Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin (part 4 of 6)
Das Resultat der chemischen Untersuchung der Leichentheile kann entweder positiv oder negativ ausfallen, d. h. es wird entweder wirklich eine als giftig bekannte Substanz nachgewiesen oder es wird nichts gefunden.
Der +positive Ausfall+ der chemischen Untersuchung ist natürlich von höchster Bedeutung und in der Regel für sich allein im Stande, den Thatbestand der Vergiftung ausser Zweifel zu stellen. Doch sind in jedem einzelnen Falle jene Möglichkeiten zu erwägen, durch welche die betreffende Substanz auch ohne Vergiftung, entweder noch während des Lebens oder erst nach dem Tode in die Leiche gelangt sein konnte.
In ersterer Beziehung wurde von +Devergie+ und +Orfila+ behauptet, dass kleine Mengen Arsen normal im menschlichen Körper, namentlich in den Knochen, vorkommen. Diese Behauptung ist in so weiter Fassung gewiss unrichtig, doch dürften bei der allgemeinen Verbreitung der Arsenikalien, insbesondere der arsenhältigen, auch zur Färbung von Nahrungs- und Genussmitteln benützten Farben, Spuren von Arsen im menschlichen Körper nicht besonders selten sein. Ungleich häufiger scheinen, besonders bei älteren Leuten, Spuren von Kupfer, Zink und von Blei vorzukommen, was bei der grossen Verbreitung dieser Metalle nicht verwundern kann.
[Sidenote: Durch Medicamente in den Körper gelangte Gifte.]
Von grösserem Gewicht ist der Umstand, dass giftige Stoffe, weil sie als Medicamente genommen oder als Antiseptica angewendet wurden, im Organismus gefunden werden können. Auf diese Weise kann Arsen, das namentlich als Tinctura Fowlerii häufig gegeben wird und in manchen Mineralwässern (Roncegno, Levico, Guberquelle) in grösserer Menge enthalten ist, ebenso Antimon, Sublimat und metallisches Quecksilber, Blei, und von Alkaloiden besonders das so häufig gebrauchte Morphium in den Körper gelangen und dann bei der chemischen Untersuchung darin gefunden werden. Es handelt sich dabei nicht immer blos um kleine Mengen, da die betreffenden Medicamente häufig durch längere Zeit genommen werden und da man bei einzelnen mit der Dosis steigt und nicht selten so weit kommen kann, dass die schliesslich zur Anwendung kommenden Dosen die Dosis toxica letalis weit übersteigen, wie wir dies vom Arsen und vom Morphium bereits erwähnt haben.
In einem unserer Fälle hatte ein in Folge Nierenschrumpfung an hochgradiger Herzhypertrophie leidendes, sehr fettes Individuum kurz vor seinem Tode Tart. stib. genommen, welches ihm von einem Arzte als Brechmittel gegeben worden war. Dieser wurde sowohl im Magen als in den Gedärmen und in der Leber nachgewiesen. Bei einem mit Emphysem und chronischem Bronchialcatarrh behafteten und an Herzverfettung verstorbenen Fiaker zeigte die Magenschleimhaut orangenrothe Streifen einer pulverigen Substanz, welche sich als Sulf. aur. antim., dem Bestandtheil eines kurz vor dem Tode vorgenommenen Hustenpulvers, erwies. In drei anderen Fällen, in deren einem bei der Section Strictur der Harnröhre, Cystitis und Pyelitis, in dem anderen Tuberculose und im dritten Herzverfettung sich fand, wurde auch Morphium im Mageninhalt und in den Leichentheilen gefunden, da dasselbe von allen drei Kranken durch längere Zeit, und zwar von dem einen in subcutaner Injection, von den anderen in Pulverform gebraucht worden war. Nur in dem einen der drei Fälle (Tuberculose) konnte eine Vergiftung mit Morphium angenommen werden, da das Individuum unter entschiedener und länger dauernder Narcose gestorben war, bei den zwei anderen aber musste dies mit Rücksicht darauf, dass der rasche Tod auch durch die bei der Section nachgewiesene Erkrankung bewirkt worden sein konnte, unentschieden gelassen werden. Da bei allen dreien auch der Verdacht eines Selbstmordes bestand, so erklärten wir, dass, um sich in dieser Beziehung aussprechen zu können, einestheils die Menge des in den Leichentheilen vorhandenen Giftes, andererseits aber auch die Dosis bekannt sein müsste, bis zu welcher die Betreffenden bereits mit dem Morphium gekommen waren. Leider konnten weder nach der einen, noch nach der anderen Richtung sichere Anhaltspunkte gewonnen werden. +Bourneville+ und +Yvon+ (Med. Centralbl. 1875, pag. 830) fanden in der Leber einer ohne Erfolg mit Kupferoxydammoniak behandelten epileptischen Person die enorme Quantität von 0·295 Grm. Kupfer, dagegen in der Leber von zwei Individuen, die sich mit Kupfersalzen vergiftet hatten, blos 80, respective 120 Mgrm.
[Sidenote: Durch habituellen Genuss etc. in den Körper gelangte Gifte.]
Käme die erwähnte Möglichkeit in Frage, so müsste auf die quantitative Bestimmung des in der Leiche gefundenen Giftes einerseits und die Anamnese anderseits besonderes Gewicht gelegt werden. Letztere hätte sich auf die Natur des Leidens, gegen welches das Medicament gebraucht wurde, zu beziehen; ferner darauf, wie lange die Anwendung schon dauerte, insbesondere aber darauf, zu welcher Dosis der Betreffende bereits gekommen war. Ausserdem dürfte die grössere oder geringere Schnelligkeit, mit welcher das Gift aus dem Körper ausgeschieden wird, nicht ausser Acht gelassen werden, da bei acuten Intoxicationen mit Giften, die erfahrungsgemäss rasch eliminirt werden, die Menge des in der Leiche gefundenen Giftes mit grösster Wahrscheinlichkeit, ja mit Bestimmtheit die Dosis gibt, die kurz vor dem Tode genommen wurde, während, wenn Gifte gefunden wurden, die schwer den Organismus verlassen, die nachgewiesene Menge nicht blos von den zuletzt genommenen, sondern auch von den bereits früher einverleibten, aber nicht ausgeschiedenen Dosen herrühren kann. Die Leiche selbst kann insoferne einen Anhaltspunkt für die Entscheidung liefern, als sie krankhafte Befunde ergibt, gegen welche erfahrungsgemäss häufig bestimmte gifthältige Medicamente angewendet werden, z. B. Syphilis, ebenso wenn sich Zeichen subcutaner Anwendung von Medicamenten finden, wie dies bei dem oben erwähnten Individuum der Fall war, bei welchem an den Armen und selbst an der Brust zahlreiche, theils geheilte, theils in Heilung begriffene, theils frische, feine Stichwunden constatirt wurden, wie sie nach subcutanen Injectionen zurückbleiben.
Eine andere zu erwägende Möglichkeit ist die, dass das Gift dadurch, dass der Verstorbene in Folge seines Geschäftes, Gewerbes etc. damit zu thun hatte, in den Körper desselben hineingelangt sein konnte. Diese Möglichkeit wäre bei Berg- und Hüttenarbeitern, bei Arbeitern in chemischen, Farbwaaren- oder in Spiegelfabriken[414] und bei zahlreichen Handwerken, Gewerben, die mit Gift zu thun haben, in Betracht zu ziehen und auf die Anamnese und die oben angeführten Momente Rücksicht zu nehmen. Gleiches hätte zu geschehen gegenüber Arsenessern, Opiophagen etc., obwohl an derartige Möglichkeiten nur unter besonderen Umständen gedacht werden könnte. In allen solchen Fällen ist nicht blos die Menge des in der Leiche gefundenen Giftes, soweit sie sichergestellt werden kann, sondern auch das Verhältniss der Menge des nicht resorbirten, respective des im Magen und Darm befindlichen Giftes zu der in den übrigen Organen nachweisbaren zu constatiren, da im Allgemeinen anzunehmen ist, dass bei chronischen Vergiftungen die letzteren, in acuten Fällen die ersteren prävaliren werden, woraus, sowie auch aus anderen bereits angedeuteten Gründen sich die Zweckmässigkeit der Forderung ergibt, dass die zur chemischen Untersuchung zurückgelegten Objecte +separirt+ in Gefässe gegeben werden sollen.
Bei Beurtheilung und diagnostischer Verwerthung des Umstandes, ob und wieviel von einem Gifte bereits in die sogenannten zweiten Wege und wie weit dasselbe gelangt ist, ist die Erwägung wichtig, dass bei älteren, namentlich bei exhumirten Leichen, sowohl vom Magen als von anderen Stellen aus das gelöste Gift diffundiren und mitunter auf weite Strecken sich verbreiten kann, und zwar in weit ausgedehnterer Weise, als wir dies bereits bei den ätzenden Giften (pag. 636), kennen gelernt haben. Es ist das Verdienst von +Torsellini+ (1889), +Prescot+ und +Reese+ (+Virchow+’s Jahrb. 1890, I, pag. 498), diesen Vorgang experimentell constatirt zu haben, indem sie Arsenik, Sublimat, Brechweinstein, welche sie todten Thieren mit einem Schlundrohr in den Magen injicirten, nach 3-7 Wochen in den Lungen, im Herzen, in Milz, Nieren und in der Harnblase nachweisen konnten. +Strassmann+ hat mit +Kirstein+ (Zeitschr. f. Medicinalbeamte, 1893, pag. 191, und +Virchow+’s Arch. 1894, CXXXVI, pag. 127) diese Angaben nachgeprüft und namentlich bezüglich des Arseniks bestätigt gefunden, der nach postmortaler Einführung in den Magen nach einigen, sicher nach 12 Tagen in den sogenannten zweiten Wegen nachgewiesen werden konnte, ebenso in unserem Institute +Haberda+ und +Wachholz+ (Zeitschr. f. Medicinalb., 1893, pag. 393) bezüglich Arsen, Antimon, Sublimat, Cuprum sulfuricum, Nitrobenzol und wahrscheinlich Kali chloricum. Die Diffusion geht durchaus stetig centrifugal vorwärts und folgt vorzugsweise den Gesetzen der Schwere. Zur Unterscheidung einer solchen postmortalen Imbibition von einer vitalen Resorption empfiehlt +Strassmann+ die getrennte Untersuchung der paarigen Organe, insbesondere der Nieren auf ihren Giftgehalt.
[Sidenote: Postmortale Diffusion von Giften. Verpackung.]
Dem Einwurf, dass die von dem Chemiker gefundene giftige Substanz erst +an der Leiche+ hineingerathen sein konnte, ist zunächst durch correcte Verpackung der Leichentheile zu begegnen, die in der Weise zu geschehen hat, dass weder von Aussen etwas zu den betreffenden Objecten gelangen, noch von diesen etwas verloren gehen kann. Man sollte principiell nur gläserne Gefässe mit eingeriebenen Glasstöpseln benützen, die gegenwärtig leicht zu haben sind und allen Anforderungen entsprechen. Im Nothfall sind gut gereinigte Glasflaschen und neue Korkstöpsel zu benützen. Zweckmässig ist das Ueberbinden des Stöpsels und Halses des betreffenden Gefässes mit Schweinsblase (auch Pergamentpapier), wie es die österr. Vorschrift verlangt. Darüber ist dann Papier zu binden und auf diesem der Inhalt des Gefässes zu signiren. Sache des Chemikers aber ist es, dafür zu sorgen, dass nur vollkommen reine und als solche geprüfte Reagentien zur Verwendung kommen, eine Vorsicht, die namentlich bei Untersuchungen auf Arsen nicht genug strenge zu beachten ist.
Stammen die zu untersuchenden Objecte von einer exhumirten Leiche, so ist auch die Möglichkeit zu erwägen, dass erst im Grabe eine giftige Substanz in die Leichentheile hineingelangt sein konnte.[415] Es ist zunächst daran zu denken, dass den Leichen verschiedene mit metallischen Farben gefärbte Dinge, wie künstliche Blumen und Blätter, Heiligenbilder, sowie metallische Gegenstände, insbesondere Kreuze, in’s Grab mitgegeben werden, dass häufig der Sarg metallische Verzierungen zu besitzen pflegt, und dass auch der Anstrich des Sarges mit metallischen Farben geschehen sein konnte. So lange Leiche und Sarg, sowie die mitgegebenen Dinge noch wohl erhalten sind, ist nicht anzunehmen, dass von letzteren aus giftige Stoffe in die Leiche gekommen sein konnten. Je weiter jedoch die Fäulniss und Verwesung der Leiche und damit auch die Zerstörung des Sarges und der mitgegebenen Dinge vorwärts schreitet, desto eher ist es möglich, dass die exhumirten Leichentheile aus dieser Quelle giftige Substanzen enthalten können. Man kann sich dieser Thatsache gegenüber nicht verschliessen, wenn auch zugegeben werden muss, dass grössere Mengen von Gift nicht wohl auf diese Art in das Innere der verwesenden Leiche gelangen, und dass es eher denkbar ist, dass nur local, d. h. dort, wo ein metallischer oder mit metallischen Farben gefärbter Gegenstand zu liegen kam, von diesem aus der giftige Körper in die Leichentheile gelangt sein konnte.
+Schauenstein+ (l. c. pag. 547) fand im Inneren einer schmierigen Masse, die aus der Magengegend einer nach 7 Jahren exhumirten Leiche entnommen war, einen zerfressenen Messingknopf und die umgebenden Partien der erwähnten Masse enthielten deutliche Mengen von Kupfer und Zink, ausserdem aber auch, sowie die entfernteren Organe, Spuren von Arsen, welches in dem Knopfe allein nicht nachgewiesen werden konnte. +Tardieu+ und +Roussin+ (l. c. pag. 78) fanden in einem Falle eine kupferige Auflagerung an der Magenschleimhaut, die von einer Nadel herrührte, die nach der Section dort zurückgelassen worden war, und jener merkwürdige Fall +Casper+’s (l. c. II, 436), in welchem bei einer nach 11 Jahren ausgegrabenen Frau +nur in den Kopfhaaren+ Arsen gefunden wurde, lässt sich kaum anders erklären, als durch die Annahme, dass arsenikhältige Gegenstände (Blumen, Nadeln etc.) in den Haaren staken, als die Leiche in’s Grab gelegt worden ist, wie dieses auch in einem von +Ludwig+ und +Mauthner+ (Wr. med. Bl. 1884, Nr. 1) mitgetheilten Falle nachgewiesen wurde, wo der Arsengehalt der Kopfhaut einer exhumirten Leiche von einem Kranz von künstlichen Blumen herrührte. Derartige Möglichkeiten zeigen wieder, wie nothwendig es ist, auch bei Exhumationen verschiedene Theile der Leiche zur chemischen Untersuchung zu übergeben und separirt zu verpacken, wie sie uns auch auffordern, bei Exhumationen nicht blos der Leiche selbst, sondern auch den Resten der ihr mitgegebenen Gegenstände ein besonderes Augenmerk zu schenken und alle derartigen Funde sowohl aufzubewahren, als in ihrer Lage und Beschaffenheit genau zu Protokoll zu bringen.
[Sidenote: Exhumation.]
[Sidenote: Zufällig in die Erde gelangte Gifte. Arsenhältige Erde.]
Auch der Möglichkeit, dass das Erdreich des betreffenden Begräbnissplatzes giftige Metalle, insbesondere Arsen, enthalten kann, welche dann in die lange in solcher Erde liegende Leiche gelangt sein konnten, ist Rechnung zu tragen. Dass das Erdreich einzelner Kirchhöfe Arsen enthält, ist eine vielfach constatirte Thatsache. Zufolge der Untersuchungen +Sonnenschein+’s[416] kann dasselbe schon primär im Boden enthalten sein und von arsenhältigem Eisenoxyd herrühren, welches wieder grösstentheils aus verwittertem Schwefelkies entsteht, der in der Regel Arsen zu enthalten pflegt. In anderen Fällen stammt der Arsenik noch von der Benützung des betreffenden Platzes als Feld, dem dieser und andere metallische Substanzen durch gegen Feldmäuse gestreutes Gift, oder wie wir hinzufügen, durch den (insbesondere aus den Aborten und Mistgruben der Städte stammenden) Dünger zugeführt worden sein konnten, während in wieder anderen der Arsenikgehalt von den Dämpfen benachbarter Sodafabriken stammt, die durch den herrschenden Wind über den betreffenden Friedhof geführt und dort niedergeschlagen wurden.[417] Die Bedeutung dieser Thatsache wird dadurch sehr abgeschwächt, dass zufolge der Untersuchungen +Orfila+’s und +Sonnenschein+’s der Arsenik im Boden nur in im Wasser unlöslichen Verbindungen vorkommt und auch, wenn er als solcher in das Erdreich gelangt, mit Thonerde, Kalk, Eisenoxyd etc. im Wasser unlösliche Verbindungen eingeht, was schon in den obersten Schichten des betreffenden Bodens geschieht, aus welchen beiden Umständen sich begreift, warum selbst bei Leichen, die thatsächlich durch 6-16 Monate in arsenikhältiger Friedhoferde gelegen waren, doch kein Arsenik aufgefunden werden konnte (siehe +Sonnenschein+, l. c. 146, und +Mayet+, Annal. d’hygiène publ. 1879, pag. 148). +Ludwig+ und +Mauthner+ (Wiener klin. Wochenschr. 1890, Nr. 36) fordern, dass in jedem Fall geprüft werden soll, ob das in der Friedhoferde enthaltene Arsen mit gewöhnlichem oder mit ammoniakalischem Wasser ausgezogen werden kann. Es ist daher bei jeder Exhumation dafür Sorge zu tragen, dass sowohl von dem den Sarg umgebenden Erdreich, als von dem an entfernteren Stellen des Friedhofes, Proben zur chemischen Untersuchung zurückgelegt werden, ersteres schon deshalb, weil es möglich und leicht begreiflich ist, dass bei der colliquativen Fäulniss mit den aus der Leiche austretenden Flüssigkeiten auch darin gelöste Giftstoffe in das umgebende Erdreich sich imbibiren und darin zurückbehalten werden können. Aus gleichem Grunde sind auch Stücke vom Sargholz, insbesondere von den abwärtigen Theilen desselben, für die chemische Untersuchung zu reserviren.
Der §. 109 der österreichischen Vorschrift für die gerichtliche Todtenbeschau bestimmt hierüber wie folgt: Ist wegen Verdacht einer Vergiftung eine bereits beerdigte Leiche zu exhumiren, so soll bei der Exhumation wenigstens einer der Chemiker, welche die chemische Untersuchung der Leiche vornehmen werden, gegenwärtig sein. Es wird dabei zu bestimmen sein, ob die Reinigung des Cadavers mit Bleichkalklösung zulässig ist, oder ob diese Desinfectionsart die Auffindung des Giftes unmöglich machen würde. -- Handelt es sich um die Ausmittlung einer Vergiftung entweder mit Arsenik, oder mit Blei oder mit Kupfer, so sind, insbesondere bei der erstgenannten, vorzüglich solche Körpertheile zur chemischen Untersuchung zu wählen, welche mit der die Leiche umgebenden Graberde am wenigsten in Berührung kamen. -- Ueberdies aber muss immer sowohl von der den Leichnam zunächst umgebenden, als auch von der entfernteren Graberde, sowie von der Erde an anderen Stellen des Friedhofes etwas mitgenommen und chemisch untersucht werden. Auch von dem Sargholze, vorzüglich von jenen Stellen, wo man bemerkt, dass eine grössere Ansammlung von Feuchtigkeit stattgefunden habe, sollen Stücke gesammelt und chemisch untersucht werden.
[Sidenote: Negativer chem. Befund. Widerstandsfähigkeit d. Gifte gegen Fäulniss.]
Ergibt die chemische Untersuchung ein +negatives Resultat+, so ist damit der Vergiftungstod keineswegs ausgeschlossen. Es gibt zunächst eine Reihe von Giften, die die Chemie gegenwärtig nachzuweisen noch nicht im Stande ist, z. B. die meisten thierischen und Pflanzengifte, weiter kann aber der Nachweis misslingen, weil das Gift bereits wieder ausgeschieden oder zersetzt worden ist. Ersteres geschieht schon zum grossen Theile durch das meist eintretende Erbrechen, sowie durch die Stuhlgänge, später aber durch den Harn und andere Excrete und desto vollständiger, je diffusibler das Gift gewesen war und je länger der Betreffende gelebt hatte. Die vollständige Ausscheidung des Giftes hindert nicht das Eintreten des Todes, da das Individuum zunächst nicht an Gift, sondern an den Veränderungen und Functionsstörungen in den Organen stirbt, die dasselbe veranlasst und die die Elimination des Giftes sehr wohl überdauern können, wie z. B. die Kohlenoxydvergiftung zeigt, die sehr häufig den Tod bedingt, obgleich der Betreffende noch lebend aus der giftigen Atmosphäre gebracht wurde und hierauf, wie die Spectralanalyse ergibt, sämmtliches Kohlenoxyd bereits aus dem Blute verschwunden war. Ueber die Veränderungen, die Gifte im Organismus erleiden und wodurch sie unkenntlich gemacht werden können, wurde bereits oben bei der Art der Elimination von Giften aus dem Körper gesprochen.
Bezüglich der Fäulniss ist bekannt, dass mineralische Gifte derselben in dem Grade widerstehen, dass sie, wenn die Leiche selbst bis auf die Knochen verwest ist, noch nachgewiesen werden können und thatsächlich nachgewiesen wurden. Aber auch viele Alkaloide zeigen einen grossen Widerstand gegen Fäulniss. So fand +Stas+ Morphin in allen Theilen einer Leiche, die seit 13 Monaten begraben war, und ebenso konnte +A. Taylor+ meconsaures Morphin, welches fäulnissfähigen Substanzen zugefügt war, die dann 14 Monate dem Luftzutritt ausgesetzt blieben, wieder auffinden. Strychnin konnte +Tardieu+ („Die Vergiftungen“, pag. 533) in den faulenden Eingeweiden eines Stieres noch nach 11 Jahren nachweisen und +E. Heintz+[418] bestätigt die grosse Dauerhaftigkeit des salpetersauren Strychnins, da es ihm gelang, aus einem Stücke Fleisch, in welches einige Krystalle davon gelegt wurden, das Gift noch nach 3 Jahren darzustellen. Dagegen waren Jos. +Ranke+, +L. A. Buchner+, +Wislicenus+ und +Gorup+-+Besanez+ nicht im Stande, bei mit 0·1 Grm. salpetersaurem Strychnin vergifteten Hunden das Gift nachzuweisen, wenn die Thiere 100, 130, 200 bis 300 Tage in der Erde gelegen waren. +Ipsen+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VII, 1) ist der Meinung, dass das Gift einfach mit den Fäulnissflüssigkeiten aus den Objecten durch Diffusion verschwunden war, da es ihm bei Beachtung dieses Vorganges (siehe oben pag. 636 und 644) gelang, das Strychnin selbst nach jahrelanger Verwesung in Thier- und Kinderleichen nachzuweisen. +Pellacani+ (Virchow’s Jahrb. 1885, I, 530 und 1888, I, 479) konnte Physostigmin, Atropin, Pilocarpin und Daturin, welche er mit Blut faulen liess, noch nach 7, Picrotoxin, Veratrin, Santonin, Codein und Gurarin noch nach 4 Monaten nachweisen, nicht aber Digitalin. +Severi+ (ibid. 1888, I, 480) konnte sogar Chloroform bei einem damit vergifteten und durch 103 Tage begrabenen Hunde noch in den Leichentheilen nachweisen. Ueber die Nachweisbarkeit der Blausäure und des Phosphors längere Zeit nach dem Tode werden wir später sprechen.
[Sidenote: Physiologischer Versuch.]
Für jene Fälle, in denen es nicht gelang, in der Leiche eine giftige Substanz chemisch nachzuweisen und dennoch der Verdacht einer stattgehabten Vergiftung besteht, empfahlen +Tardieu+ und vor ihm schon +Orfila+, +Magendie+ und +Christison+ die Vornahme eines +physiologischen Versuches+ an Thieren, und zwar letztere mit dem Mageninhalt als solchem, +Tardieu+ aber mit den aus dem Mageninhalt oder aus den Leichentheilen gewonnenen Extracten. Es ist solchen Versuchen ein unterstützender Werth nicht abzustreiten, ebensowenig wie dem nicht selten vorkommenden Umstande, dass Thiere (Hühner, Hunde, Schweine etc.), die von dem von einem plötzlich erkrankten Individuum Erbrochenen oder von den betreffenden weggeschütteten Speisen genossen hatten, zu Grunde gingen. Ein solcher Werth kommt aber dem physiologischen Experimente nur dann zu, wenn die durch die Chemie aus den Organen extrahirte Substanz wenigstens einige chemische Eigenschaften zeigt, die diese als eine von aussen in den Körper hineingelangte und bekannten Giftstoffen analoge erkennen lassen, und die betreffenden Reactionen, nicht weil sie vollständig fehlen, sondern weil sie nicht ganz ausgesprochene Resultate liefern, einer Ergänzung bedürfen. So kann die durch den physiologischen Versuch constatirte, blasenziehende oder pupillenerweiternde oder die Herzaction verlangsamende oder die tetanisirende Wirkung einer Substanz jedenfalls ungemein viel dazu beitragen, um die Natur des betreffenden Giftes sicherzustellen, doch ist hierbei die verschiedene Empfindlichkeit und selbst Immunität einzelner Thiere gegen gewisse Gifte wohl zu beachten. So berechnet +F. A. Falk+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1874, XX) die niedrigste letale Dosis von Strychnin auf ein Kilo Thier bei der Ringelnatter mit 23·1, beim Weissfisch mit 12·5, beim Igel mit 2·97, beim Frosch mit 2·1, beim Hahn mit 2·0, bei der Katze mit 0·75, beim Kaninchen mit 0·6 und beim Hund schon mit 0·45 Mgrm. Besonders empfindlich gegen Strychnin sind junge weisse Mäuse, die nach +Falk+ (ibidem. XLI, 345) noch nach 0·002 Strychninnitrat das charakteristische Muskelschwirren zeigen. Tauben sind gegen Solanin sehr empfindlich, während sie gegen Opium, Morphium und Atropin immun sich zeigen (Th. +Husemann+, Arch. f. experim. Path. IV, 313). Igel, sowie Hühner und Frösche fressen Canthariden ohne Schaden, ebenso Drosseln und Amseln Belladonnabeeren und Kaninchen Belladonna- und Tabakblätter, wobei zu bemerken ist, dass der Genuss des Fleisches solcher Thiere den Menschen vergiften kann.[419] Anderseits sind Fische gegen Pikrotoxin in so hohem Grade empfindlich, dass nach der Angabe +Depaire+’s ein Fisch von 200 Grm. Gewicht, den man in ein Gefäss mit 2 Liter Wasser gibt, welches nur 0·01 Pikrotoxin enthält, sich sofort auf den Rücken legt und stirbt (+Roth+ und +Lex+, Militärgesundheitspflege, II, 681), ebenso Hühner gegen Blausäure, da wir diese schon nach dem Genusse einiger Pfirsichkerne verenden sahen. +Rossbach+ („Ueber die feinsten Giftproben.“ Berliner klin. Wochenschr. 1880, pag. 509) findet, dass Infusorien ungemein empfindlich gegen Pflanzengifte reagiren und verspricht sich viel von der „Infusorienreaction“ für den physiologischen Nachweis der Alkaloidvergiftung[420], da z. B. bei Atropin Verdünnungen von 1 : 1000, bei Strychnin schon solche von 1 : 15.000 auf Infusorien giftig wirken. Andererseits wirken aber für den Menschen ungiftige Alkaloide, z. B., wie schon +Binz+ nachwies, das Chinin in gleicher Weise toxisch auf die genannten Organismen und +Langfeldt+-+Sommerfeldt+ (Virchow’s Jahrb. 1880, I, 604) constatirte, dass auch Citronensäure in einer Verdünnung von 1 : 2000 Infusionsthiere binnen 2 Minuten tödtet.
[Sidenote: Ptomaine.]
Was jedoch die Verwerthung des physiologischen Versuches mit aus Leichentheilen gewonnenen und nicht näher chemisch bestimmbaren Extracten anbelangt, so muss gegenüber diesen nur die grösste Vorsicht angerathen werden, da die von +Lussana+, +Moriggia+ und +Bastini+[421] angestellten Versuche ergeben haben, dass die aus frischen, noch mehr aber aus faulen Leichen mit Wasser, Alkohol und Amylalkohol (nicht aber mit Aether) gewonnenen Extracte an und für sich giftige Eigenschaften zeigen und Thiere zu tödten vermögen, und da weitere von +Bangnatelli+ und +C. Lombroso+[422] gemachte Untersuchungen, welche ergaben, dass aus verdorbenem Mais sich mit Alkohol eine Substanz ausziehen lasse, welcher theils strychninartige, theils narcotische Eigenschaften zukommen, darauf hinweisen, dass sich bei den verschiedenen, durch Fäulniss und Verderbniss veranlassten Zersetzungen organischer Substanzen Körper zu bilden vermögen, die sich extrahiren lassen und giftige Eigenschaften zeigen können, womit auch die Untersuchungen von +W. Zuelzer+ (Arch. f. experim. Path. VIII, 133) übereinstimmen, ebenso jene von +Selmi+ über die von ihm „Ptomaine“ genannten Fäulnissalkaloide (Rivista sperim. di med. leg. Ann. IV, 777). Durch Arbeiten von +Brouardel+ und +Boutmy+, +Nencki+, +Gramm+, +Gautier+, +Brieger+, +Bocklisch+ u. A. wurde eine Reihe solcher Alkaloide isolirt, zugleich aber dargethan, dass nur verhältnissmässig wenige derselben giftig sind (Toxine) und diese mit Pflanzenalkaloiden nicht leicht verwechselt werden können, ausgenommen mit Muscarin und gewissen, der Pyridin- und Hydropyridinreihe angehörigen Alkaloiden, die auch als Ptomaine vorkommen können. Neuere Publicationen über die Bedeutung der Ptomaine für die gerichtliche Medicin von +Wolff+ und +Kratter+ s. Virchow’s Jahresb. 1890, I, 500. +Ipsen+ (Tagbl. d. Wiener Naturforscherversamml., pag. 397) hat in mit Strychnin versetzten Culturen von Tetanusbacillen und anderer pathogener Bacterien, sowie in mit Tetanusgift und Strychnin vergifteten Thieren letzteres ohne weiteres nachweisen können.
4. Die Umstände des Falles.
Es gehören hierher alle die Umstände, die eben den Verdacht erweckt haben, dass eine Vergiftung vorliege und Veranlassung gaben, dass die gerichtliche Untersuchung eingeleitet worden ist. Diese Umstände sind allerdings häufig derart, dass sie auch der Laie zu beurtheilen und zu würdigen vermag, doch hat sie auch der Arzt zu prüfen und für die Begutachtung des Falles zu verwerthen. In der Regel ist es schon das Unerwartete oder gar Plötzliche des Todes, was auffällt, doch ist in dieser Beziehung zu bemerken, dass auch scheinbar kräftige und gesunde Individuen plötzlich und rasch eines natürlichen Todes sterben können, und dass andererseits Morde und Selbstmorde durch Gift keineswegs immer an und von ganz gesunden und rüstigen Leuten, sondern auch an und von alten gebrechlichen oder anderweitig kranken verübt werden. Dass die Krankheitserscheinungen, die durch Gifte hervorgerufen werden, auch durch natürliche Krankheiten erzeugt werden können, ist bereits erörtert worden, und dies ist umso wichtiger, wenn nach dem Tode des Individuums keine Section gemacht und die Exhumation vorgenommen wurde, nachdem die pathologisch-anatomische Untersuchung wegen vorgerückter Fäulniss oder Verwesung kein Resultat mehr zu geben, also eine natürliche Todesart nicht mehr auszuschliessen vermochte. Der Umstand, dass Jemand kurz nach einer Mahlzeit u. dergl. plötzlich starb, beweist für sich allein eine Vergiftung nicht, da der natürliche Tod in der Verdauung durch Herzlähmung, Apoplexie etc. ungemein häufig vorkommt und der vermehrten Peristaltik wegen auch Incarcerationen, Perforationen von Geschwüren u. dergl. leichter als sonst geschehen können. Wichtiger wäre es, wenn nachgewiesen werden könnte, dass die erfahrungsgemäss nach Vergiftungen auftretenden Erscheinungen in mehr weniger langen Intervallen auftraten, und dass diese Verschlimmerungen des Zustandes immer zusammenfielen mit der Darreichung bestimmter Speisen oder Getränke, oder Medicamente, oder wenn die Speise oder das Getränk, nach dessen Genusse Jemand erkrankte, solche Erscheinungen darbot, dass aus diesen schon auf die Anwesenheit einer fremdartigen Substanz geschlossen werden musste, so einen auffallend bitteren oder brennenden Geschmack oder den Geruch nach Zündhölzchen zeigte, oder wenn ein Leuchten im Dunkeln[423], oder das Vorhandensein harter, zwischen den Zähnen knirschender Körnchen beobachtet worden wäre u. dergl. Ebenso wichtig wäre die Constatirung der Thatsache, dass Thiere, die von dem Erbrochenen oder Weggeworfenen gefressen hatten, erkrankten oder zu Grunde gingen. Auch die Thatsache, dass Gift in den angeblich genossenen Speisen oder Getränken, oder auch blos im Besitze des Verstorbenen selbst oder Anderer gefunden wurde, wäre in Erwägung zu ziehen, doch ist es klar, dass der Verwerthung solcher Umstände gewisse Grenzen gesetzt sind, die der Gerichtsarzt nicht überschreiten darf, wenn er nicht in die Rolle eines Untersuchungsrichters oder Anklägers oder in die eines Geschworenen fallen will.
[Sidenote: Eigene oder fremde Schuld?]
Die Erwägung der genannten Umstände muss auch herangezogen werden behufs Entscheidung der Frage, ob eine +Vergiftung zufällig oder in selbstmörderischer Absicht oder durch fremde Einwirkung+ zu Stande gekommen sei und es ist natürlich, dass in den meisten Vergiftungsfällen einzig und allein die äusseren Umstände im Stande sind, diese Frage zu lösen. Es ist begreiflich, dass zu Giftmorden vorzugsweise nur solche Gifte benützt werden, die heimlich beigebracht werden können, so dass, wenn eine Vergiftung mit einem Gifte vorliegt, welches, wie z. B. die ätzenden Säuren, schon auf den Lippen und auf der Zunge heftiges Brennen veranlasst, schon dieser Umstand den Selbstmord wahrscheinlicher macht als eine zufällige Vergiftung oder gar einen Giftmord; doch können solche Gifte Kindern und anderen hilflosen Personen[424] gewaltsam beigebracht werden und auch das zufällige Verschlucken ist nicht ausgeschlossen, kommt sogar bei einzelnen ätzenden Substanzen, wie z. B. bei der sogenannten Laugenessenz, häufig vor und ist sowohl von uns, als von Anderen selbst bei Schwefelsäure und Salzsäure beobachtet worden. Auch der Phosphor verleiht, wenn er Speisen oder Getränken beigemengt wird, diesen so auffallende Eigenschaften, dass man kaum glauben sollte, dass damit Giftmorde geschehen könnten; trotzdem sind solche wiederholt vorgekommen und wurden auch von uns beobachtet, vorzugsweise bei Kindern und solchen Leuten, die sich über den schlechten Geschmack einer Speise hinwegzusetzen vermögen oder wegen Hungers hinwegsetzen müssen. Auch kann Geschmack und Geruch durch das Vehikel verdeckt gewesen sein. Bei gewissen Alkaloiden, insbesondere bei Strychnin, ist es die enorme Bitterkeit, die auffällt. Dessen ungeachtet sind zahlreiche solche Giftmorde bekannt, und es ist klar, dass solche Stoffe, wenn auch nicht gut in Nahrungsmitteln und Getränken, so doch sehr leicht in Medicamenten oder als Medicamente heimlich beigebracht werden können.
Mitunter ist es die grosse Menge des in der Leiche gefundenen Giftes, in anderen Fällen wieder der grobkörnige Zustand desselben, der für den Selbstmord spricht. So fanden wir in einem Falle von Arsenikvergiftung ausser einer Unzahl sandkorngrosser Arsenikstücke auch solche von Erbsen- bis Bohnengrösse; ebenso in einem zweiten, deren Gewicht 16·802 und mit dem im Erbrochenen gefundenen 91·878 Grm. (!) betrug, ausserdem in einem dritten noch einen zuckererbsengrossen Kieselstein, ferner bei einem Apotheker, der sich mit Strych. pur. vergiftet hatte, zahlreiche Krystalle davon, nicht blos im Magen, sondern auch im Munde, namentlich zwischen den Zähnen, durch welche Befunde in allen vier Fällen der Selbstmord ausser Zweifel gestellt wurde. Ebenso ist, wenn giftige Pflanzentheile, wie Beeren, Blätter, Zweige etc., im Magen gefunden werden, nicht leicht an Giftmord zu denken, wohl aber an zufällige Vergiftung oder unter Umständen an eine solche, die durch einen Fruchtabtreibungsversuch veranlasst worden ist.
Dass in solchen Fällen auch jene Umstände, welche eventuell das betreffende Individuum zum Selbstmord bewogen haben konnten, in Betracht zu ziehen sind, ist selbstverständlich.
[Sidenote: Combinirter Gifttod.]
Combination von Vergiftung und anderweitiger Gewalteinwirkung kommt wohl beim Selbstmord, aber nur ganz ausnahmsweise beim Mord vor. +Bělohradský+ hat, wie er in einer Arbeit über den combinirten Selbstmord (Zeitschr. d. böhm. Aerzte. 1880, pag. 85) mittheilt, von Combination von Giftmord und anderweitiger Gewalt nur 2 Fälle in der Literatur gefunden, den einen in +Casper+-+Liman+’s Handbuch, betreffend den Buchbinder +Melchior+, der seine Frau und seine Kinder zuerst mit selbstbereiteter Blausäure vergiftet und dann erwürgt hatte und den zweiten in Friedreich’s Blätter, 1884, pag. 71, wo eine Frau einer anderen Arsenik in Branntwein gereicht, und, als die Vergiftungserscheinungen lange nicht eintraten, dieselbe in’s Wasser gestossen hatte. Wir obducirten unlängst einen Mann, der von seinem Schlafkameraden im Schlafe erwürgt und beraubt worden war. Letzterer gestand die That und dass er vor dem Erwürgen dem Schlafenden Cyankalium in den Mund zu schieben versucht hatte, welches jedoch ausgespuckt wurde. Thatsächlich wurden Stückchen von Cyankalium im Bette gefunden, die chemische Untersuchung des Magens und der Mundhöhle aber ergab in dieser Beziehung ein negatives Resultat. Hierher würde noch der von uns besprochene Todesfall der Prostituirten +Ballogh+ (Wiener med. Wochenschrift. 1882, Nr. 29 u. ff.) gehören, wo der Thäter behauptete, dass er das Mädchen nur deshalb gewürgt habe, weil dasselbe einen mit Blausäure vermengten Kaffee, mit dem er sich selbst vergiften wollte, getrunken hatte und röchelnd zusammengestürzt war, -- wenn diese Angabe nicht jeder Glaubwürdigkeit entbehren würde.
Die einzelnen Gifte.
Die einzig richtige Eintheilung der Gifte wäre die, welche die Elementarwirkungen derselben zur Grundlage hätte. Die Kenntniss der letzteren ist aber leider noch eine so mangelhafte, dass vorläufig an eine auf ihnen beruhende Classification der Gifte gar nicht zu denken ist. Andere Eintheilungen haben nur einen relativen Werth und sind, wenn wir von der ganz werthlosen nach den Naturreichen absehen, nicht scharf durchführbar. Für forensische Zwecke ist eine systematische Eintheilung der Gifte keineswegs nothwendig, und es genügt, die einzelnen Gifte getrennt zu behandeln, wobei es allerdings opportun ist, zwischen local und den durch Resorption wirkenden Giften zu unterscheiden.
Die Vergiftung mit Schwefelsäure.
Vergiftungen mit käuflicher Schwefelsäure sind besonders in grossen Städten häufig, wo dieselbe nicht blos zum Reinigen metallischer Gegenstände, sondern auch in den verschiedensten Gewerben benützt wird und daher leicht zu haben ist. Da die Säure auf den Lippen sofort heftig brennt, so handelt es sich bei Erwachsenen fast immer um Selbstmord und nur ausnahmsweise um zufällige Vergiftung. Mord ist nur bei Kindern und hilflosen Personen beobachtet worden, und wurde bei diesen, ebenso wie die zufällige Vergiftung, sowohl durch Eingiessen von Schwefelsäure in den Mund, als auch in einzelnen Fällen durch Beibringung mittelst Klysma ausgeführt.[425]
Die Vergiftungserscheinungen treten +augenblicklich+ nach dem Verschlucken auf und bestehen in einem heftigen brennenden Schmerz in den gesammten Schlingorganen und im Magen, in Würgebewegungen und meist sofort auftretendem Erbrechen, mit welchem stark saure und anfangs braun, später fast schwarz gefärbte Massen entleert werden. Der Gesichtsausdruck ängstlich. Haut blass und kühl, Puls schnell und klein, Bewusstsein erhalten, Harn- und Stuhlgang unterdrückt. Im Harn tritt sehr bald Eiweiss und Blut auf, und eine starke Vermehrung der schwefelsauren Salze, niemals aber freie Schwefelsäure. Der durch Säurezufuhr zum Blute bedingten Alkalientziehung, die der Körper nur bis zu einem gewissen Grade verträgt, wird von +Salkowski+, +Lassar+ und +Walter+ ein wesentlicher Einfluss auf den Eintritt des Todes zugeschrieben. Bei sehr acut verlaufenden Fällen tritt schon nach 2-3 Stunden, selten früher, häufiger später, Collapsus und bald darauf der Tod ein, der meist ruhig, seltener unter Convulsionen erfolgt.
[Sidenote: Schwefelsäurevergiftung. Krankheitsbild und Sectionsbefund.]
In einzelnen Fällen hört das heftige Erbrechen plötzlich auf, während die übrigen Erscheinungen noch stärker sich entwickeln; es ist dann Perforation des Magens eingetreten. Meist besteht Heiserkeit bis zur Stimmlosigkeit, nicht selten ist starke Athemnoth vorhanden und der Tod erfolgt unter Erstickungserscheinungen. Diese Symptome lassen auf Anätzung der Schleimhaut der Luftwege und auf Glottisödem schliessen.[426] Nicht selten ist der Verlauf ein protrahirter, und dauert nicht blos mehrere Tage, sondern auch noch länger. In solchen Fällen kommt es zur Abstossung verätzter Schleimhautpartien, namentlich des Oesophagus, die sogar in toto in Schlauchform ausgebrochen werden können, und in der Regel zu pneumonischen Processen. Eine sehr ausführliche Zusammenstellung der klinischen Symptome der Schwefelsäurevergiftung bringt +Schuchardt+ in Maschka’s Handbuch, II, pag. 71.
An der Leiche finden sich häufig von den Mundwinkeln herabziehende braune lederartige Streifen, die durch das Ueberfliessen der Säure erzeugt wurden. Die Schleimhaut der Mundhöhle und des Oesophagus findet sich in frischen Fällen entweder nur oberflächlich oder bis in die tieferen Schichten wie gekocht oder gegerbt, d. h. weissgrau verfärbt, zäh, in starre Falten gelegt, trocken und von erstarrtes Blut enthaltenden Gefässen durchzogen. Der Magen fällt meist schon äusserlich durch seine schiefergraue Farbe und die Verdickung seiner Wandungen auf. Die Kranzgefässe erscheinen injicirt, das Blut in ihnen entweder theerartig eingedickt oder so eingetrocknet, dass sich dasselbe aus den durchschnittenen Gefässen in langen braunrothen bis schwarzbraunen bröcklichen Cylindern ausdrücken lässt. Im Magen findet sich ein meist kaffeesatzfärbiger, mitunter ganz schwarzer, stark sauer reagirender, theils breiiger, theils flüssiger Inhalt, die Innenwand des Magens in verschiedener Tiefe und Ausdehnung in einen durch Imbibition mit Hämatin schwarzbraun bis schwarz gefärbten Schorf verwandelt und unregelmässig höckerig. Letztere Eigenschaft rührt theils von der Ungleichmässigkeit der Verätzung und der durch sie bedingten entzündlichen Wandverdickung her, theils von nachträglicher partieller Abschmelzung (Erweichung, Verdauung) der necrotischen Schleimhaut, theils von den entstandenen submucösen Extravasaten, die eine bedeutende Grösse erreichen können und in denen das Blut durch Wasserentziehung ebenso eingetrocknet wird, wie das innerhalb der verschorften Partien in den Gefässen zurückgebliebene. Dementsprechend ist auch die Consistenz der Magenwand, respective ihrer Innenfläche, eine verschiedene und man kann dicht neben starren Partien erweichten und leicht zerreisslichen begegnen, ebenso Stellen, die nur von der Submucosa oder gar nur vom Peritoneum gebildet werden. Verhältnissmässig häufig ist der Magengrund durch die Säure zerstört und der Mageninhalt in die Bauchhöhle ausgetreten, woselbst die Organe an allen Stellen, welche mit demselben in Berührung kamen, getrübt erscheinen. Der Durchbruch des Magens erfolgt häufig schon während des Lebens, kann aber auch erst nach dem Tode entstehen durch fortdauernde Einwirkung der Säure. Nicht selten zerreisst er erst bei der Section. Die Wirkung der Säure lässt sich häufig weite Strecken in den Darm verfolgen, woselbst die Schleimhaut in nach abwärts abnehmendem Grade weissgrau, wie gekocht, starr, das submucöse Bindegewebe mehr weniger injicirt und nicht selten stellenweise blossgelegt und dann gallig oder blutig imbibirt und ecchymosirt sich erweist.
Die Nieren zeigen in der Regel das Bild der „trüben Schwellung“, und zwar desto ausgesprochener, je länger das Individuum gelebt hatte. Häufig finden sich Fibrincylinder. Das Blut in der Nähe des Magens reagirt häufig sauer, seltener in entfernteren Gebieten, ist auch in letzteren meist flüssig, in ersteren aber entweder locker coagulirt[427] oder auf die oben angegebene Art durch Eintrocknung verändert, und wir haben nicht selten das Blut nicht blos in den Kranzgefässen des Magens, sondern auch in der Vena cava ascendens und selbst noch im rechten Herzen zu einer in Cylindern ausdrückbaren, brüchigen Masse eingedickt gefunden. Diese Veränderung kommt theils während des Lebens, theils erst nach dem Tode durch Imbibition der Säure in die Nachbarschaft des Magens zu Stande, und ebenso die wie gegerbte Beschaffenheit der dem Magen anliegenden Organe, wie namentlich der Milz, der linken Niere, des linken Leberlappens, die nicht selten auch auf das Zwerchfell und den unteren Theil der linken Lunge übergreift und in einzelnen Fällen sich auch an der vorderen Bauchwand, sogar schon bei der äusseren Besichtigung derselben, bemerkbar machen kann. In gleicher Weise können die dem Magen oder verätzten Darmpartien anlagernden Darmschlingen durch Imbibition von ersteren aus verätzt werden, ebenso diejenigen, welche, wie insbesondere die im Becken gelagerten Schlingen, mit dem nach Durchbruch des Magens in die Bauchhöhle ausgetretenen noch stark saurem Mageninhalt durch längere Zeit in Berührung gestanden sind. In solchen Fällen kann man auch noch in tief nach abwärts gelegenen Darmpartien, insbesondere, wie wir wiederholt sahen, noch im Ileum oder Colon transversum, ja selbst im C. descendens circumscripten, mitunter intensiven Corrosionen der ganzen Darmwand begegnen, während dazwischen mehr weniger ausgedehnte intacte Darmpartien liegen. Es wäre ein grober Beobachtungsfehler, wenn man solche von aussen erzeugte discontinuirliche Darmverätzungen noch auf directe Wirkung des Aetzgiftes beziehen wollte.
In protrahirteren Fällen finden wir die necrotischen Schleimhautpartien in Abstossung begriffen, das darunter liegende Gewebe, insbesondere das submucöse, entweder hämorrhagisch infiltrirt, ödematös mit mehr weniger intensiver Hämatinimbibition, zu welcher sich auch häufig die gallige[428] hinzugesellt oder im weiteren Verlaufe in verschiedenen Stadien der Entzündung und Eiterung, und die parenchymatösen Organe sowohl als die Musculatur in verschiedenen Graden der körnigen und fettigen Degeneration, in den Lungen pneumonische Processe entweder hypostatischen oder croupösen Charakters.
[Sidenote: Wirkung von SO₃ auf organische Gewebe.]
Die +Ursache+ der zerstörenden Wirkung der Schwefelsäure liegt vorzugsweise in ihrer Eiweisssubstanzen coagulirenden und wasserentziehenden Kraft. Erstere bedingt die Trübung und die wie gekochte Beschaffenheit der Gewebe durch Gerinnung des in ihnen enthaltenen Albumens und letztere die Trockenheit und Brüchigkeit der frisch verätzten Gewebe, sowie die eigenthümliche Eindickung und Eintrocknung des Blutes innerhalb der Gefässe der verätzten Partien. Wie bereits oben erwähnt, werden Eiweisskörper nur durch verdünnte Schwefelsäure gefällt, während concentrirte solche Fällungen wieder auflöst. Hämoglobin wird sowohl durch concentrirte, als durch verdünnte Schwefelsäure den Blutkörperchen entzogen und in braunes bis schwarzbraunes Hämatin verwandelt, und von diesem rührt die schwarzbraune bis schwarze Farbe des Mageninhaltes und der verschorften inneren Magenwand her. Doch entstehen bei längerer Einwirkung von concentrirter Schwefelsäure auch auf blutleere Organe braune und violette Verfärbungen in verschiedener Nuance, denen ein Einfluss auf die dunkle Färbung der Schwefelsäureschorfe im Magen nicht abgestritten werden kann, obgleich eine „Verkohlung“, wie sie bisher gewöhnlich angenommen wurde, nicht stattfindet. Da, wenn Schwefelsäure in Wasser gegossen wird, die Mischung sich stark erhitzt, so ist es für den Verlauf der Vergiftung nicht gleichgiltig, ob wässerige oder breiige Substanzen gerade im Magen sich befanden und das Vorhandensein der ersteren trotz der Verdünnung, welche die Säure erfährt, gefährlich. Die käufliche Schwefelsäure enthält häufig nicht unbeträchtliche Mengen von Arsenik, was einestheils das Krankheitsbild compliciren, anderseits, insbesondere bei Exhumationen, eine Arsenikvergiftung vortäuschen kann, wie ein von +Schlagdenhauffen+ (Annal. d’hygiène publ. 1884, pag. 227) mitgetheilter Fall beweist.
[Sidenote: Vergiftung mit Salzsäure.]
Die Vergiftung mit +Salzsäure+ unterscheidet sich nicht wesentlich von jener durch Schwefelsäure. Da selbst concentrirte Salzsäure die Haut nicht verätzt, so ist +Husemann+ und mit ihm +Lesser+ der Ansicht, dass das Fehlen von Hautanätzungen an den Mundwinkeln als differential-diagnostisches -- wenn auch nicht als pathognomisches -- Merkmal der Salzsäureintoxication gegenüber der durch Schwefelsäure aufzustellen ist. Leider kommen solche braune lederartige, von den Mundwinkeln herabziehende Streifen mitunter auch als blosse Leichenerscheinung vor, und wir haben unter Anderem einen Fall mit +Chiari+ untersucht wo ein solcher Streif Verdacht auf Vergiftung erregt hatte, während er offenbar durch Ueberfliessen von in der Agone erbrochenem gewöhnlichen Mageninhalt entstanden war. Die frühere Durchfeuchtung und nachträgliche Eintrocknung hatte denselben bewirkt. Die inneren Befunde inclusive der eigenthümlichen Eindickung des Blutes in den Gefässen sind dieselben wie bei der Schwefelsäurevergiftung. In einem nach 5 Stunden letalen Falle (Salzsäure durch Destillation des Mageninhaltes nachgewiesen) fanden wir ausser nach abwärts abnehmender grauer Verätzung der Schleimhaut des oberen Dünndarmes ein über den ganzen übrigen Darm ausgebreitetes Oedem der Schleimhaut mit zahlreichen Ecchymosen in jener des Dickdarmes. Bei einem 5 Tage alten Kinde, welches gegen Hämatemesis Ferrum sesquichloratum (10 Tropfen auf 50 Aq.) erhalten hatte und am dritten Tage verstorben war, fanden wir blutroth geschwellte Lippen, die obere Hälfte des Oesophagus geschwellt, hellroth injicirt, mit zwei seitlichen, bohnengrossen, roth erweichten Stellen im Schlund; in der unteren Hälfte die Schleimhaut fast überall bis auf die Muscularis fehlend, die den Substanzverlust begrenzenden Ränder scharf, geröthet und geschwellt. Der Grund schwarzbraun mit schwarz injicirten Gefässen, welche trockene Blutcylinder enthalten. Im Magen viel frisch geronnenes Blut, ebenso im Darm. An der Pyloruspartie eine 3 Cm. breite, rundliche, missfärbige, fetzige Stelle mit schwarz injicirten Gefässen im Grunde. Ausserdem zahlreiche hämorrhagische bis linsengrosse Erosionen entlang der grossen Curvatur. Das Medicament ergab bei der Untersuchung stark sauere Reaction und freie Salzsäure. Sonach lag offenbar Combination von Vergiftung mit Salzsäure und bereits früher bestandenen hämorrhagischen Erosionen und consecutiver Meläna vor. Auch neutrales Eisenchlorid ätzt in stärkerer Concentration und bewirkt eine der Farbe des Ferrum sesquichloratum entsprechende Verfärbung der Schorfe.
[Sidenote: Vergiftung mit Salpetersäure.]
Concentrirte +Salpetersäure+ bewirkt durch Bildung von Xanthoproteinsäure die bekannte Gelbfärbung der verätzten Partien, verdünnte dagegen nur die einfache graue Verätzung mit ihren weiteren Consequenzen. Am ehesten kann man daher der Gelbfärbung im Schlunde und Oesophagus, wo noch die concentrirte Säure einwirkte, begegnen. Seltener findet man sie im Magen oder gar im Darm. Einen instructiven Fall ersterer Art, ein mit rauchender Salpetersäure absichtlich vergiftetes dreitägiges Kind betreffend, bildet +Lesser+ im 1. Hefte seines Atlas ab, ebenso +Ipsen+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1893, VI, pag. 11), und zwei letzterer Art (Selbstmord) bewahrt unser Museum. Die sonstigen Befunde sind von jenen der Schwefel- und Salzsäurevergiftung nicht wesentlich verschieden, doch scheinen Hämatinimbibitionen von jener Schwärze und Intensität, wie sie bei den letztgenannten Vergiftungen so gewöhnlich zu sehen sind, nach Salpetersäure nicht vorzukommen, da letztere selbst im concentrirten Zustande das Blut nicht mit jener Leichtigkeit auflöst, wie dies Schwefel- und Salzsäure thun.
[Sidenote: Vergiftung durch Essigsäure.]
Eine Vergiftung mit concentrirter +Essigsäure+ (Essigessenz) haben wir bei einem Epileptiker gefunden, dem während des Anfalles ein damit getränkter Schwamm an den Mund gehalten worden war; der Tod erfolgte nach 3 Tagen. Die Obduction ergab epitheliale weissgraue Verschorfung im Mund, Oesophagus und den Luftwegen und ausgebreitete Pneumonie, keinen Essiggeruch. Epitheliale Verätzungen durch gewöhnlich als Belebungsmittel angewendeten Essig haben wir wiederholt gesehen, unter Anderem bei einem in Steisslage todtgeborenen Kinde (Fractur des Oberarms und beider Orbitaldächer) im ganzen Schlingtractus und im Magen, der deutlich nach Essig roch.
[Sidenote: Vergiftung durch Carbolsäure.]
Seitdem die +Carbolsäure+ als Desinfections- und Verbandmittel so allgemein in Gebrauch kommt, sind zufällige, insbesondere medicinale, durch innerliche sowohl, als durch äusserliche Anwendung veranlasste Vergiftungen verhältnissmässig häufig vorgekommen.[429] Auch Selbstmorde sind nicht selten und wir haben bereits eine ansehnliche Zahl derselben obducirt, von denen drei Hebammen betrafen. Selbst ein Mord durch Carbolsäure ist uns vorgekommen. Derselbe wurde an einem kranken, im Bette liegenden Manne von einer Geisteskranken begangen, welche denselben zuerst durch Schläge mit einem Holzscheit betäubte und dann dem wahrscheinlich schon Agonisirenden Carbolsäure in den Mund goss, welche sie auch der hinzugekommenen Frau des Mannes in’s Gesicht spritzte. Die tödtliche Dosis bei Hunden wird von +Bert+ und +Joyet+ auf 2-3 Grm., von +Ferrand+ (Schuchardt, l. c. 130) auf 10-20 Grm., bei Kaninchen schon auf 0·3 Grm. geschätzt. Die niedrigste letale Dosis für den erwachsenen Menschen soll 30-50 Grm. betragen. Kinder scheinen ungemein empfindlich zu sein. Bei externer Anwendung ist die Gefährlichkeit der Carbolsäure weniger mit der Concentration als mit der Zeit proportional, durch welche die Säure mit der Wundfläche etc. in Contact gelassen wird. Im Krankheitsbilde treten, obgleich die Carbolsäure schon in geringer Concentration im Munde Brennen verursacht, nach dem Verschlucken weniger die Symptome der Gastroenteritis toxica in die Erscheinung, sondern, wie nach externer Intoxication, intensive Allgemeinsymptome, insbesondere rasche Bewusstlosigkeit und Collapsus häufig mit Muskelzuckungen, seltener mit eigentlichen Convulsionen verbunden. Der Harn zeigt in nicht ganz acuten Fällen häufig, aber nicht immer, eine olivengrüne, von Zersetzungsproducten des Hydrochinons, respective der Hydrochinonschwefelsäure herrührende Farbe, die übrigens nach +Ludwig+ (Wiener med. Blätter. 1883, pag. 445) auch am Kairinharn beobachtet wird, und enthält Carbolsäure. Die Section ergibt weisse Verätzung der Schleimhaut der Schlingorgane und des Magens (eventuell anderer Theile, z. B. von Wundflächen), Befunde, die durch die stark coagulirende Eigenschaft der Carbolsäure veranlasst werden. Die Schorfe nach reiner und nur in Wasser gelöster Carbolsäure zeichnen sich durch ihre in ihrer Intensität mit der Concentration der Säure proportionale, fast milchweisse Farbe aus, die sich auch im Magen gut erhält, da der Carbolsäure die Fähigkeit abgebt, Hämoglobin in gelöstes Hämatin zu verwandeln und damit die Schorfe zu imbibiren. Wurde rohe, rothbraune oder gar theerartig aussehende Carbolsäure benützt, so können die Schorfe mehr weniger braun erscheinen. Das durch Carbolsäure coagulirte Blut ist auffallend hellroth, weshalb die Verschorfungen und ihre Nachbarschaft einen eigenthümlichen röthlichen Stich darbieten und die grösseren Gefässe rothe Thromben erhalten. Diese Befunde und der lange haftende Geruch nach Carbolsäure werden die Diagnose gestatten. Ausserdem kann erstere durch Destillation der Leichentheile nachgewiesen werden, wie dies +Salkowski+ auch bei dem Blute damit vergifteter Thiere gelang, ebenso im Harn, in welchem sich die Carbolsäure als phenylschwefelsaures Salz findet (+Baumann+, +Sonnenberg+, +E. Ludwig+), durch Destillation desselben mit verdünnten Mineralsäuren. Vergiftung unter Krämpfen nach Einathmung von Carbolsäuregas hat +Schmitz+ (Med. Centralbl. 1886, pag. 784) zweimal beobachtet.
[Sidenote: Carbolsäure und deren Präparate. Lysol.]
Aehnlich wie die Carbolsäure wirken die Carbolsäurepräparate, von denen insbesondere das jetzt stark verbreitete +Lysol+ Erwähnung verdient. Das Lysol besteht nach +M. Gruber+ („Oesterr. Sanitätswesen.“ 1892, Beilage zu Nr. 32) aus neutraler Kaliseife von Fettsäuren, etwas Wasser und circa 50 Volumprocenten Kresolen. Die anfänglich behauptete Ungiftigkeit hat sich nicht bestätigt. Es besitzt im unverdünnten Zustande, aber auch noch in 10-20procentigen Lösungen eine deutliche Aetzwirkung, namentlich auf Schleimhäute und seröse Membranen, doch ist die Aetzwirkung bedeutend geringer als bei Carbolsäure. Durch continuirliche Anwendung können auch hartnäckige Dermatitiden entstehen (+Kämpfer+, Deutsche med. Wochenschr. 1894, Nr. 34). Die Resorptionswirkungen zeigen keine wesentliche Verschiedenheit, wenigstens trat in den bisher beobachteten Fällen (s. diese zusammengestellt bei +Fagerlund+, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII. Suppl., pag. 64 und +Friedberg+, Centralbl. f. innere Med. 1894, Nr. 9) sowohl bei durch äussere als durch innere Anwendung verursachten Lysolvergiftungen fast stets rasch Bewusstlosigkeit ein, wie bei Carbol. In fast allen diesen Fällen war die Vergiftung zufällig entstanden, und zwar zweimal mit letalem Ausgang. Einen Selbstmord hat +Fagerlund+ beobachtet und über einen an einem Kinde ausgeführten Mord hat +Haberda+ auf der Wiener Naturforscherversammlung referirt. Das Sectionsbild war in diesen Fällen ziemlich gleich. Im Munde und in den oberen Schlingorganen fanden sich theils graue, theils bräunliche Verschorfungen des Epithels, in den tieferen Partien des Oesophagus und im Magen aber traten die durch Aetzung veranlassten Veränderungen zurück und es ergab ausser dem unangenehmen Geruch nach Lysol sich ein Befund, der an den nach Vergiftung von Laugenessenz erinnerte, da die Schleimhaut gequollen, braunroth und seifenartig schlüpfrig war, ein Befund, der offenbar von der Nachwirkung der Kaliseife herrührt.
[Sidenote: Creoline, Solveol, Solutol.]
Die +Creoline+ sind nach +Gruber+ im Wesentlichen Theeröle, welchen Seifen, besonders Harzseife, zugesetzt sind. Auch kommen Gemische von Carbolsäure oder Cresolen mit Schwefelsäure im Handel vor. Das von +Hueppe+ eingeführte +Solveol+ ist eine neutrale wässerige Lösung der Cresole in creolinsaurem Natron, das +Solutol+ eine alkalische Auflösung der Cresole in Cresolalkali. Ersteres ätzt nach +Gruber+ nicht, letzteres in unverdünntem Zustand. -- Ueber eine letale, zufällige Vergiftung mit sogenanntem +Carbolineum+ hat +Flatten+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, pag. 316) berichtet. Verlauf und Sectionsbefunde entsprachen im Allgemeinen denen bei Carbolsäurevergiftung.
[Sidenote: Vergiftung durch Oxalsäure.]
Vergiftungen mit +Oxalsäure+ und deren Kalisalz (sogenanntes Kleesalz oder Zuckersäure) sind verhältnissmässig selten. Wir selbst haben erst eine gesehen. Die meisten sind medicinale, in Folge Verwechslung mit Bittersalz etc. geschehene Vergiftungen, doch wurden auch, besonders in Berlin, Selbstmorde wiederholt beobachtet. Als Dosis letalis für den Menschen werden 10-30 Grm. angenommen (+Hermann+). Der Säure, besonders der concentrirten, kommen heftig irritirende und ätzende, ausserdem aber auch Allgemeinwirkungen zu, namentlich, wie es scheint, lähmende auf das Centralnervensystem. Es werden demnach während des Lebens sowohl die Symptome der Gastroenteritis toxica, als Bewusstlosigkeit und Herzlähmung beobachtet. Doch stellt +Sarganek+ (Berliner Dissert. 1883) auf Grund von fünf klinischen Beobachtungen eine specifische Wirkung der Oxalsäure auf das Herz in Abrede und in einem Falle von +Strassmann+ konnte der Betreffende trotz der beträchtlichen Menge der genommenen Oxalsäure noch einen Selbstmord durch Erhängen verüben. Die Befunde an der Leiche können nach sehr verdünnten Lösungen ziemlich unscheinbar ausfallen, nach concentrirten findet sich weissgraue Verfärbung der Schleimhäute der Schlingorgane, brauner bis schwarzbrauner, stark saurer Mageninhalt, die Magenschleimhaut geschwollen, stark injicirt, blutig imbibirt und in verschieden hohem Grade verätzt. Die Schleimhaut ist sehr leicht, häufig schon durch blosses Abspülen zu entfernen und die Magenwand darunter eigenthümlich durchscheinend (+Liman+), von mit schwärzlichem Gerinnsel gefüllten Gefässen durchzogen. Nach +Lesser+ (l. c.) erreichen sowohl die Irritations-, als die Verätzungserscheinungen niemals einen so hohen Grad, wie bei Schwefelsäurevergiftung. Fast regelmässig fand er auf der Schleimhaut weissliche Trübungen, die sich bei der mikroskopischen Untersuchung als Niederschläge von oxalsaurem Kalk erwiesen. Die Krystalle finden sich auch in den schwärzlichen Gerinnseln innerhalb der Blutgefässe der verätzten oder erweichten Partien und (übereinstimmend mit den Angaben von +Robert+, +Küssner+ und +Münzer+) in den Harncanälchen. Im Dünndarm äussert sich die Wirkung des Giftes als weissgraue Verätzung, ebenso imbibirt sich die Säure auch in die Nachbarorgane und bewirkt dort ähnliche Veränderungen, wie wir sie z. B. bei der Schwefelsäurevergiftung so häufig sehen. Sie unterscheiden sich jedoch von letzterer durch den Befund von Krystallen von Kalkoxalat in den betreffenden Gefässen (+Lesser+). Perforationen des Magengrundes wurden wiederholt beobachtet, doch scheinen die meisten erst beim Herausheben des erweichten Magens entstanden zu sein.
Aetzlaugenvergiftung.
Die Aetzlaugenvergiftung ist in grossen Städten nichts Seltenes und geschieht meistens mit der sogenannten „+Laugenessenz+“, einer Natronlauge, welche früher nur dann im Kleinhandel verkauft werden durfte, wenn sie das specifische Gewicht von 1·2 nicht überstieg (Min.-Erl. vom 16. Mai 1863). In Wien kommen die Selbstmorde mit Laugenessenz ebenso häufig vor, wie jene mit Schwefelsäure, meistens bei Weibern, und die Vergiftungen durch zufälliges Trinken derselben sind sehr gewöhnlich, namentlich bei Kindern. Im Jahre 1878 kam auch ein Mord durch Laugenessenz zur Beobachtung, begangen an einem 16jährigen, hochgradig tuberculösen Knaben durch die eigene Mutter desselben, die sich dann auf gleiche Weise tödtete, und im Jahre 1885 ein Fall, wo eine Mutter ihre 2 Kinder und dann sich selbst vergiftete. Die Vergiftungserscheinungen treten, wenn auch nicht immer sofort, doch in der Regel in wenigen Augenblicken ein und bieten das gewöhnliche Bild der Gastroenteritis toxica. Mit dem meist heftigen und andauernden Erbrechen werden stark alkalische, erst später blutige und dadurch braune bis schwarzbraune Massen entleert. Intermission des Erbrechens scheint häufiger vorzukommen, als bei der Schwefelsäurevergiftung. Diarrhöen können anfangs fehlen, später sind sie in der Regel vorhanden und sind nicht selten blutig. Harn spärlich, stark alkalisch. Der Verlauf ist seltener ein so acuter, wie bei den meisten Schwefelsäurevergiftungen, in der Regel erfolgt der Tod erst nach 2-3 Tagen unter Collapsus, häufig erst in Folge der Nachwirkungen der Verätzung.
In acut verlaufenden Fällen findet man an der Leiche das Epithel der Mundhöhle und des Oesophagus grau verfärbt, getrübt, gequollen, die oberen Schichten der Schleimhaut ebenfalls missfärbig und mehr weniger gequollen. Der Magen zusammengezogen, in den Wandungen verdickt, blutig-schleimige, meist gelatinöse, stark alkalische Massen von schwarzbrauner Farbe enthaltend. Wiederholt ist uns ein Geruch nach Häringslake (Trimethylamin) aufgefallen, den wir auch in einzelnen Fällen von Cyankaliumvergiftung bemerkt haben. Die Magenschleimhaut erscheint an den meisten lädirten Stellen in einen fast schwarzen, weichen Schorf verwandelt, an anderen dunkelbraunroth, gequollen, häufig auf der Faltenhöhe wie transparent und ebenso wie der Mageninhalt +seifenartig+ anzufühlen, an den übrigen mehr weniger geröthet und geschwellt. Die Röthung der Magenschleimhaut ist durch Injection und Ecchymosirung, die Schwärzung, respective braunrothe Färbung der Schorfe durch Imbibition mit dem durch die Lauge gelösten (zu Hämatin in alkalischer Lösung verwandelten) Blutfarbstoff bedingt, während die Quellung, Transparenz und Weichheit dieser Partien durch die quellende und klärende Wirkung der Lauge sich erklärt und daher desto deutlicher ausgebildet ist, je mehr von letzterer noch im Magen zurückgeblieben war. Die Verschorfung dringt mehr weniger tief in die Schleimhaut, doch haben wir Perforation niemals beobachtet, dagegen wiederholt eine postmortale Transsudation der Lauge durch die Magenwand, in Folge welcher die anstossenden Organe, besonders Milz und linke Niere, eigenthümlich gequollen und transparent erschienen. Das Blut in den Kranzgefässen des Magens ist locker geronnen, häufig schmierig.
War der Verlauf, wie meistens, ein protrahirter, so tritt mit der Erschöpfung oder Neutralisation des Alkali dessen quellende und klärende Wirkung immer mehr zurück und die verschorften Partien unterscheiden sich nicht mehr wesentlich von anderweitigen mit Hämatin imbibirten Necrosen. Auch sind die nun eintretenden Entzündungserscheinungen und Abstossungsvorgänge die gleichen wie bei der Schwefel- und Salzsäurevergiftung. Doch kann noch in späteren Stadien die der letztgenannten Vergiftung eigenthümliche, der Aetzlaugenvergiftung aber nicht zukommende Eindickung des innerhalb der Gefässe befindlichen Blutes zu brüchigen Cylindern eine Differentialdiagnose ermöglichen. Auch kommt es bei der Laugenessenzvergiftung nicht leicht zu so mächtigen Extravasaten wie bei der Schwefelsäurevergiftung und natürlich auch nicht zu jener durch Coagulation und Wasserentziehung bedingten eigenthümlichen Härtung des extravasirten Blutes, wie sie gewöhnlich bei der Schwefelsäurevergiftung gefunden wird. Die Anätzung erstreckt sich manchmal ziemlich weit in den Darm hinein und gibt sich anfangs durch die eigenthümliche Quellung der Gewebe zu erkennen, in späteren Stadien ist sie von anderen Anätzungen nicht zu unterscheiden. Der übrige Darm zeigt meist umschriebenen oder diffusen Catarrh. „Trübe Schwellung“ in den Nieren und in der Leber tritt bei der Laugenvergiftung ebenso auf, wie nach jener mit Säuren und es zeigen besonders nach protrahirtem Verlaufe die betreffenden Organe, sowie auch die Musculatur die körnige und fettige Degeneration in mehr weniger ausgesprochener Weise. Pneumonische Processe sind ebenfalls häufig. Bemerkt sei noch, dass in einzelnen Fällen, ebenso wie wir dies manchmal bei der Schwefelsäurevergiftung beobachten können, die ätzende Substanz nur in den Oesophagus, aber nicht in den Magen gelangt, indem sie einestheils schon während des Schlingactes durch sofortige Würgebewegungen entleert wird, anderseits durch eben vorhandenen reichlichen, insbesondere breiigen Mageninhalt von der Magenwand abgehalten wird. Trotzdem können auch solche Fälle, namentlich bei Kindern, sowohl durch die Verätzung und consecutive, häufig croupöse oder phlegmonöse Entzündung der Schlingorgane, als durch Lungenaffection zum Tode führen, noch häufiger aber zur Entstehung von Stricturen Veranlassung geben.
[Sidenote: Ammoniakvergiftung.]
Vergiftungen mit +Ammoniak+ kommen hier und da als zufällige oder fahrlässige Vergiftung (z. B. bei ungeschickter Anwendung des Ammoniaks als Analepticum) vor und nur ganz ausnahmsweise als Selbstmord. Es reizt die Schleimhaut, insbesondere die der Respirationswege, in sehr heftiger Weise, ausserdem bewirkt es locale, meist nur auf das Epithel beschränkte Ertödtung der Gewebe, die aber, da Ammoniak Eiweisskörper nicht coagulirt, wenigstens nicht ursprünglich, als weissgraue mit Consistenzvermehrung einhergehende Trübung, sondern eher als Quellung und Aufhellung sich präsentirt. Dem Blute entzieht das Ammoniak das Hämoglobin in Form einer hellrothen, erst später sich bräunenden Hämatinlösung. Nach dem Verschlucken tritt sofort heftiges Brennen in den Schlingorganen ein und Symptome heftiger Bronchialreizung, frühzeitige Abstossung des Epithels und starke Röthung und Schwellung, im weiteren Verlauf croupöse Entzündung der Schleimhaut und dem entsprechende Sectionsbefunde. Die Magenbefunde scheinen in der Regel gegen die in den Schlingorganen und Respirationsorganen sehr zurückzutreten, da wohl nur selten grössere Mengen der Substanz geschluckt werden. Einen Selbstmord durch etwa einen Kaffeelöffel voll 10%ige Ammoniaklösung (Salmiakgeist) hat +Kauders+ (Wiener med. Blätter. 1881, Nr. 17) mitgetheilt. Sofort waren heftige Schmerzen in den Schlingorganen, aber kein Erbrechen eingetreten. Nach drei Stunden fand +Kauders+ fetzige Ablösung des Epithels der Mund- und Rachenschleimhaut, intensive Schwellung und Röthung der letzteren, Heiserkeit, Trachealrasseln, Speichelfluss; nach zwei Stunden plötzlich Erstickungserscheinungen und in wenigen Augenblicken Tod. Die Obduction ergab Blässe und gallertige Schwellung der Schleimhaut des Pharynx, des Kehlkopfeinganges und der Trachea mit theils fehlendem, theils leicht abstreifbarem Epithel, starke Röthung der des Epithels grösstentheils beraubten Schleimhaut des Oesophagus, blutige Schwellung und Röthung der Magenschleimhaut, weissliche Trübung des Epithels im Magen und im oberen Dünndarm. Kein Ammoniakgeruch. Gleiche Befunde ergab die von uns vorgenommene Section eines Mannes, der, statt zu einem Fläschchen mit Ammoniak, das ihm als Schnupfenmittel gereicht wurde, zu riechen, davon getrunken hatte und 2½ Stunden darnach unter Erscheinungen des Glottisödems gestorben war. -- Auch durch Einathmen von Ammoniakgas, wie beim Springen von Ammoniakballons oder bei Explosion von Ammoniak-Eismaschinen, werden ähnliche Symptome veranlasst (+Lehmann+, Arch. f. Hygiene. V, pag. 59).
Sublimatvergiftung.
Von den ätzenden Metallsalzen ist das Quecksilberchlorid (Hydrargyrum bichloratum corrosivum), gewöhnlich Sublimat genannt, das wichtigste, einestheils wegen seiner besonders heftigen Giftwirkung und anderseits wegen der seit der Einführung des Sublimats als Antisepticum und daher dessen stärkerer Verbreitung immer häufiger werdenden Vergiftungen mit demselben.
Man kann acute und subacute Vergiftungen unterscheiden. Acute, d. h. in wenigen Stunden oder im Laufe des ersten Tages letal ablaufende Fälle kommen als Selbstmord oder nach zufälligem Trinken stärkerer Sublimatlösungen vor. Es treten sofort Symptome der Gastroenteritis toxica auf, man bemerkt weissgraue Verschorfung der Mundschleimhaut und der Tod erfolgt unter Collaps. Der Obductionsbefund ist, da Sublimat ebenfalls blos coagulirt, aber Hämatin nicht löst, ähnlich wie nach acuter Vergiftung mit Carbolsäure, und ergibt eine wie gekochte, mehr weniger in die Tiefe dringende Beschaffenheit der Schleimhaut der Schlingwege und des Magens, die sich bis in den Dünndarm fortsetzen und durch Imbibition auch auf die Nachbarorgane des Magens übergehen kann, wie dies bei zwei von uns obducirten Selbstmördern der Fall war. Es fehlt jedoch der charakteristische Geruch und die Schorfe sind auch weniger weiss als die durch Carbolsäure erzeugten und bekommen namentlich beim Liegen an der Luft, im Wasser oder im Spiritus eine fast bleigraue Farbe. Das in den grösseren Gefässen der verschorften Partien befindliche coagulirte Blut ist ebenfalls eigenthümlich roth gefärbt. Geschah die Vergiftung, wie uns bereits zweimal vorkam, mit Sublimatpastillen, so kann sich die entsprechende meist anilinrothe Färbung auch am Mageninhalt und an der Magenwand finden.
Bei der subacuten Vergiftung stellen sich frühzeitig dysenterische Erscheinungen ein, die nach wenigen Tagen zum Tode führen. Die Obduction ergibt dann ausser eventuellen localen Verätzungsbefunden eine dysenterische Entzündung des unteren Ileums, insbesondere aber des Dickdarmes, die sich in ihrer Erscheinungsform von jener der gewöhnlichen Dysenterie nicht unterscheidet, namentlich wie diese vorzugsweise die Höhe der Falten betrifft. Diese Entzündung ist keineswegs eine Aetzwirkung, da sie sowohl nach Injection per os, als, und zwar häufiger, nach externer, subcutaner etc. Anwendung des Sublimats auftritt und auch bei unveränderter Beschaffenheit der oberen Partien des Verdauungstractes beobachtet wird. Schon +Barthélemy+ (Virchow’s Jahrb. 1880, I, 666) hat diese besondere Wirkung des Sublimats auf den Dickdarm hervorgehoben. Seitdem ist diese Thatsache von uns und zahlreichen anderen Beobachtern bestätigt worden, so u. A. in einer grösseren Zahl von Fällen von +G. Braun+, „Zur Verwendung des Sublimats in der Geburtshilfe“ (Wiener med. Wochenschr. 1886, Nr. 21 u. ff.), von +Butte+ (Annal. d’hygiène publ. 1887, XVII, pag. 167, 20 Fälle), von +Virchow+ (Sitzungsb. der Berliner med. Ges. vom 23. Nov. 1887; Berliner med. Wochenschr. 1888, Nr. 7) und +Kaufmann+, „Die Sublimatintoxication“ (Breslau 1888). Ueber die Ursache dieser Erscheinung ist vorläufig nichts Positives bekannt, doch werden locale Hyperämien (+Virchow+), embolische, respective thrombotische Vorgänge (+Kaufmann+) und heftige Contraction der Darmmusculatur (+Grawitz+) als solche angegeben. +Falkenberg+ und +Marchand+ (Virchow’s Archiv. CXXIII, pag. 567) konnten bei ihren Thierversuchen keinerlei Thrombosirungen der Darmgefässe nachweisen, wohl aber fand +Marchand+ Quecksilber-Albuminatniederschläge in der Wand der oberflächlichen Schleimhautgefässe, von welcher er die Necrose des Epithels und der oberen Schleimhautschichten ableitet. Damit stimmen die Untersuchungen von +Ludwig+ und +Zillner+ (Wiener klin. Wochenschr. 1890, Nr. 30) überein, welche ergaben, dass in subacuten Vergiftungsfällen der Quecksilbergehalt im Dickdarm grösser ist als im Dünndarm. Alle diese Beobachtungen sprechen dafür, dass das resorbirte Quecksilber durch den Dickdarm ausgeschieden wird. Zu den häufigeren, jedoch nicht constanten Befunden gehören Kalkablagerungen in den Nieren (+Senger+, +Virchow+, +Kaufmann+, +Neuberger+). Dieser anatomische Befund im Darm und in den Nieren findet sich auch nach Vergiftung mit anderen Quecksilberpräparaten. +Virchow+ hat ihn nach Intoxication mit Cyanquecksilber, +Kraus+ (Deutsche med. Wochenschr. 1888, pag. 227) nach parenchymatöser Calomelinjection, +Sackur+ (Berliner klin. Wochenschr. 1892, Nr. 25) nach Einreibung von (blos 5 Grm. bei Phlegmone) Unguentum cinereum beobachtet, ebenso wir bei einer Puerpera, welcher wegen pyämischer Metastase am Humerus der Ober- und Unterarm mit grauer Salbe eingerieben worden war. Auch wurde er bei einem im Wiener pathologisch-anatomischen Institut secirten Falle nach subcutaner Injection von Oleum cinereum constatirt, und einmal von uns nach Anwendung der Solutio Plenckii zum Aetzen von breiten Condylomen. Auch fanden wir in einem besonders typischen Falle von Sublimatvergiftung ausser der Sublimatdysenterie ausgesprochen Diphtheritis im Rachen und Oesophagus. Es handelte sich um Selbstmord und der Tod war nach 6 Tagen eingetreten. Eine ähnliche Wirkung auf den Dickdarm kommt den Beobachtungen von +Steinfeld+ und +H. Meyer+ zufolge (Arch. f. experim. Path. XX, pag. 40) auch dem Wismuth zu.
[Sidenote: Bleizucker.]
[Sidenote: Vergiftung durch Kupfersalze.]
Von den Bleisalzen ist besonders das essigsaure Bleioxyd, der +Bleizucker+ (Plumbum aceticum, Saccharum saturni) zu erwähnen, da sich dieser vorzugsweise zu acuten Vergiftungen eignet. Im Jahre 1862 ist in Köln eine absichtliche letale Vergiftung zweier Personen durch wiederholt beigebrachten Bleizucker vorgekommen. Zur Erzeugung acuter letaler Vergiftungen scheinen grössere Dosen des Salzes nöthig zu sein, wenigstens sind nach +Husemann+ Fälle vorgekommen, in denen 1-2 Unzen Bleizucker ohne tödtlichen Ausgang genommen wurden und es ist bekannt, dass als Medicament grosse Dosen (10-60 Gran täglich) gegeben und vertragen werden. Die Bleipräparate werden nur schwer und langsam aus dem Körper ausgeschieden; fortgesetzte, selbst kleinere Dosen sind daher im Stande, schliesslich Vergiftungserscheinungen zu bewirken. Von den Kupfersalzen haben namentlich der +Kupfervitriol+ (schwefelsaures Kupferoxyd) und der +Grünspan+ (essigsaures Kupferoxyd) vielfach zu ökonomischen Vergiftungen Veranlassung gegeben. Selbstmorde damit sind in Frankreich häufig, bei uns ungemein selten. Ebenso verhält es sich mit den Giftmorden. Nach +Tardieu+ (l. c. 290) steht in der Verbrecherstatistik Frankreichs Kupfer gleich hinter Arsen und Phosphor, und es wurden allein in den Jahren 1851-1862 110 criminelle Vergiftungen gezählt, was bei der bekannten blauen oder grünen Farbe der Kupfersalze und dem intensiven Kupfergeschmack derselben immerhin auffällt. Kupfervitriol kann schon in Dosen von 60 Cgrm. angefangen Vergiftungserscheinungen hervorrufen, Grünspan in Dosen von 2-3 Grm. bedenkliche Zufälle und selbst den Tod. Die Vergiftungserscheinungen treten sehr rasch auf. Es werden grüne oder blaue Massen erbrochen. Heftige Kolik und andauernder Kupfergeschmack, kleiner Puls, Kopfschmerz, Schwindel, Convulsionen, Icterus werden als Symptome angegeben. Der Sectionsbefund ist nicht constant. In der Regel findet sich blos Injection, Ecchymosirung und Schwellung der Magenschleimhaut; in einzelnen Fällen wurden Ulcerationen und Verschorfungen beobachtet. Sind noch Kupfersalze im Magen- und Darminhalt vorhanden, so färbt sich derselbe nach Zusatz von Ammoniak blau, auch belegt sich, wenn eine blanke Messerklinge oder dergleichen in die angesäuerten Massen gebracht wird, dieselbe in kurzer Zeit mit einer dünnen Kupferschichte.
Vergiftung durch chlorsaures Kali.
Das so häufig, insbesondere bei Hals- und Blasenleiden, angewendete und allgemein als unschädlich angesehene Kali chloricum hat sich in den letzten Jahren als eine in grösseren Dosen entschieden giftige Substanz erwiesen. +Hofmeier+ (Deutsche med. Wochenschr. 1880, Nr. 38) konnte schon 35 solche Vergiftungsfälle aus der Literatur und eigenen Erfahrung zusammenstellen, und seitdem wird jedes Jahr über weitere, meist medicinale und nur ausnahmsweise zufällige (Verwechslung mit Bittersalz, Karlsbader Salz etc.) derartige Vergiftungen berichtet. Wir selbst haben zwei obducirt, von denen der eine durch +E. Zillner+ (Wiener med. Wochenschr. 1882, Nr. 45) publicirt wurde. Auch zwei Selbstmorde mit chlorsaurem Kali sind schon vorgekommen (+Schuchardt+, Deutsche med. Wochenschr. 1888, Nr. 41) und in einem von +Lacassagne+ mitgetheilten Falle wurde dasselbe als Fruchtabtreibungsmittel benützt. Bei Erwachsenen können schon Gaben von 15 bis 20 Grm. schwere Erscheinungen und den Tod bewirken; in unserem Falle war letzterer sogar schon nach 11·75 Grm. eingetreten. Kinder sind noch empfindlicher und es wurde letaler Ausgang schon nach 10, in einem Falle (bei einem einjährigen Kinde, +Hall+) schon nach 4·37 Grm. beobachtet. +Jacobi+ (Virchow’s Jahrb. 1879, I, 411) fordert daher, dass Kindern unter 3 Jahren nie mehr als 2·0, Säuglingen 1·25 und Erwachsenen höchstens 8·0 Grm. pro die verabreicht werden sollen! Als Einzelngabe wird 0·5 bis 1·0 empfohlen.
Die Ursache der Giftigkeit des Kali chloricum liegt in der Zersetzung des Blutes, welche dasselbe bewirkt. Letzteres wird, wie zuerst +Marchand+ (Virchow’s Archiv. 1877, Bd. 77, pag. 455) nachwies, wie man dies auch ausserhalb des Körpers nach Zusatz von Kali chloricum sehen kann, nach kurzer Zeit gallertig und braun, indem unter Ausscheidung von Globulin das Hämoglobin in Methämoglobin umgewandelt wird. Gleichzeitig findet eine Zerklüftung und ein Zerfall der rothen Blutkörperchen statt. Durch diese Veränderung des Blutes, welche nach +v. Mering+’s Untersuchungen (Berlin 1884, Monographie) auf einer Reduction des chlorsauren Kali zu Chlorkalium durch Oxyhämoglobin und Oxydation des letzteren zu Methämoglobin beruht[430], kommt es einerseits zu respiratorischen Störungen, anderseits zu Embolien, Hämaturie und Albuminurie, Icterus u. s. w. In einzelnen Fällen ist der Verlauf ein sehr acuter. So wurde in einem unserer Fälle der 31jährige, kräftige Mann, nachdem er sich einer Tonsillitis wegen durch fast 3 Tage mit Kali chloricum gegurgelt und dieses offenbar auch geschluckt hatte, plötzlich von Convulsionen befallen, die wie epileptische ausgesehen haben sollen, und starb bald nach Ankunft des Arztes. In anderen Fällen tritt violette, fleckige, später icterische Hautfärbung ein, gastrische Erscheinungen, Hämaturie und Albuminurie, der Harn enthält bräunliche, aus zerfallenem Blute bestehende Cylinder und Schollen.
Den wichtigsten Sectionsbefund bildet, wie sich sowohl bei den von +Marchand+ vergifteten Thieren, als auch bei den von uns und von +Lesser+ (Liman’s Handb. 7. Aufl., II, 559) obducirten menschlichen Leichen ergab, in acuten Fällen die eigenthümliche, durch die Methämoglobinbildung bedungene Verfärbung des Blutes, die je nach der Intensität der Blutzersetzung und je nach der Dicke der Schichte, als eine chocoladebraune, tabaksaft- bis kaffeesatzfärbige erscheinen kann. Diese Verfärbung des Blutes bedingt ein eigenthümlich graues Aussehen der ganzen Leiche, insbesondere graue oder grauviolette Todtenflecke, und eine entsprechende, meist höchst auffällige Verfärbung sämmtlicher innerer Organe, die theils grau, theils braun injicirt erscheinen. Insbesondere war bei dem von uns obducirten Mann das Gehirn wie mit Chocolade injicirt und sogar beide Substanzen der Knochen, sowie die Gelenksknorpel auffällig grau verfärbt. In minder acuten Fällen, zu welchen der zweite unserer Fälle, der ein Kind betraf, gehörte, finden sich charakteristische Infarctirungen der Harncanälchen mit braunen Blutgerinnseln, die insbesondere den Pyramiden ein braungestreiftes Aussehen geben, und Icterus, der schon am zweiten Tage vorhanden sein kann. In einzelnen Fällen starben die Kranken erst nach mehreren, sogar 14-15 Tagen (+Hofmeier+, +Wegscheider+). Die Veränderungen in den Nieren und der Icterus waren dann besonders hochgradig, und es war auch stets ein Milztumor vorhanden, der sich überhaupt frühzeitig zu entwickeln scheint. Das Blut zeigt in der Regel den Methämoglobinstreif. Die Zerklüftung und der Zerfall der Blutkörperchen scheint weniger mit der Schwere der Vergiftung als mit der Dauer des Verlaufes proportional zu sein.
In gleicher Weise wie das chlorsaure Kali wirkt auch das chlorsaure Natron (+Marchand+).
Der chemische Nachweis des Giftes gelingt nur in frischen Fällen. In dem ersten unserer Fälle wurde es durch Professor +Ludwig+ und +Nowak+ im Mageninhalt und im Harn, nicht aber im Blute nachgewiesen, im zweiten nur im Magen. In diesem Falle hatte der 2¾ Jahre alte Knabe innerhalb 2 Tagen wegen Halsentzündung 4 Flaschen von 5·0 Kali chlor. auf 120 Aq. verbraucht (stündlich 1 Kaffeelöffel). Am 3. Tage constatirte der Arzt grosse Schwäche, Cyanose des Gesichtes, livide Flecken in der Kreuzbeingegend, braunschwarzen, trüben, stark eiweisshaltigen Harn, am 4. spärliche Harnabsonderung, theerartige Stühle; am 5. Harnabsonderung ganz sistirt, Tod unter Convulsionen. Kein Icterus.
Vergiftung mit arseniger Säure.
Obgleich Selbstentleibungen mit Arsenik jetzt nicht mehr so häufig vorkommen, wie dies früher der Fall war, und gegenüber jenen mit anderen Giften entschieden an Häufigkeit zurücktreten[431], so sind sie doch auch gegenwärtig keineswegs selten. Die verhältnissmässige Häufigkeit der Giftmorde durch Arsenik erklärt sich einestheils aus der Leichtigkeit, mit welcher das Gift, das bekanntlich in vielen Gewerben, sowie zum Vertilgen des Ungeziefers, gebraucht wird, zu erhalten ist, anderseits daraus, dass es seiner Geruch- und Geschmacklosigkeit wegen trotz seiner schweren Löslichkeit leicht heimlich beigebracht werden kann, und dass es, wie es auch den Laien wohl bekannt, schon in geringer Menge zu den lebensgefährlichsten Giften gehört. Die zufälligen Vergiftungen durch Arsenik kommen in Folge der Verbreitung des Arseniks selbst, insbesondere aber der arsenhältigen Farben, gegenwärtig noch häufiger vor, als früher.
[Sidenote: Eigenschaften der arsenigen Säure.]
Wir haben hier zunächst die typische Arsenvergiftung, jene mit arseniger Säure oder mit dem weissen Arsenik (Arsentrioxyd oder Arseniksäureanhydrid) im Auge und werden anderer Arsenvergiftungen am Schlusse erwähnen.
Der weisse Arsenik kommt im Handel entweder als weisses krystallinisches Pulver (Giftmehl) vor oder in amorphen glasartigen, durchscheinenden, farblosen oder schwach gelblichen Stücken mit muschligem Bruch, welche durch längeren Contact mit der Luft undurchsichtig milchweiss, wie Porzellan glänzend werden und eine krystallinische Beschaffenheit erhalten. Die arsenige Säure ist im kalten Wasser schwer löslich (1 Theil in etwa 75 Theilen Wasser), leichter in siedendem Wasser (1 Theil in 10-12 Theilen), woraus sie beim Erkalten grösstentheils wieder ausfällt. Die glasige arsenige Säure ist (dreimal) leichter löslich als die krystallinische. Auch in Säuren oder Alkalien ist das Arsentrioxyd leichter löslich. Die angesäuerte wässerige Lösung der arsenigen Säure gibt mit Schwefelwasserstoff sofort eine rein gelbe Fällung von Schwefelarsen. Bringt man ein Körnchen arseniger Säure in ein in eine Spitze ausgezogenes Glasröhrchen, schiebt darüber einen Splitter von Holzkohle und erhitzt zunächst letztere und dann die arsenige Säure zum Glühen, so wird diese reducirt und es bildet sich am oberen Theile der Röhre ein Spiegel von metallischem Arsen, gleichzeitig wird der charakteristische Knoblauchgeruch wahrnehmbar, der sich auch durch nochmaliges Erhitzen des Spiegels erzeugen lässt. Wird arsenige Säure gleichzeitig mit Zink und verdünnter Schwefelsäure im +Marsh+’schen Apparat zusammengebracht, so entwickelt sich Arsenwasserstoff, aus welchem sowohl durch Glühen des Rohres, durch welches das Gas entweicht, als durch Einhalten eines kalten Porzellanscherbens in das aus der Spitze des Rohres entweichende und angezündete Gas metallisches Arsen in Form des Arsenspiegels erhalten werden kann, welcher nach Betupfen mit unterchlorigsaurem Natron (auch Chlorkalklösung) sofort verschwindet (Unterschied vom Antimonspiegel).
Von arseniger Säure können schon 1-5 Cgrm. Vergiftungserscheinungen hervorrufen und 10-15 Cgrm. werden schon als letale Dosis angenommen. Die Maximaldosis der österr. Pharmakopöe beträgt für Erwachsene für die Einzelngabe 0·006, für die Tagesgabe 0·012, jene der deutschen Pharmakopöe für die Einzelngabe 0·005, für die Tagesgabe 0·01 Grm.
[Sidenote: Krankheitsbild bei Arsenikvergiftung.]
Die Vergiftungserscheinungen treten selbst bei grossen Gaben nicht sofort auf, sondern in der Regel erst nach ½ bis 1 Stunde. In seltenen Fällen, in denen z. B. das Gift gelöst und auf nüchternen Magen genommen wurde, können die Erscheinungen schon früher auftreten, und zwar schon innerhalb der ersten Viertelstunde. Häufiger wurden Fälle beobachtet, in welchen mehr als eine Stunde, nach +Taylor+[432] 3-10 Stunden verflossen, bevor die ersten Intoxicationssymptome sich einstellten. Die schwere Löslichkeit des in Substanz genommenen Arseniks und die wahrscheinlich vorhanden gewesene Füllung des Magens mit genossenen Speisen etc. erklären solche Fälle, obgleich +Taylor+ eines Falles erwähnt, in welchem die Symptome erst nach 3 Stunden auftraten, obwohl eine Drachme (ungelösten) Arseniks auf nüchternen Magen genommen worden war. Das klinische Bild der Arsenikvergiftung ist keineswegs immer gleich. In der Regel ist es das einer heftigen Gastroenteritis toxica. Es tritt ein brennendes oder kratzendes Gefühl im Rachen und im Oesophagus ein, dann heftige Schmerzen im Magen und heftiges Erbrechen schleimiger, selten und nur in den späteren Perioden blutig gestriemter Massen und profuse Diarrhöen, mit welchen wässerige, reiswasserähnliche, molkige, d. h. stark mit desquamirtem Epithel und Schleimflocken gemengte Stühle entleert werden. Dabei Tenesmus und unauslöschlicher Durst, häufig Kopfschmerz und in der Regel Ziehen im Kreuze und krampfartige Schmerzen in den Extremitäten (Wadenkrämpfe); die Haut ist kühl, mit Schweiss bedeckt, anfangs blass, später im Gesichte, sowie an den Händen und Füssen cyanotisch. Puls schwach und klein. Grosse Prostration und hierauf Tod unter allgemeinem Collapsus. In der Regel führen die erwähnten Symptome im continuirlichen Verlaufe zum Tode, welcher nach 5-20 Stunden erfolgt.
In anderen Fällen hören zwar Erbrechen und die übrigen acuten Symptome auf, dafür treten andere ein; darunter die Zeichen acuter parenchymatöser Nephritis (albumen- und bluthältiger Harn-, Epithelial- und selbst Fibrincylinder), weiter Symptome zunehmender Muskelschwäche, erschwertes Athmen, schwache Herzaction, icterische Färbung der Haut und der Schleimhaut, Symptome, die zum grössten Theile mit der bei der Arsenikvergiftung rasch sich einstellenden körnigen und fettigen Degeneration der parenchymatösen Organe und der Musculatur in ursächlichem Zusammenhange stehen, und unter denen in 3-10 Tagen nach der Vergiftung der Tod erfolgen kann.
In wieder anderen Fällen prävaliren gleich anfangs, sowie auch im weiteren Verlaufe weniger die Zeichen der Gastroenteritis, sondern die Erscheinungen einer Cerebrospinalaffection. Die Erkrankung beginnt mit Schwindel und Kopfschmerz, Ziehen in den Gliedern, Mydriasis, hierauf treten Ohnmachten und Betäubung ein, manchmal Delirien, ferner lähmungsartige Erscheinungen, manchmal aber auch Convulsionen, und zwar meist clonische, selten tetanische, endlich allgemeine Paralyse und der Tod, welcher bisweilen in der Zeit von 1-2, häufiger in 6-12 Stunden erfolgt (+Husemann+). Dieses Bild der Arsenikvergiftung nennt +van Hasselt+ die paralytische Form der Arsenikintoxication, auch den Arsenicismus cerebrospinalis zum Unterschiede von dem gewöhnlichen Vergiftungsbilde, welches als Arsenicismus gastrointestinalis bezeichnet werden kann. Zwischen den genannten Formen der acuten Arsenikvergiftung gibt es vielfache Combinationen, und es ist insbesondere verhältnissmässig häufig, dass mit den Erscheinungen der Gastroenteritis auch cerebrospinale Symptome sich verbinden.
Es ist bisher nicht constatirt, warum in den einzelnen Fällen die ersteren und in anderen die letzteren prävaliren. Gegen die Annahme, dass nur die Menge des Giftes oder nur die Form, in der es beigebracht wurde (gelöst oder in Substanz), den Verlauf der Intoxication bedinge, sprechen verschiedene Beobachtungen; doch scheint es, dass alle jene Momente, welche eine rasche Resorption des Giftes und daher einen raschen Verlauf der Vergiftung begünstigen, wie grosse Dosis, flüssiger Aggregatzustand desselben und leerer Magen, das Prävaliren der cerebrospinalen Symptome bedingen. In einem unserer Fälle wurde ein Dienstmädchen noch um Mitternacht gesund und in voller Arbeit gesehen und um 3 Uhr Früh bereits todt und starr am Abort sitzend gefunden. In einem zweiten Falle hatte sich eine Försterstochter spät Abends gemeinschaftlich mit ihren Angehörigen gesund zu Bette gelegt: kurze Zeit darauf hörte man sie stöhnen und fand sie in Krämpfen liegen und sie gab an, Cyankalium genommen zu haben. Dann wurde sie „ganz steif“ und starb um ½11 Uhr Nachts. In ihrem Besitze wurde ein Fläschchen mit Strychnin und in einem Papier eingewickelt Strychnin und Oxalsäure gefunden. Unter diesen Umständen wurde zunächst an Strychninvergiftung gedacht. Die chemische Untersuchung des Mageninhaltes ergab aber keines dieser Gifte, auch kein Cyankalium, sondern beträchtliche Mengen von Arsenik! Erbrechen und Diarrhoe waren in keinem dieser Fälle beobachtet worden und die Obduction ergab auch keine typischen Magen- und Darmbefunde.
[Sidenote: Massenvergiftung.]
Auch in jenen Fällen, in denen mehrere Individuen gleichzeitig und scheinbar unter gleichen Umständen mit verhältnissmässig kleinen Mengen vergiftet worden sind, wurden verschiedene Erscheinungen beobachtet. +Taylor+ (l. c. 227) berichtet über eine Vergiftung von 340 Schulkindern mit arsenikhältiger Milch. Jedes Kind hatte etwa 1 Gran Arsenik bekommen. An fast allen kam Frostschauer, Schmerz im Magen und in den Eingeweiden, bei den meisten Erbrechen, bei anderen Kopfschmerzen, Coryza, bei sieben croupartiger Husten zur Beobachtung. Drei erbrachen Blut und bei einem ging Blut mit dem Stuhle ab. Eine gleichzeitige Vergiftung von 15 Personen mit arsenikhältigem Pudding hat +Morley+ (Virchow’s Jahrb. 1873, I, 362) publicirt. Die Hauptsymptome waren bei allen Schwäche, Magenbeschwerden und intensive Schmerzen im Rücken (welche nach Anwendung eines Brechmittels nachliessen, aber wiederkehrten und bei den meisten 10 Stunden anhielten), bei vielen bestanden Schüttelfröste, bei einem Mädchen trat ein Ohnmachtsanfall ein, in einem Falle geringe Hämatemese. Injection der Bindehäute kam bei allen vor. Bei mehreren bestanden noch am zweiten Tage Sehstörungen (Scotomata), so dass Schreiben und Nähen unmöglich war. Bei einer Patientin wurde am 3. und 4. Tage excessives Hautjucken beobachtet. +Leroy de Barres+ (ibid. 1886, I, 560) berichtet über eine Vergiftung von 270 Personen durch arsenikhaltiges Brod. Der Tod erfolgte in keinem Falle. Die Symptome waren: Uebelkeit und Diarrhöe, Durst, Brennen im Halse, entzündliche Röthe im Pharynx (am 2. Tage), Kopfschmerz, Klopfen in den Schläfen, Kreuzschmerzen, Abgeschlagenheit. Bei ziemlich vielen trat Anschwellung des Gesichtes (am 3. Tage), bei den meisten Anschwellung der Augenlider ein. Später fanden sich Hauteruptionen (4. Tag), Herpes, Erythem, Urticaria (am 6. Tage), Bläschen, Pusteln, Blasen (am 15. Tag). Ueber die Vergiftung einer grossen Zahl von Individuen in Hyères durch arsenikhaltigen Wein, sowie über die wahrscheinlich absichtlich herbeigeführte, in Havre vorgekommene Vergiftung von 15 Personen durch wiederholte kleine Gaben von Arsenik wurden von +Brouardel+ und +Pouchet+ (Annal. d’hygiène publ. 1889, XXII, pag. 137 u. ff.) ausführliche Mittheilungen gebracht. In den protrahirter verlaufenden Fällen liessen sich vier Perioden unterscheiden. In der ersten prävalirten die gastrischen, in der zweiten grippeartige Erscheinungen, in der dritten traten Kopfschmerzen, Ameisenlaufen, schmerzhafte Haut- und Muskelempfindungen und Sensibilitätsstörungen, inbesondere in den unteren Extremitäten auf. In der vierten Periode bestanden paralytische Symptome, Muskelschwäche, Schleudern der Füsse und Entartungsreaction. Zurückbleiben von Lähmungen nach Arsenvergiftungen wurde wiederholt beobachtet und von +Mařik+ („Ueber Arsenlähmung.“ Wiener klin. Wochenschr. 1891, Nr. 31-40) ausführlich besprochen.
[Sidenote: Sectionsbefund.]
Der +Sectionsbefund+ ergibt in den typischen Fällen eingefallene und halonirte Augen, manchmal Cyanose des Gesichtes, sowie der Hände und der Füsse. Sonstige äussere Befunde fehlen. Ebenso bietet die Schleimhaut der Schlingorgane nichts Abnormes. Dagegen finden sich in der Regel ausgesprochene Veränderungen im Magen, besonders aber im Darm. Die subperitonealen Gefässe des Magens und des Darms sind in der Regel stark mit dickflüssigem, dunklem Blute injicirt. Der Magen enthält meist gallertigen, fadenziehenden oder glasigen, mitunter wie geronnenen, gewöhnlich blutig tingirten Schleim. Die Schleimhaut erscheint in exquisiten Fällen gewulstet, gelockert und intensiv injicirt, häufig auch ecchymosirt. Die Veränderung kann über die ganze Magenschleimhaut gleichmässig verbreitet sein, oder ist nur auf gewisse Strecken, besonders auf den Magengrund und die untere Magenwand, beschränkt, oder auch nur auf der Höhe der Falten ausgesprochen. In dem gallertigen Schleime, welcher der Schleimhaut auflagert, sowie auf der Schleimhaut selbst lassen sich, wenn das Gift nicht etwa in Lösung genommen wurde, in der Regel harte weisse Arsenikkörnchen sehen, und noch leichter fühlen, und die Schleimhaut erscheint an jenen Stellen, denen solche Körnchen aufliegen, stärker geröthet, gewulstet und sammtartig gelockert. Ebenso lassen sich mikroskopisch Arsenikkrystalle nachweisen. Aehnliche Befunde ergibt gewöhnlich auch der Zwölffingerdarm und wir haben wiederholt in diesem grössere Mengen von Arsenikkörnchen in Schleimklumpen eingebettet gefunden. Förmliche Corrosionen haben wir niemals gefunden. Doch befindet sich im hiesigen pathologisch-anatomischen Museum ein so zu deutendes Präparat und von Dr. +Felkl+ wurde uns mitgetheilt, dass er bei einem Weibe, welches zu Fruchtabtreibungszwecken (!) Arsenik genommen hatte, ein deutliches Corrosionsgeschwür gefunden habe. Auch Andere wollen solche beobachtet haben, namentlich +Filehne+ (Virchow’s Arch. 83. Bd., pag. 1) bei Thieren, der jedoch die Destruction als eine peptische, in Folge der sauern Beschaffenheit des Mageninhaltes auftretende Erscheinung erklärt, die auch bei subcutaner Application von Arsenik sich einstellt, dagegen nicht eintritt, wenn der Mageninhalt dauernd alkalisch erhalten wird. Die Gedärme, namentlich die dünnen, sind gewöhnlich schwappend mit wässerigem, molkig getrübtem Inhalt gefüllt, während der Dickdarm ausserdem meist massenhaften gallertigen, wie geronnenen Schleim enthält, der die Schleimhaut in dicker Lage bedeckt und bei der mikroskopischen Untersuchung sich ausser mit reichlichen desquamirten Darmepithelien mit massenhaften lymphoiden Zellen durchsetzt erweist und stellenweise selbst einen croupösen Charakter besitzen kann. Die Schleimhaut des Dünndarms sowohl als des Dickdarms ist stark gelockert, in der Regel serös infiltrirt (ödematös), schlotternd, dabei bleich, wie ausgewässert. Die Gekrösdrüsen sind geschwellt. Die Nieren in den ersten Stadien der trüben Schwellung, fast constant Fibrincylinder enthaltend, das Blut im Herzen locker geronnen, in den peripheren Gefässen in Folge des grossen Wasserverlustes mehr weniger eingedickt, mitunter von syrup- bis theerartiger Consistenz. Die sonstigen Befunde, wie Hyperämie des Gehirns und seiner Häute, sowie der Lungen, sind weder constant, noch charakteristisch.
In protrahirteren Fällen finden sich körnige und fettige Degeneration der Magenlabdrüsen, der Nieren und der Leber, sowie der Musculatur, insbesondere jener des Herzens, und zwar desto ausgesprochener, je länger der Krankheitsverlauf gedauert hatte. Ecchymosen an den serösen Häuten, namentlich unter dem Peri- und Endocard, besonders an letzterem, sind häufig und wir haben sie schon in ganz acuten Fällen, unter Anderem bei einer Dienstmagd, die Abends noch gesund und am Morgen todt und bereits todtenstarr am Abort sitzend gefunden wurde, angetroffen. Bei einem 12jährigen Mädchen, welches Arsenik im gepulverten Zustand genommen hatte und nach 4 Tagen gestorben war, glich der Befund in vielen Beziehungen dem nach Phosphorvergiftung: leichter Icterus, fettige Degeneration des Herzens (leicht), der Leber (stärker) und der Nieren (sehr stark, wie bei der typischen Phosphorniere); keine in der willkürlichen Musculatur. Ecchymosen unter der Rachenschleimhaut und im Halszellgewebe, bohnengrosse unter der Pleura, zu beiden Seiten der Wirbelsäule und in beiden Mediastinalräumen, bis hanfkorngrosse am Herzen, besonders hinten. Hämorrhagische Erosionen und trübe Schwellung im Magen, wässerig-schleimiger, doch gallig gefärbter Inhalt in den Gedärmen und gelockerte schlotterige Schleimhaut. Auch wurden in vereinzelnten Fällen diphtheritische Zerstörungen im Dickdarm, besonders auf der Höhe der Falten, beobachtet.
Die Intensität der betreffenden Erscheinungen ist nicht immer die gleiche. Namentlich kann die Magenschleimhaut mitunter nur sehr geringfügige Veränderungen, insbesondere nur die Erscheinungen der trüben Schwellung, zeigen, während der Befund im Darm ungleich constanter ist, was mit der Thatsache übereinstimmt, dass nach Arsenikvergiftungen profuse Diarrhöen fast ausnahmslos sich einstellen.
[Sidenote: Arsenik. Ursache der Giftwirkung.]
Ueber die +Ursache+ der giftigen Wirkung des Arseniks ist gegenwärtig nicht viel Positives bekannt. Bis in die neuere Zeit wurde das Gift als ein in erster Linie local irritirendes, ja ätzendes angesehen. Die irritirende Wirkung kann zwar nicht geleugnet werden, da entzündliche Röthung und Schwellung der Magenschleimhaut auch bei ganz acuter Vergiftung fast regelmässig, wenn auch nicht immer in gleich hohem Grade vorkommt und namentlich an solchen Stellen stärker zu bemerken ist, welchen Arsenikkörner auflagern. Auch spricht für die locale Wirkung der hochgradig entzündete und selbst brandige Zustand der Scheidenschleimhaut und des Muttermundes, der in solchen Fällen gefunden wurde, in denen bei Frauen entweder in mörderischer Absicht (Fälle von +Ansiaux+, vide Henke’s Zeitschr. 1821, II, 187) oder zu Fruchtabtreibungszwecken (Fälle: Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1864, XXV, 110, und Deutsche Klinik. 1873, Nr. 41), ferner bei Stuten, mit welchen man in dieser Richtung Versuche anstellte (+Ansiaux+, l. c.), Arsenik in die Scheide gebracht worden war. Trotzdem ist weniger die locale, als vielmehr die Allgemeinwirkung des Arseniks die Ursache seiner Giftigkeit, wofür ausser den nervösen Symptomen der Arsenvergiftung insbesondere der Umstand spricht, dass die klinischen und anatomischen Erscheinungen der Gastroenteritis, insbesondere die eigenthümlichen, über dessen ganze Länge gleichmässig ausgedehnten Veränderungen im Darmcanal in gleicher Weise sich entwickeln, ob nun das Gift per os oder auf anderem Wege, z. B. durch die Haut, beigebracht wurde.[433]
In welcher Weise die körnige und fettige Degeneration bei der Arsenikvergiftung zu Stande kommt, ist bis jetzt nicht sichergestellt (vide pag. 638), ebensowenig, wodurch die cerebrospinalen Symptome veranlasst werden, die mitunter aufzutreten pflegen. Die eigenthümliche Eindickung des Blutes, die bei an Arsenikvergiftung Gestorbenen gewöhnlich gefunden wird, erklärt sich aus den profusen Diarrhöen, respective aus den mit diesen verbundenen grossen Wasserverlusten. In gleicher Weise kommt die Eindickung des Blutes bei profusen Darmcatarrhen, namentlich aber bei der Cholera zu Stande, mit welcher überhaupt das Bild der Arsenikvergiftung sowohl während des Lebens, als an der Leiche eine grosse Aehnlichkeit besitzt, worauf wiederholt und mit Recht hingewiesen wurde.[434] Sonstige Veränderungen des Blutes, insbesondere der Blutkörperchen, finden sich bei Arsenikvergiftungen nicht, obwohl Blut, wenn man es mit einer Lösung arseniger Säure zusammenbringt, sich bald dunkler färbt und das Hämatinspectrum zeigt.
[Sidenote: Mumification durch Arsenik.]
In einzelnen Fällen von Arsenikvergiftung wurde Verzögerung der Fäulniss und bei exhumirten Leichen Mumification beobachtet, die sich theils aus den profusen Wasserverlusten, theils aus der bekannten conservirenden Wirkung des Arseniks erklärt, welch letztere selbstverständlich nur dort eintreten kann, wo grössere Mengen von Arsenik im Körper zurückgeblieben sind, während anderseits die Mumification auch aus anderen Ursachen (z. B. im trockenen, sandigen Boden) sich einzustellen vermag. +Zaaijer+ (De Toestand der Lijken na Arsenicum-Vergifting. Amsterdam 1885 und Virchow’s Jahrb. 1885, I, 533) hat die exhumirten Leichen von 13, von einer gewissen Frau +van der Linden+ vergifteten Personen untersucht und ausserdem 60 Fälle von Arsenikvergiftung aus der Literatur zusammengestellt und gefunden, dass sich die Leichen von an Arsenikvergiftung Verstorbenen weder vor, noch nach der Exhumation anders verhalten als gewöhnliche Leichen, weshalb er den Bestand einer sogenannten Arsenikmumification vollkommen in Abrede stellt. Auch verhielt sich die Schimmel- und Madenbildung wie bei anderen Leichen.
[Sidenote: Ausscheidung des Arsens. Arsenpräparate.]
Die Ausscheidung des Arseniks aus dem Körper erfolgt im Allgemeinen schneller als bei anderen metallischen Giften. Der durchschnittliche Termin der vollständigen Elimination wurde von +Orfila+ auf 30, von +Chatin+ nur auf 12-15 Tage berechnet (+Tardieu+, l. c. 209) und nach +Flandin+ (+Casper+-+Liman+, l. c. 421) waren bei Thieren 15 Gran sogar schon in 3 Tagen aus dem Körper verschwunden. Von +Roussin+ (Journ. de pharm. et de chim. XLIII, 102) dagegen wurde angegeben, dass die Knochen das Arsen noch hartnäckig festhalten, nachdem es aus anderen Organen längst verschwunden ist. Nach +Brouardel+’s und +Pouchet+’s aus Anlass der Massenvergiftungen in Hyères und Havre (s. oben) angestellten Untersuchungen findet sich bei acuter Intoxication Arsen in der compacten, bei chronischer auch in der spongiösen Knochensubstanz. Von unserem Collegen Professor +E. Ludwig+ werden uns folgende Beobachtungen mitgetheilt: Ein kräftiger Fleischerhund erhielt durch 20 Tage je 0·1 Grm. Arsenik; 39 Tage nach der letzten Arsenikgabe wurde das Thier getödtet. Bei der chemischen Untersuchung wurden aus der Leber noch einige starke Arsenspiegel erhalten, während Gehirn, Knochen und Muskeln schon arsenfrei waren. Ein zweiter Hund erhielt während 16 Tagen je 0·1 Grm. Arsenik; am 28. Tage nach der letzten Arsenikgabe wurde das Thier getödtet. Die chemische Untersuchung ergab hier im Harn noch eine sehr geringe Spur von Arsen, im Gehirn und Knochen gleichfalls noch nachweisbare Arsenmengen, aus der Leber wurden noch starke Arsenspiegel erhalten. Einem dritten Hunde wurden während 26 Tagen je 0·1 Grm. Arsenik gegeben, 22 Tage nach der letzten Arsenikgabe wurde das Thier getödtet; in diesem Falle wurden aus der Leber noch mehrere starke Arsenspiegel erhalten und auch Gehirn, Herz, Knochen und Harn erhielten noch leise Spuren von Arsen.
Im Allgemeinen ist es nicht undenkbar, dass ein Individuum an den Folgen einer Arsenikvergiftung stirbt, nachdem das Arsen bereits vollständig ausgeschieden ist. Noch eher ist es möglich, dass nur Spuren davon sich ergeben, wobei ausserdem doch zu erwägen kommt, dass ein grosser Theil des Giftes schon durch Erbrechen und den Stuhl entleert wird und ein anderer erst im Grabe im Laufe der Fäulniss und Verwesung dem Körper entzogen werden kann; durchaus Umstände, die, wenn es sich um die Diagnose einer Arsenikvergiftung überhaupt handelt oder speciell um die Frage, in welcher Menge das Gift beigebracht wurde, wohl in Betracht gezogen werden müssen.
[Sidenote: Arsenikhaltige Farben. Arsenwasserstoff.]
Das +metallische Arsen+ (Scherbenkobalt, Fliegenstein) ist als solches nicht giftig, oxydirt sich jedoch besonders in feuchter Luft, sowie im Wasser zu arseniger Säure (Fliegenwasser). Die +Arsensäure+ (As₂O₅) ist weniger giftig als die arsenige Säure, zeigt aber sonst gleiche Wirkungen wie diese. Bei ihrer beschränkten Verbreitung sind Vergiftungen mit derselben äusserst selten. Die +Schwefelverbindungen+ des Arsens, das Zweifachschwefelarsen oder Realgar (As₂S₂) und das Dreifachschwefelarsen oder das Auripigment (As₂S₃) gelten im reinen Zustand als ungiftig, doch enthalten die käuflichen Sorten beträchtliche Mengen arseniger Säure und wirken daher wie diese. Bei Arsenikvergiftungen wird möglicherweise ein Theil der arsenigen Säure durch den Schwefelwasserstoff des Darmcanals in das Sulphid umgewandelt und dadurch unlöslich und unwirksam gemacht. Dass auch erst in der Leiche in Folge der Einwirkung des Schwefelwasserstoffes der Fäulnissgase solche Sulphide sich bilden können, haben +Lerch+ und +Buchner+ (Schmidt’s Jahrb. 1848, LX, 275; Friedreich’s Centralarch. 1849, pag. 696) dargethan; diese Umwandlung kann jedoch entgegen der früheren Annahme, wie ein von uns beobachteter Fall („Befund von gelbem Schwefelarsenik im Verdauungstractus nach Vergiftung mit weissem Arsenik.“ Wiener med. Wochenschrift 1886, Nr. 10-12) gezeigt hat, im Dickdarm, besonders im Cöcum schon vor der Beerdigung und vielleicht noch während des Lebens erfolgen. Bei mit weissem ungelösten Arsenik vergifteten und der Fäulniss überlassenen Hunden konnten wir diese Umwandlung schon nach 8-14 Tagen nachweisen und instructive Museumpräparate gewinnen. +Pearson+ (Virchow’s Jahrb. 1888, I, 480) hat sie schon 7 Wochen nach dem Tode beobachtet. Sehr verbreitet sind die arsenikhaltigen +grünen Farben+: das Schweinfurtergrün (arseniksaures und essigsaures Kupferoxyd) und das +Scheele+’sche Grün (arseniksaures Kupfer). Damit gefärbte Spielwaaren, Esswaaren u. dergl., ebenso Kleider und Tapeten haben wiederholt sowohl zu acuten, als zu chronischen Vergiftungen Veranlassung gegeben. In einem unserer Fälle war Schweinfurtergrün in grossen Mengen zur Vertilgung von Ungeziefer angewendet worden und hatte eine acute Vergiftung erzeugt, ebenso haben wir zweimal Selbstmord mit dieser Farbe beobachtet. Die Substanz ist in Wasser unlöslich, löst sich aber im sauern Magensaft. Von den mit Arsengrün gefärbten Ballkleidern (Tarlatan) enthalten nach +Ziurek+ 20 Ellen 300 Grm. Schweinfurtergrün mit 60 Grm. Arsenik. Beträchtliche Mengen von arseniger Säure enthalten die meisten Sorten des käuflichen +Fuchsins+, der bekannten rothen Anilinfarbe, die gegenwärtig stark zum Färben von Liqueuren, aber auch zur Weinverfälschung benützt wird.[435] Von arsenikhaltigen Medicamenten ist die Solutio arsenicalis Fowleri zu erwähnen, eine Lösung von arsensaurem Kali im Wasser (1 Grm. arseniger Säure in 90 Grm. der Solution nach der österr. Pharm., nach der deutschen 1 Theil auf 90 Theile). Der +Arsenwasserstoff+ ist ein ungemein heftiges Gift. Beim Arbeiten damit sind Prof. +Gehlen+ in München und Prof. +Britton+ in Dublin um’s Leben gekommen. Ueber eine solche Vergiftung eines Chemikers und eines Arbeiters durch ein Knallgasgebläse, in dessen Wasserstoffapparat statt Schwefelsäure irrthümlich Arsensäure eingebracht worden war, wird im Jahresber. f. Pharm. 1870, pag. 522, berichtet; über eine andere von +Frost+ in der Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1873, XVIII, 269, welche 3 Arbeitern das Leben kostete und bei 6 anderen eine schwere Erkrankung veranlasste, und über eine neuere von +Wächter+ (ibid. XXVIII, 251), welche 4 Italiener betraf, die sich mit der Füllung von Kinderballons mit Wasserstoff beschäftigten und sich zur Bereitung des letzteren arsenhältigen Zinks und käuflicher, zweifellos arsenhaltiger Schwefelsäure bedient hatten. Unwohlsein, Brechneigung, hochgradige Schwäche, flüssige Stühle, blutiger Urin, soporöser Zustand, auch Delirien und bei einzelnen Icterus[436] waren die hauptsächlichsten Erscheinungen. Die Section bot die Erscheinungen wie bei Vergiftung mit Arsenik. Wichtig ist auch die Beobachtung von +C. Bischof+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1882, XXXVII, 163) über Bildung von Arsenwasserstoff aus Arsen durch Schimmelpilze, weil dieselbe bei manchen Vergiftungen durch arsenhaltige Tapeten eine Rolle spielen kann. Man hat erstere immer nur von dem sich ablösenden arsenhaltigen Farbenstaub abgeleitet. Viel gefährlicher jedoch scheinen aber auf feuchten Mauern klebende Tapeten zu sein, und zwar wegen des sich bildenden Arsenwasserstoffes. Ueber eine wahrscheinlich auf diese Weise zu Stande gekommene letale Vergiftung mehrerer Kinder berichtet +Rossbach+ (Tod durch arsenhaltige Tapeten oder Vergiftung mit Phosphor. Jena 1890), welche deshalb eine besondere Bedeutung erhielt, weil der in manchen Beziehungen nicht ganz klargestellte Fall von anderen Sachverständigen für eine (absichtliche) Phosphorvergiftung gehalten wurde und noch gehalten wird.
Die +chronische Arsenikvergiftung+ hat nur ein untergeordnetes forensisches Interesse, und wir verweisen bezüglich dieser auf die Handbücher der Toxikologie. Davon ist zu unterscheiden die langsame Vergiftung, welche durch wiederholt beigebrachte, nicht letale, doch toxische Gaben erzeugt worden ist, wie +Flandin+ (+Taylor+, l. c. 202) einen solchen Fall erzählt, in welchem ein Weib ihrer Mitmagd täglich kleine Dosen von Arsenik in der Suppe beibrachte, die jedesmal Ueblichkeit und Erbrechen und schliesslich einen hochgradigen Schwächezustand erzeugten. Auch in dem berüchtigten Falle +Duval+ in Paris (Annal. d’hygiène publ. 1878, Nr. 106, pag. 72) wurde dieser beschuldigt, dass er seine Frau durch wiederholt gereichte kleine Dosen vergiftet habe.
[Sidenote: Baryumvergiftung.]
Eine gewisse Aehnlichkeit mit Arsenikvergiftungen zeigen Vergiftungen mit (im Magensaft) löslichen +Baryumsalzen+ (Chlorbaryum, kohlensaurer Baryt). +Seydel+ berichtet über einen Selbstmord mit kohlensaurem Baryt, der noch nach der Section für eine Arsenikvergiftung gehalten wurde (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXVII, 213) und +Reincke+ (ibid. XXVIII, 248) über eine Vergiftung von mehreren Personen durch eine Torte, zu welcher mit kohlensaurem Baryt vermengtes Mehl genommen worden war. Brechdurchfall und Lähmungserscheinungen waren die Hauptsymptome. Die Section ergab in dem Falle +Seydel+’s eine hochgradig ecchymosirte Magenschleimhaut und sandige weisse Körnchen in dem sie bedeckenden Schleim, zahlreiche Ecchymosen im Duodenum, Schwellung und leichtes Oedem der Darmschleimhaut. Als Dosis letalis für Chlorbaryum werden von +Husemann+ schon 15·0 Grm. angegeben.
Die Phosphorvergiftung.
Man unterscheidet bekanntlich den gewöhnlichen, farblosen und den amorphen oder rothen Phosphor. Letzterer ist als solcher nicht giftig, ersterer dagegen gehört unter die heftigsten und zugleich tückischesten Gifte. Als Dosis toxica letalis werden 10-20 Cgrm. angenommen, doch haben weit geringere Dosen, namentlich bei Kindern, bereits den Tod herbeigeführt. So erhielt nach +Kessler+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. IV, 271) ein siebenwöchentliches Kind 6-7 Zündhölzchenköpfchen (mit etwa 8 Mgrm. Phosphor) und starb nach 3-4 Stunden, und +Sonnenschein+ berichtet sogar von einem 5 wöchentlichen Kinde, das schon in Folge des Verschluckens nur eines einzigen Zündhölzchenköpfchens gestorben sein soll. Die häufigsten Vergiftungen geschehen mit den Köpfchen der Phosphorzündhölzchen, die, da sie in jeder Haushaltung sich finden, immer zur Hand sind. Ihr Gehalt an Phosphor ist sehr variabel. Durchschnittlich beträgt derselbe bei der ursprünglichen Zündmasse 6-7 Procent und auf 100 Kuppen werden etwa 6-8 Cgrm. Phosphor berechnet. Fälle, in denen schon die Köpfchen +eines+ Päckchens Zündhölzchen zu 80 bis 100 Stück eine tödtliche Vergiftung Erwachsener bewirkten, sind gewöhnlich. Die Zündmasse der sogenannten schwedischen Zündhölzchen enthält keinen Phosphor, sondern nur Kaliumchlorat, Mennige, Schwefelantimon und Kaliumbichromat. Die Reibfläche der Schachteln besteht aus amorphem Phosphor, der manchmal arsenhältig zu sein pflegt (Vierteljahrschr. f. gerichtliche Med. 1879, XXX, 382). Seltener geschieht die Vergiftung mit Phosphorpasta, einer Mischung von Phosphor mit Mehlteig in verschiedenen Verhältnissen, mit oder ohne Zusatz von Fett, welche als Mittel zur Vertilgung von Ratten, Mäusen u. s. w. zur Anwendung kommt. In fetten Oelen ist der Phosphor etwas löslich (Phosphoröl), weshalb, wenn der Phosphor mit fetten Substanzen genommen wurde, die Resorption und Allgemeinwirkung leichter und schneller eintreten kann, anderseits aber das Verabreichen von Oel und Fett (Milch) als Gegenmittel contraindicirt erscheint.
[Sidenote: Symptome.]
[Sidenote: Acuter und subacuter Verlauf.]
Die +Symptome+ der Phosphorvergiftung können in einzelnen Fällen schon wenige Minuten nach dem Verschlucken des Giftes eintreten, in der Regel jedoch verfliesst einige Zeit, selbst mehrere Stunden und auch halbe, seltener ganze Tage, bevor dies geschieht. Druck und schmerzhaftes Gefühl in der Magenwand, Ueblichkeiten, Aufstossen nach Phosphor riechender und im Dunkeln leuchtender Dämpfe und hierauf Erbrechen[437] ebenso beschaffener Massen, grosser Durst sind die ersten Erscheinungen. Dieselben können in progressiver Steigerung schon in wenigen Stunden unter Collapsus zum Tode führen, und zwar, wie bei Kindern beobachtet wurde, schon nach 4-8 Stunden. Bei Erwachsenen ist ein so acuter Verlauf verhältnissmässig selten. In einem von uns untersuchten Falle starb ein Mädchen, welches die Köpfchen von 5 Päckchen Zündhölzchen genommen hatte, schon nach 8 Stunden, in einem anderen (Phosphorpasta) erfolgte der Tod schon nach 24, in einem dritten nach 27 und in einem vierten (Phosphor und Laugenessenz) in 40 Stunden. Auch +Tüngel+ sah letalen Ausgang 9½ Stunden nach der Vergiftung, +Axel Jäderholm+ nach 7, +Maschka+ (Wiener med. Wochenschr. 1884) dreimal nach 8 Stunden, +Hammer+ (Prager Wochenschr. 1888, Nr. 8) und +A. Paltauf+ (Wiener klin. Wochenschr. Nr. 25) nach 9 Stunden eintreten. Im letzten Falle waren die Köpfchen von 10, im vorletzten sogar von 38 Päckchen Zündhölzchen genommen worden. In der Mehrzahl der Fälle ist der Verlauf ein subacuter und führt erst nach mehreren (meist 3-7) Tagen zum Tode. Das Erbrechen kann nachlassen oder es dauert fort und es werden dann meist kaffeesatzfärbige (bluthältige) Massen entleert. Die Magengegend ist etwas aufgetrieben und empfindlich. Der Stuhl anfangs meist zurückgehalten, während später von zersetztem Blut missfarbige Stoffe entleert werden. Sehr bald, manchmal schon am zweiten Tage, zeigt sich (hepatogener) Icterus[438], der sich rasch und intensiv entwickelt, wobei in der Regel eine Grössenzunahme der Leber nachweisbar ist, die am 4. bis 9. Tage in eine Verkleinerung übergehen kann. Enorme Muskelschwäche und Hinfälligkeit, kleiner frequenter Puls, schwacher Herzschlag. Die Temperatur, mässig erhöht, sinkt vor dem Tode auf die normale Körpertemperatur und selbst unter dieselbe. Die Harnabsonderung unterdrückt. Der Harn enthält frühzeitig Gallenpigment und in der Regel schon in den ersten Tagen Eiweiss und Blut. Faserstoffcylinder fehlen in der Regel, doch wird ihr Befund von +Mannkopff+ (Wiener med. Wochenschr. 1883, Nr. 26, Beilage) angegeben. Der Harnstoffgehalt wurde in einzelnen Fällen vermindert und in anderen bedeutend vermehrt gefunden. Im ersteren Falle treten niedere Oxydationsproducte des Stickstoffes auf und nach +Schulzen+ constant Fleischmilchsäure. +Schütz+ (Prager med. Wochenschr. 1882, pag. 111) fand bei Phosphorvergiftung im Harn freies Fett, +Selmi+ (Virchow’s Jahrb. 1880, I, 440) phosphorhaltige Basen, nicht aber bei Icterus gravis. Das Bewusstsein bleibt meist bis zum Tode erhalten. In einzelnen Fällen waren Delirien kurz vor dem Tode und ein comatöser Zustand eingetreten.[439] Bemerkenswerth ist noch das vereinzelt beobachtete Auftreten von Ecchymosen in der Conjunctiva und unter der Haut unter dem Bilde der Purpura haemorrhagica. Genesung nach intensiver Phosphorvergiftung ist nicht häufig, wurde jedoch wiederholt und selbst in Fällen beobachtet, in denen bereits Icterus und Collapserscheinungen aufgetreten waren.[440]
[Sidenote: Sectionsbefund nach Phosphorvergiftung.]
Der +Leichenbefund+ hängt wesentlich von der Dauer der durch die Vergiftung veranlassten Erkrankung ab. In sehr acuten Fällen kann sich ausgesprochener Phosphorgeruch des Magen- und Darminhaltes, sowie ein Leuchten desselben beim Schütteln im Dunkeln finden und man ist mitunter noch im Stande, Phosphorstückchen, beziehungsweise Zündhölzchenköpfchen zu erkennen. Noch leichter ist es, die Anwesenheit von Phosphor chemisch, insbesondere durch Destillation in dunklem Raume, nachzuweisen. Dafür sind die übrigen Befunde meist negativ, da die Organe ausser etwa trüber Schwellung der Magenschleimhaut keine auffallenden mikroskopischen Veränderungen bieten. Auch die mikroskopische Untersuchung kann ein ganz negatives Resultat ergeben, wie dies bei einem von uns obducirten Mädchen der Fall war, welches Abends Zündhölzchenköpfchen genommen und am frühen Morgen sich aus dem Fenster gestürzt hatte. Doch konnten wir bei dem oben erwähnten, schon nach acht Stunden verstorbenen Mädchen nicht blos „trübe Schwellung“ der Magenschleimhaut, sondern bereits körnige Degeneration der Leberzellen, sowie ein wie bestäubtes Aussehen der Nierenepithelien und der Herzmuskelfasern constatiren, noch ausgesprochener aber in den nach 24 oder 40 Stunden abgelaufenen Fällen.
[Sidenote: Ecchymosen.]
War jedoch, wie meistens, der Tod erst nach 3-5 Tagen eingetreten, so ist der Sectionsbefund ein sehr charakteristischer. Die Leiche ist auffallend icterisch[441] und die äussere Besichtigung lässt manchmal Ecchymosen in den Conjunctiven, und durch die Haut durchscheinend, im subcutanen Zellgewebe erkennen, die mitunter wie traumatische Suffusionen aussehen können. Die inneren Organe erscheinen mehr weniger icterisch und von diesen die meisten im Zustande hochgradiger acuter, fettiger Degeneration. Letztere ist namentlich in der Leber und in der Niere ausgesprochen, welche vergrössert, auffallend gelb von Farbe und von teigiger Consistenz erscheinen, am Durchschnitt fettig glänzen und deren Parenchymzellen unter dem Mikroskope von massenhaften Fetttröpfchen durchsetzt sich erweisen. Ebenso zeigen sich die Magenlabdrüsenzellen, insbesondere die Hauptzellen, hochgradig fettig degenerirt, so dass schon bei makroskopischer Besichtigung der Magenschleimhaut die Drüsenmündungen in Form gelblicher Punkte hervortreten (Virchow’s Gastradenitis phosphorica), während die Schleimhaut im Ganzen eigenthümlich bleichgelb, trüb und etwas geschwellt erscheint. Ecchymosen der Magenschleimhaut und hämorrhagische Errosionen finden sich häufig. Der Mageninhalt ist entweder eine graue trübe Flüssigkeit oder ist bluthaltig und dann chocoladebraun. Letzterer Inhalt findet sich häufig, und zwar im Allgemeinen häufiger als im Magen, im Darmcanal, und zwar mit und ohne Ecchymosirung der Darmschleimhaut. Diese erscheint in der Regel bleich oder noch häufiger gelblichgrau. Im Dickdarm finden sich in jenen Fällen, in denen Stuhlverhaltung bestand, lehmfarbige oder schiefergraue breiige Massen, in denen nicht selten der Nachweis von Phosphor in Substanz gelingt, während dies im Magen und übrigen Darminhalt in der Regel nicht mehr möglich ist. Ausser in den parenchymatösen Organen ist die fettige Degeneration auch in der Musculatur ausgesprochen, namentlich in jener des Herzens, aber auch in den Gefässwandungen, besonders in jenen der kleinen Gefässe. Auch die weissen Blutkörperchen zeigen sich von Fetttröpfchen durchsetzt. Das Blut ist theils flüssig, theils locker geronnen[442], dabei aber missfärbig, die Blutkörperchen sind vielfach verknittert und zerfallen, mit Wasser verdünnt erscheint das Blut auffallend trübe und setzt einen reichlichen feinkörnigen Bodensatz ab (Globulin?). Ob die Verknitterung und Auflösung der rothen Blutkörperchen schon während des Lebens stattfinde oder erst an der Leiche in Folge der meist frühzeitig eintretenden Fäulniss, ist nicht sichergestellt. Ersteres ist jedoch wahrscheinlich, wurde auch durch die Untersuchungen von +Taussig+ (Arch. f. experim. Path. 1892, XXX, pag. 161) bestätigt und dieser Umstand zugleich mit der durch die fettige Degeneration bewirkten grösseren Zerreisslichkeit der Gefässe ist der Grund eines anderen, der Phosphorvergiftung sehr constant zukommenden Befundes, nämlich der Ecchymosen, welche unter den serösen Häuten, aber auch an anderen Stellen sich finden. Von ersteren ist es insbesondere das Peritoneum, welches namentlich zwischen den Blättern der Netze und Gekröse grössere und kleinere Ecchymosen enthält, ebenso die Pleura und das Pericardium. Häufig sind auch Ecchymosen im subcutanen, insbesondere aber im intermusculären Bindegewebe, namentlich an abhängigen Stellen, in den Mediastinalräumen, besonders den hinteren, ferner an den Schleimhäuten, so schon im Rachen und im Oesophagus gewöhnlich aber in der Magen- und Darmschleimhaut, sehr constant in den Nierenbecken. In einzelnen Fällen wurden Ecchymosen sogar im Ependym der Ventrikel beobachtet. Bei der Entstehung der Ecchymosen können auch mechanische Einflüsse mitwirken. So fand +Seydel+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1893, VI, pag. 281) bei einer an subacuter Phosphorvergiftung gleich nach der Entbindung verstorbenen Frau die Ecchymosen besonders massenhaft in der vorderen Bauchwand und an einem Oberschenkel, was er einestheils von der vorgenommenen Placentarexpression, anderseits von einem Fall auf’s Knie herleitet, den die Untersuchte kurz vor ihrem Tode gemacht hatte. In den von uns secirten Fällen finden wir auffallend häufig Ecchymosen an den Rippeninsertionen der Brustmuskeln und an den Rippenbögen verzeichnet, bei deren Entstehung die Zerrung der Muskeln bei der angestrengten Athmung eine Rolle spielen dürfte.
[Sidenote: Hautgangrän.]
Bemerkenswerth ist das in einzelnen Fällen beobachtete Auftreten von (symmetrischer) Hautgangrän an den Füssen. Ausser in einem 1882 von +Ehrlich+ in Berlin veröffentlichten solchen Fall und in zwei von R. +Paltauf+ und +Kretz+ vor Kurzem beobachteten, aber noch nicht publicirten Fällen kam ein solcher Befund in unserem Institute zur Beobachtung und wurde von +Haberda+ bei der Wiener Naturforscherversammlung (Wiener klin. Wochenschr. 1894, pag. 798) mitgetheilt. Er betraf ein nach Abortus verstorbenes Mädchen, bei welchem zwei Tage vor dem Tode an beiden Fussrücken gangränöse Flecken auftraten. Man dachte an eine Fruchtabtreibung durch Secale cornutum, während die Obduction eine zweifellose Phosphorvergiftung ergab. +Haberda+ erklärt diese Gangränen aus der Blutzersetzung, aus den Veränderungen an den Gefässen, vorzugsweise aber aus der schwachen Herzaction.
Zwischen diesen höchst ausgeprägten und kaum zu verkennenden Fällen von Phosphorvergiftung und jenen sehr acuten, die bei der Section keine auffallenden Veränderungen in den inneren Organen zeigen, gibt es andere, in denen die genannten Organe die verschiedenen Uebergänge zwischen „trüber Schwellung“ und fettiger Degeneration zeigen, und es muss festgehalten werden, dass der Tod in Folge einer Phosphorvergiftung in allen Stadien derselben erfolgen kann. Auch ist zu bemerken, dass der Tod noch vor vollständigem Ablauf der Vergiftung durch Hämorrhagien eintreten kann, die in Folge der fortschreitenden fettigen Degeneration der peripheren Gefässe sich einstellen können. So berichtete +Heschl+[443] über einen Fall, in welchem im Verlaufe einer Phosphorvergiftung eine tödtliche Hirnhämorrhagie auftrat, und einen gleichen Fall hatten auch wir zu obduciren Gelegenheit, sowie mehrere, in welchen es zu einer profusen Darmblutung gekommen war, die als nächste Todesursache aufgefasst werden musste.
[Sidenote: Wirkung des Phosphors.]
Ueber die +Ursache+ der giftigen Wirkung des Phosphors ist man noch sehr im Unklaren. Eine ätzende Wirkung namentlich auf die Magenschleimhaut kommt dem Phosphor nicht zu, und die Angaben Einzelner, dass sie angeätzte und selbst brandige Stellen im Magen fanden, stehen im Widerspruch mit den zahlreichen Beobachtungen Anderer, welche niemals ähnliche Befunde constatiren konnten, womit auch unsere an einer grossen Reihe von Phosphorleichen gemachten Erfahrungen übereinstimmen. Was die Allgemeinwirkungen des Phosphors betrifft, so verlangt das Verständniss dieser zunächst eine genauere Kenntniss über die Art und Weise, wie der Phosphor überhaupt zur Resorption gelangt. Da letzterer als im Wasser unlöslich angesehen wird, so ist eine Resorption schwer verständlich, weshalb einzelne Forscher (+Munk+ und +Leyden+) die Ansicht aussprachen, dass der Phosphor im Magen sich zu phosphoriger und Phosphorsäure oxydire, und dass diese Säuren, weil sie im concentrirten Zustand resorbirt werden, giftig wirken. Diese Anschauung ist unhaltbar, weil sie eine Anätzung der Magenschleimhaut voraussetzt, die sich niemals findet. +Schuchardt+ und +Dybkowsky+ wieder sind der Meinung, dass sich im Magen die nichtentzündliche Varietät von Phosphorwasserstoff bilde und resorbirt giftig wirke, indem dieser auf Kosten des Sauerstoffes des Blutes zu phosphoriger Säure sich oxydire. Auch diese Anschauung hat wegen der geringen Mengen von Sauerstoff, die dem Blute dabei entzogen würden, nicht viel für sich. Am plausibelsten erscheint gegenwärtig die Annahme, dass der Phosphor als solcher in das Blut gelange, und zwar entweder als Phosphordampf, welcher nach Versuchen +Bamberger+’s thierische Membranen zu durchdringen im Stande ist, oder indem der Phosphor durch die im Magen oder im Darm befindlichen Fette gelöst wird und auf diese Weise zur Resorption kommt. Ueberdies neigen sich einzelne Beobachter zur Ansicht hin, dass der Phosphor doch nicht im Wasser so ganz unlöslich sei, wie gewöhnlich angenommen wird.[444] +H. Meyer+ (Arch. f. exp. Path. XIV, 313) findet, dass dem Phosphor eine direct schwächende Einwirkung auf das Herznervensystem zukomme, ähnlich wie dem Arsen und dem Antimon, ausserdem eine Einwirkung auf die Blutgase, da die Grösse des Sauerstoffgehaltes des Blutes zwar normal bleibt, dagegen der Gehalt der gesammten und der auspumpbaren Kohlensäure ausserordentlich tief herabsinkt. +Briliant+ wieder (ibid. XV, 39) kommt auf Grundlage seiner Thierversuche zum Schlusse, dass zwischen den Wirkungen des Phosphors und des Phosphorwasserstoffes kein wesentlicher Unterschied bestehe, und dass die Kreislaufstörungen bei diesen Vergiftungen analog sind denen bei Arsen- und Antimonvergiftung. Dagegen treten die Gastrointestinalerscheinungen gegen die nervösen Störungen sehr in den Hintergrund. Als charakteristisch bezeichnet er das Stadium tiefster Narcose, welches dem Tode bei Phosphor- oder Phosphorwasserstoffvergiftung unmittelbar vorausgeht, während, wie oben erwähnt, bei Menschen das Bewusstsein in der Regel bis zum Tode sich erhält. Neuere Ansichten über den „Mechanismus der Phosphorvergiftung“ hat +Corput+ am 10. internationalen Congress in Berlin vorgebracht.
[Sidenote: Acute gelbe Leberatrophie.]
Die hochgradige Verfettung der inneren Organe, der Icterus und die Ecchymosen an den serösen Häuten und an den Schleimhäuten sind für die subacute Phosphorvergiftung sehr charakteristisch und gewähren ein so eigenthümliches Bild, dass dieses in den meisten Fällen für sich allein die Diagnose gestattet. Trotzdem gibt es einige Processe, die, wenn auch nicht gleiche, so doch ähnliche Sectionsbefunde gewähren. Es sind dies alle jene Erkrankungen, die ebenfalls eine acute körnige und fettige Degeneration der inneren Organe nach sich ziehen und die wir bereits oben (pag. 638) angeführt haben. Specielle Erwähnung verdient hier die „acute Leberatrophie“, deren Aehnlichkeit mit der Phosphorvergiftung seit jeher hervorgehoben worden ist. Dieselbe tritt bekanntlich am häufigsten bei Schwangeren und Wöchnerinnen auf und verläuft sehr acut unter dem Bilde des Icterus gravis, wobei schon während des Lebens eine Abnahme des Lebervolumens klinisch nachgewiesen werden kann. Die Section zeigt ebenfalls hochgradige, fettige Degeneration der Nieren und des Herzens, sowie der willkürlichen Musculatur und auch Ecchymosen unter den serösen Häuten und auf den Schleimhäuten, wenn auch nicht so constant wie bei der Phosphorvergiftung. Dagegen bietet, wie gewöhnlich behauptet wird, die Leber ein anderes Verhalten, als die Phosphorleber. Während letztere vergrössert erscheint und die teigige Consistenz der Fettleber zeigt, ist die acut atrophirte Leber, wie schon die Bezeichnung ausdrückt, verkleinert und dabei auffallend schlaff, die Oberfläche häufig stellenweise eingesunken. Während ferner die Phosphorleber eine reingelbe, gleichmässig mit Rothbraun oder Gelbbraun untermischte Farbe bietet, zeigt das Organ bei der acuten gelben Atrophie ein schmutziggelbbraunes, am Durchschnitte sowohl als an der Oberfläche von verwaschenen schmutzigrothen Flecken und Streifen unterbrochenes Aussehen. Die mikroskopische Untersuchung ergibt nicht eine einfache Infiltration der Leberzellen mit Fetttropfen, sondern gleichzeitig einen Zerfall der Leberzellen, die als solche grösstentheils unkenntlich erscheinen. Dabei sind sowohl in dem Detritus als in den feinsten Gallengängen massenhaft Bacterien vorhanden, deren Invasion sich auch in anderen Organen, so namentlich in den Nieren, im Herzen und in den Hirngefässen, nachweisen lässt (+Waldeyer+, +Klebs+). Endlich zeigt das interstitielle Lebergewebe eine reichliche Einlagerung kleiner Rundzellen, deren rapide Wucherung nach Ansicht +Winiwarter+’s Compression der Gefässe und Zerfall der Leberzellen bedingt, ein Befund, der sich bei der Phosphorleber gar nicht oder nur in sehr geringem Grade ergibt. Leider aber zeigt auch bei entschiedener Phosphorvergiftung die Leber mitunter ein gleiches Verhalten wie bei der acuten gelben Leberatrophie. Insbesondere kann auch bei dieser eine Verkleinerung und ein Matschwerden der Leber sich finden. So berichtet +Ermann+ (Vierteljahrschr. für gerichtl. Med. 1880, XXXIII, pag. 61) über einen 19jährigen Mann, der die Köpfchen von 5 Bund Streichhölzchen verschluckt hatte und nach 10 Tagen starb, nachdem während des Lebens Chylurie (fetthaltiger Harn) eingetreten war, bei dem eine matsche, ungleichmässig gefärbte und stark verkleinerte Leber von nur 870 Grm. gefunden wurde. +Hessler+ (l. c.) constatirte unter 48 Fällen während des Lebens 12mal eine Vergrösserung der Leber; in 2 Fällen gleich von Anfang eine Verkleinerung, in den übrigen mit oder ohne vorausgegangene Vergrösserung eine Verkleinerung vom 2. bis 9. Tage angefangen. Auch wir haben bei einem entschiedenen Phosphorvergiftungsfalle eine ausgesprochene Leberatrophie (690 Grm.) gefunden. +Ossikovszky+ (Wiener med. Wochenschr. 1881, Nr. 33), der schon 1870 auf das Vorkommen von Leberatrophie bei protrahirteren Formen der Phosphorvergiftung aufmerksam machte, hält überhaupt die „acute Leberatrophie“ und die Phosphorvergiftung für identisch. Ob und in welcher Beziehung die „acute gelbe Leberatrophie“ zu der besonders bei Schwangeren und Wöchnerinnen von +R. Paltauf+, +Jürgens+ und auch von uns beobachteten Fällen von „Hepatitis haemorrhagica“ steht, bedarf noch weiterer Studien.
[Sidenote: Differentialdiagnose. Acute Leberatrophie.]
Ein der Phosphorvergiftung ähnliches Bild erzeugt auch die Variola haemorrhagica, besonders wenn der Tod im sogenannten Ausbruchsstadium erfolgt. Bei einem 5½jährigen Mädchen fanden wir nur spärliche, von einem hämorrhagischen Hof umgebene Knötchen an der linken Gesichtshälfte, an den Seitentheilen des Thorax, am Bauche und den Oberschenkeln, aber bis bohnengrosse zahlreiche Hämorrhagien im subcutanen und intermusculären Bindegewebe, ebenso in beiden Mediastinalräumen und besonders in den Gekrösen, parenchymatöse Degeneration der Muskeln, der Leber und der Nieren, trübe Schwellung im Magen, acuten Milztumor, keinen Icterus.
[Sidenote: Nachweis von Phosphor in der Leiche.]
Bezüglich des Nachweises des Phosphors wurde bereits erwähnt, dass in einzelnen Fällen die Anwesenheit von Phosphor im Magen- und Darminhalt durch das charakteristische Leuchten der im Dunkeln bei Luftzutritt geschüttelten Massen constatirt werden kann. Hier sei hinzugefügt, dass nur saure oder neutrale Massen leuchten, dass daher die Contenta, wenn sie, namentlich in Folge der Fäulniss, alkalisch reagiren, früher angesäuert werden müssen. Das +Mitscherlich+’sche Verfahren, den Phosphor in Leichentheilen nachzuweisen, besteht in Destillation der angesäuerten Massen im dunklen Raume. Ist Phosphor vorhanden, so zeigt sich, wenn die Masse im Kolben in’s Kochen geräth, an der Stelle, an welcher das vom Kolben abgehende Rohr in das Kühlrohr eintritt, das charakteristische Leuchten, eine Reaction, die so empfindlich ist, dass schon 1-2 Zündhölzchenköpfchen dieselbe geben. Das Leuchten kann jedoch verhindert werden durch Anwesenheit von Alkohol, Aether, Terpentinöl, Buttersäure und wahrscheinlich durch andere stark riechende Stoffe, die daher, bevor man den Versuch anstellt, entfernt werden müssen. Die Methode von +Dussard+ und +Blondlot+ beruht auf der Darstellung von Phosphorwasserstoff, die in analoger Weise ausgeführt wird, wie die des Arsenwasserstoffes im +Marsh+’schen Apparate, und bezweckt den Nachweis der charakteristischen, prächtig grünen Phosphorwasserstoffflamme.
Da der Phosphor sich im Organismus rasch oxydirt, ein Theil überdies theils durch Erbrechen und manchmal auch durch Diarrhöen entleert wird, so gelingt der chemische Nachweis des Phosphors als solcher in der Regel nur in acuteren Fällen, selten und dann nur im unteren Darm in jenen, die länger gedauert hatten. Doch kann dann noch der Nachweis von phosphoriger Säure, die im normalen Organismus nicht vorkommt, die Diagnose sicherstellen. In acut verlaufenden Fällen kann der Phosphor unter Umständen noch in der faulen Leiche unzersetzt sich erhalten. So haben +Fischer+ und +Müller+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1876, XXIV, 1) den Phosphor noch nach 8 Wochen und noch nach 12 Wochen phosphorige Säure in den Leichen damit vergifteter Thiere nachweisen können, und +Elvers+ (ibid. XXV, 25) beschreibt einen Fall, in welchem es gelang, in der exhumirten Leiche einer mit Phosphorpasta vergifteten Frau noch 35 Tage nach dem Tode die Anwesenheit von Phosphor mittelst des +Mitscherlich+’schen Apparates zu constatiren. In dem von uns untersuchten, nach 8 Stunden letal abgelaufenen Fall zeigte der leicht verschlossen aufbewahrte, hochgradig faule Darminhalt noch nach 2 Monaten, in einem anderen (Tod nach 8 Tagen) die im Mastdarm gefundenen, erweichte Zündhölzchenköpfchen und Schwefelstückchen enthaltenden Fäces noch nach 5 Monaten ein deutliches Leuchten im +Mitscherlich+’schen Apparate; in einem weiteren (Phosphorpasta) war schon 7 Tage nach der Aufbewahrung kein Phosphor mehr nachweisbar. +Friedberg+ (Virchow’s Arch. LXXXIII, 501) berichtet über einen Fall, in welchem nach 3 Monaten nach der Beerdigung die Phosphorvergiftung durch den Nachweis von phosphoriger Säure sichergestellt wurde. Die chemische Untersuchung ergab zugleich kleine Mengen von Arsen und Antimon, welche auch in dem in Beschlag genommenen Mäusegift (Phosphorbacillen) gefunden wurden.[445] Da die Zündhölzchenköpfchen durch Mennige gefärbt sind, sind die Leichentheile auch auf Blei zu untersuchen, welches sich bekanntlich leicht nachweisen lässt. Dieser Nachweis ist uns wiederholt im Darminhalt gelungen, nachdem bereits Phosphor als solcher nicht mehr vorhanden war. In einem von +Tardieu+ (l. c. 264) mitgetheilten Falle konnte noch nach 1½ Jahren in der exhumirten Leiche Zinnober nachgewiesen werden, womit die betreffenden Zündhölzchen gefärbt gewesen waren. In einzelnen unserer Fälle gelang es, im Magen- und Darminhalt noch Stückchen der Hölzchen aufzufinden und auch unter dem Mikroskope als von Nadelholz herrührend, an den bekannten Tüpfelgefässen zu erkennen. Insbesondere fanden wir bei einem aus der Donau gezogenen Manne etwa 30 abgebrochene, bis 1·5 Cm. lange Zündhölzchenstücke im Dünndarm. Auch der Schwefel der gewöhnlichen Zündhölzchenköpfchen kann nachweisbar sein, doch kam hier auch ein Fall zur (pathologischen) Section, in welchem bei einer an Laugenessenzvergiftung verstorbenen Dienstmagd auch eine Menge von Schwefelstückchen im Magen gefunden wurde, indem dieselbe gestossenen Schwefel, weil sie diesen entweder für giftig hielt oder mit Phosphor verwechselte, der Laugenessenz beigemischt hatte.
Vergiftung mit Opium und Morphium.
Die hierher gehörenden, zur forensischen Untersuchung gelangenden Vergiftungen geschehen entweder mit dem Absud von Mohnköpfen oder mit Opium und seinen pharmaceutischen Präparaten oder mit dem wichtigsten und am meisten bekannten und benützten Alkaloid desselben, dem Morphin. Die Vergiftung durch Absud von Mohnköpfen betrifft fast ausnahmslos Kinder, denen derselbe als schmerzstillendes oder einschläferndes Mittel gereicht wurde, welcher gefährliche Usus so verbreitet ist und bereits so vielen Kindern das Leben kostete, dass das gegenwärtige österr. St.-G. sich veranlasst fand, im §. 377 die Anwendung des Absudes von Mohnköpfen bei Kindern ausdrücklich als Uebertretung, beziehungsweise als Vergehen zu bezeichnen und hervorzuheben. Zufolge der Untersuchung von +Sydenham+, +Winkler+ und +Menz+ sind in vier Stück unreifer und getrockneter Mohnköpfe 0·019 Grm. Morphium enthalten, doch ist bei der Verwerthung dieser Angabe ausser auf den wechselnden Morphiumgehalt der Mohnköpfe und des Opiums überhaupt, auch darauf Rücksicht zu nehmen, dass zerkleinerte Mohnköpfe, wenn sie gekocht werden, viel mehr Morphium abgeben, als wenn sie, wie häufig geschieht, in toto gekocht worden sind. Auch ist der Opiumgehalt der Mohnkapseln ein sehr verschiedener, insbesondere der der unreifen ein höherer als der reifen. Den Untersuchungen +Bělohoubek+’s zufolge (Virchow’s Jahresb. 1893, I, pag. 499) soll in den käuflichen Mohnköpfen auch eine strychninartige Substanz vorkommen. Ebenso giftig ist der bei uns früher im Handverkauf der Apotheker gestattete, aus Mohnkapseln bereitete Syrupus Diacodii, der unter dem Namen „Bockshörndlsaft“ häufig zur Beruhigung der Kinder angewendet wird. Wir haben mehrere damit vergiftete Kinder obducirt, darunter einen Säugling, der für 2 kr. (10 Grm.) des Syrups erhalten hatte. Fast unmittelbar nach der Darreichung erfolgte tiefer Schlaf, der in Sopor und Tod überging. Die Obduction ergab mässige Bronchitis, enge Pupillen, ausgedehnte Harnblase und geronnenes Blut. Die Vergiftung mit Opium als solchem, sowie die mit dessen pharmaceutischen Präparaten, wie Tinctura opii simplex und crocata, sind bei uns selten und kommen fast nur als medicinale Vergiftungen vor. In England sind Selbstmorde damit häufig. Als Dosis toxica letalis vom Opium wird 1-2 Grm. angenommen. Die Maximaldosis der österreichischen sowohl als der deutschen Pharmakopöe beträgt 0·15 in der Einzelgabe und 0·5 pro die. Von Morphium und seinen Salzen sind durchschnittlich 20-40 Cgrm. schon im Stande, einen Erwachsenen zu tödten.
Maximaldosis der österreichischen Pharmakopöe für Morphin. hydrochl. pro dosi 0·03 und pro die 0·12; jene der deutschen Pharmakopöe, sowohl für Morphin als für seine Salze 0·03 für die Einzelngabe und 0·12 pro die, ausserdem für subcutane Injectionen 0·006 bis 0·03. Kinder reagiren ungleich empfindlicher gegen Opiate als Erwachsene. +Tardieu+ berichtet von einem 5½jährigen Kinde, das nach Genuss von 20 Cgrm. Opium in wenigen Stunden starb, und von einem anderen, bei welchem schon nach ¹⁄₂₀, ja schon nach ¹⁄₉₀ Gran Opium bei Säuglingen der Tod eintrat. Ebenso sind Fälle, in denen nach Bruchtheilen eines Grans von Morphium bei Kindern der Tod eintrat, in beträchtlicher Zahl bekannt (Zusammenstellungen von +Dongall+, s. Wiener med. Wochenschr. 1878, pag. 924). Anderseits wurden Genesungen nach 1-1·5 Grm. Morphin und nach 60 bis 192 Grm. Laudanum beobachtet.[446] Ferner ist es eine Thatsache, dass nach successiver Steigerung der Gabe schliesslich enorme Mengen von Morphium und Opium vertragen werden. +Husemann+ sah in Göttingen eine Frau, der täglich 20 Gran Morphium gegeben wurden. +Credé+ berichtet von einem Individuum, das täglich 52 Gran Morphium nahm, und nach +L. Herrmann+ (l. c. 373) existirte bei Zürich eine Frau, welche sich täglich 1·2 Grm. Morphinsalz auf einmal einspritzte!
Die Vergiftungserscheinungen treten in der Regel erst nach einer halben bis einer Stunde ein, manchmal aber noch später und bestehen zunächst in Schwindel, Schwere des Kopfes, rauschartiger Aufregung, Sinnesdelirien und grosser Empfindlichkeit gegen Licht und Schall, manchmal auch Hautjucken (+Husemann+). Ueblichkeiten sind häufig, ebenso Erbrechen, können jedoch fehlen. Dieses Aufregungsstadium geht nach kurzer Dauer in das Depressionsstadium über, in dem sich Betäubung, tiefer, in Sopor übergehender Schlaf einstellt; die Reflexe sind erloschen, das Athmen nur langsam und später stertorös, der Puls meist frequent (Vaguslähmung), doch schwach, die Ausscheidungen sistirt (Blasenlähmung), die Pupillen meist hochgradig verengert, ein Symptom, auf welches +Taylor+ und +Husemann+ (Deutsche Klinik. 1874, Nr. 7 und 8) ein besonderes Gewicht legen, und das auch bei mehreren unserer Fälle constatirt worden ist. In einzelnen, besonders in nicht letal abgelaufenen Fällen wurden unscheinbare, wahrscheinlich auf Gefässlähmung beruhende Röthungen der Haut und Hautjucken beobachtet. (Ueber derartige und andere üble Zufälle nach Morphiuminjectionen vide insbesondere +Schüle+, Handb. d. Geisteskh. 1878, pag. 668.) Der Tod erfolgt unter Erscheinungen centraler Lähmung einige (5 bis 12) Stunden nach Beginn der ersten Intoxicationserscheinungen, bei Kindern in der Regel ungleich früher.
In einzelnen Fällen kommen die Individuen wieder zum Bewusstsein, um jedoch nach einiger Zeit wieder in Betäubung und Sopor zu verfallen, in welchem sie schliesslich, und zwar in der Regel erst auch mehreren Stunden und selbst Tagen, sterben. +Taylor+ (l. c. III, 9) hat diesen Verlauf als remittirende Form der Opiumvergiftung beschrieben. Wir haben einen gleichen Verlauf bei einem Mädchen beobachtet, welches 2 Gran Morphium in Chloroform genommen hatte (Wiener med. Presse. 1877, Nr. 3-4), und erklären uns das neuerliche Auftreten von soporösen Erscheinungen aus pneumonischen Processen, die durch während der Betäubung und während des Darniederliegens der Reflexe erfolgende Aspiration von erbrochenen Substanzen sich ungemein rasch entwickeln, eine Anschauung, die in einem anderen Falle bestätigt wurde, in welchem bei einem Manne, der über 1 Grm. Morphium pur. genommen hatte und erst nach 8 Stunden starb, die Bronchien bis in die feinsten Verzweigungen geronnene Milch enthielten, die man ihm als Gegenmittel gereicht hatte. -- Bei „nervösen“ Personen kann die Morphiumvergiftung mitunter einen ganz anormalen Verlauf nehmen und +Pellacani+ (Virchow’s Jahrb. 1885, I, 533) hat einen solchen beobachtet, wo nach subcutaner Injection Trismus und Opisthotonus aufgetreten waren.
[Sidenote: Sectionsbefund nach Opiumvergiftung.]
Der +Leichenbefund+ bietet nichts Charakteristisches. Eine auffallende Pupillenverengerung haben wir nur in wenigen unserer Fälle gefunden und dies erklärt sich daraus, dass die anfangs in der Regel bestehende Pupillenverengerung in den letzten Stadien der Vergiftung sich wieder verliert. In einem Falle von Selbstmord durch Morphium war die eine Pupille mittelweit, die andere enge. Hirn- und Lungenhyperämien sind sehr constante Befunde und erklären sich aus der Gefässlähmung, die das Morphium bewirkt. Wenn Opium in Substanz oder als Tinctur genommen wurde, so kann der charakteristische Opiumgeruch im Magen sich finden, ebenso eine auffallend safrangelbe Färbung, wenn die Vergiftung mit Tinct. opii crocata geschah, wie wir in einem Falle beobachteten, wo eine Unze derselben statt Aq. laxat. Viennensis gegeben worden war. In einem anderen Falle, wo die Vergiftung mit Abkochung von Mohnköpfen geschah, vermochten wir noch Partikel der Mohnkapseln im Mageninhalt zu erkennen. Das Blut ist in sehr acuten Fällen flüssig, in subacuten locker geronnen. Dauerte die Agone lange und hatten sich bereits pneumonische Processe oder auch nur Lungenödem zu entwickeln begonnen, so kann man massigen Fibringerinnseln im rechten Herzen und den Pulmonalgefässen begegnen.[447]
[Sidenote: Chloroform.]
Dem Morphin in seinen Wirkungen sehr ähnlich ist das +Chloroform+. Es sind meist medicinale Vergiftungen, die damit vorkommen. Insbesondere ist die Zahl der Fälle, in denen, während einer zu chirurgischen Zwecken eingeleiteten Chloroformnarcose, die Individuen starben, eine nicht unbedeutende. Ueber einen Fall, in welchem ein Chloroformliniment irrthümlich innerlich genommen wurde, berichtet +Thomayer+ (Wiener med. Wochenschr. 1882, Nr. 39). Auch als Berauschungsmittel wurde in einzelnen Fällen das Chloroform angewandt. Selbstmord, sowohl durch Verschlucken von Chloroform als durch Inhalation desselben, ist wiederholt und mehrmals auch von uns beobachtet worden. In einem unserer Fälle wurde eine Frau in ihrem Bette todt aufgefunden. Vor dem Munde hatte sie einen nach Chloroform riechenden Schwamm, über welchen ein Stück Wachstaffet und dann ein Tuch gelegt und letzteres im Nacken zugebunden war. Das Chloroform war ihr angeblich von einem Arzte zu Inhalationen verschrieben worden. Es war jedoch aus der Art der Anwendung, die unmöglich von einem Arzte angerathen worden sein konnte, und aus den Umständen des Falles ungleich wahrscheinlicher, dass die Betreffende sich selbst um’s Leben gebracht hatte. Ganz zweifellos war dies bei einem im Jahre 1851 in seinem Zimmer todt gefundenen Spitalsarzte, der einen Chloroform enthaltenden Ballon mittelst Heftpflasterstreifen und Kautschuk am Munde befestigt hatte und bei welchem ausserdem beide Nasenlöcher mit Pfropfen von Charpie und darübergelegten Heftpflasterstreifen verschlossen sich fanden. In einem 1877 von uns obducirten Falle hatte ein 30jähriges blindes Mädchen nach einem Familienstreite sich in sein Zimmer begeben und war 6-10 Minuten darauf bereits röchelnd in seinem Bette gefunden worden, und es ergab sich, dass es 35-40 Grm. Chloroform getrunken hatte. Fälle von Mord durch Chloroform sind ungemein selten. +Casper+ (l. c. 544) erwähnt eines solchen, in welchem ein Berliner Zahnarzt seine Frau, zwei Kinder und dann sich selbst um’s Leben brachte.
Wie viel Chloroform, wenn verschluckt, schon hinreicht, um einen Menschen zu tödten, lässt sich nicht genau bestimmen. Die maximale Einzelngabe wird von +C. P. Falck+ mit 0·5-2·0, jene pro die mit 7·5 Grm. angegeben. +Taylor+ sah bei einem 4jährigen Kinde nach blos 3 Grm. und bei einer Frau nach 15 Grm. den Tod eintreten, dagegen berichtet +Tardieu+ (l. c. 467) von einem Manne, der zwei Unzen Chloroform verschluckt hatte und doch noch (mittelst Anwendung der Magenpumpe) gerettet wurde, aber erst nach 14 Tagen vollkommen genas. Nach dem Verschlucken tritt schon nach wenigen Augenblicken ein rauschartiger Zustand ein, der bei toxischen Gaben sofort oder in wenigen (5-10) Minuten in Narcose übergeht, die, wie in unserem Falle, schon innerhalb der ersten Stunde zum Tode führen kann. Ein remittirender Verlauf, wie wir ihn bei der Morphiumvergiftung erwähnt haben, ist ebenfalls beobachtet worden (+Taylor+). Einer unserer Fälle betraf einen an eiteriger Pericarditis erkrankten Tabiker, der irrthümlich statt Aq. chlorof. einen Esslöffel reines Chloroform erhalten hatte, rasch bewusstlos wurde und trotz sofortiger Hilfe in kurzer Zeit starb. Hier musste zugegeben werden, dass das Chloroform weniger als solches, sondern wegen des hochgradig krankhaften Zustandes des Mannes zum Tode geführt habe.
Was die Chloroformeinathmungen betrifft, so ist es aus der alltäglichen Erfahrung bekannt, dass, wenn correct vorgegangen wird, Individuen stundenlang ohne Schaden in der Narcose erhalten werden können. Andererseits sind die Fälle, in denen während der zu chirurgischen Zwecken eingeleiteten Chloroformnarcose schon nach wenigen Athemzügen der Tod eintrat, in beträchtlicher, allerdings aber gegenüber der Unmasse der gelungenen Narcosen verschwindend kleiner Zahl (nach +Richardson+ kommt 1 Todesfall auf 3500 Narcosen) vorgekommen. Der Tod erfolgte fast in allen Fällen im Stadium der Excitation in Folge plötzlichen Aufhörens der Respirationsbewegungen und des Herzschlages, seltener unter Dyspnoe. Der Stillstand der Respiration wird auf reflectorische Lähmung des Respirationscentrums in der Medulla oblongata, der Stillstand des Herzens von Einzelnen auf reflectorische Reizung des Vaguskerns, von Anderen auf Lähmung der im Herzen selbst befindlichen motorischen Ganglien zurückgeführt. In der Mehrzahl der Fälle scheinen individuelle krankhafte Zustände (Herzkrankheiten) oder eine anormale Reaction des Individuums gegen Chloroform die Ursache eines so unglücklichen Ausfallens der Narcose zu sein[448], in einzelnen mag allzu plötzliche oder ungeschickte Anwendung des Chloroforms die Schuld getragen haben, namentlich vielleicht der Umstand, dass für genügenden Luftzutritt nicht genug Sorge getragen wurde.
[Sidenote: Leichenbefund nach Chloroformvergiftung.]
Die +Befunde an der Leiche+ sind in den Fällen, in welchen der Tod durch Inhalation von Chloroform erfolgte, in der Regel ganz negativ. Im Allgemeinen finden sich die Zeichen des acuten Erstickungstodes. Von Chloroformgeruch ist meist nichts zu bemerken. Doch lässt sich Chloroform mitunter noch chemisch nachweisen, wie dies aus dem Blute der oben erwähnten Frau gelang, die sich durch Vorbinden eines mit Chloroform getränkten Schwammes getödtet hatte. Wurde Chloroform geschluckt, so kann sich dieses noch im Magen durch den Geruch kundgeben. Bei dem blinden Mädchen, das etwa 40 Grm. Chloroform getrunken hatte, fanden wir fast die ganze Menge noch im Magen, als eine schwere, durch Galle grün gefärbte Schichte im Magengrunde. In diesem Falle war das Epithel des Rachens, des Kehlkopfeinganges und des Oesophagus missfärbig, theils abgängig, theils erweicht und leicht abstreifbar. Die Schleimhaut des Magengrundes an einer zweihandflächengrossen Stelle in einen mürben, grauen, bis in die tieferen Schichten der Schleimhaut dringenden Schorf verwandelt, die übrige Schleimhaut getrübt ohne Ecchymosen mit einer dicken Lage zu einer grauen Sulze geronnenen Schleims belegt, ebenso die Schleimhaut des Duodenums. Eine Verätzung der betreffenden Schleimhäute war hier unverkennbar und dieselbe ist auch bei der grossen Menge des geschluckten Chloroforms und bei dem Umstande, dass letzteres schon auf den Lippen heftig brennt, begreiflich. Auch haben wir gefunden, dass die Oberfläche von Organen durch Chloroform thatsächlich getrübt und grau verfärbt wird, womit sich die Angaben, dass Chloroform die Eiweisskörper nicht wesentlich verändert, nicht im Einklang befinden. Ob das Chloroform im vorliegenden Falle vielleicht salzsäurehaltig gewesen war, liess sich nicht eruiren, doch kann nicht angenommen werden, dass so grosse Mengen von Salzsäure darin gewesen wären, dass von diesen allein die Aetzwirkung ausgegangen ist. Auch +Mygge+ (Virchow’s Jahrb. 1881, I, 424) fand bei einem Potator, der 40 Grm. Chloroform verschluckt hatte und nach 5 Tagen an Pneumonie starb, ausgebreitete Ulcerationen im Magen und im Jejunum; ebenso +Reuss+ (ibid. 1880, I, 456) bei einer Frau, die 27 Stunden, nachdem sie 50 bis 60 Grm. Chloroform in selbstmörderischer Absicht verschluckt hatte, gestorben war.
Das Blut ist in jenen Fällen, in denen der Tod plötzlich erfolgt, dunkelflüssig, wenn aber demselben eine längere Agonie vorausging, im Herzen und den grossen Gefässen locker geronnen, zeigt aber sonst kein von der Norm abweichendes Verhalten. Die Fäulniss scheint nach Chloroformvergiftung rasch einzutreten und davon rührt auch die Schlaffheit des Herzens her, sowie die Gasblasen im Blute, die von älteren Beobachtern als pathognomonisch für die Chloroformvergiftung angegeben wurden.
[Sidenote: Tödtliche Nachwirkung von Chloroform und Bromäthyl.]
Die schon von +Casper+, +Langenbeck+ u. A. hervorgehobene Möglichkeit einer längeren, insbesondere auch tödtlichen Nachwirkung von Chloroforminhalationen und nach Ablauf der Narcose ist von +Ungar+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1887, XLVII, Heft 1) und +Strassmann+ (Virchow’s Arch. 1889, Bd. 115) experimentell an Hunden geprüft und bestätigt worden. Die Ursache derselben sind parenchymatöse Degenerationen, insbesondere der Leber und des Herzens. Auch +Ostertag+ (Virchow’s Arch. CXVIII), sowie +Thiem+ und +Fischer+ (Deutsche Med.-Ztg. 1889, Nr. 96) haben solche Beobachtungen mitgetheilt und +Kast+ und +Mester+ (Zeitschr. f. klin. Med. XVIII, 469) experimentell andauernde Steigerung des Eiweisszerfalles nachgewiesen und die an 100 Chloroformirten vorgenommenen Untersuchungen von +Friedländer+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII, Suppl. 94) haben ergeben, dass unter 60 Fällen, deren Harn vor der Narcose vollständig normal war, 36 nach der Narcose eine kurze Zeit andauernde Albuminurie nachwiesen, von 47 Fällen aber, die früher bereits Eiweiss im Harn zeigten, nach der Narcose 22 keine Veränderung, 9 eine leichte Steigerung und 7 eine Verminderung des Eiweisses ergaben. -- Drei Fälle von tödtlicher Nachwirkung der +Bromäthylnarcose+ wurden, wie +Mittenzweig+ (Zeitschr. f. Medicinalb. 1890, pag. 40) vorläufig mittheilt, kurz hintereinander in Berlin beobachtet. Die Narcose war nicht tief, die Dosis nicht allzugross (ca. 20 Grm.). Die Patienten erwachten ohne erhebliche Beschwerden, fühlten sich erst zu Hause schwach und unwohl, wurden schwindlich, schliesslich bewusstlos und starben nach circa 30 Stunden. In einem von +Kollmar+ (Therapeut. Monatsh. 1889, 11) berichteten Falle war irrthümlich statt Aethylum bromatum das ausserordentlich giftige Aethylenum bromatum angewendet worden. Ueber eine grosse Zahl von Bromäthylnarcosen berichten +Gleich+ (Wiener klin. Wochenschrift, 1891, Nr. 53) und +R. v. Baracz+ (ibidem 1892, Nr. 26) in günstigster Weise; schon wenige Monate darauf war aber +Gleich+ in der Lage, einen Todesfall mitzutheilen, der während einer solchen Narcose bei einem an Anthrax operirten Kranken vorkam und bei dem die von uns vorgenommene Obduction Bromäthylgeruch und parenchymatöse Degeneration des Herzens ergab (ibidem 1892, Nr. 11). Wir sind der Meinung, dass in den meisten Fällen von Tod in der Narcose derselbe nicht in Folge einer specifischen Wirkung des Narcoticums, sondern nur in Folge des durch die Narcose gesetzten Eingriffes in toto, wozu auch die Aufregung und Angst des Patienten gehört, eintritt und dass dieser Eingriff nur eine der vielen Gelegenheitsursachen bildet, welche bei zur Herzlähmung disponirten Individuen zu dieser führt. Deshalb wird es wahrscheinlich nie eine Form der Narcose, respective ein Narcoticum geben, welches als ein unter allen Umständen harmloses wird bezeichnet werden können. Thatsächlich gibt es fast kein Inhalationsanästheticum, bei welchem nicht derartige Unglücksfälle vorgekommen wären und auch bei dem neuesten, dem +Pental+, sind solche bereits vorgekommen.
[Sidenote: Vergiftung durch Chloralhydrat.]
Das jetzt so häufig zur Anwendung gelangende +Chloralhydrat+ (Maximaldose nach +Falck+ 4·0 pro dosi und 8·0 pro die) hat bereits wiederholt zu (medicinalen) Vergiftungen Veranlassung gegeben[449]; auch wir hatten Gelegenheit, eine Geisteskranke zu obduciren, welche, nachdem sie etwa 5 Grm. auf einmal verschluckt hatte, soporös wurde und in einigen Stunden starb. Der Chloralgeruch war im Magen deutlich und das Chloral wurde auch chemisch nachgewiesen. (Destillation des Mageninhaltes mit Kalilauge gab Chloroform). Die Magenschleimhaut war etwas stärker injicirt, namentlich im Fundus, zeigte jedoch weiter keine Veränderungen. Sonstiger Befund negativ.
Von den neuen Schlafmitteln ist das +Sulfonal+ zu erwähnen, welches bis zur Maximaldose von 5 Grm. gegeben wird und ähnliche Wirkungen wie Chloral erzeugt. Schwere Betäubungen wurden schon nach „mässigen“ Dosen von 1-3 Grm. beobachtet. Nach grösseren Dosen oder nach längerem Gebrauch wird der Harn bluthältig (Hämatoporphyrin).
[Sidenote: Vergiftung durch Alkohol.]
+Alkohol+ coagulirt im concentrirten Zustande Eiweiss und entzieht den Geweben Wasser, wirkt daher ätzend. Einen Fall von absichtlicher Vergiftung zweier Kinder mit 30gradigem Spiritus hat +Maschka+ (Prager med. Wochenschr. 1864, 46) veröffentlicht. Wir selbst haben einen Tischler obducirt, der in selbstmörderischer Absicht etwa 1 Seidel in starkem Alkohol aufgelösten Schellack (sog. Politur) ausgetrunken, und eine 80jährige Frau, die sich mit Arnicatinctur vergiftet hatte, ferner einen Branntweinschänker, der 1 Liter Alkohol in selbstmörderischer Absicht genommen und unmittelbar darauf sich von der Dampftramway überfahren liess. Im Magen fand sich reichlicher Alkohol und die Schleimhaut daselbst und in den Schlingorganen war weissgrau verätzt.
Aber auch mit gewöhnlichen alkoholischen Getränken sind letale Vergiftungen vorgekommen. So bei Kindern. Nach +Taylor+ starb ein 7jähriger Knabe nach dem Genusse von 3-4 Unzen Gin (Wacholderbranntwein). Bei Erwachsenen ist der Tod im schweren Rausche nichts Seltenes. Meistens sind es Individuen, die an chronischem Alkoholismus leiden, die schliesslich ihren letzten Rausch mit dem Tode bezahlen, wobei bemerkt werden muss, dass bei Säufern die Intoleranz gegen Alkoholica in dem Grade zunimmt, als die Erscheinungen der Alkoholdyscrasie sich entwickeln, so dass schliesslich verhältnissmässig geringe Mengen von Alkohol genügen, um den Tod durch Lähmung herbeizuführen. Manchmal sind es jedoch auch gesunde Individuen, die übermässig genossenem Alkohol unterliegen. Namentlich sind wiederholt Fälle beobachtet worden, in denen unsinnige Trinkwetten zum Tode führten. In solchen Fällen tritt das Depressionsstadium des Rausches meist plötzlich ein. Die Individuen stürzen bewusstlos zusammen, athmen dyspnoisch, das Gesicht wird cyanotisch und schliesslich erfolgt der Tod, in der Regel unter Convulsionen. Die Section ergibt Befunde wie beim Erstickungstod und Alkoholgeruch nicht blos im Magen, sondern auch in entfernteren Organen, z. B. in den Lungen und im Gehirn. Als seltener Befund, der wohl nur bei Combination von acuter mit chronischer Alkoholvergiftung vorkommt, werden von +Mitscherlich+ das Auftreten von brandblasenartigen Efflorescenzen an den peripheren Körpertheilen und von +Heinrich+ der Befund von Ecchymosen im Zellgewebe und in den Muskeln angegeben. Wir haben bei einem 20jährigen tuberculösen Burschen, der, nachdem er im betrunkenen Zustande noch ⁵⁄₄ Liter Rum getrunken hatte, sterbend und cyanotisch auf der Strasse gefunden worden war, ausser Hyperämie des Gehirns und der Lungen starken Geruch nach Rum daselbst und im Magen, nussgrosse brandblasenartige Abhebungen der Epidermis mit gerötheter Umgebung am rechten Fussrist gefunden. Ob dieselben nicht etwa schon vor der Vergiftung bestanden als sogenannte abgedrückte Stellen, konnte nicht erhoben werden.
Der Genuss von +denaturirtem Branntwein+ scheint, wie schon +Strassmann+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1888, XLIX, pag. 332) erwähnt, häufiger vorzukommen als gewöhnlich gedacht wird. Wir haben einen Schusterlehrling secirt, der nach reichlichem Branntweingenuss sterbend zusammengestürzt war. Mageninhalt, Lungen und Gehirn rochen nach denaturirtem Spiritus, auch wurde Methylalkohol chemisch nachgewiesen. Weiter secirten wir eine Frau, die sich mit in denaturirtem Branntwein gelösten Laugenstein vergiftet hatte und kurz darauf todt gefunden wurde. Es ergaben sich der Laugenessenz entsprechende Befunde und der charakteristische Geruch nach Methylalkohol und Pyridinbasen, mit welchen der Branntwein denaturirt wird. Da diese Substanzen zu den Cerebrospinalgiften gehören (+Kobert+, Intoxicationen, pag. 623), so musste in beiden Fällen erklärt werden, dass diese zum Eintritt des Todes beigetragen haben konnten.
[Sidenote: Vergiftung durch Benzin und Petroleum.]
Eine berauschende und vasoparalytische Wirkung kommt auch gewissen Kohlenwasserstoffen zu. Von diesen sind insbesondere das +Benzin+ und die leicht destillirbaren Bestandtheile des +Petroleums+, die sogenannten Petroleumäther (Kerosolen, Ligroin etc.), zu nennen, deren anästhesirende Wirkung ausser Zweifel steht.
Bei einem zweijährigen Knaben, welcher einen Schluck Benzin gemacht hatte und nach 10 Minuten gestorben war, fand +Falck+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. III, 199) Benzingeruch in der Bauchhöhle, sonst nichts Abnormes.
+Kelynack+ (Med. Centralbl. 1894, pag. 288) sah nach der zufälligen Einnahme von 30 Grm. Benzin Bewusstlosigkeit, Cyanose und Tod nach 12 Stunden eintreten und constatirte bei der Obduction unerträglichen Anilingeruch, Ecchymosen in der Darm- und Bronchialschleimhaut, sonst nichts Abnormes.
Das gewöhnliche Petroleum ist nicht giftig und verursacht höchstens Ueblichkeiten, da nur von den erwähnten giftigen, zugleich flüchtigeren und leicht entzündbaren Bestandtheilen durch Destillation befreites Petroleum in den Handel gebracht werden darf. (Min.-V. v. 17. Juni 1865, R. G. Bl. Nr. 40.) Wenn daher +Reihlen+ (Bayerisches Intellig.-Bl. 1885, Nr. 35) bei einer Dienstmagd, die 150 Grm. Petroleum in selbstmörderischer Absicht genommen hatte, mehrstündige Bewusstlosigkeit eintreten sah, so dürfte es sich um Petroleum gehandelt haben, welches noch reichlich leichte Kohlenwasserstoffe enthielt. +Lewin+ („Ueber allgemeine und Hautvergiftung durch Petroleum.“ Virchow’s Arch. 1888, CXVII, pag. 35) findet, dass verschluckte Petroleumpräparate nur in grösserer Menge Krankheitserscheinungen hervorrufen, die dann rasch vorübergehen. Thierversuche ergaben, dass insbesondere jene Petroleumantheile, die über 250° C. sieden, und die an ihnen reichen schlechten Petroleumsorten die Schleimhäute in Entzündung zu versetzen vermögen. -- Ein von uns 1879 obducirter, in Folge einer Oesophagusstenose verstorbener Knabe soll dieselbe durch drei Monate vor dem Tode geschehenes Trinken von Petroleum acquirirt haben. Bei der Aufnahme in’s Spital soll noch deutlicher Petroleumgeruch zu bemerken gewesen sein. Der Fall ist jedoch nicht genügend klargestellt worden.
Bei einer geisteskranken Potatrix, die sich mit ihrem Leintuch erdrosselt hatte, fand sich im Magen eine ½ Cm. dicke Schichte von Petroleum über dem Mageninhalt stehend, mit welchem sich die Untersuchte offenbar vor der Erdrosselung zu vergiften versucht hatte. Ausser leichtem Oedem am Kehlkopfeingang und einer geringen Röthung der Magenwand fand sich kein von der Vergiftung abzuleitender Befund. Ueber die Erkrankung von 55 Soldaten unter cholera-ähnlichen Erscheinungen, die einen statt mit gewöhnlichem Oel mit zwei Flaschen aus Petroleumrückständen dargestelltem „Gewehröl“ bereiteten Salat genossen hatten, berichtet +Reboud+ (Gaz. des hôp. 1893, 7. Sept.).
Bei einem an Diphtheritis verstorbenen Kinde fand sich ein um den ganzen Hals herumlaufender brandwundenähnlicher Streifen, der von einem 14 Tage vor dem Tode applicirten Petroleumumschlag herrührte und bei einem anderen ähnliche auf Hals und Brust sich fortsetzende Stellen, die von herabgeflossenem Petroleum stammten, mit welchem wegen Läusen der Kopf eingeschmiert worden war.
[Sidenote: Jodoformvergiftung.]
Seit der allgemeinen Anwendung des +Jodoforms+ in der Chirurgie sind bereits zahlreiche Fälle von Intoxication mit demselben beobachtet worden. +Mikulicz+ (Langenbeck’s Arch. XXVII) hat die ersten zwei Fälle von tödtlicher Jodoformintoxication mitgetheilt. +König+ (Centralbl. f. Chirurgie. 1882, Nr. 7-17) konnte bereits 48 und +Greussing+ (Prager med. Wochenschr. 1882, Nr. 37 u. ff.) bereits 63 Fälle von Jodoformintoxication zusammenstellen. Ueber die Menge des Jodoforms, welche von Wunden aus schon Vergiftungserscheinungen bewirken kann, ist nichts Positives bekannt. Es wurden solche schon nach Dosen unter 50, ja selbst unter 10 Grm. beobachtet, während andererseits Mengen von weit über 100 Grm. sich als unschädlich erwiesen. Es scheint somit weniger die Menge, als gewisse, vorläufig noch unbekannte individuelle Momente von Einfluss zu sein. Nach +Greussing+ spielt die Lösung des Jodoforms in den Fetten der Applicationsstelle eine wesentliche Rolle. Nach +König+ kommen in den schweren Formen nach plötzlich eingetretener Erhöhung der Erregung des Pulses Schlaflosigkeit, Unruhe, Delirien, Tobsucht, Melancholie etc. vor, Erscheinungen, welche nach zuweilen wochenlangem Verlauf zur Genesung oder durch Herz-, respective Lungenlähmung zum Tode führen oder es treten Erscheinungen von Meningo-Encephalitis auf. Die Autopsie ergibt parenchymatöse Degeneration von Herz, Leber und Nieren und sonst negative Befunde. In einem Falle traten durch Suppositorien von der unverletzten Schleimhaut aus Vergiftungserscheinungen auf. Die Maximaldosis von Jodoform beträgt nach der deutschen und österreichischen Pharmakopöe 0·2 pro dosi und 1·0 pro die.
Die Kohlenoxydvergiftung.
Dieselbe kann erfolgen durch Einathmen entweder von Kohlendunst oder von Leuchtgas.
[Sidenote: Kohlendunst.]
Die Vergiftungen durch +Kohlendunst+ kommen vorzugsweise durch vorzeitiges Schliessen der Ofenklappe zu Stande, ebenso durch unvorsichtiges Umgehen mit glühenden Kohlen in geschlossenen Räumen, wie namentlich beim sogenannten Ausheizen von Neubauten oder überhaupt beim Heizen oder sonstigen Gebahren mit offenen Kohlenbecken in kleinen Räumen, z. B. beim Aufthauen von Wasserleitungen oder beim Löthen in Closets. Letzteren gleich zu achten ist die Heizung mit den sogenannten Carbonnatronöfen, welche wegen ihrer Gefährlichkeit sowohl in Deutschland als in Oesterreich verboten worden sind. Vergiftungen durch solche oder ähnliche, meist mit Briquets geheizte, keinen Abzug in’s Freie besitzenden kleinen Oefen sind namentlich in Badezimmern, aber auch in geheizten Fiakern vorgekommen, worüber +Motet+ (Annal. d’hygiène publ. 1894, XXXI, pag. 258) berichtet. Ausserdem findet sich CO in der Atmosphäre von Darrhäusern, Kohlenmeilern, Kalk- und Ziegelöfen, ferner in Giessereien und Hütten, wo Metalloxyde durch Kohle reducirt werden, und auch beim Ersticken im Rauche, z. B. bei Bränden, spielt das Kohlenoxyd eine grosse Rolle. Ferner bildet dasselbe einen Bestandtheil der Gruben- und Minengase. Der Kohlendunst enthält nach +Eulenberg+ (Die Lehre von den giftigen Gasen. 1865, pag. 108) 2·54% Kohlenoxyd und 24·68% Kohlensäure nebst geringen Mengen schweren Kohlenwasserstoffs, doch ist selbstverständlich, dass der Kohlenoxydgehalt je nach dem Brennmaterial variiren und ein desto grösserer sein wird, je mehr der Zutritt der atmosphärischen Luft zu den glühenden Stoffen erschwert und die vollständige Verbrennung des Kohlenstoffes zu Kohlensäure verhindert ist. Das Kohlenoxyd sowohl, als der reine Kohlendunst sind vollkommen geruchlos, es können daher reichliche Mengen davon in einem Raume angesammelt sein, ohne dass dies durch den Geruch zu merken ist. In vielen Fällen verräth sich allerdings die Anwesenheit von Kohlendunst durch gleichzeitige Beimischung von Rauch oder brenzlichen Stoffen.
Die Quelle des Kohlendunstes muss nicht immer in demselben Raume sich finden, in welchem die Vergiftung geschah, derselbe kann vielmehr auch von anderwärts eingedrungen sein, so z. B. aus einer Nachbarwohnung oder indem er aus tiefer gelegenen Localitäten in höhere gestiegen war.[450] Auch ist es möglich, dass, obgleich die Klappe eines Ofens nicht geschlossen war, doch die Verbrennungsgase in das Zimmer gedrungen sein konnten, weil entweder der Heizapparat schadhaft oder unzweckmässig construirt war, oder die Rauchröhren durch Russ etc. verlegt oder der genügende Abzug der Verbrennungsgase anderweitig, z. B. durch heftigen Wind, behindert war. Unglücksfälle letzterer Art, aber auch die früher genannten, können namentlich leicht bei der Heizung mit Coaks sich ereignen, weil dieses Brennmaterial besonders reich an Kohlenstoff ist und zur vollständigen Verbrennung sehr gut ziehender Oefen bedarf, und weil die Rauchentwicklung dabei im Allgemeinen geringer ist als bei Steinkohlenfeuerung und deshalb weniger auffällt oder beachtet wird. Die Behauptung, dass die glühenden Wände eiserner Oefen CO durchlassen oder entwickeln, ist durch Versuche insoferne widerlegt worden, als sich ergab, dass die aus unmittelbarer Nähe glühender Oefen durch Blut durchgesaugte Luft keine wesentlichen Veränderungen in diesem bewirkt.
Die grösste Zahl der Kohlendunstvergiftungen kommt zufällig zu Stande. Selbstmord ist bei uns so gut wie unbekannt, kommt dagegen in Frankreich häufig vor und nimmt an Häufigkeit beständig zu. Nach +Quetelet+ kamen in den Jahren 1838 bis 1844 1886 solcher Selbstmorde vor. Im Jahre 1871 allein 215. Morde durch Kohlendunst gehören zu den grössten Seltenheiten. Ein Fall, in welchem eine Frau sich und ihrem 6jährigen Kinde durch Kohlendunst das Leben nehmen wollte, findet sich in +Casper+-+Liman+’s Handbuch (l. c. 587).
[Sidenote: Leuchtgasvergiftung.]
Die Giftigkeit des +Leuchtgases+ ist vorzugsweise, wenn auch nicht ausschliesslich, durch dessen Gehalt an Kohlenoxyd bedingt. Letzterer wechselt jedoch je nach der Bereitungsart und den dazu benützten Materialien. Nach +Wagner+ fanden sich in 100 Raumtheilen des Heidelberger Steinkohlengases 5·56-5·73, des Bonner 4·66, in jenem von Chemnitz 4·45-5·02 und des Londoner Gases 6·8-7·5 Raumtheile Kohlenoxyd, während vier Analysen von gereinigtem Holzgas einen Kohlenoxydgehalt von 22·30-40·28% ergaben.
Auch die Leuchtgasvergiftungen sind fast ausschliesslich zufällige Vergiftungen. Doch sind auch Selbstmorde nicht selten. Wir haben deren bereits eine ansehnliche Zahl untersucht. Der eine betraf einen Lampenanzünder des Opernhauses; dieser hatte sich eines Abends in die sogenannte „Batteriekammer“ eingesperrt, hatte den Hahn eines Gasometers geöffnet und von diesem einen Schlauch in ein grosses, fassartiges Gefäss, eine sogenannte „Trommel“, die zur Bereitung des Drumond’schen Lichtes benützt wurde, geleitet, war dann in diese gekrochen und hatte den Deckel geschlossen. Hier wurde er dann am nächsten Tage todt aufgefunden. In 4 Fällen hatten die Betreffenden die Gashähne aufgedreht (3mal in einem kleinen Laden, 1mal am Abort) und in 3 weiteren das Gas unmittelbar aus dem Schlauche einer Gaslampe eingeathmet, der bei dem einen Selbstmörder um den Hals geschlungen und am Ende mit einem maskenartigen Recipienten versehen war, der mittelst eines Gummibandes am Gesichte festgehalten wurde. Ueber durch absichtlich herbeigeführte Leuchtgasausströmung bewirkte Morde ist uns vorläufig nichts bekannt, begreiflicherweise liegen aber solche keineswegs ausserhalb des Bereiches der Möglichkeit. Im Jahre 1893 kam in Wien ein simulirtes Raubmordattentat durch Leuchtgas vor, indem ein junger Bursche, nachdem er in der Nacht die Casse seines Vaters eröffnet und beraubt hatte, die Gashähne aufdrehte und als man auf sein Stöhnen erwachte, die Sache als ein durch Hausleute herbeigeführtes Attentat hinstellen wollte. In der That fiel der Verdacht auf eine Magd, die auch mehrere Tage in Untersuchungshaft blieb, bis die Wahrheit herauskam.
Die zufälligen Leuchtgasvergiftungen geschehen selten dadurch, dass Gashähne aufgedreht wurden oder offen geblieben waren, sondern am häufigsten durch das Ausströmen des Gases aus Lücken der Leitungsröhren, meist aus Undichten, die durch Lockerung der Verbindungsstellen zweier Röhren oder durch Bruch eines hohlgelegenen oder grossem Drucke von oben ausgesetzt gewesenen Rohres entstanden waren. In einem von +Taylor+ beobachteten Falle war die Gasausströmung aus einer kleinen Oeffnung erfolgt, die durch das Einschlagen eines Nagels in den Fussboden und durch diesen in ein unter den Dielen verlaufendes Gasrohr entstand. Einen ähnlichen Fall aus Cöln, wo durch einen in die Wand eingeschlagenen Nagel eine Gasröhre getroffen und dadurch eine Leuchtgasvergiftung einer Magd veranlasst wurde, berichtet +Eulenberg+ („Giftige Gase“, pag. 186).
Ueberaus wichtig ist die Thatsache, dass von einer solchen Undichte das Gas nicht unmittelbar nach aussen ausströmen muss, sondern dass es unter der Erde weite Strecken durchdringen und schliesslich an Orten nach aussen gelangen und seine deletäre Wirkung äussern kann, die mitunter in bedeutender Entfernung von jenem Orte liegen, wo die Undichte in der Leitung geschah. So lehrt die Erfahrung, dass bei den meisten in Wohn-, besonders Schlafräumen erfolgten Leuchtgasvergiftungen die Gasausströmung von Rohrbrüchen und anderen Undichten ausgegangen war, die in der auf der Gasse unterirdisch verlaufenden Leitung zu Stande gekommen waren. Es zeigt sich dann in der Regel, dass das Gas wegen des dichten Strassenpflasters oder wegen geringer Durchlässigkeit der über der Leitung gelegenen Erdschichten, oder weil der Boden gefroren war, nicht ohneweiters nach aufwärts entweichen konnte und deshalb in den seitwärts gelegenen Erdschichten sich einen anderen Ausweg gesucht hatte. Wenn man dazu bedenkt, dass das Gas, besonders zur Nachtzeit, unter ziemlich starkem Drucke ausströmt, und dass durch geheizte Wohnräume auch eine Aspiration des Gases erfolgen kann[451], so werden uns solche Fälle verständlich, und es wird auch begreiflich, warum die meisten Leuchtgasvergiftungen im Winter geschehen.
[Sidenote: Leuchtgasgeruch.]
Bekanntlich verrathen sich sehr kleine Mengen von Leuchtgas durch den eigenthümlichen Geruch. Trotzdem geschieht es nicht selten, dass dieser Geruch, wenn er nicht besonders intensiv ist, nicht beachtet wird. In einem von +Pettenkofer+ mitgetheilten Falle wurde ein junger Mann am Typhus behandelt, während die betreffenden Symptome durch in den Schlafraum entweichendes Leuchtgas veranlasst worden waren. In einem anderen, von +Wallisch+ (Deutsche Klinik. 1868, 128) publicirten Falle wurde der Tod von einer Kopfverletzung abgeleitet, obgleich eine Vergiftung durch Leuchtgas vorlag. In dieser Beziehung hat unseres Wissens zuerst +Wesche+ (Schmidt’s Jahrb. December 1880) darauf aufmerksam gemacht, dass Leuchtgas beim Durchdringen von Erdschichten seinen charakteristischen Geruch verliert. Mit Rücksicht auf diese Angabe haben +Biefel+ und +Poleck+ („Ueber Kohlendunst- und Leuchtgasvergiftung.“ Zeitschr. f. Biologie. 1880) entsprechende Versuche angestellt und gefunden, dass in Folge des Durchströmens durch eine 3·35 Meter starke Erdschichte circa 75 Procent der schweren Kohlenwasserstoffe und mit ihnen die im Gase befindlichen riechenden Theerbestandtheile zurückbehalten werden.
Uebergang von CO aus Gasheizapparaten in die Luft von Wohnräumen wurde von +Vlemingkx+ u. A. aus Anlass des Falles +Peltzer+ constatirt (Virchow’s Jahrb. 1884, I, 461), wo in einem Zimmer der Gasofen durch volle 7 Tage fortgebrannt hatte und dadurch das in einem Lavoir befindliche, mit Wasser verdünnte Blut CO-hältig geworden war. Versuche in demselben Raume und mit demselben Ofen ergaben, dass das Blut schon nach 3 Tagen die spectrale CO-Reaction ergab. Im Jahre 1885 kam in Wien ein Fall vor, wo der CO-Tod eines Kutschers von einem Gasofen hergeleitet wurde. Hier war jedoch die Vergiftung wahrscheinlich durch „Zurückschlagen“ und Erlöschen der Gasflammen des Ofens und einfache Leuchtgasausströmung erfolgt.
[Sidenote: Giftigkeit des CO. Verlauf der CO-Vergiftung.]
Zufolge zahlreicher Versuche an Thieren, die namentlich von +Eulenberg+ und +Pokrowsky+ (Virchow’s Archiv. XXX) angestellt wurden, genügen schon ½-1% Kohlenoxyd, der Respirationsluft beigemengt, um den Tod zu bewirken, ebenso schon 10% Kohlendunst und 5% Leuchtgas. Nach den bisherigen Erfahrungen scheinen auch beim Menschen ebenso geringe Mengen zum letalen Ausgang zu genügen.[452] Die giftige Wirkung des Kohlenoxyds und daher auch der dasselbe enthaltenden Gasgemenge beruht darauf, dass dasselbe an Stelle des Sauerstoffes mit dem Hämoglobin des Blutes sich verbindet und dadurch dessen Fähigkeit, den respiratorischen Gasaustausch zu vermitteln, beeinträchtigt oder vollständig aufhebt. Diese Verbindung ist eine festere, als die des Sauerstoffes mit dem Hämoglobin, obgleich man durch längeres Schütteln mit atmosphärischer Luft das Kohlenoxyd theils auszutreiben, theils in Kohlensäure zu verwandeln vermag. Das Kohlenoxyd tödtet demnach durch Erstickung, indem es die Sauerstoffathmung unmöglich macht. Die Erscheinungen, welche während des Lebens eintreten, sind daher im Allgemeinen diejenigen, die wir auch bei anderen Erstickungen beobachten können, und sie treten desto schneller auf, je grössere Mengen von Kohlenoxydgas die betreffende Respirationsluft enthielt, und zwar auch dann, wenn noch genügende Mengen von Sauerstoff in letzterer vorhanden waren. Ist der Kohlenoxydgehalt der Luft kein grosser, so kann es längere Zeit dauern, bevor so viel CO in’s Blut aufgenommen wird, dass sich Athemnoth bemerkbar macht, und der Verlauf der Vergiftung ist ein anderer, als in acuten Fällen. Es tritt zuerst Kopfschmerz, Schwindel, Mattigkeit, Unvermögen, sich aufrecht zu erhalten, Betäubung und hierauf Bewusstlosigkeit ein. Erbrechen wird in der Regel und schon frühzeitig beobachtet. Der anfänglichen Athembeklemmung folgt röchelndes angestrengtes Athmen, welches desto länger währt, je allmäliger die Vergiftung erfolgt. In diesem Falle kann der Tod auch ohne Convulsionen eintreten (+Pokrowsky+). Da in der Regel die Einathmung des giftigen Gases während des Schlafes erfolgt, so kommen die Individuen entweder gar nicht wieder zum Bewusstsein, oder sie erwachen in bereits betäubtem Zustande, in welchem sie allerdings sich zu erheben und weiter zu taumeln, aber nicht mehr sich zu retten vermögen. Es geschieht häufig, dass von mehreren Personen, die in einem und demselben Raume und durch gleich lange Zeit der Einwirkung von Kohlendunst oder Leuchtgas ausgesetzt waren, die einen todt, andere nur betäubt gefunden werden. Manchmal sind dabei individuelle Verhältnisse im Spiel und es scheint mit Rücksicht auf wiederholt vorgekommene Fälle, dass namentlich Kinder eine grössere Resistenz zeigen; häufiger erklärt sich das Verhalten daraus, dass die Geretteten in der Nähe der Thüre oder des Fensters gelegen waren oder an einer Stelle, die von der Quelle, aus welcher das giftige Gas ausströmte, weiter entfernt gewesen war. Diese Fälle gewinnen dadurch an Wichtigkeit, weil es, wie +Zenker+, +Rokitansky+ und auch +Skrzecka+ mitgetheilt haben, vorgekommen ist, dass der Ueberlebende in Verdacht kam, seinen oder seine todt aufgefundenen Zimmergenossen umgebracht zu haben.
Lehrreich ist in dieser Beziehung ein von +Brouardel+, +Descoust+ und +Ogier+ (Annal. d’hygiène publ. 1894, XXXI, pag. 376) mitgetheilter Fall. Im Jahre 1887 wurden Passanten von einer Frau aus dem Fenster einer Kellerwohnung angerufen, welche angab, dass ihr Mann im Sterben liege. Man fand den Mann todt und die Leiche eines zweiten Mannes an der Eingangsthür. Die Frau schien betrunken zu sein. Bei der Obduction wurde die Schleimhaut des Magens und der Gedärme auffallend geröthet gefunden und daraus, obgleich die chemische Untersuchung negativ ausfiel, auf eine Vergiftung durch ein irritatives Gift geschlossen. Der Verdacht fiel auf die erwähnte Frau, welche zu lebenslänglicher Zwangsarbeit verurtheilt wurde. Erst nachdem im Laufe der Jahre mehrere analoge Todes-, respective Erkrankungsfälle in dieser Wohnung vorkamen, wurde herausgebracht, dass dieselben durch Emanationen eines anstossenden Kalkofens hervorgebracht wurden und es wurde durch die Untersuchung festgestellt, dass auch die ersten Fälle auf zufälliger Kohlengasvergiftung beruhten und dass daher die Frau, welche seit mehreren Jahren im Kerker schmachtete, unschuldig verurtheilt worden war. Ebenso berichtet +Landgraf+ (Friedreich’s Blätter. 1894, pag. 172) über einen Fall, in welchem in einer Stube eine Frau todt und ihr Mann in einem verwirrten Zustand gefunden wurde, der anfänglich angab, seine Frau erschlagen zu haben, während sich an dieser keine Verletzungen ergaben und sich herausstellte, dass offenbar eine Kohlendunstvergiftung vorlag und die Angabe des Mannes theils durch seine Verwirrung, theils durch Suggestivfragen, die zu dieser Zeit an ihn gestellt wurden, veranlasst worden war.
[Sidenote: Sectionsbefund.]
[Sidenote: Verhalten kohlenoxydhältigen Blutes.]
Die +Befunde an der Leiche+ sind in den meisten Fällen von Kohlenoxydvergiftung sehr charakteristisch und werden durch die eigenthümliche Veränderung bedingt, welche das Blut in Folge der Aufnahme von Kohlenoxyd erleidet. Da nämlich das Kohlenoxydhämoglobin eine hellrothe Farbe besitzt und diese auch nach dem Tode sich erhält, so fallen die Leichen der im Kohlenoxydgas Umgekommenen in der Regel durch die hellrothe Farbe der Todtenflecke, noch mehr aber durch die hellrothe Farbe des Blutes und der inneren Organe auf, umsomehr, als wir an einer anderen Stelle gehört haben, dass als die normale Farbe des Leichenblutes die venöse, dunkle angesehen werden muss. Die Organe zeigen schon oberflächlich eine hellrothe Farbe, die an den membranösen Organen sogar in’s Rosenrothe geht, wie wir an der Dura, an den serösen Häuten und unter diesen besonders am Peritoneum, sowie an den Schleimhäuten bemerken können. Beim Einschneiden entleert sich flüssiges, in dickeren Schichten kirschsaftähnliches, in dünneren hellrothes Blut. Letzteres fällt besonders dort durch seine Farbe auf, wo es auf weissem Grunde hervortritt, wie z. B. an Durchschnitten des Gehirnes, auf welchen die hervortretenden Blutpunkte fast zinnoberroth erscheinen.
Das spectrale Verhalten dieses in seiner Farbe so veränderten Blutes ist ebenfalls ein anderes als das des normalen, und dies ist besonders charakteristisch und daher diagnostisch wichtig. Bringt man nämlich das mit Wasser entsprechend verdünnte Kohlenoxydblut vor den Spectralapparat, so bemerkt man allerdings Absorptionserscheinungen, die von jenen des normalen Blutes sich nicht wesentlich unterscheiden. Während jedoch bei letzterem, wie bekannt, die zwei dem Oxyhämoglobin zukommenden Absorptionsbänder im Gelbgrün nach Zusatz reducirender Mittel (Schwefelammonium) zu einem einzigen Bande verschmelzen, welches dem reducirten Hämoglobin entspricht, bleiben, wenn Kohlenoxydhämoglobin vorliegt, die zwei Absorptionsbänder unverändert. Kohlenoxydhaltiges Blut zeigt ferner, wie +Hoppe+-+Seyler+ zuerst angab, beim Behandeln mit Natronlauge ein anderes Verhalten als gewöhnliches Blut. Gibt man nämlich einige Tropfen gewöhnlichen Blutes auf eine Porzellanschale und fügt dazu das gleiche oder das doppelte Volum von concentrirter Natronlauge, so erhält man eine missfärbige Masse, die in dünner Schicht schmutzig-braungrün erscheint. Stellt man jedoch dieselbe Probe -- die sogenannte Natronprobe -- mit Kohlenoxydblut an, so erhält man eine rothe, wie geronnene Masse, welche auch in dünner Schichte eine zinnoberrothe Farbe zeigt. Auch nach Zusatz von Schwefelwasserstoffwasser behält, wie +Salkowski+ angab, Kohlenoxydblut seine hellrothe Farbe, während gewöhnliches Blut sich dunkelgrün färbt. Versetzt man CO-hältiges Blut mit der Lösung eines Kupfersalzes, so entsteht nach +Zaleski+ (Virchow’s Jahrb. 1885, I, 112) eine ziegelrothe, dicke, flockige Masse, während gewöhnliches Blut chocoladebraun wird. Die Farbenunterschiede halten sich bei den letztgenannten zwei Proben, besonders bei der Schwefelwasserstoffprobe, in offenen Röhren tagelang, in zugeschmolzenen durch mehrere Wochen. Nach +Kunkel+ und +Wetzel+ (Würzburger Sitzungsber. 1888, 28. April und XXIII, Nr. 3) geben verschiedene Substanzen, insbesondere Tannin und Ferrocyankalium, nach +Rubner+ (1890) auch Bleizucker rothe Fällungen, während die vom gewöhnlichen Blut braun sind. Nach +Katayama+ (Virchow’s Archiv. CXIV, pag. 53) erhält kohlenoxydhältiges Blut nach Zusatz von orangefarbenem Schwefelammonium und Essigsäure eine schön hellrothe, gewöhnliches Blut aber eine grünliche oder röthlich-graue Farbe. +Szigeti+ (Wiener klin. Wochenschr. 1893, Nr. 17) empfiehlt aus dem mit Alkalien und Schwefelammonium versetzten Blut das CO durch Erwärmen auszutreiben und in eine Hämochromogenlösung zu leiten, die sich nun in CO-Hämoglobin verwandelt. +Landois+ (Deutsche med. Wochenschr. 1893, Nr. 44) versetzt drei Theile des Blutes mit 100 Theilen Aq. dest., gibt einige Tropfen verdünnter Kalilauge und dann wässerige Pyrogallollösung hinzu und schüttelt +einmal+ um. Beim Stehen wird normales Blut schnell missfärbig-braun, CO-Blut bleibt roth.
Die hellrothe Farbe, das spectrale Verhalten, sowie jenes gegen Natronlauge etc. sind für Kohlenoxydblut ungemein charakteristisch, doch sind diese Erscheinungen keineswegs in allen Fällen in gleich exquisiter Weise entwickelt und können sogar vollkommen fehlen, obwohl zweifellos eine Kohlenoxydvergiftung vorliegt. Es ist zunächst ein wesentlicher Unterschied, ob das Individuum in der Kohlenoxydatmosphäre gestorben ist, oder erst nachträglich, nachdem, wie z. B. bei Kohlendunstvergiftung geschehen kann, die Kohlenoxydbildung im Locale wieder aufgehört hatte, oder nachdem der Betäubte aus dem betreffenden Raume entfernt worden war. In letzterem Falle wird das Blut desto weniger CO-Hämoglobin enthalten, je länger das Individuum noch gelebt und kohlenoxydfreie Luft geathmet hat. Bestimmtes über die Zeit, welche erforderlich ist, damit durch blosses Luftathmen das CO wieder aus dem Blut verschwinde, ist leider nicht bekannt. In einem schweren Falle von Leuchtgasvergiftung waren wir im Stande, in dem zwei Stunden nach der Auffindung des Betreffenden, respective nach dessen Uebertragung in das Innsbrucker Krankenhaus entnommenen Blute noch CO durch den Spectralapparat deutlich nachzuweisen. +Pouchet+ (Virchow’s Jahrb. 1888, I, pag. 482) soll dieses sogar noch nach 60 (!?) und +Koch+ („Zur Encephalomalacie nach CO-Vergiftung.“ Diss. Greifswald 1892) nach 10 Stunden gelungen sein. +Wesche+ dagegen (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1876, XXV, pag. 276) konnte bei einer Frau, die, nachdem sie in einer Leuchtgasatmosphäre betäubt gefunden und höchstens zwei Stunden darnach gestorben war, nur undeutlich die spectrale Reaction des CO-Hämoglobin constatiren und fand bei Versuchen mit Kaninchen, die er durch drei Minuten lang dauerndes Einleiten von Leuchtgas unter einer Glasglocke betäubt hatte, dass, wenn die Thiere nur 15 Minuten reine Luft geathmet haben, die spectroskopische Untersuchung schon kein genaues Resultat ergab. Diese Beobachtung, sowie die Thatsache, dass kohlenoxydhaltiges Blut durch blosses Schütteln mit atmosphärischer Luft in gewöhnliches verwandelt werden kann (+Liman+, Med. Centralbl. 1876, pag. 353), lässt darauf schliessen, dass auch bei durch CO betäubten Menschen schon ein verhältnissmässig kurz dauerndes Athmen von frischer Luft genügt, um das CO aus dem Blut verschwinden zu machen, ein Umstand, der zugleich zeigt, dass wir in der Zuleitung frischer Luft und in energischer Einleitung der künstlichen Athmung die wichtigsten und ausgiebigsten Mittel zu erblicken haben, um solche Verunglückte zu retten.
[Sidenote: Nachweisbarkeit des CO im Blute.]
Aber auch wenn die Individuen in der betreffenden Atmosphäre selbst umgekommen sind, wird der Befund modificirt durch die Menge des Kohlenoxyds, welches in das Blut aufgenommen wurde, respective durch die Menge des Hämoglobins, welches unverändert geblieben ist. Auch der Umstand, ob ausser dem CO noch andere giftige Gase der Atmosphäre beigemengt waren, ist sowohl bezüglich der Schnelligkeit, mit welcher der Tod eintritt, als bezüglich des Verhaltens des Blutes von Einfluss. Die exquisitesten Befunde liefert die Leuchtgasvergiftung, weil es sich dabei um grössere Kohlenoxydmengen handelt und vorzugsweise nur diese den Tod bedingen, während bei der Kohlendunstvergiftung, noch mehr aber bei der Erstickung im Rauch auch grosse Mengen von Kohlensäure mitwirken, die für sich allein den Tod bewirken können. Auch kann es geschehen, dass eine genügende Sättigung des Blutes mit CO deshalb nicht zu Stande kam, weil das Individuum in Folge Aspiration erbrochener Substanzen schon in früheren Perioden der Vergiftung gestorben ist. Enthält das Blut aus einem der angeführten Gründe nur wenig CO, so kann das spectrale Bild der wässerigen Blutlösung ein combinirtes sein, indem ein Theil des Blutes durch Schwefelammonium reducirt wird, ein anderer (das Kohlenoxydhämoglobin) aber nicht. Man sieht dann die ursprünglichen Absorptionsbänder sich erhalten, den Zwischenraum zwischen denselben aber sich desto mehr verdunkeln, je mehr Oxyhämoglobin in der Lösung gewesen war. Nach +F. Falk+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. II, 260) hält sich das CO in den Muskeln länger als im Blute, ebenso in Extravasaten länger als im circulirenden Blut. So war in einem von uns secirten, und von +Szigeti+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1893, VI, 64) publicirten Falle ein Laternenanzünder, welcher beim Durchblasen des Brenners einer Gaslaterne betäubt von der Leiter herabgestürzt war, nach 5 Stunden gestorben. Die Obduction ergab eine Schädelfissur und intermeningeales Extravasat als Todesursache. Im Blute konnte kein CO nachgewiesen werden, wohl aber in dem Extravasat und in den Suffusionen über der Fissur.
Der Fäulniss widersteht das Kohlenoxydhämoglobin lange. Wir waren wiederholt im Stande, wenn wir das Blut von in Leuchtgas oder Kohlendunst Umgekommenen in Reagensgläschen aufbewahrten, noch nach 2-3 Monaten zu bemerken, dass das Blut sowohl die rothe Farbe, als das dem Kohlenoxydhämoglobin zukommende spectrale Verhalten zeigte. In einem von +Sarkawski+ (Virchow’s Jahrb. 1874, I, 576) mitgetheilten Falle konnte +Blumenstok+ noch nach 51 Tagen Kohlenoxyd im Blute nachweisen. Die Nachweisbarkeit hat jedoch ihre Grenze, und wir möchten insbesondere davor warnen, dann, wenn das Blut bereits missfärbig geworden ist, aus dem Persistiren zweier Absorptionsstreifen nach Zusatz von Schwefelammonium auf die Anwesenheit von Kohlenoxydhämoglobin zu schliessen, da das durch Fäulniss, namentlich bei reichlicherer Gegenwart von Ammoniak, sich zersetzende Blut nach einiger Zeit in Hämatin umgewandelt wird, welches ein ähnliches spectrales Verhalten zeigt. Ein solches Blut ist jedoch missfärbig, trübt sich stark bei Verdünnung mit Wasser und zeigt anfangs entweder nur undeutliche Absorptionsbänder oder blos eine Schattirung von Grün und lässt erst +nach+ Zusatz von Schwefelammonium zwei deutliche Absorptionsbänder erkennen, von denen besonders das zu Roth näher liegende durch seine Schwärze und seine scharfe Abgrenzung sich auszeichnet.
[Sidenote: Differentialdiagnose zwischen Kohlendunst- und Leuchtgasvergiftung.]
Noch wenig ventilirt ist die Frage, ob und inwieferne eine Differentialdiagnose zwischen Kohlendunst- und Leuchtgasvergiftung möglich ist. Zum ersten Male trat an uns die Frage heran aus Anlass eines schrecklichen Falles von Vergiftung von 19 Arbeitern durch Leuchtgas, da man von geklagter Seite die Möglichkeit plausibel machen wollte, dass die Genannten überhaupt nicht durch Leuchtgas, sondern durch Kohlendunst umgekommen seien. Diese Angabe erwies sich aber als gänzlich unhaltbar, denn es sprachen dagegen ausser den sonstigen Umständen einestheils die Erhebungen bezüglich der betreffenden Heizapparate, anderntheils der Obductionsbefund.
In ersterer Beziehung gingen die Aussagen der Geretteten dahin, dass am Mittag vor der Unglücksnacht zum letzten Male in den zwei in der betreffenden Kellerwohnung befindlichen englischen Oefen gekocht wurde, und dass spätestens um 2 Uhr Nachmittags in beiden Herden das Feuer erloschen und nicht mehr angefacht worden war. Unter diesen Umständen konnte nicht zugegeben werden, dass die erst zwischen 7 und 8 Uhr Abends begonnenen Erscheinungen der CO-Vergiftung von der zur Bereitung des Mittagmahles eingeleiteten Feuerung hergerührt haben konnten, da bis dahin der in die Respirationsluft etwa gekommene Kohlendunst schon lange wieder verschwunden sein musste. Da ausserdem ausdrücklich angegeben wurde, dass mehrere der Verunglückten noch Abends in den Herden nachschauten, ob der ihnen aufgefallene Geruch nicht etwa von Kohlendunst herrühre, die Oefen aber kalt und die Kohlen darin erloschen fanden, und dass sie sogar aus Vorsicht die Klappe in dem einen Ofen öffneten, während der andere überhaupt gar keinen Vorschieber besass, so folgt daraus, dass selbst, wenn später als Mittag noch Feuer in den Herden gewesen wäre, doch daraus keine Kohlendunstvergiftung resultiren konnte, weil der Abzug der Verbrennungsgase gar nicht gehindert war.
Was den Obductionsbefund betrifft, so ergab derselbe bei den acht Leichen hellrothe Todtenflecke, rosenrothe Schleimhäute, sowie eine auffallend hellrothe Farbe des Blutes und consecutiv lebhaft rothe Färbung sämmtlicher Organe. Die Kohlenoxydvergiftung stand somit ausser Zweifel, obgleich keine weitere Untersuchung des Blutes vorgenommen worden war. Aber es musste auch eben aus dem exquisiten Vorhandensein der genannten Erscheinungen bei so vielen Leichen und bei dem Umstande, dass noch zehn andere Personen hochgradige Vergiftungserscheinungen darboten, geschlossen werden, dass sehr grosse Mengen von CO im Spiele waren, wie sie ganz wohl und leicht durch die Leuchtgasausströmung, nicht aber unter den erwähnten Umständen und bei der geringen Menge der in den Oefen gefundenen Kohlen- und Aschenreste durch unvorsichtige Heizung der Oefen in die Kellerluft hineingelangt sein konnten.
Ueberhaupt ist festzuhalten, dass im Allgemeinen die Leuchtgasvergiftungen viel gefährlicher sind, als jene durch Kohlendunst, weil das Leuchtgas mehr CO enthält als letzterer, und weil das Zuströmen des Leuchtgases continuirlich erfolgt, beim Kohlendunst aber nur so lange, als die Kohle glüht, wobei ausserdem nicht zu übersehen ist, dass das Leuchtgas mit einem gewissen Drucke ausströmt, der, wie bekannt, gerade in der Nacht, also zur gefährlichsten Zeit, stärker ist, als am Tage. Daher bieten auch die Leichen der im Leuchtgas umgekommenen Personen in der Regel exquisitere Befunde dar, als jene der durch Kohlendunst Vergifteten, und es ist begreiflich, dass die oben erwähnte Möglichkeit, dass ein Individuum in einem bestimmten Raume an Kohlenoxydvergiftung gestorben sein konnte, ohne dass die Leiche die charakteristischen Erscheinungen der letzteren bietet, überhaupt nur bei der Kohlendunstvergiftung, kaum aber bei der Leuchtgasvergiftung vorkommen kann.[453]
Verrussung der Respirationsöffnungen, insbesondere der Nasenöffnungen, bei der Kohlendunstvergiftung, sowie russige Niederschläge auf der Schleimhaut der Respirationswege können selbstverständlich nur vorkommen, wenn die Erstickung in Rauch geschah, nicht aber bei der Kohlendunstvergiftung im engeren Sinne. Immerhin müsste man auf einen solchen Befund reagiren, der geeignet wäre, gegen eine Leuchtgasvergiftung zu sprechen. Einen Geruch nach Leuchtgas in den Lungen oder sonst im Körper haben wir in unseren Fällen niemals beobachtet.
In den meisten Fällen wird man bezüglich der Differentialdiagnose zwischen Leuchtgas- und Kohlendunstvergiftung blos auf die Erwägung der Umstände des Falles angewiesen sein, und diese sind auch in der Regel derart, dass sie ohne besondere Schwierigkeit die Entscheidung gestatten.
Interessant war in dem von uns begutachteten Falle der Umstand, dass laut Aussage einzelner Zeugen, welche den betreffenden Kellerraum am Morgen nach der Katastrophe betraten, eine kleine Nachtlampe in einer Fensternische noch gebrannt haben soll und von geklagter Seite behauptet wurde, dass dieser Umstand gegen eine Leuchtgasvergiftung spreche, da es bei einer Leuchtgaseinströmung zu einer Explosion gekommen wäre. Dagegen musste jedoch eingewendet werden, dass das Zustandekommen einer Explosion die Anhäufung sehr grosser Gasmengen erfordert, zu welcher es bei der Entfernung des Locales von der Quelle der Ausströmung und bei der Ventilation desselben durch zwei Schlote, vier nicht hermetisch geschlossene Fenster und die Thüre nicht kommen konnte, dass aber eine weit unter der zur Explosion erforderlichen stehende Gasmenge genügte, um sämmtliche im Locale befindliche Individuen zu vergiften. In einem mehrere Personen betreffenden Vergiftungsfalle durch Leuchtgas war, wie +Guillié+ (Annal. d’hygiène publ. 1893, XXIX, 364) berichtet, sogar eine Lampe, während mehrere Personen theils schon betäubt waren, theils Uebligkeiten zeigten, angezündet worden, ohne dass eine Explosion erfolgte.
[Sidenote: Nachkrankheiten nach CO-Vergiftung.]
Von den Nachkrankheiten, die nach CO-Vergiftung zurückbleiben können, wurden besonders croupöse Processe im Rachen beschrieben. Wir fanden die Anfänge derselben bereits bei einem Individuum, welches 17 Stunden nach seinem Auffinden in einer Kohlendunstatmosphäre gestorben war, ebenso bei einem kleinen Mädchen, das nach einem Zimmerbrande bewusstlos gefunden wurde (während sein Schwesterchen bereits todt war) und erst nach mehreren Tagen starb. In einem auch von +Rochelt+ (Wiener med. Presse. 1875, Nr. 49) beschriebenen Falle sahen wir nach Leuchtgasvergiftung bei einem kräftigen Manne primären Blödsinn mit gleichzeitigem Verlust der Sensibilität der Haut und mit Parese zurückbleiben, der erst nach vielen Monaten in Genesung überging. Vorübergehende Glycosurie scheint zum typischen Bilde der Kohlenoxydvergiftung zu gehören, wie zuerst +Hasse+, dann +H. Friedberg+ u. A., sowie +Kahler+ (l. c.) und +R. Jaksch+ (Prager med. Wochenschr. 1882, Nr. 17) nachgewiesen haben. Ueber einen Anfall von Mania transitoria im Kohlenoxydrausche hat +Casper+ berichtet; ein anderer solcher Fall, einen im Leuchtgas betäubten Arbeiter betreffend, findet sich im Jahrbuch f. Pharmacie. 1870, pag. 540. Interessant ist die retrograde Amnesie, welche nach Kohlenoxydvergiftungen von +Briand+, +Azam+, +Barthelemi+ etc. und neuestens von +Fallot+ (Annal. d’hygiène publ. 1892, XXVII, pag. 244) beobachtet wurde. Im letzteren Falle konnte sich die Frau weder an den Selbstmord, noch an die Ereignisse der drei diesem vorangegangenen Tage erinnern. In schweren und protrahirten Fällen kommt es, wie +Klebs+ (Virchow’s Archiv. XXXII) nachwies, zu vasomotorischen und trophischen Störungen der Haut verschiedener Art und verschiedenen Grades und daher leicht zur Entstehung von Hautnecrosen, insbesondere von Drucknecrosen (+Kahler+, Prager med. Wochenschr. 1881, Nr. 48) und zu symmetrischen Erweichungsherden in der inneren Kapsel und in den inneren Linsenkerngliedern. Zwei Fälle letzterer Art sah +Klebs+, ein anderer wird von +Lesser+ (Atlas III) beschrieben und abgebildet, und einen ganz gleichen mit Dermatitis bullosa an beiden Händen verbundenen Befund constatirten wir bei einer im März 1885 obducirten Frau, welche an Kohlendunstvergiftung nach 5tägiger Asphyxie gestorben war. Einen weiteren (Tod nach 8 Tagen) beobachtete +Poelchen+ (Virchow’s Archiv. CXII, pag. 26). Die Erweichung war beiderseits im mittleren Gliede des Linsenkernes hart an der inneren Kapsel. Es fand sich isolirte fettige Degeneration und Verkalkung der zuführenden Gefässe, deren Grund +Poelchen+ darin sieht, dass letztere gleich an ihrem Ursprung sehr eng, ausserdem unverhältnissmässig lang, ohne Anastomosen, ohne Vasa vasorum und allein auf die Ernährung durch das kreisende Blut beschränkt sind. Die Degeneration dieser Gefässe ist das Primäre, die Erweichung in den Linsenkernen das Secundäre. +Kolisko+[454] findet die Ursache dieser Necrosen, von welchen +Koch+ (Diss. Greifswald 1892) zwei neue Fälle mittheilt, in dem endarterienartigen Verlaufe der die Grosshirnganglien versorgenden Gefässäste (Centralarterien, deren Verschluss und schon die Schwächung des Blutstromes in ihnen zu Encephalomalacien führen kann. Vielleicht kommen solche Necrosen nach protrahirten anderweitigen Asphyxien auch vor. Sie können auch an sich zur Aufklärung gewisser Todesfälle beitragen. In einem unserer Fälle wurden 2 Arbeiter eines Morgens im April bewusstlos in einer Kammer gefunden. Es wurde aus äusseren Gründen an eine Ptomain- (Wurst-) Vergiftung gedacht und, da der eine nach 2 Tagen, ohne das Bewusstsein wieder erlangt zu haben, starb, die gerichtliche Obduction eingeleitet. Da diese ausser leichtem Icterus und beginnender parenchymatöser Degeneration der Organe symmetrische Necrosen in den vorderen Partien beider Linsenkerne ergab und uns ausserdem mitgetheilt wurde, dass bei dem anderen Arbeiter eine brandblasenartige Dermatose am Rücken beider Hände und Füsse eingetreten sei, habe ich eine Kohlenoxydvergiftung diagnosticirt, die sich auch wirklich durch die Erhebungen bestätigte. -- Die oben erwähnte nach CO-Vergiftung auftretende retrograde Amnesie kann auch nach anderen schweren Asphyxien vorkommen.
[Sidenote: Kohlensäurevergiftung.]
Vergiftung mit +Kohlensäure+ kann geschehen in geschlossenen Räumen, in welchen organische Substanzen faulen (Grüfte) oder gähren (Bier- und Weinkeller), an Orten, wo Kohlensäure durch Selbstzersetzung von Kohlensäureverbindungen, besonders von kohlensaurem Kalk, sich bildet, wie z. B. in Brunnen[455], ferner in der Nähe von Kalk- und Ziegelöfen, Kohlenmeilern und in Localen, wo Individuen ihre eigene Exspirationsluft athmen müssen. Letzteres kann geschehen durch Einschliessen von Individuen, z. B. Kindern, in enge Räume (Kisten, Koffer) oder in geschlossenen Localen, wo unverhältnissmässig viele Menschen angesammelt sind. Entsetzliche solche Fälle finden sich in +Husemann+’s Toxikologie. So wurden im Fort William in Calcutta 146 Personen in einem blos 20 Quadratfuss messenden geschlossenen Raum eingesperrt. Bis zum Morgen fand man 123 todt. Im Jahre 1742 wurden in das Wachtzimmer von St. Martin in London, welches 6 Quadratfuss mass und blos 6 Fuss hoch war, 28 Personen gesperrt, von denen am anderen Tage 4 todt gefunden wurden. Auch im Kohlendunst und im sogenannten Cloakengas bildet die Kohlensäure einen wesentlichen Bestandtheil. Der Tod erfolgt unter den Erscheinungen der Erstickung, und zwar je nach dem Kohlensäuregehalt der Luft entweder plötzlich oder allmälig. Die Sectionsbefunde sind dieselben wie beim Erstickungstod. In den meisten solchen Fällen dürfte der Tod überhaupt weniger durch die Kohlensäure, als vielmehr durch den Mangel an Sauerstoff erfolgen, da nach +Bert+ u. A. Thiere, wenn genügend Sauerstoff vorhanden ist, erst bei einem Gehalte von 30 bis 40% der Athmungsluft an Kohlensäure zu Grunde gehen und da +Demarquay+ durch 10 Minuten eine Luft ohne Schaden athmen konnte, welche 12·5% CO₂ enthielt. Dies haben auch Beobachtungen +Körber+’s (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLII, 49) bestätigt.
[Sidenote: Schwefelwasserstoffvergiftung.]
Vergiftungen mit +Schwefelwasserstoff+, von welchem nach +Eulenberg+ 0·12%, nach +Smirnow+ (Med. Centralbl. 1884, Nr. 37) ½%, der Atmosphäre beigemengt, Hunde zu tödten im Stande sind, kommen besonders durch sogenanntes Cloakengas beim Ausräumen lange verschlossen gewesener Abtrittsgruben vor, namentlich im Sommer. Dasselbe ist vorzugsweise ein Gemisch von Kohlensäure, Schwefelwasserstoff und atmosphärischer Luft, welches bis zu 8% Schwefelwasserstoff enthalten kann. Ferner bildet der Schwefelwasserstoff einen Hauptbestandtheil des sogenannten Lohgrubengases (bis 16%), neben grossen Mengen von Kohlensäure. Auch im Steinkohlenleuchtgas, sowie in den Pulver- (Minen-) Gasen ist dasselbe enthalten. Das Zusammenstürzen tritt in solchen Gasgemischen in der Regel plötzlich ein unter suffocatorischen Erscheinungen. Auch der Leichenbefund ist analog dem beim Erstickungstode, so dass wohl in der Regel das Zusammenstürzen, respective der Tod weniger durch die giftigen Gase als solche, sondern in Folge der durch ihre Ansammlung veranlassten Sauerstoffverdrängung aus den betreffenden Räumen zu erfolgen scheint. Als besonderes Symptom wird von +Casper+ eine auffallend schwarze (tintenschwarze), von Anderen eine schmutziggrünliche Färbung des Blutes angegeben. In den von uns obducirten Fällen zeigte das Blut, wenn die Leichen frisch zur Obduction kamen, nur das Verhalten des gewöhnlichen Erstickungsblutes; auch eine Zerstörung der Blutkörperchen, wie sie von Einzelnen hervorgehoben wurde, fand sich nicht. Gleicher Befund ergab sich auch bei mehreren von uns angestellten Thierversuchen. Dagegen tritt die Fäulniss bei derartigen Leichen sehr rasch ein, nicht aber etwa wegen der Einwirkung des Schwefelwasserstoffes, denn dieser hat, wie +Tamassia+ (Virchow’s Jahrb. 1880, I, 667), +Froschauer+ (Wiener med. Presse. 1882, pag. 271) und +Cantani+ (Med. Centralbl. 1882, pag. 277) nachweisen, an und für sich eine antiseptische Wirkung, sondern wegen der anderweitigen Verhältnisse, unter welchen solche Vergiftungen geschehen.[456] Bei den Unglücksfällen in Abortgruben kann auch der Tod zunächst durch Ertrinken in der Abortflüssigkeit erfolgen, in welche die durch das Cloakengas bewusstlos Gewordenen hineingerathen sind. Man findet dann meist in den Luftwegen aspirirte Cloakenstoffe und ebensolche verschluckt im Magen.
Die Vergiftung mit Blausäure.
In forensischer Beziehung kommen die Blausäure als solche und die metallischen Cyanide in Betracht.
Die österreichische officinelle +Blausäure+ enthält 2% wasserfreie Säure (Maximaldosis in Einzelngaben 0·05 Grm. oder gutt. 2, und 0·2 oder gutt. 8 pro die). Von der wasserfreien Blausäure werden 5-6 Cgrm. als letale Dosis für einen Erwachsenen angegeben. Die Blausäure bildet einen Bestandtheil der Aqua amygd. amararum (0·1%), der Aqua laurocerasi (0·07-0·1%) und der Aqua cerasorum nigr. (0·04%). Der Blausäuregehalt dieser Arzneistoffe stammt aus dem Amygdalin der betreffenden Pflanzentheile, welches bei Gegenwart von Wasser durch das in demselben ebenfalls enthaltene Emulsin in Blausäure, Bittermandelöl und Zucker gespalten wird. Aus diesem Grunde können auch die betreffenden Pflanzentheile selbst giftig werden, darunter namentlich die bitteren Mandeln, von denen nach +Husemann+ 4-6 Stück hinreichen, um ein Kind zu vergiften. Ein von uns obducirter 3jähriger Knabe hatte 7-10 Stück bittere Mandeln eines im Freien wachsenden Baumes gegessen, war kurz darnach erkrankt und in 2 Stunden ohne ärztliche Behandlung gestorben. Im Magen fand sich eine reichliche Menge zerkauter Mandeln, aber kein Blausäuregeruch. Auch wurde keine Blausäure chemisch nachgewiesen und selbst die Guajacharzprobe ergab ein negatives Resultat. Ueber eine Vergiftung eines Erwachsenen mit 2 handvoll bitterer Mandeln berichtet +Daker+ (Virchow’s Jahrb. 1881, I, 457). Der Mann wurde gerettet und im ausgepumpten Mageninhalte Blausäure nachgewiesen. Auch Selbstmorde mit bitteren Mandeln sind vorgekommen. +Maschka+ (Wiener med. Wochenschr. 1869, pag. 838) berichtet über einen solchen und einen zweiten haben wir im Jahre 1885 obducirt. Er betraf eine in misslichen Verhältnissen befindliche Frau, bei welcher Unmassen zerkauter Mandeln und starker Blausäuregeruch im Magen gefunden wurden. Das im Handel vorkommende Bittermandelöl enthält in der Regel ebenfalls Blausäure und ist deshalb im hohen Grade giftig, während reines Bittermandelöl nur nach Art ätherischer Oele und nur in grösserer Dosis schädlich wirkt. Blausäurehaltig sind auch gewisse Liqueure, wie Persico, Marasquino etc., zu deren Bereitung Kerne von Kirschen, Pfirsichen etc. genommen werden. Eine Vergiftung mit reichlich genossenen Pflaumenkernen hat +Seferowitz+ (Wiener med. Blätter 1882, Nr. 13) beobachtet.
[Sidenote: Cyankalium.]
Von den metallischen +Cyaniden+ sind vorzugsweise diejenigen giftig, welche schon in der Kälte mit Säuren Cyanwasserstoff entwickeln, und unter diesen nimmt das jetzt so verbreitete +Cyankalium+ die erste Stelle ein. Das Ferrocyankalium (gelbe Blutlaugensalz) und ähnliche Doppelsalze werden in der Regel für ungiftig gehalten, weil sie angeblich nur beim Erhitzen mit Säuren Blausäure liefern. Es scheint jedoch, dass sie unter gewissen Umständen, namentlich wenn gelbes Blutlaugensalz mit Säuren genommen wurde, doch giftig wirken können, da +Sonnenschein+ (l. c. 170), +Jirusch+ (Zeitschr. d. böhmischen Aerzte, 1875, pag. 399), +Volz+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1877, XXVI, pag. 57) und +Landgraf+ (Friedreich’s Blätter, 1885, pag. 201) über solche Fälle berichten. Von Wichtigkeit ist die aus Anlass eines in Wien an einem Briefträger begangenen Giftmordes mit Cyankalium, durch +Ludwig+ und +Mauthner+ (Wiener med. Blätter, 1880, Nr. 44) gemachte Beobachtung, dass einzelne Sorten von Cyankalium gelbes Blutlaugensalz enthalten[457], worauf bei Untersuchung auf Blausäure insoferne Rücksicht genommen werden muss, als auch dieses Salz nicht blos mit stärkeren, sondern schon mit verdünnten Mineralsäuren und selbst mit Weinsäure destillirt ein blausäurehaltiges Destillat liefert. Es ist demnach bei Untersuchung auf Blausäure auf die etwaige Anwesenheit von gelbem Blutlaugensalz Rücksicht zu nehmen, beziehungsweise dieses vor der Destillation auszufällen.
[Sidenote: Cyankaliumvergiftung. Verlauf der Blausäurevergiftung.]
Die Häufigkeit der Selbstmorde mit Cyankalium ist bekannt. In Wien allein kamen im Jahre 1874 32 und im Jahre 1875 27 solche Fälle vor, dagegen nur einmal, und zwar im Jahre 1875, eine Selbstvergiftung mit Blausäure. Diese Häufigkeit ist nicht blos in der auch dem Laien bekannten Thatsache begründet, dass das Gift ungemein rasch und sicher den Tod herbeiführt, sondern besonders darin, dass die Beischaffung desselben keinen Schwierigkeiten unterliegt, da Cyankalium gegenwärtig in der Industrie häufig, so namentlich in der Galvanoplastik und zu photographischen Zwecken, benützt wird. Die genannten Momente sind es aber, welche zugleich die Anwendung dieses Giftes zu verbrecherischen Zwecken ungemein erleichtern, umsomehr, als dasselbe ohne besondere Schwierigkeiten, so in Spirituosen und noch mehr in sauren Flüssigkeiten, heimlich beigebracht werden kann. In der That ist die Zahl der damit verübten Giftmorde eine ziemlich bedeutende, und zwar nicht blos einzelner Personen, sondern ganzer Familien. Von beiden haben wir je zwei Fälle untersucht, ebenso zwei andere, wo Verdacht auf Giftmord bestand, während wahrscheinlich nur Selbstmord vorlag. Auch gehört hierher der pag. 653 erwähnte Fall, wo der Mörder vor dem Erwürgen versucht hatte, seinem schlafenden Opfer Cyankalium in den Mund zu stecken. Zufällige Vergiftungen, die mit blausäurehaltigen Medicamenten oder Genussmitteln (Liqueuren) wiederholt geschahen, sind mit Cyankalium verhältnissmässig selten. Zu diesen gehört unter anderen auch der von +Tardieu+ erwähnte Fall, einen Photographen betreffend, der, um Lapisflecke von seinen Fingern wegzubringen, Cyankalium in Substanz benützte und, da ihm dann ein Stückchen hinter den Nagel kam und die Haut daselbst aufschürfte, unter Erscheinungen der Blausäurevergiftung zusammenstürzte und 8 Stunden in Lebensgefahr sich befand.
Nach +Husemann+ entsprechen 2½ Gran (18 Cgrm.) Cyankalium etwa 1 Gran (0·073 Grm.) Blausäure, müssen daher als Dosis letalis angesehen werden. (Als Normaleinzelgabe wird von +Falck+ 0·003 bis 0·03 und als Tagesgabe 0·1 Grm. angegeben.) Das Cyankalium kommt gewöhnlich in jenen des Kali causticum ähnlichen[458] Stangen oder in Platten ausgegossen oder in unregelmässigen Stücken vor. Es ist weiss oder schmutzigweiss, von krystallinischer Structur und riecht stark nach Blausäure. Dieser Geruch rührt davon her, dass bereits die Kohlensäure der Luft das Salz zersetzt und Blausäure frei macht. Ebenso machen schon die schwächsten Säuren, z. B. jene des Weins, Essig, und noch mehr die Säure des Magens die Blausäure mit grosser Leichtigkeit frei, woraus sich die schnelle Wirkung erklärt. Der Geschmack ist scharf alkalisch. Es ist zerfliesslich, im Wasser sehr leicht, im schwachen Weingeist leicht löslich. Die wässerige Lösung zersetzt sich bei Gegenwart organischer Stoffe (Staub, Kork) sehr bald und wird braun, wobei sich Ammoniak und ameisensaures Kalium bildet.
Die Symptome, welche nach Blausäurevergiftung eintreten, sind jenen, die wir beim Ersticken beobachten, sehr ähnlich und treten in der Regel ebenso fulminant und mit ebenso raschem Verlaufe auf, wie dies nach Unterbrechung der Respiration geschieht. In der Regel stürzt das Individuum wenige Augenblicke nach dem Verschlucken des Giftes zusammen, wird dyspnoisch und bewusstlos, bekommt heftige clonische Krämpfe und stirbt nach wenigen Minuten. Terminale Athembewegungen und durch einige Zeit fortdauernden Herzschlag haben wir bei Thierversuchen fast immer beobachtet, ebenso in der Regel Würgebewegungen und häufig Erbrechen unmittelbar nach dem Zusammenstürzen, namentlich nach Vergiftung mit Cyankalium. Doch verlaufen Blausäure- (Cyankalium-) Vergiftungen keineswegs immer so fulminant, es wurden vielmehr wiederholt Fälle beobachtet, in denen nicht blos mehrere Secunden, sondern selbst mehrere Minuten verflossen, bevor die ersten Vergiftungserscheinungen auftraten, so dass die Betreffenden noch im Stande waren, verschiedene Handlungen zu unternehmen, ebenso mehrere, in welchen der Tod nicht gleich nach dem Auftreten der ersten Vergiftungserscheinungen, sondern erst einige Zeit, z. B. erst auf dem Transport in’s Spital oder in letzterem, erfolgte.
In einem von +Casper+ mitgetheilten Falle war eine Frau, die (höchst wahrscheinlich bereits theilweise zersetztes) blausäurehaltiges Bittermandelöl getrunken hatte, noch im Stande, das Fläschchen in einen Secretär zu verschliessen; in einem anderen[459] konnte ein Gefangener, der sich in der Nacht vor seiner Hinrichtung vergiftet hatte, das Fläschchen mit Blausäure noch in seinem Stiefel verbergen, und in einem dritten ein Mann, in dessen Leiche die enorme Quantität von 7·24 Grm. Cyankalium gefunden wurde, nach vollbrachter That noch in das Schlafzimmer seiner Frau sich begeben und von ihr Abschied nehmen. In einem von +Taylor+ mitgetheilten Falle vermochte sogar ein Individuum, das sogenannten Bittermandelgeist (1 Theil Bittermandelöl, 7 Theile Alkohol) verschluckt hatte, noch in den Hof zu gehen, Wasser zu pumpen und zwei Treppen hoch zu steigen, worauf es erst zusammenstürzte und nach 20 Minuten starb. Eine Reihe ähnlicher Beobachtungen haben wir in der Wiener med. Wochenschrift, 1880, Nr. 2, aus Anlass der Publication eines hier vorgekommenen Falles von Mord durch Cyankalium veröffentlicht, in welchem u. A. auch die Möglichkeit eines Selbstmordes herangezogen und in dieser Richtung betont wurde, dass der abscheulich caustische Geschmack des mit Cyankalium versetzten Liqueurs die Frau vom unwillkürlichen Austrinken desselben abgehalten haben würde. Es wurde jedoch erwidert, dass die Betreffende keine Ahnung von der giftigen Beimischung hatte und unter diesen Umständen schon ungleich schärfere und ätzendere Flüssigkeiten, z. B. Laugenessenz, getrunken worden sind, und dass der ekelhafte Geschmack erst nach erfolgtem Austrinken sich bemerkbar gemacht haben konnte. Durch Einathmen von Blausäure sind nicht blos acute, sondern auch chronische Vergiftungen vorgekommen. Bemerkenswerth ist in dieser Beziehung je ein von +Martin+ (Friedreich’s Blätter. 1888, pag. 3) und +Mittenzweig+ (Zeitschr. f. Medicinalb. 1888, pag. 97) mitgetheilter Fall von chronischem Siechthum nach längerer Einathmung von Blausäure.
[Sidenote: Ursache der Giftigkeit der Blausäure.]
Die +Ursache+ der so eminenten +Giftigkeit+ der Blausäure ist noch nicht aufgeklärt. Die auffallende Aehnlichkeit der Erscheinungen, unter welchen der Tod bei Blausäurevergiftung auftritt, mit jenen des Erstickungstodes lässt darauf schliessen, dass der Blausäure entweder eine reizende und dann sofort lähmende Wirkung auf das verlängerte Mark zukommt, oder dass schon Spuren derselben, wenn sie in’s Blut gelangen, die respiratorischen Vorgänge im Organismus erschweren oder aufheben. Letztere Vermuthung erhält eine Stütze in der von +Schönbein+ gemachten Beobachtung, dass schon ganz geringe Mengen von Blausäure, dem Blute zugesetzt, im Stande sind, dessen katalysirende Wirkung auf Wasserstoffsuperoxyd aufzuheben, so dass letzteres eine Bräunung des Blutes bewirkt, dessen spectrale Absorptionserscheinungen verschwinden. Nach +Hoppe+-+Seyler+ und +Preyer+ geht die Blausäure mit dem Hämoglobin des Blutes eine chemische Verbindung ein, ähnlich wie das Kohlenoxyd, doch ist dieser Vorgang vorläufig noch nicht sichergestellt, und selbst wenn er es wäre, so ist es bei der ausserordentlichen Schnelligkeit, mit welcher schon ganz geringe Mengen von Blausäure den Tod bewirken, nicht wahrscheinlich, dass diesem Umstand die Hauptrolle bei der Blausäurevergiftung zukomme, da die Zeit fehlt, damit das Hämoglobin zahlreicher Blutkörperchen eine Verbindung mit der Blausäure eingehe. Ueberdies zeigt sich die fulminante Wirkung der Blausäure auch bei Fröschen, die bekanntlich eine Aufhebung der Function des Blutes lange Zeit zu vertragen vermögen.[460] Mehr plausibel ist die Ansicht +Geppert+’s, wonach die Blausäure den Geweben die Fähigkeit nimmt, dem Blute das O. zu entziehen. Auch ergaben die Untersuchungen von +Corin+ und +Ansiaux+ (Bull. de l’Acad. Belgique. 1893), dass sich die Blutdruckcurven bei dieser Vergiftung analog verhalten wie bei der Erstickung.
[Sidenote: Leichenbefund.]
Bezüglich des +Leichenbefundes+ ist zunächst die Blausäurevergiftung als solche und die Cyankaliumvergiftung auseinanderzuhalten. Erstere gibt in der Regel ausser dem nicht immer nachweisbaren, beim längeren Einathmen Halskratzen verursachenden Blausäuregeruch im Magen[461] und mitunter auch in anderen Organen und den Zeichen des Erstickungstodes meist negative Befunde, insbesondere zeigt die Magenschleimhaut ausser etwa stärkerer Injection und manchmal Ecchymosirung, die auch nur als Theilerscheinung der Erstickung gedeutet werden kann, keine Veränderungen, und dies ist auch, selbst wenn der Blausäure eine local reizende Wirkung zugeschrieben werden könnte, bei der grossen Schnelligkeit, mit welcher in der Regel der Tod eintritt, wohl begreiflich. Anders ist der Befund bei Cyankaliumvergiftung. In exquisiten Fällen derselben finden wir ausser dem charakteristischen Geruch die Magenschleimhaut allenthalben, besonders aber im Fundus und auf der Höhe der Falten, blutroth gefärbt, gewulstet und in dem Grade gequollen, dass die Faltenkämme stellenweise selbst transparent erscheinen können. Dabei sehen wir die Schleimhaut mit reichlichem, hellroth oder hellbraunroth tingirtem, fadenziehendem Schleim bedeckt, und wenn sonstiger Mageninhalt vorhanden ist, auch diesen blutig gefärbt und von limpider fadenziehender Beschaffenheit. Dabei reagirt der Mageninhalt stark alkalisch, ist seifenartig-schlüpfrig zum Anfühlen und verbreitet einen mehr weniger auffallenden Blausäuregeruch, der sich auch in anderen Organen, so im Gehirn und in den Lungen, bemerkbar zu machen pflegt. Meist ist zugleich ein Geruch nach Ammoniak bemerkbar, welches entweder schon in der Giftsubstanz vorhanden war oder erst im Magen durch Zersetzung der Blausäure sich bilden kann (+Lacassagne+). Die auffallende Röthung und Wulstung der Schleimhaut entwickelt sich durch das Zusammenwirken dreier Factoren, nämlich der reactiven Injection und Ecchymosirung der Magenschleimhaut, der Quellung des Schleimhautgewebes durch das Cyankalium und der Imbibition der oberen Schichten mit von Cyankalium gelöstem Blutfarbstoff. Von diesen Factoren bildet sich nur der erste während des Lebens und ist bedingt durch die stark alkalischen, jener des Kali causticum wenig nachstehenden, irritirenden und selbst ätzenden Eigenschaften des Cyankaliums, die schon in den wenigen Augenblicken, die bei dieser Todesart gegeben sind, Injectionsröthe und Ecchymosenbildung bewirken können. Die beiden anderen Factoren treten erst nach dem Tode in Wirksamkeit, da zum Zustandekommen der durch sie erzeugten Befunde, nämlich der Quellung und blutigen Imbibition der Magenschleimhaut, die, ähnlich wie bei der Laugenvergiftung, durch die stark alkalische Wirkung des Cyankaliums erzeugt werden, längere Zeit erforderlich ist. Dies lässt sich auch experimentell sicherstellen, da man bei Versuchsthieren, die man mit Cyankalium vergiftet, wenn sie sofort nach dem Tode untersucht werden, nichts von Quellung und blutiger Imbibition der Magenschleimhaut bemerkt, wohl aber, wenn die Section erst nach mehreren Stunden gemacht wird, und da man ähnliche Befunde auch erzeugen kann, wenn man in hyperämische Leichenmägen Cyankaliumlösung bringt und diese durch einige Stunden einwirken lässt.
Aus dem Gesagten ist begreiflich, dass die blutige Imbibition und Wulstung der Magenschleimhaut desto weniger entwickelt sein wird, je weniger von dem Gifte genommen wurde, und wir haben wiederholt Fälle obducirt, bei welchen eben der geringen Dosis wegen jene Befunde nur unbedeutend entwickelt waren. Dies ist namentlich bei Giftmorden zu beobachten, da bei diesen kaum so grosse Dosen zur Anwendung kommen, wie sie gewöhnlich von Selbstmördern benützt zu werden pflegen. Ferner ist es begreiflich dass die quellende und blutauflösende Wirkung, die doch nur dem starken Alkali zukommt, dann entfallen wird, wenn durch ein saueres Vehikel (sauren Wein, Limonade etc.), in welchem das Gift gereicht wurde, oder durch sauren Mageninhalt das Kali gebunden und in dieser Richtung unwirksam gemacht wurde. In solchen Fällen entzieht sich, wenn nicht etwa der Blausäuregeruch deutlich hervortritt, auch eine Cyankaliumvergiftung der anatomischen Diagnose und letztere kann nur durch chemische Untersuchung gestellt werden.
Eine ähnliche Quellung und blutrothe Durchtränkung der Magenschleimhaut kann ausser im Zwölffingerdarm, auch im Rachen und im Oesophagus, im Kehlkopf und in der Luftröhre und selbst in den Lungen vorkommen, dann nämlich, wenn durch Erbrechen oder vielleicht postmortal cyankaliumhaltige Stoffe in diese Organe geriethen, beziehungsweise aspirirt worden sind und daher dort nachträglich ihre quellende und blutauflösende Wirkung zur Geltung bringen konnten. In manchen Fällen sind die Kämme einzelner Schleimhautfalten des Magens schmutzig weissgrau verfärbt und getrübt, von zäherer Consistenz, während die Nachbarschaft in gewöhnlicher Weise blutig imbibirt und gequollen erscheint. Diese Veränderung ist eine secundäre und entsteht an jenen Faltenkämmen, die der quellenden und klärenden Wirkung des alkalischen Mageninhaltes weniger ausgesetzt waren, respective aus demselben hervorragten. Insbesondere finden sich solche Stellen dann, wenn der Mageninhalt neutral oder nur sehr schwach alkalich oder gar schon schwach sauer reagirt. Es handelt sich somit um eine nachträgliche Ausfällung der früher durch das Alkali gelöst erhaltenen Eiweisskörper, die man auch unmittelbar beobachten kann, wenn man die gequollenen und transparenten Partien neutralisirt oder schwach ansäuert oder auch nur auswässert. Auf dieselbe Weise sind die epithelialen Trübungen zu erklären, die sich mitunter in den Schlingorganen finden.
[Sidenote: Blut nach Blausäure- und Cyankaliumvergiftung.]
Das Blut zeigt sowohl bei der Blausäure als bei der Cyankaliumvergiftung die Eigenschaften des gewöhnlichen Erstickungsblutes, ist nämlich dunkelflüssig. Doch haben wir bereits wiederholt bei Cyankaliumvergiftung eine auffallend hellrothe Farbe des Blutes gefunden, so dass der Sectionsbefund eine grosse Aehnlichkeit mit jenem hatte, den wir nach Kohlenoxydvergiftung beobachten können. Derartige Fälle sind auch von Anderen beobachtet worden. Die Ursache dieser Erscheinung ist vorläufig unbekannt, namentlich ist es noch nicht sichergestellt, ob derselben eine Verbindung der Blausäure mit dem Hämoglobin (Hämatin) zu Grunde liegt oder ob, wie +Hoppe+-+Seyler+ und mit ihm +Gäthgens+ annimmt (Med.-chem. Unters. 1866 bis 1871, pag. 140, 258, 325 u. s. f.), die hellrothe Farbe des Blutes davon herrührt, dass nach Aufnahme von Blausäure in das Blut das Hämoglobin des letzteren seinen lose gebundenen Sauerstoff viel schwerer hergibt als im normalen Zustande. Wir haben bisher die hellrothe Farbe des Blutes, respective der Todtenflecke nur bei Cyankaliumvergiftungen beobachtet und meinen, dass vielleicht diese Färbung von der Hyperalkalescenz des Blutes herrührt, die namentlich leicht und schnell durch das Ammoniak bewirkt werden kann, welches jedes, insbesondere aber älteres, Cyankalium enthält. Dafür scheint uns auch die bekannte Thatsache zu sprechen, dass Spuren von Ammoniak Blutlösungen sofort hellroth färben und trüb gewesene gleichzeitig aufhellen (vgl. pag. 435). Die spectrale Untersuchung des Leichenblutes ergibt keine Abweichungen vom Normalen. Dagegen zeigt der blutige Mageninhalt häufig das Spectrum des Hämatins, d. h. ein dunkles schlecht contourirtes Band oder auch nur eine Schattirung in Grün, welche sich nach Zusatz von Schwefelammonium sofort in zwei Absorptionsstreifen im Gelbgrün auflöst, von denen namentlich der dem Roth nähere sehr dunkel und scharf ausgeprägt erscheint -- Spectrum des reducirten Hämatins. Dieses spectrale Verhalten des Magenblutes ist keineswegs für die Cyankaliumvergiftung charakteristisch, ergibt sich vielmehr auch häufig bei anderen Vergiftungen mit Säuren oder Alkalien und auch bei anderen Todesarten, bei denen sich ein blutiger Mageninhalt findet, da das betreffende Blut schon durch die Magensäure theilweise oder vollständig zu Hämatin zersetzt wird. +Kobert+ (Dorpater Ber. 1888. pag. 442) leitet die hellrothe Farbe des Blutes von der Bildung von Cyanwasserstoffhämoglobin her, welches ein dem des reducirten Hämoglobins ähnliches Spectrum gibt. Ausserdem empfiehlt er („Ueber Cyanmethämoglobin und den Nachweis von Blausäure.“ 1892) eine, seiner Angabe nach charakteristische Reaction, die auf Cyanmethämoglobinbildung beruht. Gibt man nämlich zu einer verdünnten Lösung gewöhnlichen Blutes einige Tropfen von Ferridcyankalium (rothen Blutlaugensalz) hinzu, so ändert sich die rothe Blutfarbe sofort in’s Braune und im Spectrum erscheinen der Methämoglobinstreif, fügt man jedoch eine Spur Blausäure oder Cyankalium hinzu, oder macht man die Reaction mit blausäurehältigem Blute, so wird die Lösung schön roth und gibt ein breites Band in Grün, welches nach Zusatz von Schwefelammonium in 2 sich auflöst. Die Untersuchungen von +Becker+, +Szigeti+, +Richter+ und +Wachholz+ bestätigen dieses Verhalten von Methämoglobinlösungen zu Cyan, finden jedoch, dass die so entstehende Röthung der Lösung nicht durch Bildung von Cyanmethämoglobin, sondern von Cyanhämatin bedingt sei.
[Sidenote: Nitrobenzol.]
Der Blausäurevergiftung, was den Geruch anbelangt, ähnlich ist jene mit +Nitrobenzol+. Dieses, auch unter dem Namen Mirbanöl oder falsches Bittermandelöl bekannt, kommt gegenwärtig häufig statt des echten Bittermandelöls in der Parfümerie, aber auch in der Conditorei, Liqueurfabrication etc. in Anwendung. Es ist eine ölige, gelbliche Flüssigkeit von auffallendem Geruch nach bitteren Mandeln. Ueber die letale Dosis ist wenig bekannt. Doch haben in einem von +Bahrdt+ (Arch. f. Heilk. 1871, pag. 320) mitgetheilten Falle schon 20 Tropfen den Tod eines 19jährigen Mannes herbeigeführt. Aus den bisher beobachteten Fällen von Nitrobenzolvergiftung (Literatur v. in +Filehne+’s „Ueber die Giftwirkungen des Nitrobenzols“. Archiv f. experim. Path. IX, 329) ergibt sich, dass die Vergiftungserscheinungen manchmal erst nach 1-2 Stunden auftreten können und dass schon in dieser Periode eine eigenthümliche graublaue Hautverfärbung sich einstellt, die von Einzelnen (+Letheby+) von einer Reduction des Nitrobenzols zu Anilin hergeleitet wird, während Andere (+Filehne+) sie aus der behinderten Oxydation und braunen Verfärbung des Blutes durch Nitrobenzol erklären. Hierauf folgt in der Regel Leibschmerz und Erbrechen, Zusammenstürzen und Bewusstlosigkeit, Zuckungen, Dilatation der Pupillen, Tod unter Sopor. In einzelnen Fällen wurde vorübergehende Besserung, namentlich Wiederkehr des Bewusstseins, beobachtet (+Bahrdt+). Bei der Section wurde dunkelbraunes, flüssiges Blut gefunden (diese Farbe bot im +Bahrdt+’schen Falle schon das aus der Ader gelassene Blut), braune Verfärbung der Musculatur, Injection und Ecchymosirung der Magenschleimhaut und ein auffallender Bittermandelgeruch im Magen und in den übrigen Organen. Dieser Geruch ist intensiver und hält sich auch in der Leiche ungleich länger als der nach Blausäure. In einem von uns obducirten Falle von Nitrobenzolvergiftung (2jähriges Kind, welches von vergossenem Mirbanöl genascht hatte; erste Symptome nach 2 Stunden, Tod nach 9 Stunden) war der Geruch in den Lungen und im Magen auffallend und das Blut bräunlich. Sonst fand sich nichts Auffälliges. In einem zweiten Falle (Tod nach 3 Stunden) ergab sich derselbe Befund. Der Mann hatte gemeinschaftlich mit drei anderen Personen aus einer gefundenen, mit „Rum“ bezeichneten, aber Nitrobenzol enthaltenden Flasche getrunken. Seine Gefährten zeigten schwere Vergiftungssymptome, kamen aber mit dem Leben davon. Eine Vergiftung mit anilinhaltigem Nitrobenzol, bei welcher, trotzdem circa 16·0 genommen wurden, der Tod nicht eintrat, beschreibt +Litten+ (Berliner klin. Wochenschr. 1881, pag. 23). Die Haut war blau bis graublau gefärbt, ebenso die Schleimhäute, namentlich der Conjunctiven. Dieser Befund bestand durch 3 Tage, während welcher Zeit die Exspirationsluft und der Harn Bittermandelgeruch zeigten. Aehnliche Fälle haben +Mehrer+ (Wiener med. Presse. 1885, Nr. 1) und +Müller+ (Med. Centralbl. 1887, pag. 301) beobachtet. In letzterem war der Obductionsbefund ähnlich wie nach Vergiftung mit chlorsaurem Kali. Auch fanden sich die Methämoglobininfarcte in den Nieren.
[Sidenote: Nitroglycerinvergiftung.]
Die bereits wiederholt vorgekommenen Vergiftungen mit +Nitroglycerin+ veranlassen uns auch dessen zu erwähnen. Sie geschehen theils mit flüssigem Nitroglycerin, welches eine klare, ölige, hellgelbe, süss und gewürzhaft schmeckende Substanz darstellt, oder mit dem gegenwärtig als Sprengmittel so verbreiteten +Dynamit+ und +Dualin+. Ersteres ist Nitroglycerin mit ein Viertel seines Gewichtes Infusorienerde (Kieselguhr) gemischt, letzteres ein durch Tränkung von Sägespänen mit Nitroglycerin erzeugtes Präparat. Die Mehrzahl der Vergiftungen geschah zufällig (vgl. Zusammenstellung der Literatur bis 1868 von +Husemann+ in Virchow’s Jahrb.; weitere Fälle ibidem, 1870, I, pag. 352 und 436; +Bruel+, „Rech. exp. sur les effets toxiques de la nitroglycérine et la dynamite“. Paris 1876; +Eulenberg+, Gewerbehygiene. 482), doch sind auch Morde und Mordversuche vorgekommen. Einen solchen Fall hat +Husemann+ (Deutsche Klinik. 1867, Nr. 18) mitgetheilt, ein zweiter mit Dynamit unternommener findet sich in Maschka’s Gutachten, 1873, IV, 257, und einen dritten (Doppelmord durch Vergiftung mit Dynamit) hat +Wolff+ publicirt (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXVIII, 1). Die Dosis toxica letalis ist noch unbestimmt. Es wird angegeben, dass schon ⅒-⅕ Gran reinen Nitroglycerins Vergiftungserscheinungen bewirken können. Ein tödtlicher Ausgang wurde nach dem Genusse von 1 Unze und ein anderer (+Holst+) nach 2 Mundvoll Sprengöl beobachtet. Doch ist es zweifellos, dass schon viel geringere Mengen letalen Ausgang herbeiführen können, da schon 2-3 Tropfen im Stande sind, einen Hund zu tödten. Die Erscheinungen, welche während des Lebens beobachtet wurden, waren Kopfschmerz, Leibschmerzen, Erbrechen und Diarrhöe, Geruch des Erbrochenen nach Nitroglycerin, starke Beschleunigung des Athmens, Frostanfälle, Schwindel, schlafartiger Zustand, Lähmung. In dem Falle von +Holst+ starb der Mann 6½ Stunden nach Beginn der ersten Vergiftungserscheinungen, im +Wolff+’schen Fall die Frau 3, der Mann 4 Tage nach der Ingestion. Die Section ergab in diesen Fällen Injection und Ecchymosirung der Magenschleimhaut, sonst einen negativen Befund. Bei Vergiftungen mit Dynamit oder Dualin wäre nach dem charakteristischen Kieselguhr oder nach Sägespänen zu forschen. Ersteren in den gereichten Speisen nachzuweisen, war in dem von +Maschka+ mitgetheilten Falle gelungen.
Strychninvergiftung.
Von den strychninhaltigen Pflanzentheilen haben die Ignatiusbohnen und namentlich die sogenannten Krähenaugen -- Nux vomica -- die zur Vergiftung schädlicher Thiere von Jägern etc. angewendet werden, zu meist zufälligen Vergiftungen Veranlassung gegeben. Ueber einen, an einem kaum zwei Tage alten Kinde mittelst Krähenaugenpulver verübten Giftmord hat +Führer+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1876, XXV, 290) berichtet. Als letale Dosis des Brechnusspulvers werden für Erwachsene 4-12 Grm. angegeben (+Husemann+). Die Maximaldose der deutschen Pharmakopöe beträgt einzeln 0·20, pro die 0·60.
Selbstmorde mit Strychnin oder Strychninsalzen sind in grosser Zahl in der Literatur verzeichnet; zufällige Vergiftungen sind des enorm bitteren Geschmackes wegen, der sich schon in den stärksten Verdünnungen bemerkbar macht, nicht häufig. Aus gleichem Grunde scheint es schwierig, ausgenommen etwa in Medicamenten, Jemandem Strychnin heimlich beizubringen. Trotzdem ist Giftmord durch Strychnin wiederholt vorgekommen. Bekannt sind in dieser Beziehung die Processe +Palmer+ und +Demme+-+Trümpy+. Auch in Prag ist vor mehreren Jahren ein Fall vorgekommen, wo ein Apotheker seine Frau mit strychninhaltigem Malagawein vergiftete, den er ihr als ein Mittel gegen Epilepsie bereitet hatte. Als letale Dosis für Erwachsene werden 4-8 Cgrm., für Kinder schon 7-8 Mgrm. angesehen. Die Maximaldose für Erwachsene wird von der österr. Pharmakopöe einzeln mit 7 Mgrm. und pro die mit 2 Cgrm. angegeben, von der deutschen dagegen in der Einzelngabe mit 0·001 und in der Gesammttagesgabe mit 0·03; zur subcutanen Injection nach +Falck+ mit 0·0015-0·006. Doch sind Fälle beobachtet worden, in denen Genesung noch nach 24-50 Cgrm. eingetreten ist.[462]
Die ersten Vergiftungserscheinungen treten in der Regel erst 15-20 Minuten nach der Einverleibung auf, können jedoch auch eine Stunde und selbst noch länger auf sich warten lassen. Ein verzögertes Eintreten der ersten Erscheinungen ist besonders dann zu erwarten, wenn Strychninum purum genommen wurde, da dieses so schwer löslich ist, dass nach +Pelletier+ erst 6667 Theile kalten und 2500 Theile kochenden Wassers einen Theil Strychnin zu lösen vermögen, während die Salze leicht löslich sind. Die Erscheinungen beginnen mit Unwohlsein, Unruhe, Ziehen in den Muskeln, Steifwerden derselben, Suffocationsgefühl, Trismus und endlich Tetanus (meist Opisthotonus). Nur ganz ausnahmsweise, wenn die Gabe besonders gross und die Bedingungen zur raschen Resorption besonders günstig waren, kann schon im ersten und einzigen Anfalle der Tod eintreten. In der Regel lässt der Anfall nach 2-5 Minuten nach und es folgt eine Ruhepause, welche nach kürzerer oder längerer Dauer abermals in den Paroxysmus übergeht, welcher auch, in Folge der bedeutend gesteigerten Reflexerregbarkeit, schon nach geringen Erschütterungen oder anderweitigen Reizungen peripherer sensibler Nerven sofort hervorgerufen werden kann. Das Bewusstsein ist in der Regel intact, besonders in den Ruhepausen. Ausnahmsweise wurde Stupor oder gar complete Bewusstlosigkeit beobachtet.[463] Während des Anfalles ist die Respiration in Folge des Tetanus der Respirationsmusculatur mehr weniger sistirt, auch erfolgt der Tod in der Regel während eines Anfalles suffocatorisch, manchmal nach Sistirung oder Abschwächung der Paroxysmen unter Erscheinungen der Lähmung der Medulla oblongata und des Rückenmarks. Die Zeit, binnen welcher nach dem Auftreten des ersten Paroxysmus der Tod eintritt, ist desto kürzer, je grösser die Gabe und je günstiger die Resorptionsbedingungen gewesen waren. Es kann dann der Tod schon in der ersten Viertelstunde und nach wenigen tetanischen Anfällen erfolgen, während unter anderen Verhältnissen selbst zwei und mehr Stunden vergehen können.
[Sidenote: Sectionsbefund nach Strychninvergiftung.]
Der +Sectionsbefund+ bietet nichts Charakteristisches. Frühzeitiges Auftreten (+Wachholz+ 1894), intensive Entwicklung und auffallend lange Persistenz der Todtenstarre wird angegeben. Ebenso eine krampfhafte Verdrehung der Glieder. Eine auffallende Einwärtskehrung der Fusssohlen bei gleichzeitiger starker Streckung der Füsse haben wir in zwei Fällen von Strychninvergiftung beobachtet, aber auch keineswegs selten bei anderen gewaltsamen Todesarten. Es ist noch fraglich, ob die durch den Tetanus bewirkte Contractur den Tod so lange überdauern kann, dass sie durch die eintretende Todtenstarre fixirt wird, ebenso wie das sofortige Eintreten der letzteren im Momente des Todes weder für die Strychninvergiftung, noch für andere Todesarten sichergestellt ist. Versuche an Thieren zeigen, dass auch, wenn der Tod im heftigsten Strychninparoxysmus erfolgt, doch nach dem Tode die Musculatur erschlafft und erst später durch die Todtenstarre wieder ersteift. Die übrigen Sectionsbefunde sind im Allgemeinen jene des Erstickungstodes, dunkelflüssiges Blut, venöse Hyperämien im Gehirn und in den Lungen und Ecchymosen. Die Entstehung letzterer erklärt sich nicht blos aus den Muskelkrämpfen, sondern auch aus der besonders heftigen Reizung des in der Medulla oblongata gelegenen vasomotorischen Centrums und den dadurch bedingten heftigen Gefässkrampf, welcher der Strychninvergiftung charakteristisch zukommt. Zur Erkennung etwa aufgefundener Strychninkrystalle kann das sehr charakteristische Verhalten des in concentrirter Schwefelsäure gelösten Strychnins gegen doppeltchromsaures Kali benützt werden. Man bringt zu diesem Zwecke den zu untersuchenden Krystall mit 1-2 Tropfen concentrirter Schwefelsäure auf ein Porzellanschälchen und fügt, wenn die Lösung vollständig oder auch nur theilweise erfolgt ist, ein kleines Stückchen doppeltchromsauren Kalis hinzu, worauf man bemerkt, dass sich die Umgebung desselben blau oder violett verfärbt und schön violette Streifen sich bilden, wenn man das Stückchen chromsauren Kali mit einem Glasstabe verschiebt.
[Sidenote: Brucin.]
Aehnlich in seiner Wirkung mit dem Strychnin ist das +Brucin+, welches durch Salpetersäure schön roth sich färbt und neben Strychnin auch in Strychnos Nux vomica vorkommt.
[Sidenote: Picrotoxin.]
Die Früchte von Menispermum coculus L., die sogenannten Kockelskörner, welche hier und da zur Betäubung der Fische, aber auch zur Bierverfälschung benützt werden und das in ihnen enthaltene +Picrotoxin+ bewirken, letzteres in Dosen von 0·2 Grm. und mehr, Erbrechen und Convulsionen, sowohl tetanische als clonische, doch haben diese keinen reflectorischen Charakter, wie jene nach Strychnin.
[Sidenote: Nicotin.]
Vergiftungen mit reinem +Nicotin+, welches eine ölige, nach einiger Zeit sich gelblich färbende Flüssigkeit darstellt und in den Tabakblättern zu 2-7% enthalten ist, sind ausserordentlich selten. Bekannt ist der 1850 vorgekommene Fall des Grafen Bocarmé, der seinen Schwager Fourgnies mit selbstbereitetem Nicotin vergiftete. Die letale Dosis für Erwachsene wird mit 8-16 Cgrm. angegeben. Nach +Schroff+ bewirken schon ¹⁄₃₂-¹⁄₁₆ Gran bedeutende Vergiftungserscheinungen. Vergiftungen mit den äusserlich angewendeten Blättern sind wiederholt vorgekommen, ebenso mit Flüssigkeiten, in denen Tabakblätter macerirt wurden. Am häufigsten sind Vergiftungen mit Tabakrauch und Tabaksaft vorgekommen. Die Erscheinungen, welche nach den ersten Rauchversuchen einzutreten pflegen, sind bekannt. Doch wurden schwere und selbst tödtliche Vergiftungen auch bei Gewohnheitsrauchern beobachtet, namentlich nach Rauchwetten. +Hellwig+ sah den Tod nach 18, respective 17 Pfeifen, die unmittelbar hintereinander geraucht wurden, eintreten. Der Fall betraf 2 Brüder, die eine Rauchwette eingegangen waren. Bezüglich des Tabaksaftes (Schmergel) wird von +Brodis+ angegeben, dass schon 1 Tropfen davon Katzen zu tödten im Stande ist; auch +Le Bon+ (Virchow’s Jahrb. 1880, I, 471) fand, dass schon 2-3 Tropfen für kleine Thiere tödtlich sind, doch sah +Deutsch+ (Schmidt’s Jahrb. 1851, LXX, 27) bei einem kräftigen Manne, der 1 Unze Tabaksaft als Mittel gegen Bandwurm genommen hatte, Genesung, allerdings nach sehr heftigen Intoxicationserscheinungen, erfolgen. Ein Fall von letaler Vergiftung eines kleinen Knaben mit muthwilliger Weise in einen Erdapfel gegebenem Tabakssaft ist vor einigen Jahren in Böhmen vorgekommen und wurde von +Matouschek+ beschrieben. Nach +Vohl+ und +Eulenberg+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1871, XIV, 249) ist weder im Tabakrauch, noch im Tabaksaft Nicotin vorhanden, da dasselbe sich beim Rauchen zersetzt, dagegen finden sich in letzterem gewisse, den Anilinbasen homologe Picolin-, respective Pyridinbasen, welche in hohem Grade giftig sind. +E. Ludwig+ (Arch. f. klin. Chir. XX, 363) fand im Tabakrauch neben grossen Mengen kohlensauren Ammoniaks auch essigsaures Ammoniak und Carbolsäure, dagegen weder Blausäure, noch SH. Die Vergiftungserscheinungen treten sehr bald auf und bestehen in Kratzen und Brennen im Schlund, vermehrter Speichelsecretion, Ueblichkeiten, Schmerzen in der Magengegend, Erbrechen, Blässe und Kühle der Haut, Kopfschmerz, in höherem Grade Betäubung und Bewusstlosigkeit und clonischen Convulsionen. Von physiologisch nachgewiesenen Wirkungen ist die Herabsetzung der Reflexerregbarkeit des Rückenmarks, heftiger Gefässkrampf und die Reizung der Centra für Darm- und Uterusbewegung zu erwähnen. Der Sectionsbefund bietet, wenn nicht etwa der Tabakgeruch im Magen auffällt, nichts Charakteristisches. Doch wurden in einzelnen Fällen, so im Falle Bocarmé, Befunde constatirt, die auf eine heftige Irritation der Schleimhaut der Schlingorgane und des Magens schliessen lassen.
[Sidenote: Atropinvergiftung.]
Vergiftungen mit +Atropin+ geschehen in der Regel entweder mit den Belladonnabeeren oder mit den in der Augenheilkunde vielfach gebrauchten und daher verbreiteten Lösungen des Alkaloids. Die Mehrzahl dieser Vergiftungen ist zufälliger oder fahrlässiger Natur, doch sind Giftmorde damit wiederholt vorgekommen. Berüchtigt ist der Fall der Jeanerett, welche als Krankenwärterin mehrere ihrer Patienten mit Atropin vergiftete. Ein versuchter Raubmord mit Atropin kam in Wien vor wenigen Jahren zu strafrechtlicher Untersuchung. Als letale Dosis von Atropin können 7-8 Cgrm. gelten. Die Maximaldose der österr. Pharm. beträgt einzeln 0·002, pro die 0·006, die der deutschen 0·001 und 0·003 Grm. Für subcutane Injectionen 0·001. Von den Beeren sollen schon, insbesondere bei Kindern, 3-10 Beeren, den Tod bringen können (+van Hasselt+). +Apoiger+ hat an sich selbst nach 4 Beeren heftige Intoxicationserscheinungen beobachtet. +Kauders+ (Wiener med. Wochenschr. 1881, Nr. 45) sah nach dem Genusse von 13 Stück Tollkirschen furibunde Delirien, dann aber Genesung eintreten. Die Vergiftungserscheinungen treten nach wenigen Minuten ein, bestehen in Muskelzittern, Betäubung, einem rauschartigen Zustand mit heiteren Delirien, Pulsbeschleunigung, Röthung des Gesichtes, enormer Pupillenerweiterung, anfangs Convulsionen, selbst Trismus, später örtlicher Muskelunthätigkeit, Unvermögen zu schlucken, schwacher Respiration, Tod unter allgemeiner Lähmung. In einem von +Gross+ in Philadelphia (Friedreich’s Blätter. 1870, pag. 457) beschriebenen Falle trat bei einer Frau, die irrthümlich 3 Gran Atropin in einer Pille genommen hatte, der Tod unter den erwähnten Erscheinungen erst nach 15 Stunden ein. Die Section zeigt nach Vergiftung mit Atropin oder seinen Salzen ausser Pupillenerweiterung keinen diagnostisch verwerthbaren Befund. Nach Vergiftung mit Belladonnabeeren fand +Kratter+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLIV, pag. 1) die Pharynxschleimhaut dunkelviolett, die des Oesophagus im unteren Drittel, sowie die Magenschleimhaut der Cardiahälfte entzündet und mit croupösem, bluthältigem Exsudate belegt, mit beginnender Geschwürsbildung an einzelnen Stellen der kleinen Curvatur. Auch in den oberen Partien des Dünndarms fanden sich Irritationserscheinungen in Form von Ecchymosen. Ausserdem fanden sich Reste von Tollkirschen im Dickdarm. +Kratter+ schliesst aus seiner Beobachtung, dass den Belladonnabeeren, besonders im frischen Zustande, auch eine irritirende Wirkung zukommt, die dem Atropin und seinen Salzen gänzlich abgeht. +A. Paltauf+ (Wiener klin. Wochenschr. 1888, pag. 113) hebt die differentialdiagnostische Bedeutung des in den Belladonnabeeren enthaltenen eigenthümlichen Schillerstoffes hervor, dessen Nachweis ihm in den Dejectis eines Mannes gelang, der Tollkirschen irrthümlich für Brombeeren gegessen hatte. Auch fand er übereinstimmend mit +Pellacani+, dass sich das Atropin in faulenden Substanzen noch nach längerer Zeit nachweisen lasse.
[Sidenote: Daturin. Hyosciamin.]
Die Pflanzentheile, besonders die Samen von Datura stramonium und Hyosciamus niger, sowie das aus ihnen gewonnene Alkaloid +Daturin+ und +Hyosciamin+ bewirken ähnliche Erscheinungen wie Atropin. Von den Samen haben 15-20 Stück bei Kindern bedenkliche Erscheinungen und selbst den Tod herbeigeführt.
[Sidenote: Digitalin.]
Die Vergiftung mit +Digitalin+, dem wirksamen Bestandtheil des Fingerhuts (Digitalis purpurea L.), ist namentlich durch den von dem Arzte +La Pommerais+ begangenen Giftmord Gegenstand besonderer Untersuchungen geworden. Medicinale Vergiftungen mit Digitalisblättern sind ebenfalls beobachtet worden. Neuestens hat +Köhnborn+[464] über die Vergiftung zweier Männer durch Digitalispulver berichtet, wovon die eine letal endete. Beide Männer hatten die Digitalis in Pillen genommen, die sie von einem Individuum gekauft hatten, um durch sie zu erkranken und dadurch vom Militärdienste frei zu werden, und die weitere Untersuchung hat herausgestellt, dass jenes Individuum bereits seit einem Jahrzehnt das Freimachen von Militärpflichtigen gewerbsmässig betrieben habe und als „Freimacher“ in der Gegend bekannt war, aber erst in den letzten Jahren Digitalispillen zu diesem Zwecke benützt hatte. Die Maximaleinzeldose von Pulv. fol. digit. für Erwachsene beträgt nach der österr. Pharm. 0·2, jene pro die 0·6, nach der deutschen Pharm. die erstere 0·3, die letztere 1·0 Grm. Vom Digitalin, von welchem mehrere Sorten im Handel vorkommen, beträgt die Maximaleinzeldose nach der österr. Pharm. 0·002, nach +Falck+ 0·005, die pro die nach der österr. Pharm. 0·01, nach +Falck+ 0·02 Grm. Die Vergiftungserscheinungen bestehen in Ueblichkeiten, Verlust des Appetites, Erbrechen, auch in Durchfällen, Herabsetzen der Pulsfrequenz, grosser Muskelschwäche, Benommenheit des Kopfes, später Ohnmachten, Schwindel, Sehstörungen (Dunkelsehen, Pupillenerweiterung ist nicht constant), auch Bewusstlosigkeit und schliesslich Herzlähmung. Die pulsverlangsamende Wirkung der Digitalis beruht auf Lähmung der intracardialen motorischen Herzcentren, die schliesslich diastolischen Herzstillstand herbeiführt. Bemerkenswerth ist die cumulative Wirkung der Digitalis, so dass fortgesetzte, einzeln unschädliche Dosen Vergiftungen bewirken können. Nach Vergiftungen mit Digitalin ergeben sich keine charakteristischen Befunde in der Leiche. In +Köhnborn+’s Falle fanden sich Zeichen eines Magencatarrhs, Injection und Ecchymosirung der Schleimhaut, ausserdem im Mageninhalt grünliche Partikelchen, welche unter dem Mikroskope sich als Theilchen von Digitalisblättern erwiesen und insbesondere an den für Digitalisblätter charakteristischen gegliederten Haaren als solche erkannt wurden.
[Sidenote: Vergiftung mit Helleborus etc.]
Auch den Theilen von +Helleborus+, +Veratrum+, +Aconitum+ und +Colchicum+ und ihren Alkaloiden scheint eine gleiche oder ähnliche Wirkung zuzukommen wie dem Digitalin.
[Sidenote: Vergiftung mit Extr. filicis maris.]
Das als Bandwurmmittel und gegen Anchylostomum duodenale so häufig in Dosen von 2-10 Grm. in 2-4 Partien gebrauchte +Extractum filicis maris aethereum+ hat sich als ein Mittel erwiesen, bei dessen Anwendung einige Vorsicht geboten ist. Aus den Zusammenstellungen von +A. Paltauf+ („Zur gerichtsärztlichen Beurtheilung von Vergiftungen durch Wurmfarnextract.“ Prager med. Wochenschr. 1892, Nr. 5 u. 6) und denen von +K. Katayama+ und +Okamato+ („Studien über die Filix-Amaurose.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII. Suppl., pag. 148) ergibt sich, dass bereits mehr als 40 mehr weniger schwere Vergiftungsfälle durch dieses Mittel, darunter 5 mit letalem Ausgang, vorgekommen sind, wozu noch ein weiterer (der dritte) in unserem Institute secirter hinzuzurechnen ist. In den letalen Fällen traten mit oder ohne gastroenteritischen Erscheinungen Bewusstseinsstörungen und Convulsionen (klonische sowohl als tonische) auf und der Tod erfolgt unter Sopor. Auch in den nicht letal abgelaufenen Fällen waren die Vergiftungssymptome weniger localer als centraler Natur und bestanden in Schwindel, Kopfschmerzen, Bewusstseinsstörungen, Convulsionen und Collapserscheinungen. In 25 Fällen waren Sehstörungen eingetreten, darunter 14 Amaurosen, und 8 Fälle von Amblyopie. Hierbei scheint weniger das sonst ohne allen Schaden und so häufig angewendete Präparat, als individuelle Verhältnisse von Einfluss zu sein, da die Vergiftungen vorzugsweise bei schwächlichen Kindern und in ihrem Kräftezustand herabgekommenen Erwachsenen vorgekommen sind, und es ist in dieser Beziehung bezeichnend, dass nach +Katayama+ die Mehrzahl der Sehstörungen bei Anchylostomakranken zur Beobachtung kamen, da diese gewöhnlich in mehr weniger hohem Grade anämisch und schwächlich sind. Auch wurden die Sehstörungen nach tagelang fortgesetztem Gebrauch häufiger beobachtet, als bei nur ein- oder zweimaliger Anwendung. Das wirksame und zugleich giftige Princip ist nach +Poulsson+ die Filixsäure. Da diese in fetten Oelen löslich ist, widerräth +Poulsson+, hinter oder neben dem Extract Ricinusöl zu geben, wie dies allgemein üblich ist. +Kobert+ (l. c. 669) empfiehlt die Mitverwendung des ätherischen Oeles der Farnwurzel, welches den Bandwurm tödtet, für den Menschen aber unschädlich ist. +Grawitz+ (Berliner klin. Wochenschr. 1894, Nr. 52) hat nach Gebrauch des Extractes Icterus und Lebercirrhose beobachtet und schreibt demselben eine schädigende Wirkung auf das Lebergewebe zu.
[Sidenote: Giftige Schwämme.]
+Giftige Schwämme.+ Als wirksames Princip des Fliegenpilzes (Amanita muscaria) haben +Schmiedeberg+ und +Koppe+[465] das +Muscarin+ nachgewiesen, ein krystallisirendes, in Wasser und Alkohol leicht lösliches, zerfliessliches Alkaloid, durch welches Tanninsolution aus saueren Lösungen nicht ausgefällt wird. Das Muscarin, welches Katzen schon in Gaben von 0·002-0·004 Grm. tödtet, ist ein Herzgift und bewirkt Herzstillstand durch Erregung der im Herzen selbst gelegenen Hemmungsapparate. Es sind dies dieselben Apparate, die durch Atropin gelähmt werden, da Atropin den Muscarinherzstillstand beseitigt (+L. Herrmann+, l. c. 344). Ueber Vergiftungen mit Lorcheln (Morcheln, Helvella esculenta Kr.) liegen Beobachtungen von +Boström+ (Med. Centralbl. 1881, pag. 396), +Maurer+ (Bayer. Intelligenzbl. 1881, 1) und +Ponfick+ (Virchow’s Arch. LXXXVIII, pag. 445) vor. Nach diesen durch Versuche an Hunden vervollständigten Untersuchungen ist das Morchelgift schwer löslich im kalten, leichter löslich in lauem und leicht löslich in heissem Wasser. Die heiss genommene Brühe ist daher besonders giftig, während die abgebrühten Schwämme unschädlich sind. Durch Eintrocknen der Schwämme, sowie durch Eindampfen der Brühe geht das giftige Princip verloren, ebenso scheint es nach +Ponfick+ durch längeres Maceriren der Pilze zerstört oder wenigstens abgeschwächt zu werden.[466] Die Symptome der Vergiftung beginnen einige (nach +Maurer+ 4-7 Stunden) nach der Mahlzeit und bestehen in Erbrechen, Diarrhöen, Schwäche, bald (in 10-12 Stunden) eintretendem Icterus, Hämoglobinurie und meist Delirien mit Trismus und Tetanus und Tod unter Coma. Die Section ergibt Icterus, fibrinarmes Blut, Ecchymosen in der Cutis (+Maurer+), Hyperämie in den Nieren, Hämoglobinurie, somit Befunde, die eine Aehnlichkeit mit jenen nach Phosphorvergiftung haben. Solche mit acuter fettiger Degeneration der Leber, der Nieren und der Musculatur verbundene Befunde, jedoch ohne Icterus, constatirten auch +Sahli+ und +Schaerer+ bei durch Amonita phalloides vergifteten Personen (Virchow’s Jahrb. 1885, I, 435). Als wahrscheinlich wirksames Princip fanden +Böhm+ und +Külz+ (Arch. f. exp. Path. XIX, 403) eine Säure, die +Helvellasäure+, ausserdem auch reichliche Mengen von Cholin, welches auch in Amanites vorkommt und curareähnliche Wirkung besitzt und nach +Gram+ (ibid. XX, 125) leicht in die stark giftige Vinylbase übergeht. Im Magen wäre nach Resten der genossenen Pilze zu forschen und deren botanische Bestimmung anzustreben. Bemerkenswerth ist ein von +Taylor+ mitgetheilter Fall, in welchem eine Arsenikvergiftung für eine Vergiftung mit giftigen Schwämmen angesehen wurde.
Der §. 240 des ersten österr. St. G. E. und der §. 229 des deutschen St. G. spricht ausser von Giften auch von +anderen Stoffen, die die Gesundheit zu zerstören im Stande sind+. Das Gesetz versteht darunter einestheils Substanzen, die erst in grossen Gaben gesundheitsschädliche Wirkungen äussern und daher im gewöhnlichen Sinne nicht als „Gifte“ aufgefasst werden, anderseits aber offenbar auch die sogenannten mechanischen und endlich die organisirten Gifte.
[Sidenote: Mechanische Gifte.]
Die +mechanischen Gifte+ haben in älteren Toxikologien eine eigene Abtheilung gebildet. Man rechnete dazu Substanzen, die, innerlich beigebracht, auf mechanische Weise schädlich werden können. Unter diesen Substanzen spielt seit jeher +gepulvertes Glas+ eine Rolle und dasselbe scheint thatsächlich beim Volke im Rufe giftiger Eigenschaften zu stehen, da es wiederholt in verbrecherischer Absicht namentlich Kindern beigebracht worden ist. Es ist in solchen Fällen zu unterscheiden, ob das Glas als sehr feines, mehlartiges, oder als gröberes Pulver gegeben wurde. Ersteres hält +Husemann+ (l. c. 4) für unschädlich. Gröberes Glaspulver kann heftige Irritationserscheinungen an der Magen- und Darmschleimhaut hervorrufen. Solche Erscheinungen traten in einem von +Maschka+ (Gutachten. II, 213) beschriebenen Falle bei einer 76jährigen Frau auf, der mehrmals gestossenes Glas theils in Suppe, theils in Kaffee beigebracht worden war. Einen ähnlichen Fall bringt +Bronowski+ (Virchow’s Jahresb. 1893, I, pag. 505) und über einen an einem Kinde angeblich durch Beibringung von Nadeln und Stahlfederspitzen begangenen Mord hat die k. wissenschaftliche Deputation in Berlin ein Gutachten abgegeben (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, XLII, pag. 195).
[Sidenote: Organisirte Gifte. Trichinen.]
Was die +organisirten Gifte+ anbelangt, so wären darunter die den zymotischen Krankheiten zu Grunde liegenden Krankheitserreger und gewisse Entozoen und Parasiten zu rechnen. Es ist kaum anzunehmen, dass absichtliche Uebertragungen solcher Substanzen stattfinden würden, dagegen können fahrlässige, auf diese Weise bewirkte Gesundheitsschädigungen allerdings Gegenstand der gerichtlichen Verfolgung werden. So erwähnt +Oesterlen+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1875, XXIII, 265) eines Falles, in welchem gegen mehrere Individuen die Anklage wegen fahrlässiger Verbreitung der Pockenkrankheit erhoben wurde, die zur Verurtheilung sämmtlicher Beschuldigten führte. Von den Entozoen sind insbesondere die +Trichinen+ zu erwähnen, da die Häufigkeit der Trichinenübertragung das deutsche St. G. zu specieller Erwähnung derselben veranlasste, und zwar im §. 367, welcher lautet: „Mit Geldbusse bis zu 50 Thalern oder mit Haft wird bestraft ... 7. wer verfälschte oder verdorbene Esswaaren oder Getränke, insbesondere trichinenhaltiges Fleisch, feilhält oder verkauft.“ Auch der §. 22 des Regulativs (vide pag. 617) nimmt auf die Trichinenvergiftung ausdrücklich Rücksicht. Bei der grossen Zahl und allgemeinen Verbreitung der Publicationen über Trichinose beschränken wir uns blos darauf, zu erwähnen, dass die Trichinen, sobald sie mit dem halbverdauten Fleisch aus dem Magen in den Darm gekommen sind, aus ihrer Umhüllung ausschlüpfen und sich sofort mit erstaunlicher Schnelligkeit vermehren, indem eine einzige Muskeltrichine an 1000 lebende Junge zu gebären im Stande ist. Die neugeborenen Trichinen beginnen schon in der ersten Woche auszuwandern, indem sie die Darmwände durchdringen und von da aus die fleischigen Theile (Muskeln) aufsuchen, in welchen sie sich festsetzen, sich, wenn sie ausgewachsen sind, einrollen und später einkapseln. Die Auswanderung der Trichinen ist in der ersten bis zweiten Woche am lebhaftesten, kann jedoch bis vier Wochen und darüber andauern. In Folge dieser Vorgänge entwickeln sich bei den betreffenden Menschen in den ersten Wochen Erscheinungen der Darmreizung, später Fieber, reissende Schmerzen in den Gliedern mit Anschwellung derselben, Oedeme und Respirationsbeschwerden. +Rupprecht+[467] unterscheidet daher 3 Perioden: 1. die der Ingressionserscheinungen, 1. Woche bis zum 10. Tage (choleroides Stadium); 2. die Periode der Digressionserscheinungen, 3. bis 4. Woche (typhoides Stadium) und 3. das Regressions- oder rheumatoide Stadium von der 5. bis 6. Woche. Die Krankheit endet entweder mit dem Tode und dann meist im acuten Stadium der Erkrankung, oder in Genesung nach langwieriger Krankheit, indem sich die in die Muskeln eingewanderten Trichinen einkapseln und dort durch’s ganze Leben (fortpflanzungsfähig) verbleiben. Die Zahl der bis zum Jahre 1872 beim Menschen nachgewiesenen Trichinenerkrankungen beträgt 1500, wovon 300 tödtlich endeten. In derartigen Fällen wären der Inhalt des Magens und des oberen Dünndarmes und die Musculatur, insbesondere Zwerchfell, Brust- und Halsmuskeln mikroskopisch zu untersuchen und namentlich auf die Entwicklungsstadien der gefundenen Trichinen zu achten, welche, zusammengehalten mit der Ausbreitung der letzteren und mit der Zeit und Dauer der dem Tode vorausgegangenen Erkrankung, für die Beantwortung der Frage verwerthet werden müssen, ob die Trichinose mit dem Genusse eines bestimmten Fleisches im ursächlichen Zusammenhange stehe oder nicht.
[Sidenote: Fleischvergiftungen.]
Ferner gehören hierher die sogenannten +Fleischvergiftungen+, von welchen insbesondere in den letzten Jahren mehrere schreckliche Fälle vorgekommen sind. So die Kalbstyphus-Epidemie nach dem Sängerfest in Kloten (Wiener med. Blätter. 1878, pag. 730), sowie jene in Birmensdorf (ibid. 1879, pag. 823), die Fleischvergiftung im Bezirke +Bregenz+ (Prager med. Wochenschr. 1877, 320) und die Erkrankung zahlreicher Personen in Wurzen (Sachsen) in Folge des Genusses milzbrandkranken Fleisches (ibid. 878), wegen dessen Verkaufes sowohl der betreffende Gutsbesitzer, als die betreffenden Fleischer zu empfindlichen Geldstrafen verurtheilt worden sind. Fast jedes Jahr bringt weitere solche Fälle.
Ueber den 1885 in Lauterbach vorgekommenen, welcher durch das Fleisch einer nothgeschlachteten, wahrscheinlich milzbrandkranken Kuh veranlasst wurde und etwa 50 Personen mit 3 Todesfällen betraf, hat +C. Spamer+ berichtet, über jenen von Frankenhausen (1888, 59 Erkrankungen mit 1 Todesfall) Gärtner, welcher sowohl in dem Fleischsaft der betreffenden Kuh, als in der Milz des verstorbenen Mannes einen eigenen Bacillus fand, der Mäuse, Kaninchen und Meerschweinchen unter Erscheinungen der Enteritis tödtete und den er Bacillus enteritidis nennt.
In dem von +Poels+ (Med. Centralbl. 1893, pag. 752) genannten Falle waren nach dem Genusse des Fleisches einer mit hämorrhagischer Enteritis behafteten Kuh 92 Personen unter choleraähnlichen Erscheinungen erkrankt; selbst solche, die das Fleisch in gebratenem Zustand gegessen hatten. Zahlreiche andere Personen, die von demselben Fleisch genossen hatten, blieben gesund. Die chemische und bacteriologische Untersuchung ergab kein positives Resultat.
Merkwürdig war es in den Fällen von +Spamer+, dass die Infection überall durch wohlausgekochtes Fleisch, in einigen Fällen sogar nur durch Fleischbrühe veranlasst wurde und dass in keinem einzigen Falle Carbunkelbildung vorkam. Berüchtigt sind ferner die durch verdorbene Selchwaaren, insbesondere Würste, veranlassten Vergiftungen mit sogenanntem Wurstgift (Botulismus). -- In unserem Institute kommen jedes Jahr Fälle von angeblicher Wurstvergiftung vor. +Haberda+ (Zeitschr. f. Medicinalb. 1893) hat deren 20 zusammengestellt. In 8 derselben ergab die Obduction eine natürliche Erkrankung als Todesursache, in je einem Phosphor- und Kohlenoxydvergiftung, in 2 Infection durch Milzbrand in Folge Berührens der Speise mit durch Milzbrandgift verunreinigten Händen (einen dieser Fälle hat +Dittrich+ in der Wiener klin. Wochenschr. 1891, pag. 880 näher beschrieben), während in den übrigen, namentlich in einem eine ganze Familie betreffenden Falle die Möglichkeit einer Wurstvergiftung nicht ausgeschlossen, aber auch nicht sicher bewiesen werden konnte. Ueber eine Vergiftung von 4 Personen durch schimmeligen Schinken und eine andere von 5 Personen durch verdorbenen Speck hat +Roth+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1883, XXXIX, pag. 240) berichtet. In allen Fällen, von denen zwei letal verliefen, traten ausser gastrischen Erscheinungen auch Sehstörungen, Pupillenerweiterung, Trockenheit und Röthung im Halse auf, so dass an Atropinvergiftung gedacht werden konnte. Die Reconvalescenz war eine protrahirte. In einem von +Wiedner+ (Zeitschr. f. Medicinalb. 1890, 409) publicirten Falle erkrankte etwa die Hälfte von 180 Personen, die bei einem Feste Gänsebraten gegessen hatten, an krampfartigen Schmerzen, Erbrechen und Diarrhoe. Alle genasen. Fünfzehn der Gänse waren frisch geschlachtet durch 12 Stunden in einer Kiste verpackt gewesen und hatten sich wahrscheinlich Mikroben an der feuchten Haut angesiedelt. Aehnliche Vergiftungen wurden nach dem Genusse von verdorbenen Fischen (+J. Schreiber+, Berliner klin. Wochenschr. 1884, Nr. 11; +Béranger+-+Féraud+, Annal. d’hygiène publ. 1885, 331; +Hirschfeld+, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1885, LIII) und faulem Käse u. A. (+Vaugham+, Med. Centralblatt, 1886, 653) beobachtet. Dass auch sonst essbare, frische und nicht kranke Thiere mitunter giftige Eigenschaften annehmen können, zeigen die Erfahrungen an gewissen Fischen (Barben, Neunaugen u. a.; +v. Knoch+ u. +Kobert+, Virchow’s Jahrb. 1885, I, 661) und insbesondere die in Wilhelmshaven 1885 vorgekommene Massenerkrankung (19 Personen, 5 Todesfälle) durch Miesmuscheln, die den Untersuchungen von +Virchow+, +Salkowski+, +Brieger+, +Wolff+ u. A. zufolge wahrscheinlich durch ein Toxin veranlasst wurde, welches sich in den lebenden Thieren unter bisher noch unbekannten Umständen gebildet hatte. Gelegenheitlich könnten analoge Vergiftungen durch medicamentöse und anderweitige Intoxicationen der Schlacht- und anderer Thiere veranlasst werden. Möglichst frühzeitige chemische und bacteriologische Untersuchung ist in allen solchen Fällen dringend angezeigt.
VI. Gesundheitsbeschädigungen und Tod durch psychische Insulte.
Es unterliegt keinem Zweifel, dass heftige, namentlich plötzliche psychische Insulte, wie Angst, Schreck und andere Affecte, Gesundheitsbeschädigungen erzeugen können. Wir haben bereits an einer anderen Stelle (pag. 162) die neuro- und psychopathischen Zustände besprochen, die in Folge der mit Nothzuchtsattentaten verbundenen intensiven Gemüthserregungen zur Ausbildung gelangen können; ferner (pag. 321) darauf hingewiesen, dass psychopathische Zustände nicht blos in Folge wirklicher Verletzungen, sondern auch in Folge des mit einer Misshandlung verbundenen psychischen Insultes sich zu entwickeln vermögen, und haben auch bei Besprechung des „Verlustes der Sprache als Misshandlungsfolge“ (pag. 331) darauf aufmerksam gemacht, dass derselbe auch durch plötzlichen Schreck u. dergl. veranlasst werden kann. Es handelt sich in solchen Fällen entweder um rein psychische Insulte, Angst, plötzlichen Schreck u. s. w., oder um eine Combination dieser mit Verletzungen im engeren Sinne, oder mit anderweitigen Misshandlungen, die wieder entweder blos in Schmerzzufügung oder in anderen Insulten, z. B., wie erwähnt, in unsittlichen Attentaten oder in Begiessen mit kaltem Wasser u. dergl. bestehen können.[468]
In +Maschka+’s Gutachten (IV, 17) findet sich ein interessanter Fall ersterer Art, in welchem ein früher gesunder, aber sehr furchtsamer 32jähriger Mann beim Anblick von drei Männern, die ihm Nachts im Walde begegneten, trotzdem zwei andere Männer ihn begleiteten, so erschrak, dass er heftig zu zittern anfing und, als erstere im Spass einen Ueberfall fingirten, davonlief, bei einem Baume ohnmächtig zusammenstürzte und nach Wiederkehr des Bewusstseins in einen Zustand der Exaltation gerieth, in welchem er sich wie rasend geberdete und erst nach drei Stunden sich beruhigte. Auch blieb Schlaflosigkeit, Zittern und Schwäche noch durch einige Tage zurück. Von den Aerzten wurde die Gesundheitsstörung für eine schwere Verletzung im Sinne des §. 152 des österr. St. G., von der Prager Facultät jedoch nur als „leichte Verletzung“ erklärt, die individuelle Disposition des Mannes hervorgehoben und bemerkt, dass der betreffende rohe Scherz +nicht+ für eine solche Handlungsweise erklärt werden könne, welche schon nach ihren natürlichen, für Jedermann leicht erkennbaren Folgen eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Menschen im Sinne des §. 335 St. G. herbeizuführen geeignet wäre.
[Sidenote: Gesundheitsbeschädigung und Tod nach Schreck.]
Der Fälle, in denen neuro- und psychopathische Zustände nach plötzlichem Schreck etc. auftraten, ohne dass deshalb eine strafrechtliche Verfolgung eingetreten wäre, gibt es eine Menge, und es ist bekannt, dass seit jeher und mit Recht solche psychische Insulte mit der Entstehung von Geisteskrankheiten, namentlich aber mit convulsiven (epileptischen) Zuständen, in ursächliche Verbindung gebracht werden. +Leidesdorf+ legte in einem am 26. Februar 1875 in der k. k. Gesellschaft der Aerzte gehaltenen Vortrage Tabellen über Epilepsie vor, woraus sich ergab, dass Schreck und Trauma auf den Kopf die häufigsten Ursachen waren. +Krafft+-+Ebing+ hat nach heftigem Gemüthsaffect einen länger andauernden Zustand von +Stupor+ beobachtet und +Binswanger+ (Charité-Annalen, VI) berichtet über einen letal abgelaufenen Fall von Delirium acutum nach Schreck in Folge eines Selbstmordfalles. Allgemeine Betrachtungen über den Einfluss von Gemüthsaffecten auf die Entstehung von Psychosen bringt aus Anlass der Ringtheaterkatastrophe +Schlager+ (Wiener med. Ztg. 1882, Nr. 1-3). Sehr interessant sind in vorliegender Beziehung die Beobachtungen von +Kohts+ über den Einfluss des Schreckens beim Bombardement von Strassburg auf die Entstehung von Krankheiten (Berliner klin. Wochenschr. 1873, Nr. 24-27; Med. Centralbl. 1873, pag. 826). Die mannigfaltigsten Krankheiten wurden in evidenter Weise durch plötzlichen Schreck (Einschlagen von Granaten in unmittelbarer Nähe etc.) entweder erzeugt oder erheblich verschlimmert. Unter den Affectionen des Centralnervensystems wurde 3mal Paralysis agitans und 5mal Paraplegie, auch plötzliche Lähmung einzelner Extremitäten[469], sowie heftiges Zittern und durch mehrere Stunden andauernde Sprachlosigkeit beobachtet. Von Affectionen des Genitalsystems beobachtete +Kohts+ einmal Suppressio mensium mit consecutiven hysterischen Erscheinungen, viele Abortuse und einmal ein Aussetzen der Wehenthätigkeit durch volle 24 Stunden, nachdem der Kopf schon im Einschneiden begriffen war.[470] Bei einem bisher ganz gesunden Manne trat Unregelmässigkeit der Herzcontraction ein und am nächsten Tage Herzpalpitationen, ohne dass eine weitere Abnormität am Herzen entdeckt werden konnte. Endlich wurde das Auftreten von Hämoptoë und bei drei Frauen das eines Icterus constatirt, der bei allen dreien fast unmittelbar nach heftigem Schreck in einem Zeitraum von nur wenigen Stunden sich ausgebildet hatte.
Von anderen Umständen, die in Folge von Schreck beobachtet wurden, erwähnen wir die nervöse Dysphagie (Schlingkrämpfe), worunter auch die Hydrophobie aus Furcht gehört (+Lorinser+), ferner Anästhesien, darunter auch vorübergehende Anästhesie der Retina (+Hirschler+, Wiener med. Wochenschr. 1874, Nr. 42-44). Möglicherweise gehören auch gewisse „hypnotische“ Zustände hierher, die bereits +Kirchner+ 1646 bei Thieren nach Angst und Schreck auftreten sah und dessen „Experimentum mirabile“ von +Czermak+ (Pflüger’s Archiv. 1873, VII, 107) wiederholt und als „Hypnose“ gedeutet, von +Preyer+ jedoch (Med. Centralbl. 1873, pag. 177) auf eine durch Angst bewirkte und bewusste Regungslosigkeit zurückgeführt wurde. Ueber eine Paraplegie, die bei einem Matrosen nach Erblicken eines Haifisches entstand, hat Pel (Berliner klin. Wochenschr. 1881, Nr. 23) berichtet. Anderweitige Literatur des Gegenstandes findet sich in +Schauenstein+’s Arbeit: „Ueber die Schädigung der Gesundheit und den Tod durch psychische Insulte“ in Maschka’s Handbuch.
Plötzlicher Tod in Folge von Schreck ist ebenfalls beobachtet worden. +Kohts+ (l. c.) hat mehrere solche Fälle aus der Literatur zusammengestellt. Andere finden sich in Schmidt’s Jahrb. 1849, LXIII, pag. 97 und 1852, LXXIV, pag. 80. +Taylor+ (l. c. I, 566) erzählt einen Fall, in welchem ein Mann des Todtschlages angeklagt wurde, weil er, indem er einem Knaben als Gespenst erschien, dessen Tod durch Schreck veranlasst hatte. Wir haben einen Mann obducirt, der Nachts von einem Wachmanne angetroffen wurde, als er auf offener Strasse den Stuhl absetzte und in dem Momente todt zusammenstürzte, als ihn der Wachmann verhaften wollte; ferner eine Frau, die todt hinfiel, als sie von einem sie attaquirenden Betrunkenen davonlief. In beiden Fällen fand sich excentrische Hypertrophie und parenchymatöse Degeneration des Herzens nach Endarteritis deformans. Bei derartigen Herzkranken können die verschiedensten, die Herzaction steigernden Gelegenheitsursachen, daher auch Schreck, plötzlichen Herzstillstand (Herzlähmung) bewirken.
Ueber die Art und Weise, in welcher psychische Insulte die erwähnten neuro- und psychopathischen Zustände, sowie Erkrankungen überhaupt und selbst den Tod bewirken können, wissen wir nicht viel Positives. Vorläufig müssen wir uns Gemüthsaffecte als Reize vorstellen, die bei plötzlicher oder intensiver Einwirkung im Stande sind, gewisse Nervencentren direct oder reflectorisch in abnorme Erregung zu versetzen, oder zu lähmen, oder die Leitungsvorgänge in den Nervenbahnen in Unordnung zu bringen. Ausser den psychischen Centren scheinen besonders jene in der Medulla oblongata und die vasomotorischen Apparate auf plötzliche Gemüthserschütterungen heftig zu reagiren, woraus sich erklärt, dass nach psychischen Insulten am häufigsten Psychosen, convulsive Zustände und Störungen der Herz- und Gefässaction zur Beobachtung gelangen. Dass psychische Vorgänge zu den Reflexerscheinungen in naher Beziehung stehen und besonders „Reflexhemmung“ erzeugen können, ist eine bekannte Thatsache. auf welche bei der Beurtheilung einschlägiger Fälle specielle Rücksicht genommen werden müsste.
Obzwar die Möglichkeit nicht bestritten werden kann, dass auch bei bis dahin vollkommen gesunden Personen in Folge psychischer Insulte die bezeichneten Gesundheitsstörungen und selbst der Tod eintreten können, so lehrt doch die Erfahrung, dass es vorzugsweise zu Neurosen oder Psychopathien disponirte oder bereits anderweitig kranke, insbesondere herzkranke Individuen sind, die in so ungewöhnlicher Weise auf Schreck u. dergl. reagiren, weshalb niemals zu unterlassen wäre, die Anamnese in dieser Richtung zu erheben und die eventuell bestehende „eigenthümliche Leibesbeschaffenheit“ im Sinne des Gesetzes desto mehr zu betonen, je geringfügiger der betreffende psychische Insult, beziehungsweise die damit verbundene Misshandlung gewesen war. Auch die Möglichkeit einer Simulation wäre im Auge zu behalten, da es bekannt ist, dass Ohnmachten und Krämpfe zu den Zuständen gehören, welche am häufigsten, und zwar namentlich von Frauen, simulirt zu werden pflegen, obgleich man anderseits weiss, dass gerade das weibliche Geschlecht eine grössere Geneigtheit zu solchen Erkrankungen zeigt, und dass namentlich während gewisser physiologischer Zustände, wie Menstruation, Schwangerschaft, vielleicht auch im Climacterium, diese Geneigtheit eine höhere ist, als ausserhalb derselben.
Vom Kindesmorde.
+Oesterr. Strafgesetz.+ §. 139. Gegen eine Mutter, die ihr Kind bei der Geburt tödtet oder durch absichtliche Unterlassung des bei der Geburt nöthigen Beistandes umkommen lässt, ist, wenn der Mord an einem ehelichen Kinde geschehen, lebenslanger, schwerer Kerker zu verhängen. War das Kind unehelich, so hat im Falle der Tödtung 10-20jährige, wenn aber das Kind durch Unterlassung des nöthigen Beistandes umkam, 5-10jährige schwere Kerkerstrafe statt.
§. 339. Eine unverehelichte Frauensperson, die sich schwanger befindet, muss bei der Niederkunft eine Hebamme, einen Geburtshelfer oder sonst eine ehrbare Frau zum Beistande rufen. Wäre sie aber von der Niederkunft übereilt oder Beistand zu rufen verhindert worden und sie hätte entweder eine Fehlgeburt gethan, oder das lebendig geborene Kind wäre binnen 24 Stunden von der Zeit der Geburt an gestorben, so ist sie verbunden, einer zur Geburtshilfe berechtigten Person, oder wo eine solche nicht zur Hand ist, einer obrigkeitlichen Person von ihrer Niederkunft die Anzeige zu machen und derselben die unzeitige Geburt oder das todte Kind vorzuzeigen.
+Oesterr. Strafprocessordnung.+ §. 130. Bei Verdacht einer Kindestödtung ist nebst den nach §. 129 zu pflegenden Erhebungen auch zu erforschen, ob das Kind lebendig geboren sei.
+Oesterr. Strafgesetz-Entwurf.+ §. 222. Eine Mutter, welche während oder gleich nach der Geburt ihr Kind tödtet oder zur Tödtung desselben mitwirkt oder es durch absichtliche Unterlassung des bei der Geburt nöthigen Beistandes um das Leben kommen lässt, wird mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren oder mit Gefängniss nicht unter einem Jahre bestraft. Theilnehmer werden nach den Bestimmungen über Mord und Todtschlag bestraft.
§. 458. Eine unverehelichte oder von ihrem Manne gerichtlich geschiedene Frauensperson, welche ein todtes Kind zur Welt bringt oder deren Kind binnen 24 Stunden nach der Geburt stirbt, ist, wenn sie die Anzeige hiervon einer zur Geburtshilfe berechtigten oder obrigkeitlichen Person zu machen unterlässt, oder derselben auf Verlangen das todte Kind nicht vorzeigt, mit Haft zu bestrafen.
+Deutsches Strafgesetz.+ §. 217. Eine Mutter, welche ihr uneheliches Kind in oder gleich nach der Geburt vorsätzlich tödtet, wird mit Zuchthaus nicht unter 3 Jahren bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnissstrafe nicht unter 2 Jahren ein.
+Deutsche Strafprocessordnung.+ §. 90. Bei Oeffnung der Leiche eines neugeborenen Kindes ist die Untersuchung insbesondere auch darauf zu richten, ob dasselbe nach oder während der Geburt gelebt habe, und ob es reif oder wenigstens fähig gewesen sei, das Leben ausserhalb des Mutterleibes fortzusetzen.
Unter +Kindesmord+ (Kindestödtung) versteht man im strafrechtlichen Sinne die Tödtung eines Kindes durch die eigene Mutter während oder gleich nach der Geburt. Der Kindesmord ist eine specielle Art des Mordes überhaupt und wird fast von allen Gesetzgebungen als solche besonders erwähnt und ungleich milder bestraft, als dies bei anderen Mordarten der Fall ist. Die mildere Auffassung dieses Verbrechens hat ihren Grund theils in der Erwägung der Motive des Kindesmordes, die doch von jenen anderer Mordthaten sich wesentlich unterscheiden, besonders aber in der Berücksichtigung des somatischen und psychischen Ausnahmszustandes, in denen sich eine Gebärende oder eben Entbundene befindet. Da alle diese Momente vorzugsweise bei unehelichen und ohne Zeugen sich abspielenden Entbindungen sich geltend machen, so ist es begreiflich, wenn das gegenwärtige österr. Strafgesetz die Tödtung eines ehelichen Kindes bei der Geburt durch die eigene Mutter schwerer ahndet, als jene eines unehelichen, und dass das deutsche Strafgesetz die mildere Qualification der Kindestödtung nur auf jene unehelicher Kinder ausdrücklich beschränkt. Trotzdem hat der österr. Strafgesetz-Entwurf die Unterscheidung zwischen Tödtung des ehelichen und unehelichen Kindes ganz fallen gelassen und spricht nur von Tödtung des Kindes überhaupt.
Bei wegen Verdacht auf Kindesmord veranlassten Obductionen ergeben sich folgende Hauptfragen:
A. Ist das untersuchte Kind lebend geboren worden?
B. Wie lange hat dasselbe nach der Geburt gelebt?
C. Was war die Todesursache?
A. Ist das Kind lebend geboren worden?
[Sidenote: Beginn des extrauterinen Lebens.]
Diese Frage ist eine so cardinale, dass es in der Regel schon von ihrer Beantwortung abhängt, ob eine weitere strafrechtliche Verfolgung wegen Kindesmord stattfindet oder nicht, und dass insbesondere die Verfolgung wegen des genannten Verbrechens dann eingestellt wird, wenn das ärztliche Gutachten dahin geht, dass das Kind bereits todt zur Welt gekommen ist. Eine Ausnahme würde nur dann statthaben, wenn sich constatiren liesse, dass von der Gebärenden, eventuell mit ihrem Wissen und Willen von einem Dritten, schon in oder während der Geburt die Frucht getödtet worden ist. Auf diese Möglichkeit nimmt das Gesetz ausdrücklich Rücksicht, da es nicht blos die Tödtung des Kindes gleich nach der Geburt, sondern auch in (während) derselben als Verbrechen der Kindestödtung qualificirt. Es liegt jedoch auf der Hand, dass nur in ganz seltenen Fällen ein Grund vorhanden sein wird, an eine Tödtung während der Geburt zu denken, am allerwenigsten aber, wenn die Mutter allein ohne Intervention einer dritten Person gebar. Am ehesten wäre ein solcher Vorgang denkbar, wenn bereits Theile der Frucht vor die äusseren Genitalien ausgetreten wären und, während das Kind entweder mit den Schultern oder mit dem nachfolgenden Kopfe stecken blieb, der Mutter Zeit und Gelegenheit gegeben war, gewaltthätige Handlungen gegen diese zu unternehmen. Von +Bellot+ wird ein solcher Fall mitgetheilt, der eine Person betraf, die heimlich Zwillinge gebar, den Erstgeborenen durch Schläge mit einem Holzschuh gegen den Kopf tödtete, beim zweiten jedoch die Vollendung der Geburt nicht abwartete, sondern demselben sofort nach Entwicklung des Kopfes den letzteren zerschmetterte (+Schauenstein+, l. c. 293). +Douterpont+ (Friedreich’s Bl. 1887, pag. 403) berichtet über einen anderen, der eine rachitische Person betraf, die den vorgefallenen Arm abgeschnitten und dem Kinde einen Stich mit einem Messer versetzt hatte. Es musste aber dennoch die Wendung gemacht werden, die ein todtes Kind mit den entsprechenden Verletzungen zu Tage förderte. Ebenso ist es klar, dass, wenn thatsächlich eine solche Tödtung vorkommen würde, wir zwar im Stande sein könnten, durch den Sectionsbefund zu constatiren, dass die tödtende Handlung dem Kinde noch während es lebte zugefügt wurde, gewiss aber nur ausnahmsweise, dass diese schon vor vollendeter Geburt geschah.
Wenn wir das Verhalten eben geborener Kinder verfolgen, so bemerken wir unter normalen Verhältnissen sofort, nachdem das Kind zur Welt kommt, Aufschlagen der Augen, zuckende Bewegungen der Muskeln um Mund und Nase, sowie ein Zusammenziehen des Gesichtes wie zum Weinen, worauf zugleich die erste Inspiration folgt, wobei der Mund sich öffnet und Brust und Bauch sich hervorwölbt. Die ersten Inspirationen sind mitunter dyspnoeisch, nehmen jedoch bald den Rhythmus an, der ihnen de norma zukommt. Schon nach den ersten Inspirationen beginnt das Kind gewöhnlich zu schreien und gleichzeitig Harn und Meconium zu entleeren.
[Sidenote: Erster Athemzug.]
Als +Ursache des ersten Athemzuges+ ist die Unterbrechung, beziehungsweise Aufhebung der Placentarrespiration anzusehen, welche theils durch die Contraction des von der Frucht entlasteten Uterus und durch die consecutive Verengerung der Uteringefässe, theils durch die Compression und Ablösung der Placenta veranlasst wird. Das nun hypervenös werdende Blut wirkt erregend auf das automatische Athmungscentrum in der Medulla oblongata und löst die erste Athembewegung aus, welcher dann, nachdem die Athemnoth, mit welcher die meisten Früchte geboren werden (+Schwartz+, +Pflüger+), sich gelegt hat, die normale, rhythmische Athmung folgt. Die ältere Physiologie war der Ansicht, dass insbesondere thermische und mechanische Hautreize, die auf das Kind bei der Geburt unmittelbar nach derselben einwirken, den ersten Athemzug auslösen. Ob jedoch solche Reize thatsächlich einen wesentlichen Einfluss in dieser Richtung ausüben, ist noch Gegenstand der Frage (vide +Schwartz+, Hirndruck und Hautreize. Arch. f. Gyn. I, 361). Während Einzelne (+Poppel+, +Kehrer+) der Meinung sind, dass Hautreize schon für sich Athembewegungen auslösen können, und auch +Schwartz+ fand, dass bei Asphyktischen der Wiedereintritt der Inspirationen durch Hautreize gefördert werde, will +Falk+ die Hautnervenreizung durch die kältere Atmosphäre nicht als ein adjutorisches, sondern vielmehr als ein hemmendes Moment für die erste Athmung des Neugeborenen betrachtet wissen. Neuere Untersuchungen über diesen Gegenstand von +Cohnstein+ und +Zuntz+ s. Pflüger’s Archiv. 1888, XLII, von +Engström+, Med. Centralbl. 1890, pag. 547. +Ahlfeld+, ibid. 1892, Nr. 6 und +M. Runge+, Arch. f. Gyn. 1894, XLVI, pag. 512, welcher die Angaben von +Schwartz+ vollkommen bestätigt.
[Sidenote: Schreien der Neugeborenen.]
Auf das +Geschrei+ des eben geborenen Kindes, als Beweis des Gelebthabens, wurde früher in civilrechtlicher Beziehung ein hohes Gewicht gelegt. So forderte das altgermanische Recht in Fällen, wo es sich um die Succession eines bald nach der Geburt verstorbenen Kindes handelte: „ut vox ejus audita sil intra quatuor parietes domus, in qua natus est.“ Bei Anklagen wegen Kindesmord kommt das Schreien des neugeborenen Kindes sehr häufig zur Sprache, entweder weil es von Zeugen gehört wurde, oder weil gefragt wird, ob, wenn die Mutter an einem bestimmten Orte gebar, das Geschrei desselben von nahe oder in demselben Locale befindlichen Personen hätte gehört werden müssen. In diesen Fällen wird man sich mit desto mehr Wahrscheinlichkeit dafür aussprechen können, dass das Kind geschrieen haben musste, je kräftiger dasselbe gewesen und je vollständiger dasselbe geathmet hatte. Bei schwächlichen Kindern, oder bei solchen, welche aus inneren oder äusseren Gründen nicht vollständig zu athmen vermögen, kann das Geschrei entweder ausbleiben oder so schwach ausfallen, dass es nur aus nächster Nähe gehört wird.
Die Veränderungen, welche in den +Lungen+ Neugeborener durch den Beginn des Luftathmens sich einstellen, sind es, welche uns die wichtigsten Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage gewähren, ob ein zur Obduction gelangtes Kind lebend geboren worden ist. Diese Veränderungen, auf welchen alle sogenannten „Lungenproben“ basiren, werden dadurch veranlasst, dass erstens die bis dahin luftleer gewesenen Lungen mit Luft sich füllen, und zweitens, dass der kleine Kreislauf zur vollen Entwicklung gelangt.
Die durch Aspiration von Luft erzeugten Veränderungen der Lungen.
Die Veränderungen, welche fötale[471] Lungen durch die Aspiration von Luft erfahren, betreffen das Volumen, die Farbe, die Consistenz und das specifische Gewicht.
Es ist begreiflich, dass die Lungen desto mehr an räumlicher Ausdehnung, an +Volumen+ gewinnen müssen, je vollständiger sie sich mit Luft füllen. In Folge dessen erscheinen die Lungen, die im fötalen Zustande als kleine lappige Organe blos den hinteren Thoraxraum einnehmen und deshalb bei Wegnahme des Brustblattes nicht sofort gesehen werden, wenn sie vollständig geathmet haben, in der Weise ausgedehnt, dass sie jetzt den grössten Theil des Brustraumes ausfüllen und mit ihren Rändern in der Weise in den vorderen Brustraum hineinragen, dass letztere die Seitentheile des Herzbeutels übergreifen, diesen desto mehr bedecken, je mehr sie sich gegenseitig nähern und in Folge dessen beim Eröffnen des Thorax sofort erblickt werden können. Dieses Aufblähen der Lunge verändert auch die Beschaffenheit der Oberfläche und der Ränder des Organs. Während nämlich die Oberfläche einer fötalen Lunge vollkommen glatt sich darstellt in gleicher Weise, wie z. B. jene der Leber, und während ihre Ränder gleichmässig unter einem sehr spitzen Winkel sich verdünnen und deshalb in ihren äussersten Partien häutig und transparent erscheinen, finden wir die durch Luftathmung aufgeblähte Lunge an ihrer Oberfläche wegen der Hervorwölbung der luftgefüllten Lungenbläschen weniger glatt und desto unebener, je ungleichmässiger die einzelnen Lungenläppchen von der aspirirten Luft ausgedehnt worden sind, dabei die aufgeblähten Ränder mehr weniger abgestumpft.
[Sidenote: Veränderung der Farbe der Lungen durch Luftathmen.]
Die +Farbe+ luftleerer Lungen ist wesentlich durch ihren Blutgehalt bedingt. Eigentlich fötale Lungen sind anämisch, da der kleine Kreislauf noch nicht zur vollen Entfaltung kam, zeigen deshalb jenen blassen Fleischton, der vielfach mit der Farbe einer Milchchocolade verglichen worden ist, sich aber doch mehr der rothbraunen zuneigt. Die gleiche Farbe finden wir auch bei luftleeren Lungen, die nachträglich anämisch geworden sind, so an den Lungen macerirter Früchte mit bereits reichlichem blutigen Transsudat in den Brustfellsäcken. Starb die Frucht suffocatorisch und unter vorzeitigen Athembewegungen, so wird die Farbe der Lungen desto dunkler erscheinen, je bluthaltiger dieselben geworden sind, und zeigt dann die verschiedensten Nuancen von Violett bis zum Dunkelblauroth. Die Farbe ist desto gleichmässiger, je anämischer das Organ ist, aber auch bei blutreichen solchen Lungen tritt die durch die Hypostase bewirkte dunklere Färbung der nach abwärts gelegenen Partien nicht so auffallend hervor, wie wir dies bei lufthaltigen Lungen gewöhnlich zu treffen pflegen.
Mit dem Beginne des Luftathmens ändert sich die Farbe der Lungen in’s Hellrothe, verliert zugleich ihre frühere Gleichmässigkeit und erhält eine marmorirte Beschaffenheit. Da diese Farbe sich zusammensetzt aus der Grundfarbe des bluthaltigen Lungengewebes und dem optischen Eindruck der in den Lungenbläschen enthaltenen Luft, so ist es begreiflich, dass verschiedene Farbennuancen entstehen werden, je nachdem das eine oder das andere Moment prävalirt. So gehört es zur Regel, dass die vorderen Partien der Lungen die hellrothe Farbe ausgesprochener zeigen als die abwärtigen, in welchen der Hypostase wegen der Blutgehalt vorwiegt. Aus gleichem Grunde werden anämische Lungen ungleich heller als blutreiche und ebenso werden wir die Lungen desto heller roth finden, je vollständiger sie geathmet haben, und umgekehrt desto dunkler, je weniger die Lungenbläschen von Luft ausgedehnt sind. Da in letzteren Fällen in der Regel des Suffocationstodes wegen Hyperämie der Lungen besteht, so können wir selbst auffallend dunkle Lungen zu Gesichte bekommen, obgleich sich dieselben, wenn auch nur wenig aufgebläht, so doch als lufthaltig erweisen. In der That haben wir in einzelnen Fällen bei gleich nach der Geburt erstickten Kindern Lungen gefunden, deren Farbe auf den ersten Blick wie jene von Kindern sich verhielt, die schon vor der Entbindung den sogenannten fötalen Erstickungstod gestorben waren, obgleich sowohl die nähere Besichtigung als die Lungenschwimmprobe eine gleichmässige, jedoch geringe Füllung der Lungenbläschen mit Luft ergab. Es folgt daraus, dass die Begriffe hell und dunkel einerseits und die lufthaltig und luftleer anderseits sich nicht unter allen Umständen decken, wie schon +Falk+[472] mit Recht hervorgehoben hat. Auch ist nicht zu übersehen, dass die hellere und dunklere Farbe der Lunge auch von dem grösseren oder geringeren Gehalt des Blutes an Sauerstoffhämoglobin, und dieser wieder davon abhängt, ob der Zutritt der atmosphärischen Luft zu den Lungen behindert war oder nicht. Daher kommt auch die bekannte Erscheinung, dass ebenso wie andere Organe auch die Lungen, wenn man sie an der Luft liegen lässt, eine hellere Färbung annehmen.
[Sidenote: Luftgefüllte Alveolen.]
Betrachten wir eine durch Luftathmen lufthaltig gewordene Lungenpartie genauer, namentlich mit der Loupe, so sieht man, wie die scheinbar gleichmässige, in der Regel mehr weniger hellrothe Farbe sich in ein dichtes Netzwerk injicirter Gefässe auflöst, deren Maschen die luftgefüllten Alveolen umspinnen, wodurch eine Art Mosaik entsteht, die ein sehr charakteristisches Bild liefert. Da ferner zwischen den einzelnen Lungenläppchen stärkere Gefässe verlaufen, so erscheinen diese deutlicher abgegrenzt als im fötalen Zustande und die Lungenoberfläche erhält dadurch ein marmorirtes Aussehen, welches nicht zu verwechseln ist mit jenem, welches dann zu Stande kommt, wenn einzelne Lungenpartien mehr, andere weniger mit Luft sich füllen, oder zwischen lufthaltigen hellen, atelectatische, dunkle und dann eingesunkene Partien verbleiben. Auf das gleichmässige Verhalten der mit Luft gefüllten, wie Perlbläschen sich präsentirenden Alveolen (Fig. 117) ist sehr zu achten, da dasselbe schon für sich allein den Schluss gestattet, dass die Luft in die betreffende Lungenpartie nicht durch Fäulniss hineingekommen ist. Beim Druck auf die Umgebung treten sie stärker hervor und können schliesslich zum Bersten gebracht werden.
[Sidenote: Luftgefüllte Alveolen. Consistenz und specif. Gewicht der Lungen.]
Eine weitere Veränderung, die die Lungen durch stattgehabte Luftathmung erfahren, betrifft ihre +Consistenz+. Luftleere Lungen zeigen eine mehr weniger fleischige Consistenz und ein gleichmässig festes, zähes Gefüge, lassen sich fleischartig einschneiden, erweisen sich am Durchschnitt gleichmässig dicht und entleeren aus letzterem beim Darüberstreifen schaumloses Blut. Solche, die Luft geathmet haben, fühlen sich polsterartig an, knistern beim Einschneiden, zeigen am Durchschnitt ein aufgelockertes schwammiges Gefüge und entleeren blutigen feinblasigen Schaum, welcher auch beim Einschneiden oder Drücken der Lungen unter Wasser aufsteigt und ausser im eigentlichen Lungenparenchym auch in den Bronchien sich findet. Auch diese Veränderung zeigt verschiedene Grade der Ausbildung, und ist desto deutlicher, je vollständiger das Kind zum Athmen gekommen ist.
Die diagnostisch wichtigste Veränderung der Lungen durch erfolgtes Luftathmen ist die +Verminderung des specifischen Gewichtes+, und diese Thatsache bildet die Grundlage der +Lungenschwimmprobe+ oder hydrostatischen Lungenprobe, deren Vornahme, sowie der dabei zu beobachtende Vorgang sowohl in der österr. Vorschrift für die gerichtliche Todtenbeschau (§. 129 bis 131), als im preussischen Regulativ (§. 24) besonders vorgeschrieben ist.
[Sidenote: Lungenschwimmprobe.]
Es wird angegeben, dass der Physikus +Rayger+ in Pressburg 1670 der Erste war, welcher den Vorschlag machte, behufs Entscheidung der Frage, ob ein Kind lebend oder todt geboren wurde, die Lungen desselben auf ihre Schwimmfähigkeit zu prüfen, dass jedoch erst 1681 +Schreyer+ im sächsischen Städtchen Zeitz diesen Vorschlag zum erstenmale bei der gerichtlichen Obduction eines Neugeborenen zur Ausführung brachte, aber erst 1683 durch einen Bericht über diese Obduction in die Literatur einführte.[473] Es ist jedoch zweifellos schon +Galen+ die Veränderung des specifischen Gewichtes bekannt gewesen, da er die Veränderungen, welche die Lungen durch die erste Athmung erfahren, kurz und treffend mit den Worten bezeichnet: Substantia pulmonum (per respirationem) ex rubra, gravi ac densa in albam, levem et raram transfertur. Auch +Bartholin+ (1663, +Mende+, l. c. I, 176) gab schon als bekannte Thatsache an, dass Lungen, die nicht geathmet haben, im Wasser untersinken, solche aber, die geathmet haben, schwimmen.
Die Vornahme der Lungenschwimmprobe geschieht nach der +österreichischen Vorschrift+ in der Weise, dass man, nachdem der Stand des Zwerchfells erhoben, der Thorax eröffnet, die Ausdehnung der Lungen und ihr Lageverhältniss im Thorax constatirt wurde, erstens die Lungen sammt dem Herzen und der Thymus aus der Brusthöhle herausnimmt, das Verhalten ihrer Oberfläche, sowie der Bänder und der Consistenz beschreibt und hierauf alle genannten Organe in ungetrennter Verbindung in ein hinreichend tiefes, mit reinem kalten Wasser gefülltes Gefäss bringt und auf ihre Schwimmfähigkeit prüft, dann zweitens das Herz und die Thymus abtrennt und mit jeder einzelnen Lunge die Schwimmprobe vornimmt, wobei man nicht unterlassen darf, früher die Bronchien des Hylus auf ihren etwaigen Inhalt zu untersuchen. Hierauf wird drittens jede einzelne Lunge kunstgerecht eingeschnitten und untersucht und, nachdem alle Verhältnisse zu Protokoll gebracht wurden, in Stücke zerschnitten und gesehen, ob alle über dem Wasser sich erhalten, oder ob einzelne, und welche zu Boden sinken, oder ein Bestreben zum Sinken zeigen.
[Sidenote: Oesterreichische und preussische Vorschrift.]
Das +preussische Regulativ+ bestimmt über diesen Vorgang Folgendes:
§. 24. Ist anzunehmen, dass das Kind nach der 30. Woche geboren worden, so muss untersucht werden, ob es in oder nach der Geburt geathmet hat. Es ist deshalb die Athemprobe anzustellen und zu diesem Zwecke in +nachstehender Reihenfolge+ vorzugehen:
a) Schon nach Oeffnung der Bauchhöhle ist der Stand des Zwerchfelles in Bezug auf die entsprechende Rippe zu ermitteln, weshalb bei Neugeborenen überall die Bauchhöhle zuerst und für sich und dann erst die Brust- und Kopfhöhle zu öffnen sind.
b) Vor Oeffnung der Brusthöhle ist die Luftröhre oberhalb des Brustbeins einfach zu unterbinden.
c) Demnächst ist die Brusthöhle zu öffnen und die Ausdehnung und die von derselben abhängige Lage der Lunge (letztere namentlich in Beziehung zum Herzbeutel), sowie die Farbe und Consistenz der Lungen zu ermitteln.
d) Der Herzbeutel ist zu öffnen und sowohl sein Zustand, als die äussere Beschaffenheit des Herzens festzustellen.
e) Die einzelnen Abschnitte des Herzens sind zu öffnen, ihr Inhalt ist zu bestimmen und ihr sonstiger Zustand festzustellen.
f) Der Kehlkopf und der Theil der Luftröhre oberhalb der Ligatur ist durch einen Längenschnitt zu öffnen und sein etwaiger Inhalt, sowie die Beschaffenheit seiner Wandungen festzustellen.
g) Die Luftröhre ist oberhalb der Ligatur zu durchschneiden und in Verbindung mit den gesammten Brustorganen herauszunehmen.
h) Nach Beseitigung der Thymusdrüse und des Herzens ist die Lunge in einem geräumigen, mit reinem kalten Wasser gefüllten Gefäss auf ihre Schwimmfähigkeit zu prüfen.
i) Der untere Theil der Luftröhre und ihre Verzweigungen sind zu öffnen und namentlich in Bezug auf ihren Inhalt zu untersuchen.
k) In beide Lungen sind Einschnitte zu machen, wobei auf etwa wahrzunehmendes knisterndes Geräusch, sowie auf Menge und Beschaffenheit des bei gelindem Druck auf diese Schnittflächen hervorzuquellenden Blutes zu achten ist.
l) Die Lungen sind auch unterhalb des Wasserspiegels einzuschneiden, und zu beobachten, ob Luftbläschen aus den Schnittflächen emporsteigen.
m) Beide Lungen sind zunächst in ihre einzelnen Lappen, sodann noch in einzelne Stückchen zu zerschneiden und alle insgesammt auf ihre Schwimmfähigkeit zu prüfen.
n) Der Schlund ist zu öffnen und sein Zustand festzustellen. Endlich ist
o) falls sich der Verdacht ergibt, dass die Lungen wegen Anfüllung ihrer Räume mit krankhaften (Hepatisation) oder fremden (Kindsschleim, Kindspech) Stoffen Luft aufzunehmen nicht im Stande waren, eine mikroskopische Untersuchung derselben vorzunehmen.
Da das specifische Gewicht der Lungen (Gewebe + Blut) nach +Krause+ nur 1·045-1·056 beträgt, so genügen schon geringe Luftmengen, um dieselben über Wasser zu erhalten, und die Schwimmprobe ist daher im Stande, schon geringen Luftgehalt der Lungen anzuzeigen.[474] Dieser Umstand, sowie der, dass bei correctem und systematischem Vorgehen die Schwimmfähigkeit der einzelnen Lungentheile uns sehr deutlich die Vertheilung der Luft in den einzelnen Lungenpartien demonstrirt, verleihen der Lungenschwimmprobe einen besonderen Werth als diagnostischem Hilfsmittel, welche jedoch niemals die Erhebung der anderen für oder gegen Luftgehalt sprechenden Verhältnisse, noch weniger aber die sonstige anatomische Untersuchung des Organs entbehrlich macht. Leider ist es nichts Seltenes, zu sehen, dass über der Prüfung der Lungen auf ihre Schwimmfähigkeit die Untersuchung der übrigen Verhältnisse, wenn auch nicht vollständig übergangen, so doch vernachlässigt wird, und dass es besonders häufig vorkommt, dass der letzte (dritte) Act der Lungenschwimmprobe, bei welchem die Lungen in Stückchen zerschnitten werden, um diese auf ihre Schwimmfähigkeit zu prüfen, vorgenommen wird, bevor die anatomische Untersuchung der einzelnen Lungenlappen geschah, wodurch diese selbstverständlich ganz unmöglich gemacht wird.
Die Lungen können bei der Vornahme der hydrostatischen Probe entweder mehr weniger schwimmfähig gefunden werden oder im Wasser untersinken. Im ersteren Falle ist vor Allem festzuhalten, dass die Schwimmfähigkeit der Lungen für sich allein nichts weiter beweist, als dass Luft in denselben sich befindet, keineswegs aber, dass diese Luft durch Athmen hineingekommen sei, und dass letzterer Schluss erst dann erlaubt ist, wenn andere Vorgänge, durch welche Luft in die Lungen gelangen konnte, ausgeschlossen werden können.
Diese Vorgänge sind aber a) die Fäulniss, b) ein etwa stattgehabtes künstliches Einbringen der Luft, insbesondere durch Lufteinblasen.
[Sidenote: Luftgehalt durch Fäulniss.]
a) Die Möglichkeit, dass die Schwimmfähigkeit der Lungen von +Fäulnissgasen+ herrühren könnte, ist selbstverständlich nur dann in Betracht zu ziehen, wenn die Leiche bereits Zeichen von Fäulniss zeigt und sie entfällt vollständig, wenn eine frische Leiche vorliegt. Ebenso entfällt eine solche Annahme, wenn bei bereits anderweitig begonnener Fäulniss die Lungen noch ein vollkommen frisches Aussehen bewahrt haben, namentlich noch nicht als missfärbig sich erweisen.
Wenn die Lungen zu faulen beginnen, so werden sie zunächst missfärbig, welche Farbenveränderung anfangs durch Imbibition, später durch die Fäulnissveränderungen des Lungengewebes selbst bedingt wird, vorzugsweise aber vom Blute ausgeht, dessen Hämoglobin in braunes Methämoglobin und dann in Hämatin und seine grün und schwarzbraun gefärbten Verbindungen sich zersetzt. Die ersten Fäulnissblasen zeigen sich im Blute der grossen Gefässe, welches dadurch eine schaumige Beschaffenheit zu erhalten beginnt, später tauchen solche sowohl einzeln, als in Gruppen im Lungenparenchym, namentlich in den blutig imbibirten Partien auf, sind unter der Pleura schon äusserlich sichtbar, indem sie diese später in grösseren oder kleineren, verschiebbaren Blasen abheben. In diesem Stadium der Fäulniss halten sich die Lungen desto leichter über Wasser, je mehr sie von Luftblasen durchsetzt sind.
Zur Unterscheidung fauler, von durch Athem lufthaltig gewordenen Lungen wird zunächst empfohlen, wenn nur grössere Luftblasen vorhanden sind, dieselben aufzustechen und dann die Schwimmfähigkeit zu untersuchen. Dieses Verfahren verdient jedenfalls Beachtung und gestattet, wenn nach erfolgtem Aufstechen der Luftblasen die Lunge sinkt, den Schluss, dass nur Fäulnissblasen vorgelegen sind. Doch ist in dieser Beziehung zu bemerken, dass diesem Verfahren nur in den früheren Stadien der Fäulniss ein Beweiswerth zukommt, da in den Endstadien derselben, wenn die Lunge bereits breiig zerfällt, auch früher lufthaltig gewesene Organe nur grössere Luftblasen enthalten, nach deren Entleerung sie im Wasser zu Boden sinken. In den früheren Stadien ist es auch angezeigt, zu versuchen, durch Fingerdruck die Luft aus den einzelnen Lungenstücken auszutreiben. Gelingt dies mit Leichtigkeit, so dass die ausgedrückten Stücke im Wasser sinken, so spricht dieses ebenfalls für Fäulnissgase, da es sehr schwer hält und nur durch vollständiges Zerquetschen der Lungen möglich ist, aus dem durch Athem aufgeblähten Gewebe die Luft durch Druck auszutreiben. Bei bereits begonnenem Zerfall des Lungengewebes hat auch dieser Vorgang keinen Werth.
Ungleich wichtiger für die Unterscheidung als das erwähnte Verhalten ist die Vertheilung der Luft im Lungengewebe, da eine gleichmässige Füllung der Alveolen mit Luft, wie sie Fig. 117 zeigt, nur durch Athmen, eventuell durch Lufteinblasen, niemals aber durch den Fäulnissprocess zu Stande kommen kann, und zwar deshalb nicht, weil einestheils der zur Füllung der Lungenbläschen nöthige gleichmässige Druck fehlt, anderseits aber die Bildung der Fäulnissgase mit gleichzeitigem Zerfall des Lungengewebes einhergeht, welcher dort, wo die Fäulniss bis zur Blasenbildung gediehen ist, die Lungenbläschen zerstört. Sind wir daher noch im Stande, bei Besichtigung der Lungen mit freiem Auge, noch mehr aber mit der Loupe eine gleichmässige Füllung der Alveolen mit Luft nachzuweisen, so sind wir umsomehr berechtigt, Fäulniss auszuschliessen, über je weitere Strecken dieses Verhalten ausgebreitet ist, während wenn im Lungengewebe nur unregelmässig vertheilte und ungleich grosse Luftblasen sich finden, die Fäulnissprovenienz derselben keinem Zweifel unterliegen kann. In den höheren Graden der Fäulniss, in welchen das Lungengewebe bereits zu einer breiigen, weichen, missfärbigen Masse verwandelt ist, entfällt selbstverständlich jede differentielle Diagnose, und es ist geboten, in jedem Falle, in welchem die erwähnten Anhaltspunkte nicht mehr verwerthet werden können, offen zu erklären, dass wegen allzuweit gediehener Fäulniss eine Entscheidung, ob das Kind nach der Geburt Luft geathmet habe, nicht mehr möglich sei.
[Sidenote: Differentialdiagnose.]
Bei faulen Leichen Neugeborener sollte jedesmal auch mit der Leber und Milz, eventuell auch mit anderen Organen die Schwimmprobe vorgenommen und dieses im Protokoll notirt werden, da diese Organe in der Regel früher und rascher faulen als die Lungen und daher aus dem Umstande, dass nur letztere, nicht aber auch Leber, Milz etc. Luft enthielten, für sich allein in der Regel sich schliessen lässt, dass jener Luftgehalt nicht von Fäulniss herrührt und weil anderseits, wenn Leber, Milz etc. schwimmen, die Lungen aber nicht, dieses, seltene Fälle ausgenommen, klar beweist, dass ein Luftathmen nach der Geburt nicht stattgefunden hat. Bei einer während des Geburtsactes an Uterusruptur verstorbenen Frau, die hochgradig faul und „gigantisch“ gedunsen zur Obduction kam, fanden wir auch das in die Bauchhöhle ausgetretene und durch Fäulnissgase aufgetriebene, ungewöhnlich grosse und schwere Kind hochgradig faul. Es schwammen nicht blos Leber, Milz, Nieren, Magen und Darmcanal (!), sondern sogar die ganze Kindesleiche, nicht aber die Lungen, die nur blutig imbibirt und vollkommen atelectatisch waren.
[Sidenote: Durch Fäulniss oder Lufteinblasen lufthältig gewordene Lungen.]
b) Die Möglichkeit, dass der in der Lunge constatirte Luftgehalt von mittelst +Lufteinblasens+ vorgenommenen Belebungsversuchen herrühren könnte, entfällt in der Regel von selbst, da nicht anzunehmen ist, dass eine heimlich Gebärende an dem todtgeborenen Kinde Belebungsversuche anstellen wird, und da, wenn dies von ihr oder von Anderen thatsächlich unternommen worden wäre, spontane Angaben darüber gemacht werden möchten.
Würde ein Fall vorkommen, in welchem die Möglichkeit eines stattgehabten Lufteinblasens in Betracht gezogen werden müsste, so wäre weniger das Verhalten der Lunge, als jenes des Verdauungstractus im Stande, Aufschluss in dieser Richtung zu geben. Da nämlich die experimentelle Erfahrung lehrt, dass, wenn Luft von Mund zu Mund, oder mit einer, nicht in den Kehlkopf, sondern blos in die Mundhöhle eingeführten Röhre eingeblasen wird, dieselbe in der Regel weniger in die Lungen als in den Magen und, wenn mit grosser Gewalt eingeblasen wird, auch in den Darmcanal gelangt und letzteren aufbläht, und da anderseits, wie später erwähnt werden wird, Magen und Darm eines todtgeborenen Kindes luftleer sind und daher im Wasser untersinken, so wird, wenn wir im concreten Falle Magen- und Darmcanal eines neugeborenen und nicht etwa faulen Kindes von Luft auffallend aufgebläht finden, dieser Befund die Angabe, dass Luft eingeblasen wurde, unterstützen, während dieselbe widerlegt erscheint, wenn weder im Darmcanal, noch in dem Magen Luft oder nur ganz geringe Mengen davon enthalten waren. Die Lungen selbst würden nur dann einen diagnostischen Anhaltspunkt gewähren, wenn durch forcirtes Lufteinblasen ein Emphysem, insbesondere interstitielles Emphysem, erzeugt worden wäre. Doch auch dieses wäre nur von geringem Werth, da interstitielle Emphyseme bei Neugeborenen auch auf andere Weise, so namentlich durch forcirte Exstirpationen, in Folge von in die Luftwege gerathenen fremden Körpern, entstehen können. +Kotelewski+ (Wiener med. Blätter, 1882, Nr. 18) sieht in der durch die Injection der interalveolaren Gefässe bewirkten „rosafarbigen Marmorirung“ der Lungen ein charakteristisches Merkmal stattgehabter Athmung, wogegen das Fehlen dieses Merkmals ein Zeichen für künstliche Lufteinblasung sei. Nun ist aber zwar allerdings richtig, dass durch das Lufteinblasen wohl Luft in die Lungen gelangt, aber keine Vermehrung des Blutgehaltes eintritt, weil eben der beim Luftathmen gleichzeitige Beginn des kleinen Kreislaufes ausbleibt; da jedoch auch an der luftleeren Lunge die interalveolaren und interacinösen Gefässe Blut enthalten und namentlich bei asphyctisch geborenen Kindern viel Blut enthalten können, so wird auch bei aufgeblasenen Lungen die „rosafarbige Marmorirung“ nicht vollständig fehlen, allerdings aber desto unvollkommener entwickelt sein, je weniger Blut die interstitiellen Gefässe von dem Lufteinblasen enthielten und je weiter letzteres getrieben worden war.
Uns kam es bisher nur ein einzigesmal vor, dass eine des Kindesmordes Angeklagte mit der Angabe hervortrat, dass sie dem Kinde Luft eingeblasen habe. Letzteres war noch frisch in einer Abortsgrube gefunden worden, zeigte vollständig lufthaltige Lungen, freie Luft im Magen und im oberen Drittel des Dünndarmes, Cloakeninhalt in der Luftröhre und im Magen, endlich deutlich sugillirte Schädelfracturen. Unmittelbar nach der Verhaftung gab die Mutter an, sie habe über der Abtrittsbrille hockend geboren, die Nabelschnur abgerissen und das Kind in den Abort fallen lassen, welche Angabe sie später dahin modificirte, dass sie das Kind, an welchem sie kein Lebenszeichen bemerkte, in den Abortschlauch hineingezwängt habe. Bei der Hauptverhandlung dagegen gab sie an, sie habe stehend am Fussboden des Abortes geboren und im letzten Momente sich niedergehockt, dann die Schnur abgerissen, das Kind aufgehoben und demselben einigemale in den Mund hineingeblasen, nachdem sie diesen geöffnet hatte, weil sie gehört habe, dass man scheintodten Kindern dies zu thun pflege. Nach ½ Stunde hätte sie das Kind in den Abort geworfen, da sie es für todt hielt. Die Unwahrheit dieser Aussage konnte ausser durch die vollständige Füllung der Lungen mit Luft und die verhältnissmässig geringe des Darmcanals auch durch den Befund von Cloakenstoffen im Magen und die suffundirte Beschaffenheit der Schädelfracturen leicht erwiesen werden.
[Sidenote: Lufthältigwerden der Lungen durch +Schultze+’sche Schwingungen.]
Die bisher wenig beachtete Frage, ob nicht auch durch anderweitige Methoden der +künstlichen Respiration+ die Lungen eines todt geborenen Kindes lufthaltig werden können, wurde in der letzten Zeit durch +M. Runge+[475] angeregt und insbesondere bemerkt, dass vor Allem durch die sogenannten +Schultze+’schen Schwingungen, wobei das Neugeborene am Oberkörper gefasst und so nach aufwärts geschwungen wird, dass die untere Körperhälfte auf die obere fällt, die Lungen in ausserordentlich sicherer Weise in geringerer oder grösserer Ausdehnung mit Luft sich füllen, so dass sie sich von solchen, die Luft geathmet haben, nicht wesentlich unterscheiden. Wenn die Luft in die Lungen in der That so leicht eindringen würde, wie +Runge+ angibt, so wäre dies natürlich von grosser Wichtigkeit. Denn wenn auch bei heimlichen Entbindungen die Möglichkeit, dass von Jemanden „Schwingungen“ unternommen würden, gewiss nur höchst ausnahmsweise in Betracht kommen dürfte, so müsste man doch per analogiam zugeben, dass ebenso wie durch Schwingungen auch durch andere alternirende Compressionen und Expansionen des Thorax, wie sie auch nur zufällig bei den mit der Leiche unternommenen Manipulationen geschehen können, Luft in die Lungen gebracht werden kann. Wir haben in der drittletzten Auflage dieses Buches unsere Zweifel ausgesprochen, ob die Sache selbst bei „Schwingungen“ so leicht geht, wie +Runge+ meint, da Schwingungen, die wir an zweifellos vor dem Blasensprunge abgestorbenen oder erst bei der Obduction dem Mutterleib entnommenen Kindern unternahmen, resultatlos geblieben sind. Auch in den seitdem von uns an solchen Kindern angestellten Versuchen erhielten wir kein oder (in einem Falle, wo sich nicht positiv ausschliessen liess, dass der äusserst spärliche Luftgehalt der Lungen schon vor den Schwingungen bestand) nur ein unsicheres Resultat (siehe auch Wiener med. Blätter. 1884, Nr. 34 und Wiener med. Wochenschr. 1885, Nr. 10). Auch haben wir bei zwei vollkommen reifen todtgeborenen Kindern, an welchen auf +Späth+’s Klinik 10 und 15 Schwingungen gemacht worden waren, ganz anectatische Lungen gefunden. Unsere Zweifel haben +Schauta+ (Wiener med. Blätter. 1884, Nr. 29), +B. S. Schultze+ (ibid. 1885, Nr. 1), +Nobiling+ (Wiener med. Wochenschr. 1885, Nr. 8), +Torggler+ (Wiener med. Blätter. 1885, Nr. 8), +Runge+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. XLII, 1), +Sommer+ (ibid. XLIII, 253), +Skutsch+ (Deutsche Med.-Ztg. 1886, Nr. 1) und +Reinsberg+ in Prag (Sbornik lékařský. 1886, pag. 131) zu Versuchen, respective Mittheilungen veranlasst, aus welchen hervorgeht, dass ihnen Allen, mit Ausnahme +Nobiling+’s, dessen Versuche negativ ausfielen, gelang, die Lungen todtgeborener, ausgetragener Kinder durch Schwingungen lufthältig zu machen. Unsere Misserfolge werden theils daraus erklärt, dass von uns meist unreife Kinder benützt wurden, während +Schultze+ selbst bereits vor Jahren angegeben hatte, dass ihn seine Methode bei nicht reifen Kindern, wegen Weichheit des Thorax und der Trachealknorpeln, im Stiche gelassen habe, theils aus der Art der Ausführung unserer Versuche, da durch Schwingungen „keineswegs leicht Luft in die Lungen eintritt“ und die Ausführung, wenn sie Erfolg haben soll, auf das Minutiöseste nach +Schultze+’s Vorschrift geschehen muss (+Skutsch+), theils aus der geringen Zahl der von uns vorgenommenen Schwingungen, da bei Leichen „mindestens 30 Schwingungen stattfinden müssen, wenn ein nur halbwegs merklicher Erfolg erzielt werden soll“ (+Reinsberg+). Es geht aus diesen Einwänden hervor, dass unsere Zweifel nicht ungerechtfertigt waren, indem durch +Schultze+’sche Schwingungen weder immer, noch leicht Luft in die Lungen todtgeborener Kinder gebracht werden kann und jedenfalls an dem bereits einige Zeit todten Kinde schwerer als an dem eben verstorbenen.[476] Da jedoch diese Möglichkeit wirklich besteht, so ist mit derselben in Fällen, wo solche Schwingungen angeblich vorgenommen worden sind, zu rechnen und sind dabei jene Umstände zu erwägen, die den eben genannten Untersuchungen und Angaben zu Folge den Effect derselben zu begünstigen oder zu erschweren vermögen. Eine stärkere Blähung der Lungen scheint selbst nach energischen und zahlreichen Schwingungen nicht zu Stande zu kommen und eine vollständige Füllung der Lungen in allen ihren Theilen mit Luft wurde bisher nicht beobachtet.[477] Ein Eindringen von Luft in den Magen durch „Schwingungen“ konnte in der Regel nicht constatirt werden, nur +Sommer+ fand in einem Falle im Magen so viel Luft, dass derselbe schwamm. Wir selbst fanden bei den zwei oben erwähnten Kindern, mit welchen auf +Späth+’s Klinik Schwingungen gemacht worden waren, zwar ganz atelectatische Lungen, aber bei beiden Luft im Magen, und zwar beim ersten eine erbsengrosse und eine kleinere Blase in dem im Magen enthaltenen Fruchtschleim, beim zweiten eine haselnussgrosse und mehrere kleinere. Nur im letzteren Falle schwamm der Magen und war auch schon vor der Obduction tympanitischer Schall über demselben nachweisbar.
[Sidenote: Künstliche Respiration.]
Ob auch durch andere Methoden der künstlichen Respiration Luft in die Lungen todtgeborener Kinder einzudringen vermag, ist von +Pellacani+ (Rivista sper. di freniatria e di med. leg. XV; Virchow’s Jahrb. 1889, I) bezüglich der +Pacini+’schen Methode und auf Anregung +Messerer+’s von +Merkel+ (Friedreich’s Blätter. 1892, pag. 401) bezüglich der Methode von +Marshall+-+Hall+ geprüft worden. Bei ersterer wurde schon bei der zweiten bis siebenten Respirationsbewegung das Eindringen der Luft vernommen. +Pellacani+ schliesst jedoch aus seinen Versuchen, dass durch die genannte und ähnliche Methoden der künstlichen Respiration eine gleichmässige Luftfüllung der Lungen wie bei vollständigem Leben niemals zu Stande komme. In einem Falle waren 163 (!) Respirationsbewegungen gemacht worden und trotzdem war nur eine ungleichmässige Luftfüllung der Lunge zu Stande gekommen. +Merkel+ konnte kein positives Resultat erzielen und fand in einem Falle trotz 50 +Marshall+-+Hall+’schen Schwingungen sowohl Lungen als den Magen luftleer. Unter diesen Umständen muss wohl die Möglichkeit, dass auch schon durch zufällige vorübergehende Compressionen des Thorax, wie sie beim Manipuliren mit der Leiche geschehen können, Luft in die bis dahin atelectatisch gewesenen Lungen gelangen kann, entschieden negirt werden.
[Sidenote: Luftathmen während der Geburt.]
Ist die Fäulniss, eventuell das Lufteinblasen u. dergl. ausgeschlossen, so kann man in den wegen Verdacht auf Kindesmord zur Obduction gelangenden Fällen mit Beruhigung erklären, dass das Kind nach der Geburt Luft geathmet habe, daher lebend geboren worden sei. Die Möglichkeit, dass ein Kind noch +während der Geburt Luft athmen könne+, kommt bei heimlichen Geburten nur insoferne in Betracht, als ein Kind, das nur mit dem Kopfe geboren ist, schon Luft zu athmen vermag. Dieses Ereigniss scheint sogar häufig vorzukommen, da +Schwartz+ (l. c. 381) bemerkt, dass die Inspirationsbewegungen des Kindes +meistens+ gleich nach dem Durchschneiden des Kopfes, nächstdem am häufigsten während des Durchganges des Fruchtkörpers durch die Schamspalte und nicht ganz selten auch erst nach völliger Austreibung des Kindes erfolgen. In der Regel folgt dem geborenen Kopfe sofort der übrige Körper, es kann sich jedoch ereignen, dass dies nicht geschieht, und dass das mit den Schultern stecken gebliebene Kind stirbt und todt geboren wird, obzwar es bereits Luft geathmet hatte. +Teichmeyer+ bemerkt bereits in dieser Richtung (Inst. med. leg. 241): „Fieri potest, ut infans capite exclusus, antequam totus excludatur, respiraverit, statim vero, antequam reliquo corpore egressus fuerit, moriatur, et quidem absque malitia matris.“ Einen solchen Fall beschreibt +Martin+ (Monatsschr. f. Geb. 1863, XXII, 204), einen anderen, verwachsene Zwillinge betreffend, +Rothe+ (Arch. f. Gyn. 1870, I, 341; zahlreiche ältere Fälle von +Henke+, Lehrb, d. gerichtl. Med. 1841, pag. 373). In einem zur Facultät gekommenen und von uns mitbegutachteten Falle hatte eine Bauernmagd, die auf freiem Felde geboren hatte, angegeben, dass das Kind schon, als es mit dem Kopfe gekommen war, geschrieen habe, dass es aber, nachdem es nach einiger Zeit vollständig geboren wurde, nicht mehr schrie, sondern unter Röcheln verschied. Diese Angaben wurden von den Obducenten bestritten, mussten jedoch von der Facultät als wohl möglich zugegeben werden.
Ein Luftathmen des Kindes noch vor geborenem Kopfe kann allerdings dann erfolgen, wenn, wie dies bei schweren Geburten geschieht, durch Instrumente oder die Hand des Geburtshelfers Luft in den Uterus eingeführt wurde. In solchen Fällen kann das Kind noch im Uterus nicht blos Luft athmen, sondern selbst schreien (Vagitus uterinus). Es ist selbstverständlich, dass bei gewöhnlichen, verheimlichten Geburten etwas Aehnliches nicht geschehen kann. Da jedoch mehrere theils von Anderen, theils von uns beobachtete Fälle (vide Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1875, XXII, pag. 58 u. 240) gezeigt haben, dass bei verzögerten Geburten schon das blosse Touchiren mit dem Finger genügt, um Luft zu den Respirationsöffnungen der Frucht zu bringen, und dass bei +erschlafftem+ Uterus auch durch Lageveränderungen des Körpers ein Einsaugen von Luft in die Gebärmutter erfolgen kann (+Schatz+, +Hegar+), so wäre in solchen, gewiss nur äusserst selten vorkommenden Fällen, in denen eine verheimlichte Geburt +verzögert+ verlief, oder während des Entbindens Manipulationen in den Genitalien durch eventuelle Helfershelfer stattfanden, zu erwägen, ob nicht auch schon während des Geburtsactes ein Luftathmen möglich gewesen war.
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass auch ganz luftleere Lungen schwimmfähig sein können, so in Folge des Gefrorenseins oder durch längeres Liegen in Alkohol, da letzterer bekanntlich specifisch leichter ist als Wasser. Im ersteren Falle sinken die Lungen nach erfolgtem Aufthauen, im zweiten, nachdem sie einige Zeit im Wasser gelegen waren.
[Sidenote: Luftleere Lungen.]
Es fragt sich nun, welche Schlüsse sind gestattet, wenn die +Lungen luftleer+ gefunden werden. In der Regel beeilt man sich in einem solchen Falle zu erklären, dass das Kind bereits todt zur Welt gekommen ist. Ein solcher Schluss ist, wenn er sich blos auf die luftleere Beschaffenheit der Lungen stützt, keineswegs absolut berechtigt, da es eine ganze Reihe von Möglichkeiten gibt, die bewirken können, dass, trotzdem ein Kind lebend zur Welt gekommen ist, doch bei der Obduction luftleere Lungen sich ergeben. Es sind insbesondere drei Möglichkeiten, die in dieser Beziehung in Betracht kommen: 1. dass bei einem obgleich lebend geborenen Kinde die Respirationsbewegungen ausgeblieben sein konnten; 2. dass trotz normal erfolgter Athembewegungen die Aspiration von Luft behindert gewesen sein konnte, und 3. dass durch Athmung lufthaltig gewordene Lungen unter gewissen Umständen nachträglich wieder luftleer werden können.
Ad 1. Bei Früchten, die vor der 28.-30. Woche geboren werden, gehört es desto mehr zur Regel, dass dieselben, wenn sie auch lebend zur Welt kommen, sterben, ohne Respirationsbewegungen gemacht zu haben, je weiter sie noch von der erwähnten Periode entfernt sind. Die Ursache hiervon liegt wohl vorzugsweise in der noch +ungenügenden Entwicklung und Leistungsfähigkeit der Respirationsmuskeln+, aber auch darin, dass die anatomischen +Athmungscentren+ noch nicht so weit ausgebildet sind, um auf die in Folge Aufhebung der Placentarrespiration eintretende Sauerstoffverarmung des Blutes mit Auslösung von Respirationsbewegungen zu reagiren. Daher kommt es, dass wir bei den meisten abortirten Früchten, auch wenn sie nicht vor der Geburt starben, luftleere Lungen finden.[478] Auch noch nach der 28. Woche, insbesondere in der ersten Zeit, kann eine solche Insufficienz der Respirationsmusculatur oder des Respirationscentrums bestehen und es fällt auf, dass die meisten Beobachtungen von luftleeren Lungen bei Kindern, die einige Zeit nach der Geburt gelebt haben, nicht ausgetragene Früchte betreffen. So berichtet +Pellacani+ (l. c.) über 14 Neugeborene, worunter nur 3 ausgetragene, welche vollständig oder grösstentheils luftleere Lungen zeigten, obzwar sie lebend geboren wurden und meistens auch geschrieen hatten (einzelne durch 24 und mehr Stunden) und erklärt sich diese Erscheinung daraus, dass die „respiratorischen Kräfte“ nicht im Stande waren, eine Lungenblähung zu bewirken, respective die betreffenden Hindernisse zu überwinden, so dass nur eine Bronchialathmung stattfand. Auch die von +Nikitin+ („Die zweite Lebensprobe.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1888, XLIX, pag. 44) beobachteten 3 derartigen Fälle betrafen sämmtlich nicht ausgetragene Früchte, doch leitet +Nikitin+ das Fehlen der Luft von einer „secundären Atelectase“ ab.
[Sidenote: Lebensschwäche oder Apnoë.]
Bei lebensfähigen Früchten kann der Beginn der extrauterinen Athmung sich verzögern. Nach +K. Schröder+[479] ist es der gewöhnliche Fall, dass ein neugeborenes, lebensfrisches Kind wenn auch nur kurze, so doch messbare Zeit extrauterin lebt, ohne zu athmen. Diese Angabe stimmt mit den oben angeführten Angaben von +Schwartz+, zufolge welchen die Kinder meistens schon beim Durchschneiden des Kopfes Athembewegungen machen, nicht überein, doch erwähnt auch dieser, dass nicht selten ganz lebensfrische Kinder, nachdem sie völlig geboren wurden, noch einige Zeit ruhig daliegen, die Augen aufschlagen und erst dann anfangen, mit successive zunehmender Energie zu respiriren. Einen solchen Fall hat +Kehrer+ (Arch. f. Gyn. I, 478) ausführlich beschrieben. Die Ursache dieser Erscheinung ist die +Apnoë+, d. h. jener Zustand, in welchem die Sauerstoffverarmung des Blutes noch nicht einen solchen Grad erreicht, dass dadurch das Athemcentrum zur Auslösung von Athembewegungen angeregt wird, und dieser Zustand tritt bei Neugeborenen dann ein, wenn nach erfolgter Entbindung die Placenta mit dem Uterus in Verbindung bleibt und eine Wehenpause erfolgt, so dass die fötale Athmung durch die Placenta fortdauert. Dieser Zustand, der selbst minutenlang (im +Kehrer+’schen Falle 2 Minuten) andauern kann[480], unterscheidet sich von Asphyxie dadurch, dass, während bei dieser nur ein schwacher, seltener und unregelmässiger Herzschlag besteht, bei der Apnoë das Herz kräftig und in normaler Frequenz weiterschlägt. Derselbe hat unter normalen Verhältnissen keine Bedeutung, da nach kurzer Zeit die Lungenathmung von selbst sich einstellt, wohl aber insoferne, als während einer solchen Apnoë dem Leben des Kindes ein Ende gemacht werden kann, ohne dass es zum Luftathmen gelangt.
[Sidenote: Luftleere Lungen wegen Asphyxie oder behinderter Aspiration.]
Eine der häufigsten Ursachen des Ausbleibens der Athembewegungen bei neugeborenen, obgleich noch lebenden Kindern ist die +Asphyxie+. Jene Vorgänge, welche, wie wir später hören werden, verhältnissmässig häufig während des Geburtsactes eintreten und vorzugsweise durch vorzeitige Unterbrechung der Placentarathmung den suffocatorischen Tod des Kindes noch vor Beendigung der Geburt herbeizuführen vermögen, bewirken auch häufig, dass die Kinder noch nicht vollkommen todt, sondern nur asphyctisch geboren werden. Solche Kinder können sich entweder wie todte verhalten oder das noch bestehende Leben durch gewisse Erscheinungen, wie z. B. schwache (terminale) Athembewegungen oder durch noch nachweisbaren Herzschlag, verrathen. Es lässt sich keine Grenze bestimmen, von welcher an man solche Kinder als unrettbar bezeichnen muss, es geht daher nicht an, wie vorgeschlagen wurde, dieselben als sterbend oder gar wie todtgeboren zu betrachten, da man mit Rücksicht darauf, dass die Asphyxie der Neugeborenen die verhältnissmässig günstigsten Chancen für die Wiederbelebung bietet und thatsächlich viele derartige Kinder wieder zum Leben gebracht wurden, niemals mit Bestimmtheit die Möglichkeit zu negiren vermag, dass das betreffende Kind vielleicht noch hätte gerettet werden können.
Endlich kann auch durch intermeningeale Extravasate bewirkter +Hirndruck+ und consecutive Lähmung der Athmungscentren Ausbleiben oder ein verzögertes Eintreten der Respirationsbewegungen bedingen (+Poppel+, +Kehrer+).
[Sidenote: Verlegung der Luftwege durch Eihäute, aspirirte Stoffe etc.]
Ad 2. Die Aspiration von Luft kann zunächst dadurch behindert sein, dass das Kind in +unverletzten Eihäuten+ geboren wurde oder die Respirationsöffnungen durch +Eihautstücke+ verlegt waren.
Ersteres ist bei bereits lebensfähigen, namentlich bei völlig ausgetragenen Früchten ungemein selten. Fälle dieser Art werden in Henke’s Zeitschr.[481] von +Buttler Lane+ u. A.[482] angegeben. Vor einigen Jahren kam ein solcher Fall in Wien zur gerichtlichen Obduction und betraf eine Person, die im Eisenbahncoupé in Gegenwart zweier erwachsener Mädchen ein 44 Cm. langes und 1800 Grm. schweres Kind auf diese Weise geboren hatte. Sowohl die Entbundene, als die Zeugen gaben an, dass sie, wie dies auch im +Buttler Lane+’schen Falle geschah, nicht wussten, was die abgegangene Masse zu bedeuten habe und was +sie+ damit anstellen sollten. Dies musste auch im Gutachten zugegeben werden, und wurde deshalb die Anklage wegen Tödtung des Kindes durch absichtliche Unterlassung des bei der Geburt nöthigen Beistandes, respective der Befreiung des Kindes aus dem Eihautsack fallen gelassen. In einem zweiten Falle hatte die Hebamme unterlassen, das 42 Cm. lange Kind aus den unverletzten Eihäuten zu befreien, da sie es für todt hielt, weil der Inhalt des Eisackes „ganz schwarz“ erschien. Die auf Antrag des Todtenbeschauers eingeleitete gerichtliche Section ergab aber, dass die schwarze Färbung von Meconium herrührte und dass das Kind offenbar nur asphyctisch war. Verlegung der Respirationsöffnungen durch Eihautstücke ist häufiger beobachtet worden. Ein neuerer Fall wird von +Schröder+[483] mitgetheilt, welcher, zu einer Mehrgebärenden gerufen, dieselbe noch 10 Minuten nach der Geburt in der Lage fand, in welcher sie geboren hatte. Das Kind lag vor den Genitalien und dessen ganze obere Körperhälfte war von den Eihäuten bedeckt, namentlich das Gesicht und der Mund, in welchen sie hineingezogen waren. Das Kind war tief asphyctisch, rührte sich nicht und hatte einen langsamen Herzschlag, wurde jedoch nach einer Viertelstunde zu sich gebracht.
Weiter kann die Luftathmung durch Verstopfung der Luftwege mit während des Geburtsactes aspirirten Stoffen (Fruchtwasser, Fruchtschleim, Meconium) verhindert werden, dann nämlich, wenn Früchte, welche in Folge drohender „fötaler Erstickung“ vorzeitige Athembewegungen gemacht hatten, noch zu einer Zeit geboren wurden, in welcher die Erregbarkeit des Respirationscentrums noch nicht erloschen war und daher noch extrauterine Athembewegungen stattfinden konnten. Ebenso kann zufällig während des Geburtsactes Fruchtschleim in die Respirationsöffnungen gelangen und dann das Eindringen der Luft in die Lungen verhindern.
Ferner gibt es gewisse +pathologische Processe+, die trotz erfolgender Athembewegungen eine Aspiration von Luft unmöglich machen. Solche Processe können zunächst die Lunge selbst betreffen und ihre Entfaltbarkeit verhindern.
[Sidenote: Behinderte Aufblähung der Lunge.]
Das Vorkommen einer angeborenen Verwachsung der Alveolarwände, wie sie von +Weber+ und +Elsässer+ angenommen wurde, ist nicht erwiesen. Wohl aber können angeborene Hepatisationen der Lunge vorkommen, von denen wir insbesondere die weisse oder die sogenannte Pneumonia alba nennen, die wir bereits zweimal beobachtet haben. Letztere beruht auf einer krankhaften Wucherung des Alveolarepithels mit fettiger Metamorphose desselben, findet sich vorzugsweise, aber nicht ausschliesslich, bei Syphilitischen[484] und ist auch deshalb bemerkenswerth, weil einestheils die weissgelbliche Farbe solcher Lungen, anderseits die gleichmässige Füllung der Alveolen mit verfetteten Epithelien einen Luftgehalt derselben vortäuschen können. In zwei Fällen fanden wir hochgradige Hyperplasie des interstitiellen Zellgewebes, einmal combinirt mit partiellem Situs perversus viscerum (Leber median, Magen rechts, keine Milz), das anderemal mit hochgradigem Hautödem, Hydrothorax, Glottisödem und Lebercirrhose. Beide Kinder waren lebend geboren worden, starben jedoch sofort. Im ersten Falle fand sich sehr spärlicher Luftgehalt in den nicht schwimmfähigen Lungen, im zweiten Luftleere der Lungen, aber Luftblasen im Magen. In beiden Fällen handelte es sich wahrscheinlich um Syphilis. Verhältnissmässig häufiger finden sich in den Lungen Gummaknoten. Auch ausserhalb der Lungen bestehende Zustände können die Aspiration von Luft dadurch verhindern, dass sie eine Ausdehnung der Lungen nicht gestatten. Von einer manchmal vorkommenden auffallenden Vergrösserung des Thymus als Respirationshinderniss wird in der älteren Literatur viel gesprochen (Asthma thymicum), unseren Erfahrungen zufolge scheint jedoch eine solche Vergrösserung zu den grössten Seltenheiten zu gehören, da uns trotz der so hohen Zahl von Neugeborenen und Säuglingen, die wir zu obduciren Gelegenheit hatten, niemals eine so ungewöhnliche Vergrösserung dieses Organes vorkam. Dagegen kann ein angeborener Kropf ein Athmungshinderniss bilden, wie wir wiederholt gesehen haben. Von anderen Processen ist der angeborene Zwerchfellbruch und die angeborene Cystenniere zu nennen. Ersterer geht häufig mit verkümmerter Entwicklung der Lungen einher, kann aber auch, indem bei dem ersten Inspirationsversuche die Baucheingeweide in den Thorax gedrängt werden, die Aspiration der Luft verhindern. Ueber einen solchen Fall haben wir in der Vierteljahrschr. f. gerichtl Med., XIX, 429, berichtet. Die angeborene Cystenniere ist ein ziemlich häufiger Befund, und sie kann eine solche Grösse erreichen, dass sie nicht blos ein Respirations-, sondern sogar ein Geburtshinderniss zu bilden vermag.[485]
[Sidenote: Geburt in Flüssigkeiten.]
Die genannten Processe bilden im Allgemeinen keine Schwierigkeiten für die Diagnose. Ungleich wichtiger in forensischer Beziehung ist die Thatsache, dass die Aspiration der Luft nach erfolgter Geburt durch von aussen, sowohl zufällig, als absichtlich einwirkende Einflüsse verhindert werden kann. So, wenn das Kind sofort nach seiner Geburt in Flüssigkeiten geräth (Geburt im Bade, über mit Flüssigkeiten gefüllten Gefässen, Ertrinken im Fruchtwasser), oder wenn die Geburt unter Umhüllungen (Betten, Decken, Kleidern) erfolgt, die den Zutritt der atmosphärischen Luft nicht gestatten, ebenso wenn sofort nach Durchtritt des Kindskopfes die Respirationsöffnungen absichtlich verschlossen, der Hals zugeschnürt oder auf andere Weise die Respiration unmöglich gemacht werden würde. Einzelne dieser Vorgänge, worunter namentlich die erstgenannten, kommen verhältnissmässig häufig vor und es ist kein Zweifel, dass es sich keineswegs immer oder auch nur häufig um Zufälligkeiten, sondern mitunter um raffinirte Tödtungen Neugeborener handelt, und dass viele Fälle von angeblicher Sturzgeburt und das häufig vorgeschützte Gebären im bewusstlosen Zustande unter Decken etc. auf berechnete Handlungen hinauslaufen, wenn es auch in der Regel unmöglich ist, solche von blossen Zufälligkeiten zu unterscheiden.
[Sidenote: Resistenz Neugeborener gegen asphyxirende Einflüsse.]
Bei der Beurtheilung der erwähnten Vorkommnisse muss die +grosse Resistenzfähigkeit+ berücksichtigt werden, welche Neugeborene +gegen asphyxirende Einflüsse+ zu äussern vermögen. Für diese Thatsache sprechen sowohl Beobachtungen an Thieren, als solche bei menschlichen Neugeborenen. In erster Beziehung sind die Versuche von +Legallois+, +Brown+-+Séquard+ und die neueren von +Bert+ (vide unsere Zusammenstellung in der Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XIX, 246) bemerkenswerth, welche gelehrt haben, dass neugeborene Thiere 28-36 Minuten unter Wasser leben oder die Entfernung der Medulla oblongata überleben können, während erwachsene schon nach 3 Minuten sterben, wobei constatirt wurde, dass diese Resistenzfähigkeit von der Geburt an allmälig abnimmt, aber erst in 14 Tagen jener der erwachsenen Thiere gleichkommt. In letzterer Beziehung ist zu erwähnen, dass der Herzschlag bei asphyctischen Kindern mitunter noch überraschend lange Zeit persistirt, obgleich es nicht gelingt, die Kinder zum Leben zurückzubringen. Fälle, wo das Herz ½–¾ Stunde weiterschlägt, sind häufige Beobachtungen, wir haben diese Erscheinung in einem Falle noch durch 2 Stunden, bei einigen neugeborenen Thieren noch durch 5 Stunden (Wiener med. Presse. 1878, Nr. 10) verfolgen können. +Maschka+ beschreibt sogar einen Fall, in welchem bei einem als todt beiseite gelegten neugeborenen Kinde noch nach 20 Stunden der Herzschlag durch Auscultation wahrgenommen wurde; ebenso sah +Fili+ (Schmidt’s Jahrb. 1874, pag. 9) das Herz eines 17·5 Cm. langen Embryo noch nach 15 Stunden und +Rawitz+ (Med. Centralbl. 1880, pag. 462) das eines 8 Cm. langen noch nach 4 Stunden fortpulsiren. Ferner gehören hierher die merkwürdigen Fälle, in denen Neugeborene unter den für die Respiration ungünstigsten Verhältnissen lebend sich erhielten. So berichtet +Bohn+ von zwei Fällen, in denen Kinder, die gleich nach der Geburt verscharrt wurden, nach mehreren (7) Stunden noch lebend ausgegraben worden sind. Ein gleicher Fall, in welchem das Kind 8 Stunden lang 25 Cm. unter der Erde vergraben war, wird von +Bardinet+, und ein anderer, der ein 1 Schuh tief durch 5 Stunden vergraben gewesenes Kind betrifft, von +Maschka+ beschrieben.
Die Ursache dieser Resistenzfähigkeit ist noch nicht aufgeklärt. Offenbar ist das Sauerstoffbedürfniss in der ersten Zeit nach der Geburt kein so grosses, wie in späterer Zeit, und dies stimmt auch mit der Beobachtung von +Schwartz+ und +Pflüger+ überein, dass die Sauerstoffaufnahme durch die Placenta eine so geringe ist, dass sie nicht einmal einen Farbenunterschied in dem Nabelvenenblut bedingt. Wahrscheinlich verhalten sich aber auch die einzelnen Organe des Neugeborenen, namentlich die centralen Nervenapparate, in vielen Beziehungen anders, als wir dies bei Erwachsenen constatiren können. Wenigstens lässt die noch auffallend weiche und wegen des grossen Wassergehaltes fast zerfliessliche Beschaffenheit des Gehirns und Rückenmarks, sowie die noch nicht eingetretene Scheidung zwischen weisser und grauer Substanz erwarten, dass diese Organe in ihrer Erregbarkeit sich anders verhalten werden, als in späteren Stadien ihrer Ausbildung. Thatsächlich hat +O. Soltmann+ bei seinen interessanten Versuchen (Med. Centralbl. 1875, Nr. 14, 1876, Nr. 23, 1877, Nr. 26, 1878, Nr. 19) gefunden, dass Neugeborene (Hunde) auf Reize, und zwar wie +Westphal+ (ibid. 1886, Nr. 943) nachwies, besonders gegen elektrische, ungleich schwächer reagiren als Erwachsene und ebenso hat +Gusserow+ (Arch. f. Gyn. XIII, 66) constatirt, dass eben geborene Junge von Kaninchen, Hunden etc. nach Injection von Strychnin keine Krämpfe bekommen und Dosen von O·1-0·15 ohne besondere Erscheinungen überleben. -- Auch +Zuntz+ (Pflüger’s Arch. 1888, pag. 364) nimmt eine geringere Erregbarkeit des Athmungscentrums beim Fötus an, die erst nach der Geburt von Tag zu Tag sich steigert.
[Sidenote: Nachträgliches Luftleerwerden der Lungen.]
[Sidenote: Entweichen der Luft aus den Lungen während der Agonie.]
Ad 3. Die Frage, ob Lungen, die durch Athmen lufthältig geworden waren, wieder luftleer werden können, ist vielfach discutirt worden. Thatsächlich ist die Zahl der in der Literatur enthaltenen Fälle von Kindern, die einige Zeit nach der Geburt lebten, deutlich respirirten und selbst schrieen und dennoch bei der Obduction luftleere oder fast luftleere Lungen zeigten, keine geringe. Zu den älteren von +Zeller+, +Heister+, +Torres+, +Loder+, +Remer+, +Schmitt+, +Orfila+, +Bardinet+, +Taylor+ u. A. mitgetheilten Fällen sind neuere hinzugekommen, die von +Hudin+, +Pincus+, +Thomas+, +Leyden+ und insbesondere von +Schröder+ (l. c.) beobachtet worden sind. Wir müssen in dieser Beziehung zunächst jene Fälle ausscheiden, in denen lufthaltig gewesene Lungen durch nachträglich hinzugetretene pathologisch entzündliche Processe (Hepatisation) oder durch Bildung von Pleuraexsudaten u. dergl. luftleer geworden sind. Derartige Processe entfallen in der Regel bei Neugeborenen und sind auch als solche unschwer zu erkennen; überdies betreffen sie niemals die gesammten Lungen, sondern entweder nur die eine, oder blos Theile beider, mitunter allerdings in so hohem Grade, dass nur wenige Partien der Lungen, besonders die Spitzen oder Ränder, lufthaltig bleiben. Da hepatisirte Lungenpartien des in ihnen enthaltenen Exsudates wegen ungleich schwerer sind als atelectatische, so können solche Lungen im Wasser sinken, obgleich noch beträchtliche Theile derselben Luft enthalten. Ebenso müssen wir absehen von partiellen Atelectasen, die ungemein häufig bei Neugeborenen vorkommen und sich als dunkelviolette eingesunkene Stellen präsentiren, die entweder wegen schwacher oder allzu kurz dauernder Respiration oder wegen Verlegung des zuführenden Bronchialastes nicht zur Aufblähung gekommen sind; solche Atelectasen können auch grössere Lungenpartien und selbst ganze Lungenlappen betreffen und es kann nicht Wunder nehmen, dass, trotzdem nur Theile der Lunge fungirten, die Kinder einige Zeit am Leben blieben, da wir ja oben gehört haben, dass Neugeborene mit einem Minimum von Sauerstoff für einige Zeit ihr Leben zu fristen vermögen, und es ist möglich, dass vielleicht, wie +Krahmer+, +Tamassia+ (Del ritorno spontaneo del polmone allo stato atelectasico. Rivista sperim. di fren. et di med. leg. VIII, pag. 185) und +Pellacani+ (l. c.) meinen, auch blos bronchiales Athmen solche Kinder durch einige Zeit am Leben erhalten kann. Wir haben so hochgradig atelectatische Lungen wiederholt bei im Gebärhause geborenen und erst einige Zeit nach der Geburt gestorbenen Kindern gefunden. Die meisten Fälle betrafen unausgetragene schwächliche Kinder, einzelne aber auch solche, die alle Zeichen der Reife an sich trugen.[486] In letzteren Fällen gelang es meist, die Verstopfung der betreffenden Bronchien durch Fruchtschleim nachzuweisen. Auch interstitielle Hämorrhagien können grössere Lungenpartien luftleer machen. +Schröder+ erklärt seine Fälle, von denen einzelne Kinder betrafen, die ruhig geathmet und kräftig geschrieen hatten, in der Art, dass er annimmt, dass bei denselben die Inspirationsfähigkeit aus inneren, nicht nachweisbaren Ursachen erlahmte, so dass bei den durch die Elasticität des Lungengewebes bewirkten Exspirationen mehr Luft ausgetrieben wurde, als durch die jedesmalige Inspiration hineinbefördert werden konnte. Diese Anschauung ist bei der grossen Elasticität der Lungen, die bei Neugeborenen verhältnissmässig kräftiger sich geltend machen kann, als wenn die Lungen schon längere Zeit in Action waren, ziemlich plausibel. Auch +Ungar+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1883, XXXIX, 1) ist der Meinung, dass diese Fälle nicht anders gedeutet werden können, als dass die Luft aus den Lungen während des allmäligen Erlöschens der Athembewegungen verschwunden ist, kommt aber auf Grund seiner Versuche zum Schlusse, dass es sich vorzugsweise um Absorption der Lungenluft von Seite des in den Lungen circulirenden Blutes handelt, wobei einestheils der schon von +Gerlach+ hervorgehobene Umstand in Betracht kommt, dass in der „exspiratorischen“ Lunge die Communication zwischen Lungenbläschen und Bronchien aufgehoben ist, und anderseits die Schnelligkeit, mit welcher sich die Luft aus abgesperrten Lungenpartien durch Absorption verliert.
[Sidenote: Postmortales Luftleerwerden der Lunge.]
Dass, wie +Krahmer+ meint, Fäulnissgase in den Pleurasäcken sich anhäufen und durch ihren Druck die Lungen luftleer machen können, wird wohl nur ganz ausnahmsweise vorkommen. Dagegen sind die so häufigen blutig-serösen Transsudate, die im Verlaufe der Fäulniss in die Pleurasäcke erfolgen, im Stande, unter günstigen Bedingungen, z. B. wenn die Leiche im Wasser liegt, die Luft aus den Lungen auszutreiben, da dieselben nur auf Kosten des Lungenvolumens sich bilden können und die Menge des Transsudates im verkehrten Verhältniss stehen muss zum Luftgehalt der betreffenden Lunge. Dass ein solcher Vorgang thatsächlich stattfindet, davon haben wir uns durch Versuche überzeugt (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XIX, 261). Werden exenterirte Lungen in frisches fliessendes Wasser gelegt und darin belassen, so sinken dieselben nach einigen (3-8) Tagen unter. Diese Thatsache wäre zu berücksichtigen, wenn eine zerstückelte oder eine solche Kindesleiche im Wasser gefunden würde, bei welcher in Folge von Wunden dem Wasser der Eintritt in den Thorax gestattet war. (Aehnliche Beobachtungen bringt +Giovanardi+, Riv. sper. di med. legale. 1877, pag. 738, und auch der von +Eberty+, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1885, XLIII, 241, mitgetheilte Fall ist wohl nur auf diese Weise zu deuten.) +Badstübner+ („Ueber Verschwinden der Luft aus den Lungen Neugeborener.“ Berliner Diss. 1893) hat bei +Strassmann+ dieses Verhalten verfolgt und gefunden, dass nur in fliessendem Wasser bei eröffnetem Thorax sich die Lungen mit Wasser vollsaugen und untersinken, aber, wie auch +Giovanardi+ angab, nach dem Trocknen wieder schwimmen. Was an der Luft liegende Lungen Neugeborener anbelangt, so hat +Pellacani+ (l. c.) gefunden, dass dieselben, auch wenn sie vor dem Eintrocknen geschützt werden, nur in den peripheren Partien luftleer werden, und zwar desto langsamer, je vollständiger sie gebläht waren. Das Entweichen der Luft geschieht, wie +Pellacani+ durch einen Versuch mit dem Pneumo-Plethismograph sich überzeugte, durch Diffusion und die so entstehende periphere Atelectasie verhindert das Luftleerwerden der centralen Partien. +De Arcangelis+ aber (Giornale di medic. legale, 1894, I, pag. 22) dagegen fand, dass Lungen nicht ausgetragener Hunde in der feuchten Kammer nach 5-11 Tagen, ohne zu faulen, ihre Schwimmfähigkeit verloren, wie er meint, theils durch die eigene Elasticität, theils durch vermehrten interalveolaren Druck. Unserer Meinung nach kann die eigene Elasticität der Lunge das Verschwinden der Luft durch Diffusion etc. befördern, desto mehr, je weniger die Lunge gebläht war und je grösser die Elasticität der concreten Lunge gewesen ist. Dass in dieser Richtung individuelle Unterschiede bestehen, ist kaum zu bezweifeln. Namentlich in den bereits oben (pag. 755) erwähnten Fällen von stärkerer Entwicklung des interstitiellen Lungengewebes ist die Elasticität eine ungleich grössere als sonst und kann einestheils ein Respirationshinderniss bilden, anderseits das nachträgliche Entweichen der Luft befördern. Wir haben sogar bei einem 6monatlichen Kinde, welches eine Stunde gelebt und gewimmert hatte und luftleere, in der erwähnten Weise verdichtete Lungen zeigte, gesehen, wie letztere, nachdem sie mässig aufgeblasen worden waren, unter unseren Augen sofort sich contrahirten und wieder im Wasser untersanken, als mit der Insufflation ausgesetzt wurde. Endlich muss noch erwähnt werden, dass lufthaltige Lungen unter gleichzeitiger Schrumpfung auch durch Kochen und durch Flammenhitze[487], sowie durch Einlegen in Alkohol oder andere coagulirende Flüssigkeiten luftleer werden, worauf vorkommenden Falles Rücksicht genommen werden müsste.
[Sidenote: Gutachten bei luftleeren Lungen.]
Es ergibt sich aus dem Gesagten, dass wir nicht mit gleicher Sicherheit, wie aus dem Luftgehalte der Lungen auf stattgehabtes extrauterines Leben, aus luftleeren Lungen auf Todtgeburt schliessen können, ja dass wir eigentlich nur bei macerirt geborenen Kindern berechtigt sind, mit absoluter Bestimmtheit zu erklären, dass das Kind bereits vollkommen todt zur Welt gekommen sei. Selbst wenn wir ausgesprochene Zeichen „fötaler Erstickung“, wie wir sie unten kennen lernen werden, finden, können wir nicht bestimmt behaupten, dass das betreffende Kind, als es geboren wurde, bereits vollkommen todt war, da es blos scheintodt gewesen sein konnte. Dagegen wären wir in dem Falle, wenn die Lungen zwar luftleer, aber in ihnen fremde Substanzen, wie Spülicht, Abtrittsinhalt etc., und zwar in solcher Weise sich fänden, dass sie nur extrauterin aspirirt worden sein konnten, in der Lage, uns trotz des negativen Ausfalles der Lungenschwimmprobe dahin auszusprechen, dass das Kind lebend geboren worden sei. Ebenso dann, wenn wir bei einem noch nicht faulen Kinde zwar keine Luft in den Lungen, wohl aber diese im Magen, oder in diesem und den obersten Darmschlingen finden würden, worauf wir noch zurückkommen werden, endlich wenn sich offenbar extrauterin entstandene Verletzungen mit deutlichen Zeichen vitaler Reaction finden würden. Ergeben sich keine Befunde solcher Art, so ist zwar die Todtgeburt wahrscheinlich, aber nicht gewiss, welcher Thatsache wir dadurch Rechnung tragen werden, dass wir in einem solchen Falle, wie dies +Casper+ vorschlug, unser Gutachten in vorsichtiger Weise dahin abgeben: +dass der Sectionsbefund, insbesondere der in den Lungen, keinen Anhaltspunkt geboten habe, aus welchem auf ein Leben nach der Geburt geschlossen werden könnte+.
Die Veränderungen des Blutgehaltes der Lungen.
[Sidenote: Lungenblutprobe.]
Die erste Inspiration hat nicht blos die Aspiration des umgebenden Mediums zur Folge, sondern auch die Entfaltung des kleinen Kreislaufes, weshalb die Lungen nach erfolgter Athmung mehr Blut enthalten müssen, als vor derselben. Diese zweifellos richtige Thatsache bildet die Grundlage der sogenannten „Lungenblutproben“, insbesondere jener von +Daniel+ und von +Ploucquet+, welche Beide von dem Satz ausgehen, dass Lungen, die respirirt haben, schwerer sein müssen als vordem. Während jedoch +Daniel+ nur das absolute Gewicht der Lungen im Auge hatte und angab, dass dieses bei fötalen Lungen durchschnittlich 469 Gran betrage, durch die Athmung aber um 2 Unzen zunehme, verglich +Ploucquet+ das Gewicht der Lungen mit jenem des ganzen Kindeskörpers und stellte auf Grund seiner Wägungen den Satz auf, dass sich vor der Athmung das Gewicht der Lungen zum Gewichte des ganzen Körpers verhalte wie 1 : 70, nach dem Athmen aber wie 2 : 70. Die Verwerthung der Zunahme des absoluten Gewichtes für die Frage des Gelebt- oder des Nichtgelebthabens wurde als vielfach variirend bald verlassen; der Satz +Ploucquet+’s jedoch galt lange als Dogma, bis er durch zahlreiche, von +Schmitt+, +Lecieux+ (400 Kinder in der Maternité von Paris), +Elsässer+, +Devergie+ und +Casper+ unternommene Wägungen als ganz unrichtig sich erwies. Später (1868) hat +Ogston+ in Aberdeen solche Wägungen wieder aufgenommen und gefunden, dass sich das Verhältniss des Lungengewichtes zu jenem des ganzen Körpers verhalte: bei Todtgeborenen wie 1 : 50·302, bei Lebendgeborenen wie 1 : 53·819.
Solche Wägungen haben für die Lebensfrage so gut wie gar keinen Werth, und zwar nicht blos deshalb, weil, wie von den genannten Forschern hervorgehoben wurde, sowohl das absolute, als das relative Gewicht der Lungen vielfachen individuellen Schwankungen unterliegt und auch der Fäulnissgrad in dieser Beziehung einen Einfluss ausübt, sondern vorzugsweise aus dem Grunde, weil die meisten der todtgeborenen Kinder keine fötalen Lungen mehr besitzen, sondern solche, die durch vorzeitige Athembewegungen verändert worden sind, und weil gerade diese sehr blutreich sich erweisen, da bei den vorzeitigen Athembewegungen entweder gar kein oder nur ein zähes Medium in die Lungen eindringt, daher die Aufgabe, den durch die Thoraxerweiterung sich bilden wollenden Raum auszufüllen, vorzugsweise oder ausschliesslich dem Blute zukommt, weshalb auch solche Lungen dunkel von Farbe, etwas vergrössert und schwer erscheinen. Es kann daher nicht überraschen, wenn bei Wägungen nicht selten sowohl das absolute, als das relative Gewicht der Lungen bei todtgeborenen Kindern grösser gefunden wird, als durchschnittlich bei Kindern, die gelebt und Luft geathmet hatten.
Aus denselben Gründen erscheint auch die von +Zaleski+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1888, XLVIII) angegebene „Eisenlungenprobe“ nicht verwerthbar, welche darauf beruht, dass Lungen, welche geathmet haben, mehr Blut und daher auch mehr Eisen enthalten müssen, als solche, die nicht zur Athmung gekommen waren. Zu diesem Urtheil ist sowohl +Blumenstok+ (Internat. klin. Rundschau. 1888, Nr. 2) aus theoretischer Erwägung, als +Jolin+ und +Key+-+Aberg+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1888, LI, pag. 343) auf Grund positiver Untersuchungen gelangt.
Anderweitige Lebensproben.
[Sidenote: Entleerung von Meconium.]
Da, wie aus dem bisher Gesagten hervorgeht, das Verhalten der Lungen nicht unter allen Umständen darüber Aufschluss gibt, ob ein Kind lebend geboren wurde oder nicht, war man bemüht, in anderen Organen nach Anhaltspunkten für die Beantwortung dieser Frage zu suchen. Einigen Werth glaubte man in dieser Beziehung auf die erfolgte oder nicht erfolgte +Entleerung von Harn und Meconium+ legen zu sollen, da die Erfahrung lehrt, dass Kinder in der Regel sofort, wie sie zur Welt kommen, jene Stoffe zu entleeren pflegen. Dieser Werth wird bedeutend eingeschränkt durch die Thatsache, dass sich nicht selten die Entleerung von Harn und noch mehr jene von Meconium verzögert, vorzugsweise aber durch den Umstand, dass die Kinder, welche während des Geburtsactes suffocatorisch sterben, während der Suffocation Harn und Meconium entleeren, wie ja bekanntlich der Abgang von Meconium während des Geburtsactes ein wichtiges Zeichen ist, dass sich das Kind in Lebensgefahr befindet. Daher ist es gar nichts Ungewöhnliches, gerade bei todtgeborenen Kindern die Blase vollkommen entleert und den Dickdarm theilweise oder ganz frei von Meconium zu finden.
[Sidenote: Leberblutprobe. Harnsäureinfarct.]
Die sogenannte „+Leberblutprobe+“ von +Schäffer+, welche die Verminderung des Blutgehaltes und daher auch des Gewichtes der Leber nach erfolgter extrauteriner Athmung, respective Abnabelung zur Grundlage hatte, besitzt nur noch einen historischen Werth. Die im fötalen Zustande senkrechte +Stellung des Magens+ ändert sich keineswegs, wie man glaubte, sofort nach der Geburt durch das Herabsteigen des Zwerchfells, sondern geht erst nachträglich und allmälig in die horizontale über. Das Verhalten der sogenannten +fötalen Wege+ (Nabelgefässe, Foramen ovale und Ductus Botalli) ändert sich ebenfalls erst nachträglich, worauf wir noch zurückkommen werden. Darüber, ob ein neugeborenes Kind lebend oder todt zur Welt gekommen ist, geben sie keinen Aufschluss. Dem sogenannten +Harnsäureinfarct+ in den Nieren, auf dessen Vorkommen zuerst +Cless+ aufmerksam machte, und von welchem +Schlossberger+ behauptete, dass er nur bei Kindern, die nach der Geburt gelebt haben, vorkomme, kommt eine Bedeutung als Lebensprobe nicht zu. Man bezeichnet als Harnsäureinfarct eine Anfüllung der +Bellini+’schen Röhrchen in den Nierenpyramiden mit orangerothem Harnsäuresediment, wodurch dieselben auf dem Durchschnitte wie geflammt erscheinen. Dieses Sediment findet sich dann in der Regel gleichzeitig in dem in der Harnblase enthaltenen Harn. Der Erscheinung liegt eine pathologische Vermehrung der Harnsäure bei fieberhaften Processen zu Grunde, welche nach Abfall des Fiebers und vielleicht zum grössten Theil postmortal aus dem ausgekühlten Harn ausfällt. Bei einem todtgeborenen Kinde haben wir noch niemals den Harnsäureinfarct gesehen, doch wurde derselbe wiederholt von Anderen beobachtet. (Vide +Casper+-+Liman+, l. c. II, 909; +Birch+-+Hirschfeld+, Lehrbuch d. path. Anat. 1877, pag. 1034, ebenso mündlicher Mittheilung zufolge einmal von +Heschl+ und einmal 1887 von +A. Paltauf+ bei einem Kinde, dessen Mutter gefiebert hatte.) Derselbe kommt zwar ungleich häufiger bei Kindern vor, die schon einige Tage gelebt haben, wir haben ihn jedoch schon bei einem Kinde gefunden, das 23 Stunden nach der Geburt an Erstickung während eines Brechactes gestorben war. Ausserdem fanden wir einmal bei einem 3950 Grm. schweren und 57 Cm. langen Kinde, welches nach 13stündiger Wehendauer spontan geboren wurde und 15 Minuten post partum starb und bei der Section nur partiell lufthaltige Lungen zeigte; die Nieren waren sehr blutreich und die eine obere Pyramide der linken durch in den Harncanälchen enthaltenes Harnsäuresediment orangeroth gestreift.
[Sidenote: +Breslau+’sche Magendarm-Schwimmprobe.]
Von ungleich höherem Werth als die genannten „Lebensproben“ ist die +Breslau+’sche Magendarm-Schwimmprobe. Sie beruht auf der lange übersehenen Thatsache, dass Magen und Darm der noch ungeborenen Frucht ebenso luftleer sind wie die Lunge, und dass erst nach der Geburt, gleichzeitig mit dem Beginn der selbstständigen Athmung, Luft auch in den Magen und in die obersten Darmschlingen gelangt und später von da aus durch den ganzen Darm sich verbreitet. Ob die ersten Luftblasen in den Magen durch Schlingbeschwerden gelangen oder aspirirt werden, ist noch nicht entschieden. +Breslau+, dem das Verdienst zufällt, 1866 zuerst auf diese Thatsache aufmerksam gemacht zu haben, hat vorgeschlagen, den Magen und Darmcanal ebenso durch die Schwimmprobe auf ihre Lufthaltigkeit zu prüfen, wie die Lungen, und sprach sich auf Grund seiner Beobachtungen dahin aus, dass dieser Magendarm-Schwimmprobe ein gleicher Werth als Lebensprobe zukomme, wie jener, die seit Langem mit den Lungen vorgenommen wird. Auch will er gefunden haben, dass der Grad des Luftgehaltes des Magens und des Darmes einen Schluss gestatte auf die Energie, mit welcher, und die Zeit, wie lange ein Kind nach der Geburt Luft geathmet habe, und stellte schliesslich die Behauptung auf, dass durch Fäulniss allein die genannten Organe nicht lufthaltig, beziehungsweise schwimmfähig werden, weshalb die Darmschwimmprobe auch bei faulen Kindesleichen verwerthet werden könne.
Eine grosse Reihe von Beobachtungen, die wir in dieser Richtung anstellten, hat uns zunächst die Richtigkeit des ersten der +Breslau+’schen Sätze bestätigt, dass in der Regel schon mit den ersten extrauterinen Athembewegungen Luft in den Magen gelange, und denselben schwimmfähig mache, weshalb wir dieser Thatsache einen hohen diagnostischen Werth zuschreiben müssen. Der Umstand, dass in vereinzelten Fällen auch bei Kindern, die nach der Geburt gelebt und Luft geathmet hatten, Magen und Darm luftleer gefunden wurden, ist nicht geeignet, den Werth der +Breslau+’schen Probe wesentlich zu vermindern, da wir ja auch in dem Verhalten der Lungen Ausnahmen begegnen, ohne deshalb den Werth der Lungenschwimmprobe zu unterschätzen. Unter Anderem ist es klar, dass Magen und Darm trotz stattgehabten extrauterinen Lebens dann luftleer bleiben werden, wenn durch irgend eine der oben erwähnten Ursachen der Zutritt der Luft zu den Respirationsöffnungen unmöglich war. Dagegen kann, und das ist eine besonders werthvolle Seite der Magendarm-Schwimmprobe, Luft in den Verdauungstractus auch dann gelangen, wenn eine Aspiration derselben in die Lungen wegen Muskelschwäche oder Verstopfung des Kehlkopfes oder der Trachea nicht möglich war, und wir haben aus mehrfachen Beobachtungen die Ueberzeugung gewonnen, dass gerade in solchen Fällen mehr Luft in den Magen und in den Darm gelangt, als bei unbehinderter Respiration. Wir haben in einzelnen Fällen, in welchen die Lungen wegen Lebensschwäche oder Verstopfung der Bronchien fast vollkommen atelectatisch blieben, den Magen und den ganzen Dünndarm luftgebläht gefunden, obgleich die Frucht wenige Augenblicke nach der Entbindung gestorben war, während bei Kindern, die, ohne dass die Lungenrespiration behindert war, gleich nach der Geburt starben, in der Regel nur im Magen und im Zwölffingerdarm, höchstens im Anfangsstücke des Jejunum und nur sehr selten tiefer herab Luft gefunden wird. Lebhafte Schluck- und Aspirationsbewegungen, sowie die vermehrte, noch nach dem Tode einige Augenblicke andauernde Darmperistaltik sind wohl die Ursache obiger Erscheinung, woraus sich auch erklärt, warum man bei sofort nach der Geburt in Abortsstoffen u. dergl. ertrunkenen Kindern die Ertränkungsflüssigkeit mitunter weit in den Dünndarm, sogar bis in’s untere Ileum hinein verfolgen kann (vide +Fagerlund+, l. c.). +Maschka+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLV, 242) konnte bei einem lebend vergrabenen Neugeborenen Erde im Magen und auf weite Strecken im Dünndarm nachweisen und auch eine von +Winter+ (l. c.) gemachte Beobachtung gehört hierher, die ein vor der Wendung nach dem Blasensprunge abgestorbenes ausgetragenes, Kind betraf, bei welchem die Trachea meconiumhältigen Schleim, die Lungen fast keine, der Magen aber und der Dünndarm bis kurz vor dem Colon viel Luft enthielten. Es geht daraus hervor, dass der zweite von +Breslau+ aufgestellte Satz, dass der Luftgehalt des Magens und Darmcanals gleichen Schritt halte mit der Intensität der Luftathmung und der Dauer derselben, nicht so richtig ist wie der erste, und dass insbesondere wenn man den Grad der Luftfüllung des Verdauungstractus für Bestimmungen der Zeit, wie lange das Kind gelebt haben konnte, verwerthen wollte, jedesmal auch darauf Rücksicht genommen werden müsste, ob die Lungenrespiration frei oder behindert gewesen ist.
Der dritte Satz +Breslau+’s, dass ein luftleer gewesener Verdauungstractus auch bei vorgeschrittener Fäulniss luftleer bleibe, ist entschieden unrichtig. Wir haben zwar wiederholt bei todtgeborenen Kindern, die wir faulen liessen, Magen und Darm luftleer gefunden, konnten jedoch in den meisten Fällen die Entwicklung von Gasblasen nicht blos unter der Magen- und Darmschleimhaut, sondern im Lumen selbst beobachten und natürlich auch die Schwimmfähigkeit dieser Organe constatiren. Auch sahen wir wiederholt den Dickdarm schwimmen und das enthaltene Meconium mit Gasblasen durchsetzt, wie dies auch +Falk+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. XLII, 281) beobachtete. Es scheint auch, dass die Fruchtwässer rasch der Fäulniss unterliegen, und wenn sie geschluckt wurden bei todtgeborenen Kindern Fäulnissgase im Magen entwickeln und diesen aufblähen können. So erklären sich die von +Mittenzweig+ und +Strassmann+ (Berliner klin. Wochenschr. 1889, Nr. 6) beobachteten Fälle, in welchen bei in unverletzten Eihäuten geborenen und in diesen eine kurze Zeit liegen gelassenen Früchten Luft im Magen gefunden wurde. Auch im Uterus kann sich durch Fäulniss Luft entwickeln (Tympania uteri) und geschluckt werden, wie +Winter+ einen solchen Fall mittheilt.
Dem Gesagten zufolge müssen wir in der Magendarm-Schwimmprobe ein werthvolles Mittel sehen zur Beantwortung der Frage, ob ein Kind nach der Geburt gelebt habe oder nicht, namentlich ein solches, welches die Lungenprobe, wenn auch nicht zu ersetzen, wohl aber zu unterstützen und zu ergänzen vermag. Die Vornahme dieser Probe ist daher niemals zu unterlassen, und geschieht in der Weise, dass man den Magen am Pylorus und an der Cardia unterbindet und ebenso wie die Darmschlingen herausnimmt und auf’s Wasser legt. Man kann dann sehr genau beobachten, ob und bis auf welche Strecke der Verdauungstractus Luft enthält.
Zu denselben Schlüssen sind +E. Ungar+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1887, XLVI, 62 und XLVIII, pag. 234) und +Nikitin+ („Die zweite Lebensprobe.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1888, XLIX, pag. 44) gelangt. Nach +Ungar+’s eingehenden Untersuchungen gelangt die Luft vorzugsweise durch Schluckbewegungen oder durch Combination dieser mit Athembewegungen in den Magen und ist schon im letzteren wenige Minuten nach der Geburt durch Percussion nachweisbar. +Kehrer+ vermochte dieses schon nach dem ersten Athemzuge, was +Ungar+ nicht bestätigen konnte. Auch fand er bei durch Sectio caesarea entwickelten und nach 4-7 Athemzügen getödteten Thierföten den Magen in der Regel noch luftleer. Anderseits ergaben sich ihm bei Föten Magen und ein Theil des Magens als lufthältig, nachdem die früher lufthältig gewesenen Lungen durch künstlichen Pneumothorax oder allmälige Ausschaltung der Athembewegungen wieder atelectatisch geworden waren (s. pag. 744). Einen analogen Fall beim menschlichen Neugeborenen hat +Ermann+ (Virchow’s Archiv. LXVI, pag. 395) und einen anderen +Winter+ (l. c. 7. Fall) beobachtet. Auch können, wie +Ungar+ bemerkt und wie uns zahlreiche Beobachtungen bestätigen können, Neugeborene, welche wegen Unreife oder Lebensschwäche ihre Lungen nicht zu entfalten vermögen, dennoch Luft in ihren Magen hineinbringen. Auch bei „fötaler Erstickung“ kann, wenn zu dieser Zeit Luft vor den Respirationsöffnungen steht, diese durch vorzeitige Schluckbewegungen ebenso in den Magen gelangen wie durch vorzeitige Athembewegungen in die Lungen (pag. 764). Doch hat dies nur bei Entbindungen eine Bedeutung, bei welchen operirt oder wenigstens untersucht wurde. +Winter+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1889, LI, pag. 101), +Maschka+ (Wiener med. Wochenschr. 1889, Nr. 30) und +Pellacani+ (Virchow’s Jahrb. 1889, I) bringen solche Fälle. Auch durch +Schultze+’sche Schwingungen kann Luft in den Magen gebracht werden, wie wir, +Winter+ (l. c.) und +Haun+ („Ueber die Magen- und Darmschwimmprobe.“ Berl. Diss. 1889) gefunden haben, während dies nach +Pellacani+ (l. c.) mit der +Pacini+’schen Methode nicht gelang. Durch die Peristaltik kann die Luft aus Magen und Darm nach abwärts getrieben werden; dass sie auch durch Aufsaugung verschwinden kann, geben sowohl +Falk+ (l. c.) als +Ungar+ zu, doch könnte dieses, unserer Meinung nach, nur von kleineren Luftmengen zugegeben werden.
[Sidenote: Paukenhöhlenprobe.]
Schliesslich ist noch die +Wendt+-+Wreden+’sche +Paukenhöhlenprobe+ zu erwähnen. Nachdem zuerst +Wreden+ (1868) darauf aufmerksam gemacht hatte, dass das fötale Schleimgewebe (fötale Sulze, Schleimhautpolster), welches, wie schon +Tröltsch+ (1858) nachwies, die Paukenhöhle des Fötus vollkommen ausfüllt, schon in den ersten Stunden nach der Geburt sich rückbilde, wodurch die Paukenhöhle erst ein Lumen erhalte, trat +Wendt+[488] mit der Behauptung auf, dass die Verkleinerung des gallertigen Schleimhautpolsters und damit die Bildung eines Lumens in der Paukenhöhle sofort mit dem Eintritt kräftiger Athembewegungen erfolge, indem das aspirirte Medium gleichzeitig in die Paukenhöhle dringe und das Schleimhautpolster verdränge.
Durch die Arbeiten von +Lesser+ (l. c.) und +Hněvkovský+[489], insbesondere durch letztere, ist die Ohrenprobenfrage endgiltig, und zwar zu ihrem Ungunsten, erledigt worden.
Aus letzterer, welche in unserem Institute ausgeführt wurde, ergibt sich Folgendes: Die embryonale Paukenhöhle ist thatsächlich von einem aus sogenanntem +Virchow+’schen Schleimgewebe bestehenden „Schleimhautpolster“ ausgefüllt. Dasselbe schwindet jedoch in der Regel frühzeitig (im 5.-7. Monat), indem es sich allmälig zur Paukenschleimhaut umbildet, wodurch ebenso allmälig die Paukenhöhle ein Lumen erhält, das theils durch von der Schleimhaut stammende Flüssigkeit, theils durch von der Tuba aus mechanisch oder bei den Schlingbewegungen des Fötus eindringende Fruchtwässer ausgefüllt wird. Nur ausnahmsweise erhält sich das Schleimhautpolster bis in die letzten Monate der Schwangerschaft. Auch in diesem Falle schwindet dasselbe und erfolgt die Bildung eines Paukenlumens nur allmälig, keineswegs aber schon mit den ersten Respirationsbewegungen und durch das Eindringen des Respirationsmediums, da das „Paukenhöhlenpolster“ seiner Structur wegen eine rasche Verdrängung desselben gar nicht gestattet, sondern, wie die directe Beobachtung erkennen lässt, eine nicht unbeträchtliche Resistenzfähigkeit zeigt. Ist das Lumen der Paukenhöhle, wie gewöhnlich, bereits gebildet, so kann das umgebende Medium allerdings in die Paukenhöhle eindringen; dies kann aber ebenso gut wie durch Respirations- oder Schlingbewegungen auch erst nach dem Tode mechanisch durch Diffusion der betreffenden Flüssigkeiten oder durch capillare Thätigkeit geschehen, da, wie +Hněvkovský+ durch zahlreiche Versuche nachwies, auch wenn Leichen in Flüssigkeiten gelegt werden, letztere in die Paukenhöhle eindringen, was nicht blos von klaren, sondern auch von corpusculäre Elemente enthaltenden Flüssigkeiten gilt (vide pag. 579). Insbesondere durch letzteren Nachweis wird die sogenannte Paukenhöhlenprobe für die Diagnose des Gelebthabens, respective auch für die des Ertrinkungstodes, nahezu bedeutungslos.
B. Wie lange hat das Kind nach der Geburt gelebt?
Die Nothwendigkeit einer speciellen Beantwortung dieser Frage erhellt aus dem Begriffe des Kindesmordes. Da nämlich das Strafgesetz die Tödtung eines Kindes durch die eigene Mutter nur dann als Kindesmord betrachtet und milder bestraft, wenn dieselbe +bei+, respective +in+ (+während+) oder +gleich nach der Geburt+ erfolgte, so ergibt sich daraus, dass die Tödtung als gewöhnlicher Mord behandelt wird, wenn sie erst einige Zeit nach der Geburt vorgenommen worden ist.
[Sidenote: Abnormer Zustand der Entbundenen.]
Die Zeit nach der Geburt, bis zu welcher die Tödtung eines Kindes durch die Mutter noch als Kindesmord behandelt wird, ist im Gesetze nirgends fixirt; es ergibt sich jedoch aus dem Umstande, dass, wie bereits oben erwähnt wurde, vorzugsweise die abnorme somatische und psychische Aufregung, in der sich eine Gebärende befindet, den Grund bildet, warum unser Strafgesetz dem Kindesmord eine mildere Auffassung zu Theil werden lässt, dass vom Kindesmord nur so lange die Rede sein sollte, als jener Zustand abnormer Aufregung besteht, wegen dessen das Gesetz eine mildere Auffassung der Tödtung platzgreifen lässt. Dass sich in dieser Beziehung eine bestimmte Frist nicht fixiren lässt, liegt in der Natur der Sache, und daher kommt es, dass die von älteren Gesetzbüchern aufgestellte Frist, binnen welcher die Tödtung eines Kindes durch die eigene Mutter noch als Kindesmord qualificirt werden sollte, sehr verschieden ausgefallen ist. So betrug dieselbe nach dem bayerischen St.-G. 3 Tage, nach jenem für Sachsen, Württemberg, Braunschweig und Baden 24 Stunden. Das gegenwärtige österreichische St.-G. sowohl, als der St.-G.-Entw. und das deutsche St.-G. haben eine präcise Fristbestimmung nicht für nothwendig erachtet, doch unterliegt es keinem Zweifel, dass trotz des Ausdruckes „gleich nach der Geburt“, der sich offenbar nur auf die Zeit unmittelbar nach der Entbindung bezieht, dennoch die Tödtung eines Kindes durch die eigene Mutter auch dann als Kindesmord behandelt werden würde, wenn dieselbe erst nachträglich, aber noch unter dem Einflusse des durch den Gebäract gesetzten somatischen und psychischen abnormen Zustandes, begangen worden wäre. Erfahrungsgemäss kommt aber eine nachträgliche Tödtung des Kindes nur ganz ausnahmsweise vor und wäre ein solcher Fall ganz concret zu beurtheilen.
Eine Entscheidung des obersten Gerichtshofes vom 7. Juni 1854 erklärte aus Anlass eines derartigen Vorkommnisses für wünschenswerth, dass in jedem solchen zweifelhaften Falle sachverständige Aerzte befragt werden sollen, ob bei den vorwaltenden Verhältnissen nach medicinisch-psychologischen Grundsätzen anzunehmen sei, dass die Beschuldigte zur Zeit der That sich noch in jenem abnormen Zustande befunden habe, den das Gesetz bei Begehung eines Kindesmordes voraussetzt (+Herbst+, Commentar, pag. 300). Ein Fall, in welchem eine, erst eine Stunde nach der Entbindung begangene Tödtung des Kindes vom Oberlandesgericht doch noch als Kindesmord qualificirt wurde, wird in Nr. 15 der „Gerichtshalle“ vom Jahre 1873 mitgetheilt.
Im Allgemeinen werden wir zugeben müssen, dass die durch den Geburtsact gesetzte psychische Aufregung in der Regel noch mehrere Stunden nach der Geburt das Handeln der Entbundenen beeinflussen kann. Für die spätere Zeit könnte dies nur ausnahmsweise zugegeben werden und es wäre eine solche Ausnahme durch die concreten Verhältnisse des Falles zu motiviren. Bei der Beurtheilung solcher Fälle ist im Auge zu behalten, dass die Gemüthsaufregung, wegen welcher das Gesetz den Kindesmord milder behandelt als den gewöhnlichen Mord, von dem Gesetzgeber als ein bei Gebärenden, namentlich bei heimlich Gebärenden, gewissermassen de norma bestehender Zustand aufgefasst wird, dessen Dauer eine variable ist, dass aber darunter nicht Einflüsse gemeint sind, die pathologisch die freie Selbstbestimmungsfähigkeit einer eben Entbundenen oder einer Wöchnerin beeinträchtigen oder aufheben können, weshalb letztere, wenn sie vorhanden wären, speciell beurtheilt und als psychopathische Zustände im engeren Sinne behandelt werden müssten.
Ein Kind, das soeben zur Welt gekommen ist, nennt man +ein neugeborenes+ und den Zustand desselben, den des +Neugeborenseins+. Bei Untersuchung von Kindesleichen wegen Verdacht auf Kindesmord handelt es sich eben darum, ob dieselben die Kennzeichen des genannten Zustandes bieten oder nicht. Zu diesem Behufe ist sowohl das äussere als das innere Verhalten der Leiche in Betracht zu ziehen.
[Sidenote: Kennzeichen der Neugeborenen.]
Von den +äusseren Kennzeichen des Neugeborenseins+ hat die Verunreinigung der Leichen mit Blut den geringsten Werth. Allerdings ist es sehr gewöhnlich, die Haut neugeborener Kinder mit Blut mehr oder weniger befleckt zu finden, welches theils von der Mutter, theils aus den durchtrennten Nabelgefässen, eventuell auch von der Placenta stammt. Häufig fehlt aber eine solche Besudlung, namentlich dann, wenn die Leiche in Flüssigkeiten gelegen war. Anderseits kann auch bei älteren Kindern die Haut sich besudelt zeigen, so z. B. in Folge einer Nabelblutung oder in Folge von Verletzungen.
[Sidenote: Vernix.]
Wichtiger ist der Befund von „käsiger Schmiere“ (+Vernix caseosa+). Es ist dies das fettige, mit Epidermisbestandtheilen vermengte Secret der Talgdrüsen, welches vorzugsweise in den Gelenkbeugen, namentlich in der Achsel- und Leistengegend, mehr angehäuft zu sein pflegt, aber auch an anderen Körperstellen, besonders am Kopfe und in den Falten des Halses, sich finden kann. Die Menge der Vernix caseosa ist bei verschiedenen Kindern verschieden. Mitunter sind dieselben damit ganz überzogen, nicht selten findet sich aber keine Spur davon, so dass die Kinder wie gewaschen erscheinen. Sie besteht unter dem Mikroskop aus einer grossen Menge von Fett, aus Fettkrystallen, worunter namentlich Cholesterinkrystalle, zahlreichen Epidermiszellen und aus Wollhaaren. Flocken derselben sind massenhaft dem Fruchtwasser und dem Fruchtschleim beigemengt und lassen letztere daran erkennen, wenn sie in den Lungen oder in den Paukenhöhlen sich finden. Das Vorhandensein der käsigen Schmiere auf der Haut beweist mit ziemlicher Sicherheit den neugeborenen Zustand des betreffenden Kindes, doch ist es begreiflich, dass die Vernix tagelang sich finden kann, wenn das Kind nicht gereinigt worden ist. Uebrigens ist die käsige Schmiere als fettige Masse nicht immer so leicht wegzubringen, was auch den Grund abgibt, warum wir sie mitunter noch bei Kindern sehen können, die einige Zeit im Wasser u. dergl. gelegen waren. Längeres Liegen in Flüssigkeiten, sowie die Fäulniss kann dieses Zeichen, das, wie gesagt, auch bei entschieden neugeborenen Kindern fehlen kann, zerstören.
Die +Färbung+ der Haut der Leichen Neugeborener geht in der Regel etwas in’s Röthliche, respective Violette, und zwar bei frühzeitigen Kindern mehr als bei ausgetragenen, doch ist diese Färbung nicht constant und wird auch durch die Todesart, sowohl bei neugeborenen als bei älteren Kindern beeinflusst. Einige (2-10) Tage nach der Geburt beginnt sich die Oberhaut abzuschilfern, entweder kleienartig oder auch in grösseren Partien. Diese Erscheinung haben wir wiederholt schon bei kaum einen Tag alten Kindern und sogar einmal bei einem todtgeborenen Kinde beobachtet und sehen darin nur eine Austrocknung und consecutive Abschuppung der früher durchfeuchtet gewesenen obersten Schichte der Epidermis, aus deren Befund allein keineswegs auf ein mehrtägiges Leben des Kindes geschlossen werden kann.
[Sidenote: Nabelschnur.]
Von den äusseren Befunden sind für die vorliegende Frage am wichtigsten diejenigen, die sich am Nabel und an der +Nabelschnur+ ergeben. Findet sich mit dem Kinde noch die ganze Nabelschnur sammt der Placenta in Verbindung, dann ist der neugeborene Zustand des Kindes schon durch diesen Befund ausser Zweifel gesetzt. Gleiches ist der Fall, wenn der am Nabel haftende Nabelschnurrest noch vollkommen frisch sich erweist. Ist dieser Rest durch Fäulniss verändert oder im Vertrocknen begriffen oder schon vollkommen mumificirt, so lässt sich aus der Beschaffenheit der Nabelschnur allein nicht entscheiden, ob das Kind ein neugeborenes ist oder nicht, da beide Veränderungen eben so gut während des Lebens als bei einem wirklich neugeborenen erst nach dem Tode erfolgt sein konnten. Bleibt das Kind am Leben, so beginnt allerdings die Nabelschnur in der Regel schon am anderen Tage welk zu werden und einzutrocknen und mumificirt schliesslich zu einem starren, höckerigen, rothbraunen Strang; doch ist es gar nichts Seltenes, dass auch während des Lebens die Nabelschnur fault, besonders wenn sie dick und saftig war. Die Häufigkeit des ersteren Vorganges hat ihren Grund darin, dass der Nabelschnurrest trocken gehalten und eingehüllt wird durch Stoffe, welche die in ihm enthaltene Feuchtigkeit aufsaugen. An der Leiche eines Neugeborenen fault die Schnur in der Regel, weil meistens die Bedingungen dazu günstig sind; liegt jedoch der Körper in freier Luft oder an trockenen Orten, so mumificirt sie eben so schnell und unter Umständen noch schneller als im Leben, wobei ebenso wie im letzteren Falle die Vertrocknung vom freien Ende des Nabelschnurrestes beginnt und gegen den Nabel fortschreitet.
[Sidenote: Verhalten der Nabelschnur.]
Bleibt das Kind am Leben, so erfolgt das Abfallen der, wie erwähnt veränderten, Nabelschnur durchschnittlich um den fünften Tag. Die Abstossung geschieht de norma ohne Entzündungserscheinungen, indem vom zweiten Tage angefangen centripetal die den Nabelstrang zusammensetzenden Schichten mortificiren und vom lebenden Gewebe des Nabels sich ablösen, so dass zuletzt die Nabelschnur nur an den Gefässen hängt, die schliesslich ebenfalls sich abstossen. Gleichzeitig scheint dabei eine Verengerung des Nabelringes und das Verkürzungsbestreben der im Bauche gelegenen Nabelgefässe, namentlich der Nabelarterien, eine Rolle zu spielen, respective die Abstossung des Nabelschnurrestes zu befördern. In welcher Weise dieses Verhalten des Nabelschnurrestes für die Bestimmung der Zeit verwerthet werden kann, wie lange ein Kind nach der Geburt gelebt habe, braucht nicht besonders erörtert zu werden, doch verdient zweierlei Erwähnung. Erstens, dass innerhalb der ersten 2 Tage aus dem Nabel und Nabelstrang, wenn letzterer nicht mehr frisch ist, nicht erkannt werden kann, ob das Kind gleich nach der Geburt oder später innerhalb der genannten Frist gestorben ist, da während dieser Zeit an den genannten Organen keine charakteristischen Veränderungen geschehen: und zweitens, dass ein Fehlen des Nabelstranges auch bei zweifellos Neugeborenen vorkommen kann, dann nämlich, wenn er entweder bei einer Sturzgeburt oder nachträglich von der Mutter ausgerissen worden ist. Im frischen Zustande ist dann die blutende Nabelwunde leicht als solche zu erkennen, namentlich wenn, wie gewöhnlich, Fetzen der Amnionscheide der Nabelschnur ihr noch anhaften, oder die Stümpfe der Nabelgefässe aus ihr hervorragen. Bei vorgerückter Fäulniss muss weniger die äussere Beschaffenheit des Nabels als das innere Verhalten desselben und der Nabelgefässe Aufschluss geben.
[Sidenote: Innere Zeichen d. neugeb. Zustandes. Lungen u. Verdauungstractus.]
Von den +inneren Befunden+, die für die Bestimmung der Zeit, wie lange ein Kind nach der Geburt gelebt habe, verwerthet werden können, sind zunächst die in den +Lungen+ zu erwähnen. Es ist in dieser Beziehung selbstverständlich, dass, wenn bei einem Kinde die Lungen luftleer gefunden werden und für die Annahme eines nachträglichen Verdrängtwordenseins der Luft kein Grund vorliegt, ein Zweifel über den neugeborenen Zustand des betreffenden Kindes nicht bestehen kann. Finden wir die Lungen lufthaltig, so werden wir zunächst vor der Frage stehen, ob schon ein einziger oder einige wenige Athemzüge genügen, um die Lungen eines eben geborenen Kindes vollständig zu füllen, oder ob dazu mehrere Inspirationen nothwendig sind. Diese Frage wurde uns in strafgerichtlichen Fällen wiederholt vorgelegt. Wir stehen nicht an, sie dahin zu beantworten, dass, wenn die Luftwege vollkommen frei sind, schon der erste kräftige Athemzug, jedenfalls aber einige wenige Athemzüge genügen, um alle Theile der Lungen lufthaltig zu machen. Dafür spricht nicht nur die grosse Zahl der Fälle, die von uns und von Anderen beobachtet wurden, in welchen, trotzdem die Kinder sofort nach der Geburt umgebracht worden waren, doch vollkommen lufthaltige Lungen sich fanden, sondern auch einige Thierversuche, welche ergaben, dass, wenn man der Reife nahe Früchte aus dem Uterus der lebenden Mutter rasch ausschneidet und dieselben sofort nach den ersten Inspirationsbewegungen erdrosselt, in allen Theilen lufthaltige Lungen sich finden, wenn nicht etwa, was bei solchen Vivisectionen leicht geschieht, vorzeitige Athembewegungen stattgefunden haben. Damit stimmen auch die Beobachtungen +Ungar+’s („Ueber den Nachweis der Zeitdauer des Lebens Neugeborener“, Vortrag in der Naturforscherversammlung in Wien 1894), welcher zugleich die Angaben von +Dohrn+, +Eckerlein+ (1869), dass der Luftwechsel der Neugeborenen bei ruhiger Athmung am ersten Tage noch ein schwacher sei und erst im Laufe der nächsten Tage ansteige, bestätigt, diese Thatsache aber nicht wie die Genannten von unvollständiger Füllung der Lungen mit Luft, sondern nur von geringer Blähung der bereits entfalteten Alveolen ableitet. (Siehe auch die Bonner Diss. +Büchner+’s, 1892). Finden sich Atelektasen in den Lungen, so wird im Allgemeinen desto weniger ein längeres Gelebthaben angenommen werden können, je ausgedehnter die atelektatischen Partien gewesen sind. Ein solcher Schluss mag besonders dann gerechtfertigt sein, wenn die atelektatischen Partien über die lufthaltigen prävaliren. Doch ist zu berücksichtigen, dass Neugeborene ihres geringen Sauerstoffbedürfnisses wegen mit beträchtlichen Atelektasen lange fortleben können, und dass es nichts Seltenes ist, auch bei mehrere Tage und selbst Wochen alten Kindern solche Atelektasen zu finden, die allerdings erst nachträglich entstanden sein konnten.
Wichtige Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage nach der extrauterinen Lebensdauer kann der +Verdauungstractus+ ergeben. So zunächst sein Luftgehalt. Wenn wir den ganzen Darmcanal eines Kindes mit Luft gefüllt finden und Lufteinblasen und Fäulniss ausgeschlossen ist, so können wir schon aus diesem Befunde schliessen, dass das Kind nicht gleich nach der Geburt gestorben sei, doch kann unserer Erfahrung zufolge schon im Verlaufe des ersten Tages der ganze Darmcanal Luft in sich aufnehmen. Dass der Luftgehalt des Verdauungstractus nicht immer gleichen Schritt hält mit der Intensität und der Dauer der ersten Athembewegungen, wurde bereits oben bemerkt. Anderseits ist es nichts Seltenes, auch bei Kindern, die mehrere Tage gelebt haben, einzelne Darmschlingen und, insbesondere wenn derselbe keine fäculenten Stoffe enthält und zusammgezogen ist, den ganzen Dickdarm luftleer zu finden. Meconium im Dickdarm spricht für den neugeborenen Zustand, da dasselbe in der Regel schon im Laufe des ersten Tages, aber nicht immer schon in den ersten Stunden entleert wird. Würde man entweder aus dem Magen- oder aus dem Darminhalt nachweisen können, dass dem Kinde bereits Nahrung gereicht wurde, dann würde selbstverständlich die Annahme, dass das Kind gleich nach der Geburt gestorben ist, entfallen, man wäre aber nicht berechtigt, aus diesem Befunde allein zu schliessen, dass das Kind mehrere Tage gelebt haben müsse, da dasselbe schon in den ersten Stunden nach der Geburt Nahrung bekommen haben konnte.[490]
[Sidenote: Fötale Wege.]
Die sogenannten +fötalen Wege+, nämlich die Nabelarterien und die Nabelvenen, der Ductus Arantii, das Foramen ovale und der Ductus Botalli, gehen in den ersten Tagen nach der Geburt keine wesentlichen Veränderungen ein und schliessen sich erst nach Wochen vollständig. Ihr Verschluss würde daher allerdings beweisen, dass das Kind nicht blos nicht neugeboren, sondern schon mehrere Wochen alt ist. Am frühesten obliteriren die Nabelarterien, indem man diese schon zur Zeit des Nabelabfalles stark verengert und in ihren Wandungen relativ verdickt findet, wobei sich gleichzeitig ihre peripheren Enden vom Nabelringe zurückziehen, indem später nur noch die Adventitia zurückbleibt. Die Obliteration der Nabelarterien erfolgt nur bis zum Abgange der Collateraläste, welche der centrale Theil der Nabelarterien zur Blase abschickt, und sie geschieht in der Regel nicht durch Thrombusbildung, sondern durch allmälige Verengerung und Verwachsung. Pathologische Thrombose und Arteriitis umbilicalis ist häufig und betrifft immer den peripheren Theil der Nabelarterien, welche an der betreffenden Stelle meist schiefergrau verfärbt und spindelförmig aufgetrieben sind. Die Wandungen sind dann selbst verdickt und der von ihnen eingeschlossene Thrombus häufig eiterig zerfallen. Unter normalen Verhältnissen scheint die vollständige Obliteration des peripheren Theiles der Nabelarterien 4-6 Wochen zu beanspruchen.
[Sidenote: Geburtsgeschwulst.]
Zu den inneren Kennzeichen des neugeborenen Zustandes gehört auch die Geburts-, insbesondere die +Kopfgeschwulst+ (Caput succedaneum), welche, wenn sie nicht mit bedeutenden Extravasaten verbunden war, schon innerhalb des ersten Tages sich zurückzubilden oder wenigstens bedeutend abzuschwellen pflegt. Braune Färbung der extra- oder intracraniellen Extravate oder gar der Befund von Hämatoidinkrystallen in diesen oder der Befund des typischen Kephalhämatoms lassen auf längeres Leben nach der Geburt schliessen.
[Sidenote: Skelet. Knochenkerne nach der Geburt.]
Das Skelet des Kindes erfährt in den ersten Tagen nach der Geburt keine wesentlichen Veränderungen, es wird daher das Skelet eines schon mehrere Tage alten Kindes von jenem eines neugeborenen kaum zu unterscheiden sein. Skelete von Kindern, die mehrere Wochen nach der Geburt gelebt hatten, werden sich in der Regel durch die jene reifer Neugeborener übertreffende Länge, sowie insbesondere durch die Grösse des Knochenkerns in den unteren Epiphysen der Oberschenkel erkennen lassen, dessen Durchmesser bei Neugeborenen 9 Mm. nur ganz ausnahmsweise übersteigt.
[Sidenote: Knochenkerne nach der Geburt.]
Vor Kurzem untersuchten wir eine bis auf die Knochen von Ratten zerfressene, in einem Abortcanal gefundene Kindesleiche. Die Umstände sowohl, als der Befund an der Leiche (4 Mm. breiter Knochenkern in der unteren Femurepiphyse) sprachen für den neugeborenen Zustand. Nachträglich ergab sich aber, dass das Kind bereits 11 Tage alt, von der Mutter durch Andrücken an die Brust getödtet und dann erst in den Abort geworfen worden war! Nach +Filomusi+-+Guelfi+ (Virchow’s Jahrb. 1889, I) lässt ein Kern von 8 Mm. Durchmesser mit Wahrscheinlichkeit, ein solcher über 9 Mm. mit Gewissheit darauf schliessen, dass das Kind nach der Geburt längere Zeit gelebt habe. +Fagerlund+ (Wiener med. Presse, 1890, Nr. 5) hat in unserem Institute an 40 Kindesleichen das Verhalten der Knochenkerne der Gliedmassen im ersten Lebensjahre studirt und gefunden, dass der Kern in der unteren Femurepiphyse so grossen Schwankungen in seiner Grösse unterliegt, dass aus ihm keine sicheren Schlüsse auf das Alter des Kindes gezogen werden können. Ebenso ist der Kern im Caput humeri wenig verwerthbar, denn wenn er auch regelmässig bei 11-12 Wochen alten Kindern gefunden wird, so kommt er doch häufig schon früher, mitunter schon am Ende des letzten Schwangerschaftsmonates vor. Dagegen scheint das Auftreten eines Kernes in der Eminentia capitata ossis humeri, im Os capitatum, Os hamatum, in der unteren Epiphyse der Tibia und im Caput femoris zu gewissen Schlüssen zu berechtigen, da der im Caput femoris nicht vor einem halben Jahr, die übrigen nicht vor 3 Monaten sich finden.
C. Todesursache des Kindes.
Es ist Aufgabe des Gerichtsarztes, nicht blos denjenigen Vorgängen, welche erst nach der Geburt des Kindes dessen Tod bewirken können, sein Augenmerk zu schenken, sondern auch jenen, welche schon vor und namentlich während der Geburt den Tod herbeizuführen vermögen, umsomehr, als erst das Verständniss dieser, sowie die Kenntniss der Symptome, die sie an der Leiche zurücklassen, den Gerichtsarzt in den Stand setzt, die Todtgeburt zu diagnosticiren, da, wie aus dem oben Gesagten hervorgeht, es durchaus nicht angeht, blos aus der luftleeren Beschaffenheit der Lungen mit jener Bestimmtheit auf Todesgeburt zu schliessen, mit welcher leider so häufig darauf geschlossen wird.
Tod des Kindes vor der Geburt.
Inwieferne Erkrankungen der Mutter oder der Frucht, sowie pathologische Processe in der Placenta und in der Nabelschnur das Absterben der Frucht bewirken können, haben wir bereits bei Besprechung der Ursachen des spontanen Abortus erörtert (pag. 224) und darauf aufmerksam gemacht, dass gerade in der Zeit, in welcher die Lebensfähigkeit bereits beginnt, das Absterben der Frucht häufig vorkomme. Dasselbe kann aber auch, obgleich seltener, in den späteren Perioden der Schwangerschaft und selbst kurz vor dem normalen Ende derselben erfolgen.
Die Möglichkeit, dass eine Frucht noch vor der Geburt auf gewaltsame Weise getödtet oder wenigstens verletzt werden könne, ohne dass dabei auch die Mutter das Leben verliert, muss sowohl vom theoretischen, als vom Standpunkt der Erfahrung zugegeben werden, obgleich derartige Fälle zu den durch die Umstände des Falles gewöhnlich klargelegten Curiositäten gehören, die eben deshalb nur eine untergeordnete gerichtsärztliche Bedeutung besitzen. Von der Vagina aus könnte selbstverständlich eine intrauterine Tödtung oder Verletzung am leichtesten vorkommen, und zwar in diesem Falle kaum durch Zufall, sondern in gleicher Intention, wie wir sie bei der mechanischen Fruchtabtreibung kennen gelernt haben. Durch die Bauchdecken bis in den schwangeren Uterus eindringende Verletzungen bewirken natürlich entweder den Tod der Mutter oder bringen diese in grosse Lebensgefahr, doch finden sich bei +Gurlt+[491] zwei Fälle, in deren einem die Schwangere und das Kind durch eine Sense, in dem anderen durch eine Heugabel verletzt wurden, in Folge dessen die Kinder getödtet wurden, die Mütter aber am Leben blieben. Eine solche Verletzung durch Schuss bringt +Kehr+ (Med. Centralbl. 1894, pag. 336).
[Sidenote: Intrauterine Verletzungen der Frucht.]
Die Entstehung intrauteriner Beschädigungen der Frucht durch stumpfe Gewalten, die den Unterleib trafen und ohne Verletzung des letzteren, wird begreiflich, wenn wir uns erinnern, dass schwere Verletzungen innerer Organe und selbst Knochenzertrümmerungen ohne Spur von äusseren Continuitätstrennungen sich entwickeln können (pag. 283). Heftige Stösse gegen den Unterleib, namentlich aber Sturz von Höhen, sind geeignet, solche Verletzungen zu erzeugen. Dieselben können zunächst die Weichtheile betreffen. So fanden wir bei einer im fünften Monat Schwangeren, die sich vom vierten Stock herabgestürzt hatte, den Uterus unverletzt, dagegen die Placenta theilweise abgelöst und die Eihäute eingerissen, und an der äusserlich unverletzten Frucht eine hochgradige Zertrümmerung des rechten Leberlappens mit starkem Blutaustritt in die Bauchhöhle, und in einem andern analogen Falle an der sechsmonatlichen Frucht einen suffundirten Hautriss hinter dem linken Ohr, je eine bohnengrosse Ecchymose unter der Haut der rechten hinteren Brustseite und an der Vorderfläche des linken Oberschenkels und einen suffundirten Querriss des Peritoneums über dem rechten Leberlappen. +Paul+ (Prager med. Wochenschr. 1894, Nr. 45) sah einen vollständigen Querriss der Bauchwand bei einem reifen Kinde, dessen Mutter 2 Tage vor der Entbindung von einer Treppe herabgefallen war und +Charcot+[492] eine Ruptur der Milz des Fötus in Folge eines Sturzes der Mutter. +Dietrich+ (Württ. Corresp.-Bl. 1883, pag. 5) beschreibt einen Fall, in welchem sich bei dem Kinde einer Frau, welche in der 36. Woche ihrer Schwangerschaft von einer steilen Treppe herabgefallen war und 16 Tage darauf geboren hatte, auf beiden Stirnbeinhöckern eine Wunde von der Grösse eines Groschens fand, deren Rand in Vernarbung begriffen und deren Grund mit schönen Granulationen bedeckt war. Im Jahre 1872 hat +Tarnier+ (Union médicale. 1872, Nr. 33) in der Pariser Société de chirurgie ein einen Tag altes Kind vorgestellt, welches mit einer Narbe am Scheitel zur Welt gekommen war. Die Provenienz dieser Narbe blieb unaufgeklärt, doch wurde unter Anderem auch die Vermuthung aufgestellt, dass die Narbe von einem mechanischen Fruchtabtreibungsversuche herrühren könne. Unserer Meinung nach handelte es sich in diesem und wahrscheinlich auch in dem früher angeführten Falle nur um angeborene Defecte der Kopfhaut, die wir bereits viermal beobachtet haben (darunter einen von +Hebra+ in den Mittheilungen des Wiener embryol. Institutes. 1882, II, beschriebenen an beiden Kopfseiten) und von denen wir zwei in Fig. 118 und 119 abbilden, von welchen der erstere von einem mechanischen Fruchtabtreibungsversuche abgeleitet wurde. Diese Defecte sind wahrscheinlich durch fötale Anlöthungen der betreffenden Kopfpartien an die Eihäute entstanden.[493] Auch multiple solche Defecte haben wir beobachtet.
[Sidenote: Angeborene Hautdefecte am Kopfe.]
Die intrauterinen Verletzungen des Skeletes betreffen vorzugsweise die langen Knochen, und die Zahl der Fälle, in welchen Neugeborene in Verheilung begriffene oder durch Callus geheilte Knochenbrüche der Extremitäten zur Welt brachten, ist eine beträchtliche, obgleich zweifellos so manche von Ossificationsdefecten oder sogenannter Rachitis congenita herrührende Beweglichkeit der Knochen, im Uterus entstandene Verkrümmung der Knochen, syphilitische Lockerung der Epiphysen etc. als Fractur genommen worden ist.[494] Beschädigungen der Schädelknochen aus solchen Anlässen gehören zu den grössten Seltenheiten. Dass sie vorkommen können, beweist insbesondere der Fall von +Maschka+ (Prager Vierteljahrschr. 1856, IV, pag. 105), der ein im 8. Monat schwangeres Mädchen betraf, das vom zweiten Stock herabgesprungen war und 6 Stunden darauf starb. Bei der Section fanden sich an dem noch im Uterus befindlichen Fötus mehrfache Brüche beider Scheitelbeine mit Extravat. Ein ähnlicher Fall findet sich bei +Neugebauer+ (Virchow’s Jahresb. 1890, I, 501) und bei Gurlt (l. c. 343).
[Sidenote: Macerirte Früchte. Eigenschaften derselben.]
Während der Schwangerschaft abgestorbene Früchte, namentlich diejenigen, welche aus natürlichen Ursachen starben, gehen nur ausnahmsweise bald nach erfolgtem Tode ab, sondern erst nach einiger Zeit, in welchem Falle sie dann im +macerirten+ Zustande geboren werden.
Solche Früchte sind, wenn sie nicht nachträglich durch Fäulniss verändert worden sind, leicht zu erkennen. Sie erscheinen, wenn die abgestorbene Frucht mehrere Tage oder gar Wochen im Mutterleibe zugebracht hatte, auffallend matsch, in sich selbst zusammengesunken, in allen Gelenken auffallend biegsam. Die Oberhaut ist entweder in grossen Strecken fetzig abgelöst oder sehr leicht abgängig. Das darunter liegende Corium schmutzig braunroth imbibirt, welche Farbe in verschiedenen Nuancen, aber meist ziemlich gleichmässig, über den ganzen Körper oder grosse Strecken desselben verbreitet ist und namentlich bei unreifen Kindern besonders auffällt. Dabei ist das Corium feucht und schlüpfrig. Der Kopf wie plattgedrückt. Die Schädeldecken sackartig schlaff, durch dieselbe die aus ihren Nähten gelösten, verschiebbaren Schädelknochen zu fühlen. Die Bulbi[495] und Bindehäute blutig imbibirt. Der Hals sackartig, schlaff, der Unterleib seitlich überhängend, schlaff, schwappend, die Nabelschnur blutig, häufig auch gallig imbibirt. Bei der inneren Untersuchung finden wir alle Weichtheile und selbst die Knorpel blutig imbibirt und von gleichmässig schmutzig rothbrauner Farbe, in verschiedenen Nuancen; blutig-seröse Transsudate in allen serösen Säcken, besonders im Pleura- und im Peritonealsack, die Lungen luftleer, schlaff und mitunter als Zeichen vorzeitiger Athembewegungen und des suffocatorischen Todes, verwaschene Ecchymosen an der Pleura oder am Pericardium und Fruchtwässer in den Luftwegen, die allerdings auch erst post mortem hineingelangen können.
Je früher nach erfolgtem Absterben die Geburt eintrat, desto weniger sind die genannten Erscheinungen ausgebildet, und Kinder, die kurz vor dem Beginn des Geburtsactes abstarben, sind, wenn die Leiche nicht sofort zur Beobachtung kommt, was begreiflicher Weise in forensischen Fällen fast niemals geschieht, von während des Geburtsactes abgestorbenen meist nicht zu unterscheiden. Selbst der Befund einer Kopfgeschwulst würde nicht das erst während der Geburt erfolgte Absterben mit absoluter Gewissheit beweisen, da eine sulzige Infiltration der Kopfhaut auch bei abgestorbenen Kindern sich bildet, und zwar theils als Senkung, theils als postmortale Transsudationserscheinung, die überdies rasch zu Stande kommt.
In der Regel gehen die während der Schwangerschaft abgestorbenen Früchte sammt der Placenta ab. Dies erleichtert insoferne die Diagnose, als häufig die Ursache des Absterbens, die meist in Erkrankungen der Placenta oder in Torsionen der Nabelschnur gelegen ist, durch unmittelbare Untersuchung nachgewiesen werden kann. Dass mitunter die durch Maceration erzeugten Veränderungen für pathologische Processe gehalten wurden, beweist der alte Name „Hydrops foetus sanguinolentus“, mit welchem ältere Autoren die blutig-serösen Transsudate bezeichneten, die sich ganz gewöhnlich innerhalb der serösen Säcke macerirter Früchte finden. Ausserdem ist es vorgekommen, dass die Dislocation und Beweglichkeit der Schädelknochen einer macerirten Frucht für den Effect eines Trauma gehalten wurde (vide Annal. d’hyg. publ. 1876, Nr. 96, pag. 492). Anderseits ist es nicht überflüssig zu bemerken, dass mit angeborenem Pemphigus behaftete lebende (!) Früchte für macerirte gehalten worden sind. Solche Fälle werden in den Annalen der Staatsarzneikunde, 1838, pag. 555, und andere von +Hammer+ („Beobachtungen über faultodte Früchte mit besonderer Berücksichtigung von 6 Fällen +scheinbar faultodter+ Früchte.“ Leipziger Diss. 1870) mitgetheilt. Wirkliche Fäulniss tritt innerhalb der geschlossenen Eihäute nicht ein, und es ist ganz unrichtig, wenn man, wie es häufig geschieht, die Begriffe macerirt und faultodt identificirt. Wird die macerirende Frucht monatelang im Uterus oder in der Bauchhöhle zurückgehalten, so findet, indem das Blut durch Imbibitions- und Transsudationsvorgänge immer mehr sich aus dem Körper verliert, eine förmliche Ausbleichung der Frucht statt, die dem Körper ein wie verfettetes Aussehen verleiht und wahrscheinlich vielfach als sogenannte „lipoide Umwandlung“ genommen wurde, während die nähere Untersuchung zeigt, dass die Organe, z. B. insbesondere die Musculatur, jahrelang sich erhalten können. So fand +Zillner+ bei einer 2½ Jahre nach der Extrauteringravidität durch Laparotomie entfernten, 44 Cm. langen Frucht die Organe nicht blos makroskopisch, sondern auch in ihrer mikroskopischen Structur noch erhalten (Arch. f. Gyn. XIX, 2. Heft), insbesondere noch die Querstreifung der Musculatur, welche +H. Chiari+ sogar bei einem 50 Jahre getragenen Lithopädion noch nachzuweisen vermochte (Wr. med. Wochenschr. 1876, Nr. 42).
Tod des Kindes während (in) der Geburt.
In dem Geburtsacte liegt eine Lebensgefahr für das Kind und es scheint, dass während der Geburt das Leben reifer oder der Reife naher Früchte mehr bedroht ist, als vor derselben. Nach einer genauen Statistik starben in Genf von 280 Todtgeborenen 136 (48%) vor und 144 (52%) während der Geburt, während nach einer minder genauen Zusammenstellung in Belgien die Zahl der vor der Geburt gestorbenen 64, jene der während der Geburt gestorbenen nur 36% betrug.[496] Es ist kein Zweifel, dass ebenso wie sich die Zahl der Todtgeburten überhaupt bei unehelichen Kindern fast 2 mal höher stellt, als bei ehelichen[497], auch die Zahl der während der Geburt gestorbenen unehelichen Kinder ungleich grösser sein wird als bei ehelichen Entbindungen, insbesondere aber bei heimlich Gebärenden, da bei diesen jede sachverständige Beihilfe entfällt, die durch ihre rechtzeitige Intervention nicht selten die Ursache der Lebensgefahr, in welcher das Kind schwebt, zu beseitigen, eventuell durch rasche Beendigung der Geburt das Kind zu retten vermag.
Während des Geburtsactes sind es zwei Momente, welche das Leben des Kindes bedrohen: 1. die vorzeitige Unterbrechung der Placentarathmung und 2. der Druck, den der Kopf des Kindes erleidet.
1. Die vorzeitige Unterbrechung der Placentarathmung.
Normal fällt die Aufhebung der Placentarrespiration zusammen mit der Ausstossung der Frucht, indem, sobald letztere erfolgt, der Uterus auf das vorläufig mögliche Minimum sich zusammenzieht und dadurch die, bereits durch die vorausgegangenen Wehen in ihrem Zusammenhang mit dem Uterus gelockerte Placenta sich löst. Erfolgt diese Aufhebung früher und wird das Kind nicht noch rechtzeitig geboren, so geht dasselbe suffocatorisch zu Grunde.
[Sidenote: Compression der Nabelschnur.]
Die Vorgänge, welche während des Geburtsactes eine vorzeitige Unterbrechung der Placentarathmung zu bewirken vermögen, sind fast durchwegs solche, die auch bei leichten, demnach auch bei verheimlichten Geburten vorkommen können. Es gehört hierher zunächst die +Compression der Nabelschnur+, und zwar in erster Linie diejenige, welche durch +Vorfall+ der letzteren bedingt wird. Bei 743 von +Scanzoni+ zusammengestellten Nabelschnurvorfällen wurden 408mal die Kinder todt geboren, also fast 55 von 100. Bei den von +Kleinwächter+ (Prager Vierteljahrschr. 1870, III, 84) beobachteten Fällen gestaltete sich das Verhältniss der Todtgeborenen zu den Lebendgeborenen sogar wie 56·62% zu 43·48%. Dass bei heimlich Gebärenden sich das Sterblichkeitsverhältniss ungleich höher stellen wird, liegt auf der Hand.
Weniger gefährlich sind +Umschlingungen der Nabelschnur+, obgleich nicht zu leugnen ist, dass dieselben ebenfalls eine bis zur vollständigen Unwegsamkeit der Nabelgefässe sich steigernde Compression der Nabelschnur bewirken können, insbesondere dann, wenn wegen Kürze der Nabelschnur oder mehrfacher Umschlingung, der Nabelstrang während des Vorrückens des Kindskörpers stark gespannt und fest um den betreffenden Kindstheil zusammengezogen wird. Nach +Hohl+ (l. c. 456) kamen in 181 Fällen von Nabelschnurumschlingung 163 lebende und nur 18 todte Kinder zur Welt. +Mayer+ (+Casper+-+Liman+’s Handb., pag. 940) berichtet aus der +Nägele+’schen Klinik sogar von 685 mit Nabelschnurumschlingungen geborenen Kindern, von denen nur 18 erweislich dadurch den Tod gefunden haben. Auch +Kleinwächter+ beobachtete unter 20 Fällen nur einmal Todtgeburt. Doch wird auch hier die Zahl der Todtgeburten bei heimlich Gebärenden sich zweifellos weit höher stellen, zumal wenn man die Häufigkeit der Nabelschnurumschlingungen berücksichtigt. (+Hohl+ hat unter 200 Geburten 181mal Nabelschnurumschlingungen gesehen.) Sehr leicht kann eine tödtliche Compression der Nabelschnur bei +Beckenendlagen+ zu Stande kommen. Bei solchen Geburten kommt natürlich die Nabelschnur, abgesehen von dem nicht seltenen „Reiten auf der Nabelschnur“, jedesmal in’s Gedränge, da sie zwischen Beckenring und den nachfolgenden Kopf geräth, und es ist begreiflich, wie leicht dieser Umstand, wenn der Kopf stecken bleibt, für das betreffende Kind fatal werden kann. Bekanntlich wird von den Geburtshelfern eben aus diesem Grunde rasche Entwicklung des nachfolgenden Kopfes gefordert und zu diesem Zwecke eine Reihe besonderer Handgriffe empfohlen. Trotzdem ist selbst in Gebäranstalten die Zahl der Todtgeburten bei Beckenendlagen eine viel höhere als bei Schädellagen. In der Prager Gebäranstalt betrug nach +Kleinwächter+ das Verhältniss der in der Steisslage lebend- und todtgeborenen Kinder 84·37 : 15·63%. Ungleich grösser ist natürlich die Lebensgefahr für das Kind bei heimlichen Entbindungen, wo Niemand bei der Hand ist, der den etwa steckengebliebenen Kopf sofort entwickelt, woraus sich ergibt, dass die Erforschung der Lage, in welcher das Kind geboren wurde, auch bei forensischen Untersuchungen wegen Verdacht auf Kindesmord nicht übergangen werden sollte, wozu einestheils die Erwägung des Sitzes der Geburtsgeschwulst, anderseits die Aussagen der Mutter zu verwerthen sind.
[Sidenote: Vorzeitige Lösung der Placenta.]
Eine andere, auch bei heimlichen Geburten mögliche Ursache der vorzeitigen Unterbrechung der fötalen Athmung ist die +vorzeitige Lösung der Placenta+. Die Gefahr für das Kind ist desto grösser, je vollständiger diese Lösung ist, d. h. je grösser die Fläche des Mutterkuchens war, die ihrer respiratorischen Function vorzeitig entzogen wurde, und je länger darauf die Ausstossung der Frucht sich verzögert. Stärkere Blutungen, welche schon während der Geburt sich einstellen, werden auf eine vorzeitige Lösung der Placenta den Schluss gestatten.
Schliesslich ist nicht zu vergessen, dass durch die +Wehenthätigkeit+ selbst die Placentarrespiration in’s Gedränge gebracht wird, da bei jeder Contraction des Uterus die Gefässe desselben verengert und dadurch die Zufuhr sauerstoffhaltigen mütterlichen Blutes zur Placenta verringert wird, da ferner die Placenta selbst und ihre Gefässe eine Compression erleiden und überdies mit jeder Wehe die Lösung des Mutterkuchens vorwärts schreitet. Unter normalen Verhältnissen erreicht die während einer Wehe erfolgende Sauerstoffverarmung des fötalen Blutes keinen so hohen Grad, dass dadurch der Fötus in Erstickungsgefahr gerathen würde, wohl kann dies aber geschehen durch längere Dauer der einzelnen Wehen (Krampfwehen) oder durch verzögerte Ausstossung der Frucht.
Wird durch eine der erwähnten Ursachen die fötale Respiration vorzeitig und dauernd unterbrochen, so treten, indem das sauerstoffarme Blut die Medulla oblongata erregt, Athembewegungen (wahrscheinlich auch Convulsionen) auf, deren Dauer und Intensität von der Entwicklung des Körpers abhängen dürfte, worauf suffocatorische Asphyxie und, wenn die Geburt sich nicht noch rechtzeitig beendet, der Tod erfolgt. Jene „+vorzeitigen Athembewegungen+“[498] haben im Allgemeinen einen analogen Effect, wie wir ihn bei der normalen extrauterinen Athmung geschildert haben, nämlich die Aspiration des vor den Respirationsöffnungen des Fötus befindlichen Mediums und die Entfaltung des Lungenkreislaufes, respective die Vermehrung des Blutgehaltes der Lungen, und die dadurch entstehenden Veränderungen sind es, welche uns gestatten, an der Leiche mit grosser Sicherheit die Diagnose zu stellen, dass das betreffende Kind an „fötaler Erstickung“, d. h. in Folge vorzeitiger Unterbrechung der Placentarathmung gestorben ist.
[Sidenote: Sectionsbefund nach fötaler Erstickung. Vorzeitige Athembewegungen.]
[Sidenote: Fruchtwasser. Meconium.]
Das Medium, dessen Aspiration unter solchen Umständen erfolgt, ist das Fruchtwasser oder der sogenannte Fruchtschleim mit oder ohne Beimengung von Blut oder Meconium. Letztere Beimengung ist häufig, namentlich bei Kopflagen, da das Meconium, welches die Frucht während der Erstickungsnoth entleert, sich sofort herabsenkt und dadurch zu den Respirationsöffnungen derselben gelangt. Wahrscheinlich werden diese Stoffe vorzugsweise erst durch die sogenannten terminalen, tiefen Inspirationen eingeathmet, wie wir dies auch beim Erstickungstode, mit welchem die „fötale Erstickung“ eine grosse Aehnlichkeit besitzt, gesehen haben. Je kräftiger und tiefer diese Inspirationen gewesen und je länger sie gedauert haben, desto mehr von den genannten Stoffen wird aspirirt und desto tiefer dringen sie ein, so dass man manchmal in der Lage ist, dieselben bis in die kleinsten Bronchien zu verfolgen. In der Regel gelangen sie aber blos in die grösseren Bronchien, da die zähe und meist dickliche Beschaffenheit der Substanzen ein tieferes Eindringen nicht gestattet. Mitunter finden sie sich nur in den Choanen und im Rachen, woselbst sie, namentlich der fadenziehende Fruchtschleim, den Eingang zum Kehlkopf verlegen. Aspirirte Fruchtwasserstoffe sind häufig schon makroskopisch als solche zu erkennen, insbesondere durch die beigemengten Bröckchen von Vernix caseosa und die besonders auf dunkler Unterlage mit blossem Auge zu erkennenden Wollhaare. Ist Meconium[499] beigemengt, so erscheinen die Stoffe mehr weniger grünlich und fallen mehr in die Augen. Doch ist zu bemerken, dass eine derartige Färbung auch andere, auf minder unschuldige Weise in die Luftwege gerathene Substanzen zeigen können, z. B. Cloakenstoffe. Entscheidend ist natürlich nur die mikroskopische Untersuchung, die daher niemals zu unterlassen ist. Man findet dann, wenn Fruchtwasserstoffe vorliegen, die Hauptbestandtheile der käsigen Schmiere, grosse, meist in Fetzen zusammenhängende Epidermiszellen, Fett und Fettkrystalle (Cholesterin) und Wollhaare, welche durch ihre Dünne und Kürze, sowie durch das Fehlen der Marksubstanz sich charakterisiren. Ist Meconium beigemengt, so findet man ausserdem Gallenpigment, meistens in Schollen, seltener in Form von Bilirubin- (Cholepyrrhin-) Krystallen, ausserdem einzelne zellige Elemente gallig imbibirt, ferner Cholesterinkrystalle in vermehrter Menge und auch Darmepithelien. Manchmal ist Blut beigemischt, namentlich wenn vorzeitige Placentarlösung die Ursache des fötalen Erstickungstodes gewesen war. Eine Verwechslung dieser Stoffe mit extrauterin in die Luftwege gerathenen Stoffen kann bei sachgemässer Untersuchung nicht wohl vorkommen. Namentlich wird sich Abtrittsinhalt, der einige Aehnlichkeit mit meconiumhaltigen Fruchtwässern besitzt, bei der mikroskopischen Untersuchung leicht unterscheiden lassen, insbesondere durch die heterogenen Bestandtheile (Reste pflanzlicher und thierischer Nahrung, sandige und kohlige Beimengungen, Tripelphosphate etc.), aus denen er zusammengesetzt ist.
[Sidenote: Lungen nach fötaler Erstickung. Diagnose.]
Da, wie bereits an einer anderen Stelle erwähnt wurde, der Blutgehalt der Lungen im verkehrten Verhältnisse steht zu der Leichtigkeit, mit welcher das aspirirte Medium die Lungen zu füllen vermag, so ist es begreiflich, dass in Folge vorzeitiger Athembewegungen die Lungen desto blutreicher werden, je weniger die aspirirten Substanzen ihrer schleimigen und dicklichen Consistenz wegen einzudringen vermochten. In dem Falle, in welchem die betreffenden Substanzen nur in den Kehlkopf eindrangen, oder noch mehr dann, wenn trotz vorzeitiger Athembewegungen gar kein Medium aspirirt werden konnte (z. B. weil die Respirationsöffnungen durch die Wände der Geburtswege oder durch Eihäute verlegt, oder weil die Luftröhre durch starke Streckung des Halses [Gesichtslage], oder feste Umschlingung desselben durch die Nabelschnur undurchgängig war), muss natürlich die Blutüberfüllung in den Lungen den höchsten Grad erreichen, da unter solchen Umständen die Aufgabe, den Brustraum auszufüllen, dem Blute allein zufällt. Daher kommt es, dass die Lungen der während des Geburtsactes suffocatorisch gestorbenen Früchte dunkel von Farbe, schwer und etwas vergrössert erscheinen, und am Durchschnitt viel Blut entleeren, eine Thatsache, die am besten beweist, wie wenig von der angeführten +Ploucquet+’schen Lungenblutprobe zu halten ist.
Von anderen Erscheinungen, die sich bei während der Geburt in Folge vorzeitiger Unterbrechung der fötalen Athmung gestorbenen Kindern finden, erwähnen wir insbesondere die Ecchymosen in den Lungen und am Herzen, die zu den fast constanten Sectionsbefunden gehören und deren reiche Entwicklung sich einestheils aus der hochgradigen Blutstauung in den Brustorganen, anderseits aus der grossen Zartheit der kindlichen Gefässe erklärt, in Folge welcher diese, sowohl bei der ungeborenen, als bei der neugeborenen Frucht weniger leicht eine Steigerung des Blutdruckes auszuhalten vermögen, als dies später der Fall ist. Cyanose des Gesichtes, Injection und selbst Ecchymosirung der Conjunctiva sind ebenfalls häufige Befunde. +Nobiling+ (Bayr. Aerztl. Intell.-Bl. 1884, Nr. 38), hat auch an anderen Stellen, insbesondere auch im peribulbären Fettgewebe und in der Retina, häufig Ecchymosen gefunden. Dass bei dieser Todesart Fruchtwasserbestandtheile, eventuell Meconium, auch in den Magen und in die Paukenhöhlen gelangen können, wurde bereits erwähnt. Häufig erscheint die Nabelschnur solcher Kinder gallig imbibirt, ein Befund, dessen schon +Zittmann+ (+Mende+, I, 200), als den todtgeborenen Kindern eigenthümlich zukommend, erwähnt. Diese Verfärbung rührt vom entleerten Meconium her, kommt, wie wir uns durch Versuche überzeugt haben, sehr bald zu Stande und ist daher diagnostisch verwerthbar. Doch kann sie sich selbstverständlich auch bilden, wenn das bereits geborene Kind in meconiumhaltiges Fruchtwasser oder gallige Stoffe enthaltenden Abtrittsinhalt zu liegen kam.
Finden sich die genannten Erscheinungen, dabei luftleere Lungen und ein luftleerer Verdauungstractus, und fehlen zugleich alle Spuren einer Maceration, so kann man mit grösster Wahrscheinlichkeit sich dahin aussprechen, dass das untersuchte Kind schon während der Geburt an „fötaler Erstickung“ gestorben ist. Mit voller Bestimmtheit die Todtgeburt zu erklären, geht nicht an, da das Kind auch nur scheintodt zur Welt gekommen sein konnte.
Es liegt der Einwurf nahe, dass ein ähnlicher Befund, wie der beschriebene, auch durch extrauterine Erstickung in Fruchtwässern zu Stande kommen kann. In dieser Beziehung muss bemerkt werden, dass ein Ertrinken des bereits geborenen Kindes in Fruchtwässern zwar nicht unmöglich ist, dass jedoch an einen solchen Vorgang nur bei einem besonderen Verlaufe der Geburt gedacht werden könnte, so z. B. wenn dieselbe über einem schon Fruchtwässer enthaltenden Gefässe geschah, oder wenn in ein solches gleichzeitig mit dem Kinde auch die Fruchtwässer hineinstürzten, dass jedoch auch in einem solchen Falle meist Gelegenheit geboten ist, dass das Kind durch die extrauterinen Athembewegungen, die es macht, auch Luft in seine Lungen bekommen kann.
2. Die Compression des Kopfes.
Indem der kindliche Kopf durch den Beckencanal durchgepresst wird, erleidet er eine Compression, die sowohl zu einer vorübergehenden Verkleinerung des Kindesschädels als zu einer Formveränderung desselben führt. Diese Veränderung, welche in der Geburtshilfe als Configuration oder Modellirung des Schädels bezeichnet wird, geschieht vorzugsweise dadurch, dass das Hinterhauptbein und die Stirnbeine unter die Scheitelbeine und diese übereinander sich schieben, wobei sich die Kopfhaut mehr weniger faltet und der Mentooccipitaldurchmesser sich verlängert. Auch eine Abplattung der dem Promontorium anliegenden Stelle des Kopfes findet statt. Das Schädelvolumen wird hierbei absolut verkleinert, indem Cerebrospinalflüssigkeit verdrängt wird.[500] Für die gleichzeitig stattfindende Compression des Gehirns spricht die Verlangsamung des Fötalpulses während jeder Wehe, welche zwar von +Schwartz+ von der durch die Wehe veranlassten Störung des Placentargasaustausches abgeleitet wurde, neueren Anschauungen und insbesondere den Experimenten von +Leyden+[501] zufolge aber auf Hirndruck bezogen werden muss.
[Sidenote: Kopfgeschwulst.]
Der Druck, den der Kindskopf während der Geburt erleidet, bewirkt, selbst wenn er die Grenzen des normalen nicht überschreitet, gewisse Veränderungen, denen eine gerichtsärztliche Bedeutung zukommt. Es gehört hierher die Kopfgeschwulst und die Ecchymosenbildung in den weichen Schädeldecken.
Das +Caput succedaneum+ präsentirt sich als eine teigige, mehr weniger sich vorwölbende Geschwulst über jenem Theil des Schädels, welcher vorgelegen hatte, daher in der Regel über der kleinen Fontanelle oder über der hinteren und inneren Partie eines Scheitelbeines, der beim Einschneiden eine sulzige, seröse Infiltration des Zellgewebes der Schädeldecken entspricht, in welcher häufig kleinere oder grössere Extravasate eingebettet sind. Die Kopfgeschwulst gestattet nicht blos einen Schluss darauf, dass das Kind in einer Kopflage geboren wurde, sondern auch auf die Dauer des Geburtsactes, insoferne als der Mangel der Kopfgeschwulst auf einen raschen Verlauf der Entbindung hinweist. Je kleiner der Schädel des Kindes und je weiter das Becken, desto weniger ist die Kopfgeschwulst entwickelt. Daher fand +Elsässer+ bei 340 in der Hinterhauptslage geborenen frühzeitigen Kindern nur 74mal eine Kopfgeschwulst, bei 3789 zeitigen aber 1502mal. Bei Beckenendlagen ist die Schwellung und seröse, mitunter auch hämorrhagische Infiltration des Scrotums, beziehungsweise der Labien oder des Gesässes eine analoge Erscheinung, die von +Elsässer+ unter 130 Fällen 46mal constatirt wurde. Doch müssen wir bemerken, dass sich Oedeme des Scrotums verhältnissmässig häufig auch bei Kindern finden, die in der Kopflage geboren worden sind. Auch an anderen vorgelagerten Körperpartien entstehen analoge Veränderungen, die mitunter irrige Deutungen veranlassen können. So obducirten wir ein 8monatliches Kind, dessen linker Arm in der Ellenbogengegend blauroth geschwollen und theils serös, theils hämorrhagisch infiltrirt war. Dieses Befundes und der abnormen Beweglichkeit des Gelenkes wegen war die Sache für eine Fractur gehalten worden. Das Gesicht war stark cyanotisch, rechts am Kopfe ein starker Vorkopf und nach aussen am linken Scheitelhöcker eine bohnengrosse Hautvertrocknung mit thalergrosser Suffusion. Quetschungserscheinungen an der Sichel und am Promontorium. Offenbar war der Arm vorgelegen und die Geburt eine schwere, was auch durch die weiteren Erhebungen bestätigt wurde.
[Sidenote: Extra- und intracranielle Blutungen.]
+Ecchymosen+ in den Schädeldecken gehören zu den ganz gewöhnlichen Befunden, auch nach leichten Entbindungen. In der Regel sind es linsen- bis bohnengrosse Sugillationen, die entweder im Zellgewebe unter der Galea oder noch häufiger zwischen Pericranium und Knochen sitzen, namentlich in der Nähe der Nähte. Nicht selten kommen grössere Sugillationen vor und wir haben wiederholt auch nach leichten Entbindungen solche gesehen, die sich über grosse Strecken der Schädeloberfläche verbreiteten. Sie entstehen weniger durch directen Druck als durch Zerrung der Gefässe in Folge der Verschiebung, die die Theile bei der Modellirung des Schädels erleiden.[502] Ihre Bedeutung liegt einestheils darin, dass ihr Befund beweist, dass das Kind unter der Geburt noch lebte, andererseits darin, dass solche durch den Geburtsdruck entstandene Suffusionen für Effecte einer Gewalt angesehen werden könnten, die erst nach der Geburt den Kopf des Kindes getroffen hatte. Zeigen weder die Kopfhaut, noch die Schädelknochen Spuren von Verletzung, dann wird man nicht berechtigt sein, Suffusionen der Schädeldecken, selbst wenn sie über grössere Strecken sich ausbreiten, von extrauterin stattgehabten Gewalteinwirkungen herzuleiten. Das +Cephalhämatom+ ist unserer Ansicht nach nur eine Blutaustretung zwischen Pericranium und Knochen, die nicht immer aus letzterem stammt, sich ursprünglich von einer gewöhnlichen Suffusion nicht unterscheidet, sondern erst später durch ihren eigenthümlichen Verlauf, welcher vielleicht nur von Zufälligkeiten veranlasst wird.
[Sidenote: Blutungen durch d. Geburtsdruck.]
Ueberschreitet die Compression des Kindskopfes während des Geburtsactes ihre normale Grenze, dann können schwerere Erscheinungen eintreten. Zunächst kann die durch den Hirndruck veranlasste Hemmung der Herzbewegung einen solchen Grad erreichen, dass dadurch der respiratorische Gasaustausch erschwert und Sauerstoffverarmung des Blutes herbeigeführt wird. In diesem Falle kommt es ebenfalls zu vorzeitigen Athembewegungen, wie wir sie nach Unterbrechung des Placentarverkehres eintreten sahen. Ferner können durch allzu starke Uebereinanderschiebung der Schädeldeckknochen intermeningeale Extravasate entstehen, am häufigsten durch Zerreissung der zu den Sinus ziehenden Piagefässe, aber auch der Sinus selbst. +Kundrat+ (Wiener klin. Wochenschr. 1890, Nr. 46) erklärt sich die Entstehung solcher Extravasate durch Compression des Sinus falciformis und consecutive Stauung des Blutes in den zuführenden Venen. Bei schweren Geburten sind solche Befunde häufig, werden aber auch bei leichten nicht gar selten beobachtet, und es scheint, dass sie insbesondere bei stürmischen Entbindungen, bei welchen die Configuration des Schädels nicht allmälig, sondern plötzlich sich vollzieht, leichter entstehen können. Solche Extravasate bewirken dauernden Hirndruck und können auch durch Verlangsamung der Herzpulsationen vorzeitige Athembewegungen auslösen; doch lehrt die Erfahrung, dass Kinder solche während des Geburtsactes erlittene Extravasate verhältnissmässig leichter ertragen als später, insbesondere dieselben tagelang überleben können. Ausheilungen sind offenbar häufig, da man Residuen derselben, insbesondere rostfarbigen Auflagerungen an der Innenfläche der Dura bei den Sectionen von Säuglingen öfter begegnet. Die insbesondere bei unreifen Früchten häufigen Blutungen in die Ventrikel aus zerrissenen Gefässen des Plexus chorioideus stammen offenbar von derselben Ursache, obgleich auch suffocatorische Stauung sie bewirken kann.
[Sidenote: Beschädigungen d. Schädelknochen.]
Beschädigungen der Schädelknochen während der Geburt, durch die Expulsionskraft des Uterus, sind wiederholt beobachtet worden, und zwar sowohl blosse Eindrücke oder Einbiegungen einzelner Schädelknochen, als wirkliche Continuitätstrennungen. Erstere präsentiren sich meist unter dem Bilde der sogenannten „löffelförmigen Eindrücke“ und betreffen zumeist das eine Scheitelbein oder das eine Stirnbein, welche entweder gegen das Promontorium oder gegen die vorspringende Symphyse ausgedrückt worden waren. Bei normalen Entbindungen kommen sie gewiss nur ganz ausnahmsweise vor, wohl aber leichter, wenn ein Missverhältniss zwischen dem Kindskopf und dem Beckencanal bestand, daher insbesondere bei engem Becken oder ungünstiger Kopflage. An der tiefsten Stelle des Eindruckes, sowie an den vom Tuber des Knochens abgehenden Rändern desselben sind sie gewöhnlich mit einer Infraction oder einer wirklichen Fractur des Knochens verbunden (Fig. 120). Am leichtesten können sich solche Eindrücke bilden, wenn der hochstehende, besonders der nachfolgende Kopf gewaltsam über das Promontorium herabgezogen oder beim +Wigand+-+Martin+’schen Handgriff von den Bauchdecken aus durch das Becken durchgepresst wird. Sie werden dann mitunter für Zangeneindrücke gehalten. Nähere Angaben über derartige Verletzungen haben +Dittrich+ (Wiener klin. Wochenschr. 1892, Nr. 33-35) und +Rosinski+ (Zeitschr. f. Geburtsh. 1893, XXVI, pag. 255) gebracht. Unter letzteren Fällen findet sich ein tiefer, trichterförmiger Eindruck am linken Scheitelbein mit mehrfachen Fissuren, der bei einem spontan geborenen Kinde sich ergab. Aehnliche Eindrücke können aber, wie von uns angestellte Versuche ergaben (Wiener med. Presse. 1885, Nr. 18-28), auch nach der Geburt durch Druck, z. B. mit dem zwischen Tuber und Nahtrand aufgesetzten Daumen oder durch einen Stiefelabsatz u. dergl. und selbst durch Auffallen eines eine umschriebene Angriffsfläche besitzenden Gegenstandes, oder durch Sturz mit dem Kopfe auf einen solchen erzeugt werden. Dieses ist insoferne wichtig, als schon +Passauer+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXX, 260) über einen Fall berichtet, wo es sich darum handelte, ob eine Schädelimpression bei einem Neugeborenen vom Geburtsact oder von einem Eingriffe der Mutter herrührte, und als auch wir ein aus dem Abort gezogenes Kind untersuchten, das neben einer winkligen Fissur des einen Scheitelbeines eine löffelförmige Impression am anderen besass und daher zu erwägen war, ob letztere beim Geburtsact oder nachträglich durch Druck oder beim Durchzwängen durch den Abortstrichter oder durch den Sturz in den Canal entstanden war. Mit Rücksicht auf die Umstände musste man zugeben, dass die Impression gleichzeitig mit der Winkelfissur blos durch den Sturz auf einen vorspringenden Gegenstand veranlasst worden sein konnte.
Von Zusammenhangstrennungen der Kopfknochen, die blos durch den Geburtsact veranlasst worden waren, hat +Gurlt+ 10 Fälle zusammengestellt. Meist bestanden dieselben in zwischen den Ossificationsstrahlen verlaufenden Fissuren, die am häufigsten vom Pfeilnahtrande des Scheitelbeines ausgingen, doch wurden in einzelnen Fällen auch Fracturen beobachtet, welche besonders den Nahtrand eines Knochens betrafen und offenbar durch allzustarke Uebereinanderschiebung der Knochen entstanden waren. Es waren durchaus verzögerte, zum Theile schwere Geburten, bei denen sich solche Befunde ergaben, obgleich sie alle ohne Kunsthilfe beendet wurden. Wir selbst haben bei ähnlichen Geburten zweimal eine 3 Cm. lange Fissur des Scheitelbeines beobachtet, die vom Pfeilnahtrande zwischen den Ossificationsstrahlen zum Scheitelhöcker hinzog. Ausserdem bei einem heimlich geborenen Kinde einen Knochensprung, der hinter der Mitte der Pfeilnaht, 0·5 Cm. links neben derselben, aus einer papierdünnen Stelle des Knochens entsprang und durch ähnlich verdünnte Partien bis fast zum Scheitelhöcker sich hinzog, von welchem wir zugeben mussten, dass er wegen der durch Ossificationsdefect bedingten abnormen Dünne der betreffenden Stelle des Scheitelbeines auch schon während der Geburt durch die starke Krümmung des Knochens entstanden sein konnte, wobei wir bemerkten, dass eben die einfache Beschaffenheit der Fissur und die geringfügige Ausdehnung derselben bei der grösseren Brüchigkeit der betreffenden Stelle des Knochens beweisen, dass dieselbe keiner directen und grösseren Gewalt ihre Entstehung verdanke und darauf hinwiesen, dass die Scheitelbeine und namentlich die mittleren Partien der Pfeilnahtränder durch die Compression des Kopfes im Becken stark vorgewölbt werden, wobei ein Auseinanderweichen des Knochens entlang der Ossificationsstrahlen hier leichter möglich ist, als an anderen Stellen.
Bei leichten Entbindungen können wir, ausgenommen wenn, wie im oben erwähnten Falle, Ossificationsdefecte und deshalb abnorm brüchige Stellen an den Schädelknochen sich fanden, nicht wohl zugeben, dass Fissuren oder gar Fracturen, die wir am Schädel eines Neugeborenen nachwiesen, durch den Geburtsdruck entstanden sein sollten. Nach schweren Geburten, namentlich bei engem Becken, werden wir mit Rücksicht auf obige Beobachtungen einfache Fissuren oder (an den Nahträndern) einfache Fracturen, die an solchen Stellen sitzen, die bei der Modellirung des Schädels eine grössere Spannung oder, wie die Nahtränder, eine stärkere Zerrung erleiden, vom Geburtsdruck ableiten können, weshalb +Dittrich+ (l. c.) mit Recht behufs Differentialdiagnose von später entstandenen Brüchen die Erwägung empfiehlt, ob am Schädel sonstige Spuren einer stattgehabten grösseren Compression, besonders stärkere Uebereinanderschiebung der Nahtränder, zu bemerken sind. Dagegen werden wir mit einer solchen Annahme zögern, wenn ausgebreitete oder mehrfache Fracturen sich finden, oder wenn gleichzeitig ausgebreitete Quetschungen oder Continuitätstrennungen der weichen Schädeldecken sich ergeben. +Losser+ (Bericht der Berliner gynäk. Gesellschaft. December 1883) hat auf Brüche der Orbitaldächer bei Zangengeburten aufmerksam gemacht. Bei der Dünnheit der Orbitaldächer wäre es nicht unmöglich, dass Fissuren derselben auch bei spontanen Geburten sich bilden könnten. Subperiostale Ecchymosen daselbst sind unseren Erfahrungen nach nicht selten, auch haben wir bei einem in Steisslage ohne Zange todtgeborenen Kinde, dem bei der Entwicklung der rechten oberen Extremität der Oberarm gebrochen wurde, suffundirte Fissuren beider Orbitaldächer gefunden.
[Sidenote: Verblutung.]
Während der Geburt kann die Frucht auch an +Verblutung+ zu Grunde gehen. Dies kann zunächst geschehen bei der keineswegs seltenen Insertio velamentosa der Nabelschnur, wenn der vorrückende Kindstheil das „Velamentum“ zerreisst. +Hüter+ hat 12 solche Fälle zusammengestellt, wovon 10 schon während der Geburt starben. Einen anderen Fall bringt +Valenta+, Memorabilien, 1874, Nr. 5, und einen weiteren +Langerhans+ (Arch. f. Gyn. XIII, 304). Nach +Mironoff+ (Deutsche med. Wochenschr. 1882, Nr. 28) wurde in Dresden die Insertio velamentosa bei 0·46-0·57% der Schwangeren beobachtet. Doch wurde dadurch eine das Leben des Kindes bedrohende Blutung niemals bedingt. Ebenso kann Verblutung eintreten, wenn eine allzu kurze Nabelschnur abreisst. Es wurden Fälle beobachtet, in welchen die Nabelschnur blos 10 Mm. lang war (+Sclafer+) und solche, wo sie ganz fehlte (+Stute+, Monatsschr. f. Geb. 1856, VII, 1). Solch abnorme Kürze kann auch vorzeitige Lösung der Placenta bewirken. Endlich kann bei gemeinschaftlicher Placenta ein Zwilling nach Geburt des ersten sich verbluten, wenn dessen Nabelschnur nicht doppelt unterbunden wurde. Einen derartigen Fall hat +Brachet+ in Lyon beobachtet. Ueber zwei Fälle von Verletzung der Nabelschnur während des Geburtsactes mit Blutung berichtet +Westphalen+ (Arch. f. Gyn. 1893, XLV, pag. 94).
Tod des Kindes nach der Geburt.
1. Tod durch Lebensunfähigkeit.
Ein Kind kann nach der Geburt zunächst deshalb sterben, weil es nicht die Fähigkeit besitzt, selbständig weiter zu leben. Die österr. St. P. O. vom Jahre 1853 (§. 90) forderte bei Verdacht auf Kindestödtung ausdrücklich die Erforschung der +Lebensfähigkeit+. Die neue St. P. O. enthält keine solche Bestimmung, dagegen verlangt der §. 90 der deutschen St. P. O., dass bei Oeffnung der Leiche eines neugeborenen Kindes die Untersuchung insbesondere auch darauf gerichtet werde, ob es reif oder wenigstens fähig gewesen sei, das Leben ausserhalb des Mutterleibes fortzusetzen.
Letzterer Ausdrucksweise hatte sich auch die frühere österr. St. P. O. bedient, und es scheint daraus hervorzugehen, dass die Gesetzgeber hierbei vorzugsweise nur solche Früchte im Auge hatten, welche, weil sie zu früh geboren wurden, entweder sofort oder kurze Zeit nach der Geburt sterben müssen. Da jedoch eine Unfähigkeit zum selbstständigen Leben auch bei vollkommen reifen Kindern bestehen kann und sowohl diese, als auch wegen vorzeitiger Geburt lebensunfähige Kinder, obgleich sie den Keim des Todes in sich tragen, doch nicht immer sofort oder kurze Zeit nach der Geburt sterben müssen, so ist der Begriff der Lebensfähigkeit, respective Lebensunfähigkeit, selbst in der angegebenen Fassung, ein sehr verschwommener. Soviel steht jedoch sicher, dass auch ein Kind, welches binnen Kurzem wegen Unreife oder anderweitig bedingter Lebensunfähigkeit von selbst gestorben wäre, getödtet werden kann. Wie ein solcher Fall richterlicherseits aufgefasst werden würde, ist weder aus dem Strafgesetz, noch aus der St. P. O. zu ersehen. Doch lässt die Bestimmung des §. 23 des preussischen Regulativs: „dass, wenn sich aus der Beschaffenheit der Frucht ergibt, dass dieselbe vor Vollendung der 30. Woche geboren ist, von der Obduction Abstand genommen werden kann, +wenn dieselbe nicht von dem Richter ausdrücklich gefordert wird+“, darauf schliessen, dass eventuell auch bei zweifellos lebensunfähigen Früchten nach anderweitiger Todesursache geforscht und der absichtlich bewirkte Tod geahndet werden kann. Zweifellos könnte in einem solchen Falle die bestandene Lebensunfähigkeit den Thatbestand der Kindestödtung nicht alteriren, würde jedoch als Milderungsumstand in Betracht gezogen werden, wie dies einzelne ältere Strafgesetzbücher ausdrücklich bestimmten.
Die Lebensfähigkeit des Kindes kann zunächst bedingt sein durch +mangelnde Reife desselben+. Der Zeitpunkt der Schwangerschaft, von welchem an die Frucht bereits geeignet ist, selbstständig weiter zu leben, lässt sich nicht genau präcisiren, doch lehrt die Erfahrung, dass erst von der vollendeten 30. Woche angefangen die Früchte als lebensfähig angesehen werden können, eine Erfahrung, von welcher auch das oben erwähnte Regulativ ausgegangen ist.
Auch jüngere Früchte werden von der 20. Woche angefangen und selbst noch vor dieser meist lebend geboren (nach +Kleinwächter+ 23·58%), wenn sie auch in der Regel sofort sterben. Ausnahmsweise wurden sogar Früchte aus der 25. Woche (+D’Outrepont+) und wiederholt solche aus der 27.-29. Woche (+Ahlfeld+, Arch. f. Gyn. 1875, VIII, 194) am Leben erhalten. Anderseits tritt auch nach Vollendung der 30. Woche die Lebensfähigkeit nicht mit einem Schlage und vollständig auf, sondern ist anfangs eine noch geringe, ebenso wie die Resistenzfähigkeit der Frucht gegen äussere Schädlichkeiten, und beide nehmen desto mehr zu, je mehr sich die Frucht ihrer vollkommenen Reife nähert. Daher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind eines natürlichen Todes (an Lebensschwäche) gestorben sei, desto grösser, je früher dasselbe vor dem normalen Ende der Schwangerschaft geboren worden ist.
[Sidenote: Früchte aus der 30. bis 40. Woche.]
Dass eine Frucht bereits +die 30. Woche+ vollendet habe, schliessen wir zunächst aus der Länge, welche um diese Zeit mindestens 40 Cm. zu betragen pflegt. Früchte, die weniger als 40 Cm. messen, kann man schon aus diesem Grunde in der Regel für lebensunfähig erklären, selbst wenn andere Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die Frucht die 30. Schwangerschaftswoche bereits überschritten habe. Das Gewicht beträgt 1500-2000 Grm. Die Haut ist stark mit Wollhaaren bedeckt, beginnt sich mit Fett zu unterpolstern, wodurch sie dicker und gegen früher weniger geröthet und die Formen des Körpers mehr abgerundet erscheinen; das Kopfhaar ist noch spärlich und kurz und die Pupillarmembran ist entweder vollständig verschwunden oder nur in Resten vorhanden.[503] Bei männlichen Kindern sind die Hoden bereits aus dem Leistencanal ausgetreten oder wenigstens im Durchpassiren desselben begriffen und der Hodensack ist stärker gerunzelt; bei weiblichen Kindern beginnen die Labien durch Fettbildung sich stärker vorzuwölben. Die Nägel erreichen fast die Fingerspitzen und fangen an härter zu werden. Das Gehirn besitzt bereits ausgebildete Windungen und im Dickdarm findet sich reichliches dunkelgrünes Meconium. Im Fersenbein findet sich gewöhnlich ein Knochenkern von etwa 5 Mm. Durchmesser (+Toldt+, „Ueber die Altersbest. menschl. Embryonen“. Prager med. Wochenschr. 1879, pag. 121), im Sprungbein ein etwa um die Hälfte kleinerer. Das mittlere Gewicht des Mutterkuchens beträgt 451 Grm., die mittlere Nabelschnurlänge 46 Cm.
Am Ende des +neunten Monates+ (36. Woche) hat das Kind eine Länge von 42-44 Cm. und ein mittleres Gewicht von 2000 Grm. Die Fettbildung hat zugenommen, das Gesicht ist weniger gerunzelt und bekommt ein volleres, freundlicheres Aussehen. Die Haut hat bereits das blassröthliche Aussehen wie bei reifen Neugeborenen. Die Wollhaare fangen an sich etwas zu verlieren. Im Sprungbein findet sich ein Ossificationskern von 5-6 Mm. (+Toldt+). Durchschnittliches Gewicht der Placenta 461 Grm., durchschnittliche Länge der Nabelschnur 47 Cm.
[Sidenote: Eigenschaften reifer Kinder.]
Das am Ende des 10. Monates geborene, also +reife Kind+ ist durchschnittlich 50 Cm. lang und hat ein Gewicht von etwa 3000 Grm. Die Haut ist mit Fett reichlich unterpolstert, das Gesicht und die Gliedmassen sind voll und gerundet, die Gelenksbeugen tief, die Wollhaare an den Schultern meist noch ziemlich reichlich, sonst spärlich. Das Kopfhaar ist dicht, 1·5-2 Cm. lang. Die Kopfdurchmesser betragen nach +Casper+-+Liman+’s zahlreichen Messungen durchschnittlich: bei Knaben der quere 8·5, der gerade 10·8, der diagonale 12·6; bei Mädchen der quere 8·3, der gerade 10·0, der diagonale 12·0 Cm. Die Weite der Stirnfontanelle, d. h. den kürzesten Abstand der parallelen Seiten des Rhomboids berechnet +Fehling+[504] bei reifen Früchten auf etwa 2 Cm., den Occipitofrontalkopfumfang auf 34-35 Cm. Die Knorpel der Nase und der Ohren sind fest und elastisch. Die Schulterbreite beträgt durchschnittlich 12·5, der Trochanterenabstand 8 Cm. Die Entfernung des Nabels von der Symphyse schwankt nach +Hecker+ zwischen 3 und 5·2, die von dem Schwertfortsatz zwischen 5·8 und 8·7 Cm. Die Hoden finden sich im gerunzelten Scrotum; bei Mädchen ist die Schamspalte geschlossen. Die Nägel sind hornig und überragen die Fingerspitzen, nicht aber die Spitzen der Zehen. Die unteren Epiphysen der Oberschenkelknochen enthalten in der Regel einen etwa 5 Mm. breiten Knochenkern. Häufig findet sich auch in der oberen Epiphyse der Tibia und im Würfelbein, ausnahmsweise auch schon in der Epiphyse des Humerus ein Ossificationspunkt (Toldt, l. c., auch +Barkow+, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XVI, 328). Das durchschnittliche Gewicht der Placenta beträgt 500 Grm., die durchschnittliche Länge der Nabelschnur 50 Cm.
[Sidenote: Länge. Knochenkerne.]
[Sidenote: Gewicht reifer Kinder.]
Von diesen Zeichen der Reife sind am constantesten und daher verlässlichsten die Körperlänge und der Knochenkern in den unteren Epiphysen der Oberschenkelknochen. Doch auch diese zeigen selbst unter normalen Verhältnissen Differenzen. So fanden +Casper+-+Liman+ als Minimum der Körperlänge 41·8, als Maximum bei Mädchen 56·6, bei Knaben sogar 62·4 Cm. Neugeborene Mädchen zeigen in der Regel eine geringere Länge als Knaben. Auch der Ernährungszustand der Mutter sowohl als des Kindes, sowie eventuelle Krankheiten machen sich in dieser Richtung bemerkbar. Ebenso zeigen Mehrlinge kürzere Längen als ebenso alte Einlinge. Der erwähnte +Knochenkern+ ist eine erbsenförmige Ossification im Centrum der betreffenden Epiphyse, die aus faulen Epiphysen als rundlicher Körper ausgeschält werden kann. Er wird in der Weise aufgesucht, dass man das betreffende Kniegelenk durch einen Querschnitt eröffnet und, indem man die Weichtheile mit der einen Hand zurückzieht, mit der anderen den Epiphysenknorpel des Femur durch senkrecht auf die Längsachse des Knochens geführte Schnitte in dünne Scheiben zerlegt. Ist der Knochenkern vorhanden, so präsentirt er sich am Durchschnitt als eine kreisrunde, netzförmig ossificirte, blutreiche Scheibe von Fliegenkopf- bis Linsengrösse (Fig. 121), die bei frischen Leichen scharf von weissem Knorpel sich abhebt, weniger, wenn dieser in Folge von Fäulniss blutig imbibirt erscheint. Der Knochenkern tritt nur ausnahmsweise schon am Ende des 8. Monates (einmal fanden wir einen 4 Mm. breiten schon bei einem blos 45 Cm. und +Hassenstein+ [Zeitschr. f. Medicinalb. 1892, pag. 129] sogar bei einem blos 40 Cm. langen Kind), häufiger im 9. und am häufigsten erst im 10. Schwangerschaftsmonate auf, so dass sein Vorhandensein mit grosser Sicherheit die Erklärung gestattet, dass die Frucht entweder reif oder dem Zeitpunkt der Reife auf 4-6 Wochen nahegerückt sei. Doch ist man nicht berechtigt, aus dem Fehlen des Knochenkernes allein die Reife der Frucht zu bestreiten, da es nicht gar selten ist, dass auch bei entschieden ausgetragenen Kindern der Knochenkern noch vollständig fehlt. +Hartmann+ (Beitr. zur Osteol. der Neugeb. Tübinger Dissert. 1869) vermisste ihn bei 102 reifen Neugeborenen 12mal, +Liman+ (l. c. 848) unter 413 Fällen 14mal. Wir haben ähnliche Erfahrungen gemacht und noch häufiger beobachtet, dass bei entschieden reifen Kindern der Knochenkern nicht wie gewöhnlich 5 Mm., sondern nur 2-3 Mm. im Durchmesser betrug, was keineswegs nur bei schwächlichen, sondern auch, ebenso wie das vollständige Fehlen, bei ganz gut genährten und gesunden Kindern vorkam. Als äusserste Grösse des Knochenkernes bei Neugeborenen wird von +Liman+ 9 Mm. angegeben. Letztere ist selten, doch haben wir bereits einmal einen Knochenkern von 9·5 Mm. gefunden. Das Gewicht neugeborener reifer Kinder variirt vielfach je nach dem Ernährungs- und Gesundheitszustande der Mutter sowohl, als des Kindes selbst. Als geringstes Gewicht fanden +Casper+-+Liman+ 1750 und als höchstes 5250 Grm. +Hecker+ fand unter 1096 Kindern nur zwei mit einem Gewichte von 5000-5500 Grm. Ein ganz ungewöhnliches Gewicht zeigte ein von +A. Martin+ entbundenes Kind, welches noch nach der Enthirnung 7470 Grm. wog! (Virchow’s Jahresb. 1876, II, 591.) Unter vielen Tausenden Geburten auf G. +Braun+’s Klinik kamen nach dem Berichte von +C. Fürst+ (Wiener med. Wochenschr. 1883, Nr. 12) nur zwei Fälle vor, in denen das Gewicht 5000 und etwas darüber (5300) betrug. Das erste Kind war 55½, das zweite 57 Cm. lang. Ein von uns untersuchtes, durch Ruptur des Cervix in die Bauchhöhle ausgetretenes Kind wog 5060 Grm., hatte eine Länge von 60 Cm. und einen 7·5 Cm. breiten Knochenkern in der unteren Epiphyse des Femur.[505] Die schon von +Chaussier+ gemachte und neuerdings von Andern bestätigte Beobachtung, dass das neugeborene Kind in den ersten 2-5 Tagen nach der Geburt an Gewicht abnimmt (in Folge Wasserverdunstung und Fettschwund), verdient auch in forensischer Beziehung Beachtung[506], noch mehr aber die Thatsache, dass nicht blos durch Benagungen von Ratten u. dergl., sondern auch durch Fäulniss und Maceration, sowie durch Mumification, sich das ursprüngliche Gewicht bedeutend vermindern kann. +Dupont+ („De la perte de poids des cadavres dans l’air atmosphérique“. Pariser These, 1889) und +Ipsen+ („Ueber postmortale Gewichtsverluste bei menschlichen Früchten“, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VII, pag. 2), fanden, dass bei an der Luft liegenden Leichen besonders Neugeborener, die Gewichtsabnahme schon am ersten Tage beginnt, anfangs gering ist und mit eintretender Fäulniss rapid vorwärtsschreitet. Bei unreifen Früchten erfolgt die Gewichtsabnahme rascher. Verletzungen vermindern durch den Blut-, eventuell Substanzverlust, aber auch durch raschere Verdunstung und Transsudation das Eigengewicht.
Die Lebensunfähigkeit kann ferner bedingt sein durch +Mangel+ oder +Verbildung+ oder +angeborene Erkrankung der zum Leben unumgänglich nothwendigen Organe+.
[Sidenote: Lebensfähigkeit monströser und kranker Früchte.]
[Sidenote: Angeborene Erkrankungen.]
Es gehören hierher zunächst die +Monstrositäten+ im engeren Sinne, welche schon äusserlich als solche auffallen. Dass auch diese nicht augenblicklich nach der Geburt absterben müssen, beweisen zwei Fälle von +Taylor+, in deren einem ein Kind mit zwei Köpfen, in dem anderen ein Hemicephalus lebend geboren und beidemal von den assistirenden Frauen -- getödtet wurde. Ebenso berichtet +Thompson+ (Schmidt’s Jahrb. 1875, II, 214) über ein Kind mit monströser Cyklopie, das noch 1½ Stunden lebte, und in Wien wurde ein auf Prof. +G. Braun+’s Klinik geborener Hemicephalus 7 Tage am Leben erhalten (Wiener med. Wochenschr. 1879, pag. 1290). Bei einem aus einem Abort gezogenen, ausgetragenen frischen Kinde fanden wir eine auffallende Mikrocephalie mit Verkümmerung des Grosshirns und Encephalocele anterior duplex. Das Kind dürfte kaum im gewöhnlichen Sinne lebensfähig gewesen sein. Trotzdem hatte dasselbe nach der Geburt gelebt und war eines gewaltsamen Todes durch Ertrinken gestorben, da Lungen und Magen lufthältig waren und Abortstoffe im Lungenparenchym, im Magen und 15 Cm. weit im Dünndarm gefunden wurden. Die Mutter wurde leider nicht eruirt, so dass dem Gerichte die seltene Gelegenheit entging, über einen an einem nicht lebensfähigen Neugeborenen begangenen Kindesmord zu verhandeln. Die Siamesischen Zwillinge, sowie die mit dem Rücken verwachsenen Misses Millie und Christine, die sich gegenwärtig zeigen, sind Beispiele, dass auffallende Monstrosität keineswegs identisch ist mit Lebensunfähigkeit. Anderseits gibt es eine Reihe angeborener Hemmungsbildungen und Verbildungen innerer Organe, die häufig äusserlich gar nicht auffallen und doch Lebensunfähigkeit bedingen, obgleich auch mit diesen das Kind nicht sofort nach der Geburt sterben muss. Hierher gehören u. A. die angeborenen Defecte des Herzens, namentlich jene des Septums, die wir, verbunden mit einer Transposition der Gefässe, bei einem 11tägigen und sogar bei einem 6monatlichen Kinde antrafen. Ferner die bereits erwähnten angeborenen Atresien des Duodenums, mit denen die betreffenden Kinder ebenfalls noch tagelang fortleben können. Ebenso gehören hierher viele Zwerchfellhernien und die bereits erwähnte angeborene Cystenniere höheren Grades, endlich die angeborenen meist syphilitischen Hepatisationen der Lunge (Pneumonia alba) und gewiss noch viele andere Erkrankungen, die die Frucht mit sich zur Welt bringt. Einen interessanten Fall dieser Art bringt +Hecker+ (Friedreich’s Blätter. 1874, pag. 289), der eine hochgradig hydrocephalische Frucht betrifft, bei welcher es unentschieden bleiben musste, ob sie in Folge des Hydrocephalus eines natürlichen oder in Folge von Verletzungen eines gewaltsamen Todes gestorben war, wobei überdies auch die Möglichkeit sich nicht ableugnen liess, dass gewisse Fissuren der mangelhaft ossificirten Scheitelbeine nicht extrauterin, sondern während der Geburt durch den Geburtsdruck entstanden sein konnten. In unserem Institute wurde ein am 11. Tage nach der Geburt an Peritonitis verstorbenes Kind obducirt, welches bei annähernd normalem Schädel einen so hochgradigen Hydrocephalus congenitus zeigte, dass das Grosshirn fast vollständig fehlte (+Zillner+, Wiener med. Wochenschrift, 1880). Auch intermeningeale Extravasate, die die Frucht während der Geburt acquirirte, können den Tod erst nach der Geburt bewirken, also im weiteren Sinne Lebensunfähigkeit bedingen, ebenso die Encephalitis interstitialis, auf welche schon früher +Rokitansky+ (Pathol. Anat. 3. Aufl., II, 436 und 462), ferner +Virchow+ (Archiv. XLIV, 4. Heft, ebenso Arch. f. Psychiatrie. 1870, pag. 65 und Sitzung der Berliner med. Gesellsch. vom 17. October 1883, Wiener med. Blätter, 1883, Nr. 44), +Jastrovitz+ (Prager Vierteljahrschr. 1871, III, 16) und +Parrot+ (Schmidt’s Jahrb. 1871, CL, 55) aufmerksam machten und die wir wiederholt, wenn auch bisher noch nicht wie +Virchow+ bei Neugeborenen, so doch bei Säuglingen aus den ersten Lebenstagen und Wochen beobachtet haben und die sich in Form blassgelblicher Herde in der weissen Substanz präsentirt und unter dem Mikroskope zahlreiche sogenannte Körnchenzellen ergibt. Ferner kann ein Kind durch vorzeitige Athembewegungen, die es gethan, in Folge der dadurch bewirkten Verstopfung der Luftwege mit Fruchtschleim etc., selbst wenn es noch lebend geboren wird, unfähig sein, weiter zu leben.
2. Gewaltsamer Tod durch extrauterine Vorgänge.
Es gibt zunächst eine Reihe von Vorgängen, die ohne Verschulden der Mutter den gewaltsamen Tod des Neugeborenen herbeiführen können. Von diesen verdient die Sturzgeburt und die Verblutung aus der Nabelschnur eine besondere Besprechung.
Die Sturzgeburt.
Die Möglichkeit, dass eine Schwangere in der Weise von der Geburt überrascht wird, dass das Kind, während sie sitzt, kniet oder steht, aus ihren Genitalien herausstürzt, wird gegenwärtig sowohl von den Geburtshelfern, als Gerichtsärzten allgemein zugegeben, da die Zahl der zweifellosen und unter unverdächtigen Umständen vorgekommenen Beobachtungen eines solchen Geburtsverlaufes, den man gewöhnlich als +Sturzgeburt+ bezeichnet, eine beträchtliche ist und immer durch neue vermehrt wird.
[Sidenote: Geburt im Sitzen, Knieen, Stehen etc.]
Von älteren Aerzten, die sich um die Lehre von der Sturzgeburt Verdienste erwarben, verdient insbesondere +Klein+ Erwähnung, der, um über die betreffende, immer wieder angezweifelte Möglichkeit in’s Reine zu kommen, im Jahre 1813 die Regierung von Württemberg bewog, im ganzen Reiche an die Medicinalpersonen eine Anfrage zu richten, ob ihnen bei unverdächtigen Personen Fälle von Geburt im Stehen oder Sitzen vorgekommen seien. Auf dieses Rescript wurden 183 Fälle erwiesener Sturzgeburt berichtet, von denen 155 im Stehen, 22 im Sitzen und 6 im Knien verliefen (+Mende+, l. c. I, 228). Ebenso hat +Cohen van Baren+ (Schmidt’s Jahrb. 1845, XLV, 84) und +Schütz+ (ibid. 1852, LXXIII, 113) eine beträchtliche Zahl von solchen Fällen zusammengestellt; dagegen hat +Hohl+ (l. c. 573) die Möglichkeit der Geburt im Stehen gänzlich geleugnet, indem er behauptete, dass Nichts die Schwangere hindere, im letzten Momente sich zu legen, und sich darauf berief, dass, obgleich er einen Preis dafür ausgeschrieben hatte, doch nur eine +einzige+ von seinen Wöchnerinnen die Geburt im Stehen zu vollenden im Stande war.[507] +Casper+ (l. c. 935) hat mit Recht auf die verschiedenen Verhältnisse hingewiesen, die in dieser Beziehung bei heimlich Gebärenden vorhanden sind, und war überdies in der Lage, 4 Fälle aus seiner eigenen Erfahrung mitzutheilen, in denen die Geburt vor Zeugen im Stehen und einmal beim Einsteigen in’s Bett geschah. In der Naturforscherversammlung zu Speyer (1861) wurde von +Kuby+ über ein 16jähriges Mädchen referirt, das im Stehen entband, und +Hecker+, +Lange+ und +Spiegelberg+ fügten ähnliche von ihnen selbst beobachtete Fälle hinzu. Ebenso haben +Klusemann+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1861, XX, 235), +Olshausen+ (Monatschrift f. Geburtsk. 1860, XVI, 33), +Reinhard+ (23 Fälle von präcipitirten, sogenannten Gassengeburten, darunter 6 Sturzgeburten, Marburger Dissert. 1871) und +Kondratowicz+ (Virchow’s Jahresb. 1874, II, 806) über Entbindungen in aufrechter Stellung berichtet. Wir selbst haben in unserer Gegenwart die Entbindung einer verheirateten Frau so rasch verlaufen sehen, dass in dem Momente, als sie in’s Bett gebracht wurde, das Kind von ihr schoss. Ebenso kennen wir eine Frau, die während der Fahrt im Wagen gebar, wobei das Kind zu Boden fiel, und haben ein Kind gesehen, welches von seiner Mutter in dem Augenblicke geboren wurde, als sie vor dem Thore der Gebäranstalt aus dem Wagen stieg, so dass das Kind in den Schnee stürzte, der gerade in dicker Lage gefallen war, ohne sich hierbei zu beschädigen, ferner 1878 ein anderes obducirt, welches vor dem Wiener Gebärhause im Stehen geboren worden und auf den Boden gefallen war.
Die Geburten in sitzender, kauernder oder kniender Stellung haben nichts Ueberraschendes an sich, da es noch fraglich ist, ob nicht diese Stellungen, wenigstens für den Verlauf der Austreibungsperiode, zweckmässiger sind, als die Rücken- oder Seitenlage, in welcher man die Entbindung gewöhnlich verlaufen lässt (vide +Schröder+, Lehrb. 1871, pag. 151; +Ploss+: „Ueber die Lage und Stellung der Frau während der Geburt bei verschiedenen Völkern“, 1872, mit 6 Holzschnitten und Wiener med. Blätter, 1883, Nr. 42, und die Dissertation von +Felkin+, Marburg 1885, über denselben Gegenstand). Neuere, auch forensisch werthvolle Arbeiten über präcipitirte Geburten haben +Winckel+ (München 1884, Festschrift) und +G. Koch+ (Arch. f. Gyn. 1886, XXIX, 271) geliefert. Ersterer liegt ein Material von 216, letzterer von 37 Fällen zu Grunde, welches einem Procentsatz von 0·9 sämmtlicher Geburten entspricht.
[Sidenote: Untersuchung der Mutter und des Kindes bei angebl. Sturzgeburt.]
Eine Sturzgeburt kann für das Kind fatal werden entweder durch den Sturz selbst und die Beschädigungen, die das Kind, insbesondere dessen Kopf, dabei erleidet, oder dadurch, dass, wie namentlich bei der Geburt am Abtritt, das Kind in Flüssigkeiten hineinfällt[508], oder durch beide diese Momente zusammen. Die Gefahr der Verblutung aus der durchrissenen Nabelschnur kommt nur ausnahmsweise in Betracht.
Kommt eine Sturzgeburt in Frage, so sind die Befunde an der betreffenden Mutter, ferner jene am Kinde und endlich die Umstände des Falles zu erwägen.
Was die +Mutter+ betrifft, so begegnet man häufig der Ansicht, dass bei Mehrgebärenden wegen der Weite ihrer Genitalien eine Sturzgeburt leichter stattfinden könne als bei Erstgebärenden. Dem entgegen lehrt die Erfahrung, dass die meisten Fälle von Sturzgeburt Erstgebärende betreffen, was sich vorzugsweise daraus erklärt, dass letztere die Zeichen bevorstehender Entbindung, die sie noch nicht kennen, leichter zu übersehen und zu verkennen vermögen als Mehrgebärende, die eine solche bereits durchgemacht haben. So ist es nichts Seltenes, dass die ersten Wehen von Erstgebärenden als Darmkolik, Stuhldrang u. s. w. aufgefasst werden, was sie veranlasst, sich auf den Abort etc. zu begeben, woselbst dann die Sturzgeburt erfolgen kann. Ueberdies gehört Drang zum Stuhl- und Harnlassen zu den Erscheinungen, die in der Regel den Geburtsact begleiten. Ferner muss festgehalten werden, dass es zwei Formen von Sturzgeburten gibt; die eine, bei welcher der +ganze+ Geburtsact ungewöhnlich schnell verläuft, die präcipitirte Geburt im engeren Sinne, und die andere, bei welcher nur die Austreibung des Kindes plötzlich und unerwartet erfolgt. Die erstere Form der Sturzgeburt kann bei Missverhältniss zwischen den Dimensionen des Beckens und jenen der Frucht nicht zugegeben werden, während die zweite Form, obgleich leichter bei kleinen Früchten (+Winckel+, +Koch+), so doch auch bei grossen Kindern oder verhältnissmässiger Enge der Geburtswege sich ereignen kann und unserer Erfahrung zufolge bei heimlichen Geburten ungleich häufiger sich ereignet als die eigentliche überstürzte Geburt.
[Sidenote: Verhalten der Nabelschnur.]
Am +Kinde+ ist, ausser dessen Grösse, zunächst das Verhalten der Nabelschnur zu beachten. Erfolgt die Geburt derart, dass die Nabelschnur beim Sturze des Kindes gespannt wird, und hierzu ist begreiflicher Weise besonders bei der Geburt am Abtritt oder im Stehen Gelegenheit geboten, so wird entweder die Nabelschnur zerreissen oder es wird gleichzeitig die Placenta mitgerissen, wobei die Nabelschnur undurchtrennt bleibt. Beide Befunde sind geeignet, die Angabe, dass eine Sturzgeburt stattfand, zu unterstützen, sind aber keineswegs hinreichend, für sich allein das Stattgehabthaben einer solchen zu beweisen, da die Schnur auch von der Mutter abgerissen worden sein konnte und weil die Geburt des Kindes sammt der Placenta auch bei einer gewöhnlichen Entbindung sich ereignen kann.
[Sidenote: Zerreissung der Nabelschnur.]
Dass bei einer Sturzgeburt die Nabelschnur verhältnissmässig leicht zerreissen kann, unterliegt keinem Zweifel. Zwar haben +Négrier+ (Annal d’hygiène publ. XXV, 126), +Späth+ (Wiener med. Wochenschrift, 8. Nov. 1851), +Schatz+ (Arch. f. Gyn. IX, 28), sowie +Neville+ (Dublin Journ. of med. Sciences. Febr. 1883) gefunden, dass die Nabelschnur bei +allmäliger+ Belastung im Mittel ein ungleich höheres Gewicht (durchschnittlich 4000 bis 5000 Grm.) zu ertragen vermöge, als das des reifen Neugeborenen beträgt, doch ist es selbstverständlich, dass es sich bei einer Sturzgeburt nicht um eine allmälige Dehnung der Nabelschnur, sondern um einen plötzlichen Ruck handelt, den dieselbe theils durch die Fallkraft des Kindes, theils durch die Gewalt erleidet, mit welcher das Kind ausgetrieben wird, und dass unter diesen Umständen nach physikalischen Gesetzen ein ungleich geringeres Gewicht genügt, um den Nabelstrang zum Zerreissen zu bringen. In der That haben sehr exacte Versuche, die von +Pfannkuch+ (Arch. f. Gyn. 1875, VII, pag. 28) angestellt wurden, gezeigt, dass schon 1000 Grm. und weniger (2mal schon 500 Grm.) genügten, um durch ihre Fallkraft Zerreissung der Nabelschnur zu bewirken, womit auch die Resultate unserer eigenen Versuche, die wir jedes Jahr vor unseren Hörern anstellen, übereinstimmen, bei welchen die Nabelschnur nur ausnahmsweise das fallende Gewicht eines Kilo auszuhalten vermochte. Je länger die Nabelschnur ist, d. h. je grössere Fallgeschwindigkeit das Kind erreicht, desto leichter zerreisst die Schnur. Doch hat +Pfannkuch+ gefunden, dass auch bei halber Länge der Nabelschnur (durchschnittlich 21 Cm.) in der Regel 1000 Grm. genügten, um Zerreissung derselben zu bewirken. Gewöhnlich erfolgt die Zerreissung im fötalen Theile der Nabelschnur, mitunter ganz nahe am Nabel und es kann die Schnur selbst ganz aus dem Nabel ausgerissen werden.[509] Die Zerreissung der Nabelschnur mit den Händen erfordert zwar an der Leiche immerhin einige Anstrengung, doch genügt ein kräftiger Ruck, um, wenn die Schnur fest gepackt wurde, sie zum Zerreissen zu bringen. Das Zerreissen einer lebenden, turgescirenden Nabelschnur muss zweifellos ungleich leichter gelingen, um so mehr, als die eine Hand der Mutter am Körper des Kindes eine Stütze findet. Auch in diesem Falle wird die Schnur in der Regel nahe am Körper des Kindes durchrissen und kann auch aus dem Nabel ausgerissen werden Bei sehr dünner Nabelschnur, wie sie sich z. B. bei unreifen Früchten findet, kann das Zerreissen der Schnur auch spontan oder beim Aufheben des Kindes oder bei Selbsthilfe oder durch sonstigen geringen Zug unabsichtlich erfolgen. Aber selbst bei reifen Früchten ist dies nicht ganz unmöglich. +Koch+ (l. c. 283) hat drei, +Budin+ (Virchow’s Jahrb. 1887, I, 518) zwei und +Darène+ (ibid. 1888, I, 485) einen solchen Fall beobachtet, und auch auf +Breisky+’s Klinik in Wien sind kurz hintereinander zwei derartige Fälle vorgekommen. Auch beim Aufstehen der Entbundenen bei noch haftender Placenta könnte ausnahmsweise die Schnur reissen, ein Vorgang, der bei Thieren häufig vorkommen soll.
[Sidenote: Abgeschnittene Nabelschnur.]
Die Frage, ob eine Nabelschnur durchrissen oder abgeschnitten wurde, lässt sich aus der Beschaffenheit des peripheren Endes derselben in der Regel leicht erkennen. Bei der durchschnittenen Nabelschnur zeigt nicht blos die Amnionscheide scharfe Trennungsränder, sondern es lässt sich auch constatiren, dass die übrigen Bestandtheile der Nabelschnur in +einer+ Ebene durchtrennt worden sind, welche allerdings nicht mehr quer, sondern auch schief auf der Längsachse der Nabelschnur stehen kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Strang mit +einem+ Zug durchschnitten worden ist. Wurde mehrmals zugeschnitten, dann bildet allerdings die Trennungsfläche nicht eine Ebene, aber in der Scheide sind mehrere Einschnitte zu bemerken, die sich meist sehr deutlich präsentiren (Fig. 122). Wir konnten in einem Falle 5 solche scharfrandige und parallele Einschnitte, die wahrscheinlich von einer kurzen Scheere herrührten, constatiren; trotzdem blieb die Angeklagte hartnäckig dabei, dass das Kind, welches keine Spur einer Verletzung, wohl aber Zeichen von Erstickung zeigte, von ihr im Stehen geboren wurde, wobei die Schnur zerrissen sei. War die Schnur abgerissen, so zeigt die Amnionscheide fetzige, meist schräge, häufig in einen centripetalen Längsriss sich fortsetzende Ränder, während die Gefässe in ungleicher Höhe abgetrennt erscheinen. Die ausgezogenen Arterien ragen nicht selten, eine oder beide aus der Wunde heraus (Fig. 123). In der Regel reisst der Nabelstrang an der Concavität einer Windung, woselbst die Amnionscheide wie die Sehne eines Bogens beim Zuge sich spannt und auch zuerst einreisst, worauf zuerst Dehnung und hierauf Zerreissung der Gefässe und des übrigen Theiles der Nabelschnur erfolgt. Nur selten erfolgt der Riss quer, zeigt aber auch dann fetzige Ränder und unebene Trennungsfläche. Anderweitige Durchtrennungen der Nabelschnur, z. B. Durchquetschung derselben, kommen gewiss nur ausnahmsweise vor, schon deshalb, weil sie längere Zeit erfordern. Dagegen kann es, wie +Huber+ (Friedreich’s Bl. 1884, pag. 391) mit Recht hervorhebt, geschehen, dass die Nabelschnur nur angeschnitten und der Rest durchrissen wird.
Im frischen Zustande ist die Beschaffenheit des Trennungsendes leicht zu erkennen. Ist die Nabelschnur mumificirt, so muss sie früher aufgeweicht werden, wozu kurze Zeit genügt. Auch weit gediehene Fäulniss macht die ursprüngliche Beschaffenheit des Endes unkenntlich, ebenso kann sie bei Leichen, die in Aborten lagen, durch Benagung von Ratten verändert werden.
[Sidenote: Befund am Kopfe.]
Das Fehlen eines Vorkopfes unterstützt die Angabe, dass eine Sturzgeburt stattgefunden habe. Das Vorhandensein desselben spricht jedoch nicht dagegen, da, wie oben bemerkt, die Austreibungsperiode auch plötzlich verlaufen kann, obgleich der Kopf einige Zeit im Beckenring eingeklemmt gewesen war. Bei Beckenendlagen können präcipitirte Geburten, weil der nachfolgende Kopf in der Regel, wenn auch nur vielleicht für ganz kurze Zeit, stecken bleibt, nicht leicht vorkommen, doch wurden einzelne solche Fälle von +Winckel+ (l. c.) thatsächlich beobachtet und auch uns ist ein solcher bei einer 22jährigen verheirateten (!) Primipara vorgekommen.
[Sidenote: Kopfverletzungen durch Sturzgeburt.]
Verletzungen, insbesondere Kopfverletzungen, entstehen nicht immer; namentlich wird bei einer Geburt über einem Eimer oder sonstigen Gefäss es nicht auffällig sein, dass keine Verletzungen sich finden. Auch bei der Geburt im Stehen können sie ausbleiben, während sie sich beim Sturz in einen Abort desto leichter bilden werden, je tiefer derselbe war und je weniger Flüssigkeit etc. er gerade enthielt. In allen diesen Fällen wird es sich vorzugsweise darum handeln, zu erwägen, ob die Kopfverletzungen thatsächlich solche sind, wie sie durch einen einfachen Sturz entstehen können, oder ob sie Eigenschaften an sich tragen, die auf eine andere Gewalteinwirkung schliessen lassen. Die Fissuren und Fracturen des Schädels, welche durch einfachen Sturz eines neugeborenen Kindes sich bilden, betreffen, wie man sich durch Versuche leicht überzeugen kann, wenn auch nicht ausschliesslich, so doch vorzugsweise die Scheitelbeine, und zwar ebenso häufig nur eins als beide Scheitelbeine. Am häufigsten findet man einen Sprung, der vom Pfeilnahtrande meist gegen die Mitte zu beginnt, zwischen den Ossificationsstrahlen radiär zum Scheitelhöcker hinzieht und von da aus unter einem nahezu rechten Winkel abermals radiär entweder gegen die Kranznaht oder gegen die Lambdanaht sich fortsetzt. Auch nur eine einfache solche Fissur kann sich bilden. Seltener sahen wir wirkliche zackige Fracturen entstehen, indem der Knochensprung schräg über die Ossificationsstrahlen hinwegzog, immer den inneren Theil des Seitenwandbeines betreffend. Manchmal fanden wir in dem einen Scheitelbein eine winklige Fissur, im anderen eine zackige Fractur, aber in allen Fällen hatten die betreffenden Schädelbrüche eine solche Beschaffenheit, dass sie deutlich ihre Entstehung aus plötzlicher Compression der Scheitelwölbung des Schädels erkennen liessen. Geschah der Sturz von einer bedeutenden Höhe und auf hartem Boden, so können entlang der Fissur nicht blos die Meningen, sondern auch die Schädeldecken, letztere durch die scharfen Knochenkanten, einreissen, wobei aus dem Risse Gehirn austreten kann. Eine unregelmässige oder mehrfache Zertrümmerung der Schädelknochen kann sich nur bei Sturz aus grossen Höhen bilden, während solche Beschädigungen bei absichtlicher Tödtung des Kindes leicht vorkommen können, da sich die betreffende Mutter, wenn sie ihr Kind durch eine gegen dessen Kopf gerichtete, mit stumpfen oder stumpfkantigen Werkzeugen ausgeübte Gewalt tödtet, kaum mit einem einzigen Schlag oder Hieb, Tritt u. s. w. begnügt, sondern, um sicher zu gehen, diese Gewaltacte wiederholt. Wiederholt sahen wir bei den in den Abort gestürzten Neugeborenen ausser einfachen Fissuren der Scheitelbeine Fracturen des Orbitaldaches. Intermeningeale Blutungen, sowie Quetschungen des Gehirns können auch ohne Fissuren oder Fracturen geschehen. Bei einem von +Koch+ untersuchten, im Stehen geborenen und nach 11 Tagen gestorbenen, 42 Cm. langen Kinde fand sich eine walnussgrosse Zertrümmerung des rechten Stirnlappens.
[Sidenote: Verhalten der Lungen nach Sturzgeburt.]
Endlich muss auch das Verhalten der Lungen herangezogen werden. Handelt es sich um eine Geburt am Abort, oder über einem mit Flüssigkeit genügend gefüllten Gefässe, so ist es begreiflich, dass, wenn thatsächlich eine Sturzgeburt stattfand und das Kind sofort aus den Genitalien der Mutter in eine Flüssigkeit fiel, die es vollständig bedecken musste, eine Luftathmung gar nicht oder nur unvollständig erfolgen kann, und dass wir daher, wenn wir die Lungen vollständig mit Luft aufgebläht, oder namentlich, wenn wir nicht blos den Magen, sondern auch einen Theil der Gedärme lufthaltig finden, berechtigt sind, eine Sturzgeburt auszuschliessen. Doch muss bemerkt werden, dass, wenn in den betreffenden Orten nur flache Schichten von Flüssigkeit angesammelt waren, oder dicker Koth u. dergl., welcher das sofortige Untersinken des Körpers nicht gestattete, das Kind auch noch nach dem Sturze Luft zu athmen im Stande sein kann. Dafür sprechen wiederholt beobachtete Fälle, in denen Neugeborene noch lebend aus dem Abort herausgezogen worden sind. Dass besonders zu erheben sein wird, ob das Kind noch lebend in die betreffende Flüssigkeit gelangte und darin ertrunken ist oder nicht, ist selbstverständlich, in welcher Beziehung wir auf das beim Ertrinkungstode Gesagte verweisen.
Handelt es sich um eine Sturzgeburt, wobei das Kind auf festen Boden gefallen sein und dabei sich tödtlich beschädigt haben soll, so wäre es irrig, aus dem Nachweis einer vollständig erfolgten Athmung zu schliessen, dass der angegebene Vorgang nicht stattgehabt haben konnte, da Neugeborene selbst nach beträchtlichen Schädelverletzungen nicht sofort sterben, sondern noch einige Zeit fortathmen können.
Dies beweisen insbesondere jene Fälle, in denen Kinder nach vorgenommener Perforation und Kephalotripsie noch lebend und athmend zur Welt gekommen sind. Einen solchen Fall beschreibt +Wisbrand+ (Schmidt’s Jahrb., 3. Supplementbd., pag. 331), ferner +Laborie+ (ibid. 1845, XLV, 191, das Kind lebte noch über eine Stunde) und wir selbst hatten zweimal Gelegenheit, solche Fälle zu obduciren, in denen die kephalotribirten Kinder nach der Geburt noch einige Athemzüge gemacht hatten und auch lufthaltige Lungen zeigten. Ebenso fanden wir bei der Obduction eines in der Hausflur todt gefundenen neugeborenen Kindes den Schädel in Stücke zerschmettert, das Gehirn zum grössten Theile zerstört und sämmtliche Weichtheile in so ausgedehnter Weise suffundirt, dass kein Zweifel bezüglich der vitalen Entstehung dieser Verletzungen bestehen konnte. Trotzdem fanden sich im Magen zwei Camillenblüthenköpfchen in einer trüben, wie die mikroskopische Untersuchung erwies, aus Spülicht bestehenden Flüssigkeit und eben diese nebst zwei Blüthenblättern der Camille in den Bronchien. Da nicht angenommen werden konnte, dass das Kind früher in das betreffende Spülicht gebracht und dann erst durch Schädelzerschmetterung getödtet wurde, so erschien es plausibel, dass die Mutter dem Kinde zuerst den Schädel zerschmettert und dasselbe dann erst in das Spülicht und die Reste eines kurz zuvor genommenen Camillenthees enthaltende Gefäss geworfen hatte, woselbst das Kind noch einige Schluck- und Athembewegungen zu machen im Stande war.
[Sidenote: Umstände des Falles bei angebl. Sturzgeburt.]
Die Erwägung der +Umstände des Falles+ ist bei der gerichtsärztlichen Beurtheilung von angeblichen Sturzgeburten von grösster Wichtigkeit, und meistens geben diese nach der einen oder der anderen Richtung den Ausschlag. Es gehört hierher nicht blos eine genaue Prüfung der Angaben der betreffenden Mutter über Schwangerschaftsdauer und Geburtsverlauf, sondern insbesondere eine sorgfältige Erwägung der localen Verhältnisse, deren Erhebung namentlich bei angeblich am Abtritt stattgefundenen Sturzgeburten niemals umgangen werden sollte. Inwiefern Blutspuren verschiedene Aufschlüsse über den Ort, wo die Geburt stattgefunden, geben können, bedarf keiner besonderen Erörterung, ebenso wie es klar ist, dass von einer Sturzgeburt auf einem Abort nicht gut die Rede sein kann, wenn an demselben unmittelbar nach der Geburt von Zeugen nicht die geringsten Blutspuren bemerkt worden sind, und wenn auch die Annahme, dass solche etwa vertilgt wurden, entfällt. Noch wichtiger ist die Erhebung der Beschaffenheit, insbesondere der Weite der Abtrittsbrille, eventuell des darunter befindlichen Trichters oder der von ersterer oder von letzterem abgehenden Röhre. Je grösser die Weite dieser Oeffnungen und Canäle ist, desto eher kann eine Sturzgeburt zugegeben werden, zuweilen ergibt aber eine einfache Besichtigung derselben, dass theils der Enge, theils der Krümmung wegen ein einfaches Durchfallen des Kindes nicht angenommen werden kann, sondern letzteres durchgeschoben worden sein musste.
So betrug in einem unserer Fälle, in welchem die Angeklagte angab, über dem Abortsbrette hockend eine Sturzgeburt erlitten zu haben, der Durchmesser der runden Brillenöffnung blos 14 Cm. und die der unteren Apertur des etwas gebogenen darunter befindlichen Trichters blos 11 Cm. Da nun das Kind ein offenbar ausgetragenes war und die Schulterbreite desselben 12 Cm. betrug, so konnte nicht angenommen werden, dass das Kind einfach aus den Geburtswegen der Mutter in den Abort herabgefallen sei, und das Gutachten, dass es durchgeschoben worden ist, war um so gerechtfertigter, als sich an demselben eine handflächenbreite Hautaufschürfung am linken Schulterblatt fand, welche sich gegen das Gesäss zu verschmälerte und die, weil das Kind beim Fall in den Abortsraum nirgends anstossen konnte und in eine starke Schichte dicker Abortsstoffe gerathen war, offenbar nur beim Durchzwängen durch die untere Oeffnung des Aborttrichters entstanden sein musste. -- In einem anderen Falle wurde ein ausgetragenes Kind in einem Topfe vergraben aufgefunden, und die sofort eruirte Mutter gab an, über diesem Topfe mit auseinandergespreizten Beinen stehend geboren zu haben, wobei das Kind sofort in den Topf fiel und daselbst blieb, worauf sie es als todt vergrub. Dieser Topf hatte aber eine Höhe von 30 Cm. und seine Oeffnung einen Durchmesser von blos 14 Cm., während die Länge des an der Leiche gefundenen abgerissenen Nabelschnurrestes zusammengenommen mit jenem an der, an einem anderen Orte gefundenen Placenta 60 Cm. betrug, und es musste unter diesen Umständen erklärt werden, dass es ein besonders merkwürdiger Zufall oder geradezu ein Kunststück gewesen wäre, bei einer Geburt in der von der Mutter angegebenen, an und für sich unwahrscheinlichen Stellung das Kind gerade in die verhältnissmässig enge Oeffnung des Topfes hineinzugebären, und dass, dies selbst zugegeben, bei der geringen Entfernung der Oeffnung des Topfes von den Genitalien und bei der Länge der Nabelschnur (wozu noch die halbe Länge der Frucht gerechnet werden muss) eine Zerreissung derselben umsoweniger hat erfolgen können, als der fallende Kindskörper jedenfalls beim Passiren der engen Oeffnung des Topfes aufgehalten worden wäre. -- In einem dritten Falle sollte die Geburt in sitzender Stellung auf dem Abort erfolgt sein. Aus den Aussagen zweier Zeugen, die gerade vor dem betreffenden Abort standen, ging jedoch hervor, dass, während die Angeklagte sich im Abort befand, plötzlich an der Thüre gerüttelt wurde, wie wenn Jemand an der Klinke sich festhalten würde, und unmittelbar darnach ein Geschrei „wie von jungen Katzen“ zu hören war, das jedoch sofort verstummte, worauf nach einigen Augenblicken die Angeklagte heraustrat, wobei man sah, wie sie ihre blutigen Hände an der Schürze abwischte. Das aus dem Abort gezogene Kind zeigte eine winklige Fissur des rechten Scheitelbeins, vollkommen lufthaltige Lungen, Erstickungserscheinungen, ferner Abortsinhalt in der Luftröhre und eine knapp am Nabel abgerissene Nabelschnur. Im Gutachten wurde erklärt, dass, wenn auch bei einer Sturzgeburt ein Athmen des Kindes während des Falles nicht unmöglich erscheint doch ein Schreien desselben nicht zugegeben werden könne, dass also schon aus diesem Grunde und weil die Lungen vollständig aufgebläht waren, eine Sturzgeburt nicht angenommen werden kann. Noch mehr musste diese Annahme entfallen mit Rücksicht auf das Ergebniss der Localbesichtigung, da sich herausstellte, dass der vordere Rand des Abtrittssitzes von der Thüre 1·47 Meter entfernt war, weshalb die Angeklagte unmöglich zu der Zeit, wo sie auf der Abortsbrille sass, zugleich an der Thür gerüttelt haben konnte, während, wie das gleichzeitig vernommene Schreien des Kindes beweist, die Geburt offenbar in letzterem Momente vor sich gegangen war. -- Bei Waterclosets ist auch die treibende Kraft des Wasserstrahles zu berücksichtigen, besonders in Fällen, wo die Angeklagten angeben, dass sie erst, als sie die Klappe öffneten, das Kind bemerkten, welches eben in dem selben Momente verschwand. Dass ein unwillkürliches Entschlüpfen der Frucht unter solchen Umständen möglich ist, lehrte der folgende Fall: Eine hochgradig tuberculöse, verheiratete Patientin eines hiesigen Spitales hatte am Abort unerwartet entbunden. Auf ihr Geschrei kam die barmherzige Schwester aus dem anstossenden Krankenzimmer herbei, hob die Kranke, von der sie meinte, sie sei unwohl geworden, vom Abort und sah in diesem Moment ein sich regendes Kind im Abortstrichter liegen. In ihrer Verwirrung ergriff sie die Handhabe der Klappe, die sich sofort öffnete, worauf im selben Augenblick das Kind hinabgespült wurde und verschwand, bevor die Nonne es erfassen konnte. Das mit der Placenta in Verbindung stehende Kind wurde mit zerschmettertem Kopfe aus dem zwei Stockwerke tiefen Abort hervorgeholt. In einem anderen Falle gab die Angeklagte an, sie hätte die Klappe geöffnet, um das Kind vom Blut zu reinigen, wobei ihr dasselbe entschlüpfte.
Die Verblutung aus der Nabelschnur.
Ueber die Frage, ob eine Verblutung aus der nicht unterbundenen Nabelschnur überhaupt, oder wenigstens leicht möglich sei, oder nur ausnahmsweise erfolgen könne, ist ungemein viel geschrieben worden. Gegenwärtig sind sowohl die Geburtshelfer, als die Gerichtsärzte darüber einig, dass sie nur sehr selten eintrete. Namentlich sprechen gerichtsärztliche Erfahrungen für diese Thatsache, welche lehren, dass, obgleich bei heimlichen Geburten die Nabelschnur in der Regel sofort durchtrennt und fast niemals unterbunden wird, doch nur ausnahmsweise Kinder vorkommen, bei welchen eine Verblutung aus der nicht unterbundenen Nabelschnur angenommen werden kann.
Die +Ursache+, warum eine Verblutung aus der durchtrennten Nabelschnur für gewöhnlich nicht erfolgt, ist in erster Linie in der lebhaften Contraction der Nabelarterien zu suchen, deren mächtige Längs- und Quermuskelschichte bei geringer Entwicklung der elastischen Fasern sie besonders befähigt, sich sowohl zu verengern, als ein centripetales Verkürzungsbestreben zu äussern (+Strawinski+, „Ueber den Bau der Nabelgefässe und über ihr Verhalten nach der Geburt“. Sitzungsb. d. Akad. d. Wissensch. 1874, LXX, 3. Abth., Juliheft). Ausserdem scheint eine grössere Reizbarkeit dieser Gefässe zu bestehen, welche bewirkt, dass schon der Contact der äusseren Luft, vielleicht auch der mechanische Reiz bei der Trennung der Nabelschnur lebhafte und dauernde Contraction derselben zur Folge hat. Ob die Temperatur des umgebenden Mediums von Einfluss ist, ist fraglich, wenigstens sahen wir, wenn neugeborenen oder lebend aus dem Uterus herausgeschnittenen Hunden die Nabelschnur durchtrennt wurde, die Blutung aus dieser in wenigen Augenblicken sistiren, ob nun der Unterleib des Thieres früher in kaltes oder warmes Wasser getaucht worden war. Dagegen verengerten sich die Arterien lebhaft, wenn in dieselben eine Borste eingeführt wurde. Ein wesentlicher Einfluss auf den Stillstand der Blutung aus der durchtrennten Nabelschnur wird dem Beginn des kleinen Kreislaufes zugeschrieben, wodurch der Aorta descendens eine grosse Blutmasse entzogen und deshalb und weil der Druck der rechten Kammer entfällt, der Druck in sämmtlichen Gefässen des Aortensystems vermindert wird, welche Druckverminderung sich vorzugsweise peripher bemerkbar macht. Der Einfluss dieser Verminderung des Blutdruckes ist nicht zu unterschätzen, noch weniger die verhältnissmässige Schwäche des erst nach der Geburt hypertrophirenden linken Ventrikels, die bewirkt, dass auch andere Gefässe und selbst die Carotiden, wenn sie bei neugeborenen Thieren durchschnitten werden, nicht wie später, im starken Strahle spritzen, sondern ihr Blut mehr sprudelnd entleeren, wie wir uns durch directe Beobachtung an neugeborenen Hunden überzeugt haben, wobei wir zugleich fanden, dass die Nabelarterien in der Bauchhöhle noch einige Zeit (in dem einen Falle noch nach einer halben Stunde) fortpulsiren, nachdem Puls und Blutung im Nabelschnurreste bereits aufgehört haben und die Respiration in vollen Gang gekommen ist (Oesterr. Jahrb. f. Pädiatr. 1887, pag. 188).
Letztere Beobachtung, sowie die geburtshilfliche Erfahrung, dass die Nabelschnur auch noch nach der Geburt einige Augenblicke, manchmal auch durch längere Zeit, fortpulsirt (+Mende+, l. c. III, 289; +Hohl+, l. c. 454), machen es ganz wohl möglich, dass in einzelnen Fällen eine Verblutung aus der nicht unterbundenen Nabelschnur erfolgen kann, und diese Möglichkeit wird durch wiederholt gemachte Beobachtungen dieser Art bewiesen.[511] Die Ursache, warum die Blutung aus der durchtrennten Nabelschnur nicht wie gewöhnlich still stand oder nachträglich wieder auftrat, lässt sich nicht immer eruiren. Unvollkommene oder behinderte Respiration scheint den Eintritt einer Nabelschnurverblutung zu begünstigen, da der kleine Kreislauf sich nicht vollkommen entfaltet und daher der Blutdruck im Aortensystem nicht blos nicht sinkt, sondern im Gegentheil wie bei jeder Erstickung steigt. Ob ein warmes Medium, in welches die Frucht geräth, die Verblutung aus der Nabelschnur fördere, die Kälte aber diese verzögere, muss obigen Beobachtungen zufolge dahingestellt bleiben. Dass aus einer durchrissenen oder durchquetschten Nabelschnur weniger leicht eine letale Blutung erfolgen kann, als aus einer durchschnittenen, muss aus der Analogie mit anderen Wunden zugegeben werden. Die Stelle, wo der Nabelstrang durchtrennt wurde, ist nicht gleichgiltig, insoferne, als aus einem langen Nabelschnurrest weniger leicht ein starker Blutverlust zu befürchten ist, als aus einem kurzen, obgleich, wie zahlreiche Fälle lehren, selbst wenn die Nabelschnur aus dem Nabel ausgerissen wurde, nicht nothwendig Verblutung erfolgen muss. Ein anormaler Ursprung der Nabelarterien wäre ebenfalls zu beachten.
Nach +Rokitansky+ (Path. Anat. 3. Aufl., III, 547) ist gar nicht selten nur eine Nabelarterie zugegen als unmittelbare Fortsetzung der Abdominalaorta. Wir selbst haben wiederholt nur eine Nabelarterie gefunden, die aber stets normal aus der Hypogastrica entsprang, jedoch noch einmal so stark war als gewöhnlich.
Die meisten in der Literatur enthaltenen Fälle von Verblutung aus den Nabelgefässen sind solche, in welchen die Verblutung erst nachträglich, und zwar während der Abstossung des mortificirten Nabelstranges oder bald darnach eingetreten war. Einzelnen dieser Fälle liegt ein anormaler Verlauf der Obliteration der Nabelgefässe zu Grunde, meistens aber ist die Blutung durch septische Processe am Nabel oder in den Nabelgefässen bedingt (+Klebs+, +v. Ritter+, +Eppinger+).
An eine Verblutung aus der nicht unterbundenen Nabelschnur kann bei der Untersuchung einer Kindesleiche selbstverständlich nur dann gedacht werden, wenn letztere ausgesprochene Zeichen der Anämie darbietet. Findet sich aber eine solche, so werden wir sie nur dann auf eine Verblutung aus der Nabelschnur beziehen, wenn andere Ursachen der Anämie, insbesondere Verletzungen grösserer Gefässe oder blutreicher Organe, sich nicht nachweisen lassen. Dabei ist der Umstand, dass der Nabelschnurrest etwa unterbunden gefunden wird, für sich allein nicht genügend, um eine Verblutung aus dieser Quelle auszuschliessen, da die Ligatur auch erst nachträglich angelegt worden sein konnte, und weil einzelne Fälle bekannt sind, in welchen trotz erfolgter Unterbindung, weil die Schlinge von selbst oder wegen Schwund der Sulze sich gelockert hätte, Verblutung eingetreten war.
Absichtliche Tödtung des Neugeborenen.
Der §. 139 des österr. St. P. unterscheidet eine Tödtung des Neugeborenen durch activen Eingriff der Mutter und eine solche durch Unterlassung des bei der Geburt nöthigen Beistandes. Der österr. Entwurf (§. 222) enthält die gleiche Unterscheidung, ohne jedoch auf die Tödtung durch Unterlassung des bei der Geburt nöthigen Beistandes eine geringere Strafe festzusetzen, wie dies merkwürdiger Weise im gegenwärtigen St. G. geschieht. Das deutsche St. G. spricht nur von „Tödtung“ schlechtweg, ohne die Art und Weise näher zu berühren, durch welche dieselbe bewirkt werden kann.
Von den +activen Tödtungsarten+, die bei Neugeborenen zur Anwendung kommen, ist die durch +Verletzung des Schädels+ mit stumpfen oder stumpfkantigen Werkzeugen eine der häufigeren, wobei die betreffenden Werkzeuge entweder gegen den Kopf des Kindes geführt werden oder dieser gegen harte Körper geschleudert wird. Die Folgen solcher Gewalteinwirkungen sind meist Continuitätstrennungen der Schädelknochen mit Extravasat in die Schädelhöhle. Die Beurtheilung dieser kann im Allgemeinen nach keinen anderen Grundsätzen geschehen, als die jener bei Erwachsenen. Doch bieten die Continuitätstrennungen am Schädel Neugeborener manches Eigenthümliche dar, und zwar, abgesehen davon, dass sie auch schon, wie bereits besprochen wurde, während des Geburtsactes und sogar vor demselben entstehen können, auch insoferne, als eine Verwechslung mit Ossificationslücken denkbar ist, und auch die Möglichkeit, dass die constatirten Läsionen erst nach dem Tode entstanden sein konnten, wegen der grossen Fragilität der Schädelknochen des Neugeborenen ganz besonders in Betracht gezogen werden muss.
[Sidenote: Ossificationsspalten am Schädel des Neugeborenen.]
Die +Ossificationslücken+ zerfallen in spaltförmige oder anderweitig, d. h. rundlich oder unregelmässig geformte.
Erstere kommen mit grosser Constanz an der Hinterhauptsschuppe vor und stehen wahrscheinlich mit der Anordnung der Vasa Santorini in einem ursächlichen Zusammenhang, während sie früher als Rest der ursprünglich paarigen Trennung der Ossificationskerne betrachtet wurden, aus denen sich die Hinterhauptsschuppe angeblich aufbaut. Man unterscheidet hier eine senkrechte und zwei seitliche Spalten (Fig. 124). Die senkrechte zieht von der Spitze der Hinterhauptsschuppe senkrecht herab zum Hinterhauptshöcker und ist selten länger als 1·5 Cm. Die seitlichen Spalten springen symmetrisch von beiden Seitenfontanellen in die Hinterhauptsschuppe ein, schief nach innen und oben in der Weise verlaufend, dass sie meist in der Höhe des Hinterhaupthöckers 1-1·5 Cm. von diesem entfernt enden. Ihre Länge beträgt selten weniger als 2 Cm. und ihr Verlauf ist nicht immer ein geradliniger, sondern häufig ein wellenförmiger. Ausserdem zeigt der untere Rand der Hinterhauptsschuppe fast immer eine Einkerbung gerade in seiner Mitte, welche zuweilen in eine nach aufwärts ziehende Spalte sich verlängert und in sehr seltenen Fällen sogar, mit der von oben kommenden Spalte sich vereinigend, eine Theilung der Schuppe in 2 seitliche Hälften bewirkt. Häufiger vereinigen sich die beiden seitlichen Spalten, wovon wir zwei Beispiele in unserer Sammlung besitzen (Fig. 125).
Auch die Scheitelbeine zeigen sehr gewöhnlich, wenn auch nicht so constant wie die Hinterhauptsschuppe, derartige „embryonale Spalten“. Am häufigsten sieht man solche im hinteren Drittel des Pfeilnahtrandes, und zwar jederseits ganz symmetrisch je eine, selten mehr als 1·5 Cm. lange, zwischen den Ossificationsstrahlen sich nach aussen ziehende Spalte, welche der Stelle entspricht, wo sich später die Foramina parietalia bilden. Indem die inneren Enden dieser Spalten häufig auseinanderweichen, bilden sie eine rhombische oder ovale Lücke in der Pfeilnaht, die man als „accessorische Fontanelle“ bezeichnet (Fig. 126). Ebenfalls häufig sieht man an der Uebergangsstelle des mittleren in das obere Drittel der Lambdanaht symmetrisch gelegene Spalten in die Scheitelbeine einspringen und nach vorn und aussen gegen das Tuber parietale verlaufen. Dieselben sind in der Regel nur kurz, können aber auch, wie wir einen solchen Fall beschrieben haben[512], bis nahe zum Scheitelhöcker verlaufen und dann eine überraschende Aehnlichkeit mit traumatischen Fissuren erhalten (Fig. 127).
Die Verwechslung solcher angeborener Spalten mit traumatischen Fissuren ist thatsächlich vorgekommen und wir haben einige solche Fälle in der eben citirten Arbeit zusammengestellt.[513] Die Unterscheidung ergibt sich zunächst aus dem stets constanten Sitze der Spalten und ihrer symmetrischen Anordnung, ferner aus der zugeschärften oder abgerundeten Beschaffenheit der Ränder derselben, die jedoch nicht immer gerade, sondern auch wellen- und selbst zickzackförmig verlaufen können, und bei frischen Schädeln ausserdem dadurch, dass der zwischen den Spalträndern bestehende Raum mit embryonalem Knorpel ausgefüllt ist, mit welchem, wie an den Nähten, einestheils das Pericranium, anderseits die Dura ziemlich fest verwachsen sind.
Die rundlichen oder unregelmässig geformten Ossificationslücken, welche nicht selten an den Schädelknochen Neugeborener vorkommen, verdanken einer mangelhaften Ossification ihre Entstehung und werden daher als +Ossificationsdefecte+ schlechtweg bezeichnet (Fig. 128). Der häufigste Ort, wo dieselben vorkommen, ist das Scheitelbein, seltener das Stirnbein und nur ganz ausnahmsweise das Hinterhauptsbein. An den Scheitelbeinen sitzen die Defecte fast immer zwischen der Pfeilnaht und dem Tuber, näher der ersteren. Häufig ist dann der Defect beiderseitig, ohne deshalb einen gleichen Grad der Ausbildung zeigen zu müssen. Auch an dem Stirn- und Hinterhauptsbein sitzen die Ossificationsdefecte, wenn sie dort vorkommen, niemals im Tuber, sondern stets in den peripheren Partien des Knochens. Sie präsentiren sich entweder als rundliche oder unregelmässige Lücken im Knochen, gegen welche zu letzterer sich allmälig verdünnt, oder als papierdünne, durchsichtige Stellen, oder noch häufiger als Combinationen beider dieser Erscheinungsformen. Sie sind häufig schon durch die Kopfhaut als eindrückbare, manchmal wie crepitirende Stellen zu fühlen, und lassen sich am blossgelegten Schädelknochen am besten dann deutlich als solche erkennen, wenn man denselben nach Ablösung des Pericranium und der Dura gegen das Licht hält, wo man dann die durchscheinenden Partien des Knochens, sowie die allmälig gegen das Lumen sich verdünnenden Ränder der Lücken sehr gut erkennen kann. Dieses Verhalten, sowie die die Lücke ausfüllende, mit dem Pericranium und der Dura mater verwachsene Primordialmembran unterscheiden solche Oeffnungen von anderweitig (durch Trauma) erzeugten. Trotzdem sind Fälle vorgekommen, in denen eine solche, kaum zu entschuldigende Verwechslung stattgefunden hat. Eine andere forensisch wichtige Bedeutung solcher Ossificationsdefecte liegt in der Leichtigkeit, mit welcher an solchen Partien des Knochens der abnormen Dünne und Brüchigkeit wegen Fracturen und Fissuren entstehen können. Letztere können, wie bereits erwähnt, schon während des Geburtsactes entstehen, aber auch nach der Geburt reichen schon geringfügige Gewalten hin, um an solchen Stellen Continuitätstrennungen zu erzeugen, und es ist klar, dass sich dann die mit solchen Einwirkungen verbundene Erschütterung leichter durch das abnorm verdünnte oder durchbrochene Schädeldach auf das Gehirn fortpflanzen wird, als wenn dieses die normale Dicke und Festigkeit besessen hätte. Es ist dies ein Umstand, der insbesondere bei Beurtheilung des Effectes einer Sturzgeburt in Betracht zu ziehen ist.
[Sidenote: Rachitis foetalis.]
Die Ossificationsdefecte können bei sonst ganz gesunden Kindern vorkommen, mitunter aber sind sie eine Theilerscheinung des Hydrocephalus, was ebenfalls Beachtung verdient. Erwähnung verdienen auch die als Rachitis congenita oder Osteogenesis imperfecta (+Vrolik+) beschriebenen Fälle, in welchen, als Theilerscheinung einer allgemein mangelhaften Ossification, die Schädeldeckknochen aus einer grossen Zahl kleiner und dünner, meist sternförmiger Knochenplatten bestehen, die entweder von einander getrennt sind oder die mannigfachsten Stadien der gegenseitigen Verschmelzung darbieten (Fig. 129). Solche Schädel können sich von aussen anfühlen, wie wenn sie in mehrere Stücke gebrochen wären. In der Regel bestehen auch die übrigen Knochen, insbesondere die Diaphysen der Extremitätenknochen, aus unregelmässig ossificirten Stücken (Fig. 130), welche ebenfalls Fracturen vortäuschen können, wie dies in dem abgebildeten Falle thatsächlich geschehen ist. Dabei ist zu bemerken, dass solche Knochen sehr spröde sind und daher ungemein leicht brechen, wie denn auch an dem abgebildeten Schädel wirkliche Fracturen sind, die wahrscheinlich während des Geburtsactes und durch diesen, vielleicht aber auch nachträglich durch die mit dem Kinde vorgenommenen gewöhnlichen Manipulationen entstanden sind.
[Sidenote: Postmortale Schädelverletzungen.]
Dass Fissuren oder Fracturen, die sich an einem Kindesschädel finden, möglicherweise +erst nach dem Tode+ entstanden sein konnten, ist immer im Auge zu behalten, einestheils wegen der bereits erwähnten Leichtigkeit, mit welcher solche Continuitätstrennungen an den kindlichen Schädelknochen entstehen, anderseits deshalb, weil bei der Beseitigung oder Verbergung der Leichen Neugeborener häufig in einer Weise verfahren wird, dass ausgiebige Gelegenheit geboten ist zur Bildung solcher Verletzungen. So z. B. wenn die Leichen in Aborte, Gruben oder über Mauern geworfen, vergraben, mit Steinen beschwert, in enge Verstecke eingezwängt werden u. dergl. Es muss in solchen Fällen zunächst der Ort erwogen werden, wo die Leiche gefunden wurde, und ob das Gelangen dieser an jenen mit einer gewissen Gewalteinwirkung verbunden gewesen sein musste, ebenso eventuelle nachträgliche Gewalten, die namentlich beim Herausbefördern der Leiche eingewirkt haben konnten. So fanden wir an einem offenbar todtgeborenen, aus dem Abort herausgezogenen Kinde zahlreiche Hautaufschürfungen am Körper und mehrfache reactionslose Fissuren und Fracturen der Scheitelbeine, welche umsomehr als postmortal entstandene erklärt werden mussten, als sich herausstellte, dass die Kindesleiche in der Abortsröhre stecken geblieben war und dass man, um die Verstopfung der Röhre, deren Grund man nicht ahnte, zu beseitigen, das Hinderniss mit einer Stange herabgestossen hatte, was erst nach längerer Anstrengung gelang. In einem anderen ähnlichen Falle ergab sich ein schmaler Stichcanal, welcher den ganzen Rumpf schief durchdrang und von einem langen Drahte herrührte, mit welchem die Abortröhre, wo die Kindesleiche stak, sondirt worden war. Ausser solchen Erwägungen können nur der Befund oder das Fehlen vitaler Reactionserscheinungen entscheiden, ob es sich um eine während des Lebens oder erst postmortal entstandene Verletzung handelt.
[Sidenote: Leberrupturen etc.]
Tödtungen des Kindes durch gegen andere Körpertheile gerichtete Schläge, Stösse, Tritte u. dergl., kommen nur ausnahmsweise und dann in der Regel combinirt mit Verletzungen des Schädels vor. Fälle von Tödtung Neugeborener durch Erzeugung von Leberrupturen haben +Pincus+, +Bittner+ und +Koehler+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1875. XXII, pag. 1, XXIII, pag. 33 und 1877, XXVI, pag. 71), sowie +Merner+ (ibid. 1882, XXXVI, 226) und neuestens +Lindner+ (ibid. 242) beschrieben. Diese Fälle sind, abgesehen von ihrer Seltenheit, deshalb interessant, weil aus Anlass derselben die Frage angeregt wurde, ob eine Leberruptur auch beim Abreissen der Nabelschnur entstehen könne. Es kann dies wohl nicht leicht vorkommen, denn auch dann, wenn die Mutter, ihre Hand an dem Kinde stützend, die Nabelschnur abreisst, kann eine Ruptur durch den Druck der Hand nicht gut erfolgen, da die Zerreissung der Nabelschnur, wie bereits erwähnt, keine besondere Gewalt erfordert. Doch haben wir bei einem kurz vor Ankunft der zur (unehelichen) Entbindung gerufenen Hebamme geborenen Kinde die Nabelschnur aus dem Nabel und aus der Placenta ausgerissen und an der Convexität des rechten Leberlappens eine seichte Ruptur gefunden und in einem Falle von Sturzgeburt eine Abreissung der Nabelvene innerhalb der Bauchhöhle (pag. 799). Dagegen sind heftige Quetschungen der Lebergegend, wie sie beim Treten des Kindes und bei ähnlichen activen Gewalten stattfinden, ebenso aber auch ein Sturz von beträchtlicher Höhe auf harten Boden geeignet, solche Rupturen zu erzeugen, und es ist bei der unverhältnissmässigen Grösse der kindlichen Leber, dem Blutreichthum und der grösseren Zartheit der Gewebe zu verwundern, dass sie z. B. bei den aus Aborten gezogenen Kindern nicht häufiger beobachtet werden.
[Sidenote: Tödtung Neugeborener durch Schnitt, Stich und Erstickung.]
Sehr selten sind die Tödtungen Neugeborener durch schneidende oder stechende Werkzeuge. Doch haben wir mehrmals Gelegenheit gehabt, Fälle zu begutachten, in welchen die Mutter ihr neugeborenes Kind durch Halsabschneiden getödtet hatte, und einen, in welchem das Kind durch eine eiserne Schaufel tödtlich verletzt worden war. Erstechen ist uns bisher nicht vorgekommen.
[Sidenote: Selbsthilfe.]
Erstickung ist häufig. Wurde sie mit einigem Raffinement, z. B. durch Verschluss der Respirationsöffnungen mit weichen Gegenständen, Tüchern, Betten u. dergl., vorgenommen, dann können äussere Merkmale der Todesart vollkommen fehlen. Die Tödtung durch Zuhalten des Mundes oder der Nase mit den Händen könnten Fingernägeleindrücke und andere Hautaufschürfungen in der Nähe der Respirationsöffnungen verrathen. Doch wäre zu beachten, dass Hautkratzer im Gesichte durch Selbsthilfe entstehen können. Nicht gar selten sind die Tödtungen durch Verstopfung der Mund- und Rachenhöhle mit den Fingern oder anderen fremden Körpern, in welchen Fällen sich entweder letztere noch vorfinden oder mehr weniger ausgebreitete Quetschungen oder Zerreissungen des Rachens oder Gaumens den Vorgang verrathen. Wir haben eine beträchtliche Zahl solcher Fälle untersucht. Da in zweien derjenigen, wo kein fremder Körper vorgefunden wurde, auch am Vorderhalse Druckspuren sich fanden, haben wir auch die Möglichkeit erwogen, ob solche Zerreissungen des Rachens nicht auch durch brutales Würgen entstehen können und in dieser Richtung einige Versuche angestellt, jedoch mit negativem Resultate. +Haberda+ (Wiener klin. Wochenschr. 1893, Nr. 45-47) hat die in unserem Institute vorgekommenen derartigen Fälle (im Ganzen 17) näher beschrieben und theilweise abgebildet und erörtert ausführlich die Differentialdiagnose solcher von blos zufällig entstandenen Verletzungen. Bezüglich der Spuren, die am Halse des Neugeborenen nach Erwürgen zurückbleiben können, verweisen wir auf die Besprechung dieser Todesart bei Erwachsenen. Jedoch muss bemerkt werden, dass Sugillationen zwischen den Weichtheilen des Halses, insbesondere in der Scheide des Sternocleidomastoideus (Haematoma st. cl. m.), sich auch bei Selbsthilfe in Folge heftiger Zerrung, respective Streckung des Halses, sowohl bei zuerst geborenem, als bei nachfolgendem Kopfe bilden können, wie durch wichtige Beobachtungen von +Hirschsprung+ (Virchow’s Jahresb. 1869, II, 662), +Skrzeczka+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1869, X, 129) und +Fassbender+ (ibidem, 1874, XXI, 176) sichergestellt worden ist[514], wie denn auch forensisch nicht unbeachtet bleiben kann, dass bei Anwendung des sogenannten Prager Handgriffes zur Extraction des zuletzt kommenden Kopfes, von +Schröder+ zweimal eine Lossprengung des Partes condyl. von der Hinterhauptsschuppe beobachtet wurde, ebenso einmal von +Winckel+ bei gewöhnlicher Schädellage (+Bergmann+, Pitha-Billroth’s Handb. 1873, III, pag. 46). Aehnliche Beobachtungen von +Sassen+ an 33 durch Extraction geborenen Kindern vide Virchow’s Jahresb. 1874, II, 803. Ueber Zerreissungen des Mundes und sogar Fracturen des Unterkiefers bei der Selbsthilfe, insbesondere beim nachfolgenden Kopf, respective durch Einführen der Finger in den Mund und Zug am Unterkiefer haben +Skrzeczka+ (Maschka’s Handb. I, 956), +Braxton+-+Hicks+ (Virchow’s Jahresb. 1885, I, 498) und +Kop+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1886, XLV, pag. 87) berichtet. Bei Strangulationen mit einem Würgband können sich Sugillationen im Unterhautgewebe und in den tieferen Weichtheilen bei Neugeborenen, der grösseren Zartheit und Zerreisslichkeit der Gewebe wegen, leichter bilden, als bei Erwachsenen. In einem Falle, in welchem das Kind mit einem Kleiderärmel erdrosselt worden war, haben wir sie sehr deutlich ausgebildet gefunden. Dass eine (weiche) Strangfurche auch durch Umschlingung der Nabelschnur um den Hals entstehen und dass gut genährten Kindern der anämische Grund von Querfalten der Haut am Halse eine Strangfurche vortäuschen könne, wurde bereits erwähnt.
Anderweitige Tödtungsarten, die überdies ausser dem Ertränken nur ganz ausnahmsweise vorkommen, bieten keine specifischen Seiten und sind nach denselben Grundsätzen zu beurtheilen, die bei Besprechung der betreffenden Arten des gewaltsamen Todes bereits an anderer Stelle ihre Auseinandersetzung gefunden haben.
[Sidenote: Unterlassung d. Beistandes.]
Die Tödtung des Neugeborenen durch +Unterlassung des bei der Geburt nöthigen Beistandes+ könnte geschehen durch absichtliche Unterlassung der Unterbindung der Nabelschnur, ferner durch absichtliche Unterlassung der Beseitigung von Respirationshindernissen und endlich durch Nichtbeschützen des Kindes gegen äussere schädliche Einflüsse.
[Sidenote: Ohnmacht bei der Geburt.]
Es ist selbstverständlich, dass, wenn es auch gelang, zu constatiren, dass das betreffende neugeborene Kind an Verblutung aus der nicht unterbundenen Nabelschnur gestorben ist, doch nur in den seltensten Fällen Anhaltspunkte gegeben sein werden, um den Nachweis zu führen, dass die Unterbindung +absichtlich+ unterlassen wurde, umsoweniger, als man wenigstens bei Erstgebärenden, und um diese handelt es sich meistens, nur selten in der Lage sein wird, zu behaupten, dass die betreffende die Nothwendigkeit einer Unterbindung der Nabelschnur kennen musste, sowie auch, wie dieselbe vorzunehmen sei. Ebenso wird man, falls ein Kind in unverletzten Eihäuten oder mit durch Eihautstücke oder durch Fruchtschleim verlegten Respirationsöffnungen zur Welt kommt, es begreiflich finden, wenn die Mutter die Gefahr, in welcher das Kind schwebt, nicht erkennt und daher die Respirationshindernisse zu entfernen versäumt. Würde es sich um eine Sturzgeburt auf einem Gefässe, oder um eine Entbindung unter Betten u. dgl. handeln, dann muss man allerdings annehmen, dass der natürliche Verstand der Entbundenen sagen musste, dass das Kind aus der betreffenden Lage zu entfernen sei, wenn es am Leben erhalten werden solle. Hier begegnet man aber häufig der Angabe der Angeklagten, dass sie im Momente der Entbindung bewusstlos wurde, oder wegen Erschöpfung nicht im Stande war, dem Kinde Hilfe zu leisten. Die Möglichkeit einer Bewusstlosigkeit, insbesondere einer Ohnmacht während oder unmittelbar nach dem Geburtsacte, kann gegenwärtig nicht mehr bestritten werden. +M. Freyer+ („Die Ohnmacht bei der Geburt vom gerichtsärztlichen Standpunkt.“ Berlin 1887) gebührt das Verdienst, jeden Zweifel in dieser Richtung beseitigt zu haben, indem es ihm gelang, in der Literatur 3 unantastbare, von +Mende+, +Schmitt+ und +Wildberg+ mitgetheilte Beispiele nachzuweisen, ferner bei streng kritischer Durchsicht einer grossen Zahl seit 1879 vorgekommenen, Kindsmord betreffenden Kriminalfällen 5 zu eruiren, in welchen die Angeklagten zur Zeit des Gebäractes von Zeugen im Ohnmachtszustande angetroffen wurden und 10 andere, in welchen die Angeklagten das Vorhandengewesensein einer Ohnmacht aufrecht erhielten, obgleich sie die Mordthat eingestanden. Ein einschlägiger Fall wird auch von +Kornfeld+ (Friedreich’s Bl. 1888, pag. 64) berichtet. Aufrechte Körperstellung, grosser Schmerz, heftige Gemüthsbewegung, plötzliche Entleerung der Frucht und starke Blutung begünstigen das Eintreten einer Ohnmacht und diese Bedingungen können bei einer heimlichen Entbindung leichter in verschiedenen Combinationen vorkommen als bei gewöhnlichen Geburten. Man kann daher Angaben von heimlich Entbundenen, dass sie im Momente der Geburt das Bewusstsein verloren hätten, nicht ohne weiteres als Lüge oder Uebertreibung bezeichnen. Gleiches gilt gegenüber von Angaben, dass die Betreffenden wegen Erschöpfung für einige Zeit unfähig gewesen wären, dem Kinde zu helfen. Trotzdem werden wir in jedem einzelnen Falle nicht blos die allgemeine Möglichkeit der erwähnten Vorgänge im Auge behalten, sondern auch prüfen, ob die übrigen Umstände des Falles sich mit einer solchen Möglichkeit im Einklang befinden.[515] Eine Tödtung des Kindes durch Nichtbeschützung desselben vor äusseren schädlichen Einflüssen könnte vorzugsweise dadurch geschehen, wenn das Kind am Orte der Entbindung liegen gelassen worden und etwa durch die gerade herrschende Kälte umgekommen wäre. Wir haben bereits an einem anderen Orte erwähnt, dass bei Neugeborenen nicht gerade Gefrierkälte nöthig ist, um den Tod herbeizuführen, und zugleich auf die Schwierigkeit hingewiesen, die die Diagnose einer solchen Todesart bietet. Den Nachweis zu führen, dass das Kind absichtlich der Kälte ausgesetzt gelassen wurde, fällt begreiflicher Weise in einem solchen Falle weniger dem Arzte, als dem Untersuchungsrichter zu, da nur die äusseren Verhältnisse des Falles im Stande sind, in dieser Richtung Aufklärung zu geben. Auch verhungern kann ein Kind unter solchen Umständen. Diese Möglichkeit war bei einem von uns obducirten Kinde vorhanden, welches seine Mutter eingestandenermassen, trotzdem es schrie, im Keller liegen gelassen, dort, als sie erst nach 3 Tagen nachsah, todt gefunden und dann vergraben hatte.
[Sidenote: Verstümmelte Kindesleichen.]
Schliesslich sei noch bemerkt, dass nicht immer +ganze+ Kindesleichen zur Obduction gelangen, sondern manchmal nur Theile derselben, während andere, sei es durch absichtliche Zerstücklung („Seltener Fall von grosser Verstümmelung eines neugeborenen Kindes; fehlender Kopf, fehlende Lungen, Schnitte in den Extremitäten.“ +Meyer+, Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XII, 87. Ein anderer Fall, wo nur die untere Körperhälfte gefunden wurde, wird von +Raimond+ mitgetheilt. Virchow’s Jahrb. 1889, 1) oder, was häufiger vorkommt, weil sie von Ratten oder anderen Thieren gefressen wurden, fehlen. In solchen Fällen wird es von der Natur der noch erhaltenen Theile abhängen, welche von den bei der Untersuchung Neugeborener sich ergebenden Fragen noch beantwortet werden können. Am ehesten lässt sich eruiren, ob das betreffende Kind ein neugeborenes war und ob es bereits die vollständige Reife besass oder nicht. Die Frage, ob dasselbe lebend geboren wurde, wird nur dann mit mehr weniger Sicherheit beantwortet werden können, wenn sich noch die Lungen oder der Verdauungstractus finden. Würde blos der Kopf vorliegen, so wären auch die Paukenhöhlen in der oben angegebenen Richtung zu untersuchen. Diese könnten, wenn sie fremde Substanzen enthielten, auch über die Todesart des Kindes Aufschluss geben, ebenso andere Körpertheile, wenn an ihnen Verletzungen sich fänden, die als während des Lebens entstandene sich erkennen lassen.
[Sidenote: Gefundene Nachgeburt.]
Es kann ferner vorkommen, dass sich gar kein Kind, sondern nur die Nachgeburt findet. In diesem Falle würde ausser der Untersuchung, der Mutter, die auch in den eben erwähnten Fällen nicht versäumt werden dürfte, die Grösse und das Gewicht der Placenta in Betracht zu ziehen sein, um daraus +annäherungsweise+ das Fruchtalter zu bestimmen. Deshalb haben wir bei Beschreibung der Früchte aus den einzelnen Schwangerschaftsmonaten auch jedesmal das durchschnittliche Gewicht und den Durchmesser des Mutterkuchens angegeben. Würde sich eine doppelte Placenta finden, so wäre daraus nicht sofort auf eine Zwillingsgeburt zu schliessen, da bereits wiederholt auch bei einfacher Frucht ein doppelter Mutterkuchen beobachtet wurde, wobei allerdings jeder in der Regel nur halb so gross war, als der normale (Fälle vide Schmidt’s Jahrb., 1844, XLIII, pag. 44. 1851, II, 209 und 1854, LXXXIII, pag. 323). Der Nabelstrang theilt sich in solchen Fällen entweder unmittelbar vor der Placenta in zwei Hauptstämme, oder er bildet eine sogenannte Insertio velamentosa.
Fälle, in denen die Früchte von Schweinen vollkommen aufgefressen wurden und nur die Nachgeburt und die Mutter Gegenstand der Untersuchung war, finden sich u. A. in Autenrieth’s Aufsätzen, pag. 341 und in Friedreich’s Bl. 1871, pag. 436.
Die Leichenerscheinungen.
Es ist für den Gerichtsarzt unumgänglich nothwendig, jene Veränderungen zu kennen, welche nach dem Tode und in Folge desselben an der Leiche geschehen, einestheils, weil der Grad, in welchem sich diese Veränderungen ergeben, für die Bestimmung der Zeit, welche seit dem Tode verflossen ist, verwerthet werden kann, andererseits, weil die Kenntniss dieser Veränderungen der in forensen Fällen nicht genug zu vermeidenden Möglichkeit vorbeugt, dass einfache Leichenerscheinungen für pathologische Befunde genommen werden.
[Sidenote: Locale Lebenssymptome.]
Ein Individuum ist todt von dem Momente, in welchem Respiration und Herzthätigkeit dauernd sistiren. Die dauernde Sistirung dieser beiden wichtigsten Lebenserscheinungen erfolgt keineswegs immer gleichzeitig. In der Regel überdauert der Herzschlag den Stillstand der Respiration um einige Augenblicke, manchmal, besonders bei Neugeborenen, selbst um längere Zeit (vide pag. 757). Seltener überdauern die Athembewegungen, so nach grösseren Herzverletzungen, oder nach dem Tode durch Herzlähmung. Bei decapitirten Thieren kann man ein schnappendes, in Pausen erfolgendes Oeffnen des Mundes durch längere Zeit beobachten, und +Vezin+ hat solche Bewegungen an zwei abgeschlagenen Köpfen Hingerichteter 10 Minuten lang verfolgt; +Gad+ (Med. Centralbl. 1885, 724) an einem anderen durch 1½ Minuten. Nach erfolgtem Stillstand des Herzens und der Respiration erhalten sich noch gewisse Lebensäusserungen in den Geweben durch einige Zeit. Hierher gehört die elektro-musculäre Reizbarkeit, die von +Eppinger+ an Spitalsleichen noch 2-6 Stunden p. m., von +Jeanselme+ und +Drasche+ an Choleraleichen noch ½-2 Stunden und von älteren Beobachtern bei Hingerichteten noch nach längerer Zeit constatirt werden konnte; die Reizbarkeit der glatten Hautmuskeln, welche die postmortale Erzeugung einer Gänsehaut gestattet, die Reactionsfähigkeit der Pupille, welche nach +Marschall+ (The Lancet, 1885, pag. 286) auf Atropin in den ersten 4, auf Eserin in den ersten 2 Stunden nach dem Tode noch reagirt, und nach +Regnard+ und +Loye+ (Progrès méd. 1885, pag. 33) bei Guillotinirten, bei Lichteinfall sich noch durch einige Zeit contrahirt[516], ferner die Fortdauer der Flimmerbewegung und die der Spermatozoen, die bei plötzlich Verstorbenen nicht selten noch 24-28 Stunden nach dem Tod und manchmal noch später beobachtet werden kann, endlich die bereits a. a. O. (pag. 506) erwähnte reducirende Kraft der Gewebe.
Von den Veränderungen, die unmittelbar oder schon in den ersten Stunden nach dem Tode an der Leiche vor sich gehen, sind als in forensischer Beziehung wichtig zu erwähnen: das +Erkalten der Leiche+, die Bildung von +Hypostasen+ und die +Todtenstarre+.
[Sidenote: Erkalten der Leiche.]
Das +Erkalten+ der Leichen erfolgt an der Oberfläche und blos für das Gefühl durchschnittlich in 8-17 Stunden (+Casper+); mit dem Thermometer gemessen erfordert die vollständige Abkühlung nach +Seydeler+ durchschnittlich 23 Stunden. Ob das Erkalten der Leiche früher oder später erfolgt, hängt theils von individuellen, theils von anderen Verhältnissen ab. Leichen kleiner Kinder erkalten rascher als die von Erwachsenen und magere früher als fette. Von äusseren Momenten ist insbesondere die Temperatur des umgebenden Mediums von Einfluss, so die durch die Jahreszeit modificirte Temperatur der Luft im Freien sowohl, als in geschlossenen Localen. Im kühlen Wasser erfolgt das Erkalten sehr rasch, langsam dagegen in Abtrittsgruben u. dergl. Ausserdem wird zu berücksichtigen sein, ob die Leiche nackt oder bekleidet war, oder ob durch Betten, Heu, Stroh u. dergl., mit welchen die Leiche bedeckt war, der Wärmeverlust verzögert wurde. Die Temperatur einer Leiche gleicht sich nicht einfach mit jener der umgebenden Luft aus, sondern sinkt unter letztere in Folge der an der Oberfläche stattfindenden Verdunstung und der dadurch bewirkten Wärmebindung, weshalb sich die Leichen in der Regel mehr weniger kalt anfühlen.
[Sidenote: Prä- und postmortale Wärmesteigerung.]
Die früher allgemein geltende Ansicht, dass die Körperwärme schon während des Sterbens, noch mehr aber nach dem Tode gleichmässig sinke, bis sich die Temperatur der Leiche mit der des umgebenden Mediums ausgeglichen hat, ist durch den von +Wunderlich+ und Anderen geführten Nachweis der prä- und postmortalen Temperatursteigerungen bei einzelnen Todesarten bedeutend alterirt worden. Bekanntlich wurden diese besonders nach infectiösen Krankheiten (Cholera), sowie nach Tetanus und nach Krankheiten des centralen Nervensystems beobachtet, und zwar bis 44 und mehr Grad C., mitunter 15-20 Minuten nach dem Tode anhaltend. Ob auch einzelne und welche acute gewaltsame Todesarten mit prä- oder postmortalen Temperatursteigerungen einhergehen, ist vorläufig noch nicht genügend sichergestellt, doch scheint dieselbe beim Erstickungstode, sowie bei gewissen unter Erstickungserscheinungen oder unter Convulsionen verlaufenden Vergiftungen, sowie nach Verletzungen des Gehirns und des oberen Theiles des Rückenmarkes aufzutreten, während bei Verblutung, beim Ertrinken und Erfrieren, sowie vielleicht nach Verbrennungen oder Verbrühungen (wenn wegen Abgang der Epidermis starke Wärmeverluste stattfinden) niedere Temperaturen sich erwarten lassen.[517]
[Sidenote: Todtenflecke. Déplacement und abnorme Lage derselben.]
Schon während des Sterbens ändert sich, wie das Blasswerden der Haut beweist, die Blutvertheilung theils in Folge der Erlahmung der die Circulation unterhaltenden activen Kräfte, theils weil die Schwere des Blutes sich zu äussern beginnt. Letztere kommt insbesondere nach dem Tode zur vollsten Geltung und bewirkt, dass das Blut aus den oberen Partien des Körpers in die abhängigen sich senkt. Daraus resultirt einestheils ein weiteres Erblassen der Haut an den höher gelegenen Körpertheilen und andererseits die Bildung von Senkungshyperämien in den tiefer situirten. Von letzteren oder den sogenannten Hypostasen unterscheidet man äussere und innere, indem man erstere mit dem vulgären Namen +Todtenflecke+ bezeichnet. Je mehr Blut die Leiche enthält und je flüssiger dasselbe nach dem Tode geblieben ist, desto frühzeitiger treten die Todtenflecke auf. Durchschnittlich finden wir sie schon 3-10 Stunden nach dem Tode deutlich ausgebildet. Später werden sie desto intensiver, je mehr Blut sich in die betreffenden Hautpartien senkt und je mehr zu der anfänglichen Senkungshyperämie eine weitere Erscheinung, die Imbibition, das heisst die Durchtränkung der Gewebe mit blutigem Serum, hinzutritt. Bevor letztere eintritt, können die Todtenflecke durch Veränderung der Körperlage wieder zum Verschwinden gebracht werden und bilden sich dann anderwärts später, aber desto weniger, je mehr bereits die Imbibition ausgebildet ist. +Tourdes+ (Dictionnaire encyclopédique des scienes médicales) fand, dass die Todtenflecke noch nach 4 Stunden durch Veränderung der Körperlage zum Verschwinden gebracht werden können und dann an einer anderen Stelle auftauchen. Nach 12-15 Stunden erblassen sie blos, ohne ganz zu verschwinden, nach 30 Stunden werden sie ebenfalls blässer, bilden sich aber nicht mehr von Neuem. Aehnliche Versuche wurden auch aus Anlass des Falles +Bernay+ in Brüssel angestellt (Virchow’s Jahrb. 1884, I, 462), wobei sich ergab, dass, wenn eine Leiche nach 4, 6 und 12 Stunden aus der Rückenlage in eine andere gebracht wurde, noch ein „Déplacement“ der Todtenflecke stattfand, nicht mehr aber nach 23-28 Stunden. Auch beim Verblutungstode bilden sich in der Regel Todtenflecke, die dann meist spärlich und blass ausfallen und in seltenen Fällen sogar vollständig fehlen können, wie wir bereits wiederholt zu beobachten Gelegenheit hatten. Bei gewöhnlicher Lage der Leiche finden sich die Todtenflecke vorzugsweise an der Rückenfläche und den Seitentheilen des Körpers. Befand sich aber die Leiche längere Zeit nach dem Tode in einer anderen Lage, dann werden sich natürlich die Hypostasen an anderen Stellen entwickeln und es lassen sich demnach aus der Lage der Todtenflecke Schlüsse ziehen auf die Stellung, in welcher die Leiche längere Zeit nach dem Tode belassen wurde. Am häufigsten kommt eine andere Lage der Todtenflecke bei Erhängten zur Beobachtung, deren untere Körperhälfte eine desto lividere Färbung zeigt, je länger der Körper gehangen hatte. Zweimal obducirten wir Leichen von Personen, die in sitzender Stellung vom plötzlichen Tode ereilt wurden und die Nacht über in dieser Stellung verblieben waren. Die Todtenflecke waren vorzugsweise am Unterkörper entwickelt. In beiden Fällen war der eine Arm heruntergehangen und in Folge dessen auffallend livid und ecchymosirt. War die Leiche auf dem Gesichte liegen geblieben, so wird dieses und die Vorderfläche des Körpers die Todtenflecke bieten, die Rückenfläche aber die gewöhnliche Leichenfarbe. Sehr gewöhnlich ist es, die eine Gesichtshälfte livid und die Conjunctiva des betreffenden Auges injicirt zu finden, während die andere Gesichtshälfte und die Bindehaut des anderen Auges blass erscheinen. Dieser Befund entsteht bei dauernder Seitenlage des Kopfes und ist eine einfache Leichenerscheinung, die jedoch leicht zu Täuschungen Veranlassung geben kann. Dafür spricht namentlich eine Mittheilung +Maschka+’s Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1883, XXXVIII, pag. 77), wonach bei einer alten, an Haemorrhagia cerebri verstorbenen Frau, deren Leiche im Bette auf der rechten Seite liegend gefunden worden war, die livide Verfärbung und Ecchymosirung der rechten Seite des Gesichtes, Halses und der Brust auf Erwürgen bezogen wurde.
Aus begreiflichen Gründen werden die Hypostasen an solchen Stellen der Haut fehlen oder weniger sich entwickeln, die einem Drucke ausgesetzt gewesen waren, sei es durch die Schwere des Körpers selbst oder durch andere Vorgänge. Zu den ersten Stellen gehören bei gewöhnlicher Rückenlage die Gegend der Schulterblätter, der Gesässbacken und die Waden, sowie alle den Kleiderfalten aufliegende Hautstellen; zu den letzteren Hautpartien, die durch ein Kleidungsstück, Band etc. comprimirt waren, z. B. die Taille oder die durch die Strumpfbänder gedrückte Haut. Am Halse kann eine solche Compression durch ein Würgeband, aber auch durch enganliegende Kleidungsstücke (Hemdkrägen) und selbst, wie bei fetten Personen, namentlich bei kleinen Kindern, in den, zwischen den natürlichen Hautfalten gelegenen Furchen zu Stande kommen. Derartige Stellen stechen durch ihre blasse Farbe von der Umgebung ab und können, besonders am Halse, zu falschen Deutungen Veranlassung geben. Auch kann sich über einer solchen comprimirten Stelle das sich herabsenkende Blut stauen, einen lividen Saum bilden, der dann für eine Sugillation gehalten werden kann (vide pag. 532).
Die gewöhnliche Farbe der Todtenflecke ist die bekannte livide in desto dunklerer Nuance, je länger sie bestehen und je reichlicher und flüssiger das Blut ist, welches in der Leiche zurückgeblieben war, also besonders bei Erstickten. Hat das Blut der Leiche eine andere als die gewöhnliche (hyper-) venöse Farbe, dann erhalten natürlich auch die Hauthypostasen ein anderes Colorit, so z. B. ein hellrothes bei der Kohlenoxydvergiftung, ein graues bei der durch chlorsaures Kali. Dass die Todtenflecke auch durch Kälte und stärkere Durchfeuchtung der Haut ein hellrothes Aussehen erhalten können, wurde beim Ertrinkungs- und Erfrierungstode erwähnt.
Ausser in den angedeuteten Beziehungen kommt den Todtenflecken auch insoferne eine gerichtsärztliche Bedeutung zu, als die durch sie bedingten Verfärbungen für Cyanose oder gar für Sugillation gehalten werden könnten. Ueber letztere Möglichkeit und über den behufs Unterscheidung einzuschlagenden und auch vorgeschriebenen Vorgang wurde bereits an anderen Orten (pag. 275) gesprochen. Die Unterscheidung einer durch Hypostase entstandenen Verfärbung von einer cyanotischen wird sich ausser durch den erwähnten Vorgang insbesondere aus der Erwägung der Lage und Ausbreitung, sowie aus der nach aufwärts allmälig abnehmenden Intensität der Verfärbung ergeben.
[Sidenote: Innere Hypostasen.]
Gleichzeitig mit den „Todtenflecken“ und nach denselben Gesetzen bilden sich auch +Hypostasen in den inneren Organen+, die hier eine besondere gerichtsärztliche Bedeutung deshalb besitzen, weil sie pathologische Processe vortäuschen können. Ein gewöhnlicher Befund dieser Art ist am Kopfe schon der stärkere Blutreichthum und die stärkere Succulenz der abwärtigen Partien der Kopfschwarte und der darunter liegenden Bindegewebsschichten, ein Befund, der bei stark abhängiger Lage des Kopfes einen sehr hohen und, wie die Versuche +Engel+’s gezeigt haben, bis zur Ecchymosenbildung gehenden Grad erreichen kann. Noch häufiger, und zwar auch an der Körperoberfläche, kommt es vor, dass schon vital entstandene, jedoch ursprünglich klein gewesene Ecchymosen an den tief liegenden Partien des Körpers durch Nachsickern des Blutes sich vergrössern. Ferner gehört hierher die stärkere Füllung der abwärtigen Sinus der Dura mater mit Blut, insbesondere aber die intensivere Injection der Gefässnetze der Pia an ihren tiefer gelegenen Partien, die eine intra vitam entstandene Hyperämie vortäuschen kann. Am Halse machen sich die Hypostasen besonders in den abwärtigen, lockeren Zellgewebslagen unter der äusseren Haut und zwischen der Musculatur, ferner an der hinteren Rachenwand bemerkbar, ebenso an der hinteren Wand der Luftwege und des Oesophagus und dem zwischen diesem und der Wirbelsäule gelegenen Bindegewebe. In der Brusthöhle sind namentlich die Hypostasen in den Lungen von Wichtigkeit. Der Gefässreichthum der Lungen einerseits und die lockere, grossmaschige Beschaffenheit des Lungengewebes andererseits liefern ganz besonders günstige Bedingungen für die Entstehung von Senkungshyperämien, und es gehören daher mehr oder weniger ausgebildete Grade von Hypostasen in den Lungen zum regelmässigen, in keiner Leiche fehlenden Befund. In Folge derselben erscheinen auch ganz gesunde Lungen an ihrer Oberfläche in den abwärtigen Partien dunkler gefärbt als in den oberen, und diese Färbung geht nach aufwärts allmälig in eine lichtere über. Für das Gefühl erscheinen diese Partien derber und sind beim Einschneiden blutreicher, succulenter und weniger lufthältig als die anderen. Täuschungen mit Infarcten, Pneumonien und bei Kindern mit Atelectasen liegen hier nahe.[518] Wieder wird insbesondere die Lage der betreffenden Partie und der allmälig und immer in bestimmter Richtung, d. h. nach aufwärts sich vollziehende Uebergang des blutreichen, succulenten und weniger lufthaltigen Gewebes in normale Partien, nöthigenfalls die mikroskopische Untersuchung, die Unterscheidung bieten. Die geringere Lufthältigkeit solcher durch Hypostase veränderter Stellen ist namentlich bei Neugeborenen zu beachten. Es ist wohl möglich, dass unter Umständen durch blosse Senkung des Blutes tiefer gelegene, früher lufthältig gewesene Lungenpartien vollständig luftleer werden können. Weniger leicht wird dies bei erst nach dem Tode entstandenen Hypostasen sich ereignen, als bei solchen, deren Bildung bereits in der Agonie begonnen hat. Im Unterleibe sind insbesondere die Hypostasen an der hinteren Magenwand und an den abhängigen Stellen des Darmcanals, sowie an den im kleinen Becken gelagerten Schlingen zu berücksichtigen. Namentlich sind die Hypostasen im Magen von anderweitig entstandenen Hyperämien wohl zu unterscheiden. Auch die Nieren sind Hypostasen unterworfen und ihre tiefe Lage begünstigt die Entstehung derselben. An der hinteren Körperseite findet sich bei gewöhnlicher Rückenlage der Leiche sowohl das Unterhautbindegewebe als die betreffende Musculatur succulenter und mehr weniger auffallend blutreich. In einem unserer Fälle wurde dieser Befund als Congestionserscheinung aufgefasst und von Stockschlägen abgeleitet. Aus gleichem Grunde zeigen sich die spinalen Venenplexus in der Regel strotzend mit Blut gefüllt, und ebenso ist die Hypostase in den Venen der Pia mater des Rückenmarkes entwickelt. Eine falsche Deutung dieser Verhältnisse kann hier um so leichter erfolgen, als, wie +Casper+-+Liman+ richtig bemerken, der Rückenmarkscanal nur sehr selten geöffnet wird und daher vielen Obducenten dieses ganz gewöhnliche Verhalten weniger bekannt ist.
Das geschilderte Verhalten der inneren Hypostasen bezieht sich auf Leichen, die nach dem Tode in der üblichen Rückenlage geblieben sind. Selbstverständlich werden diese Senkungserscheinungen die ganz entgegengesetzten Stellen einnehmen, wenn die Leiche auf dem Bauche gelegen war, und können dann leicht beirren. Bei Erhängten, wenn sie nicht bald abgeschnitten wurden, werden die Hypostasen natürlich vorzugsweise an der unteren Körperhälfte sich entwickeln. Wir finden dann die Gedärme stärker injicirt, die Nieren sehr blutreich und insbesondere die venösen Geflechte der Beckenhöhle strotzend mit Blut gefüllt, alles Erscheinungen, die als für den Erhängungstod pathognomonisch angegeben worden sind, ohne es im Geringsten zu sein, da sie, ebenso wie die früher so hochgehaltene Turgescenz der äusseren Genitalien, auch zu Stande kommen, wenn man eine frische Leiche in die hängende Lage bringt und einige Zeit in derselben belässt.
[Sidenote: Todtenstarre.]
Eine bald nach dem Tode eintretende Leichenerscheinung ist die +Todtenstarre+. Bei den Leichen Erwachsener pflegt sie durchschnittlich schon in den ersten 2-4 Stunden zu beginnen und in weiteren 4-6 Stunden den ganzen Körper zu ergreifen. Die Angabe, dass die Leichen herabgekommener und alter Individuen früher von der Leichenstarre befallen werden als jene kräftiger Personen, bedarf noch weiterer Bestätigung. Dagegen scheinen Neugeborene und Säuglinge thatsächlich früher zu erstarren als Erwachsene (+Feis+, „Intrauterine Leichenstarre“. Arch. f. Gyn. 1894, XLVI, pag. 384). Aus analogen Erfahrungen bei Thieren lässt sich schliessen, dass nach rapider Verblutung, nach Verletzung des Halsmarkes, nach gewissen Vergiftungen (mit Säuren, mit Strychnin), vielleicht auch nach Insolation und Blitzschlag die Todtenstarre ungleich früher eintreten könne als sonst; doch fehlen auch in dieser Beziehung sichergestellte Beobachtungen an menschlichen Leichen. Bei abortirten Früchten scheint die Todtenstarre gar nicht einzutreten. Aber auch bei Erwachsenen kann sie mitunter ausbleiben oder nur ganz schwach sich bilden, so namentlich bei acuter parenchymatöser Degeneration der Musculatur, wie nach Phosphorvergiftung, nach manchen Vergiftungen mit Schwämmen (+Sahli+) und nach infectiösen und septischen Processen.
Da die Degeneration nicht alle Muskelgruppen gleichmässig ergreift, so erklärt sich auch, warum in solchen Fällen auch die Ausbildung des Rigor an verschiedenen Körpertheilen verschieden sich gestalten kann. Die von uns häufig gemachte Beobachtung findet ihr Analogon in dem Verhalten des Herzens, das so häufig und frühzeitig der parenchymatösen Degeneration verfällt und dann selbst bei Frühsectionen schlaff angetroffen wird, welche Schlaffheit proportional ist mit der Intensität der Degeneration.
[Sidenote: Zeitpunkt des Eintrittes der Todtenstarre. Kataleptische Todtenstarre.]
[Sidenote: Festhalten der Waffe.]
In neuerer Zeit wurde wiederholt die Frage angeregt, ob die Leichenstarre den ganzen Körper oder wenigstens einzelne Muskelgruppen auch schon im Momente des Todes ergreifen könne. Als Beweis für eine solche Möglichkeit wurden gewisse, auf den Schlachtfeldern der letzten Kriege gemachte Beobachtungen herangezogen, die Soldaten, aber auch Pferde betrafen, deren Leichen in Stellungen erstarrt gefunden wurden, welche, wie z. B. die des Ladens, Sturmlaufens, Sprungstellung, als im letzten Augenblicke des Lebens bestandene und gewollte aufgefasst wurden. Zuletzt hat +Seydel+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1889, L, 76) über solche Fälle berichtet. +Du Bois+-+Reymond+ hat für diese Art des Rigor mortis die Bezeichnung +kataleptische Todtenstarre+ vorgeschlagen, welche, obgleich nicht ganz passend, der Kürze wegen acceptirt werden kann. Versuche, namentlich die von +Schroff+ junior und von +Falck+ angestellten (vide unsere Leichenerscheinungen l. c.), haben ergeben, dass bei Thieren, die durch Verletzung des oberen Theiles des Rückenmarkes getödtet wurden, die tetanische Contraction der Musculatur unmittelbar in die Todtenstarre überging, und es ist denkbar, dass auch beim Menschen nach analogen Verletzungen solches erfolgen kann[519]; ob jedoch auch die durch den Willen im Augenblicke des Todes bestandene Contraction von Muskelgruppen sofort durch den Rigor mortis fixirt oder einige Zeit nach dem Tode bis zum Eintritte desselben erhalten werden kann, muss noch dahingestellt bleiben. Vorläufig lassen sich die eben angeführten Beobachtungen viel ungezwungener daraus erklären, dass die betreffenden Leichen jene Stellungen nur zufällig beim Niederstürzen angenommen hatten und in diesen erstarrten, oder dass sie durch gewisse Zufälligkeiten am Niederstürzen gehindert worden waren. Thatsächlich kommen eigenthümliche Stellungen der Leichen und namentlich der Gliedmassen in der gewöhnlichen forensischen Praxis gar nicht selten vor, da die Leichen in denjenigen, mitunter ganz sonderbaren Stellungen erstarren, in denen sie nach dem Tode liegen geblieben waren, und diese Stellungen häufig derart sind, dass sie scheinbar gewollten entsprechen. Dazu kommt noch, dass die durch den Eintritt des Todes bewirkte Erschlaffung der Musculatur, respective gewisser Muskelgruppen, nicht immer von Lageveränderung der betreffenden Theile gefolgt sein muss, sondern dass sich die durch die letzte Muskelaction bewirkte Stellung eines Körpertheiles, wegen gleichzeitiger Erschlaffung der Antagonisten, dort erhalten kann, wo die Schwere der betreffenden Theile nicht zur Geltung kommt. So haben unsere Untersuchungen ergeben, dass die Faustbildung ungemein häufig, sowohl an den Händen der Leichen Erwachsener, als namentlich von Kindern vorkommt, ebenso andere, offenbar im Momente des Todes bestandene und noch durch vitale Contraction des Muskels entstandene Stellungen der Finger. Es liegt kein Grund vor, die Ursache der Persistenz dieser Stellungen, insbesondere der Faustbildung, in der Fortdauer der Contraction der betreffenden Muskeln nach dem Tode oder in plötzlich eingetretener Todtenstarre zu suchen, sondern einfach darin, dass die während des Todes geschlossen gewesene Faust auch nach erfolgtem Tode keineswegs sich öffnen muss, da gleichzeitig mit den Beugern auch die Strecker erschlaffen, also eine Lageveränderung nur durch die eigene Schwere der Theile erfolgen kann, die nicht immer zur Geltung kommt. Dieser Gang der Dinge hat nichts Besonderes an sich, da ja auch im Leben, nachdem wir die Finger zur Faust geballt haben, die Fingerbeuger erschlaffen können, ohne dabei die Faust öffnen zu müssen, und er wird noch weiter bestätigt durch die Thatsache, dass sich die Fauststellung auch erhält, nachdem die Todtenstarre bereits vollkommen verschwunden war. Daraus wird auch begreiflich, wie bei Leichen von Individuen, die sich selbst erschossen oder erstochen haben etc., die betreffende Waffe noch in der Hand derselben gefunden werden kann, ein Befund, der allerdings auch wird zu Stande kommen können, wenn der Betreffende, während er die Waffe o. dergl. in der Hand hielt, von Anderen getödtet worden ist.[520]
[Sidenote: Verlauf der Todtenstarre.]
Die Leichenstarre befällt nicht die ganze Musculatur auf einmal, sondern beginnt fast immer zunächst im Nacken und am Unterkiefer und übergeht dann auf den Rumpf, dann auf die oberen und hierauf auf die unteren Extremitäten; Ausnahmen von diesem Gange, welcher sich unserer Ansicht nach aus der nach unten zunehmenden Masse der Musculatur erklärt, sind selten. Den Untersuchungen +Pellacani+’s zufolge (Virchow’s Jahrb. 1884, I, 462) scheint der Typus descendens die Norm bei kräftigen, der Typus ascendens die bei schwächlichen und herabgekommenen Individuen zu sein. Was die Dauer der Todtenstarre betrifft, kann als feststehend angenommen werden, dass letztere desto früher abläuft, je weniger die Musculatur entwickelt oder je mehr sie in ihrem Ernährungszustand herabgekommen war. Am schnellsten verläuft sie bei unreifen Früchten, so dass von diesen behauptet wurde, dass sie überhaupt nicht vom Rigor ergriffen würden. Bei reifen und gut genährten Neugeborenen kann man sie noch nach 24-36 Stunden, selten länger, finden. Bei Säuglingen beträgt die Dauer der Todtenstarre durchschnittlich etwa 40 Stunden und wird durch Alter und Ernährungszustand modificirt. Was die Leichen Erwachsener betrifft, so lehren unsere Erfahrungen, dass bei dem Gros derselben die Todtenstarre noch nach 48 Stunden vollkommen ausgebildet ist, dass sie von da an allmälig zu schwinden beginnt und dass die vollkommene Lösung derselben gewöhnlich zwischen die 72. und 84. Stunde nach dem Tode zu fallen pflegt. Bei abgezehrten und marastischen Leichen schwindet die Starre ungleich früher, ebenso bei wassersüchtigen. Dass der Eintritt der Fäulniss die Starre löse, ist insoferne unrichtig, als es nichts Seltenes ist, dieselbe noch bei grünfaulen und bereits stark aufgedunsenen Leichen zu finden. Trotzdem scheinen es doch in die Classe der Fäulnissvorgänge gehörige Processe zu sein, die das Myosin, dessen Gerinnung, wie die Physiologen lehren, die Todtenstarre bedingt[521], wieder lösen und so dem Rigor ein Ende machen, denn wenn man, wie wir seit einigen Jahren in unserem Institute zu thun im Stande sind, Leichen im Winter in kalten Räumen und unter Bedingungen aufbewahrt, wo sie nicht faulen, aber auch nicht gefrieren können, so kann man dieselben wochenlang in todtenstarrem Zustande erhalten. Das Gefrieren der Leiche macht die Verwerthung der Starre für Todeszeitbestimmungen illusorisch, wobei bemerkt werden muss, dass nach +Brücke+ die Todtenstarre sogar das Aufthauen der betreffenden Leiche zu überdauern vermag.
[Sidenote: Dauer der Todtenstarre.]
Der Rigor mortis schwindet nicht überall gleichzeitig, sondern in der Regel in denjenigen Muskelgruppen früher, in welchen er früher aufgetreten war, doch ist es nichts Seltenes, die Starre in den Extremitäten früher schwinden zu sehen als am Kopfe und am Halse. Am längsten und sehr constant pflegt sich die Todtenstarre in den Sprunggelenken zu erhalten.
[Sidenote: Postmortale Vertrocknungen.]
Zu den Leichenerscheinungen, die ebenfalls schon in der ersten Zeit nach dem Tode und noch vor Eintritt der Fäulniss sich einstellen können, gehören auch die +Vertrocknungen+ der Haut, die sich an von der Epidermis entblössten, oder früher feucht gehaltenen oder auch comprimirt gewesenen Stellen in Folge der Einwirkung der Luft sehr bald entwickeln, deren wir bereits a. a. O. (pag. 271 und 529) erwähnt haben; ferner gewisse Veränderungen am +Auge+, die zunächst darin bestehen, dass das Auge meist schon gleich nach dem Tode seine Spannung und damit seinen Glanz in Etwas einbüsst, dass später der Bulbus zu collabiren beginnt und die Cornea sich trübt. Letztere erscheint anfangs wie bestäubt, dann legt sich die Oberfläche in feine Runzeln, worauf die Hornhaut immer trüber und undurchsichtiger wird, bis sie später eine ganz opake Beschaffenheit erhält. Sehr bald nach dem Tode beginnt auch die Conjunctiva, wenn die Lider nicht vollkommen geschlossen waren, an den mit der Luft in Berührung stehenden Stellen zu vertrocknen, wodurch gelblichbraune, dreieckige Flecken zu beiden Seiten der Cornea sich bilden, die wiederholt als verlässliche Zeichen des wirklich eingetretenen Todes hervorgehoben worden sind. Weiterhin collabirt der Bulbus immer mehr, indem der Glaskörper sich verflüssigt und die Häute des Augapfels sich blutig imbibiren, und man findet schliesslich letzteren als sackartiges Gebilde, welches seiner fibrösen Beschaffenheit wegen dann noch lange der Zerstörung widersteht. Alle diese Veränderungen scheinen bei geschlossenen Augenlidern langsamer vor sich zu gehen als bei offenen.
[Sidenote: Aeussere Fäulnisserscheinungen.]
Die weiteren Veränderungen, die mit der Leiche geschehen, gehören der +Fäulniss+ an. In der Haut äussert sich der Beginn derselben zuerst durch Imbibitionsvorgänge. Die Todtenflecke werden diffuser und missfärbig, und livide diffuse Flecken treten auch an anderen relativ abhängigen Körperstellen auf und nehmen an Ausdehnung zu. Gleichzeitig beginnt eine eigenthümliche schmutzig-grüne Verfärbung der Haut an einzelnen Stellen aufzutreten, und zwar gewöhnlich zuerst in den Leistengegenden, von wo aus sie sich zunächst über den Bauch und, indem sie auch anderwärts, insbesondere zunächst im Gesicht und am Oberkörper, auftritt, über den ganzen Körper verbreitet.[522] Mit dem Fortschreiten der Imbibition in der Haut wird diese, namentlich entsprechend den Hypostasen und den grünverfärbten Stellen, succulenter, und es beginnt die Transsudation missfärbigen blutigen (an weniger abhängigen Stellen mitunter nur leicht gelblich gefärbten) Serums auf die äussere Fläche des Corium, zwischen dieses und die Epidermis. Die Epidermis wird dadurch entweder in Blasen abgehoben oder der Zusammenhang zwischen ihr und dem Corium wird so gelockert, dass sich die Epidermis leicht in Fetzen abstreifen lässt. Es kommt dann, oder wenn die erwähnten Blasen platzen, das feuchte missfärbige, später schmierige Corium zum Vorschein, welches entweder der weiteren Colliquation anheimfällt oder durch die Einwirkung der Luft vertrocknet. Gleichzeitig mit den erwähnten Vorgängen beginnt die Entwicklung von Fäulnissgasen im Unterhautzellgewebe, das Fäulnissemphysem, besonders im Gesichte, am Halse, am oberen Theile des Brustkorbes, an den Genitalien und Extremitäten. Solche Stellen erscheinen aufgetrieben, elastisch, unter dem Fingerdrucke crepitirend und lassen in sich von Gasblasen ausgedehnte und in Folge der Imbibition der Gefässwand und der Nachbarschaft als missfärbige Streifen durchscheinende Venennetze erkennen. Da gleichzeitig der Unterleib meteoristisch vorgewölbt wird, so wird der ganze Körper schliesslich in solchem Grade aufgetrieben, dass er, wie +Casper+ sehr bezeichnend sich ausdrückt, ein „gigantisches“ Aussehen erhält. Der Brennbarkeit der Fäulnissgase wurde bereits oben (pag. 607) Erwähnung gethan.
Die weiteren Veränderungen, welche mit der Leiche vor sich gehen, erfolgen verhältnissmässig zu den bisher geschilderten langsam. Die Epidermis löst sich in immer weiterer Ausdehnung vom durchfeuchteten und missfärbigen Corium ab, und Nägel und Haare werden so gelockert, dass sie einem leichten Zuge folgen; die grünen Hautstellen werden immer dunkler und schliesslich fast schwarz, die roth und braunroth imbibirten Partien immer missfärbiger, die Gasbildung im Unterhautgewebe und in den Körperhöhlen nimmt immer mehr zu, bis die Fäulnissgase an irgend einer Stelle durchbrechen, worauf der Leib zusammensinkt[523] und die Weichtheile der putriden Colliquation, eventuell der Eintrocknung und hierauf der Verwesung verfallen.
[Sidenote: Innere Fäulnisserscheinungen.]
[Sidenote: Imbibitions- u. Transsudationserscheinungen.]
Auch in den +inneren Organen+ sind es Imbibitions- und Transsudationserscheinungen, welche die Reihe der Fäulnissveränderungen eröffnen, und diese beginnen wieder zunächst an den Stellen, an welchen Hypostasen sich entwickelt haben, daher an den abwärtigen Partien der verschiedenen Organe, indem blutiges Serum durch die Gefässwandungen transsudirt und theils die Gewebe selbst durchtränkt, theils die Organe verlässt und ausserhalb dieser, besonders innerhalb der serösen Säcke, sich ansammelt. Frühzeitig bilden sich Imbibitionen an der Schleimhaut des Rachens, des Kehlkopfes und der Luftwege, ferner an der hinteren Wand des Magens, an den abhängigen Darmpartien, an der Intima der Gefässe und am Endocard, ebenso an den Meningen, und die dadurch sich bildenden diffusen, fleckigen oder streifigen Röthungen sind wohl zu unterscheiden von anderweitig entstandenen; ebenso die erst an der Leiche entstandene stärkere Durchfeuchtung und blutige Durchtränkung ganzer Organe, namentlich der Lungen, von pathologischen Processen. Dass die im Pleurasack sich bildenden Leichentranssudate bei Neugeborenen die Luft aus den Lungen zum grossen Theile und unter Umständen selbst gänzlich verdrängen können, wurde pag. 759 erwähnt. Je mehr die Fäulniss vorwärts schreitet, desto mehr verschwindet das Blut durch Imbibition und Transsudation aus den Gefässen, und es wäre daher ein unverzeihlicher Irrthum, bei einer hochfaulen Leiche aus der Leere der Gefässe und des Herzens etwa auf eine stattgehabte Verblutung zu schliessen. Je flüssiger das Blut ursprünglich war, desto schneller verschwindet es aus den Gefässen. Da die wässerigen Bestandtheile früher versickern als die festeren, so kommt es, wie wir uns wiederholt, besonders bei Leichen Erstickter, die längere Zeit, ohne zu faulen, gelegen sind, überzeugt haben, anfangs mitunter zu einer Eindickung des Blutes. Aber auch geronnenes Blut wird schliesslich durch Fäulniss verflüssigt, wobei sich nach +Falk+ das Fibrin in Globulin verwandelt. Ebenso wie das Blut in den Gefässen, verflüssigt auch extravasirtes Blut und traumatische Blutaustretungen können bei hoher Fäulniss auf diese Weise vollkommen verschwinden oder wenigstens unkenntlich werden. Uebrigens verfallen auch andere Flüssigkeiten, wie z. B. seröse Ergüsse, Oedemflüssigkeit, Galle und andere gelöste Farbstoffe (pag. 631) und, wie oben (pag. 644) erwähnt, auch gelöste Gifte der Imbibition und Transsudation.
Die sonstigen makroskopischen Veränderungen, die sich in Folge der Fäulniss in den einzelnen Organen einstellen, bestehen im Allgemeinen ausser im Missfärbigwerden in einer fortschreitenden, mit Gasbildung einhergehenden Erweichung und schliesslich in vollkommenem Zerfall der betreffenden Gewebe in eine schmierige Masse.
[Sidenote: Mikroskop. Veränderungen.]
Die +mikroskopischen+ Veränderungen, welche die Gewebe durch die fortschreitende Fäulniss erleiden, sind vorzugsweise durch +F. Falk+ und +Tamassia+, sowie auch durch uns (vide „Leichenerscheinungen“, l. c. pag. 259) verfolgt worden. Diese Beobachtungen haben ergeben, dass schon sehr frühzeitig die Muskelfasern sowohl, als die Drüsenepithelien sich trüben und von körnigen, stark lichtbrechenden Massen durchsetzt erscheinen, wodurch Bilder entstehen, die mit jenen, welche wir bei der sogenannten körnigen Degeneration oder „trüben Schwellung“ beschrieben haben, eine grosse Aehnlichkeit besitzen. Da letzterer eine hohe diagnostische Bedeutung bei gewissen Vergiftungen, aber auch für viele andere, namentlich infectiöse Erkrankungen zukommt, so ist die Thatsache, dass die Fäulniss ähnliche Bilder erzeugt, wohl im Auge zu behalten (vide pag. 640).
[Sidenote: Fäulnissbedingungen.]
Die Zeit des Eintrittes der Fäulniss und die Schnelligkeit ihres Verlaufes hängt von gewissen Bedingungen ab, deren Kenntniss von grösster Wichtigkeit ist, da nur bei sorgfältiger Berücksichtigung dieser Schlüsse aus dem Grade der Verwesung einer Leiche auf den Zeitpunkt des eingetretenen Todes gestattet sind. Man kann äussere und innere +Fäulnissbedingungen+ unterscheiden.
[Sidenote: Mumification.]
[Sidenote: Luft u. Wasser. Maceration.]
Zu den +äusseren+, besonders wichtigen, gehören zunächst gewisse Luft-, Wasser- und Wärmeverhältnisse. Der Zutritt der +atmosphärischen Luft+ ist zur Unterhaltung der Fäulniss unbedingt nothwendig, weil sie einestheils den nöthigen Sauerstoff, anderseits die Fäulnissfermente (Bakterienkeime) zuführt. Je freier derselbe gestattet ist, desto rascher geht unter sonst gleichen Verhältnissen die Zersetzung vor sich. Eine Ausnahme machen scharfe oder trockene Luftströmungen, die gerade das Gegentheil, nämlich Eintrocknen oder die sogenannte +Mumification+ der Leiche, bewirken können, welche dann zunächst die am meisten exponirten und zugleich am wenigsten fleischigen Theile ergreift. So fanden wir bei einem Manne, der sich in einem luftigen Keller erhängt hatte und erst nach 20 Tagen gefunden wurde, den Kopf sammt dem Gesicht, die Hände und die nackten Füsse mumificirt, den sonstigen Körper verhältnissmässig frisch. Am raschesten beginnt und verläuft daher die Fäulniss, wenn die Leiche frei an der Luft liegen blieb, weniger rasch unter Wasser und bei vergrabenen Leichen; im letzteren Falle desto langsamer, je weniger der betreffende Boden die Luft durchlässt und je reichlicher die über der Leiche lagernde Schicht desselben ist. Dass sowohl bei freiliegenden als bei beerdigten Leichen auch die Kleidung und andere Hüllen die Fäulniss, wegen Erschwerung des Zutrittes der Luft, der Fäulnisskeime, der Fliegenmaden und anderer die Zerstörung befördernder Organismen verlangsamt, und zwar desto mehr, je dichter die Hülle ist, davon haben die Erfahrungen auf den französischen Schlachtfeldern Belege geliefert. Nach +Créteur+ sollen Gummimäntel am meisten verzögernd gewirkt haben. Dass schon die gewöhnlichen Holzsärge einen verzögernden Einfluss auf die Fäulniss ausüben, wurde wiederholt constatirt; noch mehr macht sich derselbe unseren Erfahrungen zufolge bei den immer mehr in Anwendung kommenden Metallsärgen bemerkbar, da wir bei Exhumationen noch nach mehreren, in einem Falle noch nach 10 Jahren (!) die Leiche in stinkender Fäulniss und von Fäulnissjauche umgeben, vorfanden, ein Umstand, der unserer Ansicht nach die Anwendung von Metallsärgen bei gewöhnlichen Beerdigungen unstatthaft erscheinen lässt. Ein gewisser Grad von +Feuchtigkeit+ ist zur Unterhaltung der Fäulniss unbedingt nothwendig. Da der menschliche Körper etwa 85 (nach +Voit+ nur 63) Procent Wasser enthält, so genügt anfangs die eigene Körperfeuchtigkeit, um die Fäulniss einzuleiten und zu unterhalten. Geht aber, wie gewöhnlich, ein Theil der Fäulnissjauche durch Transsudation und Verdunstung verloren, wie an trockenen, luftigen Orten, oder wird diese von der Unterlage aufgesaugt, wie im trockenen, porösen Boden, so kommt bald ein Zeitpunkt, wo die eigene Feuchtigkeit der Leiche zur Unterhaltung der Fäulniss nicht mehr ausreicht. Es kommt dann zur Eintrocknung und langsamen Vermoderung der noch übrigen Theile. Eine Reihe der sogenannten natürlichen +Mumien+ verdankt diesem Gange der Dinge ihre Entstehung. Eine gewisse Menge von aussen kommender Feuchtigkeit ist daher für den vollständigen Verlauf der Fäulniss in der Regel nothwendig, und je grösser sie ist, desto flotter gestaltet sich die letztere. Ausser der chemischen kommt hierbei auch die auflockernde macerirende Wirkung des Wassers in Betracht. Bleibt die Leiche unter Wasser, so wird der Eintritt und Verlauf der Fäulniss desto mehr verzögert, je frischer das Wasser ist, daher im strömenden Wasser mehr als im stehenden und in kühler Jahreszeit mehr als in der wärmeren. Auch bleibt die Leiche von Fliegenmaden und anderen nur in der Luft lebenden Organismen geschützt, was ebenfalls zu ihrer Conservirung beiträgt. Dafür verfällt die Leiche der sogenannten +Maceration+, worunter man theils die Auswässerung, theils gewisse, durch die lockernde und Imbibitionswirkung des Wassers bewirkte Veränderungen versteht. Der reinsten, das heisst mit Fäulniss nicht combinirten Form der Maceration begegnen wir bei während der Schwangerschaft abgestorbenen und bei uneröffneten Eihäuten im Uterus oder in der Bauchhöhle zurückgebliebenen Früchten. Dieselbe wird, wie bereits oben (pag. 778) beschrieben wurde, durch Imbibitions- und Transsudationsvorgänge eingeleitet, wozu frühzeitig eine Lockerung des Zusammenhanges der Epidermis, beziehungsweise Abhebung derselben durch Transsudat hinzutritt. Im weiteren Verlauf kommt es zu fortschreitender Entblutung und Entwässerung der Frucht mit consecutiver Auslaugung und Volumsverminderung derselben, während die Organe nicht blos in ihren groben, sondern selbst in feineren Eigenschaften jahrelang sich erhalten können und nur das Fett sich in Fettsäuren umwandelt. Solche Früchte werden fälschlich als in lipoider Umwandlung begriffen bezeichnet und können im weiteren Verlaufe, durch Resorption der flüssigen Theile und hinzutretender Abscheidung von Kalksalzen, zu sogenannten Lithopädien werden. Der Vorgang bei unter Wasser liegenden Leichen ist im Allgemeinen ein ähnlicher, wird jedoch einestheils durch die wenn auch langsam vorwärtsschreitende Fäulniss, anderntheils durch den Einfluss des beständigen Contactes mit Wasser, insbesondere durch die mit der Dauer des Contactes zunehmende, bleichende und lockernde, sowie auch bei strömendem Wasser durch die mechanisch trennende Wirkung des letzteren modificirt, durch welche Einflüsse ein allmäliger Zerfall der Leiche eingeleitet wird.
[Sidenote: Fettwachsbildung.]
Hier ist der Ort, der sogenannten +Fettwachsbildung+ oder Saponification von Leichen zu erwähnen. Seitdem zuerst +Fourcroy+ aus Anlass der Ueberlegung des Friedhofes „des Innocents“ in Paris auf solche Befunde aufmerksam gemacht hatte, wurde die Fettwachs- (Leichenfett- Adipocire-) Bildung als ein Umwandlungsprocess sämmtlicher Weichtheile, namentlich der Muskeln, aufgefasst, indem man annahm, dass unter gewissen Bedingungen, zu welchen insbesondere das Liegen der Leiche im Wasser oder im feuchten Boden und ungenügender Luftzutritt gerechnet wird, die Weichtheile, statt der colliquativen Fäulniss zu verfallen, in Fett sich umwandeln, welches später verseift. An dieser Anschauung hält auch noch +Kratter+ (Oesterr. ärztl. Vereins-Ztg. 1879, Nr. 11, Zeitschr. f. Biologie. 1880, XVI und „Berichte des X. internationalen medicinischen Congresses in Berlin“) fest.[524] Wir haben jedoch mit Rücksicht auf unsere Beobachtungen schon 1879 („Bemerkungen über das sogenannte Fettwachs.“ Wiener med. Wochenschr. Nr. 5-7) die Ansicht ausgesprochen, dass in vielen und vielleicht den meisten Fällen die als Fettwachs angesprochenen Massen nicht aus einer postmortalen Verfettung der Weichtheile hervorgegangen sind, sondern nur das subcutane und anderweitige Fett darstellen, welches nach der Colliquation der übrigen Weichtheile, besonders der Muskeln (deren Scheiden in einzelnen unserer Fälle noch ausgezeichnet erkennbar waren), zurückblieb, nachdem es sich in Fettsäuren verwandelt hatte. Weitere uns vorgekommene Fälle, von denen mehrere in unserem Museum aufgestellt sind, haben diese Anschauung bestätigt und wir haben darüber am X. internationalen Congress berichtet (Wiener med. Presse. 1890, Nr. 37). Ebenso gelangten +E. Ludwig+ (Artikel „Leichenfett“ in Eulenburg’s Real-Encyclopädie der gesammten Heilkunde. Wien 1881) auf Grund chemischer Untersuchung, +H. Reinhard+ („Beobachtungen über die Zersetzungsvorgänge in den Grüften und Gräbern auf den Friedhöfen.“ 11. Jahresbericht über das Medicinalwesen in Sachsen auf das Jahr 1880, pag. 148, insbesondere Absatz „Fettwachsbildung“, pag. 165), +Ermann+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1882, XXXVII, pag. 51 und 1884, XL, pag. 29) und +Reubold+ (Sitzungsber. d. Würzburger physiol.-med. Gesellsch. 1885) auf Grund positiver Beobachtungen theils an beerdigten, theils an aus dem Wasser gezogenen Leichen zu gleichen Resultaten. Zweifellos gibt es verschiedene Zwischenstufen der sogenannten Fettwachsbildung. In den ausgeprägten Formen, d. h. nach mehrmonatlichem Liegen in Wasser, sieht der Körper wie versteinert aus und man findet bei näherer Untersuchung, dass das Skelet kürassartig von einer kalk- oder stearinartigen, meist grauweissen, an der Oberfläche grobkörnigen Masse umgeben ist, welche im frischen Zustande einen stark fäculenten, im getrockneten mehr ranzigen Geruch verbreitet, über Wasser schwimmt, beim Erhitzen schmilzt und bei der mikroskopischen Untersuchung vorzugsweise aus kugeligen, von radiär angeordneten, nadelförmigen Fettsäurekrystallen gebildeten Körnern bestehend sich erweist. Derartige Leichen wurden wegen der mitunter merkwürdig erhaltenen Körperformen, sowie wegen der festen Consistenz und des kalkartigen Aussehens der Fettwachsmassen schon wiederholt für „verkalkte“ Leichen gehalten und können noch nach Jahren Abdrücke von Kleidern, Riemen und selbst von Strangfurchen erkennen lassen (+Ganner+, Wiener med. Ztg. 1887, Nr. 8 und +Kratter+, Virchow’s Jahrb. 1887, I, pag. 511). Je stärker das Fett zur Zeit des Todes entwickelt war, desto leichter bilden sich compacte, die Form der Körpertheile conservirende Adipociremassen, doch scheint auch die Natur des Fettes, insbesondere der Gehalt desselben an Fettsäuren, von Einfluss zu sein. Namentlich bildet sich leicht Fettwachs bei Kindern und Potatoren. Schöne Präparate haben wir aus Säufer- und aus Phosphorlebern erhalten.
Den sehr eingehenden Untersuchungen zufolge, welche der leider so früh verstorbene +Zillner+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1885, XLII, 1) in unserem Institute ausführte, spielt bei der Adipocirebildung ein Vorgang eine wichtige Rolle, welchen er als „Wanderung des Fettes während des Verwesungsprocesses“ bezeichnet, welcher darin besteht, dass in den späteren Stadien der Maceration die bei gewöhnlicher Temperatur flüssigen Neutralfette in ähnlicher Weise sich imbibiren und transsudiren, wie dieses in früheren Stadien die Blutflüssigkeiten thun, woher es kommt, dass sich dann Fett in Räumen findet, die früher leer oder von anderen Körpern (Muskeln) eingenommen waren.[525] Diese sowohl, als die in ihrer Heimat zurückgebliebenen Fette zersetzen sich zu Glycerin und freien Fettsäuren, von denen die bei gewöhnlicher Temperatur flüssige Oelsäure sammt dem Glycerin verschwindet und nur die höheren Fettsäuren in Krystallform zurückbleiben, welche sich theilweise mit Kalk und Magnesia zu einer Seife verbinden, wodurch, sowie durch Niederschläge aus dem Wasser, der Adipocirepanzer an Festigkeit gewinnt. +Zillner+ wies ferner nach, dass die „mammelonirte“ Beschaffenheit der Oberfläche typischer Adipocireleichen davon herrührt, dass die Cutis wegfault und die körnige subcutane erstarrte Fettschichte nun blossliegt.
[Sidenote: Einfluss der Wärme.]
Eine weitere, für den Eintritt und Verlauf der Fäulniss wichtige Bedingung ist ein gewisser Grad von +Wärme+ des umgebenden Mediums. Wärme, namentlich feuchtwarme Luft, ist besonders fördernd für Fäulnissprocesse, und es ist bekannt, wie sich gewisse Jahreszeiten in dieser Beziehung geltend machen. Ebenso tritt in geheizten Localen, aber auch in Düngerhaufen, Abtrittsgruben u. dergl. die Fäulniss ungemein rasch auf. Warme trockene Luft und noch mehr höhere Hitzegrade bewirken dagegen Eintrocknung und Mumification. Dass Gefrierkälte den Eintritt der Fäulniss verhindert oder die bereits eingetretene sistirt, ist bekannt.
[Sidenote: Organismen in faulenden Leichen. Zerstörung d. Leichen durch Thiere.]
[Sidenote: Schimmelpilze. Innere Fäulnissbedingungen.]
Eine wichtige und offenbar die wesentlichste Rolle bei der fauligen Zerstörung von Leichen spielen +thierische+ und +pflanzliche Organismen+. Constante Begleiter der stinkenden Fäulniss sind die Bacterien, und es ist bekannt, dass diese als die septische Processe einleitenden Fermente anzusehen sind.[526] Ihr Vorkommen gehört mit zum Begriffe der Fäulniss und diese Thatsache wird jedenfalls gegenüber den jetzt so häufig genannten mycotischen Processen wohl zu beachten sein. Fliegenmaden können sich im Sommer schon in den ersten 12 Stunden finden, namentlich in den Augen- und Mundwinkeln. Ihr zerstörender Einfluss ist bekannt. Die ganz frische Leiche eines 6 Wochen alten, gut genährten Kindes, welche wir am 12. Juli offen im Secirsaale liegen liessen, war bereits am 15. mit winzigen Maden besetzt, wimmelte am 18. von diesen und war am 22. von ihnen bis auf Haut, Sehnen und Knochen aufgezehrt. Durch weitere Versuche haben wir uns überzeugt, dass die Maden der Schmeissfliege schon am nächsten Tage nach der Deponirung der Eier auskriechen, ungemein rasch wachsen, schon am 8. Tage sich zu verpuppen beginnen, worauf nach weiteren 10 Tagen die Fliegen aus der Puppe auskriechen. Ausserdem helfen in der warmen Jahreszeit Raub- und Aaskäfer und deren Larven, sowie Ameisen an der Luft liegende Leichen zu zerstören.[527] +Krahmer+, +Dommes+ und +Locherer+ berichten von Leichen Erwachsener, die im Hochsommer, im freien Felde liegend, binnen 4-8 Wochen angeblich von Ameisen (unserer Meinung nach wohl zunächst durch Fliegenmaden) skelettirt worden waren. Dass Leichen von Ratten benagt und die von Kindern sogar grösstentheils aufgezehrt werden, kommt namentlich bei in oder nahe bei Düngerhaufen und Ställen oder in Abtritten liegenden Leichen ungemein häufig vor. Auch Raubthiere und Schweine können Leichen beschädigen, aufzehren und verschleppen. Begrabene Leichen werden ebenfalls von Fliegenmaden durchwühlt, die, wenn die Leiche nicht etwa nur oberflächlich verscharrt war, aus Eiern stammen, die, als die Leiche noch an der Luft lag, deponirt wurden. In zu einem schmierkäseähnlichen Brei verfaulten Weichtheilen exhumirter Leichen haben wir bis jetzt jedesmal massenhaft winzige, lebhaft sich bewegende Nematoden angetroffen, der Gattung Pelodera angehörig. Diese Nematoden leben nach +Schneider+ in feuchter Erde und suchen in diese gelangende faulende Substanzen auf, die sie verzehren. Bei Wasserleichen kommen, so lange sie unter Wasser liegen, nur Wasserkäfer, Wasserratten und Krebse in Betracht. Fische sollen faules Fleisch verschmähen. Sobald jedoch die Leiche über Wasser kommt, etabliren sich, besonders im Sommer, sofort zahlreiche Maden und befördern die Zerstörung (vide auch pag. 817). Weisse und gelbe Schimmelpilze finden sich bei nach längerer Zeit exhumirten Leichen häufig. Aber auch in feuchter Luft liegen gebliebene Leichen schimmeln, so z. B. die in Kellern aufbewahrten, die nach einiger Zeit mit einem dichten Rasen von Schimmelpilzen bewachsen sein können. Letztere hat +Heim+ (Annal. d’hygiène publ. 1893, XXX, pag. 97) näher bestimmt. Diese Pilze hinterlassen in abgestorbenem Zustande schwärzliche Flecke, welche der Haut und den Wäschestücken ein wie getigertes Aussehen geben können. Ueber die Algenbildung auf Wasserleichen wurde bereits oben gesprochen.
Was die +inneren+ oder +individuellen+ Fäulnissbedingungen betrifft, so kann zunächst als Regel gelten, dass die Fäulniss desto rascher die betreffende Leiche zerstört, je geringer die Masse des Körpers gewesen ist, daher die von Kindern früher als die von Erwachsenen. Auch die grössere Zartheit und der grössere Wassergehalt der Gewebe macht, dass erstere früher der Fäulniss unterliegen als letztere. Bei Neugeborenen kann der Umstand, dass die Gedärme noch keinen fäculenten Inhalt führen, eine verhältnissmässige Verzögerung des Eintrittes der Fäulniss bedingen. Weiter ist, ausser dem Ernährungszustand, besonders die Todesart von Einfluss. Vor Allem sind es die an septischen Processen Verstorbenen, die ungemein rasch der Fäulniss anheimfallen und die man, namentlich im Sommer, schon nach 12-24 Stunden in einem Grade grünfaul finden kann, zu welchem sonst mehrere Tage erforderlich sind. Frühzeitigen Eintritt und raschen Verlauf der Fäulniss sehen wir ferner bei Erstickten, und der reichliche Blutgehalt der Organe, sowie die flüssige Beschaffenheit des Blutes ist hiervon die Ursache. Gleiches beobachten wir bei Vergiftungen, die in letzter Linie durch Erstickung tödten oder nach welchen das Blut aus anderen Gründen flüssig bleibt, wie z. B. nach Phosphorvergiftung. Eine merkwürdige Verzögerung der Fäulniss will man nach Vergiftungen mit Carbolsäure, Alkohol, Arsenik und Sublimat beobachtet haben, ebenso nach Vergiftung mit Schwefelsäure. Dieselbe könnte wohl nur dann stattfinden, wenn grössere Mengen dieser antiseptischen Stoffe im Körper zurückblieben, und kann sich dann wohl local, z. B. im Magen, nicht leicht aber am ganzen Körper bemerkbar machen. Die rapide Fäulniss nach Insolation und Blitzschlag ist weniger in der Todesart als in den Umständen begründet, unter welchen sie sich ereignet. Hohe Beachtung verdient die schon von +Casper+ hervorgehobene Thatsache, dass erheblich verletzte oder verstümmelte Leichen sehr schnell faulen, und sie ist begreiflich, wenn man bedenkt, dass die inneren Organe ihrer Gewebsbeschaffenheit und ihres Blutgehaltes wegen rasch der Fäulniss unterliegen, und dass bei Verletzungen der Schutz entfällt, den sonst die intacte Haut gegenüber der Fäulniss für einige Zeit gewährt. Die Fäulniss ergreift dann zunächst die blossgelegten Theile und schreitet von da aus rasch vorwärts. Ist aber die Haut unverletzt geblieben, so ist es wieder die gequetschte Beschaffenheit der verletzten Organe selbst, besonders die Durchtränkung derselben und der Nachbargewebe mit extravasirtem Blut, welche bewirken, dass an solchen Stellen frühzeitig Fäulnisserscheinungen auftreten und von hier aus rasch sich verbreiten. Von dieser Thatsache kann man sich schon bei oberflächlichen Sugillationen überzeugen.
[Sidenote: Resistenz der einzelnen Organe gegen Fäulniss.]
[Sidenote: Gehirn und Knochen.]
Die Widerstandsfähigkeit der einzelnen Organe gegen Fäulniss ist keineswegs eine gleiche, vielmehr lehrt die Erfahrung, dass manche sehr lange sich erhalten, während andere verhältnissmässig viel früher unterliegen. Blutgehalt des betreffenden Organs, Festigkeit seines Gewebes und erleichterter oder erschwerter Luftzutritt ist in dieser Beziehung von Einfluss, Blut fault ungemein schnell und zuerst. Je blutreicher daher ein Organ, desto früher wird es von der Fäulniss ergriffen, und eben deshalb sehen wir die Fäulniss in der Regel von Hypostasen aus beginnen. Je fester die +Structur+ eines Organs, desto widerstandsfähiger ist dasselbe gegen den Fäulnissprocess. Das lockere subcutane und intermusculäre Zellgewebe fault sehr rasch und wird auch frühzeitig von Fäulnissgasen durchsetzt. Fascien und Sehnen dagegen erhalten sich ausser den Knochen am längsten. Eine grosse Widerstandsfähigkeit zeigt auch die Haut und die Arterienstämme, insbesondere die Aorta. Auch der Uterus widersteht ungemein lange und kann mitunter noch gut erhalten gefunden werden, nachdem sämmtliche Weichtheile unkenntlich geworden sind. Bei einer wegen Verdacht auf Fruchtabtreibung nach einem Jahre exhumirten Frau konnten wir den dem 2. Schwangerschaftsmonat entsprechenden Uterus und ein Stück des Chorion deutlich erkennen. Wie sich der +Luftgehalt+ der Organe bezüglich der Fäulniss geltend macht, ist namentlich am Magen und den Gedärmen ersichtlich; doch ist nicht zu übersehen, dass die dort enthaltene Luft schon ursprünglich den Charakter von Fäulnissgasen besitzt. Vom Fett fault nur das Zwischengewebe. Das eigentliche Fett fault nicht, sondern verwandelt sich in Fettsäuren (wird ranzig), welche, wenn sie in compacten Massen vorkommen, die oben erwähnte Adipocire (Leichenfett, Leichenwachs) darstellen, die den weiteren Zersetzungsvorgängen jahrelang zu widerstehen vermag. Auch die an Leichen zehrenden kleinen Organismen scheinen lieber die stickstoffhaltigen Organe als das Fett aufzusuchen, und wir haben bei den oben (pag. 586) erwähnten Versuchen mit unter Wasser liegenden Leichen Neugeborener bemerkt, dass die mit Vernix caseosa bedeckten Stellen vom Algenrasenansatz freigeblieben sind.[528] In ähnlicher Weise scheint sich das Gehirn zu verhalten, was sich aus seinem grossen Gehalt an Fett, Cholesterin und fettähnlichen Körpern (Lecithin, Cerebrin) erklärt. Wir haben deutlich als solche erkennbare Hirnreste bei einem durch Zertrümmerung des Schädels ermordeten und nach 2 Jahren in Gartenerde verscharrt gefundenen Manne gesehen, in einem anderen Falle noch nach 4 Jahren und bei Gelegenheit der Exhumationen auf einem alten Cholerafriedhofe als schwarze bröcklige, stellenweise aber noch schmierige Masse noch nach 50 Jahren! Zahlreiche Beobachtungen über das Erhaltensein des Gehirns bei nach 10 und mehr Jahren exhumirten Leichen bringen +Moser+, +Schwandler+ und +Kirn+ (vide unsere „Leichenerscheinungen“, l. c.) und neuere +Reinhardt+ (l. c. pag. 160 und 164), sowie, Wasserleichen betreffend, +Ermann+ in seiner oben citirten Arbeit: „Zur Kenntniss der Fettwachsbildung.“ Bei Leichen Erwachsener genügen durchschnittlich 2-3 Jahre Liegens in der Erde, um die Weichtheile verschwinden zu machen. Die Bänder und Knorpel halten sich länger und werden erst nach 5 und mehr Jahren vollkommen zerstört. Die weiteren Veränderungen in den Knochen gehen nur äusserst langsam vor sich und ihre Entfettung und Austrocknung beansprucht noch viele (durchschnittlich 10) Jahre. Noch später werden die Knochen morsch und brüchig, können sich aber unter günstigen Umständen durch Jahrzehnte und Jahrhunderte erhalten. Wichtig ist, zu wissen, dass auch uralte und selbst aus geologischen Zeiten stammende Knochen noch Knochenknorpel enthalten. 600 Jahre alte Menschenknochen, die +Orfila+ untersuchte, gaben noch 27% Gallerte und beinahe 10% Fett. Auch +Kornfeld+ (Wiener med. Wochenschr. 1886, Nr. 43) fand bei etwa 100jährigen ausgegrabenen Knochen nur geringe Unterschiede in ihrer Zusammensetzung im Vergleich mit frischen Menschenknochen.
[Sidenote: Todeszeitbestimmung bei faulen Leichen.]
Die genannten äusseren und inneren Momente werden sorgfältig zu erwägen sein, wenn es sich darum handeln sollte, aus dem Fäulnissgrade die Zeit zu bestimmen, die seit dem Tode eines Individuums verflossen ist; es ist jedoch aus der grossen Zahl dieser Momente und aus der Schwierigkeit, den Einfluss jedes einzelnen derselben zu bestimmen, begreiflich, dass in der Regel nur approximative Schlüsse gestattet sein werden, wobei festzuhalten ist, dass, bei dem Umstande, als die späteren Fäulnissveränderungen langsamer verlaufen als die ersten, die äussersten Grenzen des Zeitraumes, innerhalb dessen der Tod erfolgt sein konnte, desto weiter zu stecken sind, je weiter die Fäulniss oder Verwesung der Leiche bereits gediehen ist. Da die Möglichkeit und der Grad der Einwirkung der wichtigsten, nämlich der äusseren Fäulnissbedingungen, vorzugsweise durch das Medium beeinflusst werden, in welchem die Leiche lag, so ist besonders dieser Umstand zu berücksichtigen.
Die Sicherstellung der Identität von Leichen.
+Oesterr. Vorschrift für die Vornahme der gerichtlichen Todtenbeschau vom 28. Januar 1855.+
§. 11. Ehe zur Eröffnung der Leiche geschritten wird, ist, um deren Identität ausser Zweifel zu setzen, die Besichtigung der Leiche durch Personen, welche den Verstorbenen gekannt haben, sowie durch den etwa schon bekannten Beschuldigten zu veranlassen. Ist der Verstorbene ganz unbekannt und noch keine Beschreibung der Person, der Kleidungsstücke und der vorgefundenen Effecten vorhanden, so ist eine solche noch vor der Leichenöffnung zu verfassen, eine etwa von dem Todtenbeschauer bereits vorgelegte Beschreibung zu prüfen und das ihr Fehlende, wo es nöthig ist, zu ergänzen.
§. 15 bestimmt, dass der Kopf des Sectionsprotokolles auch die Anerkennung der Identität zu enthalten hat.
§. 31. Hierauf wird zur Untersuchung und Beschreibung der Kleidungsstücke geschritten, welche schon deshalb von besonderer Wichtigkeit ist, weil sie nebst der der übrigen vorgefundenen Effecten bei Unbekannten zur Constatirung der Identität der Person Aufschlüsse gibt.
§. 32. Die Beschreibung der Kleidungsstücke kann in derselben Ordnung, wie sie am Leibe getragen wurden, geschehen, und es müssen der Stoff, seine Färbung, der Schnitt, das Futter, die vorhandenen Taschen und ihr Inhalt, die alte und abgenützte oder neue und noch brauchbare Beschaffenheit derselben berücksichtigt werden. Bei Stücken, die gewöhnlich mit Märkzeichen versehen sind, ist diesen nachzuforschen, die vorgefundenen, so viel als möglich ähnlich mit Bemerkung ihrer Farbe und Art im Protokolle anzugeben, wo sie aber fehlen, ist auch dieser Umstand anzuführen.
§. 48. Bei Unbekannten hat die äussere Besichtigung mit der Personalbeschreibung zu beginnen, in welcher die Grösse mit genauer Angabe des Masses, das Geschlecht, das beiläufige Alter, die Körperbeschaffenheit überhaupt, die Farbe der Haare und Augen, die Form des Gesichtes, die Bildung der Stirne, der Nase, der Lippen und des Mundes, die Art des allenfalls vorhandenen Bartes, die Beschaffenheit der Zähne, andere auffallende Kennzeichen: als Narben, Warzen, Muttermäler, durchstochene Ohrläppchen, Missbildung u. s. w. aufzunehmen sind.
§. 127. St.-P.-O. bestimmt: ...... Ehe zur Oeffnung der Leiche geschritten wird, ist dieselbe genau zu beschreiben und deren Identität durch Vernehmung von Personen, die den Verstorbenen gekannt haben, ausser Zweifel zu setzen. Diesen Personen ist nöthigenfalls vor der Anerkennung eine genaue Beschreibung des Verstorbenen abzufordern. Ist aber der letztere unbekannt, so ist eine genaue Beschreibung der Leiche durch öffentliche Blätter bekannt zu machen. Bei der Leichenschau hat der Untersuchungsrichter darauf zu sehen, dass die Lage und Beschaffenheit des Leichnams, der Ort, wo, und die Kleidung, worin er gefunden wurde, genau bemerkt, sowie Alles, was nach den Umständen für die Untersuchung von Bedeutung sein könnte, sorgfältig beobachtet werde.
+Preussisches Regulativ vom 13. Februar 1875+:
§. 10. ...... Die Obducenten sind verpflichtet, in den Fällen, in denen ihnen dies erforderlich scheint, den Richter rechtzeitig zu ersuchen, dass vor der Obduction ihnen Gelegenheit gegeben werde, die Kleidungsstücke, welche der Verstorbene bei seinem Auffinden getragen, zu besichtigen.
In der Regel wird es jedoch genügen, dass sie ein hierauf gerichtetes Ersuchen des Richters abwarten.
§. 13. ...... Demgemäss sind betreffend den Körper im Allgemeinen, soweit die Besichtigung solches ermöglicht, zu ermitteln und anzugeben: 1. Alter, Geschlecht, Körperbau, allgemeiner Ernährungszustand, etwa vorhandene Krankheitsresiduen, z. B. sogenannte Fussgeschwüre, besondere Abnormitäten (z. B. Mäler, Narben, Tätowirungen, Ueberzahl oder Mangel an Gliedmassen) ...... Betreffend die einzelnen Theile ist Folgendes festzustellen: 1. Bei Leichen unbekannter Personen die Farbe und sonstige Beschaffenheit der Haare (Kopf und Bart), sowie die Farbe der Augen.
[Sidenote: Identität.]
Aus diesen Bestimmungen ergibt sich zunächst, dass bei jeder Obduction die Identität der vorliegenden Leiche sicherzustellen und eine diesbezügliche Bemerkung in dem Kopfe des Protokolles einzuschalten ist. Ist die Person, wie in den meisten Fällen, bekannt, so ist es Sache des Untersuchungsrichters, die Agnoscirung durch Personen, welche den Verstorbenen während des Lebens gekannt haben, zu veranstalten. Gehört die Leiche einem unbekannten Individuum an, oder lässt sich die Identität vorläufig noch nicht mit genügender Bestimmtheit sicherstellen, so ist es Aufgabe des Gerichtsarztes, eine möglichst genaue Personsbeschreibung aufzunehmen, damit auf Grundlage dieser noch nachträglich die Constatirung der Identität ermöglicht werden könnte, welche begreiflicher Weise nicht blos in strafrechtlicher, sondern auch in polizeilicher und civilrechtlicher Beziehung (Todeserklärung §. 24 a. B. G. B.) eine grosse Bedeutung besitzt.
[Sidenote: Kleidungsstücke und Effecten.]
Zu diesem Behufe sind zunächst die +Kleidungsstücke+ zu beschreiben, ebenso die +Effecten+, die das Individuum bei sich hat. Die Wichtigkeit dieser Gegenstände für die Agnoscirung ist klar, es liesse sich jedoch darüber streiten, ob die Aufnahme und Beschreibung derselben in das Ressort des Gerichtsarztes und nicht vielmehr in das des Untersuchungsrichters gehöre. Vorläufig kommt nach den Bestimmungen der §§. 31 und 33 der citirten österr. Vorschrift die betreffende Aufgabe dem Gerichtsarzte zu und es ist dabei nach den in diesen Paragraphen enthaltenen Angaben vorzugehen.
Wie übrigens, wenn man bei Agnoscirung einer Leiche nur auf deren Kleider und Effecten Rücksicht nehmen wollte, fatale Irrthümer unterlaufen könnten, beweist folgender in Ungarn vorgekommener Fall: Im April 1880 wurde im Walde bei Neusohl die verstümmelte Leiche eines Mannes gefunden, der dort ermordet worden war. Bei dem Ermordeten wurden Kleider und Notizen des Viehhändlers G. aus Z. gefunden und wurde in der Leiche die Person des abgängigen G. agnoscirt. Auch G.’s Frau hatte die Leiche als die ihres Mannes sofort erkannt. G. hatte bei zwei Pester Assecuranzgesellschaften sein Leben versichert, und zwar bei der einen mit 10.000 fl., bei der anderen mit 5000 fl., welche Summen nach seinem Ableben seiner Frau ausbezahlt werden sollten. Eine der betreffenden Assecuranzen leitete auch ihrerseits die nöthigen Schritte zur Constatirung des Todes G.’s ein, und so gelangte sie auch in den Besitz der Photographie des Ermordeten. Die Aerzte der Assecuranzgesellschaft, welche G. früher beim Abschlusse des Lebensversicherungsvertrages untersuchten, und vier Verwandte G.’s konnten jedoch in der Photographie des Ermordeten G. nicht erkennen, ja nicht einmal eine Aehnlichkeit mit demselben herausfinden. In Folge dessen wurden genauere Nachforschungen gepflogen, und es stellte sich bald heraus, dass der ermordet geglaubte G. noch lebe. Nach einer telegraphischen Anzeige wurde derselbe auch bald eruirt und verhaftet. Wie nun hervorkam, hatte G. selbst im Walde bei Neusohl einen unbekannten Mann ermordet, demselben einen Theil seiner eigenen Kleider angezogen und auf den Namen G. lautende Notizen in dessen Tasche gesteckt, um die Behörden irrezuführen, augenscheinlich zu dem Zwecke, dass seiner Frau die erwähnten Lebensversicherungsprämien anstandslos ausbezahlt würden („N. Fr. Pr.“ 8. Mai). -- Auch +Ossiander+ (Maschka’s Handb. I, 656) berichtet über einen Fall, wo einer in’s Wasser geworfenen Leiche die Kleider eines von Werbern gewaltsam entführten Mannes angezogen wurden. Endlich ist es bekannt, dass auch im Tisza-Eszlár-Fall behauptet wurde, dass die aufgefischte Leiche nicht dem vermissten Mädchen, sondern einem anderen Individuum angehörte, dem man nur die Kleider des ersteren angezogen hätte. -- Im Jahre 1893 hatte ein Kammerdiener defraudirt und war mit Hinterlassung eines Briefes verschwunden, worin er angab, dass er den Tod suchen wolle. Am nächsten Tage wurde ein Mann in Livré und mit nach Bedientenart ausrasirtem Bart erhängt in einem Vororte Wiens gefunden. Die Leiche wurde für die des verschwundenen Kammerdieners gehalten, welcher jedoch einige Tage darauf eruirt und verhaftet wurde.
In gleicher Weise, wie die Kleidungsstücke, sind auch andere Hüllen, in welche eingewickelt namentlich Kindesleichen häufig getroffen werden, aufzunehmen, ebenso das Bändchen, mit welchem etwa die Nabelschnur unterbunden war, u. dergl. Alle diese Dinge sind nach erfolgter Beschreibung dem Gerichtsbeamten zu übergeben.
Das Gesagte bezieht sich zwar zunächst auf gewöhnliche, mehr weniger frische und nicht weiter veränderte Leichen, es ist aber begreiflich, dass Resten von Kleidungsstücken und Effecten eine noch höhere Bedeutung zukommt, wenn es sich um die Constatirung der Identität hochgradig verfaulter, verstümmelter oder anderweitig unkenntlich gemachter Leichen handelt.
In drastischer Weise wurde dieses illustrirt durch einen von uns mitgetheilten Fall[529], der ein aus dem Wasser gezogenes, hochgradig verstümmeltes männliches Skelet betraf. Kopf, Hals und theilweise auch die Extremitäten fehlten und von Weichtheilen waren nur die Bandapparate und einige Adipocirereste vorhanden. Die Agnoscirung dieses Individuums wäre, trotzdem die unteren Extremitäten noch in Röhrenstiefeln steckten und ein Stück einer blauen Barchentunterhose, sowie ein um die Lenden geschnallter Riemen vorhanden war, kaum je möglich gewesen, wenn sich nicht im kleinen Becken (!) eine lederne Geldbörse mit Stahleinfassung gefunden hätte, die ausser verschiedenen Kleinigkeiten eine zusammengelegte, mit Nr. 710 bezeichnete Quittung einer Gesellencasse enthielt, die dem Zimmergesellen Mathias +Thymal+ über einen für das erste Quartal 1877 eingezahlten Betrag von 40 Kreuzern ausgestellt und in allen ihren Details, inclusive Stampiglie der Casse, vollkommen deutlich zu lesen war. An der Hand der so gegebenen Daten gelang es mit Leichtigkeit, zu constatiren, dass das Skelet dem genannten Zimmergesellen angehörte, der seit 16. April 1877 vermisst wurde und somit nahezu sechs Monate im Wasser gelegen war.
[Sidenote: Kleiderreste bei exhumirten Leichen.]
Bei exhumirten Leichen lässt sich der Befund von Kleiderresten auch für die Bestimmung der Zeit verwerthen, die seit dem Verscharren verstrichen war. Im Allgemeinen lassen noch erhaltene Reste von Kleidern auf keinen allzu langen Zeitraum schliessen. Doch fand +Moser+[530] in einem seiner Fälle noch nach zwanzig Jahren die Sohlen der Fussbekleidung in ganz gutem Zustande, in einem anderen noch nach vierzehn Jahren von den Kleidungsstücken viele recht gut erhaltene Ueberreste, z. B. Bänder mit noch ganz frischen grünen und weissen Farben; die weissen baumwollenen Strümpfe noch wenig morsch und die Schuhe fast noch brauchbar. +H. Reinhard+ bemerkt in seinen werthvollen: „Beobachtungen über die Zersetzungsvorgänge in den Gräbern und Grüften der Friedhöfe“[531]: „Der Zerfall der Kleidungsstücke geht, ausser bei Adipocireleichen, immer langsamer von statten, als der der Weichtheile und so findet man sie nicht selten in Särgen, wo von den Weichtheilen nur die Humusreste vorhanden sind, noch in erkennbarem Zustande vor, wenn auch zum Theile morsch, zerreisslich und dunkel gefärbt. Am frühesten verschwinden die aus vegetabilischen Fasern hergestellten, die leinenen und baumwollenen Stoffe. Später erst, d. h. nach acht bis zehn Jahren. sind die wollenen Stoffe bis zur Unkenntlichkeit zerstört und am längsten dauern die seidenen Stoffe, die oft noch nach zwanzig und mehr Jahren in ziemlich festem Zustande gefunden werden, während alle übrigen Theile der Bekleidung vollständig verschwunden sind.“
Unter den Knochen, die wir von einem seit etwa 80 Jahren aufgelassenen Friedhofe erhielten, fand sich auch ein dicker Zopf rothbrauner Haare, in welchen ein noch ganz gut erkennbares schwarzes Seidenband eingeflochten war.
Man darf jedoch nicht übersehen, dass diese Beobachtungen an in Särgen auf Friedhöfen beerdigten Leichen gemacht wurden. Bei ohne eine solche Hülle und oberflächlich verscharrten Leichen wird der Zerfall der Kleidungsstücke zweifellos rascher vor sich gehen.
In einem von +Orfila+ und +Lesueur+[532] mitgetheilten Falle, der das nach kaum drei Jahren ausgegrabene Skelet eines unter verdächtigen Umständen verschwundenen Italieners betraf, fanden sich ausser einem zusammengelegten Taschenmesser, die Schuhe und einige hölzerne und metallene Knöpfe, sonst aber nur einige um den Hals geschlungene Fetzen und Reste von Tuch und Sammt. In einem anderen von diesen Autoren erwähnten Falle wurden an den verseiften Ueberresten einer in einem feuchten Keller durch beiläufig drei Jahre vergraben gewesenen männlichen Leiche nur Reste der Gamaschen und einige Fetzen grober Leinwand, sowie eine verrostete, an einem Stück Leder hängende Schnalle gefunden.
Ebenso konnten wir an dem Skelette eines vor zwei Jahren ermordeten und 1·5 Meter tief im Gartengrunde vergraben gewesenen Mannes, das wir zu untersuchen Gelegenheit hatten, ausser dem zu einer Doppelschlinge geknüpften Bande einer Unterhose mit einem Reste der letzteren, sowie zwei Knöpfen, nur unkenntliche, zunderartig morsche Reste der sonstigen Kleider vorfinden, dagegen aber ein um die linke Hand gebundenes Sack- oder Halstuch, welches, ausgebreitet, ursprüngliche Farbe und das Dessin in allen seinen Einzelheiten ganz gut erkennen liess.
Auch bei Flammen ausgesetzt gewesenen und mehr weniger verkohlten Leichen können sich mitunter noch ansehnliche Kleiderreste, Effecten u. s. w. wohl erhalten finden, wovon namentlich die von uns und +Zillner+ untersuchten Ringtheaterleichen höchst interessante Beispiele lieferten, worüber a. a. O. nachzulesen ist.
[Sidenote: Personsbeschreibung.]
Die zweite Aufgabe des Gerichtsarztes besteht in der +Personsbeschreibung+ im engeren Sinne, d. h. in der Aufnahme jener Körpereigenschaften, welche die Agnoscirung der betreffenden Person ermöglichen. Auf welche Eigenschaften hierbei besonders Rücksicht zu nehmen ist, wird im §. 48 der oben angeführten Todtenbeschauordnung näher ausgeführt. Letztere hat zwar in dieser Bestimmung nur die äusseren Körpereigenschaften im Auge, es ist jedoch selbstverständlich, dass bei der Constatirung einzelner derselben auch auf den inneren Befund Rücksicht genommen werden muss, besonders dann, wenn wegen Fäulniss, Verstümmelung etc. die äussere Besichtigung keine genügende Aufklärung ergibt.
Es sind aufzunehmen: Die Körpergrösse, das Geschlecht, das beiläufige Alter, die Körperbeschaffenheit überhaupt, Kopf und Gesichtsbildung und endlich die besonderen Kennzeichen.
[Sidenote: Messen der Leichen.]
A. +Die Körpergrösse.+ Die Aufnahme dieser ist nicht blos wegen der bekannten Verschiedenheiten der Statur der gleichalterigen Individuen von Wichtigkeit, sondern auch mit Rücksicht auf die Altersbestimmung von nicht erwachsenen Individuen. Die Aufnahme der Körperlänge hat durch Messung zu geschehen und erfolgt am besten mit einem steifen Massstabe, auf welchem die Leiche im gestreckten Zustande gelegt wird. Bei ganzen Leichen wird vom Scheitel bis zur Ferse gemessen, wobei der Fuss rechtwinklig zum Unterschenkel zu stellen ist.[533] Bei verstümmelten Leichen[534] misst man die einzelnen Körpertheile, soweit sie ein anatomisch abgeschlossenes Ganze bilden und einen Schluss auf die gesammte Körpergrösse gestatten.
Die Möglichkeit, dass eine Leiche selbst bei genauester Messung etwas länger erscheinen kann, als der Körper im Leben gewesen war, ist nicht abzuleugnen, da sowohl unmittelbar nach dem Tode, als insbesondere, wenn bereits die Todtenstarre nachgelassen und die Fäulniss begonnen hat, eine Erschlaffung der Weichtheile, insbesondere auch der Bandapparate besteht und bei faulen Leichen, namentlich bei Wasserleichen, noch die Schwellung der Haut und anderer Weichtheile hinzutritt. Grössere Längendifferenzen kommen jedoch auf diese Weise nicht zu Stande.
[Sidenote: Geschlechtsbestimmung. Behaarung.]
B. +Das Geschlecht.+ Unter gewöhnlichen Verhältnissen unterliegt die Bestimmung desselben natürlich keinen Schwierigkeiten, wohl aber können sich solche bei hochgradig verfaulten, bei verstümmelten und bei verkohlten Leichen ergeben.
Auch bei sehr faulen, verstümmelten und selbst bei partiell verkohlten Leichen können schon die Kleider und ihre Reste, ebenso Schmucksachen, sowie der Haarwuchs das Geschlecht verrathen. Lange, nach Frauenzimmerart geflochtene und geknotete Haare lassen bezüglich des Geschlechtes kaum einen Zweifel übrig, und diese Verhältnisse sind noch nach sehr langer Zeit zu constatiren, da die Haare der Fäulniss sehr lange widerstehen. Beweis der oben angeführte, noch nach beiläufig 80 Jahren aufgefundene Zopf und zahlreiche Erfahrungen bei Exhumationen. So wurden z. B. nach +Gaultier+ (Annal. d’hygiène publ. Janv. 1843) bei der nach 10 Jahren vorgenommenen Ausgrabung der Ueberreste der Juli-Gefallenen die Köpfe der Frauen sofort an den langen Haaren erkannt. Bartwuchs lässt den Mann desto zweifelloser erkennen, je mächtiger derselbe entwickelt ist. Dass auch bei Frauen, besonders bei älteren, mitunter Bartenwicklung vorkommt, ist allerdings nicht unberücksichtigt zu lassen. Eine Zusammenstellung exquisiter solcher Fälle bringt +Taylor+ (Med. Jurisprudenz, 1873, II, 279). Beachtung verdient auch die sonstige Behaarung des Körpers, so der Vorderfläche der Brust und der Extremitäten, die im stärkeren Grade fast nur bei Männern vorkommt. +Casper+ hat auch das Verhalten der Schamhaare zur Unterscheidung des Geschlechtes benützen wollen, indem nach seiner Angabe (Handb. 1876, II, 119) der umschriebene Kranz von Haaren auf dem Schamberge das Weib, die, wenn auch noch so geringe Fortsetzung des Haarwuchses vom Schamberge gegen den Nabel den Mann erweisen soll. +B. Schultze+ dagegen (Jena’sche Zeitschrift. Bd. IV, 312) hat häufig Ausnahmen von dieser Regel gefunden, so bei 100 Frauen 5mal ein Hinaufreichen des Haarwuchses bis zum Nabel und unter 140 Soldaten wiederholt eine kranzartige Anordnung der Haare um den Schamberg, wie bei Weibern. Wir selbst haben ebenfalls solche Abweichungen vom Normalen bei beiden Geschlechtern beobachtet, unter Anderem bei einer 18jährigen Selbstmörderin, bei der sich zwischen den Brustdrüsen ein bis zum Brustbeingriff aufsteigender schmaler Streif ziemlich dichter, brauner, offenbar beschnittener (!) Haare fand, der sich nach unten in einen, über der Magengrube kaum angedeuteten, dann aber immer stärker und breiter werdenden, bis zu den Schamhaaren herabsteigenden Haarstreif fortsetzte (Wiener med. Presse. 1877, Nr. 3 bis 4). Auch sind wir der Meinung, dass, wenn in einem Falle noch derartige Details erkennbar sind, und nicht etwa blos die Bauchhaut vorliegt, wohl noch andere und wesentlichere Anhaltspunkte für die Geschlechtsbestimmung zu finden sein werden.
Bekannt ist es, dass bei Fäulniss und Maceration der Zusammenhang der Epidermis mit dem Corium sich lockert und diese dann sammt den Haaren und Nägeln theils von selbst abgeht, theils leicht abgestreift werden kann. In Folge dessen ist es insbesondere bei macerirten Wasserleichen sehr gewöhnlich, dass mit der Epidermis auch die Haare fehlen, wodurch die Geschlechts- und auch die Altersbestimmung aus dem äusseren Aussehen erschwert und mitunter ganz unmöglich gemacht wird.
Ebenso können die Haare an den Leichen Verbrannter fehlen, wenn die betreffenden Theile von der Flamme erreicht worden sind. Durch letztere kann selbst der ganze Haar- und Bartwuchs in wenigen Augenblicken vollständig weggesengt und dadurch Kopf und Gesicht zur Unkenntlichkeit entstellt werden. Ein dichter Haarwuchs widersteht der Flamme länger als ein schütterer; geflochtene Haare (Zöpfe) länger als ungeflochtene, und, wie es scheint, auch gefettete länger als trockene. Aus dem Zusammentreffen solcher Momente erklärt sich, warum mitunter selbst bei stark verbrannten Leichen noch Haarreste gefunden wurden, wie dies bereits von anderen Beobachtern, neuerdings von +Jastrowitz+ („Ueber den Tod durch Verbrennen.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1880, XXXII, pag. 11) bemerkt wird und auch bei den Ringtheaterleichen beobachtet wurde.
Auf den weiblichen oder männlichen „Habitus“ des ganzen Körpers oder seiner Theile allein ist nicht viel zu geben, da bei beiden Geschlechtern Abweichungen vorkommen, und bei noch nicht geschlechtsreifen Individuen kein wesentlicher Unterschied in dieser Beziehung besteht. Ueberdies können die ursprünglichen Körperformen durch Fäulniss, Verkohlung etc. ganz auffallende Veränderungen erleiden.
Entscheidend für die Geschlechtsbestimmung ist der Nachweis des weiblichen oder männlichen Geschlechtsapparates oder charakteristischer Theile desselben.
[Sidenote: Mammae.]
Der Nachweis der Mammae ist von begreiflicher Wichtigkeit, doch ist es bekannt, dass dieselben mitunter bei Mädchen und Frauen ganz unentwickelt bleiben oder nachträglich atrophiren können, während anderseits bei Männern, wenn auch seltener, eine Entwicklung der Drüsensubstanz, so doch häufig in Folge Wucherung des Fettpolsters eine Vorwölbung der Brustdrüsengegend vorkommt. Bei Neugeborenen oder Säuglingen aus einer Anschwellung der Brustdrüsen und aus dem Ausfliessen von milchartiger Flüssigkeit (Hexenmilch) beim Drucke auf weibliches Geschlecht des Kindes schliessen zu wollen, wäre ein Fehler, da diese Erscheinung bei beiden Geschlechtern gleich häufig sich findet.
[Sidenote: Aeussere und innere Genitalien bei faulen Leichen.]
Von den Genitalien können am leichtesten die äusseren unkenntlich werden. So zunächst durch colliquative Fäulniss, weniger durch Mumification, ferner durch Verstümmelung durch Fliegenmaden, Ratten u. dgl., was besonders häufig bei Kindesleichen vorkommt. Ganz unkenntlich können die äusseren Genitalien durch Verkohlung werden, wovon die Ringtheaterleichen zahlreiche Beispiele lieferten. Sowohl in diesen als in den früher genannten Fällen kann noch die innere Untersuchung positive Resultate ergeben. So zunächst das Auffinden des Uterus, welches wegen der bekannten Derbheit und Festigkeit des normalen Uterus selbst noch dann gelingen kann, wenn die übrigen Weichtheile durch Fäulniss bereits zur Unkenntlichkeit zerstört sind. Ein interessantes Beispiel dafür bringen +Casper+-+Liman+ (l. c. II, 55).
Ein junges Dienstmädchen, das angeblich sehr hübsch gewesen sein sollte, war plötzlich verschwunden. Alle Nachforschungen nach ihr blieben vergeblich und ein auftauchendes Gerücht, dass sie von einem ihr nahestehenden verheirateten Manne im Hause geschwängert und von diesem beseitigt worden, machte den Fall noch bedenklicher. Nach fast 9 Monaten wurde die Abtrittsgrube des Hauses gereinigt. Ganz unerwartet fanden die Arbeiter bei dieser Gelegenheit im Kothe einen ganz und gar verwesten menschlichen Körper, und es lag die Vermuthung nahe, dass es der des verschwundenen Mädchens sei. „Einen höheren Grad von Verwesung,“ sagt +Casper+, „werde ich wohl nie wieder zur Beobachtung bekommen!“ Von einer eigentlichen Obduction musste natürlich Abstand genommen werden. Doch wurde die Bauchhöhle untersucht mit Rücksicht auf die aufgeworfene Frage, ob Denata zur Zeit ihres Todes schwanger gewesen sei oder nicht. Sämmtliche Gedärme, ebenso Leber, Milz und Nieren waren in eine unkenntliche schwarze, schmierige Masse verwandelt. Trotzdem fand sich noch der Uterus. Derselbe war hellroth gefärbt, hart und fest zu fühlen und zu schneiden, von jungfräulicher Form und Grösse und leer. Somit konnte wenigstens mit Gewissheit das Urtheil dahin abgegeben werden, dass Denata im Augenblicke ihres Todes nicht schwanger gewesen sein könne, womit jenes bei der Auffindung der Leiche mit Lebendigkeit wieder aufgetauchte Gerücht in Nichts zerfiel und der angezweifelte gute Ruf des angeblichen Schwängerers und muthmasslichen Mörders, eines bis dahin unbescholtenen Mannes, wieder hergestellt war.
[Sidenote: Genitalien an verkohlten Leichen.]
Auch bei hochgradig verkohlten Leichen kann sich der Uterus noch finden, wovon ausser in der Festigkeit des Uterus, auch in der geschützten Lage desselben der Grund zu suchen ist. Bei einer Reihe der Ringtheaterleichen, bei denen die Bauchhöhle eröffnet und die Baucheingeweide ganz verkohlt gefunden wurden, liess sich trotzdem der Uterus, wenn auch äusserlich verkohlt, erkennen, und zwar nicht blos durch seine äussere Form, sondern auch durch seine Lagerung zu den Nachbarorganen, die ihrer geschützten Lage wegen ebenfalls weniger als andere Gebilde gelitten hatten. In einzelnen Fällen war der Uterus zu einem unförmlichen, äusserlich ganz harten Körper verkohlt, war jedoch beim Aufschneiden deutlich als solcher erkennbar und liess sogar Details, z. B. Gefässdurchschnitte, Endometrium, Plicae palmatae etc., unterscheiden. In anderen Fällen konnte schon aus dem Fehlen eines massigen Gebildes zwischen Harnblase und Rectum geschlossen werden, dass ein männliches Individuum vorliege.
Nicht selten waren trotz hochgradiger Verkohlung der Bauchorgane noch die Ovarien aufzufinden und an der Form, Lage, sowie am Durchschnitte als solche zu erkennen. Gleiches war bei der Harnblase der Fall und auch bezüglich des centralen Antheiles der Harnröhre, was insoferne wichtig, als an diesem wesentliche Geschlechtsunterschiede sich bemerkbar machen, nämlich beim Manne der Befund des Schnepfenkopfes, der an der weiblichen Harnröhre fehlt, und der Corpora cavernosa penis. Aus solchen Befunden allein können schon positive Schlüsse auf das Geschlecht des Individuums gemacht werden, und wir wollen hier bemerken, dass wir auch bei dem oben erwähnten, nach einem halben Jahre aus dem Wasser gezogenen Individuum in den scheinbar zur Unkenntlichkeit verfaulten Weichtheilen der Beckenhöhle noch deutliche Reste der Corpora cavernosa penis, sowie die hintere Partie der Harnröhre mit dem Schnepfenkopfe gefunden haben, welcher Nachweis für sich allein genügt haben würde, das Individuum für ein männliches zu erklären. Dagegen war bei dem, ebenfalls oben angeführten, vor 2 Jahren ermordeten und dann vergrabenen Manne von dem Urogenitalapparate nichts mehr zu erkennen.
[Sidenote: Skelet.]