dieser Karakter wurde von 37 angemeldeten Streiks bei 31 anerkannt und für diese insgesamt 184396 Mk. ausgegeben. Nach dem Beschlusse der Berliner Konferenz sollten diese Auslagen von sämtlichen Gewerkschaften nach dem Verhältnis ihrer Mitgliederzahl aufgebracht werden, da aber die Beiträge nicht in ausreichendem Maße eingingen, so sah sich die Kommission gezwungen, ein Anlehen von 106950 Mk. aufzunehmen, worüber sie nachher lebhafte Vorwürfe zu hören gehabt hat.

Da sich übrigens die Ansicht geltend machte, daß die Kommission in der Unterstützung von Ausständen zu freigebig sei, so wurden auf einer am 7. und 8. September 1891 in $Halberstadt$ abgehaltenen $Zusammenkunft von Gewerkschaftsvertretern$ hierfür bestimmte einschränkende Grundsätze aufgestellt.

Auch mit dem $Auslande$ suchte die Kommission Verbindungen anzuknüpfen, insbesondere wurden zwei Mitglieder nach England geschickt, um von den dortigen Gewerkschaften Unterstützung für die ausgebrochenen Streiks zu erhalten. Der Erfolg war freilich nicht erheblich. Um für den genannten Zweck im voraus größere Mittel bereit zu halten, wurden Sammlungen für den sog. $Maifonds$ ausgeschrieben, indem man zu diesem Zwecke am 1. Mai, dem durch den Pariser internationalen Arbeiterkongreß 1889 eingeführten allgemeinen Arbeiterfeiertage, gewisse Abzeichen verkaufte. Aber auch hier entsprach der Erfolg nicht den Erwartungen, und die eingegangenen Summen reichten nicht einmal aus, um das aufgenommene Darlehen vollständig zurückzuzahlen. Endlich schuf sich die Kommission in dem »Correspondenzblatte der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands« ein eigenes $Organ$, welches nach Bedarf, regelmäßig aber wöchentlich in etwa 400 Exemplaren, an die Vertrauensleute der Gewerkschaften und die Redaktionen der Arbeiterzeitungen unentgeltlich versandt wird.

Um die endgültige Organisation zu schaffen, wurde dann der $erste$ »$Kongreß deutscher Gewerkschaften$« einberufen, der vom 14. bis 18. März 1892 in $Halberstadt$ tagte und als Beginn eines neuen Abschnittes in der Gewerkschaftsbewegung von der größten Bedeutung gewesen ist.

Der Schwerpunkt der Aufgabe bestand in der Schaffung einer $einheitlichen Organisation$, und zwar handelte es sich dabei um erheblich mehr als eine praktisch-formelle Frage, denn die Stellung zu den vorgeschlagenen Formen war wesentlich beeinflußt durch die prinzipielle Auffassung über Zweck und Wesen der Gewerkschaften. Nach den weitaus meisten deutschen Vereinsgesetzen ist es Vereinen, die sich mit öffentlichen Angelegenheiten, insbesondere mit Politik im engeren Sinne befassen, verboten, mit anderen Vereinen gleicher Art in der Weise in Verbindung zu treten, daß sie unter einem gemeinsamen Organe vereinigt werden. Da nun eine solche Vereinigung für die rein gewerkschaftlichen Aufgaben, also die Vertretung der Arbeiterinteressen gegenüber den Unternehmern von dem höchsten Werte ist, so kann es für diejenigen Gewerkschaften, die wirklich auf diesem Boden stehen, keinem Zweifel unterliegen, daß sie diesen Verhältnissen Rechnung tragen und zur Erreichung ihres Zweckes auf die politische Thätigkeit verzichten müssen. Anders müssen sich dagegen diejenigen Vereinigungen stellen, die umgekehrt die politischen Aufgaben als das Wesentliche ansehen und die Maske der Gewerkschaft nur vorgebunden haben, um sich dadurch leichter in den Arbeiterkreisen Eingang zu verschaffen.

Aber der Gegensatz greift noch tiefer, denn ob man die politische oder die gewerkschaftliche Seite der Arbeiterbewegung als die wichtigere ansehen soll, ist durchaus davon abhängig, ob man glaubt, mit den Mitteln der gewerkschaftlichen Thätigkeit eine wesentliche Besserung der Lage des Arbeiterstandes erreichen zu können, oder ob man der Ansicht ist, daß dies ausgeschlossen und ein Erfolg lediglich durch grundlegende Umgestaltung der bestehenden Verhältnisse zu erzielen sei, m. a. W. ob man sich grundsätzlich auf den Boden der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung stellt oder diesen verläßt. Wir werden diesen Gedankengang an anderer Stelle noch eingehender zu verfolgen haben, einstweilen wird das Gesagte ausreichen, um zu zeigen, daß der Streit um die Organisation zugleich die Stellungnahme der Gewerkschaften zu den Grundfragen der Arbeiterbewegung wiederspiegelt.

Auf dem Kongresse standen sich übrigens nicht 2 sondern 3 Gruppen und Systeme gegenüber, indem die Vertreter der $zentralen Organisation$ in 2 Gruppen zerfielen, nämlich die Anhänger der $Branchenorganisation$ und der $Industrieverbände$. Die letzteren wollten zur Grundlage der Organisation die Gliederung nicht nach Einzelberufen, sondern nach ganzen Industrien machen, so daß z. B. nicht die Tischler, Zimmerleute, Drechsler, Stellmacher u. s. w. je eine selbständige Vereinigung, sondern alle Arbeiter der Holzindustrie einen gemeinsamen Verband bilden sollten. Als Vorteil dieser Organisationsform, die bis dahin insbesondere unter den Metallarbeitern bestand, wurde die Kostenersparung geltend gemacht, indem es bei ihr insbesondere möglich sein würde, die jetzt bestehenden 58 Gewerkschaftsblätter auf 12 bis 15 zu beschränken. Von der Gegenseite wurde dem entgegengehalten, daß das Gefühl der Zusammengehörigkeit in den Berufs- oder Branchenorganisationen sich stärker entwickele, als in den Industrieverbänden, und daß die Rücksicht auf diese Auffassung der Verwischung der Grenze zwischen den einzelnen Berufen im Wege stehe, daß diese Verbände außerdem nicht im stande sein würden, den Verschiedenheiten der einzelnen Berufe, die sich z. B. darin zeigten, daß die wöchentlichen Beiträge der Mitglieder zwischen 7-1/2 und 35 Pf. schwankten, ausreichend Rechnung zu tragen, und daß deshalb der Industrieverband vielleicht für eine spätere Zukunft, aber nicht für die Gegenwart die richtige Form sei. Die Anhänger der Industrieverbände konnten die Thatsache des erwähnten engeren Zusammengehörigkeitsgefühls innerhalb der einzelnen Gewerbe nicht bestreiten, bekämpften sie aber als »Berufsdünkel« und »Kastengeist«, den man ausrotten müsse und wollten ihm deshalb einen Einfluß auf die Form der Organisation nicht zugestehen.

Neben den genannten 3 Organisationsformen wurde endlich noch von einigen Seiten empfohlen, von der Bildung geschlossener Vereine überhaupt abzusehen und sich mit dem $Vertrauensmännersystem$ zu begnügen, und auf den Vorzug desselben als Brücke zu den nicht organisierten Arbeitern hingewiesen, indem den letzteren Gelegenheit geboten sei, bei öffentlichen, für alle Arbeiter des betreffenden Gewerbes bestimmten Versammlungen sich an diesen zu beteiligen und so die Gedanken der Arbeiterbewegung allmählich in sich aufzunehmen, während Vereinsversammlungen sich auf die bereits zum Verständnis der Notwendigkeit einer Organisation gelangten Arbeiter beschränkten.

Aber die Vertreter dieser Anschauung vermochten gegenüber den offenbaren Vorteilen eines geregelten Vereinswesens nicht durchzudringen, so daß man es auf dem Kongresse im wesentlichen mit den Auseinandersetzungen zwischen den angeführten 3 Organisationsformen zu thun hatte, und zwar stand im Vordergrunde des Interesses der Gegensatz zwischen der $lokalen$ und der $zentralen Organisation$, da es sich hier um die bereits bezeichnete prinzipielle Stellungnahme handelte. Diese bildete denn auch den roten Faden in den von beiden Seiten vorgebrachten Gründen. Die Vertreter der Lokalorganisation sprachen ganz offen aus, daß man die Arbeiter nicht zu der Anschauung bringen dürfe, als ob auf dem Boden der bestehenden Wirtschaftsordnung eine wesentliche Besserung zu erreichen wäre, daß die Möglichkeit des Erfolges und deshalb der Schwerpunkt der ganzen Arbeiterbewegung auf $politischem Gebiete$ liege, daß die gewerkschaftliche Thätigkeit $nur eine Vorschule$ bedeute und man deshalb, ohne das eigentliche Ziel zu verlieren, nicht auf die Beschäftigung mit der Politik verzichten könne, während ihnen von den Gegnern entgegengehalten wurde, daß der Grundgedanke der ganzen Gewerkschaftsbewegung darin bestehe, das auf dem Boden der bestehenden Verhältnisse Mögliche zu erreichen und sich von politischer Thätigkeit völlig fern zu halten.

Die Generalkommission hatte sich für die Zentralorganisation entschieden, und von Anfang an unterlag es keinem Zweifel, daß die Vertreter der Lokalorganisation sich in erheblicher Minderheit befanden, hatte doch die Berliner Gewerkschaftskonferenz sogar die Frage offen gelassen, ob man ihnen überhaupt die Teilnahme an dem Kongreß gestatten sollte. Diese wurde ihnen nun freilich durch Beschluß des Kongresses eingeräumt, aber eine Reihe von Vereinigungen hatte schon vorher durch Proteste ihre Teilnahme abgelehnt, und nachdem nach einer 4 Sitzungen ausfüllenden Verhandlung, in der man sich recht scharfe Dinge gesagt hatte, die von den Vertretern der Lokalorganisation eingebrachte Resolution »mit bedeutender Mehrheit«, wie der offizielle Bericht sagt, abgelehnt war, verließen diese mit einer Protesterklärung den Kongreß.

So standen denn nur noch die Vertreter der Organisation nach $Berufen$ (Branchen) und $Industrieen$ sich gegenüber. Uebrigens wollten auch die ersteren einen weiteren Zusammenschluß der Berufsverbände zu sog. $Unionen$, und die Generalkommission, die den Standpunkt der Berufsorganisation vertrat, hatte einen Entwurf vorgelegt, nach welchem die verwandten Gewerkschaften zu solchen Unionen verbunden werden sollten. Zwischen ihnen und den $Industrieverbänden$ bestand nur der Unterschied, daß die ersteren die einzelnen Mitglieder zunächst zu selbständigen Berufsgruppen vereinigen und erst diese Gruppen wiederum zu den Unionen zusammenfassen, während die Industrieverbände jene Zwischenstufe fallen lassen und die Mitglieder in einen $unmittelbaren$ Zusammenschluß bringen würden. Die $Union$ bedeutet allerdings eine feste Organisation, welche die Zentralverbände der verwandten Berufe zu einer höheren Einheit zusammenfaßt, aber diese läßt die Einzelverbände doch als solche mit einer relativen Selbständigkeit bestehen, während der $Industrieverband$ dieselben auflöst und sich an deren Stelle setzt. Mitglieder der Union sind die Zentralverbände, Mitglied des Industrieverbandes sind die einzelnen Arbeiter. Die letztere Form des Zusammenschlusses ist deshalb die engere, sie schafft einerseits eine größere Kraftkonzentration, setzt aber andererseits auch eine höhere Stufe des Solidaritätsgefühls voraus und tritt dem »Kastengeiste und Berufsdünkel«, über den auf dem Kongreß allseitig geklagt wurde, am schärfsten entgegen.

Endlich wurde eine noch losere Verbindung der Berufsgruppen dahin vorgeschlagen, daß dieselben sich nicht zu Unionen, also festen Organisationen, vereinigen, sondern sich auf die Abschließung sog. $Kartellverträge$ beschränken sollten, in denen lediglich für gewisse gemeinsame Zwecke Vereinbarungen der im übrigen in ihrer Selbständigkeit nicht beeinträchtigten Gewerkschaften getroffen würden.

Der Kongreß nahm mit 148 gegen 37 Stimmen eine von den Holzarbeitern vorgeschlagene Resolution an, welche insofern einen Mittelstandpunkt vertrat, als sie einerseits die völlige Vereinigung zu $Industrieverbänden$ als letztes Ziel anerkennt und deren Bildung schon jetzt überall da empfiehlt, wo die Verhältnisse es zulassen, andererseits aber hinter die Unionen zurückgeht und sich auf bloße $Kartellverträge$ beschränkt, indem »die Frage, ob die späteren Vereinigungen der Berufsorganisationen zu Unionen oder Industrieverbänden stattzufinden hat, der weiteren Entwickelung der Organisationen infolge der Kartellverträge überlassen wird«. Das $Vertrauensmännersystem$ soll nur da stattfinden, wo der zentralen Organisation gesetzliche Hindernisse im Wege stehen.

Die $Generalkommission$ wurde als ständige Einrichtung beibehalten, deren Thätigkeit aber insofern eingeschränkt, als sie sich künftig mit der $Unterstützung von Ausständen$ nicht mehr zu befassen haben soll, diese vielmehr zu einer Angelegenheit der einzelnen Zentralorganisationen erklärt ist, wobei lediglich eine gegenseitige Unterstützung auf Grund der Kartellverträge stattfinden soll. Der Grund für diese Aenderung bestand in der Befürchtung, daß die einzelnen Gewerkschaften in ungleicher Weise unterstützt werden möchten, je nachdem in der Generalkommission die Interessen derselben vertreten wären.

Um die letztere möglichst unabhängig zu stellen, wurde auch der von den Metallarbeitern gemachte Vorschlag, an ihre Stelle einen aus je einem Vertreter jeder Gewerkschaft bestehenden Gewerkschaftsrat mit einem von diesem zu bildenden Exekutivausschusse von 5 Mitgliedern zu setzen, abgelehnt und vielmehr beschlossen, daß die Generalkommission aus 7 Mitgliedern nebst 3 Ersatzmännern bestehen und auf dem jedesmaligen Gewerkschaftskongreß gewählt werden soll. Als Sitz wurde Hamburg beibehalten.

Die Aufgaben der Generalkommission bestehen

1. in der Betreibung der $Agitation$; 2. in der Führung einer einheitlichen $Gewerkschaftsstatistik$; 3. in der $Streikstatistik$; 4. in der Herausgabe eines $Blattes$, welches insbesondere die Verbindung sämtlicher Gewerkschaften unterhalten soll; 5. in der Anknüpfung und Unterhaltung $internationaler Beziehungen$.

Jede zentralisierte Gewerkschaft hat für jedes Mitglied vierteljährlich 5 Pf. an die Generalkommission abzuführen; der von der letzteren vorgeschlagene Satz von 10 Pf. wurde auf die Hälfte herabgesetzt, nachdem man die Streikunterstützung gestrichen hatte. Gewerkschaften, welche ihre Beiträge nicht zahlen, verlieren Sitz und Stimme auf dem Gewerkschaftskongreß. Dieser ist von der Generalkommission unter Zustimmung der Mehrheit der Zentralvorstände einzuberufen. Den einzelnen Verbänden ist die Erhöhung der Mitgliederbeiträge zur Ansammlung ausreichender Fonds zur Pflicht gemacht.

Als Gegenstände der $Kartellverträge$ sind empfohlen:

1. die gegenseitige Unterstützung bei Ausständen und Aussperrungen; 2. die gegenseitige Unterstützung reisender Mitglieder; 3. die gemeinschaftliche Betreibung der Agitation; 4. die gemeinschaftliche Veranstaltung statistischer Erhebungen; 5. die Zentralisierung von Herbergen und Arbeitsnachweisen; 6. die Schaffung eines gemeinsamen Organes; 7. die Erleichterung des Uebertrittes von einer Organisation in die andere, insbesondere ohne Eintrittsgeld bei Ortswechsel.

Von den übrigen Beschlüssen des Kongresses ist noch folgendes hervorzuheben:

Die der bisherigen Generalkommission gemachten Vorwürfe richteten sich vorzugsweise gegen die Aufnahme des Darlehns von 106950 Mk. und die Verwendung der Mai-Sammlungen zu dessen Deckung, gegen die Begünstigung der Hamburger Gewerkschaften, insbesondere die zu weit gehende Unterstützung des dortigen Tabakarbeiterausstandes, gegen die Herausgabe des »Korrespondenzblattes« und die unzureichende Pflege der internationalen Beziehungen. Es gelang jedoch den Mitgliedern, diese Vorwürfe, die vorzugsweise von der grundsätzlichen Opposition, nämlich den Vertretern der Lokalorganisationen, ausgingen, im wesentlichen zu widerlegen und einem Tadelsvotum zu entgehen.

Hinsichtlich der $weiblichen Arbeiter$, von denen eine Vertreterin in die Generalkommission aufgenommen wurde, beschloß man, den bestehenden Organisationen zu empfehlen, auch Frauen als gleichberechtigte Mitglieder aufzunehmen und von der Bildung besonderer Gewerkschaften für Arbeiterinnen abzusehen.

Die bisher schon übliche Einrichtung der $Kontrollmarken$, d. h. eines an den Fabrikaten angebrachten Zeichens dafür, daß der Fabrikant in seinem Geschäfte die von den Gewerkschaften geforderten Arbeitsbedingungen eingeführt habe, ohne welches die Arbeiter die Ware nicht kaufen dürfen, wurde ohne Debatte zur allgemeinen Nachahmung empfohlen.

Ebenso fand einstimmige Annahme eine Resolution, welche die Forderung möglichster $Beseitigung der Akkordarbeit$ mit der Begründung erhebt, daß dadurch die Erreichung eines Maximalarbeitstages und eines für alle Arbeiter gleichen oder wenigstens eines Minimallohnes vorbereitet werde.

Die große Streitfrage, ob die bei Gelegenheit der $Maifeier$ aufkommenden Gelder der politischen oder der gewerkschaftlichen Bewegung zufließen sollten, wurde dahin erledigt, daß von einer allgemeinen Maisammlung für gewerkschaftliche Zwecke Abstand genommen, den einzelnen Orten und Gewerben aber überlassen wurde, in ihren Kreisen Sammlungen zu veranstalten.

Um das $Defizit der Generalkommission$, das insbesondere durch Unterstützung des Buchdruckerausstandes herbeigeführt war, zu decken, wurde eine freiwillige Sammlung durch Ausgabe von 10-Pf.-Marken beschlossen.

Von der American Federation of Labor war an den Kongreß der Vorschlag gerichtet, den bei Gelegenheit der Weltausstellung in Chicago zu veranstaltenden internationalen Kongreß durch Delegierte zu beschicken. Man beschloß jedoch mit Rücksicht auf die damit verbundenen erheblichen Kosten hiervon abzusehen.

Das $Ergebnis$ dieses ersten Deutschen Gewerkschaftskongresses können wir kurz dahin zusammenfassen, daß die $Organisationsfrage$ zu einem vorläufigen Abschlusse gelangt ist, und zwar im Sinne der $Zentralisation$. Allerdings giebt es auch künftig noch lokale Vereinigungen, aber dieselben werden seitens des Gewerkschaftsverbandes nur dann anerkannt, wenn für sie ein Zentralverband nicht besteht. Diese Zentralverbände, welche nach Gewerben (Berufen, Branchen) abgegrenzt sind, bilden die Einheit und die Grundform der Organisation, aber dieselben gliedern sich einerseits nach unten zu örtlichen Zweigvereinen und suchen andererseits untereinander einen weiteren Zusammenschluß anzubahnen.

Der Kongreß hat, wie mitgeteilt, den Industrieverband in erster Linie empfohlen, und demgemäß sind seitdem außer dem Metallarbeiterverbande, der bereits bestand, noch ferner der »Verband der Deutschen Holzarbeiter« auf dem ersten Holzarbeiterkongresse, der vom 4. bis 7. April 1893 in Kassel tagte, und der »Verband der Lederarbeiter Deutschlands« ins Leben getreten, indem die am 2./3. April 1893 in Altona abgehaltene Generalversammlung des Zentralvereins Deutscher Gerber und Lederzurichter dem von dem Deutschen Weißgerberverbande in seiner Generalversammlung vom 8. August 1892 in Altenburg gefaßten Beschlusse beitrat.

Während es sich bei diesen Formen um Verbindungen der Zentralorganisationen handelt, hat man dem Zwecke der gegenseitigen Annäherung und Unterstützung außerdem, entsprechend dem Kongreßbeschlusse, durch $Kartelle$ unter den lokalen Vereinen Rechnung getragen, indem die am Orte vertretenen Gruppen der einzelnen Berufe je nach ihrer Stärke Delegierte wählen, welche zusammen das $Kartell$ bilden, das seinerseits einen Vorstand unter dem Namen einer »$Kartellkommission$« wählt. Hierbei hatte man aber sich mit der Vereinsgesetzgebung auseinander zu setzen, welche einerseits für politische Vereine die gegenseitige Verbindung verbietet und andererseits für alle Vereine, die sich mit öffentlichen Angelegenheiten beschäftigen, die Einreichung der Statuten und der Mitgliederliste sowie aller Veränderungen derselben vorschreibt. Zur Umgehung dieser Schwierigkeit benutzt man zwei Wege. Der $eine$ ist der, daß man die Delegierten von den einzelnen Vereinen in der Weise wählen läßt, daß sie lediglich als Vertreter dieser Vereine auftreten, nicht aber selbst einen Verein bilden; aber dann ist die Einrichtung eine Verbindung der Vereine untereinander, und es muß dann die Politik ausgeschlossen werden. Der $andere$ Weg besteht darin, daß man die Delegierten nicht von den Vereinen, sondern in öffentlichen Versammlungen der betreffenden Berufsgenossen wählen läßt, dann ist von einer Verbindung von Vereinen nicht die Rede, das Kartell darf sich mit Politik beschäftigen, ist aber nun seinerseits ein Verein, der Statut und Mitgliederliste einreichen muß. Die Generalkommission hat für beide Formen Musterstatute ausgearbeitet und bekannt gemacht, ja denselben noch eine dritte Form hinzugefügt, nach welcher die in öffentlichen Versammlungen gewählten Delegierten sich gar nicht als Verein organisieren, sondern wenn sie beraten wollen, hierfür eine öffentliche Versammlung einberufen; in diesem Falle besteht dann auch keine Kartellkommission, sondern es wird lediglich ein Vertrauensmann mit weitgehenden Befugnissen gewählt. Es muß dahingestellt bleiben, ob diese dritte Form wirklich den beabsichtigten Zweck erreicht, jedenfalls wird sie als ganz lose Verbindung der Berufsgenossen ihrer Hauptaufgabe nur in unvollkommener Weise gerecht.

Die Thätigkeit der $Kartelle$ ist in dem Kongreßbeschlusse im allgemeinen bezeichnet. Der Schwerpunkt liegt in der Regelung der $Streiks$. Diese werden von dem Kartell nur dann unterstützt, wenn sie von dem Zentralverbande des betreffenden Berufes oder in dessen Ermangelung von der Kartellkommission gebilligt sind. $Boykotts$ können nur von dem Kartell mit zwei Drittel Mehrheit beschlossen werden. Regelmäßig soll die Kartellkommission vorher eine gütliche Verständigung mit den Arbeitgebern versuchen. Zur Deckung der Ausgaben sind für jedes Mitglied vierteljährlich 5 Pf. in die Kartellkasse einzuzahlen. Aus derselben werden die Kosten der Agitation, des Herbergswesens, des Arbeitsnachweises, der Statistik u. s. w., nicht aber diejenigen der Streiks bestritten, hierfür sind vielmehr freiwillige Sammlungen zu veranstalten; mit drei Viertel Mehrheit darf das Kartell auch die Aufnahme von Darlehen beschließen.

In neuerer Zeit ist den Gewerkschaften durch eine Aenderung der Rechtsprechung in Preußen eine erhebliche Schwierigkeit erwachsen. Bisher hatte man, um der polizeilichen Aufsicht zu entgehen, von der Bildung eigentlicher Zweigvereine abgesehen, alle Mitglieder gehören unmittelbar dem Zentralverbande an, und an den einzelnen Orten bestehen lediglich »Zahlstellen« zur Einsammlung der Beiträge, Annahme von Mitgliederanmeldungen und Verteilung der Fachzeitschrift. Der Gedankenaustausch wird in öffentlichen, nicht auf die Mitglieder beschränkten Versammlungen vorgenommen. Nun hat jedoch das Kammergericht durch Entscheidung vom 3. Oktober 1892 ausgesprochen, daß diese Zahlstellen als Vereine anzusehen seien. Dadurch ist, solange die Politik fern gehalten wird, eine Schwierigkeit für die Verbindung mit der Zentralleitung einstweilen noch nicht geschaffen, wohl aber ist die polizeiliche Anmeldung der Mitglieder erforderlich.

Eine Wiederholung des in Halberstadt abgehaltenen Gewerkschaftskongresses in Zwischenräumen von etwa 3 Jahren lag wohl von Anfang an in der Absicht der Generalkommission, ging doch deren Ziel zweifellos auf einen selbstständigen organischen Ausbau des Gewerkschaftsverbandes neben dem Verbande der politischen Partei. Aber hatte die letztere schon den Halberstädter Kongreß mit offen kundgegebenem Mißtrauen empfangen, so trat diese Abneigung noch entschiedener hervor, als es sich darum handelte, durch eine Wiederholung den Weg der Erhebung der Kongresse zu einer ständigen Einrichtung zu betreten. Man benutzte deshalb Andeutungen über gewisse »dunkele Pläne«, die angeblich von der Generalkommission verfolgt würden und auf die unten zurückzukommen sein wird, um die Gewerkschaften gegen ihre Leitung aufzuhetzen, indem der »Vorwärts« einen Artikel des »Handschuhmacher«, der von Plänen sprach, die geheim gehalten werden müßten, aber geeignet wären, eine Zersplitterung in der Arbeiterbewegung herbeizuführen, abdruckte und die Frage stellte: »Was geht vor?« Der Zweck wurde auch insofern erreicht, als die Generalkommission nach einer Umfrage bei den Zentralvorständen ihren Plan für das Jahr 1895 fallen ließ. Die Folge dieser Aufhetzung war dann ferner, daß sowohl die Hutmacher als auch die Tabakarbeiter beschlossen, ihre Beitragsleistung an die Generalkommission einzustellen. Von den Tabakarbeitern war dies um so rücksichtsloser, als gerade das zu ihrer Unterstützung von der Generalkommission aufgenommene Darlehen von 106950 Mk. den Hauptgrund der gegen diese erhobenen Vorwürfe bildete.

Für das Jahr 1896 dagegen wurde die Absicht, einen Kongreß in Berlin und zwar am 4. Mai abzuhalten, von der Generalkommission bereits am 25. November 1895 bekannt gegeben. Dabei wurde der Vorschlag gemacht, auch die Delegierten derjenigen Zentralverbände, die keine Beiträge an die Generalkommission gezahlt hätten, sowie die Handelsangestellten, Handelshülfsarbeiter und Gastwirtsgehülfen und endlich Lokalorganisationen derjenigen Berufe zuzulassen, für welche Zentralverbände nicht bestehen. Diese Vorschläge wurden angenommen. Die Generalkommission hatte sich an das Gewerkschaftskartell in Berlin mit dem Antrage gewandt, die Vorbereitung für den Kongreß zu übernehmen, doch war dies, wie zu erwarten, abgelehnt, da in Berlin die Lokalorganisationen überwiegen. So mußte von den Berliner Zentralorganisationen ein besonderes Lokalkomitee gebildet werden, um die Vorarbeiten zu erledigen.

Vom 4. bis 8. Mai 1896 hat nun der »$zweite Kongreß der Gewerkschaften Deutschlands$« in Berlin stattgefunden. Auf demselben waren 48 Zentralorganisationen durch 129 Abgeordnete, 6 lokal organisierte Verbände durch 8 Abgeordnete und 11 Zweigvereine der Tabakarbeiter durch 2 Abgeordnete, insgesamt 271141 Mitglieder durch 139 Abgeordnete vertreten. Die Hutmacher und Tabakarbeiter fehlten, letztere mit Ausnahme der 11 Zweigvereine.

Aus dem vom Vorsitzenden $Legien$ erstatteten Berichte ist folgendes hervorzuheben.

Seit dem Halberstädter Kongresse sind eine Anzahl Organisationen gebildet, die sich später wieder aufgelöst haben, nämlich die Fabrikarbeiterinnen, die Näherinnen, die Porzellan- und Glasmaler und die Posamentiere. Der Zentralverein der Frauen und Mädchen wird nach Aenderung seiner Statuten nicht mehr als Gewerkschaft betrachtet. Dagegen ist der 1891 aus dem Hirsch-Duncker'schen Verbande ausgeschiedene Gewerkverein der Porzellanarbeiter, dessen Mitgliederzahl sich seitdem von 4000 auf 7300 gehoben hat, dem Verbande der Gewerkschaften am 1. Januar 1893 beigetreten. Die Weißgerber und die Lohgerber haben sich Anfang 1893 zu einem Verbande der Lederarbeiter vereinigt. Am 1. April 1894 haben die Maler ihren Anschluß an die Generalkommission erklärt. Die Agitation ist hauptsächlich auf die östlichen Provinzen Preußens gerichtet, wo Organisationen mit insgesamt 2168 Mitgliedern gegründet sind. Dagegen ist die Agitation unter den Lippe'schen Zieglern erfolglos geblieben; ein ins Leben gerufener Verband hat sich wieder aufgelöst.

Ueber die zur Kenntnis der Generalkommission gelangten Streiks giebt der Bericht folgende Tabelle.

Spaltenüberschriften: A = Anzahl der Gewerbe, in denen Streiks vorkamen B = Anzahl der Streiks C = Zahl der beteiligten Personen D = Dauer des Streiks in Wochen

=================================================== $Jahr$ | A | B | C | D | Gesamtausgabe =========+====+=====+=======+======+=============== 1890/91 | 27 | 226 | 38536 | 1348 | 2094922 Mk. 1892 | 21 | 73 | 3022 | 507 | 84638 " 1893 | 26 | 116 | 9356 | 568 | 172001 " 1894 | 27 | 131 | 7328 | 879 | 354297 "

Der Bericht schätzt, daß zu diesen Zahlen noch etwa 6000 Streikende und 900000 Mk. Ausgabe hinzukommen, sodaß in den 5 Jahren 64000 Personen mit einer Gesamtausgabe von 3600000 Mk. an Streiks beteiligt waren.

Das Korrespondenzblatt erscheint in einer Auflage von 5300. Außerdem sind verschiedene Agitationsschriften vertrieben.

Der Bericht erwähnt, daß ein Vertreter der Generalkommission an dem vom Freien deutschen Hochstift einberufenen am 8. Oktober 1893 in Frankfurt a. M. abgehaltenen Sozialen Kongreß zur Beratung der Frage der Arbeitslosigkeit und Arbeitsvermittelung teilgenommen, daß man es aber abgelehnt habe, sich bei der Einladung zu einer Konferenz der bei der Arbeitsvermittelung praktisch thätigen Personen im März 1894 beteiligen.

Auch die internationalen Beziehungen sind gepflegt. Mit der Gewerkschaftskommission in Oesterreich, dem Schweizerischen Gewerkschaftsbunde, der Fédération nationale des Bourses du travail in Paris und den Syndicats et groupes corporatifs de France in Troyes, mit dem Board of Trade und dem Trades Union Congress Parliamentary Committee in England, der American Federation of Labor sind Nachrichten ausgetauscht, zu den Kongressen der österreichischen Gewerkschaften und des schweizerischen Gewerkschaftsbundes wurden Vertreter geschickt.

Der in dem Berichte vorherrschende Grundzug einer gewissen Resignation tritt besonders hervor in den Schlußworten: »Arbeitsfreudigkeit und thätiges Eingreifen in alle die Gewerkschaften berührenden Angelegenheiten wird nicht erzeugt, wenn zu befürchten steht, daß diese oder jene Unternehmung auf Widerstand stoßen und neue Angriffe hervorrufen wird. Nur durch einmütiges Zusammenwirken aller denselben Ziele Zustrebenden kann Großes erreicht werden.«

Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag in den gegen die Generalkommission und ihre bisherige Wirksamkeit gerichteten und auf ihre Beseitigung abzielenden Angriffen, in denen sich teils allgemeine Oppositionslust und Partikularismus, teils die Anschauung geltend macht, daß die Generalkommission auf eine gegnerische Stellung der Gewerkschaften zu der politischen Partei hin arbeite. Träger der Opposition waren insbesondere die Metallarbeiter, die einfach die Aufhebung der Generalkommission beantragten. Andere Anträge bezweckten, sie durch einen bloßen Generalsekretär oder einen aus den Vorsitzenden der einzelnen Gewerkschaften bestehenden Verein (Gewerkschaftsbund) zu ersetzen, oder nur die Beiträge zu ermäßigen. Umgekehrt wurde auch die Wiederausdehnung der Thätigkeit der Generalkommission auf das ihr in Halberstadt entzogene Gebiet der Streikunterstützung und eine Erhöhung der Beiträge beantragt.

Die Angriffe richteten sich in erster Linie gegen die bereits erwähnten »dunklen Pläne«. Der Hauptwortführer der Opposition, $Schlicke$-Stuttgart, äußerte: »Ich kann die Entrüstung der einzelnen Gewerkschaften sehr wohl begreifen. In der Generalkommission glaubt man jetzt das Gegengewicht gegen den Parteivorstand zu besitzen, dem die Gewerkschaftsbewegung ein Dorn im Auge sein soll.« Daneben wurde geltend gemacht, die Kommission habe nichts geleistet; die Statistik sei bei dem gegenwärtigen Stande der Bewegung nur von zweifelhaftem Werte; die Kosten des Korrespondenzblattes von jährlich 14000 M. seien überflüssig; nötig sei vor allem eine Verschmelzung der kleineren Organisationen mit größeren, während gerade die Generalkommission den »Kastendünkel« Vorschub geleistet habe.

Der Vorsitzende $Legien$ erklärte, die viel besprochenen »dunklen Pläne« seien lediglich dahin gegangen, neben dem Kongresse der Gewerkschaften einen solchen von dem Lokalkomitee des Kongreßortes einberufen zu lassen, zu dem die Vertreter in öffentlichen Versammlungen gewählt würden. Dieser Kongreß habe sich mit den Fragen der Vereinsgesetzgebung, den Arbeiterschutzgesetzen, der Fabrikinspektion u. s. w. beschäftigen sollen. Dieser Plan sei den 300 Vorstandsmitgliedern der Gewerkschaften bekannt gewesen, also durchaus nicht geheim gehalten, auch der »Vorwärts« habe nicht, um ihn zu erfahren, eine öffentliche Anfrage nötig gehabt, sondern, da ebensowohl seine Redakteure wie 2 Mitglieder der Generalkommission im Reichstage säßen, sich nur bei diesen zu erkundigen brauchen. Wenn man übrigens der Kommission die Mittel beschneide und sie so wenig unterstütze, so sei es unberechtigt, sich gleichzeitig über ihre zu geringe Wirksamkeit zu beklagen.

Auch von anderen Seiten wurden die Angriffe scharf abgewiesen und die Kommission energisch verteidigt. $Faber$ (Goldarbeiter) erklärte, ein Gegensatz zwischen Partei und Gewerkschaftsbewegung bestehe nicht, der Streit zwischen $Auer$ und $Legien$ gehe nur diese beiden persönlich an. $Fricke$ (Maler) meinte, $Legien$ hätte $Auer$ ganz anders abführen sollen für seine Liebenswürdigkeiten. $Lehrich$ (Maler) will für die Gewerkschaften eine Spitze haben, die es verhindert, daß die Gewerkschaften zum politischen Hausknecht degradiert werden; wenn beschlossen werden sollte, daß der politische Weg eingeschlagen werde, so seien sowohl die Generalkommission als die Zentralverbände überflüssig. Besonders die Buchdrucker stellten sich auf diese Seite. Ihre Redner, $Massini$ und $Döblin$, erklärten: »Wir Gewerkschaften dürfen keineswegs unter die Botmäßigkeit der Partei kommen; wir sind ein souveränes Volk und brauchen keinen Rat und keine Bevormundung von anderer Seite.« »Von der politischen Partei dürfen wir uns nicht abhängig machen, und es wäre schon ein Erfolg, wenn man im politischen Lager die Berechtigung der Gewerkschaftsbewegung voll anerkennen würde.« $Massini$ äußerte auch: »Ich habe nicht viel im Sinn mit der Internationalität; deshalb lege ich auch keinen so großen Wert auf die Anknüpfung internationaler Beziehungen.«

Der Erfolg der zweitägigen zum Teil recht erregten Verhandlungen war, daß auch die Gegner der Kommission, nachdem sie ihrem Aerger Luft gemacht hatten, friedlicher wurden und selbst die Notwendigkeit einer Zusammenfassung betonten. Es war logisch berechtigt und taktisch geschickt, daß man zunächst über die Grundfrage abstimmte, ob man überhaupt prinzipiell eine zusammenschließende Vertretung sämtlicher Gewerkschaften wolle. Nachdem diese Frage durch 133 Vertreter von 262926[79] Mitgliedern gegen 5 Vertreter von 8215 Mitgliedern bejaht war, handelte es sich ferner um die weitere Ausgestaltung, insbesondere die Befugnisse des Zentralorganes. Der Antrag der Generalkommission auf Errichtung eines $gemeinsamen Streikfonds$ wurde mit 104 gegen 18 Stimmen abgelehnt, darauf aber der Antrag, die zu bildende Zusammenfassung »Gewerkschaftsausschuß« zu nennen, mit Stimmengleichheit abgelehnt und die Bezeichnung »$Generalkommission$« beibehalten.

[79] Nach Hinzurechnung der Stimmen der Bäcker, deren Vertreter bei der Abstimmung fehlte, aber nachträglich für den Antrag stimmte.

Die Organisation und Aufgabe derselben ergiebt sich aus folgender vom Kongresse angenommene Resolution:

»Der Gewerkschaftskongreß wählt eine aus 5 Mitgliedern bestehende Generalkommission. Zur Unterstützung derselben werden von den Zentralvorständen der Gewerkschaften, die am Sitze der Kommission eine Verwaltungsstelle haben und regelmäßige Beiträge an den Ausschuß zahlen, je ein Vertreter ernannt. Die Zuziehung dieser Vertreter zu den Versammlungen der Kommission hat nach Bedarf mindestens aber allvierteljährlich einmal zu erfolgen. Am Anfang einer Geschäftsperiode der Generalkommission sind in einer gemeinsamen Sitzung eine Geschäftsordnung für die Generalkommission, die Verteilung der Aemter und eventuelle Besoldungen und Remunerationen festzusetzen. Auch die berechtigten Lokalorganisationen haben Stimme in der obenbezeichneten Vertretung.

Die Aufgaben der Generalkommission sind:

1. Die gewerkschaftliche Agitation namentlich in denjenigen Gegenden, Industrien und Berufen, deren Arbeiter nicht oder nicht genügend organisiert sind, zu fördern und den Zusammenschluß der kleinen Verbände und Lokalorganisationen zu Industrieverbänden anzustreben.

2. Die von den Gewerkschaften aufgenommenen Statistiken, soweit sie allgemeines Interesse haben, zusammenzustellen und solche über Stärke, Leistungen und Entwickelung der Gewerkschaften, sowie solche über sämtliche Streiks selbstständig aufzunehmen.

3. Das »Korrespondenzblatt« erscheint in der bisherigen Weise weiter. Es soll den Vorständen der Gewerkschaften, den Vorsitzenden der Gewerkschaftskartelle, den Vorsitzenden der Agitationskomitees und der Parteipresse unentgeltlich übersandt werden. Kurze, wichtige Publikationen sollen allen Gewerkschaftsblättern zum Abdruck zugehen.

(Anträge auf Vergrößerung des »Korrespondenzblatt« wurden abgelehnt. Ebenso fiel der Antrag der Kommission, welcher den Buchdrucker-»Korrespondent« als Publikationsorgan vorschlug.)

4. Die Generalkommission hat internationale Beziehungen zu den Gewerkschaften anderer Länder zu pflegen.

5. Die Generalkommission hat die allgemeinen deutschen Gewerkschaftskongresse einzuberufen und die hierzu nötigen Vorarbeiten zu erledigen.

Diese Kongresse sind nach Bedürfnis, mindestens jedoch alle drei Jahre einzuberufen.

Zur Teilnahme an diesen Kongressen sind sämtliche Zentralorganisationen und Lokalorganisationen berechtigt, die verhindert sind, sich zentral zu organisieren. In Zweifelsfällen entscheidet die Gesamtkommission. Ausgeschlossen von der Teilnahme an den Kongressen sind alle Gewerkschaften, welche ohne genügende Entschuldigung mit drei Quartalsbeiträgen im Rückstande sind.

Auf Antrag der Hälfte der bei der Generalkommission beteiligten Gewerkschaften ist die Generalkommission verpflichtet, einen Kongreß einzuberufen.

Die Kommission kann zu denjenigen Berufskongressen, wo es nötig erscheint, einen Vertreter entsenden.

Die Gewerkschaften sind berechtigt, für je 3000 Mitglieder einen Delegierten zu wählen. Die Zahl der Delegierten einer Gewerkschaft darf 6 nicht überschreiten. Kleinere Gewerkschaften wählen einen Delegierten. Wichtige Anträge entscheidet die Zahl der durch die Delegierten vertretenen Mitglieder.«

Die Annahme dieser Anträge erfolgte mit 86 gegen 43 Stimmen (152763 gegen 99738 Mitglieder). Darauf drohte jedoch ein großer Streit, indem die beiden großen Verbände der Holzarbeiter und Metallarbeiter erklärten, wegen der durch Beschränkung der Vertreterzahl auf sechs ihnen zugefügten Benachteiligung auf die Vertretung in der Kommission ganz zu verzichten; derselbe wurde dadurch beigelegt, daß man diese Bestimmung mit 79 gegen 29 Stimmen wieder beseitigte. Das Verhältnis bei der nunmehr vorgenommenen neuen Abstimmung war, daß die Resolution von 113 Vertretern von 214502 Mitgliedern gegen 16 Vertreter von 37999 Mitgliedern angenommen wurde.

Auch Hamburg wurde gegen mehrfachen Widerspruch wieder als Sitz der Kommission bestimmt und $Legien$ als Vorsitzender wiedergewählt. Dagegen wurde der Beitrag, den die Gewerkschaften vierteljährlich für jedes Mitglied zu zahlen haben, von 5 Pf. auf 3 Pf. herabgesetzt, indem 65 Vertreter von 113548 Mitgliedern für 5 Pf., aber 58 Vertreter von 131373 Mitgliedern für 3 Pf. stimmten.

Ein Beratungsgegenstand, bei dem es sich gleichfalls um eine Verschiedenheit des grundsätzlichen Standpunktes handelte, war die Frage der $Arbeitslosenunterstützung$. Der Referent $Eichler$ (Buchdrucker) begründet diese Einrichtung, die bei den Buchdruckern und bei den englischen Gewerkschaften schon lange besteht, mit dem Hinweise darauf, daß sie geeignet sei, die Mitglieder, die erfahrungsgemäß nach ihrem Beitritte bald wieder der Organisation den Rücken kehrten, bei derselben zu erhalten. Die Buchdrucker hätten es gerade dieser Einrichtung zu danken, daß nach dem verlorenen großen Streik ihr Mitgliederstand nicht herabgegangen sei, sondern sich sogar gehoben habe. Außerdem sei es auch für die Lohnfrage von höchster Wichtigkeit, zu hindern, daß nicht die Arbeitslosen den Lohn drückten.

Der Korreferent $Fricke$ (Maler) bekämpft die Arbeitslosenunterstützung als eine kapitalistische Einrichtung, die dem Klassenkarakter der modernen Arbeiterbewegung zuwiderlaufe, indem sie den Arbeitern ein Interesse am modernen Kapitalismus einflöße, und daß keine Veranlassung vorliege, dem Staate seine Pflichten für das Volk abzunehmen, derselbe vielmehr zu zwingen sei, die erforderliche Fürsorge seinerseits zu übernehmen. Es sei auf die freien Hülfskassen zu verweisen, an denen man sehe, wohin das Unterstützungssystem führe; mit ganz wenigen Ausnahmen seien diejenigen, die in den Krankenkassen Verwaltungsämter inne hätten, nicht mehr zu bewegen, sich praktisch an der Verwirklichung dessen, was die moderne Arbeiterbewegung erstrebe, zu beteiligen. Man müsse prinzipiell die Arbeitslosenunterstützung ablehnen, weil man damit die Arbeiter nur von dem Ziele der endgültigen Befreiung der Arbeiterklasse ablenke.

Trotz dieser Einwendungen wurde mit großer Mehrheit folgende Resolution angenommen:

»In der Erwägung, daß die Arbeitslosenunterstützung -- abgesehen von deren humanitärem Karakter -- die Stabilität des Mitgliederstandes in den einzelnen Organisationen in hohem Maße garantiert und in der weiteren Erwägung, daß durch diese Unterstützung auf die Lohn- und Arbeitsverhältnisse verbessernd eingewirkt werden kann, indem das Angebot der arbeitslosen Hände unter den jeweilig geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen wenn auch nicht vollständig beseitigt, so doch ganz bedeutend vermindert wird, erkennt der zweite deutsche Gewerkschaftskongreß in diesem Unterstützungszweige einen bedeutenden, ja notwendigen Förderer der gewerkschaftlichen Organisationen, der keineswegs geeignet ist, den Klassen- und Kampfeskarakter der Organisationen zu verwischen.

Der Kongreß empfiehlt deshalb den deutschen Gewerkschaften überall da, wo sich der Einführung der Arbeitslosenunterstützung keine Schwierigkeiten bieten, eine solche einzuführen.«

Im Zusammenhange hiermit stand das fernere Thema der $Arbeitsvermittelung$. Gegen einzelne Stimmen, welche sich zu Gunsten kommunaler Arbeitsnachweise aussprachen, wurde eine Resolution angenommen, welche nicht allein jede Arbeitsvermittlung durch gemeinsame Thätigkeit der Arbeiter und Arbeitgeber, als dem unausgleichbaren Gegensatze zwischen Kapital und Arbeit zuwiderlaufend, verwirft, sondern auch wegen des Uebergewichts der kapitalistischen Interessen in der Gemeindeverwaltung deren Eingreifen ablehnt, den Arbeitsnachweis ausschließlich den Gewerkschaften vorbehält, wobei der Staat oder die Gemeinde die pekuniären Mittel wie bei den Handelsbörsen zu gewähren habe und deshalb »die Arbeiter aller Orte vor jeglichem Experimente auf einer anderen Grundlage als der alleinigen Leitung von Arbeitsnachweisen durch die Organisationen der Arbeiter warnt«. Die Arbeitsvermittelung gegen Entgelt soll gesetzlich als Wucher behandelt und verboten werden.

Nachdem endlich noch Resolutionen gegen das $Schwitzsystem$ zu Gunsten der Konfektionsarbeiter und der Einführung von $Betriebswerkstätten$, gegen die Ausführungsvorschriften zur Ausführung des Arbeiterschutzgesetzes im $Müllergewerbe$, sowie zur Bekämpfung von Mißständen im $Baugewerbe$ und wegen der Agitation unter den Arbeiterinnen angenommen waren, wurde der Kongreß von dem Vorsitzenden geschlossen mit dem Ausdrucke der Hoffnung, daß nach den jetzigen Beschlüssen der Bestand der Generalkommission gesichert sei und die späteren Kongresse sich eingehender mit anderen gewerkschaftlichen Fragen beschäftigen könnten, sowie mit dem Hinweise darauf, daß die politische Freiheit ohne die wirtschaftliche Gleichstellung leerer Schall sei und mit einem Hoch auf die Gewerkschaftsbewegung, die Befreiung der Arbeit und auf eine schönere Zukunft.

Die Bedeutung dieses zweiten Kongresses liegt hauptsächlich in der Auseinandersetzung der Anhänger einer kräftigen $zentralisierten$ Gewerkschaftsbewegung mit den $föderalistischen$ Elementen[80]. Im ganzen waren die letzteren zugleich Vertreter der radikaleren Richtung, die das Heil der Zukunft wesentlich nur von der Erringung der $politischen$ Macht erhofft und deshalb die $gewerkschaftliche$ durchaus in engem Anschlusse an die politische Bewegung zu halten sucht, während ihre Gegner, obgleich sie aus taktischen Gründen Vorsicht üben müssen, sich doch thatsächlich immer mehr zu dem entwickeln, was man als »Nur-Gewerkschaftler« oder »Nichts-als-Gewerkschaftler« bezeichnet. In Berlin erfolgte nicht wie in Halberstadt durch den Ausschluß der Lokalorganisierten eine Spaltung, sondern im ganzen siegte die konservativere Richtung, denn wenn auch die Entziehung der Streikunterstützung und die Ermäßigung des Beitrages von 5 auf 3 Pf. eine Schwächung der Generalkommission bedeutet, auch in der Herabsetzung der Mitgliederzahl von 7 auf 5 und in der Beifügung der Vorsitzenden der Zentralverbände als außerordentlicher Mitglieder eine Maßregel gegen allzugroße Selbständigkeitsgelüste zu sehen ist, so sind doch nicht allein die gegen die Existenz der Kommission gerichteten Angriffe abgeschlagen, sondern es ist doch auch im wesentlichen beim alten geblieben, ja in der Annahme des Grundsatzes der Arbeitslosenunterstützung liegt ein prinzipiell sehr wichtiger Schritt zur Annäherung an den englischen Trade-Unionismus der älteren Richtung und ein Bekenntnis zur praktischen Arbeit auf dem Boden der bestehenden Verhältnisse im Gegensatze zu fruchtlosen doktrinären Phrasen. Eine wertvolle Unterstützung hat hierbei zweifellos die gemäßigte Richtung durch den Beitritt der Buchdrucker erhalten, und unter diesem Gesichtspunkte gewinnen die im folgenden Abschnitte darzustellenden Verhältnisse der letzteren in ihrer jüngsten Entwickelung ein doppeltes Interesse.

[80] $Biermer$ im Handw. d. Staatsw., II. Erg. Band, S. 388, bezeichnet als Gegner der Generalkommission die auf ihre Selbständigkeit eifersüchtigen örtlichen Gewerkschaftskartelle.

Seit dem Schlusse des Kongresses hat sich übrigens in der Haltung des, wie bemerkt, aus dem Verbande ausgeschiedenen Unterstützungsvereins deutscher Tabakarbeiter insofern ein Umschwung vollzogen, als derselbe auf seiner am 12. bis 17. Juli 1896 in Stuttgart abgehaltenen Generalversammlung beschlossen hat, zwar die bisherige Haltung seines Vorstandes zu billigen, aber von jetzt ab sich der Generalkommission wieder anzuschließen.

$Der dritte Gewerkschaftskongreß$ ist vom 8.-13. Mai 1899 in Frankfurt a. M. unter Beteiligung von 130 Abgeordneten als Vertretern von 495138 Mitgliedern abgehalten. Auch die dänischen und österreichischen Gewerkschaften sowie das Schweizerische Arbeitersekretariat waren vertreten.

Aus dem Geschäftsberichte der Generalkommission ist zu erwähnen, daß dieselbe eine Erhebung über die Lage der graphischen Arbeiterinnen durchgeführt, dagegen den ihr erteilten Auftrag wegen einer solchen bezüglich der Hausindustrie und des Schwitzsystems noch nicht erledigt hat. Nach der aufgenommenen Streikstatistik kommen auf 1000 organisierte Arbeiter nur 3,3 Bestrafte. Die Höhe der monatlichen Beiträge beläuft sich auf 2913 Mk. Die Generalkommission hat zum Zweck der Agitation in Triest und Trient italienische Sekretäre eingesetzt, auch ein besonderes Blatt »L'Operaio Italiano« ins Leben gerufen, welches seit dem 18. Juni 1898 erscheint. Im übrigen ist die Agitation wirksam insbesondere in Ost- und Westpreußen, Posen und Oberschlesien unter den Landarbeitern betrieben, außerdem unter den Seeleuten, unter denen man einen Seemannsverband errichtet hat, dagegen ist sie unter den Zieglern »ohne nennenswerten Erfolg geblieben«.

Der karakteristische Moment des Kongresses das am deutlichsten die ihn beherrschende Grundauffassung erkennen läßt, trat am schärfsten hervor bei der Stellungnahme gegenüber den unter den Buchdruckern ausgebrochenen Streitigkeiten. Wie an anderer Stelle[81] eingehender zu erwähnen ist, hat die im Jahre 1896 wieder begründete Tarifgemeinschaft mit den Prinzipalen zu den erbittertsten Kämpfen im Lager der Gehülfen geführt, Kämpfe, die sich freilich formell um die Einzelheiten des getroffenen Abkommens, insbesondere dessen fünfjährige Dauer drehten, in Wahrheit aber die Stellung zu der Sozialdemokratie zur Unterlage hatten. $Gasch$, der Führer der Opposition, der aus dem Buchdruckerverbande ausgeschlossen war und eine »Gewerkschaft der Buchdrucker« begründet hatte, machte dem ersteren vor allem den Vorwurf, daß er nicht »auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stehe«.

[81] Vgl. unten S. 280 ff.

Der Streitpunkt wurde gleich bei der Prüfung der Mandate berührt, indem es sich darum handelte, ob der Vertreter der Buchdruckergewerkschaft, $Pollender$, zu den Verhandlungen des Kongresses zuzulassen sei. Die Vertreter des Verbandes bekämpften diese Forderung auf das entschiedenste und brachten mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck, daß der Verband von der zu betreffenden Entscheidung seine fernere Teilnahme abhängig mache. Die nach erregten Verhandlungen eingesetzte Kommission beschloß mit vier gegen drei Stimmen, den Verband als die einzige rechtmäßige Organisation der Buchdrucker anzuerkennen und nur deren Vertreter zum Kongresse zuzulassen, dagegen das Mandat von $Pollender$ als ungültig zurückzuweisen. Dieser Antrag wurde schließlich mit großer Mehrheit angenommen, indem 96 Abgeordnete, die 347034 Mitglieder vertraten, dafür und nur 26, die 116323 Mitglieder vertraten, dagegen stimmten.

Hatte bei dieser Frage der Kongreß eine inhaltliche Stellungnahme zu der unter den Buchdruckern hervorgetretenen Meinungsverschiedenheit insofern noch nicht nötig gehabt und sogar ausdrücklich vermieden, als er seine Entscheidung lediglich auf den Gesichtspunkt stützte, daß jede Organisation nach eigenem Ermessen über ihre Angelegenheit zu bestimmen und die Minderheit sich der Mehrheit zu fügen habe, so war dies dagegen bei dem ferneren Punkte der Tagesordnung: »$Tarife und Tarifgemeinschaften$« nicht möglich, vielmehr mußte die grundsätzliche Haltung gegenüber dem Unternehmertume zur Entscheidung gebracht werden. Aber hier ergab sich die bedeutungsvolle Thatsache, daß die Tarifgemeinschaft als solche, die doch dem Grundsatze von der unversöhnlichen Gegensätzlichkeit der Interessen zwischen Arbeitern und Unternehmern offen ins Gesicht schlägt, Gegner auf dem Kongresse so gut wie gar nicht hatte, denn selbst $Pollender$, den man freilich als Korreferent abgelehnt, aber als Redner zum Worte gelassen hatte, bekämpfte nur die Bedingungen, die von dem Buchdruckerverbande den Prinzipalen zugestanden waren. Schließlich wurde mit allen gegen 4 Stimmen folgender Beschluß angenommen.

»Tarifliche Vereinbarungen, welche die Lohn- und Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Zeit regeln, sind als Beweis der Gleichberechtigung der Arbeiter seitens der Unternehmer bei Festsetzung der Arbeitsbedingungen zu erachten und in den Berufen erstrebenswert, in welchen sowohl eine starke Organisation der Unternehmer, wie auch der Arbeiter vorhanden ist, welche eine Gewähr für Aufrechterhaltung und Durchführung des Vereinbarten bieten. Dauer und Umfang der jeweiligen Vereinbarungen lassen sich nicht schematisieren, sondern hängen von den Eigenarten des betreffenden Berufes ab.«

Auch die übrigen Gegenstände der Verhandlungen hatten fast ausnahmslos die Bedeutung grundsätzlicher Entscheidungen für die Auffassung der gewerkschaftlichen Aufgabe und insbesondere die Stellung zu der Politik und der sozialdemokratischen Partei. Dies gilt in erster Linie für den Antrag wegen Errichtung einer $Zentralstelle für Arbeiterversicherung und Arbeiterschutz$. Wie früher erwähnt, war der Vorschlag, das Interesse der Arbeiter an den Gewerkschaften dadurch zu heben, daß diese sich mit Arbeiterschutzfragen beschäftigen sollten, zuerst von $Quarck$ gemacht, hatte aber einen großen Entrüstungssturm hervorgerufen. Trotzdem hatte eine von den Redakteuren der Gewerkschaftspresse am 17. August 1898 in Gotha abgehaltene Konferenz den Beschluß gefaßt, dem Kongresse etwas ganz Aehnliches zu empfehlen, nämlich zu beantragen, daß in Verbindung mit der Generalkommission eine Zentralstelle errichtet werde, welche die Arbeiterversicherungs- und Arbeiterschutzgesetze in gemeinverständlicher Weise für die Gewerkschaftspresse bearbeiten und dadurch eine nutzbringende Beeinflussung der Ausgestaltung und Handhabung herbeiführen, sowie endlich die Wahlen der Arbeitervertreter zu den Versicherungskörperschaften organisieren sollte. Wie begreiflich stieß dieser von dem bestellten Referenten $Bringmann$ befürwortete Antrag auf den entschiedensten Widerspruch derjenigen Richtung, welche ängstlich darüber wachen zu müssen glaubt, daß die Gewerkschaften sich nicht etwa zu Konkurrenten der sozialdemokratischen Partei entwickeln und ihrer Oberleitung entziehen könnten. Der Hauptwortführer dieser Anschauung, der Redakteur des »Vorwärts«, $Pötzsch$ sah in dem Antrage ein Mißtrauen gegenüber der Reichstagsfraktion, und obgleich insbesondere von den Buchdruckern betont wurde, daß die Gewerkschaften »nicht ein Anhängsel irgend einer politischen Partei, sondern vollkommen »selbstständige Institutionen« seien, welche die Verpflichtung hätten, je nach ihrer Stärke und ihrem Einfluße auf dem Wirtschaftsgebiete die höchsten Probleme wirtschaftlicher und sozialer Fragen praktisch in Angriff zu nehmen und zu beeinflussen«, so gelang es doch nicht, diesen Standpunkt zur völligen Anerkennung zu bringen, vielmehr beschränkte man sich schließlich darauf, unter die später zu erwähnenden Aufgaben der Generalkommission auch die Aufklärung der Arbeiter über die Bedeutung der Arbeiterversicherung und eine Einflußnahme auf die betreffenden Wahlen aufzunehmen.

Von nicht geringerer prinzipieller Bedeutung waren die Verhandlungen über die Frage der $Arbeitsvermittlung$. Es kann nicht wohl zweifelhaft sein und ist auch eigentlich niemals bestritten, daß diese, rein technisch betrachtet, d. h. lediglich mit Rücksicht auf ihren Zweck eines Ausgleiches zwischen Angebot und Nachfrage, am besten wirken wird, wenn die beiden beteiligten wirtschaftlichen Gruppen, Unternehmer und Arbeiter, an ihr gleichmäßig beteiligt sind und jede Nebenabsicht, insbesondere die Verwendung im einseitigen Interesse einer von beiden Parteien fern gehalten wird. Aber bisher haben beide Teile sich noch nicht entschließen können, die Arbeitsvermittlung auf ihre angegebene natürliche Aufgabe zu beschränken und auf ihre Verwendung als wirtschaftlichen Kampfmittels zu verzichten.

Anfangs hatten in erster Linie die Arbeiter und insbesondere die Gewerkschaften sich auf diesen Standpunkt gestellt und z. B. auf dem von dem Freien deutschen Hochstift berufenen, am 8. Oktober 1893 in Frankfurt a. M. abgehaltenen Kongresse zur Verhandlung über Arbeitslosigkeit und Arbeitsvermittlung die von neutraler Seite gemachten Vorschläge der Uebertragung dieser Aufgabe auf staatliche und gemeindliche Organe entschieden bekämpft. Auch der Berliner Gewerkschaftskongreß hatte die gleiche Stellung eingenommen und beschlossen, daß »jede Erwägung der Möglichkeit einer gemeinsam geführten Arbeitsvermittlung zwischen Arbeitern und Arbeitgebern grundsätzlich abzulehnen« sei. Inzwischen hatten auch die meisten Unternehmerorganisationen diese Auffassung sich zu eigen gemacht und auf der am 5. September 1898 in Leipzig abgehaltenen, von dem Arbeitgeberbunde Hamburg-Altona einberufenen Arbeitsnachweiskonferenz im Gegensatz zu der von dem Verbande der deutschen Arbeitsnachweise veranstalteten gleichartigen Versammlung in München vom 27. bis 28. September 1898 beschlossen, den Arbeitsnachweis ausschließlich für die Unternehmer in Anspruch zu nehmen. Auf dem Gewerkschaftskongresse waren die Ansichten geteilt. Von dem Referenten $Leipart$ (Holzarbeiter) wurde der in Berlin gefaßte Beschluß als ein »übertriebener Radikalismus« bezeichnet, »der unserer Gewerkschaftsbewegung ganz und gar nicht ansteht« und an der Hand umfaßenden Materials bewiesen, daß nicht allein schon viele Gewerkschaften gemeinsam mit den Unternehmern Arbeitsnachweise eingerichtet, sondern daß sogar die sozialdemokratische Fraktion durch ihre Anträge auf Schaffung von Arbeitskammern und Arbeitsämtern diese Forderung aufgenommen habe; deshalb seien in erster Linie kommunale Anstalten zu empfehlen. Von der Gegenseite, insbesondere von $Pötzsch$ wurde nicht allein dieser letztere Vorschlag unter Hinweis darauf bekämpft, daß nach der bestehenden Gesetzgebung in den Gemeindeverwaltungen der überwiegende Einfluß in den Händen der Unternehmer liege, sondern überhaupt daran festgehalten, daß grundsätzlich die Arbeitsvermittlung in die Hände der Arbeiter gehöre.

Das Ergebnis der ausgedehnten Verhandlungen war ein Beschluß, der freilich prinzipiell den radikalen Standpunkt billigt, aber doch sowohl paritätische wie kommunale Arbeitsnachweise zuläßt. Der Wortlaut ist folgender:

»Die gewerkschaftliche Arbeitsvermittlung ist ein wertvolles Mittel zur Hebung der Lage der Arbeiter und zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz. Der Kongreß hält deshalb nach wie vor an dem grundsätzlichen Standpunkt fest, daß der Arbeitsnachweis den Arbeiterorganisationen gebührt.

Die Mitwirkung von Staat und Gemeinde bei der Arbeitsvermittlung kann deshalb nur darauf beschränkt sein, die Mittel für die dazu notwendigen Einrichtungen und deren Erhaltung zur Verfügung zu stellen.

Der Kongreß erkennt dagegen an, daß es unter den gegenwärtig bestehenden Verhältnissen an manchen Orten für eine Reihe von Berufen von Vorteil sein kann, sich an kommunalen Arbeitsnachweisen zu beteiligen. Dieselben sind jedoch nach folgenden Grundsätzen auszugestalten:

a) Verwaltung durch eine von in gleicher Zahl von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern je in freier Wohl gewählten direkten Vertretern, zusammengesetzte Kommission, unter Leitung eines unparteiischen Vorsitzenden;

b) Führung der Geschäfte durch aus den Reihen der Arbeiter hervorgegangene Beamte; Wahl derselben durch die Verwaltungskommission;

c) Ablehnung der Vermittlung von Arbeitskräften an solche Arbeitgeber und Dienstherren, welche notorisch ihre Pflichten als Arbeitgeber nicht erfüllen, sowie an solche Arbeitgeber, welche bei ausbrechenden Differenzen mit ihren Arbeitern in keine Verhandlungen zur Beilegung derselben mit der zuständigen Arbeiterorganisation eintreten wollen;

d) genaue Feststellungen über die Lohnbedingungen und Veröffentlichung derselben mit den übrigen Ergebnissen der Arbeitsnachweisstatistik;

e) vertragsmäßige Verpflichtung der Arbeitgeber, die vor dem Arbeitsamt angegebenen Arbeits- und Lohnbedingungen nach erfolgter Anstellung auch zu erfüllen, um den Arbeiter oder Dienstboten vor Täuschung oder Benachteiligung zu schützen;

f) vollständige Gebührenfreiheit und Uebernahme der gesamten Kosten auf die Gemeinde- oder Staatskasse.

Wo kommunale Arbeitsämter errichtet werden, hat die organisierte Arbeiterschaft ihren berechtigten Einfluß geltend zu machen und für die Durchführung vorstehender Forderungen einzutreten, ohne daß die einzelne Gewerkschaft verpflichtet werden kann, den etwa bestehenden, gut funktionierenden Facharbeitsnachweis ohne besonderen Grund aufzuheben. Derartige Facharbeitsnachweise sind jedoch möglichst mit dem städtischen Arbeitsamt in Verbindung zu bringen, um eine vollständige Arbeitsnachweisstatistik zu ermöglichen.

Paritätische Arbeitsnachweise sind nicht zu verwerfen, wenn es dadurch den Arbeitern gelingt, zugleich ihre Lohn- und Arbeitsverhältnisse günstiger und stabiler zu gestalten.

In den Arbeitsnachweisen der Innungen fällt den gewerkschaftlich organisierten Arbeiten ebenfalls die Aufgabe zu, diese, wenn sie einmal geschaffen, nach Möglichkeit im Interesse der Arbeiter auszugestalten.«

Auch bei dem ferneren Beratungsgegenstande, der Stellung der $Gewerkschaftskartelle$, handelte es sich um den Gegensatz zwischen der radikalen und der gemäßigten Richtung. Die Kartelle, d. h. die örtlichen Vereinigungen aller dort vertretenen Gewerkschaften bilden offenbar einen Ansatz zu der Verschmelzung der Arbeiter zu einer umfassenden Organisation ohne Unterschied des Berufes, wie sie in England R. $Owen$ in seiner Consolidated trades union[82] angestrebt hatte, wie sie den »Internationalen Gewerksgenossenschaften«[83] zu Grunde lag, wie man sie in Amerika in der National labour union[84] versucht hatte und wie sie auch auf dem Halberstädter Gewerkschaftskongresse als Ideal empfohlen war, das man unter Ueberwindung des »Berufsdünkels und Kastengeistes« erreichen müsse[85]. Aber ferner ist es eine längst beobachtete Thatsache der praktischen Erfahrung, daß bei Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Arbeitern ein Ausgleich leichter möglich ist, solange der Streik auf die unmittelbar Beteiligten beschränkt bleibt, als wenn Berufsfremde sich einmischen[86]. So hatten auch die Gewerkschaftskartelle schon wiederholt die Fortsetzung von Streiks durchgesetzt, die von den Nächstbeteiligten längst als aussichtslos erkannt waren. War schon aus diesem Grunde die gemäßigte Richtung ihnen nicht günstig gesinnt, so hatten sie sich eine weitere Gegnerschaft dadurch geschaffen, daß sie in einer Art Rivalitätsstellung gegen die Vorstände der Zentralorganisationen getreten waren. Am schärfsten zugespitzt hatte sich dieser Gegensatz in der seitens der Kartelle erhobenen Forderung, auf dem Kongresse eine besondere Vertretung zu erhalten, die sie, nachdem die Generalkommission dies verweigert hatte, durch die Drohung durchzusetzen suchten, einen eigenen Sonderkongreß zu berufen. Auf dem Kongresse bezeichnete die insbesondere durch den Referenten $Päplow$ (Maurer) vertretene gemäßigte Richtung die Kartelle geradezu als ein »notwendiges Uebel« und betonte, daß es zwecklos, ja schädlich sei, innerlich bereits verlorene Streiks noch künstlich halten zu wollen, daß überhaupt ein Streik nur dann berechtigt sei, wenn die Organisation die erforderlichen Mittel besitze, um ihn aus eigener Kraft durchzuführen, und daß nicht stets der Klingelbeutel umhergehen dürfe, daß aber die jetzigen Zustände gerade durch die mit dem Eingreifen der Kartelle verbundene Regellosigkeit der Streikunterstützung herbeigeführt seien. Demgemäß forderte man vor Allem, daß den Kartellen jeder Einfluß auf die Streiks entzogen werde, was insofern mit einer gewissen Schwierigkeit verknüpft war, als jene sich wesentlich um die Beschaffung der Streikgelder bemüht hatten und es deshalb der Billigkeit zu entsprechen schien, ihnen auch einen Einfluß auf den Verlauf der Streiks einzuräumen. Trotzdem stellte sich schließlich der Kongreß im wesentlichen auf diesen Standpunkt, indem er folgenden Beschluß einstimmig annahm:

»Die Gewerkschaftskartelle haben die gemeinsamen gewerkschaftlichen Interessen ihres Ortes zu vertreten, wie Regelung des Arbeitsnachweises und des Herbergswesens, der Statistik, Bibliotheken, Errichtung von Arbeitersekretariaten &c. Sie haben die Arbeiterinteressen gegenüber den Behörden: Gewerbeinspektion, Gemeindeverwaltung &c. und bei Wahlen zu Gewerbegerichten und Versicherungsanstalten zu wahren. Sie haben weiter im Einverständniß mit den betr. Organisationsleitungen die Agitation unter den Berufen, deren Organisation aus eigener Kraft dazu nicht im Stande sind, zu unterstützen.

Die Beschlußfassung über Streiks ist ausschließlich Aufgabe der Vorstände der Zentralverbände.

Die Kartelle sind verpflichtet, dem Zentralvorstand der Organisation, die am Orte in einen Streik eintreten will oder sich im Streik befindet, auf Erfordern einen Situationsbericht zu geben. Materielle Unterstützung für Streiks wird seitens des Kartells nur dann gewährt, wenn der Zentralvorstand, der im Streik befindlichen Organisation dies beantragt oder seine Zustimmung erteilt hat. Ueber die Taktik bei Lohnbewegungen und bei auftauchenden Fragen innerhalb ihres Gewerbes entscheidet die betreffende Gewerkschaft selbstständig.«

[82] Siehe oben S. 5.

[83] Siehe oben S. 202.

[84] Siebe oben S. 160.

[85] Siehe oben S. 220.

[86] Ein Beispiel bietet der Hamburger Hafenarbeiterstreik, bei dem die unmittelbar Beteiligten, die Rheder, ihrer Neigung, den Arbeitern entgegenzukommen, nur deshalb nicht folgen konnten, weil sie die Entscheidung in die Hände des Arbeitgeberverbandes gelegt hatten.

Von je her hat das $Kassenwesen$ einen Prüfstein dafür geboten, ob Arbeiterorganisationen sich auf den gemäßigten, rein gewerkschaftlichen oder auf den politisch-revolutionären Standpunkt stellen. Sind auch in der deutschen Gewerkschaftsbewegung die Angriffe auf »Kassensimpelei« allmählich fast verstummt, indem man den Wert der Kassen für einen festen und gleichmäßigen Mitgliederbestand zu schätzen gelernt hat, so hat doch noch bis in die neueste Zeit der Radikalismus an einem Punkte den Kampf fortgesetzt, nämlich hinsichtlich der $Arbeitslosenunterstützung$. Hier glaubte man geltend machen zu können, daß es Pflicht des Staates sei, für die Arbeitslosen zu sorgen, und daß die Arbeiterklasse gar keine Veranlassung habe, dem Staate diese Last abzunehmen. Aber obgleich auch bürgerliche Sozialreformer[87] aus diesem Grunde die staatliche Arbeitslosenversicherung gefordert haben, so hat doch in gewerkschaftlichen Kreisen immer mehr die Ansicht die Oberhand gewonnen, daß gerade die Arbeitslosenunterstützung ein unentbehrliches Mittel sei, um die Organisationen stark und leistungsfähig zu machen; und nachdem schließlich auch die Metallarbeiter auf ihrem 1898 in Braunschweig abgehaltenen Kongresse ihren früheren abweichenden Standpunkt aufgegeben hatten, konnte man von einer Streitfrage kaum mehr sprechen. Immerhin ist es von Interesse, daß der Gewerkschaftskongreß die Generalkommission beauftragte, bei den einzelnen gewerkschaftlichen Organisationen auf die Durchführung der Arbeitslosenunterstützung hinzuwirken.

[87] Z. B. Leopold $Sonnemann$ und die deutsche Volkspartei. Vgl. »Soziale Praxis«, VI, Nr. 45; VII, Nr. 1.

Nach einem Referate von $Legien$ über das $Koalitionsrecht$ beschloß der Kongreß einstimmig, gegen jede Beeinträchtigung desselben zu protestieren, wobei darauf hingewiesen wurde, daß den heutigen Verhältnissen nicht mehr der individuelle, sondern nur noch der kollektive Abschluß des Arbeitsvertrages durch die beiderseitigen Organisationen entspreche, daß auch die organisierten Arbeiter stets eine friedliche Vereinbarung gesucht hätten, bevor sie zum Streik griffen, daß aber, von einigen Ausnahmen abgesehen, die Unternehmer es rücksichtslos zurückgewiesen hätten, die Organisation der Arbeiter als berechtigten Faktor bei der Festsetzung der Arbeitsbedingungen anzuerkennen, dadurch aber jede friedliche Verständigung abgelehnt und die Arbeiter zum Streik gezwungen hätten.

Hinsichtlich der $Gewerbeinspektion$ wurde beschlossen, den Arbeitern die Bildung von Beschwerdekommissionen in Anschluß an die Gewerkschaftskartelle zu empfehlen, um durch diese mit den Aufsichtsbeamten mündlich in Beziehung zu treten, »wobei die mancherlei Eigentümlichkeiten jener Beamten in Kauf zu nehmen sind«. Sehr gerühmt wurde dabei die in Württemberg bestehende Einrichtung, daß jährlich ein Mal eine Konferenz zwischen sämtlichen Gewerbeaufsichtsbeamten und den Vertretern der Arbeiterorganisationen stattfindet. Man forderte übrigens die Ausdehnung der Gewerbeinspektion auf Handwerk, Klein- und Hausindustrie, Handel, Transport und Verkehr, Vermehrung der Beamten unter Zuziehung von Gehülfen und Gehülfinnen aus Arbeiterkreisen, Ausstattung der Beamten mit eigenem Vollzugsrecht und voller Unabhängigkeit sowie Zentralisierung in einer Reichsinspektion.

Die $Arbeitersekretariate$ wurden als ein bedeutsamer Fortschritt der Arbeiterorganisation anerkannt, gleichwohl aber von Ueberhastung bei deren Gründung gewarnt, so lange nicht die erforderlichen erheblichen Geldmittel sichergestellt seien.

Die Lage der $Gewerkschaftsbeamten$, zu denen vor allem auch die Redakteure der Fachblätter gehören, war bisher eine sehr unbefriedigende gewesen, indem nicht allein ihre Gehälter sehr gering bemessen, sondern insbesondere ein Recht auf Pension nicht anerkannt war. Von dem Referenten $Rexhäuser$ (Buchdrucker) wurde unter Berufung auf die Ausführung von S. u. B. $Webb$[88] darauf hingewiesen, daß die englischen Gewerkvereine nicht eher zu durchgreifender Bedeutung gelangt seien, als bis sie durch Anstellung ständiger und gut bezahlter Beamten sich Personen von einer höheren Bildung geschaffen hätten, als sie ein gewöhnlicher Arbeiter besitzen könne. Es sei nicht mehr angängig, gemaßregelte Arbeiter ohne Rücksicht auf ihre Fähigkeiten durch solche Stellungen zu versorgen, und wenn von gegnerischer Seite der Einwand erhoben sei, daß Beamten dieser Art »das proletarische Gefühl verloren gehe,« so sei dies nicht als maßgebend anzusehen. In der That fand auf dem Kongresse der Standpunkt des Referenten keinen Widerspruch, vielmehr wurde mit allen gegen vier Stimmen beschlossen, den Gewerkschaften die Befolgung dieser Grundsätze, insbesondere die bessere Bezahlung und demnächstige Pensionierung ihrer Beamten zur Pflicht zu machen.

[88] Vgl. oben S. 12.

Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildeten die Aufgaben der $Generalkommission$. Während 1876 in Berlin die Existenzberechtigung einer solchen Zentralinstanz stark in Frage gestellt und schließlich nur mit einer geringen Mehrheit anerkannt wurde, war jetzt von einem solchen Zweifel keine Rede mehr, vielmehr wurde deren Wirkungskreis nicht unerheblich erweitert, indem man ihr die Aufgabe zuwies, in dem zu vergrößernden »Correspondenzblatte« ein Zentralorgan für die ganze Organisationsbewegung zu schaffen, insbesondere nicht nur alles auf die deutschen Gewerkschaften bezügliche Material zu sammeln, sondern ebenso die Unternehmerorganisationen und die ausländische Entwickelung, sowie endlich die internationalen Beziehungen zu verfolgen[89]. Zu diesem Zwecke wurde beschlossen, außer den bisherigen beiden besoldeten Beamten der Generalkommission noch einen dritten fest anzustellen. Die Zahl der Mitglieder wurde von fünf auf sieben erhöht. Der Gewerkschaftsausschuß wurde beibehalten, ebenso der Beitrag von 3 Pf. Ueber einen Antrag der Hamburger Buchbinder auf Gründung eines Gewerkschaftsbundes- und einer Streik-Reservekasse, wurde zur Tagesordnung übergegangen. Der ablehnende Standpunkt gegenüber den Lokalorganisationen wurde von neuem festgelegt durch den Beschluß, dieselben nur insoweit zu den Gewerkschaftskongressen zuzulassen, wie sie verhindert sind, sich zentral zu organisieren.

[89] Wer, wie ich bei der vorliegenden Arbeit, den bisherigen Mangel ausreichender Litteratur auf allen diesen Gebieten hat schmerzlich empfinden müssen (vgl. oben Vorwort), wird diesen Entschluß besonders freudig begrüßen.

Der Wortlaut des gefaßten Beschlusses ist folgender:

»Der Gewerkschaftskongreß wählt die aus sieben Mitgliedern bestehende »Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands.« Zur Unterstützung derselben wird von den Zentralvorständen der Gewerkschaften, die regelmäßig Beiträge an die Generalkommission zahlen, und den dazu berechtigten Lokalorganisationen je ein Vertreter ernannt. Diese Vertretung führt den Namen »Gewerkschaftsausschuß.« Der Zusammentritt dieses Ausschusses hat nach Bedarf, mindestens aber vierteljährlich einmal, zu erfolgen.

Jede Gewerkschaft hat vierteljährlich an die Generalkommission einen Beitrag von 3 Pf. pro Kopf ihrer Mitglieder zu zahlen.

Am Anfang einer Geschäftsperiode der Generalkommission sind in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Gewerkschaftsausschuß eine Geschäftsordnung für den Ausschuß, die Verteilung der Aemter der Generalkommission und eventuelle Besoldungen und Remunerationen festzusetzen.

Die Aufgaben der Generalkommission sind:

1. Die gewerkschaftliche Agitation namentlich in denjenigen Gegenden, Industrien und Berufen, deren Arbeiter nicht oder nicht genügend organisiert sind, zu fördern und den Zusammenschluß kleiner, existenzunfähiger Verbände und Lokalorganisationen zu leistungsfähigen Zentralverbänden anzustreben.

2. Die von den Gewerkschaften aufgenommenen Statistiken, soweit sie allgemeines Interesse haben, zusammenzustellen und solche über Stärke, Leistungen und Entwickelung der Gewerkschaften, sowie solche über sämtliche Streiks selbstständig aufzunehmen.

3. Ein Blatt herauszugeben und den Vorständen der Zentralvereine in genügender Zahl zur Versendung an deren Zahlstellen, sowie den Gewerkschaftskartellen und Agitationskomissionen zuzusenden, welches die Verbindung sämtlicher Gewerkschaften mit ihr zu unterhalten, die nötigen Bekanntmachungen zu veröffentlichen und, soweit geboten, deren rechtzeitige Bekanntmachung in der Tagespresse herbeizuführen hat. Kurze Publikationen sind der Arbeiterpresse zur Veröffentlichung direkt zuzusenden.

4. Pflege der internationalen Beziehungen zu den Gewerkschaften anderer Länder, sowie Sammlungen und Nutzbarmachung des über Entstehung und Entwickelung dieser Beziehungen in den einzelnen Gewerkschaften vorhandenen Materials.

5. Soweit die der Generalkommission zur Verfügung stehenden Mittel hierzu ausreichen und die Gewinnung geeigneter Personen hierfür möglich:

a) Sammlung und Nutzbarmachung des in den amtlichen Publikationen des Reiches, der Einzelstaaten und Gemeinden (als Statistik des Deutschen Reiches, Jahresberichte der Fabrikinspektoren, der statistischen Landes- und städtischen Aemter &c.), ferner in den Berichten der Handels- und Gewerbekammern, der Versicherungsbehörden, Krankenkassen &c., sowie in Zeitschriften und sonstigen Druckwerken sich immer mehr anhäufenden Agitationsmaterials speziell für die Gewerkschaftsbewegung.

b) Erweiterung des »Correspondenzblattes,« so daß dasselbe eine regelmäßige Uebersicht über alle Vorgänge in den deutschen wie auch ausländischen Gewerkschaften, über die Streikbewegung, über die innere Einrichtung und Verwaltung der verschiedenen Organisationen, über wichtigere Diskussionen in den Fachblättern, besondere Eigentümlichkeiten einzelner Berufe und deren Einwirkung auf die Organisation, Auszüge aus den regelmäßigen Abrechnungen der einzelnen Verbände, Berichte über die Geschäftslage, über die Unternehmerorganisationen, über wichtige Prozesse etc., sowie auch das nach der Aufgabe unter a) bearbeitete Material enthält.

c) Herausgabe eines Jahresberichtes der Generalkommission, welcher als Handbuch für alle wichtigeren Vorkommnisse im Geschäftsleben von den Gewerkschaftsbeamten, Redakteuren, Rednern, wie von allen Mitgliedern und sonstigen Interessenten benutzt werden kann. In dem Jahresberichte sind die jährlichen statistischen Ausweise über die Zahl und Stärke der deutschen Gewerkschaften und deren Einnahmen und Ausgaben nebst der Streikstatistik zu veröffentlichen.

d) Die Aufklärung der Arbeiter durch geeignete Publikationen über die Bedeutung der staatlichen Arbeiterversicherung und die Wahl der Arbeitervertreter zu den hier in Betracht kommenden Körperschaften; ferner: Leitung aller diesbezüglichen Wahlen, welche die Einwirkung von einer Zentralstelle aus erfordern.

6. Die allgemeinen deutschen Gewerkschaftskongresse einzuberufen und die hierzu nötigen Vorarbeiten zu erledigen.

Diese Kongresse sind nach Bedürfnis, mindestens jedoch alle drei Jahre, einzuberufen. Auf Antrag der Hälfte der bei der Generalkommission angeschlossenen Gewerkschaften ist die Generalkommission verpflichtet, einen Kongreß einzuberufen.

Zur Teilnahme an diesen Kongressen sind sämtliche Zentralorganisationen und solche Lokalorganisationen berechtigt, welche verhindert sind, sich zentral zu organisieren. Ausgeschlossen von der Teilnahme an den Kongressen sind alle Gewerkschaften, welche ohne genügende Entschuldigung mit drei Quartalsbeiträgen im Rückstande sind.

Die Gewerkschaften sind berechtigt, für je 3000 Mitglieder einen Delegierten zu wählen. Kleinere Gewerkschaften wählen einen Delegierten. Wichtige Anträge entscheidet die Zahl der durch die Delegierten vertretenen Mitglieder. Die Generalkommission kann zu denjenigen Berufskongressen, wo es nötig erscheint, einen Vertreter entsenden.«

Für die prinzipielle Bedeutung des Kongresses ist von großem Interesse das Schlußwort des Vorsitzenden $Bömelburg$. Er betonte den ungemeinen Fortschritt, den die Gewerkschaftsbewegung seit den früheren beiden Kongressen gemacht habe; die damals erörterten Streitfragen hätten längst aufgehört, solche zu sein, insbesondere werde die Notwendigkeit, die Macht der deutschen Gewerkschaftsbewegung in einer einheitlichen Spitze zum Ausdruck zu bringen, von keiner Seite mehr beanstandet, ja die »dunkeln Pläne« der Generalkommission, die damals so heftige Angriffe erfahren hätten[90], seien auf diesem Kongresse verwirklicht. Die Gegner der Arbeiterbewegung suchten zwischen der gewerkschaftlichen und der politischen einen Gegensatz zu konstruieren. Das Verhältnis beider sei so zu bezeichnen, daß die Gewerkschaften keinerlei Zwang hinsichtlich der politischen und religiösen Ueberzeugung auszuüben versuchten, daß sie konservative freisinnige, ultramontane, protestantische, katholische und atheistische Mitglieder willkommen hießen, daß aber bisher in der deutschen gewerkschaftlichen Bewegung die Sozialdemokratie als die beste Vertreterin der arbeitenden Bevölkerung betrachtet sei und dies auch für die Folgezeit wohl so bleiben werde. Deshalb seien auch die Mitglieder der Gewerkschaften zum größten Teile Sozialdemokraten und erhofften die Herbeiführung einer durchgreifenden Verbesserung der Lage des arbeitenden Volkes von der Ersetzung der bisherigen kapitalistischen durch die kollektivistische Wirtschaftsordnung.

[90] Vgl. oben S. 225.

Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß der Frankfurter Kongreß einen großen äußeren und inneren Fortschritt der deutschen Gewerkschaftsbewegung bedeutet. Man hat sich von vielen Vorurteilen der früheren Zeit losgesagt und mit der Macht der Phrase, insbesondere der revolutionären Phrase endgültig gebrochen, indem man sich klar und offen auf den allein möglichen Boden aller gewerkschaftlichen Thätigkeit stellte, nämlich im Rahmen der bestehenden Verhältnisse und ohne Rücksicht auf deren Berechtigung oder Nichtberechtigung durch Zusammenfassung der Kräfte eine möglichst weitgehende Besserung in der wirtschaftlichen Lage der Arbeiterklasse herbeizuführen. Man ist sich dabei des naturgemäßen Gegensatzes gegen das Unternehmertum voll bewußt geblieben, hat aber ebensowenig verkannt, daß gemeinsame Interessen bestehen, zu deren Förderung ein Zusammenwirken mit den Arbeitgebern das innerlich berechtigte Mittel ist. Man hat endlich auch offen zum Ausdrucke gebracht, daß die aufstrebende Arbeiterschaft in denjenigen bürgerlichen Elementen, die dies als naturnotwendig und vollberechtigt anerkennen und ihrerseits zu fördern versuchen, einen wertvollen Bundesgenossen besitzt, dessen Hülfe man nicht in rauhbeinigem Selbstgefühl abweisen soll. Kurz der 3. Gewerkschaftskongreß bedeutet eine erhebliche und hoch erfreuliche Annäherung an das gewerkschaftliche Ideal, und es ist zu hoffen, daß durch ihn die Richtung auf dieses hin endgültig und dauernd festgelegt ist. --

Die $Statistik der Gewerkschaften$ ist, wie oben mitgeteilt, Aufgabe der Generalkommission. Diese hat sich denn auch seit ihrem Bestehen die Sammlung möglichst genauer Ziffern angelegen sein lassen, allein erst für das Jahr 1892 ist es ihr gelungen, die erforderte Auskunft von den einzelnen Verbänden bis auf einige Ausnahmen zu erhalten. Aus den früheren Jahren sind meist nur dürftige Anhaltspunkte vorhanden, mit einziger Ausnahme der bereits oben (S. 209) erwähnten Privatarbeit des Hamburger Buchhändlers A. $Geib$ aus dem Jahre 1877, die in Nr. 4 des »Pionier« am 26. Januar 1878 veröffentlicht ist und auf gute Quellen gegründet zu sein scheint.

Nach dieser Zusammenstellung gab es 1877 30 Organisationen, darunter 25 Zentralverbände mit 1266 Zweigvereinen und 5 Lokalvereinen. Die Mitgliederzahl betrug 49055, die durchschnittliche Monatseinnahme 33551 Mk. Von dem monatlichen Ueberschusse zu rund 8000 Mk. entfielen allein 3538 Mk. auf die Buchdrucker. Es erschienen 15 Gewerkschaftsblätter mit 37025 Abonnenten. Die damalige Anzahl der in den betreffenden Berufen vorhandenen Arbeiter wird auf 2000000 angegeben, so daß etwa 2-1/2% organisiert waren. Nur die Buchdrucker und die Schiffszimmerer erreichten eine Beteiligung von etwa der Hälfte aller Beschäftigten. Die absolut stärkste Vereinigung war die der Tabakarbeiter mit 8100 Mitgliedern in 170 Orten.

Nach $Zacher$ soll die Anzahl der unter sozialdemokratischem Einflusse organisierten Arbeiter im Jahre 1886: 81200, im Jahre 1888: 89700 und im Jahre 1889: 121647 betragen haben.

$Oldenberg$ hat in seinem Artikel »Gewerkvereine« im Ergänzungsbande des Handw. d. St.-W. S. 384 ff. aus den an den Minister erstatteten Berichten der Polizeibehörden geschöpft, die zum Teil von den Angaben der Generalkommission abweichen und zwar meist höher sind, da sie auch die lokalorganisierten Arbeiter umfassen. $Oldenberg$ berechnet nach diesen beiden Quellen folgende Durchschnittszahlen:

1885/86 100356 Frühjahr 1892 300815 1887/88 103330 März 1892 279594 Frühjahr 1889 135353 Ende 1892 236516 " 1890 277098 Frühjahr 1893 242555 Ende 1890 320213 Ende 1893 249985 Frühjahr 1891 277474 Frühjahr 1894 255622 Ende 1891 269988 Letztes Datum 273451

Die erste Aufzeichnung der $Generalkommission$ ist für das Jahr 1890 gemacht und berechnet 301200 Mitglieder in 58 Organisationen. Auf dem Halberstädter Gewerkschaftskongresse waren nach Ausweis des Berichtes 305519 Arbeiter durch 208 Delegierte vertreten. Aber die Zahlen sind offenbar in den einzelnen Gruppen nach oben abgerundet und deshalb erheblich zu hoch.

Für die folgenden Jahre ist die Aufzeichnung genauer und giebt folgende Zahlen:

Es bestanden $1891$ 65 Zentralorganisationen -- wovon 4 durch Vertrauensmänner zentralisiert -- von denen 55 die erforderten Angaben machten. Diese umfaßten 176664 Arbeiter. Die Mitgliederzahl der fehlenden 10 Organisationen wird nach den entsprechenden Angaben für 1892 auf 101365 berechnet, wozu auch die Mitglieder der Lokalvereine kommen, die auf 10000 geschätzt werden, so daß die Gesamtzahl der in den Gewerkschaften organisierten Arbeiter sich auf etwa 288000 berechnet. Die jährliche Einnahme betrug 1116588 Mk., die Anzahl der Fachorgane 44, deren Kosten sich auf 154015 Mk. beliefen. Für Streiks wurden 1037789 Mk., für Reiseunterstützung 144338 Mk. für Arbeitslosenunterstützung 64290 Mk., an Verwaltungskosten 155676 Mk. ausgegeben. Der Vermögensbestand betrug 427058 Mk.

Im Jahre $1892$ gab es 57 Zentralorganisationen, von denen 52 mit 3959 Zweigvereinen und 227023 Mitgliedern berichteten. Die fehlenden 5 hatten nach den Angaben früherer Jahre 10271 Mitglieder, wozu 6 Lokalvereinigungen mit einem von den Zentralvorständen auf 7640 ermittelten Bestande kommen, so daß die Gesamtzahl der organisierten Arbeiter 244934 betrug. Das bedeutet also eine Abnahme von 43000 gegen 1891, die wesentlich auf die Bergarbeiter entfällt; den Hauptanteil dieses Rückganges hatte der Bergarbeiterverband für Westfalen aufzuweisen, dessen Bestand von 45000 auf 15300 zurückgegangen war. Die Verminderung der Zentralorganisationen war die Folge der Vereinigung verwandter Verbände.

Die Jahreseinnahme betrug 2031922 Mk., die Ausgabe für die Fachorgane 285475 Mk., für Streiks 44943 Mk., für Reiseunterstützung 382607 Mk., für Arbeitslosenunterstützung 357087 Mk., für Verwaltungskosten 204427 Mk. Der Vermögensbestand belief sich auf 646415 Mk.

Im Jahr $1893$ vereinigten sich, wie schon erwähnt, auf dem vom 4. bis 7. April in Cassel abgehaltenen Kongresse die Bürstenmacher, Drechsler, Stellmacher und Tischler zu dem deutschen Holzarbeiterverbande. Da sich außerdem der Gasarbeiterverband und der Verband der Posamentiere auflöste, so ergiebt sich, indem man den Zentralverein der Frauen und Mädchen, weil er nur Bildungszwecken dient, jetzt als Gewerkschaft nicht mehr mitzählt, für Ende 1893 eine Zahl von 51 Zentralorganisationen, von denen 50 Angaben gemacht haben. Nach diesen betrug die Mitgliederzahl 221530. Rechnet man dazu die fehlende eine Organisation der Steinmetzen mit 2000 und den auf 6280 geschätzten Bestand der Lokalorganisationen, so ergiebt sich eine Gesamtzahl der in Gewerkschaften organisierten Arbeiter von 229810. Die Bergarbeiter in Westfalen sind gegen 1892 mit 15300 noch weiter auf 11174 zurückgegangen, der Rechtsschutzverein der Bergleute des Saargebietes mit 22400 Mitgliedern ist aufgelöst, dagegen haben 26 andere Organisationen um insgesamt 19739 zugenommen.

Die Jahreseinnahme betrug 2224367 Mk., die Ausgabe für die Fachorgane 292158 Mk., für Streiks 65356 Mk., für Reiseunterstützung 328748 Mk., für Arbeitslosenunterstützung 220926 Mk., für Verwaltungskosten 227129 Mk. Der Vermögensbestand belief sich auf 607033 Mk.

Im Jahre $1894$ ist der sächsische Bergarbeiterverband aufgelöst, dagegen sind Verbände der Schlachter, der süddeutschen Mühlenarbeiter, der Bureauangestellten, der Flößer und der Binnenschiffer neu gegründet, so daß, indem die Organisation der Steinarbeiter, die keine Zweigvereine, sondern nur Vertrauensmänner in den einzelnen Orten besitzt, nicht mehr mitgezählt ist, sich Ende 1894 54 Zentralverbände ergaben. Von diesen haben 46 mit 4217 Zweigvereinen und 230225 Mitgliedern sowie 2 durch Vertrauensmänner zentralisierte Organisationen mit 133 Zweigvereinen und 8388 Mitgliedern Angaben gemacht. Rechnet man für die fehlenden Verbände und 2 fernere Vertrauensmännerorganisationen deren nach den Angaben für 1893 ermittelte Ziffern mit 8615 bezw. 3888 und endlich 5550 Mitglieder der Lokalorganisationen hinzu, so ergiebt sich ein Gesamtbestand der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter von 256666[91]. Dabei ist allerdings zu bemerken, daß die Ziffern für 1891, 1892 und 1893 den Bestand am Schlusse des Jahres wiedergeben, während diejenigen für 1894 den Durchschnitt aus den Vierteljahrsziffern darstellen, doch hat diese Verschiedenheit auf die Vergleichbarkeit keinen in Betracht kommenden Einfluß. Die Jahreseinnahme der 40 Organisationen, deren Angaben vorliegen, betrug 2685564 Mk., die Ausgabe für die Verbandsorgane 265957 Mk., für Streiks 188980 Mk., für Reiseunterstützung 350455 Mk., für Arbeitslosenunterstützung 239750 Mk., für Verwaltungskosten 154408 Mk. Der Vermögensbestand belief sich auf 1148020 Mk. Der Bericht der Generalkommission für 1894 weist zur Entkräftung der Behauptung, daß die Gewerkschaften Streikvereine wären, darauf hin, daß, während die Ausgaben der aufgeführten Verbände für Rechtsschutz, Gemaßregelten-, Reise-, Arbeitslosen-, Kranken- und Invalidenunterstützung, Umzugskosten und Beihilfe in Not- und Sterbefällen sich auf 1078455,90 Mk. belaufen, die Streikunterstützung nur 179703,76 Mk. betrage.

[91] Der Bericht der Generalkommission giebt als Gesamtzahl nur 252044, doch scheint dies den mitgeteilten Einzelziffern nicht zu entsprechen.

Auch der Bericht für $1895$ erhebt die alte Klage über mangelhafte und verspätete Angaben der Verbandsleitungen. Die Ziffern der Müller, Seiler, Tabakarbeiter und Steinarbeiter haben deshalb aus 1894 übernommen werden müssen. Als Gesamtergebnis des Berichtsjahres wird bezeichnet eine erhebliche Zunahme des Mitgliederbestandes, aber eine Verringerung des Vermögensbestandes infolge großer und andauernder Lohnkämpfe. Die Zahl der Zentralorganisationen hat sich um 5 verringert. Die Verbände der Kürschner und Plätterinnen haben sich infolge geringer Beteiligung aufgelöst; der Verband der Schlachter wird in Ermangelung von Lebenszeichen als tot betrachtet. Die Formenstecher haben sich den Lithographen, die Korbmacher den Holzarbeitern, die süddeutschen Müller dem allgemeinen Müllerverbande angeschlossen. Dagegen ist Anfang 1896 der Verband der Werftarbeiter neu gegründet.

Danach bestanden 1895 -- abgesehen von den noch nicht berücksichtigten Werftarbeitern -- 49 Zentralverbände und 4 durch Vertrauensmänner zentralisierte Organisationen mit insgesamt 259175 Mitgliedern nebst 10781 in den Lokalorganisationen. Der Bericht führt jedoch aus, daß hierin die volle Zunahme nicht zum Ausdruck gelange, weil der sächsische Bergarbeiterverband mit 8821 Mitgliedern durch die Behörden aufgelöst sei, während diese Mitglieder deshalb der Bewegung nicht verloren gegangen seien. Der Bericht betont wiederholt die Unsicherheit der angegebenen Zahlen und ihre Unvergleichbarkeit mit anderen Jahren, da viele Vorstände, insbesondere der Lokalorganisationen überhaupt, keine Angaben gemacht hätten und diejenigen Zahlen, die auf Grund solcher Angaben eingestellt wären, sich zum Teil auf andere Verbände, als in den Vorjahren, bezögen.

Der Bericht bemerkt, daß die Gesamtzahl der Mitglieder 1889/90 größer gewesen sei, als 1894/95, wie denn stets bei aufsteigender Konjunktur ein Wachstum, bei niedergehender ein Sinken stattfinde, daß aber seit 1894 ein Aufschwung beginne, der sich voraussichtlich noch fortsetzen werde. Sehr nachdrücklich wird die Herbeiziehung der Frauen zur Organisation empfohlen.

Die Jahreseinnahme hat sich von 2643015 Mk. bei 40 Organisationen im Jahre 1894 auf 2745617 Mk. in 44 Organisationen gehoben, doch beziehen sich auch hier die Ziffern nicht auf dieselben Verbände. Der Löwenanteil entfällt auf die Buchdrucker mit 1032460 Mk., dann folgen die Metallarbeiter mit 280262 Mk., die Holzarbeiter mit 205498 Mk., die Porzellanarbeiter mit 195739 Mk., die Maurer mit 109848 Mk. u. s. w.

Die Gesamtausgabe der 43 Organisationen im Jahre 1894 von 2135609 Mk. war bei 44 Organisationen im Jahre 1895 auf 2140985 Mk., der Kassenbestand am Ende beider Jahre von 1319295 Mk. (bei 41) auf 1640438 Mk. (bei 44) gestiegen. Derselbe betrug auf den Kopf des Mitgliedes bei den Buchdruckern 49,12 Mk., den Hutmachern 34,80 Mk., den Zigarrensortierern 18,69 Mk., den Bildhauern 15,06 Mk., den Handschuhmachern 14,47 Mk., den Buchbindern 11,49 Mk., bei den übrigen unter 10 Mk. Der Bericht weist zum Schlusse darauf hin, daß bisher in Deutschland von 100 Industriearbeitern nur 5 organisiert seien und daß die meisten Organisationen es scheuten, durch höhere Beiträge die Füllung der Kassen zu erreichen, ohne die ein kräftiger Widerstand im Falle des Kampfes unmöglich sei.

Der Bericht für $1896$ erklärt, daß zum erstenmale die Beschaffung des statistischen Materials wenigstens hinsichtlich der wichtigsten Zahlen für alle Organisationen erreicht sei. Von den am Schlusse des Jahres 1895 vorhandenen 49 Zentralverbänden hat sich 1896 der Verband der Seiler dem Textilarbeiterverbande angeschlossen. Dagegen wurde der Verband der Gasarbeiter neu begründet, so daß am Schlusse des Jahres 1896 48 Zentralverbände bestanden. Daneben gab es 2 durch Vertrauensmänner zentralisierte Organisationen.

Die Mitgliederzahl hat sich, wie schon der Bericht für 1895 vorausgesagt hatte, 1896 sehr bedeutend, nämlich von 259175 auf 329230, also um 70055, gehoben. Dazu kommen noch 5873 Lokalorganisierte.

Die Gesamteinnahme von 49 Organisationen betrug 3616444 Mk., dazu ist noch zu rechnen die Einnahme der Tabakarbeiter, die keine Angabe gemacht hatten und in dem Berichte auf 140000 Mk. geschätzt wird. Für die Gasarbeiter, die noch nicht ein volles Jahr bestanden, lagen ebenfalls noch keine Angaben vor. Uebrigens entfallen von der obigen Einnahme allein 1115163 Mk. auf die Buchdrucker. Die Jahresausgabe betrug in 50 Organisationen (ausschließlich der Gasarbeiter) 3323713 Mk., wovon auf das Verbandsorgan bei 44 Verbänden 362708 Mk., auf Agitation 86676 Mk., auf Rechtsschutz 18349 Mk., auf Reiseunterstützung in 31 Verbänden 310000 Mk., auf Arbeitslosenunterstützung in 13 Verbänden 243201 Mk., auf Krankenunterstützung in 9 Verbänden 430038 Mk. und auf Verwaltungskosten 187599 Mk. entfielen. Für Streiks waren 944344 Mk. verausgabt gegen 704528 Mk. im Jahre 1895. Der Kassenbestand betrug bei 47 Verbänden 2323677 Mk., woran die Buchdrucker mit 1265297 Mk. beteiligt waren.

Im Jahre $1897$ sind 5 neue Verbände gegründet, die sämtlich auf einem Zusammenschluß von Lokalvereinen beruhen, deren Mitglieder deshalb zum Teil in den früheren statistischen Ziffern mit enthalten sind. Es sind dies die Verbände der Gastwirtsgehülfen, der Graveure, der Handlungsgehülfen, der Handelshülfsarbeiter und der Seeleute. Damit ist die Zahl der Zentralverbände auf 52 und unter Zurechnung von 4 durch Vertrauensmänner zentralisierten Organisationen auf 56 gestiegen. Die Mitgliederzahl ist um 83129 = 25,2 % gewachsen und betrug Ende 1897 412359, wovon 14644 Frauen waren. Unter Hinzurechnung der von den Zentralverbänden auf 6803 angegebenen Lokalorganisationen ergiebt sich mithin eine Gesamtzahl von 419162. Von den nach der Berufszählung vom 14. Juni 1895 in den betreffenden Gewerben beschäftigten 5064034 männlichen und 1101701 weiblichen Arbeitern waren mithin 7,53 % bezw. 1,05 %, im Durchschnitt 6,66 % in den sozialistischen Gewerkschaften organisiert.

Im Jahre 1898 hat sich die Zahl der Organisationen auf 59, diejenigen der Mitglieder auf 491955 (also um 79596) vermehrt. Darunter befanden sich 13009 weibliche. Die Zahl der Lokalorganisierten wird auf 15792 geschätzt.

Der Bericht der Generalkommission bemerkt zu diesen Ziffern, daß sie ungünstiger schienen, als sie in Wahrheit seien, denn man müsse berücksichtigen, daß die Organisation auf dem Lande gegen die in den Städten sehr zurückgeblieben sei und daß deshalb bei einer Stadt und Land nicht sondernden Durchschnittsberechnung die städtischen Ziffern durch die ländlichen herabgedrückt würden; in den Städten aber liege der Schwerpunkt der Bewegung und die dort errungenen Vorteile kämen schließlich auch den ländlichen Arbeitern zu statten, in den Städten aber sei die Organisation so weit vorgeschritten, daß in einzelnen Orten fast zwei Drittel aller Arbeiter organisiert seien.

Ebenso erwähnt der Bericht, daß, abgesehen von den Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereinen, auch noch andere Arbeiterorganisationen vorhanden seien, die nicht »auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung« ständen. Solche Vereine beständen nach Ermittelungen der Zentralverbände

bei den Brauern 28 Vereine mit 3200 Mitgliedern " " Buchdruckern 2 " " 2000 " " " Gärtnern 1 " " 800 " " " Hafenarbeitern 1 " " 140 " " " Konditoren 2 " " 700 " " " Porzellanarbeitern 21 " " 518 " " " Steinsetzern 3 " " 300 " -------------------------------------------------------------- zusammen 58 Vereine mit 7758 Mitgliedern.

Endlich kommen noch die später[92] zu erwähnenden Organisationen in Betracht, die nur zum Teil einen ausgesprochenen gewerkschaftlichen Karakter haben, so daß sie den Uebergang bilden zu Vereinen, die diesen ganz vermissen lassen.

[92] Vergl. unten die unter Ziffer 6-11 aufgeführten Vereinigungen.

Die Verteilung der Mitglieder, der Einnahmen, Ausgaben und der Kassenbestände auf die $einzelnen Berufe$ ergiebt die folgende Tabelle:

Spaltenüberschriften: A = Zweigvereine B = Mitglieder der Organisation C = Berufsangehörige D = Prozentsatz der Organisation E = Lokalorganisierte

==================================================================== Nr.| $Verband$[93] | A | B | C | D | E ===+========================+======+========+========+=======+====== 1.|Bäcker | 42 | 1635| 129527 | 1,27 | 80 2.|Barbiere | 21 | 588| 30789 | 1,91 | -- 3.|Bauarbeiter | 82 | 4339| 371762 | 1,16 | ? 4.|Bergarbeiter | 190 | 18000| 534157 | 3,36 | -- 5.|Bildhauer | 88 | 3327| 6000 | 55,45 | -- 6.|Bötticher | 89 | 4150| 31483 | 13,22 | -- 7.|Brauer | 106 | 8133| 71482 | 11,37 | -- 8.|Buchbinder | 59 | 6258| 46280 | 13,52 | 30 9.|Buchdrucker | 899 | 22865| 37000 | 61,80 | 200 10.|Bureauangestellte | 3 | 260| ? | ? | -- 11.|Dachdecker | 76 | 1800| 21844 | 8,23 | -- 12.|Fabrikarbeiter | 127 | 15639| 208737 | 7,50 | -- 13.|Former | 90 | 4853| 70804 | 6,85 | 200 14.|Gärtner | 18 | 350| 79001 | 0,45 | -- 15.|Gasarbeiter | 10 | 924| 12113 | 7,62 | -- 16.|Glasarbeiter | 18 | 4024| 47528 | 8,47 | -- 17.|Glaser | 64 | 1195| 11033 | 10,83 | -- 18.|Graveure | 17 | 752| 9519 | 7,95 | 40 19.|Hafenarbeiter | 39 | 11000| 28981 | 37,95 | -- 20.|Handelshülfsarbeiter | 32 | 2703| 175336 | 1,53 | 1800 21.|Handlungsgehülfen | 13 | 225| 270053 | 0,08 | 350 22.|Handschuhmacher | 39 | 2970| 9381 | 31,66 | -- 23.|Holzarb. (Verband) | 475 | 40876| 372635 | 10,91 | ? 24.| " (Hülfsarb.) | 8 | 921| 66047 | 1,39 | -- 25.|Hutmacher | 44 | 2688| 15521 | 17,34 | 40 26.|Konditoren | 12 | 452| 20418 | 2,21 | -- 27.|Kupferschmiede | 57 | 3284| 9769 | 33,51 | -- 28.|Lagerhalter | -- | 267| -- | -- | -- 29.|Lederarbeiter | 90 | 4136| 42015 | 9,84 | 150 30.|Lithographen | 95 | 5189| 23781 | 21,80 | 100 31.|Maler | 167 | 6861| 95419 | 7,19 | -- 32.|Maurer | 530 | 42652| 372416 | 11,45 | 2312 33.|Metallarbeiter | 427 | 59890| 645536 | 9,27 | ? 34.|Müller | 42 | 1072| 66849 | 1,60 | 70 35.|Porzellanarbeiter | 128 | 8668| 41141 | 21,06 | 566 36.|Sattler u. Tapezierer | 57 | 2151| 41914 | 5,10 | 50 37.|Seeleute | ? | 2444| 15294 | 16,00 | -- 38.|Schiffszimmerer | 11 | 1259| -- | -- | -- 39.|Schmiede | 27 | 2190| 130768 | 1,67 | -- 40.|Schneider | 215 | 9041| 328931 | 2,74 | ? 41.|Schuhmacher | 233 | 14935| 162931 | 9,18 | -- 42.|Steinarbeiter | 160 | 11500| 125195 | 9,19 | -- 43.|Steinsetzer | 95 | 2980| 17053 | 17,52 | 220 44.|Stukkateure | 34 | 1325| 12089 | 10,95 | ? 45.|Textilarbeiter | 194 | 22648| 697523 | 3,25 | -- 46.|Töpfer | 127 | 4416| 36891 | 11,96 | 95 47.|Vergolder | 18 | 1029| 15957 | 6,44 | -- 48.|Werftarbeiter | 13 | 2526| 20116 | 12,56 | 200 49.|Xylographen | 3 | 132| -- | -- | -- 50.|Zigarrensortierer | 25 | 685| -- | 15,43 | -- 51.|Zimmerer | 306 | 17620| 155475 | 11,33 | ? 52.|Gastwirtsgehülfen[94] | 11 | 1108| 258152 | 0,43 | -- 53.|Gold- u. Silberarb.[94] | 14 | 1401| 31764 | 4,40 | 150 54.|Tabakarbeiter[94] | 375 | 17951| 120767 | 15,43 | -- 55.|Tapeziere[94] | 36 | 1344| 20558 | 6,53 | 150 ============================+======+=======+=========+=======+====== Insgesamt | 6151 | 410864| 6165735 | 6,66 | 6803

Spaltenüberschriften: F = Jahreseinnahme in Mark G = Jahresausgabe in Mark H = Vermögensbestand in Mark

=================================================================== Nr.| $Verband$[93] | F | G | H ===+========================+============+============+============ 1.|Bäcker | 14555,11 | 12542,40 | 2012,71 2.|Barbiere | 1690,28 | 1393,17 | 297,11 3.|Bauarbeiter | 21051,56 | 27239,69 | 10270,72 4.|Bergarbeiter | 48847,70 | 29923,03 | 15554,35 5.|Bildhauer | 83785,55 | 75612,17 | 61635,97 6.|Bötticher | 33169,73 | 26071,04 | 12280,48 7.|Brauer | 57630,24 | 49970,69 | 19804,14 8.|Buchbinder | 89039,20 | 63963,61 | 62779,54 9.|Buchdrucker | 1212694,10 | 840811,71 | 1636007,34 10.|Bureauangestellte | 1716,59 | 1726,74 | 34,20 11.|Dachdecker | 4800 | 5806 | 650,12 12.|Fabrikarbeiter | ? | 52977,13 | 26673,74 13.|Former | 41848,99 | 44974,58 | 22201,04 14.|Gärtner | 2677,62 | 2588,85 | 88,77 15.|Gasarbeiter | 3614,50 | 4024,64 | 847,10 16.|Glasarbeiter | 28858,52 | 39042,40 | 10479,09 17.|Glaser | 9142,39 | 8999,13 | 13416,56 18.|Graveure | 9269,17 | 2385,99 | 4236,40 19.|Hafenarbeiter | 25803,86 | 44856,19 | 12216,96 20.|Handelshülfsarbeiter | 17465,92 | 13998,32 | 3467,60 21.|Handlungsgehülfen | 1406,61 | 1142,58 | 264,03 22.|Handschuhmacher | 51573,79 | 38209,32 | 48388,66 23.|Holzarb. (Verband) | 377927,79 | 303534,15 | 123263,24 24.| " (Hülfsarb.) | 3021,36 | 2009,09 | 1739,74 25.|Hutmacher | 63303,32 | 82417,92 | 86327,01 26.|Konditoren | 3411,45 | 2202,58 | 1645 27.|Kupferschmiede | 83988,61 | 25646,69 | 58351,92 28.|Lagerhalter | 2346,26 | 1262,15 | 1084,11 29.|Lederarbeiter | 51420,43 | 29451,91 | 31524,39 30.|Lithographen | 42651,58 | 37167,71 | 5483,87 31.|Maler | 44720,78 | 40375,38 | 20159,45 32.|Maurer | 371654,20 | 372727,63 | 69987,96 33.|Metallarbeiter | 479522,47 | 366893,59 | 176291,25 34.|Müller | 6027,10 | 5556,86 | 1716,84 35.|Porzellanarbeiter | 127192,82 | 106662,32 | 143910,01 36.|Sattler u. Tapezierer | 12966,81 | 8739,51 | 9477,57 37.|Seeleute | 16637,80 | 16129,10 | 2772,10 38.|Schiffszimmerer | 7910,45 | 6915,25 | 4599,91 39.|Schmiede | 14229,25 | 12285,46 | 4706,83 40.|Schneider | 62496,70 | 45782,87 | 38772,39 41.|Schuhmacher | 91667,13 | 97549,14 | 10165,49 42.|Steinarbeiter | 55134 | 41338,90 | 13795,88 43.|Steinsetzer | 22247,45 | 21210,29 | 5319,47 44.|Stukkateure | 7885,24 | 5190,44 | 7139,24 45.|Textilarbeiter | 114306,58 | 84276,43 | 23913,72 46.|Töpfer | 35934,62 | 41828,91 | 9926,95 47.|Vergolder | 9228,80 | 8319,43 | 8881,54 48.|Werftarbeiter | 21103,27 | 16523,76 | 6593 49.|Xylographen | 3782,10 | 4530,71 | 16068,46 50.|Zigarrensortierer | 14623,70 | 8890,95 | 20105,44 51.|Zimmerer | 175703,46 | 161164,77 | 84095,22 52.|Gastwirtsgehülfen[94] | -- | -- | -- 53.|Gold- u. Silberarb.[94] | -- | -- | -- 54.|Tabakarbeiter[94] | -- | -- | 197963,63 55.|Tapeziere[94] | -- | -- | -- ============================+============+============+============ Insgesamt | 4083696,96 | 3542807,87 | 2951424,63

[93] Der Verband der Eisenbahnarbeiter ist nicht aufgenommen, da er mit Rücksicht auf die Eisenbahnbehörden glaubt, Angaben nicht veröffentlichen zu dürfen.

[94] Ortsverbände.

In der folgenden Tabelle sind die $wichtigsten Posten der Ausgabe$, nämlich die Arbeitslosen-, Kranken-, Invaliden- und Reiseunterstützung, die Kosten des Verbandsorganes und die für Streiks verausgabten Beträge nach ihrer absoluten wie nach ihrer relativen Höhe nachgewiesen.

Spaltenüberschriften: A = Arbeitslosenunterstützung B = Kranken- u. Invalidenunterstützung, Sterbegeld C = Reiseunterstützung

UM = Ueberhaupt Mark AKM = Auf den Kopf Mark

======================================================================= | | A | B | C Nr.| $Verband$ |-------+------+-------+------+-------+----- | | UM | AKM | UM | AKM | UM | AKM ===+=======================+=======+======+=======+======+=======+===== 1.|Bäcker | -- | -- | -- | -- | 388| 0,30 2.|Barbiere | -- | -- | -- | -- | -- | -- 3.|Bauarbeiter | -- | -- | -- | -- | 461| 0,10 4.|Bergarbeiter | -- | -- | -- | -- | -- | -- 5.|Bildhauer | 33430| 10,04| 9722| 2,91| 7610| 2,28 6.|Bötticher | -- | -- | 284| 0,07| 3373| 0,81 7.|Brauer | 4007| 0,49| 864| 0,10| 3070| 0,38 8.|Buchbinder | 14284| 2,28| -- | -- | -- | -- 9.|Buchdrucker | 132779| 5,81| 428787| 17,74| 137388| 6,01 10.|Bureauangestellte | -- | -- | -- | -- | -- | -- 11.|Dachdecker | -- | -- | -- | -- | -- | -- 12.|Fabrikarbeiter | -- | -- | 665| 0,04| 2983| 0,19 13.|Former | 283| 0,05| 15| -- | 4835| 0,99 14.|Gärtner | -- | -- | -- | -- | -- | -- 15.|Gasarbeiter | -- | -- | 613| 0,66| -- | -- 16.|Glasarbeiter | 4440| 1,10| 4820| 1,19| 22| -- 17.|Glaser | 721| 0,60| -- | -- | 965| 0,80 18.|Graveure | 475| 0,63| -- | -- | 445| 0,59 19.|Hafenarbeiter | -- | -- | -- | -- | -- | -- 20.|Handelshülfsarbeiter | -- | -- | 852| 0,31| -- | -- 21.|Handlungsgehülfen | -- | -- | -- | -- | -- | -- 22.|Handschuhmacher | 5128| 1,72| 225| 0,07| 1567| 0,53 23.|Holzarbeiter (Verband) | -- | -- | 4736| 0,11| 19676| 0,48 24.| " (Hülfsarb.) | -- | -- | -- | -- | -- | -- 25.|Hutmacher | 19015| 7,07| 40028| 14,88| 2736| 1,01 26.|Konditoren | 247| 0,54| -- | -- | -- | -- 27.|Kupferschmiede | 6018| 1,83| 465| 0,14| 5068| 1,54 28.|Lagerhalter | -- | -- | -- | -- | -- | -- 29.|Lederarbeiter | 1163| 0,28| 1607| 0,39| 10493| 2,53 30.|Lithographen | -- | -- | 464| 0,09| 7254| 1,40 31.|Maler | -- | -- | 215| 0,03| 779| 0,11 32.|Maurer | -- | -- | -- | -- | 3309| 0,08 33.|Metallarbeiter | 1236| 0,02| 5611| 0,11| 21965| 0,36 34.|Müller | -- | -- | 873| 0,81| -- | -- 35.|Porzellanarbeiter | 33552| 3,87| 34175| 3,96| -- | -- 36.|Sattler | -- | -- | 640| 0,30| 882| 0,41 37.|Schiffszimmerer | -- | -- | -- | -- | -- | -- 38.|Schmiede | -- | -- | -- | -- | 538| 0,24 39.|Schneider | -- | -- | 289| 0,03| 7361| 0,81 40.|Schuhmacher | -- | -- | 2481| 0,16| 5358| 0,36 41.|Steinarbeiter | -- | -- | -- | -- | -- | -- 42.|Steinsetzer | -- | -- | 728| 0,24| 466| 0,15 43.|Stukkateure | 50 | 0,04| -- | -- | 275| 0,21 44.|Tabakarbeiter | -- | -- | 43361| 2,41| 27718| 1,54 45.|Textilarbeiter | -- | -- | -- | -- | 7112| 0,31 46.|Töpfer | -- | -- | -- | -- | 3299| 0,74 47.|Vergolder | -- | -- | 149| 0,14| 134| 0,13 48.|Werftarbeiter | -- | -- | -- | -- | -- | -- 49.|Xylographen | 801| 6,07| 40| 0,30| 6| 0,04 50.|Zigarrensortierer | 2697| 3,91| 3282| 4,79| 556| 0,81 51.|Zimmerer | -- | -- | -- | -- | 944| 0,05 ===========================+=======+======+=======+======+=======+===== Insgesamt | 289036| | 587488| | 289036|

Spaltenüberschriften: D = Verbandsorgan E = Streikunterstützung

UM = Ueberhaupt Mark AKM = Auf den Kopf Mark

======================================================== | | D | E Nr.| $Verband$ |-------+------+-------+----- | | UM | AKM | UM | AKM ===+=======================+=======+======+=======+===== 1.|Bäcker | 3055| 1,86| 547| 0,33 2.|Barbiere | 634| 1,08| 12| 0,02 3.|Bauarbeiter | 4848| 1,12| 10665| 2,45 4.|Bergarbeiter | 13727| 0,76| 2270| 0,13 5.|Bildhauer | 6800| 2,04| 4189| 1,25 6.|Bötticher | 8680| 2,09| 1950| 0,46 7.|Brauer | 10083| 1,24| 4980| 0,61 8.|Buchbinder | 12916| 2,06| 7605| 1,21 9.|Buchdrucker | -- | -- | 81507| 3,56 10.|Bureauangestellte | 812| 3,12| -- | -- 11.|Dachdecker | 2226| 1,23| 2190| 1,21 12.|Fabrikarbeiter | 6477| 0,41| 13269| 0,85 13.|Former | 8292| 1,71| 14041| 2,89 14.|Gärtner | 1150| 3,18| -- | -- 15.|Gasarbeiter | 298| 0,32| 34| 0,04 16.|Glasarbeiter | 6845| 1,70| 1170| 0,28 17.|Glaser | 3457| 2,89| 1054| 0,88 18.|Graveure | 816| 1,08| -- | -- 19.|Hafenarbeiter | 781| 0,07| 12492| 1,13 20.|Handelshülfsarbeiter | 1610| 0,59| 229| 0,08 21.|Handlungsgehülfen | 453| 2,01| -- | -- 22.|Handschuhmacher | 4396| 1,48| 17923| 6,03 23.|Holzarbeiter (Verband) | 51951| 1,27| 96643| 2,36 24.| " (Hülfsarb.) | -- | -- | 705| 0,78 25.|Hutmacher | 5589| 2,08| 9152| 3,40 26.|Konditoren | 949| 2,10| -- | -- 27.|Kupferschmiede | 3894| 1,18| 750| 0,23 28.|Lagerhalter | -- | -- | 250| 0,94 29.|Lederarbeiter | 3692| 0,89| 5559| 1,34 30.|Lithographen | 7750| 1,49| 11253| 2,17 31.|Maler | 10382| 1,51| 3420| 0,50 32.|Maurer | 48850| 1,12| 192477| 4,49 33.|Metallarbeiter | 61400| 1,02| 110966| 1,82 34.|Müller | 2323| 2,16| 92| 0,08 35.|Porzellanarbeiter | 7964| 0,92| 11060| 1,27 36.|Sattler | 2899| 1,35| 700| 0,32 37.|Schiffszimmerer | 2002| 1,59| 450| 0,36 38.|Schmiede | 5442| 2,48| 550| 0,25 39.|Schneider | 14109| 1,56| 2906| 0,32 40.|Schuhmacher | 14840| 0,99| 51864| 3,47 41.|Steinarbeiter | -- | -- | 26324| 2,28 42.|Steinsetzer | 3355| 1,12| 9082| 3,05 43.|Stukkateure | 1953| 1,47| 1458| 1,09 44.|Tabakarbeiter | 26467| 1,42| 55410| 3,09 45.|Textilarbeiter | 25587| 1,13| 43215| 1,20 46.|Töpfer | 4391| 0,99| 18709| 4,22 47.|Vergolder | 1136| 1,10| 600| 0,57 48.|Werftarbeiter | -- | -- | 14927| 5,90 49.|Xylographen | 2215| 16,79| 138| 1,05 50.|Zigarrensortierer | 65| 0,09| -- | -- 51.|Zimmerer | 31698| 1,80| 36971| 2,10 ===========================+=======+======+=======+===== Insgesamt | 439259| | 881758|

Aus diesen Zahlen ergiebt sich, daß es durchaus unberechtigt ist, die Gewerkschaften als reine oder auch nur überwiegend als Streikvereine darzustellen, wie es Graf $Posadowsky$ im Reichstage that. Allerdings haben 1897 die Zentralverbände 881758 Mk. für Streiks ausgegeben, und die Gesamtsumme, die die Streiks erfordert haben, beläuft sich sogar auf 1267308 Mk., indem nicht alle Streikgelder durch die Zentralkassen laufen. Aber dem stehen 1197960 Mk. an Unterstützungen gegenüber, nämlich

Rechtsschutz in 37 Verbänden 30147 Mk. Gemaßregeltenunterstützung " 25 " 30973 " Reiseunterstützung " 33 " 289036 " Arbeitslosenunterstützung " 18 " 260316 " Krankenunterstützung " 14 " 454494 " Invalidenunterstützung " 3 " 68688 " Beihülfe in Not- und Sterbefällen " 21 " 64906 " ------------ 1197960 Mk.

Noch günstiger stellt sich die Rechnung, wenn man den Unterstützungsbeträgen noch die Kosten für das Verbandsorgan (439259 Mk.) hinzurechnet; dann stehen den 881758 Mk. oder auch 1267308 Mk. für Streiks 1637219 Mk. gegenüber.

Die $Beiträge$ schwankten zwischen 6,9 Pf. und 1 Mk. 10 Pf. wöchentlich. Sie betrugen bei den Buchdruckern 1 Mk. 10 Pf., den Bildhauern 50 Pf., den Hafenarbeitern 9,2 Pf., den Kupferschmieden 25-30 Pf., den Handschuhmachern 35 Pf., den Lithographen 20 Pf., den Porzellanarbeitern 10-35 Pf., den Steinsetzern 10,11 Pf., den Hutmachern 25-45 Pf., den Seeleuten 19 Pf., den Tabakarbeitern 10-20 Pf., den Zigarrensortierern 25-75 Pf., den Schiffszimmerern 15 Pf., den Werftarbeitern 10 Pf., den Buchbindern 35 Pf., den Böttchern 11,5 Pf., den Töpfern 15-20 Pf., den Maurern 15-20 Pf., den Brauern 20 Pf., den Zimmerern 10-30 Pf., den Stuckateuren 10 bis 20 Pf., den Holzarbeitern (Verband) 20 Pf., den Glasern 15 Pf., den Lederarbeitern 25 Pf., den Metallarbeitern 20 Pf., den Steinarbeitern 10-50 Pf., den Schuhmachern 15 Pf., den Glasarbeitern 30 Pf., den Dachdeckern 10,4 Pf., den Graveuren 30 Pf., den Gasarbeitern 15 Pf., den Fabrikarbeitern 10 Pf., den Malern 10-20 Pf., den Formern 20 Pf., den Tapezierern 15 Pf., den Vergoldern 20 Pf., den Sattlern 15 Pf., den Gold- und Silberarbeitern 20 Pf., den Bergarbeitern 6,9 Pf., den Textilarbeitern 10 Pf., den Schneidern 15 Pf., den Konditoren 30 Pf., den Barbierern 20 Pf., den Schmieden 20 Pf., den Müllern 13,8 Pf., den Handelshülfsarbeitern 20 Pf., den Holzarbeitern (Hülfsarbeiter) 15 Pf., den Bäckern 18,11 Pf., den Bauarbeitern 15 Pf., den Gärtnern 15-20 Pf., den Gastwirtsgehülfen 30 Pf., den Handlungsgehülfen 23 Pf. und den Lagerhaltern 11,5 Pf.

Es hat Interesse, auch die $Entwickelung der Gewerkschaften in den letzten Jahren$ in Ziffern zu verfolgen. Diese ist, was den Mitgliederbestand betrifft, ersichtlich aus folgender Zusammenstellung:

=================================================================== | Zentral-Organisationen | +----------------------------------------------------- | | Zweigvereine | | +-------------------------------------------- | | | Mitglieder Jahr | | | +-------------------------------- | | | | Darunter weibliche | | | | +--------------------- | | | | | In Lokalvereinen | | | | | +---------- | | | | | | Zusammen ======+======+========+===========+==========+==========+========== 1891 | 62 | -- | 277659 | -- | 10000 | 287659 1892 | 56 | 3959 | 237094 | 4355 | 7640 | 244734 1893 | 51 | 4133 | 223530 | 5384 | 6280 | 229810 1894 | 54 | 4350 | 246494 | 5251 | 5550 | 252044 1895 | 53 | 4819 | 259175 | 6697 | 10781 | 269956 1896 | 51 | 5430 | 329230 | 15265 | 5858 | 335088 1897 | 56 | 6151 | 412359 | 14644 | 6803 | 419162 1898 | 59 | -- | 491955 | 13009 | 15792 | 507747

Das $Verhältnis der verschiedenen Ausgabeposten$ in den einzelnen Jahren und das Wachstum der Leistungen zeigt folgende Uebersicht:

Spaltenüberschriften: A = Rechtsschutz B = Gemaßregeltenunterstützung C = Reiseunterstützung D = Arbeitslosenunterstützung E = Krankenunterstützung

========================================================= Im | A | B | C | D | E Jahre | Mk. | Mk. | Mk. | Mk. | Mk. =======+========+========+=========+===========+========= 1891 | 10843 | 14737 | 144338 | [95]64290 | [95]-- 1892 | 9705 | 236964 | 382607 | 357087 | -- 1893 | 12542 | 28321 | 328748 | 220926 | 304648 1894 | 12902 | 14630 | 350455 | 239750 | 425489 1895 | 15871 | 40307 | 302603 | 196912 | 454114 1896 | 18349 | 37346 | 310000 | 243201 | 430038 1897 | 30147 | 30973 | 289036 | 260316 | 454494 =======+========+========+=========+===========+========= Summa | 110359 | 403278 | 2107787 | 1582482 | 2068783

Spaltenüberschriften: F = Invalidenunterstützung G = Beihülfe in Not- und Sterbefällen H = Zusammen I = Streikunterstützung J = Verbandsorgan

========================================================= Im | F | G | H | I | J Jahre | Mk. | Mk | Mk. | Mk. | Mk. =======+=========+=========+=========+=========+========= 1891 | [95]-- | [95]-- | 234298 | 1037789 | 154015 1892 | 21972 | 25284 | 1033619 | 44943 | 285475 1893 | [95]-- | 41762 | 936947 | 65356 | 292157 1894 | [95]-- | 41744 | 1084970 | 188980 | 265957 1895 | [95]-- | 42080 | 1051887 | 253589 | 274398 1896 | 57947 | 53837 | 1150718 | 944372 | 362708 1897 | 68088 | 64906 | 1197960 | 881758 | 439259 =======+=========+=========+=========+=========+========= Summa | 148007 | 269613 | 6690309 | 3416787 | 2073969

[95] Für 1891 sind diese Ausgaben in der Statistik nicht geführt und bis 1896 ist die Invalidenunterstützung nicht getrennt berechnet, sondern in der Ausgabe für Krankenunterstützung enthalten.

Auch hier tritt hervor, daß der Schwerpunkt der Thätigkeit nicht auf dem Gebiete der Arbeitseinstellungen liegt, denn in den Jahren 1891-1897 steht den für Streikunterstützung verausgabten 3416787 Mk. eine Gesamtsumme für Unterstützungen von 6690309 Mk. gegenüber, die sich unter Hinzurechnung der Ausgabe für das Verbandsorgan sogar auf 8764278 Mk. erhöht.

I. Die Lokalorganisierten.

In den vorstehenden statistischen Uebersichten sind auch Zahlen für die lokalorganisierten Arbeiter angegeben, die danach 1891 10000, 1892 7640, 1893 6280, 1894 5550, 1895 10781, 1896 5858, 1897 6803 und 1898 15792 betragen haben. Diese Angaben stützen sich auf Schätzungen der Vorstände der Zentralorganisationen, werden aber von der Generalkommission selbst als »höchst unzuverlässig« bezeichnet, indem darauf hingewiesen wird, daß allein der nicht berücksichtigte Berliner Lokalverband der Metallarbeiter angeblich 10000 Mitglieder zählen solle. Auf der vom 20. bis 24. April 1897 in Braunschweig abgehaltenen dritten Generalversammlung des deutschen Metallarbeiterverbandes ist nun aber der Anschluß des Berliner Lokalverbandes, dessen Mitgliederzahl dabei auf 9000 angegeben wurde, zu stande gekommen, sodaß die Metallarbeiter jetzt aus der Reihe der Lokalorganisationen ausscheiden. Auf dem I. Gewerkschaftskongresse in Halberstadt waren angeblich 32805 lokalorganisierte Arbeiter vertreten, doch scheint diese Ziffer viel zu hoch gegriffen.

Obgleich hiernach die lokal organisierten Arbeiter keine große Zahl darstellen, haben sie doch schon mehrere eigene Kongresse veranstaltet. Der $erste$ derselben wurde vom 17. bis 19. Mai 1897 in Halle a. S. unter Leitung des Regierungsbaumeisters a. D. $Keßler$ abgehalten. Es waren 38 Abgeordnete aus 13 Orten und für 14 verschiedene Berufe vertreten, aber über den Umfang der Lokalorganisation ist auch hier kein Anhaltspunkt geschaffen, vielmehr erklärte man, daß die Mitgliederzahl noch nicht ermittelt werden könne, ein Eingeständnis, das hinreicht, um die offenbare Schwäche zu verraten[96]. Wenn die Generalkommission in Nr. 22 des Korrespondenzblattes vom 31. Mai 1897 die Zahl von 10000 für sicher zu hoch gegriffen erklärt, so ist das ganz gewiß richtig. Ein anderer Berichterstatter[97] schätzt dieselbe auf 4-5000.

[96] Der Reg.-Baumeister $Keßler$ hat mir auf meine briefliche Bitte um nähere Angaben keine Antwort gegeben.

[97] Vgl. »Soziale Praxis« VI, 874.

Der Grundgedanke der Lokalorganisation ist, wie schon früher betont, die Auffassung, daß die Gewerkschaften die Beschäftigung mit politischen Angelegenheiten nicht entbehren könnten und deshalb, da die Vereinsgesetze in diesem Falle das In-Verbindung-Treten mehrerer Vereine nicht gestatten, besser thäten, hierauf zu verzichten; außerdem aber würden die Zentralverbände durch die Nichtbeschäftigung mit Politik zur Vereins- und Verbandssimpelei und Züchtung einer Gewerkschaftsbureaukratie geführt. Diese Auffassung fand ihren Ausdruck in folgender Resolution:

In Erwägung

1. daß der sogenannte gewerkschaftliche Kampf um Verbesserung der Lage der Arbeiter auf dem Boden der heute bestehenden Ordnung nicht geführt werden kann, ohne das Verhältnis der Arbeiter zu dem heutigen Staate und seinen Organen der Gesetzgebung und Verwaltung scharf und bestimmt zu berühren;

2. daß der gewerkschaftliche Kampf also von dem politischen Kampfe um die politische Macht und deren Erweiterung nicht zu trennen ist;

3. daß weder eine wesentliche Verbesserung der Lage der Arbeiter noch eine Vermehrung ihrer Rechte von der Humanität oder von dem guten Willen der heutigen Gesellschaft zu erwarten ist, sondern anerkanntermaßen nur der Kampf ums Recht das Recht bildet;

4. daß dieser Kampf aber nur dann mit dem nötigen Nachdruck und der nötigen Einheitlichkeit von den Arbeitern geführt werden kann, wenn er in seinem Karakter als Klassenkampf der Arbeiterklasse gegen ihre Ausbeuter erkannt und geführt wird;

5. daß dieser notwendige und unvermeidliche Klassenkampf nur unter engem und bewußtem Anschlusse an die Grundsätze und Taktik der sozialdemokratischen Partei Deutschlands mit Aussicht auf Erfolg geführt werden kann,

erklärt der zu Halle a. S. tagende erste Kongreß der lokalorganisierten, nur auf dem Boden des Vertrauensmännersystems zentralisierten Gewerkschaften Deutschlands:

I. Eine Trennung der gewerkschaftlichen Bewegung von der bewußten sozialdemokratischen Politik ist unmöglich, ohne den Kampf um die Verbesserung der Lage der Arbeiter auf den Boden der heutigen Ordnung aussichtslos zu machen und zu lähmen.

II. Daß die Bemühungen, von welcher Seite sie auch kommen mögen, den Zusammenhang mit der Sozialdemokratie zu lockern oder zu durchbrechen, als arbeiterfeindliche zu betrachten sind.

III. Daß Organisationsformen der gewerkschaftlichen Bewegung, die sie in dem Kampfe um die politischen Ziele hindern, als fehlerhaft und verwerflich zu betrachten sind. Der Kongreß sieht in der Form der Organisation, die sich die sozialdemokratische Partei Deutschlands auf den Kongreß zu Halle a. S. 1890 gegeben hat, mit Rücksicht auf die bestehende Vereinsgesetzgebung auch für die gewerkschaftliche Organisation die zweckmäßigste und beste Einrichtung zur Verfolgung aller Ziele der Gewerkschaftsbewegung.

Die Teilnehmer waren in ihren Angriffen gegen die Zentralorganisation und insbesondere die Generalkommission so scharf, daß selbst die der Lokalorganisation sympathisch gegenüberstehenden sozialdemokratischen Blätter dies tadelten. Dementsprechend ist denn andererseits auch der oben erwähnte Bericht der Generalkommission gehalten, indem den lokal Organisierten der Vorwurf gemacht wird, daß sie mit ihren Begriffsvermögen zu kurz gekommen seien, und daß ihre Führer sich durch egoistische Gründe leiten ließen. Uebrigens waren auch nicht sozialdemokratische Arbeiter vertreten, denn ein Abgeordneter aus Solingen erklärte, daß die gefaßten Beschlüsse 300 der durch ihn vertretenen 400 Mitglieder zum Ausscheiden zwingen würden, da sie von der Sozialdemokratie nichts wissen wollten.

Aus den übrigen Beschlüssen ist zu erwähnen, daß eine »Geschäftskommission« aus 5 Personen mit dem Sitze in Berlin geschaffen wurde um die planmäßige Agitation zu betreiben. Jede Lokalorganisation soll an jedem Orte einen Vertrauensmann wählen, der die Sammlungen zum Agitationsfonds zu leiten und sämtliche Verhältnisse nach den Beschlüssen des Kongresses zu regeln hat. Der Kongreß proklamiert die unbedingte Solidarität der Lokalorganisierten mit allen Arbeitern ohne Rücksicht auf die Organisation und die politische Anschauung, soweit sie auf den Boden des Klassenkampfes stehen. Es soll eine Broschüre über Wesen und Form der Lokalorganisation und ein wöchentliches Organ herausgegeben werden.

Vom 12.-14. April 1898 hat dann der $zweite Kongreß$ der »lokalorganisierten und durch Vertrauensmänner zentralisirten Gewerkschaften Deutschlands« in $Berlin$ stattgefunden. Der Erfolg des verflossenen Jahres war ein höchst geringer gewesen. Der Bericht der Geschäftskommission klagt darüber, daß ihre Thätigkeit gehemmt war, da sie von den Delegierten des ersten Kongresses nicht unterstützt sei, die Anerbietungen der Kommission, Redner zu schicken und Versammlungen abzuhalten, seien in verschiedenen Orten nicht angenommen, an andern Orten seien ihre Mitglieder nicht eingeladen um zu belehren, sondern um sie in langen Reden, auf die sie nichts erwidern durften, todt zu reden. Auch an Geld habe es gefehlt und die Kommission habe stets betteln müssen; die Einführung des unter dem Titel »Einigkeit« ins Leben gerufenen Blattes sei auf Schwierigkeiten gestoßen, sodaß fortwährend Geld habe zugeschossen werden müssen; deshalb hätten auch die Agitationsreisen nicht in der nötigen Ausdehnung gemacht werden können.

Auf dem Kongresse waren 28 Vertreter aus 16 Orten anwesend, doch sind dabei die Vororte von Berlin als selbständige Orte gezählt. Außer Berlin waren vertreten Königsberg, Halle, Solingen, Jüterbogk, Brandenburg, Braunschweig und Breslau. Die Zahl der Mitglieder wurde auch dieses Mal nicht angegeben, sodaß die Annahme nahe liegt, daß diese Zahl zurückgegangen ist, zumal einige Vertreter dies aus ihren Vereinen berichteten. Auch über Einnahmen und Ausgaben hat man jede Angabe vermieden. Die Thätigkeit der Vereine hat sich wesentlich auf Kampf gegen die Zentralverbände und die Generalkommission beschränkt, wenigstens wird von einer weiteren Wirksamkeit nicht berichtet. Auch in den Verhandlungen bildeten die Anklagen gegen diese den Hauptbestandteil und es wurde beschlossen, den Kampf rücksichtslos fortzusetzen. Man erklärte sich gegen Arbeitslosenunterstützung, da man damit nur dem Staate eine ihm obliegende Aufgabe abnehme und die Gewerkschaften durch Unterstützungseinrichtungen versumpften. Doch soll Reiseunterstützung an die beteiligten Vereine gezahlt werden. Bei Streiks sollen diese sich gegenseitig helfen, indem über die Aufbringung der Mittel jeder Ort und Beruf selbständig bestimmt. An die Geschäftskommission, deren Sitz in Berlin verbleibt, hat jeder Verein vierteljährlich für jedes Mitglied 5 Pf. abzuführen.

Der $dritte Kongreß$ ist vom 4. bis 6. April 1899 in Braunschweig abgehalten unter Beteiligung von 29 Delegierten aus 18 Orten und 13 Berufen. Die Anzahl der Mitglieder ist in Zeitungsberichten auf 5000 bezeichnet, doch wurden auf dem Kongresse Angaben nur über einzelne Vereine gemacht. Die Einnahmen haben einschließlich eines bis auf 100 Mk. zurückbezahlten Darlehens von 5200 Mk. 7345 Mk., die Ausgaben 6876 Mk. betragen. Der Preßfonds hatte eine Einnahme von 11129 Mk. gegen 10200 Mk. Ausgabe. Das Organ »Die Einigkeit« erscheint in einer Auflage von 5140; es wurde beschlossen, den Vereinen die obligatorische Einführung zu empfehlen. An die Geschäftskommission haben die Vereine für jedes Mitglied vierteljährlich 5 Pf. abzuführen. Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag wieder in den Angriffen gegen die Zentralorganisationen; es wurde beschlossen, »für die Zukunft jede Rücksicht auf ein friedliches Zusammenarbeiten fallen zu lassen«.

4. Der deutsche Buchdruckerverband[98].

Zu dem Verbande der sozialdemokratischen Gewerkschaften gehört seit einigen Jahren eine Vereinigung, die aus dem Grunde unser ganz besonderes Interesse und eine gesonderte Darstellung beanspruchen darf, weil sie am meisten sich nicht allein den für Deutschland als Vorbild anzuerkennenden englischen trade unions, sondern sogar dem Ideal nähert, welches man für eine Lösung der sozialen Frage im friedlichen Sinne als Ziel der Zukunft aufstellen muß. Dies ist der $deutsche Buchdruckerverband$.

[98] Als Quellen und Materialsammlungen sind zu bezeichnen einerseits $Karl Klimsch$: Adreßbuch der Buch- und Steindruckereien des Deutschen Reiches und andererseits die vom Vorstande des Gehülfenverbandes herausgegebene Schrift: Zur Arbeiterversicherung. Geschichte und Wirken des Unterstützungsvereins Deutscher Buchdrucker von 1866-1881. Daneben kommen die beiderseitigen Organe in Betracht, nämlich einerseits der »Correspondent für Deutschlands Buchdrucker und Schriftgießer« der seit 1863 in Leipzig, und zwar jetzt dreimal wöchentlich erscheint und andererseits bis 1888 die »Mitteilungen des Deutschen Buchdruckervereines« und seit 1889 die »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker«, welche ebenfalls in Leipzig erscheint. Als litterarische Bearbeitungen sind in erster Linie zu nennen 1. $Zahn$: Die Organisation der Prinzipale und Gehülfen im deutschen Buchdruckgewerbe im 45. Bande der Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Leipzig, Duncker & Humblot. 2. A. $Gerstenberg$: Die neuere Entwickelung des deutschen Buchdruckgewerbes in statistischer und sozialer Beziehung, Jena 1892, Gustav Fischer. Die statistischen Angaben sind in erster Linie der zur Feier des 25jährigen Bestehens des Verbandes herausgegebenen Festnummer des »Correspondent für Deutschlands Buchdrucker« vom 20. Mai 1891 entnommen; die neueren Daten verdanke ich den brieflichen Mitteilungen des Verbandsvorstandes.

Das Buchdruckgewerbe hat von je her insofern eine bevorzugte Stellung eingenommen, als der Beruf sich in den an seine Mitglieder zu stellenden Anforderungen weit über das gewöhnliche Niveau erhebt und deshalb eine führende Rolle in der Arbeiterbewegung in Anspruch nehmen darf. Andererseits hat dieser Umstand stets einen starken Zufluß von Arbeitskräften zur Folge gehabt, der dazu zwang, auf Schutzmittel gegen Ueberfüllung Bedacht zu nehmen.

Die älteste Form der Organisation war das sog. $Postulat$, so bezeichnet von dem Aufnahmeakte der Gesellen, von dem man den Ausdruck auf die ganze Einrichtung als solche übertrug. Durch diesen Akt wurde der in 5 Jahren ausgelernte Lehrling zum Gesellen und zugleich zum Mitgliede der $Gesellenbruderschaft$. Die letztere stand unter Aufsicht der Innung und sorgte für ihre Angehörigen durch Unterstützung bei Krankheiten, Unglücksfällen, Alter und Arbeitsunfähigkeit, insbesondere aber bei Reisen und sonstiger Arbeitslosigkeit durch das sog. $Viatikum$. Das Verhältnis zu den »Herren« war durch die $Buchdruckerordnung$ geregelt, die insbesondere genaue Vorschriften über Arbeitslohn und Arbeitszeit enthielt. Mit dem Beginne des jetzigen Jahrhunderts begann die Gesetzgebung diesen Gesellenverbindungen grundsätzlich feindlich gegenüber zu treten, man verbot größtenteils die Gesellenläden, legte die Unterstützungskassen und den Arbeitsnachweis in die Hände der Prinzipale, deren Vereine unangetastet bestehen blieben, und hob schließlich das ganze Postulat mit allen Einrichtungen auf. Seit im Jahre 1826 die Ersetzung der Handpresse durch die Maschinenschnellpresse begann, blieben auch die allgemeinen Folgen der Ersparnis von Arbeitskräften nicht aus, und um den sinkenden Preisen Rechnung zu tragen, nahm man seine Zuflucht zu einer stets wachsenden Einstellung von Lehrlingen, die man nicht völlig, sondern nur in einzelnen Zweigen der Thätigkeit ausbildete, um sie nach Ablauf ihrer Lehrzeit durch andere zu ersetzen.

Das Jahr 1848 gab dem schon lange gehegten Wunsche eines »nationalen Postulates« d. h. einer über ganz Deutschland erstreckten Organisation Gelegenheit zur Verwirklichung, und nach manchen lokalen Versuchen gelangte auf der von dem Heidelberger Gehülfenvereine auf den 11. Juni 1848 nach $Mainz$ berufenen Versammlung, auf welcher 10000 Gehülfen durch 44 Abgeordnete vertreten waren, der »$Deutsche Nationalbuchdruckerverein$« zur Existenz. Derselbe war $sowohl für Gehülfen als für Prinzipale$ bestimmt, und durch genaue Vorschriften über die Organisation, über Schiedsgerichte, Lehrlingswesen, Lohnberechnung, Unterstützungskassen und ein gemeinsames Organ war die Unterlage für eine wirksame Thätigkeit geschaffen. Während der neu gebildete Verein unter den Gehülfen überall begeisterte Zustimmung fand, war die Aufnahme unter den Prinzipalen geteilt und überwiegend ablehnend. Immerhin gelang es auf einer am 27. August 1848 in $Frankfurt$ zusammengetretenen von beiden Parteien beschickten Versammlung, den Plan eines allgemeinen deutschen Buchdruckervereins aufrecht zu erhalten, indem man die Mainzer Beschlüsse etwas zu Gunsten der Prinzipale umgestaltete. Aber leider gelang es nicht für dieses Ergebnis die Zustimmung der Mehrheit der Prinzipale zu gewinnen, und als man um zu einer Verständigung zu gelangen, Ende September 1848 in $Berlin$ von neuem zu einer gemeinsamen Versammlung zusammentrat, wurde dieselbe plötzlich seitens der Polizei aufgelöst. Die folgenden Jahre der politischen Reaktion haben dann sehr bald den letzten Rest der vorhandenen Organisationsansätze vernichtet. Nur der 1849 gegründete »Thüringische Buchdruckerverein«, dem Gehülfen und Prinzipale angehörten, und der verschiedene Unterstützungskassen besaß, erhielt sich bis in die neueste Zeit und neben den späteren Organisationen.

Erst nach Beginn der »Neuen Aera« nahm man seitens der Gehülfen den Gedanken eines, jedoch zunächst auf Gehülfen beschränkten, allgemeinen deutschen Verbandes wieder auf. Anfang 1862 bildete sich in Leipzig der »Fortbildungsverein für Buchdrucker«, der vom 1. Januar 1863 ab ein eigenes Organ, den »Correspondent, Wochenschrift für Deutschlands Buchdrucker und Schriftgießer« herausgab und die allgemeine Gewerkschaftsorganisation unter den Buchdruckern energisch in die Hand nahm. Im März 1866 erließ der Fortbildungsverein mit Genehmigung der sächsischen Regierung einen Aufruf zur Beschickung eines zu Pfingsten 1866 nach Leipzig berufenen deutschen Buchdruckertages, der dann vom 20. bis 22. Mai unter der Beteiligung von 34 Abgeordneten, die 3187 Gehülfen aus 185 Städten vertraten, stattfand. Der Kongreß beschloß die Gründung des $deutschen Buchdruckerverbandes$, dem jeder ausgelernte Buchdrucker oder Schriftgießer beitreten konnte.

Wegen des inzwischen ausgebrochenen Krieges trat der Verband erst mit dem 1. Januar 1867 ins Leben. Auf dem vom 11. bis 14. April 1868 in $Berlin$ tagenden zweiten deutschen Buchdruckertage waren 5000 Mitglieder durch 43 Abgeordnete vertreten, während der vom 9. bis 12. September 1871 in $Frankfurt$ a. M. abgehaltene dritte Buchdruckertag bei 50 Delegierten 6227 Mitgliedern in 38 Gauverbänden und 167 Lokalvereinen aufwies.

Die folgenden Verbandstage fanden statt: der IV. vom 21. bis 26. Juni 1874 in $Dresden$, der V. vom 24. bis 27. Mai 1876 in Leipzig.

Am 21. November 1878 wurde mit Rücksicht auf das Sozialistengesetz der Verband aufgelöst und gleichzeitig der $Unterstützungsverein deutscher Buchdrucker$ gegründet. Derselbe hat folgende Generalversammlungen abgehalten:

1. vom 2. bis 5. September 1879 in Hannover;

2. vom 30. August bis 2. September 1882 in Stuttgart;

3. vom 28. bis 31. Mai 1885 in Berlin;

4. vom 15. bis 17. Februar 1886 in Gotha;

5. vom 13. bis 15. März 1888 in Hamburg;

6. vom 23. bis 25. Juni 1891 in Berlin;

7. vom 28. Juni bis 2. Juli 1892 in Stuttgart.

Aus dem auf dem II. Verbandstage in Berlin beschlossenen Verbandsstatute ist folgendes hervorzuheben. Als $Zweck$ wird bezeichnet die materielle Besserung und geistige Hebung der Mitglieder und als $Mittel$:

1. die Vereinigung der Gehülfen, event. mit den Prinzipalen, zur Hebung und Förderung des Berufes, Feststellung und Aufrechterhaltung der entsprechenden Arbeitspreise, Sicherstellung gegen unbefugte und maßlose Konkurrenz, Abschaffung aller regelmäßigen Sonntagsarbeit;

2. gründliche Regelung bezw. Besserung des Lehrlingswesens;

3. Errichtung und Erweiterung von Kranken-, Invaliden- und Viatikumskassen, Regelung der weiteren Unterstützungskassen, Förderung von Produktivgenossenschaften;

4. Hebung und Förderung der geistigen Fähigkeiten, würdige Pflege der Kollegialität, Hebung der Moral, Anschaffung von Bibliotheken, Einführung von Unterrichtsstunden, wissenschaftlichen und technischen Vorträgen u. s. w., festes Zusammenhalten in allen Lagen und Gefahren des Berufes; gegenseitige Unterstützung.

An der Spitze des Verbandes stand eine fünfgliedrige Kommission und der Präsident. Organ ist der »Correspondent für Deutschlands Buchdrucker und Schriftgießer«.

Der Verband hat das so abgegrenzte Gebiet später ausgebaut. Zunächst wurde schon 1868 in Berlin die Gründung einer $Zentral-Invalidenkasse$ beschlossen, deren Mitgliedschaft seit dem 1. Januar 1876 obligatorisch ist. Da später der Betrieb der Geschäfte in Bayern verboten wurde, so errichtete man dort eine besondere Invalidenkasse für Bayern. Mit dem 1. Oktober 1875 trat eine $Reisekasse$ ins Leben, aus welcher reisende Mitglieder täglich 1 Mk. 25 Pf. erhalten. Die $Arbeitslosenunterstützung$ am Orte war schon 1875 von einer dazu bestellten Kommission, die vom 11. bis 15. April in Gotha tagte, beschlossen, wurde dann aber bei vorgenommener Urabstimmung abgelehnt. Auf dem vom 24. bis 27. Mai 1876 in Leipzig abgehaltenen V. Verbandstage wurde die Arbeitslosenunterstützung im Prinzip genehmigt und dieser Beschluß auf der vom 2. bis 5. September 1879 in Hannover abgehaltenen ersten Generalversammlung des »Unterstützungsvereins deutscher Buchdrucker« wiederholt, indem zugleich die baldige Gründung einer $Zentralkrankenkasse$ beschlossen wurde. Die Arbeitslosenunterstützung trat darauf mit dem 1. Januar 1880, die Zentralkrankenkasse mit dem 3. Juli 1881 in Thätigkeit. Auf der vom 28. bis 30. Mai 1885 in Berlin abgehaltenen III. Generalversammlung wurde dann auch die Einführung des $Rechtsschutzes$ beschlossen. Am 22. März 1873 wurde die Leipziger $Produktivgenossenschaft$ gegründet, doch wurde am 2. September 1879 deren Liquidation beschlossen und das Unternehmen im Oktober 1879 verkauft.

Die notwendige Ergänzung des Gehülfenverbandes war ein $Prinzipalverein$, der auf einer am 15. August 1889 in Mainz tagenden Versammlung unter dem Namen »Deutscher Buchdruckerverein«[99] von 85 Prinzipalen gegründet wurde. Der Vorstand aus 9 Mitgliedern hat seinen Sitz in Leipzig, mit einem besoldeten Sekretär. Das Organ waren zunächst die »Annalen der Typographie«, dann von 1875-1888 die »Mitteilungen des Deutschen Buchdruckervereins« und seit 1889 die »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker«.

[99] Wir werden uns mit dem deutschen Buchdruckerverein noch an anderer Stelle (vgl. unten III. Teil) zu beschäftigen haben; hier ist über denselben nur dasjenige mitzuteilen, was zum Verständnisse seines Verhältnisses zu der Gehülfenorganisation erforderlich ist.

Als $Zweck$ bezeichnete der Verein neben einer »geordneten Organisation« auch »die thunlichste Förderung der materiellen und geistigen Interessen der Gehülfen, worin der Verein sowohl eine zeitgemäße Berechtigung, als auch das eigene Interesse seiner Mitglieder erkennt«; aber die zu diesen Zwecken zu gründenden Kassen für Kranken-, Begräbnis-, Witwen-, Invaliden- und Reise-Unterstützung sollen $allen$ Gehülfen zu Gute kommen, und der Verein will deshalb »mit aller Energie den Bestrebungen der Gehülfen-Vereine entgegentreten, die die Unterstützung aus solchen Kassen, namentlich die Gewährung des Reisegeldes nur ihren eigenen Mitgliedern gewähren wollen«.

Diese feindliche Haltung gegen den Gehülfenverband zeigte sich denn auch sofort darin, daß der Vorstand sich im Oktober 1889 nicht an diesen, sondern an $alle$ Gehülfenvereine Deutschlands mit der Aufforderung wandte, »sich darüber zu äußern, in welcher Weise der Deutsche Buchdruckerverein nach ihrer Ansicht das Interesse der Gehülfen fördern könne«. Aber der Gehülfenverband erreichte es, daß diese Anfragen mit der einzigen Ausnahme des Leipziger Buchdruckervereins unbeantwortet blieben. Der Hamburger Gehülfenverein gab der herrschenden Stimmung Ausdruck durch die Antwort seines Vorsitzenden: »Wünsche, die die Gehülfenschaft bei Beratung der Statuten Ihres Vereins geltend machen möchte, kann ich mich nicht veranlaßt fühlen zu deklarieren, denn nach meiner Ueberzeugung ist die Zeit vorüber, wo man in patriarchalischer Weise Wünsche an den Stufen des Thrones niederlegte, sondern jetzt verständigt man sich auf der Grundlage, daß alle Menschen gleichberechtigt sind, ob Arbeitgeber und -nehmer«.

Die gegenseitigen Streitigkeiten setzten sich ununterbrochen fort, insbesondere als die wichtige Frage der $Lohnregulierung$ immer brennender wurde. Man bezahlte den Lohn einerseits in dem »gewissen Gelde«, d. h. einem festen Wochensatze, andererseits aber nach der Arbeitsleistung als Akkordlohn. Die Gehülfen forderten nun nicht nur eine Erhöhung des Lohnes, sondern eine ihnen günstigere Art der Berechnung, indem an die Stelle des »1000 n-Tarifes«, nach welchem der Raum nach dem Normalmaße des n gemessen wird, der »Alphabet-Tarif«, bei welchem die Gesamtheit der Buchstaben des Alphabetes die Einheit bildet, treten sollte. Der Prinzipalverein war nun zu einem Entgegenkommen an sich bereit, lehnte aber jede Verhandlung mit dem Gehülfenverbande, obgleich demselben die Mehrheit aller Gehülfen angehörte, ab und forderte die gesamte Gehülfenschaft auf, Vertreter zu wählen. Diese Wahl wurde aber fast überall abgelehnt, und nachdem der von dem Gehülfenverbande aufgeteilte Tarif von dem Prinzipalvereine verworfen war, kündigten zunächst in Leipzig die große Mehrzahl der Gehülfen zum 1. Februar 1873. Die Leipziger Prinzipale wandten sich hierauf an den Prinzipalverein mit dem Antrage, gemäß des Vereinsstatutes nunmehr die Entlassung aller Mitglieder des Gehülfenverbandes herbeizuführen. Der Vereinsvorstand stimmte auch diesem Verlangen zu, aber thatsächlich wurde ihm nur sehr lässig Folge gegeben, so daß die Aussperrung nur etwa 2000 Gehülfen umfaßte. Angesichts dieser Verhältnisse sah sich der Prinzipalverein zum Rückzuge gezwungen und nachdem man im wesentlichen den Forderungen des Gehülfenverbandes hatte nachgeben müssen, die eine Lohnerhöhung um etwa 20-25% darstellten, wurde am 21. April 1873 die Arbeitseinstellung und Aussperrung für beendigt erklärt. Der neue Normaltarif wurde, nachdem eine vom 1.-5. Mai 1873 in Leipzig abgehaltene gemeinsame Versammlung ihn endgültig festgestellt hatte, am 9. Mai 1873 allgemein eingeführt.

Der Tarif wurde zunächst für die Zeit bis zum 1. Juli 1876 vereinbart, doch sollte er, falls nicht von einer der beiden Parteien bis zum 1. April 1876 die Kündigung erfolgt wäre, fortbestehen und nur durch vierteljährliche Kündigung aufgehoben werden können. Um Streitigkeiten zu entscheiden wurde für jeden der 12 Kreise, in welche man das deutsche Reich einteilte, ein $Schiedsamt$ eingerichtet, bestehend aus 3 Prinzipalen und 3 Gehülfen; den Vorsitz führt ein Prinzipal, falls die Klage von einem Gehülfen ausgeht, und umgekehrt. Auch Nichtverbandsmitglieder dürfen sich an das Schiedsamt wenden. Als Berufungsinstanz gilt das aus je einem von den Kreisen gewählten Prinzipal- und Gehülfenvertreter gebildete $Einigungsamt$ in Leipzig. Falls von einer der beiden Parteien eine Abänderung des Tarifes verlangt wird, tritt das Einigungsamt als $Tarif-Revisionskommission$ in Thätigkeit, doch sind deren Beschlüsse der Abstimmung seitens der Kreise zu unterwerfen.

Aber hatte man auf diese Weise der Entstehung von Streitigkeiten theoretisch auf das Beste vorgebeugt, so scheiterte doch die Sache bald daran, daß der Prinzipalverein nicht allein zu wenig Mitglieder besaß, um seinen Beschlüssen den erforderlichen Nachdruck zu geben, sondern sich nicht einmal imstande zeigte, seine eigenen Mitglieder zur Anerkennung seiner Abmachungen zu zwingen. Dazu kam die in den nächsten Jahren ungünstige allgemeine Geschäftslage, und obgleich die Gehülfen sich sowohl 1876 als 1878 den von den Prinzipalen beantragten und von der Tarifrevisionskommission beschlossenen Lohnherabsetzungen fügten, wobei insbesondere der Verbandsvorstand Ehrlichkeit und Einfluß genug bewies, um selbst einzelne Widerstände zu beseitigen, ließ man doch 1878 die $Schiedsämter$ und das $Einigungsamt$ wieder fallen und übertrug die Verhandlung über Tarifänderungsanträge einer $besonderen Tarifrevisionskommission$ aus 24 Mitgliedern. Der neue Tarif trat mit dem 1. Oktober 1878 in Kraft, nachdem er in Urabstimmung von 254 Prinzipalen gegen 16 und von 2832 Gehülfen gegen 537 angenommen war, aber thatsächlich wurde er nur in der Minderzahl der Geschäfte eingeführt, und eine 1879 vorgenommene Umfrage ergab, daß er unter 2715 Prinzipalen nur von 654 beobachtet wurde, ja an verschiedenen Orten z. B. Berlin hatten sich besondere Prinzipalvereine gebildet, die sich in Gegensatz zu dem Hauptverein stellten.

Eine schwere Krisis und bedauerliche Unterbrechung des bisherigen erfreulichen Fortschrittes brachte die Zeit des $Sozialistengesetzes$. Wie die sächsischen Behörden sich überhaupt vor fast allen übrigen dadurch nicht zu ihrem Ruhme ausgezeichnet haben, daß sie unter der Herrschaft des Gesetzes Alles unterdrückten, was irgendwie nach Arbeiterorganisation und Arbeiterbewegung aussah, so glaubten sie auch hier die Sozialdemokratie dadurch zu schädigen, daß sie ihren gefährlichsten Gegner vernichteten. Um derartigen Angriffen und dem Verdachte, daß politische Zwecke verfolgt würden, thunlichst vorzubeugen, beschloß, wie schon erwähnt, der Verband am 21. November 1878 seine Auflösung, indem gleichzeitig der lediglich die Unterstützung seiner Mitglieder bezweckender »$Unterstützungsverein Deutscher Buchdrucker$« mit dem Sitze in Leipzig gegründet wurde. Aber dieser Vorsicht ungeachtet wurde der neue Verein am 5. März 1879 polizeilich aufgelöst. Derselbe verlegte deshalb seinen Sitz nach Stuttgart, wo man mehr sozialpolitisches Verständnis zeigte. Auch in Bayern wurde jetzt plötzlich der Verband für einen solchen politischen Karakters erklärt und den bayrischen Vereinen die Beteiligung untersagt, bis man sie 1889 wieder gestattete. Aehnliches bereitete man 1885 in Preußen vor, sah aber merkwürdigerweise von weiteren Schritten ab, als der Verband seinen $Sitz nach Berlin verlegte$; nur die dem Verbande angehörige Invalidenkasse blieb in Stuttgart.

Die neue $Sozialversicherungsgesetzgebung$ bot zunächst erhebliche Schwierigkeiten für das Kassenwesen des Verbandes, doch gelang es sich derselben anzupassen und daraufhin war die Wirkung ähnlich wie bei den Hirsch-Duncker'schen Vereinen, daß die Arbeiter sich um so stärker beteiligten, um den Zwangskassen zu entgehen.

Nachdem man einige Jahre ohne schiedsgerichtliche Instanz gelebt hatte, machte sich deren Notwendigkeit von neuem zwingend geltend, und nach einer seitens der Gehülfen Anfang 1886 erfolgten Kündigung des Tarifes trat man am 16. August 1886 in Leipzig zu Verhandlungen zusammen, die neben einer geringen Lohnerhöhung und anderen Aenderungen zu einer $Wiederherstellung der lokalen Schiedsgerichte und des Einigungsamtes$ als Berufungsinstanz führten, doch sollten bei den Wahlen nur diejenigen Prinzipale und Gehülfen stimmberechtigt sein, die den Tarif anerkannten und nach demselben arbeiteten. Hierdurch wurde ein ganz neues Organ geschaffen, nämlich die $Tarifgemeinschaft$, eine Vereinigung von Prinzipalen und Gehülfen, die den beiderseitigen Vereinen mit einer gewissen Selbständigkeit gegenübersteht.

Ein weiteres wichtiges Ergebnis dieser Verhandlungen bestand in der Festsetzung einer $Skala über das Verhältnis der Lehrlinge$ zu den Gehülfen, die innerhalb 6 Jahren durchgeführt werden sollte[100].

[100] Nach derselben durften gehalten werden:

I. Setzer: II. Drucker: auf -- bis 3 Geh. 1 Lehrl. auf -- bis 2 Geh. 1 Lehrl. auf 4 " 7 " 2 " auf 3 bis 5 " 2 " " 8 " 12 " 3 " " 6 " 9 " 3 " " 13 " 18 " 4 " " 10 " 14 " 4 " " 19 " 24 " 5 " " 15 " 20 " 5 " " 25 " 30 " 6 " auf fernere 8 Geh. 1 Lehrl. mehr. auf fernere 6 Geh. 1 Lehrl. mehr.

In noch höherem Grade, als bei den Gehülfen, führte die Einführung der staatlichen Zwangsversicherung für den Prinzipalverein eine Stärkung herbei, indem dessen Mitgliederzahl von 277 im Jahre 1885 sich 1886 plötzlich auf 1104 erhob. Aber man that jetzt einen verhängnisvollen Schritt. Durch das Unfallversicherungsgesetz waren die sämtlichen Prinzipale zu einer neuen Zwangsvereinigung, der Berufsgenossenschaft, zusammengeschlossen und so mochte der Gedanke nahe liegen, den bestehenden Verein an diese anzuschließen. In der That ging man diesen Weg, indem man in Anlehnung an die 9 Sektionen der Berufsgenossenschaft auch 9 Sektionen des Vereins bildete und beide örtlich zusammenfallen ließ, ja man machte die Sektionsvorstände der ersteren zugleich zu solchen des letzteren. Das war aber ein schwerer Fehler, denn auf diese Weise legte man wichtige Aufgaben zum Teil in die Hände von Personen, die zu ihrer Erfüllung durchaus nicht geneigt waren und dem Vereine und seiner verständigen sozialpolitischen Tendenz völlig ablehnend, ja feindlich gegenüberstanden.

Das sollte sich sofort zeigen bei der Ausführung der getroffenen Vereinbarungen. Wie auf allen Gebieten der Sozialpolitik die Industriellen in Rheinland-Westfalen sich stets als Vertreter des engherzigsten Unternehmerstandpunktes erwiesen haben, so fand auch hier die auf Verständigung mit den Gehülfen gerichtete Haltung des Prinzipalvereins bei den Prinzipalen in Rheinland-Westfalen die entschiedenste Mißbilligung, und da sie in der rheinisch-westfälischen Sektion der Berufsgenossenschaft die Mehrheit hatten, so war es begreiflich, daß deren Vorstand sich zum Organ der Opposition machte, ja dieser Widerstand ging so weit, daß die Sektion nicht allein auf ihrer Weigerung, den vereinbarten Tarif einzuführen, selbst dann verharrte, als der Prinzipalverein ihn in formgerechter Abstimmung mit 214 gegen 93 Stimmen angenommen hatte, sondern sogar eine regelrechte Agitation gegen denselben einleitete. Der Vereinsvorstand war außer stande, diesen Widerstand zu brechen und die getroffene Vereinbarung bei seinen Mitgliedern zur Anerkennung zu bringen. Es war deshalb ein Beweis großer Selbstverleugnung, daß der Gehülfenverband sich in neue Unterhandlungen einließ, die dahin führte, daß man sich über einen neuen Tarif einigte, der mit dem 1. Januar 1889 in Kraft trat.

Aber dieser wurde bald von den Gehülfen gekündigt, und erst nach langen Verhandlungen, die vom 11.-14. September 1889 in $Stettin$ stattfanden, gelangte man endlich zu einem Abkommen, welches vom 1. Oktober 1890 ob gelten sollte und insbesondere den wichtigen Beschluß enthielt, daß die tariftreuen Prinzipale nur solche Gehülfen beschäftigen sollten, die nachweislich zu tarifmäßigen Bedingungen gearbeitet haben und in tariftreuen Geschäften ausgebildet sind, wie man es ebenso den Gehülfen zur Pflicht machte, nur bei tariftreuen Prinzipalen in Arbeit zu treten. Man hatte nämlich längst eingesehen, daß der Interessengegensatz nicht bestehe zwischen Prinzipalen und Gehülfen, sondern zwischen diesen beiden Klassen, soweit sie ihr wahres Interesse im Auge haben, auf der $einen$, und den Tarifgegnern unter Prinzipalen und Gehülfen auf der $andern$ Seite. Der schlimmste Feind der gemeinsamen Interessen ist die Schmutzkonkurrenz, welche die Preise drückt; ihr kann man nur durch gemeinsame Thätigkeit entgegentreten.

Um $Tarifverhandlungen$ leichter zum Abschluß bringen zu können, wurde von den Gehülfen eine Aenderung dahin beantragt, daß $an Stelle der Gesamtheit der Prinzipale und Gehülfen vielmehr die beiderseitigen Organisationen als vertragschließende Teile treten$ sollten, doch wurde der Antrag von den Prinzipalen abgelehnt. Dagegen wurde ein ganz neues Prinzip in den Stettiner Tarif eingeführt, indem es dort in § 32 heißt: »Der Prinzipal ist verbunden, die bei ihm konditionierenden Gehülfen voll zu beschäftigen und dieselben bei unzureichender Arbeit für etwaige Zeitversäumnis nach dem Durchschnittsverdienste der letzten 30 Arbeitstage zu entschädigen.«

Den lokalen Schiedsgerichten hat man an einzelnen Orten, so z. B. in Leipzig, einen $gemeinsamen Arbeitsnachweis$ angeschlossen, der unter einem vom Schiedsgerichte gewählten, aus einem Prinzipal und einem Gehülfen bestehenden Vorstande durch einen Gehülfen besorgt wird, wobei die Reihenfolge der Anmeldungen entscheidet; für jede erfolgreiche Anmeldung sind 50 Pf. zu entrichten. Leider haben die Leipziger Gehülfen diesen gemeinsamen Arbeitsnachweis nach einiger Zeit gekündigt und einen solchen einseitig eingerichtet, doch sind sie hierbei von dem Einigungsamte nachdrücklich bekämpft. Abgesehen von diesem Falle haben sich die Gehülfen regelmäßig durchaus den getroffenen Abmachungen gefügt, während es dem Prinzipalverein nur selten gelungen ist, seine Mitglieder zur Befolgung derselben anzuhalten.

Hatte sich bisher die Entwickelung im Buchdruckergewerbe durchaus in einer Richtung vollzogen, welche die besten Hoffnungen für die Zukunft gestattete, so wurde dieselbe leider durch den großen Streik von 1891 in höchst bedauerlicher Weise unterbrochen. Angesichts der großen und immer mehr steigenden Arbeitslosigkeit[101] und der zunehmenden Lehrlingszüchterei[102] hatte die in Berlin vom 23. bis 25. Juni 1891 abgehaltene VI. Generalversammlung des U. V. D. B. beschlossen, an der schon früher angeregten Forderung einer Herabsetzung der bis dahin üblichen Arbeitszeit von 10 auf 9 Stunden, sowie der energischen Durchführung des Tarifs seitens der Prinzipale mit Nachdruck festzuhalten. In Ausführung dieser Beschlüsse hatte man am 1. Juli 1891 den Tarif gekündigt, so daß dessen Gültigkeit am 1. Januar 1892 ablief[103].

[101] Nach den sehr wertvollen von dem Verbande geführten Tabellen hat die Zahl der Arbeitslosen in den Jahren 1880-1893 zwischen 5 und 9% geschwankt, ist aber im Durchschnitt stets gestiegen. Die an Arbeitslose gewährte Unterstützung belief sich 1890 auf 180000 Mk.

[102] Dieselbe wird vorzugsweise in den kleinen Druckereien betrieben. Nach der Reichsstatistik von 1895, Tab. XIII, kommt in Deutschland ein Lehrling im Großbetriebe auf 5,35, im Kleinbetriebe auf 1,33 Gehülfen. Die späteren Zählungen haben Lehrlinge und Gehülfen nicht getrennt, doch ist das Verhältnis zweifellos nicht günstiger geworden, viele kleine Druckereien arbeiten fast nur mit Lehrlingen. Vergl. hierzu die Seite 265 mitgeteilte Lehrlingsskala.

[103] Seitens der Prinzipale würde dies allerdings bestritten, indem man die §§ 40 und 42 des Tarifs, welche bestimmen, daß derselbe so lange in Gültigkeit bleibe, bis eine Aenderung beschlossen sei, dahin auslegte, daß der Tarif nicht einseitig aufgehoben, sondern nur durch eine beiderseitige Vereinbarung beseitigt werden könne. Diese Auffassung erscheint jedoch unberechtigt, zumal es dem Prinzipalverein keineswegs gelungen war, die Ausführung des Tarifes bei seinen Mitgliedern durchzusetzen. Vergl. $Gerstenberg$ a. a. O., S. 170.

Die Tarifkommission, die nach den bestehenden Vereinbarungen nunmehr die Feststellung eines neuen Tarifes zu betreiben hatte, tagte vom 6. bis 8. Oktober 1891 in Leipzig. Die Gehülfen forderten einerseits Herabsetzung der Arbeitszeit auf 9 Stunden und andererseits, um den dadurch entstehenden Ausfall auszugleichen, eine Lohnerhöhung von 10%. Die Prinzipale waren zu einer Lohnerhöhung von 7-1/2% bereit, lehnten aber die Verkürzung der Arbeitszeit entschieden ab. Da nun aber die Gehülfen aus dem angegebenen Grunde, nämlich um der Arbeitslosigkeit zu steuern, gerade auf den letzteren Punkt das Hauptgewicht legten und deshalb glaubten, mindestens eine Herabsetzung auf 9-1/2 Stunden bei Erhöhung der Grundpositionen um 5% festhalten zu müssen, während die Prinzipale hierauf nicht eingehen wollten, so mußten die Verhandlungen abgebrochen werden, indem zugleich die Gehülfenmitglieder der Tarifkommission ihr Mandat für erloschen erklärten.

Auf Veranlassung des U. V. D. B. fanden am 22. Oktober 1891 an allen Orten Buchdruckerversammlungen statt, welche beschlossen, überall da, wo die Forderungen nicht bewilligt würden, am 24. desselben Monats die Arbeit zu kündigen. Dies wurde denn auch ausgeführt, und da dem Beschlusse fast überall Folge gegeben wurde, so konnte der Vorstand am 28. Oktober bekannt machen, daß mehr als 12000 Gehülfen in Kündigung ständen, während etwa 3000 die Forderungen bewilligt erhalten hätten.

Aber die Gehülfen hatten sich zu sehr auf ihre wohlgefüllten Kassen verlassen und im übrigen die Zeit des Kampfes ungünstig gewählt. Bald machte eine Anzahl von Gehülfen in den kleinen Druckorten die Kündigung rückgängig, so daß nur etwa 8 bis 9000 den Streik durchführten. Ebenso war die anfangs gezahlte Unterstützung von täglich 2 Mk. zu hoch, als daß sie nicht bald zu einer Erschöpfung der Kasse hätte führen müssen. Allerdings erhielten die Gehülfen Unterstützung aus Arbeiterkreisen aller Länder, insbesondere von den englischen trade unions 3520 Pfd. St., außerdem aber aus fast allen Staaten Europas, sowie aus Amerika und Australien, so daß der Rechenschaftsbericht für die Zeit vom 1. April 1891/92 als Ergebnis der »freiwilligen Sammlungen« 270361 Mk. aufführen konnte. Aber diese Anlehnung an die internationale Arbeiterbewegung, ja geradezu eine Hinneigung zu einem Anschlusse an die Sozialdemokratie[104], wie sie je länger um so entschiedener in dem Organe der Gehülfenschaft, dem »Korrespondent«, hervortrat, trug dazu bei, den Gehülfen die Sympathien in der öffentlichen Meinung und bei den Regierungen zu rauben. Insbesondere die letzteren nahmen eine feindselige Haltung ein und haben dadurch wesentlich dazu beigetragen, den Ausstand zum Scheitern zu bringen. So wurde in Stuttgart, wo der Sitz der Verbandsinvalidenkasse sich befand, in Anlaß eines Beschlusses, derselben 24000 Mk. zu Unterstützungszwecken zu entnehmen, die Sequestrierung der Kasse verfügt. Vor allem aber nahm die preußische Polizei den Kampf auf. Auf eine Eingabe des Prinzipalvereins au den Minister des Innern vom 4. Dezember 1891, in welcher die Auszahlung von Streikgeldern als statutenwidrig angefochten wurde, erhielt derselbe am 12. desselben Monats eine zustimmende Antwort, und am 30. desselben Monats wurde dem Vorstande des U. V. durch Verfügung des Polizeipräsidenten in Berlin die weitere Gewährung von Unterstützungen aus Vereinsmitteln an Streikende, zugleich aber auch die fernere Erhebung von Extrasteuern verboten. Dabei stützte man sich auf eine Bestimmung des Statuts, deren Aenderung bereits durch die Generalversammlung beschlossen war. Die Genehmigung dieser Aenderung war auch schon beim Minister nachgesucht und von diesem in einem Reskripte vom 6. Oktober 1891 insofern in Aussicht gestellt, als nur noch geringfügige redaktionelle Aenderungen erfordert wurden. Jetzt wurde die Genehmigung zunächst hinausgezögert und dann gänzlich verweigert[105]. Das ganze Verfahren des Polizeipräsidenten ist später auf erhobene Verwaltungsklage durch die Urteile des Bezirksausschusses vom 29. März 1892 und des Oberverwaltungsgerichts vom 5. Januar 1893 für ungesetzlich erklärt, aber damit konnte natürlich die einmal eingetretene Schädigung nicht wieder beseitigt werden.

[104] Auf sozialdemokratischer Seite hat man später behauptet, auf das Bedenken der ungünstigen Zeitverhältnisse hingewiesen und vom Streik abgeraten zu haben. Vgl. A. $Braun$ im Sozialpolit. Zentralblatt Nr. 4 vom 25. Januar 1892.

[105] Die vorstehende Darstellung stützt sich auf $Gerstenberg$ a. a. O., S. 175 ff., wo das Nähere nachzulesen ist.

Das Verfahren des Ministers des Innern stand hierbei in einem wunderbaren Gegensatze zu demjenigen des Handelsministers Freiherrn von $Berlepsch$, der sich durch Vermittelung des Privatdozenten Dr. v. $Schultze-Gävernitz$ in Leipzig bereit erklärte, unter der Voraussetzung der Zustimmung beider Teile eine Vermittelung zu übernehmen. Aber ebenso, wie die schon vorher von privater Seite ($Freund$ und $Böhmert$) angebotene Vermittelung, scheiterte auch dieser Versuch daran, daß die Prinzipale erklärten, von ihrem Standpunkte nicht abgehen zu können.

Unter diesen Umständen blieb den Gehülfen nichts übrig, als nachzugeben, und nachdem am 10. Januar 1892 eine Konferenz von Vertretern der bedeutendsten Druckorte die Notwendigkeit einer Beendigung des Streiks anerkannt hatte, wurde am 13. desselben Monats von einer gemeinsamen Versammlung der beiderseitigen Vertreter ein $Abkommen$ geschlossen, welches nach den beiden Hauptunterhändlern $Döblin$ und $Büxenstein$ benannt wird. Von denselben wurde die Wiederaufnahme der Arbeit unter den Bedingungen des alten Tarifs vereinbart. Nachdem die der Form halber noch vorbehaltene Zustimmung der einzuberufenden Gehülfenversammlungen am 16. Januar erteilt war, wurde am 18. desselben Monats der Streik von beiden Seiten formell für beendigt erklärt.

Der durch 10 Wochen fortgesetzte Ausstand, der übrigens von den Gehülfen unter strenge Fernhaltung aller Gesetzwidrigkeiten geführt ist, hat denselben außerordentlich hohe Opfer gekostet. Allerdings scheint die im »Korrespondent« (Nr. 117 von 1893) angegebene Nummer von 2741119 Mk. sehr hoch zu sein, aber immerhin ergeben die Rechnungsablagen eine Gesamtausgabe der Verbandskasse von 999610 Mk., wobei die lokalen Aufwendungen nicht einbegriffen sind[106].

[106] Eine eingehende Darstellung des Streiks und der Verhältnisse, die ihm zu Grunde lagen, giebt $Tiedemann$ in der Zeitschr. f. d. ges. Staatswissenschaft, Jahrg. 53, S. 209 bis 286. Der Verfasser macht den Gehülfen den Vorwurf, daß sie in Stettin ihre übrigen Forderungen aufgegeben hätten zu Gunsten des Zugeständnisses, künftig den Tarif durch Vereinbarungen der beiderseitigen Verbände festzusetzen. Dies sei allerdings ein äußerst wertvolles Prinzip, aber die Entwicklung sei in Deutschland noch nicht so weit vorgeschritten, daß es durchführbar erschiene. So habe denn auch der Erfolg bewiesen, daß die Durchführung seitens des Prinzipalvereins kaum ernsthaft versucht sei. Ferner hätten sie dadurch, daß sie den in Stettin vereinbarten Tarif auf 2 Jahre festgelegt hätten, den Prinzipalen die Möglichkeit gegeben, sich auf den schon damals zu erwartenden Streik in ausgiebigster Weise zu rüsten, was auch dadurch geschehen sei, daß, soweit irgend möglich, alle Aufträge vorher erledigt und so künstlich für die Dauer des Streiks eine Zeit der Geschäftsstille geschaffen sei. Das unbegreifliche Eingreifen des Preußischen Ministers des Innern sei darauf zurückzuführen, daß dort sich die später herrschend gewordene Politik der Bekämpfung aller Arbeiterorganisationen bereits damals geltend gemacht habe. In der That sei durch dieses Vorgehen, obgleich es bei der bereits eingetretenen Erschöpfung der Kasse einen wirklichen Einfluß auf das Ergebnis des Streiks kaum mehr gehabt habe, eine tiefe Erbitterung der bis dahin antisozialistischen Buchdrucker und ihre Ueberführung in das Lager der Sozialdemokratie bewirkt. Der Verband habe jetzt, unter dem Drucke der Verhältnisse, sein früheres und durchaus notwendiges Prinzip, nur solchen Mitgliedern Beitritt zu gestatten, die zu den tarifmäßigen Preisen arbeiteten, fallen gelassen und sei damit dem Ideale eines Gewerkvereins untreu geworden. Das Hauptziel müsse sein, der verhängnisvollen Lehrlingszüchterei entgegen zu wirken.

Das bisherige günstige Verhältnis zwischen Prinzipalen und Gehülfen war naturgemäß jetzt völlig zerstört. Allerdings wollte der Prinzipalverein die frühere Tarifgemeinschaft fortsetzen und forderte am 8. April 1892 die Gehülfen auf, an Stelle der früheren Vertreter, die wie erwähnt, ihre Aemter am 22. Oktober 1891 niedergelegt hatten, andere zu wählen. Nachdem man sich zunächst dieser Wahl zu entziehen gesucht hatte, empfahl man dann, überall die Wiederwahl der früheren Vertreter, die dann auch fast überall mit großer Mehrheit erfolgte. Obgleich die Gehülfenschaft hierbei offenbar durchaus in ihrem Rechte war, erklärte der Vorstand des Prinzipalvereins diese Wahl für eine Ablehnung der Tarifgemeinschaft und $lösten die Tarifkommission einseitig auf$.

Auf der am 19. Juni 1892 in Breslau abgehaltenen Generalversammlung wurde dieses Vorgehen des Vorstandes vielfach angegriffen, dann aber doch beschlossen, sich auf den Boden der geschaffenen Thatsachen zu stellen und unter Vorbehalt späterer Vereinbarungen mit der Gehülfenschaft zunächst selbständig gewisse Aenderungen des alten Tarifes vorzunehmen, von dem später die Gehülfen behaupteten, daß sie eine durchschnittliche Herabsetzung um 10-15% bedeuteten. Doch ist das Inkrafttreten dieses Tarifs bisher hauptsächlich durch den Widerstand der Berliner und Stuttgarter Prinzipale gehindert. Außerdem beschloß man die Begründung einer $Unterstützungskasse für arbeitslose Gehülfen$, zu der die Gehülfen wie die Prinzipale je 10 Pfennig wöchentlich beizusteuern haben. Dafür wird ein Tagegeld von 1 Mk. bis zu 140 Tagen gewährt, doch ist den Gehülfen keine beschließende Mitwirkung bei der Verwaltung eingeräumt. Trotz des Widerspruches der Gehülfen ist diese Kasse am 1. Januar 1893 ins Leben getreten und mit derselben zugleich eine $Invalidenzuschußkasse$ in der Art verbunden, daß die Mitgliedschaft der einen Kasse die der anderen nach sich zieht.

Nach den Erfahrungen, welche die Gehülfenschaft hinsichtlich des Eingreifens der staatlichen Behörden gemacht hatte, war es ihr nicht zu verdenken, daß sie versuchte, eine dieser Störung weniger ausgesetzte Organisation zu schaffen. Der bisherige Unterstützungsverein hatte die juristische Form einer eingeschriebenen Hülfskasse gehabt und war deßhalb den Bestimmungen des Gesetzes vom 7. April 1876 insbesondere auch hinsichtlich der obrigkeitlichen Bestätigung der Statuten (§ 4) unterworfen gewesen. Um dem zu entgehen, beschloß man auf der 7. Generalversammlung, die vom 28. Juni bis 2. Juli 1892 in Stuttgart stattfand, die $Auflösung des Unterstützungsvereins$ und die Neugründung des »$Verbandes deutscher Buchdrucker$«, indem man damit an die frühere Entwicklung bis zum Jahre 1878 anknüpfte. Bei der statutengemäß über diesen Beschluß vorgenommenen Urabstimmung in den Tagen vom 17. bis 21. November 1892 wurde derselbe mit 13085 von 13722 abgegebenen Stimmen genehmigt.

Gleichzeitig beschloß man die bisher bestehenden $einzelnen Kassen aufzulösen$ und deren Leistungen alle auf die einzige allgemeine Verbandskasse zu übernehmen. Um staatlichen Eingriffen sich zu entziehen, wurde zugleich beschlossen, die $Unterstützungen$ künftig $in das diskretionäre Ermessen des Vorstandes zu stellen$ und ihnen dadurch den Karakter eines Rechtsanspruches zu nehmen, eine höchst bedenkliche Maßregel, die nur durch den äußern Zwang entschuldigt werden kann.

Ausgeführt wurde dieser Auflösungsbeschluß zunächst nur hinsichtlich der $Kranken- und Begräbniskasse$, die ihn in ihrer am 13. November 1892 in Berlin abgehaltenen Generalversammlung bestätigte. Man wollte dabei zugleich den Erschwerungen des neuen Krankenversicherungsgesetzes entgehen und faßte ins Auge, den Mitgliedern zu den aus den Zwangskassen bezogenen Krankengeldern einen Zuschuß zu geben, und zwar in Höhe von wöchentlich 7 Mk. bei einem Wochenbeitrage von 30 Pfennig. Die dem Vorstande übertragene Liquidation der bisherigen Kasse war am 20. Juni 1894 beendigt, und da mit verschiedenen Ausnahmen die Mitglieder auf den ihnen statutengemäß zustehenden Rest des verbleibenden Vermögens zu Gunsten des Verbandes verzichteten -- wobei die Einzelnen Beträge von 60-80 Mk. aufgaben -- so konnte demselben der Betrag von 276923 Mk. 51 Pfennig zugeführt werden. Ein Beispiel anerkennenswerther Opferwilligkeit!

Hinsichtlich der $Zentral-Invalidenkasse$, deren Sequestration durch einen am 18. März 1892 abgeschlossenen Vergleich beendigt war, beschloß man, die Kasse zwar einstweilen fortbestehen zu lassen, solange nicht von den Behörden weitere Schwierigkeiten gemacht würden, im letzteren Falle aber gleichfalls die Auflösung herbeizuführen. Die Prinzipale suchten dann durchzusetzen, daß auch die aus dem Verbande ausgeschiedenen Buchdrucker an der Kasse teilnehmen dürften, und da ein gerichtliches Urteil dieser Auffassung beitrat, die Verbandsmitglieder aber die Vorteile der Kasse den nicht organisierten Gehülfen nicht zukommen lassen wollten, so beschloß die am 3. Juli 1893 in Weimar abgehaltene außerordentliche Generalversammlung die Liquidation der Kasse. Aehnlich erging es der Invalidenkasse, welche der Gau Bayern für sich gegründet hatte; auch hier erfolgte wegen des gleichen Grundes in der Ostern 1893 in München abgehaltenen Generalversammlung die Liquidation. Die Aufgaben beider Kosten wurden auf die Verbandskasse übernommen.

Hinsichtlich des Tarifs protestirte der Verband gegen dessen einseitige Festsetzung durch die Prinzipale, bevollmächtigte aber seinen Vorstand, mit den letzteren eine Vereinbarung zu treffen.

Ebenso erhielt der Vorstand den Auftrag, mit den übrigen graphischen Arbeiterorganisationen (Schriftschneiderei, Holzschneiderei, Messinglinienfabrikation, Stein-, Metall- und Farbdruckerei), zum Zweck der Abschließung eines Vertrages über gegenseitige Unterstützung in Streikfällen in Verhandlungen zu treten.

Wie schon an anderer Stelle erwähnt, hat sich der Verein auch auf dem vom 13. bis 18. März 1892 in Halberstadt abgehaltenen ersten deutschen Gewerkschaftskongresse beteiligt und ist damit völlig in den Verband der durch die $Generalkommission in Hamburg$ vertretenen Gewerkschaften eingetreten.

Aus den Verhandlungen der vom 17. bis 21. Juni 1895 in $Breslau$ abgehaltenen $ersten Generalversammlung$ des neuen Verbandes und dem dort erstatteten Berichte ist folgendes zu erwähnen:

Ueber den $Tarif$ war mit den Prinzipalen eine Einigung noch nicht erzielt. Der Vorschlag der letzteren, zum Zwecke der Verständigung eine Kommission von je 9 Gehülfen und Prinzipalen niederzusetzen, wobei von den Gehülfenvertretern nur 5 durch den Verband, die übrigen aber durch die nicht zum Verbände gehörigen Gehülfen gewählt werden sollten, wurde mit Entrüstung abgelehnt, indem zugleich darauf hingewiesen wurde, daß auch der Prinzipalverein nur ein Viertel sämtlicher Prinzipale vereinige und trotzdem die Vertretung des gesamten Gewerbes beanspruche.

Die Verhandlung mit den übrigen graphischen Gewerben über den Abschluß eines Kartells hatte ergeben, daß man zu einer gegenseitigen Unterstützung bereit ist, aber von der Sammlung eines gemeinsamen Fonds zunächst noch absehen will.

Der Beitrag der Mitglieder ist auf wöchentlich 1 Mk. 10 Pf. festgesetzt, doch sind Arbeitslose befreit. Arbeitslose Mitglieder können, je nachdem ihre Mitgliedschaft 100, 150 oder 750 Wochen gedauert hat, Unterstützung bis zu 10, 20 oder 40 Wochen erhalten; dieselbe beträgt täglich 1 Mk. Der Krankengeldzuschuß ist auf täglich 1 Mk. 40 Pf. festgesetzt und wird je nach der Dauer der Mitgliedschaft für 13, 26 oder 52 Wochen gewährt. Die Invalidenbeihülfe beträgt 1 Mk. täglich, das Begräbnisgeld 50 bis 100 Mk.

Die Organisation des Verbandes hat Deutschland in 22 Gaue[107] eingeteilt, die in Breslau durch 64 Abgeordnete vertreten waren. --

[107] Die Gaue sind folgende: 1. Bayern. 2. Berlin. 3. Dresden. 4. Erzgebirge-Vogtland. 5. Frankfurt a. M. Hessen. 6. Hamburg-Altona. 7. Hannover. 8. Mecklenburg-Lübeck. 9. Mittelrhein. 10. Nordwest. 11. Oberrhein. 12. Oder. 13. Osterland-Thüringen. 14. Ostpreußen. 15. Posen. 16. Rheinland-Westfalen. 17. An der Saale. 18. Schlesien. 19. Schleswig-Holstein. 20. Westpreußen. 21. Württemberg. Dazu kommt noch die selbständige Mitgliedschaft Leipzig.

Das Verhältnis zwischen den Prinzipalen und Gehülfen blieb zunächst ein sehr gespanntes; die Tarifgemeinschaft, sowie Schiedsgericht und Einigungsamt waren aufgelöst und es fehlte mithin an allen Formen, auftauchende Schwierigkeiten beizulegen. Die Gehülfen waren großenteils gezwungen, den von den Prinzipalen geschaffenen Unterstützungskassen beizutreten und deren Arbeitsnachweis zu benutzen. Die Lehrlingszüchterei wurde immer stärker betrieben und ein Bericht des Gehülfenverbandes stellte fest, daß 5000 Lehrlinge über die vereinbarte Zahl beschäftigt würden. Durch den Unmut über diese Zustände, denen man einstweilen machtlos gegenüberstand, wurden die Gehülfen immer mehr in eine Stimmung hineingetrieben, die jede spätere gemeinsame Thätigkeit mit den Prinzipalen auszuschließen drohte. Unter diesen Umständen machte sich auf beiden Seiten allmählich die Ueberzeugung geltend, daß der Versuch, zu geregelten Verhältnissen zu gelangen, von neuem unternommen werden müsse. Der Gehülfenvorstand hat sich später gegenüber Angriffen, die ihm zu weitgehendes Entgegenkommen vorwarfen, darauf berufen, daß er zunächst dafür eingetreten sei, die bei dem großen Streik aufgestellten Forderungen von neuem aufzunehmen und es auf einen neuen Kampf ankommen zu lassen, daß aber nicht allein die Gau- und Bezirksvorstände angesichts der durch den Streik geschwächten Kräfte gegen diesen Plan sich erklärt hätten, sondern daß auch die Stimmung in den Gehülfenkreisen durchgängig gegen denselben gewesen sei.

Der äußere Verlauf der Verhandlungen war folgender:

Schon im Herbst 1894 hatten an verschiedenen Orten Gehülfenversammlungen stattgefunden, in denen man beschlossen hatte, mit den örtlichen Vereinen der Prinzipale Fühlung zu nehmen, da man in dem Prinzipalverein einen widerstrebenden Faktor sah. Demgegenüber sah sich der Vorstand des letzteren veranlaßt, am 26. November 1894 eine öffentliche Erklärung dahin zu erlassen, daß der mit dem 1. Januar 1893 in Kraft getretene Prinzipaltarif nach seiner ausdrücklichen Bestimmung so lange in Kraft stehe, bis durch eine Verständigung zwischen den beiderseitigen Gesamtheiten eine Abänderung herbeigeführt und daß es deshalb unzulässig sei, in örtliche Sonderverhandlungen einzutreten. Unter diesen Umständen wandte sich der Verbandsvorstand am 11. Dezember 1894 an den Vorstand des Prinzipalvereins mit der Frage, unter welchen Bedingungen hinsichtlich der beiderseitigen Vertretung Verhandlungen mit der Gehülfenschaft in Aussicht genommen seien. Die am 28. desselben Monats erfolgte Antwort ging dahin, daß um bestimmte Vorschläge gebeten wurde. Der Verbandsvorstand schlug darauf am 5. Januar 1895 vor, daß in Verfolg des früher getroffenen Büxenstein-Döblin'schen Abkommens zwischen je 12 Vertretern der Prinzipalität und der Gehülfenschaft Verhandlungen über Schaffung eines neuen Tarifes stattfinden sollten. Der Vereinsvorstand antwortete am 6. März 1895, daß freilich der am 1. Januar 1893 eingeführte Tarif in Kraft bestehe, daß er aber bereit sei, Wünsche auf Abänderung entgegenzunehmen und vorschlage, für Verhandlungen mit dem aus 9 Mitgliedern bestehenden Tarifausschusse des Vereins 5 Verbandsmitglieder zu bestimmen, während der Vorstand sich vorbehalte, fernere 4 Gehilfen aus dem Kreise der Nichtverbändler zu ernennen bezw. wählen zu lassen. Der Verbandsvorstand erklärte hierauf am 18. März 1895, daß er die beiderseitige Vertretung von 9 Mitgliedern annehme, aber die Art der Wahl beanstande. Nachdem der Vereinsvorstand am 9. April sich nochmals dahin geäußert hatte, daß er die Urabstimmung seitens der ganzen Gehülfenschaft vorschlage, erklärte der Verbandsvorstand am 24. desselben Monats, daß er bei der Wichtigkeit der Sache die Entscheidung der am 11. Juni stattfindenden Generalversammlung des Verbandes vorbehalten müsse. In dieser wurde dann der Vorschlag des Prinzipalvereins als die Würde der Gehülfenschaft verletzend energisch zurückgewiesen, und die Verhandlungen waren somit vorläufig gescheitert.

Da jedoch die Mißstimmung unter den Gehülfen immer drohender und die Neigung zu einem neuen Streik immer größer wurde, zumal nicht allein die allgemeine Geschäftslage hierfür günstig zu sein schien, sondern auch die Vereinbarung eines Normallohntarifs mit neunstündiger Arbeitszeit zwischen den Prinzipalen und Gehülfen in Oesterreich einen unmittelbaren Anstoß gab, machte sich auch in Prinzipalskreisen öffentlich die Ansicht geltend, daß es erforderlich sei, durch Entgegenkommen gegen die Wünsche der Gehülfen ein neues Vertragsverhältnis anzubahnen, um den agitatorischen Elementen unter den letzteren den Boden zu entziehen. Es war wohl eine Folge dieser Ermunterung, daß Ende Februar und Anfang März 1896 an den verschiedensten Orten große Gehülfenversammlungen stattfanden, in denen ein neuer Tarif gefordert wurde. Insbesondere eine am 21. Februar in Leipzig abgehaltene Versammlung, in welcher der Verbandsvorsitzende $Döblin$ Bericht erstattete, erklärte sich in diesem Sinne. Bereits am 24. desselben Monats beantragte der Verbandsvorstand, dem in der Versammlung erhaltenen Auftrage entsprechend, bei dem Vereinsvorstande die Anberaumung einer gemeinsamen Verhandlung, indem er als Forderungen der Gehülfen geltend machte: 1. möglichste Verkürzung der Arbeitszeit, 2. eine dementsprechende Lohnerhöhung, 3. Präzisierung der durch die Praxis als streitig empfundenen Paragraphen des Tarifs. Versammlungen, die an andern Orten abgehalten wurden, schlossen sich fast überall den Leipziger Beschlüssen an und bezeichneten als Forderungen: Arbeitszeit von 9 Stunden, Lohnerhöhung bei Berechnung um 5%, bei dem gewissen Gelde um 15%.

Der Vorstand des Prinzipalvereins ging, nachdem am 3. März eine persönliche Besprechung der beiden Vorsitzenden stattgefunden hatte, auf den Vorschlag ein, und so traten am 11. März 1896 zum ersten Male seit 4 Jahren wieder Vertreter des Gehülfenverbandes mit denjenigen der Prinzipale zu gemeinsamer Beratung zusammen. Die schwierigen Verhandlungen, bei denen beide Teile große Mäßigung und weitgehendes Entgegenkommen bewiesen, endeten mit Annahme folgenden Beschlusses:

»Der Vorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins erklärt sich bereit, dem Antrage der Gehülfenschaft auf Zusammentritt beiderseitiger Tarifvertreter zu entsprechen, und werden zu den vorzunehmenden Wahlen, Beratungen und Beschlußfassungen mit den Gehülfenvertretern die folgenden Termine vereinbart:

1. Die erforderlichen Gehülfenvertreterwahlen werden durch das Einigungsamt des Gewerbegerichtes der Stadt Leipzig ausgeschrieben und sind durch Urwahlen bis zum 25. März zu erledigen;

2. Anträge für den Tarifausschuß sind bis zum 8. April bei dem Einigungsamte des Gewerbegerichtes zu Leipzig einzureichen und hat die Veröffentlichung in der »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker« und im »Correspondent« durch die in Leipzig ansässigen Prinzipals- bezw. Gehülfenmitglieder des Tarifausschusses zu erfolgen;

3. am 15. April tritt der Tarifausschuß der Prinzipale mit den gewählten Tarifvertretern unter Zulassung von je zwei Vorstandsmitgliedern des Deutschen Buchdrucker-Vereins und des Verbandes der Deutschen Buchdrucker und zwei Nichtverbandsgehülfen, letztere sechs mit beratender Stimme, zu Verhandlungen in Leipzig zusammen;

4. der Vorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins erklärt, den vereinbarten Tarif der Hauptversammlung des Deutschen Buchdrucker-Vereins zur Annahme zu unterbreiten, und soll der Tarif spätestens am 15. Mai d. J. in Kraft treten.

Die anwesenden Prinzipalsvertreter erklären für sich persönlich, in ihren Kreisen für eine mäßige Verkürzung der Arbeitszeit und eine Aufbesserung der Grundpositionen des Tarifs wirken zu wollen. Auch erklären sie sich bereit, die Prinzipalität von diesen Beschlüssen sofort in Kenntniß zu setzen und an dieselbe eindringlich das Ersuchen zu richten, den gegenwärtigen Zustand bis zum Abschlusse der Verhandlungen als Friedensstand zu betrachten und keinerlei Maßnahmen an den Personalen vorzunehmen. Anderseits erklären die Gehülfenvertreter, dafür sorgen zu wollen, daß bis zu dem oben erwähnten Schlußtermin Ausstände oder sonstige gewaltsame Auseinandersetzungen nicht stattfinden.«

Man wollte auf Seiten der Gehülfen nicht eine Verhandlung zwischen den beiderseitigen Verbänden, sondern zwischen Vertretern der Gesamtheit; auf Seite der Prinzipale hielt man dagegen an dem Standpunkte fest, daß der Prinzipalverein zur Vertretung der Gesamtheit befugt sei. Schließlich gaben die Gehülfen in diesem Punkte nach. Interessant war, daß in einer ganz Deutschland berührenden Angelegenheit eine lokale Behörde, das Leipziger Einigungsamt, eine Thätigkeit übernahm, die von allen Seiten anerkannt wurde.

Die vom Einigungsamte ausgeschriebenen Wahlen zum Tarifausschusse fanden vom 20. bis 25. März statt und ergaben ausschließlich Verbandsmitglieder; der von den Prinzipalen begünstigte »Gutenbergbund« erwies sich als völlig machtlos. Schon nach dem Ausfalle der Wahlen konnte man beurteilen, daß die grundsätzlich der Schaffung der Tarifgemeinschaft günstige Stimmung gesiegt hatte. Immerhin machte die Verständigung große Schwierigkeiten und in den durch 3 Tage vom 15. bis 17. April fortgesetzten Verhandlungen drohte häufig die Einigung zu scheitern. Schließlich aber gelang diese, indem man einstimmig folgende Beschlüsse faßte:

1. Die Grundpreise für Berechnung werden um 2 Pfennig für 1000 Buchstaben erhöht;

2. das gewisse Geld wird von 20 Mk. 50 Pf. auf 21 Mk. erhöht;

3. die tägliche Arbeitszeit beträgt 9 Stunden mit Ausnahme der Pausen und hat innerhalb der Zeit von 6 Uhr morgens bis 9 Uhr Abends stattzufinden und zwar in der Weise, daß z. B. beim Arbeitsbeginn um 6 Uhr morgens die Arbeit bis spätestens 5 Uhr abends beendigt sein muß. An Pausen sind zu gewähren je 1/4 Stunde für Frühstück und Vesper und mindestens 1 Stunde für Mittag. Bei durchgehender Arbeitszeit soll die effektive Arbeitszeit 1/4 Stunde kürzer sein. Die Lohnsätze bleiben jedoch dieselben. Bei dieser Arbeitszeit fällt die Vesperpause fort. Die Mittagspause soll zwischen dem betr. Prinzipal und seinen Gehülfen vereinbart werden; als Willensäußerung der Gehülfen gilt die Ansicht der Mehrheit.

Hierbei waren jedoch 2 Klauseln gemacht, nämlich

1. Hinsichtlich der Maschinenmeister und Drucker die Herabsetzung der Arbeitszeit in anderer Form, als täglich 1/2 Stunde, insbesondere in der Form zu verwirklichen, daß an 3 Tagen je 10 Stunden und an 3 Tagen je 9 Stunden gearbeitet wird.

2. hinsichtlich der Städte unter 20000 Einwohner, in denen auf Antrag der Mehrheit beider Parteien die bisherige Arbeitszeit einstweilen beibehalten werden darf.

Der Tarif soll mindestens 3 Jahre gelten, doch ist eine Verlängerung auf 5 Jahre in Aussicht genommen.

Zur Regelung der noch offen gelassenen Punkte fand dann vom 15. bis 19. Mai eine Fortsetzung der Verhandlungen in Berlin statt, als deren Ergebnis folgendes zu erwähnen ist:

1. Der Tarif gilt für die Zeit vom 1. Juli 1896 bis 1. Juli 1901. Sollte jedoch nach Ablauf von 3 Jahren, also bis 1. Juli 1899 festgestellt werden, daß die Zahl der den Tarif anerkennenden Prinzipale und der nach demselben arbeitenden Gehülfen nicht fortgesetzt größer geworden ist, so kann er bereits vom 1. Juli 1899 für den 1. Oktober 1899 gekündigt werden. Obige Feststellung geschieht durch das Tarifamt. Wird der Tarif nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf von mindestens 4 Prinzipalen oder 4 Gehülfenvertretern im Auftrage ihrer Kreise gekündigt, so verlängert er sich stets um ein Jahr.

2. Anträge auf Abänderung einzelner Teile des Tarifs sind bis zum 1. Juli jedes Jahres von mindestens 4 Prinzipalen oder Gehülfenvertretern im Auftrage ihrer Kreise beim Tarifamte einzubringen und von diesem sofort zu veröffentlichen. Ueber die eingegangenen Anträge muß bis zum 1. Oktober des betreffenden Jahres vom Tarifausschusse Beschluß gefaßt werden; die beschlossenen Aenderungen treten am folgenden 1. Januar in Kraft.

3. Als Organ zur Festsetzung des Tarifs wird der aus je 9 Prinzipalen und Gehülfen bestehenden »$Tarifausschuß der deutschen Buchdrucker$« gewählt. Jeder der 9 Kreise der Buchdruckergenossenschaft wählt einen Prinzipal und einen Gehülfen. Wahlberechtigt sind nur diejenigen Prinzipale, welche den Tarif anerkannt haben und diejenigen Gehülfen, welche in tariftreuen Druckereien arbeiten. Die Thätigkeit des Ausschusses erstreckt sich auf Beratung und Festsetzung des Tarifs sowie Maßnahmen zu dessen Durchführung. Die Beschlüsse werden mit absoluter Mehrheit gefaßt, in welcher jedoch von jeder Seite mindestens 3 Vertreter zugestimmt haben müssen.

4. Zur Ausführung seiner Beschlüsse sowie zur Vermittelung des Verkehrs der Tarifkontrahenten unter einander behufs Aufrechterhaltung und Durchführung des Tarifs errichtet der Tarifausschuß ein Organ, welches an dem Vororte eines Kreises seinen Sitz hat und den Namen »$Tarifamt der deutschen Buchdrucker$« führt. Dasselbe besteht aus je 3 Prinzipalen und Gehülfen. Das Tarifamt hat folgende Obliegenheiten:

a) Die Ausführung der Beschlüsse des Tarifausschusses;

b) die Aufstellung und alljährliche Veröffentlichung eines Verzeichnisses der den Tarif zahlende Firmen;

c) die Vornahme statistischer Erhebungen über die Lohn-, Lehrlings- und Lebensverhältnisse;

d) die Vermittelung zwischen Prinzipalen und Gehülfen in allen Tarifangelegenheiten, soweit nicht die Schiedsgerichte in Betracht kommen, nachdem die Thätigkeit der am Vororte der betreffenden Kreise ansässigen Mitglieder des Tarifausschusses erfolglos war;

e) die Schaffung und Fortführung eines Tarifkommentars;

f) die Errichtung von Schiedsgerichten und Aufstellung einer Geschäftsordnung;

g) Errichtung von Arbeitsnachweisen;

h) Ausschreibung der Wahlen der Vertreter zum Tarifausschuß;

i) Entgegennahmen der Abänderungsanträge zum Tarif, die Einberufung des Tarifausschusses und Erledigung aller den Tarif betreffenden Angelegenheiten.

5. Zur Schlichtung von Streitigkeiten in Bezug auf Auslegung des Tarifs sind an allen Kreisvororten oder sonst auf Antrag $Schiedsgerichte$ zu errichten. Falls die Beschlüsse nicht mit mindestens 2/3 Mehrheit gefaßt sind, findet Berufung gegen die Schiedsgerichte an das Tarifamt statt.

6. Die bestehenden $Arbeitsnachweise$ müssen sich verpflichten, nur tariftreue Gehülfen in tariftreuen Druckereien unterzubringen und auf Anweisung des Tarifamtes in erster Linie den durch ihr Eintreten für tarifmäßige Bezahlung arbeitslos gewordenen Gehülfen Arbeit nachzuweisen.

Nachdem auch die Generalversammlung des Prinzipalvereins am 10. Juni die Abmachungen anerkannt hatte, wurde der Einführungstermin für den neuen Tarif auf den 1. Juli 1896 festgesetzt, wogegen die übrigen Einrichtungen, Tarifamt, Tarifkasse, Schiedsgerichte und Arbeitsnachweise erst im September in Kraft treten sollten.

So war also das große Werk gelungen in dem Betriebszweige, der sich schon immer durch das fortgeschrittenste sozialpolitische Verständnis von allen übrigen ausgezeichnet hatte, im Buchdruckergewerbe war wieder eine organische Verbindung von Arbeitern und Arbeitgebern hergestellt, eine $Tarifgemeinschaft$, die über den beiderseitigen getrennten Gruppen die höhere Einheit bildet, um die über den gegensätzlichen stehenden gemeinsamen Interessen zu vertreten, eine Gemeinschaft, die nicht zusammenfällt mit der Zusammenfassung der beiden Gruppen, sondern ein neues selbständiges Wesen ist, welches in beiden Gruppen diejenigen Elemente bekämpft, die sich noch nicht auf die Stufe ausreichenden Verständnisses erhoben haben, um die in Wahrheit höheren Interessen auch thatsächlich über die untergeordneten Sondervorteile der einzelnen Gruppen zu stellen.

Eine Reihe von Bestimmungen, z. B. über die Lohnzahlung, die Kündigung und vor allem eine Lehrlingsskala, die bei den Verhandlungen nicht ausdrücklich erwähnt wurden, sind einfach aus der früheren Tarifgemeinschaft übernommen; es wird sich jetzt darum handeln, ob insbesondere die Bestimmungen über die Lehrlingszahl von den Prinzipalen streng zur Durchführung gebracht werden, was damit zusammenfällt, ob überhaupt die besseren, tariftreuen Elemente unter den Prinzipalen imstande sein werden, die Herrschaft über die schlechten zu behaupten. Dazu ist vor allem das Verständnis dafür erforderlich, daß sie in diesen in höherem Grade, als in den Gehülfen ihren Gegner zu sehen haben, den sie deshalb in erster Linie mit aller Kraft zu bekämpfen und zu besiegen haben, wenn es gelingen soll, dem Buchdruckergewerbe seine vorbildliche Stellung und erzieherische Bedeutung für unsere ganze soziale Entwickelung zu wahren und zu erhalten.

Ein Nachspiel fanden die Tarifverhandlungen noch in der $außerordentlichen Generalversammlung$ des Buchdruckerverbandes, die vom 13. bis 18. Juli 1896 in $Halle$ a. S. stattfand. Allerdings handelte es sich nicht mehr darum, über den Tarif zu beschließen, denn der war seitens der Gesamtheit der Buchdrucker durch die in allgemeinen Wahlen gewählten Vertreter mit den Prinzipalen endgültig festgesetzt. Aber es war noch über die Stellung zu beraten, die der $Verband als solcher$ zu der bisherigen Entwickelung der Dinge und insbesondere zu der dabei von seinem Vorstande beobachteten Haltung einnehmen wollte. Im Verbande bestand eine $Gegenströmung gegen den Vorstand$, die von dem bisherigen Redakteur des Verbandsorganes, $Gasch$, geführt wurde und aus dem Grunde besonderes Interesse bietet, weil sie auf einer prinzipiellen Verschiedenheit des Standpunktes beruhte und nicht mehr und nicht weniger bedeutete, als den $Gegensatz zwischen Gewerkschaftsbewegung und Sozialdemokratie$. Den Hauptvorwurf, den $Gasch$ gegen den Vorstand und insbesondere gegen dessen Vorsitzenden $Döblin$ erhob, ging dahin, daß der Vorstand »nicht auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stehe«, daß er in »Harmonieduselei« versunken sei und mit den »Rückschrittlern« zusammengehe. $Döblin$ habe sogar offen ausgesprochen, daß er nichts von der Sozialdemokratie wissen wolle. Dem gegenüber erklärte es $Gasch$ für erforderlich, einen Systemwechsel vorzunehmen und sich auf die politische Partei zu stützen. Er verfolgte dies Ziel mit Aufwand aller Kräfte, insbesondere durch Flugblätter[108] und Agitationsreisen, vor allem aber durch das seiner Leitung unterstellte Organ. Schon am 5./6. Juni hatte auf Berufung des Vorstandes eine Konferenz der Gauvorsteher in Berlin stattgefunden und einstimmig ihre Verurteilung über $Gasch$ ausgesprochen. In der Generalversammlung wurde dieses Urteil bestätigt und $Gasch$ mit allen 65 Stimmen bei einer Enthaltung seines Amtes enthoben. Sein Nachfolger als Redakteur des »Correspondenten« wurde $Rexhäuser$. Durchschlagend war für dieses Vorgehen nicht in erster Linie der von $Gasch$ vertretene Standpunkt, der vielmehr von einigen Seiten Verteidiger fand, sondern die Art seines Auftretens, insbesondere daß er nach einem zur Verlesung gebrachten Briefe beabsichtigt hatte, den Verband zu sprengen, sich mit einigen tausend Mitgliedern zu trennen und ein Gegenorgan ins Leben zu rufen.

[108] Eines derselben trug den viel versprechenden Titel: »Die Leitung des Buchdruckerverbandes während 8 Jahren, dienstbar der Polizei, den Unternehmern und der kapitalistischen Politik«, und gab den Anlaß zu einer von $Döblin$ gegen $Gasch$ erhobenen Privatklage.

Aber auch in der Sache selbst stellte sich die Versammlung auf den Standpunkt des Vorstandes, indem sie mit 45 gegen 22 Stimmen die $Tarifgemeinschaft billigte$ und einstimmig beschloß, daß der bisherige Vorstand bis zum Jahre 1899 im Amte bleiben solle.

Die Verhandlungen waren für die Auffassung der Verhältnisse zur Sozialdemokratie von großem Interesse, indem von der Mehrzahl der Stimmen die völlige Unabhängigkeit dieser Partei gegenüber betont wurde. Der Referent $Rexhäuser$ spottete über das »Kirchturmswettrennen in radikalen Phrasen«, das im »Correspondent« stattgefunden habe, $Döblin$ erklärte, wenn er geäußert habe, ein Gegner der Sozialdemokratie zu sein, so gehe das den Verband gar nichts an, da derselbe als Gewerkschaft auf dem Boden der heutigen Staats- und Gesellschaftsordnung stehe. »Ich habe mich Ihnen nicht als Sozialdemokrat vermietet: vor allem bin ich ein Feind jeder Phrase.«

Auch die sozialdemokratische Presse, insbesondere die »Leipziger Volkszeitung« und das Parteiorgan, der »Vorwärts«, hatten gegen den Vorstand und die Tarifgemeinschaft Stellung genommen und setzten ihre Angriffe nach der Generalversammlung noch fort, so daß $Döblin$ sich veranlaßt sah, im »Correspondent«[109] sich hiergegen zu verteidigen und zu erklären: »Herr $Auer$ mag $sein$ Feld beackern und die Austragung interner Angelegenheiten dem betreffenden Berufe überlassen. Die Buchdrucker sind selbst Mannes genug, um zu entscheiden, was ihrem Interesse entspricht, sie verzichten sicher gern auf die $Auer$'schen Vorschläge. Wir respektieren das Thätigkeitsfeld der politischen Partei und bitten uns aus, daß Letztere uns in unserer gewerkschaftlichen Thätigkeit ungeschoren läßt.«

[109] Nr. 87 vom 28. Juli 1896.

Der Kampf beider Richtungen innerhalb der organisierten Buchdrucker ist aber noch keineswegs beendet. $Gasch$ hat eine Gefolgschaft um sich gesammelt, die auf Schritt und Tritt den Verbandsvorstand bekämpft und sehr rührig ist. Seit dem 15. August 1896 redigiert $Gasch$ die von einem freien Komitee herausgegebene »Buchdruckerwacht«, die an Gehässigkeit gegen den Verbandsvorstand das denkbar Möglichste leistet. Seit dem 1. Oktober 1897 erschien sie zunächst 2 Mal wöchentlich, doch ist sie bald auf 1 Mal zurückgegangen.

Auf den Einfluß dieser Kreise ist es wohl auch zurückzuführen, daß das Leipziger Gewerkschaftskartell sich in den Kampf einmischte, indem es in seiner Sitzung vom 5. April 1897 mit allen gegen 2 Stimmen die am 26. März 1897 in einer öffentlichen Buchdruckerversammlung gewählten 6 Vertreter mit der Begründung zurückwies, daß sie nicht auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung ständen, da die Tarifgemeinschaft deren Grundsätzen zuwiderlaufe. Obwohl die Wahl mit mehr als 1000 Stimmen Mehrheit erfolgt war, ließ man statt dieser andere 6 Vertreter zu, die in einer kleinen Versammlung der Tarifgegner von etwa 150 Anwesenden gewählt waren. Dieser Beschluß hat jedoch in der gesamten sozialdemokratischen Partei- und Gewerkschaftspresse mit einziger Ausnahme der von $Schönlank$ geleiteten »Leipziger Volkszeitung« allgemeine Mißbilligung gefunden, und auch die Generalkommission ist energisch dagegen aufgetreten mit der Begründung, daß das Gewerkschaftskartell seine Befugnisse überschreite, wenn es sich in die Angelegenheiten der Zentralvorstände einmische; übrigens sei auch die Tarifgemeinschaft sachlich zu billigen.

Die Opposition hat auch bereits zwei eigene $Kongresse$ abgehalten. Der $erste$ fand statt am 7. Juni 1897 in $Leipzig$ und war von 22 Vertretern besucht. Es wurde beschlossen, die Tarifgemeinschaft auf jede Weise zu bekämpfen und dazu einen Fonds zu gründen, zu welchem jeder der Opposition angehörige Kollege wöchentlich 10 Pf. beizutragen habe. Dagegen wurde ein Antrag, sozialdemokratische Buchdruckervereine zu bilden, gegen 8 Stimmen abgelehnt. Das Organ der Opposition ist die »Buchdruckerwacht«, deren Redakteur $Gasch$ wieder gewählt wurde. Die Zahl der Abonnenten wurde auf 1520 am Ende des I. Quartals angegeben.

Unter diesen Umständen blieb dem Verbandsvorstande nichts übrig, als auf eine formelle Ausschließung der oppositionellen Elemente hinzuarbeiten. Obgleich nach § 15 des Statuts der Vorstand das Recht hat, für dessen Aufrechterhaltung Sorge zu tragen und notorische Verbandsschädiger auszuschließen, so wollte er doch dies nicht selbständig thun, sondern veranstaltete eine Urabstimmung sämtlicher Verbandsmitglieder über die beiden Fragen, 1. ob die auf Grund der Beschlüsse des Leipziger Pfingstkongresses entwickelte Thätigkeit der Opposition gegen das Verbandsinteresse gerichtet sei, und 2. ob gegen die Verbandsschädiger auf Grund des Statutes vorgegangen werden solle. Bei der Anfang September vorgenommenen Abstimmung wurde die erste Frage mit 13759 gegen 4601, die zweite mit 13251 gegen 5164 Stimmen bejaht. Der Vorstand hat darauf eine Bekanntmachung erlassen, in der er die Absicht erklärt, diejenigen, die diese Willenskundgebung des Verbandes nicht achten und künftig »die in der »Buchdruckerwacht« zu Tage tretenden Bestrebungen von $Gasch$ durch Ausübung von Vertrauensämtern in der gegnerischen Vereinigung, Abhaltung von Sonderzusammenkünften zwecks Förderung dieser Bestrebungen oder sonstige von der Oppositionsleitung veranlaßte zur Schädigung des Verbandes führende Maßnahmen unterstützen« würden, aus dem Verbande zu entfernen.

Da die Opposition nicht auf ihre Bestrebungen verzichten wollte, so war sie jetzt gezwungen, sich zu einem selbständigen Vereine zusammenzuschließen. Sie hat dies gethan, indem sie am 30. Oktober 1897 die »$Gewerkschaft der Buchdrucker, Schriftgießer und verwandter Berufsgenossen$« mit dem Sitze in Leipzig gründete. Neben Rechtsschutz und Unterstützung bei Tarifkonflikten will die Gewerkschaft Arbeitslosen-, Reise-, Kranken- und Invalidenunterstützung, sowie Umzugskosten und Beihülfe in Sterbefällen gewähren. Das Eintrittsgeld wurde auf 1 Mk., der wöchentliche Beitrag auf 1 Mk. 20 Pf. festgesetzt. Das Fachorgan, die »Buchdruckerwacht«, erhalten die Mitglieder unentgeltlich. Die Leitung wurde einem provisorischen Komitee aus 7 Personen übertragen. In einem an die organisierte Arbeiterschaft Deutschlands gerichteten Aufrufe suchte dieses Komitee die Notwendigkeit des gethanen Schrittes damit zu begründen, daß nach den Vorgängen im Verbande »die sozialdemokratischen Mitglieder fortwährend mit dem Ausschlusse bedroht sind, was bei jeder Gelegenheit den betreffenden Mitgliedern fühlbar gemacht wird.«

Am 10. April 1898 hat dann in Halle a. S. der $zweite Kongreß$ der Opposition stattgefunden, auf dem die Neugründung endgültig beschlossen wurde. Nach Angabe der der Bewegung günstigen »Leipziger Volkszeitung« waren Vertreter aus 21 Orten erschienen, doch wird die Zahl nicht mitgeteilt. Der »Correspondent« dagegen behauptet, es seien außer 30 Vertretern aus Leipzig und den Vororten nur sechs bis sieben Personen aus anderen Orten anwesend gewesen. Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag in der Festlegung des $Verhältnisses zum Verbande$, doch wurde folgender Antrag

»Eine Einigung der Buchdrucker ist herzustellen, insofern der Verband

1. sich von der jetzigen Tarifgemeinschaft lossagt, der Tarif von Jahr zu Jahr festgestellt wird und nur die Gehülfenorganisation den Tarif festsetzt. Sämtliche Anhängsel des Tarifs müssen fallen;

2. Eine Revision des Verbandsstatutes vornimmt, wodurch

a) die Mitgliederrechte gesichert werden, b) die persönliche Freiheit sichergestellt wird und c) die Machtbefugnisse der leitenden Personen beschränkt werden;

3. Wird Einigung erreicht, dann treten alle ausgeschlossenen Mitglieder wieder in ihre alten Rechte ein;

4. Desgleichen findet dann eine Neuwahl des Verbandsvorstandes statt«

von der Mehrheit abgelehnt und statt dessen folgender Beschluß angenommen:

»In Erwägung, daß es Sache des Verbandes ist, Vorschläge über Herstellung des Friedens unter den Buchdruckern zu machen, weil der Verband durch die vielen Ausschlüsse die Spaltung verschuldet hat, geht der Kongreß über die vorgeschlagenen Friedensbedingungen zur Tagesordnung über.«

Auch der von der Preßkommission gestellte fernere Antrag, die »Buchdrucker-Wacht« mit Rücksicht auf das bei ihr zu Tage getretene Defizit von 220 Mk. künftig nur einmal wöchentlich erscheinen zu lassen, wurde abgelehnt und dagegen wurde der Vorschlag des »Bundes der Lithographen« in Stuttgart, die Buchdrucker-Wacht als sein Organ zu benutzen, angenommen. Der genannte Verein ist eine wenig Mitglieder zählende Abzweigung von dem »Verbande der graphischen Arbeiter«, dem wegen Streitigkeiten die Benutzung des Verbandsorgans, die »Graphische Presse«, untersagt ist.

An diesen Kongreß schloß sich am folgenden Tage die $erste Generalversammlung$ der neu gegründeten »$Gewerkschaft der Buchdrucker, Schriftgießer und verwandter Berufsgenossen$«, die ebenfalls in $Halle$ tagte und auf der nach den Berichten 220 Mitglieder durch 9 Abgeordnete vertreten waren.

Ueber den finanziellen Stand der Gewerkschaft gab der Kassierer folgende Abrechnung: Einnahme der Gewerkschaft 2287,20 Mk., des Unterstützungsfonds der Minderjährigen 246,45 Mk., des Witwenunterstützungsfonds 192 Mk., Summa 2725,65 Mk. Ausgabe der Gewerkschaft 1069,70 Mk., des Unterstützungsfonds der Minderjährigen 42,75 Mk., des Witwenunterstützungsfonds --,--Mk., bleibt Bestand 1613,20 Mk. Die Ausgaben der Gewerkschaft verteilten sich auf Arbeitslosenunterstützung mit 272,50 Mk., Krankenunterstützung 180,60 Mk., Agitation 348,50 Mk., Druckkosten 62 Mk., Abonnement der »Buchdrucker-Wacht« 45 Mk., Porti 38,15 Mk., Utensilien 29,15 Mk., Unkosten-Conto 58,80 Mk., Diverse 35 Mk. Mitgliederzahl 196.

In der Diskussion wurde das Verhalten des »Vorwärts« gegenüber der neuen Gewerkschaft getadelt. Der »Buchdrucker-Wacht« wurden 200 Mk. zur Deckung des Defizits überwiesen. Der Sitz der Gewerkschaft bleibt in Leipzig, es wurden sieben Personen in das Zentralkomitee gewählt. Außerdem wurden fünf Kontrolleure, die an verschiedenen Orten wohnen, eingesetzt.

Die Generalkommission wurde gleichfalls wegen ihrer Stellungnahme zur Gewerkschaft scharf verurteilt, aber beschlossen, daß diese an die Generalkommission angeschlossen werden soll.

Die angenommene Resolution lautet: »Die Gewerkschaft der Buchdrucker ist daselbst anzumelden und der Generalkommission schriftlich wegen ihrer Stellungnahme zur Gewerkschaft der Tadel auszudrücken, event. auch dahin zu wirken, daß die Generalkommission durch andere Personen ersetzt wird.«

Es wurde dann noch eine Protestresolution gegen das Rundschreiben des Staatssekretärs Grafen v. Posadowsky angenommen und ein Referat gehalten über die Bestrebungen der bürgerlichen Sozialpolitiker, durch die Gewerkschaftsbewegung als »staatserhaltenden Faktor« einen Keil in die allgemeine Arbeiterbewegung zu treiben und diese zu zerstückeln. Der alte Buchdruckervorstand verfahre nach diesen Tendenzen und die Generalkommission habe auch die Exklusivität der Berufsorganisationen anerkannt, eine Selbständigkeit der einzelnen Berufe, die die Gegner dem einheitlichen Vorgehen der Sozialdemokratie entgegensetzen wollen. Der Kongreß schließt sich dem Wunsche an, daß die Arbeiterschaft ein scharfes Auge auf die Quertreibereien werfen solle.

Die Generalkommission hat sich diesen Tadel nicht sehr zu Herzen genommen und sogar den beantragten Anschluß mit Berufung darauf, daß bei ihr nicht zwei Organisationen desselben Gewerbes vertreten sein könnten, abgelehnt. Sie faßt im »Correspondenzblatt«[110] ihr Urteil dahin zusammen: »Ein kleines Häuflein mit revolutionären Phrasen um sich werfender Leute bemüht sich heute in dem Berufe, in welchem eine völlige Einmütigkeit in der Organisation noch nicht erreicht ist, die Zersplitterungsversuche fortzusetzen. Noch kurze Zeit ruhiger Entwickelung, und auch sie werden einsehen, daß die Arbeiter Besseres zu thun haben, als sich zum eigenen Schaden zum Nutzen der Ausbeuter zu bekämpfen.«

[110] Nr. 46 vom 15. November 1897.

Nach einer privaten Mitteilung des Verbandsvorstandes belief sich die Mitgliederzahl der neuen Gewerkschaft im September 1898 auf 270 und ist anzunehmen, daß die leitenden Personen nur beabsichtigen, dieselbe noch bis zu der 1899 stattfindenden Generalversammlung des Verbandes über Wasser zu halten, in der Hoffnung, daß dieser den Abtrünnigen den Wiederanschluß gestatten werde, eine Hoffnung, auf deren Erfüllung kaum zu rechnen sei.

Auch in den letzten Jahren hat in diesem Kampfe zwischen dem Verbande und der Opposition die sozialdemokratische Presse überwiegend gegen den Verband Partei genommen. Daß dieser nicht gewillt ist, sich dies gefallen zu lassen, ergiebt eine Reihe von Artikeln des »Korrespondent«, die in dessen Nummern vom November 1898 erschienen sind und eine sehr deutliche Sprache reden. So heißt es: »Selbst wenn die Auffassung der Mehrheit der sozialdemokratischen Blätter richtig wäre, daß der größte Teil der Buchdrucker nichts von der Sozialdemokratie wissen wollte, so könnten wir uns keine verkehrtere Taktik denken, als mit wüsten und blöden Schimpfereien die Buchdrucker zu Sozialdemokraten »erziehen« zu wollen. Und dann noch eine Frage: Wie kommt es, daß fast ausschließlich in sozialdemokratischen Druckereien jene Kollegen zu finden sind, welche mit allen Mitteln die Organisation der Buchdruckergehilfen zu vernichten und die übrigen Arbeiter gegen dieselbe aufzuhetzen bemüht sind, wie kommt es, daß sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete, Redakteure, Gewerkschaftsvorsitzende und ähnliche Arbeiterführer ihr Mandat mißbraucht haben und noch mißbrauchen, um durch Verdächtigungen unseres Verbandes, dessen Leitung wie seines Organs, und Förderung einer Gegenorganisation den Verband lahmzulegen oder den Unternehmern gegenüber zu schwächen und dann die Folgen dieser demoralisierenden Thätigkeit aufs Konto der Tarifgemeinschaft zusetzen? Wir sind jederzeit objektiv genug gewesen, nicht die Partei als solche für die Dinge verantwortlich zu machen, wenn es aber in derselben schon so weit gekommen sein sollte, daß jeder von persönlichen Leidenschaften oder Gehässigkeiten erfüllte Mensch namens der Partei die Bekämpfung von Arbeitern oder deren Organisationen zum »Prinzip« erklären kann, wenn eine Abwehr persönlicher Angriffe und Gehässigkeiten mit dem Ausschluß aus der Partei geahndet und damit zur Parteisache gemacht wird, dann verzweifeln wir an dem Glauben, in der sozialdemokratischen Partei die Vertreterin unserer Interessen zu erblicken«. »Wir müßten ja geradezu feige Hunde sein, wenn wir uns auf die Dauer eine solche Behandlung gefallen ließen.« Es könnte hiernach kaum unerwartet kommen, wenn der Buchdruckerverband demnächst sich in offnem Gegensatz zur Sozialdemokratie setzen sollte. --

Die Entwickelung des Buchdruckerverbandes hinsichtlich seines äußeren Umfanges und seiner inneren Wirksamkeit zeigt folgende Tabelle:

================================================================== | | Unterstützung z. | Arbeitslosen- Jahr | Mitgliederzahl | Aufrechterhalt. | unterstützung | im Jahres- | des Tarifs | | mittel | Mk. | ===========+================+==================+================== 1867 | 3192 | -- | -- 1868 | 5000 | 8751 | -- 1869 | 6589 | 2529 | -- 1870 | ? | 7952 | -- 1871 | 6227 | 1042 | -- 1872 | 7471 | 21946 | -- 1873 | 7030 | 124746 | -- 1874 | 7325 | 43090 | -- 1875 | 7276 | 45082 | -- 1876 | 6386 | 5617 | -- 1877 | 5511 | 66711 | -- 1878 | 5696 | 6963 | -- 1879 | 5724 | 1038 | -- 1880 | 6278 | 9590 | 16806 1881 | 8762 | 1605 | 14156 1882 | 9021 | 9035 | 24619 1883 | 10116 | 22024 | 28532 1884 | 10648 | 34252 | 34832 1885 | 11423 | 18355 | 35763 1886 | 12824 | 21874 | 56448 1887 | 11856 | 266344 | 130861 1888 | 11643 | 26282 | 76687 1889 | 12792 | 17664 | 56512 1890 | 15377 | 39514 | 56394 1891 | 16921 | 835679[111] | 51333 1892 | 15188 | 218042[111] | 235528[111] 1893 | 15749 | 9143 | 92906 1894 | 17334 | 16920 | 101562 1895 | 19188 | 22782 | 97702 1896 | 21437 | 74689 | 127342[113] 1897 | 22854 | 63044 | 132779 1898 | 24942[114] | 49154 | 141688

================================================================= | Reise- | Invaliden- | Krankenunter- Jahr | unterstützung | unterstützung |stützung einschl. | | | Sterbegeld | Mk. | Mk. | Mk. ===========+=================+================+================== 1867 | -- | -- | -- 1868 | -- | -- | -- 1869 | -- | -- | -- 1870 | -- | -- | -- 1871 | -- | -- | -- 1872 | -- | -- | -- 1873 | -- | -- | -- 1874 | -- | -- | -- 1875 | 28737 | -- | -- 1876 | 120250 | -- | -- 1877 | 44017 | -- | -- 1878 | 47871 | -- | -- 1879 | 62005 | -- | -- 1880 | 52500 | 102 | -- 1881 | 64974 | 829 | 13351 1882 | 114651 | 2314 | 147932 1883 | 132191 | 8882 | 226947 1884 | 125584 | 15404 | 239145 1885 | 107081 | 22231 | 271813 1886 | 92237 | 50670 | 320942 1887 | 147418 | 75349 | 329396 1888 | 83496 | 68954 | 305399 1889 | 62421 | 78648 | 300377 1890 | 86190 | 83661 | 347424 1891 | 90482 | 97285 | 377574 1892 | 121164 | 116330 | 455303[111] 1893 | 100712 | 124232 | 316820[112] 1894 | 114914 | 131123 | 318484 1895 | 110843 | 127260 | 326447 1896 | 138491[113] | 129529 | 327918 1897 | 137388 | 138942 | 365152 1898 | 115177 | 67949 | 391336[115]

[111] Die Höhe der Ziffern erklärt sich durch den großen Streik und die nach demselben verbliebenen Opfer.

[112] Die auffällige Abnahme erklärt sich daraus, daß vom 1. Januar 1893 ab das Krankengeld von 2 Mk. auf 1 Mk. 50 Pf. herabgesetzt wurde.

[113] Die Erhöhung gegen das Jahr 1895 hat ihren Grund fast ausschließlich darin, daß nach den Beschlüssen der Breslauer Generalversammlung die Karenzzeit von 150 auf 100 Wochen herabgesetzt und die Reiseunterstützung um täglich 5 Pf. erhöht ist.

[114] Die Mitgliederzahl am 31. Dezember 1898 betrug 26877.

[115] In den hier aufgeführten Beträgen sind auch die Leistungen der in Liquidation befindlichen Zentralinvalidenkasse enthalten.

Um die Bedeutung der mitgeteilten Mitgliederzahlen zu würdigen, bedarf es einer Vergleichung mit der Gesamtzahl der im Buchdruckgewerbe beschäftigten Personen, da sich hieraus das Verhältnis der in dem Verbande organisierten Gehülfen zu den übrigen und die Berechtigung des Anspruches auf Vertretung der gesamten Gehülfenschaft ergiebt. Dies ist dadurch erschwert, daß die bisherigen Berufszählungen von 1875, 1882 und 1895 zwar die Anzahl der Betriebe sowie der Geschäftsleiter und der Hülfspersonen angeben, nicht aber die einzelnen Klassen der letzteren ersehen lassen. Nach der Zählung vom 14. Juni 1895 waren in Deutschland in 6303 Buchdruckereibetrieben 80942 Personen beschäftigt. Davon waren Geschäftsleiter 6034, Verwaltungspersonal 4946, technisches Aufsichtspersonal 1820, 43183 männliche und 10249 weibliche Gehülfen und 14512 Lehrlinge. Die Ende 1897 vorhandenen 22854 Verbandsmitglieder entsprechen mithin 53% aller Gehülfen[116].

[116] = 0,84% aller Erwerbsthätigen.

Im Jahre 1887 hat die Buchdruckerberufsgenossenschaft eine Statistik veranstaltet, nach der in 3863 versicherungspflichtigen Betrieben 58000 Hülfspersonen beschäftigt waren, doch beschränkt sich diese Zählung auf den Umfang der Berufsgenossenschaft, der die Stein-, Metall- und Farbdruckereien und alle die nicht unfallversicherungspflichtigen Betriebe nicht angehören.

Von dem Herausgeber des $Klimsch$'schen Adreßbuches sind 1886 und 1890 ebenfalls Zählungen veranstaltet[117]. Diejenige von 1886 giebt folgende Zahlen:

I. Setzerei: 1480 Faktoren, 841 Korrektoren, 19872 Setzer, 184 Setzerinnen, 7118 Lehrlinge. II. Buchdruckerei: 3645 Maschinenmeister, 1031 Schweizerdegen, 667 Handpressendrucker, 1681 Druckerlehrlinge, 1518 Einleger, 3454 Einlegerinnen. III. Lithographie: 3507 Lithographen, 1559 Lehrlinge. IV. Steindruckerei: 1429 Maschinenmeister, 5079 Handpressendrucker, 2168 Lehrlinge, 680 Einleger, 1451 Einlegerinnen. V. 299 Präger, 4126 Comptoiristen, 370 Materialienverwalter.

Dieses Personal war beschäftigt in 3453 Buchdruckereien, 1295 Steindruckereien, 834 Buch- und Steindruckereien.

[117] In der neuesten Ausgabe von 1895 erklärt der Herausgeber, für die Zukunft auf die statistischen Mitteilungen verzichten zu müssen, giebt aber an, daß zur Zeit in Deutschland 4859 Buchdruckereien, 1242 Buch- und Steindruckereien, 1165 Steindruckereien und 75 Licht- und Kupferdruckereien beständen.

Die Zählung von 1889 erstreckt sich auf 5300 Druckereien und giebt an:

1647 Faktoren, 1028 Korrektoren, 21922 Setzer, 4382 Drucker und Maschinenmeister, 1056 Schweizerdegen, 10253 Setzerlehrlinge, 2519 Druckerlehrlinge.

Auch die Gehülfen haben Erhebungen veranstaltet. Die $erste$ aus dem Jahre 1885 umfaßte nur 2408 Druckereien mit 2708 Prinzipalen (1618 gelernten und 1090 Nicht-Buchdruckern) und ergab 923 Faktoren, 485 Korrektoren, 13929 Setzer, 2916 Drucker und Maschinenmeister, 570 Gießer und 6699 Lehrlinge. Die $zweite$ vom 15. Oktober 1894 umfaßte 4152 Druckereien und ergab 1309 Faktoren, 759 Korrektoren, 21922 Setzer, 4382 Drucker und Maschinenmeister, 1056 Schweizerdegen, 548 Stereotypeure, mithin insgesamt 30022 Hülfspersonen, von denen 14517 dem Verbande angehörten, während 14464 demselben fern standen. Diesen Gehülfen standen 10253 Setzerlehrlinge und 2519 Druckerlehrlinge gegenüber. Die neueste Zählung vom Dezember 1898 erstreckte sich auf 3826 Druckereien und ergab: 1589 Faktoren, 902 Korrektoren, 26481 Setzer, 5393 Drucker, 1060 Schweizerdegen, 277 Stereotypeure und 168 Maschinensetzer. Von der Gesamtziffer zu 35870 waren 21217 Mitglieder des Verbandes, während 14653 ihm nicht angehörten. Außerdem gab es 8189 Setzerlehrlinge und 2371 Druckerlehrlinge.

Obgleich der große Streik die Mittel des Verbandes sehr geschwächt hatte, so daß der Vermögensbestand der Allgemeinen Kasse, der am 31. März 1891 412411,92 Mk. betragen hatte, am 31. März 1892 auf 3025,25 Mk. gesunken war, ist derselbe doch rasch wieder gestiegen, indem er betrug: am 31. März 1893 20769,35 Mk., am 31. März 1894 56567,53 Mk., am 31. März 1895 578197,13 Mk., am 31. März 1896 931082,18 Mk., am 31. März 1897 1204141,28 Mk., am 31. März 1898 1594201,26 Mk. und am 31. März 1899 2106822,89 Mk. Allerdings sind die drei zuletzt genannten Zahlen mit den früheren nicht unmittelbar vergleichbar; wie erwähnt, sind die beiden früher selbständigen Kassen, die Verbands-, Kranken- und Begräbniskasse und die Zentralinvalidenkasse 1892 und 1893 aufgelöst; dabei ist das Vermögen der Ersteren, wie oben hervorgehoben, infolge Verzichts der Berechtigten im Betrage von 276923,51 Mk. ohne Gegenleistung auf die Verbandskasse übergegangen. Die Invalidenkasse wird freilich zunächst noch fortgeführt, aber nur zu dem Zwecke, die bestehenden Verpflichtungen abzuwickeln. Der Vermögensbestand derselben betrug am 31. März 1896 947835,75 Mk., am 31. März 1897 883423,94 Mk., am 31. März 1898 825383,27 Mk. und am 31. März 1899 769365,16 Mk. Die Gesamtausgabe hatte im Jahre 1895/6 111573,35 Mk., im Jahre 1896/7 97978,01 Mk., im Jahre 1897/8 88742,81 Mk. und 1898/99 82660,60 Mk. betragen. Die Gesamtzahl der Invaliden war Ende Dezember 1895 auf 262, Ende Dezember 1896 auf 239, Ende Dezember 1897 auf 220 und Ende Dezember 1898 auf 199 herabgegangen. Seit Auflösung der Invalidenkasse fließen die Invaliditätsbeiträge in die Verbandskasse.

Schon die Stuttgarter Generalversammlung 1894 hatte den Vorstand beauftragt, ein $graphisches Kartell$ d. h. eine Verbindung der Buchdrucker mit den Lithographen, Steindruckern, Buchbindern u. s. w. herbeizuführen. Die Verhandlungen hatten zunächst Schwierigkeiten darin gefunden, daß die übrigen Berufe die Zahlung eines Beitrages zu einer Reservekasse beanstandeten. Am 9. Mai 1896 wurde jedoch von den betreffenden Bevollmächtigten die Bildung eines Kartells beschlossen. Zur Bestreitung größerer Kämpfe sollte jedes Mitglied der beteiligten Organisationen vierteljährlich 30 Pf. in den Reservefonds einzahlen. Die Verwaltung desselben sollte gemeinsam durch Bevollmächtigte der einzelnen Berufe besorgt, Unterstützungen aber erst bezahlt werden, wenn der Fonds auf 30000 Mk. angewachsen ist; die Höhe derselben wird von der Verwaltung in Verbindung mit den Verbandsvorständen bestimmt. Bei Streiks einzelner Berufe in einzelnen Anstalten haben die kartellierten Berufsgenossen, die in derselben Anstalt beschäftigt sind, nach erfolgter Zustimmung ihrer Verbandsvorstände ebenfalls die Arbeit niederzulegen, sobald damit voraussichtlich ein Erfolg erzielt wird. Trotz dieses Beschlusses ist aber das Kartell nicht zustande gekommen und auch keine Aussicht eines besseren Erfolges für die Zukunft vorhanden. Der Grund liegt teils darin, daß die Lithographen und Steindrucker nicht imstande sind, die erforderlichen Beiträge aufzubringen, teils darin, daß insbesondere die Buchbinder sich der Auffassung der Buchdrucker, die dem Kartell lediglich praktische Aufgaben zuweisen wollten, widersetzen.

* * * * *

Die Streitigkeiten, welche zum Ausbruche des Streiks von 1891 führten, gaben zugleich Anlaß zur Gründung einer zweiten Gehülfenorganisation, die der Erwähnung bedarf, nämlich des »$Gutenbergbundes$«[118]. Schon längere Zeit hatte unter den nicht zum Verbande gehörigen Gehülfen eine »Freie Vereinigung« bestanden; ebenso gab es eine Reihe von örtlichen Unterstützungskassen. Die Einleitung des Streiks hatte zur Folge, daß auch eine Anzahl Mitglieder des Verbandes, die den Streik mißbilligten, austraten. Diese Nichtverbändler hatten nun einen Kampf nach zwei Seiten zu führen, nämlich einerseits gegen die schlecht zahlenden Prinzipale, andererseits gegen den Verband, von welchem gegen sie die schärfsten Angriffe gerichtet wurden. Das Bedürfnis, diesen doppelten Kampf mit Erfolg zu führen, hatte bereits die Schaffung eines besonderen Blattes für Nichtverbändler, des »$Typograph$« in Stuttgart, zur Folge gehabt, und ebenso führte er im Herbst 1892 zur Gründung des »$Berliner Buchdruckervereins$«. Aber die Verhältnisse drängten dazu, eine feste Organisation für ganz Deutschland ins Leben zu rufen, und so trat am 3. September 1893 in Erfurt eine Anzahl Gehülfen zu dem »$Gutenbergbunde$« zusammen, dessen Statuten mit dem 1. April 1894 in Kraft traten. Die Schwierigkeiten, die aus dem Verhältnisse zu der früheren »Freien Vereinigung« sowie daraus erwuchsen, daß die bestehenden örtlichen Unterstützungskassen nicht geneigt waren, sich zu Gunsten des Bundes aufzulösen, hatten zur Folge, daß derselbe eine eigentliche Wirksamkeit erst seit dem 1. April 1895 entfalten konnte.

[118] Das verwandte Material verdanke ich privaten Mitteilungen; meine an den Vorstand des Bundes gerichtete Bitte um Auskunft ist unbeantwortet geblieben.

Die Statuten in der durch die Generalversammlung von 29./31. August 1897 festgesetzten Form bezeichnen die Aufgabe des Bundes in folgender Weise:

»Der Gutenbergbund bezweckt den Zusammenschluß derjenigen Buchdrucker Deutschlands, welche dem »Verbande Deutscher Buchdrucker« oder der »Gewerkschaft Deutscher Buchdrucker und Schriftgießer« $nicht$ angehören.

Dieser Zweck wird erstrebt durch:

a) Gewährung von Unterstützung an arbeitslose und erwerbsunfähige (kranke) Mitglieder;

b) Gewährung von Unterstützung an dauernd erwerbsunfähige (invalide) Mitglieder;

c) Gewährung von Umzugskosten;

d) Vertretung der gemeinsamen materiellen und Berufsinteressen;

e) Vermittelung von Arbeitsgelegenheit durch Errichtung von Arbeitsnachweisen;

f) Herausgabe eines Organs: »Der Typograph«;

g) Pflege der Kollegialität.

Die Kassen des Bundes stehen Lohnkämpfen gegenüber auf völlig neutralem Boden; es darf die Bezugsberechtigung der Mitglieder von der Beteiligung oder Nichtbeteiligung an solchen nicht abhängig gemacht werden.

Der Abschluß der Gegenseitigkeit mit außerdeutschen Vereinen gleicher Richtung wird angestrebt und werden dementsprechende Abschlüsse durch den Hauptvorstand bezw. durch die Generalversammlung vollzogen.«

Der Beitritt zu dem Verbande oder der Gewerkschaft hat das Ausscheiden aus dem Bunde zur Folge. Der Bund gewährt Unterstützungen an Arbeitslose auf der Reise und am Orte, bei Krankheit (seit 1898) und Invalidität (seit 1895), sowie einen Zuschuß zu den Umzugskosten, jedoch haben die Mitglieder kein klagbares Recht auf dieselben, sie werden vielmehr nach dem jeweiligen Vermögen des Bundes festgesetzt. Nur für die Invalidenunterstützung wird ein besonderes Entgelt von wöchentlich 20 Pf. erhoben, die übrigen Unterstützungen werden durch den Bundesbeitrag gedeckt, der 1894 und 1895 25 Pf., 1896 und 1897 55 Pf. betrug und seit 1898 auf 65 Pf. erhöht ist. Der Sitz des Bundes ist Berlin; das Organ desselben ist der »Typograph«, der den Mitgliedern unentgeltlich geliefert wird.

Die bisherige Entwickelung des Bundes ergiebt sich aus folgender Tabelle.

Es ergaben sich am Schlusse des

====================================================================== | | |Einnahmen |Geleistete Unterstützungen | | | aus | +---------------- Jahres |Ortsvereine|Mitglieder|Beiträgen | |Vermögensbestand | | | Mk. | Mk. | Mk. ========+===========+==========+==========+==========+================ 1894 | 27 | 1200 | 9222 | -- | 7400 1895 | 34 | 1420 | 15176 | 2314 | 17495 1896 | 40 | 1570 | 36899 | 14033 | 29919 1897 | 57 | 1925 | 46283 | 24109 | 40909 1898 | 69 | 2800 | 64000 | 28000 | 63000

Der seitens des Verbandes erhobene Vorwurf, der Bund stehe im Solde der Prinzipale und seine Mitglieder gäben sich zu Streikbrechern her, wird von ihm mit Entrüstung zurückgewiesen mit der Behauptung, daß auch seine Arbeitsnachweise Arbeit nur in tariftreuen Geschäften vermitteln und daß der Bund das Interesse der Gehülfen nicht minder wirksam wahre als der Verband, daß er vielmehr lediglich dem Terrorismus des letzteren entgegentreten und die freie Selbstbestimmung der Gehülfen bei etwaigen vom Verbande beschlossenen Streiks wahren wolle. Deshalb dürfe kein Mitglied wegen Teilnahme oder Nichtteilnahme an Lohnbewegungen aus dem Bunde und von der Beteiligung an dessen Kassen ausgeschlossen werden.

Es ist bei den widersprechenden gegenseitigen Darstellungen schwer, in dem zwischen Verband und Bund geführten verbitterten und gehässigen Streite ein unbefangenes Urteil zu gewinnen. Daß seitens des Verbandes ein starker Druck zum Eintritte auf die Gehülfen ausgeübt wird, ist nicht zu bezweifeln, und ebenso wird vom Standpunkte der persönlichen Freiheit aus das an die Mitglieder gestellte Verlangen, sich einem Beschlusse des Verbandes wegen Einleitung eines Streiks auch da zu fügen, wo sie ihn für unberechtigt halten, verwerflich erscheinen. Aber es ist zu bedenken, daß Ziele, die einer größeren Gruppe gemeinsam sind, sich einfach nicht anders erreichen lassen, als wenn eine solche Gruppe sich zu einer straffen Organisation zusammenschließt und der Einzelne sich den Beschlüssen der Mehrheit unterordnet. Insofern liegt auch dem heute so viel angeschuldigten »Terrorismus« im wirtschaftlichen Kampfe, mag er auf Seiten der Arbeiter oder der Unternehmer geübt werden, eine gewisse geschichtliche Notwendigkeit und ein soziales Recht zu Grunde, das allerdings mit unserem gesetzlich anerkannten Rechte in Widerspruch steht, aber wesentlich deshalb, weil dieses auf dem Boden der die letzten 100 Jahre beherrschenden individualistischen Anschauung erwachsen ist. Die letztere steht zur Zeit im Begriffe, durch eine andere, die soziale, abgelöst zu werden, und von dieser aus betrachtet, muß Manches als Recht erscheinen, was wir bisher gewohnt waren, als Unrecht zu betrachten.

5. Die Bergarbeiter[119].

Die Bergarbeiter haben sich von jeher durch eine gewisse konservative Anschauung von den meisten Gruppen der Industriearbeiter unterschieden, wobei die durch ihren Beruf geförderte Neigung zu ernster Lebensauffassung und religiöser Stimmung wesentlich ins Gewicht fielen; ist es doch meist üblich, daß der Bergmann vor seiner Einfahrt in den Schacht ein kurzes Gebet spricht. In vielen Gegenden sind die Bergleute auch regelmäßig im Besitze eines eigenen Hauses. Die mit dem Berufe verknüpften Gefahren haben früh zu der Ausbildung von Unterstützungskassen geführt, die meist unter der Aufsicht der Behörden stehen, an denen aber den Arbeitern (Knappen) ein wesentliches Mitbestimmungsrecht eingeräumt ist. Dieses sog. $Knappschaftswesen$[120] ist der erste Ansatz zu einer Organisation gewesen. In neuerer Zeit haben sich aber daneben noch $Bergarbeitervereine$ gebildet, in denen begreiflicherweise die verschiedenen Richtungen einander den Vorrang abzugewinnen suchen.

[119] Außer den im Vorworte bezeichneten allgemeinen Quellen und den an den einzelnen Stellen erwähnten besonderen Nachrichten habe ich die beiden Broschüren von $Oldenberg$ und von $Natorp$: Der Ausstand der Bergarbeiter 1889 zu Grunde gelegt.

[120] Die Gesamtzahl der Knappschaftsvereine in Deutschland betrug Ende 1894 139 mit 477186 Mitgliedern, einer Jahreseinnahme von 36219972 Mk., einer Ausgabe von 31990215 Mk. und einem Vermögen von 76820206 Mk. Diese Vereine können, da sich ihre Zwecke wesentlich auf Unterstützungen beschränken, zu den gewerkschaftlichen Bildungen nicht gerechnet werden.

Die älteste Organisation dieser Art bestand im $Königreich Sachsen$, wo schon 1868 die »Zwickauer Gruben- und Tagearbeitergenossenschaft« 3000 Mitglieder zählte, die sich 1870 auf 6000 vermehrt hatten. Nachdem die Genossenschaft unter dem Einflusse des deutsch-französischen Krieges sich aufgelöst hatte, bildete sich im Mai 1876 der »Sächsische Berg- und Hüttenarbeiterverband,« der am 10. September 1876 seine erste Generalversammlung abhielt und am 9. Oktober 1877 die Rechte der juristischen Persönlichkeit erlangte. Die Mitgliederzahl betrug 1879 1502, 1880 1331, 1885 3332, 1886 3669, 1888 4224, 1889 5661, 1890 6976, 1891 7226, 1892 7731, 1893 8013, 1894 9225. Der Verband besaß, neben der Verbandskasse eine Beerdigungskasse und ein eigenes Organ unter dem Titel »Glück auf«. Aber nachdem derselbe sich der Gewerkschaftskommission angeschlossen hatte und angeblich sozialdemokratische Bestrebungen in ihm hervorgetreten waren, wurde er auf Veranlassung der sächsischen Regierung durch Beschluß des Amtsgerichts Zwickau vom 2. Februar 1895 auf Grund des sächsischen Vereinsgesetzes aufgelöst.

In $Schlesien$ hatte 1868 $Max Hirsch$ eine erfolgreiche Agitation entfaltet, aber nach dem unglücklichen Waldenburger Streik lösten sich die Vereine fast sämtlich auf. In den 1880er Jahren entstand im Waldenburger Revier unter den Bergarbeitern eine Bewegung, die den Zweck hatte, durch öffentliche Versammlungen auf eine Verbesserung des Knappschaftswesens hinzuwirken. Bald zog dieselbe aber auch die Lohnverhältnisse, die Behandlung der Arbeiter und andere Punkte in ihren Bereich, und da in den mehrfach begründeten Knappenvereinen bald sozialdemokratischer Einfluß sich geltend machte, so suchte man von anderer Seite ein Gegengewicht zu schaffen. So bildete sich zuerst im Mai 1891 in Hermsdorf ein »$Reichstreuer Bergarbeiterverein$«, der nach seinem Statute den Zweck verfolgt, »die Kameradschaftlichkeit unter seinen Mitgliedern zu erwecken und zu pflegen, auf der Grundlage der bestehenden gesetzlichen Ordnung die Berufsinteressen der Mitglieder in friedlichem Einverständnis mit den Arbeitgebern und deren Beamten zu fördern und durch Vorträge über Gegenstände, welche den Interessenkreis der Mitglieder berühren, belehrend zu wirken«. »Insofern es sich um die Förderung christlicher Bildung und Sitte, sowie um Kundgebungen politischen Sinnes handelt, dürfen auch ausnahmsweise Religion und Politik in die Vorträge hineingezogen werden, dagegen sind Debatten über Religion und Politik ausgeschlossen.«

Dem Beispiel von Hermsdorf folgten andere Orte, und so entstanden reichstreue Bergarbeitervereine in Altwasser, Charlottenbrunn, Dittersbach, Fellhammer, Waldenburg und Weißstein. Diese Vereine hielten untereinander rege Fühlung und im Oktober 1896 wurde ein »$Verband der reichstreuen Bergarbeitervereine im Bezirke des niederschlesischen Bergreviers$« begründet, der seinen Sitz in Waldenburg hat und den Beitritt allen Vereinen freistellt, die den oben bezeichneten Zweck verfolgen; ergiebt sich, daß ein Verein von diesen Grundsätzen abweicht, so kann er durch den Verbandsvorstand ausgeschlossen werden. Dem Verbande ist außer den genannten Vereinen auch der auf ähnlicher Grundlage beruhende ältere Knappenverein in Rothenbach beigetreten. Dem Vorstande steht ein Ehrenbeirat zur Seite, dessen Mitglieder von den Einzelvereinen aus den Reihen der Werksbesitzer, der höheren Beamten, der Vorsteher von Kriegervereinen und anderer Gönner der Sache gewählt werden. Die Vereine erhalten von den Werksverwaltungen Zuwendungen, mit deren Hülfe sie humanitäre Bestrebungen, z. B. Weihnachtsbescheerungen veranstalten. Die Mitgliederzahl des Verbandes betrug[121] am 8. Septbr. 1898 1138.

[121] Nach einer Mitteilung des Herrn Generaldirektor Dr. Ritter in Waldenburg, dem ich die vorstehenden Angaben verdanke.

Im $Saargebiete$ bestand bis 1889 keine eigentliche Organisation. Der große rheinisch-westfälische Streik von 1889 zog auch die Saarbergleute, von denen sich ihm 13000 anschlossen, in seinen Stromkreis, und nach dessen Beendigung versuchte man die einmal angeregte Bewegung in einer festen Verbindung der Arbeiter festzuhalten. Diese war der $Rechtsschutzverein$, der im November 1889 ins Leben gerufen wurde, damals 24000 Mitglieder zählte und unter dem Namen »Schlägel und Eisen« ein eigenes Organ besaß. Der Verein stand anfangs durchaus unter geistlichem Einflusse, aber bald begann auch die Sozialdemokratie Boden zu fassen, und der Streit zwischen beiden Richtungen zog sich lange hin, bis Mitte 1892 der Sieg der sozialdemokratischen Elemente endgültig entschieden war. Anfangs verfügte der Verein über erhebliche Mittel und erbaute sogar mit diesen einen eigenen Versammlungssaal in Bildstock, aber vielleicht war gerade dies ein Fehler und ein Grund für den späteren Mißerfolg, da es die Mittel zu stark erschöpfte. Nachdem man nämlich zu Gunsten der in der Versammlung vom 4. Mai 1890 in Völklingen gefaßten Beschlüsse, unter denen neben einer Lohnerhöhung der wichtigste Punkt die Achtstundenschicht war, eine umfassende Agitation eingeleitet hatte, kam es endlich am 29. Dezember 1892 zum Streik, wobei die Handhabung der Wahlen zu den Arbeiterausschüssen, die Maßregelung von Arbeiterführern, die Häufung der Feierschichten und die Kürzung der Gedinge die Hauptrolle spielten. Am 2. Januar 1893 hatten von den 30000 Bergarbeitern des Saargebietes etwa 5/6 die Arbeit niedergelegt, aber eine Aussicht auf Erfolg war in Ermangelung ausreichender Mittel von Anfang an ausgeschlossen, und schon nach kurzer Zeit war der Streik verloren. Die Folge war, daß überall nicht allein seitens der Behörden, sondern auch seitens der Kriegervereine, evangelischen Arbeitervereine u. s. w. gegen den Verein vorgegangen wurde, und, nachdem schon seit dem Streik keine Beiträge mehr gezahlt waren, mußte er sich im Juli 1893 auflösen.

Der größte und wichtigste Bezirk des Kohlenbergbaues in Deutschland ist $Rheinland-Westfalen$ und insbesondere das $Ruhrgebiet$. Hier bestehen auch in erster Linie die im Eingange erwähnten Verhältnisse, und so hatten sich die Knappenvereine zunächst unter Führung der Geistlichen beider Bekenntnisse entwickelt. Allerdings gab es neben katholischen und evangelischen auch gemischte Vereine, in denen an Stelle des religiösen Elementes mehr die Förderung der Berufsinteressen in den Vordergrund trat; doch abgesehen von einem freilich umfaßenden oder kurzlebigen Verbande, der 1878 von sozialdemokratischer Seite ins Leben gerufen war, hatte sich eine eigentlich gewerkschaftliche Bewegung bis zum Jahre 1886 nicht entwickelt. Damals gründete der Redakteur der »Westdeutschen Volkszeitung«, der jetzige Reichtagsabgeordnete Fußangel in Bochum den »Rechtsschutzverein«, der aber bald an Einfluß verlor und 1888 nur noch 4000 Mitglieder zählte.

Eine völlige Verschiebung der Verhältnisse brachte der große Streik vom Jahre 1889. Derselbe ist durchaus den Kreisen der Bergarbeiter selbst entsprungen, Einflüsse politischer Parteien sind dabei nicht nachzuweisen. Schon seit Anfang April bestand ein westfälisches Komitee zur Vertretung gewisser Forderungen der Bergarbeiter, unter denen neben einer Lohnerhöhung von 15 bis 25% die wichtigste die war, daß in die achtstündige Schicht die Zeit der Ein- und Ausfahrt eingerechnet werden sollte. Obgleich man anfangs eine Arbeitseinstellung nicht plante, vielmehr auf den 2. Juni eine allgemeine Delegiertenversammlung einberufen hatte, in der die erforderlichen Maßnahmen beraten werden sollten, brach doch infolge der Ungeduld der jüngeren Elemente schon in den ersten Tagen des Mai an verschiedenen Orten, insbesondere in Gelsenkirchen, der Streik aus und riß dann die Masse auch der älteren Arbeiter mit, so daß am 8. Mai 40000, am 10. Mai 70000 und am 14. Mai 100000 Bergleute die Arbeit, und zwar ohne Kündigung, niedergelegt hatten. Nachdem die in einer Versammlung in Essen am 12. Mai gewählten sog. Kaiserdelegierten Schröder, Bunte und Siegel am 14. Mai vom Kaiser empfangen und unter Zusicherung arbeiterfreundlicher Reformen aufgefordert waren, die Arbeit wieder aufzunehmen, führten die mit dem Vorstande des bergbaulichen Vereins eröffneten Verhandlungen am 19. Mai zu einem Abkommen, auf Grund dessen die große Mehrzahl der Streikenden zur Arbeit zurückkehrte. Einem Wiederausbruche des Streiks, der infolge der mißverständlichen Fassung des Abkommens vom 27. Mai drohte, wurde durch Verhaftung des Streikkomitees vorgebeugt, und so war am Ende des Monats die Arbeit überall wieder aufgenommen.

So wenig bei der Einleitung des Streiks ein Einfluß der Sozialdemokratie festzustellen ist, so hatte doch während dessen Dauer dieselben erheblich an Boden gewonnen, und vor allem wußte sie sich den Erfolg zu sichern, indem sie den »$Verband zur Wahrung und Förderung der bergmännischen Interessen im Rheinland und Westfalen$« ins Leben rief, der freilich keinen ausgesprochenen politischen Karakter trug, in dem aber von Anfang an der sozialdemokratische Einfluß überwog. Der Verband war sogar bestrebt, sich über ganz Deutschland auszudehnen und berief deshalb den $ersten deutschen Bergarbeitertag$, der Mitte September 1890 in $Halle$ a. S. tagte. In der That gelang es dort, einen »$Verband deutscher Bergleute$« ins Leben zu rufen, der 1892 beschloß, auch $Hüttenarbeiter$ aufzunehmen und dementsprechend seinen Namen änderte und in der »Berg- und Hüttenarbeiterzeitung« sich ein eigenes Organ schuf; aber obgleich in dem »Glück auf« vom 4. Januar 1891 die Mitgliederzahl für das Königreich Sachsen auf 4000 angegeben wird und auch in Oberschlesien ein Zweigverein ins Leben gerufen wurde, so blieb doch die Bedeutung des Verbandes im wesentlichen auf Rheinland-Westfalen beschränkt. Von Anfang an war derselbe natürlich für die Bergwerksbesitzer der Gegenstand der schärfsten Angriffe, und in der That war die bei der Gründung vorhandene Mitgliederzahl von 58000 bald wesentlich vermindert.

Bald nach dem Streik war auch katholischerseits der Versuch gemacht, die vorhandene Erregung auszunutzen, und im Mai 1890 wurde der »$Rheinisch-westfälische Bergarbeiterverein Glück auf$« begründet, der aber nicht zu irgendwelcher Bedeutung zu gelangen vermochte und sich bald mit dem »Rechtsschutzverein« verschmolz.

Der Erfolg des ersten Streiks in Verbindung mit der Fortdauer vieler Beschwerdepunkte bewirkte, daß unter den Bergleuten die Neigung Boden fand, eine neue Kraftprobe zu unternehmen, und so brachen denn im Winter 1890/91 in verschiedenen Orten Unruhen aus. Auf einem am 15. Februar 1891 in Bochum abgehaltenen Delegiertentage, auf dem sowohl die sozialdemokratischen wie die katholischen Elemente vertreten waren, wurde ein aus beiden Richtungen zusammengesetzter Ausschuß gewählt, um bestimmt formulierte 5 Forderungen, insbesondere Lohnerhöhung und Achtstundenschicht einschließlich Ein- und Ausfahrt durchzuführen. Wie das erste Mal, so brach auch jetzt der Streik aus, ohne daß ein entsprechender Beschluß gefaßt wäre, aber nicht allein erreichte er nicht den früheren Umfang, indem die genau zu verfolgende Zahl der Streikenden niemals über 18122 stieg, sondern er hatte auch keinerlei Erfolg und mußte, nachdem er vom 16. April bis 5. Mai gedauert hatte, wieder aufgehoben werden.

Die Schuld an dem Mißerfolge suchten die beiden Richtungen sich gegenseitig zuzuschieben, thatsächlich hatte der sozialdemokratische »alte Verband«, wie er meist genannt wird, den Nutzen davon, denn seine Mitgliederzahl stieg erheblich über ihre frühere Höhe und wird am 19. April auf 100000 angegeben. Aber der Aufschwung war von kurzer Dauer, und bald machte sich ein starker Rückgang geltend. Dazu trug bei einerseits ein völlig mißglückter Sympathiestreik zu Gunsten der streikenden Saarbergleute, der am 8. Januar 1893 ausbrach und an dem sich 11000 Mitglieder beteiligten, und andererseits der Verlust des größten Teils des Verbandsvermögens in Höhe von 16000 Mk., die in dem Konkurse eines gegründeten bergmännischen Konsumvereins verloren gingen. Auf der am 25. August 1895 in Bochum abgehaltenen 5. Generalversammlung wurde die Zahl der Mitglieder auf 11000 angegeben, bei einer Einnahme für das Jahr vom 1. Juli 1894/5 zu 11796 Mk. und einer Ausgabe von 14765 Mk., mithin einem Fehlbetrage von 2968 Mk. und einem Vermögensbestande von 3777 Mk. Auf dem Berliner Gewerkschaftskongresse wurden nur noch 9500 Mitglieder gezählt, in der Statistik der Generalkommission für 1895 nur 8000 und von gegnerischer Seite wurde auch diese Zahl als erheblich zu hoch bezeichnet. Auf der 8. Generalversammlung in Helmstedt am 18. April 1897 wurde ohne nähere Ziffernangabe erwähnt, daß die Zahl der Mitglieder erheblich gestiegen sei; die Jahreseinnahme wurde auf 15704 Mk., die Ausgabe auf 13304 Mk., der Kassenbestand auf 7685 Mk. angegeben. Die letzte Statistik der Generalkommission Vom 1. August 1898 verzeichnet 18000 Mitglieder, 48847 Mk. 70 Pf. Jahreseinnahme, 29923 Mk. 3 Pf. Jahresausgabe und 15554 Mk. 35 Pf. Kassenbestand[122]. Der Verband hat sich der Generalkommission angeschlossen. Der Vorsitzende ist der Bergmann H. $Möller$ in Bochum, Redakteur des Verbandsorganes ist $Hué$ in Essen.

[122] $Oldenberg$ im Handw. der Staatsw. I. Erg.-Bd. S. 385 giebt folgende Zahlen:

Frühjahr 1889 162 Vereine mit 16902 Mitgl. und 5278 Mk. Vermögen " 1890 200 " " 50000 " Ende 1890 58000 " Frühjahr 1891 187 " " 33983 " " 27681 " " Ende 1891 291 " " 45000 " " 5517 " " Frühjahr 1892 287 " " 58778 " " 28040 " " März 1892 222 " " 50000 " " 28000 " " Ende 1892 167 " " 15000 " " 955 " " Frühjahr 1893 184 " " 16906 " Ende 1893 171 " " 11174 " " 1113 " " Frühjahr 1894 169 " " 14208 " " 21428 " " 31. Juli 1895 11000 " " 3778 " "

$Hué$, der Redakteur der »Berg- und Hüttenarbeiterzeitung« behauptet in Nr. 4 des »Correspondenzblattes« vom 24. Januar 1898, daß 15000 Mitglieder ihre Beiträge gezahlt hätten und berechnet unter Berücksichtigung der Säumigen die Gesamtzahl auf 18-19000.

In den letzten Jahren ist unter den Bergarbeitern eine neue Art der Organisation entstanden. War bis dahin das religiöse Element der Grund eines scharfen Gegensatzes unter den nicht sozialdemokratisch beeinflußten Bergleuten, so hat man jetzt den Versuch unternommen, die beiden Bekenntnisse zu gemeinsamem Vorgehen zu vereinigen, indem man dabei im Anfange besonders den Gegensatz gegen die Sozialdemokratie betonte. Als nämlich der 1894 abgehaltene internationale Bergarbeiterkongreß in Berlin aus dem Ruhrgebiete von 6 sozialdemokratischen Abgeordneten beschickt wurde, die sich als Vertreter der dortigen Bergarbeiter ausgaben, protestirte eine am 3. Mai 1894 in Essen abgehaltene Delegiertenversammlung der christlichen Knappen- und Arbeitervereine des Kreises Essen hiergegen und erklärte gleichzeitig, daß die Aufgabe der christlichen Vereine darin bestehe, gleichfalls die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder zu wahren. Eine niedergesetzte Kommission berief dann auf den 26. August 1894 nach der Rotenburg bei Essen eine von 424 Abgeordneten als Vertretern von 182 Vereinen besuchte Delegiertenversammlung, auf der eine Resolution gefaßt wurde, welche die gewerkschaftliche Organisation der christlichen Bergarbeiter des niederrheinisch-westfälischen Kohlenreviers für erforderlich erklärte und ein vorläufiges Statut annahm. In der am 28. Oktober 1894 in Essen abgehaltenen konstituierenden Versammlung wurde dann der $Gewerkverein christlicher Bergarbeiter für den Oberbergamtsbezirk Dortmund$ endgültig begründet.[123]

[123] Die folgende Darstellung beruht auf dem »Bergknappen« und dem mir außerdem von dem Vorsitzenden Brust zur Verfügung gestellten Material.

In der Versammlung war auch die Bergbehörde und die Knappschaftsdirektion vertreten, ohne sich jedoch an den Verhandlungen zu beteiligen. Ein in der Versammlung vom 26. August 1894 an den Kaiser gerichtetes Huldigungstelegramm war freundlich beantwortet. Der Hauptgrund der Unzufriedenheit der Bergleute lag in ihrer ungenügenden Beteiligung an der Verwaltung der durch ihre Beiträge unterstützten Knappschaftskassen. Nach einer gehaltenen Umfrage hatten von 88 Zechen des Oberbergamtsbezirkes Dortmund nur 26 entsprechende Bestimmungen; auf 34 Zechen geschah die Verwaltung und die Verteilung der Gelder ganz nach dem Ermessen der Grubenverwaltungen. Das Statut des neugegründeten Gewerkvereins betont deshalb diese Forderung, stellt aber neben sie noch einige andere Punkte. Als allgemeiner Zweck wird bezeichnet »die Hebung der moralischen und sozialen Lage der Bergarbeiter auf christlicher und gesetzlicher Grundlage und Anbahnung und Erhaltung einer friedlichen Uebereinkunft zwischen Arbeitgebern und Arbeitern«. Insbesondere wird erstrebt: »1. Die Herbeiführung eines gerechten Lohnes, welcher dem Werte der geleisteten Arbeit und der durch diese Arbeit bedingten Lebenshaltung entspricht, 2. die Einschränkung der Schichtdauer, soweit solche zum Schutze von Gesundheit, Leben und Familie geboten ist, 3. ein Mitbestimmungsrecht über die Verwendung der in die Zechenunterstützungskassen fließenden Beiträge, 4. eine Vermehrung der Kontrollorgane zur Ueberwachung der Durchführung der bergpolizeilichen Vorschriften unter Hinzuziehung praktisch erfahrener Bergleute, 5. eine zeitgemäße Reform des Knappschaftswesens«.

Als Mittel zur Erreichung dieser Zwecke sind bezeichnet »Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Lohnfragen und bei berechtigten Wünschen und Beschwerden, Eingaben und Petitionen an die Werkverwaltungen, Bergbehörden, Regierung, Parlamente, belehrende und bildende Vorträge auf dem Gebiete der Berggesetzgebung, des Bergbaues und der Bestrebungen der Bergarbeiter in anderen Revieren und Ländern«.

Der Verein steht treu zu Kaiser und Reich und schließt im übrigen die Erörterung konfessioneller und politischer Parteiangelegenheiten aus. Durch den Eintritt bekennt sich jedes Mitglied als Gegner der sozialdemokratischen Grundsätze und Bestrebungen.

Jeder Bezirk wählt auf je 100 Mitglieder ein Ausschußmitglied; die Gesamtheit der letzteren bildet die Generalversammlung und wählt den Zentralvorstand, der aus 16 Mitgliedern besteht, und zwar je 8 aus den beiden Konfessionen. Daneben besteht ein Ehrenrat, dem außer Bergarbeitern auch Geistliche beider Bekenntnisse als Ehrenmitglieder angehören. Im Vorstande wie im Ehrenrate findet Parität der Bekenntnisse statt. Neben einem Eintrittsgelde von 50 Pf. wird ein vierteljährlicher Beitrag von 25 Pf. bezahlt. Diejenigen Mitglieder, die wegen ihres Eintretens für die Interessen des Gewerkvereins ohne sonstigen Grund von der Zechenverwaltung entlassen werden, haben Anspruch auf Unterstützung aus der Vereinskasse, über deren Höhe der Vorstand nach den Mitteln derselben und dem Grade der Bedürftigkeit entscheidet. Das Organ des Vereins ist der »Bergknappe«, der anfangs monatlich einmal, jetzt monatlich zweimal erscheint. Der Vorsitzende des Vereins, Bergmann August Brust in Altenessen, ist zugleich Redakteur des »Bergknappen«. Seit Januar 1898 hat er seine Thätigkeit im Bergbau aufgegeben, um sich ganz dem Vereine zu widmen und bezieht ein Gehalt von monatlich 150 Mk.

Obgleich der Verein, wie bemerkt, durchaus auf dem Boden friedlichen Zusammenwirkens mit den Arbeitgebern steht, so fand er doch in deren Kreisen die erbittertste Feindschaft, und da er gleichzeitig gegen die Sozialdemokratie den Kampf aufgenommen hat, so hat er große Schwierigkeiten zu überwinden. So ist es denn auch erklärlich, daß, obgleich die 182 Vereine, welche am 26. August 1894 in Essen vertreten waren, angeblich über 30000 Mitglieder zählen sollten, und obgleich am 28. Oktober 1894 noch 137 Vereine teilnahmen, in der am 31. März 1895 in Essen abgehaltenen außerordentlichen Generalversammlung nur die Errichtung von 100 Meldestellen berichtet werden konnte, von denen 68 Listen mit insgesamt etwa 4000 Mitgliedern eingesandt hatten. Die Einnahme betrug bis dahin 1553 Mk. 75 Pf., das Vermögen 865 Mk.

In der am 16. Dezember 1895 in Altenessen abgehaltenen ersten ordentlichen Generalversammlung wurde mitgeteilt, daß die Mitgliederzahl sich inzwischen auf 5400 gehoben habe. Ein Sekretär im Nebenamte mit einer Vergütung von monatlich 30 Mk. ist angestellt. Die Einnahme hat 4261 Mk., die Ausgabe 3929 Mk. betragen, letztere einschließlich eines belegten Betrages von 1400 Mk.

Der Verein hat sich seitdem günstig entwickelt. In der am 1. Februar 1897 in Bochum abgehaltenen zweiten ordentlichen Generalversammlung betrug die Mitgliederzahl bereits 8270 mit 80 Anmeldestellen und einem Kassenbestande von 6000 Mk. Die am 26. Juni 1897 in Essen stattgehabte außerordentliche Generalversammlung konnte sogar auf eine Zahl von 15000 Mitgliedern mit 113 Anmeldestellen und einen Kassenbestand von 6300 Mk. zurücksehen. Am 1. Januar 1898 war die Zahl der Mitglieder auf 21439 und der Vermögensbestand auf 12682 Mk. gestiegen. Die dritte ordentliche Generalversammlung wurde am 16. Januar 1898 in Gelsenkirchen unter Anwesenheit von 286 Ausschußmitgliedern als Vertretern von 103 Zahlstellen abgehalten. Nach einer Notiz im »Bergknappen« vom 15. Dezember 1898 betrug am 27. November 1898 der Mitgliederbestand 27983 und das Vermögen 14014 Mk. 15 Pf. In der vierten ordentlichen Generalversammlung, die am 8. Januar 1899 in Essen stattfand, waren 400 Vertreter anwesend. Nach dem Rechenschaftsberichte betrug die Mitgliederzahl 27983 und der Kassenbestand 16771 Mk.

In dieser gedachten Generalversammlung wurde übrigens von mehreren Seiten das schroffe Auftreten des Vorsitzenden Brust gegenüber dem alten Verbande getadelt. Brust hatte im Oktober 1868 seinen Rücktritt von seinem Posten erklärt, und man hatte dies vielfach auf den Gegensatz zwischen ihm und anderen Vorstandsmitgliedern hinsichtlich dieses Punktes zurückgeführt, doch hatte er seine Erklärung schon vor der Generalversammlung wieder zurückgenommen. In der letzteren wurde die Erhöhung des monatlichen Beitrages von 10 auf 20 Pf. und zugleich das wöchentliche Erscheinen des »Bergknappen« vom 1. April 1899 ab beschlossen. Außerdem forderte man in einer Resolution: 1. Erweiterung der Zuständigkeit der Gewerbegerichte als Einigungsämter und Zulassung von Arbeitervertretern als Rechtsbeistände. 2. Abänderung des Unfallversicherungsgesetzes, insbesondere Erhöhung der Renten. 3. Abänderung des Berggesetzes, insbesondere Zuziehung von Arbeitervertretern zu der Bergaufsicht. 4. Verleihung von Korporationsrechten an die eingetragenen Berufsvereine. 5. Errichtung von Arbeiterkammern. Auch erklärte man, daß die bisher eingetretene Erhöhung der Löhne den zu stellenden billigen Anforderungen noch nicht entspreche, war aber darüber einig, daß ein Lohnstreik zur Zeit nicht aussichtsvoll sei.

Aus der $Thätigkeit des Verbandes$ sind insbesondere hervorzuheben die Bestrebungen wegen Reform des $Knappschaftswesens$ in dem oben bereits bezeichneten Sinne; man ist dabei in scharfen Gegensatz zu der bisherigen Leitung der Knappschaftskassen getreten und hat ziemlich dieselben Forderungen gestellt, die auch von dem alten Verbande erhoben wurden. Da die Knappschaftskassen für Krankheit, Invalidität, Alter und Todesfall sowie für die Witwen- und Waisen Sorge tragen, so hatte der Verband keine Veranlassung, das Unterstützungswesen in dem Maße auszubilden, wie es bei anderen Arbeiterklassen geboten war. Immerhin hat er 2 Kassen errichtet, an denen die Beteiligung freilich freiwillig ist, den Mitgliedern aber dringend ans Herz gelegt wird. Die erste ist eine $Krankengeldzuschußkasse$, deren Zweck, wie der Name besagt, darin besteht, zu dem durch die Knappschaftskasse gesicherten Krankengelde noch einen Zuschuß zu gewähren, die andere ist eine $Spar$- und $Sterbekasse$, deren Aufgabe es ist, einerseits im Falle des Todes, der Invalidität oder sonstigen Bedürftigkeit durch die angesammelten Spargelder zu helfen, andererseits aber auch eine Vorsorge für Streikfälle zu treffen, indem bei solchen ebenfalls die Mitglieder in der Lage sind, ihr Guthaben anzugreifen. Die letztere Absicht ist bei den einschlägigen Beratungen ausdrücklich betont, wie denn auch in den Statuten der Kasse als deren Zweck »die Stärkung der Organisation« bezeichnet wird. Uebrigens sind beide Kassen noch nicht in Kraft getreten, da, wie in der Generalversammlung am 8. Januar 1899 mitgeteilt wurde, das am 9. August 1897 eingereichte Statut noch immer nicht genehmigt ist.

Mehrfach hat der Verein in Eingaben an die Behörden und insbesondere den Reichstag und Landtag die Interessen der Arbeiter zu fördern gesucht, z. B. durch Vorschläge zur Reform der Unfallversicherung und Erweiterung der Rechte der Gewerbegerichte, insbesondere Einräumung der Befugnis, auch auf Anrufen nur eines Teiles einzugreifen und Ausdehnung der Einrichtung auf den Bergbau, endlich durch die Forderung von Arbeiterausschüssen und Beteiligung von Bergleuten an der Aufsicht im Betriebe, zu welchem Zwecke die Unabhängigstellung der hierzu berufenen Personen von der Werksverwaltung verlangt wird.

Die $Stellung der Grubenbesitzer$ zu dem Vereine ist von Anfang an kaum weniger schroff ablehnend gewesen, als wenn es sich um ein sozialdemokratisches Unternehmen handelte, ja selbst die auch von unternehmerfreundlichen Blättern als durchaus berechtigt anerkannte Beteiligung der Bergleute an der Grubenaufsicht ist vom »Bergbaulichen Verein« mit dem Bemerken abgelehnt, daß dazu kein Bedürfnis vorliege. Noch schlimmer ist es dem Gewerkverein mit seinen Bestrebungen um Erhöhung der Löhne ergangen. Auf die schon in Bochum am 1. Februar 1897 beschlossene Eingabe wegen einer allgemeinen Lohnerhöhung von mindestens 10% und eines Minimallohnes für die Hauer von jährlich 1500 Mk., die unter Ablehnung weitergehender Wünsche gefordert und durch ausführliches Material über die gestiegenen Kohlenpreise gerechtfertigt wurde, erteilte der »Bergbauliche Verein« die Antwort, daß die Bergleute mit den einzelnen Zechen verhandeln mögen, lehnte also die Befugnis des Gewerkvereins zur Einmischung ab. Spätere Eingaben wurden überhaupt keiner Antwort gewürdigt.

Die $Bergbehörde$ hat anfangs dem Vereine eine entgegenkommende Haltung bewiesen, der Berghauptmann $Täglichsbeck$ hat regelmäßig persönlich an den Verhandlungen teilgenommen und über einzelne Beschwerdepunkte Auskunft gegeben, was von den Bergleuten stets anerkannt und durch öffentliche Aussprache des Dankes erwidert ist. In neuester Zeit freilich, wo der Wind in den Regierungskreisen in die gegen früher gerade entgegengesetzte Richtung umgeschlagen ist, hat sich auch die Haltung der Bergbehörden etwas geändert.

Ueber die $Stellungnahme gegenüber dem alten Verbande$ hat in dem Gewerkvereine seit seinem Bestehen ein Widerstreit der Ansichten geherrscht. Schon bei der Gründung vertrat der auf katholischer Seite in erster Linie beteiligte Kaplan Dr. $Oberdörffer$ den Standpunkt, daß man bei aller Betonung des christlichen Karakters und bei entschiedener Bekämpfung sozialdemokratischer Bestrebungen doch in praktischen Fragen mit dem Verbande zusammengehen müsse und dadurch am besten dahin wirken werde, Jenen von dem Einfluße der Sozialdemokratie zu befreien. Damals erlangte aber die von dem evangelischen Pfarrer $Weber$ empfohlene Politik schroffster Ablehnung jeder Berührung mit der Sozialdemokratie die Oberhand, was wohl der Grund dafür war, daß $Oberdörffer$ aus dem Ehrenrate ausschied. An seine Stelle trat der bekannte Zentrumsabgeordnete $Hitze$. Auch im Kreise der Vereinsmitglieder selbst fand die Neigung zur Anbahnung eines guten Verhältnisses zum alten Verbande Vertreter, insbesondere an dem zweiten Vorsitzenden $Wahl$-Wattenscheid, während der erste Vorsitzende $Brust$-Altenessen den $Weber$schen Standpunkt vertrat. Da $Wahl$ evangelisch und $Brust$ katholisch ist, so ergiebt sich, daß der Gegensatz mit dem Bekenntnisse nichts zu thun hat. Die Meinungsverschiedenheit fand schließlich in der Generalversammlung in Gelsenkirchen am 16. Januar 1898 ihren Abschluß dadurch, daß eine Resolution angenommen wurde, die jedes Paktieren mit dem alten Verbande verwarf und das Auftreten $Wahls$ entschieden mißbilligte, infolge wovon er aus dem Vereine ausschied. In neuester Zeit hat übrigens auch hier das schroffe Auftreten der Grubenbesitzer seine einigende Wirkung auf die Arbeiterkreise dahin geäußert, daß in dem »Bergknappen«[124] mehrfach erklärt ist, es bleibe schließlich doch nichts übrig, als auf praktischen Gebiete gelegentlich mit dem »alten Verbande« Hand in Hand zu gehen.

[124] Vgl. z. B. Nr. 6 vom 15. März 1899.

Seitens der $Hirsch-Duncker$schen $Gewerkvereine$ haben anfangs Annäherungsversuche stattgefunden, die aber ziemlich kühle Aufnahme fanden, und noch in neuester Zeit hat der Vorsitzende $Brust$ mit Nachdruck erklärt, daß der Verein jede Berührung mit politischen Parteien, zu denen auch jener Verein zu rechnen sei, durchaus vermeiden müsse; daß $Hitze$ in dem Ehrenrate sei, rechtfertige sich nur durch seine Stellung als hervorragender Sozialpolitiker.

Mit der Stellung gegenüber dem alten Verbande hängt diejenige zu der Frage der $Streiks$ auf das engste zusammen. Das Vereinsstatut betont, wie oben angegeben, die »Anbahnung und Erhaltung einer friedlichen Uebereinkunft zwischen Arbeitgebern und Arbeitern.« Hiernach und nach der Persönlichkeit der leitenden Personen kann es gar keinem Zweifel unterliegen, daß die Absicht eines Gegensatzes gegen die Grubenbesitzer anfangs völlig ausgeschlossen war, wurde doch gerade darin von den Vertretern einer entschiedeneren Haltung der Hauptmangel des Vereins gesehen, indem man sogar so weit ging, die führenden Personen zu verdächtigen, daß sie unter dem Einfluße der Regierung ständen und beabsichtigten, die Bergarbeiter in deren Lager überzuführen. Aber die Verhältnisse erwiesen sich stärker als die Menschen. Schon in Bochum sprachen selbst diejenigen, die für die möglichste Mäßigung eintraten, sich dahin aus, daß man, falls die Grubenbesitzer auf ihrer Politik der schroffen Ablehnung auch der gemäßigtsten Forderungen beständen, sich mit der Möglichkeit eines Streiks vertraut machen müsse, auch gut thun werde, die Einrichtung einer Streikkasse ins Auge zu fassen, »um gegebenenfalls, wenn man den berechtigten Wünschen der Arbeiter nicht entspricht und alle sonstigen Mittel vergeblich sind, durch den gesetzlichen Ausstand eine Besserung der Lage zu erzwingen[125].« Trotzdem bewahrte man selbst harten Zumutungen gegenüber die Ruhe und ging sogar so weit, daß man, als im Frühjahr 1897 auf der Zeche Osterfeld einige Mitglieder wegen ihrer Zugehörigkeit zum Vereine entlassen wurden, also dem Vereine in schroffster Form der Fehdehandschuh hingeworfen und eine Provokation ausgesprochen war, die nur den Zweck haben konnte, diesen zu einer Unbesonnenheit zu verleiten und dann zu vernichten, desungeachtet von einem Streik absah und sich darauf beschränkte, die Entlassenen zu unterstützen.

[125] Aus dem Berichte über den Bochumer Delegiertentag vom 1. bis 2. Februar 1897.

Aber es ist begreiflich, daß solche und ähnliche Vorgänge allmählich auch in den Vertretern der Mäßigung das Blut in Wallung brachten, und es liegt eine eigentümliche Ironie des Schicksals darin, daß gerade der Vorsitzende $Brust$, der z. B. die Befreiung des internationalen Gewerkschaftskongresses (1896) mit äußerster Energie bekämpfte und die Aufhebung eines schon gefaßten, für Beteiligung eintretenden Beschlusses erzwungen, der ferner, als auf dem Kongresse in Bochum am 2. Februar 1897 $Naumann$ die gemeinsame gewerkschaftliche Thätigkeit mit dem alten Verbande empfahl, dies in der schroffsten Weise abgelehnt, der endlich aus der gleichen Veranlassung die Ausschließung $Wahls$ durchgesetzt hatte, -- daß dieser selbe $Brust$ zum Führer einer großen Streikbewegung werden mußte, die ihn in scharfen Gegensatz zu $Weber$ brachte und dessen Ausscheiden aus dem Ehrenrate zur Folge hatte. Das Ereignis, um das es sich handelt und das für die weitere Entwickelung der Dinge in der Bergarbeiterbewegung von der größten Bedeutung sein muß, ist der $Streik am Piesberge$.

Der Piesberg ist ein dem »Georg- und Marien-Bergwerks- und Hüttenverein« gehöriges, in der Nähe von Osnabrück gelegenes Bergwerk. Bei dessen Betriebe wurde seit Jahrhunderten an den sog. sieben kleinen katholischen Feiertagen nicht gearbeitet. Da seit November 1896 erhebliche Wassereinbrüche in die Gruben stattgefunden hatten, wünschte die Verwaltung, vom 1. Januar 1898 ab eine Beseitigung dieser Einrichtung und erhielt nicht allein die erforderliche polizeiliche Genehmigung, sondern auch unterm 27. November 1897 den bischöflichen Dispens gegen die Zusicherung, die mit Einrichtung eines Frühgottesdienstes verbundenen Kosten zu übernehmen. Aber die Bergleute sahen in der Entziehung der Festtage, soweit sie nicht nur zur Beseitigung einer augenblicklichen Notlage, sondern für die Dauer erfolgte, eine ungerechtfertigte Maßregel, indem sie geltend machten, daß sie vor einer anstrengenden Tagesarbeit nicht in der Lage seien, noch einen Frühgottesdienst zu besuchen, daß sie aber, abgesehen von diesem religiösen Gesichtspunkte, auch nicht geneigt seien, im Interesse einer Erhöhung der Dividenden auf die ihnen erforderlichen Ruhetage zu verzichten. Die Ortsgeistlichen stellten sich von Anfang an auf die Seite der Arbeiter, und schließlich hat auch der Bischof von Osnabrück unterm 29. Januar bezw. 24. Februar 1898 seinen Dispens zurückgezogen. Die Werkverwaltung hatte den ersten Festtag, den 6. Januar, vorübergehen lassen, ohne die Arbeit zu verlangen, hatte dann freilich für den 2. Februar 1898 eine Aufforderung zur Einfahrt an die Arbeiter erlassen, aber, als derselben keine Folge gegeben wurde, einstweilen von weiteren Schritten abgesehen. Als aber an dem folgenden Festtage, dem 25. März, eine unter Androhung der Entlassung erneute Aufforderung ebenfalls keinen Erfolg hatte, wurde am folgenden Tage 500 Arbeitern gekündigt. Am 30. März kündigten dann mehrere hundert Arbeiter ihrerseits, aber nicht allein war nach dem Statute eine Gesamtkündigung nur der Werkverwaltung, nicht den Arbeitern erlaubt, sondern am 12. April wurde auch von einer großen Anzahl Arbeiter die Arbeit ohne Kündigung niedergelegt. Obgleich am 17. Mai auf Grund einer von der Zentrumsfraktion gestellten Interpellation eine Verhandlung der Angelegenheit im Reichstage stattfand, bei der der Handelsminister $Brefeld$ erklärte, die Grubenverwaltung solle die ihr erteilte polizeiliche Erlaubnis nur so lange behalten, bis die durch den Wassereinbruch hervorgerufene Notlage beseitigt sei und die Arbeiter sollten deshalb im Vertrauen hierauf die Arbeit wieder aufnehmen, wurde doch eine Verständigung nicht erzielt, da die Werkverwaltung auf bedingungsloser Aufnahme bestand, was von den Arbeitern in ihren Versammlungen vom 3. und 4. Juni abgelehnt wurde, und so fand schließlich der Streik erst dadurch seine Erledigung, daß die am 8. Juni tagende Generalversammlung der Aktiengesellschaft beschloß, die Gruben am Piesberge stillzulegen, d. h. den Betrieb aufzugeben. So hat keine Partei den Sieg davon getragen; die durch die Betriebseinstellung beschäftigungslos gewordenen Bergleute haben ohne Mühe an anderen Orten Arbeit erhalten.

In diesen Streik hat auch der Gewerkverein christlicher Bergarbeiter durch seinen Vorsitzenden $Brust$ in einer Weise eingegriffen, die ihm heftige Vorwürfe zugezogen hat; insbesondere hat Pfarrer $Weber$ in einer öffentlichen Erklärung das Vorgehen $Brust$'s, als im Widerspruche mit den Statuten und Beschlüssen des Ehrenrates stehend, angegriffen und ist, nachdem in der einberufenen gemeinsamen Sitzung des Vorstandes und Ehrenrates vom 17. April nur noch ein Mitglied auf seine Seite getreten war, die übrigen aber das Verhalten $Brust$'s gebilligt hatten, aus dem Ehrenrate ausgeschieden. Der Verlauf der Dinge ist nach dem »Bergknappen« folgender gewesen.

Als am 2. Februar (Mariä Lichtmeß) trotz der ergangenen Aufforderung 2/3 der Arbeiter nicht eingefahren waren und die Ergreifung von Zwangsmaßregeln zu erwarten stand, wandte man sich seitens der beteiligten Bergleute, obgleich bis dahin der Gewerkverein in dem dortigen Bezirke noch keine Mitglieder hatte, an diesen und ersuchte $Brust$, in einer Versammlung zu erscheinen. Diese fand am 27. Februar statt und hatte zur Folge, daß sofort 500 Bergleute dem Gewerkvereine beitraten. $Brust$ forderte in ihr die Bergleute auf, sich die Feiertage nicht rauben zu lassen, stellte auch in Aussicht, daß der Gewerkverein eine Vermittelung versuchen werde. Diese erfolgte dann durch ein seitens des Vorstandes an die Zechenverwaltung gerichtetes Schreiben vom 17. März, in welchem unter Bezugnahme darauf, daß 500 der beteiligten Bergleute dem Gewerkvereine angehörten, um Zurücknahme der Anordnung ersucht und gleichzeitig um eine mündliche Besprechung des Generaldirektors $Hermann$ mit $Brust$ gebeten wurde. Diese fand am 19. März statt, hatte aber keinen Erfolg. In einer am folgenden Tage in Osnabrück abgehaltenen Versammlung berichtete $Brust$ über die Lage, enthielt sich aber hinsichtlich der Frage, ob man am 25. März arbeiten solle, der eigenen Stellungnahme und erklärte vielmehr, die Entscheidung jedem einzelnen Bergmanne überlassen zu müssen. Als dann am 26. März infolge Nichteinfahrens gegen 333 Arbeiter die Kündigung ausgesprochen war, wurde $Brust$ telegraphisch aufgefordert, am folgenden Tage in einer in Wallenhorst abzuhaltenden Versammlung zu erscheinen. Er that dies und trug nach Kräften dazu bei, die vorhandene Aufregung zu beschwichtigen, mahnte vor allem eindringlich, sich vor Kontraktbruch zu hüten und die gesetzliche Kündigungsfrist inne zu halten. Inzwischen hatte der Vorstand des Gewerkvereins in einer an den Handelsminister gerichteten Eingabe vom 24. März den Vorschlag gemacht, den Streik dadurch beizulegen, daß die Arbeiter sich nur insoweit zur Arbeit an Festtagen verpflichten sollten, wie die Wassergefahr es erfordere, doch wurde am 7. April durch das Oberbergamt im Namen des Ministers dem Vorstande eröffnet, daß ihm eine Befugnis zur Vertretung der beteiligten Arbeiter überhaupt nicht eingeräumt werde. $Brust$, der zum Zwecke einer persönlichen Audienz bei dem Handelsminister nach Berlin fuhr, erhielt die Antwort, daß dieselbe nicht bewilligt werden könne. Auch ein von dem Vorstande am 6. April an die Zechenverwaltung gerichtetes Schreiben gleichen Inhalts und eine Unterredung $Brust$'s mit dem Generalsekretär $Stumpf$, in der er sogar versprach, sich dafür verwenden zu wollen, daß die Bergleute bedingungslos an den Festtagen arbeiten sollten, bis die im Bau begriffenen neuen Wasserhaltungsmaschinen fertig sein würden, hatten keinen Erfolg. Nachdem dann die Verhandlungen im Reichstage stattgefunden hatten, richtete der Vorstand am 23. Mai nochmals ein Schreiben an die Zechenverwaltung mit dem Vergleichsvorschlage, es sollten bis zum Mai 1899, wo die beiden Wasserhaltungsmaschinen eingebaut sein würden, die Bergleute an den Festtagen arbeiten, von da ab aber die Festtage frei bleiben. Auf dieses Schreiben, in dem zugleich um eine mündliche Unterredung gebeten war, erfolgte überhaupt keine Antwort. Unter diesen Umständen hielt es der Vorstand für seine Pflicht, sich der Streikenden nach Kräften anzunehmen, und es gelang ihm, insgesamt 54267,04 Mk. zur Verteilung zu bringen.

Es erschien gerechtfertigt, den Piesberger Streik etwas eingehender darzustellen, da er ein ganz besonderes Interesse verdient, wie ja auch die Verhandlung im Reichstage beweist. Zum erstenmale ist ein Gewerkverein, der nicht allein die Förderung des guten Verhältnisses zu den Arbeitgebern anstrebt, sondern zugleich auf ausgesprochen christlichem Boden und unter dem Einflusse der Geistlichen beider Bekenntnisse steht, in die Lage gekommen, einen Streik durchzuführen, und, wie schon bemerkt, wird dieser Vorgang nicht allein für die weitere Entwicklung dieses einzelnen Vereins von maßgebender Bedeutung sein, sondern es handelt sich auch zugleich um die Frage, welche Rolle diese neue Art von Gewerkvereinen in der sozialen Bewegung der Gegenwart spielen werden. Es kann ja keinem Zweifel unterliegen, daß gegen die streikenden Bergleute und deshalb auch gegen den sich ihrer annehmenden Gewerkverein erhebliche Vorwürfe zu erheben sind. Dazu gehört nicht allein die Nichtinnehaltung der Kündigungsfrist, sondern es war auch der Gegenstand des Streites von der Art, daß man nicht ohne weiteres den Bergleuten Recht geben kann. Religiöse Bedenken waren durch den bischöflichen Dispens erledigt und sind auch wohl kaum das treibende Motiv gewesen. Obgleich man nun die Bestrebungen auf Herabsetzung der Arbeitszeit grundsätzlich durchaus zu billigen hat, so ist doch der eingeschlagene Weg, 7 Feiertage, die nur in einem ganz beschränkten Gebiete bestehen, aufrecht zu erhalten, wenig glücklich, und wenn die hohen Dividenden der Aktionäre ins Feld geführt wurden, so ist durch die Reichstagsverhandlungen erwiesen, daß dieselben seit 20 Jahren nicht mehr als 3% betragen haben.

Wenn man trotzdem das Verhalten der Zechenverwaltung und noch mehr dasjenige der Regierung mißbilligen muß, so liegt der Grund hierfür darin, daß beide sich nicht darauf beschränkt haben, die Forderung der Arbeiter zurückzuweisen, sondern sich auf den Standpunkt des hochmütigen Unternehmertums gestellt haben. Inhaltlich war der Streit von dem Augenblicke ab erledigt, daß beiderseits erklärt war, bis zur Fertigstellung der Wasserhaltungsmaschinen solle an den Feiertagen gearbeitet werden, von da ab aber nicht mehr. Weshalb war trotzdem eine Einigung nicht möglich? Nun lediglich deshalb, weil die Grubenbesitzer es ablehnten, dieses Zugeständnis in die Form eines Vergleiches zu kleiden; bedingungslos sollten die Arbeiter sich unterwerfen, dann wurde ihnen Gnade für Recht in Aussicht gestellt. Die Begründung dieses Vorgehens war die oft gehörte, daß die Disziplin und das Recht, Herr im eigenen Hause zu bleiben, eine andere Erledigung ausschließe; der Arbeiter soll eben in dem Arbeitgeber seinen Herrn sehen, der, wenn er artig ist, ihn gut behandelt, der aber sich niemals so weit erniedrigt, sich mit ihm auf dieselbe Bank zu setzen. Aber noch zweifelloser ist das Unrecht der Grubenverwaltung hinsichtlich der Ablehnung der von dem Vorstande des Gewerkvereins angebotenen Vermittelung. Ein großer Teil der beteiligten Bergleute waren dessen Mitglieder; wenn also dessen Legitimation trotzdem bestritten wurde, so bedeutet dies nichts weiter, als eine grundsätzliche Stellungnahme gegen die gewerkschaftliche Organisation überhaupt und findet seine Erklärung lediglich in dem Gesichtspunkte, daß natürlich die Stellung des Arbeitgebers dem einzelnen Arbeiter gegenüber stärker ist, als gegenüber einer Vereinigung derselben. Dieses Uebergewicht wollten sich die Grubenbesitzer nicht nehmen lassen, wie ja auch aus der bereits erwähnten Bestimmung des Statuts hervorgeht, die den Arbeitern eine gemeinschaftliche Kündigung verbietet, während sie der Zechenverwaltung gestattet ist. Der Arbeiter soll vereinzelt bleiben, um seine Kraft zu schwächen. Auf denselben engherzigen und ungerechten Standpunkt stellte sich auch der Handelsminister, indem er die Einmischung des Gewerkvereins ablehnte; wir leben eben in der Zeit der sozialen Reaktion.

In neuester Zeit hat übrigens der Gewerkverein zum zweitenmal Gelegenheit gehabt, einen Streik zu unterstützen, indem er auf der am 8. Januar 1899 in Essen abgehaltenen Generalversammlung dem Niederrheinischen Gewerkverein christlicher Textilarbeiter in Krefeld als Beihülfe in dem von ihm unternommenen Streik[126] 1000 Mk. bewilligte. Selbst einen Streik in die Hand zu nehmen, hat der Verein bisher abgelehnt, obgleich er wiederholt für eine Erhöhung der Löhne bei der augenblicklich günstigen Geschäftslage eingetreten ist; der Grund ist aber lediglich der, daß man einen Streik zur Zeit als aussichtslos ansieht.

[126] Vgl. unten S. 401.

Wie bereits erwähnt, hat der Piesberger Streik innerhalb des Christlichen Bergarbeitervereins insofern eine Sezession zur Folge gehabt, als Pfarrer $Weber$ und mit ihm das zweite evangelische Mitglied, Kaufmann $Legewitt$, aus dem Ehrenrathe ausschieden, weil sie die Beteiligung am Streik mißbilligten. $Brust$ hat sich gegen die von $Weber$ veröffentlichte Erklärung dahin verteidigt, daß $Weber$ sich nicht auf einen Rath beschränkt, sondern sich ein Recht der Oberleitung angemaßt habe, das ihm nicht zukomme. In neuester Zeit hat dieser Streit eine weitere Folge gehabt durch den Versuch, eine Gegenorganisation in's Leben zu rufen. Am 7. April 1899 veröffentlichte nämlich ein Bergmann $Fürkötter$, der seit einem Jahre eine »Evangelische Berg- und Hüttenarbeiterzeitung« herausgiebt, eine Erklärung, durch welche mit der Begründung, daß viele Bergarbeiter weder in dem alten Verbande wegen dessen sozialdemokratischer Richtung, noch in dem christlichen Gewerkvereine wegen dessen »ultramontaner Allüren« ihre Befriedigung fänden, zur Gründung einer $großen evangelischen Organisation$ aufgefordert wurde. In einer Versammlung des Evangelischen Arbeitervereins Mönchen-Gladbach vom 10. April in welcher Pfarrer $Weber$ den Plan befürwortete, wurde dessen Unterstützung beschlossen. Aber in der zum Zwecke der Gründung auf den 7. Mai nach Bochum einberufenen Versammlung, in der sich nur 30 Personen als Vertreter von 15 Vereinen eingefunden hatten, mußte man sich überzeugen, daß der Gedanke einer Gegenorganisation keinen Boden fand, hatten doch am 16. April die 9 evangelischen Vorstandsmitglieder desselben einen Protest erlassen, in welchem sie die Behauptung, daß innerhalb des Vereins ultramontane Propaganda getrieben werde, für völlig unberechtigt erklärten. So beschränkte man sich denn nach einem Referate des Pfarrers $Weber$ auf den Beschluß, der auch von dem anwesenden Vertreter des Gewerkvereins unterstützt wurde, einen lediglich zur Belebung des religiösen Bewußtseins bestimmten »$evangelischen Knappenbund$« in's Leben zu rufen. --

Das Beispiel des Christlichen Bergarbeitervereins im Ruhrgebiete hat zur Folge gehabt, daß auch im $Siegerlande$[127] eine ähnliche Organisation ins Leben gerufen ist. Am 1. Juli 1897 wurde nämlich nach mehreren Vorverhandlungen der »$Verein christlicher Berg-, Eisen- und Metallarbeiter, im Sieg-Haller Industriebezirk$« mit 8 Anmeldestellen und 400 Mitgliedern begründet.

[127] Das Material für die nachfolgende Darstellung verdanke ich dem Vorsitzenden Bergmann Richard Breidebach in Eiserfeld.

Der Zweck des Vereins ist die Hebung der moralischen und sozialen Lage der Arbeiter auf christlicher und gesetzlicher Grundlage und Anbahnung und Erhaltung einer friedlichen Uebereinkunft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Insbesondere erstrebt der Verein: a) die Herbeiführung eines gerechten Lohnes, welcher dem Werte der geleisteten Arbeit und der durch diese Arbeit bedingten Lebenshaltung entspricht; b) die Arbeitsdauer, soweit solche zum Schutze von Gesundheit, Leben und Familie geboten ist; c) eine Vermehrung der Kontrollorgane zur Ueberwachung der Durchführung der berg- und gewerbepolizeilichen Vorschriften unter Hinzuziehung praktisch erfahrener Arbeiter; d) eine zeitgemäße Reform des Krankenkassenwesens.

Der Verein steht treu zu Kaiser und Reich. Im übrigen schließt er die Erörterung konfessioneller und politischer Parteiangelegenheiten aus.

Die Mittel zur Erreichung des Zwecks sind: Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Lohnfragen und bei berechtigten Wünschen und Beschwerden, Eingaben und Petitionen an die Werksverwaltungen, Bergbehörden, Regierung, Parlamente, belehrende und bildende Vorträge auf dem Gebiete der sozialen Gesetzgebung.

Durch den Eintritt in den Verein bekennt sich jedes Mitglied als Gegner der sozialdemokratischen Grundsätze und Bestrebungen. Der Zentralvorstand ist aus Vertretern beider christlicher Bekenntnisse in gleicher Anzahl zusammengesetzt; dabei sollen Berg- und Industriearbeiter möglichst gleichmäßig berücksichtigt werden. Mitglieder, die wegen ihres Eintretens für die Interessen des Vereins entlassen werden, haben Anspruch auf Unterstützung aus der Vereinskasse. Nach dem Statute soll auch ein Ehrenrat bestehen, doch ist ein solcher bisher noch nicht errichtet, wie denn überhaupt der Verein sich mehr, wie andere ähnlicher Art, allein auf die eigene Kraft der Arbeiterschaft verläßt und Elemente aus anderen Klassen fernhält.

Der Verein hatte sofort Gelegenheit, das Wohlwollen der Werksbesitzer kennen zu lernen. Der zum Vorsitzenden gewählte Bergmann $Arnold Utsch$ in Mudersbach hatte nämlich in der am 5. September 1897 in Niederndorf abgehaltenen Generalversammlung die Aeußerung gethan, es sei richtiger, zu Knappschaftsältesten Bergleute und nicht, wie bisher, Beamte zu wählen, da diese weniger unabhängig seien, als die Arbeiter. Die Folge dieser staatsgefährlichen Aeußerung war, daß Utsch am 9. September 1897 gekündigt wurde. Der Grubenbesitzer Kommerzienrat Siebel in Kirchen, an den sich Utsch mit der Bitte um Rücknahme der Kündigung wandte, stellte als Bedingung, daß derselbe die Stellung als Vorsitzender des Vereins niederlege, nirgends mehr Versammlungen abhalte und die mißbilligte Aeußerung öffentlich widerrufe. Utsch lehnte diese Bedingungen ab und wandte sich um Vermittelung zunächst an das Oberbergamt in Bonn und dann an die Regierung in Arnsberg, doch beides ohne Erfolg. Natürlich hatte dieses Ereignis eine große Erregung der Bergarbeiter zur Folge, die in mehreren großen Protestversammlungen, u. a. am 3. Oktober in Gosenbach, am 14. November in Siegen unter Teilnahme des Hofpredigers Stöcker, des Vikars Brauns und des Bergmanns Wahl als zweiter Vorsitzender des christlichen Bergarbeitervereins im Ruhrgebiete und am 28. November in Mudersbach ihren Ausdruck fand. In der Letzteren wurde mitgetheilt, daß der Verein bereits 32 Anmeldestellen mit 2136 Mitgliedern besitze. Dem Vorsitzenden Utsch wurde für die Dauer seiner Beschäftigungslosigkeit eine Unterstützung von monatlich 100 Mk. bewilligt. Es wurde zugleich über den Anschluß an den christlichen Gewerkverein, dessen Vorsitzender Brust hiefür warm eintrat, verhandelt, doch wurde dagegen geltend gemacht, daß die Verhältnisse in beiden Bezirken wesentlich verschieden seien, da im Siegreviere der Kohlenbergbau zurücktritt und die Eisenförderung überwiegt. Man vertagte die Entscheidung auf eine andere Versammlung, die am 2. Januar 1898 in Siegen stattfand, in der aber beschlossen wurde, von dem Anschlusse abzusehen, auch ein eigenes Vereinsorgan zu gründen und das Statut dahin zu ändern, daß der Verein den ganzen Oberbergamtsbezirk umfaßt. Dementsprechend wurde der neue Name »$Gewerkverein der christlichen Berg-, Eisen- und Metallarbeiter für den Oberbergamtsbezirk Bonn$« angenommen.

Das beschlossene eigene Organ ist unter dem Titel »Christliche Arbeiterzeitung« mit dem 15. März 1898 ins Leben getreten.

Die $erste ordentliche Generalversammlung$ des Vereins hat am 17. Juli 1898 in $Betzdorf$ stattgefunden. Es wurde mitgeteilt, daß die Mitgliederzahl bereits 4000 bei 50 Anmeldestellen betrage und daß sich die Jahreseinnahme auf 4010 Mk., die Ausgabe auf 2220 Mk. und der Kassenbestand auf 1790 Mk. belaufe. Der Vorsitzende $Utsch$ legte sein Amt nieder und wurde durch $Breidebach$ ersetzt. Es wurde beschlossen, daß der Verein seinen Mitgliedern in Unfallsachen Erstattung von Reisekosten und ärztliche Gutachten gewähren soll. Ein Antrag, die Bekämpfung der Sozialdemokratie als besondere Aufgabe in das Statut aufzunehmen, wurde abgelehnt. Dasselbe Schicksal hatte der Vorschlag des Vorstandes wegen Errichtung einer Krankengeldzuschußkasse, doch ist man seitdem der Ausführung von neuem nahe getreten. Der Verein hat sich auch an dem Piesberger Streik durch Sammlung von Unterstützungsgeldern beteiligt. Bisher erhalten die Mitglieder des Vorstandes keine Vergütung, doch beabsichtigt man, demnächst einen besoldeten Sekretär anzustellen.

In einer am 27. November 1898 in Siegen abgehaltenen außerordentlichen Generalversammlung wurde beschlossen, den monatlichen Beitrag von 10 auf 20 Pf. zu erhöhen und die »Christliche Arbeiterzeitung« zweimal monatlich erscheinen zu lassen. Außerdem richtete man eine Eingabe an den Handelsminister, in der um Errichtung eines Berggewerbegerichts gebeten wird. Die Mitgliederzahl betrug am 1. April 1899 6500. --

Der Versuch, eine alle Bergleute in ganz Deutschland umfassende Organisation ohne Unterschied der religiösen und politischen Stellung ins Leben zu rufen, ist bis jetzt erfolglos gewesen. Allerdings hatte der »Alte Verband« zu diesem Zwecke den $ersten nationalen Bergarbeiterkongreß$ berufen, der am 26. und 27. Dezember 1894 in Essen unter Beteiligung von 87 Abgeordneten tagte. Die letzteren waren jedoch fast ausschließlich aus Rheinland-Westphalen, nur drei aus dem Königreich Sachsen, einer aus Brandenburg, einer aus Ober- und einer aus Niederschlesien. Der christliche Bergarbeiterverband war zur Beteiligung eingeladen, aber nicht vertreten. Aus den Beschlüssen ist hervorzuheben: die achtstündige Arbeitsschicht einschließlich Ein- und Ausfahrt, einheitliches Berggesetz und Arbeitsordnung für ganz Deutschland, Wahl der Bergaufsichtsbeamten durch die Arbeiter. Der Antrag auf Nationalisierung der Bergwerke wurde abgelehnt, die Religion mit keinem Worte berührt, wie man überhaupt alles that, um den rein gewerkschaftlichen Karakter streng zu wahren und Anschluß allen Richtungen und Anschauungen offen zu halten.

Obgleich man beschloß, solche Kongresse jährlich stattfinden zu lassen, so vergingen doch zunächst über 2 Jahre, und erst am 19. und 20. April 1897 wurde in Helmstedt der $zweite nationale Bergmannskongreß$ abgehalten, der von 57 Abgeordneten, und zwar 28 aus dem Ruhrgebiete, 7 aus dem Königreich Sachsen, 8 aus der Provinz Sachsen, 4 aus Sachsen-Altenburg, 4 aus Braunschweig, 1 aus Oberbayern, 2 aus Niederschlesien und 1 aus dem Saarbezirke besucht war. Man behandelte die Reform des Knappschaftswesens und der staatlichen Versicherung und forderte neben einem Maximalarbeitstage von 8 Stunden einschließlich Ein- und Ausfahrt einen einheitlichen Mindestlohn von 4 Mk. für ganz Deutschland, unter Ablehnung der weitergehenden Forderung von 5 Mk. Der Kongreß sprach sich ferner dafür aus, daß die gewerkschaftlichen Organisationen einen rein wirtschaftlichen Karakter haben müßten, so daß jedem Arbeiter ohne Rücksicht auf seine religiösen oder politischen Ansichten der Eintritt offen stehe. Deshalb seien einseitige religiöse oder politische Arbeiterverbindungen hierzu nicht geeignet.

Der $dritte Kongreß$ hat vom 2. bis 4. April 1899 in Halle a. S. stattgefunden unter Beteiligung von 74 Abgeordneten. Gegenstände der Verhandlungen waren der Arbeiterschutz und die ungenügenden sanitären Einrichtungen in den Gruben, insbesondere die mangelhaften Reinigungsvorrichtungen, sowie endlich die Lohn- und Arbeitsverhältnisse; man forderte den achtstündigen Arbeitstag und einen Durchschnittslohn von täglich 5 Mk., sowie Regelung des Knappschaftswesens durch Reichsgesetz.

Der christliche Bergarbeiterverein für den Oberbergamtsbezirk Dortmund hat sich, wie bemerkt, an diesen Versammlungen nicht beteiligt, dagegen seinerseits den Plan ins Auge gefaßt, auf christlicher Grundlage eine Organisation über ganz Deutschland herbeizuführen. Der Verein hatte auf den 31. Januar, 1. und 2. Februar 1897 einen »$Delegiertentag christlicher Bergarbeitervereine Deutschlands$« nach Bochum einberufen, an dem außer den Vertretern des Vereins noch 2 Abgeordnete aus Niederschlesien, 2 aus Oberschlesien, 6 aus dem Sauerlande, 5 aus dem Siegerlande und einer aus dem Sulzthale erschienen waren. Die Gründung eines christlichen Bergarbeitervereins für ganz Deutschland scheiterte vorläufig an dem Umstande, daß die einzelnen Vereine erhebliches Vermögen angesammelt haben, das sie nicht einfach aufgeben wollten, während die Bildung eines die einzelnen Vereine in ihrer Selbständigkeit nicht antastenden Verbandes derselben durch das Vereinsgesetz zur Zeit verboten ist, da die von den Vereinen geübte Thätigkeit von den Behörden als eine politische aufgefaßt wird. Doch wurde die Anbahnung engerer Fühlungnahme ins Auge gefaßt.

Die übrigen Verhandlungsgegenstände betrafen: 1. Arbeitszeit, 2. Sonntagsruhe, 3. Frauenarbeit, 4. Schutz für Leben und Gesundheit der Arbeiter, 5. Arbeiterausschüsse, 6. das Kassenwesen der Bergleute, 7. die Lohnfrage.

An den Verhandlungen nahmen auch als eingeladene Gäste neben dem Professor $Hitze$ als Mitglied des Ehrenrates der Geheimrat A. $Wagner$ und der Verfasser dieses Buches teil, indem sie Vorträge über ihnen gestellte Themata hielten. Sie alle, insbesondere aber A. $Wagner$, sind deshalb von der antisozialen Presse lebhaft angegriffen, ja gegen letzteren wurde sogar von dem Freiherrn v. Stumm bei dem Kultusminister die Einleitung eines Disziplinarverfahrens beantragt, doch hat dieser ein solches abgelehnt. --

Die Bergarbeiterbewegung befindet sich zweifellos noch in einem Zustande der Gärung und der Unklarheit, und es ist schwer, über ihre wahrscheinliche Entwickelung eine Vermutung auszusprechen. Daß die vorhandene Zersplitterung der erfolgreichen Wirksamkeit nachteilig sein muß, liegt auf der Hand, und es sind dem Christlichen Bergarbeiterverbande wegen seiner Haltung von beachtenswerter Seite ernsthafte Vorwürfe gemacht, ja die ganze Schöpfung ist wegen ihrer ausschließenden Tendenz für ein totgeborenes Kind erklärt und behauptet, daß die heutigen Leiter des »alten Verbandes« obgleich sie sich persönlich zur sozialdemokratischen Partei zählen, Selbstverleugnung genug besitzen würden, zurückzutreten und einer durchaus neutralen Leitung Platz zu machen, sobald Aussicht vorhanden sei, einen wirklich lebenskräftigen Verband zum thatkräftigen Schutze der Bergarbeiterinteressen zustande zu bringen. Es ist für den Fernstehenden schwer, die Berechtigung dieser Anschauungen zu prüfen. Wie oben dargelegt, besteht innerhalb des christlichen Gewerkvereins hinsichtlich der Grundanschauung und insbesondere des Verhaltens gegenüber der Sozialdemokratie eine wesentliche Meinungsverschiedenheit, wobei der weiterblickende und vorurteilslose Standpunkt als der richtigere anerkannt werden muß. Es ist ja gewiß berechtigt, den in der Sozialdemokratie herrschenden religionsfeindlichen und auf Verbitterung des Klassengegensatzes abzielenden Bestrebungen entschieden entgegenzutreten, aber den Schwerpunkt einer Arbeitervereinigung in diese Bekämpfung zu legen, ist verkehrt. Nicht allein ist ein solches bloß negatives Ziel nicht geeignet, einen Sammelpunkt für praktische Besserungsbestrebungen zu bieten, sondern unter der Flagge der Sozialdemokratie segeln auch sehr wertvolle Elemente der Arbeiterschaft, mit denen man wegen dieses einzigen Trennungspunktes die Verbindung nicht abbrechen sollte. Daß wenigstens zunächst die weitere Spaltung der christlichen Bergarbeiter durch Gründung einer evangelischen Gegenorganisation gescheitert ist, ist jedenfalls hocherfreulich als Beweis dafür, daß die Bergleute die Gefahr der Zersplitterung einsehen. Da auch der »alte Verband« in den letzten Jahren in die gemäßigte und rein gewerkschaftliche Richtung eingelenkt hat, so ist die Hoffnung nicht aufzugeben, daß allmählich eine gegenseitige Annäherung stattfinden und die Möglichkeit gegeben sein wird, daß in rein praktisch-gewerkschaftlichen Fragen alle Bergarbeiter geschlossen vorgehen.

An sich sind ja offenbar Gewerkvereine auf religiöser Grundlage etwas Widersinniges, denn die Berufsinteressen sind von der Stellung zur Religion durchaus unabhängig. Sie erhalten ein relatives Recht nur als Reaktion gegen einen anderen Fehler. Genau so widersinnig wie religiöse Gewerkschaften sind politische, denn auch das politische Glaubensbekenntnis ist für die Verfolgung praktischer Berufsinteressen ohne Bedeutung. Solange also die in der Generalkommission vertretenen Gewerkschaften sich als Anhängsel der Sozialdemokratie betrachten, ist es eine natürliche Reaktion, daß sich antisozialdemokratische Gewerkvereine bilden, und da der gegen die Sozialdemokratie zu erhebende Vorwurf sich vor allem auf ihre Stellung zur Religion und die Monarchie richtet, müssen die hiergegen reagierenden Gewerkvereine gerade diese beiden Punkte zum Gegenstande ihres Gegensatzes nehmen. Da es nun aber bis jetzt außer der Sozialdemokratie eine Arbeiterpartei nicht giebt und deshalb die Arbeiterschaft sich gewöhnt hat, in ihr nicht die Sozialdemokratie, sondern die Arbeiterpartei zu sehen, so ist es begreiflich, daß gewerkschaftliche Vereinigungen, die sich zur Sozialdemokratie in Gegensatz stellen, dem Mißtrauen begegnen, daß sie überhaupt nicht oder wenigstens nicht mit dem erforderlichen Nachdruck die Vertretung der Arbeiterinteressen beabsichtigten. Diesem Mißtrauen können sie nur durch entschiedenes Auftreten die Spitze abbrechen. Setzte sich deshalb der christliche Gewerkverein, indem er für die vertragsbrüchigen Arbeiter von Piesberg Partei ergriff, ins Unrecht, so mußte er doch, falls er es nicht that, befürchten, dem bezeichneten Mißtrauen neue Nahrung zu geben, und es ist möglich, daß von den beiden Uebeln, zwischen denen er zu wählen hatte, die moralische Mitverantwortung für den Vertragsbruch als das geringere anzusehen war.

Aber die Schwierigkeiten, die sich für die Stellung des Vereins ergeben, sind hiermit noch nicht erschöpft. Wird er einerseits von kapitalistischer Seite der agitatorischen Verhetzung der Arbeiter beschuldigt, während, wie schon bemerkt, von anderer Seite gewünscht wird, daß er in praktischen Dingen mehr, wie bisher, sich dem alten Verbande nähern möge, so kommt dazu endlich noch die aus der Beteiligung von Arbeitern $beider Bekenntnisse$ sich ergebende Schwierigkeit, die dadurch gesteigert ist, daß seit dem Ausscheiden $Webers$ der evangelischen Seite eine rechte Vertretung fehlt, woraus bereits die Behauptung hergeleitet ist, daß in dem Vereine das katholische Element stark überwiege. Es kann als sicher angenommen werden, daß eine solche Einseitigkeit von der Leitung des Vereins nicht beabsichtigt wird. Daß die Haltung gegenüber dem alten Verbande unnötig schroff ist, muß als Mangel anerkannt werden, denn gerade jetzt, wo der Gewerkverein dem alten Verbande gegenüber der stärkere Teil ist, würde ein Zusammenwirken mit ihm auf praktischem Gebiete nur zur Folge haben, die spezifisch sozialdemokratischen Elemente in den Hintergrund zu drängen und den Verband auf die Bahn einer rein gewerkschaftlichen Thätigkeit zu leiten.

Es muß auch als durchaus wahrscheinlich angesehen werden, daß die Entwicklung sich in dieser Richtung vollziehen wird, denn die Verhältnisse sind nun einmal stärker als die Menschen, und in der That ist der christliche Gewerkverein trotz seines Gegensatzes gegen die Sozialdemokratie seit dem Piesberger Streik immer mehr in die entschiedenere Haltung hineingedrängt; manche Aeußerungen gegen das Unternehmertum, die der antisozialistische $Brust$ in dem »Bergknappen« anwendet, würden einem sozialdemokratischen Blatte keine Schande machen. Offenbar findet aber die entschiedenere Haltung den Beifall der Bergarbeiter und hat dazu gedient, das anfängliche Mißtrauen gegen den christlichen Verein zu zerstreuen, wie dessen steigende Mitgliederzahlen beweisen. Es bewahrheitet sich auch hier die oft beobachtete Erfahrung, daß Einseitigkeit auf der einen Seite stets als Reaktion die Einseitigkeit auf der andern hervorruft. Daraus läßt sich aber zugleich die weitere Entwicklung beurteilen. Der kurzsichtige Unternehmerhochmut, der in jeder Regung des Selbständigkeitsdranges unter der Arbeiterschaft sofort eine Gefahr der Staats- und Gesellschaftsordnung erblickt und gewerkschaftliche mit sozialdemokratischen Bestrebungen ohne weiteres in denselben Topf wirft, wird schon das Seinige dazu beitragen, die verschiedenen Gruppen in der Arbeiterbewegung Schulter an Schulter zu reihen; und die Ereignisse des letzten Jahres zeigen deutlich die Richtung, in der die Dinge in der nächsten Zukunft sich gestalten werden.

6. Die Postbeamten.

a) $Allgemeines$.

Die staatlichen Beamten befinden sich gegenüber ihrem Arbeitgeber, dem Staate, in einer wesentlich anderen Stellung, als die im Dienste von Privaten stehenden Beamten und Arbeiter. Insbesondere liegt dies daran, daß der Staat eben nicht nur Arbeitgeber und Unternehmer, sondern zugleich die Zusammenfassung der Gesamtheit ist. Freilich sollte man zwischen den aus beiden Eigenschaften sich ergebenden Befugnissen, den privatrechtlichen des Arbeitgebers und den öffentlich rechtlichen des Staates, streng unterscheiden. Aber das ist aus dem Grunde unmöglich, weil die Beamten vielfach Hoheitsrechte des Staates zur Geltung zu bringen haben und in dieser Eigenschaft eine Stellung einnehmen, die nur nach staatsrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen ist, während in anderen Fällen die Thätigkeit keine grundsätzlich andere ist, als bei Privatangestellten.

Nun ist freilich durch diese Sonderstellung der staatlichen Beamten an sich kein Umstand gegeben, der ihre Zusammenfassung zu Berufsvereinen hinderte, denn diese verfolgen nach ihrem Begriffe kein anderes Ziel, als die Vertretung der gemeinsamen Interessen aller Berufsangehörigen, und solche sind vorhanden, mag das Wirkungsgebiet dem öffentlichen oder dem Privatrechte angehören. Aber trotzdem wäre es nicht unerklärlich, wenn das Bedürfnis zur Bildung von Berufsvereinen unter den staatlichen Beamten entweder gar nicht oder in geringerem Grade hervorträte, denn die Behörde, der gegenüber sie die Interessen der Mitglieder zu vertreten haben, steht diesen anders gegenüber als der Privatunternehmer seinen Beamten und Arbeitern. Läßt sich in letzterem Falle ein gewisser Gegensatz der Interessen nicht bestreiten, und mag man ihn auch hinsichtlich der verschiedenen Beamtenklassen gegeneinander und deshalb die Berechtigung eines sog. Ressortpartikularismus zugeben, so sollte doch bei verständiger Auffassung ein Gegensatz zwischen den Interessen der Beamten und denen ihrer Vorgesetzten nicht bestehen. Aber ein solcher Gedankengang hat nicht mit der psychologischen Thatsache des »Willens zur Macht« gerechnet, der es mit sich bringt, daß der Durchschnittsmensch, wenn er in die Lage kommt, einen Untergebenen zu haben, eine Befriedigung darin findet, dieses Unterordnungsverhältnis in der Weise zum Ausdruck zu bringen, daß er ihn seine Gewalt fühlen läßt und selbst berechtigte Wünsche nicht erfüllt, um zu beweisen, daß eben er derjenige ist, dem die Entscheidung zusteht.

Aus dem Gesagten ergiebt sich ein doppeltes: $einerseits$, daß auch unter den staatlichen Beamten die Bildung von Berufsvereinen zum Schutze der gemeinsamen Interessen, also kurz gesagt von Gewerkvereinen, eine Notwendigkeit ist, die je nach der in den Kreisen der obersten Leitung herrschenden Richtung mehr oder weniger scharf hervortritt; $andererseits$ aber auch, daß gerade da, wo die Notwendigkeit am stärksten ist, diese Bestrebungen bei den Oberbehörden den entschiedensten Widerstand finden werden. Notwendigkeit und Widerstand stehen, wie der Mathematiker sagt, im geraden Verhältnisse. Es ist deshalb begreiflich, daß bis jetzt die Gewerkschaftsbewegung in den Staatsbetrieben nur da hervorgetreten ist, wo die Leitung, am sozialen Maßstabe gemessen, die schlechteste war, wo insbesondere Bureaukratismus und Fiskalismus am stärksten sich geltend machte.

Nun ist aber, wie schon bemerkt, in Staatsbetrieben die Bildung solcher Vereine schwierig, da die Behörde, gegen deren Willen sie ins Leben gerufen werden, den Beamten mit ganz anderen Machtmitteln gegenübersteht, als sie der Privatunternehmer gegen seine Angestellten besitzt. Und zwar aus einem doppelten Grunde. Einerseits macht sich bei den meisten Staatsbetrieben die Monopolstellung des Staates geltend, d. h. ein anderer ähnlicher Betrieb, in dem der entlassene Beamte Arbeit finden könnte, ist nicht vorhanden. Andererseits verfügt die Behörde nicht nur über die privaten Machtmittel des Arbeitgebers, sondern zugleich über die öffentlich-rechtlichen des Staates. Wird durch diese Umstände die Lage der Beamten erschwert, so kommt ihnen dagegen allerdings als ein gewisser Ausgleich zu statten, daß die Handlungsweise der staatlichen Behörden in höherem Maße, als die der Privatunternehmer, der öffentlichen Kritik untersteht und es deshalb leichter ist, durch die Macht politischer Faktoren einen Einfluß geltend zu machen. --

Die oben bezeichnete Voraussetzung für die Notwendigkeit von Berufsvereinen trifft in erster Linie zu für die $Reichs-Postverwaltung$. Hat zwar $von Stephan$ sich zweifellos um das Postwesen außerordentliche Verdienste erworben, so hatte doch nicht allein in seinen letzteren Jahren die frühere Elastizität des Geistes einer bureaukratischen Verknöcherung Platz gemacht, sondern selbst in seinen besten Jahren hat in der Fürsorge für seine Beamten nicht der Schwerpunkt seiner Thätigkeit gelegen. Es ist deshalb ebenso verständlich, daß diese den Versuch unternahmen, ihre Interessen durch Berufsvereine zu schützen, als daß diese den heftigsten Zorn des Chefs erregten und daß ihre Mitglieder in jeder Weise gemaßregelt wurden. Daß diese Verfolgungen nicht im stande waren, die Vereine zu vernichten, ist ein ehrenvolles Zeichen karakterfester Gesinnung.

Der jetzige Staatssekretär des Reichspostamtes v. $Podbielsky$ zeigte im Anfange seiner Amtsthätigkeit einen wesentlich freieren Blick, als sein Vorgänger und schien insbesondere hinsichtlich der Organisation der Postbeamten eine vorurteilslose Auffassung zu verfolgen. Aber die Luft des Bureaus und der Staub der Akten übt einen Einfluß, dem selbst die besten Nerven nicht standhalten, und so scheint auch unter dem neuen Regimente die Furcht, daß durch eine Organisation der Beamten die Disziplin untergraben werde, das Uebergewicht erlangt zu haben.

Es giebt naturgemäß unter den Postbeamten eine Reihe von $Abstufungen$ und Klassen, zwischen denen sogar zum Teil eine gewisse Rivalität besteht. Uns interessiert nur folgende Abstufung:

1. die oberen Beamten bis einschließlich der Sekretäre,

2. die Assistenten und Oberassistenten,

3. die Unterbeamten.

Die erste dieser 3 Gruppen kommt für unsere Frage nicht in Betracht. Allerdings bestehen an den meisten größeren Orten Postbeamtenvereine, deren Vorsitzende meist der Postdirektor ist, aber diese haben einen lediglich geselligen Karakter; Aufgaben, wie die Wahrung der gemeinsamen Berufsinteressen oder auch nur die Förderung fachwissenschaftlicher Kenntnisse liegen ihnen fern. Solche Ziele werden nur von den Klassen 2 und 3 verfolgt. Die einzige Ausnahme bildet der Bayrische Verkehrsbeamtenverein, in welchem auch die höchsten Beamten vertreten sind; er verdient deshalb eine besondere Darstellung.

b) $Der Bayrische Verkehrsbeamten-Verein$[128].

In Bayern wurden seitens der Beamten der Post-, Telegraphen- und Eisenbahnbeamten schon in den 70er Jahren Versuche zu einer Organisation gemacht, die sich allerdings zunächst auf die einzelnen Verkehrsgruppen und einzelnen Orte und Bezirke beschränkten. So entstand im Januar 1874 ein »Verein Münchener Telegraphenbeamten« und Ende 1875 unter dem Namen »Postalia« ein solcher der Münchener Postbeamten, der sich am 2. Januar 1876 zu dem »Verein Münchener Verkehrsbeamten« erweiterte. Auch in Ingolstadt, Augsburg, Nürnberg und der Rheinpfalz bildeten sich ähnliche Vereine, die alle zunächst überwiegend geselligen Zwecken dienten, bald aber sich höhere Ziele steckten. Bald brach sich auch der Gedanke Bahn, daß eine Verschmelzung aller dieser Einzelvereine erforderlich sei, und so erfolgte am 13. Juni 1883 die Gründung des »$Bayrischen Verkehrsbeamten-Vereins$«, indem zunächst der Münchener Telegraphenverein und der Verein Münchener Verkehrsbeamten sich verschmolzen, doch konnte schon am 19. August 1883 eine von 80 Abgesandten aus ganz Bayern besuchte konstituierende Generalversammlung zusammentreten, die die Ausdehnung auf das ganze Königreich beschloß, indem ein Statut angenommen, ein Vorstand gewählt und ein Verbandsorgan geschaffen wurde, zugleich übernahm man die von dem Verein Münchener Verkehrsbeamten gegründete Spar- und Vorschußkasse auf den neuen Verein; schon 1884 wurde auch eine Witwen- und Waisenunterstützungskasse ins Leben gerufen.

[128] Das Material verdanke ich den Mitteilungen des Vereinsvorstandes, insbesondere enthält die Festschrift zur XIII. Generalversammlung des Vereins eine Uebersicht über die Entstehungsgeschichte.

Der neue Verein erfreute sich ebenso, wie seine Vorläufer, der Gunst der Regierung, die nicht allein den Mitgliedern zu den Versammlungen freie Fahrt, sondern zugleich für das Vereinsorgan und Geldsendungen Portofreiheit bewilligte. Aber bald erfolgte ein Umschwung, hervorgerufen durch einige Artikel des Vereinsorganes über Personal- und Dienstverhältnisse, in denen nach Auffassung der Behörde das zulässige Maß freier Aussprache überschritten war. Zunächst wurde dem Verein die Zulassung als »anerkannter Verein«[129] verweigert, und am 17. Januar 1885 wurde derselbe von der Polizeidirektion München als politischer Verein erklärt; am folgenden Tage wurde auch die Portofreiheit entzogen. Diese Maßregeln hatten den Austritt vieler Mitglieder zur Folge, viele der Spar- und Vorschußkasse gegebene Kapitalien wurden zurückgezogen, und der Verein kam so stark in Rückgang, daß das Vereinsorgan aufhören mußte, zu erscheinen. Unter diesen Umständen schien nur der Weg der Unterwerfung übrig zu bleiben, und er wurde gewählt. Der Vorstand trat zurück und im April 1885 löste der Verein sich auf, um sich dann sofort von neuem zu bilden; andere Personen wurden zur Leitung berufen, die das gute Einvernehmen mit der Regierung als obersten Grundsatz betrachteten, und so begann jetzt die Zeit der Blüte, die noch heute andauert. Die Portofreiheit wurde wieder bewilligt, der Verein als »anerkannter Verein« eingetragen und der Generaldirektor $Schnorr$ v. $Carolsfeld$ trat demselben als ordentliches Mitglied bei.

[129] Dadurch erwirbt nach dem bayrischen Gesetze ein Verein die Rechte einer juristischen Person.

Die Mitgliederzahl ist seitdem ständig gestiegen. Sie betrug 1885 etwa 1400; 1888: 1865; 1889: 2160; 1890: 2789; 1891: 3867; 1892: 4429; 1893: 4960; 1894: 5207; 1895: 5568; 1896: 5742; 1897: 5772.

An Stelle des 1884 eingegangenen Vereinsorganes traten zunächst Vereinsberichte in zwangloser Folge, aus denen 1888 die »Monatsschrift des Bayrischen Verkehrsbeamten-Vereins« entstand, die endlich vom 1. Juli 1892 ab den Titel »Bayrische Verkehrsblätter« erhielt. Die Auflage betrug 1897 6800.

Die »Spar- und Vorschußkasse« sowie die »Witwen- und Waisenkasse« wurden 1893 von dem Verein formell getrennt und zu selbständigen »anerkannten Vereinen« umgebildet, doch ist der Beitritt zu der letzteren Kasse für jedes Vereinsmitglied obligatorisch.

Seit 1895 hat der Verein auch Fachunterrichtskurse eingeführt, ebenso gibt er Fachwerke heraus und stiftet Preise für die Lösung von Fachaufgaben unter seinen Mitgliedern. Am 1. Juli 1897 hat er ein eigenes Vereinshaus mit Bibliotheks- und Unterrichtsräumen, in dem auch die Verwaltungen der beiden Kassen untergebracht sind, errichtet.

In den Statuten ist als Zweck des Vereins bezeichnet: »Die Förderung und Pflege der geistigen und materiellen Interessen seiner Mitglieder« und als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes u. a. die Herausgabe eines Fach- und Vereinsorganes, die Schaffung von Einrichtungen, um den Mitgliedern bei ihrer beruflichen Fortbildung behülflich zu sein, die Anlegung einer Bibliothek, die Zirkulation von Fachzeitschriften, die Veranstaltung von Vorträgen und Diskussionen sachlichen und wissenschaftlichen Inhalts, die Pflege des geselligen Lebens und der Kollegialität, die Errichtung eines Unterstützungsfonds, Vermittelung von Versicherungsverträgen.

Als ordentliche Mitglieder können dem Verein beitreten alle im Dienste der bayrischen Verkehrsanstalten sowie der pfälzischen Bahnen stehenden Beamten, Aspiranten und Bahnärzte. Unterbeamte und Arbeiter werden nicht aufgenommen. Der Jahresbeitrag ist 8 Mk.

Wie die vorstehende Darstellung ersehen läßt, ist der gewerkschaftliche Karakter, der also auch die Vertretung der Interessen der Mitglieder gegenüber der Verwaltung erfordert, seit der Katastrophe im Jahre 1884 fast ganz zurückgetreten.

c) $Verband deutscher Post- und Telegraphenassistenten$.

Der Verband wurde am 6. Juni 1890 gegründet und bezweckt nach seinen Satzungen, »unter seinen Mitgliedern allgemeine und Berufsbildung zu fördern, Vaterlandsliebe, Geselligkeit und Kollegialität, wirtschaftliche Vorteile für die Mitglieder herbeizuführen und die Interessen des Post- und Telegraphenassistentenstandes zu vertreten«. Aufnahmefähig ist jeder Angehörige des Post- und Telegraphenassistentenstandes. Außer Unterstützungen, die nach freier Entschließung des Vorstandes an bedürftige Hinterbliebene verstorbener Mitglieder gegeben werden, gewährt der Verband seinen Mitgliedern günstigere als die allgemeinen Bedingungen bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Außerdem ist in jedem Bezirke ein $Familienbeirat$ errichtet, der den Zweck hat, bei Sterbefällen von Mitgliedern dessen Hinterbliebenen mit Rat und That zur Seite zu stehen, insbesondere besorgt derselbe die Abwickelung der für die Beerdigung erforderlichen Geschäfte, die Flüssigmachung der Gnadenbezüge, der Sterbekassen-, Lebensversicherungs-, Witwen- und Waisengelder, die Vermögensregulierung, die Einleitung der Vormundschaft, nötigenfalls die Erwirkung von Unterstützungen, Stipendien, Erziehungsbeihülfen und ähnlichen Zuwendungen.

In dieser Beziehung liegen dem Familienbeirat namentlich folgende Geschäfte ob:

Anmeldung der Beerdigung bei dem Geistlichen, Besorgung der Traueranzeigen, Beschaffung des Sarges, Bestellung des Leichenwagens und der Wagen für das Trauergefolge, Besorgung der Auszüge aus dem Sterberegister, des ärztlichen Totenscheines, der Heiratsurkunde, der standesamtlichen Geburtsurkunden der Kinder unter 18 Jahren, Wahrnehmung des Schriftwechsels mit den Lebensversicherungsgesellschaften, Stellung des Antrages auf gerichtliche Eröffnung eines etwaigen Testaments, Erstattung einer Anzeige an die Einkommensteuer-Veranlagungskommission behufs Herabsetzung der Steuern und einer Anzeige an das Vormundschaftsgericht, Unterstützung bei Anfertigung von Gesuchen u. s. w.

Von besonderer Bedeutung ist die vom Verbande errichtete $Warenkasse$ nebst Warenhaus. In die Kasse muß jedes Mitglied monatlich mindestens 3 Mk. einzahlen, bis ein Bestand von 60 Mk. erreicht ist. Bei Bezügen aus dem Warenhause wird zunächst das Guthaben angerechnet; sonst wird es mit 4% verzinst. Das Warenhaus, das jetzt einen wesentlichen Teil der Einrichtungen des Verbandes ausmacht, verdankt seine Gründung dem Umstande, daß im Jahre 1891 der damalige Verbandsvorsitzende $Funk$, durch dessen Einfluß überhaupt der Verband ins Leben gerufen war, wegen dieser Thätigkeit von der Postbehörde seines Amtes enthoben wurde und der Verband den Wunsch hatte, ihm eine mit entsprechendem Einkommen verbundene Stellung zu verschaffen. Das Warenhaus hat jetzt eine erhebliche Bedeutung erreicht, es hat nach dem Abschlusse vom 31. Dezember 1895 während seines 4-1/2 jährigen Bestehens für 920000 Mk. Waren umgesetzt. Die Waren sind ganz überwiegend Bekleidungsgegenstände; so entfielen auf diese im Jahre 1894/95 bei einem Gesamtumsatze von 360000 Mk. volle 320000 Mk., und den Vorwürfen gegenüber, daß der Verband durch sein Warenhaus die Kleingewerbetreibenden schädige, hat sich derselbe stets darauf berufen, daß diejenigen, denen er Konkurrenz mache, nicht diese, sondern etwa 40 große Konfektionsversandtgeschäfte seien, in deren Hände die jungen Leute bei Beschaffung ihrer Uniform fielen und die infolge des gewährten und selten wieder völlig getilgten Vorschusses den Betreffenden regelmäßig jahrelang zum weiteren Bezuge zwängen.

Das äußere Wachstum des Verbandes ist trotz aller Verfolgungen sehr rasch vor sich gegangen. Die Mitgliederzahl betrug Ende 1890: 1840; Februar 1892: 2197; Ende 1892: 2766; Ende 1893: 3923; Ende 1894: 5610; Ende 1895: 7703; am 6. Juni 1896: 8846; Ende 1896: 9710; Ende 1897: 12289; am 17. Oktober 1898: 14000 in 41 Bezirksvereinen und 87 Ortsvereinen. Da die Gesamtzahl der Assistenten 24000 und die der Gehülfen 10000 beträgt, so sind jetzt etwa 40% organisiert.

Der Umsatz der Warenkasse, die 11 Zweiggeschäfte besitzt, belief sich im Jahre 1897 auf 606939 Mk. Das Vermögen betrug Ende 1894: 77290 Mk., Ende 1895: 100776 Mk., Ende 1897: 136194 Mk. 60 Pf.

Der Vorsitzende des Verbandes ist Oberpostassistent $Kahsnitz$ in Berlin. Das Vereinsorgan ist die »Deutsche Postzeitung« die im 8. Jahrgange erscheint mit einer Auflage von 15800.

Der Verband hat bei den Beratungen des Reichstages über den Postetat im Frühjahr 1898 einen großen Erfolg erzielt, indem er durch seinen Einfluß auf die Abgeordneten es durchsetzte, daß bei der allgemeinen Gehaltserhöhung die in der Vorlage der Regierung gar nicht berücksichtigten Assistenten durch einstimmigen Beschluß des Reichstages mit einem Höchstgehalte von 3000 Mk. eingefügt wurden, obgleich die Regierung sich dem lebhaft widersetzte.

Im allgemeinen freilich ist an Stelle der früheren Verfolgung des Verbandes und Maßregelung seiner Mitglieder, die früher regelmäßig im Reichstage zu lebhaften Verhandlungen führte, jetzt das System der stillschweigenden Duldung getreten.

Um den grundsätzlichen Standpunkt des viel angegriffenen Verbandes authentisch darzulegen, mögen hier die »Leitsätze für die Mitglieder des Verbandes Deutscher Post- und Telegraphenassistenten« abgedruckt werden, in denen die Grundauffassung desselben insbesondere auch hinsichtlich seiner Stellung zu den Behörden mit ausreichender Klarheit zum Ausdrucke gelangt ist. Dieselben lauten mit Auslassung eines hierfür nicht in Betracht kommenden Absatzes:

1. Der Verband Deutscher Post- und Telegraphenassistenten ist eine Vereinigung, die auf gesetzlicher Grundlage beruht und deren Wirken als ein staatserhaltendes und fortschrittförderndes bezeichnet werden muß.

2. Der Verband verfolgt die Hebung des Assistentenstandes der Reichspost- und Telegraphenverwaltung in dienstlicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Beziehung. Er wirkt damit im Interesse sowohl seiner Mitglieder, als auch zum Wohle der Gesamtheit, letzterer insofern, als er ihr Kräfte nutzbar zu machen sucht, die unter den gegenwärtigen Verhältnissen gebunden sind. Die Besserung der dienstlichen und gesellschaftlichen Stellung des genannten Standes wird angestrebt durch sachgemäße und offenherzige, sich in angemessenen Bahnen bewegende Besprechung vorhandener Mißstände und durch dauerndes Hinweisen auf nicht mehr zeitgemäße Einrichtungen und Bestimmungen. Die wirtschaftliche Besserstellung des Assistentenstandes wird, soweit sie aus eigener Kraft erfolgen kann, erreicht durch gemeinschaftliche Einrichtungen, wie das Verbandswarenhaus, die Zweiggeschäfte des Verbandswarenhauses, die Warenkasse u. s. w.

3. Die Zugehörigkeit zum Verbande bringt die Mitglieder in keiner Weise mit ihren Pflichten als Beamte in Widerspruch, sie ist im Gegenteil geeignet, anregend auf den Einzelnen zu wirken, seinen Gesichtskreis zu erweitern und so, mittelbar, auch den Dienst zu fördern.

4. Es ist Ehrenpflicht eines jeden Verbandsmitgliedes, in dienstlicher Beziehung alles zu vermeiden, was ihn in Konflikt mit Vorgesetzten bringen könnte, damit aus vereinzelten Vorfällen nicht der Schluß gezogen werde, daß die Zugehörigkeit zum Verbande die Neigung zur Unbotmäßigkeit fördere oder den Wunsch erzeuge, den geordneten Organen der Verwaltung Schwierigkeiten zu machen. Ganz im Gegenteil liegt es durchaus im Sinne der Verbandsbestrebungen und entspricht nur der von der Verbandsleitung bisher stets beobachteten und empfohlenen Haltung, daß jedes Mitglied für seinen Teil danach trachte, den Vorgesetzten, und unseren Gegnern durch ernstes, pflichttreues Verhalten die höchste Achtung abzunötigen. Es muß dahin gestrebt werden, daß die Zugehörigkeit zum Verbande als eine Empfehlung, nicht als ein Nachteil gilt.

5. Wenn einerseits tadellose Dienstführung und angemessenes Benehmen gegen Vorgesetzte und Untergebene jedem Verbandsmitgliede zur Ehrenpflicht gemacht wird, so muß ihm andererseits empfohlen werden, auch seine staatsbürgerlichen Rechte in jeder Beziehung zu wahren, jeden Versuch einer Beschränkung derselben mit Festigkeit zurückzuweisen und Uebergriffen von Vorgesetzten in geziemender, aber nachdrücklicher Weise zu begegnen. Es suche ein jeder, dem Unrecht gethan worden ist, sein Recht noch bis zur höchsten Instanz, damit nicht, wie es geschehen ist, aus dem Fehlen berechtigter Beschwerden der Beweis für die Behauptung hergeleitet werde, daß Uebergriffe und Maßregelungen nicht vorkommen.

6. Es ist mit allen gesetzlich und moralisch erlaubten Mitteln der Agitation, soweit der Dienst dadurch nicht beeinträchtigt wird, die Gewinnung neuer Mitglieder zu betreiben. Es muß der Beweis geliefert werden, daß der Verband, sobald ihm freie Bahn zu seiner Entwickelung gelassen wird, mit großer Schnelligkeit wächst.

7. Die Mitgliedschaft ist stets und überall offen zu bekennen; schwache Gemüter mögen es sich gesagt sein lassen, daß zaghafte, schwankende Haltung oder gar Leugnen das letzte ist, was Achtung einflößen kann, und daß ein solches Verhalten ganz gewiß keinen besseren Schutz gewährt, als freimütiges Bekennen eines als richtig erkannten Standpunktes und offenes, in angemessener Form sich äußerndes Vertreten einer gewonnenen Ueberzeugung.

8. Jedes Mitglied möge sich stets bewußt sein, daß unser Heil in uns selbst, in unserer eigenen Kraft und Einigkeit liegt. Fremde Hülfe ist uns stets willkommen, wird dankbar angenommen und kann unseren Weg uns ebnen, finden aber und beschreiten müssen wir ihn selbst. »Selbst ist der Mann!« Können wir uns selbst nicht helfen, so hilft uns auch sonst niemand.

9. Der Verband hat sich von jedem, auch dem leisesten Versuch einer politischen Stellungnahme auf das Peinlichste fern zu halten. Er beansprucht keinerlei Einfluß auf die politische Meinung seiner Mitglieder und überläßt es jedem derselben, sich eine solche selbst zu bilden nach seiner eigenen Ueberzeugung.

Daß man einen Verband, der solche Ansichten vertritt, der ungeachtet der bis an die Grenze des Möglichen gehenden Ausnutzung der Arbeitskraft bei kärglicher Bezahlung, wie sie im Postdienste stattfindet, so entschieden die Ehrenpflicht seiner Mitglieder betont, durch pflichttreues Verhalten sich die Achtung der Vorgesetzten zu erringen, -- daß man einen solchen Verband mit allen gesetzlichen und ungesetzlichen Mitteln verfolgte und ihm noch jetzt ablehnend gegenübersteht, ist ein Beweis, daß unsere Reichsbehörden sich noch auf einer unglaublich tiefen Stufe sozialpolitischen Verständnisses befinden. Weiß man denn gar nicht, daß die Sozialdemokratie unter dem niederen Beamtentum reißende Fortschritte macht? Hat man die Absicht, diese Thatsache dadurch zu rechtfertigen, daß man den Beteiligten den Weg, im gesetzlichen Rahmen ihre Interessen zu vertreten, gewaltsam versperrt? Und welchen Grund hat man für dieses Verfahren? Es scheint keine andere Erklärung dafür zu geben, als ein auf die äußerste Spitze getriebener Bureaukratismus, der so weit geht, daß er schon in den bloßer Vereinigung der Beamten ohne Rücksicht auf deren Zwecke einen Akt der Auflehnung sieht, der die Beamten wie Maschinen oder wenigstens wie Kinder behandeln will, für deren Interessen nicht sie selbst, sondern ihre Vorgesetzten zu sorgen haben.

Daß unter dem Verbande tüchtige Kräfte enthalten sind, von deren Wirksamkeit sich ein weiteres Gedeihen erwarten läßt, beweisen gewisse Reformgedanken, die in neuester Zeit in dem Verbandsorgan[130] von einem Postassistenten unter dem Pseudonym $Lohe$ erörtert werden; danach will man eine grundsätzliche Erweiterung des gewerkschaftlichen Rahmens durch Einbeziehung derjenigen Thätigkeit, die man bisher als genossenschaftliche zu bezeichnen pflegt. Insbesondere ist vorgeschlagen, die Thätigkeit des Warenhauses nicht, wie bisher, auf das Gebiet der Konsumtion zu beschränken, sondern auch die Produktion einzubeziehen und z. B. die Herstellung von Kleidungsstücken in eigenen Werkstätten, die Einrichtung einer Verbandsdruckerei und -buchhandlung, die Herstellung von Wohnungen für die Mitglieder u. dgl. seitens des Verbandes in Angriff zu nehmen. Aber die genossenschaftliche Thätigkeit soll nicht auf das wirtschaftliche Gebiet beschränkt bleiben, sondern auch das Bildungs- und Geselligkeitsleben z. B. durch Einrichtung von Verbandsschulen, Veranstaltung von Vorträgen, Einrichtung von Lesezirkeln und Anschluß an die Bestrebungen sozialreformerischer Vereinigungen, wie des evangelisch-sozialen Kongresses u. dgl., in seinen Bereich ziehen, um so zu der mittelalterlichen Form einer den ganzen Menschen umfassenden Personalgenossenschaft zurückzukehren. -- Solche Pläne beweisen nicht allein die in dem Verbande enthaltene geistige Triebkraft, sondern sind in der That interessant als Ausblicke auf eine mögliche Zukunftsentwickelung des ganzen Gewerkschaftswesens. Allerdings passen sie nicht in das Schema der allgemeinen Dienstanweisung und werden deshalb die Sympathieen für den Verband in den Kreisen des Postregimentes nicht vermehren.

[130] Vgl. die Nr. 16-20 des Jahrganges 1895 und Nr. 2, 4-7 des Jahrganges 1896. Einen Auszug aus den Ausführungen giebt der »Genossenschaftliche Wegweiser« in der Nr. 11 vom 30. Mai 1896.

In neuester Zeit hat sich in dem Verhältnisse des Verbandes zu dem Staatssekretär des Reichspostamtes eine eigenartige Umgestaltung vollzogen. Der Letztere berief auf dem 25. März drei Vorstandsmitglieder zu sich um ihnen mitzuteilen, daß der jetzige Zustand nicht bestehen bleiben könne. Der Verband bilde einen Staat im Staate, da er die Interessen einer einzelnen Beamtenklasse vertreten wolle, während seine Mitglieder sich vielmehr als Teile der ganzen Verwaltung zu fühlen hätten. Dadurch werde die Neigung zur Unbotmäßigkeit gereizt. Er, der Staatssekretär, vertrete die Interessen der Assistenten ebenso, wie die der andern Beamten und müsse verlangen, daß dieselben volles Vertrauen zu ihm hätten. Der Kaiser wolle zufriedene Beamte haben, und er sei bestrebt, solche zu schaffen. Die auf diese Auseinandersetzung gestützte Forderung ging dahin, daß aus den Statuten die »Vertretung der Interessen des Postassistentenstandes« als Aufgabe des Verbandes gestrichen werde. Die Entfernung des gegenwärtigen Redakteurs des Verbandsorganes wurde nicht verlangt, wohl aber, daß der Vorstand für dasselbe die Verantwortung übernehme. Eine maßvolle Kritik solle nicht untersagt sein, aber die Spitze derselben dürfe sich nicht gegen die Verwaltung kehren.

Der Vorstand, ebenso wie die auf den 7. Mai einberufene außerordentliche Generalversammlung, in der übrigens mitgeteilt wurde, daß der Mitgliederbestand auf 14600 in 94 Ortsvereinen gestiegen sei, nahm den gemachten Friedensvorschlag mit Dank und ohne Widerspruch an. In den Satzungen wurde die »Vertretung der Interessen des Assistentenstandes« als Aufgabe des Verbandes gestrichen und durch die »Pflege der Kameradschaft« ersetzt; ebenso wurde das Verbandsorgan der Durchsicht des Verbandsvorsitzenden unterteilt.

Es mag sein, daß dem Verbande kaum etwas anderes übrig blieb, als die von dem Staatssekretär gebotene Hand anzunehmen, zumal Jener für den Fall des Widerstandes die entschiedensten Maßregeln in Aussicht gestellt hatte. Aber eine andere Frage ist es, ob der Staatssekretär sozialpolitisches Verständnis beweist, wenn er den Grundsatz aufstellt, daß, weil er die Interessen der Beamten vertrete, eine Organisation derselben zu gleichen Zwecke entbehrlich und schädlich sei. Offenbar ist es der Geist des patriarchalischen Bureaukratismus, der aus dieser Auffassung spricht und sich in den schärfsten Gegensatz stellt zu der modernen Anschauung, daß auch der Beamte Staatsbürger ist und alle Rechte desselben ausüben darf, soweit er nicht zu den Pflichten seines Amtes in Widerspruch tritt. Diese Pflichten verbieten ihm aber nicht, Wünsche auf Verbesserung seiner Lage auf gesetzlichem Wege geltend zu machen, und der Umstand, daß die Beamten dies gemeinsam thun, kann die an sich berechtigte Handlungsweise nicht zu einer unberechtigten machen.

Jedenfalls hat der Postassistentenverband durch seinen jüngsten Schritt seinen gewerkschaftlichen Karakter im wesentlichen verloren und damit auch das hohe sozialpolitische Interesse, das er vorher verdiente.

d) $Die Postunterbeamten$[131].

Bis zum Jahre 1895 gab es in den größeren Städten eine Anzahl Unterbeamtenvereine, die aber rein geselligen Karakter hatten. Gewöhnlich war der Postdirektor oder ein anderer Vorgesetzter ihr Ehrenmitglied. In einigen Städten, z. B. Breslau, Hannover, Bremen, Hamburg, Köln, Dresden, Leipzig hatte man auch Sterbeunterstützungskassen, welche mit den Vereinen in Verbindung standen. In Berlin gab es zwei große Sterbekassen, die zusammen von den 10000 Unterbeamten etwa 9500 umfaßten. Endlich bestand auch noch für ganz Preußen die 1827 gegründete amtliche Sterbekasse für Postunterbeamte, der aber nur 2900 Mitglieder angehörten.

[131] Das benutzte Material verdanke ich der Redaktion des »Deutschen Postboten«.

Die Versuche, eine Gesamtorganisation der Postunterbeamten für das Reichspostgebiet zu schaffen, gingen von zwei verschiedenen Seiten aus. Die erste war der »$Deutsche Postbote$«, der am 1. Dezember 1895 ins Leben gerufen wurde und nach kurzer Zeit über 20000 Abonnenten zählte. Sein Begründer und Eigentümer ist der frühere Postassistent $Remmers$, der aber in der Zeit der gegen den Assistentenverband gerichteten Verfolgungen seine Stellung verlor und, nachdem er eine Zeit lang in der Leitung des Verbandes und an der »Deutschen Postzeitung« beschäftigt gewesen war, den Plan faßte, ein Organ zur Förderung der Interessen der Unterbeamten zu schaffen.

Die Gründung des »Postboten« gab den Anstoß, auch eine eigentliche Organisation ins Auge zu fassen, und zwar war der Urheber dieser Bestrebungen der langjährige Vorsitzende der »Sterbekasse der Briefträger«, der größten der beiden oben erwähnten Berliner Sterbekassen, Postpackmeister a. D. $Allert$. Er hatte schon früher die Gründung einer großen freien Sterbekasse der Postunterbeamten Deutschlands ins Auge gefaßt, aber das Preußische Ministerium des Innern verweigerte die hierzu erforderliche Genehmigung mit der Begründung, daß die Uebersicht zu schwierig und die Organisation zu teuer werden würde. Immerhin gelang es, in Dresden, Dortmund und Hannover Bezirkssterbekassen ins Leben zu rufen, obgleich die Postbehörde sich dazu feindlich stellte und vielmehr versuchte, die alte amtliche Sterbekasse von 1827 wieder zu beleben.

Als sich der Gedanke einer allgemeinen Sterbekasse nicht zur Ausführung bringen ließ, faßte $Allert$ den Plan, einen Unterstützungsverband und eine Witwen- und Waisenkasse zu schaffen. Dieser Plan ist in dem »$Verbande der deutschen Post- und Telegraphen-Unterbeamten$« verwirklicht, der am 30. Januar 1898 gegründet wurde und im Oktober 1898 bereits 6000 Mitglieder zählte, wovon allein auf Berlin und Hamburg 3000 entfallen. Insbesondere in Hamburg hat die Bewegung fruchtbaren Boden gefunden, und eine von den Post- und Eisenbahnunterbeamten auf den 15. Februar 1898 einberufene gemeinsame öffentliche Versammlung erklärte sich für die Notwendigkeit einer selbständigen gewerkschaftlichen Organisation der in staatlichen Betrieben beschäftigten unteren Beamten und empfahl deshalb allen Beteiligten den Beitritt zu dem Postunterbeamtenverbande bezw. dem Verbande der Eisenbahner.

Der Verband hat nach seinen Statuten den Zweck: A. durch Gewährung einmaliger Unterstützungen an die Mitglieder, welche durch Schicksalsschläge und andere unvorhergesehene Unglücksfälle in Bedrängnis geraten sind, B. durch Errichtung einer Witwen- und Waisenunterstützungskasse, welche nach Maßgabe der verfügbaren Mittel den Witwen und Waisen der dieser Kasse angehörenden Mitglieder eine fortlaufende Unterstützung gewährleistet -- die wirtschaftliche Lage der Unterbeamten zu verbessern.

Ein klagbares Recht erwächst den gedachten Personen aus den hiernach in Aussicht gestellten Unterstützungen gegen den Verband nicht, sondern die Unterstützungen werden nur gewährt, soweit die Mittel reichen.

Der Verband stellt sich ferner die Aufgabe: sonstigen geeigneten, auf die Hebung des Unterbeamtenstandes hinzielenden Einrichtungen oder Veranstaltungen, sowie dem auf die Pflege von Treue zu Kaiser und Reich, Vaterlandsliebe, Kollegialität und Geselligkeit gerichteten Streben der angeschlossenen Vereine seine Unterstützung angedeihen zu lassen.

Der Beitrag beläuft sich für die Unterstützungen unter A auf 10 Pf., für die unter B auf 25 Pf. monatlich. Der ersteren werden in Höhe von 25-100 Mk., der letzteren je nach der Dauer der Mitgliedschaft von 48-72 Mk. jährlich gewährt. Daneben hat der Verband in Uebereinstimmung mit dem Assistentenverbande die Einrichtung des Familienbeirates.

Der Verband überläßt dem »Postboten« die Vertretung der eigentlichen Berufsinteressen und benutzt ihn lediglich als Organ für seine Veröffentlichungen.

Die Postbehörde, die unter Stephan den »Postboten« nicht behelligte, hat jetzt gegen ihn ein Unterdrückungssystem ins Werk gesetzt, das die kleinlichsten Mittel nicht verschmäht. Nicht allein werden die Unterbeamten, die man als Besteller des Blattes ermittelt, von dem Postdirektor vorgeladen und unter entsprechenden Androhungen veranlaßt, dasselbe aufzugeben, ja in Hameln ist 19 Beamten wegen des Haltens des Blattes der Dienst gekündigt, sondern selbst die in dem Blatte aufgenommenen Familienanzeigen werden durchgesehen und die betreffenden Beamten auf Weisung der Oberpostdirektion hierüber zur Verantwortung gezogen[132]. Die Wirkung dieser Verfolgungen ist gewesen, daß die Abonnentenzahl des Blattes zunächst von 20000 auf 15000 herabging, doch beginnt sie schon wieder zu steigen, indem man statt des Postbezuges andere Wege findet. Gegen den Verband als solchen ist man bisher nicht eingeschritten, vielmehr sucht man auf seine Leiter einzuwirken, um ihn von dem Blatte zu trennen und dieses dadurch zu isolieren; bisher ist dies nicht gelungen.

[132] Ich habe mich aus den mir vorgelegten Originalbriefen von der Wahrheit dieser kaum glaublichen Thatsachen überzeugt.

Fragt man nach dem Grunde dieser Maßregelungen, so ist er nur in der grundsätzlichen Bekämpfung aller Organisationsbestrebungen unter den Beamten zu finden. Der Beamte soll bedingungslos in der Behörde seinen Vormund sehen, dem er einzeln demüthig seine Bitten vortragen darf, aber jeder Zusammenschluß bedeutet schon die »Hydra der Revolution«. In der Reichstagssitzung vom 4. Februar 1899 wußte der Staatssekretär des Reichspostamtes gegen den »Deutschen Postboten« keinen anderen Vorwurf zu erheben, als daß er für die Postunterbeamten Gehälter fordern, die unmöglich gezahlt werden könnten. Also das ist ein Verbrechen einer Fachzeitung, das mit deren Tode gesühnt werden muß. Noch in den letzten Nummern schreibt das Blatt u. a.: »Die Entfernung derjenigen Elemente, die sozialdemokratischen Anschauungen Ausdruck geben, aus unsern Reihen, ist uns sehr lieb; ausgeschlossen aber sollte sein, daß jemand, der seine Rechte energisch verteidigt, zum Sozialdemokraten gestempelt und entlassen wird. Ein dergestalt Entlassener wird erst nach der Entlassung ein echter Staatsfeind und führt lediglich einige Dutzend neue Genossen dem Umsturz zu. ---- Wir sind patriotische deutsche Männer, wir verfolgen keine unerlaubten Ziele, da sollte man uns bei unserer loyalen Haltung nicht in den Weg treten. Strengste Pflichterfüllung, unbedingte Unterordnung unter die Disziplin der Postverwaltung, treues Festhalten an Kaiser und Reich! In diesem Sinne werden wir unsere Thätigkeit fortsetzen. ---- Unser Bestreben soll es sein, zu beweisen, daß wir loyale Männer sind, die nichts weiter wünschen, als die Vertretung der Berufsinteressen, wie sie jedem anderen Stande zugestanden wird.« -- Das sind jedenfalls für ein »sozialdemokratisches« Blatt recht ungewöhnliche Erklärungen.

Die Wirkungen des Vorgehens der Postverwaltung auf die Stimmung der Beamten konnten natürlich nicht ausbleiben. In einem Briefe schreibt mir die Redaktion des »Postboten«: »Die Unterbeamten hingen mit geradezu kindlicher Liebe an dem neuen Staatssekretär, sind aber durch die falschen Maßnahmen der Behörde wieder so hochgradig erbittert, daß ein großer Teil wieder der Sozialdemokratie Material liefern wird, was fast ganz aufgehört hatte, solange der »Deutsche Postbote« sich wirklich in energischer Weise ihrer Interessen annehmen konnte. Herr v. $Podbielsky$ war schlecht beraten, als er eine nationalgesinnte, wenn auch dem Unterbeamtenstande entsprechend in etwas sehr freimütiger Weise geleitete Fachzeitschrift in der Weise angriff. Ein Teil Furchtsamer wird eingeschüchtert, ein großer Teil geht weiter links. Das sind die Folgen!«

Und dabei ist das derselbe Staatssekretär, der bei Antritt seiner Stellung erklärte, er verlange von seinen Beamten nur, daß sie ihre Schuldigkeit thäten; ihre persönlichen Angelegenheiten gingen ihn nichts an! Es muß wohl auch einem von Natur aus verständigen Menschen schwer werden, sich dem Einfluße der heute in den Regierungskreisen herrschenden antisozial-bureaukratischen Strömung zu entziehen.

Um den »Postboten« zu unterdrücken hat die Postbehörde zugleich ein neues Konkurrenzblatt ins Leben gerufen, das unter dem Namen »Neue Post« seit Oktober 1898 erscheint. Dasselbe will nach seiner Probenummer die Angelegenheiten der Postunterbeamten »in einer deren Interessen dienlichen Weise« zur Erörterung bringen. Er will »kraftvolle Förderung des Wohles der Unterbeamten, aber mit der Verwaltung, nicht $gegen sie$.« Auch die »deutsche Verkehrszeitung« begrüßt das neue Unternehmen, für dessen Verbreitung auf amtlichem Wege lebhaft Propaganda gemacht wird. Man wird abwarten müssen, ob die Postunterbeamten das Urteil über die »ihren Interessen dienliche Weise« der Erörterung ihrer Angelegenheiten ihren Vorgesetzten überlassen oder für sich selbst in Anspruch nehmen wollen.

Uebrigens sucht die Postbehörde auch ihrerseits an verschiedenen Orten Postunterbeamtenvereine ins Leben zu rufen, offenbar um dem Verbande Konkurrenz zu machen; auch hat man bereits Beamte gemaßregelt, die für den Verband agitiert hatten. In neuester Zeit ist der Kampf gegen ihn in aller Form aufgenommen durch einen Erlaß des Staatssekretärs vom 30. Mai 1899 in dem es heißt, daß Postunterbeamtenvereine, welche sich der Pflege kameradschaftlicher Geselligkeit und der Hebung der wirtschaftlichen Lage ihrer Mitglieder widmen, in vielen Fällen segensreich wirken können, aber nur insofern sie sich auf einzelne Orte und deren Umgebung beschränken, daß aber »bei der Verschiedenartigkeit der Verhältnisse in den einzelnen Bezirken und in Hinblick auf die Größe des Reichspostgebietes die Ausdehnung solcher Vereine auf mehrere Oberpostdirektionsbezirke für unrichtig zu erachten« sei. Zugleich wird bestimmt, daß »als Vorstände und in sonstige leitende Stellen nur solche Mitglieder gewählt werden dürfen, die noch in Dienst stehen«. Die Begründung mit der Verschiedenheit der Verhältnisse und der Größe des Reichspostgebietes ist das Muster einer Verlegenheitsphrase; weshalb sagt man nicht offen, daß solche Vereine nur solange geduldet werden sollen wie sie klein und machtlos sind und ihre Leiter der jederzeitigen Maßregelung ausgesetzt sind? Es wäre übrigens interessant, wenn sich einmal ein Vertreter dieses politischen Systems der Aufgabe unterziehen wollte, nachzuweisen, daß diese Beschränkung des Vereinsrechtes der Beamten, die doch auch sozusagen Staatsbürger sind, nicht in Widerspruch stehe mit dem Vereinsgesetze und der Verfassung, in welchen die Vereinsfreiheit aller Staatsbürger insoweit gewährleistet wird, wie sie nicht durch das Gesetz selbst beschränkt ist.

7. Die Eisenbahnbediensteten.

A. Beamte[133].

Dadurch, daß die Eisenbahnen in Deutschland in den letzten 3 Jahrzehnten ganz überwiegend in den Besitz des Staates übergegangen sind, haben sich auch die Verhältnisse des Personals verschoben, insbesondere hat sich ein gewisser Gegensatz zwischen den angestellten höheren und mittleren $Beamten$ einerseits und den auf Kündigung angenommenen $Arbeitern$ und Unterbeamten andererseits entwickelt.

[133] Außer den hier erwähnten beiden Vereinen, die sich über ganz Deutschland erstrecken, giebt es noch eine Reihe von Landesvereinen, die aber an Bedeutung zurücktreten, sodaß es genügt, hier dieselben kurz anzuführen. Ich stütze mich dabei auf einen von dem Inspektor der österreichischen Nordwestbahn Sigismund Wolf in dem Klub österreichischer Eisenbahnbeamter in Wien am 10. Dezember 1896 gehaltenen und in der »Oesterreichischen Eisenbahnzeitung« veröffentlichten Vortrag: »Ueber Eisenbahnbeamtenvereine.« Eine andere Quelle ist der im Verlage von Robert Krause in Leipzig erscheinende »deutsche Eisenbahnkalender.« Organ der meisten deutschen Eisenbahnbeamtenvereine sind die in demselben Verlage erscheinenden »deutschen Verkehrsblätter. Allgemeine deutsche Eisenbahnzeitung«, die in durchaus antisozialem Sinne geleitet wird. Die hiernach in Betracht kommenden Vereine d. h. unter Ausschluß bloßer Versicherungsvereine, Sparkassen und dergl. sind: 1. Vereine mittlerer Beamter des Stations- und Abfertigungsdienstes Preußischer Staats- sowie der Reichseisenbahnen mit dem Sitze in Berlin gegründet 1893 mit 78 Ortsvereinen und 5875 Mitgliedern. 2. Der Landesverein Württembergischer Verkehrsbeamten in Stuttgart, gegründet 1886 mit 20 Bezirks- und 64 Ortsvereinen und 950 Mitgliedern. 3. Der bayrische Verkehrsbeamtenverein in München, gegründet 1883 mit 5568 Mitgliedern. 4. Der Verein badischer Eisenbahnbeamten in Karlsruhe, gegründet 1890 mit 10 Bezirksvereinen und 900 Mitgliedern. 5. Der Verein der Beamten der Königl. Sächsischen Eisenbahnen in Chemnitz, gegründet 1885 mit 5 Bezirksvereinen, 71 Ortsgruppen und 6900 Mitgliedern. 6. Am 14. Juni 1896 ist auch ein Verein der Reichseisenbahnbeamten in Straßburg begründet, dem bei seiner Gründung 500 Mitglieder beitraten; Ende 1897 belief sich die Zahl auf 1000.

Wie schon oben bei den Postbeamten bemerkt wurde, ist der staatliche Karakter des Arbeitgebers für die Beamten kein ausreichender Schutz, um die gewerkschaftliche Organisation überflüssig zu machen, obgleich solche Bestrebungen gerade da, wo sie nötig werden, auch den Widerstand und die Verfolgungssucht der oberen Behörden hervorzurufen pflegen. Ein Beispiel hierfür bieten auch die $Eisenbahnbeamten$, nur daß hier die Maßregelungen den Erfolg gehabt haben, der ihnen bei den Postbeamten zum Teil versagt geblieben ist, nämlich die oppositionellen Tendenzen völlig zu unterdrücken.

a) $Deutscher Eisenbahnbeamtenverein$.

Das Gesagte tritt, abgesehen von dem bereits oben behandelten bayrischen Verkehrsbeamtenvereine, der, wie dort bemerkt, Post- und Eisenbahnbeamte gemeinsam umfaßt, insbesondere hervor bei der einzigen Vereinigung der Eisenbahnbeamten, die nach ihrem Zwecke alle Klassen derselben umfaßt, nämlich dem »$deutschen Eisenbahnbeamtenvereine$« in Hannover[134].

[134] Das benutzte Material verdanke ich dem Geschäftsführer des Vereins Herrn Schirmer in Hannover.

Anfang 1892 entstand in Hannover der »Rechtsschutzverein deutscher Eisenbahn-Verkehrsbeamten«, dessen Zweck darin bestand, »seinen Mitgliedern in allen auf den Eisenbahndienst bezüglichen Strafsachen, sowie in denjenigen Zivilprozessen, welche aus dem Eisenbahndienste heraus entstehen, den nötigen Rechtsschutz angedeihen zu lassen«, außerdem auf Verhütung von Eisenbahnunfällen hinzuwirken, die Einrichtung besonderer Eisenbahngerichte zur Untersuchung der Betriebsunfälle anzustreben und Wohlfahrtseinrichtungen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Vereinsmitglieder in die Hand zu nehmen. Zum Beitritte waren berechtigt »alle dauernd angestellten Eisenbahnbediensteten von deutschen Lokomotiveisenbahnen mit Ausschluß der selbständig betriebenen Bergwerks-, Industrie- u. dgl. Bahnen, soweit sie zum Betriebe oder zur Bahnbewachung in irgend welcher Beziehung stehen«, und zwar sowohl die aktiven als die pensionierten.

Der Verein stand anfangs in Oppositionsstellung zu den Behörden, wurde von ihnen verfolgt und war im Begriffe der Auflösung, als man im September 1892 sich entschloß, diese Haltung zu ändern und an die Stelle des Oppositionsprinzipes das Loyalitätsprinzip zu setzen und die unruhigen Elemente zu entfernen. Man erweiterte den »Rechtsschutzverein« zu dem »deutschen Eisenbahnbeamtenverein«, dessen Zweck nach dem am 8. Juli 1894 beschlossenen Statute dahin geht, »die wirtschaftlichen Verhältnisse seiner Mitglieder zu fördern und die kollegialen und idealen Interessen, sowie den Sinn für Patriotismus und Pflichttreue derselben zu pflegen«.

Diese Bestimmungen sind auch in dem neuen Statut vom 15. Mai 1898 beibehalten, in dem überhaupt nur untergeordnete Punkte geändert sind. Der Verein hat wiederholt energische Beschlüsse gefaßt, um das Eindringen der Sozialdemokratie in seine Reihen zu verhindern und seine strenge Loyalität zu betonen; mehrere Eisenbahndirektionspräsidenten sind seine Ehrenmitglieder. Die ordentlichen Mitglieder zerfallen in aktive und passive, je nachdem sie noch im Dienst sind oder nicht. Der vierteljährliche Beitrag beträgt für die ersteren 50 Pf., für die letzteren 25 Pf.

Der Schwerpunkt der Vereinsthätigkeit liegt auch jetzt noch in der Rechtshülfe, insbesondere der Uebernahme der Verteidigung bei Anklagen gegen Vereinsmitglieder wegen Betriebsgefährdung. Solche Fälle wurden im Jahre 1898 90 erledigt. Daneben wird eine »allgemeine Interessenvertretung« bezweckt, die sich auch auf das Verhältnis zu den vorgesetzten Behörden, Gehalt, Dienstwohnung, Pensionierung, Umzugskosten u. dgl. bezieht. Im Jahre 1898 wurden 130 solcher Fälle erledigt. Außerdem besitzt der Verein eine Unterstützungskasse, eine Spar- und Darlehenskasse und gewährt seinen Mitgliedern bei Unfallversicherung durch vertragsmäßige Uebereinkunft mit einer Versicherungsgesellschaft besondere Vorzüge. Die 1895 beschlossene Sterbegeldkasse hat wegen ungenügender Beteiligung noch nicht errichtet werden können.

Bis Ende 1896 hatte der Verein mit den Vereinen von Sachsen, Baden, Württemberg und Darmstadt hinsichtlich der Rechtshülfe eine gemeinsame Organisation, die aber seit 1897 aus dem Grunde aufgelöst ist, weil angeblich die Behandlung von Betriebsunfällen in den anderen Ländern eine viel mildere ist, als in Preußen, so daß durch die gemeinsame Rechtshülfe die außerpreußischen Mitglieder überlastet wurden. Auch die Zugehörigkeit des Vereins zu dem Verbande der deutschen und österreichischen Eisenbahnbeamtenvereine ist nach dem Beschlusse der am 16. Oktober 1898 abgehaltenen außerordentlichen Generalversammlung gelöst, dagegen wird die Errichtung eines Bundes mit allen Preußischen Eisenbahnbeamtenvereinen angestrebt.

Die Mitgliederzahl betrug Ende 1896 8146 in 217 Vertrauensmännerbezirken, aber obgleich 1897 1100 neue Mitglieder beitraten, ging die Zahl dennoch durch Bildung besonderer Vereine, insbesondere des Landesvereins für Elsaß-Lothringen, wodurch 2388 Mitglieder austraten, Ende 1897 auf 6858 herunter, doch war sie Ende 1898 wieder auf 7752 und am 1. Juli 1899 auf über 9000 gestiegen. In die Spar- und Darlehenskasse des Vereins waren bis Ende 1898 10120 Mk. eingezahlt. Vereinsorgan sind die »Deutschen Verkehrsblätter«.

b) $Verein deutscher Lokomotivführer$[135].

Der Verein ist im Jahre 1866 in Ludwigshafen von dem jetzigen Ehrenmitgliede desselben, $Scotti$, gegründet und zählte bei der letzten Generalversammlung am 14. Juni 1897 13640 Mitglieder. Aufnahmefähig ist jeder Lokomotivführer und zur selbständigen Führung einer Lokomotive Berechtigte, soweit ihm die Eigenschaft eines öffentlichen Beamten beigemessen ist, sowie höhere Betriebsbeamte solcher Bahnen, welche die deutsche Sprache als Geschäftssprache führen. Zweck des Vereins ist nach den Statuten die Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen, insbesondere aber die Fortbildung und Belehrung in gemeinnützig wirkender Weise und die Unterstützung der Mitglieder. Demgemäß steht die Förderung der Fachbildung durch Zeitschriften, Lesezirkel, Bibliotheken und Bezirksversammlungen, sowie die Unterstützungseinrichtungen im Vordergrunde, obgleich der Verein gelegentlich auch Eingaben an Behörden und Parlamente gerichtet hat, z. B. wegen Aenderung des Strafverfahrens und des Strafvollzuges.

[135] Das benutzte Material verdanke ich dem Verbandsvorsitzenden Herrn Zeughausvorstand $Claus$ in Leipzig.

Die Unterstützungen bestehen einerseits in Geldzahlungen an die Mitglieder in Notfällen, die teils zurückgezahlt werden müssen, teils nicht, und andererseits in Unterstützungen an Hinterbliebene, insbesondere Witwen und Waisen, bis zum Betrage von 50 Mk. Der Schwerpunkt des Vereins aber liegt in dem seinen Mitgliedern insbesondere im Falle ihrer strafrechtlichen Verfolgung wegen fahrlässig herbeigeführter Eisenbahnunfälle gewährten Rechtsschutze, der in einem Geldzuschusse für die Verteidigung bis zu 300 Mk. besteht. Auch die Vorträge in den Vereinsversammlungen behandeln meist diesen Punkt.

Der Verein besitzt eine eigene »Zeitschrift für Lokomotivführer«, daneben ist Vereinsorgan die »Deutsche Eisenbahnzeitung«.

Die Haltung des Vereins ist bisher eine streng loyale gewesen, und als die »Zeitschrift« in einigen Aufsätzen Maßregeln der Behörden abfällig beurteilt hatte, wurde in der letzten Generalversammlung von einem Bezirksverein beantragt, die Mißbilligung der Versammlung darüber auszusprechen, daß neuerdings das Vereinsorgan Artikel aufgenommen habe, die geeignet seien, das Wohlwollen der Dienstbehörden in Frage zu stellen. Man ging freilich über den Antrag zur Tagesordnung über, aber nur, nachdem von allen Seiten betont war, daß solche Artikel verhindert werden müßten, und daß es die Aufgabe des Vorstandes sei, für das gute Einvernehmen mit den Behörden zu sorgen, da der Verein ohne deren Protektion nicht vorwärts komme.

B. Arbeiter.

Unter den Vereinen der Eisenbahnarbeiter sind zwei entgegengesetzte Richtungen zu unterscheiden, nämlich einerseits eine mehr loyale, die hauptsächlich von der Zentrumspartei begünstigt wird, und eine oppositionelle, die mit der Sozialdemokratie Fühlung sucht. In neuester Zeit haben auch die Eisenbahnbehörden die Bildung von Vereinen in die Hand genommen, sodaß man im ganzen 3 Gruppen unterscheiden kann. Da aber die letztgedachten Vereine Beamte und Arbeiter gemeinschaftlich umfassen, so sollen sie gesondert behandelt werden.

a) $Verband deutscher Eisenbahnhandwerker und Arbeiter$[136].

Der Verband ist am 1. Mai 1884 unter dem Namen: Verband deutscher Eisenbahnhandwerker gegründet, da aber nach dem Statut die Mitgliedschaft jedem bei den Eisenbahnen Deutschlands beschäftigten Handwerker und ständig beschäftigten Arbeiter offen steht, so war dieser Name zu eng; derselbe ist deshalb in der am 28./29. Mai 1897 in Kassel abgehaltenen III. Delegiertenversammlung in der aus der Ueberschrift ersichtlichen Weise geändert, doch gehören ungelernte Arbeiter dem Verbande nicht an.

[136] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

Zweck des Verbandes ist: 1. Pflege und Förderung treuer vaterländischer Gesinnung sowie des Einvernehmens mit allen obrigkeitlichen Behörden. 2. Unterstützung für kranke, invalide, verunglückte und durch Alter erwerbsunfähige Mitglieder und deren Angehörige. 3. Unterstützung der Mitglieder im Sterbefalle der Ehefrauen. 4. Unterstützung der Hinterbliebenen, besonders der Witwen und Waisen. 5. Unterstützung in außerordentlichen Notfällen. 6. Hebung des Standesbewußtseins und Förderung des Handwerkerstandes durch geeignete Einrichtungen, Vorträge und Belehrungen aller Art. 7. Unterstützung arbeitslos gewordener Mitglieder zur Erlangung einer neuen Stelle. 8. Hülfe und Rat in allen unverschuldeten Notfällen und bei Fragen des öffentlichen Rechts. 9. Vertretung der Interessen des Handwerkerstandes in jeder Hinsicht. 10. Reger Verkehr der Mitglieder unter sich sowie unter deren Familienangehörigen zu diesen Zwecken. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Unterstützungen steht den Mitgliedern nicht zu; deren Bewilligung steht im Ermessen des Vorstandes.

Eine hauptsächliche Forderung ist die feste Anstellung nach 10jähriger regelmäßiger Arbeit.

Wie die mitgeteilte Aeußerung des Statutes ergiebt, steht der Verband in Gegensatze zu der Sozialdemokratie, wie denn durch §3 den Mitgliedern ausdrücklich zur Pflicht gemacht ist, »alle staatsfeindlichen Bestrebungen zu meiden und abzuwehren«. Deshalb ist er auch zu dem unten zu erwähnenden Verbande der Eisenbahner Deutschlands von Anfang an in scharfen Gegensatz getreten, der auf der Generalversammlung in Kassel nur von einzelnen Seiten getadelt wurde. Der Sitz des Verbandes, der eine Reihe von Ortsvereinen umfaßt, ist Trier, wo auch der bisher gewählte Vorsitzende Sattler $Peter Molz$ wohnt. Das Organ des Verbandes ist die »Zeitung des Verbandes deutscher Eisenbahnhandwerker«. Die Mitgliederzahl betrug im Oktober 1898 20000.

b) $Der Bayrische Eisenbahnerverband$[137].

Schon seit mehreren Jahren hatte unter den bayrischen Eisenbahnarbeitern der Gedanke der Organisation Anhänger gefunden, und insbesondere der frühere Eisenbahnarbeiter $Moritz Schmid$ hatte für denselben mit Erfolg gewirkt. So wurde, nachdem an allen größeren Orten in lebhaft besuchten Versammlungen Vertreter gewählt waren, Weihnachten 1896 in Regensburg ein Delegiertentag veranstaltet, an dem 17 Abgeordnete teilnahmen und auf dem der »Bayrische Eisenbahnerverband« gegründet wurde. Der Zweck des Verbandes ist nach den Statuten, eine Verbesserung der Lage der Eisenbahnbediensteten und Arbeiter auf dem Boden der bestehenden Staatsverfassung mit allen gesetzlichen Mitteln herbeizuführen. Der Verband soll sich um religiöse und politische Streitfragen nicht kümmern und alle Eisenbahnbedienstete und Arbeiter aufnehmen, die mit treuer Pflichterfüllung das zielbewußte Streben verbinden, ihre materielle und geistige Lage zu verbessern.

[137] Das Material verdanke ich dem im Text genannten Verbandssekretär $Schmid$.

Obgleich hiernach das Unternehmen gewiß nicht als ein »staatsgefährliches« anzusehen war, so wurde es doch seitens der liberalen Zeitungen als solches bezeichnet, während es andererseits zugleich von sozialdemokratischer Seite heftig angegriffen wurde. Lediglich seitens der Zentrumspartei fand der Verband Unterstützung, und so ist es begreiflich, daß er an sie sich anlehnte, obgleich er nach seinen Statuten sich von allen Einflüssen der politischen Parteien fern halten will. Auch die Regierung stellte sich auf einen sehr vorsichtigen Standpunkt und forderte in dem sehr gemäßigten Statutenentwurfe bei Strafe des Verbotes mehrere Aenderungen, die den Zweck hatten, noch größere Sicherheit dagegen zu bieten, daß der Verband niemals versuchen werde, in Gegensatz zu den Behörden zu treten. Obgleich von sozialdemokratischer Seite versucht wurde, eine Ablehnung dieser Forderungen herbeizuführen und den Verband in die Oppositionsstellung zu drängen, gab derselbe doch der Regierung nach und beschloß auf seiner Ostern 1897 abgehaltenen Generalversammlung die verlangten Aenderungen. Das entsprechend abgeänderte Statut erhielt die Genehmigung des Eisenbahnministers. Nach demselben ist der Zweck des Verbandes:

a) Erzielung möglichst günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen;

b) Hebung des Standesbewußtseins, Pflege der geistigen Ausbildung und des geselligen Verkehrs der Mitglieder;

c) Schaffung von Unterstützungskassen.

Es heißt dann weiter: »Der Verein steht treu zu König und Vaterland.

Die Mitglieder sind sich bewußt, daß zu einem geregelten Betriebe Disziplin notwendig ist, daß Unterordnung und strenge Pflichterfüllung die wichtigste Aufgabe eines jeden Eisenbahnbediensteten ist. Deshalb wird jedes Mitglied des Vereins seine Arbeit, seinen Dienst pünktlich, treu und gewissenhaft erfüllen, denn nur treue Pflichterfüllung giebt ein Recht, Verbesserung seiner Lage zu fordern. Der Verein will aber die Lage seiner Mitglieder nicht verbessern durch ständigen Kampf mit den vorgesetzten Stellen, sondern durch Pflege des Einvernehmens mit allen Eisenbahnbehörden. Nicht Umwälzung, sondern soziale Reform ist das Ziel des Vereins. Deshalb bekennt sich jeder Eisenbahnbedienstete durch seinen Eintritt in den Verein als Gegner der sozialdemokratischen Grundsätze und Bestrebungen und verpflichtet sich getreu nach den im Statut niedergelegten Grundsätzen zu handeln.

Die Erörterung konfessioneller und politischer Parteiangelegenheiten schließt der Verein aus.

Die Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes sind:

Eingaben und Petitionen an die Eisenbahnbehörden, an die Regierung und die Parlamente; Verhandlungen mit den Behörden in Lohnfragen und bei berechtigten Wünschen und Beschwerden; belehrende und bildende Vorträge auf dem Gebiete der Arbeiterschutzgesetzgebung in ihrer besonderen Beziehung zum Eisenbahnbetrieb, Vorträge über den Eisenbahnbetrieb und die Bestrebungen der Eisenbahner anderer Länder.«

Die eingeleitete lebhafte Agitation hatte zur Folge, daß dem Verbande schon Ende 1897 9500 Mitglieder in 48 Obmannschaften angehörten. Im September 1898 betrug die Zahl 11000, am 31. Dezember 1898 15919 und am 1. Juli 1899 17500 in 84 Obmannschaften.

Die Wirksamkeit des Verbandes hat sich bisher hauptsächlich auf das Gebiet der Lohnerhöhung beschränkt. Um eine in dieser Richtung unternommene Petition zu unterstützen, wurde eine umfassende Erhebung durch Fragebogen veranstaltet. Der Erfolg war nicht unerheblich, vor allem wurden 3000 Tagelohnarbeiter »in den Status aufgenommen« d. h. fest angestellt und die Zahl der den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen auf 800 beschränkt. Auch sonst sind Lohnerhöhungen zugesichert. Die Leistungen der Krankenkassen sind erhöht; die Errichtung von Arbeiterausschüssen an allen Oberämtern ist zugesagt, die bei allen wichtigeren Anordnungen gehört werden sollten. Daneben erstrebt der Verband Herabsetzung der Arbeitszeit und Besserung der Wohnungsverhältnisse. Der Verband ist dem Volksbureau beigetreten und gewährt dadurch seinen Mitgliedern unentgeltlichen Rechtsschutz. Eine auf der Generalversammlung Ostern 1897 beschlossene Kranken-, Invaliden- und Sterbeunterstützungskasse ist am 1. Oktober 1897 ins Leben getreten und zählte im Juli 1898 3000, im Juli 1899 9000 Mitglieder. Daneben hat man Bau- und Sparvereine gegründet, von denen im Juli 1899 10 bestanden; auch hat man einen gemeinsamen Bezug von Steinkohlen eingerichtet. Man bemüht sich endlich, das jetzt bei dem Kohlenladegeschäft bestehende Zwischenmeistersystem abzuschaffen. Den anfänglich zu niedrigen Beitrag von monatlich 5 Pf. hat man auf 10 Pf. erhöht. Die Abrechnung für 1898 ergab 11081 Mk. an Einnahmen und 8982 Mk. an Ausgaben; das Baarvermögen betrug am 1. Februar 1899 2098 Mk.

Anfangs hatte man als Verbandsorgan den »Arbeiter«, das Organ der katholischen Arbeitervereine Süddeutschlands, gewählt, doch ist seit 6. Oktober 1898 in dem »Eisenbahner« ein eigenes Organ ins Leben gerufen, das im Juli 1899 eine Auflage von 12500 hatte. Das Blatt will nach seiner Probenummer vom 29. September 1898 »ein gewerkschaftliches Organ sein, das für die Hebung und für die wirtschaftliche Besserstellung der Bahnbediensteten und der Bahnarbeiter eintritt«. Es will nur Standesinteressen und wirtschaftliche Ziele verfolgen, aber keine Politik treiben, auch auf die Unterstützung einsichtiger Männer aller Parteien zählen, aber »im Geiste der christlichen Weltanschauung gehalten sein«.

c) $Verband bayrischer Eisenbahnwerkstätten- und Betriebs-Arbeiter$[138].

Der Umstand, daß der »Bayrische Eisenbahnerverband«, wie erwähnt, von der Zentrumspartei unterstützt wird, hat die Gründung einer Gegenorganisation zur Folge gehabt, die auf dem Grundgedanken beruht, die gewerkschaftlichen Ziele unabhängig von jeder politischen oder religiösen Richtung zu verfolgen. Die Anregung ging aus von dem Monteur $Heinrich Winkler$ in Schweinfurt, der am 13. August 1898 einen Aufruf erließ, einen Verein auf dieser Grundlage zu errichten, der außerdem ausschließlich gelernte Arbeiter, also Handwerker aufnehmen sollte. In dem Aufrufe ist gesagt: »Wir wollen nicht den Umsturz, sondern soziale Reformen und das gute Einvernehmen gegenüber unseren vorgesetzten Behörden«; aber eine gewerkschaftliche Organisation sei erforderlich, um die bisher nicht erfüllten berechtigten Wünsche durchzusetzen. Nach längeren Vorbereitungen gelang es, auf der am 23. Oktober 1898 in Nürnberg abgehaltenen Versammlung, den in der Ueberschrift genannten Verein ins Leben zu rufen. Nach dem Statut hat derselbe den Zweck, alle Handwerker und handwerksmäßig beschäftigten Arbeiter der bayrischen Staatsbahnen in einer großen Verbindung zu vereinigen, die Angehörigen derselben gemeinsam zu vertreten.

[138] Das Material verdanke ich den im Texte genannten Verbandsvorsitzenden $Winkler$.

Das Bestreben des Verbandes ist insbesondere darauf gerichtet:

1. Die Erzielung möglichst günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen, sowie das gute Einvernehmen mit allen obrigkeitlichen Staatsbehörden zu unterhalten.

2. Durch Eingaben und Petitionen an die Eisenbahnbehörden, an die Regierung und die Parlamente, Verhandlungen mit den Behörden in Lohnfragen bei berechtigten Wünschen und Beschwerden zu vertreten und überhaupt die Interessen seiner Mitglieder wahrzunehmen.

3. Einrichtungen von Unterstützungskassen, um erkrankten Mitgliedern ein Krankengeld, Hinterbliebenen Verheirateter im Sterbefall ein Begräbnisgeld und in außergewöhnlichen Notfällen eine Unterstützung zukommen zu lassen.

4. Gründung eines Verbandsorgans nebst Beschaffung von Fachlitteratur.

Der Verband und sein Organ dürfen sich nicht mit öffentlichen, religiösen oder kommunalen Angelegenheit beschäftigen.

Mitglied des Verbandes kann jeder bei der kgl. bayer. Staatsbahn beschäftigter Werkstättenarbeiter, sowie Handwerker und handwerksmäßige Gehülfen des Betriebes werden. Den Mitgliedern, welche in statutsmäßige Stellen eintreten, kann bei Fortzahlung der Beiträge ihre Mitgliedschaft gewahrt bleiben.

Durch Reskript der Generaldirektion der Eisenbahnen vom 10. Januar 1899 wurde dem Vereine auf Vorlegung seiner Statuten erklärt, daß gegen die Teilnahme des Eisenbahnpersonals vom Standpunkte der Dienstaufsicht im allgemeinen keine Einwendung zu erheben sei, doch sei zu dem mitgeteilten Punkte 2 zu bemerken, daß das Arbeiterpersonal Wünsche und Gesuche auf dem Dienstwege und unter Umständen durch die Arbeiterausschüsse vorbringen könne, die Eisenbahnverwaltung jedoch nicht in der Lage sei, mit Ausschüssen bestimmter Vereine über Petitionen des Personals in Verhandlung zu treten. Die hieran geknüpfte Aufforderung, die Ziffer 2 entsprechend abzuändern, ist aber in der Vorstandssitzung vom 22. Januar 1899 abgelehnt, da die Arbeiterausschüsse ihren Zweck nicht erfüllten und in vielen Werkstätten gar nicht vorhanden seien.

Der Verband erhebt einen Beitrag von monatlich 30 Pf. und hat auf seinem am 21./22. Mai 1899 in Nürnberg abgehaltenen außerordentlichen Verbandstage die Gründung einer Unterstützungskasse für Krankheit, Tod und außerordentliche Notfälle, sowie die Herausgabe eines eigenen Organs beschlossen; das Letztere erscheint seit dem 25. Mai 1899 unter dem Titel »Verbandszeitung bayrischer Eisenbahnwerkstätten- und Betriebsarbeiter.« Der Verband zählt etwa 1000 Mitglieder, = 25% der Personen, auf die er berechnet ist.

d) $Verband badischer Eisenbahnbediensteter$[139].

Nach dem Vorbilde des bayrischen ist auf seiner am 25. September 1898 in Karlsruhe abgehaltenen und von 24 Vertretern aus acht Orten besuchten Delegiertenversammlung der $Verband badischer Eisenbahnbediensteter$ gegründet, der am 17. November 1898 1300 Mitglieder in neun Obmannschaften zählte.

[139] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorsitzenden F. $Eisele$ in Karlsruhe.

Der Zweck des Vereins ist in den Statuten wörtlich übereinstimmend mit dem oben mitgeteilten Statute des bayrischen Verbandes bezeichnet. Ebenso ist die prinzipielle Stellung wörtlich ebenso, wie dort formuliert, mit der einzigen Ausnahme, daß der Satz fehlt, daß die Mitglieder sich ausdrücklich als Gegner der sozialdemokratischen Grundsätze und Bestrebungen bekennen.

Die Mitglieder eines Oberamtsbezirkes wählen jährlich einen Obmann; diese Obmänner bilden die Generalversammlung.

Organ des Verbandes ist ebenfalls der »Eisenbahner«.

Die Thätigkeit des Verbandes hat sich bisher auf die Agitation zum Beitritte beschränkt.

e) $Der Verband der deutschen Eisenbahner$[140].

Die zweite der oben bezeichneten Gruppen, d. h. die oppositionelle Richtung, vertritt der »$Verband der deutschen Eisenbahner$«, über dessen Verfolgung seitens der Eisenbahnbehörden die Tageszeitungen in den letzten Jahren eingehend berichtet haben. Nachdem einige im Jahre 1890 in Hamburg, Halle, Magdeburg und Berlin gebildete Vereine, obgleich sie in erster Linie Unterstützungszwecke verfolgten, durch Maßregelungen der leitenden Personen ein rasches Ende gefunden hatten, begann im Winter 1896/97 in vielen Orten Deutschlands, sowie in Oesterreich gleichzeitig und unabhängig von einander eine umfassende Organisationsbewegung der »Eisenbahner«, die zuerst in Hamburg zu einem greifbaren Erfolge führte, indem dort auf Grund des Beschlusses einer am 8. Dezember 1896 stattgehabten Versammlung in einer ferneren auf den 13. Januar 1897 einberufenen die Bildung eines Verbandes erfolgte, der sich später mit den gleichartigen in Sachsen, Bayern u. s. w. gegründeten Vereinigungen zu einem einheitlichen Verbande verschmolz. Der Sitz desselben ist Hamburg; Vorsitzender und Seele des ganzen Unternehmens ist Heinrich $Bürger$.

[140] Das Material verdanke ich teils den Mitteilungen des Vorstandes, teils habe ich es aus dem Verbandsorgane entnommen.

Der Verband umfaßt nach dem Statute die Personale sämtlicher staatlichen und privaten Eisenbahnbetriebe ohne Unterschied der Dienststellung. Als Zwecke werden aufgeführt: 1. Erzielung möglichst günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen; 2. Pflege der Berufsstatistik; 3. Hebung des Standesbewußtseins und Förderung der geistigen Interessen durch Errichtung einer Bibliothek und Abhaltung von Vorträgen beruflicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Art, sowie Gründung einer in diesem Sinne geleiteten Zeitschrift; der Verband soll eine Pflegestätte des geselligen Verkehrs der Mitglieder sein; 4. Schaffung von Unterstützungseinrichtungen, die den Mitgliedern nach Maßgabe einschlägiger Bestimmungen Schutz und Beistand in den verschiedenen Lebenslagen gewähren.

Der Verband besitzt in dem »Weckruf der Eisenbahner« ein eigenes Organ, das seit 1. Juli 1897 zweimal im Monate erscheint und nach der eigenen Erklärung seines Herausgebers $Bürger$ eine »keineswegs zahme Sprache« führt. Der Verband hat sich den unter der »Generalkommission« vereinigten sozialistischen Gewerkschaften angeschlossen, lehnt es aber durchaus ab, sozialdemokratische oder überhaupt parteipolitische Bestrebungen zu verfolgen, behauptet vielmehr, ausschließlich sich den wirtschaftlichen und sozialen Interessen der unteren Eisenbahner zu widmen.

Seit 15. April 1898 ist eine Zuschußkasse in Kraft getreten, die Krankengeldzuschuß von wöchentlich 4 Mk. und Zuschuß zu dem beim Tode eines Mitgliedes gezahlten Sterbegelde bis zu 40 Mk., außerdem beim Tode der Ehefrau eine Unterstützung von 25 Mk. und für Wochenbett 10 Mk. gewährt. Der Beitrag beträgt wöchentlich 15 Pf., doch kann durch Zahlung des doppelten Beitrages bei dem Kranken- und Sterbegeld, sowie der Unterstützung beim Tode der Ehefrau eine Steigerung der Leistungen auf das Doppelte herbeigeführt werden. Auch eine Gemaßregelten-Unterstützung sowie eine Unterstützung bei Krankheiten und Unfällen ist seit 1. Januar 1899 in Kraft getreten; eine Waisen- und Altersunterstützung wird geplant.

Ueber die Mitgliederzahlen und die Leistungen lehnt der Vorstand alle Erklärungen mit der Begründung ab, daß man »angesichts der verwaltungsseitig ins Werk gesetzten Unterdrückungsmaßnahmen und Maßregelungen mit Angaben in der Oeffentlichkeit sehr vorsichtig sein müsse«. Es ist in der That ein Zeichen des heute in den Kreisen der Regierung vorhandenen Maßes sozialpolitischen Verständnisses, daß man die Mitgliedschaft des Verbandes mit Entlassung bedroht und das Verbandsorgan verbietet, als ob die Unterdrückung aller Aeußerungen der Unzufriedenheit diese selbst beseitigen könnte, wobei es ganz ohne Bedeutung bleibt, ob sie begründet ist oder nicht. Wenn der Staat Arbeiter wegen ihrer politischen Gesinnung entläßt, so handelt es sich natürlich nicht um Ausübung seines Hoheitsrechtes, sondern um einen Akt der privaten Unternehmerthätigkeit, und wenn er hierbei sich den engherzigsten Unternehmern an die Seite stellt, so ist das ein Hohn auf die Forderung des kaiserlichen Erlasses, daß die Staatsbetriebe soziale Musteranstalten sein sollten. Gerade der Staat sollte doch in der Ausübung des gesetzlich gewährten Koalitionsrechtes eine Einrichtung sehen, die er nicht auf dem Wege der Verwaltung wieder hinfällig und inhaltlos machen darf.

Der Verband hat, wie es scheint, durch sein bloßes Bestehen und die dadurch bei den Eisenbahnbehörden begründete Furcht vor einer umfassenden sozialdemokratischen oder wenigstens oppositionellen Bewegung, sehr segensreich gewirkt, indem verschiedentlich Verbesserungen eingeführt sind und den Wünschen des Personals mehr, wie früher, Entgegenkommen bewiesen ist. Auch haben die Behörden mehrfach als Gegengift die Bildung »königstreuer Eisenbahnvereine« in die Hand genommen, z. B. sind in dem Direktionsbezirke Altona im Frühjahr 1898 ein Verein der Rangiermeister und ein solcher der Weichensteller ins Leben gerufen, die nach ihren Statuten den Zweck haben »allzeit Ehre und Achtung vor König und Vaterland, sowie vor der vorgesetzten Dienstbehörde zu bekunden und ein festes Zusammenhalten der Kollegen herbeizuführen, um etwa unter ihnen sich einschleichenden, für Kaiser und Reich nicht wohlgesinnten Elementen energisch entgegenzutreten und so einen Stand von Beamten in jeder Hinsicht ohne Makel heranzubilden und Standesinteresse, gute Sitte, Bildung und Moral zu fördern und zu pflegen, sowie das dienstliche Wissen derselben durch Erörterung besonderer Vorkommnisse im Dienstbetriebe zu wahren«. Religiöse und politische Angelegenheiten sind strengstens ausgeschlossen. Der offizielle Karakter ist bei dem Rangiermeisterverein sogar durch den Titel: »Königlich Preußischer Eisenbahn-Rangiermeisterverein für den Direktionsbezirk Altona« zum Ausdruck gebracht.

C. Gemischte Vereine.

Wie der Wunsch, oppositionellen Regungen durch Vereinigung der Arbeiter unter Leitung der Behörden entgegenzuwirken, zu der vorstehend erwähnten Bildung königstreuer Vereine geführt hat, so hat die gleiche Absicht zur Folge gehabt, daß an einzelnen Orten der Versuch unternommen ist, das gesamte Eisenbahnpersonal eines Bezirkes ohne Unterschied zwischen Beamten und Arbeitern in einem einheitlichen Verbande zusammenzuschließen. Naturgemäß muß dabei der gewerkschaftliche Karakter zurück und der bloß gesellige Zweck in den Vordergrund treten.

Der erste Versuch dieser Art ist von dem Eisenbahndirektionspräsidenten $Ulrich$ in Cassel ausgegangen, auf dessen Anregung am 1. Januar 1897 der »$Eisenbahnverein zu Kassel$« ins Leben getreten ist[141].

[141] Eine Darstellung über Entstehung und Wesen des Vereins findet sich in Nr. 10 der »Zeitschrift der Zentralstelle für Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen«. Weiteres Material ist mir vom Herrn Präsidenten $Ulrich$ brieflich geliefert.

Derselbe ist nach dem Statut eine Vereinigung der bei der Staatseisenbahnverwaltung in Cassel beschäftigten Beamten und Arbeiter zu gemeinnützigen und geselligen Zwecken. Andere Zwecke insbesondere solche politischer oder religiöser Art, sind ausgeschlossen.

Demgemäß hat der Verein folgende Einrichtungen geschaffen:

1. Einen Vereinsbeirat, der den Mitgliedern und den Hinterbliebenen in Fragen rechtlicher und wirtschaftlicher Art Rat erteilt.

2. Eine Bibliothek nebst Lesezimmer.

3. Gemeinsame gesellige Vergnügungen.

4. Eine Spar- und Darlehnskasse.

Daneben besteht ein Eisenbahn-Haushaltungsverein. Er sowie die Spar- und Darlehnskasse sind selbständige Einrichtungen, an denen die Beteiligung den Mitgliedern frei steht.

Da die Zahl der am Vereine beteiligten Beamten und der Arbeiter annähernd gleich ist, so sind der Vorstand und die verschiedenen Ausschüsse je zur Hälfte durch beide Gruppen gebildet.

Die Mitgliederzahl war schon im ersten Jahre auf 1800 gestiegen und betrug am 1. Juli 1899 1856; sie umfaßt ziemlich das gesamte in Kassel stationierte Personal. Der Spar- und Darlehnskasse waren am 1. Oktober 1898 964 Mitglieder mit 1079 Geschäftsanteilen und einer Spareinlage von 7169 Mk. beigetreten: am 1. Juli 1899 war die Mitgliederzahl auf 1310 gestiegen. Die Kasse hatte im ersten Geschäftsjahre 31130 Mk. an Darlehen gewährt. Die Bibliothek umfaßte 1500 Bände.

Auch in $Arnsberg$, $Göttingen$, $Paderborn$ und $Soest$ haben sich gleiche Vereine gebildet, deren Mitgliederbestand am 1. Juli 1899 500 bezw. 1015, 600 und 700 betrug und die mit dem Kasseler Vereine insofern in einem festen Zusammenhange stehen, als sie mit ihm die Bücher der Bibliothek austauschen. Auch der Anschluß an die Spar- und Darlehnskasse wird vorbereitet. In Nordhausen und Holzminden sind gleiche Vereine in der Bildung begriffen.

Seitens der vorgesetzten Behörden ist das Beispiel von Kassel den anderen Direktionen zur Nachahmung empfohlen und ist demgemäß auch bereits in $Breslau$ ein ähnlicher Verein gegründet, der in jeder Beziehung seinem Vorbilde entspricht.

8. Der deutsche Privatbeamtenverein[142].

Handelte es sich bei den Beamten der Post und der Eisenbahn um staatliche Betriebe, bei denen, wie oben[143] ausgeführt, das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stark mit staatsrechtlichen Elementen durchsetzt ist, so trifft dies nicht zu bei den Privatbeamten, da ihre Stellung ausschließlich auf privatrechtlichen Grundlagen beruht. Immerhin ist ihr Verhältnis zu den Arbeitgebern ein wesentlich anderes, als das der eigentlichen Arbeiter. Kann auch in Privatbetrieben von Hoheitsrechten im eigentlichen Sinne nicht die Rede sein, so hat sich doch das Verhältnis zwischen Arbeiter und Arbeitgeber weit über den rein privatrechtlichen Rahmen hinaus zu einem solchen der Ueber- und Unterordnung entwickelt, das mit demjenigen des Staates zu seinen Unterthanen eine erhebliche äußere Verwandtschaft zeigt. Dies beschränkt sich auch nicht auf Aeußerlichkeiten, wie die Formen des Verkehrs, die auf eine Höherstellung des Arbeitgebers hindeuten, zu der es in den rein vertragsmäßigen Beziehungen an jeder inneren Grundlage fehlt, sondern es findet auch in dem seitens der Gesetzgebung anerkannten Rechte des Arbeitgebers zur Verhängung von Strafen, die sich unter dem Gesichtspunkte der reinen Vertragsstrafe nicht erklären lassen, da sie ohne Richterspruch vollzogen werden, seine Bestätigung. Ruht nun die Fülle dieser gewissermaßen abgeleiteten obrigkeitlichen Macht selbstverständlich in den Händen des »Herren«, d. h. des Unternehmers selbst, so ist doch der Beamte in dem Verhältnisse zu den Arbeitern sein Vertreter, ein Abglanz der Herrscherstellung fällt auch auf ihn, und so ist es erklärlich, daß er nicht allein in der eignen Auffassung und derjenigen der Gesellschaft sozial weit über den Arbeitern steht, sondern auch bei einem Gegensatze zwischen diesen und ihrem Arbeitgeber ausnahmslos auf der Seite des letzteren steht. Gewährt diese Stellung dem Selbstgefühl Befriedigung, so hat sie freilich auch ihre Kehrseite. Naturgemäß können auch zwischen dem Geschäftsinhaber und seinen Beamten Interessengegensätze nicht ausbleiben, und bei ihnen sind die Beamten, da sie mit den Arbeitern nichts gemein haben wollen, auf sich selbst und ihre eigne Kraft angewiesen. Diese eigne Kraft kann aber, da in jedem Geschäfte naturgemäß nur eine geringe Anzahl von Beamten angestellt ist, nur gering sein, und so ist bei einem Streite mit dem Prinzipal der Beamte fast immer der schwächere und zum Nachgeben gezwungene Teil.

[142] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

[143] Vgl. S. 316 f.

Es läge nahe, diesen Mangel dadurch auszugleichen, daß die Beamten umfassende Vereine bildeten, die das Interesse ihrer Mitglieder gegenüber den Geschäftsinhabern wahrzunehmen in der Lage wären. Aber das wäre nur zu erzielen, wenn die Vereine einen sehr großen Teil aller Beamten in sich schlössen, denn da die Thätigkeit der meisten von ihnen eine sehr ähnliche ist, so können sie sich gegenseitig verhältnismäßig leicht ersetzen. Bis jetzt ist ein solcher weitgreifender Zusammenschluß noch nicht erreicht, und deshalb haben auch die bestehenden Vereine die uns interessierende Seite ihrer Thätigkeit, die Vertretung der Interessen der Mitglieder gegenüber den Prinzipalen, also die gewerkschaftliche Aufgabe, stark vernachlässigt und sich überwiegend mit geselligen, Bildungs- und Unterstützungszwecken beschäftigt.

Dies gilt auch von dem größten derartigen Vereine, dem $Deutschen Privatbeamtenvereine$ in Magdeburg. Er steckt sich hinsichtlich des zugehörigen Personenkreises sehr weite Grenzen, indem er »alle in Privatanstalten, Gesellschaften und bei Einzelnen in kaufmännischer, industrieller, landwirtschaftlicher und ähnlicher Thätigkeit stehenden Privatbeamten, als Direktoren, Inspektoren, Buchhalter, Expedienten, Fabrik- und Werkmeister, Chemiker, Ingenieure, Lehrer u. s. w.« umfassen will. Ja er geht selbst über diesen erweiterten Kreis noch hinaus und gestattet nicht allein öffentlichen Beamten, sondern auch »Kaufleuten und Privatleuten« den Beitritt als vollberechtigten Mitgliedern. Indem er hiermit jede Grenze fallen läßt, verliert er eigentlich das für eine gewerkschaftliche Bildung erforderliche Moment des Klassenkarakters. Immerhin ist dies gewissermaßen nur ein wilder Zweig, der Schwerpunkt liegt in der Vertretung der Interessen der bei Privatleuten angestellten Beamten.

Als $Zweck$ des Vereins ist im Statute bezeichnet: »die Förderung der Sicherstellung der Zukunft der Mitglieder und ihrer Familien.« In dem jährlich ausgegebenen Kalender wird die Aufgabe, die der Verein verfolgt, noch genauer umschrieben, indem es dort heißt:

»Der Deutsche Privat-Beamtenverein hat es sich zur Aufgabe gestellt, den Privatbeamten, d. h. denjenigen in den verschiedensten Zweigen und Stellungen des privatwirtschaftlichen Erwerbslebens (Industrie, Handel, Verkehrswesen, Forstfach, Bergwesen, Schulfach u. s. w.) Angestellten, welche sich durch die Art ihrer Stellung und den Grad ihrer Bildung von den nur physisch Arbeitenden unterscheiden, zur Vertretung und Verfolgung ihrer gemeinsamen Interessen einen Mittelpunkt zu schaffen und namentlich dafür einzutreten, daß ihnen -- ohne staatlichen Zwang auf dem Wege der Selbsthülfe vielleicht mit verständnisvoller Unterstützung der Arbeitgeber -- diejenigen Sicherungen für die eigene Zukunft und die ihrer Familien bestellt werden, wie sie die Staatsbeamten und die Mehrzahl aller öffentlichen Beamten durch die Alters- und Invaliditätspension, durch die Witwen und Waisenversorgung bereits genießen.«

Daß kein Gegensatz gegen die Prinzipale beabsichtigt ist, wird mehrfach hervorgehoben durch den Hinweis, daß auch die letzteren ein eigenes Interesse daran haben, ihre Beamten in der bezeichneten Weise sichergestellt zu sehen. Es heißt dann wörtlich:

»Kein Privatbeamter und kein Arbeitgeber, auf welchem Gebiete privatwirtschaftlicher Thätigkeit er auch sein Geschäft betreibt, wird zwischen den Bestrebungen und Endzielen des deutschen Privat-Beamtenvereins und den Interessen der »Arbeitgeber« (dieses Wort immer im weitesten volkswirtschaftlichen Sinne gebraucht) einen Gegensatz zu finden vermögen, der ihn abhalten könnte, diese Bestrebungen zu unterstützen, sondern nur eine Gemeinschaft der Interessen, die jedem die Unterstützung dieser Bestrebungen zur Pflicht macht.«

Hauptsächlich wird beklagt, daß die besser gestellten Privatbeamten kein Bedürfnis empfinden, dem Vereine beizutreten und an ihr Solidaritätsgefühl appelliert, da ohne ihre Mitwirkung das verfolgte Ziel nicht zu erreichen sei.

Die bezeichneten Zwecke erstrebt der Verein durch Unterstützung in Notfällen, insbesondere bei Krankheit, Tod und Stellenlosigkeit, durch Stellenvermittelung, Rechtsrat und gewisse Vergünstigungen. Während diese Vorteile unmittelbar mit der Mitgliedschaft verknüpft sind und keine besonderen Leistungen erfordern, andererseits aber die Unterstützungen in das Ermessen der Vereinsorgane gestellt sind, hat der Verein noch ferner eine $Pensionskasse$, eine $Witwenkasse$, eine $Krankenkasse$ und eine $Begräbniskasse$, zu denen der Beitritt frei gelassen ist und die gegen gewisse Beiträge feste Rechtsansprüche gewähren. Auch mit Vertretung der Interessen der Privatbeamten im öffentlichen Leben beschäftigt sich der Verein, so mit der Frage der Kündigungsfristen, der Arbeitszeiten, des Lehrlingswesens, des unlauteren Wettbewerbes u. s. w., indem er zu denselben durch Beratungen und Beschlüsse, sowie Eingaben und Petitionen Stellung nimmt.

Das Recht auf die meisten Leistungen des Vereins, insbesondere auf Unterstützung in Notfällen, auf Rechtsrat und Rechtsschutz, auf Stellenvermittelung und Bezug des Vereinsorganes, sowie Rabattanteile in verschiedenen Geschäften und Begünstigung bei dem Abschlusse von Versicherungen erhält das Mitglied schon durch den Jahresbeitrag von 6 Mk. Die Pensions-, Witwen-, Begräbnis- und Krankenkasse sind auf versicherungstechnischen Grundlagen aufgebaut.

Die Mitgliederzahl betrug am 1. Oktober 1897 im Vereine 14201, in der Witwenkasse 1574, in der Pensionskasse 2763, der Begräbniskasse 2668 und der Krankenkasse 7362. Das Vermögen des Vereins belief sich am 1. Oktober 1897 auf 2435082 Mk. 38 Pf. Ende 1898 zählte der Verein 15234 Mitglieder, die sich auf 137 Zweigvereine und 86 Verwaltungsgruppen verteilen. Neben der Mitgliederzahl ist im verflossenen Jahre auch die Zahl derjenigen Firmen und Verbände erheblich gewachsen, welche ihre Angestellten -- namentlich durch die Pensionskasse -- versichern. Das Vermögen des Vereins und seiner Kassen belief sich Ende 1898 auf nahezu 3 Millionen Mk., wovon 286811 Mk. auf den Verein, 69646 Mk. auf die demselben gehörige Kaiser Wilhelm-Waisenstiftung, 1689851 Mk. auf die Pensionskasse, 635167 Mk. auf die Witwenkasse, 268900 Mk. auf die Begräbniskasse und 6277 Mk. auf die Krankenkasse entfallen. Direkt an die Mitglieder und deren Angehörige sind im Laufe des Jahres gezahlt: 14563 Mk. Unterstützungen an 144 Mitglieder, 2480 Mk. Waisengelder an 49 Witwen mit 112 Waisen, 20050 Mk. laufende Pensionen an 101 Rentenempfänger (31 Invaliditäts-, 70 Alterspensionäre), 14551 Mk. laufende Witwenrente an 113 Witwen, 26176 Mk. Begräbnisgeld in 49 Sterbefällen, ferner 61297 Mk. bares Krankengeld und 22735 Mk. Erstattung für Arzt und Arznei u. s. w. in 1293 Krankheitsfällen, zusammen 161856 Mk.

Das Vereinsorgan ist die »Privatbeamtenzeitung«, die 1899 im XV. Jahrgange erscheint.

Der Verein hat die Rechte der juristischen Persönlichkeit.

9. Der Deutsche Werkmeisterverband[144].

Beschränkte sich der Privatbeamtenverein auf »Beamte« im Gegensatze zu »Arbeitern«, so bildet der im Jahre 1884 gegründete Deutsche Werkmeisterverband in Düsseldorf hier einen Uebergang, indem er auch solche Personen aufnimmt, die nach dem Sprachgebrauche zu den Arbeitern gerechnet werden. In der That ist die Unterscheidung zwischen beiden Klassen nicht mit irgend welcher Schärfe durchzuführen. Daß nicht etwa die Lebenslänglichkeit oder Kündbarkeit der Stellung eine Verschiedenheit begründet, ergiebt sich daraus, daß weitaus die meisten Privatbeamten auf Kündigung angestellt sind, ja selbst bei Staatsbeamten ist dies nicht selten. Gewöhnlich betrachtet man als maßgebend die Art der Zahlung der Arbeitsvergütung, die man in dem einen Falle als Gehalt, in dem andern als Lohn bezeichnet. Nun mag bei Beamten die monatliche Zahlung allgemein üblich sein; aber bildet auch bei Arbeitern die wöchentliche Zahlung die Regel, so sind doch vierzehntägige und auch monatliche Fristen durchaus nicht selten. Auch die Art der Beschäftigung bildet kein durchgreifendes Unterscheidungsmoment. Hat auch, wie oben hervorgehoben, der Beamte häufig gegenüber dem Arbeiter eine gewisse Aufsichtsstellung, so giebt es doch nicht allein viele Beamte, die, wie z. B. Buchhalter, niemand etwas zu befehlen haben, sondern ebenso haben vielfach Arbeiter in der Stellung als Vorarbeiter eine Aufsicht auszuüben und eine gewisse Verfügungsgewalt.

[144] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

Nach dem Statut des Deutschen Werkmeisterverbandes ist aufnahmefähig »jeder Betriebs-Fachbeamte eines gewerblichen oder industriellen Etablissements, gleichviel ob dies Privat-, Kommunal- oder Staatsunternehmen ist«. Das Statut giebt dann eine umfassende Aufzählung derjenigen Personen, die als Werkmeister zu gelten haben und bezeichnet als solche:

1. Meister, welche in der Industrie oder einem Gewerbe einer oder mehreren Werkstätten selbständig als Werkmeister, Werkführer oder Fachmeister vorstehen. Als Fachmeister sind auch die Eisenbahnwerkstätten-Vorarbeiter anzusehen.

2. Vorsteher, Betriebsführer oder Obermeister, welche in den neueren Produktionsfächern als Leiter von Werkstätten, Werksälen, Werkplätzen, Werkhallen, Werften, Depots, Gießhallen, Laboratorien oder Bergwerken als Betriebsbeamte thätig sind.

3. Bezüglich der Aufnahmefähigkeit derjenigen Meister, welche in Absatz 1 und 2 nicht angeführt sind, entscheiden die Vereinsvorstände den örtlichen Verhältnissen entsprechend; in streitigen Fällen der Zentralvorstand.

Für die Aufnahmefähigkeit sollen folgende Grundsätze maßgebend sein:

Als Werkmeister sind stets Betriebsbeamte im Sinne des Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes zu betrachten, welche einen Teil des Betriebes oder den ganzen Betrieb selbständig leiten. Hierbei ist stets vorausgesetzt, daß sie das Handwerk, welches in der Werkstatt betrieben wird, erlernt haben, oder daß sie die sonst in dem von ihnen geleiteten Betriebe oder Betriebsteile erforderliche fachmännische Bildung durchaus besitzen. Lediglich in der Spedition der produzierten Güter angestellte Betriebsbeamte, als Platzmeister, Packmeister, Expedienten oder im kaufmännischen Betriebe Angestellte sind ebenso wie Arbeiteraufseher ohne fachmännische Vorbildung nicht aufnahmefähig. Die Eigenschaft als selbständiger Meister setzt dann ferner voraus, daß demselben eine größere Anzahl von Arbeitern unterstellt ist, für deren Arbeiten er selbständig verantwortlich ist und deren Beaufsichtigung seine Hauptaufgabe ist.

Der Verband hat den Zweck, alle deutschen Werkmeister innerhalb einer großen Verbindung zu vereinigen, um die Interessen der Mitglieder dieser Vereinigung sowie der Angehörigen derselben gemeinsam zu vertreten, und zwar nicht allein in materieller Hinsicht, sondern auch in idealer Beziehung, indem er die geistige Bildung der Berufsgenossen durch Bibliotheken, Unterricht und Belehrung, sowie eine eigene Zeitschrift, die »deutsche Werkmeisterzeitung«, zu heben sucht. Die Förderung der wirtschaftlichen Interessen erreicht der Verband insbesondere durch Stellenvermittelung, Rechtsschutz und Unterstützung bei Stellenlosigkeit, Invalidität, Alter, Tod und in außerordentlichen Notfällen, sowie Witwen- und Waisengeld. Seit 1895 besteht eine besondere $Pensionskasse$. Unabhängig vom Verein ist eine eigene $Sterbekasse$, der aber alle Mitglieder bis auf 16 angehören.

Das Wachstum des Vereins ergiebt sich aus folgenden Zahlen: Es gab

======================================================================= | 1884 | 1885 | 1886 | 1887 | 1888 | 1889 | 1890 | 1891 ======================================================================= Bezirksvereine | 48 | 100 | 230 | 289 | 348 | 402 | 459 | 504 Mitglieder | 2350 | 4800 | 8725 |12650 |14260 |16268 | 18240|20364

========================================================================= | 1892 | 1893 | 1894 | 1895 | 1896 | 1897 | 1898 |31./III. | | | | | | | | 1899 ========================================================================= Bezirksvereine | 520 | 550 | 550 | 577 | 585 | 602 | 614 | 620 Mitglieder |21800 |25300 |26427 |28087 |29871 |31803 |34380 |34962

Der Verein hat 1898 gezahlt: Sterbegeld 305400 Mk., Wittwen- und Waisengeld 144055 Mk., Invalidengeld 103305 Mk., Unterstützung von Fall zu Fall 25705 Mk. Während der 15 Jahre seines Bestehens hat der Verein insgesamt geleistet: an Sterbegeld 2501050 Mk. und an Unterstützungen 1282414 Mk. Der Verband besaß Ende 1898 ein Vermögen von 1231000 Mk., die Sterbekasse ein solches von 706000 Mk.

Der Jahresbericht für 1898 bemerkt, daß das gute Verhältnis zu den Behörden und der Prinzipalität erhalten geblieben sei und die letzteren nachgerade den Bestrebungen des Vereins Verständnis und Wohlwollen entgegenzubringen beginnen. Ob man versuchen solle, Beiträge der Prinzipale zu der Invalidenkasse des Vereins zu erlangen, wird die nächste Generalversammlung entscheiden, die Ostern 1899 in Eisenach stattfindet. Bisher sei reine Selbsthülfe das Bestreben des Vereins gewesen, wobei man allerdings manches Hemmnis durch gesetzliche Bestimmungen kennen gelernt habe.

10. Die kaufmännischen Vereinigungen.

Bildete der Privatbeamtenverein und der Werkmeisterverband einen Uebergang von den Beamten zu den Arbeitern, so stehen auch noch die kaufmännischen Vereinigungen im allgemeinen auf dieser Uebergangsstufe, indem sich ihre Mitglieder nicht zu den Arbeitern gerechnet wissen wollen. In der gesellschaftlichen Auffassung mag ein solcher Unterschied bestehen, und gerade darin, daß der Handlungsgehülfe sich sozial höher stehend betrachtet als der Arbeiter, ist der Grund zu suchen, weshalb die kaufmännischen Hülfskräfte sich der modernen Arbeiterbewegung, der politischen wie der gewerkschaftlichen, im allgemeinen fern gehalten haben. Volkswirtschaftlich ist ein Unterschied zwischen dem Handlungsgehilfen und dem gelernten gewerblichen Arbeiter nicht anzuerkennen; daß die Stellung des einen im Handelsgesetzbuche, die des andern in der Gewerbeordnung geregelt ist, bedeutet eine Willkürlichkeit, für die es keinen inneren Grund gibt, wie auch im übrigen zwischen beiden Gesetzbüchern kaum eine scharfe Grenze zu ziehen ist.

Kaufmännische Vereine, welche den Zweck verfolgten, die Interessen des Gewerbes und der Mitglieder zu vertreten, hat es schon seit langer Zeit gegeben. Als ältester ist eine kaufmännische Vereinigung in Stettin anzusehen, die bereits 1687 erwähnt wird. Im 18. Jahrhundert finden wir nur drei ähnliche Gründungen, und erst mit dem Wachsen des Verkehrs scheint das Bedürfnis reger geworden zu sein, so daß erst das jetzige Jahrhundert einen stärkeren Aufschwung zeigt. Ende der 60 er Jahre gab es im norddeutschen Bunde 70, in Bayern 6, in Baden 4, in Oesterreich 1, in der Schweiz 16 kaufmännische Vereine, die zusammen aber nur etwa 9000 Mitglieder hatten und 33 Bibliotheken mit 10000 Bänden, 23 Lesekabinetts mit 300 Blättern besaßen; 46 dieser Vereine hatten ein Vermögen von zusammen 160000 Thalern.[145]

[145] Diese Angaben sind der Festschrift des kaufm. Vereins München zur Feier seines 25jährigen Bestehens entnommen.

Verfolgten die kaufmännischen Vereine früher überwiegend Bildungszwecke, so mag in dem bereits bezeichneten Umstande, daß der Gehülfe sich nicht als Arbeiter betrachtet wissen will, der Hauptgrund dafür liegen, daß die soziale Entwickelung auf kaufmännischem Gebiete noch einigermaßen rückständig ist. Die älteren der bestehenden Vereine umfassen nicht allein Prinzipale und Gehülfen und können schon deshalb sich nicht die Aufgabe stellen, die zwischen beiden Gruppen auftauchenden Interessenfragen zum Austrage zu bringen, sondern sie verfolgten anfangs grundsätzlich andere Zwecke, insbesondere solche der Geselligkeit, der allgemeinen wie der fachlichen Bildung, der Stellenvermittelung und der Unterstützung. Erst in neuester Zeit hat eine Bewegung begonnen, die auch die soziale Seite ins Auge faßt, sich der nun einmal vorhandenen selbständigen Interessensphäre des Gehülfen gegenüber dem Prinzipale bewußt wird und deren Vertretung zu ihrer Aufgabe macht. Dabei sind naturgemäß verschiedene Stufen vertreten, je nachdem man die bezeichneten gegensätzlichen Momente schärfer oder weniger entschieden betont und demgemäß die Regelung mehr im feindlichen Sinne oder im Wege des freundlichen Uebereinkommens anstrebt. Es ist begreiflich, daß zwischen dieser neuen Richtung und der älteren sich ein mehr oder weniger scharfer Gegensatz entwickeln mußte, der auch in offener Feindseligkeit hervortritt. Trotzdem haben unter dem Drucke der sozialreformerischen Elemente auch die älteren Vereine den von jenen aufgeworfenen Fragen ein größeres Interesse als früher widmen müssen, und so ist denn die ganze Klasse der Handlungsgehülfen in einem gegen früher wesentlich verstärkten Maße in die soziale Bewegung hineingezogen.

In der folgenden Darstellung sind die bestehenden Vereine nach dem vorstehend erörterten Gesichtspunkte gruppiert.

A. Die ältere Richtung.

a) $Deutscher Verband kaufmännischer Vereine$[146].

Die meisten Vereine der älteren Richtung haben sich seit 1890 zu dem »Deutschen Verbande kaufmännischer Vereine« zusammengeschlossen. Hervorgegangen ist derselbe aus dem »Deutschen Verbande von Vereinen für öffentliche Vorträge«[147], der auf seiner Generalversammlung 1889 eine »kaufmännische Abteilung« mit vorläufigen Satzungen ins Leben rief; diese Abteilung hat dann in der Versammlung vom 9. Juni 1890 in Frankfurt a. M. den in der Ueberschrift bezeichneten Namen angenommen und sich zu einem eigenen Verbande ausgestaltet. Der Grund für die Bildung eines solchen wurde von dem Vorsitzenden dahin bezeichnet, daß das frühere Verhältnis, nach welchem die Stellung der Handlungsgehülfen nur ein Uebergang vom Lehrling zum Prinzipal gewesen sei, nicht mehr zutreffe, viele Gehülfen zeitlebens in dieser Stellung blieben und deshalb ein eigener Handlungsgehülfenstand mit eigenen Interessen sich gebildet habe, so daß es angezeigt sei, eine eigene Standesbewegung ins Leben zu rufen, zumal die kaiserlichen Februarerlasse mit Recht die Notwendigkeit sozialer Reformen in den Vordergrund des politischen Lebens gerückt hätten.

[146] Das Material verdanke ich dem Vorsitzenden Herrn Ludwig $Schäfer$ in Frankfurt a. M.

[147] Derselbe hat später den Namen »Deutscher Vortragsverband« angenommen und ist von dem Verbande kaufm. Vereine formell unabhängig, obgleich die meisten Mitglieder beiden Verbänden angehören.

Nach den Statuten ist der Zweck des Verbandes die Beratung und Förderung der Interessen der deutschen kaufmännischen Vereine, der Handlungsgehülfen sowie des gesamten Handelsstandes. Mitglied kann jeder kaufmännische Verein werden, der seinen Sitz im Deutschen Reiche hat, statutengemäß die Förderung kaufmännischer Interessen bezweckt und sich selbständig verwaltet. Versammlungen haben bisher stattgefunden 1. vom 7.-9. Juni 1890 in Frankfurt, 2. am 8. Juni 1891 in Braunschweig, 3. am 12. Juni 1892 in Köln, 4. am 4. Juni 1893 in Görlitz, 5. am 11. Juni 1894 in München, 6. am 10./11. Juni 1895 in Mainz, 7. am 8. Juni 1896 in Berlin, 8. am 14./15. Juni 1897 in Leipzig, 9. am 6./7. Juni 1898 in Hamburg, 10. am 5. /6. Juni 1899 in Eisenach.

Der Verband ist für die Ausdehnung der Krankenversicherung auf die Handlungsgehülfen und Lehrlinge, für statistische Erhebungen über die Arbeitsverhältnisse im Handelsgewerbe, für umfassende Sonntagsruhe, Regelung des Lehrlingswesens, für kaufmännische Fortbildungs- und Handelshochschulen eingetreten und hat sowohl in diesen Angelegenheiten, wie hinsichtlich der Regelung der Kündigungsvorschriften, der Konkurrenzklausel, des Zeugniszwanges u. s. w. wiederholt Eingaben an die Regierung und den Reichstag gemacht, wie er auch bei den Vorarbeiten für das neue Handelsgesetzbuch gutachtlich gehört ist. Die Fragen der Maximalarbeitszeit im Handelsgewerbe, der kaufmännischen Schiedsgerichte, der Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes, der Versicherung gegen Stellenlosigkeit, der Stellenvermittelung, der Invaliditäts- und Altersversicherung für Handlungsgehülfen, der Frauenarbeit im Handelsgewerbe u. a. sind in den Verbandsversammlungen wiederholt behandelt, wobei naturgemäß starke Meinungsverschiedenheiten hervortraten, doch hat der Verband, gemäß seinem föderalistischen Karakter, stets Gewicht darauf gelegt, die Selbständigkeit der einzelnen Vereine nicht zu beeinträchtigen. Bei Aufnahme von Vereinen hat der Verband den Grundsatz befolgt, solche mit politischen oder konfessionellen Tendenzen abzulehnen; ein Verein mit angeblich sozialdemokratischer Richtung wurde ausgeschlossen und dem »deutsch-nationalen Handlungsgehülfenverbande« wegen angeblich antisemitischer Richtung die Aufnahme verweigert.

Aus dem Schoße des Verbandes hat sich ein von ihm unabhängiger »$Stellenvermittelungsbund kaufmännischer Vereine$« entwickelt der am 26. Januar 1890 gegründet wurde und dem sich die Mehrzahl der Verbandsvereine angeschlossen hat.

Dem Verbande gehören ausweislich des letzten im Mai 1899 ausgegebenen Verzeichnisses 98 Vereine mit insgesamt 127115 Mitgliedern an, unter denen sich 2 österreichische (Wien und Brünn) befinden. Von den Mitgliedern sind 24832 Prinzipale, 95528 Gehülfen, 4893 Lehrlinge und 1862 Nichtkaufleute.

Es ist nicht möglich, alle 98 Vereine hier näher zu behandeln, auch ist dies um so weniger erforderlich, als die Verhältnisse in denselben im wesentlichen gleichartig sind. Unter diesen Umständen muß es genügen, nur über die größeren und zwar diejenigen mit mehr als 2000 Mitgliedern nähere Angaben zu machen [148].

[148] Die übrigen Vereine mögen hier wenigstens mit ihren Mitgliederzahlen aufgeführt werden; wo keine Bezeichnung angegeben ist, heißt der Verein einfach »Kaufmännischer Verein«.

Alsfeld 53; Apolda 166; Arnstadt 97; Augsburg 420; Augsburg (kaufm. V. f. weibl. Angest.) 188; Baden-Baden 77; Barmen 760; Berlin (Verein der Bankbeamten) 1590; Biberach 198; Bingen 98; Bochum 264; Braunschweig 520; Bromberg 196; Buchholz 89; Chemnitz 948; Cottbus 253; Crimmitschau 407; Danzig 624; Dresden 68; Eisenach 148; Eisleben 136; Elberfeld 509; Elberfeld (K. V. f. weibl. Angest.) 128; Eßlingen 288; Frankenthal 203; Frankfurt a. M. (K. V. f. weibl. Angest.) 642; Freiberg 146; Freiburg 228; Fürth, 538; Geisenheim 118; Gera 289; Glatz 100; Göppingen 405; Görlitz 534; Hamburg (K. V. f. Damen) 173; Hannover 250; Heilbronn 486; Herford 133; Höchst 125; Hof 172; Iserlohn 382; Karlsruhe 254; Kassel 770; Kassel (K. V. f. w. A.) 137; Köln 431; Königsberg 714: Löbau 82; Ludwigshafen 604; Lübeck 495; Magdeburg 841; Mainz 607; Minden 86; München (K. V. f. w. A.) 250; M.-Gladbach 57; Neisse 180; Nürnberg 148; Offenbach 425; Offenburg 169; Osnabrück 405; Passau 130; Pforzheim 921; Pillkallen 69; Plauen i. V. 679; Posen 853; Rastatt 80; Rathenow 128; Regensburg 100; Remscheid 375; Reutlingen 426; Sonneberg 267; Sorau 150; Stallupönen 84; Stendal 145; Stettin 1103; Stolp 54; Straßburg 155; Stuttgart 1238; Ulm 334; Wernigerode 138; Wetzlar 156; Wiesbaden 319; Wittenberge 60; Worms 326; Würzburg 292; Zwickau 430.

b) $Verein für Handlungskommis von$ 1858[149].

Der älteste und zugleich der größte aller kaufmännischen Vereine ist der in der Ueberschrift genannte, der jetzt auf ein Alter von 41 Jahren zurücksieht. Die Mitgliederzahl betrug am 31. Dezember 1897 53951, am 31. Dezember 1898 56149, und im Juli 1899 über 58000 in 215 Bezirksvereinen, darunter 7500 Prinzipale und 363 unterstützende Mitglieder (z. B. Handelskammern) sowie 2500 Lehrlinge. Im Jahre 1898 betrugen die Einnahmen 313670 Mk. 2 Pf., die Ausgaben 313025 Mk. 31 Pf., das Gesamtvermögen 181394 Mk. 62 Pf.

[149] Das Material verdanke ich dem Geschäftsführer des Vereins, Herrn Alwin $Helms$ in Hamburg.

Die Hauptaufgabe des Vereins ist die $Stellenvermittelung$; im Jahre 1898 wurden 6037, insgesamt bereits über 74000 Stellen vermittelt. Die $Pensionskasse$ für Alters-, Invaliden-, Witwen- und Waisenversorgung umfaßte Ende 1898 7355 Mitglieder, einschließlich 1851 Ehefrauen; das Kassenvermögen betrug 4824023 Mk. 91 Pf. Die $Kranken$- und $Begräbniskasse$ hatte 6943 Mitglieder; die Einnahmen betrugen 229162 Mk. 93 Pf., die Ausgaben 212272 Mk. 96 Pf., der Vermögensbestand 185960 Mk. 21 Pf. Daneben besteht eine Unterstützungskommission für Bedürftige, die 1898 5301 Mk. 35 Pf. auszahlte. Außerdem besitzt der Verein eine Abteilung für $Fortbildung$ und eine solche für $Geselligkeit$.

In den letzten Jahren ist auch die Beschäftigung mit Fragen der $Sozialpolitik$ mehr in den Vordergrund getreten. Zu der Frauenarbeit im Handelsgewerbe hat der Verein die Stellung eingenommen, daß er freilich die darin liegende schwere Schädigung der männlichen Handlungsgehülfen anerkennt, jedoch eine Beschränkung der weiblichen Arbeit als ungerecht verwirft und eine teilweise Abhülfe nur darin findet, daß die Frauen denselben Grundsätzen hinsichtlich der Ausbildung und des Gehaltes wie die Männer unterworfen und daß die Schutzbestimmungen der Gewerbeordnung für jugendliche und weibliche Arbeiter auch auf die Handelslehrlinge und Handlungsgehülfinnen ausgedehnt werden. Dagegen wird die Organisation der Gehülfinnen nicht begünstigt.

Für Errichtung kaufmännischer Schiedsgerichte ist der Verein eingetreten, indem er das dagegen geltend gemachte Bedenken einer Verschlechterung des Verhältnisses zwischen Prinzipal und Gehülfen nicht als zutreffend anerkannte, doch lehnte er den Anschluß an die gewerblichen Schiedsgerichte wegen der damit verbundenen Agitation und Verschärfung der Gegensätze ab und forderte vielmehr eine Verbindung mit den Amtsgerichten, indem das Gericht aus dem Amtsrichter als Obmann und je einem Prinzipal und Gehülfen gebildet werden soll.

Der Verein ist dem Verbande für das kaufmännische Unterrichtswesen beigetreten und hat sich für Gründung von Handelshochschulen ausgesprochen.

Auch für den Acht-Uhr-Ladenschluß und den Beginn der Sonntagsruhe um 1 Uhr mittags ist der Verein eingetreten. In Eingaben an den Bundesrat hat er bei Beratung des neuen Handelsgesetzbuches für bessere Regelung der Kündigungsbestimmungen und der Gehaltszahlung, für Schutzbestimmungen hinsichtlich der Wohnungs-, Schlaf- und Geschäftsräume und für Einschränkung der Konkurrenzklausel gewirkt.

Obgleich der Verein in diesen Angelegenheiten die staatliche Regelung fordert, so steht er doch grundsätzlich auf dem Boden der Selbsthülfe, verfolgt sogar, wie hinsichtlich der Frage des Zwanges zum Besuche der Fortbildungsschulen, eine etwas manchnerliche Auffassung. Daneben betont er die Notwendigkeit des Zusammengehens mit den Prinzipalen.

Der Verein besitzt in dem »Hamburger Vereinsblatt« ein eigenes Organ.

c) $Kaufmännischer Verein in Frankfurt a. M.$[150].

Derselbe ist am 19. Dezember 1864 gegründet und ist mit den am 31. Dezember 1898 vorhandenen 15787 Mitgliedern, worunter sich 14777 ordentliche, 535 außerordentliche und unterstützende Mitglieder und 474 Lehrlinge befanden, der zweitgrößte Verein des Verbandes.

[150] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorsitzenden Herrn L. $Schäfer$ in Frankfurt a. M.

Der Verein bezweckt Verbreitung kaufmännischer und allgemeiner Kenntnisse bei seinen Mitgliedern, Förderung der gemeinsamen Interessen des Kaufmannsstandes, insbesondere der Handlungsgehülfen, sowie Unterstützung von Bestrebungen, um deren wirtschaftliche und gesellschaftliche Lage zu verbessern, ferner Pflege des genossenschaftlichen Sinnes und des Bewußtseins der Zusammengehörigkeit unter den Mitgliedern und endlich deren Unterstützung in Fällen der Hülfsbedürftigkeit. Als Mittel sind u. a. bezeichnet Vorträge nebst Besprechung über kaufmännische und volkswirtschaftliche Gegenstände, Studienzirkel, Bibliothek, Stellenvermittelung, unentgeltliche Rechtsbelehrung, eine Kranken- und Begräbniskasse, sowie sonstige ähnliche Einrichtungen.

Im Vordergrunde steht thatsächlich die Stellenvermittelung, die Bildung und die Geselligkeit. Von den 1898 veranstalteten 22 Vorträgen behandelten nur drei volkswirtschaftliche Gegenstände; auch die »Diskussionsabteilung«, die stark besucht war, hat sich mit solchen Fragen nicht beschäftigt. Der Verein besitzt eine Fachschule und ein Lehrlingsheim, ist auch Mitglied des Verbandes für das kaufmännische Fortbildungsschulwesen. Er gewährt seinen Mitgliedern Rechtsauskunft und eine Reihe von Vergünstigungen in Geschäften; er besitzt ein eigenes Vereinshaus mit Bibliothek. Der mit dem Vereine verbundenen Kranken- und Begräbniskasse gehören 1368 Mitglieder an. Das Vereinsvermögen betrug am 31. Dezember 1897 107240 Mk. 65 Pf.

d) $Kaufmännischer Verein in Mannheim$[151].

Der am 11. Februar 1867 gegründete Verein verfolgt nach seinen Statuten als Zwecke: 1. Fortbildung und Hebung kaufmännischen und allgemeinen Wissens; 2. wirtschaftliche und gesellschaftliche Förderung des kaufmännischen Gehülfenstandes; 3. Pflege des gesellschaftlichen Sinnes und der Zusammengehörigkeit der Mitglieder. Er will diese Zwecke erreichen durch Unterrichtskurse, Vorträge, Bibliothek, Zeitschriften und Diskussionen, ferner durch Stellungnahme zur Gesetzgebung und Einwirkung auf dieselbe, soweit sie den kaufmännischen Gehülfenstand betrifft, durch Stellenvermittelung, eine Krankenkasse, eine Pensionskasse, durch Unterstützung hülfsbedürftiger Standesgenossen und unentgeltliche Rechtsberatung. Religiöse und parteipolitische Bestrebungen sind ausgeschlossen.

[151] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Ordentliche Mitglieder sind nur männliche Personen, die dem Handelsstande als Gehülfen, Beamte, Bevollmächtigte und Prokuristen angehören oder in gewerblichen Unternehmungen beschäftigt sind. Als außerordentliche Mitglieder können andere Personen, insbesondere selbständige Kaufleute aufgenommen werden; auch Lehrlinge können beitreten.

Am 1. April 1899 hatte der Verein 2896 Mitglieder, worunter 692 außerordentliche und 443 Lehrlinge. Das Vereinsvermögen betrug 41782 Mk. 39 Pf. Die Krankenkasse hatte 842 Mitglieder und 19771 Mk. 93 Pf. Vermögen. Neben ihr besitzt der Verein noch einen Unterstützungsfonds von 23349 Mk. 81 Pf. Der Verein gewährt Rechtsberatung und hat ein Uebersetzungsbureau, bietet auch Vorzüge bei Versicherungen. Die veranstalteten Vorträge haben sich überwiegend mit volkswirtschaftlichen Gegenständen beschäftigt, insbesondere haben die Professoren $Max Weber$ und v. $Schultze-Gävernitz$ Vortragscyklen über die wirtschaftliche Entwickelung und die Handelspolitik abgehalten.

e) $Kaufmännischer Verein Union in Bremen$[152].

Seine Erwähnung in diesem Zusammenhange verdankt der Verein nur dem Umstande, daß er dem »Deutschen Verbände kaufmännischer Vereine« angehört und über 2000 Mitglieder zählt. Im übrigen ist er der Typus eines Vereins der alten Richtung, dessen Bedeutung auf dem Gebiete der Geselligkeit liegt. Nach den Statuten hat der Verein den Zweck, »seinen Mitgliedern einen Vereinigungsplatz zu bieten, auf dem sie Gelegenheit finden zur wissenschaftlichen Fortbildung durch Unterricht, Vorträge und Lektüre, sowie zur geselligen Unterhaltung«, doch nimmt die letztere in Wirklichkeit den ersten Platz ein. Selbst die Vorträge, die der Verein nach seinem Jahresberichte für 1897 gehalten hat, vermeiden durchaus volkswirtschaftliche Fragen und auch die Unterrichtskurse, die sich auf Sprachen, Buchhaltung, Schönschreiben, Rechnen, Geographie und Stenographie beschränkten, sind unvollkommen besucht gewesen. Die Stellenvermittelung hat 273 Stellen besetzt. Der Verein besitzt ein eigenes Haus nebst Bibliothek und Lesezimmer. Im Jahre 1897 ist eine kostenlose Rechtsauskunft eingerichtet, dagegen ist der Versuch, eine Unfallversicherung zu schaffen, gescheitert. Gegenüber der Handelshochschul-Bewegung hat sich der Verein ablehnend verhalten. Der Mitgliederbestand betrug am 1. Januar 1898 2369, wovon 1088 etabliert und 1281 Gehülfen waren.

[152] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

f) $Kaufmännischer Verein München$[153].

Der am 9. Oktober 1873 gegründete Verein zählte am 1. Oktober 1898 2760 Mitglieder. Er bezweckt: 1. kaufmännische und wissenschaftliche Fortbildung, 2. Förderung der Interessen des Handelsstandes im allgemeinen und der Mitglieder im besonderen, 3. Pflege des kollegialen Sinnes. Als Mittel werden bezeichnet: Stellenvermittelung, Unterrichtskurse für fremde Sprachen und Fachwissenschaften, Bibliothek und Lesezimmer, Besprechungen von kaufmännischen und allgemein wissenschaftlichen Gegenständen, Vorträge, Unterstützung stellenloser Mitglieder, Rechtsschutz und gesellige Unterhaltungen. Gegenstände politischer und religiöser Natur sind von der Vereinsthätigkeit ausgeschlossen. Neben den ordentlichen giebt es auch unterstützende Mitglieder.

[153] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Der Schwerpunkt der Thätigkeit liegt in der Stellenvermittelung und der Förderung von Bildungszwecken durch die Unterrichtskurse und Vorträge. Diese zerfallen in populärwissenschaftliche und fachwissenschaftliche, doch sind auch unter den letzteren solche, welche sich mit sozialen Fragen beschäftigen, ziemlich spärlich vertreten. Der Verein besitzt außer einer Abteilung für Rechtsschutz nur eine Unterstützungskasse, deren Jahresausgabe aber nicht über 300 Mk. steigt, sowie eine Krankenkasse, auch ein Uebersetzungsbureau, dessen Benutzung auch Nichtmitgliedern offen steht.

g) $Verein junger Kaufleute in Berlin$[154].

Der Verein ist einer der ältesten, die in Deutschland bestehen. Im Jahre 1839 wurde gleichzeitig und unabhängig von einander, von einigen Handlungsgehülfen und von den Aeltesten der Kaufmannschaft der Plan gefaßt, einen Unterstützungsverein zu begründen, und nachdem die letzteren ein Grundkapital von 1500 Thalern zur Verfügung gestellt hatten, konnte die Vereinigung unter dem Namen: »Verein zur Unterstützung hülfsbedürftiger Handlungsdiener« am 24. Juni 1840 mit 180 Mitgliedern ins Leben treten. Schon bald erweiterte derselbe sein Wirkungsgebiet über die bloßen Unterstützungszwecke hinaus, indem 1844 beschlossen wurde, handelswissenschaftliche Vorträge zu veranstalten. Die hierfür geschaffene und anfangs selbständige Handelslehranstalt wurde am 5. Februar 1846 mit dem Vereine verschmolzen. Dieser, dessen Mitgliederzahl bereits auf 450 gestiegen war, nahm dann am 8. Februar 1847 den jetzigen Namen an, um den erweiterten Wirkungskreis auch äußerlich zu bezeichnen. Am 21. September 1872 erhielt der Verein die Rechte der juristischen Persönlichkeit und erwarb ein eigenes Grundstück.

[154] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Nach dem Statute ist auch jetzt noch der Hauptzweck des Vereins die Unterstützung seiner Mitglieder, welche durch unverschuldeten Mangel, Krankheit oder Alter in eine hülfsbedürftige Lage gekommen sind.

Nur soweit die Mittel des Vereins hierfür nicht beansprucht werden, dürfen sie für die übrigen Zwecke: Fortbildung der Mitglieder in kaufmännischen und anderen Wissenschaften, Förderung der Kollegialität und Geselligkeit und Fürsorge für die Witwen und Waisen der Mitglieder verwandt werden. Ordentliche Mitglieder sind die in Berlin wohnenden Handlungsdiener, Handlungsbevollmächtigten und Prokuristen; als außerordentliche Mitglieder können selbstständige Kaufleute aufgenommen werden. Die Unterstützungsberechtigung der ordentlichen Mitglieder tritt ein, wenn sie nicht imstande sind, sich ohne Beihülfe des Vereins angemessen zu erhalten und zwar bei Krankheit, Stellenlosigkeit und bei Alter oder Gebrechen. Die Beerdigung bedürftiger Mitglieder geschieht auf Kosten des Vereins. Daneben wird durch eine Deputation von 2 Mitgliedern Leichenfolge geleistet. Außerordentliche Mitglieder erhalten Unterstützung, wenn sie 5 Jahre lang ordentliche Mitglieder waren; ausnahmsweise können auch Nichtmitglieder unterstützt werden.

Der Verein veranstaltet wissenschaftliche Vorträge, von denen aber ebenso wie von den Vereinsversammlungen staatspolitische und religiöse Gegenstände ausgeschlossen sind. Zur Verbreitung von Fachkenntnissen finden Unterrichtskurse statt. Daneben besteht eine Bibliothek. Für Vereinsmitglieder und ausnahmsweise auch für Fremde übernimmt der Verein die Stellenvermittelung.

Der Mitgliederbestand betrug am 1. Januar 1898 3537. Die Gesamtsumme der bisher verausgabten Unterstützungen belief sich auf 427182 Mk. für Mitglieder und 141174 Mk. für Hinterbliebene.

h) $Kaufmännischer und gewerblicher Hülfsverein für weibliche Angestellte$[155].

Der am 19. Mai 1889 gegründete Verein ist den Bestrebungen wohlmeinender Leute entsprungen, die das Bedürfnis einsahen, den vielfach hülflosen und schutzbedürftigen in kaufmännischen Geschäften verwendeten weiblichen Personen zur Seite zu stehen. Diese zunächst rein humane Aufgabe findet auch in den Statuten ihren Ausdruck. Danach bezweckt der Verein, seinen Mitgliedern, welche durch Krankheit, Stellenlosigkeit und unverschuldete Not in eine hülfsbedürftige Lage gekommen sind, mit Rat und That zur Seite zu stehen, ferner durch Unterrichtskurse, Vorträge und ähnliche Veranstaltungen die Mitglieder in ihrer Ausbildung zu fördern und in der Ausübung ihres Berufes zu unterstützen. Auch die Wirksamkeit der ersten Jahren entsprach dieser Auffassung. Man schuf einen Stellennachweis, eine Rechtshülfe-, Rat- und Auskunfterteilung, sowie eine gewerbliche und eine kaufmännische Handelsschule nebst einer Schreibmaschinenschule, Bibliothek und Lesezimmer, eine Krankenunterstützung neben einer besonderen als eingeschriebene Hülfskasse eingerichteten Krankenkasse, einen Darlehnsfonds, man veranstaltet Vorträge und Unterhaltungsabende, vermittelt Ferienaufenthalte und Sommerfrischen; auch hat der Verein einen Turnzirkel und einen Sängerbund.

[155] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Aber der Verein ist bei diesen $humanitären$ Bestrebungen nicht stehen geblieben, sondern hat auch das $soziale$ und insbesondere $gewerkschaftliche$ Gebiet betreten, indem er durch Eingabe an Behörden und auf andere Weise für die Interessen des weiblichen Handelshülfspersonales eingetreten ist. Insbesondere hat er sich an den Bestrebungen zu Gunsten einer Ermäßigung der Arbeitszeit und Einführung des Achtuhr-Ladenschlusses, sowie der Einführung kaufmännischer Schiedsgerichte beteiligt.

Seit 1. Juli 1896 besitzt der Verein ein eigenes Organ, in den »Mitteilungen für weibliche Angestellte«. Die Mitgliederzahl, die bei der Gründung nur 500, jedoch am Jahresschlusse schon 1600 betrug, ist seitdem stetig gewachsen und belief sich am 31. Dezember 1897 auf 10423, Ende Dezember 1898 sogar auf 11362, wovon 10700 Handlungs- und Gewerbegehülfinnen, 275 Geschäftsinhaber und die übrigen Privatpersonen waren: Ordentliche Mitglieder können nämlich nur sein: »unter Ausschluß der eigentlichen Arbeiterinnen Mädchen und Frauen, die als Handlungsgehülfinnen bezw. Lehrlinge oder als solche Gewerbegehülfinnen angestellt sind, deren Beruf eine höhere Vorbildung oder eine besondere längere Ausbildung erfordert.« Der Beitrag beläuft sich auf jährlich 3 Mk. Das Vermögen des Vereins betrug am 31. Dezember 1897 77769 Mk. 38 Pf. Für Unterstützung seiner Mitglieder hat der Verein im Jahre 1898 4439 Mk. aufgewandt; die Gesamtausgabe hat sich auf 232000 Mk. belaufen.

Der Verein steht mit den übrigen 11 zur Zeit in Deutschland vorhandenen Vereinen für Handlungsgehülfinnen, nämlich in Augsburg, Barmen, Breslau, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Kassel, Köln, Königsberg, Leipzig und München in freundschaftlichem Verkehr.

* * * * *

Die bisher erwähnten Vereine gehören sämtlich zu dem deutschen Verbande kaufmännischer Vereine. Aber es giebt noch einige bedeutendere Vereine, die sich diesem Verbande nicht angeschlossen haben und doch zu der im Eingange bezeichneten älteren Richtung zu zählen sind; von ihnen sollen die wichtigsten hier genannt sein.

i) $Verband deutscher Handlungsgehülfen$[156].

Er ist im Jahre 1881 gegründet und nächst dem Hamburger Verein von 1858 der größeste kaufmännische Verein, denn seine Mitgliederzahl betrug am 1. Januar 1898 47208 und am 1. Januar 1899 49406, wovon 356 stiftende und außerordentliche Mitglieder und 689 Lehrlinge waren.

[156] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

Der Verband, der seinen Sitz in Leipzig hat, ist nach seinen Satzungen »eine Vereinigung von Kaufleuten zu gegenseitiger Hülfe und Hebung des Kaufmannsstandes« und verfolgt als Zweck die Sicherung seiner Mitglieder in den Notfällen des Lebens durch Stellenvermittelung, Unterstützung bei Stellenlosigkeit, Rechtsschutz, Kranken-, Begräbnis-, Wittwen- und Waisen-, Alters- und Invaliditätsversorgung; will aber daneben auf Hebung des Kaufmannsstandes in sittlicher und sozialer Beziehung hinwirken und die Interessen der Handlungsgehülfen im allgemeinen und seiner Mitglieder im besonderen vertreten. Alle politischen und religiösen Bestrebungen sind ausgeschlossen. Der Verein hat das Recht der juristischen Persönlichkeit und besitzt ein eigenes Vereinshaus.

Eine wesentliche Aufgabe des Verbandes ist die Stellenvermittelung und die Unterstützung bei Stellenlosigkeit. Ferner besitzt er eine Witwen- und Waisenkasse und eine Altersversorgungs- und Invaliditätskasse, von denen am 30. September 1898 die erstere ein Vermögen von 360674 Mk. 59 Pf., die letztere ein solches von 249005 Mk. 71 Pf. besaß. Eine besondere Kranken- und Begräbniskasse hatte am 1. Januar 1898 17376 Mitglieder. Eine besondere Stiftung, deren Vermögen am 30. September 1898 auf 82977 Mk. 33 Pf. angewachsen war, bezweckte die Gründung eines Genesungsheimes, dessen Benutzung den Mitgliedern unentgeltlich gestattet ist. Der Verein gewährt Rechtsschutz und Vorzüge bei Versicherungen. Er besitzt in den »Verbandsblättern -- Kaufmännische Reform« ein eigenes Organ.

Der Verband hat in den neuesten Jahren bei der Beratung der für die Handelsgehülfen wichtigen Gesetze, insbesondere des neuen Handelsgesetzbuches und des Gesetzes über den unlautern Wettbewerb die Wünsche und Interessen seiner Mitglieder durch mehrfache Eingaben an den Reichstag und Bundesrat zu wahren gesucht; ebenso hat er über diese und andere sozialpolitische Gegenstände z. B. die Frage der kaufmännischen Schiedsgerichte, Regelung der Geschäftszeit, Lehrlingswesen und Frauenarbeit eine Reihe von Vorträgen veranstaltet.

k) $Verband reisender Kaufleute Deutschlands$[157].

Der Verband, der seinen Sitz ebenfalls in Leipzig hat, ist nach seiner rechtlichen Form eine Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Er bezweckt: 1. Pflege der Standesehre und Förderung der Standesinteressen, 2. Vermittelung gegenseitiger geschäftlicher Unterstützung durch Auskunft und Empfehlung; 3. Stellenvermittelung; 4. Gewährung von Rat und Belehrung bei geschäftlichen Rechtsfragen und Streitigkeiten; 5. Unterstützung der Mitglieder in Krankheitsfällen und für Fälle vorübergehender Notlage, sowie Gewährung einer Begräbnisunterstützung beim Tode eines Mitgliedes; 6. Unterstützung der Witwen und Waisen verstorbener Mitglieder; 7. Unterstützung altersschwacher und invalider Mitglieder; 8. Unterstützung der durch geleistete Kriegsdienste in Not geratener Mitglieder oder deren Familien; 9. Unterhaltung eines eigenen Preßorganes.

[157] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

Neben den erwähnten Unterstützungen, die von dem Ermessen der Verbandsorgane abhängig sind und deshalb auch besondere Beiträge nicht erfordern, hat der Verband seit 1. Januar 1891 eine Kranken- und Begräbniskasse in der Form einer eingeschriebenen Hülfskasse, der jedes Mitglied beitreten kann.

Aufnahmefähig als ordentliches Mitglied ist jeder unbescholtene Kaufmann, welcher reist, gereist hat oder reisen läßt, die Handlung erlernt hat, in Deutschland wohnt und zwischen dem 21. und 40. Lebensjahre steht. Der Verband sucht bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und deren Prinzipalen zu vermitteln, und hat das anfängliche Vorurteil der letzteren überwunden, wie sich daraus ergiebt, daß ihm 664 außerordentliche Mitglieder, darunter 33 Handelskammern beigetreten sind.

Die Zahl der ordentlichen Mitglieder betrug am 31. Dezember 1898 8337 unter Einschluß von 28 stiftenden Mitgliedern in 69 Sektionen. Das Gesamtvermögen belief sich auf 1358331 Mk. 68 Pf. Davon entfielen 802025 Mk. 61 Pf. auf den Witwen- und Waisenfonds, 262490 Mk. 56 Pf. auf den allgemeinen Unterstützungsfonds, 194143 Mk. 88 Pf. auf den Altersunterstützungsfonds, 19146 Mk. 95 Pf. auf den Kriegsreservefonds. Der Verein gewährt Stellenvermittelung, Rechtsschutz und Vergünstigungen bei Versicherungen. Derselbe hat auch gelegentlich, z. B. bei der Neugestaltung des Handelsgesetzbuches, sowie bei den Versuchen einer Eisenbahntarifreform die Interessen seiner Mitglieder durch Eingaben an die Behörden zu fördern gesucht. Das Vereinsorgan ist die »Post reisender Kaufleute Deutschlands« mit einer Auflage von 10200.

l) $Kaufmännischer Hülfsverein in Berlin$[158].

Der am 29. Oktober 1880 gegründete Verein verfolgt den Zweck, Handlungsgehülfen auf Ansuchen nach Maßgabe der Vereinsmittel einmalige oder zeitweilige Unterstützungen zu gewähren. Daneben erhalten die Mitglieder für ihren Jahresbeitrag von 6 Mk. unentgeltliche Krankenhülfe, Rechtsrat und Stellenvermittelung, während sie einer Sterbekasse mittels eines besonderen Beitrags von jährlich 4 Mk. beitreten können. Die Zahl der ordentlichen Mitglieder, die nur aus Handlungsgehülfen bestehen, betrug am 31. Dezember 1897 8467, die der außerordentlichen (Prinzipale) 951, das Vereinsvermögen 92668 Mk. 42 Pf. Der Verein hat in den »Nachrichten des kaufmännischen Hülfsvereins in Berlin« ein eigenes Organ, das in einer Auflage von 9400 erscheint.

[158] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

B. Die neuere Richtung.

Das gemeinsame Merkmal der neueren Richtung ist die stärkere Betonung der sozialen Fragen vor solchen der Geselligkeit, der Bildung und der Unterstützung. Damit steht im Zusammenhange eine entschiedenere Vertretung des Interesses der Handlungsgehülfen auch da, wo es sich mit demjenigen der Prinzipale nicht deckt oder gar zu ihm in Gegensatz tritt.

Hinsichtlich des Grades, in dem diesen Gesichtspunkten Rechnung getragen wird, können die hierher gehörigen Vereine in einer gewissen Reihenfolge geordnet werden, und diese ist in der folgenden Darstellung innegehalten:

a) $Verein der deutschen Kaufleute$[159].

Derselbe ist ein Gewerkverein der $Hirsch-Duncker$'schen Richtung und gehört zu deren Verbande. Er steht deshalb auch auf deren grundsätzlichen Standpunkte und will die Interessen seiner Mitglieder thunlichst im guten Einvernehmen mit den Prinzipalen verfolgen. Noch den Statuten bezweckt der Verein »den Schutz und die Förderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder auf gesetzlichem Wege«.

[159] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Dieser Zweck soll hauptsächlich erreicht werden:

1. durch Vertretung der Mitglieder gegenüber dem Publikum, den Behörden und den Prinzipalen bei allen berechtigten Forderungen und Beschwerden event. durch Führung der Prozesse auf Vereinskosten, gemäß anhängendem Rechtschutzreglement;

2. durch Unterstützung derjenigen Mitglieder, welche unverschuldeter Weise ohne Stellung sind, laut den Bestimmungen über die Unterstützung der Stellenlosen, soweit die Kassenverhältnisse es gestatten, ohne klagbares Recht der Mitglieder;

3. durch kostenfreie nationale Stellenvermittelung;

4. durch Beförderung des handelswissenschaftlichen und volkswirtschaftlichen Unterrichts, besonders durch Unterstützung von kaufmännischen Fortbildungsschulen und sonstigen Bildungsbestrebungen;

5. durch Unterstützung in besonderen Notfällen;

6. durch Hinwirkung auf gerechte, zeitgemäße Regelung der Arbeitsbedingungen, in möglichster Verständigung mit den Prinzipalen und Beschränkung der Sonntagsarbeit auf das unerläßlich Notwendigste;

7. durch Hinwirkung auf Unterstellung der Handlungsgehülfen unter besondere oder allgemeine Gewerbegerichte, sowie Errichtung von Einigungsämtern;

8. durch Unterstützung von wirtschaftlichen Genossenschaften, insbesondere Produktiv- und Handelsgenossenschaften;

9. durch Verbindung mit den deutschen Gewerkvereinen zur gegenseitigen Förderung und Unterstützung;

10. durch Errichtung einer Kranken- und Begräbniskasse, sowie einer Kasse zur Unterstützung gegen Stellenlosigkeit;

11. durch Führung einer Arbeitsstatistik.

Als besondere Aufgaben sind in den Statuten hervorgehoben die Förderung der humanen Bildung durch Errichtung kaufmännischer Fortbildungsschulen verbunden mit volkswirtschaftlichem Unterricht und Gesetzeskunde, die Verbesserung des Lehrlingswesens insbesondere dadurch, daß Lehrlinge nur von solchen Prinzipalen gehalten werden dürfen, die eine kaufmännische Ausbildung besitzen und daß die Lehrlinge zum Besuche der obligatorischen Fortbildungsschulen verpflichtet sind, ferner die Förderung des Genossenschaftswesens und die Erledigung aller begründeten Beschwerden der Mitglieder gegen Prinzipale, Behörden und Publikum durch den Verein, wobei dieser selbst die Prozeßführung übernimmt; thunlichst soll hierbei ein schiedsgerichtliches Verfahren stattfinden. Der Verein hat neben einer seit 1885 bestehenden Versicherung gegen Stellenlosigkeit, in der gegen Zahlung von monatlich 1 Mk. bezw. 1 Mk. 50 Pf. eine monatliche Unterstützung von 30 Mk. bezw. 45 Mk. bis zur Dauer von 6 Monaten erworben wird, noch ferner eine Unterstützung gegen Stellenlosigkeit in Höhe von monatlich 30 Mk. bis zu 3 Monaten, für die außer den monatlichen Vereinsbeiträgen von 90 Pf. nichts bezahlt wird. Endlich besteht eine Stellenvermittelung. Neben dem Vereine besteht in der Form einer eingeschriebenen Hülfskasse eine selbständige Kranken- und Begräbniskasse.

Der Verein hat sich mehrfach mit der Agitation für gesetzgeberische Aufgaben befaßt, insbesondere bei Beratung des neuen Handelsgesetzbuches und des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb, wo er gegen die Konkurrenzklausel und für erweiterte Sonntagsruhe, sowie Ausdehnung der Arbeiterschutzbestimmungen der Gewerbeordnung und der Gewerbegerichte auf die Handlungsgehülfen, für den Achtuhr-Ladenschluß und gegen das Verbot des Detailreisens, eintrat; ferner kämpft er seit Jahren für die gesetzliche Anerkennung der Berufsvereine.

Das Vereinsorgan ist die »Kaufmännische Rundschau«. Die Mitgliederzahl betrug am 31. Dezember 1895: 3849 in 46 Ortsvereinen; am 31. Dezember 1896 4229 Mitglieder in 58 Ortsvereinen, am 31. Dezember 1897 4409 Mitglieder in 57 Ortsvereinen und am 31. Dezember 1898 4382 Mitglieder. Im Jahre 1898 erhielten auf Grund der Versicherung gegen Stellenlosigkeit 33 Mitglieder 2761 Mk. 50 Pf., daneben erhielten Stellenlosenunterstützung 113 Mitglieder 5322 Mk. 97 Pf. Die Stellenvermittelung besetzte 776 Stellen bei 870 Bewerbern. Für Bildungszwecke wurden 2269 Mk. 37 Pf., für das Vereinsorgan 5340 Mk. 5 Pf. ausgegeben. Die Kranken- und Begräbniskasse zahlte 66564 Mk. 38 Pf. Das Gesamtvermögen betrug 149323 Mk. 32 Pf.

b) $Deutschnationaler Handlungsgehülfenverband$[160].

Der Verband ist insofern aus dem Vereine für Handlungskommis von 1858 hervorgegangen, als einige im Herbst 1893 aus diesem ausgeschlossene Mitglieder einen neuen Verband zu gründen unternahmen, sodaß schon wegen dieses persönlichen Verhältnisses der neue Verband in einem scharfen Gegensatze zu dem alten Vereine sich befand. Dazu kam aber auch eine andere $grundsätzliche Auffassung$. Der Verband betont mit Nachdruck die Notwendigkeit einer Vertretung der sozialpolitischen Interessen der Handlungsgehülfen und macht den älteren Vereinen zum Vorwurf, daß sie durch ungenügende Vertretung derselben den Rückgang des Standes verschuldet hätten.

[160] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

Infolge hiervon ist auch das äußere Auftreten ein verschiedenes. Anklagen gegen den Geist des Mammonismus, und die daraus folgende soziale Zerklüftung, über den Gegensatz zwischen Arbeit und Kapital und die Gefahr der Herabdrückung der Handlungsgehülfen in das Proletariat geben den öffentlichen Erklärungen des Verbandes ein ganz anderes, moderneres Gesicht, als den älteren Vereinen; der Sozialdemokratie steht es durchaus fern, scheint aber im Gegenteil die Elemente, die sonst vielleicht für sie zu haben sein würden, an sich zu ziehen, weshalb er von ihr heftig bekämpft wird. Einen einseitigen Karakter erhält der Verband durch die Bestimmung des Statutes, daß $Juden$ von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind, wie denn auch die antisemitische Partei ihm ihre Unterstützung leiht, obgleich eine verletzende Form der Geltendmachung dieses Standpunktes bisher nicht hervorgetreten ist. Immerhin ist er der Grund gewesen, weshalb die Anmeldung des Verbandes zum Beitritte in den »Deutschen Verband kaufmännischer Vereine« in dessen Generalversammlung vom Sommer 1896 zurückgewiesen wurde.

Aus den Statuten ist Folgendes zu erwähnen:

Der Verband steht treu zu Kaiser und Reich. Er hat den Zweck, durch Zusammenschluß der Berufsgenossen die soziale Lage derselben zu heben, deren Interessen überall, wo es notwendig ist und sie bedroht sind, thatkräftig zu vertreten und durch geeignete Maßnahmen für die Erhaltung des Ansehens des gesamten Handelsstandes zu wirken.

Der Verband erachtet es als seine besondere Aufgabe, in diesem Sinne auf Behörden und gesetzgebende Körperschaften einzuwirken.

Parteipolitische und religiöse Bestrebungen innerhalb des Verbandes sind ausgeschlossen.

Mittel zum Zweck sind dem Verbande ferner die Selbsthülfe zur Schaffung wirtschaftlicher Vorteile für die Mitglieder durch seine Abteilungen und seine Bestrebungen zur Durchführung sozialer Reformen im Handelsstande, und zwar:

1. Festlegung eines Maximal-Arbeitstages nach Eigenart der Geschäftszweige,

2. Einführung einer ununterbrochenen Sonntagsruhe von 36 Stunden.

3. Festlegung einer einheitlichen Geschäfts- und Ladenschlußstunde für die Gehülfen.

4. Einführung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen vor jedem Kalendervierteljahre, welche nicht durch Sonderabmachungen zwischen Prinzipal und Gehülfen verkürzt werden kann.

5. Eine vereinbarte längere Kündigungsfrist muß für beide Teile gleich sein.

6. Vereinbarungen mit Prinzipalen, die sich auf die Thätigkeit der Gehülfen nach Austritt aus dem Geschäfte erstrecken, sind als ungültig anzusehen.

7. $Stellung der Streitigkeiten zwischen Prinzipalen und Gehülfen unter besondere kaufmännische Schiedsgerichte, die nach Art der bestehenden Gewerbegerichte einzurichten und diesen anzugliedern sind.$

8. Schaffung eines bestimmten Verhältnisses zwischen der Zahl der Gehülfen und Lehrlinge in einzelnen Geschäften.

9. Obligatorischer Fortbildungs-Unterricht während der Tagesstunden in staatlichen Fachschulen für alle Lehrlinge und Handlungsgehilfen unter 18 Jahren.

10. Beschränkung der Verwendung weiblicher Arbeitskräfte auf solche Geschäftszweige, für welche besondere weibliche Fähigkeiten unumgänglich erforderlich sind.

Der Sitz des Verbandes ist Hamburg. Er zerfällt in Ortsgruppen und Gauverbände. Organ desselben ist die aus den ursprünglich begründeten »Mitteilungen des Deutschen Handlungsgehülfenverbandes« hervorgegangene 2mal monatlich erscheinende »Deutsche Handelswacht.«

Die Mitgliederzahl ist von 76 am 1. Januar 1895 auf 570 am 1. Januar 1896, auf 2350 am 1. Januar 1897, auf 7735 am 1. Januar 1898, auf 18277 am 1. Januar 1899 und auf 28992 am 10. Juli 1899 in 367 Ortsgruppen gestiegen.

Der Verband betont in seiner hauptsächlich gegen die alten Vereine, insbesondere der Hamburger Vereine von 1858 und der Leipziger Verband gerichteten Agitation in erster Linie, daß diese das Uebel nicht an der Wurzel angefaßt hätten. Er legt deshalb das Hauptgewicht auf Beschränkung der Arbeitszeit durch die Einführung eines Maximalarbeitstages nach der Art der Geschäfte, des Achtuhr-Ladenschlusses und völliger Sonntagsruhe von Sonnabend Abend bis Montag Morgen. Daneben fordert man Beschränkung der Frauenarbeit auf solche Beschäftigungen, in denen diese aus Rücksichten des Anstandes geboten ist. Neben obligatorischen Fortbildungsschulen für die Lehrlinge soll die Zulassung zum Gehülfen von einer Prüfung vor einer Kommission abhängig gemacht und eine bestimmte Skala für das Verhältnis der in denselben Geschäfte zulässigen Gehülfen und Lehrlinge eingeführt werden, daneben ist der Verband für das Verbot der Konkurrenzklausel, für Aufrechterhaltung der bisherigen gesetzlichen Kündigungsfrist von 6 Wochen und für kaufmännische Schiedsgerichte eingetreten.

Obgleich der Verband hiernach die schärfere Interessenvertretung auch gegenüber den Prinzipalen betont, hat er doch 1026 derselben als unterstützende Mitglieder d. h. ohne Stimmrecht aufgenommen. Auch Stellenvermittelung und Rechtsschutz gewährt der Verband, wie die älteren Vereine.

Aus dem Geschäftsberichte für 1898 ist hervorzuheben, daß der Verband neben der Errichtung kaufmännischer Fortbildungsschulen, insbesondere Einführung des Schulzwanges und für Handlungsgehülfenkammern, auch für eine Umsatzsteuer auf Warenhäuser und Ramschlager eingetreten ist und auf dem zweiten vom 10-11. April 1898 in Leipzig abgehaltenen Verbandstage die Errichtung einer eigenen Verbandskrankenkasse beschlossen hat. Der Verband hat 18 besoldete Beamte und eine Versicherung gegen Stellenlosigkeit; er ist dem deutschen Verbande für das kaufmännische Unterrichtswesen, dem Verbande deutscher Arbeitsnachweise, dem deutschen Sprachvereine und dem alldeutschen Verbande beigetreten. Der Verbandsvorsitzende $Schack$ hat bei den letzten Reichstagswahlen in 2 Bezirken kandidiert und 5106 bezw. 5065 Stimmen erhalten; 20 Abgeordnete haben sich als Kandidaten verpflichtet, für seine Forderungen einzutreten. Die Stellenvermittelung hat 1898 nur 214 Stellen vermittelt, doch betont der Bericht, daß eben der Verband den Grundsatz der alten Vereine, nur immer Hand in Hand mit den Prinzipalen zu gehen, um die Stellenvermittelung nicht zu schädigen, nicht anerkenne, daß er auch Stellen in jüdischen Geschäften, Stellen mit Konkurrenzklauseln, kurzer Kündigungsfrist u. dergl. nicht vermittele.

Der Verband hat auch die Schaffung einer Gesamtvertretung der deutschen Handlungsgehülfen in die Hand genommen durch Berufung von $Handlungsgehülfentagen$, von denen der erste am 6. April 1896 in Hamburg, der zweite am 19. April 1897 in Berlin, der dritte am 11. April 1898 in Leipzig und der vierte am 3. April 1898 in Kassel stattgefunden hat. Auf dem ersten waren 31, auf dem zweiten 185, auf dem dritten 326 und auf dem vierten 738 Städte durch etwa 800 Abgesandte vertreten. Gegen den Vorwurf antisemitischer Richtung wurde protestiert, auch waren in Kassel alle nationalen Parteien des Reichstages eingeladen, jedoch war nur die deutsch-soziale Reformpartei durch Abgeordnete vertreten. Man faßte Beschlüße zu Gunsten des gesetzlichen Achtuhr-Ladenschlußes, der Einführung kaufmännischer Schiedsgerichte unabhängig von den Gewerbegerichten und der Bekämpfung der Warenhäuser. Ebenso forderte man im Gegensatz zu dem Verbande kaufmännischer Vereine, der sich für Befreiung der Handlungsgehülfen von der Invaliditäts- und Altersversicherung ausgesprochen hatte, die Beibehaltung des Versicherungszwanges unter Ausdehnung auf alle Handlungsgehülfen ohne Rücksicht auf die Höhe des Gehaltes, ferner Einführung höherer Lohnklassen mit höheren Beiträgen und Renten und möglichste Herabsetzung der Altersgrenze sowie Zulassung der Selbstversicherung für selbständige Kaufleute. Endlich befürwortete man, daß die Handlungsgehülfen versuchen möchten, aus ihren Reihen Abgeordnete in den Reichstag zu wählen, daß sie aber jedenfalls ohne Unterschied der Parteistellung nur solche Kandidaten unterstützen sollten, die sich verpflichten, für die Forderungen des Standes einzutreten. Während man an den ersten drei Tagen Huldigungstelegramme an den Kaiser gesandt hatte, wurde in Kassel hiervon mit der Begründung Abstand genommen, daß man bisher niemals einer Antwort gewürdigt sei und man nicht den Schein der Aufdringlichkeit auf sich laden wolle. Der Vorsitzende erklärte unter stürmischen Beifalle, die deutsch-nationalen Handlungsgehülfen pflegten nicht zu antichambrieren, sondern würden mit aller Kraft den Augenblick zu erkämpfen versuchen, wo die Großen der Erde gezwungen seien, mit der Bewegung zu rechnen.

c) $Verein für kaufmännische Angestellte$[161].

Der Verein ist hervorgegangen aus dem kaufmännischen Verein in Frankfurt a. M. Derselbe besaß die »Kaufmännische Presse« als Vereinsorgan, das sich unter Leitung des bekannten sozialdemokratischen Redakteurs Dr. $Quarck$ befand. Zwischen ihm und dem Vereinsvorsitzenden $Schäfer$ war es wegen der Haltung des Blattes mehrfach zu Reibungen gekommen, die dazu führten, daß der Verein beschloß, das Blatt am 1. Juli 1894 eingehen zu lassen. Unter diesen Umständen thaten sich die Anhänger $Quarck$'s zusammen, gründeten einen eigenen »$Verein für kaufmännische Angestellte$« und beschlossen, die »Kaufmännische Presse« unter Leitung Dr. $Ouarck$'s als ihr Organ fortzuführen. Der neue Verein beantragte seine Zulassung zu dem »Deutschen Verbande kaufmännischer Vereine«, die auch in der Generalversammlung in München mit 44 gegen 41 Stimmen gegen den Widerspruch des »Kaufmännischen Vereins« beschlossen wurde. Aber schon in der Generalversammlung vom 8./9. Juni 1896 in Berlin wurde der Antrag auf Ausschluß mit 78 gegen 27 Stimmen angenommen.

[161] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Der Verein wollte nicht als sozialdemokratisch gelten, aber es machte sich doch von Anfang an ein gewisser Gegensatz zwischen den sozialdemokratischen und den übrigen Mitgliedern geltend, insbesondere wurde von den letzteren gegen $Quarck$ der Vorwurf eines zu radikalen Vorgehens erhoben. Dies führte dahin, daß in der Vereinsversammlung am 23. Juli 1896 der Beschluß gefaßt wurde, zu erklären, daß die Versammlung mit Ton und Haltung, wie sie in dem Vereinsorgane in der letzten Zeit zum Ausdruck gekommen seien, nicht einverstanden sei. Die Folge dieses Beschlusses war, daß $Quarck$ seine Redaktion niederlegte, daß aber auch eine Anzahl seiner Gesinnungsgenossen mit ihm aus dem Vereine austrat. Da andrerseits zu Beginn des Jahres eine größere Anzahl Mitglieder wegen der von ihnen mißbilligten durch $Quarck$ verfolgten Politik ausgetreten waren, so war das Ergebnis eine doppelte Schwächung des Vereins und ein Herabgehen der Mitgliederzahl von 439 auf 319.

Nach seinen Statuten ist der Zweck des Vereins »die Hebung der sozialen Lage der Handlungsgehülfen durch Zusammenschluß und Fortbildung derselben, sowie durch Einwirkung auf Behörden und Gesetzgebung«. Parteipolitische und religiöse Zwecke sind ausgeschlossen. Als Mittel hierzu sollen dienen: öffentliche Versammlungen, Herausgabe der »Kaufmännischen Presse«, kostenlose Stellenvermittelung, fach- und wissenschaftliche Vorträge, Unterhaltung einer Bibliothek, Erteilung von Rechtsauskunft und Vertretung vor Gericht, sowie Pflege der Geselligkeit. Mitglied kann werden, wer die Zwecke des Vereins anerkennt.

Daß der Verein eine größere äußere Bedeutung nicht gewonnen hat, mag die Folge seiner Stellung sein. Einerseits bekämpft er die alten Vereine, insbesondere den Hamburger und den Leipziger, denen er zum Vorwurfe macht, daß sie nur Geselligkeit und Unterstützungswesen betrieben, während er die energische Vertretung der sozialen Interessen des Gehülfenstandes sich zur Aufgabe gestellt habe, anderseits befindet er sich in Gegensatz nicht allein zu der Sozialdemokratie, sondern auch zu dem deutsch-nationalen Verbande, dem er zünftlerische Bestrebungen vorwirft. Die Wirksamkeit des Vereins hat sich deshalb bisher wesentlich auf Abhaltung von Agitationsversammlungen und Eingaben an Behörden beschränkt. Eine besondere von ihm erhobene Forderung ist neben den kaufmännischen Schiedsgerichten, der vollständigen Sonntagsruhe und dem Acht-Uhr-Ladenschlusse noch ferner die Anstellung von Handelsinspektoren. Die von dem Vereine veranstalteten Vorträge, zu denen er u. a. auch dem Pfarrer $Naumann$ herangezogen hat, behandeln überwiegend sozialpolitische Gegenstände; schönwissenschaftliche Themata sind ausgeschlossen.

d) $Zentralverband der Handlungsgehülfen und -Gehülfinnen Deutschlands$.

Bis Ende der 80er Jahre hatten die $sozialdemokratischen$ Anschauungen unter den Handlungsgehülfen wenig Boden gefunden, und nur in Berlin hatte sich Ende 1889 eine »$Freie Vereinigung der Kaufleute$« gebildet. Nach ihrem Vorbilde wurden in den nächsten Jahren in Leipzig, Hamburg, Dresden, München, Stuttgart, Hannover, Elberfeld und Krefeld ähnliche »freie Vereinigungen« ins Leben gerufen. Dieselben waren ausschließlich lokal organisiert und hatten zunächst keine Verbindung untereinander. Eine solche wurde erst hergestellt durch die Gründung des Blattes »Der Handelsangestellte« in Berlin, dessen erste Nummer am 1. Oktober 1892 erschien. Dasselbe stellte sich auf den Boden der »modernen Arbeiterbewegung« und trat offen für die sozialdemokratische Partei ein.

Gegenüber dieser Organisation entstand eine neue Bewegung, die freilich ebenfalls »auf dem Boden des Klassenkampfes« stand und die Harmonie der Interessen zwischen Prinzipalen und Gehülfen bestritt, sich deshalb an die »klassenbewußten Handlungsgehülfen« wandte und gegen den »Standesdünkel« auftrat, der bisher die Handlungsgehülfen gehindert habe, sich als Lohnarbeiter zu fühlen, die aber die formelle Zugehörigkeit zur sozialdemokratischen Partei ablehnte. Die Anhänger dieser Richtung traten am 7. Juni 1897 in Leipzig zu einer freien Konferenz zusammen, auf der man nach Entgegennahme der Mitteilung, daß eine Verständigung mit den Berlinern ebenso wie mit den freien Vereinigungen in Stuttgart, München und Dresden nicht zu erreichen gewesen sei, den »$Zentralverband der Handlungsgehülfen und -Gehülfinnen Deutschlands$« ins Leben rief, an dem sich zunächst nur die Gehülfen aus Chemnitz, Frankfurt a. M., Fürth, Hamburg und Leipzig beteiligten. Nach dem angenommenen Programm ist der Zweck des Verbandes die Erzielung möglichst günstiger Anstellungsbedingungen und gesetzlicher Beschränkung der Arbeitszeit, berufsstatistische Ermittelungen, Rechtsschutz und Stellennachweis. Parteipolitische Bestrebungen sind ausgeschlossen. Die Einführung einer Unterstützung für Stellenlose wurde vorläufig noch zurückgestellt. Der Verband trat mit dem 1. Juli 1897 ins Leben und hat sich der »Generalkommission für die Gewerkschaften Deutschlands« angeschlossen. Er besitzt ein eigenes Organ in dem »Handlungsgehülfenblatte«, dessen erste Nummer am 5. Juli 1897 erschien.

In der am 30. Mai 1898 in $Frankfurt$ abgehaltenen $ersten Generalversammlung$ wurde berichtet, daß sich in Elberfeld, Krefeld und Breslau neue Ortsvereine gebildet hätten und die Mitgliederzahl 337, darunter 54 weibliche, beträge. Man nahm eine Resolution an, die den grundsätzlichen Standpunkt festlegen soll und folgenden Wortlaut hat.

»Der Zentralverband der Handlungsgehülfen und -Gehülfinnen Deutschlands erkennt, daß im Handelsgewerbe eine wirtschaftliche Entwickelung wirksam ist, welche dahin geht, einerseits durch immer kapitalkräftigere Verkaufsgeschäfte für die verschiedensten Artikel an den Mittelpunkten des Verkehrs (Bazare, Warenhäuser) die kleineren Geschäfte und damit auch die Möglichkeit zu vernichten, daß die Mehrzahl der Gehülfen selbständig werden kann, andererseits durch immer größere Arbeitsteilung in den Engros- und Bankgeschäften, sowie durch umfassende Heranziehung weiblicher Kräfte die Stellung der Handlungsgehülfen immer unsicherer und weniger lohnend zu machen.

Diese Entwickelung entspricht in vielen Punkten derjenigen in anderen modernen Gewerben und ist vom Standpunkt der von ihr nachteilig Betroffenen zu bedauern, aber durch keine Mittel aufzuhalten und nur durch schließliche Beseitigung des jetzigen Verhältnisses zwischen Kapital und Arbeit zu überwinden.

Für die nächste Zeit erscheint dem Z.-V. d. H. u. -G. D. der Schutz der in bezahlter Arbeit bei den Handelskapitalisten stehenden männlichen und weiblichen Kräfte durch einheitliche Organisation als das einzige Mittel, diese Kräfte vor dem Herunterdrücken auf eine immer tiefere Kulturstufe zu bewahren. Er empfiehlt deshalb allen männlichen und weiblichen Handlungsgehülfen Deutschlands das Eintreten für folgende Forderungen:

1. Einführung des gesetzlichen Achtuhr-Ladenschlusses; Verkürzung der Arbeitszeit auf acht Stunden unter Festsetzung eines Uebergangsstadiums.

2. Obligatorischer Fortbildungsschulunterricht während täglich zwei Stunden des Vormittags für Angestellte unter 18 Jahren.

3. Vollständige Sonntagsruhe von mindestens 36 Stunden.

4. Gesetzliches Verbot aller Abzüge vom Gehalt, außer derjenigen für Versicherung. Bessere Anpassung der Versicherungsgesetze an die Bedürfnisse der Handlungsgehülfen.

5. Errichtung kaufmännischer Schiedsgerichte im Anschluß an die Gewerbegerichte unter Hinzuziehung von Gehülfen.

6. Handelsinspektion nach Art der Gewerbeinspektion und im Anschluß an dieselbe.

7. Verbot der Konkurrenzklausel.

8. Gesetzliche Verpflichtung des Prinzipals, das Gehalt während militärischer Uebung des Gehülfen diesem bis zu sechs Wochen weiter zu bezahlen.

Damit diese Forderungen mit viel größerem Nachdruck als bisher vertreten werden können, ist es nötig, daß alle gesetzlichen und polizeilichen Beschränkungen des Vereins- und Versammlungsrechts fallen und daß die bezahlten Kräfte im Handelsgewerbe sich einheitlicher als bisher ohne Unterschied der Konfession, der Geschäftsstellung und des Geschlechts im Z.-V. d. H. u. -G. D. organisieren.«

Es wurde mitgeteilt, daß die Einigungsversuche mit den Vertretern des »Handelsangestellten« wegen Aussichtslosigkeit aufgegeben seien.

Trotzdem ist eine Verschmelzung auf der am 2. Oktober 1898 in $Berlin$ abgehaltenen $Konferenz$ zustande gekommen, und zwar dahin, daß die beiden Fachblätter vereinigt werden und das neue Organ unter dem Titel »Handlungsgehülfenblatt« in Berlin erscheint. Die »freie Vereinigung der Kaufleute« in Berlin hat dann an einer an demselben Tage abgehaltenen Generalversammlung mit 37 gegen 12 Stimmen sich zu Gunsten des Zentralverbandes aufgelöst, wobei in den Verhandlungen die Ansichten darüber auseinandergingen, ob der bisherige Gegensatz nur ein taktischer oder ein prinzipieller sei. Auch die freien Vereinigungen in München und Dresden sind diesem Beispiele gefolgt. Die Mitgliederzahl des Zentralverbandes ist dadurch auf etwa 1000 gestiegen.

Der Verband führt einen lebhaften Kampf nicht nur gegen die alten Vereine, sondern auch gegen den deutsch-nationalen Verband, dem er vorwirft, sich durch seine zünftlerischen Bestrebungen in den Dienst der Prinzipale und der antisemitischen Partei gestellt zu haben, insbesondere habe er dies durch sein Eintreten für eine Umsatzsteuer auf Warenhäuser bewiesen. Auch gegen den »Verein für kaufmännische Angestellte« nimmt der Zentralverband eine unfreundliche Haltung ein. Er beruft sich mit Nachdruck darauf, daß er die einzige Vereinigung sei, die Prinzipale nicht aufnehme und deshalb in der Lage sei, die Interessen der Gehülfen nachdrücklich zu vertreten.

11. Konfessionelle Arbeitervereine.

A. Evangelische[162].

Die evangelischen Arbeitervereine[163] bestanden in Bayern schon seit dem 50er Jahren, hatten dort aber wesentlich den Karakter der Männer- und Jünglingsvereine ohne soziale Ziele. Die Anregung, Vereine mit sozialpolitischen Zwecken zu schaffen, wurde erst dadurch geboten, daß in den bestehenden christlich-sozialen Vereinen, obgleich sie konfessionslos sein wollten, der katholische Einfluß sich in einer den evangelischen Interessen zuwiderlaufenden Weise geltend machte. Der erste Verein dieser Art wurde am 2. Pfingsttage des Jahres 1882 in Gelsenkirchen insbesondere unter der Führung des Bergmanns $Fischer$ mit 57 Mitgliedern gegründet. Obgleich bei dem Beginne der Bewegung die evangelische Geistlichkeit nicht unmittelbar beteiligt war, hat sie sich bald derselben lebhaft angenommen und meist die geistige Führerschaft erhalten, obgleich man daran festhielt, die formelle Leitung den Arbeitern selbst zu überlassen. Im Jahre 1885 gab es schon 25 Vereine mit 11700 Mitgliedern, 1887 44 Vereine mit 17000 und 1890 95 Vereine mit 28000 Mitgliedern.

[162] Eine litterarische Bearbeitung abgesehen von einzelnen Artikeln in Zeitschriften besteht nicht. Das benutzte Material verdanke ich in erster Linie Herrn Pfarrer lic. $Weber$ in M.-Gladbach, Herrn Pfarrer $Niemeyer$ in Eichlingshofen und Herrn Professor $Hüpeden$ in Kassel. Wertvolle Notizen enthält auch $Göhre$: Die evangelisch-soziale Bewegung, ihre Geschichte und ihre Ziele. Leipzig 1876 Grunow.

[163] Die Jünglings- und Männervereine, von denen 1480 mit etwa 75273 Mitgliedern bestehen sollen, sind als rein erbauliche Vereine hier nicht berücksichtigt.

Während bis dahin die Bewegung vorzugsweise auf Rheinland-Westfalen beschränkt geblieben war, wo auch die Vereine 1885 sich zu einem Provinzialverbande zusammengeschlossen hatten, begann seit 1888 auch in dem übrigen Deutschland die Bildung von Vereinen und Verbänden, und am 6. August 1890 wurde endlich in Erfurt der $Gesamtverband evangelischer Arbeitervereine Deutschlands$ begründet. Schon 1885 hatte man sich in dem »Evangelischen Arbeiterboten«, der in Hattingen a. Ruhr erscheint, ein Organ geschaffen, das demnächst von dem Gesamtverbande übernommen wurde.

Ganz genaue Mitgliederzahlen sind nicht zu erhalten. Nach Angaben der Beteiligten gab es 1893 230 Vereine mit 73000 Mitgliedern. Eine möglichst genaue Statistik, deren Zuverlässigkeit freilich von anderer Seite bestritten ist, hat im Winter 1895/96 der Redakteur des Evangelischen Arbeiterboten $Holthoff$ durch Umfrage bei den einzelnen Vereinen unternommen und in Nr. 13-22 seines Blattes von 1896 veröffentlicht. Danach gab es damals folgende Verbände:

1. Rheinland-Westfalen mit 118 Vereinen und 28245 Mitglieder 2. Saargebiet " 17 " " 3114 " 3. Rheinpfalz " 15 " " 2338 " 4. Kurhessen " 6 " " 1250 " 5. Mittelrhein " 14 " " 2896 " 6. Mitteldeutschland " 21 " " 5196 " 7. Baden " 18 " " 2697 " 8. Württemberg " 22 " " 2358 " 9. Schleswig-Holstein " 5 " " 1123 " 10. Plauenscher Grund " 2 " " 254 " Außerdem gehörten zum Gesamtverbande als einzeln stehend, d. h. nicht den Landesverbänden angeschlossen " 19 " " 4240 " =================================== Der Gesamtverb. umf. also " 257 " " 53721 "

Außerhalb desselben standen noch Vereine in Bayern, Sachsen, Schlesien und an einzelnen andern Orten. Die Statistik zählt in Bayern " 22 " " 4788 " " Sachsen " 15 " " 3936 " " Schlesien " 5 " " 689 " an andern Orten " 9 " " 1312 " =================================== insgesamt 51 " " 10725 "

$so$ daß sich die Zahl aller Vereine auf 308 mit 64446 Mitgliedern belaufen würde, doch ist die Statistik aus Bayern unvollständig; die Mitgliederzahl des Bayrischen Verbandes wurde in der Generalversammlung von 1896 auf 8000 angegeben. Sachsen und Schlesien sind seit 1897 dem Gesamtverbande beigetreten.

Die neuesten Ziffern bietet ein von dem Vorsitzenden des Gesamtverbandes Pfarrer lic. $Weber$ in Mönchen-Gladbach im Frühling 1898 gehaltener Vortrag. Danach gab es: in Ostpreußen 8 Vereine mit 2000 Mitgliedern, in Westpreußen 1 Verein mit 450 Mitgliedern, in Schlesien 8 Vereine mit 2854 Mitgliedern, in Pommern 6 Vereine mit 548 Mitgliedern, in Brandenburg 10 Vereine mit 2100 Mitgliedern, in der Provinz Sachsen 16 Vereine mit 4436 Mitgliedern, in Hannover 3 Vereine, in Schleswig-Holstein 7 Vereine mit 1186, in der Provinz Hessen 12 Vereine mit 3156 Mitgliedern, im Saargebiete 19 Vereine mit 3000 Mitgliedern, im übrigen Rheinland und Westfalen 116 Vereine mit 26641 Mitgliedern die in dem Provinzialverbande zusammengefaßt waren und daneben noch im Rheinland 18 Vereine mit 6135 Mitgliedern und in Westfalen 10 Vereine mit 1000 Mitgliedern, im Königreich Sachsen 16 Vereine mit 9000 Mitgliedern, in Braunschweig 1 Verein mit 106 Mitgliedern, im Großherzogtum Hessen 5 Vereine mit 1300 Mitgliedern, in Baden 20 Vereine mit 2400 Mitgliedern, in Württemberg 35 Vereine mit 2915 Mitgliedern, in der Rheinpfalz 23 Vereine mit 2889 Mitgliedern, im übrigen Bayern 23 Vereine mit 4988 Mitgliedern. Das giebt eine Gesamtzahl von 359 Vereinen mit 76998 Mitgliedern, von denen allein auf Rheinland-Westfalen 36776 Mitglieder entfallen. Da viele Vereine dem Verbande nicht angehören, so kann man die Gesamtzahl der Mitglieder auf eben 90 000 veranschlagen. Außer dem Evangelischen Arbeiterboten bestehen noch die »Württembergische Arbeiterzeitung« und das »Sächsische Evangelische Arbeiterblatt«. Das frühere »Hamburger Volksblatt« ist seit Herbst 1895 eingegangen. Ebenso hat die »Christlich-soziale Volkszeitung« in Erfurt, die an die Stelle der mit dem 1. April 1896 eingegangenen »Erfurter Arbeiterzeitung« getreten war, seit Anfang 1898 ihr Erscheinen eingestellt. Im Gesamtverbande bestehen 96 Bibliotheken. Die Vereine haben zusammen ein Vermögen von 152233 Mk. in baren Gelde, wozu noch Mobilien im Werte von 62858 Mk. und Immobilien im Werte von 337500 Mk. kommen.

Die Statuten der Vereine sind meist demjenigen des Gelsenkirchener Vereins genau nachgebildet und lauten in den wesentlichen Punkten:

Der Verein steht auf dem Boden des evangelischen Bekenntnisses und hat den Zweck:

1. unter den Glaubensgenossen das evangelische Bewußtsein zu wecken und zu fördern,

2. sittliche Hebung und allgemeine Bildung seiner Mitglieder,

3. Wahrung und Pflege eines friedlichen Verhältnisses zwischen Arbeiter und Arbeitgeber,

4. Unterstützung seiner Mitglieder in Krankheits- und Todesfällen.

Diese Zwecke sollen erreicht werden durch Verbreitung nützlicher Schriften, durch Vorträge und durch Gründung einer Kranken- und einer Sterbekasse. Mitglied kann jeder evangelische Berg-, Hütten- und Tagearbeiter, sowie jeder Handarbeiter des betreffenden Bezirks werden, der sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befindet und eines unbescholtenen Rufes erfreut. Mitglieder, die das Versprechen katholischer Kindererziehung geben, werden ausgeschlossen.

In den Satzungen des Gesamtverbandes heißt es ferner:

§ 1. »Die deutschen evangelischen Arbeitervereine und ähnliche auf christliche patriotischem Grunde stehenden Bürger-, Volks- und soziale Vereine, deren Grundkarakter evangelisch ist, bilden auf Grund der nachfolgenden Satzungen einen Gesamtverband mit einer einheitlichen Spitze. Ueber die Aufnahme von Vereinen entscheidet das geschäftsführende Komitee unter Vorbehalt der nachträglichen Genehmigung des Ausschusses. Vereine mit politischem Karakter sind ausgeschlossen.

§ 2. »Der Zweck des Gesamtverbandes ist:

a) den Zusammenschluß der Vereine nach Provinzial- und Landesverbindungen ins Werk zu setzen, um so die schwächeren Vereine durch Zusammenschluß mit den größeren zu stärken,

b) die Bildung neuer Vereine zu fördern,

c) die Presse zu beeinflussen,

d) über Maßregeln zur Hebung der wirtschaftlichen Lage und der sittlich religiösen Haltung der arbeitenden Brüder zu beraten und zu beschließen,

e) den Kampf gegen die Irrlehren der Sozialdemokratie durch Volksversammlungen, Flugblätter und dgl. gemeinsam und planmäßig zu führen.«

Vereine mit politischem Karakter sind ausgeschlossen.

Um diese Aufgaben zu erfüllen, sind wiederholt von den leitenden Personen empfohlen: freie Diskussionen und die Errichtung einer Rednerbildungsanstalt, sowie die Gründung einer Arbeiterzeitung in großem Stile, Bildung von Hülfs-, Kranken- und Begräbniskassen, sowie von Arbeitervereinshäusern, gemeinsame Anschaffung von Lebensmitteln, Auskunftserteilung in wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen und Gründung von Berufsabteilungen; doch ist von diesen Vorschlägen nicht viel verwirklicht. Immerhin haben die Vereine nach dieser Richtung, sowie zur Begründung von Spar- und Bauvereinen, Arbeitsnachweis, Volksbureaus, Aerztekassen und durch Eingaben an die Behörden und den Reichstag vielfach in sozialem Sinne anregend gewirkt. Die einzige gemeinsame Einrichtung ist die »$Kranken- und Sterbekasse evangelischer Arbeitervereine$, eingeschriebene Hülfskasse« in Mönchen-Gladbach; neben ihr besteht eine besondere Sterbekasse des evangelischen Arbeitervereins von Dresden und Umgegend. Eine am 10. Oktober 1898 in Nürnberg abgehaltene und von 65 Vereinen beschickte Bundeskonferenz der Bayrischen Evangelischen Arbeitervereine hat beschlossen, eine Zentralkasse für Unterstützung bei Krankheit und unverschuldeter Arbeitslosigkeit zu gründen.

Was den $sozialpolitischen Standpunkt$ der Vereine betrifft, so läßt sich derselbe nicht für alle gemeinsam bezeichnen, vielmehr besteht in dieser Beziehung eine so große Verschiedenheit, ja Gegensätzlichkeit der Anschauungen, das dadurch sogar der Bestand des Gesamtverbandes ernstlich in Frage gestellt ist. Man kann im wesentlichen $drei Richtungen$ unterscheiden.

Die $erste$ stützt sich auf die Bestimmung des Statutes, die das friedliche Einvernehmen mit den Arbeitgebern betont; sie will alle sozialreformerischen Bestrebungen, soweit sie über bloße Unterstützungszwecke hinausgehen, möglichst fern halten und kleidet dieses Verlangen in die Form einer Betonung der religiösen Aufgabe. Die Hauptvertreter dieser Richtung sind der Redakteur $Quandel$ und der Fabrikant $Franken$ in Bochum; sie wird deshalb meistens als die »Bochumer Richtung« bezeichnet. Der »Evangelische Arbeiterbote« wird im wesentlichen in ihrem Sinne geleitet.

In scharfem Gegensatze zu ihr steht die $zweite$ durch $Naumann$ vertretene Richtung, die eine entschiedene sozialreformerische Haltung der Vereine fordert. Sie findet im allgemeinen ihre Anhängerschaft im Süden und wird durch die »Württembergische Arbeiterzeitung« unterstützt. In neuester Zeit ist Dr. $Maurenbrecher$ in einem Aufsatze der »Sächsischen Arbeiterzeitung« für eine völlige Umgestaltung der Vereine im Sinne dieser Anschauungen und offene Loslösung von der älteren Tradition eingetreten; der Aufsatz hat viel Aufmerksamkeit erregt, aber in den sächsischen Vereinen überwiegend Ablehnung gefunden.

Diese folgen nämlich, ebenso wie die »Sächsische Arbeiterzeitung« selbst im allgemeinen der durch den zeitigen Vorsitzenden des Gesamtverbandes lic. $Weber$ vertretenen $dritten$ Richtung, die einen Mittelweg zu gehen sucht, indem sie freilich die sozialreformerischen Aufgaben betont wissen will, aber nicht allein ein möglichstes Hand-in-Hand-Gehen mit den Arbeitgebern wünscht, sondern vor allem gegen die Sozialdemokratie den Kampf bis aufs Messer führen will und jedes Zusammenarbeiten mit ihr auch auf rein praktischem Gebiete grundsätzlich ablehnt. Die einzige Ausnahme hat $Weber$ neuerdings für Baugenossenschaften zugestanden.

$Der Standpunkt des Gesamtverbandes$ ist niedergelegt in dem sog. evangelisch-sozialen Programm vom 31. Mai 1893, das folgenden Wortlaut hat:

»A. $Grundlinien für ein evangelisch-soziales Programm als Anhalt für Vorträge und Diskussionen in den Evangelischen Arbeitervereinen$.«

Wir stehen auf dem Grunde des evangelischen Christentums. Wir bekämpfen darum die materialistische Weltanschauung, wie sie sowohl zu den Ausgangspunkten als zu den Agitationsmitteln der Sozialdemokraten gehört, aber auch die Ansicht, daß das Christentum es ausschließlich mit dem Jenseits zu thun habe. Das Ziel unserer Arbeit sehen wir vielmehr in der Entfaltung seiner welterneuernden Kräfte in dem Wirtschaftsleben der Gegenwart. Wir sind der Ueberzeugung, daß dieses Ziel nicht schon erreicht werden kann durch eine nur zufällige Verknüpfung von allerhand christlichen und sozialen Gedanken, sondern allein $durch eine organische, geschichtlich vermittelte Umgestaltung unserer Verhältnisse gemäß den im Evangelium enthaltenen und daraus zu entwickelnden sittlichen Ideen$. In diesen finden wir auch den unverrückbaren Maßstab rückhaltloser Kritik an den heutigen Zuständen, wie kraftvolle Handhaben, um bestimmte Neuorganisationen im wirtschaftlichen Leben zu fordern. Wir werden danach streben, daß diese Organisationen bei ihrer Durchführung in gleichem Maße sittlich erzieherisch wirken, wie technisch leistungsfähig und für alle Beteiligten nach dem Maße ihrer Leistung wirtschaftlich rentabel sind. Wir vermeiden es, unsere Forderungen aus irgend einer einzelnen nationalökonomischen Theorie herzuleiten. Dagegen erkennen wir eine unserer Hauptaufgaben darin, unsere Freunde vollständig und vorurteilslos über die schwebenden wirtschaftlichen Probleme aufzuklären. Wir erblicken in der wachsenden Konzentration des Kapitals in wenigen Händen einen schweren wirtschaftlichen Uebelstand, wir fordern daher vom Staate, daß er dieselbe nicht befördere, sondern ihr auf alle gesetzliche Weise entgegenwirke, auch auf dem Wege der Steuergesetzgebung. Unsere Forderungen werden wir formulieren von Fall zu Fall, nach dem Maße der wachsenden wissenschaftlichen Erkenntnis des Wirtschaftslebens.

Zur Zeit stellen wir im einzelnen folgende auf:

I. $Für den Großbetrieb$:

Wir erkennen die hauptsächlich durch die Fortschritte der Technik hervorgerufene Großindustrie als wirtschaftliche Notwendigkeit an, halten es aber für unsere Pflicht, die im Großbetrieb beschäftigten Arbeiter im Streben nach Erhöhung und Veredelung ihrer Lebenshaltung, um größere ökonomische Sicherheit und den Schutz ihrer persönlichen Güter in Leben und Gesundheit, Sittlichkeit und Familienleben zu unterstützen.

Als Stärkungsmittel sehen wir an:

1. die bisherige staatliche Arbeiterversicherung, deren Vereinfachung und Ausdehnung wir wünschen;

2. die bisherige staatliche Arbeiterschutzgesetzgebung, deren Ausgestaltung wir fordern in Bezug auf:

a) angemessene Kürzung der Arbeitszeit (Maximal-Arbeitstag),

b) Einführung einer Sonntagsruhe von mindestens 36 Stunden,

c) gesunde Arbeitsräume,

d) Einschränkung aller dem Familienleben, der Gesundheit und Sittlichkeit schädlicher Frauen- und Kinderarbeit,

e) Verbot der Nachtarbeit außer für solche Industriezweige, die ihrer Natur nach oder aus Gründen der öffentlichen Wohlfahrt einen fortlaufenden Betrieb nötig machen;

3. die Einführung obligatorischer Fachgenossenschaften, bezw. gesetzlich anerkannter Gewerkschaften;

4. die Sicherheit des vollen Koalitionsrechtes der Arbeiter;

5. die Einführung von Arbeitervertretungen oder Aeltestenkollegien in den einzelnen Fabriken;

6. die Umgestaltung der Staatsbetriebe in Musterbetriebe bei Gewährleistung der vollen persönlichen Freiheit der Arbeiter und Angestellten.

II. $Für den Kleinbetrieb, sowie Handel und Gewerbe$:

Die Vereine sind nicht der Meinung, daß der gesamte Kleinbetrieb dem Untergange verfallen ist. Sie treten daher für ihn ein, soweit er sich durch Ansätze energischer Selbsthilfe als lebensfähig erweist. Sie fordern:

1. für das Handwerk die Einführung einer korporativen Organisation und die Begründung und Förderung genossenschaftlicher Vereinigungen;

2. für den redlichen Handel und Gewerbebetrieb Schutz durch Beschränkung und Beaufsichtigung des Hausierhandels und der Abzahlungsgeschäfte, sowie durch Beseitigung der Wanderlager und Schleuderbazare;

3. eine Börsenordnung, durch die alle Börsengeschäfte soweit als möglich wirksamer staatlicher Aufsicht unterstellt werden und durch die besonders dem Mißbrauch der Zeitgeschäfte als Spielgeschäfte, namentlich in den für die Volksernährung wichtigen Artikeln entgegengetreten wird.

B. $Arbeitsprogramm für die Evangelischen Arbeitervereine$.

1. Die Vereine suchen die religiöse, geistige und sittliche Bildung ihrer Mitglieder zu heben.

2. Die Vereine fördern mit aller Kraft die Anhänglichkeit an Kaiser und Reich, Fürst und Vaterland.

3. Die Vereine suchen mit allen Kräften das Familienleben zu fördern, an dessen gottgewollter Ordnung sie festhalten. Sie treten darum nachdrücklich für Schaffung ausreichend großer, freundlicher, gesunder und billiger Wohnungen ein. Sie hoffen insbesondere die Unterstützung von Arbeiterbaugenossenschaften durch die Mittel des Staates (oder Altersversicherung), der Kommunen und reicher Kirchengemeinden.

4. Die Vereine nehmen sich auch der zeitweiligen wirtschaftlichen Notstände ihrer Mitglieder an durch Einführung von Darlehenskassen, Unterstützungskassen in Krankheits- und Sterbefällen, Arbeitsnachweisung, Arbeitslosen-Versicherung u. s. w. Diese Einrichtungen werden möglichst von Arbeitern selbst geleitet und sollen zugleich als Mittel dienen, sie in ihrem wirtschaftlichen Urteil zu schulen.

5. Sie wollen eine edle Geselligkeit und treue Kameradschaft unter ihren Mitgliedern pflegen.«

Als dieses Programm beschlossen wurde, standen die Beteiligten noch stark unter dem Einflusse der durch die kaiserlichen Februarerlasse eingeleiteten sozialpolitischen Strömung, die damals im wesentlichen noch als die herrschende anzusehen war. Es gab damals innerhalb der Evangelischen Arbeitervereine nur die beiden Richtungen, die man im allgemeinen als $sozialkonserative$ und $sozialliberale$ bezeichnen kann: die erstere war vertreten durch $Weber$, die zweite durch $Naumann$; auf einem zwischen jenen beschlossenen Kompromisse beruht das $Berliner Programm$. Die oben bezeichnete dritte, $nationalliberale$ Richtung war noch nicht vorhanden oder wenigstens nicht öffentlich hervorgetreten. Aber je mehr der soziale Wind abflaute, kam sie zur Geltung und bald fühlte sie sich stark genug den Kampf aufzunehmen.

Bis zum Jahre 1896 war der Pfarrer $Werth$ in Schalke, ein Mann der Vermittelung, Vorsitzender sowohl des Rheinisch-westfälischen Provinzialverbandes als auch des Gesamtverbandes gewesen. Bei seinem Tode trat im Provinzialverbande an seine Stelle der Fabrikant $Franken$. Im Gesamtverbande hätte die Besetzung des Postens eines ersten Vorsitzenden Anlaß zur Entfesselung des Streites geben müssen, allein das wurde verhindert durch die eigentümliche Stellung des Pfarrers $Weber$, der als stellvertretender Vorsitzender der gegebene Nachfolger zu sein schien. War er nämlich einerseits der Bochumer Richtung nicht willkommen, weil er ihr zu »sozial« erschien, so galt er andererseits den sozialreformerischen Elementen schon deshalb als verdächtig, weil er in Anlaß des im Frühjahr 1896 erfolgten Ausscheidens $Stöcker$'s aus dem evangelisch-sozialen Kongresse sich mit $Stöcker$ solidarisch erklärt hatte und dadurch zum Kongresse und insbesondere zu der $Naumann$'schen Gruppe in einen ziemlich scharfen Gegensatz getreten war.

Die Folge dieser unklaren Verhältnisse war es, daß man auf dem $Delegiertentage$, der am 26./27. Mai 1896 in $Frankfurt$ a. M. gleichzeitig mit dem evangelisch-sozialen Kongresse abgehalten wurde, von der Neuwahl eines ersten Vorsitzenden vorläufig absah. Daß übrigens die »soziale« Richtung die Mehrheit hatte, ergab sich daraus, daß der von $Weber$ eingebrachte und aus dessen angegebener Stellung zu erklärende Antrag, den nächsten Delegiertentag unabhängig vom evangelisch-sozialen Kongreß abzuhalten, auf erfolgten lebhaften Widerspruch zurückgezogen wurde.

Aus den übrigen Verhandlungen des Delegiertentages ist zu erwähnen, daß beschlossen wurde, vom 15. August 1896 ab die Wanderunterstützung einzuführen die allen Mitgliedern gezahlt werden soll, welche dem Vereine mindestens 6 Monate angehören. Den Vereinen wurde ferner empfohlen Diskussionsabende zu veranstalten und in den Gemeinden auf Errichtung sozialer Kommissionen hinzuwirken, welche alle auf die Verhältnisse der städtischen Arbeiter, die Vergebung von Arbeiten, die Bau-, Wohnungs- und Mietverhältnisse, Fortbildungsschulen, Volks- und Wohlfahrtseinrichtungen und dgl. bezüglichen Vorlagen der städtischen Kollegien nach sozial-ethischen Gesichtspunkten prüfen oder denselben Gutachten zugehen lassen sollen, auch durch das Gewerbegericht mit Arbeitgebern und Arbeitern Fühlung zu halten und sich durch andere geeignete Persönlichkeiten, sowie durch Vertrauensmänner der verschiedenen Arbeiterorganisationen zu ergänzen haben. Hinsichtlich der Wohnungsfrage wurde nach ausführlicher Erörterung des $Lechler-Schäffle$'schen Wohnungsreformplanes beschlossen, in dieser Richtung bei dem Ministerium und den Volksvertretungen vorstellig zu werden, auch bei den Behörden auf eine energische polizeiliche Kontrolle der Arbeiterverherungen hinzuwirken. Endlich wurde beschlossen, die Anstellung weiblicher Hülfskräfte bei der Fabrikinspektion und die Verwendung der Gelder der Invaliditätsversicherungsanstalten für ausgedehnte Krankenfürsorge insbesondere in Genesungshäusern warm zu unterstützen, sowie eine Vereinfachung der bisherigen Sozialversicherung zu fördern. Auf die an die Vertreter aus Bayern gerichtete Anregung, den Anschluß ihrer Vereine an den Gesamtverband herbeizuführen, erwiderten diese, daß ihre Vereine dann als politische betrachtet und ihnen die Veranstaltung der bisher sehr beliebten Familienabende verboten werden würde. Ein Protest, der das Vorgehen des Freiherrn v. $Stumm$ gegen die evangelischen Geistlichen im Saargebiete entschieden verurteilte, wurde unter lebhaftem Beifall einstimmig angenommen.

Die Bochumer Richtung glaubte aber unter der Gunst der immer mehr herrschend gewordenen antisozialen Strömung ihren Kampf weiter führen zu sollen. Das von dem Redakteur $Quandel$ geleitete »Rheinisch-westfälische Tageblatt« brachte mehrfache Artikel, in denen nicht allein im allgemeinen die Ansicht vertreten wurde, daß »die ganze Oeffentlichkeit bewußt oder unbewußt, absichtlich oder unabsichtlich, freiwillig oder gezwungen um das große Kalb des Sozialismus tanze,« sondern geradezu die Behauptung aufgestellt wurde, das evangelische Vereinswesen drohe in der fortgesetzten Behandlung uferloser Doktrinen zu versanden und durch seine kathedersozialistischen Neigungen die vorhandenen Gegensätze zu erweitern; »alle die sozialpolitischen Vorträge, Debatten, Resolutionen, Beschlüsse, Proteste, Berichtigungen, das ehrliche Bestreben, auf dem verführerischen Tanzboden sozialer Ideen sich mit ultramontanen, antisemitischen und anderen salonfähigen Sozialpolitikern in gleichem Tanze zu bewegen«, hätten aber bisher wenig Erfolg gehabt. Als Gegenmaßregel wurde in einem Aufrufe des Vorstandes des Bochumer Kreisverbandes am 17. Februar 1897 der Vorschlag gemacht, eine große $humanitäre Verbandsanstalt$ zu begründen, die den greifbaren Mittelpunkt der gesamten sozialpolitischen Bestrebungen des Verbandes bilden und insbesondere den Zweck haben sollte, Feierabendhäuser für alte Arbeiter beiderlei Geschlechts, Rekonvaleszentenhäuser für erhaltungsbedürftige Mitglieder, Haushaltungsschulen für deren Töchter, Zusammenkunftsorte für Jünglinge, Erziehung der Waisen, Spar-, Kredit- und Lebensversicherungsanstalten, Arbeiterwohnungen u. s. w. in die Hand zu nehmen.

Gegen diesen Vorschlag wandte sich nicht nur $Naumann$, der ihn als den Versuch bezeichnete, die evangelischen Arbeitervereine zu Kleinkinderbewahranstalten zu machen, sondern auch $Weber$, der einerseits finanzielle und fachliche Gründe gegen denselben geltend machte, andererseits aber auch die Befürchtung aussprach, daß die Arbeitervereine dadurch von ihrer eigentlichen sozialen Thätigkeit abgelenkt werden sollten. Wie es scheint, war $Weber$ durch die von der $Stumm$'schen Richtung gegen ihn erhobenen gehässigen Angriffe allmählich in eine schärfere Gegenstellung gegen den Unternehmerstandpunkt gedrängt, als früher, wie insbesondere darin hervortrat, daß er nicht allein sich an der Gründung des Christlichen Bergarbeitergewerkvereins beteiligt, sondern insbesondere gemeinschaftlich mit $Hitze$ die Veranstaltung des am 1. Februar 1897 in Bochum abgehaltenen Bergarbeiterkongresses in die Hand genommen hatte.

Diese neue Gruppierung mußte natürlich in der nächsten Delegiertenversammlung ihren Ausdruck finden, ja er trat schon bei deren Vorbereitung hervor. Als nämlich der $Ausschuß$ in seiner Sitzung in $Kassel$ am 5. März 1897 den Beschluß, den Verbandstag am 20. April 1897 in Bochum abzuhalten, gefaßt und bereits die entsprechende öffentliche Bekanntmachung erlassen hatte, lehnte der Bochumer Kreisverein dies ab, so daß statt dessen Elberfeld gewählt werden mußte.

In seiner Eröffnungsrede betonte $Weber$, daß gegenüber dem kalten Winde der sozialen Reaktion der Verband sein soziales Programm nach oben und nach unten, nach rechts und links vertreten müsse und daß kein Unterschied der sozialen Richtungen, mögen sie christlich-sozial, evangelisch-sozial oder national-sozial sein, bestehen dürfe. Er erwähnte, daß aus dem Saarverbande zwei Vereine aus dem Grunde mit der Begründung ausgetreten seien, daß der Delegiertentag in Frankfurt »gegen den um die soziale Frage hochverdienten Freiherrn v. $Stumm$ ein Mißtrauensvotum beschlossen habe«, eine Mitteilung, die mit großer Heiterkeit aufgenommen wurde. Ebenso hatte der Verein in Hersfeld seinen Austritt angezeigt, nachdem sein Antrag, die Nationalsozialen aus dem Verbande auszuschließen, abgelehnt war. Der Redakteur $Quandel$ erhob scharfe Vorwürfe nicht allein gegen den von Professor A. $Wagner$ auf dem Bergarbeiterkongreß gehaltenen Vortrag, durch den er angeblich zum Streik angereizt habe, sondern auch gegen $Weber$, der den Krieg gegen das Kapital erklärt habe. Es gelang mit Mühe, die hochgehenden Wogen der hierdurch verursachten Debatte wieder soweit zu glätten, daß die Referate über Gründung eines Unterstützungsfonds für die Verbandsmitglieder im Falle unverschuldeter Arbeitslosigkeit, über Einführung von Arbeitsämtern, die Sonntagsruhe der Post- und Eisenbahnbeamten, städtische soziale Kommissionen, Zentralisation des Arbeitsnachweises, Unterhaltungsabende und Aenderung der Unfallgesetzgebung angehört werden konnten.

Man beschloß, durch freiwillige Beiträge einen Fonds zur Unterstützung bei Arbeitslosigkeit zu gründen. Hinsichtlich der Arbeitsämter forderte man Instanzen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern mit folgendem Zusatz: »Insbesondere erkennen wir zur Verhütung von Streiks als notwendig an einerseits die getrennten Berufsorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch gesetzliche Anerkennung zu fördern, andererseits schon jetzt eine $gemeinsame Organisation von Arbeitgebern und Arbeitnehmern$ in's Auge zu fassen und durch gesetzliche Bestimmungen Garantie dafür zu schaffen, 1., daß beide Teile stets in engster Fühlung bleiben und 2., daß bei ausbrechenden Streitigkeiten Instanzen vorhanden sind, die das Vertrauen beider Teile genießen und zu Ausgleichsversuchen nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet sind.

Hinsichtlich des Arbeitsnachweises wurde eine ausführliche Resolution angenommen, in der die Schaffung eines zusammenhängenden Netzes von Nachweisstellen gefordert wird; diese sollen unter gemeinsamer Verwaltung von Arbeitgebern und Arbeitern stehen und sich in Lohnstreitigkeiten nicht einmischen, deshalb auch in solchen Fällen ihre Thätigkeit nicht einstellen. In betreff der sozialen Kommissionen wurde der Beschluß des vorigen Delegiertentages in mehrfachen Punkten ergänzt. Der von $Naumann$ geäußerten Ansicht, man solle nicht neben den bestehenden sozialistischen Gewerkschaften besondere christliche gründen, sondern durch Eintritt der religiös und vaterländisch gesinnten Arbeiter in jene Einfluß zu gewinnen suchen, trat $Weber$ entgegen und vertrat den Standpunkt, daß grundsätzlich ein Zusammenarbeiten mit der Sozialdemokratie zu verwerfen sei.

Daß auf dem Delegiertentage die Bochumer Richtung in der Minderheit war, ist schon daraus zu ersehen, daß die Wahl des Redakteurs $Quandel$ in den Ausschuß abgelehnt wurde; $Franken$ war nicht einmal vorgeschlagen. In der nächsten $Ausschußsitzung$, die am 28. Juni 1897 in $Kassel$ stattfand, wurde sogar auf Antrag $Weber$'s beschlossen: »Der Ausschuß erklärt, daß er jedem Versuche, die Rechtsbeständigkeit und Verbindlichkeit des $evangelisch-sozialen Programmes$ der evangelischen Arbeitervereine (Berlin 1893) für die Mitglieder des Gesamtverbandes anzutasten, auf das allerentschiedenste entgegentreten wird und daß er diejenigen Verbände und Vereine, welche sich von diesem Programm lossagen sollten, nicht mehr als Glieder des Gesamtverbandes anerkennen kann.« Dieser Beschluß wandte sich insofern gegen die Bochumer Richtung, weil aus deren Kreisen mehrfach das Berliner Programm und insbesondere die in demselben geforderte »Umgestaltung der Verhältnisse« angegriffen und dessen Revision gefordert war.

Daß die Bochumer Richtung übrigens nicht einmal innerhalb des rheinisch-westfälischen Provinzialverbandes die Mehrheit hatte, zeigte sich auf dessen $Verbandstage in Essen$ am 6. Februar 1898, indem hier bei der Neuwahl der bisherige Vorsitzende $Franken$ und sein Gegenkanditat $Niemeyer$ je 68 Stimmen erhielt. Nachdem $Franken$, zu dessen Gunsten das Los entschieden hatte, trotzdem zurückgetreten war, wurde $Niemeyer$ gewählt. Auch $Quandel$ lehnte die auf ihn gefallene Wahl ab.

Trotzdem setzten die Kreisverbände Bochum und Gelsenkirchen, die zusammen 27 Vereine umfassen, ihre Agitation fort und beschlossen auf einer Zusammenkunft in $Bochum$ am 20. Februar 1898 das sog. $Ultimatum$, in welchem sie erklärten, fernerhin nur dann noch dem Verbande angehören zu können, wenn:

1. Die Bochumer Richtung eine genügende Vertretung in der Verbandsleitung erhalte,

2. der Kasseler Beschluß vom 28. Juni 1897 (wegen Verbindlichkeit des Berliner Programmes) in aller Form zurückgenommen werde,

3. der Verbandsagent $Fischer$ nach seiner freien Ueberzeugung im Verbande thätig sein dürfe,

4. in spätestens 6 Wochen eine Verband-Vorstandssitzung zur Ordnung dieser Angelegenheiten berufen werde.

Punkt 3 bezieht sich darauf, daß gegen Fischer der Vorwurf erhoben war, daß er sich mehrfach in seiner Stellung als Verbandsagent in die Parteistreitigkeiten im Verbande eingemischt habe.

Um zu diesen Ultimatum Stellung zu nehmen, wurde am 9. März 1898 in $Witten$ eine Ausschußsitzung des Provinzialverbandes abgehalten, in der man den aufgestellten Forderungen weit entgegen kam. Zu 1) wurde mit allen gegen 4 Stimmen (aus Bochum und Gelsenkirchen) erklärt, daß die letzten Wahlen nicht im Gegensatze zu Bochum und Gelsenkirchen gethätigt seien und man bereit sei, den genannten Kreisverbänden bei künftigen Wahlen entgegenzukommen sowie dahin zu wirken, daß sie im Ausschusse des Gesamtverbandes vertreten seien. Der Antrag, $Weber$ möge zu Gunsten eines Vertreters aus Bochum zurücktreten, wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Zu 2) wurde den Vertretern aus Bochum und Gelsenkirchen anheimgestellt, entsprechende Anträge auf Aenderung des evangelisch-sozialen Programmes einzubringen und dabei erklärt, daß dasselbe überhaupt niemals als bindende Norm für die gesamte Thätigkeit der Vereine, sondern nur als Grundlinie und Grenzlinie für soziale Verträge und Diskussionen aufgefaßt sei. Zu 3) wurde dem Agenten $Fischer$ zugesichert, daß er nach wie vor ungehemmt und unbeschränkt nach seiner freien Ueberzeugung im Verbande thätig sein dürfe, auch betont, daß ihm dies niemals bestritten sei. Nach der Beschlußfassung zu 2) hatten 4 Mitglieder aus Bochum und Gelsenkirchen die Sitzung verlassen, während 4 andere geblieben waren.

Da die Bochumer sich hiermit nicht für befriedigt erklärten, so fand am 1. April 1898 in Bochum nochmals eine Ausschußsitzung statt in der es nach scharfen Auseinandersetzungen und nachdem innerhalb der Opposition selbst verschiedentlich die Gefahr einer Spaltung betont war, gelang, eine Einigung dahin zustande zu bringen, daß, nachdem $Quandel$ erklärt hatte, daß er das soziale Programm durchaus anerkenne, der Verbandsvorstand seinerseits die Gegenerklärung abgab, die Bochumer Richtung als voll und ganz berechtigt anzuerkennen. An die Stelle von $Fischer$, der auf sein Amt als erster Schriftführer freiwillig verzichtete, wurde Quandel gewählt.

Nachdem so die Einigung herbeigeführt war, erhielt sie auf dem am 12./13. April 1898 in $Kassel$ abgehaltenen $Delegiertentage$ des Gesamtverbandes noch dadurch, daß man $Franken$ in den Verbandsausschuß wählte, ihre Bestätigung. Andererseits wurde $Weber$ jetzt endlich zum ersten Vorsitzenden gewählt und erhielt außerdem noch dadurch eine Stärkung seiner Stellung, daß auch $Stöcker$ als Vertreter des in Berlin neu gegründeten evangelischen Arbeitervereins in den Ausschuß aufgenommen wurde. In den Verhandlungen trat freilich der Gegensatz der Anschauungen noch mehrfach hervor, insbesondere bei den Erörterungen der Stellung des »evangelischen Arbeiterboten«, gegen dessen Leitung von $Naumann$ ein Vorwurf daraus hergeleitet wurde, daß er bei der Reichstagswahl für den nationalliberalen Kandidaten in Bochum eingetreten war. $Naumann$ betonte dabei, die evangelischen Arbeitervereine trenne von den Ultramontanen ihre evangelische, von den Sozialdemokraten ihre nationale, von den Nationalliberalen ihre soziale Gesinnung. Nach erregten Auseinandersetzungen würde ein Vermittelungsantrag $Weber$ angenommen, daß die Vereine für keine bestimmte Parteirichtung eintreten, aber von ihren Mitglieder voraussetzen, daß sie als evangelische, patriotische und soziale Männer sich an den Wahlen beteiligen. Der Antrag, daß der Verbandstag künftig wieder in Verbindung mit dem evangelisch-sozialen Kongreß stattfinden sollen, wurde gegen den Widerspruch $Quandel$'s angenommen.

Die übrigen Verhandlungen betrafen 1. die Wohnungsfrage, 2. Koalitionsfreiheit und Berufsvereine, 3. die Bekämpfung des Alkoholismus, 4. die Einberufung eines nationalen Schutzkongresses und, 5. die Ausdehnung der Wanderunterstützung. Die hinsichtlich des zweiten Punktes angenommene Resolution lautet: »Der Gesamtverband evangelischer Arbeitervereine hält es im Interesse des sozialen Friedens, der sozialen Gerechtigkeit und Kultur- und Machtstellung unseres Verbandes für dringend geboten, daß 1. in Ausführung der kaiserlichen Februarerlasse endlich gesetzliche Bestimmungen über die Formen getroffen werden, in denen die Arbeiter durch Vertreter, die ihr Vertrauen besitzen, zur Wahrnehmung ihrer Interessen bei Verhandlungen mit den Arbeitgebern befähigt werden, und 2, daß auch dementsprechend die Arbeiter in der Ausübung ihres Koalitionsrechtes geschützt werden, indem a) den Berufsvereinen unter der Voraussetzung der staatlichen Einführung $gemeinsamer Organisationen$ der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Rechtsfähigkeit nicht länger vorenthalten bleibt, und b) die Vertretung ihrer wirtschaftlichen Interessen nicht durch Anwendung des politischen Vereinsgesetzes erschwert wird. Denn solange berechtigte Forderungen der Arbeiter unerfüllt bleiben, ist an eine erfolgreiche Bekämpfung der Sozialdemokratie nicht zu denken. Der Zusatz bezüglich der gemeinsamen Organisation beruht auf einem von dem Pastor $Rahlenbeck$ gestellter Antrage.

Schließlich wurde noch ein Protest gegen die von Freiherrn v. $Stumm$ im Reichstage gegen die evangelischen Arbeitervereine erhobenen Angriffe einstimmig angenommen. Der von $Naumann$ gestellte Antrag, den Jahresbeitrag zur Verbandskasse auf den Kopf der Mitglieder von 3 auf 10 Pf. zu erhöhen, wurde späterer Beschlußfassung vorbehalten. Es ist bemerkenswert, daß sowohl der Oberpräsident wie der Regierungspräsident und der Konsistorialpräsident dem Verbandstage beiwohnten.

Auch die Verhandlungen der am 19./20. September 1898 in $Wittenberg$ abgehaltenen $Ausschußsitzung$ verliefen in demselben Geiste. Auf Antrag $Weber$'s wurde folgender Beschluß gefaßt:

»Der Ausschuß sieht die in der Aeußerung seiner Majestät des Kaisers vom 6. Oktober 1889 betonte Notwendigkeit, »$den Arbeitern die Ueberzeugung zu verschaffen$, daß sie ein gleichberechtigter Stand sind und als solcher allseitig anerkannt werden,« noch nicht als erfüllt an. Eine weitere Fortführung der sozialen Reform ist eine unabweisbare Notwendigkeit. Insbesondere hat diese Fortführung der Sozialreform sich zu erstrecken auf die Schaffung gesetzlicher Bestimmungen, welche eine wirksame Vertretung der Standesinteressen der Arbeiter durch Arbeiterausschüsse und Arbeiterkammern ermöglichen, auf die Begründung gemeinsamer Organisationen der Arbeitgeber und Arbeiter, auf die obligatorische Einführung von Einigungsämtern und Schiedsgerichten mit Urteilsprechung und eventuell mit exekutorischer Gewalt, auf ein arbeitsstatistisches Amt, auf strengere Beaufsichtigung der Hausindustrie, auf angemessene Kürzung der Arbeitszeit, soweit sie im Interesse der Gesundheit und des Familienlebens notwendig erscheint, auf weitere Beschränkung der Frauen- und Kinderarbeit und auf geregelte Durchführung der Sonntags- und Nachtruhe für die Arbeiter.

Hinsichtlich des nationalen Arbeiterschutzkongresses wurde beschlossen, sich an demselben, falls er zustande kommen sollte, zu beteiligen. Die Forderung eines Reichswohnungsgesetzes und wegen Einrichtung sozialer Kommissionen wurde wiederholt und daneben die Gründung von Baugenossenschaften empfohlen. Die Schaffung eines arbeitsstatistischen Reichsamtes und die Verbesserung der Invaliditätsversicherung im Sinne einer Herabsetzung der Altersrente und der Rentenzahlung bei teilweiser Invalidität soll angestrebt werden. Die Zentralisation des Arbeitsnachweises ist festzuhalten, doch soll er weder in den Händen der Arbeiter noch in denen der Arbeitgeber liegen, sondern unter gemeinsamer oder neutraler Leitung stehen.

Die am 23./24. Mai 1899 in Kiel abgehaltene Delegiertenversammlung bot noch einige Nachklänge der vorangegangenen Streitigkeiten, insbesondere erhob $Naumann$ von neuem Angriffe gegen die Haltung des »Evangelischen Arbeiterboten,« die durch die offizielle Erklärung ihre Erledigung fanden, daß das Blatt nicht Organ des Gesamtverbandes, sondern nur dessen Anzeigenblatt sei. Daraufhin hat der badische und württembergische Verband die frühere Verpflichtung seiner Vereine, den »Arbeiterboten« zu halten, aufgehoben mit der ausdrücklichen Begründung, daß man mit dessen sozialpolitischer Haltung nicht einverstanden sei. Auf den Antrag $Naumanns$ wurde übrigens in Kiel beschlossen zu erklären, »daß die evangelischen Arbeitervereine nicht bloß religiösen, sondern ebenso sozialen Karakter haben.« Bei der Stellungnahme zu der »Zuchthausvorlage« trat der Gegensatz der Auffassungen scharf hervor, doch blieb der von $Franken$ vertretene, dem Gesetze günstige Standpunkt in der Minderheit, und es wurde beschlossen, daß freilich der Terrorismus, möge er von Arbeitern oder von Arbeitgebern ausgehen, zu mißbilligen sei, daß aber »die bestehenden Gesetze eine vollständig genügende Abhülfe böten und in ihrer Verschärfung eine bedenkliche Bedrohung der freiheitlichen Rechte der Arbeiter und eine Gefahr für unser Volksleben zu erblicken« sei. Hinsichtlich der Errichtung von Arbeiterkammern begrüßte die Versammlung die von dem Abgeordneten $Hitze$ und v. $Hehl$ im Reichstage eingebrachten Anträge »als einen ernsten Versuch, die Frage einer gemeinsamen, der Verständigung dienenden und nach Berufen gegliederten Organisation der Arbeiter und Arbeitgeber der Lösung näher zu bringen.« Die übrigen Gegenstände der Tagesordnung betrafen die alttestamentlichen Propheten, die katholischen Männerorden und das Krankenkassenwesen; in letzterer Beziehung wünschte man Aufhebung der freien Hülfskassen und Verallgemeinerung der Ortskrankenkassen unter fest angestellten beeidigten Beamten. --

Die Grundlage der evangelischen Arbeitervereine ist eine dreifache und wird dies bleiben müssen, nämlich 1. die religiöse, 2. die vaterländische, 3. die soziale. Damit ist gegeben, daß eine einseitige Betonung einer dieser Punkte dem Karakter der Vereine widerspricht, und dies gilt auch hinsichtlich der sozialen Stellung. Die Vereine zu reinen Arbeiterinteressenvertretungen umzugestalten, würde ihrem Wesen widersprechen, womit völlig vereinbar ist, daß sie das Menschenmaterial liefern, um Vereinigungen rein sozialer Art ins Leben zu rufen. Auch der Umstand, daß in den Vereinen sehr verschiedene Elemente gemischt sind, daß ihnen insbesondere auch kleinere und größere Arbeitgeber angehören, kommt hierbei in Betracht. Zweifellos ist dies eine Schwäche der Vereine, aber sie bieten dafür den Vorteil eines gewissen Ausgleiches und gegenseitiger Annäherung. Man kann sie in sozialer Beziehung als eine Schule bezeichnen, und das trifft zugleich insofern zu, als die Mitglieder sich ganz überwiegend noch auf der Stufe von Lernenden und Geleiteten befinden. Nicht allein bilden die treibende Kraft regelmäßig die Geistlichen, sondern auch die Anregungen sind stets von oben gekommen, nicht aber aus den eigenen Reihen der Mitglieder hervorgegangen. Die Ausschußsitzungen und Verbandstage sind die Gelegenheiten, wo von den leitenden Personen die in ihnen entsprungenen oder im Austausch mit anderen Kreisen gewonnenen Ideen den übrigen Teilnehmern als Anregungen geboten werden, um sie ihrerseits wieder in den einzelnen Vereinen weiterzugeben. Der Gang ist von oben noch unten, nicht umgekehrt. Die Vereinsmitglieder pflegen sogar solchen Anregungen gegenüber nicht einmal sonderlich empfänglich zu sein, wie sich darin zeigt, daß Versammlungen, die lediglich geselligen oder patriotischen Zwecken dienen, viel lebhafter besucht sind, als solche, in denen Vorträge und Diskussionen stattfinden.

Diese niedrige Entwickelungsstufe hat naturgemäß zur Folge, daß die intelligenteren und im besten Sinne zielbewußten Arbeiter auf die Vereine mit einem gewissen Gefühle der Ueberlegenheit herabblicken, in ihnen ihre Befriedigung nicht finden und sich ihnen fernhalten, was dann umgekehrt wieder ein Hindernis bietet, zu einer Besserung zu gelangen. Es ist deshalb heute noch nicht möglich, die evangelischen Arbeitervereine als Faktor des sozialen Fortschrittes sehr hoch einzuschätzen, aber es ist nicht zu verkennen, daß sie sich in aufsteigender Richtung bewegen, und es ist zu hoffen, daß ihnen noch eine Zukunft beschieden ist.

B. Katholische[164].

$Die katholische Kirche$ hat von jeher ihre gewaltige äußere Macht aufgebaut auf einer Anpassung an die Verhältnisse des Lebens, wie sie die protestantische niemals erreicht hat und vielleicht nach ihrer Grundauffassung niemals erreichen kann. Dazu gehört einerseits die kluge Ausnutzung weltgeschichtlicher Entwickelungen und andererseits die enge Fühlung mit dem Volksleben. Beide Gesichtspunkte treffen zusammen bei der Stellung der katholischen Kirche zur sozialen Frage: sie hat früh erkannt, daß in der sozialen Bewegung der Gegenwart ein Machtfaktor allerersten Ranges geboten ist, und indem sie sich auf ihn stützt, macht sie sich ihn selbst dienstbar; sie kann dies aber um so eher, als die Fühlung mit dem Volksleben, die Fürsorge für die breiten Volksschichten und eine gewisse zwischen Leiten und Nachgeben gegen die Volksströmungen gemischte Haltung ihrem Wesen und ihrer geschichtlichen Entwicklung entspricht.

[164] Eine zusammenhängende Darstellung des katholischen Arbeitervereinswesens giebt es nicht außer dem schon 1879 erschienenen Buche von $Bongartz$: Das katholisch-soziale Vereinswesen in Deutschland, Würzburg. Ich verdanke das benutzte Material der Vermittelung der Herren Prof. Dr. $Hitze$, Dr. $Pieper$, Generalsekretärs des kathol. Volksvereins in M.-Gladbach und des Benefizianten $Huber$ in München, sowie der Redaktion des »Arbeiter« in München. Die letztere Zeitschrift ist die beste Sammelstelle für die katholische Arbeiterbewegung. Daneben bestehen noch an Zeitschriften: »Der christliche Arbeiter« in $Zell$ für Baden, der »Christliche Arbeiterfreund« in Köln-Ehrenfeld für Westdeutschland und »Der Arbeiter« in Berlin für Nord- und Ostdeutschland. Seit 1. April 1899 erscheint die »Westdeutsche Arbeiterzeitung« in Mönchen-Gladbach. Sie ist das Organ der katholischen Arbeitervereine der Erzdiözese Köln. Berücksichtigt ist das katholische Vereinswesen auch in der Schrift von L. v. $Hammerstein$: Das soziale Wirken der Kirche, Trier 1890.

Von besonderer Bedeutung sind hierbei zwei Vereine geworden, die sich zu geistigen Mittelpunkten der katholisch-sozialen Bestrebungen entwickelt haben. Der erste ist der 1880 gegründete $Verband katholischer Industrieller$ und $Arbeiterfreunde$, der die Förderung der religiösen, sittlichen und materiellen Interessen der Arbeiter verfolgt; die Mitgliederzahl betrug 1897: 1205. Vorsitzender ist der bekannte sozialreformerische Fabrikant Landesrat $Brandts$ in Mönchen-Gladbach, Generalsekretär ist Professor Dr. $Hitze$. Die vom Vereine herausgegebene Zeitschrift »Arbeiterwohl« mit 2400 Auflage ist ein wertvolles Organ für sozialpolitische Studien. Während dieser Verein sich mehr an die gebildeten Kreise wendet, hat der zweite Verein, der am 20. November 1890 gegründete »$Volksverein für das katholische Deutschland$«, die Masse des Volkes ins Auge gefaßt; auch sein Vorsitzender ist der genannte Fabrikant $Brandts$; er zählte Ende 1891 108000, Anfang 1898 schon 185000 Mitglieder, die Einnahmen betrugen 1895 142000 Mk., die Ausgaben 111000 Mk. Der Zweck des Vereins ist die Bekämpfung der Sozialdemokratie und die Verteidigung der christlichen Ordnung. Er besitzt eine »Soziale Auskunftsstelle« in Mönchen-Gladbach, sowie eine ganze Anzahl von Volksbureaus und wirkt hauptsächlich durch Schriftenverbreitung, insbesondere durch die alle 14 Tage unentgeltlich an 240 katholische Zeitungen versandte »sozialpolitische Korrespondenz«.

Die ersten Versuche zu einer Organisation der Arbeiterklasse sind ausgegangen von dem »Vater $Kolping$«, der bereits Ende der 1840er Jahre die $katholischen Gesellenvereine$ ins Leben rief. Dieselben erreichten bald eine große Ausdehnung und zählten 1891 974 Zweigvereine in allen Ländern mit 75000 Mitglieder und 190 eigenen Hospizen. Mitglieder können nur ledige katholische Handwerksgesellen sein. Vorsitzender ist kraft seines Amtes der Diözesangeistliche. Politik und religiöse Polemik sind von den Verhandlungen ausgeschlossen. An der Spitze des ganzen Verbandes steht der Generalpräses in Köln. Das Organ sind die »Rheinischen Volksblätter«.

Daneben giebt es etwa 110 $Lehrlingsvereine$ mit 1000 Lehrlingen, die möglichst noch an die Gesellenvereine angeschlossen werden.

Die ersten $katholischen Arbeitervereine$ sind aus den in den 60er Jahren von dem Bischof v. $Ketteler$ gegründeten christlich-sozialen Vereinen hervorgegangen. Eine umfassende Statistik derselben ist 1897 von Benefiziat L. $Huber$ in München veröffentlicht[165]. Danach giebt es insgesamt in Deutschland 790 Vereine mit 152969 Mitglieder, wovon auf die Rheinprovinz 231 V. mit 58800 M., auf Westfalen 161 V. mit 30400 M., Hessen-Nassau 11 V. mit 2200 M., Hannover 16 V. mit 1500 M., Provinz Sachsen 23 V. mit 1650 M., Brandenburg 19 V. mit 2220 M., Pommern 1 V. mit 145 M., Schlesien 35 V. mit 11000 M., Posen 1 V. mit 270 M., Westpreußen 3 V. mit 1000 M., Ostpreußen 2 V. mit 650 M., Bayern 122 V. mit 25362 M., Württemberg 29 V. mit 4371 M., Sachsen 2 V. mit 100 M., Baden 56 V. mit 7636 M., Hessen 58 V. mit 9500 M., Elsaß-Lothringen 23 V. mit 5800 M., Oldenburg 1 V. mit 100 M., Anhalt 1 V. mit 45 M. und Hamburg 1 V. mit 120 M. entfielen. Die Vereine Süddeutschlands bilden einen besonderen »Verband der katholischen Arbeitervereine Süddeutschlands«, der Ende 1898 281 Vereine mit 46535 ordentlichen und 6184 außerordentlichen Mitgliedern umfaßte und regelmäßige jährliche Verbandstage abhält. Außerhalb desselben stehen in Bayern noch 31 Vereine mit 4000 Mitgliedern, in Elsaß-Lothringen 22 Vereine mit 5000 Mitgliedern. Die hessischen Vereine bilden einen besonderen Verband. Rechnet man alle diese Vereine zusammen, so ergeben sich für Süddeutschland 340 Vereine mit rund 60000 ordentlichen Mitgliedern. Von den Vereinen besitzen 102 eigne Sterbekassen mit 22454 Mitgliedern, die 1898 25784 Mk. Sterbegeld auszahlten. In 105 Vereinen bestehen Krankenkassen mit 14597 Mitgliedern, die 1898 an Krankengeld 89835 Mk. verteilten. Sechs Vereine haben Häuser mit Wohnungen für die Mitglieder im Gesamtwerte von fast 2 Millionen Mark. Die in den Sparkassen der Vereine hinterlassenen Guthaben der Mitglieder betragen 430962 Mk. bei 3357 Einlegern. Das Vermögen aller Vereine einschließlich des Reservefonds der Kranken- und Sterbekassen beläuft sich auf 396750 Mk.

[165] Unter dem Titel »Verzeichnis der katholischen Arbeitervereine Deutschlands, Oesterreichs und der Schweiz.« München, Verlag des »Arbeiters«, 1897.

Das Hauptgewicht wird in den meisten Vereinen neben der Pflege religiöser Gesinnung und Vorträgen belehrender und unterhaltender Natur auf die Kasseneinrichtungen gelegt. In 79 Vereinen bestehen Sterbekassen, in denen 17407 Mitglieder versichert sind; 88 Vereine haben Krankenkassen mit 12197 Mitgliedern.

Der Gesamtverband besitzt eine »Zentralkrankengeldzuschußkasse der katholischen Arbeitervereine Deutschlands« mit dem Sitze in Düsseldorf, der 28 Vereine mit 1923 Mitgliedern, und eine Sterbekasse, der 29 Vereine mit 2281 Mitglieder angehören.

Viele Vereine haben Spar-, Darlehns-, Mietzins- und Invalidenkassen, Kassen für Arbeitslose, Arbeitsnachweisestellen, Volksbureaus, Bibliotheken und Konsumvereine, 5 Vereine besitzen eigene Häuser. Das Vermögen aller Vereine beträgt 327504 Mk.

Außer den eigentlichen Arbeitervereinen bestehen schon seit den 50er Jahren noch zahlreiche Vereine junger Kaufleute, die sich im September 1897 in Mainz zu einem »$Verbande der kaufmännischen Kongregationen und katholischen kaufmännischen Vereine Deutschlands$« zusammengeschlossen haben. Der Verband besteht aus 78 Vereinen und 9 Kongregationen mit 82000 Mitgliedern und besitzt in der »Mercuria« ein eigenes Organ.

Sämtliche Vereinigungen dieser Art stehen untereinander in Verbindung durch die jährlichen Generalversammlungen der Präsides, durch ein ständiges Zentralkomitee und die von Dr. $Oberdörffer$ herausgegebenen Kölner »Korrespondenz für die geistlichen Präsides katholischer Vereinigungen der arbeitenden Stände.«

C. Fachabteilungen.

Die evangelischen wie die katholischen Arbeitervereine sind nicht als wirkliche Gewerkvereine anzusehen, und zwar schon aus dem Grunde, weil sie keinen Unterschied nach der Berufsthätigkeit machen; außerdem pflegen sie auch mehr allgemeine Zwecke als die eigentlich gewerkschaftlichen Aufgaben zu fördern. Trotzdem kommen die Arbeitervereine als Vorstufen der gewerkschaftlichen Entwickelung in Betracht, da sie das Zusammengehörigkeitsgefühl der Mitglieder ausbilden und im guten Sinn das Klassenbewußtsein entwickeln.

In neuester Zeit ist man im Lager beider Religionsbekenntnisse sich dieser Stellung der Arbeitervereine immer mehr bewußt geworden und hat als bestes Mittel, jene Entwickelung zu befördern, die Errichtung von $Fachabteilungen$ oder $Fachsektionen$ erkannt. Dieselben bilden, wie der Name besagt, nur Abteilungen innerhalb des Vereins und unterscheiden sich dadurch von wirklichen Gewerkvereinen. Alle Mitglieder der Abteilung sind auch solche des Vereines. Inventar und Vermögen gehört dem letzteren. Dagegen hat die Ableitung einen besonderen Vorstand, und die Fühlung mit dem Vereine beruht nur darauf, daß dessen Vorsitzender befugt ist, den Sitzungen der Abteilung beizuwohnen. Der verfolgte Zweck ist in erster Linie die fachliche und die allgemeine Ausbildung der Mitglieder; Lohnkämpfe sollen möglichst durch gütlichen Ausgleich vermieden werden, ist aber dieser nicht möglich, so soll auch vor Streiks nicht zurückgeschreckt werden. Gesellige Vergnügungen sind ausgeschlossen und bleiben dem Vereine vorbehalten.

Die Gründung von Fachabteilungen ist zuerst auf katholischer Seite ins Auge gefaßt und durch einen von Dr. $Oberdörffer$ in der Kölner Korrespondenz von 1891, Nr. 1 und 2, veröffentlichten Entwurf vorbereitet. Durch den Beschluß des 1893 in Regensburg abgehaltenen Verbandstages wurde sie allen katholischen Arbeitervereinen warm empfohlen.

Ziele und Organisation der Fachabteilungen lassen sich am besten ersehen aus den von Dr. $Hitze$ aufgestellten Leitsätzen, welche sowohl auf der Generalversammlung der Präsides der katholischen Gesellenvereine in Würzburg am 24. September 1894 als von dem Gesamtverbande der evangelischen Arbeitervereine in der Sitzung vom 11. Oktober 1894 in Köln angenommen sind und deshalb jetzt deren gemeinsames Programm bilden. Dieselben lauten:

I. Die Arbeiter haben ebensogut, wie andere Berufsgruppen, das Recht wie das Bedürfnis, sich zur Wahrung und Förderung ihrer Berufsinteressen zusammenzuschließen.

II. Die bestehenden Berufsvereine (Gewerk- und Fachvereine) stehen fast ausnahmslos unter sozialdemokratischem und liberalem Einfluß, sind so eine bedrohliche Gefahr für die christlichen Arbeiter.

III. Diese Gefahr kann nur dadurch beseitigt werden, daß entweder $christliche Gewerkvereine$ gegründet werden, oder aber daß die christlichen Arbeiter so geschult werden, daß sie den sozialdemokratischen bezw. liberalen Einfluß zu paralysieren vermögen.

IV. Der beste und sicherste Weg zur Erreichung einer gesunden, erfolgreichen Organisation unserer Arbeiter -- sei es selbständig, sei es im Rahmen der bestehenden Organisationen -- ist die Bildung von $Fachabteilungen$ in den bestehenden katholischen (evangelischen) Arbeitervereinen.

V. Die Ziele dieser Fachabteilungen sind:

1. Förderung der Fachbildung durch:

a) Unterrichte, Vorträge, Ausstellungen u. s. w.;

b) Beschaffung einer Fachbibliothek;

c) Besprechungen, Vermittelung von entsprechenden Arbeitsstellen.

2. Gründliche Unterweisung bezüglich der bestehenden sozialen Gesetze und Veranstaltungen; praktische Anleitung zu zweckmäßiger Mitwirkung bei Ausführung bezw. Verwaltung derselben.

3. Besprechungen und Erhebungen bezüglich der bestehenden Arbeiterverhältnisse, Klarlegung der Mißstände und der Wege zur Abhülfe; Mitteilung und Anregung entsprechender Verbesserungen und Einrichtungen bei den berufenen Instanzen. Diese Anregungen werden in der Regel und zunächst von den einzelnen Mitgliedern an zuständiger Stelle (beim einzelnen Arbeitgeber in bescheidener, vertrauensvoller, bestimmter Aussprache, im Arbeiterausschuß, im Vorstande der Krankenkasse, im Gewerbegerichte u. s. w. angebracht, während in anderen Fällen schriftliche oder mündliche Vorstellungen von Seiten der Fachabteilung als solcher sich empfehlen. Diese können gerichtet werden:

a) an die Vorstände der Krankenkassen, der Unfallversicherungsgenossenschaften u. s. w.;

b) an die Handelskammer oder Arbeitgeber- und gemeinnützige Verbände (Aktien-Baugesellschaften, Vereine für Haushaltungsschulen, Ferienkolonieen, für Wöchnerinnenfürsorge, Volkskaffeehäufer, Badeanstalten u. s. w.;

c) an das Gewerbegericht, welches nicht nur in Lohn- &c. Streitigkeiten entscheidet, sondern auch berufen ist, Vorschläge und Anregungen den Behörden und gesetzgebenden Faktoren zu unterbreiten;

d) an die Gewerbe-Aufsichtsbeamten (Fabrikinspektoren);

e) an die Gemeindebehörden (z. B. betr. ortsstatutarische Regelung der Lohnzahlung (§ 119a der Gewerbeordnung) oder die Ortspolizeibehörde (z. B. Verpflichtung zur Einrichtung von Wasch- und Umkleideräumen, von Eßsälen in Fabriken u. s. w. (§ 120d der Gewerbeordnung). Endlich kann in gegebenen Fällen auch

f) an die öffentliche Meinung appelliert werden durch ruhige, wohl überlegte, maßvolle Darstellung der Mißstände und praktische, wohlbegründete Vorschläge zur Abhülfe in Zeitungen und Vorträgen. Gewiß kann und soll auch das letzte Mittel zur Erreichung berechtigter Wünsche und Forderungen -- der Streik -- den Arbeitern nicht beschränkt werden, aber schon die lokale und konfessionelle Beschränkung der Organisation wird die selbständige Aufnahme und Durchführung eines solchen kaum möglich erscheinen lassen. Jedenfalls wird der (geistliche) Präses und Vorstand des Vereins mit Erfolg dahin wirken, daß

1. erst alle Mittel friedlicher Begleichung versucht werden;

2. nicht bloß die Gesichtspunkte und Gründe der Arbeiter, sondern auch die Gegengründe der Arbeitgeber, die Schwierigkeiten und Gefahren des Streiks zur vollen Erwägung kommen, daß

3. neben den Gegensätzen auch der Solidarität der Interessen, sowie der Gesetze der Ordnung und Gerechtigkeit nicht vergessen werde; daß

4. der Friede immer das bewußte Ziel bleibt. Jedenfalls müssen von dieser Erwägung aus auch die Arbeitgeber und Behörden die selbstständige Fachorganisation der katholischen bezw. christlichen Arbeiter -- als einziges Mittel, sie den sozialdemokratischen Organisationen und deren Einflüssen fernzuhalten und denselben auch im Augenblick des Streiks eine mäßigende Macht an die Seite zu stellen -- freudig begrüßen;

5. Errichtung von Zuschuß-Krankenkassen, Sterbekassen u. s. w., Vermittelung guter Arbeitsstellen u. s. w.

VI. Die Fachabteilung wird von einem selbstgewählten Vorstande (Vorsitzenden, Stellvertreter, Kassierer, Beisitzern) geleitet. -- Erfolg und Geist hängt wesentlich vom Vorsitzenden ab; deshalb empfiehlt es sich, für die Wahl die Bestätigung des (geistlichen) Präses vorzusehen. -- Der Vereinspräses ist als solcher Mitglied des Vorstandes mit beratender Stimme.

VII. Die Thätigkeit der Fachabteilung beschränkt sich auf die Verfolgung der materiellen Berufsinteressen. Feste, gesellige Vergnügungen u. s. w. sind ausgeschlossen. Nur Vereinsmitglieder können in die Fachabteilung aufgenommen werden, andernfalls bedarf es der ausdrücklichen Genehmigung des Präses des Vereins.

VIII. Die Fachabteilung soll die Arbeiter mit den zu ihrem Besten geschaffenen Gesetzen, Veranstaltungen und Einrichtungen bekannt machen, soll sie anleiten, nicht bloß zu raisonnieren, sondern positive, praktische Vorschläge zu machen, soll sie auf die Wege zur friedlichen Begleichung ihrer Klagen, zur vertrauensvollen Aussprache ihrer Anschauungen und Wünsche bei Vorständen, Arbeitgebern und Behörden hinführen, soll nicht der Verhetzung, sondern dem sozialen Frieden dienen.

Auf evangelischer Seite hat man sich dieser Anregung angeschlossen und, wie bereits erwähnt, in der Ausschußsitzung in Köln am 11. Oktober 1894 die $Hitze$'schen Leitsätze auch für die evangelischen Arbeitervereine angenommen. Aber der Beschluß scheint praktische Folgen bisher noch kaum gehabt zu haben, denn die einzigen Unternehmungen dieser Art, die durch Anfrage bei den bestorientierten Stellen zu ermitteln waren, sind in Erfurt vorhanden, wo sich im dortigen Evangelischen Arbeitervereine 1894 ein Gewerkverein der Schneider und 1895 ein solcher der Schuhmacher gebildet hat. Beide haben sich dem $Hirsch-Duncker$'schen Verbande angeschlossen, doch gehören ihre Mitglieder zugleich dem Evangelischen Arbeitervereine an.

Mit mehr Erfolg hat man die Sache auf katholischer Seite aufgegriffen. Insbesondere die beiden Vereine »Arbeiterschutz« in Berlin und München verfolgen dieses Ziel. Nach den Statuten haben sie den Zweck, die materiellen Interessen der Mitglieder zu fördern, insbesondere

1. die geistige Ausbildung der Mitglieder zu pflegen und in allen wirtschaftlichen Fragen Aufklärung zu verschaffen, ganz besonders aber auf Abstellung von etwa bestehenden Mißständen in Fabriken, Werkstätten u. s. w. energisch zu dringen;

2. die Gründung von Fachsektionen zu fördern;

3. das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf den Boden des christlichen Rechts und der christlichen Liebe zu Stellen und eine gewerkschaftliche Gestaltung der einzelnen Gewerbe anzustreben;

4. in Rechtsfragen, welche die Berufsangelegenheiten betreffen, Beistand zu gewähren;

5. wenn es die Mittel erlauben, zureisenden Arbeitervereinsmitgliedern Reiseunterstützung zu gewähren, bezw. für billige Unterkunft zu sorgen.

Mitglied kann jeder unbescholtene Arbeiter über 17 Jahre werden. Die Fachsektionen wählen je einen Obmann, einen Kassierer und einen Schriftführer. Diese Personen sind zugleich Ausschußmitglieder des Vereins »Arbeiterschutz«.

In beiden Vereinen haben sich mehrfach Fachsektionen gebildet. So wurde in der von dem Berliner Vereine im Januar 1898 abgehaltenen zweiten Generalversammlung erwähnt, daß die Mitgliederzahl über 700 betrage und 5 Fachsektionen umfasse, nämlich Bau-, Holz- und Metallarbeiter, Schlachter, Schneider und Schneiderinnen. Die Sektion der Holzarbeiter und der Metallarbeiter haben die Arbeitslosenunterstützung eingeführt. Der Verein selbst hat jetzt die vorbereitenden Schritte gethan, um die gewerkschaftliche Organisierung der östlichen Provinzen Preußens anzubahnen. In München sind Fachsektionen gebildet für die Schuhmacher, die Schneider und Konfektionsarbeiter, die Bauhandwerker, die Schreiner, die Säger und an Holzbearbeitungsmaschinen beschäftigten Arbeiter, die städtischen Arbeiter, die Hafner, die Metallarbeiter und die nicht gewerblichen Arbeiter. Die Statuten fast aller dieser Sektionen sind wörtlich übereinstimmend und bezeichnen als Zweck, im Einvernehmen und mit Hülfe des Vereins »Arbeiterschutz«, 1. die materiellen Interessen der Mitglieder zu fördern und zu schützen; 2. die geistige Ausbildung derselben zu pflegen und in wirtschaftlichen Fragen Aufklärung zu schaffen; 3. bei Berufsstreitigkeiten Beistand zu gewähren. Die monatlichen Beiträge sind 20 Pf.

Auch das katholische Arbeitersekretariat in Stuttgart hat sich der Bildung von Fachabteilungen unterzogen. Es bestehen solche in Stuttgart für Bauhandwerker, Textil-, Metall- und Holzarbeiter in Rehberg für Bauhandwerker, in Ailingen für landwirtschaftliche Arbeiter. Die Statuten sind wörtlich übereinstimmend und bezeichnen als Zweck, 1. die Förderung der Fachbildung durch Unterricht, Vorträge, Bibliothek; 2. Unterweisung bezüglich der bestehenden sozialen Gesetze und Anleitung zur Mitwirkung bei deren Ausführung; 3. Erhebungen über die Arbeiterverhältnisse, die Mißstände und deren Abhülfe; 4. Beistand in Berufsstreitigkeiten; 5. Vermittelung von Arbeitsstellen und Unterstützung gemaßregelter arbeitsloser und durchreisender Mitglieder. Gesellige Unterhaltung ist ausgeschlossen. Bei Streiks und Aussperrungen sollen mit Hülfe des Arbeitervereins Mittel gesammelt werden.

Uebrigens bestehen auch innerhalb der katholischen Gesellenvereine (z. B. in Köln) Fachgenossenschaften. Sie bezwecken 1. Hebung des Standesbewußtseins und Pflege des Gemeinsinns; 2. die gewerbliche Fortbildung der Mitglieder; 3. die Vertretung der Interessen der Gehülfenschaft. Als Mittel werden bezeichnet: 1. wöchentliche Versammlungen zur Erörterung gewerblicher Fragen, insbesondere des Genossenschaftswesens; 2. Unterrichtskurse und Fachschriften; 3. Anregung und Vorschläge zur Abschaffung bestehender Mißstände im Wege friedlicher Vorstellungen bei den maßgebenden Stellen (Arbeitgeber, Innungsvorstand, Gewerbeinspektor), äußerstenfalls besonnene Anrufung der öffentlichen Meinung. Gesellige Veranstaltungen bleiben den Vereinen vorbehalten.

D. Christlich-soziale Gewerkvereine.

Es ist wunderbar, daß, nachdem zunächst beide christliche Bekenntnisse in der Begründung von Arbeitervereinen nicht allein getrennt vorgegangen, sondern bei ihrem Vorgehen geradezu durch einen konfessionell-propagandistischen Zweck geleitet waren, es möglich geworden ist, daß sie sich zur gemeinsamer sozialpolitischer Thätigkeit verbinden, ja daß von beiden Seiten und insbesondere auch von den Führern der Zentrumspartei, die doch zur Verteidigung der spezifisch katholischen Interessen begründet ist, offen die Parole ausgegeben wird, die »konfessionellen Zänkereien zu unterdrücken«. Auf dem IV. Delegiertentage der katholischen Arbeitervereine der Erzdiözese Köln in Essen am 23. Oktober 1898 wurde in einer Resolution ausdrücklich die Gründung von Arbeiterberufsvereinen auf christlich-interkonfessioneller Grundlage für dringend erforderlich erklärt. Es zeigt sich eben, daß in jeder Zeitperiode ein einziges, ihren Karakter bestimmendes Moment alle anderen überragt und zurückdrängt. Heute ist dies das soziale, hinter dem zeitweilig sogar das religiöse in den Schatten tritt.

Der Versuch, christlich-soziale Gewerkvereine zu gründen, in denen der Gegensatz des Bekenntnisses zu Gunsten paritätischer Behandlung zurücktritt, ist erst in den letzten Jahren gemacht. Das erfolgreichste Unternehmen dieser Art ist der Gewerkverein christlicher Bergarbeiter, der wegen der engen Verbindung mit der allgemeinen Bergarbeiterbewegung in diesem Zusammenhange bereits oben[166] behandelt ist. Den Bergarbeitern sind die Eisenbahnarbeiter gefolgt, deren Vereine, und zwar sowohl der Verein Deutscher Eisenbahnhandwerker, wie der Bayrische und Badische Eisenbahnerverband ebenfalls bereits oben[167] ihre Darstellung gefunden haben. Der Gewerkverein der Ziegler, die einzige bisher von evangelischer Seite ausgegangene Gründung, ist später noch zu behandeln[168]. Die übrigen Bildungen dieser Art sind bis jetzt von geringerer Bedeutung, aber da es sich um eine erst jetzt neu einsetzende Bewegung handelt, so ist daraus nicht zu schließen, daß sie nicht die Aussicht habe, sich in größerem Maßstabe zu entwickeln.

[166] S. 299.

[167] S. 335 ff.

[168] Vgl. unten Teil III.

Die bisherigen Vereine sind fast ausschließlich von katholischer Seite begründet und es ist deshalb begreiflich, daß in ihnen der Einfluß dieses Ursprunges sich geltend macht. Es liegt aber kein Grund vor, der Erklärung zu mißtrauen, daß eine einseitige Leitung nicht beabsichtigt sei; wie weit auch die evangelischen Kreise den bezeichneten Weg betreten werden, muß erst die Zukunft lehren.

Im folgenden werde ich dasjenige Material zusammenstellen, dessen Beschaffung mir gelungen ist; ich darf übrigens annehmen, daß dasselbe ziemlich vollständig ist. Die besten Quellen sind die christlich-sozialen Arbeiterblätter, insbesondere der in München erscheinende »Arbeiter«, das Organ des Verbandes katholischer Arbeitervereine Süddeutschlands und zugleich der meisten zu erwähnenden Einzelvereine, das 1899 im 10. Jahrgange und in einer Auflage 21000 erscheint.

a) $Textilarbeiterverband Aachen, Burtscheid$[169].

Am erfolgreichsten ist bis jetzt die Schaffung christlich-sozialer Gewerkschaften unter den Textilarbeitern gewesen. Der älteste Verein dieser Art ist der am 27. Dezember 1896 gegründete »christlich-soziale Textilarbeiterverband von Aachen, Burtscheid und Umgegend«. Er umfaßt die Arbeiter der Weberei und der verwandten Betriebe, Spinner, Wirker, Scherer, Walker, Färber, Rauher, Presser, Dekatierer, Appretierer u. s. w. und hat seinen Sitz in Aachen. Der Verband steht auf christlich-gläubigem und monarchischem Boden und verfolgt im Sinne der Zentrumspartei auf der Grundlage des Rechtes und des Gesetzes soziale Zwecke zur Förderung der Lage und der geistigen, moralischen und materiellen Interessen der christlich-sozialen Textilarbeiter in Aachen, Burtscheid und Umgegend.

[169] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

Insbesondere erstrebt und bezweckt derselbe:

1. die Erhaltung und Befestigung friedlicher Verhältnisse zwischen allen Faktoren des gewerblichen Lebens, vornehmlich zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft;

2. die Regelung der Lohnverhältnisse der Arbeiterschaft, die Erhebung und Erhaltung derselben auf einer Höhe, die dem Arbeiter und seiner Familie ein auskömmliches, geordnetes und sicheres Dasein garantiert;

3. die Besserung der Verhältnisse in den Fabriken und Werkstätten selbst, die Herstellung von ausreichenden Schutzvorrichtungen, die Mehrung der Lüftungs- und anderer die Gesundheit erhaltender Vorrichtungen, die Begrenzung der Arbeitszeit auf ein erträgliches Maß, die Trennung der Geschlechter in den Fabriken, die Einrichtung besonderer Ankleidungs- und Waschräume für beide Geschlechter, die Zulassung von Arbeiterausschüssen &c.

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