Römische Geschichte — Buch 8 (part 3 of 3)
Die syrische Art findet ihren eminenten Ausdruck in der Hauptstadt des Landes und vor Konstantinopels Gründung des römischen Ostens überhaupt, der Volkszahl nach in dieser Epoche nur hinter Rom und Alexandreia und etwa noch dem babylonischen Seleukeia zurückstehend, Antiocheia, bei welchem es erforderlich scheint, einen Augenblick zu verweilen. Die Stadt, eine der jüngsten Syriens und heutzutage von geringer Bedeutung, ist nicht durch die natürlichen Verkehrsverhältnisse Großstadt geworden, sondern eine Schöpfung monarchischer Politik. Die makedonischen Eroberer haben sie ins Leben gerufen zunächst aus militärischen Rücksichten, als geeignete Zentralstelle für eine Herrschaft, die zugleich Kleinasien, das Euphratgebiet und Ägypten umspannte und auch dem Mittelmeer nahe sein wollte ^7. Das gleiche Ziel und die verschiedenen Wege der Seleukiden und der Lagiden finden ihren treuen Ausdruck in der Gleichartigkeit und dem Gegensatz von Antiocheia und Alexandreia; wie dieses für die Seemacht und die maritime Politik der ägyptischen Herrscher, so ist Antiocheia der Mittelpunkt für die kontinentale Orientmonarchie der Herrscher Asiens. Zu verschiedenen Malen haben die späteren Seleukiden hier große Neugründungen vorgenommen, so daß die Stadt, als sie römisch wurde, aus vier selbständigen und ummauerten Bezirken bestand, die wieder alle eine gemeinsame Mauer einschloß. Auch an Einwanderern aus der Ferne fehlte es nicht. Als das eigentliche Griechenland unter die Herrschaft der Römer geriet und Antiochos der Große vergeblich versucht hatte, diese dort zu verdrängen, gewährte er wenigstens den auswandernden Euböern und Ätolern in seiner Residenz eine Freistatt. Wie in der Hauptstadt Ägyptens ist auch in derjenigen Syriens den Juden ein gewissermaßen selbständiges Gemeinwesen und eine privilegierte Stellung eingeräumt worden, und ihre Stellung als Zentren der jüdischen Diaspora ist nicht das schwächste Element in der Entwicklung beider Städte geworden. Einmal zur Residenz und zum Sitz der obersten Verwaltung eines großen Reiches gemacht, blieb Antiocheia auch in römischer Zeit die Hauptstadt der asiatischen Provinzen Roms. Hier residierten die Kaiser, wenn sie im Orient verweilten, und regelmäßig der Statthalter von Syrien; hier wurde die Reichsmünze für den Osten geschlagen und hier vornehmlich, daneben in Damaskos und in Edessa befanden sich die Reichswaffenfabriken. Freilich hatte die Stadt für das Römerreich ihre militärische Bedeutung verloren und unter den veränderten Verhältnissen wurde die schlechte Verbindung mit dem Meer als ein großer Übelstand empfunden, nicht so sehr wegen der Entfernung als weil der Hafen, die zugleich mit Antiocheia angelegte Stadt Seleukeia, für den großen Verkehr wenig geeignet war. Ungeheure Summen haben die römischen Kaiser von den Flaviern an bis auf Constantius aufgewandt, um in die diese Örtlichkeit umgebenden Felsenmassen die erforderlichen Docks mit den Zuzugs-Kanälen zu brechen und genügende Molen herzustellen; aber die Kunst der Ingenieure, welcher an der Mündung des Nil die höchsten Würfe glücklich gelangen, rang in Syrien vergeblich mit den unüberwindlichen Schwierigkeiten des Terrains. Selbstverständlich hat die größte Stadt Syriens an der Fabrikation und dem Handel dieser Provinz, wovon noch weiter die Rede sein wird, sich lebhaft beteiligt; dennoch war sie mehr ein Sitz der Verzehrenden als der Erwerbenden. Im ganzen Altertum gab es keine Stadt, in welcher das Genießen des Lebens so sehr die Hauptsache, und dessen Pflichten so beiläufig waren wie in “Antiocheia bei Daphne”, wie die Stadt bezeichnend genannt wird, etwa wie wenn wir sagen würden “Wien beim Prater”. Denn Daphne ^8 ist der Lustgarten, eine deutsche Meile von der Stadt, von zwei Meilen im Umkreis, berühmt durch seine Lorbeerbäume, wonach er heißt, durch seine alten Zypressen, die noch die christlichen Kaiser zu schonen befahlen, seine fließenden und springenden Wasser, seinen glänzenden Apollotempel und die prachtvolle vielbesuchte Festfeier des 10. August. Die ganze Umgegend der Stadt, die zwischen zwei bewaldeten Bergzügen in dem Tale des wasserreichen Orontes, drei deutsche Meilen aufwärts von der Mündung desselben liegt, ist noch heute trotz aller Vernachlässigung ein blühender Garten und einer der anmutigsten Flecke der Erde. Der Stadt selbst tat es an Pracht und Glanz der öffentlichen Anlagen im ganzen Reiche keine zuvor. Die Hauptstraße, welche in der Ausdehnung von 36 Stadien, nahezu einer deutschen Meile, mit einer bedeckten Säulenhalle zu beiden Seiten und in der Mitte einem breiten Fahrweg, die Stadt in gerader Richtung längs des Flusses durchschnitt, ist in vielen antiken Städten nachgeahmt worden, aber hat ihresgleichen nicht einmal in dem kaiserlichen Rom. Wie in jedem guten Hause in Antiocheia das Wasser lief ^9, so wandelte man in jenen Hallen durch die ganze Stadt zu allen Jahrzeiten geschützt vor Regen wie vor Sonnenglut, auch des Abends in erleuchteten Straßen, was sonst von keiner Stadt des Altertums berichtet wird ^10.
—————————————————————-
^7 Dies sagt Diodor (20, 47) von der Vorläuferin Antiocheias, der nur etwa eine Meile weiter flußaufwärts angelegten Stadt Antigoneia. Antiocheia ist für das Syrien der alten Zeit ungefähr gewesen, was für das heutige Aleppo ist, der Knotenpunkt des inneren Verkehrs; nur daß bei jener Gründung, wie schon die gleichzeitige Anlage des Hafens von Seleukeia beweist, die unmittelbare Verbindung mit dem Mittelmeer beabsichtigt und daher die Anlage weiter nach Westen gelegt ward.
^8 Der Raum zwischen Antiocheia und Daphne war mit Landhäusern und Vignen gefüllt (Lib. or. 2 p. 213 Reiske), und es gab hier auch eine Vorstadt Herakleia oder auch Daphne (K. O. Müller, Antiquitates Antiochiae, S. 44; vgl. vita Veri 7); aber wenn Tac. ann. 2, 83 diese Vorstadt Epidaphne nennt, so ist dies einer seiner seltsamsten Schnitzer. Plinius (nat. 5, 21, 79) sagt korrekt: Antiochia Epidaphnes cognominata.
^9 “Womit wir vornehmlich alle schlagen”, sagt der Antiochener Libanios in der unter Constantius gehaltenen Lobrede auf seine Heimat (or. 1, 354 R.), nachdem er die Quellen der Daphne und die von dort nach der Stadt geführten Leitungen geschildert hat, “das ist die Bewässerung unserer Stadt; wenn sonst auch jemand es mit uns aufnehmen mag, so geben sie alle nach, sowie die Rede kommt auf das Wasser, seine Fülle wie seine Trefflichkeit. In den öffentlichen Bädern hat jeder Strom das Maß eines Flusses, in den privaten manche das gleiche, die übrigen nicht viel weniger. Wer die Mittel hat, ein neues Bad anzulegen, tut dies unbesorgt um hinreichenden Zufluß und braucht nicht zu fürchten, daß, wenn fertig, es ihm trocken liegen werde. Deshalb ist jeder Stadtbezirk [es gab deren achtzehn] auf die besondere Eleganz seiner Badeanstalt bedacht; es sind diese Bezirksbadeanstalten um so viel schöner als die allgemeinen, als sie kleiner sind als diese, und die Bezirksgenossen wetteifern immer die einen, die anderen zu übertreffen. Man ermißt die Fülle der fließenden Wasser an der Menge der (guten) Wohnhäuser; denn soviel der Wohnhäuser, soviel sind auch der fließenden Wasser, ja sogar in den einzelnen Häusern oft mehrere; und auch die Mehrzahl der Werkstätten hat den gleichen Vorzug. Darum schlagen wir uns auch nicht an den öffentlichen Brunnen darum, wer zuerst zum Schöpfen kommt, an welchem Übelstand so viele ansehnliche Städte leiden, wo um die Brunnen ein heftiges Gedränge ist und Lärm um die zerbrochenen Krüge. Bei uns fließen die öffentlichen Brunnen zur Zierde, da jeder innerhalb der Türen sein Wasser hat. Und es ist dies Wasser so klar, daß der Eimer leer scheint, und so anmutend, daß es zum Trinken einladet.”
^10 “Das Sonnenlicht”, sagt derselbe Redner p. 363, “lösen andere Lichter ab, Leuchten, die das ägyptische Illuminationsfest hinter sich lassen; und bei uns unterscheidet sich die Nacht vom Tage nur durch die Verschiedenheit der Beleuchtung; die fleißigen Hände finden keinen Unterschied und schmieden weiter und wer da will, singt und tanzt, so daß Hephaestos und Aphrodite hier in die Nacht sich teilen.” Bei dem Straßensport, den der Prinz Gallus sich gestattete, waren die antiochenischen Laternen ihm sehr unbequem (Amm. 14, 1, 9).
—————————————————————-
Aber in diesem üppigen Treiben fanden die Musen sich nicht zurecht; der Ernst der Wissenschaft und die nicht minder ernste Kunst haben in Syrien und namentlich in Antiocheia niemals rechte Pflege gefunden. Wie vollkommen analog Ägypten und Syrien sonst sich entwickelt hatten, so scharf war ihr Gegensatz in literarischer Hinsicht: diesen Teil der Erbschaft des großen Alexanders traten die Lagiden allein an. Pflegten sie die hellenische Literatur und förderten wissenschaftliche Forschung in aristotelischem Sinn und Geist, so haben die besseren Seleukiden wohl durch ihre politische Stellung den Griechen den Orient erschlossen - Seleukos’ I. Sendung des Megasthenes nach Indien an König Tschandragupta und die Erkundung des Kaspischen Meeres durch seinen Zeitgenossen, den Admiral Patrokles, haben in dieser Hinsicht Epoche gemacht; aber von unmittelbarem Eingreifen in die literarischen Interessen von seiten der Seleukiden weiß die Geschichte der griechischen Literatur nichts weiter zu melden, als daß Antiochos der sogenannte Große den Dichter Euphorion zu seinem Bibliothekar gemacht hat. Vielleicht darf die Geschichte der lateinischen Literatur für Berytus, die lateinische Insel im Meer des orientalischen Hellenismus, den Ernst wissenschaftlicher Arbeit in Anspruch nehmen. Es ist vielleicht kein Zufall, daß die Reaktion gegen die literarisch modernisierende Tendenz der julisch-claudischen Epoche und die Zurückführung der Sprache und der Schriften der republikanischen Zeit in die Schule wie in die Literatur ausgegangen ist von einem dem Mittelstand angehörigen Berytier, dem Marcus Valerius Probus, welcher in den zurückgebliebenen Schulen seiner entlegenen Heimat noch an den alten Klassikern sich gebildet hatte und dann in energischer, mehr kritisch schriftstellerischer als eigentlich lehrender Tätigkeit für den Klassizismus der späteren Kaiserzeit den Grund legte. Dasselbe Berytos ist später der Sitz des Studiums der für die Beamtenlaufbahn erforderlichen Rechtswissenschaft für den ganzen Osten geworden und die ganze Kaiserzeit hindurch geblieben. In der hellenischen Literatur sind freilich die Poesie des Epigramms und der Witz des Feuilletons in Syrien zu Hause; mehrere der namhaftesten griechischen Kleindichter, wie Meleagros und Philodemos von Gadara und Antipatros von Sidon, sind Syrer und in sinnlichem Reiz wie in raffinierter Verskunst unübertroffen; und der Vater der Feuilletonliteratur ist Menippos von Gadara. Aber diese Leistungen liegen meistens vor und zum Teil beträchtlich vor der Kaiserzeit. In der griechischen Literatur dieser Epoche ist keine Landschaft so geringfügig vertreten wie die syrische, und Zufall ist dies schwerlich, wenngleich bei der universalen Stellung des Hellenismus in der Kaiserzeit auf die Heimat der einzelnen Schriftsteller nicht allzu viel Gewicht gelegt werden darf. Dagegen hatte die in dieser Epoche um sich greifende untergeordnete Schriftstellerei, die gedanken- und formlosen Liebes-, Räuber-, Piraten-, Kuppler-, Wahrsager- und Traumgeschichten und die Fabelreisen wahrscheinlich eben hier ihren Hauptsitz. Unter den Kollegen des schon genannten Iamblichos, Verfassers der babylonischen Geschichte, werden die Landsleute desselben zahlreich gewesen sein; die Berührung dieser griechischen Literatur mit der gleichartigen orientalischen ist wohl ohne Zweifel durch die Syrer vermittelt worden. Das Lügen brauchten die Griechen freilich nicht von den Orientalen zu lernen; aber die nicht mehr plastische, sondern phantastische Fabulierung ihrer späteren Zeit ist aus Scheherazades Füllhorn, nicht aus dem Scherz der Chariten erwachsen. Vielleicht nicht zufällig macht die Satire dieser Zeit, indem sie den Homer als den Vater der Lügenreisen betrachtet, denselben zu einem Babylonier mit eigentlichem Namen Tigranes. Abgesehen von dieser Unterhaltungslektüre, deren auch die sich einigermaßen schämten, die damit schreibend oder lesend die Zeit verdarben, ist aus diesen Gegenden kaum ein anderer hervorragender Name zu nennen als der Zeitgenosse jenes Iamblichos, der Kommagener Lukianos. Auch er hat nichts geschrieben als in Nachahmung des Menippos Essays und Feuilletons, recht nach syrischer Art, witzig und lustig in der persönlichen Persiflage, aber wo diese zu Ende ist, unfähig, die ernste Wahrheit lachend zu sagen oder gar die Plastik der Komik zu handhaben. Diesem Volke galt nur der Tag. Keine griechische Landschaft hat so wenig Denksteine aufzuweisen wie Syrien; das große Antiocheia, die dritte Stadt des Reiches, hat, um von dem Lande der Hieroglyphen und der Obelisken nicht zu reden, weniger Inschriften hinterlassen als manches kleine afrikanische oder arabische Dorf. Mit Ausnahme des Rhetors Libanios aus der Zeit Julians, welcher auch mehr bekannt ist als bedeutend, hat diese Stadt der Literatur keinen einzigen Schriftstellernamen geliefert. Nicht mit Unrecht nannte der tyanitische Messias des Heidentums oder sein für ihn redender Apostel die Antiochener ein ungebildetes und halb barbarisches Volk und meinte, daß Apollon wohl tun werde, sie auch wie ihre Daphne zu verwandeln; denn in Antiocheia verständen wohl die Zypressen zu flüstern, aber nicht die Menschen zu reden. In dem künstlerischen Kreis hat Antiocheia eine führende Stellung nur gehabt in Betreff des Theaters und der Spiele überhaupt. Die Vorstellungen, welche das antiochenische Publikum fesselten, waren, nach der Sitte dieser Zeit, weniger eigentlich dramatische als rauschende Musikaufführungen, Ballette, Tierhetzen und Fechterspiele. Das Klatschen oder Zischen dieses Publikums entschied den Ruf des Tänzers im ganzen Reich. Die Jockeys und die sonstigen Circus- und Theaterhelden kamen vorzugsweise aus Syrien ^11. Die Ballettänzer und die Musiker sowie die Gaukler und Possenreißer, welche Lucius Verus von der - seinerseits in Antiocheia abgemachten - orientalischen Kampagne nach Rom zurückbrachte, haben in der Geschichte des italischen Schauspielwesens Epoche gemacht. Mit welcher Leidenschaft das Publikum in Antiocheia diesem Vergnügen sich hingab, dafür ist charakteristisch, daß der Überlieferung nach die schwerste Katastrophe, welche in dieser Periode über Antiocheia gekommen ist, die Einnahme durch die Perser im Jahre 260, die Bürger der Stadt im Theater überraschte und von der Höhe des Berges, an welchen dasselbe angelehnt war, die Pfeile in die Reihen der Zuschauer flogen. In Gaza, der südlichsten Stadt Syriens, wo das Heidentum an dem berühmten Marnas-Tempel eine feste Burg besaß, liefen am Ende des 4. Jahrhunderts bei den Rennspielen die Pferde eines eifrigen Heiden und eines eifrigen Christen, und als dabei “Christus den Marnas schlug”, da, erzählt der heilige Hieronymus, ließen zahlreiche Heiden sich taufen.
———————————————————————
^11 Die merkwürdige Reichsbeschreibung aus der Zeit des Constantius (C. Müller, Geographi Graeci Minores. Bd. 2, S. 513 f.), die einzige derartige Schrift, worin die gewerblichen Zustände eine gewisse Berücksichtigung finden, sagt von Syrien in dieser Hinsicht: “Antiocheia hat alles, was man begehrt, in Fülle, vor allem aber seine Rennspiele. Rennspiele haben auch Laodikeia, Berytos, Tyros, Kaesareia (in Palästina). Nach auswärts sendet Laodikeia Jockeys, Tyros und Berytos Schauspieler, Caesareia Tänzer (pantomimi), Heliopolis am Libanos Flötenbläser (choraulae), Gaza Musiker (auditores, womit ακροάματα inkorrekt wiedergegeben ist), Αskalon Ringkämpfer (athletae), Kastabala (eigentlich schon in Kilikien) Faustkämpfer.”
———————————————————————
In Zügellosigkeit der Sitte wetteiferten zwar die Großstädte des Römischen Reiches alle; aber der Preis gebührt hierin wahrscheinlich Antiocheia. Der ehrbare Römer, den der derbe Sittenmaler der traianischen Zeit schildert, wie er seiner Heimat den Rücken wendet, weil sie eine Griechenstadt geworden, setzt hinzu, daß von dem Unrat die Achäer der geringste Teil seien; längst habe der syrische Orontes sich in den Tiberfluß ergossen und seine Sprache und seine Art, seine Musikanten, Harfenistinnen, Triangelschlägerinnen und die Scharen seiner Freudenmädchen über Rom ergossen. Von der syrischen Flötistin, der Ambubaia ^12, sprachen die Römer Augusts wie wir von der Pariser Kokotte. In den syrischen Städten, sagt schon in der letzten Zeit der römischen Republik Poseidonios, ein bedeutender, selbst in dem syrischen Apameia heimischer Schriftsteller, haben die Bürger der harten Arbeit sich entwöhnt; man denkt dort nur an Schmausen und Zechen, und alle Reunionen und Kränzchen dienen diesem Zweck; an der königlichen Tafel wird jedem Gast ein Kranz aufgesetzt und dieser dann mit babylonischen Parfüms besprengt; Flötenspiel und Harfenschlagen schallt durch die Gassen; die Turnanstalten sind in Warmbäder verwandelt - mit letzterem ist die wahrscheinlich in Syrien zuerst aufgekommene und späterhin allgemein gewordene Einrichtung der sogenannten Thermen gemeint, die im wesentlichen eine Verbindung von Turn- und Warmbadanstalten waren. Vierhundert Jahre später ging es in Antiocheia nicht anders zu. Nicht so sehr um des Kaisers Bart entspann sich der Zank zwischen Julian und diesen Städtern, sondern weil er in dieser Stadt der Kneipen, die, wie er sich ausdrückt, nichts im Sinne habe als Tanzen und Trinken, den Wirten die Preise regulierte. Von dieser wüsten und sinnlichen Wirtschaft ist auch und vor allem das religiöse Wesen der syrischen Landschaft durchdrungen. Der Kultus der syrischen Götter war oft eine Sukkursale des syrischen Bordells ^13.
——————————————————————————-
^12 Von dem syrischen Wort abbuba Pfeife.
^13 Das Schriftchen Lukians von der zu Hierapolis vom ganzen Orient verehrten syrischen Göttin gibt eine Probe der wilden und wollüstigen Fabulierung, welche dem syrischen Kultus eigen ist. In dieser Erzählung - der Quelle von Wielands ‘Kombabus’ - wird die Selbstverstümmelung ironisiert, wie sie den Frommen als ein Akt hoher Moralität und gottseligen Glaubens galt.
——————————————————————————-
Es würde ungerecht sein, die römische Regierung für diese syrischen Zustände verantwortlich zu machen; sie sind dieselben unter dem Diadochenregiment gewesen und auf die Römer nur vererbt. Aber in der Geschichte dieser Zeit ist das syrohellenische Element ein wesentlicher Faktor, und obwohl sein indirekter Einfluß bei weitem mehr ins Gewicht fällt, hat dasselbe doch auch mehrfach unmittelbar in der Politik sich bemerklich gemacht. Von eigentlicher politischer Parteiung kann bei den Antiochenern dieser und jeder Zeit noch weniger die Rede sein als bei den Bürgerschaften der übrigen Großstädte des Reiches; aber im Mokieren und Räsonnieren haben sie es allem Anschein nach allen übrigen, selbst den auch hierin mit ihnen wetteifernden Alexandrinern zuvorgetan. Revolution gemacht haben sie nie, aber jeden Prätendenten, den die syrische Armee aufstellte, bereitwillig und ernstlich unterstützt, den Vespasianus gegen Vitellius, den Cassius gegen Marcus, den Niger gegen Severus, immer bereit, wo sie Rückhalt zu haben meinten, der bestehenden Regierung den Gehorsam aufzukündigen. Das einzige Talent, das ihnen unwidersprochen zukommt, die Meisterschaft des Spottens, übten sie nicht bloß gegen die Schauspieler ihrer Bühne, sondern nicht minder gegen die in der Residenz des Orients verweilenden Herrscher, und der Spott war ganz der gleiche gegen den Akteur wie gegen den Kaiser: er galt der persönlichen Erscheinung und den individuellen Eigentümlichkeiten, gleich als ob ihr Landesherr auch nur da sei, um sie mit seiner Rolle zu amüsieren. So bestand zwischen dem Publikum von Antiocheia und den Herrschern, namentlich denjenigen, die längere Zeit daselbst verweilten, Hadrian, Verus, Marcus, Severus, Julian, sozusagen ein dauernder Hohnkrieg, aus welchem ein Aktenstück, die Replik des letztgenannten Kaisers gegen die antiochenischen “Bartspötter”, noch heute erhalten ist. Wenn dieser kaiserliche Literat den Spottreden mit Spottschriften begegnete, so haben zu anderen Zeiten die Antiochener ihre schlimmen Reden und ihre übrigen Sünden schwerer zu büßen gehabt. So entzog ihnen Hadrian das Recht der Silberprägung, Marcus das Versammlungsrecht und schloß auf einige Zeit das Theater. Severus nahm sogar der Stadt den Primat von Syrien und übertrug diesen auf das in stetem Nachbarkrieg mit der Hauptstadt stehende Laodikeia; und wenn diese beiden Anordnungen bald wieder zurückgenommen wurden, so ist die Teilung der Provinz, welche bereits Hadrian angedroht hatte, unter Severus, wie gesagt ward, zur Ausführung gekommen, und nicht zum wenigsten deswegen, weil die Regierung die unbotmäßige Großstadt demütigen wollte. Selbst den schließlichen Untergang hat diese Stadt sich herangespottet. Als im Jahre 540 der Perserkönig Chosroes Nuschirwan vor den Mauern Antiocheias erschien, wurde er von den Zinnen derselben nicht bloß mit Pfeilschüssen empfangen, sondern mit den üblichen unflätigen Spottrufen; und dadurch gereizt, erstürmte der König nicht bloß die Stadt, sondern führte auch ihre Einwohner hinweg in das von ihm unweit Ktesiphon angelegte Neu-Antiocheia.
Die glänzende Seite der syrischen Zustände ist die ökonomische; in Fabrikation und Handel nimmt Syrien neben Ägypten unter den Provinzen des römischen Kaiserreichs den ersten Platz ein und behauptet in gewisser Beziehung auch vor Ägypten den Vorrang. Die Bodenkultur gedieh unter dem dauernden Friedensstand und unter der einsichtigen, namentlich auf Hebung der Bewässerung gerichteten Verwaltung in einem Umfang, der die heutige Zivilisation beschämt. Freilich sind manche Teile Syriens noch heute von üppigster Fülle; das Tal des unteren Orontes, den reichen Garten um Tripolis mit seinen Palmengruppen, Orangenhainen, Granat- und Jasmingebüschen, die fruchtbare Küstenebene nord- und südwärts von Gaza haben weder die Beduinen noch die Paschas bis jetzt vermocht zu veröden. Aber ihr Werk ist dennoch nicht gering anzuschlagen. Apameia im mittleren Tal des Orontes, jetzt eine Felsenwildnis ohne Fluren und Bäume, wo die dürftigen Herden auf den spärlichen Weideplätzen von den Räubern des Gebirges dezimiert werden, ist weit und breit mit Ruinen besät, und es ist urkundlich bezeugt, daß unter dem Statthalter Syriens Quirinius, demselben, den die Evangelien nennen, diese Stadt mit Einschluß des Gebiets 117000 freie Einwohner gezählt hat. Ohne Frage ist einst das ganze Tal des wasserreichen Orontes - schon bei Hemesa ist er 30 bis 40 Meter breit und 1½ bis 3 Meter tief - eine große Kulturstätte gewesen. Aber auch von den Strichen, die jetzt völlige Wüste sind und wo dem heutigen Reisenden das Leben und Gedeihen des Menschen unmöglich scheint, war ein beträchtlicher Teil ehemals das Arbeitsfeld rühriger Arme. Östlich von Hemesa, wo jetzt kein grünes Blatt und kein Tropfen Wasser ist, haben sich massenweise die schweren Basaltplatten ehemaliger Ölpressen gefunden. Während heute nur in den quelligen Tälern des Libanos spärliche Oliven wachsen, müssen einst die Ölwälder weit über das Orontestal hinausgegangen sein. Wer jetzt von Hemesa nach Palmyra reist, führt das Wasser auf dem Rücken der Kamele mit sich, und diese ganze Wegstrecke ist bedeckt mit den Resten einstmaliger Villen und Dörfer ^14. Den Marsch Aurelians auf dieser Strecke vermöchte jetzt keine Armee zu unternehmen. Von dem, was heutzutage Wüste heißt, ist ein guter Teil vielmehr Verwüstung der gesegneten Arbeit besserer Zeiten. “Ganz Syrien”, sagt eine Erdbeschreibung aus der Mitte des 4. Jahrhunderts, “hat Überfluß an Getreide, Wein und Öl.” Aber ein eigentliches Exportland für die Bodenfrüchte, wie Ägypten und Afrika, ist Syrien auch im Altertum nicht gewesen, wenn auch die edlen Weine, zum Beispiel der von Damaskos nach Persien, die von Laodikeia, Askalon, Gaza nach Ägypten und von da aus bis nach Äthiopien und Indien versandt wurden, und auch die Römer den Wein von Byblos, von Tyros, von Gaza zu schätzen wußten.
———————————————————————————
^14 Der österreichische Ingenieur Joseph Tschernik (Ergänzungsheft 44 zu Petermanns geographischen Mittheilungen, 1875, S. 3, 9) fand Basaltplatten von Ölpressen nicht bloß auf dem wüsten Plateau bei Kala’at el-Hossn zwischen Hemesa und dem Meer, sondern auch in der Zahl von über zwanzig östlich von Hemesa bei el-Ferklûs, wo der Basalt selbst nicht vorkommt, sowie ebendaselbst zahlreiche gemauerte Terrassen und Ruinenhügel; Terrassierungen auf der ganzen Strecke von 16 Meilen zwischen Hemesa und Palmyra. K. E. Sachau (Reise in Syrien und Mesopotamien. Leipzig 1883, S. 23, 55) fand Reste von Wasserleitungen an verschiedenen Stellen der Straße von Damaskos nach Palmyra. Die in den Fels gehauenen Zisternen von Arados, deren schon Strabon (16, 2, 13 p. 753) gedenkt, tun noch heute ihren Dienst (J. E. Renan, Mission de Phénicie. Paris 1874, S. 40).
———————————————————————————
Weit mehr ins Gewicht fielen für die allgemeine Stellung der Provinz die syrischen Fabriken. Eine Reihe von Industrien, die eben für den Export in Betracht kommen, sind hier heimisch, insbesondere von Leinen, von Purpur, von Seide, von Glas. Die Flachsweberei, von alters her in Babylonien zu Hause, ist von da früh nach Syrien verpflanzt worden; “ihr Leinen”, sagt jene Erdbeschreibung, “versenden Skytopolis (in Palästina), Laodikeia, Byblos, Tyros, Berytos in die ganze Welt”, und in dem Tarifgesetz Diocletians werden dem entsprechend als feine Leinenwaren die der drei erstgenannten Städte neben denen des benachbarten Tarsos und ägyptischen aufgeführt, und die syrischen haben vor allen den Vorrang. Daß der Purpur von Tyros, so viele Konkurrenten ihm auch entstanden, stets den ersten Platz behauptet hat, ist bekannt; und neben der tyrischen gab es in Syrien zahlreiche ebenfalls berühmte Purpurfärbereien an der Küste ober- und unterhalb Tyros, in Sarepta, Dora, Caesarea, selbst im Binnenland, in dem palästinensischen Neapolis und in Lydda. Die Rohseide kam in dieser Epoche aus China und vorzugsweise über das Kaspische Meer, also nach Syrien; verarbeitet ward sie hauptsächlich in den Fabriken von Berytos und von Tyros, in welchem letzteren Orte besonders auch die viel gebrauchte und hoch bezahlte Purpurseide hergestellt ward. Die Glasfabriken von Sidon behaupteten in der Kaiserzeit ihren uralten Ruf, und zahlreiche Glasgefäße unserer Museen tragen den Stempel eines sidonischen Fabrikanten. Zu dem Vertrieb dieser Waren, die ihrer Natur nach dem Weltmarkt angehörten, kam weiter die ganze Warenmasse, welche aus dem Orient auf den Euphratstraßen in das Abendland gelangte. Freilich wendete der arabische und der indische Import in dieser Zeit sich von dieser Straße ab und nahm hauptsächlich den Weg über Ägypten; aber nicht bloß der mesopotamische Verkehr blieb notwendig den Syrern, sondern es standen auch die Emporien der Euphratmündung in regelmäßigem Karawanenverkehr mit Palmyra und bedienten sich also der syrischen Häfen. Wie bedeutend dieser Verkehr mit den östlichen Nachbarn war, zeigt nichts so deutlich wie die gleichartige Silberprägung im römischen Orient und im parthischen Babylonien; in den Provinzen Syrien und Kappadokien prägte die römische Regierung Silber, abweichend von der Reichswährung, auf die Sorten und auf den Fuß des Nachbarreiches. Die syrische Fabrikation selbst, zum Beispiel von Leinen und Seide, ist eben durch den Import der gleichartigen babylonischen Handelsartikel angeregt worden, und wie diese, so sind auch die Leder- und die Pelzwaren, die Salben, die Spezereien, die Sklaven des Orients während der Kaiserzeit zu einem sehr beträchtlichen Teil über Syrien nach Italien und überhaupt dem Westen gekommen. Das aber ist diesen Ursitzen des Handelsverkehrs immer geblieben, daß die sidonischen Männer und ihre Landesgenossen, hierhin sehr verschieden von den Ägyptern, ihre Waren nicht bloß den Ausländern verkauften, sondern sie ihnen selber brachten, und wie die Schiffskapitäne in Syrien einen hervorragenden und geachteten Stand bildeten ^15, so waren syrische Kaufleute und syrische Faktoreien in der Kaiserzeit ungefähr ebenso überall zu finden wie in den fernen Zeiten, von denen Homer erzählt. Die Tyrier hatten derzeit Faktoreien in den beiden großen Importhäfen Italiens, Ostia und Puteoli, und wie diese selbst in ihren Urkunden ihre Anstalten als die größten und stattlichsten dieser Art bezeichnen, so wird in der öfter angeführten Erdbeschreibung Tyros für Handel und Verkehr der erste Platz des Orients genannt ^16; ebenso hebt Strabon bei Tyros und bei Arados die ungewöhnlich hohen, aus vielen Stockwerken bestehenden Häuser als eine Besonderheit hervor. Ähnliche Faktoreien haben auch Berytos und Damaskos und gewiß noch viele andere syrische und phönikische Handelsstädte in den italienischen Häfen gehabt ^17. Dem entsprechend finden wir namentlich in der späteren Kaiserzeit syrische, vornehmlich apamenische Kaufleute nicht bloß in ganz Italien ansässig, sondern ebenso in allen größeren Emporien des Okzidents, in Salonae in Dalmatien, Apulum in Dakien, Malaca in Spanien, vor allem aber in Gallien und Germanien, zum Beispiel in Bordeaux, Lyon, Paris, Orleans, Trier, so daß wie die Juden so auch diese syrischen Christen nach ihren Gebräuchen leben und in ihren Konventen sich ihres Griechischen bedienen ^18. Nur auf dieser Grundlage werden die früher geschilderten Zustände der Antiochener und der syrischen Städte überhaupt verständlich. Die vornehme Welt daselbst besteht aus den reichen Fabrikanten und Kaufleuten, die Masse der Bevölkerung sind die Arbeiter und die Schiffer ^19, und wie später der im Orient erworbene Reichtum nach Genua und Venedig, so strömte damals der Handelsgewinn des Okzidents zurück nach Tyros und Apameia. Bei dem ausgedehnten Handelsgebiet, welches diesen Großhändlern offenstand, und bei den im ganzen mäßigen Grenz- und Binnenzöllen brachte schon der syrische, einen großen Teil der gewinnbringendsten und transportabelsten Artikel umfassende Export ungeheure Kapitalien in ihre Hände; und ihr Geschäft beschränkte sich nicht auf die heimatlichen Waren ^20. Welches Wohlleben einstmals hier geherrscht hat, das lehren nicht die dürftigen Überbleibsel der untergegangenen großen Städte, aber die mehr verlassene als verwüstete Landschaft am rechten Ufer des Orontes von Apameia an bis zu der Wendung des Flusses gegen das Meer. In diesem Strich von etwa 20 bis 25 deutschen Meilen Länge stehen heute noch die Ruinen von gegen hundert Ortschaften, ganze noch erkennbare Straßen, die Gebäude, mit Ausnahme der Dächer, ausgeführt in massivem Steinbau, die Wohnhäuser von Säulenhallen umgeben, mit Galerien und Balkonen geschmückt, Fenster und Portale reich und oft geschmackvoll dekoriert mit Steinarabesken, dazu Garten- und Badeanlagen, Wirtschaftsräume im Erdgeschoß, Ställe, in den Felsen gehauene Wein- und Ölpressen ^21, auch große, ebenfalls in den Felsen gehauene Grabkammern mit Sarkophagen gefüllt und mit säulengeschmückten Eingängen. Spuren öffentlichen Lebens begegnen nirgends; es sind die Landwohnungen der Kaufleute und der Industriellen von Apameia und Antiocheia, deren gesicherter Wohlstand und solider Lebensgenuß aus diesen Trümmern spricht. Es gehören diese Ansiedlungen völlig gleichförmigen Charakters durchaus der späten Kaiserzeit an, die ältesten dem Anfang des vierten Jahrhunderts, die spätesten der Mitte des sechsten, unmittelbar vor dem Ansturm des Islam, dem auch dieses blühende und gedeihliche Leben erlegen ist. Christliche Symbole und biblische Sprüche begegnen überall und ebenso stattliche Kirchen und kirchliche Anlagen. Indes hat diese Kulturentwicklung nicht erst unter Konstantin begonnen, sondern in jenen Jahrhunderten nur sich gesteigert und konsolidiert. Sicher sind jenen Steinbauten ähnliche, weniger dauerhafte Villen- und Gartenanlagen vorausgegangen. Die Regeneration des Reichsregiments nach den wüsten Wirren des dritten Jahrhunderts drückt in dem Aufschwung sich aus, den die syrische Kaufmannswelt damals nahm; aber bis zu einem gewissen Grade wird dies uns gebliebene Abbild derselben auch auf die frühere Kaiserzeit bezogen werden dürfen.
———————————————————————————
15 In Arados, einer zu Strabons Zeit (16, 2, 13 p. 753) sehr volkreichen Stadt, erscheint unter Augustus ein πρόβουλος τών ναυαρχησάνιων (CIG 4736 h, besser bei Renan, Mission de Phιnicie, S. 31).
16 Totius orbis descriptio c. 24: nulla forte civitas Orientis est eius spissior in negotio. Die Urkunden der statio (CIG 5853; CIL X, 1601) geben von diesen Faktoreien ein lebendiges Bild. Sie dienen zunächst religiösen Zwecken, das heißt für den Kult der tyrischen Götter am fremden Ort; zu diesem Zwecke wird in der größeren Station von Ostia von den tyrischen Schiffern und Kaufleuten eine Abgabe erhoben und aus deren Ertrag der kleineren ein jährlicher Zuschuß von 1000 Sesterzen gewährt, der für die Miete des Lokals verwendet wird; die übrigen Kosten werden von den Tyriern in Puteoli, ohne Zweifel durch freiwillige Beiträge, aufgebracht.
17 Für Berytos beweist dies die Puteolaner Inschrift CIL X,1634; für Damaskos legt es die dem Jupiter optimus maximus Damascensus daselbst gesetzte X, 1576 wenigstens nahe.
Übrigens zeigt sich auch hier, mit wie gutem Grund Puteoli Klein-Delos heißt. Auf Delos begegnen in der letzten Zeit seiner Blüte, das heißt etwa in dem Jahrhundert vor dem Mithradatischen Krieg, die syrischen Faktoreien und die syrischen Kulte in ganz gleicher Weise und in noch größerer Fülle: wir finden dort die Gilde der Herakleisten von Tyros (τό κοινόν τών Τυρίων Ηρακλειστών εμπόρων καί ναυκλήρων CIG 2271), der Poseidoniasten von Berytos (τό κοινόν Βηρυτίων Ποσειδωνιαστών εμπόρων καί ναυκλήρων καί εγδοχέων, BCH 7, 1883, S. 468), der Verehrer des Adad und der Atargatis von Hierapolis (BCH 6, 1882, S. 495f.), abgesehen von den zahlreichen Denksteinen syrischer Kaufleute. Vgl. Homolle, BCH 8, 1884, S. 110f.
18 Indem Salvianus (gegen 450) den gallischen Christen zu Gemüte führt, daß sie um nichts besser seien als die Heiden, weist er hin (gub. 4, 14, 69) auf die nichtswürdigen negotiatorum et Syricorum omnium turbae, quae maiorem ferme civitatum universarum partem occupaverunt. Gregor von Tours erzählt, daß König Guntchram in Orleans von der gesamten Bürgerschaft eingeholt wird und gefeiert, wie in lateinischer Sprache so auch auf hebräisch und auf syrisch (8, 1: hinc lingua Syrorum, hinc Latinorum, hinc … Judaeorum in diversis laudibus varie concrepabat) und daß nach Erledigung des Bischofsitzes von Paris ein syrischer Kaufmann denselben sich zu verschaffen wußte und die dazu gehörigen Stellen an seine Landsleute vergab (10, 26: omnem scholam decessoris sui abiciens Syros de genere suo ecclesiasticae domui ministros esse statuit). Sidonius (um 450) schildert die verkehrte Welt von Ravenna (epist. 1, 8) mit den Worten: fenerantur clerici, Syri psallunt ; negotiatores militant, monachi negotiantur. Usque hodie, sagt Hieronymus (in Ezech. 27, vol. 5 p. 513 Vall.) permanet in Syris ingenitus negotiationis ardor, qui per totum mundum lucri cupiditate discurrunt et tantam mercandi habent vesaniam, ut occupato nunc orbe Romano (geschrieben gegen Ende des 4. Jahrhunderts) inter gladios et miserorum neces quaerant divitias et paupertatem periculis fugiant. Andere Belege gibt L. Friedländer, Darstellungen aus der Sittengeschichte Roms. Bd. 2, 5. Aufl. S. 67. Ohne Bedenken wird man die zahlreichen Inschriften des Okzidents hinzufügen dürfen, welche von Syrern herrühren, auch wenn diese sich nicht ausdrücklich als Kaufleute bezeichnen. Belehrend ist dafür das Coemeterium der kleinen norditalischen Landstadt Concordia aus dem 5. Jahrhundert; die auf demselben bestatteten Ausländer sind alle Syrer, meist Apamener (CIL III, p. 1060); ebenso gehören alle in Trier gefundenen griechischen Inschriften Syrern (CIG 9891, 9892, 9893). Diese Inschriften sind nicht bloß in syrischer Weise datiert, sondern zeigen auch Besonderheiten des dortigen dialektischen Griechisch (Hermes 19, 1884, S. 423).
Daß diese syrisch-christliche, zu dem Gegensatz des orientalischen und okzidentalischen Klerus in Beziehung stehende Diaspora mit der jüdischen nicht zusammengeworfen werden darf, zeigt der Bericht bei Gregorius deutlich; sie hat offenbar viel höher gestanden und durchgängig den besseren Ständen angehört.
19 Das ist zum Teil noch heute so. Die Zahl der Seidenarbeiter in Höms wird auf 3000 angeschlagen (Tschernik a. a. O.)
^20 Eine der ältesten, das heißt nach Severus und vor Diocletian gesetzten Grabschriften dieser Art ist die lateinisch-griechische, unweit Lyon gefundene (Wilmanns 2498 vgl. Lebas-Waddington 2329) eines Θαίμος ο καί Ιουλιανός Σαάδου (lateinisch Thaemus Iulianus Sati fil.), gebürtig aus Atheila (de vico Athelani) unweit Kanatha in Syrien (noch jetzt ‘Atîl unweit Kanawât im Hauran) und Decurio in Kanatha, ansässig in Lyon (πάτραν λείπων ήκε τώδ' επί χώρω) und hier Großhändler für aquitanische Waren (ες πράσιν έχων ενπόριον αγορασμών μεστον εκ Ακουιτανίης ώδ' επί Λουγουδυνοίω - negotiatori Luguduni et prov. Aquitanica). Danach müssen diese syrischen Kaufleute nicht allein mit syrischen Waren gehandelt, sondern mit ihrem Kapital und ihrer Geschäftskenntnis den Großhandel überhaupt betrieben haben.
^21 Charakteristisch ist das lateinische Epigramm an einem Kelterhause CIL III, 188 in dieser Heimat der “apamenischen Traube” (vita Elagabali c. 21).
———————————————————————————
Die Verhältnisse der Juden in der römischen Kaiserzeit sind so eigenartig und man möchte sagen so wenig abhängig von der Provinz, die in der früheren Kaiserzeit mit ihrem, in der späteren vielmehr mit dem wiedererweckten Namen der Philistäer oder Palästinenser benannt ward, daß es, wie schon gesagt ward, angemessen erschien, diese in einem besonderen Abschnitt zu behandeln. Das Wenige, was über das Land Palästina zu bemerken ist, insbesondere die nicht unbedeutende Beteiligung der Küsten- und zum Teil auch der binnenländischen Städte an der syrischen Industrie und dem syrischen Handel, ist in der darüber gegebenen Auseinandersetzung miterwähnt worden. Die jüdische Diaspora hatte schon vor der Zerstörung des Tempels sich in einer Weise erweitert, daß Jerusalem, auch als es noch stand, mehr ein Symbol als eine Heimat war, ungefähr wie die Stadt Rom für die sogenannten römischen Bürger der späteren Zeit. Die Juden von Antiocheia und Alexandreia und die zahlreichen ähnlichen Gemeinschaften minderen Rechts und geringeren Ansehens haben sich selbstverständlich an dem Handel und Verkehr ihrer Wohnsitze beteiligt. Ihr Judentum kommt dabei nur etwa insofern in Betracht, als die Gefühle gegenseitigen Hasses und gegenseitiger Verachtung, wie sie seit Zerstörung des Tempels und den mehrfach sich wiederholenden national-religiösen Kriegen zwischen Juden und Nichtjuden sich entwickelt oder vielmehr gesteigert hatten, auch in diesen Kreisen ihre Wirkung geübt haben werden. Da die im Ausland sich aufhaltenden syrischen Kaufleute sich zunächst für den Kultus ihrer heimatlichen Gottheiten zusammenfanden, so kann der syrische Jude in Puteoli den dortigen syrischen Kaufmannsgilden nicht wohl angehört haben; und wenn der Kult der syrischen Götter im Ausland mehr und mehr Anklang fand, so zog, was den übrigen Syrern zugute kam, zwischen den mosaisch-gläubigen Syrern und den Italikern eine Schranke mehr. Schlossen sich diejenigen Juden, die eine Heimat außer Palästina gefunden hatten, außerhalb derselben nicht ihren Wohnsitz-, sondern ihren Religionsgenossen an, wie das nicht hat anders sein können, so verzichteten sie damit auf die Geltung und die Duldung, welche den Alexandrinern und den Antiochenern und so weiter im Ausland entgegenkam, und wurden genommen, wie sie sich gaben, als Juden. Die palästinensischen Juden des Okzidents aber waren zum größten Teil nicht hervorgegangen aus der kaufmännischen Emigration, sondern kriegsgefangene Leute oder Nachkommen solcher und in jeder Hinsicht heimatlos; die Pariastellung, welche die Kinder Abrahams vor allem in der römischen Hauptstadt einnahmen, der Betteljude, dessen Hausrat in dem Heubündel und dem Schacherkorb besteht und dem kein Verdienst zu gering und zu gemein ist, knüpft an den Sklavenmarkt an. Unter diesen Umständen begreift es sich, weshalb im Okzident die Juden während der Kaiserzeit neben den Syrern eine untergeordnete Rolle gespielt haben. Die religiöse Gemeinschaft der kaufmännischen und der Proletariereinwanderung drückte auf die Gesamtheit der Juden noch neben der allgemeinen mit ihrer Stellung verbundenen Zurücksetzung. Mit Palästina aber hat jene wie diese Diaspora wenig zu schaffen.
Es bleibt noch ein Grenzgebiet zu betrachten, von dem nicht häufig die Rede ist und das dennoch wohl Berücksichtigung verdient: es ist die römische Provinz Arabia. Sie führt ihren Namen mit Unrecht; der Kaiser, der sie eingerichtet hat, Traianus, war ein Mann großer Taten, aber noch größerer Worte. Die arabische Halbinsel, weiche das Euphratgebiet wie das Niltal voneinander scheidet, regenarm, ohne Flüsse, allerseits mit felsiger und hafenarmer Küste, ist für den Ackerbau wie für den Handel wenig geeignet und in alter Zeit zum weitaus größten Teil den nicht seßhaften Wüstenbewohnern zum unbestrittenen Erbteil verblieben. Insonderheit die Römer, welche überhaupt in Asien wie in Ägypten besser als irgendeine andere der wechselnden Vormächte es verstanden haben, ihren Besitz zu beschränken, haben niemals auch nur versucht, die arabische Halbinsel zu unterwerfen. Ihre wenigen Unternehmungen gegen den südöstlichen Teil derselben, den produktenreichsten und wegen der Beziehung zu Indien auch für den Handel wichtigsten, werden bei der Erörterung der ägyptischen Verkehrsverhältnisse ihre Darstellung finden. Das römische Arabien umfaßt schon als römischer Klientelstaat und vor allem als römische Provinz nur einen mäßigen Teil vom Norden der Halbinsel, außerdem aber das Land südlich und östlich von Palästina zwischen diesem und der großen Wüste bis über Bostra hinaus. Mit diesem betrachten wir die zu Syrien gehörige Landschaft zwischen Bostra und Damaskos, die jetzt nach dem Haurângebirge benannt zu werden pflegt, nach der alten Bezeichnung Trachonitis und Batanaea.
Diese ausgedehnten Gebiete sind für die Zivilisation nur unter besonderen Verhältnissen zu gewinnen. Das eigentliche Steppenland (Hamâd) östlich von der Gegend, mit der wir uns hier beschäftigen, bis zum Euphrat ist nie von den Römern in Besitz genommen worden und aller Kultur unfähig; nur die schweifenden Wüstenstämme, wie heute zum Beispiel die Aneze, durchziehen dasselbe, um ihre Rosse und ihre Kamele im Winter am Euphrat, im Sommer in den Gebirgen südlich von Bostra zu weiden und oft mehrmals im Jahre die Trift zu wechseln. Schon auf einem höheren Grade der Kultur stehen westwärts der Steppe die seßhaften Hirtenstämme, die namentlich Schafzucht in großer Ausdehnung betreiben. Aber auch für den Ackerbau ist in diesen Strecken vielfach Raum. Die rote Erde des Haurân, zersetzte Lava, erzeugt im Urzustand viel wilden Roggen, wilde Gerste und wilden Hafer und bestellt den schönsten Weizen. Einzelne Tieftäler mitten zwischen den Steinwüsten, wie das “Saatfeld”, die Ruhbe, in der Trachonitis, sind die fruchtbarsten Strecken in ganz Syrien; ohne daß gepflügt, geschweige denn gedüngt wird, trägt der Weizen durchschnittlich achtzig-, die Gerste hundertfältig und 26 Halme von einem Weizenkorn sind keine Seltenheit. Dennoch bildet sich hier kein fester Wohnsitz, da in den Sommermonaten die große Hitze und der Mangel an Wasser und Weide die Bewohner zwingt, nach den Gebirgsweiden des Haurân zu wandern. Aber auch an Gelegenheit zu fester Ansiedelung fehlt es nicht. Das von dem Baradâfluß in vielfachen Armen durchströmte Gartenrevier um die Stadt Damaskos und die fruchtbaren, noch heute volkreichen Bezirke, die dasselbe nach Osten, Norden und Süden einschließen, waren in alter wie in neuer Zeit die Perle Syriens. Die Ebene um Bostra, namentlich westlich davon die sogenannte Nukra, ist heute für Syrien die Kornkammer, obgleich durch Regenmangel durchschnittlich jede vierte Ernte verlorengeht und die aus der nahen Wüste oftmals einbrechenden Heuschrecken eine unvertilgbare Landplage bleiben. Wo immer die Wasserläufe der Gebirge in die Ebene geführt werden, blüht unter ihnen das frische Leben auf. “Die Fruchtbarkeit dieser Landschaft”, sagt ein genauer Kenner, “ist unerschöpflich; und noch heutigentags, wo die Nomaden dort weder Baum noch Strauch übrig gelassen haben, gleicht das Land, so weit das Auge reicht, einem Garten.” Auch auf den Lavaplateaus der gebirgigen Strecken haben die Lavaströme nicht wenige Stellen (Kâ' im Aurân genannt) für den Anbau freigelassen.
Diese Naturbeschaffenheit hat regelmäßig die Landschaft den Hirten und den Räubern überliefert. Die notwendige Unstetigkeit eines großen Teils der Bevölkerung führt zu ewigen Fehden namentlich um die Weideplätze und zu stetigen Überfällen derjenigen Gegenden, die sich für feste Ansiedlung eignen; mehr noch als anderswo bedarf es hier der Bildung solcher staatlicher Gewalten, die imstande sind, in weiterem Umfange Ruhe und Frieden zu schaffen, und für diese fehlt in der Bevölkerung die rechte Unterlage. Es gibt in der weiten Welt kaum eine Landschaft, wo gleich wie in dieser die Zivilisation nicht aus sich selbst erwachsen, sondern allein durch übermächtige Eroberung von außen her ins Leben gerufen werden kann. Wenn Militärstationen die schweifenden Stämme der Wüste eindämmen und diejenigen innerhalb der Kulturgrenze zum friedlichen Hirtenleben zwingen, wenn in die kulturfähigen Gegenden Kolonisten geführt und die Wasser der Berge von Menschenhand in die Ebene geleitet werden, so, aber auch nur so, gedeiht hier fröhliches und reichliches Leben.
Die vorrömische Zeit hatte diesen Landschaften solchen Segen nicht gebracht. Die Bewohner des gesamten Gebiets gehören bis gegen Damaskos hin zu dem arabischen Zweig des großen semitischen Stammes; die Personennamen wenigstens sind durchgängig arabisch. Es begegneten sich in demselben, wie in dem nördlichen Syrien, orientalische und okzidentalische Zivilisation; doch hatten bis zu der Kaiserzeit beide nur geringe Fortschritte gemacht. Die Sprache und die Schrift, deren die Nabatäer sich bedienen, sind die Syriens und der Euphratländer und können nur von dort her den Eingeborenen zugekommen sein. Andererseits erstreckte die griechische Festsetzung in Syrien sich zum Teil wenigstens auch auf diese Landschaften. Die große Handelsstadt Damaskos war mit dem übrigen Syrien griechisch geworden. Auch in das transjordanische Gebiet, insbesondere in die nördliche Dekapolis hatten die Seleukiden die griechische Städtegründung getragen; weiter südlich war hier wenigstens das alte Rabbath Ammon durch die Lagiden die Stadt Philadelpheia geworden. Aber weiter abwärts und in den östlichen, an die Wüste grenzenden Strichen hatten die nabatäischen Könige nicht viel mehr als dem Namen nach den syrischen oder den ägyptischen Alexandriden gehorcht, und Münzen oder Inschriften und Bauwerke, welche dem vorrömischen Hellenismus beigelegt werden könnten, sind hier nirgends zum Vorschein gekommen.
Als Syrien römisch ward, war Pompeius bemüht, das hellenische Städtewesen, das er vorfand, zu festigen; wie denn die Städte der Dekapolis späterhin von dem Jahre 690/1 (64/63), in dem Palästina zum Reich gekommen war, ihre Jahre zählten ^22. Hauptsächlich aber blieb in diesem Gebiet das Regiment wie die Zivilisierung den beiden Vasallenstaaten, dem jüdischen und dem arabischen, überlassen.
——————————————————————————-
^22 Daß die Dekapolis und die Reorganisation des Pompeius wenigstens bis nach Kanata (Kerak) nordwestlich von Bostra reichte, steht durch die Zeugnisse der Schriftsteller und durch die nach der pompeianischen Ära datierten Münzen fest (Waddington zu 2412 d). Wahrscheinlich gehören derselben Stadt die Münzen mit dem Namen Γαβείνια Κάναθα und Daten derselben Ära (Reichard, Zeitschrift für Numismatik 7,1880, S. 53); es würde danach dieser Ort zu den zahlreichen von Gabinius restituierten gehören (Ios. ant. Iud. 14, 5, 3). Waddington freilich (zu 2329) gibt diese Münzen, so weit er sie kannte, dem zweiten Ort dieses Namens, dem heutigen Kanawât, der eigentlichen Hauptstadt des Haurân, nordwärts von Bostra; aber es ist wenig wahrscheinlich, daß Pompeius’ und Gabinius’ Organisation sich so weit ostwärts erstreckt hat. Vermutlich ist diese zweite Stadt jünger und benannt nach der ersten, der östlichsten der Dekapolis.
——————————————————————————-
Von dem König der Juden, Herodes und seinem Hause, wird anderweitig noch die Rede sein; hier haben wir seiner Tätigkeit zu gedenken für die Ausdehnung der Zivilisation gegen Osten. Sein Herrschaftsgebiet erstreckte sich über beide Ufer des Jordan in seiner ganzen Ausdehnung, nordwärts bis wenigstens nach Chelbon, nordwestlich von Damaskos, südlich bis an das Tote Meer, während die Landschaft weiter östlich zwischen seinem Reich und der Wüste dem Araberkönig überwiesen war. Er und seine Nachkommen, die hier noch nach der Einziehung der Herrschaft von Jerusalem bis auf Traian das Regiment führten und späterhin in Ceasarea Paneas im südlichen Libanos residierten, waren energisch bemüht, die Eingeborenen zu zähmen. Die ältesten Zeugnisse einer gewissen Kultur in diesen Gegenden sind wohl die Höhlenstädte, von denen im Buch der Richter die Rede ist, große unterirdische, durch Luftlöcher bewohnbar gemachte Samtverstecke mit Gassen und Brunnen, geeignet, Menschen und Herden zu bergen, schwer zu finden und auch gefunden schwer zu bezwingen. Ihr bloßes Dasein zeigt die Vergewaltigung der friedlichen Bewohner durch die unsteten Söhne der Steppe. “Diese Striche”, sagt Josephus, wo er die Zustände im Haurân unter Augustus schildert, “wurden bewohnt von wilden Stämmen ohne Städte und ohne feste Äcker, welche mit ihren Herden unter der Erde in Höhlen mit schmalem Eingang und weiten verschlungenen Gassen hausten, aber mit Wasser und Vorräten reichlich versehen, schwer zu bezwingen waren.” Einzelne dieser Höhlenstädte fassen bis 400 Köpfe. Ein merkwürdiges Edikt des ersten oder zweiten Agrippa, wovon sich Bruchstücke in Kanatha (Kanawât) gefunden haben, fordert die Einwohner auf, von ihren “Tierzuständen” zu lassen und das Höhlenleben mit zivilisierter Existenz zu vertauschen. Die nicht ansässigen Araber lebten hauptsächlich vom Ausplündern teils der benachbarten Bauern, teils der durchziehenden Karawanen; die Unsicherheit wurde dadurch gesteigert, daß der kleine Fürst Zenodoros von Abila nordwärts Damaskos im Antilibanos, dem Augustus die Aufsicht über den Trachon übertragen hatte, es vorzog, mit den Räubern gemeinschaftliche Sache zu machen, und sich an ihrem Gewinn im stillen beteiligte. Eben infolgedessen wies der Kaiser dies Gebiet dem Herodes zu, und dessen rücksichtsloser Energie gelang einigermaßen die Bändigung dieser Räuberwirtschaft. Der König scheint an der Ostgrenze eine Linie befestigter und königlichen Kommandanten (έπαρχοι) unterstellter Militärposten eingerichtet zu haben. Er hätte noch mehr erreicht, wenn das nabatäische Gebiet den Räubern nicht eine Freistatt geboten hätte; es war dies eine der Ursachen der Entzweiung zwischen ihm und seinem arabischen Kollegen ^23. Die hellenisierende Tendenz tritt auf diesem Gebiete ebenso stark und minder unerfreulich hervor wie in seinem Regiment in der Heimat. Wie alle Münzen des Herodes und der Herodeer griechisch sind, so trägt im transjordanischen Land zwar das älteste Denkmal mit Inschrift, das wir kennen, der Tempel des Baalsamin bei Kanatha, eine aramäische Dedikation; aber die dort aufgestellten Ehrenbasen, darunter eine für Herodes den Großen ^24, sind zweisprachig oder bloß griechisch; unter seinen Nachfolgern herrscht das Griechische allein.
————————————————————-
^23 Die “flüchtigen Leute aus der Tetrarchie des Philippos”, welche im Heer des Tetrarchen von Galiläa Herodes Antipas dienen und in der Schlacht gegen den Araber Aretas zum Feinde übergehen (Ios. ant. Iud. 18, 5, 1), sind ohne Zweifel auch aus der Trachonitis ausgetriebene Araber.
^24 Waddington 2366 = Vogue, Inscriptions du Haouran, n. 3. Zweisprachig ist auch die älteste Grabschrift dieser Gegend aus Suweda, Waddington 2320 = Vogue n. 1, die einzige im Haurân, die das stumme Jota ausdrückt. Die Aufschriften sind auf beiden Denkmälern so angebracht, daß nicht zu bestimmen ist, welche Sprache voransteht.
————————————————————-
Neben dem jüdischen stand der schon früher erwähnte “König von Nabat”, wie er selber sich nennt. Die Residenz dieser Araberfürsten war die “Felsenstadt”, aramäisch Sela, griechisch Petra, eine mittwegs zwischen dem Toten Meere und der nordöstlichen Spitze des Arabischen Meerbusens gelegene Felsenburg, von jeher ein Stapelplatz für den Verkehr Indiens und Arabiens mit dem Mittelmeergebiet. Von der arabischen Halbinsel besaßen diese Herrscher die nördliche Hälfte; ihre Gewalt erstreckte sich am Arabischen Meerbusen bis nach Leuke Kome gegenüber der ägyptischen Stadt Berenike, im Binnenland wenigstens bis in die Gegend des alten Thaema ^25. Nördlich von der Halbinsel reichte ihr Gebiet bis nach Damaskos, das unter ihrem Schutze stand ^26, und selbst über Damaskos hinaus ^27 und umschloß wie mit einem Gürtel das gesamte palästinensische Syrien. Nach der Besitznahme Judäas stießen die Römer feindlich mit ihnen zusammen, und Marcus Scaurus führte eine Expedition gegen Petra. Damals ist es nicht zu ihrer Unterwerfung gekommen; aber bald nachher muß dieselbe erfolgt sein ^28. Unter Augustus ist ihr König Obodas ebenso reichsuntertänig ^29 wie der Judenkönig Herodes und leistet gleich diesem Heerfolge bei der römischen Expedition gegen das südliche Arabien. Seit jener Zeit muß der Schutz der Reichsgrenze im Süden wie im Osten von Syrien bis hinauf nach Damaskos zunächst in der Hand dieses Araberkönigs gelegen haben. Mit dem jüdischen Nachbarn lag er in beständiger Fehde. Augustus, erzürnt darüber, daß der Araber statt bei dem Lehnsherrn gegen Herodes Recht zu suchen, diesem mit den Waffen entgegengetreten war und daß des Obodas Sohn Harethath oder griechisch Aretas nach dem Tode des Vaters, statt die Belehnung abzuwarten, ohne weiteres die Herrschaft angetreten hatte, war im Begriff, diesen abzusetzen und sein Gebiet mit dem jüdischen zu vereinigen; aber das Mißregiment des Herodes in seinen späteren Jahren hielt ihn davon zurück, und so wurde (um 747 7) Aretas bestätigt. Einige Dezennien später begann derselbe wieder auf eigene Hand Krieg gegen seinen Schwiegersohn, den Fürsten von Galiläa, Herodes Antipas, wegen der Verstoßung seiner Tochter zu Gunsten der schönen Herodias. Er behielt die Oberhand, aber der erzürnte Lehnsherr Tiberius befahl dem Statthalter von Syrien die Exekution gegen ihn. Schon waren die Truppen auf dem Marsche, als Tiberius starb (37); und sein Nachfolger Gaius, der dem Antipas nicht wohl wollte, verzieh dem Araber. Des Aretas Nachfolger König Maliku oder Malchos focht unter Nero und Vespasian in dem Jüdischen Krieg als römischer Vasall und vererbte die Herrschaft auf seinen Sohn Rabel, den Zeitgenossen Traians, den letzten dieser Regenten. Namentlich nach der Einziehung des Staates von Jerusalem und der Reduzierung der ansehnlichen Herrschaft des Herodes auf das wenig schlagfertige Königreich von Caesarea Paneas war unter den syrischen Klientelstaaten der arabische der ansehnlichste, wie er denn auch zu dem Jerusalem belagernden Römerheere unter den königlichen das stärkste Kontingent stellte. Des Gebrauchs der griechischen Sprache hat dieser Staat sich auch unter römischer Oberhoheit enthalten; die unter der Herrschaft seiner Könige geschlagenen Münzen tragen, von Damaskos abgesehen, nur aramäische Aufschrift. Aber es zeigen sich die Anfänge geordneter Zustände und zivilisierten Regiments. Die Prägung selbst hat wahrscheinlich erst begonnen, nachdem der Staat unter römische Klientel gekommen war. Der arabisch-indische Verkehr mit dem Mittelmeergebiet bewegt sich zum großen Teil auf der von Leuke Kome über Petra nach Gaza laufenden, von den Römern überwachten Karawanenstraße ^30. Die Fürsten des Nabatäerreiches bedienen sich, ähnlich wie die Gemeinde Palmyra, für die Beamten griechischer Ämterbezeichnungen, wie zum Beispiel des Eparchen- und des Strategentitels. Wenn unter Tiberius die durch die Römer bewirkte gute Ordnung Syriens und die durch die militärische Besetzung herbeigeführte Sicherheit der Ernten rühmend hervorgehoben wird, so ist dies zunächst zu beziehen auf die in den Klientelstaaten von Jerusalem oder nachher von Caesarea Paneas und von Petra getroffenen Einrichtungen.
————————————————————-
^25 Bei Medain Sâlih oder Hidjr, südlich von Teimâ, dem alten Thaema, sind kürzlich von den Reisenden Doughty und Huber eine Reihe nabatäischer Inschriften aufgefunden worden, die, großenteils datiert, von der Zeit des Augustus bis zum Tode Vespasians reichen. Lateinische Inschriften fehlen, und die wenigen griechischen sind spätester Zeit; allem Anschein nach ist bei der Umwandlung des Nabatäischen Reiches in eine römische Provinz, was von dem inneren Arabien zu jenem gehörte, von den Römern aufgegeben worden.
^26 Die Stadt Damaskos unterwarf sich freiwillig unter den letzten Seleukiden um die Zeit der Diktatur Sullas dem damaligen König der Nabatäer, vermutlich dem Aretas mit dem Scaurus schlug (Ios. ant. Iud. 13, 15). Auch die Münzen mit der Aufschrift βασιλεύς Αρέτου φιλέλληνος; (Eckhel 3, 330; Luynes, Revue numismatique N. S. 3, 1858, S. 311) sind vielleicht in Damaskos geschlagen, als dies von den Nabatäern abhängig war; die Jahreszahl auf einer derselben ist zwar nicht mit Sicherheit bezogen, führt aber vermutlich in die letzte Zeit der römischen Republik. Wahrscheinlich hat diese Abhängigkeit der Stadt von den nabatäischen Königen fortbestanden, solange es überhaupt solche gab. Daraus, daß die Stadt Münzen mit den Köpfen der römischen Kaiser geprägt hat, folgt wohl die Abhängigkeit von Rom und daneben die Selbstverwaltung, aber nicht die Unabhängigkeit von dem römischen Lehnsfürsten; die derartigen Schutzverhältnisse sind so mannigfaltig gestaltet daß diese Ordnungen wohl sich miteinander vertragen konnten. Für die Fortdauer des Nabatäerregiments spricht teils, daß der Ethnarch des Königs Aretas in Damaskos den Apostel Paulus, wie dieser im 2. Brief an die Korinther (11, 32) schreibt, verhaften lassen wollte, teils die seit kurzem festgestellte Tatsache (Anm. 27), daß die Herrschaft der Nabatäer nordöstlich von Damaskos noch unter Traian fortdauerte.
Indem man umgekehrt davon ausging, daß, wenn Aretas in Damaskos herrscht, die Stadt nicht römisch sein kann hat man auf verschiedenen Wegen versucht, jenen Vorgang im Leben des Paulus chronologisch zu fixieren. Man hat an die Verwicklung zwischen Aretas und der römischen Regierung in den letzten Jahren des Tiberius gedacht; aber wie diese verlief, ist es nicht wahrscheinlich, daß sie in dem Besitzstand des Aretas eine dauernde Veränderung herbeigeführt hat. Melchior de Vogue (Mélanges d’archéologie orientale. Paris 1869, S. 33) hat darauf hingewiesen daß zwischen Tiberius und Nero - genauer zwischen den Jahren 33 und 62 (F. C. Saulcy, Numismatique de la Terre-Sainte. Paris 1874, S. 36) - Kaisermünzen von Damaskos fehlen und das Regiment der Nabatäer daselbst in diese Zwischenzeit gesetzt, indem er annahm, daß Kaiser Gaius wie so vielen anderen Lehnsfürsten, auch dem Araber seine Huld erwiesen und ihn mit Damaskos belehnt habe. Aber derartige Unterbrechungen der Prägung treten häufig auf und fordern keine so tiefgreifende Erklärung. Man wird wohl darauf verzichten müssen, an dem Schalten des Nabatäerkönigs in Damaskos für die Lebensgeschichte des Paulus einen chronologischen Haltpunkt zu finden und überhaupt Paulus Aufenthalt in dieser Stadt der Zeit nach zu definieren. Wenn der auf jeden Fall stark verschobenen Darstellung des Vorgangs in der Apostelgeschichte 9 insoweit zu trauen ist, ging Paulus nach Damaskos vor der Bekehrung, um die Christenverfolgung, in welcher Stephanos umgekommen war, dort fortzusetzen, und beschlossen dann, als er bekehrt in Damaskos vielmehr für die Christen eintrat die dortigen Juden ihn umzubringen, wobei also vorausgesetzt werden muß, daß der Beamte des Aretas, ähnlich wie Pilatus, der Ketzer-Verfolgung der Juden Raum gab. Aus den zuverlässigen Angaben des Galaterbriefes folgt ferner, daß die Bekehrung bei Damaskos stattfand (denn dies zeigt das υπέστρεψα) und Paulus von da nach Arabien ging; ferner daß er drei Jahre nach der Bekehrung zum ersten und siebzehn Jahre nach derselben zum zweiten Mal nach Jerusalem kam, wonach die apokryphen Berichte der Apostelgeschichte über seine Jerusalemreisen zu berichtigen sind (E. Zeller, Die Apostelgeschichte kritisch untersucht. Stuttgart 1854, S. 216). Aber weder ist die Zeit des Todes des Stephanos genau bestimmbar, noch viel weniger der Zeitraum zwischen diesem und der Flucht des bekehrten Paulus aus Damaskos, noch die Zwischenzeit zwischen seiner zweiten Reise nach Jerusalem und der Abfassung des Galaterbriefes, noch das Jahr der Abfassung desselben selbst.
^27 Die kürzlich bei Dmer, nordöstlich von Damaskos auf der Straße nach Palmyra, gefundene nabatäische Inschrift (Sachau, ZDMG 38, 1884 S. 535), datiert aus dem Monat Ijjar des Jahres 405 nach römischer (d. h. seleukidischer) Zählung und dem 24. Jahr des Königs Rabel, des letzten nabatäischen, also aus dem Mai 94 n. Chr., hat gezeigt, daß dieser Distrikt bis auf die Einziehung dieses Reiches unter der Herrschaft der Nabatäer geblieben ist. Übrigens scheinen die Herrschaftsgebiete hier geographisch durcheinander gewürfelt gewesen zu sein; so stritten um das Gebiet von Gamala am See Genezareth der Tetrarch von Galiläa und der Nabatäerkönig (Ios. ant. Iud. 18, 5, 1).
^28 Vielleicht durch Gabinius (App. Syr. 51).
^29 Strab. 16, 4, 21 p. 779. Die Münzen dieser Könige zeigen indes den Kaiserkopf nicht. Aber daß im Nabatäischen Reiche nach römischen Kaiserjahren datiert werden konnte, beweist die nabatäische Inschrift von Hebrän (M. de Vogue, l’Architecture civile et religieuse dans la Syrie centrale. 2 Bde. Paris 1865-77. Inscr. n. 1), datiert vom 7. Jahr des Claudius, also vom Jahre 47. Hebrân, wenig nördlich von Bostra, scheint auch später zu Arabien gerechnet worden zu sein (Lebas-Waddington 2287), und nabatäische Inschriften öffentlichen Inhalts begegnen außerhalb des Nabatäerstaats nicht; die wenigen der Art aus der Trachonitis sind privater Natur.
^30 “Leuke Kome im Lande der Nabatäer”, sagt Strabon unter Tiberius (16, 4, 23 p. 780), “ist ein großer Handelsplatz, wohin und von wo die Karawanenhändler (καμηλέμποροι) mit so zahlreichen Leuten und Kamelen sicher und bequem von und nach Petra gehen, daß sie in nichts von Heerlagern sich unterscheiden.” Auch der unter Vespasian schreibende ägyptische Kaufmann erwähnt in seiner Küstenbeschreibung des Roten Meeres c. 19 “den Hafen und die Festung (φρούριον) Leuke Kome von wo der Weg nach Petra führt zum König der Nabatäer Malichas. Er kann als Handelsplatz gelten für die auf nicht eben großen Schiffen dorthin aus Arabien verschifften Waren. Darum wird dorthin ein Einnehmer geschickt (αποστέλλεται) des Eingangszolls von einem Viertel des Wertes und der Sicherheit wegen ein Centurio (εκατοντάρχης) mit Mannschaft.” Da ein römischer Reichsangehöriger hier des Schickens von Beamten und Soldaten erwähnt, so können dies nur römische sein; auch paßt für das Heer des Nabatäerkönigs der Centurio nicht und ist die Steuerreform ganz die römische. Daß ein Klientelstaat in das Gebiet der Reichssteuer eingezogen wird, kommt auch sonst, zum Beispiel in den Alpengegenden vor. Die Straße von Petra nach Gaza erwähnt Plinius nat. 6, 28, 144.
————————————————————-
Unter Traianus trat an die Stelle dieser beiden Klientelstaaten die unmittelbare römische Herrschaft. Im Anfang seiner Regierung starb König Agrippa II., und es wurde sein Gebiet mit der Provinz Syrien vereinigt. Nicht lange darauf, im Jahre 106, löste der Statthalter Aulus Cornelius Palma das bisherige Reich der Könige von Nabat auf und machte aus dem größeren Teil desselben die römische Provinz Arabia, während Damaskos zu Syrien kam und was der Nabatäerkönig im Binnenland Arabiens besessen hatte, von den Römern aufgegeben ward. Die Einrichtung Arabiens wird als Unterwerfung bezeichnet, und auch die Münzen, welche die Besitzergreifung von Arabien feiern, sprechen dafür, daß die Nabatäer sich zur Wehr setzten, wie denn überhaupt die Beschaffenheit ihres Gebiets sowie ihr bisheriges Verhalten eine relative Selbständigkeit dieser Fürsten annehmen lassen. Aber nicht in dem Kriegserfolg darf die geschichtliche Bedeutung dieser Vorgänge gesucht werden; die beiden ohne Zweifel zusammengehörigen Einziehungen waren nicht mehr als vielleicht mit militärischer Gewalt durchgeführte Verwaltungsakte, und die Tendenz, diese Gebiete der Zivilisation und speziell dem Hellenismus zu gewinnen, wird dadurch nur gesteigert, daß die römische Regierung die Arbeit selbst auf sich nimmt. Der Hellenismus des Orients, wie ihn Alexander zusammengefaßt hat, war eine streitende Kirche, eine politisch, religiös, wirtschaftlich, literarisch vordringende, durchaus erobernde Macht. Hier an dem Saum der Wüste, unter dem Druck des antihellenischen Judentums und gehandhabt von dem geistlosen und unsteten Seleukidenregiment, hatte er bisher wenig ausgerichtet. Aber jetzt das Römertum durchdringend, entwickelt er eine treibende Kraft, welche sich zu der früheren verhält wie die Macht der jüdischen und der arabischen Lehnsfürsten zu derjenigen des Römischen Reiches. In diesem Lande, wo alles darauf ankam und ankommt, durch Aufstellung einer überlegenen und ständigen Militärmacht den Friedensstand zu schirmen, war die Einrichtung eines Legionslagers in Bostra unter einem Kommandanten senatorischen Ranges ein epochemachendes Ereignis. Von diesem Mittelpunkt aus wurden an den zweckmäßigen Stellen die erforderlichen Posten eingerichtet und mit Besatzung versehen. Beispielsweise verdient Erwähnung das Kastell -von Namara (Nemâra), einen starken Tagemarsch jenseits der Grenzen des eigentlich bewohnbaren Berglandes, inmitten der Steinwüste, aber gebietend über den einzigen, innerhalb derselben befindlichen Brunnen und die daran sich anschließenden bei der schon erwähnten Oase von Ruhbe und weiterhin am Djebel Ses; diese Besatzungen zusammen beherrschen das gesamte Vorland des Haurân. Eine andere Reihe von Kastellen, dem syrischen Kommando und zunächst dem der bei Danava postierten Legion unterstellt und in gleichmäßigen Distanzen von drei zu drei Stunden angelegt, sicherte die Straße von Damaskos nach Palmyra; das am besten bekannte davon, das zweite in der Reihe, ist das von Dmer, ein längeres Viereck von je 300 und 350 Schritt, auf jeder Seite mit sechs Türmen und einem fünfzehn Schritte breiten Portal versehen und umfaßt von einer einstmals außen mit schönen Quadern bekleideten Ringmauer von sechzehn Fuß Dicke.
Niemals war eine solche Ägide über dieses Land gebreitet worden. Es wurde nicht eigentlich denationalisiert. Die arabischen Namen bleiben bis in die späteste Zeit hinab, wenngleich nicht selten, eben wie in Syrien, dem örtlichen ein römisch-hellenischer beigefügt wird: so nennt sich ein Scheich “Adrianos oder Soaidos, Sohn des Malechos” ^31. Auch der einheimische Kultus bleibt unangetastet: die Hauptgottheit der Nabatäer, der Dusaris, wird wohl mit dem Dionysos geglichen, aber regelmäßig unter seinem örtlichen Namen auch ferner verehrt, und bis in späte Zeit feiern die Bostrener zu seinen Ehren die Dusarien ^32. In gleicher Weise werden in der Provinz Arabia dem Aumu oder dem Helios, dem Vasaeathu, dem Theandritos, dem Ethaos auch ferner Tempel geweiht und Opfer dargebracht. Die Stämme und die Stammordnung bleiben nicht minder: die Inschriften nennen Reihen von “Phylen” einheimischen Namens und öfter Phylarchen oder Ethnarchen. Aber neben der hergebrachten Weise schreitet die Zivilisierung und die Hellenisierung vorwärts. Wenn aus vortraianischer Zeit im Bereich des Nabatäerstaats kein griechisches Denkmal nachgewiesen werden kann, so ist umgekehrt daselbst kein nachtraianisches in der Landessprache gefunden worden ^33; allem Anschein nach hat die Reichsregierung den Schriftgebrauch des Aramäischen gleich bei der Einziehung unterdrückt, obwohl dasselbe sicher die eigentliche Landessprache blieb, wie dies außer den Eigennamen auch der “Dolmetsch der Steuereinnehmer” bezeugt.
——————————————————————————————
^31 Waddington 2196: Αδριανού τού καί Σοαίδου Μαλέχου εθνάρχου στρατηγού νομάδων τό μνημίον.
^32 Epiphanius (haeres. 51 p. 483 Dind.) führt aus, daß der 25. Dezember, der Geburtstag Christi, schon in Rom in dem Saturnalienfest, in Alexandreia in dem (auch im Dekret von Kanopos erwähnten) Fest der Kikellia und in anderen heidnischen Kulturen in analoger Art festlich begangen worden sei. “Dies geschieht in Alexandreia in dem sogenannten Jungfrauenheiligtum (Κόριον) . .. und wenn man die Leute fragt, was dies Mysterium bedeute, so antworten und sagen sie, daß heute in dieser Stunde die Jungfrau den Ewigen (τόν αιώνα) geboren habe. Dies geschieht in gleicher Weise in Petra, der Hauptstadt von Arabia, in dem dortigen Tempel, und in arabischer Sprache besingen sie die Jungfrau, welche sie auf arabisch Chaamu nennen, das heißt das Mädchen, und den aus ihr Geborenen Dusares, das heißt den Eingeborenen des Herrn.” Der Name Chaamu ist vielleicht verwandt mit dem Aumu oder Aumos der griechischen Inschriften dieser Gegend, der mit Υεύς ανίκητος Ήλιος geglichen wird (Waddington 2392-2395, 2441, 2455, 2456).
^33 Dabei ist abgesehen von der merkwürdigen, in Harrân unweit Zorava gefundenen arabisch-griechischen Inschrift (man beachte die Folge) vom Jahre 568 n. Chr., gesetzt von dem Phylarchen Asaraelos, Sohn des Talemos (Waddington 2464). Dieser Christ ist ein Vorläufer Mohammeds.
——————————————————————————————
Über die Hebung des Ackerbaues fehlen uns redende Zeugen; aber wenn auf der ganzen östlichen und südlichen Abdachung des Haurân von den Spitzen des Gebirges bis zur Wüste hin die Steine, mit denen diese vulkanische Ebene einst besät war, zu Haufen geworfen oder in langen Zeilen geschichtet und so die herrlichsten Äcker gewonnen sind, so darf man darin die Hand der einzigen Regierung erkennen, die dieses Land so regiert hat, wie es regiert werden kann und regiert werden sollte. In der Ledjâ, einem dreizehn Stunden langen und acht bis neun breiten Lavaplateau, das jetzt fast menschenleer ist, wuchsen einst Reben und Feigen zwischen den Lavaströmen; quer durch dasselbe führt die Bostra mit Damaskos verbindende Römerstraße; in der Ledjâ und um sie zählt man die Ruinen von 12 größeren und 39 kleineren Ortschaften. Erweislich ist auf Geheiß desselben Statthalters, der die Provinz Arabia eingerichtet hat, der mächtige Aquädukt angelegt worden, welcher das Wasser vom Gebirge des Haurân nach Kanatha (Kerak) in der Ebene führte, und nicht weit davon ein ähnlicher in Arrha (Rahâ), Bauten Traians, die neben dem Hafen von Ostia und dem Forum von Rom genannt werden dürfen. Für das Aufblühen des Handelsverkehrs spricht die Wahl selbst der Hauptstadt der neuen Provinz. Bostra bestand unter der nabatäischen Regierung und es hat sich dort eine Inschrift des Königs Malichu gefunden; aber seine militärische und kommerzielle Bedeutung beginnt mit dem Eintritt des unmittelbaren römischen Regiments. “Bostra”, sagt Wetzstein, “hat unter allen ostsyrischen Städten die günstigste Lage; selbst Damaskos, welches seine Größe der Menge seines Wassers und seiner durch den östlichen Trachon geschützten Lage verdankt, wird Bostra nur unter einer schwachen Regierung überstrahlen, während letzteres unter einem starken und weisen Regiment sich in wenigen Jahrzehnten zu einer märchenhaften Blüte emporschwingen muß. Es ist der große Markt für die syrische Wüste, das arabische Hochgebirge und die Peraea, und seine langen Reihen steinerner Buden legen noch jetzt in der Verödung Zeugnis ab von der Realität einer früheren und der Möglichkeit einer künftigen Größe.” Die Reste der von dort über Salchat und Ezrak zum Persischen Meerbusen führenden römischen Straße beweisen, daß Bostra neben Petra und Palmyra den Verkehr vom Osten zum Mittelmeer vermittelte. Diese Stadt hat wahrscheinlich schon Traian hellenisch konstituiert; wenigstens heißt sie seitdem “das neue traianische Bostra”, und die griechischen Münzen beginnen mit Plus, während später infolge der Erteilung des Kolonialrechts durch Alexander die Aufschrift lateinisch wird.
Auch Petra hat schon unter Hadrian griechische Stadtverfassung gehabt und noch einzelne andere Ortschaften späterhin Stadtrecht empfangen; überwogen aber hat in diesem Arabergebiet bis in die späteste Zeit der Stamm und das Stammdorf.
Aus der Mischung nationaler und griechischer Elemente entwickelte sich in diesen Landschaften in dem halben Jahrtausend zwischen Traian und Mohammed eine eigenartige Zivilisation. Es ist uns davon ein volleres Abbild erhalten als von anderen Gestaltungen der antiken Welt, indem die zum großen Teil aus dem Felsen herausgearbeiteten Anlagen von Petra und die bei dem Mangel des Holzes ganz aus Stein aufgeführten Bauwerke im Haurân, verhältnismäßig wenig beschädigt durch die mit dem Islam hier wieder in ihr altes Unrecht eingesetzte Beduinenherrschaft, zu einem beträchtlichen Teil noch heute vorhanden sind und auf die Kunstfertigkeit und Lebensweise jener Jahrhunderte helles Licht werfen. Der oben erwähnte Tempel des Baalsamin von Kanatha, sicher unter Herodes gebaut, zeigt in seinen ursprünglichen Teilen eine völlige Verschiedenheit von der griechischen Architektur und in der architektonischen Anlage merkwürdige Analogien mit dem Tempelbau desselben Königs in Jerusalem, während die bei diesem vermiedenen bildlichen Darstellungen hier keineswegs fehlen. Ähnliches ist auch bei den in Petra gefundenen Denkmälern beobachtet worden. Später ging man weiter. Wenn unter den jüdischen und den nabatäischen Herrschern die Kultur nur langsam sich von den Einflüssen des Orients löste, so scheint mit der Verlegung der Legion nach Bostra hier eine neue Zeit begonnen zu haben. “Das Bauen”, sagt ein vortrefflicher französischer Beobachter, Melchior de Vogue, “erhielt damit einen Anstoß, der nicht wieder zum Stillstand kam. Überall erhoben sich Häuser, Paläste, Bäder, Tempel, Theater, Aquädukte, Triumphbogen; Städte stiegen aus dem Boden binnen weniger Jahre mit der regelmäßigen Anlage, den symmetrisch geführten Säulenreihen, die die Städte ohne Vergangenheit bezeichnen und für diesen Teil Syriens während der Kaiserzeit gleichsam die unvermeidliche Uniform sind.” Die östliche und südliche Abdachung des Haurân weist ungefähr dreihundert derartige verödete Städte und Dörfer auf, während dort jetzt nur fünf neue Ortschaften vorhanden sind; einzelne von jenen, zum Beispiel Bûsân, zählen bis 800 ein- bis zweistöckige Häuser, durchaus aus Basalt gebaut, mit wohlgefügten, ohne Zement verbundenen Quadermauern, meist ornamentierten, oft auch mit Inschriften versehenen Türen, die flache Decke gebildet durch Steinbalken, welche von Steinbogen getragen und oben durch eine Zementlage regenfrei gestellt werden. Die Stadtmauer wird gewöhnlich nur durch die zusammengeschlossenen Rückseiten der Häuser gebildet und ist durch zahlreiche Türme geschützt. Die dürftigen Rekolonisierungsversuche der neuesten Zeiten finden die Häuser bewohnbar vor; es fehlt nur die fleißige Menschenhand oder vielmehr der starke Arm, der sie beschützt. Vor den Toren liegen die oft unterirdischen oder mit künstlichem Steindach versehenen Zisternen, von denen manche noch heute, wo diese Städtewüste zum Weideland geworden ist, von den Beduinen im Stande gehalten werden, um daraus im Sommer ihre Herden zu tränken. Die Bauweise und die Kunstübung haben wohl einzelne Überreste der älteren orientalischen Weise bewahrt, zum Beispiel die häufige Grabform des mit einer Pyramide gekrönten Würfels, vielleicht auch die oft dem Grabmal beigefügten, noch heute in ganz Syrien häufigen Taubentürme, ist aber, im ganzen genommen, die gewöhnliche griechische der Kaiserzeit. Nur hat das Fehlen des Holzes hier eine Entwicklung des Steinbogens und der Kuppel hervorgerufen, die technisch wie künstlerisch diesen Bauten einen originellen Charakter verleiht. Im Gegensatz zu der anderswo üblichen gewohnheitsmäßigen Wiederholung der überlieferten Formen herrscht hier eine den Bedürfnissen und den Bedingungen selbständig genügende, in der Ornamentik maßhaltende, durchaus gesunde und rationelle und auch der Eleganz nicht entbehrende Architektur. Die Grabstätten, welche in die östlich und westlich von Petra aufsteigenden Felswände und in deren Seitentäler eingebrochen sind, mit ihren oft in mehreren Reihen übereinandergestellten dorischen oder korinthischen Säulenfassaden und ihren an das ägyptische Theben erinnernden Pyramiden und Propyläen sind nicht künstlerisch erfreulich, aber imponierend durch Masse und Reichtum. Nur ein reges Leben und ein hoher Wohlstand hat also für seine Toten zu sorgen vermocht. Diesen architektonischen Denkmälern gegenüber befremdet es nicht, wenn die Inschriften eines Theaters in dem “Dorf” (κώμη) Sakkaea, eines “theaterförmigen Odeons” in Kanatha Erwähnung tun und ein Lokalpoet von Namara in der Batanaea sich selber feiert als den “Meister der herrlichen Kunst stolzen ausonischen Lieds” ^34. Also ward an dieser Ostgrenze des Reiches der hellenischen Zivilisation ein Grenzgebiet gewonnen, das mit dem romanisierten Rheinland zusammengestellt werden darf; die Bogen- und Kuppelbauten Ostsyriens halten wohl den Vergleich aus mit den Schlössern und Grabmälern der Edlen und der Kaufherren der Belgica.
——————————————————————————-
^34 Αυσονίων μούσης υψινόου πρύτανις. G. Kaibel, Epigrammata Graeca. Berlin 1878, 440.
——————————————————————————-
Aber es kam das Ende. Von den aus dem Süden hierher einwandernden Araberstämmen schweigt die geschichtliche Überlieferung der Römer, und was die späten Aufzeichnungen der Araber über die der Ghassaniden und deren Vorläufer berichten, ist wenigstens chronologisch kaum zu fixieren ^35. Aber die Sabäer, nach denen der Ort Borechath (Brêka nördlich von Kanawat) genannt wird, scheinen in der Tat südarabische Auswanderer zu sein; und diese saßen hier bereits im 3. Jahrhundert. Sie und ihre Genossen mögen in Frieden gekommen und unter römischer Ägide seßhaft geworden sein, vielleicht sogar die hochentwickelte und üppige Kultur des südwestlichen Arabien nach Syrien getragen haben. Solange das Reich fest zusammenhielt und jeder dieser Stämme unter seinem Scheich stand, gehorchten alle dem römischen Oberherrn. Aber um den unter einem König geeinigten Arabern oder, wie sie jetzt heißen, Sarazenen des Perserreiches besser zu begegnen, unterwarf Justinian während des Persischen Krieges im Jahre 531 sämtliche Phylarchen der den Römern untertänigen Sarazenen dem Arethas, des Gabala Sohn, und verlieh diesem den Königstitel, was bis dahin, wie hinzugesetzt wird, niemals geschehen war. Dieser König der sämtlichen in Syrien ansässigen Araberstämme war noch des Reiches Lehnsträger; aber indem er seine Landsleute abwehrte, bereitete er zugleich ihnen die Stätte. Ein Jahrhundert später, im Jahre 637, unterlag Arabien und Syrien dem Islam.
——————————————————————————-
^35 Nach den arabischen Berichten wanderten die Benu Sâlih aus der Gegend von Mekka (um 190 n. Chr. nach den Ansetzungen von A. P. Caussin de Perceval, Essai sur l’histoire des Arabes avant l’Islamisme. Bd. 1. Paris 1847, S. 212) nach Syrien und siedelten sich hier an neben den Benu-Samaida, in denen Waddington die φυλή Σομαιθηνών einer Inschrift von Suweda (n. 2308) wiederfindet. Die Ghassaniden, die (nach Caussin um 205) von Batn-Marr ebenfalls nach Syrien in dieselbe Gegend einwanderten, wurden von den Salihîten auf Anweisung der Römer gezwungen, Tribut zu zahlen und entrichteten diesen eine Zeitlang, bis sie (nach demselben um das Jahr 292) die Salihîten überwanden und ihr Führer Thalaba, Sohn Amts, von den Römern als Phylarch anerkannt ward. Diese Erzählung mag richtige Elemente enthalten; aber maßgebend bleibt immer der im Text wiedergegebene Bericht Prokops (Pers. 1, 17). Die Phylarchen einzelner Provinzen, von Arabia (d. h. Provinz Bostra: nov. 102 c. 1) und von Palästina (d. h. Provinz Petra: Prok. Pers. 1, 19) sind älter, aber wohl nicht um viel. Wäre ein Oberscheich dieser Art in vorjustinianischer Zeit von den Römern anerkannt worden, so würden die römischen Schriftsteller und die Inschriften davon wohl die Spuren aufweisen; aber aus vorjustinianischer Zeit fehlt es an solchen.
KAPITEL XI. Judäa und die Juden
Die Geschichte des jüdischen Landes ist so wenig die Geschichte des jüdischen Volkes wie die Geschichte des Kirchenstaates die der Katholiken; es ist ebenso erforderlich, beides zu sondern wie beides zusammen zu erwägen.
Die Juden im Jordanland, mit welchen die Römer zu schaffen hatten, waren nicht dasjenige Volk, das unter seinen Richtern und Königen mit Moab und Edom schlug und den Reden des Amos und Hosea lauschte. Die durch die Fremdherrschaft ausgetriebene und durch den Wechsel der Fremdherrschaft wieder zurückgeführte kleine Gemeinde frommer Exulanten, welche ihre neue Einrichtung damit begann, die Reste der in den alten Sitzen zurückgebliebenen Stammgenossen schroff zurückzuweisen und zu der unversöhnlichen Fehde zwischen Juden und Samaritern den Grund zu legen, das Ideal nationaler Exklusivität und priesterlicher Geistesfesselung, hatte lange vor der römischen Zeit unter dem Regiment der Seleukiden die sogenannte mosaische Theokratie entwickelt, ein geistliches Kollegium mit dem Erzpriester an der Spitze, welches bei der Fremdherrschaft, sich beruhigend und auf staatliche Gestaltung verzichtend, die Besonderheit der Seinigen wahrte und unter der Ägide der Schutzmacht dieselben beherrschte. Dies den Staat ignorierende Festhalten der nationalen Eigenart in religiösen Formen ist die Signatur des späteren Judentums. Wohl ist jeder Gottesbegriff in seiner Bildung volkstümlich; aber kein anderer Gott ist so von Haus aus der Gott nur der Seinen gewesen wie Jahve, und keiner es so ohne Unterschied von Zeit und Ort geblieben. Jene in das Heilige Land Zurückwandernden, welche nach den Satzungen Mosis zu leben meinten, und in der Tat lebten nach den Satzungen Ezras und Nehemias, waren von den Großkönigen des Orients und später von den Seleukiden gerade ebenso abhängig geblieben, wie sie es an den Wassern Babylons gewesen waren. Ein politisches Element haftet dieser Organisation nicht mehr an als der armenischen oder der griechischen Kirche unter ihren Patriarchen im türkischen Reich; kein freier Luftzug staatlicher Entwicklung geht durch diese klerikale Restauration; keine der schweren und ernsten Verpflichtungen des auf sich selbst gestellten Gemeinwesens behinderte die Priester des Tempels von Jerusalem in der Herstellung des Reiches Jahves auf Erden.
Der Gegenschlag blieb nicht aus. Jener Kirchenunstaat konnte nur dauern, solange eine weltliche Großmacht ihm als Schirmherr oder auch als Büttel diente. Als das Reich der Seleukiden verfiel, ward durch die Auflehnung gegen die Fremdherrschaft, die eben aus dem begeisterten Volksglauben ihre besten Kräfte zog, wieder ein jüdisches Gemeinwesen geschaffen. Der Erzpriester von Salem wurde vom Tempel auf das Schlachtfeld gerufen. Das Geschlecht der Hasmonäer stellte nicht bloß das Reich Sauls und Davids ungefähr in seinen alten Grenzen wieder her, sondern diese kriegerischen Hohenpriester erneuerten auch einigermaßen das ehemalige, wahrhaft staatliche, den Priestern gebietende Königtum. Aber dasselbe, von jener Priesterherrschaft zugleich das Erzeugnis und der Gegensatz, war nicht nach dem Herzen der Frommen. Die Pharisäer und die Sadduzäer schieden sich und begannen sich zu befehden. Weniger Glaubenssätze und rituelle Differenzen standen hier sich einander entgegen als einerseits das Verharren bei einem lediglich die religiösen Ordnungen und Interessen festhaltenden, im übrigen für die Unabhängigkeit und die Selbstbestimmung der Gemeinde gleichgültigen Priesterregiment, andererseits das Königtum, hinstrebend zu staatlicher Entwicklung und bemüht, in dem politischen Ringen, dessen Schauplatz damals das Syrische Reich war, dem jüdischen Volke durch Schlagen und Vertragen wieder seinen Platz zu verschaffen. Jene Richtung beherrschte die Menge, diese überwog in der Intelligenz und in den vornehmen Klassen; ihr bedeutendster Vertreter ist König Iannaeos Alexandros, der während seiner ganzen Regierung nicht minder mit den syrischen Herrschern in Fehde lag wie mit seinen Pharisäern. Obwohl sie eigentlich nur der andere und in der Tat der natürlichere und mächtigere Ausdruck des nationalen Aufschwungs ist, berührte sie sich doch in ihrem freieren Denken und Handeln mit dem hellenischen Wesen und galt insbesondere den frommen Gegnern als fremdländisch und ungläubig.
Aber die Bewohner Palästinas waren nur ein Teil, und nicht der bedeutendste Teil der Juden; die babylonischen, syrischen, kleinasiatischen, ägyptischen Judengemeinden waren den palästinensischen auch nach der Regeneration durch die Makkabäer weit überlegen. Mehr als die letztere hat die jüdische Diaspora in der Kaiserzeit zu bedeuten gehabt; und sie ist eine durchaus eigenartige Erscheinung.
Die Judenansiedlungen außerhalb Palästina sind nur in untergeordnetem Grade aus demselben Triebe entwickelt wie die der Phöniker und der Hellepen. Von Haus aus ein ackerbauendes und fern von der Küste wohnendes Volk, sind ihre Ansiedlungen im Ausland eine unfreie und verhältnismäßig späte Bildung, eine Schöpfung Alexanders oder seiner Marschälle ^1. An jenen immensen, durch Generationen fortgesetzten griechischen Städtegründungen, wie sie in gleichem Umfang nie vorher und nie nachher vorgekommen sind, haben die Juden einen hervorragenden Anteil gehabt, so seltsam es auch war, eben sie bei der Hellenisierung des Orients zur Beihilfe zu berufen. Vor allem gilt dies von Ägypten. Die bedeutendste unter allen von Alexander geschaffenen Städten, Alexandreia am Nil, ist seit den Zeiten des ersten Ptolemäers, der nach der Einnahme Palästinas eine Masse seiner Bewohner dorthin übersiedelte, fast ebenso sehr eine Stadt der Juden wie der Griechen, die dortige Judenschaft an Zahl, Reichtum, Intelligenz, Organisation der jerusalemitischen mindestens gleich zu achten. In der ersten Kaiserzeit rechnete man auf acht Millionen Ägypter eine Million Juden, und ihr Einfluß reichte vermutlich über dieses Zahlenverhältnis hinaus. Daß wetteifernd damit in der syrischen Reichshauptstadt die Judenschaft in ähnlicher Weise organisiert und entwickelt worden war, wurde schon bemerkt. Von der Ausdehnung und der Bedeutung der Juden Kleinasiens zeugt unter anderem der Versuch, den unter Augustus die ionischen Griechenstädte, es scheint nach gemeinschaftlicher Verabredung, machten, ihre jüdischen Gemeindegenossen entweder zum Rücktritt von ihrem Glauben oder zur vollen Übernahme der bürgerlichen Lasten zu nötigen. Ohne Zweifel gab es selbständig organisierte Judenschaften in sämtlichen neuhellenischen Gründungen ^2 und daneben in zahlreichen althellenischen Städten, selbst im eigentlichen Hellas, zum Beispiel in Korinth. Die Organisierung vollzog sich durchaus in der Weise, daß den Juden ihre Nationalität mit den von ihnen selbst daraus gezogenen weitreichenden Konsequenzen gewahrt, nur der Gebrauch der griechischen Sprache von ihnen gefordert ward. So wurden bei dieser damals von oben herab dem Orient aufgeschmeichelten oder aufgezwungenen Gräzisierung die Juden der Griechenstädte griechisch redende Orientalen.
———————————————————————————-
^1 Ob die Rechtsstellung der Juden in Alexandreia mit Recht von Josephus (c. Ap. 2, 4) auf Alexander zurückgeführt wird, ist insofern zweifelhaft, als, soweit wir wissen, nicht er, sondern der erste Ptolemäer massenweise Juden dort ansiedelte (Ios. ant. Iud. 12, 1; App. Syr. 50). Die merkwürdige Gleichartigkeit, mit der die Judenschaften in den verschiedenen Diadochenstaaten sich gestaltet haben, muß, wenn sie nicht auf Alexanders Anordnungen beruht, auf das Rivalisieren und Imitieren bei der Städtegründung zurückgeführt werden. Daß Palästina bald ägyptisch, bald syrisch war, hat bei diesen Ansiedlungen ohne Zweifel wesentlich mitgewirkt.
^2 Der Judengemeinde in Smyrna gedenkt eine kürzlich daselbst gefundene Inschrift (Reinach, Revue des Etudes Juives, 1883, S. 161): Ρουφείνα Ιουδαία αρχισυναγωγός κατεσκεύασεν τό ενσόριον τοίς απελεθέροις καί θρέμμασιν μηδένος άλλου εχουσίαν έχοντος θάψαι τινά. ει δέ τις τολμήσει, δώσει τώ ιερωτάτω ταμείω δηναρίους αφ, καί τώ έθνει τών Ιουδαίων δηναρίους α. Ταύτης τής επιγράφης τό αντίγραφον αποκείται εις τό αρχείον. Einfache Kollegien werden in Strafandrohungen dieser Art nicht leicht mit dem Staat oder der Gemeinde auf eine Linie gestellt.
———————————————————————————-
Daß bei den Judengemeinden der makedonischen Städte die griechische Sprache nicht bloß im natürlichen Wege des Verkehrs zur Herrschaft gelangt, sondern eine ihnen auferlegte Zwangsbestimmung ist, scheint aus der Sachlage sich mit Notwendigkeit zu ergeben. In ähnlicher Weise hat späterhin Traian mit kleinasiatischen Kolonisten Dakien romanisiert. Ohne diesen Zwang hätte die äußerliche Gleichförmigkeit der Städtegründung nicht durchgeführt, dies Material für die Hellenisierung überhaupt nicht verwendet werden können. Daß die heiligen Schriften der Juden schon unter den ersten Ptolemäern in das Griechische übertragen wurden, mag wohl so wenig Veranstaltung der Regierung gewesen sein wie die Bibelübersetzung Luthers; aber im Sinne derselben lag allerdings die sprachliche Hellenisierung der ägyptischen Juden, und sie vollzog sich merkwürdig rasch. Wenigstens im Anfang der Kaiserzeit, wahrscheinlich lange vorher war die Kenntnis des Hebräischen unter den alexandrinischen Juden ziemlich so selten wie heutzutage in der christlichen Welt die der Ursprachen der heiligen Originale; es wurde mit den Übersetzungsfehlern der sogenannten siebzig Alexandriner ungefähr ebenso argumentiert wie von unseren Frommen mit den Übersetzungsfehlern Luthers. Die nationale Sprache der Juden war in dieser Epoche überall aus dem lebendigen Verkehr verschwunden und behauptete sich nur, etwa wie im katholischen Religionsgebiet die lateinische, im kirchlichen Gebrauch. In Judäa selbst war sie ersetzt worden durch die der hebräischen freilich verwandte aramäische Volkssprache Syriens; die Judenschaften außerhalb Judäas, mit denen wir uns beschäftigen, hatten das semitische Idiom vollständig abgelegt, und erst lange nach dieser Epoche ist jene Reaktion eingetreten, welche schulmäßig die Kenntnis und den Gebrauch derselben allgemeiner bei den Juden zurückgeführt hat. Die literarischen Arbeiten, die sie während dieser Epoche in großer Zahl geliefert haben, sind in der besseren Kaiserzeit alle griechisch. Wenn die Sprache allein die Nationalität bedingte, so wäre für diese Zeit von den Juden wenig zu berichten.
Aber mit diesem anfänglich vielleicht schwer empfundenen Sprachzwang verbindet sich die Anerkennung der besonderen Nationalität mit allen ihren Konsequenzen. Überall in den Städten der Alexandermonarchie bildete sich die Stadtbewohnerschaft aus den Makedoniern, das heißt den wirklich makedonischen oder den ihnen gleichgeachteten Hellenen. Neben diesen stehen, außer den Fremden, die Eingeborenen, in Alexandreia die Ägypter, in Kyrene die Libyer und überhaupt die Ansiedler aus dem Orient, welche zwar auch keine andere Heimat haben als die neue Stadt, aber nicht als Hellenen anerkannt werden. Zu dieser zweiten Kategorie gehören die Juden; aber ihnen, und nur ihnen, wird es gestattet, sozusagen eine Gemeinde in der Gemeinde zu bilden und, während die übrigen Nichtbürger von den Behörden der Bürgerschaft regiert werden, bis zu einem gewissen Grad sich selbst zu regieren ^3. “Die Juden”, sagt Strabon, “haben in Alexandreia ein eigenes Volkshaupt (εθνάρχης), welches dem Volke (έθνος) vorsteht und die Prozesse entscheidet und über Verträge und Ordnungen verfügt, als beherrsche es eine selbständige Gemeinde.” Es geschah dies, weil die Juden eine derartige spezifische Jurisdiktion als durch ihre Nationalität oder, was auf dasselbe hinauskommt, ihre Religion gefordert bezeichneten. Weiter nahmen die allgemeinen staatlichen Ordnungen auf die national-religiösen Bedenken der Juden in ausgedehntem Umfang Rücksicht und halfen nach Möglichkeit durch Exemptionen aus. Das Zusammenwohnen trat wenigstens häufig hinzu; in Alexandreia zum Beispiel waren von den fünf Stadtquartieren zwei vorwiegend von Juden bewohnt. Es scheint dies nicht das Ghettosystem gewesen zu sein, sondern eher ein durch die anfängliche Ansiedlung begründetes und dann von beiden Seiten festgehaltenes Herkommen, wodurch nachbarlichen Konflikten einigermaßen vorgebeugt ward.
——————————————————————-
^3 Wenn die alexandrinischen Juden später behaupteten, den alexandrinischen Makedoniern rechtlich gleichgestellt zu sein (Ios. c. Ap. 2, 4; bel. Iud. 2, 18, 7), so war dies eine Entstellung des wahren Sachverhältnisses. Sie waren Schutzgenossen zunächst der Phyle der Makedonier, wahrscheinlich der vornehmsten von allen, und darum nach Dionysos benannt (Theophilus ad Autolycum 2, 7), und weil das Judenquartier ein Teil dieser Phyle war, macht Josephus in seiner Weise sie selbst zu Makedoniern. Die Rechtsstellung der Bevölkerung der Griechenstädte dieser Kategorie erhellt am deutlichsten aus der Nachricht Strabons (bei Ios. ant. Iud. 14, 7, 2) über die vier Kategorien derjenigen von Kyrene: Stadtbürger, Landleute (γεωργοί), Fremde und Juden. Sieht man von den Metöken ab, die ihre rechtliche Heimat auswärts haben, so bleiben als heimatberechtigte Kyrenäer die vollberechtigten Bürger, also die Hellenen und was man als solche gelten ließ, und die zwei Kategorien der vom aktiven Bürgerrecht Ausgeschlossenen, die Juden, die eine eigene Gemeinde bilden, und die Untertanen, die Libyer, welchen die Autonomie fehlt. Dies konnte leicht so verschoben werden, daß die beiden privilegierten Kategorien auch als gleichberechtigt erschienen.
——————————————————————-
So kamen die Juden dazu, bei der makedonischen Hellenisierung des Orients eine hervorragende Rolle zu spielen; ihre Gefügigkeit und Brauchbarkeit einerseits, ihre unnachgiebige Zähigkeit andererseits müssen die sehr realistischen Staatsmänner, die diese Wege wiesen, bestimmt haben, sich zu solchen Einrichtungen zu entschließen. Nichtsdestoweniger bleibt die außerordentliche Ausdehnung und Bedeutung der jüdischen Diaspora gegenüber der engen und geringen Heimat wie einerseits eine Tatsache, so andererseits ein Problem. Man wird dabei nicht übersehen dürfen, daß die palästinensischen Juden für die des Auslandes nicht mehr als den Kern geliefert haben. Das Judentum der älteren Zeit ist nichts weniger als exklusiv, vielmehr von missionarem Eifer nicht minder durchgedrungen wie späterhin das Christentum und der Islam. Das Evangelium weiß von den Rabbis, welche Meer und Land durchziehen, um einen Proselyten zu machen; die Zulassung der halben Proselyten, denen die Beschneidung nicht zugemutet, aber dennoch eine religiöse Gemeinschaft gewährt wird, ist ein Zeugnis dieses Bekehrungseifers wie zu gleicher Zeit eines seiner wirksamsten Mittel. Motive sehr verschiedener Art kamen dieser Propaganda zustatten. Die bürgerlichen Privilegien, welche die Lagiden und die Seleukiden den Juden erteilten, müssen eine große Zahl nichtjüdischer Orientalen und Halbhellenen veranlaßt haben, sich in den Neustädten der privilegierten Kategorie der Nichtbürger anzuschließen. In späterer Zeit kam der Verfall des traditionellen Landesglaubens der jüdischen Propaganda entgegen. Zahlreiche Personen besonders der gebildeten Stände, deren gläubige und sittliche Empfindung von dem, was die Griechen, und noch mehr von dem, was die Ägypter Religion nannten, sich schaudernd oder spottend abwandte, suchten Zuflucht in der einfacheren und reineren, der Vielgötterei und dem Bilderdienst absagenden jüdischen Lehre, welche den aus dem Niederschlag der philosophischen Entwicklung den gebildeten und halbgebildeten Kreisen zugeführten religiösen Anschauungen weit entgegenkam. Es gibt ein merkwürdiges griechisches Moralgedicht, wahrscheinlich aus der späteren Epoche der römischen Republik, welches aus den mosaischen Büchern in der Weise geschöpft ist, daß es die monotheistische Lehre und das allgemeine Sittengesetz aufnimmt, aber alles dem Nichtjuden Anstößige und alle unmittelbare Opposition gegen die herrschende Religion vermeidet, offenbar bestimmt, für dies denationalisierte Judentum weitere Kreise zu gewinnen. Insbesondere die Frauen wandten sich mit Vorliebe dem jüdischen Glauben zu. Als die Behörden von Damaskos im Jahre 66 die gefangenen Juden umzubringen beschlossen, wurde verabredet, diesen Beschluß geheim zu halten, damit die den Juden ergebene weibliche Bevölkerung nicht die Ausführung verhindere. Sogar im Okzident, wo die gebildeten Kreise sonst dem jüdischen Wesen abgeneigt waren, machten vornehme Damen schon früh eine Ausnahme; die aus edlem Geschlecht entsprossene Gemahlin Neros, Poppaea Sabina, war, wie durch andere minder ehrbare Dinge, so auch stadtkundig durch ihren frommen Judenglauben und ihr eifriges Judenprotektorat. Förmliche Übertritte zum Judentum kamen nicht selten vor; das Königshaus von Adiabene zum Beispiel, König Izates und seine Mutter Helena sowie sein Bruder und Nachfolger wurden in der Zeit des Tiberius und des Claudius in aller Form Juden. Sicher gilt von allen jenen Judenschaften, was von der antiochenischen ausdrücklich bemerkt wird, daß sie zum großen Teil aus übergetretenen bestanden.
Diese Verpflanzung des Judentums auf den hellenischen Boden unter Aneignung einer fremden Sprache vollzog sich, wie sehr sie auch unter Festhaltung der nationalen Individualität stattfand, nicht ohne in dem Judentum selbst eine seinem Wesen zuwiderlaufende Tendenz zu entwickeln und bis zu einem gewissen Grad dasselbe zu denationalisieren. Wie mächtig die inmitten der Griechen lebenden Judenschaften von den Wellen des griechischen Geisteslebens erfaßt wurden, davon trägt die Literatur des letzten Jahrhunderts vor und des ersten nach Christi Geburt die Spuren. Sie ist getränkt von jüdischen Elementen, und es sind mit die hellsten Köpfe und die geistreichsten Denker, welche entweder als Hellenen in das jüdische oder als Juden in das hellenische Wesen den Eingang suchen. Nikolaos von Damaskos, selber ein Heide und ein namhafter Vertreter der aristotelischen Philosophie, führte nicht bloß als Literat und Diplomat des Königs Herodes bei Agrippa wie bei Augustus die Sache seines jüdischen Patrons und der Juden, sondern es zeigt auch seine historische Schriftstellerei einen sehr ernstlichen und für jene Epoche bedeutenden Versuch, den Orient in den Kreis der okzidentalischen Forschung hineinzuziehen, während die noch erhaltene Schilderung der Jugendjahre des ihm auch persönlich nahegetretenen Kaisers Augustus ein denkwürdiges Zeugnis der Liebe und der Verehrung ist, welche der römische Herrscher in der griechischen Welt fand. Die Abhandlung vom Erhabenen, geschrieben in der ersten Kaiserzeit von einem unbekannten Verfasser, eine der feinsten uns aus dem Altertum erhaltenen ästhetischen Arbeiten, rührt sicher wenn nicht von einem Juden, so doch von einem Manne her, der Homeros und Moses gleichmäßig verehrte ^4. Eine andere, ebenfalls anonyme Schrift über das Weltganze, gleichfalls ein in seiner Art achtbarer Versuch, die Lehre des Aristoteles mit der der Stoa zu verschmelzen, ist vielleicht auch von einem Juden geschrieben, sicher dem angesehensten und höchstgestellten Juden der neronischen Zeit, dem Generalstabschef des Corbulo und des Titus, Tiberius Alexandros gewidmet. Am deutlichsten tritt uns die Vermählung der beiden Geisteswelten entgegen in der jüdisch-alexandrinischen Philosophie, dem schärfsten und greifbarsten Ausdruck einer das Wesen des Judentums nicht bloß ergreifenden, sondern auch angreifenden religiösen Bewegung. Die hellenische Geistesentwicklung lag im Kampf mit den nationalen Religionen aller Art, indem sie deren Anschauungen entweder negierte oder auch mit anderem Inhalt erfüllte, die bisherigen Götter aus den Gemütern der Menschen austrieb und auf die leeren Plätze entweder nichts setzte oder die Gestirne und abstrakte Begriffe. Diese Angriffe trafen auch die Religion der Juden. Es bildete sich ein Neujudentum hellenischer Bildung, das mit Jehova nicht ganz so arg, aber doch nicht viel anders verfuhr als die gebildeten Griechen und Römer mit Zeus und Jupiter. Das Universalmittel der sogenannten allegorischen Deutung, wodurch insbesondere die Philosophen der Stoa die heidnischen Landesreligionen überall in höflicher Weise vor die Türe gesetzt hatten, paßte für die Genesis ebenso gut und ebenso schlecht wie für die Götter der Ilias; wenn Moses mit Abraham eigentlich den Verstand, mit Sarah die Tugend, mit Noah die Gerechtigkeit gemeint hatte, wenn die vier Ströme des Paradieses die vier Kardinaltugenden waren, so konnte der aufgeklärteste Hellene an die Thora glauben. Aber eine Macht war dies Pseudojudentum auch, und der geistige Primat der Judenschaft Ägyptens tritt vor allem darin hervor, daß diese Richtung vorzugsweise ihre Vertreter in Alexandreia gefunden hat.
——————————————————————————-
^4 Pseudo-Longinus περί ύψους: “Weit besser als der Götterkrieg ist bei Homeros die Schilderung der Götter in ihrer Vollkommenheit und echten Größe und Reinheit, wie die des Poseidon (Ilias 13,18 f.). Ebenso schreibt der Gesetzgeber der Juden, kein geringer Mann (ουχ ο τυχών ανήρ), nachdem er die göttliche Gewalt in würdiger Weise erfaßt und zum Ausdruck gebracht hat, gleich zu Anfang der Gesetze (Gen. 1, 3): Es sprach der Gott - was? es werde Licht! und es ward Licht; es werde die Erde! und die Erde ward.”
——————————————————————————-
Trotz der innerlichen Scheidung, welche bei den palästinensischen Juden sich vollzogen und nur zu oft geradezu zum Bürgerkrieg gesteigert hatte, trotz der Versprengung eines großen Teils der Judenschaft in das Ausland, trotz des Eindringens fremder Massen in dieselbe und sogar des destruktiven hellenistischen Elements in ihren innersten Kern blieb die Gesamtheit der Juden in einer Weise vereinigt, für welche in der Gegenwart nur etwa der Vatikan und die Kaaba eine gewisse Analogie bieten. Das heilige Salem blieb die Fahne, Zions Tempel das Palladium der gesamten Judenschaft, mochten sie den Römern oder den Parthern gehorchen, aramäisch oder griechisch reden, ja an den alten Jahve glauben oder an den neuen, der keiner war. Daß der Schirmherr dem geistlichen Oberhaupt der Juden eine gewisse weltliche Macht zugestanden hatte, bedeutete für die Judenschaft ebensoviel, der geringe Umfang dieser Macht ebensowenig wie seiner Zeit für die Katholiken der sogenannte Kirchenstaat. Jedes Mitglied einer jüdischen Gemeinde hatte jährlich nach Jerusalem ein Didrachmon als Tempelschoß zu entrichten, welcher regelmäßiger einging als die Staatssteuern; jedes war verpflichtet, wenigstens einmal in seinem Leben dem Jehovah persönlich an dein Orte zu opfern, der ihm allein in der Welt wohlgefällig war. Die theologische Wissenschaft blieb gemeinschaftlich; die babylonischen und die alexandrinischen Rabbiner haben daran sich nicht minder beteiligt wie die von Jerusalem. Das unvergleichlich zähe Gefühl der nationalen Zusammengehörigkeit, wie es in der rückkehrenden Exulantengemeinde sich festgesetzt und dann jene Sonderstellung der Juden in der Griechenwelt mit durchgesetzt hatte, behauptete sich trotz Zerstreuung und Spaltung. Am bemerkenswertesten ist das Fortleben des Judentums selbst in den davon in der inneren Religion losgelösten Kreisen. Der namhafteste, für uns der einzige deutlich greifbare Vertreter dieser Richtung in der Literatur, Philon, einer der vornehmsten und reichsten Juden aus der Zeit des Tiberius, steht in der Tat zu seiner Landesreligion nicht viel anders als Cicero zu der römischen; aber er selbst glaubte, nicht sie aufzulösen, sondern sie zu erfüllen. Auch ihm ist, wie jedem anderen Juden, Moses die Quelle aller Wahrheit, seine geschriebene Weisung bindendes Gesetz, seine Empfindung Ehrfurcht und Gläubigkeit. Es ist dies sublimierte Judentum dem sogenannten Götterglauben der Stoa doch nicht völlig identisch. Die Körperlichkeit des Gottes verschwindet für Philon, aber die Persönlichkeit nicht, und es mißlingt ihm vollständig, was das Wesen der hellenischen Philosophie ist, die Göttlichkeit in die Menschenbrust zu verlegen; es bleibt die Anschauung, daß der sündhafte Mensch abhänge von einem vollkommenen, außer und über ihm stehenden Wesen. Ebenso fügt das neue Judentum sich dem nationalen Ritualgesetz weit unbedingter als das neue Heidentum. Der Kampf des alten und des neuen Glaubens ist in dem jüdischen Kreise deswegen von anderer Art als in dem heidnischen, weil der Einsatz ein größerer war; das reformierte Heidentum streitet nur gegen den alten Glauben, das reformierte Judentum würde in seiner letzten Konsequenz das Volkstum aufheben, welches in dem Überfluten des Hellenismus mit der Verflüchtigung des Landesglaubens notwendig verschwand, und scheut deshalb davor zurück, diese Konsequenz zu ziehen. Daher ist auf griechischem Boden und in griechischer Sprache, wenn nicht das Wesen, doch die Form des alten Glaubens mit beispielloser Hartnäckigkeit festgehalten und verteidigt worden, verteidigt auch von denen, die im Wesen vor dem Hellenismus kapitulieren. Philon selbst hat, wie weiterhin erzählt werden soll, für die Sache der Juden gestritten und gelitten. Darum aber hat auch die hellenistische Richtung im Judentum auf dieses selbst nie übermächtig eingewirkt, niemals vermocht, dem nationalen Judentum entgegenzutreten, kaum dessen Fanatismus zu mildern und die Verkehrtheiten und Frevel desselben zu hemmen. In allen wesentlichen Dingen, insbesondere dem Druck und der Verfolgung gegenüber, verschwinden die Differenzen des Judentums, und wie unbedeutend der Rabbinerstaat war, die religiöse Gemeinschaft, der er vorstand, war eine ansehnliche, unter Umständen eine furchtbare Macht.
Diesen Verhältnissen fanden die Römer sich gegenüber, als sie im Orient die Herrschaft antraten. Die Eroberung zwingt dem Eroberer nicht minder die Hand als dem Eroberten. Das Werk der Jahrhunderte, die makedonischen Stadteinrichtungen konnten weder die Arsakiden noch die Caesaren ungeschehen machen; weder Seleukeia am Euphrat noch Antiocheia und Alexandreia konnten von den nachfolgenden Regierungen angetreten werden unter der Wohltat des Inventars. Wahrscheinlich hat der dortigen jüdischen Diaspora gegenüber der Begründer des Kaiserregiments sich, wie in so vielen anderen Dingen, die Politik der ersten Lagiden zur Richtschnur genommen und das Judentum des Orients in seiner Sonderstellung eher gefördert als gehindert; und dies Verfahren ist dann für seine Nachfolger durchgängig maßgebend gewesen. Es ist schon erzählt worden, daß die vorderasiatischen Gemeinden unter Augustus den Versuch machten, ihre jüdischen Mitbürger bei der Aushebung gleichmäßig heranzuziehen und ihnen die Einhaltung des Sabbaths nicht ferner zu gestatten; Agrippa aber entschied gegen sie und hielt den Status quo zu Gunsten der Juden aufrecht oder stellte vielmehr die bisher wohl nur von einzelnen Statthaltern oder Gemeinden der griechischen Provinzen nach Umständen zugelassene Befreiung der Juden vom Kriegsdienst und das Sabbathprivilegium vielleicht jetzt erst rechtlich fest. Augustus wies ferner die Statthalter von Asia an, die strengen Reichsgesetze über Vereine und Versammlungen gegen die Juden nicht zur Anwendung zu bringen. Aber die römische Regierung hat es nicht verkannt, daß die den Juden im Orient eingeräumte exempte Stellung mit der unbedingten Verpflichtung der Reichsangehörigen zur Erfüllung der vom Staat geforderten Leistungen sich nicht vereinigen ließ, daß die garantierte Sonderstellung der Judenschaft den Rassenhaß und unter Umständen den Bürgerkrieg in die einzelnen Städte trug, daß das fromme Regiment der Behörden von Jerusalem über alle Juden des Reiches eine bedenkliche Tragweite hatte und daß in allem diesem für den Staat eine praktische Schädigung und eine prinzipielle Gefahr lag. Der innerliche Dualismus des Reiches drückt in nichts sich schärfer aus als in der verschiedenen Behandlung der Juden in dem lateinischen und dem griechischen Sprachgebiet. Im Okzident sind die autonomen Judenschaften niemals zugelassen worden. Man tolerierte wohl daselbst die jüdischen Religionsgebräuche wie die syrischen und die ägyptischen oder vielmehr etwas weniger als diese; der Judenkolonie in der Vorstadt Roms jenseits des Tiber zeigte Augustus sich günstig und ließ bei seinen Spenden den, der des Sabbaths wegen sich versäumt hatte, nachträglich zu. Aber er persönlich vermied jede Berührung wie mit dem ägyptischen so auch mit dem jüdischen Kultus, und wie er selbst in Ägypten dem heiligen Ochsen aus dem Wege gegangen war, so billigte er es durchaus, daß sein Sohn Gaius, als er nach dem Orient ging, bei Jerusalem vorbeiging. Unter Tiberius wurde sogar im Jahre 19 in Rom und ganz Italien der jüdische Kultus zugleich mit dem ägyptischen untersagt und diejenigen, die sich nicht dazu verstanden, ihn öffentlich zu verleugnen und die heiligen Geräte ins Feuer zu werfen, aus Italien ausgewiesen, soweit sie nicht als tauglich für den Kriegsdienst in Strafkompanien verwendet werden konnten, wo dann nicht wenige ihrer religiösen Skrupel wegen dem Kriegsgericht verfielen. Wenn, wie wir nachher sehen werden, eben dieser Kaiser im Orient jedem Konflikt mit dem Rabbi fast ängstlich aus dem Wege ging, so zeigt sich hier deutlich, daß er, der tüchtigste Herrscher, den das Reich gehabt hat, die Gefahren der jüdischen Immigration ebenso deutlich erkannte wie die Unbilligkeit und die Unmöglichkeit, da, wo das Judentum bestand, es zu beseitigen ^5. Unter den späteren Regenten ändert, wie wir im weiteren Verlauf finden werden, in der Hauptsache die ablehnende Haltung gegen die Juden des Okzidents sich nicht, obwohl sie im übrigen mehr dem Beispiel des Augustus folgen als dem des Tiberius. Man hinderte die Juden nicht, die Tempelsteuer in der Form freiwilliger Beiträge einzuziehen und nach Jerusalem zu senden. Es wurde ihnen nicht gewehrt, wenn sie einen Rechtshandel lieber vor einen jüdischen Schiedsrichter brachten als vor ein römisches Gericht. Von zwangsweiser Aushebung zum Dienst, wie Tiberius sie anordnete, ist auch im Okzident späterhin nicht weiter die Rede. Aber eine öffentlich anerkannte Sonderstellung und öffentlich anerkannte Sondergerichte haben die Juden im heidnischen Rom und überhaupt im lateinischen Westen niemals erhalten. Vor allem aber haben im Okzident, abgesehen von der Hauptstadt, die der Natur der Sache nach auch den Orient mit repräsentierte und schon in der ciceronischen Zeit eine zahlreiche Judenschaft in sich schloß, die Judengemeinden in der früheren Kaiserzeit nirgends besondere Ausdehnung oder Bedeutung gehabt ^6. Nur im Orient gab die Regierung von vornherein nach oder vielmehr, sie versuchte nicht, die bestehenden Verhältnisse zu ändern und den daraus resultierenden Gefahren vorzubeugen; und so haben denn auch, wie die heiligen Bücher der Juden der lateinischen Welt erst in lateinischer Sprache durch die Christen bekannt geworden sind, die großen Judenbewegungen der Kaiserzeit sich durchaus auf den griechischen Osten beschränkt. Hier wurde kein Versuch gemacht, mit der rechtlichen Sonderstellung des Juden die Quelle des Judenhasses allmählich zu verstopfen, aber ebensowenig, von Laune und Verkehrtheiten einzelner Regenten abgesehen, dem Judenhaß und den Judenhetzen von Seiten der Regierung Vorschub getan. In der Tat ist die Katastrophe des Judentums nicht aus der Behandlung der jüdischen Diaspora im Orient hervorgegangen. Lediglich die in verhängnisvoller Weise sich entwickelnden Beziehungen des Reichsregiments zu dem jüdischen Rabbistaat haben nicht bloß die Zerstörung des Gemeinwesens von Jerusalem herbeigeführt, sondern weiter die Stellung der Juden im Reiche überhaupt erschüttert und verschoben. Wir wenden uns dazu, die Vorgänge in Palästina unter der römischen Herrschaft zu schildern.
——————————————————————————
^5 Der Jude Philon schreibt die Behandlung der Juden in Italien auf Rechnung des Seianus (leg. 24; in Flacc. 1), die der Juden im Osten auf die des Kaisers selbst. Aber Josephus führt vielmehr, was in Italien geschah, zurück auf einen Skandal in der Hauptstadt, welchen drei jüdische fromme Schwindler und eine zum Judentum bekehrte vornehme Dame gegeben hatten, und Philon selbst gibt zu, daß Tiberius nach Seians Sturz den Statthaltern nur gewisse Milderungen in dem Verfahren gegen die Juden aufgegeben habe. Die Politik des Kaisers und die seiner Minister den Juden gegenüber war im wesentlichen dieselbe.
^6 Agrippa II., der die jüdischen Ansiedlungen im Ausland aufzählt (bei Philon leg. ad Gaium 36), nennt keine Landschaft westlich von Griechenland, und unter den in Jerusalem weilenden Fremden, die die Apostelgeschichte 2, 5 f. verzeichnet, sind aus dem Westen nur Römer genannt.
——————————————————————————
Die Zustände im südlichen Syrien waren von den Feldherrn der Republik, Pompeius und seinen nächsten Nachfolgern, in der Weise geordnet worden, daß die größeren Gewalten, die dort anfingen sich zu bilden, wieder herabgedrückt und das ganze Land in einzelne Stadtgebiete und Kleinherrschaften aufgelöst wurde. Am schwersten waren davon die Juden betroffen worden; nicht bloß hatten sie allen hinzugewonnenen Besitz, namentlich die ganze Küste, herausgeben müssen, sondern Gabinius hatte sogar den alten Bestand des Reiches in fünf selbständig sich verwaltende Kreise aufgelöst und dem Hohenpriester Hyrkanos seine weltlichen Befugnisse entzogen. Damit war also wie einerseits die Schutzmacht, so andererseits die reine Theokratie wieder hergestellt. Indes änderte dies sich bald. Hyrkanos oder vielmehr der für ihn regierende Minister, der Idumäer Antipatros ^7, gelangte wohl schon durch Gabinius selbst, dem er bei seinen parthischen und ägyptischen Unternehmungen sich unentbehrlich zu machen verstand, wiederum zu der führenden Stellung im südlichen Syrien. Nach der Plünderung des Tempels von Jerusalem durch Crassus ward der dadurch veranlaßte Aufstand der Juden hauptsächlich durch ihn gedämpft. Es war für ihn eine günstige Fügung, daß die jüdische Regierung nicht genötigt ward, in die Krisis zwischen Caesar und Pompeius, für welchen sie wie der ganze Osten sich erklärt hatte, handelnd einzugreifen. Dennoch wäre wohl, nachdem der Bruder und Rivale des Hyrkanos, Aristobulos, sowie dessen Sohn Alexander, wegen ihres Eintretens für Caesar, durch die Pompeianer ihr Leben verloren hatten, nach Caesars Sieg der zweite Sohn Antigonos von diesem in Judäa als Herrscher eingesetzt worden. Aber als Caesar, nach dem entscheidenden Sieg nach Ägypten gekommen, sich in Alexandreia in einer gefährlichen Lage befand, war es vornehmlich Antipatros, der ihn aus dieser befreite, und dies schlug durch; Antigonos mußte zurückstehen hinter der neueren, aber wirksameren Treue. Nicht am wenigsten hat Caesars persönliche Dankbarkeit die förmliche Restauration des Judenstaates gefördert. Das Jüdische Reich erhielt die beste Stellung, die dem Klientelstaat gewährt werden konnte, völlige Freiheit von Abgaben an die Römer ^8 und von militärischer Besatzung und Aushebung ^9, wogegen allerdings auch die Pflichten und die Kosten der Grenzverteidigung von der einheimischen Regierung zu übernehmen waren. Die Stadt Ioppe und damit die Verbindung mit dem Meer wurde zurückgegeben, die Unabhängigkeit der inneren Verwaltung sowie die freie Religionsübung garantiert, die bisher verweigerte Wiederherstellung der von Pompeius geschleiften Festungswerke Jerusalems gestattet (707 47). Also regierte unter dem Namen des Hasmonäerfürsten ein Halbfremder - denn die Idumäer standen zu den eigentlichen, von Babylon zurückgewanderten Juden ungefähr wie die Samariter - den Judenstaat unter dem Schutz und nach dem Willen Roms. Die nationalgesinnten Juden waren dem neuen Regiment nichts weniger als geneigt. Die alten Geschlechter, die im Rat von Jerusalem führten, hielten im Herzen zu Aristobulos und nach dessen Tode zu seinem Sohn Antigonos. In den Bergen Galiläas fochten die Fanatiker ebenso gegen die Römer wie gegen die eigene Regierung; als Antipatros’ Sohn Herodes den Führer dieser wilden Schar, Ezekias, gefangengenommen und hatte hinrichten lassen, zwang der Priesterrat von Jerusalem unter dem Vorwand verletzter Religionsvorschriften den schwachen Hyrkanos, den Herodes zu verbannen. Dieser trat darauf in das römische Heer ein und leistete dem Caesarischen Statthalter von Syrien gegen die Insurrektion der letzten Pompeianer gute Dienste. Aber als nach der Ermordung Caesars die Republikaner im Osten die Oberhand gewannen, war Antipatros wieder der erste, der dem Stärkeren nicht bloß sich fügte, sondern sich die neuen Machthaber verpflichtete durch rasche Beitreibung der von ihnen auferlegten Kontribution. So kam es, daß der Führer der Republikaner, als er aus Syrien abzog, den Antipatros in seiner Stellung beließ und dem Sohne desselben, Herodes, sogar ein Kommando in Syrien anvertraute. Als dann Antipatros starb, wie man sagt, von einem seiner Offiziere vergiftet, glaubte Antigonos, der bei seinem Schwager, dem Fürsten Ptolemaeos von Chalkis, Aufnahme gefunden hatte, den Augenblick gekommen, um den schwachen Oheim zu beseitigen. Aber die Söhne des Antipatros, Phasael und Herodes, schlugen seine Schar aufs Haupt, und Hyrkanos verstand sich dazu, ihnen die Stellung des Vaters zu gewähren, ja sogar den Herodes, indem er ihm seine Enkelin Mariamme verlobte, gewissermaßen in das regierende Haus aufzunehmen. Inzwischen unterlagen die Führer der republikanischen Partei bei Philippi. Die Opposition in Jerusalem hoffte nun den Sturz der verhaßten Antipatriden bei den Siegern zu erwirken; aber Antonius, dem das Schiedsgericht zufiel, wies deren Deputationen erst in Ephesos, dann in Antiocheia, zuletzt in Tyros entschieden ab, ja ließ die letzten Gesandten hinrichten, und bestätigte Phasael und Herodes förmlich als “Vierfürsten” ^10 - der Juden (723 41).
—————————————————————
^7 Antipatros begann seine Laufbahn als Statthalter (στρατηγός) von Idumäa (Ios. ant. Iud. 14, 1, 3), und heißt dann Verwalter des Jüdischen Reiches (ο τών Ιουδαίων επιμελητής daselbst 14, 8, 1), das heißt etwa erster Minister. Mehr liegt auch nicht in der gegen Rom wie gegen Herodes adulatorisch gefärbten Erzählung des Josephus (ant. Iud. 14, 8, 5; bel. Iud. 1, 10, 3), daß Caesar dem Antipatros die Wahl überlassen habe, seine Machtstellung (δυναστεία) selbst zu bestimmen und, da dieser ihm die Entscheidung anheimstellt, ihn zum Verwalter (επίτροπος) von Judäa bestellt habe. Dies ist nicht, wie Marquardt, Staatsverwaltung, Bd. 1, S. 408 will, die (damals noch gar nicht bestehende) römische Prokuratur der Kaiserzeit, sondern ein formell von dem jüdischen Ethnarchen verliehenes Amt, eine επιτροπή, wie die bei Ios. bel. Iud. 2, 18, 6 erwähnte. In den Aktenstücken aus Caesars Zeit vertritt die Juden allein der Erzpriester und Ethnarch Hyrkanos; Caesar gab dem Antipatros, was dem Untertanen eines abhängigen Staats gewährt werden konnte, das römische Bürgerrecht und die personale Immunität (Ios. ant. Iud. 14, 8, 3; bel. Iud. 1, 9, 5), aber er machte ihn nicht zum Beamten Roms. Daß Herodes, aus Judäa vertrieben, von dem Römern eine römische Offizierstellung etwa in Samaria erhalten hat, ist glaublich; aber die Bezeichnungen στρατηγός τής Κοιλής Συρίας; (Ios. ant. Iud. 14 9, 5 c. 11, 4) oder στρατηγός Κοιλής Συρίας καί Σαμαρίας; (bel. Iud. 1, 10, 8) sind mindestens irreführend, und ebenso inkorrekt nennt derselbe Schriftsteller den Herodes später deswegen, weil er τοίς επιτρπεύουσι τής Συρίας; als Ratgeber dienen soll (ant. Iud. 15, 10, 3), sogar Συρίας ολής επίτροπον (bel. Iud. 1, 20, 4, wo Marquardts Änderung [Staatsverwaltung, Bd. 1, S. 408 Κοιλής den Sinn zerstört).
^8 In dem Dekret Caesars bei Josephus (ant. Iud. 14, 10, 5 u. 6) ist die aus Epiphanius sich ergebende Lesung die einzig mögliche: danach wird das Land von der (durch Pompeius auferlegten: Ios. ant. Iud. 14, 4, 4) Steuer, vom zweiten Jahr der laufenden Verpachtung an, befreit und weiter verordnet, daß die Stadt Joppe, die damals aus römischem Besitz in jüdischen überging, zwar auch ferner den vierten Teil der Feldfrüchte in Sidon an die Römer abliefern, aber dafür dem Hyrkanos ebenfalls in Sidon als Äquivalent jährlich 20675 Scheffel Getreide gewährt werden sollen, woneben die Joppenser auch noch den Zehnten an Hyrkanos entrichten. Auch zeigt die ganze sonstige Erzählung, daß der jüdische Staat seitdem von Tributzahlung frei ist; daß Herodes von den der Kleopatra zugewiesenen Distrikten, die er ihr abpachtet, φόρος zahlt (ant. Iud. 15, 4, 2 u. 4. c. 5, 3), bestätigt nur die Regel. Wenn App. civ. 5, 75 unter den von Antonius mit Tribut belegten Königen den Herodes für Idumäa und Samaria aufführt, so fehlt Judäa auch hier nicht ohne guten Grund; und auch für diese Nebenländer kann ihm der Tribut von Augustus erlassen sein. Der detaillierte und zuverlässige Bericht über die Schatzung, die Quirinius anordnet, zeigt mit völliger Klarheit, daß das Land bis dahin von römischer Steuer frei war.
^9 In demselben Dekret heißt es: καί όπως μηδείς μήτε αρχών μήτε στρατηγός ή πρεσβευτης εν τοίς όροις τών Ιουδαίων ανιστά (‘vielleicht συνιστά Wilamowitz) συμμαψίαν καί στρατιώτας εξιή (so Wilamowitz für εξεί), ή τά χρήματα τούτων ανεπηρεάστους (vgl. 14, 10, 2: παραχειμασίαν δέ καί χρήματα πράττεσθαι οθ δοκιμάζω). Dies entspricht im wesentlichen der Formel des wenig älteren Freibriefs für Termessos (CIL I, 204): nei quis magistratu prove magistratu legatus ne[ive] quis alius meilites in oppidum Thermesum . . . agrumve . . . hiemandi caussa introducito . . . nisei senatus nominatim utei Thermesum . . . in hibernacula meilites deducantur decreverit. Der Durchmarsch ist demnach gestattet. In dem Privilegium für Judäa scheint außerdem noch die Aushebung untersagt gewesen zu sein.
^10 Dieser Titel, der zunächst das kollegialische Vierfürstentum bezeichnet, wie es bei den Galatern herkömmlich war, ist dann allgemeiner für die Samt-, ja auch für die Einherrschaft, immer aber als im Rang dem königlichen nachstehend verwendet worden. In dieser Weise erscheint er außer in Galanen auch in Syrien vielleicht seit Pompeius, sicher seit Augustus. Die Nebeneinanderstellung eines Ethnarchen und zweier Tetrarchen, wie sie im Jahre 713 (41) für Judäa nach Josephus (ant. Iud. 14, 13, 1; bel. Iud. 1, 12, 5) angeordnet ward, begegnet sonst nicht wieder; analog ist Pheroras Tetrarch der Peraea unter seinem Bruder Herodes (bel. Iud. 1, 24, 5).
—————————————————————
Bald rissen die Wendungen der großen Politik den jüdischen Staat noch einmal in ihre Wogen. Der Herrschaft der Antipatriden machte im folgenden Jahre (714 40) die Invasion der Parther zunächst ein Ende. Der Prätendent Antigonos schlug sich zu ihnen und bemächtigte sich Jerusalems und fast des ganzen Gebiets. Hyrkanos ging als Gefangener zu den Parthern, Phasael, Antipatros’ ältester Sohn, gleichfalls gefangen, gab sich im Kerker den Tod. Mit genauer Not barg Herodes die Seinigen in einem Felsenschloß am Saume Judäas und ging selbst flüchtig und Hilfe bittend zuerst nach Ägypten und, da er hier Antonius nicht mehr fand, zu den beiden eben damals in neuer Eintracht schaltenden Machthabern (724 40) nach Rom. Bereitwillig gestattete man ihm, was ja nur im römischen Interesse lag, das Jüdische Reich für sich zurückzugewinnen; er kam nach Syrien zurück, soweit es auf die Römer ankam, als anerkannter Herrscher und sogar ausgestattet mit dem königlichen Titel. Aber gleich wie ein Prätendent hatte er das Land nicht so sehr den Parthern als den Patrioten zu entreißen. Vorzugsweise mit Samaritern und Idumäern und gedungenen Soldaten schlug er seine Schlachten und gelangte endlich durch die Unterstützung der römischen Legionen auch in den Besitz der lange verteidigten Hauptstadt. Die römischen Henker befreiten ihn gleichfalls von seinem langjährigen Nebenbuhler Antigonos, seine eigenen räumten auf unter den vornehmen Geschlechtern des Rats von Jerusalem.
Aber die Tage der Bedrängnis waren mit seiner Installation noch keineswegs vorüber. Antonius’ unglückliche Expedition gegen die Parther blieb für Herodes ohne Folgen, da die Sieger es nicht wagten, in Syrien einzurücken; aber schwer litt er unter den immer sich steigernden Ansprüchen der ägyptischen Königin, die damals mehr als Antonius den Osten beherrschte; ihre frauenhafte Politik, zunächst gerichtet auf die Erweiterung ihrer Hausmacht und vor allem ihrer Einkünfte, erreichte zwar bei Antonius bei weitem nicht alles, was sie begehrte, aber sie entriß dem König der Juden doch einen Teil seiner wertvollsten Besitzungen an der syrischen Küste und in dem ägyptisch-syrischen Zwischengebiet, ja selbst die reichen Balsampflanzungen und Palmenhaine von Jericho und legte ihm schwere finanzielle Lasten auf. Um den Rest seiner Herrschaft zu behaupten, mußte er die neuen syrischen Besitzungen der Königin entweder selber abpackten oder für andere minder zahlungsfähige Pächter garantieren. Nach all diesen Bedrängnissen und in Erwartung noch ärgerer und ebensowenig abweisbarer Anforderungen war der Ausbruch des Krieges zwischen Antonius und Caesar für ihn eine Hoffnung, und daß Kleopatra in ihrer egoistischen Verkehrtheit ihm die tätige Teilnahme an dem Kriege erließ, weil er seine Truppen brauche, um ihre syrischen Einkünfte beizutreiben, ein weiterer Glücksfall, da dies ihm die Unterwerfung unter den Sieger erleichterte. Das Glück kam ihm noch weiter bei dem Parteiwechsel entgegen: er konnte eine Schar getreuer Gladiatoren des Antonius abfangen, die aus Kleinasien durch Syrien nach Ägypten marschierten, um ihrem Herrn Beistand zu leisten. Indem er, bevor er sich zu Caesar nach Rhodos begab, um seine Begnadigung zu erwirken, den letzten männlichen Sproß des Makkabäerhauses, den achtzigjährigen Hyrkanos, dem das Haus des Antipatros seine Stellung verdankte, für alle Fälle hinrichten ließ, übertrieb er in der Tat die notwendige Vorsicht. Caesar tat, was die Politik ihn tun hieß, zumal da für die beabsichtigte ägyptische Expedition die Unterstützung des Herodes von Wichtigkeit war; er bestätigte den gern Besiegten in seiner Herrschaft und erweiterte sie teils durch die Rückgabe der von Kleopatra ihm entrissenen Besitzungen, teils durch weitere Gaben: die ganze Küste von Gaza bis zum Stratonsturm, dem späteren Caesarea, die zwischen Judäa und Galiläa sich einschiebende samaritanische Landschaft und eine Anzahl von Städten östlich vom Jordan gehorchten seitdem dem Herodes. Mit der Konsolidierung der römischen Monarchie war auch das jüdische Fürstentum weiteren äußeren Krisen entzogen.
Vom römischen Standpunkt aus erscheint das Verhalten der neuen Dynastie in einer Weise korrekt, daß dem Betrachtenden dabei die Augen übergehen. Sie tritt ein zuerst für Pompeius, dann für Caesar den Vater, dann für Cassius und Brutus, dann für die Triumvirn, dann für Antonius, endlich für Caesar den Sohn; die Treue wechselt wie die Parole. Dennoch ist diesem Verhalten die Folgerichtigkeit und Festigkeit nicht abzusprechen. Die Parteiungen, die die herrschende Bürgerschaft zerrissen, ob Republik oder Monarchie, ob Caesar oder Antonius, gingen die abhängigen Landschaften, vor allem die des griechischen Ostens, in der Tat nichts an. Die Entsittlichung, die mit allem revolutionären Regimentswechsel verbunden ist, die entweihende Vermengung der inneren Treue und des äußeren Gehorsams, kam in diesem Fall in grellster Weise zum Vorschein; aber der Pflichterfüllung, wie sie das römische Gemeinwesen von seinen Untertanen beanspruchte, hatte König Herodes in einer Ausdehnung genügt, welcher edlere und großartigere Naturen allerdings nicht fähig gewesen sein würden. Den Parthern gegenüber hat er stets, auch in bedenklichen Lagen, fest zu den einmal erkorenen Schutzherren gehalten.
Vom Standpunkt der inneren jüdischen Politik aus ist das Regiment des Herodes die Beseitigung der Theokratie und insofern eine Fortsetzung, ja eine Steigerung des Regiments der Makkabäer, als die Trennung des staatlichen und des Kirchenregiments in schneidendster Schärfe durchgeführt wird in dem Gegensatz zwischen dem allmächtigen, aber fremdgeborenen König, und dem machtlosen, oft und willkürlich gewechselten Erzpriester. Freilich wurde dem jüdischen Hochpriester die königliche Stellung eher verziehen als dem fremden und priesterlicher Weihe unfähigen Mann; und wenn die Hasmonäer die Unabhängigkeit des Judentums nach außen hin vertraten, trug der Idumäer seine königliche Macht über die Juden von dem Schirmherrn zu Lehen. Die Rückwirkung dieses unlösbaren Konflikts auf eine tief leidenschaftliche Natur tritt in dem ganzen Lebenslauf des Mannes uns entgegen, der viel Leid bereitet, aber vielleicht nicht weniger empfunden hat. Immer sichern die Energie, die Stetigkeit, die Fügsamkeit in das Unvermeidliche, die militärische und politische Geschicklichkeit, wo dafür Raum war, dem Judenkönig einen gewissen Platz in dem Gesamtbild einer merkwürdigen Epoche.
Das fast vierzigjährige Regiment des Herodes - er starb im Jahre 750 (4) - im einzelnen zu schildern, wie es die dafür in großer Ausführlichkeit erhaltenen Berichte gestatten, ist nicht die Aufgabe des Geschichtschreibers von Rom. Es gibt wohl kein Königshaus irgendeiner Zeit, in welchem die Blutfehde zwischen Eltern und Kindern, zwischen Gatten und Geschwistern in gleicher Weise gewütet hat; Kaiser Augustus und seine Statthalter in Syrien wandten schaudernd sich ab von dem Anteil an dem Mordwerk, der ihnen angesonnen ward; nicht der mindest entsetzliche Zug in diesem Greuelbild ist die völlige Zwecklosigkeit der meisten, in der Regel auf grundlosen Verdacht verfügten Exekutionen und die stetig nachfolgende verzweifelnde Reue des Urhebers. Wie kräftig und verständig der König das Interesse seines Landes, soweit er konnte und durfte, wahrnahm, wie energisch er nicht bloß in Palästina, sondern im ganzen Reich mit seinen Schätzen und mit seinem nicht geringen Einfluß für die Juden eintrat -die den Juden günstige Entscheidung Agrippas in dem großen kleinasiatischen Reichshandel hatten sie wesentlich ihm zu verdanken -, Liebe und Treue fand er wohl in Idumäa und Samaria, aber nicht bei dem Volke Israel; hier war und blieb er nicht so sehr der mit vielfacher Blutschuld beladene, als vor allem der fremde Mann. Wie es eine der Haupttriebfedern jenes Hauskrieges ist, daß er in seiner Gattin aus hasmonäischem Geschlecht, der schönen Mariamne, und in deren Kindern mehr die Juden als die Seinen sah und fürchtete, so hat er es selbst ausgesprochen, daß er sich zu den Griechen ebenso hingezogen fühle, wie von den Juden abgestoßen. Es ist bezeichnend, daß er die Söhne, denen er zunächst die Nachfolge zudachte, in Rom erziehen ließ. Während er aus seinen unerschöpflichen Reichtümern die Griechenstädte des Auslandes mit Gaben überhäufte und mit Tempeln schmückte, baute er für die Juden wohl auch, aber nicht im jüdischen Sinne. Die Circus- und Theaterbauten in Jerusalem selbst wie die Tempel für den Kaiserkultus in den jüdischen Städten galten dem frommen Israeliten als Aufforderung zur Gotteslästerung. Daß er den Tempel in Jerusalem in einen Prachtbau verwandelte, geschah halb gegen den Willen der Frommen; wie sehr sie den Bau bewunderten, daß er an demselben einen goldenen Adler anbrachte, wurde ihm mehr verübelt als alle von ihm verfügten Todesurteile und führte zu einem Volksaufstand, dem der Adler zum Opfer fiel und dann freilich auch die Frommen, die ihn abrissen. Herodes kannte das Land genug, um es nicht auf das äußerste kommen zu lassen; wenn es möglich gewesen wäre, dasselbe zu hellenisieren, der Wille dazu hätte ihm nicht gefehlt. An Tatkraft stand der Idumäer hinter den besten Hasmonäern nicht zurück. Der große Hafenbau beim Stratonsturm oder, wie die von Herodes völlig umgebaute Stadt seitdem heißt, bei Caesarea, gab der hafenarmen Küste zuerst das, was sie brauchte, und die ganze Kaiserzeit hindurch ist die Stadt ein Hauptemporium des südlichen Syriens geblieben. Was sonst die Regierung zu leisten vermag, Entwicklung der natürlichen Hilfsquellen, Eintreten bei Hungersnot und anderen Kalamitäten, vor allen Dingen Sicherheit des Landes nach innen und außen, das hat Herodes geleistet. Der Räuberunfug wurde abgestellt und die in diesen Gegenden so ungemein schwierige Verteidigung der Grenze gegen die streifenden Stämme der Wüste mit Strenge und Folgerichtigkeit durchgeführt. Dadurch wurde die römische Regierung bewogen, ihm noch weitere Gebiete zu unterstellen, Ituräa, Trachonitis, Auranitis, Batanaea. Seitdem erstreckte sich seine Herrschaft, wie dies schon erwähnt ward, geschlossen über das transjordanische Land bis gegen Damaskos und zum Hermongebirge; soviel wir erkennen können, hat es nach jenen weiteren Zuweisungen in dem ganzen bezeichneten Gebiet keine Freistadt und keine von Herodes unabhängige Herrschaft mehr gegeben. Die Grenzverteidigung selbst traf mehr den arabischen König als den der Juden; aber soweit sie ihm oblag, bewirkte die Reihe wohlversehener Grenzkastelle auch hier einen Landfrieden, wie man ihn bisher in diesen Gegenden nicht gekannt hatte. Man begreift es, daß Agrippa, nachdem er die Hafen- und die Kriegsbauten des Herodes besichtigt hatte, in ihm einen gleichstrebenden Gehilfen bei dem großen Organisationswerk des Reiches erkannte und ihn in diesem Sinne behandelte.
Dauernden Bestand hatte sein Reich nicht. Herodes selbst teilte es in seinem Testament unter drei seiner Söhne, und Augustus bestätigte die Verfügung im wesentlichen, indem er nur den wichtigen Hafen Gaza und die transjordanischen Griechenstädte unmittelbar unter den syrischen Statthalter stellte. Die nördlichen Reichsteile wurden von dem Hauptland abgetrennt; das zuletzt von Herodes erworbene Gebiet südlich von Damaskos, die Batanaea mit den dazu gehörigen Distrikten erhielt Philippos, Galiläa und die Peraea, das heißt das transjordanische Gebiet, soweit es nicht griechisch war, Herodes Antipas, beide als Tetrarchen; diese beiden Kleinfürstentümer haben anfangs getrennt, dann unter Herodes des “Großen” Urenkel Agrippa II. vereinigt, mit geringen Unterbrechungen bis unter Traianus fortbestanden. Wir haben ihres Regiments bei der Schilderung des östlichen Syriens und Arabiens bereits gedacht. Hier mag nur hinzugefügt werden, daß diese Herodeer, wenn nicht mit der Energie, doch im Sinn und Geist des Stifters der Dynastie weiterregierten. Die von ihnen eingerichteten Städte Caesarea, das alte Paneas, im nördlichen Gebiet und Tiberias in Galiläa sind ganz in der Art des Herodes hellenisch geordnet; charakteristisch ist die Ächtung, welche die jüdischen Rabbis wegen eines bei der Anlage von Tiberias gefundenen Grabes über die unreine Stadt verhängten.
Das Hauptland, Judäa nebst Samaria nördlich und Idumäa südlich, bekam nach dem Willen des Vaters Archelaos. Aber den Wünschen der Nation entsprach diese Erbfolge nicht. Die Orthodoxen, das heißt die Pharisäer, beherrschten so gut wie ausschließlich die Masse, und wenn bisher die Furcht des Herrn einigermaßen niedergehalten war durch die Furcht vor dem rücksichtslos energischen König, so stand doch der Sinn der großen Majorität der Juden darauf, unter der Schirmherrschaft Roms das reine gottselige Priesterregiment wieder herzustellen, wie es einst die persischen Beamten eingerichtet hatten. Unmittelbar nach dem Tode des alten Königs hatten die Massen in Jerusalem sich zusammengerottet, um die Beseitigung des von Herodes ernannten Hohenpriesters und die Ausweisung der Ungläubigen aus der heiligen Stadt zu verlangen, wo eben das Passah gefeiert werden sollte; Archelaos hatte sein Regiment damit beginnen müssen, auf diese Massen einhauen zu lassen; man zählte eine Menge Tote, und die Festfeier unterblieb. Der römische Statthalter von Syrien - derselbe Varus, dessen Unverstand bald darauf den Römern Germanien kostete -, dem es zunächst oblag, während des Interregnums die Ordnung im Lande aufrecht zu halten, hatte diesen in Jerusalem meuternden Haufen gestattet, nach Rom, wo eben über die Besetzung des jüdischen Thrones verhandelt ward, eine Deputation von fünfzig Personen zu entsenden, um die Abschaffung des Königtums zu erbitten, und als Augustus diese vorließ, gaben achttausend hauptstädtische Juden ihr das Geleit zum Tempel des Apollo. Die fanatisierten Juden daheim fuhren inzwischen fort, sich selber zu helfen; die römische Besatzung, die in den Tempel gelegt war, wurde mit stürmender Hand angegriffen, und fromme Räuberscharen erfüllten das Land; Varus mußte die Legionen ausrücken lassen und mit dem Schwert die Ruhe wieder herstellen. Es war eine Warnung für den Oberherrn, eine nachträgliche Rechtfertigung für König Herodes’ gewalttätiges, aber wirksames Regiment. Aber mit der ganzen Schwächlichkeit, welche er namentlich in späteren Jahren so oft bewies, wies Augustus allerdings die Vertreter jener fanatischen Massen mit ihrem Begehren ab, übergab aber, im wesentlichen das Testament des Herodes ausführend, die Herrschaft in Jerusalem dem Archelaos, gemindert um den königlichen Titel, den Augustus dem unerprobten jungen Mann zur Zeit nicht zugestehen mochte, ferner gemindert um die nördlichen Gebiete und mit der Abnahme der Grenzverteidigung auch in der militärischen Stellung herabgedrückt. Daß auf Augustus’ Veranlassung die unter Herodes hochgespannten Steuern herabgesetzt wurden, konnte die Stellung des Vierfürsten wenig bessern. Archelaos’ persönliche Unfähigkeit und Unwürdigkeit brauchten kaum noch hinzuzutreten, um ihn unmöglich zu machen; wenige Jahre darauf (6 n. Chr.) sah Augustus selbst sich genötigt, ihn abzusetzen. Nun tat er nachträglich jenen Meuterern ihren Willen: das Königtum wurde abgeschafft und das Land einerseits in unmittelbare römische Verwaltung genommen, andererseits, soweit neben dieser ein inneres Regiment zugelassen ward, dasselbe dem Senat von Jerusalem übergeben. Bei diesem Verfahren mögen allerdings teils früher in Betreff der Erbfolge von Augustus dem Herodes gegebene Zusicherungen mitbestimmend gewesen sein, teils die mehr und mehr hervortretende und im allgemeinen wohl gerechtfertigte Abneigung der Reichsregierung gegen größere, einigermaßen selbständig sich bewegende Klientelstaaten. Was in Galatien, in Kappadokien, in Mauretanien kurz vorher oder bald nachher geschah, erklärt, warum auch in Palästina das Reich des Herodes ihn selbst kaum überdauerte. Aber wie in Palästina das unmittelbare Regiment geordnet ward, war es auch administrativ ein arger Rückschritt gegen das Herodische; vor allem aber lagen hier die Verhältnisse so eigenartig und so schwierig, daß die allerdings von der Priesterpartei selbst hartnäckig erstrebte und schließlich erlangte unmittelbare Berührung der regierenden Römer und der regierten Juden weder diesen noch jenen zum Segen gereichte.
Judäa wurde somit im Jahre 6 n. Chr. eine römische Provinz zweiten Ranges ^11 und ist, abgesehen von der ephemeren Restauration des jerusalemischen Königreichs unter Claudius in den Jahren 41-44, seitdem römische Provinz geblieben. An die Stelle des bisherigen lebenslänglichen und, unter Vorbehalt der Bestätigung durch die römische Regierung, erblichen Landesfürsten trat ein vom Kaiser auf Widerruf ernannter Beamter aus dem Ritterstand. Der Sitz der römischen Verwaltung wurde, wahrscheinlich sofort, die von Herodes nach hellenischem Muster umgebaute Hafenstadt Caesarea. Die Befreiung des Landes von römischer Besatzung fiel selbstverständlich weg, aber, wie durchgängig in den Provinzen zweiten Ranges, bestand die römische Truppenmacht nur aus einer mäßigen Zahl von Reiter- und Fußabteilungen der geringeren Kategorie; späterhin lagen dort eine Ala und fünf Kohorten, etwa 3000 Mann. Diese Truppen wurden vielleicht von dem früheren Regiment übernommen, wenigstens zum großen Teil im Lande selbst, jedoch meist aus Samaritanern und syrischen Griechen gebildet ^12. Legionarbesatzung erhielt die Provinz nicht, und auch in den Judäa benachbarten Gebieten stand höchstens eine von den vier syrischen Legionen. Nach Jerusalem kam ein ständiger römischer Kommandant, der in der Königsburg seinen Sitz nahm, mit einer schwachen ständigen Besatzung; nur während der Passahzeit, wo das ganze Land und unzählige Fremde nach dem Tempel strömten, lag eine stärkere Abteilung römischer Soldaten in einer zum Tempel gehörigen Halle. Daß mit der Einrichtung der Provinz die Steuerpflichtigkeit Rom gegenüber eintrat, folgt schon daraus, daß die Kosten der Landesverteidigung damit auf die Reichsregierung übergingen. Nachdem diese bei der Einsetzung des Archelaos eine Herabsetzung der Abgaben veranlaßt hatte, ist es wenig wahrscheinlich, daß sie bei der Einziehung des Landes eine sofortige Erhöhung derselben in Aussicht nahm; wohl aber wurde, wie in jedem neu erworbenen Gebiet, zu einer Revision der bisherigen Katastrierung geschritten ^13.
—————————————————————-
^11 Die Angabe des Josephus, daß Judäa zur Provinz Syrien gezogen und dessen Statthalter unterstellt worden sei (ant. Iud. 17 fin.: τού δέ Αρχελάου χώρας υποτελούς προσνεμηθείσης τή Σύρων; 18, 1, 1 : εις τήν Ιουδαίων προσθήκην τής Συρίας; 4, 6) scheint unrichtig zu sein; vielmehr bildete Judäa wahrscheinlich seitdem eine eigene prokuratorische Provinz. Genaue Unterscheidung zwischen dem rechtlichen und dem faktischen Eingreifen des syrischen Statthalters darf man bei Josephus nicht erwarten. Daß derselbe die neue Provinz ordnete und die erste Schatzung leitete, entscheidet nicht über die Frage, welche Einrichtung ihr gegeben ward. Wo die Juden sich über ihren Prokurator bei dem Statthalter von Syrien beschweren und dieser gegen denselben einschreitet, ist allerdings der Prokurator von dem Legaten abhängig; aber wenn L. Vitellius dies tat (Ios. ant. Iud. 18, 4, 2), so griff dessen Macht eben außerordentlicherweise hinaus über die Provinz (Tac. ann. 6, 32; Römisches Staatsrecht, Bd. 2, S. 822), und in dem andern Fall zeigen die Worte des Tacitus (12, 54): quia Claudius ius statuendi etiam de procuratoribus dederat, daß der Statthalter von Syrien kraft seiner allgemeinen Kompetenz ein solches Urteil nicht hätte fällen können. Sowohl das ius gladii dieser Prokuratoren (Ios. bel. Iud. 2, 8, 1: μέχρι τού κτείνειν λαβών παρά τού Καίσαρος εξουσίαν, ant. Iud. 18, 1, 1; ηγησόμενος Ιουδαίων τή επί πάσιν εξουσία) wie ihr ganzes Auftreten beweisen, daß sie nicht zu denen gehörten, die unter einem kaiserlichen Legaten stehend nur finanzielle Geschäfte besorgten, sondern vielmehr wie die Prokuratoren von Noricum und Raetia auch für Rechtspflege und Heerbefehl die höchste Instanz bildeten. Also hatten die Legaten von Syrien dort nur die Stellung wie die von Pannonien in Noricum und der obergermanische in Rätien. Dies entspricht auch der allgemeinen Entwicklung der Verhältnisse: alle größeren Königreiche sind bei der Einziehung nicht den benachbarten großen Statthalterschaften zugelegt worden, deren Machtfülle zu steigern nicht in der Tendenz dieser Epoche liegt, sondern zu selbstständigen, meist zuerst ritterlichen Statthalterschaften gemacht worden.
^12 Nach Josephus (ant. Iud. 20, 8, 7, genauer als bel. Iud. 2, 13, 7) bestand der größte Teil der römischen Truppen in Palästina aus Caesareern und Sebastenern. Die ala Sebastenorum focht im Jüdischen Kriege unter Vespasian (Ios. bel. Iud. 2, 12, 5). Vgl. Eph. epigr. V, p. 194. Alae und cohortes Iudaeorum gibt es nicht.
^13 Die Einkünfte des Herodes beliefen sich nach Josephus (ant. Iud. 17, 11, 4) auf etwa 1200 Talente, wovon auf Batanaea mit den Nebenländern etwa 100, auf Galiläa und Peraea 200, das übrige auf den Anteil des Archelaos entfallen; dabei ist wohl das ältere hebräische Talent (zu etwa 7830 Mark) gemeint, nicht, wie F. Hultsch (Griechische und römische Metrologie. z. Aufl. Berlin 1882, S. 605) annimmt, das Denartalent (zu etwa 5220 Mark), da die Einkünfte desselben Gebiets unter Claudius bei demselben Josephus (ant. Iud. 19, 8, 2) auf 12 Mill. Denare (etwa 10 Mill. Mark) angesetzt werden. Den Hauptposten darin bildete die Bodenabgabe, deren Höhe wir nicht kennen; in syrischer Zeit betrug sie wenigstens zeitweilig den dritten Teil vom Getreide und die Hälfte von Wein und Öl (1. Makk. 10, 30), zu Caesars Zeit für Joppe ein Viertel der Frucht (Anm. 8), woneben dann noch der Tempelzehnte stand. Dazu kamen eine Anzahl anderer Steuern und Zölle, Auktionsabgaben, Salzsteuer, Wege- und Brückengelder u. dgl. m.; diese sind es, auf welche die Zöllner der Evangelien sich beziehen.
—————————————————————-
Für die einheimischen Behörden wurden in Judäa, wie überall, soweit möglich die Stadtgemeinden zum Fundament genommen. Samaria oder, wie die Stadt jetzt heißt, Sebaste, das neu angelegte Caesarea und die sonstigen in dem ehemaligen Reich des Archelaos enthaltenen städtischen Gemeinden verwalteten unter Aufsicht der römischen Behörde sich selbst. Auch das Regiment der Hauptstadt mit dem großen dazugehörigen Gebiet wurde in ähnlicher Weise geordnet. Schon in vorrömischer Zeit unter den Seleukiden hatte sich, wie wir sahen, in Jerusalem ein Rat der Ältesten gebildet, das Synhedrion oder judaisiert der Sanhedrin. Den Vorsitz darin führte der Hochpriester, welchen der jedesmalige Herr des Landes, wenn er nicht etwa selber Hochpriester war, auf Zeit bestellte. Dem Kollegium gehörten die gewesenen Hochpriester und angesehene Gesetzkundige an. Diese Versammlung, in der das aristokratische Element überwog, funktionierte als höchste geistliche Vertretung der gesamten Judenschaft, und, soweit diese davon nicht zu trennen war, auch als die weltliche Vertretung insbesondere der Gemeinde von Jerusalem. Zu einer geistlichen Institution mosaischer Satzung hat das Synhedrion von Jerusalem erst der spätere Rabbinismus durch fromme Fiktion umgestempelt. Er entsprach wesentlich dem Rat der griechischen Stadtverfassung, trug aber allerdings seiner Zusammensetzung wie seinem Wirkungskreise nach einen mehr geistlichen Charakter, als er den griechischen Gemeindevertretungen zukommt. Diesem Synhedrion und seinem Hochpriester, den jetzt als Vertreter des kaiserlichen Landesherrn der Prokurator ernannte, ließ oder übertrug die römische Regierung diejenige Kompetenz, welche in den hellenischen Untertanengemeinden den städtischen Behörden und den Gemeinderäten zukam. Sie ließ mit gleichgültiger Kurzsichtigkeit dem transzendentalen Messianismus der Pharisäer freien Lauf und dem bis zum Eintreffen des Messias fungierenden, keineswegs transzendentalen Landeskonsistorium ziemlich freies Schalten in Angelegenheiten des Glaubens, der Sitte und des Rechts, wo die römischen Interessen dadurch nicht geradezu berührt wurden. Insbesondere betraf dies die Rechtspflege. Zwar soweit es sich dabei um römische Bürger handelte, wird die Justiz in Zivil- wie in Kriminalsachen den römischen Gerichten sogar schon vor der Einziehung des Landes vorbehalten gewesen sein. Aber die Ziviljustiz über die Juden blieb auch nach derselben hauptsächlich der örtlichen Behörde. Die Kriminaljustiz über dieselben übte diese wahrscheinlich im allgemeinen konkurrierend mit dem römischen Prokurator; nur Todesurteile konnte sie nicht anders vollstrecken lassen als nach Bestätigung durch den kaiserlichen Beamten.
Im wesentlichen waren diese Anordnungen die unabweisbaren Konsequenzen der Abschaffung des Fürstentums, und indem die Juden diese erbaten, erbaten sie in der Tat jene mit. Gewiß war es auch die Absicht der Regierung, Härte und Schroffheit bei der Durchführung soweit möglich zu vermeiden. Publius Sulpicius Quirinius, dem als Statthalter von Syrien die Einrichtung der neuen Provinz übertragen ward, war ein angesehener und mit den Verhältnissen des Orients genau vertrauter Beamter, und alle Einzelberichte bestätigen redend oder schweigend, daß man die Schwierigkeiten der Verhältnisse kannte und darauf Rücksicht nahm. Die örtliche Prägung der Kleinmünze, wie sie früher die Könige geübt hatten, ging jetzt auf den Namen des römischen Herrschers; aber der jüdischen Bilderscheu wegen wurde nicht einmal der Kopf des Kaisers auf die Münze gesetzt. Das Betreten des inneren Tempelraumes blieb jedem Nichtjuden untersagt bei Todesstrafe ^14. Wie ablehnend Augustus sich persönlich gegen die orientalischen Kulte verhielt, er verschmähte es hier sowenig wie in Ägypten, sie in ihrer Heimat mit dem Kaiserregiment zu verknüpfen; prachtvolle Geschenke des Augustus, der Livia und anderer Glieder des kaiserlichen Hauses schmückten das Heiligtum der Juden, und nach kaiserlicher Stiftung rauchte täglich dort dem “höchsten Gott” das Opfer eines Stiers und zweier Lämmer. Die römischen Soldaten wurden angewiesen, wenn sie in Jerusalem Dienst hatten, die Feldzeichen mit den Kaiserbildern in Caesarea zu lassen, und als ein Statthalter unter Tiberius davon abging, entsprach die Regierung schließlich den flehenden Bitten der Frommen und ließ es bei dem alten. Ja als auf einer Expedition gegen die Araber die römischen Truppen durch Jerusalem marschieren sollten, erhielten sie infolge der Bedenken der Priester gegen die Bilder an den Feldzeichen eine andere Marschroute. Als ebenjener Statthalter dem Kaiser an der Königsburg in Jerusalem Schilde ohne Bildwerke weihte und die Frommen auch daran Ärgernis nahmen, befahl Tiberius dieselben abzunehmen und an dem Augustustempel in Caesarea aufzuhängen. Das Festgewand des Hohenpriesters, das sich auf der Burg in römischem Gewahrsam befand und daher vor der Anlegung erst sieben Tage lang von solcher Entweihung gereinigt werden mußte, wurde den Gläubigen auf ihre Beschwerde ausgeliefert und der Kommandant der Burg angewiesen, sich nicht weiter um dasselbe zu bekümmern. Allerdings konnte von der Menge nicht verlangt werden, daß sie darum die Folgen der Einverleibung weniger schwer empfand, weil sie selbst dieselbe herbeigeführt hatte. Auch soll nicht behauptet werden, daß die Einziehung des Landes für die Bewohner ohne Bedrückung abging und daß sie keinen Grund hatten, sich zu beschweren; diese Einrichtungen sind nirgends ohne Schwierigkeiten und Ruhestörungen durchgeführt worden. Ebenso wird die Anzahl der Unrechtfertigkeiten und Gewalttätigkeiten, welche einzelne Statthalter begingen, in Judäa nicht geringer gewesen sein als anderswo. Schon im Anfang der Regierung des Tiberius klagten die Juden wie die Syrer über Steuerdruck; insbesondere der langjährigen Verwaltung des Pontius Pilatus werden von einem nicht unbilligen Beurteiler alle üblichen Beamtenfrevel zur Last gelegt. Aber Tiberius hat, wie derselbe Jude sagt, in den dreiundzwanzig Jahren seiner Regierung die althergebrachten heiligen Gebräuche aufrecht gehalten und in keinem Teil sie beseitigt oder verletzt. Es ist dies um so mehr anzuerkennen, als derselbe Kaiser im Okzident so nachdrücklich wie kein anderer gegen die Juden einschritt und also die in Judäa von ihm bewiesene Langmut und Zurückhaltung nicht auf persönliche Begünstigung des Judentums zurückgeführt werden kann.
———————————————————————————————-
^14 An der Marmorschranke (δρύφακτος), welche den inneren Tempelraum abgrenzte, standen deswegen Warnungstafeln in lateinischer und griechischer Sprache (Ios. bel. Iud. 5, 5, 2; 6, 2, 4; ant. Iud. 15, 11, 5). Eine der letzteren, die kürzlich wiedergefunden ist (Revue archeologique 23, 1872, S. 220) und jetzt in dem öffentlichen Museum von Konstantinopel sich befindet, lautet: μήθ΄ ένα αλλογενή εισπορεύεσθαι εντός τού περί τό ιερόν τρυφάκτου καί περιβόλου. ός δ'άν ληφδή, εαυτώ αίτιος έσται διά τό εξακολουθείν θάνατον. Das Iota im Dativ ist vorhanden, die Schrift gut und passend für frühe Kaiserzeit. Diese Tafeln sind schwerlich von den jüdischen Königen gesetzt, die kaum einen lateinischen Text hinzugefügt haben würden und auch keine Ursache hatten, mit dieser sonderbaren Anonymität den Tod in Aussicht zu stellen. Wenn sie von der römischen Regierung aufgestellt wurden, erklärt sich beides; auch sagt Titus bei Ios. bel. Iud. 6, 2, 4 in einer Ansprache an die Juden: ουχ ημείς τούς υπερβάντας υμίν αναιρείν επετρέψαμεν, κάν Ρωμαίός τις ή; - Trägt die Tafel wirklich Spuren von Axthieben, so stammen diese von den Soldaten des Titus.
———————————————————————————————-
Trotz allem dem entwickelten sich gegen die römische Regierung die prinzipielle Opposition wie die gewaltsame Selbsthilfe der Gläubigen beide schon in dieser Zeit des Friedens. Die Steuerzahlung ward nicht etwa bloß, weil sie drückte, sondern als gottlos angefochten. “Ist es erlaubt”, fragt der Rabbi im Evangelium, “dem Caesar den Zensus zu zahlen?” Die ironische Antwort, die er empfing, genügte doch nicht allen; es gab Heilige, wenn auch wohl nicht in großer Zahl, welche sich verunreinigt meinten, wenn sie eine Münze mit dem Kaiserbild anrührten. Dies war etwas Neues, ein Fortschritt der Oppositionstheologie; die Könige Seleukos und Antiochos waren doch auch nicht beschnitten gewesen und hatten ebenfalls Tribut empfangen in Silberstücken ihres Bildnisses. Also war die Theorie; die praktische Anwendung davon machte allerdings nicht der hohe Rat von Jerusalem, in welchem unter dem Einfluß der Reichsregierung die gefügigeren Vornehmen des Landes stimmführend waren, aber Judas der Galiläer aus Gamala am See von Genezareth, welcher, wie Gamaliel diesem hohen Rat später in Erinnerung brachte, “in den Tagen der Schatzung aufstand, und hinter ihm erhob sich das Volk zum Abfall”. Er sprach es aus, was alle dachten, daß die sogenannte Schatzung die Knechtschaft und es eine Schande sei für den Juden, einen anderen Herrn über sich zu erkennen als den Herrn Zebaoth; dieser aber helfe nur denen, die sich selber hülfen. Wenn nicht viele seinem Ruf zu den Waffen folgten, und er nach wenigen Monaten auf dem Blutgerüst endigte, so war der heilige Tote den unheiligen Siegern gefährlicher als der Lebende. Er und die Seinigen gelten den späteren Juden neben den Sadduzäern, Pharisäern und Essäern als die vierte “Schule”; damals hießen sie die Eiferer, später nennen sie sich die Sicarier, die Messermänner. Ihre Lehre ist einfach: Gott allein ist Herr, der Tod gleichgültig, die Freiheit eines und alles. Diese Lehre blieb, und des Judas Kinder und Enkel wurden die Führer der späteren Insurrektionen.
Wenn die römische Regierung der Aufgabe, diese explosiven Elemente nach Möglichkeit niederzuhalten, unter den ersten beiden Regenten im ganzen genommen geschickt und geduldig genügt hatte, so führte der zweite Thronwechsel hart an die Katastrophe. Derselbe ward wie im ganzen Reich, so auch von den Juden in Jerusalem wie in Alexandreia mit Jubel begrüßt und nach dem menschenscheuen und unbeliebten Greise der neue jugendliche Herrscher Gaius dort wie hier in überschwenglicher Weise gefeiert. Aber rasch entwickelte sich aus nichtswürdigen Anlässen ein furchtbares Zerwürfnis. Ein Enkel des ersten Herodes und der schönen Mariamne, nach dem Beschützer und Freunde seines Großvaters Herodes Agrippa genannt, unter den zahlreichen in Rom lebenden orientalischen Fürstensöhnen ungefähr der geringfügigste und heruntergekommenste, aber dennoch oder eben darum der Günstling und der Jugendfreund des neuen Kaisers, bis dahin lediglich bekannt durch seine Liederlichkeit und seine Schulden, hatte von seinem Beschützer, dem er zuerst die Nachricht von dem Tode des Tiberius hatte überbringen können, eines der vakanten jüdischen Kleinfürstentümer zum Geschenk und dazu den Königstitel erhalten. Dieser kam im Jahre 38 auf der Reise in sein neues Reich nach der Stadt Alexandreia, wo er wenige Monate vorher als ausgerissener Wechselschuldner versucht hatte, bei den jüdischen Bankiers zu borgen. Als er im Königsgewand mit seinen prächtig staffierten Trabanten sich dort öffentlich zeigte, regte dies begreiflicherweise die nichtjüdische und den Juden nichts weniger als wohlwollende Bewohnerschaft der großen spott- und skandallustigen Stadt zu einer entsprechenden Parodie an, und bei dieser blieb es nicht. Es kam zu einer grimmigen Judenhetze. Die zerstreut liegenden Judenhäuser wurden ausgeraubt und verbrannt, die im Hafen liegenden jüdischen Schiffe geplündert, die in den nicht jüdischen Quartieren betroffenen Juden mißhandelt und erschlagen. Aber gegen die rein jüdischen Quartiere vermochte man mit Gewalt nichts auszurichten. Da gerieten die Führer auf den Einfall, die Synagogen, auf die es vor allem abgesehen war, soweit sie noch standen, sämtlich zu Tempeln des neuen Herrschers zu weihen und Bildsäulen desselben in allen, in der Hauptsynagoge eine solche auf einem Viergespann, aufzustellen. Daß Kaiser Gaius so ernsthaft, wie sein verwirrter Geist es vermochte, sich für einen wirklichen und leibhaftigen Gott hielt, wußte alle Welt, und die Juden und der Statthalter auch. Dieser, Avillius Flaccus, ein tüchtiger Mann und unter Tiberius ein vortrefflicher Verwalter, aber jetzt gelähmt durch die Ungnade, in welcher er bei dem neuen Kaiser stand und jeden Augenblick der Abberufung und der Anklage gewärtig, verschmähte es nicht, die Gelegenheit zu seiner Rehabilitierung zu benutzen ^15. Er befahl nicht bloß durch Edikt, der Aufstellung der Statuen in den Synagogen kein Hindernis in den Weg zu legen, sondern er ging geradezu auf die Judenhetze ein. Er verordnete die Abschaffung des Sabbaths. Er erklärte weiter in seinen Erlassen, daß diese geduldeten Fremden sich unerlaubter Weise des besten Teils der Stadt bemächtigt hätten; sie wurden auf ein einziges der fünf Quartiere beschränkt und alle übrigen Judenhäuser dem Pöbel preisgegeben, während die ausgetriebenen Bewohner massenweise obdachlos am Strande lagen. Kein Widerspruch wurde auch nur angehört; achtunddreißig Mitglieder des Rats der Ältesten, welcher damals anstatt des Ethnarchen der Judenschaft vorstand ^16, wurden im offenen Circus vor allem Volke gestäupt. Vierhundert Häuser lagen in Trümmern; Handel und Wandel stockte; die Fabriken standen still. Es blieb keine Hilfe als bei dem Kaiser. Vor ihm erschienen die beiden alexandrinischen Deputationen, die der Juden geführt von dem früher erwähnten Philon, einem Gelehrten der neujüdischen Richtung und mehr sanftmütigen als tapferen Herzens, der aber doch für die Seinen in dieser Bedrängnis getreulich eintrat; die der Judenfeinde geführt von Apion, auch einem alexandrinischen Gelehrten und Schriftsteller, der “Weltschelle”, wie Kaiser Tiberius ihn nannte, voll großer Worte und noch größerer Lügen, von dreistester Allwissenheit ^17 und unbedingtem Glauben an sich selbst, wenn nicht der Menschen, doch ihrer Nichtswürdigkeit kundig, ein gefeierter Meister der Rede wie der Volksverführung, schlagfertig, witzig, unverschämt und unbedingt loyal. Das Ergebnis der Verhandlung stand von vornherein fest; der Kaiser ließ die Parteien vor, während er die Anlagen in seinen Gärten besichtigte, aber statt den Flehenden Gehör zu geben, legte er ihnen spöttische Fragen vor, die die Judenfeinde, aller Etikette zum Trotz, mit lautem Gelächter begleiteten, und da er bei guter Laune war, beschränkte er sich darauf, sein Bedauern auszusprechen, daß diese im übrigen guten Leute so unglücklich organisiert seien, seine angeborene Gottesnatur nicht begreifen zu können, womit es ihm ohne Zweifel ernst war. Apion also bekam Recht, und überall, wo es den Judenfeinden beliebte, wandelten die Synagogen sich um in Tempel des Gaius.
———————————————————————————
^15 Der besondere Haß des Gaius gegen die Juden (Philo leg. 20) ist nicht die Ursache, sondern die Folge der alexandrinischen Judenhetze gewesen. Da also auch das Einverständnis der Führer der Judenhetze mit dem Statthalter (Philo in Flacc. 4) so, wie die Juden meinten, nicht bestanden haben kann, weil der Statthalter nicht füglich glauben konnte, durch Preisgebung der Juden sich dem neuen Kaiser zu empfehlen, so entsteht allerdings die Frage, warum die Führer der Judenfeinde eben diesen Moment für die Judenhetze wählten und vor allem, warum der Statthalter, dessen Trefflichkeit Philo so nachdrücklich anerkennt, dieselbe zuließ und wenigstens in ihrem weiteren Verlauf sich an ihr beteiligte. Wahrscheinlich sind die Dinge so hergegangen, wie sie oben erzählt sind: der Judenhaß und Judenneid gärten seit langem in Alexandreia (Ios. bel. Iud. 2, 18, 9; Philo leg. 18); der Wegfall des alten strengen Regiments und die augenscheinliche Ungnade, in welcher der Präfekt bei Gaius stand, gaben Raum für den Krawall; die Ankunft Agrippas gab den Anlaß; die geschickte Verwandlung der Synagogen in Tempel des Gaius stempelte die Juden zu Kaiserfeinden, und nachdem dies geschehen war, wird Flaccus allerdings die Verfolgung aufgegriffen haben, um sich dadurch bei dem Kaiser zu rehabilitieren.
^16 Als Strabon in Ägypten war in der früheren augusteischen Zeit, standen die Juden in Alexandreia unter einem Ethnarchen (geogr. 17, 1, 13 p. 798 und bei Ios. ant. Iud. 14, 7, 2). Als dann unter Augustus der Ethnarchos oder Genarchos, wie er auch heißt, starb, trat an seine Stelle ein Rat der Ältesten (Philo leg. 10); doch “untersagte Augustus”, wie Claudius angibt (Ios. ant. Iud. 19, S, 2), “den Juden nicht die Bestellung von Ethnarchen”, was wohl heißen soll, daß die Wahl eines Einzelvorstehers nur für diesmal unterlassen, nicht ein für allemal abgeschafft ward. Unter Gaius gab es offenbar nur Älteste der Judenschaft; und auch unter Vespasian begegnen diese (Ios. bel. Iud. 7, 10, 1). Ein Archon der Juden in Antiocheia wird genannt bei Ios. bel. Iud. 7, 3, 3.
^17 Apion redete und schrieb über alles und jedes, über die Metalle und die römischen Buchstaben, über die Magie und von den Hetären, über ägyptische Urgeschichte und Apicius’ Kochrezepte, vor allem aber machte er Glück mit seinen Vorträgen über Homer, die ihm das Ehrenbürgerrecht in zahlreichen griechischen Städten erwarben. Er hatte entdeckt, daß Homeros darum mit dem unpassenden Worte μήνις seine Ilias begonnen habe, weil die ersten beiden Buchstaben als Ziffern die Bücherzahl der beiden von ihm zu schreibenden Epen darstellen; er nannte den Gastfreund in Ithaka, bei dem er das Brettspiel der Freier erkundet habe; ja er hatte Homeros selbst aus der Unterwelt beschworen, um ihn um seine Heimat zu befragen, derselbe sei auch gekommen und habe sie ihm gesagt, aber ihn verpflichtet, sie anderen nicht zu verraten.
———————————————————————————
Aber es blieb nicht bei diesen durch die alexandrinische Straßenjugend eingeleiteten Dedikationen. Im Jahre 39 bekam der Statthalter von Syrien, Publius Petronius, vom Kaiser den Befehl, mit seinen Legionen in Jerusalem einzurücken und in dem Tempel die Bildsäule des Kaisers aufzurichten. Der Statthalter, ein ehrbarer Beamter aus der Schule des Tiberius, erschrak; die Juden aus dem ganzen Lande, Männer und Frauen, Greise und Kinder, strömten zu ihm, erst nach Ptolemais in Syrien, dann nach Tiberias in Galiläa, ihn um seine Vermittlung anzuflehen, daß das Entsetzliche unterbleiben möge; die Äcker im ganzen Lande wurden nicht bestellt, und die verzweifelten Massen erklärten, lieber den Tod durch das Schwert oder den Hunger dulden, als diesen Greuel mit Augen sehen zu wollen. In der Tat wagte der Statthalter die Ausführung zu verzögern und Gegenvorstellungen zu machen, obwohl er wußte, daß es dabei um seinen Kopf ging. Zugleich ging jener König Agrippa persönlich nach Rom, um von seinem Freunde die Rücknahme des Befehls zu erwirken. In der Tat stand der Kaiser von seinem Begehren ab, man sagt infolge einer von dem jüdischen Fürsten geschickt benutzten Weinlaune. Aber er beschränkte zugleich die Konzession auf den einzigen Tempel von Jerusalem und sandte nichtsdestoweniger dem Statthalter wegen seines Ungehorsams das Todesurteil zu, das allerdings, zufällig verspätet, nicht mehr zur Ausführung kam. Gaius war entschlossen, die Renitenz der Juden zu brechen; das angeordnete Einrücken der Legionen zeigt, daß er diesmal die Folgen seines Befehls im Voraus erwogen hatte. Seit jenen Vorgängen hatten die bereitwillig gottgläubigen Ägypter seine volle Liebe, so wie die störrigen und einfältigen Juden den entsprechenden Haß; hinterhältig wie er war und gewohnt zu begnadigen, um später zu widerrufen, mußte das Ärgste nur verschoben erscheinen. Er war im Begriff, nach Alexandreia abzugehen, um dort persönlich den Weihrauch seiner Altäre entgegenzunehmen, und an der Statue, die er in Jerusalem sich aufzustellen gedachte, wurde, so sagt man, in aller Stille gearbeitet, als im Januar 41 der Dolch des Chaerea unter anderem auch den Tempel des Jehova von dem Unhold befreite.
Äußere Folgen hinterließ die kurze Leidenszeit nicht; mit dem Gott sanken seine Altäre. Aber dennoch sind die Spuren davon nach beiden Seiten hin geblieben. Die Geschichte, die hier erzählt wird, ist die des steigenden Hasses zwischen Juden und Nichtjuden, und darin bezeichnet die dreijährige Judenverfolgung unter Gaius einen Abschnitt und einen Fortschritt. Der Judenhaß und die Judenhetzen sind so alt wie die Diaspora selbst; diese privilegierten und autonomen orientalischen Gemeinden innerhalb der hellenischen mußten sie so notwendig entwickeln wie der Sumpf die böse Luft. Aber eine Judenhetze wie die alexandrinische des Jahres 38, motiviert durch das mangelhafte Hellenentum und dirigiert zugleich von der höchsten Behörde und dem niedrigen Pöbel, hat die ältere griechische wie römische Geschichte nicht aufzuweisen. Der weite Weg vom bösen Wollen des Einzelnen zur bösen Tat der Gesamtheit war hiermit durchschritten, und es war gezeigt, was die also Gesinnten zu wollen und zu tun hatten und unter Umständen auch zu tun vermochten. Daß diese Offenbarung auch auf jüdischer Seite empfunden ward, ist nicht zu bezweifeln, obwohl wir dies mit Dokumenten nicht zu belegen vermögen ^18. Aber weit tiefer als die alexandrinische Judenhetze haftete in den Gemütern der Juden die Bildsäule des Gottes Gaius im Allerheiligsten. Es war das schon einmal dagewesen: auf das gleiche Unterfangen des Königs von Syrien, Antiochos Epiphanes, war die Makkabäererhebung gefolgt und die siegreiche Wiederherstellung des freien nationalen Staats. Jener Epiphanes, der Antimessias, welcher den Messias herbeiführt, wie der Prophet Daniel ihn, allerdings nachträglich, gezeichnet hatte, war seitdem jedem Juden das Urbild der Greuel; es war nicht gleichgültig, daß die gleiche Vorstellung mit gleichem Recht sich an einen römischen Kaiser knüpfte oder vielmehr an das Bild des römischen Herrschers überhaupt. Seit jenem verhängnisvollen Erlaß kam die Sorge nicht zur Ruhe, daß ein anderer Kaiser das Gleiche befehlen könne, und insofern allerdings mit Recht, als nach der Ordnung des römischen Staatswesens diese Verfügung lediglich von dem augenblicklichen Gutfinden des augenblicklich Regierenden abhing. Mit glühenden Farben zeichnet sich dieser jüdische Haß des Kaiserkultus und des Kaisertums selbst in der Apokalypse Johannis, für die hauptsächlich deswegen Rom das feile Weib von Babylon und der gemeine Feind der Menschheit ist ^19. Noch minder gleichgültig war die naheliegende Parallele der Konsequenzen. Mattathias von Modein war auch nicht mehr gewesen als Judas der Galiläer, die Erhebung der Patrioten gegen den Syrerkönig ungefähr ebenso hoffnungslos wie die Insurrektion gegen das Untier jenseits des Meeres. Historische Parallelen in praktischer Anwendung sind gefährliche Elemente der Opposition; nur zu rasch geriet der Bau langjähriger Regierungsweisheit ins Schwanken.
—————————————————————————————-
^18 Die Schriften Philons, welche diese ganze Katastrophe uns mit unvergleichlicher Aktualität vorführen, schlagen diesen Ton nirgends an; aber auch abgesehen davon, daß dieser reiche und bejahrte Mann mehr ein guter Mensch als ein guter Hasser war, versteht es sich von selbst, daß diese Konsequenzen der Vorgänge von jüdischer Seite nicht öffentlich dargelegt wurden. Was die Juden dachten und fühlten, wird man nicht nach dem beurteilen dürfen, was sie namentlich in ihren griechisch geschriebenen Schriften zu sagen zweckmäßig fanden. Wenn das Buch der Weisheit und das dritte Makkabäerbuch in der Tat gegen die alexandrinische Judenverfolgung gerichtet sind (Hausrath, Neutestamentliche Zeitgeschichte. Bd. 2, S. 259 f.), was übrigens nichts weniger als gewiß ist, so sind sie womöglich noch zahmer gehalten als die Schriften Philons.
^19 Dies dürfte die richtige Auffassung der jüdischen Vorstellungen sein, in denen überhaupt die positiven Tatsachen regelmäßig ins Allgemeine verfließen. In den Erzählungen vom Antimessias und vom Antichrist finden sich keine positiven Momente, die auf Kaiser Gaius paßten; den Namen Armillus, den der Targum jenem beilegt, darauf zurückzuführen, daß Kaiser Gaius zuweilen Frauenarmbänder (armillae) trug (Suet. Gai. 52), kann ernsthaft nicht vertreten werden. In der Johanneischen Apokalypse, der klassischen Offenbarung jüdischen Selbstgefühls und Römerhasses, knüpft sich das Bild des Antimessias vielmehr an Nero, der sein Bild nicht ins Allerheiligste hat stellen lassen. Diese Schrift gehört bekanntlich einer Zeit und einer Richtung an, für die das Christentum noch wesentlich eine jüdische Sekte war; die Auserwählten und vom Engel Gezeichneten sind alle Juden, je 12000 aus jedem der zwölf Stämme, und haben den Vortritt vor der “großen Menge der sonstigen Gerechten”, das heißt der Judengenossen (Offbg. 7; vgl. 12, 1). Geschrieben ist sie erwiesenermaßen nach Neros Sturz, und als dessen Rückkehr aus dem Orient erwartet wurde. Nun trat freilich ein falscher Nero unmittelbar nach dem Tode des wirklichen auf und wurde im Anfang des folgenden Jahres hingerichtet (Tac. hist. 2, 8. 9); aber an diesen denkt Johannes nicht, da der recht genaue Bericht nicht, wie Johannes, dabei der Parther erwähnt, und für Johannes zwischen dem Sturze Neros und seiner Rückkehr ein beträchtlicher Zeitraum, auch die letztere noch in der Zukunft liegt. Sein Nero ist derjenige, der unter Vespasian im Euphratgebiet Anhang fand, den König Artabanos unter Titus anerkannte und sich anschickte, mit Heeresmacht in Rom wieder einzusetzen, und den endlich die Parther um das Jahr 88 nach längeren Verhandlungen an Domitian auslieferten. Auf diese Vorgänge paßt die Apokalypse mit völliger Genauigkeit. Andererseits kann in einer Schrift dieses Schlages daraus, daß nach 11, 1, 2 nur der Vorhof, nicht aber das Allerheiligste des Tempels von Jerusalem in die Gewalt der Heiden gegeben ist, unmöglich auf den damaligen Stand der Belagerung geschlossen werden; hier ist im einzelnen alles Phantasmagorie und dies gewiß entweder beliebig gegriffen oder, wenn man das vorzieht, angesponnen etwa an eine den römischen Soldaten, die nach der Zerstörung in Jerusalem lagerten, gegebene Order, das ehemalige Allerheiligste nicht zu betreten. Die Grundlage der Apokalypse ist unbestritten die Zerstörung des irdischen Jerusalem und die dadurch erst gegebene Aussicht auf dessen dereinstige ideale Wiederherstellung; unmöglich läßt sich an die Stelle der erfolgten Schleifung der Stadt die bloße Erwartung der Einnahme setzen. Wenn also es von den sieben Köpfen des Drachen heißt: βασιλείς επτά εισιν. οι πέντε επεσαν, ο εισ έστιν, ο άλλος ούπω ήλθεν, καί όταν έλθη ολίγον δεί μείναι (17, 10), so sind vermutlich die fünf Augustus, Tiberius, Gaius, Claudius, Nero, der sechste Vespasian, der siebente unbestimmt; “das Tier, welches war und nicht ist, und selber der achte, aber aus den sieben ist”, ist natürlich Nero. Der unbestimmte Siebente ist ungeschickt, wie so vieles in dieser grandiosen, aber widerspruchsvollen und oft sich übel verwickelnden Phantasmagorie, ist aber hingesetzt, nicht, weil die Siebenzahl gebraucht ward, die ja leicht durch Caesar zu gewinnen war, sondern weil der Schreiber Bedenken trug, das kurze Regiment des letzten Herrschers und dessen Sturz durch den rückkehrenden Nero unmittelbar von dem regierenden Kaiser auszusagen. Unmöglich aber kann man, wie es nach anderen Renan tut, mit Einrechnung Caesars in dem sechsten Kaiser, “welcher ist”, Nero erkennen, der gleich nachher bezeichnet wird als der, welcher “war und nicht ist”, und in dem siebenten, welcher “noch nicht gekommen ist und nicht lange herrschen wird”, sogar den nach Renans Ansicht zur Zeit herrschenden hochbejahrten Galba. Daß dieser überhaupt so wenig, wie Otho und Vitellius, in eine solche Reihe gehört, leuchtet ein.
Aber wichtiger ist es, der gangbaren Auffassung entgegenzutreten, als richte sich die Polemik gegen die Neronische Christenverfolgung und die Belagerung oder die Zerstörung Jerusalems, während sie doch durchaus ihre Spitze kehrt gegen das römische Provinzialregiment überhaupt und insbesondere den Kaiserkultus. Wenn von den sieben Kaisern Nero allein (mit seinem Zahlenausdruck) genannt wird, so geschieht dies nicht, weil er der schlimmste der sieben war, sondern weil die Nennung des regierenden Kaisers unter Prophezeihung eines baldigen Endes seiner Regierung in einer publizierten Schrift ihr Bedenkliches hatte und einige Rücksicht gegen den einen “der ist” sich auch für einen Propheten ziemt. Neros Name war preisgegeben, überdies die Legende seiner Heilung und seiner Wiederkehr in aller Munde; dadurch ist er für die Apokalypse der Repräsentant der römischen Kaiserherrschaft und der Antichrist geworden. Was das Untier des Meeres und sein Ebenbild und Werkzeug, das Untier des Landes, verschulden, ist nicht die Vergewaltigung der Stadt Jerusalem (11, 2), welche nicht als ihre Missetat erscheint, sondern vielmehr als ein Stück des Weltgerichts (wobei auch die Rücksicht auf den regierenden Kaiser im Spiel gewesen sein kann), sondern die göttliche Verehrung, welche die Heiden dem Untier des Meeres zollen (13, 8: προσκυνήσουσιν αυτόν πάντες οι κατοικούντες επί τής γής) und welche das Untier des Landes - das darum auch der Pseudoprophet heißt - für das des Meeres fordert und erzwingt (13, 12: :ποιεί τήν γήν καί τούς κατευκούντας εν αυτή ίνα προσκυνήσουσιν τό θήριον τό πρώτον, ού εθεραπεύθη η πληγή τής μαχαίρης επί τήσ γής); vor allem wird ihm vorgerückt das Begehren, jenem ein Bild zu machen (13, 14: λέγων τοίς κατοικούσιν επί τής γής ποιήσαι εκόναν τώ θηρίω ός έχει τήν πληγήν τής μαχαίρης καί έζησεν, vgl. 14, 9; 16, 2; 19, 20). Das ist deutlich teils das Kaiserregiment jenseits des Meeres, teils die Statthalterschaft auf dem asiatischen Kontinent, nicht dieser oder jener Provinz oder gar dieser oder jener Person, sondern die Kaiservertretung überhaupt, wie die Provinzialen Asiens und Syriens sie kannten. Wenn Handel und Wandel geknüpft erscheint an den Gebrauch des χάραγμα des Untiers des Meeres (13, 16, 17), so liegt der Abscheu gegen Bild und Schrift des Kaisergeldes deutlich zugrunde, allerdings phantastisch umgestaltet, wie ja auch der Satanas das Kaiserbildnis reden macht. Eben diese Statthalter erschienen nachher (17) als die zehn Hörner, welche dem Untier an seinem Abbild beigelegt werden, und heißen hier ganz richtig die “zehn Könige, welche die Königswürde nicht haben, aber Macht wie die Könige”; mit der Zahl, die aus der Vision Daniels übernommen ist, darf man es freilich nicht genau nehmen. Bei den Blutgerichten, die über die Gerechten ergangen sind, denkt Johannes an die reguläre Justiz wegen verweigerter Anbetung des Kaiserbildes, wie die Briefe des Plinius sie schildern (13, 15: ποιήση ίνα όσοι εάν μή προσκυνήσωσιν τήν εικόνα τού θηρίου αποκτανθώσιν; vgl. 6, 9; 20, 4). Wenn hervorgehoben wird, daß diese Blutgerichte besonders häufig in Rom vollzogen wurden (17, 6; 18, 24), so ist damit die Vollstreckung der Verurteilung zum Fecht- oder zum Tierkampf gemeint, welche am Gerichtsort oft nicht stattfinden konnte und bekanntlich vorzugsweise eben in Rom erfolgte (Mod. dig. 48, 19, 31); die Neronischen Hinrichtungen wegen angeblicher Brandstiftung gehören formell nicht einmal zu den Religionsprozessen, und nur Voreingenommenheit kann das in Rom vergossene Märtyrerblut, von dem Johannes spricht, auf diese Vorgänge ausschließlich oder vorzugsweise beziehen. Die gangbaren Vorstellungen von den sogenannten Christenverfolgungen leiden unter der mangelhaften Anschauung der im Römischen Reich bestehenden Rechtsnorm und Rechtspraxis; in der Tat war die Verfolgung der Christen stehend wie die der Räuber, und kamen nur diese Bestimmungen bald milder oder auch nachlässiger, bald schärfer zur Anwendung, wurden auch wohl einmal von oben herab besonders eingeschärft. Den “Krieg gegen die Heiligen” haben erst die Späteren, denen Johannes’ Worte nicht genügten, hineininterpoliert (13, 7). Die Apokalypse ist ein merkwürdiges Zeugnis des nationalen und religiösen Hasses der Juden gegen das okzidentalische Regiment; aber man verschiebt und verflacht die Tatsachen, wenn man, wie dies namentlich Renan tut, den Neronischen Schauerroman mit diesen Farben illustriert. Der jüdische Volkshaß wartete, um zu entstehen, nicht auf die Eroberung von Jerusalem und machte, wie billig, keinen Unterschied zwischen dem guten und dem schlechten Caesar; sein Antimessias heißt wohl Nero, aber nicht minder Vespasianus oder Marcus.
—————————————————————————————-
Die Regierung des Claudius lenkte nach beiden Seiten hin in die Bahnen des Tiberius ein. In Italien wiederholte sich zwar nicht gerade die Ausweisung der Juden, da man von der Undurchführbarkeit dieser Maßregel sich überzeugen mußte, aber doch das Verbot der gemeinschaftlichen Ausübung ihres Kultus ^20, was freilich ungefähr auf dasselbe hinaus und wohl ebensowenig zur Durchführung kam. Neben diesem Intoleranzedikt wurden im entgegengesetzten Sinn durch eine das ganze Reich umfassende Verfügung die Juden von denjenigen öffentlichen Verpflichtungen befreit, welche mit ihren religiösen Überzeugungen sich nicht vertrugen, womit namentlich hinsichtlich des Kriegsdienstes wohl nur nachgegeben ward, was auch bisher schon nicht hatte erzwungen werden können. Die in diesem Erlaß am Schluß ausgesprochene Mahnung an die Juden, nun auch ihrerseits größere Mäßigung zu beobachten und sich der Beschimpfung Andersgläubiger zu enthalten, zeigt, daß es auch von jüdischer Seite an Ausschreitungen nicht gefehlt hatte. In Ägypten wie in Palästina wurden die religiösen Ordnungen wenigstens im ganzen so, wie sie vor Gaius bestanden hatten, wiederum hergestellt, wenn auch in Alexandreia die Juden schwerlich alles, was sie besessen hatten, zurück erhielten ^21; die aufständischen Bewegungen, die dort wie hier ausgebrochen oder doch im Ausbrechen waren, verschwanden damit von selbst. In Palästina ging Claudius sogar über das System des Tiberius hinaus und überwies wieder das ganze ehemalige Gebiet des Herodes einem einheimischen Fürsten, eben jenem Agrippa, der zufällig auch mit Claudius befreundet und bei den Krisen seines Antritts ihm nützlich geworden war. Es war sicher Claudius’ Absicht, das zur Zeit des Herodes befolgte System wieder aufzunehmen und die Gefahren der unmittelbaren Berührung zwischen Römern und Juden zu beseitigen. Aber Agrippa, leichtlebig und auch als Fürst in steter Finanzbedrängnis, übrigens gutmütig und mehr darauf bedacht, es seinen Untertanen als dem fernen Schutzherrn recht zu machen, gab mehrfach bei der Regierung Anstoß, zum Beispiel durch die Verstärkung der Mauern von Jerusalem, deren Weiterführung ihm untersagt ward; und die mit den Römern haltenden Städte Caesarea und Sebaste sowie die römisch organisierten Truppen waren ihm abgeneigt. Als er früh und plötzlich im Jahre 44 starb, erschien es bedenklich, die politisch wie militärisch wichtige Stellung seinem einzigen, siebzehnjährigen Sohn zu übertragen, und die einträglichen Prokurationen aus der Hand zu geben, entschlossen die Mächtigen des Kabinetts sich auch nicht gern. Die Claudische Regierung hatte hier, wie anderswo, das Richtige gefunden, aber nicht die Energie, dasselbe von Nebenrücksichten absehend durchzuführen. Ein jüdischer Fürst mit jüdischen Soldaten konnte das Regiment in Judäa für die Römer handhaben; der römische Beamte und die römischen Soldaten verletzten wahrscheinlich noch öfter durch Unkunde der jüdischen Anschauungen als durch absichtliches Zuwiderhandeln, und was sie immer beginnen mochten, von ihnen war es den Gläubigen ein Ärgernis und der gleichgültigste Vorgang ein Religionsfrevel. Die Forderung, sich gegenseitig zu verstehen und zu vertragen, war nach beiden Seiten hin ebenso gerechtfertigt an sich wie die Ausführung unmöglich. Vor allen Dingen aber war ein Konflikt zwischen dem jüdischen Landesherrn und seinen Untertanen für das Reich ziemlich indifferent; jeder Konflikt zwischen den Römern und den Juden in Jerusalem erweiterte den Abgrund, der sich zwischen den Völkern des Okzidents und den mit ihnen zusammenlebenden Hebräern auftat; und nicht in den Händeln Palästinas, sondern in der Unverträglichkeit der vom Schicksal nun doch einmal zusammengekoppelten Reichsgenossen verschiedener Nationalität lag die Gefahr.
——————————————————————————
^20 Daß Suetonius (Claud. 25) als Anstifter der beständigen Unruhen in Rom, die diese Maßregel (nach ihm die Ausweisung aus Rom; im Gegensatz zu Dio 60, 6) zunächst hervorgerufen hätten, einen gewissen Chrestus nennt, ist aufgefaßt worden als Mißverständnis der durch Christus unter Juden und Judengenossen hervorgerufenen Bewegung, ohne zureichenden Grund. Die Apostelgeschichte (18, 2) spricht nur von Ausweisung der Juden. Allerdings ist es nicht zu bezweifeln daß bei der damaligen Stellung der Christen zum Judentum auch sie unter das Edikt fielen.
^21 Wenigstens scheinen die Juden daselbst später nur das vierte der fünf Stadtquartiere in Besitz gehabt zu haben (Ios. bel. Iud. 2, 18, 8). Auch würden wohl, wenn die geschleiften 400 Häuser ihnen in so eklatanter Weise wieder zurückgegeben worden wären, die alle den Juden erwiesenen kaiserlichen Begünstigungen betonenden jüdischen Schriftsteller Philon und Josephus darüber nicht schweigen.
——————————————————————————
So trieb das Schiff unaufhaltsam in den Strudel hinein. Bei dieser unseligen Fahrt halfen alle Beteiligten, die römische Regierung und ihre Verwalter, die jüdischen Behörden und das jüdische Volk. Die erstere bewies freilich fortwährend den Willen, allen billigen und unbilligen Ansprüchen der Juden so weit wie möglich entgegenzukommen. Als im Jahre 44 der Prokurator wieder in Jerusalem eintraf, wurde die Ernennung des Hohenpriesters und die Verwaltung des Tempelschatzes, die mit dem Königtum und insofern auch mit der Prokuratur verbunden waren, ihm abgenommen und einem Bruder des verstorbenen Königs Agrippa, dem König Herodes von Chalkis, sowie nach dessen Tode im Jahre 48 seinem Nachfolger, dem schon genannten jüngeren Agrippa, übertragen. Einen römischen Soldaten, der bei der befohlenen Plünderung eines jüdischen Dorfes eine Thorarolle zerrissen hatte, ließ der römische Oberbeamte auf die Klage der Juden hin hinrichten. Selbst die höheren Beamten traf nach Umständen die ganze Schwere der römischen Kaiserjustiz; als zwei nebeneinander fungierende Prokuratoren bei dem Hader der Samariter und der Galiläer sich für und wider beteiligt und ihre Soldaten gegeneinander gefochten hatten, wurde der kaiserliche Statthalter von Syrien, Ummidius Quadratus, mit außerordentlicher Vollmacht nach Palästina geschickt, um zu strafen und zu richten, und in der Tat der eine der Schuldigen in die Verbannung gesandt, ein römischer Kriegstribun namens Celer in Jerusalem selbst öffentlich enthauptet. Aber neben diesen Exempeln der Strenge stehen andere der mitschuldigen Schwäche; in eben diesem Prozeß entging der zweite mindestens ebenso schuldige Prokurator Antonius Felix der Bestrafung, weil er der Bruder des mächtigen Bedienten Pallas war und der Gemahl der Schwester des Königs Agrippa. Mehr noch als die Amtsmißbräuche einzelner Verwalter muß es der Regierung zur Last gelegt werden, daß sie die Beamtenmacht und die Truppenzahl in einer so beschaffenen Provinz nicht verstärkte und fortfuhr, die Besatzung fast ausschließlich aus der Provinz zu rekrutieren. Unbedeutend wie die Provinz war, war es eine arge Kopflosigkeit und eine übel angebrachte Sparsamkeit, sie nach der hergebrachten Schablone zu behandeln; rechtzeitige Entfaltung einer erdrückenden Übermacht und unnachsichtige Strenge, ein Statthalter höheren Ranges und ein Legionslager hätten der Provinz wie dem Reiche große Opfer an Geld und Blut und Ehre erspart.
Aber mindestens nicht geringer ist die Schuld der Juden. Das Hohenpriesterregiment, so weit es reichte - und die Regierung war nur zu geneigt, in allen inneren Angelegenheiten ihm freie Hand zu lassen -, ist, auch nach den jüdischen Berichten, zu keiner Zeit so gewalttätig und nichtswürdig geführt worden wie in der von Agrippas Tod bis zum Ausbruch des Krieges. Der bekannteste und einflußreichste dieser Priesterherrscher ist Ananias, des Nebedaeus Sohn, die “übertünchte Wand”, wie Paulus ihn nannte, als dieser geistliche Richter seine Schergen ihn auf den Mund schlagen hieß, weil er sich vor dem Gericht zu verteidigen wagte. Es wird ihm zur Last gelegt, daß er den Statthalter bestach und daß er durch entsprechende Interpretation der Schrift den niedrigen Geistlichen die Zehntgarben entfremdete ^22. Als einer der Hauptanstifter des Krieges zwischen den Samaritern und den Galiläern hat er vor dem römischen Richter gestanden. Nicht weil die rücksichtslosen Fanatiker in den herrschenden Kreisen überwogen, sondern weil diesen Anzettlern der Volksaufläufe und Anordnern der Ketzergerichte die moralische und religiöse Autorität abging, wodurch die Gemäßigten in besseren Zeiten die Menge gelenkt hatten, und weil sie die Nachgiebigkeit der römischen Behörden in den inneren Angelegenheiten mißverstanden und mißbrauchten, vermochten sie es nicht, zwischen der Fremdherrschaft und der Nation in friedlichem Sinn zu vermitteln. Eben unter ihrem Schalten wurden die römischen Behörden mit den wildesten und unvernünftigsten Forderungen bestürmt und kam es zu Volksbewegungen von grausiger Lächerlichkeit. Der Art ist jene Sturmpetition, welche das Blut eines römischen Soldaten wegen einer zerrissenen Gesetzrolle verlangte und erhielt. Ein anderes Mal entstand ein Volksauflauf, der vielen Menschen das Leben kostete, weil ein römischer Soldat dem Tempel einen Körperteil in unschicklicher Entblößung gezeigt hatte. Auch der beste der Könige hätte dergleichen Wahnwitz nicht unbedingt abwenden können; aber selbst der geringste Fürst würde der fanatischen Menge nicht so völlig steuerlos gegenübergestanden haben, wie diese Priester.
——————————————————————————
^22 Es handelte sich, wie es scheint, darum, ob die Gabe der zehnten Garbe an Aaron den Priester (Num. 18, 28), dem Priester überhaupt oder dem Hohenpriester zukomme (H. Ewald; Geschichte des Volkes Israel. 3. Aufl. Göttingen 1864-68. Bd. 6, S. 635).
——————————————————————————
Das eigentliche Ergebnis war das stetige Anschwellen der neuen Makkabäer. Man hat sich gewöhnt, den Ausbruch des Krieges in das Jahr 66 zu setzen; mit gleichem und vielleicht besserem Recht könnte man dafür das Jahr 44 nennen. Seit dem Tode Agrippas haben die Waffen in Judäa nicht geruht, und neben den örtlichen Fehden, die Juden und Juden miteinander ausfechten, geht beständig der Krieg her der römischen Truppen gegen die ausgetretenen Leute in den Gebirgen, die Eifrigen, wie die Juden sie nannten, nach römischer Bezeichnung die Räuber. Die Benennungen trafen beide zu; auch hier spielten neben den Fanatikern die verkommenen oder verkommenden Elemente der Gesellschaft ihre Rolle - war es doch nach dem Sieg einer der ersten Schritte der Zeloten, die im Tempel bewahrten Schuldbriefe zu verbrennen. Jeder der tüchtigeren Prokuratoren, von dem ersten Cuspius Fadus an, säubert von ihnen das Land, und immer ist die Hydra gewaltiger wieder da. Fadus’ Nachfolger Tiberius Julius Alexander, selbst einer jüdischen Familie entsprossen, ein Neffe des oben genannten alexandrinischen Gelehrten Philon, ließ zwei Söhne Judas’ des Galiläers, Jakob und Simon, an das Kreuz schlagen; das war der Same des neuen Mattathias. Auf den Gassen der Städte predigten die Patrioten laut den Krieg, und nicht wenige folgten in die Wüste; den Friedfertigen aber und Verständigen, die sich weigerten mitzutun, zündeten diese Banden die Häuser an. Griffen die Soldaten dergleichen Banditen auf, so führten sie wieder angesehene Leute als Geiseln in die Berge; und sehr oft verstand die Behörde sich dazu, jene zu entlassen, um diese zu befreien. Gleichzeitig begannen in der Hauptstadt die “Messermänner” ihr unheimliches Handwerk; sie mordeten wohl auch um Geld - als ihr erstes Opfer wird der Priester Jonathan genannt, als ihr Auftraggeber dabei der römische Prokurator Felix -, aber womöglich zugleich als Patrioten römische Soldaten oder römisch gesinnte Landsleute. Wie hätten bei diesen Stimmungen die Wunder und Zeichen ausbleiben sollen und diejenigen, die betrogen oder betrügend die Massen damit fanatisierten? Unter Cuspius Fadus führte der Wundermann Theudas seine Getreuen dem Jordan zu, versichernd, daß die Wasser vor ihnen sich spalten würden und die nachsetzenden römischen Reiter verschlingen, wie zu den Zeiten des Königs Pharao. Unter Felix verhieß ein anderer Wundertäter, nach seiner Heimat der Ägypter genannt, daß die Mauern Jerusalems einstürzen würden, wie auf Josuas Posaunenstoß die von Jericho; und daraufhin folgten ihm 4000 Messermänner bis auf den Ölberg. Eben in der Unvernunft lag die Gefahr. Die große Masse der jüdischen Bevölkerung waren kleine Bauern, die im Schweiße ihres Angesichts ihre Felder pflügten und ihr Öl preßten, mehr Dorfleute als Städter, von geringer Bildung und gewaltigem Glauben, eng verwachsen mit den Freischaren in den Gebirgen und voll Ehrfurcht vor Jehova und seinen Priestern in Jerusalem wie voll Abscheu gegen die unreinen Fremden. Der Krieg war da, nicht ein Krieg zwischen Macht und Macht um die Übergewalt, nicht einmal eigentlich ein Krieg der Unterdrückten gegen die Unterdrücker um Wiedergewinnung der Freiheit; nicht verwegene Staatsmänner ^23, fanatische Bauern haben ihn begonnen und geführt und mit ihrem Blute bezahlt. Es ist eine weitere Etappe in der Geschichte des nationalen Hasses; auf beiden Seiten schien das fernere Zusammenleben unmöglich und begegnete man sich in dem Gedanken der gegenseitigen Ausrottung.
——————————————————————————
^23 Es ist nichts als eitel Schwindel, wenn der Staatsmann Josephus in der Vorrede zu seiner Geschichte des Krieges so tut, als hätten die Juden Palästinas einerseits auf die Erhebung der Euphratländer, andererseits auf die Unruhen in Gallien und die drohende Haltung der Germanen und auf die Krisen des Vierkaiserjahres gerechnet. Der Jüdische Krieg war längst in vollem Gange, als Vindex gegen Nero auftrat und die Druiden wirklich taten, was hier den Rabbis beigelegt wird; und wieviel auch die jüdische Diaspora in den Euphratländern bedeutete, eine jüdische Expedition von dort gegen die Römer des Ostens war ungefähr ebenso undenkbar wie aus Ägypten und Kleinasien. Es sind wohl einige Freischärler von da gekommen, wie zum Beispiel einige Fürstensöhne des eifrig jüdischen Königshauses von Adiabene (Ios. bel. Iud. 2, 19, 2; 6, 6, 4) und von den Insurgenten Bittgesandtschaften dorthin gegangen (das. 6, 6, 2); aber selbst Geld ist von daher den Juden schwerlich in bedeutendem Umfang zugeflossen. Dies charakterisiert den Verfasser mehr als den Krieg. Wenn es begreiflich ist, daß der jüdische Insurgentenführer und spätere Hofmann der Flavier sich gern den in Rom internierten Parthern gleichstellte so ist es weniger zu entschuldigen, daß die neuere Geschichtschreibung ähnliche Wege wandelt und, indem sie diese Vorgänge als Bestandteile der römischen Hof- und Stadtgeschichte oder auch der römisch-parthischen Händel aufzufassen bemüht ist, durch dieses stumpfe Hineinziehen der sogenannten großen Politik die furchtbare Notwendigkeit dieser tragischen Entwicklung verdunkelt.
——————————————————————————
Die Bewegung, durch welche die Aufläufe zum Krieg wurden, ging von Caesarea aus. In dieser ursprünglich griechischen, dann von Herodes nach dem Muster der Alexanderkolonien umgeschaffenen und zur ersten Hafenstadt Palästinas entwickelten Stadtgemeinde wohnten Griechen und Juden, ohne Unterschied der Nation und der Konfession bürgerlich gleichberechtigt, die letzteren an Zahl und Besitz überlegen. Aber die Hellenen daselbst, nach dem Muster der Alexandriner und ohne Zweifel unter dem unmittelbaren Eindruck der Vorgänge des Jahres 38, bestritten im Wege der Beschwerde bei der obersten Stelle den jüdischen Gemeindegenossen das Bürgerrecht. Der Minister Neros ^24, Burrus († 62), gab ihnen Recht. Es war arg, in einer auf jüdischem Boden und von einer jüdischen Regierung geschaffenen Stadt das Bürgerrecht zum Privilegium der Hellenen zu machen; aber es darf nicht vergessen werden, wie sich die Juden gegen die Römer eben damals verhielten, und wie nahe sie es den Römern legten, die römische Hauptstadt und das römische Hauptquartier der Provinz in eine rein hellenische Stadtgemeinde umzuwandeln. Die Entscheidung führte, wie begreiflich, zu heftigen Straßentumulten, wobei hellenischer Hohn und jüdischer Übermut namentlich in dem Kampf um den Zugang zur Synagoge sich ungefähr die Waage gehalten zu haben scheinen; die römischen Behörden griffen ein, selbstverständlich zu Ungunsten der Juden. Diese verließen die Stadt, wurden aber von dem Statthalter genötigt zurückzukehren und dann in einem Straßenauflauf sämtlich erschlagen (6. August 66). Dies hatte die Regierung allerdings nicht befohlen und sicher auch nicht gewollt; es waren Mächte entfesselt, denen sie selbst nicht mehr zu gebieten vermochte.
——————————————————————————————
^24 Josephus (ant. Iud. 20, 8, 9) macht ihn freilich zum Sekretär Neros für die griechische Korrespondenz, obwohl er ihn, wo er römischen Quellen folgt (20, 8, 2), richtig als Präfekten bezeichnet; aber sicher ist derselbe gemeint. Παιδαγωγός heißt er bei ihm wie bei Tac. ann. 13, 2 rector imperatoriae iuventae.
——————————————————————————————
Wenn hier die Judenfeinde die Angreifenden waren, so waren dies in Jerusalem die Juden. Allerdings versichern deren Vertreter in der Erzählung dieser Vorgänge, daß der derzeitige Prokurator von Palästina, Gessius Florus, um der Anklage wegen seiner Mißverwaltung zu entgehen, durch das Übermaß der Peinigung eine Insurrektion habe hervorrufen wollen; und es ist kein Zweifel, daß die damaligen Statthalter in Nichtswürdigkeit und Bedrückung das übliche Maß beträchtlich überschritten. Aber wenn Florus einen solchen Plan in der Tat verfolgt hat, so mißlang er. Denn nach eben diesen Berichten beschwichtigten die Besonnenen und Besitzenden unter den Juden und mit ihnen der mit dem Tempelregiment betraute und eben damals in Jerusalem anwesende König Agrippa II. - er hatte inzwischen die Herrschaft von Chalkis mit derjenigen von Batanaea vertauscht -, die Massen insoweit, daß die Zusammenrottungen und das Einschreiten dagegen sich innerhalb des seit Jahren landesüblichen Maßes hielten. Aber gefährlicher als der Straßenunfug und die Räuberpatrioten der Gebirge waren die Fortschritte der jüdischen Theologie. Das frühere Judentum hatte in liberaler Weise den Fremden die Pforten seines Glaubens geöffnet; es wurden zwar in den inneren Tempel nur die eigentlichen Religionsgenossen, aber als Proselyten des Tores in die äußeren Hallen jeder ohne weiteres zugelassen und auch dem Nichtjuden gestattet, hier zum Herrn Jehova seinerseits zu beten und Opfer darzubringen. So wurde, wie schon erwähnt ward, auf Grund einer Stiftung des Augustus täglich daselbst für den römischen Kaiser geopfert. Diese Opfer von Nichtjuden untersagte der derzeitige Tempelmeister, des oben genannten Erzpriesters Ananias Sohn Eleazar, ein junger, vornehmer, leidenschaftlicher Mann, persönlich unbescholten und brav und insofern der volle Gegensatz seines Vaters, aber durch seine Tugenden gefährlicher als dieser durch seine Laster. Vergeblich wies man ihm nach, daß dies ebenso beleidigend für die Römer wie gefährlich für das Land und dem Herkommen schlechterdings zuwider sei; es blieb bei der verbesserten Frömmigkeit und der Ausschließung des Landesherrn vom Gottesdienst. Seit langem hatte das gläubige Judentum sich gespalten in diejenigen, die ihr Vertrauen auf den Herrn Zebaoth allein setzten und die Römerherrschaft ertrugen, bis es ihm gefallen werde, das Himmelreich auf Erden zu verwirklichen, und in die praktischeren Männer, welche dieses Himmelreich mit eigener Hand zu begründen entschlossen waren und des Beistandes des Herrn der Heerscharen bei dem frommen Werke sich versichert hielten, oder, mit den Schlagwörtern, in die Pharisäer und die Zeloten. Die Zahl und das Ansehen der letzteren war in beständigem Steigen. Es wurde ein alter Spruch entdeckt, daß um diese Zeit ein Mann von Judäa ausgehen werde und die Weltherrschaft gewinnen; man glaubte das um so eher, weil es so sehr absurd war und das Orakel trug nicht wenig dazu bei, die Massen weiter zu fanatisieren.
Die gemäßigte Partei erkannte die Gefahr und entschloß sich, die Fanatiker mit Gewalt niederzuschlagen; sie bat um Truppen bei den Römern in Caesarea und bei König Agrippa. Von dort kam keine Unterstützung; Agrippa sandte eine Anzahl Reiter. Dagegen strömten die Patrioten und die Messermänner in die Stadt, unter ihnen der wildeste, Manahem, auch einer der Söhne des oft genannten Judas von Galiläa. Sie waren die Stärkeren und bald Herren in der Stadt. Auch die Handvoll römischer Soldaten, welche die an den Tempel anstoßende Burg besetzt hielten, wurde rasch überwältigt und niedergemacht. Der benachbarte Königspalast, mit den dazugehörigen gewaltigen Türmen, wo der Anhang der Gemäßigten, eine Anzahl Römer unter dem Tribunen Metilius und die Soldaten des Agrippa lagen, hielt ebensowenig stand. Den letzteren wurde auf ihr Verlangen zu kapitulieren der freie Abzug bewilligt, den Römern aber verweigert; als sie sich endlich gegen Zusicherung des Lebens ergaben, wurden sie erst entwaffnet und dann niedergemacht mit einziger Ausnahme des Offiziers, der sich beschneiden zu lassen versprach und so als Jude begnadigt ward. Auch die Führer der Gemäßigten, unter ihnen der Vater und der Bruder Eleazars, wurden die Opfer der Volkswut, die den Römergenossen noch grimmiger grollte als den Römern. Eleazar selbst erschrak vor seinem Siege; zwischen den beiden Führern der Fanatiker, ihm und Manahem, kam es nach dem Sieg, vielleicht wegen der gebrochenen Kapitulation, zum blutigen Handgemenge; Manahem wurde gefangen und hingerichtet. Aber die heilige Stadt war frei und das in Jerusalem lagernde römische Detachement vernichtet; die neuen Makkabäer hatten gesiegt wie die alten.
So hatten, angeblich am selben Tag, dem 6. August 66, die Nichtjuden in Caesarea die Juden, die Juden in Jerusalem die Nichtjuden niedergemetzelt; und damit war nach beiden Seiten hin das Signal gegeben, in diesem patriotischen und gottgefälligen Werke fortzufahren. In den benachbarten griechischen Städten entledigten sich die Hellenen der Judenschaften nach dem Muster von Caesarea. Beispielsweise wurden in Damaskos sämtliche Juden zunächst ins Gymnasium gesperrt und auf die Kunde von einem Mißerfolg der römischen Waffen vorsichtigerweise sämtlich umgebracht. Gleiches oder ähnliches geschah in Askalon, in Skytopolis, Hippos, Gadara, überall, wo die Hellenen die Stärkeren waren. In dem überwiegend von Syrern bewohnten Gebiet des Königs Agrippa rettete dessen energisches Dazwischentreten den Juden von Caesarea Paneas und sonst das Leben. In Syrien folgten Ptolemais, Tyros und mehr oder minder die übrigen griechischen Gemeinden; nur die beiden größten und zivilisiertesten Städte Antiocheia und Apameia sowie Sidon schlossen sich aus. Dem ist es wohl zu verdanken, daß diese Bewegung sich nicht nach Vorderasien fortpflanzte. In Ägypten kam es nicht bloß zu einem Volksauflauf, der zahlreiche Opfer forderte, sondern die alexandrinischen Legionen selbst mußten auf die Juden einhauen. Im notwendigen Rückschlag dieser Judenvesper ergriff die in Jerusalem siegreiche Insurrektion sofort ganz Judäa und organisierte sich überall unter ähnlicher Mißhandlung der Minoritäten, übrigens aber mit Raschheit und Energie.
Es war notwendig, schleunigst einzuschreiten und die weitere Ausbreitung des Brandes zu verhindern; auf die erste Kunde marschierte der römische Statthalter von Syrien, Gaius Cestius Gallus, mit seinen Truppen gegen die Insurgenten. Er führte etwa 20000 Mann römischer Soldaten und 13000 der Klientelstaaten heran, ungerechnet die zahlreichen syrischen Milizen, nahm Joppe ein, dessen ganze Bürgerschaft niedergemacht ward, und stand schon im September vor, ja in Jerusalem selbst. Aber die gewaltigen Mauern des Königspalastes und des Tempels vermochte er nicht zu brechen und nutzte ebensowenig die mehrfach gebotene Gelegenheit, durch die gemäßigte Partei in den Besitz der Stadt zu gelangen. Ob nun die Aufgabe unlösbar oder er ihr nicht gewachsen war, er gab bald die Belagerung auf und erkaufte sogar den beschleunigten Rückzug mit der Aufopferung seines Gepäcks und seiner Nachhut. Zunächst blieb also oder kam Judäa mit Einschluß von Idumäa und Galiläa in die Hand der erbitterten Juden; auch die samaritanische Landschaft ward zum Anschluß genötigt. Die überwiegend hellenischen Küstenstädte Anthedon und Gaza wurden zerstört, Caesarea und die anderen Griechenstädte mit Mühe behauptet. Wenn der Aufstand nicht über die Grenzen Palästinas hinausging, so war daran nicht bloß die Regierung Schuld, sondern die nationale Abneigung der Syrohellenen gegen die Juden.
Die Regierung in Rom nahm die Dinge ernst, wie sie es waren. Anstatt des Prokurators wurde ein kaiserlicher Legat nach Palästina gesandt, Titus Flavius Vespasianus, ein besonnener Mann und ein erprobter Soldat. Er erhielt für die Kriegführung zwei Legionen des Westens, welche infolge des Parthischen Krieges sich zufällig noch in Asien befanden, und diejenige syrische, die bei der unglücklichen Expedition des Cestius am wenigsten gelitten hatte, während die syrische Armee unter dem neuen Statthalter Gaius Licinius Mucianus - Gallus war rechtzeitig gestorben - durch Zuteilung einer anderen Legion auf dem Stande blieb, den sie vorher hatte ^25. Zu diesen Bürgertruppen und deren Auxilien kam die bisherige Besatzung von Palästina, endlich die Mannschaften der vier Klientelkönige der Kommagener, der Hemesener, der Juden und der Nabatäer, zusammen etwa 50000 Mann, darunter 15000 Königssoldaten ^26. Im Frühling des Jahres 67 wurde dieses Heer bei Ptolemais zusammengezogen und rückte in Palästina ein. Nachdem die Insurgenten von der schwachen römischen Besatzung der Stadt Askalon nachdrücklich abgewiesen waren, hatten sie nicht weiter die Städte angegriffen, die es mit den Römern hielten; die Hoffnungslosigkeit, welche die ganze Bewegung durchdringt, drückt sich aus in dem sofortigen Verzicht auf jede Offensive. Als dann die Römer zum Angriff übergingen, traten sie ihnen gleichfalls nirgends im offenen Felde entgegen, ja sie machten nicht einmal Versuche, den einzelnen angegriffenen Plätzen Entsatz zu bringen. Allerdings teilte auch der vorsichtige Feldherr der Römer seine Truppen nicht, sondern hielt wenigstens die drei Legionen durchaus zusammen. Dennoch war, da in den meisten einzelnen Ortschaften die oft wohl nur kleine Zahl der Fanatiker die Bürgerschaften terrorisierte, der Widerstand hartnäckig und die römische Kriegführung weder glänzend noch rasch. Vespasian verwendete den ganzen ersten Feldzug (67) darauf, die Festungen der kleinen Landschaft Galiläa und die Küste bis nach Askalon in seine Gewalt zu bringen; allein vor dem Städtchen Jotapata lagerten die drei Legionen fünfundvierzig Tage. Den Winter 67/68 lag eine Legion in Skytopolis an der Südgrenze von Galiläa, die beiden anderen in Caesarea. Inzwischen waren in Jerusalem die verschiedenen Faktionen aneinandergeraten und lagen im heftigsten Kampf; die guten Patrioten, die zugleich für bürgerliche Ordnung waren, und die noch besseren, welche das Schreckensregiment teils in fanatischer Spannung, teils in Gesindellust herbeiführen und ausnutzen wollten, schlugen sich in den Gassen der Stadt und waren nur darin einig, daß jeder Versuch der Versöhnung mit den Römern ein todeswürdiges Verbrechen sei. Der römische Feldherr, vielfach aufgefordert, diese Zerrüttung zu benutzen, blieb dabei, nur schrittweise vorzugehen. Im zweiten Kriegsjahr ließ er zunächst das transjordanische Gebiet, namentlich die wichtigen Städte Gadara und Gerasa besetzen und setzte sich dann bei Emmaus und Jericho, von wo aus er im Süden Idumäa, im Norden Samaria okkupieren ließ, so daß Jerusalem im Sommer des Jahres 68 von allen Seiten umstellt war. Die Belagerung sollte eben beginnen, als die Nachricht von dem Tode Neros eintraf. Damit war von Rechts wegen das dem Legaten erteilte Mandat erloschen und Vespasian stellte in der Tat, politisch nicht minder vorsichtig wie militärisch, bis auf neue Verhaltungsbefehle die Operationen ein. Bevor diese von Galba eintrafen, war die gute Jahreszeit zu Ende. Als das Frühjahr 69 herankam, war Galba gestürzt und schwebte die Entscheidung zwischen dem Kaiser der römischen Leibgarde und dem der Rheinarmee. Erst nach Vitellius’ Sieg, im Juni 69, nahm Vespasian die Operationen wieder auf und besetzte Hebron; aber sehr bald kündigten die sämtlichen Heere des Ostens jenem die Treue auf und riefen den bisherigen Legaten von Judäa zum Kaiser aus. Den Juden gegenüber wurden zwar die Stellungen bei Emmaus und Jericho behauptet, allein wie die germanischen Legionen den Rhein entblößt hatten, um ihren Feldherrn zum Kaiser zu machen, so ging auch der Kern der Armee von Palästina teils mit dem Legaten von Syrien, Mucianus, nach Italien ab, teils mit dem neuen Kaiser und dessen Sohn Titus nach Syrien und weiter nach Ägypten, und erst, nachdem Ende 69 der Sukzessionskrieg beendigt und Vespasians Herrschaft im ganzen Reiche anerkannt war, beauftragte dieser seinen Sohn mit der Beendigung des Jüdischen Krieges.
——————————————————————————
^25 Wie die Besatzungsverhältnisse in Syrien geordnet worden sind, nachdem im Jahre 63 der Parthische Krieg beendigt war, ist nicht völlig klar. Am Ende desselben standen sieben Legionen im Orient, die vier ursprünglich syrischen 3. Gallica, 6. Ferrata, 10. Fretensis, 12. Fulminata und drei aus dem Okzident herangeführte, die 4. Scythica aus Mösien, die 5. Macedonica wahrscheinlich ebendaher (wofür wohl eine obergermanische Legion nach Mösien ging, die 15. Apollinaris aus Pannonien. Da außer Syrien damals keine asiatische Provinz mit Legionen belegt war und der Statthalter von Syrien gewiß in Friedenszeiten nie mehr als vier Legionen gehabt hat, so ist das syrische Heer ohne Zweifel damals auch auf diesen Stand zurückgeführt worden oder hat doch darauf zurückgeführt werden sollen. Die vier Legionen, die danach in Syrien bleiben sollten, waren, wie dies ja auch am nächsten liegt, die vier alten syrischen; denn die 3. war im Jahre 70 eben von Syrien nach Mösien marschiert (Suet. Vesp. 6; Tac. hist. 2, 74) und daß die 6., 10., 12. zum Heere des Cestius gehörten, folgt aus Ios. bel. Iud. 2, 18, 9; 19, 7; 7, 1, 3. Als dann der Jüdische Krieg ausbrach, wurden wieder sieben Legionen für Asien bestimmt und zwar vier für Syrien (Tac. hist. 1, 10), drei für Palästina; die drei hinzutretenden Legionen sind eben die für den Parthischen Krieg verwendeten, die 4., 5., 15., welche vielleicht damals noch auf dem Rückmarsch in ihre alten Quartiere begriffen waren. Die 4. ist wahrscheinlich damals definitiv nach Syrien gekommen wo sie fortan geblieben ist; dagegen gab das syrische Heer die 10. an Vespasian ab, vermutlich, weil diese bei dem Feldzuge des Cestius am wenigsten gelitten hatte. Dazu bekam er die 5. und die 15. Die 5. und die 10. Legion kamen von Alexandreia (Ios. bel. Iud. 3, 1, 3; 4, 2); aber daß sie aus Ägypten herangeführt seien, ist nicht gut denkbar, nicht bloß weil die 10. eine der syrischen war, sondern vor allem, weil der Landmarsch von Alexandreia am Nil nach Ptolemais mitten durch das insurgierte Gebiet am Anfang des Jüdischen Krieges so von Josephus nicht hätte erzählt werden können. Vielmehr ging Titus zu Schiff von Achaia nach Alexandreia am Issischen Meerbusen, dem heutigen Alexandrette, und führte die beiden Legionen von da nach Ptolemais. Die 15. mag der Marschbefehl irgendwo in Kleinasien getroffen haben, da Vespasian, doch wohl, um sie zu übernehmen, nach Syrien zu Lande ging (Ios. bel. Iud. 3, 1 u. 3). Zu diesen drei Legionen, mit denen Vespasian den Krieg begann, kam unter Titus noch eine weitere der syrischen, die 12. Von den vier Legionen, die Jerusalem einnahmen, blieben die beiden bisher syrischen im Orient, die 10. in Judäa, die 12. in Kappadokien, während die 5. nach Mösien, die 15. nach Pannonien zurückkehrte (Ios. bel. Iud. 7, 1, 3; 5, 3).
^26 Zu den drei Legionen gehörten fünf Alen und achtzehn Kohorten und das aus einer Ala und fünf Kohorten bestehende Heer von Palästina. Diese Auxilien zählten demnach 3000 Alarier und (da unter den 23 Kohorten zehn 1000 Mann stark waren, dreizehn 720 Mann oder wohl eher nur 480 Mann; denn statt des befremdenden εξακοσίους erwartet man vielmehr τριακοσίους εξακόντα) 16240 (oder, wenn 720 festgehalten wird, 19360) Kohortalen. Dazu kamen je 1000 Reiter der vier Könige und 5000 arabische, je 2000 Bogenschützen der übrigen drei Könige. Dies gibt zusammen, die Legion zu 6000 Mann gerechnet, 52240 Mann, also gegen 60000, wie Josephus (bel. Iud. 3, 4, 2) sagt. Da die Abteilungen aber also alle nach der höchstmöglichen Normalstärke berechnet sind, wird die effektive Gesamtzahl kaum auf 50000 angesetzt werden dürfen. Diese Zahlen des Josephus erscheinen im wesentlichen zuverlässig ebenso wie die analogen für das Heer des Cestius (bel. Iud. 2, 18, 9); dagegen sind seine auf Schätzung beruhenden Ziffern durchgängig nach dem Stil bemessen, daß das kleinste Dorf in Galiläa 15000 Einwohner zählt (bel. Iud. 3, 3, 2) und geschichtlich so unbrauchbar wie die Ziffern Falstaffs. Nur selten, zum Beispiel bei der Belagerung Jotapatas, erkennt man Rapportzahlen.
——————————————————————————
So hatten die Insurgenten in Jerusalem vom Sommer 66 bis zum Frühling 70 völlig freies Schalten. Was die Vereinigung von religiösem und nationalem Fanatismus, das edle Verlangen, den Sturz des Vaterlandes nicht zu überleben und das Bewußtsein begangener Verbrechen und unausbleiblicher Strafe, das wilde Durcheinanderwogen aller edelsten und aller gemeinsten Leidenschaften in diesen vier Jahren des Schreckens über die Nation gebracht hat, wird dadurch vor allem entsetzlich, daß die Fremden dabei nur die Zuschauer gewesen sind, unmittelbar alles Unheil durch Juden über Juden gekommen ist. Die gemäßigten Patrioten wurden von den Eiferern mit Hilfe des Aufgebotes der rohen und fanatischen Bewohner der idumäischen Dörfer bald (Ende 68) überwältigt und ihre Führer erschlagen. Die Eiferer herrschten seitdem und es lösten sich alle Bande bürgerlicher, religiöser und sittlicher Ordnung. Den Sklaven wurde die Freiheit gewährt, die Hohenpriester durch das Los bestellt, die Ritualgesetze eben von diesen Fanatikern, deren Kastell der Tempel war, mit Füßen getreten und verhöhnt, die Gefangenen in den Kerkern niedergemacht und bei Todesstrafe untersagt, die Umgebrachten zu bestatten. Die verschiedenen Führer fochten mit ihren Sonderhaufen gegeneinander: Johannes von Giskala mit seiner aus Galiläa herangeführten Schar; Simon, des Gioras Sohn, aus Gerasa, der Führer einer in dem Süden gebildeten Patriotenschar und zugleich der gegen Johannes sich auflehnenden Idumäer; Eleazar, Simons Sohn, einer der Vorkämpfer gegen Cestius Gallus. Der erste behauptete sich in der Tempelhalle, der zweite in der Stadt, der dritte im Allerheiligsten des Tempels, und täglich ward in den Straßen der Stadt zwischen Juden und Juden gefochten. Die Eintracht kam einzig durch den gemeinsamen Feind; als der Angriff begann, stellte sich Eleazars kleine Schar unter die Befehle des Johannes, und obwohl Johannes im Tempel, Simon in der Stadt fortfuhren, die Herren zu spielen, stritten sie, unter sich hadernd, Schulter an Schulter gegen die Römer. Die Aufgabe auch für die Angreifer war nicht leicht. Zwar genügte das Heer, das anstatt der nach Italien entsendeten Detachements bedeutenden Zuzug aus den ägyptischen und den syrischen Truppen erhalten hatte, für die Einschließung vollauf; und trotz der langen Frist, welche den Juden gewährt worden war, um sich auf die Belagerung vorzubereiten, waren die Vorräte unzureichend, um so mehr, als ein Teil derselben in den Straßenkämpfen zugrunde gegangen war und, da die Belagerung um das Passahfest begann, zahlreiche deswegen nach Jerusalem gekommene Auswärtige mit eingeschlossen waren. Indes wenn auch die Masse der Bevölkerung bald Not litt, was die Wehrmannschaften brauchten, nahmen sie, wo sie es fanden, und wohl versehen, wie sie waren, führten sie den Kampf ohne Rücksicht auf die hungernden und bald verhungernden Massen. Zu bloßer Blockade konnte der junge Feldherr sich nicht entschließen; eine mit vier Legionen in dieser Weise zu Ende geführte Belagerung brachte ihm persönlich keinen Ruhm, und auch das neue Regiment brauchte eine glänzende Waffentat. Die Stadt, sonst überall durch unzugängliche Felsenhänge verteidigt, war allein an der Nordseite angreifbar; auch hier war es keine leichte Arbeit, die dreifache, aus den reichen Tempelschätzen ohne Rücksicht auf die Kosten hergestellte Wallmauer zu bezwingen und weiter innerhalb der Stadt die Burg, den Tempel und die gewaltigen drei Herodestürme einer starken, fanatisierten und verzweifelten Besatzung abzuringen. Johannes und Simon schlugen nicht bloß die Stürme entschlossen ab, sondern griffen oft die schanzenden Mannschaften mit gutem Erfolg an und zerstörten oder verbrannten die Belagerungsmaschinen. Aber die Überzahl und die Kriegskunst entschieden für die Römer. Die Mauern wurden erstürmt, darauf die Burg Antonia; sodann gingen nach langem Widerstand erst die Tempelhallen in Flammen auf und weiter am 10. Ab (August) der Tempel selbst mit allen darin seit sechs Jahrhunderten aufgehäuften Schätzen. Endlich wurde nach monatelangem Straßenkampf am 8. Elul (September) auch in der Stadt der letzte Widerstand gebrochen und das heilige Salem geschleift. Fünf Monate hatte die Blutarbeit gewährt. Das Schwert und der Pfeil und mehr noch der Hunger hatten zahllose Opfer gefordert; die Juden erschlugen jeden des Überlaufens auch nur Verdächtigen und zwangen Weiber und Kinder, in der Stadt zu verhungern; ebenso erbarmungslos ließen auch die Römer die Gefangenen über die Klinge springen oder kreuzigten sie. Die übriggebliebenen Kämpfer und namentlich die beiden Führer wurden einzeln aus den Kloaken, in die sie sich gerettet hatten, hervorgezogen. Am Toten Meer, eben da, wo einstmals König David und die Makkabäer in höchster Bedrängnis eine Zuflucht gefunden hatten, hielten sich die Reste der Insurgenten noch auf Jahre hinaus in den Felsenschlössern Machaerus und Massada, bis endlich als die letzten der freien Juden Judas, des Galiläers Enkel, Eleazar und die Seinigen erst ihren Frauen und Kindern und dann sich selbst den Tod gaben. Das Werk war getan. Daß Kaiser Vespasianus, ein tüchtiger Soldat, es nicht verschmäht hat, wegen eines solchen unvermeidlichen Erfolgs über ein kleines, längst untertäniges Volk als Sieger auf das Kapitol zu ziehen und daß der aus dem Allerheiligsten des Tempels heimgebrachte siebenarmige Kandelaber auf dem Ehrenbogen, den der Reichssenat dem Titus auf dem Markte der Kampfstadt errichtete, noch heute zu schauen ist ^27, gibt keine hohe Vorstellung von dem kriegerischen Sinn dieser Zeit. Freilich ersetzte der tiefe Widerwille, den die Okzidentalen gegen das Judenvolk hegten, einigermaßen, was der kriegerischen Glorie mangelte, und wenn den Kaisern der Judenname zu schlecht war, um ihn so sich beizulegen wie die der Germanen und der Parther, so hielten sie es nicht unter ihrer Würde, dem Pöbel der Hauptstadt die Siegesschadenfreude dieses Triumphes zu bereiten.
——————————————————————-
^27 Dieser Bogen ist dem Titus nach seinem Tode vom Reichssenat gesetzt. Ein anderer, ihm während seiner kurzen Regierung von demselben Senat im Circus gewidmeter (CIL VI, 944) gibt sogar mit ausdrücklichen Worten als Grund der Denkmalerrichtung an: “weil er nach Vorschrift und Anweisung und unter der Oberleitung des Vaters das Volk der Juden bezwang und die bis auf ihn von allen Feldherren, Königen und Völkern entweder vergeblich belagerte oder gar nicht angegriffene Stadt Hierusolyma zerstört hat.” Die historische Kunde dieses seltsamen Schriftstückes, welches nicht bloß Nebukadnezar und Antiochos Epiphanes, sondern den eigenen Pompeius ignoriert, steht auf gleicher Höhe mit der Überschwenglichkeit des Preises einer recht gewöhnlichen Waffentat.
——————————————————————-
Dem Werk des Schwertes folgte die politische Wendung. Die von den früheren hellenischen Staaten eingehaltene und von den Römern übernommene, in der Tat über die bloße Toleranz gegen fremde Art und fremden Glauben weit hinausgehende Politik, die Judenschaft insgemein als nationale und religiöse Samtgemeinschaft anzuerkennen, war unmöglich geworden. Zu deutlich waren in der jüdischen Insurrektion die Gefahren zu Tage getreten, welche diese national-religiöse, einerseits streng konzentrierte, andererseits über den ganzen Osten sich verbreitende und selbst in den Westen verzweigte Vergesellschaftung in sich trug. Der zentrale Kultus wurde demzufolge ein für allemal beseitigt. Dieser Entschluß der Regierung steht zweifellos fest und hat nichts gemein mit der nicht mit Sicherheit zu beantwortenden Frage, ob die Zerstörung des Tempels absichtlich oder zufällig erfolgt ist; wenn auf der einen Seite die Unterdrückung des Kultus nur die Schließung des Tempels erforderte und das prächtige Bauwerk verschont werden konnte, so hätte andererseits, wäre der Tempel zufällig zugrunde gegangen, der Kultus auch in einem wieder erbauten fortgeführt werden können. Freilich wird es immer wahrscheinlich bleiben, daß hier nicht der Zufall des Krieges gewaltet hat, sondern für die veränderte Politik der römischen Regierung gegenüber dem Judentum die Flammen des Tempels das Programm waren ^28. Deutlicher noch als in den Vorgängen in Jerusalem zeichnet sich dieselbe in der gleichzeitig auf Anordnung Vespasians erfolgten Schließung des Zentralheiligtums der ägyptischen Judenschaft, des Oniastempels unweit Memphis im heliopolitanischen Distrikt, welcher seit Jahrhunderten neben dem von Jerusalem stand etwa wie neben dem Alten Testament die Übersetzung durch die alexandrinischen Siebzig; auch er wurde seiner Weihgeschenke entkleidet und die Gottesverehrung in demselben untersagt.
——————————————————————-
^28 Die Erzählung des Josephus, daß Titus mit seinem Kriegsrat beschloß, den Tempel nicht zu zerstören, erregt durch ihre offenbare Absichtlichkeit Bedenken, und da die Benutzung des Tacitus in Sulpicius Severus’ Chronik von Bernays vollständig erwiesen ist, so kann allerdings wohl in Frage kommen, ob nicht dessen gerade entgegengesetzter Bericht (chron. 2, 30, 6), daß der Kriegsrat beschlossen habe, den Tempel zu zerstören, aus Tacitus herrührt und ihm, obwohl er Spuren christlicher Überarbeitung zeigt, der Vorzug zu geben ist. Dies empfiehlt sich weiter dadurch, daß die an Vespasian gerichtete Dedikation der Argonautica des Dichters Valerius Flaccus den Sieger von Solyma feiert, der die Brandfackeln schleudert.
——————————————————————-
In weiterer Ausführung der neuen Ordnung der Dinge verschwanden das Hohepriestertum und das Synhedrion von Jerusalem und verlor damit die Judenschaft des Reiches ihr äußerliches Oberhaupt und ihre bis dahin in religiösen Fragen allgemein kompetente Oberbehörde. Die bisher wenigstens tolerierte Jahressteuer eines jeden Juden ohne Unterschied des Wohnorts an den Tempel fiel allerdings nicht weg, wurde aber mit bitterer Parodie auf den kapitolinischen Jupiter und dessen Vertreter auf Erden, den römischen Kaiser, übertragen. Bei der Beschaffenheit der jüdischen Einrichtungen schloß die Unterdrückung des zentralen Kultus die Auflösung der Gemeinde Jerusalem in sich. Die Stadt ward nicht bloß zerstört und niedergebrannt, sondern blieb auch in Trümmern liegen, wie einst Karthago und Korinth; ihre Feldmark, Gemeinde- wie Privatland, wurde kaiserliche Domäne ^29. Was von der Bürgerschaft der volkreichen Stadt dem Hunger oder dem Schwert entgangen war, kam unter den Hammer des Sklavenmarktes. In den Trümmern der zerstörten Stadt schlug die Legion ihr Lager auf, welche mit ihren spanischen und thrakischen Auxilien fortan im jüdischen Lande garnisonieren sollte. Die bisherigen in Palästina selbst rekrutierten Provinzialtruppen wurden anderswohin verlegt. In Emmaus, in der nächsten Nähe von Jerusalem, wurde eine Anzahl römischer Veteranen angesiedelt, Stadtrecht aber auch dieser Ortschaft nicht verliehen. Dagegen wurde das alte Sichem, der religiöse Mittelpunkt der samaritanischen Gemeinde, vielleicht schon seit Alexander dem Großen eine griechische Stadt, jetzt in den Formen der hellenischen Politie unter dem Namen Flavia Neapolis reorganisiert. Die Landeshauptstadt Caesarea, bis dahin griechische Stadtgemeinde, erhielt als “erste Flavische Kolonie” römische Ordnung und lateinische Geschäftssprache. Es waren dies Ansätze zur okzidentalischen Munizipalisierung des jüdischen Landes. Nichtsdestoweniger blieb das eigentliche Judäa, wenn auch entvölkert und verarmt, nach wie vor jüdisch; wessen die Regierung sich zu dem Lande versah, zeigt schon die durchaus anomal dauernde militärische Belegung, die, da Judäa nicht an der Reichsgrenze lag, nur zur Niederhaltung der Einwohner bestimmt gewesen sein kann.
———————————————————————————
^29 Daß der Kaiser dies Land für sich nahm (ιδίαν αυτώ τήν χώραν φυλάττων) sagt Josephus (bel. Iud. 7, 6, 6); dazu stimmt nicht sein Befehl πάσαν γήν αποθόσθαι τών Ιουδαίων (a. a. O.), worin wohl ein Irrtum oder ein Schreibfehler steckt. Zu der Expropriierung paßt es, daß im Gnadenweg einzelnen jüdischen Grundbesitzern anderswo Land angewiesen ward (Ios. vit. 16). übrigens ist das Gebiet wohl als Ausstattung für die dort stationierende Legion verwendet worden (Eph. epigr. II, n. 696; Tac. ann. 13, 54).
———————————————————————————
Auch die Herodeer überdauerten nicht lange den Untergang Jerusalems. König Agrippa II., der Herr von Caesarea Paneas und von Tiberias, hatte den Römern in dem Krieg gegen seine Landsleute getreue Heerfolge geleistet und selbst aus demselben wenigstens militärisch ehrenvolle Narben aufzuweisen; überdies hielt seine Schwester Berenike, eine Kleopatra im Kleinen, mit dem Rest ihrer viel in Anspruch genommenen Reize das Herz des Bezwingers von Jerusalem gefangen. So blieb er persönlich im Besitz der Herrschaft; aber nach seinem Tode, etwa dreißig Jahre später, ging auch diese letzte Erinnerung an den jüdischen Staat in die römische Provinz Syrien auf.
In der Ausübung ihrer Religionsgebräuche wurden den Juden weder in Palästina noch anderswo Hindernisse in den Weg gelegt. Selbst ihren religiösen Unterricht und die daran sich anknüpfenden Versammlungen ihrer Gesetzlehrer und Gesetzkundigen ließ man in Palästina wenigstens gewähren und hinderte nicht, daß diese Rabbinervereinigungen versuchten, sich einigermaßen an die Stelle des ehemaligen Synhedrion von Jerusalem zu setzen und in den Anfängen des Talmud ihre Lehre und ihre Gesetze zu fixieren. Obwohl einzelne nach Ägypten und Kyrene geflüchtete Teilnehmer an dem jüdischen Aufstand dort Unruhen hervorriefen, wurden die Judenschaften außerhalb Palästina, so viel wir sehen, in ihrer bisherigen Stellung belassen. Gegen die Judenhetze, welche eben um die Zeit der Zerstörung Jerusalems in Antiocheia dadurch hervorgerufen ward, daß die dortigen Juden von einem ihrer abgefallenen Glaubensgenossen öffentlich der Absicht geziehen worden waren, die Stadt anzuzünden, schritt der Vertreter des Statthalters von Syrien energisch ein und gestattete nicht, wie es im Werke war, daß man die Juden nötigte, den Landesgöttern zu opfern und den Sabbath nicht zu halten. Titus selbst, als er nach Antiocheia kam, wies die dortigen Führer der Bewegung mit ihrer Bitte, die Juden auszuweisen oder mindestens ihre Privilegien zu kassieren, auf das bestimmteste ab. Man scheute davor zurück, dem jüdischen Glauben als solchem den Krieg zu erklären und die weitverzweigte Diaspora auf das äußerste zu treiben; es war genug, daß das Judentum in seiner politischen Repräsentation aus dem Staatswesen getilgt war.
Die Wendung in der seit Alexander gegen das Judentum eingehaltenen Politik lief im wesentlichen darauf hinaus, dieser religiösen Gemeinschaft die einheitliche Leitung und die äußerliche Geschlossenheit zu entziehen und ihren Leitern eine Macht aus der Hand zu winden, welche sich nicht bloß über das Heimatland der Juden, sondern über die Judenschaften insgemein innerhalb und außerhalb des Römischen Reiches erstreckte und allerdings im Orient dem einheitlichen Reichsregiment Eintrag tat. Die Lagiden wie die Seleukiden und nicht minder die römischen Kaiser der Julisch-Claudischen Dynastie hatten sich dies gefallen lassen; aber die unmittelbare Herrschaft der Okzidentalen über Judäa hatte den Gegensatz der Reichs- und dieser Priestergewalt in dem Grade verschärft, daß die Katastrophe mit unausbleiblicher Notwendigkeit eintrat und ihre Konsequenzen zog. Vom politischen Standpunkt aus kann wohl die Schonungslosigkeit der Kriegführung getadelt werden, welche übrigens diesem Krieg ziemlich mit allen ähnlichen der römischen Geschichte gemein ist, aber schwerlich die infolge desselben verfügte religiös-politische Auflösung der Nation. Wenn den Institutionen, welche zur Bildung einer Partei, wie die der Zeloten war, geführt hatten und mit einer gewissen Notwendigkeit führen mußten, die Axt an die Wurzel gelegt ward, so geschah nur, was richtig und notwendig war, wie schwer und individuell ungerecht auch der einzelne davon getroffen werden mochte. Vespasianus, der die Entscheidung gab, war ein verständiger und maßhaltender Regent. Es handelte sich nicht um eine Glaubens-, sondern um eine Machtfrage; der jüdische Kirchenstaat als Haupt der Diaspora vertrug sich nicht mit der Unbedingtheit des weltlichen Großstaates. Von der allgemeinen Norm der Toleranz hat die Regierung sich auch in diesem Fall nicht entfernt, nicht gegen das Judentum, sondern gegen den Hohenpriester und das Synhedrion den Krieg geführt.
Ganz hat auch die Tempelzerstörung diesen ihren Zweck nicht verfehlt. Es gab nicht wenige Juden und noch mehr Judengenossen, namentlich in der Diaspora, welche mehr an dem jüdischen Sittengesetz und an dem jüdischen Monotheismus hielten als an der streng nationalen Glaubensform; die ganze ansehnliche Sekte der Christen hatte sich innerlich vom Judentum gelöst und stand zum Teil in offener Opposition zu dem jüdischen Ritus. Für diese war der Fall Jerusalems keineswegs das Ende der Dinge, und innerhalb dieser ausgedehnten und einflußreichen Kreise erreichte die Regierung einigermaßen, was sie mit der Auflösung der Zentralstelle der jüdischen Gottesverehrung beabsichtigte. Die Scheidung des den Nationen gemeinen Christenglaubens von dem national-jüdischen, der Sieg der Anhänger des Paulus über diejenigen des Petrus, wurde durch den Wegfall des jüdischen Zentralkults wesentlich gefördert.
Aber bei den Juden von Palästina, da, wo man zwar nicht hebräisch, aber doch aramäisch sprach, und bei dem Teil der Diaspora, der fest an Jerusalem hing, wurde durch die Zerstörung des Tempels der Riß zwischen dem Judentum und der übrigen Welt vertieft. Die national-religiöse Geschlossenheit, die die Regierung beseitigen wollte, wurde in diesem verengten Kreis durch den gewaltsamen Versuch, sie zu zerschlagen, vielmehr neu gefestigt und zunächst zu weiteren verzweifelten Kämpfen getrieben.
Nicht volle fünfzig Jahre nach der Zerstörung Jerusalems, im Jahre 116 ^30, erhob sich die Judenschaft am östlichen Mittelmeer gegen die Reichsregierung. Der Aufstand, obwohl von der Diaspora unternommen, war rein nationaler Art, in seinen Hauptsitzen Kyrene, Kypros, Ägypten, gerichtet auf die Austreibung der Römer wie der Hellenen und, wie es scheint, die Begründung eines jüdischen Sonderstaats. Er verzweigte sich bis in das asiatische Gebiet und ergriff Mesopotamien und Palästina selbst. Wo die Aufständischen siegreich waren, führten sie den Krieg mit derselben Erbitterung wie die Sicarier in Jerusalem; sie erschlugen, wen sie ergriffen - der Geschichtschreiber Appian, ein geborener Alexandriner, erzählt, wie er vor ihnen um sein Leben laufend mit genauer Not nach Pelusion entkam -, und oftmals töteten sie die Gefangenen unter qualvollen Martern oder zwangen sie, gleich wie einst Titus die in Jerusalem gefangenen Juden, als Fechter im Kampfspiel zur Augenweide der Sieger zu fallen. In Kyrene sollen also 220000, auf Kypros gar 240000 Menschen von ihnen umgebracht worden sein. Andererseits erschlugen in Alexandreia, das selbst nicht in die Hände der Juden gefallen zu sein scheint ^31, die belagerten Hellenen, was von Juden damals in der Stadt war. Die nächste Ursache der Erhebung ist nicht klar. Das Blut der Zeloten, die nach Alexandreia und Kyrene sich geflüchtet und dort ihre Glaubenstreue mit dem Tode unter dem römischen Henkersbeil besiegelt hatten, mag nicht umsonst geflossen sein; der Parthische Krieg, währenddessen der Aufstand begann, hat ihn insofern gefördert, als die in Ägypten stehenden Truppen wahrscheinlich auf den Kriegsschauplatz berufen wurden. Allem Anschein nach war es ein Ausbruch der seit der Tempelzerstörung gleich dem Vulkan im Verborgenen glühenden und in unberechenbarer Weise in Flammen aufschlagenden religiösen Erbitterung der Judenschaft, von der Art, wie der Orient sie zu allen Zeiten erzeugt hat und erzeugt; wenn wirklich die Insurgenten einen Juden zum König ausriefen, so hat diese Erhebung sicher, wie die in der Heimat, in der großen Masse der geringen Leute ihren Herd gehabt. Daß diese Judenerhebung zum Teil zusammenfiel mit dem früher erzählten Befreiungsversuch der kurz vorher von Kaiser Traianus unterworfenen Völkerschaften, während dieser im fernen Osten an der Euphratmündung stand, gab ihr sogar eine politische Bedeutung; wenn die Erfolge dieses Herrschers ihm am Schluß seiner Laufbahn unter den Händen zerrannen, so hat die jüdische Insurrektion namentlich in Palästina und Mesopotamien dazu das ihrige beigetragen. Um den Aufstand niederzuschlagen, mußten überall die Truppen marschieren; gegen den “König” der kyrenäischen Juden Andreas oder Lukuas und die Insurgenten in Ägypten sandte Traianus den Quintus Marcius Turbo mit Heer und Flotte, gegen die Aufständischen in Mesopotamien, wie schon gesagt ward, den Lusius Quietus, zwei seiner erprobtesten Feldherrn. Den geschlossenen Truppen Widerstand zu leisten, vermochten die Aufständischen nirgends, wenngleich der Kampf in Afrika wie in Palästina sich bis in die erste Zeit Hadrians fortspann, und es ergingen über diese Diaspora ähnliche Strafgerichte wie früher über die Juden Palästinas. Daß Traianus die Juden in Alexandreia vernichtet hat, wie Appian sagt, ist schwerlich ein unrichtiger, wenn auch vielleicht ein allzu schroffer Ausdruck dessen, was dort geschah; für Kypros ist es bezeugt, daß seitdem kein Jude die Insel auch nur betreten durfte und selbst den schiffbrüchigen Israeliten dort der Tod erwartete. Wäre über diese Katastrophe unsere Überlieferung so ausgiebig wie über die jerusalemische, so würde sie wohl als deren Fortsetzung und Vollendung erscheinen und gewissermaßen auch als ihre Erklärung; dieser Aufstand zeigt das Verhältnis der Diaspora zu dem Heimatland und den Staat im Staate, zu dem das Judentum sich entwickelt hatte.
—————————————————————————————
^30 Eusebius (hist. eccl. 4, 2) setzt den Ausbruch in das 18., also nach seiner Rechnung (in der Chronik) das vorletzte Jahr Traians, und damit stimmt auch Dio 68, 32.
^31 Eusebius selbst (bei Synkellos) sagt nur: Αδριανός Ιουδαίουςκατά Αλεξανδρέων στασιάζοντας εκόλασεν. Die armenische und die lateinische Übersetzung scheinen daraus irrig eine Wiederherstellung des von den Juden zerstörten Alexandreia gemacht zu haben, von welcher auch Eusebius in der Kirchengeschichte 4, 2 und Dio 68. 32 nichts wissen.
—————————————————————————————
Zu Ende war auch mit dieser zweiten Niederwerfung die Auflehnung des Judentums gegen die Reichsgewalt nicht. Man kann nicht sagen, daß diese dasselbe weiter provoziert hat; gewöhnliche Verwaltungsakte, wie sie im ganzen Reiche unweigerlich hingenommen wurden, trafen die Hebräer da, wo die volle Widerstandskraft des nationalen Glaubens ihren Sitz hatte, und riefen dadurch, wahrscheinlich zur Überraschung der Regieren den selbst, eine Insurrektion hervor, die in der Tat ein Krieg war. Wenn Kaiser Hadrianus, als seine Rundreise durch das Reich ihn auch nach Palästina führte, im Jahre 130 die zerstörte heilige Stadt der Juden als römische Kolonie wieder aufzurichten beschloß, tat er sicher diesen nicht die Ehre an, sie zu fürchten, und dachte nicht an religiöse-politische Propaganda, sondern er verfügte für dies Legionslager, was kurz vorher oder bald nachher auch am Rhein, an der Donau, in Afrika geschah, die Verknüpfung desselben mit einer zunächst aus den Veteranen sich rekrutierenden Stadtgemeinde, welche ihren Namen Aelia Capitolina teils von ihrem Stifter, teils von dem Gott empfing, welchem damals statt des Jehova die Juden zinsten. Ähnlich verhält es sich mit dem Verbot der Beschneidung; es erging, wie später bemerkt werden wird, wahrscheinlich gar nicht in der Absicht, damit dem Judentum als solchem den Krieg zu machen. Begreiflicherweise fragten die Juden nicht nach den Motiven jener Stadtgründung und dieses Verbots, sondern empfanden beides als einen Angriff auf ihren Glauben und ihr Volktum, und antworteten darauf mit einem Aufstand, der, anfangs von den Römern vernachlässigt, dann durch Intensität und Dauer in der Geschichte der römischen Kaiserzeit seinesgleichen nicht hat. Die gesamte Judenschaft des In- und des Auslandes geriet in Bewegung und unter stützte mehr oder minder offen die Insurgenten am Jordan ^32, sogar Jerusalem fiel ihnen in die Hände ^33 und der Statthalter Syriens, ja Kaiser Hadrianus selbst erschienen auf dem Kampfplatz. Den Krieg leiteten, bezeichnend genug, der Priester Eleazar ^34 und der Räuberhauptmann Simon, zugenannt Bar-Kokheba, das ist der Sternensohn, als der Bringer himmlischer Hilfe, vielleicht als Messias. Von der finanziellen Macht und der Organisation der Insurgenten zeugen die durch mehrere Jahre auf den Namen dieser beiden geschlagenen Silber- und Kupfermünzen. Nachdem eine genügende Truppenzahl zusammengezogen war, gewann der erprobte Feldherr Sextus Iulius Severus die Oberhand, aber nur in allmählichem und langsamem Vorschreiten; ganz wie in dem Vespasianischen Krieg kam es zu keiner Feldschlacht, aber ein Platz nach dem andern kostete Zeit und Blut, bis endlich nach dreijähriger Kriegführung ^35 die letzte Burg der Insurgenten, das feste Bether unweit Jerusalem, von den Römern erstürmt ward. Die in guten Berichten überlieferten Zahlen von 50 genommenen Festungen, 985 besetzten Dörfern, 580000 Gefallenen sind nicht unglaublich, da der Krieg mit unerbittlicher Grausamkeit geführt und die männliche Bevölkerung wohl überall niedergemacht ward.
—————————————————————————————
^32 Dies zeigen die Ausdrücke Dios 69, 13: οι απαντάχου γής Ιουδαίοι und πάσης ως ειπείν κινουμένης επί τούτω τής οικουμένης.
^33 Wenn nach dem Zeitgenossen Appian (Syr. 50) Hadrian abermals die Stadt zerstörte (κατέσκαψε), so beweist das sowohl die vorhergehende wenigstens einigermaßen vollendete Anlage der Kolonie wie auch deren Einnahme durch die Insurgenten. Nur dadurch auch erklärt sich der große Verlust, den die Römer erlitten (Fronto Parth. p. 218 Nab.: Hadriano Imperium obtinente quantum militum a Iudaeis . . . caesum; Dio 69, 14); und es paßt wenigstens gut dazu, daß der Statthalter von Syrien, Publicius Marcellus, seine Provinz verließ, um seinem Kollegen Tineius Rufus (Eus. hist. eccl. 4, 6; B. Borghesi, Oeuvres complètes. Bd. 3, S. 64) in Palästina Hilfe zu bringen (CIG 4033, 4C34).
^34 Daß die Münzen mit diesem Namen dem hadrianischen Aufstand angehören, ist jetzt erwiesen (v. Sallet, Zeitschrift für Numismatik 5, 1878, S. 110); dies ist also der Rabbi Eleazar aus Modein der jüdischen Berichte (Ewald, Geschichte des Volkes Israel, Bd. 7, S. 418; E. Schürer, Lehrbuch der neutestamentlichen Zeitgeschichte. Jena 1874, S. 357). Daß der Simon, den dieselben Münzen teils mit Eleazar zusammen, teils allein nennen, der Bar-Kokheba des Justinus Martyr und des Eusebius sei ist mindestens sehr wahrscheinlich.
^35 Dio (69, 12) nennt den Krieg langwierig (ούτ' ολιγοχρόνιος); Eusebius setzt in der Chronik den Anfang auf das 16., das Ende auf das 18. oder 19. Jahr Hadrians; die Insurgentenmünzen sind datiert vom ersten oder vom zweiten Jahr “der Befreiung Israels”. Zuverlässige Daten haben wir nicht; die rabbinische Tradition (Schärer, Lehrbuch, S. 361) ist dafür nicht brauchbar.
—————————————————————————————
Infolge dieses Aufstandes ward selbst der Name des besiegten Volkes beseitigt: die Provinz hieß fortan nicht mehr wie früher Judaea, sondern mit dem alten Herodotischen Namen das Syrien der Philistäer oder Syria Palaestina. Das Land blieb verödet; die neue Hadriansstadt bestand, aber gedieh nicht. Den Juden wurde bei Todesstrafe untersagt, Jerusalem auch nur zu betreten, die Besatzung verdoppelt; das beschränkte Gebiet zwischen Ägypten und Syrien, zu dem von dem transjordanischen nur ein kleiner Streifen am Toten Meer gehörte und das nirgends die Reichsgrenze berührte, war seitdem mit zwei Legionen belegt. Trotz aller dieser Gewaltmaßregeln blieb die Landschaft unruhig, zunächst wohl infolge des mit der Nationalsache längst verflochtenen Räuberwesens; Pius ließ gegen die Juden marschieren und auch unter Severus ist die Rede von einem Krieg gegen Juden und Samariter. Aber zu größeren Bewegungen unter den Juden ist es nach dem Hadrianischen Krieg nicht wieder gekommen.
Es muß anerkannt werden, daß diese wiederholten Ausbrüche des in den Gemütern der Juden gärenden Grolls gegen die gesamte nicht jüdische Mitbürgerschaft die allgemeine Politik der Regierung nicht änderten. Wie Vespasian so hielten auch die folgenden Kaiser den Juden gegenüber nicht bloß im wesentlichen den allgemeinen Standpunkt der politischen und religiösen Toleranz fest, sondern die für die Juden erlassenen Ausnahmegesetze waren und blieben hauptsächlich darauf gerichtet, sie von denjenigen allgemeinen Bürgerpflichten, welche mit ihrer Sitte und ihrem Glauben sich nicht vertrugen, zu entbinden und werden darum auch geradezu als Privilegien bezeichnet ^36.
———————————————————-
^36 Biographie Alexanders c. 22: Iudaeis privilegia reservavit, Christianos esse passus est. Deutlich tritt hier die bevorzugte Stellung der Juden vor den Christen zutage, welche allerdings wieder darauf beruht, daß jene eine Nation darstellen, diese nicht.
———————————————————-
Rechtlich scheint seit Claudius’ Zeit, dessen Unterdrückung des jüdischen Kultus in Italien wenigstens die letzte derartige Maßregel ist, von der wir wissen, den Juden der Aufenthalt und die freie Religionsübung in dem gesamten Reich zugestanden zu haben. Es wäre kein Wunder gewesen, wenn jene Aufstände in den afrikanischen und syrischen Landschaften zur Austreibung der dort ansässigen Juden überhaupt geführt hätten; aber dergleichen Beschränkungen sind, wie wir sahen, nur lokal, zum Beispiel für Kypros verfügt worden. Der Hauptsitz der Juden blieben immer die griechischen Provinzen; auch in der einigermaßen zweisprachigen Hauptstadt, deren zahlreiche Judenschaft eine Reihe von Synagogen umfaßte, bildete diese einen Teil der griechischen Bevölkerung Roms. Ihre Grabschriften in Rom sind ausschließlich griechisch; in der aus dieser Judenschaft entwickelten römischen Christengemeinde ist das Taufbekenntnis bis in späte Zeit hinab griechisch gesprochen worden und die ersten drei Jahrhunderte hindurch die Schriftstellerei ausschließlich griechisch gewesen. Aber restriktive Maßregeln gegen die Juden scheinen auch in den lateinischen Provinzen nicht getroffen worden zu sein; durch und mit dem Hellenismus ist das jüdische Wesen in den Okzident eingedrungen, und es fanden auch in diesem sich Judengemeinden, obwohl sie an Zahl und Bedeutung selbst jetzt noch, wo die gegen die Diaspora gerichteten Schläge die Judengemeinden des Ostens schwer beschädigt hatten, weit hinter diesen zurückstanden.
Politische Privilegien folgten aus der Tolerierung des Kultus an sich nicht. An der Anlegung ihrer Synagogen und Proseuchen wurden die Juden nicht gehindert, ebensowenig an der Bestellung eines Vorstehers für dieselbe (αρχισυναγωγός) sowie eines Kollegiums der Ältesten (άρχοντες) mit einem Oberältesten (γερουσιάρχης) an der Spitze. Obrigkeitliche Befugnisse sollten mit diesen Stellungen nicht verknüpft sein; aber bei der Untrennbarkeit der jüdischen Kirchenordnung und der jüdischen Rechtspflege übten die Vorsteher, wie im Mittelalter die Bischöfe, wohl überall eine wenn auch nur faktische Jurisdiktion. Auch waren die Judenschaften der einzelnen Städte nicht allgemein als Körperschaften anerkannt, sicher zum Beispiel die römische nicht; doch bestanden an vielen Orten auf Grund lokaler Privilegien dergleichen korporative Verbände mit Ethnarchen oder, wie sie jetzt meistens heißen, Patriarchen an der Spitze. Ja in Palästina finden wir im Anfang des dritten Jahrhunderts wiederum einen Vorsteher der gesamten Judenschaft, der kraft erblichen Priesterrechts über seine Glaubensgenossen fast wie ein Herrscher schaltet und selbst über Leib und Leben Gewalt hat und welchen die Regierung wenigstens toleriert ^37. Ohne Frage war dieser Patriarch für die Juden der alte Hohepriester, und es hatte also unter den Augen und unter dem Druck der Fremdherrschaft das hartnäckige Volk Gottes sich abermals rekonstituiert und insoweit Vespasians Werk zuschanden gemacht.
—————————————————————————————-
^37 Um zu erklären, daß auch in der Knechtschaft die Juden eine gewisse Selbstverwaltung haben führen können, schreibt Origenes (um das Jahr 226) an Africanus c. 14: “Wieviel vermag auch jetzt, wo die Römer herrschen und die Juden ihnen den Zins (τό δίδραχμον) zahlen, der Volksvorsteher (ο εθνάρχης) bei ihnen mit Zulassung des Kaisers (σθγχωρούντος Καίσαρος). Auch Gerichte finden heimlich statt nach dem Gesetze, und es wird sogar manchmal auf den Tod erkannt. Das habe ich, der ich lange im Lande dieses Volkes gelebt, selber erfahren und erkundet.” Der Patriarch von Judäa tritt schon in dem auf Hadrians Namen gefälschten Briefe in der Biographie des Tyrannen Saturninus auf (c. 8), in den Verordnungen zuerst im Jahre 392 (Cod. Theod. 16, 8, 8). Patriarchen als Vorsteher einzelner jüdischer Gemeinden, wofür das Wort seiner Bedeutung nach besser paßt, begegnen schon in den Verordnungen Konstantins des Ersten (Cod. Theod. 16, 8, 1 u. 2).
—————————————————————————————-
In Betreff der Heranziehung der Juden zu den öffentlichen Leistungen war die Befreiung vom Kriegsdienst als unvereinbar mit ihren religiösen Grundsätzen längst anerkannt und blieb es. Die besondere Kopfsteuer, welcher sie unterlagen, die alte Tempelabgabe, konnte als Kompensation für diese Befreiung angesehen werden, wenn sie auch nicht in diesem Sinn auferlegt worden war. Für andere Leistungen, wie zum Beispiel für Übernahme von Vormundschaften und Gemeindeämtern, werden sie wenigstens seit Severus’ Zeit im allgemeinen als fähig und pflichtig betrachtet, diejenigen aber, welche ihrem “Aberglauben” zuwiderlaufen, ihnen erlassen ^38, wobei in Betracht kommt, daß der Ausschluß von den Gemeindeämtern mehr und mehr aus einer Zurücksetzung zu einem Privilegium ward. Selbst bei Staatsämtern mag in späterer Zeit ähnlich verfahren worden sein.
——————————————————————————
^38 Diese Regel stellen mit Berufung auf einen Erlaß des Severus die Juristen des dritten Jahrhunderts auf (Dig. 27, 1, 15, 6; 50, 2, 3, 3). Nach der Verordnung vom Jahre 321 (Cod. Theod. 16, 8, 3) erscheint dies sogar als ein Recht, nicht als eine Pflicht der Juden, so daß es von ihnen abhing, das Amt zu übernehmen oder abzulehnen.
——————————————————————————
Der einzige ernstliche Eingriff der Staatsgewalt in die jüdischen Gebräuche betrifft die Zeremonie der Beschneidung; indes ist gegen diese wahrscheinlich nicht vom religiös-politischen Standpunkt aus eingeschritten worden, sondern es sind diese Maßnahmen mit dem Verbot der Kastrierung verknüpft gewesen und zum Teil wohl aus Mißverständnis der jüdischen Weise hervorgegangen. Die immer mehr um sich greifende Unsitte der Verstümmelung zog zuerst Domitian in den Kreis der strafbaren Verbrechen; als Hadrian die Vorschrift schärfend die Kastrierung unter das Mordgesetz stellte, scheint auch die Beschneidung als Kastrierung aufgefaßt worden zu sein ^39, was allerdings von den Juden als ein Angriff auf ihre Existenz empfunden werden mußte und empfunden ward, obwohl dies vielleicht nicht damit beabsichtigt war. Bald nachher, wahrscheinlich infolge des dadurch mitveranlaßten Aufstandes, gestattete Pius die Beschneidung für Kinder jüdischer Herkunft, während übrigens selbst die des unfreien Nichtjuden und des Proselyten nach wie vor für alle dabei Beteiligten die Strafe der Kastration nach sich ziehen sollte. Dies war insofern auch von politischer Wichtigkeit, als dadurch der förmliche Übertritt zum Judentum ein strafbares Verbrechen wurde; und wahrscheinlich ist das Verbot eben in diesem Sinne nicht erlassen, aber aufrecht erhalten worden ^40. Zu dem schroffen Abschließen der Judenschaft gegen die Nichtjuden wird dasselbe das seinige beigetragen haben.
——————————————————————————
^39 Die analoge Behandlung der Kastration in dem Hadrianischen Erlaß Dig. 48, 8, 4, 2 und der Beschneidung bei Paulus sent. 5, 22, 3; 4 und Mod. dig. 48, 8, 11 pr. legen diese Auffassung nahe. Auch daß Severus ludaeos fieri sub gravi poena vetuit (vita 17), wird wohl nichts sein als die Einschärfung dieses Verbots.
^40 Die merkwürdige Nachricht bei Origenes (c. Cels. 2, 13; geschrieben um 250) zeigt, daß die Beschneidung des Nichtjuden von Rechts wegen die Todesstrafe nach sich zog, obwohl es nicht klar ist, inwiefern dies auf Samariter oder Sicarier Anwendung fand.
——————————————————————————
Blicken wir zurück auf die Geschichte des Judentums in der Epoche von Augustus bis auf Diocletian, so erkennen wir eine durchgreifende Umgestaltung seines Wesens wie seiner Stellung. Dasselbe tritt in diese Epoche ein als eine um das beschränkte Heimatland fest geschlossene nationale und religiöse Macht, welche selbst dem Reichsregiment in und außerhalb Judäa mit der Waffe in der Hand sich entgegenstellt und auf dem Gebiet des Glaubens eine gewaltige propagandistische Macht entwickelt. Man kann es verstehen, daß die römische Regierung die Verehrung des Jahve und den Glauben des Moses nicht anders dulden wollte, als wie auch der Kultus des Mithra und der Glaube des Zornaster Duldung fand. Die Reaktion gegen dies geschlossene und auf sich selbst stehende Judentum waren die von Vespasian und Hadrian gegen das jüdische Land, von Traianus gegen die Juden der Diaspora geführten zerschmetternden Schläge, deren Wirkung weit hinaus reicht über die unmittelbare Zerstörung der bestehenden Gemeinschaft und die Herabdrückung des Ansehens und der Macht der Judenschaft. In der Tat sind das spätere Christentum wie das spätere Judentum die Konsequenzen dieser Reaktion des Westens gegen den Osten. Die große propagandistische Bewegung, welche die tiefere religiöse Anschauung vom Osten in den Westen trug, ward auf diese Weise, wie schon gesagt ward, aus den engen Schranken der jüdischen Nationalität befreit; wenn sie die Anlehnung an Moses und die Propheten keineswegs aufgab, löste sie sich doch notwendig von dem in Scherben gegangenen Regiment der Pharisäer. Die christlichen Zukunftsideale wurden universell, seit es ein Jerusalem auf Erden nicht mehr gab. Aber wie der erweiterte und vertiefte neue Glaube, der mit seinem Wesen auch den Namen wechselte, aus diesen Katastrophen hervorging, so nicht minder die verengte und verstockte Altgläubigkeit, die sich, wenn nicht mehr in Jerusalem, so in dem Haß gegen diejenigen zusammenfand, die dasselbe zerstört hatten, und mehr noch in dem gegen die freiere und höhere aus dem Judentum das Christentum entwickelnde geistige Bewegung. Die äußere Macht der Judenschaft war gebrochen und Erhebungen, wie sie in der mittleren Kaiserzeit stattgefunden haben, begegnen späterhin nicht wieder; mit dem Staat im Staate waren die römischen Kaiser fertiggeworden, und indem das eigentlich gefährliche Moment, die propagandistische Ausbreitung, auf das Christentum überging, waren die Bekenner des alten Glaubens, die dem neuen Bunde sich verschlossen, für die weitere allgemeine Entwicklung beseitigt. Aber wenn die Legionen Jerusalem zerstören konnten, das Judentum selbst konnten sie nicht schleifen; und was nach der einen Seite Heilmittel war, übte nach der andern die Wirkung des Giftes. Das Judentum blieb nicht bloß, sondern es ward auch ein anderes. Es liegt eine tiefe Kluft zwischen dem Judentum der älteren Zeit, das für seinen Glauben Propaganda macht, dessen Tempelvorhof die Heiden erfüllen, dessen Priester täglich für Kaiser Augustus opfern, und dem starren Rabbinismus, der außer Abrahams Schoß und dem mosaischen Gesetz von der Welt nichts weiß noch wissen will. Fremde waren die Juden immer gewesen und hatten es sein wollen; aber das Gefühl der Entfremdung steigerte sich jetzt in ihnen selbst wie gegen sie in entsetzlicher Weise, und schroff zog man nach beiden Seiten hin dessen gehässige und schädliche Konsequenzen. Von dem geringschätzigen Spott des Horatius gegen den aufdringlichen Juden aus dem römischen Ghetto ist ein weiter Schritt zu dem feierlichen Groll, welchen Tacitus hegt gegen diesen Abschaum des Menschengeschlechts, dem alles Reine unrein und alles Unreine rein ist; dazwischen liegen jene Aufstände des verachteten Volkes und die Notwendigkeit dasselbe zu besiegen und für seine Niederhaltung fortwährend Geld und Menschen aufzuwenden. Die in den kaiserlichen Verordnungen stets wiederkehrenden Verbote der Mißhandlung des Juden zeigen, daß jene Worte der Gebildeten, wie billig, von den Niederen in Taten übersetzt wurden. Die Juden ihrerseits machten es nicht besser. Sie wendeten sich ab von der hellenischen Literatur, die jetzt als befleckend galt, und lehnten sogar sich auf gegen den Gebrauch der griechischen Bibelübersetzung; die immer steigende Glaubensreinigung wandte sich nicht bloß gegen die Griechen und die Römer, sondern ebensosehr gegen die “halben Juden” von Samaria und gegen die christlichen Ketzer; die Buchstabengläubigkeit gegenüber den heiligen Schriften stieg bis in die schwindelnde Höhe der Absurdität, und vor allem stellte ein womöglich noch heiligeres Herkommen sich fest, in dessen Fesseln alles Leben und Denken erstarrte. Die Kluft zwischen jener Schrift vom Erhabenen, die den Land und Meer erschütternden Poseidon Homers und den die leuchtende Sonne erschaffenden Jehova nebeneinander zu stellen wagt, und den Anfängen des Talmud, welche dieser Epoche angehören, bezeichnet den Gegensatz zwischen dem Judentum des ersten und dem des dritten Jahrhunderts. Das Zusammenleben der Juden und Nichtjuden erwies sich mehr und mehr als ebenso unvermeidlich wie unter den gegebenen Verhältnissen unerträglich; der Gegensatz in Glaube, Recht und Sitte verschärfte sich, und die gegenseitige Hoffart wie der gegenseitige Haß wirkten nach beiden Seiten hin sittlich zerrüttend. Die Ausgleichung wurde in diesen Jahrhunderten nicht bloß nicht gefördert, sondern ihre Verwirklichung immer weiter in die Ferne gerückt, je mehr ihre Notwendigkeit sich herausstellte. Diese Erbitterung, diese Hoffart, diese Verachtung, wie sie damals sich festsetzten, sind freilich nur das unvermeidliche Aufgehen einer vielleicht nicht minder unvermeidlichen Saat; aber die Erbschaft dieser Zeiten lastet auf der Menschheit noch heute.
KAPITEL XII. Ägypten
Die beiden Reiche von Ägypten und Syrien, die so lange in jeder Hinsicht miteinander gerungen und rivalisiert hatten, fielen ungefähr um die gleiche Zeit widerstandslos in die Gewalt der Römer. Wenn dieselben auch von dem angeblichen oder wirklichen Testament Alexanders II. († 673 81) keinen Gebrauch machten und das Land damals nicht einzogen, so standen doch die letzten Herrscher des Lagidenhauses anerkanntermaßen in römischer Klientel; bei Thronstreitigkeiten entschied der Senat, und seit der römische Statthalter von Syrien, Aulus Gabinius, den König Ptolemaeos Auletes mit seinen Truppen nach Ägypten zurückgeführt hatte (699 55; vgl. 4, 160), haben die römischen Legionen das Land nicht wieder verlassen. Wie die übrigen Klientelkönige nahmen auch die Herrscher Ägyptens an den Bürgerkriegen auf Mahnung der von ihnen anerkannten oder ihnen mehr imponierenden Regierung teil; und wenn es unentschieden bleiben muß, welche Rolle Antonius in dem phantastischen Ostreich seiner Träume dem Heimatland des allzu sehr von ihm geliebten Weibes zugedacht hat, so gehört doch Antonius’ Regiment in Alexandreia sowohl wie der letzte Kampf in dem letzten Bürgerkrieg vor den Toren dieser Stadt ebensowenig zu der Spezialgeschichte Ägyptens wie die Schlacht von Aktion zu der von Epirus. Wohl aber gab diese Katastrophe und der damit verknüpfte Tod der letzten Fürstin der Lagidendynastie den Anlaß dazu, daß Augustus den erledigten Thron nicht wieder besetzte, sondern das Königreich Ägypten in eigene Verwaltung nahm. Diese Einziehung des letzten Stückes der Küste des Mittelmeeres in die unmittelbare römische Administration und der zeitlich und pragmatisch damit zusammenfallende Abschluß der neuen Monarchie bezeichnen dieser für die Verfassung, jene für die Verwaltung des ungeheuren Reiches den Wendepunkt, das Ende der alten und den Anfang einer neuen Epoche.
Die Einverleibung Ägyptens in das Römische Reich vollzog sich insofern in abweichender Weise, als das sonst den Staat beherrschende Prinzip der Dyarchie, das heißt des gemeinschaftlichen Regiments der beiden höchsten Reichsgewalten, des Prinzeps und des Senats, von einigen untergeordneten Bezirken abgesehen, allein auf Ägypten keine Anwendung fand, sondern in diesem Lande ^1 dem Senat als solchem sowie jedem einzelnen seiner Mitglieder jede Beteiligung bei dem Regiment abgeschnitten, ja sogar den Senatoren und den Personen senatorischen Ranges das Betreten dieser Provinz untersagt ward ^2. Man darf dies nicht etwa in der Art auffassen, als wäre Ägypten mit dem übrigen Reich nur durch eine Personalunion verknüpft; der Prinzeps ist nach dem Sinn und Geist der Augustischen Ordnung ein integrierendes und dauernd funktionierendes Element des römischen Staatswesens ebenso wie der Senat, und seine Herrschaft über Ägypten geradeso ein Teil der Reichsherrschaft wie die Herrschaft des Prokonsuls von Afrika ^3. Eher mag man sich das staatsrechtliche Verhältnis in der Weise verdeutlichen, daß das britische Reich in derselben Verfassung sich befinden würde, wenn Ministerium und Parlament nur für das Mutterland in Betracht kämen, die Kolonien dagegen dem absoluten Regiment der Kaiserin von Indien zu gehorchen hätten. Welche Motive den neuen Monarchen dazu bestimmten, gleich im Beginn seiner Alleinherrschaft diese tief einschneidende und zu keiner Zeit angefochtene Einrichtung zu treffen und wie dieselbe in die allgemeinen politischen Verhältnisse eingegriffen hat, gehört der allgemeinen Geschichte des Reiches an; hier haben wir darzulegen, wie unter der Kaiserherrschaft die inneren Verhältnisse Ägyptens sich gestalteten.
————————————————————————————
^1 Diesen Ausschluß des Mitregiments des Senats wie der Senatoren bezeichnet Tacitus (hist. 1, 11) mit den Worten, daß Augustus Ägypten ausschließlich durch seine persönlichen Diener verwalten lassen wollte (domi retinere; vgl. Römisches Staatsrecht, Bd. 2, S. 963). Prinzipiell gilt diese abweichende Gestaltung des Regiments für die sämtlichen nicht von Senatoren verwalteten Provinzen, deren Vorsteher auch anfänglich vorzugsweise praefecti hießen (CIL V, p. 809, 902). Aber bei der ersten Teilung der Provinzen zwischen Kaiser und Senat gab es deren wahrscheinlich keine andere als eben Ägypten; und auch nachher trat der Unterschied hier insofern schärfer hervor, als die sämtlichen übrigen Provinzen dieser Kategorie keine Legionen erhielten. Denn in dem Eintreten der ritterlichen Legionskommandanten statt der senatorischen, wie es in Ägypten Regel war, findet der Ausschluß des Senatorenregiments den greifbarsten Ausdruck.
^2 Diese Bestimmung gilt nur für Ägypten, nicht für die übrigen von Nichtsenatoren verwalteten Gebiete. Wie wesentlich sie der Regierung erschien, erkennt man aus dem zu ihrer Sicherung aufgebotenen konstitutionellen und religiösen Apparat (vit. trig. tyr. c. 22).
^3 Die gangbare Behauptung, daß provincia für die nicht von Senatoren verwalteten Distrikte nur abusiv gesetzt werde, ist nicht begründet. Privateigentum des Kaisers war Ägypten ebensosehr oder ebensowenig wie Gallien und Syrien - sagt doch Augustus selber (Mon. Ancyr. 5, 24): Aegyptum imperio populi Romani adieci und legte dem Statthalter, da er als Ritter nicht pro praetore sein konnte, durch besonderes Gesetz die gleiche prozessualische Kompetenz bei, wie sie die römischen Prätoren hatten (Tac. ann. 12, 60).
————————————————————————————
Was im allgemeinen von allen hellenischen oder hellenisierten Gebieten gilt, daß die Römer, indem sie sie zum Reiche zogen, die einmal bestehenden Einrichtungen konservierten und nur, wo es schlechterdings notwendig erschien, Modifikationen eintreten ließen, das findet in vollem Umfang Anwendung auf Ägypten.
Wie Syrien so war Ägypten, als es römisch ward, ein Land zwiefacher Nationalität; auch hier stand neben und über dem Einheimischen der Grieche, jener der Knecht, dieser der Herr. Aber rechtlich und tatsächlich waren die Verhältnisse der beiden Nationen in Ägypten von denen Syriens völlig verschieden.
Syrien stand wesentlich schon in der vorrömischen und durchaus in der römischen Epoche nur mittelbar unter der Landesregierung; es zerfiel teils in Fürstentümer, teils in autonome Stadtbezirke und wurde zunächst von den Landesherren oder Gemeindebehörden verwaltet. In Ägypten ^4 dagegen gibt es weder Landesfürsten noch Reichsstädte nach griechischer Art. Die beiden Verwaltungskreise, in welche Ägypten zerfällt, das “Land” (η χώρα) der Ägypter mit seinen ursprünglich sechsunddreißig Bezirken (νομοί) und die beiden griechischen Städte Alexandreia in Unter- und Ptolemais in Oberägypten ^5 sind streng gesondert und scharf sich entgegengesetzt und doch eigentlich kaum verschieden. Der Land- wie der Stadtbezirk ist nicht bloß territorial abgegrenzt, sondern jener wie dieser auch Heimatbezirk; die Zugehörigkeit zu einem jeden ist unabhängig vom Wohnort und erblich. Der Ägypter aus dem chemmitischen Nomos gehört demselben mit den Seinigen ebenso an, wenn er seinen Wohnsitz in Alexandreia hat, wie der in Chemmis wohnende Alexandriner der Bürgerschaft von Alexandreia. Der Landbezirk hat zu seinem Mittelpunkt immer eine städtische Ansiedlung, der chemmitische zum Beispiel die um den Tempel des Chemmis oder des Pan erwachsene Stadt Panopolis, oder, wie dies in griechischer Auffassung ausgedrückt wird, es hat jeder Nomos seine Metropolis; insofern kann jeder Landbezirk auch als Stadtbezirk gelten. Wie die Städte sind auch die Nomen in der christlichen Epoche die Grundlage der episkopalen Sprengel geworden. Die Landbezirke ruhen auf den in Ägypten alles beherrschenden Kultusordnungen; Mittelpunkt für einen jeden ist das Heiligtum einer bestimmten Gottheit und gewöhnlich führt er von dieser oder von dem heiligen Tier derselben den Namen; so heißt der chemmitische Bezirk nach dem Gott Chemmis oder nach griechischer Gleichung dem Pan, andere Bezirke nach dem Hund, dem Löwen, dem Krokodil. Aber auch umgekehrt fehlt den Stadtbezirken der religiöse Mittelpunkt nicht; Alexandreias Schutzgott ist Alexander, der Schutzgott von Ptolemais der erste Ptolemaeos, und die Priester, die dort wie hier für diesen Kult und den ihrer Nachfolger eingesetzt sind, sind für beide Städte die Eponymen. Dem Landbezirk fehlt völlig die Autonomie: die Verwaltung, die Besteuerung, die Rechtspflege liegen in der Hand der königlichen Beamten ^6 und die Kollegialität, das Palladium des griechischen wie des römischen Gemeinwesens, ist hier in allen Stufen schlechthin ausgeschlossen. Aber in den beiden griechischen Städten ist es auch nicht viel anders. Es gibt wohl eine in Phylen und Demen eingeteilte Bürgerschaft, aber keinen Gemeinderat ^7; die Beamten sind wohl andere und anders benannte als die der Nomen, aber auch durchaus Beamte königlicher Ernennung und ebenfalls ohne kollegialische Einrichtung. Erst Hadrian hat einer ägyptischen Ortschaft, dem von ihm zum Andenken an seinen im Nil ertrunkenen Liebling angelegten Antinoopolis, Stadtrecht nach griechischer Art gegeben und späterhin Severus, vielleicht ebensosehr den Antiochenern zum Trutz als zu Nutz der Ägypter, der Hauptstadt Ägyptens und der Stadt Ptolemais und noch mehreren anderen ägyptischen Gemeinden zwar keine städtischen Magistrate, aber doch einen städtischen Rat bewilligt. Bis dahin nennt sich zwar im offiziellen Sprachgebrauch die ägyptische Stadt Nomos, die griechische Polis, aber eine Polis ohne Archonten und Buleuten ist ein inhaltloser Name. So ist es auch in der Prägung. Die ägyptischen Nomen haben das Prägerecht nicht gehabt; aber noch weniger hat Alexandreia jemals Münzen geschlagen. Ägypten ist unter allen Provinzen der griechischen Reichshälfte die einzige, welche keine andere Münze als Königsmünze kennt. Auch in römischer Zeit war dies nicht anders. Die Kaiser stellten die unter den letzten Lagiden eingerissenen Mißbräuche ab: Augustus beseitigte die unreelle Kupferprägung derselben, und als Tiberius die Silberprägung wieder aufnahm, gab er dem ägyptischen Silbergeld ebenso reellen Wert wie dem übrigen Provinzialcourant des Reiches ^8. Aber der Charakter der Prägung blieb im wesentlichen der gleiche ^9. Es ist ein Unterschied zwischen Nomos und Polis wie zwischen dem Gott Chemmis und dem Gott Alexander; in administrativer Hinsicht ist eine Verschiedenheit nicht da. Ägypten bestand aus einer Mehrzahl ägyptischer und einer Minderzahl griechischer Ortschaften, welche sämtlich der Autonomie entbehrten und sämtlich unter unmittelbarer und absoluter Verwaltung des Königs und der von diesem ernannten Beamten standen.
——————————————————————————————-
^4 Selbstverständlich ist hier das Land Ägypten gemeint, nicht die den Lagiden unterworfenen Besitzungen. Kyrene war ähnlich geordnet. Aber auf das südliche Syrien und die übrigen, längere oder kürzere Zeit in ägyptischer Gewalt stehenden Territorien ist das eigentlich ägyptische Regiment niemals angewandt worden.
^5 Dazu kommt weiter Naukratis, die älteste schon vor den Ptolemäern in Ägypten gegründete Griechenstadt; ferner Paraetonion, das freilich gewissermaßen schon außerhalb der Grenzen Ägyptens liegt.
^6 Eine gewisse gemeinschaftliche Aktion, ähnlich derjenigen; wie sie auch von den Regionen und den vici der sich selbst verwaltenden Stadtgemeinden geübt wird hat natürlich nicht gefehlt: dahin gehört, was von Agoranomie und Gymnasiarchie in den Nomen begegnet, ebenso die Setzung von Ehrendenkmälern und dergleichen mehr, was übrigens alles nur in geringem Umfang und meist erst spät sich zeigt. Nach dem Edikt des Alexander (CIG 4957, Z. 34) scheinen die Strategen von dem Statthalter nicht eigentlich ernannt, sondern nur nach angestellter Prüfung bestätigt worden zu sein; wer den Vorschlag gehabt hat, wissen wir nicht.
^7 Deutlich treten die Verhältnisse hervor in der im Anfang der Regierung des Pius dem bekannten Redner Aristeides von den ägyptischen Griechen gesetzten Inschrift (CIG 4679); als Dedikanten werden genannt η πόλις τών Αλεξανδρέων καί Ερμούπολις η μεγάλη καί η βουλή η Αντινοέων νέων Έλληνων καί οι εν τώ Δέλτα τής Αιγύπτου καί οι τόν Θηβαικόν νομόν οικούντεσ Έλληνες.. Also nur Antinoopolis, die Stadt der “neuen Hellenen”, hat eine Bule; Alexandreia erscheint ohne diese, aber als griechische Stadt in der Gesamtheit. Außerdem beteiligten sich bei dieser Widmung die im Delta und die in Thebae lebenden Griechen, von den ägyptischen Städten einzig Groß-Hermopolis, wobei wahrscheinlich die unmittelbare Nachbarschaft von Antinoopolis eingewirkt hat. Ptolemais legt Strabon (17, 1, 42 p. 813) ein σύστημα πολιτικόν εν τώ Ελληνικώ τρόπω bei; aber schwerlich darf man dabei an mehr denken, als was der Hauptstadt nach ihrer uns genauer bekannten Verfassung zustand, also namentlich an die Teilung der Bürgerschaft in Phylen. Daß die vorptolemäische Griechenstadt Naukratis die Bule, die sie ohne Zweifel gehabt hat, in ptolemäischer Zeit behalten hat, ist möglich, kann aber für die Ptolemäischen Ordnungen nicht entscheiden.
Dios Angabe (51, 17), daß Augustus die übrigen ägyptischen Städte bei ihrer Ordnung beließ, den Alexandrinern aber wegen ihrer Unzuverlässigkeit den Gemeinderat nahm, beruht wohl auf Mißverständnis, um so mehr, als danach Alexandreia zurückgesetzt erscheint gegen die sonstigen ägyptischen Gemeinden, was durchaus nicht zutrifft.
^8 Die ägyptische Goldprägung hörte natürlich mit der Einziehung des Landes auf, da es im Römischen Reiche nur Reichsgold gibt. Auch mit dem Silber hat Augustus es ebenso gehalten und als Herr von Ägypten lediglich Kupfer und auch dies nur in mäßigen Quantitäten schlagen lassen. Zuerst Tiberius prägte seit 27/28 n. Chr. Silbermünze für die ägyptische Zirkulation, dem Anschein nach als Zeichengeld, da die Stücke ungefähr dem Gewicht nach 4, dem Silbergehalt nach 1 römischen Denar entsprechen (Feuardent, Numismatique de la Égypte ancienne. Bd. 2, S. XI). Aber da im legalen Kurs die alexandrinische Drachme als Obolus (also als Sechstel, nicht als Viertel; vergleiche Römisches Münzwesen, S. 43, 723) des römischen Denars angesetzt wurde (Hermes 5, 1870, S. 136) und das provinziale Silber gegenüber dem Reichssilber immer verlor, ist vielmehr das alexandrinische Tetradrachmon vom Silberwert eines Denars zum Kurswert von 2s Denar angesetzt worden. Demnach ist bis auf Commodus, von wo ab das alexandrinische Tetradrachmon wesentlich Kupfermünze ist, dasselbe gerade ebenso Wertmünze gewesen wie das syrische Tetradrachmon und die kappadokische Drachme; man hat nur jenem den alten Namen und das alte Gewicht gelassen.
^9 Daß Kaiser Hadrianus unter anderen seiner ägyptisierenden Launen auch den Nomen so wie seiner neuen Antinoopolis für einmal das Prägerecht gab, was dann nachher noch ein paar Mal geschehen ist, ändert an der Regel nichts.
——————————————————————————————-
Es war hiervon eine Folge, daß Ägypten allein unter allen römischen Provinzen keine allgemeine Vertretung gehabt hat. Der Landtag ist die Gesamtrepräsentation der sich selber verwaltenden Gemeinden der Provinz. In Ägypten aber gab es solche nicht; die Nomen waren lediglich kaiserliche oder vielmehr königliche Verwaltungsbezirke, und Alexandreia stand nicht bloß so gut wie allein, sondern war ebenfalls ohne eigentliche munizipale Organisation. Der an der Spitze der Landeshauptstadt stehende Priester konnte wohl sich “Oberpriester von Alexandreia und ganz Ägypten” nennen und hat eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Asiarchen und dem Bithyniarchen Kleinasiens; aber die tiefe Verschiedenheit der Organisationen wird dadurch doch nur verdeckt.
Die Herrschaft trägt dementsprechend in Ägypten einen ganz anderen Charakter als in dem übrigen schließlich unter dem Kaiserregiment zusammengefaßten Gebiet der griechischen und der römischen Zivilisation. In diesem verwaltet durchgängig die Gemeinde; der Herrscher des Reiches ist genau genommen nur der gemeinsame Vorsteher der zahlreichen mehr oder minder autonomen Bürgerschaften, und neben den Vorzügen der Selbstverwaltung treten ihre Nachteile und Gefahren überall hervor. In Ägypten ist der Herrscher König, der Landesbewohner sein Untertan, die Verwaltung die der Domäne. Diese prinzipiell ebenso von oben herab absolut geführte wie auf das gleiche Wohlergehen aller Untertanen ohne Unterschied des Ranges und des Vermögens gerichtete Verwaltung ist die Eigenart des Lagidenregiments, entwickelt wahrscheinlich mehr aus der Hellenisierung der alten Pharaonenherrschaft als aus der städtisch geordneten Weltherrschaft, wie der große Makedonier sie gedacht hatte und wie sie am vollkommensten in dem syrischen Neu-Makedonien zur Durchführung gelangte. Das System forderte einen in eigener Person nicht bloß heerführenden, sondern in täglicher Arbeit verwaltenden König, eine entwickelte und streng disziplinierte Beamtenhierarchie, rücksichtslose Gerechtigkeit gegen Hohe und Niedere; und wie diese Herrscher, nicht durchaus ohne Grund, sich wohl den Namen des Wohltäters (ευεργέτης) beilegten, so darf die Monarchie der Lagiden zusammengestellt werden mit der friderizianischen, von der sie in den Grundzügen sich nicht entfernte. Allerdings hatte die Kehrseite, das unvermeidliche Zusammenbrechen des Systems in unfähiger Hand, auch Ägypten erfahren. Aber die Norm blieb; und der augustische Prinzipat neben der Senatsherrschaft ist nichts als die Vermählung des Lagidenregiments mit der alten städtischen und bündischen Entwicklung.
Eine weitere Folge dieser Regierungsform ist die namentlich vom finanziellen Standpunkt aus unzweifelhafte Überlegenheit der ägyptischen Verwaltung über diejenige der übrigen Provinzen. Man kann die vorrömische Epoche bezeichnen als das Ringen der finanziell dominierenden Macht Ägyptens mit dem räumlich den übrigen Osten erfüllenden asiatischen Reich; in der römischen setzt sich dies in gewissem Sinn darin fort, daß die kaiserlichen Finanzen insbesondere durch den ausschließlichen Besitz Ägyptens denen des Senats überlegen gegenüberstehen. Wenn es der Zweck des Staates ist, den möglichst großen Betrag aus dem Gebiet herauszuwirtschaften, so sind in der alten Welt die Lagiden die Meister der Staatskunst schlechthin gewesen. Insonderheit waren sie auf diesem Gebiet die Lehrmeister und die Vorbilder der Caesaren. Wie viel die Römer aus Ägypten zogen, vermögen wir nicht mit Bestimmtheit zu sagen. In der persischen Zeit hatte Ägypten einen Jahrestribut von 700 babylonischen Talenten Silbers, etwa 4 Mill. Mark entrichtet; die Jahreseinnahme der Ptolemäer aus Ägypten oder vielmehr aus ihren Besitzungen überhaupt betrug in ihrer glänzendsten Periode 12800 ägyptische Silbertalente oder 57 Mill. Mark und außerdem 1½ Mill. Artaben = 591000 Hektoliter Weizen; am Ende ihrer Herrschaft reichlich 6000 Talente oder 23 Mill. Mark. Die Römer bezogen aus Ägypten jährlich den dritten Teil des für den Konsum von Rom erforderlichen Korns, 20 Mill. römische Scheffel ^10 = 1740000 Hektoliter; indes ist ein Teil davon sicher aus den eigentlichen Domänen geflossen, ein anderer vielleicht gegen Entschädigung geliefert worden, während andererseits die ägyptischen Steuern wenigstens zu einem großen Teil in Geld angesetzt waren, so daß wir nicht imstande sind, die ägyptische Einnahme der römischen Reichskasse auch nur annähernd zu bestimmen. Aber nicht bloß durch ihre Höhe ist sie für die römische Staatswirtschaft von entscheidender Bedeutung gewesen, sondern weil sie als Vorbild diente zunächst für den kaiserlichen Domanialbesitz in den übrigen Provinzen, überhaupt aber für die gesamte Reichsverwaltung, wie dies bei deren Darlegung auseinanderzusetzen ist.
——————————————————————-
^10 Diese Ziffer gibt die sogenannte Epitome Victors c. 1 für die Zeit Augusts. Nachdem diese Abgabe auf Konstantinopel übergegangen war, gingen dahin unter Justinian (ed. 13 c. 8) jährlich 8 Mill. Artaben (denn diese sind nach c. 6 zu verstehen) oder 26 2/3 Mill. römischer Scheffel (Hultsch, Metrologie, S. 628), wozu dann noch die von Diocletian eingeführte gleichartige Abgabe an die Stadt Alexandreia hinzutritt. Den Schiffern wurden für den Transport nach Konstantinopel jährlich 8000 Solidi = 100000 Mark aus der Staatskasse gezahlt.
——————————————————————-
Aber wenn die kommunale Selbstverwaltung in Ägypten keine Stätte hat und in dieser Hinsicht zwischen den beiden Nationen, aus welchen dieser Staat ebenso wie der syrische sich zusammensetzt, eine reale Verschiedenheit nicht besteht, so ist zwischen ihnen in anderer Beziehung eine Schranke aufgerichtet, wozu Syrien keine Parallele bietet. Nach der Ordnung der makedonischen Eroberer disqualifizierte die ägyptische Ortsangehörigkeit für sämtliche öffentliche Ämter und für den besseren Kriegsdienst. Wo der Staat seinen Bürgern Zuwendungen machte, beschränkten sich diese auf die der griechischen Gemeinden ^11; die Kopfsteuer dagegen zahlten lediglich die Ägypter, und auch von den Gemeindelasten, die die Eingesessenen des einzelnen ägyptischen Bezirkes treffen, sind die daselbst ansässigen Alexandriner befreit ^12. Obwohl im Fall des Vergehens der Rücken des Ägypters wie des Alexandriners büßte, so durfte doch dieser sich rühmen, und tat es auch, daß ihn der Stock treffe und nicht wie jenen die Peitsche ^13. Sogar die Gewinnung des besseren Bürgerrechts war den Ägyptern untersagt ^14. Die Bürgerverzeichnisse der zwei großen von den beiden Reichsgründern geordneten und benannten Griechenstädte in Unter- und Oberägypten faßten die herrschende Bevölkerung in sich, und der Besitz des Bürgerrechts einer dieser Städte war in dem Ägypten der Ptolemäer dasselbe, was der Besitz des römischen Bürgerrechts im Römischen Reich. Was Aristoteles dem Alexander empfahl, den Hellenen ein Herrscher (ηγεμών), den Barbaren ein Herr zu sein, jene als Freunde und Genossen zu versorgen, diese wie die Tiere und die Pflanzen zu nutzen, das haben die Ptolemäer in vollem Umfang praktisch durchgeführt. Der König, größer und freier als sein Lehrmeister, trug den höheren Gedanken im Sinne der Umwandlung der Barbaren in Hellenen oder wenigstens der Ersetzung der barbarischen Ansiedlungen durch hellenische, und diesem gewährten die Nachfolger fast überall und namentlich in Syrien breiten Spielraum ^15. In Ägypten geschah das gleiche nicht. Wohl suchten dessen Herrscher mit den Eingeborenen namentlich auf dem religiösen Gebiet Fühlung zu halten und wollten nicht als Griechen über die Ägypter, viel eher als irdische Götter über die Untertanen insgemein herrschen; aber damit vertrug sich die ungleiche Berechtigung der Untertanen durchaus, eben wie die rechtliche und faktische Bevorzugung des Adels ein ebenso wesentlicher Teil des friderizianischen Regiments war wie die gleiche Gerechtigkeit gegen Vornehme und Geringe.
—————————————————————
^11 Wenigstens schloß Kleopatra bei einer Getreideverteilung in Alexandreia die Juden aus (Ios. c. Ap. 2, 5), um so viel mehr also die Ägypter.
^12 Das Edikt des Alexander (CIG 4957) Z. 33 f. befreit die εν τή χώρα (nicht εν τή πόλει) ihrer Geschäfte wegen wohnhaften εγγενείς Αλεξανδρεις von den λειτουργίαι χωρικαί.
^13 “Es bestehen”, sagt der alexandrinische Jude Philon (in Flacc. 10), “hinsichtlich der körperlichen Züchtigung (τών μαστίγων) Unterschiede in unserer Stadt nach dem Stande der zu Züchtigenden: die Ägypter werden mit anderer Geißel gezüchtigt und von anderen, die Alexandriner aber mit Stöcken (σπάθαις; σπάθη ist die Rispe des Palmblatts) und von den alexandrinischen Stockträgern” (σπαθηφόροι, etwa bacillarius). Er beklagt sich nachher bitter, daß die Ältesten seiner Gemeinde, wenn sie einmal gehauen werden sollten, nicht wenigstens mit den anständigen Bürgerprügeln (ταίς ελευθεριωτέραις καί πολιτικωτέραις μάστιξιν) bedacht worden seien.
^14 Ios. c. Ap. 2, 4: μόνοις Αιγυπτίοις οι κύριοι νύν Ρωμαίοι τής οικουμένης μεταλαμβάνειν ηστινοσούν πολιτείας απειρήκασιν. 6: Aegyptiis neque regum quisquam videtur ius civitatis fuisse largitus neque nunc quilibet imperatorum (vgl. Eph. epigr. V, p. 13). Derselbe rückt seinem Widersacher vor (2, 3, 4), daß er, ein geborener Ägypter, seine Heimat verleugnet und sich für einen Alexandriner ausgegeben habe. Einzelausnahmen werden dadurch nicht ausgeschlossen.
^15 Auch die alexandrinische Wissenschaft hat im Sinne des Königs gegen diesen Satz (Plut. de fort. Alex. 1, 6) protestiert; Eratosthenes bezeichnete die Zivilisation als nicht den Hellenen allein eigen und nicht allen Barbaren abzusprechen, zum Beispiel nicht den Indern, den Arianern, den Römern, den Karthagern; die Menschen seien vielmehr zu teilen in “gute” und “schlechte” (Strabon 1. fin. p. 66). Aber von dieser Theorie ist auf die ägyptische Rasse auch unter den Lagiden keine praktische Anwendung gemacht worden.
—————————————————————
Wie die Römer im Orient überhaupt das Werk der Griechen fortsetzten, so blieb auch die Ausschließung der einheimischen Ägypter von der Gewinnung des griechischen Bürgerrechts nicht bloß bestehen, sondern wurde auf das römische Bürgerrecht ausgedehnt. Der ägyptische Grieche dagegen konnte das letztere ebenso wie jeder andere Nichtbürger gewinnen. Der Eintritt freilich in den Senat wurde ihm so wenig gestattet wie dem römischen Bürger aus Gallien, und diese Beschränkung ist viel länger für Ägypten als für Gallien in Kraft geblieben ^16; erst im Anfang des dritten Jahrhunderts wurde in einzelnen Fällen davon abgesehen, und als Regel hat sie noch im fünften gegolten. In Ägypten selbst wurden die Stellungen der Oberbeamten, das heißt der für die ganze Provinz fungierenden, und ebenso die Offizierstellen den römischen Bürgern in der Form vorbehalten, daß als Qualifikation dafür das Ritterpferd verlangt ward; es war dies durch die allgemeine Reichsordnung gegeben, und ähnliche Privilegien hatten ja in Ägypten unter den früheren Lagiden die Makedonier gegenüber den sonstigen Griechen besessen. Die Ämter zweiten Ranges blieben unter römischer Herrschaft wie bisher den ägyptischen Ägyptern verschlossen und wurden mit Griechen besetzt, zunächst den Bürgern von Alexandreia und Ptolemais. Wenn im Reichskriegsdienst für die erste Klasse das römische Bürgerrecht gefordert wurde, so ließ man doch bei den in Ägypten selbst stationierten Legionen auch den ägyptischen Griechen nicht selten in der Weise zu, daß ihm bei der Aushebung das römische Bürgerrecht verliehen ward. Für die Kategorie der Auxiliartruppen unterlag die Zulassung der Griechen keiner Beschränkung; die Ägypter aber sind auch hierfür wenig oder gar nicht, dagegen für die unterste Klasse, die in der ersten Kaiserzeit noch aus Sklaven gebildete Flottenmannschaft, späterhin in beträchtlicher Zahl verwendet worden. Im Lauf der Zeit hat die Zurücksetzung der eingeborenen Ägypter wohl in ihrer Strenge nachgelassen und sind dieselben öfter zum griechischen und mittels dessen auch zum römischen Bürgerrecht gelangt; im ganzen aber ist das römische Regiment einfach die Fortsetzung wie der griechischen Herrschaft so auch der griechischen Exklusivität gewesen. Wie das makedonische Regiment sich mit Alexandreia und Ptolemais begnügt hatte, so hat auch das römische einzig in dieser Provinz nicht eine einzige Kolonie gegründet ^17.
——————————————————————-
^16 Auch die Zulassung zu den ritterlichen Stellungen war wenigstens erschwert: non est ex albo iudex patre Aegyptio (CIL IV, 1943; vgl. Römisches Staatsrecht, Bd. 2, S. 919, A. 2; Eph. epigr. V, p. 13 n. 2). Doch begegnen früh einzelne Alexandriner in ritterlichen Ämtern wie Tiberius Julius Alexander (Anm. 21).
^17 Wenn die Worte des Plinius (nat. 5, 31, 128) genau sind, daß die Pharos-Insel vor dem Hafen von Alexandreia eine colonia Caesaris dictatoris sei (vgl. 5, 221), so hat der Diktator auch hier über Aristoteles hinaus wie Alexander gedacht. Darüber aber kann kein Zweifel sein, daß nach der Einziehung Ägyptens es dort nie eine römische Kolonie gegeben hat.
——————————————————————-
Auch die Sprachordnung ist in Ägypten wesentlich unter den Römern geblieben, wie die Ptolemäer sie festgestellt hatten. Abgesehen von dem Militär, bei dem das Lateinische allein herrschte, ist für den Verkehr der oberen Stellen die Geschäftssprache die griechische. Der einheimischen Sprache, die von den semitischen wie von den arischen Sprachen radikal verschieden, am nächsten vielleicht derjenigen der Berber in Nordafrika verwandt ist, und der einheimischen Schrift haben die römischen Herrscher und ihre Statthalter sich nie bedient, und wenn schon unter den Ptolemäern den ägyptisch geschriebenen Aktenstücken griechische Übersetzung beigefügt werden mußte, so gilt für diese ihre Nachfolger mindestens dasselbe. Allerdings blieb es den Ägyptern unverwehrt, soweit es ihnen nach dem Ritual erforderlich oder sonst zweckmäßig erschien, sich der Landessprache und ihrer altgeheiligten Schriftzeichen zu bedienen; es mußte auch in diesem alten Heim des Schriftgebrauchs im gewöhnlichen Verkehr nicht bloß bei Privatkontrakten, sondern selbst bei Steuerquittungen und ähnlichen Schriftstücken die dem großen Publikum allein geläufige Landessprache und die übliche Schrift zugelassen werden. Aber es war dies eine Konzession und der herrschende Hellenismus bemüht, sein Reich zu erweitern. Das Bestreben, den im Lande herrschenden Anschauungen und Überlieferungen auch im Griechischen einen allgemein gültigen Ausdruck zu schaffen, hat der Doppelnamigkeit in Ägypten eine Ausdehnung gegeben wie nirgend sonst. Alle ägyptischen Götter, deren Namen nicht selbst den Griechen geläufig wurden, wie der der Isis, wurden mit entsprechenden oder auch nicht entsprechenden griechischen geglichen; vielleicht die Hälfte der Ortschaften, eine Menge von Personen führen sowohl eine einheimische wie eine griechische Benennung. Allmählich drang hierin die Hellenisierung durch. Die alte heilige Schrift begegnet auf den erhaltenen Denkmälern zuletzt unter Kaiser Decius um die Mitte des 3., ihre geläufigere Abart zuletzt um die Mitte des 5. Jahrhunderts; aus dem gemeinen Gebrauch sind beide beträchtlich früher verschwunden. Die Vernachlässigung und der Verfall der einheimischen Elemente der Zivilisation drückt sich darin aus. Die Landessprache selbst behauptete sich noch lange nachher in den abgelegenen Orten und den niederen Schichten und ist erst im 17. Jahrhundert völlig erloschen, nachdem sie, die Sprache der Kopten, gleich wie die syrische, infolge der Einführung des Christentums und der auf die Hervorrufung einer volkstümlich-christlichen Literatur gerichteten Bemühungen, in der späteren Kaiserzeit eine beschränkte Regeneration erfahren hatte.
In dem Regiment kommt vor allem in Betracht die Unterdrückung des Hofes und der Residenz, die notwendige Folge der Einziehung des Landes durch Augustus. Es blieb wohl, was bleiben konnte. Auf den in der Landessprache, also bloß für Ägypter geschriebenen Inschriften heißen die Kaiser wie die Ptolemäer Könige von Ober- und Unterägypten und die Auserwählten der ägyptischen Landesgötter, daneben freilich auch, was bei den Ptolemäern nicht geschehen war, Großkönige ^18. Die Zeiten zählte man in Ägypten wie bisher nach dem landüblichen Kalender und seinem auf die römischen Herrscher übergehenden Königsjahr; den goldenen Becher, den in jedem Juni der König in den schwellenden Nil warf, warf jetzt der römische Vizekönig. Aber damit reichte man nicht weit. Der römische Herrscher konnte die mit seiner Reichsstellung unvereinbare Rolle des ägyptischen Königs nicht durchführen. Mit der Vertretung durch einen Untergebenen machte der neue Landesherr gleich bei dem ersten nach Ägypten gesandten Statthalter unbequeme Erfahrungen; der tüchtige Offizier und talentvolle Poet, der es nicht hatte lassen können, auch seinen Namen den Pyramiden einzuschreiben, wurde deswegen abgesetzt und ging daran zugrunde. Es war unvermeidlich, hier Schranken zu setzen. Die Geschäfte, deren Erledigung nach dem Alexandersystem nicht minder dem Fürsten persönlich oblag ^19 wie nach der Ordnung des römischen Prinzipats, mochte der römische Statthalter führen wie der einheimische König; König durfte er weder sein noch scheinen ^20. Es ward das in der zweiten Stadt der Welt sicher tief und schwer empfunden. Der bloße Wechsel der Dynastie wäre nicht allzu sehr ins Gewicht gefallen. Aber ein Hof wie der der Ptolemäer, geordnet nach dem Zeremoniell der Pharaonen, König und Königin in ihrer Göttertracht, der Pomp der Festzüge, der Empfang der Priesterschaften und der Gesandten, die Hofbankette, die großen Zeremonien der Krönung, der Eidesleistung, der Vermählung, der Bestattung, die Hofämter der Leibwächter und des Oberleibwächters (αρχισωματοφύλαξ), des einführenden Kammerherrn (εισανγγελεύς), des Obertafelmeisters (αρχεδέατρος), des Oberjägermeisters (αρχικυνηγός), die Vettern und Freunde des Königs, die Dekorierten - das alles ging für die Alexandriner ein für alle Mal unter mit der Verlegung des Herrschersitzes vom Nil an den Tiber. Nur die beiden berühmten alexandrinischen Bibliotheken blieben dort mit allem ihrem Zubehör und Personal als Rest der alten königlichen Herrlichkeit. Ohne Frage büßte Ägypten bei der Depossedierung seiner Regenten sehr viel mehr ein als Syrien; freilich waren beide Völkerschaften in der machtlosen Lage, daß sie hinnehmen mußten, was ihnen angesonnen ward, und an eine Auflehnung für die verlorene Weltmachtstellung ist hier so wenig wie dort auch nur gedacht worden.
—————————————————————
^18 Augustus’ Titulatur lautet bei den ägyptischen Priestern folgendermaßen: “Der schöne Knabe, lieblich durch Liebenswürdigkeit, der Fürst der Fürsten, auserwählt von Ptah und Nun dem Vater der Götter, König von Oberägypten und König von Unterägypten, Herr der beiden Länder, Autokrator, Sohn der Sonne, Herr der Diademe, Kaisar, ewig lebend, geliebt von Ptah und Isis”; wobei die beiden Eigennamen Autokrator Kaisar aus dem Griechischen beibehalten sind. Der Augustustitel kommt zuerst bei Tiberius in ägyptischer Übersetzung (ntixu), mit beibehaltenem griechischem Σεβαστός zuerst unter Domitian vor. Die Titulatur des schönen lieblichen Knaben, welche in besserer Zeit nur den zu Mitregenten erklärten Kindern gegeben zu werden pflegt, ist späterhin stereotyp geworden und findet sich wie für Caesarion und Augustus, so auch für Tiberius, Claudius, Titus, Domitian verwendet. Wichtiger ist es, daß abweichend von der älteren Titulatur, wie sie zum Beispiel griechisch auf der Inschrift von Rosette sich findet (CIG 4697), bei den Caesaren von Augustus an der Titel hinzutritt “Fürst der Fürsten”, womit ohne Zweifel deren, den früheren Königen fehlende Großkönigstellung ausgedrückt werden soll.
^19 Wenn die Leute wüßten, pflegte König Seleukos zu sagen (Plus. an seni 11), was es für eine Last ist, so viele Briefe zu schreiben und zu lesen, so würden sie das Diadem, wenn es zu ihren Füßen läge, nicht aufheben.
^20 Daß derselbe andere Abzeichen trug als die Offiziere überhaupt (Hirschfeld, Verwaltungsgeschichte, S. 271), wird aus vita Hadr. 4 schwerlich gefolgert werden dürfen.
—————————————————————
Die Verwaltung des Landes liegt, wie schon gesagt ward, in den Händen des “Stellvertreters”, das heißt des Vizekönigs; denn obwohl der neue Landesherr, mit Rücksicht auf seine Stellung im Reiche, sowohl für sich wie für seine höher gestellten Vertreter der königlichen Benennungen auch in Ägypten sich enthielt, so hat er doch der Sache nach durchaus als Nachfolger der Ptolemäer die Herrschaft geführt, und die gesamte zivile wie militärische Obergewalt ist in seiner und seines Vertreters Hand vereinigt. Daß weder Nichtbürger noch Senatoren diese Stellung bekleiden durften, ist schon bemerkt worden; Alexandrinern, wenn sie zum Bürgerrecht und ausnahmsweise zum Ritterpferd gelangt waren, ist sie zuweilen übertragen worden ^21. Im übrigen stand dieses Amt unter den nicht senatorischen an Rang und Einfluß anfänglich allen übrigen voran und späterhin einzig der Kommandantur der kaiserlichen Garde nach. Außer den eigentlichen Offizieren, wobei nur der Ausschluß des Senators und die dadurch bedingte niedrigere Titulatur des Legionskommandanten (praefectus statt legatus) von der allgemeinen Ordnung sich entfernt, fungieren neben und unter dem Statthalter und gleichfalls für ganz Ägypten ein oberster Beamter für die Justiz und ein oberster Finanzverwalter, beide ebenfalls römische Bürger vom Ritterrang und, wie es scheint, nicht dem Verwaltungsschema der Ptolemäer entlehnt, sondern nach einem auch in anderen kaiserlichen Provinzen angewandten Verfahren dem Statthalter zu- und untergeordnet ^22.
————————————————————————-
^21 So hat Tiberius Julius Alexander, ein alexandrinischer Jude, in den letzten Jahren Neros diese Statthalterschaft geführt; allerdings gehörte er einer sehr reichen und vornehmen, selbst mit dem kaiserlichen Hause verschwägerten Familie an und hatte im Partherkrieg sich als Generalstabschef Corbulos ausgezeichnet, welche Stellung er bald nachher in dem Jüdischen Krieg des Titus abermals übernahm. Er muß einer der tüchtigsten Offiziere dieser Epoche gewesen sein. Ihm ist die pseudo-aristotelische, offenbar von einem andern alexandrinischen Juden verfaßte Schrift περί κοσμού gewidmet (J. Bernays, Gesammelte Abhandlungen. Bd. 2, S. 278).
^22 Unverkennbar sind der iuridicus Aegypti (CIL X, 6976; auch missus in Aegyptum ad iurisdictionem Bull. dell’ Inst. 1856, S. 142; iuridicus Alexandreae CIL VI, 1564; VIII, 8925, 8934; Dig. 1, 20, 2) und der idiologus ad Aegyptum (CIL X, 4862; procurator ducenarius Alexandriae idiulogu Eph. epigr. V, p. 30 und CIG 3751; ο γνώμων τού ιδίου λόγου CIG 4957 v. 44 vgl. v. 39) den neben den Legaten der kaiserlichen Provinzen stehenden Hilfsbeamten für die Rechtspflege (legati iuridici) und die Finanzen (procuratores provinciae) nachgebildet (Römisches Staatsrecht, Bd. 1, 2. Aufl., S. 223, A. 5). Daß sie für das ganze Land bestellt und dem praefectus Aegypti untergeordnet waren, sagt Strabon (17, 1, 12 p. 797) ausdrücklich und fordert auch die öftere Erwähnung Ägyptens in der Titulatur sowie die Wendung in dem Edikt CIG 4957 v. 39. Ausschließlich aber war ihre Kompetenz nicht; “viele Prozesse”, sagt Strabon, “entscheidet der rechtsprechende Beamte” (daß es Vormünder gab, lehrt Dig. 1, 20, 2), und nach demselben liegt es dem Idiologos namentlich ob, die bona vacantia et caduca für den Fiskus einzuziehen.
Dies schließt nicht aus, daß der römische iuridicus an die Stelle des älteren Dreißigergerichts mit dem αρχιδικαστής an der Spitze (Diodor 1, 75) getreten ist, welcher ägyptisch ist und nicht mit dem alexandrinischen αρχιδικαστής verwechselt werden darf, übrigens vielleicht schon vor der römischen Zeit beseitigt worden ist, und daß der Idiologos hervorgegangen ist aus einem in Ägypten bestehenden Anrecht des Königs auf die Erbschaften, wie es im übrigen Reiche in gleicher Ausdehnung nicht vorkam; welches letztere Lumbroso (Recherchen, S. 285) sehr wahrscheinlich gemacht hat.
————————————————————————-
Alle übrigen Beamten fungieren nur für einzelne Bezirke und sind in der Hauptsache aus der ptolemäischen Ordnung übernommen. Daß die Vorsteher der drei Provinzen Unter-, Mittel- und Oberägypten, abgesehen vom Kommando mit dem gleichen Geschäftskreis, wie der Statthalter ausgestattet, in augustischer Zeit aus den ägyptischen Griechen, späterhin wie die eigentlichen Oberbeamten aus der römischen Ritterschaft genommen wurden, ist bemerkenswert als ein Symptom der im Verlauf der Kaiserzeit sich steigernden Zurückdrängung des einheimischen Elements in der Magistratur.
Unter diesen oberen und mittleren Behörden stehen die Lokalbeamten, die Vorsteher der ägyptischen wie der griechischen Städte nebst den sehr zahlreichen, bei dem Hebungswesen und den mannigfaltigen, auf den Geschäftsverkehr gelegten Abgaben beschäftigten Subalternen und wieder in dem einzelnen Bezirk die Vorsteher der Unterbezirke und der Dörfer, welche Stellungen mehr als Lasten denn als Ehren angesehen und den Ortsangehörigen oder Ortsansässigen, jedoch mit Ausschluß der Alexandriner, durch den Oberbeamten auferlegt werden; die wichtigste darunter, die Vorstandschaft des Nomos, wird auf je drei Jahre von dem Statthalter besetzt. Die örtlichen Behörden der griechischen Städte waren der Anzahl wie der Titulatur nach andere; in Alexandreia namentlich fungierten vier Oberbeamten, der Priester Alexanders 23, der Stadtschreiber (θπομνηματογράφος) ^24, der Oberrichter (αρχιδικαστής) und der Nachtwächtermeister (νυκτερινός στρατηγός). Daß sie angesehener waren als die Strategen der Nomen, versteht sich von selbst und zeigt deutlich das dem ersten alexandrinischen Beamten zustehende Purpurgewand. übrigens rühren sie ebenfalls aus der Ptolemäerzeit her und werden wie die Nomenvorsteher aus den Eingesessenen von der römischen Regierung auf Zeit ernannt. Römische Beamte kaiserlicher Ernennung finden sich unter diesen städtischen Vorstehern nicht. Aber der Priester des Museion, der zugleich der Präsident der alexandrinischen Akademie der Wissenschaften ist und auch über die bedeutenden Geldmittel dieser Anstalt verfügt, wird vom Kaiser ernannt; ebenso werden die Aufsicht über das Alexandergrab und die damit verbundenen Baulichkeiten und einige andere wichtige Stellungen in der Hauptstadt Ägyptens von der Regierung in Rom mit Beamten von Ritterrang besetzt ^25.
—————————————————————————-
^23 Der εκηγητής, nach Strabon (17, 1, 12 p. 797) der erste städtische Beamte in Alexandreia unter den Ptolemäern wie unter den Römern und berechtigt, den Purpur zu tragen, ist sicher identisch mit dem Jahrpriester in dem Testament Alexanders des in solchen Dingen sehr wohl unterrichteten Alexanderromans (3, 33 p. 149 Müller). Wie der Exegetes neben seiner wohl im religiösen Sinn zu fassenden Titulatur die επιμέλεια τών τή πόλει χρησίμων hat, so ist jener Priester des Romans επιμελιστής τής πόλεως. So wenig wie den Purpur und den goldenen Kranz wird der Romanschreiber auch die Besoldung von einem Talent und die Erblichkeit erfunden haben; die letztere, bei welcher auch Lumbroso (L’Egitto al tempo dei Greci e Romani. 1882, S. 152) an den εξηγητής έναρχος der alexandrinischen Inschriften (CIG 4688, 4976 c) erinnert, ist vermutlich in der Weise zu denken, daß ein gewisser Kreis von Personen durch Erbrecht berufen war und der Statthalter aus diesen den Jahrpriester bestellte. Dieser Priester Alexanders (sowie der folgenden ägyptischen Könige, nach dem Stein von Kanopos und dem von Rosette CIG 4697) war unter den früheren Lagiden für die alexandrinischen Akte eponym, während später wie unter den Römern dafür die Königsnamen eintreten. Nicht verschieden von ihm ist wohl auch der “Oberpriester von Alexandreia und ganz Ägypten” einer stadtrömischen Inschrift aus hadrianischer Zeit (CIG 5900: αρχιερεί Αλεξανδρείας καί Αιγύπτου πάσης Δευκίω Ιουλίω Ουηστίνω καί επιστάτει τού μουσείου καί επί τών εν Ρώμη βιβλιοσθηκών Ρωμαικών τε καί Ελληνικών καί επί τής παιδείας Αδριανού, επιστολεί τοί αυτού αυτοκράτορος); die eigentliche Titulatur εξηγητής wurde, da sie gewöhnlich den Küster bezeichnet, außerhalb Ägyptens vermieden. Sollte, was die Fassung der Inschrift nahe legt, das Oberpriestertum damals dauernd gewesen sein, so wiederholt sich bekanntlich der Übergang von der Jährigkeit zu der wenigstens titularen, nicht selten auch reellen Lebenslänglichkeit überhaupt bei den Sacerdotien der Provinzen, zu denen dieses alexandrinische zwar nicht gehört, aber deren Stelle es in Ägypten vertritt. Daß das Priestertum und die Vorstandschaft des Museums zwei verschiedene Ämter sind, zeigt die Inschrift selbst. Dasselbe lehrt die Inschrift eines königlichen Oberarztes aus guter Lagidenzeit, der daneben sowohl Exeget ist wie Vorsteher des Museums (Χρύσερμον Ηρακλείτου Αλεξανδρέα τόν σθγγενή βασιλέως Πτολεμαίου καί εξηγητήν καί επί τών ιατρών καί επιστάτην τού Μούσείου). Aber beide Denkmäler legen zugleich nahe, daß die Stellung des ersten Beamten von Alexandreia und die Vorstandschaft des Museums häufig demselben Manne übertragen worden sind, obwohl in römischer Zeit jene vom Präfekten, diese vom Kaiser vergeben ward.
^24 Nicht zu verwechseln mit dem gleichartigen Amt, das Philon (in Flacc. 16) erwähnt und Lukianos (apolog. 12) bekleidete; dies ist kein städtisches, sondern eine Subalternstelle bei der Präfektur von Ägypten, lateinisch a commentariis oder ab actis.
^25 Dies ist der procurator Neaspoleos et mausolei Alexandriae (CIL VIII, 8934; Henzen 6929). Beamte gleicher Art und gleichen Ranges, deren Kompetenz aber nicht klar erhellt, sind der procurator ad Mercurium Alexandreae (CIL X, 3847) und der procurator Alexandreae Pelusii (CIL VI, 1624). Auch der Pharus steht unter einem kaiserlichen Freigelassenen (CIL VI, 8582).
—————————————————————————-
Selbstverständlich sind Alexandriner und Ägypter in diejenigen Prätendentenbewegungen hineingezogen worden, die vom Orient ausgingen, und haben dabei regelmäßig mitgemacht; auf diese Weise sind hier Vespasian, Cassius, Niger, Macrianus, Vaballathus, der Sohn der Zenobia, Probus zu Herrschern ausgerufen worden. Die Initiative aber haben in allen diesen Fällen weder die Bürger von Alexandreia ergriffen noch die wenig angesehenen ägyptischen Truppen, und die meisten dieser Revolutionen, auch die mißlungenen, haben für Ägypten keine besonders empfindlichen Folgen gehabt. Aber die an den Namen der Zenobia sich knüpfende Bewegung ist für Alexandreia und für ganz Ägypten fast ebenso verhängnisvoll geworden wie für Palmyra. In Stadt und Land standen die palmyrenisch und römisch Gesinnten mit den Waffen und der Brandfackel in der Hand sich gegenüber. An der Südgrenze rückten die barbarischen Blemyer ein, wie es scheint im Einverständnis mit dem palmyrenisch gesinnten Teil der Bewohner Ägyptens, und bemächtigten sich eines großen Teils von Oberägypten ^26. In Alexandreia war der Verkehr zwischen den beiden feindlichen Quartieren aufgehoben, selbst Briefe zu befördern, war schwierig und gefährlich ^27. Die Gassen starrten von Blut und von unbegrabenen Leichen. Die dadurch erzeugten Seuchen wüteten noch ärger als das Schwert; und damit keines der vier Rosse des Verderbens mangele, versagte auch der Nil und gesellte sich die Hungersnot zu den übrigen Geißeln. Die Bevölkerung schmolz in der Weise zusammen, daß, wie ein Zeitgenosse sagt, es früher in Alexandreia mehr Greise gab als nachher Bürger. Als der von Claudius gesandte Feldherr Probus endlich die Oberhand gewann, warfen sich die palmyrenisch Gesinnten, darunter die Mehrzahl der Ratsmitglieder, in das feste Kastell Prucheion in der unmittelbaren Nähe der Stadt; und obwohl, als Probus den Austretenden Schonung des Lebens verhieß, die große Mehrzahl sich unterwarf, harrte doch ein beträchtlicher Teil der Bürgerschaft bis zum Äußersten aus in dem Kampf der Verzweiflung. Die Festung, endlich durch Hunger bezwungen (270), wurde geschleift und lag seitdem öde; die Stadt aber verlor ihre Mauern. In dem Lande haben die Blemyer sich noch jahrelang behauptet; erst Kaiser Probus hat Ptolemais und Koptos ihnen wieder entrissen und sie aus dem Lande hinausgeschlagen. Der Notstand, den diese durch eine Reihe von Jahren sich hinziehenden Unruhen hervorgerufen haben müssen, mag dann wohl die einzige nachweislich in Ägypten entstandene Revolution ^28 zum Ausbruch gebracht haben. Unter der Regierung Diocletians lehnten sich, wir wissen nicht warum und wozu, sowohl die eingeborenen Ägypter wie die Bürgerschaft von Alexandreia gegen die bestehende Regierung auf. Es wurden Gegenkaiser aufgestellt, Lucius Domitius Domitianus und Achilleus, falls nicht etwa beide Namen dieselbe Persönlichkeit bezeichnen; die Empörung währte drei bis vier Jahre; die Städte Busiris im Delta und Koptos unweit Theben wurden von den Truppen der Regierung zerstört und schließlich unter der eigenen Führung Diocletians im Frühjahr 297 die Hauptstadt nach achtmonatlicher Belagerung bezwungen. Von dem Herunterkommen des reichen, aber durchaus auf den inneren und äußeren Frieden angewiesenen Landes zeugt nichts so deutlich wie die im Jahre 302 erlassene Verfügung desselben Diocletian, daß ein Teil des bisher nach Rom gesandten ägyptischen Getreides in Zukunft der alexandrinischen Bürgerschaft zugute kommen solle ^29. Allerdings gehört dies zu den Maßregeln, welche die Dekapitalisierung Roms bezweckten; aber den Alexandrinern, die zu begünstigen dieser Kaiser wahrlich keine Ursache hatte, wäre die Lieferung nicht zugewandt worden, wenn sie sie nicht dringend gebraucht hätten.
————————————————————————-
^26 Auf die Allianz der Palmyrener und der Blemyer deutet die Notiz der vita Firmi c. 3 und daß nach Zosimus (hist. 1, 71) Ptolemais zu den Blemyern abfiel (vgl. Eus. hist. eccl. 7, 32). Aurelian hat mit diesen nur verhandelt (vita 34. 41); Probus erst warf sie wieder aus Ägypten (Zos. a. a. O.; vita 17).
^27 Wir besitzen noch dergleichen Briefe, von dem damaligen Bischof der Stadt Dionysios († 265), an die in der feindlichen Stadthälfte abgesperrten Gemeindeglieder gerichtet (Eus. hist. eccl. 7, 21, 22 vgl. 32). Wenn es darin heißt: “leichter kommt man vom Orient in den Okzident als von Alexandreia nach Alexandreia” und η μεσαιτάτη τής πόλεως οδός, also die von der Lochiasspitze quer durch die Stadt laufende, mit Säulenhallen besetzte Straße (vgl. Lumbroso, L’Egitto, S. 137) mit der Wüste zwischen Ägypten und dem Gelobten Lande verglichen wird, so scheint es fast, als habe Severus Antoninus seine Drohung ausgeführt, eine Mauer quer durch die Stadt zu ziehen und militärisch zu besetzen (Dio 77, 23). Die Schleifung der Mauern nach der Niederwerfung des Aufstandes (Amm. 22,16,15) würde dann auf ebendiesen Bau zu beziehen sein.
^28 Die angeblich ägyptischen Tyrannen Aemilianus, Firmus, Saturninus sind als solche wenigstens nicht beglaubigt. Die sogenannte Lebensbeschreibung des zweiten ist nichts als die arg entstellte Katastrophe des Prucheion.
^29 Chr. Pasch. p. 514; Prok. hist. 26; Gothofred zu Cod. Theod. 14, 26, 2. Ständige Kornverteilungen sind schon früher in Alexandreia eingerichtet worden, aber, wie es scheint, nur für altersschwache Personen, und vermutlich für Rechnung der Stadt, nicht des Staats (Eus. hist. eccl. 7, 21).
————————————————————————-
Wirtschaftlich ist Ägypten bekanntlich vor allem das Land des Ackerbaues. Zwar ist die “schwarze Erde” - das bezeichnet der einheimische Landesname Chemi - nur ein schmaler Doppelstreifen zu beiden Seiten des mächtigen, von der letzten Stromschnelle bei Syene, der Südgrenze des eigentlichen Ägyptens, auf 120 Meilen in breiter Fülle durch die rechts und links sich ausdehnende gelbe Wüste zum Mittelländischen Meer strömenden Nils; nur an seinem letzten Ende breitet die “Gabe des Flusses”, das Nildelta, zwischen den mannigfaltigen Armen seiner Mündung sich zu beiden Seiten weiter aus. Auch der Ertrag dieser Strecken hängt Jahr für Jahr ab von dem Nil und den sechzehn Ellen seiner Schwelle, den den Vater umspielenden sechzehn Kindern, wie die Kunst der Griechen den Flußgott darstellt; mit gutem Grund nennen die Araber die niedrigen Ellen mit den Namen der Engel des Todes, denn erreicht der Fluß die volle Höhe nicht, so trifft das ganze ägyptische Land Hunger und Verderben. Im allgemeinen aber vermag Ägypten, wo die Bestellungskosten verschwindend niedrig sind, der Weizen hundertfältig trägt und auch die Gemüsezucht, der Weinbau, die Baumkultur, namentlich die Dattelpalme, und die Viehzucht guten Ertrag bringen, nicht bloß eine dichte Bevölkerung zu ernähren, sondern auch reichlich Getreide in das Ausland zu senden. Dies führte dazu, daß nach der Einsetzung der Fremdherrschaft dem Lande selbst von seinem Reichtum nicht viel verblieb. Ungefähr wie in persischer Zeit und wie heutzutage schwoll damals der Nil und fronten die Ägypter hauptsächlich für das Ausland, und zunächst dadurch spielt Ägypten in der Geschichte des kaiserlichen Rom eine wichtige Rolle. Nachdem Italiens eigener Getreidebau gesunken und Rom die größte Stadt der Welt geworden war, bedurfte dasselbe der stetigen Zufuhr billigen überseeischen Getreides; und vor allem durch die Lösung der nicht leichten wirtschaftlichen Aufgabe, die hauptstädtische Zufuhr finanziell möglich zu machen und sicherzustellen hat der Prinzipat sich befestigt. Diese Lösung ruhte auf dem Besitz Ägyptens, und insofern hier der Kaiser ausschließlich gebot, hielt er durch Ägypten das Land Italien mit seinen Dependenzen in Schach. Als Vespasianus die Herrschaft ergriff, sandte er seine Truppen nach Italien, er selbst aber ging nach Ägypten und bemächtigte sich Roms durch die Kornflotte. Wo immer ein römischer Regent daran gedacht hat oder haben soll, den Sitz der Regierung nach dem Osten zu verlegen, wie uns von Caesar, Antonius, Nero, Geta erzählt wird, da richten sich die Gedanken wie von selber nicht nach Antiocheia, obwohl dies damals die regelmäßige Residenz des Ostens war, sondern nach der Geburtsstätte und der festen Burg des Prinzipats, nach Alexandreia.
Deshalb war denn auch die römische Regierung auf die Hebung des Feldbaues in Ägypten eifriger bedacht als irgendwo sonst. Da derselbe von der Nilüberschwemmung abhängig ist, ward es möglich, durch systematisch durchgeführte Wasserbau ten, künstliche Kanäle, Dämme, Reservoirs die für den Feldbau geeignete Fläche bedeutend zu erweitern. In den guten Zeiten Ägyptens, des Heimatlandes der Meßschnur und des Kunstbaus, war dafür viel geschehen, aber diese segensreichen Anlagen unter den letzten elenden und finanziell bedrängten Regierungen in argen Verfall geraten. So führte die römische Besitznahme sich würdig damit ein, daß Augustus durch die in Ägypten stehenden Truppen die Nilkanäle einer durchgreifenden Reinigung und Erneuerung unterwarf. Wenn zur Zeit der römischen Besitzergreifung die volle Ernte einen Stand des Flusses von vierzehn Ellen erfordert hatte und bei acht Ellen Mißernte eintrat, so genügten später, nachdem die Kanäle in Stand gesetzt waren, schon zwölf Ellen für eine volle Ernte und gaben acht Ellen noch einen genügenden Ertrag. Jahrhunderte nachher hat Kaiser Probus Ägypten nicht bloß von den Äthiopen befreit, sondern auch die Wasserbauten am Nil wieder instand gesetzt. Es darf überhaupt angenommen werden, daß die besseren Nachfolger Augusts in ähnlichem Sinne administrierten und daß, zumal bei der durch Jahrhunderte kaum unterbrochenen inneren Ruhe und Sicherheit, der ägyptische Ackerbau unter dem römischen Prinzipat in dauerndem Flor gestanden hat. Welche Rückwirkung diese Verhältnisse auf die Ägypter selbst hatten, vermögen wir genauer nicht zu verfolgen. Zu einem großen Teil beruhten die Einkünfte aus Ägypten auf dem kaiserlichen Domanialbesitz, welcher in römischer wie in früherer Zeit einen beträchtlichen Teil des ganzen Areals ausmachte ^30; hier wird, zumal bei der wenig kostspieligen Bestellung, den Kleinpächtern, die dieselbe beschafften, nur eine mäßige Quote des Ertrags geblieben oder eine hohe Geldpacht auferlegt worden sein. Aber auch die zahlreichen und durchgängig kleineren Eigentümer werden eine hohe Grundsteuer in Getreide oder in Geld entrichtet haben. Die ackerbauende Bevölkerung, genügsam wie sie war, blieb in der Kaiserzeit wohl zahlreich; aber sicher lastete der Steuerdruck, sowohl an sich wie wegen der Verwendung des Ertrags im Ausland, schwerer auf Ägypten unter der römischen Fremdherrschaft als unter dem keineswegs schonenden Regiment der Ptolemäer.
—————————————————————————-
^30 In der Stadt Alexandreia scheint es kein eigentliches Grundeigentum gegeben zu haben, sondern nur eine Art Erbmiete (Amm. 22, 11, 6; Römisches Staatsrecht, Bd. 2, 963, A. 1); im übrigen aber hat das Privateigentum am Boden in dem Sinn, wie das Provinzialrecht überhaupt ein solches kennt, auch in Ägypten gegolten. Von Domanialbesitz ist oft die Rede, zum Beispiel sagt Strabon (17, 1, 51 p. 828), daß die besten ägyptischen Datteln auf einer Insel wachsen, auf der Private kein Land besitzen dürften, sondern sie sei früher königlich, jetzt kaiserlich und bringe eine große Einnahme. Vespasian verkaufte einen Teil der ägyptischen Domänen und erbitterte dadurch die Alexandriner (Dio 66, 8), ohne Zweifel die Großpächter, die dann das Land an die eigentlichen Bauern in Unterpacht gaben. Ob der Grundbesitz in toter Hand, insbesondere der Priesterkollegien, in der römischen Zeit noch so ausgedehnt war wie früher, kann in Zweifel gezogen werden; ebenso ob im übrigen der Großgrundbesitz oder das Kleineigentum überwog; die Kleinwirtschaft war sicher allgemein. Ziffern besitzen wir weder für die Domanial- noch für die Grundsteuerquote; daß die fünfte Garbe bei Orosius (hist. 1, 8, 9) mit Einschluß des usque ad nunc aus der Genesis abgeschrieben ist, hat Lumbroso, Recherches, S. 94, mit Recht bemerkt. Die Domanialrente kann nicht unter der Hälfte betragen haben; auch für die Grundsteuer möchte der Zehnte (Lumbroso a. a. O., S. 289, 293) kaum genügen.
Anderweitige Ausfuhr des Getreides aus Ägypten bedurfte der Bewilligung des Statthalters (Hirschfeld, Annona, S. 23), ohne Zweifel weil sonst in dem dichtbevölkerten Lande leicht Mangel hätte eintreten können. Doch ist diese Einrichtung sicher mehr kontrollierend gewesen als prohibitiv; in dem Periplus des Ägypters wird mehrfach (c. 7, 17, 24, 28 vgl. 56) Getreide unter den Exportartikeln aufgeführt. Auch die Bestellung der Äcker scheint ähnlich kontrolliert worden zu sein; “die Ägypter”, heißt es, “bauen lieber Rüben als Getreide, soweit sie dürfen, wegen des Rüböls” (Plin. nat. 19, 5, 79).
—————————————————————————-
Von der Wirtschaft Ägyptens bildete der Ackerbau nur einen Teil; wie dasselbe in dieser Hinsicht Syrien weit voranstand, so hatte es vor dem wesentlich agrikolen Afrika die hohe Blüte der Fabriken und des Handels voraus. Die Linnenfabrikation in Ägypten steht an Alter und Umfang und Ruhm der syrischen mindestens gleich und hat, wenn auch die feineren Sorten in dieser Epoche vorzugsweise in Syrien und Phönizien fabriziert wurden ^31, sich durch die ganze Kaiserzeit gehalten; als Aurelian die Lieferungen aus Ägypten an die Reichshauptstadt auf andere Gegenstände als Getreide erstreckte, fehlten unter diesen die Leinwand und der Werg nicht. In feinen Glaswaren behaupteten, sowohl in der Färbung wie in der Formung, die Alexandriner entschieden den ersten Platz, ja, wie sie meinten insofern das Monopol, als gewisse beste Sorten nur mit ägyptischem Material herzustellen seien. Unbestritten hatten sie ein solches in dem Papyrus. Diese Pflanze, die im Altertum massenweise auf den Flüssen und Seen Unterägyptens kultiviert ward und sonst nirgends gedieh, lieferte den Eingeborenen sowohl Nahrung wie das Material für Stricke, Körbe und Kähne, das Schreibmaterial aber damals für die ganze schreibende Welt. Welchen Ertrag sie gebracht haben muß, ermißt man aus den Maßregeln, die der römische Senat ergriff, als einmal auf dem römischen Platz der Papyrus knapp ward und zu fehlen drohte; und da die mühsame Zubereitung nur an Ort und Stelle erfolgen kann, müssen zahllose Menschen davon in Ägypten gelebt haben. Auf Glas und Papyrus ^32 erstreckten sich neben dem Leinen die von Aurelian zu Gunsten der Reichshauptstadt eingeführten alexandrinischen Warenlieferungen. Vielfach muß der Verkehr mit dem Osten auf die ägyptische Fabrikation bietend und verlangend eingewirkt haben. Gewebe wurden daselbst für den Export nach dem Orient fabriziert und zwar in der durch den Landesgebrauch geforderten Weise: die gewöhnlichen Kleider der Bewohner von Habesch waren ägyptisches Fabrikat; nach Arabien und Indien gingen die Prachtstoffe besonders der in Alexandreia kunstvoll betriebenen Bunt- und Goldwirkerei. Ebenso spielten die in Ägypten angefertigten Glaskorallen in dem Handel der afrikanischen Küste dieselbe Rolle wie heutzutage. Indien bezog teils Glasbecher, teils unverarbeitetes Glas zur eigenen Fabrikation; selbst am chinesischen Hof sollen die Glasgefäße, mit welchen die römischen Fremden dem Kaiser huldigten, hohe Bewunderung erregt haben. Ägyptische Kaufleute brachten dem König der Axomiten (Habesch) als stehende Geschenke nach dortiger Landesart angefertigte Gold- und Silbergefäße, den zivilisierten Herrschern der südarabischen und der indischen Küste unter anderen Gaben auch Statuen, wohl von Bronze, und musikalische Instrumente. Dagegen sind die Materialien der Luxusfabrikation, die aus dem Orient kamen, insbesondere Elfenbein und Schildpatt, schwerlich vorzugsweise in Ägypten, hauptsächlich wohl in Rom verarbeitet worden. Endlich kam in einer Epoche, welche in öffentlichen Prachtbauten ihresgleichen niemals in der Welt gehabt hat, das kostbare Baumaterial, welches die ägyptischen Steinbrüche lieferten, in ungeheuren Massen auch außerhalb Ägyptens zur Verwendung: der schöne rote Granit von Syene, die Breccia verde aus der Gegend von Kosêr, der Basalt, der Alabaster, seit Claudius der graue Granit und besonders der Porphyr der Berge oberhalb Myos Hormos. Die Gewinnung derselben ward allerdings größtenteils für kaiserliche Rechnung durch Strafkolonisten bewirkt; aber wenigstens der Transport muß dem ganzen Lande und namentlich der Stadt Alexandreia zugute gekommen sein. Welchen Umfang der ägyptische Verkehr und die ägyptische Fabrikation gehabt hat, zeigt eine zufällig erhaltene Notiz über die Ladung eines durch seine Größe ausgezeichneten Lastschiffes (άκατος), das unter Augustus den jetzt an der Porta del Popolo stehenden Obelisken mit seiner Basis nach Rom brachte; es führte außerdem 200 Matrosen, 1200 Passagiere, 400000 röm. Scheffel (34000 Hektoliter) Weizen und eine Ladung von Leinwand, Glas, Papier und Pfeffer. “Alexandreia”, sagt ein römischer Schriftsteller des 3. Jahrhunderts ^33, “ist eine Stadt der Fülle, des Reichtums und der Üppigkeit, in der niemand müßig geht; dieser ist Glasarbeiter, jener Papierfabrikant, der dritte Leinweber; der einzige Gott ist das Geld.” Es gilt dies verhältnismäßig von dem ganzen Lande.
———————————————————————————
^31 Im Diocletianischen Edikt sind unter den fünf feinen Linnensorten die vier ersten syrisch oder kilikisch (tarsisch), und das ägyptische Leinen erscheint nicht bloß an letzter Stelle, sondern wird auch bezeichnet als tarsisches alexandrinisches, das heißt nach tarsischem Muster in Alexandreia verfertigtes.
^32 Einem reichen Mann in Ägypten wurde nachgesagt, daß er seinen Palast mit Glas statt mit Marmor getäfelt habe und Papyrus und Leim genug besitze, um ein Heer damit zu füttern (vita Firmi 3).
^33 Daß der angebliche Brief Hadrians (vita Saturnini 8) ein spätes Machwerk ist, zeigt zum Beispiel, daß der Kaiser sich in diesem an seinen Schwager Servianus gerichteten, höchst freundschaftlichen Brief beklagt über die Injurien, mit denen die Alexandriner bei seiner ersten Abreise seinen Sohn Verus überhäuft hätten, während andererseits feststeht, daß dieser Servianus neunzigjährig im Jahre 136 hingerichtet ward, weil er die kurz zuvor erfolgte Adoption des Verus gemißbilligt hatte.
———————————————————————————
Von dem Handelsverkehr Ägyptens mit den südlich angrenzenden Landschaften sowie mit Arabien und Indien wird weiterhin eingehend die Rede sein. Derjenige mit den Ländern des Mittelmeers tritt in der Überlieferung weniger hervor, zum Teil wohl, weil er zu dem gewöhnlichen Gang der Dinge gehörte und nicht oft sich Veranlassung fand, seiner besonders zu gedenken. Das ägyptische Getreide wurde von alexandrinischen Schiffern nach Italien geführt und infolgedessen entstand in Portus bei Ostia ein dem alexandrinischen Sarapistempel nachgebildetes Heiligtum mit seiner Schiffergemeinde ^34; aber an dem Vertrieb der aus Ägypten nach dem Westen gehenden Waren werden diese Lastschiffe schwerlich in bedeutendem Umfang beteiligt gewesen sein. Dieser lag wahrscheinlich ebenso sehr und vielleicht mehr in der Hand der italischen Reeder und Kapitäne als der ägyptischen; wenigstens gab es schon unter den Lagiden eine ansehnliche italische Niederlassung in Alexandreia ^35 und haben im Okzident die ägyptischen Kaufleute nicht die gleiche Verbreitung gehabt wie die syrischen ^36. Die später zu erwähnenden Anordnungen Augusts, welche auf dem Arabischen und dem Indischen Meer den Handelsverkehr umgestalteten, fanden auf die Schiffahrt des Mittelländischen keine Anwendung; die Regierung hatte kein Interesse daran, hier die ägyptischen Kaufleute vor den übrigen zu begünstigen. Es blieb dort der Verkehr vermutlich wie er war.
————————————————————————
^34 Die ναύκληροι τού πορεύτικου Αλεξανδρινού στόλου, die den ohne Zweifel nach Portus gehörigen Stein CIG 5889 gesetzt haben, sind die Kapitäne dieser Getreideschiffe. Aus dem Serapeum von Ostia besitzen wir eine Reihe von Inschriften (CIL XIV, 47), wonach dasselbe in allen Stücken die Kopie des alexandrinischen war; der Vorsteher ist zugleich επιμελητής παντός τού Αλεξανδρείνου στόλου (CIG 5973). Wahrscheinlich waren diese Fahrzeuge wesentlich mit dem Korntransport beschäftigt und erfolgte dieser also sukzessiv, worauf auch die von Kaiser Gaius in der Meerenge von Reggio getroffenen Vorkehrungen (Ios. ant. Iud. 19, 2, 5) hinweisen. Damit ist wohl vereinbar, daß das erste Erscheinen der alexandrinischen Flotte im Frühjahr für Puteoli ein Fest war (Sen. epist. 77, 1).
^35 Dies zeigen die merkwürdigen delischen Inschriften Eph. epigr. V, p. 600, 602.
^36 Schon in den delischen Inschriften des letzten Jahrhunderts der Republik wiegen die Syrer vor. Die ägyptischen Gottheiten haben dort wohl ein viel verehrtes Heiligtum gehabt, aber unter den zahlreichen Priestern und Dedikanten begegnet nur ein einziger Alexandriner (Hauvette-Besnault, BCH 6, 1882, S. 316 f.). Gilden alexandrinischer Kaufleute kennen wir von Tomi und von Perinthos (CIG 2024).
————————————————————————
Ägypten war also nicht bloß in seinen anbaufähigen Teilen mit einer dichten ackerbauenden Bevölkerung besetzt, sondern auch, wie schon die zahlreichen und zum Teil sehr ansehnlichen Flecken und Städte dies erkennen lassen, ein Fabrikland und daher denn auch weitaus die am stärksten bevölkerte Provinz des Römischen Reiches. Das alte Ägypten soll eine Bevölkerung von 7 Millionen gehabt haben; unter Vespasian zählte man in den offiziellen Listen 7½ Millionen kopfsteuerpflichtiger Einwohner, wozu die von der Kopfsteuer befreiten Alexandriner und sonstigen Griechen, sowie die wahrscheinlich nicht sehr zahlreichen Sklaven hinzutreten, so daß die Bevölkerung mindestens auf 8 Millionen Köpfe anzusetzen ist. Da das anbaufähige Areal heutzutage auf 500 deutsche Quadratmeilen, für die römische Zeit höchstens auf 700 veranschlagt werden kann, so wohnten damals in Ägypten auf der Quadratmeile durchschnittlich etwa 11000 Menschen.
Wenn wir den Blick auf die Bewohner Ägyptens richten, so sind die beiden das Land bewohnenden Nationen, die große Masse der Ägypter und die kleine Minderzahl der Alexandriner, durchaus verschiedene Kreise ^37, wenngleich zwischen beiden die Ansteckungskraft des Lasters und die allem Laster eigene Gleichartigkeit eine schlimme Gemeinschaft des Bösen gestiftet hat.
———————————————————————
^37 Nachdem Juvenal die wüsten Zechgelage der eingeborenen Ägypter zu Ehren der Lokalgötter der einzelnen Nomen geschildert hat, fügt er hinzu, daß darin die Eingeborenen dem Kanopos, das heißt dem durch seine zügellose Ausgelassenheit berüchtigten alexandrinischen Sarapisfest (Strab. 17, 1, 17 p. 801) in keiner Hinsicht nachständen: horrida sane Aegyptus, sed luxuria, quantum ipse notavi, barbara famoso non cedit turba Canopo (sat. 15, 44).
———————————————————————
Die eingeborenen Ägypter werden von ihren heutigen Nachkommen weder in der Lage noch in der Art sich weit entfernt haben. Sie waren genügsam, nüchtern, arbeitsfähig und tätig, geschickte Handwerker und Schiffer und gewandte Kaufleute, festhaltend am alten Herkommen und am alten Glauben. Wenn die Römer versichern, daß die Ägypter stolz seien auf die Geißelmale wegen begangener Steuerdefrauden ^38, so sind dies Anschauungen vom Standpunkt aus des Steuerbeamten. Es fehlte in der nationalen Kultur nicht an guten Keimen; bei aller Überlegenheit der Griechen auch in dem geistigen Kampfe der beiden so völlig verschiedenen Rassen hatten die Ägypter wieder manche und wesentliche Dinge vor den Hellenen voraus, und sie empfanden dies auch. Es ist schließlich doch der Rückschlag ihrer eigenen Empfindung, wenn die ägyptischen Priester der griechischen Unterhaltungsliteratur die von den Hellenen sogenannte Geschichtsforschung und ihre Behandlung poetischer Märchen als wirklicher Überlieferung aus vergangenen Urzeiten verspotten; in Ägypten mache man keine Verse, aber ihre ganze alte Geschichte sei eingeschrieben auf den Tempeln und Gedächtnissteinen; freilich seien jetzt nur noch wenige derselben kundig, da viele Denkmale zerstört seien und die Überlieferung zugrunde gehe durch die Unwissenheit und die Gleichgültigkeit der Späteren. Aber diese berechtigte Klage trägt in sich selbst die Hoffnungslosigkeit; der ehrwürdige Baum der ägyptischen Zivilisation war längst zum Niederschlagen gezeichnet. Der Hellenismus drang zersetzend bis an die Priesterschaft selbst. Ein ägyptischer Tempelschreiber, Chaeremon, der als Lehrer der griechischen Philosophie an den Hof des Claudius für den Kronprinzen berufen ward, legte in seiner ‘Ägyptischen Geschichte’ den alten Landesgöttern die Elemente der stoischen Physik unter und die in der Landesschrift geschriebenen Urkunden in diesem Sinne aus. In dem praktischen Leben der Kaiserzeit kam das alte ägyptische Wesen fast nur noch in Betracht auf dem religiösen Gebiet. Religion war diesem Volke eins und alles. Die Fremdherrschaft an sich wurde willig ertragen, man möchte sagen kaum empfunden, solange sie die heiligen Gebräuche des Landes und was damit zusammenhing nicht antastete. Freilich hing damit in dem inneren Landesregiment so ziemlich alles zusammen, Schrift und Sprache, Priesterprivilegien und Priesterhoffart, Hofsitte und Landesart; die Fürsorge der Regierung für den derzeit lebenden heiligen Ochsen, die Leistungen für dessen Bestattung bei seinem Ableben und für die Auffindung des geeigneten Nachfolgers galten diesen Priestern und diesem Volke als das Kriterium der Tüchtigkeit des jedesmaligen Landesherrn und als der Maßstab für die ihm schuldige Achtung und Treue. Der erste Perserkönig führte sich damit in Ägypten ein, daß er das Heiligtum der Neith in Sais seiner Bestimmung, das heißt den Priestern zurückgab; der erste Ptolemaeos brachte, noch als makedonischer Statthalter, die nach Asien entführten ägyptischen Götterbilder an ihre alte Stätte zurück und restituierte den Göttern von Pe und Tep die ihnen entfremdeten Landschenkungen; für die bei dem großen Siegeszuge des Euergetes aus Persien heimgebrachten heiligen Tempelbilder statten die Landespriester in dem berühmten Kanopischen Dekret vom Jahre 238 v. Chr. dem König ihren Dank ab; die landübliche Einreihung der lebenden Herrscher und Herrscherinnen in den Kreis der Landesgötter haben diese Ausländer ebenso mit sich vornehmen lassen wie die ägyptischen Pharaonen. Die römischen Herrscher sind diesem Beispiel nur in beschränktem Maße gefolgt. In der Titulatur gingen sie wohl, wie wir sahen, einigermaßen auf den Landeskultus ein, vermieden aber doch, selbst in ägyptischer Fassung, die mit den okzidentalischen Anschauungen in allzu grellem Kontrast stehenden landüblichen Prädikate. Da diese Lieblinge des Ptah und der Isis in Italien gegen die ägyptische Götterverehrung ähnlich wie gegen die jüdische einschritten, ließen sie von solcher Liebe sich erklärlicherweise außerhalb der Hieroglyphen nichts merken und beteiligten sich auch in Ägypten in keiner Weise an dem Dienst der Landesgötter. Wie hartnäckig immer die Landesreligion noch unter der Fremdherrschaft bei den eigentlichen Ägyptern festgehalten ward, die Pariastellung, in welcher diese selbst neben den herrschenden Griechen und Römern sich befanden, drückte notwendig auf den Kultus und die Priester, und von der führenden Stellung, dem Einflusse, der Bildung des alten ägyptischen Priesterstandes sind unter dem römischen Regiment nur dürftige Reste wahrzunehmen. Dagegen diente die von Hause aus schöner Gestaltung und geistiger Verklärung abgewandte Landesreligion in und außer Ägypten als Ausgangs- und Mittelpunkt für allen erdenklichen frommen Zauber und heiligen Schwindel - es genügt dafür zu erinnern an den in Ägypten heimischen dreimal größten Hermes mit der an seinen Namen sich knüpfenden Literatur von Traktätchen und Wunderbüchern sowie der entsprechenden weitverbreiteten Praxis. In den Kreisen aber der Eingeborenen knüpften sich in dieser Epoche an den Kultus die ärgsten Mißbräuche - nicht bloß viele Tage hindurch fortgesetzte Zechgelage zu Ehren der einzelnen Ortsgottheiten mit der dazu gehörigen Unzucht, sondern auch dauernde Religionsfehden zwischen den einzelnen Sprengeln um den Vorrang des Ibis vor der Katze, des Krokodils vor dem Pavian. Im Jahre 127 n. Chr. wurden wegen eines solchen Anlasses die Ombiten im südlichen Ägypten von einer benachbarten Gemeinde ^39 bei einem Festgelage überfallen und es sollen die Sieger einen der Erschlagenen gefressen haben. Bald nachher verzehrte die Hundegemeinde der Hechtgemeinde zum Trotz einen Hecht und diese jener zum Trotze einen Hund, und es brach darüber zwischen diesen beiden Nomen ein Krieg aus, bis die Römer einschritten und beide Parteien abstraften. Dergleichen Vorgänge waren in Ägypten an der Tagesordnung. Auch sonst fehlte es an Unruhen im Lande nicht. Gleich der erste von Augustus bestellte Vizekönig von Ägypten mußte wegen vermehrter Steuern Truppen nach Oberägypten senden, nicht minder, vielleicht ebenfalls infolge des Steuerdrucks, nach Heroonpolis am oberen Ende des Arabischen Meerbusens. Einmal, unter Kaiser Marcus, nahm ein Aufstand der eingeborenen Ägypter sogar einen bedrohlichen Charakter an. Als in den schwer zugänglichen Küstensümpfen ostwärts von Alexandreia, der sogenannten “Rinderweide” (bucolia), welche den Verbrechern und den Räubern als Zufluchtsort diente und eine Art Kolonie derselben bildete, einige Leute von einer römischen Truppenabteilung aufgegriffen wurden, erhob sich zu deren Befreiung die ganze Räuberschaft, und die Landbevölkerung schloß sich an. Die römische Legion aus Alexandreia ging ihnen entgegen, aber sie wurde geschlagen und fast wäre Alexandreia selbst den Aufständischen in die Hände gefallen. Der Statthalter des Ostens, Avidius Cassius, rückte wohl mit seinen Truppen ein, wagte aber auch nicht gegen die Überzahl den Kampf, sondern zog es vor, in dem Bunde der Aufständischen Zwietracht hervorzurufen; nachdem die eine Bande gegen die andere stand, wurde die Regierung leicht ihrer aller Herr. Auch dieser sogenannte Rinderhirtenaufstand hat wahrscheinlich, wie dergleichen Bauernkriege meistens, einen religiösen Charakter getragen; der Führer Isidoros, der tapferste Mann Ägyptens, war seinem Stande nach ein Priester, und daß zur Bundesweihe nach Ableistung des Eides ein gefangener römischer Offizier geopfert und von den Schwörenden gegessen ward, paßt sowohl dazu wie zu dem Kannibalismus des Ombitenkrieges. Einen Nachklang dieser Vorgänge bewahren die ägyptischen Räubergeschichten der spätgriechischen untergeordneten Literatur. Wie sehr übrigens dieselben der römischen Verwaltung zu schaffen gemacht haben mögen, einen politischen Zweck haben sie nicht gehabt und auch die allgemeine Ruhe des Landes nur partiell und temporär unterbrochen.
———————————————————————
^38 Amm. 22, 16, 23: erubescit apud (Aegyptios), si qui non infitiando tributa plurimas in corpore vibices ostendat.
^39 Dies ist nach Juvenal Tentyra, was ein Fehler sein muß, wenn das bekannte gemeint ist; aber auch die Liste des Ravennaten 3, 2 nennt beide Orte zusammen.
———————————————————————
Neben den Ägyptern stehen die Alexandriner, einigermaßen wie in Ostindien die Engländer neben den Landeseingeborenen. Allgemein gilt Alexandreia in der vorkonstantinischen Kaiserzeit als die zweite Stadt des Römischen Reiches und die erste Handelsstadt der Welt. Sie zählte am Ende der Lagidenherrschaft über 300000 freie Einwohner, in der Kaiserzeit ohne Zweifel noch mehr. Die Vergleichung der beiden großen, im Wetteifer miteinander erwachsenen Kapitalen am Nil und am Orontes ergibt ebenso viele Gleichartigkeiten wie Gegensätze. Beides sind verhältnismäßig neue Städte, monarchische Schöpfungen aus dem Nichts, von planmäßiger Anlage und regelmäßiger städtischer Einrichtung; das Wasser läuft in jedem Hause wie in Antiocheia so auch in Alexandreia. An Schönheit der Lage und Pracht der Gebäude war die Stadt im Orontestal der Rivalin ebenso überlegen wie diese ihr in der Gunst der Örtlichkeit für den Großhandel und an Volkszahl. Die großen öffentlichen Bauten der ägyptischen Hauptstadt, der königliche Palast, das der Akademie gewidmete Museion, vor allem der Tempel des Sarapis waren Wunderwerke einer früheren, architektonisch hoch entwickelten Epoche; aber der großen Zahl kaiserlicher Anlagen in der syrischen Residenz hat die von wenigen der Caesaren betretene ägyptische Hauptstadt nichts Entsprechendes entgegenzustellen.
In der Unbotmäßigkeit und der Oppositionslust gegen das Regiment stehen Antiochener und Alexandriner einander gleich; man kann hinzusetzen, auch darin, daß beide Städte, und namentlich Alexandreia, eben unter der römischen Regierung und durch dieselbe blühten und viel mehr Ursache hatten zu danken als zu frondieren. Wie die Alexandriner sich zu ihren hellenischen Regenten verhielten, davon zeugt die lange Reihe zum Teil noch heute gebräuchlicher Spottnamen, welche die königlichen Ptolemäer ohne Ausnahme dem Publikum ihrer Hauptstadt verdankten. Auch Kaiser Vespasianus empfing von den Alexandrinern für die Einführung einer Steuer auf Salzfisch den Titel des Sardellensäcklers (Κυβιοσάκτης), der Syrer Severus Alexander den des Oberrabbiners; aber die Kaiser kamen selten nach Ägypten und die fernen und fremden Herrscher boten diesem Spott keine rechte Zielscheibe. In ihrer Abwesenheit widmete das Publikum wenigstens den Vizekönigen die gleiche Aufmerksamkeit mit beharrlichem Eifer; selbst die Aussicht auf unausbleibliche Züchtigung vermochte die oft witzige und immer freche Zunge dieser Städter nicht zum Schweigen zu bringen ^40. Vespasian begnügte sich in Vergeltung jener ihm bewiesenen Aufmerksamkeit, die Kopfsteuer um sechs Pfennige zu erhöhen, und bekam dafür den weiteren Namen des Sechspfennigmanns; aber ihre Reden über Severus Antoninus, den kleinen Affen des großen Alexander und den Geliebten der Mutter Iokaste, sollten ihnen teuer zu stehen kommen. Der tückische Herrscher erschien in aller Freundschaft und ließ sich vom Volke feiern, dann aber seine Soldaten auf die festliche Menge einhauen, so daß Tage lang die Plätze und Straßen der großen Stadt im Blute schwammen; ja er ordnete die Auflösung der Akademie an und die Verlegung der Legion in die Stadt selbst, was freilich beides nicht zur Ausführung kam. Aber wenn es in Antiocheia in der Regel bei den Spottreden blieb, so griff der alexandrinische Pöbel bei dem geringsten Anlaß zum Stein und zum Knittel. Im Krawallieren, sagt ein selbst alexandrinischer Gewährsmann, sind die Ägypter allen anderen voraus; der kleinste Funken genügt hier, um einen Tumult zu entfachen. Wegen versäumter Visiten, wegen Konfiskation verdorbener Lebensmittel, wegen Ausschließung aus einer Badeanstalt, wegen eines Streites zwischen dem Sklaven eines vornehmen Alexandriners und einem römischen Infanteristen über den Wert oder Unwert der beiderseitigen Pantoffel haben die Legionen auf die Bürgerschaft von Alexandreia einhauen müssen. Es kam hier zum Vorschein, daß die niedere Schicht der alexandrinischen Bevölkerung zum größeren Teil aus Eingeborenen bestand; bei diesen Aufläufen spielten die Griechen freilich die Anstifter, wie denn die Rhetoren, das heißt hier die Hetzredner, dabei ausdrücklich erwähnt werden ^41, aber im weiteren Verlauf tritt dann die Tücke und die Wildheit des eigentlichen Ägypters ins Gefecht. Die Syrer sind feige und als Soldaten sind es die Ägypter auch; aber im Straßentumult sind sie imstande, einen Mut zu entwickeln, der eines besseren Zieles würdig wäre ^42. An den Rennpferden ergötzten sich die Antiochener wie die Alexandriner; aber hier endigte kein Wagenrennen ohne Steinwürfe und Messerstiche. Von der Judenhetze unter Kaiser Gaius wurden beide Städte ergriffen; aber in Antiocheia genügte ein ernstes Wort der Behörde, um ihr ein Ende zu machen, während der alexandrinischen, von einigen Bengeln durch eine Puppenparade angezettelten Tausende von Menschenleben zum Opfer fielen. Die Alexandriner, heißt es, gaben, wenn ein Auflauf entstand, nicht Frieden, bevor sie Blut gesehen hatten. Die römischen Beamten und Offiziere hatten daselbst einen schweren Stand. “Alexandreia”, sagt ein Berichterstatter aus dem 4. Jahrhundert, “betreten die Statthalter mit Zittern und Zagen, denn sie fürchten die Volksjustiz; wo ein Statthalter ein Unrecht begeht, da folgt sofort das Anstecken des Palastes und die Steinigung.” Das naive Vertrauen auf die Gerechtigkeit dieser Prozedur bezeichnet den Standpunkt des Schreibers, der zu diesem “Volke” gehört hat. Die Fortsetzung dieses die Regierung wie die Nation gleich entehrenden Lynchsystems liefert die sogenannte Kirchengeschichte, die Ermordung des den Heiden und den Orthodoxen gleich mißliebigen Bischofs Georgios und seiner Genossen unter Julian und die der schönen Freidenkerin Hypatia durch die fromme Gemeinde des Bischofs Kyrillos unter Theodosius II. Tückischer, unberechenbarer, gewalttätiger waren diese alexandrinischen Aufläufe als die antiochenischen, aber ebenso wie diese weder für den Bestand des Reiches gefährlich noch auch nur für die einzelne Regierung. Leichtfertige und bösartige Buben sind recht unbequem, aber auch nur unbequem, im Hause wie im Gemeinwesen.
————————————————————————————
^40 Sen. dial. 19, 6: loquax et in contumelias praefectorum irgeniosa provincia . . . etiam periculosi sales placent.
^41 Dion Chrysostomos sagt in seiner Ansprache an die Alexandriner (or. 32 p. 663 Reiske): “Weil nun (die Verständigen) zurücktreten und schweigen, daher entstehen bei euch die ewigen Streitigkeiten und Händel und das wüste Geschrei und die schlimmen und zügellosen Reden, die Ankläger, die Verdächtigungen, die Prozesse, der Rednerpöbel.” In der alexandrinischen Judenhetze, die Philon so drastisch schildert, sieht man diese Volksredner an der Arbeit.
^42 Dio Cass. 39, 58: “Die Alexandriner leisten in aller Hinsicht das Mögliche an Dreistigkeit und reden heraus, was ihnen in den Mund kommt. Im Krieg und seinen Schrecken benehmen sie sich feige; bei den Aufläufen aber, die bei ihnen sehr häufig und sehr ernst sind, greifen sie ohne weiteres zum Totschlagen und achten um des augenblicklichen Erfolgs willen das Leben für nichts, ja sie gehen in ihr Verderben, als handelte es sich um die höchsten Dinge.”
————————————————————————————
Auch in dem religiösen Wesen haben beide Städte eine analoge Stellung. Den Landeskultus, wie die einheimische Bevölkerung ihn in Syrien wie in Ägypten festhielt, haben in seiner ursprünglichen Gestalt wie die Antiochener so auch die Alexandriner abgelehnt. Aber wie die Seleukiden, so haben auch die Lagiden sich wohl gehütet, an den Grundlagen der alten Landesreligion zu rütteln, und nur, die älteren nationalen Anschauungen und Heiligtümer mit den schmiegsamen Gestalten des griechischen Olymp verquickend, sie äußerlich einigermaßen hellenisiert, zum Beispiel den griechischen Gott der Unterwelt, den Pluton, unter dem bis dahin wenig genannten ägyptischen Götternamen Sarapis in den Landeskultus eingeführt und auf diesen dann den alten Osiriskult allmählich übertragen ^43. So spielten die echt ägyptische Isis und der pseudo-ägyptische Sarapis in Alexandreia eine ähnliche Rolle wie in Syrien der Belos und der Elagabalos, und drangen auch in ähnlicher Weise wie diese, wenngleich weniger mächtig und heftiger angefochten, in der Kaiserzeit allmählich in den okzidentalischen Kultus ein. In der bei Gelegenheit dieser religiösen Gebräuche und Feste entwickelten Unsittlichkeit und der durch priesterlichen Segen approbierten und stimulierten Unzucht hatten beide Städte sich einander nichts vorzuwerfen.
————————————————————————
^43 Die “frommen Ägypter” wehrten sich dagegen, wie Macrobius (Sat. 1, 7, 14) berichtet, aber tyrannide Ptolemaeorum pressi hos quoque deos (Sarapis und Saturnus) in cultum recipere Alexandrinorum more, apud quos potissimum colebantur, coacti sunt. Da sie also blutige Opfer darbringen mußten, was gegen ihr Ritual war, ließen sie diese Götter wenigstens in den Städten nicht zu: nullum Aegypti oppidum intra muros suos aut Saturni aut Sarapis fanum recepit.
————————————————————————
Bis in späte Zeit hinab hat der alte Kultus in dem frommen Lande Ägypten seine festeste Burg behauptet ^44. Die Restauration des alten Glaubens, sowohl wissenschaftlich in der an denselben sich anlehnenden Philosophie wie auch praktisch in der Abwehr der von den Christen gegen den Polytheismus gerichteten Angriffe, und in der Wiederbelebung des heidnischen Tempeldienstes und der heidnischen Mantik, hat ihren rechten Mittelpunkt in Alexandreia. Als dann der neue Glaube auch diese Burg eroberte, blieb die Landesart sich dennoch treu; die Wiege des Christentums ist Syrien, die des Mönchtums Ägypten. Von der Bedeutung und der Stellung der Judenschaft, in welcher ebenfalls beide Städte sich gleichen, ist schon in anderer Verbindung die Rede gewesen. Von der Regierung ins Land gerufene Einwanderer wie die Hellenen, standen sie wohl diesen nach und waren kopfsteuerpflichtig wie die Ägypter, aber hielten sich und galten mehr als diese. Ihre Zahl betrug unter Vespasian eine Million, etwa den achten Teil der Gesamtbevölkerung Ägyptens, und wie die Hellenen wohnten sie vorzugsweise in der Hauptstadt, von deren fünf Vierteln zwei jüdisch waren. An anerkannter Selbständigkeit, an Ansehen, Bildung und Reichtum war die alexandrinische Judenschaft schon vor dem Untergang Jerusalems die erste der Welt; und infolgedessen hat ein guter Teil der letzten Akte der jüdischen Tragödie, wie dies früher dargelegt worden ist, auf ägyptischem Boden sich abgespielt.
———————————————————————-
^44 Der oft angeführte anonyme Verfasser einer Reichsbeschreibung aus der Zeit des Constantius, ein guter Heide, preist Ägypten namentlich auch wegen seiner musterhaften Frömmigkeit: “Nirgends werden die Mysterien der Götter so gut gefeiert wie dort von alters her und noch heute.” Freilich, fügt er hinzu, meinten einige, daß die Chaldäer - er meint den syrischen Kult - die Götter besser verehrten; aber er halte sich an das, was er mit Augen gesehen. “Hier gibt es Heiligtümer aller Art und prächtig geschmückte Tempel, und in Menge finden sich Küster und Priester und Propheten und Gläubige und treffliche Theologen, und alles geht nach seiner Ordnung; du findest die Altäre immer von Flammen lodern und die Priester mit ihren Binden und die Weihrauchfässer mit herrlich duftenden Spezereien.” Aus derselben Zeit etwa (nicht vor Hadrian) und offenbar auch von kundiger Hand rührt eine andere boshaftere Schilderung her (vita Saturnini 8): “Wer in Ägypten den Sarapis verehrt, ist auch Christ, und die sich christliche Bischöfe nennen, verehren gleichfalls den Sarapis; jeder Großrabbi der Juden, jeder Samariter, jeder christliche Geistliche ist da zugleich ein Zauberer, ein Prophet, ein Quacksalber (aliptes). Selbst wenn der Patriarch nach Ägypten kommt, fordern die einen, daß er zum Sarapis, die andern, daß er zu Christus beten.” Diese Diatribe hängt sicher damit zusammen, daß die Christen den ägyptischen Gott für den Joseph der Bibel erklärten, den Urenkel der Sara und mit Recht den Scheffel tragend. In ernsterem Sinn faßt die Lage der ägyptischen Altgläubigen der vermutlich dem 3. Jahrhundert angehörige Verfasser des in lateinischer Übersetzung unter den dem Apuleius beigelegten Schriften erhaltenen Göttergesprächs, in welchem der dreimal größte Hermes dem Asklepios die zukünftigen Dinge verkündet: “Du weißt doch, Asklepios, daß Ägypten ein Abbild des Himmels oder, um richtiger zu reden, eine Übersiedelung und Niederfahrt der ganzen himmlischen Waltung und Tätigkeit ist; ja, um noch richtiger zu reden, unser Vaterland ist der Tempel des gesamten Weltalls. Und dennoch: eintreten wird eine Zeit, wo es den Anschein gewinnt, als hätte Ägypten vergeblich mit frommem Sinn in emsigem Dienst das Göttliche gehegt, wo alle heilige Verehrung der Götter erfolglos und verfehlt sein wird. Denn die Gottheit wird zurück in den Himmel sich begeben, Ägypten wird verlassen und das Land, welches der Sitz der Götterdienste war, wird der Anwesenheit göttlicher Macht beraubt und auf sich selbst angewiesen sein. Dann wird dieses geweihte Land, die Stätte der Heiligtümer und Tempel, dicht mit Gräbern und Leichen angefüllt sein. O Ägypten, Ägypten, von deinen Götterdiensten werden nur Gerüchte sich erhalten, und auch diese werden deinen kommenden Geschlechtern unglaublich dünken, nur Worte werden sich erhalten auf den Steinen, die von deinen frommen Taten erzählen, und bewohnen wird Ägypten der Skythe oder Inder oder sonst einer aus dem benachbarten Barbarenland. Neue Rechte werden eingeführt werden, neues Gesetz, nichts heiliges, nichts gottesfürchtiges, nichts des Himmels und der Himmlischen Würdiges wird gehört noch im Geiste geglaubt werden. Eine schmerzliche Trennung der Götter von den Menschen tritt ein; nur die bösen Engel bleiben da, die unter die Menschheit sich mengen.” (Nach J. Bernays’ Übersetzung, Gesammelte Abhandlungen, Bd. 1, S. 330).
———————————————————————-
Alexandreia wie Antiocheia sind vorzugsweise Sitze der wohlhabenden Handel- und Gewerbetreibenden; aber in Antiocheia fehlt der Seehafen und was daran hängt, und wie rege es dort auf den Gassen herging, sie hielten doch keinen Vergleich aus gegen das Leben und Treiben der alexandrinischen Fabrikarbeiter und Matrosen. Dagegen hatte für den Lebensgenuß, das Schauspiel, das Diner, die Liebesfreuden Antiocheia mehr zu bieten als die Stadt, in der “niemand müßig ging”. Auch das eigentliche, vorzugsweise an die rhetorischen Exhibitionen anknüpfende Literatentreiben, welches wir in der Schilderung Kleinasiens skizzierten, trat in Ägypten zurück ^45, wohl mehr im Drang der Geschäfte des Tages als durch den Einfluß der zahlreichen und gut bezahlten, in Alexandreia lebenden und großenteils auch dort heimischen Gelehrten. Für den Gesamtcharakter der Stadt kamen diese Männer des Museums, von denen noch weiter die Rede sein wird, vor allem, wenn sie in fleißiger Arbeit ihre Schuldigkeit taten, nicht in hervorragender Weise in Betracht. Die alexandrinischen Ärzte aber galten als die besten im ganzen Reich; freilich war Ägypten nicht minder die rechte Heimstätte der Quacksalber und der Geheimmittel und jener wunderlichen zivilisierten Form der Schäfermedizin, in welcher fromme Einfalt und spekulierender Betrug sich im Mantel der Wissenschaft drapieren. Des dreimal größten Hermes haben wir schon gedacht; auch der alexandrinische Sarapis hat im Altertum mehr Wunderkuren verrichtet als irgendeiner seiner Kollegen und selbst den praktischen Kaiser Vespasian angesteckt, daß auch er die Blinden und Lahmen heilte, jedoch nur in Alexandreia.
———————————————————————————-
^45 Als die Römer von dem berühmten Rhetor Proaeresios (Ende 3., Anfang 4. Jahrhundert) einen seiner Schüler für einen Lehrstuhl erbitten, sendet er ihnen den Eusebios aus Alexandreia; “hinsichtlich der Rhetorik”, heißt es von diesem (Eun. proaer. p. 92 Boiss.), “genügt es zu sagen, daß er ein Ägypter war; denn dieses Volk treibt zwar mit Leidenschaft das Versemachen, aber die ernste Redekunst (ο σπουδαίος Έρμης) ist bei ihnen nicht zu Hause”. Die merkwürdige Wiederaufnahme der griechischen Poesie in Ägypten, der zum Beispiel das Epos des Nonnos angehört, liegt jenseits der Grenzen unserer Darstellung.
———————————————————————————-
Obgleich der Platz, welchen Alexandreia in der geistigen und literarischen Entwicklung des späteren Griechenlands und der okzidentalischen Kultur überhaupt einnimmt oder einzunehmen scheint, nicht in einer Schilderung der örtlichen Zustände Ägyptens, sondern nur in derjenigen dieser Entwicklung selbst entsprechend gewürdigt werden kann, ist das alexandrinische Gelehrtenwesen und dessen Fortdauer unter dem römischen Regiment eine allzu merkwürdige Erscheinung, um nicht auch in dieser Verbindung in seiner allgemeinen Stellung berührt zu werden. Daß die Verschmelzung der orientalischen und der hellenischen Geisteswelt neben Syrien vorzugsweise in Ägypten sich vollzog, wurde schon bemerkt; und wenn der neue Glaube, der den Okzident erobern sollte, von Syrien ausging, so kam die ihm homogene Wissenschaft, diejenige Philosophie, welche neben dem Menschengeist und außerhalb desselben den überweltlichen Gott und die göttliche Offenbarung anerkennt und verkündet, vorzugsweise aus Ägypten, wahrscheinlich schon der neue Pythagoreismus, sicher das philosophische Neujudentum, von dem früher die Rede war, sowie der neue Platonismus, dessen Begründer, der Ägypter Plotinos, ebenfalls schon erwähnt ward. Auf dieser vorzugsweise in Alexandreia sich vollziehenden Durchdringung der hellenischen und der orientalischen Elemente beruht es hauptsächlich, daß, wie dies in der Darstellung der italischen Verhältnisse näher darzulegen ist, der dortige Hellenismus in der früheren Kaiserzeit vorzugsweise ägyptische Form trägt. Wie die an Pythagoras, Moses, Platon anknüpfenden altneuen Weisheiten von Alexandreia aus in Italien eindrangen, so spielte die Isis und was dazu gehört die erste Rolle in der bequemen Modefrömmigkeit, welche die römischen Poeten der augustischen Zeit und die pompeianischen Tempel aus der des Claudius uns zeigen. Die ägyptische Kunstübung herrscht vor in den kampanischen Fresken derselben Epoche wie in der tiburtinischen Villa Hadrians. Dem entspricht die Stellung, welche das alexandrinische Gelehrtenwesen in dem geistigen Leben der Kaiserzeit einnimmt. Nach außen hin beruht dasselbe auf der staatlichen Pflege der geistigen Interessen und würde mit mehr Recht an den Namen Alexanders anknüpfen als an den Alexandreias; es ist die Realisierung des Gedankens, daß in einem gewissen Stadium der Zivilisation Kunst und Wissenschaft durch das Ansehen und die Machtmittel des Staats gestützt und gefördert werden müssen, die Konsequenz des genialen Moments der Weltgeschichte, welcher Alexander und Aristoteles nebeneinander stellte. Es soll hier nicht gefragt werden, wie in dieser mächtigen Konzeption Wahrheit und Irrtum, Beschädigung und Hebung des geistigen Lebens sich miteinander mischen, nicht die dürftige Nachblüte des göttlichen Singens und des hohen Denkens der freien Hellenen einmal mehr gestellt werden neben den üppigen und doch auch großartigen Ertrag des späteren Sammelns, Forschens und Ordnens. Konnten die Institutionen, welche diesem Gedanken entsprangen, der griechischen Nation unwiederbringlich Verlorenes nicht oder, was schlimmer ist, nur scheinhaft erneuern, so haben sie ihr auf dem noch freien Bauplatz der geistigen Welt den einzig möglichen und auch einen herrlichen Ersatz gewährt. Für unsere Erwägung kommen vor allem die örtlichen Verhältnisse in Betracht. Kunstgärten sind einigermaßen unabhängig vom Boden, und nicht anders ist es mit diesen wissenschaftlichen Institutionen, nur daß sie ihrem Wesen nach an die Höfe gewiesen sind. Die materielle Unterstützung kann ihnen auch anderswo zuteil werden; aber wichtiger als diese ist die Gunst der höchsten Kreise, die ihnen die Segel schwellt, und die Verbindungen, welche, in den großen Zentren zusammenlaufend, diese Kreise der Wissenschaft füllen und erweitern. In der besseren Zeit der Alexandermonarchien hatte es solcher Zentren so viele gegeben als es Staaten gab, und dasjenige des Lagidenhofs war nur das angesehenste unter ihnen gewesen. Die römische Republik hatte die übrigen eines nach dem andern in ihre Gewalt gebracht und mit den Höfen auch die dazugehörigen wissenschaftlichen Anstalten und Kreise beseitigt. Daß der künftige Augustus, als er den letzten dieser Höfe aufhob, die damit verknüpften gelehrten Institute bestehen ließ, ist die rechte und nicht die schlechteste Signatur der veränderten Zeit. Der energischere und höhere Philhellenismus des Caesarenregiments unterschied sich zu seinem Vorteil von dem republikanischen dadurch, daß er nicht bloß griechischen Literaten in Rom zu verdienen gab, sondern die große Tutel der griechischen Wissenschaft als einen Teil der Alexanderherrschaft betrachtete und behandelte. Freilich war, wie in dieser gesamten Regeneration des Reiches, der Bauplan großartiger als der Bau. Die königlich patentierten und pensionierten Musen, welche die Lagiden nach Alexandreia gerufen hatten, verschmähten es nicht, die gleichen Bezüge auch von den Römern anzunehmen; und die kaiserliche Munifizenz stand hinter der früheren königlichen nicht zurück. Der Bibliothekfonds von Alexandreia und der Fonds der Freistellen für Philosophen, Poeten, Ärzte und Ge lehrte aller Art ^46 sowie die diesen gewährten Immunitäten wurden von Augustus nicht vermindert, von Kaiser Claudius vermehrt, freilich mit der Auflage, daß die neuen Claudischen Akademiker die griechischen Geschichtswerke des wunderlichen Stifters Jahr für Jahr in ihren Sitzungen zum Vortrag zu bringen hatten. Mit der ersten Bibliothek der Welt behielt Alexandreia zugleich durch die ganze Kaiserzeit einen gewissen Primat der wissenschaftlichen Arbeit, bis das Museion zugrunde ging und der Islam die antike Zivilisation erschlug. Es war auch nicht bloß die damit gebotene Gelegenheit, sondern zugleich die alte Tradition und die Geistesrichtung dieser Hellenen, welche der Stadt jenen Vorrang bewahrte, wie denn unter den Gelehrten die geborenen Alexandriner an Zahl und Bedeutung hervorragen. Auch in dieser Epoche sind zahlreiche und achtbare gelehrte Arbeiten, namentlich philologische und physikalische, aus dem Kreise der Gelehrten “vom Museum”, wie sie gleich den Parisern “vom Institut” sich titulierten, hervorgegangen; aber die literarische Bedeutung, welche die alexandrinische und die pergamenische Hofwissenschaft und Hofkunst in der besseren Epoche des Hellenismus für die gesamte hellenische und hellenisierende Welt gehabt hat, knüpfte nie auch nur entfernt sich an die römisch-alexandrinische. Die Ursache liegt nicht in dem Mangel an Talenten oder anderen Zufälligkeiten, am wenigsten daran, daß der Platz im Museum vom Kaiser zuweilen nach Gaben und immer nach Gunst vergeben ward und die Regierung damit völlig schaltete wie mit dem Ritterpferd und den Hausbeamtenstellungen; das war auch an den älteren Höfen nicht anders gewesen. Hofphilosophen und Hofpoeten blieben in Alexandreia, aber nicht der Hof; es zeigte sich hier recht deutlich, daß es nicht auf die Pensionen und Gratifikationen ankam, sondern auf die für beide Teile belebende Berührung der großen politischen und der großen wissenschaftlichen Arbeit. Diese stellte wohl für die neue Monarchie sich ein und damit auch ihre Konsequenzen; aber die Stätte dafür war nicht Alexandreia: diese Blüte der politischen Entwicklung gehörte billig den Lateinern und der lateinischen Hauptstadt. Die augustische Poesie und die augustische Wissenschaft sind unter ähnlichen Verhältnissen zu ähnlicher bedeutender und erfreulicher Entwicklung gelangt wie die hellenistische an dem Hof der Pergamener und der früheren Ptolemäer. Sogar indem griechischen Kreise knüpfte, soweit die römische Regierung auf denselben im Sinne der Lagiden einwirkte, mehr als an Alexandreia sich dies an Rom an. Die griechischen Bibliotheken der Hauptstadt standen freilich der alexandrinischen nicht gleich und ein dem alexandrinischen Museum vergleichbares Institut gab es in Rom nicht. Aber die Stellung an den römischen Bibliotheken öffnete die Beziehungen zu dem Hofe. Auch die von Vespasian eingerichtete, von der Regierung besetzte und besoldete hauptstädtische Professur der griechischen Rhetorik gab ihrem Inhaber, wenn er gleich nicht in dem Sinne Hausbeamter war wie der kaiserliche Bibliothekar, eine ähnliche Stellung und galt, ohne Zweifel deswegen, als der vornehmste Lehrstuhl des Reiches ^47. Vor allem aber war das kaiserliche Kabinettssekretariat in seiner griechischen Abteilung die angesehenste und einflußreichste Stellung, zu der ein griechischer Literat überhaupt gelangen konnte. Versetzung von der alexandrinischen Akademie in ein derartiges hauptstädtisches Amt war nachweislich Beförderung ^48. Auch abgesehen von allem, was die griechischen Literaten sonst allein in Rom fanden, genügten die Hofstellungen und die Hofämter, um den angesehensten von ihnen den Zug vielmehr dahin zu geben als an den ägyptischen “Freitisch”. Das gelehrte Alexandreia dieser Zeit ward eine Art Witwensitz der griechischen Wissenschaft, achtungswert und nützlich, aber auf den großen Zug der Bildung wie der Verbildung der Kaiserzeit von keinem durchschlagenden Einfluß; die Plätze im Museum wurden, wie billig, nicht selten an namhafte Gelehrte von auswärts vergeben, und für das Institut selbst kamen die Bücher der Bibliothek mehr in Betracht als die Bürger der großen Handels- und Fabrikstadt.
————————————————————————
^46 Ein “homerischer Poet” εκ Μουσείου bringt es fertig, den Memnon in vier homerischen Versen anzusingen, ohne ein Wort von dem Seinen hinzuzutun (CIG 4748). Hadrian macht einen alexandrinischen Poeten zum Lohn für ein loyales Epigramm zum Mitglied (Athenaeos 15 p. 677 e). Beispiele von Rhetoren aus hadrianischer Zeit bei Philostratos vit. soph. 1, 22, 3. c. 25, 3. Ein φιλοσόφος από Μουσείου in Halikarnassos (BCH 4, 1880, S. 405). In späterer Zeit, wo der Circus alles ist, finden wir einen namhaften Ringkämpfer - vielleicht darf man sagen, als Ehrenmitglied der philosophischen Klasse (Inschrift aus Rom CIG 5914: νεωκόρος τού μεγάλου Σαράπιδος καί τών εν τώ Μουσείω σειτουμένων ατελών φιλοσόφων; vgl. das. 4724 und Firm. err. 13,3). Οι εν Εφέσω από τού Μουσείου ιατροί (Wood, Ephesus. Inscriptions from tombs, n. 7), eine Gesellschaft ephesischer Ärzte, beziehen sich wohl auch auf das Museum von Alexandreia, aber sind schwerlich Mitglieder desselben, sondern in demselben gebildet.
^47 Ο άνω θρόνος bei Philostratos vit. soph. 2, 10, 5.
^48 Beispiele sind Chaeremon, der Lehrer Neros, vorher angestellt in Alexandreia (Suidas Äιονύσιος Αλεξανδρεύς; vgl. Zeller, Hermes 11, 1876, S. 430 und oben 7, 275); Dionysios, des Glaukos Sohn, zuerst in Alexandreia Nachfolger Chaeremons, dann von Nero bis auf Traian Bibliothekar in Rom und kaiserlicher Kabinettssekretär (Suidas. a. a. O.); L. Julius Vestinus unter Hadrian, der sogar nach der Vorstandschaft des Museums dieselben Stellungen wie Dionysios in Rom bekleidete, auch als philologischer Schriftsteller bekannt.
————————————————————————
Die militärischen Verhältnisse Ägyptens stellten, eben wie in Syrien, den Truppen daselbst eine zwiefache Aufgabe: den Schutz der Südgrenze und der Ostküste, der freilich mit dem für die Euphratlinie erforderlichen nicht entfernt verglichen werden kann, und die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung im Lande wie in der Hauptstadt. Die römische Besatzung bestand, abgesehen von den bei Alexandreia und auf dem Nil stationierten Schiffen, die hauptsächlich für die Zollkontrolle gedient zu haben scheinen, unter Augustus aus drei Legionen nebst den dazugehörigen, nicht zahlreichen Hilfstruppen, zusammen etwa 20000 Mann. Es war dies etwa halb soviel, als er für die sämtlichen asiatischen Provinzen bestimmte, was der Wichtigkeit dieser Provinz für die neue Monarchie entsprach. Die Besatzung wurde aber wahrscheinlich noch unter Augustus selbst um ein Drittel und dann unter Domitian um ein weiteres Drittel vermindert. Anfänglich waren zwei Legionen außerhalb der Hauptstadt stationiert; das Hauptlager aber und bald das einzige lag vor den Toren derselben, da wo Caesar der Sohn den letzten Kampf mit Antonius ausgefochten hatte, in der danach benannten Vorstadt Nikopolis. Diese hatte ihr eigenes Amphitheater und ihr eigenes kaiserliches Volksfest und war völlig selbständig eingerichtet, so daß eine Zeitlang die öffentlichen Lustbarkeiten von Alexandreia durch die ihrigen in Schatten gestellt wurden. Die unmittelbare Bewachung der Grenze fiel den Auxilien zu. Dieselben Ursachen also, welche in Syrien die Disziplin lockerten, die zunächst polizeiliche Aufgabe und die unmittelbare Berührung mit der großen Hauptstadt, kamen auch für die ägyptischen Truppen ins Spiel; hier trat noch hinzu, daß die üble Gewohnheit, den Soldaten bei der Fahne das eheliche Leben oder doch ein Surrogat desselben zu gestatten und die Truppe aus diesen Lagerkindern zu ergänzen, bei den makedonischen Regimentern der Ptolemäer seit langem einheimisch war und rasch auch bei den Römern sich wenigstens bis zu einem gewissen Grade einbürgerte. Dem entsprechend scheint das ägyptische Korps, in welchem die Okzidentalen noch seltener dienten als in den übrigen Armeen des Ostens und das zum großen Teil aus der Bürgerschaft und dem Lager von Alexandreia sich rekrutierte, unter allen Armeekorps das am wenigstens angesehene gewesen zu sein, wie denn auch die Offiziere dieser Legion, wie schon bemerkt ward, im Rang denen der übrigen nachstanden.
Die eigentlich militärische Aufgabe der ägyptischen Truppen hängt eng zusammen mit den Maßregeln für die Hebung des ägyptischen Handels. Es wird angemessen sein, beides zusammenzufassen und zunächst die Beziehungen zu den kontinentalen Nachbarn im Süden, sodann diejenigen zu Arabien und Indien im Zusammenhang darzulegen.
Ägypten reicht nach Süden, wie schon bemerkt, bis zu der Schranke, welche der letzte Katarakt unweit Syene (Assuân) der Schiffahrt entgegenstellt. Jenseits Syene beginnt der Stamm der Kesch, wie die Ägypter sie nennen, oder, wie die Griechen übersetzen, der Dunkelfarbigen, der Äthiopen, wahrscheinlich den später zu erwähnenden Urbewohnern Abessiniens stammverwandt, und, wenn auch vielleicht aus der gleichen Wurzel wie die Ägypter entsprungen, doch in der geschichtlichen Entwicklung als fremdes Volk ihnen gegenüberstehend. Weiter südwärts folgen die Nahsiu der Ägypter, das heißt die Schwarzen, die Nubier der Griechen, die heutigen Neger. Die Könige Ägyptens hatten in besseren Zeiten ihre Herrschaft weit in das Binnenland hinein ausgedehnt oder es hatten wenigstens auswandernde Ägypter hier sich eigene Herrschaften gegründet; die schriftlichen Denkmäler des pharaonischen Regiments gehen bis oberhalb des dritten Katarakts nach Dongola hinein, wo Nabata (bei Nûri) der Mittelpunkt ihrer Niederlassungen gewesen zu sein scheint; und noch beträchtlich weiter stromaufwärts, etwa sechs Tagereisen nördlich von Khartum, bei Schendi im Sennaar, in der Nähe der früh verschollenen Äthiopenstadt Meroë finden sich Gruppen freilich schriftloser Tempel und Pyramiden. Als Ägypten römisch ward, war es mit dieser Machtentwicklung längst vorbei und herrschte jenseits Syene ein äthiopischer Stamm unter Königinnen, die stehend den Namen oder den Titel Kandake führten ^49 und in jenem einst ägyptischen Nabata in Dongola residierten; ein Volk auf niedriger Stufe der Zivilisation, überwiegend Hirten, imstande, ein Heer von 30000 Mann aufzubringen, aber gerüstet mit Schilden von Rindshäuten, bewehrt meist nicht mit Schwertern, sondern mit Beilen oder Lanzen und eisenbeschlagenen Keulen; räuberische Nachbarn, im Gefecht den Römern nicht gewachsen. Diese fielen im Jahre 730 (24) oder 731 (23) in das römische Gebiet ein, wie sie behaupteten, weil die Vorsteher der nächsten Nomen sie geschädigt hätten, wie die Römer meinten, weil die ägyptischen Truppen damals großenteils in Arabien beschäftigt waren und sie hofften, ungestraft plündern zu können. In der Tat überwanden sie die drei Kohorten, die die Grenze deckten, und schleppten aus den nächsten ägyptischen Distrikten Philae, Elephantine, Syene die Bewohner als Sklaven fort und als Siegeszeichen die Statuen des Kaisers, die sie dort vorfanden. Aber der Statthalter, der eben damals die Verwaltung des Landes übernahm, Gaius Petronius, vergalt den Angriff rasch; mit 10000 Mann zu Fuß und 800 Reitern trieb er sie nicht bloß zum Lande hinaus, sondern folgte ihnen den Nil entlang in ihr eigenes Land, schlug sie nachdrücklich bei Pselchis (Dakke) und erstürmte ihre feste Burg Premis (Ibrim) so wie die Hauptstadt selbst, die er zerstörte. Zwar erneuerte die Königin, ein tapferes Weib, im nächsten Jahre den Angriff und versuchte Premis, wo römische Besatzung geblieben war, zu erstürmen; aber Petronius brachte rechtzeitig Ersatz, und so entschloß sich die Äthiopin, Gesandte zu senden und um Frieden zu bitten. Der Kaiser gewährte ihn nicht bloß, sondern befahl, das unterworfene Gebiet zu räumen, und wies den Vorschlag seines Statthalters ab, die Besiegten tributpflichtig zu machen. Insofern ist dieser sonst nicht bedeutende Vorgang bemerkenswert, als gleich damals der bestimmte Entschluß der römischen Regierung sich zeigte, zwar das Niltal, soweit der Fluß schiffbar ist, unbedingt zu behaupten, aber von der Besitznahme der weiten Landschaften am oberen Nil ein für allemal abzusehen. Nur die Strecke von Syene, wo unter Augustus die Grenztruppen standen, bis nach Hiera Sykaminos (Maharraka), das sogenannte Zwölfmeilenland (Δωδεκάσχοινος) ist zwar niemals als Nomos eingerichtet und nie als ein Teil Ägyptens, aber doch als zum Reiche gehörig betrachtet worden; und spätestens unter Domitian wurden selbst die Posten bis nach Hiera Sykaminos vorgerückt ^^50. Dabei ist es im wesentlichen geblieben. Die von Nero geplante orientalische Expedition sollte allerdings auch Äthiopien umfassen; aber es blieb bei der vorläufigen Erkundung des Landes durch römische Offiziere bis über Meroë hinauf. Das nachbarliche Verhältnis muß an der ägyptischen Südgrenze bis in die Mitte des dritten Jahrhunderts im ganzen friedlicher Art gewesen sein, wenn es auch an kleineren Händeln mit jener Kandake und mit ihren Nachfolgerinnen, die längere Zeit sich behauptet zu haben scheinen, später vielleicht mit anderen, jenseits der Reichsgrenze zur Vormacht gelangenden Stämmen, nicht gefehlt haben wird. Erst als das Reich in der valerianisch-gallienischen Zeit aus den Fugen ging, brachen die Nachbarn auch über diese Grenze. Es ist schon erwähnt worden, daß die in den Gebirgen an der Südostgrenze ansässigen, früher den Äthiopen gehorchenden Blemyer, ein Barbarenvolk von entsetzlicher Roheit, welches noch Jahrhunderte später sich der Menschenopfer nicht entwöhnt hatte, in dieser Epoche selbständig gegen Ägypten vorging und im Einverständnis mit den Palmyrenern einen guten Teil Oberägyptens besetzte und eine Reihe von Jahren behauptete. Der tüchtige Kaiser Probus vertrieb sie; aber die einmal begonnenen Einfälle hörten nicht auf ^51, und Kaiser Diocletianus entschloß sich, die Grenze zurückzunehmen. Das schmale Zwölfmeilenland forderte starke Besatzung und trug dem Staate wenig ein. Die Nubier, welche in der libyschen Wüste hausten und besonders die große Oase stetig heimsuchten, gingen darauf ein, ihre alten Sitze aufzugeben und sich in dieser Landschaft anzusiedeln, die ihnen förmlich abgetreten ward; zugleich wurden ihnen sowohl wie ihren östlichen Nachbarn, den Blemyern, feste Jahrgelder ausgesetzt, dem Namen nach, um sie für die Grenzbewachung zu entschädigen, in der Tat ohne Zweifel als Abkaufsgelder für ihre Plünderzüge, die natürlich dennoch nicht aufhörten. Es war ein Schritt zurück, der erste, seit Ägypten römisch war.
——————————————————————————————-
^49 Der Eunuch der Kandake, der im Jesaias liest (Apostelgeschichte 8, 27), ist bekannt; eine Kandake regiert auch zu Neros Zeit (Plin. nat. 6, 29, 182) und spiele eine Rolle im Alexanderroman (3, 18 f.).
^50 Daß die Reichsgrenze bis Hiera Sykaminos reichte, ergibt sich für das 2. Jahrhundert aus Ptol. geogr. 5, 5, 74, für die Zeit Diocletians aus den die Reichsstraßen bis dahin führenden Itinerarien. In der ein Jahrhundert jüngeren Notitia dignitatum reichen die Posten wieder nicht hinaus über Syene, Philae, Elephantine. In der Strecke von Philae nach Hiera Sykaminos, der Dodekaschoenos Herodots (2, 29), scheinen schon in früher Zeit für die Ägyptern und Äthiopen immer gemeinschaftliche Isis von Philae Tempelabgaben erhoben worden zu sein; aber griechische Inschriften aus der Lagidenzeit haben sich hier nicht gefunden, dagegen zahlreiche datierte aus römischer, die ältesten aus der des Augustus (Pselchis, 2 n. Chr.: CIG 5086) und des Tiberius (ebenda, J. 26: 5104; J. 33: 5101), die jüngste aus der des Philippus (Kardassi, J. 248: 5010). Diese beweisen nicht unbedingt für die Reichsangehörigkeit des betreffenden Fundorts; aber die eines landvermessenden Soldaten vom Jahre 33 (5101) und die eines praesidium vom Jahre 84 (Talmis, 5042 f.), sowie zahlreiche andere setzen dieselbe allerdings voraus. Jenseits der bezeichneten Grenze hat sich nie ein ähnlicher Stein gefunden; denn die merkwürdige Inschrift der regina (CIL III, 83), bei Messaurât, südlich von Schendi (16° 25' Breite, 5 Lieues nördlich von den Ruinen von Naga) gefunden, die südlichste aller bekannten lateinischen Inschriften, jetzt im Berliner Museum, hat nicht ein römischer Untertan gesetzt, sondern vermutlich ein aus Rom zurückkehrender Abgesandter einer afrikanischen Königin, der lateinisch redet, vielleicht nur, um zu zeigen, daß er in Rom gewesen sei.
^51 Die tropaea Niliaca, sub quibus Aethiops et Indus intremuit, in einer wahrscheinlich im Jahre 296 gehaltenen Rede (Paneg. 5, 5) gehen auf ein derartiges Rencontre, nicht auf die ägyptische Insurrektion; von Angriffen der Blemyer spricht eine andere Rede vom Jahre 289 (Paneg. 3, 17).
Über die Abtretung des Zwölfmeilengebiets an die Nubier berichtet Prok. Pers. 1, 19. Als unter der Herrschaft nicht der Nubier, sondern der Blemyer stehend erwähnen dasselbe Olympiodorus (fr. 37 Müller) und die Inschrift des Silko CIG 5072. Das kürzlich zum Vorschein gekommene Fragment eines griechischen Heldengedichts auf den Blemyersieg eines spätrömischen Kaisers bezieht Bücheler (Rheinisches Museum N. F. 39, 1880, S. 279 f.) auf den des Marcianus im Jahre 451 (vgl. Priscus fr. 21).
——————————————————————————————-
Von dem kaufmännischen Verkehr an dieser Grenze ist aus dem Altertum wenig überliefert. Da die Katarakte des oberen Nils den unmittelbaren Wasserweg sperrten, hat sich der Verkehr zwischen dem inneren Afrika und den Ägyptern, namentlich der Elfenbeinhandel in römischer Zeit mehr über die abessinischen Häfen als am Nil hin bewegt; aber gefehlt hat er auch in dieser Richtung nicht ^52. Die auf der Insel Philae zahlreich neben den Ägyptern wohnenden Äthiopen sind offenbar meistens Kaufleute gewesen, und der hier vorwaltende Grenzfrieden wird das Seinige beigetragen haben zum Aufblühen der oberägyptischen Grenzstädte und des ägyptischen Handels überhaupt.
——————————————————————————————
^52 Juvenal erwähnt sat. 11, 124 die Elefantenzähne, quos mittit porta Syenes.
——————————————————————————————
Die Ostküste Ägyptens stellt der Entwicklung des Weltverkehrs eine schwer zu lösende Aufgabe. Der durchgängig öde und felsige Strand ist eigentlicher Kultur unfähig und in alter wie in neuer Zeit eine Wüste ^52. Dagegen nähern die beiden für die Kulturentwicklung der alten Welt vorzugsweise wichtigen Meere, das Mittelländische und das Rote oder Indische sich einander am meisten an den beiden nördlichsten Spitzen des letzteren, dem Persischen und dem Arabischen Golf; jener nimmt den Euphrat in sich auf, der in seinem mittleren Lauf dem Mittelländischen Meere nahekommt; dieser ist nur wenige Tagemärsche entfernt von dem in dasselbe Meer fließenden Nil. Daher nimmt in alter Zeit der Handelsverkehr zwischen dem Osten und dem Westen überwiegend entweder die Richtung auf dem Euphrat zu der syrischen und der arabischen Küste oder er wendet sich von der Ostküste Ägyptens nach dem Nil. Die Verkehrswege vom Euphrat her sind älter als die über den Nil; aber die letzteren haben den Vorzug der besseren Schiffbarkeit des Stromes und des kürzeren Landtransports; Die Beseitigung des letzteren durch Herstellung einer künstlichen Wasserstraße ist bei dem Euphratweg ausgeschlossen, bei dem ägyptischen in alter wie in neuer Zeit wohl schwierig, aber nicht unmöglich befunden. Sonach ist dem Land Ägypten von der Natur selbst vorgeschrieben, die Ostküste mit dem Nillauf und der nördlichen Küste durch Land- oder Wasserstraßen zu verbinden; und es gehen auch die Anfänge derartiger Anlagen bis zurück in die Zeit derjenigen einheimischen Herrscher, welche zuerst Ägypten dem Ausland und dem großen Handelsverkehr erschlossen. Auf den Spuren, wie es scheint, älterer Anlagen der großen Regenten Ägyptens, Sethi I. und Rhamses II., begann der Sohn Psammetichs, König Necho (610-594 v. Chr.), den Bau eines Kanals, der in der Nähe von Kairo vom Nil abzweigend eine Wasserverbindung mit den Bitterseen bei Ismailia und durch diese mit dem Roten Meer herstellen sollte, ohne indes das Werk vollenden zu können. Daß er dabei nicht bloß die Beherrschung des Arabischen Golfs und den Handelsverkehr mit den Arabern in das Auge faßte, sondern das Persische und das Indische Meer und der entlegenere Osten bereits in den Horizont dieses Ägypterkönigs getreten waren, ist deswegen wahrscheinlich, weil derselbe Herrscher die einzige im Altertum ausgeführte Umschiffung Afrikas veranlaßt hat. Außer Zweifel ist dies für König Dareios I., den Herrn sowohl Persiens wie Ägyptens; er vollendete den Kanal, aber, wie seine an Ort und Stelle aufgefundenen Denksteine melden, ließ er ihn selbst wieder verschütten, wahrscheinlich weil seine Ingenieure befürchteten, daß das Meerwasser, eingelassen in den Kanal, die Gefilde Ägyptens überschwemmen werde.
——————————————————————————-
^52 Nach der Art, wie Ptolemaeos 4, 5, 14 u. 15 diese Küste behandelt, scheint sie, eben wie das Zwölfmeilenland, außerhalb der Nomeneinteilung gestanden zu haben.
——————————————————————————-
Der Wettkampf der Lagiden und der Seleukiden, welcher die Politik der nachalexandrischen Zeit überhaupt beherrscht, war zugleich ein Kampf zwischen dem Euphrat und dem Nil. Jener war im Besitz, dieser der Prätendent; und in der besseren Zeit der Lagiden ist die friedliche Offensive mit großer Energie geführt worden. Nicht bloß wurde jener von Necho und Dareios unternommene Kanal, jetzt der “Fluß Ptolemaeos” genannt, durch den zweiten Ptolemäer Philadelphos († 247 v. Chr.) zum ersten Mal der Schiffahrt eröffnet, sondern es wurden auch an den für die Sicherheit der Schiffe und für die Verbindung mit dem Nil am besten geeigneten Punkten der schwierigen Ostküste umfassende Hafenbauten ausgeführt. Vor allem geschah dies an der Mündung des zum Nil führenden Kanals, bei den Ortschaften Arsinoe, Kleopatris, Klysma, alle drei in der Gegend des heutigen Suez. Weiter abwärts entstanden außer manchen kleineren Anlagen die beiden bedeutenden Emporien Myos Hormos, etwas oberhalb des heutigen Kosêr, und Berenike im Trogodytenland, ungefähr in gleicher Breite mit Syene am Nil sowie mit dem arabischen Hafen Leuke Kome, von der Stadt Koptos, bei der der Nil am weitesten östlich vorspringt, jenes sechs bis sieben, dieses elf Tagemärsche entfernt und durch quer durch die Wüste angelegte, mit großen Zisternen versehene Straßen mit diesem Hauptemporium am Nil verbunden. Der Warenverkehr der Ptolemäerzeit ist wahrscheinlich weniger durch den Kanal gegangen als über diese Landwege nach Koptos.
Über jenes Berenike im Trogodytenland hinaus hat sich das eigentliche Ägypten der Lagiden nicht erstreckt. Die weiter gegen Süden liegenden Ansiedlungen Ptolemais “für die Jagd” unterhalb Suâkin und die südlichste Ortschaft des Lagidenreichs, das spätere Adulis, damals vielleicht “Berenike die goldene” oder “bei Saba” genannt, Zula unweit des heutigen Massaua, bei weitem der beste Hafen an dieser ganzen Küste, sind nicht mehr gewesen als Küstenforts und haben mit Ägypten nicht in Landverbindung gestanden. Auch sind diese entlegenen Ansiedlungen ohne Zweifel unter den späteren Lagiden entweder verlorengegangen oder freiwillig aufgegeben worden, und war in der Epoche, wo die römische Herrschaft eintritt, wie im Binnenland Syene, so an der Küste das trogodytische Berenike die Reichsgrenze.
In diesem von den Ägyptern nie besetzten oder früh geräumten Gebiet bildete sich, sei es am Ausgang der Lagidenepoche, sei es in der ersten Kaiserzeit, ein unabhängiger Staat von Ausdehnung und Bedeutung, derjenige der Axomiten ^54, entsprechend dem heutigen Habesch. Er führt seinen Namen von der im Herzen dieses Alpenlandes, acht Tagereisen vom Meer in der heutigen Landschaft Tigre gelegenen Stadt Axomis, dem heutigen Aksum; als Hafen dient ihm das schon erwähnte beste Emporium an dieser Küste, Adulis in der Bucht von Massaua. Die ursprüngliche Bevölkerung dieser Landschaft mag wohl das Agau gesprochen haben, von welcher Sprache sich noch heute in einzelnen Strichen des Südens reine Überreste behaupten und die dem gleichen hamitischen Kreise mit den heutigen Bedscha, Dankali, Somali, Galla angehört; der ägyptischen Bevölkerung scheint dieser Sprachkreis in ähnlicher Weise verwandt wie die Griechen mit den Kelten und den Slaven, so daß hier wohl für die Forschung eine Verwandtschaft, für das geschichtliche Dasein aber vielmehr allein der Gegensatz besteht. Aber bevor unsere Kunde von diesem Lande auch nur beginnt, müssen überlegene Semitische, zu den himjaritischen Stämmen des südlichen Arabiens gehörige Einwanderer den schmalen Meerbusen überschritten und ihre Sprache wie ihre Schrift dort einheimisch gemacht haben. Die alte, erst lange nach römischer Zeit im Volksgebrauch erloschene Schriftsprache von Habesch, das Ge’ez oder, wie sie fälschlich meist genannt wird, die äthiopische ^55, ist rein semitisch ^56, und die jetzt noch lebenden Dialekte, namentlich das Tigrina, sind es im wesentlichen auch, nur durch die Einwirkung des älteren Agau getrübt.
—————————————————————-
^54 Das Beste, was wir über das Reich von Axomis wissen, lehrt der von einem ihrer Könige ohne Zweifel in der besseren Kaiserzeit in Adulis gesetzte Stein (CIG 5127b), eine Art von Denkschrift über die Taten dieses anscheinenden Reichsgründers im Stil der persepolitanischen des Dareios oder der ancyranischen des Augustus und angebracht an dem Königsthron, vor welchem bis in das 6. Jahrhundert hinein die Verbrecher hingerichtet wurden. Die sachkundige Erörterung Dillmanns (Abhandlungen der Berliner Akademie, 1877, S. 195 f.) erklärt, was davon erklärbar ist. Vom römischen Standpunkt aus ist hervorzuheben, daß der König zwar die Römer nicht nennt, aber deutlich auf ihre Reichsgrenzen Rücksicht nimmt, indem er die Tangaiten unterwirft μέχρι τών τής Αιγύπτου ορίων und eine Straße anlegt από τών τής εμής βασιλείας τόπων μέχρι Αιγύπτου, ferner als Nordgrenze seiner arabischen Expedition Leuke Kome nennt, die letzte römische Station an der arabischen Westküste. Daraus folgt weiter, daß diese Inschrift jünger ist als der unter Vespasian geschriebene Periplus des Roten Meeres; denn nach diesem (c. 5) herrscht der König von Axomis από τών Μοσχοφάγων μέχρι τής άλλης βαρβαρίας, und zwar ist dies ausschließlich zu verstehen, da er c. 2 die τύραννοι der Moschophagen nennt und ebenso c. 14 bemerkt, daß jenseits der Straße Bab el Mandeb kein “König” sei, sondern nur “Tyrannen”. Also reichte damals das Axomitanische Reich noch nicht bis zur römischen Grenze, sondern nur bis etwa nach Ptolemais “der Jagd”, ebenso nach der anderen Richtung nicht bis zum Kap Guardafui, sondern nur bis zur Straße Bab el Mandeb. Auch an der arabischen Küste spricht der Periplus von Besitzungen des Königs von Axomis nicht, obwohl er mehrfach der Dynasten daselbst gedenkt.
^55 Der Name der Äthiopen haftet in besserer Zeit an dem Land am oberen Nil, insbesondere den Reichen von Meroë und Nabata, also an dem Gebiet, das wir jetzt Nubien nennen. Im späteren Altertum, zum Beispiel von Prokopios, wird die Benennung auf den Staat von Axomis bezogen, und daher bezeichnen die Abessinier seit langem ihr Reich mit diesem Namen.
^56 Daher die Legende, daß die Axomiten von Alexander in Afrika angesiedelte Syrer seien und noch syrisch sprächen (Philostorgius hist. eccl. 3, 6).
—————————————————————-
Über die Anfänge dieses Gemeinwesens hat sich keine Überlieferung erhalten. Am Ausgang der neronischen Zeit und vielleicht schon lange vorher herrschte der König der Axomiten an der afrikanischen Küste etwa von Suâkin bis zur Straße Bab el Mandeb. Einige Zeit darauf - näher läßt sich die Epoche nicht bestimmen - finden wir ihn als Grenznachbarn der Römer an der Südgrenze Ägyptens, auch an der anderen Küste des Arabischen Meerbusens in dem Zwischengebiet zwischen dem römischen Besitz und dem der Sabäer in kriegerischer Tätigkeit, also nach Norden mit dem römischen Gebiet auch in Arabien sich unmittelbar berührend, überdies die afrikanische Küste außerhalb des Busens vielleicht bis zum Kap Guardafui beherrschend. Wie weit sich sein Gebiet von Axomis landeinwärts erstreckt hat, erhellt nicht; Äthiopien, das heißt Sennaar und Dongola, haben wenigstens in der früheren Kaiserzeit schwerlich dazu gehört; vielmehr mag zu der Zeit das Reich von Nabata neben dem axomitischen bestanden haben. Wo uns die Axomiten entgegentreten, finden wir sie auf einer verhältnismäßig vorgeschrittenen Stufe der Entwicklung. Unter Augustus hob sich der ägyptische Handelsverkehr nicht minder wie mit Indien so mit diesen afrikanischen Häfen. Der König gebot nicht bloß über ein Heer, sondern, wie dies schon seine Beziehungen zu Arabien voraussetzen, auch über eine Flotte. Den König Zoskales, der in Vespasians Zeit in Axomis regierte, nennt ein griechischer Kaufmann, der in Adulis gewesen war, einen rechtschaffenen und der griechischen Schrift kundigen Mann; einer seiner Nachfolger hat an Ort und Stelle eine in geläufigem Griechisch verfaßte Denkschrift aufgestellt, die seine Taten den Fremden erzählte; er selbst nennt sich in derselben einen Sohn des Ares, welchen Titel die Könige der Axomiten bis in das vierte Jahrhundert hinab beibehielten, und widmet den Thron, der jene Denkschrift trägt, dem Zeus, dem Ares und dem Poseidon. Schon zu Zoskales’ Zeit nennt jener Fremde Adulis einen wohlgeordneten Handelsplatz; seine Nachfolger nötigten die schweifenden Stämme der arabischen Küste, zu Lande wie zur See Frieden zu halten, und stellten eine Landverbindung her von ihrer Hauptstadt bis an die römische Grenze, was bei der Beschaffenheit dieser zunächst auf Seeverbindung angewiesenen Landschaft nicht gering anzuschlagen ist. Unter Vespasian dienten Messingstücke, die nach Bedürfnis geteilt wurden, den Eingeborenen statt des Geldes und zirkulierte die römische Münze nur bei den Adulis ansässigen Fremden; in der späteren Kaiserzeit haben die Könige selber geprägt. Daneben nennt der axomitische Herrscher sich König der Könige, und keine Spur deutet auf römische Klientel; er übt die Prägung in Gold, was die Römer nicht bloß in ihrem Gebiet, sondern auch in ihrem Machtbereich nicht zuließen. Es gibt in der Kaiserzeit außerhalb der römisch-hellenischen Grenzen kaum ein anderes Land, welches in gleicher Selbständigkeit dem hellenischen Wesen bei sich eine Stätte bereitet hätte wie der Staat von Habesch. Daß im Lauf der Zeit die einheimische oder vielmehr aus Arabien eingebürgerte Volkssprache die Alleinherrschaft zurückgewann und das Griechische verdrängte, ist wahrscheinlich teils auf arabischen Einfluß zurückzuführen, teils auf den des Christentums und die damit zusammenhängende Wiederbelebung der Volksdialekte, wie wir sie auch in Syrien und in Ägypten fanden, und schließt nicht aus, daß die griechische Sprache in Axomis und Adulis im 1. und 2. Jahrhundert unserer Zeitrechnung eine ähnliche Stellung gehabt hat wie in Syrien und in Ägypten, soweit es eben gestattet ist, Kleines mit Großem zu vergleichen.
Von politischen Beziehungen der Römer zu dem Staat von Axomis wird aus den ersten drei Jahrhunderten unserer Zeitrechnung, auf welche unsere Erzählung sich beschränkt, kaum etwas gemeldet. Mit dem übrigen Ägypten nahmen sie auch die Häfen der Ostküste in Besitz bis hinab zu dem abgelegenen und darum in römischer Zeit unter einen eigenen Kommandanten gestellten trogodytischen Berenike ^57. An Gebietserweiterung in die unwirtlichen und wertlosen Küstengebirge hinein ist hier nie gedacht worden; auch kann die dünne und auf der niedrigsten Stufe der Entwicklung stehende Bevölkerung des nächst angrenzenden Gebiets den Römern niemals ernsthaft zu schaffen gemacht haben. Ebensowenig haben die Caesaren so, wie es die früheren Lagiden getan hatten, sich der Emporien der axomitanischen Küste zu bemächtigen versucht. Ausdrücklich gemeldet wird nur, daß Gesandte des Axomitenkönigs mit Kaiser Aurelian verhandelten. Aber eben dieses Stillschweigen sowie die früher bezeichnete unabhängige Stellung des Herrschers ^58 führen darauf, daß hier die geltenden Grenzen beiderseits dauernd respektiert wurden und ein gutes nachbarliches Verhältnis bestand, welches den Interessen des Friedens und vornehmlich dem ägyptischen Handelsverkehr zugute kam. Daß dieser, insbesondere der wichtige Elfenbeinhandel, in welchem Adulis für das innere Afrika das hauptsächliche Entrepôt war, überwiegend von Ägypten aus und auf ägyptischen Schiffen geführt worden ist, kann bei der überlegenen Zivilisation Ägyptens schon für die Lagidenzeit keinem Zweifel unterliegen, und auch in römischer Zeit hat dieser Verkehr sich wohl nur gesteigert, nicht weiter geändert.
—————————————————————————————-
^57 Dies ist der praefectus praesidiorum et montis Beronices (CIL IX, 3083), praefectus montis Berenicidis (Orelli 3881), praefectus Bernicidis (CIL X, 1129), ein Offizier von Ritterrang, analog den oben angeführten, in Alexandreia stationierten.
^58 Auch das Schreiben, das Kaiser Constantius im Jahre 356 an den damaligen König von Axomis, Aeizanas, richtet, ist das eines Herrschers an einen anderen gleichgestellten: er ersucht ihn um freundnachbarlichen Beistand gegen die Ausbreitung der athanasischen Ketzerei und um Absetzung und Auslieferung eines derselben verdächtigen axomitischen Geistlichen. Die Kulturgemeinschaft tritt hier nur um so bestimmter hervor, als der Christ gegen den Christen den Arm des Heiden anruft.
—————————————————————————————-
Bei weitem wichtiger als der Verkehr mit dem afrikanischen Süden war für Ägypten und das Römische Reich überhaupt der Verkehr mit Arabien und den weiter östlich gelegenen Küsten. Die arabische Halbinsel ist dem hellenischen Kulturkreise ferngeblieben. Es wäre wohl anders gekommen, wenn König Alexander ein Jahr länger gelebt hätte; der Tod raffte ihn weg mitten in den Vorbereitungen, die bereits erkundete arabische Südküste vom Persischen Meerbusen aus zu umfahren und zu besetzen. Aber die Fahrt, die der große König nicht hatte antreten können, hat nach ihm nie ein Grieche unternommen. Seit fernster Zeit hat dagegen zwischen den beiden Küsten des Arabischen Meerbusens ein lebhafter Verkehr über das mäßig breite Wasser hinüber stattgefunden. In den ägyptischen Berichten aus der Pharaonenzeit spielen die Seefahrten nach dem Land Punt, die von dort heimgebrachte Beute an Weihrauch, Ebenholz, Smaragden, Leopardenfellen eine bedeutende Rolle. Daß späterhin der nördliche Teil der arabischen Westküste zu dem Gebiet der Nabatäer gehörte und mit diesem in die Gewalt der Römer kam, ist schon angegeben worden. Es war dies ein ödes Gestade ^59; nur das Emporium Leuke Kome, die letzte Stadt der Nabatäer und insofern auch des Römischen Reiches, stand nicht bloß mit dem gegenüberliegenden Berenike in Seeverkehr, sondern war auch der Ausgangspunkt der nach Petra und von da zu den Häfen des südlichen Syriens führenden Karawanenstraße und insofern einer der Knotenpunkte des orientalisch-okzidentalischen Handels. Die südlich angrenzenden Gebiete, nord- und südwärts von dem heutigen Mekka, entsprachen in ihrer Naturbeschaffenheit dem gegenüberliegenden Trogodytenland und sind gleich diesem im Altertum weder politisch noch kommerziell von Bedeutung, auch dem Anschein nach nicht unter einem Szepter geeinigt, sondern von schweifenden Stämmen besetzt gewesen. Aber am Südende des Busens ist der einzige arabische Stamm zu Hause, welcher in der vorislamischen Zeit zu größerer Bedeutung gelangt ist. Die Griechen und die Römer nennen diese Araber in älterer Zeit nach der damals am meisten hervortretenden Völkerschaft Sabäer, in späterer nach einer anderen gewöhnlich Homeriten, wir nach der neu-arabischen Form des letzteren Namens jetzt meistens Himjariten. Die Entwicklung dieses merkwürdigen Volkes hatte lange vor dem Beginn der römischen Herrschaft über Ägypten eine bedeutende Stufe erreicht ^60. Seine Heimstatt, das “glückliche Arabien” der Alten, die Gegend von Mocha und Aden, ist von einer schmalen, glühend heißen und öden Strandebene umsäumt, aber das gesunde und temperierte Innere von Jemen und Hadramaut erzeugt an den Gebirgshängen und in den Tälern eine üppige Vegetation, und die zahlreichen Bergwässer gestatten bei sorgfältiger Wirtschaft vielfach eine gartenartige Kultur. Von der reichen und eigenartigen Zivilisation dieser Landschaft geben noch heute ein redendes Zeugnis die Reste von Stadtmauern und Türmen, von Nutz-, namentlich Wasserbauten und mit Inschriften bedeckten Tempeln, welche die Schilderung der alten Schriftsteller von der Pracht und dem Luxus dieser Landschaft vollkommen bestätigen; über die Burgen und Schlösser der zahlreichen Kleinfürsten Jemens haben die arabischen Geographen Bücher geschrieben. Berühmt sind die Trümmer des mächtigen Dammes, welcher einst in dem Tal bei Mariaba den Danafluß staute und es möglich machte, die Fluren aufwärts zu bewässern ^61, und von dessen Durchbruch und der dadurch angeblich veranlaßten Auswanderung der Bewohner von Jemen nach Norden die Araber lange Zeit ihre Jahre gezählt haben. Vor allem aber ist dieser Bezirk einer der Ursitze des Großhandels zu Lande wie zur See, nicht bloß weil seine Produkte, der Weihrauch, die Edelsteine, das Gummi, die Kassia, Aloe, Senna, Myrrhe und zahlreiche andere Drogen den Export hervorrufen, sondern auch weil dieser semitische Stamm, ähnlich wie der der Phöniker, seiner ganzen Art nach für den Handel geschaffen ist; eben wie die neueren Reisenden sagt auch Strabon, daß die Araber alle Händler und Kaufleute sind. Die Silberprägung ist hier alt und eigenartig; die Münzen sind anfänglich athenischen Stempeln, später römischen des Augustus nachgeprägt, aber auf einen selbständigen, wahrscheinlich babylonischen Fuß ^62. Aus dem Land dieser Araber führten die uralten Weihrauchstraßen quer durch die Wüste nach den Stapelplätzen am Arabischen Meerbusen Aelana und dem schon genannten Leuke Kome und den Emporien Syriens, Petra und Gaza ^63; diese Wege des Landhandels, welche neben denen des Euphrat und des Nil den Verkehr zwischen Orient und Okzident seit ältester Zeit vermitteln, sind vermutlich die eigentliche Grundlage des Aufblühens von Jemen. Aber der Seeverkehr gesellte ebenfalls bald sich dazu; der große Stapelplatz dafür ward Adane, das heutige Aden. Von hier aus gingen die Waren zu Wasser, sicher überwiegend auf arabischen Schiffen, entweder nach eben jenen Stapelplätzen am Arabischen Meerbusen und also nach den syrischen Häfen oder nach Berenike und Myos Hormos und von da nach Koptos und Alexandreia. Daß dieselben Araber ebenfalls in sehr früher Zeit sich der gegenüberliegenden Küste bemächtigten und ihre Sprache und Schrift und ihre Zivilisation nach Habesch verpflanzten, wurde schon gesagt. Wenn Koptos, das Nil-Emporium für den östlichen Handel, ebenso viel Araber wie Ägypter zu Bewohnern hatte, wenn sogar die Smaragdgruben oberhalb Berenike (bei Djebel Zebâra) von den Arabern ausgebeutet wurden, so zeigt dies, daß sie im Lagidenstaat selbst den Handel bis zu einem gewissen Grad in der Hand hatten; und dessen passives Verhalten in Betreff des Verkehrs auf dem Arabischen Meer, wohin höchstens einmal ein Zug gegen die Piraten unternommen wurde ^64, wird eher begreiflich, wenn ein seemächtiger und geordneter Staat diese Gewässer beherrschte. Auch außerhalb ihres eigenen Meeres begegnen wir den Arabern des Jemen. Adane blieb bis in die römische Kaiserzeit hinein Stapelplatz des Verkehrs einerseits mit Indien, andererseits mit Ägypten und gedieh trotz seiner eigenen ungünstigen Lage an dem baumlosen Strand zu solcher Blüte, daß die Benennung des “glücklichen Arabien” zunächst auf diese Stadt sich bezieht. Die Herrschaft, die in unseren Tagen der Imam von Maskat im Südosten der Halbinsel über die Inseln Sokotra und Sansibar und die afrikanische Ostküste vom Kap Guardafui südlich ausgeübt hat, stand in vespasianischer Zeit “von alters her” den Fürsten Arabiens zu: die Dioskorides-Insel, eben jenes Sokotra, gehorchte damals dem König von Hadramaut, Azania, das heißt die Küste Somal und weiter südlich einem der Unterkönige seines westlichen Nachbarn, des Königs der Homeriten. Die südlichste Station an der ostafrikanischen Küste, von welcher die ägyptischen Kaufleute wußten, Rhapta in der Gegend von Sansibar, pachteten von diesem Scheich die Kaufleute von Muza, das ist ungefähr das heutige Mocha, “und senden dorthin ihre Handelsschiffe, meistens bemannt mit arabischen Kapitänen und Matrosen, welche mit den Eingeborenen zu verkehren gewohnt und oft durch Heirat verknüpft und der Örtlichkeiten und der Landessprachen kundig sind”. Die Bodenkultur und die Industrie reichten dem Handel die Hand: in den vornehmen Häusern Indiens trank man neben dem italischen Falerner und dem syrischen Laodikener auch arabischen Wein; und die Lanzen und die Schusterpfriemen, welche die Eingeborenen der Küste von Sansibar von den fremden Händlern kauften, waren Fabrikat von Muza. So ward diese Landschaft, die zudem viel verkaufte und wenig kaufte, eine der reichsten der Welt.
——————————————————————————-
^59 Landeinwärts liegt das uralte Teimâ, der Sohn Ismaels der Genesis, von dem assyrischen König Tiglatpilesar im achten Jahrhundert vor Chr. unter seinen Eroberungen aufgezählt, von dem Propheten Jeremias zusammen mit Sidon genannt, ein merkwürdiger Knotenpunkt assyrischer, ägyptischer, arabischer Beziehungen, dessen weitere Entfaltung, nachdem kühne Reisende ihn erschlossen haben, wir von der orientalischen Forschung erwarten dürfen. In Teimâ selbst fand kürzlich Euting aramäische Inschriften ältester Epoche (Nöldeke, SB Berlin 1884, S. 813 f.) Aus dem nicht weit entfernten Orte Medâin-Sâlih (Hidjr) stammen gewisse, den attischen nachgeprägte Münzen, welche zum Teil die Eule der Pallas durch dasjenige Götterbild ersetzen, das die Ägypter bezeichnen als Besa, den Herrn von Punt, das heißt von Arabien (Erman, Zeitschrift für Numismatik 9, 1880, S. 296f.). Der ebendaselbst gefundenen nabatäischen Inschriften wurde schon gedacht Nicht weit von da bei ‘Ola (el-Ally) haben sich Inschriften gefunden, die in der Schrift und in den Götter- und Königsnamen denen der südarabischen Minäer entsprechen und zeigen, daß diese hier, sechzig Tagereisen von ihrer Heimat, aber auf der von Eratosthenes erwähnten Weihrauchstraße von Minaea nach Aelana, eine bedeutende Station gehabt haben; daneben andere eines verwandten, aber nicht identischen südarabischen Stammes (D. H. Müller in den Berichten der Wiener Akademie vom 17. Dezember 1884). Die minäischen Inschriften gehören ohne Zweifel der vorrömischen Zeit an. Da bei der Einziehung des nabatäischen Königreichs durch Traian diese Landstriche aufgegeben wurden, so mag von da an ein anderer südarabischer Stamm dort geherrscht haben.
^60 Die an den Weihrauchhandel anknüpfenden Nachrichten bei Theophrastos († 287 vor Chr.; hist. plant. 9, 4) und vollständiger bei Eratosthenes (t 194 vor Chr.; bei Strabon 16, 4, 2 p. 768) von den vier großen Völkerschaften der Minäer (Mamali Theophr.?) mit der Hauptstadt Karna; der Sabäer (Saba Theophr.) mit der Hauptstadt Mariaba; der Kattabanen (Kitibaena Theophr.) mit der Hauptstadt Tamna; der Chatramotiten (Hadramyta Theophr.) mit der Hauptstadt Sabata umschreiben eben den Kreis, aus dem das Homeritenreich sich entwickelt hat, und bezeichnen seine Anfänge. Die viel gesuchten Minäer sind jetzt mit Sicherheit nachgewiesen in Ma’in im Binnenland oberhalb Marib und Hadramaut, wo Hunderte von Inschriften sich gefunden und schon nicht weniger als 26 Königsnamen ergeben haben. Mariaba heißt heute noch Marib. Die Landschaft Chatramotitis oder Chatramitis ist Hadramaut.
^61 Die merkwürdigen Reste dieses mit größter Präzision und Geschicklichkeit ausgeführten Bauwerks sind beschrieben von Arnaud (Journal Asiatique, 7. série, tome 3 a. 1874, S. 3 f. mit Plänen; vgl. Ritter, Erdkunde, Bd. 12, S. 861). Zu beiden Seiten des jetzt fast ganz verschwundenen Dammes stehen je zwei aus Quadern aufgeführte Steinbauten von konischer, fast zylindrischer Form, zwischen denen eine schmale Öffnung für das aus dem Bassin ausfließende Wasser sich befindet; wenigstens auf der einen Seite führt ein mit Kieseln ausgelegter Kanal dasselbe an diese Pforte. Dieselbe war einstmals mit übereinander gesetzten Bohlen geschlossen, welche einzeln entfernt werden konnten, um das Wasser nach Bedürfnis abzuführen. Der eine dieser Steinzylinder trägt die folgende Inschrift (nach der allerdings nicht in allen Einzelheiten gesicherten Übersetzung von D. H. Müller, SB Wien 97, 1880, S. 965): “Jata’amar der Herrliche, Sohn des Samah’ali des Erhabenen, Fürst von Saba, ließ den Balap[berg] durchstechen [und errichtete] den Schleusenbau, genannt Rahab, zur leichteren Bewässerung.” Für die chronologische Fixierung dieses und zahlreicher anderer Königsnamen der sabäischen Inschriften fehlt es an sicheren Anhaltspunkten. Der assyrische König Sargon sagt in der Khorsabad-Inschrift, nachdem er die Überwindung des Königs von Gaza, Hanno, im Jahre 716 vor Chr. erzählt hat: “ich empfing den Tribut des Pharao, des Königs von Ägypten, der Schamsijja, der Königin von Arabien, und des Ithamara, des Sabäers: Gold, Kräuter des Ostlandes, Sklaven, Pferde und Kamele” (Müller, a. a. O., S. 988; M. Duncker, Geschichte des Altertums. 5. Aufl. Berlin 1878-83. Bd. 2, S. 327.
^62 Sallet in der Berliner Zeitschrift für Numismatik 8, 1881, S. 243. J. H. Mordtmann in der Wiener numismatischen Zeitschrift 12, S. 289.
^63 Plinius (nat. 12, 14, 65) berechnet die Kosten einer Kamellast Weihrauch auf dem Landweg von der arabischen Küste bis nach Gaza auf 688 Denare (= 600 Mark). “Auf der ganzen Strecke”, sagt er, “ist zu zahlen für Futter und Wasser und Unterkunft und für verschiedene Zölle; dann fordern die Priester gewisse Anteile und die Schreiber der Könige; außerdem erpressen die Wachen und die Trabanten und die Leibwächter und Diener; dazu kommen dann unsere Reichszölle.” Bei dem Wassertransport fielen diese Zwischenkosten weg.
^64 Die Züchtigung der Piraten berichtet Agatharchides bei Diod. 3, 43 und Strab. 16, 4, 18 p. 777. Ezion Geber aber in Palästina am aelanitischen Meerbusen, ή νύν Βερενίκη καλείται (Ios. ant. Iud. 8, 6, 4), heißt sicher so nicht von einer Ägypterin (J. G. Droysen, Geschichte des Hellenismus, Bd. 3, 2, S. 349), sondern von der Jüdin des Tims.
——————————————————————————-
Wie weit die politische Entwicklung derselben mit der wirtschaftlichen Schritt gehalten hatte, läßt sich für die vorrömische und die frühere Kaiserzeit nicht bestimmen; nur so viel scheint sowohl aus den Berichten der Okzidentalen wie aus den einheimischen Inschriften sich zu ergeben, daß diese Südwestspitze Arabiens unter mehrere selbständige Herrscher mit Gebieten von mäßiger Größe geteilt war. Es standen dort neben den am meisten hervortretenden Sabäern und Homeriten die schon genannten Chatramotiten in Hadramaut und nördlich im Binnenland die Minäer, alle unter eigenen Fürsten.
Den Arabern Jemens gegenüber haben die Römer die gerade entgegengesetzte Politik befolgt wie gegenüber den Axomiten. Augustus, für den die Nichterweiterung der Grenzen der Ausgangspunkt des Reichsregiments war, und der die Eroberungspläne seines Vaters und Meisters beinahe alle fallenließ, hat eine Ausnahme mit der arabischen Südwestküste gemacht und ist hier nach freiem Entschluß angreifend vorgegangen. Es geschah dies wegen der Stellung, welche diese Völkergruppe in dem indisch-ägyptischen Handelsverkehr damals einnahm. Um die politisch und finanziell wichtigste Landschaft seines Herrschaftsgebiets wirtschaftlich auf die Höhe zu bringen, welche seine Vorherrschen herzustellen versäumt hatten oder hatten verfallen lassen, bedurfte er vor allem der Gewinnung des Zwischenverkehrs zwischen Arabien und Indien einer- und Europa andererseits. Der Nilweg konkurrierte seit langem erfolgreich mit den arabischen und den Euphratstraßen; aber Ägypten spielte dabei, wie wir sahen, wenigstens unter den späteren Lagiden eine untergeordnete Rolle. Nicht mit den Axomiten, aber wohl mit den Arabern bestand Handelskonkurrenz; sollte der ägyptische Verkehr aus einem passiven ein aktiver, aus einem indirekten ein direkter werden, so mußten die Araber niedergeworfen werden; und dies ist es, was Augustus gewollt und das römische Regiment einigermaßen auch erreicht hat.
Im sechsten Jahre seiner Regierung in Ägypten (Ende 729 25) entsandte Augustus eine eigens für diese Expedition hergestellte Flotte von 80 Kriegs- und 130 Transportschiffen und die Hälfte der ägyptischen Armee, ein Korps von 10000 Mann, ungerechnet die Zuzüge der beiden nächsten Klientelkönige, des Nabatäers Obodas und des Juden Herodes, gegen die Staaten der Jemen, um dieselben entweder zu unterwerfen oder wenigstens zugrunde zu richten ^65, woneben die dort aufgehäuften Schätze sicher auch in Rechnung kamen. Aber das Unternehmen schlug vollständig fehl, und zwar durch die Unfähigkeit des Führers, des damaligen Statthalters von Ägypten, Gaius Aelius Gallus ^66. Da auf die Besetzung und den Besitz der öden Küste von Leuke Kome abwärts bis an die Grenze des feindlichen Gebiets gar nichts ankam, so mußte die Expedition unmittelbar gegen dieses gerichtet und aus dem südlichsten ägyptischen Hafen die Armee sofort in das glückliche Arabien geführt werden ^67. Stattdessen wurde die Flotte in dem nördlichsten, dem von Arsinoe (Suez) fertiggestellt und das Heer in Leuke Kome ans Land gesetzt, gleich als wäre es darauf angekommen, die Fahrt der Flotte und den Marsch der Truppen möglichst zu verlängern. Überdies waren die Kriegsschiffe überflüssig, da die Araber keine Kriegsflotte besaßen, die römischen Seeleute mit der Fahrt an der arabischen Küste unbekannt und die Fahrzeuge, obwohl besonders für diese Expedition gebaut, für ihre Bestimmung ungeeignet. Die Piloten fanden sich nicht zurecht zwischen den Untiefen und Klippen, und schon die Fahrt auf den römischen Gewässern von Arsinoe nach Leuke Kome kostete viele Schiffe und Leute. Hier wurde überwintert; im Frühjahr 730 (24) begann der Zug in Feindesland. Die Araber hinderten ihn nicht, aber wohl Arabien. Wo einmal die Doppeläxte und die Schleudern und Bogen mit dem Pilum und dem Schwert zusammenstießen, stoben die Eingeborenen auseinander wie die Spreu vor dem Winde; aber die Krankheiten, die im Lande endemisch sind, der Skorbut, der Aussatz, die Gliederlähmung dezimierten die Soldaten ärger als die blutigste Schlacht, und um so mehr, als der Feldherr es nicht verstand, die schwerfällige Heermasse rasch vorwärts zu bringen. Dennoch gelangte die römische Armee bis vor die Mauern der Hauptstadt der zunächst von dem Angriff betroffenen Sabäer, Mariaba. Aber da die Einwohner die Tore ihrer mächtigen, heute noch stehenden Mauern ^68 schlossen und energische Gegenwehr leisteten, verzweifelte der römische Feldherr an der Lösung der ihm gestellten Aufgabe und trat, nachdem er sechs Tage vor der Stadt gelegen hatte, den Rückzug an, den die Araber kaum ernstlich störten und der im Drang der Not, freilich unter schlimmer Einbuße an Mannschaften, verhältnismäßig schnell gelang.
————————————————————————————————
^65 Dies (προσοικειούσθαι τούτους - τούς Άραβας - ή καταστρέφεσθαι: Strab. 16, 4, 22 p. 780; ει μή ο Συλλαίος αυτόν - τόν Γάλλον - προυδίδου, κάν κατεστρέψατο τήν Ευδαίμονα πάσαν: ders. 17, 1, 53 p. 819) war der eigentliche Zweck der Expedition, obwohl auch die Hoffnung auf die für das Aerarium eben damals sehr willkommene Beute ausdrücklich erwähnt wird.
^66 Der Bericht Strabons (16, 4, 22 f. p. 780) über die arabische Expedition seines “Freundes” Gallus (φίλος αμίν καί εταίρος Strab. 2, 5, 12 p. 118), in dessen Gefolge er Ägypten bereiste, ist zwar zuverlässig und ehrlich wie alle seine Meldungen, aber augenscheinlich von diesem Freunde ohne jede Kritik übernommen. Die Schlacht, in der 10000 Feinde und zwei Römer fielen, und die Gesamtzahl der in diesem Feldzug Gefallenen, welche sieben ist, richten sich selbst; aber nicht besser ist der Versuch, den Mißerfolg auf den nabatäischen Wesir Syllaeos abzuwälzen durch einen “Verrat”, wie er geschlagenen Generalen geläufig ist. Allerdings eignete sich dieser insofern zum Sündenbock, als er einige Jahre nachher auf Betreiben des Herodes von Augustus in Untersuchung gezogen und verurteilt und hingerichtet ward (Ios. ant. Iud. 16, 10); aber obwohl wir den Bericht des Agenten besitzen, der diese Sache für Herodes in Rom geführt hat, ist darin von diesem Verrat kein Wort zu finden. Daß Syllaeos die Absicht gehabt haben soll, erst die Araber durch die Römer und dann diese selbst zugrunde zu richten, wie Strabo “meint”, ist bei der Stellung der Klientelstaaten Roms geradezu unvernünftig. Eher ließe sich denken, daß Syllaeos der Expedition deshalb abgeneigt war, weil der Handelsverkehr durch das Nabatäerland durch sie beeinträchtigt werden konnte. Aber den arabischen Minister deswegen des Verrats zu beschuldigen, weil die römischen Fahrzeuge für die arabische Küstenfahrt ungeeignet waren oder weil das römische Heer genötigt war, das Wasser auf Kamelen mitzuführen, Durra und Datteln statt Brot und Fleisch, Butter statt öl zu essen; als Entschuldigung dafür, daß auf die bei dem Rückmarsch in 60 Tagen zurückgelegte Strecke für den Hinmarsch 180 verwendet wurden, die betrügerische Wegweisung vorzuführen; endlich die vollkommen richtige Bemerkung des Syllaeos, daß ein Landmarsch von Arsinoe nach Leuke Kome untunlich sei, damit zu kritisieren, daß von da nach Petra eine Karawanenstraße gehe, zeigt nur, was ein vornehmer Römer einem griechischen Literaten aufzubinden vermochte.
^67 Die schärfste Kritik des Feldzugs gibt die Auseinandersetzung des ägyptischen Kaufmanns über die Zustände auf der arabischen Küste von Leuke Kome (el-Haura, nördlich von Janbô, der Hafenstadt von Medina) bis zur Katakekaumene-Insel (Djebel Tair bei Lohaia). “Verschiedene Völker bewohnen sie, die teils etwas, teils völlig verschiedene Sprachen reden. Die Bewohner der Küste leben in Hürden wie die ‘Fischesser’ auf dem entgegengesetzten Ufer” (diese Hürden beschreibt er c. 2 als vereinzelt liegend und in die Felsspalten, eingebaut), “die des Binnenlandes in Dörfern und Weidegemeinschaften; es sind bösartige zwiesprachige Menschen, welche die aus der Fahrstraße verschlagenen Seefahrer plündern und die Schiffbrüchigen in die Sklaverei schleppen. Deshalb wird von den Unter- und den Oberkönigen Arabiens beständig auf sie Jagd gemacht; sie heißen Kanraiten (oder Kassaviten). überhaupt ist die Schiffahrt an dieser ganzen Küste gefährlich, der Strand hafenlos und unzugänglich, von böser Brandung, klippig und überhaupt sehr schlimm. Darum halten wir, wenn wir in diese Gewässer einfahren, uns in der Mitte und eilen, in das arabische Gebiet zu kommen zur Insel Katakekaumene; von da an sind die Bewohner gastlich und begegnen zahlreiche Herden von Schafen und Kamelen.” Dieselbe Gegend zwischen der römischen und der homeritischen Grenze und dieselben Zustände hat auch der axomitische König im Sinn, wenn er schreibt: πέραν δέ τής ερυθράς θαλάσσης οικούντας Αρραβίτας καί Κιναιδοκολπίτας (vgl. Ptol. geogr. 6, 7, 20), σράτευμα ναυτικόν καί πεζικόν διαπεμψάμενος καί υποτάξας αυτών τούς βασιλείας, φόρους τής γής τελείν εκέλυσα καί οδεύεσθαι μετ' ειρήνης καί πλέεσθαι, από τε Δευκής κώμης έως τών Σαβαίων χώρας επολέμησα.
^68 Diese Mauern, von Bruchstein erbaut, bilden einen Kreis von einer Viertelstunde im Durchmesser. Sie sind beschrieben von Arnaud, a. a. O. (vgl. Anm. 61).
————————————————————————————————
Es war ein übler Mißerfolg; aber Augustus gab die Eroberung Arabiens nicht auf. Es ist schon erzählt worden, daß die Orientfahrt, die der Kronprinz Gaius im Jahre 753 antrat, in Arabien endigen sollte; es war diesmal im Plan, nach der Unterwerfung Armeniens im Einverständnis mit der parthischen Regierung, oder nötigenfalls nach Niederwerfung ihrer Armeen, an die Euphratmündung zu gelangen und von da aus den Seeweg, den einst der Admiral Nearchos für Alexander erkundet hatte, nach dem glücklichen Arabien zu nehmen ^69. In anderer, aber nicht minder unglücklicher Weise endigten diese Hoffnungen durch den parthischen Pfeil, der den Kronprinzen vor den Mauern von Artageira traf. Mit ihm ward der arabische Eroberungsplan für alle Zukunft begraben. Die große Halbinsel ist in der ganzen Kaiserzeit, abgesehen von dem nördlichen und nordwestlichen Küstenstriche, in derjenigen Freiheit verblieben, aus welcher seinerzeit der Henker des Hellenentums, der Islam hervorgehen sollte.
—————————————————————-
^69 Daß die orientalische Expedition des Gaius zum Endziel Arabien hatte, sagt Plinius (namentlich nat. 12, 14, 55, 56; vgl. 2, 67, 168; 6, 27, 141; c. 28, 160; 32, 1, 10) ausdrücklich. Daß sie von der Euphratmündung ausgehen sollte, folgt daraus, daß die Expedition nach Armenien und Verhandlungen mit der parthischen Regierung ihr vorausgingen. Darum lagen auch den Kollektaneen Jubas über die bevorstehende Expedition die Berichte der Feldherren Alexanders über ihre Erkundung Arabiens zu Grunde.
—————————————————————-
Aber gebrochen ward der arabische Handel allerdings, teils durch die weiterhin zu erörternden Maßregeln der römischen Regierung zum Schutz der ägyptischen Schiffahrt, teils durch einen gegen den Hauptstapelplatz des indisch-arabischen Verkehrs von den Römern geführten Schlag. Sei es unter Augustus selbst, möglicherweise bei den Vorbereitungen zu der von Gaius auszuführenden Invasion, sei es unter einem seiner nächsten Nachfolger, es erschien eine römische Flotte vor Adane und zerstörte den Platz; in Vespasians Zeit war er ein Dorf und seine Blüte vorüber. Wir kennen nur die nackte Tatsache ^70, aber sie spricht für sich selber. Ein Seitenstück zu der Zerstörung Korinths und Karthagos durch die Republik, hat sie wie diese ihren Zweck erreicht und dem römisch-ägyptischen Handel die Suprematie im Arabischen Meerbusen und im Indischen Meere gesichert.
—————————————————————-
^70 Die einzige Kunde von dieser merkwürdigen Expedition hat der ägyptische Kapitän aufbewahrt der um das Jahr 75 die Fahrt an den Küsten des Roten Meeres beschrieben hat. Er kennt (c. 26) das Adane der Späteren, das heutige Aden, als ein Dorf an der Küste (κώμη παραθαλάσσιος), das zum Reiche des Königs der Homeriten Charibael gehört, aber früher eine blühende Stadt war und davon heißt (ευδαίμων δ' επεκλήθη πρότερον ούσα πόλις), weil vor der Einrichtung des unmittelbaren indisch-ägyptischen Verkehrs dieser Ort als Stapelplatz diente: νύν δέ ου πρό πολλού τών ημετέρων χρόνων Καίσαρ αυτήν κατεστρέψατο. Das letzte Wort kann hier nur “zerstören” heißen, nicht, wie häufiger, “unterwerfen”, weil die Umwandlung der Stadt in ein Dorf motiviert werden soll. Für Καίσαρ hat Schwanbeck (Rheinisches Museum N. F. 7, 1848, S. 353) Χαριβαήλ, C. Möller Ιλασάρ (wegen Strab. 16, 4, 21 p. 782) vorgeschlagen; beides ist nicht möglich, dieses nicht, weil dieser arabische Dynast in einem weit entlegenen Distrikt herrschte, auch unmöglich als bekannt vorausgesetzt werden konnte, jenes nicht, weil Charibael Zeitgenosse des Schreibers war und hier ein vor der Zeit desselben vorgefallenes Ereignis berichtet wird. An der Überlieferung wird man nicht Anstoß nehmen, wenn man überlegt, welches Interesse die Römer daran haben mußten, den arabischen Stapelplatz zwischen Indien und Ägypten zu beseitigen und den direkten Verkehr herbeizuführen. Daß die römischen Berichte von diesem Vorgang schweigen, ist ihrem Wesen angemessen; die Expedition, welche ohne Zweifel durch eine ägyptische Flotte ausgeführt ward und lediglich in der Zerstörung eines vermutlich wehrlosen Küstenplatzes bestand, wird vermutlich von keinem Belang gewesen sein; um den großen Handelsverkehr haben die Annalisten sich nie gekümmert, und überhaupt sind die Vorgänge in Ägypten noch weniger als die in den andern kaiserlichen Provinzen zur Kenntnis des Senats und damit der Annalisten gekommen. Die nackte Bezeichnung Καίσαρ, wobei nach Lage der Sache der damals regierende ausgeschlossen ist, erklärt sich wohl daraus, daß der berichtende Kapitän wohl die Tatsache der Zerstörung durch die Römer, aber Zeit und Urheber nicht kannte.
Möglich ist es, daß hierauf die Notiz bei Plinius (nat. 2, 67, 168) zu beziehen ist: maiorem (oceana) partem et orientis victoriae magni Alexandri lustravere usque in Arabicum sinum, in quo res gerente C. Caesare Aug. f. signa navium ex Hispaniensibus naufragiis feruntur agnita. Gaius kam nicht nach Arabien (Plin. nat. 6, 28, 160); aber recht wohl kann während der armenischen Expedition von Ägypten aus ein römisches Geschwader von einem seiner Unterbefehlshaber an diese Küste geführt worden sein, um die Hauptexpedition vorzubereiten. Daß darüber sonst Stillschweigen herrscht, kann auch nicht befremden. Die arabische Expedition des Gaius war so feierlich angekündigt und dann in so übler Weise aufgegeben worden, daß loyale Berichterstatter alle Ursache hatten, eine Tatsache zu verwischen, die nicht wohl erwähnt werden konnte, ohne auch das Scheitern des größeren Planes zu berichten.
—————————————————————-
Indes die Blüte des gesegneten Landes von Jemen war zu fest begründet, um diesem Schlag zu erliegen; politisch hat es sogar vielleicht erst in dieser Epoche sich straffer zusammengefaßt. Mariaba war, als die Waffen des Gallus an seinen Mauern scheiterten, vielleicht nicht mehr als die Hauptstadt der Sabäer; aber schon damals war die Völkerschaft der Homeriten, deren Hauptstadt Sapphar etwas südlich von Mariaba auch im Binnenland liegt, die stärkste des glücklichen Arabiens. Ein Jahrhundert später finden wir beide vereinigt unter einem in Sapphar regierenden König der Homeriten und der Sabäer, dessen Herrschaft bis Mocha und Aden und, wie schon gesagt ward, über die Insel Sokotra und die Küste von Somal und Sansibar sich erstreckt; und wenigstens von dieser Zeit an kann von einem Reich der Homeriten die Rede sein. Die Wüstenei nördlich von Mariaba bis zur römischen Grenze gehörte damals nicht dazu und stand überhaupt unter keiner geordneten Gewalt ^71; die Fürstentümer der Minäer und der Chatramotiten blieben auch ferner unter eigenen Landesherren. Die östliche Hälfte Arabiens hat beständig einen Teil des Persischen Reiches gebildet und niemals unter dem Szepter der Beherrscher des glücklichen Arabien gestanden. Auch jetzt also waren die Grenzen enge und sind es wohl geblieben; es ist wenig über die weitere Entwicklung der Verhältnisse bekannt ^72. In der Mitte des 4. Jahrhunderts war das Reich der Homeriten mit dem der Axomiten vereinigt und wurde von Axomis aus beherrscht ^73, welche Untertänigkeit indes späterhin sich wieder gelöst hat. Sowohl das Reich der Homeriten wie das vereinigte axomitisch-homeritische stand als unabhängiger Staat in der späteren Kaiserzeit mit Rom in Verkehr und Vertrag.
————————————————————————————
^71 Der ägyptische Kaufmann unterscheidet den ένθεσμος βασιλεύς der Homeriten (c. 23) scharf von den τύραννοι, den bald unter ihm stehenden, bald unabhängigen (c. 14) Stammhäuptern, und ebenso scharf diese geordneten Zustände von der Rechtlosigkeit der Wüstenbewohner (c. 2). Wenn Strabon und Tacitus für diese Dinge so offene Augen gehabt hätten wie jener praktische Mann, so wüßten wir etwas mehr vom Altertum.
^72 Der Krieg des Macrinus gegen die Arabes eudaemones (vita 12) und die an Aurelian geschickten Boten derselben (vita 33), die neben denen der Axomiten genannt werden, würden deren damals fortdauernde Selbständigkeit beweisen, wenn auf diese Angaben Verlaß wäre.
^73 Der König nennt sich um das Jahr 356 (Anm. 58) in einer Urkunde (CIG 5128) βασιλεύς Αξωμιτών καί Ομηριτών καί τού Ραειδάν (Schloß in Sapphar, der Hauptstadt der Homeriten: Dillmann, Abhandlungen der Berliner Akademie, 1878, S. 207) . . . καί Σαβαειτών καί τού Σιλεή (Schloß in Mariaba, der Hauptstadt der Sabäer: Dillmann a. a. O.). Dazu stimmt die gleichzeitige Sendung von Gesandten ad gentem Axumitarum et Homerita[rum] (Cod. Theod. 12, 12, 2). Über die späteren Verhältnisse vgl. besonders Nonnosus (FEIG 4 p. 179 Müller) und Prok. Pers. 1, 20.
————————————————————————————
In dem Handel und der Schiffahrt haben die Araber des Südwestens der Halbinsel auch später noch, wenn nicht mehr den Platz der Vormacht, doch die ganze Kaiserzeit hindurch eine hervorragende Stelle eingenommen. Nach der Zerstörung von Adane ist Muza die Handelsmetropole dieser Landschaft geworden. Noch für die vespasianische Zeit trifft die früher gegebene Darstellung im wesentlichen zu. Der Ort wird uns in dieser Zeit geschildert als ausschließlich arabisch, bewohnt von Reedern und Seeleuten und voll rührigen kaufmännischen Treibens; mit ihren eigenen Schiffen befahren die Muzaiten die ganze afrikanische Ost- und die indische Westküste und verfrachten nicht bloß die Waren des eigenen Landes, sondern bringen auch die nach orientalischem Geschmack in den Fabriken des Okzidents gefertigten Purpurstoffe und Goldstickereien und die feinen Weine Syriens und Italiens den Orientalen, hinwiederum den Westländern die edlen Waren des Ostens. In dem Weihrauch und den sonstigen Aromen müssen Muza und das Emporium des benachbarten Reiches von Hadramaut, Kane, östlich von Aden, eine Art tatsächlichen Monopols immer behalten haben; erzeugt wurde diese im Altertum sehr viel mehr als heute gebrauchte Ware wie auf der südlichen arabischen, so auch auf der afrikanischen Küste von Adulis bis zum “Vorgebirge der Arome”, dem Kap Guardafui, aber von hier holten sie die Kaufleute von Muza, und sie brachten sie in den Welthandel. Auf der schon erwähnten Dioskorides-Insel war eine gemeinschaftliche Handelsniederlassung der drei großen seefahrenden Nationen dieser Meere, der Hellenen, das heißt der Ägypter, der Araber und der Inder. Von Beziehungen aber zum Hellenismus, wie wir sie auf der gegenüberliegenden Küste bei den Axomiten fanden, begegnet im Lande Jemen keine Spur; wenn die Münzprägung durch okzidentalische Stempel bestimmt ist, so waren diese eben im ganzen Orient gangbar. Sonst haben sich Schrift und Sprache und Kunstübung, soweit wir zu urteilen vermögen, hier ebenso selbständig entwickelt wie Handel und Schiffahrt, und sicher ist es dadurch mit bewirkt worden, daß die Axomiten, während sie politisch die Homeriten sich unterwarfen, später aus der hellenischen Bahn in die arabische zurücklenkten.
In dem gleichen Sinn wie für die Beziehungen zu dem südlichen Afrika und zu den arabischen Staaten und in erfreulicherer Weise ist in Ägypten selbst für die Wege des Handelsverkehrs zunächst von Augustus und ohne Zweifel von allen verständigen Regenten gesorgt worden. Das von den früheren Ptolemäern auf den Spuren der Pharaonen eingerichtete Straßen- und Hafensystem war, wie die gesamte Verwaltung, in den Wirren der letzten Lagidenzeit arg heruntergekommen. Es wird nicht ausdrücklich gemeldet, daß Augustus die Land- und die Wasserwege und die Häfen Ägyptens wieder instand gesetzt hat; aber daß es geschehen, ist darum nicht minder gewiß. Koptos ist die ganze Kaiserzeit hindurch der Knotenpunkt dieses Verkehrs geblieben ^74. Aus einer kürzlich aufgefundenen Urkunde hat sich ergeben, daß in der ersten Kaiserzeit die beiden von danach den Häfen von Myos Hormos und von Berenike führenden Straßen durch die römischen Soldaten repariert und an den geeigneten Stellen mit den erforderlichen Zisternen versehen worden sind ^75. Der Kanal, der das Rote Meer mit dem Nil und also mit dem Mittelländischen Meer verband, ist auch in römischer Zeit nur in zweiter Reihe, hauptsächlich vielleicht für den Transport der Marmor- und Porphyrblöcke von der ägyptischen Ostküste an das Mittelmeer benutzt worden; aber fahrbar blieb er durch die ganze Kaiserzeit. Kaiser Traianus hat ihn erneuert und wohl auch erweitert - vielleicht ist er es gewesen, der ihn mit dem noch ungeteilten Nil bei Babylon (unweit Kairo) in Verbindung gesetzt und dadurch seine Wassermenge verstärkt hat - und ihm den Namen des Traianus- oder des Kaiserflusses (Augustus amnis) beigelegt, von welchem in späterer Zeit dieser Teil Ägyptens benannt wurde (Augustamnica).
———————————————————————
^74 Aristeides (or. 48 p. 485 Dind.) nennt Koptos den indischen und arabischen Stapelplatz. In dem Roman des Ephesiers Xenophon (4, 1) begeben sich die syrischen Räuber nach Koptos; “denn dort passieren eine Menge von Kaufleuten durch, die nach Äthiopien und Indien reisen.”
^75 Später legte Hadrian die “neue Hadriansstraße” an, welche von seiner Antinoosstadt bei Hermopolis, wahrscheinlich durch die Wüste nach Myos Hormos und von Myos Hormos am Meer hin, nach Berenike führte, und versah sie mit Zisternen, Quartieren (σταθμοί) und Kastellen (Inschrift: Revue archιologique N. S. 21, 1870, S. 314). Indes ist von dieser Straße nachher nicht die Rede, und es fragt sich, ob sie Bestand gehabt hat.
———————————————————————
Auch für die Unterdrückung der Piraterie auf dem Roten und dem Indischen Meer ist Augustus ernstlich tätig gewesen; die Ägypter dankten es ihm noch lange nach seinem Tode, daß durch ihn die Piratensegel vom Meer verschwanden und den Handelsschiffen wichen. Freilich geschah dafür bei weitem nicht genug. Daß die Regierung in diesen Gewässern wohl von Zeit zu Zeit Schiffsgeschwader in Tätigkeit setzte, aber eine ständige Kriegsflotte nicht daselbst stationierte; daß die römischen Kauffahrer regelmäßig im Indischen Meer Schützen an Bord nahmen, um die Angriffe der Piraten abzuweisen, würde befremden, wenn nicht die relative Gleichgültigkeit gegen die Unsicherheit der Meere überall, hier so gut wie an der belgischen Küste und an denen des Schwarzen Meeres, wie eine Erbsünde dem römischen Kaiserregiment oder vielmehr dem römischen Regiment überhaupt anhaftete. Freilich waren die Regierungen von Axomis und von Sapphar durch ihre geographische Lage noch mehr als die Römer in Berenike und Leuke Kome dazu berufen, der Piraterie zu steuern, und es mag diesem Umstand mit zuzuschreiben sein, daß die Römer mit diesen teils schwächeren, teils unentbehrlichen Nachbarn im ganzen in gutem Einvernehmen geblieben sind.
Daß der Seeverkehr Ägyptens, wenn nicht mit Adulis, so doch mit Arabien und Indien in derjenigen Epoche, welche der Römerherrschaft unmittelbar vorherging, in der Hauptsache nicht durch die Ägypter vermittelt ward, ist früher gezeigt worden. Den großen Seeverkehr nach Osten erhielt Ägypten erst durch die Römer. “Nicht zwanzig ägyptische Schiffe im Jahr”, sagt ein Zeitgenosse des Augustus, “wagten unter den Ptolemäern sich aus dem Arabischen Golf hinaus; jetzt fahren jährlich 120 Kauffahrer allein aus dem Hafen von Myos Hormos nach Indien.” Der Handelsgewinn, den der römische Kaufmann bis dahin mit dem persischen oder arabischen Zwischenhändler hatte teilen müssen, floß seit der Eröffnung der direkten Verbindung mit dem ferneren Osten ihm in seinem ganzen Umfang zu. Dies ist wahrscheinlich zunächst dadurch erreicht worden, daß den arabischen und indischen Fahrzeugen die ägyptischen Häfen wenn nicht geradezu gesperrt, so doch durch Differenzialzölle tatsächlich geschlossen wurden ^76; nur durch die Voraussetzung einer solchen Navigationsakte zu Gunsten der eigenen Schiffahrt konnte diese plötzliche Umgestaltung der Handelsverhältnisse herbeigeführt werden. Aber der Verkehr wurde nicht bloß gewaltsam aus einem passiven in einen aktiven umgewandelt; er wurde auch absolut gesteigert, teils infolge der vermehrten Nachfrage im Okzident nach den Waren des Ostens, teils auf Kosten der übrigen Verkehrsstraßen durch Arabien und Syrien. Für den arabischen und den indischen Handel mit dem Okzident erwies sich der Weg über Ägypten mehr und mehr als der kürzeste und der billigste. Der Weihrauch, der in älterer Zeit großenteils auf dem Landweg durch das innere Arabien nach Gaza ging, kam späterhin meistens zu Wasser über Ägypten. Einen neuen Aufschwung nahm um die Zeit Neros der indische Verkehr, indem ein kundiger und mutiger ägyptischer Kapitän, Hippalos, es wagte, statt an der langgestreckten Küste hin vielmehr vom Ausgang des Arabischen Golfs durch das offene Meer geradewegs nach Indien zu steuern; er kannte den Monsun, den seitdem die Schiffer, die nach ihm diese Straße befuhren, den Hippalos nannten. Seitdem war die Fahrt nicht bloß wesentlich kürzer, sondern auch den Land- und den Seepiraten weniger ausgesetzt. In welchem Umfang der sichere Friedensstand und der zunehmende Luxus den Verbrauch orientalischer Waren im Okzident steigerte, lassen einigermaßen die Klagen erkennen, welche in der Zeit Vespasians laut wurden über die ungeheuren Summen, welche dafür aus dem Reiche hinausgingen. Den Gesamtbetrag der jährlich den Arabern und den Indern gezahlten Kaufgelder schlägt Plinius auf 100 (= 22 Mill. Mark), für Arabien allein auf 55 Mill. Sesterzen (= 12 Mill. Mark) an, wovon freilich ein Teil durch Warenexport gedeckt ward. Die Araber und die Inder kauften wohl die Metalle des Okzidents, Eisen, Kupfer, Blei, Zinn, Arsenik, die früher erwähnten ägyptischen Artikel, den Wein, den Purpur, das Gold- und Silbergerät, auch Edelsteine, Korallen, Krokusbalsam; aber sie hatten dem fremden Luxus immer weit mehr zu bieten, als für ihren eigenen zu empfangen. Daher ging nach den großen arabischen und indischen Emporien das römische Gold- und Silbergeld in ansehnlichen Quantitäten. In Indien hatte dasselbe schon unter Vespasian sich so eingebürgert, daß man es mit Vorteil dort ausgab. Von diesem orientalischen Verkehr kam der größte Teil auf Ägypten; und wenn die Steigerung des Verkehrs durch die vermehrten Zolleinnahmen der Regierungskasse zugute kam, so hob die Nötigung zu eigenem Schiffbau und eigener Kauffahrt den Wohlstand der Privaten.
—————————————————————
^76 Ausdrücklich gesagt wird dies nirgends, aber es geht deutlich aus dem Periplus des Ägypters hervor. Er spricht an zahlreichen Stellen von dem Verkehr des nicht römischen Afrika mit Arabien (c. 7. 8) und umgekehrt der Araber mit dem nicht römischen Afrika (c. 17. 21. 31; danach Ptol. geogr. 1, 17, 6) und mit Persien (c. 27. 33) und Indien (c. 21. 27. 49); ebenso von dem der Perser mit Indien (c. 36) so wie der indischen Kauffahrer mit dem nicht römischen Afrika (c. 14. 31. 32) und mit Persien (c. 36) und Arabien (c. 32). Aber mit keinem Worte deutet er an, daß diese fremden Kaufleute auch nach Berenike, Myos Hormos, Leuke Kome kämen; ja wenn er bei dem wichtigsten Handelsplatz dieses ganzen Kreises, bei Muza bemerkt, daß diese Kaufleute mit ihren eigenen Schiffen nach der afrikanischen Küste außerhalb der Straße Bab el Mandeb (denn das ist ihm τό πέραν) und nach Indien fahren, so kann Ägypten unmöglich zufällig fehlen.
—————————————————————
Während also die römische Regierung ihre Herrschaft in Ägypten auf den engen Raum beschränkte, den die Schiffbarkeit des Nils abgrenzt, und sei es nun in Kleinmut oder in Weisheit, auf jeden Fall mit folgerichtiger Energie weder Nubien noch Arabien jemals zu erobern versuchte, erstrebte sie mit gleicher Energie den Besitz des arabischen und des indischen Großverkehrs und erreichte wenigstens eine bedeutende Beschränkung der Konkurrenten. Die rücksichtslose Verfolgung der Handelsinteressen bezeichnet wie die Politik der Republik so nicht minder, und vor allem in Ägypten, die des Prinzipats.
Wie weit überhaupt gegen Osten der direkte römische Seeverkehr gegangen ist, läßt sich nur annähernd bestimmen. Zunächst nahm er die Richtung auf Barygaza (Barôtsch am Meerbusen von Cambay, oberhalb Bombay), welcher große Handelsplatz durch die ganze Kaiserzeit der Mittelpunkt des ägyptisch-indischen Verkehrs geblieben sein wird; mehrere Orte auf der Halbinsel Gudjarat führen bei den Griechen griechische Benennungen, wie Naustathmos und Theophila. In der flavischen Zeit, in welcher die Monsunfahrten schon stehend geworden waren, ist die ganze Westküste Vorderindiens den römischen Kaufleuten erschlossen bis hinab zu der Küste von Malabar, der Heimat des hoch geschätzten und teuer bezahlten Pfeffers, dessen wegen sie die Häfen von Muziris (wahrscheinlich Mangaluru) und Nelkynda (indisch wohl Nîlakantha, von einem der Beinamen des Gottes Schiwa; wahrscheinlich das heutige Nîlêswara) besuchten; etwas weiter südlich bei Kananor haben sich zahlreiche römische Goldmünzen der julisch-claudischen Epoche gefunden, einst eingetauscht gegen die für die römischen Küchen bestimmten Gewürze. Auf der Insel Salike, der Taprobane der älteren griechischen Schiffer, dem heutigen Ceylon, hatte in Claudius’ Zeit ein römischer Angestellter, der von der arabischen Küste durch Stürme dorthin verschlagen worden war, freundliche Aufnahme bei dem Landesherrn gefunden, und es hatte dieser, verwundert, wie der Bericht sagt, über das gleichmäßige Gewicht der römischen Münzstücke trotz der Verschiedenheit der Kaiserköpfe, mit dem Schiffbrüchigen zugleich Gesandte an seinen römischen Kollegen geschickt. Dadurch erweiterte sich zunächst nur der Kreis der geographischen Kunde; erst später, wie es scheint, wurde die Schiffahrt bis nach jener großen und produktenreichen Insel ausgedehnt, auf der auch mehrfach römische Münzen zum Vorschein gekommen sind. Aber über das Kap Komorin und Ceylon gehen die Münzfunde nur ausnahmsweise hinaus ^77, und schwerlich hat auch nur die Küste von Kornmandel und die Gangesmündung, geschweige denn die hinterindische Halbinsel und China ständigen Handelsverkehr mit den Okzidentalen unterhalten. Die chinesische Seide ist allerdings schon früh regelmäßig nach dem Westen vertrieben worden, aber, wie es scheint, ausschließlich auf dem Landweg und durch Vermittlung teils der Inder von Barygaza, teils und vornehmlich der Parther: die Seidenleute oder die Serer (von dem chinesischen Namen der Seide, Ser) der Okzidentalen sind die Bewohner des Tarim-Beckens, nordwestlich von Tibet, wohin die Chinesen ihre Seide brachten, und auch den Verkehr dorthin hüteten eifersüchtig die parthischen Zwischenhändler. Zur See sind allerdings einzelne Schiffer zufällig oder erkundend wenigstens an die hinterindische Ostküste und vielleicht noch weiter gelangt; der im Anfang des zweiten Jahrhunderts n. Chr. den Römern bekannte Hafenplatz Kattigara ist eine der chinesischen Küstenstädte, vielleicht Hang-tschau-fu an der Mündung des Yang-tse-kiang. Der Bericht der chinesischen Annalen, daß im Jahre 166 n. Chr. eine Gesandtschaft des Kaisers An-tun von Ta- (das ist Groß) Tsin (Rom) in Ji-Nan (Tongking) gelandet und von da auf dem Landweg in die Hauptstadt Lo-yang (oder Ho-nan-fu am mittleren Hoang-ho) zum Kaiser Hwan-ti gelangt sei, mag mit Recht auf Rom und den Kaiser Marcus Antoninus bezogen werden. Indes dieser Vorfall und was die chinesischen Quellen von ähnlichem Auftreten der Römer in ihrem Lande im Lauf des 3. Jahrhunderts melden, wird kaum von öffentlichen Sendungen verstanden werden können, da hierüber römische Angaben schwerlich fehlen würden; wohl aber mögen einzelne Kapitäne dem chinesischen Hof als Boten ihrer Regierung gegolten haben. Bemerkbare Folgen haben diese Verbindungen nur insofern gehabt, als über die Gewinnung der Seide die früheren Märchen allmählich besserer Kunde wichen.
———————————————————————
^77 In Bâmanghati (Distrikt Singhbhum) westlich von Kalkutta soll ein großer Schatz Goldmünzen römischer Kaiser (genannt werden Gordian und Konstantin) zum Vorschein gekommen sein (Beglar bei A. Cunningham, Archaeological survey of India, Bd. 13, S. 72); aber ein solcher vereinzelter Fund beweist nicht, daß der ständige Verkehr sich so weit erstreckt hat. Im nördlichen China in der Provinz Schensi westlich von Peking sollen neuerlichst römische Münzen von Nero an bis hinab auf Aurelian zum Vorschein gekommen sein, sonst sind weder aus Hinterindien noch aus China dergleichen Funde bekannt.
———————————————————————
Boden- und Geldwirtschaft der römischen Kaiserzeit
Die ökonomische Herrschaftsstellung Italiens, wie sie in den letzten Jahrhunderten der Republik sich festgestellt hatte, zeigt sich in dieser Epoche und über dieselbe hinaus im Stande des Beharrens und fester noch gegründet als die politische Prärogative. Wenn der reichste Mann der caesarischen Zeit, Marcus Crassus, auf 170 Millionen Sesterzen geschätzt worden war, so sahen die folgenden Generationen darauf zurück wie auf eine Zeit der Armut ^1. Mit dem Frieden, der auf die Bürgerkriege folgte, kam eine Epoche der Fülle und des Reichtums, wie die Republik sie nicht gekannt hatte. Als der Reichste unter Augustus wird genannt Gnaeus Lentulus der Augur (Konsul 740 14) mit einem Vermögen von 400 Mill. Sesterzen ^2. Das gleiche wird dem mächtigen Freigelassenen des Claudius, Narcissus, zugeschrieben ^3. Das Vermögen des Ministers Neros, Seneca, wird, allerdings von seinen Feinden, auf 300 Mill. geschätzt ^4, ebenso hoch das des gefeierten Sachwalters unter Nero und Vespasian, Vibius Crispus, dessen Reichtum lange sprichwörtlich blieb ^5. Am Ende des 3. Jahrhunderts warf Kaiser Tacitus bei seiner Thronbesteigung sein fundiertes Privatvermögen von 280 Mill. Sesterzen in den Staatsschatz ein ^6. Noch am Anfang des 5. Jahrhunderts bezogen die ersten senatorischen Häuser in der alten Reichshauptstadt eine Jahresrente, die einem Kapital von mindestens 400 Mill. Sesterzen nach der älteren Rechnung gleichkam ^7. Wichtiger als diese Angaben über ausnahmsweise große Vermögen sind einige andere, welche die Mittelklasse der Aristokratie betreffen: ein Vermögen von 20 Mill. Sesterzen gilt unter Marcus als mäßiger Reichtum ^8; Familien mit einem Vermögen von 100 Mill. Sesterzen werden im 5. Jahrhundert als reiche zweiten Ranges betrachtet. Der senatorische Zensus von einer Mill. Sesterzen ist also offenbar eine äußerste Grenze, welche bei der Mehrzahl sicher ansehnlich überschritten ward. In den Angaben über das im Jahre 746 (8) errichtete Testament eines begüterten Freigelassenen, welcher außer seinen Liegenschaften über 4116 Sklaven, 3600 Paar Ochsen, 257000 Schafe und 60 Mill. Sesterzen bar verfügt, treten die einzelnen Bestandteile eines solchen Großvermögens an Ackerland, Weide und Kapitaliengeschäft deutlich hervor ^9. Daß bei solchen Vermögensbeständen die Reichen der oberen Klassen eine Herrenstellung in den Ortschaften einnahmen, aus denen sie hervorgingen, und eine Art von Hof und Gefolge sich um jeden von ihnen sammelte, ist erklärlich. Sie stellen zum guten Teil durch ihre Freigebigkeit die öffentlichen Gebäude, namentlich die Luxusanlagen, wie Theater, Bäder, Hallen her; auf ihre Kosten schmausen die Bürgerschaften und leben die Klienten, und auch in die besseren Kreise hinein reichen dergleichen Spenden. Der jüngere Plinius unter Traianus, ein vermögender Senator, aber keineswegs in dieser Hinsicht hervorragend, hat seiner Vaterstadt Comum für die Gründung und Vermehrung einer öffentlichen Bibliothek, für die Anlage und die Ausstattung eines Warmbades, zur Alimentation von Kindern und zu öffentlichen Schmäusen teils bei Lebzeiten, teils im Testament Zuwendungen im Gesamtbetrag von mindestens 5 Mill. Sesterzen gemacht, außerdem in anderen Städten, zu denen er Beziehungen hatte, Tempel und Hallen auf seine. Kosten gebaut und seinen Freunden, dem einen zur Ausstattung der Tochter, dem andern zur Equipierung für den Unteroffiziersdienst, dem dritten, um ihm den Eintritt in den Ritterstand möglich zu machen, persönliche Geschenke bis zu 300000 Sesterzen gemacht. Diese durch die Individualität des Charakters und der Beziehungen vielfach bedingte, aber im Wesen nicht persönliche, sondern standesmäßig geforderte Liberalität ist für alle Zeiten von dem vornehmen Römer und vor allem von dem Senator des Reiches geübt worden, aber keineswegs zu allen Zeiten in gleicher Weise. Mit Sehnsucht gedachten die Klienten der domitianischen Epoche der bessern Zeiten, wo unter den Spenden dieser Art der Ritterring nichts Seltenes war ^10; Gaius Piso, der Rivale Neros, dessen königliche Freigebigkeit seinesgleichen nicht hatte, war gewohnt, jährlich einer gewissen Zahl seiner Freunde den Ritterzensus zu schenken, so wie die Kaiser in gleicher Weise senatorische Vermögen zu schenken pflegten ^11. “Es war früher Sitte”, schreibt Plinius ^12 unter Traian, “daß wem ein Poet ein Carmen widmete, ihm dafür eine Verehrung machte; jetzt aber ist mit anderen stattlichen Dingen vor allem auch dies abgekommen, und es kommt uns albern vor, uns feiern zu lassen.” Dies ist nur eine einzelne Konsequenz einer tiefgreifenden sozialen Revolution ^13. Die Diarchie, die Augustus begründet, die Samtherrschaft des Kaisers und des Senats, offenbart sich auf diesem Gebiet noch energischer als in der eigentlichen Politik. Die Epoche von der Actischen Schlacht bis zum Vierkaiserjahr, das julisch-claudische Saeculum, bezeichnet Tacitus als die Glanzzeit der römischen Aristokratie. Die alten reichen oder erlauchten Häuser wetteiferten in großartigem Prunk; man warb noch um die Stimmen der Bürgerschaft, um die Ehrenbezeugungen der Provinzen und der abhängigen Könige, um eine stattliche Klientel. Das Rom der augustischen und der claudischen Zeit erinnert vielfach an das der Päpste und der Kardinäle des sechzehnten Jahrhunderts; das Kaiserhaus war in der Tat nur das erste unter vielen strahlenden Gestirnen. Aber dieser Wetteifer hatte vielfach den ökonomischen Ruin im Gefolge; die Dezimierung der Aristokratie unter den nächsten Nachfolgern des Augustus traf vorzugsweise die großen Vermögen und führte zu deren Zertrümmerung; die neuen durch Vespasian aus den Landstädten nach Rom verpflanzten Senatoren brachten die bürgerliche Sparsamkeit mit sich, und die alten glänzenden Traditionen der Lentuler und der Pisonen ersetzten sich nicht. Der Senat, dem Plinius und Tacitus angehörten, ist wohl nicht minder reich gewesen wie derjenige, in dem Piso und Seneca saßen; aber wie das Bewußtsein oder, wenn man will, die Illusion des Mitregiments allmählich schwand und die Monarchie in allen ihren Konsequenzen sich geltend machte, so kam auch die Vermögensverwaltung der vornehmen Welt von fürstlicher Freigebigkeit und fürstlicher Verschuldung zu dem gewöhnlichen bequemen und soliden Lebensgenuß des festbegründeten Reichtums.
————————————————————————————
^1 Plin. 13, 92.
^2 Sen. benef. 2, 27.
^3 Dio 60, 34.
^4 Tac. ann. 13, 42; Dio 61, 10.
^5 Mart. epigr. 4, 54, 7.
^6 vita 10.
^7 Die Angabe Olympiodors (p. 44 Müller), daß zahlreiche Häuser Roms je 4000 Pfund Gold (ανά τεσσαράκοντα χρυσού κεντηνάρια), ungerechnet die etwa ein Drittel der Summe erreichenden Naturallieferungen, die Häuser zweiten Ranges 1500 bis 1000 Pfund Gold an Einkünften bezogen hätten, kann nur in der oben angegebenen Beschränkung richtig sein, da die Einkünfte doch nicht von 1500 auf 4000 gesprungen sein werden. 4000 Pfund Gold Einkünfte geben nach alter Rechnung, das Goldpfund zu 4000 Sesterzen gerechnet und mit 5 Prozent kapitalisiert, ein Vermögen von 320 Mill. Sesterzen, wozu dann die Naturalabgaben kommen.
^8 In der lustigen Geschichte, die der Arzt Galenus (13 p. 636 Kühn) “ohne Namen zu nennen” erzählt, von dem Römer, “der nicht mehr als 5 Mill. Denare Vermögen hat”, wird dieser medizinische Amateur, der es unter seiner Würde hält, sich billiger Rezepte zu bedienen, keineswegs als ein armer Mann bezeichnet, sondern vielmehr immer “der Reiche” genannt, aber wohl entgegengesetzt den “noch viel Reicheren oder den Königen”, welche mit recht teuren Rezepten zu versehen hier Galenus seine Kollegen instandsetzt. Noch weniger dürfte aus der Anekdote bei Epiktetos (diss. 1, 26, 11) gefolgert werden, daß ein Vermögen von 1½ Mill. Denaren jemals ernsthaft als Armut betrachtet worden ist. Ebenso wird, wenn der jüngere Plinius (epist. 2, 4) von seinen modicae facultates spricht, in Anschlag zu bringen sein, daß der gebildete Reiche sich nicht gern selbst so nennt.
^9 Plin. epist. 33, 135. Ähnlich läßt Martialis (epigr. 4, 37) den reichen Mann, der seine Gäste mit der Aufzählung seiner Reichtümer langweilt, erst die an verschiedene Leute ausgeliehenen Summen, zusammen etwa 3 Mill., aufführen, dann die Renten aus Häusern und Grundstücken mit 3 Mill., dann die der Weiden von Parma mit 600000 Sesterzen. In einem anderen Epigramm 5, 13 vergleicht er sein bescheidenes Dichterlos mit dem eines Reichen, dem die Kasten der Freigelassenen, das heißt der städtischen Geschäftsleute, der Boden Ägyptens und die Weiden von Parma zinsen.
^10 Mart. 14, 122.
^11 schol. Iuv. zu V, 109.
^12 epist. 3, 21.
^13 Tac. ann. 3, 55.
————————————————————————————
Wenngleich bei der Ausdehnung des römischen Staates unter den Kaisern und bei der Mannigfaltigkeit seiner Bestandteile die wirtschaftlichen Fragen im besonderen nur nach diesen Bestandteilen einigermaßen genügend gewürdigt werden können, so bleibt doch einmal auch noch in dieser Periode Italien so sehr das herrschende Gebiet, daß dessen wirtschaftliche Verhältnisse in gewissem Sinne immer noch die des Reiches sind; andererseits aber sind doch als Ursache wie als Ergebnis eine Reihe von Momenten hier zu verzeichnen, welche nur in einer allgemeinen, Italien vorzugsweise, aber daneben das Reich überhaupt berücksichtigenden Erörterung zu ihrem Rechte gelangen.
In erster Reihe steht hier der Gegensatz des großen und des kleinen Bodeneigentums, wobei zunächst abzusehen ist von der wirtschaftlichen Form der Nutzung. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der griechischen wie der römischen Welt gehen vom Kleinbesitz aus und streben zum Großbesitz; außer den allgemeinen, noch heute in gleicher Richtung wirkenden Ursachen kommen hier noch besonders in Betracht die der Bildung des Großkapitals förderliche Sklaveninstitution und die die ganze alte Welt beherrschende Tendenz, die Rentenziehung durch Grundbesitz als die sicherste und anständigste, der freien Entwicklung des Mannes bürgerlich wie intellektuell günstigste zu betrachten. Diese Richtung auf Steigerung des Großbesitzes waltet wie in der Gemeinde der Stadt Rom so auch in der Reichsbürgerschaft der Kaiserzeit ohne Unterschied der Provinzen; die Latifundien, wie die Großbesitzungen in der Kaiserzeit genannt zu werden pflegen, bilden sich in Italien wie in Gallien, Afrika, Syrien mit einer Notwendigkeit, die von dem Naturgesetz sich kaum wesentlich unterscheidet. Daß die hierfür maßgebenden Ursachen in der Kaiserzeit stärker wirkten als früher, wird im allgemeinen nicht behauptet werden können.
Der Konzentrierung der Kapitalien in wenigen Händen war die spätere Epoche der Republik und die augustische Zeit wahrscheinlich günstiger als die folgenden Epochen, und der schnelle Wechsel der großen Häuser, den im Gegensatz zu jener Periode die spätere Kaiserzeit aufweist, muß notwendig eine, man möchte sagen periodische Zerschlagung der großen Vermögen herbeigeführt und eine gewisse, allerdings in hohem Grade bedenkliche Schranke gegen die Akkumulation des Großvermögens und insbesondere des Großeigentums gebildet haben.
Sehr verständig hielt die Regierung daran fest, der faktischen Konzentrierung des Grundbesitzes die rechtliche Geschlossenheit nicht zu gewähren; die Gesetzgebung hielt unentwegt durch alle Krisen und allen Verfall an dem Grundsatze fest, daß der Grundbesitz dem Verkehr nicht auf die Dauer entzogen werden kann, und gibt sich nicht dazu her, der Deszendenz den Grundbesitz des Aszendenten für die Zukunft zu sichern. Daß dieser bei weitem nicht in ihrem vollen Inhalt gewürdigten Aufrechthaltung der freien Veräußerung und der unbedingten Teilbarkeit des Grundbesitzes die mangelhafte Geschlossenheit und die fortdauernde Kleinbewirtschaftung auch des Großgrundbesitzes entgegenkommt, wird weiterhin ausgeführt werden.
Nur in einer Richtung tritt mit der Einführung der Monarchie eine wesentliche Abweichung von dem früher befolgten System ein: es betrifft dies den Grundbesitz in toter Hand. Die Republik, insbesondere die spätere, hat denselben in engen Grenzen gehalten, praktisch eigentlich nur angewandt, um den Stadtgemeinden die ökonomische Existenz dauernd zu sichern. Diese allerdings sind für ihre Ausgaben in republikanischer wie in der Kaiserzeit in erster Reihe angewiesen auf die Liegenschaften, von denen sie entweder einen festen Zins beziehen oder die sie geradezu als Eigentümer im Wege der Verpachtung verwerten; und ein beträchtlicher Teil des Bodeneigentums im ganzen Reich steht also im Eigentum der städtischen Gemeinden oder auch der einzelnen, an diese sich anlehnenden Korporationen. Aber für den Staat selbst besteht diese Einrichtung nicht. Der Grundsatz der römischen Demokratie, daß das Bodeneigentum des Staats wesentlich bestimmt sei, zum Kleinbesitz aufgeteilt zu werden, wird in der Kaiserzeit in Italien vollständig durchgeführt und auch in den Provinzen mehr und mehr realisiert, so daß selbst das in denselben noch nicht aufgeteilte Land mehr als Bittbesitz der zeitigen Inhaber denn als eigentlich auf die Dauer rentierendes Staatsgut angesehen wird; wenigstens tatsächlich erscheinen die von dem Provinzialboden an den Staat fließenden Bezüge nicht mehr als Bodenrente, sondern als Steuer. Dagegen tritt mit der Monarchie sogleich auch die Domäne ein, das heißt, das dem Inhaber des Prinzipats zustehende und von ihm nach den Regeln des Privatrechts genutzte Bodeneigentum wird dem Verkehr entzogen und dem jedesmaligen Nachfolger zu gleichem Recht überwiesen. Den sehr verschlungenen Wegen, auf denen die Umwandlung des Privateigentums des Prinzeps in Krongut herbeigeführt worden ist, kann hier nicht nachgegangen werden; rechtlich und tatsächlich stellt sich dies Verhältnis schon unter Augustus fest und ist wahrscheinlich zunächst daraus hervorgegangen, daß er Ägypten rechtlich als Nachfolger der Ptolemäer übernahm und der hier uralte Begriff des für Rechnung des Landesherrn bewirtschafteten Bodeneigentums sich dann auf das gesamte Reich übertrug.
Ziehen wir für die Großwirtschaft der Kaiserzeit im allgemeinen die Summe, so zeigt diese eine stetige Zunahme derselben, welcher aber das Korrektiv der freien Lösbarkeit nicht fehlt und als neues Moment das Eintreten des “Ersten der Bürger” als des ersten Großgrundbesitzers ein für allemal.
In Italien kamen verschiedene Momente hinzu, die den Großgrundbesitz in besonderer Weise steigerten. Daß die vermögenden Leute von selbst vorzugsweise nach der Hauptstadt oder wenigstens nach Italien zogen, welches an den Annehmlichkeiten der hauptstädtischen Existenz bis zu einem gewissen Grade teilhatte, versteht sich von selbst. Die Bestimmung, daß die politische Laufbahn nur dem in Italien ansässigen Reichsbürger eröffnet ward ^14, mußte, soweit der Provinziale rechtlich zu derselben zugelassen war oder im Laufe der Zeit ward, geradezu als eine an die angesehensten Familien daselbst gerichtete Aufforderung erscheinen, ihren Wohnsitz nach Italien zu verlegen; und es ist davon in immer steigendem Umfang Gebrauch gemacht worden. Daß diese Übersiedelung mehr oder minder mit der Erwerbung italischen Großgrundbesitzes verbunden war, liegt in der Sache; förmlich vorgeschrieben ist es seit Traian, daß wenigstens der Senator den dritten, später den vierten Teil seines Vermögens in italischem Grundbesitz anzulegen hat ^15. Noch unmittelbarer griffen hier die Bestimmungen ein, welche zunächst gerichtet waren gegen den überschuldeten Grundbesitz und dafür den Weg gingen, das nicht fundierte Kapital zur Fundierung zu zwingen, indem die verzinsliche Anlage von Geldern in Rom und Italien nur bis zu einer gewissen Quote des von dem Gläubiger in italischem Grundbesitz angelegten Kapitals verstattet ward. Sie rühren her vom Diktator Caesar; unter Augustus, wie es scheint, außer Anwendung gelassen, sind sie unter Tiberius im Jahre 33 in großem Umfang durchgeführt worden, indem von dem Bankier damals der Nachweis des doppelten fundierten Kapitals gefordert ward und auf diese Weise ungeheure Summen zur Anlage in italischem Grundbesitz genötigt wurden ^16. Daß diese Vorschriften späterhin außer Kraft traten, berechtigt nichts anzunehmen; auf die Provinzialen sind sie gewiß nicht erstreckt worden, sondern gehören zu den ökonomischen Privilegien, in welche die alte Vormachtstellung Italiens in der Kaiserzeit sich auflöst.
————————————————————-
^14 Da nach republikanischer Ordnung der Senator verpflichtet war, in der Sitzung zu erscheinen, und für die Ladung bestimmte Vorschriften bestanden, so wird die für die Munizipien bestehende Ordnung, daß das Ratsmitglied in der Stadt oder doch innerhalb der Bannmeile wohnen muß (Eph. epigr. II, 134), vermutlich altes Recht sein. Aber direkter Gebrauch ist davon außer in besonders gefährlichen Zeiten (Liv. 36, 3; 43, 11) nicht gemacht worden; und schwerlich trat bei Zuwiderhandeln eine andere Folge ein als die Löschung des Namens von der Liste. Ob diese Bestimmung in der Kaiserzeit wieder aufgenommen ward, ist nicht bekannt. Das Augustische Edikt, das dem Senator vorschrieb, Italien nicht anders als nach eingeholtem Urlaub zu verlassen, welches später zuerst für die aus Sizilien, dann im Jahre 49 auch für die aus der Narbonensis gebürtigen Senatoren außer Kraft gesetzt ward, aber sonst in Geltung blieb (Dio 52, 42; Tac. ann. 12, 23), hat wohl an jene Vorschriften angeknüpft, aber ist rechtlich und mehr noch faktisch auf jeden Fall eine Neuerung.
Daß mit der Erteilung des Ritterpferdes eine ähnliche Verpflichtung verbunden war, ist sehr wahrscheinlich, nicht wegen der Notiz bei Tacitus (ann. 6, 14), sondern wegen der Verwendung derselben bei den Geschworenengerichten.
^15 Plin. epist. 6, 19; vita Marci 11.
^16 Suet. Tib. 48. Tac. ann. 6, 17, wo die Interpunktion zu ändern ist: hinc inopia rei nummariae commoto simul omnium aere alienor et quia tot damnatis (nicht infolge der von den Wechslern vorgenommenen Kreditbeschränkung, sondern infolge der Seianischen Prozesse) bonisque eorum divenditis signatum argentum fisco vel aerario attinebatur, ad hoc senatus praescripserat duas quisque fenoris partes in agris per Italiam collocaret (d. h. da das bare Geld augenblicklich knapp war, war das Maß der Possessionen hoch gegriffen, in der Voraussetzung, daß der einzelne verschuldete Besitzer für seine Schulden seine Grundstücke leisten werde), debitores totidem aeris alieni statim solverent (dieser Satz ist sachlich aus Sueton hinzuzunehmen, vielleicht sogar bei Tacitus bloß ausgefallen). Dies schlug aber fehl. Die Kreditoren forderten trotz dessen die vollen Beträge, und ihres Kredits wegen wagten die Schuldner sich nicht auf das Moratorium zu stützen; borgen aber konnten sie nicht, da die Bankiers ihr bares Kapital für die ihnen aufgezwungenen Käufe nötig hatten, und verkaufen nur unter dem Preis, teils da allzu viel Grundstücke zugleich auf den Markt kamen, teils wer verkaufen mußte, schlechte Preise bedang. Da trat der Kaiser ein, indem er den bedrängten Grundbesitzern bei gehöriger Sicherheitsstellung den Betrag von 100 Mill. Sesterzen (22 Mill. Mark) auf drei Jahre unverzinslich hingab.
Übrigens kann die Bestimmung unmöglich allgemein gewesen sein; auf jeden Fall richtete sie sich nicht gegen den Geschäftsmann überhaupt, sondern gegen Senatoren und Ritter und war vielleicht förmlich auf diese beschränkt. Durchführbar war sie insofern, als dem Kläger, dem vor den Geschworenen der Nachweis gelang, daß jemand mehr Geld verborgt als fundiert habe, eine bedeutende Geldbelohnung ausgesetzt war.
————————————————————-
Wenn also in Italien der Großgrundbesitz früher als in den Provinzen und in stärkerem Verhältnis den Kleinbesitz überwog, so gilt von dem Domanialbesitz das Umgekehrte, sofern darunter das werbende Gut verstanden wird. Die kaiserlichen Luxusbesitzungen finden sich selbstverständlich vorzugsweise in Italien, vor allem natürlich in Rom selbst sowie in der Umgegend der Hauptstadt und in der Badegegend von Baiae, wo kein beliebter Villeggiaturort ohne kaiserliche Villen ist und manche derselben, wie die von Alba, Antium, Tibur, Baiae, an Umfang den Städten, an Pracht dem städtischen Kaiserpalast nicht nachstanden. Aber der eigentlich wirtschaftliche Domanialbesitz ist in Italien wohl auch in stetigem Zunehmen, aber doch verhältnismäßig untergeordnet gewesen und geblieben ^17. Es muß durch Erbschaft und Konfiskation und sonst eine Masse italischen Großgrundbesitzes vorübergehend kaiserliches Eigentum geworden sein, wie denn auch derartige Massenverwaltungen mehrfach begegnen ^18; aber allem Anschein nach hat der Fiskus den vermutlich gering rentierenden italischen Großgrundbesitz regelmäßig wiederveräußert. Nur die offenbar sehr einträglichen großen Ziegeleien in der Nähe Roms und an anderen geeigneten Orten Italiens sind allmählich in großem Umfang in kaiserlichen Besitz gekommen und im Domanialgut festgehalten worden. Die relative Geringfügigkeit des Domanialbesitzes in Italien und das Fehlen großer und außerhalb des Munizipalverbandes stehender Domanialverwaltungen darf auch zu den ökonomischen Privilegien gezählt werden, die Italien wenigstens bis auf Severus genoß. Die ungeheure Steigerung, welche die Domanialwirtschaft durch diesen Kaiser erfuhr, hat sich wahrscheinlich auch auf Italien erstreckt, unter dem überhaupt die privilegierte Stellung Italiens anfängt zu schwinden. Im vierten Jahrhundert steht in der Domanialverwaltung Italien auf einer Stufe mit den übrigen Reichsgebieten und zeigt sich auch auf diesem Gebiet dessen Einreihung unter die Provinzen.
————————————————————————————
^17 Wenn Tacitus (ann. 4, 7) für das frühere Regiment des Tiberius rühmend die rari per Italiam Caesaris agri hervorhebt, so ist der Gegensatz dazu wohl weniger der dauernde italische Domanialstand der späteren Zeit als die Epoche der Seianischen Konfiskationen. Es fehlt nicht an vorseverischen Zeugnissen für kaiserliche Domänen in Italien, auch abgesehen von dem Luxusbesitz und den Figlinen. Beide Alimentarurkunden, die von Benevent wie die von Veleia, nennen den Kaiser mehrfach unter den adfines. Die saltus Galliani der achten Region (Plin. nat. 3, 15, 118) sind kaiserlicher Großbesitz und werden von Plinius unter den Gemeinden aufgezählt; sie sind offenbar der Kern der res privata regionis Ariminensium oder Flaminiae, die später in Italien am meisten hervortritt (Hirschfeld, Verwaltungsgeschichte, S. 45).
Die Sommerweiden in Samnium sowie die darauf befindlichen großen Schafherden standen wenigstens unter Marcus im kaiserlichen Besitz (CIL IX, 2438). Von den dazugehörigen apulischen Winterweiden muß dasselbe gegolten haben, vielleicht bezieht sich darauf der procurator s(altuum?) A(pulorum?) CIL IX, 784 und der procurator regionis Calabricae CIL X, 1795 und ist der spätere procurator rei privatae per Apuliam et Calabriam sive saltus Carminianensis (Not. occ. 12, 18) daraus hervorgegangen; wenigstens gehört der saltus gewiß in ältere Zeit. Überdies war natürlich auch mit den nicht zunächst für den Ertrag eingerichteten Villen immer eine gewisse Wirtschaft verbunden.
^18 Der procurator ad bona Plautiani (CIL III, 1464) und später der comes Gildoniaci patrimonii (Not. occ. 12, 5); andere Beispiele bei Hirschfeld, Verwaltungsgeschichte, S. 25 (2. Aufl., S. 126 ff., vgl. Beiträge zur alten Geschichte, Bd. 2, S. 287ff.). Diese Massen werden italischen Grundbesitz wenigstens mit umfaßt haben.
————————————————————————————
Langsamer als in Italien, aber nicht minder stetig steigert sich der Großgrundbesitz in den Provinzen. Was über die einzelnen zu bemerken ist, ist in den betreffenden Abschnitten dargelegt; hier mag nur, um den Umfang derselben, der auch und vor allem ein politischer Faktor ist, einigermaßen zu veranschaulichen, eine der Diatriben stehen, welche einer, der die Dinge kannte und der vor allem sich selber predigte, der Minister Neros, Seneca (epist. 89, 20), in dieser Hinsicht vorbringt: “Vernehmt, ihr reichen Männer, einmal ein ernstes Wort, und weil der einzelne davon nichts hören mag, so sei es öffentlich gesagt. Wo wollt ihr euren Besitzungen die Grenzen setzen? Der Bezirk, der einst eine Gemeinde faßte, dünkt jetzt dem einen Grundherrn eng. Wie weit wollt ihr eure Ackerfluren ausdehnen, wenn für die einzelne Wirtschaft der Raum einer Provinz euch zu klein scheint? Namhafte Flüsse nehmen ihren Lauf durch eine einzige Privatbesitzung und große völkerscheidende Ströme sind von der Quelle bis zur Mündung eines und desselben Eigentümers. Ihr seid nicht zufrieden, wenn euer Grundbesitz nicht Meere umschließt, wenn nicht jenseits des Adriatischen und des Ionischen und des Ägäischen Meeres euer Meier ebenfalls gebietet, wenn nicht die Inseln, die Heimaten der gefeierten Helden der Sage unter euren Besitzungen beiläufig figurieren und was einst ein Reich hieß, jetzt ein Grundstück ist.” Das ist wohl Rhetorik, aber auch Wahrheit. Im übrigen soll hier im allgemeinen nur darauf noch hingewiesen werden, daß der Großgrundbesitz nicht bloß das ganze Reich in immer steigendem Maße beherrschte, sondern auch sich zu einer gewissen Gleichartigkeit entwickelte und insofern ohne Zweifel einer der mächtigsten Träger der nivellierenden Zivilisation der Kaiserzeit gewesen ist. Indem teils das italische Großkapital auch in den Provinzen Grundeigentum erwirbt, teils die durch Reichtum hervorragenden provinzialen Familien mehr und mehr nach Rom gezogen werden, stellt sich für den Großgrundbesitz des ganzen Reiches in der Wirtschaft wie im Luxus eine gewisse Gleichförmigkeit ein, die mehr durch die örtliche Bedingtheit als durch die verschiedene Lebensgewohnheit der Besitzer eingeschränkt wird. Das afrikanische Herrenhaus hatte seine Palmen für sich wie das rheinische seine Heizeinrichtungen; aber die Darstellungen des vornehmen Landlebens, wie sie kürzlich im Tal des Rummel in Numidien ^19 in den Mosaiken des dazugehörigen Badegebäudes zum Vorschein gekommen sind, der prachtvolle getürmte Palast, der schattige Garten, in dem die Dame des Hauses sitzt, der Stall mit edlen Rennpferden, das Jagdgehege, die berittenen Jäger mit ihren Hunden und die zuschauenden Damen, die Fischteiche, die Literaturecke (filosofi locus) gehören nicht der afrikanischen, sondern der gesamten Reichsaristokratie gleichmäßig an, und die Gegenstücke dazu finden sich in allen Provinzen. Ebenso muß, je mehr die Großgrundbesitzer aufhörten, Provinzialen zu sein, auch die Wirtschaftsweise sich ins Gleiche gesetzt haben. Auch die agronomischen Schriften der Epoche zeigen dies; Columella unter Nero schreibt zunächst für das italische Landgut, aber die Abweichungen der Wirtschaft in Baetica, Gallien, Kilikien, Syrien, Ägypten, Numidien sind ihm völlig geläufig und werden öfters erwähnt. Es waren zumeist Fremde, überwiegend Italiener, welche im Auftrag der Eigentümer überall den Betrieb leiteten und mehr oder minder die örtliche Wirtschaftsweise durch die allgemeine, im ganzen wohl rationellere ersetzten. Die unbegreiflich rasche und intensive Romanisierung Afrikas in der Kaiserzeit hängt ohne Zweifel damit zusammen, daß der Großgrundbesitz wohl in keiner zweiten Provinz sich mit gleicher Energie entwickelt hat.
——————————————————————————
^19 CIL VIII, 10889-10891.
——————————————————————————
Wie der kaiserliche Großgrundbesitz provinzialen Ursprungs zu sein scheint, so hat er auch hauptsächlich in den Provinzen seinen Sitz gehabt, insbesondere in dem prokonsularischen Afrika, worüber in dem betreffenden Abschnitt gehandelt ist. Dabei spielten in den Provinzen die Bergwerke und die Marmorbrüche dieselbe Rolle wie in Italien die Ziegeleien: sie standen dem Rechte nach unter denselben Regeln wie jedes andre Bodeneigentum, aber die Kaiser strebten dahin, dieselben dem Domanialbesitz einzuverleiben, und es ist dies allmählich in allen Provinzen in weitem Umfang durchgeführt worden. Im allgemeinen ist auch hier hervorzuheben die ungeheure quantitative Ausdehnung des Domanialguts, welche unter Severus eingetreten ist, wozu allerdings die Massenkonfiskation wesentlich beigetragen hat, die der Kaiser der illyricanischen Soldaten gegen die beiden rivalisierenden und überwundenen Militärparteien verfügte, die aber doch in der Hauptsache als eine konstitutive Änderung der Finanzorganisation aufzufassen ist, gewissermaßen als Emanzipation der Regierung von den Steuererträgen durch Ersetzung derselben durch den Ertrag der neu geschaffenen Domänen. In welchem Umfang dies geschehen ist, davon gibt einigermaßen einen Begriff, daß für das neue Domanialgut (res privata principis) ein zweiter dem des bisher bestehenden (patrimonium principis) in der Rangordnung vorgehender Oberdirektor eingesetzt ward, dessen administrative Bedeutung in dem Gehalt von 300000 Sesterzen (65000 Mark), dem höchsten mit einer kaiserlichen Prokuration verbundenen, ihren Ausdruck findet und aus dem in den Ordnungen des 4. Jahrhunderts der eine der beiden Reichsfinanzminister hervorgegangen ist.
Je mehr der Rückgang des Kleinbesitzes im Lauf der natürlichen Entwicklung lag, desto entschiedener ist er zu allen Zeiten als nachteilig für das Gemeinwesen erkannt worden: man sah darin weit mehr den Verfall der guten alten Ordnung als die natürliche Entwicklung der Dinge; und es gilt dies von der Kaiserzeit nicht minder wie von derjenigen der Gracchen. Es ist ein wohlunterrichteter Schriftsteller, ein erfahrener Beamter aus der Zeit Vespasians, der die damaligen Verhältnisse in die Worte zusammenfaßt, daß der Großgrundbesitz Italien zugrunde gerichtet habe und jetzt im Zuge sei, die Provinzen ebenfalls zugrunde zu richten. Inwieweit in dieser Epoche versucht worden ist, das Einschwinden des Kleinbesitzes zu hemmen, ist nur. darzulegen.
Eins der wichtigsten Momente in dieser Hinsicht ist bereits erwähnt worden: die Rückbildung des Großgrundbesitzes zum Kleinbesitz ist nicht bloß gesetzlich offengehalten worden, sondern hat auch auf natürlichem Wege sich in nicht unbedeutendem Maße vollzogen. Der römische Großgrundbesitz ist in weit höherem Grade fluktuierend gewesen als der heutige, nicht bloß weil er nie zu rechtlicher Geschlossenheit und nur annähernd zu örtlicher gelangt ist, sondern auch weil der durch Übertragungssteuern gar nicht und durch die Sitte wenig beschränkte Besitzwechsel und die fortdauernde Kleinwirtschaft in zahlreichen Fällen vom Groß- zum Kleinbesitz führte. Erbteilung und Konkurs, Einzelverkauf und Einzelschenkung müssen häufig die Auflösung bestehender Güterkomplexe oder die Ablösung einzelner Parzellen herbeigeführt haben. Die weit über die heutige Sitte hinausgehende Häufigkeit der Vermächtnisse, namentlich auch zu Gunsten abhängiger Leute, hat vermutlich oft den Kleinbesitz begründet; wenn auch meistenteils dieselben in Geld oder beweglichem Gut gegeben wurden, so wird doch mancher vermögende Mann diesem oder jenem Besitzlosen ein Gütchen hinterlassen haben ^20. Selbst das bäuerliche Emporarbeiten durch den Fleiß und das Geschick der Hände zu eigenem Besitz ist nicht ausgeschlossen. Ein solcher aus Afrika berichtet uns in ebenso ungeschickten wie ehrlichen Versen ^21, wie er erst als gemeiner Schnitter zwölf Jahre, dann elf weitere als Vormann der Schnitterschar unter der glühenden Sonne gearbeitet habe und so dazu gelangt sei, ein eigenes Stadt- und Landhaus in einer der kleinen dortigen Landstädte zu erwerben und sogar in den Rat derselben und zu Ämtern und Würden zu gelangen. Er ist sicher nicht der einzige seines Schlages gewesen. Wenn die römische Demokratie davon ausgegangen ist, die Steigerung des Kleinbesitzes auf mehr oder minder revolutionärem Wege herbeizuführen, so haben wenigstens die Anhänger des Prinzipats dessen demokratische Herkunft nicht verleugnet, ja dergleichen Maßregeln in Italien in einer Weise durchgeführt, vor denen Gaius Gracchus und Caesar selbst erschrocken sein würden.
———————————————————————-
^20 Auf der Alimentarurkunde von Veleia sind die meisten kleinen Grundeigentümer nicht im Besitz einheitlicher alter Erbgüter, sondern solcher, die aus Mengstücken zusammengesetzt und wahrscheinlich aus einem Großgrundbesitz ausgeschieden sind.
^21 Eph. epigr. V, p. 277 [CIL VIII, S. n. 118241.
———————————————————————-
Die italischen Landanweisungen nach dem Sieg des Dreiherrn Antonius wie des Caesars bei Philippi und weiter nach dem Siege Caesars über Antonius bei Actium erfolgten auf Kosten des Privateigentums und gingen insofern einen sehr verschiedenen Weg; aber das Ergebnis, man darf vielleicht hinzusetzen das Ziel war das der Gracchischen Bewegung: es wurden nicht bloß die Besitzer gewechselt, sondern es trat vielfach an die Stelle des im Laufe der Zeit entwickelten Großgrundbesitzes wiederum der Kleinbesitz der Adsignation. Wenn Augustus in seinem Rechenschaftsbericht mit Stolz hinweist auf die 28 volkreichen und blühenden italischen Städte, die von ihm gegründet seien und zu denen noch zehn bis zwölf andere in der gleichen Zeit anderweitig gegründete hinzutreten, so darf dies allerdings, was auch sonst darüber geurteilt werden möge, als eine wirksame Steigerung des italischen Kleinbesitzes bezeichnet werden.
Aber auf dem gleichen revolutionären Weg konnte Augustus selbst nach der Konstituierung des Prinzipats und konnten die späteren Herrscher nicht fortgehen. Je mehr der Prinzipat aus der Revolution hervorgegangen war, desto mehr war es Lebensbedingung für denselben, die Revolution zu schließen; das Privateigentum ist nie heiliger gehalten worden als in dem Italien des Prinzipats. Nicht einmal die Feldherren, welche mit den provinzialen Heeren sich die Herrschaft in Italien erstritten, Vespasian und Severus, haben daran gerührt. Damit waren umfassende Maßregeln zur Herstellung von Kleinbesitz für Italien ausgeschlossen. Wohl waren bei diesen Adsignationen mehr oder minder bedeutende Stücke nicht zur Verteilung gelangt, andere durch erblosen Abgang des Empfängers erledigt. Grundstücke dieser Art scheinen es gewesen zu sein, welche Nero in Antium und Tarent, Vespasian in Lavinium, Paestum, Reate zur Verteilung gebracht hat. Nachdem dann Vespasian den größten Teil dieser Reste entweder verkauft oder adsigniert und Domitianus endlich alle derartigen noch übrigen meistenteils steinigen Ländereien den Inhabern zu vollem Eigentum überlassen hatte, gab es Staatsländereien, die zur Verteilung hätten gebracht werden können, in Italien überall nicht mehr. Parzellierung der kaiserlichen Domänen oder angekauften Landes wäre möglich gewesen; aber soviel wir wissen, ist dazu nichts geschehen. Die Gründung neuen Kleinbesitzes in Italien durch die Regierung hat damit überhaupt ein Ende.
In den Provinzen dagegen ist das Gracchische System von dem Prinzipat ein für allemal adoptiert und danach stetig neuer Kleinbesitz ins Leben gerufen worden. Unentwegt hielt man fest an der Theorie, daß alles nicht von den römischen Behörden adsignierte Land im Eigentum des Staats oder des Kaisers stehe, und wenn auch dessen Ausübung zunächst praktisch ruhte, die derzeitigen Okkupanten jederzeit ausgetrieben und das Land an Kolonisten adsigniert werden könne. In der praktischen Ausführung ist auf diesem Wege sowohl in der Form der Adsignation innerhalb einer bestehenden Stadtgemeinde, wie im Wege der Koloniegründung in den Provinzen Kleinbesitz in das Leben gerufen worden. Allerdings ist dabei wohl in manchen Fällen nur ein Besitzwechsel eingetreten, insofern der angesiedelte Mann römischen oder latinischen Rechts an die Stelle eines peregrinischen Vorbesitzers trat; aber der Großbesitz und das Ödland, vielleicht auch die Domäne werden doch vielfach für diese Adsignationen den Boden geliefert haben. Wir werden uns aber von der Vermehrung, die durch die provinziale Landanweisung dem Kleinbesitz des Reiches erwuchs, keine allzu übertriebene Vorstellung machen dürfen. Der Gedanke, den Augustus ursprünglich gefaßt zu haben scheint, die Veteranenversorgung namentlich des Legionärs dadurch zu bewirken, daß ihm eine Bauernstelle zugeteilt ward, ist schon von ihm selbst wieder aufgegeben und in eine Geldzahlung umgewandelt worden, die wohl nur in der Minderzahl der Fälle zur Erwerbung von Kleinbesitz geführt hat; es muß sich wohl als unausführbar erwiesen haben, aus dem Veteranen nach dem Ablauf der langen Dienstjahre durchgängig einen existenzfähigen Kleinbesitzer zu machen. Es wird daher die direkte Anweisung von provinzialem Landbesitz wohl nur da mit der Dienstentlassung verbunden gewesen sein, wo ausnahmsweise bessere Bedingungen gewährt werden konnten.
In Ermangelung irgendwelcher anderen Zahlen, die das Verhältnis von Groß- und Kleinbesitz uns veranschaulichen könnten, mag erwähnt werden, daß unter Traian, nach Ausweis der Alimentarurkunden, im Beneventanischen das etwa in augustischer Zeit von 90 Kleinbesitzern bewirtschaftete Ackerland in 50 Händen war, von denen zwei ein Rittervermögen, neun zwischen 400000 und 100000 Sesterzen, die übrigen ein Vermögen unter 100000 Sesterzen besaßen, soweit dies Vermögen bei jenen Verpfändungen berücksichtigt worden ist. In der Aemilia dagegen stellen sich die Verhältnisse viel ungünstiger: unter 52 Grundbesitzern hat ein Fünftel Ritterzensus oder mehr, ungefähr ein Drittel zwischen 400000 und 100000 Sesterzen, etwa die Hälfte unter 100000 Sesterzen; auch die Zahl der ursprünglichen Besitzungen, aus welchen jene 52 Besitzkomplexe hervorgegangen waren, muß verhältnismäßig sehr viel größer gewesen sein, als sie in der beneventanischen Tafel sich darstellt. Es zeigt sich hier ein überhaupt sehr beträchtliches, in dem reicheren nördlichen Italien geradezu erdrückendes Übergewicht des Großbesitzes; untergegangen aber ist der Kleinbesitz doch nirgends und in den weniger der Spekulation unterworfenen abgelegenen Landschaften Italiens noch immer ein wesentliches Element der Bevölkerung.
Die Bodennutzung richtet sich in erster Reihe auf den Ackerbau mit Einschluß des Wein- und des Ölbaus und der ähnlichen Nutzungen. Daß in dem mehrhundertjährigen sicheren Frieden, den die Monarchie brachte, der Feldbau, und insbesondere der italische, im großen und ganzen genommen in blühendem Zustande gewesen ist, unterliegt keinem Zweifel. Die Einmischung des Staats in den Verkehr durch die Übernahme der Versorgung der Hauptstadt war ohne Zweifel ein wirtschaftlicher Fehler; Augustus hat dies unumwunden anerkannt und ausdrücklich erklärt, daß nur politische Rücksichten ihn bestimmten, daran festzuhalten ^22. Ohne Zweifel wäre Ackerbau und Handel dadurch gefördert worden, wenn die Versorgung Roms mit Getreide dem freien Verkehr wiedergegeben worden wäre. Aber einmal, Rom war doch nicht das Reich, und nicht für den ganzen Staat spielt der Herrscher in dieser Weise die Vorsehung. Andererseits hatte die Einfuhr überseeischen Getreides namentlich nach Rom mit ihren Konsequenzen sich bereits früher festgestellt und war sogar durch die Lage und die Entwicklung der Hauptstadt wenigstens nachträglich bis zu einem gewissen Grade gerechtfertigt; das Korn, das die ackerbauend bleibenden Landschaften der Halbinsel liefern konnten, muß der Konsum des übrigen Italien mehr als absorbiert haben. Wein und Öl waren fortdauernd Quellen reichen Gewinns. Auch der Ackerbau der Provinzen, wo in den sonst fruchtbarsten Gegenden, in Ägypten und Numidien, Wein- und Ölbau zurücktraten, muß immer lohnend gewesen sein: es ist nicht selten von teuren Kornpreisen, nur ausnahmsweise von besonders niedrigen die Rede, so daß im ganzen wohl eher zu wenig als zu viel produziert ward. Die Wirtschaft ist entweder Guts- oder Bauernwirtschaft. Es wird notwendig sein, beide gesondert zu betrachten.
————————————————————————
^22 Die merkwürdige Nachricht bei Suet. Aug. 42 darf nicht auf den italischen Ackerbau allein bezogen werden, sondern nur auf den des ganzen Reiches. Wären die frumentationes publicae in Rom aufgehoben worden, so würde dies den Ackerbau nicht bloß in Italien, sondern ebenso und vielleicht mehr in Sizilien, Sardinien, Afrika belebt haben; die Vernachlässigung des Ackerbaus in Verlaß auf den Staat, welche Augustus beklagt, trifft also ebensosehr die Provinzen, und darum nimmt auch Augustus Rücksicht auf die Grundbesitzer und die Kaufleute (negotiantes). Die magna sterilitas, welche Augustus zu diesen Äußerungen veranlaßte, konnte immer wiederkehren, mochte auch der italische Ackerbau noch so sehr gedeihen.; aber wenn der Ackerbau allgemein zunahm und der Verkehr sich frei vollzog, war Hoffnung vorhanden auf Ausgleichung.
————————————————————————
Die von Columella und Varro geschilderte und gepriesene Gutswirtschaft, in unseren Beispielen gestellt auf einen Besitz von 200 Morgen und etwa zehn Feldarbeiter, ist insofern Selbstwirtschaft des Besitzers, als dieser zwar der Regel nach in der Stadt lebt, aber häufig auf das Landgut hinauskommt und den die Wirtschaft unmittelbar leitenden unfreien Meier (vilicus) stetig anweist und beaufsichtigt; die eigentliche Arbeit beschafft dieser mit den vom Eigentümer gestellten Sklaven. Auf größeren Grundbesitz ist diese Wirtschaftsform nicht anwendbar, da der Meier alsdann die Aufsicht nicht in genügender Weise führen kann; es wird in diesem Fall der Besitz in entsprechende Bezirke geteilt und jeder derselben gesondert verwaltet ^23. Diese Wirtschaft ist jetzt in vollem und unvermeidlichem Verfall; den Landwirten dieser Zeit, vor allem Columella, erscheint sie allerdings noch als Musterwirtschaft und wird von ihnen zugrunde gelegt, aber in der Tat als eine gewesene Institution oder als ein unerreichbares Ideal. In der Tat ist sie mit den realen Verhältnissen nicht mehr in Einklang zu bringen. Güterkomplexe von der Ausdehnung und Zerstreuung durch ganz Italien und oft genug noch durch manche Provinzen, wie sie in der Kaiserzeit sich gestalteten, ließen diese Art der Selbstbewirtschaftung nicht mehr zu; sie konnte nur fortgeführt werden, indem an die Stelle des Herrn dessen unfreier Geschäftsführer (actor) trat, und damit war ihr Wesen zerstört. “Wer ein entlegenes oder gar ein überseeisches Landgut kauft”, sagt Columella ^24, “der tritt in der Tat sein Hab und Gut seinen Sklaven ab, die durch die Abwesenheit des Herrn notwendig verdorben werden, und wenn sie also verdorben sind und gewechselt werden sollen, das Gut plündern und zugrunde richten.” Dazu kam das allgemeine Erschlaffen der Springfedern des menschlichen Daseins. Die vornehme Weit dieser Epoche war sehr viel reicher als die der späteren Republik, und unendlich viel gleichgültiger gegen die Mehrung des Besitzes; der dem gewaltigen Ringen der republikanischen Welt fern liegende Gedanke, daß der Mensch von allem genug haben könne, machte wie im Senatssaal so auch in der Vermögensverwaltung sich geltend; die Ehre und die Freude an der möglichst besten Ausnutzung auch der Glücksgüter, mächtigere Triebe vielleicht im gewerblichen Leben als das unmittelbare Bedürfnis, schwanden aus dieser müden Welt. Von der anerkannten Tatsache des allgemeinen Rückgangs des Bodenertrags in Italien geht Columella aus. Es ist bezeichnend für die unter dem Prinzipat herrschenden Stimmungen, daß bei den Landwirten, wenn sie ihre Bilanzen zogen, die Meinung Geltung gewann von der Erschöpfung des italischen Bodens durch den Erntesegen früherer besserer Zeiten; aber freilich macht Columella mit gutem Recht geltend, daß nicht die Natur Schuld trage, sondern die Menschen. Niemand, meint er ^25, bemüht sich noch um rationelle Kunde des Ackerbaus; man gibt sich nicht einmal die Mühe, einen tüchtigen Ackersmann zum Meier zu bestellen, sondern schickt die Leute aufs Land hinaus, die als Handwerker nicht mehr den Tagelohn abzuliefern vermögen, oder die unbrauchbaren Sänftenträger und Lakaien. Das war zu beklagen, aber nicht zu ändern. Die Gutswirtschaft der früheren Epoche, die übrigens auch in republikanischer Zeit in ihrer vollen Intensität sicher nicht allgemein durchgeführt worden war, stirbt wie die anderen republikanischen Institutionen in der Kaiserzeit ab; nicht einmal in der Form der Vertretung des Herrn durch den Actor scheint sie in großem Umfang sich behauptet zu haben. Die Gutsherren gaben die Selbstwirtschaft auf und beschränkten sich durchgängig auf die Kontrolle der fremden Händen überwiesenen wirtschaftlichen Leitung.
————————————————————————-
^23 Das Arbeiterpersonal, sagt Columella (1, 9, 7), des einzelnen Gutes, die classis oder die decuria, soll zehn Köpfe nicht übersteigen: itaque si latior est ager, in regiones diducendae sunt eae classes. Allerdings kam in diesem Fall es auch vor, daß die Sklaven in Ketten arbeiteten (Sen. benef. 7, 10, 5: vasta spatia terrarum colenda per vinctos), wo also diese Wirtschaft der Plantagenform sich nähert.
^24 1, 1, 20.
^25 praef. 12.
————————————————————————-
Die Kleinwirtschaft hat in der Kaiserzeit den Ackerbau allem Anschein nach bei weitem mehr beherrscht als unter der Republik. Daß der Kleinbesitz auch Kleinwirtschaft ist, versteht sich von selbst; aber auch der Großbesitz, der auf die Selbstwirtschaft verzichtet, hat im römischen Ackerbau, wie es scheint, so gut wie ausschließlich, die Form der Kleinwirtschaft angenommen; von Großpacht findet auf diesem Gebiet sich kaum eine Spur ^26. Die Kleinwirtschaft wird bald durch Freie, bald durch Sklaven beschafft: der Eigentümer kann die einzelne Parzelle, welche er zur Kleinwirtschaft bestimmt, entweder einem freien Zeitpächter (colonus) überweisen, der dann dem Grundherrn nur den bedungenen Pachtzins zu zahlen hat, oder einen unfreien Meier (vilicus) darauf setzen, der dann entweder nach den Regeln der sogenannten Pekuliargeschäfte gleich dem Pächter einen festen Zins zahlt oder auch mit dem Herrn Einnahme und Ausgabe verrechnet; indes scheint die letztere wenig bequeme Form nicht in bedeutendem Umfang vorgekommen ^27 und über den Grundsatz verfahren zu sein, den Columella ^28 ausspricht, daß, wo der Eigentümer die Selbstwirtschaft in der früher bezeichneten Weise nicht ausüben kann oder will, es weniger nachteilig ist, mit freien Pächtern zu wirtschaften als mit unfreien Meiern. Dies Verpachtungssystem ist gewiß auch früher oft genug vorgekommen, aber doch nur nebenher und aushilfsweise ^29; jetzt wird es eigentlich regelmäßige Form der Bodenwirtschaft. Es zeigt sich dies vor allem in der Verschiebung des Sprachgebrauchs: colonus, das heißt der Ackerbauer im Gegensatz zum Hirten, wird noch von Cicero und Varro ohne weiteres von jedem Landwirt gebraucht, sei er Gutsbesitzer oder Bauer oder Pächter, technisch aber in republikanischer Zeit verwendet für den kleinen Grundbesitzer, woraus die politische Verwendung des Wortes sich entwickelt hat, in der Kaiserzeit dagegen für den selbst wirtschaftenden Kleinpächter. Dieser Wechsel in der Beziehung des Schlagwortes hat sich im Anfang der Kaiserzeit entschieden; den Schriftstellern der neronischen Zeit, dem jüngeren Seneca und dem Columella, ist der “Landwirt” bereits synonym mit dem Kleinpächter.
———————————————————————-
^26 Auf den großen afrikanischen Domänen erscheinen die conductores, die Pächter des Herrenhauses, und der, es scheint nach Analogie der Munizipalordnung, diesem Quasi-Gemeinwesen zustehenden Fronden, neben den coloni, den Pächtern der Parzellen. Das letztere Wort wird nie vom Großpächter gebraucht.
^27 Belehrend ist ein von Scaevola referierter Rechtsfall (Dig. 20, 1, 32). Ein Latifundienbesitz wird verkauft. Da ein Teil der Grundstücke ohne Pächter ist, so übergibt der Käufer diese seinem actor zur Bewirtschaftung, und es werden nun der Meier und die weiter erforderlichen Sklaven von diesem darauf gesetzt (Stichus vilicus et ceteri servi ad culturam missi et Stichi vicarii); daß letztere im Peculium des Meiers stehen, ist charakteristisch dafür, daß dieser den Colonus vertritt. Aber deutlich erscheint dies hier als ein exzeptionelles Verfahren und als Regel die Verpachtung.
^28 1 7, 6.
^29 Gewiß sind die großen Vermögen der republikanischen Zeit, soweit sie in Ackerland bestanden, auch schon vielfach in der Form der Kleinpacht genutzt worden. Aber normal war die Gutswirtschaft noch am Ende der Republik; aber nicht mehr, als Columella schrieb.
———————————————————————-
Aber auch freigeborene Lohnarbeiter haben nicht gefehlt; die arbeitsfähigen Kinder des Kolonen müssen oft in eine solche Stellung eingetreten und nicht selten auf diesem Wege dem Vater in der Pacht gefolgt sein, wie denn die römischen Landwirte den von Kindesbeinen auf dem Gut beschäftigten Kolonen als besonders geeignet bezeichnen. Die alte Sitte, namentlich für die Ernte freie Lohnarbeiter zuzuziehen, begegnet auch in dieser Epoche, und es ist nicht unmöglich, daß sie in den eigentlichen Hauptsitzen des Ackerbaus bedeutende Ausdehnung gewonnen und einen eigenen Stand von Tagelöhnern entwickelt hat ^30. Daß das neue Wirtschaftssystem an die Stelle der alten Selbstwirtschaft oder vielmehr der eigenen Direktion des Eigentümers getreten ist, erklärt auch die weitgehende, unter Umständen bis zur Wirtschaftsleitung sich steigernde Beteiligung des Grundherrn an der Wirtschaftsführung. Der Gutsherr liefert regelmäßig das Inventar, das freilich auf die Gefahr des Pächters steht und bei Auflösung der Pacht unbeschädigt zurückgegeben oder zum vollen Wert ersetzt werden muß ^31, empfängt nicht selten statt des Pachtzinses eine Fruchtquote und kontrolliert je nach den Pachtbedingungen im einzelnen Fall den Pächter. Die eigentliche Feldarbeit beschaffen regelmäßig die von dem Eigentümer dem Pächter gestellten Sklaven; verständige Grundherren wirken dahin, daß diese sorgfältig ausgewählt und gut behandelt werden, auch dazu gelangen, sich tatsächlich einen Hausstand zu begründen, so daß der Bauer sie ungefesselt kann arbeiten lassen und der Sklavenzwinger, der nirgends fehlt, nur als Strafe zur Anwendung kommt. Die kolossale Ausdehnung dieser Wirtschaftsweise entspricht derjenigen des Großgrundbesitzes; es sind sicher keine Redensarten, wenn Seneca, der Minister Neros, selbst einer der reichsten Männer seiner Zeit und einer der besten Wirte, von den in Italien und in allen Provinzen zugleich wirtschaftenden Besitzern spricht ^32 und von ihren nach Tausenden zählenden, für einen Mann grabenden und pflügenden Kolonen. Es zeigt sich dies weiter darin, daß auch diese Wirtschaft, soweit sie eigene Tätigkeit des Eigentümers erheischt, sich wieder selber aufhebt; bei entwickeltem Großbesitz übt der Herr auch die Kontrolle der Pächter nicht mehr unmittelbar, sondern distriktweise durch seine unfreien Geschäftsführer (actores), in noch weiterer Steigerung des Umfangs durch die diesen vorgesetzten freien Direktoren (procuratores), wovon dann die kaiserliche Domanialverwaltung die höchste Stufe darstellt.
————————————————————————
^30 Die merkwürdige Inschrift von Mactar (Eph. epigr. V, n. 279 = CIL VIII, S. n. 11824), welche 7, 345 angeführt ward, rührt von einem solchen Feldarbeiter her falcifera cum turma virum processerat arvis seu Cirtae Nomados seu Iovis arva petens, demessor cunctos anteibam primus in arvis pos tergus linquens densa meum gremia.
^31 Dig. 19, 2, 54, 2.
^32 epist. 87, 7; 89, 20; 114, 26.
————————————————————————
Diese Form der Kleinwirtschaft geht, wie der Großgrundbesitz, zu dem sie gehört, gleichförmig durch das ganze Reich und erstreckt sich auch auf die kaiserlichen Domänen ohne wesentliche rechtliche Abweichung, wenngleich tatsächlich das fiskalische Interesse die Lage der kaiserlichen Kolonen wohl gegenüber denen der Privaten günstiger gestaltet hat. Daß diese Kleinwirtschaft kein voller Ersatz ist für den großenteils durch sie verdrängten Kleinbesitz, bedarf der Ausführung nicht: dasselbe Grundstück, das als Kleinbesitz, sei es in Form des Sammelbesitzes, sei es mit Realteilung, eine Mehrzahl freier Familien ernähren konnte, nährte als Kleinpacht ein für allemal nur die Familie des Pächters; und das Selbstgefühl und die Unabhängigkeit, die auch den kleinen Grundbesitzer wenigstens adeln können, sind dem Zeitpächter notwendig verschlossen. Dennoch darf in der düsteren Geschichte des Prinzipats diese wirtschaftliche Gestaltung des Großbesitzes als eine der lichteren Seiten bezeichnet werden. Die wirtschaftliche Stellung des Kolonen, den die Kapitalkraft des Grundherrn stützte, war weniger unsicher als die des Kleinbesitzers, und wie das Verhältnis sich entwickelt hatte, führte es wenigstens mit wirtschaftlicher Notwendigkeit zur humanen Behandlung der Pächter durch den Grundherrn und der Ackersklaven durch den Pächter, ebenso zu einer gewissen Vereinigung der Betriebsvorzüge der Groß- und der Kleinwirtschaft. Man soll nicht vergessen, daß die alte Bauernwirtschaft erst zur Schuldknechtschaft geführt und dann in sich selbst Bankrott gemacht hat; nicht vergessen die unmenschliche Wirtschaftlichkeit des catonischen Musterguts, das den Sklavenhausstand und die freie Arbeit völlig ausschließt. In dieser Kleinpachtwirtschaft lag für die unfreien Leute eine erträglichere Existenz und eine gewisse Aussicht, durch Wohlverhalten zur Freiheit zu gelangen; es lag ferner in ihr einige Garantie für die Verwendung einer wenn auch beschränkten Zahl freier Familien in einer wirtschaftlich haltbaren Stellung. Die Armee der Kaiserzeit hat allem Anschein nach ganz überwiegend aus diesen Kleinpächterfamilien sich rekrutiert. Die mit der neuen Welt unzufriedene und die Zustände der republikanischen Zeit, eben weil sie unwiederbringlich dahin waren, mehr sehnsüchtig als nachdenklich idealisierende Anschauung der vornehmen Kreise Italiens hat auch für diese Entwicklung der Bodenwirtschaft nichts als Vorwurf und Klage; beide sind nicht unberechtigt, aber hier vor allem gilt das tröstende Evangelium der Geschichte, daß aller Verfall auch wieder Entwicklung ist.
Neben dem Ackerbau bestand die sonstige Bodenwirtschaft wie früher, ohne daß in dieser Hinsicht erhebliche Änderungen zu verzeichnen wären. Daß die unproduktive Verwendung des Bodens zu bloßen Luxusanlagen bei dem Reichtum und der Hoffart der vornehmen Welt in Italien namentlich unter der ersten Dynastie in weitem Umfange stattgefunden hat, ist selbstverständlich; von den Villenanlagen, die den Raum ganzer Städte einnehmen, spricht Seneca ^33 so gut wie früher Sallustius, und jener hebt weiter hervor, daß der richtige Reiche nicht zufrieden ist, bis an jedem See, an jedem Strand Italiens, die die Mode konsekriert hat, er seine besondere Villeggiatur besitzt, wie dies an den kaiserlichen Villen sich im einzelnen verfolgen läßt. In diesen Anlagen ist manches große Vermögen verbaut worden; aber daß die Lusthaine und die Villen dem Ackerbau den Platz wegnahmen, ist eine Redensart wie andere auch ^34. Daß der italische Ackerbau unter der Republik durch die Zerstörung zahlreicher Städte und die Ausdehnung der Weidewirtschaft eine sehr empfindliche Einschränkung erfahren hat, ist früher auseinandergesetzt worden; aber wie die bei dem Beginn der Monarchie vorhandenen Gemeinwesen mit verschwindenden Ausnahmen unter ihr fortbestanden, so hat auch die Bodenwirtschaft, im großen und ganzen genommen, in der Kaiserzeit wahrscheinlich sich in dieser rückgängigen Richtung nicht weiterbewegt, vielmehr eher den umgekehrten Weg eingeschlagen ^35, wenn auch großartige Maßregeln in diesem Sinn, wie die von Caesar in Betreff der Pontinischen Sümpfe geplante, nicht zur Ausführung gelangt sind. In den Provinzen sind die Deduktionen von Kolonisten gewiß vielfältig in der Weise erfolgt, daß dadurch Weide- oder Ödland unter den Pflug kam. Allem Anschein nach ist in der Kaiserzeit der Ackerbau nur da ausgefallen, wo entweder die Beschaffenheit des Bodens oder die Unsicherheit des Besitzes oder der Mangel an Arbeitskräften ihm im Wege stand. Daß die Weidewirtschaft regelmäßig Großwirtschaft ist und also diese Bodenstücke regelmäßig den Reichen gehören, liegt in der Sache und gilt also auch für diese Zeit.
—————————————————————-
^33 epist. 89, 21.
^34 In diesem Sinn sagt Tiberius bei Tacitus (ann. 3, 54): nisi provinciarum copiae et dominis et servitiis et agris subvenerint, nostra nos scilicet nemora nostraeque villae tuebuntur. Das läßt sich vertreten, wenn man die Stadt und die Umgegend Roms ins Auge faßt: von Tibur und Tusculum mag es einigermaßen richtig sein, daß die Städte den Landhäusern Platz machten. Aber für das übrige Italien paßt dies um so weniger, als die Prachtanlagen der großen hauptstädtischen Familien auf Latium und einen Teil Kampaniens sich beschränken.
^35 In der Alimentartafel von Veleia tritt bei den saltus auffallend oft hervor, daß sie mehr oder minder mit Ackerland gemischt sind, was wohl auf späteren partiellen Anbau zurückgehen mag.
—————————————————————-
Im Geldgeschäft ist die ältere indirekte Hebung der Staatseinnahmen durch Vermittlung der Kapitalistengesellschaften, eine der hauptsächlichen Burgen der republikanischen Plutokratie, in ihrer verderblichsten Form, der Festsetzung der Abgaben in einer Fruchtquote und der Überlassung dieser Zehnten an eine Gesellschaft gegen eine an die Staatskasse zu zahlende Geldsumme, schon von dem Diktator Caesar beseitigt worden. Bei der Einziehung der für Rom bestimmten Naturallieferungen und der in Geld angesetzten Steuern sind die alten Kompagnien noch eine Zeitlang tätig gewesen; aber teils die Hebung durch die steuerpflichtige Gemeinde, die zum Beispiel für Asia auch von dem Diktator Caesar angeordnet ward, teils die Einsetzung eigener kaiserlicher Finanzverwaltungen für jede Provinz müssen die Macht der Mittelsmänner weiter beschränkt haben, bis dann in den späteren Jahren des Tiberius auch das immer noch wichtige und gewinnbringende Geschäft der Überführung der also gezahlten Gelder und gelieferten Naturalien nach Rom oder an den sonstigen Bestimmungsort den großen Kompagnien genommen ward ^36 und diese aus der provinzialen Grund- und Vermögenssteuer überhaupt verschwinden. Bei anderen Steuern hat sich die indirekte Hebung länger behauptet, so bei der Freilassungs-, der Auktions- und der wichtigen Erbschaftssteuer; doch ist auch für die letztere, wie es scheint unter Hadrian, die direkte Erhebung eingeführt worden, und mehr und mehr werden die Kapitalistengesellschaften auch aus diesen Hebungen verbannt. Am längsten haben sie sich bei den Zöllen und den nutzbaren Bodenrechten des Staats behauptet; und hier ist die Verpachtung auch für Rechnung der kaiserlichen Kasse angewandt worden ^37. Wenn unter Nero die Abschaffung der Zölle in Frage kam, so ist dabei ohne Zweifel mit maßgebend gewesen, daß die hier unentbehrlich erscheinende Hebung durch Private mit dem Geiste der neuen Monarchie nicht harmonierte. Indes kam es dazu nicht und begnügte die Regierung damals und später sich mit der Verschärfung der gegen die Zollpächter geübten Kontrolle. Doch scheint, während unter der Republik die Pachtung vom Staat der Regel nach bedeutenden Umfang hatte und einzelne Gesellschaften finanzielle Großmächte waren, unter dem Prinzipat der Umfang der einzelnen Pacht vielmehr beschränkt gewesen zu sein. Auch abgesehen von dem kaiserlichen Kolonat, von dem schon die Rede war, sind die fiskalischen und ärarischen Konduktoren dieser Zeit offenbar nicht entfernt zu vergleichen mit den Publikanen der Republik; und dasselbe gilt von den noch fortbestehenden Kompagnien, denen durchaus kaiserliche Beamte und kaiserliches Gesinde in einer Weise über- und eingeordnet wurden, daß der ganze Betrieb unter stetiger Mitwirkung der Regierungsorgane sich vollzogen haben muß. Auch tritt, ganz im Gegensatz zu dieser, namentlich im fiskalischen Gebiet hier sehr häufig an die Stelle der Verpachtung die eigene Bewirtschaftung unter Aufsicht spezieller Beamter oder Beauftragter: so zum Beispiel sind die kaiserlichen Ziegeleien und Marmorbrüche niemals und in der Regel auch die kaiserlichen Bergwerke nicht verpachtet worden. Dem Eingreifen des Großkapitals in dieses wenigstens halbstaatliche Gebiet ist demnach unter dem Prinzipat eine mächtige Schranke gesetzt worden. Der Anteil an der Herrschaft, den die Geldaristokratie eine Zeitlang faktisch behauptet hatte, war damit gebrochen.
—————————————————————————-
^36 Die Umgestaltung des Hebewesens liegt sehr im Dunkeln; sicher ist nur, daß die Hebung durch die Gemeinden selbst wenigstens in Asien schon durch den Diktator Caesar eingeführt ward (App. civ. 5, 4), und wahrscheinlich wird dieselbe gleichzeitig wenigstens für die übrigen in Geld steuernden Provinzen angeordnet sein (Marquardt, Staatsverwaltung, Bd. 2, S. 185). Wenn dennoch Tacitus (ann. 4, 6; vgl. Römisches Staatsrecht, 3. Aufl., Bd. 2, S. 1017) zum Jahr 23 sagt: frumenta et pecuniae vectigales, cetera publicorum fructuum societatibus equitum Romanorum agitabantur, so können die pecuniae vectigales eben nur diese in Geld normierten Abgaben der Provinzen sein und den Sozietäten nur noch das Geschäft obgelegen haben, diese von den Gemeinden einzuziehen und an den Bestimmungsort zu übermitteln, so daß sie also in dieser Hinsicht mehr das Bankier- als das Hebegeschäft für den Staat besorgten. Da Tacitus diese Einrichtung unter den in Tiberius’ späterer Zeit weggefallenen aufführt, so wird damals wohl auch die Vermittlung zwischen den zahlenden Gemeinden und der Staatskasse auf den Staat übergegangen sein. Von dem nach Rom zu liefernden Getreide ist der Transport immer durch Private beschafft worden (Marquardt, Privatalterthümer, S. 390).
^37 Deutlich zeigen dieses Verhältnis die über das Vermögen des Isidorus und der Patrone Martials (Anm. 9) beigebrachten Angaben. Auch Plinius (epist. 3, 19) sagt: sum quidem prope totus in praediis, aliguid tamen fenero.
—————————————————————————-
Das gewerbsmäßige Geldverleihen ist jetzt ein regelmäßiger Bestandteil des Haushalts jedes vermögenden Römers geworden. Auch die Vornehmen pflegen den größten Teil ihres Vermögens in Grundbesitz anzulegen, aber daneben ein mehr oder minder beträchtliches Kapital bankiermäßig zu verwerten, indem sie dasselbe teils gegen eigentliche Sicherheiten ausleihen, teils in der Form der Anleihe an Handel und Industrie und Spekulationen aller Art sich beteiligen. Dem kam andrerseits die selbst gesetzlich festgestellte Ordnung entgegen, daß das Verleihen gegen Zinsen nur insoweit gestattet wurde, als der Betreffende den gleichen oder noch einen höheren Betrag in Grundbesitz angelegt hatte. Es ist dies das System, nach dem auch Crassus und Atticus ihr Vermögen verwalteten; mit dem Zurücktreten der Selbstwirtschaft ward in der Gutsverwaltung dasselbe mehr und mehr allgemein. Wenn bei richtiger Führung dabei auch die Bodenwirtschaft gewann, insofern bei eintretendem Bedürfnis sie nicht auf den Kredit, sondern auf das Kapital greifen konnte, so lag hierin andererseits eine Verknüpfung des Grundbesitzes mit der Spekulation, deren Bedenklichkeit durch jene äußerliche Fixierung des Verhältnisses zwischen fundiertem und nicht fundiertem Vermögen mehr anerkannt als abgewandt wurde. Die großen Vermögen dieser Epoche sind hauptsächlich auf diesem Wege gebildet; von Seneca zum Beispiel wird geradezu gesagt, daß er durch die Wucherzinsen ein reicher Mann geworden sei ^38, und seine Feinde wenigstens behaupteten, daß er die Eroberung Britanniens dazu benutzt habe, um 40 Mill. Sesterzen den bedrängten Gemeinden dort vorzuschießen, deren Rückforderung dann den gefährlichen Aufstand des Jahres 60 herbeigeführt haben soll ^39. Wo einer zum Krösus, da werden viele zu Bettlern. Die namentlich unter der ersten Dynastie stets sich wiederholenden Klagen über Überschuldung und Zusammenbrechen der vornehmen Häuser gehen vermutlich mehr noch auf diese Spekulantengeschäfte zurück als auf die eigentliche Verschwendung; und andererseits wird die mit Vespasian eintretende innerliche Revolution sich in erster Reihe darin gezeigt haben, daß das befestigte Vermögen im Wechselportefeuille Maß hielt und daß wenigstens dem Senator des Reiches die Sitte nicht gestattete, mit seinen Kapitalien zu wuchern. Wie der von Haus aus sehr begüterte spätere Kaiser Pius nie mehr als 4 Prozent Zinsen nahm, so zeigt auch die spätere Gesetzgebung, daß man unterschied zwischen den Zinsen, die der gewöhnliche Geschäftsmann nehmen konnte, und denen, die dem vornehmen Mann zu nehmen geziemte.
——————————————————————————————
^38 Tac. ann. 13, 42.
^39 Dio 60, 2.
——————————————————————————————
Daß Gewerbe und Handel unter der Friedensmacht, wie der römische Staat dieser Epoche sie entwickelte, emporgeblüht sein müssen, ist von vornherein gewiß; mancherlei Einzelheiten zeigen uns die steigende Spezialisierung des Handwerks, die weiten Absatzkreise einzelner Fabrikate, die Bedeutung des Imports wie des Exports über die Reichsgrenze; allgemeine Daten, die ein vergleichendes Urteil gegenüber früheren und späteren Perioden gestatteten, ergibt unsere Überlieferung nicht. Somit beschränkt diese Auseinandersetzung sich darauf, gewisse allgemeine und soziale Verhältnisse kurz zu berühren, die einigermaßen sich fassen lassen.
Wenn einstmals der einzelne Haushalt sich selber genügte, so war mit der steigenden Kultur mehr und mehr die bezahlte Arbeit, die gewerbliche sowohl wie der Handel mit offenem Laden, in die erste Reihe getreten: aber gleich wie in der Epoche, wo Speisen und Kleider lediglich durch das Gesinde bereitet wurden, liegt diese Arbeit jetzt zwar in der Hand der Kapitalisten, wird aber ausgeführt durch ihr unfreies Gesinde. Die großen Vermögen auch der Aristokratie sind allerdings zum guten Teil aus der stillen Beteiligung der Vornehmen an spekulativen Geschäften dieser Art hervorgegangen; aber einen auf das Gewerbe gestützten Mittelstand kennt diese Epoche sowenig wie die frühere; wie der Senat der Hauptstadt aus den Großgrundbesitzern sich zusammensetzt, so bilden in jeder Landstadt die Gutsbesitzer den Gemeinderat und den höheren Stand. Wenn ein Flickschuster sich es gestattet hat, in dem gebildeten Bononia eine Volkslustbarkeit zu geben und in Mutina ein Walker, wo wird, fragt Martialis ^40, der Gastwirt dies tun? So erkauften die Trimalchionen für vieles Geld die Gelegenheit, sich auslachen zu lassen; von der Teilnahme an den Gemeindegeschäften blieben sie nach wie vor von Rechts wegen selbst in der kleinsten Stadt ausgeschlossen. Caesars Anordnung, daß in den Provinzen der Freigelassene in den Gemeinderat gelangen könne, nahm Augustus wieder zurück. Der einzelne Sklave sucht als Lohnknecht, Schuster, Arzt und so ferner seinen Verdienst oder wird auch von seinem Herrn in ein bestimmtes Geschäft hineingesetzt; was er auf diese Weise erwirbt, gehört zwar rechtlich dem Herrn, wird aber sehr häufig nur zum Teil an ihn abgeliefert. Der Sklave hat oft eigenen Haushalt und faktisch eigenen Besitz: die Freilassung erfolgt oft gegen eine aus diesem Besitz dem Herrn zu zahlende Summe, löst aber regelmäßig das Anrecht des Herrn auf einen Teil des Verdienstes des Freigelassenen nicht auf. So werden auch die bedeutenderen Geschäfte betrieben: zum Beispiel selbst die Ladeninhaber (negotiantes, mercatores), die Geldhändler (argentarii), die Händler mit Spezereien (thurarii), vermögende und in ihrer Art angesehene Persönlichkeiten, sind dennoch fast ohne Ausnahme unfrei oder aus der Unfreiheit entlassen. Wirtschaftlich hat dies System seine vorteilhafte Seite: das Fortkommen des einzelnen geschickten Arbeiters und brauchbaren Geschäftsmanns hängt weniger vom Zufall ab als bei völlig freier Konkurrenz, sondern es steht hier, wenn der Herr seinen Vorteil versteht, hinter jedem tüchtigen Mann die Macht des Kapitals. Es wird damit ferner zwischen der Sklavenschaft und der Bürgerschaft eine Brücke geschlagen, welche im allgemeinen wenigstens die besten Elemente aus jener in diese überführt und die, wie nachteilig sie auch vielfach sich erweist, doch im ganzen weniger schadet als die völlige Abschließung der Sklavenwelt gegen die der Freien. Die rechtliche Ausgleichung führt wenigstens in den späteren Generationen auch die nationale und soziale allmählich herbei, und das Zusammenschwinden des Bürgerstandes würde im Römischen Reich sehr viel früher und stärker aufgetreten sein, wenn nicht die außerordentliche, aber zugleich stehende Vermehrung durch die Freilassungen ihm zu Hilfe gekommen wäre. Sie sind auch bei der Bauernwirtschaft vorgekommen, aber überwiegend beruhen sie auf dem Gewerbe- und Handelsverkehr, in dem sie nicht selten sogar eine hervorragende Stellung gewinnen und sich oder doch ihre Nachkommen in die Geld- und weiter in die eigentliche Aristokratie einführen.
——————————————————————————
^40 Mart. epigr. 3, 59.
——————————————————————————
Ist in Beziehung auf Handel und Gewerbe nicht viel mehr zu konstatieren, als daß die Dinge auch unter dem Prinzipat beim alten blieben, so erweitert sich dagegen in bemerkenswerter Weise derjenige Kreis, in welchem die Sitte dem anständigen Manne gestattet, Geld zu erwerben. Die strenge Regel, daß der Dienst, der einem Mitbürger oder auch dem Staat geleistet wird, von dem Gentleman umsonst geleistet werden muß und durch Bezahlung wenn nicht unehrlich, so doch unvornehm wird, ist tatsächlich schon unter der Republik nach vielen Seiten hin durchbrochen worden. Aber erst in dieser Zeit bildet sich die öffentliche Laufbahn auch in ökonomischer Hinsicht aus, als hinführend zu einer finanziell und sozial angesehenen Stellung. Es gilt dies für Beamte, Soldaten, Sachwalter, Rechtsgelehrte, also überhaupt für alle mit dem öffentlichen Leben verknüpften Hilfsleistungen, während private Dienste, wie zum Beispiel des Arztes und des Jugendlehrers, sich wenig oder gar nicht über die eigentlichen Gewerbe erheben. Dies geht unmittelbar zurück auf den neuen Prinzipat. Die von diesem neben die alten Staatsbeamten gestellte Kategorie gleichfalls in öffentlichen Geschäften, sei es im Heer oder in der Verwaltung, verwandter persönlicher Diener des Kaisers wurde von Haus aus mit festem und hoch gegriffenen Gehalte ausgestattet und damit von dieser Remuneration der bisherige Makel entfernt. Es war dies um so leichter, als die außerhalb Roms tätigen Staatsbeamten längst eine Vergütung für die Ausrüstungs- und sonstigen Kosten empfangen hatten, die der Sache nach auf eine Besoldung hinauslief; dennoch war die Einführung der förmlichen und direkten Besoldung im Staatsdienst eine eingreifende Neuerung. Sie würde noch tiefer eingegriffen haben, wenn nicht die Kontinuität der amtlichen Stellung gefehlt hätte. Zwar die Unteroffizierstellung war eine dauernde und führte auch eine dauernde Versorgung sowie im günstigen Fall den Eintritt in die höhere Beamtenlaufbahn herbei; aber wenn auch im übrigen die kaiserlichen Diener weit längere Zeit als die Staatsdiener in ihren Stellungen blieben und die amtlichen Intervalle bei ihnen sicher seltener und kürzer eintraten, so ist doch das Amt im allgemeinen auch in der Kaiserzeit nicht eine Lebensstellung und die Gehalte der Regel nach nicht hoch genug, um schon in kürzerer Frist eine solche zu gewähren. Dafür aber traten ergänzend hinzu die Tätigkeiten des rechtskundigen Beirats und vor allem des redekundigen Sachwalters. Zwar unter Augustus ward die alte Vorschrift, daß kein Sachwalter von dem Klienten Geld annehmen dürfe, noch einmal eingeschärft ^41, und die hervorragenden Redner dieser Epoche, Asinius Pollio, Messalla Corvinus und andere mehr, hielten an der alten Ehrenhaftigkeit um so mehr fest, als sie durchaus reiche und vornehme Männer waren. Aber wenn der Kaiser seine Beamten bezahlte, so konnte der Advokat unmöglich unentgeltlich tätig sein; im allgemeinen kehrten weder Klienten noch Advokaten sich an das Gesetz, und unter Claudius mußten die “Schenkungen” bis zu 10000 Sesterzen gesetzlich freigegeben werden ^42. Dabei ist es insofern geblieben, als die Advokatenhonorare in gewissen Grenzen nicht bloß erlaubt, sondern bald auch klagbar geworden sind ^43. Zu diesem legitimen Verdienst tritt noch hinzu ein anderweitig darzustellendes, aber auch in der Ökonomie nicht zu übersehendes Moment, die Durchführung des Strafprozesses mittels der Privatanklage und der gesetzliche Anspruch des siegreichen Privatanklägers auf bedeutende Geldbelohnungen, zum Beispiel bei dem Hochverratsprozeß auf den vierten Teil des Vermögens des Verurteilten, welche Prämien besonders bei den Anklagen vor dem Senat oft noch arbiträr gesteigert wurden. Es lag in der Sache, daß dieser Gewinn größtenteils denjenigen Sachwaltern zufiel, die diesen Weg zu gehen nicht verschmähten: und die großen Vermögen der Advokaten besonders im ersten Jahrhundert sind vorzugsweise auf diesem Wege zusammengekommen. Späterhin ist mit der veränderten Prozeßform diese Mißbildung zurückgetreten, wogegen die Sachwalterstellung überhaupt in ihrer sozialen und ökonomischen Bedeutung sich behauptet. Auch den bei dem Prozeß den Sachwaltern assistierenden Rechtsbeiständen (pragmatici) konnte das gleiche nicht verweigert werden; doch waren diese untergeordneten Ranges ^44 und ihr Erwerb nicht beträchtlich. Dagegen wird ihre Beihilfe bei Vollziehung von Rechtsgeschäften, zum Beispiel bei Abfassung von Testamenten, ähnlich, wenn auch niedriger gestanden haben wie heute die der Notare, und nicht minder fanden sie Verwendung als salarierte Privatbegleiter des in die Provinzen zur Rechtsprechung gesandten, der Regel nach selbst rechtsunkundigen hohen Beamten. So bildete sich hier eine Laufbahn für Talente, im allgemeinen jedem zugänglich, der die für die Vorbildung erforderlichen, allerdings nicht ganz unbedeutenden Kosten aufzubringen vermochte und auch in ihrem weiteren Verlauf an Bedingungen geknüpft, die verhältnismäßig leicht zu erfüllen waren. Dem römischen Eupatriden gegenüber macht Juvenal es geltend, daß aus dem Volke der Jüngling kommt, der am Euphrat Waffendienst tut und bei den Adlern Wache hält, die den bezwungenen Bataver bändigen; daß der niedere Quirite den Redner stellt, welcher die Prozesse des ungebildeten Adligen führt; daß der römische Plebejer es ist, der die Knoten des Rechts und die Rätsel der Gesetzgebung löst. Freilich, wer bloß Geld erwerben will, der wird in der Wechselstube oder bei dem Auktionsgeschäft, als Arzt und Baumeister, als Musikus oder Jockey rascher zum Ziel kommen; aber wer ehrgeizig nach einer Stellung strebt, dem ist jetzt auch eine solche nicht mehr verschlossen: der sorgliche Vater besseren Schlages bei demselben Dichter ^45 fordert seinen Sohn auf, sich über seinen Lebensberuf zu entscheiden, entweder um den Rebstock des Unteroffiziers einzukommen oder in die Advokatenschule einzutreten oder auch die Gesetze zu studieren. Vielleicht auf keine Weise hat der Prinzipat der republikanischen Aristokratie entschiedener Abbruch getan als durch diese Restitution Gracchischen Geistes, anknüpfend an die Gracchischen Ritterprivilegien, aber doch wesentlich neu und durchaus beruhend einerseits auf der Organisation des stehenden Heeres und besonders der Unteroffizierskarriere, andrerseits auf der Einrichtung der salarierten kaiserlichen Beamten mit ihren weiteren Konsequenzen. Die Einrichtung öffnet die Pforten keineswegs dem Bürger schlechthin; die Freigelassenenwelt bleibt unbedingt ausgeschlossen, und wenn die militärische Laufbahn wenigstens rechtlich jedem Freigeborenen offensteht, so fordert die nicht militärische einen verhältnismäßig hohen und kostspieligen Bildungsgrad und, soweit sie eine amtliche ist, den Besitz des Rittervermögens. Die Einrichtung öffnet ferner ihre Pforten in der Hauptsache nur dem, der der Regierung genehm ist und genehm bleibt; die Aufnahme in das Heer und das Avancement hängt in jedem einzelnen Fall vom kaiserlichen Gutdünken ab, und ebenso verleiht die Regierung allein sowohl das Ritterpferd wie die daran geknüpften Ämter. Aber dennoch ist auf diesem Wege dem Mittelstand und einigermaßen selbst den niederen Schichten des Volkes die zu Reichtum und Ämtern führende Laufbahn eröffnet, während die spätere Republik dem, welcher den Reichtum nicht bereits besitzt, ihre Ämter schlechthin versagt. Auf dem sozialen Gebiet ist diese demokratisch-monarchische Institution der schärfste Ausdruck des Prinzipats und seine rechte treibende Kraft.
——————————————————————————
^41 Dio 54, 18.
^42 Tac. ann. 11, 5; 13, 5; 42.
^43 Plin. epist. 5, 9.
^44 Juv. sat. 7, 123.
^45 Juv. sat. 14, 191; vorher 8, 46.