Lehrbuch der Gerichtlichen Medicin (part 3 of 6)
Die höchste Bedeutung kann der Befund von Blutspuren erlangen, wenn er sich an einem der That verdächtigen Individuum oder an diesem gehörenden Gegenständen ergibt. Dass in einer grossen Zahl der Fälle, in denen Jemand eine blutige That begeht, dieselbe auch Blutspuren am Thäter zurücklassen wird, ist begreiflich, doch wäre es irrig, sich der Meinung hinzugeben, dass nothwendig Blutspuren zurückbleiben müssen. Es wird dies abhängen zunächst von der Natur der Wunde oder der Wunden, und zwar einestheils von dem Blutverluste, der überhaupt, und zwar nach aussen, mit ihnen verbunden war, andererseits aber auch davon, ob das Blut aus der Wunde blos herausfloss oder spritzte. Ferner ist es klar, dass je nach der Stellung, die der Thäter zu seinem Opfer einnahm, in einem Falle leicht, in einem anderen schwerer und in einem dritten gar nicht Blutspuren zurückbleiben werden, ebenso dass, wenn einem Individuum im Schlafe der Hals abgeschnitten wurde, dies eher ohne Zurücklassung von Blutspuren an dem Thäter geschehen kann, als wenn dasselbe, während es wachte und sich wehren konnte, umgebracht worden ist. Dass ausserdem eine Menge anderer Zufälligkeiten mitwirken kann, liegt auf der Hand. Auch der Umstand, ob der Thäter die Leiche unangetastet liegen liess oder damit manipulirte, ferner das Raffinement des Thäters, die Vorsicht, mit der er vorgeht, sogar die Uebung, die er eventuell besitzt (Schlächter), können in dieser Beziehung sich geltend machen. Dies wird z. B. illustrirt durch die Thatsache, dass in einem von +Taylor+ (l. c. I, 523) erwähnten Falle der Mord von einem Individuum begangen wurde, welches sich früher seiner Kleider vollständig entledigt hatte, und durch einen zweiten, welchen +Dufour+ (Virchow’s Jahrb. 1880, I, pag. 654) mittheilt, wo der Thäter, ein an Verfolgungswahn leidender Geisteskranker (!), vor Begehung des Doppelmordes Leinwandfetzen über sein Gewand gezogen hatte, um dieses vor Besudlung mit Blut zu schützen!
[Sidenote: Blutspuren auf Kleidern und Werkzeugen.]
Ausser den Kleidern und Wäschestücken des Thäters sind es vorzugsweise diesem gehörig verletzende Werkzeuge, z. B. Messer, an denen Blutspuren oder ihnen ähnliche Flecke gefunden werden können. Die Möglichkeit, dass ein Instrument, mit welchem eine Stich-, Schnitt- oder Hiebwunde beigebracht wurde, unblutig bleiben könne, lässt sich nicht ganz wegleugnen, namentlich dann nicht, wenn das Instrument mit raschem Zuge geführt wurde und grössere Gefässe nicht verletzt worden sind, oder wenn das Blut an den ebenfalls durchstochenen Kleidungsstücken etc. beim Zurückziehen des Messers wieder abgewischt wurde. +Casper+ hat (l. c. II, 168) aus Anlass eines Falles, wo bei einem Individuum, das sich selbst den Hals durchschnitten hatte, ein ganz blutfreies Tischlermesser gefunden wurde, auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht. Doch dürfte dies jedenfalls nur ausnahmsweise vorkommen, da zahlreiche Versuche, die wir in dieser Richtung hin anstellten, immer negativ ausgefallen sind, obwohl allerdings die Menge des Blutes, die dem gebrauchten Instrumente anhaftete, eine sehr verschiedene gewesen ist, und wiederholt nur unbedeutende Spuren daran zurückgeblieben waren. Auch kann man sich bei solchen Versuchen überzeugen, dass, wie begreiflich, unter sonst gleichen Verhältnissen desto weniger Blut an der Klinge eines verletzenden Instrumentes zurückbleibt, je blanker und glatter dieselbe gewesen war. In der Regel erklärt sich das Fehlen von Blutspuren an einem thatsächlich gebrauchten Werkzeuge ungezwungen daraus, dass dasselbe nachträglich gereinigt worden ist. Wurde diese Reinigung nicht sorgfältig vorgenommen, so z. B. das Messer nur einfach abgewischt, dann können sich trotzdem Blutspuren an rauheren oder vertieften Stellen des Heftes, besonders in dem Einschnitte, der zum Oeffnen der Klinge bestimmt ist, oder in dem Charnier der Klinge, in dem Spalt des Messers u. s. w., erhalten, ebenso bei Beilen in den Vertiefungen zwischen Stiel und dem Loche des Beiles, durch welches dieser durchgesteckt ist, durchaus Stellen, die, wenn solche Untersuchungen vorkommen, besonders beachtet werden müssen.
Zweifellos gibt es eine grosse Reihe von Fällen, in denen schon die makroskopische Besichtigung einer Spur hinreicht, um dieselbe als durch Blut erzeugt erkennen zu lassen; dies gilt namentlich von den Spuren, die sich bei der Vornahme des ersten Localaugenscheines ergeben. Finden sich jedoch solche Spuren an dem Thäter oder ihm gehörenden Dingen, dann genügt selbstverständlich niemals die blosse makroskopische Untersuchung, sondern es ist die Natur des verdächtigen Fleckes anderweitig sicherzustellen.
Es ist zu diesem Behufe zweierlei anzustreben: erstens der mikroskopische Nachweis der charakteristischen Blutkörperchen und zweitens der Nachweis des ebenso charakteristischen Blutfarbstoffes, des Hämoglobins und seiner Derivate.
[Sidenote: Nachweis von Blutkörperchen.]
Das +Auffinden der Blutkörperchen+ beweist nicht blos in absoluter Weise die Gegenwart von Blut, sondern ermöglicht auch die Beantwortung gewisser Detailfragen, welche sich auf die Abstammung des betreffenden Blutes beziehen. In frischen Fällen unterliegt dieser Nachweis keinen Schwierigkeiten, da es blos nothwendig ist, etwas von der Substanz, wenn sie etwa noch feucht ist[290], unmittelbar, wenn nicht, mit ½procentiger Kochsalzlösung, Zuckerwasser oder verdünntem Glycerin unter das Mikroskop zu bringen, um, wenn die Spur von Blut als solchem und nicht etwa, wie so häufig, blos von blutigem Wasser herrührt, in der Regel sofort die charakteristischen Formelemente des Blutes zu erkennen. In solchen Fällen ist es natürlich auch leicht, nicht blos die runden und kernlosen Blutkörperchen der Säugethiere von den ovalen und kernhältigen und überdies viel grösseren der anderen Thierclassen zu unterscheiden, sondern es können auch mikroskopische Messungen die Lösung der Frage gestatten, ob die Grösse der vorliegenden runden Blutkörperchen mit jener übereinstimmt, die den menschlichen zukommt.
Unter den Säugethierblutkörperchen sind bekanntlich die menschlichen die grössten. Ihr durchschnittlicher Durchmesser beträgt 0·0077 Mm. (0·0074-0·0080). Ihnen zunächst stehen die des Hundes mit 0·0074 Mm. (0·0060-0·0074), dann folgen die des Kaninchens mit 0·0064, des Schweines mit 0·0062, des Rindes mit 0·0058, des Pferdes mit 0·0057, der Katze mit 0·0056 und des Schafes mit 0·0045 Mm.
Da die Blutkörperchen sowohl des Menschen als der einzelnen Säugethiere nicht alle gleich gross sind, sondern ihre Grösse innerhalb gewisser Grenzen schwankt, so wird man sich selbstverständlich nicht mit der Messung einzelner Blutkörperchen begnügen, sondern eine möglichst grosse Reihe von Messungen unternehmen und aus dieser die Durchschnittszahl berechnen.
Aber auch alte Blutspuren können den mikroskopischen Nachweis von Blutkörperchen gestatten, da sich dieselben im einfach eingetrockneten und weiter unverändert gebliebenen Blute selbst jahrelang erhalten, wovon man sich leicht und unmittelbar überzeugen kann, wenn man Blut in dünnen Schichten auf durchsichtigen Glasplatten eintrocknen lässt. Wir besitzen solche Präparate von Blutkörperchen sowohl des Menschen als verschiedener Thiere, die bereits mehr als zehn Jahre zu Demonstrationszwecken dienen und in welchen sich trotz dieser langen Zeit die Formelemente in ihrer charakteristischen Form unverändert erhalten haben. +Hammerl+[291] fand sogar, dass so angetrocknete Blutkörperchen selbst nach Erhitzung über 200° C. ihre Form erhalten.
In derartigen alten Blutspuren gelingt jedoch der Nachweis der Blutzellen nicht mehr so ohne Weiteres, wie bei frischen, sondern fordert eine bestimmte Behandlung des Objectes, namentlich mit gewissen Zusatzflüssigkeiten, die geeignet sind, die Blutkörperchen in der meist fest eingetrockneten und spröden Substanz wieder sichtbar zu machen.
Von diesen Zusatzflüssigkeiten können wir aus eigener Erfahrung[292] die etwas modificirte +Pacini+’sche Flüssigkeit (300 Theile Wasser, 100 Theile Glycerin, 2 Theile Kochsalz und 1 Theil Sublimat) empfehlen. Auch verdünnte, mit Glycerin versetzte Säuren leisten gute Dienste, so die von +Roussin+[293] angegebene Mischung von 3 Theilen Glycerin und 1 Theil concentrirter Schwefelsäure bis zum spec. Gewicht von 1·028 mit Wasser verdünnt.
Von +Virchow+ (Archiv, XII, 336) wurde concentrirte 30procentige Kalilauge zu diesem Zwecke empfohlen, ebenso von +Brücke+ (Vorlesungen, I, 76) und neuerdings wieder von A. +Rollet+[294], welcher fand, dass an eingetrocknetem Blute die rasch vorübergehenden Stadien der Schrumpfung und Quellung, welche man nach der Einwirkung concentrirter (32procentiger) Kalilauge an den feuchten Blutkörperchen hervortreten sieht, ausbleiben und dass hier sogleich das an feuchten Blutkörperchen jenen stürmischen Reactionen erst folgende Stadium der Härte auftritt, in welchem die Blutkörperchen sich lange Zeit in einer ihrer natürlichen Form ähnlichen Erscheinungsweise erhalten. Man kann auch concentrirte Cyankaliumlösung zu diesem Zwecke verwenden. H. +Struve+ (Virchow’s Arch. 79. Bd., pag. 524) empfiehlt concentrirte Weinsäure oder noch besser die Anwendung der Kohlensäure. Zu diesem Behufe lässt er in einem Probirgläschen CO₂ durch Wasser durchstreichen und legt dann die Spur sammt ihrer Unterlage in dieses hinein. Nach etwa 20 Stunden ist die Spur erweicht und kann untersucht werden. +Rezzonico+ (Rivista sperim. XV, 214) hat mit 10procentiger Lösung von Oxalsäure gute Resultate erhalten.
Wir haben uns ferner bei einer grossen Zahl einschlägiger Untersuchungen überzeugt, dass, wenn schon sehr alte, hart gewordene Blutspuren vorliegen, auch die blosse Anwendung destillirten Wassers, welches bei frischen Blutspuren vermieden werden muss, da es sofort den Blutzellen den Farbstoff entzieht und diese durch Quellung verändert, sehr schöne Resultate ergibt, ein Verhalten, welches offenbar darin seinen Grund hat, dass die Blutkörperchen durch intensives Eintrocknen eine grössere Resistenz gegen Wassereinwirkung erlangen und auch die Löslichkeit des Hämoglobins und damit die Leichtigkeit, mit welcher es sonst durch Wasser den Blutkörperchen entzogen wird, sich vermindert.
Der Vorgang bei solchen Untersuchungen hat in der Weise zu geschehen, dass man zunächst winzige Partikelchen der betreffenden Substanz auf einen Objectträger bringt, indem man entweder mit einem Messerchen etwas von der angetrockneten Spur abschabt, oder, was sich besonders bei an Stoffen befindlichen Flecken empfiehlt, die Spuren unmittelbar über dem Objectträger mit einer Nadel ritzt, wobei, wenn wirklich Blut vorliegt, der braunrothe Strich auffällt, den die ritzende Nadel erzeugt und ein feines braunrothes Pulver auf den Objectträger fällt, welches sich zur weiteren Untersuchung vorzüglich eignet.
Man kann entweder sofort die auf dem Objectträger befindliche Substanz mit einer der erwähnten Zusatzflüssigkeiten behandeln oder früher, blos mit einem Deckgläschen bedeckt, unter das Mikroskop bringen und erst dann die Flüssigkeit zusetzen, ein Verfahren, das sich deshalb empfiehlt, weil man das Sichtbarwerden der Formelemente in den früher amorph erschienenen Schollen unmittelbar beobachten und auch das Verhalten der letzteren zu Wasser oder anderen Lösungsmitteln zu verfolgen im Stande ist.
[Sidenote: Unterscheidung von Blutkörperchen.]
In günstigen Fällen lässt sich nicht blos erkennen, dass die betreffenden Schollen aus gleichmässig grossen, meist dicht gedrängten, in ihrer Form und sonstigen Beschaffenheit jener der Blutkörperchen entsprechenden Elementen bestehen, sondern es kann auch gelingen, einzelne dieser Elemente isolirt zu Gesichte zu bekommen: letztere zeigen dann ihre charakteristische, ursprüngliche Form viel deutlicher, während die in den festen Schollen eingebetteten Blutkörperchen meist durch gegenseitigen Druck abgeplattet erscheinen und erst bei längerer Einwirkung einer entsprechenden Zusatzflüssigkeit aufzuquellen und dadurch eine der ursprünglichen sich nähernde Form anzunehmen pflegen.
Ausser den rothen Blutkörperchen lassen sich häufig in den betreffenden Schollen auch einzelne weisse unterscheiden, welche sogar eine grössere Resistenzfähigkeit zu besitzen scheinen, als erstere, da man sie mitunter noch findet, wenn bereits, wie z. B. bei stark verwitterten Blutspuren, die rothen schon durch feinkörnigen Zerfall mehr oder weniger unkenntlich geworden sind. +Corin+ (Virchow’s Jahresb. 1893, I, pag. 486) fand die Angabe, dass die neutrophilen Körnchen in den Leucocythen, welche bei der Färbung des Blutes nach der Methode von +Ehrlich+ sich violett und blau färben, nur beim Menschenblute vorkommen, bestätigt und empfiehlt daher diesen Nachweis zur Unterscheidung von Menschenblut vom Thierblut. Doch ergaben die Nachuntersuchungen von +Tamassia+[295], dass in dieser Beziehung kein Unterschied besteht.
Schwerer als die Säugethierblutkörperchen sind in alten Blutspuren die Blutkörperchen der übrigen Thierclassen in ihrer ursprünglichen Form zu erkennen, wovon die Ursache einestheils in der blässeren Färbung dieser Formelemente, dann aber besonders in der grösseren Geneigtheit derselben zu Schrumpfung beim Eintrocknen, sowie in dem weniger resistenten Verhalten des Stromas gegen die erwähnten Lösungsmittel gelegen ist, weshalb die Contouren der Blutkörperchen weniger scharf hervortreten, als dies unter sonst gleichen Verhältnissen bei den Menschen- und Säugethierblutkörperchen der Fall ist. Dagegen sind die von solchem Blut, insbesondere von Vogelblut, herrührenden Spuren durch die meist in grosser Menge in ihnen vorkommenden, das Licht stark brechenden Kerne charakterisirt, welche namentlich nach Zusatz schwacher Essigsäure deutlich hervortreten, während, wenn Säugethierblut vorliegt, die betreffenden Schollen nach einem solchen Zusatz sich sofort oder in wenigen Augenblicken auflösen und ein kaum erkennbares blasses Stroma zurücklassen.
Es ist begreiflich, dass, wenn die Blutkörperchen durch Eintrocknen verschrumpft und durch Anwendung der bezeichneten Flüssigkeit wieder sichtbar gemacht worden sind, die Unterscheidung, ob dieselben thatsächlich von Menschenblut oder von dem Blute von Säugethieren herrühren, grosse Schwierigkeiten haben wird. Da nämlich der Grad der Schrumpfung der Blutelemente von verschiedenen unberechenbaren Umständen abhängt und die Reconstruirung der Form und Grösse derselben mittelst obiger Reagentien auch nicht gleichmässig und vollständig erfolgt, übrigens auch von der Natur des Reagens und der Dauer seiner Einwirkung abhängt, und da es sich endlich bei der Unterscheidung von menschlichen Blutkörperchen von solchen der Säugethiere in der Regel nur um ganz minimale, zwischen 0·004 bis 0·008 schwankende Grössendifferenzen handelt, so lassen sich von mikroskopischen Messungen, selbst wenn sie mit aller Sachkenntniss und Accuratesse vorgenommen wurden, doch nur precäre Resultate erwarten, wie auch +Struve+ (Virchow’s Archiv. 83. Bd., pag. 146) auf Grund sehr eingehender Untersuchungen betont. Trotzdem wird man nicht unterlassen, vorkommenden Falles solche Messungen zu unternehmen, da ihr Resultat, namentlich wenn es auf zahlreichen Messungen basirt, doch nicht jedes Werthes entbehrt, besonders dann nicht, wenn es sich um Unterscheidung von Blut von Thieren, wie z. B. von Rindern, Katzen, Pferden und Schafen, handelt, deren Blutkörperchen doch um ein Erkleckliches kleiner sind, als jene des Menschen.[296]
Nicht unerwähnt soll bleiben, dass die Sporen mancher niederen Pilze, insbesondere Schimmelpilze, eine grosse äussere Aehnlichkeit mit Blutkörperchen haben. So hat +Erdmann+ die Aehnlichkeit mit Porphyridium cruentum und +Rindfleisch+ die der Sporen von Achorion Schönleinii hervorgehoben. Wir können diese aus eigener Erfahrung bestätigen und müssen als unterscheidend auf die grosse Resistenzfähigkeit solcher Sporen gegen Säuren und Alkalien hinweisen. Auch Hefezellen und selbst Fetttröpfchen können Blutkörperchen vortäuschen. Zur Unterscheidung letzterer ist in zweifelhaften Fällen, wie schon +Gwosdew+ rieth, Aether, Benzin u. dergl. zur Anwendung zu bringen.
[Sidenote: Nachweis des Hämoglobins.]
Die weitere Untersuchung der betreffenden Spur bezweckt den +Nachweis des Hämoglobins+, des Blutroths, jenes eigenthümlichen eiweisshältigen Farbstoffes, welcher im normalen Zustande den Inhalt der Blutkörperchen bildet und dem Blute die charakteristische rothe Farbe verleiht. Dieser Nachweis kann nur gelingen, so lange das betreffende Blut seine Löslichkeit in Wasser bewahrt hat, denn das Fehlen dieser ist ein Beweis, dass die betreffende Spur nicht mehr den genuinen Blutfarbstoff, sondern allenfalls nur dessen Derivate, insbesondere das im Wasser unlösliche Hämatin, enthält. Das Hämoglobin kann aber seine Löslichkeit einbüssen, einerseits durch coagulirende Einflüsse, anderseits durch Alter.
[Sidenote: Löslichkeit von Blutspuren.]
Von ersteren ist insbesondere die Einwirkung kochenden Wassers zu erwähnen, die einer Blutspur sofort die Löslichkeit benimmt, aber auch dieselbe auf der Unterlage mehr fixirt, so dass sie weiteren Insulten gegenüber resistenter wird, als einfach eingetrocknetes Blut, welches bekanntlich in diesem Zustande eine spröde, leicht zerreibliche Masse bildet, welche durch Reiben und ähnliche Einwirkungen leicht von der Unterlage weggebracht werden kann. Interessant ist ein von +Liman+ (Virchow’s Archiv. 1886, pag. 395) mitgetheilter Fall, wo die Unlöslichkeit der an einem Sacke befindlichen Flecke durch heisses Bügeln veranlasst worden war. Aus Anlass dieser Beobachtung von +Katayama+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLIX) angestellte Untersuchungen ergaben, dass durch eine Stunde auf 120° erhitztes Blut sich in Wasser und Boraxlösung nicht mehr löst, auf 140° erhitztes auch nicht mehr in Cyankaliumlösung, dagegen noch am besten in Natronlauge und in Eisessig, und wie +Kratter+ („Ueber den Werth des Hämatoporphyrinspectrums.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1892, IV, 62), sowie +Hammerl+ (Ibid. pag. 44) fanden, in concentrirter Salzsäure, besonders aber, selbst nach Erhitzung bis 210°, in concentrirter Schwefelsäure.
[Sidenote: Alter von Blutspuren. Methämoglobin.]
Was das Alter betrifft, so ist es bekannt, mit welcher Leichtigkeit frisches Blut im Wasser sich löst und welche Färbekraft demselben zukommt. Diese Löslichkeit behält eingetrocknetes Blut sehr lange und kann sie selbst Jahre lang bewahren, wenn von demselben die zersetzenden Einflüsse von Luft und Licht ferngehalten wurden. Blieb der Fleck der Luft frei ausgesetzt, so sind es die durch den Sauerstoff und das Ozon der Luft eingeleiteten langsamen Oxydationsvorgänge, vielleicht auch die in der Luft, namentlich in jener der Städte, enthaltenen Säuren (+Sorby+), insbesondere aber der Einfluss des Lichtes, welche die Löslichkeit der Spur allmälig vermindern und schliesslich ganz aufheben, indem sich das Hämoglobin anfangs unter Abscheidung von „Globulin“ zu noch in Wasser löslichem +Methämoglobin+ und schliesslich zu unlöslichem Hämatin verwandelt. Die Schnelligkeit, mit welcher dies geschieht, hängt theils von der Dicke der betreffenden Blutspur ab, da die genannten Agentien desto rascher die Zersetzung erzeugen werden, je dünner und überhaupt je kleiner die betreffende Blutspur gewesen war, theils von der grösseren oder geringeren Intensität, mit welcher diese Agentien auf die Blutspur einwirken können. Am schnellsten und unseren Erfahrungen zufolge schon in wenigen Wochen, ja wenn derselbe klein war, schon in wenigen Tagen, kann ein Blutfleck unlöslich werden, wenn er dem directen Sonnenlicht ausgesetzt blieb, während unter anderen Umständen doch meistens lange Zeit hierzu erforderlich ist.
Sowohl die durch Coagulation, als die durch Luft- und Lichteinwirkung entstandenen Zersetzungen des Hämoglobins machen sich schon durch Veränderung der ursprünglichen Farbe der Blutspur kenntlich. Diese in verschiedenen Nuancen rothe und namentlich auf lichtem Untergrunde deutlich hervortretende Farbe wird durch Coagulation des Blutroths sofort missfärbig und bleibt es fortan. Durch die Einwirkung von Licht und Luft erhält jede Blutspur sehr bald einen Stich in’s Braunrothe, wird später immer mehr braun, dann graubraun und schliesslich vollkommen grau. Auch diese Farbenveränderungen erfolgen bei Einwirkung directen Sonnenlichtes ungleich rascher, und man kann dies in sehr instructiver Weise demonstriren, wenn man ein Stück in Blut getauchte Leinwand trocknet und nun in der Sonne liegen lässt. Man findet dann nach verhältnissmässig kurzer Zeit die der Sonne zugekehrte Seite der Blutspur grau, während die entgegengesetzte die ursprüngliche Blutfarbe noch fast unverändert zeigt. Bei Bestimmungen des +Alters+ von Blutspuren ist es daher angezeigt, nicht blos den Grad der Löslichkeit und die Farbe derselben, sondern auch alle Momente zu erwägen, welche diese Veränderungen zu beschleunigen oder zu verzögern vermögen. In den meisten Fällen werden trotzdem solche Altersbestimmungen nur approximativ ausfallen können.
[Sidenote: Spectrum des Oxyhämoglobins und reducirten Hämoglobins.]
Die Untersuchung der aus einer verdächtigen Spur erhaltenen wässerigen Lösung geschieht mit dem +Spectralapparat+ und hat den Zweck, die dem Hämoglobin zukommenden charakteristischen Absorptionserscheinungen zu constatiren. Seitdem +Hoppe+-+Seyler+[297] zuerst darauf aufmerksam machte, dass der Blutfarbstoff in eigenthümlicher Weise gewisse Strahlen des Spectrums absorbire, besitzen wir in der Spectralanalyse ein ausgezeichnetes und durch zahllose Beobachtungen bewährtes Mittel zur Erkennung von Blutspuren in forensischen Fällen.
Diese Absorptionserscheinungen bestehen bekanntlich darin, dass, wenn man Blut entsprechend mit Wasser verdünnt und die Lösung zwischen den Spalt eines Spectralapparates und eine Lichtquelle bringt, das violette Ende des normalen Spectrums wie ausgelöscht erscheint und zwei dunkle Absorptionsbänder in Gelb und an der Uebergangsstelle von Gelb in Grün zu bemerken sind, von denen das eine schmälere in Gelb unmittelbar neben der Stelle, wo im Sonnenspectrum die +Fraunhofer+’sche Linie D sich befindet und zwischen dieser und dem violetten Ende des Spectrums liegt, während das andere, fast noch einmal so breite, aber weniger scharf begrenzte und weniger dunkle an der Uebergangsstelle zwischen Gelb in Grün nahe bei der +Fraunhofer+’schen Linie E sich befindet (Fig. 74, 1). Dieses Spectrum ist das des sauerstoffhältigen Hämoglobins oder des +Oxyhämoglobins+.
Diese Absorptionserscheinung ist noch bei starker Verdünnung der Lösung zu bemerken, so zwar, dass ein geübtes Auge die Absorptionsstreifen noch unterscheiden kann, wenn die Lösung makroskopisch kaum mehr gefärbt erscheint. Wird die Verdünnung weiter fortgesetzt, so verschwindet zuerst der Streif im Grün und zuletzt erst der bei der Linie D.
Entzieht man der Lösung den Sauerstoff durch Hinzuthun reducirender Substanzen, wozu gewöhnlich Schwefelammonium benützt wird, so ändert sich das Spectrum, indem die Streifen des Sauerstoff-Hämoglobins gewissermassen zusammenfliessen und schliesslich nur ein einziges breites Absorptionsband zurückbleibt, welches den grössten Theil des Raumes zwischen den +Fraunhofer+’schen Linien D und E ausfüllt und ziemlich scharf von den übrigen Theilen des Spectrums sich abgrenzt (Fig. 74, 2). Es ist dies das Spectrum des sauerstofffreien Blutroths, des +reducirten Hämoglobins+, welches sofort in das des Oxyhämoglobins übergeht, wenn man die Lösung mit Luft schüttelt und so dem Sauerstoff wieder Zutritt verschafft.
Dieses spectrale Verhalten des Hämoglobins ist im hohen Grade charakteristisch und genügt für sich allein vollkommen, um einen aus einer verdächtigen Spur erhaltenen Farbstoff als Blut zu bezeichnen. Andere Farbstoffe zeigen entweder keine Absorptionsbänder oder solche, die sich wesentlich von denen des Blutroths unterscheiden. Nur eine ammoniakalische Carminlösung zeigt in starker Verdünnung Absorptionserscheinungen, die jenen des sauerstoffhältigen Hämoglobins gleichen, welche jedoch bei Zusatz von Schwefelammonium sich nicht verändern, ausserdem bei Zusatz von Essigsäure sich erhalten, während, wenn man zu einer Blutlösung diese hinzugibt, die Absorptionsstreifen sofort verschwinden.
Die spectrale Untersuchung unterliegt, wenn nicht zu geringe Mengen des Farbstoffes erhalten wurden, keinen besonderen Schwierigkeiten. Ist die Lösung, die man durch Maceration der Spur mit Wasser erhielt, wie bei älteren Flecken häufig, trüb, so empfiehlt es sich, eine Spur von Ammoniak zuzusetzen, wodurch dieselbe in der Regel sofort aufgehellt wird und auch brillanter roth erscheint.
Sind sehr kleine und wenig Farbstoff abgebende Blutspuren zu untersuchen, so sind entsprechend kleine Gefässe (dünne Röhrchen) mit der Lösung zu füllen und überhaupt bei der Behandlung so kleiner Flecke mit Lösungsmitteln das richtige Verhältniss zwischen der Menge dieser und der zu untersuchenden Substanz zu berücksichtigen. Allzu verdünnte Lösungen sind im Exsiccator einzuengen. Auch der nach dem vollständigen Eintrocknen der Lösung im Uhrglase zurückbleibende Fleck kann unmittelbar oder mit einer Spur von Wasser befeuchtet vor den Spectralapparat gebracht werden, obwohl die Methode sich meist nicht empfiehlt. Bei so geringen Mengen Farbstoffes ist das Mikrospectroskop besonders am Platze, mit welchem noch bei minimalen Mengen von Blut die charakteristischen Absorptionsstreifen erkannt werden können.
[Sidenote: Dichroismus. Ozonprobe.]
Andere als die spectralen Eigenschaften von Hämoglobinlösungen haben nur einen unterstützenden Werth. Hierher gehört der zuerst von +Brücke+ constatirte Dichroismus, der namentlich nach Zusatz von etwas Kalilauge deutlich hervortritt und die z. B. in einem Uhrgläschen befindliche Lösung im reflectirten Lichte grünlich, im durchfallenden roth (meist burgunderroth) erscheinen lässt; ferner der durch Kochen oder durch Säuren, oder durch das +Millon+’sche Reagens nachweisbare Eiweissgehalt der Lösung, dann die Beständigkeit der Farbe gegen Ammoniak und schliesslich die ozonübertragende Eigenschaft des Hämoglobins. Auf letzterer Eigenschaft beruht die zuerst von +van Deen+ und später auch von +Taylor+ und +Liman+ empfohlene sogenannte +Guajacprobe+ oder +Ozonprobe+. Sie wird in der Weise vorgenommen, dass man zu einer alkoholischen bis zur weingelben Farbe verdünnten Lösung von Guajacharz, welche bekanntlich durch Ozon blau gefärbt wird und daher ein ausgezeichnetes Ozonreagens darstellt, einige Tropfen ozonisirten (d. h. länger unter nicht luftdichtem Verschluss an der Luft gestandenen) Terpentinöls[298] zusetzt und nun einen Tropfen der zu prüfenden Lösung hinzuträufelt. Wenn dieselbe Hämoglobin enthält, so färbt sich die Guajactinctur blau, indem ersteres die Eigenschaft besitzt, das im Terpentinöl festgehaltene Ozon frei zu machen, so dass es auf das Ozonreagens, die Guajactinctur, wirken kann und dieselbe bläut. Diese Probe ist sehr empfindlich, doch nicht vollkommen beweisend, da ausser dem Hämoglobin noch andere, wenn auch nur wenige Körper, die ozonübertragende Eigenschaft besitzen, wie z. B. der Eisenvitriol, und da es, was noch wichtiger ist, eine Reihe von Körpern gibt, die die Guajactinctur ohne Weiteres zu bläuen vermögen, wie z. B. Eisenchlorid, übermangansaures Kali u. a.
[Sidenote: Methämoglobin.]
Von den Derivaten des Hämoglobins ist zunächst das +Methämoglobin+ nochmals zu erwähnen, weil dasselbe gewisse spectrale Erscheinungen zeigt, denen wir bei der Untersuchung nicht ganz frischer Blutspuren sehr häufig begegnen. Wenn nämlich ein Blutfleck durch Einwirkung der Luft oder insbesondere des Lichtes seine Farbe bereits merklich in’s Braunrothe verändert hat, was bei günstigen Umständen schon nach 3-10 Tagen geschehen kann, zeigt die daraus erhaltene Lösung einen mehr weniger ausgesprochenen Stich in’s Braune und vor dem Spectralapparat ausser den Oxyhämoglobinbändern noch ein drittes schmales und weniger scharf begrenztes Band in Orange zwischen den +Fraunhofer+’schen Linien C und D, näher bei C (Fig. 75, 1). Dieses Band ist sehr ähnlich dem sogenannten Säurebande, welches besonders deutlich zu sehen ist, wenn trockenes Blut mit säurehältigem Alkohol behandelt, respective gelöst wird, und wird dem sogenannten Methämoglobin[299] zugeschrieben, einem Zwischenproduct der Umwandlung des Hämoglobins in Hämatin, das sich von letzterem besonders durch seine Löslichkeit im Wasser unterscheidet. Das Auftreten des Methämoglobins und seines Absorptionsbandes geht mit einer mehr weniger ausgesprochenen Trübung der nun zu erhaltenden Lösungen einher. Setzt man aber einen Tropfen Ammoniak zu, so klärt sich die Lösung meist sofort, verändert ihre anfangs braunrothe Farbe in eine mehr rothe und die Oxyhämoglobinstreifen, die gewöhnlich bei der ersten Untersuchung weniger deutlich sich repräsentirten, treten nun sehr schön hervor, während der Streif in Roth (Methämoglobinstreif) verschwindet.
[Sidenote: Hämatin und reducirtes Hämatin.]
Ein anderes Derivat des Hämoglobins, welches ein sehr charakteristisches spectrales Verhalten zeigt und deshalb zum Nachweis von Blut in verdächtigen, besonders in Wasser bereits unlöslichen Spuren sehr gut benützt werden kann, ist das +reducirte Hämatin+ von +Stokes+.[300] Zu diesem Zwecke empfiehlt es sich am besten, die zu untersuchende Substanz mit concentrirter Cyankaliumlösung,[301] zu behandeln, und die so erhaltene, meist hellroth, braunroth oder röthlichbraun gefärbte Lösung vor den Spectralapparat zu bringen. Man sieht dann im Spectrum entweder ein deutliches breites Band in Grün, welches dem Bande des reducirten Hämoglobins sehr ähnlich ist, oder blos eine Beschattung dieses Theiles des Spectrums (Fig. 75, 2). Setzt man aber zu der Lösung einen oder einige Tropfen Schwefelammonium hinzu, so bemerkt man, wie sich sofort das breite Absorptionsband in zwei auflöst, welche auf den ersten Blick den Oxyhämoglobinstreifen gleichen, aber von diesen ausser durch ihre Genesis auch durch ihre dem violetten Ende des Spectrums näher gerückte Lage sich unterscheiden (Fig. 75, 3). Letzteres Spectrum kann man auch durch Anwendung concentrirter (32%) Kalilauge allein ohne Anwendung von Reductionsmitteln erhalten, und zwar schneller, wenn man mit Kalilauge kocht, als wenn man diese kalt anwendet. (+Rollet+, l. c.)
Der Nachweis des reducirten Hämatins auf spectroskopischem Wege, namentlich jener mit Cyankalium, welchem wir den Vorzug geben, ist nicht blos für die Anwesenheit von Blut ebenso beweisend, wie jener des Oxyhämoglobins, sondern gibt, wovon wir uns wiederholt überzeugt haben und betonen müssen, noch Resultate, wenn wegen Kleinheit des Objectes oder bereits in diesem stattgefundenen Zersetzungsprocessen der spectroskopische Nachweis des Sauerstoffhämoglobins nicht mehr gelingt. Bei sehr kleinen Flecken ist es daher rathsam, sofort auf reducirtes Hämatin zu untersuchen.
[Sidenote: Hämatoporphyrin.]
Den Untersuchungen von +Kratter+ und +Hammerl+ (l. c.) zufolge lässt sich aus verkohltem Blute, welches keine anderen Blutreactionen mehr gibt, durch Behandlung mit concentrirter Schwefelsäure noch das +Hämatoporphyrinspectrum+ (+Mulder+, +Hoppe+-+Seyler+) darstellen. Dasselbe hat eine Aehnlichkeit mit dem Spectrum des Oxyhämoglobins, nur sind die Streifen weiter nach links verschoben, insbesondere der schmälere nach links von der Linie D.
Die isolirte Substanz wird mit 1-5 Ccm. concentrirter Schwefelsäure in einer Eprouvette wiederholt geschüttelt. Färbt sich die Säure schon in den ersten Minuten braungelb, so ist eine störende Beimischung vorhanden, die Säure ist dann abzugiessen und durch eine neue zu ersetzen. Ist das Object Blut, dann quillt dasselbe nach ½–1 Stunde auf, wird mehr weniger transparent und prächtig rothviolett. Meist hat sich auch die Säure zart violett gefärbt und gibt das erwähnte Spectrum, wobei zuerst das rechte breitere und dann das linke Absorptionsband auftritt. Hat sich die Säure nicht genügend gefärbt, dann gibt noch die zwischen 2 Glasplatten zerquetschte, gequollene Substanz das charakteristische Spectrum. Giesst man das in SO₃ gelöste Hämatoporphyrin in die 10-20fache Menge destillirten Wassers, so fällt dasselbe in Form rothbrauner Flocken aus. Diese geben gewaschen und mit Alkalien gelöst das Spectrum des +alkalischen Hämatoporphyrins+, welches aus vier abwechselnd schmalen und breiten Absorptionsbändern besteht.
[Sidenote: Häminkrystalle.]
Eines der für den forensischen Nachweis von Blutspuren wichtigsten Derivate des Hämoglobins ist das +Hämin+, welches bei entsprechender Behandlung der Spur in Form der ungemein charakteristischen +Häminkrystalle+ erhalten wird, die nach ihrem ersten Entdecker (1853) auch +Teichmann+’sche +Blutkrystalle+ genannt werden. Diese Krystalle sind nach den Untersuchungen +Hoppe+-+Seyler+’s salzsaures Hämatin, für welches der Kürze wegen der Name Hämin allgemein gebräuchlich ist. Sie werden in der Weise dargestellt, dass man eine Partie der von der Unterlage losgelösten Substanz mit höchst concentrirter Essigsäure (sogenanntem Eisessig) unter Zusatz einer Spur Kochsalz in einem Uhrschälchen oder auf einem Objectträger unter dem Deckgläschen vorsichtig aufkocht und die so entstehende braune Lösung abdampft, worauf im Rückstande die Häminkrystalle mikroskopisch nachgewiesen werden können.
+Struve+ (l. c.) empfiehlt die Darstellung der Häminkrystalle mittelst Tanninlösung, wobei er folgendermassen verfährt: Man behandelt den Fleck mit verdünnter Kalilauge, wobei man eine bräunliche Lösung erhält, welche filtrirt und darauf mit Tanninlösung versetzt wird, wodurch die Flüssigkeit sofort eine rothbraune Färbung annimmt. Darauf fällt man mit verdünnter Essigsäure bis zur deutlich sauren Reaction. Mit dem abfiltrirten und getrockneten Niederschlag verfährt man dann wie bei der gewöhnlichen Darstellung der Häminkrystalle.
Die Häminkrystalle finden sich in der Regel in grosser Menge und erscheinen als winzige, entweder vereinzelte (Fig. 76) oder zu Zwillingen und Mehrlingen verbundene (Fig. 77) rhombische Stäbchen, oder, wenn sie nicht vollständig ausgebildet sind, als hanfsamenförmige Krystalle (Fig. 78) von brauner Farbe in verschiedener Nuance. Sie sind unlöslich in Wasser, Aether und Alkohol, schwer löslich in Ammoniak, verdünnter Schwefelsäure und officineller Salpetersäure, leicht löslich in Kalilauge und englischer Schwefelsäure. Im polarisirten Lichte zeigen sie Pleochroismus und erscheinen, wie auch +Jaumes+ hervorhebt, in verdunkeltem Gesichtsfeld wie Sterne leuchtend. Ihre Lösung in Eisessig zeigt Ozon übertragende Eigenschaften.
So leicht die Häminkrystalle in der Regel sich darstellen lassen, so kommt es doch manchmal vor, dass trotz zweifelloser Anwesenheit von Blut die Darstellung derselben nicht gelingt. Nach unseren Erfahrungen scheint es insbesondere die Beimengung fettiger Substanzen zu sein, welche dieselbe verhindert.[302] Wird diese vermuthet, so empfiehlt es sich, die zu untersuchenden Bröckchen früher mit Aether zu behandeln und dann nochmals die Darstellung der Häminkrystalle zu versuchen. Haftet Blut auf eisernen Werkzeugen, so kann auch die Rostbildung die Gewinnung der Krystalle erschweren und selbst ganz verhindern. Dagegen lassen sich dieselben aus durch siedendes Wasser u. dergl. für Wasser unlöslich gewordenen Blutspuren ganz gut darstellen.
Auch aus bis 140° und selbst darüber erhitzten Blutspuren konnten +Katayama+ (l. c.) und +Misuraca+ (Virchow’s Jahresb. 1889, I) noch Häminkrystalle gewinnen. Da in einem solchen Falle das coagulirte Blut fest an der Unterlage haftet, so kann man den Fleck sammt dieser mit Eisessig behandeln und so das Hämatin daraus gewinnen, was namentlich dann thunlich ist, wenn der Fleck auf Leinwand oder einem Stoffe sitzt, der durch Essigsäure nicht entfärbt wird. Höheres Alter der Spur hindert für sich allein die Gewinnung der Häminkrystalle nicht und wir haben solche noch aus Blutspuren dargestellt, die 5-6 Jahre alt und noch älter gewesen sind. Auch faules oder faul gewesenes und dann eingetrocknetes Blut gestattet diese Darstellung. +Struve+ fand, dass Schimmelbildung die Darstellung von Häminkrystallen beeinträchtigt.
[Sidenote: Hämoglobinkrystalle.]
Die Darstellung der +Hämoglobinkrystalle+ aus Blutspuren, welche auch zur Erkennung der Blutart höchst wichtig wäre, bietet noch viele Schwierigkeiten. +Misuraca+ (l. c.) empfiehlt zu diesem Zwecke das langsame Eintrocknen eines Tropfens der mit einer Spur Ammoniak oder Kochsalz versetzten Blutlösung unter einem Deckgläschen. +Moncton Copemann+ (Brit. med. Journ. 1889, July 27) bemerkt, dass sich die Hämoglobinkrystalle ausser durch ihre Form auch dadurch unterscheiden, dass die menschlichen nur aus reducirtem, die der Säugethiere, mit Ausnahme der Affen, nur aus Oxyhämoglobin bestehen. Er behandelt das frische oder mit etwas Wasser gelöste Blut mit bereits etwas zersetztem Blutserum oder Pericardialflüssigkeit oder mit Galle oder Aether und lässt dann einen Tropfen auf einer Glasplatte eintrocknen, nachdem derselbe im Beginne der Eintrocknung mit einem Deckgläschen bedeckt worden ist.
[Sidenote: Blutspuren ähnliche Flecke.]
Die Erfahrung lehrt, dass alle möglichen röthlich oder braunröthlich gefärbten Flecke gelegenheitlich für Blutspuren gehalten werden können, so von Farben, insbesondere von Fruchtsäften oder Fruchtfleisch herrührende Flecken, sowie Rostflecke. Wiederholt erwiesen sich auf Holzprügeln oder dergleichen gefundene rothbraune Flecke als Rinden- (Bast-)reste. An den Kleidern eines aus dem Wasser gezogenen Mannes fanden sich ausser „Hautaufschürfungen“ im Gesichte, besonders am Mund und am Vorderhals zerstreute, wie Blutstropfen aussehende und auch als solche gedeutete Flecke. Die Obduction ergab Schwefelsäurevergiftung. Von der Säure rührten sowohl die „Hautaufschürfungen“ als die Flecke an den Kleidern her. Auch von Tabaksaft und sogar von Versengung herrührende Flecke wurden uns als blutverdächtig übergeben. Schliesslich können von Wanzen, Flöhen, Läusen oder Fliegen herrührende Flecke für Blutspuren gehalten werden. Dies ist um so wichtiger, als solche Spuren in der Regel die Blutreaction ergeben. Dass die Excremente solcher blutsaugenden Insecten Blut theils im zersetzten, theils im unzersetzten Zustande enthalten, ist lange bekannt und selbstverständlich. Insbesondere erwähnt schon +A. Schauenstein+ in der zweiten Auflage seines Lehrbuches d. gerichtl. Med. 1875, pag. 484, dass man aus diesen Excrementen „stets Häminkrystalle, meist auch Blutzellen deutlich gewinnen kann“. Vor Kurzem hat +Janeček+[303] darauf aufmerksam gemacht, dass sich aus Excrementen von Fliegen leicht Häminkrystalle darstellen lassen und auch bei Behandlung mit der von uns empfohlenen Cyankaliumlösung (pag. 435), das Hämatinspectrum. Es ist dieses begreiflich, da die Fliegen sehr gewöhnlich Blut oder bluthältige Stoffe verzehren. Beachtenswerth ist diese Thatsache gewiss, eine Nichtbeachtung oder Verkennung derselben jedoch, bei den bekannten äusseren Eigenschaften solcher Excrementenflecke und bei gleichzeitiger und sich ergänzender mikroskopischer und chemischer Untersuchung durch gewiegte Sachverständige, kaum zu befürchten. Nicht selten sind in diesen Spuren Eier und Bruchstücke der betreffenden Thiere nachweisbar. +Schöfer+ (Wiener klin. Wochenschr. 1893, Nr. 35) hatte eine Blutspur zu untersuchen, von welcher der des Mordes Angeklagte behauptete, dass sie von einer zerdrückten Wanze herrühre. Die Häminprobe ergab ein positives Resultat, auch liessen sich rothe, den menschlichen ähnliche Blutkörperchen nachweisen, aber auch Bruchstücke von Tracheen und Borsten, wie sie thatsächlich bei Wanzen vorkommen, so dass erklärt werden musste, dass die Spur thatsächlich von einer zerdrückten Wanze herrühren konnte, umsomehr, als auch ihre Form einer solchen Provenienz entsprach. In dem Halstheil eines von Läusen besudelten Hemdes konnte +Schöfer+ Hämin- und Harnsäurekrystalle, hakenförmige Reste der Fresswerkzeuge und den Kleiderläusen eigenthümliche Borsten nachweisen.
Untersuchung von Haaren.
Die Untersuchung von Haaren kann unter Umständen für den Verlauf eines Criminalfalles, insbesondere für die Eruirung des Thäters, eine ebenso hohe Bedeutung erlangen, wie jene von Blutspuren, namentlich dann, wenn sich auf verletzenden Werkzeugen, welche einem des Mordes verdächtigen Individuum gehören, Haare finden.
Eine Reihe derartiger Fälle hat +Oesterlen+ („Das menschliche Haar und seine gerichtsärztliche Bedeutung.“ 1874, und +Maschka+’s Handb. der gerichtl. Med., pag. 511) gesammelt. Darunter befindet sich der Fall von +Lender+, betreffend einen an sechs Personen begangenen Raubmord, wo es gelang, aus Haaren, die an mehreren meilenweit vom Orte der That in einer Höhle verborgenen Beilen anklebend gefunden wurden, den Beweis zu liefern, dass mit diesen die blutige That begangen worden ist; ferner der Fall von +Lassaigne+, in welchem der Nachweis, dass ein Mann nicht im Walde durch Räuber, sondern in seinem eigenen Hause ermordet und dessen Leiche erst dann verschleppt wurde, dadurch hergestellt werden konnte, dass man bei der Untersuchung des Hauses an einem Thürpfosten einen blutigen Gewebsfetzen fand, in welchem Haare eingebettet waren, die als dem Verstorbenen angehörend erkannt wurden. Wir selbst hatten Gelegenheit, ein Handtuch zu untersuchen, welches bei einem Individuum gefunden wurde, das im Verdachte stand, einen Hausgenossen erwürgt zu haben und welches in seinem oberen Theile Blutspuren ergab, welche deutlich den Abdruck einer blutigen Hand zeigten, die an diesem Handtuche abgewischt worden war. In zweien jener nach aufwärts abgerundeten Flecke, welche den Abdruck der Fingerkuppen darstellten, fand sich je ein schwarzes, geronnenem Blute ähnliches Klümpchen, welches bei näherer Untersuchung sich als ein Epidermisfetzen erwies, in welchem noch jene zarte Härchen nachweisbar waren, welche in der Haut zu sitzen pflegen. Da die Haut am Halse des Erwürgten vielfach zerkratzt war und die Nägel des Angeklagten die Fingerspitzen überragten und hart waren, so lag die Deutung nahe, dass jene Epidermisreste mit den darin steckenden Härchen vom Halse des Ermordeten herrührten, beziehungsweise dem Mörder hinter den Nägeln stecken blieben und beim Abwischen der Hände auf das Handtuch kamen, ein Umstand, der wesentlich dazu beitrug, den Angeklagten der That zu überführen. (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. N. F. XIX, pag. 89.)
[Sidenote: Untersuchung von Haaren. Fragen.]
Kommen Haare zur gerichtsärztlichen Untersuchung, so handelt es sich zunächst um Beantwortung der Frage, ob Menschen- oder Thierhaare vorliegen? Denn es ist begreiflich, dass, wenn die betreffenden Haare als Menschenhaare erkannt werden, dadurch ein ebenso gravirendes Moment geliefert wird, wie im Gegentheil ein entlastendes, wenn diese sich als von einem Thiere herrührend herausstellen.
+Ollivier+ (+Oesterlen+, l. c. 6) führte 1838 vor Gericht den Beweis, dass Haare an dem Beile eines des Mordes Verdächtigen keine Menschenhaare, sondern Thierhaare waren; dagegen wurden in einem anderen Falle an einem Hammer klebende Haare als Menschenhaare erkannt, obgleich man sie anfangs, da der Hammer auf einem Ziegenfell gelegen war, für Ziegenhaare gehalten hatte. -- In einem Nothzuchtsfalle wurden uns zwei Haare übergeben, die die Mutter des angeblich genothzüchtigten Kindes am Hemde desselben gefunden hatte und für die Schamhaare des Mannes hielt, während sich dieselben bei der mikroskopischen Untersuchung als Thierhaare, höchst wahrscheinlich Hundshaare, herausstellten. -- Unlängst wurde uns eine Hacke eingesendet, um zu constatiren, ob die daran befindlichen Flecken von Menschen- oder von Hasenblut herrühren. Der eines Mordversuches Beschuldigte hatte nämlich angegeben, er habe auf dem Felde einen todten Hasen gefunden und denselben, nachdem er den Balg abgezogen, mit der Hacke zerstückt, wobei die Blutflecke entstanden. Die mikroskopische Untersuchung ergab Blutkörperchen, die entschieden kleiner waren, als die menschlichen, so dass die Möglichkeit zugegeben werden musste, dass die Blutspuren von Hasenblut herrühren können. Entscheidend wäre aber erst das Auffinden der charakteristischen Hasenhaare an der Hacke gewesen, die sich aber trotz sorgfältiger Nachschau nirgends ergaben.
[Sidenote: Menschliche Haare.]
Unterziehen wir ein +menschliches Haar+ (Kopfhaar) der mikroskopischen Untersuchung, so sind wir in der Regel im Stande, am Haarschaft drei Schichten zu unterscheiden: die Cuticula, die Rindensubstanz und die Marksubstanz. Die Cuticula oder das Oberhäutchen wird gebildet durch dachziegelförmig übereinanderliegende, äusserst feine Epidermisschuppen, welche, wenn sie mit ihren Spitzen etwas vom Schafte abstehen, diesem ein etwas gezähntes Aussehen geben. Da die Schuppen mit ihren abgerundeten Spitzen alle gegen das freie Ende des Haares gerichtet sind, so besitzen wir darin einen ausgezeichneten Anhaltspunkt, um vorkommenden Falles das periphere Ende eines Haares vom centralen zu unterscheiden. Die Rinden- oder Corticalsubstanz bildet die Haupt- und häufig die einzige Masse des menschlichen Haarschaftes. Sie besteht aus einem System langgestreckter, innig vereinter Hornzellen, die dem Haarschaft ein der Länge nach gestricheltes Aussehen geben, und zeigt je nach dem individuellen Colorit des betreffenden Haares eine verschiedene diffuse und meist gleichmässige Färbung, ausserdem besonders bei trockenen Haaren verschiedene Spalträume, die mit Luft gefüllt sind. Die Marksubstanz präsentirt sich, wenn gut entwickelt, entweder ohne weiters oder nach Behandlung mit aufhellenden Mitteln, wozu sich insbesondere verdünnte Salpetersäure eignet, als dunkler, ⅕-¼ der ganzen Haarbreite einnehmender, in der Regel aber ungleich dicker und mehr weniger unterbrochener Axenstrang, der meist vollkommen central gelegen ist. Die Marksubstanz bildet keinen constanten Bestandtheil des Haarschaftes, vielmehr fehlt sie ungemein häufig oder ist nur partiell entwickelt. Das Verhältniss der markhältigen zu den marklosen Haaren ist bei verschiedenen Individuen ein verschiedenes. Wie es scheint, überwiegen bei dunklen Haaren die markhältigen, während bei blonden das Umgekehrte der Fall ist. Constant fehlt die Marksubstanz bei den Wollhaaren und wahrscheinlich bei allen Haaren, die das neugeborene Kind zur Welt bringt.[304] Die Marksubstanz besteht aus winzigen Zellen, die an älteren Haaren Luft enthalten, wodurch dieselbe ein feinkörniges Aussehen und jene dunkle Farbe erhält, die man bis in die neueste Zeit irrthümlich als von Pigment herrührend gehalten, und davon die jeweilige Farbe des betreffenden Haares abgeleitet hat, während letztere nur durch die diffuse Pigmentirung der Rindensubstanz veranlasst wird.
[Sidenote: Thierhaare.]
Bei den +Thierhaaren+[305] begegnen wir im Allgemeinen denselben drei Schichten, die den menschlichen Haarschaft zusammensetzen; dieselben zeigen jedoch in ihrem Verhalten solche Unterschiede, dass es in der Regel gelingt, ein Thierhaar sofort als solches zu erkennen. Schon die Cuticula zeigt insofern Verschiedenheiten, als sie bei den meisten Thierhaaren in Folge ihrer absolut und relativ grösseren Zellen weit deutlicher hervortritt und der Oberfläche des Haares ein mitunter charakteristisches Aussehen verleiht, wie z. B. insbesondere die Schafwolle durch die grossen Zellen der Cuticula und die dadurch auffallend wellenförmige Zeichnung ihrer Oberfläche leicht zu erkennen ist (Fig. 79, 4 und 5). Bei gewissen Thierhaaren stehen die Spitzen der Cuticulaschuppen stark vom Haarschaft ab und geben dadurch dem Haare ein auffallend gezähntes oder sägeförmiges und selbst, wie u. A. bei den Fledermäusen, ein gefiedertes Aussehen (Fig. 79, 2).
[Sidenote: Unterscheidung der Thier- und Menschenhaare.]
Was die anderen Theile des Haarschaftes betrifft, so fällt zunächst das, jenem beim Menschenhaare ganz entgegengesetzte Massenverhältniss zwischen Rinden- und Marksubstanz in die Augen. Während beim menschlichen Haar die Corticalsubstanz die Hauptmasse des Haarschaftes bildet und die Marksubstanz nur einen dünnen, häufig gänzlich oder theilweise fehlenden Axenstrang darstellt, sehen wir bei den Thierhaaren als Regel, dass die grösste Masse des Haarschaftes von der ungewöhnlich breiten Marksubstanz eingenommen wird, während die Rindensubstanz nur eine dünne Schichte bildet und häufig sich auf einen saumartigen, meist wie hyalinen Streifen reducirt. Die Prävalenz des Markes zeigt sich besonders am eigentlichen Haarschaft, während gegen die Spitze zu die Rindensubstanz in dem Masse vorwiegt, als die Marksubstanz sich verdünnt und schliesslich noch vor dem Haarende vollkommen verschwindet.
Charakteristisch ist ferner der Bau der Marksubstanz. Während beim menschlichen Haar die zellige Structur derselben so undeutlich hervortritt, dass bis in die neuere Zeit darüber gestritten wurde, ob sie überhaupt eine solche besässe, sehen wir beim Thierhaare die Zellenstructur in so ausgesprochener Weise entwickelt, dass sie sofort und schon bei Anwendung schwacher Vergrösserungen sich bemerkbar macht und dem betreffenden Haare ein desto eigenthümlicheres Aussehen verleiht, je mehr die Rindensubstanz zurücktritt. Wir finden bald runde oder ovale, bald polygonale Zellen, und, indem häufig einzelne derselben lufthältig sind, andere nicht, erhält die Marksubstanz ein scheckiges Aussehen. Manche Haare zeigen eine sehr zierliche reihenförmige Anordnung der dann meist polygonalen Markzellen und wir begegnen dann in den dünnen, sogenannten Flaumhaaren oft nur einer einzigen, meist rosenkranzförmig angeordneten solchen Zellenreihe, während in den dickeren Haaren mehrere Längsreihen die Marksubstanz bilden und dabei häufig einen spiraligen Verlauf zeigen, wie z. B. beim Kaninchen, Hasen u. dergl. Dieses Verhalten der Marksubstanz ist bei verschiedenen Thieren verschieden und gestattet nicht blos ein Thierhaar als solches zu erkennen, sondern auch bei einiger Uebung die Thierclasse zu bestimmen, von der es herrührt (Fig. 79 und 80).
[Sidenote: Thierhaare.]
Doch gilt dies, wie auch neuestens +Jaumes+ (l. c.) bestätigt, nicht unbedingt und ausnahmslos; es gibt vielmehr Thierhaare, welche ein gleiches oder wenigstens ähnliches Verhalten zeigen können, wie die Menschenhaare. Allerdings gibt es kein Thier, dessen Haare sämmtlich oder auch nur vorwaltend jenen des Menschen gleichen würden, da sich bei allen Thieren, selbst bei den dem Menschen am nächsten stehenden, z. B. den Affen, der beschriebene Thiertypus als Regel findet; wohl können aber +einzelne+ Haare eines Thieres ein von diesem Typus abweichendes oder jenem des menschlichen Haares ähnliches Aussehen zeigen. Eine solche Aehnlichkeit kann besonders durch das Fehlen der Marksubstanz bewirkt werden. Letzteres kommt nämlich, freilich durchaus nicht so häufig als beim Menschen, auch bei Thieren vor, und damit fehlt eben der vorzugsweise charakteristische Theil des Haarschaftes, so dass die Unterscheidung desto schwieriger werden kann, je ähnlicher die Corticalsubstanz und die Cuticula jener sind, die wir am Menschenhaare finden. Namentlich sind es Hundehaare, die häufiger als andere Thierhaare eine mitunter auffallende Aehnlichkeit mit Menschenhaaren zeigen. Glücklicherweise sind es, wie gesagt, immer nur einzelne Haare, die sich so verhalten, so dass, wenn mehrere zur Untersuchung gelangen und keines den Thiertypus zeigt, mit Beruhigung erklärt werden kann, dass dieselben nicht von einem Thiere herstammen. Da auch bei Thieren die Marksubstanz nur partiell fehlen kann, was wieder namentlich beim Hundehaare vorkommt, so ist jedesmal das betreffende Haar seiner ganzen Länge nach, besonders unter Zusatz von verdünnter Salpetersäure, zu untersuchen, wobei es doch gelingen kann, an einzelnen Stellen dieselbe zu treffen und ihr Verhalten für die Diagnose zu benützen.
Wurden in einem gerichtlichen Falle die vorgelegten Haare als Menschenhaare erkannt, so entsteht die weitere Frage: von wem stammen die Haare und von welcher Stelle des Körpers. Der erste Theil der Frage verlangt eine Vergleichung der vorgelegten Haare mit jenen der betreffenden Person, eine Vergleichung, die sich natürlich nicht blos auf das makroskopische Verhalten derselben, sondern auch auf die mikroskopischen Eigenschaften wird erstrecken müssen.[306]
[Sidenote: Haare der verschiedenen Körperstellen.]
Was die Stelle betrifft, von welcher die Haare stammen, so kommen vorzugsweise Kopfhaare, Bart- und Schamhaare in Betracht, seltener andere, am menschlichen Körper vorkommende Haare, wie z. B. in unserem oben erwähnten Falle. Zur Unterscheidung ist die Länge des Haares, die Stärke, Form und die Beschaffenheit des freien Endes desselben zu berücksichtigen. Bezüglich der Länge ist es bekannt, dass die Kopf- und Barthaare im Längenwachsthum weniger beschränkt sind, als die Haare an anderen Körperstellen. Durch ihre grössere Länge lassen sich demnach in der Regel die erstgenannten Haare von den anderen unterscheiden und es sind namentlich die Frauenkopfhaare durch ihre bedeutende Länge meist sofort als solche zu erkennen. Die Stärke der Haare bietet nicht selten wichtige Anhaltspunkte für die Beantwortung der Frage, was für Haare vorliegen. Am stärksten sind im Allgemeinen die Barthaare, welche 0·14-0·15 Mm. im Querdurchmesser betragen. Dann kommen die weiblichen Schamhaare mit 0·15 Mm., ferner die Augenwimpern mit 0·12, die männlichen Schamhaare mit O·11, schliesslich die männlichen und weiblichen Kopfhaare mit 0·08 und 0·06 Mm. durchschnittlicher Dicke. Doch unterliegt bekanntlich die Stärke der Haare ungemeinen individuellen Unterschieden, welche die Verwerthung der angegebenen Maasse sehr erschweren. Von diesen sind die Altersunterschiede die wichtigsten, da, wie bekannt, die Haare bei Neugeborenen ungleich dünner und zarter sind als die älterer Kinder und diese wieder dünner als jene von Erwachsenen. Ueberdies ist nicht zu vergessen, dass ein und dasselbe Haar verschiedene Querdurchmesser bieten kann, einestheils, indem es sich gegen die Spitze, mitunter auch gegen die Wurzel zu verschmälert, anderseits, weil viele Haare keine vollkommen cylindrische oder vielmehr conische Form besitzen. Ausgeprägt cylindrische Form bietet noch am häufigsten das Kopfhaar, die jedoch schon bei krausen Haaren in die plattgedrückte übergeht, so dass man statt runder ovale Querdurchschnitte erhält. Die Barthaare geben in der Regel dreieckige, die Schamhaare meist ovale Querdurchschnitte, obgleich verschiedene Uebergangsformen vorkommen.
[Sidenote: Veränderungen der Haarenden durch mechanische Insulte.]
Behufs Beantwortung gegenwärtiger Frage muss auch das Verhalten des freien Endes der betreffenden Haare untersucht werden. Normal endigt jedes menschliche Haar in eine Spitze. Sämmtliche Haare der Neugeborenen, sowie die in der Pubertätsperiode neu hervorsprossenden und überhaupt alle Haare, die in ihrem natürlichen Wachsthum durch keine Insulte gestört wurden, zeigen das spitze Ende, ein Umstand, der, zusammengehalten mit den Durchmessern des Haarschaftes, auch gestatten kann, annäherungsweise das Alter des Individuums zu bestimmen, von welchem die betreffenden Haare herrühren. Diese ursprüngliche Endigung der Haare wird im Laufe der Zeit vielfach verändert, so dass sie sich bei Erwachsenen ungemein selten findet. Die Veränderung geschieht beim Kopf- und Barthaar in der Regel frühzeitig durch das übliche Verschneiden. Die verschnittenen Haare zeigen an ihren Enden anfangs scharfe quere Trennungen, später runden sich die Contouren der Trennung vom Rand aus ab und das Haar bietet nach einiger Zeit entweder ein abgerundetes oder, wenn das Verschneiden lange ausgesetzt wurde, ein ausgefasertes Ende, ein Verhalten, das eventuell für die Bestimmung der Zeit verwerthet werden könnte, welche seit der letzten Verschneidung verflossen ist.
Abgesehen von dem Verschneiden wird die ursprüngliche Endigung der meisten Haare theils durch mechanische Insulte, theils durch die Einwirkung von Schmutz und ähnlichen Agentien verändert. Wiederholte mechanische Insulte, die das Haar getroffen haben, äussern sich als Ausfaserung oder als Abschleifung des freien Haarendes. Die Folgen ersterer Art sehen wir in exquisiter Weise an den freien Enden der Frauenkopfhaare (Fig. 81), die in der Regel nie oder nur sehr selten beschnitten werden. Schon makroskopisch lässt sich die Ausfaserung bemerken und noch deutlicher präsentirt sie sich unter dem Mikroskop. Die Abschleifung des Haarendes bemerken wir vorzugsweise an gewissen kurzen Haaren, die an Hautstellen sitzen, welche in Folge der Kleidung beständiger Reibung ausgesetzt sind, so an den Haaren der Extremitäten, welche in Folge dieser Usur eine mehr weniger abgerundete, meist keulenförmige Spitze zeigen (Fig. 82). Der Schweiss wirkt durch Maceration und Auflösung der Bindesubstanz der Hornfasern. Wir finden aus diesem Grunde Haare, welche an Stellen sitzen, die stark schwitzen und wo sich überdies meist noch die beständige Reibung geltend macht, wie z. B. in der Achselgegend, am After und an den Genitalien, nicht blos vielfach zerfasert und abgewetzt, sondern häufig gequollen und mit Schweisssedimenten wie incrustirt, die, indem sie sich zwischen die ausgefaserten Enden des Haarschaftes festsetzen, letzteren ein keulen- oder kolbenförmiges Aussehen verleihen, durchaus Befunde, die geeignet sind, auf die Provenienz vorgelegter Haare einen mehr weniger sicheren Schluss zu gestatten.
[Sidenote: Ausgefallene oder ausgerissene Haare?]
Entsteht die Frage, ob Haare ausgefallen oder ausgerissen wurden, so ist insbesondere das Verhalten der Haarwurzeln zu untersuchen. Ein sammt der Wurzel ausgerissenes gesundes Haar zeigt in der Regel eine nach unten offene, feuchte, kolbige Wurzel mit mehr weniger beträchtlichen Resten des Haarbalges, während ausgefallene Haare eine unten geschlossene, glatte, trockene atrophische Wurzel besitzen. Bei einzelnen Haaren kann die Untersuchung schwieriger sein, leicht ist sie, wenn ganze Haarbüschel als angeblich ausgerissen präsentirt werden, weil dann zahlreiche Wurzeln vorliegen und ihr Verhalten in der angegebenen Richtung geprüft werden kann. In den meisten der vorgekommenen Fälle (+Maschka+, +Casper+) wurden ausgekämmte Haare als ausgerissene Haarbüschel vorgelegt, jedoch als erstere sowohl bei der Besichtigung der Haare selbst, als des betreffenden Haarbodens erkannt.[307]
Von anderen Objecten, deren Untersuchung und Constatirung theils zur Eruirung des Thäters, theils zur Aufklärung gewisser Umstände der That beizutragen im Stande ist, wollen wir hier nur noch die Untersuchung verschiedener künstlicher Gewebe und die von Gehirnsubstanz erwähnen, aber bezüglich der, auch für die Bestimmung der Todesart wichtigen Untersuchungen von Meconium, Fruchtwasserbestandtheilen, sowie von Cloakeninhalt auf die Besprechung des Kindesmordes verweisen, woselbst diese nähere Behandlung finden sollen.
[Sidenote: Fasern künstlicher Gewebe.]
Die Untersuchung +künstlicher Gewebe und Gewebsfasern+ reiht sich in vielen Beziehungen an die Untersuchung der Haare an, da eine grosse Zahl solcher Gewebe, wie insbesondere Kleiderstoffe, aus Thierhaaren verfertigt werden. Wie wichtig die Constatirung solcher Gewebe in einzelnen strafgerichtlichen Fällen werden kann, beweisen zwei von +Taylor+ (l. c. I, 490 und 513) mitgetheilte Fälle. In dem einen wurde bei einem Manne, der im Verdachte stand, ein Weib durch Halsabschneiden umgebracht zu haben, ein Taschenmesser saisirt, an welchem nicht blos zwischen dessen Schalen eingetrocknetes Blut, sondern in diesem eingebettet noch einzelne rothbraun gefärbte Fasern sich fanden, welche sich als gefärbte Schafwolle und in ihrem makro- und mikroskopischen Verhalten sich als identisch erwiesen mit den Gewebsfasern einer Wolljacke, die die Ermordete getragen hatte. -- In einem zweiten Falle wurde ein Mann, den man zwei Stunden früher in ein Haus gehen gesehen hatte, in der Nähe desselben auf den Schienen einer Bahn liegend als Leiche gefunden, mit eclatanten Zeichen des Erwürgungstodes und Blutaustritt aus Mund und Nase, ohne Hut. Bei der Untersuchung des verdächtigen Hauses fand man Blutspuren und unter anderen einen eisernen Rechen, an welchem die Reste eines offenbar angebrannten Gewebes sassen. Unter dem Mikroskope erwies sich dieses als ein Stückchen eines Filzes aus Hasenhaaren, die mit Schellack verklebt waren, welches, wie der Vergleich und die weiteren Nachforschungen ergaben, von dem bei der Leiche nicht gefundenen Hute des Ermordeten herrührte, welchen die Thäter verbrannt hatten.
Schafwolle und andere zu Geweben verarbeitete Thierhaare werden sich als solche leicht erkennen lassen, wie schon oben angeführt wurde. Baumwollfasern präsentiren sich unter dem Mikroskope als etwas spiralig gewundene flache Bänder mit doppelten Contouren, Leinenfasern als durch Internodien abgetheilte, solide, meist ausgefranzte Fasern und Seide in gleichmässig cylindrischen, nirgends unterbrochenen soliden und structurlosen Fäden. Die meisten dieser Gewebe sind künstlich gefärbt und ihre Fasern treten daher bei der mikroskopischen Untersuchung noch deutlicher hervor.
[Sidenote: Hirnsubstanz auf Werkzeugen.]
Wie wichtig die Constatirung von +Hirnsubstanz+ an verletzenden Werkzeugen werden kann, zeigt folgender, uns vor einigen Jahren vorgekommener Fall. Bei einer zwischen mehreren Personen entstandenen Rauferei, wobei +mehrere+ derselben Messer gezogen hatten, erhielt der eine der Raufenden drei Messerstiche in den Kopf und blieb todt am Platze. Bei der Obduction fand ich eine Stichwunde über dem rechten Stirnhöcker, welche zwischen Kopfhaut und Knochen auf 4 Cm. eingedrungen war, ohne die Schädelknochen zu verletzen, weiter eine Stichwunde vor dem linken Scheitelhöcker, welche die weichen Schädeldecken und das Schädeldach bis auf die unverletzte Dura mater durchdrungen und in ersterem die abgebrochene Messerspitze zurückgelassen hatte und 3 Cm. hinter dieser eine dritte Stichwunde, von welcher ein Stichcanal senkrecht durch die weichen Schädeldecken, durch den Knochen und die Hirnhäute, sowie durch den Scheitellappen des Gehirns in die linke seitliche Hirnkammer sich verfolgen liess, woselbst er noch auf 2 Cm. in den Boden derselben eingedrungen war. Die Stichöffnung im Knochen lief nach beiden Enden zu in je eine, mehrere Centimeter lange Fissur aus und war mit hervorgequollener Hirnsubstanz ausgefüllt. Gleich nach der Rauferei wurde am Thatorte ein geöffnetes grösseres Taschenmesser und eine kurze Brotklinge eines anderen Messers, jedoch ohne Heft, gefunden. Letztere war blank und hatte eine wohlerhaltene Spitze und eine scharfe Schneide. Von der Klinge des ersteren jedoch war die Spitze frisch abgebrochen und das Bruchende passte genau zu dem der im Schädel stecken gebliebenen Messerspitze. Ferner zeigte das Messer angetrocknete Blutspuren, die als solche mikroskopisch und chemisch erkannt wurden. Ausserdem liess sich aber an der einen Fläche der Klinge nahe der Schneide in geringer Entfernung von der abgebrochenen Spitze ein schmaler Streifen einer wie erstarrtes Fett aussehenden Substanz nachweisen, und als diese unter dem Mikroskope untersucht wurde, liessen sich in derselben Ganglienzellen, zarte Capillaren und feine Arterienzweigchen in einer feinkörnigen Zwischensubstanz erkennen, so dass kein Zweifel darüber bestehen konnte, dass Hirnsubstanz vorlag, ein Befund, der für sich allein und zusammengehalten mit den Blutspuren mit Sicherheit den Schluss gestattete, dass die tödtliche Stichwunde mit +diesem+ Messer zugefügt worden sei. Da ferner auch die im Schädelknochen steckende Messerspitze zu diesem Messer gehörte, somit auch diese Wunde von letzterem herrührte, und weil nicht anzunehmen war, dass die bis in das Gehirn eingedrungene Wunde mit einem Messer, dessen Spitze abgebrochen war, erzeugt worden sein konnte, so wurde das Gutachten dahin abgegeben, dass mit dem betreffenden Messer zuerst die tödtliche und hierauf erst diejenige Wunde beigebracht wurde, in welcher die Messerspitze stecken geblieben war.
Verletzungen nach ihrem Sitze.
Es erübrigt noch, die Verletzungen nach ihrem Sitze zu besprechen, da wir so Gelegenheit haben werden, einige für den Gerichtsarzt wichtige Punkte zu berühren, zu deren Behandlung sich bisher keine Gelegenheit ergab. Wir gedenken in anatomischer Ordnung vorzugehen und zuerst die Kopfverletzungen, dann die Verletzungen des Halses, der Brust, des Unterleibes und der Genitalien und schliesslich die der Extremitäten in ihren gerichtsärztlichen Beziehungen zu besprechen.
A. Die Kopfverletzungen.
Die Kopfverletzungen bilden gewiss die häufigsten zur forensischen Untersuchung gelangenden Verletzungen. Der Grund hiervon liegt einestheils in der exponirten Lage des Kopfes, zufolge welcher derselbe leichter von gewissen Gewalten getroffen wird als andere Organe, weiter in der Fragilität der knöchernen Schädelkapsel, sowie in der grossen Empfindlichkeit des Gehirns und anderer am Kopfe gelegenen Organe gegen Traumen, endlich aber auch in dem Umstande, dass der Kopf eben der bekannten Lebenswichtigkeit seiner Organe wegen häufiger der Zielpunkt gewaltsamer Angriffe wird als andere Körpertheile.
Wir unterscheiden die Verletzungen des Schädels und die Verletzungen des Gesichtes und der daselbst befindlichen Organe.
Bei der forensischen Beurtheilung der +Schädelverletzungen+ ist ebenso wie bei der chirurgischen zunächst im Auge zu behalten, dass die Bedeutung jeder Kopfverletzung von dem Grade abhängt, in welchem dabei das Gehirn in Mitleidenschaft gezogen wurde; denn von der Mitleidenschaft des Gehirns hängt nicht blos der Verlauf einer Schädelverletzung ab, sondern auch die Erscheinungen, welche unmittelbar nach der Zufügung derselben auftreten, und es ist jedem Praktiker bekannt, dass eben diese ersten Erscheinungen häufig in foro Gegenstand der Frage werden, theils indem es sich darum handelt, zu beurtheilen, ob Jemand, nachdem er die betreffende Verletzung erhalten hatte, noch im Stande war, weiter zu gehen, gewisse Handlungen vorzunehmen, oder aber sofort zusammenstürzen musste, theils indem es sich frägt, wie bald nach zugefügter Verletzung der Tod eingetreten sein musste, oder indem in anderen Fällen die Erklärung verlangt wird, warum in einem concreten Falle die schweren Erscheinungen nicht sofort, sondern erst nachträglich und oft längere Zeit danach eingetreten sind.
Es ist in dieser Beziehung zu beachten, dass, wenn überhaupt bei einer Kopfverletzung das Gehirn in Mitleidenschaft gezogen wird, die Natur und Intensität der durch letztere hervorgerufenen unmittelbaren Erscheinungen durch drei Momente bedingt werden kann, erstens durch die Verletzung (Zusammenhangstrennung) der Hirnsubstanz selbst, resp. einzelner Hirntheile, zweitens durch die Hirnerschütterung und drittens durch den Druck, welcher auf die Gehirnoberfläche durch das aus den durchtrennten Meningealgefässen austretende Blut ausgeübt wird. Für die Anfangssymptome einer Schädelverletzung sind im Allgemeinen die zwei letztgenannten Momente von grösserer Bedeutung als die Zusammenhangstrennung des Gehirns selbst, wenn diese nicht ausgedehnte Gebiete der Hirnrinde oder der Stabkranzfasern oder wichtige motorische Centra oder Bahnen (Linsenkern, Streifenhügel, Hirnschenkel etc.) betraf. So erklärt sich, warum verhältnissmässig häufig Leute, die Messerstiche in den Kopf erhielten, unmittelbar nach dem Stiche nur geringfügige Erscheinungen darbieten, dieselben nicht weiter beachten, obgleich mitunter die abgebrochene Klinge im Gehirne stecken geblieben ist[308], ebenso wird es uns aber verständlich, warum Individuen nach einem gegen den Kopf erhaltenen Schlage bewusstlos zusammenstürzen, aber nach verhältnissmässig kurzer Zeit sich wieder erholen und entweder keine weiteren Erscheinungen einer Störung der Hirnfunctionen darbieten oder erst nachträglich solche zeigen können. Letzteres kann auch nach bedeutenden, insbesondere nach mit Schädelbrüchen verbundenen Verletzungen geschehen und die Literatur enthält eine ansehnliche Zahl von Fällen, in welchen derartige Verletzte anfangs gar nicht oder nur vorübergehend das Bewusstsein verloren und dann noch gewisse, selbst complicirte Handlungen mitunter überraschend lange zu verrichten im Stande waren. Die meisten dieser Fälle erklären sich daraus, dass die anfänglichen Symptome der Hirnerschütterung bald zurückgingen und eine intermeningeale Blutung nur allmälig und überhaupt erst später eintrat.
[Sidenote: Handlungsfähigkeit nach Kopfverletzungen.]
C. +Emmert+ („Ueber die nächsten Folgen schwerer Schädelverletzungen.“ Friedreich’s Bl. 1884, pag. 241) hat über solche Fälle geschrieben. +Maschka+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1884, XLI, 1) berichtet über einen Mann, der Morgens in einer 180 Cm. tiefen gemauerten Grube, in welche er Nachts wahrscheinlich im berauschten Zustande gefallen war, herumgehend getroffen wurde, sich auf erfolgtes Anrufen selbst herausschwang, wie ein Betrunkener taumelte und, nach Hause geführt, noch am selben Tage starb, bei dessen Obduction eine vom rechten Seitenwandbein durch das rechte Schläfebein bis zum Türkensattel ziehende Fissur, ein Einriss am linken Schläfelappen mit starkem Intermeningealextravasat, Fractur der vierten bis siebenten Rippe und eine kleine Ruptur der rechten Niere sich ergab. +Jaumes+ (Montpellier méd. 1885, pag. 523) erzählt von einem 30jährigen Manne, der um 6 Uhr Abends einen Schlag auf die linke Schläfe mit einem Steine erlitten hatte, ohne das Bewusstsein zu verlieren nach Hause gegangen war, dort mit seiner Familie genachtmahlt und sich dann in’s Theater begeben hatte, wo er bis 11 Uhr blieb und, nach Hause zurückgekehrt, erst um 2 Uhr zu klagen anfing und um 4 Uhr Morgens starb, an dessen Leiche eine mit Depression verbundene Fractur der linken Schläfeschuppe, Verletzung eines Astes der Art. meningea media mit grossem Extravasat zwischen Knochen und Dura und eine, 1 Frank grosse Contusion der Rinde am linken Scheitel gefunden wurde. Wir selbst begutachteten mehrere analoge Fälle, darunter einen, der eine Frau betraf, die in betrunkenem Zustande von ihrem Manne eine Ohrfeige erhielt, so dass sie hinstürzte und mit dem Kopfe gegen die massive Leiste einer geschlossenen Thüre fiel. Sie blutete sofort aus einer Wunde am Hinterkopfe und war bewusstlos, erholte sich aber, nachdem sie der Mann abgewaschen hatte, war dann noch im Stande, ihre häuslichen Geschäfte zu verrichten, zu nachtmahlen und Branntwein zu trinken und starb plötzlich erst am anderen Morgen, nachdem sie ihrem Manne noch Wasser gebracht hatte. Die Obduction ergab einen mit partieller Splitterung verbundenen Sprung des Schädels, der sich von der Mitte der Hinterhauptsschuppe in das rechte Scheitelbein erstreckte. Verletzung des Gehirns oder intrameningeales Extravasat soll nicht vorhanden gewesen sein.
[Sidenote: Hirnerschütterung.]
Die Hauptsymptome der Hirnerschütterung, welche die neue Schule als vasomotorische Neurose auffasst und entweder durch traumatische Reflexparalyse der Hirngefässe (+Fischer+) oder durch Reizung und consecutive Lähmung des vasomotorischen Centrums (+Koch+ und +Filehne+) sich erklärt, wobei die plötzliche, in der Richtung der comprimirenden Gewalt erfolgende Bewegung (Verdrängung) der Cerebrospinalflüssigkeit und die dadurch bewirkte mechanische Reizung namentlich des Bodens der vierten Kammer und der sensiblen Corpora restiformia eine wichtige Rolle zu spielen scheint (+Duret+, +Gussenbauer+), sind sofortige Bewusstlosigkeit, Coma, auffallend verlangsamter Puls, schwache Respiration, träg reagirende Pupillen und Blässe der Haut. In den meisten Fällen tritt sofort nach dem Insulte Erbrechen ein. Convulsionen sind selten. Die Bewusstlosigkeit kann nur minuten-, aber auch tagelang dauern (in einem Falle von +Pirogoff+ sechs Wochen). Sehr constant ist ferner die zurückbleibende Amnesie.
Die Hirnerschütterung kann für sich allein, d. h. ohne auffällige anatomische Veränderungen bestehen, noch häufiger ist sie mit anderweitigen, wenn auch mitunter nur mikroskopischen Verletzungen des Gehirns, die ebenso wie die Hirnerschütterung als solche, sowie intermeningeale oder cerebrale Hämorrhagien auch ohne Verletzung des Schädels vorkommen können.
Zu ersteren gehören die capillaren Apoplexien in der Hirnsubstanz, die +Rokitansky+ und +Willigk+ nach heftigen Erschütterungen des Kopfes beobachteten, dann die Rhexis cerebri, die wir bereits bei Besprechung der Rupturen erwähnt haben, und ferner die so häufige Contusio cerebri. Den häufigsten Sitz der Contusio cerebri bilden die Stirnlappen, namentlich ihre untere und vordere Partie und die Spitzen und Aussenflächen der Schläfelappen, die Scheitelgegend und die hinteren Enden der Occipitallappen. Sie präsentirt sich in Form meist violett verfärbter, gewöhnlich zu Gruppen gestellter Stellen, an welchen die Rindensubstanz erweicht und von zahlreichen grösseren und kleineren punktförmigen Blutaustritten durchsetzt ist. Nach +Duret+ ist die Wand und Umgebung der vierten Hirnkammer ein häufiger Sitz von traumatischen Hämorrhagien, weil bei plötzlichen Erschütterungen des Kopfes die Ventrikelflüssigkeit vorzugsweise gegen diese Partien hingedrängt wird. Auch die gewöhnliche Contusio cerebri entsteht sehr häufig durch Contrecoup und findet sich namentlich sehr gewöhnlich an jenen der Gewalteinwirkung entgegengesetzten Stellen. Bemerkenswerth ist die von +Bollinger+ („Ueber traumatische Spätapoplexie.“ Festschrift zu +Virchow+’s 70. Geburtstag. II. Bd., pag. 233) gemachte Beobachtung von Erweichungsnecrosen in der Gegend des Aquaeductus Sylvii und am Boden der vierten Kammer nach Hirnerschütterung, welche Erweichungen nachträglich zu Apoplexien führen können. In einem Falle trat letztere am 32., in einem zweiten Falle erst am 52. Tage ein.
Der Grad, in welchem die einfache oder mit Contusio cerebri verbundene Hirnerschütterung erfolgt, wird einestheils von der Natur des gebrauchten Werkzeuges, anderseits von der Gewalt abhängen, mit welcher dasselbe geführt wurde. Bekanntlich sind vorzugsweise wuchtige stumpfe oder stumpfkantige Werkzeuge geeignet, Hirnerschütterung zu bewirken, und das plötzliche Zusammenstürzen der Individuen, die heftige Schläge mit solchen Werkzeugen gegen den Kopf erlitten haben, ist vorzugsweise auf die erfolgte Commotio cerebri zu beziehen, und zwar desto mehr, je geringfügiger die Läsionen waren, die das Gehirn selbst erlitten hatte, und mit je geringerer Blutung in die Schädelhöhle die Verletzung verbunden war. Bei Stichverletzungen spielt die Commotio cerebri in der Regel nur eine nebensächliche Rolle, eine wichtige dagegen bei den Schuss- und noch mehr bei den Hiebwunden. Bei letzteren zeigt sich der Einfluss der näheren Beschaffenheit des verletzenden Werkzeuges in exquisiter Weise, da z. B. bei Hieben mit einem Beil die Erscheinungen der Hirnerschütterung ungleich intensiver auftreten, als nach Hieben mit Säbeln und da auch bei letzteren ein wesentlicher Unterschied bezüglich des Auftretens der Symptome von Hirnerschütterung sich ergeben wird, je nachdem leichte oder schwere Säbel zur Anwendung gekommen sind. Aus diesem Grunde muss aber, und dies ist forensisch wichtig, zugegeben werden, dass unter sonst gleichen Umständen Jemand, der einen Hieb mit einem leichten und flachen Säbel erhielt, eher bei Bewusstsein bleiben kann oder noch eine Handlung zu unternehmen vermag, als Jemand, dem eine gleiche Wunde mit einem schweren und breitrückigen Säbel oder gar mit einem Beile zugefügt worden ist.[309]
[Sidenote: Hirnerschütterung und Rausch.]
Da eine grosse Zahl der Raufereien, bei welchen es Kopfverletzungen setzt, sich in Wirthshäusern und in vom Alkohol erregtem Zustande ereignen, so ist es nicht überflüssig, auf die Aehnlichkeit aufmerksam zu machen, die den Symptomen eines schweren Rausches und denen der Hirnerschütterung zukommt, und zu bemerken, dass sowohl Symptome, die von Alkoholexcess herrührten, für Hirnerschütterung genommen wurden, als umgekehrt, und zwar noch häufiger Fälle vorkamen, in denen letztere als Rauschzustand aufgefasst wurden und dementsprechend mit dem Verletzten verfahren worden ist. Zur Unterscheidung müssen die genossenen Alkoholmengen und die eventuellen Rauscherscheinungen, die schon vor der Verletzung bestanden, erwogen werden, vorzugsweise aber die Symptome, die in dem Momente auftraten, als der Schlag auf den Kopf etc. erfolgte, sowie der weitere Verlauf des von diesem Zeitpunkte aus sich datirenden Betäubungszustandes.
Was die mit einer Kopfverletzung verbundene Blutung in die Schädelhöhle, beziehungsweise auf die Oberfläche des Gehirns betrifft, so wird dieselbe desto rascher und desto intensiver Erscheinungen des Hirndruckes bewirken, je grösser die Menge des ausgetretenen Blutes war, und je rascher sich das Extravasat gebildet hatte. Es ist daher nicht blos die Zahl und das Caliber der gleichzeitig verletzten Meningealgefässe zu berücksichtigen, sondern auch, ob dieselben arterielle oder venöse Gefässe gewesen sind. Von den grösseren Arterien, die verhältnissmässig häufig bei den verschiedenartigsten Kopfverletzungen durchtrennt werden und besonders intensive Blutung und, wenn nicht etwa eine stärkere Haftung der Dura am Knochen bestand oder nur kleine Aestchen verletzt wurden, sofortige oder baldige Erscheinungen schweren Hirndruckes bewirken, erwähnen wir besonders die Art. meningea media und ihre Verzweigungen, wodurch mächtige kuchenförmige, die betreffende Grosshirnhälfte muldenförmig abflachende Extravasate zwischen Dura mater und seitlicher Schädelwand entstehen und von den venösen Gefässen die grossen Sinus der Dura mater. In vielen Fällen nimmt die intermeningeale Blutung ihren Ausgang von Contusionen des Gehirns, über welchen die Meningen mehr weniger zerrissen sind und kann auch erst nachträglich in Folge Erweichung eintreten.
Die bei weitem grösste Zahl der Kopfverletzungen, welche zur forensischen Untersuchung gelangen, ist durch stumpfe oder durch stumpfkantige Werkzeuge veranlasst worden. Den geringsten Grad des Effectes des letzteren bilden die Suffusionen der Kopfhaut, von denen wieder die meisten im lockeren Zellgewebe unter der Galea zwischen dieser und dem Pericranium und unterhalb des letzteren vorzukommen pflegen. Zu ihrer Entstehung genügen bei dem Blutreichthum der Kopfhaut und wegen der harten Unterlage schon geringe Gewalten, wie wir namentlich an den Blutbeulen der Kinder, die sie sich beim Fallen zuziehen, sehr gewöhnlich beobachten können, und es ist insbesondere zu bemerken, dass sie sich häufig auch zufällig bei den verschiedensten, auch natürlichen, plötzlichen Todesarten beim Niederstürzen des Körpers und Aufschlagen des Kopfes an harte Gegenstände bilden können. Bezüglich der Wunden der Schädeldecken wurde bereits oben (pag. 278) hervorgehoben, dass dieselben nicht immer unregelmässige und gezackte Ränder besitzen müssen, sondern der Spannung und harten Unterlage wegen häufiger als an anderen Körperstellen auch lineare Trennungen bilden können, und es wurden zugleich jene Momente erwähnt, welche in einem solchen Falle trotz der linearen Beschaffenheit der Hautwunde doch die Diagnose gestatten können, dass dieselbe nicht mit einem schneidigen, sondern durch ein stumpfes Werkzeug entstanden sei.
[Sidenote: Wunden der Schädeldecken. Lochfracturen des Schädels.]
Das „Nullum vulnus capitis contemnendum“ der älteren Chirurgen bezog sich vorzugsweise auf die Wunden der Schädeldecken und auf die Häufigkeit der accidentellen Wundkrankheiten im Gefolge derselben, welche die Prognose solcher Wunden so trügerisch gestaltete. Die Warnung der alten Praktiker verdient auch heutzutage alle Beachtung, insoferne als erfahrungsgemäss bei Kopfwunden besonders günstige Bedingungen für den Eintritt gefährlicher septischer Processe (Erysipelas, Meningitis etc.) gegeben sind. Da wir jedoch gegenwärtig wissen, dass diese Processe, wenn auch nicht immer, so doch in der Regel durch correcte (antiseptische) Behandlung vermieden werden können, so werden wir bei der gerichtsärztlichen Begutachtung solcher Verletzungen die ursprüngliche Bedeutung und den weiteren ungünstigen Verlauf derselben wohl auseinanderhalten, beziehungsweise dem Richter auseinandersetzen, dass die Ursache der ungünstigen Complication keineswegs in der „allgemeinen Natur der Verletzung“, sondern in äusseren Schädlichkeiten begründet war, deren Hinzutreten in der Regel durch richtige Behandlung verhindert werden kann.
Ein sehr häufiger Effect stumpfer Gewalten sind Continuitätstrennungen des Schädels. Besass das betreffende Werkzeug nur eine kleine, zufolge der Untersuchungen von A. +Paltauf+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLVIII) 4 Quadratcentimeter nicht überschreitende Oberfläche, so können lochförmige Verletzungen, sogenannte +Lochfracturen+, entstehen, aus deren Form sich mitunter die nähere Natur desselben vermuthen lässt. So besitzen wir in unserer Sammlung einen Schädel, an welchem eine 3 Cm. breite, kreisrunde Scheibe aus der äusseren Tafel des linken Scheitelbeines herausgeschlagen und kegelstutzförmig deprimirt sich findet, während von der gegenüberliegenden Glastafel ein noch einmal so grosses und vielfach gesplittertes, aber ebenfalls kreisrundes Stück abgesprengt erscheint. Das verletzende Werkzeug war ein sogenannter Todtschläger -- Life preserver -- gewesen (Fig. 83 u. 84).
Eine ähnliche Verletzung bewirkt der runde Kopf eines Schusterhammers, wenn derselbe mit der vollen Fläche die betreffende Schädelstelle traf. Fig. 85 zeigt hiervon ein Beispiel. War letzteres, wie häufig, nicht der Fall, so entsteht, indem die untere runde Kante des Hammerkopfes zuerst in den Knochen eindringt, die in Fig. 86 abgebildete Lochfractur, die wir als die terrassenförmige bezeichnen möchten, weil das deprimirte Knochenstück parallele bogenförmige Sprünge zeigt, die ihre Concavität der Stelle zukehren, wo die Kante des Hammers eingedrungen ist und die zugleich am meisten deprimirt erscheint. Es liegt nahe, dass eine solche Beschaffenheit der Verletzung auch für die Bestimmung der Stellung des Thäters zum Getroffenen verwerthet werden kann.
Als Seitenstück zeigt Fig. 87 zwei Lochfracturen, die durch einen vierkantigen Hammerkopf veranlasst wurden, welcher einmal mit voller Fläche, das anderemal mit einer Ecke den Schädel getroffen hatte, und Fig. 88 und 89 eine andere, welche mit dem viereckigen Kopfe einer beilstockartig geformten Hacke bewirkt wurde, und zwar bei einem der zwei Knaben des Wechslers +Eisert+, die bekanntlich sammt ihrem Vater im Jahre 1884 durch Anarchisten ermordet worden sind. Bemerkenswerth ist hier der regelmässige Einbruch der Ränder des viereckigen Loches, welche wie ein Rahmen ein inneres kleineres, ebenso geformtes Loch umgeben. Ob und in welchem Grade die Form der Angriffsfläche des verletzenden Werkzeuges an der Lochfractur zur Ausprägung kommt, hängt, wie die Versuche von A. +Paltauf+ (l. c.) ergaben, ausser von den bereits erwähnten Momenten auch von der Schärfe der Ecken und Kanten des Werkzeuges und von der Dicke des Knochens, insbesondere aber von der Dicke der den Schädel bedeckenden Zwischenlagen (Schädeldecken, Haarwuchs, Kopfbedeckung) ab, welche desto mehr die Ausprägung der Form des Werkzeuges verhindern, je dicker sie sind.
[Sidenote: Zertrümmerungen des Schädels.]
[Sidenote: Fracturen und Fissuren des Schädels.]
An die Lochfracturen schliessen sich die Zertrümmerungen grösserer Partien des Schädels oder des ganzen Schädels an, wie sie durch mit breiter Fläche einwirkende grosse Gewalten zu Stande kommen. Verhältnissmässig häufig sind die Fracturen des Planum temporale, so nach Sturz, Stoss oder Schlag auf oder gegen dieses. Sehr gewöhnlich kommt es dabei zu Rupturen von Aesten der Arteria meningea media und, wenn die Dura unverletzt bleibt, zu einem meist mächtigen Bluterguss zwischen diese und die Innenfläche des Schädels, wodurch die Dura abgehoben und die betreffende Grosshirnhälfte muldenförmig abgeflacht wird. Die grossartigsten Zertrümmerungen des Schädels finden sich nach Sturz von bedeutenden Höhen, Ueberfahrenwerden, besonders durch Waggons, und ähnlichen grossen Gewalteinwirkungen. Sehr häufig sind dann die Fracturen complicirte, indem mehr weniger zahlreiche Fragmente die Schädeldecke durchdringen. Ob letzterer Vorgang auch nach einem mit den Händen geführten Schlag, mit einem Knüttel, schweren Stein u. dergl. geschehen kann, ist zweifelhaft, nach wiederholten Schlägen wäre dieses nicht unmöglich. Dagegen ist zu beachten, dass auch nach einem einzigen Schlag mit einem solchen Gegenstande ein dünner oder spröder, z. B. seniler Schädel in zahlreiche Stücke auseinander gehen kann. So konnten wir 21 Scherben zählen bei einem Individuum, das einen einzigen Hieb mit einem dicken, schweren Prügel über den Kopf erhalten hatte und haben bei einem Manne, der in der Trunkenheit auf vorspringende Steine gefallen war, das Planum temporale in 12 grössere und mehrere kleinere Stücke zerbrochen gefunden, mit zwei einestheils in das betreffende Scheitelbein, anderseits durch die mittlere Schädelgrube bis zur Sella turcica sich erstreckenden Fissuren. In beiden Fällen war der Schädel dünn und compact. Ebenso fand +Buchner+ (Lehrb. 1867, pag. 224) nach Schlag mit einer Zaunlatte den kaum 2 Linien dicken Schädel in 25 Stücke zerschlagen und in einem von +Bujalsky+ (+Bergmann+, Kopfverletzungen, pag. 71) erwähnten Falle war ein im höchsten Grade verdünnter Schädel durch den Hufschlag eines Pferdes in 96 Fragmente getrennt. +Bergmann+ selbst bildet den Schädel eines 13jährigen Mädchens ab, welcher durch Auffallen eines Steines in mehrere Stücke zerbrochen war. Auch +Messerer+ (Friedreich’s Bl. 1888, pag. 374) berichtet über eine hochgradige Schädelzertrümmerung bei einem alten Manne, der sich nach einem Versuch der Aderndurchschneidung aus einer Höhe von nur 3 Meter auf eine Tenne herabgestürzt hatte.
Eine andere Kategorie von Schädelverletzungen entsteht durch Berstung des Schädels in Folge plötzlicher Compression. Die meisten Fissuren entstehen auf diese Weise. Interessante Versuche von N. +Hermann+, +Schranz+, insbesondere aber von +Messerer+[310] haben ergeben, dass nach plötzlich comprimirenden Gewalten der Schädel einfach berstet, etwa in ähnlicher Weise, wie man dieses z. B. bei einer comprimirten Haselnuss beobachten kann. +Messerer+ fand dabei, dass solche Berstungen vom getroffenen Orte aus am Schädelsphäroid in der Richtung von Meridianen verlaufen, wobei Ablenkungen durch schwächere Stellen vorkommen können. Vom Scheitel aus können solche Fissuren sowohl quer als sagittal zur Basis ausstrahlen, dagegen entstehen Querfracturen der Schädelbasis, wie +Messerer+ übereinstimmend mit +Hermann+ fand, hauptsächlich durch eine seitliche, sagittale aber durch eine auf das Hinterhaupt oder die Stirn gerichtete Gewalt. Basisfracturen können aber auch durch plötzliche Einwirkung oder Eintreibung der Schädelbasis in das Lumen des Schädels, wie es beim Auffallen eines Gegenstandes auf den Kopf oder bei einem Fall auf den Scheitel, mitunter aber auch auf das untere Körperende erfolgt, zu Stande kommen. Eine besondere Kategorie derartiger Basisbrüche bilden die „Ringfracturen“, bei welchen die das Hinterhauptsloch umgebenden Partien herausgebrochen und nach einwärts getrieben wurden. Mitunter ist nur ein Theil des Ringes ausgebildet.
Combinationen von Fracturen und Fissuren sind häufig, insbesondere in der Art, dass von umschriebenen Einbrüchen eine oder mehrere Fissuren ausgehen. Die sogenannten Sternbrüche sind meistens solche Combinationen, indem von einer Stelle strahlenförmig Fissuren ausgehen und die um den Ausgangspunkt dieser Strahlen gelegenen Knochenpartien eingebrochen sind, mitunter in deutlich concentrisch angeordneter Weise. Auch bei einfachen Fissuren ist der Angriffspunkt der Gewalt, welche sie veranlasste, gewöhnlich durch mehr weniger ausgebildete umschriebene Fracturen oder Infractionen markirt, mitunter nur durch Absprengungen der Glastafel.
[Sidenote: Indirecte Fissuren und Fracturen.]
Durch Druck und Stoss können, wie die Versuche von +Hermann+ und +Messerer+ ergaben, auch indirecte, d. h. mit der Angriffsstelle der Gewalt nicht zusammenhängende Brüche entstehen. Zu ihrem Zustandekommen ist nach +Messerer+ nöthig, dass die Gewalteinwirkung auf relativ starke Schädeltheile statthat, welche den Angriff auszuhalten und auf entferntere Theile zu übertragen vermögen, wo dann der indirecte Bruch entsteht. Unserer Meinung nach sind alle durch Berstung des Schädels veranlassten Fissuren indirecte, da die Berstung bei der plötzlichen Compression des Schädels nicht an dem Angriffspunkte der Gewalt, sondern entfernt davon an der Stelle der grössten Krümmung und Spannung der betreffenden Schädelpartie beginnt und erst von da aus in meridianer Richtung zur Stelle der Gewalteinwirkung sich fortsetzt. Daher klaffen auch solche Fissuren am meisten an den von dem Angriffspunkt der Gewalt entfernten Stellen, sind auch dort häufig am meisten suffundirt, während sie gegen letztere zu, sowie gegen das andere Ende der Zusammenhangstrennung zu sich verschmälern und in bis haarfeine Sprünge auslaufen.[311] Es kommen aber auch, obgleich bei Erwachsenen selten, Fissuren vor, die mit der Angriffsstelle der Gewalt in gar keiner Verbindung stehen. So haben wir bei einem 34jährigen Manne, dem ein Mörtelschaff gerade auf den Scheitel gefallen war und auf diesem eine 2·3 Cm. lange, bis zum Knochen dringende Quetschwunde erzeugt hatte, unter der getroffenen Stelle äusserlich am Scheitel keine Verletzung gefunden, dagegen einestheils eine Diastase des vorderen Drittels der Pfeilnaht, welche in einen bis über die Nasenwurzel reichenden und dort gegen die Augenhöhlen ziehenden Sprung überging, anderseits eine Diastase der linken Lambdanaht, von welcher am Uebergang des mittleren in das äussere Drittel ein Sprung senkrecht zur linken Hinterhauptsgrube zog und am Boden der letzteren endete. An der Innenfläche des Schädels war die vom Mörtelschaff getroffene Stelle durch eine 21 Mm. lange, senkrecht zur Pfeilnaht ziehende feine Fissur des linken Scheitelbeines markirt.
Verhältnissmässig am häufigsten kommen derartige indirecte Brüche bei Neugeborenen vor, bei welchen sich des radiären Baues der Schädeldeckknochen wegen, nach Fall oder Schlag auf den Scheitel sehr leicht „Compressionssprünge“ bilden, die in der Regel vom Tuber des Knochens, namentlich der Scheitelbeine ausgehen und zwischen den Ossificationsstrahlen verlaufen und häufig genug entweder gar nicht bis zur zunächst getroffenen Stelle reichen oder überhaupt gar nicht meridian, sondern, wenn man sich den Angriffspunkt als Pol des Schädelsphäroids denkt, in der Richtung von Breitekreisen verlaufen.
Von solchen Fracturen sind solche zu unterscheiden, die in der That durch Contrecoup entstehen. Hierher gehören die indirecten Brüche der Orbitaldächer durch Schuss (pag. 307), die auch durch einen heftigen Schlag oder Fall auf den Hinterkopf oder den Scheitel veranlasst werden können, aber auch dadurch, dass, während der Kopf auf einer festen Unterlage aufruht, auf die entgegengesetzte Seite eine Gewalt ausgeübt wird. Es kann darum geschehen, dass überhaupt nur an der dem Angriffspunkt der Gewalt entgegengesetzten Stelle eine Fractur entsteht.
[Sidenote: In Fissuren eingeklemmte Haare.]
Dass selbst haarfeine Fissuren im Momente ihrer Entstehung bedeutend klaffen müssen, beweisen die Haare, die man nicht selten in ihnen eingeklemmt findet. In den bogenförmigen Fissuren der sub Fig. 86 abgebildeten Lochfractur waren zahlreiche Haarstümpfe fest eingeklemmt und ragten palissadenartig über die Fissur heraus und ein gleicher Befund ergab sich bei einer durch ein Bierglas erzeugten Fissur und wiederholt fanden wir denselben an den haarfeinen Ausläufern von Berstungsfissuren an der Angriffsstelle der Gewalt, wenn sich dort gleichzeitig eine bis auf den Knochen dringende Wunde befand. Solche Befunde, auf welche schon +Bruns+ (+Oesterlen+, „Das Haar etc.“ l. c. 143) aufmerksam gemacht hatte, gestatten einen doppelten Schluss: Erstens, dass die betreffende Gewalt gleichzeitig mit einer Wunde der Kopfhaut verbunden war, was namentlich dann von Wichtigkeit sein könnte, wenn die Weichtheile durch Fäulniss etc. zerstört oder unkenntlich geworden wären, und zweitens, dass die Verletzung mit einem nur in umschriebener Ausdehnung wirkenden und höchst wahrscheinlich kantigen Werkzeuge zugefügt worden sei, nicht aber durch Sturz mit dem Kopf auf eine Fläche und auch nicht durch Schlag mit einem breiten und flachen Werkzeuge entstanden sein konnte.[312]
Anschliessend an diesen Befund erwähnen wir, dass wir bei einem Selbstmörder, der sich mit einer Pistole in die Schläfe geschossen hatte, in einem von der Eingangsöffnung auslaufenden Knochensprunge ein grosses Stück der Dura mater eingeklemmt fanden, obgleich die Ränder des Sprunges nicht klafften, sowie, dass +Friedberg+ (Virchow’s Archiv, LXIX, 93) einen Fall beschreibt, wo in einer Fractur der Schädelbasis die Arteria basilaris eingeklemmt gefunden wurde.
[Sidenote: Brüchigkeit des Schädels.]
Die grössere oder geringere Leichtigkeit, mit welcher Fissuren oder Fracturen entstehen, ist vielfach durch individuelle Verhältnisse bedingt. Wie leicht die dünnen und noch strahlenförmige Structur zeigenden Schädelknochen der Neugeborenen Continuitätstrennungen erleiden, werden wir bei der Lehre vom Kindesmorde erwähnen. Bei den Schädeln Erwachsener ist es wieder die verschiedene Dicke des Schädels, welche bewirkt, dass in einem Falle derselbe leichter bricht, als in einem anderen; auch ist es bekannt, dass einzelne Stellen der Schädelkapsel, da sie de norma dünner sind als andere, häufiger Fissuren und Fracturen unterliegen; so die Knochen der Schläfengegend.[313] Dass im Allgemeinen die Brüchigkeit des Schädels wächst, je mehr er sich consolidirt und eine starre Kapsel bildet, geht daraus hervor, dass bei Erwachsenen durch dieselben Gewalten leichter Fracturen entstehen als bei jugendlichen Individuen, besonders Kindern, insbesondere aber aus der Häufigkeit der Fissuren und Fracturen der Schädelbasis, die bei Erwachsenen so häufig, bei Kindern ungleich seltener, und bei Neugeborenen niemals, ausgenommen, wenn der ganze Schädel zerquetscht wurde, vorkommen.
War der Schädel an der zerbrochenen Stelle auffallend dünn, und die Gewalt eine unbedeutende, dann wäre die „+eigenthümliche Leibesbeschaffenheit+“ hervorzuheben. Solche abnorm dünne Stellen können entweder angeboren sein oder sich später entwickelt haben, wie z. B. die Usuren, die man bei sehr alten Leuten an den früher am meisten gewölbten Partien der Scheitelbeine sich ausbilden sieht und die mitunter einen solchen Grad erreichen können, dass der Schädel an solchen Stellen durchscheinend und selbst durchbrochen wird. In gleicher Weise wären abnorme Oeffnungen im Schädel zu beurtheilen, wovon wir oben ein seltenes Beispiel anführen konnten, wie wir auch bei Besprechung der „eigenthümlichen Leibesbeschaffenheit“ im Sinne der St. P. O. nicht unterlassen haben, auch auf die hydrocephalischen und anderen pathologischen Zustände des Gehirnes aufmerksam zu machen, welche bewirken können, dass verhältnissmässig unbedeutende Erschütterungen des Kopfes, wie sie namentlich bei Züchtigungen der Kinder zu Hause oder in der Schule sich ereignen, schwere und selbst letale Folgen nach sich ziehen.
Bezüglich der Stich-, Hieb- und Schussverletzungen des Schädels haben wir bereits bei der Besprechung dieser Verletzungen im Allgemeinen das Nöthige bemerkt. Hier wollen wir nur erwähnen, dass, wenn dieselben am Kopfe vorkommen, aber den Tod nicht nach sich gezogen haben, die Verletzung in der Regel als eine solche zu bezeichnen sein wird, welche mit einem solchen Werkzeuge und auf eine solche Art bewirkt wurde, womit gemeiniglich Lebensgefahr verbunden ist (Oesterr. St. G. B. 155_a_, St. G. Entw. §. 231, 2 und deutsch. St. G. §. 223_a_).
[Sidenote: Folgen von Kopfverletzungen. Lähmung.]
Von den Folgen der nicht letal endigenden Kopfverletzungen kommen ausser den bereits behandelten Geistesstörungen und der Aphasie noch die Lähmungen und die epileptischen und epileptoiden Zustände und der Diabetes in Betracht. Die Lähmungen, die nach Kopfverletzungen zurückbleiben, werden natürlich von dem Sitze und der Ausbreitung der Hirn-, respective Hirnnervenläsion abhängen. Man hat sowohl motorische Lähmungen als Anästhesien beobachtet. Zustände ersterer Art wären zweifellos „Lähmung“ im Sinne des Gesetzes (österr. Entw. §. 232, deutsch. St. G. §. 224), obgleich es eine Menge Gradunterschiede gibt, von unbedeutenden Paresen angefangen bis zur vollständigen Lähmung und daher vollständigen Unbrauchbarkeit der betreffenden Körpertheile. Der Umstand, dass erfahrungsgemäss solche Lähmungen im Laufe der Zeit wesentlich sich bessern und auch ganz verschwinden können, käme weniger in Betracht, da sie jedenfalls langwierige Leiden darstellen, und die genannten Gesetze nicht von unheilbarer, sondern nur von Lähmung überhaupt reden. Ob auch Anästhesien als „Lähmung“ im Sinne des Gesetzes aufzufassen wären, ist fraglich. Da jedoch solche Anästhesien gewiss nur ausnahmsweise für sich allein vorkommen, sondern meist mit motorischen Lähmungen sich combiniren, so wird eben dadurch die Schwierigkeit behoben. Dass viele solcher Zustände, z. B. die Hemiplegie, auch als „Siechthum“ aufzufassen sein werden, unterliegt keinem Zweifel.
[Sidenote: Epilepsie.]
Epileptische oder epileptoide Zustände nach Kopfverletzungen sind häufig. Diese Möglichkeit hat insbesondere durch die zahlreichen Studien über die psychomotorischen Rindencentren, namentlich durch die bekannten Versuche von +Hitzig+, eine festere Basis erhalten, bei welchen es gelang, durch Reizung der Grosshirnrinde allein epileptische Anfälle hervorzurufen. Insbesondere sind Verletzungen der Centralwindungen geeignet, Epilepsie nach sich zu ziehen (traumatische Rindenepilepsie). Auf die Möglichkeit von Entstehung von epileptischen Zuständen durch periphere Ursachen (Narben der Kopfhaut) wäre ebenfalls Rücksicht zu nehmen. Derartige Zustände wären wohl in der Regel unter den Begriff von „Siechthum“ zu subsumiren, da wir in epileptischen Anfällen, wenn sie auch nur in längeren Zwischenräumen auftreten, doch einen chronischen krankhaften Zustand erkennen müssen, der gewiss geeignet ist, das betreffende Individuum in, wenigstens temporäre Hilflosigkeit zu versetzen und ihm den Lebensgenuss zu verbittern, wobei auch zu bemerken ist, dass die traumatische Epilepsie von denselben psychischen Störungen begleitet sein kann und sogar gewöhnlich begleitet ist, wie wir sie bei Besprechung des „epileptischen Irrseins“ kennen lernen werden. Da, wie oben erwähnt, Geistesstörung vom Gesetze als eine besondere Verletzungsfolge ausdrücklich erwähnt wird und andererseits solche Individuen während und in Folge der epileptischen Geistesstörung strafbare Handlungen verüben können, so haben derartige Fälle eine besondere gerichtsärztliche Bedeutung.
Instructive Beispiele von traumatischer Epilepsie haben F. H. +Rehm+ (Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1882, pag. 440) und F. +Zierl+ (Ibid. pag. 345) gebracht. Ersterer berichtet über einen 25jährigen Mann, welcher, bis dahin vollkommen gesund, am 1. Januar 1878 einen Schlag mit einem Prügel auf den Kopf erhalten hatte, wodurch eine Quetschwunde am linken Scheitel entstand. Er sank sofort bewusstlos zusammen und blieb es bis zum 7. Januar. Von da an begann das Bewusstsein wiederzukehren und er wurde am 22. als geheilt entlassen. Seitdem häufiger Kopfschmerz, blasses Aussehen, später zeitweilig starrer Blick und verminderte Sehkraft. Am 17. December maniakischer Anfall, der fünf Tage dauerte. Am 26. October 1881 wurde er in heftigen epileptischen Krämpfen liegend gefunden, welche sich innerhalb zweier Tage 16mal wiederholten. Am 8. November ein neuer Anfall, am 9. mehrere und fortan bis zum 13. zahlreiche mit nur 1–1½stündigen Zwischenpausen. Am 14. Tod im comatösen Zustand. Die Obduction ergab keine Spur einer Narbe am Kopfe, dagegen zu beiden Seiten des vorderen Endes der Pfeilnaht Verwachsungen der Dura mater mit den inneren Meningen und darunter beiderseits geheilte Contusionen der Hirnrinde in der bekannten Form der Plaques jaunes. Der causale Zusammenhang der Epilepsie und des Todes, respective der intermittirenden Geistesstörung mit dem vor fünf Jahren erlittenen Trauma war zweifellos und der Thäter wurde auch vom Schwurgericht wegen Todtschlag verurtheilt.
+Zierl+’s Fall gehört in die Kategorie der pag. 321 erwähnten „peripheren“ oder „Reflexepilepsie“ mit periodischem Irrsein und consecutiven verbrecherischen Handlungen. Der 34jährige, bis dahin ganz unbescholtene Colporteur und frühere Mühlbauer L. wurde seit dem Jahre 1872 11mal an verschiedenen Orten verurtheilt, und zwar 8mal wegen Unterschlagung und je einmal wegen Betrug, Diebstahl und Sachebeschädigung. Am 27. September 1881 wurde er in die Irrenanstalt gebracht, wo er sofort angab, dass er seit seiner Verwundung (Schuss) bei Sedan häufig an Schwindel und Kopfschmerz leide und eine grübchenförmige Narbe in der linken Schläfe zeigte, welche in den Knochen sich einsenkt und mit demselben verwachsen ist. Die Narbe selbst ist nicht empfindlich, wohl aber ein unter dieser gelegener Punkt. Anfangs zeigte L. nichts Krankhaftes, war heiter und benahm sich sehr anständig. Später zeigte er jedoch zeitweilig ein verändertes Wesen, wenn er seinen von ihm selbst so bezeichneten „Anfall“ bekam, welcher ganz plötzlich eintrat. L. wurde auf einmal still und ernst, auffallend blass und zog sich mürrisch zurück, wurde dann insolent, unartig, lärmend und begann über die unglückliche Lage, in die er durch seine Verwundung gerathen, in der heftigsten Weise zu raisonniren. Diese Anfälle, die mitunter weniger lärmend unter Trübsinn verliefen, verloren sich manchmal allmälig, meist aber verschwanden sie plötzlich. Für einzelne Vorgänge während des Anfalles fehlte die Erinnerung vollständig, für andere war sie nur im Allgemeinen vorhanden. Ausserdem wurden während 6 Wochen drei Krampfanfälle in +einer+ Nacht beobachtet und L. will schon früher manchmal bemerkt haben, dass er sich in die Zunge gebissen habe, ohne zu wissen, wie das zugegangen war. Ueber die erst beschriebenen Anfälle macht L. folgende Angaben: Die Anfälle beginnen mit Kopfweh, das jedesmal von der Narbe oder eigentlich von einer etwas tiefer gelegenen Stelle ausgehe (!), zugleich wird der Kopf und bald der ganze Körper heiss; manchmal kommt Frost, oft Zittern. Im Kopfe wimmle und brause es durcheinander unter gleichzeitigem Druckgefühl, dass er sich nicht mehr auskenne; es kommt Schwindel, zu welchem er auch sonst geneigt sei, dabei verliere er allen Humor, fühle sich unglücklich, werde hitzig und empfindlich, habe einmal Selbstmord versucht und wiederholt während des Anfalles die Kleider oder die Bilder, die er colportirte, zerrissen, seine Uhr zertrümmert, in Wirthshäusern excedirt etc., ohne nachträglich etwas davon zu wissen. Ferner habe er in den meisten Anfällen einen unwiderstehlichen Zwang fortzulaufen und treibe sich dann zwecklos im Freien herum, wodurch er schon mehrere Stellen verloren habe! Häufig habe er gleichzeitig die Idee, sehr reich zu sein, und dass etwas, was er gerade vor sich sehe, auch ihm gehöre, was ihn mitunter zu unsinnigen Handlungen veranlasse! Seit einigen Jahren habe sein Gedächtniss und Denkvermögen gelitten, und er werde durch Alkoholica leichter berauscht als früher. Die Erhebungen ergaben, dass L. nach der Verwundung bei Sedan sofort bewusstlos wurde und es durch mehrere Tage blieb. Die Wunde heilte sehr langsam, wobei Knochensplitter abgingen. Seitdem Unfähigkeit zur früheren Berufsarbeit, Veränderung des Charakters und wiederholte strafbare Handlungen, die, wie aus dem Vorstehenden ersichtlich, offenbar alle während der Anfälle epileptischer Unbesinnlichkeit geschahen.
[Sidenote: Diabetes nach Kopfverletzungen.]
Diabetes scheint zu den häufigen Folgen von Kopfverletzungen zu gehören. +Brouardel+ (Annal. d’hygiène publ. 1888, XX, 401) hat 33 solche Beobachtungen zusammengestellt, wovon einige auch kleine Kinder betreffen. In 25 Fällen trat die Krankheit fast unmittelbar nach der Gewalteinwirkung auf, in 12 in den ersten zwei, in den anderen nach mehreren Wochen oder nach (2-11) Monaten. In letzteren Fällen entwickelten sich die Erscheinungen allmälig, in den ersteren trat frühzeitig grosser Durst und Polyurie auf. In einzelnen Fällen verloren die Kranken 500-700 Grm. Zucker in 24 Stunden. Häufig bestand Dyspepsie, Anorexie, Trockenheit im Halse, Pruritus etc. Impotenz war eines der ersten Symptome. Der Verlauf ist bei den acuten Fällen meist ein günstiger und geht in 2-3 Monaten in Genesung über, bei den erst nach längerer Zeit sich entwickelnden Fällen ist der Ausgang meist letal. In letzteren ist der Nachweis des ursächlichen Zusammenhanges der Krankheit mit dem Trauma desto schwerer, je längere Zeit seit diesem verflossen ist. Auch nach anderen als Kopfverletzungen hat +Brouardel+ Diabetes beobachtet und +Thomayer+ (Wiener med. Presse. 1889, Nr. 34) berichtet über 4 Fälle von Diabetes nach Traumen des Abdomens. Eine sehr ausführliche, zur Zeit der Drucklegung des gegenwärtigen Buches noch nicht abgeschlossene Arbeit von +W. Ascher+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII, pag. 219) behandelt das Krankheitsbild des traumatischen Diabetes vorwiegend vom forensischen Standpunkt.
[Sidenote: Verletzungen des Gesichtes.]
Die +Verletzungen des Gesichtes+ haben vorzugsweise zweier Folgen wegen, die sie zurücklassen können, eine besondere gerichtsärztliche Bedeutung. Diese sind die Verunstaltung (Entstellung) und der Verlust (beziehungsweise die Schwächung) der Functionsfähigkeit der im Gesichte befindlichen Sinnesorgane, also Folgen, die von den Gesetzen als besonders erschwerend ausdrücklich angeführt werden.
Bei der exponirten Lage des Kopfes überhaupt und des Gesichtes insbesondere, sowie bei der hohen Bedeutung, die der Integrität des letzteren für das Fortkommen des Individuums (besonders des weiblichen) zukommt, können schon hässliche Narben der Haut, die nach Verletzungen zurückbleiben, eine auffallende Verunstaltung (Entstellung) im Sinne des Gesetzes bedingen. Dass auch hier nicht blos die Ausdehnung der Narbe, sondern auch die individuellen Verhältnisse in Betracht gezogen werden müssen, haben wir bereits (pag. 335) auseinandergesetzt. Bemerkenswerth ist übrigens, dass gerade an Mädchen häufig genug Verletzungen verübt werden, in der ausgesprochenen Absicht, um eine Entstellung zu verursachen, und wir wollen in dieser Beziehung nur das Begiessen des Gesichtes mit Schwefelsäure erwähnen, welches, namentlich als Act weiblicher Rache, in grossen Städten nicht selten vorkommt und in der Regel die entsetzlichsten Verunstaltungen des Gesichtes nach sich zieht. Der Verlust der +Nase+ wird im §. 232 des österr. Entwurfes ausdrücklich erwähnt, was jedoch überflüssig erscheint, da es wohl niemals zweifelhaft werden kann, dass ein solcher Verlust eine bleibende Verunstaltung (erhebliche Entstellung) bildet, weshalb auch die ausdrückliche Erwähnung dieser Folge im deutschen St. G. unterblieb. Ausser dem Verluste können auch auffallende Formveränderungen der Nase eine erhebliche Entstellung bilden, so starke Einsenkungen des Nasenrückens, wie sie nach Zerschmetterung der Nasenbeine u. dergl. Verletzungen zurückbleiben können.
[Sidenote: Verletzungen des Auges.]
Bei Verletzungen des +Auges+ wird sowohl die eventuell zurückbleibende Entstellung, als die Störung des Sehvermögens in Betracht kommen. Das gegenwärtige österr. St. G. (§. 156 a) hat den Verlust eines Auges neben dem Verluste oder der bleibenden Schwächung des Gesichtes ausdrücklich erwähnt, um auch ein Beispiel einer auffallenden Verunstaltung zu geben; es kann jedoch eine solche Verunstaltung nicht blos durch den vollständigen Verlust eines Bulbus, sondern auch durch Narben der Cornea u. s. w. entstehen, ebenso aber auch durch Verletzung der Hilfsapparate des Auges, worunter vorzugsweise die Augenlider und an diesen z. B. die Narbenektropie und die traumatische Ptose zu nennen sind.
Verletzungen des Bulbus können zu Stande kommen durch Contusion, durch Verwundungen mit stechenden und anderen in das Auge eindringenden Werkzeugen und durch Verbrühung oder Verätzung. Am häufigsten kommen in forensischen Fällen Contusionen des Bulbus zur Beurtheilung. Als mögliche Effecte solcher Contusionen nennt +Arlt+[314] ausser den Sugillationen der Conjunctiva die Prellung der Cornea (häufig zur Abscedirung führend), Berstung der Binnenhäute (Iris, Zonula Zinnii, der Linsenkapsel und Luxation der Linse, der Chorioidea und Retina), ferner die noch fragliche Commotio retinae, die Iridoplegie und traumatische Accommodationslähmung, endlich die Ruptur des Bulbus. Von anderen Verletzungen sind die oberflächlichen Wunden der Cornea (Untersuchung mit Focalbeleuchtung angezeigt), die penetrirenden Wunden derselben, meist mit Vorfall der Iris, die Verletzungen des Ciliarkörpers, die sehr oft schleichende sowohl als acute Entzündungen und leicht sympathische Iridocyclitis des anderen Auges zur Folge haben, sowie die Verletzungen der Linse und die consecutiven Trübungen derselben zu erwähnen. Es ist hier nicht der Ort, um auf die Diagnose dieser Verletzungen näher einzugehen und wir verweisen in dieser Beziehung auf +Arlt+’s oben genanntes treffliches Werk. Bezüglich der Ermittlung der zurückgebliebenen Sehstörungen müssen wir bemerken, dass zwar häufig eine äussere Besichtigung des Auges genügt, den Verlust oder Schwächung des Sehvermögens zu constatiren, dass aber, wo derartige auffallende Veränderungen am Bulbus nicht vorhanden sind, eine sorgfältige Untersuchung des Auges mit dem Ophthalmoskop niemals unterlassen werden soll, und dass ferner jedesmal das Sehvermögen lege artis durch Leseproben, Anwendung entsprechender Gläser und überhaupt mit dem gesammten Apparat zu geschehen hat, dessen sich auch der Kliniker zur Constatirung des Sehvermögens bedient.
Bei einer grossen Zahl von solchen Fällen, namentlich bei Amaurosen und Accommodationsanomalien, ist auch auf die Möglichkeit einer Simulation Rücksicht zu nehmen. Bei simulirter Kurz- oder Schwachsichtigkeit sind die Sehproben mit verschiedenen Gläsern und die Untersuchung mit dem Augenspiegel im Stande, die Simulation zu constatiren. Bei Amaurosen aber ist die Reaction der Pupille zu beachten und sind nach dem Vorgange von +Graefe+ prismatische Gläser zur Anwendung zu bringen, welche, wenn sie zuerst auf beiden und dann auf jedem einzelnen Auge geprüft werden, besonders geeignet sind, einen Simulanten zu entlarven, worüber in +Arlt+’s Werk das Nähere nachzulesen ist.[315]
Dass Verletzungen der Supraorbitalgegend reflectorisch Blindheit bewirken können, wird von Einzelnen zugegeben, von Anderen geleugnet. In den meisten dieser Fälle dürfte es sich weniger um ein reflectorisches Leiden, als vielmehr um retrobulbäre, durch die Commotion veranlasste Processe handeln, namentlich um Fracturen des Canalis opticus (+Hölder+, +Berlin+, +Schmidt+-+Rimpler+), um Neuritis optica und consecutive Sehnervenatrophie (+Blumenstok+). Drei Fälle von Erblindung nach Gehirnerschütterung werden von +Bergmeister+ (Bericht über die Landesblindenschule in Purkersdorf pro 1883) und drei Fälle von sofortiger vorübergehender Erblindung nach Erschütterung des Sehnerven von +Schweigger+ (Arch. f. Augenhk. 1883, 13, 2 u. 3) mitgetheilt. +Pflüger+ (Correspondenzbl. f. Schweizer Aerzte. 1885, pag. 139) beobachtete concentrische Einschränkung des Gesichtsfeldes am rechten Auge auf 10° nach einem Schlag über den Kopf, welche sich unter Strychninbehandlung auf 25° erweiterte. Es handelte sich um den von +Graefe+ als Anaesthesia retinae bezeichneten Zustand.
Eine specifische Art von Augenverletzung kommt in den Alpenländern vor -- das sogenannte Augenaushebeln, welches dadurch effectuirt wird, dass der Bulbus durch den in den inneren Augenwinkel eingesetzten Daumen aus der Orbita herausgedrängt (luxirt) wird. Wir haben in Innsbruck nur einmal Gelegenheit gehabt, einen einschlägigen Fall zu sehen, in welchem es aber nicht zur Luxation des Bulbus, sondern zur Verletzung der Cornea durch den Fingernagel und Prolapsus der Iris gekommen war. Verlässliche Angaben über den Effect des sogenannten Augenaushebelns konnten wir leider nicht erhalten. Wir haben uns jedoch durch Versuche an der Leiche überzeugt, dass ein solches Luxiren des Bulbus sich verhältnissmässig leicht vollführen lasse, ohne dass Zerreissung des Opticus oder gröbere Verletzungen desselben oder des Bulbus dadurch zu Stande kommen. Die Angabe, dass solche Verletzungen, da der Bulbus gewöhnlich sofort durch den Verletzten oder Andere reponirt werde, nur selten schwere Folgen nach sich ziehen, haben wir nicht für glaublich gehalten, doch wird von +van Dooremaal+ (Med. Centralbl. 1888, pag. 903) über einen Metzger berichtet, dem durch Eindringen eines Fleischhakens der Augapfel so luxirt wurde, dass sich die Lider hinter demselben schlossen. Der Bulbus wurde in der Narkose reponirt und nach einigen Tagen wurde der Patient, der nach Abnahme des Druckverbandes einige Zeit lichtscheu war, mit voller Gesichtsschärfe geheilt entlassen. Aehnliche Fälle werden von +Chalupecký+ und +Barcal+ (Zeitschr. d. böhmischen Aerzte. 1892, pag. 373 und 406) mitgetheilt.
[Sidenote: Verletzungen des Ohres.]
Von den Verletzungen des +Ohres+ wäre zunächst der Verlust der Ohrmuschel zu erwähnen. Diese anderswo gewiss seltene Verletzungsfolge haben wir in Innsbruck dreimal zu begutachten Gelegenheit gehabt. Alle drei Fälle stammten aus einem bestimmten Thale, wo es Usus ist, Raufereien durch -- Abbeissen der Ohrmuscheln auszutragen. Wir sprachen uns in diesen Fällen immer dahin aus, dass die Verunstaltung, welche der Betreffende erlitt, genüge, um die Verletzung als eine „schwere“ im Sinne des §. 152 des gegenwärtigen österr. St. G. zu erklären, dass aber die Verunstaltung nicht als eine „auffallende“ im Sinne des §. 152_a)_ aufgefasst werden könne, da dieselbe erstens durch das Haar leicht zu verbergen sei und da man den Verlust einer Ohrmuschel doch nicht in gleiche Linie stellen könne mit den Beispielen von auffallender Verunstaltung, die der §. 156_a)_ anführt, und auch nicht mit den anderen schweren Verletzungsfolgen, die noch weiter in diesem Paragraph besonders hervorgehoben werden. Dieser Auffassung schloss sich auch jedesmal der Gerichtshof an und die Richtigkeit derselben wurde dadurch in drastischer Weise illustrirt, dass in dem dritten Falle erst bei der Hauptverhandlung zufällig durch uns eruirt wurde, dass der Betreffende auch das +zweite+ Ohr bereits in einer früheren solchen Affaire verloren hatte, ohne dass Jemand von den bei der Hauptverhandlung Anwesenden früher davon eine Ahnung gehabt hätte. Aus den erwähnten Gründen würde man auch, wenn eine solche Verletzung im Sinne des §. 232 des österr. Entw. oder im Sinne des §. 224 des deutschen St. G. zur Beurtheilung käme, anstehen, sie unter allen Umständen als eine bleibende Verunstaltung (österr. Entw.) zu bezeichnen, sondern nur dann, wenn die Umstände des concreten Falles dieses verlangen sollten. Bei der untergeordneten Bedeutung, die der Ohrmuschel beim Hören zukommt, könnte auch bei einem Verluste derselben nicht von bleibender Schwächung, noch weniger aber vom Verluste des Gehörs auf dem betreffenden Ohre die Rede sein. Quetschungen der Ohrmuschel können hochgradige Verkrüppelungen derselben veranlassen. Die sogenannte Ohrblutgeschwulst (Haematoma auriculae) und ihre Folgen gehören hierher, obgleich sie von Einzelnen, da sie namentlich bei geisteskranken und anderweitig herabgekommenen Personen beobachtet wurde, auch auf constitutionelle Ursachen zurückgeführt wird.
Häufiger gelangen Gehörsstörungen zur Untersuchung, die von erlittenen Schlägen gegen die Ohrgegend hergeleitet werden. Als Folgen solcher Insulte kommen insbesondere die Rupturen des Trommelfells und die Lähmung der Hörnerven in Betracht.
[Sidenote: Trommelfellruptur.]
Die durch Schlag entstandene Trommelfellruptur findet sich nach +Pollitzer+ (Wr. med. Wochenschr. 1872, Nr. 35) meist in der Mitte zwischen Hammergriff und Ringwulst, hat eine rundliche oder ovale Form und scharfe, mit Blut bedeckte Ränder. Die Erkennung einer traumatischen Ruptur als solcher ist nur in den ersten Tagen leicht; in der späteren Zeit hält es schwer oder ist sogar unmöglich, dieselbe von einer durch Suppuration entstandenen Perforation zu unterscheiden. Die traumatischen Rupturen heilen in der Regel in den ersten Wochen durch Vernarbung, seltener gehen sie in suppurative Entzündung über. Die nach einer Trommelfellruptur zu bemerkende Schwerhörigkeit hat schon kurz nach der Verletzung einen verschiedenen Grad und ist weniger durch die Läsion selbst als durch die gleichzeitige Erschütterung des Labyrinths bedingt. Nach erfolgter Vernarbung kann das Gehör vollkommen oder nahezu vollkommen zurückkehren. Nur selten tritt zu durch Ohrfeigen etc. erzeugten Trommelfellrupturen Entzündung des Mittelohrs hinzu; wohl aber leicht in Folge von Nichtschonung und ungünstigen äusseren Einflüssen anderer Art (ungeschickte therapeutische Eingriffe, Erkältungen etc.), in welchem Falle es zu lange dauernden entzündlichen Processen im Mittelohr kommen kann und auch schwere Hörstörungen zurückbleiben können.[316]
[Sidenote: Erschütterung des Labyrinths.]
Erschütterungen des Labyrinths können mit und ohne Ruptur des Trommelfells erfolgen und sind gewöhnlich sofort von bedeutender Schwerhörigkeit gefolgt, die auch persistiren kann. Der Ton einer auf den Scheitel aufgesetzten Stimmgabel wird nur im +normalen+ Ohr wahrgenommen, was bezüglich der Differentialdiagnose zwischen Rupturen des Trommelfelles mit und ohne Labyrintherschütterung benützt werden kann, da bei letzteren die Stimmgabel nur im +verletzten+ Ohr empfunden wird.
[Sidenote: Lähmung der Hörnerven.]
Aeusserst selten wird nach Schlag Lähmung des Hörnerven selbst beobachtet. Einen wahrscheinlich hierher gehörigen, von dem Münchener Medicinal-Comité begutachteten Fall bringen Friedreich’s Blätter f. gerichtl. Med. 1876, pag. 409, betreffend ein Individuum, welches mehrmals bei beiden Ohren gerissen und mit dem Kopfe gegen eine Thür gestossen worden war, sofort das Gehör verlor, ohne dass eine Trommelfellruptur oder Gehirnerscheinungen nachgewiesen werden konnten und auch Simulation ausgeschlossen werden musste.
[Sidenote: Simulirte Taubheit.]
Auch bei angeblich nach Verletzungen zurückgebliebener Taubheit ist an Simulation zu denken, die gerade hier durchaus nichts Seltenes ist. Besteht ein solcher Verdacht, so empfiehlt es sich, ausser dem erwähnten Stimmgabelversuche jene Verfahren einzuschlagen, die sich insbesondere den Militärärzten zur Entlarvung von Simulanten bewährt haben.[317] So das gleichzeitige leise Sprechen in beide Ohren und Nachsprechenlassen des Gehörten. Ist thatsächlich das eine Ohr taub, so kann der Betreffende sehr gut das nachsprechen, was ihm in das gesunde Ohr hineingelispelt wird, während, wenn auch das andere gesund ist, die gleichzeitigen und differenten Schalleindrücke sich so verwirren, dass der Betreffende gar nicht oder nur verwirrt nachzusprechen im Stande ist. +Kahsnitz+ (Würzburger Diss. 1883) hat diese von L. +Müller+ angegebene Untersuchungsmethode einer sorgfältigen Prüfung unterzogen und hat gefunden, dass die Ueberleitung der Schallwellen von einem Ohre zum anderen eine sehr minimale ist, was die Brauchbarkeit obigen Verfahrens zur Entdeckung der Simulation einseitiger Taubheit wesentlich erhöht. Ebenso spricht für Simulation, wenn der Betreffende eine Uhr auch dann nicht zu hören angibt, wenn sie dem angeblich +kranken+ Ohr so weit genähert wurde, dass er sie schon mit dem +gesunden+ hören müsste; auch kann der Umstand, dass der Simulant zwischen Tast- und Gehörseindrücken nicht zu unterscheiden versteht, zu seiner Entlarvung beitragen, wenn z. B. derselbe, nachdem plötzlich hinter ihm auf den Boden gestampft wurde, kein Zeichen eines wahrgenommenen Eindruckes verräth, obgleich auch ein Tauber, freilich nicht den Schall, wohl aber die Erschütterung wahrgenommen und darauf reagirt haben würde. Andere Methoden siehe Virchow’s Jahresb. 1891, I, pag. 497.
Auch Ohrenflüsse werden simulirt und meist durch mechanische Reizung des äusseren Gehörganges hervorgebracht. In einem von der Wiener Facultät begutachteten Falle gab eine Bauernmagd an, dass vier Monate nach einem erhaltenen Schlage auf den Kopf ein Ohrenfluss eingetreten sei, und producirte eine Menge kleiner Knochenstückchen, welche in der letzten Zeit aus dem Ohre abgegangen sein sollten. Diese Knochenstückchen waren auffallend gleich und einzelne zeigten deutliche Schnittränder. Die Annahme einer Simulation lag nahe und wurde auch durch unmittelbare Untersuchung der Magd ausser Zweifel gestellt.
[Sidenote: Verletzungen der Lippen und der Zähne]
Die Verletzungen der +Lippen+ und der ziemlich häufig vorkommende Verlust von +Zähnen+ durch Einschlagen mit den verschiedenartigsten stumpfen Werkzeugen können wegen der zurückbleibenden Entstellung eine gerichtsärztliche Bedeutung erhalten; man wird jedoch, wenigstens bezüglich des Verlustes von Zähnen, selten in der Lage sein, denselben als eine auffallende Verunstaltung, beziehungsweise für eine „erhebliche“ Entstellung zu erklären, weil es sich nur ausnahmsweise um den Verlust mehrerer Zähne oder einer ganzen Zahnreihe handelt, weil ferner ein solcher Verlust verhältnissmässig leicht künstlich ersetzt werden kann, und wohl auch darum, weil der Defect von Zähnen eine so häufige, freilich anderweitig veranlasste Erscheinung ist, dass er nicht gut in gleiche Linie mit jenen Verunstaltungen gesetzt werden kann, die das Gesetz offenbar vor Augen hatte. Ein „Verlust“ der Sprache kann durch Verletzungen der Lippen oder durch Verlust von Zähnen allein nicht entstehen, auch ist nicht wohl anzunehmen, dass nach derartigen Verletzungen eine solche Erschwerung oder Behinderung der Sprache zurückbleiben sollte, dass von „bleibender Schwächung der Sprache“ im Sinne des §. 156 allgem. österr. St. G. gesprochen werden könnte. Ob der Verlust von Zähnen, insbesondere von Vorderzähnen als eine „schwere Verletzung“ im Sinne des §. 152 des österr. St. G. zu erklären ist, wird von der Natur des concreten Falles abhängen, insbesondere auch von dem Umstand, ob die Zähne, respective das Gebiss vor derem Verluste gesund gewesen sind oder nicht.
B. Verletzungen des Halses.
[Sidenote: Verletzungen des Kehlkopfes.]
Von den durch stumpfe Werkzeuge bewirkten Verletzungen am Halse scheiden wir hier jene, die durch Strangulation in ihren verschiedenen Formen entstehen, aus, da wir diese anderwärts ausführlich besprechen werden. Von anderen nennen wir zunächst die Contusionen des Kehlkopfes. Eine heftige Contusion des nervenreichen Kehlkopfes kann nach +Fischer+[318] auch ohne sonstige Beschädigung desselben plötzlich durch Shock oder durch Glottiskrampf tödten, eine Möglichkeit, auf die wir beim Erwürgungstode zurückkommen wollen. Fracturen des +Kehlkopfes+ oder seiner Hörner können, wenn derselbe seine jugendliche Elasticität verloren hat, nicht blos durch Strangulation, insbesondere durch Würgen, sondern durch die verschiedensten directen Gewalten, wie Schlag, Fall, Tritt, zu Stande kommen, ausserdem aber auch, wie mehrfache von uns gemachte Beobachtungen[319] ergaben, indirect durch Fall auf den Kopf und analoge Gewalten, und selbst durch den bei Durchschneidung des Vorderhalses stattfindenden Druck von vorne nach hinten, wenn das Messer stumpf oder plump war oder zunächst den verknöcherten Kehlkopf getroffen hatte. Fracturen des +Zungenbeines+ können durch Würgen oder auch durch andere Gewalten erfolgen. Verletzungen des Kehlkopfes sind meist gefährliche Verletzungen, in Folge der Dyspnoe, die theils durch die verschobenen Bruchenden der Fractur, theils durch die rasch auftretende Schwellung der Kehlkopfschleimhaut und ausserdem durch mitunter hinzutretendes Emphysem der Weichtheile des Halses sehr rasch sich einzustellen pflegt und zum Tode führt, wenn nicht bald chirurgische Hilfe geleistet wird. Daher erklärt sich, dass nach Bruch des Kehlkopfes 80 Procent Sterbefälle verzeichnet sind.
[Sidenote: Verletzungen der Trachea.]
Continuitätstrennungen der +Trachea+ sind ebenfalls selten und kommen nur nach grossen Gewalten vor. +Gurlt+ hat nur 9 Fälle in der Literatur gefunden, 4 isolirte und 5 mit Fractur der übrigen, das Skelet des Vorderhalses bildenden Knorpel. Nur einmal erfolgte Genesung, und zwar nach vorgenommener Tracheotomie. Ein Fall von wahrscheinlichem Querriss der Trachea durch einen Hufschlag mit Heilung ohne Tracheotomie wird von +Lauenstein+ (Med. Centralbl. 1870, 52) mitgetheilt. Wir selbst haben die Ruptur der Trachea wiederholt, doch jedesmal combinirt mit anderen schweren Verletzungen, gefunden.
[Sidenote: Halswirbelfracturen.]
Direct den Nacken treffende stumpfe Gewalten können Commotion des Halsmarkes bedingen, auch Contusion desselben ohne Verletzung der Wirbelsäule; doch sind solche Folgen ebenso wie die Fracturen und Luxationen der Halswirbel selten, häufiger dagegen nach indirecter Gewalteinwirkung, so nach Fall auf den Kopf oder Auffallen schwerer Gegenstände auf diesen. So haben wir eine Fractur des 2. bis 3. Halswirbels bei einem Turner gefunden, der vom Reck auf den Kopf gefallen und sofort todt geblieben war, ebenso eine Fractur des 6. Halswirbels bei einem Manne, dem man ein 80 Pfund schweres Heubündel aus einer Dachlucke auf den Kopf geworfen hatte, der aber erst nach 12 Stunden starb. Verrenkungen und Fracturen der Halswirbel, namentlich der obersten, können ferner geschehen durch plötzliches Niederdrücken des Kopfes nach vorn, oder durch Aufheben des Körpers beim Kopfe, aber auch durch plötzliche Rotation (Halsumdrehen).
Bei einer von uns obducirten Frau war eine Fractur des 5. Halswirbels dadurch entstanden, dass, während die Frau am Boden kniete, ihr Mann sie bei den Zöpfen packte und bei gleichzeitig zwischen den Schulterblättern eingesetztem Knie den Kopf plötzlich nach hinten riss. Auf die Möglichkeit des Entstehens von Zerreissungen der Halswirbelsäule durch den sogenannten Prager Handgriff bei nachfolgendem Kopfe und durch ähnliche Manipulationen, die von den heimlich Gebärenden selbst unternommen werden können, werden wir am geeigneten Orte zurückkommen. Verletzungen der erwähnten Art bewirken in den meisten Fällen entweder augenblicklichen oder bald eintretenden Tod in Folge der meist unvermeidlichen Quetschung des Rückenmarkes, doch sind Heilungen durchaus nicht selten, namentlich bei sehr jungen Individuen.
[Sidenote: Stichwunden am Halse.]
Ueber die Schnittwunden am Halse haben wir das Nöthige bei Besprechung des Selbstmordes durch Halsabschneiden erwähnt. Bezüglich der Stichwunden sei bemerkt, dass dieselben ausser durch Verletzung der Luftwege und der grossen Halsgefässe auch durch isolirte Durchtrennung von Nerven eine besondere Wichtigkeit erlangen können. Einen Fall von Verletzung des einen Recurrens mit zurückgebliebener „Schwächung der Sprache“ haben wir oben mitgetheilt. Gleiche Folgen kann eine Verletzung des Vagus bewirken, die jedoch isolirt auch nach Stich nicht so leicht vorkommen dürfte. Einseitige Verletzung des N. hypoglossus ist ebenfalls möglich und thatsächlich beobachtet worden. Die consecutive Lähmung der betreffenden Zungenhälfte wäre theils als solche, theils bezüglich ihres Einflusses auf die Sprache zu beurtheilen. Endlich ist die Verletzung der einzelnen Nerven des Plexus brachialis zu erwähnen, welche Lähmung und consecutive Atrophie der betreffenden Extremität nach sich zu ziehen vermag.
Im +Nacken+ können stechende Werkzeuge, besonders in der Lücke zwischen der hinteren Peripherie des Hinterhauptloches und dem hinteren Bogen des ersten Halswirbels, leichter eindringen. Solche Verletzungen sind natürlich meist sofort tödtlich (Genickfang). Doch haben wir einen Fall bei der Prager Facultät begutachtet, in welchem ein sehr kräftiger Fleischhauer einen an dieser Stelle eingedrungenen Messerstich überstand, insoferne, als er, nachdem er sofort gelähmt zusammengebrochen war, nach mehrmonatlichem Krankenlager sich soweit erholte, dass nur eine Lähmung derjenigen Körperhälfte zurückblieb, von welcher aus der Stich eingedrungen war. Offenbar hatte derselbe nicht das Rückenmark selbst, sondern nur dessen Häute getroffen, und die schweren Erscheinungen wurden durch die Blutung aus den getroffenen Gefässen in den Rückenmarkscanal erzeugt und durch den Druck, den das ausgetretene Blut auf das Rückenmark ausgeübt hatte.
C. Brustverletzungen.
[Sidenote: Contusionspneumonie.]
Heftige Erschütterung der vorderen Brustwand kann durch Shock gefährlich werden, über welchen bereits oben gesprochen wurde. Contusionen der Lunge, welche sich anatomisch entweder durch subpleurale oder durch parenchymatöse Blutextravasate in Verbindung mit interstitiellem Emphysem kundgeben, sind häufig. In letzterem Falle kann sich die Verletzung während des Lebens durch Hämoptoe, umschriebene Lungenverdichtung und Dyspnoe bemerkbar machen (siehe +Demuth+, „Zur Lehre von der Contusionspneumonie“. Münchener med. Wochenschr. 1888, XXV, Nr. 32), aber auch echte croupöse Pneumonien können sich, nach +Litten+, +Weichselbaum+ (Wiener med. Jahrb. 1886, 8 und Wiener med. Wochenschr. 1886, Nr. 39), +Petit+ (Gaz. hebdom. 1886, Nr. 7) u. A. entwickeln, indem durch die Contusion ein Locus minoris resistentiae für das entzündungserregende Agens geschaffen wird. Die Contusionen der Lunge, respective Läsionen der Alveolen können sowohl direct als auch indirect, d. h. an von den unmittelbar comprimirten Stellen des Organs entfernteren Partien durch plötzliches Eintreiben der Luft entstehen.
[Sidenote: Rippenbrüche.]
Eine ungemein häufige Folge von contundirenden Gewalten sind Rippenbrüche, deren häufigsten Sitz die grösste Convexität des Rippenbogens bildet. Es ist nichts Seltenes, alle Rippen einer Seite und selbst beider Seiten an dieser Stelle und daher in einer Linie gebrochen zu finden, wenn die Gewalt eine heftige und auf den ganzen Thorax wirkende gewesen war, wie z. B. beim Verschüttetwerden, Sturz von bedeutender Höhe u. dergl. Die geringere oder grössere Elasticität der Rippen hat einen wesentlichen Einfluss auf die grössere oder geringere Leichtigkeit, mit welcher Rippenfracturen entstehen. So ist bekannt, wie verhältnissmässig leicht Rippen alter Leute brechen, während uns bereits wiederholt vorgekommen ist, dass schwere Wägen über den Brustkorb von Kindern hinweggegangen waren und Rupturen der Lunge etc., aber keine Rippenbrüche erzeugt hatten. Die Rippenbrüche als solche geben in der Regel eine günstige Prognose, ihre Bedeutung wird aber dann eine schwere, wenn durch die Fracturen die Intercostalgefässe oder die Lunge selbst eingerissen wurden. Rascher Tod durch innere Verblutung ist dann die gewöhnliche Folge. Verletzungen des Herzens durch eingedrungene Rippen- oder Brustbeinfragmente werden von +Fischer+ (Langenbeck’s Archiv. IX) und von +Schuster+ (Ueber Verletzungen der Brust durch stumpfe Gewalt. Prager Zeitschr. f. Heilkunde. I, pag. 417) angeführt. Wir selbst haben sie oft gesehen und obducirten einen Verschütteten, bei welchem Fracturen fast sämmtlicher Rippen in der Achsellinie eine ausgebreitete Zerreissung der linken Lunge bewirkt hatten und das hintere Bruchende der 7. Rippe durch die Lunge in den Herzbeutel bis in die Pulmonalarterie unmittelbar über den Klappen eingedrungen war.
[Sidenote: Rupturen der Brustorgane.]
[Sidenote: Herzrupturen. Stösse etc. gegen den Rücken.]
+Rupturen+ der Brustorgane sind keineswegs selten und betreffen vorzugsweise die Lungen, und zwar häufiger die äusseren Partien der Lappen als die Gegend des Hilus; doch haben wir schon die Lunge vom Hilus fast vollständig abgerissen gesehen, und haben gefunden, dass die Lungengefässe eine viel grössere Resistenz gegen die betreffenden Gewalten zeigen als die Bronchien. Auch Rupturen des Herzens kommen in allen möglichen Formen vor, doch gehören zu ihrer Entstehung, ebenso wie zu jener der Lungen, bedeutende Gewalten, wie Auffallen von Lasten, Sturz von bedeutender Höhe u. s. w., ausgenommen, wenn gewisse pathologische Processe im Herzfleische, wie z. B. Myocarditis, bestehen, in welchem Falle die Ruptur nicht blos spontan, sondern auch nach geringfügigen äusseren Veranlassungen eintreten kann, ebenso wie die Ruptur der ungleich häufiger vorkommenden Aneurysmen des Anfangsstückes der Aorta.[320] In Fällen letzterer Art wäre selbstverständlich, wenn eine unbedeutende Gewalt die Ruptur und dadurch den Tod veranlasste, die Handlung nicht als eine ihrer allgemeinen Natur nach, sondern nur wegen der eigenthümlichen Leibesbeschaffenheit tödtlich gewordene zu begutachten. Die traumatischen Rupturen des Herzens betreffen in der Regel das rechte Herz seiner schwächeren Wandungen wegen, während der Hauptsitz der spontanen Rupturen im linken Herzen sich findet, dessen Wandungen, wenn die Circulation im Gange ist, den grössten Druck auszuhalten haben. Zu den Curiositäten gehört das vollständige Abreissen des Herzens von seinen Gefässen, wie es +Fischer+ und +Casper+ (l. c.) beschreiben. Letzterer obducirte sogar einen Fall, in welchem durch einen auffallenden Baumstamm der Thorax zum Bersten kam und das abgerissene Herz mehrere Schritte weit geschleudert wurde und Gleiches haben wir zweimal bei von Eisenbahntrains Zermalmten beobachtet. +W. Stokes+ (Edinb. med. Journ. 1831) sah auch eine Dextrocardie bei einem Menschen entstehen, der unter ein Mühlrad gekommen war.
Rupturen des Herzens sind fast ausnahmslos sofort tödtliche Verletzungen. Sehr kleine oder blos partielle können einige Stunden überlebt werden.[321] Gleiches gilt in der Regel von den Rupturen der Lungen, obwohl bei diesen der Tod nicht immer augenblicklich eintreten muss, wenn dieselbe nur die eine Lunge betraf, grosse Gefässe nicht verletzt wurden oder die Lunge durch Adhäsionen an den Thorax fixirt war, da wir einen alten Mann zu obduciren Gelegenheit hatten, bei welchem die erwähnten Bedingungen bestanden und der, nachdem ihm durch Ueberfahren die Ruptur der einen Lunge zugefügt wurde, noch im Stande war, sich zu erheben und unter Beihilfe Anderer in ein nahe liegendes Haus zu gehen, woselbst er erst nach drei Stunden starb.
Von den Verletzungen der hinteren Brustwand sind ausser den Brüchen der Wirbelsäule, welche auch nur nach grossen Gewalten vorkommen, insbesondere die Läsionen des Rückenmarkes durch Erschütterung zu erwähnen, welche entweder in gröberen Contusionen etc., der Medulla oder ihrer Hüllen bestehen oder aus anatomisch unscheinbaren Veränderungen zu chronischen meningo-myelitischen Processen sich entwickeln und zu schweren Functionsstörungen, namentlich Lähmungserscheinungen, führen können.
[Sidenote: „Eisenbahnlähmung.“]
Zu letzterer Kategorie wurde die insbesondere aus Anlass von Entschädigungsklagen vielfach genannte „Eisenbahnlähmung“ (Railway-spine) gerechnet, welche ihren Namen daher führt, weil sie vorzugsweise nach Zusammenstoss von Eisenbahnzügen und ähnlichen Unglücksfällen beobachtet worden ist.
Als „Eisenbahnlähmung“ im engeren Sinne (+Erichsen+, +Erb+, +Riegler+ u. A.) wurden insbesondere Fälle bezeichnet, in welchen unmittelbar nach dem Trauma keine oder nur geringfügige Erscheinungen auftraten und erst nachträglich allmälig, aber progressiv schwere, theils somatische, insbesondere Lähmungserscheinungen, theils psychische Symptome sich entwickeln, welche vorzugsweise in hypochondrischer Verstimmung und fortschreitender Demenz bestehen, so dass das sich entwickelnde Krankheitsbild einigermassen dem des paralytischen Irrsinnes oder, wie +Westphal+ bemerkt, dem der multiplen Sclerose ähnelt.
Als Beispiel eines solchen Falles von „Eisenbahnlähmung“ möge ein von +Moebius+ (Memorabilien. 1882, pag. 71) beobachteter dienen. Der bisher ganz gesunde, kräftige, 40jährige C. wurde bei einem Eisenbahnunfall von der Bank geschleudert, ohne dass er das Bewusstsein verlor, musste sich, nachdem er noch einige Stationen mitgefahren war, krank melden und bot schon nach 11 Tagen steife Haltung, vorsichtigen Gang, Steifigkeit im Nacken und Rücken, Schmerzhaftigkeit der Brustwirbel, wozu sich bald paretische Erscheinungen hinzugesellten, die in progressiver Entwicklung den C. vollkommen dienstunfähig machten. Die nach drei Jahren von +Moebius+ vorgenommene Untersuchung ergab: Alle Einzelbewegungen erschwert, besonders das Heben der Arme, das Strecken der Unterschenkel und das Beugen der Wirbelsäule. Gang vorsichtig, unsicher. Unterschenkel zuckt beim Beklopfen der Patellarsehne. Schmerz- und elektrische Empfindlichkeit hochgradig herabgesetzt, ebenso das Tastgefühl. Schwanken nach Schluss der Augen. Schmerzhafte Punkte am Kopfe und an der Wirbelsäule; Gürtelgefühl; Taubheitsgefühl in Händen und Füssen. Rasche Ermüdung. Mässige Verminderung der Hörschärfe; gemüthliche Reizbarkeit, rasche geistige Ermüdung und zunehmende Gedächtnissschwäche. Ein Jahr darnach bestand derselbe Zustand, doch war mässige Verschlimmerung zweifellos.
Zahlreiche neuere Beobachtungen, insbesondere von +Moeli+, +Putnan+, +Thomsen+, +Oppenheim+[322], +Charcot+, welcher die Erkrankung als Hysterie nach Schreck mit Autosuggestion auffasst, +Page+ (traumatische Neurasthenie), +Vibert+ (Annal. d’hygiène. 1887, 1888 und 2 Kinder betreffend 1892), +Strümpell+ (Ueber die traumatische Neurose. Berliner Klinik. 1888, Heft 3), +Meynert+ (Zum Verständniss der traumatischen Psychose. Wiener klin. Wochenschr. 1889, Nr. 24) u. A. haben ergeben, dass das als „Eisenbahnlähmung“ bezeichnete Krankheitsbild wahrscheinlich gar nicht durch die Erschütterung und dadurch gesetzte materielle Veränderungen veranlasst wird, sondern als eine durch den psychischen Shock hervorgerufene Psychose und functionelle Neurose aufzufassen ist, dass die functionellen Störungen vorzugsweise vom Grosshirn abzuleiten sind, und dass es daher correcter wäre, den Ausdruck Railway-spine durch Railway-brain zu ersetzen. Auch wird das Krankheitsbild gegenwärtig allgemein als „traumatische Neurose“ bezeichnet, umsomehr, als sich ergab, dass dasselbe nicht blos nach Eisenbahnunfällen, sondern auch nach Erschütterungen und Verletzungen anderer Art, insbesondere nach Kopfverletzungen (+Oppenheim+), sich einstellen kann.
Nach +Oppenheim+ bilden hypochondrisch-melancholische Verstimmung und abnorme Reizbarkeit den Kern der sich entwickelnden Seelenstörung, wozu meistens Gedächtnissschwäche, Verworrenheit und mitunter ausgesprochene Demenz hinzutreten. Hysterische Symptome, Schwindel, Kopfschmerz, Schlaflosigkeit, Parästhesien, insbesondere aber Anästhesien (in den typischen Fällen Hemianästhesien) der Haut und der Sinnesorgane, concentrische Gesichtsfeldeinengung, umschriebene Hyperästhesien und paretische Erscheinungen verschiedener Art wurden beobachtet. Impotenz und Darniederliegen der Geschlechtslust besteht meist schon frühzeitig, Heilung ist nicht ausgeschlossen, doch scheint sie selten zu sein, vielleicht, wie +Oppenheim+ meint, der ungünstigen Verhältnisse wegen, in welchen viele der Verunglückten in Folge ihres Unfalles und in Folge Verzögerung der beanspruchten Entschädigung hineingerathen. Auch mag der Umstand, dass man solche Personen häufig für Simulanten hält und dementsprechend behandelt, das Seinige dazu beitragen. Einen solchen Fall hat neuestens +v. Bergmann+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1889, LI, pag. 1) mitgetheilt. Dieser Ansicht ist auch +Löwenfeld+ (Münchener med. Wochenschr. 1889, Nr. 38-40), welcher die Nothwendigkeit der Annahme einer eigenartigen traumatischen Neurose nach Erschütterungen nicht anerkennt, da ein für die „traumatische Neurose“ pathognomonisches Symptom nicht existirt. Ebenso negirend verhält sich +Seligmüller+ (Deutsche med. Wochenschr. 1890, Nr. 30-34), welcher die grösste Reserve empfiehlt, da sich schon jetzt 2-30 Procent der Fälle als Simulation erweist.
Bei der Schwierigkeit solcher Beurtheilungen ist regelrechte und längere Beobachtung in einem Krankenhause und durch Specialsachverständige dringend angezeigt.
[Sidenote: Stichwunden am Thorax.]
+Stichwunden+ der Brust sind häufig, namentlich jene der Herzgegend. Bezüglich dieser ist zunächst zu bemerken, dass nicht selten ein gegen die Brust gezielter Stoss nicht in den Brustkorb eindringt, weil das Instrument entweder Knochen (Brustbein, Rippen) traf oder an diesen abgeglitten war. Es wäre dies wieder ein Fall, in welchem mit Rücksicht auf den §. 155 a des österr. St. G., beziehungsweise auf den §. 231, 2, des österr. Entw. und den §. 223 a des deutschen St. G. erklärt werden müsste, dass die Verletzung mit einem solchen Werkzeuge und auf solche Art beigebracht wurde, womit gemeiniglich Lebensgefahr verbunden ist.
[Sidenote: Stichwunden der Lungen.]
Dass bei penetrirenden Stichwunden gerade am Thorax häufiger als anderswo eine Verschiebung der Stichöffnungen +eines+ Stichcanals in den einzelnen Schichten der Brustwand eintreten kann, wurde bereits oben erwähnt. Penetrirende Stichwunden betreffen, von jenen der Wirbelsäule abgesehen, entweder die Lungen, oder das Herz oder die grossen Gefässe des Thorax. Stichwunden der +Lunge+ erzeugen meist sofort Pneumothorax und je nach dem Caliber und der Zahl der getroffenen Lungengefässe mehr weniger intensive Blutung in den betreffenden Brustfellsack; gleichzeitig wird Blut ausgehustet. Die momentane Lebensgefahr ist vorzugsweise durch die innere Verblutung gesetzt, während, wenn diese nicht bedeutend ist, der Pneumothorax für sich allein den Tod nicht sofort herbeiführen muss. Einen wesentlichen Einfluss auf die Bedeutung einer Lungenstichwunde hat der Umstand, ob die betreffende Lunge überhaupt, namentlich aber an der getroffenen Stelle, frei war, oder ob Adhäsionen mit der Thoraxwand bestanden, da in letzterem Falle ein Pneumothorax nicht oder nicht so leicht sich bildet und die Lunge, wenn nicht grosse Gefässe verletzt wurden, weiter fungiren kann. Namentlich für die Beurtheilung des momentanen Erfolges einer Lungenstichwunde ist der erwähnte Umstand von Wichtigkeit, ebenso wie es begreiflich ist, dass pleuritische Schwarten desto mehr ein Eindringen des Stiches in die Lungen zu verhüten im Stande sein werden, je dicker und fester sie sind. Am Lebenden ist die Diagnose, dass eine Brustwunde penetrirt, durch Erwägung der Symptome, die sie veranlasst, sowie durch Percussion und Auscultation zu stellen, niemals aber durch Sondirung. In einem zur Oberbegutachtung an die Facultät gelangten Fall, eine Lungenstichwunde betreffend, wurde von dem betreffenden Referenten mit Recht hervorgehoben, dass wahrscheinlicher Weise der protrahirte und lebensgefährliche Verlauf, den die Verletzung genommen hatte, durch Untersuchung der Stichwunde mit der Sonde durch die Gerichtsärzte (!) veranlasst wurde, da der Betreffende sich bis zu dieser Untersuchung durch mehrere Tage relativ wohl befunden hatte und erst nach dieser septische Erscheinungen aufgetreten waren.
[Sidenote: Stichwunden des Herzens.]
Stichwunden des +Herzens+ gehören zu den lebensgefährlichsten Verletzungen und haben in der Regel nach wenigen Augenblicken den Tod zur Folge. Die Ursache des letzteren ist nicht immer Verblutung, sondern häufiger die Behinderung der Herzbewegung durch das in den Herzbeutel austretende und schnell coagulirende Blut. Die Schnelligkeit, mit welcher der Tod nach einer Herzverletzung eintritt, wird abhängen von der Schnelligkeit, mit welcher das Blut aus der Stichöffnung austritt, und diese ist wieder bedingt durch die Länge des Stichcanals in der Herzwand (ob schief oder senkrecht diese durchdringend), ferner durch den Umstand, ob der Stich im Herzen, etwa versteckt zwischen den Trabekeln, endet oder auch die entgegengesetzte Herzwand durchbohrt, und ob nur eine oder beide Herzkammern, respective Vorkammern, eröffnet wurden.
Der Umstand, ob der Stich in longitudinaler oder in querer oder schiefer Richtung die Oberfläche des Herzens traf, ist wohl für den Verlauf der Wunde gleichgiltig, da die Faserung des Herzens eine so complicirte und verfilzte ist, dass von einem prävalirenden Einfluss bestimmter Muskelfasern auf das Klaffen einer Herzwunde nicht wohl die Rede sein kann. Dagegen lässt sich nicht leugnen, dass Verletzungen der linken Herzhälfte unter sonst gleichen Verhältnissen rascher den Tod, respective Bewusstlosigkeit, herbeiführen, als jene der rechten, da es sich bei diesen um Verlust venösen, bei jenen aber um Verlust arteriellen Blutes handelt.
Aus dem Gesagten geht hervor, dass nicht alle Herzverletzungen ein sofortiges Zusammenstürzen des Getroffenen bewirken müssen, sondern dass es ganz wohl denkbar ist, dass nach Manchen Jemand noch im Stande sein kann, eine Strecke weiter zu gehen oder andere Handlungen vorzunehmen. So konnte in einem Falle (+Fischer+ l. c.) der Verletzte sich noch einige Zeit wehren, in einem anderen seinen Feind noch eine kurze Strecke verfolgen und wir selbst haben eine ganze Reihe von Fällen obducirt, in welchen der Tod, respective das Zusammenstürzen erst einige Zeit nach der Verletzung erfolgte, unter Anderen einen Mann, der, nachdem er bei einer Rauferei einen Messerstich in’s Herz (8 bis 9 Mm. langer penetrirender Querschlitz in der linken Kammerwand) erhalten hatte, vor der hinzugekommenen Polizei davongelaufen, in der zweiten Gasse erwischt und erst beim Rücktransport zusammengebrochen war; und weiter einen Selbstmörder, welcher nach dem Stiche das Messer zusammenklappen und in die Tasche zu stecken vermocht hatte, so dass dieses Umstandes wegen anfangs an Mord gedacht worden war. Auch enden keineswegs +alle+ penetrirenden Herzwunden mit dem Tode.
+Fischer+ fand unter 452 von ihm gesammelten Fällen von Herzverletzungen 72 Fälle von Heilung, und zwar 36 durch Section sichergestellt, 36 durch Symptome vermuthet. In 12 Fällen fanden sich fremde Körper im Herzen eingeheilt, und zwar 6mal Nadeln, 5mal Kugeln und 1mal ein Dorn. Bezüglich dieser Heilungen ist jedoch zu bemerken, dass sie auch nur unvollständig sein können, so z. B. darum, weil die vernarbte Stelle als Locus minoris resistentiae sich aneurysmatisch erweitern und nachträglich doch zum Tode führen kann. Ein höchst interessanter Fall einschlägiger Art ist der jenes, auch von +Fischer+ erwähnten Schusters in Bologna, der zwar von einem Dolchstich, den er in das Herz bekam, genas, jedoch seitdem Zeichen der Insufficienz der Bicuspidalklappen darbot und nach mehreren Monaten in Folge dieses Leidens unter hydropischen Erscheinungen starb. Die Section ergab, dass das Messer in den linken Ventrikel eingedrungen war, die Zipfel der Bicuspidalis aufgeschlitzt und dadurch eine traumatische Insufficienz bewirkt hatte.
Nach unserem Gesetze wäre kein Zweifel, dass, wenn ein derartiger Fall noch während des Lebens zur Begutachtung käme, die Verletzungsfolge als „Verfall in Siechthum“ zu classificiren wäre.
Mitunter trifft man Fälle, wo bei +einer+ Stichöffnung in der Haut zwei oder selbst mehrere in den Brustorganen, besonders im Herzen, sich finden. +Bayard+ (+Briand+-+Chaudé+, Med. leg. 1879, I, 474), +Elvert+ (Kopp’s Jahrb. I, 142) und +Haschek+ (Wiener med. Bl. 1879, 671) theilen solche Fälle mit. Wir haben zweimal diesen Befund gesehen, und zwar jedesmal bei Selbstmördern; im ersten Fall war bei kleiner einfacher Hautöffnung die vordere Herzwand zweimal, im zweiten bei ebenfalls einfacher, jedoch 4 Cm. langer Hautwunde dreimal durchstochen. Ebenso fanden wir bei einem Gastwirth, der sich mit einem grossen Messer erstochen hatte, +einen+ 5 Cm. langen Einstich in der linken Mamillarlinie über der achten Rippe, den betreffenden Rippenknorpel einfach schief durchschnitten, im Zwerchfell und im linken Leberlappen je drei, in der vorderen Magenwand fünf und in der hinteren Magenwand, sowie in der Vorderwand des oberen Stückes der Aorta je vier Stichöffnungen, welche nach hinten immer schmäler und in der Aorta nur 4-5 Mm. lang waren. Solche Befunde können zu Stande kommen, wenn die Stichwaffe wiederholt in eine und dieselbe Hautwunde eingestossen, oder nachdem sie theilweise herausgezogen, wieder vorgestossen wurde, wobei beidesmal auch eine Erweiterung der Hautwunde stattfinden kann. Blieb das spitzige Instrument in der Wunde stecken, so ist es auch möglich, dass die in die Herzwand gelangte Spitze bei einer Herzcontraction wieder frei werden und bei der Diastole die Herzwand angespiesst oder geritzt werden kann.
[Sidenote: Schusswunden des Herzens.]
Bezüglich der Schussverletzungen des Herzens gilt in den meisten Beziehungen dasselbe, was von den Stichen gesagt wurde. Da solche Verletzungen meist mit Substanzverlust verbunden sind und in der Regel auch die entgegengesetzte Herzwand durchdringen, so sind sie meist von sofortigem Tod begleitet. Dass aber auch nach solchen Verletzungen die Betreffenden manchmal noch einige Schritte zurücklegen können, lehren sichergestellte Beobachtungen.
So erzählt +Bartholin+ von einem Hirsch, der noch 50 Schritte lief, obgleich die Kugel beide Kammern und das Septum durchdrungen hatte. Ebenso berichtet +Hyrtl+ von einem Hirsch, der, obgleich in’s Herz getroffen, noch über einen Fluss zu schwimmen vermochte. Dass Selbstmörder sich mit kleinen Schusswaffen, insbesondere mit Revolvern, mehrmals durch’s Herz schiessen können, wurde pag. 413 erörtert. Erst unlängst fanden wir bei einem 19jährigen Kellner drei dicht beisammen stehende geschwärzte Schusswunden in der Herzgegend, von denen zwei das Herz durchbohrten und die dritte das Fleisch der linken Herzkammer durchdrang. Dass Herzschusswunden auch heilen können, geht aus den angeführten Angaben +Fischer+’s hervor. Nach Verletzungen mit kleinen Spitzkugeln, namentlich aus Revolvern, kann ein solcher Ausnahmsfall gewiss leichter vorkommen, als bei Projectilen älterer Art, die grössere und weitere, mit Substanzverlust verbundene Oeffnungen erzeugen. Hierher gehört der Fall von Heilung eines Schusses durch den rechten und linken Ventrikel mit Zurücklassung einer Communication beider, über welchen +Conor+ berichtet und der ein Seitenstück zu dem Falle des oben erwähnten Bologneser Schusters bildet (Virchow’s Jahresb. 1877, II, 295), ebenso ein von +Kundrat+ (Anzeiger der k. k. Gesellschaft d. Aerzte in Wien vom 7. Februar 1884) mitgetheilter, wo nach einem nicht penetrirenden Nahschuss gegen die Herzgegend, bei einem bis dahin ganz gesunden Manne sich linksseitige Klappeninsufficienz und ein partielles Herzaneurysma an der äusseren Wand des linken Vorhofes über dem Klappenring entwickelt und nach fünf Monaten unter Erscheinungen von allgemeinem Hydrops zum Tode geführt hatte.
[Sidenote: Rupturen der Aorta.]
Traumatische Rupturen der +Aorta+ sind selten und kommen in der Regel nur nach sehr bedeutenden Gewalten und combinirt mit anderen Verletzungen vor. Spontanrupturen der aufsteigenden Aorta haben wir in der Form des Aneurysma dissecans wiederholt gefunden, und zwar auch ohne auffällige endarteritische Erkrankung. Zweimal war angeborene Stenose des Isthmus die Ursache. In einem Falle (Endarteritis deformans der absteigenden Aorta) vermochte der Mann, da sich das Blut zunächst unter die Adventitia und erst an einer entfernteren Stelle in die linke Pleurahöhle ergossen hatte, noch seine und seines Arztes Adresse anzugeben. Verletzungen der Aorta durch Schuss sind bei Selbstmördern, die sich in die Brust geschossen haben, häufig; auch kommen bei diesen, wie bereits oben (pag. 312) erwähnt wurde, Rupturen der Intima, durch Prellung der Aorta durch das vorbeifahrende Projectil nicht gar selten vor. Stichwunden der aufsteigenden Brustaorta, eventuell der sonstigen grossen Brustgefässe, von vorn begegnet man verhältnissmässig häufig. In einem unserer Fälle war nur die Messerspitze in den Arcus aortae durch das vordere Mediastinum eingedrungen, so dass die Oeffnung in der Intima nur 1 Mm. betrug. Die Verletzung wurde, da keine auffälligen Erscheinungen bestanden, für eine leichte erklärt und der Mann starb erst am 16. Tage an Pericarditis. Ueber Fälle von geheilten oder in Vernarbung begriffenen Stichwunden der Brustaorta berichtet +Emmert+ (Friedreich’s Bl. 1880, pag. 129), sowie (Ibid. 1882, pag. 161) über einen anderen, erst nach 12 Stunden letalen, wo die Messerklinge durch den 3. Brustwirbel in die Brustaorta eingedrungen war und bei der Section in das Lumen der letzteren hineinragend gefunden wurde.
[Sidenote: Verletzungen der des Zwerchfelles.]
Verletzungen des +Zwerchfells+ können sowohl vom Brustkorb als von der Bauchhöhle aus erfolgen. Als isolirte Verletzungen kommen sie nur selten vor, am seltensten wohl die Rupturen, deren Entstehung eine bedeutende Gewalt erfordert, die wohl kaum andere Organe intact lassen wird. Stichverletzung der Zwerchfellkuppe haben wir wiederholt beobachtet, und es ist wohl denkbar, dass eine solche isolirt oder wenigstens ohne schwere Läsion anderer Organe vorkommen kann. Die Gefahr solcher Verletzungen liegt vorzugsweise in dem Austritte der Baucheingeweide in die Brusthöhle und in der dann leicht erfolgenden Incarceration. In den Schmidt’schen Jahrb. 1853, I, 56, wird über eine 14jährige russische Officierstochter berichtet, welche an einem eingeklemmten Zwerchfellbruch starb, der von Stich- und Hiebwunden her datirte, die sie als 2jähriges Kind durch Tscherkessen erhalten hatte. Angeborene Zwerchfellhernien haben wir wiederholt gesehen. Ausserdem kam ein Fall eines Mannes zur Section, der plötzlich an Herzverfettung gestorben war, bei dem sich ein kindskopfgrosses Dünndarmconvolut im linken Brustfellsacke fand, welches mit den Rändern einer grossen Zwerchfelllücke verwachsen war und keine Incarcerationserscheinungen darbot. Es blieb zweifelhaft, ob die Hernie angeboren oder etwa durch traumatische Ruptur entstanden war.
D. Verletzungen des Unterleibes.
[Sidenote: Rupturen des Magens.]
Des Shockes durch Erschütterung des Bauches, sowie der Rupturen der grossen Drüsen des Unterleibes wurde bereits oben (pag. 280 und 357) Erwähnung gethan. Rupturen des Magens sind selten. Wir haben eine solche isolirt noch nicht beobachtet, dagegen wiederholt combinirt mit anderen Rupturen nach Sturz von bedeutender Höhe und ähnlichen grossen Gewalten. Wiederholt haben wir traumatische, meist mit lappiger Ablösung verbundene Rupturen der Magenschleimhaut gesehen, dreimal combinirt mit Rupturen anderer Bauchorgane nach Gerathen zwischen Puffer, Auffallen eines schweren Steines und nach Pferdehufschlag, dann bei einem 45jährigen Manne, der beim Umwerfen eines Wagens unter diesen gerathen war und eine complicirte Fractur des Unterschenkels erlitten hatte und endlich combinirt mit Milzruptur bei einer überfahrenen alten Frau. Derartige Rupturen können vielleicht auch isolirt vorkommen und zur Entstehung von Magengeschwüren Veranlassung geben. In der That berichtet +Duplay+ (Virchow’s Jahrb. 1881, II, 178) über 3 Fälle, in welchen nach Insulten der Magengegend alsbald Blutbrechen und dann Erscheinungen von Magengeschwür auftraten, und +Leube+ (Wiener med. Blätter, 1886, pag. 143) über zwei andere, von denen der eine, in welchem die Zufälle seit einem durch das Sprengstück eines explodirten Maschinenkessels erfahrenen Insult bestanden, zu forensischer Untersuchung wegen Schadenersatz Veranlassung gegeben hatte. +Ritter+ (Zeitschr. f. klin. Med. XII) hat die Sache experimentell verfolgt und es gelang ihm bei Hunden durch Hammerschläge gegen die Magengegend während der Verdauung Hämorrhagien zwischen Muscularis und Mucosa zu erzeugen. Bemerkenswerth ist, dass auch spontane Magenrupturen vorkommen, und +Chiari+, +Lantschner+ und wir haben ziemlich gleichzeitig je einen solchen Fall beobachtet (Virchow’s Jahresb. 1881, I, 177). +Key+-+Aberg+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1891) sah Magenrupturen nach forcirter Ausspülung des Magens entstehen. Bei seinen Versuchen waren sie stets schlitzförmig und entlang der kleinen Krümmung situirt.
[Sidenote: Rupturen des Darms.]
Rupturen des Darms können im Allgemeinen desto leichter sich bilden, je mehr derselbe durch Gas oder sonstigen Inhalt ausgedehnt ist. Verhältnissmässig am häufigsten sind Rupturen des Duodenums und des Anfangsstückes des Jejunums und wir haben schon wiederholt eine vollständige Abreissung des letzteren vom ersteren, einmal sogar combinirt mit einem Querriss des Duodenums, gefunden. Die Fixirung dieser Darmschlinge einerseits und die harte Unterlage der Wirbelsäule anderseits spielen dabei offenbar eine wesentliche Rolle. Noch leichter können Darmrupturen entstehen, wenn in einem Bruchsack befindliche Darmschlingen von einer stumpfen Gewalt plötzlich getroffen werden, weil in diesem Falle der Darminhalt in Folge der momentan an der Bruchpforte entstehenden Knickung nicht in die Bauchhöhle entweichen kann. Wir haben drei solche Rupturen gesehen, von denen zwei durch Fusstritt und die dritte durch einen Pferdehufschlag veranlasst worden war.[323] Sind Geschwüre im Darm vorhanden, so reicht mitunter eine unbedeutende Gewalt hin, um dieselben zur Perforation zu bringen. In einem solchen, sowie in dem vorhergenannten Falle wäre die „eigenthümliche Leibesbeschaffenheit“ hervorzuheben.
Beachtenswerth sind die von +Zillner+ (Virchow’s Archiv, Bd. 96, pag. 307 und A. +Paltauf+ (Ibidem Bd. 111, pag. 491) beobachteten Spontanrupturen des mit Meconium gefüllten Dickdarms bei Neugeborenen mit nachfolgender Peritonitis, die wahrscheinlich während des Geburtsactes und durch denselben entstehen. Sie können eventuell für Klysmenverletzungen gehalten werden. A. +Ludewig+ (Diss., Greifswald 1891) hat eine solche bei Atresia ani beobachtet.
[Sidenote: Rupturen der Harnblase.]
+Rupturen der Harnblase+ als isolirte Verletzungen gehören zu den seltenen Vorkommnissen. Wir haben sie zweimal beobachtet, beide Male bei alten Männern, die im betrunkenen Zustande misshandelt worden waren, der eine durch Fusstritte, der andere, indem er aus dem Wirthshause über mehrere Stufen hinausgeworfen wurde. Beide Male sass die Ruptur am Scheitel der Blase näher der hinteren Fläche. Die meisten solcher in der Literatur enthaltenen Fälle sind durch Misshandlung oder Fall u. dergl. im trunkenen Zustande entstanden, und die Füllung der Blase mit Harn lässt dies erklärlich erscheinen. Ist die Blase entleert oder nur wenig gefüllt, so liegt sie so geschützt, dass nur ganz ausnahmsweise eine solche Ruptur wird entstehen können. Häufiger als die isolirten sind die secundären Rupturen der Harnblase bei Beckenzertrümmerungen, wovon wir mehrere Fälle und namentlich wiederholt vollständige Abreissung der Harnblase von der Urethra zu Gesichte bekamen. Auch durch forcirte Füllung der Harnblase, z. B. bei Steinoperationen, kann Ruptur der Blase eintreten (+Ullmann+, Wiener med. Wochenschr. 1887, Nr. 23).
[Sidenote: Fracturen der Lendenwirbelsäule.]
Fracturen der +Lendenwirbelsäule+ und des +Beckens+ kommen nach Sturz von einer Höhe, bei Verschütteten und Ueberfahrenen sehr gewöhnlich vor, und lassen ihrer Natur nach immer auf das Stattgehabthaben einer grossen, mit einem stumpfen Werkzeuge ausgeübten Gewalt schliessen.
[Sidenote: Hernien in Folge von Misshandlungen.]
Verhältnissmässig häufig begegnen wir in der forensischen Praxis der Angabe, dass ein Individuum in Folge einer Misshandlung eine +Hernie+ davongetragen habe. Die gerichtsärztliche Beurtheilung solcher Fälle hat zunächst von dem, von sämmtlichen Chirurgen der Neuzeit anerkannten Grundsatze auszugehen, dass bei einem normal gebauten Individuum eine Hernie nicht plötzlich entstehen könne, ausgenommen, es wären Rupturen der betreffenden Stelle der Bauchwand durch die Verletzung entstanden, sondern dass sich eine solche nur dort zu bilden vermöge, wo bereits ein Bruchsack durch angeborene Anlage[324] oder durch später erfolgte allmälige Entstehung (trichterförmiges Hervorgezogenwerden des Bauchfells durch Fettklümpchen und Erweiterung des Bruchsackes durch das Nachdrängen der Eingeweide, +Cloquet+, +Emmert+, +Nussbaum+, u. A.) vorgebildet sei, in welchem Falle allerdings das Heben schwerer Lasten, Fusstritte gegen den Unterleib, Knieen auf demselben und ähnliche Misshandlungen das Austreten einer Darmschlinge in die bereits vorhandene Bauchfellausstülpung veranlassen können. Es setzt demnach die Möglichkeit der Entstehung einer Hernie durch solche Misshandlungen immer eine bereits vorhandene Disposition des betreffenden Individuums zum Acquiriren eines solchen Leidens voraus, die zweifelsohne in die Kategorie der „eigenthümlichen Leibesbeschaffenheit“ gehört und als solche in dem gerichtsärztlichen Gutachten jedesmal hervorgehoben werden müsste.
Die weitere Beurtheilung würde die Erwägung erfordern, ob thatsächlich erst die betreffende Misshandlung das Eintreten einer Darmschlinge in den bereits vorgebildeten Bruchsack bewirkt habe oder nicht. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass einestheils Jemand erst durch eine Misshandlung auf einen Bruch aufmerksam gemacht worden sein konnte, der bereits früher bestand, aber weil er klein war und keine Beschwerden veranlasste, von ihm übersehen wurde, und dass anderseits die Möglichkeit besteht, dass Jemand einen Bruch erst durch eine Misshandlung acquirirt zu haben behauptet, während er ihn schon lange besass und von seinem Vorhandensein auch Kenntniss hatte. Entstand ein Bruch erst durch eine Misshandlung, so ist nicht gut denkbar, dass die Bildung desselben, respective das Eintreten einer schon äusserlich merkbaren Darmschlinge in den vorgebildeten Bruchsack ohne subjective Symptome, namentlich ohne Schmerz an der betreffenden Stelle, erfolgt sein konnte. Auch objective Symptome, wie Erbrechen und Reactionserscheinungen am Bruche selbst, werden sich bemerkbar machen. Ergibt demnach die Anamnese solche Erscheinungen, dann unterstützen sie die Angabe des Verletzten, dass erst durch die Misshandlung der Bruch hervorgetreten sei, während anderseits eine solche Angabe keinen Glauben verdient, wenn erwiesen wird, dass der Betreffende unmittelbar nach der Misshandlung keine solchen Symptome darbot, sondern sich in einer Weise benahm, aus welcher hervorgeht, dass er keine Beschwerden gehabt haben konnte, oder wenn er gar angibt, dass erst einige Zeit nach der Misshandlung das Bestehen eines Bruches von ihm bemerkt worden sei. Auch die Grösse des Bruches muss in Betracht gezogen werden, da es natürlich ist, dass in Folge einer Misshandlung nur kleine Hernien entstehen werden, die sich, wie jede andere, erst nachträglich vergrössern können. Wenn demnach etwa bei Jemandem, der seine Hernie von einer Misshandlung herleitet, kurz nach letzterer eine Hernie gefunden wird, die bereits eine beträchtliche Grösse besitzt, eventuell schon in’s Scrotum herabsteigt, so kann nicht blos von einem causalen Zusammenhang zwischen Misshandlung und Hernie nicht die Rede sein, sondern es ist damit auch die Angabe widerlegt, dass der Betreffende früher das Vorhandensein eines Bruches nicht bemerkt habe.
Liesse sich constatiren, dass eine Misshandlung wirklich die Bildung einer Hernie, wenn auch nur wegen der „eigenthümlichen Leibesbeschaffenheit“ des Verletzten, zur Folge gehabt habe, so wäre eine solche Verletzung wegen der grossen Belästigung, die das Bestehen einer Hernie sowohl für sich, als durch das Tragen eines Bruchbandes bewirkt, und weil ein solches Leiden anstrengende Arbeiten contraindicirt und den Betroffenen den Gefahren einer zufällig eintretenden Brucheinklemmung aussetzt, im Sinne des gegenwärtigen österr. St. G. nicht blos als eine „schwere Verletzung“, sondern auch als eine solche zu bezeichnen, die eine „unheilbare Krankheit“ (vide pag. 335) im Sinne des §. 156_b_ nach sich gezogen hatte. Würde aber eine solche Verletzung im Sinne des österr. St. G.-Entwurfes oder im Sinne des deutschen St. G. zu begutachten sein, so könnte dieselbe nicht als „schwere Körperverletzung“ erklärt werden, da keine der Folgen, die der §. 232 des österr. St. G.-Entwurfes, beziehungsweise der §. 224 des deutschen St. G. erwähnt, hier als vorhanden angenommen werden könnte. Es sind nur zwei Ausdrücke in diesen Paragraphen, die in einem solchen Falle in Frage kommen könnten: die Entstellung und der Verfall in Siechthum. Von einer Entstellung kann aber nicht die Rede sein, da eine Hernie einestheils verhältnissmässig leicht verborgen werden kann und anderseits im bekleideten Zustande nicht auffällt; was aber den Verfall in Siechthum betrifft, so würde die Annahme einer solchen Verletzungsfolge mit der allgemeinen Erfahrung im Widerspruche stehen, welche lehrt, dass eine grosse Zahl von Individuen, die Hernien besitzen, durchaus nicht als Sieche gelten, sondern, wenn sie gute Bruchbänder tragen, sich in den meisten Dingen wie Gesunde verhalten und blos gewisse ungewöhnliche Anstrengungen vermeiden müssen. Daher könnte auch von einer bleibenden Berufsunfähigkeit (§. 156_c_ des österr. St. G.) nur bei Individuen die Rede sein, deren Beruf schwere Körperarbeit, insbesondere starke Anstrengung der Bauchmusculatur, erfordert. In diesem Sinne hat sich auch anlässlich eines bestimmten Falles das Münchener Medicinal-Comité ausgesprochen[325] und es wurde in diesem Gutachten auch bemerkt, dass die Lebensversicherungs-Gesellschaften das Leben Bruchleidender, wenn dieselben nur passende Bruchbänder tragen, zu normaler Prämie versichern, woraus hervorgeht, dass die Lebensdauer solcher Individuen, wenn sie sonst das richtige Verhalten beobachten, durch das Bruchleiden erfahrungsgemäss nicht wesentlich verkürzt werde.
Dass bei einer bestehenden Hernie durch eine Quetschung des Bauches oder ähnliche Gewalten der Eintritt einer Incarceration veranlasst werden kann, kann wohl nicht bezweifelt werden. Eine solche Einklemmung wäre nach dem österr. Gesetz nur dann als „schwere“, eventuell lebensgefährlich gewordene Verletzung zu beurtheilen, wenn die Reposition nicht leicht und bald gelingt, doch wäre unter allen Umständen das Moment der „eigenthümlichen“, respective „krankhaften“ Leibesbeschaffenheit zu betonen.
[Sidenote: Hernien im Sinne d. Unfallversichg.-G. Penetrirende Bauchwunden.]
Was die Beurtheilung der +Hernien im Sinne des Unfall-Versicherungsgesetzes+ betrifft, so hat das deutsche Reichsversicherungsamt zu dieser häufigen Frage in wiederholten Entscheidungen eine grundsätzliche Stellung genommen. Hiernach muss einerseits ein Unfall im gesetzlichen Sinne vorliegen; der Bruchaustritt muss also ein zeitlich bestimmtes, in plötzlicher Entwicklung sich vollziehendes Ereigniss darstellen. Anderseits darf dieser Unfall nicht lediglich zeitlich oder örtlich, sondern er muss ursächlich mit einem versicherungspflichtigen Betriebe in Zusammenhang stehen, und zwar dergestalt, dass der Bruchaustritt im Anschluss an eine schwere körperliche Anstrengung erfolgt, welche zugleich über den Rahmen der gewöhnlichen Betriebsarbeit hinausgeht. „Es hiesse,“ sagt das Reichs-Versicherungsamt, „den Berufsgenossenschaften ein ungebührliches Risico aufbürden, wenn ihnen Hernien, die bei natürlich erweiterter Bruchpforte schon im Anschlusse an die geringeren Anstrengungen des täglichen Lebens auszutreten geneigt sind, stets dann zur Entschädigung zugewiesen würden, wenn der Bruch in Folge einer nicht grösseren Anstrengung im Betriebe oder zwar in Folge einer schweren Arbeit, die aber dem mit der Bruchanlage behafteten Arbeiter geläufig ist, hervortritt.“ (Zeitschr. f. Medicinalb. 1892, Nr. 15, Beilage.) Bei Einklemmung einer Hernie als „Unfall“ würde wohl nur dann eine dauernde Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit angenommen werden können, wenn durch die Einklemmung und deren Consequenzen das Bruchleiden wesentlich verschlechtert oder besondere Folgen, z. B. Anus praeternaturalis, zurückgeblieben wäre.
[Sidenote: Penetrirende Bauchwunden.]
+Penetrirende Bauchwunden+ können Lebensgefahr theils durch innere Verblutung, theils durch secundäre entzündliche Vorgänge bedingen. Im ersten Falle, wenn grosse Gefässe oder blutreiche Organe (Leber, Milz) getroffen werden, kann der Tod sehr bald nach der Verletzung eintreten. Secundär entzündliche Processe werden insbesondere durch Verletzungen des Magens oder des Darmes veranlasst in Folge von Austritt des betreffenden meist putriden Inhaltes in den Bauchfellsack, und machen in der Regel erst nach einigen Tagen, mitunter jedoch schon nach einigen (in einem unserer Fälle, der einen Stich in den Magen betraf, schon nach 8) Stunden unter Erscheinungen der Perforations-Peritonitis dem Leben ein Ende. Heilungen von Stich- oder Schussverletzungen des Magens sowohl als des Darmes sind schon in vorantiseptischer Zeit vorgekommen, gegenwärtig gelingen sie, wenn rechtzeitig eingeschritten wird, immer häufiger.
[Sidenote: Verletzungen des Rectums.]
Absichtliche Verletzungen des +Mastdarmes+ kommen nur äusserst selten vor. Uns ist nur ein solcher Fall bekannt, in welchem einem Manne, der einem Bauernweibe nachgestiegen war, von dem Gatten der Letzteren und mehreren Anderen aufgelauert und dann mit Hilfe eines Steines ein Holzpflock in den After eingetrieben worden war, welcher, da der Verletzte das Geschehniss verheimlichte, erst nach einigen Tagen durch einen Chirurgen, nicht ohne Mühe entfernt werden konnte, ohne dass schwere Erscheinungen aufgetreten wären. Der König Eduard II. von England wurde bekanntlich durch Einführung eines glühenden Eisens in den Mastdarm ermordet. Verletzungen des Mastdarmes durch ungeschickt gesetzte Klysmen sind nicht gar selten. Ein forensischer Fall dieser Art, in welchem der Tod einer Wöchnerin durch eine solche Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit erzeugt wurde, indem die Hebamme mit der Spitze der Spritze die Mastdarmwand durchbohrt und dann die Flüssigkeit eingetrieben hatte, findet sich in der Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1866, pag. 104 u. ff., ein anderer in Schmidt’s Jahrb. 1870, 182. Auch wir sahen einen solchen Fall, der durch die Ungeschicklichkeit eines Wärters veranlasst wurde, jedoch glücklicher Weise günstig verlief, während in den früher genannten Fällen Verjauchung der Beckenweichtheile und letale Peritonitis die Folge gewesen war.[326] +Nordmann+ (Baseler Diss. 1887) hat zahlreiche solche Fälle zusammengestellt. Nach +Esmarch+ (Krankh. des Mastdarmes und des Afters. 1887, pag. 47) kommen auch spontane Zerreissungen des Mastdarmes vor.
E. Verletzungen der Genitalien.
A. +Männliche Genitalien.+ Attentate auf diese kommen verhältnissmässig selten vor und bestehen dann meist nur in Zerrungen oder Quetschungen derselben. Solche können, wenn sie die Hoden betreffen, Entzündungen dieser und Atrophie zur Folge haben, die, wenn beide Hoden auf diese Weise verletzt wurden oder der andere bereits früher functionsuntüchtig war, Zeugungs- (Befruchtungs-) Unfähigkeit zu bedingen vermögen. Ob auch ohne Atrophie der Hoden durch Quetschung derselben Aspermatozie entstehen kann, ist vorläufig noch fraglich. Auch Gangrän des Penis[327] sowohl als der Hoden kann nach bedeutenden Quetschungen eintreten und in ihren Folgen Beischlafs-, beziehungsweise Befruchtungsunfähigkeit bedingen. Castration oder Verlust des Penis durch Traumen würden bezüglich ihrer gerichtsärztlichen Beurtheilung keinen Schwierigkeiten unterliegen, namentlich was die Frage des Verlustes der Zeugungsfähigkeit betrifft, bezüglich welcher wir auf das an anderen Orten Gesagte verweisen.
Die ohne ärztliche Indication ausgeführte Castration und die Abtragung des Penis hat in neuerer Zeit eine ganz specifische forensische Bedeutung erhalten durch die in Russland aufgetauchte Secte der Skopzen, deren Adepten in Folge religiös-fanatischer Verblendung ihre Genitalien auf mannigfache Weise verstümmeln. Wir verdanken die nähere Kenntniss dieser merkwürdigen Secte +Pelikan+’s ausgezeichneter Arbeit: „Gerichtlich-medicinische Untersuchungen über das Skopzenthum in Russland“, Giessen 1876, in welcher eine ganze Reihe forensisch-medicinischer Fragen besprochen werden, die aus Anlass der strafrechtlichen Verfolgung dieser Secte sich ergeben haben, und die insbesondere um die Unterscheidung derartiger absichtlicher Verletzungen von durch chirurgische Operation oder durch pathologische Processe verursachten Defecten, sowie um Bestimmung der Zeit, wann und die Art, wie die Operation vorgenommen wurde, sich drehen und um die Folgen, die daraus für die Zeugungsfähigkeit entstehen. Wir verweisen bezüglich dieser hochinteressanten Fragen auf das genannte Werk und unsere Besprechung desselben in der Wiener med. Wochenschr. 1876, Nr. 50 u. ff. Vorläufig ist nicht anzunehmen, dass auch an unsere Gerichtsärzte die Nothwendigkeit herantreten werde, auf die erstgenannten Unterscheidungen Rücksicht zu nehmen; was jedoch die Erfahrungen betrifft, die aus Anlass der Beobachtungen an den Skopzen für die Lehre der Zeugungsfähigkeit gewonnen wurden, so haben wir nicht unterlassen, dieselben bei der Besprechung der Fortpflanzungsfähigkeit zu verwerthen.
Bei der Beurtheilung der Verletzungen an den männlichen Genitalien ist auch die bekannte Empfindlichkeit dieser Theile und der Blutverlust zu erwägen, der gewöhnlich mit solchen Verletzungen einherzugehen pflegt. Namentlich sind es die Verletzungen des Penis, bei welchen die Blutung, die theils aus den durchtrennten grösseren Gefässen (Dorsalgefässen), theils aus den cavernösen Körpern entsteht, selbst einen lebensgefährlichen Charakter erhalten kann.
Isolirte Verletzungen der männlichen Harnröhre, die sowohl durch schneidende Instrumente als auf andere Art, z. B. durch Strangulation des Penis, entstehen können, vermögen traumatische Hypospadie zu bewirken, die in der Regel noch weniger leicht eine Zeugungsunfähigkeit bedingen wird, als die angeborene Hypospadie, welche bekanntlich häufig mit einer Verkümmerung des Penis und hakenförmigen Krümmung desselben nach abwärts verbunden ist. Auch ist die traumatische Hypospadie gewöhnlich leicht durch Operation zu beseitigen, was von der angeborenen nicht immer gesagt werden kann.
[Sidenote: Circumcision.]
Fahrlässige Verletzungen des Penis können auch durch die rituelle Circumcision erzeugt werden, und zwar entweder dadurch, dass mit der Vorhaut auch ein Theil der Eichel abgekappt oder dass durch unreine Instrumente Tuberculose oder Syphilis übertragen wird. Bei der Beurtheilung des letzteren Vorkommnisses, sowie wenn der weitere schlechte Verlauf einer Beschneidung in Folge von Erysipel, Gangrän etc. dem Beschneider zugeschoben wird, ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass entzündliche Infiltrationen in der Eichelfurche und am Frenulum syphilitische Sklerosen vortäuschen können und dass Erysipel etc. auch nach richtig ausgeführter Circumcision durch anderweitig hinzugekommene Schädlichkeiten hervorgerufen worden sein konnte.
[Sidenote: Verletzungen der weiblichen Genitalien.]
B. +Weibliche Genitalien.+ Wir sehen hier, sowie wir dies auch bei den männlichen Genitalien und bei der Besprechung der Verletzungen des Afters und Mastdarmes gethan haben, von jenen Beschädigungen ab, die diese Theile in Folge unzüchtiger Attentate erleiden können, da wir diese bei der Behandlung der gesetzwidrigen Befriedigung des Geschlechtstriebes ausführlich erörtert haben.
[Sidenote: Vorfall des Uterus und der Scheide nach Misshandlung.]
Von den Folgen, welche durch contundirende Gewalten, wenn sie entweder den Bauch oder die Scham selbst getroffen hatten, an den weiblichen Genitalien auftreten können, verdient nur die Entstehung von Vorfällen des Uterus oder der Scheide eine besondere Besprechung, da derartige Verletzungsfolgen nicht gar selten angegeben werden und deren Beurtheilung keineswegs immer eine leichte ist. Die Erfahrung lehrt, dass solche Vorfälle in der Regel allmälig sich bilden und sich somit analog verhalten, wie die Hernien. Ferner lehrt die Erfahrung, dass ihrer Entstehung gewöhnlich Momente vorausgehen, welche eine Erschlaffung des ganzen Genitalapparates, insbesondere aber eine Insufficienz derjenigen Apparate bedingen, die in normalem Zustande bestimmt sind, Uterus und Scheide in ihrer physiologischen Lage zu erhalten.[328] Hierher gehören insbesondere vorausgegangene, namentlich wiederholte Entbindungen, Dammrisse, vorzeitiges Verlassen des Wochenbettes u. dergl. Am häufigsten ist die Senkung der vorderen Scheidenwand die Folge von Schwangerschaft. Seltener ist die Senkung der hinteren Scheidenwand das Primäre und wird dann meist bedingt durch Dammriss und Schrumpfung der entstandenen Narbe. Die Senkung führt in ihrer weiteren Entwicklung zum Vorfall und nach und nach wird auch der Uterus hervorgezerrt (+Martin+). Dass, wenn einmal die Disposition zur Entstehung solcher Dislocationen der Scheide und des Uterus in Folge der genannten Momente gegeben ist, gewisse Misshandlungen, insbesondere Insulte, die den Bauch treffen und dessen Inhalt nach abwärts drängen, die Bildung eines Vorfalles oder, vielleicht häufiger, das stärkere Vortreten eines bereits in seinen Anfängen vorhandenen Vorfalles bewirken können, unterliegt keinem Zweifel. Aber es wäre in einem solchen Falle ebenso die „eigenthümliche Leibesbeschaffenheit“ hervorzuheben, wie dies bei der gerichtsärztlichen Beurtheilung von aus ähnlichen Anlässen entstandenen Hernien angezeigt ist.[329] Ob auch bei einem Weibe, dessen Geschlechtsorgane normale Verhältnisse bieten, derartige Misshandlungen die Entstehung, insbesondere die plötzliche Entstehung von Senkungen oder Vorfällen der Scheide und des Uterus bewirken können, muss vorläufig noch fraglich erscheinen, dagegen ist nicht zu zweifeln, dass es gewisse Verletzungen gibt, die, wie z. B. jene des Dammes, des Scheideneinganges oder der Scheide selbst, theils indem sie die normalen Stützen der Scheide und des Uterus lädiren, theils durch den Zug der entstehenden Narben zur Bildung von Senkungen und Vorfällen die veranlassende Ursache werden können.
Auch in anderen Beziehungen wird bei der gerichtsärztlichen Beurtheilung solcher Verletzungsfolgen wie bei jener der Hernien vorzugehen sein. So werden die Natur und Gewalt der betreffenden Misshandlung und die eventuellen Spuren, die sie zurückliess, in Erwägung kommen müssen. Ferner ob und welche Erscheinungen sofort nach der Misshandlung im Allgemeinen sowohl, als besonders an den Genitalien auftraten und ob der betreffende Vorfall in seinen Eigenschaften die Behauptung der Misshandelten unterstützt, dass er thatsächlich zu jener Zeit, in welcher die Misshandlung stattfand, erst entstand, oder ob eben dieser Eigenschaften wegen geschlossen werden muss, dass die Betreffende schon früher und vielleicht schon seit Langem damit behaftet war. Zu letzteren Eigenschaften gehört der Abgang jeder Reaction, die leichte Reponirbarkeit, sowie die Grösse des Vorfalles, dann besonders die Beschaffenheit der Schleimhaut desselben, da bekanntlich bei Vorfällen, die aus der Schamspalte ausgetreten und den Einflüssen der Luft ausgesetzt sind, der Schleimhautüberzug vertrocknet und das Epithel einen epidermisartigen Charakter erhält.
Liesse sich der ursächliche Zusammenhang zwischen einer Senkung oder einem Vorfall der genannten Theile und einer Misshandlung nachweisen, so müsste der bleibende Nachtheil, den die Verletzte dadurch erlitt, nach gleichen Grundsätzen beurtheilt werden, wie wir sie bezüglich der Hernien angeführt haben. Dass solche Senkungen und Vorfälle einen Verlust der Zeugungsfähigkeit nicht bedingen, haben wir an einer anderen Stelle bereits erwähnt.
Die +Verwundungen der äusseren Genitalien+ haben eine grosse forensische Bedeutung der schweren und selbst lebensgefährlichen Blutungen wegen, die sie veranlassen können.
[Sidenote: Verletzungen der äusseren und inneren Genitalien des Weibes.]
Die Zahl der in der Literatur verzeichneten Fälle von hochgradiger und selbst tödtlicher Verblutung aus verhältnissmässig unbedeutenden Verletzungen der äusseren Genitalien ist eine beträchtliche. Die von +Müller+ und von +Klapproth+ mitgetheilten Fälle haben wir bereits (pag. 121) angeführt. Eine Reihe anderer findet sich zusammengestellt in Schmidt’s Jahrb. 1872, CLIII, pag. 310, und 1873, CLVII, pag. 67. Wir selbst besitzen das Genitale einer Frau, welche im schwangeren Zustande auf eine Bettleiste auffiel, dabei sich einen 2 Cm. langen Schleimhautriss zwischen Clitoris und Harnröhrenmündung zuzog, welcher, da ärztliche Hilfe zu spät gesucht wurde, noch am selben Tage den Tod durch Verblutung zur Folge hatte. Wir verdanken das Präparat der Güte des Herrn Prof. +Heschl+. Ebenso obducirten wir vor einigen Jahren eine kräftige, nach der Entbindung an Verblutung gestorbene Frau, bei welcher ein Querriss der Schleimhaut an der Basis der Clitoris als Ursache der profusen Blutung nachgewiesen wurde. Sowohl unsere, als die meisten anderen Fälle betrafen Schleimhautrisse der Clitorisgegend und die Verblutung erklärt sich aus dem Gefässreichthum dieser Partie, vielleicht auch aus der klappenlosen Beschaffenheit der dortigen Venen (+Parvin+, Schmidt’s Jahrb. 1873, l. c.). In vielen Fällen, aber keineswegs in allen, waren es Schwangere, die auf solche Weise in Lebensgefahr kamen, so dass Grund vorhanden ist zur Annahme, dass die während der Schwangerschaft bestehende grössere Turgescenz jener Theile eine wichtige Rolle bei solchen Vorkommnissen spielt. +Weltrubsky+ (Wiener med. Blätter. 1883, pag. 291) erwähnt eines Falles von +Cramer+, in welchem bei einer 35jährigen Schwangeren nach dem Coitus mit einem fremden Manne Genitalblutung und Tod eintrat in Folge eines geborstenen Varix der Clitorisgegend. Auch in dem Falle von +Müller+ sprachen die Umstände dafür, dass der betreffende Schleimhautriss durch sexuelle Excesse (Manipulationen) veranlasst worden war.
Nicht immer sind es zufällige Verletzungen, um die es sich handelt. +Niemann+ (Gerichtliche Leichenöffnung, drittes Hundert. Henke’s Zeitschr. XXXIX, 2, pag. 310 u. ff.) berichtet über eine absichtliche Tödtung einer Frau durch einen Schnitt in die äusseren Genitalien, welchen sie von ihrem eifersüchtigen Ehemann erhalten und der unmittelbar hinter der inneren linken Schamlefze 1″ unter der Clitoris in der Länge von 1″ die Schleimhaut bis in das Untergewebe durchschnitten hatte. Einen ähnlichen Fall hat +Draper+ (Boston med. and surg. Journ. 1884, pag. 217) begutachtet, in welchem der Mann glauben machen wollte, dass sich sein Weib die Verletzung selbst bei einem Fruchtabtreibungsversuch zugefügt habe. Es fand sich jedoch ein leerer Uterus. Ferner sahen +Watton+ und +Mitchell Hill+ (+Schauenstein+, l. c. pag. 446) in kurzer Zeit nach einander zwei Ermordungen der Gattin durch den Ehegatten durch Schnitte in die Nymphen und die Scheide. In beiden Fällen hatten sich die Thäter durch die verborgene Stelle der Verletzung so sicher gefühlt, dass sie, als ihre Opfer im Sterben lagen, ärztliche Hilfe für diese gesucht hatten, um die Sache als natürliche Blutung hinzustellen. -- Ueber Verletzungen der Genitalien bei weiblichen Skopzen berichten +Pelikan+ (l. c.) und +Lapin+ (Arch. f. Gyn. XVI, pag. 143).
Verletzungen der +inneren Genitalien+ kommen ausser durch seltene Zufälligkeiten, wie Auffallen auf spitze und lange Gegenstände, verhältnissmässig noch am häufigsten bei der Fruchtabtreibung durch mechanische Mittel vor, wie wir bereits erwähnt haben. Absichtliche Verletzungen dieser Theile gelangen nur sehr selten zur Beobachtung.
+Schauenstein+ (l. c. pag. 447) erwähnt eines Mordes, der an einer durch einen Schlag betäubten Frau dadurch ausgeübt wurde, dass man ihr einen Holzkeil in die Scheide eintrieb, der das Scheidengewölbe durchriss und in die Bauchhöhle gelangte. Ebenso ist muthwilliges oder boshaftes Einbringen fremder Körper in die weiblichen Genitalien mit mehr weniger schweren nachfolgenden Erscheinungen beobachtet worden. So findet sich in +Maschka+’s Gutachten I ein Fall, in welchem einem Weibe nach dem Coitus ein Schilfrohr in die Genitalien gesteckt wurde, das nachträglich zur Bildung einer Blasenscheidenfistel Veranlassung gab. Hierher gehört auch der Fall des von +Casper+ erwähnten Mädchens, welchem die Scheide mit Steinchen ausgestopft und dabei vielfach verletzt worden war. Ueber beim Coitus entstandene Scheidenverletzung wurde oben (pag. 127) gesprochen. Bei einer von uns obducirten Prostituirten, welche nach einem Coitus Blutungen bekam und im Spitale einige Tage darnach starb, fanden wir septische von einem 4 Cm. langen bis unter das Bauchfell sich vertiefenden Riss des rechten Scheidengewölbes ausgehende Erscheinungen. Das Mädchen und der Angeklagte gaben an, dass von letzterem zuerst der Finger eingeführt und dann der Coitus ausgeübt wurde. Offenbar war Verletzung durch brutales Einbohren des ersteren entstanden, wofür auch die trichterförmige Vertiefung der Wunde und ein deutlich halbmondförmiger, zweifellos von einem Fingernagel herrührender oberflächlicher Schleimhautriss in der Nachbarschaft sprach. Ueber Beschädigungen der inneren Genitalien durch Kunstfehler, namentlich durch ungeschicktes Anlegen der Zange oder bei der Wendung, s. den trefflichen Vortrag von +Fritsch+ „Uterusruptur in foro“. Virchow’s Jahrb. 1891, I, 527.
Ausser der Lebensgefahr, die einzelne der genannten Verletzungen, insbesondere die perforirenden, zu bewirken pflegen[330], können andere bleibende und schwere Nachtheile zurücklassen. Insbesondere wären unheilbare Harn- und Kothfisteln zweifellos als „Siechthum“ im Sinne der Gesetze aufzufassen, da bei solchen Leiden alle jene Bedingungen zutreffen, unter denen von Siechthum gesprochen werden kann. Dass solche Verletzungen auch Zeugungsunfähigkeit, und zwar nicht blos Beischlafsunfähigkeit nach sich ziehen können, wurde bei Besprechung dieser erörtert.
[Sidenote: Abortus nach Misshandlungen.]
[Sidenote: Fehlgeburt nach Traumen.]
Verhältnissmässig häufig wird ein +Abortus+ mit erlittenen Misshandlungen in ursächlichen Zusammenhang gebracht, und es wurde mit Entscheidung des obersten Gerichtshofes vom 4. Juli 1855 ausgesprochen, dass eine „schwere Verletzung“ im Sinne des §. 152 des österr. St. G. unzweifelhaft auch dann vorhanden sei, wenn die Misshandlung einer Schwangeren eine Fehlgeburt zur Folge hatte. Dass direct den Unterleib, beziehungsweise den Uterus treffende intensive, namentlich wiederholte Insulte, wie Stösse, Fusstritte und Quetschungen der verschiedensten Art, Abortus bewirken können, unterliegt keinem Zweifel. Es kann dies geschehen durch Sprengung des Eies, durch Ablösung desselben von der Uteruswand, sowohl durch die directe Erschütterung als durch die consecutive Blutung zwischen Uterus und Placenta; vielleicht auch durch unmittelbare Tödtung der Frucht oder durch Uteruscontractionen, die durch die mechanische Irritation ausgelöst wurden. Auch der allgemeinen Gefäss- und Nervenaufregung, die mit Misshandlungen verbunden zu sein pflegt, kann ein Einfluss auf das Eintreten einer Fehlgeburt nicht abgesprochen werden. Bei Verwundungen der Genitalien sowohl als auch anderer Organe muss eine solche Möglichkeit noch eher zugegeben werden, da zu der unmittelbaren Wirkung der Verletzung auch die secundären Zufälle hinzukommen, die sie veranlassen kann.
Trotzdem lehrt die Erfahrung, dass sowohl die erst erwähnten Misshandlungen als auch Verwundungen der Genitalien oder anderer Körpertheile, die an Schwangeren geschehen, verhältnissmässig selten Abortus bewirken. So berichtet +Thomann+ (Wiener med. Presse. 1867, Nr. 39 und „Schwangerschaft und Trauma“. Wien 1889) von einer ausgebreiteten Zerreissung des Dammes und des Mastdarmes, die sich ein im sechsten Monate schwangeres Weib durch Fall auf einen Gartenzaun zugezogen hatte, und die mit Heilung endete, ohne dass die Schwangerschaft unterbrochen worden wäre. Eine Reihe solcher Fälle, in welchen schwere Verletzungen der Genitalien, die durch Auffallen auf Zaunpflöcke, Stuhlbeine etc. entstanden waren, keine Fehl- oder Frühgeburt bewirkten, wird von +Magacz+ im gleichen Blatte, 1872, 189, mitgetheilt.
Ueber den Einfluss grösserer chirurgischer Operationen auf den Verlauf der Schwangerschaft wurden von +Cohnstein+ (Med. Centralbl. 1874, pag. 192) und von +Massat+ in Paris (Schmidt’s Jahrb. 1874, CLXIV, pag. 265) Beobachtungen in grosser Zahl angestellt, welche lehrten, dass in mehr als der Hälfte der Fälle (54·5%, +Cohnstein+) die Schwangerschaft regelmässig verlief, dass aber der Ort der Operation sich insoferne bemerkbar mache, als die Fälle, an welchen an den Harn- und Geschlechtsorganen operirt wurde, das Hauptcontingent jener lieferten, die mit vorzeitiger Unterbrechung der Schwangerschaft endeten (von den 54·5% +Cohnstein+’s nicht weniger als 32%), +Schröder+ und +Veit+ (Virchow’s Jahrb. 1876, II, 558) sahen die Schwangerschaft ungestört normal verlaufen, trotz im siebenten Monat vorgenommener Ovariotomie, und nach +Olshausen+ (Prager med. Wochenschr. 1878, pag. 352) trat bei 14 in der Schwangerschaft Ovariotomirten nur 4mal Unterbrechung der Schwangerschaft ein.
Es wäre in einem solchen Falle Aufgabe des Gerichtsarztes, die Art der Misshandlung zu erwägen, ferner die Erscheinungen, die unmittelbar nach dieser sich eingestellt hatten, sowie jene, die in der Zwischenzeit zwischen der Misshandlung und dem Abortus eingetreten waren, wobei insbesondere zu erheben wäre, ob die Erscheinungen in ihrer zeitlichen Aufeinanderfolge sich so gestalten, dass schon daraus ein causaler Zusammenhang zwischen Misshandlung und Abortus entnommen werden kann. Bezüglich der Zeit, wann nach einer Misshandlung ein Abortus erfolgen muss, um überhaupt noch auf erstere bezogen werden zu können, dürfte es wohl für die meisten Fälle gelten, dass, wenn der Abortus thatsächlich durch eine Misshandlung veranlasst wurde, derselbe entweder kurz nach dieser oder mindestens in den ersten Tagen eintreten werde; es ist jedoch ganz wohl denkbar, dass durch solche Insulte zwar der Anstoss zur Fehlgeburt gegeben wird, dass aber dieselbe erst einige Zeit darnach erfolgt. Dies kann besonders dann geschehen, wenn durch den Insult zunächst die Frucht zum Absterben gebracht wurde, da die abgestorbene Frucht bekanntlich längere Zeit im Uterus getragen werden kann. In einem solchen Falle würde die Frucht macerirt geboren werden, und es wäre dann zu erwägen, ob der Grad der Maceration mit der Zeit übereinstimmt, die zwischen Verletzung und Abortus verflossen ist. Ist durch eine Misshandlung zuerst eine Erkrankung der Schwangeren veranlasst worden, in Folge welcher erst der Abortus sich einstellte, dann würde es auch von der Natur und dem Verlaufe dieser Erkrankung abhängen, ob der Abgang des Eies früher oder später erfolgt.
F. Verletzungen der Extremitäten.
Die forensische Bedeutung der Verletzungen der Gliedmassen beruht vorzugsweise in dem Einflusse derselben auf die Brauchbarkeit der betreffenden Extremität und in dem Umstande, dass sowohl die immerwährende Unbrauchbarkeit einer Gliedmasse als ihr vollständiger Verlust von allen Gesetzen als besonders schwere Verletzungsfolgen ausdrücklich hervorgehoben werden.
Von den Verletzungen der Weichtheile erwähnen wir zunächst die der grossen Gefässe, welche einerseits zu lebensgefährlichen und selbst tödtlichen Blutungen, andererseits zu secundären Processen und selbst zum Absterben ganzer Gliedmassen führen können. In ersterer Beziehung sind wir allerdings häufig in der Lage, zu erklären, dass, wenn sofort zweckmässige Hilfe bei der Hand gewesen wäre, die Verblutung hätte verhindert werden können, aber wir haben bei Besprechung des Absatzes 2, lit. e des §. 129 der österr. St. P. O. erwähnt, dass dieser Umstand nur dann in Betracht kommen könnte, wenn die Herbeiziehung sachverständiger Hilfe möglich gewesen, aber unterlassen worden wäre, während es selbstverständlich ist, dass, wenn grosse Gefässe durch Stich, Schnitt oder Schuss verletzt wurden, meist die Verblutung so schnell eintritt, dass jede Hilfe in der Regel zu spät kommt.
Verletzungen von Nerven können Lähmungen, beziehungsweise Anästhesien ganzer Gliedmassen oder einzelner Theile derselben bewirken, und es wird von der Ausdehnung und Intensität der letzteren abhängen, ob und in welchem Grade dieselben die Brauchbarkeit der Gliedmassen beeinträchtigen, und ob sie als „Verfall in Lähmung“ im Sinne des österr. Entwurfes und des deutschen St. G. aufgefasst werden können. Bei der Beurtheilung solcher Lähmungen wird zu berücksichtigen sein, dass, wenn Nerven nur einfach, theilweise oder auch ganz durchtrennt wurden, die durchtrennten Enden wieder verheilen können und damit auch die Leistungsfähigkeit der betreffenden Nerven wieder hergestellt werden kann, obgleich die vollständige Restitutio ad integrum meist längere Zeit erfordert.
Was die Verletzungen der übrigen Weichtheile, insbesondere der Muskeln und Sehnen, betrifft, so können diese theils als solche temporär oder bleibend die betreffenden Muskeln oder Muskelgruppen ausser Function setzen, oder durch die mannigfachen secundären Processe, die sich nach solchen Verletzungen nicht selten einzustellen pflegen. Im letzteren Falle wäre im Gutachten darauf Rücksicht zu nehmen, ob der betreffende secundäre Process in der allgemeinen Natur der Verletzung begründet war, oder nur zufällig hinzugekommen ist oder durch äussere Schädlichkeiten veranlasst wurde. Die Gangrän bildet ein Beispiel aller dieser drei Möglichkeiten.
[Sidenote: Fracturen und Luxationen der Extremitäten.]
Bei den Verletzungen der Knochen sind Luxationen und Fracturen zu unterscheiden. Bei beiden kommt insbesondere die Dauer der durch die Verletzung bedingten Unbrauchbarkeit der Extremität in Betracht. Luxationen, namentlich der grösseren Knochen, erfordern, selbst wenn sie sofort eingerichtet werden, mehrwöchentliche Schonung der betreffenden Gliedmassen, und es kann daher leicht von einer 20- bis 30tägigen Berufsunfähigkeit im Sinne des §. 152 und §. 155 b des österr. St. G. die Rede sein, jedenfalls aber von einer über eine Woche anhaltenden Berufsunfähigkeit im Sinne des §. 231, 1, des österr. St. G.-Entwurfes, vorausgesetzt, dass die Ausübung des Berufes des Betreffenden thatsächlich an die Functionsfähigkeit der betreffenden Gliedmasse geknüpft ist.
Bei der Beurtheilung von Luxationen ist auch darauf Rücksicht zu nehmen, dass bei einem luxirt gewesenen Gelenke leicht eine Disposition zur Entstehung neuer Luxationen zurückbleibt, was auch insoferne wichtig ist, als, wenn ein Individuum wiederholt ein und dasselbe Gelenk luxirt gehabt hatte, einer neuerlichen Luxation, die etwa durch eine Misshandlung veranlasst wurde, eine wesentlich geringere und selbst gar keine Bedeutung zukommen kann. So berichtet +Hyrtl+ von einem Lastträger, der sich den Humerus so oft luxirt gehabt hatte, dass er schliesslich, wenn die Luxation wieder entstand, durch eine gewisse Bewegung des Armes selbst im Stande war, sie wieder zu reponiren; und in der Prager Siechenanstalt befand sich ein epileptisches Mädchen, das sich fast jedesmal während des Anfalles eine Luxation des rechten Oberarmkopfes zuzog, die wir mindestens 30mal zu reponiren in der Lage waren, was jedesmal durch einfachen Handgriff leicht gelang. Es ist selbstverständlich, dass sowohl bei dem Lastträger als bei unserem Mädchen der Entstehung der betreffenden Luxation durch Misshandlung eine gerichtsärztliche Bedeutung nicht zugeschrieben werden könnte.
[Sidenote: Knochenbrüche. Verkürzung von Extremitäten.]
Knochenbrüche veranlassen Unbrauchbarkeit der betreffenden Extremität bis zur Verheilung derselben durch festen Callus. Hierzu sind bei einfachen Knochenbrüchen nach +Gurlt+ durchschnittlich erforderlich: bei Bruch eines Fingergliedes zwei Wochen, eines Mittelhand- oder Mittelfussknochens drei Wochen, des Vorderarmes fünf Wochen, des Oberarmes sechs Wochen, des Oberarmhalses sieben Wochen, des Unterschenkels acht Wochen, des Schienbeines sieben Wochen, des Wadenbeines sechs Wochen, des Oberschenkels zehn Wochen, des Schenkelhalses zwölf Wochen. Auch nach fester Vereinigung der Bruchenden ist häufig die Brauchbarkeit der Extremität noch nicht vollkommen vorhanden, insbesondere bedarf es längerer Zeit, bis die durch die lange Unthätigkeit geschwächte Musculatur wieder ihre frühere Kraft gewinnt. Solche lähmungsartige Zustände können aber auch von Zerrung von Nerven herrühren, mit welcher die Fractur (Luxation) verbunden war. Nach +Golebiewski+’s Erfahrungen bei Unfällen (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VII, pag. 122) konnte keiner seiner 70 Fälle von Radiusfracturen vor der 13. Woche für erwerbsfähig erklärt werden und die Zeit bis zur völlig erlangten Erwerbsfähigkeit erreichte die enorme Höhe von durchschnittlich 3-4 Monaten, während sie de norma gewöhnlich 6 Wochen beträgt. Die Ursache hiervon ist vielfach in Verkennen der Fractur zu suchen, die für Verstauchung u. dergl. gehalten wird, ferner im allzulangen Liegenlassen der Verbände oder Vernachlässigung.
Dass comminutive oder complicirte Fracturen eine ungleich längere Heilungsdauer erfordern und häufig einen ungünstigen Verlauf nehmen, ist bekannt. Aber auch bei einfachen Fracturen kann die Heilung ungünstig verlaufen, und es können Pseudarthrosen, Verkürzungen oder Verkrümmungen der Extremitäten u. s. w. zurückbleiben. In solchen Fällen wäre zu erheben, ob derartige Folgen nicht etwa in einer unzweckmässigen Behandlung oder in Vernachlässigung der Verletzung ihren Grund haben, dies umsomehr, als bei keiner Art von Verletzungen so häufig die Hilfe von verschiedenen Curpfuschern, Natur- und Beinbruchärzten in Anspruch genommen wird, als bei Verletzungen der Extremitäten überhaupt und bei Knochenbrüchen insbesondere.
Unheilbare Pseudarthrosen können hochgradige Unbrauchbarkeit der betreffenden Extremität bedingen und dieselbe wäre eventuell als „Lähmung“ aufzufassen. Bei Verkrümmungen der Extremitäten nach schlecht (unter einem Winkel) geheilten Fracturen und ebenso bei starken Verkürzungen besonders der unteren Extremitäten mit consecutivem Hinken müsste erwogen werden, ob diese Formveränderungen derart in die Augen springen, dass sie als auffallende Verunstaltung (erhebliche Entstellung) angesehen werden müssen.
[Sidenote: Verlust von Extremitäten.]
Den Verlust von ganzen Extremitäten, sowie der Hand und des Fusses nennen die Gesetze ausdrücklich. Ob jener von Fingern oder Fingergliedern als Verunstaltung oder erhebliche Entstellung aufzufassen wäre, müssten die concreten Verhältnisse entscheiden. Der Umstand, dass im Gesetze blos vom Verlust des Armes, der Hand, eines Fusses etc. die Rede ist, schliesst die Möglichkeit nicht aus, dass auch der Verlust kleinerer Theile einer Extremität unter Umständen als erhebliche Entstellung (Verunstaltung) erklärt werden könnte.
II. Der Tod durch Erstickung.
Gewöhnlich versteht man unter Erstickung den durch mechanische Behinderung der Aspiration der atmosphärischen Luft veranlassten Tod, indem man dann unterscheidet: Erstickung durch Verschluss der Respirationsöffnungen durch feste Körper oder durch ein flüssiges Medium; Erstickung durch Verschluss der grösseren Respirationscanäle durch feste oder flüssige Körper oder durch von aussen wirkenden Druck (Strangulation), ferner Erstickung durch Behinderung der Excursionsfähigkeit der Brustwände (Erdrückt- und Verschüttetwerden) und endlich die Erstickung durch traumatischen Pneumothorax.
Es ist nicht zu leugnen, dass diese Erstickungsformen viel Eigenthümliches besitzen und dass man allen Grund hat, sie für sich zu behandeln; aber das Eigenthümliche liegt nicht in der letzten Todesursache, in der Erstickung, sondern in den specifischen äusseren, mechanischen Vorgängen, durch welche diese veranlasst wurde. Dies folgt aus der Thatsache, dass eine grosse Reihe anderer, von den erwähnten ganz verschiedener Vorgänge den Tod ebenfalls durch Sistirung des respiratorischen Gasaustausches, somit durch Erstickung herbeiführt.
So kann in gleich letaler Weise die Aspiration von Luft dadurch sistirt werden, dass der Respirationsmechanismus durch innere Vorgänge, so durch acutes Lungenödem, Pneumothorax oder durch Störungen der Innervation, ausser Thätigkeit gesetzt wird. In letzterer Weise äussert sich die Wirkung vieler Gifte, die entweder, wie z. B. das Curare, die Respirationsmuskeln lähmen, oder, wie das Strychnin, dieselben tetanisiren, oder die, wie fast alle sogenannten cerebrospinalen Gifte, das automatische Athmungscentrum mit oder ohne vorausgegangene Reizung in Lähmung versetzen.
Auch der Tod durch vasomotorischen Krampf (Epilepsie) und durch directe Reizung oder traumatische Lähmung der Medulla oblongata gehört hierher.
Ausserdem gibt es eine Reihe von Processen, welche durch Sistirung der sogenannten „inneren Athmung“ den Tod durch Erstickung bewirken. Diese wird, wie bekannt, durch das circulirende Blut vermittelt, welches den Sauerstoff in den Lungen aufnimmt und den einzelnen Organen zuträgt, und es ergibt sich daraus, dass ebenfalls Erstickung erfolgen wird, wenn entweder die Blutcirculation sistirt, oder wenn die Quantität des die Lungen passirenden Blutes sich in einem solchen Grade verringert, dass die durch dieses aufgenommene Sauerstoffmenge nicht mehr genügt, um den Sauerstoffbedarf des Körpers zu decken, oder endlich, wenn das Blut die Fähigkeit verliert, Sauerstoff in den Lungen aufzunehmen und an die einzelnen Organe abzugeben. In ersterwähnter Weise erfolgt der Tod durch Erstickung bei Herzlähmung, möge nun diese durch Giftwirkung oder durch Shock oder fettige Degeneration der Herzmusculatur (eine sehr häufige Ursache des plötzlichen Todes) oder durch andere Herzkrankheiten bewirkt worden sein, ferner nach Embolie der Pulmonalarterienstämme; in zweiter Art sehen wir den Tod eintreten bei der Verblutung und für die dritte bietet uns die Kohlenoxydvergiftung ein ausgezeichnetes Beispiel, welche dadurch tödtet, dass das Kohlenoxyd sich mit dem Hämoglobin des Blutes verbindet und diesem so die Fähigkeit entzieht, den respiratorischen Gasaustausch zu vermitteln.
Es folgt daraus, dass wir unter Erstickung nur den Tod durch Aufhebung der Respiration überhaupt bezeichnen können und dass, wenn man, wie gewöhnlich, die Erstickung als den durch Behinderung der Aspiration der atmosphärischen Luft bewirkten Tod definirt, diese Definition nicht richtig ist, weil sie nicht für die Erstickung im Allgemeinen, sondern nur für gewisse, allerdings wohl charakterisirte Erstickungs+formen+ zutrifft. Eine solche allzu enge Auffassung des Begriffes der Erstickung muss umsomehr aufgelassen werden, als in dem Festhalten an ihr der Hauptgrund liegt, weshalb bis in die neueste Zeit den einzelnen, die Diagnose der Erstickung zusammensetzenden Symptomen nicht immer die richtige Deutung zu Theil geworden ist.
[Sidenote: Mechanische und anderweitige Erstickungsformen.]
Trotzdem wollen wir hier vorzugsweise nur die sogenannten mechanischen Erstickungsformen im Auge behalten, weil wir die anderweitig, insbesondere die durch Gift veranlassten, an einer anderen Stelle behandeln werden und weil die mechanischen Erstickungsformen nicht blos durch die Vorgänge, die sie bewirken, und die Spuren, die letztere zurücklassen, viel Specifisches bieten, sondern auch als Typus des Erstickungstodes überhaupt gelten können, da bei ihnen ausschliesslich die Entziehung der atmosphärischen Luft den Tod bewirkt, während bei den übrigen Erstickungsformen noch andere Momente im Spiele sind, oder mit anderen Worten, weil in den ersteren Fällen der Tod primär, in den letzteren secundär durch Erstickung veranlasst wird.
Die Erscheinungen, welche die Erstickung +während des Lebens+ erzeugt, sind zwar vorzugsweise nur an Thieren studirt, trotzdem nicht minder werthvoll für die Beurtheilung des Ganges der Dinge bei der Erstickung des Menschen. Wir wollen die wichtigsten derselben kurz besprechen.
[Sidenote: Dyspnoe. Symptome der Erstickung während des Lebens.]
Wird bei unbehindertem Respirationsmechanismus der Zutritt der atmosphärischen Luft zu den Lungen abgesperrt, so stellt sich nach wenigen Augenblicken Athemnoth ein, welche sich durch angestrengte, rasch auf einander folgende stürmische Athembewegungen äussert und als +Dyspnoe+ bezeichnet wird. Ihr Ursache liegt in dem Reiz, welchen Erstickungsblut, respective nach +Pflüger+ gewisse, sonst durch den Respirationsact oxydirte Stoffe auf das in der Medulla oblongata gelegene automatische Athmungscentrum ausüben.
Die dyspnoischen Athembewegungen zeigen in der ersten Minute nach erfolgter Suspension der Athmung vorwiegend inspiratorischen Charakter, während im Anfang der zweiten Minute, zusammenfallend mit dem Auftreten der Bewusstlosigkeit und der Convulsionen, der exspiratorische prävalirt, welches Stadium gewöhnlich in der Mitte der zweiten Minute mit einem secundenlangen Exspirationskrampf und darauffolgender tiefer Inspiration endigt. Hierauf kann man in den meisten Fällen einen mitunter minutenlangen Stillstand der Respiration beobachten, wonach die Respirationsbewegungen als sogenannte terminale Athembewegungen wiederkehren, welche aus tiefen, aber kurzen, wie schnappenden, meist mit weitem Oeffnen des Mundes einhergehenden Inspirationen bestehen, die in immer länger werdenden, bei jungen Thieren selbst 1-3 Minuten dauernden Zwischenpausen auftreten, in abnehmender Intensität 5-10mal und selbst noch öfters erfolgen, um dann dauernd zu sistiren.
[Sidenote: Symptome der Erstickung.]
Die Reihenfolge dieser Erscheinungen ist eine sehr constante, ihre Dauer aber zeigt manche Abweichungen. Am constantesten ist das eigentliche dyspnoische Stadium, während die Dauer und Intensität der sogenannten terminalen Athembewegungen variirt, ebenso auch die Dauer des Intervalls, welches zwischen der eigentlichen Dyspnoe und dem Auftreten der letzterwähnten nachträglichen Inspirationen liegt. Es scheint hierbei weniger die Erstickungsform, als vielmehr die Individualität von Einfluss zu sein, insbesondere die grössere oder geringere Schnelligkeit, mit welcher das betreffende automatische Respirationscentrum seine Erregbarkeit einbüsst. Letzteres Moment scheint besonders vom Alter und Ernährungszustande abzuhängen, da wir im Allgemeinen an jüngeren und kräftigeren Thieren viel deutlicher die erwähnten Stadien unterscheiden können und durchschnittlich länger dauern sehen als bei alten und herabgekommenen, ebenso wie Versuche lehren, dass bei durch frühere Insulte oder Erstickungsversuche ermatteten Thieren die Respirationsbewegungen viel früher aufhören als unter sonst normalen Verhältnissen. Aus gleichem Grunde ist der Verlauf der Erscheinungen am Respirationsapparat bei allmälig erfolgender Erstickung ein anderer als bei acuter und wir sehen z. B. bei einem Thiere, das wir unter hermetisch abgeschlossener Glasglocke in seiner eigenen Exspirationsluft ersticken lassen, die Respirationsbewegungen allmälig anstrengender und schneller, dann ebenso allmälig seltener und flacher werden und schliesslich ganz sistiren, ohne dass sich ein Stadium „terminaler“ Athembewegungen oder eine zwischen diesem und der eigentlichen Dyspnoe auftretende Pause bemerken liesse. Auch bei Erstickung Narcotisirter (Berauschter) dürfte sich das gewöhnliche Erstickungsbild anders gestalten, wenigstens fand +Leontjew+ („Ueber den Einfluss gewisser Substanzen auf den Verlauf des Erstickungstodes.“ Virchow’s Jahrb. 1888, I, 423), dass die Anwesenheit von Alkohol im thierischen Organismus die Erstickung durch Verlängerung der Athmung verzögere, was er nicht allein der Fähigkeit des Alkohols, die Desoxydation des Blutes aufzuhalten und die Kohlensäurebildung zu vermindern, zuschreibt, sondern auch dem Einfluss auf das Nervensystem gleich dem des Morphin.
[Sidenote: Convulsionen.]
Die +Bewusstlosigkeit+ tritt nach plötzlicher Unterbrechung der Respiration sehr bald, meist schon vor Beendigung der ersten Minute, auf und ihr Eintreten fällt zusammen mit dem der allgemeinen Convulsionen und des Exspirationskrampfes, welche in der ersten Hälfte der zweiten Minute ihre Höhe zu erreichen pflegen.
Auch in dieser Beziehung werden sich unzweifelhaft individuelle Unterschiede geltend machen. Bekanntlich ist nicht Jedermann im Stande, gleich lange den Athem einzuhalten, die Meisten kaum länger als 30-40 Secunden, und es ist bekannt, dass selbst geübte Taucher niemals länger als 50 Secunden unter Wasser auszuhalten vermögen. Unter den aufregenden Einflüssen einer wirklichen Erstickung wird diese Frist noch kürzer ausfallen und die Bewusstlosigkeit, die dann eintritt, wird durch den Ausfall der Oxydationsvorgänge im Grosshirn veranlasst, welches bekanntlich auf solche Störungen ungemein rasch und empfindlich reagirt. Die von +Rosenthal+ und +Czermak+ hervorgehobene Thatsache, dass man ungleich länger den Athem einzuhalten vermag, wenn man durch vorhergegangene, rasch sich folgende und tiefe Inspirationen einen Ueberschuss von Sauerstoff dem Blute zugeführt hatte, als wenn dies nicht geschehen war, ist in forensischen Fällen vielleicht belanglos, mag aber immerhin als Beweis dienen, dass die Erstickungsnoth und die alsbald folgende Bewusstlosigkeit nicht immer gleich schnell eintreten muss.
Die +Convulsionen+ sind sehr constante Begleiter des Erstickungstodes. Ihr Charakter ist ein vorwiegend clonischer, doch treten nicht selten in der Acme der Erstickung Anfälle von Opisthotonus auf, mit welchen das convulsive Stadium meist abschliesst. Die Intensität und Dauer der Convulsionen ist ebenfalls nicht immer gleich, wird vielmehr entschieden von individuellen Verhältnissen beeinflusst, namentlich wieder vom Alter und vom Kräftezustand. Bei sehr erschöpften Thieren können sie ganz ausfallen; ebenso haben wir den Tod ohne Convulsionen auftreten sehen, wenn wir Thiere früher narcotisirten oder in ihrer eigenen Exspirationsluft ersticken liessen. Somit lässt sich erwarten, dass auch bei der Erstickung von Berauschten oder anderweitig Betäubten oder bei allmälig, z. B. in irrespirablen Gasen, sich vollziehender Erstickung die Convulsionen ausbleiben oder nur schwach ausfallen können.[331]
[Sidenote: Asphyxie.]
Auf die Störungen, welche der Kreislauf während des Erstickens erleidet, insbesondere auf die Erhöhung des Blutdruckes und die Stauung im venösen Kreislauf, werden wir bei Besprechung der an der Leiche sich ergebenden Symptome zurückkommen; hier wollen wir zunächst nur erwähnen, dass in Folge der Reizung und nachträglichen Lähmung des Vaguskernes durch das Erstickungsblut die Herzbewegungen während der Höhe der Erstickung verlangsamt sind, hierauf etwas frequenter werden, um dann allmälig an Zahl und Intensität abzunehmen bis zum vollständigen Erlöschen. Letzteres erfolgt jedoch keineswegs gleichzeitig mit der Sistirung der Athembewegungen, sondern in der Regel erst einige, und zwar mitunter ziemlich lange Zeit nach dieser. Bei Thieren ist es nichts Seltenes, das Herz noch ¼-½ Stunde nach der Erstickung schlagen zu sehen, und auch für den Menschen existiren solche Beobachtungen, die sich namentlich auf asphyktisch geborene Kinder beziehen, von denen einzelne, wie wir beim Kindesmorde erwähnen werden, mitunter überraschend lange Zeit den Herzschlag darbieten, ein Vorkommniss, auf welches wahrscheinlich die meisten Fälle von sogenanntem „Leben ohne Athmen“ zu beziehen sind. Bei einer Justification durch den Strang, über welche wir in der Wiener med. Wochenschr., 1876, Nr. 52, berichteten, schlug das Herz noch 3 Minuten nach der Suspension deutlich und seine Pulsationen konnten noch durch weitere 5 Minuten durch Auscultation, freilich immer schwächer werdend, nachgewiesen werden.[332]
Der Leichenbefund bei Erstickten.
Wir haben hier zunächst nur jene Befunde im Auge, welche durch die Erstickung im Allgemeinen veranlasst, nicht aber jene, die nur durch bestimmte Erstickungsformen erzeugt werden, da letztere eine besondere Behandlung finden sollen.
Wir können äussere und innere Befunde unterscheiden.
A. +Aeussere Befunde.+ Von untergeordnetem Werthe ist die bereits von +Casper+-+Liman+ hervorgehobene Thatsache, dass die Leichen Erstickter +langsamer erkalten+ als andere, eine Thatsache, die sich ungezwungen aus dem Umstande, dass es sich meist um ganz gesunde und gut genährte Individuen handelt, in deren Körper die ganze Blutmenge zurückbleibt, erklärt.
Nicht unwichtig ist das frühzeitige Auftreten und die intensive Ausbildung der +Todtenflecke+. Da bei fast allen Erstickungsformen (ausgenommen die mit Verblutung sich combinirenden) die ganze Blutmenge im Körper zurückbleibt und das Blut überdies in der Regel seine flüssige Beschaffenheit behält, so sind zur Bildung der Senkungserscheinungen überhaupt, insbesondere aber jener in der Haut, die wir als äussere Leichenhypostasen (Todtenflecke) bezeichnen, die günstigsten Bedingungen gegeben. Da aber die volle Blutmenge und die flüssige Beschaffenheit des Blutes auch bei anderen, nicht durch Erstickung veranlassten Todesarten sich finden kann, so hat der Befund frühzeitig und intensiv entwickelter Hypostasen nur einen unterstützenden Werth, wobei überdies nicht vergessen werden darf, dass eine Erstickung auch eine anämische oder herabgekommene Person treffen kann.
Durch dieselbe Ursache, wie das frühzeitige und intensive Erscheinen der Todtenflecke, ist der frühzeitige Eintritt und rasche Verlauf der +Fäulniss+ bedingt. Auch diese Erscheinung hat nur einen unterstützenden Werth und verlangt Berücksichtigung aller anderen, äusseren sowohl als inneren Umstände, die die Fäulniss zu befördern vermögen.
[Sidenote: Cyanose des Gesichtes.]
Seit jeher wurden die +Cyanose des Gesichtes+, die vorgetriebenen Augen und die injicirten Conjunctiven als Symptome des Erstickungstodes angeführt. Wer aber Gelegenheit hat, eine grössere Zahl von durch Erstickung Gestorbenen zu sehen, wird sich überzeugen, dass gerade bei den gewaltsam Erstickten solche Befunde nur ausnahmsweise vorkommen und das Gesicht in der Regel die gleiche Beschaffenheit zeigt, wie bei den meisten anderen Leichen. Der Grund dieser Erscheinung liegt einerseits darin, dass die während des Erstickens bestandene Cyanose schon während der Agone in Folge der Erlahmung der die Circulation unterhaltenden Kräfte, noch mehr aber nach dem Tode durch Senkung des Blutes in die abwärtigen Partien zum grossen Theile oder vollständig verschwindet, andererseits in dem Umstande, dass die während der Erstickung eintretende Cyanose keineswegs immer einen gleich hohen Grad erreicht. Bei Erstickungsversuchen kann man sehen, dass die Cyanose des Gesichtes, die starke Injection der Conjunctiven und der Exophthalmus mit dem convulsiven Stadium der Erstickung zusammenfallen, und es ist offenbar besonders der exspiratorische Krampf des Thorax, welcher, indem er den Rückfluss des Blutes zum rechten Herzen hindert, diese Erscheinungen erzeugt. Da nun aber, wie bereits erwähnt, gerade das convulsive Stadium des Erstickungstodes nicht immer gleiche Dauer und gleiche Intensität zeigt, so ergibt sich daraus, dass auch der Grad der Cyanose sich verschieden gestalten kann. Beim Erhängen verhindert die Compression der Halsgefässe das Zustandekommen einer Cyanose des Gesichtes desto mehr, je vollständiger sie sich gestaltet. Bei zwei durch den Strang Justificirten, bei welchen wir die sich einstellenden Erscheinungen aus unmittelbarer Nähe verfolgten, war die Cyanose des Gesichtes jedesmal nur eine unbedeutende und beschränkte sich eigentlich blos darauf, dass das Gesicht eine bleigraue, die Lippen eine blaue Farbe annahmen, eine Erscheinung, die um so mehr auch nur auf das Hypervenöswerden des Blutes bezogen werden kann, als ein Aufgedunsenwerden des Gesichtes nicht zu bemerken war.
[Sidenote: Aeussere Ecchymosen bei Erstickten.]
Aus gleicher Quelle wie die Cyanose selbst stammen die +Ecchymosen der Bindehäute+, die sich nicht selten an der Leiche von Erstickten finden und denen eine ungleich höhere Bedeutung zukommt als der Cyanose, da sie, wenn einmal gebildet, sich erhalten und durch Hypostase nicht verschwinden können. Man kann bei Versuchen an Thieren leicht constatiren, dass diese Ecchymosen ebenfalls während des convulsiven Stadiums des Erstickens entstehen in Folge des gesteigerten Blutdruckes, der schliesslich Rupturen der Capillaren und dadurch jene capillaren Hämorrhagien veranlasst, die wir eben als Ecchymosen bezeichnen. Ihr Befund ist von grosser Wichtigkeit, da er beweist, dass zur Zeit des Todes eine bedeutende Blutstauung in den Gefässbezirken des Kopfes bestand, und dies noch zu einer Zeit, nachdem alle anderen Erscheinungen der Blutstauung gewöhnlich bereits verschwunden sind. Der Werth eines solchen Befundes ist um so grösser, wenn er sich auf blassen Bindehäuten findet, da in diesem Falle der in manchen Fällen berechtigte Einwand entfällt, dass die Ecchymosen erst postmortal als Theilerscheinung einer durch die abhängige Lage des Kopfes bedingten Leichenhypostase entstanden seien. Auch an der Schleimhaut der Lippen findet man mitunter Ecchymosen. In der Nasenschleimhaut scheinen sie häufig vorzukommen.
Ausser an den sichtbaren Schleimhäuten, insbesondere in den Conjunctiven, können sich kleine Ecchymosen in der Gesichtshaut selbst finden, namentlich an den Augenlidern. Sie erscheinen da meist nur als flohstichförmige, häufig dichtgestellte subepidermoidale Blutaustretungen und entsprechen offenbar Rupturen, welche die in den Papillarspitzen der Haut verlaufenden Capillarschlingen erlitten haben. Ausnahmsweise ist auch Hals und oberer Theil des Brustkorbes mehr weniger mit ihnen besetzt.
Auch an anderen Hautstellen scheinen Ecchymosen häufiger vorzukommen, als man gewöhnlich meint, doch fallen sie hier wegen grösserer Dicke der Haut, insbesondere der Epidermis, weniger in’s Auge. Wir haben schon in den früheren Auflagen dieses Buches auf Hautecchymosen aufmerksam gemacht, die sich bei Erstickten an abhängigen Körperstellen finden. Wir haben dieselben bis dahin als eine blosse Leichenerscheinung aufgefasst, welche durch Senkung des Blutes in die abhängigen Partien und durch Ruptur der durch beginnende Fäulniss bereits morsch gewordenen Hautcapillaren in Folge des Druckes der über ihnen lastenden Blutsäule entstehen. Seitdem haben wir uns jedoch durch systematische Verfolgung der Erscheinung und mikroskopische Untersuchung der betreffenden Hautstellen überzeugt, dass es sich um wirklich vital entstandene Ecchymosen handelt, die jedoch, ursprünglich klein und unscheinbar, erst post mortem durch Nachsickerung des Blutes und später durch Imbibition der Nachbarschaft sich vergrössern und dann als stecknadelkopf- bis linsengrosse, im Bereiche der Todtenflecke liegende, doch von diesen sich durch ihre bedeutend dunklere Farbe abhebende violette Stellen sich präsentiren. An Stellen, wo die Haut und das Unterhautgewebe ein lockeres Gefüge besitzt, wie im Gesichte, am Vorderhals und an der Vorderfläche des Brustkorbes, können bei abhängiger und länger andauernder Lage dieser Körperpartien die in vivo entstandenen Ecchymosen durch postmortale Nachsickerung des Blutes eine viel bedeutendere Grösse erreichen. Diese forensisch sehr beachtenswerthe Erscheinung haben wir wiederholt bei Leichen plötzlich eines suffocatorischen Todes Verstorbener constatirt, namentlich aber in ganz exquisiter Weise bei solchen, die in Bauchlage, mit aus dem Bette heraushängendem Oberkörper gefunden worden waren.
[Sidenote: Verhalten der Pupillen und Spermaaustritt bei Erstickten.]
Das Verhalten der +Pupillen+ an der Leiche von Erstickten zeigt keine Constanz. Am häufigsten finden sie sich mässig erweitert und beiderseits gleich. Nicht selten finden sich aber auch stark erweiterte oder mehr als gewöhnlich verengte Pupillen. Ungleichheit der Pupillen haben wir ebenfalls, obwohl nur in vereinzelten Fällen, beobachtet. Während des Erstickens von Thieren bemerkt man anfangs eine rasch vorübergehende Verengerung, dann während der Dyspnoe eine meist auffallende Erweiterung, die sich während der Asphyxie wieder ausgleicht, so dass an der Leiche die Pupillen das gewöhnliche Verhalten zeigen.
Der +Austritt von Sperma+ aus der männlichen Harnröhre ist eine bei Erstickten häufige, aber auch bei den mannigfachsten anderen, sowohl gewaltsamen als natürlichen Todesarten keineswegs seltene Erscheinung. Sie beruht nicht auf einer förmlichen Ejaculation, die etwa während des Sterbens stattfand, sondern auf mechanischem Austritt des Sperma aus den Samenblasen nach Erschlaffung der betreffenden Sphincteren, weshalb sich auch Spermatozoiden häufiger im hinteren Theile der Harnröhre und selbst in der Harnblase nachweisen lassen, als an der Harnröhrenmündung. Bemerkenswerth ist die Thatsache, dass die Spermatozoiden, sowohl des in den Samenblasen befindlichen, als des in die Harnröhre ausgetretenen Spermas noch durch 36-70 Stunden nach dem Tode ihre Beweglichkeit erhalten können.[333] Sehr gewöhnlich ist bei Erstickten, ebenso wie bei vielen anderen acuten Todesarten die Entleerung der Excremente in der Agone, die auf einem Krampf der Blase, beziehungsweise der Darmmusculatur, zu beruhen scheint, da sie, wie Versuche an Thieren lehren, mit dem convulsiven Stadium zusammenfällt.
B. +Die inneren Befunde.+ Drei von diesen sind es, denen seit jeher eine hohe Bedeutung für die Diagnose des Erstickungstodes zugeschrieben wird: 1. Die dunkelflüssige Beschaffenheit des Blutes; 2. die Stauungshyperämien in den inneren Organen, besonders in den Lungen, und 3. die Ecchymosen, insbesondere die der Brustorgane.
[Sidenote: Beschaffenheit des Blutes Erstickter.]
Ad 1. +Die dunkelflüssige Beschaffenheit des Blutes+ ist in den Leichen Erstickter ein sehr constanter und diagnostisch werthvoller Befund, bedarf jedoch einer anderen Auffassung, als ihm bis jetzt zu Theil geworden ist. Was zunächst die +dunkle Farbe+ des Erstickungsblutes anbelangt, so muss festgehalten werden, dass diese Farbe keineswegs ausschliesslich dem Erstickungstode zukommt, sondern dass dieselbe als die +normale Farbe des Leichenblutes überhaupt+ aufgefasst werden muss. Bekanntlich hängt die Farbe des Blutes, wenn wir von pathologischen Färbungen, wie z. B. bei der Kohlenoxydvergiftung, absehen, von dem Sauerstoffgehalt desselben ab, und es erscheint desto dunkler, je weniger Sauerstoff dasselbe enthält oder mit anderen Worten, die dunkle Farbe ist die des reducirten, die hellrothe jene des sauerstoffhältigen Hämoglobins. Da aber bei jeder Todesart schon während der Agone die Aufnahme von Sauerstoff durch die Athmung immer schwächer wird und schliesslich ganz aufhört, während die Gewebe nicht blos während der Agone, sondern, wie durch Versuche nachgewiesen ist, auch noch nach dem Tode den Sauerstoff dem Blute entziehen und der etwa noch übrig bleibende durch die im Blute zuerst auftretenden Zersetzungsprocesse aufgezehrt wird, so muss jedes Leichenblut nur reducirtes Hämoglobin enthalten und daher die gleich dunkle (hypervenöse) Farbe zeigen wie Erstickungsblut, eine Thatsache, deren Beweis nicht blos makroskopisch, sondern auch dadurch geführt werden kann, dass man das Blut unter solchen Vorsichtsmassregeln der Leiche entnimmt, dass von aussen kein Sauerstoff in dasselbe zu gelangen vermag, in welchem Falle man sich dann durch sofortige spectrale Untersuchung überzeugt, dass jedes Leichenblut, wenn es nicht anderweitige chemische Veränderungen erlitten hat, nur reducirtes Hämoglobin enthält.[334]
[Sidenote: Flüssigkeit des Blutes.]
Die +flüssige+ Beschaffenheit des Blutes ist bei den acuten Erstickungsformen ein sehr constanter Befund. Auch dieser Befund ist für den Erstickungstod nicht absolut charakteristisch, kommt vielmehr fast allen plötzlichen Todesarten zu, möge die primäre Todesursache Sistirung der Respiration oder eine andere gewesen sein. Dieses Flüssigbleiben des Blutes bei plötzlichen Todesarten bezieht sich blos auf das in den Gefässen verbleibende Blut, während jenes, welches mit der Luft in Contact kommt oder in Körperhöhlen oder zwischen Gewebe (als Sugillation) sich ergiesst, gerinnt.
Ueber die eigentliche Ursache des Flüssigbleibens des Blutes in der Leiche nach plötzlichen Todesarten, insbesondere nach Erstickung, wissen wir vorläufig nichts Positives. Da das aus den Gefässen, sowohl während des Lebens, als auch nach dem Tode gelassene Blut gerinnt (allerdings das erstere rascher und intensiver) und ebenso eine Gerinnung erfolgt, wenn das Blut innerhalb des Körpers in die Körperhöhlen[335] oder in das Zwischengewebe sich ergiesst, so liegt die Annahme nahe, dass erst durch das Hinzutreten eines äusseren Momentes die Gerinnung veranlasst wird, während unter sonst normalen Verhältnissen, wie auch neuere Versuche von +Baumgarten+ (Med. Centralbl. 1877, pag. 131) lehren, das Blut dadurch, dass es in den Gefässen eingeschlossen ist, vor der Einwirkung jenes Momentes geschützt und daher flüssig bleibt. In der That hat +Alexander Schmidt+ durch seine bekannten Untersuchungen über die Blutgerinnung nachgewiesen, dass zwar im Blute zwei Eiweisskörper vorhanden sind, welche das Material darstellen, aus dem sich der Faserstoff bildet, die fibrinogene und die fibrinoplastische Substanz, dass jedoch zum Zustandekommen der Gerinnung noch ein dritter Körper nothwendig sei, der die beiden Fibringeneratoren zum Zusammentritt zu Fibrin veranlasst, und er meint, dass dieses Ferment, welches erst nach Entfernung aus dem Körper sich im Blute bildet, beim Zerfall der Blutkörperchen, insbesondere der weissen, entsteht. Da dieser Zerfall auch in der Leiche, und zwar sehr bald, eintritt, so spricht eben das Flüssigbleiben des Blutes nach plötzlichem Tode dafür, dass nicht dieser Zerfall der Blutkörperchen allein, sondern noch ein anderes Etwas das „Ferment“ sein müsse.
+Brücke+ (Vorlesungen. I, 82) legt das Hauptgewicht auf die auch noch einige Zeit nach dem Tode wirksamen Lebenseigenschaften der Gefässwände, die das Blut am Gerinnen verhindern. Diese Ansicht kann nur für die erste Zeit nach dem Tode gelten, nicht aber noch nach Tagen, wo von vitalen Eigenschaften der Gefässwände nicht mehr die Rede sein kann. Aeltere Anschauungen, darunter auch die frühere von A. +Schmidt+, gingen dahin, dass die im Erstickungsblute angehäufte Kohlensäure einen der Fibringeneratoren, nämlich die fibrinoplastische Substanz oder das Paraglobulin, ausfälle und dadurch das Gerinnen verhindere. Diese Anschauung wird zunächst dadurch hinfällig, dass zufolge der Gasanalysen, die +Pflüger+ (Arch., „Ueber Dyspnoe“, 1869) sowohl während des Erstickens, als auch nach demselben anstellte, der Kohlensäuregehalt des Blutes keineswegs so auffallend sich vermehrt, wie man gewöhnlich annimmt, sondern dass die CO₂-Menge zwar in der Regel etwas vermehrt, häufig jedoch nicht grösser als im gewöhnlichen Venenblut, ja sogar in einzelnen Fällen kleiner als in diesem gefunden wird. Weiter wird dieselbe aber widerlegt durch Versuche, die wir, um über diese Frage in’s Klare zu kommen, in der Weise anstellten, dass wir Thiere unter einer Glasglocke in ihrer eigenen Respirationsluft ersticken liessen, wo dann, trotzdem das Thier schliesslich eine mit Kohlensäure hochgradig gesättigte Luft athmete, dennoch das Blut im Herzen und den grossen Gefässen nicht flüssig, sondern coagulirt gefunden wurde. Dieser letztere, mehrere Stunden beanspruchende Versuch, sowie eine Reihe anderer, die wir an diesen anschlossen, ferner die Beobachtungen an einer grossen Zahl von Leichen Erstickter oder an anderen, meist gewaltsamen Todesarten Verstorbener brachte uns die Ueberzeugung bei, dass die bereits von älteren Beobachtern ausgesprochene, aber in Vergessenheit gerathene Ansicht, dass +der Grad, in welchem das Blut in der Leiche geronnen sich findet, mit der Länge des Todeskampfes in geradem Verhältnisse stehe+, die richtige sein dürfte. Daraus erklärt sich die Thatsache, dass, während in einzelnen Fällen von Erstickung das Blut vollkommen flüssig bleibt, in anderen, und zwar die gleiche Erstickungsform betreffenden Fällen sich mitunter gar nicht unbedeutende Blutgerinnsel im Herzen und auch in den grossen Gefässen finden können.
Der Grund dieser Erscheinung bedarf noch weiterer Studien, vorläufig erklären wir uns die Sache so, dass das Blut durch einen länger dauernden Erstickungsprocess oder überhaupt durch eine länger dauernde Agone sehr bald gewisse Veränderungen erleidet, die offenbar als Vorstadien jenes pathologischen Verhaltens des Blutes anzusehen sind, welche wir in vielen, namentlich in entzündlichen Krankheiten beobachten, bei welchen dann in der Leiche, sowohl im Herzen als in den grossen Gefässen, meist massenhafte Fibrinausscheidungen gefunden werden. Vielleicht hängt die Erscheinung mit der von +Litten+ („Zur Pathologie des Blutes.“ Berliner klin. Wochenschr. 1883, Nr. 27) constatirten agonalen Leukocytose zusammen, die seinen Beobachtungen nach ein constantes, gewissermassen physiologisches präagonales und agonales Phänomen sein soll, von dem insbesondere die Fälle sehr kurzer Agonie eine Ausnahme bilden. Es kann auch vorkommen, dass während des Bestehens einer entzündlichen Erkrankung entweder durch diese (z. B. Bronchitis) oder auf gewaltsame Weise Erstickung erfolgt (z. B. Selbstmord im Fieberdelirium), und es ist begreiflich, dass sich in solchen Fällen der bestehenden Hyperinose wegen auch bei ganz acuter Erstickung mehr weniger mächtige Fibringerinnsel finden können.[336]
[Sidenote: Erstickungsblut.]
Die flüssige Beschaffenheit des Erstickungsblutes befördert, wie schon erwähnt, die Bildung der Hypostasen, sowie den Eintritt und Verlauf der Fäulniss. Beides gilt nicht blos bezüglich der äusseren, durch die erwähnten Vorgänge bewirkten Veränderungen, sondern auch von den inneren Hypostasen und den an diese sich anschliessenden Processen, wie Imbibitionen, Transsudationen und den bereits der Fäulniss angehörenden Vorgängen, eine Thatsache, welche sowohl bei der Beurtheilung von Leichen Erstickter als der meisten plötzlichen Todesfälle alle Beachtung verdient.
[Sidenote: Venöse Hyperämien bei Erstickten.]
Ad 2. Was die +venösen Hyperämien+ in den verschiedenen Organen, insbesondere aber in den Lungen, betrifft, so ergeben sich diese allerdings sehr häufig, doch wussten schon ältere Beobachter, dass sie nicht constant zur Entwicklung kommen, und man half sich gegenüber dieser Thatsache dadurch, dass man, wenn Lungen und Hirn gleichzeitig hyperämisch gefunden wurden, von Stickschlagfluss, wenn blos die Lungen oder blos das Gehirn eine Blutüberfüllung zeigten, von Stick-, beziehungsweise von Schlagfluss sprach, wenn jedoch nirgends eine ausgesprochene Hyperämie vorhanden war, das Individuum am Nervenschlag gestorben sein liess.
Am constantesten findet sich venöse Hyperämie der Lungen, auf deren Zustandekommen die Dyspnoe und die dabei stattfindenden heftigen Inspirationsbewegungen des Thorax den Haupteinfluss zu nehmen scheinen. +Donders+ hat vorzugsweise diese Ansicht aufgestellt, indem er darauf hinwies, dass während des Erstickungstodes durch Verschluss der Respirationswege die Circulation des Blutes in den Lungen durch Luftdruck, unter welchen normal die Lungengefässe stehen, vermindert werde, wodurch es nothwendig zur Verminderung der Widerstände in denselben und folgerichtig zum stärkeren Blutzufluss gegen die Lunge kommen muss. Dieselbe Ursache aber, welche so bedeutend den Zufluss des Blutes erleichtert, erschwert auch den Abfluss desselben, da das Blut in den erschlafften Gefässen an Bewegungsgrösse verliert und nicht mit der nöthigen Schnelligkeit dem linken Herzen zuzuströmen vermag. Es muss unter solchen Umständen zur Ausbildung einer Hyperämie in den Lungen kommen, und zwar unter sonst gleichen Verhältnissen in desto höherem Grade, je länger die Dyspnoe dauert und je intensiver sich die fruchtlosen Excursionen des Thorax gestalten. Die Dauer und Intensität der Dyspnoe ist aber, wie wir oben bemerkt haben, keineswegs immer gleich, und es mag schon dieser Umstand die Differenzen in der Intensität der Lungenhyperämie, selbst bei einer und derselben Erstickungsform, erklären.
Ausserdem wird aber auch dem Umstande, ob der Verschluss der Respirationswege unmittelbar nach einer Inspiration oder Exspiration erfolgte, ein Einfluss zugeschrieben werden müssen; denn es ist klar, dass, wenn die +Donders+’sche Ansicht richtig ist, im letzten Falle eine bedeutendere Relaxation der Lungengefässe und daher eine stärkere Hyperämie entstehen wird, als wenn der Verschluss unmittelbar nach einer stattgefundenen Inspiration effectuirt wurde. Ferner ist es einleuchtend, dass, wenn, wie z. B. beim Erdrücktwerden, der Thorax an seinen Excursionen gehindert ist, die Bedingung ganz entfällt, welche nach der +Donders+’schen Anschauung bei Erstickung durch Verschluss der Respirationsöffnungen oder der Trachea die Lungenhyperämie veranlasst, und ebenso, wenn die Erstickung in einem irrespirablen (indifferenten) Gase erfolgt. Wurde aber der Verschluss der Respirationswege durch ein flüssiges Medium bewirkt, so müsste, wie schon +Krahmer+ hervorhob, der Blutgehalt der Lungen im verkehrten Verhältnisse stehen zu dem Grade, in welchem das aspirirte Medium die sich ausdehnenden Lungen zu füllen im Stande ist, d. h. die Hyperämie wäre desto intensiver, je weniger beweglich das betreffende Medium gewesen ist, daher z. B. nach Ersticken in dickem Schlamm, Abtrittskoth etc. grösser, als nach Ertrinken im Wasser.
So plausibel die +Donders+’sche Theorie über die Entstehung der Lungenhyperämien beim Erstickungstode zu sein scheint und sich auch bei von +Patenko+ (Annal. d’hygiène publ. 1885, pag. 209) angestellten Thierversuchen bestätigte, so stimmt sie doch nicht vollkommen mit den am Sectionstisch sich ergebenden Beobachtungen, welche lehren, dass selbst unter Umständen, wo die von +Donders+ hervorgehobenen Bedingungen zur Entstehung von Lungenhyperämien scheinbar die günstigsten sind, wie z. B. beim Tode durch Erhängen, keine besonders blutreichen, sondern im Gegentheil entschieden anämische Lungen gefunden werden, wie wir uns ausser wiederholt bei Sectionen erhängter Selbstmörder, so auch bei zwei durch den Strang justificirten kräftigen, jungen, vollkommen gesunden Männern, die wir 3-4 Stunden nach dem Tode zu obduciren Gelegenheit hatten, überzeugten. Wahrscheinlich erklärt sich dies daraus, dass der äussere Atmosphärendruck auf die Lungen nicht so vollständig entfällt, wie +Donders+ annimmt, sondern vom Bauche aus ausgeglichen wird, indem letzterer in dem Masse einsinkt, als die seitlichen Brustwände sich erweitern und den äusseren Luftdruck überwinden.
[Sidenote: Oedem der Lungen.]
Ist die Hyperämie in den Lungen stark entwickelt, so erscheinen dieselben nicht blos dunkler gefärbt, sondern auch succulenter. Letztere Erscheinung wird häufig als +Oedem der Lungen+ aufgefasst, jedoch mit Unrecht, da jede blutreiche Lunge auch stärker durchfeuchtet erscheinen muss. Bei einer rasch verlaufenden Erstickung fehlt ein eigentliches Oedem, zu dessen Entwicklung es auch an Zeit gebricht, da sich ja die ganze Scene in wenigen Minuten abspielt. Wohl kommt aber ein echtes, d. h. durch während des Lebens erfolgte Transsudation von Serum durch die Gefässwandungen in das Zwischengewebe und auf die innere Lungenoberfläche, entstandenes Oedem (zu unterscheiden von Leichenödem) zur Entwicklung, wenn der Process nicht ganz acut verlief und die Agone lange dauerte. In solchen Fällen kommt es auch zur Bildung reichlichen Schaumes in den Bronchien, und wir finden denselben nicht blos in der Trachea, sondern in manchen Fällen auch im Rachen und vor dem Munde, ein Befund, der von einzelnen Beobachtern als bei Leichen Erstickter häufig vorkommend angegeben wird, während er unserer Erfahrung nach (vom Ertrinkungstode abgesehen) nur ausgesprochen ist, wenn das Individuum nicht sofort, sondern erst nach längerer Erstickungsnoth gestorben war.[337]
[Sidenote: Venöse Stauung im Herzen, Gehirn etc.]
Eine weitere Consequenz der beim Erstickungstode meist sich einstellenden venösen Stase in den Lungen ist eine +Stauung+ des Blutes im +rechten Herzen+ und den zu und von diesem führenden grossen Gefässen. Bei der Beurtheilung dieses Befundes ist nicht zu übersehen, dass es zur Norm gehört, dass schon während der Agone und theilweise noch nach derselben[338] das Blut aus den Arterien in die Venen sich entleert, und dass bei jenen Erstickungsformen, in denen das Herz primär gelähmt wird, häufig gerade das linke Herz die grössere Blutmenge zu enthalten pflegt.[339]
Ebenfalls als Theilerscheinung der Stauung des Blutes in den Lungen ist die +Injection der Schleimhaut der Trachea+ aufzufassen, auf welche +Casper+ aufmerksam machte, die aber in ihrer Intensität ebenso verschieden sich gestaltet, wie die Lungenhyperämie selbst.
Was die venösen Hyperämien in entfernteren Organen, namentlich im Gehirn und in den Unterleibsorganen, betrifft, so hat man diese ebenfalls einfach als Theilerscheinung, respective Folge der Stase in den Lungen und im rechten Herzen aufgefasst. Zweifellos sind aber bezüglich des Blutgehaltes dieser Organe noch andere Einflüsse im Spiele, die vorzugsweise auf einen vasomotorischen Krampf zu beziehen sind, der während der Erstickung fast regelmässig aufzutreten und namentlich durch lebhafte Verengerung der kleinen Arterien peripherer Gefässbezirke sich kundzugeben pflegt.
[Sidenote: Blutstauung im Gehirn.]
Ueber den Blutgehalt des Gehirnes und seiner Häute während der Erstickung existiren insbesondere zwei Reihen directer, bei geschlossenem Schädel angestellter Beobachtungen, die von +Donders+ (Schmidt’s Jahrb. 1851, LXIX, 16) und die von +Ackermann+ (Virchow’s Archiv. XV), welche Beide ihre Studien an Kaninchen anstellten, denen sie eine kleine Glasscheibe in den trepanirten Schädel eingeheilt hatten. Leider stimmen die Resultate dieser beiderseitigen Beobachtungen nicht überein. Während +Donders+ schon 10 Secunden nach der Behinderung der Respiration eine stärkere Röthung der Pia beobachtete, die über 2 Minuten lang anhielt, sah +Ackermann+ nach Unterbrechung der Athmung manchmal, jedoch nicht immer, eine kurz andauernde Cyanose, aber 10-20 Secunden vor dem Tode durchaus constant ein auffallendes Erblassen der Pia eintreten, so dass er den Satz aufstellte, dass bei der Erstickung jedesmal mit dem Eintritte des Todes eine deutliche Anämie des Gehirns zusammenfalle.
Die praktische Erfahrung an den Leichen erstickter Menschen scheint mehr die Beobachtung +Donders+’ zu bestätigen, denn Hyperämien des Gehirns und seiner Häute sind ein ziemlich häufiger Befund, obwohl keineswegs constant und durchaus nicht so häufig, wie gewöhnlich angenommen wird, während ausgesprochene Anämien verhältnissmässig selten zu beobachten sind. Trotzdem ist an der Richtigkeit der Angabe +Ackermann+’s nicht zu zweifeln, da auch die Beobachtung mit dem Augenspiegel lehrt, dass während der Dyspnoe in der That die Retinalgefässe regelmässig an Füllung abnehmen, eine Erscheinung, die ebenso wie die Verengerung der Piagefässe auf vasomotorischen Krampf zurückgeführt wird.
[Sidenote: Darm und Milz bei Erstickten.]
Ein gleicher Vorgang lässt sich, und zwar viel leichter, an den Organen des Unterleibes beobachten. Wenn man zunächst an curarisirten Thieren den Bauch eröffnet und die künstliche Respiration aussetzt, so sieht man die Gefässe der Darmwandungen durch einige Augenblicke stärker sich füllen, auf der Höhe der Dyspnoe jedoch sichtlich anämisch werden und bleiben, bis die gleichzeitig vermehrten peristaltischen Bewegungen sich wieder beruhigen, worauf, zusammenfallend mit dem Beginn der Asphyxie, die Gefässe sich wieder etwas füllen, ohne dass jedoch die Injection einen solchen Grad erreichen würde, dass man von Hyperämie sprechen könnte. Wenn trotzdem die Gedärme cyanotisch erscheinen, so wird dieses nicht durch stärkere Blutfüllung, sondern durch die hypervenöse Beschaffenheit des Blutes bedingt. Ebenso wie die Gedärme, sieht man, wie schon +Szabinsky+ (1865) hervorhob, auch die Milz auf der Höhe der Erstickung ganz constant anämisch werden, sich ausserdem verkleinern und an der Oberfläche sich runzeln, und man kann weiter bemerken, wie, selbst nachdem die Contraction der Gefässe in Erschlaffung übergegangen ist, die Milz doch blass bleibt und auch jene glatte Oberfläche nicht mehr vollständig erhält, die sie früher besessen hatte. Es ergibt sich daraus, dass schon bei Erstickung durch Behinderung der Excursionsfähigkeit des Thorax eher ein verminderter als ein vermehrter Blutgehalt der Eingeweide zu erwarten ist. Noch mehr muss sich aber der Blutgehalt in diesen Organen vermindern, wenn während des Erstickungsactes die Excursionsfähigkeit des Thorax nicht behindert war; denn es ist natürlich, dass, wenn unter diesen Umständen durch die dyspnoischen Athembewegungen grössere Blutmengen in die Lungen geworfen werden, die ausserhalb des Thorax gelegenen Organe, auch jene des Unterleibes, eine Verminderung ihres Blutgehaltes erfahren müssen.
[Sidenote: Subpleurale und subpericardiale Ecchymosen.]
Ad 3. Als +subpleurale+, beziehungsweise als +subpericardiale Ecchymosen+ bezeichnet man kleine Blutaustretungen unter der Pleura und unter dem Pericardium, die, wenn sie gut entwickelt sind, den betreffenden Organen ein geflecktes, wie mit Blut bespritztes Aussehen verleihen. Ihre Grösse schwankt von jener eines Flohstiches bis zur Hanfkorn- und selbst Linsengrösse. Sie entstehen durch Rupturen der Capillaren in dem subserösen Bindegewebe der Pleura und des Pericardiums und finden sich meistens unter den visceralen, seltener unter den parietalen Blättern, besonders an den äusseren und hinteren Partien der Lungen und in den zwischen den einzelnen Lungenlappen gelegenen Spalten; am Herzen ist ihr Hauptsitz an der Herzkrone, besonders an der Hinterfläche. Auch in der Adventitia der grossen Gefässe innerhalb des Herzbeutels sind sie häufig und nicht selten in dem Bindegewebe des Mediastinums, insbesondere in dem um die Brustaorta, wo sie theils des lockeren Gewebes, theils der postmortalen Nachsickerung des Blutes wegen eine beträchtliche, mitunter Suffusionen vortäuschende Grösse erreichen können.[340] Die postmortale Nachsickerung des Blutes ist auch der Grund, warum die Ecchymosen an den hinteren Partien der Lunge und des Herzens in der Regel grösser sind als an den vorderen.
Seit in Deutschland zuerst +Röderer+[341] (1753), später +Bernt+ (1828), +Weber+, +Elsässer+ und +Casper+, in Frankreich +Bayard+ (1841), +Caussé+ (1842) und +Tardieu+ (1853) auf diesen Befund in den Leichen Erstickter aufmerksam gemacht hatten, wurde derselbe in der Regel als Theilerscheinung der venösen Stauung in der Lunge und im rechten Herzen aufgefasst, indem man annahm, dass, wenn die Stauung einen gewissen Grad übersteigt, einzelne Capillargefässe dem Drucke nicht zu widerstehen vermögen und bersten. Von Anderen wurde wieder im Sinne der +Donders+’schen Theorie über das Entstehen der Lungenhyperämie der aspiratorische Zug hervorgehoben, den der Thorax bei seinen fruchtlosen inspiratorischen Excursionen auf die Lungenoberfläche ausübt und die Entstehung der Ecchymosen von dieser, mit jener eines aufgesetzten Schröpfkopfes ähnlichen Wirkung der Thoraxwand abgeleitet (+Krahmer+). Wenn auch diesen zwei Momenten eine Mitwirkung bei der Entstehung der Ecchymosen nicht abgesprochen werden kann, so spielen sie doch nicht die Hauptrolle; diese fällt vielmehr dem auf der Höhe der Erstickung sich einstellenden vasomotorischen Krampf zu und der bedeutenden Vermehrung des Seitendruckes, den dadurch die Gefässwandungen auszuhalten haben, der um so leichter zur Berstung von feinen Gefässästchen führen kann, als gleichzeitig eine Stauung im Kreislaufe besteht, die nicht blos durch den vasomotorischen Krampf selbst und die oben erwähnten anderen Momente, sondern auch durch die allgemeinen Convulsionen und den Krampf der Exspirationsmusculatur veranlasst wird. Thatsächlich kann man sich, wie wir dies schon bezüglich der subconjunctivalen Ecchymosen angegeben haben, durch entsprechend eingerichtete Versuche überzeugen, dass die Bildung der subpleuralen und subpericardialen Ecchymosen in das convulsive Stadium des Erstickungstodes fällt, also in eine Zeit, in welcher auch die Dyspnoe weniger durch tiefe Inspirationen, als durch krampfhafte Exspirationen sich zu äussern pflegt. Unterbricht man die Erstickung vor dem Eintritte dieses Stadiums, so findet man keine oder nur vereinzelte Ecchymosen. Ebenso findet man die Ecchymosen nicht, wenn der Erstickungstod ohne Krämpfe verlief, was allerdings nur ausnahmsweise geschieht.
Nach +Corin+[342], der die Entstehung der Erstickungsecchymosen an Thieren mit künstlich, durch Peptoneinspritzungen, flüssiger gemachtem Blute studirte, bilden sich dieselben zu der Zeit, wo die Erhöhung des Blutdruckes in den Pulmonalarterien mit Stillstand der Respiration und Immobilisirung der Lunge zusammenfällt. Muskelkrämpfe seien hierbei nicht von wesentlichem Einflusse, da die Ecchymosen sich auch bei (nicht zu tief) curarisirten und narcotisirten Thieren bildeten. Die Entstehung der von uns oben (pag. 514) erwähnten Ecchymosen in dem Bindegewebe um die Brustaorta erklärt sich +Kratter+ (Tagblatt der Wiener Naturforscherversammlung, pag. 244) aus der mechanischen Zerrung und der mechanischen Zerreissung der kleinen Gefässe um die Aorta während der Dyspnoe besonders bei kräftigen Individuen. Dieser rein mechanische Vorgang ist immerhin möglich und findet vielleicht auch bei der Bildung der Ecchymosen entlang der Intercostalgefässe statt. Der Angabe jedoch, dass sich dieselben nur bei erstickten Erwachsenen, aber nicht bei Kindern der ersten Lebensperiode finden, können wir nicht beistimmen, doch sind diese Ecchymosen bei Kindern begreiflicher Weise kleiner als bei Erwachsenen.
Die genannten Ecchymosen sind keineswegs nur bestimmten Erstickungsformen eigen, sondern können bei allen möglichen vorkommen, weil die Convulsionen überhaupt und der vasomotorische Krampf insbesondere zum typischen Bilde der Erstickung gehören und nur unter besonderen mehr exceptionellen Verhältnissen nicht eintreten.
Daher können wir sie nicht blos beim sogenannten mechanischen Erstickungstod, sondern auch bei dem aus inneren Ursachen, z. B. Epilepsie, entstandenen, sowie auch bei demjenigen finden, der durch Giftwirkung eingetreten ist, und im letzteren Falle besonders nach solchen Vergiftungen, die mit Convulsionen einhergegangen sind. Damit fällt auch die von +Tardieu+ aufgestellte, von +Liman+ und Anderen mit Recht angefochtene Behauptung, dass die Lungenecchymosen nur der „Erstickung im engeren Sinne“, nämlich der durch Verschluss der Respirationsöffnungen bewirken, eigenthümlich zukommen. Dagegen unterliegt es keinem Zweifel, dass diese Ecchymosen in ihrem Auftreten ausser von den genannten Momenten auch von gewissen individuellen Bedingungen beeinflusst werden. Zu diesen gehört insbesondere eine gewisse Zerreisslichkeit, respective Zartheit der Gewebe und Gefässe, und dies ist der Grund, warum sich die subpleuralen Ecchymosen so häufig und fast regelmässig in den Leichen erstickter Neugeborener oder Säuglinge finden, im Knaben- und Jünglingsalter seltener werden und im Mannesalter am seltensten vorkommen, um dann im höheren Alter, in welchem aus pathologischen Gründen die Gefässe brüchiger werden, wieder häufiger auftreten. Subpericardiale Ecchymosen dagegen, sowie solche auf Schleimhäuten und im hinteren Mediastinalgewebe sind bei Erwachsenen nicht wesentlich seltener als bei Kindern.
Ausser an den Lungen, dem Herzen und in den Conjunctiven und bei Kindern, besonders neugeborenen, an der Thymusdrüse, können sich die Ecchymosen noch an anderen Stellen finden. So an der Schleimhaut der Respirationsorgane, an der Epiglottis, im Kehlkopf und in der Trachea. Ferner in der Nasenschleimhaut, in der Schleimhaut der Paukenhöhlen, an beiden Flächen des Trommelfelles und selbst in der Cutisauskleidung der hinteren Partien des äusseren Gehörganges. Häufig sind sie zwischen den weichen Schädeldecken und an der Magenschleimhaut, seltener in jener des Darmes. Der vasomotorische Krampf in den Gedärmen und besonders in der Milz scheint zur Stauung in den Magengefässen und zur Entstehung dieser Ecchymosen Veranlassung zu geben.
Am Peritoneum haben wir nur ganz ausnahmsweise und nur isolirte Ecchymosen beobachtet, dagegen bereits zweimal bei Erhängten, darunter bei einem durch den Strang Hingerichteten, solche in der Dura an der Innenfläche derselben, in der mittleren Schädelgrube, entsprechend den Verästlungen der Art. meningea media. +Legroux+ (l. c.) und +Tammasia+ („Della morte nel vuoto.“ Rivista sperim. di med. legale. IV, 451, und Virchow’s Jahresb. 1881, I, pag. 560) sahen Ecchymosen an der Retina von erstickten Thieren. Vom Erwachsenen sind solche Befunde nicht bekannt und +Maschka+ (Handbuch, I, 570) fand bei seinen allein und gemeinschaftlich mit +Hasner+ vorgenommenen Untersuchungen von Augen Erstickter blos zweimal bei Erhängten ein linsengrosses Extravasat im retrobulbären Bindegewebe, niemals aber Blutaustritt im Auge selbst. Bei erstickten Neugeborenen finden sich nach +Nobiling+ (Aerztliches Intelligenzblatt für Bayern, 1884, Nr. 38-40) häufig Ecchymosen in der Retina. Unter günstigen Bedingungen (besonders intensive und plötzliche Blutstauung, Zartheit des Ueberzuges) können die den subepithelialen Ecchymosen zu Grunde liegenden Extravasate zum Durchbruch des Epithelüberzuges und dadurch zu Blutungen auf die freie Fläche der betreffenden Schleimhaut führen. Dieses scheint häufig an der Nasenschleimhaut zu geschehen, aber auch, besonders bei Kindern. an der Schleimhaut der Bronchien, woher der nicht seltene blutige Ausfluss aus der Nase, beziehungsweise die blutige Tingirung des Schaums in der Luftröhre und in exquisiten Fällen der Befund von aspirirtem Blut in einzelnen Lungenacinis sich erklärt. Häufig kommt es auch zu Blutungen in den Paukenhöhlen und in einzelnen Fällen, besonders bei Erdrückten und hier und da bei Strangulirten, zu Blutungen aus dem äusseren Gehörgang, wie wir sowohl bei Erhängten („Blutung aus den Ohren eines Erhängten, nebst Mittheilungen über analoge Befunde.“ Wiener med. Presse, 1880, pag. 202) als bei Selbsterdrosslung wiederholt beobachtet haben. +Maschka+ (l. c. 592) sah +einmal+ eine Blutung aus den Ohren, und zwar bei einer Selbsterdrosslung, ebenso +Schleissner+ (Virchow’s Jahresb. 1887, II, 522). Auch im interstitiellen Gewebe der Lungen und der Thymus können Ecchymosen zu Stande kommen, wie wir, insbesondere bei erstickten Kindern, wiederholt gesehen haben. +Patenko+ (l. c.) hat bei erstickten Hunden auch im verlängerten Mark mikroskopische Blutaustritte gefunden.
[Sidenote: Ecchymosen u. Blutungen bei Erstickten u. bei anderen Todesarten.]
Die Ecchymosen sind kein dem Erstickungstode ausschliesslich zukommender Befund, sondern können auch bei anderen Todesarten vorkommen, bei welchen irgend eine der Ursachen gegeben ist, welche zur Ruptur kleiner Gefässe und consecutiver Bildung der bezeichneten Extravasate führen kann. So finden sich häufig in der Nähe durch heftige Gewalten entstandener Verletzungen kleine Extravasate verschiedener Grösse, die offenbar nicht durch directe Gewalt, sondern durch Erschütterung entstanden sind; hierher gehören unter Anderem die Ecchymosen der Conjunctiva, die sich nicht selten bei Selbstmördern finden, die sich durch einen Schuss in den Kopf getödtet haben. Auch bei der pag. 312 erwähnten, durch Explosion von Knallquecksilber Umgekommenen fanden wir massenhafte punktförmige Ecchymosen in der Gesichtshaut, insbesondere der Augenlider, und zahlreiche bis linsengrosse in den Conjunctiven. Ebenso können bei Verschütteten oder Herabgestürzten an den verschiedensten Organen durch blosse Erschütterung Ecchymosen entstehen. Auch die so gewöhnlichen Ecchymosen in den weichen Schädeldecken Neugeborener sind traumatischen Ursprunges. Massenhaft können sich bei durch plötzliche Compression des Thorax und Zerquetschung innerer Organe Getödteten Ecchymosen oberhalb der comprimirten Stelle finden, welche rein mechanisch durch plötzlichen Rückstoss der Blutwelle entstanden sind. Ferner ergibt sich dieser Befund nach Processen, bei welchen die Widerstandsfähigkeit der Gefässwandungen pathologisch herabgesetzt ist, so bei Scorbut, Hämophilie, bei Septikämie und anderen infectiösen Processen (z. B. Variola haemorrhagica), nach Verbrennungen, insbesondere aber bei der Phosphorvergiftung, bei welcher mit der allgemeinen Verfettung der Organe auch eine fettige Degeneration der Gefässe einhergeht und aus dieser Ursache Rupturen der peripheren, insbesondere der subserösen und submucösen Gefässe und die consecutiven Ecchymosen zum Gesammtbilde des Leichenbefundes gehören. Auch die Ecchymosen, wie sie bei frischer Entzündung der Pleura und anderer seröser Häute gefunden werden, gehören hierher.
Der Tod durch Strangulation.
Unter Strangulation (constringere gulam) versteht man die Erstickung durch Compression der Luftwege am Halse. Man unterscheidet durch Hauptformen der Strangulation: das +Erhängen+, das +Erdrosseln+ und das +Erwürgen+. Bei der ersten und zweiten Strangulationsart geschieht die Compression durch ein strangartiges Werkzeug; beim Erwürgen durch die Hand. Erhängen und Erdrosseln aber unterscheiden sich dadurch, dass beim ersteren das um den Hals gelegte Band durch die eigene Schwere des Körpers, beim letzteren durch eine andere Kraft zusammengezogen wird.
1. Der Tod durch Erhängen.
Das Erhängen erfolgt in der Weise, dass der Betreffende, nachdem er sich eine mit ihren Enden irgendwo befestigte Schlinge um den Hals gelegt, die Schwere des Körpers wirken lässt, wodurch der Vorderhals von dem Strange eingeschnürt wird, sofort oder in wenigen Augenblicken Bewusstlosigkeit und hierauf der Tod erfolgt.
[Sidenote: Erhängen. Verschluss der Athemwege und der Halsgefässe.]
Die auf solche Art bewerkstelligte Einschnürung des Halses hat den Verschluss der Respirationswege, ausserdem aber auch die Compression anderer am Halse gelegener wichtiger Organe zur Folge. Da, wie wir später hören werden und wie sich auch aus localen Gründen leicht begreift, die Schlinge fast immer über dem Kehlkopf, zwischen diesem und dem Zungenbein zu liegen kommt, so kann der Verschluss der Respirationswege nicht oder nur ausnahmsweise durch Compression des Kehlkopfes oder gar der Trachea geschehen, sondern muss auf andere Weise stattfinden, und zwar so, dass der Zungengrund gegen die hintere Rachenwand angepresst wird, wobei die Theile gleichzeitig nach oben gezerrt und verschoben werden, ein Sachverhalt, von welchem man sich leicht an sagittalen Durchschnitten gefrorener Cadaver von Erhängten überzeugen kann (Fig. 90). +Langreuter+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLV, pag. 294) hat diesen Verschlussmechanismus direct beobachtet, indem er Leichen suspendirte und die von der Schädelbasis aus eröffnete Rachenhöhle mit dem Reflector eines Kehlkopfspiegels beleuchtete, wobei er fand, dass schon bei geringem Anziehen der Schlinge der Zungengrund nach oben und gegen die Wirbelsäule gedrückt wird und den Nasen- und Rachenraum tamponirt. Ausserdem wird beim typischen Erhängen, wie +Haumeder+[343] in unserem Institute durch Präparation des Halses suspendirter Leichen während der Suspension sich überzeugte, durch den Druck auf das Lig. hyothyreoideum der Kehlkopf je nach seiner Consistenz in seinem oberen Antheil mehr weniger plattgedrückt, wobei die Schildknorpelplatten nach auswärts ausweichen und mit ihren Hörnern zwischen Wirbelsäule und die grossen Halsgefässe sich hineindrängen und der Kehlkopf, indem die oberen Ränder der Schildknorpel an die Wirbelsäule angepresst werden, eine Drehung um seine Querachse erfährt, die eine Prominenz der Spange des Ringknorpels bedingt.[344] Dieser Verschluss der Respirationswege am Halse ist für sich allein im Stande, alsbald Erstickungserscheinungen und den Tod zu bewirken. Trotzdem muss auch der Compression anderer am Halse gelegener Organe, insbesondere der grossen Halsgefässe, eine Rolle bei dieser Todesart zugeschrieben werden.
Dass beim Erhängen die grossen Gefässe am Halse, insbesondere die Carotiden, eine Compression erfahren, muss schon aus der anatomischen Lage derselben und aus den beim Erhängen obwaltenden mechanischen Verhältnissen geschlossen werden. Ausserdem spricht dafür die manchmal entsprechend der Strangulationsrinne zu findende Ruptur der Intima carotis und endlich der directe, von uns wiederholt und immer mit dem gleichen Resultate angestellte und neuerdings mit Rücksicht auf von +Ignatowski+ (Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1893, VI, pag. 250) erhobene Einwände von +Haberda+ und +Reiner+ (Ibid. 1894, VIII. Suppl., pag. 126) in erweiterter Weise ausgeführte Versuch[345], welcher lehrt, dass man bei in typischer Weise suspendirten Leichen nicht im Stande ist, Flüssigkeit durch die Carotiden durchzutreiben, es sei denn, dass man, wie z. B. bei Kindesleichen möglich ist, einen Druck anwendet, der das Gewicht des Körpers überwindet und daher den Blutdruck weit übersteigt. Die Stelle, an welcher die Carotis comprimirt wird, liegt in der Regel unmittelbar vor ihrer Bifurcation, ist somit dieselbe, an welcher die Ruptur der Intima carotis vorzugsweise beobachtet wurde. Dass unter solchen Umständen auch die Jugularvenen bis zur Undurchgängigkeit comprimirt werden, kann nicht gut bezweifelt werden. Ist aber erwiesen, dass beim Erhängen die Gefässe am Halse comprimirt werden, so müssen wir nothwendig dieser Compression einen wichtigen Einfluss bei dieser Todesart zuschreiben, da wir wissen, dass dieselbe schon für sich allein schwere Symptome zu bewirken im Stande ist.
Schon +Aristoteles+ erwähnt, dass: „quibus in collo venae apprehenduntur insensibiles fiunt.“ Von neueren Aerzten (+Parry+, +Lewis+, +Romberg+, +Trousseau+) wurde die Compression der Carotiden zur Coupirung des epileptischen Anfalles empfohlen und angewendet. Man beobachtete dabei Verdunklung des Gesichtes, Schwindel, Betäubung, Ohnmacht, endlich Bewusstlosigkeit und Zusammensinken. Gleiche Erscheinungen sahen +Kussmaul+ und +Tenner+ nach Compression der Carotiden auftreten. +Flemming+ (+Vulpian+, l. c. 146) constatirte an sich und an anderen Personen, dass die Compression der Halspulsadern einen schlafartigen Zustand herbeiführe. Ferner fand +Schiff+ (Med. Centralbl. 1873, pag. 18), dass die durch die Compression der Carotiden erzeugte Gehirnanämie als starker Reiz auf das Gefässsystem wirke und sowohl Blutdruck als Pulsfrequenz vermehre, und +Filehne+ (Ibid. 1875, 810) sah nach Compression der Carotiden das +Cheyne+-+Stokes+’sche Athemphänomen auftreten. +Pilz+ (Langenbeck’s Archiv. IX) bemerkt, dass unter 600 Fällen von Unterbindung der Carotis auf einer oder beiden Seiten bei 32% Hirnerscheinungen auftraten und die Mortalitätsziffer 33½% betrug. Auch +Bergmann+ (Kopfverletzungen, 1880, pag. 337) erwähnt solcher Folgen der plötzlichen Sistirung des Kreislaufes in der Schädelhöhle. Bei diesen Beobachtungen sehen wir schon nach Abschluss der Carotiden allein Hirnsymptome auftreten, noch mehr sind solche zu erwarten, wenn, wie bei der Suspension, gleichzeitig auch die Jugularvenen comprimirt werden. Zufluss sowohl als Abfluss des Blutes zum und vom Gehirn wird dadurch mit einem Schlage unterbrochen, und es ist dann, da das Gehirn bekanntlich ungemein fein auf Ernährungs- (Oxydations-)Störungen reagirt, natürlich und wohl begreiflich, dass alsbald Hirnerscheinungen, insbesondere Bewusstlosigkeit, auftreten müssen, und zwar früher, als sie bei einfachem Verschluss der Respirationswege eingetreten wären, da bei letzterem die Oxydationsprocesse im Gehirn secundär, hier aber primär aufgehoben werden. Dies würde, selbst wenn die Vertebralarterien und Vertebralvenen wegsam blieben, der Fall sein, denn es ist klar, dass, wenn bei Compression der Carotiden gleichzeitig der Abfluss des Blutes aus den Jugularvenen gehemmt wird, ein Collateralkreislauf durch die im Caliber unverhältnissmässig schwächeren Vertebralgefässe nicht sofort sich etabliren kann, da ja früher das im Gehirn plötzlich abgesperrte und schnell hypervenös werdende Blut verdrängt werden müsste. Es haben aber überdies die Untersuchungen und Experimente von +Haberda+ und +Reiner+ (l. c.) ergeben, dass beim typischen Erhängen auch die Vertebralarterien, und zwar in dem zwischen erstem und zweitem Halswirbel gelegenen Stücke comprimirt werden, so dass dann eine vollständige Unterbrechung des Kreislaufes im Gehirne stattfindet.
[Sidenote: Compression des Vagus beim Erhängen.]
Auch die Möglichkeit einer Compression des Vagus, der ja mit der Carotis und Jugularis interna in +einer+ Scheide liegt, ist nicht zu übersehen. Dass eine solche nicht gleichgiltig sein wird, ist bei der Bedeutung dieses Nerven, namentlich als Hemmungsnerv des Herzens, begreiflich, und es ist in dieser Beziehung bemerkenswerth, dass +Waller+ (Prager Vierteljahrschr. 1871, III, 88) die Compression des Vagus als Anästheticum anwandte, da die Betreffenden „nach mässigem Druck auf den Vagus wie vom Blitze getroffen zu Boden fielen“, und dass Professor +Thanhofer+ in Budapest (Med. Centralbl. 1875: „Die beiderseitige mechanische Reizung des Vagus beim Menschen“) einen Studenten, der sich zu physiologischen Zwecken in seiner Gegenwart wiederholt +einen+ Vagus mit dem Fingernagel comprimirt und es darin zu einer gewissen Fertigkeit gebracht hatte (ähnlich wie wir dies bei dem verstorbenen Professor +Czermak+ gesehen haben), bewusst- und pulslos werden sah, als derselbe eines Tages sich beide Vagi comprimirt gehabt hatte.[346] Ferner haben +Tamassia+ (Virchow’s Jahresb. 1881, I, 560) und +Misuraca+ (ibidem 1888, I, 478) den Gegenstand an Thieren experimentell geprüft und gefunden, dass intensive Compression beider Vagi dieselben Erscheinungen bedingt, wie die Durchschneidung derselben, nämlich Herabsetzung der Athemfrequenz und Vermehrung und Schwäche der Herzpulsationen, und dass durch dieselbe der Eintritt des Todes bei der Strangulation beschleunigt wird. Den Untersuchungen von +Ignatowski+, +Haberda+ und +Reiner+ zufolge ist mehr die mechanische Reizung des Vagus und consecutiver Herzstillstand in der Diastole im Spiele, die den Vagusstamm entweder direct oder, wie +Ignatowski+ findet, wahrscheinlich vom Laryngeus und seinen Verzweigungen aus reflectorisch trifft.
[Sidenote: Symptome beim Erhängen.]
Es folgt aus dem Gesagten, dass der Tod durch Erhängen keineswegs blos als eine durch Verschluss der Respirationswege bewirkte Erstickung angesehen werden kann, sondern dass bei dieser Todesart jedenfalls der durch die Compression der Halsgefässe gesetzten plötzlichen Unterbrechung der Circulation im Gehirn und möglicherweise auch der durch gleichzeitigen Druck bewirkten Reizung und in den höheren Graden Lähmung des N. vagus und der dadurch bedingten Störungen der Herzbewegungen ein Einfluss zugeschrieben werden muss. Aus demselben Grunde werden wir festhalten, dass beim Erhängen Bewusstlosigkeit und der Tod viel rascher erfolgen, als durchschnittlich bei anderen mechanischen Erstickungsarten, und dass insbesondere erstere, wenigstens bei typischer Lage des Stranges, sich wahrscheinlich sofort in dem Momente einstellt, in welchem die Zusammenschnürung der um den Hals gelegten Schlinge erfolgt.
[Sidenote: Schneller Eintritt der Bewusstlosigkeit.]
Das schnelle Eintreten der Bewusstlosigkeit beweisen zunächst die Aussagen der Geretteten, die übereinstimmend dahin gehen, dass sofort nach der Zuschnürung des Halses das Bewusstsein schwand, so dass sie sich von diesem Augenblicke an an nichts mehr zu erinnern wissen. Ferner spricht hierfür auch die Thatsache, dass, obwohl sehr viele und vielleicht die meisten Individuen sich in der Art aufhängen, dass der Körper nicht frei hängt, sondern meist in einer Entfernung vom Boden, die geringer ist als die des Halses von letzterem, doch bis jetzt kein Fall bekannt ist, dass ein solcher Selbstmörder sich selbst aus der Schlinge befreit hätte, während, wenn die Bewusstlosigkeit nicht alsbald eintreten möchte, doch vielleicht hier und da ein Fall vorkäme, dass, wie wir dies bei anderen Selbstmordarten gar nicht selten sehen, das Individuum von Angst, Schmerz etc. bewogen, den bereits begonnenen Selbstmord unterbrechen würde, da, um dieses zu effectuiren, blos nothwendig wäre, sich wieder auf die Füsse zu stellen, wozu dem Individuum bei der erwähnten Hängungsart die physische Möglichkeit, und bei dem Umstande, als man die Unterbrechung der Respiration durch 30-40 Secunden ertragen kann, ohne das Bewusstsein zu verlieren, auch die Zeit geboten wäre. Interessant in dieser Beziehung ist eine von +Laurent+ (Virchow’s Jahresb. 1888, I, 463) mitgetheilte Simulation von Selbstmord, da der Betreffende trotz raffinirter Vorsichtsmassregeln doch das Bewusstsein verlor. Auch ist im August 1888 in Wien ein Fall vorgekommen, in welchem der Erhängte einen scharf geladenen Revolver in der Hand hielt. Offenbar wollte er sich gleichzeitig erschiessen, konnte jedoch der plötzlich eingetretenen Bewusstlosigkeit wegen diesen Plan nicht mehr ausführen.
Die sonstigen Erscheinungen, welche während des Erhängens auftreten, weichen im Wesentlichen nicht ab von denjenigen, die wir beim Erstickungstode überhaupt kennen gelernt haben. Wir haben dieselben bei zwei Justificationen durch den Strang aus unmittelbarer Nähe verfolgt, und in beiden Fällen sowohl die Dyspnoe als auch die Convulsionen in gewöhnlicher Weise auftreten gesehen. Ueber die Intensität der letzteren konnten wir uns kein Urtheil bilden, da in beiden Fällen die oberen Extremitäten gebunden waren, die unteren aber gehalten und angezogen wurden. Eine auffallende Cyanose des Gesichtes konnten wir nicht beobachten und zum Eintritt derselben fehlen bei vollständiger Compression der Halsgefässe auch die Bedingungen. Dagegen muss es zu hochgradigen Stauungs-Erscheinungen (Cyanose, Ecchymosen) im Gesichte kommen, wenn, wie bei asymmetrischer Lage des Stranges, namentlich bei weit nach vorne liegendem Knoten möglich, nur die Gefässe der einen Seite oder mehr und früher die Venen als die Arterien comprimirt worden sind.
Der Leichenbefund bei Erhängten.
Das +äussere Aussehen+ der Leichen Erhängter ist, wenn man von den localen Befunden am Halse absieht, in der überwiegenden Zahl der Fälle kein anderes als das der meisten anderen Leichen. Das Gesicht zeigt in der Regel die gewöhnliche Leichenblässe und auch die Conjunctiven sind nicht ecchymosirt. In einzelnen Fällen, besonders bei asymmetrischer Lage des Stranges, findet sich mehr weniger ausgesprochene Cyanose der Gesichtshaut, sowie Ecchymosirung derselben und der Conjunctiven. In seltenen Fällen wird Blutung aus den Ohren beobachtet, die aber nicht, wie ältere Beobachter meinen, von einer Ruptur des Trommelfelles herrührt, sondern, wie bereits oben erwähnt, von subepidermoidaler Gefässberstung und Durchbruch des extravasirten Blutes durch den dünnen und meist macerirten Epidermisüberzug des Trommelfelles, beziehungsweise der hintersten Partien des äusseren Gehörganges. Das Verhalten der Pupillen zeigt nichts Charakteristisches. Die Lippen sind in der Regel bleich, häufig mit eingetrocknetem oder feuchtem Schleim bedeckt, der aus der Mundhöhle kommt. Derselbe besteht, wie wir uns auch bei den zwei Gehenkten überzeugten, aus Speichel, der mechanisch aus den Speicheldrüsen ausgedrückt wird und zum Munde herausfliesst. Die Zunge ist meist etwas vorgefallen und zwischen den Kiefern eingeklemmt, ein Befund, dessen Zustandekommen sich aus rein mechanischen Gründen zur Genüge erklärt, aber nicht dem Erhängungstode allein zukommt, sondern bei den verschiedensten Todesarten, und zwar gar nicht selten, beobachtet wird.
Wird die Leiche in den ersten Stunden nach erfolgter Suspension abgenommen und in der gewöhnlichen Weise gelagert, so ist die Vertheilung der Todtenflecke die gleiche, wie wir sie an anderen Leichen beobachten können; blieb jedoch der Körper durch längere Zeit suspendirt, so senkt sich das Blut gegen die untere Körperhälfte und wir finden dann letztere, insbesondere die unteren Extremitäten, desto livider verfärbt, je länger die Leiche gehangen, ausserdem manchmal mit subepidermoidalen Ecchymosen besetzt, die sich entweder postmortal durch Ruptur der Capillaren des Papillarkörpers der Haut bilden oder wenigstens aus früher unscheinbar gewesenen, aber in vivo entstandenen Ecchymosen durch postmortale Nachsickerung des Blutes zu grösseren und grossen sich entwickeln und deren wir bereits oben Erwähnung gethan haben. Ein solcher Befund, der, wenn die Leiche abgenommen wird, sich trotzdem erhält, berechtigt zum Schlusse, dass die Leiche nicht etwa nur einige Augenblicke oder nur wenige Stunden, sondern längere Zeit gehangen haben musste, ein Umstand, dessen Constatirung in einzelnen Fällen wichtig sein kann. In einem solchen Falle bekommen auch die Hände eine livide Farbe, indem sich das Blut aus den oberen Theilen der betreffenden Extremitäten in die Hände herabsenkt.
[Sidenote: Strangfurche.]
Der wichtigste äussere Befund bei Erhängten ist die +Strangfurche+ am Halse. Wie schon der Name ausdrückt, ist dies jener um den Hals verlaufende, furchenartig vertiefte Eindruck, der als Spur des den Hals zusammenschnürenden Stranges zurückgeblieben ist.
In der Regel verläuft dieselbe quer über den Vorderhals, steigt beiderseits ziemlich steil hinter den Ohren, und zwar meist hinter den warzenförmigen Fortsätzen gegen den Nacken auf, woselbst die Enden der Furche entweder in der Mittellinie des Nackens zusammentreffen, oder noch bevor sie diese erreichen, sich in der behaarten Kopfhaut verlieren.
[Sidenote: Lage des Stranges bei Erhängten.]
Am Vorderhalse kommt der Strang so hoch zu liegen, als es die anatomischen Verhältnisse gestatten, respective bis die hinaufgeschobene Schlinge hinter den Unterkieferwinkeln ihren Halt findet. Sie verläuft dann gerade zwischen Kehlkopf und Zungenbein, seltener über dem letzteren. Nur ganz ausnahmsweise kann der Strang auf den Kehlkopf selbst oder noch tiefer zu liegen kommen. Es könnte dies dann geschehen, wenn die Schlinge, bevor die Schwere des Körpers zur Wirkung kam, fest um den Hals gelegt und so das Hinaufrutschen derselben verhindert wurde. Auch das stärkere Prominiren des Kehlkopfes, namentlich des verknöcherten, kann letzteres bewirken. Endlich kann die Schlinge auf den Kehlkopf zu liegen kommen, wenn ein sehr breites Strangwerkzeug genommen wurde oder wenn dasselbe nicht um den blossen, sondern, wie hier und da vorkommt, um den mit einem Tuche umwundenen oder durch einen dichten Bart geschützten Hals gelegt und eben durch diese Unterlage die Verschiebung der Schlinge nach aufwärts behindert worden war; am leichtesten aber, wenn Tumoren am Halse eine tiefere Lagerung der Schlinge bedingten.
Wir haben zwei Fälle letzterer Art obducirt. Der eine betraf ein altes, mit einem starken Cystenkropfe behaftetes Weib, welches sich den Strick unter dem Kropf angelegt hatte, der andere einen vierzigjährigen, an einem Riemen suspendirt gefundenen Mann mit einer fast strausseneigrossen Dermoidcyste unter dem linken Unterkiefer. Bei dem Manne verlief die Strangfurche quer über die Mitte des Kehlkopfes, bei dem Weibe sogar unter dem Kehlkopfe über die Trachea. Auch bei dem in Raab durch den Strang hingerichteten und nach der Abnahme wieder belebten Mörder Takács bestanden grosse Drüsentumoren am Halse (Wiener med. Wochenschr. 1880, Nr. 17), und es ist möglich, dass dieselben den genügend intensiven Verschluss der Luftwege, sowie der Gefässe am Halse behindert und dadurch die Wiederbelebung des allerdings schon nach 10 Minuten abgenommenen Justificirten ermöglicht hatten.
Bei der Bestimmung der Lage der Strangfurche am Vorderhalse ist aber niemals zu übersehen, dass letztere an der horizontal gelagerten Leiche immer tiefer liegt, als sie während des Hängens gelegen war. Man findet sie daher ungemein häufig quer auf dem Kehlkopf liegend, während man, wenn man den Strang in situ sich denkt, sich sofort überzeugt, dass die Furche viel höher gelegen sein musste. Auf diesen ganz natürlichen Vorgang ist umsomehr Rücksicht zu nehmen, je weniger ein localer Grund nachweisbar ist, der die Schlinge verhindert haben konnte, die höchst mögliche Lage einzunehmen.
[Sidenote: Verlauf der Strangfurche bei Erhängten.]
Der weitere Verlauf der Strangfurche verhält sich in typischen Fällen in der Art, dass dieselbe beiderseits unter den Warzenfortsätzen gegen den Nacken zu aufsteigt und in der Mittellinie desselben, beziehungsweise des Hinterhauptes, zu einem mit dem Scheitel nach oben gerichteten Winkel sich vereinigt. Dies ist wenigstens bei einer sogenannten durchlaufenden Schlinge oder wenn ein Knoten geknüpft wurde, der Fall, während bei einer sogenannten offenen Schlinge die Enden der Strangfurchen sich nicht vereinigen, sondern blos mehr weniger hinter den Warzenfortsätzen convergiren. Ebenso häufig und vielleicht noch häufiger ist der asymmetrische Verlauf der Strangfurche, indem die Enden derselben nicht gegen die Mittellinie des Nackens, sondern seitwärts von dieser convergiren, respective zu einem Winkel zusammentreten. Sehr gewöhnlich findet letzteres hinter einem Ohr statt, und zwischen diesem Verlaufe der Strangfurche und dem typischen gibt es vielfache Uebergänge. In einzelnen, nicht gerade sehr seltenen Fällen kann der Knoten der Schlinge, respective der Winkel der Strangfurche, vor dem einen Ohre und sogar nahe am Kinn zu liegen kommen. Wir haben wiederholt solche Fälle beobachtet, von denen wir einen vom Polizeiarzt Dr. +v. Britto+ aufgenommenen in Fig. 91, einen andern, der mit liegender Stellung combinirt war, an späterer Stelle abbilden. Einen weiteren (Fig. 92) entlehnen wir einer Publication +Tardieu+’s (Ann. d’hyg. publ. 1870, pag. 94) und den in Fig. 93 abgebildeten, der wohl ein Unicum darstellen dürfte, verdanken wir Herrn Dr. +v. Rosen+ in Odessa, welcher die Güte hatte, uns die betreffende, beim Localaugenscheine aufgenommene Photographie zur Verfügung zu stellen. Der Fall betrifft einen 21jährigen Mann und ein 17jähriges Mädchen, welche sich in einem Hôtel gemeinschaftlich durch Erhängen an +einem+ Strangulationsbande das Leben genommen haben. Ein Sessel war zum geöffneten Flügel einer Doppelthüre gerückt und über diesen das aus einem Bettlacken und einem schwarzen Wolltuche geknüpfte Strangulationsband hinübergeworfen, an dessen beiden zu einer Schlinge zusammengebundenen Enden je eine Leiche hing. Bei dem Manne lag der Knoten im Nacken, bei dem Mädchen aber unter dem Kinn und dem entsprechend war der Kopf bei jenem nach vorn, bei diesem aber stark nach rückwärts gebeugt. Einem hinterlassenen Zettel zufolge hatten Beide zuerst mit Kupferspähnen und Phosphorzündhölzchen in starkem Essig und dann durch Kohlendunst sich zu tödten versucht und erst als diese Versuche misslungen, sich aufgehängt! +Deininger+ (Friedreich’s Blätter. 1884, pag. 47) sah einen hierher gehörigen Fall. Die 61jährige Frau war in halb liegender Stellung mit dem Gesicht nach oben hängend gefunden worden. Der Knoten war gerade unter dem Kinn, der Kopf nach rückwärts gestreckt, Vorderhals und Kehlkopfgegend frei, die Strangfurche am stärksten im Nacken ausgebildet. Versuche, die +Deininger+ an Lebenden und an Leichen anstellte, ergaben, dass bei einer solchen Stranglage die Luftwege zwar seitlich verengt, doch nicht vollkommen verschlossen werden, wohl aber die grossen Halsgefässe. Diese Fälle haben auch deshalb eine specielle Bedeutung, weil die Strangmarke auch den Nacken quer durchfurcht und daher, wie dies in zweien unserer Fälle wirklich geschehen ist, für eine Erdrosselungsspur gehalten werden kann.[347]
[Sidenote: Ausprägung der Strangfurche. Strangwerkzeuge.]
Die Strangfurche ist in der Regel an den dem Knoten gegenüber liegenden Halspartien, und zwar desto mehr ausgeprägt, je mehr das Strangulationsband geeignet war, den Hals einzuschnüren, d. h. in die Haut einzuschneiden. Dies ist desto mehr der Fall, je dünner und gleichmässiger dasselbe gewesen ist. In der überwiegenden Zahl der Fälle werden zum Erhängen Stricke (meist sogenannte Rebschnüre) verwendet und die Strangfurche stellt dann eine von parallelen Rändern scharf begrenzte, schmale, rinnenartige Furche dar, welche sich in auffallender Weise von ihrer Umgebung abhebt. Je dünner und daher je einschneidender der Strick, desto schmäler, aber auch desto tiefer und schärfer markirt ist die zurückbleibende Furche. +Schulze+ sah einen Selbstmörder, der sich an einem Eisendraht erhängt hatte, und in Wien kam im Laufe des Jahres 1876 ein Fall vor, in welchem das Erhängen an einem Messingdrahte geschah. Leider wurde uns nicht Gelegenheit geboten, letzteren Fall selbst zu untersuchen, es ist jedoch kein Zweifel, dass unter allen Strangulationswerkzeugen ein Draht besonders geeignet ist, eine sehr tiefe und schmale Strangfurche zu erzeugen, und es wäre wohl denkbar, dass bei dieser Gelegenheit sogar die Haut durchschnitten und dadurch eine anderweitig entstandene Schnittwunde vorgetäuscht werden könnte.
Nicht selten wird der Strick doppelt oder mehrfach genommen und man findet dann eine doppelte oder mehrfache Strangfurche. In der Regel liegen die Touren des Strickes enge aneinander und daher auch die ihnen entsprechenden Strangfurchen, so zwar, dass diese nur durch eine schmale kammartige Hautleiste von einander getrennt sind. Diese Leiste verläuft, wenn die Stricktouren neben einander lagen, mit den Rändern der rinnenförmigen Strangfurchen parallel, kreuzt sich aber mit diesen, wenn dies auch mit den Stricktouren der Fall war. Nur ausnahmsweise liegen bei doppelt oder mehrfach genommenem Strick die Touren weiter auseinander, so dass zwischen den einzelnen Strangfurchen bandartige Hautstreifen sich finden. Letztere sind dann begreiflicherweise wulstig vorgetrieben und ebenso wie die oben erwähnten Hautkämme mehr weniger injicirt und selbst punktförmig ecchymosirt. In seltenen Fällen kann es in Folge der seitlichen Compression zu bläschenförmigen, mit blassem oder bluthältigem Serum gefüllten Abhebungen der Epidermis kommen. Wir haben einen einzigen solchen Fall gesehen und +Riecke+ (Ann. der Staatsarzneikunde, 1838, III, pag. 537) beschreibt einen zweiten. Verhältnissmässig häufiger scheint, was wir gleich hier erwähnen wollen, diese Erscheinung beim Erdrosseln vorzukommen, denn +Liman+ (Handb. 7. Aufl., II, 70 und 682) sah dieselbe zweimal und wir einmal nach Selbsterdrosslung. Ein Oedem der eingeklemmten Hautpartie haben wir bis jetzt nicht beobachtet, vielleicht nur deshalb, weil es nach Abnahme der Leiche sich wieder durch Senkung verliert. +Lesser+ (Vierteljahrschr. für gerichtl. Med. XXXII, pag. 9) sah ein solches einmal bei einem erdrosselten Neugeborenen.
Wurde ein Riemen benützt, so findet man eine entsprechend breite, glatte, parallelrandige Strangfurche, innerhalb welcher die Haut excavirt und blass erscheint, ausgenommen an jenen Stellen, die etwa den Riemenlöchern oder der Schnalle entsprechen, die vorgetrieben, stark injicirt und meistens auch ecchymosirt sind.
Geschah das Erhängen an einem Tuche (Halstuch, Sacktuch, Handtuch, zusammengebundene Servietten etc.), so ist die Strangfurche desto breiter und flacher, und desto weniger scharf begrenzt, je breiter, weicher und je weniger gleichmässig das Würgeband war. Hatte das Tuch Knoten, Nähte oder andere theils vorspringende, theils weniger nachgiebige Stellen, so erscheinen diese in der Strangfurche mehr weniger ausgeprägt. Gleiches gilt bezüglich der Windungen, wenn das Tuch strickartig zusammengedreht gewesen war. Auch wenn Stricke, besonders neue, zur Anwendung kamen, lassen sich in der Strangfurche häufig, und zwar häufiger als bei zusammengedrehten Tüchern, die Windungen als parallele schiefe Leistchen erkennen, welche jenen Hautpartien entsprechen, die zwischen je zwei vorspringende und daher comprimirende Windungen des Strickes zu liegen kamen. Da nicht selten zusammengebundene Stricke zum Erhängen genommen werden, oder das eine Ende des Strickes zu einer Schlinge geknüpft ist, durch welche das andere Ende hindurchläuft, so werden auch die betreffenden Knoten an der Strangfurche sich ausprägen, beziehungsweise das gleichmässige Verhalten derselben unterbrechen. In einem von +Tardieu+ beschriebenen Falle war das eine Ende des Stranges durch einen am anderen befestigten Metallring durchgezogen und der Abdruck dieses Ringes an der Leiche deutlich erkennbar.
[Sidenote: Nähere Beschaffenheit der Strangfurche.]
Ausser von den genannten Umständen hängt das mehr weniger deutliche Ausgeprägtsein der Strangfurche auch von dem Körpergewichte des Erhängten ab, ferner davon, ob dieses, wie beim freien Hängen, vollständig zur Geltung hat kommen können, oder ob der Körper, nachdem der Tod eingetreten war, eine Stütze irgendwo gefunden hatte, was namentlich in jenen häufigen Fällen geschieht, wo die Betreffenden an niedrigen Gegenständen (Thürdrückern u. s. w.) sich aufgehängt hatten. Auch der Umstand, ob die Leiche kürzer oder länger hängen blieb, ist von Einfluss, und schliesslich ist nicht zu übersehen, dass die Strangfurche immer an der dem Knoten entgegengesetzten Stelle des Halses am deutlichsten ausgeprägt sein muss, weil hier die Compression am grössten ist, dass aber diese Stelle eine verschiedene ist, je nachdem das Erhängen in typischer Weise oder so geschah, dass der Knoten hinter dem einen Ohre oder gar vor dasselbe zu liegen kam.
An der Leiche erscheint die Strangfurche entweder lederartig (pergamentartig) vertrocknet und dann mehr weniger braungelb bis braunroth verfärbt, oder weich, in diesem Falle entweder eine schmutzig-bläuliche oder die gewöhnliche, nur etwas blässere Hautfarbe bietend. Die +lederartige+ oder mumificirte Beschaffenheit der +Strangfurche+ bildet sich erst an der Leiche, ist demnach eine sogenannte Leichenerscheinung; ihr Zustandekommen setzt aber gewisse Bedingungen voraus, die ein derartiges postmortales Vertrocknen ermöglichen.
Zu diesen Bedingungen gehört in erster Linie eine genügend starke Compression des betreffenden Hautstreifens. Durch eine solche Compression wird nämlich der Hautstreif nicht blos anämisch, sondern es wird auch jede andere Feuchtigkeit aus demselben herausgepresst, was zur Folge hat, dass dieser Hautstreif, der seine comprimirte Beschaffenheit auch nach dem Tode behält, an der Leiche früher eintrocknet als die umgebende Haut. Da bei schmalen Strangulationsbändern die Compression des Halses am intensivsten ist, so begreift es sich auch aus diesem Grunde, warum besonders, wenn ein Strick benützt wurde, die pergamentartige Strangfurche gefunden zu werden pflegt. Ausserdem spielt die Aufschürfung der Haut in der Strangfurche eine Rolle, indem das Corium mehr weniger blossgelegt wird und an der Leiche ebenso eintrocknet, wie dies bekanntlich bei den Hautaufschürfungen geschieht (pag. 270). Je rauher und einschneidender das betreffende Strangulationsband war, desto leichter kann eine Abschindung der Epidermis zu Stande kommen, daher besonders häufig, wenn das Erhängen mit einem Stricke, namentlich einem neuen, geschah.
[Sidenote: Die lederartige und die weiche Strangfurche. Fehlen derselben.]
Die +weiche Strangfurche+ präsentirt sich entweder als ein bläulicher, vertiefter, oder als ein mehr flacher anämischer Hautstreifen. Beide kommen zu Stande, wenn die Entstehung der Strangfurche weder mit Hautabschindung, noch mit besonders starker Compression der betreffenden Hautpartie verbunden war, daher vorzugsweise, wenn breite und weiche Strangwerkzeuge, wie Tücher u. dergl., benützt worden sind. Die blasse Farbe der Strangfurche rührt von der Anämie her, die durch die Compression des betreffenden Hautstreifens veranlasst wurde; die blaue Verfärbung ist nur ein höherer Grad dieser Compressionserscheinung und kommt theils zu Stande, indem die Haut durch den Druck verdünnt wird und die Musculatur durchscheint, theils dadurch, dass die comprimirte und dadurch verdichtete Haut selbst, wie man sich durch Versuche leicht überzeugen kann, eine blaugraue Farbe anzunehmen pflegt.
Da die pergamentartige Vertrocknung der Strangfurche eine blosse Leichenerscheinung ist und zu ihrer Entstehung einige Zeit erfordert, so folgt daraus, dass wir selbst aufgeschürfte oder hochgradig comprimirte Strangfurchen noch weich finden können, wenn wir die Untersuchung bald nach der Suspension vornehmen, oder wenn die Eintrocknung durch äussere Verhältnisse verlangsamt oder verhindert worden war. Verzögert kann die Eintrocknung werden schon durch das Hängenbleiben selbst, indem der Strang die betreffende Furche deckt und dadurch die Einwirkung der äusseren Luft für einige Zeit abhält. Ebenso wird in feuchter Luft oder im Wasser die Vertrocknung nicht erfolgen und es wird sogar eine schon lederartig vertrocknet gewesene Strangfurche wieder weich, wenn sie der Einwirkung von Wasser oder anderen Feuchtigkeiten ausgesetzt wird. Diese Umstände dürften bei Wasserleichen nicht übersehen werden.
Zwischen der weichen und pergamentartig vertrockneten Strangfurche gibt es eine Menge Combinationen und Uebergänge, und es kommt ungemein häufig vor, namentlich wenn nicht Stricke, sondern zusammengedrehte Tücher, Leibriemen, Hosenträger, Gurten, Vorhangschnüre und derartige Strangwerkzeuge benützt worden waren, dass eine und dieselbe Strangfurche sowohl weiche als vertrocknete Stellen zeigt, so dass sie wie unterbrochen erscheint.
Eine mit Hautaufschürfung oder starker und gleichmässiger Compression der Haut verbundene Strangfurche tritt deutlich am Halse hervor und verschwindet auch bei längerem Liegen der Leiche nicht, und selbst an faulen Leichen ist sie, wie wir uns wiederholt überzeugt haben, meist noch sehr deutlich zu erkennen. Jene weichen und undeutlich begrenzten Strangfurchen aber, wie sie durch Tücher, namentlich durch dicke wollene Tücher (Shawls), entstehen, sind häufig sehr undeutlich ausgeprägt und der flache, blos anämische Eindruck, den sie veranlassen, kann sich an der abgenommenen Leiche sogar so vollkommen ausgleichen, dass nachträglich keine Spur mehr von einer Strangfurche zu sehen ist.
[Sidenote: Undeutliche oder fehlende Strangfurche.]
Hatte sich der Betreffende an niedrigen Gegenständen aufgehängt, so dass nach dem Tode der Körper Unterstützung fand und daher dessen Schwere nicht zur vollen Geltung kommen konnte, dann kann sich die bezeichnete Eventualität noch leichter ereignen.
Ein Mann wurde im Walde mit seinem Sacktuch an einem Aste so hängend gefunden, dass er nicht blos mit den ausgestreckten Füssen den Boden berührte, sondern auch mit dem Gesässe auf einer Moosbank theilweise aufruhte, welche sich am Fusse des betreffenden Baumes befand. Das Abnehmen der Leiche geschah unter Intervention eines Arztes, der in seinem Berichte die Strangfurche als flachen blassen Eindruck beschrieb. Bei der Obduction wurde keine Spur einer Strangfurche gefunden, weshalb die Obducenten nicht blos den Tod durch Erhängen ausschlossen, sondern auch den erstuntersuchenden Arzt beschuldigten, schlecht gesehen zu haben. Das Fehlen der Strangfurche liess sich aber, wie in dem Facultätsgutachten auseinandergesetzt wurde, ungezwungen aus den Verhältnisses erklären, unter welchen der Betreffende erhängt gefunden wurde und die wir oben erwähnt haben. -- Ebenso fanden wir keine Strangfurche bei einem Manne, der in ähnlicher Stellung wie der Vorige an einem alten Traggurt sich erhängt hatte, und +Casper+-+Liman+ (l. c. 667) erwähnen mehrerer solcher Fälle.
Ein theilweises Fehlen der Strangfurche ist noch häufiger und kommt namentlich dann wieder vor, wenn zusammengelegte oder zusammengedrehte Tücher das Würgeband gebildet hatten.
Die Strangfurche kann auch dann fehlen oder undeutlich ausgeprägt sein, wenn das Würgeband nicht über den blossen Hals gelegt wurde, sondern zwischen diesem und dem Strangwerkzeug weiche Gegenstände sich befanden. So werden wir unten eines Falles erwähnen, wo Abdrücke von Hemdknöpfen für Würgespuren genommen wurden und der Erhängungstod deshalb ausgeschlossen wurde, weil eine Strangfurche fehlte. Dieses Fehlen liess sich aber ungezwungen daraus erklären, dass der Betreffende den dicken Zugstrang, an dem er sich erhängte, über ein mehrfach gefaltetes Tuch gelegt hatte, das noch am Halse gefunden worden war. -- Auch ein dichter Bart am Vorderhalse kann die deutliche Ausbildung einer Strangfurche verhindern. Schliesslich kann sie durch Liegen im Wasser oder durch Fäulniss mehr weniger unkenntlich werden. Bei einer Frau, die sich an einem Stricke erhängt hatte und nach 2 Monaten exhumirt wurde, weil das (unbegründete) Gerede entstand, dass sie von ihrem Manne umgebracht und dann aufgehängt worden sei, fand sich keine Spur der bei der ersten Todtenbeschau sehr deutlich gewesenen Strangfurche, wohl aber eine Fractur beider oberer Kehlkopfhörner.
[Sidenote: Innere Befunde am Halse.]
Von den +inneren Befunden+ wollen wir die localen am Halse als die wichtigsten zunächst besprechen.
Die Haut der Strangfurche und das Unterhautgewebe daselbst erscheinen comprimirt, blutleer und trocken. Suffusionen im Unterhautbindegewebe unter der Strangfurche gehören zu den seltensten Befunden, sind uns jedoch bereits mehrmals vorgekommen, darunter einmal im Nacken und zwischen den Nackenmuskeln, in einem Falle, wo der Knoten fast unter dem Kinne lag.[348] Die Seltenheit derselben erklärt sich daraus, dass in der Regel die Gefässe in und unmittelbar neben der Strangfurche nur eine Compression, respective mässige Zerrung erleiden, aber nicht zerrissen werden, woraus sich auch begreift, warum auch bei Wiederbelebten in der Regel nur reactive Röthung und Schwellung der strangulirten Hautpartie und nur ausnahmsweise Suffusion beobachtet wird. Wenn in älteren Büchern von blutrünstigen Strangfurchen gesprochen wird, so liegt der Grund darin, dass entweder die manchmal blaue Färbung der Strangfurche, deren Erklärung wir oben gegeben haben, für eine Suffusion gehalten wurde oder, was noch wahrscheinlicher ist, dass man jenen lividen Saum dafür nahm, der sich nicht selten, namentlich wenn die Leiche lange gehangen hatte, am oberen Rande der durch den Strang veranlassten Einschnürung zu finden pflegt, der aber eine sehr erklärliche Leichenerscheinung, eine Hypostase, darstellt, die dadurch entsteht, dass das aus dem Kopfe sich herabsenkende Blut über der eingeschnürten Stelle sich ansammelt und dort jene Verfärbung der Haut veranlasst, die wir an „Todtenflecken“ überhaupt zu sehen gewohnt sind.
[Sidenote: Ecchymosen unter der Strangfurche.]
Häufiger, obwohl im Grossen und Ganzen doch nur ausnahmsweise, kommen Ecchymosen in anderen Theilen des Zellgewebes, in oder neben der Strangulationsebene des Halses vor, verhältnissmässig am häufigsten in den Scheiden der tiefen Halsgefässe und im intermusculären Bindegewebe, sehr selten in oder unter den Schleimhäuten. Eine beträchtlichere Grösse erreichen dieselben niemals, da einestheils der Tod rasch eintritt und anderseits, wenigstens in typischen Fällen, die plötzliche und gleichzeitige Compression der grossen, sowohl venösen, als arteriellen Gefässe am Halse den Kreislauf fast vollständig sistirt, woraus sich erklärt, warum selbst grössere Läsionen, die mitunter beim Erhängen entstehen, wie z. B. die Fracturen der Kehlkopf- und Zungenbeinhörner, meist ganz unbedeutend suffundirt erscheinen.
[Sidenote: Muskelrupturen.]
Zerreissungen der Muskeln am Halse haben wir wiederholt gesehen; meist war der Kopfnicker, und zwar entweder beiderseits oder bei asymmetrisch angelegter Schlinge an der dem Knoten entgegengesetzten Stelle, einmal ein Musculus thyreohyoideus zerrissen, respective in den äusseren Portionen eingerissen und in einem Falle (Fig. 94), in welchem der Strick quer auf dem Ligamentum cricothyreoideum gelegen war, ergab sich ausser einem Doppelbruch der Spange des Ringknorpels eine partielle Zerreissung beider Kopfnicker und ein furchenartiger Eindruck beiderseits an den Brust- und Zungenbeinmuskeln. +Lesser+[349] fand bei 50 Erhängten 11 Mal Muskelrupturen, und zwar 7 Mal eines, 3 Mal beider Kopfnicker, 5 Mal des Platysma, 2 Mal der Musculi sternohyoidei und thyreoidei und 1 Mal des Omohyoideus. Diese Muskelrupturen können, doch nur selten, in vivo entstehen und sind dann mehr weniger suffundirt, in der Regel sind sie ganz reactionslos und sind dann offenbar erst postmortal, und zwar meistens erst bei der Section durch das Strecken und Drehen des todtenstarren Halses, wie es insbesondere beim Eröffnen des Schädels und den diesem vorangegangenen Manipulationen stattfindet, künstlich an den eingeschnürt gewesenen Stellen erzeugt worden. Auch bei suffundirten solchen Rupturen ist die Möglichkeit einer postmortalen Entstehung nicht sofort ausgeschlossen, da auch letztere, wenn gleichzeitig bluthältige Gefässe zerrissen sind und dem Austritte des Blutes einige Zeit gegönnt war, wie suffundirt erscheinen können.[350]
[Sidenote: Fracturen des Zungenbeins und des Kehlkopfes.]
Auch bei den zwei mehrfach erwähnten Justificirten fanden wir die Kehlkopf-Zungenbeinmusculatur rechterseits zerquetscht, was aber durch einen Knoten erzeugt worden war, den der Scharfrichter an dieser Stelle des Stranges angebracht und während des Hängens mit aller Kraft gegen den Kehlkopf gedrückt hatte. Diese Scharfrichterpraxis scheint sehr alt zu sein, denn schon +Morgagni+ (l. c. Epist. XIX) berichtet, dass bei einer solchen Hinrichtung: Carnificis laqueus musculos, qui os hyoides cum larynge proximisque partibus connectunt, disruperat, ut illud os ab larynge esset separatum. Muskelzerreissungen bei 4 Hinrichtungen beschreibt auch +Maschka+ (l. c. 602) und bemerkt, dass er solche bei Selbstmördern niemals beobachtet habe.
Fracturen der Zungenbeinhörner trifft man häufig, meist nahe an ihren hinteren Enden. Ebenfalls häufig sind, wie wir bereits in der zweiten Auflage dieses Buches (1881, pag. 482) hervorhoben, die Fracturen der oberen Kehlkopfhörner, besonders wenn sie bereits verknöchert sind, und zwar entweder vor ihrem peripheren Ende oder an der Basis (Fig. 95). Diese Fracturen entstehen wenigstens beim typischen Erhängen nicht, wie man meinen könnte, durch directen Druck des Stranges, sondern, wie in unserem Institute, insbesondere durch +Haumeder+ (l. c.), nachgewiesen wurde, indirect, d. h. als Theilerscheinung und Folge des oben erwähnten Angedrücktwerdens des Ligamentum thyreohyoideum medium an die Wirbelsäule und consecutive Zerrung der Ligamenta hyothyreoidea lateralia, die sich bekanntlich an den Enden des Zungenbeines einerseits und der Kehlkopfhörner andererseits inseriren. Daher sind auch die Oeffnungen der Fracturwinkel bei letzteren stets nach oben, beim ersteren in der Regel nach unten gekehrt.
[Sidenote: Kehlkopffracturen und Rupturen der Carotis bei Erhängten.]
Beschädigungen des eigentlichen Kehlkopfes sind beim typischen Erhängen sehr selten, doch ist ihr Zustandekommen aus dem erwähnten Angedrücktwerden des oberen Kehlkopfrandes an die Wirbelsäule und consecutivem Auseinanderweichen der Schildknorpelplatten begreiflich, besonders bei fragilen (älteren) Kehlköpfen. Wir selbst haben noch keinen solchen Fall beobachtet, +Lesser+ dagegen sah zweimal Infractionen der Schildknorpelplatten.
Am günstigsten ist die Gelegenheit für Entstehung von Kehlkopfbrüchen dann, wenn der Strang direct auf den Kehlkopf, insbesondere auf die Membrana crico-thyreoidea, zu liegen kommt. In diesem Falle werden nicht blos die Schildknorpel direct gequetscht, sondern die vordere Spange des Ringknorpels nach rückwärts gezerrt, so dass leicht Fracturen, namentlich des letzteren, entstehen können. +Lesser+ bildet eine so entstandene Doppelfractur des Ringknorpels ab und eine gleiche von uns beobachtete zeigt Fig. 94 und 96.
[Sidenote: Ruptur der Intima carotis.]
Zu den localen Befunden, die sich bei Erhängten an den Weichtheilen des Halses ergeben können, gehört auch die Ruptur der Intima carotis. +Amussat+ hat zuerst auf diese Ruptur aufmerksam gemacht und seitdem wurde sie nicht blos bei Erhängten beobachtet, sondern auch bei Erhängungsversuchen mit Leichen künstlich erzeugt.[351] Nach der Zusammenstellung von +Peham+ („Ueber Carotisrupturen bei Erhängten.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII, Suppl. pag. 176) fanden sich in unserem Institute solche Rupturen in 8·06 Procent, bei Justificirten unter 7 Fällen 5mal. Im Ganzen gehören sie demnach bei Selbstmördern nicht zu den häufigen Befunden, obgleich +Simon+ sie bei sechs Erhängten zwei Mal und +Lesser+ in 50 Fällen sieben Mal gesehen hat. In sämmtlichen unserer Fälle, sowie in fast allen der von Anderen beobachteten befand sich die Ruptur unmittelbar unter der Theilungsstelle der Carotis, also dort, wo, wie wir uns durch die oben erwähnten Versuche überzeugt haben, die Carotiden durch das Würgeband bis zur Undurchgängigkeit comprimirt und gegen die Wirbelsäule angepresst werden, doch kann sie auch in den Aesten der Carotis vorkommen. Dieser Druck und die gleichzeitige Zerrung des Gefässrohrs nach oben bewirkt die Ruptur. +Ignatowski+ (l. c.) legt das Hauptgewicht auf die Zerrung, während den Versuchen +Peham+’s zufolge diesem Moment nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt. Die Ruptur ist immer quergestellt, einfach oder mehrfach, und betrifft in der Regel nur einen Theil der Peripherie des Gefässlumens (Fig. 97), selten die ganze. In den meisten unserer Fälle war der betreffende Riss etwas, doch immer nur unbedeutend, sugillirt. Es scheint, dass namentlich dünne und daher stark einschnürende Strangwerkzeuge solche Rupturen bewirken können; denn in allen unseren Fällen, mit Ausnahme eines einzigen, wo ein Riemen in Anwendung kam, hatten sich die Betreffenden an einem Strick aufgehängt. Dass eine gewisse Rigidität der Arterien, insbesondere ein bestehender atheromatöser Process, das Zustandekommen der Ruptur erleichtere, können wir nicht bestätigen, denn die meisten Individuen, bei denen wir sie sahen, befanden sich noch im jüngeren Alter. Auch können wir nicht behaupten, dass die grössere oder geringere Stärke des Halses dabei von wesentlichem Einfluss sei. Leicht können solche Rupturen beim unvorsichtigen Aufschlitzen der Carotiden entstehen, worauf zu achten wäre.
[Sidenote: Verletzungen der Wirbelsäule.]
Fracturen, Luxationen oder Zerreissungen der Wirbelsäule gehören beim Selbstmord durch Erhängen zu den allergrössten Seltenheiten und kommen wohl nur bei ganz besonderen Verhältnissen vor. +Lesser+ fand einmal eine partielle Zerreissung der vierten Zwischenwirbelscheibe mit Fractur der darüber befindlichen periostitischen Osteophyten bei einer 61jährigen Frau und wir eine Abreissung der Bandscheibe zwischen dem 3. und 4. Halswirbel vom letzteren zugleich mit der angrenzenden Corticalis des sehr porotischen Wirbelkörpers bei einem 83jährigen marastischen Manne, den wir als Leiche aufgehängt hatten.[352] Doch können, wie wir bereits oben (pag. 360) bemerkten, bei so brüchigen Knochen die Fracturen der Halswirbelsäule auch erst am Obductionstisch geschehen. Auch bei der gewöhnlichen Justification durch den Strang kommen Beschädigungen der Halswirbelsäule wohl nur ausnahmsweise vor. Dagegen wurden, wie +Kinkead+ (Virchow’s Jahrb. 1885, I, pag. 527) und +Pellereau+ (Annal. d’hygiène publ. 1886, XVI, pag. 108) berichten, bei der englischen Hängemethode, bei welcher der Delinquent aus bedeutender Höhe an einem langen dicken, unter dem Kinn geknüpften Strick plötzlich fallen gelassen wird, vollständige Abreissungen der Halswirbelsäule beobachtet. In einem Falle war sogar fast der ganze Kopf abgerissen.[353]
In einem zur Prager Facultät gelangten Falle wurde ein hochschwangeres Bauernmädchen in einem Glockenthurme zwischen dem Glockenstuhl und dem Boden des Thurmes an einem Glockenseil frei hängend gefunden, und es bestand der Verdacht, dass sie von ihrem Schwängerer auf die Art umgebracht worden sei, dass er ihr die Schlinge unversehens um den Hals geworfen und sie dann vom Glockenstuhl in die Tiefe herabgestossen hatte. Der Fall war höchst wahrscheinlich nur ein Selbstmord und das Gutachten der Facultät wurde auch in diesem Sinne abgegeben. Wir erwähnen ihn aber deshalb, weil hier gewiss die günstigsten Bedingungen zur Entstehung einer Zerreissung der Wirbelsäule gegeben waren. Leider hatten die Obducenten unterlassen, letztere zu untersuchen, so dass dadurch eine der interessantesten und für die Lehre vom Erhängungstode ungemein wichtigen Beobachtungen der Wissenschaft entgangen ist.
Auch wenn Jemand, selbst bei kurzem Sturz mit der Schlinge um den Hals von einer Höhe herabspringt, kann es zu Beschädigungen der Halswirbelsäule kommen. So fand +Liman+ eine solche bei einem Manne, der mit um den Hals gelegten Riemen von einem Stiegengeländer herabgesprungen war, allerdings aber nach dem Abschneiden aus einer Höhe von 12 Fuss auf den gepflasterten Hof gestürzt war. Einen anderen Fall von Zerreissung der Lig. intervertebralia bei Selbstmord durch Erhängen soll +Ansiaux+ in Lüttich beobachtet haben (Schmidt’s Jahrb. 1843, XL, 370). Ferner wird über solche, nichts weniger als sichergestellte Fälle berichtet: in den Annalen der Staatsarzneikunde, X, 701, und in der Zeitschrift für Staatsarzneikunde, 1851, N. F., IX, 153. Aeltere Literaturangaben über den Gegenstand, sowie Berichte über in dieser Beziehung angestellte Versuche finden sich in +Orfila+’s Lehrb. d. gerichtl. Med., übers. v. +Krupp+, 1849, II, 380 u. s. f.
[Sidenote: Innere Befunde.]
Die übrigen Sectionsbefunde sind die dem acuten Erstickungstode überhaupt zukommenden. Hyperämien des Gehirns und seiner Häute sind keineswegs constant, obzwar man sie, da die Halsgefässe comprimirt werden, jene der Wirbelsäule aber offen bleiben, erwarten sollte. Ecchymosen der harten Hirnhaut haben wir zweimal beobachtet. Ueber die Inconstanz des Befundes von Hyperämie in den Lungen haben wir uns bereits oben ausgesprochen. Ecchymosen an den Lungen sind bei Erwachsenen verhältnissmässig selten. Die Unterleibsorgane zeigen, wenn die Leiche bald nach der Suspension abgenommen und in die gewöhnliche Rückenlage gebracht wurde, ein ganz gewöhnliches Verhalten. Je länger jedoch die Leiche hing, desto blutreicher erweisen sich diese Organe, ein Befund, der nur als Leichenhypostase aufgefasst werden darf.
Eine stärkere Hyperämie der Nieren, wie sie +Casper+ bei Erhängten angibt, haben wir ebenfalls nur bei Leichen gefunden, die länger gehangen hatten. Ebenso fanden wir auffallende Hyperämie der Darmschleimhaut, selbst mit (wahrscheinlich postmortalen) Extravasaten auf dieser, wie sie +Samson+-+Himmelstiern+ (Schmidt’s Jahrb. 1885, 7 Heft) und schon früher +Hölder+ (Prager Vierteljahrschr. XXXVI, Annal. 80) beschrieben, nur unter den erwähnten Umständen. Dagegen constatirten wir wiederholt stärkere Injection der Magenschleimhaut und Ecchymosirung des Fundus auch unter Umständen, wo an eine blosse Hypostase nicht zu denken war, so dass dieselben mit dem während der Erstickung erfolgenden vasomotorischen Krampf, namentlich mit jenem im Bereiche der Gefässe des Darms und der Milz, in ursächlichen Zusammenhang gebracht werden müssen.[354] Auch Pancreasblutungen wurden beobachtet (pag. 356).
[Sidenote: Selbsterhängen oder Mord?]
Entsteht in irgend einem Falle die Frage, +ob Selbstmord oder Tödtung durch fremde Hand+ vorliegt, so wird man sich zunächst erinnern, dass, wie schon bei der Besprechung des Selbstmordes hervorgehoben wurde, jener durch Erhängen zu den häufigsten Selbstmordarten gehört, so dass in der überwiegendsten Zahl der Fälle schon dieser Umstand die Annahme des Selbstmordes nahe legt. Da es ferner nur unter besonders günstigen Umständen (wie z. B. bei dem im Glockenthurme erhängt gefundenen Mädchen), bei Kindern oder Bewusstlosen oder bei Intervention mehrerer Personen gelingen könnte, ein Individuum ohne heftige Gegenwehr von dessen Seite durch Erhängen zu tödten, so sind wir, wenn die erwähnten Umstände sich nicht constatiren lassen und wenn keine Zeichen einer geleisteten Gegenwehr oder einer anderen Todesart an der Leiche gefunden werden, nicht berechtigt, den Tod von der Einwirkung fremder Hand herzuleiten.[355]
Im April 1875 hatte ein Schneider in Wien seine fünf Kinder im Alter von 8 Monaten, 2, 6, 8 und 9 Jahren und dann sich selbst durch Erhängen getödtet. Eine gleiche That hatte im April 1877 ein geisteskranker Schuldiener an seinen 13 und 6 Jahre alten Kindern (Mädchen) vollbracht, die er höchst wahrscheinlich im Schlafe überfallen hatte. Die von einem Strick herrührende Strangfurche zeigte bei beiden Kindern den gewöhnlich bei Erhängten zu findenden Verlauf. Es fand sich jedoch bei beiden Kindern eine kreuzergrosse Blutaustretung unter der Galea über der Hinterhauptsschuppe und bei dem älteren Mädchen ausserdem eine bohnengrosse Hautaufschürfung am vorderen Rande des rechtes Kopfnickers in der Höhe des Kehlkopfes, ferner eine ebenso grosse Hautvertrocknung an der Stirne und an der Nasenwurzel und endlich eine erbsengrosse Blutaustretung unter der Haut der rechten Wange, woraus zu ersehen, dass wenigstens bei dem älteren Kinde die Tödtung nicht ohne Zurücklassung anderer, als blos von der Strangfurche herrührender Spuren gelungen ist. -- Ueber einen an einem alten, sehr herabgekommenen und durch Misshandlungen geschwächten Mann begangenen Mord durch Erhängen berichtet +Rehm+ (Friedreich’s Bl. 1884, pag. 322). -- In einem unlängst von der Wiener med. Facultät begutachteten Falle stand ein Mann im Verdacht, sein Weib aufgehängt zu haben, da die Frau an jenem Tage schwer betrunken war, in halb knieender Stellung erhängt gefunden wurde und eine Tour des sehr langen, dicken, an einem Dachsparren befestigten und doppelt genommenen Strickes quer durch den Mund verlief. Da nicht erwiesen werden konnte, dass die Frau auch zur Zeit der That betrunken war, da ferner keine Verletzungen gefunden wurden und die eine Tour der Doppelschlinge auch nur zufällig beim hastigen Erhängen in den Mund gerathen sein konnte, so vermochte die Facultät die Möglichkeit des Selbstmordes nicht auszuschliessen.
[Sidenote: Postmortale Suspension.]
Häufiger dagegen kommt es vor, dass anderweitig Umgebrachte aufgehängt werden, um den Todesfall als Selbstmord erscheinen zu lassen.
Ist die Tödtung durch eine mechanische Verletzung bewirkt worden, so ist die Diagnose eine verhältnissmässig leichte, da ja das Auffinden der Verletzung und ihrer Folgen (z. B. der Verblutung) den Fall meist sofort klarstellen wird.
So wurde, wie +Casper+ erzählt, ein Matrose in einem Bordell durch einen Messerstich getödtet, seine Leiche aber von den Mädchen, die den Fall vertuschen wollten, gewaschen, mit einem frischen Hemd bekleidet und aufgehängt. In den +Maschka+’schen Gutachten findet sich ein Fall, wo ein Bursche auf einem Weidenbaum, mehrere Fuss von der Erde entfernt, hängend gefunden wurde, während die Untersuchung der mit Vorsicht abgenommenen Leiche eine Fractur des Schädels mit beträchtlichem Blutaustritt ergab. Ein 64jähriger Bienenzüchter, über welchen +Lafargue+ (Annal. d’hygiène publ. 1885, XIII, pag. 455) berichtet, wurde auf einer Eiche in nahezu sitzender Stellung hängend gefunden, mit einer Maske am Kopfe, wie sie die Bienenzüchter benützen, jedoch so, dass das Visir den Scheitel und die Leinwand das Gesicht bedeckte; der Strick, an welchem die Leiche hing, war ebenso wie der Baumstamm mit Blut befleckt, doppelt genommen und verlief über das Gesicht, respective die dasselbe bedeckende Leinwand, quer durch den Mund (!). Hinter dem linken Ohre fand sich eine suffundirte Quetschwunde und darunter eine Zertrümmerung des Schädels mit Eintreibung der Bruchstücke in das Gehirn und hochgradigem intra- und extracraniellem Extravasat. In diesen Fällen konnte an der Tödtung durch fremde Hand und nachträglicher Aufknüpfung nicht gezweifelt werden.
[Sidenote: Verletzungen bei Erhängten.]
Bei der Beurtheilung solcher Befunde an Leichen Erhängter ist jedoch wohl zu beachten, dass sich Verletzungen verschiedener Art auch bei zweifellosen Selbstmördern finden können.
Es können zunächst Verletzungen schon vor dem Erhängen bestanden haben, und diese können sowohl durch Zufall, als durch fremde und selbst durch des Selbstmörders eigene Hand beigebracht worden sei.
Bei einem Alkoholiker, der sich erhängt hatte, fanden wir die ganze rechte Augengegend geschwollen und sugillirt; es wurde jedoch sichergestellt, dass der Betreffende zwei Tage früher im betrunkenen Zustande von einer Stiege herabgefallen und dabei sich die erwähnte Verletzung zugezogen hatte. -- In einem anderen Falle hatte sich ein Lehrjunge aus Verdruss über eine von seinem Lehrherrn erhaltene Züchtigung aufgehängt, und es wurden an seiner Leiche mehrere Striemen am Rücken und an den Extremitäten gefunden, die von Stockschlägen herrührten, ausserdem zwei kreuzergrosse Extravasate in der behaarten Kopfhaut. Sämmtliche Verletzungen rührten zweifellos von der kurz vor dem Erhängen stattgefundenen Züchtigung her. -- Ein Mann (Säufer) hatte acht Tage früher, bevor er sich erhängte, von seinem Weibe einen Schlag über den Kopf mit dem Rücken eines Küchenbeiles erhalten und hatte dabei stark geblutet. Da die Meinung ausgesprochen wurde, dass dieser Schlag eine Gemüthskrankheit beim Manne hervorgerufen und auf diese Weise zur Begehung des zweifellos sichergestellten Selbstmordes Veranlassung gegeben haben konnte, wurde die gerichtliche Obduction veranlasst. Es fand sich eine 2 Cm. lange, mit missfärbigem Eiter belegte Trennung der Kopfhaut hinter dem linken Ohre mit beträchtlicher Suffusion, beide rechte Augenlider mit Blut unterlaufen und ausserdem eine thalergrosse flache Blutaustretung ober der Mitte des Brustbeingriffes. -- Ein Wirth erhing sich zwei Tage später, nachdem er von seinem Hausherrn einen Schlag mit einem Schlüssel auf die Stirne erhalten hatte. Der Selbstmord wurde von der angeblichen Hirnerschütterung abgeleitet. Die Obduction ergab blos eine bohnengrosse, nicht suffundirte Borke auf der Stirne. -- Einen analogen Fall bringt +Maschka+ (Gutachten. IV, 20), wo, allerdings erst fünf Monate nach über den Kopf erhaltenen Hieben mit einer Sense, der Selbstmord verübt wurde, aber ebenfalls die seltene Frage vorgelegt wurde, ob die betreffende Verletzung eine Geistesstörung und dadurch den Selbstmord veranlasst habe? Sowohl in diesem, als in unseren Fällen wurde erklärt, dass sich dieses weder mit Bestimmtheit, noch mit Wahrscheinlichkeit behaupten lasse. -- +Liman+ (Handbuch. II, 7. Aufl., 758) berichtet über Selbsterhängen eines von Jägern angeschossenen Holzdiebes.
[Sidenote: Verletzungen vor und während der Suspension.]
Von eigener Hand des Entleibten können Verletzungen herrühren, wenn derselbe früher auf eine andere Art sich umzubringen versuchte, da ihm aber dieses misslang, erst zum Stricke griff. So fand +Casper+ (l. c. 718) bei einer alten Jungfer, die sich an ihrem wollenen Shawl erhängt hatte, zwei Stichwunden in der linken Brustgegend, welche bis in den Herzbeutel eingedrungen waren und von denen die eine die Fettschichte des Herzens oberflächlich durchtrennt hatte. Die Wunde hatte sich die Betreffende mit einen Tischmesser beigebracht, sich dann gewaschen und hierauf erst aufgehängt. -- Bei einem offenbar dem Arbeiterstande angehörigen Unbekannten, der im Prater erhängt gefunden wurde, ergab sich an der rechten Hand eine ausgedehnte, ganz frische, unverbundene Rissquetschwunde. Es handelte sich entweder um eine Maschinenverletzung, die den Mann zum Tode getrieben hatte, oder um einen vorausgegangenen Selbstmordversuch durch Erschiessen, wobei die Waffe gesprungen war. Erhängen mit gleichzeitigem Erschiessen ist uns einmal vorgekommen. Die Rebschnur war doppelt genommen und dementsprechend fanden sich zwei Strangfurchen mit einer stark injicirten Hautleiste dazwischen. Die rechte Schläfe war durch einen Pistolenschuss zertrümmert und ebenso wie die rechte Hand von Pulver geschwärzt. -- Oben haben wir einen Fall von +Taylor+ mitgetheilt, in welchem ein Mann sich früher den Hals zu durchschneiden versuchte und dann erst durch Suspension sich tödtete. -- Ein interessanter Fall dieser Art kam 1874 in Wien vor und wurde uns vom Polizeiarzte Dr. +v. Britto+ mitgetheilt. Er betraf einen älteren Mann, der in seinem von innen versperrten Zimmer am Thürpfosten hängend und todt gefunden wurde, mit den Fussspitzen den Boden berührend. Der Strick lief durch eine quere Hautschnittwunde hindurch, die jedoch die Luftwege nicht eröffnet hatte. In der linken (!) Ellenbeuge fand sich eine quere Hautschnittwunde und in der Magengrube eine schlitzförmige, ½ Zoll lange Wunde, welche, wie es schien, in die Bauchhöhle eindrang. Das Zimmer war über und über mit Blut bedeckt. Eine grössere Blutlache vor dem Spiegel und daselbst ein blutiges Taschenmesser auf dem Boden. An den Möbeln zahlreiche Blutspuren, selbst hinter dem Ofen Abdrücke blutiger Hände und Füsse. Eine Obduction wurde leider nicht veranlasst, da der Selbstmord ausser Zweifel stand. -- +Haumeder+ berichtet sogar (Wiener med. Wochenschrift. 1882, Nr. 18) über eine Combination von Selbstmord durch Erhängen mit zahlreichen, selbst zugefügten Hiebwunden am Kopfe bei einem mit Typhus ambulatorius Behafteten. -- Weiter obducirten wir einen sehr kräftigen, erst nachträglich agnoscirten, etwa 24jährigen Mann, der sich in einem Hôtel an der Thüre mit einer Rebschnur erhängt hatte, bei welchem sich am Rücken des rechten Zeigefingers zwei schief und parallel verlaufende, frisch blutende Hautschnitte und als Fortsetzung des einen ein dritter am Rücken des rechten Mittelfingers ergaben. Die Provenienz dieser Schnitte blieb unaufgeklärt. Wahrscheinlich dürfte sich der Mann dieselben beim Zurichten (Abschneiden) des Strickes zugefügt haben.
[Sidenote: Verletzungen bei Erhängten. Herabfallen.]
Dass während des Erhängens, insbesondere durch die mit dieser Todesart verbundenen Convulsionen und durch Anschlagen des Körpers an harte, namentlich vorspringende Gegenstände Verletzungen entstehen können, ist im Allgemeinen nicht unmöglich, doch zweifellos sehr selten, wenigstens haben wir nur einen Fall dieser Art gesehen, in welchem eine Hautaufschürfung mit unbedeutender Sugillation über dem einen Schulterblatte offenbar durch den vorspringenden Theil eines eisernen Gitters entstanden war, an welchem sich der Betreffende erhängt hatte. Gröbere Verletzungen können auf diese Art nicht entstehen.
Viel mehr Beachtung verdient der Umstand, dass erst postmortal verschiedene Verletzungen entstehen können, namentlich durch unvorsichtiges Abnehmen oder überhaupt durch ungeschicktes Behandeln der Leiche oder des Scheintodten.
In einem unserer Fälle wurde in einer Winternacht ein Mann an dem Fenstergitter des Parterre eines im Bau begriffenen Hauses von zufällig Vorübergehenden hängend gefunden. In übertriebenem Rettungseifer zog der Eine ein Messer und schnitt den Strick durch. In demselben Momente verschwand die Leiche, und es zeigte sich, dass sie in ein unter dem Fenster befindliches offenes Kellerloch gestürzt war. Bei der Obduction wurde ausser einer wohlausgeprägten Strangfurche und den Symptomen des Erstickungstodes eine Diastase der rechten Lambdanaht gefunden, welche sich in einem bis zum Foramen lacerum derselben Seite ziehenden Knochensprung fortsetzte und mit mässiger Sugillation der Kopfhaut am Hinterhaupt und nicht unbedeutendem Blutaustritt in die hinteren Schädelgruben verbunden war. Es unterlag keinem Zweifel, dass dieser Sprung erst nachträglich durch den Sturz des Erhängten in den ziemlich tiefen Keller entstanden war.
In einem zweiten uns bekannten Falle wurde bei der Obduction eines erhängten Unbekannten ausgetretenes Blut in der Bauchhöhle gefunden, welches aus einer ziemlich tiefen Leberruptur stammte. Die nachträglichen Erhebungen ergaben, dass ein Wachmann die Leiche in einer ansehnlichen Höhe an einem Baumaste hängend fand, und dass er hierauf mit seinem Säbel den Strang durchhieb, worauf die Leiche mit grosser Gewalt heruntergefallen war. Die Leberruptur war offenbar durch diesen Sturz entstanden und ebenso der consecutive Blutaustritt in die Bauchhöhle, der bei dem Blutreichthum, den die Leber auch postmortal zeigt, und bei der allgemein flüssigen Beschaffenheit des Erstickungsblutes wohl begreiflich erscheint und geeignet ist, das, was wir an einer anderen Stelle über postmortale Verletzungen gesagt haben, weiter zu illustriren.
In dem oben erwähnten +Casper+-+Liman+’schen Falle ist die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass der Bruch der Wirbelsäule erst durch den Sturz auf das Hofpflaster aus der Höhe von 12 Fuss entstanden war.
Als Beweis, wie mitunter mit Leichen Erhängter verfahren wird, möge ein in Friedreich’s Centralarchiv f. Staatsarzneikunde. 1845, pag. 442, mitgetheilter Fall dienen, in welchem Jemand erhängt auf dem Dachboden gefunden und, da das Heruntertragen der Leiche beschwerlich war, einfach aus der Dachlucke -- herabgeworfen wurde, wobei bedeutende Verletzungen entstanden.
Auch die Möglichkeit ist zu erwägen, dass der Strang unter der Last des Körpers gerissen und letzterer beim Sturze sich beschädigt haben konnte. Dies kann sowohl unmittelbar nach dem Erhängen, als nachträglich geschehen. Ein Fall erster Art kam in Wien vor und betraf eine geisteskranke Frau, die mit einer Schlinge um den Hals soporös am Boden liegend gefunden wurde, während über ihr ein Stück eines abgerissenen Strickes an einem Nagel befestigt war. Die Frau starb am selben Tage und die Obduction ergab eine Diastase der Lambdanaht, die sich beiderseits in eine Fractur der Felsenbeine fortsetzte, welche in der Sella turcica sich vereinigte und offenbar beim Sturze in Folge des Reissens des Strickes, an welchem sich die Betreffende erhängen wollte, zu Stande gekommen war. -- Ebenso ist es vorgekommen, dass, wenn die Fäulniss bis zu einem gewissen Grade gediehen war, der Kopf vom Rumpfe abriss und die Schlinge hängen blieb. Eines Falles dieser Art erwähnt +Schauenstein+ (l. c. 579). Einen anderen haben wir obducirt. Die Ablösung war zwischen dem 6. und 7. Halswirbel erfolgt, die übrigen sammt dem Kehlkopfskelet befanden sich noch am Kopfe. Am ersteren waren die Kehlkopfhörner gebrochen. Der Schädel selbst war unverletzt.
[Sidenote: Suspension anderweitig Erstickter.]
Schwieriger kann sich die Beurtheilung gestalten, wenn das betreffende Individuum früher auf eine andere Weise gewaltsam erstickt und dann erst aufgehängt wurde, da insbesondere der allgemeine innere Befund der gleiche sein könnte, wie er bei Erhängten gewöhnlich getroffen wird. Es wäre in solchen Fällen vorzugsweise auf die Zeichen von Ueberwältigung, geleisteter Gegenwehr, namentlich aber auf das Vorhandensein von localen Spuren zu reagiren, die anderen Erstickungsformen, besonders dem Erdrosseln und Erwürgen, zukommen, die wir später ausführlich besprechen werden. Doch ist im Auge zu behalten, dass auch bei Selbstmördern ausser der Strangfurche noch andere Druckspuren sich bilden können, so z. B. durch Knoten oder durch zwischen den Strang und den Hals gerathene Gegenstände, so z. B. Hemdknöpfe, oder auch durch Verschiebung des Stranges während des Erhängens und dadurch bewirkte Aufschindung der Haut.
Ein interessanter Fall ersterer Art wird von +Tardieu+ (Annal. d’hygiène publ. 1865, XXIII, 341) beschrieben und abgebildet. Er betraf eine Frau, die auf einem Speicher sitzend und an die Wand gelehnt todt gefunden wurde, während über ihr eine gerissene Schlinge (Strick) hing. Um den Hals verlief eine deutliche Strangfurche und unter derselben, entsprechend einer etwas nach oben ausgebauchten Stelle der letzteren, fand sich an der linken Halsseite eine Doppelreihe von 8 rundlichen, nahe bei einander, respective untereinander stehenden Eindrücken, die den Verdacht auf Erwürgung durch fremde Hand erweckte, während sie, wie +Tardieu+ ausführt, offenbar von den Fingerknöcheln der linken Hand herrührten, die, im Moment des Erhängens zwischen Strick und Hals gelagert, durch das nachträgliche Reissen des Strickes aber wieder freigeworden war, eine Möglichkeit, die +Tardieu+ noch plausibler macht durch die Abbildung eines Sträflings, der im Gefängniss hängend und todt gefunden wurde, während die rechte Hand noch zwischen Strick und Hals eingeklemmt war (Fig. 98) und wo an letzterem ähnliche Druckspuren wie bei der erwähnten Frau gefunden wurden.
[Sidenote: Stellungen erhängter Selbstmörder.]
Der Umstand, ob Jemand freihängend gefunden wurde oder mit den Füssen oder einem anderen Körpertheil irgendwo Unterstützung fand, kann für die Frage, ob Selbstmord oder Tödtung durch fremde Hand vorliegt, nicht verwerthet werden, da unzählige Erfahrungen lehren, dass der Selbstmord durch Suspension keineswegs immer in der Weise geschieht, dass dann der Körper frei an dem Strange hängt, sondern, dass ungemein viele Selbstmörder sich an Gegenständen erhängen, die viel niedriger angebracht sind, als die Entfernung des Halses vom Boden beträgt, so dass ihre Leichen in den verschiedenartigsten Stellungen gefunden werden, wobei sie mit den Füssen oder mit den Knien oder mit dem Gesässe auf dem Boden aufruhen.
Die hier angeschlossenen Abbildungen, welche wir theils einer älteren Arbeit von +Marc+ (Annal. d’hygiène publ. 1830, V), theils einer neueren von +Tardieu+ (Ibid. 1870 und Étude sur la pendaison, la strangulation et la suffocation. Paris 1879, 2. édit.), theils unserer eigenen Erfahrung entnahmen, mögen das Gesagte illustriren.
Fig. 99 (+Marc+) betrifft den Prinzen von Condé, welcher sich 1830 in Paris durch Erhängen das Leben nahm und dessen Selbstmord, weil die Leiche nicht frei suspendirt gefunden wurde, anfangs Verdacht auf Einwirkung fremder Hand erweckte und deshalb zu der +Marc+’schen Arbeit Anstoss gab. Der Prinz wurde eines Morgens an dem Riegel eines geschlossenen Fensterladens seines Schlafzimmers hängend und todt gefunden. Die Leiche war halb angekleidet und das Strangwerkzeug war die Cravatte, welche der Prinz gewöhnlich zu tragen pflegte, die mit einem zusammengedrehten Sacktuch verknüpft war. Der Körper hing nicht frei, sondern stand mit den Fussspitzen auf dem Boden, während die Beine leicht gebeugt waren. Neben der Leiche stand ein Sessel. Keine Spur von Verletzungen wurde gefunden, ebenso nichts Verdächtiges an den Kleidern oder im Zimmer, so dass die 5 Aerzte, die mit der gerichtlichen Untersuchung der Leiche betraut wurden, sich sämmtlich für Selbstmord aussprachen.
In Fig. 100 (+Marc+) sehen wir ein 40jähriges Weib an einem Stricke hängend, der an einem Topfgestelle befestigt ist. Die Stellung der Leiche ist eine besonders groteske, da die Beine weit auseinandergespreizt sind, wobei der rechte vollkommen ausgestreckte Fuss mit der Ferse, der halb im Knie gebogene linke aber mit den Zehenspitzen den Boden berührt.
Fig. 101 (+Tardieu+) zeigt einen erhängten Mann, dessen rechter Fuss auf einem Stuhle aufruht, während der andere frei in der Luft schwebt, so dass man den Eindruck erhält, wie wenn der Betreffende eben im Begriffe wäre, vom Stuhle herabzusteigen.
Fig. 102 (+Marc+) stellt einen Gefangenen dar, der sich am Fenstergitter seiner Zelle mittelst eines Shawls erhängt hatte. Die Stellung ist eine halbknieende, wobei nicht blos die Spitzen beider Füsse den Boden berühren, sondern auch das rechte Gesäss theilweise am Fensterbrette aufruht. Ausserdem sind die Hände mit einem Sacktuch gebunden, ein Befund, der bei Selbstmördern sehr selten vorkommt, dem wir aber auch in Fig. 109 begegnen.[356]
Fig. 103 (eigene Beobachtung) zeigt einen Mann, der an einem Wandnagel in hockender Stellung hängend gefunden wurde, in der Art, dass beide Fusssohlen vollständig am Boden aufstanden.
Fig. 104 (+Marc+) zeigt einen 18jährigen Stallpagen, welcher sich auf einem Heuboden erhängt hatte, und zwar an einem dicken Seil, welches zwischen den Dachsparren hinweggespannt war. Ueber dieses hatte er ein Tuch hinüber geworfen und die Enden desselben unter dem Kinn zusammengeknüpft. In dieser einfachen, gewissermassen ein um die Ohren gebundenes Tuch darstellenden Schlinge hing er in der Weise, dass die Knie etwa einen Schuh von dem am Boden liegenden Heu abstanden, die Fussspitzen aber den Boden berührten.
Eine ähnliche knieende Stellung, jedoch mit noch mehr gebeugten Knieen, zeigt Fig. 105 (+Marc+), auf welcher ein Mann dargestellt ist, der in seinem Bette die Suspension vorgenommen hatte mittelst eines Strickes, der um einen oberhalb des Bettes eingeschlagenen und zur Befestigung der Bettvorhänge dienenden Nagel geschlungen war.
In Fig. 106 (+Marc+) hängt die Leiche eines Mannes an einem Stricke, der an einem in der Decke eines gewölbten Gefängnisses angebrachten Fenstergitter befestigt ist. In Folge der geringen Höhe des letzteren einerseits und der bedeutenden Länge des Strickes anderseits ist das Gesäss kaum ein Schuh vom Boden entfernt und die Leiche scheint auf diesem mit ausgestreckten Beinen zu sitzen.
Fig. 107 (+Tardieu+) betrifft einen Gefangenen, der sich an einem Gashahn in der Art erhängt hatte, dass er, auf dem Boden des betreffenden Locales vollkommen sitzend, mit ausgestreckten Füssen gefunden wurde. Der Fall bot auch insoferne ein besonderes Interesse, als aus dem Munde ein Leinwandtampon hervorragte, welchen sich der Betreffende, offenbar in der Absicht, um den Tod zu befördern, hineingepresst hatte. Ein solcher Befund ist eine grosse Seltenheit und wurde von uns erst einmal beobachtet, und zwar bei einer Geisteskranken, die sich in der Irrenanstalt aufgehängt hatte. Von aussen war ausser der Strangfurche nichts zu bemerken, beim Herausnehmen der Zunge aber fand man tief im Hals einen hühnereigrossen und ebenso geformten Tampon, der aus einem Stückchen Holz bestand, um welches Charpie und verschiedene Fetzen herumgewickelt und mit einem Faden befestigt waren. Die betreffende Frau hatte bereits zweimal versucht, sich das Leben zu nehmen, das erste Mal durch einen Messerschnitt in die rechte Hüfte, das zweite Mal dadurch, dass sie sich das vordere Drittel der Zunge mit einem von einer Sardinenbüchse herrührenden Stück Blech abgeschnitten hatte. Ausser dem ist uns ein Fall vorgekommen, wo der betreffende Selbstmörder ein alter Herr, mit durch ein Sacktuch verhülltem Kopfe und Gesichte hängend gefunden wurde.
Fig. 108 (eigene Beobachtung) ist ein interessantes Beispiel von Erhängen in sitzender Stellung. Er betrifft einen 73jährigen Mann, der mit seiner Frau und seiner erwachsenen Tochter im gemeinschaftlichen Haushalt lebte. Eines Vormittags wurde er von Letzterer auf der Kante einer 56 Cm. hohen Kiste in der Küche sitzend bewusstlos gefunden, mit dem Rücken an einen Thürpfosten gelehnt. Die Tochter war der Meinung, dem Vater sei übel geworden, rief die Mutter herbei und beide bemühten sich, ihn mittelst Essigwaschungen zu sich zu bringen. Erst während dieser Manipulation bemerkten sie, dass er an einem Tuche hänge, welches beiläufig 35 Cm. über dem Halse an einem Haken befestigt war. Das Tuch war mit seiner Mitte über den Haken gelegt und die Enden unter dem Kinn zusammengeknüpft, und dieser Verlauf hatte den Eindruck gemacht, wie wenn das Tuch nur zufällig an dem betreffenden Haken hinge und dadurch das Uebersehen der Sachlage veranlasst.
Fig. 109 (+Tardieu+) zeigt die Abbildung eines Gefangenen, der sich an einem niedrigen Gashahn in liegender Stellung in der Art aufgehängt hatte, dass das Gesicht nach abwärts gerichtet war und der Vorderhals der Schlinge auflag, wodurch, wie begreiflich, ein von dem gewöhnlichen ganz abweichender Verlauf der Strangfurche zu Stande kommen musste, indem dieselbe quer über den Kehlkopf oder die Trachea verlaufen konnte und nicht gegen den Nacken aufstieg, sondern horizontal den Hals, wenigstens dessen Vorder- und Seitenfläche, umkreisen musste. Auch hier hatte sich der Mann früher die Hände gebunden, und zwar, was den Fall noch interessanter macht, am Rücken.
Fig. 110 (eigene Beobachtung) betrifft eine dem Trunke ergebene 51 Jahre alte Lumpensammlerin, die am Geländer einer der Eingangsstiegen in den Alserbach-Hauptcanal erhängt gefunden wurde. Die Leiche befand sich in halbliegender Stellung, indem der ganze Unterkörper der leiterartigen, steilen Stiege auflag. Der Hals hing in der Schlinge eines alten Strickes, der an den Nagel des Stiegengeländers geknüpft war und deren Knoten +vor+ dem linken Ohre sich befand, so dass die Strangfurche auch den Nacken umkreiste. Diese Umstände, sowie durch Ratten veranlasste Abnagungen der Haut an den ineinander gefaltenen Händen, die anfangs für vital entstandene Wunden gehalten wurden, hatten zur Einleitung der gerichtlichen Obduction geführt.
Fig. 111 (eigene Beobachtung) betrifft einen Fall von Erhängen in liegender Stellung, über welchen ein Facultätsgutachten eingeholt wurde. Im Juli 1877 erstattete ein Gensdarm die Anzeige, dass die Bäuerin F. N. am Morgen desselben Tages in ihrem Bette halbliegend todt gefunden worden sei, wobei sich herausstellte, dass sie ein Tuch um das Genick geschlungen hatte, welches mit dem Bettvorhange verknotet war, als ob sie sich erhängt hätte. Da jedoch die Athmungsorgane hierdurch nicht beeinträchtigt und ganz frei waren und der Unterleib sehr angeschwollen war, sprach der Gensdarmeriebericht die Vermuthung aus, dass die Verstorbene auf eine andere Weise um’s Leben kam und erst später in jene Stellung gebracht wurde. Die Betreffende hatte zwei Tage vor ihrem Tode ein schwächliches Kind geboren, welches schon nach 24 Stunden starb. Am Abend vor ihrem Tode klagte die Frau über Frösteln und Kopfschmerzen, war in deprimirter Stimmung und soll sich geäussert haben: sie wisse ganz genau, dass sie nicht wieder gesund werde. Ihre Krankheit könne lange dauern, aber gesund werde sie nicht mehr. Die gerichtsärztliche Untersuchung ergab ausser den Zeichen einer vor wenigen Tagen überstandenen Entbindung und einer starken Vergrösserung der rechten Schilddrüse eine um den Hals verlaufende tiefe Furche, welche auch den Nacken quer durchzog, besonders rechterseits ausgeprägt war und linkerseits am unteren Rande des Unterkiefers, entsprechend seiner Mitte, in eine grubenförmig vertiefte Ausbreitung überging. Von Verletzungen, Zeichen geleisteter Gegenwehr u. s. w. wurde keine Spur vorgefunden. Da das Gutachten der Obducenten nicht ganz bestimmt lautete und ein anderer Arzt sich geäussert haben sollte, dass wegen der eigenthümlichen Stellung, in welcher die Leiche gefunden wurde, ein Selbstmord nicht angenommen werden könne, beschloss das Gericht die Einholung des Facultätsgutachtens, indem es zugleich das Würgeband und eine rohe Zeichnung der Stellung, in welcher die F. N. gefunden wurde, beischloss. Zufolge dieser und der gegebenen Beschreibungen war die Situation eine solche, wie sie Fig. 111 darstellt, und der Fall zeigt somit zwei vom Gewöhnlichen abweichende Eigenthümlichkeiten, und zwar dieselben, wie wir sie auch bei dem in Fig. 110 abgebildeten Falle treffen, nämlich erstens die liegende Stellung und zweitens den Umstand, dass der Knoten der Schlinge nicht im Nacken oder, wie häufig, hinter dem Ohre, sondern vor letzterem an der Mitte des linken Unterkiefers lag. Da aber letztere Lagerung der Schlinge, wie wir oben erwähnten, bei Selbstmördern thatsächlich vorkommt und, wie von uns unternommene Versuche an Leichen lehren, eine vollkommene Verschliessung der Luftwege und auch an der dem Knoten entgegengesetzten Seite eine Compression der Halsgefässe zu bewirken vermag und schon, wie ebenfalls Versuche zeigten, das Gewicht des halbliegenden Körpers genügt, um diese zu bewirken, somit ganz wohl auf diese Art ein Selbstmord geschehen konnte, da ferner die F. N. ganz wohl im Stande war, sich den betreffenden Hängeapparat selbst herzurichten und weiter keine Spur einer anderen, insbesondere gewaltsamen Todesart gefunden wurde, überdies die Untersuchte sich eben im Wochenbette befand, also in einem Zustande, in welchem Antriebe zum Selbstmord entstehen und in That übergehen können, ausserdem das Tags zuvor erfolgte Absterben ihres Kindes den Entschluss, sich das Leben zu nehmen, geweckt und bestärkt haben konnte und die deprimirte Gemüthsstimmung aus den an jenem Tage gemachten Aeusserungen deutlich hervorgeht, so wurde das Gutachten dahin abgegeben, dass nichts der Annahme widerspreche, dass die F. N. sich selbst durch Erhängen das Leben genommen habe.
Fig. 112 (Mittheilung von Dr. +Pontoni+). Beamter, der sich 1884 in der eigenthümlichen Weise erhängte, dass er sich, auf einem Schemmel stehend, die Füsse mit dem einen Ende eines Strickes zusammenband, das andere, mit einer Schlinge versehene Ende über den Querbalken einer Thüre warf und um den Hals befestigte und dann den Schemel umstiess, so dass sein Körper in eine fast gondelartig hängende Stellung zu liegen kam.
Obgleich dem Gesagten zufolge zugegeben werden muss, dass ein Selbsterhängen selbst an ganz niedrigen Gegenständen möglich ist, so muss doch anderseits bedacht werden, dass, während das Aufhängen der Leiche eines Erwachsenen in grösserer Höhe nicht so leicht ausführbar ist, jenes an niedrigen Gegenständen ohne besondere Schwierigkeiten effectuirt werden kann, so dass, wenn noch anderweitige Befunde sich ergeben, die den Verdacht wecken, dass fremde Hand bei der Tödtung des Betreffenden mitgespielt habe, eine solche Stellung mit dazu beitragen kann, um diesen Verdacht zu bestärken. So kam vor einigen Jahren in Wien ein Fall vor, wo ein Mann seine Frau auf einem Grasplatz erdrosselt und dann die Schlinge, offenbar in der Absicht, einen Selbstmord vorzutäuschen, an die biegsamen Zweige eines niedrigen Strauches angebunden hatte, so dass die Leiche liegend gefunden wurde.
Ebenso bildet +Taylor+ (l. c. II, 72) eine Frau ab, deren Leiche am Boden, mit dem Rücken an die Wand angelehnt, mit ausgestreckten Füssen sitzt und um deren Hals eine Schlinge gelegt ist, die schief und in beträchtlicher Länge zu einem hoch in der Mauer angebrachten Haken führt. Bei dieser Frau fanden sich nicht blos mehrfache Sugillationen und blutige Hautkratzer, sondern auch bei der inneren Untersuchung ein 1½ Zoll langer Riss in der Trachea, so dass der Fall als Mord sofort klargestellt worden ist.
[Sidenote: Vitale und postmortale Strangfurche.]
Gegenüber der Möglichkeit, dass Jemand erst als Leiche aufgehängt worden sein konnte, liegt die Frage nahe, ob nicht aus der Beschaffenheit der Strangfurche erkannt werden könne, ob Jemand während des Lebens oder erst nach dem Tode an den Strang gekommen sei? Leider ist von dieser Seite nur in seltenen Fällen eine Aufklärung zu erwarten, da eine grosse Zahl von Versuchen, die sowohl von Anderen, namentlich von +Casper+ (l. c. II, 657), als von uns angestellt wurden, das übereinstimmende Resultat ergaben, dass die zwei Hauptformen der Strangfurche, wie wir sie als bei Selbstmördern vorkommend beschrieben haben, auch an der Leiche erzeugt werden können, und dies ist leicht begreiflich, da die Strangfurche nur einen durch Compression erzeugten Eindruck darstellt, der, wie wir gehört haben, nur ganz ausnahmsweise Reactionserscheinungen, insbesondere Sugillation des Unterhautgewebes, darbietet, und da die übrigen Bedingungen, die, wie erörtert wurde, bei Selbstmördern einmal eine lederartig vertrocknete, harte, das anderemal eine weiche Strangfurche erzeugen, an der Leiche Gleiches bewirken können, umsomehr, als die mumificirte Strangfurche überhaupt erst an der Leiche durch Vertrocknung zur vollen Entwicklung kommt.
+Neyding+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1870, XII, 341) hat die Strangfurche von erhängten Selbstmördern mikroskopisch untersucht und bei 25 von 30 Fällen winzige Extravasate in derselben gefunden, denen er, als während des Lebens entstehenden Erscheinungen, einen grossen diagnostischen Werth zuschreibt. Später hat +Bremme+ (ibidem, XIII, 247) ähnliche Untersuchungen unter Leitung +Liman+’s und +Skrzeczka+’s angestellt und gefunden, dass solche mikroskopische Extravasate keineswegs immer in der Strangfurche lebend Erhängter sich finden, und dass sie sich auch dann in dieser ergeben können, wenn die Strangfurche erst postmortal erzeugt wurde. Zu ähnlichen Resultaten ist auch +Obtulowicz+ (Virchow’s Jahrb. 1877, I, 487) und +Maschka+ (l. c. 599) gekommen.
Auch wir haben solche Untersuchungen angestellt und schliessen uns der Ansicht +Bremme+’s an, dass der Befund solcher mikroskopischer Extravasate für die Unterscheidung, ob die Strangfurche während des Lebens oder erst nach dem Tode entstanden sei, nicht unbedingt verwerthet werden könne. Dagegen sahen wir wiederholt bei aufgeschürften Strangfurchen an der freien Oberfläche derselben kleine, offenbar aus der Verletzung der Gefässe der Hautpapillen entstandene angetrocknete Extravasate und können die Beobachtung +Neyding+’s bestätigen, dass, wenn eine durch einen doppelten oder mehrfachen Strick erzeugte Strangfurche vorliegt, die in der Regel auffällig injicirte und häufig punktförmig ecchymosirte Beschaffenheit des zwischen den Strangtouren gelegenen, meist nur kammartigen, seltener breiteren Hautwulstes (v. pag. 528) für die Diagnose, dass die Suspension während des Lebens geschah, verwerthet werden kann. Allerdings ist der der Erscheinung zu Grunde liegende Vorgang ein rein mechanischer, der auch an der Leiche stattfindet, aber eine intensivere Entwicklung der Erscheinung setzt einen gewissen Grad der Blutfüllung der Gefässe voraus, der an der Leiche deshalb in der Regel nicht gegeben ist, weil ein Blasswerden der Haut bekanntlich eines der ersten Symptome des eintretenden Todes bildet und auch im Gesichte und am Halse von Erhängten gewöhnlich eintritt, da ja, wie oben erwähnt, die Cyanose zu den Ausnahmen gehört. Dagegen kann Injection sowohl als Ecchymosenbildung auch an der Leiche in intensivem Grade zu Stande kommen, wenn die Haut des Vorderhalses der Leiche zur Zeit der Suspension durch Cyanose oder durch Hypostase stark bluthältig gewesen war. Daher stimmen wir im Allgemeinen mit der von +Lesser+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXXII, 2) ausgesprochenen Ansicht überein, dass Hyperämie und Ecchymosirung des zwischen zwei Strangtouren eingeklemmten Hautstreifens bei Blässe der Umgebung die Diagnose gestatte, dass die Suspension während des Lebens geschehen sei, wobei wir hinzufügen, dass die so entstandene Hyperämie, wenn die Leiche nicht allzufrüh abgenommen wurde, sich auch bei längerer Rückenlage der Leiche gut erhält, da das in der Hautfalte eingeklemmte Blut aus derselben nicht leicht durch Hypostase sich verlieren kann.[357] Auch der oben beschriebene, allerdings seltene Befund von Blasenbildung an dem Hautwulst kann wohl nur während des Lebens zu Stande kommen.
Wichtigere Aufschlüsse als von der Strangfurche allein sind eventuell von den inneren Befunden am Halse zu erwarten. Da nämlich bei erhängten Selbstmördern sich in der grössten Zahl der Fälle ein negativer Befund ergibt, so ist ein solcher geeignet, die Annahme, dass nur ein Selbstmord vorliegt, zu unterstützen, während, wenn sich Läsionen der inneren Organe ergeben, desto mehr an eine andere Gewalt gedacht werden muss, je weniger dieselben sowohl zufolge der allgemeinen Erfahrung, als bei den Umständen des concreten Falles durch einfaches Erhängen entstehen konnten. Dies gilt insbesondere von den Läsionen des Kehlkopfes, die verhältnissmässig häufig beim Erwürgen, aber ausgenommen jene der oberen Hörner des Schildknorpels, nur unter ganz besonderen und in jedem einzelnen Falle sicherzustellenden Umständen beim Erhängen sich ereignen können.
2. Das Erdrosseln.
Bei dieser Todesart wird der Hals durch ein Würgeband comprimirt, welches jedoch nicht, oder wenigstens nicht ausschliesslich, durch die eigene Schwere des Körpers, sondern auf eine andere Weise zugeschnürt wird. Es kann dies, um nur einige von den mannigfachen Möglichkeiten zu erwähnen, entweder dadurch geschehen, dass die gekreuzten Enden eines um den Hals gelegten Stranges in entgegengesetzter Richtung angezogen oder zusammengeknotet werden, oder dadurch, dass ein zu diesem Zwecke um den Hals gelegtes oder schon früher dort befindliches, als Strang dienendes Werkzeug (Strick, Halstuch etc.) mittelst der Hand oder mittelst eines Knebels zugedreht wird, aber auch in der Weise, dass Jemand, dem eine Schlinge um den Hals geworfen wurde, an dieser emporgehoben wird. Letztere Methode, die gewissermassen eine Combination von Erhängen und Erdrosseln darstellt, ist von den berüchtigten Garotters geübt worden, die vor nicht gar langer Zeit in England ihr Wesen trieben.
In Spanien werden die Hinrichtungen durch Erdrosseln mit der sogenannten Garotte vollzogen, indem ein um den Hals gelegtes (eisernes) Band mittelst einer Schraube gegen einen hinter dem Delinquenten aufsteigenden Pfahl angezogen wird.
Auch bei dieser Todesart erfolgt der Tod nicht immer ausschliesslich durch Verschluss der Respirationswege am Halse, sondern es muss auch der Compression der Halsgefässe und vielleicht auch der beim Erwürgen näher zu besprechenden traumatischen Reizung der Kehlkopfnerven eine Rolle zugeschrieben werden. Damit stimmen auch die Angaben der wenigen Personen überein, welche bei den sogenannten „Garotte robberies“ mit dem Leben davongekommen waren, welche dahin gehen, dass sie sofort bewusstlos wurden, als ihnen die Schlinge um den Hals zusammengezogen worden war. Auch haben wir uns durch Versuche an Leichen überzeugt, dass es in der That, wenn ein Würgeband mit der Hand oder noch besser mit einem Knebel um den Hals zugeschnürt wird, gelingt, die Carotiden bis zur Undurchgängigkeit zu comprimiren.
[Sidenote: Verlauf der Strangfurche nach Erdrosselung.]
An der Leiche ist der wichtigste Befund die Strangfurche am Halse. Der Verlauf derselben wird, wie begreiflich, von der Art und Weise abhängen, wie die Strangulation vorgenommen wurde. Geschah dies in der Art, wie man sich das typische Erdrosseln vorstellt, d. h. durch horizontales Zusammenziehen einer um den Hals gelegten Schlinge oder durch Anwendung eines Knebels, so wird eine Marke zurückbleiben, die mehr weniger ausgeprägt horizontal um den ganzen Hals verläuft, somit nicht blos den Vorderhals, sondern auch den Nacken durchfurcht, wobei eine Ausbreitung der Strangmarke die Stelle bezeichnen kann, wo der Knoten oder der Knebel einen Druck ausgeübt hatte. Eine solche Marke würde über die stattgefundene Erdrosselung keinen Zweifel aufkommen lassen. Denn obgleich beim Erhängen, wie wir oben bemerkt haben, bei stark seitlicher Lage des Knotens, insbesondere vor dem Ohre, die Strangfurche auch den Nacken durchfurchen kann, so verläuft sie doch niemals, ausser beim Erhängen im Liegen, horizontal, sondern steigt gegen den Nacken oder die Seitentheile des Halses deutlich auf, woselbst sich die beiden Enden der Furche zu einem nach unten offenen Winkel vereinigen, wobei man bemerkt, dass, weil der Druck der Schlinge an der dem Knoten entgegengesetzten Stelle am grössten ist und gegen die Seiten an Intensität abnimmt, auch die zurückbleibende Marke gegen den Knoten zu weniger ausgeprägt zu sein pflegt, als an den ihm gegenüber liegenden Partien des Halses, während beim typischen Erdrosseln die Schlinge den Hals in der Regel gleichmässiger comprimirt und daher auch eine entsprechend ausgebildete Strangmarke zurücklässt. Endlich ist zu bemerken, dass bei der bezeichneten Methode des Erdrosselns der Strang leicht auf den Kehlkopf und selbst auf die Trachea fallen kann, während, wie wir gehört haben, beim Erhängen der Strang fast immer über dem Kehlkopf, zwischen diesem und dem Zungenbein, verläuft.
[Sidenote: Locale Befunde nach Erdrosselung.]
Wäre das Erdrosseln mit einer nach hinten offenen Schlinge verübt worden, dann wäre der Fall allerdings als solcher klar, wenn die Strangfurche vorne über den Hals, dann aber nach rückwärts nicht aufsteigend, sondern entweder horizontal oder gar nach abwärts ziehend verlaufen würde, wie dies z. B. geschehen könnte, wenn einem sitzenden oder stehenden Individuum eine Schlinge um den Hals geworfen und dasselbe mit dieser zu Boden gerissen oder etwa über die Lehne eines Stuhles oder Sophas u. dergl. herabgezogen worden wäre, da ein ähnlicher Verlauf höchstens bei so seltenen Fällen von Erhängen vorkommen könnte, wie ein solcher in Fig. 109 abgebildet ist. Wäre aber die Schlinge nach aufwärts gezogen, d. h. der Körper an derselben emporgehoben worden, dann könnte die Strangfurche ganz den gleichen Verlauf nehmen, wie er nach dem Erhängen gefunden wird.
Einen solchen Verlauf haben wir zweimal beobachtet, einmal bei dem (pag. 382) erwähnten Briefträger, den der Thäter zuerst durch einen Revolverschuss in den Kopf niedergestreckt hatte, dann zu erdrosseln versuchte und schliesslich durch Halsabschneiden tödtete. Ebenso bei einer alten Frau, die von ihrem eigenen Sohne in der Weise ermordet wurde, dass er der auf einem Stuhle Sitzenden eine doppelte Schlinge um den Hals warf, sie zu Boden riss und, indem er mit den Füssen auf die angezogenen Enden der Schlinge trat, die Frau ausserdem mit den Händen so lange würgte, bis sie todt war. Doch ergab sich in letzterem Falle ein Befund, der sofort erkennen liess, dass die Strangfurche nicht vom Erhängen, sondern vom Erdrosseln herrührte. Während nämlich die obere Strangfurche zwischen Kehlkopf und Zungenbein in der bei Erhängten gewöhnliches Weise verlief, bildete die andere einen nach abwärts gewölbten Bogen an der rechten Halsseite, dessen grösste Wölbung von der darüberliegenden 6 Cm. weit entfernt war, an den Enden aber mit der oberen Strangmarke sich vereinigte. Wir erklärten in unserem Gutachten, dass dieser Befund entweder dadurch entstand, dass eine doppelte, jedoch in ungleicher Länge genommene Schnur der Frau um den Hals geworfen wurde, oder dass ein einfacher Strang zu zwei verschiedenen Momenten und jedesmal an einer anderen Stelle des Halses angelegt und immer in gleicher Richtung angezogen worden war. Erstere Vermuthung hat sich durch das Geständniss des Thäters als richtig erwiesen.[358]
[Sidenote: Mord durch Erdrosseln.]
Die sonstige Beschaffenheit der Strangfurche bei Erdrosselten ist die gleiche, wie sie sich bei Erhängten je nach dem Grade der Compression, der Beschaffenheit des Stranges u. s. w. ergeben kann. Suffusionen sind, ausgenommen bei Kindern, ebenfalls selten und haben sowohl in den meisten unseren, als in den zahlreichen von +Casper+ und +Liman+ beobachteten Fällen gefehlt. Auch Verletzungen tieferer Organe des Halses wurden beim Erdrosseln nur ausnahmsweise beobachtet, obwohl zugestanden werden muss, dass sie beim Erdrosseln häufiger entstehen können als beim Erhängen, da der Strang leichter auf den Kehlkopf oder auf die Trachea zu liegen kommt, als bei letzterer Todesart, und weil die Zerrung der Theile im Allgemeinen eine stärkere und weniger gleichmässig und in einem Moment sich vollziehende ist als beim Erhängen.
Der Mord durch Erdrosseln ist nicht gar selten, bei Kindern, besonders neugeborenen, sogar verhältnissmässig häufig und zweifellos auch bei Erwachsenen nicht besonders schwierig auszuführen, da, wie insbesondere die Erfahrungen bei den „Garotte robberies“ gelehrt haben, und auch aus der Analogie dieser Todesart mit dem Erhängen geschlossen werden kann, die Bewusstlosigkeit und daher Hilflosigkeit der Betreffenden, wenn die Schlinge rasch und mit Kraft zugezogen wurde, in wenigen Augenblicken eintritt. Daher kann eine solche Tödtung ganz wohl erfolgen, ohne dass Spuren einer anderen Gewalt oder Zeichen geleisteter Gegenwehr sich finden müssen, namentlich dann, wenn die Betreffenden im Schlafe oder während eines Rausches oder dadurch erdrosselt wurden, dass ihnen die Schlinge unversehens von rückwärts über den Hals geworfen und sofort zusammengezogen worden war. Die meisten der bisher beobachteten Fälle haben gelehrt, dass der Thäter sich meist mit dem einfachen Erdrosseln nicht begnügt, sondern dasselbe mit Würgen combinirt, wodurch in der Regel Befunde entstehen, die für sich geeignet sind, die Einwirkung fremder Hand zu verrathen.[359]
[Sidenote: Selbsterdrosselung.]
Selbstmord durch Erdrosseln kommt nur ganz ausnahmsweise vor. +Casper+-+Liman+ beschreiben vier Fälle, und mehrere hat +Maschka+ (Wiener med. Wochenschr. 1879, Nr. 22-26) publicirt. Wir selbst haben drei solche Fälle obducirt, die wir unten näher beschreiben. Einen vierten hat +Haberda+ (Vierteljahrschr. für gerichtl. Med. 1893, V, 229) mitgetheilt. Die Seltenheit derselben ist vielleicht nur eine zufällige; denn es scheint uns, dass es verhältnissmässig leicht ist, durch eigenhändiges Zusammenschnüren des Halses mit einem Würgeband die Luftwege und wenigstens die venösen Gefässe bis zur Undurchgängigkeit zu comprimiren und rasch Bewusstlosigkeit zu bewirken, worauf, wenn die Zusammenschnürung mittelst eines Knotens oder Knebels oder überhaupt auf solche Art geschah, dass sie durch den Eintritt der Bewusstlosigkeit nicht unterbrochen wurde, nothwendig der Tod erfolgen muss. Damit stimmt auch die Ansicht +Jacquier+’s[360] überein, welcher 17 Fälle von Selbsterdrosselung beschreibt und dazu bemerkt, dass die Seltenheit dieser Selbstmordart nicht von wirklicher, sondern von eingebildeter Schwierigkeit herrühre, was dadurch erwiesen wird, dass die Zahl der sich selbst Erdrosselnden in jenen Ländern eine viel grössere ist, wo die Todesstrafe durch Erdrosseln (garrot) dazu die Idee und sozusagen das Beispiel gibt.
Der erste der von uns obducirten Fälle von Selbsterdrosselung betraf ein 20jähriges, erst nachträglich agnoscirtes Dienstmädchen, welches am 15. April 1878 in eine öffentliche Badeanstalt gekommen war und sich in der ihr zugewiesenen Cabine eingeschlossen hatte. Nachdem sie nach Verlauf einer halben Stunde auf Klopfen und Rufen nicht antwortete, wurde die Cabine gewaltsam eröffnet und die Unbekannte nackt in der Badewanne gefunden, in der Art, dass der Kopf unter Wasser sich befand und das Gesäss aus letzterem hervorragte. Der Hals war mit einem dicken, in drei Touren herumgeschlungenen und vorn am Halse zweimal geknoteten Zuckerspagat so fest zusammengeschnürt, dass die Haut wulstartig über denselben hervorragte und mit Mühe ein Messer zwischen den Spagat und die Haut zu bringen war. Das Gesicht war blauroth angeschwollen und, wie der Polizeibericht angab, dadurch bis zur Unkenntlichkeit entstellt.
Bei der Obduction fand sich eine auffallende Cyanose des Gesichtes und der oberen Hälfte des Halses, die an der Strangfurche sich scharf abgrenzte. Die Augenlider gedunsen, mit punktförmigen Ecchymosen dicht besetzt. Die Bindehaut injicirt und stark ecchymosirt. Rings um den Hals verlief in der Höhe des unteren Endes der Kehlkopfkante eine mehrfache, der Dicke einer Rebschnur entsprechende Strangfurche, von theils blasser, theils pergamentartig vertrockneter Beschaffenheit, deren äusserer Verlauf aus Fig. 113 und 114 zu ersehen ist. Die weichen Schädeldecken waren sehr blutreich, mit Ecchymosen durchsetzt. Hirn und Hirnhäute sind blutreich. Im Unterhautzellgewebe und im Bindegewebe zwischen den Muskeln, entsprechend der lividen Verfärbung des Halses, zerstreute mohnkorn- bis hanfkorngrosse Ecchymosen (auch im Nacken), ferner eine bohnengrosse, entsprechend dem oberen Theile des rechten M. hyothyreoideus unter dessen Scheide, der Muskel selbst an dieser Stelle gequetscht und mit Blut infiltrirt. Je eine linsengrosse Ecchymose zwischen den beiden M. cricothyreoidei und dem unteren Rande des Schildknorpels, die Spange des Ringknorpels rechts von der Mitte leicht nach einwärts geknickt. Zahlreiche Ecchymosen in der Adventitia und im umgebenden Bindegewebe der Carotiden entsprechend ihrer Bifurcation. Zungenbein unverletzt, Schleimhäute des Halses ecchymosirt. Sonst ausgesprochener Erstickungsbefund. (Nähere Beschreibung des Falles nebst Bemerkungen über Selbsterdrosselung in der „Wiener med. Presse“, 1879, Nr. 1-6.)
Der zweite unserer Fälle betraf eine 33jährige, verwitwete Wirthin M. K., welche am Morgen des 20. März 1880 in ihrem Schanklocale auf der Erde liegend todt aufgefunden wurde. Die Leiche lag auf dem Rücken und war halb bekleidet. Im Munde befand sich ein aus einer kleinen Serviette gebildeter Knebel, von welchem ein nur etwa 3 Zoll langes Stück herausragte. Um den Hals war ein seidenes Tuch ziemlich fest geknüpft, und nach dessen Entfernung fand man darunter eine zweimal horizontal um den Hals geschlungene und am Kehlkopf zu einem Knoten gebundene Zuckerschnur, von deren herabhängenden Enden das eine eine 4-5 Cm. weite Schlinge bildete. Das Gesicht war gedunsen, stark cyanotisch und aus beiden Ohren war eine ziemlich starke Blutung bemerkbar. Die M. K. hatte eben menstruirt, war nach Aussage von Zeugen in der letzten Zeit trübsinnig gewesen und soll sich wiederholt geäussert haben: „dass man etwas erleben werde“. Auch war sie mit ihrer nicht im Hause wohnenden Schwiegermutter im Streite, weil diese sie zu einer Ehe zwingen wollte. Im Wäschkasten fand sich ein von der Verstorbenen selbst geschriebener Brief folgenden Inhalts: „Wertheste Frau Schwiegermutter! Die Vorwürfe, die Sie mir machten, konnte mein Herz nicht länger ertragen, weil ich sie mir nicht verdiente und schmerzte mich bis zu diesem Schritte. Der liebe Gott wird mir verzeihen und mein armes, armes unschuldiges Kind zu einer guten Christin werden lassen. O, Du armes, unvernünftiges Kind, zürne Deiner unglücklichen Mutter nicht, aber sie konnte keinen anderen Schritt thun. Gott segne Dich noch einmal, aber ich konnte mir nicht helfen.“ Der Selbstmord war sonach zweifellos.
Die Obduction ergab einen kräftigen Körper mit starkem Fettpolster, Gesicht cyanotisch, durch punktförmige Ecchymosen wie gestichelt. Die Bindehaut injicirt, zahlreiche bis linsengrosse und rechts eine fast bohnengrosse Ecchymose enthaltend. In der Aushöhlung beider Ohrmuscheln etwa ein Kaffeelöffel theils flüssigen, theils geronnenen frischen Blutes, mit welchem auch beide Gehörgänge gefüllt sind. Hals fett. An der Vorderfläche desselben eine zwischen Kehlkopf und Zungenbein quer verlaufende, 2-3 Mm. breite, blasse Furche, welche am vorderen Rande beider Kopfnicker sich verliert. Am oberen Rande dieser Furche findet sich links neben der Mittellinie eine quergestellte, 3 Mm. lange, 1 Mm. breite, braunroth vertrocknete Stelle und einen Querfinger davon nach aussen, ebenfalls dem oberen Rande der Furche entsprechend, eine gleiche, mit einem linsengrossen, sugillirten Hofe umgeben. Rechts erscheint der untere Saum der Furche vom vorderen Rande des Kopfnickers beginnend in einer Länge von 3 Cm. und einer Breite von 1-2 Mm. schmutzig violett verfärbt und die Oberhaut daselbst in mehrere, in einer der Furche parallelen Reihe nebeneinander gestellte, mit klarem Serum gefüllte Bläschen abgehoben, von denen zwei mittlere wickenkorngross, die seitlichen hirsekorngross sind. Am rechten Ellenbogen 3 Cm. lang eine schwach sugillirte Hautaufschürfung. In der rechten Ellenbeuge zwei linienförmige, lange Hautkratzer. An der Streckseite des linken Oberarmes neben und unter der Achselfalte eine kreuzergrosse, bläuliche sugillirte Stelle. Schädeldecke blutreich, stark ecchymosirt, ebenso beide Schläfemuskeln durch bis linsengrosse Ecchymosen wie getigert. Hirn und Hirnhäute blutreich. Die Schleimhaut beider Paukenhöhlen ecchymosirt, im Lumen der rechten flüssiges Blut. Trommelfelle unverletzt, doch jederseits ein kleiner Riss im Epidermisüberzuge. Die Epidermis der hintersten Partien beider äusserer Gehörgänge durch flüssiges Blut blasig abgehoben, stellenweise geborsten. Im Unterhautzellgewebe unter der Strangfurche keine Blutaustritte, wohl aber ein linsengrosser am vorderen Rande des linken Kopfnickers unter dessen Scheide, sowie je ein bohnengrosser in den Nackentheilen des M. cucullaris unterhalb dessen äusserer Scheide. Im Rachen und Kehlkopf blutiger Schleim. Die Schleimhaut dunkelviolett. Kehlkopf und Zungenbein unverletzt. Lungen angewachsen, blutreich. Herz contrahirt mit punktförmigen Ecchymosen.
Bemerkenswerth ist in beiden Fällen die hochgradige Blutstauung am Kopfe, die durch besonders starke Cyanose, Ecchymosenbildung und im zweiten Falle sogar durch Blutung aus den Ohren sich kundgab und sich daraus erklärt, dass durch das Würgeband vorzugsweise die Venen des Halses und weniger oder vielleicht gar nicht die Carotiden comprimirt worden sind.
Einen instructiven Fall von Selbsterdrosselung enthält +Henke+’s Zeitschrift, 1843, pag. 135, der sich an den bekannten des General Pichegru anschliesst.
Die Leiche eines Corporals, der wegen Dienstvergehen Bestrafung zu fürchten hatte, wurde in einem Gebüsche unter einem Baume auf dem Gesichte liegend gefunden. Zu beiden Seiten des Vorderhalses standen die Enden eines gewöhnlichen Soldatensäbels vor. Fünf Fuss von dem Kopfe der Leiche stand ein Baum mit einem in der Höhe von 10 Fuss abgehenden horizontalen starken Aste. An diesem war das eine Bein einer leinenen Hose fest angebunden, während das andere bis auf den Boden herabhing. Die Hosennaht war im Spalt auf 1½ Fuss eingerissen. Die Kleider der Leiche waren geordnet. Als man die Leiche umdrehte, fand man um den Hals ein baumwollenes Tuch fest zugeschnürt, aus welchem nach vorn eine Schlinge gebildet war, in welcher ein Militärsäbel mit der Scheide steckte. Rechts neben dem Kehlkopf war das Tuch zu einem festen Knoten geknüpft. Der unter das Tuch gesteckte Säbel war offenbar mehrmals herumgedreht worden, und stak so fest, dass er erst herausgezogen werden konnte, nachdem man die Klinge aus der Scheide entfernt hatte. Nach mühsamer Lösung des Knotens des Tuches fand sich am Halse eine horizontal um den Hals und gerade über den Kehlkopf ziehende, tief eingedrückte, ¾ Zoll breite Rinne, mit einer Ausbreitung, die dem Knoten des Tuches entsprach. Die Leiche war bereits stark faul und wurde nicht secirt, so dass über das weitere Verhalten der inneren Organe am Halse nichts zu ersehen ist. Offenbar hatte sich der Mann früher an seiner Hose zu erhängen versucht, und da diese die nöthige Tragkraft nicht besass, sondern im Schlitz zerriss, mit dem um den Hals gelegten und durch den Säbel als Knebel zusammengeschnürten Tuch sich erdrosselt, wobei der vorspringende Unterkiefer das Zurückschnellen des Säbels verhindert hatte.
Ein anderer, nicht minder instructiver Fall wird von +Benetsch+ in der Vierteljahrsschr. f. gerichtl. Med. 1862, XXI, pag. 351 mitgetheilt, der in einigen Beziehungen an den zweiten der von uns obducirten Fälle erinnert. Ein Matrose kam in ein Gasthaus, verlangte den Schlüssel vom Abort und wurde dort nach einer halben Stunde sitzend und todt gefunden. Er hatte früher versucht, mit einem Federmesser sich die Adern zu durchschneiden und hatte sich 7 Schnitte am linken Handgelenk beigebracht. Um den Hals war ein halbseidener Matrosenshawl mit einem Knoten fest zugebunden und fest um den Hals zugezogen. Das eine Ende des Shawls war in der Länge von 2 Fuss in den Mund hineingestopft und die Zähne hielten dasselbe so fest, dass es nur mit Mühe entfernt werden konnte. Um den Hals fand man 30 Stunden nach dem Tode eine Strangfurche horizontal verlaufend, welche unter dem Kehlkopfe verlief, daselbst 2½ Zoll breit und lederartig vertrocknet war, gegen den Nacken zu sich aber in einen blos ½ Zoll breiten Streifen verschmälerte.
[Sidenote: Fälle von Selbsterdrosselung.]
Ein interessanter Fall von Selbsterdrosselung nach Selbstmordversuch durch Halsabschneiden wird von +Schönfeld+ in Brüssel (Annal. d’hygiène publ. 1879, pag. 257) mitgetheilt. Der Strick fand sich noch in den Händen der Leiche und davon Eindrücke am Rücken der linken Hand. Auch verdient ein von +Tardieu+ (l. c. 206) mitgetheilter Fall +Rendu+’s Erwähnung, weil bei der betreffenden Person (Frau) an der rechten Hand 4 Finger fehlten und diese trotzdem im Stande war, sich mit einem seidenen Halstuch zu erdrosseln. In Friedreich’s Blättern 1889 wird von +Bollinger+ nebst einem interessanten Fall von Erhängen im Liegen auch eine Selbsterdrosselung in liegender Stellung abgebildet. Die um den Hals gelegte und mit dem einen Ende am Bettpfosten befestigte lange Schlinge war durch Anstemmen der Füsse gegen letzteren zugezogen worden.
[Sidenote: Zufällige Strangulation.]
An die Lehre von der Strangulation mittelst eines Würgebandes wollen wir noch anschliessen, dass sowohl Erhängen als Erdrosseln auch zufällig vorkommen kann.
+Taylor+ erwähnt eines Knaben, der sich erhängte, als er, von einer Hinrichtung kommend, den Gang derselben versuchen wollte; ebenso eines anderen, der beim Spielen zufällig in eine Schlinge gerieth und hängen blieb, dann einen ähnlichen Fall von einem Manne, der in seinem Zimmer Turnübungen an einem Seile anzustellen pflegte. Man fand ihn hängend, das Seil nicht blos um den Hals, sondern auch mehrfach um den Körper geschlungen. Nach +Tardieu+ (Annal. d’hygiène publ. 1870, XXXIII, pag. 98) soll +Bacon+ einen Versuch, den er anstellte, um den Vorgang beim Erhängen zu studiren, fast mit dem Tode bezahlt haben, da er nur durch zufällige Hinzukunft eines Freundes gerettet wurde.
Von +Zülch+ (Zeitschr. f. Medicinalb. 1894, pag. 190) werden zwei bemerkenswerthe Fälle von zufälligem Erhängen mitgetheilt. Der eine betraf einen 13jährigen Knaben, der, um nach seinem Vater auszuschauen, mit stark benützten, daher sehr glatte Sohlen besitzenden Schlappen auf eine Leiter gestiegen, ausgerutscht und mit seinem Shawl an einem Haken hängen geblieben war; der zweite betraf einen Knecht, der in betrunkenem Zustand von einer steilen Bodentreppe herabgefallen war, und in dem Winkel, welchen die geländerlose Treppe mit einem Pfahl bildete, am Halse hängend und todt gefunden wurde. Auch zufällige Erdrosselungen sind wiederholt vorgekommen.
[Sidenote: Zufällige u. simulirte Strangulation.]
So berichtet +Taylor+ von einem Knaben, der sich damit unterhielt, dass er ein schweres Gewicht im Zimmer an einer um den Hals gelegten Schlinge herumtrug. Man fand ihn auf einem Stuhle sitzend todt. Das Gewicht war hinter die Stuhllehne gerutscht und hatte den Hals zugeschnürt. Ferner von einem Mädchen, welches einen Korb mit Fischen mittelst eines um den Hals geschlungenen Riemens trug. Man fand sie an einer niedrigen Mauer sitzend und todt. Der Riemen ging um den Hals und war durch die Schwere des Korbes zugeschnürt, welcher über die Mauer nach hinten zu heruntergefallen war. Wir obducirten ein 7 Monate altes, kräftiges Kind, welches von seinem Bettchen herabgerutscht war und mit dem Kopfe zwischen zwei Sprossen eines angestellten Stuhles steckend und mit dem Vorderhalse auf dessen Querleiste liegend todt gefunden wurde. Die Obduction ergab eine schwache Furche am Halse und Erstickungsbefunde. Andere Beispiele von zufälliger Strangulation finden sich bei +Casper+-+Liman+ (l. c. 729) und +Maschka+ (l. c. 608 und 623). -- Auch Simulationen von Erhängen oder Erdrosseln kommen vor. Ein Fall letzterer Art war der von +Roux+ in Montpellier (Maschka’s Handb. I, 627) und über einen Inculpaten, der, um die simulirte Geisteskrankheit glaublicher zu machen, Selbsterhängen vorzutäuschen versuchte, dabei aber trotz allem Raffinement das Bewusstsein verlor, berichtet +Laurent+ (Virchow’s Jahrb. 1888, I, pag. 463).
[Sidenote: Zufällige Druckstreifen am Halse.]
Noch sei erwähnt, dass etwas fester am Halse anliegende Gegenstände, wie Hemdkrägen, Bänder, Schnüre, ebenfalls einen streifenförmig um den Hals verlaufenden Eindruck hinterlassen können. Es ist dies dann ein blasser, weicher, meist flacher Streif, der aber auch, wenn der Hals durch Fäulniss anschwillt und das Band nicht nachgibt, sich rinnenartig vertiefen kann. Bei faulen Wasserleichen hat man nicht selten Gelegenheit, dies zu beobachten. Die Provenienz eines solchen Streifens wird sich bei einiger Aufmerksamkeit leicht constatiren lassen.
Auch jene anämischen Streifen am Halse, die der Tiefe gewisser querer Hautfalten, namentlich bei wohlgenährten Personen, insbesondere aber bei Kindern, entsprechen, sind unschwer als solche zu erkennen, da man beim Strecken und Beugen des Halses sich überzeugen kann, dass sie einer solchen Hautfalte ihre Entstehung verdanken. Diese Streifen sind in der Regel weich und blass, anämisch; war jedoch die Stelle, wie bei kleinen Kindern häufig, nässelnd (Intertrigo), so kann sie nach dem Tode eintrocknen und mumificirt erscheinen, worauf sehr zu achten ist, da uns thatsächlich ein Fall vorkam, wo eben der lederartigen Beschaffenheit wegen eine solche natürliche Furche für eine Strangfurche gehalten wurde.
[Sidenote: Furchenartige Eindrücke am Halse.]
Auch durch Umschlingung der Nabelschnur um den Hals eines Kindes kann eine Strangfurche entstehen, entspricht aber dann der Breite der Nabelschnur, ist weich und lässt sich leicht ausgleichen; auch konnten wir in einem solchen Falle deutlich einen vom Halse über die Brust gegen den Nabel zu verlaufenden blassen Streifen unterscheiden, der die Provenienz der Furche am Halse aufgeklärt hätte, wenn auch nicht die Schnur noch um den Hals geschlungen gefunden worden wäre.
Auf eine andere Möglichkeit der Entstehung von Strangfurchen, ohne dass eine Strangulation in vivo stattgefunden hätte, werden wir beim Ertrinkungstod aufmerksam machen.
3. Das Erwürgen.
Das Erwürgen geschieht durch Compression des Vorderhalses, insbesondere der Kehlkopfgegend mit der Hand, entweder in der Weise, dass die betreffende Hand um den Kehlkopf sich zusammenkrallt und diesen seitlich comprimirt, wobei, wie +Langreuter+ bei seinen oben erwähnten Beobachtungen mit dem Kehlkopfspiegel constatirte, schon ein äusserst geringer Druck zum vollkommenen Verschluss der Stimmritze genügt, oder indem derselbe, oder der Zungengrund, gegen die Wirbelsäule angedrückt oder nach oben gedrängt wird. Beide Vorgänge verbinden sich in der Regel gleichzeitig, wobei meistens Kopf und Nacken gegen eine feste Unterlage angepresst oder mit der anderen Hand der würgenden entgegengedrückt werden.
[Sidenote: Erscheinungen nach Compression des Kehlkopfs.]
Ein solcher Verschluss genügt natürlich für sich allein, um in wenigen Augenblicken Erstickung zu bewirken. Trotzdem kann noch ein anderes Moment beim Erwürgen eine Rolle spielen, und zwar weniger die Compression der Gefässe am Halse, die meist gar nicht oder nur einseitig und keineswegs gleichmässig erfolgt, wohl aber die traumatische Reizung peripherer Vagusendigungen, insbesondere jener des N. laryngeus superior. Letzteren hat bereits +J. Rosenthal+ als respiratorischen Hemmungsnerv bezeichnet und +Claude+-+Bernard+ hat gefunden, dass thatsächlich durch traumatische Reizung des N. laryng. super. plötzlicher Athemstillstand erzeugt werden könne. Solche Versuche hat später +F. Falk+[361] mit gleichem Erfolge wiederholt und auch wir haben ebenfalls solche Resultate erzielt, wenn wir bei tracheotomirten Hunden den Kehlkopf mit dem Finger zusammenpressten, wobei wir allerdings, ebenso wie +Falk+, fanden, dass, wenn mit dem Druck sofort nachgelassen wurde, der Athemstillstand nur einige Augenblicke dauerte, indem die Respiration wiederkehrte, dass aber, wenn der Druck fortgesetzt wurde, nach kurzem Athemstillstand Dyspnoe sich einstellte, die dann aber meist kürzer dauerte als bei einfachem Verschluss der Trachea. Auch nach Reizung der Endigungen des N. recurrens beobachtete +Falk+ Aehnliches, ebenso konnte +Bert+, wie wir bereits oben erwähnt haben, bei Thieren (Enten) sofortigen Tod hervorrufen, wenn er die Luftröhre zusammenschnürte, und schreibt dieses der centripetal fortgeleiteten Erregung der Nervenendigungen zu. Dass auch +Fischer+ den Shock nach Contusion des Kehlkopfes hervorhob, haben wir bei Besprechung der Kehlkopfverletzungen angeführt.
Von diesen Beobachtungen ist bei der Beurtheilung des Erwürgungstodes beim Menschen jedenfalls Notiz zu nehmen, umsomehr, als mit Rücksicht auf die Angaben von Angeklagten die Frage, ob schon ein einmaliges Zufassen an den Hals eines Individuums, respective ein plötzliches, aber vorübergehendes Zusammendrücken des Kehlkopfs den Tod bewirken könne, bereits durch +Casper+ (l. c. II, 653) ventilirt und dahin beantwortet worden ist, dass ein solcher Hergang zwar möglich, aber nicht wahrscheinlich sei. Gegenwärtig müssen wir mit Rücksicht auf die erwähnten experimentellen Beobachtungen die schon von +Casper+ zugestandene Möglichkeit noch mehr zugeben, und wenn wir auch gegenüber der Angabe, dass schon durch ein einmaliges Zudrücken des Kehlkopfes der Tod herbeigeführt wurde, höchst vorsichtig sein werden, so müssen wir doch zugestehen, dass eine sofortige Bewusstlosigkeit nach einem solchen Insult eintreten kann.
Für diese Möglichkeit spricht folgender Fall: Im Winter 1877 wurde eine Frau in ihrem Laden von einem Manne überfallen, der sie plötzlich beim Halse packte und, als sie sofort zu Boden stürzte, das Geld aus dem Pulte raubte und entfloh. Die Frau wurde nach einigen Augenblicken bewusstlos aufgefunden und zu sich gebracht. Sie wusste alle Details des Vorganges bis zum Momente, wo sie plötzlich am Halse gepackt wurde und erklärte, dass sie in demselben Augenblicke, in welchem sie die Hand des Mannes an ihrem Halse fühlte, sofort das Bewusstsein verlor, so dass sie weder Athemnoth, noch Schmerz gefühlt habe. An ihrem Halse fanden sich auch keine Spuren eines fortgesetzten Druckes, so dass in diesem Falle offenbar das plötzliche Zusammenpressen des Kehlkopfes und nicht die Erstickung das sofortige Zusammenstürzen und die Bewusstlosigkeit herbeigeführt hatte. Allerdings konnte in diesem, sowie in ähnlichen Fällen auch eine plötzliche Compression beider Carotiden und dadurch die Bewusstlosigkeit erzeugt worden sein.
Selbstmord durch Erwürgung ist nicht wohl denkbar; denn wenn auch zugegeben werden muss, dass Jemand im Stande sein kann, sich selbst bis zum Eintritte der Bewusstlosigkeit zu würgen, so muss doch zugestanden werden, dass letztere sofort den Erwürgungsact unterbrechen muss und dann die unbehinderte Respiration sich wieder einstellen wird. Doch berichtet +Binner+ (Zeitschr. f. Medicinalb. 1888, pag. 364) über eine Geisteskranke, der es, nachdem sie sich schon einmal bis zur schweren Bewusstlosigkeit gewürgt hatte, das zweitemal gelungen ist, sich auf diese Weise zu tödten. Sie wurde neben einem Bette in hockender Stellung gefunden, beide Hände am Halse haltend. Die Ellenbogen waren auf die Knie gestützt und der Kopf war nach vorne über gefallen, so dass das Gesicht auf dem Bette lag. In Folge dieser Lage hatte die Athmungsbehinderung auch nach dem Eintritte der Bewusstlosigkeit fortgedauert und so den Tod bewirkt.
[Sidenote: Mord durch Erwürgen. Aeussere Befunde.]
Dagegen ist die gewaltsame Tödtung Anderer durch Erwürgen ein verhältnissmässig häufiges Vorkommniss. Die localen Befunde, welche nach einer solchen That am Halse zurückbleiben, bestehen äusserlich vorzugsweise aus Hautaufschürfungen am Vorderhalse, welche schon durch ihre Lage zu beiden Seiten des Kehlkopfes auffallen und nicht selten durch ihre Anordnung und ihre den Fingerkuppen oder Fingernägeln entsprechende Form ihre Entstehung durch eine würgende Hand deutlich erkennen lassen. Da das Würgen meist mit der rechten Hand ausgeführt wird, so finden wir in der Regel links am Halse zahlreichere Hautabschürfungen als rechts, wo nur der Daumen auflag, und es könnte ein gegentheiliges Verhalten den Schluss erlauben, dass mit der linken Hand gewürgt worden ist, was bezüglich der Eruirung des Thäters von Wichtigkeit wäre, wie aus einem von +Taylor+ (l. c. II, 74) erwähnten Fall hervorgeht. In den von uns untersuchten Fällen von Ermordung durch Erwürgen entsprachen die Würgespuren meistens einer rechten Hand und es liessen sich jedesmal ausser verschiedenen unregelmässigen Hautaufschürfungen auch solche erkennen, die nach oben zu scharf begrenzt mit einem nach aufwärts convexen Bogen begannen und nach unten und innen zu wie verwischt endeten, sowie auch sehr charakteristische halbmondförmige, nach oben convexe Hautkratzer, die deutlich dem Abdruck von Fingernägeln entsprachen. Meist sassen sämmtliche Spuren am hinteren Rande der Schildknorpel zwischen diesem und den Kopfnickern und in den meisten Fällen in der Höhe der oberen Kehlkopfapertur und selbst unter dem unteren Rande des Unterkiefers nahe bei den Unterkieferwinkeln. Da der Thäter selten sich mit einem einzigen und dann continuirlich fortgesetzten Griffe begnügen und auch das Opfer sich durch Bewegung der Hand des Thäters zu entziehen trachten wird, so ist begreiflich, dass wir selten einen einfachen (sit venia verbo) Abdruck der Hand am Halse erwarten können, als vielmehr zahlreiche Hautaufschürfungen verschiedenster Art, die selbst an vom Kehlkopf entfernteren Stellen sich bemerkbar machen. Die Befunde, welche sich an der erwürgten Prostituirten fanden, über welche wir in der Wiener med. Wochenschr., 1882, Nr. 29 u. ff., berichteten, haben wir dort dargestellt. Bei kleinen Kindern, insbesondere neugeborenen, kann die erwürgende Hand eines Erwachsenen den +ganzen+ Hals umfassen, was die Lage und Anordnung der Fingernägelabdrücke beeinflusst, welche sich, je nachdem der Hals von hinten, von der Seite oder von vorn umfasst wurde, vorn oder seitlich am Halse oder im Nacken sich finden können. Fig. 115 zeigt einen solchen Fall.
Die ungleichmässige und zugleich heftige Compression des Halses bewirkt fast immer tiefere Läsionen am Halse. So fanden wir in allen unseren Fällen Suffusionen im Unterhautgewebe unter einzelnen der Hautaufschürfungen, ebenso wiederholt Suffusionen in den tieferen Weichtheilen, so am Unterkieferrande, über dem Lig. thyreohyoideum und in der Scheide der Vorderhalsmuskeln.[362] Zweimal fanden wir Bruch des Kehlkopfes und einmal einen Bruch des Zungenbeins; in einem neueren Falle, wo der Thäter nachträglich noch auf den Hals getreten war, Fractur beider Kehlkopfhörner, des Adamsapfels entlang seiner Kante und einen Doppelbruch der Spange des Ringknorpels. Dass beim Würgen auch die Kopfschlagadern comprimirt und verletzt werden können, beweisen zwei interessante Fälle +H. Friedberg+’s („Ueber ein neues Zeichen des Erwürgungsversuches“, Virchow’s Arch. 1880, LXXIX), in deren einem bei der betreffenden erwürgten Person ein Bluterguss in der Wand der einen Carotis unterhalb ihrer Theilung, in dem anderen ausserdem eine Ruptur der Intima gefunden wurde. +F. Falk+ („Zur Casuistik des Strangulationstodes.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1883, pag. 279) fand bei einem durch Erdrosseln und Erwürgen getödteten Manne ein 5 Pfennig grosses Extravasat im linken Musculus geniohyoideus und eine hämorrhagische Infiltration der linken Tonsille.
Das Würgen ist die bei weitem häufigste Entstehungsursache von Kehlkopfbrüchen. Sie betreffen entweder die Schildknorpel oder deren Hörner oder den Ringknorpel, den wir in zwei Fällen doppelt gebrochen fanden, oder auch nur die Aryknorpel; wie +Schnitzler+ einen solchen Fall beschreibt. Dass aber solche Fracturen, insbesondere der Kehlkopfhörner, wenn der Kehlkopf seine jugendliche Elasticität verloren hat, auch durch verschiedene andere Gewalten und zwar auch indirect, z. B. durch Sturz auf den Kopf oder beim Halsabschneiden entstehen können, haben wir oben (pag. 471) erwähnt und wurde auch von +Patenko+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLI, 192) dargethan.
Ecchymosen in den Conjunctiven und in der Gesichtshaut, namentlich in jener der Haut der Augenlider, finden sich bei Erwürgten sehr häufig, und es sind für die Entstehung derselben günstige Bedingungen gegeben, da es sich um eine Erstickung handelt, die, ausgenommen, wenn Shock erfolgt, durch keine anderweitigen Processe complicirt, daher besonders geeignet ist, das typische Bild des Erstickungstodes zu erzeugen.
Ausser den durch das Würgen selbst veranlassten Befunden können sich bei Erwürgten noch andere Verletzungen finden, die theils vom Niederwerfen des Körpers oder Andrücken desselben gegen eine feste Unterlage, Knien auf der Brust oder von anderen gleichzeitig erfolgten Misshandlungen herrühren können.
In dem einen unserer Fälle fanden wir bei der 83 Jahre alten erwürgten Frau ausser den Würgeeffecten das linke Auge sugillirt, Hautkratzer an beiden Händen und rechterseits die zweite, vierte und fünfte Rippe gebrochen. In einem anderen, ebenfalls eine alte Frau betreffenden Falle wurden zahlreiche Sugillationen der Kopfhaut, ein Einriss am rechten Ohrläppchen, eine Hautaufschürfung am rechten Schulterblatt, eine Blutunterlaufung am linken Handrücken und endlich zwei ausgeschlagene Schneidezähne gefunden, welche sammt einem quadratischen Holzspan tief im Rachen steckten und, wie sich aus dem Geständnisse des Angeklagten ergab, dorthin dadurch gerathen waren, dass er, als er die am Boden Liegende würgte, ihr gleichzeitig ein Stück Holz in den Mund eingestossen hatte; endlich in einem dritten ausser zahlreich zerkratzten Stellen im Gesichte und am Vorderhalse, an beiden Oberarmen und am linken Unterarme bohnengrosse Sugillationen, die zufolge ihrer Gruppirung und Zahl als Abdrücke einer fremden Hand nicht zu verkennen waren. Der Fall bot insoferne noch ein besonderes Interesse, als die Leiche, als sie aufgefunden wurde, mit dem Gesichte auf dem Rande eines blechernen Wassergefässes lag und deshalb anfangs daran gedacht wurde, dass die Hautaufschürfungen im Gesichte nur durch zufälliges Auffallen auf das betreffende Gefäss entstanden seien.
[Sidenote: Scheinb. Würgespuren.]
Dass auch anderweitig entstandene Hautaufschürfungen und Eindrücke am Halse Würgespuren vortäuschen können, beweist ein von +Liman+ und auch von uns begutachteter Fall, in welchem bei einem Individuum, welches von seinem Vater an einem dicken, über das Halstuch gelegten Zugstrange hängend gefunden und abgenommen worden war, sich keine Strangfurche, aber auf dem Kehlkopf eine Gruppe von drei rundlichen, durch einen schmalen, über die Kehlkopfkante verlaufenden Streifen verbundenen Eindrücken fand, die als Würgespuren aufgefasst wurden, während sie, wie die Untersuchung des Hemdes ergab, von 3 Knöpfen herrührten, die am Hemdkragen angebracht waren und gerade auf den Kehlkopf zu liegen kamen. Auch die symmetrische Anordnung und regelmässige Beschaffenheit der Eindrücke, sowie besonders ihre Lage nahe der Kehlkopfkante musste die Provenienz der Eindrücke noch weiter klarstellen, und es gelang auch bei Hängeversuchen, die mit Leichen gemacht wurden, denen man ein gleiches Hemd angezogen hatte, ganz gleiche und ebenso angeordnete Marken zu erzeugen.
[Sidenote: Erscheinungen bei wiederbelebten Strangulirten.]
Die +Erscheinungen+, welche +bei wiederbelebten Strangulirten+ oder bei solchen sich finden, die nur unvollständig gewürgt oder gedrosselt worden sind, können theils locale, theils allgemeine sein.
Die Strangfurche präsentirt sich in der Regel als excoriirter oder durch reactive Hyperämie gerötheter und geschwellter Streif, dessen Intensität und Dauer mit der Intensität der Strangulation, insbesondere mit dem Grade des „Einschneidens“ des Stranges, proportional zu sein pflegt. Wenn weiche Stränge benützt wurden, so können die betreffenden Druckmarken ganz unscheinbar ausfallen und selbst ganz fehlen. Nachträgliches Auftreten von Suffusionen in oder unter der Strangfurche wurde nach Erdrosseln beobachtet. Nach Erhängen bilden sich dieselben, soweit unsere Erfahrung reicht, nur ausnahmsweise. Schmerzhaftigkeit des Halses besteht gewöhnlich und kann, wenn Läsionen der Kehlkopf- oder Zungenbeinhörner entstanden waren, längere Zeit andauernd und insbesondere beim Schlucken sich äussern. Schwere Symptome, wie entzündliche Schwellungen, Glottisödem etc., treten wohl nur ausnahmsweise auf, leicht kann dies bei Verletzungen des eigentlichen Kehlkopfes geschehen und aus dieser Quelle noch nachträglich der Tod erfolgen, namentlich somit nach Drosseln und Würgen, bei welchen Strangulationsformen derartige Beschädigungen verhältnissmässig häufiger vorkommen, als beim Erhängen. Bei +Gurlt+ (Lehre von den Knochenbrüchen. 1865, pag. 352) finden sich einige solche Fälle. +C. Majer+ (Friedreich’s Bl. 1882, pag. 460) berichtet über einen Retropharyngealabscess, der bei einer Frau durch intensives Würgen entstand. Die Schlingbeschwerden waren für Hysterie gehalten worden. In einem von +Pellier+ (Virchow’s Jahrb. 1883, I, pag. 525) mitgetheilten Falle blieb der Gerettete 4 Tage lang stimmlos, bekam eine heftige Bronchitis und weiter einen so fötid riechenden Ausfluss, dass er in’s Freie gelegt werden musste. Die Strangfurche war 15 Tage lang sichtbar. In einem Falle +Maschka+’s (ibidem) wurde eine letal verlaufende sphacelöse Parotitis und in einem von der Wiener Facultät begutachteten eine diffuse Halsphlegmone von stattgehabtem Würgen abgeleitet, ohne dass ein solcher Zusammenhang als erwiesen angenommen werden konnte. Dass sich aus Muskelrupturen, insbesondere aber aus Rupturen der Intima carotis, schwere Erscheinungen entwickeln können, muss zugestanden werden, obgleich die Literatur unseres Wissens keine einschlägige Beobachtung enthält.
Das Bewusstsein kehrt in vielen Fällen rasch zurück, in anderen Fällen besteht Sopor, der Stunden und Tage andauern und schliesslich selbst nach partiellem Erwachen des Bewusstseins dennoch zum Tode führen kann[363], wie insbesondere bei dem in Raab hingerichteten, nach der nach 10 Minuten vorgenommenen Abnahme wieder zum Leben zurückgekommenen und am anderen Tage gestorbenen Raubmörder (Wr. med. Wochenschr. 1880, Nr. 17) beobachtet wurde, ebenso an einem von uns auf +Meynert+’s Klinik gesehenen Manne, der erst nach 30 Tagen starb, ohne aus dem Sopor erwacht zu sein. („Zur Kenntniss der Befunde am Halse von Erhängten.“ Wr. med. Pr. 1881, Nr. 48 u. s. f., woselbst auch Literaturangaben über wiederbelebte Erhängte.) Convulsionen während des Sopors, insbesondere epileptiforme, wurden wiederholt beobachtet. Interessant ist das Auftreten von Geistesstörungen im engeren Sinne bei Wiederbelebten. Wir sahen unlängst auf +Schrötter+’s Klinik einen 14jährigen Knaben, der bewusstlos vom Strange abgeschnitten und wiederbelebt wurde und der unmittelbar nach dem Erwachen aus dem Sopor in einen tobsüchtigen Anfall verfiel, so dass er gebunden in’s Spital gebracht werden musste, woselbst er sich rasch beruhigte. Drei Tage darauf fanden wir eine breite, vielfach excoriirte, schwach geröthete, nicht sugillirte Strangfurche und Schmerzhaftigkeit in der Gegend der Basis des rechten Kehlkopfhornes beim Druck, woselbst auch eine Unebenheit zu fühlen war. Bei einem 25jährigen Mann, über welchen +Griesinger+ (Patholog. u. Ther. d. psych. Krankh. 3. Aufl., pag. 325) berichtet, kehrte das Bewusstsein nach dem Abschneiden rasch zurück. Am folgenden Tage ist er still und wortkarg, am dritten verstummt er. Stierer Blick, injicirte rollende Augen, Krämpfe der Gesichtsmuskeln. Kein sinnlicher Eindruck scheint percipirt zu werden, der Kranke geht herum und isst, ohne Empfinden und Begehren auszudrücken. Erst nach mehreren Wochen kehrt das Bewusstsein plötzlich zurück. In einem anderen von +Moreaud+ (Virchow’s Jahrb. 1880, I, pag. 648) verblieb der 21jährige Mann nahezu 3 Tage in Sopor mit intercurrirenden, epileptiformen Anfällen, erhob sich dann plötzlich, begann im Zimmer herumzulaufen, sprach verwirrt und aufgeregt, verfiel nach 2 Tagen in einen deprimirten, schweigsamen Zustand, der sich allmälig verlor. -- +Tardieu+ (Pendaison etc. 1879, pag. 14) beobachtete bei einem wiederbelebten Erhängten zweitägigen Sopor, hierauf Blasen- und Mastdarmlähmung mit Zuckungen und Schmerzen in den unteren Extremitäten, und in einem zweiten Fall zwar rasche Wiederkehr des Bewusstseins, doch durch 8 Tage zurückbleibendes Gefühl von Völle und Kälte der rechten Kopf- und Halsseite mit lancinirenden Schmerzen an verschiedenen Punkten des Gesichtes. -- +Petřina+ (Prager med. Wochenschr. 1880, Nr. 39) fand einen 57jährigen Mann, der sich mit einer Rebschnur zu erdrosseln versucht hatte, bewusstlos mit stark markirter, rother Strangfurche und Ecchymosen in der Conjunctiva. Die Bewusstlosigkeit hielt an bis zum nächsten Morgen, mit intercurrirenden, klonischen Krämpfen. Hierauf rechtsseitige Facialisparalyse und linksseitige Rumpflähmung und Empfindungslähmung, sowie Coordinationsstörungen, somit Erscheinungen, die auf eine Hämorrhagie im Pons Varoli schliessen lassen. -- Vielleicht sind capilläre Hämorrhagien im Gehirn Erstickter nicht gar selten. Im Streifenhügel des gehängten Präsidentenmörders Guiteau wurden solche gefunden (Virchow’s Jahrb. 1883, I, 507) und bei einem ertrunkenen, sehr fetten, im Februar 1887 obducirten Manne haben wir den Kopf des rechten Streifenhügels in bohnengrosser Ausdehnung von zahlreichen punktförmigen Blutaustritten durchsetzt gesehen, so dass die Stelle wie eine Contusion aussah. Es war aber keine Spur einer sonstigen Verletzung vorhanden. Es wäre nicht unmöglich, dass sich nach langer Asphyxie ähnliche symmetrische Necrosen im Linsenkern entwickeln, wie sie nach protrahirter Kohlenoxydvergiftung wiederholt beobachtet wurden. Neuere Beobachtungen über Erscheinungen im Bereiche des Centralnervensystems bei wiederbelebten Erhängten bringt +J. Wagner+ (Jahrb. f. Psych. 1889, VIII, und Wiener klin. Wochenschr. 1891, Nr. 53). Er betont namentlich die Häufigkeit des Auftretens von Convulsionen vor Wiederkehr des Bewusstseins und der Amnesie (unter 17 Fällen 11mal), welche retroactiv ist, da sie sich mehr oder weniger auf die Zeit vor dem Selbstmordversuche erstreckt.[364] In der letzterwähnten Publication berichtet +Wagner+ über einen jungen Mann, der unmittelbar, nachdem er seinen Vater schwer verletzt hatte, sich erhängte, aber abgeschnitten und zum Leben gebracht wurde. Er zeigte darauf durch mehrere Tage ausgesprochene Zeichen von Geistesstörung, Unbesinnlichkeit und Amnesie. Da er wegen der schweren Verletzung des Vaters in Anklagestand versetzt wurde, entstand die Frage, ob der junge Mann nicht schon vor dem Selbstmordversuch geistesgestört war, was jedoch +Wagner+ ausschliessen konnte.
Tod durch Ertrinken.
Wird der Zutritt der atmosphärischen Luft zu den Respirationsöffnungen durch ein flüssiges Medium abgesperrt, so dass Erstickung erfolgt, so spricht man von Tod durch Ertrinken. Damit dieser erfolge, ist es nicht nothwendig, dass der ganze Körper in die betreffende Flüssigkeit hineingerathe, sondern es genügt selbstverständlich, wenn nur der Kopf, ja selbst nur das Gesicht in dieselbe zu liegen kommen. Allerdings ist erstere Art des Ertrinkens die häufigste, aber auch letztere keineswegs selten, namentlich bei Kindern, aber auch bei Erwachsenen, die, wie z. B. Berauschte, oder vom epileptischen Anfall Ergriffene oder anderweitig Hilf- oder Bewusstlose, selbst in ganz seichten Lacken u. dergl. ertrinken können. Das Ertrinken kann ausser wie gewöhnlich im Wasser, in allen möglichen anderen Flüssigkeiten geschehen, von denen insbesondere die Abortjauche zu nennen ist, in welcher zwar seltener Erwachsene, desto häufiger aber Kinder, namentlich Neugeborene, ihren Tod zu finden pflegen.
Den Vorgang beim Ertrinkungstode haben insbesondere +F. Falk+[365] und +Bert+[366] experimentell geprüft. Diesen sowohl als unseren eigenen Beobachtungen zufolge können wir bei dieser Todesart drei Stadien unterscheiden. Im ersten hält das Versuchsthier den Athem durch wenige Augenblicke ein, das zweite ist das Stadium der Dyspnoe und das dritte jenes der Asphyxie.
Das Einhalten des Athems im +ersten+ Stadium geschieht wohl meistens instinctiv, doch fand +F. Falk+, dass auch der durch die plötzliche Einwirkung des Wassers veranlasste Hautreiz eine reflectorische Respirationslähmung bewirke, die, wenn das Thier bereits durch frühere Versuche erschöpft war, in andauernden Respirationsstillstand übergehen konnte, woraus +Falk+ schliesst, dass Aehnliches auch beim Menschen, wenn Ermattung, psychische Aufregung u. dergl. Einflüsse dem Gerathen in’s Wasser vorhergingen, oder auch bei Neugeborenen sich ereignen könne. Im +zweiten+ Stadium tritt Dyspnoe ein, bei welcher anfangs tiefe, jedoch kurze und von sofortigen Exspirationen gefolgte Inspirationen eintreten, während später krampfhafte Exspirationen sich einstellten, ein Verhalten, das analog ist demjenigen, das man bei der Dyspnoe anderer Erstickungsformen ebenfalls beobachtet. Im Anfang der Dyspnoe sind sowohl Bewusstsein als Reflexe erhalten und die kurzen stossweisen Exspirationen, die den ersten Inspirationen folgen, geschehen offenbar reflectorisch durch den Reiz des die Stimmritze berührenden Wassers. Das exspiratorische Stadium der Dyspnoe lässt sich beim Ertrinken ungleich deutlicher unterscheiden, als bei anderen Erstickungsformen, da der jedesmalige Exspirationskrampf durch Ausstossen von feinblasigem Schaum markirt wird. Convulsionen treten fast immer auf, doch sind sie von verschiedener Heftigkeit. Wir haben sowohl klonische als Streckkrämpfe beobachtet. Im +dritten+ oder asphyctischen Stadium finden wir Bewusstlosigkeit und Darniederliegen der Reflexe, und begegnen im Anfang desselben jenen tiefen, in langen Intervallen sich wiederholenden Inspirationen, die mit Aufreissen des Mundes und Zusammenkrümmen des Körpers verbunden sind, die wir oben als terminale Athembewegungen bezeichnet haben. Letztere lassen sich beim Ertrinkungstode besonders deutlich verfolgen und treten in der Mehrzahl der Fälle auf, dauern jedoch nicht immer gleich lange und bleiben mitunter ganz aus, ohne dass man andere als innere (individuelle) Bedingungen dieser Differenzen annehmen kann.
[Sidenote: Aeussere Befunde bei Ertrunkenen.]
Als +äussere Leichenbefunde+ bei Ertrunkenen sind folgende zu erwähnen:
1. Die auffallende +Kälte+ der Leiche. Dieses zuerst von +Mertzdorf+ hervorgehobene Symptom erklärt sich aus der stärkeren Durchfeuchtung der Haut und den stärkeren Wärmeverlusten durch die rege Wasserverdunstung. Diese Erscheinung beweist selbstverständlich nicht den Ertrinkungstod, da sie auch zu Stande kommen wird, wenn ein Körper erst als Leiche in das Wasser gelangte.
2. Eine auffallende +Blässe+ der Leiche, wie sie von älteren Autoren hervorgehoben und auf stärkere Contraction der Hautgefässe zurückgeführt wurde, konnten wir nicht beobachten, häufig dagegen erscheinen die Leichenflecken und mitunter die ganze Haut auffallend hellroth, wenn die Leiche in sehr kaltem Wasser gelegen ist, namentlich also im Winter.
3. +Ecchymosen in der Conjunctiva+ und in der Gesichtshaut haben wir bei Wasserleichen nur ganz ausnahmsweise gesehen, dagegen dieselben wiederholt bei Individuen, besonders Kindern, beobachtet, die in Abortjauche oder ähnlichen dicklichen Flüssigkeiten erstickt waren.
4. +Schaum vor Mund und Nase+ ist bei Ertrunkenen häufig, in frischen Fällen feinblasig und wenn das Ertrinken in gewöhnlichem Wasser geschah, rein weiss.
[Sidenote: Gänsehaut.]
5. Die sogenannte +Gänsehaut+ ist bei Ertrunkenen ein sehr constanter Befund. Sie ist offenbar ein Effect der Contraction der glatten Muskelfasern der Haut, wodurch die Mündungen der Haarbälge (und Hautdrüsen) stärker hervortreten. Es kann als sichergestellt angenommen werden, dass diese Contraction noch während des Lebens, theils in Folge der Kälte des Wassers, theils in Folge des Affectes, sich entwickelt, da es bekannt ist, dass beide diese Momente während des Lebens Gleiches bewirken, und das Persistiren dieser Erscheinung wird so gedeutet, dass die contrahirten Muskelfasern nach dem Tode nicht erschlaffen, sondern in ihrem contrahirten Zustande von der Todtenstarre ergriffen werden. Trotzdem ist die Gänsehaut für den Ertrinkungstod nicht charakteristisch, da sie sich nicht selten auch nach anderen Todesarten, insbesondere plötzlichen, findet und auch bei Ertrunkenen nicht immer in gleicher Intensität zur Entwicklung gelangt. Ueberdies kann sich die Gänsehaut auch erst postmortal bilden, wie einschlägige Beobachtungen Anderer (+Robin+’s) und unsere Versuche ergeben haben.
In gleicher Weise wie die „Gänsehaut“ entwickelt sich die +Schrumpfung+ des +Penis+, des +Hodensackes+, sowie der +Brustwarzen+ und +Warzenhöfe+. Der Reichthum der Haut dieser Organe an glatten Muskelfasern, sowie die Verschiebbarkeit der Haut bewirkt, dass an diesen Stellen sich die Contraction der Haut noch stärker entwickelt, als an der Haut des Rumpfes und der Extremitäten. Die Schrumpfung dieser Theile ist immerhin eine beachtenswerthe Erscheinung, doch können wir derselben keinen grossen Werth für die Diagnose des Ertrinkungstodes vindiciren, da wir uns durch Versuche an frischen Leichen überzeugt haben, dass das Phänomen auch postmortal zu Stande kommen kann.
[Sidenote: Quellung dicker Epidermislagen.]
6. Blieb eine Leiche nach dem Tode mindestens einige Stunden im Wasser, so bemerkt man, dass die Epidermis an solchen Stellen, wo sie dickere Schichten bildet, wie namentlich an den +Hohlhänden+ und +Plattfüssen+, an der Innenfläche der Finger und Zehen, aber auch bei einzelnen Individuen an den Knien und Ellenbogen eigenthümlich ausgebleicht, verdickt und gerunzelt erscheint. Diese Veränderung ist eine Quellungs- (Imbibitions-) Erscheinung, die erst an der Leiche zu Stande kommt und auch sich bildet, wenn man z. B. abgetrennte Extremitäten in’s Wasser legt, oder auch nur mit feuchtgehaltenen Tüchern umhüllt. Sie beweist daher nur, dass die Leiche im Wasser gelegen war, und der Grad ihrer Entwicklung gestattet gewisse approximative Schlüsse auf die Zeit, wie lange die Leiche im Wasser gelegen haben mag. Je dicker die betreffenden Epidermislagen waren, desto früher und intensiver entwickelt sich das betreffende Symptom, daher bei Individuen der arbeitenden Classe mehr als bei solchen mit zarten und dünnen Händen.
Wir sehen sonach, dass alle die genannten äusseren Symptome zwar beweisen, dass eine Leiche im Wasser gelegen ist, und dass die Erwägung des Grades ihrer Entwicklung auch zu schliessen gestattet, wie lange dieselbe der Einwirkung des Wassers ausgesetzt war, dass aber darunter kein einziges sich befindet, welches als dem Ertrinkungstod pathognomonisch zukommend angesehen werden könnte.
[Sidenote: Innere Befunde.]
Die +inneren Befunde+ sind im Allgemeinen keine anderen, als wie sie nach jedem Erstickungstode vorkommen können: dunkelflüssiges Blut und venöse Hyperämien in einzelnen Organen, die jedoch keineswegs constant sind, eine Thatsache, die frühere Beobachter veranlasste, Ertrunkene bald an „Stickfluss“, bald an „Stickschlagfluss“, bald an „Nervenschlag“ sterben zu lassen.
Von den mehr specifischen Befunden verdient der Befund der +Ertränkungsflüssigkeit+ in den +Lungen+, im +Magen+ und in den +Paukenhöhlen+ eine besondere Beachtung, weil derselbe, wenn mit Vorsicht verwerthet, noch am ehesten gestattet, die Frage zu beantworten, ob ein Individuum in einer Flüssigkeit ertrunken oder in dieselbe erst als Leiche gerathen ist.
[Sidenote: Ertränkungsflüssigkeit in den Lungen.]
Das Eindringen der +Ertränkungsflüssigkeit in die Luftwege+ erfolgt in der Regel erst mit den terminalen Athembewegungen, nachdem die Bewusstlosigkeit eingetreten und die Reflexerregbarkeit, wenn auch nicht vollkommen erloschen, so doch bedeutend herabgesetzt worden ist. Während der Dyspnoe erfolgt die Aspiration der Ertränkungsflüssigkeit nicht, oder nur ausnahmsweise, weil der Reiz der eindringenden Flüssigkeit anfangs sofort rasche Exspirationen hervorruft, und in dem convulsiven Stadium der Dyspnoe durch den dabei sich einstellenden Exspirationskrampf mit dem Schaum auch die eventuell eingedrungene Flüssigkeit ausgetrieben wird. Von diesem Gange der Dinge kann man sich leicht durch den Versuch überzeugen. Legt man nämlich Thieren, bevor man sie in eine chemisch leicht nachweisbare Ertränkungsflüssigkeit (wir benützen dazu verdünnte Ferrocyankaliumlösungen, die bekanntlich mit Eisenchlorid einen intensiv blau gefärbten Niederschlag -- Berlinerblau -- geben) bringt, eine Schlinge um den Hals und zieht diese zu, bevor noch die terminalen Athembewegungen eingetreten sind, so findet man keine oder nur wenig Ertränkungsflüssigkeit in den Lungen, wohl aber bereits im Magen, während, wenn man die terminalen Athembewegungen ihren Verlauf nehmen lässt, die Flüssigkeit bis in die feinsten Bronchien, und gar nicht selten bis in die Alveolen hinein nachgewiesen werden kann, und zwar desto tiefer und in desto grösseren Mengen, je länger die terminalen Inspirationen gedauert hatten, und je intensiver sie gewesen sind.[367] Daraus geht hervor, dass auch bei ertrinkenden Menschen in der Regel die Ertrinkungsflüssigkeit aspirirt wird und daher in den Luftwegen gefunden werden kann. Gleichzeitig folgt aber aus dem Gesagten, dass nicht immer und nicht stets gleich grosse Mengen der Ertränkungsflüssigkeit aspirirt werden, da, wie wir oben bemerkt haben, die terminalen Athembewegungen bei verschiedenen Individuen verschieden lange dauern und selbst ganz ausbleiben können. Damit befinden sich auch die Beobachtungen von +Seydel+ (Tagblatt der Wiener Naturforscherversammlung, pag. 243) in Uebereinstimmung, wonach bei narkotisirten Thieren grössere Mengen der Ertrinkungsflüssigkeit aspirirt werden und ebenso wenn das Ertränken im warmen statt im kalten Wasser geschah.
Daraus erklären sich auch die verschiedenen Befunde bei Ertrunkenen. In der Mehrzahl der Fälle finden wir mehr weniger beträchtliche Mengen der Ertränkungsflüssigkeit in den Luftwegen, und zwar, wenn, wie gewöhnlich, das Ertrinken im Wasser geschah, letzteres theils als solches, theils in Form von Schaum, der entweder gleich beim Eröffnen des Kehlkopfes und der Luftröhre sich zeigt, oder aus dieser beim Druck auf den Brustkorb oder die Lungen mitunter in grossen Mengen hervorquillt. Ein solcher Befund verdient alle Beachtung, doch wird sein Werth dadurch eingeschränkt, dass sich Schaum und wässerige Flüssigkeit auch bei anderen Todesarten finden können, und zwar nicht blos bei natürlichen mit Lungenödem einhergehenden Todesarten, sondern auch beim gewaltsamen Erstickungstode, wenn die Agonie lange gedauert hatte.
Bei acuten gewaltsamen Erstickungen dagegen erreicht die Schaum- und Serumbildung in den Lungen niemals einen so hohen Grad, wie man ihn bei Ertrunkenen in typischen Fällen zu beobachten Gelegenheit hat. In Folge des in sie eingedrungenen Wassers verhalten sich die Lungen so, wie von acutem Oedem befallene, sie erscheinen nämlich mehr weniger gedunsen, collabiren nur unvollständig beim Eröffnen des Thorax, fühlen sich besonders in den abwärtigen Partien teigig an und entleeren am Durchschnitt schaumiges Serum in mitunter beträchtlichen Mengen. Diese Erscheinung (Hypervolumen, Balonirung der Lungen) hat +Casper+ von einem acuten Emphysem, +v. Cerardini+ (l. c.) und +Lesser+ (Vierteljahrschr. für gerichtl. Med. XL, pag. 1) von einer während des Ertrinkens zu Stande kommenden starken Schleimabsonderung in den Bronchien abgeleitet, woher einestheils die Schaumbildung, anderntheils durch Verlegung der kleinen Bronchien das Ausbleiben des Lungencollaps herrühren soll. +A. Paltauf+ („Ueber den Tod durch Ertrinken.“ 1888) dagegen hat gefunden, dass der Grund der „ballonartigen“ Auftreibung der Lungen vorzugsweise in einem schon während des Ertrinkens stattfindenden Eindringen von Ertränkungsflüssigkeit aus den Alveolen in das Zwischengewebe zu suchen sei, welches theils auf präformirten Wegen (Kittleisten, Saftspalten), theils durch kleine Läsionen der Alveolarwand erfolgt. So erklärt sich auch die schon von +Falk+ (Virchow’s Arch. XLVII und Vierteljahrschr. für gerichtl. Med. XIX, pag. 228), sowie von +Brouardel+ und +Vibert+ (Virchow’s Jahrb. 1880, I, pag. 663) gemachte Beobachtung, dass ein Theil der Ertränkungsflüssigkeit bis in’s linke Herz und selbst darüber hinaus gelangen und dadurch, wie +Brouardel+ und +Vibert+ constatirten und +Paltauf+ durch Untersuchungen mit dem +Fleischel+’schen Hämometer bestätigte, Blutverdünnung zu Stande kommen kann.[368]
[Sidenote: Lungen und Magen bei Ertrunkenen.]
Derartige exquisite Fälle sind nicht allzu häufig. Nicht selten zeigen die Lungen eine gewöhnliche Beschaffenheit, und es finden sich nur geringe Mengen der Ertränkungsflüssigkeit als Schaum in den oberen Luftwegen und noch weniger davon in den Lungen selbst, wobei überdies zu bemerken ist, dass solche geringe Mengen der Ertränkungsflüssigkeit, wenn dies Wasser gewesen ist, sich gar nicht von gewöhnlichem Serum unterscheiden lassen[369], während specifische Flüssigkeiten (z. B. Abtrittsflüssigkeit, Blut, Fruchtwasser), selbst wenn nur geringe Mengen aspirirt wurden, bis in die feinsten Bronchien und manchmal bis in die Alveolen deutlich verfolgt und unterschieden werden können. Doch ist bezüglich letzterer zu bemerken, dass im Allgemeinen desto weniger davon tief in die Lungen aspirirt werden kann, je dicker und zäher sie gewesen sind.[370]
Bei längerem Liegen der Leiche im Wasser und mit fortschreitender Fäulniss, respective Maceration, verschwindet der Schaum aus den Luftwegen, ebenso verliert sich auch allmälig durch Imbibitions- und Transsudationsvorgänge das aspirirte Wasser aus den Lungen und man findet dann allerdings, dass letztere beim Eröffnen des Thorax sich aus diesem hervordrängen, diese Erscheinung ist aber nicht mehr durch stärkere Blähung der Lunge, sondern durch die blutig-serösen Transsudate im Pleurasack veranlasst, auf welchen die Lungen schwimmen und durch welche sie nach vorne gedrängt werden. Am Schnitt finden sich dann solche Lungen desto trockener, je weiter schon die Transsudation vorgeschritten ist.
Auch im +Magen+ kann sich die +Ertränkungsflüssigkeit+ finden. Sie gelangt dahin offenbar in den ersten Stadien der Dyspnoe, indem das eindringende Wasser theils instinctive, theils reflectorische Schlingbewegungen veranlasst. Die Mengen, die verschluckt werden, variiren sehr. Stärkere Anfüllungen des Magens mit Wasser haben wir nur ausnahmsweise beobachtet (mitunter sogar eine ausgesprochene Auswässerung der Magenschleimhaut), und bei kleinen Mengen ist es schwer, ja unmöglich, dieselben von anderweitiger Magenflüssigkeit zu unterscheiden, während, wenn das Ertrinken in specifischen Flüssigkeiten geschah, die Unterscheidung leicht gelingt. Bei faulen Leichen kann allerdings ein Theil und selbst das ganze aufgenommene Wasser durch Imbibition wieder verschwinden.
Bezüglich des Befundes der Ertränkungsflüssigkeit in den Lungen und im Magen liegt die Frage nahe, ob diese Stoffe +nicht auch an der Leiche hineingelangen können+. Diese Möglichkeit wurde vielfach bestritten, ist jedoch durch zahlreiche Versuche +Liman+’s, denen wir auch eine grosse Zahl unserer Versuche anschliessen können, thatsächlich sichergestellt. Am leichtesten dringen wässerige Flüssigkeiten ein, schwerer dagegen schlammige oder dicke und zähe, so dass, wenn letztere tief in den Bronchien gefunden werden, nicht anzunehmen ist, dass sie erst an der Leiche hineingelangten. Auch haben wir uns überzeugt, dass schon ein geringes Verlegtsein der Luftwege oder des Oesophagus mit Schleim genügt, um das tiefere Eindringen von Flüssigkeiten zu verhindern, sowie wir auch gefunden haben, dass postmortal niemals grosse Mengen der Flüssigkeit in die Lunge oder in den Magen eindrangen.[371] +Engel+ hat auch darauf aufmerksam gemacht, dass durch Compression und Nachlassen des Thorax der in einer Flüssigkeit liegenden Leiche die letztere künstlich aspirirt werden kann, ein Vorgang, der unabsichtlich beim Herausziehen von Leichen aus Flüssigkeiten sich ereignen könnte. Doch ist dies nicht erwiesen.
[Sidenote: Postmort. Eindringen d. Ertränkungsflüssigkeit. Darm u. Paukenhöhle.]
Nicht selten findet sich die Ertränkungsflüssigkeit im +Duodenum und oberen Dünndarm+ und wir haben dieselbe sogar wiederholt bis in’s Ileum hinein verfolgen können, was namentlich bei specifischen Flüssigkeiten (Blut, Abortsjauche u. dergl.) leicht möglich ist. Ein solcher Befund ist von grösstem Werth und für das Ertrinken in der betreffenden Flüssigkeit fast absolut beweisend, da, wie in unserem Institute von +Fagerlund+ („Ueber das Eindringen von Ertränkungsflüssigkeit in die Gedärme.“ Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. 1890, LII) angestellte Versuche ergaben, ein postmortales Eindringen solcher Flüssigkeiten unter gewöhnlichen Verhältnissen niemals, sondern nur dann stattfindet, wenn dieselben unter starkem Druck in den Magen eingetrieben werden.
Nachdem, wie wir bei der Lehre vom Kindesmorde erwähnen werden, +Wreden+ und +Wendt+ die Behauptung aufgestellt hatten, dass beim sogenannten fötalen Erstickungstod der Früchte durch die dabei stattfindenden vorzeitigen Athembewegungen Fruchtwasser und Meconium nicht blos in die Lungen und in den Magen, sondern auch in die +Paukenhöhlen+ gelangen könne, lag es nahe, dieses Verhalten auch für die Diagnose des Erstickungstodes zu verwerthen. Nachdem wir darauf aufmerksam gemacht hatten, konnte +Blumenstok+[372] bei einem Kinde, das von seiner Mutter in schmutzigem Wasser ertränkt worden war, die in diesem suspendirten fremden Substanzen auch in den Paukenhöhlen nachweisen; ebenso waren wir bereits wiederholt in der Lage, bei in Abortflüssigkeit oder Spülicht erstickten Kindern die Bestandtheile der letzteren (verschiedene Pflanzenzellen und Fasern, Reste quergestreifter Muskelfasern, Gallenfarbstoff, Amylumkörner, Tripelphosphate etc.) in den Paukenhöhlen aufzufinden. Dagegen gelang uns bei anderen ähnlichen Fällen dieser Nachweis nicht und ebenso auch nicht bei zwei Männern, die beim Canalräumen durch die Canalgase erstickt worden waren, obgleich in beiden Fällen sowohl in den Luftwegen als im Magen Canalinhalt gefunden wurde. Auch +Lesser+ („Zur Würdigung der Ohrenprobe.“ Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXX, 1) fand bei einem im Koth erstickten Neugeborenen Fruchtwasser im Mittelohr, aber keine Kothpartikel. Es scheint daher die Ertränkungsflüssigkeit beim Ertrinken keineswegs immer, sondern nur häufig einzudringen und im letzteren Falle wäre ein solcher Befund diagnostisch höchst werthvoll, vorausgesetzt, dass das Trommelfell unverletzt war, wenn die Möglichkeit eines postmortalen Eindringens der Ertränkungsflüssigkeit positiv ausgeschlossen werden könnte. Leider ergaben in unserem Institute von +Hněvkovský+ ausgeführte Versuche[373], dass nicht blos klare, sondern auch corpusculäre Elemente enthaltende Flüssigkeiten auch erst postmortal in das Mittelohr eindringen können, indem bei 45 theils mit ganzen Kindesleichen, theils mit abgeschnittenen Köpfen Erwachsener unternommenen Submersionen in Ferrocyankaliumlösung, sowie in Stärkemehl oder Lycopodium enthaltenden oder aus zerriebenem Fleisch bereiteten Flüssigkeiten 13mal die betreffende Flüssigkeit, respective die in ihr suspendirten Fremdkörper in der Paukenhöhle nachgewiesen werden konnten. In den meisten Fällen fand sich die betreffende Flüssigkeit in beiden Paukenhöhlen, bei einigen war sie nur in die eine eingedrungen. Die so häufig bei Kindern vorkommende Entzündung des Mittelohres und der Tuben erschwerten in vielen Fällen das Eindringen der Flüssigkeit, woraus sich erklärt, dass bei den 28 Kindesleichen die Flüssigkeit nur siebenmal, bei den 17 Köpfen Erwachsener aber ebenfalls siebenmal, daher verhältnissmässig häufiger in den Paukenhöhlen gefunden wurde.
[Sidenote: Mord und Selbstmord durch Ertränken.]
Wird eine Leiche aus dem Wasser oder einer anderen Flüssigkeit gezogen und finden sich an derselben keine anderen Erscheinungen als solche, wie sie gewöhnlich bei Ertrunkenen beobachtet werden, dann ist es selbstverständlich nicht möglich, blos aus dem Obductionsbefunde die Frage zu beantworten, ob das Individuum einen Selbstmord begangen habe, oder zufällig ertrunken oder durch Schuld eines Anderen in die Flüssigkeit gerathen sei, und es sind einzig und allein die Umstände des Falles, die in dieser Richtung Aufklärung zu geben im Stande sind.
[Sidenote: Selbstmord oder Zufall?]
Mord durch Ertränken kommt bei Erwachsenen nur selten vor, häufig dagegen bei Kindern, namentlich bei Neugeborenen. Selbstmord durch Ertränken ist sehr gewöhnlich und fast ebenso häufig, wie jener durch Erhängen, wobei sich die Betreffenden mitunter die Füsse und Hände zusammenbinden, sich mit Steinen, die sie am Halse oder an den Füssen, seltener an den Händen (bei einem 82jährigen Mann, der sich eines acquirirten Schankers wegen ertränkt hatte, war an jeder Hand ein Bügeleisenstahl angebunden) befestigen oder in die Taschen stecken, beschweren. Ebenso ist es bekannt, dass zufälliges Verunglücken durch Ertrinken ein sehr häufiges Ereigniss bildet, besonders im Rausche oder im Sommer beim Baden, in welchem letzteren Falle die Nacktheit der Leiche oder Schwimmkleider einen Anhaltspunkt bieten.[374]
[Sidenote: Vitale Verletzungen an Wasserleichen.]
Wurde das Individuum auf eine andere Weise getödtet und erst als Leiche in’s Wasser geworfen, so können Verletzungen oder Spuren anderweitig stattgefundener Gewalteinwirkung an der Leiche sich finden, die einen solchen Vorgang klarstellen. Bei der Beurtheilung derartiger Befunde sind jedoch analoge Vorsichten zu beobachten, wie wir sie aus gleichem Anlasse bei Erhängten zu beobachten empfohlen haben. Es ist zunächst möglich, dass Jemand thatsächlich früher durch fremde Hand eine Verletzung erlitt, so z. B. bei einer vorausgegangenen Rauferei, und bald darauf, etwa beim Nachhausegehen im berauschten Zustande, zufällig ertrank. Es ist ferner möglich, dass Jemand früher auf eine andere Weise sich umzubringen versuchte und dann erst in’s Wasser sprang, oder dass er absichtlich am Rande eines Wassers oder in diesem stehend sich erschoss, den Hals durchschnitt und dergleichen, also einen combinirten Selbstmord beging, der keineswegs zu den Seltenheiten gehört. Weiter besteht die Möglichkeit, dass eine an einer Wasserleiche gefundene Verletzung beim Sturz in’s Wasser und beim Auffallen auf harte, über oder unter dem Wasser befindliche Gegenstände entstanden sein konnte. Geschah der Sturz von bedeutender Höhe (von Brücken oder in Brunnen), so können schwere Verletzungen zu Stande kommen. So obducirten wir einen Mann, der beim Sprung von einer Brücke in den Fluss, wie Augenzeugen sahen, zuerst auf einen vorspringenden Mauerpfeiler und dann erst in’s Wasser gefallen war und wenige Augenblicke darnach todt herausgezogen wurde, bei dessen Section sich eine bis auf die Schädelbasis sich fortsetzende Fissur des Scheitelbeins mit Suffusion der Kopfhaut und Blutaustritt in die Schädelhöhle und ausserdem ein Bruch zweier Rippen fand, und einen anderen, der sich beim Sturz in den seichten Wienfluss einen hölzernen Pflock eingestossen hatte, der von der rechten Leistengegend bis in den rechten Schenkelkopf eingedrungen war. Dass auch das einfache Auffallen des Körpers auf das Wasser Verletzungen zu erzeugen im Stande wäre, kann nur bei Sturz aus bedeutender Höhe angenommen werden, und es wäre möglich, dass bei flachem Auffallen des Körpers Muskelzerreissungen oder Rupturen innerer Organe sich bilden könnten. Letztere haben wir bisher nicht gesehen, wohl aber wiederholt und mitunter zahlreiche Ecchymosen von bis Bohnen-, selbst Thalergrösse in der Musculatur, besonders der Hals- und Brustmuskeln, welche auch Dr. +Paltauf+ (l. c.) erwähnt. Sie können vom Sturz in’s Wasser oder von der heftigen Muskelaction bei den Versuchen, sich zu retten, oder von den Erstickungskrämpfen, aber auch von Wiederbelebungsversuchen, z. B. nach +Sylvester+, herrühren.[375] Am häufigsten haben wir sie bei im Winter Ertrunkenen beobachtet, so dass wir meinen, dass auch die lebhafte Haut- und Muskelcontraction durch die Kälte mitwirken kann. +Taylor+ hat bei einer Frau, die von einer Brücke in die Themse gesprungen war, eine Verrenkung beider Oberarme gefunden. Schädelbrüche und ähnliche Verletzungen können durch einen blossen Fall in’s Wasser, selbst wenn er aus bedeutender Höhe geschah, nicht entstehen. Ueber Fracturen und Luxationen der Halswirbelsäule, die durch Kopfsprung in seichtes Wasser entstanden, berichten +Taylor+ und +Bamberger+ („Wiener med. Presse.“ 1882, pag. 287). +Chimani+ in Wien erwähnt in seinem Berichte über die 1867-1877 behandelten 5041 ohrenkranken Soldaten auch einen Fall von Trommelfellruptur durch Sturz in’s Wasser aus grosser Höhe.
[Sidenote: Postmortale Verletzungen an Wasserleichen.]
Ferner ist zu beobachten, dass an Wasserleichen gefundene Verletzungen auch erst nach dem Tode entstanden sein konnten. Zunächst dadurch, dass die Leiche durch stark strömendes Wasser über kiesigen Boden fortgeschleift wurde. Solche Verletzungen sahen wir bei einem 20jährigen Manne, der in Wien in den hochgehenden Donaucanal gesprungen war und noch am selben Tage an einer über ¼ Stunde entfernten Stelle an’s Ufer geschwemmt wurde. Wir fanden die ganze Stirne, den Nasenrücken und die Wangen aufgeschunden, ferner streifenförmige Hautaufschürfungen an beiden Handrücken und an beiden Knien, sämmtlich ohne Reactionserscheinungen. Ebenso können Verletzungen, namentlich am Kopfe, beim Treiben der Leiche durch Anstossen an feste Gegenstände, Brückenpfeiler, Eisschollen sich bilden und noch mehr, wenn sie unter Mühlräder, die Radschaufeln von Dampfschiffen[376] etc. geräth. Eine solche Entstehungsweise nahmen wir an bei einer Fissur des Stirnbeins, die vom For. supraorb. bis zur Kranznaht sich hinaufzog und bei einer hochgradig verfaulten Wasserleiche sich fand, deren Knochen, namentlich jene des Schädels, von Weichtheilen ganz entblösst waren und die höchst wahrscheinlich den Eisgang durchgemacht hatte.
Auch Verletzungen durch Wasserthiere sind möglich, solche durch Ratten in Cloaken häufig. Andere können erst beim Herausziehen der Leiche aus dem Wasser, beim Heraushacken aus dem Eise oder auch dadurch entstehen, dass die irgendwo angeschwemmte Leiche wieder in den Fluss zurückgestossen wird. Dass letzteres nicht selten geschieht, und zwar um Mühe und Begräbnisskosten zu ersparen, beweist die Thatsache, dass eine eigene Verordnung erlassen werden musste, welche den Bewohnern der unterhalb Wiens gelegenen Donauufer ein derartiges Gebahren verbietet.[377] Im Laufe weit vorgerückter Fäulniss lösen sich einzelne Theile ab, oder werden von der Wasserströmung abgerissen und fortgeschwemmt, weshalb die Verstümmlung alter Wasserleichen zu den gewöhnlichen Befunden gehört.
Bezüglich der Erkennung solcher Verletzungen als postmortaler müssen wir auf das an einer anderen Stelle (pag. 359) Gesagte verweisen.
Bei faulen Wasserleichen kommen mitunter ganz eigenthümliche postmortale Verletzungen vor. So obducirten wir die Leiche einer alten Frau (Selbstmörderin), die erwiesenermassen einen Monat im Wasser gelegen war. An zahlreichen Stellen des Körpers, insbesondere dicht stehend an der linken Scheitelgegend, hinter beiden Ohren, am Halse, an der rechten Seite des Bauches und am Promontorium fanden sich theils rundliche, theils schlitzförmige, hanfkorngrosse Oeffnungen in der Cutis, die bis zum Fettgewebe reichten, so dass die Haut wie zerstochen aussah. Offenbar waren diese Oeffnungen durch Herausfallen der Haar- und Drüsenbälge entstanden. Einen noch merkwürdigeren Befund ergab die nackte und stark macerirte Leiche eines 10-12jährigen Knaben, die im Juli aus dem Wasser gezogen wurde. Sie kam zur gerichtlichen Obduction, weil der Polizeiarzt „Stichwunden am Kopf und einen haarseilartig durch diese durchgezogenen Strick“ bemerkte. In der That war der Anblick ein ganz frappirender. Die Schädeldecken waren nahezu haarlos und bildeten einen schlaffen Sack, ähnlich wie man dieses bei macerirten Früchten gewöhnlich bemerkt. In beiden Scheitelgegenden fanden sich mehrere schlitzförmige, ½ bis 1½ Cm. lange, durch die Galea dringende Oeffnungen in der Kopfhaut, aus deren einer scheinbar ein macerirter Strick heraushing, der im Ganzen eine Länge von 29 Cm. besass. Bei näherer Besichtigung ergab sich jedoch, dass das innere Drittel dieses Strickes ein schnurartig zusammengedrehtes Stück des herausgeschwemmten Pericraniums war, an dessen Ende sich ein Stück macerirten Schilfrohres angehängt hatte. Auch fand sich, dass auch aus mehreren der übrigen Oeffnungen schnurartig zusammengedrehte Pericraniumreste heraushingen. Der Schädel war vollkommen unverletzt, auch sonst wurde keine Spur einer Gewaltthat gefunden. Es handelte sich somit um eine blosse Leichenerscheinung. Die Oeffnungen waren entweder aus den durch Herausfallen der Haarbälge gebildeten Lücken oder von Innen durch den Druck der Fäulnissgase entstanden, oder endlich durch Anstossen der Leiche an irgend welche Gegenstände, wobei zu bemerken ist, dass, wie Versuche ergaben, die Richtung der Schlitze genau der localen Spaltbarkeitsrichtung der Haut, respective der Galea entsprach.
[Sidenote: Strangfurchen an Wasserleichen.]
Würden sich an einer Wasserleiche Strangulationsmarken finden, so wäre nicht zu übersehen, dass ähnliche Befunde sich auch anderweitig entwickeln können. Auf, von Hemdkrägen etc. herrührende Streifen am Halse, die, namentlich wenn die Fäulniss den Hals auftreibt, stärker sich entwickeln können, haben wir bereits aufmerksam gemacht. Eine wirkliche Strangmarke ohne Strangulation kann aber auch dadurch entstehen, dass der Betreffende sich absichtlich einen schweren Gegenstand um den Hals gebunden hatte.
So bekamen wir einen Mann zur Obduction, der wenige Tage, nachdem er sich ertränkt hatte, aus der Donau gezogen worden war. An seinem Halse hing an einem doppelten dünnen Strick ein mehrere Kilo schwerer Ziegelstein und ersterem entsprach eine scharf markirte doppelte Strangfurche, die einen gleichen Verlauf zeigte, wie man ihn bei Erhängten zu sehen pflegt. Würde sich die Schlinge im Wasser gelöst haben, so hätte der Befund der Strangmarke am Halse den Verdacht erregen können, dass der Betreffende durch einen Anderen strangulirt und dann in’s Wasser geworfen worden sei. In der That kam uns seitdem ein solcher Fall vor, betreffend einen 40jährigen Israeliten, dessen Leiche 7 Tage nach seinem Verschwinden mit einer losen Strickschlinge um den Hals aus der Donau gezogen worden war. Es bestand Verdacht auf Mord, weil der Mann angeblich Schulden eincassiren gegangen war; anderseits wurde constatirt, dass derselbe wiederholt Selbstmordgedanken geäussert habe. Am Halse der ziemlich faulen Leiche fand sich eine deutliche Strangrinne zwischen Kehlkopf und Zungenbein, wie bei Erhängten hinter den Ohren gegen die Mitte des Nackens verlaufend, ohne Verletzungen darunter. Auch sonst äusserlich keine Verletzung. Dagegen waren die Schädeldecken stark blutig imbibirt und an der vorderen Partie bis zur Mitte der Pfeilnaht deutlich suffundirt. Sonst keine innerliche Verletzung. Kyphoscoliosis, Schwielen in den Lungenspitzen, Herzhypertrophie und Cholelithiasis. Offenbar hatte der kranke Mann einen Selbstmord begangen und der am Strick befestigt gewesene Stein hatte sich abgelöst. Die Suffusion an der Stirnpartie des Schädels war durch den Sturz in’s Wasser leicht erklärlich. In der Wiener med. Wochenschr., 1862, Nr. 33 und 34, bringt +Keckeis+ einen Fall, in welchem ein Ertrunkener in der Weise aus einem Brunnen herausgebracht wurde, dass man ihm die Kette des Brunneneimers um den Hals band und ihn dann mit der Winde heraufzog, worauf allerdings eine sehr ausgeprägte Strangfurche am Halse der Leiche gefunden worden ist.
[Sidenote: Wie lange lag die Leiche im Wasser?]
Bei der Beantwortung der Frage, +wie lange eine Leiche im Wasser gelegen+ sei, wird, wenn es sich um eine noch frische Leiche handelt, vorzugsweise das oben erwähnte Verhalten der Epidermis an den Händen und Füssen in Erwägung kommen. Am frühesten zeigt sich die Entfärbung, Quellung und Runzelung der Epidermis an den Fingerspitzen, und zwar schon nach 2-3 Stunden, und schreitet dann, indem sie sich auch an der Hohlhand, und zwar zunächst an den Ballen derselben, zeigt, successive vorwärts, so dass gewöhnlich in 2-3 Tagen die gesammte Epidermis der Innenseite der Hand in der erwähnten Weise verändert erscheint. Später quillt die Epidermis, und zwar auch am Handrücken, immer mehr auf, wird schliesslich (in 5-8 Tagen) kreideweiss und ihr Zusammenhang mit dem Corium beginnt sich zu lockern. An den Füssen geschehen die Veränderungen dann langsamer, wenn dieselben bekleidet waren, sonst aber der dickeren Epidermislage wegen meist rascher als an den Händen. Einfrieren hemmt den Eintritt dieser Macerationserscheinungen.
[Sidenote: Fäulniss und Maceration bei Wasserleichen. Auftauchen derselben.]
In den weiteren Perioden ist blos der Grad der Fäulniss, respective Maceration für die immer nur approximative, Zeitbestimmung zu verwerthen. So lange die Leiche unter Wasser bleibt, schreitet die Fäulniss nur langsam vorwärts, und zwar desto langsamer, je kälter die Jahreszeit, respective das betreffende Wasser ist. Auch im strömenden Wasser langsamer als im stehenden. Sobald aber die Leiche an die Oberfläche gelangt[378], nimmt die Fäulniss der Leiche einen desto rapideren Fortgang, je weiter die Maceration bereits gediehen war und je wärmer das Wasser sowohl als noch mehr die Luft ist. Dann erst entwickelt sich ungemein rasch die schmutzig-grüne Fäulnissfarbe und ein rapides Fäulnissemphysem, welches im Sommer in wenigen Stunden die Leiche, die, so lange sie unter Wasser war, noch ziemlich gut erhalten sein konnte, „gigantisch“ auftreibt und zur Unkenntlichkeit entstellt. Die Auftreibung und Missfärbung betrifft vorzugsweise das Gesicht, den Hals, den oberen Theil des Brustkorbes und die äusseren Genitalien, besonders den Hodensack, wegen der lockeren Beschaffenheit des Unterhaut- und intermusculären Bindegewebes.
[Sidenote: Veränderungen an unter Wasser liegenden Leichen. Algenbildung.]
[Sidenote: Alte Wasserleichen.]
Die Veränderungen, denen die Leiche verfällt, wenn sie längere Zeit unter Wasser bleibt, bestehen zunächst in einem Fortschreiten der äusseren Macerationserscheinungen. Der Zusammenhang sowohl der gequollenen und ausgebleichten Epidermis der Hände und Füsse, als auch derjenigen am übrigen Körper wird mit der Cutis immer mehr gelockert, so dass später schon geringe Gewalten, z. B. die des strömenden Wassers, genügen, um grosse Partien der Epidermis sammt den Epidermoidalgebilden abzustreifen. Frühzeitig pflegen die Kopfhaare auszugehen, ebenso handschuhartig die Epidermis der Hände und Füsse sammt den Nägeln. Das Abgehen der Haare erfolgt nicht gleichförmig, sondern zuerst an den gewölbtesten und daher am meisten exponirten Partien des Kopfes, so dass man z. B. häufig an den Schläfen und am Hinterkopf Haare findet, während der übrige Schädel kahl ist, so dass ein kahlköpfig gewesenes Individuum vorzuliegen scheint; doch sind noch die Haarfollikel zu erkennen, die der Cutis ein wie mit Nadeln zerstochenes Aussehen verleihen. Auch finden sich häufig, trotz des Abganges der Epidermis, noch einzelne Haare in ihren Follikeln steckend.[379] Der Abgang der Epidermis sammt den Nägeln an den Händen und Füssen kann zu Täuschungen in Bezug des Standes des Individuums Veranlassung geben, da die blossliegende Cutis den Händen und Füssen ein zartes, wohlgepflegtes Aussehen verleiht und die blossliegenden Nagelbetten, die sogar eine Lunula zeigen, für schön gepflegte Nägel imponiren können. Längere Zeit im Wasser gelegene Leichen sind gewöhnlich mit „Schlamm“ überzogen, der häufig ziemlich fest adhärirt. Die nähere Untersuchung ergab jedoch, dass dieser „Schlamm“ wenigstens an den aus unseren Gewässern stammenden Leichen kein eigentlicher Schlamm, sondern ein sehr dichter, im collabirten und nicht mit wirklichem Schlamm verunreinigten Zustande wie nasse Watte aussehender Rasen fädiger Algen (nach +Haberda+ Phycomyceten oder Algenpilze) ist, die, wie angestellte Versuche ergaben, in fliessendem Wasser sich mit Vorliebe auf Leichen und Leichentheilen ansetzen und eine sehr rege Wucherung zeigen. Vielleicht sind es dieselben Algen (Leptomites lacteus, Oscillaria alba), welche in stark mit organischen Substanzen, insbesondere mit den Abgängen von Zuckerfabriken, Bierbrauereien etc. verunreinigten Gewässern sich mitunter massenhaft entwickeln und sanitäre Uebelstände bedingen können (+Eulenburg+, Gesundheitswesen. II, pag. 1124). An einer in fliessendes Hochquellenwasser gelegten frischen Leiche eines Neugeborenen konnten wir schon am 8. Tage stellenweise einen feinen Algenflaum bemerken und schon am 11. zerstreute, bis nussgrosse Ballen eines pinselförmig angeordneten Algenrasens, der rapid wucherte, so dass schon am 18. Tage die Leiche in Pelz von Algen gehüllt war, welcher nach vollendeter Fructification (am 28. bis 30. Tage) collabirte, worauf nach etwa 8 Tagen eine neuerliche Wucherung erfolgte, die denselben Verlauf nahm, wie die frühere. Es dürfte somit diese Algenwucherung bei Zeitbestimmungen nicht unbeachtet bleiben. Ausser diesen fädigen Algen siedeln sich nach einigen (10-12) Tagen eigenthümliche Schleimpilze (Lycogale) an, welche als punktförmige prachtvoll anilinblau oder zinnoberroth gefärbte Flecken auftreten, die bis Linsengrösse erreichen können. Gleichzeitig mit den erwähnten Vorgängen geht ein Auswässerungsprocess der Cutis einher, so dass letztere an eben aus dem Wasser gezogenen Leichen blass fleischroth, wie frisch erscheint, eine Farbe, die später immer bleicher wird, aber allerdings an der Luft bald in die gewöhnliche schmutzig-grüne Fäulnissfarbe übergeht.
Im Innern des Körpers kommt es zunächst zu Imbibitions- und Transsudationsvorgängen, so dass im Verlaufe der ersten Wochen die Organe in ähnlicher Weise blutig imbibirt erscheinen und die serösen Säcke blutige Transsudate enthalten, wie wir dieses bei macerirt geborenen Früchten sehen. Später beginnt auch hier, indem das Blut theils durch die der Epidermis beraubte Cutis, theils durch die frühzeitig entstehenden Continuitätstrennungen der Haut austritt, eine Auswässerung und zugleich ein Zerfall durch Maceration und Fäulniss und schliesslich bleibt, nachdem auch die Cutis der Colliquation verfallen, ausser den Knochen und den sehnigen Gebilden, Muskelscheiden etc. nur das subcutane und anderweitige Fett, welches, indem es sich in Fettsäuren umwandelt, die sogenannte Adipocire oder das Leichenwachs darstellt, auf welches wir später noch zurückkommen werden.
[Sidenote: Wiederbelebte Ertrunkene.]
Ueber die Erscheinungen bei vorläufig oder definitiv vom Erstickungstode Geretteten ist wenig bekannt. Viele sterben, ohne das Bewusstsein wieder erlangt zu haben, nach kurzer Zeit, bei Anderen kehrt das Bewusstsein vorübergehend, mehr weniger vollständig zurück, sie sterben aber meist im Laufe des ersten Tages unter Erscheinungen des Lungenödems. Nachträglich können bronchitische oder pneumonische Processe eintreten, besonders wenn Schmutzflüssigkeiten aspirirt wurden. Dass auch epileptische Symptome und retroactive Amnesie sich einstellen können, wie bei wiederbelebten Strangulirten (s. pag. 570), beweist ein von +Knopf+ (Zeitschr. f. Medicinalbeamte, 1894, pag. 625) mitgetheilter Fall. Gelegenheitlich kommen auch die Folgen des Schreckes und die Kältewirkung in Betracht. In einem von uns obducirten Falle wurde eine Lungentuberculose von einem 9 Monate vor dem Tode erfolgten Sturz in eine Senkgrube abgeleitet, und in einem anderen von gleicher Ursache der einige Tage darnach an Pneumonie und Meningitis eingetretene Tod eines älteren Mannes. In beiden Fällen konnte nur ein unbestimmtes Gutachten abgegeben werden. Am häufigsten kommt es vor, dass Neugeborene aus Aborten oder Canälen noch lebend herausgezogen werden und an pneumonischen Processen erkranken oder sterben. Der Nachweis des causalen Zusammenhanges ist auch in diesen Fällen nicht immer leicht, da bekanntlich bronchitische und pneumonische Processe gerade bei Neugeborenen sich leicht und häufig anderweitig entwickeln. Bei einem 9 Tage nach dem Sturz in den Abort gestorbenen Neugeborenen ergab die Obduction eiterige Mediastinitis anterior, Pleuritis, Pericarditis, Peritonitis superior und Bronchopneumonie. Der ursächliche Zusammenhang dieser Processe mit der Infection durch Abortstoffe konnte nicht bezweifelt werden, umsoweniger, als in der von der Lungenschnittfläche abgestreiften Flüssigkeit Steinzellen und andere Pflanzentheilchen mikroskopisch nachgewiesen wurden. -- Die Resorption grösserer Mengen von Wasser von den Lungen aus (s. pag. 576) kann wohl für sich allein als irrelevant betrachtet werden.
Andere Formen gewaltsamer Erstickung.
Von diesen wollen wir nur die, durch Verschluss der Respirationsöffnungen, ferner jene durch Verstopfung der Respirationswege durch fremde Körper und die Erstickung durch Behinderung der Excursionen des Thorax erwähnen.
[Sidenote: Erstickung durch Verstopfen der Luftwege.]
Die +Erstickung durch Verschluss der Respirationsöffnungen+ kann besonders bei kleinen Kindern vorkommen und entweder durch Zuhalten des Mundes und der Nase mit der Hand oder mit anderen, besonders weichen Gegenständen geschehen. Im ersteren Falle können Druckspuren zurückbleiben, deren Anordnung und etwa den Fingernägeln entsprechende Form allein im Stande wäre, über die Erstickungsursache Aufschluss zu geben. Bei Neugeborenen ist zu beachten, dass solche Spuren auch von Selbsthilfe der Gebärenden, d. h. davon herrühren können, dass die letzteren mit den Fingern den Kopf oder Körper des Kindes zu entwickeln bestrebt waren. Symmetrische und ausschliesslich um die Respirationsöffnungen gelagerte Druckspuren kommen auf diese Weise allerdings nicht zu Stande. Hüten wird sich der Gerichtsarzt, die Vertrocknung der Lippen, die als Leichenerscheinung bei kleinen Kindern ganz gewöhnlich vorkommt, auf einen auf diese Theile stattgefundenen Druck zu beziehen. Die Erstickung durch Verschluss der Respirationsöffnungen mit weichen Gegenständen, Tüchern, Betten u. dergl. kann sowohl absichtlich unternommen werden, als zufällig vorkommen dadurch, dass kleine Kinder unter Betten etc. gerathen oder auf das Gesicht zu liegen kommen. Da solche Vorgänge meist keine äusseren Spuren zurücklassen, so ist der Gerichtsarzt auch nicht in der Lage, dieselben aus dem Sectionsresultat zu erkennen, und er wird sich damit begnügen, zu erklären, dass der Tod an Erstickung erfolgt sei und dass keine innere Ursache derselben nachgewiesen werden konnte, worauf er nicht unterlassen wird, die Umstände des Falles zu verwerthen.
[Sidenote: Erstickung durch fremde Körper.]
Die +Erstickung durch Verstopfung der Luftwege durch fremde Körper+ ist meistens ein zufälliges Ereigniss. Auf diese Weise ausgeführter Selbstmord ist nur ganz ausnahmsweise beobachtet worden. Mehrere solche mit Strangulation combinirte Fälle haben wir oben mitgetheilt. +Handyside+ (Schmidt’s Jahrb. 1843, XXXVIII, 232) berichtet über einen Selbstmord durch Ausstopfen des Rachens mit Baumwolle, +Wosidlo+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. N. F., I, 293) über einen gleichen Fall, in welchem Heu eingestopft wurde, und eine Reihe sehr interessanter anderer Fälle, worunter auch ein Selbstmord durch einen in den Oesophagus eingezwängten Schlüssel, findet sich in Schmidt’s Jahrb. 1845, LXVIII, pag. 83 u. s. f. In unserer Sammlung bewahren wir ein Convolut von Halsschleifen (Cravatten), die ein Bursche in selbstmörderischer Absicht sich in den Rachen gestopft, dann aber verschluckt hatte und die dann per anum abgegangen waren.
Noch seltener kommt die Tödtung Anderer durch Verstopfung der Luftwege zur Beobachtung und dann fast ausschliesslich nur bei neugeborenen Kindern. Wir selbst hatten ein Gutachten abzugeben über die Todesart eines sechsjährigen Knaben, in dessen Rachen zwei Stücke Brotkrume gefunden wurden, wobei der Verdacht bestand, dass der Stiefgrossvater dieselben gewaltsam dem Knaben eingestopft und ihn dadurch getödtet habe. Da ein zufälliges Steckenbleiben der Brotkrume im Rachen nicht ausgeschlossen werden konnte, blieb der Fall unentschieden, obgleich die Umstände sehr verdächtig waren.[380] Ferner obducirten wir die Leiche eines etwa sechsmonatlichen Kindes, welches im Prater mit durch Semmelkrume vollkommen ausgestopfter Mund- und Rachenhöhle todt aufgefunden worden war. Der Mund war weit geöffnet und die Backen so ausgestopft, dass schon das äussere Aussehen die absichtliche Ausstopfung erkennen liess.
Zufällig können solche Erstickungen erfolgen beim Steckenbleiben grosser Bissen im Schlund. Dies kann geschehen bei Kindern, bei Berauschten, Blödsinnigen u. s. w., seltener bei vollsinnigen Personen. Derartige Fälle gibt es eine grosse Menge und kommen uns solche jedes Jahr mehrmals vor. Namentlich sind es grosse sehnige Fleischstücke, die ihrer Grösse wegen den Schlund nicht passiven können, sich dann auf den Kehlkopfeingang legen und selbst in diesen hineinragend gefunden werden. In anderen Fällen sind es Substanzen, die während des Erbrechens in die Luftröhre geriethen, beziehungsweise aspirirt wurden. Auch dieses Vorkommniss betrifft vorzugsweise Säuglinge, die bekanntlich leicht erbrechen und dann, namentlich wenn das Erbrechen während des Schlafes erfolgt, die erbrochenen Substanzen leicht in die Luftwege bekommen und ersticken.
An gleicher Todesart sterben nicht selten schwer Betrunkene, ebenso anderweitig Bewusstlose, bei welchen einestheils die mit dem bewusstlosen Zustand verbundene Hilflosigkeit, anderseits das Darniederliegen der Reflexe das Eindringen der erwähnten Substanzen in die Luftwege erleichtern kann. Hier muss jedoch bemerkt werden, dass nicht in allen Fällen, in welchen Mageninhalt in den Luftwegen gefunden wird, davon der Tod abgeleitet werden darf; denn einestheils konnte erst während einer, durch eine andere Todesursache gesetzten Agone Erbrechen und Aspiration des Erbrochenen erfolgt, anderseits konnte der Mageninhalt erst an der Leiche theils durch Manipulationen mit derselben oder durch günstige Lage oder durch den Druck der im Unterleibe sich entwickelnden Fäulnissgase in den Rachen und von da aus in die Luftwege gelangt sein.
Auch andere Körper können die Luftwege obturiren, so z. B. zufällig hineingerathene Bohnen, Münzen u. dergl. Solche Fälle betreffen fast ausnahmslos Kinder und haben kaum ein forensisches Interesse. Wir hatten eine Frau zu obduciren, welche eines Morgens todt im Bette gefunden worden war. Die Section ergab Erstickung und als Ursache derselben ein falsches Gebiss, welches im Kehlkopf steckte und in der Stimmritze fest eingekeilt, somit nicht etwa, wie dieses häufig vorkommt, erst postmortal zufällig nach hinten gefallen war.
[Sidenote: Bronchitis. Thymus- und Kropftod.]
Als eine sehr häufige Ursache des plötzlichen Todes von Säuglingen ist noch die Verstopfung der Luftwege durch bronchitischen Schleim zu erwähnen. Es werden uns ungemein häufig Kinder zur Obduction übergeben, welche plötzlich meist unter „Fraisen“ gestorben waren, ohne ausser Husten irgend welche krankhafte Erscheinungen während des Lebens geboten zu haben und deren Obduction ausser den Zeichen der Erstickung, insbesondere, meist zahlreichen, Ecchymosen an den Lungen und am Herzen, blos eine Ansammlung von Bronchialsecret in den Bronchien und die sonstigen Merkmale der Bronchitis ergibt. Die grosse Geneigtheit der Säuglinge zu katarrhalischen Processen einerseits und die Hilflosigkeit (Muskelschwäche) der Kinder anderseits erklärt die Häufigkeit dieser Vorkommnisse. +Grawitz+ (Deutsche med. Wochenschr. 1888, Nr. 22) fand bei zwei plötzlich verstorbenen Säuglingen eine vergrösserte Thymusdrüse und ist geneigt, in einer plötzlichen Anschwellung derselben und consecutivem Verschluss der Luftwege die Todesursache zu sehen. +Nordmann+ (Schweizer Correspondenzbl. 1889, XIX) erklärt sich auf diese Weise den Tod eines jungen Mannes mit persistenter Thymusdrüse, der plötzlich nach einem Seebade gestorben war. +A. Paltauf+ (Ueber die Beziehungen der Thymusdrüse zu plötzlichen Todesfällen. Wiener klin. Wochenschr. 1889, Nr. 46 und 1890, Nr. 9) dagegen führt auf Grund zahlreicher Beobachtungen aus, dass sich die Annahme eines Verschlusses der Luftwege durch eine abnorm grosse Thymusdrüse nicht rechtfertigen lasse, dass aber, wie auch +Nordmann+ andeutet, die sogenannte „lymphatische Constitution“, die sich ausser durch Vergrösserung (Persistenz) der Thymusdrüse auch durch Schwellung der übrigen lymphatischen Apparate kundgibt, ein zum plötzlichen Tode disponirendes Moment bildet, der bei Hinzutritt von Gelegenheitsursachen (febrilen Erkrankungen, körperliche Anstrengung, Affect u. dergl.) wahrscheinlich durch „Herzlähmung“ erfolgt. +Seydel+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1893, V, pag. 55) meint, dass bei rückwärts gestrecktem Halse eine plötzliche Thymusschwellung plötzlichen Tod veranlassen kann, welche Möglichkeit auch +Kob+ (ibidem, VI, pag. 121) zugibt, während +Tamassia+ (Atti del Istituto Veneto. 1894) der Meinung der meisten Kinderärzte sich anschliesst, dass das sogenannte Asthma thymicum und seine Consequenzen mit der Thymus als solcher nichts zu thun hat, vielmehr eine Neurose ist, die besonders bei rachitischen und lymphatischen Kindern vorkommt. Auch fand er bei seinen Versuchen, dass ein 15-20mal grösseres Gewicht als das der normalen Thymus erforderlich ist, um die Trachea des Neugeborenen in nennenswerthem Grade zu comprimiren. Hierher gehört auch der sogenannte +Kropftod+, d. h. eine Erstickung durch völligen Verschluss der durch eine Struma comprimirten Trachea, durch acute Schwellung der Trachealschleimhaut oder durch acute Anschwellung des Kropfes selbst, die durch Hyperämie, Entzündung oder Hämorrhagien erfolgen kann (+S. Ewald+, „Ueber Trachealcompression durch Struma und ihre Folgen“. Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1894, VIII. Suppl. pag. 33). -- Bei Kindern kann auch der Durchbruch verkäster Bronchialdrüsen in einen Bronchus plötzlichen Erstickungstod veranlassen.
[Sidenote: Erstickung durch Verschüttetwerden.]
Die Erstickung durch +mechanische Behinderung der Excursionsfähigkeit des Thorax+ kann erfolgen beim Verschüttetwerden und beim Erdrücktwerden aus anderen Ursachen. Beim Verschüttetwerden erfolgt der Tod in der Regel durch mechanische Verletzungen, insbesondere durch Rupturen innerer Organe; er kann jedoch auch nur durch Ersticken eintreten, indem die auf dem Körper (Thorax und Unterleib) lastende Masse die Respirationsbewegungen unmöglich macht. Geschieht letzteres nicht oder nicht vollständig, so kann das verschüttete Individuum desto längere Zeit in der betreffenden Situation aushalten, je poröser die über dem Körper lagernde Masse ist, da durch dieselbe atmosphärische Luft den Respirationsorganen zugeführt wird. Daher konnte +A. Berenguier+[381] bei seinen Versuchen die in Asche, Mehl u. dergl. eingegrabenen Thiere noch 15 Stunden lang am Leben erhalten. So erklärt sich auch, dass verschüttete Erwachsene, aber auch eingegrabene Kinder noch nach vielen Stunden lebend zu Tage gefördert wurden. Bereits +Bohn+ berichtet von zwei Neugeborenen, die nach der Geburt sogleich verscharrt und nach mehreren Stunden noch lebend ausgegraben wurden. Einen ähnlichen Fall erzählt +Maschka+, ebenso +Bardinet+ (Schmidt’s Jahrb. 1886, II). In letzterem Falle hatte die Mutter das Kind, welches sie für todt hielt, in ein Tuch eingewickelt und 25 Cm. tief unter die Erde vergraben. Nach 8 Stunden (!) wurde es ausgegraben, zum Leben gebracht und lebte noch 4 Tage.
Besteht die Substanz, mit welcher der Körper bedeckt wurde, aus beweglichen Theilchen, so können dieselben aspirirt werden, besonders mit jenen Respirationsbewegungen, die im bewusstlosen Zustande noch erfolgen. +Berenguier+ konnte in seinen oben angeführten Versuchen die staubförmigen Substanzen zwar im Rachen und im oberen Theile des Oesophagus, niemals aber in der Glottis oder im Magen nachweisen. Dagegen fanden wir bei einem Manne, der beim Einsturz eines Speichers durch mehrere hundert Zollcentner Kornfrucht verschüttet worden war, Kehlkopf und Trachea und deren beide Hauptäste mit Getreidekörnern verstopft und einzelne sogar in den grossen Bronchien der linken Lungenpforte. Da solche Stoffe auch an der Leiche ohne Schwierigkeit in die Mundhöhle gelangen können, so werden wir auf eine erfolgte Aspiration nur dann schliessen, wenn wir dieselben tief in den Luftwegen oder im Magen oder gar, wie +Maschka+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLV, pag. 242) einen solchen Fall mittheilt, im Dünndarm finden.
[Sidenote: Ersticken durch Erdrücktwerden.]
Erstickung durch Erdrücktwerden kann auch geschehen im Gedränge oder bei Kindern durch den Körper der Mutter oder einer anderen in demselben Bette schlafenden Person. Letztere Todesart ist nur selten durch die Section allein zu constatiren, sondern muss nur aus dem Zusammenhalten der Resultate dieser mit den Umständen des Falles erschlossen werden. Uebrigens wird diese Todesart ungleich häufiger angenommen, als sie wirklich vorkommt, da in den meisten der von uns obducirten Fälle eine natürliche Ursache des unerwarteten Absterbens, insbesondere Bronchitis, nachgewiesen wurde. Fälle, wo die Erstickung durch Auffallen schwerer Lasten (Wägen, Balken, Steine etc.) bewirkt wurde, haben wir wiederholt obducirt. Dass auch gegenüber solchen, in der Regel durch die Umstände klargestellten Fällen Vorsicht geboten ist, beweist eine Mittheilung +Blumenstok+’s (Maschka’s Handbuch. I, 422), betreffend einen durch Kopfverletzungen umgebrachten Bergmann, auf welchen nachträglich, um den Tod als zufällige Verunglückung hinzustellen, ein 5-6 Centner schwerer Felsblock gewälzt worden war!
Nach +Tamassia+’s Versuchen (1892) erfolgt der Tod nach blosser Belastung des Thorax, auch wenn dieselbe das Gewicht des Körpers um ½-⅓ übersteigt, erst nach ½-1¾ Stunden, früher, wenn zugleich der Bauch belastet wird, niemals aber plötzlich. Wenn letzteres geschieht, so hat noch eine andere Ursache mitgewirkt.
III. Tod durch Verhungern.
Die Zeit, wie lange ein Mensch ohne Nahrung auszuhalten vermag, ohne zu sterben, lässt sich nicht genau bestimmen. Alter, früherer Ernährungszustand und der Umstand, ob nur die Nahrung oder gleichzeitig auch das Getränk (Wasser) entzogen wurde, werden von Einfluss sein.
[Sidenote: Wie lange lebt man ohne Nahrung?]
Wie lange neugeborene Kinder ohne Nahrung leben können, lässt sich aus den keineswegs seltenen Fällen von angeborener Atresie des Duodenums und der minder häufigen des Oesophagus schliessen. +R. Meier+ (+Klebs+, Path. Anat. 165) sah ein Kind mit angeborener Abschnürung des oberen Stückes des Oesophagus vom unteren erst am siebenten Tage sterben. Eine grosse Reihe von Fällen von angeborenem Verschluss des Duodenums hat +Hempel+ (Jahrb. f. Kinderheilkunde. 1873, VI, pag. 381), ebenso +Theremin+ (Deutsche Zeitschr. f. Chirurgie. 1877, VIII. pag. 34) zusammengestellt. Die Kinder starben durchschnittlich 3-5 Tage nach der Geburt, doch hatte das Leben in einem Falle 12 Tage gedauert. Von zwei von uns obducirten Kindern mit angeborener Verwachsung des Duodenums über dem Diverticulum Vateri lebte das erste einen, das andere 2½ Tage. Auch +F. A. Falk+ fand bei seinen Studien an verhungernden Hunden (Med. Centralbl. 1876, pag. 472), dass neugeborene und junge Thiere ungleich rapider an Gewicht abnehmen und ungleich früher sterben, als ältere Hunde, von denen ein dreijähriger, der auch Wasser erhielt, erst am 61. Tage starb. Ob Greise, von denen schon +Hippokrates+ sagt: „Senes facillime jejunium ferunt“, länger das Hungern ertragen, als Menschen im durchschnittlichen Alter, ist zwar nicht sichergestellt, kann jedoch mit Rücksicht darauf, dass der Stoffwechsel bei +alten+ Leuten ein trägerer ist und dieselben thatsächlich weniger zu ihrer Ernährung brauchen, im Allgemeinen zugegeben werden.
Wie lange Erwachsene durchschnittlich das Hungern vertragen, lässt sich schwer bestimmen. Im Allgemeinen werden 7-8 Tage angenommen (+Moleschott+). Doch sah +Schleifer+ (Oesterr. Wochenschr. 1843, Nr. 24) einen Gefangenen 17, +Casper+ einen anderen 10 Tage lang hungern, ohne zu sterben, beide hatten jedoch Wasser getrunken. +Caussé+ (Annal. d’hyg. publ. 1876, Nr. 92, pag. 328) erwähnt eines Mädchens, welches 11 Tage nach dem Einsturz eines Hauses lebend ausgegraben wurde. Ein Kind von 4 Monaten, welches sie auf dem Schosse hatte, war am vierten Tage gestorben. +Falret+ und andere Irrenärzte wollen Kranke 40 Tage und länger alle Nahrung verweigern gesehen haben, ohne dass diese dabei zu Grunde gingen (Prager Vierteljahrschr. 1864, LXXXII, pag. 111), dagegen sagt +Pellevoisin+ (ibidem. LXXXIII, pag. 95), dass in solchen Fällen der Tod bei beschränkter Nahrung in 60, bei gänzlicher Abstinenz in 8 Tagen erfolgt. Die bekannten Hungerproductionen +Tanner+’s und seiner Nachfolger (1886 und 1887) sprechen dafür, dass bei unbehinderter Zufuhr von Wasser der Mensch viel länger ohne Nahrung auszuhalten vermag, als gewöhnlich angenommen wird. Auch +Laborde+ (Wr. med. Presse. 1887, pag. 183) konnte bei einem Hunde, dem er nach Belieben Wasser gab, das Fasten ohne Gefahr bis zum 40. Tage fortführen, während ein anderer Hund, dem zugleich das Getränk entzogen wurde, am 20. Tage verendete. Im Juli 1892 wurden bei Bilin mehrere Bergleute verschüttet und drei davon nach 17 Tagen noch lebend, obgleich sehr entkräftet, aufgefunden und am Leben erhalten. Sie hatten die ganze Zeit nur von Grubenwasser gelebt.
[Sidenote: Erscheinungen bei Verhungern.]
Von den während des Lebens eintretenden Erscheinungen ist zu erwähnen, dass das anfängliche Hungergefühl sehr bald schwindet. Dieses wurde in mehreren der erwähnten Fälle constatirt und auch +Ranke+[382] beobachtete bei einem an sich selbst angestellten Hungerversuch, dass das Hungergefühl schon am zweiten Tage verschwunden war. Dann erfolgt rascher Schwund des Fettes, Abnehmen der Kräfte, Obstipation, bei Abstinenz von Wasser auch Erhöhung des specifischen Gewichtes des Harns und Verminderung der Menge des Harns, in welchem der Harnstoff sich nicht oder wenigstens nicht constant vermindert, wohl aber die Chloride, welche auch ganz aus dem Harn verschwinden können.[383] Magendrücken, Brechneigung und das Auftreten eines fötiden Geruches aus dem Munde wurde ebenfalls beobachtet, ebenso die Bildung von Ecchymosen in der Conjunctiva und auf der Haut (+Schleifer+). Liessen sich in diesem Stadium die Individuen zum Essen bewegen, so erfolgte die Erholung sehr rasch und vollständig. In den späteren Stadien stellt sich unter hochgradiger Zunahme der Schwäche Somnolenz und Delirium ein und darauf der Tod (O. +Schultze+).
Die Leichen solcher Individuen faulen schnell (+Recklinghausen+), sind hochgradig abgemagert und anämisch, das Fett auch in den inneren Organen geschwunden (nach +Cantalamessa+ 1893, niemals vollständig), Magen und Darm auffallend verengt, leer. Leber, Milz und Nieren, bei Kindern nach +Seydel+ (1894) auch die Thymus verkleinert, blutarm, das Blut manchmal theerartig eingedickt.
Das Verhungern kommt in foro selten in Frage. Es kann dies geschehen bei Kindesweglegung, bei absichtlicher Verminderung oder vollständiger Entziehung der Nahrung, wie sie sowohl als unvernünftiges und herzloses Züchtigungsmittel, aber auch als grausame Tödtungsart hier und da vorzukommen pflegt[384], und fast immer entweder hilflose Kinder oder Geisteskranke, insbesondere Blödsinnige, betrifft. Viele solche Fälle erweisen sich bei näherer Untersuchung als Uebertreibungen, wie wir denn bereits zweimal Gelegenheit hatten, Kinder zu obduciren, die angeblich an absichtlicher Entziehung der Nahrung gestorben waren, während die Section in dem einen Falle eine käsige Pneumonie, im anderen Syphilis als Todesursache und in beiden Fällen grosse Mengen von fäculentem Darminhalt ergab. Ebenso könnte der nach Stricturen oder Verwachsungen des Oesophagus in Folge Vergiftung mit ätzenden Substanzen eintretende Inanitionstod zur gerichtlichen Verfolgung Veranlassung geben, und +Casper+ berichtet über einen Fall, in welchem an einer Frau eine Inunctionscur in so leichtsinniger Weise durchgeführt wurde, dass Verwachsungen der Kiefer erfolgten und die Patientin schliesslich am Hungertode starb. Der fahrlässige Wundarzt wurde zu Festungsstrafe verurtheilt.
Selbstmord durch Verhungern ist wiederholt von Gefangenen, namentlich aber von Geisteskranken, unternommen, doch nur ausnahmsweise zu Ende geführt worden. Eine forensische Bedeutung kann auch der lange fortgesetzten Enthaltung von Nahrung zukommen, wenn sie als solche oder combinirt mit anderen auffälligen Erscheinungen, wie Ekstase, Stigmatisirung, vorkommt und als Wunder proclamirt wird. Solche Fälle kommen bekanntlich immer wieder von Zeit zu Zeit vor, und die Neuzeit hat ebenfalls solche geliefert. Die Mehrzahl derselben läuft auf Betrug hinaus und letzterer ist durch scharfe Controle als solcher sicherzustellen, welche sich nicht blos auf die heimliche Zusichnahme von Nahrung, sondern auch auf das Verhalten des Körpergewichtes, des Fettpolsters, insbesondere aber der Ausscheidungen (Harn, Koth) zu erstrecken hätte. In einer anderen Reihe von Fällen ist zweifellos gleichzeitig ein neuro-, beziehungsweise psychopathischer Zustand vorhanden, als Theilerscheinung dessen ein geringeres Nahrungsbedürfniss existirt, und in wieder anderen ist ein solcher Zustand mit Betrug combinirt und analog den bekannten Uebertreibungen, sowie der Sucht, Interesse und Aufsehen zu erregen, denen wir bei Hysterischen begegnen.
IV. Der Tod durch allzuhohe oder allzuniedrige Temperatur.
A. Tod durch abnorm hohe Temperatur.
Durch Einwirkung hoher Temperatur auf den Körper erzeugte Läsionen bezeichnet man als Verbrennung. Dieselbe kann erfolgen durch Flamme, durch heisse Flüssigkeiten, durch heisse Gase und Dämpfe, durch glühende (geschmolzene) oder heisse, feste Körper, durch strahlende Wärme und durch die Wärme, die sich bei gewissen chemischen Zersetzungen entwickelt, wie insbesondere beim Kalklöschen. Die Verbrennung mit heissen Flüssigkeiten und heissen Dämpfen nennt man gewöhnlich Verbrühung.
Den genannten Agentien ähnlich wirken ätzende Flüssigkeiten, z. B. Schwefelsäure, Carbolsäure und Aetzlauge. Dieselben bewirken entweder erythematöse oder eczematöse Dermatitis oder mehr weniger tiefgehende Necrose (meist Coagulationsnecrose) der Haut, ganz ausnahmsweise Blasenbildung (+Zillner+ nach Carbolsäureverätzung, Wiener med. Wochenschr. 1879, Nr. 47), niemals Verkohlung. Am häufigsten kommen Verätzungen durch Schwefelsäure vor, namentlich des Gesichtes durch absichtliches Schleudern der Flüssigkeit in letzteres aus Rache oder Eifersucht, worauf häufig höchst entstellende Narben, Ectropium der Augenlider und Narben der Cornea zurückbleiben.
Ferner muss bemerkt werden, dass auch mässig, d. h. nicht bis zum Verbrennungseffect gesteigerte Temperaturgrade unter Umständen gesundheitsschädliche Folgen und selbst den Tod herbeiführen können. +Speck+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1874) berichtet über einen solchen Fall, in welchem ein contractes 12jähriges Mädchen auf Rath eines Quacksalbers in eine frische Schafhaut gewickelt, mit Decken bedeckt und mit frisch gebackenen, heissen Broden umstellt, liegen gelassen und nach 3 Stunden todt gefunden wurde. +Speck+ leitet den Tod von der Erhöhung der Eigenwärme ab und +Eulenburg+ in einer dem Aufsatz zugefügten Anmerkung von einer durch die Erhöhung der Temperatur über die Blutwärme bewirkten Ausdehnung der Blutgase, welche bis zum Freiwerden der letzteren und zur Herzlähmung und Luftembolien führen können.
Hierher gehört auch der sogenannte Hitzschlag (Insolation, Sonnenstich), der theils auf der Erhöhung der Blutwärme durch die Sonnenhitze, theils auf der durch starken Wasserverlust bewirkten Eindickung des Blutes zu beruhen scheint.[385] Andererseits ist es bekannt, dass gewisse Feuerarbeiter bedeutende Temperaturgrade aushalten, so insbesondere die sogenannten Puddler, welche täglich 8 bis 10 Stunden in einer Temperatur von etwa 58 °C. arbeiten (+Hirt+, „Krankheiten der Arbeiter“. Gasinhalationskrankheiten. 1873, pag. 126). Ueber das Verhalten von Menschen in überhitzten Räumen (55-80 °C.) hat +Hartwich+ (Virchow’s Jahrb. 1885, I, 239) Versuche angestellt. +Dittrich+ (Zeitschr. f. Heilkunde. 1893, XIV, 4. Heft) hat 12 Fälle von Hitzschlag obducirt und fand stets Ecchymosen am Endo- und Epicard, sowie in den Schädeldecken und an den Lungen, selten an den Schleimhäuten des Halses, fast immer pathologische Veränderungen des Herzens, die er als ein zum Hitzschlag disponirendes Moment ansieht.
[Sidenote: Verbrennungsgrade.]
In der Chirurgie unterscheidet man bekanntlich vier Verbrennungsgrade, von denen der erste durch Erythem, der zweite durch Blasenbildung, der dritte durch oberflächliche Verschorfung des Corium sich charakterisirt, der vierte alle weiteren Verbrennungseffecte umfasst, deren höchste, nämlich die Verkohlung ganzer Körpertheile oder des ganzen Körpers bis zur Calcinirung von Knochen, in der Chirurgie selten oder gar nicht, wohl aber in der forensischen Praxis vorkommen können.
[Sidenote: Lebensgefahr.]
Die Lebensgefahr nach Verbrennungen hängt weniger von dem Grade der Verbrennung, als von ihrer Ausbreitung ab, und es ist eine anerkannte Thatsache, dass selbst Verbrennungen der höchsten Grade, wenn sie blos auf einen umschriebenen Körpertheil sich beschränken, ungleich weniger gefährlich sind, als Verbrennungen des ersten und zweiten Grades, wenn diese grosse Strecken der Körperoberfläche betreffen. Bezüglich letzterer gilt bei den Chirurgen als Erfahrungssatz, dass, wenn die Verbrennung (Verbrühung) auf mehr als ein Drittel der Hautoberfläche sich erstreckt, der Tod erfolgt. Dieser Satz gilt nur für die überwiegende Zahl der Fälle und ist nicht so zu nehmen, dass bei einer solchen oder noch stärkeren Ausdehnung der Verbrennung eine Heilung absolut unmöglich wäre.
So hat +Maschka+ einen Fall beschrieben, der einen jungen Mann betraf, welcher im hochgradig betrunkenen Zustande mit Branntwein übergossen wurde, den man dann muthwilligerweise anzündete. Die Verbrennung erstreckte sich auf mehr als die Hälfte der Körperoberfläche und doch erfolgte Genesung nach 9 Monaten. Es blieben jedoch ausgebreitete Narben zurück, von denen die am Bauche und in den Leistengegenden sich so contrahirten, dass der Betreffende nur in stark gebeugter Stellung zu gehen vermochte. Anderseits ist es gar nicht selten, dass namentlich kleine Kinder nach Verbrennungen sterben, die verhältnissmässig geringe Hautstrecken, so nur eine Extremität oder den Hals, betroffen haben, und zwar nicht immer erst in Folge der secundären Entzündungs- oder Eiterungsprocesse, sondern kurze Zeit nach erlittener Verbrennung.
[Sidenote: Todesursache nach Verbrennungen.]
Ueber die Ursache des bald nach Verbrennungen oder Verbrühungen der Haut meist unter Delirien und Somnolenz erfolgenden Todes ist viel geschrieben worden und trotzdem ist die Frage noch keineswegs erledigt. Die intensive Reizung der Hautnerven genügt für sich, durch Shock den Tod zu erklären. Andere legen ein grosses Gewicht auf die paralytische Erweiterung der massenhaften Hautgefässe und die consecutive plötzliche Erweiterung des Strombettes, die auch durch Sinken des Blutdruckes sich kundgibt, wodurch Insufficienz der Herzpumpe, Stauung im Kreislauf und der Tod entsteht (+Goltz+). Auch die hochgradigen Wärmeverluste durch die entblösste Haut werden mit dem Tode in Verbindung gebracht, ferner die aufgehobene Functionsthätigkeit der Haut als Ausscheidungsorgan für gewisse deletäre Stoffe, weiter mit Rücksicht auf die von +Schultze+ und +Rollet+ am erwärmten Objecttisch beobachtete Theilung der Blutkörperchen und das Absterben der Blutkörperchen bei Erwärmung auf 45 °C., diese Veränderungen des Blutes und die dadurch bewirkten Störungen (+Ponfick+), ferner auch die plötzliche Gerinnung des Blutes in der Haut, sowie des Muskelfibrins (Wärmestarre), endlich auch die rapide und massenhafte Aufnahme septischer Stoffe in den Kreislauf von der wunden Hautfläche aus. Chemisch wurde das Blut nach ausgedehnten Verbrennungen von +Hoppe+-+Seyler+ und +Tappeiner+ (Virchow’s Jahrb. 1881, I, pag. 237 und 251) untersucht. Ersterer fand in einem Falle 2·4, in einem anderen 5 Procent des gesammten Hämoglobingehaltes in das Serum übergetreten; letzterer in 4 Fällen eine starke Eindickung des Blutes theils durch Wasserverlust, theils durch enorme Transsudation von Blutplasma. +Foa+ (ibidem, pag. 559) will den Tod durch Selbstintoxication mit fibrinogener Substanz erklären, welche in Folge Destruction des Blutes sich bildet. Nach +Kijanitzin+ (Virchow’s Archiv 1893, CXXXI, pag. 436) findet sich nach ausgedehnten Hautverbrennungen wirklich ein Gift im Blut, in den Organen und im Harn, welches darstellbar ist und in seiner Function und Wirkung der Gruppe des Leichenmuscarins, Neurins und Peptotoxins entspricht. Das klinische Bild bei einer acut zum Tode führenden Verbrennung ist nicht constant, indem bald Symptome des Shocks, bald solche prävaliren, die auf localen Hyperämien oder auf Aufnahme pyrogener, vielleicht auch ptomaineartiger Stoffe in den Kreislauf zu beziehen sind. Das Auftreten von Hämaturie (in einem unserer Fälle schon nach 2 Stunden) und Nephritis im acuten Verlauf von Verbrennungen ist sehr constant und wurde besonders von +Wertheim+[386] experimentell geprüft. Im chronischen Verlauf von Verbrennungen kann der Tod durch Erschöpfung oder durch entzündliche und embolische Processe innerer Organe erfolgen, worunter insbesondere jene der Lungen zu erwähnen sind.
Ueber +innere Verbrennungen+, und zwar der Respirationswege und des Verdauungscanals hat +Severi+ (Virchow’s Jahrb. 1885, II, 287) Versuche angestellt. Zweimal haben wir bei äusseren Verbrennungen auch solche zweiten Grades in der Mundhöhle und in den oberen Antheilen der Schling- und Respirationswege gefunden, und zwar einmal nach Verbrennung durch Flammen und das andere Mal bei einem Kinde, welches einen Topf mit heissem Wasser auf sich herabgerissen hatte.
[Sidenote: Leichenbefund nach Verbrennungen.]
+Die äusseren Befunde+ an den Leichen Verbrannter werden von dem Verbrennungsgrade, von der Ursache der Verbrennung und von der Zeit abhängen, die von der Verbrennung bis zum Tode verflossen war.
Wir haben hier nur die acut zum Tode führenden Verbrennungen, und zwar nur die der ersten drei Grade im Auge, da wir auf die höhergradigen Verbrennungen und Verkohlungen später zurückkommen werden. Das durch Verbrennung oder Verbrühung erzeugte Hauterythem ist an der Leiche in der Regel nicht mehr zu erkennen, da es durch Hypostase verschwindet, doch bleibt, wenn der Tod nicht allzuschnell erfolgte, manchmal eine Schwellung der betreffenden Hautpartie, häufiger aber eine kleienförmige Abschilferung der Epidermis an jenen Stellen zurück, wo während des Lebens das Erythem gewesen war. Nach Verbrennungen zweiten Grades finden wir an der Leiche entweder ausgebildete, serumgefüllte Blasen oder dieselben geplatzt und collabirt oder von mehr weniger weiten Strecken der Haut die Epidermis in Fetzen abgelöst und den Rändern der so veränderten Hautpartie meist in geschrumpftem Zustande anhaftend. Von Händen und Füssen lässt sich mitunter die Epidermis sammt den Nägeln wie ein Handschuh abstreifen. Bleibt das Corium, von welchem die Epidermis abgehoben wurde, von letzterer bedeckt, so erscheint es an der Leiche meist feucht und blass, seltener und meist nur an abwärtigen Stellen geröthet. War jedoch eine solche Stelle frei der Luft ausgesetzt, so vertrocknet sie und erscheint nach einiger Zeit als eine leder- oder pergamentartige, hart zu schneidende und beim Anschlagen tönende, in verschiedenen Nuancen gelb, braun bis braunroth gefärbte, Netze durchscheinender Hautgefässe und mitunter Ecchymosen enthaltende Schwarte, somit in gleicher Weise verändert, wie wir dies bei Hautaufschürfungen oder bei auf andere Art von der Epidermis entblössten Stellen beobachten können. Die Verbrennungen dritten Grades sind im frischen Zustande durch die weissgraue, mehr weniger tief gehende Verschorfung sämmtlicher Hautschichten kenntlich, welche wie gekocht oder (nach Einwirkung von Flamme) wie leicht gebraten erscheinen.
Die übrigen äusseren Befunde hängen von der Art der Verbrennung ab. War diese durch Flamme entstanden, so finden wir Verrussung der Haut und Versengung der Haare, eventuell auch der Nägel an den getroffenen Stellen. Beides findet sich bei der Verbrühung mit heissen Flüssigkeiten und heissen Dämpfen nicht, was behufs der Differentialdiagnose zu beachten ist. Die Zerstörung der Haare kann auch bei Verbrennung mit glühenden Körpern, weniger leicht bei solchen mit ätzenden Flüssigkeiten erfolgen. In einzelnen Fällen findet sich die Substanz, welche die Verbrennung veranlasste, der Haut anhaftend. So sahen wir in einem Falle den grössten Theil des Körpers mit einer schwarzen, glänzenden Masse incrustirt, welche aus einem schwarzen Lack bestand, der während des Kochens aus dem Kessel geschleudert wurde und den Mann verbrannt hatte; bei einem mit schwarzem Kaffee verbrühten Kinde wurden zahlreiche Partikel des Kaffeesatzes gefunden, und bei einem Manne, der in eine Grube mit eben gelöschtem Kalk gefallen war, letzterer in verschieden dicker Schicht an der Haut. Die Verbrennungen durch Pulverflamme sind durch Schwärzung der betreffenden Stelle erkennbar, die nicht blos vom Pulverschmauch, sondern auch von eingesprengten Pulverkörnern herrührt.
Die Vertheilung der Verbrennung kann manchmal ebenfalls für die Erkennung der Provenienz derselben verwerthet werden. Geschah die Verbrennung durch Flamme, so lässt sich häufig erkennen, dass die Verbrennung von unten nach aufwärts ihren Gang genommen hatte, wie dies namentlich bei Kindern und Frauen, deren Kleider brennend wurden, begreiflich ist. Hier ist die Verbreitung mitunter schwimmhosenartig. Bei Verbrühungen, wenn diese im bekleideten Zustande geschahen, bleiben die von den Kleidern bedeckten Stellen entweder verschont oder zeigen geringe Verletzungsgrade, auch geht die Verbrühung häufig von oben nach abwärts, ausser es wäre das Individuum in eine heisse Flüssigkeit hineingefallen und nicht, wie gewöhnlich, blos damit begossen worden. Eng anliegende Kleidungsstücke bilden auch gegenüber der Flamme einigen Schutz, weshalb Verbrennung durch Fangen der Kleider beim männlichen Geschlecht ungleich seltener ist, als beim weiblichen, bei welchem das Abstehen der Kleider vom Leibe, besonders vom Unterkörper, das Aufgehen derselben in Flammen wesentlich erleichtert. Noch mehr erkennt man den Schutz eng anliegender Kleidungsstücke daraus, dass man sehr häufig entsprechend der Taille oder den Strumpfbändern Streifen wohlerhaltener Haut trifft, während die Umgebung oft die höchsten Verbrennungsgrade zeigt. Verbrennungen durch strahlende Wärme, durch heisse Luft oder explodirende Gase sind ebenfalls meist auf die unbedeckt getragenen Körpertheile beschränkt, doch kann auch die Wirkung durch diese durchgehen, sowie es z. B. bei Explosionen schlagender Wetter, wenn auch nur selten, geschieht, dass die Kleider selbst zu brennen anfangen.[387]
Eine Verwechslung der beschriebenen, durch Verbrennung veranlassten Veränderungen der Haut mit anderen Processen ist bei einiger Aufmerksamkeit und Beachtung des eben Gesagten in der Regel zu vermeiden. Dass jene Ablösungen und blasigen Abhebungen der Epidermis, wie sie bei bereits weit gediehener Fäulniss vorkommen, für Verbrennungseffect gehalten würden, wäre ein unverzeihlicher Irrthum, ist aber in einem uns bekannten, ein neugeborenes, im Sommer aus einem Düngerhaufen (!) gezogenes Kind betreffenden Fall thatsächlich vorgekommen. Am ehesten wäre eine Verwechslung mit mit Hautröthung oder Blasenbildung einhergehenden Hautkrankheiten möglich. So beschrieben +Casper+-+Liman+ (l. c. 320) und +Friedberg+ (Gerichtsärztl. Gutachten. 1875, pag. 296) Fälle, wo durch Hebammen veranlasste Verbrühungen von Kindern als „Blätterrose“ erklärt worden waren und die Erstgenannten auch einen Fall, in welchem umgekehrt ein Hautausschlag für Verbrennung genommen wurde. In einem unserer Fälle stellte sich die angebliche Verbrennung eines Kindes im Bade als Pemphigus heraus, in einem anderen war Verbrennung diagnosticirt worden, während blos Decubitus vorlag und in einem dritten, in welchem die Amme dem Säugling den Mund mit heissem Camillenthee verbrüht haben sollte, fand sich ausgebreitete Rachendiphtherie. Ausgebreitete postmortale, theils blasige, theils fetzige Ablösungen der Epidermis können bei im Ausbruchsstadium acuter Exantheme Verstorbenen vorkommen und dann eine Verbrühung vortäuschen. Wir haben sie fast über den ganzen Körper ausgebreitet im Jänner 1886 bei einem kräftigen Manne gesehen, der unwohl und über Kreuzschmerzen klagend nach Hause gekommen und nach zwei Tagen unter auffallender Hautröthung gestorben war. Vor dem Tode hatte man keine Epidermisabhebungen beobachtet, der Todtenbeschauer fand sie jedoch bereits vor und bezeichnete den Befund als eine „seltene Form von Hautbrand“. Auch haben wir noch am Obductionstisch denselben für eine Verbrühung durch heissen Dampf oder heisse Umschläge gehalten, welche Annahme sich aber durch die weiteren Erhebungen als ganz unhaltbar erwies. Drei Monate darnach hatten wir Gelegenheit, einen ganz gleichen Befund bei einem Säugling zu beobachten, der unter Variolaverdacht gestorben war. Auch ist uns ein Fall vorgekommen, wo ein durch Petroleumumschläge veranlasstes Ekzem für Verbrennung gehalten wurde.
[Sidenote: Verbrennung und Verbrühung. Innere Befunde.]
Der +innere Befund+ ist in ganz acuten Fällen meist negativ. +Franz+ fand bei 7 durch schlagende Wetter umgekommenen Bergleuten Ecchymosen am Herzen, doch dürfte bei diesen, wie +Franz+ selbst zugiebt, die nächste Todesursache nicht Verbrennung, sondern Erstickung in irrespirablen Gasen gewesen sein. Dagegen finden sich Ecchymosen unter den serösen Häuten, aber auch auf Schleimhäuten ziemlich häufig bei Individuen, die noch einige Tage gelebt hatten, und ihre Bildung fällt mit der körnigen Degeneration zusammen, die sowohl die Gefässwände, als namentlich die Musculatur und die parenchymatösen Organe rasch ergreift. Von letzteren zeigt die Niere am frühesten sich verändert und bietet das Bild der „trüben Schwellung“. Bei dem oben erwähnten, durch siedenden Lack verbrannten Manne fanden wir sie nebst blutigem Harn, obwohl das Individuum die Verbrennung nur sechs Stunden überlebt hatte. Hyperämien innerer Organe sind nicht constant. Hyperämie der Meningen und Erscheinungen von Hirnödem haben wir wiederholt beobachtet. Das Blut ist fast ausnahmslos geronnen.
Haben die Individuen noch länger gelebt, so finden sich ausser noch weiter vorgeschrittener körniger (fettiger) Degeneration der Organe, namentlich pneumonische Processe häufig, welche theils hypostatischen, theils embolischen Ursprunges sind, aber auch durch bronchitische, selbst croupöse Processe, durch das Einathmen von Rauch und heisser Luft veranlasst werden. In noch weiteren Stadien marastische Erscheinungen. Das zuerst von +Curling+ angegebene Duodenalgeschwür nach Verbrennungen haben wir wiederholt beobachtet. Wir halten dasselbe ebenso wie +Klebs+ (Pathol. Anat. 278) für eine Corrosionserscheinung, die sich aus Ecchymosen bildet, welche an der Duodenalschleimhaut ebenso wie im Magengrunde, nicht blos nach ausgebreiteten Verbrennungen, sondern auch nach anderen mit Ecchymosenbildung einhergehenden Todesarten (Erstickung) häufiger als an anderen Stellen des Verdauungstractes aufzutreten pflegen.
[Sidenote: Tod durch Verbrennung. Eigene und fremde Schuld.]
Der Tod durch Verbrennung ist in den bei weitem meisten Fällen ein zufälliger oder wurde durch unabsichtliches Verschulden herbeigeführt. Selbstmord ist selten.
Zwei Fälle von Selbstmord durch Verbrühung, die beide Brauergesellen betrafen, welche sich in den Braukessel gestürzt hatten, theilt +Bělohradsky+ (Prager Zeitschr. f. Heilk. 1880, pag. 47 und 48) mit. Wir haben mehrere einschlägige Fälle beobachtet. Der eine betraf eine 29jährige geisteskranke Frau, die Petroleum in einen Nachttopf gegossen, ihren Unterrock darin eingetaucht, diesen dann angezogen und angezündet hatte; der zweite einen in der Irrenanstalt untergebrachten Geisteskranken, der, nachdem er sich zwei oberflächliche Stiche in den Bauch versetzt hatte, den Kopf in ein Ofenloch hineinsteckte und auf die glühenden Kohlen legte, wodurch bis auf den Knochen dringende Verbrennungen der einen Kopfseite entstanden. Im ersten Fall erfolgte der Tod in 12 Stunden, im zweiten erst nach 12 Tagen. In einem dritten hatte eine junge Branntweinersgattin nach einem Streite mit ihrem Manne ihre Kleider mit Spiritus begossen und diese dann angezündet und in einem vierten wurde ein Mann, wie sich nachträglich herausstellte, ein 72jähriger pensionirter Officier, brennend in einem öffentlichen Pissoir angetroffen, wo er sich mit Petroleum übergossen und dann seine Kleider in Brand gesteckt hatte.
Ebenso selten ist der Mord durch Verbrennen. Ein Gattenmord, begangen durch Begiessen des Gatten mit Petroleum und Anzünden, kam im Winter 1876 in Znaim vor das Schwurgericht und endete mit Verurtheilung; ein anderer durch Anzünden des Bettes, in welchem der betrunkene Mann lag, wurde 1877 in Spandau verhandelt. Eine Reihe ähnlicher Fälle, worunter auch von durch Verbrühung versuchter Tödtung, bringt +Taylor+ (l. c. I, 693 u. ff.). Auch Verbrennung Neugeborener ist vorgekommen.
[Sidenote: Verbrennungen vor und nach dem Tode.]
Häufiger sind Fälle, in denen anderweitig getödtete Personen dem Feuer ausgesetzt wurden, entweder um die Leiche zu zerstören oder um ein zufälliges Verunglücken vorzutäuschen. In solchen Fällen ist es Aufgabe des Gerichtsarztes, zu sehen, erstens ob die Verbrennung +während des Lebens oder erst+ nach dem Tode entstanden ist und zweitens, ob sich nicht Zeichen einer anderen Todesart nachweisen lassen.
In ersterer Beziehung ist Folgendes zu erwägen: Das Hauterythem, welches den ersten Verbrennungsgrad darstellt, kann an der Leiche nicht entstehen, da es auf reactiver Hyperämie beruht. Finden wir daher ein solches Erythem namentlich in unmittelbarer Nähe höherer Verbrennungseffecte, so ist dies ein Befund, der den Schluss gestattet, dass die Einwirkung der Hitze noch während des Lebens stattgefunden habe. Leider schwindet die Injectionsröthe des ersten Verbrennungsgrades an der Leiche häufig entweder vollständig oder sie verblasst, wie dies auch mit anderen Exanthemen, wenn sie blos auf Hyperämie beruhen, der Fall ist. Im Allgemeinen ist das Erythem desto deutlicher vorhanden, je länger nach der Verbrennung das Individuum noch gelebt hatte. In dem Vorhandensein von „Brandblasen“, die dem zweiten Verbrennungsgrade zukommen, suchte man den absoluten Beweis, dass eine Verbrennung den noch lebenden Körper getroffen habe, indem man behauptete, dass an der Leiche zwar durch Flamme etc. ebenfalls blasige Abhebungen der Epidermis erzeugt werden können, dass aber diese entweder sofort platzen, oder wenn sie stehen bleiben, was nur ausnahmsweise geschieht, nur Gas, niemals aber Serum enthalten. Diese Behauptung wurde einigermassen durch die Versuche von +Leuret+, +Champouillon+, +Maschka+, +Chambert+ und +Wright+ erschüttert, denen es gelang, freilich nur ausnahmsweise, auch an Leichen serumgefüllte Blasen zu erzeugen, und +Duvernoy+[388] fand grosse Brandblasen am Halse eines Mannes, der sich mit einer Flinte in die Brust geschossen und dessen Kleider dabei Feuer gefangen hatten, obgleich, da Herz und Aorta gänzlich zerrissen und der zwölfte Brustwirbel zerschmettert war, der Tod, respective der Stillstand der Circulation, augenblicklich eingetreten sein musste, ebenso +Bernt+ („Beiträge.“ 1818, I, 122) bei einem Mädchen, welches von ihrem Geliebten durch einen Schuss in’s Herz getödtet worden war. +Casper+-+Liman+ dagegen (l. c. II, 306) sahen trotz zahlreicher Versuche niemals serumhältige Brandblasen nach dem Tode entstehen und auch uns ist dies niemals gelungen, weshalb der Befund von solchen mit grösster Wahrscheinlichkeit dafür sprechen wird, dass die Verbrennung noch während des Lebens (eventuell in der Agone) des Individuums entstanden ist.
[Sidenote: Verletzungen bei Verbrannten.]
Die Röthung der Basis der Brandblasen ist für die Diagnose nicht zu verwerthen, da einestheils die während des Lebens bestandene Röthung an der Leiche meist verschwindet oder erblasst, anderseits auch die erst an der Leiche blossgelegte Cutis sich durch die Einwirkung der Luft etwas zu röthen vermag. Auch muss bemerkt werden, dass eben solche bald blässere, bald dunklere „Schwarten“, wie sie nach vitaler Verbrennung sich durch postmortale Vertrocknung bilden, auch nach Verbrennung der Leichenhaut entstehen können.
Sind Verbrennungen dritten Grades vorhanden, so kann die Untersuchung der noch frischen oder vertrockneten Schorfe wichtige Anhaltspunkte für die Beantwortung vorliegender Frage ergeben. Da nämlich, wenn höhere Hitzgrade die Haut treffen, während die Circulation noch im Gange ist, das in den Hautgefässen eben enthaltene Blut sofort durch die Hitze coagulirt, so finden wir die betreffende verschorfte Hautstelle wie injicirt, welche Injection sich, wenn diese Stelle zu einer Schwarte vertrocknet ist, theils makroskopisch durch ein sehr dichtes[389] Netz durchscheinender Gefässe kundgibt, noch mehr aber bei mikroskopischer Untersuchung der betreffenden „Schwarte“ zeigt, während, wenn die Hitze die todte Haut getroffen hatte, ein solches Bild höchstens an abhängigen Stellen, wo sich Senkungshyperämien bilden, zu Stande kommen kann, da sich, wie bekannt, die Hauptcapillaren schon während der Agone und noch mehr nach dem Tode entleeren. Nicht selten finden sich in den aus Verbrennungen 2. und 3. Grades entstandenen „Schwarten“ punktförmige bis hanfkorngrosse Ecchymosen, mitunter in grosser Zahl, deren Befund natürlich den vitalen Ursprung der Läsion beweist.
Die Verbrennungen höherer Grade bis zur Verkohlung geben keine Anhaltspunkte für die Unterscheidung und es ist begreiflich, dass diese, wenn sie einige Ausdehnung besitzen, überhaupt erst nach dem Tode zu Stande kommen können.
Wurde das Individuum früher getödtet und dann erst dem Feuer ausgesetzt, so können sich die +Zeichen der anderweitigen Todesart+ ergeben.
Werden Verletzungen gefunden, so ist nicht zu übersehen, dass dieselben auch nur zufällig entstanden sein konnten, so z. B. beim Brande eines Hauses durch das Einstürzen von Balken, Mauern oder durch Sprung, respective Sturz von einer Höhe, welchen der von den Flammen Bedrohte unternahm. Diese Verletzungen und die sie begleitende Blutaustretung lassen sich mitunter noch bei stark verkohlten Leichen deutlich erkennen.
So fand +Zillner+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XXXVII, 1 u. 2) an der hochgradig verkohlten, am Grunde eines Lichthofes des Ringtheaters gefundenen Leiche eines Mannes noch deutlich mit geronnenem Blut ausgefüllte Fracturen am Schädel, ein starkes Extravasat geronnenen Blutes zwischen den Meningen und auf diesen, sowie in der verkohlten Bauchhöhle und ein blutleeres Herz, so dass mit voller Bestimmtheit geschlossen werden konnte, dass der Mann nicht durch Verbrennung, und, da das spärliche Blut in den inneren Organen kein Kohlenoxyd enthielt, auch nicht durch Erstickung im Rauch, sondern durch Sturz in den Lichthof um’s Leben gekommen ist.
Bei Explosionen können Verletzungen auch durch die Gewalt dieser entstehen. So fand +Franz+ unter 14 Bergleuten, die durch schlagende Wetter verunglückt waren, sieben, welche theils Schädelfracturen, theils Rupturen innerer Organe zeigten. Ferner ist zu beachten, dass die Einwirkung der Flamme auf Knochen, insbesondere auf den Schädel, nicht blos Abblätterungen der äusseren Tafel, sondern auch Sprünge des Knochens und, wie unsere Versuche ergaben, selbst Löcher im Schädeldach erzeugen kann, die theils durch Ausdehnung der Knochen in Folge der Hitze und die Aufblähung der verkohlenden, in den Knochen enthaltenen organischen Substanzen, theils aber auch von innen aus durch die Gewalt der innerhalb der Schädelhöhle entwickelten Dämpfe sich bilden.[390] Anderseits haben wir uns aus Anlass eines Falles, in welchem in einem Hause, wo vor drei Jahren ein Mann verschwunden war, in einem vermauerten Backofen ausser calcinirten Resten von Rippen das calcinirte Stück eines grösseren Röhrenknochens (Schienbeins?) gefunden wurde, an welchem deutliche scharfrandige und glatte Hiebscharten zu sehen waren, durch Versuche überzeugt, dass am feuchten Knochen erzeugte Hiebspalten, Sägeschnitte u. dergl. auch an calcinirten deutlich sich erhalten und leicht als solche zu erkennen sind. Auch Berstungen der Haut können durch die Einwirkung der Hitze zu Stande kommen, besonders in den Gelenksbeugen, wo sie sich auch erst nachträglich bei Streckversuchen leicht bilden. In einem von +Curling+ mitgetheilten Falle, in welchem bei einem aus dem Brandschutte eines Hauses ausgegrabenen Knaben quere Sprünge der Haut in beiden Kniebeugen gefunden wurden, hatte man diese anfangs für Schnittwunden gehalten. Doch zeigte die nähere Besichtigung, worauf auch in anderen solchen Fällen zu achten wäre, dass in der Tiefe die Gefässe und Nerven unverletzt waren und brückenartig von einer Wundwand zur anderen verliefen. Wiederholt fanden wir bei verbrannten Kindern Berstungen der verbrannten Haut an der hinteren Peripherie des Scheideneinganges in der Mittellinie des Dammes, welche beim Auseinanderziehen der Beine sich vergrösserten oder erst dabei sich bildeten. Eine unrichtige Deutung solcher Befunde wäre möglich.
[Sidenote: Gewaltspuren bei Verbrannten. CO-hältiges Blut.]
Dass auch andere als durch mechanische Verletzung herbeigeführte gewaltsame Todesarten noch an verkohlten Leichen erkannt werden können, beweist ein von +O. Schüppel+ veröffentlichter Fall, wo am Halse eines 10jährigen, als verkohlte Leiche aus dem Brandschutt eines Hauses hervorgezogenen Knaben noch deutlich eine Strangfurche erkannt werden konnte, und die Versuche +Schüppel+’s haben ergeben, dass sich die Strangrinne dann an verkohlten Körpertheilen erhielt, wenn das strangulirende Band (Strick) fest um den letzteren zusammengezogen und daran belassen worden war. Es ist dies eine analoge Erscheinung, wie das Erhaltenbleiben unversehrter Hautstreifen an der Taille von Frauen oder entsprechend den Strumpfbändern, worauf wir oben aufmerksam gemacht haben. Wie sich auch an sehr verkohlten Leichen einzelne, durch Kleider oder anderweitig, z. B. durch Beugung eines Körpertheiles oder durch Aufliegen geschützte Partien des Körpers erhalten können, haben zahlreiche der aus dem unglückseligen Ringtheaterbrande in Wien stammenden Leichen gezeigt, über die von uns in der Wiener med. Wochenschr., 1882, Nr. 2 u. ff. und von +E. Zillner+ (l. c.) berichtet wurde. Diese Untersuchungen haben zugleich die von uns bereits 1876 (Wiener med. Wochenschr. Nr. 7 und 8) vertretene Ansicht bestätigt, dass in vielen solchen Fällen die Betreffenden entweder zunächst im Rauch ersticken oder, noch bevor sie in Folge der Verbrennungen sterben, mehr weniger Rauch einathmen, ein Vorgang, der sich an der Leiche durch Verrussung der Respirations-, eventuell auch Schlingwege, vorzugsweise aber durch den Kohlenoxydgehalt des Blutes kundgibt, so dass, was praktisch besonders wichtig, selbst an hochgradig verkohlten Leichen noch erkannt werden kann, dass die Individuen zur Zeit, als der Brand ausbrach, noch lebten, respective Gelegenheit hatten, einige Zeit Rauch einzuathmen. Auch die Leichen der 319 bei dem Grubenbrande in Přibram Verunglückten zeigten wie +Křiz+ (Virchow’s Jahrb. 1892, I, pag. 479) mittheilt, sämmtlich kohlenoxydhältiges Blut. War diese Zeit nur ganz kurz, so ist trotz Flammentod kein Kohlenoxyd im Blute nachzuweisen. Zu bemerken ist, dass auch im ausgetretenen Leichenblut, das einer Rauchatmosphäre ausgesetzt ist, sich das Hämoglobin in Kohlenoxydhämoglobin verwandelt, dass aber, so lange das Blut in unverletzten Abschnitten des Gefässsystemes eingeschlossen ist, eine solche postmortale Veränderung nicht eintritt. Daher fand sich in dem oben erwähnten, von +Zillner+ untersuchten Falle wohl in dem in der Bauchhöhle frei zu Tage liegenden Blutkuchen, nicht aber im Blute der Aorta Kohlenoxydhämoglobin. Die rothe Farbe des Blutes stark verbrannter Leichen beweist aber für sich allein nicht, dass dasselbe Kohlenoxyd enthält, da dieses auch durch die Einwirkung der Hitze allein postmortal eine auffallend rothe Farbe erhalten kann. Man kann dann zinnober- oder ziegelrothe Gerinnsel im Herzen und den grossen Gefässen finden, die keine Spur von CO enthalten. +Falk+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. LXII, pag. 281 und 1888, XLIX, pag. 28) fand, dass diese Hellfärbung des Blutes von einer directen physikalischen Wirkung der Hitze auf das Blut herrührt, da sich auch flüssiges Blut beim langsamen Erhitzen im Wasserbad vor dem Eintritte der Coagulation auffallend hellroth färbt. Daher rührt wahrscheinlich auch die auffallend hellrothe Farbe der Muskeln unterhalb gebratener oder verkohlter Stellen.
[Sidenote: Dauer der Feuereinwirkung.]
Ueber die +Zeit, welche erforderlich ist, um Verkohlung+, beziehungsweise vollständige Verbrennung der Leiche oder einzelner Theile derselben zu +bewirken+, wurden aus Anlass des Processes gegen den Mörder der Gräfin +Görlitz+, welcher nach Tödtung dieser Feuer angelegt hatte, von verschiedenen Aerzten Versuche angestellt.[391] Unsere eigenen haben uns überzeugt, dass in einem grösseren, gut ziehenden, mit Holz geheizten Zimmerofen die Leiche eines neugeborenen Kindes oder Säuglings, wenn sie eine Stunde der Flamme und eine weitere der Kohlengluth ausgesetzt blieb, bis auf die calcinirten Knochen verbrannte. Auch bei einzelnen Körpertheilen Erwachsener, wie bei Extremitäten und abgeschnittenen Köpfen, genügte die erwähnte Zeit, um die äusseren Weichtheile zu zerstören und die Knochen zu calciniren. Die Verbrennung ganzer Leichen Erwachsener im gewöhnlichen Feuer ist keineswegs leicht, Beweis dessen, dass aus dem Schutt abgebrannter Häuser in der Regel verkohlte, keineswegs aber vollständig bis auf die calcinirten Knochen verbrannte Leichen herausgezogen werden. Wir wissen, dass bei den Alten mächtige Scheiterhaufen nöthig waren, um die überdies meist in brennbare Substanzen gehüllten Leichen zu verbrennen, und auch +Filleau+[392], der über eine Hinrichtung durch Feuer berichtet, sagt, dass nach Aussage des Scharfrichters, den er befragte, zwei Klafter Holz und noch mehr Reisig und Stroh erforderlich seien, um einen menschlichen Körper zu zerstören. Endlich haben die Versuche, die man in neuerer Zeit anstellte, um die Leichenverbrennung als Bestattungsmodus einzuführen, gelehrt, dass selbst im +Siemens+’schen Regenerationsofen mehr als eine Stunde erforderlich ist, um die Leiche zu verbrennen.[393]
[Sidenote: Verkohlung von Leichen.]
Im gewöhnlichen Feuer verkohlen die Haut und die obersten Schichten der Weichtheile, und diese Verkohlung hält, namentlich am Rumpfe, die Einwirkung der Hitze von den tieferen Organen ab, welche centripetal gebraten werden, und wenn die Hitze andauert, allmälig zusammenschrumpfen, ohne ihre Form zu verlieren. Letztere Thatsache ist am Gehirn bereits früher von Anderen (+Günsburg+) beobachtet und von uns experimentell geprüft worden, gilt aber auch für andere Organe. So wurde aus dem Schutte einer abgebrannten grossen Kerzenfabrik ein mit verkohlter Musculatur umgebenes männliches Becken und ein über mannskopfgrosser Klumpen verkohlter Weichtheile hervorgezogen. Letzterer erwies sich als aus den Lungen, dem Herzen, dem Magen und der Leber bestehend, welche Organe zwar bedeutend zusammengeschrumpft, aber nur oberflächlich verkohlt, sonst in ihrer Form und groben Structur gut erhalten waren. In einem andern Falle wurde die ganz verkohlte Leiche eines 48jährigen Mannes aus dem Brandschutt eines Hauses gezogen. Die Genitalien waren so geschrumpft, dass sie ein knabenhaftes Aussehen boten. Die Scrotalhaut war geborsten und geschrumpft, die Hoden blossgelegt, kaum haselnussgross. Dieses Verhalten hat sich auch an den Ringtheaterleichen im Grossen bestätigt und ist insofern wichtig, als es selbst noch bei stark verkohlten Leichen vor der Verbrennung bestandene Läsionen zu erkennen gestattet, wie durch den oben erwähnten Fall und durch entsprechende, von +Jastrowitz+ (l. c.) angestellte Thierversuche constatirt ist, dann aber für den Fall, wenn die Altersbestimmung eines so verkohlten Individuums in Frage käme. In unserem Falle stammten die verkohlten Organe von einem erwachsenen Manne, und es wurde auch Niemand ausser ihm vermisst. Wäre dies nicht sichergestellt gewesen und hätte man nicht gleichzeitig das Becken eines erwachsenen Mannes gefunden, so wäre es möglich gewesen, dass man die so stark geschrumpften Organe als einem Kinde von 4-6 Jahren angehörend hätte ansehen können.
[Sidenote: Selbstverbrennung.]
Ueber die Frage der +Selbstverbrennung+, d. h. Selbstentzündung des menschlichen Körpers durch innere Ursachen, worunter insbesondere der Alkoholismus hervorgehoben wurde, sind wohl die Acten geschlossen, trotzdem noch +Bertholle+ (L’Union. 1870, 19) und +A. Ogston+ (Schmidt’s Jahrb. 1870, Nr. 5, pag. 196) die Sache wieder anregten. Letzterer überzeugte sich in einem Falle, dass das in den Ventrikeln gefundene alkoholhältige Serum beim Nahen eines Lichtes Feuer fing. Diese Thatsache mag richtig sein, beweist aber nichts für die Möglichkeit einer Selbstverbrennung. Uebrigens sind unter Umständen auch Darm- und Fäulnissgase brennbar, und man kann insbesondere, wenn man einer hochfaulen Leiche die durch Fäulnissgase aufgetriebene Haut durchsticht, das ausströmende Gas entzünden und ein einige Zeit brennendes Flämmchen erhalten. Bei Säufern dürfte auch der grosse Fettreichthum die Verbrennbarkeit des Körpers erhöhen, wie +Booth+ (Brit. Journ. April 1888, 21) aus Anlass eines von ihm mitgetheilten und abgebildeten Falles von sogenannter Selbstverbrennung hervorhebt.
[Sidenote: Tod durch Blitz. Blitzfiguren.]
Verletzungen und Tod durch +Blitz+ bieten nur ein geringes forensisches Interesse. Nach letzterem wurden häufig gar keine oder nur unbedeutende Verletzungen gefunden, in einzelnen Fällen wieder blos Verbrennungen (Contusionen) oder vasoparalytische Veränderungen der Haut, die mitunter in jenen baumartigen Verästelungen sich präsentiren, die man als „Blitzfiguren“ bezeichnet, welche den Eindruck machen, dass der elektrische Funke in der Haut selbst durch seitliche Ausstrahlung sich erschöpft (Fig. 116). Quetschungen und Rupturen innerer Organe wurden wiederholt beobachtet, von +Liman+ sogar eine Herzruptur, ganz ausnahmsweise aber Abreissungen von Gliedern oder ähnliche Verletzungen, während, wie bekannt, Zerreissungen und Spaltungen von Bäumen, die vom Blitze getroffen wurden, sehr gewöhnlich sind. Höchst interessant sind die Versuche +B. Richardson+’s (Med. Times. 1869, Nr. 985 u. 988) mit einem riesigen Inductionsapparat, welche lehrten, dass je nach der Art, wie die Entladung geschah, die Wirkung des Funkens eine ganz verschiedene war, d. h. in dem einen Falle starke Verbrennungen, im anderen sofortigen Tod veranlasste, während, wenn z. B. der secundäre Draht mit dem primären einfach geladen und dann entladen wurde, der obgleich 29 Zoll lange Funke für die Versuchsthiere sich fast unschädlich erwies.[394] Auch von anderen Beobachtern wird die Vermuthung ausgesprochen, dass es verschiedene Arten von Blitzschlag gebe, je nachdem positive oder negative Elektricität primär oder secundär zur Wirkung gekommen ist. In nicht letalen Fällen wurden kürzer oder länger dauernde Erscheinungen von Hirnerschütterung und diverse Neuropathien, auch Augenaffectionen (+Pagenstecher+), hysterische Erscheinungen (+Charcot+, Wiener med. Wochenschr. 1890, Nr. 1-3; +Laveran+, Med. Centralbl. 1892, pag. 239), sowie Lähmungen (+Limbeck+, Prager med. Wochenschr. 1891, Nr. 13) beobachtet, abgesehen von den gröberen Verletzungen und Verbrennungen. Für den Moment des Blitzschlages besteht in der Regel Amnesie und die meisten der betäubt Gewordenen geben an, weder den Blitz gesehen, noch den Donner gehört zu haben. Diese Thatsache wurde auch in dem von +Heusner+ (Wiener med. Blätter. 1884, Nr. 40) mitgetheilten Falle constatirt, wo bei einem Wettrennen 20 Personen gleichzeitig vom Blitz getroffen wurden. Vier blieben todt, die übrigen erholten sich binnen wenigen Minuten bis zu einer Stunde, trugen aber der Mehrzahl nach erhebliche Beschädigungen davon, die theils in Verbrennungen und „Blitzfiguren“, bei vielen aber, was bisher nicht beobachtet oder wenigstens nicht beschrieben worden ist, in mehr weniger zahlreichen weissgrau umsäumten Durchlöcherungen der Haut an den Fusssohlen, besonders an den Fusskanten und den entsprechenden Stellen der Fussbekleidung bestanden, die wie die Löcher aussahen, welche der elektrische Funke durch Kartenblätter schlägt. In einem von +Kratter+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. 1891, II, 18) mitgetheilten Falle fanden sich Kupfermünzen, die der vom Blitz Getroffene bei sich trug, zusammengeschmolzen, was für sich allein die Diagnose der Todesart gestattete. Bei Versuchen mit dem Strome eines elektrischen Beleuchtungsetablissements konnte +Kratter+ ähnliche Zusammenschmelzungen erzielen.
Eine forensische Bedeutung könnte der Blitzschlag insoferne erhalten, als der durch ihn bewirkte Tod, beziehungsweise ein anderer Effect, auf andere Ursachen bezogen werden könnte, aber auch das Umgekehrte möglich wäre. Wie +Blumenstok+ bei Besprechung der zweiten Auflage dieses Buches (Wiener med. Presse. 1881, pag. 181) bemerkt, erwähnt schon +Fidelis+ (De relation. med. lib. IV, cap. ult.) eines einschlägigen Falles: „Iter extra urbem simul sodales faciebant; oborta tempestate unum ex his fulmen confecit; hujus propinqui miserium illum a suis sodalibus perditum enectumque fuisse suspicati, jure egerunt, ut digna de eis poena sumeretur; nec antea illi judicio soluti sunt, quam per medicorum relationes constitit, fulmine illum neque aliter fuisse percussum.“ -- In Rouen geschah es 1845, dass während eines Gewitters mehrere Gebäude zerstört und einige darin befindliche Menschen getödtet wurden, und von der einen Seite die Zerstörung vom Blitz, von der Assecuranz aber, bei welcher die Gebäude versichert waren, von einem Wirbelwind hergeleitet wurde. Das von +Pouillet+ abgegebene Gutachten schloss sich letzterer Ansicht an („Compt. rend.“ Sept. 1845). -- In einem anderen von uns begutachteten Falle war im Juni 1879 während eines heftigen, von Hagelschlag begleiteten Gewitters ein Fensterflügel einer im dritten Stock gelegenen Wohnung so heftig zugeworfen worden, dass der Rahmen brach und sämmtliche Scheiben zertrümmert und weit in das Zimmer hineingeschleudert wurden. Zwei fingerlange, messerklingenartig geformte Glassplitter waren einem 17jährigen Mädchen unter der einen Clavicula in die Brust gedrungen und hatten sofortigen Tod durch innere Verblutung veranlasst. Obgleich ein im Zimmer anwesender Mann in dem Augenblicke, wo das Fenster in Trümmer ging, weder den Blitz gesehen, noch den Donner gehört hatte, so wurde doch von den herbeigeholten Angehörigen eine Tödtung durch Blitzschlag angenommen, ebenso von dem Todtenbeschauer, der auch in diesem Sinne den Todtenschein ausstellte, worauf die Beerdigung erfolgte. Erst nach drei Wochen wurde der Fall durch genauere Erhebungen aufgeklärt, leider aber, da derselbe nicht weiter verfolgt wurde, keine Obduction veranlasst. -- +Fredet+ endlich (Annal. d’hygiène publ. 1880, Nr. 21, pag. 247) erwähnt eines Falles, wo die durch den Blitz erzeugten Sugillationen am Vorderhalse eines Mannes jenen ähnlich sahen, wie sie nach Erwürgen vorkommen, und ausserdem hinter dem linken Ohre ein kleines Loch mit Suffusion der Umgebung und Versengung der Haare, somit eine Verletzung gefunden wurde, die eine Schusswunde vortäuschen konnte.
[Sidenote: Tod durch Elektricität.]
Tödtungen und Verletzungen durch elektrische +Ströme+, namentlich von +elektrischen Leuchtapparaten+ kommen immer häufiger vor. +Biraud+ (La mort et les accidents causés par les courents électriques de haute tension. Lyon 1892) hat im Ganzen 39 solche Fälle zusammengestellt, wozu seitdem mehrere neue hinzugekommen sind. Solche Unglücksfälle haben sich am häufigsten bei Wechselströmen mit hoher Spannung (Starkstromleitungen) ereignet. Der Tod erfolgt meist plötzlich durch plötzlichen Herz- und Respirationsstillstand, wahrscheinlich centralen Ursprungs. Die Obduction ergibt in der Regel Verbrennungen (Brandblasen) an den Contactstellen ohne sonstige äussere Verletzungen, innerlich wie es scheint in der Mehrzahl der Fälle ausser „Erstickungsbefunden“ keine auffälligen Veränderungen. In einzelnen Fällen wurden innere Hämorrhagien gefunden, so in einem von +Kratter+ (Wiener klin. Wochenschr. 1894, Nr. 21) mitgetheilten Falle, wo bei dem durch Berührung des blanken Kabelendes einer Wechselstromanlage von 1600-2000 V. Spannung Verunglückten ausser Verbrennungen der Haut ausgebreitete symmetrische Blutaustritte entlang der Wirbelsäule und in der linken Vagusscheide gefunden wurden. Auch bei Thierversuchen fand +Kratter+ solche Blutungen.
+Grange+ (Annal. d’hygiène publ. XIII, pag. 53) berichtet über den Obductionsbefund von zwei Männern, die am 6. August 1882 bei einem grossen Feste im Tuilleriengarten, welcher mit alternativ wirkenden +Siemens+-Maschinen, respective -Lampen beleuchtet wurde, beim Uebersteigen der Gartenmauer in die in einem Graben liegenden Leitungsdrähte geriethen und sofort todt blieben. An der Leiche fanden sich in dem einen Falle Ecchymosen in der Haut, an den Lungen und am Herzen und ein furchenförmiger Eindruck, der von der linken Wange über den Hals bis zur linken Schulter zog, beim zweiten kleine streifige Verbrennungen an der linken Hand, bei beiden dunkelflüssiges Blut. Bei Versuchen mit einer 16pferdekräftigen, 16 +Brush+’sche Elemente enthaltenden Maschine fand +Grange+, dass der nicht unterbrochene Strom gut vertragen wurde, der mit multiplen Interruptionen aber sofort tödtete. Bei allen vier Versuchshunden fanden sich capilläre Hämorrhagien in der Medulla oblongata. +Friedinger+ (Wr. klin. Wochenschr. 1891, Nr. 48) fand bei einem Manne, der mit durchnässten Kleidern in die Drähte einer mit 50.000 Volt-Ampère Stärke arbeitenden Wechselstrommaschine gerathen und sofort todt geblieben war, lochförmige Verbrennungen der Kleider und lochförmige geschwärzte Durchbohrungen der Haut an verschiedenen Stellen, die wie die von +Heubner+ (s. oben) bei vom Blitz Erschlagenen beobachteten Durchlöcherungen aussahen. -- Wir haben im Juni 1892 einen 32jährigen Arbeiter obducirt, der in der „Rheostatenkammer“ eines mit Wechselstrom grosser Spannung arbeitenden Elektricitätswerkes mit Ausschöpfen des in einer Grube angesammelten Wassers beschäftigt war, dicht neben dem Rheostaten stand und plötzlich mit einem gellenden Schrei auf das Gesicht hinfiel und sofort starb. Allem Anscheine nach hatte er sich an den Rheostaten angelehnt. Die Obduction ergab streifige Hautaufschürfungen an beiden Schultern mit gerötheter Umgebung, von denen einzelne deutliche Verschorfung und Andeutung von Blasenbildung zeigten und unter der rechten Achsel zwei stecknadelkopfgrosse Durchlöcherungen der Haut, von ähnlicher Beschaffenheit wie in dem von +Friedinger+ publicirten Falle. Die sehr defecten Kleider waren nicht angebrannt, aber stark durchnässt. Die Spannung des Stromes betrug 2000 Volt. Bekanntlich wurde die Elektricität in Amerika auch zu Hinrichtungen („Elektrocution“) verwendet, worüber von +Lecassagne+, +Biraud+ und insbesondere von +Donald+ (Virchow’s Jahresb. 1892, I, pag. 480) berichtet wurde. Die Section der Hingerichteten ergab Brandblasen an den Applicationsstellen, dunkelflüssiges Blut und kleine Hämorrhagien im Gehirn und am Herzen, aber keine gröberen Verletzungen. +Biraud+ führt auch einen Fall von Selbstmord durch den elektrischen Strom an. -- Vorübergehende Betäubungen durch den elektrischen Strom sind wiederholt vorgekommen, meist ohne weitere Folgen. Mitunter sind Erscheinungen wie nach Blitzschlag zurückgeblieben, auch wurden solche von „traumatischer Neurose“ beobachtet. Andere Mittheilungen über den Gegenstand s. Med. Centralbl. 1887, pag. 596: „Ueber Hinrichtungen durch Elektricität.“ Ebenda. 1889, pag. 315, Virchow’s Jahresb. 1890, pag. 497 und +Stricker+, „Ueber strömende Elektricität“. Wien 1894, welcher Angaben über die Spannungsgrenzen macht, bei denen der elektrische Strom bei +einseitiger+ Ableitung für den Menschen gefährlich werden kann. Er fand, dass ein Strom von nur 440 Volt Spannung bei Ableitung von einem Pole durch den Menschen zur Erde so heftige Zuckungen auslöst, dass er entschieden widerräth, dieses Experiment zu wiederholen, ausser wenn man, wie er es thut, zur Abschwächung der Wirkung einen Leiter zweiter Ordnung einschaltet. Wohl kommen solche heftige Wirkungen nur bei Ableitung von einem Pole zu einer empfindlichen Stelle vor, doch ist die Gefahr bei zufälliger Berührung einer solchen mit Kabelstellen oder nackten Polen gross, da ja, wie z. B. bei Arbeitern in elektrischen Anlagen, durch nasse Kleider und nassen Boden die Ableitung zur Erde erfolgen kann.
B. Tod durch Erfrieren.
Dass der erwachsene Mensch bei guter Kleidung und unter sonst normalen Verhältnissen die strengsten Kältegrade zu ertragen vermag, lehren die Polarexpeditionen, bei welchen die Theilnehmer durch längere Zeit eine Kälte von 40 bis 50 Grad C. auszustehen hatten, ohne dass Jemand erfror. Dagegen ist es sichergestellt, dass unter gewissen Umständen eine geringere Resistenzfähigkeit gegen Kälte besteht, so dass selbst unbedeutende Kältegrade, und selbst noch über dem Gefrierpunkt stehende Temperaturen den Tod bewirken können.
Von diesen ist zunächst das Alter des Individuums zu erwähnen. Kinder, besonders neugeborene, sind sehr empfindlich gegen Kälte, und es kann bei letzteren, zumal wenn sie, wie gewöhnlich, unbedeckt und mit feuchter Haut liegen bleiben, schon eine den Gefrierpunkt noch nicht erreichende Temperatur der Aussenluft, namentlich wenn diese bewegt ist, eine solche Abkühlung des Körpers veranlassen, dass daraus der Tod erfolgt. Ebenso müssen wir annehmen, dass alte marastische Leute, bei welchen die wärmebildenden Processe bereits geschwächt sind, leichter der Kälte unterliegen werden, während jüngere, kräftige, gut genährte und namentlich einen stärkeren Fettpolster besitzende Individuen hohe Kältegrade mit Leichtigkeit ertragen können. Insbesondere ist es aber Krankheit, sowie Erschöpfung durch Hunger und Anstrengung, welche die Resistenzfähigkeit gegen Kälte herabsetzt und den Erfrierungstod begünstigt. Auch geistig deprimirenden Einflüssen muss eine solche Wirkung zugeschrieben werden, wie die Schicksale der flüchtigen französischen Armee in Russland beweisen.
Dass der Schlaf schon für sich allein die Resistenzfähigkeit gegen Kälte herabsetzt, muss im Allgemeinen zugegeben werden; doch ist der Schlaf, in welchen, wie zahlreiche Fälle lehren, die Individuen vor dem Erfrieren verfallen, kein normaler, sondern theils durch die Ermüdung und den herabgekommenen Zustand, theils aber auch durch die in Folge der Kälte selbst auftretende Somnolenz bedingt.
In welchem Grade ungenügende Bekleidung die Gefahr des Erfrierens erhöht, bedarf keiner weiteren Erörterung. Die schon früher verbreitete Ansicht, dass Alkoholgenuss das Erfrieren begünstigt, hat durch den Nachweis der temperatur-herabsetzenden Wirkung kleiner sowohl als grosser Alkoholdosen eine weitere Stütze gefunden. Am meisten wächst die Gefahr bei Berauschung durch die bekannten Symptome derselben.
Besonders gefährlich ist grosse Kälte bei starkem Wind. In den Karstländern ist in dieser Beziehung die Bora berüchtigt, ebenso die Schneestürme in den Alpenländern.
[Sidenote: Leichenbefund nach Erfrierungstod.]
Ueber die Vorgänge, die nach Einwirkung starker Kälte im Organismus geschehen, sind zahlreiche Versuche angestellt worden.[395] Uebereinstimmend wird vor Allem eine Contraction der Hautgefässe angegeben, welche eine Congestion in den inneren Organen (Herz, Lungen, Gehirn) veranlassen soll, die von den meisten Beobachtern als hauptsächlichste Todesursache angesehen wird. Es scheint uns jedoch, dass die Contraction der Hautgefässe bei Einwirkung der Kälte nur anfangs eintritt, später aber einer Verminderung des Gefässtonus (Gefässlähmung) Platz macht, da die Haut nur anfangs blass, später aber meist livid gefärbt erscheint, wie wir uns im Winter an uns selbst zu überzeugen Gelegenheit haben. Damit stimmen auch die Untersuchungen +Horwath+’s überein, aus welchen hervorgeht, dass die Kälte vorzugsweise die glatten Muskeln lähme, und zwar schon zu einer Zeit, in welcher die quergestreiften ihre Contractionfähigkeit noch nicht eingebüsst haben. Auch die venösen Stauungen und localen Oedeme, die +Beck+ bei seinen Versuchen sah, lassen sich auf Gefässlähmung zurückführen und ebenso die allgemeinen Erscheinungen, wie schwacher Herzschlag, Präcordialangst, Sinken des Blutdruckes, schwache Respiration, die gesteigerte Kohlensäureausscheidung (+Wertheim+) und der unter Lethargie auftretende Tod. +Pouchet+ hat ferner gefunden, dass die Blutkörperchen durch die Kälte zerstört werden und spricht sich dahin aus, dass desto weniger Hoffnung auf die Rettung eines Erfrorenen bestehe, je grösser die Menge der Blutkörperchen ist, die durch die Kälte zerstört wurden. +Crecchio+ betont die ertödtende Wirkung der Kälte auf die Nerven, +Horwath+ wieder jene auf die Musculatur, wobei er mit Recht bemerkt, dass man bei der Beurtheilung der Erfrierungseffecte nicht blos die Temperatur des Mediums, sondern auch den Grad der Abkühlung des Körpers im Auge behalten muss, welche gegen die Tiefe zu immer langsamer erfolgt, so dass z. B. ein frisches Froschherz, welches er bis zur Steinhärte gefrieren liess, wieder zu pulsiren anfing, wenn es aufgethaut wurde, während wenn die Musculatur +durchwegs+ auf nur -5° C. abgekühlt wurde, die Contractibilität derselben vollkommen erloschen war.[396]
Bezüglich des +Leichenbefundes+ bei Erfrorenen ist zu erwähnen, dass die festgefrorene Beschaffenheit der Leiche für sich allein nicht beweist, dass Jemand erfroren ist, da eine solche Veränderung überhaupt erst nach dem Tode entstehen kann, möge dieser thatsächlich durch Kälte oder auf eine andere Art eingetreten sein. Ebenso ist ein Auseinandergewichensein der Kopfnähte, wie es +Krajewski+ mehrmals bei Erfrorenen beobachtete, eine Leichenerscheinung, die durch die Ausdehnung des gefrierenden, stark wasserhältigen Gehirns zu Stande kommen kann. Auch können fest gefrorene, besonders periphere Körpertheile durch Manipulationen abbrechen. Bei einem bei strenger Kälte im Freien gefundenen erhängten Selbstmörder fanden wir an der Wurzel des Penis eine quere reactionslose Hautberstung, ebenso einen Querriss der Haut über der rechten Wade. Beide Verletzungen waren offenbar postmortal, letztere beim Stiefelausziehen entstanden. Von einzelnen Beobachtern (+Ogston+, +Blumenstok+) werden hellrothe Hautfärbungen (Todtenflecke) als Leichenbefund bei Erfrorenen angegeben. Dieselben sind zweifellos blosse Leichenerscheinungen, da sie auch an in Eiskellern aufbewahrten Leichen sich entwickeln. Ebenso bekommt, wie bekannt, auf Eis aufbewahrtes Fleisch eine rothe Farbe. Nach +Falk+’s Untersuchungen (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XLVII, pag. 76 und XLIX, pag. 28) wird die hellrothe Färbung der Todtenflecke durch Diffusion des Sauerstoffes von aussen und Fixirung desselben durch das Hämoglobin bewirkt. In die Tiefe, namentlich bis zum Herzen, dringt deshalb die Röthung nicht. +Keferstein+ (Zeitschr. f. Medicinalb. 1893, pag. 201) legt einen Werth auf fleckige Röthungen an nicht abhängigen Stellen, die seiner Meinung nach dadurch entstehen, dass das Blut an den am meisten der Kälte exponirten Hautpartien erstarrt, durch das noch circulirende warme Blut aber wieder aufgethaut wird.
Von +Blosfeld+, +Ogston+, +De Crecchio+ und von +Blumenstok+ (Maschka’s Handb. I, 785) wird die hellrothe Farbe des Blutes in den inneren Organen hervorgehoben, von Anderen aber (+Samson++-++Himelstiern+) als nicht constant angegeben; auch +Dieberg+ („Beitrag zur Lehre vom Tode durch Erfrieren“, Vierteljahrschrift f. gerichtl. Med. XXXVIII, 1) gibt an, dass ihm bei den 31 von ihm ausgeführten Sectionen Erfrorener eine besonders helle Farbe des Blutes nicht aufgefallen sei, dass aber doch das Blut nicht jene dunkle Farbe besitzt wie Erstickungsblut. Ob dieser Erscheinung eine specifische Wirkung der Kälte auf das Hämoglobin zu Grunde liegt oder ein Zurückbleiben von Sauerstoff im Leichenblute, wie Alb. +Schmidt+ (Med. Centralbl. 1874, pag. 725) meint, mag dahin gestellt bleiben. Wenn, wie +Blumenstok+ angibt, die Färbung nur eine postmortal eintretende ist und auch bei absolut ausgeschlossenem Zutritt von Sauerstoff sich einstellt, dann wäre wohl nur an erstere Wirkung zu denken.
Das Blut ist nach +Dieberg+ fast immer locker geronnen, was sich wohl aus dem protrahirten Verlauf des Todes erklärt, verflüssigt sich aber, wenn es gefroren war, beim Aufthauen. Derselbe Autor fand in allen seinen 31 Fällen von zweifellosem Erfrierungstod eine ungewöhnlich starke Ueberfüllung des Herzens in allen seinen Theilen mit Blut (durchschnittlich 0·293 Kgrm.) und hält daher diese Erscheinung, die er sich aus dem Zurückgedrängt werden des Blutes aus den peripheren Gebieten erklärt, für charakteristisch. In zwei von uns begutachteten Fällen wurden zahlreiche bis bohnengrosse Ecchymosen in der Musculatur des Halses und Brustkorbes gefunden, die schon während des Erfrierens, aber auch erst durch nachträgliche Manipulationen (Wiederbelebungsversuche, Transport) sich gebildet und durch Imbibition beim Aufthauen sich vergrössert haben konnten.
Von +Blosfeld+ und auch von +Brücke+ wurde angegeben, dass die Todtenstarre bei Erfrorenen das Aufthauen überdauern könne, eine Angabe, die von Anderen (+Sommer+) bestritten wurde. Aufgethaute Leichen faulen sehr rasch, namentlich machen die Imbibitions- und Transsudationsvorgänge rapide Fortschritte. +Casper+ hat darauf aufmerksam gemacht (l. c. 785), dass, wenn man im Schnee oder Eis einen bereits in Verwesung übergegangenen Leichnam findet, daraus mit Sicherheit geschlossen werden könne, dass der Mensch nicht den Erfrierungstod gestorben sei, da in Schnee oder Eis liegende Leichen nicht faulen. Diese Angabe ist im Allgemeinen richtig, es ist jedoch dabei nicht zu übersehen, dass Jemand thatsächlich erfroren, dann beim Eintritt milder Witterung aufgethaut und in Fäulniss übergegangen, hierauf aber wieder verschneit und gefroren sein konnte. Es wären also auch die in der betreffenden Zeit bestandenen Witterungsverhältnisse in Betracht zu ziehen.
In unseren Gegenden kommt der zufällige Erfrierungstod, der in nördlichen Ländern häufig ist, nur selten zur Beobachtung. Von Selbstmord durch Erfrieren ist unseres Wissens kein Fall bekannt. Dagegen ist eine absichtliche Tödtung von hilflosen Individuen durch Aussetzen grosser Kälte möglich, und namentlich bei kleinen Kindern, besonders Neugeborenen, vorgekommen, bei welchen letzteren, wie schon erwähnt, geringe Kältegrade genügen, um den Tod herbeizuführen.
V. Tod durch Vergiftung.
[Sidenote: Gesetzliche Bestimmungen.]
+Oesterr. Strafgesetz+, §. 135: Arten des Mordes sind: 1. Meuchelmord, welcher durch Gift oder sonst tückischer Weise geschieht ...
+Oesterr. Straf-P.-Ordnung+, §. 131: Liegt der Verdacht einer Vergiftung vor, so sind der Erhebung des Thatbestandes nebst den Aerzten nach Thunlichkeit auch zwei Chemiker beizuziehen. Die Untersuchung der Gifte selbst aber kann nach Umständen auch von den Chemikern allein in einem hierzu geeigneten Locale vorgenommen werden.
+Minist.-Vrdng. vom 2. August 1856+, Nr. 145 R. G. Bl.: Sind Objecte zur Vornahme einer chemischen Untersuchung an einen anderen Ort zu versenden, so muss: 1. jedes Object, z. B. ein Organ, Organtheil, ein Giftstoff, Giftträger u. dergl. für sich, von jedem andern gesondert in einem eigenen Gefäss verpackt werden; 2. hierzu sind vor Allem Glas- und Porzellangefässe zu verwenden und durch zweckmässige äussere Verpackung vor Beschädigung zu verwahren; 3. die Gefässe sind mit einem geriebenen Glas- oder gereinigten Korkstöpsel zu verschliessen und die Stöpsel mit Siegellack derart luftdicht zu verkitten, dass weder von dem Inhalte etwas nach aussen, noch von aussen etwas zu dem Inhalte gelangen kann; 4. das zur Verpackung zu verwendende Material muss vollkommen rein sein, damit der zu untersuchende Gegenstand dadurch nicht verunreinigt oder vergiftet werde; 5. die Verpackung hat durch einen Sachverständigen, womöglich durch einen erfahrenen Chemiker zu geschehen.[397]
+Oesterr. Straf-G.-Entwurf+, §. 237: Wer einem Anderen, um dessen Gesundheit zu beschädigen, Gift oder andere Stoffe beibringt, welche die Gesundheit zu zerstören geeignet sind, wird mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren bestraft. Ist durch die Handlung eine schwere Körperverletzung verursacht worden, so ist auf Zuchthaus von 5-15 Jahren, und wenn durch diese Handlung der Tod verursacht worden, auf Zuchthaus nicht unter 10 Jahren zu erkennen.
+Deutsches Strafgesetz+, §. 229: Im Wesentlichen gleichlautend mit §. 237 des österr. St.-G.-Entwurfes.
+Deutsche St.-P.-Ordnung+, §. 91: Liegt der Verdacht einer Vergiftung vor, so ist die Untersuchung der in der Leiche oder sonst gefundenen verdächtigen Stoffe durch einen Chemiker oder durch eine für solche Untersuchungen bestehende Fachbehörde vorzunehmen. Der Richter kann anordnen, dass diese Untersuchung unter Mitwirkung oder Leitung eines Arztes stattzufinden habe.
[Sidenote: Preuss. Regulativ über Obduction Vergifteter.]
+Regulativ vom 13. Februar 1875+, §. 22: Bei Verdacht einer Vergiftung beginnt die innere Besichtigung mit der Bauchhöhle. Es ist dabei vor jedem weiteren Eingriff das äussere Aussehen der oberen Baucheingeweide, ihre Lage und Ausdehnung, die Füllung ihrer Gefässe und der etwaige Geruch zu ermitteln. In Bezug auf die Gefässe ist hier, wie an anderen wichtigen Organen, stets festzustellen, ob es sich um Arterien oder Venen handelt, ob auch die kleineren Verzweigungen oder nur Stämme und Stämmchen bis zu einer gewissen Grösse gefüllt sind, und ob die Ausdehnung der Gefässlichtung eine beträchtliche ist oder nicht. Alsdann werden um den untersten Theil der Speiseröhre, dicht über dem Magenmunde, sowie um den Zwölffingerdarm unterhalb der Einmündung des Gallenganges doppelte Ligaturen gelegt und beide Organe zwischen denselben durchgeschnitten. Hierauf wird der Magen mit dem Zwölffingerdarm im Zusammenhange herausgeschnitten, wobei jede Verletzung desselben sorgfältig zu vermeiden ist. Es wird sofort der Inhalt nach Menge, Consistenz, Farbe, Zusammensetzung, Reaction und Geruch bestimmt und in ein reines Gefäss von Glas oder Porzellan gethan.
Sodann wird die Schleimhaut abgespült und ihre Dicke, Farbe, Oberfläche, Zusammenhang untersucht, wobei sowohl dem Zustande der Blutgefässe, als auch dem Gefüge der Schleimhaut besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und jeder Hauptabschnitt für sich zu behandeln ist. Ganz besonders ist festzustellen, ob das vorhandene Blut innerhalb von Gefässen enthalten oder aus den Gefässen ausgetreten ist, ob es frisch oder durch Fäulniss oder Erweichung (Gährung) verändert und in diesem Zustande in benachbarte Gewebe eingedrungen (imbibirt) ist. Ist es ausgetreten, so ist festzustellen, wo es liegt, ob auf der Oberfläche oder im Gewebe, ob es geronnen ist oder nicht u. s. w. Endlich ist besonders Sorgfalt zu verwenden auf die Untersuchung des Zusammenhanges der Oberfläche, namentlich darauf, ob Substanzverluste, Abschürfungen (Erosionen), Geschwüre vorhanden sind. Die Frage, ob gewisse Veränderungen möglicherweise durch den natürlichen Gang der Zersetzung nach dem Tode, namentlich unter Entwicklung gährenden Mageninhaltes, zu Stande gekommen sind, ist stets im Auge zu behalten. -- Nach Beendigung dieser Untersuchung werden der Magen und der Zwölffingerdarm in dasselbe Gefäss mit dem Mageninhalt gethan und dem Richter zur weiteren Veranlassung übergeben. In dasselbe Gefäss ist auch später die Speiseröhre, nachdem sie nahe am Halse unterbunden und über der Ligatur durchschnitten worden, nach vorgängiger anatomischer Untersuchung, sowie in dem Falle, dass wenig Mageninhalt vorhanden ist, der Inhalt des Leerdarmes zu bringen. -- Endlich sind auch andere Substanzen und Organtheile, wie Blut, Harn, Stücke der Leber, der Nieren u. s. w., aus der Leiche zu entnehmen und dem Richter abgesondert zur weiteren Veranlassung zu übergeben. Der Harn ist für sich in einem Gefässe zu bewahren, Blut nur in dem Falle, dass von einer spectralanalytischen Untersuchung ein besonderer Aufschluss erwartet werden kann. Alle übrigen Theile sind zusammen in ein Gefäss zu bringen. -- Jedes dieser Gefässe wird verschlossen, versiegelt und bezeichnet. -- Ergibt die Betrachtung mit blossem Auge, dass die Magenschleimhaut durch besondere Trübung und Schwellung ausgezeichnet ist, so ist jedesmal, und zwar möglichst bald, eine mikroskopische Untersuchung der Schleimhaut, namentlich mit Bezug auf das Verhalten der Labdrüsen, zu veranstalten.
Auch in den Fällen, wo sich im Mageninhalt verdächtige Körper, z. B. Bestandtheile von Blättern oder sonstige Pflanzentheile, Ueberreste von thierischer Nahrung finden, sind dieselben einer mikroskopischen Untersuchung zu unterwerfen. -- Bei Verdacht einer Trichinenvergiftung hat sich die mikroskopische Untersuchung zunächst mit dem Inhalt des Magens und des oberen Dünndarmes zu beschäftigen, jedoch ist zugleich ein Theil der Musculatur (Zwerchfell, Hals- und Brustmuskeln) zur weiteren Prüfung zurückzulegen.
[Sidenote: Begriff „Gift“.]
Unter +Giften+ versteht man Substanzen, welche, schon in verhältnissmässig kleiner Menge in den Organismus gebracht, auf andere als mechanische oder thermische Weise die Gesundheit zu schädigen oder den Tod herbeizuführen vermögen. Diese Begriffsbestimmung lässt zwar vom streng toxicologischen Standpunkte manchen Einwand zu, entspricht jedoch dem allgemeinen Sprachgebrauche und dürfte umsomehr genügen, als es bis jetzt nicht gelungen ist, den Begriff „Gift“ vollkommen genau zu definiren. Ueberdies hat der Wunsch nach einer genauen Präcisirung dieses Begriffes gegenwärtig dadurch an Dringlichkeit verloren, dass die neuen Gesetze (österr. Entw. §. 240 und deutsches St. G. §. 229) der Schwierigkeit, ja Unmöglichkeit einer genauen Begriffsbestimmung von „Gift“ dadurch Rechnung tragen, dass sie nicht blos die Beibringung von Gift, sondern auch „anderer Stoffe, die die Gesundheit zu zerstören geeignet sind“, im Auge halten und mit Strafe belegen.
[Sidenote: Bedingungen der Giftwirkung.]
Absolute Gifte, d. h. Substanzen, die, in den Organismus gebracht, unter +allen+ Umständen die Gesundheit oder das Leben zu zerstören im Stande wären, gibt es nicht, sondern es können jene Substanzen, die wir als Gifte bezeichnen, immer nur unter bestimmten Bedingungen ihre schädliche Wirkung äussern. Da aber von dem Grade, in welchem diese Bedingungen im concreten Falle gegeben sind, auch der Verlauf der Vergiftung, insbesondere die Intensität derselben und die Schnelligkeit, mit welcher die ersten Symptome auftreten, abhängen, so verdienen dieselben zuerst besprochen zu werden. Diese Bedingungen können liegen 1. in der Substanz selbst, 2. in der Art ihrer Beibringung und 3. in gewissen individuellen Verhältnissen.
[Sidenote: Dosis.]
Ad 1. Alle Substanzen, die wir als Gifte kennen, werden dies erst von einer gewissen +Dosis+ angefangen. Die kleinste Menge der betreffenden Substanz, die bereits krankmachende Wirkungen äussert, nennen wir die Dosis toxica und jene, die bereits den Tod zu bewirken im Stande ist, die Dosis toxica letalis. Es bedarf keiner weiteren Erörterung, wie schwierig es ist, beim Menschen sowohl die Dosis toxica als die Dosis letalis für jedes einzelne Gift zu bestimmen, und dass, wenn solche Dosen aufgestellt werden, dieselben sich immer nur auf durchschnittliche Verhältnisse beziehen können. Am leichtesten ist die Bestimmung solcher Dosen bei local wirkenden Giften, schwierig dagegen bei solchen, denen ausschliesslich oder vorzugsweise eine Wirkung zukommt, die erst durch Resorption der toxischen Substanz, also secundär, sich äussert. Da die experimentelle Toxicologie als Gesetz aufstellt, dass die Allgemeinwirkung eines Giftes eine der Grösse des Thieres proportionale Dosis erfordert, weshalb man mit Rücksicht auf die verschiedene Grösse der Thiere bestrebt ist, zu bestimmen, wie viel Gift im Stande ist, 1 Kilo des betreffenden Thieres krank zu machen oder zu tödten, so wäre in gleicher Weise auch beim Menschen vorzugehen und wenigstens zwischen der Dosis toxica bei Erwachsenen und jener bei Kindern eine Unterscheidung zu machen. Da die österreichische sowohl als andere Pharmakopöen die Maximaldosen der heroischen Arzneimittel zusammenstellen (siehe eine solche Zusammenstellung verschiedener Pharmakopöen in Eulenburg’s Real-Encyclop., Art. „Recept“), so empfiehlt es sich, wenn an den Gerichtsarzt die Frage herantritt, ob die Jemandem beigebrachte Menge einer Substanz schon im Stande war, schädliche Wirkungen hervorzubringen, von den bezeichneten Maximaldosen der behördlich autorisirten Pharmakopöen auszugehen.
Dass ausser der Dosis und ausser den allgemein chemischen Eigenschaften der betreffenden Substanz, wovon wir insbesondere den Aggregatzustand und die Löslichkeit, sowie die Reinheit derselben nennen, noch andere in der Substanz selbst gelegene Verhältnisse einen Einfluss auf die Wirkung der letzteren ausüben, zeigen namentlich giftige Pflanzentheile, von denen es bekannt ist, dass ihr Giftgehalt mit dem Alter und selbst mit dem Standort[398] der Pflanze wechselt und dass viele derselben im frischen Zustande wirksamer sind als im getrockneten und durch längeres Liegen sogar jede Wirksamkeit verlieren können. Als Beispiel nennen wir die Frondes sabinae, welche frisch so giftig sich erweisen (pag. 235), während alten ausgetrockneten Zweigen, da aus ihnen das giftige ätherische Oel verflüchtigt ist, keine oder nur eine sehr geringe Giftwirkung zukommt. Gleiches gilt von vielen anderen Pflanzen, deren wirksames Princip ein ätherisches Oel bildet, und ebenso von Secale cornutum, das im Laufe der Zeit ebenfalls seine Wirksamkeit verliert. Auch bei giftigen Chemikalien kann im Laufe der Zeit unter gewissen Umständen eine Zersetzung eintreten, die die Giftigkeit derselben wesentlich zu ändern im Stande ist, wovon die Blausäure ein Beispiel liefert, die sich von selbst unter Bildung von ameisensaurem Ammonium zersetzt, ebenso das Cyankalium, welches beim Liegen an der Luft schon durch die Kohlensäure der letzteren zersetzt wird und dessen wässerige Lösung sich besonders bei Zutritt organischer Substanzen sehr bald in eine braune, nach Ammoniak riechende Flüssigkeit verwandelt.
[Sidenote: Vehikel.]
Ad 2. Es kommt sowohl das +Vehikel+ in Betracht, in welchem, als der +Weg+, auf welchem das Gift beigebracht worden ist.
In ersterer Beziehung lehrt die Erfahrung, dass die Gifte, ausgenommen die flüssigen, selten als solche, d. i. in Substanz, sondern meist in einem Vehikel genommen oder beigebracht werden. Insbesondere sind es verschiedene Getränke und Speisen, die als Vehikel des, namentlich heimlich beizubringenden Giftes dienen müssen. Ein solches Vehikel kann je nach seinen Eigenschaften die Giftwirkung bald befördern, bald verzögern oder abschwächen und selbst ganz aufheben. Ist die Substanz in dem Vehikel löslich, so wird die Wirkung des Giftes desto intensiver und desto früher eintreten, je vollständiger sich das Gift zu lösen vermochte, bevor es einverleibt wurde, was ausser von der Natur (auch Temperatur) des Vehikels, allerdings auch von der Löslichkeit der Substanz und von der Zeit, durch welche diese mit dem Vehikel in Berührung stand, abhängig sein wird. Welcher Einfluss dem erwähnten Umstande zukommt, lehrt am deutlichsten die Arsenikvergiftung. Wurde das bekanntlich schwer lösliche Gift sofort als solches oder Speisen beigemischt gegeben, so können selbst Stunden verfliessen, bevor die Giftwirkung sich zeigt und es prävaliren dann die Symptome der sogenannten Gastroenteritis toxica; wurde jedoch der Arsenik gelöst genommen, so tritt die Wirkung nicht blos ungleich früher auf, sondern sie zeigt nicht selten auch ein anderes Bild, das des sogenannten Arsenicismus cerebrospinalis, in welchem, weil die Resorption sehr rasch erfolgt, weniger die localen, als die secundären Symptome vorwiegen. Ebenso wird die Giftwirkung befördert werden, wenn das Vehikel aus einer an und für sich giftigen Verbindung einen noch giftigeren Körper frei macht. Bekanntlich wird Cyankalium schon durch die schwächsten Säuren zersetzt und entwickelt Blausäure und man kann sich sofort eine wässerige Blausäurelösung darstellen, wenn man grobgestossenes Cyankalium mit diluirter Weinsäure übergiesst (+Clark+). Der gleiche Vorgang wird aber stattfinden, wenn Jemand Cyankalium in saurem Wein nimmt, in welchem Falle nicht blos eine intensivere Wirkung des Giftes sich zeigt, sondern auch, da gleichzeitig das Kalium durch die Säure gebunden wird, jene aufquellende Wirkung des Kaliumhydroxyds entfällt oder abgeschwächt wird, welche, wenn wässerige Cyankaliumlösung genommen wurde, sich an der Magenschleimhaut gewöhnlich in auffallender Weise zu äussern pflegt.[399]
[Sidenote: Einfluss des Vehikels auf die Giftwirkung.]
Eine Abschwächung, beziehungsweise Verzögerung der Giftwirkung kann durch das Vehikel zunächst insoferne veranlasst werden, als dasselbe das Gift diluirt, vertheilt oder einhüllt, und es wird sich dies desto mehr bemerkbar machen, je grösser die Menge des Vehikels war, in welchem das Gift genommen wurde. Es kann jedoch eine Abschwächung, ja selbst eine vollständige Aufhebung der Giftwirkung auch erfolgen, wenn das Vehikel das Gift chemisch zu binden oder zu neutralisiren vermag. Dies könnte geschehen, wenn z. B. Gifte, deren Wirkung vorzugsweise auf ihrer grossen Affinität zu Eiweisskörpern beruht, in einem eiweisshältigen Vehikel, z. B. Sublimat in einer Eierspeise, oder Gifte, die, wie viele Alkaloide, durch Tannin gefällt werden, in schwarzem Kaffee oder Theeabsud oder mit anderen Worten, wenn sie in einem solchen Vehikel gegeben würden, welches bei einer Vergiftung mit dem betreffenden Körper als Gegenmittel am Platze gewesen wäre.
[Sidenote: Weg.]
Der häufigste Weg, auf welchem Gifte in den Organismus gelangen, ist der obere Theil des Verdauungstractes, d. h. sie werden geschluckt. Nur ganz ausnahmsweise werden sie durch den After eingebracht, z. B. durch Klysmen oder Suppositorien, oder beim Narcotisiren per rectum (Wiener med. Blätter. 1884, pag. 788). Ein Unicum ist der am 22. April 1878 vorgekommene Fall von (eingestandenem) Selbstmord eines jungen Mädchens durch -- ein Klysma mit Wanzengift (alkoholische Sublimatlösung!). Medicinale Vergiftungen von der Scheide, respective von der Uterushöhle aus sind wiederholt vorgekommen, aber auch verbrecherische Einbringung von Gift auf diesem Wege wurde beobachtet, und zwar nicht blos zu Fruchtabtreibungszwecken, sondern auch behufs absichtlicher Tödtung. Insbesondere werden von +Ansiaux+ und +Mangor+ mehrere Fälle erzählt, in denen Frauen durch Einbringung von Arsenik in die Scheide umgebracht worden sind (Henke’s Zeitschr. I, 3. Heft). Auch von der äusseren Haut aus können Vergiftungen erfolgen, wobei das Gift entweder die unverletzte Haut durchdringt, oder zuerst die Haut erodirt, oder indem es mit von der Epidermis entblössten wunden Stellen der Haut in Berührung kommt oder subcutan beigebracht wird. Auf diese Weise können insbesondere medicinale Vergiftungen geschehen, so z. B. bei hypodermatischer sowohl als namentlich subcutaner Anwendung von Medicamenten oder bei der antiseptischen Wundbehandlung, insbesondere mit Sublimat oder mit Carbolsäure. Auch viele septische Vergiftungen und solche mit vergifteten Waffen, sowie die durch Biss giftiger oder wüthender Thiere gehören hierher und sind in vielen Beziehungen analog jenen, welche in der experimentellen Toxicologie durch unmittelbare Einbringung des Giftes in den Kreislauf erzeugt werden. Endlich sind die Respirationswege zu erwähnen, durch welche gasförmige oder flüchtige Gifte in den Körper gelangen können, eine Vergiftungsform, die nach jener per os am häufigsten vorzukommen pflegt.
Der +Weg+, auf welchem Gifte in den Organismus gebracht werden, ist keineswegs gleichgiltig, denn einestheils hängt die Schnelligkeit und Intensität der Giftwirkung von der Applicationsweise ab, anderseits aber gibt es Substanzen, die überhaupt nur dann eine giftige Wirkung äussern, wenn sie auf bestimmtem Wege eingeführt worden sind. Am schnellsten und intensivsten zeigt sich die Giftwirkung, wenn das Gift unmittelbar in den Kreislauf gelangte, da ja alle Gifte, ausser die local wirkenden, zuerst in’s Blut aufgenommen (resorbirt) werden müssen, wenn sie wirken sollen. Es gilt dies jedoch nicht ausnahmslos. So hat Strychnin, wie +Leube+ und +Rossbach+ (Med. Centralbl. 1873, Nr. 24) angeben, vom Magen aus eine intensivere Wirkung, als wenn es subcutan applicirt wird, und vom Arsenik sagt +Boehm+ (Arch. f. exp. Path. 1874, pag. 96), dass die kleinste letale Dose bei Application per os noch nicht genügt, um, direct in eine Vene eingespritzt, ein gleiches Thier zu tödten, und dass bei letzterem Applicationsmodus der Tod immer etwas später erfolgt, als bei der Vergiftung durch den Magen. Ebenso hat +Mosso+ (Virchow’s Jahrb. 1875, I, 463) die schon von Anderen beobachtete Thatsache bestätigt, dass der Brechweinstein von Venen aus erst nach viel grösseren Dosen (2-2½ Dgrm.) emetisch wirkt, als dies vom Magen aus der Fall ist.
Ein Beispiel für die Thatsache, dass manche Gifte, wenn sie auf bestimmtem Wege applicirt werden, ungleich giftiger wirken als auf anderen, liefern gewisse Kaliumsalze, die, wenn sie direct in den Kreislauf gebracht werden, sich als heftige Herzgifte erweisen, während vom Magen aus erst verhältnissmässig grosse Dosen giftige Wirkung äussern.
Die Ursache dieser Erscheinung ist nach +L. Herrmann+ darin zu suchen, dass diese Salze vom Magen aus langsam resorbirt, dafür aber sehr rasch ausgeschieden werden, so dass bei Application des Salzes per os der Giftgehalt des Blutes nicht hoch genug steigt, um Allgemeinwirkungen hervorzurufen. Auch vom Curare werden, wenn dieses geschluckt wird, grosse Dosen ohne Schaden vertragen, während schon geringe Mengen in das Blut injicirt rasch die bekannte lähmende Wirkung äussern.
[Sidenote: Einfluss der individuellen Verhältnisse und der Angewöhnung.]
Ad 3. Von den +individuellen Verhältnissen+, die auf die Giftwirkung einen Einfluss üben können, kann man allgemeine und locale unterscheiden. Zu ersteren gehört insbesondere das Alter, und wir haben bereits oben erwähnt, dass Kinder auf ungleich kleinere Dosen eines Giftes reagiren als Erwachsene, auch lehrt die Erfahrung, dass gegenüber gewissen Giften, so namentlich gegenüber den Opiaten, die Empfindlichkeit der Kinder sogar eine unverhältnissmässig grosse sein kann.[400] Ebenso ist die Annahme berechtigt, dass Individuen, deren Resistenzfähigkeit durch Krankheit oder Alter herabgesetzt ist, auch empfindlicher gegen Gifte sich erweisen werden, als gesunde und kräftige Individuen. Von einer Idiosynkrasie gegen bestimmte giftige Substanzen könnte nur dann die Rede sein, wenn bei einem Individuum schon nach erfahrungsgemäss nicht toxischen Gaben derselben Intoxicationserscheinungen auftreten würden, ohne dass man einen Grund hierfür nachzuweisen im Stande wäre. Für die Möglichkeit einer solchen eigenthümlichen und ungewöhnlichen individuellen Reaction sprechen ausser dem erwähnten Verhalten kleiner Kinder gegen Opiate auch verschiedene Erfahrungen, die man in dieser Beziehung bei erwachsenen Patienten gegenüber bestimmten Heilmitteln, sowie auch bei gesunden Personen gegenüber entschieden unschädlichen Nahrungs- oder Genussmitteln zu machen in der Lage war.
Dass bis zu einem gewissen Grade auch eine +Angewöhnung+ an einzelne Gifte möglich ist, so dass, wenn diese besteht, Dosen einer toxischen Substanz vertragen werden können, die sonst heftige und selbst lebensgefährliche Erscheinungen hervorgerufen hätten, ist eine vielfach sichergestellte Thatsache. Bekannt sind in dieser Beziehung die Arsenikesser in den Alpenländern[401], noch mehr aber die Erfahrungen bei der therapeutischen Anwendung des Morphins, welche lehren, dass im Laufe derselben mit der Dose gestiegen werden muss, wenn die betreffende Wirkung erzielt werden soll, und dass die Kranken schliesslich, allerdings nicht immer ohne Nachtheil (Morphinismus), bis zu Dosen gelangen können, die sonst bei denselben Individuen sich als letal erwiesen hätten und selbst zur Tödtung mehrerer Personen genügen würden. Ausserdem liefert uns aber der Alkohol und das Nicotin alltägliche Beispiele der Möglichkeit der Angewöhnung an Gifte, auch lehrt die experimentelle Toxicologie, dass Versuchsthiere auf neue Dosen gewisser Gifte häufig ungleich schwächer reagiren, als auf frühere, und dass manchmal, so z. B. beim Nicotin, auch nach der Restitution eine verminderte Empfänglichkeit, und zwar selbst durch lange Zeit, also eine „erworbene Immunität“, zurückbleibt.[402]
[Sidenote: Zustand des Magens.]
Von den localen, die Giftwirkung beeinflussenden Verhältnissen ist insbesondere der +Zustand des Magens+ zu beachten. Zuvörderst ist es nicht gleichgiltig, ob der Magen zur Zeit, als das Gift gereicht wurde, leer oder mit Speisen gefüllt war. Im letzteren Falle kann die Giftwirkung verzögert und selbst bedeutend abgeschwächt werden, besonders wenn das Gift in Substanz gegeben wurde, während im ersteren, da das Gift sofort mit der Magenwand in Contact kommt, die Wirkung schnell und intensiv eintritt. Aber auch die chemische Beschaffenheit des Mageninhaltes ist von Wichtigkeit und kann in gleicher Weise die Giftwirkung entweder beschleunigen oder verzögern, wie wir dies vom Vehikel, in dem das Gift gegeben wurde, auseinandergesetzt haben. Ob auch der gesunden oder kranken Beschaffenheit der Magenschleimhaut ein wesentlicher Einfluss auf den Verlauf einer Vergiftung zugeschrieben werden kann, ist fraglich. +Quetsch+ (Berliner klin. Wochenschr. 1884, Nr. 23) fand bei seinen Versuchen die Resorptionsfähigkeit des Magens bei chronischem Magencatarrh und bei Carcinom entschieden verlangsamt, bei Ulcus rotundum dagegen beschleunigt.
Die Diagnose stattgehabter Vergiftung.
Die Diagnose, dass eine Vergiftung stattgefunden habe, insbesondere, dass Jemand den Vergiftungstod gestorben sei, muss sich stützen: 1. auf die Erwägung der dem Tode vorhergegangenen Krankheitserscheinungen, 2. auf das Resultat der Obduction, 3. auf das Resultat der chemischen Untersuchung der Leichentheile, und 4. auf die Erwägung der Umstände des Falles.
1. Die dem Tode vorausgegangenen Erscheinungen.
Dieselben werden zunächst abhängen von der Natur und Wirkungsart des betreffenden Giftes, die wir bei Besprechung der einzelnen Gifte kennen lernen werden. Hier wollen wir nur bemerken, dass sie im Allgemeinen von dem Umstande bedingt sind, ob die Veränderungen und Functionsstörungen, die das Gift veranlasst, zunächst nur die Applicationsstelle betreffen, oder erst secundär durch die Aufnahme des Giftes in’s Blut und Uebertragung auf andere entferntere Organe veranlasst werden. Ersterer Wirkung begegnen wir bei den sogenannten irritirenden, insbesondere bei den ätzenden Giften, und bezeichnen das ganze Krankheitsbild, welches durch die Ingestion dieser in dem Magen hervorgebracht wird, als „Gastroenteritis toxica“.
[Sidenote: Locale und entferntere Vergiftungserscheinungen in vivo.]
Die Symptome derselben bestehen im Allgemeinen in sofort oder bald nach der Ingestion des Giftes eintretenden Schmerzen in der Magengegend, beziehungsweise auch in den Schlingorganen, in Brechneigung und meist wirklichem und heftigem Erbrechen, zu welchem sich Spannung des Unterleibes, unstillbarer Durst, grosse Unruhe, häufig auch Diarrhöe und Tenesmus hinzugesellen, und führen diese meistens in wenigen Stunden unter Collapsus zum Tode, wenn sie nicht eine protrahirtere Erkrankung bedingen, welche entweder ebenfalls mit dem Tode oder mit vollständiger oder unvollständiger Genesung enden kann. Die genannten Symptome sind für sich allein weder für ein bestimmtes Gift, noch für eine Vergiftung überhaupt absolut charakteristisch, können vielmehr auch durch natürliche Erkrankung hervorgerufen werden, und zwar sowohl durch solche localer als allgemeiner Natur. Zu ersteren gehören acute Magen- und Darmcatarrhe, Incarcerationen, namentlich innere, und die Peritonitis, insbesondere die P. perforativa und, wie in einem von +Späth+ (Württemb. Correspondenzbl. 1882, Nr. 26) mitgetheilten Falle, die Embolie des Stammes der Gekrösarterien, zu letzteren acute Infectionskrankheiten und von diesen in erster Linie die Cholera, und zwar sowohl die epidemische, als die Cholera nostras, deren Aehnlichkeit mit Arsenikvergiftung immer wieder und mit vollem Recht hervorgehoben wird. Auch die innere Verblutung, besonders die abdominale, wie sie nach Berstung der schwangeren Tuba, oder von Aneurysmen der Art. lienalis etc. nicht gar selten vorkommt, führt unter gastrischen Erscheinungen, namentlich auch unter Erbrechen, zum Tode.
Jene Gifte, welche erst nach erfolgter Resorption ihre Wirkung äussern, bewirken entweder Störungen im Stoffwechsel, oder sie rufen Reizung oder Lähmung von Nervenapparaten hervor.
[Sidenote: Vergiftungssymptom ante mortem.]
Im +ersteren+ Falle sehen wir entweder den Tod unter Erstickungserscheinungen erfolgen, so z. B. wenn durch das in das Blut gelangte Gift die respiratorische Function desselben unmöglich gemacht wurde, wie bei der Vergiftung mit Kohlenoxydgas, oder es treten subacute oder auch chronische Ernährungsstörungen auf, von denen viele auf körnige oder fettige Degeneration der Organe zurückgeführt werden können, wovon insbesondere die Phosphorvergiftung und die chronische Arsenikvergiftung ein Beispiel liefert. Im +letzteren+ Falle ist der Verlauf der Vergiftung in der Regel ein sehr acuter, häufig ein fulminanter, ein Umstand, der bewirkt, dass von einer Beobachtung und Verfolgung der dem Tode vorausgegangenen klinischen Erscheinungen durch Andere, insbesondere durch einen Arzt, meist gar keine Rede sein kann und das Plötzliche oder Unerwartete des Eintrittes des Todes in der Regel das Einzige ist, was man zu erheben vermag. Bei so fulminantem Verlauf tritt der Tod fast immer unter den Erscheinungen der Erstickung auf, die sich durch Dyspnoe, rasche Bewusstlosigkeit und Convulsionen kundgibt. In nicht so rapiden Fällen lassen sich eher klinische Symptome constatiren, die diagnostisch verwerthet werden können; so die Erscheinungen der Narcose, die auf ein narcotisches Gift, die des Tetanus, die auf Strychnin und ihm verwandte Gifte schliessen lassen.
Auch die genannten Symptome sind für sich allein nicht im Stande, eine Vergiftung zu beweisen, da gleiche oder ähnliche auch bei verschiedenen natürlichen Erkrankungen, respective Todesarten, vorkommen können. So erinnern wir an die Aehnlichkeit des Krankheitsbildes der Phosphorvergiftung mit acuter Leberatrophie, mit pyämischen und septischen Processen und selbst mit jenen eines heftigen Gastroduodenalcatarrhs, und an die Thatsache, dass alle möglichen plötzlichen oder mindestens raschen Todesarten, wie Hirnhämorrhagie (besonders H. intermeningealis, welcher in der Regel Berstung eines Aneurysmas einer der Basilararterien zu Grunde liegt), der so häufige Tod durch Herzlähmung, ferner jener durch innere Verblutung, dann der plötzliche Tod im Wochenbett u. dergl. schon zum Verdacht bestehender Vergiftung Veranlassung gegeben haben, und dass auch Septicämie, Urämie (Eclampsie der Schwangeren), Acetonämie und manche andere acute Processe für eine äussere Intoxication gehalten werden können und thatsächlich gehalten wurden, wovon wir eine ganze Reihe von Fällen aus unserer eigenen Erfahrung anzuführen im Stande wären.[403] Unter diesen waren zwei, wo die in dem einen Falle durch Pericarditis, im anderen durch Pneumonie bewirkte Agonie für eine durch medicinale Anwendung von Morphium veranlasste letale Narcose gehalten worden war.
Es ist ferner zu beachten, dass bei vielen Giften eine locale mit der Resorptionswirkung sich combinirt, und dass es, wie bereits vom Arsenik bemerkt wurde, auch nur von den Umständen abhängen kann, ob die eine oder die andere Wirkung stärker hervortritt, beides Thatsachen, die nicht geeignet sind, die Diagnose einer stattgehabten Vergiftung und noch weniger die Erkennung des Giftes selbst blos aus den während des Lebens aufgetretenen Erscheinungen zu erleichtern. Ausserdem ist noch zu bemerken, dass selbst dann, wenn Gelegenheit war, die Symptome während des Lebens zu beobachten, diese Beobachtung häufig nur durch Laien gemacht wird, nicht aber durch einen Arzt, der entweder gar nicht oder bereits zu spät gerufen wurde, wodurch die einschlägigen Angaben, abgesehen davon, dass sie auch absichtlich gefälscht werden können, an Verlässlichkeit und diagnostischem Werth einbüssen müssen.
[Sidenote: Eintritt und Verlauf der Vergiftungssymptome.]
Der Zeitpunkt des Eintrittes der ersten Intoxicationserscheinungen fällt keineswegs immer zusammen mit dem der Einverleibung des Giftes. Augenblickliche Wirkung treffen wir nur bei den stark ätzenden Giften, und diese macht sich schon geltend in dem Momente, in welchem die Substanz geschluckt wird. Bei allen übrigen Giften verstreicht zwischen der Einverleibung des Giftes und den ersten Intoxicationserscheinungen eine gewisse Zeit, die allerdings von wenigen Augenblicken bis zu mehreren Stunden variiren kann. Die Dauer derselben wird abhängen einerseits von der Natur der Giftsubstanz, anderseits von der Grösse der Gabe und den bereits oben erwähnten Verhältnissen, welche die Giftwirkung theils zu befördern, theils zu verzögern im Stande sind. Sehr rasch und in der Regel schon wenige Augenblicke nach der Ingestion treten die Vergiftungserscheinungen nach Blausäure und nach Cyankalium auf, doch werden wir Fälle kennen lernen, die zeigen, dass auch bei diesen Giften die Wirkung nicht immer sofort sich einstellt, sondern die betreffenden Individuen noch im Stande sein können, nicht blos eine Strecke zu gehen, sondern selbst complicirtere Handlungen zu unternehmen. Die Wirkung der metallischen Gifte sehen wir keineswegs immer schon in der ersten halben Stunde nach der Ingestion sich einstellen, sondern können häufig beobachten, dass über eine Stunde, mitunter selbst mehrere Stunden vergehen, bevor Vergiftungserscheinungen sich zeigen. Bei diesen Giften ist besonders der Umstand von Einfluss, ob dasselbe bereits im gelösten Zustande oder ungelöst gegeben wurde, und namentlich im letzteren Falle, ob der Magen gerade leer oder mit Speisen gefüllt gewesen ist. Bezüglich der giftigen Alkaloide wissen wir ebenfalls, dass die Wirkung selten früher als nach beiläufig einer halben Stunde eintritt und selbst stundenlang auf sich warten lassen kann; dies gilt besonders vom Morphium und vom Strychnin. Hierbei ist ausser der Dosis, dem Mageninhalt etc. auch der Umstand von Einfluss, ob das reine Alkaloid oder ein Salz desselben genommen wurde, da es bekannt ist, dass ersteres nur schwer, letzteres dagegen leicht im Wasser sich löst, daher dieses früher als jenes zur Resorption gelangen wird.
Die Resorption von den Lungen aus geht sehr rasch vor sich, daher ist auch die Wirkung gasförmiger oder flüchtiger Gifte, die inspirirt werden, eine meist schnelle, und zwar eine desto schnellere, je mehr davon in der Respirationsluft enthalten ist. Kommen die giftigen Gase ausschliesslich oder nur mit wenig atmosphärischer Luft vermischt zur Einathmung, so kann das Zusammenstürzen schon nach wenigen Athemzügen erfolgen, wie dies z. B. häufig beim Reinigen von Abtrittsgruben oder Brunnen der Fall ist, während in einem Raume, in welchem die Luft mit dem giftigen Gase nicht übersättigt war, erst nach mehr weniger längerem Verweilen Intoxicationserscheinungen sich einstellen, die aber selten plötzlich dem Leben ein Ende machen, sondern erst nach fortgesetzter Inhalation zum Tode führen, wie wir z. B. bei der Vergiftung durch Kohlenoxydgas sehen.
Bei acuten und letal endenden Vergiftungen halten die Vergiftungserscheinungen in der Regel vom Momente ihres ersten Auftretens bis zum Tode an und nehmen an Intensität gleichmässig zu. Nur ausnahmsweise geschieht es, dass die Intoxicationserscheinungen für einige Zeit nachlassen, um, nachdem sich der Kranke scheinbar erholt, neuerlich und meist mit vermehrter Heftigkeit einzutreten. Solches wurde in ganz vereinzelten Fällen von Vergiftung mit mineralischen Giften beobachtet, wiederholt dagegen nach Vergiftungen mit Narcoticis und als remittirende Form der betreffenden Vergiftung beschrieben. Es handelt sich in solchen Fällen entweder um neuerliche Resorption von anfangs nicht mit den Schleimhäuten in Berührung gekommenen Giftmengen oder um Folgezustände, die durch die Vergiftung veranlasst wurden und die acut zum Tode führen können, nachdem der erste Sturm der Vergiftungserscheinungen bereits abgelaufen ist. Wir werden auf diesen Umstand bei Besprechung der narcotischen Gifte zurückkommen und wollen hier nur bemerken, dass ein solcher Verlauf deshalb von grosser Wichtigkeit ist, weil eine neuerliche Exacerbation der Erscheinungen auf eine abermalige Beibringung von Gift bezogen werden könnte, also auf einen Vorgang, der bei Giftmorden wiederholt eingeschlagen worden ist. Von solchen acuten Folgezuständen, die noch als primäre Giftwirkung aufgefasst werden können, sind die Erkrankungen zu unterscheiden, die erst nachträglich in Folge der durch das Gift gesetzten Veränderungen, insbesondere in Folge der reactiven entzündlichen Processe, eintreten und mitunter erst nach langer Zeit zum Tode führen können.
[Sidenote: Genesung. Ausscheidung von Giften.]
Der +Ausgang in Genesung+ erfordert erstens die Ausscheidung des im Körper befindlichen Giftes und zweitens die Beseitigung der durch das Gift veranlassten Veränderungen. Ein gewisser Theil des Giftes wird häufig, noch bevor er zur Wirkung gelangt, durch Erbrechen aus dem Körper entfernt. Je früher das Erbrechen eintritt und je intensiver sich dasselbe gestaltet, von desto günstigerem Einflusse ist dasselbe und es kann allein dadurch besonders bei schwerer löslichen und schwerer resorbirbaren Substanzen die Wirkung grosser Giftdosen paralysirt oder wesentlich abgeschwächt werden. Solche Substanzen können aber auch unverändert in den Darm gelangen, und wenn sie nicht von hier aus zur Resorption kommen oder anderweitig gebunden oder zerstört werden, mit dem Stuhle abgehen. Die Ausscheidung resorbirter Gifte geschieht vorzugsweise durch die Nieren, ausserdem aber auch durch die Speicheldrüsen, die Galle, den Darmcanal und die äussere Haut, und, wodurch Vergiftung von Säuglingen erfolgen kann, auch durch die Milch (+Brouardel+, Annal. d’hygiène publ. 1885, pag. 73; +Fehling+, Arch. f. Gyn. XXVIII), jene der flüchtigen auch durch die Lungen. Die Ausscheidung der +resorbirten+ Gifte durch den Darmcanal scheint häufiger vorzukommen als man bisher dachte. Vom Arsenik ist dieses schon lange bekannt, jetzt kann dieses auch vom Sublimat und anderen Quecksilberverbindungen als erwiesen angesehen werden und neuestens auch von der Carbolsäure.[404] +Tauber+ (Arch. f. experim. Path. 1890, XXVII, pag. 335) hat dieses auch bezüglich des Morphins gefunden, insbesondere dargethan, dass subcutan einverleibtes Morphin unverändert durch den Magendarmcanal, respective durch die Fäces ausgeschieden wird. An den Ausscheidungsstellen kann es zu krankhaften Veränderungen kommen, so z. B. zu Nephritis, toxischen Dermatosen, katarrhalischen und selbst nekrotischen Erscheinungen an der Schleimhaut des Respirations- oder Darmtractus. Bei einzelnen Giften, namentlich bei den gasförmigen, sowie bei den Alkaloiden und bei den leichtlöslichen mineralischen Giften erfolgt die Ausscheidung schnell und die meisten lassen sich schon in den ersten Stunden, d. h. bald nach dem Auftreten der ersten Intoxicationserscheinungen im Harne nachweisen, eine Thatsache, die uns den Wink gibt, in allen solchen verdächtigen Krankheitsfällen zu trachten, den Harn zu sammeln und der chemischen Untersuchung zu übergeben. Bei Giften, welche mit den Bestandtheilen des Organismus festere Verbindungen eingehen, erfolgt die Ausscheidung ungleich langsamer. Hierher gehören viele metallische Gifte, die eine grosse Affinität zu den Eiweisskörpern besitzen oder durch Assimilation im Körper verbleiben, selbst in der Art, dass normale anorganische Bestandtheile des Körpers durch sie ersetzt werden können.[405]
Die meisten der forensisch wichtigen Gifte werden unverändert ausgeschieden, andere, nachdem sie im Körper gewisse Veränderungen, namentlich durch Oxydation erlitten haben. Zu ersteren gehören insbesondere die metallischen Gifte und Alkaloide[406], zu letzteren der Phosphor und das Kohlenoxydgas, dann die Säuren und Alkalien, welche im Harne und in anderen Ausscheidungen als Salze erscheinen.
Die Restitutio ad integrum erfolgt nach Vergiftung mit Alkaloiden, sowie mit flüchtigen und gasförmigen Giften in der Regel sehr bald und vollständig, keineswegs aber immer. Namentlich können in jenen Fällen, wo der Stoffwechsel wichtiger Nervencentren, insbesondere des Gehirns, durch längere Zeit gestört oder verhindert war, schwere Functionsstörungen zurückbleiben, an denen, wie z. B. schwere Kohlenoxydvergiftungen zeigen, die Betreffenden monate- und jahrelang zu laboriren haben. Die Vergiftungen mit mineralischen Giften zeigen nicht blos häufig einen protrahirten Verlauf, sondern enden auch nicht selten mit nur unvollständiger Genesung. Insbesondere sehen wir nach Vergiftungen mit ätzenden Substanzen Stricturen des Oesophagus, hochgradige Verdauungsstörungen und in deren Folge Zustände zurückbleiben, die sogar als „Siechthum“ im Sinne des Gesetzes bezeichnet werden müssen. Auch nach Vergiftungen mit metallischen Giften können langdauernde Ernährungsstörungen, namentlich in Folge der meist eingetretenen körnigen und fettigen Degenerationen, restiren, in anderen Fällen wieder Störungen der Nervenfunctionen, wie wir sie manchmal nach Arsenikvergiftung, am häufigsten aber nach Vergiftungen mit Bleisalzen beobachten können.
2. Der Sectionsbefund.
Bei einzelnen Vergiftungen zeigt schon die äussere Besichtigung der Leiche gewisse auffallende Befunde. Es gehört hierher die icterische Färbung der Haut und der Schleimhäute bei der Phosphorvergiftung und die auffallend hellrothe Farbe der Todtenflecke bei Individuen, die im Kohlenoxydgas um’s Leben gekommen sind, sowie die graue bei der typischen Vergiftung mit Kaliumchlorid. Ebenso sehen wir bei Vergiftungen mit ätzenden Flüssigkeiten, besonders mit Schwefelsäure, nicht blos die Lippen und die Mundschleimhaut verschorft, sondern können häufig von den Mundwinkeln herabziehende, lederartige, meist hellbraun verfärbte Streifen bemerken, die vom Ueberfliessen der ätzenden Flüssigkeit herrühren. In anderen Fällen kann die Leiche einen auffallenden Geruch, z. B. nach bitteren Mandeln, ausströmen, und es ist vorgekommen, dass bei sehr acuten Phosphorvergiftungen (mit Phosphorpaste) im Dunkeln leuchtende Dämpfe von der Leiche ausgingen und schon dadurch die Todesart ausser Zweifel stellten.
In den meisten Fällen unterscheiden sich die Leichen Vergifteter äusserlich nicht wesentlich von anderen, oder bieten wenigstens kein äusseres Merkmal, welches, wie einzelne der oben genannten, schon für sich allein den Schluss gestattet, dass eine Vergiftung stattgefunden habe.
Die innere Untersuchung kann locale oder solche Befunde ergeben, die erst durch Resorption des Giftes veranlasst wurden.
[Sidenote: Mageninhalt.]
Der Sitz der wichtigsten +localen Befunde+ ist der Magen, und es ist in dieser Beziehung sowohl der +Mageninhalt+ als das Verhalten der +Magenwand+ zu beachten.
[Sidenote: Geruch.]
Ersterer kann zunächst einen eigenthümlichen Geruch bieten, so z. B. nach Phosphor, nach bitteren Mandeln, nach Alkohol, Chloroform, Sabina, Opium etc. Solche Erscheinungen sind äusserst wichtig und machen sich besonders in dem Momente bemerkbar, in welchem man den Magen eröffnet, auch tritt der Geruch deutlicher hervor, wenn man den Mageninhalt in ein Gefäss verschliesst und nach einiger Zeit wieder dazu riecht.
Nicht jeder eigenthümliche Geruch, den der Mageninhalt bietet, ist auf eine stattgehabte Vergiftung zu beziehen. So findet sich der Alkoholgeruch ungemein häufig bei den verschiedensten Todesarten, welche mit dem Alkoholgenuss in keiner oder doch nur in entfernter Beziehung stehen; ebenso kann ein ätherischer oder diesem ähnlicher Geruch von Medicamenten herrühren, die gegeben wurden, und es sind uns nicht einmal, sondern wiederholt Fälle vorgekommen, wo nicht blos der Magen, sondern, wie dies auch bei vielen der erwähnten Vergiftungen häufig sich findet, auch die Lungen und das Gehirn einen eigenthümlichen Geruch entwickelten, obgleich die Personen zweifellos eines natürlichen Todes verstorben waren, und wo sich herausstellte, dass derselbe von belebenden Tropfen (meist Aethertropfen), die kurz vor dem Sterben gereicht worden waren, oder von subcutanen Aether- oder Kampherinjectionen herrührten. Einmal fanden wir einen auffallenden Geruch nach Moschus, der als Analepticum gegeben worden war und wiederholt den Geruch nach ätherischen Oelen, der von Genussmitteln herrührte.
Blutiger Mageninhalt ist nach Vergiftung mit ätzenden sowohl als mit irritirenden Giften sehr häufig und rührt meist von Läsionen der Gefässe der Magenschleimhaut her, die durch Arosion veranlasst wurden. Nicht selten kommt jedoch der blutige Mageninhalt erst postmortal zu Stande, entweder durch Transsudation des Blutes aus der hochgradig injicirten oder ecchymosirten Magenschleimhaut in die Magenhöhle, oder dadurch, dass der stark sauere oder alkalische Mageninhalt das Blut aus der hyperämischen Magenwand in sich aufnimmt, wobei das Hämoglobin gleichzeitig zum grössten Theile in Hämatin sich zersetzt. Je weiter diese Zersetzung, sei es schon während des Lebens oder erst nach dem Tode, gediehen ist, desto mehr ist das Blut in seiner Farbe verändert und kann schwarzbraun bis schwarz erscheinen. Doch kann auch die gewöhnliche Magensäure eine kaffeesatzfärbige Zersetzung des ausgetretenen Blutes bewirken. Nach gewissen Vergiftungen, wie z. B. nach Cyankaliumvergiftung, kann der blutige Mageninhalt auffallend roth oder braunroth erscheinen, was in einer specifischen Wirkung des Giftes auf den Blutfarbstoff seinen Grund hat.
[Sidenote: Farbe und Reaction.]
Auch andere als durch Blut veranlasste und mitunter eigenthümliche Verfärbungen des Mageninhaltes können vorkommen, so grüne nach Vergiftung mit chlorophyllhaltigen Pflanzentheilen (Sabina) oder, wie wir wiederholt sahen, nach Vergiftungen mit Arsengrün, gelbe, wenn Laud. liq. Sydenhami, Jod oder chromsaures Kali, blaue, wenn Kupfervitriol genommen wurde u. s. w. Sie können auch von einem Farbstoff herrühren, mit welchem das Gift gemengt war, was z. B. bei Zündhölzchenköpfchen und bei Sublimatpastillen vorkommt.[407]
Die Reaction des Mageninhaltes zu prüfen darf niemals unterlassen werden, und kann namentlich bei Vergiftungen mit stark sauren oder stark alkalischen Substanzen eine hohe Bedeutung erlangen. Doch ist nicht zu übersehen, dass die ursprüngliche Reaction theils durch gereichte Gegengifte, theils erst nachträglich an der Leiche sich ändern kann. Von noch höherer Bedeutung sind verdächtige Substanzen, die im Magen gefunden werden können, so verdächtige Pflanzentheile, insbesondere aber körnige oder krystallinische Körper, die entweder im Mageninhalt oder in dem der Magenschleimhaut anhaftenden Schleime eingebettet sind. Letzterer Befund ergibt sich am häufigsten bei der Arsenikvergiftung und ist hier besonders in der schweren Löslichkeit des Arseniks begründet. Der Befund anderer Gifte in Körnchen- oder Krystallform ist im Ganzen selten, doch fanden wir in einem Falle Bleizucker, in einem anderen Sublimat in Substanz und in einem dritten eine Menge Krystalle von Strychninum purum. Grössere Körner oder Krystalle sind verhältnissmässig leicht aufzufinden, kleinere müssen mehr mit dem Gefühl, als mit den Augen aufgesucht werden, ein Verfahren, das uns schon wiederholt, namentlich bei Arsenikvergiftungen, ausgezeichnete Dienste geleistet hat. Bei sehr faulen, insbesondere bei exhumirten Leichen finden sich häufig krystallinische, sandig anzufühlende Niederschläge auf der Magen- und Darmschleimhaut und auf anderen freien Flächen, welche entweder aus Tyrosinkrystallen oder aus Tripelphosphaten bestehen und, wie auch +Auerbach+ (Vierteljahrschr. f. gerichtl. Med. XL, pag. 66) angibt, für Arsenikkörnchen gehalten werden können. Unser Museum bewahrt schöne solche Präparate.
[Sidenote: Magenwand nach Vergiftungen.]
Von den Localbefunden an der +Magenwand+ selbst, sowie an den übrigen Theilen des Verdauungstractes sind insbesondere diejenigen wichtig, welche durch Aetzgifte zu Stande kommen. Sie sind zunächst verschieden, je nachdem die primären oder bereits die secundären Aetzwirkungen vorliegen. Erstere präsentiren sich in der Regel als Coagulationsnecrose, als sogenannte graue Verätzung. Die betreffende Schleimhaut, insbesondere ihr epithelialer Ueberzug, erscheint weissgrau, getrübt, starrer, wie gekocht. Diese Veränderung ist eine reine Coagulationserscheinung, zu welcher sich bei jenen Aetzgiften, denen, wie z. B. der Schwefelsäure, eine starke wasserentziehende Eigenschaft zukommt, auch die Wirkung dieser hinzugesellt, welche eine gewisse Brüchigkeit, namentlich der zunächst getroffenen epithelialen Schichten, erzeugt, während sonst eine Consistenzvermehrung und dadurch bedingte lederartige Beschaffenheit sich findet. Die Intensität des Verätzungsbildes hängt zunächst theils von der Natur der ätzenden Substanz, theils von ihrer Concentration ab. In ersterer Beziehung ist es bekannt, dass einzelne Säuren viel intensiver ätzen, respective Eiweiss coaguliren als andere. Von den Mineralsäuren kommt insbesondere der Schwefel-, Salz- und Salpetersäure eine starke Aetzwirkung zu; auch unter den organischen Säuren besitzen einzelne eine hohe Aetzkraft, so die Oxalsäure, insbesondere aber die Carbolsäure, die auffallend weisse und derbe Schorfe erzeugt. Ebenso ätzt Sublimat und Chlorzink sehr stark, während Bleizucker, Alkohol, arsenige Säure in dieser Beziehung ungleich schwächer wirken. Die Intensität des primären Aetzungsbildes ist keineswegs bei allen corrosiven Giften proportional der Concentration, sondern nur bei solchen, welche das ausgeschiedene Eiweiss im Ueberschuss des Fällungsmittels nicht lösen. Bei anderen aber, die dies thun, kann die weissgraue Färbung bei starker Concentration der Substanz viel schwächer sich gestalten als nach Einwirkung diluirter Säure und sogar einer Aufhellung des Gewebes Platz machen. In exquisiter Weise sieht man dieses bei der Schwefelsäure. Träufelt man nämlich dieselbe im concentrirten Zustande auf eine Schleimhaut, so wird die getroffene Stelle aufgehellt und transparent, ähnlich wie dieses z. B. die Aetzlaugen thun und nur an den Rändern, wo sie durch den Wassergehalt des Gewebes sich verdünnt, bemerkt man weissgraue Verätzungen. Begiesst man aber die betroffene Stelle mit Wasser, so erscheint sofort das typische Verätzungsbild, indem die von der concentrirten Schwefelsäure gelösten Eiweisskörper durch den Wasserzusatz wieder ausgefällt werden.
[Sidenote: Verätzung.]
[Sidenote: Primäre und secundäre Aetzwirkung.]
Aetzgifte, welche die Eiweisskörper nicht coaguliren, sondern im Gegentheil lösen, also die Aetzalkalien (Kali- und Natronlauge, Ammoniak), können natürlich keine Coagulationsnecrose, respective die geschilderte graue Verätzung und wie gekochte Beschaffenheit als primäre Wirkung bedingen, sondern nur eine Quellung und Vermehrung der Transparenz des getroffenen Gewebes, dagegen können allerdings die auf diese Art mortificirten Gewebe nachträglich sich trüben und so ebenfalls das Bild der grauen Verätzung bieten, wenn die durch das Alkali in Lösung erhaltenen Eiweisskörper wieder ausgefällt werden, was schon durch Neutralisation oder schwache Ansäuerung geschieht.
Die secundären Erscheinungen, welche an und neben den verätzten Stellen eintreten, sind theils durch den nachträglich fortdauernden Contact der ätzenden Flüssigkeit, theils durch reactive Entzündung bedingt. Erstere werden begreiflicherweise besonders im Magen sich entwickeln.
Längerer Contact der corrosiven Flüssigkeit mit einer bestimmten Schleimhautpartie beeinflusst, abgesehen von den gleich zu besprechenden secundären Wirkungen, auch die Intensität des primären Verätzungsbildes. Zunächst die Tiefe der Aetzung. An Stellen, über welche, wie z. B. in den Schlingorganen, das Gift rasch hinweggleitet, ist auch die Verätzung eine oberflächlichere als an solchen, wo dasselbe durch einige Zeit verweilt, weil die ätzende Flüssigkeit im letzteren Falle in die tieferen Gewebsschichten sich imbibirt. Bei jenen Aetzgiften, welche die Eiweisskörper nur fällen, nimmt natürlich die Intensität der grauen Verätzung mit der Dauer der Einwirkung der Substanz zu bis zur Erschöpfung der Aetzkraft der letzteren; bei denjenigen, welche im Ueberschuss die ursprünglichen Eiweissfällungen wieder lösen, kann durch längere Einwirkung eine mehr weniger starke Wiederaufhellung und selbst Transparenz des Gewebes erfolgen, was namentlich bei der Oxalsäurevergiftung verhältnissmässig häufig zu geschehen scheint.
Im weiteren Verlaufe kann es durch die überschüssige Aetzflüssigkeit zu einem Zerfall der gebildeten Aetzschorfe kommen, namentlich bei Einwirkung von Schwefelsäure, welche, wie von +A. Lesser+[408] ganz richtig hervorgehoben wurde, weniger durch Zerfall der Gewebselemente, die in den Schorfen noch nachweisbar sind, als vielmehr durch Auflösung der Bindesubstanz erfolgt, eine Eigenschaft der (concentrirten) Schwefelsäure, die bekanntlich in der Mikroskopie schon lange zur Isolirung von Hornzellen und glatten Muskelfasern benützt wird. Dieser Zerfall kann für sich allein zum vollständigen Durchbruch der Magenwand führen, in anderen Fällen ist die Ursache des raschen Zerfalls der einzelnen geätzten Gewebsschichten die durch die Wasserentziehung bewirkte Brüchigkeit der Magenwand, die namentlich bei Einwirkung sehr concentrirter Schwefelsäure eine sehr hochgradige werden kann, in wieder anderen und vielleicht den meisten werden die necrotischen Partien einfach verdaut. Letzteres ist deshalb in der Regel möglich, weil nur ausnahmsweise die ganze Magenschleimhaut verätzt wird, sondern in der Regel grössere oder geringere Partien intact oder wenigstens minder lädirt bleiben, insbesondere die Vertiefungen zwischen den Falten und die etwa durch Mageninhalt geschützt gewesenen Stellen.[409]
Die weiteren Veränderungen, welche überschüssige Aetzgifte im Magen ausüben, hängen zunächst von der Wirkung ab, welche der betreffenden Flüssigkeit auf das Blut zukommt, und in dieser liegt die Hauptursache einestheils der Verschiedenheit des anatomischen Befundes im Magen bei verschiedenen Vergiftungen mit ätzenden Substanzen, anderseits der Grund, warum gewisse chemisch differente, ja sogar, wie z. B. die Säuren und die Aetzalkalien, einander entgegengesetzte Aetzgifte Befunde im Magen erzeugen, die wenigstens für den ersten Anblick einander ähnlich sind. In dieser Beziehung kann man zwei Hauptgruppen der Aetzgifte unterscheiden, die eine, deren Glieder das Blut einfach ohne Farbstoffentziehung coaguliren, wobei sich meist rothe oder braunrothe Gerinnsel bilden, die andere, deren Glieder mit oder ohne vorausgegangene Coagulation den Blutkörperchen den Blutfarbstoff entziehen, gewissermassen auslaugen und gleichzeitig in Hämatin in saurer, respective alkalischer, in der Regel schwarzer oder schwarzbrauner Lösung verwandeln. Zu den ersteren gehört vorzugsweise die Carbolsäure, das Sublimat, Bleizucker und der absolute Alkohol, zur zweiten Gruppe die käuflichen Mineralsäuren, von den Pflanzensäuren insbesondere die Oxalsäure und von den Alkalien insbesondere die Aetzlaugen und Ammoniak. Bei den Giften der ersten Kategorie erhält sich das primäre Verätzungsbild verhältnissmässig lange und ist, insbesondere in acuten Fällen, noch zur Zeit der Obduction deutlich ausgeprägt. Bei den Giften zweiter Kategorie gestaltet sich die Sache wesentlich anders. Da nämlich die Auslaugung des Blutes gleich nach erfolgter Verätzung beginnt, und desto rascher vorschreitet, je concentrirter die corrosive Flüssigkeit ist, und je grössere Mengen im Magen zurückbleiben, und da überdies diese Auslaugung nicht blos das durch die Corrosion ausgetretene, sondern auch das innerhalb der Gefässe der verätzten Partien zurückgebliebene Blut betrifft, so geht auch frühzeitig die ursprüngliche weissgraue Farbe der verätzten Gewebsschichten, wenn sie überhaupt vorhanden war, verloren und letztere erhalten die Farbe und das sonstige Aussehen, wie es der Imbibition derselben mit der betreffenden Hämatinlösung entspricht. Dem entsprechend erscheinen auch die verätzten Partien braun bis schwarz in verschiedenen Nuancen gefärbt, und es ist insbesondere die „wie verkohlte“ Farbe der Schorfe, der wir nach Schwefelsäure- oder Salzsäurevergiftung begegnen, wenn auch nicht ausschliesslich, so doch vorzüglich durch die Imbibition der verschorften Magenwand mit Hämatin in saurer Lösung bedingt. Hat die Hämatinlösung in Folge specifischer Wirkung der corrosiven Substanz eine besondere Farbe, so kommt diese auch in dem imbibirten Gewebe zur Geltung, was wir insbesondere häufig bei der typischen Cyankaliumvergiftung sehen, wo der Mageninhalt und die gequollene Magenwand roth- bis rothbraun gefärbt, respective imbibirt erscheinen. Von diesen Färbungen sind diejenigen zu unterscheiden, welche durch directe Färbung der Schorfe durch gewisse Gifte erzeugt werden, so die Gelbfärbung, wie sie nach Chromsäurevergiftung und, von Xanthoproteïnsäurebildung herrührend, durch concentrirte Salpetersäure veranlasst wird.
[Sidenote: Blutveränderung. Durch Aetzgifte bewirkte Localbefunde.]
Eine andere Kategorie von Veränderungen, welche secundär an den verätzten Partien eintreten, sind reactiver Natur und bestehen zunächst in reactiver Hyperämie, entzündlicher, respective ödematöser Schwellung der unter und neben den verschorften Partien gelegenen Gewebe, womit sich gewöhnlich Ecchymosenbildung verbindet. Von diesen Ecchymosen sind diejenigen wohl zu unterscheiden, welche durch directe Läsionen der Gefässe, durch Verätzung bewirkt werden, wie insbesondere die bei der Schwefelsäurevergiftung, welche bis Walnussgrösse und darüber erreichen, der Magenwand ein höckeriges Aussehen verleihen und eben ihrer Grösse wegen nur auf Läsion grösserer Gefässäste zurückgeführt werden können. Die Brüchigkeit der verätzten Partien, wahrscheinlich auch die starke Contraction des Magens in Folge des heftigen Reizes befördert das Zustandekommen solcher Rupturen. Reactive Hyperämie und Ecchymosenbildung kommen frühzeitig zu Stande, während die entzündliche Schwellung längere Zeit erfordert. Im weiteren Verlaufe kommt es zur Abstossung der necrotischen Partien, Geschwürsbildung und Vernarbung. Nicht gar selten kommt es zu phlegmonösen Entzündungen, in Folge welcher grosse Partien der Magen-, respective der Oesophagusschleimhaut, namentlich der letzteren, in Form von Fetzen oder Röhren abgestossen und ausgebrochen werden können. Noch häufiger sind croupöse Entzündungen besonders nach blos oberflächlichen Verätzungen. Insbesondere häufig haben wir sie bei Kindern, welche Laugenessenz getrunken hatten, im Rachen und am Kehlkopfeingang beobachtet. Sehr häufig übergreifen solche croupöse Entzündungen auf die Luftwege und sehr gewöhnlich sind es in beiden Fällen circumscripte (Aspirations-) Pneumonien, die meist die eigentliche Todesursache bilden. Auch Croup des Oesophagus und des Magens haben wir nach solchen Vergiftungen beobachtet, und es kann auch noch, nachdem die verätzte Schleimhaut abgestossen wurde, auf der blossliegenden Muscularis ein croupartiger Belag sich bilden.
[Sidenote: Secundäre Aetzwirkungen.]
Die zurückbleibenden Narben können noch nachträglich schwere Erscheinungen und selbst den Tod veranlassen, insbesondere durch Stricturen des Oesophagus.[410]
Eine weitere secundäre Wirkung der Aetzgifte besteht in der Transsudation derselben durch die Wände des Magens und Imbibition in die ihm anlagernden Organe. Dieselbe erfolgt meist erst postmortal, kann aber auch, wie sich +Lesser+ durch directe Beobachtung überzeugte, schon während des Lebens eintreten. Wir werden auf dieselben bei den einzelnen Giften zurückkommen. In jenen Fällen, wo als höchster Grad der Aetzwirkung Durchbruch des Magens erfolgt, sei es noch während des Lebens oder postmortal, tritt der Mageninhalt frei in die Bauchhöhle aus und kann dort mehr weniger ausgebreitete Verätzungen, besonders an den abhängigen Stellen, bewirken.
[Sidenote: Irritationserscheinungen.]
Aetzgifte, die wegen starker Verdünnung wenig oder gar nicht mehr ätzen, können noch mehr weniger heftige Irritationserscheinungen hervorrufen. Sehr deutlich kann man dies bei Vergiftungen mit Mineralsäuren im Darm beobachten, wo verhältnissmässig häufig graue Verätzung sich findet, die, nach abwärts zu an Intensität abnehmend, allmälig in catarrhalische Schwellung und Röthung und diese wieder allmälig in die normale Beschaffenheit der Schleimhaut übergeht, ein Verhalten, das solche, blos durch locale Giftwirkung entstandenen Veränderungen wesentlich von jenen diffusen entzündlichen Veränderungen unterscheidet, die erst secundär durch Resorptionswirkung des Giftes veranlasst werden. Die irritative Wirkung der Aetzgifte ist keineswegs proportional der Aetzkraft der letzteren, scheint vielmehr von anderweitigen Eigenschaften der Substanz abzuhängen. So besitzt z. B. die arsenige Säure bei unbedeutender Aetzkraft eine hochgradige Irritationsfähigkeit. Auch gibt es Substanzen, die gar nicht ätzen, aber auf die Schleimhäute eine mehr weniger intensive Reizwirkung ausüben. Auch scheint zufolge den Beobachtungen +Lesser+’s die Irritabilität der einzelnen Schleimhäute eine verschiedene zu sein, insbesondere die der Magenschleimhaut eine grössere als jene der Schleimhaut des Darmcanals, was sich aus dem grösseren Gefässreichthum der ersteren ganz wohl begreift.
[Sidenote: Magenerweichung.]
Von den Befunden im Magen, die irrthümlich auf die Einwirkung irritirender und ätzender Gifte bezogen werden können und schon wiederholt bezogen wurden, seien hier erwähnt die durch katarrhalische Processe oder durch Stauungshyperämie bewirkten Schwellungen und Röthungen der Magenschleimhaut, die „Verdauungsröthe“, die Injection und Ecchymosirung, wie sie so häufig gefunden wird; grosse hämorrhagische Erosionen (hämorrhagische Necrosen), die diphtheritische und die phlegmonöse Magenentzündung, endlich die an der Leiche durch Imbibition, sowie durch cadaveröse Verfärbung und Erweichung zu Stande kommenden Veränderungen, von denen wir insbesondere die sogenannte „Magenerweichung“ hervorheben wollen, und zwar sowohl die sogenannte weisse oder graue Erweichung, welche als reine Leichenerscheinung gewöhnlich bei Säuglingen, die mit vollem Magen gestorben sind, am Magengrunde sich findet und durch sauere Gährung des Mageninhaltes bedingt wird, als namentlich die mit Ecchymosen verbundene und wahrscheinlich aus hämorrhagischen Erosionen hervorgegangene oder wenigstens auf hyperämischer Grundlage entstandene sogenannte schwarze oder braune Erweichung, welche auch bei Erwachsenen, insbesondere häufig bei an schweren Hirnkrankheiten (auch Verletzungen) Gestorbenen sich findet und wahrscheinlich schon in der Agone sich zu entwickeln beginnt. Beide Formen können auch in den unteren Abschnitten des Oesophagus vorkommen und beide zum Durchbruch und Austritt des Mageninhaltes in die Bauch-, respective in die Brusthöhle führen. In beiden Fällen reagirt der Mageninhalt stark sauer, bewirkt opake Trübungen der serösen Häute, mit denen er in Contact kommt und zersetzt auch das Hämoglobin zu Hämatin, woraus sich bei der „schwarzen Erweichung“ die kaffeesatzartige Farbe der Ecchymosen, die braune und schwärzliche Imbibition der erweichten Gewebe und die schwarze Farbe der in ihr befindlichen Gefässnetze erklärt. Kommt ein solcher, bereits in saurer Gährung begriffener oder zu dieser geneigter Inhalt in die Lungen, was sowohl in den letzten Lebensmomenten als erst postmortal geschehen kann, so bewirkt er in dieser ähnliche Erweichungen. Wir haben solche wie gangränös aussehende Stellen insbesondere bei Säuglingen gesehen, denen Milch, Mehlbrei u. dergl. in die Lungen gerathen war. Auch wollen wir hier bemerken, dass wir bereits wiederholt ähnlich aussehende, jedoch nach Essig riechende, mitunter mit schwacher opaker Trübung der Schleimhäute des Halses verbundene Stellen in den Lungen bei plötzlich Verstorbenen begegneten, denen offenbar Essigsäure als Belebungsmittel gereicht worden war.
[Sidenote: Allgemeinbefunde nach Vergiftungen.]
Die durch Resorption von giftigen Stoffen veranlassten +anatomischen Allgemeinbefunde+ betreffen entweder das Blut oder die Gewebe.
Das Blut spielt neben der Lymphe bei der Resorption von Giften die Hauptrolle, doch scheint ihm bei den meisten Vergiftungen nur die Rolle eines Trägers des Giftes zuzufallen, ohne dabei selbst wesentlich verändert zu werden. In einzelnen erleidet es aber auffallende Veränderungen, von welchen insbesondere jene forensisch wichtig sind, welche eine Alteration des normalen Verhaltens des Blutfarbstoffes des (Hämoglobins) bedingen, die sich theils makroskopisch durch Farbveränderung des Blutes, theils durch geändertes chemisches (spectrales) Verhalten kundgibt. Hierher gehört die Umwandlung des Hämoglobins in Kohlenoxydhämoglobin bei Vergiftungen mit Kohlenoxyd, ferner die mehr weniger ausgedehnte Zersetzung des Blutfarbstoffes zu Hämatin bei Vergiftung mit Säuren und Alkalien, mit chlorsaurem Kali etc.
Eine sehr beachtenswerthe, durch Resorption von gewissen Giften veranlasste Veränderung in den Geweben ist die +körnige und fettige Degeneration+ derselben. Wir sehen sie vorzugsweise nach Phosphorvergiftung und dann nach Vergiftung mit Arsenik, aber auch bei subacuten Vergiftungen mit Säuren und Alkalien und den meisten metallischen Giften, dann bei fast allen chronischen Vergiftungen, von denen in erster Reihe die chronische Alkoholvergiftung zu nennen ist.
[Sidenote: Parenchymatöse Degeneration.]
Wir haben hier vorzugsweise die acuten oder subacuten Degenerationen im Auge. Die körnige Degeneration zeigt sich besonders im Parenchym drüsiger Organe, namentlich an der Magenschleimhaut, an den Nieren und an der Leber. Diese Organe präsentiren in den höheren Graden der körnigen Degeneration ein Bild, welches +Virchow+ sehr treffend als „trübe Schwellung“ bezeichnet. Die Magenschleimhaut erscheint etwas geschwellt, die Leber, insbesondere aber die Nieren, etwas vergrössert, dabei jedoch schlaff und zeigen sich eigenthümlich getrübt von matter, grauer oder graugelblicher Farbe, die namentlich an der Schnittfläche auffällt. Unter dem Mikroskope finden sich die Labdrüsen, beziehungsweise die Leberzellen und die Nierenepithelien etwas vergrössert, erstere mehr abgerundet und alle mit einer feinkörnigen Masse erfüllt, deren einzelne Körnchen das Licht stark brechen und unter dem Mikroskope schwarz erscheinen. Die körnige Degeneration ist nur eine Vorstufe der fettigen, bei welcher die Organe noch mehr an Volum zunehmen, immer deutlicher gelb sich färben, einen fettigen Glanz, sowie etwas teigige Consistenz annehmen und unter dem Mikroskop eine mehr weniger reichliche Ablagerung von Fetttröpfchen in den Drüsenzellen zeigen. Doch erhalten die Organe nicht jenes pralle Aussehen und jene rein gelbe und transparente Farbe, wie wir sie z. B. bei der einfachen Fettleber so häufig zu Gesicht bekommen. In den meisten Fällen begegnen wir den verschiedensten Uebergängen von körniger zu fettiger Degeneration. In den ersten Stadien der „trüben Schwellung“ löst sich ein Theil der die Drüsenzellen erfüllenden Körnchen noch in Essigsäure, später nur in kaustischen Alkalien, sowie in Alkohol, Aether u. dergl. Anfänglich sind dieselben daher wahrscheinlich albuminöser, später zweifellos fettiger Natur.
[Sidenote: Körnige und fettige Degeneration.]
Gleichzeitig wie in den genannten Organen stellt sich die körnige und dann fettige Degeneration noch in anderen Geweben ein, vorzugsweise in den Muskeln, besonders im Herzen und in den Gefässwandungen. Das Herz erscheint in den vorgerückteren Graden schlaff, das Herzfleisch ist leicht zerreisslich, von eigenthümlich trübem Glanz und grauer, mitunter lehmartiger Farbe, und das Mikroskop zeigt undeutliche oder ganz unkenntlich gewordene Querstreifung der Muskelfasern und letztere in verschiedenen Stadien des körnigen und fettigen Zerfalles, in deren ersten die Muskelfasern wie bestäubt, in den späteren von deutlichen Fettkügelchen und das Licht stark brechenden Körnchen durchsetzt erscheinen. Gleiche Veränderungen, jedoch in verschiedener Intensität, zeigt die Musculatur des Stammes und der Extremitäten. Was die Gefässe betrifft, so lässt sich die körnige und fettige Degeneration vorzugsweise an den kleinen Gefässen der Pia, der Hirnsubstanz, sowie der serösen Membranen gut verfolgen und sowohl in der Adventitia als in der Muscularis bemerken. Mit der fettigen Entartung der Gefässwandungen geht eine grössere Zerreisslichkeit derselben einher, welche die Entstehung von Ecchymosen und selbst grösserer Hämorrhagien bedingen kann.
Ueber die +Ursachen+ der acuten körnigen und fettigen Degeneration bei gewissen Vergiftungen ist man noch nicht vollständig im Klaren, doch neigt man sich gegenwärtig der Ansicht zu, dass jene Veränderungen eine partielle Mortification der Gewebe, namentlich des Inhaltes der Drüsenzellen, bedeuten, die theils durch die unmittelbare Wirkung des Giftes selbst, theils durch behinderte Sauerstoffzufuhr veranlasst wird.[411] Das Zusammenwirken beider Factoren bewirkt ein Missverhältniss zwischen Zersetzung der Eiweisskörper und Verbrennung der Zersetzungsproducte (worunter vorzugsweise Fett), welches in der fettigen Degeneration einen eclatanten Ausdruck findet (+Fränkel+).
Daraus folgt schon theoretisch, dass die betreffenden Veränderungen nicht ausschliesslich nach gewissen Vergiftungen vorkommen, sondern auch nach anderweitigen Erkrankungen sich entwickeln können, die mit Vermehrung des Eiweisszerfalles und Herabsetzung der Oxydationsvorgänge einhergehen. Thatsächlich finden wir die gleichen Degenerationserscheinungen sowohl bei einer Reihe natürlicher Todesarten, wovon wir insbesondere die acuten Infectionskrankheiten, namentlich die exanthematischen, dann die mit allgemeinen Ernährungsstörungen einhergehenden Krankheiten (Tuberculose, protrahirte Anämie) anführen, als auch nach gewissen gewaltsamen Todesfällen, von denen z. B. der Tod in Folge von Brandwunden und die septischen und pyämischen Processe zu nennen sind.[412] Auch die Fäulniss bewirkt Veränderungen, die der „trüben Schwellung“ sehr ähnlich sind, da auch durch sie die Organe anfangs succulenter werden, sich trüben und selbst einen Stich in’s Gelbliche annehmen und dann sowohl der Zelleninhalt, als die Musculatur mit körnigen Massen durchsetzt erscheinen, sie selbst zu kleinen Fetttröpfchen zusammentreten können.
Nach vielen Vergiftungen, namentlich nach solchen mit organischen Giften, ergibt die Obduction nichts Auffallendes, noch weniger aber Charakteristisches. Verhältnissmässig häufig ist der Befund jenem nach Erstickung ähnlich, was sich daraus erklärt, dass viele der betreffenden Gifte, so z. B. die meisten Alkaloide, sowie die gasförmigen und flüchtigen Gifte den Tod durch rasche Lähmung des Respirationsapparates bewirken.
3. Der chemische Nachweis.
Der chemische Nachweis von Gift in Leichentheilen ist nicht Sache des Gerichtsarztes, sondern des Gerichtschemikers, dagegen ist es Aufgabe des ersteren, diesem das Materiale für seine Untersuchung zu liefern. Wie dabei vorzugehen ist, ist aus den oben angeführten Verordnungen zu ersehen, aus welchen sich ergibt, dass nebst dem Magen- und Darminhalt auch der Magen und die Speiseröhre mit einem Stück des Darmes, ferner Stücke der einzelnen Organe, besonders der Leber und der Nieren[413], sowie Blut und Harn zur Untersuchung zurückgelegt werden sollen. Es empfiehlt sich und ist auch theilweise vorgeschrieben, die im Magen gefundenen verdächtigen Substanzen für sich in einem eigenen Gefässe aufzubewahren, ebenso den Magen und Zwölffingerdarm sammt Inhalt, geschieden von den eventuell ebenfalls zu übergebenden unteren Darmpartien und in gleicher Weise die Stücke der übrigen Organe. Weshalb das Regulativ die besondere Aufbewahrung des Harnes fordert, ist aus dem oben über die Ausscheidung der Gifte Gesagten ersichtlich. Eine gesonderte Reservirung des Blutes wird nur dann gefordert, wenn eine spectral-analytische Untersuchung angezeigt erscheint.
Sowohl das preussische Regulativ als die österreichische Vorschrift haben vorzugsweise nur die oberen Partien des Darmes im Auge. Die unteren sollten jedoch auch nicht vernachlässigt werden, namentlich nicht bei der Phosphorvergiftung, da es uns wiederholt gelungen ist, im unteren Ileum und im Dickdarm Phosphor nachzuweisen, während dies im Magen und den oberen Darmpartien nicht mehr möglich war. Die Behauptung +Scolosuboff+’s (Annal. d’hygiène publ. 1876), dass bei Arsenikvergiftung die grösste Menge des resorbirten Giftes im Gehirn und im Rückenmark sich finde und daher bei solchen und anderweitigen Vergiftungsfällen insbesondere die genannten Organe dem Gerichtschemiker übergeben werden sollen, muss in Folge der gründlichen Untersuchungen unseres Collegen Prof. +E. Ludwig+ („Ueber die Localisation des Arsens im Organismus nach Einverleibung von arseniger Säure.“ Wiener med. Blätter. 1879, Nr. 48-52) als ganz unbegründet zurückgewiesen werden. Dagegen ist es bei Vergiftungen mit flüchtigen Substanzen, z. B. Chloroform, Blausäure, angezeigt, das Gehirn für sich aufzubewahren und chemisch zu untersuchen, da aus diesem der knöchernen Kapsel wegen, in welcher das Gehirn eingeschlossen ist, die genannten Stoffe schwerer verflüchtigen als aus anderen Organen. So vermochte +E. Ludwig+ bei einem von uns obducirten Selbstmordfall durch Chloroform dieses noch im Gehirn, nicht aber in den übrigen Organen nachzuweisen. -- In Fällen, wo die Vergiftung per rectum, per vaginam etc. geschah, ist es natürlich geboten, auch diese Organe separirt dem Chemiker zu übergeben. -- Dass, insbesondere bei leicht zersetzbaren Giften, die Uebergabe der Leichentheile an den Chemiker thunlichst rasch erfolgen und daher von den Gerichtsärzten betrieben werden soll, ist selbstverständlich. Zusatz von Alkohol ist nur bei längerem Transport und zu befürchtender rapider Fäulniss (die auch die Gefässe sprengen kann) indicirt; in diesem Falle ist aber stets die Beigabe einer Probe des betreffenden Alkohols angezeigt.
Von Wichtigkeit, was auch den Kostenpunkt anbelangt, ist es, dass dem Chemiker von Seite der Gerichtsärzte im Einverständnisse mit dem Untersuchungsgericht eine Information über den concreten Fall und über die vom chemischen Standpunkte erforderlichen Aufklärungen gegeben werde, damit derselbe einestheils nicht überflüssige Untersuchungen anstellt und andererseits nicht allzu summarisch verfährt, so dass z. B. wohl ein Giftstoff nachgewiesen, aber nicht auf dessen quantitative Bestimmungen und auf die Vertheilung desselben in den verschiedenen Organen Rücksicht genommen wird.
[Sidenote: Chemische Untersuchung der Leichentheile.]