Die Gewerkschaftsbewegung Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder.
Die Gewerkschaftsbewegung.
Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber aller Länder.
Von
W. Kulemann
Landgerichtsrat.
$Jena$, $Verlag von Gustav Fischer$. 1900.
Alle Rechte vorbehalten.
Vorwort.
Als ich bei der Vorbereitung des von mir auf dem evangelisch-sozialen Kongresse in Frankfurt a. M. am 17. Mai 1894 gehaltenen Vortrages über die Gewerkschaften daran ging, mich näher mit dem Gegenstande und der darüber bestehenden Litteratur zu beschäftigen, fand ich eine auffallende Thatsache. Man kann sicher unserer Zeit nicht den Vorwurf machen, daß zu wenig Bücher geschrieben würden. Sollte man da glauben, daß über eine Erscheinung, wie die Gewerkschaftsbewegung, deren weittragende Bedeutung von ihren Freunden wie von ihren Gegnern übereinstimmend anerkannt wird, nicht ein einziges Buch besteht, aus dem man sich zusammenhängend über sie unterrichten könnte! Man möge mich nicht mißverstehen. Ich will gewiß nicht das Verdienst der Werke von $Brentano$, $Lexis$, $Sartorius von Waltershausen$, $Berghoff-Ising$, $Schmöle$, des Ehepaares $Webb$ u. a., deren Arbeiten dauernden Wert behalten, herabsetzen, aber sie alle haben sich auf ein bestimmtes eng begrenztes Einzelgebiet beschränkt, und ich trete ihnen deshalb nicht zu nahe, wenn ich es als eine auffallende Lücke unserer volkswirtschaftlichen Litteratur bezeichne, daß sie $kein zusammenhängendes Werk über die Gewerkschaftsbewegung aufweist$.
Ein solches ist aber neben jenen Arbeiten ein unabweisbares Bedürfnis, dessen Befriedigung um so dringender wird, je mehr die Ueberzeugung sich Bahn bricht, daß gerade bei uns in Deutschland die Sozialdemokratie nur deshalb ihre jetzige Bedeutung hat erlangen können, weil es an einer anderweiten Organisation der Arbeiterklasse zur Vertretung ihrer berechtigten Interessen fehlte, und deshalb auch diejenigen Arbeiterkreise, die den politischen Zielen jener Partei, wie ihren ethischen und volkswirtschaftlichen Grundlagen ablehnend oder wenigstens gleichgültig gegenüberstehen, sich notgedrungen ihr zuwenden müssen, weil nun einmal die Arbeiterinteressenvertretung eine soziale Naturnotwendigkeit ist, der auf irgend einem Wege Rechnung getragen werden muß.
Die bezeichnete Lücke auszufüllen ist der Zweck meines Buches. Ich habe versucht, so vollständig, wie es mir möglich war, alles Thatsachenmaterial zusammenzustellen, das sich auf die wirtschaftliche Interessenorganisation der Arbeiter bezieht, ohne Beschränkung auf einzelne Länder oder Formen. Ich bin auch der Ansicht, daß eine solche Arbeit nicht nur den Nutzen einer äußeren Zusammenfassung bietet, insbesondere den Personen, die sich mit der Bewegung beschäftigen wollen, die Mühe erspart, sich durch die Speziallitteratur hindurch zu arbeiten, sondern einen höheren Wert hat, denn, wie in allen jenen Einzelerscheinungen nur ein allgemeiner Gedanke der sozialen Kulturentwickelung zum Ausdrucke kommt, der aber in den verschiedenen Ländern eine durch die Eigenart der Verhältnisse bedingte verschiedene Ausprägung erhalten hat, so kann dieses einheitliche Moment auch nur durch eine einheitliche Behandlung zum vollen Verständnisse gelangen.
Aber die Aufgabe, die ich zu lösen hatte, bestand doch nicht etwa, wie es nach dem bisher Gesagten scheinen könnte, lediglich darin, das in den vorhandenen Einzelwerken enthaltene Material zusammenzustellen, vielmehr ist das Gebiet, das bis jetzt eine litterarische Bearbeitung erfahren hatte, nur ein Teil, und nicht einmal ein sehr großer Teil des Gesamtgebietes. Es ist zunächst $räumlich$ begrenzt, denn es beschränkt sich auf die fünf Länder: England, Frankreich, Nordamerika, Deutschland und die Schweiz. Hinsichtlich der übrigen Länder giebt es nichts als zerstreute Aufsätze in einzelnen Zeitschriften. Aber zu dieser räumlichen Begrenzung kommt, wenigstens hinsichtlich des Landes, das uns am meisten interessiert, nämlich Deutschlands, noch eine $inhaltliche$ hinzu, denn das einzige in Betracht kommende Werk von $Schmöle$ über die $sozialdemokratischen Gewerkschaften$ stellt sich gar nicht die Aufgabe, die ganze deutsche Gewerkschaftsbewegung zu umfassen, sondern greift nur eine einzelne Gruppe heraus, die freilich die stärkste, aber nicht entfernt die einzige ist, neben der vielmehr noch verschiedene beachtenswerte andere Organisationen bestehen, für die es an einer litterarischen Bearbeitung völlig oder fast völlig fehlt.
Zu diesen Organisationen gehören zunächst die $Hirsch-Duncker$'schen $Gewerkvereine$. Aber wenn in der Oeffentlichkeit meistens sie und die sozialistischen Gewerkschaften als die einzigen gewerkschaftlichen Bildungen angesehen werden, so ist das durchaus unrichtig. Nicht allein ist in neuester Zeit mit Erfolg der Versuch gemacht, christliche Gewerkvereine ins Leben zu rufen, sondern es giebt auch eine ganze Anzahl von Vereinigungen aller Art, die man freilich nicht zu den Gewerkschaften im engsten Sinne zählen kann, die aber nicht allein unter den Begriff der wirtschaftlichen Interessenorganisation der Arbeiter fallen, sondern die man sogar im weiteren Sinne zu den gewerkschaftlichen Bildungen rechnen muß. Wie in der Natur, so giebt es auch im sozialen Leben Uebergangsstufen, Formen, bei denen die karakteristischen Eigenschaften der betreffenden Gattung freilich noch nicht zu voller Entwicklung gelangt sind, aber doch bereits mehr oder weniger scharf hervortreten. Das gilt auch auf unserem Gebiete. Neben Vereinigungen, die sich ausdrücklich als Gewerkvereine oder Gewerkschaften bezeichnen, giebt es andere, die dies nicht thun, die aber dennoch unverkennbare Berührungspunkte mit ihnen haben. Sie sind als Vorstufen zu betrachten, als embryonale Formen, die sich aller Wahrscheinlichkeit nach mit der Zeit zu vollen Gewerkschaften entwickeln werden. Zu ihnen gehören neben den $evangelischen$ und $katholischen Arbeitervereinen$ vor allem eine Reihe $kaufmännischer Organisationen$, die in bunter Mannigfaltigkeit den gewerkschaftlichen Karakter in den verschiedensten Stufen der Ausbildung zeigen. Endlich haben auch vielfach staatliche und private $Beamte$ das Bedürfnis einer gemeinsamen Vertretung ihrer Interessen empfunden und ihm durch Vereinigung Rechnung getragen. Nun werden freilich die Beamten im Sinne des Sprachgebrauches nicht zu den Arbeitern gezählt; aber sie befinden sich nicht allein in abhängiger Stellung, sondern diese unterscheidet sich auch meist nicht wesentlich von derjenigen des Arbeiters, insbesondere ist sie regelmäßig weder eine dauernd gesicherte, noch hinsichtlich der Leistungen und Gegenleistungen fest bestimmte, so daß für die Verteidigung der Interessen der Mitglieder gegenüber deren Arbeitgebern volle Veranlassung geboten ist.
Alle diese Organisationen, die, wie gesagt, als unentwickelte gewerkschaftliche Formen zu betrachten sind, haben ein Recht auf unsere Beachtung und müssen ihren Platz finden in einem Buche, welches sich die Aufgabe stellt, einen Ueberblick über die gesamte Gewerkschaftsbewegung zu geben. Aber damit ist eine große Schwierigkeit verbunden, nämlich diejenige der Abgrenzung und Auswahl. Sind jene Vereinigungen, wie ich ausführte, nicht völlig ausgereifte Gewerkvereine, enthalten sie vielmehr deren karakteristische Elemente nur in mehr oder weniger hohem Grade, so entsteht die Frage: welche Stufe der Entwickelung, welches Maß von gewerkschaftlichen Momenten ist zu erfordern, um danach eine bestimmte Vereinigung aufzunehmen oder unberücksichtigt zu lassen? Offenbar ist es nicht möglich, dies grundsätzlich zu bestimmen, sondern es muß dabei ein gewisses subjektives Ermessen walten, hinsichtlich dessen ich durchaus nicht den Anspruch erhebe, es überall zutreffend ausgeübt zu haben. Ich bin völlig darauf gefaßt, daß mir in dieser Beziehung Fehler nachgewiesen, daß mir Vereinigungen bezeichnet werden, die ich nicht berücksichtigt habe, während sie mindestens dasselbe Recht auf Beachtung gehabt hätten, wie andere. Ich werde solche Ergänzungen gern entgegennehmen und, sofern sich einmal das Bedürfnis einer zweiten Auflage geltend machen sollte, sie gewissenhaft verwerten.
Giebt es über die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine wenigstens einige kleinere Schriften, so fehlt es dagegen hinsichtlich der übrigen im Vorstehenden bezeichneten Organisationen völlig an allgemein zugänglicher Litteratur. Ich war deshalb nicht allein für die Materialbeschaffung auf private Bemühungen angewiesen, sondern vor Allem konnte ich auch hinsichtlich der Existenz solcher Vereinigungen, abgesehen von zufälligen Notizen in den Zeitungen, nur auf diesem Wege etwas erfahren. Ich muß deshalb, obgleich ich mich an die am besten orientierten Stellen um Auskunft gewandt und diese fast ausnahmslos in liebenswürdigster Weise erhalten habe, trotzdem die Möglichkeit zugeben, daß mir die eine oder die andere Organisation entgangen sein könnte.
Aber noch in einer anderen Beziehung fiel mir die Aufgabe zu, völlig jungfräulichen Boden zu beackern. Fehlte es bisher nicht allein für einzelne Länder, sondern auch, namentlich in Deutschland, für große Gruppen innerhalb der Arbeiterbewegung an jeder litterarischen Bearbeitung, so gilt das Gleiche hinsichtlich der $internationalen Organisation$. Es liegt auf der Hand, daß die gewerkschaftliche Entwickelung nicht in die Grenzpfähle der einzelnen Staaten eingeengt werden kann, wird doch gegen jede noch so berechtigte Arbeiterforderung von den Vertretern der Unternehmer stets in erster Linie der Einwand erhoben, daß durch ihre Befriedigung der einheimischen Industrie die Konkurrenz auf dem Weltmarkte unmöglich gemacht werde. Wenn dies nicht in einzelnen, vielleicht auf dem betreffenden Gebiete unvollkommen entwickelten Ländern, sondern überall in gleichem Maße geschieht, wenn man sich in Deutschland auf Oesterreich, Frankreich, England, Amerika und dort wieder auf Deutschland beruft, so erinnert das allerdings lebhaft an die Heine'sche Erzählung von den beiden edlen Polen, von denen keiner wollte, daß der andere für ihn zahle und die deshalb beide schließlich nicht dazu kamen, ihre Zeche zu berichtigen. Aber immerhin ist nicht zu bestreiten, daß die Produktionsbedingungen in den Kulturländern einem natürlichen Ausgleichungsbedürfnisse unterworfen sind und daß die Industrie eines Landes geschädigt werden müßte, wenn die Ungleichheit ihrer Belastung im Vergleiche mit derjenigen der übrigen Länder ein gewisses Maß überschreiten würde. Aus diesem Grunde ist die gewerkschaftliche Bewegung, will anders sie dauernden Erfolg haben, grundsätzlich auf internationale Entwickelung hingewiesen.
Hier ist nun die bisherige Litteratur nicht allein völlig unzureichend, sondern es ist einfach keine vorhanden. Ja, mehr als das. Die Thatsachen der internationalen Organisation sind selbst in den eingeweihtesten Kreisen fast völlig unbekannt geblieben. Das scheint eine kühne Behauptung, aber ich darf doch ganz gewiß die Generalkommission der Gewerkschaften und den Vorstand des sozialdemokratischen Parteiarchivs zu diesen Kreisen zählen, und von beiden habe ich trotz des bereitwilligsten Entgegenkommens, für das ich hiermit öffentlich meinen Dank ausspreche, nicht allein keine derartige Litteratur erhalten, sondern es wurde mir vielmehr erklärt, daß eine internationale Organisation, abgesehen von den Buchdruckern, eigentlich noch gar nicht existiere und es kaum der Mühe verlohne, sich mit den vereinzelt gemachten erfolglosen Versuchen zu beschäftigen. Wenn es mir desungeachtet gelungen ist, eine, wie ich glaube, ziemlich vollständige Uebersicht der vorhandenen internationalen Beziehungen in den einzelnen Industriezweigen zu beschaffen, die in ihrer Gesamtheit doch recht beachtenswert sind und einen zwar langsamen, aber stetigen Fortschritt des Organisationsgedankens auch im internationalen Rahmen beweisen, so darf ich also hier den Ruhm eines Entdeckers unbekannter Gebiete für mich in Anspruch nehmen.
Soviel über die $Arbeiterorganisationen$. Aber je länger ich mich mit ihnen beschäftigte, um so mehr wurde mir klar, daß ich mich nicht auf sie beschränken durfte, wenigstens wenn ich nicht meine Aufgabe lediglich in der Zusammentragung von Thatsachen sehen, sondern in ihnen einen höhern Gedanken verfolgen und zum Ausdrucke bringen wollte. Dieser Gedanke, der sich ganz von selbst aufdrängt, sobald man nur die Thatsachen unbefangen auf sich wirken läßt, ist der, daß die Organisation als solche, die Zusammenfassung vieler Einzelner, die in gleichartigen Verhältnissen leben, nicht auf willkürlicher Neigung beruht, sondern einem inneren Bedürfnisse der Entwickelung unserer wirtschaftlichen Verhältnisse entspringt. Es wäre ja auch wunderbar, wenn es anders sein sollte. In früheren Jahrhunderten, als die Beziehungen der Staatsbürger untereinander unendlich viel einfacher und übersichtlicher waren, bestanden Organisationen, die jedem den seiner Stellung im Wirtschaftsleben entsprechenden Platz zuwiesen. Sollte heute, wo diese Beziehungen von Tag zu Tag mannigfaltiger und verworrener werden, das Bedürfnis nach Organisation geringer sein? Das ist kaum denkbar. Wenn man in unserem Jahrhundert die von früher überkommenen Formen zerschlagen hat, so war das berechtigt, weil diese Formen ihrem Zwecke nicht mehr entsprachen, aber nicht deshalb, weil der Zweck selbst, der sie ins Leben gerufen hatte, nicht mehr bestanden hätte. Indem man sie zerschlug, ohne sie zu ersetzen, schuf man eine Lücke, und das innere Bedürfnis, diese Lücke auszufüllen, ist die Triebkraft der modernen Organisationsbewegung. Individualismus und Sozialismus, Stellung des Einzelnen auf sich selbst und Zusammenfassung vieler oder aller Einzelnen zu organischen Gesamtheiten, das ist der große Gegensatz, zwischen dem sich unsere wirtschaftliche Entwickelung in Pendelschwingungen bewegt. Haben wir die Perioden sowohl der Zunftverfassung wie des Manchestertums überwunden, so liegt es nahe, gerade in der gewerkschaftlichen Organisation als einer Mittelstufe zwischen dem reinen Individualismus und dem extremen Sozialismus diejenige Form zu sehen, die unserer heutigen Entwickelung am besten angepaßt ist und mittelst deren es gelingen wird, einen harmonischen Ausgleich zu erzielen. Aber ist das richtig, so liegt auf der Hand, daß die Bewegung sich nicht auf die Arbeiter beschränken kann. Auch die $Unternehmer$ haben durch Beseitigung der Zunftverfassung ihre frühere Organisation verloren, ohne daß doch das Erfordernis einer solchen beseitigt wäre. Es ist ja möglich, daß das Bedürfnis der Zusammenfassung zu Verbänden, die das gemeinsame Interesse verfolgen, bei ihnen nicht so stark ist, wie bei den Arbeitern, weil der einzelne Unternehmer schon für sich allein widerstandsfähiger ist, und daraus mag es sich erklären, daß im allgemeinen die Arbeiter den Organisationsgedanken lebhafter aufgegriffen haben, aber gerade nachdem diese vorangegangen sind, bleibt den Unternehmern nichts übrig, als denselben Weg einzuschlagen.
Wollte ich also den Organisationsgedanken zur Geltung bringen, wollte ich zeigen, daß die Vertretung der Interessen der Arbeit als volkswirtschaftlichen Faktors gegenüber denjenigen des Kapitals und der Konsumtion, kurz, daß die »Organisation der Arbeit«, wie man es vielfach genannt hat, eine Naturnotwendigkeit ist, die sich in den Thatsachen widerspiegelt, so mußte ich auch die $Vereinigungen der Unternehmer$ berücksichtigen.
Aber hier bot sich eine große Schwierigkeit, wenngleich rein äußerer Art, nämlich die Rücksicht auf den Umfang des Buches. Hätte ich die Organisation der Unternehmer in derselben Ausführlichkeit behandeln wollen, wie diejenige der Arbeiter, so würde der Stoff in dem Maße angewachsen sein, daß er in einem Bande nicht hätte bewältigt werden können; damit aber würde ich den Zweck, auf den mein Buch nach seiner ganzen Anlage zugeschnitten ist, nämlich die Verbreitung in größeren Kreisen, aufgegeben haben. Es entstand nun die Frage, wie das zu vermeiden sei. Auf die Darstellung der Unternehmervereinigungen ganz zu verzichten, war nicht möglich. Wie schon bemerkt, liegt der leitende Gedanke meines Buches, die Quintessenz dessen, was ich durch dasselbe beweisen will, in dem Satze, daß der einzige Weg, um zu einer durchgreifenden und dauernden Gesundung unserer wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse zu gelangen, in der Organisation der Arbeit, d. h. der $beiden$ an ihr beteiligten Faktoren, der Arbeiter und der Unternehmer, zu sehen ist. Aber die Organisation ist ja nicht Selbstzweck, sondern, wie bemerkt, das Mittel, zu gesunden sozialen Zuständen zu gelangen. Für diese ist nun der weitaus wichtigste Faktor das Verhältnis zwischen den beiden Klassen der Bevölkerung, die sich heute fast wie zwei feindliche Heere gegenüberstehen, nämlich zwischen Arbeitern und Arbeitgebern. Wenn es deshalb möglich ist, die Organisation der Unternehmer nur insoweit zu behandeln, wie sie für dieses Verhältnis von Bedeutung ist, so mag freilich ein gewisser systematischer Fehler übrig bleiben, aber er ist dann von vorwiegend formeller Bedeutung, er beeinträchtigt nicht den Hauptzweck des Buches und darf als Preis der damit erzielten Umfangsbeschränkung in Kauf genommen werden.
In der That ist diese Scheidung leichter durchführbar, als es zunächst scheinen könnte. Der Unternehmer hat ein wirtschaftliches Interesse nach zwei ganz verschiedenen Richtungen, nämlich einerseits hinsichtlich der $Herstellung$ und andererseits hinsichtlich des $Absatzes$. Bei dem letzteren tritt er in einen Interessengegensatz zu den $Konsumenten$, aber nicht zu den $Arbeitern$ als solchen; zu ihnen besteht vielmehr eine Beziehung des Unternehmers lediglich im Rahmen der $Produktion$, insofern die Erfüllung der Forderungen, die im Interesse des Arbeiters liegen, in der Regel die Produktionskosten erhöht. Es ergiebt sich hieraus, daß diejenigen Unternehmerorganisationen, die sich mit der Regelung des Absatzes befassen, ganz von selbst aus dem hier gezogenen Rahmen entfallen.
Aber damit ist die uns obliegende Ausscheidung noch nicht erschöpft, vielmehr muß sie auch das Gebiet der Produktion ergreifen. Hier ist sie schwieriger, weil der Unternehmer mit einer ganzen Anzahl von Personen in ein Verhältnis des Interessengegensatzes tritt, und zwar sind dies alle diejenigen, deren Leistungen erforderlich sind, um die Produktion in ihren verschiedenen Stadien zu ermöglichen. Dazu gehören also außer den Arbeitern vor allem die $Lieferanten der Roh- und Hülfsstoffe$. Endlich kommen sowohl hinsichtlich des Absatzes, wie hinsichtlich der Herstellung für die Interessen des Unternehmers sehr wesentlich die Einrichtungen des $Staates$ in Betracht, insbesondere auf dem Gebiete der Zoll- und Tarifpolitik. Die vielfachen »Vereine zum Schutze der wirtschaftlichen Interessen«, ebenso wie die Kartelle und Syndikate befassen sich nun in der That mit den Beziehungen der Unternehmer nach allen diesen Richtungen, also gegenüber den Konsumenten, den Lieferanten der Roh- und Hülfsstoffe und den staatlichen Behörden. Wenn wir deshalb für unseren Zweck uns auf diejenigen Unternehmerorganisationen beschränken, welche die Beziehungen zu den Arbeitern berühren, so scheiden wir dadurch nicht nur das Gebiet des Absatzes aus, sondern auch einen Teil desjenigen der Produktion, aber immerhin ist der Schnitt, den wir machen, ein völlig scharfer und begrifflich bestimmter, der erkennen läßt, was rechts oder links liegt.
Ich werde in dem Buche selbst nochmals auf diesen Punkt zurückkommen müssen[1], glaubte aber doch schon hier, wo es sich darum handelt, die verfolgte Aufgabe zu bezeichnen und den Leser über dasjenige, was er zu erwarten hat, zu unterrichten, mich darüber aussprechen zu sollen, zumal dadurch die Wahl des $Titels$ berührt wird. Ich habe in diesem den Ausdruck »Arbeitgeber« und nicht »Unternehmer« gebraucht, weil in ihm das Verhältnis gerade zu den Arbeitern bezeichnet wird. Allerdings war es schwierig, hier die richtige Abgrenzung zu finden, da naturgemäß viele Vereinigungen sich nicht auf die Verfolgung der Interessen ihrer Mitglieder nach einer einzelnen Richtung beschränken. Lediglich die in neuerer Zeit zahlreich ins Leben gerufenen »Antistreikvereine«, die sich in einzelnen Gewerben zu Zentralverbänden für ganz Deutschland zusammengeschlossen haben, während andere alle Arbeitgeber eines bestimmten Bezirkes ohne Unterschied des Gewerbes umfassen, verfolgen als einziges Ziel die Regelung des Verhältnisses zu den Arbeitern, bei den meisten dagegen bildet diese Aufgabe nur die mehr oder minder in den Vordergrund tretende Seite ihrer Thätigkeit. Vereine, die sich ein weiteres Ziel gesteckt haben, habe ich überall da berücksichtigt, wo die Wahrung der Interessen gegenüber den Arbeitern in dem Statute zum Ausdruck kommt.
[1] Vgl. S. 516 ff.
Es war meine Absicht, alle Unternehmerorganisationen, die sich mit den Beziehungen zu der Arbeiterschaft überhaupt befassen, zu erwähnen und das Wesentlichste über sie mitzuteilen. Aber an keiner anderen Stelle meines Buches ist das Gelieferte so weit hinter dem Gewollten zurückgeblieben, wie hier, insbesondere ist es mir nicht entfernt möglich gewesen, die angestrebte Vollständigkeit zu erreichen. Auch hier fehlte es bisher an aller und jeder Litteratur. Ja wohl, über die Kartelle und Syndikate giebt es solche in völlig ausreichendem Maße, und um so ruhiger konnte ich deshalb deren Ausscheidung verantworten, aber die Kampforganisationen der Unternehmer gegenüber den Arbeitern haben weder in Deutschland noch in anderen Ländern bisher irgendwelche litterarische Behandlung gefunden.
War ich deshalb zur Beschaffung des Materials ausschließlich auf den Weg privater Ermittelung verwiesen, so machte sich um so mehr eine weitere Schwierigkeit geltend. Die in Rede stehenden Vereinigungen wünschen nämlich zum Teil nicht, daß über ihre Einrichtungen etwas in die Oeffentlichkeit dringt. $Brentano$, den ich um seine Unterstützung bat, schreibt mir: »Gerade die Unternehmervereine sind heutzutage die wahren geheimen Gesellschaften.« So habe ich denn auf meine Anfragen zum großen Teil entweder eine ablehnende oder gar keine Antwort erhalten.
Ich habe die gegen die Systematik meines Buches zu erhebenden Einwendungen offen dargelegt und dessen mangelnde Vollständigkeit anstandslos eingeräumt, aber ich konnte mich nicht entschließen, wegen dieser Unvollkommenheit den zweiten Teil ganz zu unterdrücken. Ist auch der Abschnitt über die Organisation der Arbeitgeber gewissermaßen ein Torso geblieben, so glaubte ich ihn doch als den ersten Versuch einer solchen Arbeit der Oeffentlichkeit nicht vorenthalten zu sollen. Dazu kommt, daß die Unvollständigkeit hier nicht von solcher Bedeutung ist, wie es scheinen könnte. Den Zweck einer Zusammenstellung, wie sie mein Buch bieten soll, wird man nicht sowohl darin zu sehen haben, den Leser über alle irgendwo bestehenden Vereinigungen dieser Art zu unterrichten, als vielmehr darin, die bisher unternommenen Versuche einer Organisation der Arbeitgeber mit Rücksicht auf die hierbei gemachten Erfahrungen und hervorgetretenen Tendenzen zu zeigen. Dieser Zweck aber ist erreicht, wenn in den zusammengestellten Thatsachen alle typischen und sonst interessanten Züge zum Ausdrucke gelangt sind, und daß dies geschehen ist, glaube ich annehmen zu dürfen.
Das bisher Gesagte gilt im wesentlichen auch hinsichtlich des dritten Hauptabschnittes, nämlich der $gemeinsamen Organisation von Arbeitern und Unternehmern$. Auch hier fehlte es bisher, abgesehen von dem Buche von $Alfred Swaine$ über den ostschweizerischen Stickereiverband, dem Buche von $Boissard$ über die französischen syndicats mixtes und einigen Arbeiten über die Tarifgemeinschaft der Buchdrucker an jeder Litteratur, so daß ich nur das bieten konnte, was mir durch private Erkundigung zugänglich geworden ist. Ich muß deshalb auch hier die Verantwortung für die Vollständigkeit meiner Zusammenstellung ablehnen.
Nach alledem sehe ich die Berechtigung meines Buches in folgenden Punkten. Dasselbe bietet zum erstenmale:
1. eine Zusammenstellung der gesamten gewerkschaftlichen Entwickelung;
2. eine Darstellung hinsichtlich derjenigen Länder, für die es bisher eine allgemeine zugängliche Litteratur nicht gab;
3. eine Behandlung der in Deutschland bestehenden gewerkschaftlichen Ansätze, soweit sie außer den sozialistischen Gewerkschaften und den $Hirsch-Duncker$'schen Gewerkvereinen vorhanden sind;
4. eine Uebersicht der bisherigen internationalen Organisation;
5. Material über die Vereinigungen der Arbeitgeber, soweit sie das Verhältnis zu den Arbeitern berühren;
6. eine Zusammenstellung der bisher unternommenen Versuche einer gemeinsamen Organisation von Arbeitern und Arbeitgebern. --
Habe ich mich bisher mit dem $Inhalte$ meines Buches beschäftigt, so darf ich mir zum Schlusse noch einige Worte über die $formelle Seite$, insbesondere die Art der Behandlung gestatten. Wenn ich mir die Aufgabe stellte, die wirtschaftlichen Interessenorganisationen der Arbeiter und der Arbeitgeber in allen Kulturländern in einem einzigen Buche zu umfassen, so war damit von selbst die Notwendigkeit einer weitgehenden Beschränkung gegeben. Das ganze ungeheure Gebiet mit der Ausführlichkeit zu behandeln, wie es die vorhandene Speziallitteratur thut, würde zunächst die Kraft eines Einzelnen weit überstiegen haben. Aber selbst abgesehen hiervon, würde eine solche Arbeit kaum eine innere Berechtigung gehabt haben, denn, soweit bereits befriedigende Bearbeitungen der Einzelgebiete vorliegen, ist für ein neues Buch von gleichem Zuschnitte kein Bedürfnis vorhanden. Endlich aber würde ein solches Werk von vielen Bänden gerade den Zweck nicht erreicht haben, auf den es mir vor allem ankam, nämlich nicht ein Buch für Bibliotheken zu schreiben, das nur wenige Personen in die Hand bekommen, sondern das Verständnis für die große soziale Organisationsbewegung der Gegenwart in möglichst weite Kreise zu tragen. Hierzu bedarf es eines Buches, das freilich einerseits den ganzen Stoff umfaßt und von einheitlichen Gesichtspunkten aus behandelt, das aber andererseits unbeschadet der Vollständigkeit sich möglichster Knappheit befleißigt und dadurch eine Begrenzung nach Umfang und Preis erzielt, wie sie für den bezeichneten Zweck weiter Verbreitung unerläßliche Bedingung ist.
War ich aber hiernach ohnehin nicht in der Lage, mit den vorhandenen Werken der Speziallitteratur in Konkurrenz zu treten, indem vielmehr derjenige, der sich eingehender mit einem Spezialgebiete beschäftigen will, auf jene verwiesen werden muß, so würde es eine thörichte Eitelkeit gewesen sein, wenn ich hier die Absicht gehabt hätte, Originalstudien zu bieten und auf die Urquellen zurückzugehen. Ich habe deshalb vielmehr überall da, wo bereits Bearbeitungen des betreffenden Gebietes vorhanden waren, diese meiner Darstellung zu Grunde gelegt und nur, soweit sie nicht bis auf die Jetztzeit reichten, die erforderlichen Ergänzungen auf anderem Wege beschafft.
Unter den Werken, die für ein eingehenderes Studium in Betracht kommen, stehen in erster Linie die einschlägigen Artikel des von $Conrad$, $Elster$, $Lexis$ und $Loening$ herausgegebenen »Handwörterbuches der Staatswissenschaften«, in denen auch ausführliche Litteraturnachweise gegeben sind. Die wertvollste Materialsammlung für die fortlaufende Entwickelung bietet das von H. $Braun$ begründete »Sozialpolitische Zentralblatt«, das seit 1. April 1895 unter dem Titel »Soziale Praxis« erscheint und jetzt von C. $Francke$ herausgegeben wird. Leider sind meist die Originalquellen, aus denen die Angaben entnommen sind, nicht bezeichnet. Ich erwähne beide Werke in diesem Zusammenhange, da ich vielfach aus ihnen geschöpft habe und es doch nicht gut durchführbar erschien, mich an jeder einzelnen Stelle ausdrücklich auf sie zu beziehen. Im übrigen habe ich die von mir benutzten Quellen und die wichtigere Litteratur bei den einzelnen Abschnitten angegeben.
Es war zuerst meine Absicht, mich nicht auf eine Sammlung des Thatsachenmaterials zu beschränken, sondern daneben in einem zweiten Bande die $prinzipielle Seite der Organisation$, insbesondere deren wirtschaftliche und sozialpolitische Bedeutung zu erörtern.
Es waren auch hier äußere Gründe, die mich zwangen, hiervon abzusehen, und zwar einerseits die bereits hervorgehobene Rücksicht, den Umfang des Buches nicht zu sehr zu vergrößern, andererseits der Wunsch, die Veröffentlichung des fertig gestellten ersten Bandes nicht länger hinauszuschieben. Aber ich hoffe, in nicht allzulanger Zeit das jetzt Unterlassene nachzuholen und in einer ferneren Arbeit nicht allein den Nachweis zu erbringen, daß die Organisation von Arbeitern und Unternehmern als den beiden Faktoren der Arbeit eine unabweisbare Notwendigkeit ist, um deren Interesse gegenüber denjenigen des Kapitals und der Konsumtion wahrzunehmen und zu einer Ordnung in den verworrenen Verhältnissen des heutigen Erwerbslebens zu gelangen, sondern auch zu den hiermit zusammenhängenden Einzelfragen über die beste Form, insbesondere gemeinsame oder getrennte, freiwillige oder zwangsweise Organisation der beiden Berufsklassen, über die Beziehungen zwischen den gewerkschaftlichen und den politischen Aufgaben und das dadurch bedingte Verhältnis der Gewerkschaften zur Sozialdemokratie und endlich über die Berechtigung der einzelnen gewerkschaftlichen Forderungen, insbesondere die Erhöhung des Arbeitslohnes und die Verkürzung der Arbeitsdauer Stellung zu nehmen. In diesem Zusammenhange wird es mir auch möglich sein, etwas nachzuholen, was eigentlich der jetzigen Arbeit hätte vorausgehen müssen, insofern die Auswahl der behandelten Organisationen dadurch bedingt ist, nämlich den Begriff von »Gewerkschaft« oder »Gewerkverein« und dessen karakteristische Momente genau zu bestimmen. Ich bemerke dabei, daß ich die beiden genannten Ausdrücke in meinem Buche als gleichbedeutend behandele und abwechselnd gebrauche, ohne durch die Wahl des einen oder des anderen zu dem in Deutschland zwischen den $Hirsch-Duncker$'schen Gewerkvereinen und den sozialistischen Gewerkschaften bestehenden Gegensatze und insbesondere zu der Frage, welche von beiden Arten den englischen trade unions am nächsten steht, Stellung zu nehmen. Im allgemeinen ist das Wort »Gewerkschaft« wegen der handlicheren Ableitungsformen für den Gebrauch bequemer.
Die bereits vorliegende und die vorstehend bezeichnete fernere Arbeit werden in gewisser Weise nur zwei Bände eines Buches bilden, indem sie nicht allein denselben Gegenstand lediglich nach zwei Seiten hin behandeln, sondern auch denselben Grundgedanken zur Darstellung bringen, nämlich die Notwendigkeit der sozialen Organisation, für die der Nachweis auf doppeltem Wege geführt wird, nämlich einerseits $induktiv$ an der Hand der Thatsachen der bisherigen Entwickelung, andererseits $deduktiv$ als Ausfluß anerkannter oder doch als sicher vorhanden nachzuweisender volkswirtschaftlicher und psychologischer Gesetze. Deßungeachtet sind beide Arbeiten formell selbständige Bücher, da sie beide für sich ihr Gebiet erschöpfen und keine von beiden die andere zur Voraussetzung hat.
Ich habe übrigens diese Scheidung in zwei Bände nicht in der Weise durchgeführt, daß ich mich in dem vorliegenden streng auf die Darstellung von Thatsachen beschränkt und jede Kritik vermieden hätte. Zweifellos wäre das rein systematisch das Richtige gewesen, aber Systematik ist eben nicht Selbstzweck und wird, wo sie als solcher behandelt wird, zur Pedanterie. Ist ganz gewiß das Durcharbeiten eines so massenhaften Materials, wie ich es zusammentragen mußte, für den Leser in hohem Grade ermüdend, so schien es mir geeignet, die Monotonie der Darstellung gelegentlich dadurch etwas zu unterbrechen, daß ich an einzelnen Stellen kurze kritische Bemerkungen mir gestattete. Dadurch wird freilich der sonst nach Kräften gewahrte durchaus objektive Karakter meines Buches etwas beeinträchtigt, und ein Leser, der nicht auf meinem Standpunkte steht, wird gewiß an diesen Aeußerungen zuweilen Anstoß nehmen. Immerhin darf ich hoffen, daß solche Leser, die gewohnt sind, auch gegnerische Meinungen anzuhören, mir darum nicht zürnen werden. --
Zum Schlusse will ich nicht verfehlen, den üblichen Appell an die Nachsicht meiner Kritiker zu richten. Welche Schwierigkeiten die Verarbeitung eines so ungeheuren Materials bietet, wie es mir vorlag, kann nur derjenige völlig beurteilen, der sich schon mit ähnlichen Arbeiten befaßt hat; besteht doch gerade die Aufgabe darin, diese Schwierigkeit gar nicht merken zu lassen, sondern bei dem Leser das Gefühl hervorzurufen, als ob das, was ihm auf wenigen Seiten über einen Gegenstand gesagt wird und den knappen Auszug aus vielen Bänden und umfangreichen Protokollen, Berichten, Statuten u. s. w. darstellt, Alles enthalte, was darüber zu wissen nötig und möglich sei. Das Exzerpieren ist an sich eine mechanische und gerade deshalb wenig befriedigende Arbeit, aber die Aufgabe, die dabei gelöst werden muß, nämlich zwischen Wichtigem und weniger Wichtigem zu unterscheiden, so viel zu bieten, wie zur Orientierung erforderlich ist, aber auch nicht mehr, ist doch weniger leicht, als es scheinen könnte, insbesondere erfordert sie einen litterarischen Takt, ein Feingefühl, dessen Bedeutung man nur am eigenen Leibe erfährt, wenn man an hundert und tausend Stellen vor der Frage steht, ob man eine Angabe aufnehmen oder fortlassen, sie ausführlicher oder knapper fassen soll.
Aber es ist nicht nur die $Verarbeitung$ eines so großen Materials, was Mühe verursacht, sondern schon dessen $Zusammenbringung$ ist mit Schwierigkeiten verknüpft, die sich der Fernstehende nicht träumen läßt, und die doppelt groß sind für Jemanden, der einerseits nicht am Sitze einer größeren Bibliothek wohnt und anderseits solche Studien nicht als Beruf betreibt, sondern in einem Amte steht, das notwendig den Hauptteil seiner Arbeitskraft in Anspruch nimmt, und der deshalb nur seine unregelmäßigen Mußestunden zur Verwendung hat. Perioden von Wochen und Monaten, in denen die Berufsgeschäfte die gesamte Thätigkeit in Anspruch nehmen, zwingen zu Unterbrechungen, die nicht allein dadurch, daß das stete Wiedereinfädeln des zerrissenen Fadens doppelte Mühe und Zeit beansprucht, eine sehr erhebliche Erschwerung mit sich bringen, sondern vor allem die Einheitlichkeit der Arbeit beeinträchtigen.
Sollte es mir gelungen sein, den geneigten Leser von der Größe aller dieser Schwierigkeiten zu überzeugen, so wird er es vielleicht milder beurteilen, wenn er die Aufgabe nicht überall als glücklich gelöst anerkennt, insbesondere einige Partien zu lang, andere zu kurz behandelt findet. Ich bilde mir nicht entfernt ein, hier überall das Richtige getroffen zu haben, ja ich sehe das Verdienst meiner Arbeit überhaupt weniger in dem, was sie selbst unmittelbar bietet, als in der Anregung, die ich mir von ihr für weite Kreise verspreche, sich mit den von mir behandelten Dingen eingehender, als es bisher geschehen ist, zu beschäftigen.
Für solche ferneren Arbeiten, die auf dem gleichen Boden weiterbauen, wird mein Buch, so hoffe ich, im Stande sein, eine brauchbare Unterlage zu bieten.
$Braunschweig$, 15. September 1899.
=W. Kulemann.=
Inhaltsverzeichnis.
Erster Teil. =Arbeiterverbände.= Seite
Erster Abschnitt. $Nationale Vereinigungen$ 1
I. England 1
II. Frankreich 63
III. Oesterreich 85
IV. Schweiz 111
V. Belgien 135
VI. Holland 140
VII. Italien 145
VIII. Die übrigen europäischen Länder 152
IX. Nordamerika 159
X. Australien 178
XI. Deutschland 183
1. Einleitung 183
2. Die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine 185
3. Die sozialistischen Gewerkschaften 201 A. Der v. Schweitzer'sche Gewerkschaftsbund 201 B. Die Internationalen Gewerksgenossenschaften 202 C. Die York'sche Gewerkschaftsunion 205 D. Die Vereinigung der Lassalleaner und Marxisten 206 E. Die lokalen Fachvereine 207 F. Die Wirkung des Sozialistengesetzes 208 G. Wiederaufleben der gewerkschaftlichen Bewegung 210 H. Die neueste Entwickelung 216 I. Die Lokalorganisierten 255
4. Der deutsche Buchdruckerverband 258
5. Die Bergarbeiter 293
6. Die Postbeamten 316 a) Allgemeines 316 b) Der Bayrische Verkehrsbeamtenverein 318 c) Verband deutscher Post- und Telegraphenassistenten 321 d) Die Postunterbeamten 326
7. Die Eisenbahnbediensteten 331
A. Beamte 331 a) Deutscher Eisenbahnbeamtenverein 332 b) Verein Deutscher Lokomotivführer 333
B. Arbeiter 334 a) Verband Deutscher Eisenbahnhandwerker und Arbeiter 335 b) Der Bayrische Eisenbahnerverband 336 c) Verband bayrischer Eisenbahnwerkstätten- und Betriebs-Arbeiter 338 d) Verband badischer Eisenbahnbediensteter 339 e) Der Verband der deutschen Eisenbahner 340
C. Gemischte Vereine 342
8. Der deutsche Privatbeamtenverein 343
9. Der Deutsche Werkmeisterverband 347
10. Die kaufmännischen Vereinigungen 349
A. Die ältere Richtung 351 a) Deutscher Verband kaufmännischer Vereine 351 b) Verein für Handlungskommis von 1858 353 c) Kaufmännischer Verein in Frankfurt a. M. 354 d) Kaufmännischer Verein in Mannheim 355 e) Kaufmännischer Verein Union in Bremen 356 f) Kaufmännischer Verein München 356 g) Verein junger Kaufleute in Berlin 357 h) Kaufmännischer und gewerblicher Hülfsverein für weibliche Angestellte 358 i) Verband deutscher Handlungsgehülfen 359 k) Verband reisender Kaufleute Deutschlands 360 l) Kaufmännischer Hülfsverein in Berlin 361
B. Die neuere Richtung 362 a) Verein der deutschen Kaufleute 362 b) Deutschnationaler Handlungsgehülfenverband 364 c) Verein für kaufmännische Angestellte 367 d) Zentralverband der Handlungsgehülfen und -Gehülfinnen Deutschlands 369
11. Konfessionelle Arbeitervereine 372
A. Evangelische 372
B. Katholische 388
C. Fachabteilungen 391
D. Christlich-soziale Gewerkvereine 396 a) Textilarbeiterverband Aachen, Burtscheid 397 b) Textilarbeiterverein Eupen 399 c) Textilarbeiterverein Düren 399 d) Niederrheinischer Verband christlicher Textilarbeiter 400 e) Textilarbeiterverband in Mönchen-Gladbach 403 f) Bayrischer Textilarbeiterverband 404 g) Gewerkverein der Maurer 405 h) Gewerkverein der Metallarbeiter 407 i) Gewerkverein der Gastwirtsgehülfen 407 k) Gewerkverein kaufmännischer Hülfsarbeiter 408 l) Schwarzwälder Uhrenindustriearbeiter 408 m) Christliche Gewerkschaft in Frankfurt a. M. 409 n) Gesamtverband christlicher Gewerkvereine 410
Zweiter Abschnitt. $Internationale Beziehungen$ 414
I. Einleitung 414
II. Die internationale Arbeiterassoziation 415
III. Allgemeine Arbeiterkongresse 416
IV. Die einzelnen Gewerbe 440
1. Buchdrucker 440
2. Bergarbeiter 462
3. Eisenbahnarbeiter 472
4. Textilarbeiter 475
5. Die Metallarbeiter 478
6. Die Holzarbeiter 481
7. Die Seeleute und Hafenarbeiter 483
8. Tabakarbeiter 486
9. Lederarbeiter 489
10. Die Brauer 490
11. Former 491
12. Handschuhmacher 492
13. Hutmacher 496
14. Töpfer 499
15. Porzellanarbeiter 500
16. Glasarbeiter 500
17. Die Diamantarbeiter 504
18. Die Bildhauer 505
19. Die Lithographen 507
20. Die Sattler und Tapezierer 509
21. Schuhmacher 510
22. Die Schneider 512
23. Handlungsreisende 514
Zweiter Teil. =Arbeitgeberverbände.=
I. Einleitung 516
II. Deutschland 522
A. $Uebersicht der bestehenden Interessentenvereinigungen$ 522 a) Allgemeine Verbände 522 b) Organisationen einzelner Berufszweige 526
B. $Arbeitgeber-Schutzverbände$ 533
a) $Allgemeine Arbeitgeberverbände$ 535 1. Arbeitgeberverband Hamburg-Altona 535 2. Bund der Arbeitgeberverbände Berlins 538 3. Arbeitgeberverband Flensburg 539 4. Verein Bielefelder Fabrikanten 540 5. Bergischer Fabrikantenverein 541 6. Die Streikversicherungsgesellschaft Industria 542
b) $Vereinigungen einzelner Berufszweige$ 545
I. Bergbau 545 1. Ausstandsversicherungsverband des Oberbergamtsbezirks Dortmund 545 2. Oelsnitz-Gersdorf-Lugauer Steinkohlenbergwerke 546 3. Magdeburger Braunkohlenbergbauverein 547
II. Metallindustrie 548
1. Gesamtverband Deutscher Metallindustrieller 548 2. Verband der Metallindustriellen für Nürnberg, Fürth und Umgebung 550 3. Verband der Metallindustriellen Magdeburgs und Umgebung 550 4. Vereinigung der Berliner Metallwarenfabrikanten 551 5. Vereinigung der Berliner Klempner, Kupferschmiede, Gas- und Wasser-Installateure und verwandter Berufszweige 552 6. Verein der Kupferschmiedereien Deutschlands 552 7. Verband Berliner Metallindustrieller 553 8. Verband der Metallindustriellen Württembergs 554 9. Verband der Metallindustriellen in Halle a. S. und Umgegend 554 10. Verein Braunschweiger Metallindustrieller 555 11. Verband der Metallindustriellen im Bezirk Leipzig 555
III. Brauerei 556
1. Verband Braunschweigischer Bierbrauereien 556 2. Verband der norddeutschen Brauereien 557 3. Die bayrischen Bierbrauereien 557 4. Zentralverband deutscher Brauereien gegen Verrufserklärungen 558
IV. Textilindustrie 560
1. Verein zur Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Tuchfabrikanten zu Cottbus 560 2. Tuchfabrikantenverein zu Aachen-Burtscheid 563 3. Verein der Riemenfabrikanten in Barmen 564 4. Wupperthaler Riemendreherverband 565
V. Tabakindustrie 566
VI. Baugewerke 567
A. Oertliche Vereine 567 1. Arbeitgeberbund für das Maurer- und Zimmerergewerbe von Berlin und den Vororten 567 2. Bund der vereinigten Arbeitgeber der Maurer, Zimmerer und Bauarbeiter in Brandenburg a. H. 568 3. Verein bremischer Baugewerksmeister 569 4. Verband der Baumeister und Bauunternehmer in Dresden 570 5. Freie Vereinigung der Baugeschäftsinhaber in Greiz 571 6. Arbeitgeberverband des Maurer- und Zimmerergewerbes in Magdeburg 572 7. Verband der Arbeitgeber des Baugewerbes in München 574 8. Verband süddeutscher Baugewerksmeister 575 9. Freie Vereinigung der Maurer- und Zimmermeister in Stettin 577
B. Der deutsche Arbeitgeberbund für das Baugewerbe 578
VII. Hutfabrikation 580
1. Verein Berliner Wollfilzhutfabrikanten 580 2. Verein sächsischer Strohhutfabrikanten zur Wahrung gemeinsamer Interessen 581
VIII. Tapetenfabrikation 581
IX. Handwerk 582
1. Arbeitgeberbund der vereinigten Tischler- und Drechslermeister, sowie verwandter Holzbearbeitungsbetriebe in Stettin 582 2. Verein der Möbel- und Bautischlereien in Herford 583 3. Verband der Faßfabrikanten und Küfermeister von Rheinland und Westfalen 584
X. Landwirtschaft 585
XI. Der Deutsche Buchdruckerverein 587
III. Oesterreich 602
IV. England 611
V. Frankreich 619
VI. Die übrigen Länder 622
Dritter Teil. =Gemeinsame Organisationen.=
A. $Freiwillige Vereinigungen$ 624
1. Die Tarifgemeinschaft der deutschen Buchdrucker 624 2. Der Schweizerische Stickereiverband 643 3. Der Sächsische Stickereiverband 651 4. Die Schweizerische fédération horlogère 652 5. Die Lippeschen Ziegler 654 6. Solinger Stahlwarenindustrie 667 7. Die Feilenhauerindustrie in Remscheid 671 8. Die Bergische Bandindustrie 675 9. Die Schlittschuhindustrie in Remscheid 677 10. Die französischen syndicats mixtes 678 11. Die englische trade alliance 685
B. $Gesetzliche Organisationen$ 689
=Nachträge.=
I. 697 II. 699 III. 700 IV. 700 V. 702 VI. 703 VII. 704 VIII. 708 IX. 709 X. 710 XI. 710 XII. 711 XIII. 711 XIV. 712 XV. 712 XVI. 712 XVII. 714 XVIII. 714 XIX. 716 XX. 718
* * * * *
Die Gewerkschaftsbewegung.
$Erster Teil.$
Arbeiterverbände.
Erster Abschnitt.
Nationale Vereinigungen.
I. England[2].
Auf dem Gebiete der Arbeiterorganisation nimmt England zweifellos den ersten Platz ein. Die Entwickelung ist hier am längsten zu verfolgen und am weitesten vorgeschritten, und es liegt nahe, anzunehmen, daß diejenige der übrigen Länder in ihr das Vorbild zu sehen hat, dem sie gut thut als Ziel nachzustreben, womit es völlig vereinbar ist, daß sie sich je nach der Eigenart der Völker und ihrer geschichtlichen Entwickelung verschieden modifiziert.
Ueber den Ursprung der englischen trade unions besteht keine Uebereinstimmung der Meinungen. Während $George Howell$, dem sich die ältere Auffassung in England anschloß, in seinem Buche: »The conflicts of capital and labour«, London 1877, sie als Ausläufer der alten Handwerkergilden betrachtet, wird diese Auffassung von S. und B. $Webb$ entschieden bekämpft, die vielmehr den Ausgangspunkt in den früh auftauchenden Genossenschaften von Lohnarbeitern finden wollen.
[2] Die erste erschöpfende Bearbeitung des englischen Gewerkschaftswesens, die in gewisser Weise noch immer die Grundlage bildet, sind die Arbeiten von L. $Brentano$, insbesondere seine »Arbeitergilden der Gegenwart«, Leipzig 1871. In neuester Zeit ist diesen Arbeiten ergänzend zur Seite getreten das umfassende Buch von $Sidney$ und $Beatrice Webb$: »Die Geschichte des Trade-Unionsmus«, London 1874, übersetzt von E. Bernstein, Stuttgart 1895, A. Dietz. Dieses Werk hat in der deutschen Litteratur mit Recht die allgemeinste Anerkennung gefunden; die Verfasser sind selbst Mitglieder der Fabian Society, stehen also auf dem Boden des Sozialismus, wahren sich aber nicht allein einen durchaus unabhängigen Standpunkt, sondern machen auch aus ihrer Abneigung gegen die Marxistische Sozialdemokratie so wenig ein Hehl, daß der Uebersetzer an mehreren Stellen in Anmerkungen ihnen deswegen Tadel zu teil werden läßt. In der folgenden Darstellung ist in erster Linie dieses Buch zu Grunde gelegt.
Die sonstige Litteratur ist in dem Aufsatze von L. $Brentano$ »Die Gewerkvereine in England« im Handwörterbuch der Staatswissenschaften IV, 7 und den Ausführungen von $Biermer$ im I. und II. Erg.-Bande, S. 412 u. 440 zusammengestellt.
Seit dem 1. April 1891 erscheint in London das Wochenblatt »The Trade Unionist«.
Seit 1887 werden die amtlichen Labour Statistics »Statistic tables and reports on Trade Unions« herausgegeben, umfangreiche Blaubücher als Anlagen zum Labour Correspondent (J. $Burnett$). Besonders wertvoll sind auch die Mitteilungen der von dem Labour Department der englischen Regierung in der Mitte jedes Monats herausgegebenen »Labour Gazette«, die seit Mai 1893 erscheint und eine umfassende Statistik aller auf die Arbeiterverhältnisse bezüglichen Thatsachen bietet. Vergl. außerdem L. $Brentano$: »Entwickelung und Geist der englischen Arbeiterorganisationen« in $Braun$: »Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik«, VIII, S. 75 ff., $Galton$, daselbst, XII, S. 449 ff. Ueber die Organisationen der Arbeiterinnen vergl. G. $Dyrenfurth$ in $Brauns$ Arch. VII, 166 ff.
Auch $Brentano$[3], ebenso wie $Schanz$[4] sehen das Vorbild der trade unions nicht in den Gilden, sondern in den Arbeiterbrüderschaften.
Solche Vereinigungen von Handwerksgesellen, ähnlich den deutschen Gesellen- und Bruderladen, finden wir in England wie in den meisten übrigen Kulturländern schon im Mittelalter, aber überall stehen diese Bildungen im Gegensatze zu der Gesetzgebung, die häufig mit strengen Strafbestimmungen gegen sie einschreitet. Aus diesem Grunde hüllen sie ihre Thätigkeit regelmäßig möglichst in Dunkel, und es ist deshalb über sie wenig bekannt. Die Zeit, über die wir besser unterrichtet sind, beginnt erst mit dem im Jahre 1562 durch die Königin Elisabeth erlassenen sog. $Lehrlingsgesetze$, dessen Bestimmungen für das Verständnis der damaligen gewerblichen und sozialen Verhältnisse von dem größten Interesse sind. Vorbedingung für den Betrieb eines Gewerbes ist eine 7 jährige Lehrlingszeit. Die Anzahl der von einem Meister angenommenen Lehrlinge darf die der von ihm beschäftigten Gesellen höchstens um zwei übersteigen. Die Arbeitszeit dauert im Sommer 12 Stunden, im Winter von Tagesanbruch bis zur Nacht. $Der Lohn wird vierteljährlich von den Friedensrichtern und Magistraten festgesetzt$, doch ist nicht das Zahlen eines geringeren, sondern nur das eines höheren, als des bestimmten Lohnes mit Strafe für Arbeitgeber und Arbeiter bedroht; man hatte also nicht, wie heute gefordert wird, einen $Minimal$-, sondern einen $Maximallohn$. Der Grund hierfür war, daß, nachdem die Pest im Jahre 1348 die Bevölkerung um ein Drittel oder gar die Hälfte vermindert hatte, die Arbeitslöhne infolge des verminderten Angebotes an Arbeitskräften plötzlich außerordentlich in die Höhe gingen, so daß das Parlament 1349 zu einer besonderen Sitzung zusammenberufen wurde, um das »Arbeiterstatut« zu erlassen, in welchem den Arbeitern verboten wurde, höhere Löhne zu fordern, als zwei Jahre vor Ausbruch der Pest üblich gewesen waren. Das Lehrlingsgesetz behielt diese Vorschrift bei, und verschiedene dagegen unternommene Aufstände hatten keinen Erfolg.
[3] Arbeitergilden, Buch I, Kap. III, S. 83.
[4] Zur Geschichte der deutschen Gesellenverbände, Leipzig 1877, S. 25 ff.
Kann hiernach das Gesetz gewiß nicht als ein arbeiterfreundliches bezeichnet werden, so wurde doch in den bald folgenden Zeiten der steigenden industriellen Entwickelung die behördliche Lohnregelung von den Arbeitern als ein Schutz angesehen, den die meist die Partei der Arbeitgeber nehmenden Behörden ihnen dadurch zu entziehen suchten, daß sie sich weigerten, den Anträgen auf Lohnfeststellung Folge zu geben, und die meisten Arbeiterunruhen aus dem 18. Jahrhundert haben ihren Grund in der Erbitterung der Arbeiter über den ihnen verweigerten Schutz. Einzelne Versuche der Gesellen, den Beistand des Parlamentes anzurufen, gelangen, waren aber ohne nachhaltigen Erfolg. So wurde im Jahre 1756 auf Antrag der Wollweber der Woollen Cloth Weavers Act erlassen, in dem die Festsetzung der Stücklöhne den Friedensrichtern übertragen wurde, aber auf Grund von Petitionen der Fabrikanten, die erklärten, der Konkurrenz gegenüber nicht bestehen zu können, wurde das Gesetz wieder aufgehoben.
Die frühere Periode der staatlichen Fürsorge wurde gegen Ende des 18. Jahrhunderts endgültig überwunden infolge der durch das 1776 erschienene berühmte Buch von $Adam Smith$: »The Wealth of Nations« verkündeten und bald allgemein angenommenen Lehre von der wirtschaftlichen Freiheit, die dahin führte, daß 1813 das Lehrlingsgesetz von Elisabeth als »schädlich« im vollen Umfange aufgehoben wurde.
Dieser Grundsatz der Freiheit forderte nach damaliger Auffassung die Beseitigung aller Vereinigungen, die im stande waren, sie zu beeinträchtigen und, nachdem schon eine Reihe von Einzelgesetzen für die verschiedenen Berufe vorangegangen waren, wurde 1799 durch das Gesetz 39 Geo. III c. 81, den General Combination Act allgemein jede Verbindung verboten und für kriminell strafbar erklärt; dieses Gesetz wurde auch im folgenden Jahre durch ein neues Gesetz (39 und 40 Geo. III c. 60) ausdrücklich bestätigt.
Nun richtete sich freilich das Verbot formell gegen die Arbeitgeber ebensogut, wie gegen die Arbeiter, aber nicht allein waren gegen sie nicht, wie gegen die Arbeiter, Gefängnisstrafen, sondern nur geringe Geldstrafen angedroht, sondern vor allem gelang es niemals, gegen sie ein Eingreifen des Friedensrichters zu erzielen, so daß ein Parlamentsbericht von 1824 anerkennen muß, daß sich kein einziger Fall von Verurteilung eines Arbeitgebers habe nachweisen lassen.
Erschwert wurde die Lage für die Arbeiter noch durch die nach dem Frieden von 1815 in Verbindung mit dem niedrigen Stande der Preise einsetzende außerordentliche Herabdrückung der Löhne. Es ist deshalb begreiflich, daß sich überall Geheimbunde bildeten und Verschwörungen stattfanden, die mit blutigen Verfolgungen endeten.
In dieser Not erstand den Arbeitern ein Helfer in der Person von $Francis Plate$, eines Schneidermeisters, der sich nach Aufgabe seines Geschäftes mit einer bewundernswerten Energie der Aufgabe der Befreiung der Arbeiterklasse widmete. Ihm in Verein mit dem Parlamentsmitgliede $Josef Hume$ gelang es im Jahre 1824, im Parlamente ein Gesetz (5 Geo. IV c. 95) durchzubringen, welches alle Koalitionsverbote, insbesondere die Combination Laws von 1799/1800, aufhob und den gewerblichen Verbindungen gesetzliche Anerkennung verlieh, indem dieselben nur dann strafbar sein sollten, wenn sie Gewalt gegen Personen oder Sachen verübten. Aber die daraufhin einsetzende allgemeine Bildung von Gewerkvereinen in Verbindung mit erheblichen Lohnsteigerungen riefen einen Entrüstungs- und Petitionssturm der Unternehmer hervor, und es schien, als ob es ihnen gelingen würde, das neue Gesetz völlig wieder rückgängig zu machen. In Wahrheit kam es jedoch nicht hierzu; dasselbe wurde freilich aufgehoben, aber das neue Gesetz von 1825 (6 Geo. IV c. 129), obgleich es formell das allgemeine Verbot von Verbindungen wieder herstellte, berührte doch insofern die Interessen der Arbeiter nicht allzutief, als es von dem Verbote die Verbindungen zum Zwecke der Regelung der Löhne und der Arbeitszeit ausnahm und so das Recht der Arbeiter zum Verhandeln über diese Punkte anerkannte. Allerdings bezog sich dies nur auf Versammlungen, die sich mit den Arbeitsbedingungen der in der Versammlung anwesenden Personen beschäftigten. Ebenso waren Vereinbarungen, mit bestimmten Personen nicht zusammen zu arbeiten oder Jemand zur Niederlegung der Arbeit zu bewegen, strafbar. Die Folgen dieser gesetzlichen Maßregeln waren auch jetzt wieder Unruhen, die sich bis zu Mordthaten steigerten.
Zu dieser Ungunst der Gesetzgebung kam noch der mit dem Jahre 1825 einsetzende und bis 1829 dauernde wirtschaftliche Niedergang, der keine Ausdehnung der Gewerkschaften zuließ; alle von ihnen eingeleiteten Lohnbewegungen endigten mit völligen Niederlagen.
Die nächste Periode in der Entwickelung der englischen Gewerkvereine wird beherrscht durch den Einfluß des Fabrikanten $Robert Owen$, des ersten kollektivistischen Sozialisten, der nach Vereitelung des in seiner Kolonie New-Harmony in Nordamerika unternommenen Versuches, ein kommunistisches Gemeinwesen ins Leben zu rufen, seine ganze Kraft der heimischen Arbeiterbewegung widmete. Aber sein Ziel war nicht, wie es der Grundgedanke der heutigen Trade unions ist, eine berufliche Organisation innerhalb jedes einzelnen Gewerbes, sondern die Zusammenfassung aller Arbeiter ohne Unterschied zu einem $einzigen umfassenden Verbande$, entsprechend dem Ideale von der gemeinsamen absoluten Solidarität der Arbeiterinteressen. Dies ist deshalb der Typus für die Periode von 1829-1834, dessen Unterschied gegen die heutigen Gewerkvereine schon in dem Namen hervortritt, indem die damaligen Verbände sich nicht trade unions nannten, sondern ihre Organisation als trades union, also als eine einheitliche Vereinigung bezeichneten. Den äußeren Abschluß fanden diese Bestrebungen in der von R. $Owen$ auf dem Kongresse in London am 6. Oktober 1833 ins Leben gerufenen Grand National Consolidated Trades Union, die in kurzer Zeit eine Mitgliederzahl von mehr als einer halben Million erreichte und einen wahren Gewerkschaftstaumel einleitete. Die Grundlage bildeten als Regel Vereine (»Logen«) von Angehörigen desselben Gewerbes, doch gab es auch »gemischte Logen«. Die Leitung der ganzen Union lag in den Händen eines Exekutivkomitees, das aus vier Personen bestand und als Ziel offen den Generalstreik aller Lohnarbeiter ins Auge faßte. In einzelnen Fällen wurden auch tief eingreifende Arbeitseinstellungen unternommen. So war infolge einer von den Londoner Gasarbeitern eingeleiteten Arbeitseinstellung Anfang März 1834 ein Teil der Hauptstadt einige Tage nachts in völlige Dunkelheit gehüllt.
Es ist begreiflich, daß hiergegen nicht allein die Arbeitgeber alle Mittel der Abwehr in Bewegung setzten, indem sie hauptsächlich die Beschäftigung der Arbeiter davon abhängig machten, daß sie »das document unterschrieben«, d. h. erklärten, der Union nicht anzugehören, sondern daß auch die staatlichen Behörden sich zum Eingreifen verpflichtet hielten. Hierzu benutzte man nicht allein den alten master and servant act, auf Grund dessen man Arbeiter wegen Niederlegung der Arbeit zu Gefängnisstrafen verurteilte, sondern vor Allem richtete man den Angriff gegen eine aus dem Mittelalter überkommene Gewohnheit der Arbeiterverbände, sich mit allerlei mystischem und phantastischem Apparate zu umgeben und sowohl bei der Aufnahme der Mitglieder, wie bei sonstigen wichtigen Vorkommnissen feierliche Eidesleistungen zu fordern. Gegen diesen Gebrauch brachte man ein im Jahre 1819 erlassenes Gesetz (37 Geo. III c. 123) zur Anwendung, welches die Abnahme von Eiden seitens eines ungesetzlichen Vereins mit schweren Strafen bedrohte. Auf Grund dieses Gesetzes wurden am 18. März 1834 sechs Arbeiter in Dorchester zu sieben Jahren Deportation verurteilt. Hiergegen leitete die Grand National Consolidated Trades Union eine allgemeine Arbeiterbewegung ein, die nicht nur in einer Riesenpetition mit mehr als einer Million Unterschriften, sondern auch einer am 21. April 1834 ins Werk gesetzten Prozession vor das Parlamentshaus, an der 100000 Menschen teilnahmen, ihren Ausdruck fand.
Aber hinderte man hierdurch zwar den von den Arbeitgebern betriebenen Erlaß strengerer $gesetzlicher$ Maßregeln gegen das Vereinigungsrecht, so erwies sich doch die Union nicht als fähig, die Uebermacht der Unternehmer auf rein $privatem$ Gebiete, zu brechen. Das höchst wirksame Mittel, welches dieselben anwandten, bestand, wie schon bemerkt, darin, daß Sie überall durch »Präsentierung des Dokumentes« die Arbeiter zum Austritte zwangen. $Owen$ selbst sah sich gezwungen, seine Organisation im August 1834 auf einem zu diesem Zwecke einberufenen Kongresse aufzulösen und in eine »British and Foreign Consolidated Association of Industry, Humanity and Knowledge« überzuleiten, deren Ziel die Errichtung einer »Neuen moralischen Welt« durch die Versöhnung aller Klassen war, von der aber, außer wenigen mißglückten Versuchen der Gründung von Produktivgenossenschaften, nichts zu berichten ist.
$Owen$, der hiermit vom Schauplatze abtritt, war, wie gesagt, ein Vertreter des kollektivistischen Sozialismus und stand $Marx$ ziemlich nahe. Er fand bei seinem Auftreten die Ideen vor, die in den Jahren nach 1815 die Schriften von $Cobbes$ in die englische Arbeiterschaft hineingetragen hatten und die sich zusammenfassen lassen als den Gedanken der Erringung der politischen Macht seitens der Arbeiterklasse. Dieser politischen Demokratie, die er gering anschlug, setzte $Owen$ seine »industrielle Demokratie« mit dem genossenschaftlichen Eigentum und der genossenschaftlichen Kontrolle der Produktion entgegen. Es war begreiflich, daß nach dem Scheitern des $Owen$schen Gedankens das politische Ziel wieder in den Vordergrund trat, daß die Partei der »physischen Gewalt« immer neue Anhänger fand, mit einem Worte, daß es zu der unter dem Namen der »Chartistenbewegung« bekannten Schreckenszeit kam, die an Gefahr für alle staatliche und gesellschaftliche Ordnung weit alles überbot, was jemals der Sozialdemokratie hat nachgesagt werden können.
Da diese Bewegung, die von 1837 bis 1842 ihren Höhepunkt erreichte, aber bis 1848 ihren bedrohlichen Charakter bewahrte, durchaus politischer Natur ist, so fällt ihre Darstellung aus dem Rahmen der vorliegenden Aufgabe. Es sollen deshalb nur zwei Ereignisse erwähnt werden, die die oben aufgestellte Behauptung beweisen, nämlich einerseits die am 15. Juli 1839 seitens der Chartisten unternommene Plünderung von Birmingham und andererseits die am 10. April 1848 erfolgte Bestellung des Generals Wellington zum Oberbefehlshaber des Heeres, um den drohenden Angriff von 300000 Chartisten, die gegen London heranzogen, abzuwehren. Es ist zweifellos festgestellt, daß damals unter dem Drucke der politischen Erregung nicht allein sonstige Gewaltthätigkeiten, sondern geradezu Mordthaten von Personen verübt wurden, die sich sonst bei ihren Mitbürgern der besten Achtung erfreuten und diese auch ihrer Verurteilung ungeachtet nicht verloren, indem sie eben als politische Märtyrer angesehen wurden.
Uebrigens bestand hinsichtlich des Verhältnisses zu den trade unions zwischen der Owenistischen und der Chartistenbewegung der große Unterschied, daß die erstere die trade unions als Gesamtheit in ihren Bannkreis gezogen hatte, während sie der letzteren in ihrer Eigenschaft als Vereinigungen durchaus fern standen, womit vereinbar ist, daß manche ihrer Mitglieder für ihre Person zugleich eifrige Chartisten waren.
Kann man in gewissem Sinne die bisherige Periode der trade unions, die etwa bis 1843 zu berechnen ist, als die $revolutionäre$ bezeichnen, der die etwa mit dem Jahre 1860 beginnende Glanzzeit der $parlamentarischen$ Periode gegenübersteht, so giebt es zwischen beiden eine $Periode des Ueberganges$, in der sich die Ideen der neuen Entwickelung vorbereiten. Indem man alle Pläne sozialer Revolution aufgab, legte man das Hauptgewicht darauf, Wissen und Kenntnisse unter der Masse der Arbeiter zu verbreiten und im übrigen sich auf Maßnahmen rein praktischer Natur zu beschränken. Von der Kampfpolitik der früheren Zeit ist kaum eine Spur geblieben, insbesondere war das Mittel des Streiks so in Mißkredit geraten, daß nicht allein die meisten Verbände ihn völlig aus ihrem Programm beseitigten, sondern die Loge Portsmouth der Steinmaurer sogar beschloß, das Wort »Streik« abzuschaffen. An Stelle des Streiks sollte das System der Einigungsämter und Schiedsgerichte treten. Man betonte nicht allein den Nutzen eines guten Einvernehmens mit den Arbeitgebern, um die bestehenden Vorurteile gegen die Arbeiterverbände zu zerstören, sondern wies vor allem darauf hin, daß die Höhe des Lohnes nicht in dem Belieben der Unternehmer stehe, sondern dem großen Gesetze von Angebot und Nachfrage unterworfen sei, daß es deshalb die erste Aufgabe der Arbeiterschaft sein müsse, das Angebot von Arbeit zu verringern, wofür man vor allem die Beschränkung der Zahl der Lehrlinge, die Beseitigung der Ueberzeitarbeit und die Schaffung eines Auswanderungsfonds ins Auge faßte. Insbesondere die letztere Maßregel fand allgemeinen Anklang, und in den nächsten 20 Jahren finden wir bei den meisten trade unions einen Fonds, aus dem man Personen unterstützte, die zur Auswanderung geneigt waren, bis die Erfahrung bewies, daß nicht allein die Mittel für einen solchen Zweck nicht entfernt ausreichten, sondern daß man auch gerade die kräftigsten Elemente der Arbeiterschaft entfernte, während die schwächeren zurückblieben. Dagegen stammt aus dieser Periode die segensreiche und auch noch heute anerkannte Politik der »$lokalen Gewerbeämter$« zur schiedsrichterlichen Beilegung von Streitigkeiten als Ausdruck des Systems autoritativer Verhandlungen zwischen den Vertretern des Kapitals und der Arbeit. Die Betonung der besseren Bildung der Arbeiterschaft, um die sich insbesondere die allmählich in den Vordergrund des gewerkschaftlichen Lebens tretenden Bucharbeiter (Buchdrucker und Buchbinder) Verdienste erwarben, führte zu der immer allgemeineren Bildung von Gewerkschafts-Bibliotheken und ebenso zu der Gründung von ständigen Gewerkschaftsblättern. »Verschafft euch Wissen statt Alkohol« -- das ist eine in diesen öfters zu lesende Aufforderung an ihre Leser.
Hand in Hand mit dieser veränderten grundsätzlichen Haltung ging eine Umgestaltung der Organisation. Die Gewerkvereine hatten sich früher nicht nur auf Personen desselben Gewerbes, sondern auch auf einen bestimmten Ort beschränkt. Aenderte deshalb ein Mitglied seinen Aufenthalt, so verlor es alle Vorteile seiner bisherigen Mitgliedschaft und mußte erst an dem neuen Orte wieder einem Vereine beitreten, der ein hohes Eintrittsgeld forderte. Dazu kam, daß infolge dieses örtlichen Charakters innerhalb desselben Gewerbes eine ganze Reihe von Gewerkvereinen bestanden, unter denen es keinen organischen Zusammenhang gab. Dem half man dadurch ab, daß man nicht allein Freizügigkeit unter den Vereinen einführte, sondern diese selbst zu einer höheren Einheit verschmolz, indem man einen Exekutivausschuß und einen Sekretär einsetzte. Die erste Vereinigung dieser Art war der am 1. Januar 1851 ins Leben getretene Maschinenbauerverein (Amalgamated engineers).
Um den $Streiks$ entgegenzuwirken, erfand man zwei Wege: entweder übertrug man die Entscheidung dem Exekutivkomitee, d. h. der Zentralinstanz, so daß rein lokale Einflüsse ausgeschlossen waren, oder man verlangte zur Einleitung eines solchen die Unterbreitung unter das Votum der gesamten Mitgliederschaft des ganzen Landes, womit ein erheblicher Zeitaufschub und eine Abkühlung der erregten Gemüter gegeben war.
Die $Politik$ suchte man immer entschiedener aus den Bestrebungen der Gewerkschaften ganz auszuschließen, mit der einzigen Ausnahme der Beeinflussung des Parlamentes hinsichtlich solcher Gesetze, welche unmittelbar das Interesse der Arbeiterschaft berühren. Für diesen Zweck dagegen machte man große Anstrengungen, und so gelang es z. B. im Jahre 1844, als von den Unternehmern versucht wurde, ein Gesetz zustande zu bringen, durch welches die Friedensrichter ermächtigt wurden, »jede schlechte Aufführung in Bezug auf das Dienst- oder Arbeitsverhältnis« mit zwei Monaten Gefängnis zu bestrafen und gegen jeden von seinem Arbeitgeber verklagten Arbeiter einen Verhaftsbefehl zu erlassen, durch Protestversammlungen und eine Riesenpetition mit zwei Millionen Unterschriften diese Gefahr abzuwenden.
Eine eigentümliche Stellung in dieser Periode bezeichnet die »National Association of United Trades for the Protection of Labour«, die von den vereinigten Gewerkschaften Sheffields, insbesondere unter dem Beistande des Parlamentsmitgliedes $Duncombe$, eines aristokratischen Demagogen im guten Sinne, Ostern 1845 auf einer von 110 Vertretern in London abgehaltenen Versammlung ins Leben gerufen wurde und eine Reihe von Jahren einen großen Einfluß hatte, obgleich sich ihr von vornherein gerade die großen Verbände fernhielten. Der Zweck der Vereinigung war »die Förderung der Interessen der vereinigten Gewerbe und deren Wohlergehens durch Schlichtung, Schiedsspruch und Rechtsanrufung sowie durch Förderung aller politischen, sozialen und erzieherischen Maßregeln, die die Lage der arbeitenden Klassen zu bessern bestimmt sind«, insbesondere aber die Erringung eines gerechten Lohnes (fair wage). Das Unternehmen knüpfte insofern an die Pläne $Owens$ an, als es auf eine $Zusammenfassung aller Gewerbe$ Bedacht nahm, doch unterschied es sich von diesen nicht nur durch den Grundzug der Mäßigung und der Fernhaltung aller anderen, als der rein gewerkschaftlichen Politik, sondern wollte auch durchaus vermeiden, in die Angelegenheiten der einzelnen Gewerkschaften einzugreifen. Obgleich man auch den $genossen$schaftlichen Gedanken $Owens$ aufgriff, wollte man ihn doch nicht in den Vordergrund stellen und beschloß deshalb auf der am 28. Juli bis 3. August 1845 in London abgehaltenen Konferenz, das Unternehmen in zwei Teile zu zerlegen: in eine Vereinigung »zum Schutze der Arbeit«, welche die Interessen der Arbeiter gegenüber den Unternehmern und im Parlamente wahrnehmen sollte, und eine solche »zur Beschaffung von Arbeit«, welche den durch Streik arbeitslos gewordenen Mitgliedern auf genossenschaftlichem Wege Arbeit verschaffen sollte. Aber obgleich der Verband auf der im Juni 1846 in Manchester abgehaltenen und von 126 Vertretern besuchten zweiten Konferenz 40000 Mitgliedern zählte, krankte er doch bald an den Schwierigkeiten, die sich stets bei Zusammenfassung der Arbeiter aus verschiedenen Gewerbszweigen ergeben und hauptsächlich in deren widerstreitenden Interessen liegen; jeder Zweig glaubt sein Interesse zu Gunsten eines anderen zurückgesetzt, was insbesondere bei Unterstützung von Streiks sich geltend macht. Ebenso scheiterten die Versuche einer genossenschaftlichen Organisation der Arbeit, und nachdem $Duncombe$, der als Leiter dem Unternehmen seine ganze Kraft gewidmet hatte, 1848 infolge geschwächter Gesundheit sich hatte zurückziehen müssen, verlor der Verband immer mehr an Bedeutung; als Zeitpunkt der formellen Auflösung wird von $Howell$ das Jahr 1860 bezeichnet.
War der genannte Verband gewissermaßen noch ein Nachzügler der älteren Periode, so sehen wir dagegen in der genannten $Amalgamated Society of Engineers$, die noch heute im Mittelpunkte des gewerkschaftlichen Lebens Englands steht, den vollen Durchbruch der neuen Anschauungen, die sich von denen der früheren Zeit wesentlich unterscheiden. Der Schwerpunkt liegt neben den bereits hervorgehobenen Momenten hauptsächlich darin, daß die Vereine auf eine breitere Basis, als die des bloßen gewerkschaftlichen Kampfes, gestellt wurden und das Ziel ins Auge faßten, den Mitgliedern einen Rückhalt für ihre ganze wirtschaftliche Existenz zu bieten, insbesondere durch Aufnahme der Versicherung gegen alle diejenigen Schädigungen, die den Arbeiter in seiner Lebensführung bedrohen. Diese vielfach angegriffene »$Kassenpolitik$« hatte allerdings neben Vorzügen auch erhebliche Mängel. Der wesentlichste Vorzug bestand in der Sicherung eines festen Mitgliederbestandes, einer Sicherung, die so weit ging, daß selbst große Streiks mit unglücklichem Ausgange den Bestand des Verbandes kaum merklich erschütterten. Die Kehrseite dagegen tritt hervor in einer gewissen Ausschließlichkeit, in der Schaffung einer $Arbeiteraristokratie$, die sich dadurch behauptet, daß sie eine tiefere Schicht zu ihren Füßen schafft, auf der sie steht. »Schutz gegen Eindringlinge« ist ein wesentlicher Programmmpunkt, mit dem man unmittelbar an die Verhältnisse der höheren Klassen, insbesondere den Abschluß der studierten Kreise durch Prüfungen, sich anlehnte. Hiermit war verknüpft eine einsichtsvollere Beurteilung der übrigen Bevölkerungsklassen; die in der früheren Periode übliche Bezeichnung derselben als »Müßiggänger«, die Scheidung zwischen »produktiven« und »unproduktiven« Klassen läßt man fallen und erhebt zum Grundsatz, keine Forderungen zu stellen, von denen man sich sagen muß, daß der Gegner sie nicht erfüllen kann.
Das Mittel, dessen die Gewerkschaften bedurften, um zu dieser neuen Stellung zu gelangen, war ein doppeltes. Einerseits erhoben sie $Beiträge$ von einer solchen Höhe, wie man sie in Deutschland noch heute $kaum$ kennt, und andererseits hatte man eine Sorgfalt der $Geschäftsführung$ nötig, an die man früher gar nicht gedacht hatte. Damit hängt es zusammen, daß man nicht, wie früher, die Geschäfte der Verwaltung Arbeitern im Nebenamte übertragen konnte, sondern besondere Sekretäre mit angemessenem Gehalte anstellen mußte. Es genügten, wie $Webb$[5] sich ausdrücken, nicht mehr Enthusiasten und Agitatoren, sondern man bedurfte eine Klasse ständig bezahlter Beamten, die, aus den Reihen der trade unions selbst hervorgegangen, ausdrücklich auf Grund ihrer Fähigkeiten zur Geschäftsführung ausgewählt wurden.
[5] A. a. O. S. 163.
Für alles dieses liefert die Amalgamated Society of Engineers den besten Typus. Ihre Entstehung verdankt sie in erster Linie den beiden um die Entwickelung der trade unions hochverdienten Männern $William Newton$ und $William Allam$. Der erstere war Mitglied des »Unterstützungsvereins der Dampfmaschinenarbeiter und Maschinen- und Mühlenarbeiter«, denen bei der Bewegung die Führung zufiel. Während $Newton$ in London für die Verschmelzung der bestehenden Vereine thätig war, richtete =Allam= seine Bemühungen auf die Provinz, insbesondere Lancashire und Manchester, und suchte die dort bestehende Rivalität gegen die Hauptstadt zu besiegen. Auf einer im September 1850 in Birmingham abgehaltenen Konferenz wurde der Plan der Verschmelzung endgültig beschlossen und am 6. Januar 1851 konnte das Exekutivkomitee sein Amt endgültig übernehmen. Obgleich der Bestand an Mitgliedern zunächst nur 5000 betrug, indem eine ganze Reihe von Vereinen sich zurückhielt, war derselbe doch bis zum Oktober auf 11000 gestiegen, die mit einem Wochenbeitrage von 1 Shilling eine stärkere Organisation darstellten, als man sie bis dahin überhaupt gekannt hatte.
Der neue Verein hatte sehr bald seine Feuerprobe zu bestehen, indem er mit dem ihm gegenüber begründeten Unternehmerverein der »$Central Association of Employers of Operative Engineers$« über die Frage der Stückarbeit und der Ueberarbeit in einen Kampf verwickelt wurde, der das höchste Interesse der ganzen Arbeiterschaft erregte. Um einem Streik zuvorzukommen, schlossen die Unternehmer am 10. Januar 1852 ihre Werkstätten, und obgleich auch die unbeteiligten Kreise, insbesondere unter dem Einflusse der »$Christlichen Sozialisten$«, eines im Jahre 1851 gegründeten Vereins, der sich die Aufgabe stellte, das Publikum zu einer gerechten Würdigung der Arbeiterforderungen zu veranlassen und hier zum erstenmal energisch in die Arbeiterbewegung eingriff, über 5000 Pfund beisteuerten, mußten doch die Arbeiter, nachdem ihr Vorschlag eines Schiedsgerichts abgelehnt war, im April die Arbeit zu den alten Bedingungen wieder aufnehmen. Aber das Bedeutungsvolle dieses Kampfes war, daß er trotz seines ungünstigen Ausganges die Stellung des neuen Verbandes kaum ernsthaft berührte. Ebenso erwies sich das auch hier wieder zur Anwendung gelangte Mittel des »Dokumentes« als wirkungslos, denn, obgleich die meisten Arbeiter in ihrer Notlage dasselbe unterzeichneten, hielten sie innerlich an ihrem Vereine fest, und selbst hochstehende Personen bestritten öffentlich die Verbindlichkeit einer solchen erzwungenen Erklärung. Im Jahre 1861 konnte die Union auf eine Mitgliederzahl von 22000 und einen Vermögensbestand von 73398 Pfund zurückblicken. Die Grundlage dieses Erfolges war aber »das wunderbar durchdachte Finanz- und Verwaltungssystem, das die Union in den Stand setzte, die Funktionen eines gewerblichen Schutzvereines mit dem einer permanenten Versicherungsgesellschaft zu verbinden und auf solche Weise eine finanzielle Stabilität zu erlangen, wie sie vorher nicht geträumt worden war«[6].
[6] $Webb$, a. a. O. S. 175.
Die Folge dieser Ereignisse war, daß der Union die anerkannte Führerschaft der englischen Gewerkschaftsbewegung der nächsten Jahrzehnte zufiel und daß von 1852 bis 1875 kaum eine Gewerkschaft zu finden ist, die nicht die Einrichtungen der Maschinenbauer als Muster und Vorbild übernommen hätte.
Einen Hauptgegenstand des Streites zwischen den Arbeitern und den Unternehmern bildet in dieser Zeit $die Anerkennung der Gewerkschaften als berufene Vertreter der Arbeiterschaft$. Ließ man die Politik des »Dokumentes« von jetzt ab fallen, so wollten die Unternehmer doch durchaus die Befugnis der Gewerkschaften, mit ihnen über die Arbeiterforderungen zu verhandeln, nicht anerkennen, indem sie sich ängstlich besorgt zeigten um die Freiheit der Arbeiter, die angeblich durch die Vereine bedroht würde. Zuerst die Bauarbeiter erreichten in den Provinzialstädten die Anerkennung von »Arbeitsstatuten« (Working rules), die von den beiderseitigen Vereinigungen der Arbeiter und der Arbeitgeber bis in die geringsten Einzelheiten festgestellt wurden und den neuen Grundsatz der $kollektiven Ordnung des Arbeitsverhältnisses$ zur Geltung brachten.
Das Beispiel der Maschinenbauer sich zu »amalgamieren«[7] fand bei verschiedenen Gewerben Nachahmung, und indem die intelligenten Generalsekretäre dieser großen Arbeiterverbände durch ihren gemeinsamen Wohnort in London die Möglichkeit eines engen Freundschaftsverhältnisses und steten Gedankenaustausches erhielten, entwickelte sich das System einer eigenartigen Oligarchie. Die »Junta«, die bis zum Jahre 1871 die Führerschaft des englischen Unionismus in der Hand hatte, bestand aus fünf Personen: $Allam$, $Applegarth$, $Guile$, $Coulson$ und $George Odger$, von denen besonders die beiden ersten sich durch eine ungewöhnliche Intelligenz auszeichneten, während $Odger$ eine sehr wertvolle populäre Beredsamkeit mitbrachte. $Allam$ richtete seinen ganzen unermüdlichen Fleiß auf die Schaffung eines außerordentlich sinnreichen, wenn auch etwas schwerfälligen Systems der Verwaltung und Kontrolle. »Uebertriebene Vorsicht, bureaukratische Genauigkeit und eine an Geiz streifende Sorge für Vermehrung der Vereinsgelder gehörten zu $Allams$ Schwächen, aber zu einer Zeit, wo den »Arbeiteragitatoren« allgemein Liederlichkeit in Geldsachen und Unfähigkeit zu angespannter regelmäßiger Thätigkeit vorgeworfen wurde, hatten diese Schwächen einen äußerst günstigen Einfluß auf die öffentliche Meinung zur Folge«. »Während $Allam$ danach strebte, den »bezahlten Agitator« in den verantwortlichen Beamten eines großen Finanzinstituts umzuwandeln, suchte $Applegarth$ der organisierten Trade union eine anerkannte soziale und politische Stellung zu gewinnen«. »Bei allen diesen Männern fanden die Verleumder des Trade-Unionismus sich Personen gegenübergestellt, die bedeutende Charaktereigenschaften und außergewöhnliche Geschäftskenntnisse mit einem großen Stück jenes offiziellen Anstandes verbanden, die der englischen Mittelklasse so imponiert.« »Der Besitz guter Manieren war, obgleich er als eine Kleinigkeit erscheinen mag, nicht der geringste ihrer Vorzüge. Mit vollendeter Selbstachtung und Integrität verbanden sie Korrektheit des Ausdruckes, durchaus vorwurfsfreies Verhalten im Privatleben und eine bemerkenswerte Abwesenheit von allem, was an die Schenke erinnert.« »Es war das erstemal in diesem Jahrhundert, daß die Arbeiterbewegung unter die Leitung kam nicht von Gönnern aus den mittleren und höheren Klassen, sondern von wirklichen Arbeitern, die für ihre Stellung speziell vorgebildet waren[8].« Sie hatten kein bestimmtes Glaubensbekenntnis, sondern standen dem extremen Individualismus der englischen Radikalen ebenso unbefangen gegenüber, wie der $Marx$schen Internationale, der $Applegarth$ und $Odger$ eine Zeit lang als Mitglieder angehörten. Ihre Gewerkschaftspolitik war in der Praxis darauf beschränkt, allen Arbeitern die Bedingungen zu sichern, die von den entgegenkommendsten Arbeitgebern freiwillig zugestanden wurden.
[7] Unter amalgamation versteht man die völlige Verschmelzung verschiedener Berufe zu einer einheitlichen Organisation, während federation ein bloßes Bündnis selbständiger Vereine bedeutet.
[8] $Webb$, a. a. O. S. 189 ff.
Aber die Thätigkeit der Junta griff über das rein gewerkschaftliche Gebiet hinaus und umfaßte zugleich eine energische $politische$ Thätigkeit durch Beeinflussung des Parlamentes, und zwar beschränkte man sich nicht auf Maßregeln, die, wie Erweiterung des Stimmrechtes und Abschaffung der arbeiterfeindlichen Gesetze, insbesondere des Master and Servant Law, das unmittelbare Interesse der Arbeiterschaft berührten, sondern man beschäftigte sich auch mit allgemeinen Fragen, wie der Unterstützung der amerikanischen Nordstaaten in ihrem Kampfe gegen die Sklaverei und dem Auftreten Garibaldis. Durch diese Betonung des politischen Elementes stellte sich die Junta in entschiedenen Gegensatz zu dem alten Unionismus, aus dessen Reihen sie lebhaft befehdet wurde.
Neben der Junta sind ein wichtiger Faktor in der nächsten Entwickelungsperiode der trade unions, die allmählich in den meisten größeren Städten ins Leben gerufenen $trade councils$, d. h. gemeinsame Ausschüsse der sämtlichen an dem betreffenden Orte vertretenen Gewerkschaften, die zuerst nur bei besonderen Vorkommnissen zum Zweck gemeinsamer Stellungnahme und Beschlußfassung einberufen wurden, später aber sich zu festen Organisationen entwickelten. Um 1860 gab es solche permanente councils in Glasgow, Sheffield, Liverpool und Edinburgh; am 10. Juli 1860 wurde dann das Londoner trade council begründet, das bald eine besondere Bedeutung gewann. An demselben waren zunächst nur die kleinen Vereine beteiligt, bis allmählich auch die größeren aus ihrer Zurückgezogenheit heraustraten und sich anschlossen. $George Howell$ und $Odger$ waren die ersten Sekretäre und schon nach einigen Jahren stand das council völlig unter dem Einflusse der Junta. Uebrigens erhielt dasselbe wertvolle Unterstützung durch eine Gruppe von jüngeren Anwälten und Schriftstellern, die es sich zur Aufgabe machten, die berechtigten Forderungen der Arbeiter in den Zeitungen zu vertreten.
Der Hauptgegenstand der Thätigkeit war die Organisierung einer Bewegung gegen das Master and Servant Law, dessen Bestimmungen aus der in den Worten ausgedrückten Auffassung des Verhältnisses von Herren zu ihren Dienern entsprangen und die größte Rechtsungleichheit enthielten. So wurde der Arbeiter, der vorsätzlich seinen Vertrag brach, mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft, während der Arbeitgeber nur auf Schadensersatz verklagt werden konnte; auch war es bei dem letzteren zulässig, ihn in eigener Sache als Zeugen zu vernehmen, während der erstere in Ermangelung ausreichender Beweismittel machtlos war. Gegen die Entscheidung der Friedensrichter, mochten sie noch so willkürlich sein, gab es keine Berufung. In einer Anfang 1863 abgehaltenen Versammlung des Glasgower trade council wurde nachgewiesen, daß in einem einzigen Jahre 10339 Arbeiter wegen Vertragsbruches bestraft waren.
Auf Veranlassung der Glasgower Gewerkschaftsführer $Macdonald$ und $Campbell$ trat im Mai 1864 in London eine $Konferenz$ von Vertretern der trade unions zusammen, die als erste gemeinsame Beratung besondere Bedeutung hat. Auf ihre Anregung hin wurde überall eine Bewegung gegen das verhaßte Gesetz eingeleitet, die den Erfolg hatte, daß 1867 ein neuer Master and Servant Act (30 u. 31 Vict. c. 141) erlassen wurde, der einen erheblichen Fortschritt darstellte.
Aber schon zog sich ein neues Gewitter gegen die trade unions zusammen. Die Unternehmer hatten, nachdem das »Dokument« bei den letzten großen Kämpfen der Maschinenbauer und der Bauhandwerker sich erfolglos erwiesen hatte, ein neues Kampfmittel in der Aussperrung, dem $Lockout$, gefunden und wandten es in der Ausdehnung an, daß die trade unions im Juni 1866 eine $Konferenz$ nach $Sheffield$ beriefen, an der 138 Vertreter teilnahmen, um gegen diese Angriffe Schutzmaßregeln zu ersinnen. Man begründete die $united kingdom alliance of organised trades$, die aber, ohne wesentliche Erfolge erzielt zu haben, 1870 sich wieder auflöste, nachdem die Frage, welche Fälle im Gegensatz zum Streik als Lockout zu behandeln und demgemäß zu unterstützen seien, zu steten Streitigkeiten geführt hatte.
Auch andere Kreise, als die Unternehmer, erhoben öffentliche Anklagen gegen den »Terrorismus der trade unions«, und die heute üblichen Angriffe gegen die gewissenlosen Männer, die, ein nichtsthuerisches Leben führend, von den Groschen der von ihnen Betrogenen leben, im Gegensatz zu den Vertretern von Bildung, Talent und Wissen, spielen auch in der damaligen Zeitschriftenlitteratur eine große Rolle.
Den Funken ins Pulverfaß warf ein Vorgang in $Sheffield$, wo im Hause eines Arbeiters eine Büchse Schießpulver eine Explosion hervorrief, von der man behauptete, daß sie ein beabsichtigtes $Attentat$ darstelle, indem man sich zugleich auf Vorgänge ähnlicher Art bezog, die gleichfalls in Sheffield in den letzten Jahren vorher sich ereignet hatten. Von allen Seiten erscholl der Ruf noch einer gründlichen Untersuchung des Treibens der trade unions, und diese selbst schlossen sich der Forderung an, um den Nachweis zu liefern, daß es sich um Vorgänge von rein örtlicher Bedeutung handele, für die die Gewerkschaften als solche durchaus nicht verantwortlich gemacht werden könnten. Eine im Februar 1867 eingesetzte $königliche Kommission$ erhielt den Auftrag, eine eingehende Untersuchung anzustellen, die sich nicht auf die Vorgänge in Sheffield beschränken, sondern sich auf alle innerhalb der letzten 10 Jahre vorgekommenen Gewaltthätigkeiten erstrecken, auch nicht nur einzelne Vereine, sondern die ganze Thätigkeit der trade unions umfassen sollte.
Hierzu gesellte sich noch eine weitere Gefahr, die dadurch entstanden war, daß der oberste Gerichtshof (Queens Bench) in einer Entscheidung im Jahre 1867 dem Gesetze von 1825 eine Auslegung gab, nach welcher die Gewerkschaften keine Prozeßfähigkeit, also insbesondere nicht das Recht hatten, gegen ungetreue Kassenverwalter gerichtlich vorzugehen. Dadurch war das Vermögen der Vereine, das sich bereits auf eine Viertel Million Pfund belief, schutzlos den Angriffen solcher Personen preisgegeben. $Applegarth$ berief deshalb Ende Januar 1867 nach $London$ eine »$Konferenz der amalgamierten Berufe$«, die im wesentlichen aus den Mitgliedern der Junta und einigen ihnen nahestehenden Freunden bestand und von 1867 bis 1871 als das eigentliche Kabinett der trade union-Bewegung fungierte.
Eine wirksame Unterstützung leisteten auch in dieser schweren Zeit die bereits erwähnten »Christlichen Sozialisten« insbesondere $Frederic Harrison$ und der Professor $Beesly$. $Webb$[9] äußern sich dahin: »Es würde schwer halten, den Eifer und die geduldige Ergebenheit dieser Freunde des Trade-Unionismus und die Dienste, die sie demselben in der Stunde der Not geleistet haben, zu übertreiben.« Unterstützt wurden die Bestrebungen der trade unions auch durch die im Jahre 1850 gegründete $Gesellschaft zur Förderung der Staatswissenschaften$, die 1860 einen aus den hervorragendsten Sozialpolitikern gebildeten Ausschuß zur Untersuchung der Thätigkeit der trade unions einsetzte.
[9] A. a. O. S. 216.
Die Verhandlungen vor der $königlichen Kommission$ bedeuteten einen vollen Sieg der Gewerkschaften. Die Kommission stellte fest, daß selbst in Sheffield vier Fünftel der dortigen Vereine sich an keinerlei Gewaltthätigkeiten beteiligt hätten, diese vielmehr ganz überwiegend von nicht organisierten Arbeitern ausgegangen seien. Allerdings stellte sich der Bericht keineswegs unbedingt auf die Seite der trade unions, insbesondere versuchte er darzulegen, daß derartige Vereinigungen den Arbeitern keinen wirklichen ökonomischen Vorteil brächten, aber trotzdem empfahl er, ihnen unter gewissen Voraussetzungen durch Anmeldung bei einer Registerbehörde gesetzliche Anerkennung zu gewähren. Diese Voraussetzungen waren die Beseitigung von Bestimmungen über die Lehrlingszahl, des Verbotes der Stückarbeit und der Zwischenkontrakte, sowie der gegenseitigen Unterstützung in Streikfällen. Während das Gesetz von 1825 die Verbindungen, die sich auf die Frage des Lohnes und der Ueberstunden beschränkten, von dem Makel der Ungesetzlichkeit ausnahm, empfahl die Kommission für die Zukunft, nur solche Vereine für ungesetzlich zu erklären, die geschaffen würden, um Handlungen zu vollführen, die einen Kontraktbruch enthalten oder zum Zweck der Weigerung, mit einer bestimmten Person zusammen zu arbeiten.
Die $Minderheit der Kommission$ ging in dem von ihr erstatteten Sonderberichte noch weiter und stellte den Satz auf, der für die nächste Zeit den Mittelpunkt der politischen Bestrebungen der Gewerkschaften bildet, daß keine von einem Arbeiter begangene Handlung strafbar sein solle, die nicht ebenso strafbar sei, wenn sie von einem Anderen begangen werde, und daß keine von einer Verbindung von Arbeitern ausgeführte Handlung als strafbar angesehen werden solle, die nicht strafbar sei, wenn sie von einer Einzelperson vorgenommen werde.
Von diesem Berichte der Kommission datiert ein neues Stadium in der Stellungnahme der öffentlichen Meinung gegenüber den trade unions, die sich insbesondere auch in den Leitartikeln der Presse wiederspiegelt. Auch große Unternehmer, wie $Brassey$, äußerten sich öffentlich dahin, daß die Gewerkschaften erzieherisch auf die Arbeiter einwirkten, und daß ihre Thätigkeit die Kosten der Produktion nicht erhöhe, sondern vermindere.
Die Führer verfehlten nicht, diesen Sieg auszunutzen, und Anfang 1869 arbeitete der christlich-soziale $Harrison$ einen Gesetzentwurf aus, den die Parlamentsmitglieder $Hughes$ und $Mundella$ im Parlamente einbrachten, und obgleich er nicht ohne weiteres zur Annahme gelangte, erklärte doch die Regierung sich bereit, im nächsten Jahre ihrerseits ein Gesetz vorzulegen.
In der That brachte sie im Jahre 1871 einen $Gesetzentwurf$ ein, durch den die bisherigen Angriffe gegen die Gewerkschaften, soweit sie sich auf ihre angebliche Beschränkung der Freiheit des Gewerbes bezogen, künftig ausgeschlossen sein sollen. Jeder Verein sollte das $Recht der Registrierung$ haben, sobald seine Statuten nicht gegen das Strafgesetz verstießen. Aber obgleich die Vorlage von den Unternehmern, als den Wünschen der trade unions zu weit entgegenkommend, wütend angegriffen wurde, enthielt sie Bestimmungen, welche für die letzteren sehr bedenklich waren: Es sollte nämlich jede Gewaltanwendung, Drohung oder Belästigung, die zu dem Zwecke verübt wurde, auf die Unternehmer oder Arbeiter einen Zwang auszuüben, streng bestraft werden. Die unbestimmten Ausdrücke der früheren Gesetze, wie »belästigen, hemmen, drohen, einschüchtern« waren wieder aufgenommen; das Ausstellen von Piketts, das andauernde Hinterhergehen oder Beobachten von Personen und selbst das friedliche Zureden, sich einer Vereinigung anzuschließen, war ausdrücklich verboten. Aber obgleich die Gewerkschaftsführer nicht verfehlten, alle Fälle, in denen die Anwendung dieser Bestimmungen zu großen Härten geführt hatten, zu sammeln und geltend zu machen, und obgleich die Gewerkschaften selbst in zahlreichen Versammlungen dagegen protestierten, daß irgend eine Handlung, die sonst nicht strafbar sei, dies dadurch werden solle, daß sie zur Förderung der Arbeiterinteressen vorgenommen werde, gelang ihnen doch nichts Weiteres, als daß sie die Zerlegung des Entwurfes in zwei Teile durchsetzten, von denen der eine unter dem Namen $Trade Unions Act$ die Gewerkschaften legalisierte, während der andere unter dem Titel »$Criminal Law Amendment Bill$« sich als eine Ergänzung des allgemeinen Strafrechtes darstellte. Beide Gesetze wurden 1871 erlassen.
Die Bewegung, die durch diese Ereignisse in der Arbeiterwelt hervorgerufen wurde, führte übrigens zu einer wichtigen Neugestaltung der gewerkschaftlichen Organisation, nämlich zu der Schaffung jährlich wiederkehrender allgemeiner $Gewerkschaftskongresse$. Dieselben haben ihren Ursprung genommen von den trades councils. Wir haben bereits die im Mai 1864 in London und die im Juni 1866 in Sheffield abgehaltenen Konferenzen erwähnt, die gewissermaßen als Vorläufer zu betrachten sind. Aber der Gedanke, jährlich wiederkehrende Kongresse zu berufen, ging aus von den trades councils von Manchester und Salford, die im April 1868 ein Cirkular erließen, durch das sie alle bestehenden trade unions zu einem Pfingsten 1868 in $Manchester$ abzuhaltenden Kongresse einluden. Derselbe war von 34 Abgeordneten als Vertretern von 118000 Mitgliedern besucht und bestimmte $Birmingham$ als Ort des im folgenden Jahre abzuhaltenden 2. Kongresses. Derselbe tagte im August 1869 und konnte bereits die Zahl von 48 Abgeordneten als Vertreter von 250000 Mitgliedern aufweisen; dort wurde auch zuerst das später so wichtig gewordene $parlamentarische Komitee$ eingesetzt.
Aber während diese Bewegung von der Provinz ausging, fand sie bei der Londoner Junta eine unfreundliche Aufnahme. An dem Kongreß in Manchester nahm außer dem in scharfer Opposition zu der Junta stehenden $Potter$ kein einziger Londoner Vertreter teil, und in Birmingham waren freilich $George Howell$ und $Odger$ zugegen, weigerten sich aber, in das parlamentarische Komitee einzutreten. Obgleich hier beschlossen wurde, den nächsten Kongreß 1870 in London abzuhalten, unterließen es doch die Londoner Führer, ihn einzuberufen. Erst unter dem Drucke der oben mitgeteilten Ereignisse vollzog sich ein Umschwung, und so bildet der im März 1871 in $London$ abgehaltene Kongreß den ersten, an dem die eigentlichen Führer der Bewegung teilnahmen. Dieser Umschwung erhielt auch äußerlich dadurch seinen Ausdruck, daß die im Januar 1867 begründete »Konferenz der amalgamierten Berufe« sich im September 1871 zu Gunsten des parlamentarischen Komitees auflöste, indem die Führer $Applegarth$, $Allam$, $Powell$, $Odger$ u. a. in das letztere eintraten.
Den hauptsächlichsten Gegenstand der gewerkschaftlichen Thätigkeit bildet in den nächsten vier Jahren die Bewegung für Abschaffung der Criminal Law Amendement Bill. Man berief sich insbesondere auf die Dehnbarkeit der in derselben enthaltenen Ausdrücke und die Ungerechtigkeit, daß entsprechende Maßregeln der Unternehmer, wie »schwarze Listen« und »Führungszeichen«, nicht strafbar waren, und nachdem im Dezember 1872 verschiedene Londoner Gasheizer auf Grund des Gesetzes mit 12 Monaten Gefängnis bestraft waren, stellte man überall die bestimmte Forderung auf, alle auf die gewerkschaftlichen Kämpfe bezüglichen besonderen Strafbestimmungen zu beseitigen.
Der Kongreß von $Sheffield$ 1874, auf dem 1191922 organisierte Arbeiter vertreten waren, zeigt uns den Einfluß der hervorgerufenen Entrüstung auf das Wachstum der Gewerkschaften.
Das Mittel, um zu einem Erfolge zu gelangen, boten die für das Jahr 1874 bevorstehenden $Parlamentswahlen$, indem man überall den Kandidaten der beiden großen Parteien die Frage nach ihrer Stellung zu jener Forderung vorlegte. Während nun die Liberalen sich durchaus ablehnend verhielten, stellten sich die Konservativen auf Seiten der Gewerkschaften, und so gelang es ihnen mit Hülfe der letzteren, einen entscheidenden Sieg zu erringen. An einigen Orten hatte man auch eigene Arbeiterkandidaten aufgestellt. Die Labour representation league hatte schon 1869 mit der Aufstellung $Odgers$ den ersten Versuch dieser Art gemacht, und 1871 gelang es, von 13 Kandidaten wenigstens zwei durchzusetzen, so daß $Alexander Macdonald$ und $Thomas Burt$ als erste Arbeiterabgeordnete in das Parlament einzogen.
Die konservative Regierung löste denn auch ihr Wort ein, und so wurde 1875 die $Criminal Law Amendement Bill$ widerrufen und durch den $Conspiracy and Property Protection Act$ (38 u. 39 Vict. c. 86) ersetzt. Ebenso wurde das $Master and Servant Law$ gänzlich aufgehoben, und es trat an dessen Stelle der $Employers and Workmen Act$ (38 u. 39 Vict. c. 90), der schon durch ihren Namen, insbesondere Ersetzung der Ausdrücke: »Herr« und »Diener« durch »Unternehmer« und »Arbeiter«, die veränderte Grundauffassung anzeigt und den Gedanken von zwei selbständigen und gleichberechtigten Vertragsteilnehmern zum Ausdruck bringt. Die Bestrafung des Vertragsbruches wurde abgeschafft, Gefängnisstrafe soll nur den treffen, der eigenwillig einen Vertrag bricht, obgleich er weiß oder Grund hat, anzunehmen, daß die wahrscheinliche Folge seiner Handlungsweise die ist, daß Menschenleben gefährdet oder schwere körperliche Verletzungen verursacht werden oder daß wertvolles Eigentum der Zerstörung oder schweren Beschädigung ausgesetzt wird, das friedliche Ausstellen von Piketts wurde gestattet, die dehnbaren Begriffe »Zwang« und »Belästigung« wurden beseitigt und die Anwendung von Gewalt lediglich dem allgemeinen Strafgesetze unterstellt. Keine von einer Gruppe von Arbeitern begangene Handlung ist in Zukunft strafbar, sofern sie nicht auch bei ihrer Verübung durch einen Einzelnen und ohne Rücksicht auf die Stellung als Arbeiter strafbar ist. Darin lag aber zugleich die Zulässigkeit der neuen wirtschaftlichen Form ausgesprochen, nämlich den Arbeitsvertrag nicht mehr seitens des einzelnen Arbeiters, sondern kollektiv d. h. seitens der ganzen Arbeiterschaft eines bestimmten Gewerbes festzusetzen.
Man darf sich jedoch durch diese äußeren Erfolge nicht darüber täuschen lassen, daß innerlich der Trade-Unionismus sich auf absteigender Bahn befand. Der industrielle Aufschwung, der bis 1875 andauerte, hatte diese innere Zersetzung nicht hervortreten lassen, indem er der Bewegung einen äußeren Anstoß gab, aber sobald er nachließ, machte sich jener Umstand geltend und führte insbesondere Ende der 70er und Anfang der 80er Jahre in Verbindung mit dem wirtschaftlichen Niedergange zu einer Krisis, die nur deshalb nicht in höherem Maße verhängnisvoll wurde, weil der Trade-Unionismus bereits eine zu starke Macht in der Arbeiterwelt erlangt hatte.
Wir haben oben die Vorzüge der Männer wie $Applegarth$ und $Allam$ gewürdigt, aber auch ihre Mängel nicht verschwiegen. War damals vor allem erforderlich, der Arbeiterbewegung das auf Lauterkeit des Charakters und Solidität der Geschäftsführung beruhende öffentliche Vertrauen zu sichern, so trat doch, nachdem dies erreicht war, der mit dem Uebermaße der Vorsicht psychologisch untrennbar zusammenhängende Mangel an Initiative immer schärfer hervor, und so groß die Autorität der alten Führer war, so wurden doch die Klagen über ihren »reaktionären Standpunkt« immer lebhafter und führten zu wesentlichen Verschiebungen, deren wichtigste $die Verlegung des Schwerpunktes von London in die Provinz$ war. Die $Junta$, die so lange die Führerschaft gehabt hatte, $löste sich auf$. $Applegarth$ hatte schon 1871 sein Amt als Sekretär niedergelegt. $Allam$ starb 1874. $Odger$ trat aus der Gewerkschaftsbewegung zurück und widmete sich mehr der allgemeinen Politik. Umgekehrt hatte die Bewegung in der Provinz erheblich an Bedeutung gewonnen, und zwar insbesondere durch das Emporblühen von zwei Industriezweigen, die in London nicht vertreten waren. Der eine waren die $Kohlenarbeiter$, die, nachdem ihre Bewegung 1855 fast vollständig erloschen war, besonders unter ihrem bereits erwähnten Führer $Macdonald$ einen außerordentlichen Aufschwung nahmen und auf dem vom 9.-14. November 1863 in Leeds abgehaltenen Kongresse eine Nationale Union bildeten. Allerdings trat derselben bald eine durch die Grubenarbeiter in Lancashire 1869 ins Leben gerufene andere Organisation, die amalgamierte Association der Bergarbeiter gegenüber, aber gerade diese Spaltung regte das Interesse an und so erreichte die Gesamtzahl der organisierten Bergarbeiter in wenigen Jahren die außerordentliche Höhe von 200000.
Die zweite dieser Arbeitergruppen waren die $Baumwollarbeiter$, die seit 1853 eine amalgamierte Association besaßen, aber erst seit 1869, insbesondere infolge der Bedeutung ihres Generalsekretärs $Thomas Birtwistle$, in den Vordergrund der Bewegung traten.
Diese beiden Organisationen, die Bergarbeiter einerseits und die Spinner und Textilarbeiter andererseits, bezeichnen aber zugleich auch die Vertreter von zwei entgegengesetzten Auffassungen für das wichtigste der Arbeiterinteressen, die $Lohnfrage$. Die eine dieser Auffassungen ist niedergelegt in dem System der »$gleitenden Skala$« (sliding scale) und beruht auf dem Grundgedanken, daß der Lohn sich dem Preise des Produktes anzuschließen habe, sodaß er mit ihm steigt und fällt. Insbesondere in den Spinnereibezirken von Oldham und Bolton wurden Listen von 80 Druckseiten aufgestellt, um diesen Grundsatz in alle Feinheiten der Technik hinein zu verfolgen, wahre Kunstwerke der Berechnung, die ein solches Maß von Studium erforderten, daß man für den Sekretär ein besonderes Examen hierüber einführen mußte. Dieser Grundanschauung stellte $Macdonald$ die entgegengesetzte gegenüber, daß unter allen Umständen ein die Aufrechterhaltung der Lebenshaltung des Arbeiters ermöglichender Lohnsatz (fair wage) zu zahlen sei, der seinerseits ein für den Preis bestimmender Faktor sein müsse.
Ein anderer Gegensatz, der aber sich nicht auf die Bergarbeiter und die Textilarbeiter beschränkte, sondern alle Gruppen in seinen Bereich zog, war die Stellung zu dem $Eingriffe der staatlichen Gesetzgebung in die Fragen der Arbeiterinteressen$, ein Punkt, der sich am schärfsten zuspitzte in der Ordnung der $Arbeitsdauer$. Während die eine Richtung hier jeden staatlichen Eingriff ausschloß, wollte die andere die gesetzliche Festlegung, insbesondere den Achtstundentag. Eine Mittelmeinung, auf die man sich zuweilen verständigte, beschränkte die Forderung auf Frauen und Kinder, verwarf aber den gesetzlichen Maximalarbeitstag für Männer, in der Erwartung, daß diese doch mittelbar durch jene beeinflußt werden würde.
Aber noch schärfer trat der Gegensatz der beiden Grundanschauungen hervor hinsichtlich der beiden großen Aufgaben der Gewerkschaften, nämlich einerseits der Unterstützung in den Notfällen des Lebens und andererseits der Erkämpfung günstigerer Arbeitsbedingungen. Gewiß stehen beide Richtungen, die $Hülfskassenthätigkeit$ und die $gewerkschaftliche$ im engeren Sinne, nicht in dem Verhältnisse, daß die eine die andere ausschlösse[10], aber offenbar ist es möglich, einseitig das Gewicht auf diese oder auf jene zu legen. Die alten Verbände, die unter der Leitung von Männern wie $Applegarth$ und $Allam$ groß geworden waren, gingen in der Wertschätzung der Hülfskassenpolitik so weit, daß sie in der That die gewerkschaftliche Seite, also die Vertretung der Arbeiterinteressen gegenüber den Unternehmern, in unangemessener Weise zurücktreten ließen.
Dieses Ueberwiegen der Unterstützungsthätigkeit führte endlich zu einer Praxis, die am tiefsten den Gegensatz der einen und der anderen Grundanschauung erkennen läßt. Es ist für eine Hülfskasse natürlich, daß sie bei der Aufnahme von Mitgliedern das Moment des $Risikos$ in den Vordergrund rücken muß, daß sie »schlechte Risiken« vermeidet und deshalb Personen oberhalb einer gewissen Altersgrenze überhaupt nicht mehr aufnimmt, da sie die Wahrscheinlichkeit einer baldigen Inanspruchnahme der Kasse bieten, ohne bereits entsprechende Beiträge gezahlt zu haben. Aber mit dieser Rücksicht steht der Gesichtspunkt der $Solidarität$ und der Zweck, möglichst alle Angehörigen des Berufes zu vereinigen, um die gemeinsamen Interessen auch mit gemeinsamer Kraft zu vertreten, in offenbarem Widerspruche. Führte deshalb schon dieser Hülfskassenstandpunkt der alten großen Verbände zu einer Politik der $Absonderung$, so war es nur ein weiterer Schritt, daß dieselben nicht jedem Berufsangehörigen, sondern nur solchen den Eintritt gestatteten, die ein gewisses Maß von Leistungsfähigkeit boten und demgemäß einen $bestimmten Lohnsatz verdienten$. Damit war in der That der Grundsatz der Teilung der Arbeiterschaft in eine höhere und eine niedere Schicht, eine Aristokratie und eine rückständige Masse, ausgesprochen.
[10] $Webb$, a. a. O., S. 270.
Führte nun der Verlust der Führerstellung der Hauptstadt mit Rücksicht darauf, daß keine einzelne der Provinzialstädte eine solche erlangte, zu einer Dezentralisierung des ganzen Trade-Unionismus, so gab die bezeichnete aristokratische Politik der großen Verbände den Anlaß, daß selbst innerhalb derselben Berufe eine Zersplitterung Platz griff, die häufig sogar zu Reibereien und Kämpfen führte. Streitigkeiten der einzelnen Gewerbe untereinander über ihre Abgrenzung, ähnlich denen der alten Zünfte, füllen die Protokolle der damaligen Gewerkschaftskongresse. Wir können also die etwa 1876 einsetzende und bis 1885 andauernde Periode in der Entwicklung der Trade-Unionismus bezeichnen als diejenige des $Partikularismus$ und der Sonderpolitik, die notwendig eine Schwächung der ganzen Bewegung mit sich brachte. Demgemäß ist das charakteristische Moment dieser Periode der allgemeine Rückgang, die verlorenen Streiks und die Herabsetzung der Löhne. Der Gesamtbestand von Mitgliedern ging auf denjenigen von 1871 zurück, und auf dem Kongreß in London im Jahre 1881 waren nur 463899 Gewerkschaftler vertreten.
Einer besonderen Erwähnung bedarf die in diese Zeit fallende $Landarbeiterbewegung$, die mit dem Jahre 1872 einsetzt. Es war ja nur natürlich, daß, wenn alle Arbeitergruppen eine Verbesserung ihrer Lebenslage erlangten, auch die Landarbeiter glaubten, nicht zurückbleiben zu sollen, und das damals herrschende Organisationsfieber führte in Anlehnung an einen am 11. März 1872 ausgebrochenen Streik von 200 Landarbeitern in Warwickshire zur Gründung einer $Nationalen Landarbeiter-Union$, die schon am Schlusse des Jahres 100000 Mitglieder zählte. Aber obgleich die Bewegung in $Josef Arch$ einen talentvollen Führer hatte und bei den industriellen Vereinen warme Unterstützung fand, war doch die Union innerhalb einiger Jahre auf wenige Tausend Mitglieder zurückgegangen und die Bewegung als erloschen anzusehen.
Auch die schon 1833/34 versuchte Organisation der $weiblichen Arbeiter$ wurde in den folgenden Jahren von neuem in Angriff genommen, insbesondere von $Emma Patterson$, der Frau eines Tischlers, die, nachdem sie von einer Studienreise nach Amerika zurückgekehrt war, im April 1874 in den »Labour News« einen Aufruf erließ, in dem sie die Notwendigkeit einer Organisation der weiblichen Arbeiter nachwies. Der Aufruf erregte allgemeine Aufmerksamkeit, und schon nach kurzer Zeit hatte sich ein Komitee gebildet, das am 13. Juli 1874 seine erste Sitzung hielt und die »Womens Protective and Provident League« begründete. Abweichend von dem ursprünglichen Plane von Mrs. Patterson, einen allgemeinen Arbeiterinnenverein ins Leben zu rufen, beschloß man, die Arbeiterinnen nach den verschiedenen Gewerben zu organisieren. Die League, die später den Namen »Womens trade union provident league« annahm, besteht noch heute und hatte im Jahre 1894 45000 Mitglieder. Mrs. Patterson starb 1886, doch fand sie in Lady Dilke eine gleichwertige Nachfolgerin. In den folgenden Jahren trat der League ein ähnlicher Verein unter dem Namen »National Union of Working Women« mit gleichen Zielen zur Seite.
Anfangs hatten diese Bestrebungen nicht allein mit der Indolenz der Frauen selbst und der Abneigung der öffentlichen Meinung, sondern auch mit dem Widerstande der trade unions zu kämpfen, die auf dem alten bürgerlichen Standpunkte standen, daß die Frau ins Haus gehöre. Später drang jedoch die Einsicht durch, daß die Organisation der Arbeiterinnen in dem eignen Interesse der Männer liege, und so beschloß der Kongreß von Dundee 1889 ausdrücklich, dieselbe zu unterstützen.
Die Periode von 1875-1885 ist aber nicht allein, wie schon bemerkt, eine solche der Zersplitterung, sondern auch eine der inneren Auflösung und Schwäche. Die Führer, die an die Stelle der alten Mitglieder der Junta getreten waren, insbesondere $Henry Broadhurst$, $John Burnett$, $Prior$ und $George Shipton$, übernahmen von ihren Vorgängern die Politik der Bedächtigkeit und Vorsicht. Die Kongresse lehnten grundsätzlich die Verhandlung tiefer eingreifender Fragen ab, und da man auch die innere Organisation als eine Aufgabe der einzelnen Vereine ansah, so gestalteten sich die Kongresse immer mehr zu bloßen Auseinandersetzungen persönlicher Art unter den Mitgliedern. In allen Fragen der Taktik und des Prinzips herrschte stets die größte Einstimmigkeit, indem von der durch das parlamentarische Komitee vorbereiteten Tagesordnung alle gewerkschaftlichen Streitpunkte ausgeschlossen waren. Auch in dem parlamentarischen Komitee selbst herrschte völlige Ruhe; man wählte in der Regel dieselben Mitglieder wieder, und so war H. Broadhurst 14 Jahre lang Vorsitzender, bis er als Unterstaatssekretär in das Ministerium des Innern berufen und durch Shipton ersetzt wurde.
Die einzige Angelegenheit von größerer Bedeutung, die in dieser Periode von den Gewerkschaften eifrig betrieben wurde, war die Regelung der $Haftpflicht der Unternehmer bei Unfällen$. Nach dem gemeinen Rechte in England ist Jeder verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, den er selbst oder seine Angestellten im Rahmen ihrer Thätigkeit verschuldet haben. Aber von diesem Grundsatze besteht eine wichtige Ausnahme für die »Arbeitsgemeinschaft«, indem er nicht Platz greift, falls der Schaden durch einen bei derselben Arbeit Beteiligten verursacht ist. Hierdurch ist die Entschädigungsbefugnis der Arbeiter in den meisten Fällen ausgeschlossen. Obgleich es der Agitation der Gewerkschaften gelang, im Jahre 1880 ein Gesetz (Act. 43 u. 44 Vict. c. 52) durchzubringen, welches eine teilweise Reform darstellt, indem das Parlament die Verpflichtung der Unternehmer aussprach, ihre Arbeiter gegen Unfall zu versichern, so war doch dadurch wenig geholfen, da den Unternehmern das »$contracting out$« gestattet, d. h. die Befugnis gegeben war, die gesetzliche Bestimmung durch den Arbeitsvertrag auszuschließen, wovon sie begreiflicherweise weitgehend Gebrauch machten. In der Parlamentssession 1893/94 nahm das Unterhaus ein Gesetz an, durch welches die ganze Bestimmung über die Arbeitsgemeinschaft beseitigt und der Arbeiter jedem anderen Staatsbürger gleichgestellt, auch das contracting out für unwirksam erklärt wurde; doch scheiterte die Vorlage im Oberhause und so ist eine befriedigende Ordnung der Angelegenheit noch heute nicht erzielt.
Im übrigen verhielten sich die trade unions gegen alle Vorschläge, die in der gleichen Zeit die Arbeiter anderer Länder bewegten, völlig ablehnend, und noch auf den Kongressen von 1882 und 1883 wurden Anträge hinsichtlich der Ausdehnung des Wahlrechts auf alle erwachsenen Männer mit großer Mehrheit verworfen. Dagegen erwärmte man sich für die Schaffung von bäuerlichen Stellen und eines eignen Hauses für jeden Arbeiter, sowie die Gründung von Produktivgenossenschaften, während man jeden staatlichen Eingriff in den Arbeitsvertrag grundsätzlich verwarf. Ueberhaupt geriet der Trade-Unionismus völlig in das Fahrwasser des bürgerlichen wirtschaftlichen Liberalismus, und einzelne vom sozialen Standpunkte als Fortschritte zu begrüßende Maßregeln sind lediglich der liberalen Partei im Unterhause ohne Mitwirkung der trade unions zuzuschreiben. Dazu gehört z. B. das Gesetz, welches die Auszahlung des Lohnes in Schankwirtschaften verbietet, hinsichtlich dessen das parlamentarische Komitee sich zwar zustimmend äußerte, aber mit der Bemerkung, daß das Gesetz für die organisierten Arbeiter nicht notwendig sei. In derselben Weise erklärte man 1877 hinsichtlich einer Verschärfung des Druckverbotes kein Bedürfnis anerkennen zu können, und erst 1887 gelang es, ein solches Gesetz zur Annahme zu bringen.
Ein Umschwung der Anschauungen wurde zuerst angebahnt durch die in die Jahre 1880-1883 fallende ganz ungewöhnliche Verbreitung des Buches: »Fortschritt und Armut« von dem Amerikaner $Henry George$ mit seinen Forderungen der Verstaatlichung des Grund und Bodens bezw. der Besteuerung der Grundrente. Hier war ein neuer Gedanke in die Geister geworfen und zum Nachdenken darüber angeregt, ob nicht in den Unterlagen der bestehenden Wirtschaftsordnung ein Grund für die unbefriedigende Lage der Arbeiterklasse zu finden sei. Der Hinweis darauf, daß die ungemeine Steigerung der Produktion und des Gütervorrates infolge der Fortschritte der Technik allen Bevölkerungsklassen zu gute kommen müsse, während er bis jetzt wegen Mangels angemessener Verteilung nur zu jähem Wechsel von Perioden des Aufschwunges und tiefgreifender Krisen Anlaß gebe, führte dazu, $sozialistische Anschauungen$, deren Verbreitung früher vergeblich versucht war, dem Verständnisse näher zu bringen.
Im Zusammenhang hiermit steht die Thätigkeit der $Fabian Society$, die 1883 gegründet wurde und durch die Massenverbreitung ihrer »Fabian Essays in Socialism« und »Fabian Tractats« sowie durch Tausende von Vorträgen einen weitgehenden Einfluß auf die öffentliche Meinung, insbesondere auch auf die Arbeiterschaft gewann. Vorwiegend aus gebildeten Kreisen hervorgehend, vertritt die Gesellschaft einen gemäßigten Sozialismus, den sie nicht plötzlich und gewaltsam, sondern schrittweise und allmählich zu verwirklichen bestrebt ist, wie sie in dem von Fabius cunctator entnommenen Namen andeuten will.
Unterstützung fanden die theoretischen Erörterungen durch statistische Erhebungen über die Notlage der besitzlosen Klassen, wie sie von mehreren Seiten ins Werk gesetzt wurden. Besondere Verdienste erwarb sich in dieser Beziehung ein reicher Großkaufmann, $Charles Booth$, der 1886 eine systematische Untersuchung über die Verhältnisse in London einleitete, aus der sich ergab, daß 1-1/4 Millionen Menschen unter die von ihm gezogene »Linie der Armut« fielen, daß 32% der Bevölkerung der Hauptstadt in einem Zustande chronischer Armut lebten, die nicht nur die Entwickelung zu höherer Kultur, sondern sogar die Vorbedingungen physischer Gesundheit und gewerblicher Leistungsfähigkeit ausschloß.
So war der Boden vorbereitet, daß neben den $beiden bisherigen gewerkschaftlichen Richtungen$, von denen die eine die $Hülfskassenthätigkeit$, die andere den Kampf um $bessere Arbeitsbedingungen$ in den Vordergrund stellte, sich eine $dritte$ entwickeln konnte, die den Schwerpunkt in die $Ordnung des Arbeitsverhältnisses durch staatliche Maßregeln$ vorlegte, die sich im übrigen aber wieder abstuft von dem Standpunkte des Staatssozialismus bis zum reinen Kollektivismus und der Anhängerschaft der Marxistischen Sozialdemokratie.
Einen bedeutenden Einfluß auf diese Entwickelung haben vor allem zwei Männer gewonnen, deren Stetigkeit bis zu einem gewissen Grade für die Stellung der heutigen englischen Arbeiterschaft typisch ist, nämlich: $Burns$ und $Mann$.
$John Burns$, 1859 in Battersea geboren, beteiligte sich schon als Lehrling in einer Maschinenfabrik an öffentlichen Versammlungen, trat dann dem amalgamierten Maschinenbauervereine bei und benutzte die Dauer einer Beschäftigung in Westafrika zum gründlichen Studium der Schriften von Adam Smith und John Stuart Mill. In der socialdemocratic federation, der er 1883 beitrat, wurde er bald das hervorragendste Mitglied; seinem Einflusse verdankten insbesondere die Dockarbeiter in dem unten zu erwähnenden großen Streik ihre Erfolge. Bei den Wahlen 1892 wurde er für Battersea in das Parlament gewählt und auf dem Trade-Unions-Kongreß von 1893 wurde er Vorsitzender des parlamentarischen Komitees.
Auch $Tom Mann$, der 1856 in Foleshill geboren wurde, ist Maschinenbauer und trat 1878 dem amalgamierten Verein bei. Nachdem er sich insbesondere an den $George$'schen Schriften gebildet und 1884 durch einen Aufenthalt von 6 Monaten die nordamerikanischen Verhältnisse kennen gelernt hatte, wurde auch er Mitglied der socialdemocratic federation und gab zu Gunsten seiner Agitationsthätigkeit seinen bürgerlichen Beruf auf. Auch er war 1889 an den großen Streiks der Gasarbeiter und der Dockarbeiter hervorragend beteiligt und wurde demnächst Vorsitzender in dem Gewerkvereine der letzteren. 1891 wurde er in die königliche Kommission zur Untersuchung der Arbeiterverhältnisse berufen; 1894 wurde er Sekretär der neugebildeten unabhängigen Arbeiterpartei.
Das Element, welches jetzt neu in die Arbeiterbewegung eingeführt wurde und die Begründung einer neuen Periode bedeutet, waren die $ungelernten Arbeiter$, die von den alten trade unions grundsätzlich ausgeschlossen waren und nun in dem Sozialismus das neue Evangelium der Befreiung begrüßten. Für sie war nicht allein die Hülfskassenpolitik unverwendbar, da sie bei ihren geringen Löhnen nicht imstande waren, erhebliche Beiträge zu leisten, sondern auch der gewerkschaftliche Kampf aussichtslos, da ihre Kraft zu gering war, um selbst bei Zusammenfassung einen ausreichenden Machtfaktor zu bilden. Ihnen blieb deshalb nichts übrig, als sich an die $Hülfe des Staates$ zu wenden.
Vor die Oeffentlichkeit trat die neue sozialistische Bewegung zuerst im Februar 1886 durch Organisierung einer Anzahl Arbeitslosenversammlungen, bei denen es zu großen Tumulten kam. Die deshalb gegen die Führer $Hyndman$, $Burns$, $Champion$ und $Williams$ wegen Aufruhrs erhobenen Anklagen führten jedoch zu Freisprechungen.
Hieran schloß sich dann die $Periode der großen Streiks$. Eingeleitet wurde sie durch den im Juli 1888 wegen harter Behandlung unternommenen Ausstand von 672 »$Zündholz-Fabrikmädchen$« in London, die, von Frau $Annie Besant$ ins Leben gerufen, eine so allseitige Unterstützung im Publikum fand, daß unter dem Drucke der öffentlichen Meinung die Unternehmer nachgeben und Abhülfe schaffen mußten. Dieser Sieg bedeutete eine ganz neue Entwickelung der Arbeiterverhältnisse. Hatte es sich bisher lediglich darum gehandelt, die Kräfte der streikenden Teile gegeneinander zu messen, so hatten hier Arbeiterinnen einen Erfolg erzielt ohne Hülfsmittel und ohne Organisation, nicht aus eigener Kraft sondern durch das Eingreifen der unbeteiligten Bevölkerungsklassen. Offenbar war unter solchen Umständen auch für die ungelernten Arbeiter eine Besserung möglich.
Nachfolge fand das Vorgehen der Zündholzarbeiterinnen bei den Londoner $Gasarbeitern$, die eine Union der Gasarbeiter und sonstigen Arbeitsleute (Gas workers and general labourers' union) gründeten und ohne Streik die Herabsetzung der Arbeitszeit von 12 auf 8 Stunden, verbunden mit einer kleinen Lohnerhöhung, erreichten.
Aber den Höhepunkt der Bewegung bildet der große $Dockarbeiterstreik$. Die Arbeit in den Docks und beim Beladen und Entladen der Schiffe im Londoner Hafen ist naturgemäß eine sehr ungleichmäßige, da sie durch das Eintreffen der Schiffe bedingt ist. Deshalb halten die Dockverwaltungen und Werftbesitzer nur einen kleinen Stamm fester Arbeiter, die sie im Bedarfsfalle aus den Reihen der sog. Zufallsarbeiter (Casuals) durch diejenigen ergänzen, die sich arbeitsuchend vor den Thoren der Docks drängen, um bei einer sich bietenden Gelegenheit die Ersten zu sein, die Beschäftigung erhalten. Aber nicht allein dauert diese oft nur wenige Stunden, sondern infolge des Ueberangebotes sind auch die Löhne auf das äußerste gedrückt, und außerdem führt das Herumtreiben ohne Arbeit zu einer großen moralischen Gefahr. Auf die Klasse dieser bejammernswerten Menschen richteten die Londoner Sozialisten ihre Fürsorge, indem sie eine Organisation derselben ins Leben zu rufen versuchten. Nachdem diese Versuche anfangs wenig Erfolg gehabt hatten, brachte am 12. August 1889 ein unbedeutender Streit einen Ausstand der Arbeiter auf dem South West India Dock zum Ausbruche, der sich unter Führung von $Ben Tillet$ (der selbst Arbeiter in einem Thee-Lagerhause war) und Beihilfe von $John Burns$ und $Tom Mann$, wie ein Lauffeuer auf alle Docks nördlich der Themse ausbreitete. Auch die beiden großen Vereine der Stauer traten auf die Seite der Streikenden, und so hatten sich binnen einer weiteren Woche alle am Themseufer beschäftigten Arbeiter dem Streik angeschlossen, der über vier Wochen hindurch den größten Hafen der Welt völlig lahm legte. Ein förmlicher Enthusiasmus für die Streikenden bemächtigte sich aller Gesellschaftsklassen, so daß nicht weniger als 48736 Pfund zur Unterstützung eingingen, und unter dem Drucke der öffentlichen Meinung gelang es der Vermittelung hervorragender Personen, insbesondere des Erzbischofs Kardinal $Manning$, alle Forderungen der Arbeiter, die in der Erhöhung des Lohnes auf 6 Pence für die Stunde, der Abschaffung der Zwischenverdingungen und der Stückarbeit, Mehrvergütung für Ueberzeit und Mindestanstellung auf vier Stunden bestanden, durchzusetzen.
Ueberall wurden jetzt Vereine der ungelernten Arbeiter ins Leben gerufen, deren Mitgliederzahl sich innerhalb Jahresfrist auf 200000 belief. An die beiden großen Flutwellen in dem englischen Trade-Unionismus von 1833/34 und 1873/74 hatte sich die dritte angeschlossen.
Der Geist dieser neuen Unionen war ein wesentlich anderer, als bei den alten. Geringe Beiträge bei großen Mitgliederbeständen bedingten schon für sich allein die Ablehnung der Unterstützungspolitik; umsomehr mußte deshalb der Kampfcharakter in den Vordergrund treten. Als hauptsächlichste Ziele bezeichnete man die Verringerung der Arbeitszeit und die Beseitigung der Sonntagsarbeit.
Naturgemäß übte dieser »$Neue Unionismus$« erheblichen Einfluß auch auf diejenigen Kreise, die ihm nicht unmittelbar angehörten, und zwar nach zwei Seiten, nämlich sowohl auf die alten Gewerkschaften, wie auf die Entwickelung des eigentlichen Sozialismus. Hatte auch die Sozialdemokratie im deutschen Sinne, insbesondere die Marxistische Propaganda in England zunächst wenig Boden gefunden, so war sie doch gegen Ende der 80er Jahre immer mehr gewachsen und stand auf dem Sprunge, größere Kreise insbesondere unter den ungelernten Arbeitern zu ergreifen. In dem Hauptorgane derselben, der »Justice«, und zwar in den Jahrgängen 1884-1889 und in den Veröffentlichungen der $socialdemocratic federation$ finden wir starke Anklänge an $R. Owen$ und die Periode von 1833/34. Nicht allein die Vereinigung aller Arbeiter ohne Unterschied und in allen Ländern der Welt zu einem einzigen großen Bunde und die Herstellung einer umfassenden Republik auf Grundlage genossenschaftlicher Produktion und Gemeinbesitz aller Produktionsmittel wird unter ausdrücklicher Anlehnung an $Owen$ gefordert, sondern auch die Anwendung von Gewalt wird entweder mit den Worten des kommunistischen Manifestes ausdrücklich empfohlen oder mindestens als eine offene Frage behandelt, deren Entscheidung von dem Verhalten der besitzenden Klassen abhängen werde.
Hierin bewirkte das Jahr 1889 einen weitgehenden Umschlag, indem es »den Strom der sozialistischen Arbeiterbewegung aus revolutionären in konstitutionelle Kanäle leitete«[11]. Der Plan, »die Arbeiter aller Gewerbe und aller Grade zu einem Ansturm auf das mörderische Monopol der Minderheit zu vereinigen«, wird mit dem Aufschwunge der politischen Demokratie von der Tagesordnung abgesetzt. Gerade als der Kampf der Dockarbeiter sich zur Entscheidung neigte, flackerte für einen Augenblick die Idee eines Generalstreikes auf, aber nur, um auch alsbald als unausführbar aufgegeben zu werden. Als die neuen Führer der Bewegung den Problemen der Verwaltung gegenüber wirklich Stellung zu nehmen hatten, ließ man die speziell Owenschen Merkmale der sozialistischen Propaganda ruhig fallen[12].
[11] $Webb$, a. a. O., S. 352.
[12] $Webb$, a. a. O.
$Burns$ wurde im Januar 1889 in den Londoner Grafschaftsrat gewählt und mußte sich gerade dort auf praktischem Gebiete bald von der Unmöglichkeit der sozialistischen Pläne überzeugen. Es kann deshalb nicht überraschen, daß sowohl er als $Tom Mann$ der $socialdemocratic federation$ den $Rücken kehrten$, wofür sie von deren Anhängern mit den heftigsten Angriffen überhäuft wurden. »Als die »neuen Unionisten« abtrünnig wurden, hörte der revolutionäre Sozialismus auf, um sich zu greifen, und der Wetteifer in der Propaganda für den Kampf um gesetzliche Reformen wurde das bezeichnende Merkmal der englischen sozialistischen Bewegung[13].«
[13] $Webb$, a. a. O., S. 353.
Noch interessanter als die Auseinandersetzung, welche der Neu-Unionismus mit der Sozialdemokratie zu vollziehen hatte, ist diejenige mit dem alten Unionismus und der Versuch des Sozialismus, dort Eingang zu erhalten. Den ersten Versuch, den Boden für sozialistische Ideen zu ebnen, unternahm $Adam Weiler$, ein Freund von $Marx$, und eifriges Mitglied der Internationale 1878 auf dem Kongresse in Bristol, indem er zu Gunsten der gesetzlichen Beschränkung der Arbeitszeit der Männer eine Rede hielt und im folgenden Jahre einen Antrag zu Gunsten der $Nationalisierung des Grund und Bodens$ einbrachte, der aber nicht einmal eine zweite Unterschrift zu erlangen vermochte. Im Jahre 1882 sah man bereits die Wirkung der Georgeschen Lehre, und derselbe Antrag wurde mit 71 gegen 31 Stimmen angenommen. Allerdings schien dies mehr ein Zufallserfolg gewesen zu sein, denn in den nächsten 5 Jahren wurde der gleiche Antrag stets abgelehnt. Aber die Minderheiten stiegen von Jahr zu Jahr, und nachdem 1887 in $Swansea$ der Antrag eine kleine Mehrheit erlangt hatte, wurde er 1888 in $Bradford$ sogar mit 66 gegen 5 Stimmen zum Beschlusse erhoben.
Hinsichtlich der $gesetzlichen Regelung der Arbeitsdauer$ gelangte $Weiler$ noch rascher zum Siege, indem er 1883 eine Resolution durchsetzte, durch die das parlamentarische Komitee beauftragt wurde, Schritte zu thun, um für alle Arbeiter im Dienste öffentlicher Behörden oder von Gesellschaften, die vom Parlamente mit Vollmachten ausgestattet seien, die gesetzliche Beschränkung der Arbeitsdauer auf 8 Stunden herbeizuführen. Da der Beschluß nur bei geringer Beteiligung gefaßt war, so suchte das parlamentarische Komitee ihn zunächst ebenso zu ignorieren, wie denjenigen hinsichtlich der Nationalisierung des Grund und Bodens. Aber die auf Beschluß der beiden folgenden Kongresse vorgenommenen Urabstimmungen bewiesen, daß der Gedanke selbst in solchen Unionen der herrschende geworden war, die früher durchaus gegnerisch gesinnt gewesen waren, und ferner, daß die bisherige Zulässigkeit der Ueberstunden dahin geführt hatte, den Neunstundentag zu einer Illusion zu machen, indem über die Hälfte der Arbeiter Ueberschichten hatte.
Unter den $Bergarbeitern$ führte diese Frage zu einer $Spaltung$ und einem scharfen Gegensatze zwischen den Bezirken von Northumberland und Durham auf der einen und den übrigen auf der andern Seite, indem die ersteren die gesetzliche Beschränkung der Arbeitsdauer selbst für Knaben ablehnten, während die letzteren sie befürworteten. Die Leitung der $National-Union$ war freilich seit dem 1881 erfolgten Tode $Macdonalds$ in die Hände der Führer von Northumberland gefallen und hielt deshalb an dem Prinzip der gleitenden Skala und Bekämpfung der gesetzlichen Regulierung fest, aber die Folge hiervon war, daß, nachdem der Streit auf den jährlichen Bergarbeiterkongressen von 1885-1888 mit steigender Erbitterung geführt war, auf einer im September 1888 in Manchester abgehaltenen Konferenz eine Gegenorganisation in der $Föderation der Bergarbeiter$ (miners federation) gegründet wurde, der sich allmählich alle Bezirke außer Northumberland und Durham anschloßen. Im Jahr 1893 zählt die Förderation bereits über 200000 Mitglieder und ist damit die stärkste aller bestehender Unionen geworden.
Einen letzten Gegenstand des Streites bildete die Frage der $internationalen Kongresse$, die insofern mit der Stellung zum Sozialismus zusammenhing, als dessen Gegner mit der festländischen Sozialdemokratie keine Berührung haben wollten und deshalb jenen Gedanken bekämpften. Schon 1883 und 1886 hatte das parlamentarische Komitee nur ungern und auf ausdrücklichen Beschluß des Kongresses die beiden internationalen Zusammenkünfte in Paris[14] beschickt. Den Beschluß, 1887 nach London einen Kongreß zu berufen, hatte es einfach unausgeführt gelassen, und erst einem nochmaligen Beschlusse in Swansea 1887 gelang es, den Widerstand zu überwinden, so daß 1888 ein internationaler Kongreß in London abgehalten wurde, wobei das Komitee nur die Beschränkung durchgesetzt hatte, daß von demselben die deutsche Sozialdemokratie ausgeschlossen werden sollte.
[14] Siehe unten.
Unter diesen Umständen wurde die Stellung der alten Führer und insbesondere des parlamentarischen Komitees immer schwieriger; seine alten Forderungen mußte es, da sie den Anschauungen der Mehrheit der Kongresse widersprachen, Schritt für Schritt fallen lassen, während es sich auf der anderen Seite sträubte, dafür die neuen an die Stelle zu setzen. Der einzige Punkt, hinsichtlich dessen in den Jahren 1884-1894 eine erfolgreiche Thätigkeit zu verzeichnen ist, besteht in der eingeleiteten Agitation zur Erlangung »gerechter Löhne« (fair wages), indem man die staatlichen und städtischen Behörden zu veranlassen suchte, Lieferungen nur unter der Bedingung zu vergeben, daß an die Arbeiter die von den trade unions anerkannten Löhne gezahlt würden. Allmählich ist dies in dem Maße gelungen, daß 1894 bereits 150 städtische Behörden diesen Grundsatz angenommen hatten. Den staatlichen Behörden ist dies durch einen Parlamentsbeschluß vom Jahre 1895 ausdrücklich zur Pflicht gemacht.
Trotzdem wurde der Gegensatz immer schärfer und würde bereits 1889 auf dem Kongresse in $Dundee$ zu einem Sturze des parlamentarischen Komitees geführt haben, wenn nicht die Sozialisten den Fehler gemacht hätten, die Gegner in gehässiger Weise persönlich anzugreifen, wodurch sie die Stimmung in der Weise gegen sich aufbrachten, daß der Kongreß mit einer entschiedenen Niederlage der Sozialisten endete.
Aber schon das nächste Jahr brachte in $Liverpool$ den Umschwung. Der eigene Verein von $Henry Broadhurst$ hatte sich für den Achtstundentag erklärt, und nachdem auch der Kongreß mit 193 gegen 155 Stimmen sich diesen Standpunkt zu eigen gemacht hatte, sah $Broadhurst$ sich gezwungen, seine Stellung als Sekretär des parlamentarischen Komitees niederzulegen[15]. Sein Nachfolger wurde $Fenwick$, der Vertreter der Kohlenarbeiter von Northumberland, der zwar ebenfalls ein Anhänger der liberalen Politik war, den sozialistischen Forderungen aber nicht so schroff gegenüberstand, wie $Broadhurst$. Auch $Shipton$ erklärte seine Bekehrung zu den neuen Anschauungen, und so war der Kongreß von Liverpool ein ebenso entschiedener Sieg der sozialistischen Anschauungen, wie der von $Dundee$ eine Niederlage derselben gewesen war.
[15] Später hat auch $Broadhurst$ sich zu dem Grundsatze des Achtstundentages bekehrt und ist 1893 von neuem in das parlamentarische Komitee gewählt.
Im folgenden Jahre hat man dann allerdings in $Newcastle$ den gefaßten Beschluß ganz wesentlich eingeschränkt, indem man die Ausnahme beifügte, daß der Achtstundentag da nicht zur Anwendung gelangen solle, wo die Mehrheit der organisierten Mitglieder eines Gewerkes in geheimer Abstimmung ihn ablehne, aber in dieser Form ist die Forderung auch 1892 auf dem Kongresse von $Glasgow$ mit überwältigender Mehrheit und 1893 in $Belfast$ mit 197 gegen 8 Stimmen angenommen. Seitens der Regierung ist in allen Kriegs- und Marinewerkstätten der achtstündige Arbeitstag eingeführt, und es ist wahrscheinlich, daß diese Einrichtung immer mehr Nachahmung finden wird.
Ganz ähnlich ist der Verlauf gewesen hinsichtlich der eigentlichen sozialistischen Grundforderung, nämlich der $Ersetzung der Privatproduktion durch die kollektive$. Wie schon erwähnt, hatte 1888 der Kongreß von $Bradford$ die Verstaatlichung des Grund und Bodens gefordert, aber erst in $Belfast$ wurde dies auf alle Mittel der Produktion ausgedehnt durch den am 6. September 1893 mit 137 gegen 97 Stimmen gefaßten Beschluß, nur solche Kandidaten zu unterstützen, die für diesen Programmpunkt einträten. Dieser Beschluß wurde am 6. September 1894 in $Norwich$ mit 219 gegen 61 Stimmen bestätigt.
Der Verschiebung in der prinzipiellen Richtung, wie sie in dem Programme zum Ausdruck kommt, hat auch eine Aenderung in den leitenden Personen entsprochen. Während 1893 $Fenwich$ trotz seines antisozialistischen Standpunktes als parlamentarischer Sekretär nochmals wiedergewählt wurde, da man noch keinen geeigneten Ersatzmann besaß, hat man ihn 1894 in Norwich fallen lassen und an seine Stelle den Bergmann $Samuel Woods$ gewählt, der den Sozialisten wesentlich näher steht, indem er zwar ein Gegner der Verstaatlichung der Produktionsmittel ist, aber für den gesetzlichen Achtstundentag eintritt. Der ausgesprochene Sozialist $Tom Mann$ unterlag mit einer starken Minderheit.
Auf dem vom 2. bis 6. September 1895 in $Cardiff$ abgehaltenen Kongresse ist nun aber ein Rückschlag erfolgt, der sich aus der, durch Rückgang der »neuen« G.-V., der ungelernten, insbesondere der Dockarbeiter hervorgerufenen Verschiebung erklärt. Der parlamentarische Ausschuß hatte bereits eine Reihe von Veränderungen der Geschäftsordnung beschlossen, die der älteren Richtung im Verhältnis zu der jüngeren ein Uebergewicht verschaffen mußten, nämlich, daß nur solche Vertreter zugelassen werden sollten, welche den Beruf, den sie vertreten, auch thatsächlich ausüben oder Beamte einer Organisation sind, daß ferner die lokalen Gewerkschaftskartelle, deren bisherige Beteiligung eine Doppelvertretung bedeutete, ausgeschlossen sein, und daß die Abstimmung nicht mehr nach der Zahl der erschienenen Vertreter, sondern nach der Mitgliederzahl der vertretenen Vereine (je 1 Stimme auf 1000 Mitglieder) stattfinden solle. Durch diese Aenderungen war das Stimmenverhältnis der neuen zu den alten Vereinen auf 357 zu 604 herabgesetzt, und so wurde denn der Antrag angenommen, die $Verstaatlichung$ nicht für alle Produktionsmittel, sondern nur für den Grund und Boden, die Bergschätze und die Eisenbahnen und daneben die $Kommunalisierung$ der Werft- und Häfenbetriebe zu fordern. Allerdings wurde beschlossen, den deutschen Sozialdemokraten die Sympathie des Kongresses für ihren Kampf gegen die Behörden auszusprechen und gegen die Uebergriffe der letzteren zu protestieren, doch wurden in den parlamentarischen Ausschuß nur zwei Sozialisten ($Thorne$ und $Wilson$) gewählt. Als Sekretär wurde $Samuel Woods$ wiedergewählt.
Diese antisozialistische Strömung ist auf dem Kongresse in $Edinburgh$ (7. bis 12. September 1896) noch entschiedener zum Ausdrucke gelangt. Zunächst machte sich dies geltend bei der Beratung des von dem parlamentarischen Ausschusse erstatteten Jahresberichtes, der sich über den kurz vorhergegangenen internationalen Arbeiter- und Gewerkschaftskongreß in London[16], den ersten, auf den die trade unions gemeinschaftlich mit der Sozialdemokratie getagt hatten, dahin äußerte, daß man zwar über die Nützlichkeit derartiger Kongresse kein Urteil fällen wolle, daß man aber doch fragen dürfe, »ob es angesichts der Dinge, die sich auf diesem Kongresse ereignet haben, und der Erfahrungen, die dort gesammelt wurden, für die trade unions eine weise und kluge Politik sei, sich in Zukunft mit Kongressen dieser Art zu identifizieren«. Der von sozialistischer Seite gestellte Antrag, diesen Satz zu streichen, wurde nach einer lebhaften Auseinandersetzung zwischen Anhängern und Gegnern des Sozialismus mit 143 gegen 91 Stimmen abgelehnt.
[16] Vergl. unten.
Ein anderer Antrag von $Ben Tillet$, der dahin ging, daß zukünftige $internationale Kongresse$ nur aus wirklichen (»bona fide«) Vertretern von Arbeiterorganisationen bestehen und daß die Vertretung nach der Ordnung der trade unions-Kongresse geregelt werden solle, richtete sich nicht geradezu gegen die Sozialdemokratie, zumal der Antragsteller selbst als ein gemäßigter Sozialist gilt, bedeutet aber doch die Ausschließung der politischen Parteien als solcher und insbesondere der Parteiführer von den Kongressen. Der Antrag wurde mit 172 gegen 11 Stimmen angenommen.
Den Hauptpunkt bildete auch jetzt wieder die Stellung zum $Kollektivismus$. Die schottischen Buchdrucker beantragten folgende Erklärung: »Der Kongreß ist der Ansicht, daß den Interessen der Arbeiter am besten gedient wird, wenn das Land und die Produktions-, Verteilungs- und Austauschmittel verstaatlicht werden; er beauftragt den parlamentarischen Ausschuß, einen dahin gehenden Gesetzentwurf auszuarbeiten und alsbald einzubringen.« Demgegenüber beantragte die Gewerkschaft der Webstuhl-Aufseher: »Der Kongreß beschließt, die auf dem Kongresse von Norwich am 6. September 1894 beschlossene Resolution von $Keir Hardie$ aufzuheben und an ihre Stelle die folgende zu setzen: »Der Kongreß ist der Ansicht, daß es zur Aufrechterhaltung der britischen Industrie durchaus notwendig ist, den Grund und Boden, die Bergwerke, Mineralien, Berggerechtigkeiten, Wegeanlagen und Eisenbahnen zu verstaatlichen und alles Wasser, künstliche Licht und alle Straßenbahnen zu kommunalisieren.« Dadurch, daß dieser Antrag die Aufhebung der Resolution von Norwich forderte, stellte er sich in ausdrücklichen Gegensatz zu dem Programme des Kollektivismus und setzte an dessen Stelle dasjenige der Bodenbesitzreformer, indem er die Verstaatlichung nicht auf alle Produktionsmittel ausdehnen, sondern auf Grund und Boden beschränken wollte. Nun erklärte freilich der Vorsitzende des Kongresses es formell für unzulässig, den früheren Beschluß aufzuheben, da jeder Kongreß für sich souverän sei und nur die Aufgabe habe, für das folgende Jahr dem parlamentarischen Ausschusse Instruktionen zu erteilen. Aber obgleich aus diesem Grunde der erste Teil des Antrages nicht zur Abstimmung gelangte, so lag doch darin, daß der Kongreß den zweiten Teil mit 172 gegen 42 Stimmen annahm, eine Ablehnung des früheren Standpunktes und eine entschiedene Niederlage der Kollektivisten. Allerdings bietet das Stimmenverhältnis keinen Anhaltspunkt für das beiderseitige Stärkeverhältnis, da einerseits auch Sozialisten für den Antrag stimmen konnten und andererseits zu der Minderzahl auch Vertreter des reinen Individualismus gehörten, aber der Beschluß war eben deshalb, weil er sich in Gegensatz zu demjenigen von Norwich stellte, eine Ablehnung des Kollektivismus[17].
[17] Auch in dem stärksten der englischen Gewerkvereine, nämlich der schon erwähnten neuen Union der Bergarbeiter (miners federation), der um so mehr Interesse bietet, als in ihm die ältere und die jüngere Richtung sich am schärfsten bekämpfen, hat auf der am 3. Januar 1897 in Leicester abgehaltenen Generalversammlung, in der 326214 Mitglieder durch 54 Abgeordnete vertreten waren, die gemäßigte Richtung den Sieg gewonnen, indem der Antrag der Abteilung Schottland, sich für Verstaatlichung aller Produktionsmittel zu erklären, abgelehnt und statt dessen der Antrag von Yorkshire angenommen wurde: »Die Federation erachtet es zur Erhaltung der britischen Industrie für absolut notwendig, den Grund und Boden, die Bergwerke, Bergwerksgerechtigkeiten und die Eisenbahnen des Landes zu verstaatlichen.«
Die Forderung des gesetzlichen achtstündigen Arbeitstages wurde mit 211 gegen 34 Stimmen wiederholt.
Außerdem wurden Beschlüsse gefaßt zu Gunsten eines Haftpflichtgesetzes für alle Gewerbe, der gesetzlichen Altersversicherung, des Genossenschaftswesens, der Ausdehnung der Kinderschutzvorschriften auf Kinder unter 15 Jahren, der besseren Ausbildung der Lehrlinge, des Verbotes der Nachtarbeit für Personen unter 18 Jahren und einer allgemeinen Amnestie für alle wegen politischer Vergehen Verurtheilten. Ein Fonds für politische Wahlen wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.
Infolge eines Telegramms des Präsidenten der amerikanischen federation of labour $Samuel Gomper$'s wurde beschlossen, die einzelnen Gewerkschaften darüber zu befragen, ob sie geneigt wären, im Jahre 1898 einen $internationalen Gewerkschaftskongreß$ abzuhalten. Für den amerikanischen Gewerkschaftskongreß wurden zwei Abgesandte gewählt.
Der 30. Kongreß wurde vom 6. bis 11. September 1897 in $Birmingham$ abgehalten bei einer Beteiligung von 381 Abgeordneten, die 1093191 Mitglieder in 149 Vereinen vertraten. Die Verhandlungen hatten erhöhte Bedeutung durch den großen Maschinenbauerstreik und den dadurch aufs neue entfachten schroffen Gegensatz zu den Unternehmern, der die Veranlassung bot, den schon früher öfters aufgetauchten, aber niemals zur Ausführung gebrachten großen Plan eines einheitlichen $Verbandes aller Gewerkvereine$ von neuem aufzugreifen. In der That wurde der Vorschlag im Prinzip angenommen und ein Ausschuß von 13 Mitgliedern beauftragt, bis zum 1. Januar 1898 ein Statut auszuarbeiten, das dem nächsten Kongresse zur Genehmigung vorgelegt werden sollte, dessen Grundzüge aber darin bestehen sollten, daß der Verband aus regelmäßigen Beiträgen, die alle Vereine nach Verhältnis ihrer Mitgliederzahl zu leisten haben, einzelne in Streik befindliche Gewerke zu unterstützen hat. Zunächst wurde den Vereinen zur Pflicht gemacht, zu Gunsten der Maschinenbauer besondere Umlagen zu erheben.
Mit dem Maschinenbauerstreik stand auch ein anderer Punkt der Tagesordnung in Verbindung, nämlich das Verhältnis zu den $Genossenschaften$. Schon seit längerer Zeit war der Plan erörtert, daß diese den Maschinenbauern beispringen sollten, und um die bisher nicht seltenen Grenzstreitigkeiten zwischen Gewerkschaften und Genossenschaften zu vermeiden, beschloß der Kongreß, künftig etwa auftauchende Meinungsverschiedenheiten einem gemeinsamen Schiedsgerichte zu unterbreiten.
Der Antrag, den $Achtstundentag$ mit allen Mitteln einzuführen, wurde, wie früher, mit großer Mehrheit (923000 gegen 141000 Stimmen) angenommen; ebenso die $Verstaatlichung$ von Grund und Boden, Bergwerken, Eisenbahnen, Wasserläufen und Docks, sowie die $Kommunalisierung$ der Wasserleitungen, Lichtwerke und Straßenbahnen. Hinsichtlich des $Arbeiterschutzes$ forderte man den Ausschluß von aller gewerblichen Arbeit bei Kindern bis zu 15 Jahren und der Nachtarbeit bei jugendlichen Personen unter 18 Jahren mit 595000 gegen 274000 Stimmen.
Bei allen diesen Abstimmungen bestand die Minderheit aus den Kohlenarbeitern von Durham und Northumberland unter Hinzutritt der Weber von Lancashire. Ein Antrag, im Jahre 1898 einen internationalen Gewerkschaftskongreß zu berufen, wurde mit 317145 gegen 282071 Stimmen abgelehnt. Dagegen wurde einstimmig beschlossen, für die Parlamentsmitglieder eine staatliche Vergütung zu fordern. Andere Beschlüsse betrafen den Schutz der Wöchnerinnen und die Forderung, daß im Staatsbetriebe und beim Schiffbau nur organisierte Arbeiter verwendet werden sollen, endlich die unentgeltliche Erteilung von Schulunterricht mit Schulzwang bis zum 16. Lebensjahre und Gelegenheit für jedes Kind, je nach seinen Fähigkeiten wissenschaftliche Ausbildung zu erhalten, Ausschluß des Religionsunterrichtes aus der Schule, sowie Speisung sämtlicher Schulkinder auf Kosten der Schule durch die Schulbehörde. Die Bildung eines Wahlfonds zur Unterstützung von Parlamentswahlen im sozialistischen Sinne wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.
Der vorstehend erwähnte $Maschinenbauerstreik$ ist ein in der neueren Geschichte der englischen Gewerkvereine so bedeutendes Ereignis, daß er einige nähere Angaben verlangt[18]. Er war insofern eigenartig, als beide Parteien ihre eigentlichen Ziele nicht völlig aufdeckten, so daß nach außen der Streitpunkt etwas unklar bleibt. Die Unternehmer, die sich über die Tyrannei des Gewerkvereins beklagten, beabsichtigten in erster Linie überhaupt diesen zu vernichten, in zweiter Linie wenigstens das früher in langen Kämpfen errungene Prinzip des kollektiven Verhandelns, d. h. die Aufstellung der maßgebenden Vertragsbedingungen durch Uebereinkunft der Unternehmer mit dem Gewerkverein zu beseitigen und an seine Stelle wieder den Individualvertrag mit den einzelnen Arbeitern zu setzen. Sie stellten auch anfangs diese Forderung auf, ließen sie aber später fallen, da sie dadurch die öffentliche Meinung gegen sich aufbrachten. Die Arbeiterführer ihrerseits kämpften insofern unter falscher Flagge, als die Forderung des Achtstundentages nur wegen ihres populären Karakters gewählt war, während sie nicht den eigentlichen Streitpunkt bildete, wie sich schon daraus ergiebt, daß sie nach kurzer Zeit von 250 Firmen bewilligt wurde und trotzdem der Streik fortdauerte. Der letzte Grund für den Kampf war wohl, daß beide Teile ihre Kraft erproben wollten und dabei die des Gegners unterschätzten. Daneben wirkten gewisse Schwierigkeiten mit, die sich aus den veränderten technischen Einrichtungen und ihrer Anpassung an die bestehenden Arbeitsverträge ergaben, insbesondere spielte eine große Rolle die Frage, ob an der Maschine auch ungelernte Arbeiter beschäftigt werden dürften.
[18] Ich folge im allgemeinen der Darstellung von $Clement Edwards$ in $Brauns$, Archiv für soziale Gesetzgebung XII, 626 ff.
Nach kleineren Scharmützeln im Anfange des Jahres begann der Konflikt dadurch, daß der Ausschuß der vereinigten Vereine, unter denen die vereinigten Maschinenbauer mit 92000 und die Kesselschmiede mit 41000 Mitglieder die weitaus stärksten waren, am 1. Mai 1897 an mehrere hundert Londoner Firmen die Forderung richtete, den Achtstundentag ohne Lohnermäßigung zu bewilligen. Wie schon bemerkt, kam ein Teil dieser Firmen der Forderung nach, ein anderer Teil aber lehnte sie am 26. Mai ab, nachdem sie sich vorher des Schutzes des Arbeitgeberverbandes (Federated Engineering Employers) versichert hatten. Dieser war im Juni 1896 dadurch gegründet, daß sich die bis dahin bestehenden vier lokalen Vereine der Maschinenfabrikanten zu einem nationalen Verbande zusammenschlossen, der in der Person des $Oberst Dyer$ einen ungewöhnlich geschickten Führer hatte. Am 1. Juli trat der Unternehmerverband in Manchester zusammen und beschloß, falls die Arbeiter wegen der von ihnen gestellten Forderungen in einzelnen Fabriken streiken würden, 25 % aller Arbeiter zu entlassen. Da die Arbeiter sich durch diese Drohung nicht zurückhalten ließen, so trat die Aussperrung am 14. Juli in Kraft, worauf die Arbeiter damit antworteten, daß auch die übrigen 75 % die Arbeit kündigten.
Nach sechsmonatlicher Dauer und mehrfachen Vermittelungsversuchen, insbesondere seitens des Handelsamtes, wurde endlich am 24. Januar 1897 eine Verständigung erzielt, bei der die Arbeiter insofern der unterliegende Teil waren, als sie ihre Forderung des Achtstundentages fallen lassen mußten; andererseits wurde von den Unternehmern der Grundsatz des kollektiven Verhandelns ausdrücklich anerkannt.
Die unmittelbaren Kosten des Streiks haben etwa 25 Millionen Mark, die Schädigung der Arbeiter unter Berücksichtigung des Lohnausfalles fast 100 Millionen betragen. Der Verlust der Unternehmer läßt sich auch nicht annähernd schätzen. Ein Hauptgrund für den Mißerfolg der Arbeiter lag darin, daß sich der große, etwa 180000 Mitglieder zählende Gewerkverein der Maschinenbau- und Eisenschiffbaugewerbe von dem Streite fern hielt, indem der Gewerkverein der Maschinenbauer die von jener Seite als Bedingung der Beihülfe gestellte Forderung des Beitrittes ablehnte. Es ist wahrscheinlich, daß jetzt nachträglich eine Verschmelzung beider Vereine erfolgen wird.
Der 31. $Gewerkschaftskongreß$ ist am 29. August bis 3. September 1898 in $Bristol$ abgehalten; auf demselben waren 159 Vereine mit 1176896 Mitgliedern durch 406 Abgeordnete vertreten. Die Verhandlungen waren erregter, als gewöhnlich, und hierzu trug insbesondere bei die Mißstimmung gegen das parlamentarische Komitee wegen nicht genügender Unterstützung der Maschinenbauer in ihrem Ausstande. Man machte demselben zum Vorwurfe, daß es nicht wegen dieser wichtigen Angelegenheit einen besonderen Kongreß einberufen habe, doch wurde ein Tadelsantrag abgelehnt.
Die durch die Niederlage der Maschinenbauer hervorgerufene Unzufriedenheit war wohl auch der Grund dafür, daß der in den letzten Jahren stets abgelehnte sozialistische Antrag, die $Vergesellschaftung des Bodens$, sowie $aller Produktions- und Umsatzmittel$ zu fordern, dieses Mal mit 710000 gegen 410000 Summen angenommen wurde, nachdem man vorher bereits beschlossen hatte, den steigernden Grundwert durch Steuern für den Staat nutzbar zu machen. Auch in der Wahl des Kongreßvorsitzenden $O'Grady$, der zu den Neu-Unionisten gehört, fand diese sozialistische Stimmung Ausdruck. Derselbe bekannte sich in seiner Eröffnungsrede zu der Auffassung, daß die Arbeiter auch in ihrer Vereinigung dem vereinigten Unternehmertum nicht gewachsen seien, wie das Schicksal der Maschinenbauer beweise, und daß man deshalb sich an der $Politik$ beteiligen müsse, um durch die Macht des Staates die berechtigten Forderungen der Arbeiter durchzusetzen. Man müsse ohne Anlehnung an die bestehenden Parteien nur solche Kandidaten wählen, die sich verpflichteten, das trade-unionistische Programm zu vertreten. Außerdem seien Diäten für die Abgeordneten, Einführung der Stichwahl und das allgemeine Wahlrecht zu fordern.
Man hat in Deutschland vielfach in diesem Auftreten des Kongresses einen Uebergang in das sozialistische Lager finden wollen, aber die Engländer selbst haben es keineswegs in dieser Weise aufgefaßt, sondern die Beschlüsse lediglich als Ausdruck der augenblicklichen Unzufriedenheit über den Verlauf des Maschinenarbeiterstreikes aufgefaßt, die es nicht im geringsten ausschließt, daß die Gewerkvereine nach wie vor sich auf praktische Politik beschränken. So wurde das parlamentarische Komitee einfach wiedergewählt, obgleich es in seinem Berichte sogar den vorjährigen Beschluß über Bodenverstaatlichung für »schlechterdings unausführbar« erklärt hatte.
Dem Einflusse dieser Meinung ist es auch wohl zuzuschreiben, daß man der $internationalen Verbindung der Arbeiter$ geneigter war, als früher. Der betreffende Beschluß lautet: »Um die Arbeiter der Welt fester zusammenzuschließen, um genauere Informationen über ihre Stellung und Arbeitsbedingungen zu erlangen, erhält das parlamentarische Komitee den Auftrag, einen Austausch der verschiedenen Berichte der Verbände mit denen ähnlicher Verbände im Auslande zu veranlassen und, wo es möglich ist, zur Veranstaltung internationaler Kongresse verwandter Gewerbe Beihülfe zu leisten, aber auch in sonstiger Beziehung zur Konsolidation der internationalen Arbeit beizutragen.«
Der wichtigste und zwar ebenfalls durch den Maschinenbauerstreik veranlaßte Punkt der Beratungen war die schon 1897 in Birmingham behandelte Gründung eines Zentralverbandes der Gewerkvereine ($General Federation of Trade Unions$). Der dort gewählte Ausschuß hatte einen Plan ausgearbeitet, der sich aber nicht der Billigung der sozialistischen Richtung erfreute. Diese, und zwar der rechte Flügel, der in dem Blatte »The Clarion« seine Vertretung findet, hatte einen Gegenentwurf, das $Clarion-Scheme$, aufgestellt und sogar, um denselben durchzusetzen, ein besonderes »$Arbeiterparlament$« einberufen, das vom 18. bis 20. Juli 1898 in $Manchester$ tagte. Obgleich die zuerst angegebene Zahl von 750000 Mitgliedern nach den offiziellen Protokollen auf 428000 zusammenschrumpfte, von denen an dem zweiten Tage nur noch 200000 an den Verhandlungen teilnahmen, handelte es sich zweifellos um eine bedeutende Versammlung, aber es hatten sich auch solche Gewerkvereine beteiligt, die keineswegs der sozialistischen Richtung zuneigen. Jedenfalls war es verfehlt, daß man dort bereits die Bildung eines Verbandes vollzog, für den man auf 200000 Mitglieder rechnete, die einen von ihnen selbst festzusetzenden, aber nicht unter 1 Penny betragenden Wochenbeitrag zahlen sollten. Unterstützung sollte den beteiligten Vereinen im Falle eines Streiks dann gezahlt werden, wenn der Verband denselben als berechtigt anerkenne und wenn mindestens 26 Mk. für jedes Mitglied eingezahlt seien.
Diese Beschlüsse bedeuteten eine Rücksichtslossigkeit gegen den Gewerkvereinskongreß, da sie dessen Stellungnahme vorgriffen, und vielleicht war dies der Hauptgrund, weshalb der Kongreß das Clarion-Scheme verwarf und den Entwurf seines Komitees annahm. Nach demselben soll zur Aufrechterhaltung des Koalitionsrechts und zur Verbesserung der Lage der arbeitenden Klassen ein $Zentralverband aller Gewerkvereine$ gebildet werden, in dessen Kasse außer einem Eintrittsgeld von 5 Pf. ein vierteljährlicher Betrag für jedes Mitglied zu leisten ist, der sich auf 25 oder 50 Pf. beläuft, je nachdem der Verein der ersten oder der zweiten Klasse angehört. Dementsprechend wird im Streikfalle eine Unterstützung von 2-1/2 bezw. 5 Mk. wöchentlich gezahlt. Doch sollen Streitigkeiten mit den Unternehmern in erster Linie durch gütliche Verständigung insbesondere Schiedsgerichte oder ständige Einigungsämter beigelegt und Streiks nur dann unterstützt werden, wenn der Verbandsvorstand, in den jeder Verein zwei Vertreter sendet, seine Genehmigung dazu erteilt hat, auch der Verein mindestens ein Jahr dem Verbande angehört. Aber obgleich der Kongreß so grundsätzlich die Gründung beschloß, so glaubte man doch zur entgültigen Erledigung der wichtigen Sache nicht die nötige Zeit zu besitzen, und so wurde das parlamentarische Komitee beauftragt, im Januar 1899 nach Manchester einen besonderen Kongreß für diesen Zweck einzuberufen.
Die übrigen Beschlüsse waren zum Teil alte Bekannte, z. B. die Forderung des Achtstundentages, die Forderung, daß Armenunterstützung nicht den Verlust der bürgerlichen Rechte zur Folge haben soll, die Besoldung der Fabrikärzte durch den Staat, die Bewilligung von Diäten für die Parlamentsmitglieder und das allgemeine Wahlrecht für alle erwachsenen Männer, Revision des Verschwörungsgesetzes und Erweiterung des Haftpflichtgesetzes, insbesondere Verbot des contracting out d. h. der vertragsmäßigen Ausschließung der Haftpflicht. Ebenso forderte man von neuem, daß die Regierung Arbeiten nur an solche Unternehmer vergeben solle, die angemessene, insbesondere die vom Gewerkverein festgesetzten Löhne (fair wages) zahle. In der gleichen Weise erledigte man den Antrag auf zwangsweise Einführung von Schiedsgerichten, indem man verlangte, es sollten Regierungsarbeiten nur solchen Unternehmern gegeben werden, die sich einer schiedsgerichtlichen Erledigung in Streitfällen unterwerfen. Andere Beschlüsse forderten das Verbot der Beschäftigung ungelernter Arbeiter an Maschinen und des Abzugs der Strafen vom Lohne, die Einführung des Achtuhr-Ladenschlusses und Verbesserung der Arbeiterschutzgesetze.
Auf dem Kongresse waren außer Vertretern der amerikanischen und australischen Gewerkschaften sowie zwei Japanern auch Abgesandte der englischen $Genossenschaften$ (cooperative societies) zugegen, und ein wichtiger Teil der Verhandlungen bezog sich auf die Herbeiführung eines engen Zusammenschlusses zwischen Gewerkschaften und Genossenschaften, insbesondere in der Weise, daß letztere nur die von den ersteren gearbeiteten Waren umsetzen und dagegen die Mitglieder der Gewerkschaften ihre Waren von den Genossenschaften beziehen. Allerdings verlangte man auf dem Kongresse auch, daß die Genossenschaften ihren Angestellten die von den Gewerkschaften festgesetzten Löhne zahlen und den Achtstundentag einführen sollten. Bindende Beschlüsse wurden nicht gefaßt.
Der letzte Punkt der Verhandlungen des Kongresses betraf die Schaffung eines gemeinsamen $Gewerkvereinsblattes$, doch wurde dieselbe abgelehnt, wie es scheint, aus dem Grunde, weil ein Teil der Vereine, insbesondere die sozialistischen, dem parlamentarischen Komitee, mit dessen Geschäftsführung sie unzufrieden waren, nicht ein solches Machtmittel in die Hand geben wollten. Nachträglich ist der Plan dennoch verwirklicht, indem das Parlamentsmitglied F. $Maddison$ seit 1. Oktober 1898 ein Blatt unter dem Titel: »The Trade Unionist« herausgiebt, das sich nach seiner Programmnummer in der That in entschiedenen Gegensatz zu den sozialistischen Bestrebungen stellt, den Standpunkt des Klassenkampfes als falsch bekämpft und für friedliche Verständigung, sowie für Organisation von Arbeitern und Unternehmern, als im beiderseitigen Interesse liegend, eintritt. An demselben sind die hervorragendsten Gewerkschaftsführer dieser Richtung beteiligt.
Das Programm, welches die Gewerkvereine für die nächste Zukunft verfolgen wollen, ist in der Eingabe (charte) aufgestellt, welches das parlamentarische Komitee, nachdem es zuvor die Ansichten der einzelnen Verbände eingeholt hatte, dem Ministerium eingereicht hat, und das auch jedem Parlamentskandidaten zur Erklärung vorgelegt werden soll. Es enthält folgende Forderungen: 1. Erleichterung und Verallgemeinerung des Wahlrechts; 2. volle Besteuerung des Grund und Bodens; 3. Diäten für die Parlamentsmitglieder; 4. Ausdehnung des Haftpflichtgesetzes auf alle Gewerbe zu Lande und zur See; 5. bessere Durchführung der fair-wages-Resolution; Lohnminimum von wöchentlich 24 sh. in allen Staatsbetrieben; 6. Achtstundentag für die Bergleute; 7. amtliche Erhebungen über Maßregelung von Bergleuten wegen ihrer Beteiligung an Gewerkvereinen; 8. Schutzgesetz für Dampfmaschinen- und Kesselarbeiter. In einem Teile der Presse wird gegen dieses Programm der Vorwurf erhoben, daß es sehr wichtige Forderungen, wie z. B. die weitere Beschränkung der Kinderarbeit, nicht enthalte.
Der in Bristol beschlossene $außerordentliche Gewerkschaftskongreß$ hat vom 24. bis 26. Januar 1899 in $Manchester$ stattgefunden unter Beteiligung von 280 Abgeordneten, die zusammen rund eine Million Mitglieder vertraten. Anfangs schien es schwierig, eine Verständigung zu erreichen, da die Ansichten sich insofern schroff gegenüberstanden, als mehrere größere Verbände, insbesondere die Bergarbeiter (miners federation) -- die Vertreter von Durham waren überhaupt nicht erschienen -- einen ganz losen Zusammenschluß wollten, der die einzelnen Verbände möglichst wenig in ihrer Selbstständigkeit beschränken sollte, während die kleineren Verbände umgekehrt eine straffe Zentralisation begünstigten. In Verbindung hiermit stand die weitere Frage, ob der Bund nur eine Vereinigung der Zentralverbände sein und deshalb die einzelnen Vereine nur insoweit ihm beitreten könnten, wie sie dem Zentralverbande ihres Gewerbes angehören, oder ob von einer solchen Vorbedingung Abstand genommen werden sollte. Bei der Abstimmung über den ersten Paragraphen des Statutes zeigte sich aber sofort, daß die föderalistischen Bestrebungen sich in der Minderheit befanden, denn die Gründung eines Gesamtverbandes unter dem Namen $General Federation of Trade Unions$ wurde mit 756000 gegen 204000 Stimmen angenommen.
Als $Zweck$ des Verbandes ist bezeichnet, das Recht der Arbeiterorganisationen zu wahren, die allgemeine Lage der Arbeiter und ihre soziale Stellung in jeder Richtung zu heben durch eine Politik, die ihnen die Macht verschafft, die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen zu bestimmen, unter denen sie arbeiten und leben sollen, die Zusammenfassung der Arbeiterklasse als Ganzes und die Herstellung eines einheitlichen Vorgehens seitens aller am Bunde beteiligten Gewerkschaften. Der $prinzipielle Standpunkt$ ist dahin festgelegt, daß als Aufgabe aufgestellt ist die Förderung des sozialen Friedens und die Verhinderung von Ausständen und Aussperrungen zwischen Arbeitern und Unternehmern, sowie von Streitigkeiten zwischen den einzelnen Gewerben und Organisationen durch alle Mittel freundschaftlicher Beilegung, wie Einigung, Vermittelung, Schiedsspruch oder die Errichtung fester Schiedsämter. Bei Ausbruch von Zwistigkeiten soll auf ihre Erledigung durch ein gerechtes, auf beiderseitiger Gleichberechtigung beruhendes Verfahren hingewirkt werden.
Der Verband soll zur gegenseitigen Unterstützung und für die Durchführung der statutenmäßigen Aufgaben einen Fonds ansammeln, zu dem die Vereine nach Maßgabe ihrer Größe vierteljährlich 3 bezw. 6 Pence und daneben ein Eintrittsgeld von 1 Penny für jedes Mitglied zu zahlen haben. Vereine, die dem Bunde später beitreten, haben außerdem, falls sie bereits jetzt bestehen, 10 %, falls sie aber erst später gegründet werden, 5 % des auf den Kopf entfallenden Bundesvermögens beizusteuern. Dafür zahlt die Bundeskasse bei Streiks einen Zuschuß von wöchentlich 2 sh. 6 p. bezw. 5 sh. für jedes Mitglied, jedoch erst seit der zweiten Woche. Bei Eintrittsgeldern und Beiträgen sowie bei dem Streikzuschusse werden nur 90 % des Mitgliederbestandes in Ansatz gebracht. Uebrigens hat der Bundesausschuß darüber zu bestimmen, ob er den Unterstützungsfall als gegeben ansieht, auch steht ihm nach achtwöchiger Dauer oder nach den Umständen schon früher das Recht zu, zu entscheiden, ob die Fortsetzung des Kampfes Vorteil verspricht. Kein Verband wird unterstützt, der nicht ein Jahr lang seine Beiträge bezahlt hat und nachweisen kann, daß er die Mittel hat, 10 % seiner Mitglieder 8 Wochen lang das statutenmäßige Streikgeld zu zahlen.
Die $Organisation$ des Bundes besteht in einem Generalrat (general council), in den die Verbände je nach ihrer Größe (10000, 25000, 50000) 1-4 Vertreter entsenden, und in einem von diesem ernannten Ausschusse (management committee) von 15 Personen, gegen dessen Entscheidung Berufung an den Generalrat offensteht. Daneben bestehen Distriktskomitees nach näherer Bestimmung des Generalrates, die an den Ausschuß regelmäßige Berichte zu erstatten haben. Ueber die Frage, ob in die Vertretungskörper nur wirkliche (bona fide) Arbeiter oder auch die festangestellten Vereinsbeamten sollten gewählt werden können, wurde lange gestritten, schließlich aber die letzteren mit 500000 gegen 357000 Stimmen zugelassen. Uebrigens darf in dem Ausschusse jedes Gewerbe nur durch ein Mitglied vertreten sein. Bei den Verhandlungen wurde dem Zwecke des Bundes, Streiks nach Möglichkeit zu vermeiden, mehrfach und von allen Seiten entschieden Ausdruck gegeben.
Das langangestrebte Ziel einer Gesamtorganisation der trade unions ist also jetzt erreicht, denn wenn auch der Beitritt der einzelnen Verbände von einer Urabstimmung in denselben abhängig gemacht ist, so kann es doch keinem Zweifel unterliegen, daß die große Mehrzahl sich dafür erklären wird. Allerdings ist auch eine skeptische Auffassung, ja eine gewisse Abneigung vertreten, insbesondere bei den großen Verbänden, die sich stark genug fühlen, um auf eigenen Füßen zu stehen und jetzt eine Einmischung des Bundes in ihre Angelegenheiten befürchten, so daß als Träger der Bewegung gerade die kleineren Verbände anzusehen sind. Die Frage, ob der Bund eine Zukunft haben wird, ist vorwiegend dadurch bedingt, ob seine Leitung es verstehen wird, die Selbständigkeit der Verbände soweit zu schonen, daß sie hier nicht auf Widerstand stößt, ohne doch ihren allgemeinen Pflichten etwas zu vergeben. --
Nachdem wir im Vorstehenden die $äußere Entwicklung$ des Trade-Unionismus zusammenhängend zur Darstellung gebracht haben, verbleibt noch einiges über deren $Wirksamkeit im einzelnen$ zu sagen.
Die Thätigkeit der Gewerkvereine richtet sich natürlich in erster Linie auf die beiden Hauptpunkte des Arbeitsvertrages: den $Arbeitslohn$ und die $Arbeitsdauer$. Die letztere ist in England wesentlich kürzer als in Deutschland. Für weibliche Personen ist sie schon seit 1847 gesetzlich auf 10 Stunden festgesetzt, und dies hat wesentlich dazu beigetragen, sie auch für Männer abzukürzen. Sie beträgt für diese durchschnittlich 9-9-1/2 Stunden; Sonnabends schließen die Fabriken schon am frühen Nachmittage (half holy day). Aus diesem Grunde stehen Kämpfe um die Arbeitsdauer nicht in der Art im Vordergrunde der gewerkschaftlichen Thätigkeit, wie in Deutschland, und sie treten zurück gegen solche über den Arbeitslohn.
Aber auch auf diese üben die G.-V. einen besänftigenden Einfluß. Soweit nicht durch die automatisch wirkende Regelung der gleitenden Skala eine feste Ordnung geschaffen ist und deshalb die Verständigung von Fall zu Fall erfolgen muß, hat man verschiedene Systeme des $Einigungsverfahrens$, die man als $negotiation$, $conciliation$ und $arbitration$ bezeichnet. Der erstere Ausdruck bedeutet die Verhandlungen, die im Falle eines ausgebrochenen oder wenigstens schon drohenden Streikes unter den beiden Sekretären, dem des G.-V. der Arbeiter und dem des G.-V. der Arbeitgeber, eingeleitet werden. Führen diese nicht zum Ziele, so tritt der $board of conciliation$, das Einigungsamt in Thätigkeit. Dasselbe wird gebildet durch eine gleiche Anzahl Vertreter, welche auf seiten der Arbeiter und der Arbeitgeber gewählt werden und zerfällt in einen Ausschuß ($joint committee$), dem nur eine kleine Anzahl von Mitgliedern angehören und vor dem insbesondere die Streitigkeiten »individueller« Natur, d. h. die ein bestehendes Vertragsverhältnis betreffenden, soweit sie nicht bereits durch die Sekretäre beigelegt sind, zur Entscheidung kommen, und die Vollversammlung ($full board$), in welcher die sog. Grafschaftsfragen d. h. die allgemeinen Verhältnisse des Gewerbes und deren Regelung für die Zukunft erörtert werden. Ist eine Verständigung nicht zu erreichen, so tritt das Schiedsgericht ($board of arbitration$) in Wirksamkeit, d. h. jede Partei ernennt zwei Schiedsrichter (arbitrator), die ihrerseits einen Obmann erwählen.
Wenn das Einigungsverfahren im Zusammenhange mit der Lohnfrage erwähnt ist, so bedeutet das nicht, daß die Thätigkeit sich auf diese beschränke, sie umfaßt ebenso auch die Arbeitsdauer und die Regelung der sonstigen Arbeitsbedingungen. Ebenso ist nicht gesagt, daß stets alle Formen zur Anwendung kommen, daß insbesondere beim Scheitern der Verständigung unter allen Umständen das schiedsrichterliche Verfahren eingeschlagen wird. Jedenfalls ist die ganze Einrichtung, die sich als äußerst segensreich erwiesen hat, nur denkbar auf der Unterlage der $beiderseitigen Organisation in G.-V.$, denn daß die Frage, ob das Ergebnis der beiderseitigen Verhandlungen gerichtlich erzwingbar sei, bis jetzt in England in der praktischen Bedeutung ganz zurückgetreten ist, hat allein darin seinen Grund, daß die Verhandlungen zwischen Organen geführt werden, die eine zu hohe Stellung in der öffentlichen Achtung einnehmen, als daß sie sich der Anerkennung des einmal ordnungsgemäß geschaffenen Zustandes frivol entziehen könnten, und die einen so großen Einfluß auf ihre Mitglieder ausüben, daß sie deren Folgeleistung sicher sind. Aber selbst in dem Falle, daß einmal ein gerichtlicher Zwang nötig werden sollte, giebt insbesondere hinsichtlich der Arbeiterorganisationen deren angesammeltes, nicht unerhebliches Vermögen einen Rückhalt, auf den bei der Vollstreckung gegriffen werden kann und den die Mitglieder nicht im Stiche lassen.
Einen anderen Teil der Thätigkeit des G.-V. der Arbeiter bildet der Kampf gegen die Mittelmänner (sweating system), d. h. Personen, welche die Arbeit von dem Arbeitgeber übernehmen und sie auf ihre Rechnung von Arbeitern ausführen lassen, diese aber dabei meist in der nichtswürdigsten Weise aussaugen.
Ist ihre Wirksamkeit hier von erheblichem Erfolge begleitet gewesen, so sind sie dagegen in ihrem Kampfe gegen die $Accordarbeit$ im wesentlichen unterlegen. Man wirft derselben vor, daß sie insofern für den Arbeiter ungünstig sei, als sie ihn zu einer ungesunden Anspannung seiner Kräfte anreize, daß dadurch aber ein Ueberschuß an Arbeitskräften hervorgerufen werde und daß selbst der beschäftigte Arbeiter nicht einmal selbst Vorteil habe, indem der Arbeitgeber, sobald tüchtige Arbeiter einen erheblichen Verdienst erzielten, den Lohnsatz herabsetze. Trotz dieser Angriffe ist jedoch die Stücklöhnung noch die überwiegend übliche Form geblieben.
Eine wesentliche Aufgabe der G.-V. ist ferner die Fernhaltung der $Arbeitslosigkeit$. Dies ist, wie hervorgehoben, eine Hauptrücksicht bei der Bekämpfung der Stücklöhnung und ebenso bei den Bestrebungen auf Herabsetzung der Arbeitsdauer, insbesondere durch Verbot der Ueberarbeit. Man hat aber vor allem für eine vorzügliche Regelung des $Arbeitsnachweises$ gesorgt, der vielfach auch von den Arbeitgebern benutzt wird, und ebenso giebt man bei Arbeitslosigkeit nicht allein Wandergelder, -- die früher üblich gewesene Reisekarte, die das Recht auf Unterkunft und Verpflegung gewährte, ist wegen Mißbrauches außer Uebung gekommen -- sondern vor allem erhält das ohne seine Schuld arbeitslos gewordene Mitglied eine $Unterstützung$, deren Höhe verschieden ist und sich bei Personen, die als Führer von Arbeiterbewegungen gemaßregelt sind, häufig auf die volle Höhe des Lohnes, z. B. bei den Maschinenbauern auf etwa 2000 Mk. beläuft. Auch die Dauer der Unterstützung ist verschieden, meist wird sie für eine Zeit von drei Monaten bis zu einem Jahre gewährt.
Ein weiteres Ziel ist die Herstellung $gesunder Arbeitsräume$ und die Schaffung ausreichender $Schutzvorrichtungen$; in dieser Richtung wird teils unmittelbar auf die Arbeitgeber, teils auf die Gesetzgebung einzuwirken gesucht.
Von größter Bedeutung Sind die von den G.-V. ins Leben gerufenen $Unterstützungseinrichtungen$ für die verschiedensten Lebensschicksale, die um so wertvoller sind, als auf diesem Gebiete staatlicherseits in England bisher nichts geschehen ist. Allerdings bestehen auch freie Hülfskassen, die friendly societies, denen jeder beitreten kann, aber der Schwerpunkt liegt doch ganz überwiegend in der Thätigkeit der G.-V. Die hauptsächlichsten Formen der Unterstützung sind folgende:
1. $Sterbe$- und $Begräbnisgeld$; es ist die älteste Form der Beihülfe und findet sich in allen Vereinen. Die Höhe beträgt im Durchschnitt etwa 200 Mk.; zuweilen wird es beim Tode nicht bloß des Arbeiters selbst, sondern auch der Familienangehörigen gezahlt.
2. $Krankengeld$. Es beträgt meist wöchentlich etwa 10 Mk. und wird 13-25 Wochen lang gezahlt; daneben wird meist Arzt und Apotheke bezahlt, doch ist die Einrichtung nicht so allgemein, wie das Sterbegeld.
3. Die $Altersrente$. Sie ist nicht so häufig und meist niedriger als das Krankengeld. Das Recht auf dieselbe setzt ein gewisses Alter, meist 60 Jahre, und eine gewiße Dauer, meist 30-40 Jahre, der Mitgliedschaft voraus. Zuweilen wird eine einmalige Abfindungssumme gezahlt, z. B. bei den Eisenbahnarbeitern 400 Mk.
4. $Invalidenrente$, indem nicht ein bestimmtes Alter, sondern der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit den Anspruch auf Rente begründet.
5. $Unfallunterstützung$ findet sich meist nicht als jährliche Rente, sondern als einmalige Entschädigung von 1000-2000 Mk.
6. $Waisengeld$ wird nur von einzelnen Vereinen gezahlt, ebenso
7. $Auswanderungsunterstützung$ gegen die Verpflichtung, innerhalb gewisser Zeit nicht zurückzukehren.
8. $Arbeitslosenunterstützung$. Dieselbe besteht in fast allen Vereinen.
Außer diesen $materiellen Zwecken$ suchen die G.-V. auch auf das $sittliche Leben$ der Mitglieder günstig einzuwirken und sie $geistig$ zu $heben$. Um dem Spirituosengenusse entgegenzuwirken und den Einzelstehenden einen Halt zu gewähren, wird das Klubleben gefördert; es werden Lesezimmer mit Zeitungen und guten Büchern gehalten, wobei insbesondere die Naturwissenschaften bevorzugt werden. Vorlesungen, zum Teil von Universitätslehrern und Disputierübungen dienen der geistigen Anregung.
Um diese großen Aufgaben erfüllen zu können, bedürfen die Gewerkvereine erheblicher $Beiträge$ ihrer Mitglieder, die aber sehr verschieden sind und sich von wöchentlich 10 Pf. bis zu 1 Mk. 40 Pf. belaufen; während langdauernder Streiks ist sogar schon bis zu täglich 1 Mk. erhoben.
Wie schon erwähnt, sind die G.-V., um ihre Einzelkraft zu steigern, zu $Verbindungen$ zusammengetreten, und zwar nicht allein so, daß die Vereine desselben Gewerbes sich untereinander mehr oder weniger eng (federation-amalgamation) zusammengeschlossen haben, sondern auch durch die Schaffung von Gewerkschaftsräten (trade councils), welche für einen bestimmten Bezirk alle G.-V. ohne Unterschied des Berufes vereinigen. Aber dieselben üben keinen erheblichen Einfluß auf die Bewegung aus, da sie einerseits nicht über Geldmittel verfügen und im Falle des Bedarfes auf freiwillige Beiträge angewiesen sind, andererseits auch keine beschließende, sondern nur eine beratende Stimme haben. So kommt es denn auch, daß gerade die bedeutenderen Kräfte der Bewegung sich von ihnen fernhalten; daß es zur Zeit der Junta anders war, lag an den damaligen besonderen Verhältnissen und Personen.
Auch die Gewerkschaftsräte größerer Bezirke, insbesondere der verschiedenen Provinzen, vereinigen sich zuweilen untereinander zu $Kartellen$, deren Befugnisse sehr mannigfaltig bestimmt sind.
Ihre oberste Zusammenfassung erhalten die G.-V. in den $Gewerkschaftskongressen$, die seit 1868 jährlich stattfinden[19]. Aber obgleich in denselben bis auf verschwindende Ausnahmen alle G.-V. vertreten sind, so ist der Kongreß doch »mehr ein Aufmarsch der Gewerkvereinskräfte als ein echtes Arbeiterparlament«. »Alle Nebenumstände drängen dazu hin, den Karakter des Kongresses als eine Schaustellung auf Kosten der Eigenschaft desselben als gesetzgeberisches Organ zu verstärken. Der Mayor und die Gemeindevertretung des Ortes, wo er abgehalten wird, heißen die Delegierten in öffentlicher Ansprache willkommen und veranstalten ihnen zu Ehren eine prächtige Empfangsfeier. Die Gallerie der Besucher ist voll von interessierten Beobachtern. Ausländer von hervorragender Stellung, Vertreter von Regierungsabteilungen, Deputationen von dem Verbande der Genossenschaften und anderen einflußreichen Organisationen, wißbegierige Politiker und Minister auf der Jagd nach Popularität wohnen den Sitzungen von Anfang bis zu Ende bei. Der für die Presse bestimmte Tisch ist von Reportern aller bedeutenden Zeitungen des Königreichs dicht besetzt, während die Lokalblätter einander in Extraausgaben überbieten, die wortgetreue Berichte über die Verhandlungen bringen. Aber mehr als alles andere macht der gänzliche Mangel gesetzgebender Macht den Kongreß zu einer Feiertagsdemonstration statt zu einer verantwortlichen, beratschlagenden Versammlung. Die Delegierten wissen genau, daß die Resolutionen keine bindende Kraft für ihre Mandatgeber haben und nehmen sich deshalb nicht die Mühe, sie in ausführbarer Form oder auch nur miteinander in Uebereinstimmung zu bringen[20]«.
[19] Die bisher abgehaltenen Kongresse sind folgende: 1. Manchester, 2. Juni 1868, 118367 Mitglieder mit 34 Vertretern; 2. Birmingham, 23. August 1869, 250000 M. mit 48 V.; 3. London, 6. Mai 1871, 287430 M. mit 50 V. Hier wurde zum erstenmale ein parlamentarisches Komitee gewählt. 4. Nottingham, 8. Januar 1872, 255710 M. mit 77 V. Hier wurden die Abgesandten politischer Vereinigungen, die erschienen waren, zurückgewiesen. 5. Leeds, 13. Januar 1873, 730074 M. mit 130 V.; 6. Sheffield, 12. Januar 1874, angeblich 1191922 M. mit 169 V., doch ist man einig, daß diese hohe Ziffer durch Doppelzählungen herbeigeführt ist. 7. Liverpool, 18. Januar 1875, 818032 M. mit 151 V.; 8. Glasgow, 11. Oktober 1875, 539823 M. mit 139 V.; 9. Newcastle on Tyne, 18. September 1876, 556488 M. mit 140 V.; 10. Leicester, 17. September 1877, 691089 M. mit 114 V.; 11. Bristol, 9. September 1878, 623927 M mit 136 V.; 12. Edinburg 1879, 541892 M. mit 115 V.; 13. Dublin, 16. September 1880, 494222 M. mit 105 V.; 14. London, 12. September 1881, 463899 M. mit 157 V.; 15. Manchester, 13. September 1882, 509337 M. mit 153 V.; 16. Nottingham 1883, 471651 M. mit 163 V.; 17. Aberdeen, 8. September 1884, 569033 M. mit 141 V.; 18. Southport, 7. September 1885, 580976 M. mit 141 V.; 19. Hull, 6. September 1886, 633088 M. mit 143 V.; 20. Swansea, 5. September 1887, 674034 M. 156 V.; 21. Bradford, 3. September 1888, 674634 M. 150 V.; 22. Dundee, 2. September 1889, 885055 M. mit 211 V.; 23. Liverpool, 1. September 1890, 1470191 M. 457 V.; 24. Newcastle on Tyne, 7. September 1891, 1302855 M. mit 552 V.; 25. Glasgow, 5. September 1892, 1219934 M. mit 418 V.; 26. Belfast, 4. September 1893, 900000 M. mit 380 V.; 27. Norwich, 3. September 1894, 1080545 M. mit 372 V.; 28. Cardiff, 2.-6. September 1895, 951000 M. mit 345 V.; 29. Edinburg, 7.-12. September 1896, 1035341 M. mit 346 V.; 30. Birmingham, 6.-11. September 1897, 1093191 M. mit 381 V.; 31. Bristol, 29. August bis 3. September 1898, 1176896 M. mit 406 V.
Seit 1874 veranstalten die irischen Gewerkvereine jährliche Sonderkongresse, da die meist kleineren Vereine nicht imstande sind, die Kosten eines Abgesandten für die englischen Kongresse zu tragen. Der dritte irische Kongreß wurde im Mai 1896 in Limerick abgehalten; es waren auf ihm 50000 Mitglieder vertreten (Vgl. Labour Gazette, Juni 1896, S. 177). Auch die schottischen Gewerkvereine sind jetzt diesem Beispiele gefolgt, indem sie den ersten schottischen Kongreß im März 1897 in Glasgow abgehalten haben; auf demselben waren 38 Vereine mit 41000 Mitgliedern vertreten (Vgl. Report of the first annual Scottish trade unions congress. Glasgow, March 1897).
[20] $Webb$, a. a. O. S. 420.
Das $Verhältnis zu den Unternehmern$ ist das der gegenseitigen Achtung und Höflichkeit; häufig werden von den Delegierten größere industrielle Werke besichtigt, von den Pferdebahnen wird ihnen freie Fahrt bewilligt und in jeder Weise wird ihnen äußere Auszeichnung entgegengebracht.
Der Kongreß wählt seit 1871 aus seiner Mitte für das folgende Jahr den »$parlamentarischen Ausschuß$«, der aus 10 Mitgliedern und einem Sekretär besteht. Derselbe ist gewissermaßen die oberste Leitung des ganzen Gewerkschaftswesens, zumal seine Befugnisse in keiner Weise scharf bezeichnet und abgegrenzt sind. Aber um eine solche Stellung auszufüllen, bedürfte man einer Organisation, deren Mitglieder sich ganz dieser Aufgabe widmen könnten, während man vielmehr regelmäßig in den Ausschuß die Sekretäre der großen Verbände wählt, die schon durch ihre sonstigen Arbeiten vollständig in Anspruch genommen sind. »Es ist daher nicht verwunderlich, wenn man erfährt, daß das dem Komitee unterbreitete Arbeitsprogramm, statt das durch die Kongreßbeschlüsse angezeigte weite Feld zu umfassen, gewöhnlich auf das armseligste Minimum herabgeschraubt ist. Die Jahresleistung des Komitees hat sich in den letzten Jahren in der That je auf ein paar Deputationen an die Regierung, zwei oder drei Rundschreiben an die Vereine, eine kleine Beratung mit befreundeten Politikern und die Zusammenstellung eines ausführlichen Berichtes an den Kongreß beschränkt, der nicht ihre eigenen Leistungen, sondern die im Laufe der Session zustande gekommenen Gesetze und anderen parlamentarischen Vorgänge schildert[21]«. So ist die Bedeutung des parlamentarischen Ausschusses in den letzten Jahren immer mehr zurückgegangen und es hat eine immer größere Unzufriedenheit mit seinen Leistungen um sich gegriffen, aber der Mangel liegt nicht an den Personen, sondern an deren Ueberlastung. --
[21] $Webb$, a. a. O. S. 423.
Das bisher Gesagte bezieht sich großenteils nicht auf alle G.-V., sondern nur auf diejenigen der $gelernten Arbeiter$ (skilled men).
Die Unionen der $ungelernten Arbeiter$ (unskilled men) unterscheiden sich von den ersteren, abgesehen von der bereits erwähnten anderen Grundanschauung, auch im einzelnen in wesentlichen Punkten.
Zunächst sind sie überwiegend Streikvereine, beschränken sich hauptsächlich auf Unterstützung bei Arbeitslosigkeit und schließen andere Zwecke, wie Kranken-, Unfall- und Altersfürsorge grundsätzlich aus. Der eigentliche Grund hierfür ist wohl, daß die jungen Organisationen der zum Teil sehr gering gelohnten ungelernten Arbeiter nicht annähernd über solche Mittel verfügen, wie die bereits befestigten Verbindungen ihrer besser gestellten Kollegen. Oeffentlich freilich begründen sie ihre Ablehnung der Unterstützungspolitik mit dem prinzipiellen Gesichtspunkte, daß diese die Vereine allzu bedächtig und vorsichtig gegenüber Arbeitseinstellungen mache. Immerhin ist es wahrscheinlich, daß die neuen G.-V. dieselbe Entwickelung durchmachen werden, wie die älteren, und bereits jetzt läßt sich ein besänftigender Einfluß der ungünstigeren wirtschaftlichen Lage auf die überschäumende Streiklust beobachten.
Ebenso beginnen schon einzelne Vereine mit den Hülfskasseneinrichtungen. So zahlt die Dock-, Werft- und Uferarbeiter-Union Sterbegeld, während viele Filialen derselben Krankenunterstützungsfonds ins Leben gerufen haben. Einige Ortsvereine der »National Union of Gasworkers and General Labourers« haben örtliche Unterstützungsfonds, und die Unfallunterstützung seitens des Gesamtvereins wird eifrig erörtert.
Eine weitere Verschiedenheit beider Organisationen besteht in ihrer Stellung zu der $Regelung von Arbeitsstreitigkeiten$, insbesondere bei $Lohnfragen$. Nachdem es eine Zeit lang üblich gewesen war, in solchen Fällen, sofern eine unmittelbare Verständigung nicht zum Ziele geführt hatte, gemeinsam einen Schiedsrichter zu ernennen und hierzu eine Person zu wählen, die weniger gewerbliches Verständnis, als vor allem das allgemeine Vertrauen der Unparteilichkeit besaß, gingen die $älteren$ G.-V. immer mehr dazu über, an Stelle dieses $schiedsrichterlichen$ das oben näher beschriebene $Einigungsverfahren$ zu setzen. In diesem wird die Streitfrage fast ausschließlich nach der Richtung erörtert, ob der erhobene Anspruch in der allgemeinen Lage des Gewerbes seine Begründung findet, ob also z. B. eine Lohnerhöhung oder -herabsetzung durch die Preislage des Marktes und die Verhältnisse in den Konkurrenzländern gerechtfertigt wird. Um dies festzustellen, werden häufig sehr umfassende Erhebungen veranstaltet. Läßt man sich auf ein schiedsrichterliches Verfahren überhaupt ein, so schließt man durchaus $gewerbsfremde Personen$ aus, man wählt jemand, der die einschlagenden gewerblichen Verhältnisse völlig übersieht und dessen Aufgabe darin besteht, nicht sowohl nach $Billigkeitsrücksichten$ über die Berechtigung des beiderseitigen Standpunktes zu entscheiden, sondern lediglich zu beurteilen, ob nach Lage des augenblicklichen $wirtschaftlichen Machtverhältnisses$ bei einem etwaigen Streik die eine oder die andere Partei den Sieg davon tragen werde, um so das gleiche Ergebnis, welches nach Wahrscheinlichkeitserwägungen ohnehin zu erwarten ist, anstatt durch den Kampf lieber durch freiwilliges Nachgeben der schwächeren Partei herbeizuführen. Es ist begreiflich, weshalb die $neuen$ G.-V. hier das entgegengesetzte Verfahren befolgen. Da ihre Stärke weniger in der eigenen Kraft als in der Sympathie der Bevölkerung beruht, und diese sich weniger durch wirtschaftliche Erwägungen als durch solche der Billigkeit bestimmen läßt, so streben sie dahin, die Entscheidung einem $gewerbsfremden Schiedsrichter$, also einer Person zu übertragen, die gewissermaßen als Organ der öffentlichen Meinung betrachtet werden kann.
Das Bewußtsein der eigenen Schwäche bringt endlich die neuen G.-V. auch zu der bereits erörterten, grundsätzlich abweichenden Haltung gegenüber der $Stellung des Staates zu den wirtschaftlichen Verhältnissen$. Während die alten trade unions den staatlichen Eingriff ablehnen und sich zutrauen, falls man ihnen nur keine Hindernisse in den Weg legt, selbst ihre Interessen wirksam vertreten zu können, stehen die neuen Verbände durchaus auf dem Boden des Staatssozialismus.
Uebrigens hat sich in der Stellung zur $Politik$ in den englischen Arbeiterkreisen überhaupt ein gewisser Umschwung vollzogen. Während die trade unions sich früher grundsätzlich mit politischen Fragen als solchen nicht beschäftigten und die beiden bestehenden großen Parteien unterstützten, je nachdem sie sich zu den Arbeiterforderungen stellten, besteht seit 1893 eine $Independent Labour Party$, die es sich zur Aufgabe stellt, die Arbeiter auch auf politischem Boden zu sammeln. Sie wurde auf einer am 13./14. Januar 1893 in Bradford abgehaltenen Konferenz gegründet, hielt am 2. Februar 1894 in Manchester ihre erste Jahresversammlung und zählte im September 1894 350 Zweigvereine mit 38500 Mitgliedern. Seitdem scheint aber das Wachstum kaum fortgeschritten zu sein, denn die Angaben aus dem Jahre 1897 lauten nur auf 40000 Angehörige. Auch bei den ersten allgemeinen Parlamentswahlen 1895, bei denen die neue Partei ihre Kraftprobe machte, hat sie keine eigenen Kandidaten durchgesetzt, denn die beiden einzigen im Parlamente befindlichen Arbeiter S. $Woods$ und J. $Mallinson$ gehören ihr nicht an. Die Zahl der für sie abgegebenen Stimmen, die damals 27566 betrug, ist allerdings bei späteren Nachwahlen auf 64480 in 38 Wahlkreisen gestiegen. Ihr Präsident ist $Keir Hardie$, ihr Sekretär $Tom Mann$. Im Vorstande, der den Titel »Nationaler Verwaltungsrat« trägt, sitzt u. a. $Ben Tillet$. Auf dieser Personalunion beruht der Hauptteil ihres Einflusses.
Eine formelle $sozialdemokratische$ Partei besteht in England erst seit kurzer Zeit. Allerdings wurde im März 1881 durch angesehene Personen aus den oberen Klassen unter Führung des Schriftstellers $Hyndman$ eine democratic federation mit dem Programm der Verstaatlichung des Grund und Bodens gegründet, die sich im Jahre 1883 in socialdemocratic federation umtaufte und ein eigenes Organ, die »Justice« herausgiebt. Anfangs schlossen sich ihr auch die bedeutendsten Arbeiterführer an, wie $John Burns$, $Tom Mann$, $Ben Tillet$ und $Keir Hardie$, von denen aber, wie oben erwähnt, die ersten beiden ihr später den Rücken kehrten. Ihre Mitgliederzahl wird auf 3500-5000 angegeben.
Wiederholt sind Versuche gemacht, die Bildung einer einheitlichen sozialdemokratischen Partei, insbesondere eine Verschmelzung der Independent $Labour Party$ mit der Socialdemocratic Federation herbeizuführen und noch auf dem letzten Jahreskongresse der letzteren am 12. April 1898 ist die Frage eingehend erörtert, doch ist es bisher nicht gelungen, sie zu lösen, indem insbesondere die Mitglieder der I. L. P. der S. F. den Vorwurf machen, revolutionäre Phrasen an Stelle ernsthafter Arbeit zu kultivieren. Der neueste Versuch dieser Art ist zugleich in mehrfacher Hinsicht interessant für die Stellung der Sozialdemokratie in England. Er wurde unternommen von dem bereits erwähnten rechten Flügel, den Clarionisten unter Führung von $Robert Blatchford$, indem sie eine Abstimmung durch Umfrage nicht allein über die Bildung einer einheitlichen sozialdemokratischen Partei, sondern auch noch über einige der wichtigsten Einzelfragen veranstalteten. An der Abstimmung haben sich 8885 Personen beteiligt, und da viele von ihnen nicht wahlberechtigt sind, so ergiebt sich daraus die geringe politische Bedeutung. Die Notwendigkeit einer Gesamtpartei wurde fast allgemein bejaht, und so sollen bei den nächsten Wahlen in erster Linie überall Sozialdemokraten aufgestellt und nur im Notfalle für andere arbeiterfreundliche Kandidaten gestimmt werden. Im übrigen stimmten für Referendum und Initiativwahl nach schweizerischem Muster 5995, für Altersversorgung, Beschäftigung der Arbeitslosen, Verbot der Kinderarbeit bis zum 14. Jahre und gesetzlichen Achtstundentag zwischen 4763 und 5115, für Nationalisation des Grund und Bodens bezw. volle Besteuerung, Parlamentsdiäten, Verstaatlichung der Eisenbahnen 3709-4052, das allgemeine Stimmrecht 2856, Befreiung von Schulgeld, Verstaatlichung des Schankgewerbes und der Bergwerke, Einführung von Stichwahlen und Erhöhung der Erbschaftssteuer 1423-1976 Personen.
Ist auch im allgemeinen das Verhältnis der Unternehmer zu den Gewerkvereinen der Arbeiter jetzt ein günstiges und wird im ganzen in den Kreisen der ersteren das Ziel einer Beseitigung der trade unions nicht mehr verfolgt, so werden doch naturgemäß Klagen über ihren »Terrorismus« oft gehört, und so ist denn in neuerer Zeit der Versuch unternommen, eine Gegenorganisation ins Leben zu rufen. Dies ist die national free labour association. Sie wurde auf einem am 31. Oktober 1893 in London abgehaltenen Kongresse begründet und hat seitdem jährliche Jahresversammlungen abgehalten, besitzt auch in der »Free Labour Gazette« ein eigenes regelmäßiges Organ. Auf dem Kongresse in Manchester im Oktober 1896 wurde mitgeteilt, daß die Mitgliederzahl Ende 1895 131650 betragen habe und Ende Juli 1896 auf 150353 gestiegen sei, im Oktober 1897 soll sie sogar 180000 und im Juni 1898 200000 betragen haben, doch werden diese Ziffern von gegnerischer Seite als nackter Schwindel dargestellt. Die Vereinigung, die sich insbesondere in London und den nördlichen Hafenplätzen des Mersey und des Clyde sowie des Bristol-Kanals ausbreitet, will nicht die trade unions als solche, oder die von ihnen geübte Tyrannei bekämpfen, insbesondere setzt sie mit ihren Angriffen ein bei der Praxis der trade unions, nicht mit blake legs zusammenzuarbeiten und die Behörden zu zwingen, ausschließlich ihre Angehörigen zu beschäftigen. Die Vereinigung will für jeden Bezirk aus Arbeitgebern und Arbeitern in gleicher Zahl zusammengesetzte Schiedsgerichte (boards of arbitration) der verschiedenen Berufszweige errichten, denen sämtliche Arbeitsstreitigkeiten unterbreitet werden müssen. Falls sich das Gericht über einen Urteilsspruch nicht einigen kann, soll ein Unparteiischer mit der Entscheidung betraut werden. Streiks sind nicht völlig ausgeschlossen, sollen aber nur dann unterstützt werden, wenn sie zuvor einem Schiedsgerichte unterbreitet sind. Die Einrichtung von Unterstützungskassen soll den örtlichen Vereinen überlassen bleiben.
Am 10. Oktober 1898 hat die Association ihren Jahreskongreß gehalten, auf dem erwähnt wurde, daß die Vereinigung im Laufe des Jahres an Fabriken, in denen gestreikt wurde, 13000 Arbeitskräfte gesandt habe, darunter 900 während des Maschinenbauerstreiks. Von einzelnen Rednern wurde das neue Haftpflichtgesetz als die englische Industrie schädigend verurteilt, andere wollten das Postenstehen bei Streiks unter Strafe gestellt wissen.
Auch auf diesem Kongresse sollen 250000 Mitglieder durch 100 Abgesandte vertreten gewesen sein, aber unparteiische Blätter, wie der »Daily Chronicle«, behaupten, die ganze Association bestehe aus drei oder vier Leuten, die in London ein Bureau für den Zweck errichtet hätten, bei Ausständen den Unternehmern Arbeit zu verschaffen und deren Angestellte die Kongresse bildeten. Ein gewiß klassischer Zeuge, der jetzige Vorsitzende der Federated Engineering Employers, $Alexander Siemens$ schreibt mir: »Die F. L. A. besteht zum Teil aus zweifelhaften Elementen. Während des Engineering-Streiks unternahm sie, unabhängige Arbeiter zu finden, um die Ausständigen zu ersetzen. Soviel mir bekannt ist, war der Erfolg so gering, daß die Association jetzt ignoriert wird, nachdem sie während des Ausstandes eine Menge Anhänger gefunden hatte.« Danach darf man davon ausgehen, daß Herr v. $Stumm$ sehr unrichtig berichtet war, wenn er in der Reichstagssitzung vom 9. März 1898 der Vereinigung eine große Bedeutung beimessen wollte, es scheint sich im Gegenteil um ein völlig verunglücktes Unternehmen zu handeln.
$Statistische Angaben$ über die trade unions giebt es erst seit der im Jahre 1886 erfolgten Ernennung $John Burnetts$ zum Arbeitsberichterstatter (chief labour correspondent) im Handelsamte. Seit dieser Zeit werden jährliche Berichte herausgegeben, doch waren dieselben anfangs unvollständig, indem nur ein kleiner Teil der Vereine die ihnen zugesandten Fragebogen ausfüllte. Erst der im November 1898 veröffentlichte Bericht für 1897[22] giebt eine Uebersicht, die den Anspruch auf annähernde Vollständigkeit erhebt. Danach gab es:
1892 1203 Vereine mit 1500451 Mitgliedern 1893 1259 " " 1478474 " 1894 1299 " " 1437765 " 1895 1303 " " 1404898 " 1896 1308 " " 1491007 " 1897 1287 " " 1609909 "
[22] Report of the chief labour correspondent of the board of trade on trade unions in 1897 with comparative statistics for 1892-1896. London 1898, Darling & Son.
Die Gesamtzunahme von 109458 Mitgliedern entspricht 7,3%, doch verteilt sie sich nicht gleichmäßig, indem die 100 größten Vereine einen Zuwachs von 17,2% haben, während die kleineren 7,7% abgenommen haben. Die Verminderung der Vereine um 21 von 1896 auf 1897 bei gleichzeitiger Vermehrung der Mitglieder erklärt sich aus den in dieser Zeit erfolgten Verschmelzungen von Vereinen. Trade councils gab es 1894 148 mit 698550, 1895 151 mit 696270, 1896 148 mit 694701 und 1897 151 mit 693390 Mitgliedern.
Die Verteilung der trade unions auf die $einzelnen Gewerbegruppen$ zeigt folgende Tabelle:
======================================================================= | Zahl der | Gewerbegruppen |trade |Prozentsatz |unions| Zweigvereine | Mitglieder | ======================+=======+==============+============+============ Metallindustrie, | | | | Maschinen- und | | | | Schiffbau | 272 | 2433 | 317518 | 20 Bergbau und | | | | Hüttenwesen| | 64 | 1543 | 282432 | 17 Bauwesen | 138 | 3034 | 219072 | 14 Textilindustrie | 244 | 499 | 217217 | 14 Transportwesen | | | | (Eisenbahnen, | | | | Docks u. s. w.) | 65 | 1268 | 183418 | 11 Ungelernte Arbeiter | 16 | 744 | 92858 | 6 Bekleidungsindustrie | 48 | 652 | 75617 | 5 Buchdruckerei u. | | | | 3 Buchbinderei | 54 | 350 | 52527 | Oeffentlicher Dienst | 37 | 873 | 45157 | 3 Holzbearbeitung | 115 | 559 | 38401 | 2 Sonstige Gewerbe | 234 | 1380 | 85692 | 5 ======================+=======+==============+============+============ Zusammen | 1287 | 13335 | 1609909 | 100
Das Alter und die Entwickelung der Vereine zeigt folgende Aufstellung:
====================================================================== Gründungszeit| Anzahl der |Prozentsatz|Mitgliederzahl|Prozentsatz |trade unions| | | ==============+==============+===========+==============+============= Vor 1825 | 48 | 4 | 54264 | 3 1825-1829 | 12 | 1 | 9436 | 1 1830-1839 | 32 | 2 | 107848 | 7 1840-1849 | 46 | 3 | 66951 | 4 1850-1859 | 72 | 6 | 221106 | 14 1860-1869 | 118 | 9 | 250958 | 16 1870-1879 | 162 | 13 | 286093 | 18 1880-1887 | 152 | 12 | 233008 | 14 1888-1897 | 640 | 50 | 375411 | 23 ==============+==============+===========+==============+============= Zusammen | 1282[23] | 100 | 1605075[23]| 100
[23] Für fünf kleine Vereine mit zusammen 4834 Mitgliedern ist die Gründungszeit nicht zu ermitteln gewesen.
Das Gesetz gewährt denjenigen Vereinen, die ihre Eintragung in ein öffentliches Register bewirken, eine Reihe von Vergünstigungen, insbesondere das Recht, Grund und Boden bis zu 1 Acre und sonstiges Eigentum durch ihre Vorstände (trustee) zu erwerben, sowie einen umfassenden Schutz gegen Veruntreuungen. Die Anzahl der Vereine, die diese Eintragung erlangt haben, sowie die $Abstufung nach der Mitgliederzahl$ zeigt folgende Tabelle:
======================================================================== | Eingetragene Vereine |Nicht eingetragene Vereine $Mitgliederzahl$|---------------------------+--------------------------- | $Anzahl$ | $Anzahl$ |der Vereine |der Mitglieder|der Vereine|der Mitglieder ================+============+==============+===========+=============== Ueber 50000 | 5 | 341167 | -- | -- 20000-50000 | 6 | 190854 | -- | -- 10000-20000 | 14 | 192503 | 5 | 60446 5000-10000 | 54 | 226680 | 26 | 148977 2000- 5000 | 29 | 86812 | 20 | 63019 1000- 2000 | 40 | 51294 | 25 | 36961 500- 1000 | 65 | 45089 | 54 | 37412 300- 500 | 53 | 20163 | 60 | 22065 100- 300 | 154 | 26837 | 213 | 35331 50- 100 | 89 | 6352 | 161 | 11269 Unter 50 | 58 | 1859 | 156 | 4819 ================+============+==============+===========+=============== Zusammen | 567 | 1189610 | 720 | 420299
Im allgemeinen zeigen die größeren Vereine eine stärkere Zunahme als die kleineren, deren Mitgliederzahl sogar nicht selten zurückgeht. Das hängt damit zusammen, daß sie ihren Mitgliedern freilich geringere Beiträge abfordern, ihnen dafür aber auch weniger bieten können. Die amtliche Statistik giebt die Ziffern über Einnahme, Ausgabe und Vermögensbestand, sowie über die einzelnen Arten der Ausgaben nur für die 100 größten Vereine, die zusammen 1059609 Mitglieder haben. Sie zeigen in den Jahren 1892-1897 folgende Entwicklung:
====================================================================== Jahr | Mitgliederzahl | Einnahme | Ausgabe | Vermögensbestand | | Pfd. St. | Pfd. St. | Pfd. St. ======+================+=============+=============+================== 1892 | 903981 | 1455885 | 1418311 | 1618790 1893 | 910119 | 1614379 | 1848159 | 1385010 1894 | 924584 | 1629550 | 1433867 | 1580693 1895 | 914766 | 1557667 | 1390717 | 1747643 1896 | 961026 | 1673571 | 1233494 | 2187720 1897 | 1059609 | 1981971 | 1896072 | 2273619
Die $Einnahmen$ bestehen neben Zinsen aus belegten Kapitalien, Eintrittsgeldern, Erträgen aus dem Verkauf von Mitgliedskarten und Statuten u. s. w. naturgemäß überwiegend aus den Beiträgen, und zwar sowohl den regelmäßigen Jahreszahlungen wie aus besonderen Umlagen, zu deren Ausschreibung meist das Exekutivkomitee befugt, zuweilen aber auch ein Mehrheitsbeschluß der Mitglieder erforderlich ist. Die Beiträge sind sehr verschieden, und zwar sowohl in den verschiedenen Vereinen wie nach den Jahren mit Rücksicht auf besondere Bedürfnisse. Eine Uebersicht der $Beiträge$, und zwar der regelmäßigen wie der außerordentlichen, für das Jahr 1897 bietet folgende Tabelle:
======================================================================= Beitrag auf den Kopf: | Zahl | der Vereine | der Mitglieder ========================================+=============+================ Unter 5 Schilling | 1 | 2300 mindestens 5 aber " 10 " | 17 | 119369 " 10 " " 15 " | 17 | 241842 " 15 " " 20 " | 9 | 49074 " 20 " " 30 " | 19 | 251825 " 30 " " 40 " | 16 | 115077 " 40 " " 60 " | 8 | 81031 " 60 " " 80 " | 10 | 88421 " 80 Schilling und darüber | 3 | 110670 ========================================+=============+================ Zusammen: | 100 | 1059609
Der Durchschnittsbeitrag belief sich 1892 auf 28 sh. 9-1/4 d., 1893 auf 31 sh. 2-1/2 d., 1894 auf 32 sh. 1-1/2 d., 1895 auf 31 sh. 11-1/4 d., 1896 auf 32 sh. 3-3/4 d., 1897 auf 32 sh. 11-1/4 d.
Unter den $Ausgaben$ sind die wichtigsten Posten: 1. Streikgeld (dispute pay); 2. Arbeitslosenunterstützung; 3. Alterspension; 4. Kranken- und Unfallunterstützung; 5. Begräbnisgeld; 6. Verwaltungskosten. Damit ist nicht gesagt, daß alle Vereine diese sämtlichen Arten von Unterstützungen gewähren. Der amtliche Bericht teilt die Ausgaben in drei Klassen, nämlich Streikgeld, Verwaltungskosten und Unterstützungen, wobei zu den letzteren die unter 2-5 bezeichneten Posten gezählt werden.
Die Gesamtausgabe aller Vereine für die Jahre 1892-1897 beträgt:
für Streikgeld 2171271 Pfd. Sterl. = 23-1/2 Proz. " Unterstützungen 5466903 " " = 59-1/2 " " Verwaltungskosten 1582446 " " = 17 " -------------------------------------------------------------- 9220620 " " = 100 "
Eine Verteilung auf die hauptsächlichsten Gewerbegruppen, bei der auch die einzelnen Unterstützungen getrennt sind, ergiebt folgende Tabelle:
Spaltenüberschriften: A = Streikgeld B = Arbeitslose C = Krankheit und Unfall D = Alter E = Begräbnis F = Zusammen G = Verwaltungskosten
====================================================================== | Prozentsatz der Ausgaben für: | |----------------------------------| Gewerbegruppe | | Unterstützungen für | | Betrag | A |------------------------| G | in Pfd. | | B | C | D | E | F | | Sterl. ==========================+====+====+====+====+====+====+====+======== Baugewerbe |12,8|16,6|26,5| 8 |12,3|63,4|23,8|1358292 Bergbau u. Hüttenwesen |44,5|15,7| 9,5| -- |16,9|42,1|13,4|1452284 Metallindustrie, | | | | | | | | Maschinen- | | | | | | | | und Schiffbau |11 |40,2|17,2|13,7| 7,1|78,2|10,8|3686798 Textilindustrie |38,1|25,6| 4 | 1,3|13,8|44,7|17,2| 948664 Bekleidungsindustrie |27,2| 4,1|35,1| 9,1| 7,4|55,7|17,1| 422261 Transportgewerbe |10,8| 5,6| 9,5| 3,3|17,8|36,2|53 | 407611 Buchdruckerei und | | | | | | | | Buchbinderei | 6 |50,2| 5 |10,7| 9,9|75,8|18,2| 325992 Holzverarbeitung |12,1|31,3|11,3|13,8| 9,9|66,3|21,6| 201062 Ungelernte Arbeiter | | | | | | | | verschiedener Betriebe |19,8|22,2|15,4| 6,2| 9,5|53,3|26,9| 417656 ==========================+====+====+====+====+====+====+====+======== | |[24]| | | |[24]| | Zusammen |20,3|27,5|15,9| 8,3|10,9|62,6|17,1|9220620
[24] Die Abweichung dieser Ziffern mit den oben angegebenen ist in dem Berichte nicht erläutert, scheint aber auf der schwierigen Unterscheidung zwischen Streikgeld und Arbeitslosenunterstützung zu beruhen.
Diese Aufstellung zeigt, wie verschieden das Verhältnis zwischen Streikgeld und Unterstützungen sich bei den einzelnen Vereinen gestaltet. Der Bericht giebt nähere Nachweisungen für die 100 größten Vereine, die in drei Gruppen geteilt werden. Die $erste$, bei der das Streikgeld im Vordergrunde steht, obgleich zuweilen auch Begräbnis-, Kranken- und Unfallunterstützung gezahlt wird, umfaßt 25 Vereine mit 243411 Mitgliedern. Die $zweite$, bei welcher zu dem Streikgeld die Arbeitslosenunterstützung hinzukommt, umfaßt 34 Vereine mit 264548 Mitgliedern. Die $dritte$, bei der daneben alle Arten von Unterstützung (Alter, Krankheit, Unfall) bezahlt werden, ist die größte, denn sie umfaßt 41 Vereine mit 551650 Mitgliedern. Die Vereine, die sich ausschließlich auf Streikgeld beschränken, sind die jüngsten, denn das Durchschnittsalter der Vereine beträgt in der ersten Klasse nur 16, in der zweiten 25, in der dritten 55 Jahre. Aber jedenfalls ergiebt sich aus diesen amtlichen Ziffern, wie unzutreffend es ist, zu behaupten, daß die trade unions überwiegend Streikvereine seien; nicht allein sind die Vereine, bei denen die Streikunterstützung im Vordergrunde steht, stark in der Minderzahl, sondern selbst bei Berücksichtigung aller Vereine beläuft sich der, auf die Streikunterstützung entfallende Betrag, wie nachgewiesen, auf 20,8 bezw. 23-1/2%.
Obgleich alle Vereine ihre Mitglieder bei Streiks unterstützen, ist doch der Betrag in den einzelnen Jahren sehr verschieden; so hatten von den 100 größten Vereinen im Jahre 1897 14 mit 50070 Mitgliedern überhaupt keine Ausgaben hierfür gehabt.
Eine Uebersicht über die Jahre 1892-1897 giebt folgende Tabelle, bei der zu berücksichtigen ist, daß 1892/93 der große Baumwollenstreik, 1893 der große Kohlenstreik und 1897 der Maschinenbauerstreik stattfand, und daß bei solchen Streiks nicht nur die unmittelbar beteiligten, sondern infolge der gegenseitigen Unterstützung auch die übrigen Gewerbe in Mitleidenschaft gezogen werden.
In den 100 größten Vereinen wurden verausgabt in Pfd. St.:
===============================+======================================= | 1892 | 1893 | 1894 | 1895 | 1896 | 1897 -----------------------+-------+-------+-------+-------+-------+------- im Baugewerbe | 33286 | 30655 | 25279 | 20110 | 35178 | 20516 im Bergbau und | | | | | | Hüttenbetriebe |111656 |346361 | 63235 | 41403 | 39478 | 43374 in d. Metallindustrie, | | | | | | Maschinen- | | | | | | u. Schiffbau | 28997 | 9265 | 23575 | 30145 | 34855 |280460 Textilindustrie |134610 |132014 | 33432 | 21245 | 17778 | 31941 Bekleidungsindustrie | 12743 | 10086 | 8017 | 60136 | 5666 | 18297 Eisenbahndienst | 2643 | 9286 | 2176 | 2018 | 2753 | 9684 Dockbetrieb | 3789 | 6044 | 995 | 1004 | 2129 | 1234 anderen Gewerben | 26770 | 32089 | 13451 | 10343 | 16070 | 27994 -----------------------+-------+-------+-------+-------+-------+------- Zusammen |352500 |584800 |160160 |186404 |153907 |433500
$Arbeitslosenunterstützung$ zahlen 75 von den 100 größten Vereinen ihren Mitgliedern in Höhe von 6 sh. bis 20 sh. wöchentlich; die häufigsten Beträge sind 10, 12 oder 15 sh. Die höchsten Ausgaben hierfür werden in der Metallindustrie sowie dem Maschinen- und Schiffbau gemacht. In der folgenden Uebersicht ist deshalb diese Gruppe von den übrigen getrennt; zugleich ist der Prozentsatz der Arbeitslosen angegeben.
======================================================================= | Ausgabe für Arbeitslosenunterstützung | |-----------------------------------------------| Jahr | Metallindustrie, Maschinen- | | Prozentsatz der | und Schiffbau | Andere Gewerbe | Arbeitslosen | Pfd. St. | Pfd. St. | in allen | | | Gewerben ======+=============================+=================+================ 1892 | 216688 | 134824 | 6,3 1893 | 253874 | 208627 | 7,5 1894 | 266907 | 194282 | 6,9 1895 | 206822 | 229412 | 5,8 1896 | 131923 | 152483 | 3,4 1897 | 404851 | 137373 | 3,5
Den Betrag der übrigen von den 100 größten Vereinen in den Jahren 1892-97 gezahlten $Unterstützungen$ sowie des $Vermögens$ ergiebt folgende Tabelle.
Spaltenüberschriften: A = Alterspension[25] B = Kranken- und Unfallunterstützung[26] C = Begräbnisgeld[27] D = Vermögen
======================================================== | A | B | C | D Jahr | | | | | Pfd. St. | Pfd. St. | Pfd. St. | Pfd. St. ========+==========+==========+==========+============== 1892 | 102432 | 210243 | 68589 | 1618790 1893 | 112588 | 241638 | 75343 | 1385010 1894 | 122434 | 230233 | 70104 | 1580693 1895 | 131861 | 263966 | 76443 | 1747643 1896 | 142518 | 246788 | 75858 | 2187720 1897 | 152207 | 269784 | 82156 | 2273619[28]
[25] Diese wird nur von 40 Vereinen gezahlt.
[26] Nur 49 Vereine zahlen Krankengeld, nur 44 zahlen Unfallunterstützung.
[27] Das Begräbnisgeld ist am allgemeinsten verbreitet; es wird von 87 Vereinen mit 954965 Mitgliedern gezahlt. Der Betrag schwankt zwischen 2 und 30 Pfd. St., meist ist er 10, 12 oder 15 Pfd. St. Zuweilen wird es auch beim Tode von Frauen oder Kindern gezahlt.
[28] Die verhältnismäßig geringe Zunahme gegen 1896 erklärt sich daraus, daß der Maschinenbauerstreik in den betreffenden Vereinen eine Verminderung des Vermögens im Betrage von 130725 Pfd. St. verursacht hatte.
Der Betrag des $Vermögens$, berechnet auf den Kopf des einzelnen Mitgliedes, ist sehr verschieden. Er betrug 1897 bei den 100 größten Vereinen:
Spaltenüberschriften: (A) = Vereinen (B) = Mitgliedern
1 Schill. 4 d. bis weniger als 10 Schill. bei 19 (A) mit 148998 (B) 10 " " " " 1 Pfd. St. " 15 " " 97180 " 1 Pfd. St. " " " 2 " " " 31 " " 344472 " 2 " " " " 3 " " " 16 " " 302237 " 3 " " " " 4 " " " 7 " " 64804 " 4 " und darüber 12 " " 101918 " -------------------------- 100 " mit 1059609 ".
Die geringsten Beträge von 1 sh. 4 d. und 1 sh. 5 d. finden sich nur bei zwei Vereinen; der Höchstbetrag war 13 £. St. 4 sh. 11 d. Bei 57 Vereinen mit 646709 Mitgliedern = 60% belief er sich zwischen 1 und 3 Pfd. St. Am niedrigsten stehen die Vereine, die sich auf Streikgeld beschränken, am höchsten diejenigen, welche möglichst alle Arten von Unterstützungen, insbesondere Alterspension, zahlen. Der Durchschnitt für die 100 Vereine belief sich
1892 auf 1 Pfd. St. 15 Schill. 9-3/4 Doll. 1893 " 1 " " 10 " 5-1/4 " 1894 " 1 " " 14 " 2-1/4 " 1895 " 1 " " 18 " 2-1/2 " 1896 " 2 " " 5 " 6-1/4 " 1897 " 2 " " 2 " 11 "
Die $Organisation der Frauen$ ist naturgemäß noch weit weniger vorgeschritten, als die der Männer; wo aber die Frauen organisiert sind, gehören sie überwiegend den von den Männern begründeten Vereinen an. Vereine, die ausschließlich aus Frauen bestanden, gab es 1897 nur 25 mit 7935 Mitgliedern gegenüber 114 gemischten, denen 161539 Männer und 111840 Frauen angehörten. In allen 139 Vereinen gab es also 119775 Frauen, so daß sie innerhalb der Gesamtzahl von 1609909 organisierten Arbeitern nur etwa 7% darstellen. Die genauen Verhältnisse der Verteilung zeigt folgende Tabelle:
======================================================================= Prozentsatz der | | Zahl der Mitglieder weiblichen Mitglieder| Zahl der Vereine |----------------------------- | | Männer | Frauen | Zusammen ======================================================================= 100 | 25 | -- | 7935 | 7935 50 bis weniger als 100| 63 | 38041 | 101895 | 139936 10 " " " 50| 23 | 10208 | 6143 | 16351 unter 10 | 28 | 113290 | 3802 | 117092 ======================================================================= Zusammen | 139 | 161539 | 119775 | 281314
Weitaus die meisten der organisierten Frauen, nämlich 109180 = 91,1% in 91 Vereinen, sind in der Textilindustrie beschäftigt, wovon allein 74034 = 61,8% in 48 Vereinen auf die Baumwollweberei und 19996 = 16,7% in 18 Vereinen auf die Baumwollspinnerei entfallen. Von den 25 Vereinen mit ausschließlich weiblichen Mitgliedern bestehen nur zwei länger als seit 1874, fünf haben ein Alter von 10-18 Jahren, sieben ein solches von 5-10 Jahren und 11 sind jünger als 5 Jahre. Von den 25 Vereinen haben 20 weibliche Sekretäre.
Das $Verhältnis der organisierten Arbeiter zu den nicht organisierten$ ist nicht genau zu bestimmen, zumal die letzte Volkszählung von 1891 die verschiedenen Beschäftigungsarten nicht streng sondert und deshalb nicht genau diejenigen ausscheiden läßt, die überhaupt für die Organisation in Betracht kommen, indem zu berücksichtigen ist, daß dies durch mancherlei Gründe, insbesondere jugendliches Alter, Gebrechlichkeit u. dgl. ausgeschlossen ist. Nach einer oberflächlichen Schätzung kann man die Anzahl der erwachsenen Männer in den Berufen, die für die Organisation in Frage kommen, auf etwa 7 Millionen annehmen, diejenige der Frauen auf 1 Million. Danach bedeutet die Zahl von 1490134 männlichen und 119775 weiblichen Mitgliedern einen Prozentsatz von 21 bez. 12%. Scheidet man aber die Landwirtschaft aus, in der bisher nur 0,8% der Arbeiter organisiert sind, so steigt der Prozentsatz der männlichen Mitglieder von 21 auf 25%. Am höchsten steigt er im Bergbau und Hüttenbetriebe, indem hier von den insgesamt beschäftigten 776267 Arbeitern über 16 Jahren 282432 = 36% organisiert sind. In der Textilindustrie sind von 403669 beschäftigten Männern über 18 Jahren 108037 = 27% und von den 519915 Frauen gleichen Alters 109180 = 21% organisiert. Von der Gesamtbevölkerung bilden die Mitglieder der trade unions etwa 4%.
Die trade unions sind übrigens über die verschiedenen Gegenden des Königreiches sehr ungleichmäßig verteilt, wie folgende von S. und B. $Webb$ aufgestellte Tabelle ergiebt:
===================================================================== $Berufszweig$ | England | Schottland | Irland | Insgesamt | und Wales | | | ===================================================================== Maschinenbau u. | | | | Metallindustrie | 233450 | 45300 | 8250 | 287000 Baugewerbe | 114500 | 24950 | 8550 | 148000 Bergbau | 325750 | 21250 | -- | 347000 Textilgewerbe | 184270 | 12330 | 3400 | 200000 Bekleidungs- u. | | | | Lederindustrie | 78650 | 8400 | 2950 | 90000 Druckgewerbe | 37950 | 5650 | 2400 | 46000 Verschiedene | | | | kleinere Berufe | 46550 | 7450 | 4000 | 58000 Landarbeit., | | | | Transportgewerbe &c. | 302880 | 21670 | 10450 | 335000 ===================================================================== Gesamtsummen | 1324000 | 447000 | 40000 | 1511000
Die nördlich vom Humber und Dee gelegenen sieben Grafschaften enthalten allein 726000 Mitglieder; dann folgen die industriellen Bezirke von Mittelengland, Leicester, Derby, Nottingham, Warwick, Gloucester, Northampton und Stafford mit 210000 und Südwales mit 89000, während London mit seiner nächsten Umgebung nur die verhältnismäßig geringe Zahl von 194000 Mitgliedern aufweist. Die führenden Bezirke sind Northumberland, Durham und Lancashire, wo in verschiedenen Berufen 80 bis 100% der Arbeiter Mitglieder ihrer Gewerkschaft sind. In diesen Gegenden bilden die trade unions in der That die ausschlaggebende Macht in der Arbeiterschaft; aber in vielen Bezirken gehören ihnen immerhin 50% der Arbeiter an, und da dies naturgemäß die tüchtigsten sind, so haben sie auch dort die unbestrittene Führerschaft.
Im wesentlichen liegt diese noch heute in der Hand der gelernten Arbeiter der Großindustrie; gegen 750000 Mitglieder gehören allein den drei großen Stapelindustrien an: dem Kohlenbergbau, dem Maschinen- und Schiffbau und der Baumwollenbearbeitung. Der plötzliche Aufschwung der ungelernten Arbeiter von 1889/90 hat rasch nachgelassen. Von den 200000 Eisenbahnarbeitern sind nur 48000 organisiert, von denen noch die größere Zahl auf die höheren Stellungen der Schaffner und Lokomotivführer entfällt. Der Dockarbeiterverein, der 1890 57000 Mitglieder zählte, war schon 1893 auf 14000, 1894 auf 10000 und 1895 auf 9000 zurückgegangen. Die Nationale Union der Hafenarbeiter, der 1890 30000 Personen angehörten, hatte 1893 nur noch 11000 Mitglieder. Die Pferdebahn- und Omnibuskutscher, die Lagerhausarbeiter, Lastträger und städtischen Tagelöhner sind im wesentlichen wieder in den Zustand mangelnder Organisation zurückgesunken.
Die englische Gewerkschaftsbewegung hat insbesondere in den letzten Jahren die deutschen sozialistischen Gewerkschaften ebenso wie die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine lebhaft angeregt; von beiden Seiten sind Versuche gemacht mit den englischen trade unions nähere Beziehungen anzuknüpfen. So war auf dem Kongresse in Edinburg auch ein Vertreter der deutschen sozialistischen Gewerkschaften, v. $Elm$, anwesend, dessen Beteiligung zu einer lebhaften Preßfehde zwischen diesen und den Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereinen Anlaß gegeben hat. Die »Generalkommission« hat zugeben müssen, daß ihr keine Einladung zu dem Kongresse zugegangen war und v. $Elm$ sich ohne eine solche nach Edinburg begeben hat, obgleich die »Generalkommission« die trade unions zu ihrem II. Gewerkschaftskongresse in Berlin eingeladen hatte, was mit der Begründung abgelehnt war, daß die Einladung zu spät eingetroffen sei, um noch eine Sitzung des parlamentarischen Ausschusses abhalten zu können. Auch der Vorwurf des »Gewerkvereins« ist als berechtigt anzuerkennen, daß v. $Elm$ das Hauptgewicht seines in London gehaltenen Vortrages darauf gelegt habe, die Hirsch-Duncker'schen Vereine anzugreifen und herabzusetzen. Daß beide gewerkschaftliche Gruppen Deutschlands großen Wert darauf legen, Fühlung mit den trade unions zu erhalten und deren Autorität für ihre Sache zu benutzen, ist begreiflich und berechtigt, aber der Kampf der beiden Konkurrenten soll in Deutschland ausgefochten werden und nicht auf einem englischen Kongresse, auf dem, sofern überhaupt deutsche Gewerkschaften zugelassen werden, die eine Partei ebenso berechtigt ist, wie die andere. Die Haltung der trade unions, wie sie insbesondere durch die beiden Kongresse in Cardiff und Edinburg festgelegt ist, entspricht weder der Politik der sozialistischen Gewerkschaften, noch derjenigen der Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine, sondern bewegt sich auf einer Mittellinie, und es scheint wenig Aussicht vorhanden, daß sie diese zu Gunsten des einen oder anderen extremen Standpunktes verlassen werden; dazu sind sie zu sehr Männer des praktischen Lebens und Gegner aller theoretischen Prinzipien, mögen sie liegen in der Richtung des Sozialismus oder des Individualismus.
Auch die Gegner der Gewerkschaftsbewegung in Deutschland haben versucht, aus den Kongreßbeschlüssen der letzten Jahre Kapital zu schlagen und insbesondere aus den Beschlüssen in Liverpool und Norwich den Beweis hergeleitet, daß auch in England die G.-V. sich auf die Dauer nicht als derjenige Schutz gegen die Sozialdemokratie bewährt hätten, als welcher sie bis dahin gepriesen wären; man hat deshalb prophezeit, daß diese staatsgefährliche Bewegung jetzt sehr bald auch England erobert haben und dann für jeden klar ersichtlich sein werde, daß jedes Entgegenkommen gegenüber der Arbeiterbewegung lediglich zur Stärkung der Sozialdemokratie führe. Ich werde auf diese Frage an anderer Stelle zurückkommen und bemerke hier nur, daß es sehr viele Leute giebt, die für den Maximalarbeitstag eintreten und selbst den Achtstundentag für ein erstrebenswertes und im Laufe der Zeit erreichbares Ziel halten, ja die auch den Bodenwucher und die Gewinnung ungeheurer Vermögensmassen durch das Steigen des Grundwertes in den Großstädten ohne irgend welche eigene Arbeit für verwerflich halten und deshalb Anhänger der Bodenbesitzreform sind und gewisse Betriebe lieber in der Hand des Staates oder der Gemeinde als in derjenigen des Privatunternehmers sehen, ohne doch trotz aller dieser sozialistischen oder halbsozialistischen Neigungen in der spezifisch sozialdemokratischen Richtung der heutigen Arbeiterbewegung etwas anderes als eine auf das Tiefste zu beklagende Verwirrung zu sehen. Schon hier mag auch darauf hingewiesen werden, daß selbst die sozialistischen G.-V. in England in wichtigen und vielleicht entscheidenden Fragen eine durchaus entgegengesetzte Haltung einnehmen, wie die deutsche Sozialdemokratie. Vor allem teilen gerade die bedeutendsten sozialistischen Führer die geschichtlichen und sittlichen Ideale der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung: Vaterlandsliebe und Religion. Begeisterung für die Größe und Macht Englands macht sich auch bei ihnen in einer den Nichtengländer fast verletzenden Form geltend; häufig eröffnen sie ihre Versammlungen mit Gebet- und Liederandachten, und unerschrocken halten sie den Massen Strafpredigten über Unsittlichkeit und Ausschweifung. Eine große Anzahl von Geistlichen der englischen Staatskirche sind Mitglieder der Fabian Society. Aus der religiösen Gesinnung der englischen Sozialdemokraten ist im Jahre 1891 die Begründung der »Arbeiterkirche« hervorgegangen, der die meisten der oben genannten Führer angehören. Sie steht auf einem freien, aber durchaus religiösen Boden, setzt sich aber das Ziel, »Mitglieder aller Klassen zu vereinigen, um die gewerbliche Sklaverei abzuschaffen«.
Uebrigens ist schon auf dem Kongresse in Belfast offen von Trennung der beiden mehrgedachten Richtungen gesprochen, und es liegt nicht außerhalb des Bereiches der Möglichkeit, daß hier neben dem vierten Stande der gelernten Arbeiter demnächst die Bildung eines neuen fünften Standes der ungelernten Arbeiter in Frage kommt.
II. Frankreich[29].
Der Grundzug der Entwickelung, den wir in England beobachtet haben, tritt uns auch in Frankreich entgegen. Auch hier finden wir zunächst die entschiedenste Ablehnung aller fachvereinlichen Bestrebungen sowohl seitens der Unternehmer wie seitens der öffentlichen Meinung und der Gesetzgebung, aber ebenso das allmähliche Vordringen der Ueberzeugung, daß nur auf diesem Wege eine friedliche soziale Entwickelung möglich sei, und schließlich den völligen Sieg dieser Bewegung über die früheren Vorurteile, ja endlich auch die feindliche Stellung, welche die Sozialdemokratie zu derselben einnimmt. Dabei ist es interessant, daß die beiden großen Revolutionen von 1789 und 1848, weit entfernt, der Arbeiterbewegung Vorschub zu leisten, derselben vielmehr in durchaus bureaukratischer Weise die engsten Fesseln angelegt haben, ein Beweis für die neuerdings oft gemachte Bemerkung, daß diesen Revolutionen der $soziale$ Karakter noch völlig fehlte, daß sie lediglich $politischer$ Natur waren und daß der Arbeiterstand, der zu einem Klassenbewußtsein noch nicht erwacht war, sich bei ihnen lediglich von den bürgerlichen Parteien hat ins Schlepptau nehmen lassen.
[29] Vgl. W. $Lexis$: Gewerkvereine und Unternehmerverbände in Frankreich, in den Schriften des Vereins für Sozialpolitik XVII, Leipzig 1879. v. d. $Osten$: Die Fachvereine und die soziale Bewegung in Frankreich, Schmollers Jahrb. 1891, S. 1031 ff. und Sonderausgabe. $Raoul Jay$: Die Syndikate der Arbeiter und Unternehmer in Frankreich, Brauns Archiv IV, S. 403 ff.: Annuaire des Syndicats professionnels. Paris seit 1889. Bulletin de l'Office du travail, insbesondere die Januarhefte. Einen wertvollen Ueberblick über die Entwickelung der französischen Gewerkschaften bis auf die neueste Zeit bietet der Aufsatz von $Bourdeau$: »Le mouvement syndical en France« in Serie A Circulaire Nr. 15 des Musée sozial vom 31. Juli 1897. Vgl. auch $Zacher$: Die rote Internationale. 3. Aufl., Berlin 1884. Hertz. S. 48 ff.
Seit dem 16. Jahrhundert waren gegen die Gesellenverbände (compagnonnages) Gesetze erlassen, die jede Vereinigung verboten. Dies wurde zwar durch die Revolution zunächst insofern geändert, als das Gemeindegesetz vom 16. Dezember 1789, Art. 62, allen französischen Bürgern das Recht gab, sich friedlich und ohne Waffen zu vereinigen, um Adressen und Petitionen zu beraten, wobei nur die vorherige polizeiliche Anmeldung vorgeschrieben war. Aber obgleich diese Bestimmung durch das Polizeigesetz vom 19. Juli 1791, Art. 14, auf alle Vereine und Klubs erstreckt und in Tit. I, Art. 3 der Verfassung von 1791 und Art. 7 der Verfassung von 1793 wiederholt wurde, so galt sie doch nicht für gewerkschaftliche Vereinigungen, vielmehr verbot das Gesetz vom 14./27. Juni 1891 in Art. 4 alle Vereinigungen von Bürgern desselben Standes oder Gewerbes und erklärte, daß solche Vereine ebenso wie Unternehmer, Inhaber von offenen Läden und Arbeiter oder Gesellen irgend eines Gewerbes nicht das Recht hätten, in ihren Versammlungen Vorsitzende, Sekretäre und Sachwalter zu bestellen, Register zu führen und über ihre angeblichen gemeinsamen Interessen Beschlüsse zu fassen, zu beraten oder Statuten zu erlassen. In gleicher Weise verbot das Gesetz vom 28. Septbr./6. Oktober 1791, Tit. II, Art. 20, die Koalitionen der ländlichen Arbeiter und Dienstboten.
Dieser Standpunkt wurde auch später beibehalten, indem man zugleich das Vereins- und Versammlungsrecht im allgemeinen erheblich einschränkte. Schon die Verfassung vom 5. Fructidor III (1795) verbot alle Vereine, die der öffentlichen Ordnung zuwiderlaufen und gab dadurch der Regierung das freie Auflösungsrecht. Zugleich wurden durch das Dekret vom 6. Fructidor III alle Klubs aufgehoben und durch das Dekret vom 22. Ventôse VI (14. März 1798) alle politischen Vereine geschlossen. Der Code pénal von 1810 forderte nicht allein für jeden Verein mit mehr als 20 Mitgliedern polizeiliche Genehmigung (Art. 291-294), sondern hielt das schon durch das Gesetz vom 22. Germinal XI (12. April 1803) erlassene Verbot aller Vereinigungen der Arbeiter und der Arbeitgeber aufrecht (Art. 414-416). Die Ungerechtigkeit, die darin lag, daß die Uebertretung dieses Verbotes bei den Arbeitgebern neben Geldbuße nur mit Gefängnisstrafe von 6 Tagen bis 1 Monat, bei den Arbeitern aber mit Gefängnis von 1-3 Monaten und bei den Anstiftern sogar mit Gefängnis von 2-5 Jahren bedroht war, wurde erst durch das Gesetz vom 27. November 1849 aufgehoben und gegen Arbeiter und Arbeitgeber die gleiche Strafe festgesetzt.
Die Verfassung vom 4. November 1848 hatte freilich in Uebereinstimmung mit dem Gesetze vom 28. Juni 1848 die Vereins- und Versammlungsfreiheit ausgesprochen, aber schon durch Gesetz vom 19. Juni 1849 wurde der Regierung das Recht, Vereine und Versammlungen im öffentlichen Interesse aufzulösen und zu verbieten, wiedergegeben, und durch Gesetz vom 25. März 1852 wurde einfach das Gesetz vom 28. Juni 1848 aufgehoben und der frühere Rechtszustand wieder hergestellt. Die Folge war das Blühen zahlreicher geheimer Gesellschaften.
Auch Napoleon III. verfolgte zunächst diese Politik, und von 1853-1862 wurden 3909 Arbeiter wegen Teilnahme an 749 verbotenen Vereinen bestraft. Erst als der Kaiser die Bedeutung des in der sozialen Bewegung enthaltenen Machtfaktors für seine Interessen erkannte, änderte sich seine Politik. Zunächst wurde durch Gesetz vom 30. Mai 1864 das Koalitionsverbot des Code pénal Art. 414-416 insoweit beseitigt, als nur diejenigen strafbar sein sollten, die durch Gewalt, Drohung oder betrügerische Vorspiegelungen eine Arbeitseinstellung zum Zwecke einer Erhöhung oder Erniedrigung der Löhne herbeizuführen oder die freie Ausübung der Industrie oder der Arbeit zu beschränken versuchen, sowie die Arbeiter oder Arbeitgeber, welche nach einem verabredeten Plane durch Sperren, Bußen oder Verrufserklärungen die Freiheit der Industrie oder der Arbeit beeinträchtigen. Dabei blieb aber das allgemeine Vereinsgesetz auch für die Vereine der Arbeiter und Arbeitgeber in Kraft. Noch weiter ging man im Jahre 1868, indem man seitens der Regierung erklärte, daß man den Fachvereinen der Arbeiter, sofern sie sich von Politik fernhielten, dieselbe Duldung gewähren werde, wie sie bisher schon -- wenngleich im Widerspruche zu dem Gesetze -- den Vereinen der Arbeitgeber gewährt war. Zugleich ersetzte das Gesetz vom 6. Juni 1808 allgemein für alle nicht politischen Versammlungen das bisherige System der polizeilichen $Genehmigung$ durch die bloße $Anmeldung$. Die Folge dieser freieren Stellung war zunächst in den Jahren 1868-1870 eine wilde Streikbewegung, die aber fast ausnahmslos ohne Erfolg war.
Die neuere Entwicklung der Arbeitergewerkschaften hat sich in engem Anschlusse an die politische Bewegung der Arbeiterschaft vollzogen und ist durch deren Spaltungen erheblich beeinflußt.
Nachdem die Ausbreitungen der Kommune im Jahre 1871 zu dem Erlasse des Gesetzes vom 14. März 1872 gegen die Internationale und überhaupt zu einem entschiedeneren Auftreten der Regierung gegen die ganze Arbeiterbewegung geführt hatten, wurde der Versuch, die Gewerkschaften zu organisieren, zunächst nicht von der sozialdemokratischen, sondern von der radikalen Partei wieder aufgenommen. Das gilt insbesondere auch von dem ersten $allgemeinen französischen Arbeiterkongresse$, der vom 2.-10. Oktober 1876 in $Paris$ abgehalten wurde und auf dem 101 Gewerkschaften und 46 lokale Arbeitervereine (cercles d'étude) aus 39 Städten mit einer angeblichen Mitgliederzahl von 1 Million Arbeitern durch 360 Abgeordnete vertreten waren. Er war von der radikalen Zeitung »La Réforme« zusammenberufen, während die Kosten von dem Minister Crémieux getragen wurden. Man betonte ausdrücklich, daß man sich nicht mit sozialpolitischen Prinzipien, sondern mit rein wirtschaftlich-praktischen Arbeiterangelegenheiten befassen und die Auseinandersetzung zwischen Arbeit und Kapital auf friedlichem Wege herbeiführen wolle. Man forderte die ungehinderte Entwicklung der Gewerkschaften (chambres syndicales) durch Abschaffung aller einschränkenden Gesetze und Erteilung der juristischen Persönlichkeit, volle Autonomie derselben bezüglich aller einschlagenden Fragen, insbesondere des Genossenschaftswesens, der Versorgungskassen, der gewerblichen Ausbildung und durch Vereinigung aller Arbeitersyndikate zu einer »Union nationale« behufs Vertretung der Gesamtinteressen der französischen Arbeiterschaft, Einführung des Maximalarbeitstages, Reform des Fabrikwesens hinsichtlich die Frauen-, Kinder- und Nachtarbeit und der Fabrikaufsicht, Umgestaltung der Schiedsgerichte zur möglichsten Vermeidung der Streiks u. s. w., kurz, der erste französische Gewerkschaftskongreß stellte sich ganz auf den Boden des englischen Trade-Unionismus, ja auf demselben wurde sogar energisch gegen die Vermischung mit der Politik protestiert und betont, daß man ehrgeizigen Führern, welche das Volk nur benutzen wollten, um ihren persönlichen Interessen zu dienen, nicht folgen solle.
Das äußere Ergebnis des Kongresses war die Gründung des Blattes »Le Prolétaire«, das von den Vertretern der Pariser Syndikate geleitet wurde, und die Einsetzung einer Exekutivkommission, die mit den Abgeordneten der parlamentarischen Linken Fühlung zu nehmen hatte, indem man bei ihnen solange Belehrung suchen wollte, bis man eigene Arbeiterkandidaten werde durchsetzen können.
Es ist begreiflich, daß die Partei der Revolution, die durch Gefangensetzung und Verbannung ihrer thätigsten Anhänger auf Grund des Kommuneaufstandes zunächst machtlos war, sich über die auf dem Pariser Kongresse eingeschlagene Richtung empörte. In einem aus London datierten, von der »Commune révolutionnaire« unterzeichneten Schriftstücke mit dem Titel: »Les Syndicaux et leur Congrès« beschuldigte man die Gewerkschaften des offenen Verrates an der Sache der Revolution. Zugleich suchten einige jüngere Anhänger dieser Richtung, unter ihnen auch der soeben zum Marxismus bekehrte spätere Parteiführer $Guesde$, durch Gründung des Blattes »L'Egalité« der sozialdemokratischen Bewegung einen festen Halt zu geben.
Auf dem vom 28. Januar bis 8. Februar 1878 in $Lyon$ abgehaltenen $zweiten Gewerkschaftskongresse$ war die revolutionäre kollektivistische Richtung bereits vertreten und forderte die Ueberführung der Produktionsmittel in Gemeinbesitz, indem sie erklärte, daß sie die Gewerkschaften nicht als Mittel, die Lage der arbeitenden Klassen zu bessern, sondern nur als Organisierung des Klassenkampfes ansehen könnte; jede Beziehung zu der bürgerlichen Demokratie müßte abgebrochen, eine eigene Arbeiterpartei geschaffen und der Umsturz der bestehenden Gesellschaftsordnung angestrebt werden. Aber diese Anträge wurden gegen etwa 10 Stimmen abgelehnt und von den Wortführern der Mehrheit nicht allein der Kollektivismus verworfen, sondern sogar erklärt, daß auch die Streiks zu mißbilligen seien, da sie zur Verteuerung der Waren führten; man müsse überhaupt das Heilmittel in der Bethätigung der individuellen Freiheit erblicken. Revolutionen führten, abgesehen von den Opfern, die sie kosteten, nur zur Diktatur.
Aber die Mehrheit war unter sich nicht einig; sie bestand aus Vertretern der unter dem Einflusse von $Buchez$ ins Leben gerufenen Genossenschaftsbewegung, denen sich auch die Anhänger $Proudhons$ anschlossen, und endlich den Mitgliedern der neuen Schule der Possibilisten unter Führung von $Finance$. Einer ihrer Hauptführer war $Vaillant$, der später insbesondere im Pariser Gemeinderate eine hervorragende Rolle spielte.
Unter diesen Umständen ist es erklärlich, daß die revolutionären Elemente allmählich an Einfluß gewannen. Zunächst ging das Blatt »Le Prolétaire« im Jahre 1878 in die Hände von $Benoit Malon$ und $Paul Brousse$ über, die ihrerseits die Ideen $Proudhons$ mit dem System von $Marx$ zu vermitteln suchten. Daneben entstanden andere Blätter derselben Richtung, z. B. »Le Citoyen«, »La Bataille«, »La Commune libre«.
So vorbereitet, hoffte man, auf dem folgenden $dritten Kongresse$, der vom 20.-31. Oktober 1879 in $Marseille$ stattfand, den entscheidenden Schlag führen zu können, und man hatte sich nicht getäuscht. Dieser Kongreß hat für die soziale Bewegung in Frankreich die größte Bedeutung, sowohl durch die Anzahl der Teilnehmer, wie durch die dort gefaßten Beschlüsse. Gegen 250 Syndikate und 100 andere Organisationen waren durch 130 Abgeordnete vertreten; das Kongreßprotokoll umfaßt 820 Seiten. In Widerspruch zu der von dem Exekutivkomitee der Regierung gegenüber abgegebenen Zusicherung, alle Fragen politischen und internationalen Karakters fern zu halten, beschloß die Mehrheit, für die selbständige Organisation der Arbeiterklasse einzutreten und zu dem Zwecke nicht allein an den politischen, sondern auch an den kommunalen Wahlen teilzunehmen. Als Mittel, durch welches allein die Emanzipation der Arbeiterklasse erreicht werden könne, bezeichnete man die Einführung des $Kollektiveigentums an allen Produktionsmitteln$. Zum Zwecke der Durchführung dieser Beschlüsse, deren genauere Festsetzung dem folgenden Kongresse vorbehalten wurde, teilte man Frankreich in 6 Distrikte: 1. Zentrum mit Paris, 2. Norden mit Lille, 3. Osten mit Lyon, 4. Westen mit Bordeaux, 5. Süden mit Marseille, 6. Algier. Als Mittel wurde auch die Anwendung von Gewalt für zulässig erklärt.
Die Minderheit des Kongresses, die insbesondere von Finance vertreten wurde, bestritt freilich die Gesetzlichkeit der Abstimmung, und 23 Abgeordnete legten einen formellen Protest ein, aber das Ergebnis wurde dadurch nicht geändert: $die Leitung der gewerkschaftlichen Bewegung war an die revolutionäre Partei und insbesondere an die Kollektivisten übergegangen$.
Aber begreiflicherweise wollten die überstimmten Vertreter des gewerkschaftlichen Gedankens sich dieser Entthronung nicht fügen, und so beginnt von jetzt an die für die französische Bewegung karakteristische $Spaltung in eine große Anzahl sich heftig bekämpfender Gruppen$.
Zunächst vollzog sich auf dem $Kongresse von Havre$ (14.-22. November 1880) die Scheidung der politischen von der rein $gewerkschaftlichen$ Richtung, von denen die erstere durch 55, die letztere durch 57 Abgeordnete vertreten war. Beide hielten nach der Trennung ihre Sitzungen nebeneinander und beanspruchten, als der eigentliche Kongreß angesehen zu werden.
Die $gewerkschaftliche$ Gruppe, deren Hauptführer $Clémenceau$ war, gab sich den Namen »$Alliance socialiste républicaine$« und schuf sich neben dem Blatte »La ville de Paris« noch ein besonderes Organ »Le moniteur des syndicats ouvriers«.
Die politische Gruppe hatte durch ihre beiden Führer $Guesde$ und $Lafargue$ (Schwiegersohn von $Marx$) unter der Beihülfe von $Marx$ und $Engels$ in London ein ausführliches Programm ausarbeiten lassen, das sie in Havre annahm und in welchem erklärt wurde, daß die Gewerkschaften und die Streiks nur Hülfsmittel für die Organisation und die Agitation seien.
Aber die Einigkeit auf seiten der $Kollektivisten$ fand schon auf ihrem $Kongresse in Reims$ (30. Oktober bis 5. November 1881), auf dem 45 Abgeordnete als Vertreter von etwa 300 Gewerkschaften und sozialistischen Gruppen (Studienzirkeln) erschienen waren, ein frühes Ende. Hier waren auch die »Anarchisten« oder »Kommunisten« vertreten, die gegen die Tyrannei der Führer protestierten und in den aufgestellten Forderungen nur ein »Minimalprogramm« sehen wollten, das je nach den örtlichen Verhältnissen Erweiterungen zulaße. Vor allem aber widerstrebten sie der von der Mehrheit beabsichtigten straffen Organisation, die lokal, regional und national gegliedert sein, in einem aus je fünf Vertretern jeder der sechs Distrikte und je einem Vertreter jeder national organisierten Gewerkschaft gebildeten Nationalkomitee mit dem Sitze in Paris gipfeln und die Aufgabe haben sollte, die Verbindung unter den einzelnen Vereinigungen und mit dem Auslande aufrecht zu erhalten. Schließlich verließ die Minderheit unter Protest den Kongreß.
Aber auch unter der Mehrheit zeigte sich der Beginn weiterer Streitigkeiten zwischen den Marxisten, vertreten durch $Guesde$ und $Lafargue$ und den Anhängern von $Brousse$, denen sich auch $Malon$ anschloß. Der Gegensatz war mehr persönlich als sachlich. Die Broussisten erklärten, daß sie die Ideen aber nicht die Autorität von $Marx$ anerkennen und sich nicht dessen Leitung unterwerfen wollten. So richtete sich die von $Brousse$ und $Malon$ durchgesetzte Gründung eines $Nationalkomitees$ hauptsächlich gegen die bisher von $Guesde$ ausgeübte Diktatur und hatte deshalb eine persönliche Spitze. Spielte bei dem Gegensatze ferner auch die nationale Eitelkeit zweifellos eine Rolle, so handelte es sich doch zugleich um einen Einfluß der alten $Proudhon$'schen Erinnerungen.
Obgleich man die Austragung dieser Streitigkeiten dem folgenden Kongresse vorbehielt, setzten sie sich doch in der Presse und insbesondere in heftigen Fehden zwischen dem auf dem Kongresse als Parteiorgan anerkannten »Prolétaire« und den an die Stelle der »Égalité« getretenen Blättern »Le Citoyen« und »La Bataille« fort, ja man beschuldigte sich gegenseitig des Verrates und der Beziehungen zur Polizei. Als $Joffrin$, der in den Pariser Gemeinderat gewählt wurde, dabei von dem Marseiller Programm insofern abwich, als er sich nicht für die Abschaffung des Erbrechts für Erbschaften über 20000 Fr. aussprach und nicht den Achtstundentag, sondern nur allgemein die gesetzliche Festsetzung der Arbeitszeit forderte, wurde er von den Marxisten auf das heftigste angegriffen.
Der Bruch vollzog sich dann auf dem $Kongresse$ von $Saint-Etienne$ (24. September bis 1. Oktober 1882), auf dem 200 Gewerkschaftler und 150 Studienzirkel vertreten waren. Die Marxisten wurden bei der Wahl des Nationalkomitees mit 66 gegen 6 Stimmen ausgeschlossen, worauf sie in Stärke von 27 Abgeordneten als Vertretern von 37 Vereinen den Kongreß verließen, sich nach $Roanne$ begaben und dort einen $Gegenkongreß$ abhielten.
Die Mehrheit von 86 Abgeordneten als Vertretern von 401 Vereinen tagte in St. Etienne weiter und beschloß, das Hauptgewicht auf die Bildung von Gewerkschaften zu legen. Da sie erklärten, daß sie die politische Thätigkeit nicht als bloße Vorschule der Organisation betrachteten, sondern ihr Ziel auf das Nächstliegende und insbesondere auf die praktische Arbeit richteten, so nannten die Marxisten sie spöttisch: »$Les Possibilistes$.« Sie selbst änderten ihren Namen auf dem vom 30. September bis 7. Oktober 1883 in Paris abgehaltenen Kongresse in »$Fédération des travailleurs socialistes de France$« und beschlossen, ohne grundsätzlich auf die Revolution zu verzichten, doch sich vorwiegend mit praktischen Fragen, insbesondere dem Versicherungs- und Lehrlingswesen, Schiedsgerichten u. s. w., beschäftigen zu wollen.
Die rein gewerkschaftliche Richtung, die sich in Havre von den Kollektivisten getrennt hatte, hielt seitdem unter den Namen »$Alliance socialiste républicaine$« eigene Kongresse ab, so vom 27. November bis 5. Dezember 1881 in $Paris$ und vom 3.-12. September 1882 in $Bordeaux$. Sie organisierte eine Zentralstelle in der »$Union des syndicats$« in Paris mit dem eigenen Organ »$Le Moniteur des syndicats ouvriers$«. Sie schloß jede politische Thätigkeit aus und beschränkte sich ganz auf die wirtschaftliche Hebung der Arbeiterklasse durch Gewerkschaften, und zwar thunlichst im Wege friedlicher Verständigung mit den Syndikaten der Unternehmer. In der That erreichte sie eine weitgehende Verständigung mit diesen auf dem Wege gegenseitiger Nachgiebigkeit.
Das wichtigste Ereignis in der Entwicklung der gewerkschaftlichen Bewegung in Frankreich bildet das umfassende und segensreiche $Syndikatsgesetz$ (Loie rélative à la creation des Syndicats professionels) vom 21. März 1884.
Das Gesetz verfügt zunächst die Aufhebung des Gesetzes vom 14./27. Juni 1791 und des bereits durch Gesetz vom 30. Mai 1864 abgeänderten Art. 416 des Code pénal und erklärt die Art. 291-294 des letzteren sowie das Gesetz vom 10. April 1834[30] auf die Syndikate für nicht anwendbar und bestimmt dann, daß gewerbliche Vereinigungen auch in größerer Mitgliederzahl als 20, sofern diese Personen denselben oder einen verwandten Beruf ausüben, sich ohne Erlaubnis der Regierung bilden können. Die Syndikate dürfen sich nur mit dem Studium oder der Verteidigung wirtschaftlicher, industrieller kommerzieller und landwirtschaftlicher Interessen beschäftigen. Sie brauchen nur die Statuten und die Namen der Vorstandsmitglieder, sowie jede Veränderung bei der Behörde anzuzeigen und die Vorschrift zu befolgen, daß alle Vorstandsmitglieder Franzosen und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sein müssen, um das Recht der juristischen Persönlichkeit und die Befugnis zur Erhebung von Beiträgen zu erlangen. Grundstücke dürfen sie allerdings nur insoweit erwerben, als sie für ihre Versammlungen, Bibliotheken und Unterrichtskurse notwendig sind. Sie dürfen Arbeitsnachweise begründen und für ihre Mitglieder Hülfskassen jeder Art errichten. Endlich ist es ihnen gestattet, innerhalb des ihnen selbst zugewiesenen Rahmens Verbände zu bilden, denen aber das Recht der juristischen Persönlichkeit und des Grunderwerbes vorenthalten ist. Jedes Mitglied der Syndikate hat das durch Statutenbestimmung nicht einzuschränkende Recht, vorbehaltlich der Beitragspflicht für das laufende Jahr jederzeit auszuscheiden, ohne daß dabei das durch Beitragszahlungen erworbene Recht an den bestehenden Hülfskassen verloren geht. Uebertretungen des Gesetzes werden an den Vorstandsmitgliedern mit Strafen von 16-200 Frcs. bestraft, doch kann von den Gerichten auch auf Schließung des Vereins erkannt werden.
[30] Dasselbe hatte die Bestimmungen des Code pénal Art. 291, die an sich nur für Vereine von mehr als 20 Mitgliedern galten, auf solche Vereine ausgedehnt, die in mehrere Abteilungen von weniger als 20 Mitgliedern zerfallen.
Durch ein späteres Gesetz vom 30. November 1892 wurde bestimmt, daß auch Aerzte, Zähnärzte und Hebammen, nicht aber Staats- und Gemeindebeamten unter das Syndikatsgesetz fallen.
Daß ein Gesetz von solcher Bedeutung nicht ohne lebhaften Widerspruch geschaffen werden konnte, liegt auf der Hand, und es hat nicht an Stimmen gefehlt, die von demselben die Auflösung aller staatlichen Ordnung vorhersagten. Aber die sowohl auf der Linken wie auf der Rechten der französischen Kammer verteidigte Ansicht, daß gerade umgekehrt die gesetzliche Organisation der Fachvereine zu einer sozialen Beruhigung führen werde, hat schließlich den Sieg davon getragen.
Für die Arbeiterklasse war dieses Gesetz ein Ferment, welches zu lebhaften Auseinandersetzungen und völlig neuen Gruppenbildungen führte. Die $revolutionäre Richtung$, die durch dasselbe den Verlust ihres Einflusses befürchtete, suchte es als ein Werk der Reaktion zu bekämpfen und die ihr zugänglichen Vereine zu bestimmen, sich ihm nicht zu unterwerfen, insbesondere also ihre Anmeldung, durch die sie die im Gesetze gewährte Stellung erlangen konnten, nicht vorzunehmen. Um dieser Bewegung entgegenzuwirken, veranstalteten die Syndikate der Rhonegegend unter Begünstigung seitens der Regierung im Jahre 1886 einen $Kongreß$ in $Lyon$, der lediglich für die gewerkschaftliche Richtung unter Ausschluß der politischen Parteien bestimmt sein sollte und der deshalb als der $erste Gewerkschaftskongreß$ bezeichnet werden kann. Aber trotz dieser Beschränkung erklärten sich auf dem Kongresse, auf dem 248 Syndikate durch 158 Abgeordnete vertreten waren, 74 Stimmen gegen und nur 29 für das Gesetz, obgleich von den 248 Syndikaten sich 88 demselben unterworfen hatten. Ja es kam sogar zu Ausschreitungen, indem die dreifarbige Fahne zerrissen und an ihrer Stelle die rote aufgezogen wurde. Die »$Union des syndicats ouvriers$« blieb in der Minderheit, und um gegen sie ein Gegengewicht zu schaffen, beschloß der Kongreß die Bildung eines Verbandes aller Syndikate unter dem Namen: »Fédération nationale des syndicats ouvriers«. Zur Leitung der Geschäfte ernannte man ein $Nationalkomitee$, dessen sich nun die verschiedenen Parteien zu bemächtigen suchten. Die Possibilisten, die es nach Paris verlegen wollten, unterlagen jedoch den Marxisten, die durchsetzten, daß es in der Provinz bleiben und seinen Sitz jährlich wechseln sollte.
Auch auf dem folgenden II. $Kongresse$, der 1887 in $Montluçon$ stattfand, waren die $Marxisten$ in der Mehrheit, so daß sich die $Possibilisten$ nach $Charleville$ zurückzogen. Die rein $gewerkschaftliche$ Richtung hatte sich infolge ihrer Niederlage in Lyon ganz fern gehalten.
Dasselbe Bild zeigte der III. $Kongreß$ von $Bordeaux$ 1888, auf dem die Marxisten zuerst einen Beschluß zu Gunsten des Generalstreiks durchsetzten, indem sie behaupteten, daß nur auf diesem Wege das Ziel der Sozialisierung der Produktionsmittel zu erreichen sei.
Für eine Zeit lang wurde die bisherige Entwicklung des Parteiwesens innerhalb der Syndikate durchbrochen durch die $Boulangistische Bewegung$ (1887-1890), die von den Marxisten begünstigt, dagegen von den Possibilisten bekämpft wurde, während die Blanquisten sich in zwei Lager teilten. Dieser Umstand sowie die Weltausstellung hinderte im Jahre 1889 die Veranstaltung eines Gewerkschaftskongresses. Statt dessen fanden in Paris zwei internationale Arbeiterkongresse statt, von denen der eine durch die Marxisten in Verbindung mit den Blanquisten, der andere von den Possibilisten mit Unterstützung der englischen trade unions einberufen war[31].
[31] Vgl. unten.
Der IV. $Kongreß$ von $Calais$ 1890 brachte keine Aenderung der Lage. Er beschloß auf Anregung der Marxisten, daß die Bergarbeiter in den $Generalstreik$ einzutreten hätten, um durch Mangel an Kohlen auch die übrigen Industrien zum Stillstande zu bringen und so die Beseitigung der bestehenden Wirtschaftsordnung zu erzwingen. Man erklärte dabei, daß eine gewaltsame Revolution bei den modernen Waffen unmöglich sei, daß aber ebensowenig auf dem Wege der Eroberung der politischen Macht durch das allgemeine Wahlrecht ein durchgreifender Erfolg zu erzielen sei, Abhülfe biete nur die »Revolution der untergeschlagenen Arme«. Die Bergarbeiter leisteten aber diesem Beschlusse keine Folge.
Wie die bisherige Darstellung ergiebt, vollzieht sich die gewerkschaftliche Bewegung in Frankreich zwar formell unabhängig von der politischen, indem die Kongresse lediglich gewerkschaftlichen Karakter tragen und die Kongresse der politischen Parteien neben ihnen hergehen. In Wahrheit jedoch bestimmen sich die verschiedenen gewerkschaftlichen Richtungen völlig durch die politischen Gegensätze. Aus diesem Grunde muß hier auch die Geschichte der politischen Parteien verfolgt werden.
In dieser Hinsicht ist von Interesse, daß sich nicht allein auf dem Kongresse der $Possibilisten$ von 1890 in Chatellerault eine Spaltung zwischen den Anhängern von $Brousse$ und $Allemane$ vollzog, auf die später noch zurückzukommen ist, sondern daß die $Marxisten$, seit sie bei den Gemeinderatswahlen von 1892 und 1893 erhebliche Erfolge erzielt hatten, ihre Haltung nicht unwesentlich änderten. Während sie, wie erwähnt, noch 1890 in Calais die politischen Wahlen für eine bloße Agitationsschule erklärt und den Generalstreik als einziges Mittel der Abhülfe empfohlen hatten, wurden sie durch ihre Wahlerfolge plötzlich zu Gunsten der parlamentarischen Thätigkeit umgestimmt, und obgleich sie auf dem V. $Gewerkschaftskongresse$ in $Marseille$ (19.-23. September 1892) noch für den Generalstreik eintraten, ließen sie ihn bereits auf ihrem gleichzeitig in Marseille abgehaltenen Parteikongresse fallen und haben ihn auf dem am 15. September 1894 in $Nantes$ abgehaltenen Kongresse endgültig verworfen, sich überhaupt seitdem mehr auf das politische Gebiet begeben. Neben der Erlangung der politischen Macht ist seitdem ihr Ziel die Gewinnung von Anhängern unter den Bauern, indem sie den bäuerlichen Kleinbesitz verteidigen. Um so mehr werden sie von den $Possibilisten$ als Verräter an der Sache des Sozialismus angegriffen. Es hat sich mithin im Laufe der Zeit zwischen beiden Parteien eine völlige Vertauschung der Rollen vollzogen, indem die Marxisten jetzt die gemäßigte Richtung darstellen.
Von besonderem Interesse und erheblichem Einflusse auf die gewerkschaftliche Bewegung hat sich ferner ein neues Element erwiesen, nämlich die Entwickelung der $Arbeitsbörsen$. Schon im Jahre 1842 war der Gedanke zuerst von $Molinari$[32] ausgesprochen und damit begründet, daß man durch sie und die damit ermöglichte Vermittelung zwischen Angebot und Nachfrage nach Arbeit die Interessen der Arbeiter am besten befördern und die letzteren zugleich den Einflüssen politischer Neuerungen entziehen könne, indem man sie auf das rein gewerkschaftliche Gebiet verweise. Im Laufe der Zeit ist der Gedanke der Arbeitsvermittelung immer mehr in den Hintergrund getreten und die Börsen sind, genau besehen, nichts als Gewerkschaftsverbände geworden, nur mit dem Unterschiede, daß sie Zuschüsse seitens der Gemeinde erhalten. Sie sind ganz allgemeine Anstalten zur Wahrung der gesamten Interessen der ihnen angehörigen Arbeiter. Sie übernehmen deshalb außer dem Arbeitsnachweise die Veranstaltung von Versammlungen zur Erörterung von Fragen, die das Arbeiterinteresse berühren, oder für wissenschaftliche Vorträge, ferner die Einrichtung von Fachlehrkursen und von Bibliotheken, die Herausgabe periodischer Zeitschriften u. s. w.
[32] Vergl. G. de $Molinari$: Les bourses du travail Paris. Guillaunmin, 1893, S. 121 ff.
Der Plan der Schaffung solcher Arbeitsbörsen wurde seit 1884 seitens der Possibilisten aufgenommen, um in ihnen für alle Syndikate, mochten sie auf dem Boden des Syndikatsgesetzes stehen oder nicht, eine $gemeinsame Vereinigung$ und zugleich eine Möglichkeit zu haben, praktisch im Interesse der Arbeiterklasse zu wirken. Allerdings hatten sich seit Erlaß des Gesetzes mehrfach $Kartelle$ zwischen den Syndikaten verschiedener Gewerbe derselben Stadt gebildet, aber obgleich diese grundsätzlich allen Syndikaten offen standen, hatten sich auch hier die politischen Spaltungen als Hindernis erwiesen. In den Arbeiterbörsen sollten dagegen alle Syndikate unabhängig von der politischen Richtung zusammenarbeiten und die Arbeiter zur gewerkschaftlichen Arbeit erziehen.
In Wahrheit nahm die Entwickelung der Arbeitsbörsen zunächst einen ganz anderen Verlauf. Die erste derselben wurde am 28. April 1887 in Paris eröffnet, indem der Pariser Gemeinderat einen jährlichen Zuschuß von 20000 Frs. zusagte, der 1892 auf 100000 Frs. und 1894 auf 154000 Frs. erhöht wurde. Alle Syndikate, mochten sie sich dem Gesetze unterworfen haben oder nicht, waren zugelassen. Aber während die Possibilisten, die den Gemeinderat beherrschten, geglaubt hatten, auch in der Arbeitsbörse die Leitung zu erhalten, drängten sich in Masse neu gegründete Syndikate herzu, die zum Teil unter anarchistischem Einflusse standen, zum Teil auch überhaupt keine Leitung anerkannten. Endlich führte die Ernennung von $Ribanier$ zum Mitgliede der Anfang 1891 geschaffenen obersten Arbeitskommission zu einer Explosion; die Exekutivkommission wurde gewaltsam abgesetzt und die Broussisten, die bisher die Leitung gehabt hatten, wurden durch die Allemanisten entthront. Seitdem entwickelte sich die Arbeitsbörse zum Mittelpunkte derjenigen Syndikate, die dem Syndikatsgesetze feindlich gegenüberstanden. Alle Elemente, die im Verdachte der Mäßigung standen, wurden entfernt, in dem »$Journal de la Bourse du Travail$« wurde ein Organ geschaffen, das den Kapitalismus und das Unternehmertum bekämpfen sollte, öffentliche Versammlungen wurden abgehalten, eine Streikkasse begründet und der Plan des Generalstreiks verfolgt. Durch Bildung eines Ausschusses aus Vertretern der Bataillone der Nationalgarde betrat man sogar das rein politische Gebiet und suchte die Kommune und den Bürgerkrieg vorzubereiten.
Hiergegen glaubte der Minister Dupuy einschreiten zu müssen. Zunächst forderte er die außerhalb des Syndikatsgesetzes stehenden, bisher zugelassenen sog. irregulären Syndikate auf, sich bis zum 5. Juli 1893 dem Gesetze zu unterwerfen und schloß, als dieser Aufforderung nicht Folge geleistet wurde, an diesem Tage die Börse. In einer Erklärung vom 7. Juli 1893, die von Vertretern der verschiedensten Parteirichtungen, insbesondere von $Lafargue$, $Jaurès$, $Brousse$ unterzeichnet war, wurde hiergegen Protest erhoben und an die Arbeiter die Aufforderung gerichtet, sich auf den Generalstreik vorzubereiten. Thatsächlich freilich gereichte die Auflösung den Marxisten zum größten Vorteile, da durch sie eine Einrichtung beseitigt wurde, die ihren Händen längst entschlüpft und in diejenigen ihrer entschiedensten Gegner übergegangen war. Nachdem dann unter dem Ministerium Bourgeois durch Dekret des Präsidenten vom 5. Dezember 1895 eine andere Verfassung der Börse angeordnet und durch den Gemeinderat von Paris beschlossen war, wurde die Börse im April 1896 wieder eröffnet, doch blieb ein Teil der Syndikate derselben nach wie vor fern und hielten die in der Zwischenzeit gegründete freie Börse aufrecht.
Auf dem Kongresse in $St. Etienne$ (7.-8. Februar 1892) hatte sich unter den Arbeitsbörsen von 11 Städten, die etwa 500 Syndikate umfaßten, ein Zusammenschluß zu der »$Fédération nationale des Bourses du travail$« vollzogen, die vom 12.-14. Februar 1893 in $Toulouse$ einen zweiten Kongreß abhielt. Aus den Beschlüssen ist hervorzuheben: Unentgeltliche Arbeitsvermittelung ausschließlich durch die Arbeitsbörsen, Ernennung der Arbeitersekretäre durch dieselben, gesetzliche Festsetzung gewisser Bedingungen des Arbeitsvertrages, insbesondere Minimallohn und gleiche Entlohnung männlicher und weiblicher Arbeiter, Ausführung der Gemeindearbeiten in eigener Regie unter Zulassung von Arbeitervereinigungen. Außerdem wurde von dem Comitée fédéral vorgeschlagen, in Zukunft mit der auf dem Gewerkschaftskongreß von Marseille 1892 gegründeten $Fédération nationale des Chambres syndicales$ zusammenzugehen und insbesondere den nächsten Kongreß gemeinsam 1894 in Nantes abzuhalten, um eine gemeinsame Vertretung aller Syndikate herbeizuführen. Obgleich die Marxisten sich hiergegen energisch auflehnten, mit der Begründung, daß die Arbeitsbörsen, die nur Hülfsmittel für die Syndikate sein sollten, jetzt den Versuch machen wollten, die Herrschaft an sich zu reißen und sich an die Stelle der Fédération nationale zu setzen, erklärte sich die Mehrheit für den Plan, und so fand vom 17.-22. September 1894 in $Nantes$ der VI. $Gewerkschaftskongreß$ zugleich als solcher der $Arbeitsbörsen$ statt. Auf diesem siegte die possibilistische über die marxistische Richtung, und der von der letzteren auf ihrem Parteikongresse 8 Tage zuvor fallen gelassene, dagegen von der ersteren aufgenommene Plan des Generalstreiks wurde mit 63 gegen 36 Stimmen bei 9 Stimmenthaltungen angenommen. Nach stürmischen Auftritten zogen sich die Marxisten von dem Kongresse zurück. Man gründete eine allgemeine Streikkasse, zu der jedes Mitglied monatlich 5 Cts. beizutragen hat. Jede Gewerkschaft soll sich dem für sie bestehenden Berufsverbande anschließen. Die Gesamtheit der Berufsverbände in Gemeinschaft mit den Arbeitsbörsen bildet den Landesgewerkschaftsbund, an dessen Spitze ein Zentralkomitee ($conseil national ouvrier$) steht, das aus 2 Mitgliedern der einzelnen Berufsverbände und 4 Mitgliedern des Arbeitsbörsenverbandes zusammengesetzt ist. Ihm soll die Aufgabe des früher auf dem Kongresse in St. Etienne eingesetzten Arbeitersekretariates zufallen. Weitere Beschlüsse forderten die Ausdehnung der Prudhommes-(Gewerbe-) Gerichte auf Handels-, Eisenbahn- und Staatsbedienstete, sowie Arbeitsvermittlung durch die Gewerkschaften unter Zuschüssen seitens der Gemeinden.
Im Jahre 1895 fanden infolge dieser Spaltung zum erstenmale seit 1884 getrennte Gewerkschaftskongresse statt. Der conseil national ouvrier berief den VII. Kongreß nach $Limoges$, wo derselbe vom 23.-28. September 1895 unter Teilnahme von rund 100 Vertretern mit 140 Mandaten tagte. Man gab sich hier eine neue Organisation, deren Ziel besteht in der möglichsten gewerkschaftlichen Zentralisation, unabhängig von politischen Einflüssen. Man betonte besonders die Uebertragung der gewerkschaftlichen Bewegung auf die landwirtschaftlichen Arbeiter und die Schaffung einer Invalidenversicherung rein aus staatlichen Mitteln. Auf kommunalem Gebiete verlangte man Ausführung der Arbeiten in eigener Regie unter Arbeiterinspektoren, die von den Gewerkschaften vorzuschlagen sind, Unentgeltlichkeit der Lehrmittel in den Schulen, unentgeltliche Schulküchen, Einrichtung von Arbeitsbörsen auf Kosten der Gemeinde und unter Leitung der Gewerkschaften, Einrichtung kommunaler Werkstätten. Als Zwangsmittel zur Durchführung dieser Forderungen betrachtet man in erster Linie den Generalstreik. An der Spitze steht der conseil national ouvrier.
Die Marxistische $Fédération des chambres syndicales$ hielt vom 12.-14. September 1895 in $Troyes$ einen eigenen Kongreß ab, der gleichfalls von etwa 100 Abgeordneten als Vertretern von 750 Gewerkschaften besucht war. Man beschloß u. a. die Aufhebung des Gesetzes gegen die Internationale vom 14. März 1872 und der gegen die Vereinsfreiheit gerichteten Art. 414 und 415 des Code pénal, ferner die Forderung eines Gesetzes, nach welchem die von den Gewerkschaften festgesetzten Arbeitsbedingungen für das ganze Gewerbe maßgebend sind, und die Wahl der Gewerbeinspektoren durch die Gewerkschaften. Auch die Landagitation will man betreiben unter Anschluß an das sozialistische Landprogramm von 1891 und ebenso die Beteiligung an allen Gemeindeangelegenheiten. Der Kongreß empfahl außerdem die nationale und internationale Verbindung der Gewerkschaften.
Die $Fédération des chambres syndicales$ hat seitdem weitere Kongresse nicht abgehalten, die marxistischen Gewerkschaften haben sich vielmehr auf dem 1896 in Lille abgehaltenen Kongresse mit der politischen Partei vereinigt und halten seitdem ihre Zusammenkünfte gleichzeitig mit denen der letzteren ab. Die Zahl ist auf 152 meist unbedeutende Organisationen herabgegangen.
Dagegen hat der von dem $conseil national ouvrier$ einberufene VIII. Gewerkschaftskongreß vom 14.-19. September 1896 in $Tours$ stattgefunden, auf dem 203 gewerkschaftliche Organisationen und Arbeitsbörsen, die zusammen 826 Syndikate umfaßten, durch 69 Abgeordnete vertreten waren. Leider wird auf den Kongressen nur die Zahl der Organisationen, nicht aber die der Mitglieder derselben angegeben, wie denn auch bei den Abstimmungen nicht das Stärkeverhältnis berücksichtigt wird. Deshalb ist es nicht möglich, über die Anzahl der auf den Kongressen vertretenen Arbeiter genaue Ziffern zu geben. Nach Schätzungen soll dieselbe in Tours etwa 100000 betragen haben.
Im Vordergrunde der Beratungen stand die Organisationsfrage. Gemäß einem auf dem internationalen Arbeiterkongresse in Brüssel 1891 gefaßten Beschlusse, in allen Ländern nationale Arbeitersekretariate einzurichten, hatte man auch für Frankreich auf dem Kongresse von St. Etienne ein solches Sekretariat eingesetzt. Aber dasselbe war niemals eigentlich wirklich in Kraft getreten, und seine ganze Thätigkeit hatte sich auf die Veröffentlichung eines einzigen Berichtes über die Lage der arbeitenden Klassen beschränkt. Der Grund hierfür war, daß in dem Sekretariate alle die sich bekämpfenden Richtungen der Blanquisten, Allemanisten, Broussisten, Anarchisten und der reinen Gewerkschaftler vertreten waren und die innere Uneinigkeit jede gemeinschaftliche Thätigkeit unmöglich machte. Schon in Limoges hatte man nun versucht, unter dem Namen einer »$Confédération générale du travail$« eine Vereinigung aller Syndikate und Arbeitsbörsen zu schaffen, die sich frei halten sollte von allen Einflüssen der politischen Gruppen (en dehors de toute ingérence politicienne). Auch die wenigen dort vertretenen Marxisten hatten sich hierfür ausgesprochen, und so schien dieser neue Verband endlich den inneren Streitigkeiten ein Ende machen zu sollen. Aber indem man den Sitz nach Paris verlegte und in das Programm den Generalstreik aufnahm, hatte man diese Einigkeit sofort wieder zerstört und den Verband unter den Einfluß der Allemanisten gestellt. Dies wurde auch in dem auf dem Kongresse in Tours erstatteten Berichte über die Thätigkeit des ersten Jahres offen ausgesprochen und darauf hingewiesen, daß an der unseligen Zersplitterung, hervorgerufen durch den Einfluß der politischen Richtungen, jede Machtentwicklung der gewerkschaftlichen Organisation scheitern müsse. Von den sämtlichen vereinigten Verbänden hatten nur 34 den auf jährlich 2 Frs. festgesetzten Beitrag bezahlt und so stellte sich die für den 10. September 1896 abgeschlossene Kassenrechnung auf 808 Frs. 30 Cts. Einnahme und 371 Frs. 50 Cts. Ausgabe.
In Tours versuchte man, diesen Mißerfolg durch eine Aenderung der Organisation zu beseitigen. Der leitende »conseil national« wird gebildet aus Vertretern, die durch die einzelnen Verbände gewählt werden. Jedes Mitglied kann nur zwei Verbände vertreten und höchstens zwei Stimmen führen; sieben ständige Kommissionen (für Agitation, Schiedsgerichte, Gesetzgebung, Statistik, Streiks, Zeitungswesen und Verwaltung) wurden eingesetzt. Die Kommission für Agitation hat die Aufgabe, die ganze Gewerkschaftsbewegung zusammenzufassen und einen einheitlichen Gewerkschaftskongreß vorzubereiten, auf dem alle Gewerkschaften vertreten sein sollen. Die Beiträge sind nach der Mitgliederzahl der Verbände von 1-10 Frs. abgestuft. Der Vereinigung können nur ganze Verbände, nicht die einzelnen Syndikate angehören, um dadurch die letzteren zum Anschlusse an die Verbände zu zwingen. Immerhin soll die Vereinigung nicht zentralistisch die Selbständigkeit der Verbände aufheben, sondern nur ein föderatives Band herstellen und eine gegenseitige Verständigung anbahnen. Eigenartig ist die Stellung der $Arbeitsbörsen$, da sie selbst ihrerseits Gewerkschaftsverbände darstellen. So ist die $fédération nationale des bourses du travail$, die 43 von den bestehenden 51 Börsen umfaßt und der von den 826 in der Confédération générale vertretenen Syndikaten 686 angehören, ein Zentralverband, der innerhalb der Confédération einen Staat im Staate darstellt und auf die Dauer neben ihr keinen Raum haben wird, obgleich man bis jetzt eine Abgrenzung der beiderseitigen Aufgaben dahin versucht hat, daß die Arbeitsbörsen die lokalen, die Confédération die allgemeinen Interessen der Gewerkschaften zu vertreten haben soll.
Der unpolitische Karakter der Vereinigung wurde von neuem betont durch den an die Spitze des Statutes gestellten Satz: »Les éléments constituant la Confédération générale se tiendrout en dehors de toute école politique.«
Hinsichtlich der Frage des Generalstreiks beschloß der Kongreß ein gewisses Entgegenkommen gegen die Marxisten, indem man freilich das Prinzip mit allen gegen 4 Stimmen annahm, aber nicht allein die Thätigkeit für dessen Verwirklichung einem besonderen, außerhalb der regelmäßigen Organisation stehenden Komitee übertrug, was in Limoges vergeblich von den Marxisten gefordert war, sondern auch als Aufgabe dieses Komitees nicht die Vorbereitung des allgemeinen Streiks, sondern nur die Propaganda für denselben bezeichnete. Von allen für Streiks aufkommenden Geldern sollen 5 Proz. für diesen Zweck zurückbehalten werden.
Man beschäftigte sich ferner mit der Schaffung eines allgemeinen gewerkschaftlichen litterarischen Organes, doch wurde die Frage nicht zum Abschlusse gebracht, sondern einer Kommission überwiesen.
Dasselbe gilt von der Frage der schiedsgerichtlichen Vermittelung entstehender Streitigkeiten zwischen Arbeitern und Arbeitgebern, doch wurde den Arbeitern empfohlen, in solchen Fällen, ehe sie irgend welche Schritte thäten, sich behufs Vermittelung an ihre Gewerkschaft zu wenden. Die Schiedsgerichte sollen nicht obligatorisch sein, auch sollen ihre Sprüche nur einen moralischen Zwang darstellen, dagegen sollen ständige Einigungsämter bestehen.
Hinsichtlich der Streiks empfahl man äußerste Vorsicht, jedoch die Schaffung ständiger Streikkassen, um die einmal unvermeidlichen Arbeitseinstellungen mit Erfolg durchzuführen.
Die übrigen Beschlüsse betrafen die Ausdehnung der Gewerbegerichte auf alle Betriebszweige, die Wahl der Fabrikinspektoren durch die Arbeitersyndikate, die Gefängnisarbeit, das Submissionswesen, das Zwischenmeistersystem, Kinderarbeit, Lehrlingswesen, Stückarbeit und Einbehaltung des Lohnes, Arbeiterschutzgesetzgebung, Minimallohn und den achtstündigen Maximalarbeitstag.
Man beschloß endlich, für Abhaltung eines allgemeinen internationalen Gewerkschaftskongresses thätig zu sein, der sich ausschließlich mit gewerkschaftlichen Angelegenheiten unter Beiseitelassung aller Politik beschäftigen soll.
Obgleich der Kongreß mit einem Hoch auf die Revolution geschlossen wurde, ist er doch als ein wesentlicher Fortschritt auf der Bahn einer gewerkschaftlichen Entwicklung zu betrachten.
Der III. Kongreß der $Confédération générale du travail$ hat vom 20. bis 25. September 1897 in $Toulouse$ stattgefunden[33], wo 1316 Vereine durch 150 Abgeordnete vertreten waren. Die Hauptgegenstände der Beratung waren die Aenderung der Statuten und die Gründung eines täglichen an Stelle des bisherigen monatlich erscheinenden Organs. Grundsätzlich können nur Verbände von Vereinen die Mitgliedschaft erwerben, Einzelvereine nur dann, wenn der Verband, dem sie angehören, den Anschluß an die confédération ablehnt. Der Sitz wurde endgültig nach Paris verlegt. Die Ablehnung der früheren Abhängigkeit von den politischen Parteien fand seinen scharfen Ausdruck in der Bestimmung der Statuten, daß die dem Bunde angehörigen Verbände und Vereine nicht bei einer politischen Partei eingeschrieben sein dürfen. Das Ziel des Bundes ist vielmehr der Zusammenschluß der gesamten Arbeiterschaft lediglich auf wirtschaftlichem Gebiete zum Kampfe für deren »émancipation intégrale«. Der geschäftsleitende Ausschuß zerfällt in mehrere Abteilungen, die sich mit der Propaganda, mit der Einwirkung auf die Gesetzgebung, der schiedsgerichtlichen Thätigkeit, den Streiks, der Arbeitsstatistik u. s. w. zu beschäftigen haben. Auf Kongressen sollen die nationalen Verbände durch drei, die lokalen durch einen Abgeordneten vertreten sein; jeder Abgeordnete muß einem Vereine angehören. Für das tägliche Organ wurden 200000 Frs. aufgebracht. Auch dieser Kongreß hielt fest an der Empfehlung des Generalstreiks.
[33] Da bis zu dem Kongresse von Limoges 1895, wo die Gründung der Confédération générale erfolgte, bereits sechs allgemeine Gewerkschaftskongresse (Lyon 1886, Montluçon 1887, Bordeaux 1888, Calais 1890, Marseille 1892 und Nantes 1894) stattgefunden hatten, so war der von Toulouse der neunte. Die Arbeitsbörsen hatten vorher Kongresse abgehalten in St. Etienne 1892, Toulouse 1893, Lyon 1894, Nimes 1895, Tours 1896, so daß es für sie der sechste war. Die Marxistische Fédération nationale des Syndicats hat außer Troyes 1895 keine weiteren Kongresse abgehalten.
Auch der IV. Kongreß, der am 1. Oktober 1898 in $Rennes$ unter Anwesenheit von 104 Abgeordneten als Vertretern von 1090 Organisationen stattfand, hat in die unbefriedigenden Verhältnisse keine durchgreifende Besserung gebracht. Um die in der Stellung zu den Arbeitsbörsen liegende Schwierigkeit zu beseitigen, wurde beschlossen, daß diese in dem conseil général künftig keine unmittelbare Vertretung haben, sondern daß in außerordentlichen Fällen beide Verbände miteinander in Beratung treten sollten. Die Gefahr, daß hierbei Zwistigkeiten entstehen, ist um so größer, als der Verband der Arbeitsbörsen unter der Leitung des Anarchisten $Pelloutier$ steht, der bestrebt ist, die Börsen und die ganze Gewerkschaftsbewegung in anarchistisches Fahrwasser zu leiten. Die Verhandlungen über den Generalstreik ergaben, daß die Stimmung für denselben zurückgegangen ist, insbesondere haben nicht allein nur wenige Vereine die Zahlungen in den dafür vorgesehenen Fonds geleistet, sondern es sind sogar auf Anfrage bei den Vereinen nur wenige Antworten eingegangen. Sonstige Gegenstände der Beratungen waren: die Kontrollmarke, die Altersversorgung, das staatliche Getreidemonopol, die Abrüstungsfrage, die Einschränkung des Alkoholismus, der Boykott und einzelne Punkte des Arbeiterschutzes. --
Bei der Verworrenheit der Parteiverhältnisse möge die jetzige Gruppierung noch einmal kurz zusammengefaßt werden.
Es giebt in Frankreich augenblicklich sechs sozialistische Gruppen:
1. $Parti ouvrier français$ d. h. die auf dem Kongreß in Havre 1880 in der Minderheit verbliebenen Marxisten, die nach ihrem jetzigen Führer $Paul Guesde$ gewöhnlich als $Guesdisten$ bezeichnet werden. Sie bilden heute ein verhältnismäßig gemäßigtes Element, indem sie die »Revolution des Stimmzettels« vertreten d. h. ihre Pläne lediglich auf dem Wege der gesetzlichen Eroberung der politischen Macht durchzusetzen beabsichtigen. Die wirtschaftlichen Fragen, insbesondere die Streiks, stehen für sie erst in zweiter Linie.
2. $Fédération des travailleurs socialistes de France$, die 1882 auf dem Kongreß in St. Etienne von den Guesdisten getrennte und nach ihrem Führer $Paul Brousse$ als $Broussisten$ bezeichnete Gruppe, die aber an Bedeutung zurücktritt. Auch sie vertreten eine gemäßigte Richtung, ja ihnen wird seitens ihrer Gegner sogar vorgeworfen, daß sie mit fliegenden Fahnen in das Lager der Staatssozialisten übergegangen seien. Seit 1892 verwerfen sie den Generalstreik ebenso wie die Guesdisten; ihr Gegensatz zu diesen ist vorwiegend ein persönlicher.
3. $Parti ouvrier socialiste révolutionaire$, die 1890 auf dem Kongresse in Chatellerault abgetrennten, nach ihrem Führer $Jean Allemane$ als $Allemanisten$ bezeichnete Gruppe. Sie betrachten die politische Thätigkeit nur als Mittel der Propaganda und erwarten alles von der Revolution, obgleich sie diese nicht durch Gewalt, sondern durch den Generalstreik d. h. die gleichzeitige Arbeitseinstellung in allen Betrieben herbeiführen wollen. Sie sind heute die Vertreter des revolutionär-kommunistischen Prinzips und lieben es, sich als »Arbeiterproletarier« den »geistigen Proletariern« gegenüberzustellen.
4. Neben diesen drei auf der Grundlage des Marx'schen Systems stehenden Gruppen giebt es noch das $comité révolutionaire central$, das unter Führung von $Vaillant$ die alten $Blanquisten$ in sich vereinigt und nur politisch-revolutionäre Tendenzen verfolgt. Sie gehen meist Hand in Hand mit den Allemanisten und schließen sich diesen auch an hinsichtlich des Generalstreiks, obgleich sie keine besondere Begeisterung für ihn zeigen. Die gewerkschaftliche Thätigkeit halten sie von der politischen völlig getrennt; beide sollen dasselbe Ziel auf verschiedenen Wegen erreichen. Sie sind in erster Linie Vertreter der Zusammenfassung aller gewerkschaftlichen Richtungen.
5. Die $Anarchisten$. Sie haben, seitdem sie unter ein scharfes Ausnahmegesetz gestellt sind, auf die »Propaganda der That« verzichtet, und da sie die politische Thätigkeit grundsätzlich verwerfen, so suchen sie in den Gewerkschaften ihren Einfluß geltend zu machen, um die Arbeiter für die Revolution zu erziehen.
6. Die letzte Gruppe bilden die »$Socialistes indépendants$«, eine nicht geschlossene Organisation, in der sich seit 1885 um den jetzt verstorbenen $Benoit Malon$ hauptsächlich bürgerliche Sozialisten sammeln, die, wie $Jaurès$, $Millerand$, $Viviani$, nur unbestimmt gegen den Radikalismus abgegrenzt sind.
Außer diesen Gruppen giebt es noch die unabhängigen Gewerkschaften, unter denen die Buchdrucker die erste Stelle einnehmen. Sie sind im Gegensatz zu den revolutionären Theorien Anhänger praktischer Thätigkeit im Sinne der sozialen Reform.
Geographisch grenzt sich der Einfluß dieser Gruppen dahin ab, daß die Guesdisten in der Provinz, und zwar im Norden, in Lille, Roubaix, ferner in Lyon, Marseille und Bordeaux, die Allemanisten in Paris, die Broussisten außer in einigen Pariser Vierteln in den Städten des Westens, Blois, Chatellerault, Poitiers, Tours, die Hauptrolle spielen; hier, sowie im Departement Cher teilen sie sich den Einfluß mit den Blanquisten. --
Nach dieser geschichtlichen Darstellung mögen noch einige Angaben über die Thätigkeit der Gewerkschaften und ihrer Ausbreitung am Platze sein.
Die Syndikate zerfallen in die beiden Hauptgruppen: 1. syndicats industriels et commerciaux, 2. syndicats agricoles.
Die $landwirtschaftlichen Syndikate$[34], die in dem Entwurf des Gesetzes vom 21. März 1884 überhaupt nicht vorgesehen waren und erst bei der Beratung in der Kammer aufgenommen wurden, haben eine sehr große Bedeutung erlangt. Allerdings ist ihr Karakter von demjenigen der industriellen Syndikate sehr verschieden, indem sie vielfach Aufgaben übernommen haben, die in Deutschland den landwirtschaftlichen Vereinen und Genossenschaften zufallen. Dahin gehören Verbesserung der Bodenbearbeitung, Errichtung landwirtschaftlicher Versuchsanstalten und Untersuchungsstellen, gemeinschaftliche Beschaffung von Samen, Düngungsmitteln, Vieh und Maschinen, gemeinsamer Verkauf der Erzeugnisse, insbesondere Korn, Wein, Butter, Milch, Geflügel, Eier u. s. w. Auch suchen sie die Gesetzgebung, hauptsächlich die Zoll- und Agrarpolitik zu beeinflussen. Den Betrieb einer Produktivgenossenschaft verbinden sie vielfach mit demjenigen eines Konsumvereines, auch errichten sie genossenschaftliche Schlächtereien, Bäckereien, Müllereien; so giebt es allein im Departement Charente-Inferieure 130 Bäckereigenossenschaften. Eine sehr wichtige Thätigkeit entfalten die Syndikate auf dem Gebiete des Versicherungswesens, indem sie entweder selbst allerlei Versicherungen, z. B. gegen Hagel und Feuer, ja sogar gegen die Gefahr, die Ernte nicht einbringen zu können, errichten, oder sich mit Versicherungsgesellschaften in Verbindung setzen. Auch neue Industrien, wie Konservenfabriken, Stärke-, Nudelfabriken u. s. w. suchen sie auf dem Lande einzuführen, um so eine Verbindung der Industrie mit der Landwirtschaft zu erreichen.
[34] Einen interessanten Ueberblick gewährt der bei Gelegenheit des am 5.-7. Mai 1897 in Orleans abgehaltenen dritten nationalen Kongresses der französischen landwirtschaftlichen Syndikate von Graf de $Bocquigny$ gehaltene Vortrag: »Le mouvement syndical dans l'Agriculture«. Paris, Guillaumin, 1897.
Kommen solche Einrichtungen freilich in erster Linie den landwirtschaftlichen Besitzern zu gute, so ist doch der Gegensatz zu den ländlichen Arbeitern in Frankreich schon deshalb nicht so stark, wie in Deutschland, weil die meisten der letzteren ein kleines Grundstück besitzen. Außerdem sind aber auch viele Einrichtungen den Arbeitern als solchen von Nutzen. Hierzu gehören Witwen-, Waisen-, Sterbe-, Pensions- und Sparkassen, Sühne- und Schiedsgerichte, Volkssekretariate und Arbeitsauskunftstellen; die letzteren will man sogar zu einer Zentralstelle für ganz Frankreich zusammenfassen. Gleichfalls Bedeutung für alle Klassen haben die landwirtschaftlichen Fachkurse, Bibliotheken und Haushaltungsschulen, sowie die geselligen Veranstaltungen, bei denen das ausgesprochene Ziel ist, die gegenseitigen Vorurteile abzuschleifen und »die Schranken niederzureißen, die sich gewöhnlich zwischen die einzelnen Personen stellen«. In vielen Syndikaten wird dieser soziale Zweck mit besonderem Nachdruck betont.
Die $Syndikate der Industrie und des Handels$ zerfallen in drei Klassen, nämlich 1. solche der Arbeitgeber, 2. solche der Arbeiter, 3. gemischte.
Die Arbeiter haben erst langsam von den Befugnissen des Gesetzes Gebrauch gemacht. Bis 1890 hielten die Syndikate der Unternehmer denen der Arbeiter die Waage; erst seit dieser Zeit steigen die letzteren rascher. Die von ihnen verfolgten Aufgaben sind neben der Statistik die Hebung der Lebenshaltung der Arbeiterklasse in allen Beziehungen, also insbesondere Erhöhung der Löhne und Verkürzung der Arbeitszeit, Arbeitsnachweis, Regelung des Lehrlingswesens, sowie Gründung von Kassen für Durchführung von Streiks und zur Unterstützung in Fällen von Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit. Die meisten haben auch Bibliotheken eingerichtet. Der Bericht von 1895 giebt den Arbeitersyndikaten das Zeugnis, daß sie beherrscht sind durch eine alles Lobes und aller Anerkennung würdige Mäßigung und Weisheit, wenn man sie mit der Arbeiterbewegung anderer Länder vergleicht. Im Jahre 1895[35] bestanden bei ihnen: 419 Bibliotheken, 297 Versicherungskassen, 295 Arbeitsnachweisestellen, 113 Unterrichtsanstalten, 102 Reisekassen, 94 Kassen für Arbeitslose, 43 Unterstützungskassen, 36 Konsumanstalten, 17 Produktivgenossenschaften. Uebrigens haben alle Syndikate von der Befugnis Gebrauch gemacht, sich zu Verbänden zusammenzuschließen.
[35] Bis 1895 einschließlich war den Tabellen und statistischen Zahlen der jährlich vom office du travail, einer Abteilung des Handelsministeriums, herausgegebenen Annuaires des syndicats professionels eine erläuternde Einleitung vorangeschickt, der die folgenden Angaben entnommen sind; für 1896 und 1897 ist sie fortgelassen.
Das Wachstum und die jetzige Ausdehnung der Syndikate ergiebt folgende Tabelle. Es gab
----------------------------------------------------------------------- | Industrielle und kommerzielle | | | Syndikate | | im Jahre |---------------------------------| Landwirtschaftl.| Zusammen |Unternehmer| Arbeiter| Gemischte | Syndikate | ---------+-----------+---------+-----------+-----------------+--------- 1884 | 101 | 68 | 1 | 5 | 175 1885 | 285 | 221 | 4 | 39 | 549 1886 | 359 | 280 | 8 | 93 | 740 1887 | 598 | 501 | 45 | 214 | 1358 1888 | 859 | 725 | 78 | 461 | 2123 1889 | 877 | 821 | 69 | 557 | 2324 1890 | 1004 | 1006 | 97 | 648 | 2755 1891 | 1127 | 1250 | 126 | 750 | 3253 1892 | 1212 | 1589 | 147 | 863 | 3811 1893 | 1397 | 1926 | 173 | 952 | 4448 1894 | 1518 | 2178 | 177 | 1092 | 4965 1895 | 1622 | 2163 | 173 | 1188 | 5146 1896 | 1730 | 2253 | 169 | 1275 | 5427 1897 | 1823 | 2316 | 170 | 1371 | 5680
Die Anzahl der Mitglieder ist nur für die Zeit seit 1890 veröffentlicht und ergiebt sich aus folgender Tabelle:
======================================================================== | $Mitgliederbestand der Syndikate$ | $Jahr$|------------------------------------------------------| Zusammen | der | der | der | der landwirt- | | Unternehmer | Arbeiter | gemischten | schaftlichen | ======+=============+===========+============+===============+========== 1890 | 93411 | 139692 | 14096 | 234234 | 481433 1891 | 106157 | 205152 | 15773 | 269298 | 596380 1892 | 102549 | 288770 | 18561 | 313800 | 723680 1893 | 114176 | 402125 | 30052 | 353883 | 900236 1894 | 121914 | 403440 | 29124 | 378750 | 933228 1895 | 131031 | 419781 | 31126 | 403261 | 585199 1896 | 141877 | 422777 | 30333 | 423492 | 1018479 1897 | 159293 | 431794 | 32237 | 438596 | 1061920
Die Verteilung auf die Syndikate ist eine sehr verschiedene; sie ergiebt sich aus folgender für den 1. Juli 1894 gültigen Tabelle:
Spaltenüberschriften: A = Unternehmer B = Arbeiter C = gemischte D = landwirtschaftl.
=================================================== | $Syndikate$ | $Mitgliederzahl$|-----------------------| Zusammen | A | B | C | D | ================+=====+=====+=====+=====+========== 20 u. darunter | 314 | 294 | 30 | 48 | 686 21- 50 | 578 | 613 | 50 | 174 | 1415 51- 100 | 287 | 386 | 43 | 199 | 915 101- 200 | 140 | 319 | 25 | 195 | 679 201- 500 | 56 | 205 | 9 | 184 | 454 501- 1000 | 13 | 62 | 7 | 77 | 159 1001- 2000 | 5 | 27 | 8 | 55 | 95 2001- 5000 | 3 | 10 | 1 | 14 | 28 5001-10000 | 1 | 7 | -- | 4 | 12 über 10000 | -- | 3 | -- | 2 | 5
An Verbänden von Syndikaten gab es:
Spaltenüberschriften: A = Unternehmer B = Arbeiter C = gemischte D = landwirtschaftl. E = Zusammen
============================================ $Jahr$ | A | B | C | D | E ==============+=====+=====+=====+=====+===== 1884 | 10 | 10 | -- | -- | 20 1885 | 12 | 13 | -- | -- | 25 1886 | 13 | 13 | -- | 2 | 28 1887 | 16 | 15 | -- | 7 | 38 1888 | 17 | 15 | -- | 9 | 41 1. Juli 1889 | 18 | 16 | -- | 8 | 42 " 1890 | 22 | 24 | 1 | 9 | 56 " 1891 | 22 | 27 | 5 | 9 | 63 " 1892 | 24 | 47 | 8 | 14 | 93 " 1893 | 29 | 61 | 11 | 16 | 117 " 1894 | 29 | 72 | 9 | 15 | 126 " 1895 | 38 | 79 | 9 | 17 | 143 " 1896 | 42 | 86 | 8 | 19 | 155 " 1897 | 46 | 92 | 8 | 20 | 166
Die Zahl der in diesen Verbänden vereinigten Syndikate und deren Mitgliederbestand ergiebt sich aus folgender Tabelle:
Spaltenüberschriften: A = Unternehmer B = Arbeiter C = gemischte D = landwirtschaftliche
======================================================================= | $Zahl der Syndikate$ || $Mitglieder der Syndikate$ $Jahr$ |-------------------------------++----------------------------- | A | B | C | D || A | B | C | D ========+=====+======+====+======++=======+========+======+============ 1894 | 498 | 896 | 35 | 729 || 61509 | 132986 | 2394 | 537966 1895 | 672 | 1191 | 35 | 821 || 80261 | 334824 | 2518 | 565318 1896 | 730 | 1248 | 34 | 876 || 84677 | 336491 | 2807 | 590121 1897 | 783 | 1320 | 36 | 1006 || 89016 | 326835 | 3395 | 596534[36]
[36] Daß diese Ziffer größer ist, als die der Mitglieder der Syndikate selbst, beruht auf mangelhaften Angaben der letzteren.
Ein ziemlich erhebliches Schwanken in der Syndikatsbewegung ergiebt sich daraus, daß viele sich auflösten und andere sich neu bildeten. So wurden 1897
Spaltenüberschriften: A = Unternehmer B = Arbeiter C = gemischte D = landwirtschaftliche E = Zusammen
======================================================================== | $Syndikate$ || $Syndikatsverbände$ |-----------------------------++----------------------------- | U | A | G | L | Z || U | A | G | L | Z ===========+=====+=====+=====+=====+=====++=====+=====+=====+=====+===== $aufgelöst$| 87 | 167 | 7 | 48 | 309 || 4 | 3 | -- | 4 | 11 $gegründet$| 180 | 230 | 8 | 144 | 562 || 8 | 9 | -- | 5 | 22
Die Zahl der Arbeitsbörsen, der an ihnen beteiligten Syndikate und deren Mitglieder enthält folgende Tabelle:
====================================================================== $Jahr$ | Zahl der Börsen | Zahl der Syndikate | Zahl der Mitglieder ========+=================+====================+====================== 1894 | 37 | 658 | 73359 1895 | 34 | 688 | 199382 1896 | 45 | 946 | 144727 1897 | 49 | 1047 | 166886
Von den 49 Arbeitsbörsen waren 2 1887, 1 1888, 2 1889, 4 1890, 6 1891, 6 1892, 9 1893, 2 1894, 4 1895 und 13 1896 entstanden; 3 andere hatten sich wieder aufgelöst. Die 48 Börsen der Provinz hatten 1896 auf 68220 Nachfragen 40061 Stellen vermittelt. Die Börse von Paris umfaßte nach ihrem am 31. Oktober 1897 abgeschlossenen Berichte 194 Syndikate, von denen 82 einen Arbeitsnachweis besaßen, während die Börse selbst sich damit nicht befaßt, sondern ihre Thätigkeit in der Vertretung der allgemeinen Klasseninteressen sieht.
III. Oesterreich[37].
In Oesterreich begegnet die Gewerkschaftsbewegung einer Reihe schwerwiegender Hindernisse. Dazu gehört in erster Linie der Gegensatz der verschiedenen Nationalitäten, die, abgesehen von einer gewissen instinktiven gegenseitigen Abneigung, zugleich verbunden ist, mit einer weitgehenden Abweichung in der hergebrachten Lebenshaltung; so fühlt der slavische und romanische Arbeiter sich noch völlig zufrieden bei einer Lebensweise, die dem Deutschen unerträglich ist. Ferner kommt in Betracht die Verschiedenheit der Sprache, durch welche die Herausgabe gemeinsamer Arbeiterblätter wesentlich erschwert wird. Außerdem steht Oesterreich noch auf einer verhältnismäßig niedrigen Stufe der industriellen Entwicklung. Es überwiegt einerseits die Landwirtschaft und andererseits das Handwerk. Beide aber begünstigen nicht einen so scharfen Interessengegensatz zwischen Arbeitern und Unternehmern, wie die Industrie. In weitem Umfange besteht auch noch die Hausindustrie mit ihren traurigen Verhältnissen[38].
[37] Vgl. $Kautsky$: »Die Arbeiterbewegung in Oesterreich« in der »Neuen Zeit VIII (1890), S. 49 ff., 97 ff., 154 ff.« $Kralik$: Nutzen und Bedeutung der Gewerkschaften. Wien 1891. Oesterreichischer Arbeiterkalender seit 1891 (Brünn). Verhandlungen des I. und II. sozialdemokratischen Parteitages. Wien 1889 u. 1891. Bretschneider, Arbeiterzeitung, erscheint seit 1. Juli 1889. Rechenschaftsbericht der Gewerkschaftskommission Oesterreichs für die Zeit vom 1. Januar 1894 bis 31. Oktober 1896 und Protokoll des II. österreichischen Gewerkschaftskongresses. Wien 1896. Hueber: Einige sonstige Litteratur ist bei den einzelnen Organisationen angegeben.
[38] Nach der Berufszählung von 1890 waren im cisleithanischen Oesterreich beschäftigt in
die Landwirtschaft 13351370 Personen = 55,9 % die Industrie 6155510 " = 25,8 " Handel und Verkehr 2115313 " = 8,8 " öffentlichen Dienst und freien Beruf 2273211 " = 9,5 "
Im Jahre 1880 betrug der Anteil der Landwirtschaft noch 59,9%, der Industrie 24,6%, des Handels 7%. In Deutschland ergab die Zählung von 1895 für Landwirtschaft 35,7%, für Industrie 39,1%.
Die Gesetzgebung enthält für die Gewerkschaftsbewegung teils günstige, teils ungünstige Momente. Zu den ungünstigen gehört die Bestimmung des Vereinsgesetzes, noch welcher den Vereinen verboten ist, Beschlüsse zu fassen, durch welche sie sich eine Autorität in irgend einem Zweige der Gesetzgebungs- oder Exekutivgewalt anmaßen. Auf Grund dieser Bestimmung hat z. B. die Wiener Polizeibehörde 1888 den Fachverein der Bäcker geschlossen, weil derselbe statistische Erhebungen über die Lage der Bäckereiarbeiter unternommen hatte. Das frühere Koalitionsverbot ist freilich durch Gesetz vom 7. April 1870 aufgehoben, aber den Behörden steht das Recht zu, beschäftigungslose Personen in die Heimatgemeinde abzuschieben, wovon vielfach gegen streikende Arbeiter Gebrauch gemacht wird. Eine günstige Einrichtung dagegen liegt in der gesetzlichen Zwangsorganisation, die für das Kleingewerbe bereits durchgeführt und für die Großindustrie und den Bergbau ins Auge gefaßt ist. Sowohl Arbeiter als Arbeitgeber sind hiernach durch gesetzliche Bestimmung zu bezirksmäßig abgegrenzten Vereinigungen verbunden. Die Arbeiterschaft, insbesondere soweit sie unter sozialdemokratischem Einflusse steht, verhielt sich anfangs diesen Gehülfenverbänden gegenüber wegen ihres Zwangskarakters durchaus ablehnend. Aber bald überwog die Ansicht, daß man sich den durch sie gebotenen Vorteil nicht entgehen lassen dürfe, und so hat ein im Jahre 1890 abgehaltener allgemeiner Gewerkschaftstag beschlossen, die Zwangsgenossenschaften thunlichst für die Zwecke der Arbeiterbewegung zu verwerten, wobei der Umstand, daß in denselben alle Arbeiter vereinigt sind, daß aber den fortgeschritteneren naturgemäß die Führung zufällt, und daß der Gehülfenausschuß eine staatlich anerkannte Behörde bildet, als besonders bedeutungsvoll hervorgehoben wurde.
Die erste umfassende Begründung von $Gewerkvereinen$ erfolgte zum Beginn der 70er Jahre, nachdem 1870 durch die Aufhebung des Koalitionsverbotes ein freier Spielraum geschaffen war. Ende der 70er Jahre sollen etwa 30000 Arbeiter gewerkschaftlich organisiert gewesen sein. Aber einerseits wurde dieser Aufschwung durch die spätere ungünstige wirtschaftliche Entwicklung stark gedämpft, andererseits führte das Uebergewicht, welches der Anarchismus zeitweilig in der Arbeiterbewegung erlangte, zu einer gegnerischen Haltung der Behörden und insbesondere zur Verhängung eines Ausnahmezustandes durch ein dem deutschen Sozialistengesetze entsprechendes Gesetz. So zählte man 1888 nur 15000 Mitglieder der Gewerkschaften.
Ein Umschwung erfolgte erst seit dem vom 30. Dezember 1888 bis 1. Januar 1889 in $Hainfeld$ abgehaltenen $ersten Parteitage der österreichischen Sozialdemokratie$, auf dem es unter Zurückdrängung der anarchistischen und antiparlamentarischen Elemente gelang, eine einheitlich organisierte österreichische sozialdemokratische Partei zu schaffen. Hier wurde auch die Stellung zu den Gewerkschaften behandelt und beschlossen, deren Gründung mit möglichster Heranziehung der männlichen und weiblichen Hilfsarbeiter zu empfehlen, wobei man betonte, daß ein Gegensatz zwischen der politischen und der gewerkschaftlichen Bewegung nicht bestehe und nur mit Rücksicht auf die bestehende Gesetzgebung beide getrennt vorzugehen gezwungen seien.
Auch auf dem $zweiten sozialdemokratischen Parteitage$ in $Wien$ (28.-30. Juni 1891) wurde das Thema »Stand und Ziele der gewerkschaftlichen Organisation« behandelt. Obgleich man erklärte, Ziffern über den Bestand nicht angeben zu können, so wurde doch behauptet, daß seit 1889 die Zahl der Vereine sich verdoppelt, die der Mitglieder sich verdreifacht habe. Die Gesamtzahl der Fach- und Gewerkschaftsvereinen wurde auf 300, die der Mitglieder auf 600000 geschätzt. Es wurde dabei wiederholt betont, daß die Gewerkschaften nur die Bedeutung einer Erziehung für die Sozialdemokratie haben dürften, daß allerdings manche derselben humanitäre Bestrebungen, insbesondere das Kassen- und Versicherungswesen zu stark in den Vordergrund treten ließen und in einigen sich geradezu eine Arbeiteraristokratie entwickelt habe, in der ein konservativer Geist großgezogen würde, wie ja früher die Arbeiter für die Ideen von Schultze-Delitzsch geschwärmt hätten, daß aber auf eine Umwandlung zu hoffen sei. Eine Resolution empfahl die Förderung der Gewerkschaften auf föderativer Grundlage doch mit der Einschränkung, »daß durch die Gewerkschaftsorganisation die sozialdemokratische Bewegung in keiner Weise hintangesetzt werden darf.« Die Gewerkschaften sollen sich über ganze Kronländer, womöglich über das ganze Reich erstrecken; wo das nicht angeht, sind lokale Vereine zu gründen, doch soll die Schaffung eines das ganze Reich umfassenden Verbandes angestrebt werden. Solange dies nicht gelungen ist, sollen regelmäßig Delegiertentage die Verbindung vermitteln. In den Vereinen sind auch die nicht qualifizierten Arbeiter und die Frauen aufzunehmen. Als Aufgaben der Gewerkschaften wurden bezeichnet: die Arbeitsvermittelung, die Schaffung von Widerstandsfonds, die Unterstützung der Arbeitslosen sowohl am Orte als auf der Reise und die Gewährung von Rechtsschutz. Die Resolution schloß mit der Aufforderung, allenthalben in Oesterreich Gewerkschaftsvereine zu gründen.
Die späteren Parteitage haben sich mit der Gewerkschaftsfrage nicht mehr beschäftigt, vielmehr unternahm man es bald, eine eigene gewerkschaftliche Organisation zu schaffen. Den Anlaß hierzu bot der Beschluß des englischen trade unions Kongresses in Glasgow 1892, gleichzeitig mit dem für 1893 in Zürich geplanten internationalen Arbeiterkongresse einen internationalen Gewerkschaftskongreß zu berufen. Um diesen Plan zu vermitteln, bildete sich ein Komitee der Wiener Gewerkschaften, das einen Protest gegen den Versuch, zwischen den Gewerkschaften und der Sozialdemokratie einen Gegensatz zu schaffen, veröffentlichte, aber zugleich beschloß, die Schaffung einer Gesamtorganisation der österreichischen Gewerkschaften ins Leben zu rufen und zunächst selbst die Aufgabe einer provisorischen Gewerkschaftskommission übernahm.
Nach mühevollen Vorarbeiten gelang es, den I. österreichischen Gewerkschaftskongreß[39] zustande zu bringen, der vom 24.-27. Dezember 1893 in Wien tagte. Auf demselben waren 194 Vereine mit angeblich 50000 organisierten Arbeitern durch 270 Abgeordnete vertreten. Davon entfielen 69 Vereine mit 158 Vertretern auf Wien. Außerdem waren die deutsche Generalkommission der Gewerkschaften und der schweizerische Gewerkschaftsbund vertreten.
[39] Der Beschluß des Kongresses, seine Verhandlungen als Broschüre zu veröffentlichen, ist in Ermangelung ausreichender Beteiligung beim Absatze desselben nicht zur Ausführung gelangt. Als Quelle der Darstellung konnten deshalb nur die Berichte der Zeitungen benutzt werden.
Der Bericht der provisorischen Generalkommission betonte die großen Schwierigkeiten, mit denen man zu kämpfen gehabt habe. Die Ausgaben der Kommission hatten 576 fl. betragen gegenüber einer Einnahme von 447 fl.
Die wichtigste Aufgabe war die Schaffung einer gemeinsamen $Organisation$. Als Zweck der $Gewerkschaften$ bezeichnete man: »Die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder allseitig zu wahren, insbesondere durch Maßnahmen zur Erzielung bezw. Erhaltung möglichst günstiger Arbeitsbedingungen beizutragen.«
Die nächsten $praktischen Aufgaben$ sollen sein:
»1. Regelung der Arbeits- und Lohnverhältnisse sowie Beseitigung von Mißständen in den einzelnen Betrieben und dem ganzen Gewerbe.
2. Regelung des Vermittelungswesens und Errichtung von Herbergen.
3. Pflege der Statistik.
4. Einführung bezw. Regelung der Reiseunterstützung.
5. Beseitigung der Lehrlingsausbeutung.«
Die Gewerkschaften sollen sich auf das ganze Kronland erstrecken; in allen Orten, wo eine genügende Anzahl von Berufsgenossen vorhanden ist, sind Ortsgruppen zu errichten. Die Gewerkschaften haben sich mit den verwandten Berufsorganisationen unter einheitlicher, aus Vorstandsmitgliedern sämtlicher dabei in Betracht kommender Berufsorganisationen bestehender Leitung zu Gruppenorganisationen in der Form der $Industrieverbände$ zu vereinigen. Deren Aufgaben sind:
1. Möglichst planmäßige und auf gemeinschaftliche Kosten zu betreibende Agitation für die zur Industriegruppe gehörenden Berufsorganisationen.
2. Herausgabe eines gemeinschaftlichen Organs, das so eingerichtet sein muß, daß den Interessen sämtlicher dabei in Betracht kommender Organisationen Rechnung getragen wird.
3. Streiks, die innerhalb der zur betreffenden Gruppe gehörenden Industriezweige notwendig werden, von den einzelnen Berufsorganisationen aber nicht wirksam geführt werden können, sind, nachdem sie in der Industriegruppe gutgeheißen worden, auf gemeinschaftliche Kosten im prozentualen Verhältnis zur Mitgliederzahl zu führen.
4. Die Berufsstatistik der einzelnen Organisationen zu führen und für die Veröffentlichung der Resultate zu sorgen.
5. Die für die zur Industriegruppe gehörigen Berufe errichteten Herbergen, Zahlstellen für Reiseunterstützung, Rechtsschutz u. s. w. in einzelnen Städten sowie im ganze Reiche möglichst zu zentralisieren.
Für die Zeit, bis die Industrieverbände genügend ausgebaut sind, um einen geschlossenen Verband bilden zu können, wurde zur Regelung der gemeinsamen Angelegenheiten eine zentrale Körperschaft in Form einer aus je einem Vertreter der verschiedenen Industriegruppen gebildeten $Gewerkschaftskommission$ eingesetzt. Dieselbe hat sich durch je einen Vertrauensmann der Gewerkschaften in der Hauptstadt eines jeden Kronlandes zu ergänzen und ist dem Kongresse für ihr Gebahren verantwortlich. Ihre Aufgaben sind:
1. Die Betreibung der Organisation und Agitation in denjenigen Industrien und Gruppen, deren Angehörige teilweise oder noch gar nicht organisiert sind, mit besonderer Berücksichtigung der Provinz.
2. Gründung von Widerstandsfonds.
3. Die Statuten des Vereins, sowie der Verbände zu einem Einheitlichen und Praktischen zusammenzustellen.
4. Das Unterstützungswesen, als: Rechtsschutz-, Reise-, Herbergs- und Vermittelungswesen u. s. w. zu zentralisieren durch Anstrebung der Errichtung von Arbeitsbörsen.
5. Die in den einzelnen Vereinen aufgenommenen Statistiken zu einer einheitlichen zusammenzustellen, sowie statistische Aufzeichnungen über sämtliche Streiks zu führen.
6. Verbände für zusammengehörende Industriegruppen, sowie einen Zentralverband aller Verbände zu bilden.
7. Veröffentlichung aller die gewerkschaftliche Organisation betreffenden Angelegenheiten durch das Korrespondenzblatt für die Vorstände und Vertrauensleute.
8. Regelung der Fachpresse.
9. Einen Gewerkschaftskongreß mit Zustimmung der Mehrheit der Organisationen einzuberufen.
Die Kommission hält ihre Sitzungen nach Bedarf und wählt aus ihrer Mitte einen Sekretär.
Die Organisationen haben:
1. für Mitglied und Monat einen Kreuzer an die Gewerkschaftskommission zu leisten. Von diesen Beiträgen sind zunächst die Kosten des Blattes, der Verwaltung, Agitation u. s. w. zu bestreiten;
2. die statistischen Erhebungen der Kommission zur allgemeinen Zusammenstellung und Veröffentlichung zu übermitteln, sowie einen vierteljährlichen Bericht über Arbeitslosen- und Reiseunterstützung, Rechtsschutz und Vermittelungswesen u. s. w. einzusenden resp. diesbezügliche Fragebogen der Kommission genau zu beantworten;
3. von etwaigen Streiks der Kommission zu berichten, womöglich und nach Thunlichkeit deren Gutachten einzuholen;
4. sich bei Streiks gegenseitig zu unterstützen oder, wenn es die Notwendigkeit erheischt, daß einzelne Industriezweige sich dem Streik anschließen, dasselbe zu vollführen;
5. zu den Verbandstagen und Kongressen die Kommission einzuladen;
6. die Beschlüsse der Kommission, und sowohl der gemeinsamen Kongresse der Vertreter der Vereine wie der Gewerkschaftskongresse, zu beachten und einzuhalten;
7. die Kommission bei den Erhebungen über Statistik zu unterstützen;
8. Vorschläge in Bezug auf Organisation zu machen.
Die Gruppeneinteilung, wie sie vom Kongresse beschlossen wurde, ist folgende:
I. Bauarbeiter. II. Bekleidungsindustrie. III. Bergarbeiter. IV. Chemische Industrie. V. Eisen- und Metallindustrie. VI. Gas- und Wasserarbeiter. VII. Glas-, Porzellan- und Thonwarenindustrie. VIII. Graphische Fächer und Papierindustrie. IX. Handelsgewerbe und Handelsangestellte. X. Holzarbeiter. XI. Horn-, Bein- und Schildkrotindustrie. XII. Landwirtschaftliche Gruppen. XIII. Lebensmittelbranche. XIV. Ladenindustrie. XV. Textilindustrie. XVI. Verkehrs- und Transportwesen. XVII. Weibliche, Hand- und Maschinenindustrie.
Die $Stellung zur Politik$ wurde in einem Beschlusse niedergelegt, in dem, mit der Erwägung, daß es Zweck der gewerkschaftlichen Organisation sei, eine Kampfes- und Widerstandsorganisation zu sein, deren vornehmste Pflicht darin besteht, die Folgen der kapitalistischen Produktionsweise zu mildern und zu beseitigen und die Arbeiterschaft vor gänzlicher physischer wie geistiger Degeneration zu bewahren, als Aufgabe bezeichnet wird, die wirtschaftlichen Interessen der Arbeiterschaft zu wahren, daneben aber, um den Kampf nach allen Seiten hin erfolgreich durchführen zu können, auch die politischen Mittel zum Zweck nicht zu vergessen; deshalb habe die gewerkschaftliche Organisation sich voll und ganz auf den Boden und die Prinzipien der $Sozialdemokratie$ zu stellen.
An sonstigen Beschlüssen sind noch folgende zu erwähnen:
Da die Gewerkschaften in verschiedenen Kronländern noch sehr schwach und bloß $Bildungs$- und $Unterstützungsvereine$ vorhanden sind, so sollen die sämtlichen derartigen Arbeitervereine in die Gewerkschaftsorganisation einbezogen werden. Diese Bildungs-, Fach- und Gewerkvereine der Provinz und Wiens sind der Gewerkschaftsorganisation zuzuzählen, sobald sie ihr Statut in die von der Gewerkschaftskommission vorzuschlagende Normalfassung bringen.
Jeder Arbeiter, der sich als Genosse bekennt, muß auch Mitglied der Gewerkschaft seiner Branche sein.
Die Regelung der $Fachpresse$ bleibt den einzelnen verbündeten Organisationen der verwandten Berufe vorbehalten, doch wurde das schon vorläufig von der Generalkommission herausgegebene $Korrespondenzblatt$ für sämtliche Gewerkschaften des Reiches womöglich mit dreimaligem Erscheinen im Monate beibehalten. Dasselbe soll in deutscher und nach Möglichkeit in tschechischer Sprache erscheinen. Kleine Organisationen sollen sich zur Herausgabe eines gemeinschaftlichen Fachblattes vereinigen; doch sollen im allgemeinen die kleinen Branchenblätter abgeschafft und durch Verschmelzung zu großen leistungsfähigen Blättern umgestaltet werden.
$Streiks$ sind bei der jeweiligen Kronlandszentralleitung anzumelden, die unverzüglich die Gewerkschaftskommission zu verständigen hat. Dies gilt für Streiks, die zum Zweck der Lohnverbesserung geführt werden, unbedingt; sie sollen nur eintreten, nachdem sie gutgeheißen sind. Streiks wegen Lohnverkürzung oder aus anderen Ursachen, welche nicht vorhergesehen werden können, sind nach Möglichkeit vorher anzuzeigen. Streiks, welche weder bei der Gewerkschaftskommission noch bei der Kronlandszentralleitung angezeigt sind, verlieren, wenn der Ausbruch nicht ein unvorhergesehener und durch begründete Umstände bedingt ist, den Anspruch auf Unterstützung, doch darf die Gelegenheit zur Entgegennahme freiwilliger Beiträge gegeben werden. Auch nichtorganisierte Arbeiter soll die Organisation nach Kräften bei Streiks unterstützen, um sie dadurch zum Beitritt zu gewinnen.
Boykotts können von der Kommission angeordnet werden und sind dann von den beteiligten Organisationen zur Ausführung zu bringen.
Nach langen Verhandlungen über den Generalstreik wurde von einer Beschlußfassung darüber abgesehen, dagegen beschloß man, die Feier des 1. Mai zu empfehlen. --
War hiermit die Grundlage einer umfassenden Gewerkschaftsorganisation gelegt, so boten sich doch bei der Ausführung sehr große Schwierigkeiten, die durch die Wahl eines ungeeigneten Sekretärs noch vermehrt wurden; insbesondere fiel es schwer, die Vereine an regelmäßige Beiträge zu gewöhnen.
Als erste Aufgabe betrachtete es die Gewerkschaftskommission, in den einzelnen Kronländern $Zentralleitungen$ zu bilden; solche wurden 1894 und 1895 in Mähren, Schlesien, Ober- und Niederösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Steiermark, Kärnten, Buckowina und Galizien geschaffen. Ihre Ergänzung fanden sie in $Vertrauensmännern$, denen ein Hauptteil der Arbeit zufiel. Eine ganze Anzahl von Vereinen wurde durch deren Mitwirkung ins Leben gerufen.
Die $Regierung$ stellte sich von Anfang an nicht unfreundlich zu der Gewerkschaftskommission, ja als es sich 1895 darum handelte, eine offizielle Statistik über den Stand der Arbeitsvermittelung in Oesterreich aufzunehmen, wurde von der k. k. Zentralkommission für Statistik die Gewerkschaftskommission sowie einige große Gewerkschaften, wie die Metallarbeiter, Schneider u. s. w. eingeladen, ihr Gutachten über die von der Regierung vorgelegten Fragebogen abzugeben. Auf Wunsch des statistischen Departements des Handelsministeriums übernahm es die Gewerkschaftskommission, als Erhebungsstelle für die Gewerkschaften und Bildungsvereine zu fungieren. In gleicher Weise ist man bei Besetzung der neu geschaffenen, dem Amte für Arbeitsstatistik beigegebenen ständigen Arbeitsbeiräte, die am 1. Oktober 1898 in Wirksamkeit getreten sind, vorgegangen, indem sich der Handelsminister bei Auswahl der acht Arbeitervertreter mit den Arbeiterorganisationen ins Einvernehmen gesetzt und zwei von der Organisation der christlich-sozialen Arbeiter vorgeschlagene sowie sechs von der Gewerkschaftskommission empfohlenene Personen ernannt hat. Dafür erklärte auch der Sekretär der Gewerkschaftskommission, $Hueber$, in der Eröffnungssitzung vom 26. September 1898, daß das neue Amt jederzeit die Unterstützung der organisierten Arbeiterschaft haben würde und die Arbeiter alles daransetzen wollten, um ihren guten Willen zur Mitarbeit zu beweisen. In Deutschland würde eine solche Anerkennung der Arbeiterorganisationen von der Bureaukratie als gleichbedeutend mit der Unterwerfung des Staates unter die Sozialdemokratie betrachtet werden. So ist es denn begreiflich, daß, wie an anderer Stelle[40] dargelegt, auch die Unternehmer den Arbeitern gegenüber eine ganz anderen Haltung als in Deutschland einnehmen und infolge davon die soziale Entwicklung einen wesentlich anderen Gang genommen hat.
[40] Vgl. unten.
Der Rechenschaftsbericht der Kommission für 1895 und 1896 führt lebhafte Klage über planlose und deshalb mit großen Opfern verlorene $Streiks$. Er macht geltend, der Standpunkt mancher Organisation: »Nun stehen wir im Streik und müssen unterstützt werden,« müsse vertauscht werden mit dem entgegengesetzten der Kommission: »Zuerst der Widerstandsfonds, die Einwilligung der Organisation, dann erst zum Streik.«
Ein besonderer Abschnitt wird in dem Berichte den $Arbeiterbildungsvereinen$ gewidmet. In Oesterreich bestehen danach 230 deutsche und 289 tschechische, zusammen also 519 solcher Vereine. Von den deutschen haben 157 = 70%, von den tschechischen nur 81 = 28% die Fragebogen beantwortet; wie der Bericht meint, hat dabei das Mißtrauen der tschechischen Vereine gegen die als »deutsch« verschrieene Kommission mitgewirkt. Von den Vereinen hatten sich bis 1896 39 aufgelöst. Die 238 Vereine, aus denen Angaben vorlagen, hatten 19508 Mitglieder, von denen 2256 Frauen waren, mit einer Gesamteinnahme von jährlich 36747 fl., einer Gesamtausgabe von 24657 fl. und einem Vermögensbestande von 12220 fl. Nach dieser Ziffer wird der gesamte Mitgliederbestand der 519 Vereine auf 33400 geschätzt, von denen 20% auch den Gewerkschaften angehören. Die meisten Arbeiterbildungsvereine haben auch Fachblätter, Arbeitslosen- und Waisenunterstützung, Rechtsschutz und Streikgeld, stehen also den Gewerkschaften sehr nahe.
Vom 25. bis 30. Dezember 1896 hat dann der $zweite österreichische Gewerkschaftskongreß$ in Wien stattgefunden. Auf demselben waren 243 Vereine mit 91966 Mitgliedern durch 228 Abgeordnete vertreten. Nach dem mündlichen Berichte des Referenten $Hueber$ umfaßte die Organisation Ende Juni 1896 105000 Mitglieder; insgesamt seien die organisierten Arbeiter Oesterreichs auf 150000 zu veranschlagen, was bei einer Gesamtzahl von acht Millionen noch nicht 2% bedeutet. Die Beiträge wurden an die Kommission 1894 für 37500, 1895 72883 und 1896 für 95900 Mitglieder bezahlt. Als Organ wurde »Die Gewerkschaft« ins Leben gerufen, die schon bald in erweitertem Umfange erscheinen mußte.
Der erste Gegenstand der Tagesordnung, der Bericht der Generalkommission, führte zu lebhaften Auseinandersetzungen, wobei namentlich die Tschechen sich über Vernachlässigung beklagten. Ebenso wurde es getadelt, daß die sozialdemokratische Partei Oesterreichs nicht offiziell eingeladen sei, doch wurde dies mit der Rücksicht auf die Polizei entschuldigt; übrigens war sie durch drei Abgeordnete vertreten. Auch $Legien$ als Vertreter der reichsdeutschen Gewerkschaften war anwesend.
Weitaus die meiste Zeit nahm die Beratung über die $Organisation$ in Anspruch. Die Gewerkschaftskommission hatte einen Entwurf aufgestellt, der auf dem Grundsatze möglichster Zentralisation beruhte. Die Grundlage sollten Vereine der einzelnen Berufe bilden, die sich zu großen, das ganze Reich umfassenden Zentralverbänden zusammenzuschließen hätten. Die Zentralverbände verwandter Berufe sollten sich zu Industrieverbänden vereinigen, doch waren diese nur als Vorstufe gedacht, denn überall, wo es möglich sei, sollte die Auflösung der Berufsgewerkschaften und die Bildung von Unionen angestrebt werden. Der Unterschied dieser gegenüber den Industrieverbänden beruht darauf, daß, während die letzteren die Berufsgewerkschaften, und zwar sowohl die Ortsvereine wie die Zentralverbände bestehen lassen und lediglich unter ihnen eine föderative Vereinigung schaffen, die Unionen eine völlige Verschmelzung der verwandten Berufe darstellen, so daß schon in den Ortsgruppen nicht die einzelnen Berufe, z. B. Maurer, Zimmerer, Dachdecker, Hülfsarbeiter u. s. w., sondern die Gesamtheit der beteiligten Gruppen, z. B. der Bauarbeiter zusammengefaßt ist. Zur Erledigung der lokalen Angelegenheiten, wie Herbergswesen, Arbeitsnachweis, Abhaltung von Vorträgen u. s. w. sollten übrigens an allen Orten aus allen dort vertretenen Arbeiterorganisationen Ortsverbände gebildet werden. Die Bildungsvereine sollten überall aufgelöst und nur da, wo die örtlichen Verhältnisse die Schaffung von Berufsgewerkschaften oder von Ortsgruppen der Unionen nicht gestatteten, »allgemeine (gemischte) Gewerkschaften« zugelassen werden.
Diese Vorschläge fanden jedoch lebhaften Widerspruch, indem darauf hingewiesen wurde, daß man mit dem Zusammengehörigkeitsgefühle innerhalb der einzelnen Berufsarten als einer Thatsache rechnen müsse, die man durch Tadel über Kastengeist und Berufsdünkel nicht aus der Welt schaffe; man werde niemals erreichen, daß Modelleure sich mit Ziegelarbeitern, Bildhauer mit Bauarbeitern zu einer Union zusammenschlössen, selbst die Maurer pflegten den Hülfsarbeitern den Beitritt zu versagen. Das Ergebnis des langwierigen Redekampfes war, daß, nachdem anfangs die Annahme des Vorschlages der Kommission mit 38844 gegen 37019 Stimmen verkündet war, eine nochmalige Zählung die Ablehnung mit 37163 gegen 36555 Stimmen ergab, wobei 11221 Stimmen nicht abgegeben waren.
Bei den Verhandlungen wurde auch das Verhältnis zur Sozialdemokratie gestreift und erwähnt, daß einzelne Gewerkschaften sich zu ihr in scharfem Gegensatze befänden und sozialdemokratische Redner nicht einmal zum Worte zuließen.
Der gegen die $Arbeiterbildungsvereine$ gerichtete Antrag der Kommission, der freilich von einigen Seiten mit dem Hinweise auf die Möglichkeit, durch sie die Arbeiterschaft für die Bewegung zu gewinnen, bekämpft, von der Mehrheit oder wegen der Rückständigkeit jener Bestrebungen unterstützt wurde, fand schließlich insofern Annahme, daß die Auflösung der bestehenden Vereine gefordert und die Neubildung untersagt wurde, doch wurden die vorgeschlagenen »allgemeinen Gewerkschaften« gestrichen.
Ein weiterer erbitterter Streit betraf die Anstellung eines selbständigen $tschechischen Sekretärs$ bei der Gewerkschaftskommission. Für diese Forderung wurde geltend gemacht, daß die tschechischen Arbeiter dies als Zugeständnis an ihre Nationalität beanspruchten, während die Gegner teils einen solchen Gesichtspunkt als grundsätzlich unzulässig bekämpften, da die Interessen der Arbeiter nicht durch die Nationalitätsunterschiede berührt würden, teils sich darauf beriefen, daß die Forderung praktisch unausführbar sei, da sie zu einer Zweiteilung der Gewerkschaftskommission selbst führen müsse. Als der Antrag abgelehnt und nur beschlossen war, daß einer der beiden Angestellten, der Sekretär oder sein Stellvertreter, der tschechischen Sprache völlig mächtig sein müsse, zogen sich die tschechischen Abgeordneten zu einer Sonderberatung zurück, als deren Ergebnis sie verkündeten, daß sie gegen die Majorisierung protestierten und es den Organisationen im Lande überlassen müßten, zu beschließen, was weiter zu geschehen habe.
Der an die Gewerkschaftskommission monatlich zu zahlende Beitrag wurde unter Ablehnung des Kommissionsantrages, der 1-1/2 Kr. forderte, auf 1 Kr. festgesetzt.
Der Wortlaut der auf die $Organisation$ bezüglichen Beschlüsse ist folgender:
1. »Bildungs- und Lesevereine und gemischte Gewerkschaften, die aus Mitgliedern bestehen, für deren Branchen eine Ortsgruppe oder Zahlstelle der Berufsorganisation auf Grund der am Orte beschäftigten Arbeiter eines Berufes möglich ist, haben sich in Ortsgruppen oder Zahlstellen der betreffenden Berufsorganisation umzuwandeln. Die Gründung von Bildungs- und Lesevereinen hat in Zukunft zu unterbleiben.
2. Gründung von Berufsgewerkschaften und Verbänden, welche sich auf das ganze Reich zu erstrecken haben.
3. Verbindung verwandter Berufsgewerkschaften (Verbände) zu einem Industrieverbande.
4. Verbindung von Gewerkschaften, Fachvereinen, Ortsgruppen und Zahlstellen zu einem Ortsverbande zum Zwecke der Zentralisation der Arbeitsvermittelung, Errichtung von Herbergen, Abhaltung von Vorträgen und Unterrichten am Orte.
5. Die Gewerkschaftskommission Oesterreichs, welche sich aus je einem Vertrauensmann der Industriegruppen zusammensetzt, ist die Gesamtvertretung der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter Oesterreichs.«
Als $Aufgaben der Gewerkschaftskommission$ wurde neben der Durchführung der beschlossenen Organisation unter Beobachtung der vom Kongresse angenommenen Normalstatuten noch ferner bezeichnet: Zentralisation des Rechtsschutz-, Herbergs- und Arbeitsvermittelungswesens durch Anstrebung und Errichtung von Arbeitsbörsen unter ausschließlicher Führung der Gewerkschaften, Führung einer sorgfältigen Statistik und Aufzeichnung sämtlicher Streiks, Entgegennahme von An- und Abmeldungen von Angriffs- und Abwehrstreiks und Beschlußfassung über dieselben, Sammlung freiwilliger Spenden für die im Lohnkampfe stehenden organisierten Arbeiter im Wege der freien Organisation der Branchen, Pflege der internationalen Beziehungen zu den Gewerkschaften anderer Länder und Einberufung der nach Bedürfnis, jedoch mindestens alle drei Jahre abzuhaltenden Gewerkschaftskongresse, sowie Besorgung der erforderlichen Vorarbeiten.
Zu ausgedehnten Verhandlungen führte die $Streikfrage$. Man war allgemein darüber einig, daß freilich Streiks und Boykotts nicht zu entbehren seien, daß aber das Mittel nur mit großer Vorsicht angewandt werden dürfe. Leichtsinnige Streiks seien das Zeichen der Unreife und schädigten die Organisationen. Die Gewerkschaftskommission hatte ein eingehendes Streikreglement vorgelegt, nach dem alle Streiks spätestens sechs Wochen vor ihrem Beginne bei der Kommission angemeldet und nur mit deren Zustimmung unternommen werden dürften; nur Abwehrstreiks sollten hiervon ausgenommen sein. Zur Ansammlung eines $Zentralstreikfonds$ sollten die einzelnen Organisationen für jedes Mitglied monatlich 1 Kreuzer an die Kommission abführen, doch sollte jede Gewerkschaft daneben einen eigenen Widerstandsfonds gründen. Kleine Werkstättenstreiks sollten überhaupt nicht von der Kommission unterstützt werden.
Am heftigsten angegriffen wurde die Ansammlung eines Zentralstreikfonds und die vorherige Anmeldung bei der Kommission, von der man befürchtete, daß die Absicht, einen Streik einzuleiten, zur Kenntnis der Unternehmer gelangen könnte, während andrerseits gerade eine längere Anmeldungsfrist aus dem Grunde gefordert wurde, um dem »Streikfieber« entgegenzuwirken. Das Ergebnis der Abstimmung war die Ablehnung des festen Beitrages von 1 Kr.: vielmehr soll die Kommission die Beiträge zum Streikfonds durch Sammellisten einziehen. Die Anmeldefrist von sechs Wochen wurde gestrichen, aber die Zustimmung der Kommission als Vorbedingung der Unterstützung beibehalten. Ausgenommen hiervon sind nur Abwehrstreiks, doch sollen auch diese nur im Notfalle und nur dann geführt werden, wenn eine gütliche Beilegung sich als unmöglich erwiesen hat. Genehmigte Streiks sind durch die »Gewerkschaft« und die »Arbeiterzeitung«[41] bekannt zu machen. Durch eine besondere Resolution wurde für alle Streiks die größte Vorsicht empfohlen.
[41] Das Organ der politischen Partei.
Ein weiterer Gegenstand der Beratung war die Stellung zu der vorgeschlagenen kommunalen $Arbeitsvermittelung$. Dieselbe wurde aus dem Grunde abgelehnt, weil die Kommunalverwaltungen zur Zeit dem Einflusse des Kapitales in der Weise unterworfen seien, daß ihre Arbeitsvermittelung nur dessen Interessen dienen würde. Ebenso wurde vor gemeinsamen Arbeitsnachweisen der Arbeiter und der Unternehmer gewarnt und die Arbeitsvermittelung als alleinige Angelegenheit der Gewerkschaften in Anspruch genommen.
Hinsichtlich der $Hausindustrie$ wurde deren völlige Aufhebung und die Einrichtung von Betriebswerkstätten gefordert. Solange dies nicht durchgeführt ist, soll die Hausindustrie unter die Arbeiterschutzbestimmungen der Gewerbeordnung, unter die Gewerbeinspektion und die Arbeiterversicherung gestellt werden.
Auch bei der Frage der Ausgestaltung des $Rechtsschutzes$ ergab sich eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob derselbe den einzelnen Gewerkschaften zu überlassen oder bei der Gewerkschaftskommission zu zentralisieren sei; doch wurde dies letztere beschlossen.
Endlich wurde noch eine ausführliche Resolution angenommen, in der eine Verbesserung der $Arbeiterschutzgesetzgebung$, insbesondere die Einführung des gesetzlichen Achtstundentages und eine staatliche Invaliditätsversicherung gefordert wurde; ebenso wurde beschlossen, an der Feier des 1. Mai festzuhalten. Die Vergebung öffentlicher Arbeiten ist an die Bedingung einer höchstens neunstündigen Arbeitszeit und die Gewährung eines ausreichenden, mit den Arbeiterorganisationen zu vereinbarenden Lohnes zu knüpfen.
Im Gegensatze zu den deutschen Verhältnissen wurde von den anwesenden Vertretern der sozialdemokratischen Partei anerkannt, daß auch die sozialpolitische Gesetzgebung Gegenstand der Beratungen und der Thätigkeit der Gewerkschaften zu bilden habe.
Mit einem Hoch auf die internationale Sozialdemokratie wurde der Kongreß geschlossen. Der nächste Kongreß soll 1899 abgehalten werden. --
Die Entwicklung und die Bedeutung der österreichischen Arbeiterorganisationen wird am besten beleuchtet durch einige $statistische Angaben$.
Nach einer im Jahre 1893 aufgenommenen Statistik gab es damals rund 50000 gewerkschaftlich organisierte Arbeiter. Für Niederösterreich wurden 136 Vereine mit 31522 Mitgliedern gezählt, von denen 56 mit 20202 Mitgliedern auf Wien und 80 mit 11320 Mitgliedern auf die Provinz entfielen. Da die in den betreffenden Berufen beschäftigten Arbeiter in Wien 311652 und in der Provinz 132041 betrugen, so entsprach dies einer Beteiligung von 6-2/3, bezw. 8%.
Eine für Mähren und Schlesien vom 8./9. September 1894 in Wien abgehaltene Konferenz, die von 123 Vertretern aus 35 Orten besucht war, zählte für diese beiden Länder 29 Gewerkschaften mit 11859 Mitgliedern nebst 56 Bildungsvereinen mit 5865 Mitgliedern.
Auf der am 30. Juni 1895 in Wien abgehaltenen Gewerkschaftskonferenz wurde die Gesamtzahl der in Oesterreich bestehenden Gewerkschaften auf 591 mit 80000 Mitgliedern angegeben, neben 275 Bildungsvereinen mit 27000 Mitgliedern.
Die »Gewerkschaft« veröffentlichte auf Grund von Fragebogen, die von 750 Organisationen versandt und von 730 beantwortet waren, folgende für den 31. Dezember 1895 berechnete Statistik:
Die Mitgliederzahl der 730 Organisationen betrug 88826, während die der fehlenden 20 Organisationen auf 2000 geschätzt wurde. Die Verteilung auf die einzelnen Gewerbe ergiebt folgende Tabelle:
Spaltenüberschriften: A = Gesamtzahl der beschäftigten Arbeiter B = Gesamtzahl der organisierten Arbeiter C = Prozentsatz
------------------------------------------------------------------- $Berufsgruppen$ || A | B || C ---------------------------------------++---------+-------++------- Polygraphische Gewerbe || 21375 | 8258 || 38,77 Eisenbahn- und Postdienst || 122318 | 17851 || 14,60 Industrie der Steine und Erden || 119974 | 7591 || 6,33 Metallindustrie || 246023 | 14867 || 6,04 Berg- und Hüttenwesen || 139769 | 7710 || 5,50 Handel || 287283 | 14719 || 5,32 Industrie der Holz- und Schnitzstoffe || 163400 | 6673 || 4,08 Papier- und Lederindustrie || 57411 | 2070 || 3,60 Baugewerbe || 252900 | 3251 || 1,68 Textilindustrie || 399938 | 6265 || 1,56 Chemische Industrie || 19312 | 281 || 1,45 Bekleidungsindustrie || 383339 | 6614 || 1,07 Nahrungsmittelindustrie || 317600 | 3319 || 1,04 Sonstige Gewerbe || 123693 | 3375 || 2,71 ---------------------------------------++---------+-------++------- || 2654335 | 88826 || 3,30
Eine Ende Juli 1896 aufgenommene Zählung ergab sogar 99434 Mitglieder, darunter 3501 Frauen.
Dazu kommen noch die in mehr oder weniger engem Verbande mit den Gewerkschaften stehenden und in der Umbildung zu ihnen befindlichen Arbeiterbildungsvereine, denen Ende Juni 1896 33400 Personen (31900 Arbeiter und 1500 Arbeiterinnen) angehörten.
Eine Ergänzung finden diese Angaben an den Ziffern der oben erwähnten, von der Regierung im Jahre 1895 vorgenommenen Erhebung, die zugleich die Verteilung auf die einzelnen Kronländer erkennen läßt. Danach ergiebt sich folgende Tabelle:
Spaltenüberschriften: A = Gewerkschaften B = Ortsgruppen C = Bildungsvereine D = Zusammen
------------------------------------------------------ $Kronland$ || A | B | C || D ---------------------------++-----+-----+-----++------ Niederösterreich: Wien || 85 | 110 | 33 || 228 " Provinz || 2 | 109 | 34 || 141 Oberösterreich || 14 | 6 | 14 || 34 Böhmen || 91 | 152 | 322 || 465 Mähren || 39 | 56 | 72 || 167 Schlesien || 11 | 6 | 14 || 31 Galizien || 10 | -- | 1 || 11 Bukowina || 2 | -- | -- || 2 Steiermark || 24 | 28 | 5 || 57 Tirol || 11 | 8 | 17 || 36 Vorarlberg || 4 | 10 | 7 || 21 Krain || 5 | 1 | 3 || 9 Kärnten || 7 | 3 | 5 || 15 Triest und Istrien || 1 | -- | -- || 1 Salzburg || 7 | 1 | 3 || 11 ---------------------------++-----+-----+-----++------ Zusammen || 313 | 490 | 527 || 1330
Doch wurden von den ausgesandten 1330 Fragebogen nur 660 beantwortet.
Die in die Statistik der Gewerkschaftskommission einbezogenen $Gewerkschaften$ hatten vom 1. Januar bis 30. Juni 1896 492585,88 fl. Einnahmen und 300760,76 fl. Ausgaben. Die Ausgaben betrugen in Prozenten der Einnahme für Fachblätter 9%, für Agitation 3,6%, Rechtsschutz 0,7%, Reiseunterstützung 2,8%, Arbeitslosenunterstützung 10,1%, Kranken- und Invalidenunterstützung 14,8%. In einem besonderen Dispositionsfonds wurden außerdem für denselben Zeitraum noch 113502 fl. 49 Kr. vereinnahmt und 85103 fl. 22 Kr. verausgabt. Der Vermögensbestand betrug 367634,70 fl.
Die Einnahmen der $Bildungsvereine$ beliefen sich in derselben Zeit auf 113502,49 fl., die Ausgaben auf 85013,22 fl., der Vermögensstand auf 24124,46 fl.
Die Einnahmen der $Gewerkschaftskommission$ für den Zeitraum vom 1. Januar 1894 bis 31. Oktober 1896 betrugen 21913 fl. 39 Kr., die Ausgaben 20150 fl. 33 Kr. Daneben hatte die Kommission für Streiks 45371,50 fl. vereinnahmt und 44960,51 fl. ausgegeben. Die gewerkschaftliche $Presse$ umfaßte 19 deutsche, 12 tschechische und 2 slavonische Fachblätter mit einer Gesamtauflage von 119850 Exemplaren (gegen 77550 im Jahre 1894). Das Zentralorgan ist die »Gewerkschaft«.
Nach dem für das Jahr 1897 veröffentlichten Rechenschaftsberichte beliefen sich für das Jahr 1897 die Einnahmen der Gewerkschaftskommission auf 14120 fl. (gegen 11891 fl. 1896) und die Ausgaben auf 12996 fl. Darunter befanden sich 10892 fl. (gegen 11700) für Streiks. Beiträge wurden im Durchschnitt von 93193 Mitgliedern gezahlt. Die »Gewerkschaft« erschien in 53000 Exemplaren.
Der Bericht für 1898 ist nur knapp gehalten, da für die Pariser Weltausstellung von dem Ausstellungskomitee, dem auch der Sekretär der Gewerkschaftskommission angehört, eine umfassende Aufstellung aller Arbeiterorganisationen ohne Unterschied der Parteistellung vorbereitet wird; die Einnahme der Kommission betrug 24111,40 fl., die Ausgabe 23130,65 fl. Im Durchschnitt haben 1898 105855 Mitglieder ihre Beiträge gezahlt. An Streikgeldern hat die Kommission 8317,62 fl. vereinnahmt und 7793,68 fl. verausgabt. Vielfach ist es der Kommission gelungen, bei Streiks eine gütliche Beilegung zu erzielen. Die »Gewerkschaft« würde in 46350 Exemplaren unentgeltlich an die Organisationen abgegeben.
Für das Jahr 1899 ist eine wesentliche Zunahme des Umfanges der österreichischen Gewerkschaften zu erwarten, da eine am 3. Januar 1899 in Krakau abgehaltene Konferenz der galizischen Gewerkschaften beschlossen hat, ihre Mitglieder zum Anschluß an die österreichischen Verbände zu verpflichten und eine gemeinsame Reise- und Arbeitslosenunterstützung einzuführen. Die Gewerkschaftskommission soll aufgefordert werden, im Einvernehmen mit der Landeskommission Galiziens und Schlesiens ein monatliches Gewerkschaftsblatt in polnischer Sprache herauszugeben, das für die Mitglieder obligatorisch sein soll. --
In Oesterreich hat, wie die angeführten Zahlen beweisen, die gewerkschaftliche Bewegung noch nicht den Umfang und deshalb auch die Zentralorganisation noch nicht die Bedeutung erlangt wie in England, Deutschland, Frankreich u. s. w. Es ist deshalb von Interesse, auch die Entwicklung der $einzelnen Berufsgruppen$ zu verfolgen, und mögen deshalb noch einige auf sie bezügliche Angaben hier Platz finden.
Wie bereits hervorgehoben, datiert die Gewerkschaftsbewegung in Oesterreich im wesentlichen erst vom Jahr 1890; ja der hier genommene Aufschwung ist vielfach ohne nachhaltige Wirkung gewesen und die abgehaltenen Kongresse haben später seine Nachfolge gefunden.
1. Vom 7./8. September 1890 fand in Wien der I. österreichisch-ungarische $Tischlertag$[42] statt. Auf die an 150 Vereine versandten Einladungsschreiben hatten sich außer zahlreichen Wiener Genossen 30 Vertreter aus 18 Provinzorten eingefunden, u. a. aus Pest, Prag, Innsbruck, Graz, Agram, Salzburg, Reichenau. Gegenstände der Tagesordnung waren: 1. Berichte über die Lohnbewegung; 2. Genossenschaftswesen; 3. Gewerkschaftsorganisation; 4. Gründung einer Fachpresse. Als Form der gewerkschaftlichen Organisation wurde ein ganz Oesterreich und ein ganz Ungarn umfassender Verband mit Zweigvereinen für jedes Kronland beschlossen. Neben dem deutschen Fachblatte soll ein solches in böhmischer Sprache erscheinen.
[42] Die Verhandlungen sind nach dem stenographischen Protokoll herausgegeben von $Adolf Presl$, Wien 1890, Mathias Eibensteiner.
2. Die $Berg$- und $Hüttenarbeiter$ Oesterreichs[43] haben vom 7.-9. Dezember 1890 in Wien einen Kongreß abgehalten, auf dem Böhmen durch 45, Mähren-Schlesien durch 18, Steiermark durch 13, Niederösterreich durch 6 und Krain durch 4 Abgeordnete vertreten war. Die Tagesordnung betraf: 1. die Lage der Arbeiter und die Mittel zu ihrer Verbesserung; 2. die Achtstundenschicht; 3. die Organisation der Bruderladen; 4. die Organisation der Fachpresse.
[43] Die Verhandlungen sind nach dem stenographischen Protokoll herausgegeben von E. $Berner$, Prag 1891, Verlag von Knorr.
Man forderte die achtstündige Schicht einschließlich Ein- und Ausfahrt und Beseitigung der Akkordarbeit. Es soll ein ganz Oesterreich umfassender Zentralverband angestrebt und durch Gründung von lokalen Fachvereinen vorbereitet werden. Aufgabe derselben ist Arbeitslosenunterstützung, Schaffung von Widerstandsfonds, Arbeitsvermittelung und Gewährung von Rechtsschutz. Es wurde hervorgehoben, daß es schwer sei, sich mit den ungarischen Kollegen zu verständigen, sodaß ein gemeinsamer Kongreß nicht durchführbar wäre. Der Kongreß erklärte einstimmig, sich auf den Boden der internationalen Sozialdemokratie zu stellen. Auf einer am 4. März 1895 in Brüx abgehaltenen Generalversammlung des neu begründeten Zentralvereins wurde eine Mitgliederzahl von 3745 in 21 Ortsgruppen festgestellt. In der Osterwoche 1895 wurde in Wien ein fernerer allgemeiner Kongreß der Berg- und Hüttenarbeiter abgehalten, bei dem 8500 Arbeiter durch 45 Abgeordnete vertreten waren. Zwischen den Deutschen und den Böhmen fanden kleine Reibereien statt, auch zeigten sich einzelne fachliche Meinungsverschiedenheiten; so forderten die ersteren bei der Beratung der Kranken- und Unfallversicherung eine Bruderlade für das ganze Reich, während die Böhmen einzelne Landesbruderladen verlangten.
3. Vom 26.-28. Dezember 1890 tagte in Brünn der erste österreichische $Metallarbeiterkongreß$[44] unter Beteiligung von 122 Abgeordneten aus 43 Orten. Tagesordnung: 1. Organisation sämtlicher Metallarbeiter; 2. Arbeiterschutz und Sozialreform; 3. Koalitionsrecht; 4. Arbeitszeit; 5. Fachpresse; 6. Lohnstatistik. In jeder Provinz soll ein Gewerkschaftslandesverein mit Filialen oder Zahlstellen in den einzelnen Orten bestehen; alle Vereine bilden einen gemeinsamen Verband. Für ganz Oesterreich sollen zwei Fachorgane gegründet werden, und zwar ein solches in deutscher und eins in tschechischer Sprache.
[44] Die Verhandlungen sind als Broschüre herausgegeben von $Ludwig Exner$, Wien 1891, im eigenen Verlage.
Auf dem am 30. Oktober 1892 in Wien abgehaltenen Verbandstage wurde das Bestehen von 18 Fachvereinen mit 8500 Mitgliedern und ein Vermögen von 16500 fl. festgestellt, auch wurde ein Sekretariat und ein Verbandsorgan begründet.
4. Der II. österreichisch-ungarische $Schneidertag$[45] wurde vom 15.-17. August 1891 in Wien abgehalten in Anwesenheit von 106 Abgeordneten. Tagesordnung: 1. Berichte über die soziale und wirtschaftliche Lage der Schneider und Schneiderinnen Oesterreichs; 2. Organisation und Agitation; 3. Fachpresse; 4. Arbeiterschutzgesetzgebung. Beschlossen wurde die Gründung eines einheitlichen, aber lokal gegliederten Verbandes über das ganze Reich nach dem Vertrauensmännersystem, mit der Zentralstelle Wien. Die Fachvereine sollen sich über ein ganzes Kronland erstrecken. Neben dem bereits bestehenden Fachblatte soll die Gründung eines deutschen ins Auge gefaßt werden, bis dahin aber die in Hamburg bestehende »Schneiderzeitung« als Ersatz eintreten; den ungarischen Kollegen soll die Gründung eines eigenes Fachblattes überlassen und schließlich auch auf die Schaffung eines solchen für die kroatisch-slavonische Sprache Bedacht genommen werden. Der Kongreß beschloß, für die Feier des 1. Mai einzutreten und sich auf den Boden der Sozialdemokratie zu stellen.
[45] Das Protokoll ist erschienen im Verlage von Ignaz Brand, Wien. Ueber den I. Schneidertag habe ich nichts ermitteln können.
5. Die $Bäcker$[46] haben den I. österreichisch-ungarischen Bäckertag vom 7. bis 9. Dezember 1890 in Wien abgehalten. Verhandelt wurde über Gewerkschafts- und Genossenschaftsorganisation, Reiseunterstützungswesen und Arbeitsvermittelung, Arbeitszeit und Arbeitslage, Fabrik- und Werkstättenordnung, Lehrlingswesen, Gewerbeinspektion, Arbeiterkammern und Einigungsämter, Kranken- und Unfallversicherung, Fachpresse. Es wurde eine auf örtliche Verbände gestützte Zentralorganisation beschlossen und zu deren Durchführung ein Organisationskomitee eingesetzt.
[46] Die Protokolle beider Bäckertage sind im Verlage von J. Tobola in Wien 1891 und 1893 erschienen.
Der II. österreichisch-ungarische Bäckertag fand vom 2. bis 4. April 1893 in Wien statt. Die Beteiligung war infolge des mißlungenen Wiener Streiks von 1891 nicht erheblich; es waren nur 20 Abgeordnete aus der Provinz und 10 aus Wien anwesend. Auch fanden Streitigkeiten statt, indem die Vertreter der Provinz gegenüber den Wiener Kollegen über »Zentralismus« sich beklagten. Der auf sozialdemokratischem Boden stehenden Mehrheit trat eine Minderheit entgegen, die von politischer Thätigkeit nichts wissen und sich rein auf gewerkschaftlichen Boden stellen wollte. Die Tagesordnung betraf: Situationsberichte, Rechenschaftsbericht, Organisation und Agitation, Nachtarbeit, Sonntagsruhe, Lehrlings- und Vermittelungswesen, Streiks und Boykotts, Achtstundentag, Reise- und Unterstützungswesen, internationale Vereinigung und den internationalen Bäckereiarbeiterkongreß, die Presse. Es wurde ein Zentralkomitee eingesetzt, um die Organisation für das ganze Reich auf Grund örtlicher Verbände durchzuführen und einen gemeinsamen Fonds anzusammeln. Für die slavischen Länder soll ein Zentralkomitee in Prag eintreten. Bis zur Durchführung einer selbständigen Organisation für Ungarn soll das deutsche Komitee die bezüglichen Aufgaben mit übernehmen. Daneben soll jedoch die Verbindung mit den verwandten Berufen zu einem Industrieverbande angestrebt werden. Ein deutsches und ein tschechisches Fachorgan soll unter der Leitung der beiden Zentralkomitees erscheinen.
Der III. österreichisch-ungarische Bäckertag ist vom 1. bis 3. Januar 1898 in Wien abgehalten und war von 39 Abgeordneten besucht. Die Beschlüsse bezogen sich auf Fragen des Arbeiterschutzes, insbesondere zehnstündige Arbeitszeit einschließlich zwei Stunden Pausen, Sonntagsruhe, Ausschluß jugendlicher Personen von der Nachtarbeit, Aufhebung der unterirdischen Werkstätten, daneben forderte man obligatorische Fach- und Fortbildungsschulen, Regelung der Arbeitsvermittelung, insbesondere Beseitigung der Winkelherbergen, Beschränkung der Lehrlingszahl und Verstärkung der Gewerbeaufsicht. Zur Durchführung dieser Forderungen beschloß man in Notfällen den Generalstreik ins Auge zu fassen.
Entsprechend dem erwähnten Beschlusse wurde die Vereinigung mit den verwandten Berufen angebahnt, und am 25. Dezember 1894 wurde der Verband der Arbeitervereine in der Nahrungs- und Genußmittelindustrie begründet. Der erste Verbandstag wurde am 5. Januar 1896 in Wien und ebendaselbst am 5./6. April 1896 der I. Kongreß der $Arbeiter in den Lebensmittelbranchen$ Oesterreichs abgehalten[47]. Vertreten waren die Bäcker, Fleischhauer, Müller, Brauer, Faßbinder, Kellner und Feigenkaffeeerzeuger. Die Tagesordnung betraf: 1. Situationsberichte, 2. Organisation und Agitation, 3. Arbeiterschutzgesetzgebung, 4. Presse.
[47] Das stenographische Protokoll ist in Wien 1894 im Verlage der Administration des »Zeitgeist« erschienen.
6. Nachdem schon 1893 eine Konferenz stattgefunden hatte, in der die Gründung eines $Verbandes$ der Vereine der $Buchbinder und verwandten Berufe Oesterreichs$ angeregt wurde, ist ein solcher auf dem am 25. und 26. Dezember 1896 in Wien abgehaltenen Kongresse endgültig begründet[48]. Vertreten waren 10 Vereine aus Böhmen, Galizien, Krain, Niederösterreich, Mähren, Oberösterreich, Steiermark und Tirol durch 18 Abgeordnete, außerdem waren Gäste aus Deutschland und Ungarn, sowie Vertreter des Vereins der graphischen Fächer, der Buchdrucker, des Vereins der Papierarbeiter, des Vereins der Futteralmacher und des Vereins der Etuitischler und der Gewerkschaftskommission anwesend. Während von der Vorkonferenz die Böhmen aus nationalen Gründen sich fern gehalten hatten, wurde auf dem Kongresse eine Verständigung erreicht. Es wurde mitgeteilt, daß zunächst versucht sei, sich mit den Buchdruckern zu einem Verbande der Bucharbeiter zu verschmelzen, doch sei dies daran gescheitert, daß die Buchdrucker wesentlich höhere Beiträge hätten, als die Buchbinder leisten könnten; von einigen Seiten wurde auch der Vorwurf aristokratischer Auffassung gegen die Buchdrucker erhoben. Ebenso sah man von einem Anschluß an den Verein der graphischen Fächer ab und beschloß zunächst, einen eigenen Verband zu gründen. Aus den Beratungen über das Statut ist hervorzuheben, daß man Reise- und Arbeitslosenunterstützung, Einrichtung von Herbergen und Arbeitsvermittelung, Pflege der Statistik, Schaffung von Bibliotheken und Lesezirkeln, sowie Gewährung von Rechtsschutz beschloß; Politik und Religion sollen ausgeschlossen sein.
[48] Das Kongreßprotokoll ist, Wien 1897, im Verlage der »Einigkeit« erschienen.
Der Ausdruck »verwandte Berufe« ward absichtlich nicht näher bestimmt, um späterer Ausdehnung Raum zu lassen. Zu Schwierigkeiten führte die Ordnung der Fachpresse, indem die Böhmen einerseits erklärten, zur Schaffung eines eigenen Blattes zunächst nicht im stande zu sein, dagegen eine größere Ausdehnung des tschechischen Teiles des Verbandsorgans »Die Einigkeit« wünschten, was aber abgelehnt wurde. Weitere Punkte der Tagesordnung waren Arbeits- und Lohnverhältnisse, Accordsystem, Minimallohn, Strafhausarbeit und neunstündiger Arbeitstag. Die Ungarn erklärten, daß auch sie die Gründung eines Verbandes beabsichtigten, sich aber zunächst noch zu schwach fühlten.
7. Die $Buchdrucker$[49] hatten am frühesten eine Organisation, indem für Niederösterreich schon 1842 ein Verein der Buchdrucker und Schriftgießer begründet wurde, der 1891 2200 Mitglieder und ein Vermögen von 168612 fl. besaß. In diesem Jahre wurde er von der Regierung aufgelöst, weil er die bei der Maifeier arbeitslos gewordenen Mitglieder unterstützte. Erst am 28. November 1891 konnte sich ein neuer Verein mit 1800 Mitgliedern bilden. Auch die Bildung eines Gesamtverbandes für ganz Oesterreich wurde schon vor Jahren angeregt, insbesondere wurde schon auf einer Konferenz in Brünn 1881 als Vorbereitung für einen festen Verband die Gemeinsamkeit des gesamten Unterstützungswesens beschlossen, doch kam der Beschluß nicht zur Ausführung. Ebenso scheiterte ein auf dem Buchdruckertage in Wien 1883 beschlossenes Normalstatut an der Nichtgenehmigung seitens der Behörden, und dasselbe Schicksal hatte ein die Zentralisation des Viatikums bezweckender Beschluß des 1890 in Klagenfurt abgehaltenen Buchdruckertages. Auf dem folgenden, der 1892 in Wien tagte, wurde die Zentralisation der örtlichen Arbeitslosenunterstützung durchgeführt, und endlich am 23. Dezember 1894 auf dem Buchdruckertage in Brünn konnte, nachdem die vorher von einer Kommission ausgearbeiteten Statuten am 31. Mai 1894 von der Behörde genehmigt waren, die endgültige Begründung des »$Verbandes der Vereine der Buchdrucker und Schriftgießer und verwandter Berufe Oesterreichs$« erfolgen. Die dem Verbande zunächst beigetretenen 12 Vereine von Böhmen, Bukowina, Kärnten, Krain, Mähren, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Schlesien, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Triest umfaßten 5540 Mitglieder. Nachdem am 26. September 1895 auch Galizien beigetreten war, betrug die Mitgliederzahl Ende 1895 6305. Ende 1896 war dieselbe auf 6965 und Ende 1897 auf 7565 gestiegen. Am 30. September 1897 hat sich auch ein Verein für Dalmatien gebildet, der dem Verbande beigetreten ist, so daß die Zahl der Vereine 13 beträgt.
[49] Das Material verdanke ich dem »Verbande der Vereine der Buchdrucker und Schriftgießer und verwandter Berufe Oesterreichs«. Die Thätigkeitsberichte 1. für 1894-96, 2. für 1896, 3. für 1897 sind im Verlage des Verbandes erschienen.
Das Unterstützungswesen ist jetzt in vollem Umfange im Verbande zentralisiert. Die Ausgaben desselben betrugen 1897 für Krankenunterstützung 89817 fl., für Arbeitslosenunterstützung 44720 fl., für Reiseunterstützung 17371 fl., für Invalidengeld 30802 fl., für Sterbegeld 10662 fl., für Waisenunterstützung 7765 fl., für sonstige Unterstützungen 2929 fl.
Der Verband besitzt außer dem »Vorwärts« noch drei Verbandsorgane in böhmischer, polnischer und italienischer Sprache. Er hat mit dem ebenfalls für ganz Oesterreich bestehenden Prinzipalverein einen Normallohntarif vereinbart, der mit dem 1. Januar 1896 in Kraft getreten ist und außer den Lohnsätzen die Vorschrift des neunstündigen Arbeitstages sowie genaue Bestimmungen über die zulässige Lehrlingszahl enthält. Der Tarif ist bis auf geringe Ausnahmen in allen Druckereien eingeführt. Ein Tarifeinigungsamt, in dem Gehilfen und Prinzipale in gleicher Anzahl vertreten sind, entscheidet entstehende Streitigkeiten. Der Verband hat sich der österreichischen Gewerkschaftskommission angeschlossen und steht auf dem Boden der Sozialdemokratie. Er umfaßt die große Mehrzahl aller Berufsangehörigen, wie sich aus folgenden Zahlen ergiebt. Es gab
Ende 1892 Ende 1893 Ende 1894
Verbandsangehörige 3917 = 71,7% 5096 = 78,44% 5540 = 80,43% Nichtverbändler 1545 = 28,3% 1401 = 21,56% 1348 = 19,57% ------------------------------------------ Zusammen 5462 6497 6888
Ende 1895 Ende 1896 Ende 1897
Verbandsangehörige 6305 = 81,14% 6595 = 83,03% 7565 = 85% Nichtverbändler 1466 = 18,86% 1424 = 16,97% 1335 = 15% ------------------------------------------- Zusammen 7771 8389 8900
Von den Ende 1895 vorhandenen 1466 Nichtmitgliedern waren etwa 600 Mitglieder der Gegenorganisation, des sog. Prinzipalvereins. Danach verblieben 866 = 11,14%, die überhaupt nicht organisiert waren. Das Gesamtvermögen des Vereins belief sich Ende 1895 auf 555667 fl. = 88,13 fl. auf den Kopf des Mitgliedes.
8. Weit fortgeschritten ist die Organisation der $Eisenbahnbediensteten$. Bereits Mitte Oktober 1895 hatten die österreichischen $Lokomotivführer$ in Wien eine Delegiertenversammlung abgehalten, die von etwa 400 Personen, darunter 110 aus der Provinz, besucht war und eine Organisation nach Heizhäusern mit der Zentralstelle Wien beschloß, unter Anlehnung an die Fachorganisation der Eisenbahnbediensteten und an den Verband der Beamten, Hilfsbeamten und Unterbeamten. Zum Organ wurde »Der Eisenbahner« bestimmt.
Vom 22. bis 24. März 1896 tagte dann in Wien der erste österreichische Eisenbahnerkongreß. Vertreten waren insgesamt etwa 20000 organisierte Mitglieder durch 93 Abgeordnete, und zwar 30 der Staatsbahn, 48 der Südbahn, 10 der Staatseisenbahngesellschaft, 3 der Nordwestbahn, 2 der Nordbahn. Die Forderungen, deren Durchführung man beschloß, sind folgende: 1. Vermehrung des Personals und des rollenden Materials, wöchentliche 36stündige ununterbrochene Ruhepause und jährlichen vierzehntägigen Urlaub ohne Lohnabzug; 2. Abschaffung des Prämien-, Kilometer-, Stundengelder- und Akkordsystems und Einführung eines anständigen festen Lohnes; 3. Bestimmungen darüber, daß jeder Angestellte nach 20 Jahren Dienstzeit seinen höchsten Lohn und längstens nach einem Jahr seine definitive Anstellung erhält. Abschaffung der Bestrafung durch Ausschluß der Beförderung oder Bezugsverkürzung; 4. Einführung eines Eisenbahnschiedsgerichts; 5. Schaffung eines Gesetzes, welches die Wahl von Inspektoren aus den Reihen der Bediensteten bestimmt. Die Inspektoren sollen darüber zu wachen haben, daß die zum Schutze der Eisenbahnbediensteten erlassenen Gesetze befolgt werden; 6. Verbesserung der staatlichen Unfallversicherung durch Erhöhung der Renten; 7. Verwaltung der Betriebskrankenkassen durch das Personal; 8. Durchführung der Alters- und Invaliditätsversorgung durch den Staat und Auflösung der bei den Bahnen bestehenden Pensions- und Provisionsfonds; inzwischen Verbesserung der bestehenden Versicherungen; 9. Verstaatlichung der Eisenbahnen und aller Verkehrsmittel.
Außerdem beschloß man die Feier des 1. Mai und die Ausdehnung des Wahlrechts auf alle 21jährigen Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechtes. Außer dem bereits bestehenden Fachorgan »Der Eisenbahner« mit 18000 Abonnenten und einem slovenischen Fachblatte wurde die Gründung eines solchen auch für die polnische und böhmische Sprache beschlossen. Rechtsschutz, Statistik und Agitation soll zentralisiert, die übrige Thätigkeit dagegen den Einzelorganisationen überlassen werden; doch wurde allen Vereinen empfohlen, der Gewerkschaftskommission beizutreten. Der nächste Kongreß soll nach drei Jahren in Prag stattfinden.
Abgesehen von dem Kongresse, der hauptsächlich auf die Gewinnung der Nichtorganisierten berechnet war, besteht in Oesterreich seit 1893 eine Organisation der Eisenbahnbediensteten nach Ortsgruppen, deren Gesamtzahl auf dem Kongresse zu 18-20000 angegeben wurde.
Ein im Oktober 1896 abgehaltener allgemeiner Eisenbahnbeamten-, Hilfsbeamten- und Unterbeamten-Tag suchte eine ähnliche Verbindung auch für die Beamten anzubahnen.
Durch Erlaß des Ministers des Innern vom 13. März 1897 sind sämtliche Organisationen mit der Begründung aufgelöst, daß sie »Tendenzen verfolgen, welche mit den Staatsinteressen unvereinbar sind«, doch hat sich bald darauf ein neuer Verband gebildet.
Die bisher nur dürftige Statistik über die gewerkschaftlichen Verhältnisse in Oesterreich wird für die Zukunft wahrscheinlich wesentlich ausgiebiger werden durch die Thätigkeit des bereits erwähnten, im Sommer 1898 im Handelsministerium eingerichteten arbeitsstatistischen Amtes, zumal wenn ein dem Reichsrate vorgelegter Gesetzentwurf Annahme finden wird, nach welchem eine allgemeine Auskunftspflicht für statistische Zwecke eingeführt und der Kommission ein weitgehendes Recht der Einsicht von Büchern und anderen Urkunden eingeräumt ist.
Ungarn.
In Ungarn steht die Industrie noch auf niedriger Stufe; es ist deshalb interessant, daß hier die Arbeiterbewegung ihren Ausgangspunkt von der Landwirtschaft nimmt. Den ersten Anfang einer solchen, der aber sofort allgemeines Aufsehen erregt und zu einer zweitägigen Verhandlung im Reichsrate Anlaß gegeben hat, war der vom 1. bis 4. Februar 1897 in Budapest abgehaltene und von 60 Vertretern aus 90 Gemeinden besuchte erste ungarische $Feldarbeiterkongreß$. Derselbe beschloß Einleitung einer umfassenden Organisation, die einem aus 11 Mitgliedern bestehenden Aktionskomitee übertragen wurde. Die Verhandlungen, an denen auch der frühere ungarische Landwirtschaftsminister Graf $Festetich$ teilnahm, zeigten ein schreckliches Bild der Lage der ungarischen Feldarbeiter. Obgleich der Kongreß den Beschluß faßte, sich der sozialdemokratischen Partei anzuschließen, so handelt es sich doch in demselben Maße um eine gewerkschaftliche, wie um eine politische Organisation.
Die hauptsächlichsten Forderungen waren: Allgemeines Stimmrecht und volle Preß- und Versammlungsfreiheit, Maximalarbeitstag von vorläufig zwölf Stunden, der später bis auf acht Stunden herabgesetzt werden soll, Abschaffung der Akkordarbeit und Bezahlung nicht in Naturalien, sondern in barem Gelde, Abschaffung der Robot-(unentgeltlichen) Arbeit, gleiche Bezahlung für Männer und Frauen bei gleicher Leistung.
Ein zweiter Kongreß fand Ende Februar 1897 in Czegled statt unter Beteiligung von 195 Abgeordneten aus 12 Komitaten als Vertretern von 50 Gemeinden. Auch hier wurde allgemeines Stimmrecht und Preß- und Versammlungsfreiheit gefordert, doch wollte man eine teilweise Entlohnung in Naturalien und während der Ernte eine Arbeitszeit von 5 Uhr morgens bis 7 Uhr abends zulassen; selbst darüber hinaus sollten Ueberstunden gegen besondere Bezahlung gestattet sein.
Der dritte Kongreß ist vom 1. bis 3. Januar 1898 in Budapest abgehalten, unter Beteiligung von etwa 200 Abgeordneten aus 121 Gemeinden, unter denen sich auch eine Anzahl Kleinbauern befanden. Es wurde festgestellt, daß der Erntestreik des vorigen Sommers fast durchweg zu Lohnerhöhungen geführt habe. Es wurden dieselben Beschlüsse gefaßt, wie im Jahre zuvor, auch soll nicht allein die Organisation der Feldarbeiter nötigenfalls gegen das Gesetz im geheimen fortgesetzt, sondern auch der jährliche Erntestreik solange wiederholt werden, bis alle Forderungen bewilligt sind.
Der Verband der Feldarbeiter giebt seit 1. Mai 1897 unter dem Titel »Der Feldarbeiter« ein monatlich zweimal erscheinendes Organ heraus und wirkt daneben hauptsächlich durch Flugschriften und Wanderredner.
Die ungarische Regierung ist sich der Gefahr, die in der Bewegung liegt, wohl bewußt, aber sie handelt ganz nach deutschem Vorbilde, indem sie die Bewegung nicht durch Beseitigung der Uebelstände zu entkräften, sondern mit Gewalt zu unterdrücken sucht. Nicht allein hat man im Sommer 1897 Soldaten zu Erntearbeiten kommandiert und das Gleiche für ähnliche Fälle in Aussicht genommen, sondern auch ein am 1. März 1898 in Kraft getretenes Gesetz erlassen, nach dem die Aushaltung der Landarbeiterverträge durch Polizei und Militär erzwungen werden soll. Der Reichsrat hat bei Beratung des Gesetzes den Wunsch ausgesprochen, daß das gleiche Verfahren, welches bisher nur für Erntearbeiten vorgesehen ist, auf alle Arten landwirtschaftlicher Arbeiten ausgedehnt wird.
Auf den 25. Dezember 1898 war nach Czegled in Verbindung mit dem Parteitage der ungarischen Sozialdemokratie ein neuer Feldarbeiterkongreß einberufen, insbesondere um gegen das »Sklavengesetz« zu protestieren. Beide Versammlungen sind von der Regierung verboten. Man hat deshalb beschlossen, den Schwerpunkt in die geheimen sozialdemokratischen Tischgenossenschaften zu verlegen, ihnen gedruckte Referate und Resolutionen zugehen zu lassen und über die erforderlichen Fragen eine schriftliche Abstimmung herbeizuführen.
Am 2. April 1899 hat der zu Weihnachten verbotene Kongreß in Budapest stattgefunden unter Beteiligung von 133 Vertretern aus 92 Orten. Die Verhandlung verlief durchaus ruhig, obgleich die Redner sich ausnahmslos als Anhänger der sozialdemokratischen Partei bekannten. Man protestierte gegen das Feldarbeitergesetz und dagegen, daß die Regierung, wie sie es 1898 gethan und für 1899 wieder angekündigt hatte, während der Ernte eine Feldarbeiterreserve auf den Staatsdomänen zusammenziehe. Daneben forderte man Preß-, Vereins- und Versammlungsfreiheit, Beseitigung der mit den Schnitterverträgen getriebenen Mißbräuche und auskömmlichen Lohn, sowie endlich die Einrichtung staatlicher Ackerbauinspektoren durch Wahl der Feldarbeiter.
Neben der unter sozialdemokratischem Einfluß stehenden Feldarbeiterbewegung hat sich aber in neuester Zeit auch eine christlich-soziale Bewegung entwickelt. Ein Verein dieser Richtung ist in Raab gebildet, ebenso hat im Dezember 1897 eine Konferenz in Budapest stattgefunden, auf der 20 Industriezweige durch etwa 200 Abgeordnete vertreten waren. Man beschloß die Durchführung einer allgemeinen Gewerkschaftsorganisation und ernannte zunächst einen Gewerkschaftsrat, der die Zentralstelle bilden soll.
Auch die Organisation der Arbeiterinnen ist von dieser Seite in die Hand genommen und vom 6. bis 8. September 1897 in Czegled ein Arbeiterinnenkongreß abgehalten, auf dem Einführung des Achtstundentages für die Industrie und des Zehnstundentages für die Landwirtschaft, sowie gewisse Mindestlöhne gefordert wurden. Das Organ dieser Bewegung ist das in Budapest erscheinende Wochenblatt »Die Freiheit.«
Auch für Ungarn ist in neuester Zeit eine dem österreichischen arbeitsstatistischen Amte entsprechende Behörde ins Leben getreten, nämlich der Landesindustrierat in Budapest, der am 1. Februar 1899 seine erste Sitzung abgehalten hat. Sein Arbeitsprogramm umfaßt folgende Aufgaben: Arbeiterstatistik, Arbeiterversicherung gegen Unfälle, Invalidität und Alter, Regelung der Frauen- und Kinderarbeit und Revision des Gesetzes über die Arbeiterkrankenkassen. Aber der karakteristische Unterschied der ungarischen Einrichtung gegenüber der österreichischen tritt am deutlichsten darin hervor, daß zu allen diesen Beratungen über Arbeiterangelegenheiten die Arbeiter selbst nicht zugelassen wurden, während die Handels- und Gewerbekammern Vertreter entsandten. Der hauptsächlichste Gegenstand der bisherigen Beratungen bildete die Regelung des Arbeitsnachweises. Man beschloß eine auf Beihülfe des Staates, der Gemeinden und der Handelskammern beruhende Zentralanstalt mit Filialen in den größeren Orten einzurichten, die unter staatlicher Aufsicht zu je einem Drittel aus Arbeitgebern, Arbeitern und unabhängigen Personen bestehen und ihre Thätigkeit unentgeltlich besorgen soll.
IV. Schweiz[50].
Die Verhältnisse in der Schweiz sind in mannigfacher Beziehung abweichend von denen anderer Länder, und gerade diese Abweichungen bieten hinsichtlich der Entwickelung, welche die Arbeiterbewegung hier genommen hat, ein besonderes Interesse. In erster Linie gilt dies von dem Umstande, daß es in der Schweiz an dem Hindernisse, das anderwärts der freien Entfaltung der eignen Leistungsfähigkeit der Arbeiterklasse sich in den Weg gestellt hat, nämlich dem Widerstande der staatlichen Gewalt, fast völlig fehlt. Die Verfassung sowohl der Eidgenossenschaft wie der einzelnen Kantone ist die denkbar freieste, das Wahlrecht durchaus demokratisch; die Regierung wird von dem Volke selbst gewählt, der Arbeiterklasse ist deshalb die Möglichkeit gewährt, alle ihre Bestrebungen insoweit durchzusetzen, wie sie im stande ist, die aus den Gesamtinteressen der Bevölkerung sich ergebenden natürlichen Beschränkungen zu überwinden, vor allem aber die Arbeiterschaft selbst zu gemeinsamer Stellungnahme zu veranlassen. Insbesondere die Bildung von Gewerkvereinen ist in keiner Weise beschränkt, dieselben bedürfen sogar, um juristische Persönlichkeit zu erlangen, lediglich der Anmeldung zum Handelsregister.
[50] Die wertvollste Quelle für die Schweiz bildet das Buch von Dr. $Berghoff-Ising$: Die sozialistische Arbeiterbewegung in der Schweiz. Leipzig 1895, Duncker & Humblot. Vgl. außerdem $Bechtle$: Die Gewerkvereine in der Schweiz, Jena, 1888 und $Bücher$: Die schweizerischen Arbeiterorganisationen in der Zeitschrift für die gesamt. Staatswissenschaft. Bd. XLIV (1888), S. 609-674. Das neuere Material ist mir von dem schweizerischen Arbeitersekretariate zur Verfügung gestellt.
Ergeben sich hieraus für die soziale Entwickelung besonders günstige Verhältnisse, so liegen allerdings hindernde Umstände einerseits in der niedrigen Stufe, auf der sich die Industrie des Landes bisher im allgemeinen befindet und der hiermit zusammenhängenden Kleinheit und Enge der Verhältnisse, sowie andererseits in der staatlichen und sprachlichen Zerrissenheit.
Eine letzte Eigentümlichkeit, die man in Betracht ziehen muß, um die Entwicklung der Arbeiterbewegung in der Schweiz zu verstehen, liegt endlich in der eigentümlichen nationalen Abgeschlossenheit und Ablehnung aller fremden Einflüsse. Dies ist besonders aus dem Grunde von Bedeutung, weil die Schweiz seit Jahrhunderten ein Zufluchtsort solcher Elemente gewesen ist, die aus andern Ländern wegen ihres Widerstandes gegen die herrschenden Gewalten sich entfernen mußten, von denen also ein erheblicher Einfluß auf die Schweizer Verhältnisse hätte erwartet werden dürfen. Thatsächlich hat ein solcher nicht stattgefunden; man hat freilich die fremden Elemente, solange sie gewisse Grenzen nicht überschritten, gewähren lassen, aber ihnen eine Herrschaft nicht gestattet.
Dies gilt insbesondere von der $Sozialdemokratie$, mit deren Entwicklung hier wie in den meisten übrigen Ländern diejenige der Gewerkschaftsbewegung so eng verknüpft ist, daß beide bei der Darstellung nicht getrennt werden können. Nachdem die Propaganda $Lassalle$'s im Anfange der sechziger Jahre Schiffbruch gelitten hatte, wurde ein neuer Versuch seitens der »Internationale« von dem begeisterten Schüler $Karl Marx$', $Johann Philipp Becker$, unternommen, der schon 1864 in Genf eine »$Sektionsgruppe deutscher Sprache der internationalen Arbeiterassoziation$« mit einem eigenen Organe, dem »Vorboten«, begründete, der ersten regelmäßigen Zeitung der Internationale.
Das neue Unternehmen fand bereits zwei ältere Arbeiterorganisationen vor, auf die der geübte Einfluß wesentlich verschieden war. Die $erste$ derselben waren die $deutschen Arbeiterbildungsvereine$, die bereits in den dreißiger und vierziger Jahren entstanden waren. Unter dem Einflusse der Bewegung von 1848 waren sie stark in das revolutionäre Fahrwasser geraten, und als es $Liebknecht$ und anderen deutschen Flüchtlingen gelang, 1850 eine »Vereinigung der deutschen Arbeitervereine in der Schweiz« ins Leben zu rufen, bildete dieselbe einige Zeit lang den Sammelpunkt der revolutionären Elemente, bis der Bundesrat auf Drängen der deutschen Regierungen alle diese Vereine auflöste und ihre Mitglieder auswies. Im geheimen bestanden sie jedoch fort und konnten sogar 1858 in Horgen ein Zentralfest der deutschen Arbeitervereine abhalten; doch hatte sich die verfolgte Richtung wesentlich geändert, indem neben den eigentlichen Bildungszwecken auch die genossenschaftlichen Bestrebungen $Schulze-Delitzsch$'s weite Verbreitung fanden. In diesem Sinne wurde auch das 1862 begründete Organ »Das Felleisen« geleitet. Aber bald wechselte die Stimmung, wobei sich insbesondere der Einfluß der deutschen Sozialdemokratie geltend machte, und auf der Zentralversammlung in Neuenburg am 9./10. August 1868 wurde offiziell der Anschluß der Vereinigung an die internationale Arbeiterassoziation beschlossen, wodurch derselben über 50 Lokalvereine mit 1500 bis 1600 Mitgliedern zugeführt wurden. Nachdem dann auch auf dem V. deutschen Arbeitertage in Nürnberg am 6. September 1868 eine Mehrheit von 61 Vereinen gegen eine Minderheit von 32 sich für den Anschluß erklärt hatte, stand die Internationale auf der Höhe ihrer Macht.
Die $zweite$ Organisation war der »$Grütliverein$«, der im Mai 1838 in Genf begründet war und sich im bürgerlich-demokratischen Fahrwasser bewegte, auch seit Oktober 1851 ein eigenes Organ: »Der Grütlianer« herausgab. Der Verein beschränkte sich streng auf Schweizer Bürger und schloß alle Ausländer aus. Obgleich von den anfangs bunt gemischten Elementen allmählich alle anderen bis auf die Arbeiter und kleinen Handwerker ausgeschieden waren, bot doch die Mischung dieser beiden Klassen ein Hemmnis gegen sozialdemokratischen Einfluß, das insbesondere dadurch verstärkt wurde, daß der Sozialismus in internationalem Gewande auftrat und deshalb das oben bezeichnete nationale Selbstgefühl verletzte. Die Folge dieser Umstände war, daß der Grütliverein gegenüber der Internationale eine wesentlich andere Haltung einnahm, als die deutschen Arbeitervereine. Fanden auch deren Bestrebungen in einzelnen Sektionen des Vereins Beifall, so verhielt sich doch die Mehrheit durchaus ablehnend und setzte es durch, daß auf dem Grütli-Zentralfest am 14./15. Juni 1868 ein Anschlußantrag abgelehnt und lediglich eine wohlwollende Neutralität beschlossen wurde.
Auch die $Gewerkschaftsbewegung$ wurde von der Internationale in die Hand genommen. Die erste und einflußreichste Verbindung dieser Art war der im Jahre 1858 entstandene schweizerische Typographenbund; 1867 folgten die Schuhmacher und 1868 die Uhrmacher. Im allgemeinen freilich hatte man sich bis dahin auf lokale oder kantonale Unionen beschränkt, in denen Arbeiter der verschiedensten Berufe nebeneinander zusammengefaßt waren. Die Internationale hatte auf ihrem Kongreß in Brüssel im September 1868 den Arbeitern den fachgenossenschaftlichen Zusammenschluß empfohlen und den Bemühungen $Becker$'s war es bereits Anfang 1869 gelungen, einen Genfer Arbeiterbund mit 23, einen Baseler mit 11 und einen Züricher mit 5 Fachvereinen ins Leben zu rufen. Aber der Grundgedanke war die internationale Zusammenfassung und an ihm scheiterte der groß angelegte Plan, ja es gaben sogar die neu entstehenden Gewerkschaften, die sich regelmäßig auf nationale Abgrenzung beschränkten, den ersten Anstoß, daß die internationale Bewegung $Becker$'s zurückging und ihren Ersatz fand in einer auf die Schweiz beschränkten sozialdemokratischen Partei.
Einer der Ersten, der die Notwendigkeit einer solchen Schwenkung erkannte, war der frühere Buchbinder, spätere Arbeitersekretär Hermann $Greulich$, der schon 1865 Vizepräsident des Verbandes der deutschen Arbeiterbildungsvereine war und seit 1. Januar 1870 ein neues Organ derselben, die »Tagwacht« herausgab, in der er für die Gründung einer sozialdemokratischen Partei der Schweiz eintrat. Auf Grund eines von ihm entworfenen Programms wurde eine solche auf dem am 13./14. März 1870 in Zürich abgehaltenen allgemeinen sozialdemokratischen Kongreß beschlossen. Allerdings hielt man hier noch an der Notwendigkeit internationaler Berufsorganisationen fest, aber es war doch gegen die $Becker$sche Richtung ein Gegengewicht geschaffen, und nachdem auf dem Kongresse des romanischen Bundes der Internationale in Chaux de Fonds (4.-6. April 1870) unter $Bakunin$ die Anarchisten, die ihre Thätigkeit ebenfalls auf die Schaffung von Berufsorganisationen (corps de métier) richteten aber jede politische Thätigkeit verwarfen, mit 21 gegen 18 Stimmen den Sieg davon getragen hatten, ging der Einfluß $Beckers$ mit raschen Schritten zurück und der »Vorbote« erschien im Dezember 1871 zum letztenmal.
Den Hauptanstoß zu einer wesentlichen Umgestaltung der Verhältnisse gab der $deutsch-französische Krieg$, und zwar nach zwei Richtungen. Ergriff die Begeisterung über die deutschen Siege die Mehrzahl der Mitglieder der deutschen Arbeiterbildungsvereine, so mußte das zunächst eine Spaltung innerhalb derselben, insbesondere zwischen der durch das »Felleisen« vertretenen demokratischen und der sozialistischen Richtung, deren Organ die »Tagwacht« war, hervorrufen, indem die letztere ihrem internationalen Karakter gemäß für die Revolution Partei ergriff. Andererseits begeisterte sich auch der sonst gemäßigte »Grütliverein« für die Schwesterrepublik und trat in einen scharfen Gegensatz gegen die deutschen »fremden« Elemente. Ein Umschwung trat erst ein, als die »Tagwacht« soweit ging, selbst die Schreckensherrschaft der Kommune zu verherrlichen. Jetzt erhob sich gegen die Internationale ein Sturm der Entrüstung ohne Unterschied der Parteien, und der Grütliverein beschloß in seiner Generalversammlung in Langenthal am 26./27. Mai 1872 die völlige Lossagung von ihr. Dieser Beschluß bildete zugleich den Anfang für einen neuen Aufschwung des Vereins, der jetzt wieder entschieden die Führung der Arbeiterbewegung übernahm.
Die Sozialdemokratie hatte demgegenüber einen schweren Stand. Ihr Versuch, einen allgemeinen schweizerischen Arbeiterkongreß zusammenzubringen, scheiterte an der Abneigung gegen die »Fremden«. Mehr Erfolg hatte sie auf gewerkschaftlichem Gebiete. Man suchte zunächst die vielen bestehenden Krankenkassen zu Invalidenkassen zu erweitern und stellte als Ziel auf, für die gesamte Schweiz einen Gewerkschaftsverband zu gründen, für den man zunächst einen Zentralausschuß aller Krankenkassen, Gewerkschaften, Produktivgenossenschaften und gemischten Arbeitervereine einsetzte.
Da man jedoch auf diese Weise das Politische stark in den Hintergrund drängte, so stieß man auf heftigen Widerstand bei den Anhängern der Internationale. Diese benutzten jetzt ihrerseits die Abneigung gegen die Fremden als Hebel für ihre Bestrebungen, indem sie dem Plane der Gründung einer schweizerischen sozialdemokratischen Partei entgegenhielten, daß die Schweizer den Fremden niemals die Einmischung in schweizerische Angelegenheiten politischer Art gestatten würden. Sie empfahlen demgegenüber in einem Rundschreiben vom 19. Februar 1873 eine rein gewerkschaftliche Organisation, indem es erst durch diese möglich werden würde, das Klassenbewußtsein der Arbeiter soweit zu stärken, um demnächst den nationalen Gegensatz zu überwinden und zur Grundlage einer sozialdemokratischen Landespartei zu gelangen.
Der Schachzug hatte Erfolg, und indem man bei den nichtsozialdemokratischen Gruppen, insbesondere auch bei dem Grütlivereine Beifall fand, gelang es, Pfingsten 1873 in Olten den $ersten schweizerischen Arbeiterkongreß$ zustande zu bringen, der zum Markstein einer neuen Periode der schweizerischen Arbeiterbewegung wurde.
Vertreten waren außer dem Grütlivereine, der mit 4000 Mitglieder die stärkste Organisation darstellte, 13 Arbeiterbildungsvereine mit etwa 1000 Mitgliedern und 35 gewerkschaftliche Vereine mit 3400 Mitgliedern sowie die Reste der Internationalen. Insgesamt waren 9900 Arbeiter durch 82 Abgeordnete vertreten, doch erscheint die Zahl infolge der Doppelzählungen zu hoch. Abgelehnt hatte die Beteiligung lediglich der schweizerische Typographenbund. Die fünf Mitglieder der $Bakunin$schen Fédération Jurassienne verließen nach kurzer Verhandlung den Kongreß mit der Erklärung, daß sie zwar mit den gewerkschaftlichen Zielen einverstanden seien, aber die Schaffung eines Zentralkomitees ablehnten, da ein solches die Gefahr einer Diktatur begründe.
Von den übrigen Mitgliedern wurde die Gründung eines $schweizerischen Arbeiterbundes$ einstimmig beschlossen, dessen Mitgliedschaft allen Gewerkschaften und Arbeitervereinen offen stehen sollte, die die Statuten anerkennen würden.
In diesen Statuten vermied man sorgfältig jeden Uebergriff auf das politische Gebiet und beschränkte sich lediglich auf gewerkschaftliche Forderungen; und zwar auf solche, die auf dem Boden der bestehenden Ordnung erreichbar waren, indem man allerdings in der Einleitung betonte, daß es sich nur eine $einstweilige$ Besserung des Loses der Arbeiter und deshalb um »Uebergangsforderungen« handele, wobei die Erringung des vollen Arbeitsertrages das Ziel bleiben müsse. Solche Forderungen waren: Verminderung der Arbeitszeit, insbesondere ein Normalarbeitstag von 10 Stunden, Feststellung der Löhne nach dem Erfordernisse einer auskömmlichen Existenz, Einschränkung der Kinderarbeit, gleiche Bezahlung von Männer- und Frauenarbeit, Gründung der Produktivgenossenschaften seitens der Gewerkschaften, Einrichtung von Arbeitsnachweisen seitens der Arbeiter, Gründung einer Arbeiter-, Kranken-, Invaliden- und Sterbekasse u. s. w. Die lokale Organisation sollte den beteiligten Arbeitern überlassen bleiben, doch wurde empfohlen, für jeden Beruf eine eigene Sektion zu bilden; aushülfsweise sollten gemischte Sektionen eintreten. Das aus neun Personen bestehende Bundeskomitee wurde durch die Sektionen des Vorortes gewählt. Seine Aufgabe bestand in Ueberwachung und Ausführung der Kongreßbeschlüsse und Verwaltung der Bundeskasse sowie Veranstaltung statistischer Erhebungen und Betreibung der Propaganda. Jedes Mitglied hatte jährlich 20 Cent. Beitrag an die Bundeskasse zu zahlen. Oberstes Organ war der jährlich zusammentretende Kongreß, zu dem die Sektionen auf je 50 Mitglieder einen Vertreter wählten, doch sollten alle das Programm und die Statuten berührenden Beschlüsse der Urabstimmung unterbreitet werden. Die Ordnung der Streiks war den einzelnen Gewerkschaftsverbänden überlassen, das Bundeskomitee war auf Sammlung freiwilliger Unterstützungen beschränkt. Zum Bundesorgan wurde die »Tagwacht« bestimmt, die von Juni 1873 ab mit dem Zusatze: »Sozialdemokratische Zeitung« wöchentlich zweimal erschien.
Durch die Gründung des Arbeiterbundes hatte die sozialdemokratische Richtung infolge weiser Mäßigung einen erheblichen Sieg erfochten. Immerhin konnten die Reibereien nicht ausbleiben, und zwar um so weniger, als man bald versuchte, den Sieg in dem Sinn auszunutzen, daß man die politische Thätigkeit und die letzten Endziele stärker betonte und mit der Internationale festere Fühlung zu gewinnen suchte. Dies führte insbesondere zu lebhaften Kämpfen zwischen der »Tagwacht« und dem »Felleisen«, das die Traditionen der nationalen Richtung aufrecht erhielt. Doch siegte auch hier die schärfere Tonart, und nachdem auf dem II. $Kongresse$ in $Winterthur$ im Mai 1874 die Züricher »Eintracht« wegen ihrer Feindseligkeit gegen die »Tagwacht« aus dem Bunde ausgeschlossen war, mußte auch das »Felleisen« nach 13jähriger Wirksamkeit sein Erscheinen einstellen, ja der Verband der Arbeiterbildungsvereine selbst nebst der von ihnen eingerichteten Wanderunterstützungskasse wurde aufgelöst.
Auch im $Grütliverein$ war die sozialdemokratische Richtung erstarkt, und obgleich der Antrag, den Gesamtverein als solchen an den Arbeiterbund anzuschließen, mit 1479 gegen 676 Stimmen abgelehnt wurde, so richtete sich doch die Thätigkeit des Vereins immer mehr auf das soziale und gewerkschaftliche Gebiet.
Der Aufschwung des $Arbeiterbundes$ dauerte in den Jahren bis 1876 und 1877 fort. Auf dem $zweiten$ Kongresse in $Winterthur$ Mai 1874 waren 62 Vereine mit 4439, auf dem $dritten$ in $Basel$ Mai 1875 76 Vereine mit 4953 und auf dem $vierten$ in $Bern$ Juni 1876 71 Vereine mit 5815 Mitgliedern vertreten. Von diesen 71 Vereinen waren 38 Gewerkschaften mit 3342 Mitgliedern. Die nächststärkste Gruppe waren die 17 Arbeiterbildungsvereine mit 1113 Mitgliedern. Von dem Grütliverein hatten sich nur 5 Sektionen mit 524 Mitgliedern angeschlossen.
Aber bald begann der Rückschlag. Der Gegensatz zwischen den politischen und den gewerkschaftlichen Elementen machte sich in steten Streitigkeiten geltend. Der Plan einer Unterstützungskasse für Arbeitseinstellungen mußte wegen mangelnder Beteiligung fallen gelassen werden, auch die ins Leben gerufene Kranken- und Sterbekasse kam nicht zu einer befriedigenden Entwicklung. Das Bundesorgan, die »Tagwacht« arbeitete bei 1200-1400 Abonnenten mit einem steten Defizit.
So mußte dann endlich auf dem $siebenten Kongresse in Olten$, 6. bis 8. November 1880, die $Auflösung des Bundes$ beschlossen werden, nachdem die Beteiligung bereits auf 20 Sektionen mit 1400 Mitgliedern zurückgegangen war. Man hatte einsehen müssen, daß die Verschmelzung der schweizerischen und der ausländischen Elemente auf politischem Boden ebenso unmöglich war, wie die Gewinnung der ersteren für die sozialdemokratischen Grundanschauungen. So gründeten denn die Deutschen in Anlehnung an das Mutterland den »$Landesausschuß der organisierten deutschen Sozialisten in der Schweiz$«, während die Schweizer Sozialisten sich in der »$sozialdemokratischen Partei der Schweiz$« zusammenfinden wollten. Endlich schuf man für die unpolitischen Zwecke den »$allgemeinen schweizerischen Gewerkschaftsbund$«, der allen Arbeitern ohne Unterschied der Nationalität offen stehen sollte. Zum Vororte wurde Genf bestimmt. An Stelle der »Tagwacht« wurde als Organ der sozialdemokratischen Partei der Schweiz und des Gewerkschaftsbundes die »Arbeiterstimme« ins Leben gerufen, die versuchen sollte, die auch im Gewerkschaftsbunde herrschenden sozialdemokratischen Traditionen fortzusetzen.
Alle diese Gründungen hatten wenig Lebenskraft. Dem Gewerkschaftsbunde gehörten zur Zeit seiner am 9./10. September 1882 in Olten abgehaltenen, von 16 Vertretern beschickten Konferenz nur 17 Sektionen mit 450 Mitgliedern an; die sozialdemokratische Partei der Schweiz erhob sich nicht über eine Anhängerzahl von 400.
Im Gegensatze hierzu hielt sich der $Grütliverein$ auf seiner früheren Höhe; er zählte Ende September 1882 185 Sektionen mit mehr als 7000 Mitgliedern. Allerdings hatte er gewisse sozialreformerische Gedanken in sich aufgenommen, ja auf der Delegiertenversammlung in Luzern, Pfingsten 1878, war sogar das von einem Ausschusse entworfene »Programm der sozialdemokratischen Partei der Schweiz« mit 114 gegen 2 Stimmen angenommen, zugleich aber ein »Allianzvertrag« mit dem Arbeiterbunde mit 119 gegen 28 Stimmen abgelehnt. »Grütlianer« und »Arbeiterstimme« lebten fortwährend in lebhaftester Fehde. An der Schaffung des allgemeinen Gewerkschaftsbundes hatte sich der Verein beteiligt, doch trat er schon 1887 mit der Begründung zurück, daß er »als nationaler Verein mit den internationalen Bestrebungen des Gewerkschaftsbundes und der Sozialisten sich nicht befreunden könne«.
Ein neuer Versuch, zu einer Einigung zu gelangen, wurde unternommen durch den »$Allgemeinen schweizerischen Arbeitertag$«, der von einflußreichen Personen im Grütliverein und in der sozialdemokratischen Partei einberufen wurde und vom 8. bis 10. September 1883 in $Zürich$ unter Beteiligung von 172 Abgeordneten zusammentrat, doch waren von den 183 Sektionen des Grütlivereins nur 60 vertreten. Das Ergebnis war die Einsetzung eines aus je 2 Mitgliedern des Grütlivereins, der schweizerischen sozialdemokratischen Partei, des Gewerkschaftsbundes, der deutschen sozialdemokratischen Mitgliedschaften und der deutschen Arbeiterbildungsvereine zusammengesetzten »$Aktionskomitees des schweizerischen Arbeitertages$«, dem es gelang, bis Ende 1883 eine Gesamtzahl von 3900 Mitgliedern zusammenzubringen, von denen 1500 dem Grütliverein, 300 der schweizerischen sozialdemokratischen Partei, 650 den deutschen sozialdemokratischen Mitgliedschaften und 550 den deutschen Arbeiterbildungsvereinen und kleinen Gruppen angehörten. Der Beitrag beschränkte sich auf ein Agitationsgeld von vierteljährlich 5 Cts. Auf eine eigentliche Zentralleitung hatte man ebenso verzichtet, wie auf größere praktische Aufgaben; es handelte sich lediglich um eine lose Verbindung zum Zwecke sozialistischer Propaganda. Außerdem versuchte man durch Eingaben an den Bundesrat und die Staatsregierungen, sowie Beeinflussung der öffentlichen Meinung für arbeiterfreundliche Maßregeln zu wirken. Dabei trat jedoch, wie bei der Stellung zum Branntweinmonopol, das von dem Grütliverein befürwortet, von den Sozialisten dagegen bekämpft wurde, vielfach der Gegensatz in den Grundanschauungen deutlich hervor.
Um den sozialistischen Elementen einen stärkeren Einfluß zu verschaffen, setzte man im Sommer 1887, wo die Mitgliederzahl übrigens bereits auf 6000 gestiegen war, durch, daß der Sitz des Aktionskomitees von Zürich nach Bern verlegt wurde. In der That wurde jetzt die Tonart schärfer und das Ziel der Gründung einer sozialdemokratischen Partei deutlicher in den Vordergrund gestellt. Insbesondere der Fürsprecher Stock in Bern und der Bezirksanwalt Otto Lang in Zürich, der seit dem 1. Januar 1888 in seinem Verlage ein neues Blatt, den »Schweizerischen Sozialdemokraten« erscheinen ließ, waren die Führer der Bewegung, und obgleich der Grütliverein sich fern hielt, gelang es doch, auf den 21. Oktober 1888 nach Bern einen $zweiten »schweizerischen Arbeitertag$« zusammenzuberufen, auf dem die neue »$sozialdemokratische Partei der Schweiz$« gegründet wurde. Es sollten nicht mehr, wie früher, Vereine als solche, sondern nur noch einzelne Mitglieder beitreten können. Nur Schweizer Bürgern war der Beitritt gestattet. Der Beitrag belief sich auf jährlich 20 Cts. An der Spitze steht das aus 15 Personen bestehende Parteikomitee. Jährlich findet ein ordentlicher Parteitag statt, dessen Beschlüsse jedoch auf Verlangen einer Urabstimmung unterworfen werden müssen.
Der »$schweizerische Gewerkschaftsbund$« hatte sich nach kümmerlichen Anfängen allmählich eine etwas festere Stellung erworben. Er zählte 1886 1000 Mitglieder; die »Arbeiterstimme« hatte sogar eine Auflage von 1700 und deckte ihre Ausgaben. Immerhin hatte der Bund wenig praktische Bedeutung, insbesondere fehlte ihm die Befugnis, bei Streiks einzugreifen, und so war es ganz naturgemäß, daß man nach dieser Richtung hin neuen Plänen nachging. In der That wurde auf dem Zentralfeste des Grütlivereins in Grenchen am 26. Juni 1886 dem Zentralkomitee des Vereins der Auftrag erteilt, mit anderen Vereinen zur Gründung einer »$Allgemeinen schweizerischen Reservekasse$« in Verbindung zu treten, und es gelang, mit dem Gewerkschaftsbunde und dem Aktionskomitee des Arbeitertages eine Verständigung zu erzielen, nach der die für die Leitung der Kasse bestimmte Kommission aus 9 Mitgliedern bestehen und von diesen 5 dem Grütliverein und je 2 den beiden anderen Gruppen angehören sollten. Die Mitgliedschaft an der Kasse war keine direkte, sondern nur Vereine und Verbände konnten derselben beitreten. Die Einnahmen der Kasse bestanden aus jährlichen Beiträgen der beteiligten Verbände, die für den Grütliverein auf 1000, für das Aktionskomitee auf 800 und für den Gewerkschaftsbund auf 400 Frs. festgesetzt wurden. Doch wurden diese Beiträge von den einzelnen Verbänden selbständig verwaltet und von der Ablieferung derselben an eine eigene Kasse abgesehen. Ein fester Fonds von 5000 Frs. sollte stets unangetastet bleiben und erst bei Ansammlung von 10000 Frs. die Bewilligung von Unterstützungen eintreten. Diese sollte erst zulässig sein, wenn alle Mittel einer friedlichen Beilegung des Streites erschöpft waren.
Der Erfolg des Unternehmens war zunächst sehr erheblich. Allerdings waren die festen Einnahmen gering, aber es gelang, in einzelnen Fällen große Summen an freiwilligen Beiträgen zu sammeln, und den Arbeitern gab der bloße Bestand einer solchen Kasse einen moralischen Stützpunkt. Immerhin wünschte man mehrfach eine festere Organisation und die Einführung direkter Mitgliederbeiträge. Aber ein in diesem Sinne auf dem Delegiertentage in $Aarau$ am 1. April 1888 gefaßter Beschluß scheiterte an dem Widerspruche des Grütlivereins, und erst nach langen Verhandlungen einigte man sich im März 1889 dahin, daß die übrigen Mitglieder direkte Beiträge von monatlich 20 Cts. zu zahlen, der Grütliverein dagegen eine jährliche Pauschalsumme von 2000 Frs. zu leisten habe; außerdem wurde eine eigene Kassenverwaltung eingerichtet.
Aber die praktische Notwendigkeit drängte weiter. Es war ein unnatürlicher Zustand, daß neben den zentralisierten Verbänden der einzelnen Berufe noch zwei selbständige gewerkschaftliche Organe bestanden, und man forderte deshalb wiederholt die Verschmelzung der Reservekasse mit dem Gewerkschaftsbunde, sowie den engeren Anschluß an die Gewerkschaftsverbände. Trotz des Widerstandes des Grütlivereins gelang es auf dem am 25. Januar 1891 in $Zürich$ abgehaltenen $Delegiertentage$, diesen Plan durchzusetzen. $Die Reservekasse wurde dem Gewerkschaftsbunde überwiesen$ und die Verwaltung dem aus 12 Mitgliedern bestehenden Bundeskomitee unterstellt.
Aber noch immer wurden weitere Umgestaltungen gewünscht, und nachdem in $Bern$ 1893 beschlossen war, eine Neuregelung hinsichtlich der Behandlung von Streiks vorzunehmen und zu diesem Zwecke einen $außerordentlichen Kongreß$ zu berufen, wurde dieser am 5./6. Juni 1895 in $Luzern$ abgehalten unter einer Beteiligung von 9 Zentralverbänden mit 83 Sektionen durch insgesamt 141 Vertreter.
Die Statuten wurden dahin geändert, daß der Beitritt zum Gewerkschaftsbunde allen Berufsverbänden offensteht, daß aber der Anschluß von Einzelmitgliedern nicht statthaft ist, diese vielmehr ihrem Berufsverbande beizutreten haben. Wo einzelne Berufe zu wenig Mitglieder für eine eigene Organisation besitzen, sollen gemischte Gewerkschaften zulässig sein. Alle zwei Jahre soll ein Bundeskongreß stattfinden; die Gewerkschaften können auf je 50 Mitglieder einen Vertreter entsenden. Gegen alle Beschlüsse kann von 1/3 der Vertreter oder 1/10 der Bundesmitglieder Urabstimmung gefordert werden. Um die durch den großen Uhrenarbeiterstreik erschöpften Mittel des Bundes zu ergänzen, wurde ein außerordentlicher Beitrag von 2 Frs. auf den Kopf beschlossen. Den Verbänden wurde empfohlen, Beitragsleistungen an die sozialdemokratische Partei einstweilen einzustellen. Hinsichtlich des Verhältnisses des Bundes zu den einzelnen Verbänden fand sowohl die straffere Organisation als auch die Lockerung derselben Vertreter. Einerseits wurde den einzelnen Verbänden dadurch ein größerer Einfluß eingeräumt, daß dem Bundesvorstande Vertreter der Verbände hinzutreten und mit ihm das erweiterte Bundeskomitee bilden sollen. Andrerseits wurde angeregt, die Zentralverbände sollten sich zu Gunsten des Bundes auflösen, doch wurde ein Beschluß hierüber nicht gefaßt. Auch die Regelung der Stellung des Bundeskomitees gegenüber Streiks wurde lebhaft erörtert: endlich wurde beschlossen, daß über die Genehmigung eines Streiks das Bundeskomitee, über dessen Beendigung dagegen dasselbe in Verbindung mit den beim Streik beteiligten Arbeitern entscheiden soll.
Auf dem Kongresse ließ der Typographenbund, der früher dem Gewerkschaftsbund angehört hatte, seinen Austritt anzeigen. Auch das Zentralkomitee des Grütlivereins hatte erklärt, auf Vertretung im Bundeskomitee zu verzichten. Trotzdem wurde beschlossen, ihm eine solche Vertretung gegen Zahlung eines festen jährlichen Beitrages einzuräumen, worauf der Verein dann später eingegangen ist.
Auf dem am 5. April 1896 im Schwurgerichtssaale in $Zürich$ abgehaltenen Kongresse, auf welchem 11 Zentralverbände mit 142 Sektionen durch 185 Abgeordnete vertreten waren, war als Vertreter der sozialdemokratischen Partei der Schweiz der Staatsanwalt $Zgraggen$ aus Bern zugegen. Ein Hauptgegenstand der Verhandlungen war das Verhältnis der bisher als Organ des Bundes benutzten »Arbeiterstimme« zu der sozialdemokratischen »Tagwacht«. Es wurde beschlossen, die »Arbeiterstimme« zum wirklichen Gewerkschaftsblatte umzugestalten und wöchentlich erscheinen zu lassen; politische Angelegenheiten soll dasselbe nur soweit bringen, wie sie eng mit der Gewerkschaftsbewegung verknüpft sind. Ferner wurde beschlossen, am 1. Januar 1897 ein selbständiges Sekretariat in Zürich einzurichten.
Der letzte Kongreß ist vom 8. bis 10. April 1898 in $Solothurn$ abgehalten unter Beteiligung von 16 Verbänden mit 138 Sektionen, die durch 187 Abgeordnete vertreten waren. Der Typographenbund hatte mit einer kleinen Mehrheit gegen den Vorschlag seines Vorstandes beschlossen, mit dem Gewerkschaftsbunde einen Kartellvertrag abzuschließen, aber trotz lebhafter Befürwortung seitens derjenigen, die auf diese Weise die Wiederannäherung anbahnen wollten, wurde dies abgelehnt mit der Begründung, daß man dadurch auch andere Verbände bestimmen würde, ein solches loseres Verhältnis mit geringeren Opfern der eigentlichen Mitgliedschaft vorzuziehen. Das Verhältnis der Zentralverbände zum Gewerkschaftsbunde wurde wieder einer eingehenden Erörterung unterzogen, wobei angeregt wurde, einerseits den Bundesvorstand lediglich aus den Vorständen der Verbände zusammenzusetzen, andererseits die Verbände zu Gunsten des Bundes aufzulösen. Schließlich wurde zur Prüfung der Frage eine Kommission eingesetzt, die davon ausgehen soll, daß das gesamte Kassenwesen an den Bund abgetreten, hingegen die Berufsorganisation den Verbänden überlassen werden soll. Besonders interessant waren die Verhandlungen über die Organisation. Der Vorstand der sozialdemokratischen Partei hatte den Gewerkschaftsbund benachrichtigt, daß er eine Neuorganisation anstrebe und anheimgestellt, daß der Bund sich derselben anschließen möge. Obgleich von mehreren Seiten hiergegen mit dem Bemerken protestiert wurde, daß keineswegs alle Mitglieder Sozialdemokraten seien, wurde doch dem Bundesvorstande Vollmacht erteilt, unter Vorbehalt späterer Genehmigung seitens des Bundes in Verhandlungen einzutreten. Dagegen wurde der von einem Vertreter geäußerte Wunsch, es möge auch Nichtschweizern der Eintritt in die sozialdemokratische Partei gestattet werden, von allen Seiten unter dem Hinweise darauf abgelehnt, daß dies nach den bisherigen Erfahrungen den Tod der Partei bedeuten würde.
Diese Verhandlungen zeigen deutlich, daß der Gewerkschaftsbund stark unter sozialdemokratischem Einflusse steht, eine Thatsache, die auch durch mancherlei andere Umstände, z. B. dadurch, daß auf allen Bundeskongressen der sozialdemokratische Parteistand offiziell vertreten ist, bestätigt wird. Ihr ist auch zweifellos der Austritt des Typographenbundes zuzuschreiben, denn bei den einschlägigen Kongreßverhandlungen wurde stets betont, daß derselbe auf konservativem Standpunkte stehe und seine Mitglieder sich zu gut dünkten, um mit anderen Arbeitern zusammenzuwirken.
Die äußere Entwickelung und jetzige Bedeutung des Gewerkschaftsbundes zeigen folgende Zahlen.
Bei seiner Gründung im Jahre 1880 hatte er 13 Sektionen mit 133 Mitgliedern. In Olten (9. September 1882) hatten sich diese auf 17 Sektionen mit 450 Mitgliedern vermehrt. 1886 zählte der Bund 1000 Mitglieder, 1893 gab es bereits 260 Sektionen mit 9495 Mitgliedern.
Durch den Austritt des 1100 Mitglieder zählenden Typographenbundes trat ein starker Rückschlag ein, doch gab es nach dem auf dem Kongreß in Zürich (5. April 1896) erstatteten Berichte am 31. Dezember 1895 bereits wieder 9203 Mitglieder, die sich auf folgende Verbände verteilen: 1. Uhrmacher 3000, 2. Metallarbeiter 1750, 3. Schneider 500, 4. Lithographen 280, 5. Schuhmacher 220, 6. Buchbinder 200, 7. Glaser 150, 8. Tabakarbeiter 100, 9. Müller 40, 10. Korbmacher 20, 11. Holzarbeiter 1261, 12. verschiedene andere Gewerkschaften 1468, 13. politische Vereine 214.
Eine ausführliche Darstellung der äußeren Verhältnisse des Bundes giebt der von demselben zum Zwecke der Landesausstellung in Genf 1897 zusammengestellte und auf besonderen Erhebungen beruhende Bericht. Danach gab es folgende Verbände:
1. Der Metallarbeiterverband mit 53 Sektionen und 2620 Mitgliedern.
2. Die Brauerunion mit 8 Sektionen und 490 Mitgliedern.
3. Der Schneider- und Schneiderinnenverband mit 25 Sektionen und 746 Mitgliedern.
4. Der Schuhmacherverband mit 14 Sektionen, von denen 11 mit 424 Mitgliedern berichtet haben.
5. Der Tabak- und Zigarrenarbeiterverband mit 5 Sektionen und 108 Mitgliedern.
6. Der Müllerverband mit 6 Sektionen und 145 Mitgliedern.
7. Der Buchbinderverband mit 7 Sektionen und 236 Mitgliedern.
8. Der Lithographenbund mit 292 Mitgliedern.
9. Der Korbmacherverband mit 80 Mitgliedern.
10. Der Verband der Baugewerbe mit 22 Sektionen und 1374 Mitgliedern.
11. Der Verband der Holzarbeiter mit 26 Sektionen und 2080 Mitgliedern.
12. Zwei Gärtnerfachvereine mit 64 Mitgliedern.
13. Die Färbergewerkschaft in Zürich mit 90 Mitgliedern.
14. Allgemeine Arbeitervereine mit 477 Mitgliedern.
Dazu kommt noch der Uhrenarbeiterverband mit 3000 Mitgliedern.
Mit Rücksicht auf die zum Teil unvollständigen Antworten ist die Gesamtmitgliederzahl auf 12700 zu veranschlagen.
Auf dem Kongresse in Solothurn (8. April 1898) wurde mitgeteilt, daß der Bund 322 Sektionen mit rund 14000 zahlenden Mitgliedern umfasse, was etwa 10 % der gesamten schweizerischen Arbeiterschaft entspreche.
Von 1887-1897 hatte der Bund 203267 Frs. verausgabt. Einnahmen und Ausgaben belaufen sich jährlich auf etwa 20000 Frs., der Vermögensbestand betrug am 31. Dezember 1897 12319 Frs. 31 Cts. Das Organ des Bundes »Die Arbeiterstimme« hat eine Auflage von etwa 4000.
In noch höherem Grade, als in dem Gewerkschaftsbunde, hat die sozialdemokratische Richtung allmählich das Uebergewicht erlangt in dem »$Grütliverein$«. Wie oben gezeigt, stand der Verein anfangs auf einem durchaus anderen Standpunkte, obgleich schon früh einzelne Sektionen sich dem Einflusse der Sozialdemokratie zugänglich erwiesen. Den Abschluß erreichte diese Bewegung auf dem am 8./9. Oktober 1892 in Olten abgehaltenen Delegiertentage. Nach dem hier gefaßten und dann Ende Mai 1893 durch Urabstimmung mit 4952 gegen 623 Stimmen angenommenen Beschlusse wurden die Statuten dahin geändert, daß sich der Verein nicht mehr, wie bisher, auf die »Grundlage der freisinnigen Demokratie«, sondern auf die »Grundlage der Sozialdemokratie« stellen will. Demgemäß wurde die frühere Zweckbestimmung: »Förderung des nationalen Bewußtseins« gestrichen und statt dessen betont, daß der Verein auch mit zweckverwandten Vereinen des Auslandes in freundschaftliche Verbindung treten will. Dieser Umschwung erregte großes Aufsehen und hatte zur Folge, daß eine Anzahl Mitglieder ihren Austritt erklärten. Freilich darf man die Bedeutung des Beschlusses nicht überschätzen. Muß zunächst schon auffallen, daß von 15241 Mitgliedern nur 5675 sich an der Abstimmung beteiligten, wie denn auf der Oltener Versammlung von den 352 Sektionen nur 78 vertreten waren, so bewies die im November 1892 erfolgte Wahl des Redakteurs für das Vereinsorgan, den »Grütlianer«, daß die eigentliche Sozialdemokratie noch immer im Vereine sich in der Minderheit befand. Der von ihr aufgestellte Kandidat, der Redakteur der »Arbeiterstimme«, R. $Seidel$, erhielt nur 2858 Stimmen, während 5379 sich auf den Redakteur des »Bieler Anzeigers«, H. $Mettier$, den Kandidaten der Grütlianer Partei, vereinigten. Der Verein lehnte deshalb anfangs auch, trotz seines Programms, die formelle Verbindung mit der Sozialdemokratie durchaus ab. Aber schon aus den Abstimmungsziffern ergiebt sich, daß die sozialdemokratischen Elemente innerhalb des Vereins weitaus die energischeren waren, und so ist es denn begreiflich, daß diese immer mehr die andern aus ihrem Einflusse und schließlich aus dem Vereine verdrängten und dieser völlig zu einer sozialdemokratischen Organisation wurde. Die Jahresberichte für 1895, 1896 und 1897 stehen durchaus auf diesem Standpunkte, bezeichnen die sozialdemokratische Partei und den Grütliverein als »die beiden sozialdemokratischen Zentralverbände«, bekämpfen »die Geringschätzung, mit der einzelne Gewerkschaften und Genossenschaften auf die politische Arbeiterbewegung glauben herabschauen zu dürfen« und erwarten von einer »Ausbreitung der sozialdemokratischen Ideen« das Heil der Zukunft. Die Frage, ob die Bildung politisch neutraler oder ausdrücklich sozialdemokratischer Gewerkschaften und Genossenschaften den Vorzug verdiene, wird als eine solche der bloßen Zweckmäßigkeit bezeichnet. Allerdings sind gewerkschaftliche und genossenschaftliche Organisationen ein unentbehrliches Mittel im sozialen Emanzipationskampfe des Proletariates, aber »eine gänzliche Befreiung aus den Fesseln des Kapitalismus werden nur diejenigen dieser Bildungen finden, in denen der sozialdemokratische Geist am lebendigsten und konsequentesten sich äußert«.
Aus der öffentlichen Wirksamkeit des Vereins innerhalb der letzten Jahre ist insbesondere hervorzuheben das Eintreten für eine Revision des Fabrikgesetzes im Sinn einer Beschränkung der Nacht- und Sonntagsarbeit, der Herabsetzung des gesetzlichen Maximalarbeitstages von 11 auf 10 Stunden für Männer und 8 Stunden für Frauen, ferner die Unterstützung des Tabakmonopols und der Schaffung einer eidgenössischen Bundesbank mit alleinigem Banknotenrechte, die Agitation für ein gemeinsames bürgerliches Recht und obligatorische Kranken- und Unfallversicherung, sowie Vorbereitung der Arbeitslosenversicherung. Während in allen diesen Punkten die Bewegung fruchtlos verlief, wurde hinsichtlich des Eisenbahnrückkaufes durch den Bund ein Erfolg erzielt, indem dieser bei der Volksabstimmung am 20. Februar 1898 mit großer Mehrheit angenommen wurde. Daneben hat der Verein und seine Sektionen sich nachdrücklich der Unterstützung der Lohnbewegung gewidmet und eine Reihe von Streiks unterstützt. Der Verein besitzt eine Unterstützungskasse sowie eine eigene Buchhandlung und Buchdruckerei. Die offiziellen Blätter des Vereins sind »Der Grütlianer« und »Le Grutli«; außerdem erhalten noch mehrere Blätter jährliche Zuschüsse.
Die Zahl der Mitglieder ist seit dem Jahre 1890, wo der Verein den Gipfel der Blüte erreicht hatte, stetig zurückgegangen. Die Mitgliederzahl betrug: am 1. Juli 1860: 2253; am 1. April 1872: 4217; am 1. Oktober 1876: 7332; am 1. Oktober 1881: 6165; am 1. Oktober 1886: 11080; am 1. Oktober 1889: 15363; am 31. Dezember 1890: 16391; zu dem gleichen Zeitpunkte 1891: 15241; 1892: 14140; 1893: 13289; 1894: 12976; 1895: 12439; 1896: 11286 und 1897: 10919.
Allerdings ist die Zahl der Sektionen, die Ende 1897 324 betrug, nicht im gleichen Maße gesunken, da vielfach neue Sektionen gebildet wurden; um so größer ist der Rückgang der Mitglieder in vielen der bestehenden Sektionen. Der Bericht für 1897 giebt auch zu, daß neben anderen Gründen für das Herabgehen des Vereins die Abschwenkung zur Sozialdemokratie in Betracht komme, glaubt aber, daß dafür die Einheitlichkeit des Vereins um so mehr gewachsen sei. Da die sozialdemokratische Partei der Schweiz noch immer recht schwach ist, so bedeutet der Grütliverein augenblicklich, wie auch die Berichte betonen, die wichtigste Zusammenfassung der sozialdemokratischen Elemente.
Dem Rückgange der Mitglieder entspricht der schwache Besuch der Vereinstage, von denen der letzte, der am 2./3. Oktober 1897 in St. Gallen abgehalten wurde, nur 78 Abgeordnete als Vertreter von 62 Sektionen aufwies. Das Verbandsvermögen betrug am 31. Dezember 1897 5765 Frs. Die neben dem Vereine bestehende Kranken- und Sterbekasse hatte 4651 Mitglieder und ein Vermögen von 116011 Frs.
Der Verein hat übrigens trotz seines sozialdemokratischen Karakters in den letzten Jahren versucht, mit den sozialreformerischen Elementen anderer Parteien, insbesondere der bürgerlichen Demokratie, eine Verbindung anzuknüpfen. Nicht allein haben sich im Nationalrate die Abgeordneten dieser Richtungen zu einer gemeinsamen Gruppe zusammengeschlossen, sondern es hat auch am 6. Juni 1897 in Luzern eine Vertrauensmännerversammlung stattgefunden, auf der 91 Vertreter aus 15 ganzen und 5 halben Kantonen zugegen waren und nach eingehenden Vorträgen über wichtige Tagesfragen zur Beratung des weiteren Vorgehens eine Kommission aus 9 Mitgliedern eingesetzt wurde, von denen die sozialpolitische Gruppe 3 und die übrigen 3 Verbände, nämlich Grütliverein, sozialdemokratische Partei und Gewerkschaftsbund je 2 ernannten. Diese Kommission hat am 25. September 1897 in Olten ihre erste Sitzung gehalten und verschiedene Beschlüsse gefaßt. Die Fortsetzung dieser Beratungen ist beabsichtigt.
Der bereits erwähnte »$Schweizerische Typographenbund$« hatte sich bis zu dem im Jahre 1889 zu Gunsten des Neunstundentages ausgebrochenen großen Streik in ausgesprochenem Gegensatze zu der Sozialdemokratie befunden und sich aus diesem Grunde auch von dem Gewerkschaftsbunde fern gehalten. Dieser unglücklich verlaufene Streik hat einen gewissen Umschwung der Anschauungen herbeigeführt, indem ein Teil der Vereinsmitglieder für einen Anschluß an die sozialdemokratische Partei eintritt. Trotzdem wurde ein entsprechender Antrag auf der Generalversammlung in Burgdorf 1892 abgelehnt und lediglich unter Freistellung des Beitrittes für die einzelnen Mitglieder die Zahlung eines jährlichen Zuschusses von 200 Frs. beschlossen. Dem Gewerkschaftsbunde ist der Typographenbund 1892 beigetreten, doch hat, wie oben mitgeteilt, das Verhältnis nur bis Ende 1895 gedauert. Seitdem ist wegen des Wiedereintrittes mehrfach innerhalb des Typographenbundes verhandelt, wobei sich die beiden Vorschläge einer völligen Mitgliedschaft mit festen Beiträgen oder eines bloßen Kartellverhältnisses gegenüberstanden. Bei der am 26. März 1898 vorgenommenen Urabstimmung siegte die letztere, auch vom Zentralvorstande vertretene Ansicht mit 660 gegen 651 Stimmen, doch ist abzuwarten, ob der Gewerkschaftsbund auf dieses Angebot eingehen wird.
In der Schweiz besteht auch ein $Verein der Buchdruckereibesitzer$, und das Verhältnis zwischen ihm und dem Gehülfenverbande ist ein friedliches, obgleich es nicht so weit entwickelt ist, wie in Deutschland, insbesondere besteht kein allgemeiner Tarif für die ganze Schweiz, und die Vorschläge, ihn herbeizuführen, haben innerhalb des Gehülfenverbandes bis jetzt noch nicht die Mehrheit gefunden. In den letzten Jahren hat man eingehend über die Frage der Setzmaschine verhandelt, aber zu einer festen Vereinbarung ist man bis jetzt noch nicht gelangt.
Auch die Bildung einer $graphischen Union$ ist schon mehrfach, insbesondere von den Lithographen, angeregt, der Typographenbund hat sich aber bisher ablehnend verhalten mit der Begründung, daß dieselbe erst möglich sei, wenn die übrigen graphischen Berufe sich auf einer ähnlich hohen Stufe der Organisation befinden würden, wie die Buchdrucker.
In welchem Umfange der Bund in den letzten Jahren seinem Ziele, die Gesamtheit der Angehörigen des Gewerbes zu vereinigen, näher gekommen ist, zeigen folgende Ziffern. Die Zahlen der dem Bunde angehörigen und der außerhalb stehenden Setzer und Drucker waren 1890: 1034 und 524; 1891: 1118 und 560; 1892: 1147 und 509; 1893: 1183 und 526; 1894: 1332 und 543; 1895: 1417 und 563; 1896: 1556 und 494; 1897: 1563 und 559.
Der Bund besitzt Kranken-, Invaliden- und Sterbekasse, die 1896 zu einer einzigen verschmolzen sind, ferner ein eigenes Organ, die »Helvetische Typographia« und eine eigene Vereinsdruckerei. Aus der allgemeinen Kasse werden außerdem Viatikum und Konditionslosenunterstützung, sowie Umzugsvergütung geleistet. Das Vermögen des Bundes belief sich am 31. Dezember 1897 auf 37000 Frs. neben 100654 Frs. der Kranken-, Invaliden- und Sterbekasse.
Für die französische Schweiz besteht ein gleicher Verband, die Fédération romande; zwischen beiden herrschen freundschaftliche Beziehungen. --
Eine ähnliche Stellung, wie die Buchdrucker haben in der Schweiz von je her die $Uhrenarbeiter$ eingenommen, indem sie sich insbesondere von der allgemeinen Arbeiterbewegung fern hielten und die Aufrechterhaltung guter Beziehungen zu den Arbeitgebern erstrebten. Obgleich man bereits 1868 eine Fédération des Graveurs et Guillocheurs begründet hatte, beschränkte sich doch anfangs die gewerkschaftliche Bewegung auf kleine lokale Vereinigungen. Nachdem dann eine nach dem Muster des Stickereiverbandes am 31. Juli 1886 gegründete fédération horlogère, aus Arbeitern und Fabrikanten bestehend, nach kurzem Bestehen an dem Widerstande der beiderseitigen Interessen gescheitert war, wurde endlich auf einem am 16. Oktober 1892 in St. Immer abgehaltenen Kongresse der »$Uhrenarbeiterverband$«, die »Fédération Ouvrière Horlogère« ins Leben gerufen, der sich freilich dem Gewerkschaftsbunde nicht formell anschloß, aber doch zu ihm freundschaftliche Beziehungen unterhält und sich an der Reservekasse in der Weise beteiligt hat, daß er für jedes Mitglied jährlich 50 Cent. an dieselbe zahlt. Auf dem am 3. Dezember 1893 in Biel abgehaltenen ersten ordentlichen Kongresse wurden 4500 Mitglieder gezählt. Das Verbandsorgan ist die von G. $Reimann$ herausgegebene »Solidarité horlogère«, die in einer gemäßigt sozialdemokratischen Richtung geleitet wird. Es ist also nicht zu verkennen, daß die sozialdemokratischen Anschauungen unter der schweizerischen Arbeiterschaft allmählich einen größern Einfluß erlangt haben, als die ersten Entwickelungsstadien erwarten ließen. --
Die letzten Jahre haben endlich aber auch einen formellen $Zusammenschluß sämtlicher Arbeitervereine in der Schweiz$ herbeigeführt. Schon auf dem Arbeitertage in Zürich 1883 war von dem Grütliverein die Schaffung eines eidgenössischen Bureaus für Arbeiterstatistik nach dem Vorbilde der nordamerikanischen boards of trade angeregt, jedoch ohne Erfolg. Am 28. August 1886 richtete das Zentralkomitee des Grütlivereins an das Handelsdepartement des Bundes ein Gesuch um einen Zuschuß für ein im Rahmen des Vereins zu errichtendes $Arbeitersekretariat$, dessen Aufgabe sich unabhängig von allen politischen Zielen lediglich auf Förderung der wirtschaftlichen Interessen der Arbeiterschaft beschränken sollte. Schon am 7. September 1886 erfolgte eine grundsätzlich zustimmende Antwort. Auf ein Ausschreiben des Grütlivereins, in dem derselbe alle Arbeitervereine ohne Rücksicht auf Parteistellung und religiöses Bekenntnis zur Teilnahme aufforderte, erklärten sich nicht allein das »Aktionskomitee des schweizerischen Arbeitertages« und der »Allgemeine schweizerische Gewerkschaftsbund«, sondern auch zahlreiche andere Gruppen, z. B. die katholischen Vereine, zur Mitwirkung bereit. Seitens der Bundesregierung wurden dann folgende Bedingungen gestellt:
1. daß ein Komitee gebildet werde, in dem alle schweizerischen Arbeiterverbände im Verhältnis ihrer Mitgliederzahl vertreten seien,
2. daß der Arbeitersekretär von diesem Komitee ernannt werde und von ihm seine Anweisungen erhalte,
3. daß jährlich ein Voranschlag über Einnahme und Ausgabe aufgestellt und am Schlusse des Jahres eine Rechnung mit Belegen eingesandt werde,
4. daß das Handelsdepartement sich bei den Beratungen des Komitees durch einen Abgesandten mit beratender Stimme vertreten lassen dürfe,
5. daß wahlberechtigt nur die Vereine sein sollten, die in ihrer Mehrheit aus schweizer Bürgern beständen, und daß stimmberechtigt nur die letzteren sein dürften: endlich sollte für den Arbeitersekretär und die Mitgliedschaft des Vorstandes die gleiche Eigenschaft erfordert werden.
In der zur endgültigen Beschlußfassung auf den 10. April 1887 nach $Aarau$ berufenen allgemeinen Delegiertenversammlung waren der Grütliverein mit 13000, der Piusverein mit 10000, die Fédération horlogère mit 15000, das Aktionskomitee des schweizerischen Arbeitertages mit 6000, die katholischen Gesellenvereine mit 2600, der allgemeine Gewerkschaftsbund mit 2000 Mitgliedern, sowie eine große Anzahl von Kranken- und Unterstützungskassen durch insgesamt 158 Abgeordnete vertreten. Die Gesamtzahl der Mitglieder wird auf 100000 angegeben, doch erscheint sie ebenso wie die Einzelziffern wesentlich zu hoch. Bei den Verhandlungen machte sich wieder der Gegensatz zwischen der Sozialdemokratie und dem Grütliverein geltend, doch überließ man schließlich dem letzteren die Leitung.
Das Ergebnis war die Gründung des »$Schweizerischen Arbeiterbundes$«. Der erste Paragraph der Statuten lautet: »Zur gemeinsamen Vertretung der wirtschaftlichen Interessen der Arbeiterklasse der Schweiz bilden die Arbeitervereine des Landes einen Verband unter den Namen: »Schweizerischer Arbeiterbund«. Beitrittsberechtigt ist jeder Verein, der in seiner Mehrzahl aus schweizerischen Arbeitern besteht und Arbeiterinteressen vertritt, ohne Unterschied seiner politischen und religiösen Richtung.«
$Organe$ des Bundes sind
1. die alle drei Jahre zu berufende $Delegiertenversammlung$ (»Arbeitertag«), für die jeder Verein auf je 250 Mitglieder einen Vertreter zu entsenden berechtigt ist;
2. der aus 25 Mitgliedern bestehende $Bundesvorstand$, der auf je drei Jahre von der Delegiertenversammlung gewählt wird. Mitglieder können nur Schweizer Bürger werden; 2/3 müssen Arbeiter sein;
3. der aus drei Mitgliedern bestehende $leitende Ausschuß$. Die Mitglieder müssen einem bestimmten Verbande angehören; das Amt wurde dem Grütliverein übertragen;
4. der $Arbeitersekretär$, der vom Bundesvorstande auf drei Jahre gewählt wird, doch hat die Delegiertenversammlung ein Vorschlagsrecht. Der Sekretär ist ausschließlich dem Bundesvorstande unterstellt, aber verpflichtet, dem schweizerischen Bundesrate in allen Angelegenheiten, die Arbeiterfragen betreffen, Beihülfe zu leisten.
Der Versuch der sozialdemokratischen Gruppe unter Führung von $Steck$, diesem Programme ein anderes gegenüberzustellen, nach dem von der Bildung eines Arbeiterbundes ganz abgesehen, vielmehr der Sekretär von einer jährlich zu berufenden allgemeinen Delegiertenversammlung gewählt und einem von ihr eingesetzten dreigliedrigen Ausschusse unterstellt werden sollte, mißlang ebenso, wie die Bestrebungen, einzelne Vereine, insbesondere den »Piusverein« von dem Verbande auszuschließen. Immerhin erreichte man auf dem $ersten ordentlichen Arbeitertage in Olten$ Ostern 1890 eine Abänderung der Statuten dahin, daß die Wahl des Sekretärs dem Bundesvorstande genommen und der Delegiertenversammlung zugewiesen wurde. Der schweizerische Bundesrat erteilte hierzu seine Zustimmung.
Für die Stellung des Arbeitersekretärs wurde am 11. April 1887 vom Bundesvorstande mit 14 gegen 9 Stimmen, die auf R. $Seidel$ fielen, $Hermann Greulich$ gewählt, der das Amt bis jetzt bekleidet.
Der Zuschuß der Regierung wurde von ursprünglich 5000 seit 1891 auf 25000 Frs. erhöht. In diesem Jahre wurde auch eine Filiale des Sekretariates für die romanische Schweiz in Biel begründet.
Als $Aufgabe des Sekretariates$ waren von Anfang an in erster Linie statistische Arbeiten, insbesondere über Lohnhöhe, Unfälle u. dgl. ins Auge gefaßt. Allerdings ist die der Regierung gegebene Zustimmung, sich streng auf wirtschaftliche Fragen zu beschränken und politische Vereinsverwaltungsfragen vollständig unberührt zu lassen, nur unvollkommen erfüllt. Mit sehr günstigem Erfolge hat der Sekretär mehrfach eine vermittelnde Thätigkeit bei Streitigkeiten ausgeübt. Ein Hauptteil seiner Arbeit bezieht sich auf die Durchführung des eidgenössischen Fabrikgesetzes. Eine Beeinflussung seitens des schweizerischen Bundesrates ist von diesem stets entschieden abgelehnt, und gerade darauf beruht das Zutrauen, das die Arbeiterschaft dem Sekretariate entgegenbringt. Man ist sich seitens der Regierung wohl bewußt, daß die Arbeiterschaft in erheblichem Maße von den sozialdemokratischen Elementen geleitet wird und daß sich dieser Umstand auch in der Thätigkeit des Arbeitersekretariates wiederspiegelt, aber man hat trotzdem daran festgehalten, das letztere als eine eigene Einrichtung der Arbeiterschaft völlig deren selbständiger Leitung zu überlassen.
Der Ausschuß des Arbeiterbundes hatte seinen Sitz zunächst in St. Gallen; im Juni 1891 wurde er dann nach Winterthur und am 1. Januar 1897 nach Luzern verlegt. Der Bund erhebt bisher keine festen Mitgliederbeiträge, sondern bezieht nur freiwillige Zahlungen der beteiligten Vereine. Es ist schon mehrfach auf das Mangelhafte dieses Zustandes hingewiesen, doch steht einer Aenderung das Hindernis im Wege, daß die am Bunde beteiligten Krankenkassen gesetzlich ihre Mittel nicht anders, als zur Krankenunterstützung verwenden dürfen. Die Mitgliedschaft des Piusvereins ist mehrfach, insbesondere von sozialdemokratischer Seite, angegriffen, doch hat, nachdem der Piusverein den Nachweis erbracht hatte, daß von seinen 15000 Mitgliedern 9000 Lohnarbeiter und auch nur 1000 Ausländer sind, die Mehrheit des Zentralvorstandes sich dahin entschieden, daß der Verein den statutarischen Bedingungen entspreche.
Durch den 1895 erfolgten Beitritt des Eisenbahnerverbandes mit seinen 15000 Mitgliedern hat der Bund eine erhebliche Verstärkung erfahren, so daß auf dem am 6. April 1896 in Winterthur abgehaltenen $vierten ordentlichen Schweizer Arbeitertage$ insgesamt 174181 Mitglieder vertreten waren, von denen 66528 auf die Krankenkassen, 54562 auf Gewerkschaften und Berufsvereine, 16031 auf den Grütliverein, 11548 auf allgemeine Arbeitervereine, 10512 auf katholische Vereine und 15000 auf den Piusverein entfielen. Dabei waren sogar die 30000 Mitglieder des welschen Krankenkassenverbandes, die auf dem früheren Arbeitertage in Zürich vertreten waren, dieses Mal fern geblieben.
Unter den Angelegenheiten, mit denen sich der Bund bisher beschäftigt hat, ist die interessanteste die Errichtung $obligatorischer Berufsgenossenschaften$. Der Gedanke, Arbeiter und Arbeitgeber seitens des Staates zu korporativen Verbänden zusammenzufassen und diesen die Fassung verbindlicher Beschlüsse in gewerblichen Angelegenheiten zu übertragen, war schon mehrfach aufgetaucht, insbesondere unter den Uhrmachern, indem man glaubte, dadurch dem Uebergewichte der Großindustrie begegnen zu können. Man stützte sich dabei auf die günstigen Erfolge des Ostschweizerischen Stickereiverbandes. Anfangs hatte die Sozialdemokratie diesen Bestrebungen den schärfsten Widerspruch entgegengesetzt, indem sie fürchtete, daß das Klassenbewußtsein der Arbeiter hinter den Berufsinteressen zurücktreten könnten, allmählich aber war man auch in diesen Kreisen zu einer dem Plane günstigeren Auffassung gelangt.
Die erste öffentliche Beratung der Frage erfolgte auf dem Arbeitertage in Olten Ostern 1890. Der Referent, der radikale Nationalrat $Cornatz$ empfahl, in das Fabrikgesetz die Bestimmung aufzunehmen: »Die Kantone sind ermächtigt, für die Bedürfnisse gewisser Industrien obligatorische Berufsverbände zu schaffen.« Die Beschlüsse derselben sollten durch die Vertreter der Meistervereinigungen und die der Arbeitervereinigungen in gemeinsamer Beratung gefaßt werden, wobei die Mehrheit entscheiden sollte. Die Berufsgenossenschaften sollten der Ueberwachung durch die öffentlichen Behörden unterliegen.
Der Korreferent $Greulich$ forderte dagegen ausschließlich, daß den »Arbeitergewerkschaften«, sobald sie die Mehrzahl der Berufsgenossen umfassen -- der Beitritt sollte also freiwillig bleiben -- folgende Rechte zustehen sollten:
1. Begutachtung aller Gesetze und Verwaltungsmaßregeln, die den bezüglichen Beruf betreffen, insbesondere Anträge über Bewilligung von Ueberstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit.
2. Begutachtung der Ortsgebräuche hinsichtlich der Arbeitszeit, Lohnzahlung, Kündigungszeit und anderer Streitpunkte des Arbeitsvertrages.
3. Vertretung der Arbeiter des Berufes vor Gericht, soweit berufliche Interessen in Frage kommen.
4. Das Recht, für die Arbeiter als Vertragspartei mit den Arbeitgebern über die Arbeitsbedingungen zu unterhandeln und Arbeitsverträge abzuschließen, die für alle Arbeiter der Gruppe verbindlich sind, sowie die Befugnis, die Innehaltung derselben zu überwachen und gegen Zuwiderhandelnde mit Strafen einzuschreiten.
Aus den Wahlen der Gewerkschaften aller Berufe werden die $kantonalen Arbeiterkammern$ und aus Wahlen der letzteren die $schweizerische Arbeiterkammer$ gebildet.
Gleiche Organisationen mit gleichen Rechten bestehen für die Arbeitgeber.
Beide Gruppen wählen Abgeordnete in gleicher Zahl, die zusammen die $gemischten Gewerbekammern$ bilden unter einem neutralen Vorsitzenden. Sie können Beschlüsse fassen, die für alle Berufsangehörigen verbindlich sind. Auch hier erfolgt eine Zusammenfassung zu $kantonalen Industriekammern$ und einer $schweizerischen Industriekammer$.
Diese Körperschaften haben Gewerbeschiedsgerichte und Einigungsämter zu bilden und gemeinsame Einrichtungen für gewerbliche Ausbildung und Förderung der gewerblichen Interessen zu treffen.
Der Arbeitertag stellte sich auf den Boden der $Greulich$'schen Vorschläge, beschränkte sich aber auf einen allgemeinen Beschluß, »durch Schaffung von Berufsgenossenschaften mit korporativen Rechten und unter strenger Ausscheidung der Organisationen der Arbeiter und Gewerbsinhaber den Boden herzustellen, auf welchem die gegenseitige Verständigung der Gewerbsgenossen vor sich gehen und die Industrie- und Gewerbegesetzgebung erblühen kann.«
Nachdem am 20. Januar 1892 im Nationalrate ein Antrag $Favon$ eingebracht war, der sich in ähnlicher Richtung bewegte, und nachdem auch der schweizerische Gewerbeverein am 12. Juni 1892 auf seiner Versammlung in Schaffhausen sich für staatlich geregelte Berufsgenossenschaften ausgesprochen und auf dem Kongresse des Gewerkschaftsbundes in Aarau am 17./18. April 1892 $Greulich$ von neuem seine Vorschläge verteidigt hatte, gelang es endlich, auf dem Arbeitertage in Biel am 2./3. April 1893 nach einem Referate des ultramontanen Nationalrats $Decurtins$ einen einstimmigen Beschluß herbeizuführen, daß jedes Gewerbegesetz als verfehlt zu betrachten sei, das nicht die obligatorischen Berufsgenossenschaften enthalte. Dabei wurde allerdings die Trennung der Unternehmer und Arbeiter in selbständige Gruppen gefordert, um einer Majorisierung der einen oder der anderen Partei vorzubeugen. Die Ausgleichung der Sonderinteressen soll einer aus beiden Gruppen gewählten Delegiertenkommission übertragen werden. Der Wortlaut des Beschlusses ist folgender:
1. Die obligatorischen Berufsgenossenschaften müssen in jedem Berufe zwei verschiedene Gruppen umfassen: die der Meister und die der Arbeiter. Diese Gruppen haben durch Verständigung zu regeln: a. die Lehrlingsverhältnisse, b. die Arbeitszeit, c. die Lohnverhältnisse.
2. Die obligatorischen Berufsgenossenschaften müssen in allen Gemeinden oder Bezirken organisiert werden, in dem sich die nötigen Berufselemente vorfinden.
3. Jeder Meister und jeder Arbeiter, der auf einem organisierten Berufe arbeitet, ist Mitglied der Berufsgenossenschaft.
4. Die von der Berufsgenossenschaft gefaßten Beschlüsse haben Gesetzeskraft für alle Prinzipale und Arbeiter, die in einer Gemeinde oder in einem Bezirke den organisierten Beruf ausüben.
5. In jedem Kanton besteht ein Kantonalverband obligatorischer Berufsgenossenschaften. Dessen Organ ist eine Kommission, bestehend aus einer gleichen Anzahl von Delegierten jeder Meister- und Arbeitergenossenschaft. Sie entscheidet über die Reklamationen gegen die Beschlüsse einer Gewerkschaft des Kantons und legt die Konflikte zwischen den Meister- und Arbeitergewerkschaften eines Berufes bei.
6. Alle Kantonalverbände bilden einen schweizerischen Verband, dessen Organ eine Kommission von gleich vielen Delegierten der Meister und Arbeiter aus den Kantonalverbänden ist. Diese entscheidet über die Reklamationen gegen die Beschlüsse der kantonalen Kommissionen und begleicht die Konflikte zwischen den letzteren.
7. Die eidgenössischen und kantonalen Behörden haben das Recht, sich in den eidgenössischen und kantonalen Kommissionen durch Mitglieder vertreten zu lassen, die beratende Stimmen haben.
Anfangs hatte insbesondere die Sozialdemokratie die Befürchtung geltend gemacht, daß nicht allein die Arbeiter in der gemeinsamen Organisation mit den Unternehmern der schwächere Teil sein, sondern daß insbesondere die zielbewußten Arbeiter von der großen Masse der indifferenten erdrückt werden würden. Später ließ man aber dieses Bedenken fallen in der Erwägung, daß die natürliche Führung doch stets den intelligenteren Arbeitern zufallen werde, und so erklärte sich schließlich selbst der Führer der radikalen sozialistischen Richtung, $Seidel$, mit dem Antrage $Greulich$'s einverstanden. Einen praktischen Erfolg hat der gefaßte Beschluß bisher noch nicht gehabt, da die Verfassungsänderung, die bezweckte, dem Bunde die Zuständigkeit auf dem Gebiete des Gewerbewesens einzuräumen, bei der Volksabstimmung am 4. März 1894 mit 155000 gegen 134500 Stimmen verworfen wurde.
Der Arbeiterbund hat aber trotzdem sein Ziel nicht fallen gelassen, sondern sich auch auf dem Arbeitertage in Winterthur (6. April 1896) wieder mit der Frage der obligatorischen Berufsgenossenschaften beschäftigt. Man beschloß, den obligatorischen Karakter insoweit zu mildern, als der Zwang von der Zustimmung der Mehrheit abhängig gemacht wird und deshalb ein Bundesgesetz mit folgenden Bestimmungen zu fordern:
Wenn in einem Berufszweige, der sich mit der Erzeugung von Waren beschäftigt -- dadurch sollte der Handel ausgeschlossen sein -- von bestehenden Organisationen der Arbeiter oder der Arbeitgeber die Bildung einer solchen Genossenschaft beantragt wird, so soll unter sämtlichen Beteiligten eine Abstimmung stattfinden. Hat in beiden Gruppen die Mehrheit sich für den Antrag erklärt, so sind zunächst in jeder Gemeinde Sektionen zu bilden, aus deren Wahl dann die unter Vorsitz eines Bundesbeamten tagende konstituierende Delegiertenversammlung aus gleicher Vertretung beider Gruppen hervorgeht. Beide Gruppen haben das Recht, sich selbständig zu konstituieren und ihre eigenen Angelegenheiten zu ordnen; ihre Beschlüsse sind für alle Arbeiter bezw. Arbeitgeber verbindlich. Keine Gruppe ist an die Beschlüsse der anderen gebunden; allgemeine Beschlüsse können nur von der Berufsgenossenschaft als Gesamtheit gefaßt werden, wobei stets erforderlich ist, daß die Mehrheit der Arbeiter und die Mehrheit der Arbeitgeber sich für die Maßregel erklärt. Die Berufsgenossenschaft ist befugt, alle Arbeitsverhältnisse in ihrem ganzen Geschäftsgebiete zu regeln, insbesondere kann sie Lohntarife aufstellen, die Arbeitszeit festsetzen, das Lehrlingswesen ordnen, die Verkaufspreise für die Erzeugnisse bestimmen, die Arbeit verteilen (kontingentieren), Betriebe selbst übernehmen, den Absatz genossenschaftlich organisieren und Vorkehrungen zur Sicherung der Existenz ihrer Angehörigen treffen. Gegen Beschlüsse der Berufsgenossenschaft, die nicht in beiden Gruppen mindestens 2/3 der Stimmen erhalten, findet Rekurs an den Bundesrat und die Bundesversammlung statt. Beide Instanzen können auch von Amtswegen einen Beschluß aufheben, wenn er die allgemeinen Interessen der Bevölkerung schädigt.
Neben der Frage der obligatorischen Berufsorganisation haben sich die Verhandlungen der Bundesversammlungen besonders bezogen auf die Reform des eidgenössischen Fabrikgesetzes, insbesondere einen besseren Arbeiterschutz, die Haftpflicht der Unternehmer, sowie die Kranken- und Unfallversicherung.
Aus dem von dem Bundesvorstande veröffentlichten Berichte für das Jahr 1897 ist hervorzuheben, daß sich in Zürich am 18. März 1897 eine Arbeitskammer aus dem dort bestehenden Arbeiterberufsverein auf politisch und religiös neutraler Grundlage gebildet hat, die bei ihrer Gründung 7000 Mitglieder umfaßte und ein eigenes Bureau besitzt. Ihr Hauptzweck ist neben organisatorischen Aufgaben die Auskunftserteilung. Man hat sich entschlossen, bei dem Bundesrate die Erhöhung des Bundeszuschusses von 25000 auf 30000 Frs. zu beantragen, um einen italienischen Gehülfen des Arbeitersekretärs anzustellen, wofür das Bedürfnis durch die sich lebhafter entwickelnde gewerkschaftliche Bewegung in Tessin gegeben ist.
Der am 3. April 1899 in Luzern abgehaltene $fünfte schweizerische Arbeitertag$ beschäftigte sich vor allem mit den $Gewerkschaften$. Es ist von großer Bedeutung, daß beide Referenten, nämlich der christlich-soziale Prof. $Beck$ wie der sozialdemokratische Arbeitersekretär $Greulich$ in der Forderung, die Gewerkschaften auf politisch und religiös neutraler Grundlage aufzubauen, durchaus übereinstimmten, sodaß, nachdem ein Antrag, sie den sozialdemokratischen Grundsätzen anzupassen, gegen wenige Stimmen abgelehnt war, fast einstimmig beschlossen wurde, »in Erwägung, daß eine einheitliche gewerkschaftliche Organisation der großen Mehrheit der Arbeiter nur auf dem neutralen Boden der wirtschaftlichen Interessen der Arbeiterklasse unter Ausschluß parteipolitischer oder religiöser Stellungnahme erzielt werden kann«, die Agitation für solche unpolitische Gewerkschaften zu empfehlen, um dadurch den Zusammenschluß aller Organisationen in dem Gewerkschaftsbunde herbeizuführen.
Daneben wurden die Fragen der $Arbeitslosenversicherung$ und des $Arbeitsnachweises$ verhandelt und in letzterer Hinsicht beschlossen, es sei als Ideal ein Arbeitsnachweis anzustreben, der unter Kontrolle der Betriebsinhaber in den Händen der Arbeiter liege, wobei Streitigkeiten durch eine gemischte Kommission zu schlichten seien; solange dieses Ideal noch nicht erreicht sei, müßten paritätisch verwaltete Arbeitsnachweisebureaux geschaffen werden.
In den letzten Jahren ist übrigens auch für die Schweiz angeregt, nach dem französischen Vorbilde $Arbeitsbörsen$ zu schaffen, insbesondere wird der Gedanke von den Züricher Metallarbeiterorganisationen vertreten und in der Sitzung der Züricher Arbeiterunion vom 8. März 1894 ist ein entsprechender Entwurf zur Annahme gelangt. Zweck der Arbeitsbörsen soll sein: Arbeitsvermittelung, sowie statistische Erhebungen über Wohnungsverhältnisse, Lohn, Lehrlingswesen, Lebensmittelpreise und Reiseunterstützung. Die Arbeitgeberverbände, die sich der Börse als ausschließlichen Arbeitsvermittelungsortes bedienen, sollen ein Kontrollrecht erhalten.
V. Belgien[51].
Belgien besitzt, nachdem 1830 die früheren Beschränkungen aufgehoben sind, ein völlig unbeschränktes Vereinsrecht; es ist deshalb wunderbar, daß trotzdem die Entwicklung des Gewerkschaftswesens sich noch in einem wenig fortgeschrittenen Zustande befindet. Die ersten Versuche wurden von der Internationale unternommen, aber die ins Leben gerufenen Vereine, die nicht nach Berufen gesondert waren und weniger wirtschaftliche als politische Zwecke verfolgten, sind nach 1870 rasch wieder verschwunden. Erst nach der 1885 erfolgten Gründung der unter sozialdemokratischem Einflusse stehenden Arbeiterpartei (Parti ouvrier) ist die Gewerkschaftsbewegung in lebhaften Fluß gekommen. Anfangs freilich beschäftigte sich auch die Arbeiterpartei mehr mit der Errichtung von »Kooperativgesellschaften« (Genossenschaften), die sich zu großer Bedeutung entwickelt haben. Die bedeutendste, der Voruit, wurde 1880 gegründet und zählt jetzt, bei einem jährlichen Geschäftsumsatze von 16000000 Frs., über 5000 Mitglieder. Der Progrès in Jolimont mit 6276 Mitgliedern betreibt eine Bäckerei mit einem Jahresumsatz von 8000000 kg Brot, zwei Schlachtereien, mehreren Apotheken und vier Gast- und Volkshäusern. Das Maison du Peuple in Brüssel mit einem Jahresumsatze von 2000000 Frs. liefert Brot, Kohlen, Kurzwaren und betreibt ebenfalls mehrere Wirtshäuser. Der Zusammenhang dieser Genossenschaften mit der Arbeiterpartei ist ein sehr enger, so daß sie sogar aus ihren Ueberschüssen Beiträge für Streikzwecke liefern. In der neueren Zeit hat man aber auch angefangen, eigentliche Gewerkvereine zu gründen.
[51] Die weitaus wichtigsten Quellen für die belgischen Gewerkschaften sind einerseits die Arbeit von $Emile Vandervelde$: »Enquète sur les associations professionels d'ouvriers et d'artisans en Belgique«, 2 Bände, Brüssel 1891. Imprimerie des travaux publies (vgl. dazu die Besprechung von $Binck$ in $Braun$, Archiv für soziale Gesetzgebung VI, 627) und andererseits $Ernest Mahaim$: Etudes sur l'association professionelle, Lüttich 1891. Außerdem: Rapport sur les associations professionelles en Belgique, Bruxelles 1889 und Rapport sur le projet de loi accordant la personification civile aux unions professionelles, Bruxelles 1889.
Dem Beispiele der Sozialisten ist seit 1886 die katholische Partei gefolgt und hat katholisch-konservative und katholisch-demokratische Arbeitervereine geschaffen, die aber ebenfalls in erster Linie politische Zwecke verfolgen. Da sie den Grundsatz vertraten, daß die Arbeitgeber aus Gründen christlicher Liebe nicht berechtigt seien, ihre Sonderinteressen in einer den Arbeitern nachteiligen Weise zu verfolgen, so gelangen sie zu einer gewissen Interessenharmonie und haben deshalb überall Arbeiter und Arbeitgeber zu Mitgliedern.
Die Liberalen sind hinsichtlich der Arbeiterorganisation die letzten gewesen und haben bis jetzt am wenigsten Erfolge aufzuweisen; erst die 1893 geschaffene liberale Arbeiterpartei hat die Gründung von Gewerkvereinen in die Hand genommen.
Außer diesen Gruppen giebt es noch einige unabhängige Arbeiterorganisationen, z. B. die Buchdrucker und die Schneider.
Endlich haben die amerikanischen Ritter der Arbeit in Belgien einigen Anhang, doch haben sich die Bergarbeiter (fédération des mineurs) in neuerer Zeit von der amerikanischen Oberleitung unabhängig gemacht, so daß dieser jetzt nur noch die Glasarbeiter (Union verrière) mit 1120 Mitgliedern unterstellt sind.
Die Gesamtzahl dieser Vereine wird von $Vandervelde$ und $Mahaim$ übereinstimmend auf 180 mit etwa 60-70000 Mitgliedern geschätzt, was bei etwa 7-800000 männlichen Arbeitern einem Verhältnis von etwa 8% entspricht. In acht Gewerben haben sich die Vereine der einzelnen Orte miteinander zu Verbänden (fédérations) zusammengethan; es sind dies die Zigarrenmacher mit 6, die Holzarbeiter mit 12, die Buchdrucker mit 14, die Steinarbeiter mit 12, die Maler mit 3, die Bergarbeiter mit 27 und die Metallarbeiter mit 20 Ortsvereinen. Die stärksten Verbände sind die Bergarbeiter mit 23000 und die Buchdrucker mit 14000 Mitgliedern; 8 andere besitzen über 500, die meisten aber unter 200 Mitgliedern.
Etwa 100 Vereine gehören als »affiliés« der Arbeiterpartei an. Im übrigen läßt sich das Stärkeverhältnis der Parteien annähernd ersehen aus den Ziffern für Gent, wo die Bewegung sich am stärksten entwickelt hat; hier besaßen 1897 die Sozialisten 14 Gewerkschaften mit 10195, die Antisozialisten 18 Gewerkschaften mit 2981 und die Liberalen 4 Gewerkschaften mit 884 Mitgliedern.
Im allgemeinen sind die Vereine noch zu schwach, um äußere Erfolge zu erzielen; die nach dem 1. Mai 1891 zahlreich unternommenen Streiks endigten überall mit Niederlagen und führten zu einem erheblichen Verluste von Mitgliedern.
Bei den meisten Vereinen steht der Kampfkarakter im Vordergrunde, und dies gilt nicht allein von den sozialistischen, sondern auch von den unabhängigen und den Rittern der Arbeit. Die Hauptform ist die der Vereine zur Behauptung des Lohnsatzes (Sociétés de maintien de prix).
Von allen belgischen Gewerkvereinen sind nach außen am meisten die Bergarbeiter hervorgetreten, die nicht allein an dem Londoner internationalen Gewerkschaftskongresse mit 15000 Mitgliedern teilnahmen, sondern auch seit 1892 ihre regelmäßigen öffentlichen Jahresversammlungen abhalten. Die dritte derselben, die am 8./9. April 1894 in La Louvière stattfand, hat eine Reihe wichtiger Forderungen aufgestellt, insbesondere die Verstaatlichung der Bergwerke und ihren Betrieb durch den Staat oder durch die Arbeitersyndikate, Festsetzung eines Minimallohnes, Abschaffung der Akkordarbeit, internationale Vereinbarung zur Einschränkung der Kohlenförderung behufs Vermeidung der Ueberproduktion. Auf dem am 20. Oktober 1896 gleichfalls in La Louvière abgehaltenen fünften Kongresse, auf dem 91 Gruppen vertreten waren, beschloß man, den Bergarbeitern frei zu stellen, ob sie sich den Gewerkschaften oder den Genossenschaften anschließen wollen. Am Eröffnungstage der Brüsseler Ausstellung hat ein großer Bergarbeiterkongreß stattgefunden. Ein am 10. Januar 1897 in Charleroi abgehaltener außerordentlicher Kongreß forderte eine Lohnerhöhung, lehnte aber für den Weigerungsfall ab, den Generalstreik zu beschließen.
Einen erheblichen Einfluß haben die Arbeitervereine auf die Gemeinden gewonnen, insbesondere seitdem bei den Gemeindewahlen am 19. November 1895 die Sozialisten in 19 Städten ausschließlich und in 29 anderen in Gemeinschaft mit den Radikalen die Verwaltung in die Hand bekommen haben. So haben sie es durchgesetzt, daß regelmäßig bei den städtischen Arbeitsverdingungen ein gewisser Mindestlohn zur Bedingung gemacht wird.
Die staatliche Gesetzgebung hat erst seit 1890 ihr Interesse den sozialen Fragen zugewandt. Das erste einschlägige Gesetz war dasjenige vom 9. August 1890 über die Einrichtung und Verwaltung von Arbeiterwohnungen.
Die Versuche, den Gewerkvereinen die Rechte der juristischen Persönlichkeit und des Eigentumserwerbes zu verschaffen, die schon am 7. August 1889 zur Einbringung einer Vorlage seitens des Ministers Lejeune und am 16. November 1894 zur Vorlegung eines neuen Gesetzentwurfes durch den Minister Bergerem geführt hatten, scheiterten lange an der Befürchtung, daß dadurch das »Eigentum der toten Hand« begünstigt werden würde. Schließlich ist aber doch das Gesetz vom 31. Mai 1898 zur Verabschiedung gelangt, nach welchem den Berufsvereinen nach näher Bestimmung des Gesetzes die Rechte der juristischen Person zugesichert sind. Als Berufsverein ist anzusehen »eine Vereinigung, die ausschließlich zum Betriebe, zum Schutze und zur Entwicklung ihrer Berufsinteressen zwischen Personen gebildet ist, die in der Industrie, im Handel, in der Landwirtschaft oder in den freien Berufen mit einem Erwerbszwecke entweder denselben oder ähnliche Berufe, entweder dasselbe Gewerbe oder solche ausüben, die auf die Herstellung derselben Produkte abzielen«. Vereine mit politischem Karakter sind ausgeschlossen. Die Anmeldung geschieht bei einer besonderen Behörde, die darüber zu entscheiden hat, ob der Verein den Bedingungen des Gesetzes entspricht. Eine Vorbedingung für die Anerkennung ist, daß der Verein die Verpflichtung übernimmt, »gemeinsam mit der Gegenpartei die Mittel und Wege aufzusuchen, um jede auf die Arbeitsbedingungen bezügliche Streitigkeit, bei welcher der Verein beteiligt ist, entweder durch Einigung oder durch ein Schiedsgericht beizulegen«. Jährlich muß der Verein eine Liste der Vorstandsmitglieder und ein Verzeichnis von Einnahmen und Ausgaben einreichen. Die Liste der Mitglieder muß öffentlich ausgelegt werden. Zur Annahme von Geschenken und Legaten kann der Verein durch königliche Verordnung ermächtigt werden. Vereine, die sich nicht im Rahmen des Gesetzes halten, insbesondere ihr Vermögen zu anderen als den im Gesetze zugelassenen Zwecken verwenden, werden aufgelöst. Ihr Vermögen wird nach den Bestimmungen des Gesetzes verwandt und die Vorstandsmitglieder bestraft.
Das Gesetz ist besonders von sozialdemokratischer Seite heftig bekämpft, und es ist zu erwarten, daß die Gewerkschaften dieser Richtung auf die hier gewährte Rechtsstellung verzichten und ihre Anmeldung nicht nachsuchen werden. Die Hauptangriffe stützen sich darauf, daß das Gesetz nur solche Vereine zuläßt, welche ausschließlich die Förderung der Interessen eines bestimmten Berufes bezwecken, daß aber alle allgemeinen Angelegenheiten, also nicht bloß politische, sondern insbesondere auch die Versicherungen gegen Krankheit, Unfälle, Alter, Arbeitslosigkeit u. s. w. ausgeschlossen sind. Auch Werkstätten für Arbeitslose dürfen sie nur für einen vorübergehenden Zeitraum errichten. Oertliche Verbände der Gewerkschaften sind untersagt. In der That scheint das Gesetz ein recht unvollkommener Versuch geblieben zu sein.
Die sozialdemokratische Partei hat sich auf ihrem im August 1898 abgehaltenen Parteitage eingehend mit den Gewerkschaften beschäftigt und ihre Stellung in einer umfassenden Resolution bezeichnet, aus der folgende Punkte hervorzuheben sind:
Jede Gewerkschaft soll alle Arbeiter des gesamten Berufes umfassen ohne Unterscheidung der Spezialfächer. Geschäftsführer und Schatzmeister sind zu besolden. Der Beitrag soll wöchentlich 50 Cts. für Männer und 15-25 Cts. für Frauen und Lehrlinge betragen. Jede Gewerkschaft soll eine Unterstützungskasse besitzen oder sich einer solchen anschließen, auch die Hälfte ihrer Einnahme hierauf verwenden. Aus der Kasse sollen hauptsächlich bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall Unterstützungen gewährt werden. Die andere Hälfte der Einnahmen ist für Verwaltungskosten und die Streikkasse zu bestimmen. Jede Gewerkschaft soll eine Bibliothek einrichten und die Parteiblätter halten. Streiks sind nicht zu billigen, wenn die Gewerkschaft nicht stark genug ist, oder wenn Ueberfluß an Arbeitskräften besteht, oder wenn es sich darum handelt, die Wiederbeschäftigung eines Einzelnen zu erzwingen, falls dieser nicht seine Stelle im Kampfe für die Gewerkschaft verloren hat.
In neuester Zeit scheinen übrigens auch die Liberalen größere Anstrengungen zu machen, den Vorsprung ihrer sozialistischen und klerikalen Konkurrenten wieder einzuholen. Sie haben am 25./26. Dezember 1897 in Brüssel ihren ersten Kongreß abgehalten, auf dem 55 Vereine mit angeblich 300000 Mitgliedern durch 80 Abgeordnete vertreten waren. In dem aufgestellten Programme finden sich folgende Forderungen: Staatliche Organisation einer Alters- und Pensionskasse; Einrichtung von Arbeitsbörsen mit einen Schutzausschusse für die Arbeiter; allgemeine obligatorische Volksschule mit weltlichem und unentgeltlichem Unterricht; allgemeines gleiches Stimmrecht mit Proportionalvertretung, Mindestlöhne und Maximalarbeitszeit; Besteuerung des Kapitalbesitzes und des Einkommens; allmähliche Abschaffung der Eingangszölle, Umkehr der Beweispflicht bei Arbeitsunfällen, die dem Unternehmer zufallen soll.
Nach dem Vorbilde von Frankreich hat man in Belgien auch $Arbeitsbörsen$ geschaffen. Der erste Versuch wurde schon 1850 von Molinari in Brüssel unternommen, 1885 nahm der Bürgermeister von $Brüssel$, Buls, den Gedanken wieder auf und rief 1889 neben dem bereits von Arbeitervereinigungen begründeten Oeuvre du travail eine doppelte Einrichtung dieser Art: das maison du travail für männliche und das comptoir du travail für weibliche Arbeiter ins Leben. In $Lüttich$ hat am 11. Februar 1888 die Handelskammer eine Arbeitsbörse mit gemeinsamer Verwaltung eines Arbeiters, eines Arbeitgebers und eines Vertreters der Stadt geschaffen. In $Gent$ ist 1891 von dem »Handels- und Gewerbeverein« eine ähnliche, von Stadt und Provinz unterstützte Einrichtung begründet.
Seit 1892 besteht auch zwischen den verschiedenen Börsen ein Verband, um eine Arbeitsvermittelung von Ort zu Ort für ganz Belgien herzustellen.
Uebrigens weichen die belgischen Arbeitsbörsen von ihrem französischen Vorbilde doch in ihrer Grundlage erheblich ab, indem sie sich streng auf das Ziel der Arbeitsvermittelung beschränken und hierbei eine volle Gleichberechtigung beider Parteien betonen, während jene sich zu einseitigen Kampforganisationen der Arbeiter entwickelt haben, die den Unternehmern keinerlei Einfluß gestatten.
VI. Holland[52].
In Holland ist es sehr schwer, über Arbeiterverhältnisse etwas zu erfahren. Bis vor wenigen Jahren hatte man keine amtliche Statistik, sondern überließ diese Thätigkeit einer Privatgesellschaft, der »Vereinigung für Statistik«, deren Erfolge sehr gering waren. Im Jahre 1889 wurde bei Gelegenheit der Beratung eines Gesetzes über Frauen- und Kinderarbeit die Einsetzung einer staatlichen statistischen Kommission angeregt, und 1892 wurde in der That durch königliche Verfügung eine solche unter dem Namen »Zentralkommission für Statistik« geschaffen, in die man unter anderem auch einen bekannten Sozialdemokraten, R. $van Zinderen-Bakker$, berief. Die Kommission begann ihre Thätigkeit damit, daß sie außer an die Gemeindebehörden auch an die bestehenden vier großen Arbeiterverbände: 1. den allgemeinen niederländischen Arbeiterverband (Het algemeen nederlandsch werklieden verbond), 2. den niederländischen römisch-katholischen Volksbund (De nederlandsche roomsch-katholicke volksbond), 3. den niederländischen Arbeiterverband »Patrimonium« (Het nederlandsch werklieden verbond »Patrimonium«), 4. den sozialdemokratischen Bund (De socialdemocratische Bond) Fragebogen schickte. Allein die unter 2 und 4 genannten Vereinigungen lehnten die Antwort ab, und da auch von den 1149 Arbeitervereinen, die nach den Berichten der Bürgermeister bestanden, nur 693 Auskunft gaben, so ist das Ergebnis der Erhebungen durchaus ungenügend. Das Wesentlichste aus dem von der Kommission erstatteten und im Jahre 1894 veröffentlichten Berichte ist im folgenden wiedergegeben.
[52] Die wichtigste Quelle für Holland ist der im Texte erwähnte Bericht der »Zentralkommission für Statistik«, der unter dem Titel: Statistik der Arbeidervereenigingen, utgeven door de Centrale Commission voor de statistik, s'Gravenhage 1894, van Weelden en Mingelen, im Buchhandel erschienen ist. Vgl. außerdem H. $Polak$ in der »Neuen Zeit« 1894/95, Nr. 2. S. 54 ff. $Falkenberg$ u. $Mayer$ in $Braun$, Archiv f. soz. Ges. XI, 750. Endlich veröffentlicht das »Nationaal Arbeids-Secretariaat in Nederland« seit 1893 jährliche Berichte. Die Adresse des Arbeitersekretärs ist: G. van $Erkel$, Amsterdam, Rozenstraat 155.
Vor 1811 bestanden in Holland keine Arbeitervereine. Von 1811-1855, wo das Koalitionsverbot aufgehoben wurde, sind 13, von 1855-1865 8, von 1865-1878 65, von 1878-1885 72 und von 1885-1894 271 derartige Vereinigungen gegründet.
Die Mitgliederzahl, soweit sie genau ermittelt wurde, betrug:
bei 265 allgemeinen Vereinen 42712 bei 133 Gewerkschaften 10106 bei 181 Hülfskassen 63201 bei 103 Geselligkeitsvereinen 5601 bei 29 anderen Vereinen 5049 insgesamt bei 711 Vereinen 126669
Doch sind diese Zahlen wesentlich zu hoch, da viele Mitglieder mehreren dieser Vereinigungen angehören. Die Gesamtzahl der bestehenden Gewerkschaften wurde auf 226 ermittelt. Am stärksten und am besten organisiert sind der Typographen- und der Zigarrenmacherbund, sowie der Verein der Eisenbahnarbeiter.
Von den erwähnten vier Verbänden zählte der erste 23 Zweigvereine mit 2500 Mitgliedern, der zweite 12 Zweigvereine mit 11000 Mitgliedern, der dritte 160 Zweigvereine mit 12000 Mitgliedern und der vierte 99 Zweigvereine, deren Mitgliederzahl absichtlich geheim gehalten wird.
Die holländischen Gewerkschaften schwimmen durchaus im sozialdemokratischen Fahrwasser, und zwar verfolgt die holländische Sozialdemokratie unter ihrem allmächtigen Führer $Domela Nieuwenhuis$ eine völlig andere Richtung, als diejenige der meisten übrigen Länder, insbesondere die deutsche, und steht zu derselben in einem schroffen Gegensatze, der sich auf dem internationalen Kongresse in London 1896 in der entschiedensten Form geltend machte. Der Standpunkt der holländischen Sozialdemokraten ist etwa derselbe, den die deutschen sog. »Jungen« oder »Unabhängigen« vertreten: sie verwerfen die Vertretung ihrer Ansicht im Parlamente und die Mitwirkung an der Gesetzgebung, und obgleich nach dem bei den letzten Wahlen (Juni 1897) in Kraft getretenen Wahlgesetze eine Erweiterung des Wahlrechts von 290000 auf 580000 Wähler (bei 5 Millionen Einwohnern) eingetreten ist, so besteht doch der Beschluß des Weihnachten 1893 abgehaltenen Parteitages in Groningen, unter keinen Umständen an den Wahlen teilzunehmen, auch jetzt noch in Kraft. Thatsächlich ist freilich diese Enthaltungspolitik bei den Wahlen keineswegs durchgeführt, vielmehr sind vier sozialdemokratische Abgeordnete gewählt, während insgesamt 15000 sozialdemokratische Stimmen abgegeben sind[53]. Obgleich nun diese antiparlamentarische Richtung der Sozialdemokratie die Gewerkschaften durchaus begünstigt und ihnen geneigter gegenübersteht, als die parlamentarische, die in ihr eine Konkurrenz sieht, so ist die holländische Gewerkschaftsbewegung dennoch bisher schwach und wenig entwickelt, was sich daraus erklären mag, daß die Bevölkerung vorzugsweise aus Landarbeitern, Kleinbürgern, Handels- und Seeleuten besteht und die Industrie wenig vertreten ist.
[53] Gewählt sind: 17 Altliberale (früher 38), 30 Sozialliberale (früher 20), 4 Radikale (früher 2), 22 Antirevolutionäre (früher 15), 22 Katholiken (früher 25), 4 Sozialdemokraten, 1 Christlich-Historischer.
Dagegen ist es jetzt gelungen, einen Zusammenschluß der gewerkschaftlichen Organisationen in dem $Arbeitersekretariat$ zu schaffen, welches thatsächlich die Stellung einer obersten Gewerkschaftsinstanz besitzt. Die Anregung hierzu war zunächst von dem »Sozialdemokratischen Bunde« auf seiner Hauptversammlung in Amsterdam 1891 gegeben; es zeigte sich jedoch bald, daß die Uebernahme der Sache seitens der sozialdemokratischen Partei nicht der richtige Weg war, und so wurde auf der Hauptversammlung in Zwolle 1892 beschlossen, zunächst eine Verständigung mit den gewerkschaftlichen Zentralverbänden zu suchen. Dieser Anregung entsprechend fand eine auf den 9. Juli 1893 einberufene Zusammenkunft von Gewerkschaftsvertretern statt, die zwar über den Grundgedanken sich einigte, jedoch beschloß, zu einer neuen Konferenz am 27. August 1893 nicht nur die sozialistischen, sondern alle Arbeiterorganisationen einzuladen, »welche davon überzeugt sind, daß die Arbeiter gegenüber dem geschlossenen Vorgehen der Arbeitgeber gemeinsame Sache machen müssen«. Obgleich einzelne Vereinigungen dieser Aufforderung keine Folge leisteten, so war doch diese neue Konferenz so zahlreich besucht, daß man zur Gründung des »Nationalen Arbeitersekretariats« schreiten konnte. Dessen Zweck ist nach dem Organisationsstatut die Verbindung der bestehenden Arbeitervereinigungen untereinander, das Sammeln und Veröffentlichen statistischer Daten und die Korrespondenz mit Arbeitersekretariaten anderer Länder. Dasselbe besteht aus je einem Vertreter der beteiligten Verbände. Eine Versammlung der Zentralvorstandsmitglieder aller angeschlossenen Verbände wird nach Ermessen vom Sekretariate einberufen. Nach dem ersten im Februar 1893 veröffentlichten Berichte des Sekretariates umfaßte dasselbe damals 22 Fachverbände und allgemeine Arbeiterorganisationen mit zusammen 330 Abteilungen, 15728 Mitgliedern und Fachorganen. Der Vorschlag, ein gemeinsames Organ seitens des Sekretariates herauszugeben, ist zunächst abgelehnt. Auf der am 23. Februar 1896 in Haarlem abgehaltenen zweiten Jahresversammlung, auf der 22 Verbände vertreten waren, wurde mitgeteilt, daß sich im Jahre 1895 15 neue Organisationen dem Sekretariat angeschlossen hätten und dasselbe Ende 1895 31 Verbände und Vereine mit 18700 Mitgliedern umfaßte; doch scheint die Mitgliederzahl infolge von Doppelzählungen zu hoch gegriffen. Die 31 Organisationen sind folgende: 1. Allgemeiner Möbelarbeiterbund, 2. Internationaler Maler- und Anstreicherbund, 3. Niederländischer internationaler Tabak- und Zigarrenarbeiterbund, 4. Sozialistenbund, 5. Niederländischer Bürstenmacherbund, 6. Kalk- und Steinarbeiterbund, 7. Schneiderverein, 8. Metallarbeiterbund, 9. Erd- und Bergarbeiterverein, 10. Allgemeiner niederländischer Schriftsetzer(Typographen-)bund, 11. Allgemeiner niederländischer Holzarbeiterbund, 12. Niederländischer Bund der Eisenbahn- und Tramarbeiter, 13. Korkschneiderverein, 14. Steinhauerbund, 15. Neutraler Schmiedegesellenverein Amsterdam, 16. Handlangerverein, 17. Blei- und Zinkarbeiterverein, 18. Verein der Arbeiter für Pfahlarbeiten, 19. Weber- und Spinnerbund, 20. Schneiderverein in Heerenveen, 21. Maschinisten- und Heizerbund, 22. Kombinierter Fachverein in Appeldoorn, 23. Verein der Schmiedegesellen und verwandter Fächer, 24. Oelschlägerverein in Zaandyk, 25. Sozialdemokratische Arbeiterpartei, 26. Kupfer- und Blecharbeiterbund, 27. Zuckerbäckerbund, 28. Spiegel- und Leistenmacherverein, 29. Bäckergesellenbund, 30. Arbeitersekretariat Maastricht, 31. Feldarbeiterverein.
Elf dieser Verbände haben ein eigenes Fachorgan.
Auf der am 28. Februar 1897 abgehaltenen dritten Jahresversammlung hatte sich die Anzahl der zugehörigen Vereine von 31 auf 44 erhöht, die Zahl der Mitglieder aber wird, auf Grund genauerer Zählungen, auf 17553 angegeben. Die Einnahmen betrugen 832,80 fl., die Ausgaben 658,81 fl. Die Streikkasse hatte 14923,70 fl. Einnahme und 15119,1 fl. Ausgabe.
Die Thätigkeit des Sekretariates hat sich bisher vorwiegend auf Organisationsfragen und die Behandlung der Streiks beschränkt. Eine am 23. Juni 1895 abgehaltene Versammlung der Hauptvorstände der Organisationen lehnte den Vorschlag der Begründung eines gemeinsamen Streikfonds ab, beschloß aber ein allgemeines Streikreglement und forderte die Vereine auf, sich bei Streiks gegenseitig zu unterstützen. Der Jahresbeitrag der Verbände für das Sekretariat wurde von 1 fl. auf 2-1/2 fl. für je 100 Mitglieder erhöht. Als Aufgabe des Sekretariates wurde vor allem die Schaffung einer möglichst genauen Arbeitsstatistik bezeichnet.
In der bereits erwähnten Hauptversammlung vom 28. Februar 1897 wurde die Herausgabe einer monatlich erscheinenden gemeinsamen Zeitung wiederholt abgelehnt. Unter die Stellung der politischen Parteien zu dem Sekretariate einigte man sich dahin, daß deren Vertreter als solche auszuschließen seien, dagegen sich als Privatpersonen beteiligen könnten.
Unter den Verbänden der einzelnen Gewerbe ist der bedeutendste derjenige der $Diamantarbeiter$, der Anfang 1898 7500 Mitglieder zählte, eine jährliche Einnahme von 93630 fl. und eine Ausgabe von 104545 fl. hatte. Von den Ausgaben entfielen 68269 fl. auf Unterstützungen. --
Der $Typographenbund$ zählte 1716 Mitglieder; die Einnahme betrug 2581 fl., die Ausgabe 2528 fl. Das Fachblatt hatte eine Auflage von 3700. Die im Januar 1898 abgehaltene Generalversammlung beschloß die Gründung einer Krankenkasse. Die Buchdrucker haben aber Anfang 1898 auch einen allgemeinen Kongreß unter Beteiligung aller Richtungen, insbesondere auch der katholischen Vereine, abgehalten, auf dem man einen einheitlichen Tarif aufstellte und dessen Durchführung mittels gemeinsamen Vorgehens beschloß; die Errichtung eines föderativen Zentralverbandes wurde ins Auge gefaßt.
Der Bund der Post- und Telegraphenbeamten zählt 55 Vereine mit 1850 Mitgliedern.
Der Bund der Weber und Spinner zählt 9 Vereine mit 1000 Mitgliedern und besitzt ein gemeinsames Fachblatt. Die Einnahme betrug 673 fl., die Ausgabe 624 fl.
Es besteht auch noch seit 28 Jahren ein allgemeiner niederländischer Arbeiterbund mit 3600 Mitgliedern und einer Jahreseinnahme von 2196 fl. Derselbe besitzt eine Begräbniskasse, an der auch andere Arbeiter teilnehmen können, mit 9870 Mitgliedern.
Uebrigens beginnt jetzt auch die holländische Regierung den sozialen Dingen ein größeres Interesse zuzuwenden. Ein am 23. Mai 1897 von der Regentin vollzogenes Gesetz über Errichtung von Arbeitskammern ist das erste greifbare Ergebnis dieser Politik.
In Zukunft können durch königliche Verordnung in einer Gemeinde oder in einer Gruppe von Gemeinden für ein jedes oder für mehrere verwandte Gewerbe gemeinsam Arbeitskammern errichtet werden. Diesen Kammern soll eine gleiche Anzahl von Arbeitgebern und Arbeitern angehören. Eine vierfache Aufgabe wird ihnen zugedacht, nämlich 1. das Sammeln von Informationen über Arbeiterangelegenheiten, 2. das Erstatten von Gutachten an die staatlichen, provinziellen oder städtischen Behörden in Bezug auf alle Fragen, welche die Interessen von Arbeit und Arbeitern berühren, 3. das Erstatten von Gutachten und das Ausarbeiten von Verträgen und Regelungen, wenn von einer bei Arbeiterangelegenheiten beteiligten privaten Seite ein derartiges Gesuch erfolgt, endlich 4. das Verhindern oder Beilegen von Arbeitsstreitigkeiten entweder durch direkte Vermittlung oder durch das Anraten zur Anrufung eines Schiedsgerichts.
Die Kammer soll mindestens jährlich viermal zusammentreten und außerdem auf Verlangen des Vorstandes oder eines Drittels der Mitglieder. Wähler ist jeder Niederländer, männlich oder weiblich, Arbeiter oder Arbeitgeber, der 30 Jahr alt ist. Wahlberechtigt sind alle männliche oder weibliche Personen, die im letzten Kalenderjahre in ihrem Bezirke den Beruf als Arbeitgeber oder Arbeiter ausgeübt haben und 25 Jahr alt sind. Die Kammer hat einen Vorstand, bestehend aus einem unparteiischen Vorsitzenden, zwei Beisitzern als Vertreter von Arbeitern und Arbeitgebern und einen Sekretär. Die Art der Beilegung von Streitigkeiten ist genau geordnet.
Auch die auf Grund der Neuwahlen im Juni 1897 zusammengetretene II. Kammer ist für soziale Reformen günstig gestimmt, insbesondere ist die treibende Kraft in sozialpolitischer Richtung die neu gebildete »Liberale Union«, die bei den letzten Wahlen 30 Abgeordnete durchgesetzt hat und mit Nachdruck für soziale Verbesserungen eintritt. Aus dem im November 1896 veröffentlichten Programme sind folgende Punkte hervorzuheben: Erweiterung des Wahlrechts, insbesondere Befreiung vom Zensus, Arbeitskammern, Regelung des Arbeitsvertrages, Einschränkung übermäßiger Arbeitszeit auch für erwachsene Männer, Sonntagsruhe, Zwangsversicherung gegen Unfall, Krankheit, Invalidität und Alter mit Staatszuschuß, Wohnungsgesetz, Neuordnung des Armenwesens.
Demgemäß hat auch das auf Grund der Kammerwahlen neu gebildete Ministerium Pierson-Gormann-Borgesius die Bahn der Sozialreform eingeschlagen und die Thronrede, mit der die Kammer am 21. September 1897 eröffnet wurde, bezeichnet als Vorlagen u. a. ein Arbeiterschutzgesetz für Kinder und jugendliche Arbeiter, ein Gesetz über obligatorische Unfallversicherung und eine Regelung der Wohnungsfrage.
VII. Italien[54].
In Italien ist das Vereinsleben von je her stark entwickelt gewesen, wie die Neigung zu Geheimbünden beweist; auch das Klubleben umfaßt größtenteils nicht nur die höheren Klassen, sondern auch die Arbeiter. Vereinigungen der letzteren sind die über ganz Italien verbreiteten und mitgliederreichen fasci, die man als eine Zwischenstufe zwischen Bildungsvereinen und Gewerkvereinen Hirsch-Duncker'scher Richtung bezeichnen kann; sie stehen nicht allein nicht auf dem Boden des Klassenkampfes, sondern werden sogar häufig von Nichtarbeitern, insbesondere auch von den Arbeitgebern geleitet.
[54] Mitteilungen über italienische Gewerkschaften finden sich in: C. F. $Ferrari$, Saggi di economia statistica, übersetzt von $Eheberg$ in Schmollers Jahrb. Bd. V, S. 247 ff., außerdem in der Statistica della società di mutuo soccorso, Rom 1888, p. XV und in $Colnaghi$, _Italy, the condition of labour 1891_. Im allgemeinen ist die Litteratur über italienische Arbeiterverhältnisse äußerst dürftig, so daß $Biermer$ im Handw. d. Staatsw., II. Erg.-Bd., S. 437 bemerkt: »Ueber die Organisation der Arbeiter und Arbeiterinnen sind wir so gut wie nicht unterrichtet.« Die beste deutsche Quelle bilden die Aufsätze von $Sombart$ in den »Blättern für sozial. Praxis« und »$Braun$'s Archiv für soz. Gesetzgebung, insbesondere Bd. VI, S. 209, 215, 549, 557, Bd. VIII, S: 521 ff. Vgl. außerdem $Virgili$, daselbst Bd. XI, S. 726. Einen Ueberblick über die Entwickelung der »Italienischen sozialistischen Partei« giebt der für den internationalen Arbeiterkongreß in London 1896 erstattete Bericht vom 27. Juli 1896. Mailand. Druckerei des Vorstandes der sozialistischen Partei.
Eine besondere, mit den übrigen Arbeitervereinigungen des Landes nicht in organischer Verbindung stehende Organisation bilden die fasci dei lavoratori in Sizilien, insbesondere in den Provinzen Palermo, Catania und Girgenti. Dieselben werden geleitet durch einen Ausschuß von 9 Personen, an deren Spitze der in den Zeitungen öfters genannte Buchhalter der Volkbank in Palermo, $Garibaldi Bosco$, steht. Die Vereinigungen, aus Männern und Frauen bestehend, haben das allgemeine Ziel der Erringung besserer Arbeitsbedingungen, sehen von politischen Forderungen ab und sind deshalb als gewerkschaftliche zu betrachten, obgleich die italienische Regierung sie als sozialistische bekämpft. Einige haben Lebensversicherungseinrichtungen, andere betreiben Kranken- und Unterstützungskassen, Vorschuß- und Konsumvereine.
Einen ähnlichen Karakter tragen die $Hilfs$- und $Unterstützungsvereine$ (società di mutuo soccorso), die eine Unterstützung in einzelnen Notfällen des Lebens bezwecken, insbesondere bieten sie eine Versicherung gegen die aus Krankheit und Todesfall erwachsenden Vermögensnachteile, doch unterstützen sie auch im Falle von Arbeitslosigkeit und insbesondere auch bei Streiks und nähern sich dadurch dem gewerkschaftlichen Gebiete. Lebenslängliche Renten zu gewähren ist ihnen durch das Gesetz vom 15. April 1886 verboten. Die Mehrzahl der Mitglieder sind Handwerker und Kleingewerbetreibende, auch Kleinbauern; deshalb tragen die Vereine im ganzen einen kleinbürgerlichen Karakter, doch haben sie sich überwiegend der in den letzten Jahren gebildeten selbständigen Arbeiterpartei angeschlossen. Ueber die Ausbreitung dieser Vereine fehlen neuere Nachrichten; nach der amtlichen Statistik von 1885 gab es damals 4971 mit 804000 Mitgliedern und 32 Millionen Lire Vermögen.
Die eigentlichen $Gewerkvereine$, die im Gegensatze zu der Unterstützung in einzelnen Notfällen die Hebung des Arbeiterstandes im allgemeinen und insbesondere die Verbesserung der Arbeitsbedingungen bezwecken, nennen sich in Italien società di resistenza und bezeichnen so ihren Kampfkarakter und ihre Hauptaufgabe des Eingreifens bei Streiks. Obgleich durch den erst 1890 aufgehobenen Art. 386 des codice penale italiano jede Verständigung der Arbeiter untereinander zu dem Zwecke, »ohne vernünftigen Grund« (senza ragionevole causa) die Arbeit einzustellen, zu verhindern oder Lohnsteigerungen herbeizuführen, mit Gefängnis bis zu 3 Monaten bestraft wurde, so haben doch schon früh einzelne Arbeitervereinigungen auch auf diesem Gebiete eine Thätigkeit entfaltet. Der allererste Verein dieser Art ist der $Hutmacherverband$ (federazione dei cappellai), doch ist die Verbindung der einzelnen Vereine untereinander sehr lose; der Vorschlag, die lokalen Organisationen zu zentralisieren, wurde auf dem Hutmacherkongreß in Intra 1885 von der Mehrheit abgelehnt. Die Zahl der zum Verbande gehörigen Vereine betrug 1891 85 mit etwa 5000 Mitgliedern, was bei einer Gesamtzahl von 17292 Hutmachern (nach der Statistik von 1881) ein Verhältnis von 29 % bedeutet.
Der wichtigste Gewerkverein ist derjenige der $Buchdrucker$, der seit Anfang der 70er Jahre besteht. Die einzelnen Vereine haben freilich keine gemeinschaftliche Streikkasse, entrichten aber doch an das Zentralkomitee eine nach der Zahl der Mitglieder bemessene Steuer, aus der ausständigen Genossen ein Zuschuß gewährt wird. Der Hauptzweck, den der Verband verfolgt, ist Aufrechthaltung eines für Italien gemeinsam aufgestellten Tarifs. Die Zahl der Mitglieder betrug 1878: 2238, 1881: 2958, 1885: 3752, was bei einer Gesamtzahl von 14317 Buchdruckergehilfen ein Verhältnis von 26 % bedeutet.
Eine Frucht des großen Ausstandes im Jahre 1891 ist der Gewerkverein der $Metallarbeiter$ in Mailand (federazione di resistenza agli operai metallurgici di Milano), der trotz polizeilichen Verbotes fortbesteht und sich neuerdings stark ausbreitet.
Endlich hat sich auf dem am 27. April 1894 in Mailand abgehaltenen Kongresse sämtlicher italienischer $Eisenbahnarbeitervereinigungen$ ein Gewerkverein unter dem Namen Lega dei ferrovieri gebildet, der den Zweck der moralischen und materiellen Hebung der Klasse verfolgt, während die gegenseitige Hilfeleistung zunächst noch den einzelnen Vereinen überlassen bleibt. Zugleich wurde der Anschluß an die Arbeiterpartei beschlossen. Sie besitzt ein eigenes Fachblatt »Il Treno« (der Zug). So haben wir hier den Abschluß einer Entwicklung: der alte fascio ferrovierio stand durchaus auf dem Boden der oben bezeichneten Auffassung der fasci, konnte also als G.-V. nicht angesehen werden. Die später im Gegensatze dazu gegründete Unione ferrovieri vertrat den gewerkschaftlichen Standpunkt, lehnte aber anfangs politische Bestrebungen ab, bis diese auch in ihr das Uebergewicht erlangten und sie nun diese auch in die Kreise des alten fasci übertrug.
Die Hauptforderungen der lega sind: gesetzliche Regelung der Arbeitszeit und der Sonntagsruhe, Lohnminimum bei gleichem Lohne für Frauen und Männer, besondere Gewerbegerichte und Schiedsämter (probi viri) für die Eisenbahnen, Verstaatlichung der Eisenbahnen, Teilnahme der Arbeiterschaft an den Wohlfahrtseinrichtungen.
Einen sehr erheblichen Aufschwung der gewerkschaftlichen Entwicklung haben die $Arbeiterkammern$ (camere di lavoro) herbeigeführt, eine Einrichtung, die mit den französischen Arbeitsbörsen und den Arbeitersekretariaten Verwandtschaft hat. Nachdem ein von dem ($Mazzini$'schen) XIV. allgemeinen Arbeiterkongreß in Genua 1876 gefaßter Beschluß, entsprechend den Handelsgerichten und Handelskammern auch Arbeitergerichte und Arbeiterkammern zu errichten, ohne weitere Wirkung geblieben war, wurde der Gedanke unter dem Einflusse der am 28. April 1887 erfolgten Begründung der Arbeitsbörse in Paris insbesondere von dem Buchdruckerverbande wieder aufgenommen und es gelang zuerst in Mailand am 22. September 1891 eine Arbeiterkammer zu errichten. In den beiden folgenden Jahren folgten Bologna, Brescia, Cremona, Florenz, Monza, Parma, Pavia, Piacenza, Rom, Turin, Venedig, Neapel, Padua und San Pier d'Arena. Auf dem 1893 in Parma abgehaltenen ersten Delegiertenkongreß wurde die Begründung eines $Gesamtverbandes$ (Federazione italiana delle Camere del Lavoro) und die Einrichtung eines $Arbeitersekretariates$ (Segretariato nazionale del Lavoro) beschlossen. Die hier gleichfalls ins Leben gerufene und zuerst am 1. Januar 1894 erschienene eigene $Zeitschrift$ (Giornale delle Camere del Lavoro), die in Mailand monatlich herausgegeben wurde, ist bereits nach neun Nummern wieder eingegangen. Die Spitze des Gesamtverbandes bildet das $Zentralkomitee$ (comitato centrale), das zuerst seinen Sitz in Mailand hatte, denselben aber am 21. März 1895 nach Bologna verlegte. Jährlich finden Delegiertenkonferenzen statt, in denen die maßgebenden Beschlüsse gefaßt werden.
Die Arbeiterkammern sind nach ihrem Grundgedanken selbständige Klassenvertretungen der Arbeiterschaft. Sie erhalten von den Gemeinderäten jährliche widerrufliche Zuschüsse von 500-15000 Lire und haben dagegen jährliche Berichte zu erstatten. Dagegen sind sie, abgesehen davon, daß sie keine politische Thätigkeit betreiben dürfen, durchaus unabhängig. Ihre Aufgabe ist im allgemeinen die Vertretung der Interessen der Arbeiter. Im einzelnen werden in den Statuten aufgeführt: 1. die Sammlung von Nachrichten, insbesondere über die Lage des Arbeitsmarktes, 2. die Errichtung von Arbeitsnachweisen, 3. Einflußnahme auf die soziale Gesetzgebung, insbesondere Ausdehnung der Arbeiterschutzgesetzgebung und Ueberwachung der bestehenden Gesetze, 4. Verhandlungen mit den Unternehmern, insbesondere bei Feststellung der Lehrlingsverträge und Herbeiführung einheitlicher Lohntarife, 5. Thätigkeit als Schiedsgerichte und Einigungsämter, 6. Förderung des Genossenschaftswesens, 7. Pflege der geistigen Interessen, insbesondere der Bildung in den Arbeiterkreisen durch Vorträge, Unterrichtskurse, Lesehallen, Bibliotheken u. s. w. Politische und religiöse Fragen sind allgemein ausgeschlossen.
Ueber die Abgrenzung der Mitgliedschaft ist bei der ersten Entstehung von Arbeiterkammern viel gestritten, insbesondere ob man ausschließlich Arbeiter oder auch andere Personen zulassen sollte, wobei in Betracht kommt, daß in den meisten bestehenden Arbeitervereinen auch Arbeitgeber vertreten sind, so daß man bei deren Ausschließung den Beitritt der Vereine als solcher nicht hätte gestatten dürfen. Obgleich die Regelung in den einzelnen Städten verschieden ist, so werden doch im allgemeinen sowohl Einzelpersonen als Vereine zur Mitgliedschaft zugelassen, aber man hat dadurch eine gewerkschaftliche Organisation und eine allmähliche Ausscheidung der nicht zu der Arbeiterklasse gehörenden Elemente herbeigeführt, daß in den Kammern besondere $Fachabteilungen$ gebildet sind, deren Mitgliedschaft mehr oder weniger weitgehende Rechte innerhalb der Kammer begründet.
Ueber den Mitgliederbestand der einzelnen Kammern liegen nur Zahlen aus dem Jahre 1895 vor. Damals gab es in Bologna 9628, in Cremona 4494, in Florenz 4000, in Mailand 12000, in Neapel 2600, in Parma 1800, in Pavia 1134, in Rom 10782, in Turin 4806, in Venedig 9163 Mitglieder. Zu den meisten Kammern stehen die Unterstützungsvereine, die Kampfvereine und die Genossenschaften in dem Verhältnis als »società aderenti«.
Das Verhältnis zu den städtischen Behörden war durchweg ein durchaus freundliches; obgleich vielfach ausgesprochene Sozialdemokraten an der Spitze der Kammer standen, aber gerade indem die italienischen Arbeiter, schon bevor die Sozialdemokratie eine ausschließliche Herrschaft erlangt hat, zu einer geordneten praktischen Mitarbeit und Vertretung ihrer Interessen herangezogen werden, ist vorgesorgt, daß die Arbeiterverhältnisse sich in gesunden Bahnen entwickeln.
Aber der reaktionäre Wind, der in den letzten Jahren in anderen Staaten zur Herrschaft gelangt ist, hat auch in Italien die viel versprechende Schöpfung gestört. Nach § 260 des Gesetzes über die Gemeindeverwaltung dürfen die Gemeinden Ausgaben nur für gemeinnützige Zwecke beschließen. Der Minister erforderte nun ein Gutachten des Staatsrates darüber, ob die in den oben genannten Städten in den Etat aufgenommenen Zuschüsse für die Arbeiterkammern als gemeinnützige Ausgaben angesehen werden könnten, und in der Sitzung vom 12. November 1896 entschied der Staatsrat dahin, daß die Arbeiterkammern, selbst wenn sie sich durchaus auf ihre legalen Aufgaben beschränkten, doch nur als Einrichtungen im Interesse einer bestimmten Klasse von Personen anzusehen seien. Der Minister hat nicht allein durch Erlaß vom 28. November 1896 dieses Gutachten den Präfekten zur Nachachtung mitgeteilt, sondern ist noch weiter gegangen und hat kurz darauf die Arbeiterkammern völlig aufgehoben mit der Begründung, daß sie nicht wirtschaftliche, sondern ausschließlich politische Zwecke verfolgten. So wird also auch Italien vor dem Schicksale nicht verschont bleiben, daß alle eingreifenden sozialen Reformen erst durch den Einfluß der erstarkten Sozialdemokratie erzwungen werden müssen.
Bis zu dieser jüngsten Aera wandelte die italienische Gesetzgebung auf der Bahn der sozialen Reform. Nicht allein wurde durch Gesetz vom 8. Juli 1883 eine nationale Kasse für Versicherung gegen Betriebsunfälle begründet, sondern durch Gesetz vom 15. April 1886 sind auch die Verhältnisse der freien Hülfskassen (Società di mutuo soccorso) dahin geregelt, daß Unterstützungsvereine der Arbeiter, die sich aber auch mit Bildungszwecken befassen dürfen, durch Eintragung die Rechte der juristischen Persönlichkeit erlangen. Endlich ist am 15. Juni 1893 ein Gesetz über Gewerbeschiedsgerichte und Einigungsämter (Collegii dei probi viri) erlassen.
Die Aufgaben, welche in anderen Ländern die Gewerkschaften übernommen haben, sind bisher den politischen Parteien zugefallen. Insbesondere ist die bürgerliche Demokratie, die unter der Fahne des fast als Nationalheiligen verehrten $Mazzini$ kämpft, von je her stark mit sozialem Oele gesalbt gewesen. Der von $Mazzini$ selbst begründete Patto di fratellanza hat schon seit mehreren Jahren sich mit anderen ihm nicht angehörenden, aber nahe stehenden Vereinen zur Abhaltung gemeinsamer Arbeiterkongresse verbunden, die deshalb den Namen congresso operaio italiano delle società affratellate ed aderente haben. Der XVIII. Kongreß dieser Art, der Ende Mai 1892 in Palermo abgehalten und von 415 Brudervereinen und 274 Anschlußvereinen durch insgesamt 217 Abgeordnete beschickt wurde, führte zu lebhaften Auseinandersetzungen zwischen Kollektivisten und Individualisten, und während der Kongreß von Neapel 1889 die individualistische Tagesordnung angenommen hatte, entschied man sich hier für eine neutrale Resolution, die lediglich die Notwendigkeit einer vollständigen politischen und sozialen Emanzipation betont. Zugleich beschloß man die Bildung einer umfassenden Arbeiterpartei und setzte einen Ausschuß ein, um innerhalb sechs Monaten mit den übrigen nationalen und regionalen Arbeiterverbänden eine federazione dei lavoratori d'Italia ins Leben zu rufen auf Grundlage der Erwägung, daß »das moderne Leben sich ausdrückt im Kampfe des Proletariats gegen den Kapitalismus zur Erlangung wirtschaftlicher Gerechtigkeit«.
Aber in diesen Bestrebungen ist die bürgerliche von der sozialen Demokratie überflügelt. Bisher hatte die letztere in Italien keine erheblichen Erfolge aufzuweisen, zumal sie an dem Anarchismus einen starken Gegner hatte. Den Kern der sozialistischen Bewegung bildete bisher die Lega socialista in Mailand unter der geistigen Leitung des Herausgebers der Critica sociale des Advokaten $Turati$. Diese berief auf den 2. und 3. August 1891 nach Mailand einen italienischen Arbeiterkongreß, auf dem gleichfalls beschlossen wurde, eine italienische Arbeiterpartei zu begründen. Der eingesetzte Ausschuß hat dann nach umfangreichen Vorarbeiten eine konstituierende Versammlung (congresso per l'organizatione operaia italiano) ausgeschrieben, die am 14. und 15. August 1892 in Genua zusammentrat. Da man alle Arbeitervereinigungen zugelassen hatte, so war es begreiflich, daß es zu einer Auseinandersetzung zwischen Sozialisten und Anarchisten kommen mußte, und obgleich die Präsidentenwahl, bei der für die ersteren 106, für die letzteren 46 Stimmen abgegeben wurden, das Uebergewicht der Sozialisten ergeben hatte, so räumten dieselben doch das Feld und eröffneten am 15. August einen neuen Kongreß, auf welchem die Gründung einer $italienischen Arbeiterpartei$ (partito dei lavoratori italiani) erfolgte. Das Organ derselben ist »La Lotta di Classe«. Auf dem Kongresse waren 192 Arbeiterorganisationen vertreten, unter ihnen auch 450 società affratellate.
Vom 8. bis 10. September 1893 ist in Reggio (Emilia) der zweite Parteitag abgehalten, auf dem 164 Abgeordnete anwesend waren.
Die Partei ist zweifellos als politische zu betrachten, da sie nicht allein die Vergesellschaftung der Arbeitsmittel und der Produktion in ihr Programm aufgenommen hat, sondern dies Ziel auch dadurch erreichen will, daß sie sich in Besitz der staatlichen Macht setzt. Immerhin hat sie auch rein gewerkschaftliche Zwecke, will aber diese im Rahmen des Parteiverbandes durch besondere Organisationen verfolgen, indem sie als Aufgaben bezeichnet:
1. den gewerkschaftlichen Kampf zur unmittelbaren Verbesserung der Lebenslage des Arbeiters hinsichtlich der Arbeitszeit, des Lohnes, der Fabrikordnungen u. dgl., ein Kampf, dessen Leitung den Arbeiterkammern und den Gewerkvereinen übertragen wird;
2. einen umfassenderen Kampf zur Eroberung der politischen Machtstellung.
Gewerkschaftliche Angelegenheiten sollen nur von den G.-V. behandelt werden, und Mitglieder der letzteren dürfen nur Handarbeiter sein, während an der politischen Organisation auch andere Personen teilnehmen können.
Bei der geringen Entwickelung der politischen und gewerkschaftlichen Arbeiterverbände ist es von Interesse, daß sich in Italien eine eigenartige Ausbildung des $Genossenschaftswesens$ vollzogen hat, die sich an die russischen Kartelle anlehnt. Die società cooperative di lavoro haben den Zweck, unmittelbar vom Staate, den Gemeinden und auch Privatleuten Arbeiten zu übernehmen und so den Verdienst der Zwischenpersonen auszuschließen. Die Mitglieder sind sämtlich Arbeiter. Von den erzielten Ueberschüssen werden gewöhnlich erhebliche Beträge in Reservefonds für Pensions-, Kranken- und Invalidenkassen zurückgelegt, der Rest wird verteilt. Durch das Gesetz vom 11. Juni 1889 wird die Gründung solcher Genossenschaften begünstigt, die denn auch bereits unter den Pflasterarbeitern, Fuhrleuten, Handlangern, Maurern, Steinhauern, Bildhauern, Malern, Lackierern u. s. w. ins Leben getreten sind. Von 1889-1894 wurden an 146 Arbeitsgenossenschaften Arbeiten im Betrage von 9-1/2 Millionen Mark vergeben. Ende 1894 bestanden 530 anerkannte Genossenschaften. Einige derselben haben sich auch zu größeren Verbänden zusammengeschlossen.
Eine Zeit der heftigsten Verfolgung der Partei begann, als Crispi Ende 1893 zum zweiten Male das Ministerpräsidium übernahm. In Veranlassung der Unruhen in Sizilien, für die man die Partei verantwortlich machte, beschloß Anfang Juli 1894 die Kammer auf Vorschlag der Regierung eine Reihe von Gesetzen, die der Regierung das Recht gaben, alle Versammlungen der Partei zu verbieten, und sogar die Führer in bestimmten Orten zu internieren. Am 22. Oktober 1894 wurde darauf die »sozialistische Arbeiterpartei« durch Beschluß der Regierung aufgelöst.
Aber trotz des Verbotes gelang es, am 13. Januar 1895 einen Kongreß nach Parma einzuberufen und im geheimen abzuhalten. Hier wurde der Name »Italienische sozialistische Partei« angenommen und beschlossen, daß nicht mehr Vereine als solche, sondern nur noch Einzelmitglieder der Partei angehören können. Bei den Parlamentswahlen, die am 26. Mai und 2. Juni 1895 stattfanden, erhielt die Partei 80000 Stimmen gegen 27000 im Jahre 1892, und obgleich man 20-25000 als Unterstützung der Radikalen abziehen muß, so bedeutet dies doch eine starke Verdoppelung innerhalb drei Jahren. Die Anzahl der Abgeordneten stieg von 5 auf 12.
Die Niederlage der italienischen Truppen in Adua Anfang März 1896 führte dann zum Sturze Crispis, und da auch die Verlängerung des mit Ende 1895 ablaufenden Internierungsgesetzes von der Kammer abgelehnt war, so war damit der Höhepunkt der Verfolgung überschritten. Der am 11.-13. Juni 1896 abgehaltene Kongreß von Florenz zeigte eine neue Stärkung der Partei, denn während in Reggio nur 294 Vereine in 209 Orten vertreten gewesen waren, zählte man jetzt 450 in 420 Orten. Allerdings war die Mitgliederzahl von 107830 in Reggio auf 28000 herabgegangen, aber dies war nur die Folge des Grundsatzes der unmittelbaren Mitgliedschaft, und die 21000 waren ausschließlich solche Personen, die eingeschrieben waren und regelmäßig ihre Beiträge gezahlt hatten. Die Partei verfügt über 27 Zeitungen, von denen einige, wie »La Lotta di Classe«, »Battaglia«, »Giustizia«, bis zu 7500 Auflage haben. Das wissenschaftliche Organ der Partei ist die »Critica Sociale«.
VIII. Die übrigen europäischen Länder.
Wie in Italien, so haben sich auch in den noch zu erwähnenden europäischen Ländern die meist noch sehr geringen Ansätze einer gewerkschaftlichen Bewegung im Anschlusse an die politische Sozialdemokratie entwickelt.
In $Dänemark$ ging die Bewegung von der Internationale aus, indem 1871 der »$Internationale Arbeiterverein für Dänemark$« gebildet wurde, der, in eine Reihe von Sektionen für die verschiedenen Gewerbe eingeteilt, die Beförderung von Arbeitseinstellungen und die Schaffung von Produktivgenossenschaften als seine Aufgabe ansah. Als 1873 die Internationale polizeilich aufgelöst und verboten wurde, bildeten die einzelnen Sektionen selbständige $Gewerkvereine$, deren es damals 27 gab, von denen aber die Mehrzahl sich später wieder zu einem »$Sozialdemokratischen Bunde$« zusammenschlossen. Seit 1880 ist die $Gewerkschaftsbewegung$ stärker geworden und es haben sich in den meisten Betriebszweigen Gewerkvereine gebildet. Auf dem sozialdemokratischen Kongreß, der Ende Juli 1892 in Kopenhagen stattfand, wurde die Zahl der politischen Parteiangehörigen auf 15000, diejenige der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter auf 32000 angegeben.
Ueber die Fortschritte in den letzten Jahren geben folgende Zahlen Anhalt: 1894 1896 Die Gesamtzahl der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter in Dänemark betrug 27841 63377 Davon waren Mitglieder von Zentralverbänden 25576 54757 " " " " einzelstehenden Lokalvereinen 2265 8620 Solche Lokalvereine gab es 45 53 während die zentralisierten Vereine 426 802 betrugen, die an Gewerkschaftsverbänden bildeten 23 40 Die Jahreseinnahmen betrugen in Kronen 317372,14 711063,61 Die Jahresausgaben " " " 261862,97 586669,83
Die Verteilung auf die einzelnen Berufe ergiebt sich aus folgender Tabelle:
===================================================== Zentralverband | Zahl der | Lokalvereine | Mitglieder =========================+==============+============ Arbeitsleute | 96 | 19395 Bäcker | 30 | 900 Klempner | 23 | 750 Buchbinder | 11 | 789 Former | 36 | 982 Glasarbeiter | 4 | 190 Schneider | 60 | 2200 Schmiede- und | | Maschinenarbeiter | 53 | 4657 Textilarbeiter | 12 | 1200 Zimmerleute | 61 | 3298 Wagenbauer | 14 | 230 Lohngerber | 6 | 165 Drechsler | 11 | 205 Vergolder | 2 | 44 Maler | 28 | 1500 Maurer | 67 | 4296 Müller | 13 | 360 Papierfabrikarbeiter | 7 | 561 Maschinentischler | 9 | 517 Sattler und Tapezierer | 30 | 450 Schuhmacher | 49 | 2000 Schlachter | 28 | 610 Tischler | 45 | 3422 Tabakarbeiter | 31 | 2461 Buchdrucker | 45 | 1475 Schiffszimmerer | 5 | 350
Außerdem giebt es noch Zentralverbände der Weißgerber, Lithographen und der Dienstboten, die zusammen 12 Lokalvereine mit etwa 1000 Mitgliedern hatten.
Vom 3. bis 5. Januar 1898 ist in Kopenhagen der erste reine $Gewerkschaftskongreß$ abgehalten, auf dem 943 gewerkschaftliche Organisationen mit 69720 Mitgliedern durch 403 Abgeordnete vertreten waren. Hier wurde der Zusammenschluß sämtlicher Fachvereine zu einem einheitlichen Verbande unter dem Namen: »Vereinigte Fachverbände Dänemarks« erreicht. An dessen Spitze steht ein Zentralvorstand aus 21 Mitgliedern, zu denen noch zwei Mitglieder des Vorstandes der Sozialdemokratischen Partei hinzutreten. Der Zentralvorstand wählt einen geschäftsführenden Ausschuß von fünf Personen. Der Schwerpunkt der Leitung fällt in die Einzelverbände, doch ist für wichtige Fälle die Entscheidung des Zentralvorstandes vorbehalten, z. B. muß jeder Streik bei ihm angemeldet werden und bedarf seiner Genehmigung, wovon die aus dem Zentralfonds zu zahlende Streikunterstützung von wöchentlich 10 Kronen für Männer und 6 Kronen für Frauen abhängig ist. Die Mittel sollen durch Sondersteuern der Mitglieder in Höhe von wöchentlich 25-50 Oere aufgebracht werden. Außerhalb des Verbandes stehen 52 lokale Vereine in Kopenhagen mit etwa 20000 Mitgliedern. Es wurde beschlossen, für die Durchführung des Achtstundentages einzutreten. Neben mehreren Fachorganen besitzt auch der Gewerkschaftsbund eine eigene Wochenzeitung. Die Beiträge belaufen sich auf jährlich 20 Oere. Es soll in der Regel kein Streik unterstützt werden, bei dem nicht ein Versuch der gütlichen Beilegung oder eines schiedsgerichtlichen Verfahrens gemacht ist; dabei ist der Zentralvorstand zuzuziehen. Für die erste Woche wird Unterstützung seitens des Verbandes nicht gezahlt[55].
[55] Der Wortlaut des Organisationsstatutes ist in Nr. 21 des »Correspondenzblattes der Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands« vom 23. Mai 1898 veröffentlicht.
Auch die politischen Vereine der $Sozialdemokratie$ bilden einen einheitlichen Verband. Die Partei besitzt im Reichstage 11 Abgeordnete und hat fünf Tageszeitungen, von denen die gelesenste, »Socialdemokraten«, allein in Kopenhagen 33000, die übrigen zusammen etwa 17000 Abonnenten haben. Daneben giebt es ein wöchentlich erscheinendes gemeinsames Gewerkschaftsorgan, und endlich besitzen die meisten Gewerkschaften ihr eigenes Fachblatt.
In $Norwegen$[56] gab es bis zum Jahre 1886 nur wenige und unbedeutende Arbeitervereine, die aber kaum einen gewerkschaftlichen Karakter trugen, sondern neben der Krankenunterstützung vorwiegend gesellige Zwecke verfolgten. Die einzige Ausnahme bildeten die Buchdrucker, die schon seit 1874 eine gewerkschaftliche Organisation besitzen und auch heute an der Spitze der Bewegung marschieren. Aus den Mitgliederbeiträgen von wöchentlich 1 Krone (= 1 Mk. 12-1/2 Pfg.) werden außer der Verbandskasse eine Streikkasse, eine Arbeitslosigkeitskasse, eine Reisekasse, eine Krankenkasse und eine Sterbekasse unterhalten.
[56] Die nachfolgende Darstellung beruht auf den von Herrn Dr. $Oscar Jäger$ in Christiania mir gemachten Mitteilungen, die sich ihrerseits auf Angabe des Geschäftsführers der Norwegischen sozialdemokratischen Partei stützen.
Eine allgemeine gewerkschaftliche Bewegung beginnt erst seit 1886, und ist auch heute noch wenig entwickelt. Bis 1890 gab es nur lokale Vereine; seit dieser Zeit haben sich nicht allein die meisten Vereine desselben Gewerbes zu Zentralvereinen zusammengeschlossen, sondern es haben sich auch Gesamtverbände gebildet. Endlich bestehen in den meisten größeren Städten Kartelle der verschiedenen Fachvereine.
Ende 1898 gab es folgende 13 Zentralvereine:
1. Buchbinder 20 Vereine mit 1400 Mitgliedern 2. Metallarbeiter 13 " " 1200 " 3. Tischler 12 " " 1000 " 4. Schneider 12 " " 1000 " 5. Schuhmacher 12 " " 1000 " 6. Maler 6 " " 900 " 7. Eisenbahnarbeiter 16 " " 1000 " 8. Bäcker 24 " " 900 " 9. Steinhauer 10 " " 800 " 10. Former 4 " " 500 " 11. Klempner 3 " " 400 " 12. Buchbinder 3 " " 400 " 13. Hafenarbeiter 7 " " 1600 " -------------------------------------------------------- Zusammen 142 Vereine mit 12100 Mitgliedern.
Daneben giebt es aber noch in Christiania einen Verband unter dem Namen »$De samwirkende Fagforeninger i Kristiania$«, dem 50 Vereine mit 6000 Mitgliedern angehören und der eine gemeinsame Unterstützung in Streikfällen bezweckt. Zu ihm gehören die meisten der oben aufgeführten Vereine, soweit sie in Christiania ihren Sitz haben, daneben aber auch noch andere nicht zu Zentralverbänden zusammengeschlossene Fachvereine. Endlich besteht noch unter dem Namen »$Norsk Fagforbund$« ein Verband von 30 Vereinen mit etwa 2000 Mitgliedern, der insofern von den Zentralverbänden und den »Samwirkende Fagforeninger« unabhängig ist, als seine Mitglieder keiner von beiden Organisationen angehören.
Zusammengenommen giebt es in Norwegen etwa 270 Fachvereine mit ungefähr 24000 Mitgliedern.
Auf dem am 2. April 1899 in Christiania abgehaltenen Gewerkschaftskongresse, auf dem 73 Vereine mit rund 20000 Mitgliedern durch 113 Abgesandte vertreten waren, wurde unter dem Namen »Landesorganisation der norwegischen Fachvereine« ein Zentralverband für das ganze Land gebildet.
Von den politischen Parteien haben sich sowohl die Sozialdemokraten wie die Liberalen der Gewerkschaftsbewegung angenommen. Die ersteren haben erst seit 1884 eine Organisation, indem damals auf dem Arbeitertage in Arendal die Norwegische Arbeiterpartei ($Det norske Arbeiderparti$) gegründet wurde, die zur Zeit 80 Vereine mit etwa 12000 Mitgliedern zählt. Von den Vereinen haben 36 ihren Sitz in Christiania, 44 in der Provinz. Der Einfluß der Sozialdemokratie überwiegt in den meisten der obengenannten Fachvereine (mit Ausnahme der Buchdrucker) und in den Samwirkende Fagforeninger, während der Norsk Fagforbund den Liberalen folgt, die auch eine politische Organisation in den »Vereinigten norwegischen Arbeitergesellschaften« ($De forenede norske Arbeidersamfund$) geschaffen haben. In der Nationalversammlung hat die Sozialdemokratie bisher noch keinen Vertreter; seitens der Hauptstadt ist in dieselbe ein Buchdrucker gewählt, der sich zu der liberalen Partei zählt.
In $Schweden$[57] ist ebenfalls sowohl die politische, wie die gewerkschaftliche Bewegung bisher nur schwach entwickelt. Beide haben erst seit 1885 begonnen; 1889 wurden die bestehenden Einzelvereine zu einer einheitlichen $sozialdemokratischen Partei$ zusammengefaßt, deren Mitgliederzahl auf dem Kongresse in Gothenburg 1894 auf 7000 angegeben wurde, dagegen war sie im Juli 1897 auf 21261 angewachsen.
[57] Die folgenden Angaben, die ich Herrn Dr. $Uppström$ in Stockholm verdanke, beruhen überwiegend auf dem letzten der alle 5 Jahre von dem Oberstatthalteramte in Stockholm veröffentlichten Bericht für 1890-1895.
Gewerkschaftliche Zentralverbände gab es Ende 1895 in folgenden Gewerben: 1. Metallarbeiter, 2. Gießer, 3. Klempner und Blecharbeiter, 4. Holzarbeiter, 5. Schuharbeiter, 6. Schneider, 7. Sattler und Tapezierer, 8. Erd- und Hafenarbeiter, 9. Maurer, 10. Maler, 11. Töpfer, 12. Böttcher, 13. Bäckereiarbeiter, 14. Buchbinder, 15. Kellner, 16. Buchdrucker. Für sämtliche Verbände war der Vorort Stockholm mit Ausnahme der Klempner (Malmö), Schuharbeiter (Gothenburg), Sattler und Tapezierer (Gothenburg), Erd- und Hafenarbeiter (Helsingborg), Maurer (Malmö). Die Tabakarbeiter besitzen einen Verband für die drei skandinavischen Länder mit dem Vorort Stockholm.
Ueber die Mitgliederzahlen liegen nur Angaben vor von den in Stockholm bestehenden Ortsvereinen. Von diesen hatten die Metallarbeiter 9 Vereine mit 843, die Gießer 240, die Klempner und Blecharbeiter 2 Vereine mit 161, die Holzarbeiter 7 Vereine mit 385, die Schuharbeiter 2 Vereine mit 266, die Schneider 461, die Sattler und Tapezierer 2 Vereine mit 72, die Erd- und Hafenarbeiter 2 Vereine mit 350, die Maurer 240, die Maler 508, die Böttcher 44, die Tabakarbeiter 125 Mitglieder. Außerdem gab es in Stockholm noch 36 Fachvereine, die keinem Zentralverbande angehörten, u. a. Bürstenbinder mit 19, Seiler mit 20, Zuckerraffinadeure mit 35, Telegraphen- und elektrische Arbeiter mit 70, Brauereiarbeiter mit 282, Gerbereiarbeiter mit 12, Gasarbeiter mit 25, Handelshülfsarbeiter mit 85, Pantoffelmacher mit 20, chemisch-technische Arbeiter mit 38, Rohrarbeiter mit 275, Gepäckträger mit 60, Korbmacher mit 30, Porzellanarbeiter mit 32, Buchdrucker mit 36 Mitgliedern. Die meisten dieser Mitglieder sind gleichzeitig solche der sozialdemokratischen Partei, die in Stockholm 3500 Mitglieder besitzt. In einzelnen dieser Fachvereine, z. B. bei den Holzarbeitern, hat die Stellung zur Sozialdemokratie schwere Kämpfe hervorgerufen, doch haben schließlich deren Anhänger meistens den Sieg davongetragen.
Einen Markstein der gewerkschaftlichen Entwickelung bildet der vom 5. bis 8. August 1898 in $Stockholm$ abgehaltenen $Gewerkschaftskongreß$, auf dem es gelang, den Zusammenschluß zu einer $einheitlichen Landesorganisation$ herbeizuführen. Anwesend waren 269 Vertreter für 23 Gewerkschaftsverbände, 13 Lokalvereine und 19 »Arbeitergemeinden« (lokale Gesamtorganisationen entsprechend den deutschen Gewerkschaftskartellen) mit insgesamt über 50000 Mitgliedern, bei weitem mehr, als bis dahin auf einem schwedischen Arbeiterkongresse vertreten waren. Die geschaffene Landesorganisation bezweckt durch Einfordern von Berichten eine möglichst vollständige Uebersicht über die Wirksamkeit der Gewerkschaften zu erlangen, durch ein Sekretariat diese Berichte zu verarbeiten und sich gegenseitig zu unterstützen in allen Fällen, wo die Arbeitgeber durch Aussperrungen die Organisation oder die Bestrebungen der Arbeiter auf Verbesserung ihrer Lohn- und Arbeitsverhältnisse hindern, wo das Koalitionsrecht bedroht ist, sowie bei erheblichen Lohnherabsetzungen. Die Einzelvereine sollen sich zu $Zentralverbänden$ zusammenschließen, die ihrerseits die Landesorganisation bilden; ebenso sollen örtliche Gewerkschaftskartelle gebildet werden. Nur wenn Zentralverbände fehlen, können die Einzelvereine unmittelbar dem Landesverbande beitreten. Die Leitung des letzteren wird geführt durch ein aus 5 Mitgliedern bestehendes $Sekretariat$, das von einem $Ausschusse$ aus Vertretern der Zentralverbände kontrolliert wird. Die oberste Instanz ist der $Kongreß$, auf dem alle Vereine nach ihrer Größe vertreten sind. $Streiks$ werden nur dann unterstützt, wenn sie von dem Sekretariat gebilligt sind und mehr als 5% der Mitglieder umfassen. Die Mittel werden durch wöchentliche Steuern von 25 Oere aufgebracht. Ein Hauptpunkt des Streites war die Frage, ob dem Vereine die Zugehörigkeit zur sozialdemokratischen Partei zur Pflicht gemacht werden sollte. Nach dreitägigen Debatten siegte die bejahende Ansicht mit 173 gegen 83 Stimmen bei 7 Enthaltungen, jedoch wurde für den Anschluß eine Frist von drei Jahren gestattet.
Seit mehreren Jahren hat man übrigens angefangen, eine $gemeinsame Organisation der drei skandinavischen Länder$ ins Auge zu fassen, indem man gemeinsame Kongresse veranstaltet, die zugleich für die politische und für die gewerkschaftliche Bewegung bestimmt sind. So wurde auf dem am 18. August 1892 in $Malmö$ abgehaltenen $skandinavischen Sozialistenkongresse$ der Zusammenschluß aller Fachvereine der drei Länder namentlich zum Zwecke des gemeinsamen Vorgehens in Lohnfragen beschlossen. Ebenso faßte der vom 19. bis 22. Juni 1897 in $Stockholm$ stattgefundene $skandinavische Arbeiterkongreß$, auf dem 51 dänische, 24 norwegische und 101 schwedische Vertreter anwesend waren, eine Resolution, in welcher als gemeinschaftliche Aufgabe der politischen und der gewerkschaftlichen Arbeiterorganisation bezeichnet wurde, die Arbeiter zum Kampfe für die Anerkennung ihrer Menschenrechte zu sammeln, um unter den gegenwärtigen kapitalistischen Verhältnissen die bestmöglichen ökonomischen Bedingungen und die politische Freiheit zu erringen und die Arbeiter über die wirtschaftliche Entwickelung und ihre Folgen aufzuklären. Um Verbesserungen in den Existenzbedingungen der Arbeiter zu erreichen, sollen die gewerkschaftlichen und politischen Organisationen Einfluß auf die gesetzgebenden Körperschaften zu gewinnen suchen und bei jeder Gelegenheit solche Fragen behandeln, die in sozialökonomischer oder politischer Beziehung für die Arbeiter von Wichtigkeit sind. Der gewerkschaftliche Kampf ist so lange nötig, bis die Gesellschaft selbst die Produktionsmittel in Besitz nimmt, aber durch diesen Kampf kann die Ausbeutung nicht abgeschafft, sondern nur gemildert werden. Als Ziel wurde die Erringung des allgemeinen Wahlrechts bezeichnet und als Mittel zu dessen Erreichung eine allgemeine Arbeitseinstellung ins Auge gefaßt. Die Gewerkschaften sollen in jedem Lande von einem Sekretariate geleitet werden und sich in allen drei Ländern bei Streiks gegenseitig unterstützen.
Von den einzelnen Gewerben sind die $Bäcker$ bisher am besten organisiert. Auf einem im September 1895 in Kopenhagen abgehaltenen Kongreß der skandinavischen Bäckergesellen wurde mitgeteilt, daß in Christiania eine Organisation besteht, die in dieser Stadt 800, im übrigen Norwegen 500 Mitglieder zählt. Der dänische Bäckerverband hat etwa 800 Mitglieder. Der Kongreß beschloß die Bildung eines $skandinavischen Bäckereiarbeiterverbandes$ unter der Bedingung, daß die drei Länder gegenseitige Reise- und Unterstützungskassen errichten, dagegen jedes Land seine eigene Organisation behält. --
In $Rumänien$ hat die Arbeiterpartei auf ihrem Parteitage im Juni 1894 beschlossen, in allen Orten, wo Industrie vorhanden ist, Gewerkschaftsorganisationen zu gründen. (Adresse: $Josef Schneid$, Bukarest, Clubul Muncitorilor Palatul Bâilor Etorie). --
Für $Spanien$ besteht nach einer mir zugegangenen Notiz ein Nationales Arbeitersekretariat (_M. $Antonio Garcia Quejido$, Barcelone Sadurni, 3 I_).
Für $Portugal$ hat ein im August 1892 abgehaltener und von 96 Abgeordneten besuchter Arbeiterkongreß die Bildung gewerkschaftlicher Organisationen beschlossen, welche Widerstandskassen gründen, aber gegen leichtfertige Streiks auftreten und daneben die Schaffung von Arbeiterschutzgesetzen für Frauen und Kinder, von Gewerbegerichten und Arbeitsbörsen, sowie die Unterdrückung der Gefängnisarbeit verfolgen sollen.
IX. Nordamerika[58].
In den Vereinigten Staaten von Nordamerika sind die Vorbedingungen für die gewerkschaftliche Entwickelung insofern denen in der Schweiz ähnlich, als derselben keinerlei staatliche Hindernisse entgegenstehen, ja die politische Freiheit ist in Amerika aus dem Grunde noch unbeschränkter, als in der Schweiz, weil das Land gegen fremde Einflüsse gesichert ist. Wenn deshalb in beiden Ländern die Arbeiterbewegung sich nicht, wie in Deutschland, Oesterreich und zum Teil in Frankreich in einer der Staatsgewalt feindlichen Richtung vollzogen und überhaupt nicht eine Bedeutung erlangt hat, aus der den übrigen Bevölkerungsklassen Gefahr drohen könnte, so liegt es nahe genug, hierin einen inneren Zusammenhang zu finden und daraus den Schluß zu ziehen, daß nur der Druck den Gegendruck erzeugt. Uebrigens nimmt Amerika noch in einer anderen Beziehung gegenüber allen europäischen Ländern eine Sonderstellung ein, nämlich insofern, als die Bevölkerung im Verhältnis zu der Ausdehnung des Landes gering ist und deshalb Arbeitslosigkeit, falls sie die Folge von Uebervölkerung wäre, hier ausgeschlossen sein müßte. Wenn in Wahrheit auch in Amerika Verkehrskrisen und Arbeitslosigkeit eine kaum geringere Rolle spielen, als in Europa, so ist der Schluß nicht abzuweisen, daß der Grund dieser traurigen Erscheinungen in Verhältnissen ihren Grund haben müsse, die diesseits wie jenseits des Ozeans in gleichem Maße Geltung haben.
[58] Vgl. H. W. $Farnam$: Die amerikanischen Gewerkvereine, Leipzig 1879. $Sartorius v. Waltershausen$: Die nordamerikanischen Gewerkschaften unter dem Einflusse der fortschreitenden Produktionstechnik, Berlin 1886. $Derselbe$: Der moderne Sozialismus in den Vereinigten Staaten von Amerika, Berlin 1890. W. T. $Stead$: Der Krieg zwischen Arbeit und Kapital in den Vereinigten Staaten, deutsch von M. $Pannwitz$, 1894. $Stevens$: Die Gewerkvereine der Vereinigten Staaten in $Braun$, Archiv für sozial. Gesetzgebung, Bd. XII. S. 695 ff.
Wie in der Schweiz, so kommt auch in Nordamerika bei der sozialen Entwickelung ein gewisser Gegensatz des deutschen Elementes gegen das einheimische in Betracht, der um so wichtiger ist, als hier wie dort das erstere sich den Einflüssen des Sozialismus in weit höherem Grade zugänglich zeigt, als einerseits das schweizerische und andererseits das englisch-amerikanische. In beiden Ländern finden wir aber auch innerhalb der deutschen Arbeiterschaft eine Teilung hinsichtlich der Stellung zu der Frage des Internationalismus. Die von $Marx$ geleitete Internationale hat hier wie dort anfangs einen nicht unerheblichen Einfluß geübt, der aber schließlich ganz zurückgedrängt wurde. Um aber die Parallele zwischen beiden Ländern zu vervollständigen, finden wir endlich beiderseits die Nachwirkungen der innerhalb der Internationale eingetretenen Spaltung zwischen Sozialisten und Anarchisten. Dagegen ist eine Besonderheit des englisch-amerikanischen Wesens eine eigentümliche kirchlich-religiöse Richtung und die wohl hiermit in Verbindung stehende Neigung, auch Vereinen, deren Zweck vorwiegend auf wirtschaftlichem Gebiete liegt, einen gewissen Ordenskarakter mit allerlei wunderlichem Ritual zu geben, womit eine stark autoritäre Stellung des Vorsitzenden verbunden zu sein pflegt.
Schon seit dem Ende des vorigen Jahrhunderts bestanden Gewerkvereine, welche den englischen ähnlich waren, doch hatten sie meist nur lokalen Karakter und haben sämtlich die Handelskrise von 1837 nicht überdauert. Eine umfassendere Arbeiterbewegung beginnt erst nach dem Ende des Sezessionskrieges insbesondere durch die Gründung der $National Labor Union$, die sich zum erstenmale mit Erfolg der Aufgabe unterzog, alle Gewerkvereine zu einer großen Organisation zusammenzufassen.
Die Anregung hierzu ging aus von der Gewerkschaft der Maschinenbauer, die schon 1863 den Vorschlag machte, eine allgemeine »National Trades Assembly« ins Leben zu rufen. Die Gewerkschaft der Farmer schloß sich 1864 auf ihrem Vereinstage in Buffalo diesem Plane an und trat zunächst mit den Maschinenbauern zu der »Labor Reform Association« zusammen. Im März 1866 wurde endlich von dem Gewerkverein der Wagenbauer ein Ausschuß eingesetzt, mit dem Auftrage, einen allgemeinen Arbeiterkongreß einzuberufen, dessen Hauptaufgabe darin bestehen sollte, die Agitation für den Achtstundentag einzuleiten[59]. Auf dem Kongresse, der am 20. August 1866 zusammentrat, waren 60000 Arbeiter vertreten. Man beschloß die Gründung eines alle Arbeiter umfassenden Zentralvereins unter dem Namen »National Labor Union«, dem alle auf dem Kongresse vertretenen Vereine beitraten, deren Hauptzweck darin bestehen sollte, die Besserung der Arbeitsbedingungen, insbesondere die Verkürzung der Arbeitszeit auf 8 Stunden, herbeizuführen. Streitigkeiten mit den Arbeitgebern suchte man möglichst durch Schiedsgerichte zu erledigen, doch wollte man im Notfalle auch Arbeitseinstellungen durchführen. Daneben befürwortete man die Gründung von Konsumvereinen, die Errichtung staatlicher arbeitsstatistischer Aemter und das Zurückbehalten der öffentlichen Ländereien für wirkliche Ansiedler im Gegensatze zu dem Verkaufe an Spekulanten. Dem Verbande traten sehr bald 3000 lokale Gewerkschaften bei.
[59] Mit Recht weist S. v. $Waltershausen$: Die n. a. Gewerkschaften, S. 28, darauf hin, daß der erste Versuch zur Bildung einer allgemeinen Arbeiterpartei sich abweichend von Deutschland nicht auf politischer, sondern auf wirtschaftlicher Unterlage vollzogen habe.
Die wichtigste Frage war von Anfang an die Stellung zur Politik, über die es sowohl bei der Gründung in Baltimore, wie auch auf dem im August 1867 in $Chicago$ abgehaltenen $zweiten Jahreskongresse$ lebhafte Auseinandersetzungen gab. Insbesondere das Organ des Verbandes, der »Workmen's Advocate« trat für die politische Bethätigung ein und ebenso der Präsident, $Sylvis$, eine der bedeutendsten Persönlichkeiten in der amerikanischen Arbeiterbewegung, der jedoch schon am 27. Juli 1869 starb. Seinen Bemühungen gelang es, auf dem $dritten Jahreskongreß$ in $New York$ am 21. September 1868 die »$Arbeiterreformpartei$« zu begründen, die freilich von der N. L. U. äußerlich getrennt sein, innerlich aber mit ihr in fester Verbindung stehen sollte. Man wollte insbesondere bei den Präsidentenwahlen gegenüber den alten großen Parteien, den Republikanern und den Demokraten, selbständig vorgehen.
Auf dem $vierten Kongresse$ in $Philadelphia$, August 1869, war die Beteiligung noch größer, als auf den früheren; es wurden 178571 eingeschriebene Mitglieder der N. L. U. gezählt. Die Stärke der »Arbeiterreformpartei« war noch größer. Aber trotzdem begann bereits jetzt der Rückgang. Den mehrfach begonnenen Streiks war man in Ermangelung ausreichender Streikfonds nicht gewachsen, und der mit den 1870er Jahren beginnende Geschäftsaufschwung entfremdete die Arbeiter den Gewerkschaften. Schon der $fünfte Kongreß$ in $Cincinnati$ am 15. August 1870 war schwach besucht, und auf dem $sechsten$ in $St. Louis$ (7. bis 10. August 1871) waren nur noch 21 Abgeordnete anwesend; von größeren Gewerkschaften waren nur die Bergarbeiter vertreten.
Einen Hauptgrund zu diesem Rückgange bildete die innerhalb der »Arbeiterreformpartei« ausgebrochene Meinungsverschiedenheit über die Frage, ob man sich auf die industriellen Arbeiter beschränken oder auch die Kleinbauern (Farmer) heranziehen sollte. Auf einer im Februar 1872 in $Columbus$ abgehaltenen Konferenz kam es über diese Frage zu einer Spaltung, und so tagten am 21. August 1872 die beiden Gruppen in getrennten Versammlungen, die eine in $Columbus$, die andere in $Philadelphia$. Die erste der beiden Richtungen hat dann noch zwei Kongresse, den einen 1873 in $Cleveland$, den anderen 1874 in $Rochester$ abgehalten, doch war die Bedeutung der N. L. U. für das öffentliche Leben bereits geschwunden.
Schon 1866 hatten auch eine Reihe deutscher Gewerkvereine einen Verband, die »$Arbeiterunion$«, gegründet, die ein Blatt unter gleichem Namen herausgab. In demselben fanden anfangs die beiden Richtungen, von denen die eine die Interessengemeinschaft von Kapital und Arbeit betonte, während die andere sozialdemokratische Grundsätze verfolgte, gleichzeitig Vertretung, doch erlangte die zweite Richtung allmählich das Uebergewicht, und als das Blatt bei Beginn des deutsch-französischen Krieges gegen Deutschland Stellung nahm, war die Mißstimmung so groß, daß es am 17. September 1870 einging.
Die »$Internationale Arbeiterassoziation$« hatte bis zum Ende der 1860er Jahre in Amerika wenig Boden zu fassen vermocht. Als in der National Labor Union die durch $Sylvis$ vertretene Richtung das Uebergewicht erlangte, suchte sie mit jener Verbindungen anzuknüpfen, die dahin führten, daß die N. L. U. sich auf dem Kongreß in Basel 1869 durch zwei Abgesandte vertreten ließ. Auch gelang es mehrfach, auf dem Boden der Internationale stehende deutsche Arbeitervereine ins Leben zu rufen und Sektionen der verschiedenen Nationalitäten zu begründen, obgleich der Höchstbestand der Mitgliederzahl niemals 4-5000 überschritten hat; bereits 1873 war dieselbe wieder auf 2-3000 und Anfang 1874 auf 1800-2000 zurückgegangen. Diese Sektionen, deren man Anfang 1871 erst 6, am Ende des Jahres aber bereits 24 zählte, setzten ein Zentralkomitee ein, das mit dem Londoner Generalrate in engster Verbindung stand. Am 6. Juli 1872 wurde in New York der $erste Kongreß der Internationale$ in Amerika abgehalten, auf dem 22 Sektionen vertreten waren und ein Föderalrat, bestehend aus 3 Deutschen, 2 Franzosen, 2 Irländern, 1 Schweden und 1 Italiener, eingesetzt wurde. Die eingeborenen Amerikaner fehlten. Hinsichtlich der auf dem Kongreß im Haag 1872 vollzogenen Spaltung der Anhänger von $Marx$ und $Bakunin$ trat der amerikanische Verband durchaus auf die Seite der ersteren. Dieser Rückhalt war auch der Grund, weshalb der Kongreß im Haag auf Vorschlag von $Marx$ den Beschluß faßte, den Sitz des Generalrates von London nach New York zu verlegen.
Entsprechend dem von $Marx$ gegebenen Rate, die Erringung politischer Macht durch Anlehnung an die wirtschaftlichen Forderungen zu unterstützen, suchte man auch in Amerika im weitesten Umfange internationale Gewerkschaften ins Leben zu rufen, doch war der mit dem Jahre 1873 beginnende gewerbliche Niedergang diesen Bestrebungen sehr ungünstig. Die traurigen geschäftlichen Verhältnisse, die bis 1879 andauerten, führten auch zu einer Spaltung innerhalb der Arbeiterschaft. Ein Teil derselben unter Führung der deutschen Arbeitervereine, die sich im März 1872 in der »Arbeiterzeitung« ein wertvolles Organ geschaffen hatten, forderte gegenüber der allgemeinen Not staatliche Hilfe, insbesondere Beschäftigung der Arbeitslosen, Außerkraftsetzung der Mietgesetze, Verteilung von Lebensmitteln $u. s. w.$ Andere gingen noch weiter und verlangten die Einführung der Volksabstimmung über jedes Gesetz und die Beschränkung des Vermögensbesitzes auf 300000 Dollars. Auch griff man zu dem bedenklichen Mittel öffentlicher Umzüge, die zu Konflikten mit der Polizei führten.
Es scheint übrigens weniger die sachliche Meinungsverschiedenheit, als persönliche Gegensätze und der Unabhängigkeitsdrang gegenüber dem Generalrate der Internationale gewesen zu sein, was zu der Spaltung führte und den Generalrat veranlaßte, zunächst den Föderalrat der amerikanischen Föderation aufzulösen und einige andere Sektionen bis zum nächsten Kongresse zu suspendieren. Dieser, der $zweite$ und letzte amerikanische $Kongreß$ der Internationale wurde am 11. April 1874 in $Philadelphia$ abgehalten. Es gelang, die Unzufriedenen aus der Partei auszuschließen; um den Föderalrat zu überwachen, wurde eine Kontrollkommission eingesetzt. Die »Arbeiterzeitung« wurde zum offiziellen Organ erklärt, aber der Kontrollkommission unterstellt.
Die Ausgeschlossenen, die im allgemeinen mehr das einheimische amerikanische Element darstellten, gründeten jetzt ihrerseits im Sommer 1874 die »$sozialdemokratische Arbeiterpartei von Nordamerika$«. In einer Konferenz am 4. Juli 1874 in New-York wurden Programm und Statuten angenommen. Anfangs machte sich innerhalb der Partei der Gegensatz zwischen Lassalleanern und Marxisten sehr stark geltend, aber nachdem in Gotha die Einigung der deutschen Sozialisten vollzogen war, gelang es auch für Amerika, auf dem vom 4. bis 6. Juli 1875 in $Philadelphia$ abgehaltenen $ersten Jahreskongresse$ grundsätzlich eine Einigung aller sozialistischen Gruppen zu beschließen, deren Durchführung dann auf dem Kongresse in Pittsburg am 16. April 1876 in der Weise zustande kam, daß man erklärte: 1. die zu schaffende Arbeiterorganisation aller Sozialisten Amerikas soll eine nationale mit internationalen Tendenzen sein; 2. sie soll zentralistisch gerichtet sein; 3. die Partei wird für die Schaffung von Gewerkschaften mit nationaler und internationaler Grundlage Sorge tragen; 4. es soll eine internationale beratende Behörde eingesetzt werden. Der Versuch, auf einer gleichzeitig tagenden Versammlung eine Einigung auch mit den anderen politischen Gruppen, insbesondere den Greenback-Leuten, zustande zu bringen, mißlang.
Die Internationale hatte bei diesen Verhandlungen im Bewußtsein ihrer Schwäche weitgehende Zugeständnisse machen müssen, jedenfalls hatte sie durch die Schaffung einer nationalen Arbeiterpartei für Amerika ihre Bedeutung verloren, und da, wie der letzte Bericht des Generalrates hervorhebt, der Verkehr mit den europäischen Ländern sich auf einen unerheblichen Briefwechsel mit einigen Personen beschränkte, Beiträge aber überhaupt nicht mehr eingingen, so hielt der Generalrat es für richtig, die $Internationale auch formell aufzulösen$. Er berief eine Delegiertenkonferenz nach $Philadelphia$ auf den 15. Juli 1876, auf der aber nur 14 amerikanische und keine einzige europäische Sektion vertreten waren und sprach seine Ansicht dahin aus, daß die Internationale Arbeiterassoziation als nicht mehr vorhanden anzusehen sei. Es wurde dann auch die Auflösung einstimmig beschlossen.
Am 22. Juli 1876 wurde die neue Partei unter dem Namen: »Arbeiterpartei der Vereinigten Staaten« oder »Workingmen's Party of the United States« in Philadelphia formell begründet. Das Programm fordert, daß alle Arbeitsmittel, Grund und Boden, Maschinen, Verkehrswege Eigentum der Gesellschaft werden und an Stelle der Lohnarbeit die genossenschaftliche Produktion trete. Die Gewerkschaften wurden als Vorstufe zur sozialistischen Organisation gutgeheißen. Zu Organen der Partei wurden der »Labor Standard«, die »Arbeiterstimme« und der »Vorbote« bestimmt.
Aber der Streit der Meinungen war nur äußerlich beigelegt und machte sich bald von neuem geltend, insbesondere gab es zwischen den beiden neu geschaffenen Organen der Partei, dem Vollziehungsausschusse in Chicago und dem Aufsichtsrate in New-Haven lebhafte Fehde. Die Gemäßigten und die Radikalen bekämpften sich heftig über die prinzipielle Frage, ob die politische oder die gewerkschaftliche Richtung in den Vordergrund zu stellen sei. Die früheren Mitglieder der Internationale vertraten im allgemeinen mehr die gemäßigte, insbesondere die gewerkschaftliche Richtung, sie suchten mit den bestehenden Gewerkvereinen enge Fühlung zu halten und gründeten eine International Labor Union, die sich jedoch schon 1880 wieder auflöste.
Die Jahre 1876-78 standen unter dem Zeichen der durch die wirtschaftliche Notlage hervorgerufenen großen Streiks, die überwiegend mit einem Mißerfolge der Arbeiter endeten. Das hatte zur Folge, daß die öffentliche Meinung in Arbeiterkreisen sich mehr von der gewerkschaftlichen Richtung ab- und der politischen zuwandte. Ja es bildeten sich die berüchtigten $Molly Maguires$, Geheimbünde, die Gewaltthätigkeiten und Aufstände hervorriefen und gewaltsam unterdrückt werden mußten. Ein Ausfluß dieser Stimmung war auch die auf dem $Kongreß$ in $Newark$ vom 25. bis 31. Dezember 1877 beschlossene Abänderung der bisherigen Bezeichnung »Arbeiterpartei der Vereinigten Staaten« in »$Sozialistische Arbeiterpartei Nordamerikas$«. Die gewerkschaftliche Richtung unter Führung von $Strasser$ wurde in den Hintergrund gedrängt und ein selbständiges Auftreten bei der Präsidentschaftswahl beschlossen. Auch die Mitgliederzahl hob sich auf etwa 10000, die in 25 Staaten etwa 100 Sektionen bildeten.
Aber dieser Aufschwung der Sozialdemokratie fand rasch sein Ende mit der im Jahre 1879 wieder beginnenden günstigern Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Die Mitgliederzahlen der Vereine schmolzen zusammen wie Schnee vor der Sonne, und auf dem vom 26. Dezember 1879 bis 1. Januar 1880 in Alleghany abgehaltenen Jahreskongreß wurde berichtet, daß nur noch 1500 Mitglieder ihre Beiträge zahlten. Man versuchte deshalb, durch Sendboten aus Deutschland zu wirken, und verschiedene Parteiführer, insbesondere $Fritzsche$ und $Viereck$, unternahmen große Agitationsreisen, jedoch ohne nennenswerten Erfolg.
Auch die in Deutschland zurückgedrängte sozialrevolutionäre Richtung glaubte in Amerika neuen Boden zu finden, und ihre Vertreter, insbesondere $Hasselmann$ und $Most$, bearbeiteten denselben mit dem Feuereifer des Fanatismus. In der That gelang es, am 14. Oktober 1883 in $Pittsburg$ einen Kongreß der Sozialrevolutionäre und Anarchisten zustande zu bringen, auf dem Abgesandte aus 26 amerikanischen Städten anwesend waren; auch einige Vertreter aus dem Auslande waren erschienen. Man beschloß, eine $neue Internationale$ zu begründen und gab dem neuen Verbande, der zunächst für Amerika wirken sollte, den alten Namen: »Internationale Arbeiterassoziation« oder »$International Working Peoples' Association$«; er betrachtete sich als einen Zweig der auf dem Londoner Weltkongreß[60] am 14. Juli 1881 ins Leben gerufenen neuen Internationale, die allerdings ihr Dasein nur auf dem Papiere führte, denn das dort errichtete Auskunftsbureau hatte schon längst seine Thätigkeit wieder eingestellt.
[60] Vgl. unten S....
Die Organisation des neuen Verbandes war dem Prinzip gemäß durchaus föderalistisch, die Sektionen hatten weitgehende Autonomie. Der verbindende Gedanke war die Ueberzeugung von der Notwendigkeit einer »Propaganda der That«; Beteiligung an der Politik wurde grundsätzlich verworfen. Hinsichtlich der Gewerkschaften erklärte man: »Wir erblicken in solchen Gewerkschaften, die auf radikalen Prinzipien beruhen und die Abschaffung der Lohnarbeit erstreben, die Grundlage zu einem besseren Gesellschaftssystem. Andrerseits sind wir entschlossen, alle Organisationen, welche auf reaktionären Prinzipien beruhen, zu bekämpfen, indem sie Feinde der Arbeiterklasse und ein Hindernis von Humanität und Fortschritt sind.« Schiedsgerichte wurden, als für die Arbeiter wertlos, unbedingt verworfen.
Das Verhältnis der neuen Internationale zu der sozialdemokratischen Arbeiterpartei wurde, nachdem die zunächst, insbesondere auf dem in Baltimore vom 26. bis 28. Dezember 1883 abgehaltenen Kongresse der letzteren gemachten Versuche einer Annäherung gescheitert waren, bald ein immer feindlicheres und die gegenseitigen Angriffe in den Parteiblättern immer heftiger.
Hatte schon die bisherige Entwicklung den Beweis geliefert, daß die praktisch veranlagten Amerikaner für die sozialistischen Bestrebungen einen durchaus ungeeigneten Boden bildeten, denn auf dem im Mai 1883 in Kopenhagen abgehaltenen Parteitage der deutschen Sozialdemokratie wurde die Zahl der amerikanischen Genossen auf nur 2000 angegeben, so waren die nächsten Jahre noch wesentlich ungünstiger. Der wirtschaftliche Aufschwung im Anfange der 80er Jahre hatte für die Arbeiter den Anlaß gegeben, in eine umfassende Bewegung zur Erringung des Achtstundentages einzutreten. Aber die unternommenen Ausstände hatten wenig Erfolg, führten dagegen vielfach zu Unruhen und Gewaltthätigkeiten, bei denen insbesondere die sozialrevolutionäre Partei eine Rolle spielte. Die schärfste Zuspitzung fanden diese Dinge in Chicago, wo vom 1. bis 4. Mai 1886 umfassende Straßenkämpfe stattfanden, bei denen durch das Werfen von Dynamitbomben sieben Polizisten getötet und 60 schwer verwundet wurden. Ihre Sühne fand diese Schreckensthat in der am 11. November 1887 in Chicago erfolgten Hinrichtung der vier Anarchisten $Spies$, $Parsons$, $Fischer$ und $Engel$. Aber die Folge dieser Ereignisse war zugleich eine allgemeine Abneigung gegen alles, was mit der sozialen Revolution kokettierte, und obgleich davon in erster Linie die International Working Peoples' Association betroffen wurde und deren Schwächung ihrer Gegnerin, der sozialdemokratischen Arbeiterpartei scheinbar hätte zu gute kommen müssen, so wandte sich die Stimmung doch auch gegen sie, und indem Streitigkeiten persönlicher Art noch hinzutraten, machte sich bald ein starker Rückgang bemerkbar, ja $Most$ berechnet in seiner »Freiheit« die Mitgliederzahl für den Sommer 1889 auf nur noch 780.
Die $Gewerkvereine$ hatten sich inzwischen kräftig entwickelt, und in der Not sahen sich die Vertreter der politischen Richtung gezwungen, die soeben noch als Aschenbrödel behandelte Gewerkschaftsbewegung wieder in den Vordergrund zu rücken, wobei ihnen der schon nach 2-3 Jahren wieder einsetzende wirtschaftliche Rückgang wesentlich zu statten kam.
So gelang es, in den meisten größeren Städten $central labor unions$ zu gründen, in denen überwiegend ungelernte Arbeiter vertreten waren und die stark unter sozialistischem Einflusse standen. Die älteren, mehr konservativen Gewerkschaften der gelernten Arbeiter fanden sich meist zu sog. $Trade Assemblies$ zusammen, lokalen Verbänden, die zunächst gegenseitige Unterstützung und erst in zweiter Linie politische Thätigkeit bezweckten.
Die weitere Entwicklung knüpft sich vor allem an zwei große Verbände, die in der amerikanischen Arbeiterbewegung eine erhebliche Bedeutung erlangt haben.
Der erste derselben ist der Orden der Ritter der Arbeit ($Knights of Labor$), der 1869 in Philadelphia von dem Schneider $Stevens$ begründet wurde, sich aber bald zu einem alle Berufszweige umfassenden Bunde erweiterte. Er war anfangs ein Geheimbund und geriet dadurch, daß er die Geheimhaltung seiner Einrichtungen auch im Beichtstuhle forderte, in Gegensatz zu der katholischen Kirche, den er durch Nachgeben beendigte. Seitdem wird er von katholischer Seite begünstigt; übrigens hat er den Karakter als Geheimbund 1881 aufgegeben und seine Statuten in dem Bundesblatte (Journal of the Knights of Labor) bekannt gegeben.
Der Zweck des Ordens ist die allgemeine Hebung der Arbeiterklasse, insbesondere die gemeinsame Vertretung der Arbeiterinteressen gegenüber den Unternehmern. Aber seine Organisation ist insofern abweichend von derjenigen der eigentlichen Gewerkvereine, als er sich $nicht auf die Berufszugehörigkeit stützt$, sondern alle Arbeiter ohne Unterschied, insbesondere also gelernte und ungelernte vereinigt; selbst andere, nicht den Arbeiterkreisen angehörende Personen können ihm beitreten, doch dürfen sie nicht 1/4 der Gesamtmitgliederzahl übersteigen. Auch gegen die Unterschiede der Religion, Nationalität und Rasse ist er durchaus gleichgültig und gestattet nicht allein den Negern, sondern unter gewissen Beschränkungen sogar den Chinesen den Eintritt. Endlich steht er allen politischen Anschauungen grundsätzlich neutral gegenüber, und Sozialisten wie Anarchisten sind in ihm vertreten.
In den letzteren Jahren haben die sozialistischen Ideen sich etwas mehr Boden verschafft, insbesondere wurde 1894 das noch zu erwähnende von der Federation of Labour abgelehnte Programm angenommen. Dasselbe erklärt sich für Zusammenschluß aller Arbeiter- und Farmerorganisationen zu einer einzigen politischen Partei und fordert: »1. Obligatorischen Schulbesuch; 2. unmittelbare Gesetzgebung; 3. gesetzlichen Achtstundentag; 4. sanitäre Ueberwachung der Werkstätten, der Bergwerke und des Hauses; 5. ausgedehnte Unfallversicherung seitens der Arbeitgeber; 6. Abschaffung des Kontraktsystems bei allen öffentlichen Arbeiten; 7. Abschaffung des Schwitzsystems; 8. Erwerb von Straßenbahnen, Gas- und elektrischen Werken seitens der Gemeinden zum Zwecke öffentlicher Verteilung von Licht, Wärme und Betriebskraft; 9. Ankauf der Telegraphen, Telephone, Eisenbahnen und Bergwerke durch den Staat; 10. gemeinsamen Besitz des Volkes an allen Mitteln der Produktion und Güterverteilung; 11. Volksabstimmung (Referendum) bei allen Gesetzen.«
Auf den Mitgliedskarten der $Arbeitsritter$ ist deren Standpunkt in folgender Weise bezeichnet:
»Die Ritter der Arbeit bilden die größte Arbeiterorganisation der Welt. Sie sind die einzige Organisation, die -- neben dem Eintreten für möglichst günstigen Lohn, kurze Arbeitszeit und sonstige Vorteile -- die der industriellen Ungerechtigkeit zu Grunde liegenden Ursachen zu beseitigen sucht. Sie überlassen jedem Gewerbe und jedem örtlichen Zweigvereine die selbständige Regelung der Verhältnisse des betreffenden Gewerbes oder Ortes und können doch vermöge ihrer Organisation, falls nötig, ihre Kräfte rasch zusammenfassen. Sie streben nach der Beseitigung des kapitalistischen Systems der Produktion und des Austausches, wollen aber, in der Ansicht, daß Reformen nur wohltätig und von Dauer sein können, wenn sie auf der Ueberzeugung eines gebildeten und einsichtigen Volkes beruhen, ihre Ziele allein durch den Appell an die Vernunft und das Gewissen, niemals auf gewaltsame Weise erreichen. Sie laden alle ehrlichen und nützlichen, mit der Hand oder geistig thätigen Arbeiter zur Mitgliedschaft ein ohne jede Rücksicht auf Religion, Rasse oder Abstammung.«
Trotz dieser sozialistischen Anwandlungen hat der Orden sich nicht allein gegenüber dem Anarchismus wegen seiner ungesetzlichen Haltung durchaus gegensätzlich gestellt und z. B. die Attentate in Chicago scharf getadelt, sondern auch zu der Sozialdemokratie wegen ihres antireligiösen Verhaltens eine ablehnende Stellung eingenommen. Die Hauptziele sind neben Erhöhung der Löhne und Herabsetzung der Arbeitszeit insbesondere die Erringung des Achtstundentages, die Errichtung arbeitsstatistischer Aemter, das Verbot der Kinderarbeit und Sicherung gegen gesundheitsschädliche Einflüsse, Einschränkung der Gefängnisarbeit, sowie die Einrichtung von Produktivgenossenschaften und Konsumvereinen. Auf staatlichem Gebiete erstrebt der Bund die Verstaatlichung der Telegraphen und Eisenbahnen, die Einrichtung von Postsparkassen, die Reform des Münzwesens insbesondere durch freie Silberprägung, die Zurückbehaltung der öffentlichen Ländereien für wirkliche Bebauer und die Einführung der progressiven Einkommensteuer. Endlich legt man das Hauptgewicht auf die Einschränkung der Einwanderung, da diese ein Ueberangebot von Arbeitskräften erzeugt. Die wirtschaftlichen Ziele sucht man in erster Linie durch Selbsthülfe, insbesondere auf friedlichem Wege durch Verhandlungen mit den Unternehmern und Schiedsgerichte zu erreichen, scheut aber auch vor Arbeitseinstellungen nicht zurück, wie denn große Streiks seitens des Bundes durchgeführt sind. Soweit auf diesem Wege Abhülfe nicht zu erreichen ist, verlangt man das Eingreifen der staatlichen Gesetzgebung ohne scharf ausgesprochenes Prinzip. In die eigentliche Politik hat man, abgesehen von der 1886 bei den New-Yorker Gemeindewahlen dem bekannten Bodenreformer $Henry George$ gewährten Unterstützung, sich nur insoweit eingemischt, als man bei den Wahlen die Kandidaten zu gewissen Zusagen zu bestimmen suchte; der Wunsch, auf Schaffung einer selbständigen Arbeiterpartei neben Republikanern und Demokraten hinzuwirken, ist allerdings seit Jahren laut geworden, bisher aber ohne Erfolg geblieben.
Für die $Organisation$ des Bundes bilden die Grundlage die $local assemblies$, Ortsvereine, in denen die Mitglieder ohne Unterschied der Rasse, der Religion und des Berufes vereinigt sind, nur in größeren Städten nimmt man diese Unterschiede zur Unterlage für Sondergruppen. Meist sind Frauen den allgemeinen Vereinen zugeteilt, doch giebt es einige Ortsvereine, die nur aus Frauen bestehen. Die Ortsvereine werden zu Bezirksverbänden ($district assemblies$) vereinigt, über denen die $General Assembly$ steht, die jährlich zusammentritt und die oberste Instanz bildet. Sie wählt den Großmeister ($Grand Master Workman$), der sehr weitgehende Befugnisse besitzt, jedoch von einem $Aufsichtsrate$ aus 5 Mitgliedern kontrolliert wird.
Großmeister war von 1869 bis 1879 der Begründer des Ordens, $Stevens$, der dann durch $Powderley$ ersetzt wurde; der letztere ist ebenso, wie sein Vorgänger, aus den niedrigsten Verhältnissen hervorgegangen und hat neben einem außerordentlichen Organisationstalente eine große Mäßigung insbesondere in den Verhandlungen mit den Unternehmern bewiesen. Auf dem Kongresse in Philadelphia 1893 wurde er wegen des zurückgegangenen Einflusses des Ordens und der unzweckmäßigen Verwendung der Gelder lebhaft angegriffen und legte, nachdem er nur mit geringer Mehrheit wiedergewählt war, sein Amt nieder. Sein Nachfolger wurde R. $Sovereign$, ein Mann, der zuerst cowboy, dann Steinhauer und endlich Journalist gewesen war, auch bereits in der Politik eine Rolle gespielt hatte und dem Orden seit 1887 angehörte. Seine Wahl bedeutete den Sieg der westlichen über die bis dahin herrschend gewesene östliche Gruppe, hat aber eine Verschiebung der allgemeinen Richtung innerhalb des Bundes nicht zur Folge gehabt.
Der $äußere Entwickelungsgang$ drückt sich aus in der Zahl der Mitglieder. Dieselbe hatte in den ersten Jahren nach der Gründung schon einmal 80000 betragen, war aber 1878 auf 12000 zurückgegangen, 1883 betrug sie 52000, 1884 71000, 1885 111000, Anfang 1886 etwa 200000 und am 1. Juli 1886 sogar 752430; schon am 1. Juli 1887 war sie wieder auf 585127 und am 1. Juli 1888 aus 425038 zurückgegangen. Auf der Nationalkonvention (Generalversammlung) in St. Louis 1892 waren angeblich 241000, in Philadelphia 1893 nur noch 212000 Arbeiter vertreten und in New-Orleans im November 1894 wurde nur erwähnt, daß der Bestand an Mitgliedern noch weiter zurückgegangen sei. Später scheint wieder ein Aufschwung eingetreten zu sein, denn für 1897 wird die Mitgliederzahl auf 325000 angegeben[61].
[61] Bei W. T. $Stead$ a. a. O., S. 113.
Der Orden hat einen ausgesprochen $amerikanischen Karakter$. Aus diesem erklärt sich auch seine Abneigung gegen die Einflüsse der deutschen Sozialdemokratie, denn er fordert von seinen Mitgliedern, daß sie die aus ihrer früheren Heimat mitgebrachten Anschauungen und Besonderheiten völlig aufgeben und sich ganz als Amerikaner fühlen. Allerdings hat er auch außerhalb Amerikas, insbesondere in England und Belgien[62], Vereine zu gründen versucht, aber doch nur mit ziemlich geringem Erfolge. Dadurch, daß er keinen Unterschied zwischen gelernten und ungelernten Arbeitern macht, ja sich hauptsächlich auf die letztern stützt, erhält er ein gewisses anti-aristokratisches Gepräge.
[62] Vergl. oben S....
Die staatssozialistischen Neigungen, die sich eine Zeit lang stark geltend machten, sind auch in neuerer Zeit mehr zurückgetreten, nachdem man die Erfahrung gemacht hat, daß die im Parlament durchgesetzten arbeiterfreundlichen Gesetze, insbesondere das Gesetz über den achtstündigen Arbeitstag für Regierungsarbeiter lediglich auf dem Papiere stehen geblieben und von den Behörden nicht befolgt sind, so daß man jetzt von der Stärkung der eigenen wirtschaftlichen Kraft der Verbände sich mehr Erfolg verspricht, als von der Gesetzgebung. Doch haben die großen Ausstände der letzten Jahre, der Minenarbeiter in Idaho und Tennessee, der Eisenbahnarbeiter in Buffalo, der Eisen- und Stahlarbeiter der Carnegie'schen Werke in Homestead und endlich der große Pulman-Streik bewiesen, daß auch hier die Macht des großen Kapitals überwiegt.
Bildet der hervorgehobene Umstand, daß der Orden der Arbeitsritter eine Sonderung der Arbeiter nach Berufen nicht zuläßt, den Grund, weshalb er als Gewerkverein im engeren Sinn nicht zu betrachten ist, so trägt dagegen der zweite große Verband durchaus diesen Karakter. Es ist das die $American Federation of Labour$.
Im Jahre 1881 hatten mehrere große Gewerkschaften in $Pittsburg$ unter dem Namen »$Federation of organised Trades and Labor Unions$« einen allgemeinen nationalen Verband gegründet, der auf jährlichen Kongressen zu den die Arbeiter betreffenden gesetzlichen Einrichtungen Stellung nehmen wollte. Der Verband stand den sozialistischen Ideen ziemlich ablehnend gegenüber, und auf den Kongressen in $Pittsburg$ 1881 und $Cleveland$ 1882 wurden die Anträge, die Verstaatlichung des Grund und Bodens in das Programm aufzunehmen, mit großer Mehrheit verworfen. Erst 1883 auf dem III. Kongreß in $New York$ wurde die Forderung der Ueberführung der Eisenbahnen und Telegraphen in das Eigentum des Staates zugestanden.
Auf dem im Oktober 1884 in $Chicago$ abgehaltenen IV. Kongresse beschloß man, für die Erringung des Achtstundentages und die Feier des 1. Mai einzutreten, wiederholte auch diesen Beschluß auf dem V. Kongresse in $Washington$ im Dezember 1885, erzielte aber wenig praktische Erfolge. Auf dem VI. Kongresse in $Columbus$ im Dezember 1886 änderte der Verband seinen Namen und bezeichnet sich seitdem als »$American Federation of Labor$«.
Der Grundkarakter ist durchaus derjenige eines gewerkschaftlichen Zentralverbandes, der sich aus einer Reihe einzelner nach Berufen getrennter Vereine zusammensetzt. Zweck des Bundes ist die Weckung des Klassen- und Solidaritätsgefühls der Arbeiter. Das nächste Ziel bildet die Durchführung des Achtstundentages. Der Politik steht man sehr kühl gegenüber, und der langjährige Präsident Samuel $Gompers$, der sich vom einfachen Zigarrenarbeiter zu seiner jetzigen einflußreichen Stellung emporgearbeitet hat, gilt den deutschen Sozialdemokraten geradezu als der Typus eines »Nur-Gewerkschaftlers«, gegen den man die schärfsten Angriffe richtet. Neben dem Präsidenten, der weitgehende Machtvollkommenheit besitzt, besteht ein Exekutivausschuß aus vier Mitgliedern. Bei kleinen Streiks, die nicht über 5 Wochen dauern, erfolgt die Bewilligung der Unterstützung durch den Präsidenten, in anderen Fällen findet Urabstimmung unter sämtlichen zum Bunde gehörigen Vereinen statt. Das Organ des Bundes ist der seit März 1894 erscheinende »American Federationist«.
In neuester Zeit haben hinsichtlich der Stellung zum $Sozialismus$ heftige Kämpfe stattgefunden. Schon auf dem im Dezember 1892 in $Philadelphia$ abgehaltenen Kongresse neigte etwa 1/4 der Abgeordneten nach dieser Richtung, insbesondere hinsichtlich einer von den bestehenden Parteien unabhängigen Arbeiterpolitik und der Verstaatlichung der Produktionsmittel. Die Mehrheit jedoch beschränkte diese Forderung auf die Verkehrsmittel und erklärte die Bildung einer selbständigen Arbeiterpartei solange für aussichtslos, wie die Arbeiter nicht in wesentlich größerem Umfange an den Organisationen sich beteiligten.
Auf dem Kongresse in $Chicago$ im Dezember 1893 setzte sich dieser Kampf fort, indem der Sozialist $Morgan$ einen Antrag einbrachte, der eine unabhängige Arbeiterpolitik verlangte und folgende Einzelforderungen aufstellte: 1. Schulzwang; 2. direkte Gesetzgebung[63]; 3. gesetzlicher achtstündiger Arbeitstag; 4. Sanitäre Inspektion für Fabriken, Bergwerke und Arbeiterwohnhäuser; 5. Haftpflichtgesetz; 6. Abschaffung des Kontraktsystems bei öffentlichen Arbeiten; 7. Beseitigung des Schwitzsystems; 8. Uebernahme der Straßenbahnen, Gasanstalten und elektrischen Anlagen durch die Stadt; 9. Verstaatlichung der Telegraphen, Telephone, Eisenbahnen und Bergwerke; 10. Verstaatlichung aller Produktionsmittel; 11. Einführung des Referendums für die gesamte Gesetzgebung. Der Kongreß lehnte es jedoch ob, zu diesen Forderungen Stellung zu nehmen, indem er sie lediglich den Arbeiterverbänden zur Erwägung überwies mit dem Ersuchen, ihre Vertreter zur nächsten Jahreskonvention über die aufgeworfenen Fragen zu instruieren.
[63] Es ist nicht recht verständlich, was damit gemeint ist, denn die Forderung dahin zu verstehen, daß die Gesetze nicht von Vertretungskörpern endgültig gemacht, sondern dem Volke selbst zur Urabstimmung unterbreitet werden, scheint nicht angängig, da dies schon unter Ziffer 11 (Referendum) ausgesprochen ist.
Dieser nächste Kongreß, der am 12. Dezember 1894 in $Denver$ stattfand, entschied gegen die Sozialisten. Zunächst wurde die Forderung einer unabhängigen Arbeiterpolitik verworfen. Dann wurden die mitgeteilten Punkte 1-9, 11 angenommen, Ziffer 10 dagegen abgelehnt. Endlich wurden bei der Gesamtabstimmung für das so geschaffene Programm nur 735, dagegen aber 1173 Stimmen abgegeben, so daß es verworfen war, wobei die Sozialisten sich der Abstimmung enthielten.
Auf diesem Kongresse, bei dem als Vertreter der englischen trade unions John Burns und David Holmes anwesend waren, wurde übrigens der Sitz des Verbandes von New York nach Indianapolis verlegt und ebenso an Stelle von Gompers zum Präsidenten $Mac Bride$ gewählt, eine Wahl, die nicht eine prinzipielle Aenderung der Haltung, sondern nur den Sieg des Westens über den Osten bedeutete. Bride war früher Kohlengräber und wurde dann zum statistischen Beamten des Staates Ohio berufen; er ist ebenso wie sein Vorgänger Gegner des Sozialismus und wird sogar als noch weiter rechts stehend betrachtet. Uebrigens wurde schon nach zwei Jahren Gompers mit großer Mehrheit wiedergewählt und ist seitdem Präsident geblieben.
Der letzte (XVI.) Kongreß hat vom 12. bis 21. Dezember 1897 in $Nashville$ stattgefunden unter Beteiligung von 97 Abgeordneten als Vertreter von 74 Organisationen. Auch die englischen trade unions hatten zwei Vertreter gesandt. Nach dem Jahresberichte hatte die Einnahme sich auf 18639, die Ausgabe auf 10113 Dollars belaufen; der Vermögensbestand betrug 4168 Dollars.
Die aufgestellten Forderungen waren: Allgemeine Schulpflicht, Beschränkung der Kinderarbeit, direkte Gesetzgebung des Volkes durch das Referendum und Initiativbegehren, sanitäre Beaufsichtigung der Betriebsstätten, Haftpflicht der Unternehmer bei Gesundheitsschädigungen und Tötungen der Arbeiter, Abschaffung des Schwitzsystems, Aufhebung der Verschwörungsgesetze, städtische Verwaltung aller öffentlichen Unternehmungen, Beseitigung des Banknotenmonopols, Errichtung eines Arbeitsamtes, die Schaffung von Postsparkassen, Beschränkung der Einwanderung durch Festsetzung eines Bildungsminimums, die Einführung eines gesetzlichen Achtstundentages, für die sich die Mehrheit erklärte. Auch forderte man, daß die Regierung ihre Kriegsschiffe nicht Unternehmern in Auftrag geben, sondern auf eignen Werften bauen solle und erklärte sich für den Uebergang aller dem öffentlichen Verkehr dienenden Anstalten, insbesondere der Telegraphen, in das Eigentum des Staates. Zu dem vorgeschlagenen Gesetze über die trusts nahm man im allgemeinen eine zustimmende Haltung ein, wollte aber auch gegen dessen Anwendung auf die Gewerkschaften geschützt sein. Für einige Streiks, so auch für den der englischen Maschinenbauer, wurden Unterstützungen bewilligt. Auch Fragen der Politik wurden behandelt. So erklärte man sich mit der Anerkennung der Aufständischen auf Cuba als kriegführender Macht einverstanden, mißbilligte aber die beabsichtigte Erwerbung von Hawaii. Zur Vorbereitung der nächsten Parlamentswahlen wurde eine besondere Konferenz ins Auge gefaßt. Der Bund will künftig das Hauptgewicht auf die Bildung von Vereinen ungelernter Arbeiter legen. $Gompers$ wurde mit 1858 Stimmen gegen 407, die auf den Sozialisten $Kraft$ fielen, als Präsident wiedergewählt.
Den Gesamtkarakter des Kongresses bezeichnet ein Bericht in dem »American Federationist«, dem Organ des Bundes[64], dahin: »Während der ganzen Zusammenkunft beschränkten sich die Abgeordneten durchaus auf praktische Fragen, welche den Arbeiter unmittelbar angehen. Sehr wenig sozialistische Gesinnung wurde entfaltet. Nur sieben Abgeordnete können als Mitglieder der sozialistischen Arbeiterpartei angesehen werden.«
[64] Der Bericht ist in Nr. 7 des Korrespondenzblattes der Generalkommission für die Gewerkschaften Deutschlands vom 14. Februar 1898 abgedruckt.
Der $Mitgliederbestand$ des Bundes hat sehr geschwankt. Auf dem Kongreß in Washington 1882 wurden 280000, in Columbus 1886 316469, in Boston 1889 549641 Mitglieder gezählt. Im Jahre 1890/91 soll diese Zahl sogar auf 675117 in 60 Gewerkschaftsverbänden gestiegen sein, doch wurden auf dem Kongreß in Philadelphia 1892 nur 17 Verbände mit 229800 Mitgliedern gezählt, die durch 89 Abgeordnete vertreten waren. In der noch zu erwähnenden Statistik der New Yorker Volkszeitung wird die Mitgliederzahl auf 350000 angegeben. Auf dem Kongreß in Nashville 1897 wurde mitgeteilt, daß dem Bunde im letzten Jahre 18 Zentralverbände, 189 Ortsvereine und 8 Nationalverbände mit insgesamt 34000 Mitgliedern beigetreten waren, doch wurde der Gesamtbestand nicht angegeben.
Die American Federation of Labor steht zu dem Orden der Arbeiterritter in einem gewissen Konkurrenzverhältnisse, huldigt auch, wie erwähnt, zum Teil anderen Ansichten, insbesondere ist der Orden streng zentralistisch, während der Bund seinen einzelnen Unterverbänden weitgehende Selbständigkeit gewährt. In dieser Beziehung steht zwischen ihnen gewissermaßen in der Mitte der erst in den letzten Jahren begründete Zentralverband der Eisenbahnangestellten, die $American Railway Union$. Die Eisenbahnarbeiter hatten bis dahin eine große Menge von Vereinen, die aber alle auf kleine Bezirke beschränkt waren und sich nicht allein gegenseitig nicht unterstützten, sondern häufig gegeneinander auftraten. Erst 1893 gelang es dem früheren Lokomotivheizer, späteren Stadtschreiber $Eugen Debbs$, der bis dahin Sekretär des Heizerverbandes und später Redakteur des Fachorganes war, in dem neuen Verbande eine Verbindung zu schaffen, die sich zu erheblicher Bedeutung entwickelt hat. Allerdings fand $Debbs$ bei den bestehenden Vereinen den schärfsten Widerstand, doch gelang es ihm, eine Menge bisher noch nicht organisierter Eisenbahnarbeiter insbesondere aus dem Westen zu Vereinen zusammenzuschließen, die seinem Verbande beitraten. Er suchte zwischen diesen und den Einzelvereinen dadurch ein festes Band herzustellen, daß die Mitglieder der letzteren zugleich einem Ortsvereine des Gesamtverbandes angehören mußten.
Der Standpunkt der $Railway Union$ ist am besten zu ersehen aus der von $Debbs$ bei deren Gründung abgegebenen Erklärung, in der es heißt:
»Der Hauptpunkt der Organisation ist der Schutz der Mitglieder hinsichtlich ihres Lohnes und ihrer Rechte. Die Eisenbahnbediensteten können ein Mitbestimmungsrecht für den Lohnsatz und die Arbeitsbedingungen beanspruchen. Genügender Lohn und angemessene Behandlung müssen die Gegenleistung für erfolgreiche treue Dienste bilden. So werden wir zu harmonischen Beziehungen und befriedigenden Ergebnissen gelangen. Der neue Bund wird konservativen Grundsätzen huldigen. Auch dem geringsten Mitgliede wird bei gerechten Forderungen der Beistand nicht versagt werden, aber auf der anderen Seite sollen keine maßlosen Forderungen, keine unberechtigten Beschwerden Unterstützung finden. Nach gründlicher Organisation jedes Dienstzweiges bei gebührender Berücksichtigung jedes Rechtes kann man zuversichtlich hoffen, daß alle Differenzen zu befriedigender Erledigung kommen, daß harmonische Beziehungen hergestellt werden, daß der Dienst unberechenbar besser wird, daß die Notwendigkeit für Ausstände und Sperren, Verrufserklärungen und schwarze Listen, die beiden Teilen gleich verderblich sind und für die allgemeine Wohlfahrt eine beständige Drohung bilden, ganz und für immer wegfällt«.
Die Gesamthaltung des Bundes ist hiernach als eine antisozialistische zu bezeichnen. Allerdings verfolgt er im Gegensatze zu den älteren Vereinen, die nur gelernte Arbeiter aufnehmen und deshalb einen aristokratischen Karakter tragen, eine fortschrittliche Politik; $Debbs$ selbst gehört zu der Partei der Demokraten. Aber der Sozialismus hat von ihm keine Förderung zu erwarten; ebenso gilt er als ein Mann, der dem in Amerika allmächtigen Einflusse des Dollars nicht unterliegt.
Ueber den $Mitgliederbestand$ liegen nur Zahlen aus dem Jahre 1894 vor. Danach zählte die Union im April 1894 80000 Angehörige, während auf der ersten Generalversammlung Mitte Juni 1894 425 Vereine mit 125000 Mitgliedern vertreten waren.
Obgleich hiernach kollektivistische Anschauungen zum Teil in die angeführten großen Verbände Einzug gehalten haben, so stehen diese doch dem Sozialismus in der Form der Sozialdemokratie durchaus ablehnend gegenüber; insbesondere ist es karakteristisch, daß die genannten Führer streng religiös sind und zugleich dem Templerenztum zuneigen. Es wird hier also der Beweis geliefert, daß eine in ihrer Gegnerschaft gegen den Kapitalismus durchaus entschieden vorgehende Arbeiterorganisation nicht entfernt Veranlassung hat, gleichzeitig materialistischen Grundsätzen zu huldigen.
In neuester Zeit hat übrigens auch die sozialdemokratische Bewegung wieder einen gewissen Aufschwung genommen und zugleich ihr Interesse den Gewerkschaften in höherem Grade zugewandt. Es ist ihren Anhängern gelungen, im November 1895 einen neuen gewerkschaftlichen Zentralverband unter dem Namen »$Socialist Trade and Labor Alliance$« ins Leben zu rufen, der vom 29. Juni bis 2. Juli 1896 in New York seine erste Hauptversammlung abhielt. Schon der Name bezeichnet die sozialistische Richtung, wie denn auch das Programm als Zweck angiebt, den bestehenden Gewerkschaftsorganisationen und ihren teils trägen, teils korrumpierten, teils bewußt reaktionären Elementen eine Gewerkschaftsorganisation gegenüberzustellen, die es sich zur Aufgabe macht, die Interessen der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter nicht nur nach der ökonomischen, sondern auch nach der politischen Seite hin zu wahren«. In der Versammlung waren 64 Lokal- und 7 Distriktsorganisationen, sowie einige gewerkschaftliche Nationalverbände durch 75 Abgeordnete vertreten.
Außer den bisher behandelten großen Verbänden bestehen noch eine ganze Anzahl von $Einzelgewerkschaften$, die ihnen teils angehören, teils ihnen fern stehen. Dieselben bezeichnen sich, wenn sie auf die Vereinigten Staaten beschränkt sind, als nationale, wenn sie dagegen auch Mitglieder in Canada oder Mexiko haben, als $internationale Vereine$. Die wichtigsten sind die Eisengießer, die Eisen- und Stahlarbeiter, die Zigarrenarbeiter, die Möbelarbeiter, die Hafenarbeiter, die Granithauer; unter den Buchdruckern bestehen zwei Vereine, nämlich einerseits der deutsch-amerikanische Typographenbund und andererseits die International typographical union. Meist giebt es auch in den größeren Städten lokale Verbände der am Orte bestehenden Gewerkschaften, die häufig in deren Selbstbestimmung tief eingreifende Befugnisse haben. Ebenso haben sich zuweilen die local assemblies der einzelnen Staaten zu Verbänden zusammengeschlossen, so in New York, New Jersey, Pennsylvania, Ohio, Illinois, Maryland, Missouri, Michigan und Wisconsin.
Der Versuch, eine Zusammenfassung aller Gewerkschaften nach dem Vorbilde der englischen trade unions-Kongresse mit ihren eigenem parlamentarischen Komitee ins Leben zu rufen, ist 1881 unternommen durch einen $nationalen Gewerkschaftskongreß$, der in Pittsburg tagte und auf dem die »$Federation of organised Trades and Labor Unions of the United States and Canada$« mit einem »Legislative committee« aus 5 Personen gegründet wurde. Aber obgleich einige Jahresversammlungen abgehalten wurden -- auf derjenigen in Chicago im Oktober 1884 waren 400000 Arbeiter durch 200 Abgesandte vertreten -- hat es die Organisation doch niemals zu wirklicher Bedeutung gebracht.
Hinsichtlich der $Statistik$ der gesamten amerikanischen Arbeiterbewegung ist man auf private Angaben angewiesen, die um so weniger zuverlässig sind, als viele Vereine ihre Mitgliederzahlen absichtlich geheim halten. Aus älterer Zeit ist eine von der American Review für den 1. Januar 1885 veranstaltete Erhebung vorhanden, nach der es damals 26 nationale und 15 internationale Gewerkschaften mit zusammen 434550 Mitgliedern gab; doch waren dabei viele örtliche Vereinigungen nicht mitgerechnet. Eine neuere Statistik hat die New Yorker Volkszeitung veranstaltet und in ihrem Blatte vom 27. August 1892 veröffentlicht. Danach betrug die Mitgliederzahl:
1. bei den Knights of Labor 205000,
2. bei der American Federation of Labor 350000.
3. Eine Anzahl von Vereinen, die den beiden Verbänden sich nicht angeschlossen hatten, umfaßte 266871 Personen. Dazu gehörten: die International Bricklayers and Stonemasons Union mit 35000, die Brotherhood of Locomotive Engineers mit 31000, die Brotherhood of Locomotive Firemen mit 25071, die Brotherhood of Railroad Trainmen mit 23500, der Order of Railway Telegraphers mit 22506, die Granite Cutters National Union mit 20000, die Operative Plasters International Union mit 14000, die Musicians National League mit 11000, der Order of Railroad Conductors mit 10000, die National Association of Machinists mit 10000, die Brotherhood of Railroad Carmen mit 10000 Mitgliedern.
Ein Teil der hier aufgeführten Vereinigungen hat sich später der American Railway Union angeschlossen.
4. Außer diesen Gruppen zählt die Erhebung noch 14 Vereine, von denen nicht ermittelt ist, ob sie der Federation angehören, mit 55000 Mitgliedern und schätzt, daß in nicht bekannt gewordenen Vereinen, insbesondere Geheimbünden, noch etwa 50000 Arbeiter gesammelt sind.
Hiernach ergiebt sich eine Gesamtzahl von 926900 oder, da viele Doppelzählungen vorzuliegen scheinen, von rund etwa 825000 organisierten Arbeitern, was etwa 30 % der in der Industrie, im Handwerk und im Bergbau beschäftigten Personen und 10 % der gesamten Arbeiterbevölkerung entspricht.
Nach einer Uebersicht des American Federationist, des Organes der American Federation of Labor, gab es Ende 1898 in den Vereinigten Staaten rund eine Million gewerkschaftlich organisierte Arbeiter, von denen etwa 60 % der Federation of Labor, 10 % den Verbänden der Eisenbahnangestellten und 10 % den lokalen Bauarbeitervereinen angehörten.
Diese Zahlen sind zusammengetragen aus den Berichten der Behörden für Arbeitsstatistik und den Berichten der verschiedenen Landes- und Ortsgewerkschaften und Arbeiterverbände.
Nach der letzten Volkszählung giebt es in den Vereinigten Staaten 22000000 Personen, welche in Erwerbsverhältnissen stehen. Hiervon sind 4000000 weibliche Personen, 7000000 Landarbeiter, gelernte Handwerker, Bank- und Handlungsgehülfen, 2000000 Arbeiter, welche kein Gewerbe erlernt haben und 2000000 Dienstboten und Personen in ähnlichen Stellungen, welche sich zu gewerkschaftlicher Organisation nicht eignen. Von den übrigen 5000000 sind vielleicht 500000 Arbeitgeber und wenigstens 2000000 leben in Landstädten und in den dünnbevölkerten Distrikten des südlichen und westlichen Gebietes, außerhalb der Mittelpunkte der gewerblichen Betriebe, des Bergbaues und anderer Industriegebiete, welche das Feld für Arbeiterverbände darbieten. Hiernach verbleiben ungefähr 2500000, welche die Gewerbe und die Gebiete umfassen, in welchen die Gewerkschaften ihre Thätigkeit entfalten.
In manchen Bezirken sind fast alle Arbeiter organisiert. Die meisten Gewerkschaften haben Unterstützungskassen. Der Buchdruckerverband verausgabt für Unterstützungszwecke jährlich etwa 1400000 Mk.; der Zigarrenarbeiterverband zahlte 1893 für Arbeitslose 356000 Mk. Die Lokomotivführer gaben in den letzten 15 Jahren durchschnittlich jährlich 700000 Mk. für Sterbegeld, die Heizer 600000 Mk. Die Gesamtausgabe dieser vier größten Verbände, die zusammen etwa 120000 Mitglieder haben, beträgt jährlich rund vier Millionen Mark für Unterstützungen.
X. Australien[65].
Australien ist das Land, dessen soziale Verhältnisse man bei uns am wenigsten kennt, die aber dieser Kenntnis am meisten wert sind, nähern dieselben sich doch mehr, als die irgend eines anderen Landes denjenigen Zuständen, die wir als das letzte Ziel der sozialen Entwickelung, als das durch den Jammer und Kummer, durch den Hader und Streit unserer heutigen Uebergangsverhältnisse wie ein trostreiches Licht hindurchschimmernde Ideal befriedigender Ausgleichung der Gegensätze betrachten müssen. Nirgend hat der Arbeiterstand und damit die Masse der Bevölkerung eine so hohe Stufe der materiellen und ideellen Lebenshaltung erreicht, nirgend findet ein so günstiges Verhältnis zwischen Produktion und Konsumtion, eine so weitgehende Verwertung der vorhandenen Arbeitskraft und eine so geringe Arbeitslosigkeit statt, wie in Australien. Eine nähere Beschäftigung mit den dortigen Verhältnissen ist deshalb allen, die sich mit sozialen Fragen beschäftigen, auf das nachdrücklichste zu empfehlen.
[65] Eine vorzügliche Darstellung der australischen Arbeiterverhältnisse, insbesondere auch hinsichtlich der Gewerkschaftsentwicklung, bietet G. $Ruhland$ in seinem Aufsatze: Achtstundentag und Fabrikgesetzgebung in Australien, Ztschr. f. d. ges. Staatsw. Jahrg. 47, S. 279 ff. Vgl. außerdem: $Charles Dilke$ in der Révue sociale et politique, Brüssel 1891, Heft 2; H. H. $Champion$, The crushing defeat of trade unionism in Australia. Nineteenth century, Februar 1891; W. P. $Reeves$ in $Braun$, Archiv f. soz. Ges., Bd. XI, S. 635 ff.
Australien verdankt diese glücklichen Zustände in erster Linie der Entwicklung seines $Gewerkschaftswesens$. Allerdings kommt ihm dabei zustatten, daß ihm aus Europa im allgemeinen ein gutes Arbeitermaterial zufließt; auch hat man sich im Interesse der nationalen Arbeit zu hohen Schutzzöllen entschlossen, aber das Wesentliche ist doch, daß man in der eignen Bevölkerung sich einen kaufkräftigen Abnehmer, einen wertvollen inneren Markt geschaffen hat. Die Löhne der australischen Arbeiter übersteigen die amerikanischen, die ihrerseits die englischen weit hinter sich zurücklassen, von den deutschen gar nicht zu reden. Sätze von 10-12 Mark nach unserm Gelde bilden die Regel für ungelernte Arbeit; für gelernte steigen sie auf 30-35 Mk. Daneben ist die Arbeitszeit fast ausnahmslos auf acht Stunden herabgesetzt, und die gewonnene Muße wird von den Arbeitern benutzt, um sich auf eine Stufe der Bildung zu bringen, die uns unglaublich erscheint. Eine natürliche Folge dieser günstigen Verhältnisse ist es, daß $sozialistische Ideen$ bis jetzt in Australien nirgends Boden gefunden haben, selbst Eingriffe der Gesetzgebung, die uns durchaus berechtigt erscheinen, wie z. B. die Schaffung staatlicher Schiedsgerichte für gewerbliche Streitigkeiten, finden keinen Beifall, da man vorzieht, den Ausgleich durch freie Verhandlungen und nötigenfalls freiwillige Einsetzung einer Schiedsinstanz herbeizuführen. Es ist deshalb völlig begreiflich, daß insbesondere der bekannte englische Politiker $Sir Charles Dilke$, der den australischen Arbeiterverhältnissen eingehende Studien gewidmet hat, sich gewissermaßen zum Apostel derselben aufgeworfen hat und mit Feuereifer dafür eintritt, dem dort gegebenen Vorbilde nachzueifern. Daß auch in Australien noch nicht das Ideal selbst erreicht ist, daß auch dort noch menschliche Leidenschaften sich häßlich geltend machen und Streitigkeiten selbst größeren Umfanges zwischen Arbeitern und Arbeitgebern nicht zu vermeiden sind, hat insbesondere der große, von den Wollscherern ausgegangene, dann aber allgemein gewordene Streik vom Jahre 1890 bewiesen, der infolge der Ueberspannung der Forderungen, insbesondere des verlangten Ausschlusses aller nicht den G.-V. angehörenden Arbeiter von der Beschäftigung, für die G.-V. ungünstig auslief, indem die öffentliche Meinung sich gegen die Streikenden erklärte. Aber selbst dieses Ereignis hat die sozialen Verhältnisse nicht dauernd zu schädigen und eine Strömung gegen die private Form der Produktion und das Lohnsystem nicht ins Leben zu rufen vermocht.
Gerade der Kampf um den $Achtstundentag$ hat den Ausgangspunkt für die australische Gewerkschaftsbewegung gebildet, er steht noch heute in dem Maße im Vordergrunde, daß keine Arbeitergruppe als G.-V. anerkannt wird, die nicht dieses Ziel errungen hat. Die ersten, die in den Kampf eintraten, waren die Bauhandwerker, die 1856 einen G.-V. bildeten und ohne nennenswerten Widerstand der Arbeitgeber den Achtstundentag durchsetzten. Der Tag, an welchem dies geschah, der 23. April, wird als sog. $demonstration day$ jährlich als allgemeiner Festtag der gesamten Arbeiterschaft Australiens mit großem Pomp gefeiert, wobei sich nicht nur die höchsten Spitzen der Behörden und der Statthalter, sondern auch die Vertreter der G.-V. der Arbeitgeber beteiligen. Auf die Bauhandwerker folgten bald die Maschinenbauer, die Eisengießer und die Schiffbauer. Nach einem Rückschlage, den die Bewegung im Anfange der 60er Jahre durch das massenhafte Rückströmen der Goldwäscher von den erschöpften Goldfeldern des Innern erlitt, beginnt seit 1869 die Ausdehnung auf alle Arbeiterklassen, so daß heute über 60 G.-V. in dem Ausschusse vertreten und eigentlich nur noch die Textilarbeiter von der Organisation ausgeschlossen sind; selbst einige Zweige der weiblichen Arbeiter sind bereits angegliedert.
Der statutenmäßige $Zweck$ aller G.-V. ist Verteidigung der Rechte der Arbeit, insbesondere neben der Aufrechterhaltung des Achtstundentages die Erlangung günstiger Lohnbedingungen, aber dies alles $unter möglichster Vermeidung von Streiks$ durch Beförderung des guten Einvernehmens mit den Arbeitgebern.
So bezeichnen z. B. die Statuten des Vereins der $Wollscherer$ dessen Ziele, wie folgt: »Verteidigung des Rechts der Arbeit, Verbindung zu gegenseitigem Schutze, Erreichung und Erhaltung einer ausreichenden Lohnhöhe, Beistand in allen Fällen der Unterdrückung, Aufbringung eines Vereinsvermögens, möglichste Verhinderung von Streiks und Beförderung eines guten Verhältnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitern, Beilegung von Streitigkeiten durch Einigungsämter, Schiedsgerichte und andere gesetzliche Mittel, Anlegung von Geldern in Unternehmungen, welche von Arbeitern betrieben werden.«
Der größte australische G.-V., die Organisation der vereinigten $Bergleute$, hat nach dem am 24. Februar 1891 dem Delegiertentage erstatteten Berichte in den 18 Jahren seines Bestehens neben 71293 Pfd. St. für Unfallentschädigung, 13929 Pfd. St. für Sterbegelder und 15329 Pfd. St. für andere Hilfskassenzwecke nur 6614 Pfd. St. für Streiks ausgegeben.
Die Verhandlungen erfolgen zwischen dem Zentralverein der Arbeiter und demjenigen der ebenfalls zu G.-V. organisierten Arbeitgeber. Nirgends in der Welt haben die den englischen trade councils entsprechenden Provinzialausschüsse der G.-V. über ihre Mitglieder eine solche fast schrankenlose Gewalt, wie in Australien. Auch von den Behörden werden sie allgemein als Vertreter der Arbeiter anerkannt. Soll ein Streik durchgeführt werden, so wird von dem Ausschusse zuweilen für ganz fern stehende Arbeiterklassen angeordnet, daß sie ebenfalls die Arbeit niederlegen, und niemals wird solchem Befehle die Folgeleistung versagt. Für die Verhandlungen besteht ein besonderes dem G.-V. gehöriges Gebäude, die Trades Hall. Uebrigens hat man 1887 für Victoria ein festes Schiedsgericht (board of conciliation) errichtet und ist bestrebt, diese Einrichtung allgemein zu machen, auch eine gesetzliche Bestimmung durchzusetzen, daß das Vermögen der Vereine für die Durchführung der getroffenen Entscheidungen in Anspruch genommen werden kann. Ebenso geht man darauf aus, dem Vereine ein gesetzliches Besteuerungsrecht über seine Mitglieder einzuräumen; da sie das Recht der juristischen Persönlichkeit bereits besitzen, so würde das ein weiterer Schritt sein, ihnen öffentlich-rechtliche Gewalt zu verleihen und sie zu staatlichen Faktoren zu erheben. Das Kassenwesen hat man bei vielen G.-V. zurücktreten lassen, da die Mitglieder zugleich Versicherungsgesellschaften (friendly societies) angehören.
Ist in Australien, wie in anderen Ländern, die Gewerkschaftsbewegung zunächst von den gelernten Arbeitern ausgegangen, so haben doch insbesondere seit 1890 auch die $ungelernten$ sich der Organisation zugewandt, und es besteht jetzt ein Zentralverein derselben, die $General labor union$. Auch die $landwirtschaftlichen$ Arbeiter (bush labourers) und insbesondere die schon genannten Wollscherer, die, über den ganzen Kontinent zerstreut, auch ihre Arbeit in nomadisierender Weise verrichten, haben seit Ende der 80er Jahre die Organisation begonnen. In neuester Zeit ist man bestrebt, an Stelle der kolonialen Ausschüsse eine $einheitliche Zentralinstanz aller australischen$ G.-V. zu setzen, durch die man dann die weitere Forderung durchzusetzen hofft, daß nur Mitglieder von G.-V. beschäftigt werden dürfen. Viel Erfolg haben diese Versuche bisher noch nicht gehabt, denn obgleich 1890 die $Australian labour federation$ gegründet wurde, so hat sie doch eine rechte Bedeutung nicht erlangt, da die an die einzelnen G.-V. zur Genehmigung gesandten Statuten eine ausgesprochene sozialistische Tendenz verfolgten und deshalb wenig Beifall fanden. Im September 1895 haben sich auf einer Konferenz in Sidney die Zentralverbände von Queensland und Neu-Süd-Wales sowie zwei lokale Gewerkschaften Südaustraliens zu einem festen Bunde zusammengeschlossen, der beabsichtigt, die Gesamtvereinigung energisch in die Hand zu nehmen.
Ein Ansatz zu einer gewissen gemeinsamen Organisation ist dadurch gemacht, daß ein Gesetz der Kolonie Victoria vom 28. Juli 1896 den Gouverneur ermächtigt für eine Reihe von Gewerben eine je zur Hälfte aus Arbeitgebern und Arbeitern gebildete Behörde einzusetzen, die das Recht hat, die Mindestsätze an Zeitlohn und Stücklohn zu bestimmen; Uebertretungen sind mit Geldstrafe bis 2000 M. bedroht. Nach dem Berichte des ersten Fabrikinspektors vom 1. Juni 1898 ist von dieser Befugnis u. a. für Bäckerei, Schuhmacherei, Tischlerei und die Gewerbe zur Herstellung von Bekleidungs- und Wäschegegenständen mit befriedigendem Erfolge Gebrauch gemacht.
$Statistische$ Angaben liegen nur hinsichtlich einzelner Vereine vor. So besaß nach dem bereits erwähnten Berichte die Organisation der vereinigten Bergleute im Februar 1891 94 Zweigvereine mit etwa 25000 Mitgliedern, die sich über alle Kolonien verteilten. Die Wollscherer besaßen einen Verein für Südaustralien, Victoria und Neu-Süd-Wales und einen andern für Queensland und Neuseeland, von denen der erstere 25000, der letztere 10000 Mitglieder hat. Insgesamt schätzt man die Zahl der organisierten auf 75% aller Arbeiter.
Ein interessanter gesetzgeberischer Versuch verdient hier kurze Erwähnung, der in der Kolonien Neuseeland gemacht ist. Die in Australien bestehenden glücklichen sozialen Zustände haben sich seit Anfang der 1870er Jahre, seitdem das öffentliche Land, soweit es günstigen Boden hatte, in Privatbesitz übergegangen war, wesentlich verschlechtert, und darunter hatten auch die Gewerkvereine zu leiden, so daß insbesondere im Jahre 1890 nicht allein der große Hafenarbeiterstreik, sondern noch mehrere andere Streiks z. B. der Schafscherer, der Bergleute, der Schuhmacher u. s. w. mit völligen Niederlagen endeten. Versuche gütlicher Beilegung durch freiwillige Einigungsämter und Schiedsgerichte waren regelmäßig an der Weigerung der Unternehmer gescheitert, und nachdem in Süd-Wales eine zur Prüfung dieser Verhältnisse eingesetzte königliche Kommission einen eingehenden Bericht erstattet hatte, brachte die Regierung 1892 einen Gesetzentwurf wegen Bildung von Schiedsgerichten ein, der auch Annahme fand. Aber da man den Gerichten keine Zwangsgewalt beigelegt hatte, so erwies sich das Mittel bald als völlig wirkungslos, und der 1895 unternommene Versuch, die zwangsweise Durchführung der Schiedssprüche zu sichern, scheiterte im Oberhause.
Günstiger verlief die gleiche Angelegenheit in Neuseeland, wo der von der Regierung 1891 vorgelegte Entwurf zum Gesetze erhoben wurde und seitdem in Kraft steht. Nach ihm hat jede Partei, Unternehmer und Gewerkverein, das Recht, bei ausbrechenden Streitigkeiten über das Arbeitsverhältnis die Gegenpartei vor das Bezirksamt (district board) zu laden, wo nach eingehender Untersuchung ein Schiedsspruch erlassen wird. Dieser kann freilich nicht zu zwangsweiser Durchführung gebracht werden, sondern ist nur ein guter Rat, aber sobald er nicht befolgt wird, kann die Entscheidung eines Schiedsgerichtes (court of arbitration) angerufen werden. Dieses besteht aus einem Richter des obersten Gerichtshofes als Vorsitzendem und zwei Beisitzern, von denen der eine von den organisierten Unternehmern und der anderen von dem Verbande der Gewerkvereine gewählt wird. Der Spruch dieses Gerichtshofes, der ebenfalls nach eingehender Sachuntersuchung ergeht, kann, sofern das Gericht selbst es anordnet, zwangsweise durchgeführt werden, indem gegen den Unternehmer oder den Gewerkverein, der sich nicht fügt, Geldstrafen bis zu 500 Pfd. St. verhängt werden.
Gegenstand der Entscheidung sind die Länge der Arbeitszeit, die Feiertage, die Höhe des Lohnes, die Frage des Akkordlohnes, die Zahl der Lehrlinge, das Recht der Unternehmer, nicht organisierte Arbeiter zu beschäftigen oder organisierte auszuschließen, sowie die Pflicht der Arbeiter, Unterstützungskassen beizutreten. Jeder Unternehmer und jeder Gewerkverein kann in dieser Weise vor Gericht gezogen werden.
Bei der Beratung des Gesetzes wurde der naheliegende Einwand geltend gemacht, daß doch der Staat nicht einen Unternehmer zwingen könne, zu Bedingungen, die er für unmöglich erkläre, sein Gewerbe zu betreiben, aber man hielt dem entgegen, daß man ihn auch nur zwinge, falls er die von einer berufenen Instanz als angemessen anerkannten Arbeitsbedingungen nicht annehmen wolle, überhaupt auf einen Betrieb seines Gewerbes zu verzichten. Thatsächlich hat das Gesetz, welches seit 1. Januar 1894 in Kraft ist, bis jetzt zur allgemeinen Zufriedenheit gewirkt, wobei allerdings in Betracht zu ziehen ist, daß die Auswahl der betreffenden Richter mit ganz besonderer Vorsicht geschieht, denn offenbar kommt hier alles darauf an, wie die große in die Hand des Gerichtes gelegte Gewalt in der Praxis gehandhabt wird. Uebrigens ist das Gesetz bis jetzt nur für die organisierten männlichen Arbeiter erlassen und auf die nicht organisierten und die Frauen noch nicht ausgedehnt.
XI. Deutschland[66].
1. Einleitung.
Die ersten Anfänge einer Gewerkschaftsbewegung in Deutschland finden wir in den Handwerker- und Bildungsvereinen, die insbesondere in den Jahren vor 1848 unter der Leitung von liberalen Politikern entstanden, aber in der Zeit der Reaktion vielfach sich wieder auflösten. Ein Interessen- und Klassengegensatz trat jedoch in diesen Vereinen noch nicht hervor, und in der That war zu einem solchen der Anlaß erst geboten, nachdem die Verdrängung des Kleinbetriebes durch den Großbetrieb, der Handarbeit durch die Maschinenarbeit das frühere Verhältnis des Gesellenstandes als einer Vorstufe des Meisterstandes beseitigt und eine immermehr sich vertiefende Scheidungslinie zwischen Arbeitgeber und Arbeiter gezogen hatte.
[66] Eine umfassende Darstellung der deutschen Gewerkschaftsbewegung besteht nicht; die Litteratur ist deshalb bei den einzelnen Abschnitten angegeben. Außer den von mir behandelten Vereinigungen erwähnt $Oldenberg$ im Handw. d. St.-W. I. (Ergänz.-Band, S. 395) und in $Schmollers$ Jahrb., Jahrg. XX, S. 253 ff. noch: den Zentralverband deutscher Zuschneidervereine, den Bund deutscher Bierbrauergesellen, die beiden 1888 gegründeten Braumeistervereine, den 1894 entstandenen süddeutschen Bäckerverband, die organisierten Kellner, den deutschen Photographengehülfenverband und den Verein deutscher Versicherungsbeamter, sowie eine Reihe von Berg- und Hüttenarbeitervereinen. Teils schienen mir diese Vereine nicht wichtig genug, um eine eingehendere Berücksichtigung zu verdienen, teils ist es mir nicht gelungen, Material zu erhalten, indem meine Anfragen unbeantwortet blieben.
Der älteste wirkliche G.-V. in Deutschland ist der im Jahre 1865 von $Fritzsche$ gegründete deutsche $Tabakarbeiterverein$ und der im folgenden Jahre ins Leben gerufene $Verband der deutschen Buchdrucker$. Der letztere verdient unser besonderes Interesse dadurch, daß er sich bis auf die allerneueste Zeit von politischen Einflüssen völlig fern gehalten hat und aus diesem Grunde das treueste Bild eines wirklichen G.-V. bietet. Wir wollen uns deshalb mit ihm demnächst noch eingehender beschäftigen. Das Gleiche gilt von einer Reihe anderer in neuester Zeit begründeter Organisationen, insbesondere den christlichen Vereinigungen aller Art. Im übrigen ist die deutsche Gewerkschaftsbewegung teils ausgesprochenermaßen, teils wenigstens thatsächlich unter Anlehnung an politische Parteien erwachsen und zwar aus einer doppelten Wurzel.
Der äußere Anstoß wurde gegeben durch Berichte, welche $Max Hirsch$ im Sommer 1868 in Briefen aus England über die dortigen G.-V. in der »Berliner Volkszeitung« veröffentlichte, und in denen er das englische Vorbild zur Nachahmung empfahl. Nach seiner eigenen Angabe hatte er die Reise nach England unternommen, um sich über die dortigen sozialen Verhältnisse, insbesondere über das Genossenschaftswesen zu unterrichten und hatte dort die ihm vorher kaum bekannten G.-V. kennen gelernt. Ob dieselben den Führern der jungen sozialdemokratischen Bewegung bekannt gewesen sind, oder ob diese erst aus den Hirsch'schen Berichten ihre Anregung erhalten haben, mag dahingestellt bleiben, jedenfalls griff der damalige Präsident des von $Lassalle$ gestifteten »Allgemeinen deutschen Arbeitervereins«, v. $Schweitzer$, in Gemeinschaft mit $Fritzsche$, dem Gründer des »Deutschen Tabakarbeitervereins«, den Gedanken lebhaft auf und beantragte am 23. August 1868 bei der in Hamburg tagenden Generalversammlung seines Vereins, daß man seitens desselben mit der Gründung von Gewerkschaften vorgehen solle. Er fand jedoch hier den entschiedensten Widerspruch und erlangte schließlich nur, daß man erklärte, nichts dagegen einwenden zu wollen, wenn er und Fritzsche persönlich, oder $ganz unabhängig von dem Vereine$, die Sache in die Hand nähmen. Daraufhin beriefen beide auf den 26. September 1868 einen $deutschen Arbeiterkongreß$ nach Berlin »zur Begründung allgemeiner, nach den verschiedenen Berufsarten gegliederter Gewerkschaften«.
$Max Hirsch$, der inzwischen von England zurückgekehrt war und unter den Berliner Arbeitern insbesondere durch die Maschinenbauer eine starke Stütze hatte, versuchte mit deren Hilfe auf diesem Kongresse seinen Standpunkt zu vertreten, blieb aber in der Minderheit und wurde schließlich mit Gewalt aus dem Saale getrieben. Er berief darauf seinerseits auf den 28. September 1868 eine große Arbeiterversammlung, welche unter dem Vorsitze des fortschrittlichen Abgeordneten $Franz Duncker$ tagte und schließlich die von $Hirsch$ entworfenen »Grundzüge für die Konstituierung der deutschen Gewerkvereine« mit großer Mehrheit annahm.
So waren also gleichzeitig zwei verschiedene Bewegungen ins Leben gerufen, welche beide eine Interessenvertretung der Arbeiter bezweckten. Aber, wie sie sich schon in ihren Namen insofern unterschieden, als die von $Hirsch$ begründeten und gewöhnlich noch ihm und ihrem zweiten geistigen Vater als $Hirsch-Duncker$'sche bezeichneten Vereine sich »Gewerkvereine« nannten, während die $Schweitzer$'schen sich den Namen »Arbeiterschaften« oder »Gewerkschaften« beilegten, so waren beide Organisationen auch in ihrem Karakter wesentlich verschieden, wie dies insbesondere bei ihrer $Stellungnahme gegenüber den Arbeitseinteilungen$ hervortritt. $Schweitzer$ bezeichnete in seiner öffentlichen Aufforderung zur Beschickung des einberufenen Kongresses als dessen Ziel »die umfassende festbegründete Organisation der gesamten Arbeiterschaft Deutschlands durch und in sich selbst zum Zwecke gemeinsamen Fortschreitens $mittels der Arbeitseinstellungen$«.
Während also die Aufgabe dieser Gewerkschaften geradezu als Organisation der Streiks bezeichnet werden kann, gehen umgekehrt die Gewerkvereine davon aus, daß zwischen den Interessen der Arbeiter und der Arbeitgeber eine natürliche Harmonie bestehe, weshalb man sie höhnisch »Harmonieapostel« genannt hat, daß deshalb eine Verbesserung der Lage der Arbeiter thunlichst in friedlicher Entwicklung geschehen und ein Ausgleich etwa ausbrechender Streitigkeiten durch Schiedsgerichte und Einigungsämter geschehen müsse. Beide Gruppen stehen zu einander in scharfem Gegensatze, insbesondere muß jeder, der den »Gewerkvereinen« als Mitglied beitreten will, vorher einen Revers unterschreiben, durch welchen er erklärt, weder Mitglied noch Anhänger der Sozialdemokratie zu sein. Versuche, eine Aufhebung dieser Statutvorschrift herbeizuführen, wie sie wiederholt z. B. auf dem letzten am 30. Mai 1898 in Magdeburg abgehaltenen Verbandstage gemacht sind, haben bisher keinen Erfolg gehabt.
Wir wollen jetzt die Entwicklung dieser beiden Gruppen gesondert verfolgen und uns dann noch mit einer Reihe anderer Organisationen, insbesondere dem bereits erwähnten deutschen Buchdruckerverbande beschäftigen.
2. Die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine[67].
Nach den in der Versammlung vom 28. September 1868 angenommenen Grundsätzen sollte eine Organisation der gesamten deutschen Arbeiterschaft mit beruflicher Gliederung angestrebt werden. Die Einheit bildet deshalb der $nationale Gewerkverein$ eines bestimmten in sich abgeschlossenen Gewerbes. Dieser stützt sich auf die $Ortsvereine$, und zwar wird zur Bildung eines Gewerkvereins das Vorhandensein von mindestens fünf Ortsvereinen gefordert. Uebrigens giebt es auch »selbständige« d. h. nicht zu einem G.-V. vereinigte Ortsvereine. Eine Mittelstufe zwischen diesen beiden Formen, die $Bezirksvereine$, die man anfangs nach dem Vorbilde der englischen trade unions ins Auge gefaßt hatte, sind nur ganz vereinzelt gebildet. Dagegen sind vielfach Vereinigungen aller an einem Orte oder in einem Bezirke bestehenden Vereine zur Vertretung der gemeinsamen Interessen als $Orts$- oder $Bezirksverbände$ geschaffen, denen insbesondere das Bildungswesen, die Erteilung von Rechtsbeistand, die Abwehr gegenüber anderen Parteien und die Errichtung von Herbergen übertragen ist. Der Beitritt zu diesen Verbänden war früher obligatorisch, bis man dies auf dem Verbandstage von 1892 beseitigt hat, immerhin bestehen jetzt 145 Orts- und 7 Bezirksverbände.
[67] Die besten Quellen sind: $Karl Walcker$: »Die Arbeiterfrage mit besonderer Berücksichtigung der deutschen Gewerkvereine (Hirsch-Duncker)« Eisenach 1881 und die in Veranlassung des 25jährigen Jubiläums der G.-V. von dem Verbandsanwalt Dr. $Max Hirsch$ veröffentlichte Festschrift: »Die Arbeiterfrage und die deutschen Gewerkvereine«, Leipzig 1893, sowie das Verbandsorgan »Der Gewerkverein«, das jetzt im 31. Jahrgange erscheint. Vgl. außerdem $Max Hirsch$: »Die Arbeiterfrage und die deutschen Gewerkvereine«, Leipzig 1893. Eine Vergleichung mit den englischen Gewerkschaften enthält: $Max Hirsch$: »Die Entwicklung der Arbeiterberufsvereine in Großbritannien und Deutschland«. Berlin 1896.
An der Spitze jedes G.-V. steht ein »$Generalrat$«, welcher auf der alle drei bis fünf Jahre zusammentretenden Generalversammlung gewählt wird. Eine Gesamtvertretung aller G.-V. war von Anfang an beabsichtigt und ist schon Pfingsten 1869 durch Gründung des »$Verbandes der deutschen Gewerkvereine$« geschaffen, an dessen Spitze der »$Zentralrat$« steht. Beirat des letzteren ist $Max Hirsch$ unter dem Titel »$Verbandsanwalt$«; derselbe ist zugleich Herausgeber des $Verbandsorganes$: »Der Gewerkverein«. Die regelmäßige Versammlung des Verbandes ist der »$Verbandstag$«. Auf demselben wird jedesmal der Betrag festgestellt, welchen jeder G.-V. an die Verbandskasse zu zahlen hat; derselbe darf jedoch den Satz von 5 Pfennigen vierteljährlich auf den Kopf des Mitgliedes nicht übersteigen. Die Verbandstage finden jetzt alle drei Jahre statt und nehmen regelmäßig eine ganze Woche in Anspruch. Außer der konstituierenden Versammlung, die am 18. Mai 1869 in Berlin stattfand und in der die Begründung des Verbandes erfolgte, haben bis jetzt 12 ordentliche Verbandstage stattgefunden und zwar 1) 27. bis 29. August 1871 in Berlin; 2) 17. bis 21. April 1873 in Berlin: 3) 28. bis 31. März 1875 in Leipzig; 4) 15. bis 17. Oktober 1876 in Breslau; 5) 23. bis 27. Oktober 1877 in Gera; 6) 12. bis 17. Oktober 1879 in Nürnberg; 7) 19. bis 25. Juni 1881 in Stuttgart; 8) 24. bis 29. Juni 1883 in Stralsund; 9) 17. bis 22. Juni 1886 in Halle a. S.; 10) 11. bis 16. Juni 1889 in Düsseldorf; 11) 7. bis 15. Juni 1892 in Mannheim; 12) 3. bis 9. Juni 1895 in Danzig; 13) 30. Mai bis 6. Juni 1898 in Magdeburg. Außerdem sind zwei außerordentliche Verbandstage in Berlin abgehalten; der erste am 19. Juni 1869 betraf Aenderungen des Verbandsstatutes, der zweite am 8. September 1889 bezweckte die Aufhebung der Verbandsinvalidenkasse.
Der Grundgedanke für das Verhältnis dieser verschiedenen Instanzen ist der, daß den Ortsvereinen möglichste Selbständigkeit gelassen ist, mit einziger Ausnahme des Kassenwesens, welches naturgemäß zentralisiert sein muß. Jeder G.-V. hat eine $Kranken$- und $Sterbekasse$. Der Verband hatte außerdem am 1. Juli 1869 eine $Invalidenkasse$ ins Leben gerufen, die aber nach Einführung der reichsgesetzlichen Invaliditätsversicherung am 8. September 1889, nachdem ihr Mitgliederbestand auf 2046 herabgesunken war, liquidieren mußte, wobei übrigens die Mitglieder 76% ihrer Beiträge zurückerhielten. Gleichzeitig mit der Invalidenkasse des Verbandes hatte auch der größte Einzelverein, der G.-V. der Maschinenbauer und Metallarbeiter eine solche gegründet, die man anfangs auch neben den gesetzlichen Zwangsverbänden aufrecht zu erhalten suchte, bis sich ergab, daß die Mitglieder nicht die Beiträge zu beiden Versicherungen nebeneinander aufbringen konnten. So wurde denn im November 1893 von der Generalversammlung die Auflösung beschlossen und das nach Zahlung von insgesamt 928000 Mk. Invalidengeldern noch vorhandene Vermögen in Höhe von 500000 Mk. zur Verteilung gebracht, so daß sämtliche Mitglieder die von ihnen eingezahlten Beiträge zurückerhielten.
Bei ausbrechenden ernsteren $Streitigkeiten$ wenden sich die Ortsvereine zunächst an ihren Generalrat, der, falls seine Versuche zur Beilegung erfolglos bleiben, die Sache dem Zentralrate unterbreitet. Dieser soll eine $Arbeitseinstellung$ nur unter der dreifachen Voraussetzung anordnen, daß auch durch seine Vermittelungen keine Verständigung zu erzielen ist, daß er den Streik als berechtigt anerkennt und daß derselbe nach Lage der Umstände Erfolg verspricht.
Der $Zweck$ der G.-V. ist nach dem Normalstatut »der Schutz und die Förderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder auf gesetzlichem Wege«. Aus den »leitenden Grundsätzen« ist folgendes hervorzuheben:
Es soll ein $Arbeitslohn$ angestrebt werden, der zum künftigen Unterhalte des Arbeiters und seiner Familie ausreicht mit Einschluß der Versicherung gegen jede Art von Arbeitsunfähigkeit, sowie der nötigen Erholung und humanen Bildung. Die $Arbeitszeit$ ist auf 10 Stunden zu beschränken, $Sonntags$- und $Nachtarbeit$ möglichst zu beseitigen. $Weiblichen$ und $unerwachsenen Arbeitern$ ist der erforderliche Schutz zu gewähren. $Zuchthausarbeit$ soll der freien Arbeit keine Konkurrenz bereiten. $Fabrik$- und $Arbeitsordnungen$ sind mit den Arbeitern zu vereinbaren. Zur Erledigung von Streitigkeiten ist ein von beiden Teilen zu besetzendes stehendes $Schiedsgericht$ unter einem unparteiischen Obmann zu bilden.
Ein Hauptgewicht haben die G.-V. von Anfang an auf die Bildung von $Hülfskassen$ jeder Art gelegt. Ihrem Einflusse ist es wesentlich zu danken, daß das Gesetz über die eingeschriebenen Hülfskassen vom 7. April 1876 erlassen und daß in der Gewerbeordnung und in den späteren Versicherungsgesetzen im wesentlichen der Grundsatz des bloßen Kassenzwanges im Gegensatz zu der weitergehenden Forderung der Zwangskassen Aufnahme gefunden hat, daß also insbesondere die Zugehörigkeit zu einer den gesetzlichen Normativbedingungen entsprechenden Hülfskasse von dem Beitritte zu den gesetzlichen Zwangskassen entbindet. In neuerer Zeit freilich beklagt man sich immer mehr über ungünstige Behandlung der freien Kassen, insbesondere insofern, als man ihre Vertreter nicht zu den für die Schiedsgerichte, das Reichsversicherungsamt und die Unfalluntersuchung und Unfallverhütung geschaffenen Ausschüssen zuläßt, und als das neue Krankenkassengesetz vom 10. April 1892 die Bestimmung traf, daß die freien Kassen die ärztliche Behandlung in Natur -- im Gegensatz zu der früher gestatteten Geldentschädigung -- leisten und daß der Satz des Krankengeldes sich nach dem ortsüblichen Tagelohn des Wohnortes des Versicherten -- im Gegensatze zu dem Sitze der Kasse -- richten müsse, entwickelte sich eine große Bewegung auf völlige Aufhebung der Kassen, die aber von der Zentralleitung mit Erfolg bekämpft ist. Nach dem Gesetze müssen die Hülfskassen von den G.-V. völlig getrennt sein. Immerhin hat man eine gemeinschaftliche Interessenvertretung zunächst durch ein Kartell und seit 1892 durch den »$Verband der deutschen$ G.-V.-$Hülfskassen$« hergestellt.
Ueber die Ziele der bisherigen Sozialversicherung hinaus hat man seitens der G.-V. die $Versicherung gegen Arbeitslosigkeit$ ins Auge gefaßt, also eine Aufgabe von ungemeiner Bedeutung. Allein obgleich auf dem Verbandstage in Nürnberg 1879 das von einer zu diesem Zwecke eingesetzten Kommission ausgearbeitete Statut einer »Verbandskasse für Reisende und Arbeitslose« zur Annahme gelangte, so ist die letztere doch mangels ausreichender Beteiligung nicht ins Leben getreten. Immerhin hat man durch statistische Erhebungen über Häufigkeit und Dauer der Arbeitslosigkeit sich ein erhebliches Verdienst erworben. Außerdem haben schon seit 1881, wo die Tischler damit begannen, die einzelnen G.-V. eine Arbeitslosenunterstützung eingerichtet, und auf dem Verbandstage in Danzig 1895 konnte der Verbandsanwalt feststellen, daß dieselbe jetzt bei allen Vereinen durchgeführt sei.
Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sucht man zunächst zu erreichen durch eine möglichst ausgebildete $Arbeitsstatistik$ verbunden mit $Arbeitsnachweis$. Neben den Ortsvereinssekretären, denen die Arbeitsvermittelung obliegt, sind bisher 90 besondere Arbeitsnachweisestellen eingerichtet. Auch eine Ausdehnung über den örtlichen Rahmen hinaus mit Hülfe der Generalsekretäre wird angestrebt, doch haben hier bis jetzt nur die Vereine der Kaufleute und der Kellner ernsthafte Versuche unternommen. Die $Arbeitslosenunterstützung$ beläuft sich meist auf wöchentlich 7 Mk. 50 Pf. und wird bis zu 13 Wochen gezahlt. Mit derselben verbunden ist eine $Reiseunterstützung$ bei Ortswechsel und eine $Uebersiedelungsbeihülfe$ für die Angehörigen. Endlich giebt es noch eine $Unterstützung in besondern Notfällen$.
Die G.-V. haben sich die nachdrückliche Förderung des $Genossenschaftswesens$ angelegen sein lassen. Allerdings ist die versuchte Schaffung von Produktivgenossenschaften fast überall an der mangelnden kaufmännischen Berechnung und Umsicht gescheitert; nur in Burg bei Magdeburg bestehen Produktivgenossenschaften der Tuchmacher, der Zigarrenarbeiter und der Goldleistenverfertiger mit gutem Erfolge.
Die Kredit-, Rohstoff- und Magazinvereine haben Bedeutung wesentlich nicht für Arbeiter, sondern für kleine Unternehmer, die übrigens in den G.-V. ebenfalls vertreten sind. So hat z. B. der Generalrat der Schneider seit zwei Jahren einen genossenschaftlichen Wareneinkauf eingerichtet, dagegen hat man Konsumvereine an sehr vielen Orten ins Leben gerufen und zur Blüte gebracht und nicht minder die Bildung von Baugenossenschaften angeregt.
Ebenso haben die G.-V. die Förderung des $Volksbildungswesens$ thatkräftig in die Hand genommen und sich deshalb mit den zu diesem Zwecke bestehenden Vereinigungen, insbesondere der »Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung«, in nahe Fühlung gesetzt.
Als sehr nützlich haben sich die Einrichtungen zur Gewährung von $Rechtsschutz$ erwiesen. Die Ortsvereine oder häufiger noch die Orts- und Bezirksverbände bestellen einen geeigneten Rechtsverständigen, bei dem die Mitglieder unentgeltlich Rechtsbelehrung erhalten können, übernehmen auch auf ihre Kosten die Durchführung von Prozessen der Mitglieder, wobei nur Beleidigungs-, Ehescheidungs- und Erbschaftssachen, sowie Streitigkeiten der Mitglieder untereinander ausgeschlossen sind. Vorzugsweise wird von dem Rechtsschutze in Versicherungsangelegenheiten und vor den Gewerbegerichten Gebrauch gemacht.
In neuester Zeit sind die G.-V. vor allem bestrebt, sich selbst eine gesichertere rechtliche Grundlage zu verschaffen, indem sie den Erlaß eines Gesetzes über die Zulassung von »$Berufsvereinen$« fordern, dessen Grundgedanke darin besteht, daß Vereine, welche die Berufsinteressen ihrer Mitglieder vertreten, unter den durch Gesetz festzustellenden Voraussetzungen ihre Eintragung in ein öffentliches Register nachsuchen können und durch diese eigene Rechtsfähigkeit erlangen. Der erste Versuch in dieser Richtung wurde von $Schulze-Delitzsch$ durch einen am 4. Mai 1869 im Reichstage eingebrachten Antrag unternommen, der die privatrechtliche Stellung der Vereine überhaupt regeln und die Rechtsfähigkeit, sobald gewisse gesetzliche Bedingungen erfüllt waren, lediglich von der Eintragung in ein bei den Amtsgerichten zu führendes Register abhängig machen wollte. Nachdem eine Kommission den Gesetzentwurf weiter ausgearbeitet hatte, wurde er am 21. Juni 1869 vom Reichstage angenommen. Aber obgleich $Schulze-Delitzsch$ seinen Antrag noch zweimal wiederholte, gelang es nicht, das Widerstreben des Bundesrates zu besiegen, und längere Zeit ist man auf die Angelegenheit nicht zurückgekommen. Erst seit einem am 14. Mai 1890 von den Abgeordneten $Hirsch$ und $Eberty$ eingebrachten Antrage ist die Frage wieder in Fluß gekommen, aber ein in der Session 1893/94 mit großer Mehrheit angenommener Beschluß hat bei der Regierung keine Zustimmung gefunden, und da man im Bürgerlichen Gesetzbuche[68] den Regierungsvorschlag annahm, nach welchem: Vereine mit sozialpolitischen Zwecken nur mit Genehmigung der Verwaltungsbehörde die die Rechtsfähigkeit bedingende Eintragung erlangen können und sich darauf beschränkte, in einer Resolution die Vorlegung eines Gesetzes über die Berufsvereine zu fordern, so ist bei der ablehnenden Haltung der Regierung zunächst eine endgültige Regelung nicht zu erwarten. Die in den Sessionen 1897/98 und 1898/99 von dem Abg. $Schneider$, sowie von den Abg. $Pachnicke$ und $Rösicke$ eingebrachten Anträge, welche die Vereine zur Wahrung der Berufsinteressen von der erwähnten Genehmigungspflicht befreien wollten, sind nicht zur Erledigung gekommen.
[68] § 61.
Den Bestrebungen auf gesetzliche Einführung von $Schiedsgerichten$ und $Einigungsämtern$ und bessere Ausbildung des $Arbeiterschutzes$ haben die G.-V. ihre lebhafte Förderung und Unterstützung angedeihen lassen, und die im Jahre 1890 erlassenen Gesetze über diese Einrichtungen sind wesentlich auf ihren Einfluß zurückzuführen. Dagegen hat neuerdings die Frage des gesetzlichen $Maximalarbeitstages$ eine Meinungsverschiedenheit wachgerufen, die mit der grundsätzlichen Stellung der G.-V. zu der Frage der Selbsthülfe oder Staatshülfe zusammenhängt. Das vorläufige Ergebnis der in dieser Hinsicht geführten langwierigen Verhandlungen ist eine beim Reichstage eingereichte Resolution, nach welcher die Regelung der Arbeitszeit erwachsener Männer bei vollem Koalitionsrechte in erster Linie Sache der Berufsvereine, womöglich mit Hülfe von Einigungsämtern, ist, daneben aber ein beruflich-sanitärer Maximalarbeitstag für solche Gewerbe, in welchen durch übermäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit die Gesundheit der Arbeiter gefährdet wird, von Reichswegen eingeführt werden soll. Auf diesem Standpunkte steht bekanntlich auch das Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1890.
Auch bei der durch die Frage des Acht-Uhr-Ladenschlusses für Kaufgeschäfte herbeigeführten Beratung trat der Gegensatz der Anschauungen hervor. Während ein von dem Generalrate der Kaufleute gestellter Antrag forderte, daß man sich einfach auf den Boden des Vorschlages der Kommission für Arbeiterstatistik stellen sollte, wollte der Anwalt freilich dem Grundsatze der gesetzlichen Feststellung der Ladenschlußzeit zustimmen, dagegen die Tageszeit der Bestimmung »auf dem Wege der örtlichen Selbstverwaltung unter Mitwirkung der beteiligten Prinzipale und Gehülfen« vorbehalten. Nach heftigen Erörterungen siegte jedoch in der Sitzung des Zentralrates vom 21. Mai 1896 die entschiedenere Richtung mit 15 gegen 12 Stimmen.
Einen Einblick in die Thätigkeit des Verbandes und der Gewerkvereine überhaupt gewähren die Verhandlungen des vom 30. Mai bis 6. Juni 1898 in Magdeburg abgehaltenen 13. Verbandstages. Von den 42 vertretungsberechtigten Vereinen waren 40 erschienen und wurden von dem Oberbürgermeister im Namen der Stadt begrüßt. Der Oberpräsident v. $Bötticher$, Freiherr v. $Berlepsch$, Dr. v. $Rottenburg$, Dr. $Bödiker$ und viele andere bekannte Staatsmänner, ebenso wie das Parlamentarische Komitee der trade unions sowie $Thomas Burt$, der Vorsitzende der Bergarbeiter und $Georg Barnes$, Generalsekretär der Maschinenbauer, hatten Glückwünsche gesandt, der Vertreter der Ungarischen Arbeiterschutzvereine $Soltan Czikora$ war persönlich anwesend und der Vertreter des Zentralrates der Belgischen Liberalen Arbeiterpartei Professor $Wilmotte$ war nur durch plötzlich eingetretene persönliche Gründe an der Teilnahme gehindert.