Römische Geschichte — Buch 8 (part 2 of 3)
Die Griechen Europas waren von der römischen Republik zu einer einzigen, nach dem Hauptlande Makedonien benannten Statthalterschaft zusammengefaßt worden. Wenn diese mit dem Beginn der Kaiserzeit administrativ aufgelöst ward, so wurde damals gleichzeitig dem gesamten griechischen Harnen eine religiöse Gemeinschaft verliehen, die sich anschloß an die alte, des Gottesfriedens wegen eingeführte und dann zu politischen Zwecken mißbrauchte Delphische Amphiktyonie. Unter der römischen Republik war dieselbe im wesentlichen auf die ursprünglichen Grundlagen zurückgeführt worden: Makedonien sowohl wie Ätolien, die sich beide usurpatorisch eingedrängt hatten, wurden wieder ausgeschieden und die Amphiktyonie umfaßte abermals nicht alle, aber die meisten Völkerschaften Thessaliens und des eigentlichen Griechenlands. Augustus veranlaßte die Erstreckung des Bundes auf Epirus und Makedonien und machte ihn dadurch im wesentlichen zum Vertreter des hellenischen Landes in dem weiteren, dieser Epoche allein angemessenen Sinne. Eine bevorzugte Stellung nahmen in diesem Verein neben dem altheiligen Delphi die beiden Städte Athen und Nikopolis ein, jene die Kapitale des alten, diese nach Augustus’ Absicht die des neuen kaiserlichen Hellenentums ^1. Diese neue Amphiktyonie hat eine gewisse Ähnlichkeit mit der Landesversammlung der drei Gallien; in ähnlicher Weise wie für diese der Kaiseraltar bei Lyon war der Tempel des pythischen Apollon der religiöse Mittelpunkt der griechischen Provinzen. Indes während jenem daneben eine geradezu politische Wirksamkeit zugestanden hat, so besorgten die Amphiktyonen dieser Epoche außer der eigentlich religiösen Feier lediglich die Verwaltung des delphischen Heiligtums und seiner immer noch beträchtlichen Einkünfte ^2. Wenn ihr Vorsteher sich in späterer Zeit die “Helladarchie” zuschreibt, so ist diese Herrschaft über Griechenland lediglich ein idealer Begriff. ^3 Immer aber bleibt die offizielle Konservierung der griechischen Nationalität ein Kennzeichen der Haltung, welche das neue Kaisertum gegen dieselbe einnimmt, und seines den republikanischen weit überbietenden Philhellenismus.
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^1 Die Ordnung der Delphischen Amphiktyonie unter der römischen Republik erhellt namentlich aus der delphischen Inschrift CIL III, p. 987 (vgl. BCH 7,1883, S. 427f.). Den Verein bildeten damals siebzehn Völkerschaften mit zusammen 24 Stimmen, sämtlich dem eigentlichen Griechenland oder Thessalien angehörig; Ätolien, Epirus, Makedonien fehlen. Nach der Umgestaltung durch Augustus (Paus. 10, 8) blieb diese Organisation im übrigen bestehen, nur daß durch Beschränkung der unverhältnismäßig zahlreichen thessalischen die Stimmen der bisher vertretenen Völkerschaften auf achtzehn herabgemindert wurden; dazu traten neu Nikopolis in Epirus mit sechs und Makedonien ebenfalls mit sechs Stimmen. Ferner sollten die sechs Stimmen von Nikopolis ein für allemal geführt werden, ebenso wie dies blieb für die zwei von Delphi und die eine von Athen, die übrigen Stimmen dagegen von den Verbänden, so daß zum Beispiel die eine Stimme der peloponnesischen Dorier wechselte zwischen Argos, Sikyon, Korinth und Megara. Eine Gesamtvertretung der europäischen Hellenen waren die Amphiktyonen insofern auch jetzt nicht, als die früher ausgeschlossenen Völkerschaften im eigentlichen Griechenland, ein Teil der Peloponnesier und die nicht zu Nikopolis gezogenen Ätoler, darin nicht repräsentiert waren.
^2 Die stehenden Zusammenkünfte in Delphi und an den Thermopylen währten fort (Paus. 7, 24, 3; Vita Apoll. 4, 23) und natürlich auch die Ausrichtung der Pythischen Spiele nebst der Erteilung der Preise durch das Kollegium der Amphiktyonen (vit. soph. 2, 27); dasselbe hat die Verwaltung der “Zinsen und Einkünfte” des Tempels (Inschrift von Delphi, Rheinisches Museum, N. F. 2, 1843, S. 111) und legt aus denselben, zum Beispiel in Delphi, eine Bibliothek an (Lebas-Foucart II, S. 845) oder setzt daselbst Bildsäulen.
^3 Die Mitglieder des Kollegiums der Αμψικτίονεσ oder, wie sie in dieser Epoche heißen, Αμψικτύονεσ, werden von den einzelnen Städten in der früher bezeichneten Weise bald von Fall zu Fall (Iteration: CIG 1085), bald auf Lebenszeit (Plut. an seni 20) bestellt; was wohl davon abhängt, ob die Stimme ständig war oder alternierend (Wilamowitz). Ihr Vorsteher heißt in früherer Zeit επιμελητής τού κοινού τών Αμψικτυόνων (Inschriften von Delphi, Rheinisches Museum, N. F. 2, 1843, S. 111; CIG 1713), später Ελλαδάρχης τών Αμψικτυόνων (CIG 1124).
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Hand in Hand mit der sakralen Einigung der europäischen Griechen ging die administrative Auflösung der griechisch-makedonischen Statthalterschaft der Republik. An der Teilung der Reichsverwaltung unter Kaiser und Senat hing sie nicht, da dieses gesamte Gebiet und nicht minder die vorliegenden Donaulandschaften bei der ursprünglichen Teilung dem Senat zugewiesen wurden; ebensowenig haben militärische Rücksichten hier eingegriffen, da die ganze Halbinsel bis hinauf zur thrakischen Grenze, als gedeckt teils durch diese Landschaft, teils durch die Besatzungen an der Donau, immer dem befriedeten Binnenlande zugerechnet worden ist. Wenn der Peloponnes und das attisch-böotische Festland damals seinen eigenen Prokonsul erhielt und von Makedonien getrennt ward, was wohl schon Caesar beabsichtigt haben mag, so war dabei, neben der allgemeinen Tendenz, die senatorischen Statthalterschaften nicht zu groß zu nehmen, vermutlich die Rücksicht maßgebend, das rein hellenische Gebiet von dem halb hellenischen zu scheiden. Die Grenze der Provinz Achaia war anfänglich der Oeta, und auch nachdem die Ätoler später dazu gelegt worden ^4, ist sie nicht hinausgegangen über den Acheloos und die Thermopylen.
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^4 Die ursprünglichen Grenzen der Provinz bezeichnet Strabon (17, 3, 25 p. 840) in der Aufzählung der senatorischen Provinzen: Αχαία μέχρι Θετταλίας καί Αιτωλών καί Ακαρνάνων καί τινων Ηπειρωτικών εθνών όσα τή Μακεδονία προσώριστο, wobei der übrige Teil von Epirus der (von Strabon hier, für seine Zeit irrig, den senatorischen zugezählten) Provinz Illyricum zugeteilt zu werden scheint. Μέχρι einschließend zu nehmen geht, von sachlichen Erwägungen abgesehen, schon deswegen nicht an, weil nach den Schlußworten die vorher genannten Gebiete “Makedonien zugeteilt sind”. Späterhin finden wir die Ätoler zu Achaia gelegt (Ptol. geogr. 3, 14). Daß Epirus eine Zeitlang auch dazu gehört hat, ist möglich, nicht so sehr wegen der Angabe bei Dio 53, 12, die weder für Augustus’ Zeit noch für diejenige Dios verteidigt werden kann, sondern weil Tacitus zum Jahre 17 (ann. 2, 53) Nikopolis zu Achaia rechnet. Aber wenigstens seit Traian bildet Epirus mit Akarnanien eine eigene prokuratorische Provinz (Ptol. geogr. 3, 13; CIL III, 536; Marquardt, Römische Staatsverwaltung, Bd. 1, S. 331). Thessalien und alles Land nördlich vom Oeta ist stets bei Makedonien geblieben.
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Diese Ordnungen betrafen die Landschaft im ganzen. Wir wenden uns zu der Stellung, welche den einzelnen Stadtgemeinden unter der römischen Herrschaft gegeben ward.
Die ursprüngliche Absicht der Römer, die Gesamtheit der griechischer. Stadtgemeinden in ähnlicher Weise an das eigene Gemeinwesen anzuschließen, wie dies mit den italischen geschehen war, hatte infolge des Widerstandes, auf den diese Einrichtungen trafen, insbesondere infolge der Auflehnung des Achäischen Bundes im Jahre 608 (146) und des Abfalls der meisten Griechenstädte zu König Mithradates im Jahre 666 (88) wesentliche Einschränkungen erfahren. Die Städtebünde, das Fundament aller Machtentwicklung in Hellas wie in Italien, und von den Römern anfänglich akzeptiert, waren sämtlich, namentlich der wichtigste der Peloponnesier oder, wie er sich nannte, der Achäer, aufgelöst und die einzelnen Städte angehalten worden, ihr Gemeinwesen für sich zu ordnen. Es wurden ferner für die einzelnen Gemeindeverfassungen von der Vormacht gewisse allgemeine Normen aufgestellt und nach diesem Schema dieselben in antidemokratischer Tendenz reorganisiert. Nur innerhalb dieser Schranken blieb der einzelnen Gemeinde die Autonomie und die eigene Magistratur. Es blieben ihr auch die eigenen Gerichte; aber daneben stand der Grieche von Rechts wegen unter den Ruten und Beilen des Prätors, und wenigstens konnte wegen eines jeden Vergehens, das als Auflehnung gegen die Vormacht sich betrachten ließ, von den römischen Beamten auf Geldbuße oder Ausweisung oder auch Lebensstrafe erkannt werden ^5. Die Gemeinden besteuern sich selbst; aber sie hatten durchgängig eine bestimmte, im ganzen, wie es scheint, nicht hoch gegriffene Summe nach Rom zu entrichten. Besatzungen wurden nicht so, wie einst in makedonischer Zeit, in die Städte gelegt, da die in Makedonien stehenden Truppen nötigenfalls in der Lage waren, auch in Griechenland einzuschreiten. Aber schwerer als die Zerstörung Thebens auf dem Andenken Alexanders, lastet auf der römischen Aristokratie die Schleifung Korinths. Die übrigen Maßregeln, wie gehässig und erbitternd sie auch teilweise waren, namentlich als von der Fremdherrschaft oktroyiert, mochten im ganzen genommen unvermeidlich sein und vielfach heilsam wirken; sie waren die unvermeidliche Palinodie der ursprünglichen, zum Teil recht unpolitischen römischen Politik des Verzeihens und Verziehens gegenüber den Hellenen. Aber in der Behandlung Korinths hatte sich der kaufmännische Egoismus in unheimlicher Weise mächtiger erwiesen als alles Philhellenentum.
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^5 Nichts gibt von der Lage der Griechen des letzten Jahrhunderts der römischen Republik ein deutlicheres Bild als das Schreiben eines dieser Statthalter an die achäische Gemeinde Dyme (CIG 1543). Weil diese Gemeinde sich Gesetze gegeben hat, welche der im allgemeinen den Griechen geschenkten Freiheit (η αποδεδομένη κατά κοινόν τοίς 'Ελλησιν ελευθερία) und der von den Römern den Achäern gegebenen Ordnung (η αποδευθείσα τοίς Αχαιοίς υπό Ρωμαίων πολιτεια; wahrscheinlich unter Mitwirkung des Polybios Paus. 8, 30, 9) zuwiderliefen, worüber es allerdings auch zu Aufläufen gekommen war, zeigt der Statthalter der Gemeinde an, daß er die beiden Rädelsführer habe hinrichten, lassen und ein minder schuldiger Dritter nach Rom exiliert sei.
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Bei allem dem war der Grundgedanke der römischen Politik, die griechischen Städte dem italischen Städtebund anzugliedern, nie vergessen worden; gleich wie Alexander niemals Griechenland hat beherrschen wollen wie Illyrien und Ägypten, so haben auch seine römischen Nachfolger das Untertanenverhältnis nie vollständig auf Griechenland angewandt und schon in republikanischer Zeit von dem strengen Recht des den Römern aufgezwungenen Krieges wesentlich nachgelassen. Insbesondere geschah dies gegenüber Athen. Keine griechische Stadt hat vom Standpunkt der römischen Politik aus so schwer gegen Rom gefehlt wie diese; ihr Verhalten im Mithradatischen Kriege hätte bei jedem anderen Gemeinwesen unvermeidlich die Schleifung herbeigeführt. Aber vom philhellenischen Standpunkt aus freilich war Athen das Meisterstück der Weit, und es knüpften sich an dasselbe für die vornehme Welt des Auslandes ähnliche Neigungen und Erinnerungen wie für unsere gebildeten Kreise an Pforta und an Bonn; dies überwog damals wie früher. Athen hat nie unter den Beilen des römischen Statthalters gestanden und niemals nach Rom gesteuert, hat immer mit Rom beschworenes Bündnis gehabt und nur außerordentlicher und, wenigstens der Form nach, freiwilliger Weise den Römern Beihilfe gewährt. Die Kapitulation nach der Sullanischen Belagerung führte wohl eine Änderung der Gemeindeverfassung herbei, aber das Bündnis ward erneuert, ja sogar alle auswärtigen Besitzungen zurückgegeben; selbst die Insel Delos, welche, als Athen zu Mithradates übertrat, sich losgemacht und als selbständiges Gemeinwesen konstituiert hatte und zur Strafe für ihre Treue gegen Rom von der pontischen Flotte ausgeraubt und zerstört worden war ^6.
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^6 Die delischen Ausgrabungen der letzten Jahre haben die Beweise geliefert, daß die Insel, nachdem die Römer sie einmal an Athen gegeben hatten, beständig athenisch geblieben ist und sich zwar infolge des Abfalls der Athener von Rom als Gemeinde der “Delier” konstituierte (Eph, epigr. V, p. 604), aber schon sechs Jahre nach der Kapitulation Athens wieder athenisch war (Ep h. epigr. V, n. 184; Homolle im BCH 8, 1884, S. 142).
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Mit ähnlicher Rücksicht, und wohl auch zum guten Teil seines großen Namens wegen, ist Sparta behandelt worden. Auch einige andere Städte der später zu nennenden befreiten Gemeinden hatten diese Stellung bereits unter der Republik. Wohl kamen dergleichen Ausnahmen in jeder römischen Provinz vor; aber dem griechischen Gebiet ist dies von Haus aus eigen, daß eben die beiden namhaftesten Städte desselben außerhalb des Untertanenverhältnisses standen und dieses demnach nur die geringeren Gemeinwesen traf.
Auch für die untertänigen Griechenstädte traten schon unter der Republik Milderungen ein. Die anfänglich untersagten Städtebünde lebten allmählich wieder auf, insbesondere die kleineren und machtlosen, wie der böotische, sehr bald ^7; mit der Gewöhnung an die Fremdherrschaft schwanden die oppositionellen Tendenzen, welche ihre Aufhebung herbeigeführt hatten, und ihre enge Verknüpfung mit dem sorgfältig geschonten, althergebrachten Kultus wird ihnen weiter zugute gekommen sein, wie denn schon bemerkt worden ist, daß die römische Republik die Amphiktyonie in ihren ursprünglichen nicht politischen Funktionen wiederherstellte und schützte. Gegen das Ende der republikanischen Zeit scheint die Regierung den Böotern sogar gestattet zu haben, mit den kleinen nördlich angrenzenden Landschaften und der Insel Euböa eine Gesamtverbindung einzugehen ^8.
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^7 Ob das κοινόν τών Αχαιών, das in der eigentlich republikanischen Zeit natürlicherweise nicht vorkommt, schon am Ende derselben oder erst nach Einführung der kaiserlichen Provinzialordnung rekonstruiert worden ist, ist zweifelhaft. Inschriften wie die olympische des Proquästors Q. Ancharius Q. f. (Archäologische Zeitung 36, 1878, S. 38, n. 114) sprechen mehr für die erstere Annahme; doch kann sie nicht mit Gewißheit als voraugustisch bezeichnet werden. Das älteste sichere Zeugnis für die Existenz dieser Vereinigung ist die von ihr dem Augustus in Olympia gesetzte Inschrift (Archäologische Zeitung 35, 1877, S. 36, n. 33). Vielleicht sind dies Ordnungen des Diktators Caesar und im Zusammenhang mit dem unter ihm begegnenden Statthalter “Griechenlands”, wahrscheinlich des Achaia der Kaiserzeit (Cic. ad fam. 6, 6, 10).
Übrigens haben sicher auch unter der Republik, nach Ermessen des jedesmaligen Statthalters, mehrere Gemeinden für einen bestimmten Gegenstand durch Deputierte zusammentreten und Beschlüsse fassen können; wie das κοινόν der Sikelioten also dem Verres eine Statue dekretierte (Cic. Verr. 1, 2, 46, 114), wird ähnliches auch in Griechenland unter der Republik vorgekommen sein. Aber die regelmäßigen provinzialen Landtage mit ihren festen Beamten und Priestern sind eine Einrichtung der Kaiserzeit.
^8 Dies ist das κοινόν Βοιωτών Ευβοέων Λοκρών Φωκέων Δωριέων merkwürdigen, wahrscheinlich kurz vor der Attischen Schlacht gesetzten Inschrift CIA III, 568. Unmöglich kann mit Dittenberger (Archäologische Zeitung 34, 1876, S. 220) auf diesen Bund die Meldung des Pausanias (7, 16, 10) bezogen werden, daß die Römer “nicht viele Jahre” nach der Zerstörung Korinths sich der Hellenen erbarmt und ihnen die landschaftlichen Vereinigungen (συνέδρια κατά εθνος εκάστοις) wieder gestattet hätten; dies geht auf die kleineren Einzelbünde.
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Den Schlußstein der republikanischen Epoche macht die Sühnung der Schleifung Korinths durch den größten aller Römer und aller Philhellenen, den Diktatar Caesar, und die Erneuerung des Sternes von Hellas in der Form einer selbständigen Gemeinde römischer Bürger, der neuen “julischen Ehre”.
Diese Verhältnisse fand das eintretende Kaiserregiment in Griechenland vor, und diese Wege ist es weiter gegangen. Die von dem unmittelbaren Eingreifen der Provinzialregierung und von der Steuerzahlung an das Reich befreiten Gemeinden, denen die Kolonien der römischen Bürger in vieler Hinsicht gleichstehen, begreifen weitaus den größten und besten Teil der Provinz Achaia: im Peloponnes Sparta, mit seinem zwar geschmälerten, aber doch jetzt wieder die nördliche Hälfte Lakoniens umfassenden Gebiet ^9, immer noch das Gegenbild Athens, sowohl in den versteinerten altfränkischen Institutionen wie in der wenigstens äußerlich bewahrten Ordnung und Haltung; ferner die achtzehn Gemeinden der freien Lakonen, die südliche Hälfte der lakonischen Landschaft, einst spartanische Untertanen, nach dem Kriege gegen Nabis von den Römern als selbständiger Städtebund organisiert und von Augustus gleich Sparta mit der Freiheit beliehen ^10; endlich in der Landschaft der Achäer außer Dyme, das schon von Pompeius mit Piratenkolonisten belegt worden war und dann durch Caesar neue römische Ansiedler empfangen hatte ^11, vor allem Patrae, aus einem herabgekommenen Flecken von Augustus, seiner für den Handel günstigen Lage wegen, teils durch Zusammenziehung der umliegenden kleinen Ortschaften, teils durch Ansiedelung zahlreicher italischer Veteranen zu der volkreichsten und blühendsten Stadt der Halbinsel umgeschaffen und als römische Bürgerkolonie konstituiert, unter die auch auf der gegenüberliegenden lokrischen Küste Naupaktos (italienisch Lepanto) gelegt ward. Auf dem Isthmos war Korinth, wie es einst das Opfer der Gunst seiner Lage geworden war, so jetzt nach seiner Wiederherstellung, ähnlich wie Karthago, rasch emporgekommen und die gewerb- und volkreichste Stadt Griechenlands, überdies der regelmäßige Sitz der Regierung. Wie die Korinther die ersten Griechen gewesen waren, welche die Römer als Landsleute anerkannt hatten durch Zulassung zu den Isthmischen Spielen, so leitete dieselbe Stadt jetzt, obgleich römische Bürgergemeinde, dieses hohe griechische Nationalfest. Auf dem Festlande gehörten zu den befreiten Distrikten nicht bloß Athen mit seinem ganz Attika und zahlreiche Inseln des Ägäischen Meeres umfassenden Gebiet, sondern auch Tanagra und Thespiae, damals die beiden ansehnlichsten Städte der böotischen Landschaft, ferner Plataeae ^12; in Phokis Delphi, Abae, Elateia, sowie die ansehnlichste der lokrischen Städte, Amphissa. Was die Republik begonnen hatte, das vollendete Augustus in der eben dargelegten, wenigstens in den Hauptzügen von ihm festgestellten und auch später im wesentlichen festgehaltenen Ordnung. Wenngleich die dem Prokonsul unterworfenen Gemeinden der Provinz der Zahl nach gewiß und vielleicht auch nach der Gesamtbevölkerung überwogen, so sind in echt philhellenischem Geiste die durch materielle Bedeutung oder durch große Erinnerungen ausgezeichnetsten Städte Griechenlands befreite ^13.
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^9 Dazu gehörte nicht bloß das nahe Amyklae, sondern auch Kardmyle (durch Schenkung Augusts, Paus. 3, 26, 7), Pherae (Paus. 4, 30, 2), Thuria (das. 4, 31, 1) und eine Zeitlang auch Korone (CIG 1258; vgl. Lebas-Foucart II, S. 305) am Messenischen Busen, ferner die Insel Kythera (Dio 54, 7).
^10 In republikanischer Zeit erscheint dieser Distrikt als τό κοινόν τών Λακεδαιμονίων (Lebas-Foucart II, S. 110); Pausanias (3, 21, 6) irrt also, wenn er ihn erst durch Augustus von Sparta lösen läßt. Aber Ελευθερολάκονες nennen sie sich erst seit Augustus, und die Erteilung der Freiheit wird also mit Recht auf diesen zurückgeführt.
^11 Es gibt Münzen dieser Stadt mit der Aufschrift c(olonia) I(ulia) D(ume)und dem Kopf Caesars, andere mit der Aufschrift c(olonia) I(ulia) A(ugusta) Du m(e) und dem Kopf Augusts neben dem des Tiberius (F. Imhoof-Blumer, Monnaies Grècques. Leipzig 1883, S. 165). Daß Augustus Dyme der Kolonie Patrae zugeteilt hat, ist wohl ein Irrtum des Pausanias (7,17, 5); möglich bleibt es freilich, daß Augustus in seinen späteren Jahren diese Vereinigung verfügt hat.
^12 Dies zeigt, wenigstens für die Zeit des Pius, die afrikanische Inschrift CIL VIII, 7059 (vgl. Plut. Arist. 21). Die Schriftstellernachrichten über die befreiten Gemeinden geben überhaupt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Liste. Wahrscheinlich gehört zu denselben auch Elis, das von der Katastrophe der Achäer nicht betroffen ward und auch später noch nach Olympiaden, nicht nach der Ära der Provinz datierte; überdies ist es unglaublich, daß die Stadt der olympischen Feier nicht bestes Recht gehabt hat.
^13 Scharf drückt dies Aristeides aus in der Lobrede auf Rom (or. p. 224 Jebb): διατελείτε τών μέν Ελλήνων ώσπερ τροφέων επιμελόμενοι … τούς μέν αρίστους καί πάλαι ηγεμόνας (Athen und Sparta) ελευθέρους καί αυτονόμους αφεικότεσ αυτών, τών δ'άλλων μετρίως … εξηγούμενοι, τούς δέ βαρβάρους πρός τήν εκάστοις αυτών ούσαν φύσιν παιδύοντες.
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Weiter, als in dieser Richtung Augustus gegangen war, ging der letzte Kaiser des Claudischen Hauses, einer vom Schlage der verdorbenen Poeten und insofern allerdings ein geborener Philhellene. Zum Dank für die Anerkennung, die seine künstlerischen Leistungen in dem Heimatlande der Musen gefunden hatten, sprach Nero, wie einst Titus Flamininus und wieder in Korinth bei den Isthmischen Spielen, die sämtlichen Griechen des römischen Regiments ledig, frei von Tributen und gleich den Italikern keinem Statthalter untertan. Sofort entstanden in ganz Griechenland Bewegungen, welche Bürgerkriege gewesen sein würden, wenn diese Leute mehr hätten fertig bringen können als Schlägereien; und nach wenigen Monaten stellte Vespasian mit der trockenen Bemerkung, daß die Griechen verlernt hätten, frei zu sein, die Provinzialverfassung wieder her ^14, so weit sie reichte.
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^14 Aber dankbar blieben die hellenischen Literaten ihrem Kollegen und Patron. In dem Apolloniusroman schlägt der große Weise aus Kappadokien Vespasian die Ehre seiner Begleitung ab, weil er die Hellenen zu Sklaven gemacht habe, wie sie eben im Begriff waren, wieder ionisch und dorisch zu reden, und schreibt ihm verschiedene Billets von ergötzlicher Grobheit. Ein Mann aus Soloi, der den Hals brach und dann wieder auflebte und bei dieser Gelegenheit alles sah, was Dante schaute, berichtete, daß er Neros Seele getroffen habe, in welche die Arbeiter des Weltgerichts Flammennägel getrieben hatten und beschäftigt waren sie in eine Natter umzugestalten; allein eine himmlische Stimme habe Einspruch getan und geboten, den Mann wegen seines irdischen Philhellenismus in eine minder abscheuliche Bestie zu verwandeln (Plut. de Sera num. vind. a. E.).
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Die Rechtsstellung der befreiten Gemeinden blieb im wesentlichen dieselbe wie unter der Republik. Soweit nicht römische Bürger in Frage kamen, behielten sie die volle Justizhoheit; nur scheinen die allgemeinen Bestimmungen über die Appellationen an den Kaiser einer- und die Senatsbehörden andererseits auch die freien Städte eingeschlossen zu haben ^15. Vor allem behielten sie die volle Selbstbestimmung und Selbstverwaltung. Athen zum Beispiel hat in der Kaiserzeit das Prägerecht geübt, ohne je einen Kaiserkopf auf seine Münzen zu setzen, und auch auf spartanischen Münzen der ersten Kaiserzeit fehlt derselbe häufig. In Athen blieb auch die alte Rechnung nach Drachmen und Obolen, nur daß freilich die örtliche attische Drachme dieser Zeit nichts als lokale Scheidemünze war und dem Wert nach als Obol der attischen Reichsdrachme oder des römischen Denars kursierte. Selbst die formale Ausübung des Rechts über Krieg und Frieden war in einzelnen Verträgen dergleichen Staaten gewahrt ^16. Zahlreiche der italischen Gemeindeordnung völlig widerstreitende Institutionen blieben bestehen, wie der jährliche Wechsel der Ratsmitglieder und die Tagegelder dieser und der Geschworenen, welche, wenigstens in Rhodos, noch in der Kaiserzeit gezahlt worden sind. Selbstverständlich übte die römische Regierung nichtsdestoweniger auf die Konstituierung auch der befreiten Gemeinden fortwährend einen maßgebenden Einfluß. So ist zum Beispiel die athenische Verfassung, sei es am Ausgang der Republik, sei es durch Caesar oder Augustus, in der Weise modifiziert worden, daß nicht mehr jedem Bürger, sondern, wie nach römischer Ordnung, nur bestimmten Beamten das Recht zustand, einen Antrag an die Bürgerschaft zu bringen; und unter der großen Zahl der bloß figurierenden Beamten wurde einem einzigen, dem Strategen, die Geschäftsleitung in die Hand gelegt. Sicher sind auf diesem Wege noch mancherlei weitere Reformen durchgeführt worden, deren Eintreten in dem abhängigen wie unabhängigen Griechenland wir überall erkennen, ohne daß Zeit und Anlaß der Reform sich bestimmen läßt. So ist das Recht oder vielmehr das Unrecht der Asyle, welche als Überreste einer rechtlosen Zeit jetzt fromme Schlupfwinkel für schlechte Schuldner und Verbrecher geworden waren, gewiß auch in dieser Provinz wenn nicht beseitigt, so doch eingeschränkt worden. Das Institut der Proxenie, ursprünglich eine unseren ausländischen Konsulaten vergleichbare zweckmäßige Einrichtung, aber durch die Verleihung voller bürgerlicher Rechte und oft auch noch des Privilegiums der Steuerfreiheit an den befreundeten Ausländer, besonders bei der Ausdehnung, in der es gewährt ward, politisch bedenklich, ist durch die römische Regierung, wie es scheint erst im Anfang der Kaiserzeit, beseitigt worden; wofür dann nach italischer Weise das mit dem Steuerwesen sich nicht berührende inhaltlose Stadtpatronat an die Stelle trat. Endlich hat die römische Regierung, als Inhaberin der obersten Souveränität über diese abhängigen Republiken ebenso wie über die Klientelfürsten, immer es als ihr Recht betrachtet und geübt, die freie Verfassung im Fall des Mißbrauchs aufzuheben und die Stadt in eigene Verwaltung zu nehmen. Indes teils der beschworene Vertrag, teils die Machtlosigkeit dieser nominell verbündeten Staaten hat diesen Verträgen eine größere Stabilität gegeben, als sie in dem Verhältnis zu den Klientelfürsten wahrgenommen wird.
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^15 Wenigstens wird in der Verordnung Hadrians über die den athenischen Grundbesitzern obliegenden Öllieferungen an die Gemeinde (CIA III, 18) die Entscheidung zwar der Bule und der Ekklesia gegeben, aber Appellation an den Kaiser oder den Prokonsul gestattet.
^16 Was Strabon (14, 3, 3, p. 665) von dem zu seiner Zeit autonomen Lykischen Städtebund berichtet, daß ihm das Kriegs- und Friedens- und das Bündnisrecht fehle, außer wenn die Römer dasselbe gestatten oder es zu ihrem Nutzen geschieht, wird ohne weiteres auch auf Athen bezogen werden dürfen.
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Wenn den befreiten Gemeinden Achaias ihre bisherige Rechtsstellung unter dem Kaisertum blieb, so hat Augustus denen der Provinz, welchen die Freiheit nicht gewährt war oder ward, eine neue und bessere Rechtsstellung verliehen. Wie er in der reorganisierten Delphischen Amphiktyonie den Griechen Europas einen gemeinsamen Mittelpunkt gegeben hatte, gestattete er auch den sämtlichen Städten der Provinz Achaia, soweit sie unter römischer Verwaltung standen, sich als Gesamtverband zu konstituieren und jährlich in Argos, der bedeutendsten Stadt des unfreien Griechenlands, zur Landesversammlung zusammenzutreten ^17. Damit wurde der nach dem achäischen Kriege aufgelöste Achäische Bund nicht bloß rekonstituiert, sondern ihm auch die früher erwähnte, erweiterte böotische Vereinigung eingefügt. Wahrscheinlich ist eben durch die Zusammenlegung dieser beiden Gebiete die Abgrenzung der Provinz Achaia herbeigeführt worden. Der neue Verband der Achäer, Böoter, Lokrer, Phokier, Dorer und Euböer ^18 oder, wie er gewöhnlich gleich wie die Provinz bezeichnet wird, der Verband der Achäer hat vermutlich weder mehr noch weniger Rechte gehabt, als die sonstigen Provinziallandtage des Kaiserreichs. Eine gewisse Kontrolle der römischen Beamten wird dabei beabsichtigt gewesen und werden darum auch die dem Prokonsul nicht unterstellten Städte, wie Athen und Sparta, von demselben ausgeschlossen worden sein. Daneben wird diese Tagsatzung, wie alle ähnlichen, hauptsächlich in dem gemeinschaftlichen, das ganze Land umfassenden Kultus den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit gefunden haben. Aber wenn in den übrigen Provinzen dieser Landeskult überwiegend an Rom anknüpfte, so wurde der Landtag von Achaia vielmehr ein Brennpunkt des Hellenismus und sollte es vielleicht werden. Schon unter den julischen Kaisern betrachtete er sich als den rechten Vertreter der griechischen Nation und legte seinem Vorstand den Namen des Helladarchen bei, sich selbst sogar den der Panhellenen ^19. Die Versammlung entfernte sich also von ihrer provinzialen Grundlage, und ihre bescheidenen administrativen Befugnisse traten in den Hintergrund.
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^17 Allerdings sind die bis jetzt bekannten Vorsteher des κοινόν τών Αχαιών, deren Heimat feststeht, aus Argos, Messene, Korone in Messenien (Lebas-Foucart II, S. 305) und haben sich darunter bisher nicht bloß keine Bürger der befreiten Gemeinden, wie Athen und Sparta, sondern auch keine der zu der Konföderation der Böoter und Genossen gehörigen (Anm. 8) gefunden. Vielleicht beschränkte sich dies κοινόν rechtlich auf das Gebiet, das die Römer die Republik Achaia nannten, das heißt das des Achäischen Bundes bei seinem Untergang, und sind die Böoter und Genossen mit dem eigentlichen κοινόν der Achäer zu demjenigen weiteren Bunde vereinigt, dessen Vorhandensein und Tagen in Argos die Inschriften von Akraephia (Anm. 18) dokumentieren. Übrigens bestand neben diesem κοινόν der Achäer noch ein engeres der Landschaft Achaia im eigentlichen Sinn, dessen Vertreter in Aegion zusammentraten (Paus. 7, 24, 4), eben wie das κοινόν τών Αρκάδων (Archäologische Zeitung 37, 1879, S. 139, n. 274) und zahlreiche andere. Wenn nach Paus. 5, 12, 6 in Olympia dem Traian οι πάντες Έλληνες, dem Hadrian αι εσ τό Αχαικόν τελούσαι Bildsäulen gesetzt hatten und hier kein Mißverständnis untergelaufen ist, so wird die letztere Dedikation auf dem Landtag von Aegion stattgefunden haben.
^18 So (nur daß die Dorer fehlen; vgl. Anm. 8) heißt der Verein auf der Inschrift von Akraephia (Keil, Sylloge Inscriptionum Boeoticarum, n. 31). Eben diese Urkunde aber nebst der gleichzeitigen CIG 1625 liefert den Beweis, daß der Verein unter Kaiser Gaius statt dieser wohl eigentlich offiziellen Benennung sich auch einerseits als Verein der Achäer bezeichnet, andererseits als τό κοινόν τών Πανελλήνων oder η σύνοδος τών Ελλήνων, auch τό τών Αχαιών καί Πανελλήνων συνέδριον. Diese Ruhmredigkeit tritt anderswo nicht so grell hervor wie in jenem böotischen Landstädtchen; aber auch in Olympia, wo der Verein seine Denkmäler vorzugsweise aufstellte nennt er sich zwar meistens τό κοινόν τών Αχαιών, aber zeigt oft genug dieselbe Tendenz, zum Beispiel wenn τό κοινόν τών Αχαιών Π. Αίλιο Αρίστονα … συνπάντες οι Έλληνες ανέστεσαν (Archäologische Zeitung 38, 1880, S. 86, n. 344). Ebenso setzen in Sparta dem Caesar Marcus οι Έλληνες eine Bildsäule από τού κοινού τών Αχαιών (CIG 1318).
^19 Auch in Asia, Bithynien, Niedermösien heißt der Vorsteher der der betreffenden Provinz angehörigen Griechenstädte Ελλαδάρχης, ohne daß damit mehr aus gedrückt würde als der Gegensatz gegen die Nichtgriechen. Aber wie der Hellenenname in Griechenland verwendet wird, in einem gewissen Gegensatz zu dem eigentlich korrekten der Achäer, ist dies sicher von derselben Tendenz eingegeben die in den Panhellenea von Argos am deutlichsten sich zeichnete. So findet sich στρατηγός τού κοινού τών Αχαιών καί προστάτης διά βίου τών Ελλήνων (Archäologische Zeitung 35, 1877, S. 192, n. 98) oder auf einem anderen Dokument desselben προστάτης διά βίου τών Ελλήνων τού κοινού τών Αχαιών Mannes προστάτης διά βίου τού κοινού τών Αχαιών (Lebas-Foucart, n. 305); ein (Archäologische Zeitung 35, 1877, S. 195, n. 106), στρατηγός ασυνκρίτως άρξας της Ελλάδος (das. S. 40, n. 42), στρατηγός καί Ελλαδάρχης (das. 34, 1876, S. 8, S. 226), alle ebenfalls auf Inschriften des κοινόν τών Αχαιών. Daß in diesem, mag es auch vielleicht bloß auf den Peloponnes bezogen werden (Anm. 17), die panhellenische Tendenz darum nicht weniger sich geltend machte, ist begreiflich.
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Diese Panhellenen nannten sich mißbräuchlich also und wurden von der Regierung nur toleriert. Aber Hadrian schuf wie ein neues Athen, so auch ein neues Hellas. Unter ihm durften die Vertreter der sämtlichen autonomen oder nicht autonomen Städte der Provinz Achaia in Athen sich als das vereinigte Griechenland, als die Panhellenen ^20 konstituieren. Die in besseren Zeiten oft geträumte und nie erreichte nationale Einigung war damit geschaffen, und was die Jugend gewünscht, das besaß das Alter in kaiserlicher Fülle. Freilich, politische Befugnisse erhielt das neue Panhellenion nicht; aber was Kaisergunst und Kaisergold gewähren konnte, daran war kein Mangel. Es erhob sich in Athen der Tempel des neuen Zeus Panhellenios, und glänzende Volksfeste und Spiele wurden mit dieser Stiftung verbunden, deren Ausrichtung dem Kollegium der Panhellenen zustand, und zwar zunächst dem Priester des Hadrian als des stiftenden lebendigen Gottes. Einen der Akte, welche dieselben alljährlich begingen, war das dem Zeus-Befreier dargebrachte Opfer in Plataeae zum Gedächtnis der hier im Kampf gegen die Perser gefallenen Hellenen am Jahrestag der Schlacht, dem 4. Boedromion; dies zeichnet seine Tendenz ^21. Noch deutlicher zeigt dieselbe sich darin, daß Griechenstädten außerhalb Hellas’, welche der nationalen Gemeinschaft würdig erschienen, von der Versammlung in Athen ideale Bürgerbriefe des Hellenismus ausgestellt wurden ^22.
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^20 Die hadrianischen Panhellenen nennen sich τό κοινόν συνέδριον τών Ελλήνων τών εις Πλατηάς συνιόντων (Theben: Keil, Sylloge lnscriptionum Boeoticarum, n. 31, vgl. Plut. Arist. 19 u. 21), κοινόν της Ελλάδος (CIG 5852), τό ων (ebenda). Ihr Vorsteher heißt ο αρχών τών Πανελλήνων (CIA III, 681, 682; CIG 3832, vgl. CIA III, 10: α[ντ[άρχων τού ιερωτάτου α[γώνος τού Π]αν[ελ]ληνίου), der einzelne Deputierte Πανέλλην (z. B. CIA III, 534; CIG 1124). Daneben treten auch in nachhadrianischer Zeit noch das κοινόν τών Αχαιών und dessen στρατηγός oder Ελλαδάρχης auf, welche wohl von jenen zu scheiden sein werden, obwohl letzterer seine Ehrendekrete jetzt nicht bloß in Olympia aufstellt, sondern auch in Athen (CIA 18; zweites Exemplar in Olympia, Archäologische Zeitung 37, 1879, S. 52).
^21 Daß die Bemerkung Dions von Prusa (or. 38, p. 148 R.) über den Streit der Athener und der Lakedämonier υπέρ τής προπομπείας sich auf das Fest in Plataeae bezieht, ergibt sich aus (Lucian) Έρωτες 18: ως περί προπομπείας αγωνιούμενοι Πλαταιάσιν. Auch der Sophist Irenäos schrieb (Suidas u. d. W.) und Hermogenes (id. II p. 373 Walz) gibt als Redestoff Αυηναίοι καί Λακεδαιμόνιοι περί τής προπομπείας κατά τά Μηδικά (Mitteilung von Wilamowitz).
^22 Es haben sich zwei derselben erhalten, für Kibyra in Phrygien (CIG 5882), ausgestellt vom κοινόν τής Ελλάδος durch ein δόγμα τού Πανελληνίου und für Magnesia am Mäandros (CIA III, 16). In beiden wird die gut hellenische Abstammung der betreffenden Körperschaften nebst den sonstigen Verdiensten um die Hellenen hervorgehoben. Charakteristisch sind auch die Empfehlungsbriefe, welche diese Panhellenen einem um ihr Gemeinwesen wohlverdienten Mann an seine Heimatgemeinde Aezani in Phrygien, an den Kaiser Pius und an die Hellenen in Asia insgemein mitgeben (CIG 3832, 3833, 3834).
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Wenn die Kaiserherrschaft in dem ganzen weiten Reich die Verwüstungen eines zwanzigjährigen Bürgerkrieges vorfand und vielerorts die Folgen desselben niemals völlig verwunden wurden, so ist wohl kein Gebiet davon so schwer betroffen worden wie die griechische Halbinsel. Das Schicksal hatte es so gefügt, daß die drei großen Entscheidungsschlachten dieser Epoche, Pharsalos, Philippi, Aktion auf ihrem Boden oder an ihrer Küste geschlagen wurden; und die militärischen Operationen, welche bei beiden Parteien dieselben einleiteten, hatten ihre Opfer von Menschenleben und Menschenglück hier vor allem gefordert. Noch dem Plutarch erzählte sein Ältervater, wie die Offiziere des Antonius die Bürger von Chaeroneia gezwungen hätten, da sie Sklaven und Lasttiere nicht mehr besaßen, ihr letztes Getreide auf den eigenen Schultern nach dem nächsten Hafenort zu schleppen zur Verschiffung für das Heer; und wie dann, als eben der zweite Transport abgehen sollte, die Nachricht von der Actischen Schlacht wie eine erlösende Freudenbotschaft eingetroffen sei. Das erste, was nach diesem Siege Caesar tat, war die Verteilung der in seine Gewalt geratenen feindlichen Getreidevorräte unter die hungernde Bevölkerung Griechenlands. Dieses schwerste Maß des Leidens traf auf vorzugsweise schwache Widerstandskraft. Schon mehr als ein Jahrhundert vor der Actischen Schlacht hatte Polybios ausgesprochen, daß über ganz Griechenland in seiner Zeit Unfruchtbarkeit der Ehen und Einschwinden der Bevölkerung gekommen sei, ohne daß Seuchen oder schwere Kriege das Land betroffen hätten. Nun hatten diese Geißeln in furchtbarer Weise sich eingestellt; und Griechenland blieb verödet für alle Folgezeit. Im ganzen Römerreich, meint Plutarch, sei infolge der verwüstenden Kriege die Bevölkerung zurückgegangen, am meisten aber in Griechenland, das jetzt nicht imstande sei, aus den besseren Kreisen der Bürgerschaften die 3000 Hopliten zu stellen, mit denen einst die kleinste der griechischen Landschaften, Megara, bei Plataeae gestritten hatte ^23. Caesar und Augustus haben versucht, dieser auch für die Regierung erschreckenden Entvölkerung durch Entsendung italischer Kolonisten aufzuhelfen, und in der Tat sind die beiden blühendsten Städte Griechenlands eben diese Kolonien; die späteren Regierungen haben solche Entsendungen nicht wiederholt. Zu der anmutigen euböischen Bauernidylle des Dion von Prusa bildet den Hintergrund eine entvölkerte Stadt, in der zahlreiche Häuser leer stehen, die Herden am Rathaus und am Stadtarchiv weiden, zwei Drittel des Gebiets aus Mangel an Händen unbestellt liegen; und wenn dies der Erzähler als Selbsterlebtes berichtet, so schildert er damit sicher zutreffend die Zustände zahlreicher kleiner griechischer Landstädte in der Zeit Traians. “Theben in Böotien”, sagt Strabon in der augustischen Zeit, “ist jetzt kaum noch ein stattliches Dorf zu nennen, und mit Ausnahme von Tanagra und Thespiae gilt dasselbe von sämtlichen böotischen Städten.” Aber nicht bloß der Zahl nach schwanden die Menschen zusammen, auch der Schlag verkam. Schöne Frauen gibt es wohl noch, sagt einer der feinsten Beobachter um das Ende des ersten Jahrhunderts, aber schöne Männer sieht man nicht mehr; die olympischen Sieger der neueren Zeit erscheinen, verglichen mit den älteren, niedrig und gemein, zum Teil freilich durch die Schuld der Künstler, aber hauptsächlich, weil sie eben sind, wie sie sind. Die körperliche Ausbildung der Jugend ist in diesem gelobten Lande der Epheben und Athleten in einer Ausdehnung gefördert worden, als ob es der Zweck der Gemeindeverfassung sei, die Knaben zu Turnern und die Männer zu Boxern zu erziehen; aber wenn keine Provinz so viele Ringkünstler besaß, so stellte auch keine so wenig Soldaten zur Reichsarmee. Selbst aus dem athenischen Jugendunterricht, der in älterer Zeit das Speerwerfen, das Bogenschießen, die Geschützbedienung, das Ausmarschieren und das Lagerschlagen einschloß, verschwindet jetzt dieses Soldatenspiel der Knaben. Die griechischen Städte des Reiches werden überhaupt bei der Aushebung so gut wie gar nicht berücksichtigt, sei es, weil diese Rekruten physisch untauglich erschienen, sei es, weil dieses Element im Heere bedenklich erschien; es war ein kaiserlicher Launscherz, daß der karikierte Alexander, Severus Antoninus, die römische Armee für den Kampf gegen die Perser durch einige Lochen Spartiaten verstärkte ^24. Was für die innere Ordnung und Sicherheit überhaupt geschah, muß von den einzelnen Gemeinden ausgegangen sein, da römische Truppen in der Provinz nicht standen; Athen zum Beispiel unterhielt Besatzung auf der Insel Delos, und wahrscheinlich lag eine Milizabteilung auch auf der Burg ^25. In den Krisen des dritten Jahrhunderts haben der Landsturm von Elateia und derjenige von Athen die Kostoboker und die Goten tapfer zurückgeschlagen und in würdigerer Weise, als die Enkel der Kämpfer von Thermopylae in Caracallas Perserkrieg, haben in dem gotischen die Enkel der Marathonsieger ihren Namen zum letzten Mal in die Annalen der alten Geschichte eingezeichnet. Aber wenn auch dergleichen Vorgänge davon abhalten müssen, die Griechen dieser Epoche schlechtweg zu dem verkommenen Gesindel zu werfen, so hat das Sinken der Bevölkerung an Zahl wie an Kraft auch in der besseren Kaiserzeit stetig angehalten, bis dann seit dem Ende des zweiten Jahrhunderts die diese Landschaften ebenfalls schwer heimsuchenden Seuchen, die namentlich die Ostküste treffenden Einfälle der Land- und Seepiraten, endlich das Zusammenbrechen der Reichsgewalt in der gallienischen Zeit das chronische Leiden zur akuten Katastrophe steigerten.
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^23 Ohne Zweifel will Plutarch mit diesen Worten (de defectu orac. 8) nicht sagen, daß Griechenland überhaupt nicht 3000 Waffenfähige zu stellen vermöge, sondern daß, wenn Bürgerheere nach alter Art gebildet würden, man nicht imstande sein würde, 3000 “Hopliten” aufzustellen. In diesem Sinn mag die Äußerung wohl soweit richtig sein, als dies bei dergleichen allgemeinen Klagen überhaupt erwartet werden kann. Die Zahl der Gemeinden der Provinz beläuft sich ungefähr auf hundert.
^24 Davon erzählt Herodian (4, 8, 3; c. 9, 4) und wir haben die Inschriften zweier dieser Spartiaten, des Nikokles στρατευμένός δίς κατά Περσών (CIG 1253) und des Dioskoras απελθών εις τήν ευτυχεστάτην συμμαχίαν (= expeditio) τήν κατά Περσών (CIG 1495).
^25 Das φρούριον (CIA III, 826) kann nicht wohl anders verstanden werden.
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In ergreifender Weise tritt das Sinken von Hellas und treten die Stimmungen, die dasselbe bei den Besten hervorrief, uns entgegen in der Ansprache, die einer von diesen, der Bithyner Dion, um die Zeit Vespasians an die Rhodier richtete. Diese galten, nicht mit Unrecht, als die trefflichsten unter den Hellenen. In keiner Stadt war besser für die niedere Bevölkerung gesorgt und trug diese Fürsorge mehr den Stempel nicht des Almosens, sondern des Arbeitgebens. Als nach dem großen Bürgerkriege Augustus im Orient alle Privatschulden klaglos machte, wiesen allein die Rhodier die bedenkliche Vergünstigung zurück. War auch die große Epoche des rhodischen Handels vorüber, so gab es dort immer noch zahlreiche blühende Geschäfte und vermögende Häuser ^26. Aber viele Mißstände waren auch hier eingerissen, und deren Abstellung fordert der Philosoph, nicht so sehr, wie er sagt, um der Rhodier willen, als um der Hellenen insgemein. “Einst ruhte die Ehre von Hellas auf vielen und viele mehrten seinen Ruhm, ihr, die Athener, die Lakedämonier, Theben, eine Zeitlang Korinth, in ferner Zeit Argos. Nun aber ist es mit den anderen nichts; denn einige sind gänzlich heruntergekommen und zerstört, andere führen sich, wie ihr wißt, und sind entehrt und ihres alten Ruhmes Zerstörer. Ihr seid übrig; ihr allein seid noch etwas und werdet nicht völlig verachtet; denn wie es jene treiben, wären längst alle Hellehen tiefer gesunken als die Phryger und die Thraker. Wie wenn ein großes und reiches Geschlecht auf zwei Augen steht und was dieser letzte des Hauses sündigt, alle Vorfahren mit entehrt, so stehet ihr in Hellas. Glaubt nicht die ersten der Hellehen zu sein; ihr seid die einzigen. Sieht man auf jene erbärmlichen Schandbuben, so werden selbst die großen Geschicke der Vergangenheit unbegreiflich: die Steine und die Städtetrümmer zeigen deutlicher den Stolz und die Größe von Hellas als diese nicht einmal mysischer Ahnen würdigen Nachfahren; und besser als den von diesen bewohnten ist es den Städten ergangen, welche in Trümmern liegen, denn deren Andenken bleibt in Ehren und ihr wohlerworbener Ruhm unbefleckt - besser die Leiche verbrennen, als sie faulend liegen lassen.”
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^26 “An Mitteln”, sagt Diodor. 31, p. 566), “fehlt es euch nicht, und Tausende und aber Tausende gibt es hier, denen es nützlich wäre, minder reich zu sein”; und weiterhin (p. 620): “ihr seid reich, wie sonst niemand in Hellas. Mehr als ihr besaßen eure Vorfahren auch nicht. Die Insel ist nicht schlechter geworden; ihr zieht die Nutzung von Karien und einem Teil Lykiens; eine Anzahl Städte sind euch steuerpflichtig; stets empfängt die Stadt reiche Gaben von zahlreichen Bürgern.” Er führt weiter aus, daß neue Ausgaben nicht hinzugetreten, wohl aber die früheren für Heer und Flaue fast weggefallen seien; nur ein oder zwei kleine Schiffe hätten sie jährlich nach Korinth (zur römischen Flotte also) zu stellen.
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Man wird diesem hohen Sinn eines Gelehrten, welcher die kleine Gegenwart an der großen Vergangenheit maß und, wie dies nicht ausbleiben kann, jene mit widerwilligen Augen, diese in der Verklärung des Dagewesenseins anschaute, nicht zu nahe treten mit dem Hinweis darauf, daß die alte gute hellenische Sitte damals und noch lange nachher denn doch nicht bloß in Rhodos zu finden, vielmehr in vieler Hinsicht noch allerorts Lebendig war. Die innerliche Selbständigkeit, das wohlberechtigte Selbstgefühl der immer noch an der Spitze der Zivilisation stehenden Nation ist bei aller Schmiegsamkeit des Untertanen- und aller Demut des Parasitenrums den Hellenen auch dieser Zeit nicht abhanden gekommen. Die Römer entlehnen die Götter von den alten Hellenen und die Verwaltungsform von den Alexandrinern; sie suchen sich der griechischen Sprache zu bemächtigen und die eigene in Maß und Stil zu hellenisieren. Die Hellenen auch der Kaiserzeit tun nicht das gleiche; die nationalen Gottheiten Italiens, wie Silvanus und die Laren, werden in Griechenland nicht verehrt und keiner griechischen Stadtgemeinde ist es je in den Sinn gekommen, die von ihrem Polybios als die beste gefeierte politische Ordnung bei sich einzuführen. Insofern die Kenntnis des Lateinischen für die höhere wie die niedere Ämterlaufbahn bedingend war, haben die Griechen, die diese betraten, sich dieselbe angeeignet; denn wenn es auch praktisch nur dem Kaiser Claudius einfiel, den Griechen, die kein Lateinisch verstanden, das römische Bürgerrecht zu entziehen, so war allerdings die wirkliche Ausübung der mit diesem verknüpften Rechte und Pflichten nur dem möglich, der der Reichssprache mächtig war. Aber von dem öffentlichen Leben abgesehen, ist nie in Griechen land so lateinisch gelernt worden wie in Rom griechisch; Plutarchos, der schriftstellerisch die beiden Reichshälften gleichsam vermählte und dessen Parallelbiographien römischer und griechischer berühmter Männer, vor allem durch diese Nebeneinanderstellung, sich empfahlen und wirkten, verstand nicht sehr viel mehr lateinisch als Diderot russisch, und beherrschte wenigstens, wie er selbst sagt, die Sprache nicht; die des Lateinischen wirklich mächtigen griechischen Literaten waren entweder Beamte, wie Appianus und Cassius Dion, oder Neutrale, wie König Juba. In der Tat war Griechenland in sich selbst weit weniger verändert als in seiner äußeren Stellung. Das Regiment von Athen war recht schlecht, aber auch in der Zeit von Athens Größe war es gar nicht musterhaft gewesen. “Es ist”, sagt Plutarchos, “derselbe Volksschlag, dieselben Unruhen, der Ernst und der Scherz, die Anmut und die Bosheit wie bei den Vorfahren.” Auch diese Epoche weist in dem Leben des griechischen Volkes noch einzelne Züge auf, die seines zivilisatorischen Prinzipats würdig sind. Die Fechterspiele, die von Italien aus sich überall hin, namentlich auch nach Kleinasien und Syrien verbreiteten, haben am spätesten von allen Landschaften in Griechenland Eingang gefunden; längere Zeit beschränkten sie sich auf das halb italische Korinth, und als die Athener, um hinter diesen nicht zurückzustehen, sie auch bei sich einführten, ohne auf die Stimme eines ihrer Besten zu hören, der sie fragte, ob sie nicht zuvor dem Gotte des Erbarmens einen Altar setzen möchten, da wandten manche der Edelsten unwillig sich weg von der sich selber entehrenden Vaterstadt. In keinem Lande der antiken Welt sind die Sklaven mit solcher Humanität behandelt worden wie in Hellas; nicht das Recht, aber die Sitte verbot dem Griechen, seine Sklaven an einen nicht griechischen Herrn zu verkaufen und verbannte somit aus dieser Landschaft den eigentlichen Sklavenhandel. Nur hier finden wir in der Kaiserzeit bei den Bürgerschmäusen und den Ölspenden an die Bürgerschaft auch die unfreien Leute mit bedachte ^27. Nur hier konnte ein unfreier Mann, wie Epiktetos unter Traian, in seiner mehr als bescheidenen äußeren Existenz in dem epirotischen Nikopolis mit angesehenen Männern senatorischen Standes in der Weise verkehren wie Sokrates mit Kritias und Alkibiades, so daß sie seiner mündlichen Belehrung wie Schüler dem Meister lauschten und die Gespräche aufzeichneten und veröffentlichten. Die Milderungen der Sklaverei durch das Kaiserrecht gehen wesentlich zurück auf den Einfluß der griechischen Anschauungen, zum Beispiel bei Kaiser Marcus, der zu jenem nikopolitanischen Sklaven wie zu seinem Meister und Muster emporsah. Unübertrefflich schildert der Verfasser eines unter den lukianischen erhaltenen Dialogs das Verhalten des feinen athenischen Stadtbürgers in seinen engen Verhältnissen gegenüber dem vornehmen und reichen, reisenden Publikum zweifelhafter Bildung oder auch unzweifelhafter Rohen: wie man es dem reichen Ausländer abgewöhnt, im öffentlichen Bade mit einem Heer von Bedienten aufzuziehen, als ob er seines Lebens in Athen nicht ohnehin sicher und nicht Frieden im Lande sei, wie man es ihm abgewöhnt, auf der Straße mit dem Purpurgewand sich zu zeigen, indem die Leute sich freundlich erkundigen, ob es nicht das seiner Mama sei. Er zieht die Parallele zwischen römischer und athenischer Existenz: dort die beschwerlichen Gastereien und die noch beschwerlicheren Bordelle, die unbequeme Bequemlichkeit der Bedientenschwärme und des häuslichen Luxus, die Lästigkeiten der Liederlichkeit, die Qualen des Ehrgeizes, all das Übermaß, die Vielfältigkeit, die Unruhe des hauptstädtischen Treibens; hier die Anmut der Armut, die freie Rede im Freundeskreis, die Muse für geistigen Genuß, die Möglichkeit des Lebensfriedens und der Lebensfreude - “wie konntest du”, fragt ein Grieche in Rom den andern, “das Licht der Sonne, Hellas und sein Glück und seine Freiheit, um dieses Gedränges willen verlassen?” In diesem Grundakkord begegnen sich alle feiner und reiner organisierten Naturen dieser Epoche; eben die besten Hellenen mochten nicht mit den Römern tauschen. Kaum gibt es etwas gleich Erfreuliches in der Literatur der Kaiserzeit wie Dions schon erwähnte euböische Idylle: sie schildert die Existenz zweier Jägerfamilien im einsamen Walde, deren Vermögen acht Ziegen sind, eine Kuh ohne Horn und ein schönes Kalb, vier Sicheln und drei Jagdspeere, welche weder von Geld noch von Steuern etwas wissen, und die dann, vor die tobende Bürgerversammlung der Stadt gestellt, von dieser schließlich unbehelligt entlassen werden zum Freuen und zum Freien. Die reale Durchführung dieser poetisch verklärten Lebensauffassung ist Plutarchos von Chaeroneia, einer der anmutigsten und belesensten und nicht minder einer der wirksamsten Schriftsteller des Altertums. Einer vermögenden Familie jener kleinen böotischen Landstadt entsprossen und erst daheim, dann in Athen und in Alexandreia in die volle hellenische Bildung eingeführt, auch durch seine Studien und vielfältige persönliche Beziehungen sowie durch Reisen in Italien mit römischen Verhältnissen wohlvertraut, verschmähte er es, nach der üblichen Weise der begabten Griechen in den Staatsdienst zu treten oder die Professorenlaufbahn einzuschlagen; er blieb seiner Heimat treu, mit der trefflichen Frau und den Kindern und mit den Freunden und Freundinnen des häuslichen Lebens im schönsten Sinne des Wortes genießend, sich bescheidend mit den Ämtern und Ehren, die sein Böotien ihm zu bieten vermochte, und mit dem mäßigen angeerbten Vermögen. In diesem Chaeroneer drückt der Gegensatz der Hellenen und der Hellenisierten sich aus; ein solches Griechentum war weder in Smyrna möglich noch in Antiocheia; es gehörte zum Boden wie der Honig vom Hymettos. Es gibt genug mächtigere Talente und tiefere Naturen, aber schwerlich einen zweiten Schriftsteller, der mit so glücklichem Maß sich in das Notwendige mit Heiterkeit zu finden und so wie er den Stempel seines Seelenfriedens und seines Lebensglückes seinen Schriften aufzuprägen gewußt hat.
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^27 Bei den Volksfesten, die in Tiberius’ Zeit ein reicher Mann in Akraephia in Böotien ausrichtete, lud er die erwachsenen Sklaven, seine Gattin die Sklavinnen mit den Freien zu Gaste (CIG 1625). In einer Stiftung zur Verteilung von Öl in der Turnanstalt (γυμνάσιον) von Gytheion in Lakonien wird festgesetzt, daß an sechs Tagen im Jahr auch die Sklaven daran Anteil haben sollen (Lebas-Foucart, n. 243 a). Ähnliche Spenden begegnen in Argos (CIG 1122, 1123).
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Die Selbstbeherrschung des Hellenismus kann auf dem Boden des öffentlichen Lebens sich nicht in der Reinheit und Schönheit offenbaren wie in der stillen Heimstatt, nach der die Geschichte und sie nach der Geschichte glücklicherweise nicht fragt. Wenden wir uns den öffentlichen Verhältnissen zu, so ist mehr vom Mißregiment als vom Regiment zu berichten, sowohl der römischen Regierung wie der griechischen Autonomie. An gutem Willen fehlte es dort insofern nicht, als der römische Philhellenismus die Kaiserzeit noch viel entschiedener beherrscht als die republikanische. Er äußert sich überall im Großen wie im Kleinen, in der Fortführung der Hellenisierung der östlichen Provinzen und der Anerkennung der doppelten offiziellen Reichssprache wie in den höflichen Formen, in welchen die Regierung auch mit der kleinsten griechischen Gemeinde verkehrt und ihre Beamten zu verkehren anhält ^28. Auch haben es die Kaiser an Gaben und Bauten zu Gunsten dieser Provinz nicht fehlen lassen; und wenn auch das meiste der Art nach Athen kam, so baute doch Hadrian eine große Wasserleitung zum Besten von Korinth, Plus die Heilanstalt von Epidauros. Aber die rücksichtsvolle Behandlung der Griechen insgemein und die besondere Huld, welche dem eigentlichen Hellas von der kaiserlichen Regierung zuteil wurde, weil es in gewissem Sinn gleich wie Italien als Mutterland galt, sind weder dem Regiment noch der Landschaft recht zum Vorteil ausgeschlagen. Der jährliche Wechsel der Oberbeamten und die schlaffe Kontrolle der Zentralstelle ließen alle senatorischen Provinzen, soweit das Statthalterregiment reichte, mehr den Druck als den Segen einheitlicher Verwaltung empfinden, und diese doppelt bei ihrer Kleinheit und ihrer Armut. Noch unter Augustus selbst machten diese Mißstände sich in dem Grade geltend, daß es eine der ersten Regierungshandlungen seines Nachfolgers war, sowohl Griechenland wie Makedonien in eigene Verwaltung zu nehmen ^29, wie es hieß vorläufig, in der Tat auf die ganze Dauer seiner Regierung. Es war sehr konstitutionell, aber vielleicht nicht ebenso weise, daß Kaiser Claudius, als er zur Gewalt gelangte, die alte Ordnung wiederherstellte. Seitdem hat es dann bei dieser sein Bewenden gehabt und ist Achaia nicht von ernannten, sondern von erlosten Beamten verwaltet worden, bis diese Verwaltungsform überhaupt abkam.
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^28 Auf eine der unzähligen Beschwerden, mit welchen die kleinasiatischen Städte wegen ihrer Titel- und Rangstreitigkeiten die Regierung belästigten, antwortete Pius den Ephesiern (W. H. Waddington, Aristide, S. 51), erhöre gern, daß die Pergamener ihnen die neue Titulatur gegeben hätten; die Smyrnäer hätten es wohl nur zufällig unterlassen und würden sicher in Zukunft gutwillig das Richtige tun, wenn auch sie, die Ephesier, ihnen ihre rechten Titel beilegen würden. Einer kleinen lykischen Stadt, welche um Bestätigung eines von ihr gefaßten Beschlusses bei dem Prokonsul einkommt, erwidert dieser (O. Benndorf, Reisen in Lykien und Karien. Wien 1884, Bd. 1, S. 71), treffliche Anordnungen verlangten nur Lob, keine Bestätigung; diese liege in der Sache. Die Rhetorenschulen dieser Epoche liefern auch die Konzipienten für die kaiserliche Kanzlei; aber dies tut es nicht allein. Es gehört zum Wesen des Prinzipals, das Untertanverhältnis nicht äußerlich zu akzentuieren, und namentlich nicht gegen Griechen.
^29 Eine formale Änderung der Steuerordnung folgt an sich aus diesem Wechsel nicht und ist auch bei Tacitus (ann. 1, 76) nicht angedeutet; wenn die Einrichtung getroffen wird, weil die Provinzialen über Steuerdruck klagen (onera deprecantes), so konnten bessere Statthalter durch zweckmäßige Repartierung, eventuell durch Erwirkung von Remission, den Provinzen aufhelfen. Daß die Beförderung der Reichspost besonders in dieser Provinz als drückende Last empfunden ward, zeigt das Edikt des Claudius aus Tegea (Eph. epigr. V, p. 69).
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Aber bei weitem übler noch stand es um die von dem Statthalterregiment eximierten Gemeinden Griechenlands. Die Absicht, diese Gemeinwesen zu begünstigen, durch die Befreiung von Tribut und Aushebung wie nicht minder durch die möglichst geringe Beschränkung der Rechte des souveränen Staates, hat, wenigstens in vielen Fällen, zu dem Gegenteil geführt. Die innere Unwahrheit der Institutionen rächte sich. Zwar bei den weniger bevorrechteten oder besser verwalteten Gemeinden mag die kommunale Autonomie ihren Zweck erfüllt haben; wenigstens vernehmen wir nicht, daß es mit Sparta, Korinth, Patrae besonders übel bestellt gewesen sei. Aber Athen war nicht geschaffen, sich selbst zu verwalten, und bietet das abschreckende Bild eines von der Obergewalt verhätschelten und finanziell wie sittlich verkommenen Gemeinwesens. Von Rechts wegen hätte dasselbe in blühendem Zustande sich befinden müssen. Wenn es den Athenern mißlang, die Nation unter ihrer Hegemonie zu vereinigen, so ist diese Stadt doch die einzige Griechenlands wie Italiens gewesen, welche die landschaftliche Einigung vollständig durchgeführt hat; ein eigenes Gebiet, wie es die Attike ist, von etwa 40 Quadratmeilen, der doppelten Größe der Insel Rügen, hat keine Stadt des Altertums sonst besessen. Aber auch außerhalb Attikas blieb ihnen, was sie besaßen, sowohl nach dem Mithradatischen Kriege durch Sullas Gnade wie nach der Pharsalischen Schlacht, in der sie auf Seiten des Pompeius gestanden hatten, durch die Gnade Caesars - er fragte sie nur, wie oft sie noch sich selber zugrunde richten und dann durch den Ruhm ihrer Vorfahren retten lassen wollten. Der Stadt gehörte immer noch nicht bloß das ehemals haliartische Gebiet in Böotien, sondern auch an ihrer eigenen Küste Salamis, der alte Ausgangspunkt ihrer Seeherrschaft, im Thrakischen Meer die einträglichen Inseln Skyros, Lemnos und Imbros sowie im Ägäischen Delos; freilich war diese Insel seit dem Ende der Republik nicht mehr das zentrale Emporium des Handels mit dem Osten, nachdem der Verkehr sich von da weg nach den Häfen der italischen Westküste gezogen hatte, und es war dies für die Athener ein unersetzlicher Verlust. Von den weiteren Verleihungen, die sie Antonius abzuschmeicheln gewußt hatten, nahm ihnen Augustas, gegen den sie Partei ergriffen hatten, allerdings Aegina und Eretria auf Euböa, aber die kleineren Inseln des Thrakischen Meeres, Ikos, Peparethos, Skiathos, ferner Keos vor der Sunischen Landspitze durften sie behalten; und Hadrian gab ihnen weiter den besten Teil der großen Insel Kephallenia im Ionischen Meer. Erst durch den Kaiser Severus, der ihnen nicht wohlwollte, wurde ihnen ein Teil dieser auswärtigen Besitzungen entzogen. Hadrian gewährte ferner den Athenern die Lieferung eines gewissen Quantums von Getreide auf Kosten des Reiches und erkannte durch die Erstreckung dieses, bisher der Reichshauptstadt vorbehaltenen Privilegiums Athen gleichsam an als eine der Reichsmetropolen. Nicht minder wurde das segensreiche Institut der Alimentarstiftungen, dessen Italien sich seit Traian erfreute, von Hadrian auf Athen ausgedehnt und das dazu erforderliche Kapital sicher aus seiner Schatulle den Athenern geschenkt. Eine Wasserleitung, die er ebenfalls seinem Athen widmete, wurde erst nach seinem Tode von Pius vollendet. Dazu kam der Zusammenfluß der Reisenden und der Studierenden und die in immer steigender Zahl von den römischen Großen und den auswärtigen Fürsten der Stadt verliehenen Stiftungen. Dennoch war die Gemeinde in stetiger Bedrängnis. Mit dem Bürgerrecht wurde nicht bloß das überall übliche Geschäft auf Nehmen und Geben, sondern förmlich und offenkundig Schacher getrieben, so daß Augustas mit einem Verbot dagegen einschritt. Einmal über das andere beschloß der Rat von Athen, diese oder jene seiner Inseln zu verkaufen, und nicht immer fand sich ein opferwilliger Reicher gleich dem Iulius Nikanor, der unter Augustas den bankrotten Athenern die Insel Salamis zurückkaufte und dafür von dem Rat derselben den Ehrentitel des “neuen Themistokles” sowie, da er auch Verse machte, nebenbei den des “neuen Homer” und mit den edlen Ratsherren zusammen von dem Publikum den wohlverdienten Hohn erntete. Die prachtvollen Bauten, mit denen Athen fortfuhr sich zu schmücken, erhielt es ohne Ausnahme von den Fremden, unter anderen von den reichen Königen Antiochos von Kommagene und Herodes von Judäa, vor allen aber von dem Kaiser Hadrian, der eine völlige “Neustadt” (novae Athenae) am Ilisos anlegte und außer zahllosen anderen Gebäuden, darunter dem schon erwähnten Panhellenion, das Wunder der Welt, den von Peisistratos begonnenen Riesenbau des Olympieion mit seinen 120, zum Teil noch stehenden Säulen, den größten von allen, die heute aufrecht sind, sieben Jahrhunderte nach seinem Beginn in würdiger Weise abschloß. Selbst hatte diese Stadt kein Geld, nicht bloß für ihre Hafenmauern, die jetzt allerdings entbehrlich waren, sondern nicht einmal für den Hafen. Zu Augusts Zeit war der Peiräeus ein geringes Dorf von wenigen Häusern, nur besucht wegen der Meisterwerke der Malerei in den Tempelhallen. Handel und Industrie gab es in Athen fast nicht mehr, oder für die Bürgerschaft insgemein wie für den einzelnen Bürger nur ein einziges blühendes Gewerbe, den Bettel. Auch blieb es nicht bei der Finanzbedrängnis. Die Welt hatte wohl Frieden, aber nicht die Straßen und Plätze von Athen. Noch unter Augustas hat ein Aufstand in Athen solche Verhältnisse angenommen, daß die römische Regierung gegen die Freistadt einschreiten mußte ^30; und wenn auch dieser Vorgang vereinzelt steht, so gehörten Aufläufe auf der Gasse wegen der Brotpreise und aus anderen geringfügigen Anlässen in Athen zur Tagesordnung. Viel besser wird es in zahlreichen anderen Freistädten nicht ausgesehen haben, von denen weniger die Rede ist. Einer solchen Bürgerschaft die Kriminaljustiz unbeschränkt in die Hand zu geben, war kaum zu verantworten; und doch stand dieselbe den zu internationaler Föderation zugelassenen Gemeinden, wie Athen und Rhodos, von Rechts wegen zu. Wenn der athenische Areopag in augustischer Zeit sich weigerte, einen wegen Fälschung verurteilten Griechen auf die Verwendung eines vornehmen Römers hin von der Strafe zu entbinden, so wird er in seinem Recht gewesen sein; aber daß die Kyzikener unter Tiberius römische Bürger einsperrten, unter Claudius gar die Rhodier einen römischen Bürger ans Kreuz schlugen, waren auch formale Rechtsverletzungen, und ein ähnlicher Vorgang hat unter Augustus den Thessalern ihre Autonomie gekostet. Übermut und Übergriff wird durch die Machtlosigkeit nicht ausgeschlossen, nicht selten von den schwachen Schutzbefohlenen eben daraufhin gewagt. Bei aller Achtung für große Erinnerungen und beschworene Verträge mußten doch jeder gewissenhaften Regierung diese Freistaaten nicht viel minder als ein Bruch in die allgemeine Rechtsordnung erscheinen, wie das noch viel altheiligere Asylrecht der Tempel.
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^30 Der athenische Aufstand unter Augustus ist sicher beglaubigt durch die aus Africanus geflossene Notiz bei Eusebius zum Jahre Abrahams 2025 (daraus Oros. hist. 6, 22, 2). Die Aufläufe gegen den Strategen werden oft erwähnt: Plut. q. sympos. 8, 3 z. A.; (Lucian) Demonax 11, 64; vit. soph. 1, 23. 2, 1, 11.
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Schließlich griff die Regierung durch und stellte die freien Städte hinsichtlich ihrer Wirtschaft unter die Oberaufsicht von Beamten kaiserlicher Ernennung, die allerdings zunächst als außerordentliche Kommissarien “zur Korrektur der bei den Freistädten eingerissenen Übelstände” charakterisiert werden und davon späterhin die Bezeichnung Korrektoren als titulare führen. Die Anfänge derselben lassen sich bis in die traianische Zeit verfolgen; als stehende Beamte finden wir sie in Achaia im dritten Jahrhundert. Diese, neben den Prokonsuln fungierenden, vom Kaiser bestellten Beamten finden in keinem Teil des Römischen Reichs so früh sich ein und sind in keinem so früh ständig geworden sie in dem halb aus Freistädten bestehenden Achaia.
Das an sich wohlberechtigte und durch die Haltung der römischen Regierung wie vielleicht noch mehr durch die des römischen Publikums genährte Selbstgefühl der Hellenen, das Bewußtsein des geistigen Primats rief daselbst einen Kultus der Vergangenheit ins Leben, der sich zusammensetzt aus dem treuen Festhalten an den Erinnerungen größerer und glücklicherer Zeiten und dem barocken Zurückdrehen der gereiften Zivilisation auf ihre zum Teil sehr primitiven Anfänge. Zu den ausländischen Kulten, wenn man absieht von dem schon früher durch die Handelsverbindungen eingebürgerten Dienst der ägyptischen Gottheiten, namentlich der Isis, haben die Griechen im eigentlichen Hellas sich durchgehend ablehnend verhalten; wenn dies von Korinth am wenigsten gilt, so ist dies auch die am wenigsten griechische Stadt von Hellas. Die alte Landesreligion schützt nicht der innige Glaube, von dem diese Zeit sich längst gelöst hatte ^31; aber die heimische Weise und das Gedächtnis der Vergangenheit haften vorzugsweise an ihr und darum wird sie nicht bloß mit Zähigkeit festgehalten, sondern sie wird auch, zum guten Teil durch gelehrte Repristination, im Laufe der Zeit immer starrer und altertümlicher, immer mehr ein Sonderbesitz der Studierten.
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^31 Dem Beamten, auch dem gebildeten, das heißt dem Freidenker, wird angeraten, die Spenden, die er mache, an die religiösen Feste anzuknüpfen; denn die Menge werde in ihrem Glauben bestärkt, wenn sie sehe, daß auch die Vornehmen der Stadt auf die Götterverehrung etwas geben und sogar dafür etwas aufwenden (Plut. praec. ger. reip. 30).
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Ähnlich verhält es sich mit dem Kultus der Stammbäume, in welchem die Hellenen dieser Zeit ungemeines geleistet und die adelsstolzesten Römer weit hinter sich gelassen haben. In Athen spielt das Geschlecht der Eumolpiden eine hervorragende Rolle bei der Reorganisierung des Eleusinischen Festes unter Marcus. Dessen Sohn Commodus verlieh dem Haupt des Geschlechtes der Keryken das römische Bürgerrecht, und aus demselben stammt der tapfere und gelehrte Athener, der, .fast wie Thukydides, mit den Goten schlug und dann den Gotenkrieg beschrieb. Des Marcus Zeitgenosse, der Professor und Konsular Herodes Atticus, gehörte ebendiesem Geschlechte an, und sein Hofpoet singt von ihm, daß dem hochgeborenen Athener, dem Nachkommen des Hermes und der Kekropstochter Herse, der rote Schuh des römischen Patriziats wohl angestanden habe, während einer seiner Lobredner in Prosa ihn als Aeakiden feiert und zugleich als Abkömmling von Miltiades und Kimon. Aber auch Athen wurde hierin noch weit überboten von Sparta; mehrfach begegnen Spartiaten, die sich der Herkunft von den Dioskuren, dem Herakles, dem Poseidon und des seit vierzig und mehr Generationen in ihrem Hause erblichen Priestertums dieser Altvordern berühmen. Es ist charakteristisch für dieses Adelsrum, daß es sich hauptsächlich erst mit dem Ende des zweiten Jahrhunderts einstellt; die Heraldiker, welche diese Geschlechtstafeln entwarfen, werden für die Beweisstücke weder in Athen noch in Sparta die Goldwaage angewandt haben.
Dieselbe Tendenz zeigt sich in der Behandlung der Sprache oder vielmehr der Dialekte. Während in dieser Zeit in den sonstigen griechisch redenden Ländern und auch in Hellas im gewöhnlichen Verkehr das sogenannte gemeine, im wesentlichen aus der attischen Mundart heraus verschliffene Griechisch vorherrscht, strebt die Schriftsprache dieser Epoche nicht bloß nach der Beseitigung der eingerissenen Sprachfehler und Neuerungen, sondern vielfach werden dialektische Besonderheiten, dem Sprachgebrauch entgegen, wieder aufgenommen und hier, wo er am wenigsten berechtigt war, der alte Partikularismus in scheinhafter Weise zurückgeführt. Den Standbildern, welche die Thespier den Musen im Hain des Helikon setzten, wurden auf gut böotisch die Namen Orania und Thalea beigeschrieben, während die dazu gehörigen Epigramme, verfaßt von einem Poeten römischen Namens, sie auf gut ionisch Uranie und Thaleie nannten, und die nicht gelehrten Böoter, wenn sie sie kannten, sie nannten, wie alle anderen Griechen, Urania und Thaleia. Von den Spartanern vor allem ist darin Unglaubliches geleistet und nicht selten mehr für den Schatten des Lykurgos als für die zur Zeit lebenden Aelier und Aurelier geschrieben worden ^32. Daneben kommt der korrekte Gebrauch der Sprache in dieser Zeit auch in Hellas allmählich ins Schwanken; Archaismen und Barbarismen gehen in den Dokumenten der Kaiserzeit häufig friedlich nebeneinander her. Athens sehr mit Fremden gemischte Bevölkerung hat in dieser Hinsicht sich zu keiner Zeit besonders ausgezeichnet ^33, und obwohl die städtischen Urkunden sich verhältnismäßig rein halten, macht doch seit Augustus die allgemein einreißende Sprachverderbnis auch hier sich fühlbar. Die strengen Grammatiker der Zeit haben ganze Bücher gefüllt mit den Sprachschnitzern, die der eben erwähnte, viel gefeierte Rhetor Herodes Atticus und die übrigen berühmten Schulredner des zweiten Jahrhunderts sich zuschulden kommen ließen ^34, ganz abgesehen von der verzwickten Künstelei und der manierierten Pointierung ihrer Rede. Die eigentliche Verwilderung aber in Sprache und Schrift reißt in Athen und ganz Griechenland, eben wie in Rom, ein mit Septimius Severus ^35.
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^32 Ein Musterstück ist die Inschrift (Lebas-Foucart II, S. 142, n. 162) des Μ(άρκωρ) Αυρ(ήλιορ) Ζεύξιππου ο καί Κλεάνδρορ Φιλομοίσω, eines Zeitgenossen also des Pius und Marcus, welcher war ιερεύς Λεθκιππίδων καί Τινδαριδάν, der Dioskuren und ihrer Gattinnen, der Töchter des Leukippos, aber, damit zu dem Alten das Neue nicht fehle, auch αρχιερέος τώ Σεβαστώ καί τώον θείων προγόνων ωτώ. Er war in seiner Jugend ferner gewesen βουαγόρ μικκιχιδδομένων, wörtlich Stierführer der Kleinen, nämlich Anführer der dreijährigen Knaben - die lykurgischen Knabenherden gingen mit dem siebenten Jahr an, aber seine Nachfahren hatten das Fehlende nachgeholt und von den Einjährigen an alle eingeherdet und mit “Führern” versehen. Dieser selbe Mann siegte (νεικάαρ = νικήσας) κασσηρατοριν, μωαν καί λωαν; was das heißt, weiß vielleicht Lykurgos.
^33 “Das innere Attika”, sagt ein Bewohner desselben bei Philostratos (vit. soph. 2, 7), “ist eine gute Schule für den, der sprechen lernen will; die Stadtbewohner dagegen von Athen, welche den aus Thrakien und dem Pontus und andern barbarischen Landschaften herbeiströmenden jungen Leuten Wohnungen vermieten, lassen mehr durch sie ihre Sprache sich verderben als daß sie ihnen das gute Sprechen beibringen. Aber im Binnenland, dessen Bewohner nicht mit Barbaren vermischt sind, ist die Aussprache und die Rede gut”.
^34 Karl Keil (RE 1, z. Aufl., S. 2100) weist hin auf τινός für ής τινός und τά χωρία γέγοναν der Inschrift der Gattin des Herodes (CIL VI, 1342).
^35 Dittenberger in Hermes 1, 1866, S. 414. Dahin gehört auch, was der plumpe Vertreter des Apollonios seinen Helden an die alexandrinischen Professoren schreiben läßt (ep. 34), daß er Argos, Sikyon, Megara, Phokis, Lokris verlassen habe, um nicht, wenn er länger in Hellas verweile, völlig zum Barbaren zu werden.
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Die Schadhaftigkeit der hellenischen Existenz lag in der Beschränktheit ihres Kreises: es mangelte dem hohen Ehrgeiz an dem entsprechenden Ziel und darum überwucherte die niedere und erniedrigende Ambition. Auch in Hellas fehlte es nicht an einheimischen Familien von großem Reichtum und bedeutendem Einfluß ^36. Das Land war wohl im ganzen arm, aber es gab doch Häuser von ausgedehntem Grundbesitz und altbefestigtem Wohlstand. In Sparta zum Beispiel hat das des Lachares von Augustus bis wenigstens in die hadrianische Zeit eine Stellung eingenommen, welche tatsächlich von dem Fürstentum nicht allzuweit abstand. Den Lachares hatte Antonius wegen Erpressung hinrichten lassen. Dafür war dessen Sohn Eurykles einer der entschiedensten Parteigänger Augusts und einer der tapfersten Kapitäne in der entscheidenden Seeschlacht, der fast den besiegten Feldherrn persönlich zum Gefangenen gemacht hätte; er empfing von dem Sieger unter anderen reichen Gaben als Privateigentum die Insel Kythere (Cerigo). Später spielte er eine hervorragende und bedenkliche Rolle, nicht bloß in seinem Heimatland, über welches er eine dauernde Vorstandschaft ausgeübt haben muß, sondern auch an den Höfen von Jerusalem und Caesarea, wobei das dem Spartiaten von den Orientalen gezollte Ansehen nicht wenig mitwirkte. Deswegen von dem Kaisergericht mehrfach zur Verantwortung gezogen, wurde er schließlich verurteilt und ins Exil gesandt; aber der Tod entzog ihn rechtzeitig den Folgen des Urteilsspruches und sein Sohn Lakon trat in das Vermögen und wesentlich auch, wenngleich in vorsichtigerer Form, in die Machtstellung des Vaters ein. Ähnlich stand in Athen das Geschlecht des oft genannten Herodes; wir können dasselbe aufsteigend durch vier Generationen bis in die Zeit Caesars zurückverfolgen, und über des Herodes Großvater ist, ähnlich wie über den Spartaner Eurykles, wegen seiner übergreifenden Machtstellung in Athen die Konfiskation verhängt worden. Die ungeheuren Latifundien, welche der Enkel in seiner armen Heimat besaß, die zu Grabzwecken seiner Lustknaben verwendeten weiten Flächen erregten den Unwillen selbst der römischen Statthalter. Derartige mächtige Familien gab es vermutlich in den meisten Landschaften von Hellas, und wenn sie auf dem Landtag der Provinz in der Regel entschieden, so waren sie auch in Rom nicht ohne Verbindungen und Einfluß. Aber obwohl diejenigen rechtlichen Schranken, welche den Gallier und den Alexandriner noch nach erlangtem Bürgerrecht vom Reichssenat ausschlossen, diesen vornehmen Griechen schwerlich entgegenstanden, vielmehr unter den Kaisern diejenige politische und militärische Laufbahn, welche dem Italiker sich darbot, von Rechts wegen dem Hellenen gleichfalls offenstand, so sind dieselben doch tatsächlich erst in später Zeit und in beschränktem Umfang in den Staatsdienst eingetreten, zum Teil wohl, weil die römische Regierung der früheren Kaiserzeit die Griechen als Ausländer ungern zuließ, zum Teil, weil diese selbst die mit dem Eintritt in diese Laufbahn verknüpfte Übersiedlung nach Rom scheuten und es vorzogen, statt einer mehr unter den vielen Senatoren daheim die ersten zu sein. Erst des Lachares Urenkel Herklanos ist in traianischer Zeit, und in der Familie des Herodes wahrscheinlich zuerst dessen Vater um dieselbe Zeit in den römischen Senat eingetreten ^37.
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^36 Tacitus (zum Jahre 62 ann. 15, 20) charakterisiert einen dieser reichen und einflußreichen Provinzialen, den Claudius Timarchides aus Kreta, der in seinem Kreis allmächtig ist (ut solent praevalidi provincialium et opibus nimiis ad iniurias minorum elati) und über den Landtag, also auch über das obligate, aber für den abgehenden Prokonsul mit Rücksicht auf die möglichen Rechenschaftsklagen sehr wünschenswerte Danksagungsdekret desselben verfügt (in sua potestate situm, an proconsulibus, qui Cretam obtinuissent, grates agerentur). Die Opposition beantragt die Untersagung dieser Dankdekrete, aber es gelingt ihr nicht, den Antrag zur Abstimmung zu bringen. Von einer andern Seite schildert Plutarch (praec. ger. reip. 19, 3) diese vornehmen Griechen.
^37 Herodes war εξ υπάτων (vit. soph. 1, 25, 5, p. 536), ετέλει εκ πατέρων εσ τούς δισυπάτους (das. 2 z. A., p. 545). Sonst ist von Konsulaten seiner Ahnen nichts bekannt; aber sicher ist der Großvater Hipparchos nicht Senator gewesen. Möglicherweise handelt es sich sogar nur um kognatische Aszendenten. Das römische Bürgerrecht hat die Familie nicht unter den Juliern (vgl. CIA III, 489), sondern erst unter den Claudiern empfangen.
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Die andere Laufbahn, welche erst in der Kaiserzeit sich auftat, der persönliche Dienst des Kaisers, gab wohl im günstigen Fall Reichtum und Einfluß und ist auch früher und häufiger von den Griechen betreten worden; aber da die meisten und wichtigsten dieser Stellungen an den Offizierdienst geknüpft waren, scheint auch für diese längere Zeit ein faktischer Vorzug der Italiker bestanden zu haben und war der gerade Weg auch hier den Griechen einigermaßen verlegt. In untergeordneten Stellungen sind Griechen am kaiserlichen Hofe von jeher und in großer Anzahl verwendet worden und auf Umwegen oftmals zu Vertrauen und Einfluß gelangt; aber dergleichen Persönlichkeiten kamen mehr aus den hellenisierten Landschaften als aus Hellas selbst und am wenigsten aus den besseren hellenischen Häusern. Für die legitime Ambition des jungen Mannes von Herkunft und Vermögen gab es, wenn er ein Grieche war, im römischen Kaiserreich nur beschränkten Spielraum.
Es blieb ihm die Heimat, und in dieser für das gemeine Wohl tätig zu sein, war allerdings Pflicht und Ehre. Aber es waren sehr bescheidene Pflichten und noch viel bescheidenere Ehren. “Eure Aufgabe”, sagt Dion weiter seinen Rhodiern, “ist eine andere, als die der Vorfahren war. Sie konnten ihre Tüchtigkeit nach vielen Seiten hin entwickeln, nach dem Regiment streben, den Unterdrückten beistehen, Bundesgenossen gewinnen, Städte gründen, kriegen und siegen; von allem dem vermögt ihr nichts mehr zu tun. Es bleibt euch die Führung des Hauswesens, die Verwaltung der Stadt, die Verleihung von Ehren und Auszeichnungen mit Wahl und Maß, der Sitz im Rat und im Gericht, der Gottesdienst und die Feier der Feste; in allem diesem könnt ihr euch vor andern Städten auszeichnen. Auch das ist nichts Geringes, die anständige Haltung, die Sorgfalt für Haar und Bart, der gesetzte Gang auf der Straße, so daß bei euch selbst die anders gewöhnten Fremden sich es abgewöhnen zu rennen, die schickliche Tracht, sogar, wenn es auch lächerlich erscheinen mag, der schmale und knappe Purpursaum, die Ruhe im Theater, das Maßhalten im Klatschen: das alles macht die Ehre eurer Stadt, und mehr als in euren Häfen und Mauern und Docks zeigt sich hierin das gute alte hellenische Wesen und erkennt hierin auch der Barbar, der den Namen der Stadt nicht weiß, daß er in Griechenland ist und nicht in Syrien oder Kilikien.” Das traf alles zu; aber wenn es jetzt nicht mehr von dem Bürger verlangt ward, für die Vaterstadt zu sterben, so war doch die Frage nicht ohne Berechtigung, ob es noch der Mühe wert sei, für diese Vaterstadt zu leben. Es gibt von Plutarchos eine Auseinandersetzung über die Stellung der griechischen Gemeindebeamten zu seiner Zeit, worin er mit der ihm eigenen Billigkeit und Umsicht diese Verhältnisse erörtert. Die alte Schwierigkeit, die gute Verwaltung der öffentlichen Angelegenheiten zu führen mittels der Majoritäten der unsicheren, launenhaften, oft mehr den eigenen Vorteil als den des Gemeinwesens bedenkenden Bürgerschaft oder auch der sehr zahlreichen Ratsversammlung - die athenische zählte in der Kaiserzeit erst 600, dann 500, später 750 Stadträte -, bestand wie früher, so auch jetzt; es ist die Pflicht des tüchtigen Beamten zu verhindern, daß das “Volk” nicht dem einzelnen Bürger Unrecht tut, nicht das Privatvermögen unerlaubterweise an sich zieht, nicht das Gemeindegut unter sich verteilt - Aufgaben, die dadurch nicht leichter werden, daß der Beamte kein Mittel dafür hat als die verständige Ermahnung und die Kunst des Demagogen, daß ihm ferner geraten wird, in kleinen Dingen nicht allzu spröde zu sein und wenn bei einem Stadtfest eine mäßige Spende an die Bürgerschaft in Antrag kommt, es nicht solcher Kleinigkeit wegen mit den Leuten zu verderben. Im übrigen aber hatten die Verhältnisse sich völlig verändert, und es muß der Beamte in die gegenwärtigen sich schicken lernen. Vor allem hat er die Machtlosigkeit der Hellenen sich selbst wie den Mitbürgern jeden Augenblick gegenwärtig zu halten. Die Freiheit der Gemeinde reicht soweit die Herrscher sie gestatten, und ein Mehr würde auch wohl vom Übel sein. Wenn Perikles die Amtstracht anlegte, so rief er sich zu, nicht zu vergessen, daß er über Freie und Griechen herrsche; heute hat der Beamte sich zu sagen, daß er unter einem Herrscher herrsche, über eine den Prokonsuln und den kaiserlichen Prokuratoren untergebene Stadt, daß er nichts sein könne und dürfe als das Organ der Regierung, daß ein Federstrich des Statthalters genüge, um jedes seiner Dekrete zu vernichten. Darum ist es die erste Pflicht eines guten Beamten, sich mit den Römern in gutes Einvernehmen zu setzen und womöglich einflußreiche Verbindungen in Rom anzuknüpfen, damit diese der Heimat zugute kommen. Freilich warnt der rechtschaffene Mann eindringlich vor der Servilität; nötigenfalls soll der Beamte mutig dem schlechten Statthalter entgegentreten, und als die höchste Leistung erscheint die entschlossene Vertretung der Gemeinde in solchen Konflikten in Rom vor dem Kaiser. In bezeichnender Weise tadelt er scharf diejenigen Griechen, die - ganz wie in den Zeiten des Achäischen Bundes - bei jedem örtlichen Hader die Intervention des römischen Statthalters herbeiführen, und mahnt dringend, die Gemeindeangelegenheiten lieber innerhalb der Gemeinde zu erledigen, als durch Appellation sich nicht so sehr der Oberbehörde, als den bei ihr tätigen Sachwaltern und Advokaten in die Hände zu liefern. Alles dieses ist verständig und patriotisch, so verständig und so patriotisch wie einstmals die Politik des Polybios, auf die auch ausdrücklich hingewiesen wird. In dieser Epoche des völligen Weltfriedens, wo es weder einen Griechen- noch einen Barbarenkrieg irgendwo gibt, wo die städtischen Kommandos, die städtischen Friedensschlüsse und Bündnisse lediglich der Geschichte angehören, war der Rat sehr am Platze, Marathon und Plataeae den Schulmeistern zu überlassen und nicht die Köpfe der Ekklesia mit dergleichen großen Worten zu erhitzen, vielmehr in dem engen Kreise der noch gestatteten freien Bewegung sich zu bescheiden. Aber die Welt gehört nicht dem Verstande, sondern der Leidenschaft. Der hellenische Bürger konnte auch jetzt noch gegen das Vaterland seine Pflicht tun; aber für den rechten politischen, nach Großem ringenden Ehrgeiz, für die Perikleische und Alkibiadische Leidenschaft war in diesem Hellas, vom Schreibtisch etwa abgesehen, nirgends ein Raum, und in der Lücke wucherten die Giftkräuter, die da, wo das hohe Streben erstickt ist, die Menschenbrust versehren und das Menschenherz vergiften.
Darum ist Hellas auch das Mutterland der heruntergekommenen, inhaltlosen Ambition, unter den vielen schweren Schäden der sinkenden antiken Zivilisation vielleicht des am meisten allgemeinen, und sicher eines der verderblichsten. Dabei stehen in erster Reihe die Volksfeste mit ihrer Preiskonkurrenz. Die olympischen Wettkämpfe stehen dem jugendlichen Volk der Hellenen wohl an; das allgemeine Turnerfest der griechischen Stämme und Städte und der nach dem Spruch der “Hellasrichter” dem tüchtigsten Wettläufer aus den Zweigen des Ölbaums geflochtene Kranz ist der unschuldige und einfache Ausdruck der Zusammengehörigkeit der jungen Nation. Aber die politische Entwicklung hatte bald über diese Morgenröte hinausgeführt. Schon in den Tagen des Athenischen Seebundes und gar erst der Alexandermonarchie war jenes Hellenenfest ein Anachronismus, ein im Mannesalter fortgeführtes Kinderspiel; daß der Besitzer jenes Ölkranzes wenigstens sich und seinen Mitbürgern als Inhaber des nationalen Primats galt, kam ungefähr darauf hinaus, wie wenn man in England die Sieger der Studentenregatten mit Pitt und Beaconsfield in eine Linie stellen wollte. Die Ausdehnung der hellenischen Nation durch Kolonisierung und Hellenisierung fand in ihrer idealen Einheit und realen Zerfahrenheit in diesem traumhaften Reich des Olivenkranzes ihren rechten Ausdruck; und die griechische Realpolitik der Diadochenzeit hat sich denn auch um dasselbe, wie billig, wenig bekümmert. Aber als die Kaiserzeit in ihrer Weise den panhellenischen Gedanken aufnahm und die Römer in die Rechte und die Pflichten der Hellenen eintraten, da blieb oder ward für das römische Allhellas Olympia das rechte Symbol; erscheint doch unter Augustus der erste römische Olympionike, und zwar kein geringerer als Augustus’ Stiefsohn, der spätere Kaiser Tiberius ^38. Das nicht reinliche Ehebündnis, welches das Allhellenentum mit dem Dämon des Spiels einging, machte aus diesen Festen eine ebenso mächtige und dauernde wie im allgemeinen und besonders für Hellas schädliche Institution. Die gesamte hellenische und hellenisierende Welt beteiligte sich daran, sie beschickend und sie nachahmend; überall sprangen ähnliche, für die ganze griechische Welt bestimmte Feste aus dem Boden und die eifrige Anteilnahme der breiten Massen, das allgemeine Interesse für den einzelnen Wettkämpfer, der Stolz des Siegers nicht bloß, sondern seines Anhangs und seiner Heimat ließen fast vergessen, um welche Dinge eigentlich gestritten ward. Die römische Regierung ließ diesem Wetturnen und den sonstigen Wettkämpfen nicht bloß freien Lauf, sondern beteiligte das Reich an denselben; das Recht der feierlichen Einholung des Siegers in seine Heimatstadt hing in der Kaiserzeit nicht von dem Belieben der betreffenden Bürgerschaft ab, sondern wurde den einzelnen Spielinstituten durch kaiserliches Privilegium verliehen ^39 und in diesem Fall auch die dem Sieger zustehende jährliche Pension (σίτησις) auf die Reichskasse übernommen, die bedeutenderen Spielinstitute also geradezu als Reichseinrichtungen behandelt. Dieses Spielwesen erfaßte wie das Reich selbst so alle Provinzen; immer aber war das eigentliche Griechenland der ideale Mittelpunkt solcher Kämpfe und Siege, hier ihre Heimat am Alpheios, hier der Sitz der ältesten Nachbildungen, der noch der großen Zeit des hellenischen Namens angehörigen und von ihren klassischen Dichtern verherrlichten Pythien, Isthmien und Nemeen, nicht minder einer Anzahl jüngerer, aber reich ausgestatteter, ähnlicher Feste, der Eurykleen, die der oben erwähnte Herr von Sparta unter Augustus gegründet, der athenischen Panathenaeen, der von Hadrian mit kaiserlicher Munifizenz dotierten, ebenfalls in Athen gefeierten Panhellenien. Man durfte sich verwundern, daß die ganze Welt des weiten Reiches sich um diese Turnfeste zu drehen schien, aber nicht darüber, daß an diesem seltsamen Zauberbecher vor allem die Hellenen sich berauschten, und daß das politische Stilleben, das ihre besten Männer ihnen anempfahlen, durch die Kränze und die Statuen und die Privilegien der Festsieger in schädlichster Weise verwirrt ward.
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^38 Der erste römische Olympionike, von dem wir wissen, ist Ti. Claudius Ti. f. Nero, ohne Zweifel der spätere Kaiser, mit dem Viergespann (Archäologische Zeitung 38, 1880, S. 53); es fällt dieser Sieg wahrscheinlich Ol. 195 (n. Chr. 1), nicht Ol. 199 (n. Chr. 17), wie die Liste des Africanus angibt (Eus. thron. 1, p. 214 Schöne). In diesem Jahre siegte vielmehr sein Sohn Germanicus, ebenfalls mit dem Viergespann (Archäologische Zeitung 37, 1879, S. 36). Unter den eponymen Olympioniken, den Siegern im Stadium, findet sich kein Römer; diese Verletzung des griechischen Nationalgefühls scheint vermieden worden zu sein.
^39 Ein also privilegiertes Spielinstitut heißt αγών ιερός, certamen sacrum (das heißt mit Pensionierung: Dio Sl, 1) oder αγών εισελαστικός, certamen iselasticum (vgl. unter anderen Plin. ep. ad Trai. 118, 119; CIL X, 515). Auch die Xystarchie wird, wenigstens in gewissen Fällen, vom Kaiser verliehen (Dittenberger in Heymes 12, 1877, S. 17f.). Nicht mit Unrecht nennen diese Institute sich “Weltspiele” (αγών οικουμενικός).
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Einen ähnlichen Weg gingen die städtischen Institutionen, allerdings im ganzen Reich, aber wiederum vorzugsweise in Hellas. Als es dort noch große Ziele und einen Ehrgeiz gab, hatte in Hellas, eben wie in Rom, die Bewerbung um die Gemeindeämter und die Gemeindeehren den Mittelpunkt des politischen Wetteifers gebildet und neben vielem Leeren, Lächerlichen, Bösartigen auch die tüchtigsten und edelsten Leistungen hervorgerufen. Jetzt war der Kern verschwunden, die Schale geblieben; in Panopeus im Phokischen standen zwar die Häuser ohne Dach und wohnten die Bürger in Hütten, aber es war noch eine Stadt, ja ein Staat, und bei dem Aufzug der phokischen Gemeinden fehlten die Panopeer nicht. Diese Städte trieben mit ihren Ämtern und Priestertümern, mit den Belobigungsdekreten durch Heroldsruf und den Ehrensitzen bei den öffentlichen Versammlungen, mit dem Purpurgewand und dem Diadem, mit den Statuen zu Fuß und zu Roß ein Eitelkeits- und Geldgeschäft schlimmer als der kleinste Duodezfürst der neueren Zeit mit seinen Orden und Titeln. Es wird ja auch in diesen Vorgängen das wirkliche Verdienst und die ehrliche Dankbarkeit nicht gefehlt haben; aber durchgängig war es ein Handel auf Geben und Nehmen oder, mit Plutarch zu reden, ein Geschäft wie zwischen der Kurtisane und ihren Kunden. Wie heutzutage die private Munifizenz im Positiv den Orden und im Superlativ den Adel bewirkt, so verschaffte sie damals den priesterlichen Purpur und die Bildsäule auf dem Markt; und nicht ungestraft treibt der Staat mit seinen Ehren Falschmünzerei. In der Massenhaftigkeit derartiger Prozeduren und der Roheit ihrer Formen stehen die heutigen Leistungen hinter denen der alten Welt beträchtlich zurück, wie natürlich, da die durch den Staatsbegriff nicht genügend gebändigte scheinhafte Autonomie der Gemeinde auf diesem Gebiet ungehindert schaltete und die dekretierenden Behörden durchgängig die Bürgerschaften oder die Räte von Kleinstädten waren. Die Folgen waren nach beiden Seiten verderblich: die Gemeindeämter wurden mehr nach der Zahlungsfähigkeit als nach der Tüchtigkeit der Bewerber vergeben; die Schmäuse und Spenden machten die Beschenkten nicht reicher und den Schenker oftmals arm; an dem Zunehmen der Arbeitsscheu und dem Vermögensverfall der guten Familien trägt diese Unsitte ihren vollgemessenen Anteil. Auch die Wirtschaft der Gemeinden selbst litt schwer unter dem Umsichgreifen der Adulation. Zwar waren die Ehren, mit welchen die Gemeinde dem einzelnen Wohltäter dankte, großenteils nach demselben verständigen Prinzip der Billigkeit bemessen, welches heutzutage die ähnlichen dekorativen Vergünstigungen beherrscht; und wo das nicht der Fall war, fand häufig der Wohltäter sich bereit, zum Beispiel die ihm zu setzende Bildsäule selber zu bezahlen. Aber nicht dasselbe gilt von den Ehrenbezeugungen, welche die Gemeinde vornehmen Ausländern, vor allem den Statthaltern und den Kaisern wie den Gliedern des kaiserlichen Hauses erwies. Die Richtung der Zeit auf Wertschätzung auch der inhaltlosen und obligaten Huldigung beherrschte den kaiserlichen Hof und die römischen Senatoren nicht so wie die Kreise des kleinstädtischen Ehrgeizes, aber doch auch in sehr fühlbarer Weise; und selbstverständlich wuchsen die Ehren und die Huldigungen einmal im Laufe der Zeit durch die ihnen eigene Vernutzung, und ferner in demselben Maß, wie die Geringhaltigkeit der regierenden oder an der Regierung beteiligten Persönlichkeiten. Begreiflicherweise war in dieser Hinsicht das Angebot immer stärker als die Nachfrage und diejenigen, die solche Huldigungen richtig würdigten, um davon verschont zu bleiben, genötigt, sie abzuwehren, was im einzelnen Fall oft genug ^40, aber konsequenterweise selten geschehen zu sein scheint - für Tiberius darf die geringe Anzahl der ihm errichteten Bildsäulen vielleicht unter seinen Ruhmestiteln verzeichnet werden. Die Ausgaben für Ehrendenkmäler, die oft weit über die einfache Statue hinausgingen, und für Ehrengesandtschaften ^41 sind ein Krebsschaden gewesen und immer mehr geworden an dem Gemeindehaushalt aller Provinzen. Aber keine wohl hat im Verhältnis zu ihrer geringen Leistungsfähigkeit so große Summen unnütz aufgewandt wie die Provinz von Hellas, das Mutterland wie der Festsieger- so auch der Gemeindeehren und in einem Prinzipat in dieser Zeit unübertroffen, in dem der Bedientendemut und untertänigen Huldigung.
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^40 Kaiser Gaius zum Beispiel verbittet sich in seinem Schreiben an den Landtag von Achaia die “große Zahl” der ihm zuerkannten Bildsäulen und begnügt sich mit den vier von Olympia, Nemea, Delphi und dem Isthmos (Keil, Sylloge Inscriptionum Boeoticarum, n. 31). Derselbe Landtag beschließt, dem Kaiser Hadrian in jeder seiner Städte eine Bildsäule zu setzen, von welchen die Basis der in Abea in Messenien aufgestellten sich erhalten hat (CIG 1307). Kaiserliche Autorisation ist für solche Setzungen von jeher gefordert worden.
^41 Bei der Revision der Stadtrechnungen von Byzantion fand Plinius, daß jährlich 12000 Sesterzen (2500 Mark) für den dem Kaiser und 3000 Sesterzen (650 Mark) für den dem Statthalter von Mösien durch eine besondere Deputation zu überreichenden Neujahrsglückwunsch angesetzt waren. Plinius weist die Behörden an, diese Glückwünsche fortan nur schriftlich einzusenden, was Traian billigt (ep. ad Trai. 43, 44).
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Daß die wirtschaftlichen Zustände Griechenlands nicht günstig waren, braucht kaum noch besonders ausgeführt zu werden. Das Land, im ganzen genommen, ist nur von mäßiger Fruchtbarkeit, die Ackerfluren von beschränkter Ausdehnung, der Weinbau auf dem Kontinent nicht von hervorragender Bedeutung, mehr die Kultur der Olive. Da die Brüche des berühmten Marmors, des glänzend weißen attischen wie des grünen karystischen, wie die meisten übrigen zum Domanialbesitz gehörten, kam deren Ausbeutung durch die kaiserlichen Sklaven der Bevölkerung wenig zugute.
Die gewerbfleißigste der griechischen Landschaften war die der Achäer, wo die seit langem bestehende Fabrikation von Wollenstoffen sich behauptete und in der wohlbevölkerten Stadt Patrae zahlreiche Spinnereien den feinen elischen Flachs zu Kleidern und Kopfnetzen verarbeiteten. Die Kunst und das Kunsthandwerk blieben auch jetzt noch vorzugsweise den Griechen, und von den Massen besonders pentelischen Marmors, welche die Kaiserzeit verbraucht hat, muß ein nicht geringer Teil an Ort und Stelle verarbeitet worden sein. Überwiegend aber übten die Griechen beide im Ausland; von dem früher so bedeutenden Export des griechischen Kunstgewerbes ist in dieser Zeit wenig die Rede. Den regsten Verkehr hatte die Stadt der beiden Meere, Korinth, die allen Hellenen gemeinsame, stets von Fremden wimmelnde Metropole, wie ein Redner sie bezeichnet. In den beiden römischen Kolonien Korinth und Patrae, und außerdem in dem stets von schauenden und lernenden Ausländern gefüllten Athen konzentrierte sich das größere Bankiergeschäft der Provinz, welches in der Kaiserzeit wie in der republikanischen zum großen Teil in den Händen dort ansässiger Italiker lag. Auch in Plätzen zweiten Ranges, wie in Argos, Elis, Mantineia im Peloponnes, bilden die ansässigen römischen Kaufleute eigene, neben der Bürgerschaft stehende Genossenschaften. Im allgemeinen lag in Achaia Handel und Verkehr darnieder, namentlich seit Rhodos und Delos aufgehört hatten, Stapelplätze für den Zwischenverkehr zwischen Asien und Europa zu sein und dieser sich nach Italien gezogen hatte. Die Piraterie war gebändigt und auch die Landstraßen wohl leidlich sicher ^42; aber damit kehrte die alte glückliche Zeit noch nicht zurück. Der Verödung des Peiräeus wurde schon gedacht; es war ein Ereignis, wenn eines der großen ägyptischen Getreideschiffe sich einmal dorthin verirrte. Nauplia, der Hafen von Argos, nach Patrae der bedeutendsten Küstenstadt des Peloponnes, lag ebenso wüst ^43.
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^42 Daß die Landstraßen in Griechenland besonders unsicher gewesen seien, erfahren wir nicht; der Aufstand in Achaia unter Pius (vita 5, 4) ist seiner Art nach völlig dunkel. Wenn der Räuberhauptmann überhaupt - nicht eben gerade der griechische - in der geringen Literatur der Epoche eine hervorragende Rolle spielt, so ist dies Vehikel den schlechten Romanschreibern aller Zeiten gemein. Das euböische Ödland des feineren Dion ist nicht ein Räubernest, sondern es sind die Trümmer einer großen Gutswirtschaft, deren Inhaber seines Reichtums wegen vom Kaiser verurteilt worden ist und die seitdem wüst liegt. Übrigens zeigt sich hier, was freilich wenigstens für Nicht-Gelehrte keines Beweises bedarf, daß diese Geschichte gerade ebenso wahr ist wie die meisten, welche damit anfangen, daß der Erzähler sie selbst von dem Beteiligten habe; wäre die Konfiskation historisch, so würde der Besitz an den Fiskus gekommen sein, nicht an die Stadt, welche der Erzähler denn auch sich wohl hütet zu nennen.
^43 Des ägyptischen Kaufmanns aus Constantius Zeit naive Schilderung Achaias mag hier noch Platz finden: “Das Land Achaia, Griechenland und Lakonien hat viel Gelehrsamkeit, aber für die übrigen Bedürfnisse ist es unzulänglich: denn es ist eine kleine und gebirgige Provinz und kann nicht viel Getreide liefern, erzeugt aber etwas Öl und den attischen Honig, und kann mehr wegen der Schulen und der Beredsamkeit gepriesen werden, nicht aber so in den meisten übrigen Beziehungen. Von Städten hat es Korinth und Athen. Korinth hat viel Handel und ein schönes Gebäude, das Amphitheater, Athen aber die alten Bilder (historias antiquas) und ein erwähnenswertes Werk, die Burg, wo viele Bildsäulen stehen und wunderbar die Kriegstaten der Vorfahren darstellen (ubi multis statuis stantibus mirabile est videre dicendum antiquorum bellum). Lakonien soll allein den Marmor von Krokeae aufzuweisen haben, den man den lakedämonischen nennt.” Die Barbarei des Ausdrucks kommt nicht auf Rechnung des Schreibers, sondern auf die des viel späteren Übersetzers.
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Dem entspricht es, daß für die Straßen dieser Provinz in der Kaiserzeit so gut wie nichts geschehen ist; römische Meilensteine haben sich nur in der nächsten Nähe von Patrae und von Athen gefunden und auch diese gehören den Kaisern aus dem Ende des dritten und dem vierten Jahrhundert; offenbar haben die früheren Regierungen darauf verzichtet, hier Kommunikationen herzustellen. Nur Hadrian unternahm es, wenigstens die so wichtige wie kurze Landverbindung zwischen Korinth und Megara über den schlimmen skironischen Klippenpaß durch gewaltige, ins Meer geworfene Dämme zu einer fahrbaren Straße zu machen.
Der seit langem verhandelte Plan, die korinthische Landenge zu durchstechen, den der Diktator Caesar aufgefaßt hatte, ist späterhin erst von Kaiser Gaius, dann von Nero in Angriff genommen worden. Letzterer hat sogar bei seinem Aufenthalt in Griechenland persönlich zu dem Kanal den ersten Stich getan und eine Reihe von Monaten hindurch 6000 jüdische Kriegsgefangene an demselben arbeiten lassen. Bei den in unseren Tagen wieder aufgenommenen Durchsticharbeiten sind bedeutende Reste dieser Bauten zum Vorschein gekommen, welche zeigen, daß die Arbeiten ziemlich weit vorgeschritten waren, als man sie abbrach, wahrscheinlich nicht infolge der einige Zeit nachher im Westen ausbrechenden Revolution, sondern weil man hier, eben wie bei dem ähnlichen ägyptischen Kanal, infolge des irrigerweise vorausgesetzten verschiedenen Höhestandes der beiden Meere bei Vollendung des Kanals den Untergang der Insel Aegina und weiteres Unheil befürchtete. Freilich würde dieser Kanal, wenn er vollendet worden wäre, wohl den Verkehr zwischen Asien und Italien abgekürzt haben, aber Griechenland selbst nicht vorwiegend zugute gekommen sein.
Daß die Landschaften nördlich von Hellas, Thessalien und Makedonien und, wenigstens seit Traian, auch Epirus, in der Kaiserzeit administrativ von Griechenland getrennt wurden, ist schon bemerkt worden. Von diesen hat die kleine epirotische Provinz, die von einem kaiserlichen Statthalter zweiten Ranges verwaltet wurde, sich niemals von der Verwüstung erholt, welche im Verlauf des Dritten makedonischen Krieges über sie ergangen war. Das bergige und arme Binnenland besaß keine namhafte Stadt und eine dünn gesäte Bevölkerung. Die nicht minder verödete Küste war Augustus zu heben bemüht durch eine doppelte Städteanlage, durch die Vollendung der schon von Caesar beschlossenen Kolonie römischer Bürger in Buthrotum, Kerkyra gegenüber, die indes zu keiner rechten Blüte gelangte, und durch die Gründung der griechischen Stadt Nikopolis an eben der Stelle, wo vor der Aktischen Entscheidungsschlacht das Hauptquartier gestanden hatte, an dem südlichsten Punkte von Epirus, anderthalb Stunden nördlich von Prevesa, nach Augustus’ Absicht zugleich ein dauerndes Denkmal des großen Seesiegs und der Mittelpunkt neu aufblühenden hellenischen Lebens. Diese Gründung ist in ihrer Art als römische neu.
An Ambrakias Statt und des amphilochischen Argos,
an Thyreions und an Anaktorions Statt,
auch an Leukas Statt und was von Städten noch ringsum
rasend des Ares Speer weiter zu Boden gestreckt,
gründet die Siegsstadt Caesar, die heilige, also dem König
Phoebos Apollon mit ihr dankend den aktischen Sieg.
Diese Worte eines gleichzeitigen griechischen Dichters sprechen einfach aus, was Augustus hier getan hat: das ganze umliegende Gebiet, das südliche Epirus, die gegenüberliegende Landschaft Akarnanien mit der Insel Leukas, selbst einen Teil von Ätolien vereinigte er zu einem Stadtgebiet und siedelte die in den dort vorhandenen, verkümmernden Ortschaften noch übrigen Bewohner über nach der neuen Stadt Nikopolis, der gegenüber auf dem akarnanischen Ufer der alte Tempel des aktischen Apollon in prachtvoller Weise erneuert und erweitert ward. Eine römische Stadt ist nie in dieser Weise gegründet worden; dies ist der Synoekismos der Alexandriden. Ganz in derselben Weise haben König Kassandros die makedonischen Städte Thessalonike und Kassandreia, Demetrios der Städtebezwinger die thessalische Stadt Demetrias, Lysimachos die Stadt Lysimacheia auf dem Thrakischen Chersones aus einer Anzahl umliegender, ihrer Selbständigkeit entkleideter Ortschaften zusammengelegt. Dem griechischen Charakter der Gründung entsprechend sollte Nikopolis nach der Absicht seines Stifters eine griechische Großstadt werden ^44. Sie erhielt Freiheit und Autonomie wie Athen und Sparta und sollte, wie bereits angegeben ward, in der das gesamte Hellas vertretenden Amphiktyonie den fünften Teil der Stimmen führen und zwar, wie Athen, ohne mit anderen Städten zu wechseln. Das neue aktische Apolloheiligtum war völlig nach dem Muster von Olympia eingerichtet, mit einem Vierjahrfest, das selbst den Namen des olympischen neben dem eigenen führte, gleichen Rang und gleiche Privilegien, auch seine Aktfaden wie jenes seine Olympiaden hatte ^45; die Stadt Nikopolis verhielt sich dazu wie die Stadt Elis zu dem olympischen Tempel ^46. Sorgfältig ward bei der städtischen Einrichtung sowohl wie bei den religiösen Ordnungen alles eigentlich Italische vermieden, so nahe es lag, die mit der Reichsbegründung so innig verknüpfte Siegesstadt in römischer Weise zu gestalten. Wer die Augustischen Ordnungen in Hellas im Zusammenhang erwägt und namentlich diesen merkwürdigen Schlußstein, wird sich der Überzeugung nicht verschließen können, daß Augustus eine Reorganisation von Hellas unter dem Schutz des römischen Prinzipats ausführbar geglaubt hat und hat ausführen wollen. Die Örtlichkeit wenigstens war dafür wohl gewählt, da es damals, vor der Gründung von Patrae, an der ganzen griechischen Westküste keine größere Stadt gab. Aber was Augustus im Anfang seiner Alleinherrschaft hoffen mochte, hat er nicht erreicht, vielleicht selbst schon späterhin aufgegeben, als er Patrae die Form der römischen Kolonie gab. Nikopolis blieb, wie die ausgedehnten Ruinen und die zahlreichen Münzen beweisen, verhältnismäßig bevölkert und blühend ^47, aber seine Bürger scheinen weder im Handel und Gewerbe noch anderweitig hervorragend eingegriffen zu haben. Das nördliche Epirus, welches, ähnlich wie das angrenzende, zu Makedonien gelegte Illyricum, zum größeren Teil von albanesischen Völkerschaften bewohnt war und nicht unter Nikopolis gelegt ward, ist in der Kaiserzeit in seinen einigermaßen noch heute fortbestehenden primitiven Verhältnissen verblieben. “Epirus und Illyricum”, sagt Strabon, “ist zum großen Teil eine Einöde; wo sich Menschen finden, wohnen sie in Dörfern und in Trümmern früherer Städte; auch das” - im Mithradatischen Kriege von den Thrakern verwüstete - “Orakel von Dodona ist erloschen wie das übrige alles.” ^48
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^44 Wenn Tacitus (arm. 5, 10) Nikopolis eine colonia Romana nennt, so ist das zwar mißverständlich, aber nicht gerade unrichtig, irrig aber des Plinius (nat. 4, 1, 5) colonia Augusti Actium cum .. . civitate libera Nicopolitana, da Aktion Stadt so wenig gewesen ist wie Olympia.
^45 Ο αγών Ολύμπιος τά Άκτια: Strab. 7, 7, 6, p. 325; Ακτιάς: Ios. bel. Iud. 1, 20, 4; Ακτιονίκης öfter. Wie die vier großen griechischen Landesfeste bekanntlich η περίοδος heißen, der in allen vier gekrönte Sieger, περιοδονίκης, so wird CIG 4472 auch den Spielen von Nikopolis beigefügt τής περιόδου und jene Periodos als die alte (αρχαία) bezeichnet. Wie die Wettspiele öfter ισολύμπια heißen, so findet sich auch αγών ισάκτιος (CIG 4472) oder certamen ad exemplar Actiacae religionis (Tac. ann. 15, 23).
^46 So nennt sich ein Nikopolit άρχων τής ιεράς Ακτιακής βουλής (Delphi; Rheinisches Museum N. F. 2, 1843, S. 111), wie in Elis es heißt η πόλις Ηλείων καί η Ολυμπική βουλή (Archäologische Zeitung 34, 1876, S. 57; ähnlich daselbst 35, 1877, S. 40 und 41 und sonst). übrigens erhielten die Spartaner, als die einzigen an dem Aktischen Siege mitbeteiligten Hellenen, die Leitung (επιμέλεια) der Aktischen Spiele (Strab. 7, 7, 6, p. 325); ihr Verhältnis zu der βουλή Ακτιακή von Nikopolis kennen wir nicht.
^47 Die Schilderung seines Verfalls in der Zeit des Constantius (Paneg. 11, 9) beweist für die frühere Kaiserzeit vielmehr das Gegenteil.
^48 Die Ausgrabungen in Dodona haben dies bestätigt; alle Fundstücke gehören der vorrömischen Epoche an, mit Ausnahme einiger Münzen. Allerdings hat ein Restaurationsbau stattgefunden, dessen Zeit sich nicht bestimmen läßt; vielleicht ist er ganz spät. Wenn Hadrian, der Ζεύς Δωδωναίος genannt wird (CIG 1822), Dodona besucht hat (Dürr, Reisen Hadrians, S. 56), so tat er es als Archäologe. Eine Befragung des Orakels in der Kaiserzeit wird nur, und auch nicht in glaubwürdigster Weise, berichtet von Kaiser Julian (Theodoretus hist. eccl. 3, 21).
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Thessalien, an sich eine rein hellenische Landschaft so gut wie Ätolien und Akarnanien, war in der Kaiserzeit administrativ von der Provinz Achaia getrennt und stand unter dem Statthalter von Makedonien. Was von Nordgriechenland gilt, trifft auch auf Thessalien zu. Die Freiheit und Autonomie, welche Caesar den Thessalern allgemein zugestanden oder vielmehr nicht entzogen hatte, scheint ihnen wegen Mißbrauchs von Augustus genommen worden zu sein, so daß späterhin nur Pharsalos diese Rechtsstellung behalten hat ^49; römische Kolonisten sind in der Landschaft nicht angesiedelt worden. Ihren besonderen Landtag in Larisa behielt sie, und auch die städtische Selbstverwaltung ist, wie den abhängigen Griechen in Achaia, so den Thessalern geblieben. Thessalien ist weitaus die fruchtbarste Landschaft der ganzen Halbinsel und führte noch im vierten Jahrhundert Getreide aus; nichtsdestoweniger sagt Dion von Prusa, daß auch der Peneios durch wüstes Land fließe, und es ist in der Kaiserzeit in dieser Landschaft nur in sehr geringem Umfang gemünzt worden. Um die Herstellung von Landstraßen haben Hadrian und Diocletian sich bemüht, aber auch, soviel wir sehen, von den römischen Kaisern sie allein.
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^49 Die Verfügung Caesars bezeugen Appian (civ. 2, 88) und Plutarch (Caes. 48), und sie stimmt zu seinem eigenen Bericht (civ. 3, 80) recht gut; dagegen nennt Plinius (nat. 4, 8, 29) nur Pharsalos als freie Stadt. Zu Augustus’ Zeit wurde ein vornehmer Thessaler Petraeos (wahrscheinlich der Caesarianer, civ. 3, 35) lebendig verbrannt (Plut. praec. ger. reip. 19), ohne Zweifel nicht durch ein Privatverbrechen, sondern nach Beschluß des Landtags, und es wurden die Thessaler vor das Kaisergericht gestellt (Suet. Tib. 8). Vermutlich gehören beide Vorgänge und ebenso der Verlust der Freiheit zusammen.
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Makedonien als römischer Verwaltungsbezirk der Kaiserzeit ist, verglichen mit dem Makedonien der Republik, wesentlich verkleinert. Allerdings reicht es wie dieses von Meer zu Meer, indem die Küste sowohl des Ägäischen Meeres von der zu Makedonien gehörigen Landschaft Thessalien an bis zur Mündung des Nestos (Mesta), wie auch die des Adriatischen vom Aoos ^50 bis zum Drilon (Drin) diesem Distrikt zugerechnet wurden; das letztere Gebiet, nicht eigentlich makedonisches, sondern illyrisches Land, aber schon in republikanischer Zeit dem Statthalter Makedoniens zugewiesen, ist auch in der Kaiserzeit bei der Provinz geblieben. Aber daß Griechenland südlich vom Oeta davon getrennt ward, wurde schon gesagt. Die Nordgrenze gegen Mösien und die Ostgrenze gegen Thrakien blieben zwar insofern unverändert, als die Provinz in der Kaiserzeit so weit reichte, wie auch das eigentliche Makedonien der Republik gereicht hatte, das heißt nördlich etwa bis zum Tal des Erigon, östlich bis zum Flusse Nestos; aber wenn in republikanischer Zeit die Dardaner und die Thraker und sämtliche dem makedonischen Gebiet benachbarte Völkerschaften des Nordens und des Nordostens in ihren friedlichen wie in ihren kriegerischen Berührungen mit diesem Statthalter zu tun hatten und insofern gesagt werden konnte, daß die makedonische Grenze so weit reiche wie die römischen Lanzen, so gebot der makedonische Statthalter der Kaiserzeit nur über den ihm angewiesenen, nirgends mehr mit halb oder ganz unabhängigen Nachbarn grenzenden Bezirk. Da der Grenzschutz zunächst auf das in römische Botmäßigkeit gelangte Thrakerreich und bald auf den Statthalter der neuen Provinz Mösien überging, so wurde der von Makedonien seines Kommandos von vornherein enthoben. Es ist auch auf makedonischem Boden in der Kaiserzeit kaum gefochten worden; nur die barbarischen Dardaner am oberen Axios (Vardar) brandschatzten zuweilen noch die friedliche Nachbarprovinz. Auch von örtlichen Auflehnungen wird aus dieser Provinz nichts berichtet.
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^50 In der Zeit der Republik scheint Skodra zu Makedonien gehört zu haben; in der Kaiserzeit sind dies und Lissus dalmatische Städte und macht die Grenze an der Küste die Mündung des Drin.
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Von den südlicheren griechischen Landschaften entfernt sich diese nördlichste sowohl in dem nationalen Fundament wie in der Stufe der Zivilisation. Wenn die eigentlichen Makedonier an dem Unterlauf des Haliakmon (Vistritza) und des Axios (Vardar) bis zum Strymon ein ursprünglich griechischer Stamm sind, dessen Verschiedenheit von den südlicheren Hellenen für die gegenwärtige Epoche keine Bedeutung mehr hat, und wenn die hellenische Kolonisation beide Küsten in ihren Kreis hineingezogen hat, im Westen mit Apollonia und Dyrrhachion, im Osten namentlich mit den Ortschaften der Halbinsel Chalkidike, so ist dagegen das Binnenland der Provinz von einem Gewimmel ungriechischer Völker erfüllt, das von den heutigen Zuständen auf dem gleichen Gebiet mehr in seinen Elementen als in seinem Ergebnis sich unterschieden haben wird. Nachdem die bis in diese Gegend vorgedrungenen Kelten, die Skordisker, von den Feldherren der römischen Republik zurückgedrängt worden waren, teilten sich in das innere Makedonien insbesondere illyrische Stämme im Westen und Norden, thrakische im Osten. Von beiden ist schon früher gesprochen worden; hier kommen sie nur insofern in Betracht, als die griechische Ordnung, wenigstens die städtische, bei diesen Stämmen wohl wie in der früheren ^51 so auch in der Kaiserzeit nur in beschränktem Maße eingeführt worden ist. Überall ist ein energischer Zug städtischer Entwicklung nie durch das makedonische Binnenland gegangen, die entlegeneren Landschaften sind wenigstens der Sache nach kaum über die Dorfwirtschaft hinausgekommen.
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^51 Die städtischen Gründungen in diesen Gegenden außerhalb des eigentlichen Makedoniens tragen ganz den Charakter eigentlicher Kolonien: so die von Philippi im Thrakerland und besonders die von Derriopos in Paeonien (Liv. 39 53), für welchen letzteren Ort auch die spezifisch makedonischen Politarchen inschriftlich bezeugt sind. Inschrift vom Jahre 197 n. Chr.: τών περί Αλεξάνδρον Φιλίππου εν Δερριόπω πολιταρχών (Duchesne und Bayet, Mission au mont Athos, S. 103).
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Die griechische Politie selbst ist in diesem Königsland nicht so wie in dem eigentlichen Hellas aus sich selber erwachsen, sondern durch die Fürsten eingeführt worden, die mehr Hellenen waren als ihre Untertanen. Welche Gestalt sie gehabt hat, ist wenig bekannt; doch läßt die in Thessalonike, Edessa, Lete gleichmäßig wiederkehrende, anderswo nicht begegnende Stadtvorstandschaft der Politarchen auf eine merkliche und ja auch an sich wahrscheinliche Verschiedenheit der makedonischen Stadtverfassung von der sonst in Hellas üblichen schließen. Die griechischen Städte, welche die Römer vorfanden, haben ihre Organisation und ihre Rechte behalten, die bedeutendste derselben, Thessalonike, auch die Freiheit und die Autonomie. Es bestand ein Bund und ein Landtag (κοινόν) der makedonischen Städte, ähnlich wie in Achaia und Thessalien. Erwähnung verdient als ein Zeugnis für die nachwirkende Erinnerung der alten großen Zeit, daß noch in der Mitte des dritten Jahrhunderts nach Christus der Landtag von Makedonien und einzelne makedonische Städte Münzen geprägt haben, auf denen der Kopf und der Name des regierenden Kaisers durch den Alexanders des Großen ersetzt sind. Die ziemlich zahlreichen Kolonien römischer Bürger, welche Augustus in Makedonien eingerichtet hat, Byllis unweit Apollonia, Dyrrachium am Adriatischen Meer, an der anderen Küste Dium, Pella, Cassandrea, in dem eigentlich thrakischen Gebiet Philippi, sind sämtlich ältere griechische Städte, welche nur eine Anzahl Neubürger und eine andere Rechtsstellung erhielten, und zunächst ins Leben gerufen durch das Bedürfnis, die ausgedienten italischen Soldaten, für die in Italien selbst kein Platz mehr war, in einer zivilisierten und nicht stark bevölkerten Provinz unterzubringen. Auch die Gewährung des italischen Rechts erfolgte gewiß nur, um den Veteranen die Ansiedelung im Ausland zu vergolden. Daß ein Hineinziehen Makedoniens in die italische Kulturentwicklung niemals beabsichtigt ward, dafür zeugt, von allem andern abgesehen, daß Thessalonike griechisch und die Hauptstadt des Landes blieb. Daneben gedieh Philippi, eigentlich eine der nahen Goldbergwerke wegen angelegte Grubenstadt, von den Kaisern begünstigt als Stätte der die Monarchie definitiv begründenden Schlacht und wegen der zahlreichen an derselben beteiligten und nachher dort angesiedelten Veteranen. Römische, nicht koloniale Gemeindeverfassung hat bereits in der ersten Kaiserzeit Stobi erhalten, die schon erwähnte nördlichste Grenzstadt Makedoniens gegen Mösien am Einfluß des Erigon in den Axios, kommerziell wie militärisch eine wichtige Position und vermutlich schon in makedonischer Zeit zu griechischer Politie gelangt.
In wirtschaftlicher Hinsicht ist für Makedonien auch unter den Kaisern von Staats wegen wenig geschehen; wenigstens tritt eine besondere Fürsorge derselben für diese nicht unter ihrer eigenen Verwaltung stehende Provinz nirgends hervor. Um die schon unter der Republik angelegte Militärstraße quer durch das Land von Dyrrachium nach Thessalonike, eine der wichtigsten Verkehrsadern des ganzen Reiches, haben sich, so viel wir wissen, erst die Kaiser des dritten Jahrhunderts, zuerst Severus Antoninus, wieder bemüht; die ihr anliegenden Städte Lychnidos am Ochrida-See und Herakleia Lynkestis (Bitolia) haben nie viel bedeutet. Dennoch war Makedonien wirtschaftlich besser bestellt als Griechenland. Es übertrifft dasselbe weitaus an Fruchtbarkeit; wie noch heute die Provinz von Thessalonike relativ gut bebaut und wohlbevölkert ist, so wird auch in der Reichsbeschreibung aus Constantius’ Zeit, allerdings als Konstantinopel schon bestand, Makedonien zu den besonders wohlhabenden Bezirken gerechnet. Wenn für Achaia und Thessalien unsere die römische Aushebung betreffenden Dokumente schlechthin versagen, so ist dagegen Makedonien dabei, namentlich auch für die Kaisergarde, in bedeutendem Umfang, stärker als die meisten griechischen Landschaften, in Anspruch genommen worden, wobei freilich die Gewöhnung der Makedonier an den regelmäßigen Kriegsdienst und ihre vorzügliche Qualifikation für denselben, wohl auch die relativ geringe Entwicklung des städtischen Wesens in dieser Provinz in Anschlag zu bringen sind. Thessalonike, die Metropole der Provinz und deren volkreichste und gewerbreichste Stadt dieser Zeit, gleichfalls in der Literatur mehrfach vertreten, hat auch in der politischen Geschichte durch den tapferen Widerstand, den seine Bürgerin den schrecklichen Zeiten der Goteneinfälle den Barbaren entgegensetzten, sich einen Ehrenplatz gesichert.
Wenn Makedonien ein halb griechisches, so war Thrakien ein nicht griechisches Land. Von dem großen, aber für uns verschollenen thrakischen Stamm ist früher gesprochen worden. In seinen Bereich ist der Hellenismus lediglich von außen gelangt; und es wird nicht überflüssig sein, zunächst rückblickend darzulegen, wie oft der Hellenismus an die Pforten der südlichsten Landschaft, welche dieser Stamm inne hatte und die wir noch nach ihm nennen, bis dahin gepocht und wie wenig er bis dahin im Binnenland erreicht hatte, um deutlich zu machen, was Rom hier nachzuholen blieb und was es nachgeholt hat. Zuerst Philippos, der Vater Alexanders, unterwarf Thrakien und gründete nicht bloß Kalybe in der Nähe von Byzantion, sondern im Herzen des Landes die Stadt, die seitdem seinen Namen trägt. Alexander, auch hier der Vorläufer der römischen Politik, gelangte an und über die Donau und machte diesen Strom zur Nordgrenze seines Reiches; die Thraker in seinem Heere haben bei der Unterwerfung Asiens nicht die letzte Rolle gespielt. Nach seinem Tode schien der Hellespont einer der großen Mittelpunkte der neuen Staatenbildung, das weite Gebiet von dort bis an die Donau ^52 die nördliche Hälfte eines griechischen Reiches werden zu sollen, der Residenz des ehemaligen Statthalters von Thrakien, Lysimachos, der auf dem Thrakischen Chersones neugegründeten Stadt Lysimacheia eine ähnliche Zukunft zu winken wie den Residenzen der Marschälle von Syrien und Ägypten. Indes es kam dazu nicht; die Selbständigkeit dieses Reiches überdauerte den Fall seines ersten Herrschers (473 281) nicht. In dem Jahrhundert, welches von da bis auf die Begründung der Vormachtstellung Roms im Orient verging, versuchten bald die Seleukiden, bald die Ptolemäer, bald die Attaliden die europäischen Besitzungen des Lysimachos in ihre Gewalt zu bringen, aber sämtlich ohne dauernden Erfolg. Das Reich von Tylis im Haemus, welches die Kelten nicht lange nach dem Tode Alexanders, ungefähr gleichzeitig mit ihrer bleibenden Niederlassung in Kleinasien, im mösisch-thrakischen Gebiet gegründet hatten, vernichtete die Saat griechischer Zivilisation in seinem Bereich und erlag selber während des Hannibalischen Krieges den Angriffen der Thraker, die diese Eingedrungenen bis auf den letzten Mann ausrotteten. Seitdem gab es in Thrakien eine führende Macht überhaupt nicht; die zwischen den griechischen Küstenstädten und den Fürsten der einzelnen Stämme bestehenden Verhältnisse, die ungefähr denen vor Alexander entsprechen mochten, erläutert die Schilderung, die Polybios von der bedeutendsten dieser Städte gibt: wo die Byzantier gesät haben, da ernten die thrakischen Barbaren, und es hilft gegen diese weder das Schwert noch das Geld; schlagen die Bürger einen der Fürsten, so fallen dafür drei andere in ihr Gebiet, und kaufen sie einen ab, so verlangen fünf mehr den gleichen Jahrzins. Dem Bestreben der späteren makedonischen Herrscher, in Thrakien wieder festen Fuß zu fassen und namentlich die griechischen Städte der Südküste in ihre Gewalt zu bringen, traten die Römer entgegen, teils um Makedoniens Machtentwicklung überhaupt niederzuhalten, teils um nicht die wichtige, nach dem Orient führende “Königsstraße”, diejenige, auf der Xerxes nach Griechenland, die Scipionen gegen Antiochos marschierten, in ihrer ganzen Ausdehnung in makedonische Hand kommen zu lassen. Schon nach der Schlacht bei Kynoskephalae wurde die Grenzlinie ungefähr so gezogen, wie sie seitdem geblieben ist. öfter versuchten die beiden letzten makedonischen Herrscher, sich dennoch in Thrakien sei es geradezu festzusetzen, sei es dessen einzelne Fürsten durch Verträge an sich zu knüpfen; der letzte Philippos hat sogar Philippopolis abermals gewonnen und Besatzung hineingelegt, die die Odrysen freilich bald wieder vertrieben. Zu dauernder Festsetzung gelangte weder er noch sein Sohn, und die nach der Auflösung Makedoniens den Thrakern von Rom eingeräumte Selbständigkeit zerstörte, was dort etwa von hellenischen Anfängen noch übrig sein mochte. Thrakien selbst wurde zum Teil schon in republikanischer, entschiedener in der Kaiserzeit römisches Lehnsfürstentum, dann im Jahre 46 n. Chr. römische Provinz; aber die Hellenisierung des Landes war nicht hinausgekommen über den Saum griechischer Pflanzstädte, welcher in frühester Zeit sich auch um diese Küste gelegt hatte, und im Lauf der Zeit eher gesunken als gestiegen. So mächtig und bleibend die makedonische Kolonisation den Osten ergriffen, so schwach und vergänglich hat sie Thrakien berührt; Philipp und Alexander selbst scheinen die Ansiedelungen in diesem Lande widerwillig vorgenommen und geringgeschätzt zu haben ^53. Bis weit in die Kaiserzeit hinein ist das Land den Eingeborenen, sind die an der Küste übriggebliebenen, fast alle heruntergekommenen Griechenstädte ohne griechisches Hinterland geblieben.
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^52 Daß auch für Lysimachos die Donau Reichsgrenze war, geht hervor aus Paus. 1,9,6.
^53 Kalybe bei Byzantion entstand nach Strabon (7, 6, 2, p. 320) Φιλίππου τού Αμύντου τούς πονηρατότους ενταύθα ιδρύσαντος. Philippopolis soll sogar nach dem Bericht Theopomps (fr. 122 Müller) als Πονηρόπολις gegründet sein und die entsprechenden Kolonisten empfangen haben. Wie wenig Vertrauen diese Angaben auch verdienen, so drücken sie doch in ihrem Zusammentreffen den Botany-Bay-Charakter dieser Gründungen aus.
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Dieser von der makedonischen Grenze an bis zum Taurischen Chersonesos sich erstreckende Kranz hellenischer Städte ist sehr ungleich geflochten. Im Süden ist er dicht geschlossen von Abdera an bis nach Byzantion an den Dardanellen; doch hat keine dieser Städte in späterer Zeit eine hervorragende Bedeutung gehabt, mit Ausnahme von Byzantion, das durch die Fruchtbarkeit seines Gebietes, die einträgliche Thunfischerei, die ungemein günstige Handelslage, den Gewerbefleiß und die durch die exponierte Lage nur gesteigerte und gestählte Tüchtigkeit seiner Bürger auch den schwersten Zeiten der hellenischen Anarchie zu trotzen gewußt hatte. Bei weitem dürftiger hatte die Ansiedlung sich an der Westküste des Schwarzen Meeres entwickelt; an der später zur römischen Provinz Thrakien gehörigen war nur Mesembria von einiger Bedeutung, an der später mösischen Odessos (Varna) und Tomis (Küstendsche). Jenseits der Donaumündung und der römischen Reichsgrenze an dem Nordgestade des Pontus lagen mitten im Barbarenland Tyra ^54 und Olbia; weiterhin machten die alten und großen griechischen Kaufstädte auf der heutigen Krim, Herakleia oder Chersonesos und Pantikapäon, einen stattlichen Schlußstein. Alle diese Ansiedlungen genossen des römischen Schutzes, seit die Römer überhaupt die Vormacht auf dem griechisch-asiatischen Kontinent geworden waren, und der starke Arm, der das eigentliche hellenische Land oft schwer traf, verhinderte hier wenigstens Katastrophen wie die Zerstörung von Lysimacheia. Die Beschützung dieser Griechen gehörte in republikanischer Zeit zu den Obliegenheiten teils des Statthalters von Makedonien, teils des von Bithymen, seit auch dies römisch war; Byzantion ist später bei Bithynien geblieben ^55. Im übrigen ging in der Kaiserzeit nach Einrichtung der Statthalterschaft von Mösien und später derjenigen von Thrakien die Schutzleistung auf diese über.
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^54 Doch reicht die nördliche bessarabische Linie, die vielleicht römisch ist, bis nach Tyra.
^55 Daß Byzantion noch in traianischer Zeit unter dem Statthalter von Bithynien stand, folgt aus Plin. ep. ad Trai. 43. Aus den Gratulationen der Byzantier an die Legaten von Mösien kann die ihrer Lage nach kaum mögliche Zugehörigkeit zu dieser Statthalterschaft nicht geschlossen werden; die Beziehungen zu dem Statthalter von Mösien erklären sich aus den Handelsverbindungen der Stadt mit den mösischen Hafenplätzen. Daß Byzanz auch im Jahre 53 unter dem Senat stand, also nicht zu Thrakien gehörte, geht aus Tacitus ann. 12, 62 hervor. Zugehörigkeit zu Makedonien unter der Republik bezeugt Cicero (Pis. 35, 86; prov. 4, 6) nicht, da die Stadt damals frei war. Diese Freiheit scheint, wie bei Rhodos, oft gegeben und oft genommen zu sein. Cicero, a. a. O., spricht sie ihr zu; im Jahre 53 ist sie tributpflichtig; Plinius (nat. 4, 11, 46) führt sie als freie Stadt auf; Vespasian entzieht ihr die Freiheit (Suet. Vesp. 8).
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Schutz und Gunst gewährte diesen Griechen Rom von jeher; aber um die Ausdehnung des Hellenismus hat weder die Republik noch die frühere Kaiserzeit sich bemüht ^56. Nachdem Thrakien römisch geworden war, ist es in Landkreise eingeteilt worden ^57; und bis fast an das Ende des ersten Jahrhunderts ist dort keine Stadtanlage zu verzeichnen, mit Ausnahme zweier Pflanzstädte des Claudius und des Vespasianus, Apri im Binnenland, nicht weit von Perinthos, und Deultus an der nördlichsten Küste ^58. Domitian hat damit begonnen, griechische Stadtverfassung im Binnenland einzuführen, zuerst für die Landeshauptstadt Philippopolis. Unter Traianus erhielten eine Reihe anderer thrakischer Ortschaften das gleiche Stadtrecht: Topeiros unweit Abdera, Nikopolis am Nestos, Plotinopolis am Hebros, Pautalia bei Köstendil, Serdica jetzt Sofia, Augusta Traiana bei Alt-Zagora, ein zweites Nikopolis am nördlichen Abhang des Haemus ^59 außerdem an der Küste Traianopolis an der Hebrosmündung; ferner unter Hadrian Adrianopolis, das heutige Adrianopel. Alle diese Städte waren nicht Kolonien von Ausländern, sondern nach dem von Augustus in dem epirotischen Nikopolis aufgestellten Muster zusammengefaßte, griechisch organisierte Poliden; es war eine Zivilisierung und Hellenisierung der Provinz von oben herab. Ein thrakischer Landtag bestand seitdem in Philippopolis ebenso wie in den eigentlich griechischen Landschaften. Dieser letzte Trieb des Hellenismus ist nicht der schwächste. Das Land ist reich und anmutig - eine Münze der Stadt Pautalia preist den vierfachen Segen der Ähren, der Trauben, des Silbers und des Goldes; und Philippopolis sowie das schöne Tal der Tundja sind die Heimat der Rosenzucht und des Rosenöls - und die Kraft des thrakischen Schlages war nicht gebrochen. Es entwickelte sich hier eine dichte und wohlhabende Bevölkerung; der starken Aushebung in Thrakien wurde schon gedacht und in der Tätigkeit der städtischen Münzstätten stehen für diese Epoche wenige Gebiete Thrakien gleich. Als Philippopolis im Jahre 251 den Goten erlag, soll es hunderttausend Einwohner gezählt haben. Auch die energische Parteinahme der Byzantier für den Kaiser des griechischen Ostens, Pescennius Niger, und der mehrjährige Widerstand, den die Stadt noch nach dessen Untergang dem Sieger entgegenstellte, zeigen die Mittel und den Mut dieser thrakischen Städter. Wenn die Byzantier auch hier unterlagen und sogar eine Zeitlang ihr Stadtrecht einbüßten, so sollte bald die durch den Aufschwung des thrakischen Landes sich vorbereitende Zeit eintreten, wo Byzantion das neue hellenische Rom und die Hauptresidenz des umgewandelten Reiches ward.
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^56 Dies verbürgt das Fehlen von Münzen der thrakischen Binnenstädte, welche nach Metall und Stil in die ältere Zeit gesetzt werden könnten. Daß eine Anzahl thrakischer, besonders odrysischer Fürsten zum Teil schon in recht früher Zeit geprägt haben, beweist nur, daß sie über Küstenplätze mit griechischer oder halbgriechischer Bevölkerung geboten. Ebenso wird auch zu urteilen sein über die ganz vereinzelt stehenden Tetradrachmen der “Thraker” (A. v. Sallet in Zeitschrift für Numismatik 3, 1876, S. 241).
Auch die im thrakischen Binnenland gefundenen Inschriften sind durchgängig aus römischer Zeit. Das in Bessapara, jetzt Tatar Bazardjik, westlich von Philippopolis, von Dumont (Inscriptions de la Thrace, S. 7) gefundene Dekret einer nicht genannten Stadt wird freilich in gute makedonische Zeit gesetzt, aber nur nach dem Charakter der Schrift, welcher vielleicht trügt.
^57 Die fünfzig Strategien Thrakiens (Plin. nat. 4,11, 40; Ptol. geogr. 3, 11, 6) sind nicht Militärbezirke, sondern, wie dies namentlich bei Ptolemaeos deutlich hervortritt, Landkreise, die sich mit den Stämmen decken (στρατηγίη Μαιδική, Βεσσική u.s.w.) und Gegensatz zu den Städten bilden. Die Bezeichnung στρατηγός hat, ebenso wie praetor, ihren ursprünglich militärischen Wert später eingebüßt. Hier liegt wohl zunächst die Analogie von Ägypten zu Grunde, das ebenso in Stadtgebiete unter städtischen Magistraten und in Landkreise unter Strategen zerfiel. Ein στρατηγός περί Πέρινθον aus römischer Zeit: Eph. epigr. II, p. 252.
^58 In Deultus, der colonia Flavia Pacis Deultensium, wurden Veteranen der 8. Legion versorgt (CIL VI, 3828). Flaviopolis auf dem Chersones, das alte Coela, ist gewiß nicht Kolonie gewesen (Plin, nat. 4, 11, 47), sondern gehört zu der eigenartigen Ansiedelung des Kaisergesindes auf diesem Domanialbesitz (Eph. epigr. V, p. 82).
^59 Diese Stadt Νικόπολις η περί Αίμων des Ptolemaeos (geogr. 3, 11, 7), Νικόπολις πρός Ίστρον der Münzen, das heutige Nikup an der Jantra, gehört geographisch zu Untermösien und, wie die Statthalternamen der Münzen zeigen, seit Severus auch administrativ; aber nicht bloß führt Ptolemaeos es bei Thrakien auf, sondern die Fundorte der hadrianischen Terminalsteine (CIL III, 736, vgl. p. 992) scheinen es ebenfalls zu Thrakien zu stellen. Da diese griechische Binnenstadt weder zu den lateinischen Stadtgemeinden Untermösiens noch zu dem κοινόν des mösischen Pontus paßte, ist sie bei der ersten Ordnung der Verhältnisse dem κοινόν der Thraker zugewiesen worden. Später muß sie freilich einem oder dem andern jener mösischen Verbände angeschlossen worden sein.
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In der benachbarten Provinz Untermösien hat sich, freilich in geringerem Maße, eine ähnliche Entwicklung vollzogen. Die griechischen Küstenstädte, deren Metropole wenigstens in römischer Zeit Tomis war, wurden, wahrscheinlich bei Konstituierung der römischen Provinz Mösien, zusammengefaßt als “Fünfstädtebund des linken Ufers des Schwarzen Meeres” oder, wie er auch sich nennt, “der Griechen”, das heißt der Griechen dieser Provinz. Später ist als sechste Stadt die unweit der Küste an der thrakischen Grenze von Traian angelegte und gleich den thrakischen griechisch geordnete Stadt Markianopolis diesem Bund angeschlossen worden ^60. Daß die Lagerstädte am Donauufer und überhaupt die im Binnenland von Rom ins Leben gerufenen Ortschaften nach italischem Muster eingerichtet wurden, ist früher bemerkt worden; Untermösien ist die einzige durch die Sprachgrenze durchschnittene römische Provinz, indem der tomitanische Städtebund dem griechischen, die Donaustädte wie Durostorum und Oescus dem lateinischen Sprachgebiet angehören. Im übrigen gilt von diesem mösischen Städtebund wesentlich das gleiche, was über Thrakien bemerkt ward. Wir haben eine Schilderung von Tomis aus den letzten Jahren des Augustus, freilich von einem dahin zur Strafe Verbannten, aber sicher im wesentlichen getreu. Die Bevölkerung besteht zum größeren Teil aus Geten und Sarmaten; sie tragen, wie die Daker auf der Traianssäule, Pelze und Hosen, langes flatterndes Haar und den Bart ungeschoren, erscheinen auf der Straße zu Pferde und mit dem Bogen bewaffnet, den Köcher auf der Schulter, das Messer im Gürtel. Die wenigen Griechen, die unter ihnen sich finden, haben die barbarische Sitte angenommen mit Einschluß der Hosen und wissen ebensogut oder besser getisch als griechisch sich auszudrücken; der ist verloren, der sich nicht auf getisch verständlich machen kann, und kein Mensch versteht ein Wort lateinisch. Vor den Toren hausen räuberische Scharen der verschiedensten Völker und ihre Pfeile fliegen nicht selten über die schützende Stadtmauer; wer seinen Acker zu bestellen wagt, der tut es mit Lebensgefahr, und pflügt bewaffnet - war doch um die Zeit von Caesars Diktatur bei dem Zuge des Burebista die Stadt den Barbaren in die Hände gefallen und wenige Jahre, bevor jener Verbannte nach Tomis kam, während der dalmatisch-pannonischen Insurrektion über diese Gegend abermals die Kriegsfurie hingebraust. Zu diesen Erzählungen passen die Münzen und die Inschriften derselben Stadt insofern wohl, als die Metropole des linkspontischen Städtebundes in der vorrömischen Zeit kein Silber geschlagen hat, was manche andere dieser Städte taten, und daß überhaupt Münzen wie Inschriften aus der Zeit vor Traian nur vereinzelt begegnen. Aber im 2. und 3. Jahrhundert ist sie umgewandelt und kann ziemlich mit demselben Recht eine Gründung Traians heißen wie das ebenfalls rasch zu bedeutender Entwicklung gelangte Markianopolis. Die früher erwähnte Sperrung in der Dobrudscha diente zugleich als Schutzmauer für die Stadt Tomis. Hinter dieser bluten daselbst Handel und Schiffahrt auf. Es gab in der Stadt eine Genossenschaft alexandrinischer Kaufleute mit ihrer eigenen Serapiskapelle ^61; in munizipaler Freigebigkeit und munizipaler Ambition steht die Stadt hinter keiner griechischen Mittelstadt zurück; zweisprachig ist sie auch jetzt noch, aber in der Weise, daß neben der auf den Münzen immer festgehaltenen griechischen Sprache hier an der Grenze der beiden Reichssprachengebiete auch die lateinische vielfach selbst auf öffentlichen Denkmälern angewendet wird.
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^60 Das κοινόν τής Πενταπόλεως findet sich auf einer Inschrift von Odessos (CIG 2056 c) die füglich der früheren Kaiserzeit angehören kann, die pontische Hexapolis auf zwei Inschriften von Tomis wahrscheinlich des 2. Jahrhunderts n. Chr. (Marquardt, Römische Staatsverwaltung, Bd. 1, z. Aufl., S. 305; Hirschfeld in Archäologisch-epigraphische Mittheilungen 6, 1882, S. 22). Die Hexapolis muß auf jeden Fall und danach wahrscheinlich auch die Pentapolis, mit den römischen Provinzialgrenzen in Einklang gebracht werden, das heißt die griechischen Städte Untermösiens in sich schließen. Diese finden sich auch, wenn man den sichersten Führern, den Münzen der Kaiserzeit, folgt. Münzstätten (von Nikopolis abgesehen, Anm. 59) gibt es in Untermösien sechs: Istros, Tomis, Kallatis, Dionysopolis, Odessos und Markianopolis, und da die letzte Stadt von Traian gegründet ward, so erklärt sich damit zugleich die Pentapolis. Tyra und Olbia haben schwerlich dazu gehört; wenigstens zeigen die zahlreichen und redseligen Denkmäler der letzteren Stadt nirgends eine Anknüpfung an diesen Städtebund. Κοινόν τών Ελλήνων heißt derselbe auf einer Inschrift von Tomis, welche ich hier wiederhole, da sie nur in der athenischen Pandora vom 1. Juni 1868 gedruckt ist: Αγαθή τύχη. Κατά τά δόξαντα τή κρατήστη βουλή καί τώ λαμπροτάτω δήμω τής λαμπροτάτης μετροπόλεως καί α τοί επονύμου Πόντου Τόμεως τόν Ποντάρχην Πρείσκιον Αννιανόν άρξαντα τοί κοινού τών Ελλήνων καί τής μετροπόλεως τήν α' αρχήν αγνώς, καί αρχιερασάμενον, τήν διόπλων κυνεγησίων ενδόξως φιλοτειμίαν μή διαλιπόντα, αλλά καί βουλευτήν καί τών πρωτευόντων Φλαβίας Νέας πόλεως, καί τήν αρχιέρειαν σύμβιον αυτού Ιουλίαν Απολαίστην πάσης τειμής χάρειν.
^61 Das zeigt die merkwürdige Inschrift bei Allard, La Bulgarie Orientale. Paris 1863, S. 263: Θεώ μεγάλω Σαραπ{ίδι καί} τοίς συνναίοις θεοίς καί τώ αυτοκράτορι Τ. Αιλίω Αδριανώ Αντωνείνω Σεβαστώ Ευσεβεί καί Μ. Αυρηλίω Ουήρω Καίσαρι Καρπίων Ανουβίωνος τώ οικώ Αλεξανδρέων τόν βωμόν εκ τών ιδίων ανέθηκεν έτους κγ' μηνός Φαρμουθί α' επί ιερέων Κορνουτου τού καί Σαραπίωνος Πολύμνου τού καί Λονγείνου. Die Schiffergilde von Tomis begegnet mehrfach in den Inschriften der Stadt.
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Jenseits der Reichsgrenze, zwischen der Donaumündung und der Krim, hatte der griechische Kaufmann die Küste wenig besiedelt; es gab hier nur zwei namhafte griechische Städte, beide von Miletos aus in ferner Zeit gegründet, Tyra an der Mündung des gleichnamigen Flusses, des heutigen Dnjestr, und Olbia an dem Busen, in welchen der Borysthenes (Dnjepr) und der Hypanis (Bug) fallen. Die verlorene Stellung dieser Hellenen unter den sie umdrängenden Barbaren in der Diadochenzeit sowohl wie während der Vorherrschaft der römischen Republik ist früher geschildert worden. Die Kaiser brachten Hilfe. Im Jahre 56, also in dem musterhaften Anfang der Neronischen Regierung, ist Tyra zur Provinz Mösien gezogen worden. Von dem entfernteren Olbia besitzen wir eine Schilderung aus traianischer Zeit ^62: die Stadt blutete noch aus ihren alten Wunden; die elenden Mauern umschlossen gleich elende Häuser und das damals bewohnte Quartier füllte einen kleinen Teil des alten ansehnlichen Stadtringes, von dem einzelne übriggebliebene Türme weit hinaus auf dem wüsten Felde standen; in den Tempeln gab es kein Götterbild, das nicht die Spuren der Barbarenfäuste trug; die Bewohner hatten ihr Hellenentum nicht vergessen, aber sie trugen und schlugen sich nach Art der Skythen, mit denen sie täglich im Gefecht lagen. Ebenso oft wie mit griechischen nennen sie sich mit skythischen Namen, das heißt mit denen der den Iraniern verwandten sarmatischen Stämme ^63; ja im Königshause selbst ward Sauromates ein gewöhnlicher Name. Ihr Fortbestehen selbst hatten diese Städte wohl weniger der eigenen Kraft zu danken als dem guten Willen oder vielmehr dem eigenen Interesse der Eingeborenen. Die an dieser Küste sitzenden Völkerschaften waren weder imstande, den auswärtigen Handel aus eigenen Emporien zu führen, noch mochten sie ihn entbehren; in den hellenischen Küstenstädten kauften sie Salz, Kleidungstücke, Wein, und die zivilisierteren Fürsten schützten einigermaßen die Fremden gegen die Angriffe der eigentlichen Wilden. Die früheren Regenten Roms müssen Bedenken getragen haben, den schwierigen Schutz dieser entlegenen Niederlassung zu übernehmen; dennoch sandte Pius, als die Skythen sie wieder einmal belagerten, ihnen römische Hilfstruppen und zwang die Barbaren, Frieden zu bieten und Geiseln zu stellen. Durch Severus, von dem an Olbia Münzen mit dem Bildnis der römischen Herrscher schlug, muß die Stadt dem Reiche geradezu einverleibt worden sein. Selbstverständlich erstreckte sich diese Annektierung nur auf die Stadtgebiete selbst und ist nie daran gedacht worden, die barbarischen Umwohner Tyras und Olbias unter das römische Szepter zu bringen. Es ist schon bemerkt worden, daß diese Städte die ersten waren, welche, vermutlich unter Alexander ( † 235), dem beginnenden Gotensturm erlagen.
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^62 Das stets bekriegte und oft zerstörte Olbia erlitt nach der Angabe Dios (Borysth. p. 75 R.) etwa 150 Jahre vor seiner Zeit das heißt etwa vor dem Jahre 100 n. Chr., also wahrscheinlich bei dem Zug des Burebista, die letzte und schwerste Eroberung (τήν τελευταίαν καί μεγίστην άλωσιν). Είλον δέ, fährt Dion fort, καί ταύτην Γέται καί τας αλλας τάς εν τοίς αριστεροίς τού Πόντου πόλεις μέχρι Απολλωνίας (Sozopolis oder Sizebolu, die letzte namhafte Griechenstadt an der pontischen Westküste) όθεν δή καί σφόδρα ταπεινά τά πράγματα κατέστη τών ταύτη Ελλήνων, τών μέν ουκέτι συοικισθείσων πόλεων, τών δέ φαύλως καί τών πλείστων βαρβάρων εις αυτάς συρρυέντων. Der junge vornehme Stadtbürger ausgeprägter ionischer Physiognomie, dem Dion dann begegnet, welcher zahlreiche Sarmaten erschlagen oder gefangen hat, und zwar den Phokylides nicht kennt, aber den Homer auswendig weiß, trägt Mantel und Hosen nach Skythenart und das Messer im Gurt. Die Stadtbürger alle tragen langes Haar und langen Bart und nur einer beides geschoren, was ihm als Zeichen serviler Haltung gegen die Römer verdacht wird. Also ein Jahrhundert später sah es dort ganz so aus, wie Ovidius Tomis schildert.
^63 Ganz gewöhnlich heißt der Vater skythisch, der Sohn griechisch, oder auch umgekehrt; zum Beispiel verzeichnet eine unter oder nach Traian gesetzte Inschrift von Olbia (CIG 2074) sechs Strategen: M. Ulpius Pyrrhus Sohn des Arseuaches, Demetrios Sohn des Xessagaros, Zoilos Sohn des Arsakes, Badakes Sohn des Radanpson, Epikrates Sohn des Koxuros, Ariston Sohn des Vargadakes.
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Wenn auf dem Kontinent im Norden des Pontus die Griechen sich nur spärlich angesiedelt hatten, so war die große, aus dieser Küste vorspringende Halbinsel, der Taurische Chersonesos, die heutige Krim, seit langem zum großen Teil in ihren Händen. Getrennt durch die Gebirge, welche die Taurier innehatten, waren die beiden Mittelpunkte der griechischen Niederlassung auf ihr am westlichen Ende die dorische freie Stadt Herakleia oder Chersonesos (Sevastopol), am östlichen das Fürstenrum von Pantikapäon oder Bosporus (Kertsch). König Mithradates hatte auf der Höhe seiner Macht beide vereinigt und hier sich ein zweites Nordreich gegründet, das dann nach dem Zusammenbruch seiner Herrschaft als einziger Überrest derselben seinem Sohn und Mörder Pharnakes verblieb. Als dieser während des Krieges zwischen Caesar und Pompeius versuchte, die väterliche Herrschaft in Kleinasien wieder zu gewinnen, hatte Caesar ihn besiegt und ihn auch des Bosporanischen Reiches verlustig erklärt. In diesem hatte inzwischen der von Pharnakes daselbst zurückgelassene Statthalter Asandros dem König den Gehorsam aufgekündigt, in der Hoffnung, durch diesen Caesar erwiesenen Dienst selbst das Königtum zu erlangen. Als Pharnakes nach der Niederlage in sein Bosporanisches Reich zurückkam, bemächtigte er zwar zunächst sich wieder seiner Hauptstadt, unterlag aber schließlich und fiel tapfer fechtend in der letzten Schlacht, als Soldat wenigstens seinem Vater nicht ungleich. Um die Nachfolge stritten Asandros, der tatsächlich Herr des Landes war, und Mithradates von Pergamon, ein tüchtiger Offizier Caesars, den dieser mit dem bosporanischen Fürstenrum belehnt hatte; beide suchten zugleich Anlehnung an die bisher im Bosporus herrschende Dynastie und den großen Mithradates, indem Asandros sich mit der Tochter des Pharnakes, Dynamis, vermählte, Mithradates, einem pergamenischen Bürgerhaus entsprossen, ein Bastardsohn des großen Mithradates Eupator zu sein behauptete, sei es nun, daß dieses Gerede die Auswahl bestimmte, sei es, daß es zur Rechtfertigung der Auswahl in Umlauf gesetzt ward. Da Caesar selbst zunächst durch wichtigere Aufgaben in Anspruch genommen war, so entschieden zwischen dem legitimen und dem illegitimen Caesarianer die Waffen, und zwar wieder zu Gunsten des letzteren; Mithradates fiel im Gefecht und Asandros blieb Herr im Bosporus. Er vermied es anfänglich, ohne Zweifel, weil ihm die Bestätigung des Lehnsherrn fehlte, sich den Königsnamen beizulegen, und begnügte sich mit dem auch von den älteren Fürsten von Pantikapäon geführten Archontentitel; aber bald, wahrscheinlich noch von Caesar selbst, erwirkte er die Bestätigung seiner Herrschaft und den königlichen Titel ^64. Bei seinem Tode (737/38 17/16) hinterließ er sein Reich der Gemahlin Dynamis. So stark war immer noch die Macht der Erbfolge und des Mithradatischen Namens, daß sowohl ein gewisser Scribonianus, der zunächst Asandros’ Stelle einzunehmen versuchte, wie nach ihm der König Polemon von Pontus, dem Augustus das Bosporanische Reich zusprach, mit der Übernahme der Herrschaft ein Ehebündnis mit der Dynamis verbanden; überdies behauptete jener, selber ein Enkel des Mithradates zu sein, während König Polemon bald nach dem Tode der Dynamis eine Enkelin des Antonius und somit eine Verwandte des Kaiserhauses heiratete. Nach seinem frühen Tode - er fiel im Kampfe gegen die Aspurgianer an der asiatischen Küste - folgten seine unmündigen Kinder ihm nicht und auch seinem gleichnamigen Enkel, den Kaiser Gaius trotz seines Knabenalters im Jahre 38 in die beiden Fürstenrömer seines Vaters wieder einsetzte, blieb das bosporanische nicht lange. An seiner Stelle berief Kaiser Claudius einen wirklichen oder angeblichen Nachkommen des Mithradates Eupator, und diesem Hause ist, wie es scheint, das Fürstenrum von da an verblieben ^65.
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^64 Da Asandros sein Archontat wahrscheinlich schon von seinem Abfall von Pharnakes, also vom Sommer des Jahres 707 (47) gezählt hat und bereits im vierten Jahre seiner Regierung den Königstitel annimmt, so kann dieses Jahr füglich auf Herbst 709/710 (45/44) gesetzt werden, die Bestätigung also von Caesar erfolgt sein. Antonius kann sie nicht wohl erteilt haben, da er erst Ende 712 (42) nach Asien kam; noch weniger ist an Augustus zu denken, den Pseudo-Lukianos (macrob. 15) nennt, Vater und Sohn verwechselnd.
^65 Mithradates den Claudius im Jahre 41 zum König des Bosporus machte, führte sein Geschlecht auf Eupator zurück (Dio 60, 8; Tac. ann. 12, 18) und ihm folgte sein Bruder Kotys (Tac. a. a. O.). Ihr Vater heißt Aspurgos (CIG II, p. 95), braucht aber darum kein Aspurgianer (Strab. 11, 2, 19, p. 415) gewesen zu sein. Von einem späteren Dynastiewechsel wird nicht berichtet; König Eupator in Pius Zeit (Lukian. Alex. 57; vita Pii 9) weist auf das gleiche Haus. Wahrscheinlich haben übrigens diese späteren bosporanischen Könige so wie die uns nicht einmal dem Namen nach bekannten nächsten Nachfolger Polemons auch zu den Polemoniden in verwandtschaftlichen Beziehungen gestanden, wie denn der erste Polemon selbst eine Enkelin des Eupator zur Frau gehabt hatte. Die thrakischen Königsnamen, wie Kotys und Rhaskuporis, die in dem bosporanischen Königshaus gewöhnlich sind, knüpfen wohl an den Schwiegersohn des Polemon, den thrakischen König Kotys, an. Die Benennung Sauromates, welche seit dem Ende des 1. Jahrhunderts häufig auftritt, ist ohne Zweifel durch Verschwägerung mit sarmatischen Fürstenhäusern aufgekommen, beweist aber natürlich nicht, daß ihre Träger selber Sarmaten waren. Wenn Zosimos (hist. 1, 31) den nach Erlöschendes alten Königsgeschlechts zur Regierung gelangten geringen und unwürdigen Fürsten die Schuld daran zuschreibt, daß die Goten unter Valerian auf bosporanischen Schiffen ihre Piratenzüge ausführen konnten, so mag das seine Richtigkeit haben und zunächst Phareanses gemeint sein, von dem es Münzen aus den Jahren 254 und 255 gibt. Aber auch diese sind mit dem Bildnis des römischen Kaisers bezeichnet, und später finden sich wieder die alten Geschlechtsnamen (alle bosporanischen Könige sind Tiberii Iulii) und die alten Beinamen wie Sauromates und Rhaskuporis. Im ganzen genommen sind die alten Traditionen wie die römische Schutzherrschaft auch damals hier noch festgehalten worden.
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Während im römischen Staat sonst das Klientelfürstentum nach dem Ausgang der ersten Dynastie schwindet und seit Traianus das Prinzip des unmittelbaren Regiments im ganzen Umfang des Römischen Reiches durchgeführt ist, bestand das bosporanische Königtum unter römischer Oberherrschaft bis in das vierte Jahrhundert hinein. Erst nachdem der Schwerpunkt des Reiches nach Konstantinopel verlegt war, ging dieser Staat in das Hauptreich auf ^66, um dann bald von diesem aufgegeben und, wenigstens zum größeren Teil, die Beute der Hunnen zu werden ^67. Indes ist der Bosporus der Sache nach mehr eine Stadt als ein Königreich gewesen und geblieben und hat mehr Ähnlichkeit mit den Stadtbezirken von Tyra und Olbia als mit den Königreichen Kappadokien und Numidien. Auch hier haben die Römer nur die hellenische Stadt Pantikapäon geschützt und Grenzerweiterung und Unterwerfung des Binnenlandes so wenig erstrebt wie in Tyra und Olbia. Zu dem Gebiet des Fürsten von Pantikapäon gehörten zwar die griechischen Ansiedlungen von Theudosia auf der Halbinsel selbst und Phanagoria (Taman) auf der gegenüberliegenden asiatischen Küste, aber Chersonesos nicht ^68 oder nur etwa wie Athen zum Sprengel des Statthalters von Achaia. Die Stadt hatte von den Römern die Autonomie erhalten und sah in dem Fürsten den nächsten Beschützer, nicht den Landesherrn; sie hat auch in der Kaiserzeit als freie Stadt niemals weder mit Königs- noch mit Kaiserstempeln geprägt. Auf dem Kontinent stand nicht einmal die Stadt, welche die Griechen Tanais nennen, ein lebhaftes Emporium an der Mündung des Don, aber schwerlich eine griechische Gründung, dauernd unter der Botmäßigkeit der römischen Lehnsfürsten ^69. Von den mehr oder minder barbarischen Stämmen auf der Halbinsel selbst und an der europäischen und asiatischen Küste südlich vom Tanais befanden sich wohl nur die nächsten in festem Abhängigkeitsverhältnis ^70.
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^66 Die letzte bosporanische Münze ist vom Jahre 631 der Archämenidenära, 335 n. Chr.; sicher hängt dies zusammen mit der eben in dieses Jahr fallenden Einsetzung des Neffen Konstantins L, Hanniballianus, zum “König”, obwohl dies Königtum hauptsächlich das östliche Kleinasien umfaßte und zur Residenz Caesa rea in Kappadokien hatte. Nachdem in der blutigen Katastrophe nach Konstantins Tode dieser König und sein Königtum zugrunde gegangen war, steht der Bosporus unmittelbar unter Konstantinopel.
^67 Noch im Jahre 366 war der Bosporus in römischem Besitz (Amm. 26, 10, 6); bald nachher müssen die Griechen am Nordufer des Schwarzen Meeres sich selbst überlassen worden sein, bis dann Justinian die Halbinsel wieder besetzte (Prok. Goth. 4, 5). In der Zwischenzeit ging Pantikapäon in den Hunnenstürmen zugrunde.
^68 Die Münzen der Stadt Chersonesos aus der Kaiserzeit haben die Aufschrift Χερσονήσου ελευθέρας, einmal sogar βασιλευούσης, und weder Königs- noch Kaisernamen oder Kopf (A. v. Sauet in Zeitschrift für Numismatik 1, 1874, S. 27; 4, 1877, S. 273). Die Unabhängigkeit der Stadt dokumentiert sich auch darin, daß sie nicht minder als die Könige des Bosporus in Gold münzt. Da die Ära der Stadt richtig auf das Jahr 36 v. Chr. bestimmt scheint (CIG 8621), in welchem ihr, vermutlich von Antonius, die Freiheit verliehen ward, so ist die vom Jahre 109 datierte Goldmünze der “regierenden Stadt” im Jahre 75 n. Chr. geschlagen.
^69 Nach Strabons Darstellung (11, 2, 11, p. 495) stehen die Herren von Tanais selbständig neben denen von Pantikapäon und hängen die Stämme südlich vom Don bald von diesen, bald von jenen ab; wenn er hinzufügt, daß manche der pantikapäischen Fürsten bis zum Tanais geboten, und namentlich die letzten, Pharnakes, Asandros, Polemon, so scheint dies mehr Ausnahme als Regel. In der Anm. 70 angeführten Inschrift stehen die Tanaiten unter den untertänigen Stämmen und eine Reihe von tanaitischen Inschriften bestätigen dies für die Zeit von Marcus bis Gordian; aber die Ελληνες καί Ταναείται neben den άρχαντες Ταναειτών und den öfter genannten Ελληνάρχαι bestätigen, daß die Stadt auch damals eine nicht griechische blieb.
^70 In der einzigen lebendigen Erzählung aus der bosporanischen Geschichte, die wir besitzen, der des Tacitus (arm. 12, 15-21) von den beiden rivalisierenden Brüdern Mithradates und Kotys, stehen die benachbarten Stämme, die Dandariden Shaker, Aorser unter eigenen, von dem römischen Fürsten von Pantikapäon nicht rechtlich abhängigen Herren.
In der Titulatur pflegen die älteren pantikapaeischen Fürsten sich Archonten des Bosporus, das heißt von Pantikapäon, und von Theudosia und Könige der Sinder und sämtlicher Maiter und anderer nicht griechischer Völkerschaften zu nennen. Ebenso nennt die meines Wissens unter den Königsinschriften der römischen Epoche älteste den Aspurgos, Sohn des Asandrochos (Stephani, Comptes rendus de la commission pour 1866, S. 128) βασιλεύοντα παντός Βοσπόρου. Θεοδοσίης καί Σίνδων καί Μαιτών καί Τορετών Ψήσων τε καί Ταναειτών. Θηοστάσαντα Σκύθας καί Ταυρούς. Auf den Umfang des Gebietes wird aus der vereinfachten Titulatur kein Schluß gezogen werden dürfen.
In den Inschriften der späteren Zeit findet sich einmal unter Traian die wohl adulatorische Titulatur βασιλεύς βασιλέων μέγας τού πάντος Βοσπόρου(CIG 2123). Die Münzen kennen überhaupt von Asandros an keinen Titel als βασιλεύς, während doch Pharnakes sich βασιλεύς βασιλέων μέγας nennt. Ohne Zweifel ist dies Einwirkung der römischen Suzeränität, mit der sich ein über andere Fürsten gesetzter Lehnsfürst nicht recht vertrug.
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Das Gebiet von Pantikapäon war zu ausgedehnt und besonders für den kaufmännischen Verkehr zu wichtig, um, wie Olbia und Tyra, der Verwaltung wechselnder Gemeindebeamten und eines weit entfernten Statthalters überlassen zu werden; deshalb wurde es erblichen Fürsten anvertraut, was weiter sich dadurch empfahl, daß es nicht geraten scheinen mochte, die mit dieser Landschaft verknüpften Verhältnisse zu den Umwohnern unmittelbar auf das Reich zu übertragen. Als Griechenfürsten haben die des bosporanischen Hauses, trotz ihres achämenidischen Stammbaumes und ihrer achämenidischen Jahreszählung, sich durchaus empfunden und ihren Ursprung, nach gut hellenischer Art, auf Herakles und die Eumolpiden zurückgeführt. Die Abhängigkeit dieser Griechen von Rom, der königlichen in Pantikapäon wie der republikanischen in Chersonesos, war durch die Natur der Dinge gegeben, und nie haben sie daran gedacht, gegen den schützenden Arm des Reiches sich aufzulehnen; wenn einmal unter Kaiser Claudius die römischen Truppen gegen einen unbotmäßigen Fürsten des Bosporus marschieren mußten ^71, so hat dagegen diese Landschaft selbst in der entsetzlichen Verwirrung in der Mitte des 3. Jahrhunderts, welche vorzugsweise sie traf, von dem Reich, auch von dem zerfallenden, niemals gelassen ^72. Die wohlhabenden Kaufstädte, inmitten eines barbarischen Völkergewoges militärischen Schutzes dauernd bedürftig, hielten an Rom wie die Vorposten an dem Hauptheer. Die Besatzung ist wohl hauptsächlich in dem Lande selbst aufgestellt worden, und sie zu schaffen und zu führen, war ohne Zweifel die Hauptaufgabe des Königs des Bosporus. Die Münzen, welche wegen der Investitur eines solchen geschlagen wurden, zeigen wohl den kurulischen Sessel und die sonstigen bei solcher Belehnung üblichen Ehrengeschenke, aber daneben auch Schild, Helm, Degen, Streitaxt und das Schlachtroß; es war kein Friedensamt, das dieser Fürst überkam. Auch blieb der erste derselben, den Augustus bestellte, im Kampf mit den Barbaren, und von seinen Nachfolgern stritt zum Beispiel König Sauromates, des Rhoemetalkes Sohn, in den ersten Jahren des Severus mit den Sirakern und den Skythen - vielleicht nicht ganz ohne Grund hat er seine Münzen mit den Taten des Herakles bezeichnet. Auch zur See hatte er tätig zu sein, vor allem das auf dem Schwarzen Meer nie aufhörende Piratenwesen niederzuhalten: jenem Sauromates wird gleichfalls nachgerühmt, daß er die Taurier zur Ordnung gebracht und die Piraterie gebändigt habe. Indes lagen auf der Halbinsel auch römische Truppen, vielleicht eine Abteilung der pontischen Flotte, sicher ein Detachement der mösischen Armee; bei geringer Zahl zeigte doch ihre Anwesenheit den Barbaren, daß der gefürchtete Legionär auch hinter diesen Griechen stand. Noch in anderer Weise schützte sie das Reich; wenigstens in späterer Zeit sind den Fürsten des Bosporus regelmäßig Geldsummen aus der Reichskasse gezahlt worden, deren sie auch insofern bedurften, als das Abkaufen der feindlichen Einfälle durch stehende Jahrgelder hier, in dem nicht unmittelbaren Reichslande, wahrscheinlich noch früher stehend geworden ist als anderswo ^73.
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^71 Es war dies der im Jahre 41 von Claudius eingesetzte König Mithradates, welcher einige Jahre später abgesetzt und durch seinen Bruder Kotys ersetzt ward; er lebte nachher in Rom und kam in den Wirren des Vierkaiserjahres um (Plut. Galba 13 u. 15). Indes wird weder aus den Andeutungen bei Tacitus (ann. 12, 15; vgl. Plin. nat. 6, 5, 17) noch aus dem (durch Verwechslung der beiden Mithradates von Bosporus und von Iberien verwirrten) Bericht bei Petrus Patricius (fr. 3) der Sachverhalt deutlich. Die chersonesitischen Märchen bei dem späten Constantinus Porphyrogenitus (de adm. imp. c. 53) kommen natürlich nicht in Betracht. Der böse bosporanische König Sauromates Κρισκονόρου (nicht Ρησκοπόρου) υιός der mit den Sarmaten gegen Kaiser Diocletianus und Constantius sowie gegen das reichstreue Cherson Krieg führt, ist offenbar hervorgegangen aus einer Verwirrung des bosporanischen Königs- und des Volksnamens und geradeso historisch wie die Variation auf die Geschichte von David und Goliath, die Erlegung des gewaltigen Königs der Bosporaner Sauromates durch den kleinen Chersonesiten Pharnakos. Die Königsnamen allein, zum Beispiel außer den genannten der nach dem Erlöschen des Geschlechts der Sauromaten eintretende Asandros, genügen. Die städtischen Privilegien und die Örtlichkeiten der Stadt, zu deren Erklärung diese Mirabilien erfunden sind, verdienen allerdings Beachtung.
^72 Es gibt keine bosporanischen Gold- oder Pseudogoldmünzen ohne den römischen Kaiserkopf, und es ist dies immer der des vom römischen Senat anerkannten Herrschers. Daß in den Jahren 263 und 265, wo im Reiche sonst nach Valerians Gefangennehmung Gallienus offiziell als Alleinherrscher galt, hier zwei Köpfe auf den Münzen erscheinen, ist vielleicht nur Unkunde; doch mag der Bosporus damals unter den vielen Prätendenten eine andere Wahl getroffen haben. Die Namen werden in dieser Zeit nicht beigesetzt und die Bildnisse sind nicht sicher zu unterscheiden.
^73 Dies wird man dem Skythen Toxaris in dem unter den lukianischen stehenden Dialog (c. 44) glauben dürfen; im übrigen erzählt er nicht bloß μύθοις όμοια, sondern eben einen Mythos, dessen Könige Leukanor und Eubiotos die Münzen begreiflicherweise nicht kennen.
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Daß die Zentralisierung des Regiments auch diesem Fürsten gegenüber zur Anwendung kam und er nicht viel anders zu dem römischen Caesar stand wie der Bürgermeister von Athen, tritt vielfach hervor; Erwähnung verdient, daß König Asandros und die Königin Dynamis Goldmünzen mit ihrem Namen und ihrem Bildnis schlugen, dagegen dem König Polemon und seinen nächsten Nachfolgern wohl die Goldprägung blieb, da dieses Gebiet sowie die anwohnenden Barbaren seit langem ausschließlich an Goldcourant gewöhnt waren, aber sie veranlaßt wurden, ihre Goldstücke mit dem Namen und dem Bilde des regierenden Kaisers zu versehen. Ebenfalls seit Polemon ist der Fürst dieses Landes zugleich der Oberpriester auf Lebenszeit des Kaisers und des kaiserlichen Hauses. Im übrigen behielten die Verwaltung und das Hofwesen die unter Mithradates eingeführten Formen nach dem Muster des persischen Großkönigtums, obwohl der Geheimschreiber (αρχιγραμματεύς) und der Oberkammerdiener (αρχικοιτωνείτης) des Hofes von Pantikapäon zu den vornehmen Hofbeamten der Großkönige sich verhielten wie der Römerfeind Mithradates Eupator zu seinem Nachkommen Tiberius Iulius Eupator, der wegen seines Anrechts an die bosporanische Krone in Rom vor Kaiser Pius Recht nahm.
Wertvoll blieb dieses nordische Griechenland für das Reich wegen der Handelsbeziehungen. Wenn auch dieselben in dieser Epoche wohl weniger bedeuteten als in älterer Zeit ^74, so ist doch der Kaufmannsverkehr sehr rege geblieben. In der augustischen Zeit brachten die Stämme der Steppe Sklaven ^75 und Felle, die Kaufleute der Zivilisation Bekleidungsstücke, Wein und andere Luxusartikel nach Tanais; in noch höherem Maße war Phanagoria die Niederlage für den Export der Einheimischen, Pantikapäon für den Import der Griechen. Jene Wirren im Bosporus in der claudischen Zeit waren für die Kaufleute von Byzanz ein schwerer Schlag. Daß die Goten ihre Piratenfahrten im dritten Jahrhundert damit begannen, die bosporanischen Reeder zu unfreiwilliger Hilfeleistung zu pressen, wurde schon erwähnt. Wohl infolge dieses, den barbarischen Nachbarn selbst unentbehrlichen Verkehrs haben die Bürger von Chersonesos noch nach dem Wegziehen der römischen Besatzungen sich behauptet und konnten späterhin, als in justinianischer Zeit die Macht des Reiches sich auch nach dieser Richtung hin noch einmal geltend machte, als Griechen in das griechische Reich zurücktreten.
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^74 In Betreff der Getreideausfuhr verdient die Notiz in dem Bericht des Plautius Beachtung.
^75 Auch aus dem Erbieten, einer von den römischen Truppen bedrängten Ortschaft der Siraker (am Asowschen Meer) 10000 Sklaven zu liefern (Tac. ann. 12, 17), wird auf einen lebhaften Sklavenimport aus diesen Gegenden geschlossen werden dürfen.
KAPITEL VIII. Kleinasien
Die große Halbinsel, welche die drei Meere, das Schwarze, das Ägäische und Mittelländische, an drei Seiten bespülen, und die gegen Osten mit dem eigentlichen asiatischen Kontinent zusammenhängt, wird, insoweit sie zum Grenzgebiet des Reiches gehört, in dem nächsten, das Euphratgebiet und die römisch-parthischen Beziehungen behandelnden Abschnitt betrachtet werden. Hier sollen die Friedensverhältnisse namentlich der westlichen Landschaften unter dem Kaiserregiment dargelegt werden.
Die ursprüngliche oder doch vorgriechische Bevölkerung dieser weiten Strecke hat sich vielerorts in bedeutendem Umfang bis in die Kaiserzeit hinein behauptet. Dem früher erörterten thrakischen Stamme hat sicher der größte Teil von Bithynien gehört; Phrygien, Lydien, Kilikien, Kappadokien zeigen sehr mannigfaltige und schwer zu lösende Überreste älterer Sprachepochen, die vielfach in die römische Zeit hinabreichen; fremdartige Götter-, Menschen- und Ortsnamen begegnen überall. Aber so weit unser Blick reicht, dem freilich das tiefere Eindringen hier selten gewährt ist, erscheinen diese Elemente nur weichend und schwindend, wesentlich als Negation der Zivilisation oder, was hier damit uns wenigstens zusammenzufallen dünkt, der Hellenisierung. Es wird am geeigneten Platz auf einzelne Gruppen dieser Kategorie zurückzukommen sein; für die geschichtliche Entwicklung Kleinasiens in der Kaiserzeit gibt es daselbst nur zwei aktive Nationalitäten, die beiden zuletzt eingewanderten, in den Anfängen der geschichtlichen Zeit die Hellenen und während der Wirren der Diadochenzeit die Kelten.
Die Geschichte der kleinasiatischen Hellenen, soweit sie ein Teil der römischen ist, ist früher dargelegt worden. In der fernen Zeit, wo die Küsten des Mittelmeers zuerst befahren und besiedelt wurden und die Welt anfing unter die vorgeschrittenen Nationen auf Kosten der zurückgebliebenen aufgeteilt zu werden, hatte die Hochflut der hellenischen Auswanderung sich zwar über alle Ufer des Mittelländischen Meeres, aber doch nirgend hin, selbst nicht nach Italien und Sizilien in so breitem Strom ergossen wie über das Inselreiche Ägäische Meer und die nahe, hafenreiche, liebliche Küste Vorderasiens. Die vorderasiatischen Griechen hatten dann selbst vor allen übrigen sich tätig an der weiteren Welteroberung beteiligt, von Miletos aus die Küsten des Schwarzen Meeres, von Phokäa und Knidos aus die der Westsee besiedeln helfen. In Asien ergriff die hellenische Zivilisation wohl die Bewohner des Binnenlandes, die Myser, Lydier, Karer, Lykier, und selbst die persische Großmacht blieb von ihr nicht unberührt. Aber die Hellenen selber besaßen nichts als den Küstensaum, höchstens mit Einschluß des unteren Laufs der größeren Flüsse, und die Inseln. Kontinentale Eroberung und eigene Landmacht vermochten sie hier gegenüber den mächtigen einheimischen Fürsten nicht zu gewinnen; auch lud das hochgelegene und großenteils wenig kulturfähige Binnenland Kleinasiens nicht so wie die Küsten zur Ansiedelung ein, und die Verbindungen dieser mit dem Innern sind schwierig. Wesentlich in Folge dessen brachten es die asiatischen Hellenen noch weniger als die europäischen zur inneren Einigung und zur eigenen Großmacht und lernten früh die Fügsamkeit gegenüber den Herren des Kontinents. Der national hellenische Gedanke kam ihnen erst von Athen; sie wurden dessen Bundesgenossen nur nach dem Siege und blieben es nicht in der Stunde der Gefahr. Was Athen diesen Schutzbefohlenen der Nation hatte leisten wollen und nicht hatte leisten können, das vollbrachte Alexander; Hellas mußte er besiegen, Kleinasien sah in dem Eroberer nur den Befreier. Alexanders Sieg sicherte in der Tat nicht bloß das asiatische Hellenentum, sondern öffnete ihm eine weite, fast ungemessene Zukunft; die Besiedelung des Kontinents, welche im Gegensatz der bloß litoralen dieses zweite Stadium der hellenischen Welteroberung bezeichnet, ergriff auch Kleinasien in bedeutendem Umfang. Doch von den Knotenpunkten der neuen Staatenbildung kam keiner nach den alten Griechenstädten der Küste ^1. Die neue Zeit forderte wie überhaupt neue Gestaltung, so vor allem auch neue Städte, zugleich griechische Königsresidenzen und Mittelpunkte bisher ungriechischer und dem Griechentum zuzuführender Bevölkerungen. Die große staatliche Entwicklung bewegt sich um die Städte königlicher Gründung und königlichen Namens, Thessalonike, Antiocheia, Alexandreia. Mit ihren Herren hatten die Römer zu ringen; den Besitz Kleinasiens gewannen sie fast durchaus, wie man von Verwandten oder Freunden ein Landgut erwirbt, durch Vermächtnis im Testament; und wie schwer auf den also gewonnenen Landschaften zeitweise das römische Regiment gelastet hat, der Stachel der Fremdherrschaft trat hier nicht hinzu. Eine nationale Opposition hat wohl der Achämenide Mithradates den Römern in Kleinasien entgegengestellt und das römische Mißregiment die Hellenen in seine Arme getrieben; aber diese selbst haben nie etwas Ähnliches unternommen. Darum ist von diesem großen, reichen, wichtigen Besitz in politischer Hinsicht wenig zu berichten; um so weniger, als in betreff der nationalen Beziehungen der Hellenen überhaupt zu den Römern das in dem vorhergehenden Abschnitt Bemerkte wesentlich auch für die kleinasiatischen Geltung hat.
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^1 Hätte der Staat des Lysimachos Bestand gehabt, so wäre es wohl anders gekommen. Seine Gründungen Alexandreia in der Troas und Lysimacheia, Ephesos-Arsinoe, verstärkt durch die Übersiedelung der Bewohner von Kolophon und Lebedos, liegen in der bezeichneten Richtung.
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Die römische Verwaltung Kleinasiens wurde nie in systematischer Weise geordnet, sondern die einzelnen Gebiete so, wie sie zum Reich kamen, ohne wesentliche Veränderung der Grenzen als römische Verwaltungsbezirke eingerichtet. Die Staaten, welche König Attalos III. von Pergamon den Römern vermacht hatte, bilden die Provinz Asia; die ebenfalls durch Erbgang ihnen zugefallenen des Königs Nikomedes die Provinz Bithynien; das dem Mithradates Eupator abgenommene Gebiet die mit Bithynien vereinigte Provinz Pontus. Kreta wurde bei Gelegenheit des großen Piratenkrieges von den Römern besetzt; Kyrene, das gleich hier mit erwähnt werden mag, nach dem letzten Willen seines Herrschers von ihnen übernommen. Derselbe Rechtstitel gab der Republik die Insel Kypros; hinzu kam hier die notwendige Unterdrückung der Piraterie. Diese hatte auch zu der Bildung der Statthalterschaft Kilikien den Grund gelegt; vollständig kam das Land an Rom durch Pompeius mit Syrien zugleich, und beide sind während des ersten Jahrhunderts gemeinschaftlich verwaltet worden. All dieser Länderbesitz war bereits von der Republik erworben. In der Kaiserzeit traten eine Anzahl Gebiete hinzu, welche früher nur mittelbar zum Reich gehört hatten: im Jahre 729 (25) das Königreich Galatien, mit welchem ein Teil Phrygiens, Lykaonien, Pisidien, Pamphylien vereinigt worden war; im Jahre 747 (7) die Herrschaft des Königs Deiotarus, Kastors Sohn, welche Gangra in Paphlagonien und wahrscheinlich auch Amaseia und andere benachbarte Orte umfaßte; im Jahre 17 n. Chr. das Königreich Kappadokien; im Jahre 43 das Gebiet der Konföderation der lykischen Städte; im Jahre 63 das nordöstliche Kleinasien vom Tal des Iris bis zur armenischen Grenze; Klein-Armenien und einige kleinere Fürstentümer in Kilikien wahrscheinlich durch Vespasian. Damit war die unmittelbare Reichsverwaltung in ganz Kleinasien durchgeführt. Lehnsfürstentümer blieben nur der taurische Bosporus, von. dem schon die Rede war, und Groß-Armenien, von dem der nächste Abschnitt handeln wird.
Als bei dem Eintreten des Kaiserregiments die administrative Scheidung zwischen ihm und dem des Reichsrats getroffen ward, kam das gesamte kleinasiatische Gebiet, so weit es damals unmittelbar unter dem Reiche stand, an den letzteren; die Insel Kypros, die anfangs unter kaiserliche Verwaltung gelangt war, ging ebenfalls wenige Jahre später an den Senat über. So entstanden hier die vier senatorischen Statthalterschaften Asia, Bithynia und Pontus, Kypros, Kreta und Kyrene. Unter kaiserlicher Verwaltung stand anfangs nur Kilikien als Teil der syrischen Provinz. Aber die später in unmittelbare Reichsverwaltung gelangten Gebiete wurden hier wie im ganzen Reich unter kaiserliche Statthalter gelegt; so ward noch unter Augustus aus den binnenländischen Landschaften des Galatischen Reiches die Provinz Galatien gebildet und die Küstenlandschaft Pamphylien einem anderen Statthalter überwiesen, welchem letzteren unter Claudius weiter Lykien unterstellt ward. Ferner ward Kappadokien kaiserliche Statthalterschaft unter Tiberius. Auch blieb natürlich Kilikien, als es eigene Statthalter erhielt, unter kaiserlicher Verwaltung. Abgesehen davon, daß Hadrian die wichtige Provinz Bithynien und Pontus gegen die unbedeutende lykisch-pamphylische eintauschte, blieb diese Ordnung in Kraft, bis gegen das Ende des 3. Jahrhunderts die senatorische Mitverwaltung überhaupt bis auf geringe Überreste beseitigt ward. Die Grenze ward in der ersten Kaiserzeit durchaus durch die Lehnsfürstentümer gebildet; nach deren Einziehung berührte die Reichsgrenze, von Kyrene abgesehen, unter allen diesen Verwaltungsbezirken nur der kappadokische, insofern diesem damals auch die nordöstliche Grenzlandschaft bis hinauf nach Trapezunt zugeteilt war ^2; und auch diese Statthalterschaft grenzte nicht mit dem eigentlichen Ausland, sondern im Norden mit den abhängigen Völkerschaften am Phasis, weiterhin mit dem von Rechts wegen und einigermaßen auch tatsächlich zum Reiche gehörigen Lehnskönigtum Armenien.
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^2 Nirgends haben die Grenzen der Lehnstaaten und selbst der Provinzen mehr gewechselt als im nordöstlichen Kleinasien. Die unmittelbare Reichsverwaltung trat hier für die Landschaften des Königs Polemon, wozu Zela, Neocaesarea, Trapezus gehörten, im Jahre 63 ein, für Klein-Armenien, wir wissen nicht genau wann, wahrscheinlich im Anfang der Regierung Vespasians. Der letzte Lehnskönig von Klein-Armenien, dessen gedacht wird, ist der Herodeer Aristobulos (Tac. ann. 13, 7; 14, 26; Ios. ant. Iud. 20, 8, 4), der es noch im Jahre 60 besaß; im Jahre 75 war die Landschaft römisch (CIL III, 306), und wahrscheinlich hat die eine der seit Vespasian in Kappadokien garnisonierenden Legionen von Anfang an in dem klein-armenischen Satala gestanden. Vespasian hat die genannten Landschaften so wie Galatien und Kappadokien zu einer großen Statthalterschaft vereinigt. Am Ende der Domitianischen Regierung finden wir Galatien und Kappadokien getrennt und die nordöstlichen Provinzen zu Galatien gelegt. Unter Traian ist zuerst wiederum der ganze Bezirk in einer Hand, späterhin (Eph. epigr. V, n. 1345) in der Weise geteilt, daß die nordöstliche Küste zu Kappadokien gehört. Dabei ist es wenigstens insoweit geblieben, daß Trapezunt, und also auch Klein-Armenien, fortan beständig unter diesem Statthalter gestanden hat. Also hatte, von einer kurzen Unterbrechung unter Domitian abgesehen, der Legat von Galatien nichts mit der Grenzverteidigung zu tun und ist diese, wie es auch in der Sache liegt, stets mit dem Kommando Kappadokiens und seiner Legionen vereinigt gewesen.
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Um von den Zuständen und der Entwicklung Kleinasiens in den drei ersten Jahrhunderten unserer Zeitrechnung eine Vorstellung zu gewinnen, soweit dies bei einem aus unserer unmittelbaren geschichtlichen Überlieferung gänzlich ausfallenden Lande möglich ist, wird bei dem konservativen Charakter des römischen Provinzialregiments an die älteren Gebietsteilungen und die Vorgeschichte der einzelnen Landschaften anzuknüpfen sein.
Die Provinz Asia ist das alte Reich der Attaliden, Vorderasien bis nördlich zur bithynischen, südlich zur lykischen Grenze; die anfangs davon abgetrennten östlichen Striche, das große Phrygien, waren schon in republikanischer Zeit wieder dazu geschlagen worden, und die Provinz reichte seitdem bis an die Landschaft der Galater und die pisidischen Gebirge. Auch Rhodus und die übrigen kleineren Inseln des Ägäischen Meeres gehörten zu diesem Sprengel. Die ursprüngliche hellenische Ansiedlung hatte außer den Inseln und der eigentlichen Küste auch die unteren Täler der größeren Flüsse besetzt; Magnesia am Sipylos im Hermostal, das andere Magnesia und Tralleis im Tal des Mäandros waren schon vor Alexander als griechische Städte gegründet oder doch griechische Städte geworden; die Karer, Lyder, Myser wurden früh wenigstens zu Halbhellenen. Die eintretende Griechenherrschaft fand in den Küstenlandschaften nicht viel zu tun; Smyrna, das vor Jahrhunderten von den Barbaren des Binnenlandes zerstört worden war, erhob sich damals aus seinen Trümmern, um rasch wieder einer der ersten Sterne des glänzenden kleinasiatischen Städteringes zu werden; und wenn der Wiederaufbau von Ilion an dem Grabhügel Hektors mehr ein Werk der Pietät als der Politik war, so war die Anlage von Alexandreia an der Küste der Troas von bleibender Bedeutung. Pergamon im Tal des Kaïkos blühte auf als Residenz der Attaliden.
In dem großen Werk der Hellenisierung des Binnenlandes dieser Provinz wetteiferten, Alexanders Intentionen entsprechend, alle hellenischen Regierungen, Lysimachos, die Seleukiden, die Attaliden. Die einzelnen Gründungen sind aus unserer Überlieferung noch mehr verschwunden als die Kriegsläufte der gleichen Epoche; wir sind hauptsächlich angewiesen auf die Namen und die Beinamen der Städte; aber auch diese genügen, um die allgemeinen Umrisse dieser Jahrhunderte hindurch sich fortsetzenden und dennoch homogenen und zielbewußten Tätigkeit zu erkennen. Eine Reihe binnenländischer Ortschaften, Stratonikeia in Karien, Peltae, Blaundos, Dokimeion, Kadoi in Phrygien, die Mysomakedonier im Bezirk von Ephesos, Thyateira, Hyrkania, Nakrasa im Hermosgebiet, die Askylaken im Bezirk von Adramytion werden in Urkunden oder sonstigen glaubwürdigen Zeugnissen als Makedonierstädte bezeichnet; und diese Erwähnungen sind so zufälliger Art und die Ortschaften teilweise so unbedeutend, daß die gleiche Bezeichnung sicher auf eine große Anzahl anderer Niederlassungen in dieser Gegend sich erstreckt hat und wir schließen dürfen auf eine ausgedehnte, wahrscheinlich mit dem Schutz Vorderasiens gegen die Galater und Pisidier zusammenhängende Ansiedlung griechischer Soldaten in den bezeichneten Gegenden. Wenn ferner die Münzen der ansehnlichen phrygischen Stadt Synnada mit ihrem Stadtnamen den der Ioner und der Dorer sowie den des gemeinen Zeus (Ζεύς πάνδημος) verbinden, so muß einer der Alexandriden die Griechen insgemein aufgefordert haben, hier sich niederzulassen; und auch dies beschränkte sich gewiß nicht auf diese einzelne Stadt. Die zahlreichen Städte hauptsächlich des Binnenlandes, deren Namen auf die Königshäuser der Seleukiden oder der Attaliden zurückgehen oder die sonst griechisch benannt sind, sollen hier nicht aufgeführt werden; es befinden sich namentlich unter den sicher von den Seleukiden gegründeten oder reorganisierten Städten mehrere der in späterer Zeit blühendsten und gesittetsten des Binnenlandes, zum Beispiel im südlichen Phrygien Laodikeia und vor allem Apameia, das alte Kelaenae an der großen Heerstraße von der Westküste Kleinasiens zum mittleren Euphrat, schon in persischer Zeit das Entrepôt für diesen Verkehr und unter Augustus nach Ephesos die bedeutendste Stadt der Provinz Asia. Wenn auch nicht jede Beilegung eines griechischen Namens mit Ansiedlung griechischer Kolonisten verbunden gewesen sein wird, so werden wir doch einen beträchtlichen Teil dieser Ortschaften den griechischen Pflanzstädten beizählen dürfen. Aber auch die städtischen Ansiedlungen nichtgriechischen Ursprungs, die die Alexandriden vorfanden, lenkten von selber in die Bahnen der Hellenisierung ein, wie denn die Residenz des persischen Statthalters, Sardes, noch von Alexander selbst als griechisches Gemeinwesen geordnet ward.
Diese städtische Entwicklung war vollzogen, als die Römer die Herrschaft über Vorderasien antraten; sie selber haben sie nicht in intensiver Weise gefördert. Daß eine große Anzahl der Stadtgemeinden in der östlichen Hälfte der Provinz ihre Jahre von dem der Stadt 670 (84) zählen, kommt daher, daß damals nach Beendigung des Mithradatischen Krieges diese Bezirke durch Sulla unter unmittelbar römische Verwaltung kamen; Stadtrecht haben diese Ortschaften nicht erst damals erhalten. Augustus hat die Stadt Parium am Hellespont und die schon erwähnte Alexandreia in Troas mit Veteranen seiner Armee besetzt und beiden die Rechte der römischen Bürgergemeinden beigelegt; letztere ist seitdem in dem griechischen Asien eine italische Insel gewesen wie Korinth in Griechenland und Berylos in Syrien. Aber dies war nichts als Soldatenversorgung; von eigentlicher Städtegründung in der römischen Provinz Asien unter den Kaisern ist wenig die Rede. Unter den nicht zahlreichen nach Kaisern benannten Städten daselbst ist vielleicht nur von Sebaste und Tiberiopolis, beide in Phrygien, und von Hadrianoi an der bithynischen Grenze kein älterer Stadtname nachzuweisen. Hier, in der Berglandschaft zwischen dem Ida und dem Olymp, hauste Kleon in der Triumviralzeit, ein gewisser Tilliboros unter Hadrian, beide halb Räuberhauptleute, halb Volksfürsten, von denen jener selbst in der Politik eine Rolle gespielt hat; in dieser Freistatt der Verbrecher war die Gründung einer geordneten Stadtgemeinde durch Hadrian allerdings eine Wohltat. Sonst blieb in dieser Provinz, mit ihren fünfhundert Stadtgemeinden der städtereichsten des ganzen Staates, in dieser Hinsicht wohl nicht mehr viel zu stiften übrig, höchstens etwa zu teilen, das heißt die faktisch zu einer Stadtgemeinde sich entwickelnden Flecken aus dem früheren Gemeindeverbande zu lösen und selbständig zu machen, wie wir einen Fall der Art in Phrygien unter Konstantin I. nachweisen können. Aber von der eigentlichen Hellenisierung waren die abgelegenen Gebiete noch weit entfernt, als das römische Regiment begann; insbesondere in Phrygien behauptete sich die vielleicht der armenischen gleichartige Landessprache. Wenn aus dem Fehlen griechischer Münzen und griechischer Inschriften nicht mit Sicherheit auf das Fehlen der Hellenisierung geschlossen werden darf ^3, so weist doch die Tatsache, daß die phrygischen Münzen fast durchaus der römischen Kaiserzeit, die phrygischen Inschriften der großen Mehrzahl nach der späteren Kaiserzeit angehören, darauf hin, daß in die entlegenen und der Zivilisation schwer zugänglichen Gegenden der Provinz Asia die hellenische Gesittung soweit überhaupt, überwiegend erst unter den Kaisern den Weg fand. Zu unmittelbarem Eingreifen der Reichsverwaltung bot dieser im Stillen sich vollziehende Prozeß wenig Gelegenheit und Spuren solchen Eingreifens vermögen wir nicht nachzuweisen. Freilich war Asia eine senatorische Provinz, und daß dem Senatsregiment jede Initiative abging, mag auch hier in Betracht kommen.
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^3 Die städtische Münzprägung und die Inschriftsetzung stehen unter so vielfachen Bedingungen, daß das Fehlen oder auch die Fülle der einen wie der andern nicht ohne weiteres zu Rückschlüssen auf die Abwesenheit oder die Intensität einer bestimmten Zivilisationsphase berechtigen. Für Kleinasien insbesondere ist zu beachten, daß es das gelobte Land der munizipalen Eitelkeit ist und unsere Denkmäler, auch die Münzen, zum weitaus größten Teil dadurch hervorgerufen sind, daß die Regierung der römischen Kaiser dieser freien Lauf ließ.
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Syrien und mehr noch Ägypten gehen auf in ihren Metropolen; die Provinz Asien und Kleinasien überhaupt hat keine einzelne Stadt aufzuweisen gleich Antiocheia und Alexandreia, sondern sein Gedeihen ruht auf den zahlreichen Mittelstädten. Die Einteilung der Städte in drei Klassen, welche sich unterscheiden im Stimmrecht auf dem Landtag, in der Repartition der von der ganzen Provinz aufzubringenden Leistungen, selbst in der Zahl der anzustellenden Stadtärzte und städtischen Lehrer ^4, ist vorzugsweise diesen Landschaften eigen. Auch die städtischen Rivalitäten, die in Kleinasien so energisch und zum Teil so kindisch, gelegentlich auch so gehässig hervortreten, wie zum Beispiel der Krieg zwischen Severus und Niger in Bithynien eigentlich ein Krieg der beiden rivalisierenden Kapitalen Nikomedeia und Nikäa war, gehören zum Wesen zwar der hellenischen Politien überhaupt, insbesondere aber der kleinasiatischen. Des Wetteifers um die Kaisertempel werden wir weiterhin gedenken; in ähnlicher Weise war die Rangfolge der städtischen Deputationen bei den gemeinschaftlichen Festen in Kleinasien eine Lebensfrage - Magnesia am Mäander nennt sich auf den Münzen die “siebente Stadt von Asia” - und vor allem der erste Platz war ein so begehrter, daß die Regierung schließlich sich dazu verstand, mehrere erste Städte zuzulassen. Ähnlich ging es mit der Metropolenbezeichnung. Die eigentliche Metropole der Provinz war Pergamon, die Residenz der Attaliden und der Sitz des Landtags. Aber Ephesos, die faktische Hauptstadt der Provinz, wo der Statthalter verpflichtet war, sein Amt anzutreten, und das auch dieses “Landungsrechts” auf seinen Münzen sich berühmt, Smyrna, mit dem ephesischen Nachbar in steter Rivalität und dem legitimen Erstenrecht der Ephesier zum Trotz auf den Münzen sich nennend “die erste an Größe und Schönheit”, das uralte Sardeis, Kyzikos und andere mehr strebten nach dem gleichen Ehrenrechte. Mit diesen ihren Quengeleien, wegen deren regelmäßig der Senat und der Kaiser angegangen wurden, den “griechischen Dummheiten”, wie man in Rom zu sagen pflegte, waren die Kleinasiaten der stehende Verdruß und das stehende Gespött der vornehmen Römer ^5.
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^4 “Die Verordnung”, sagt der Jurist Modestinus, der sie referiert (dig. 27, 1, 6, 3), “interessiert alle Provinzen, obwohl sie an die Asiaten gerichtet ist.” Auch paßt sie in der Tat nur da, wo es Städteklassen gibt, und der Jurist fügt eine Anweisung hinzu, wie sie auf anders geordnete Provinzen anzuwenden sei. Was der Biograph des Pius (c. 11) über die von Pius den Rhetoren gewährten Auszeichnungen und Gehalte berichtet, hat mit dieser Verfügung nichts zu schaffen.
^5 Vortrefflich setzt Dion von Prusa in seinen Ansprachen an die Bürger von Nikomedeia und von Tarsos auseinander, daß kein gebildeter Mann für sich solche leere Bezeichnungen haben möchte und die Titelsucht für die Städte geradezu unbegreiflich sei; wie es das Zeichen der richtigen Kleinstädterei sei, sich solche Rangbescheinigungen ausstellen zu lassen; wie der schlechte Statthalter durch diesen Städtehader sich immer decke, da Nikäa und Nikomedeia nie unter sich zusammenhielten. “Die Römer gehen mit euch um wie mit Kindern, denen man geringes Spielzeug schenkt; Mißhandlungen nehmt ihr hin, um Namen zu bekommen; sie nennen eure Stadt die erste, um sie als die letzte zu behandeln. Den Römern seid ihr damit zum Gelächter geworden und sie nennen das ‘griechische Dummheiten’ (Ελληνικά αμαρτήματα).”
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Nicht auf der gleichen Höhe wie das Attalidenreich befand sich Bithynien. Die ältere griechische Kolonisierung hatte sich hier lediglich auf die Küste beschränkt. In der hellenistischen Epoche hatten anfangs die makedonischen Herrscher, später die völlig deren Wege wandelnde einheimische Dynastie neben der im Ganzen wohl auf Umnennung hinauslaufenden Einrichtung der Küstenorte einigermaßen auch das Binnenland erschlossen, namentlich durch die beiden glücklich gediehenen Anlagen von Nikäa (Isnik) und Prusa am Olymp (Brussa); von der ersteren wird hervorgehoben, daß die ersten Ansiedler von guter makedonischer und hellenischer Herkunft gewesen seien. Aber in der Intensität der Hellenisierung stand das Reich des Nikomedes weit zurück hinter dem des Bürgerfürsten von Pergamon; insonderheit das östliche Binnenland kann vor Augustus nur wenig besiedelt gewesen sein. Dies ward in der Kaiserzeit anders. In augustischer Zeit baute ein glücklicher Räuberhauptmann, der sich zur Ordnung bekehrte, an der galatischen Grenze die gänzlich herabgekommene Ortschaft Gordiu Kome unter dem Namen Iuliopolis wieder auf; in derselben Gegend sind die Städte Bithynion-Claudiopolis und Krateia-Flaviopolis wahrscheinlich im Laufe des ersten Jahrhunderts zu griechischem Stadtrecht gelangt. Überhaupt hat in Bithynien der Hellenismus unter der Kaiserzeit einen mächtigen Aufschwung genommen, und der derbe thrakische Schlag der Eingeborenen gab ihm eine gute Grundlage. Daß unter den in großer Anzahl bekannten Schriftsteinen dieser Provinz nicht mehr als vier der vorrömischen Zeit angehören, wird nicht allein daraus erklärt werden können, daß die städtische Ambition erst unter den Kaisern großgezogen worden ist. In der Literatur der Kaiserzeit gehören eine Anzahl der besten und von der wuchernden Rhetorik am wenigsten erfaßten Schriftsteller, wie der Philosoph Dion von Prusa, die Historiker Memnon von Herakleia, Arrhianos aus Nikomedeia, Cassius Dion von Nikäa, nach Bithynien.
Die östliche Hälfte der Südküste des Schwarzen Meeres, die römische Provinz Pontus, hat zur Grundlage denjenigen Teil des Reiches Mithradats, den Pompeius sofort nach dem Siege in unmittelbaren Besitz nahm. Die zahlreichen kleinen Fürstentümer, welche im paphlagonischen Binnenland und östlich davon bis zur armenischen Grenze Pompeius gleichzeitig vergab, wurden nach kürzerem oder längerem Bestand bei ihrer Einziehung teils derselben Provinz zugelegt, teils zu Galatien oder Kappadokien geschlagen. Das ehemalige Reich des Mithradates war sowohl von dem älteren wie von dem jüngeren Hellenismus bei weitem weniger als die westlichen Landschaften berührt worden. Als die Römer dieses Gebiet mittelbar oder unmittelbar in Besitz nahmen, gab es griechisch geordnete Städte dort strenggenommen nicht; Amaseia, die alte Residenz der pontischen Achämeniden und immer ihre Grabstadt, war dies nicht; die beiden alten griechischen Küstenstädte Amisos und das einst über das Schwarze Meer gebietende Sinope waren königliche Residenzen geworden, und auch den wenigen von Mithradates angelegten Ortschaften, zum Beispiel Eupatoria, wird schwerlich griechische Politie gegeben worden sein. Hier aber war, wie schon früher ausgeführt ward, die römische Eroberung zugleich die Hellenisierung; Pompeius organisierte die Provinz in der Weise, daß er die elf Hauptortschaften derselben zu Städten machte und unter sie das Gebiet verteilte. Allerdings ähnelten diese künstlich geschaffenen Städte mit ihren ungeheuren Bezirken - der von Sinope hatte an der Küste eine Ausdehnung von sechzehn deutschen Meilen und grenzte am Halys mit dem amisenischen - mehr den keltischen Gauen als den eigentlich hellenischen und italischen Stadtgemeinden. Aber es wurden doch damals Sinope und Amisos in ihre alte Stellung wieder eingesetzt und andere Städte im Binnenland, wie Pompeiopolis, Nikopolis, Megalopolis, das spätere Sebasteia, ins Leben gerufen. Sinope erhielt durch den Diktator Caesar das Recht der römischen Kolonie und ohne Zweifel auch italische Ansiedler. Wichtiger für die römische Verwaltung ward Trapezus, eine alte Kolonie von Sinope; die Stadt, die im Jahre 63 zur Provinz Kappadokien geschlagen ward, war wie der Standort der römischen Pontusflotte so auch gewissermaßen die Operationsbasis für das Truppenkorps dieser Provinz, das einzige in ganz Kleinasien.
Das binnenländische Kappadokien war seit der Einrichtung der Provinzen Pontus und Syrien in römischer Gewalt; über die Einziehung desselben im Anfang der Regierung des Tiberius, welche zunächst veranlaßt ward durch den Versuch Armeniens, sich der römischen Lehnsherrschaft zu entwinden, wird in dem folgenden Abschnitt zu berichten sein. Der Hof und was unmittelbar damit zusammenhing, hatte sich hellenisiert, etwa so, wie die deutschen Höfe des 18. Jahrhunderts sich dem französischen Wesen zuwandten. Die Hauptstadt Caesarea, das alte Mazaka, gleich dem phrygischen Apameia eine Zwischenstelle des großen Verkehrs zwischen den Häfen der Westküste und den Euphratländern und in römischer Zeit wie noch heute eine der blühendsten Handelsstädte Kleinasiens, war auf Pompeius’ Veranlassung nach dem Mithradatischen Kriege nicht bloß wieder aufgebaut, sondern wahrscheinlich damals auch mit Stadtrecht nach griechischer Art ausgestattet worden. Kappadokien selbst war im Anfang der Kaiserzeit schwerlich mehr griechisch als Brandenburg und Pommern unter Friedrich dem Großen französisch. Als das Land römisch ward, zerfiel es nach den Angaben des gleichzeitigen Strabon nicht in Stadtbezirke, sondern in zehn Ämter, von denen nur zwei Städte hatten, die schon genannte Hauptstadt und Tyana; und diese Ordnung ist hier im Großen und Ganzen so wenig verändert worden wie in Ägypten, wenn auch einzelne Ortschaften späterhin griechisches Stadtrecht empfingen, zum Beispiel Kaiser Marcus aus dem kappadokischen Dorf, in dem seine Gemahlin gestorben war, die Stadt Faustinopolis machte. Griechisch freilich sprachen die Kappadokier jetzt; aber die Studierenden aus Kappadokien hatten auswärts viel zu leiden wegen ihres groben Akzents und ihrer Fehler in Aussprache und Betonung, und wenn sie attisch reden lernten, fanden die Landsleute ihre Sprache affektiert ^6. Erst in der christlichen Zeit gaben die Studiengenossen des Kaisers Julian, Gregorios von Nazianzos und Basilios von Caesarea, dem kappadokischen Namen einen besseren Klang.
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^6 Pausanias aus Caesarea rückt bei Philostratos (vit. soph. 2, 13) dem Herodes Attikos seine Fehler vor: παχεία τή γλώττη κα'ι ως Καππαδόκαις ξύνηθες, ξυγκρούων μέν τά σύμφωνα ιών στοιχείων, συστέλλων δέ τά μηκυνόμενα καί μηκύνων τά βραχέα. Vita Apoll. 1, 7: η γλώττα Αττικώς είχεν, ουδ' απήχθη τήν φωνήν υπό τού έθνους.
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Die lykischen Städte in ihrem abgeschlossenen Berglande öffneten ihre Küste der griechischen Ansiedlung nicht, aber schlossen sich darum doch nicht gegen den hellenischen Einfluß ab. Lykien ist die einzige kleinasiatische Landschaft, in welcher die frühe Zivilisierung die Landessprache nicht beseitigt hat, und welche, fast wie die Römer, in griechisches Wesen einging, ohne sich äußerlich zu hellenisieren. Es bezeichnet ihre Stellung, daß die lykische Konföderation als solche dem attischen Seebund sich angeschlossen und an die athenische Vormacht ihren Tribut entrichtet hat. Die Lykier haben nicht bloß ihre Kunst nach hellenischen Mustern geübt, sondern wohl auch ihre politische Ordnung früh in gleicher Weise geregelt. Die Umwandlung des einst Rhodos untertänigen, aber nach dem Dritten Makedonischen Krieg unabhängig gewordenen Städtebundes in eine römische Provinz, welche wegen des endlosen Haders unter den Verbündeten von Kaiser Claudius verfügt ward, wird das Vordringen des Hellenismus gefördert haben; im Verlauf der Kaiserzeit sind dann die Lykier vollständig zu Griechen geworden.
Die pamphylischen Küstenstädte, wie Aspendos und Perge, griechische Gründungen der ältesten Zeit, später sich selbst überlassen und unter günstigen Verhältnissen gedeihlich entwickelt, hatten das älteste Hellenentum in einer Weise sei es konserviert, sei es aus sich heraus eigenartig gestaltet, daß die Pamphylier nicht viel weniger als die benachbarten Lykier in Sprache und Schrift als selbständige Nation gelten konnten. Als dann Asien den Hellenen gewonnen ward, fanden sie allmählich den Rückweg wie in die gemeine griechische Zivilisation so auch in die allgemeine politische Ordnung. Die Herren in dieser Gegend wie an der benachbarten kilikischen Küste waren in hellenistischer Zeit teils die Ägypter, deren Königshaus verschiedenen Ortschaften in Pamphylien und Kilikien den Namen gegeben hat, teils die Seleukiden, nach denen die bedeutendste Stadt Westkilikiens Seleukeia am Kalykadnos heißt, teils die Pergamener, von deren Herrschaft Attaleia (Adalia) in Pamphylien zeugt. Dagegen hatten die Völkerschaften in den Gebirgen Pisidiens, Isauriens und Westkilikiens bis auf den Beginn der Kaiserzeit ihre Unabhängigkeit der Sache nach behauptet. Hier ruhten die Fehden nie. Nicht bloß zu Lande hatten die zivilisierten Regierungen stets mit den Pisidiern und ihren Genossen zu schaffen, sondern es betrieben dieselben namentlich von dem westlichen Kilikien aus, wo die Gebirge unmittelbar an das Meer treten, noch eifriger als den Landraub das Gewerbe der Piraterie. Als bei dem Verfall der ägyptischen Seemacht die Südküste Kleinasiens völlig zur Freistatt der Seeräuber ward, traten die Römer ein und richteten die Provinz Kilikien, welche die pamphylische Küste mit umfaßte oder doch umfassen sollte, der Unterdrückung des Seeraubs wegen ein. Aber was sie taten, zeigte mehr, was hätte geschehen sollen, als daß wirklich etwas erreicht ward; die Intervention erfolgte zu spät und zu unstetig. Wenn auch einmal ein Schlag gegen die Korsaren geführt ward und römische Truppen selbst in die isaurischen Gebirge eindrangen und tief im Binnenland die Piratenburgen brachen, zu rechter dauernder Festsetzung in diesen von ihr widerwillig annektierten Distrikten kam die römische Republik nicht. Hier blieb dem Kaisertum noch alles zu tun übrig. Antonius, wie er den Orient übernahm, beauftragte einen tüchtigen galatischen Offizier, den Amyntas, mit der Unterwerfung der widerspenstigen pisidischen Landschaft ^7, und als dieser sich bewährte ^8, machte er denselben zum König von Galatien, der militärisch bestgeordneten und schlagfertigsten Landschaft Kleinasiens, und erstreckte zugleich sein Regiment von da bis zur Südküste, also auf Lykaonien, Pisidien, Isaurien, Pamphylien und Westkilikien, während die zivilisierte Osthälfte Kilikiens bei Syrien blieb. Auch als Augustus nach der Aktischen Schlacht die Herrschaft im Orient antrat, ließ er den keltischen Fürsten in seiner Stellung. Derselbe machte auch wesentliche Fortschritte sowohl in der Unterdrückung der schlimmen, in den Schlupfwinkeln des westlichen Kilikiens hausenden Korsaren wie auch in der Ausrottung der Landräuber, tötete einen der schlimmsten dieser Raubherren, den Herrn von Derbe und Laranda im südlichen Lykaonien, Antipatros, baute in Isauria sich seine Residenz und schlug die Pisidier nicht bloß hinaus aus dem angrenzenden phrygischen Gebiet, sondern fiel in ihr eigenes Land ein und nahm im Herzen desselben Kremna. Aber nach einigen Jahren (729 25) verlor er das Leben auf einem Zug gegen einen der westkilikischen Stämme, die Homonadenser; nachdem er die meisten Ortschaften genommen hatte und ihr Fürst gefallen war, kam er um durch einen von dessen Gattin gegen ihn gerichteten Anschlag. Nach dieser Katastrophe übernahm Augustus selbst das schwere Geschäft der Pazifikation des inneren Kleinasiens. Wenn er dabei, wie schon bemerkt ward, das kleine pamphylische Küstenland einem eigenen Statthalter zuwies und es von Galatien trennte, so ist dies offenbar deswegen geschehen, weil das zwischen der Küste und der galatisch-lykaonischen Steppe liegende Gebirgsland so wenig botmäßig war, daß die Verwaltung des Küstengebiets nicht füglich von Galatien aus geführt werden konnte. Römische Truppen wurden nach Galatien nicht gelegt; doch wird das Aufgebot der kriegerischen Galater mehr zu bedeuten gehabt haben als bei den meisten Provinzialen. Auch hatten, da das westliche Kilikien damals unter Kappadokien gelegt ward, die Truppen dieses Lehnsfürsten sich an der Arbeit zu beteiligen. Die Züchtigung zunächst der Homonadenser führte die syrische Armee aus; der Statthalter Publius Sulpicius Quirinius rückte einige Jahre später in ihr Gebiet, schnitt ihnen die Zufuhr ab und zwang sie, sich in Masse zu unterwerfen, worauf sie in die umliegenden Ortschaften verteilt und ihr ehemaliges Gebiet wüst gelegt wurde. Ähnliche Züchtigungen erfuhren in den Jahren 36 und 52 die Kliten, ein anderer, in dem westlichen Kilikien näher an der Küste sitzender Stamm; da sie dem von Rom ihnen gesetzten Lehnsfürsten den Gehorsam verweigerten und das Land wie die See brandschatzten, und da die sogenannten Landesherren mit ihnen nicht fertig werden konnten, kamen beide Male die Reichstruppen aus Syrien herbei, um sie zu unterwerfen. Diese Nachrichten haben sich zufällig erhalten; sicher sind zahlreiche ähnliche Vorgänge verschollen.
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^7 Amyntas wurde noch im Jahre 715, bevor Antonius nach Asien zurückging über die Pisidier gesetzt (App. civ. 5, 75), ohne Zweifel weil diese wieder einmal einen ihrer Raubzüge unternommen hatten. Daraus, daß er dort zuerst herrschte, erklärt es sich auch, daß er sich in Isaura seine Residenz baute (Strab. 12, 6, 3, p. 569). Galatien kam zunächst an die Erben des Deiotarus (Dio 48, 33). Erst im Jahre 718 erhielt Amyntas Galatien, Lykaonien und Pamphylien (Dio 49, 32).
^8 Daß dies die Ursache war, weshalb diese Gegenden nicht unter römische Statthalter gelegt wurden, sagt Strabon (14, 5, 5 p. 671), der nach Zeit und Ort diesen Verhältnissen nahestand, ausdrücklich: εδόκει πρός άπαν τό τοιούτο (für die Unterdrückung der Räuber und der Piraten) βασιλευέσθαι μάλλον τούς τόπους ή θπό τοίς Ρωμαίοις ηγεμόσιν είναι τοίς επί τάς κρίσεις πεμπομένοις, οι μήτ' αεί παρείναι έμελλον (wegen der Bereisung der conventus) μήτε μεθ' όπλον (die allerdings dem späteren Legaten von Galatien fehlten).
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Aber auch im Wege der Besiedelung griff Augustus die Pazifikation dieser Landschaft an. Die hellenistischen Regierungen hatten dieselbe sozusagen isoliert, nicht bloß an der Küste überall Fuß behalten oder gefaßt, sondern auch im Nordwesten eine Reihe von Städten gegründet, an der phrygischen Grenze Apollonia angeblich von Alexander selbst angelegt, Seleukeia Siderus und Antiocheia, beide aus der Seleukidenzeit, ferner in Lykaonien Laodikeia Katakekaumene und die wohl auch in der gleichen Zeit entstandene Hauptstadt dieser Landschaft Ikonion. Aber in dem eigentlichen Bergland findet sich keine Spur hellenistischer Niederlassung; und noch weniger hat der römische Senat sich an diese schwierige Aufgabe gemacht. Augustus tat es; hier, und nur hier im ganzen griechischen Osten, begegnet eine Reihe von Kolonien römischer Veteranen, offenbar bestimmt, dieses Gebiet der friedlichen Ansiedlung zu erobern. Von den eben genannten älteren Ansiedlungen wurde Antiocheia mit Veteranen belegt und römisch reorganisiert, neu angelegt in Lykaonien Parlais und Lystra, in Pisidien selbst das schon genannte Kremna so wie weiter südlich Olbasa und Komama. Die späteren Regierungen setzten die begonnene Arbeit nicht mit gleicher Energie fort; doch wurde unter Claudius das eiserne Seleukeia Pisidiens zum claudischen gemacht, ferner im westkilikischen Binnenland Claudiopolis und nicht weit davon, vielleicht gleichzeitig, Germanicopolis ins Leben gerufen, auch Ikonion, in Augustus’ Zeit ein kleiner Ort, zu bedeutender Entwicklung gebracht. Die neu gegründeten Städte blieben freilich unbedeutend, schränkten aber doch den Spielraum der freien Gebirgsbewohner in namhafter Weise ein, und der Landfriede muß endlich auch hier seinen Einzug gehalten haben. Sowohl die Ebene und die Bergterrassen Pamphyliens wie die Bergstädte Pisidiens selbst, zum Beispiel Selge und Sagalassos, waren während der Kaiserzeit gut bevölkert und das Gebiet sorgfältig angebaut; die Reste mächtiger Wasserleitungen und auffallend großer Theater, sämtlich Anlagen aus der römischen Kaiserzeit, zeigen zwar nur handwerksmäßige Technik, aber Spuren eines reich entwickelten friedlichen Gedeihens. Ganz freilich ward die Regierung des Raubwesens in diesen Landschaften niemals Herr, und wenn in der früheren Kaiserzeit die Heimsuchungen sich in mäßigen Grenzen hielten, traten die Banden hier in den Wirren des dritten Jahrhunderts abermals als kriegführende Macht auf. Sie gehen jetzt unter dem Namen der Isaurer und haben ihren hauptsächlichen Sitz in den Gebirgen Kilikiens, von wo aus sie Land und Meer brandschatzen. Erwähnt werden sie zuerst unter Severus Alexander. Daß sie unter Gallienus ihren Räuberhauptmann zum Kaiser ausgerufen haben, wird eine Fabel sein; aber allerdings wurde unter Kaiser Probus ein solcher namens Lydios, der lange Zeit Lykien und Pamphylien geplündert hatte, in der römischen Kolonie Kremna, die er besetzt hatte, nach langer hartnäckiger Belagerung durch eine römische Armee bezwungen. In späterer Zeit finden wir um ihr Gebiet einen Militärkordon gezogen und einen eigenen kommandierenden General für die Isaurer bestellt. Ihre wilde Tapferkeit hat sogar denen von ihnen, welche bei dem byzantinischen Hof Dienste nehmen mochten, eine Zeitlang eine Stellung daselbst verschafft, wie die Makedonier sie am Hofe der Ptolemäer besessen hatten; ja einer aus ihrer Mitte, Zenon, ist als Kaiser von Byzanz gestorben ^9.
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^9 In der großen unbenannten Ruinenstätte von Saradschik im oberen Limyrostal im östlichen Lykien (vgl. C. Ritter, Erdkunde. Bd. 19, Berlin 1859, S. 1172) steht ein bedeutender tempelförmiger Grabbau, sicher nicht älter als das 3. Jahrhundert n. Chr., an welchem in Relief zerstückelte Menschenteile, Köpfe, Arme, Beine als Embleme angebracht sind; man möchte meinen, als Wappen eines zivilisierten Räuberhauptmanns (Mitteilung von Benndorf).
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Die Landschaft Galatien endlich, in ferner Zeit die Hauptstätte der orientalischen Herrschaft über Vorderasien und in den berühmten Felsskulpturen des heutigen Boghazköi, einst der Königstadt Pteria, die Erinnerungen einer fast verschollenen Herrlichkeit bewahrend, war im Lauf der Jahrhunderte in Sprache und Sitte eine keltische Insel inmitten der Fluten der Ostvölker geworden und ist dies in der inneren Organisation auch in der Kaiserzeit geblieben. Die drei keltischen Völkerschaften, welche bei der großen Wanderung der Nation um die Zeit des Krieges zwischen Pyrrhos und den Römern in das innere Kleinasien gelangt waren und hier, wie im Mittelalter die Franken im Orient, zu einem festgegliederten Soldatenstaat sich zusammengeschlossen und nach längerem Schweifen dies- und jenseits des Halys ihre definitiven Sitze genommen hatten, hatten längst die Zeiten hinter sich, wo sie von dort aus Kleinasien brandschatzten und mit den Königen von Asia und Pergamon im Kampfe lagen, falls sie nicht als Söldner ihnen dienten; auch sie waren an der Übermacht der Römer zerschellt und ihnen in Asien nicht minder botmäßig geworden wie ihre Landsleute im Potal und an der Rhone und Seine. Aber trotz ihres mehrhundertjährigen Verweilens in Kleinasien trennte immer noch eine tiefe Kluft diese Okzidentalen von den Asiaten. Es war nicht bloß, daß sie ihre Landessprache und ihre Volksart festhielten, daß immer noch die drei Gaue jeder von seinen vier Erbfürsten regiert wurden und die von allen gemeinschaftlich beschickte Bundesversammlung in dem heiligen Eichenhain als höchste Behörde dem galatischen Lande vorstand, auch nicht, daß die ungebändigte Roheit wie die kriegerische Tüchtigkeit sie von den Nachbarn zum Nachteil wie zum Vorteil unterschied; dergleichen Gegensätze zwischen Kultur und Barbarei gab es in Kleinasien auch sonst, und die oberflächliche und äußerliche Hellenisierung, wie die Nachbarschaft, die Handelsbeziehungen, der von den Einwanderern übernommene phrygische Kultus, das Söldnertum sie im Gefolge hatten, wird in Galatien nicht viel später eingetreten sein als zum Beispiel in dem benachbarten Kappadokien. Der Gegensatz ist anderer Art: die keltische und die hellenische Invasion haben in Kleinasien konkurriert, und zu dem nationalen Gegensatz ist der Stachel der rivalisierenden Eroberung hinzugetreten. Scharf trat dies zutage in der Mithradatischen Krise: dem Mordbefehl des Mithradates gegen die Italiker ging zur Seite die Niedermetzelung des gesamten galatischen Adels und dementsprechend haben in den Kriegen gegen den orientalischen Befreier der Hellenen die Römer keinen treueren Bundesgenossen gehabt als die Galater Kleinasiens. Darum war der Erfolg der Römer auch der ihrige und gab der Sieg ihnen in den Angelegenheiten Kleinasiens eine Zeitlang eine führende Stellung. Das alte Vierfürstentum wurde, es scheint durch Pompeius, abgeschafft. Einer der neuen Gaufürsten, der in den Mithradatischen Kriegen sich am meisten bewährt hatte, Deiotarus, brachte außer seinem eigenen Gebiete Klein-Armenien und andere Stücke des ehemaligen Mithradatischen Reiches an sich und ward auch den übrigen galatischen Fürsten ein unbequemer Nachbar und der mächtigste unter den kleinasiatischen Dynasten. Nach dem Siege Caesars, dem er feindlich gegenübergestanden hatte und den er auch durch die gegen Pharnakes geleistete Hilfe nicht für sich zu gewinnen vermochte, wurden ihm die mit oder ohne Einwilligung der römischen Regierung gewonnenen Besitzungen größtenteils wieder entzogen; der Caesarianer Mithradates von Pergamon, welcher von mütterlicher Seite dem galatischen Königshaus entsprossen war, erhielt das meiste von dem, was Deiotarus verlor und wurde ihm sogar in Galatien selbst an die Seite gestellt. Aber nachdem dieser kurz darauf im Taurischen Chersones sein Ende gefunden hatte und auch Caesar selbst nicht lange nachher ermordet worden war, setzte Deiotarus sich ungeheißen wieder in den Besitz des Verlorenen, und da er der jedesmal im Orient vorherrschenden römischen Partei sich ebenso zu fügen verstand, wie sie rechtzeitig zu wechseln, starb er hochbejahrt im Jahre 714 (40) als Herr von ganz Galatien. Seine Nachkommen wurden mit einer kleinen Herrschaft in Paphlagonien abgefunden; sein Reich, noch erweitert gegen Süden hin durch Lykaonien und alles Land bis zur pamphylischen Küste, kam, wie schon gesagt ward, im Jahre 718 (36) durch Antonius an Amyntas, welcher schon in Deiotarus’ letzten Jahren als dessen Sekretär und Feldherr das Regiment geführt zu haben scheint und als solcher vor der Schlacht von Philippi den Übergang von den republikanischen Feldherrn zu den Triumvirn bewirkt hatte. Seine weiteren Schicksale sind schon erzählt. An Klugheit und Tapferkeit seinem Vorgänger ebenbürtig, diente er erst dem Antonius, dann dem Augustus als hauptsächliches Werkzeug für die Pazifikation des noch nicht untertänigen kleinasiatischen Gebiets, bis er hier im Jahre 729 (25) seinen Tod fand. Mit ihm endigte das galatische Königtum und verwandelte sich dasselbe in die römische Provinz Galatien.
Gallogräker heißen die Bewohner desselben bei den Römern schon in der letzten Zeit der Republik; sie sind, fügt Livius hinzu, ein Mischvolk, wie sie heißen, und aus der Art geschlagen. Auch mußte ein guter Teil derselben von den älteren phrygischen Bewohnern dieser Landschaften abstammen. Mehr noch fällt ins Gewicht, daß die eifrige Götterverehrung in Galatien und das dortige Priestertum mit den sakralen Institutionen der europäischen Kelten nichts gemein hat; nicht bloß die Große Mutter, deren heiliges Symbol die Römer der hannibalischen Zeit von den Tolistobogern erbaten und empfingen, ist phrygischer Art, sondern auch deren Priester gehörten zum Teil wenigstens dem galatischen Adel an. Dennoch war noch in der römischen Provinz in Galatien die innere Ordnung überwiegend die keltische. Daß noch unter Pius in Galatien die dem hellenischen Recht fremde strenge väterliche Gewalt bestand, ist ein Beweis dafür aus dem Kreise des Privatrechts. Auch in den öffentlichen Verhältnissen gab es in dieser Landschaft immer noch nur die drei alten Gemeinden der Tektosagen, der Tolistoboger, der Trokmer, die wohl ihren Namen die der drei Hauptörter Ankyra, Pessinus und Tauion beisetzen, aber wesentlich doch nichts sind als die wohlbekannten gallischen Gaue, die des Hauptorts ja auch nicht entbehren. Wenn bei den Kelten Asiens die Auffassung der Gemeinde als Stadt früher als bei den europäischen das Übergewicht gewinnt ^10 und der Name Ankyra rascher den der Tektosagen verdrängt als in Europa der Name Burdigala den der Bituriger, dort Ankyra sogar als Vorort der gesamten Landschaft sich die “Mutterstadt” (μητρόπολις) nennt, so zeigt dies allerdings, wie das ja auch nicht anders sein konnte, die Einwirkung der griechischen Nachbarschaft und den beginnenden Assimilationsprozeß, dessen einzelne Phasen zu verfolgen die uns gebliebene oberflächliche Kunde nicht gestattet. Die keltischen Namen halten sich bis in die Zeit des Tiberius, nachher erscheinen sie nur vereinzelt in den vornehmen Häusern. Daß die Römer seit Einrichtung der Provinz wie in Gallien nur die lateinische, so in Galatien neben dieser nur die griechische Sprache im Geschäftsverkehr zuließen, versteht sich von selbst. Wie es früher damit gehalten ward, wissen wir nicht, da vorrömische Schriftmäler in dieser Landschaft überhaupt nicht begegnen. Als Umgangssprache hat die keltische sich auch in Asien mit Zähigkeit behauptet ^11; doch gewann allmählich das Griechische die Oberhand. Im vierten Jahrhundert war Ankyra eines der Hauptzentren der griechischen Bildung; “die kleinen Städte in dem griechischen Galatien”, sagt der bei Vorträgen für das gebildete Publikum grau gewordene Literat Themistios, “können sich ja freilich mit Antiocheia nicht messen; aber die Leute eignen die Bildung sich eifriger an als die richtigen Hellenen, und wo sich der Philosophenmantel zeigt, hängen sie an ihm wie das Eisen am Magnet.” Dennoch mag bis in eben diese Zeit, namentlich jenseits des Halys bei den offenbar viel später hellenisierten Trokmern ^12, sich in den niederen Kreisen die Volkssprache gehalten haben. Es ist schon erwähnt worden, daß nach dem Zeugnis des vielgewanderten Kirchenvaters Hieronymus noch am Ende des 4. Jahrhunderts der asiatische Galater die gleiche, wenn auch verdorbene Sprache redete, welche damals in Trier gesprochen ward. Daß als Soldaten die Galater, wenn sie auch mit den Okzidentalen keinen Vergleich aushielten, doch weit brauchbarer waren als die griechischen Asiaten, dafür zeugt sowohl die Legion, welche König Deiotarus aus seinen Untertanen nach römischem Muster aufgestellt hatte und die Augustus mit dem Reiche übernahm und in die römische Armee unter dem bisherigen Namen einreihte, wie auch daß bei der orientalischen Rekrutierung der Kaiserzeit die Galater ebenso vorzugsweise herangezogen wurden wie im Okzident die Bataver ^13.
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^10 Das berühmte Verzeichnis der der Gemeinde Ankyra gemachten Leistungen aus Tiberius’ Zeit (CIG 4039) bezeichnet die galatischen Gemeinden gewöhnlich mit έθνος, zuweilen mit πόλις. Später verschwindet jene Benennung; aber in der vollen Titulatur, zum Beispiel der Inschrift CIG 4011 aus dem zweiten Jahrhundert, führt Ankyra immer noch den Volksnamen: η μητρόπολις τής Γαλατίας Σεβαστή Τεκτωσάγων Άγκυρα.
^11 Nach Pausanias (10, 36, 1) heißt bei den Γαλάται υπέρ Φρυγίας φωνή τή επιχωρίω σπίσιν die Scharlachbeere ύς; und Lukian (Alex. 51) berichtet von den Verlegenheiten des wahrsagenden Paphlagoniers, wenn ihm Συριστί ή Κελτιστί Fragen vorgelegt wurden und nicht gleich dieser Sprache kundige Leute zur Hand waren.
^12 Wenn in dem Anm. 10 erwähnten Verzeichnis aus Tiberius’ Zeit die Spenden nur selten drei Völkern, meist zwei Völkern oder zwei Städten gegeben werden, so sind, wie G. Perrot (Exploration archéologique de la Galane et de la Bithynie. Paris 1862, S. 83) richtig bemerkt, die letzteren Ankyra und Pessinus und steht bei den Spenden hinter ihnen Tauion der Trokmer zurück. Vielleicht gab es damals bei diesen noch keine Ortschaft, die als Stadt gelten konnte.
^13 Auch Cicero (Att. 6, S, 3) schreibt von seiner Armee in Kilikien: exercitum infirmum habebam, auxilia sane bona, sed ea Galatarum, Pisidarum, Lyciorum: haec enim sunt nostra robora.
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Den außereuropäischen Hellenen gehören ferner noch die beiden großen Eilande des östlichen Mittelmeers Kreta und Kypros an sowie die zahlreichen des Inselmeers zwischen Griechenland und Kleinasien; auch die kyrenäische Pentapolis an der gegenüberliegenden afrikanischen Küste ist durch die umliegende Wüste von dem Binnenlande so geschieden, daß sie jenen griechischen Inseln einigermaßen gleichgestellt werden kann. Indes der allgemeinen geschichtlichen Auffassung fügen diese Elemente der ungeheuren, unter dem Szepter der Kaiser vereinigten Ländermasse wesentlich neue Züge nicht hinzu. Die kleineren Inseln, früher und vollständiger hellenisiert als der Kontinent, gehören ihrem Wesen nach mehr zum europäischen Griechenland als zum kleinasiatischen Kolonialgebiet; wie denn des hellenischen Musterstaats Rhodos bei jenem schon mehrfach gedacht worden ist. In dieser Epoche werden die Inseln hauptsächlich genannt, insofern es in der Kaiserzeit üblich ward, Männer aus den besseren Ständen zur Strafe nach denselben zu verbannen. Man wählte, wo der Fall besonders schwer war, die Klippen wie Gyaros und Donussa; aber auch Andros, Kythnos, Amorgos, einst blühende Zentren griechischer Kultur, waren jetzt Strafplätze, während in Lesbos und Samos nicht selten vornehme Römer und selbst Glieder des kaiserlichen Hauses freiwillig längeren Aufenthalt nahmen. Kreta und Kypros, deren alter Hellenismus unter der persischen Herrschaft oder auch in völliger Isolierung die Fühlung mit der Heimat verloren hatte, ordneten sich, Kypros als Dependenz Ägyptens, die kretischen Städte autonom, in der hellenistischen und später in der römischen Epoche nach den allgemeinen Formen der griechischen Politie. In den kyrenäischen Städten überwog das System der Lagiden; wir finden in ihnen nicht bloß, wie in den eigentlich griechischen, die hellenischen Bürger und Metöken, sondern es stehen neben beiden, wie in Alexandreia die Ägypter, die “Bauern”, das heißt die eingeborenen Afrikaner, und unter den Metöken bilden, wie ebenfalls in Alexandreia, die Juden eine zahlreiche und privilegierte Klasse.
Den Griechen insgemein hat auch das römische Kaiserregiment niemals eine Vertretung gewährt. Die augustische Amphiktyonie beschränkte sich, wie wir sahen, auf die Hellenen in Achaia, Epirus und Makedonien. Wenn die hadrianischen Panhellenen in Athen sich als die Vertretung der sämtlichen Hellenen gerierten, so haben sie doch in die übrigen griechischen Provinzen nur insofern übergegriffen, als sie einzelnen Städten in Asia sozusagen das Ehren-Hellenentum dekretierten; und daß sie dies taten, zeigt erst recht, daß die auswärtigen Griechengemeinden in jene Panhellenen keineswegs einbegriffen sind. Wenn in Kleinasien von Vertretung oder Vertretern der Hellenen die Rede ist, so ist damit in den vollständig hellenisch geordneten Provinzen Asia und Bithynia der Landtag und der Landtagsvorsteher dieser Provinzen gemeint, insofern diese aus den Deputierten der zu einer jeden derselben gehörigen Städte hervorgehen und diese sämtlich griechische Politien sind ^14; oder es werden in der nichtgriechischen Provinz Galatien die neben dem galatischen Landtag stehenden Vertreter der in Galatien verweilenden Griechen als Griechenvorsteher bezeichnet ^15.
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^14 Beschlüsse der επί τής Ασίας Έλληνες CIA 3487, 3957; ein Lykier geehrt υπό τού κοινού τών επί τής Ασίας Ελλήνων καί υπό τών εν Παμφυλία πόλεων O. Benndorf, Reisen in Lykien und Karien. Wien 1884. Bd. 1, S. 122; Schreiben an die Hellenen in Asia CIG 3832, 3833; ώ άνδρες Έλληνες, in der Anrede an den Landtag von Pergamon (Aristeid. or. p. 517). Ein άρξας τού κοινού τών εν Βιθυνία Ελλήνων Perrot, Exploration, S. 32; Schreiben des Kaisers Alexander an dasselbe (dig. 49, 1, 25). Dio 51, 20: τοίς ξένοις, Έλληνας σφάς επικαλέσας, εαυτώ τινα, τοίς μέν Ασιανοίς εν Περγάμω, τοίς δέ Βιθυνοίς εν Νικομεδεία τεμενίσαι επέτρεψε.
^15 Außer den Galatarchen (Marquardt, Staatsverwaltung. Bd. 1, S. 515) begegnen uns in Galatien noch unter Hadrian Helladarchen (BCH 7, 1883, S. 18), welche hier nur gefaßt werden können wie die Hellenarchen in Tanais.
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Der städtischen Konföderation hatte die römische Regierung in Kleinasien keine Veranlassung, besondere Hindernisse entgegenzustellen. In römischer wie in vorrömischer Zeit haben neun Städte der Troas gemeinschaftlich religiöse Verrichtungen vollzogen und gemeinschaftliche Feste gefeiert ^16. Die Landtage der verschiedenen kleinasiatischen Provinzen, welche hier wie in dem gesamten Reich als feste Einrichtung von Augustus ins Leben gerufen sein werden, sind von denen der übrigen Provinzen an sich nicht verschieden. Doch hat diese Institution sich hier in eigenartiger Weise entwickelt oder vielmehr denaturiert. Mit dem nächsten Zweck dieser Jahresversammlungen der städtischen Deputierten einer jeden Provinz ^17, die Wünsche derselben dem Statthalter oder der Regierung zur Kenntnis zu bringen und überhaupt als Organ dieser Provinz zu dienen, verband sich hier zuerst die jährliche Festfeier für den regierenden Kaiser und das Kaisertum überhaupt: Augustus gestattete im Jahre 725 (29) den Landtagen von Asia und Bithynien an ihren Versammlungsorten Pergamon und Nikomedeia, ihm Tempel zu errichten und göttliche Ehre zu erweisen. Diese neue Einrichtung dehnte sich bald auf das ganze Reich aus, und die Verschmelzung der sakralen Institution mit der administrativen wurde ein leitender Gedanke der provinzialen Organisation der Kaiserzeit. Aber in Priester- und Festpomp und städtischen Rivalitäten hat diese Einrichtung doch nirgends sich so entwickelt wie in der Provinz Asia und analog in den übrigen kleinasiatischen Provinzen und nirgends also neben und über die munizipale sich eine provinziale Ambition mehr noch der Städte als der Individuen gestellt, wie sie in Kleinasien das gesamte öffentliche Leben beherrscht. Der von Jahr zu Jahr in der Provinz bestellte Hohepriester (αρχιερεύς) des neuen Tempels ist nicht bloß der vornehmste Würdenträger der Provinz, sondern es wird auch in der ganzen Provinz das Jahr nach ihm bezeichnet ^18. Das Fest- und Spielwesen nach dem Muster der olympischen Feier, welches bei den Hellenen allen, wie wir sahen, mehr und mehr um sich griff, knüpfte in Kleinasien überwiegend an die Feste und Spiele des provinzialen Kaiserkultus an. Die Leitung derselben fiel dem Landtagspräsidenten, in Asia dem Asiarchen, in Bithynien dem Bithyniarchen und so weiter zu, und nicht minder trug er hauptsächlich die Kosten des Jahrfestes, obwohl ein Teil derselben, wie die übrigen dieses so glänzenden wie loyalen Gottesdienstes, durch freiwillige Gaben und Stiftungen gedeckt oder auch auf die einzelnen Städte repartiert wurden. Daher waren diese Präsidenturen nur reichen Leuten zugänglich; die Wohlhabenheit der Stadt Tralleis wird dadurch bezeichnet, daß an Asiarchen - der Titel blieb auch nach Ablauf des Amtsjahrs - es nie daselbst fehle, die Geltung des Apostels Paulus in Ephesos durch seine Verbindung mit verschiedenen dortigen Asiarchen. Trotz der Kosten war dies eine viel umworbene Ehrenstellung, nicht wegen der daran geknüpften Privilegien, zum Beispiel der Befreiung von der Vormundschaft, sondern wegen ihres äußeren Glanzes; der festliche Einzug in die Stadt, im Purpurgewand und den Kranz auf dem Haupt, unter Vortritt der das Rauchfaß schwingenden Prozessionsknaben, war im Horizont der Kleinasiaten, was bei den Hellenen der Ölzweig von Olympia. Mehrfach rühmt sich dieser oder jener vornehme Asiate, nicht bloß selber Asiarch gewesen zu sein, sondern auch von Asiarchen abzustammen. Wenn sich dieser Kultus anfänglich auf die Provinzialhauptstädte beschränkte, so sprengte die munizipale Ambition, die namentlich in der Provinz Asia unglaubliche Verhältnisse annahm, sehr bald diese Schranken. Hier wurde schon im Jahre 23 dem damals regierenden Kaiser Tiberius sowie seiner Mutter und dem Senat ein zweiter Tempel von der Provinz dekretiert und nach langem Hader der Städte durch Beschluß des Senats in Smyrna errichtet. Die anderen größeren Städte folgten bei späteren Gelegenheiten nach ^19. Hatte bis dahin die Provinz wie nur einen Tempel, so auch nur einen Vorsteher und einen Oberpriester gehabt, so mußten jetzt nicht bloß so viele Oberpriester bestellt werden, als es Provinzialtempel gab, sondern es wurden auch, da die Leitung des Tempelfestes und die Ausrichtung der Spiele nicht dem Oberpriester, sondern dem Landesvorsteher zustand und es den rivalisierenden Großstädten hauptsächlich um die Feste und Spiele zu tun war, sämtlichen Oberpriestern zugleich der Titel und das Recht der Vorsteherschaft gegeben, so daß wenigstens in Asia die Asiarchie und das Oberpriestertum der Provinzialtempel zusammenfielen ^20. Damit traten der Landtag und die bürgerlichen Geschäfte, von welchen die Institution ihren Ausgang genommen hatte, in den Hintergrund; der Asiarch war bald nichts mehr als der Ausrichter eines an die göttliche Verehrung der gewesenen und des gegenwärtigen Kaisers angeknüpften Volksfestes, weshalb dann auch die Gemahlin desselben, die Asiarchin, sich an der Feier beteiligen durfte und eifrig beteiligte.
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^16 Das συνέδριον τών εννέα δήμων (H. Schliemann, Troja. Leipzig 1883, S. 256) nennt sich anderswo Ιλιείς καί πόλεις αι κοινονούσαι τής θυσίας καί τοί αγώνος καί τής πανεγύρεως (daselbst, S. 254). Ein anderes Dokument desselben Bundes aus der Zeit des Antigonos bei J. G. Droysen, Geschichte des Hellenismus. 2. Aufl. Gotha 1877. Bd. 2, S. 382ff. Ebenso werden andere κοινά zu fassen sein, die auf einen engeren Kreis als die Provinz sich beziehen, wie das alte der dreizehn ionischen Städte, das der Lesbier (Marquardt, Staatsverwaltung, Bd. 1, S. 516), das der Phrygier auf den Münzen von Apameia. Ihre magistratischen Präsidenten haben auch diese gehabt, wie denn kürzlich sich ein Lesbiarch gefunden hat (Marquardt, a. a.Ο.) und ebenso die mösischen Hellenen unter einem Pontarchen standen. Doch ist es nicht unwahrscheinlich, daß, wo der Archontat genannt wird, der Bund mehr ist als eine bloße Festgenossenschaft; die Lesbier sowohl wie die mösischen Fünfstädte mögen einen besonderen Landtag gehabt haben, dem diese Beamten vorstanden. Dagegen ist das κοινόν τού Υργαλέου πεδίου (W. M. Ramsay, Cities and bishoprics of Phrygia. Oxford 1895, S. 10), das neben mehreren δήμοι steht, eine des Stadtrechts entbehrende Quasi-Gemeinde.
^17 Am deutlichsten tritt die Zusammensetzung der kleinasiatischen Landtage hervor in Strabons (14, 3, 3 p. 664) Bericht über die Lykiarchie und bei Aristeides’ (or. 26 p. 344) Erzählung seiner Wahl zu einem der asiatischen Provinzialpriestertümer.
^18 Beispiele für Asia: CIG 3487; für Lykien: Benndorf, Reisen, Bd. 1, S. 71. Die lykische Bundesversammlung aber bezeichnet die Jahre nicht nach dem Archiereus, sondern nach dem Lykiarchen.
^19 Tac. ann. 4, 15 u. 55. Die Stadt, welche einen von dem Landtag der Provinz (dem κοινόν τής Ασίας usw.) gewidmeten Tempel besitzt, fahrt deswegen das Ehrenprädikat der den (Kaiser-) Tempel hütenden” (νεωκόρος); und wenn eine deren mehrere aufzuweisen hat, wird die Zahl beigesetzt. Man kann an diesem Institut deutlich erkennen, wie der Kaiserkultus seine volle Ausbildung in Kleinasien erhalten hat. Der Sache nach ist das Neokorat allgemein, auf jede Gottheit und jede Stadt anwendbar; titular, als Ehrenbeiname der Stadt, begegnet es mit verschwindenden Ausnahmen allein in dem kleinasiatischen Kaiserkultus - nur einige griechische Städte der Nachbarprovinzen, wie Tripolis in Syrien, Thessalonike in Makedonien haben darin mitgemacht.
^20 So wenig die ursprüngliche Verschiedenheit der Landtagspräsidentur und des provinzialen Oberpriestertums für den Kaiserkultus in Zweifel gezogen werden kann, so tritt doch nicht bloß bei jener der in Hellas, von wo die Organisation der κοινά überhaupt ausgeht, noch deutlich erkennbare magistratische Charakter des Vorstehers in Kleinasien völlig zurück, sondern es scheint hier in der Tat da, wo das κοινόν mehrere sakrale Mittelpunkte hat, der Ασιάρχης und der αρχιερεύς τής Ασίας sich verschmolzen zu haben. Die das bürgerliche Amt scharf akzentuierende Titulatur στρατηγός führt der Präsident des κοινόν in Kleinasien nie, auch άρξας τού κοινού (Anm. 14) oder τού έθνους (CIG 4380 k4 p. 1168) ist selten; die Komposita Ασιάρχης, Λυκιάρχης, analog dem Ελλαδάρχης von Achaia, sind schon zu Strabons Zeit die gebräuchliche Bezeichnung. Daß in den kleineren Provinzen, wie Galatien und Lykien der Archon und der Archiereus der Provinz getrennt geblieben sind, ist gewiß. Aber in Asien ist das Vorhandensein von Asiarchen für Ephesos und Smyrna inschriftlich festgestellt (Marquardt, Staatsverwaltung, Bd. 1, S. 514), während es doch nach dem Wesen der Institution nur einen Asiarchen für die ganze Provinz geben konnte. Auch ist hier die Agonothesie des Archiereus beglaubigt (Galenus zum Hippokrates, usu. part. 18, 2 p. 567 Kühn: παρ' ημίν εν Περγάμω τών αρχιερέων τάς καλουμένας μονομαχίας επιτελούντων), während eben sie das Wesen des Asiarchats ist. Allem Anschein nach haben die Rivalitäten der Städte hier dahin geführt, daß, nachdem es mehrere von der Provinz gewidmete Kaisertempel in verschiedenen Städten gab, die Agonothesie dem effektiven Landtagspräsidenten genommen und dafür dem Oberpriester jedes Tempels der titulare Asiarchat und die Agonothesie übertragen ward. Dann erklärt sich auf den Münzen der dreizehn ionischen Städte (Mionnet, Bd. 3, 61, 1) der Ασιάρχης καί αρχιερεύς ιγ' πόλεων und kann auf ephesischen Inschriften derselbe Ti. Iulius Reginus bald Ασιάρχης β' ναών τών εν Εφέσω (Wood, Inscriptions from the great theatre, n. 18), bald αρχιερεύς β' ναών τών εν Εφέσω (daselbst, n. 8, 14, ähnlich 9) genannt werden. Nur auf diese Weise sind auch die Institutionen des vierten Jahrhunderts zu begreifen. Hier erscheint in jeder Provinz ein Oberpriester, in Asia mit dem Titel des Asiarchen, in Syrien mit dem des Syriarchen und so weiter. Wenn die Verschmelzung des Archon und des Archiereus in der Provinz Asia schon früher begonnen hatte, so lag nichts näher, als sie jetzt bei der Verkleinerung der Provinzen äberall in dieser Weise zu kombinieren.
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Auch eine praktische und in Kleinasien durch das hohe Ansehen dieser Institution gesteigerte Bedeutung mag das provinziale Oberpriestertum für den Kaiserkultus gehabt haben durch die damit verknüpfte religiöse Oberaufsicht. Nachdem der Landtag den Kaiserkultus einmal beschlossen und die Regierung eingewilligt hatte, folgten selbstverständlich die städtischen Vertretungen nach; in Asia hatten bereits unter Augustus wenigstens alle Vororte der Gerichtssprengel ihr Caesareum und ihr Kaiserfest ^21. Recht und Pflicht des Oberpriesters war es, in seinem Sprengel die Ausführung dieser provinzialen und munizipalen Dekrete und die Übung des Kultus zu überwachen; was dies zu bedeuten hatte, erläutert die Tatsache, daß der freien Stadt Kyzikos in Asia unter Tiberius die Autonomie unter anderem auch darum aberkannt ward, weil sie den dekretierten Bau des Tempels des Gottes Augustus hatte liegenlassen -vielleicht eben, weil sie als freie Stadt nicht unter dem Landtag stand. Wahrscheinlich hat sogar diese Oberaufsicht, obwohl sie zunächst dem Kaiserkultus galt, sich auf die Religionsangelegenheiten überhaupt erstreckt ^22. Als dann der alte und der neue Glaube im Reiche um die Herrschaft zu ringen begannen, ist deren Gegensatz wohl zunächst durch das provinziale Oberpriestertum zum Konflikt geworden. Diese aus den vornehmen Provinzialen von dem Landtag der Provinz bestellten Priester waren durch ihre Traditionen wie durch ihre Amtspflichten weit mehr als die Reichsbeamten berufen und geneigt, auf Vernachlässigung des anerkannten Gottesdienstes zu achten und, wo Abmahnung nicht half, da sie selber eine Strafgewalt nicht hatten, die nach bürgerlichem Recht strafbare Handlung bei den Orts- oder den Reichsbehörden zur Anzeige zu bringen und den weltlichen Arm zu Hilfe zu rufen, vor allem den Christen gegenüber die Forderungen des Kaiserkultus geltend zu machen. In der späteren Zeit schreiben die altgläubigen Regenten diesen Oberpriestern sogar ausdrücklich vor, selbst und durch die ihnen unterstellten städtischen Priester die Kontraventionen gegen die bestehende Glaubensordnung zu ahnden und weisen denselben genau die Rolle zu, welche unter den Kaisern des neuen Glaubens der Metropolit und seine städtischen Bischöfe einnehmen ^23. Wahrscheinlich hat hier nicht die heidnische Ordnung die christlichen Institutionen kopiert, sondern umgekehrt die siegende christliche Kirche ihr hierarchisches Rüstzeug dem feindlichen Arsenal entnommen. Alles dies galt, wie bemerkt, für das ganze Reich; aber die sehr praktischen Konsequenzen der provinzialen Regulierung des Kaiserkultus, die religiöse Aufsichtführung und die Verfolgung der Andersgläubigen, sind vorzugsweise in Kleinasien gezogen worden.
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^21 CIG 3902b.
^22 Dion von Prusa (or. 35 p. 66 R.) nennt die Asiarchen und die analogen Archonten (ihre Agonothesie bezeichnet er deutlich, und auf sie führen auch die verdorbenen Worte τούς επονύμους τών δύο ηπείρων τής εσπέρας όλης, wofür wohl zu schreiben ist τής ετέρας όλης) τούς απάντων άρχοντας τών ιερέων. Es fehlt bekanntlich bei der Bezeichnung der Provinzialpriester fast stehend die ausdrückliche Beziehung auf den Kaiserkult; wenn sie in ihren Sprengeln die Rolle spielen sollten wie der Pontifex maximus in Rom, so hatte das seinen guten Grund.
^23 Maximinus stellte zu diesem Zweck dem Oberpriester der einzelnen Provinz militärische Hilfe zur Verfügung (Eus. hist. eccl. 8, 14, 9); und der berühmte Brief Julians (epist. 49; vgl. epist. 63) an den damaligen Galatarchen gibt ein deutliches Bild der Obliegenheiten desselben. Er soll das ganze Religionswesen der Provinz beaufsichtigen; dem Statthalter gegenüber seine Selbständigkeit wahren, nicht bei ihm antichambrieren, ihm nicht gestatten mit militärischer Eskorte im Tempel aufzutreten, ihn nicht vor, sondern in dem Tempel empfangen, innerhalb dessen er der Herr und der Statthalter Privatmann ist; von den Unterstützungen, die die Regierung für die Provinz ausgeworfen hat (30000 Scheffel Getreide und 60000 Sextarien Wein) den fünften Teil an die in die Klientel der heidnischen Priester tretenden Armen spenden, das Übrige sonst zu mildtätigen Zwecken verwenden; in jeder Stadt der Provinz womöglich mit Beihilfe der Privaten Verpflegungshäuser (ξενοδοχεία) nicht bloß für Heiden, sondern für jedermann ins Leben rufen und den Christen nicht ferner das Monopol der guten Werke gestatten; die sämtlichen Priester der Provinz durch Beispiel und Ermahnung überhaupt zum gottesfürchtigen Wandel und zur Vermeidung des Besuchs der Theater und der Schenken anhalten und insbesondere zum fleißigen Besuch der Tempel mit ihrer Familie und ihrem Gesinde oder, wenn sie nicht zu bessern sind, sie absetzen. Es ist ein Hirtenbrief in bester Form, nur mit veränderter Adresse und mit Zitaten aus Homer statt aus der Bibel. So deutlich diese Anordnungen den Stempel des bereits zusammenbrechenden Heidentums an sich tragen und so gewiß sie in dieser Ausdehnung der früheren Epoche fremd sind, so erscheint doch das Fundament, die allgemeine Oberaufsicht des Oberpriesters der Provinz über das Kultwesen, keineswegs als eine neue Einrichtung.
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Neben dem Kaiserkultus fand auch die eigentliche Gottesverehrung in Kleinasien in bevorzugter Weise ihre Statt und namentlich alle ihre Auswüchse eine Freistatt. Das Unwesen der Asyle und der Wunderkuren hatte ganz besonders hier seinen Sitz. Unter Tiberius wurde die Beschränkung der ersteren vom römischen Senat angeordnet; der Heilgott Asklepios tat nirgends mehr und größere Wunder als in seiner vielgeliebten Stadt Pergamon, die ihn geradezu als Zeus Asklepios verehrte und ihre Blüte in der Kaiserzeit zum guten Teil ihm verdankte. Die wirksamsten Wundertäter der Kaiserzeit, der später kanonisierte Kappadokier Apollonios von Tyana, sowie der paphlagonische Drachenmann Alexandros von Abonuteichos sind Kleinasiaten. Wenn das allgemeine Verbot der Assoziationen, wie wir sehen werden, in Kleinasien mit besonderer Strenge durchgeführt ward, so wird die Ursache wohl hauptsächlich in den religiösen Verhältnissen zu suchen sein, die den Mißbrauch solcher Vereinigungen dort besonders nahelegten.
Die öffentliche Sicherheit ruhte im wesentlichen auf dem Lande selbst. In der früheren Kaiserzeit stand, abgesehen von dem das östliche Kilikien einschließenden syrischen Kommando, in ganz Kleinasien nur ein Detachement von 5000 Mann Auxiliartruppen, die in der Provinz Galatien garnisonierten ^24, nebst einer Flotte von 40 Schiffen; es war dies Kommando bestimmt, teils die unruhigen Pisidier niederzuhalten, teils die nordöstliche Reichsgrenze zu decken und die Küste des Schwarzen Meeres bis zur Krim unter Aufsicht zu halten. Vespasian brachte diese Truppe auf den Stand eines Armeekorps von zwei Legionen und legte deren Stäbe in die Provinz Kappadokien an den oberen Euphrat. Außer diesen für die Grenzhut bestimmten Mannschaften gab es damals namhafte Garnisonen in Vorderasien nicht; in der kaiserlichen Provinz Lykien und Pamphylien zum Beispiel stand eine einzige Kohorte von 500 Mann, in den senatorischen Provinzen höchstens einzelne aus der kaiserlichen Garde oder aus den benachbarten Kaiserprovinzen zu speziellen Zwecken abkommandierte Soldaten ^25. Wenn dies einerseits für den inneren Frieden dieser Provinzen auf das nachdrücklichste zeugt und den ungeheuren Abstand der kleinasiatischen Bürgerschaften von den ewig unruhigen Hauptstädten Syriens und Ägyptens deutlich vor Augen führt, so erklärt es andererseits die schon in anderer Verbindung hervorgehobene Stabilität des Räuberwesens in dem durchaus gebirgigen und im Innern zum Teil öden Lande, namentlich an der mysisch-bithynischen Grenze und in den Bergtälern Pisidiens und Isauriens. Eigentliche Bürgerwehren gab es in Kleinasien nicht. Trotz des Florierens der Turnanstalten für Knaben, Jünglinge und Männer blieben die Hellenen dieser Zeit in Asia so unkriegerisch wie in Europa ^26. Man beschränkte sich darauf, für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit städtische Eirenarchen, Friedensmeister, zu kreieren und ihnen eine Anzahl zum Teil berittener städtischer Gendarmen zur Verfügung zu stellen, gedungene Mannschaften von geringem Ansehen, welche aber doch brauchbar gewesen sein müssen, da Kaiser Marcus es nicht verschmähte, bei dem bitteren Mangel an gedienten Leuten während des Markomannenkrieges diese kleinasiatischen Stadtsoldaten in die Reichstruppen einzureihen ^27.
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^24 Diese Truppe kann nach der Stellung bei Josephus (bel. Iud. 2,16, 4) zwischen den nicht mit Garnison belegten Provinzen Asia und Kappadokien nur auf Galatien bezogen werden. Natürlich gab sie auch die Detachements, welche in den abhängigen Gebieten am Kaukasus standen, damals -unter Nero- wie es scheint, auch die auf dem Bosporus selbst stehenden, wobei freilich auch das mösische Korps beteiligt war.
^25 Prätorianer stationaribus Ephesi: Eph. epigr. IV, n. 70. Ein Soldat in statione Nicomedensi: Plin. ep. ad Trai. 74. Ein Legionarcenturio in Byzantium: daselbst 77, 78.
^26 In dem kleinasiatischen Munizipalwesen kommt alles vor, nur nicht das Waffenwesen. Der smyrnäische στρατηγός επί τών όπλων ist natürlich eine Reminiszenz so gut wie der Kultus des Herakles οπλοφύλαξ (CIG 3162).
^27 Der Eirenarch von Smyrna sendet, um den Polykarpos zu verhaften, diese Gendarmen aus: εξήλθων διογμίται καί ιππείς μετά τών συνήθων αυτοίς όπλων, ως επί ληστήν τρέχοντες (Acta mart., S. 39). Daß sie nicht die eigentliche soldatische Rüstung hatten, wird auch sonst bemerkt (Amm. 27, 9, 6: adbibitis semiermibus quibusdam - gegen die Isaurer - quos diogmitas appellaut). Von ihrer Verwendung im Markomannenkrieg berichtet der Biograph des Marcus c. 26: armavit et diogmitas und die Inschrift von Aezani in Phrygien CIG 3031 a 8 = Lebas-Waddington 992: παρασχών τώ κυρω Καίσαρι σύμμαχον διωγμείτην παρ' εαυτού.
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Die Justizpflege sowohl der städtischen Behörden wie der Statthalter ließ auch in dieser Epoche vieles zu wünschen übrig; doch bezeichnet das Eintreten der Kaiserherrschaft darin eine Wendung zum Besseren. Das Eingreifen der Reichsgewalt hatte unter der Republik sich auf die strafrechtliche Kontrolle der Reichsbeamten beschränkt und diese besonders in späterer Zeit schwächlich und parteiisch geübt oder vielmehr nicht geübt. Jetzt wurden nicht bloß in Rom die Zügel schärfer angezogen, indem die strenge Beaufsichtigung der eigenen Beamten von dem einheitlichen Militärregiment unzertrennlich war und auch der Reichssenat zu schärferer Überwachung der Amtspflege seiner Mandatare veranlaßt wurde, sondern es wurde jetzt möglich, die Mißgriffe der Provinzialgerichte im Wege der neu eingeführten Appellation zu beseitigen oder auch, wo unparteiisches Gericht in der Provinz nicht erwartet werden konnte, den Prozeß nach Rom vor das Kaisergericht zu ziehen ^28. Beides kam auch den senatorischen Provinzen zugute und ist allem Anschein nach überwiegend als Wohltat empfunden worden.
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^28 In Knidos (BCH 7, 1883, S. 62) hatten im Jahre 741/42 (13/12) einige, wie es scheint, angesehene Bürger das Haus eines ihnen persönlich Verfeindeten drei Nächte hindurch gestürmt; bei der Abwehr hatte einer der Sklaven des belagerten Hauses durch ein aus dem Fenster geworfenes Gefäß den einen der Angreifer getötet. Die Besitzer des belagerten Hauses wurden darauf des Totschlags angeklagt, perhorreszierten aber, da sie die öffentliche Meinung gegen sich hatten, das städtische Gericht und verlangten die Entscheidung durch den Spruch des Kaisers Augustus. Dieser ließ die Sache durch einen Kommissar untersuchen und sprach die Angeklagten frei, wovon er die Behörde in Knidos in Kenntnis setzte mit der Bemerkung, daß sie die Angelegenheit nicht unparteiisch behandelt hätten, und sie anwies, sich nach seinem Spruche zu verhalten. Das ist allerdings, da Knidos eine freie Stadt war, ein Eingreifen in deren souveräne Rechte, wie auch in Athen Appellation an den Kaiser und sogar an den Prokonsul in hadrianischer Zeit statthaft war. Aber wer die Justizverhältnisse einer Griechenstadt dieser Epoche und dieser Stellung erwägt, wird nicht zweifeln, daß durch derartiges Eingreifen wohl mancher ungerechte Spruch veranlaßt, aber viel häufiger ein solcher verhindert ward.
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Wie bei den Hellenen Europas, so ist in Kleinasien die römische Provinz wesentlich ein Komplex städtischer Gemeinden. Wie in Hellas werden auch hier die überkommenen Formen der demokratischen Politie im allgemeinen festgehalten, die Beamten zum Beispiel auch ferner von den Bürgerschaften gewählt, überall aber der bestimmende Einfluß in die Hände der Begüterten gelegt und dem Belieben der Menge so wie dem ernstlichen politischen Ehrgeiz kein Spielraum gestattet. Unter den Beschränkungen der munizipalen Autonomie ist den kleinasiatischen Städten eigentümlich, daß den schon erwähnten Eirenarchen, den städtischen Polizeimeister, späterhin der Statthalter aus einer von dem Rat der Stadt aufgestellten Liste von zehn Personen ernannte. Die Regierungskuratel der städtischen Finanzverwaltung, die kaiserliche Bestellung eines nicht der Stadt selbst angehörigen Vermögenspflegers (curator rei publicae, λογιστής), dessen Konsens die städtischen Behörden bei wichtigeren Vermögenshandlungen einzuholen haben, ist niemals allgemein, sondern nach Bedürfnis für diese oder jene Stadt angeordnet worden, in Kleinasien aber entsprechend der Bedeutung seiner städtischen Entwicklung besonders früh, das heißt seit dem Anfang des 2. Jahrhunderts, und besonders umfassend eingetreten. Wenigstens im 3. Jahrhundert mußten auch hier wie anderswo sonstige wichtige Beschlüsse der Gemeindeverwaltung dem Statthalter zur Bestätigung unterbreitet werden. Uniformierung der Gemeindeverfassung hat die römische Regierung nirgends und am wenigsten in den hellenischen Landschaften durchgeführt; auch in Kleinasien herrschte darin große Mannigfaltigkeit und vermutlich vielfach das Belieben der einzelnen Bürgerschaften, obwohl für die derselben Provinz angehörigen Gemeinden das eine jede Provinz organisierende Gesetz allgemeine Normen vorschrieb. Was der Art von Institutionen als in Kleinasien verbreitet und vorherrschend diesem Landesteil eigentümlich angesehen werden kann, trägt keinen politischen Charakter, sondern ist nur etwa für die sozialen Verhältnisse bezeichnend, wie die über ganz Kleinasien verbreiteten Verbände teils der älteren, teils der jüngeren Bürger, die Gerusia und die Neoi, Ressourcen für die beiden Altersklassen mit entsprechenden Turnplätzen und Festen ^29. Autonome Gemeinden gab es in Kleinasien von Haus aus bei weitem weniger als in dem eigentlichen Hellas, und namentlich die bedeutendsten kleinasiatischen Städte haben diese zweifelhafte Auszeichnung niemals gehabt oder doch früh verloren, wie Kyzikos unter Tiberius, Samos durch Vespasian. Kleinasien war eben altes Untertanengebiet und unter den persischen wie unter den hellenischen Herrschern an monarchische Ordnung gewöhnt; weniger als in Hellas führte hier unnützes Erinnern und unklares Hoffen hinaus über den beschränkten munizipalen Horizont der Gegenwart, und nicht vieles der Art störte den friedlichen Genuß des unter den bestehenden Verhältnissen möglichen Lebensglückes.
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^29 Die in kleinasiatischen Inschriften oft erwähnte Gerusia hat mit der von Lysimachos in Ephesos getroffenen gleichnamigen politischen Einrichtung (Strab. 14, 1, 21 p. 640; Wood, Ephesus. Inscriptions from the temple of Diana, n. 19) nichts weiter gemein; den Charakter derselben in römischer Zeit bezeichnet teils Vitruvius (2, 8, 10): Croesi (damum) Sardiani civibus ad requiescendum aetatis otio seniorum collegio gerusiam dedicaverunt, teils die in der lykischen Stadt Sidyma kürzlich gefundene Inschrift (Benndorf, Reisen, Bd. 1, S. 71), wonach Rat und Volk beschließen, wie das Gesetz es fordert, eine Gerusia einzurichten und in diese 50 Buleuten und 50 andere Bürger einzuwählen, welche dann einen Gymnasiarchen der neuen Gerusia bestellen. Dieser auch sonst begegnende Gymnasiarch sowie der Hymnode der Gerusia (Menadier, Qua condicione Ephesii usi sint, p. 51) sind unter den uns bekannten Ämtern dieser Körperschaft die einzigen für ihre Beschaffenheit charakteristischen. Analog, aber weniger angesehen, sind die Kollegien der νέοι die auch ihre eigenen Gymnasiarchen haben. Zu den beiden Aufsehern der Turnplätze für die erwachsenen Bürger machen den Gegensatz die Gymnasiarchen der Epheben (Menadier, p. 91). Gemeinschaftliche Mahlzeiten und Feste (auf die der Hymnode sich bezieht) fehlten natürlich namentlich bei der Gerusia nicht. Sie ist keine Armenversorgung, aber auch kein der munizipalen Aristokratie reserviertes Kollegium charakteristisch für die Weise des bürgerlichen Verkehrs der Griechen, bei welchen der Turnplatz etwa ist, was in unseren kleinen Städten die Bürgercasinos.
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Solchen Lebensglückes gab es in Kleinasien unter dem römischen Kaiserregiment die Fülle. “Keine Provinz von allen”, sagt ein in Smyrna unter den Antoninen lebender Schriftsteller, “hat so viele Städte aufzuweisen wie die unsrige und keine solche wie unsere größten. Ihr kommen zugute die reizende Gegend, die Gunst des Klimas, die mannigfaltigen Produkte, die Lage im Mittelpunkt des Reiches, ein Kranz ringsum befriedeter Völker, die gute Ordnung, die Seltenheit der Verbrechen, die milde Behandlung der Sklaven, die Rücksicht und das Wohlwollen der Herrscher.” Asia hieß, wie schon gesagt ward, die Provinz der fünfhundert Städte, und wenn das wasserlose, zum Teil nur zur Weide geeignete Binnenland Phrygiens, Lykaoniens, Galatiens, Kappadokiens auch in jener Zeit nur dünn bevölkert war, stand die übrige Küste hinter Asia nicht weit zurück. Die dauernde Blüte der kulturfähigen Landschaften Kleinasiens erstreckt sich nicht bloß auf die Städte glänzenden Namens, wie Ephesos, Smyrna, Laodikeia, Apameia; wo immer ein von der Verwüstung der anderthalb Jahrtausende, die uns von jener Zeit trennen, vergessener Winkel des Landes sich der Forschung erschließt, da ist das erste und das mächtigste Gefühl das Entsetzen, fast möchte man sagen die Scham über den Kontrast der elenden und jammervollen Gegenwart mit dem Glück und dem Glanz der vergangenen Römerzeit. Auf einer abgelegenen Bergspitze unweit der lykischen Küste, da, wo nach der griechischen Fabel die Chimaera hauste, lag das alte Kragos, wahrscheinlich nur aus Balken und Lehmziegeln gebaut und darum spurlos verschwunden bis auf die zyklopische Festungsmauer am Fuß des Hügels. Unter der Kuppe breitet ein anmutiges fruchtbares Tal sich aus, mit frischer Alpenluft und südlicher Vegetation, umgeben von Wald- und wildreichen Bergen. Als unter Kaiser Claudius Lykien Provinz ward, verlegte die römische Regierung die Bergstadt, das “grüne Kragos” des Horaz, in diese Ebene; auf dem Marktplatz der neuen Stadt Sidyma stehen noch die Reste des viersäuligen, dem Kaiser damals gewidmeten Tempels und einer stattlichen Säulenhalle, welche ein von dort gebürtiger, als Arzt zu Vermögen gelangter Bürger in seiner Vaterstadt baute. Statuen der Kaiser und verdienter Mitbürger schmückten den Markt; es gab in der Stadt einen Tempel ihrer Schutzgötter, der Artetuis und des Apollon, Bäder, Turnanstalten (γυμνάσια) für die ältere wie für die jüngere Bürgerschaft; von den Toren zogen sich an der Hauptstraße, die steil am Gebirge hinab nach dem Hafen Kalabatia führte, zu beiden Seiten Reihen hin von steinernen Grabmonumenten, stattlicher und kostbarer als die Pompeiis und großenteils noch aufrecht, während die vermutlich wie die der Altstadt aus vergänglichem Material gebauten Häuser verschwunden sind. Auf den Stand und die Art der einstmaligen Bewohner gestattet einen Schluß ein kürzlich dort aufgefundener, wahrscheinlich unter Commodus gefaßter Gemeindebeschluß über die Konstituierung der Ressource für die älteren Bürger; dieselbe wurde zusammengesetzt aus hundert zur Hälfte dem Stadtrat, zur Hälfte der übrigen Bürgerschaft entnommenen Mitgliedern, darunter nicht mehr als drei Freigelassene und ein Bastardkind, alle übrigen in rechter Ehe erzeugt und zum Teil nachweislich alten und wohlhabenden Bürgerhäusern angehörig. Einzelne dieser Familien sind zum römischen Bürgerrecht gelangt, eine sogar in den Reichssenat. Aber auch im Ausland blieb dieses senatorische Haus sowohl wie verschiedene aus Sidyma gebürtige auswärts und selbst am kaiserlichen Hof beschäftigte Ärzte der Heimat eingedenk, und mehrere derselben haben ihr Leben daselbst beschlossen; einer dieser angesehenen Stadtbürger hat in einem nicht gerade vortrefflichen, aber sehr gelehrten und sehr patriotischen Elaborat die Legenden der Stadt und die sie betreffenden Weissagungen zusammengefaßt und diese Memorabilien öffentlich aufstellen lassen. Dies Kragos-Sidyma stimmte auf dem Landtag der kleinen lykischen Provinz nicht unter den Städten erster Klasse, war ohne Theater, ohne Ehrentitel und ohne jene allgemeinen Feste, die in der damaligen Welt die Großstadt bezeichnen, auch nach der Auffassung der Alten eine kleine Provinzialstadt und durchaus eine Schöpfung der römischen Kaiserzeit. Aber im ganzen Vilajet Aidin ist heute kein Binnenort, der für zivilisierte Existenz auch nur entfernt diesem Bergstädtchen, wie es war, an die Seite gestellt werden könnte. Was in diesem abgeschiedenen Fleck noch heute leben dig vor Augen steht, das ist in einer ungezählten Menge anderer Städte unter der verwüstenden Menschenhand bis auf geringe Reste oder auch spurlos verschwunden. Einen gewissen Überblick dieser Fülle gewährt die den Städten in Kupfer freigegebene Münzprägung der Kaiserzeit: keine Provinz kann in der Zahl der Münzstätten und der Mannigfaltigkeit der Darstellungen sich auch nur von weitem mit Asia messen.
Freilich fehlt diesem Aufgehen aller Interessen in der heimatlichen Kleinstadt die Kehrseite so wenig in Kleinasien wie bei den europäischen Griechen. Was über deren Gemeindeverwaltung gesagt ist, gilt in der Hauptsache auch hier. Der städtischen Finanzwirtschaft, die sich ohne rechte Kontrolle weiß, fehlt Stetigkeit und Sparsamkeit und oft selbst die Ehrlichkeit; bei den Bauten werden bald die Kräfte der Stadt überschritten, bald auch das Nötigste unterlassen; die kleineren Bürger gewöhnen sich an die Spenden der Stadtkasse oder der vermögenden Leute, an das freie Öl in den Bädern, an Bürgerschmäuse und Volksbelustigungen aus fremder Tasche, die guten Häuser an die Klientel der Menge mit ihren demütigen Huldigungen, ihren Bettelintrigen, ihren Spaltungen; Rivalitäten bestehen wie zwischen Stadt und Stadt, so in jeder Stadt zwischen den einzelnen Kreisen und den einzelnen Häusern; die Bildung von Armenvereinen und von freiwilligen Feuerwehren, wie sie im Okzident überall bestanden, wagt die Regierung in Kleinasien nicht einzuführen, weil das Faktionswesen hier sich jeder Assoziation sofort bemächtigt. Der stille See wird leicht zum Sumpf, und das Fehlen des großen Wellenschlags der allgemeinen Interessen ist auch in Kleinasien deutlich zu spüren.
Kleinasien, insbesondere Vorderasien, war eines der reichsten Gebiete des großen Römerstaats. Wohl hatte das Mißregiment der Republik, die dadurch hervorgerufenen Katastrophen der mithradatischen Zeit, dann das Piratenunwesen, endlich die vieljährigen Bürgerkriege, welche finanziell wenige Provinzen so schwer betroffen hatten wie diese, die Vermögensverhältnisse der Gemeinden und der Einzelnen daselbst so vollständig zerrüttet, daß Augustus zu dem äußersten Mittel der Niederschlagung aller Schuldforderungen griff; auch machten mit Ausnahme der Rhodier alle Asiaten von diesem gefährlichen Heilmittel Gebrauch. Aber das wiedereintretende Friedensregiment glich vieles aus. Nicht überall - die Inseln des Ägäischen Meers zum Beispiel haben sich nie seitdem wieder erholt -, aber in den meisten Orten waren, schon als Augustus starb, die Wunden wie die Heilmittel vergessen, und in diesem Zustand blieb das Land drei Jahrhunderte bis auf die Epoche der Gotenkriege. Die Summen, zu welchen die Städte Kleinasiens angesetzt waren und die sie selbst, allerdings unter Kontrolle des Statthalters, zu repartieren und aufzubringen hatten, bildeten eine der bedeutendsten Einnahmequellen der Reichskasse. Wie die Steuerlast sich zu der Leistungsfähigkeit der Besteuerten verhielt, vermögen wir nicht zu konstatieren; eigentliche dauernde Überbürdung aber verträgt sich nicht mit den Zuständen, in denen wir das Land bis gegen die Mitte des 3. Jahrhunderts finden. Mehr vielleicht noch die Schlaffheit des Regiments als absichtliche Schonung mag die fiskalische Beschränkung des Verkehrs und die nicht bloß für den Besteuerten unbequeme Anziehung der Steuerschraube in Schranken gehalten haben. Bei großen Kalamitäten, namentlich bei den Erdbeben, welche unter Tiberius zwölf blühende Städte Asias, vor allem Sardes, unter Pius eine Anzahl karischer und lykischer und die Inseln Kos und Rhodos entsetzlich heimsuchten, trat die Privat- und vor allem die Reichshilfe mit großartiger Freigebigkeit ein und spendete den Kleinasiaten den vollen Segen des Großstaats, die Samtverbürgung aller für alle. Der Wegebau, den die Römer bei der ersten Einrichtung der Provinz Asia durch Manius Aquillius in Angriff genommen hatten, ist in der Kaiserzeit in Kleinasien nur da ernstlich gefördert worden, wo größere Besatzungen standen, namentlich in Kappadokien und dem benachbarten Galatien, seit Vespasian am mittleren Euphrat Legionslager eingerichtet hatte ^30. In den übrigen Provinzen ist dafür nicht viel geschehen, zum Teil ohne Zweifel in Folge der Schlaffheit des senatorischen Regiments; wo immer hier Wege von Staatswegen gebaut wurden, geschah es auf kaiserliche Anordnung ^31.
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^30 Die Meilensteine beginnen hier mit Vespasian (CIL III, 306) und sind seitdem zahlreich namentlich von Domitian bis auf Hadrian.
^31 Am deutlichsten zeigen dies die in der Senatsprovinz Bithynien unter Nero und Vespasian durch den kaiserlichen Prokurator ausgeführten Wegebauten (CIL III, 346; Eph. epigr. V, n. 96). Aber auch bei den Wegebauten in den senatorischen Provinzen Asia und Kypros wird der Senat nie genannt, und es wird dafür dasselbe angenommen werden dürfen. Im dritten Jahrhundert ist hier wie überall der Bau auch der Reichsstraßen auf die Kommunen übergegangen (Smyrna: CIL III, 471; Thyateira: BCH 1, 1877, S. 101; Paphos: CIL III, 218).
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Diese Blüte Kleinasiens ist nicht das Werk einer Regierung von überlegener Einsicht und energischer Tatkraft. Die politischen Einrichtungen, die gewerblichen und kommerziellen Anregungen, die literarische und künstlerische Initiative gehören in Kleinasien durchaus den alten Freistädten oder den Attaliden. Was die römische Regierung dem Lande gegeben hat, war wesentlich der dauernde Friedensstand und die Duldung des Wohlstandes im Innern, die Abwesenheit derjenigen Regierungsweisheit, die jedes gesunde Paar Arme und jedes ersparte Geldstück betrachtet als ihren unmittelbaren Zwecken von Rechts wegen verfallen - negative Tugenden keineswegs hervorragender Persönlichkeiten, aber oftmals dem gemeinen Gedeihen ersprießlicher als die Großtaten der selbstgesetzten Vormünder der Menschheit.
Der Wohlstand Kleinasiens beruhte in schönem Gleichgewicht ebenso auf der Bodenkultur wie auf der Industrie und dem Handel. Die Gunst der Natur ist insbesondere den Küstenlandschaften in reichstem Maße zuteil geworden, und vielfach zeigt es sich, mit wie emsigem Fleiß auch unter schwierigeren Verhältnis sen, zum Beispiel in dem felsigen Tal des Eurymedon in Pamphylien von den Bürgern von Selge, jedes irgend brauchbare Bodenstück ausgenutzt ward. Die Erzeugnisse der kleinasiatischen Industrie sind zu zahlreich und zu mannigfaltig, um bei den einzelnen zu verweilen ^32; erwähnt mag werden, daß die ungeheuren Triften des Binnenlandes mit ihren Schaf- und Ziegenherden Kleinasien zum Hauptland der Wollindustrie und der Weberei überhaupt gemacht haben - es genügt zu erinnern an die milesische und die galatische, das ist die Angorawolle, die attalischen Goldstickereien, die nach nervischer, das heißt flandrischer Art in den Fabriken des phrygischen Laodikeia gefertigten Tuche. Daß in Ephesos fast ein Aufstand ausgebrochen wäre, weil die Goldschmiede von dem neuen Christenglauben Beschädigung ihres Absatzes von Heiligenbildern befürchteten, ist bekannt. In Philadelpheia, einer bedeutenden Stadt Lydiens, kennen wir von den sieben Quartieren die Namen zweier: es sind die der Wollenweber und der Schuster. Wahrscheinlich tritt hier zu Tage, was bei den übrigen Städten unter älteren und vornehmeren Namen sich versteckt, daß die bedeutenderen Städte Asias durchgängig nicht bloß eine Menge Handwerker, sondern auch eine zahlreiche Fabrikbevölkerung in sich schlossen. Der Geld- und Handelsverkehr ruhte in Kleinasien hauptsächlich auf der eigenen Produktion. Der große ausländische Import und Export Syriens und Ägyptens war hier in der Hauptsache ausgeschlossen, wenn auch aus den östlichen Ländern mancherlei Artikel, zum Beispiel durch die galatischen Händler eine beträchtliche Zahl von Sklaven nach Kleinasien eingeführt wurden ^33. Aber wenn die römischen Kaufleute hier, wie es scheint, in jeder großen und kleinen Stadt, selbst in Orten wie Ilion und Assos in Mysien, Prymnessos und Traianopolis in Phrygien, in solcher Zahl zu finden waren, daß ihre Vereine neben der Stadtbürgerschaft bei öffentlichen Akten sich zu beteiligen pflegen; wenn in Hierapolis im phrygischen Binnenland ein Fabrikant (εργαστής) auf sein Grab schreiben ließ, daß er zweiundsiebzigmal in seinem Leben um Kap Malea nach Italien gefahren sei, und ein römischer Dichter den Kaufmann der Hauptstadt schildert, welcher nach dem Hafen eilt, um den Geschäftsfreund aus dem nicht weit von Hierapolis entfernten Kibyra nicht in die Hände von Konkurrenten fallen zu lassen, so öffnet sich damit ein Einblick in ein reges gewerbliches und kaufmännisches Treiben nicht bloß in den Höfen. Von dem stetigen Verkehr mit Italien zeugt auch die Sprache; unter den in Kleinasien gangbar gewordenen lateinischen Wörtern rühren nicht wenige aus solchem Verkehr her, wie denn in Ephesos sogar die Gilde der Wollenweber sich lateinisch benennt ^34. Lehrer aller Art und Ärzte kamen nach Italien und den übrigen Ländern lateinischer Zunge vorzugsweise von hier und gewannen nicht bloß oftmals bedeutendes Vermögen, sondern brachten dies auch in ihre Heimat zurück; unter denen, welchen die Städte Kleinasiens Bauwerke oder Stiftungen verdanken, nehmen die reich gewordenen Ärzte ^35 und Literaten einen hervorragenden Platz ein. Endlich die Auswanderung der großen Familien nach Italien hat Kleinasien weniger und später betroffen als den Okzident; aus Vienna und Narbo siedelte man leichter nach der Hauptstadt des Reiches über als aus den griechischen Städten, und auch die Regierung war in früherer Zeit nicht eben geneigt, die vornehmen Munizipalen Kleinasiens an den Hof zu ziehen und sie in die römische Aristokratie einzuführen.
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^32 Die Christen des Küstenstädtchens Korykos im Rauhen Kilikien pflegten, gegen den allgemeinen Gebrauch, ihren Grabschriften regelmäßig den Stand beizusetzen. Auf den dort von Langlois und neuerdings von Duchesne (BCH 7,1883, S. 230f.) aufgenommenen Grabschriften finden sich ein Schreiber (νοτάριος), ein Weinhändler (οινέμπορος) zwei Φlhändler (ελεοπώλης) ein Gemüsehändler (λαχανοπώλης), ein Fruchthändler (οπωροπώλης), zwei Krämer (κάπηλος), fünf Goldschmiede (αυράριος dreimal, χρυσόχοος zweimal), wovon einer auch Presbyter ist, vier Kupferschmiede (χαλκότυπος einmal, χαλκεύς dreimal), zwei Instrumentenmacher (αρμενοράφος), fünf Töpfer (κεραμεύς), von denen einer als Arbeitgeber (εργοδότης) bezeichnet wird, ein anderer zugleich Presbyter ist ein Kleiderhändler (ιματιοπώλης) zwei Leinwandhändler (λινοπώλης)drei Weber (οθονιακός), ein Wollarbeiter (ερεουργός), zwei Schuster (καλιγάριος, καλτάριος), ein Kürschner (ινιοράφος, wohl für ηνιοράφος, pellio), ein Schiffer (ναύκληρος), eine Hebamme (ιατρινή); ferner ein Gesamtgrab der hochansehnlichen Geldwechsler (σύσστεμα τών ευγενεστάτων τραπεζιτών). So sah es daselbst im 5. und 6. Jahrhundert aus.
^33 Dieser für das 4. Jahrhundert bezeugte Verkehr (Amm. 22, 7 8; Claudianus in Eutr. 1, 59) ist ohne Zweifel älter. Anderer Art ist es, daß, wie Philostratos (Vita Apoll. 8, 7, 12) angibt, die nicht griechischen Bewohner von Phrygien ihre Kinder an die Sklavenhändler verkauften.
^34 Συνεργασία τών λαναρίων (Wood, Ephesus. City, n. 4). Auch auf den Inschriften von Korykos (Anm. 32) sind lateinische Handwerkerbenennungen häufig. Die Stufe heißt γράδος den phrygischen Inschriften CIG 3900, 39021.
^35 Einer von diesen ist Xenophon, des Herakleitos Sohn, von Kos, bekannt aus Tacitus (ann. 12, 61. 67) und Plinius (nat. 29,1, 7) und einer Reihe von Denkmälern seiner Heimat (BCH 5, 1881, S. 468). Als Leibarzt (αρχιατρός, welcher Titel hier zuerst begegnet) des Kaisers Claudius gewann er solchen Einfluß, daß er mit seiner ärztlichen Tätigkeit die einflußreiche Stellung des kaiserlichen Kabinettssekretär für die griechische Korrespondenz verband (επί τών Ελληνικάν αποκριμάτων vgl. Suidas unter Διονύσιος Αλεξάνδρευς) und nicht bloß für seinen Bruder und Oheim das römische Bürgerrecht und Offiziersteilen von Ritterrang und für sich außer dem Ritterpferd und dem Offiziersrang noch die Dekoration des Goldkranzes und des Speers bei dem britannischen Triumph erwirkte, sondern auch für seine Heimat die Steuerfreiheit. Sein Grabmal steht auf der Insel, und seine dankbaren Landsleute setzten ihm und den Seinigen Statuen und schlugen zu seinem Gedächtnis Münzen mit seinem Bildnis. Er ist es, der den todkranken Claudius durch weitere Vergiftung umgebracht haben soll und demgemäß, als ihm wie seinem Nachfolger gleich wert, auf seinen Denkmälern nicht bloß wie üblich “Kaiserfreund” (φιλοσεβαστός) heißt, sondern speziell Freund des Claudius (φιλοκλαύδιος) und des Nero (φιλονέρων, dies nach sicherer Restitution). Sein Bruder, dem er in dieser Stellung folgte, bezog ein Gehalt von 500000 Sesterzen (100000 Mark), versicherte aber dem Kaiser, daß er nur ihm zuliebe die Stellung angenommen hätte, da seine Stadtpraxis ihm 100000 Sesterzen mehr eingetragen habe. Trotz der enormen Summen, die die Brüder außer für Kos namentlich für Neapel aufgewendet hatten, hinterließen sie ein Vermögen von 30 Mill. Sesterzen (6½ Mill. Mark).
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Wenn wir absehen von der wunderbaren Frühblüte, in welcher das ionische Epos und die äolische Lyrik, die Anfänge der Geschichtschreibung und der Philosophie, der Plastik und der Malerei an diesen Gestaden keimten, so war in der Wissenschaft wie in der Kunstübung die große Zeit Kleinasiens die der Attaliden, welche die Erinnerung jener noch größeren Epoche treulich pflegte. Wenn Smyrna seinem Bürger Homeros göttliche Verehrung erwies, auch Münzen auf ihn schlug und nach ihm nannte, so drückt sich darin die Empfindung aus, die ganz Ionien und ganz Kleinasien beherrschte, daß die göttliche Kunst überhaupt in Hellas und im Besonderen in Ionien auf die Erde niedergestiegen sei. Wie früh und in welchem Umfang für den Elementarunterricht in diesen Gegenden öffentlich gesorgt worden ist, veranschaulicht ein denselben betreffender Beschluß der Stadt Teos ^36 in Lydien. Danach soll, nachdem die Kapitalschenkung eines reichen Bürgers die Stadt dazu instand gesetzt hat, in Zukunft neben dem Turninspektor (γυμνασιάρχης) weiter das Ehrenamt eines Schulinspektors (παιδονόμος) eingerichtet werden. Ferner sollen mit Besoldung angestellt werden drei Schreiblehrer mit Gehalten, je nach den drei Klassen, von 600, 550 und 500 Drachmen, damit im Schreiben sämtliche freie Knaben und Mädchen unterwiesen werden können; ebenfalls zwei Turnmeister mit je 500 Drachmen Gehalt, ein Musiklehrer mit Gehalt von 700 Drachmen, welcher die Knaben der beiden letzten Schuljahre und die aus der Schule entlassenen Jünglinge im Lautenschlagen und Zitherspielen unterweist, ein Fechtlehrer mit 300 und ein Lehrer für Bogenschießen und Speerwerfen mit 250 Drachmen Besoldung. Die Schreib- und der Musiklehrer sollen jährlich im Rathaus ein öffentliches Examen der Schüler abhalten. Das ist das Kleinasien der Attalidenzeit; aber die römische Republik hat deren Arbeit nicht fortgesetzt. Sie ließ ihre Siege über die Galater nicht durch den Meißel verewigen, und die pergamenische Bibliothek kam kurz vor der Aktfischen Schlacht nach Alexandreia; viele der besten Keime sind in der Verwüstung der Mithradatischen und der Bürgerkriege zugrunde gegangen. Erst in der Kaiserzeit regenerierte sich mit dem Wohlstande Kleinasiens wenigstens äußerlich die Pflege der Kunst und vor allem der Literatur. Einen eigentlichen Primat, wie ihn als Universitätsstadt Athen besaß, im Kreise der wissenschaftlichen Forschung Alexandreia, für Schauspiel und Ballett die leichtfertige Hauptstadt Syriens, kann keine der zahlreichen Städte Kleinasiens nach irgendeiner Richtung hin in Anspruch nehmen; aber die allgemeine Bildung ist wahrscheinlich nirgends weiter verbreitet und eingreifender gewesen. Den Lehrern und den Ärzten Befreiung von den mit Kosten verbundenen städtischen Ämtern und Aufträgen zu gewähren, muß in Asia früh üblich geworden sein; an diese Provinz ist der Erlaß des Kaisers Pius gerichtet, welcher, um der für die städtischen Finanzen offenbar sehr beschwerlichen Exemtion Schranken zu setzen, Maximalzahlen dafür vorschreibt, zum Beispiel den Städten erster Klasse gestattet, bis zu zehn Ärzten, fünf Lehrmeistern der Rhetorik und fünf der Grammatik diese Immunität zu gewähren. Daß in dem Literatentum der Kaiserzeit Kleinasien in erster Reihe steht, beruht auf dem Rhetoren- oder, nach dem späterhin üblichen Ausdruck, dem Sophistenwesen der Epoche, das wir Neueren uns nicht leicht vergegenwärtigen. An die Stelle der Schriftstellerei, die ziemlich aufgehört hat, etwas zu bedeuten, ist der öffentliche Vortrag getreten, von der Art etwa unserer heutigen Universitäts- und akademischen Reden, ewig sich neu erzeugend und nur ausnahmsweise gelagert, einmal gehört und beklatscht und dann auf immer vergessen. Den Inhalt gibt häufig die Gelegenheit, der Geburtstag des Kaisers, die Ankunft des Statthalters, jedes öffentliche oder private analoge Ereignis; noch häufiger wird ohne jede Veranlassung ins Blaue hinein über alles geredet, was nicht praktisch und nicht lehrhaft ist. Politische Rede gibt es für diese Zeit überhaupt nicht, nicht einmal im römischen Senat. Die Gerichtsrede ist den Griechen nicht mehr der Zielpunkt der Redekunst, sondern steht neben der Rede um der Rede willen als vernachlässigte und plebejische Schwester, zu der sich ein Meister jener gelegentlich einmal herabläßt. Der Poesie, der Philosophie, der Geschichte wird entnommen, was sich gemeinplätzig behandeln läßt, während sie alle selbst überhaupt wenig und am wenigsten in Kleinasien gepflegt und noch weniger geachtet neben der reinen Wortkunst und von ihr durchseucht verkümmern. Die große Vergangenheit der Nation betrachten diese Redner sozusagen als ihr Sondergut; sie verehren und behandeln den Homer einigermaßen wie die Rabbiner die Bücher Moses, und auch in der Religion befleißigen sie sich eifrigster Orthodoxie. Getragen werden diese Vorträge durch alle erlaubten und unerlaubten Hilfsmittel des Theaters, die Kunst der Gestikulation und der Modulation der Stimme, die Pracht des Rednerkostüms, die Kunstgriffe des Virtuosentums, das Faktionswesen, die Konkurrenz, die Claque. Dem grenzenlosen Selbstgefühl dieser Wortkünstler entspricht die lebhafte Teilnahme des Publikums, welche derjenigen für die Rennpferde nur wenig nachsteht, und der völlig nach Theaterart dieser Teilnahme gegebene Ausdruck; und die Stetigkeit, womit dergleichen Exhibitionen in den größeren Orten den Gebildeten vorgeführt werden, fügt sie, ebenfalls wie das Theater, überall in die städtischen Lebensgewohnheiten ein. Wenn vielleicht an den Eindruck, welchen in unseren bewegtesten Großstädten die obligaten Reden ihrer gelehrten Körperschaften hervorrufen, sich dies untergegangene Phänomen für unser Verständnis einigermaßen anknüpfen läßt, so fehlt doch in den heutigen Verhältnissen ganz, was in der alten Welt weit die Hauptsache war: das didaktische Moment und die Verknüpfung des zwecklosen öffentlichen Vortrags mit dem höheren Jugendunterricht. Wenn dieser heute, wie man sagt, den Knaben der gebildeten Klasse zum Professor der Philologie erzieht, so erzog er ihn damals zum Professor der Eloquenz, und zwar dieser Eloquenz. Denn die Schulung lief mehr und mehr darauf hinaus, dem Knaben die Fertigkeit beizubringen, ebensolche Vorträge, wie sie eben geschildert wurden, selber, womöglich in beiden Sprachen, zu halten, und wer mit Nutzen den Kursus absolviert hatte, beklatschte in den analogen Leistungen die Erinnerung an die eigene Schulzeit. Diese Produktion umspannt zwar den Orient wie den Okzident; aber Kleinasien steht voran und gibt den Ton an. Als in der augustischen Zeit die Schulrhetorik in dem lateinischen Jugendunterricht der Hauptstadt Fuß faßte, waren die Hauptträger neben Italienern und Spaniern zwei Kleinasiaten, Arellius Fuscus und Cestius Pius. Ebendaselbst, wo die ernsthafte Gerichtsrede sich in der besseren Kaiserzeit neben diesem Parasiten behauptete, weist ein geistvoller Advokat der flavischen Zeit auf die ungeheure Kluft hin, welche den Niketes von Smyrna und die andern in Ephesos und Mytilene beklatschten Redeschulmeister von Aeschines und Demosthenes trennt. Bei weitem die meisten und namhaftesten der gefeierten Rhetoren dieser Art sind von der Küste Vorderasiens. Wie sehr für die Finanzen der kleinasiatischen Städte die Schulmeisterlieferung für das ganze Reich ins Gewicht fiel, ist schon bemerkt worden. Im Laufe der Kaiserzeit steigt die Zahl und die Geltung dieser Sophisten beständig, und mehr und mehr gewinnen sie Boden auch im Okzident. Die Ursache davon liegt zum Teil wohl in der veränderten Haltung der Regierung, die im zweiten Jahrhundert, insbesondere seit der nicht so sehr hellenisierenden als übel kosmopolitisierenden hadrianischen Epoche, sich weniger ablehnend gegen das griechische und das orientalische Wesen verhielt als im ersten; hauptsächlich aber in der immer zunehmenden Verallgemeinerung der höheren Bildung und der rasch sich vermehrenden Zahl der Anstalten für den höheren Jugendunterricht. Es gehört also die Sophistik allerdings besonders nach Kleinasien und besonders in das Kleinasien des zweiten und dritten Jahrhunderts; nur darf in diesem Literatenprimat keine spezielle Eigentümlichkeit dieser Griechen und dieser Epoche oder gar eine nationale Besonderheit gefunden werden. Die Sophistik sieht sich überall gleich, in Smyrna und Athen wie in Rom und Karthago; die Eloquenzmeister wurden verschickt wie die Lampenformen und das Fabrikat überall in gleicher Weise, nach Verlangen griechisch oder lateinisch, hergestellt, die Fabrikation dem Bedarf entsprechend gesteigert. Aber freilich lieferten diejenigen griechischen Landschaften, die an Wohlstand und Bildung voranstanden, diesen Exportartikel in bester Qualität und in größter Quantität; von Kleinasien gilt dies für die Zeiten Sullas und Ciceros nicht minder wie für die Hadrians und der Antonine.
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^36 Die Urkunde steht bei Dittenberger, SIG n. 349. Attalos II. machte eine ähnliche Stiftung in Delphi (BCH 5, 1881, S. 157).
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Indes ist auch hier nicht alles Schatten. Eben diese Landschaften besitzen zwar nicht unter den professionellen Sophisten, aber doch unter den Literaten anderer Richtung, die auch noch dort verhältnismäßig zahlreich sich finden, die besten Vertreter des Hellenismus, welche diese Epoche überhaupt aufweist, den Lehrer der Philosophie, Dion von Prusa, in Bithynien unter Vespasian und Traian und den Mediziner Galenos aus Pergamon, kaiserlicher Leibarzt am Hofe des Marcus und des Severus. Bei Galenos erfreut namentlich die feine Weise des Welt- und des Hofmanns in Verbindung mit einer allgemeinen literarischen und philosophischen Bildung, wie sie bei den Ärzten dieser Zeit überhaupt häufig hervortritt ^37. An Reinheit der Gesinnung und Klarheit über die Lage der Dinge gibt der Bithyner Dion dem Gelehrten von Chaeroneia nichts nach, an Gestaltungskraft, an Feinheit und Schlagfertigkeit der Rede, an ernstem Sinn bei leichter Form, an praktischer Energie ist er ihm überlegen. Die besten seiner Schriften, die Phantasien von dem idealen Hellenen vor der Erfindung der Stadt und des Geldes, die Ansprache an die Rhodier, die einzigen übriggebliebenen Vertreter des echten Hellenismus, die Schilderung der Hellenen seiner Zeit in der Verlassenheit von Olbia wie in der Üppigkeit von Nikomedeia und von Tarsos, die Mahnungen an den Einzelnen zu ernster Lebensführung und an alle zu einträchtigem Zusammenhalten sind das beste Zeugnis dafür, daß auch von dem kleinasiatischen Hellenismus der Kaiserzeit das Wort des Dichters gilt: untergehend sogar ist’s immer dieselbige Sonne.
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^37 Ein Arzt aus Smyrna, Hermogenes, des Charidemos Sohn (CIG 3311), schrieb nicht bloß 77 Bände medizinischen Inhalts, sondern daneben, wie sein Grabstein berichtet, historische Schriften: über Smyrna, über Homers Vaterland, über Homers Weisheit, über die Städtegründungen in Asia, in Europa, auf den Inseln, Itinerarien von Asien und von Europa, über Kriegslisten, chronologische Tabellen über die Geschichte Roms und Smyrnas. Ein kaiserlicher Leibarzt Menekrates (CIG 6607), dessen Herkunft nicht angegeben wird, begründete, wie seine römischen Verehrer ihm bescheinigen, die neue logische und zugleich empirische Medizin (ιδίας λογικής εναργούς ιατρικής κτίστης) in seinen auf 156 Bände sich belaufenden Schriften.
KAPITEL IX. Die Euphratgrenze und die Parther
Der einzige Großstaat, mit welchem das Römische Reich grenzte, war das Reich von Iran ^1, ruhend auf derjenigen Nationalität, die im Altertum wie heutzutage am bekanntesten ist unter dem Namen der Perser, staatlich zusammengefaßt durch das altpersische Königsgeschlecht der Achämeniden und seinen ersten Großkönig Kyros, religiös geeinigt durch den Glauben des Ahura Mazda und des Mithra. Keines der alten Kulturvölker hat das Problem der nationalen Einigung gleich früh und gleich vollständig gelöst. Südlich reichten die iranischen Stämme bis an den Indischen Ozean, nördlich bis zum Kaspischen Meer; nordöstlich war die innerasiatische Steppe der stete Kampfplatz der seßhaften Perser und der nomadischen Stämme Turans. Östlich schieden mächtige Grenzgebirge sie von den Indern. Im westlichen Asien trafen früh drei große Nationen jede ihrerseits vordrängend auf einander: die von Europa aus auf die kleinasiatische Küste übergreifenden Hellenen, die von Arabien und Syrien aus in nördlicher und nordöstlicher Richtung vorschreitenden und das Euphrattal wesentlich ausfüllenden aramäischen Völkerschaften, endlich die nicht bloß bis zum Tigris wohnenden, sondern selbst nach Armenien und Kappadokien vorgedrungenen Stämme von Iran, während andersartige Urbewohner dieser weitgedehnten Landschaften unter diesen Vormächten erlagen und verschwanden. Über dieses weite Stammgebiet ging in der Epoche der Achämeniden, dem Höhepunkt der Herrlichkeit Irans, die iranische Herrschaft nach allen Seiten, insbesondere aber nach Westen weit hinaus. Abgesehen von den Zeiten, wo Turan über Iran die Oberhand gewann und die Seldschuken und Mongolen den Persern geboten, ist eigentliche Fremdherrschaft über den Kern der iranischen Stämme nur zweimal gekommen, durch den großen Alexander und seine nächsten Nachfolger und durch die arabischen Kalifen, und beide Male nur auf verhältnismäßig kurze Zeit; die östlichen Landschaften, in jenem Fall die Parther, in diesem die Bewohner des alten Baktrien warfen nicht bloß bald das Joch des Ausländers wieder ab, sondern verdrängten ihn auch aus dem stammverwandten Westen.
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^1 Die Vorstellung, daß das Römer- und das Partherreich zwei nebeneinander stehende Großstaaten sind und zwar die einzigen, die es gibt, beherrscht den ganzen römischen Orient, namentlich die Grenzprovinzen. Greifbar tritt sie uns in der Johanneischen Apokalypse entgegen, in dem Nebeneinanderstellen wie des Reiters auf dem weißen Roß mit dem Bogen und des auf dem roten mit dem Schwert (6 2 3), so der Megistanen und der Chiliarchen (6, 15 vgl. 18, 23; 19, 18). Auch die Schlußkatastrophe ist gedacht als Überwältigung der Römer durch die den Kaiser Nero zurückführenden Parther (c. 9,14;16,12) und Armageddon, was immer damit gemeint sein mag, als der Sammelplatz der Orientalen zu dem Gesamtangriff auf den Okzident. Allerdings deutet der im Römischen Reich schreibende Verfasser diese wenig patriotischen Hoffnungen mehr an, als er sie ausspricht.
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Das durch die Parther regenerierte Perserreich fanden die Römer vor, als sie in der letzten Zeit der Republik in Folge der Besetzung Syriens in unmittelbare Berührung mit Iran traten. Wir haben dieses Staats schon mehrfach früherhin zu gedenken gehabt; hier ist der Ort, das Wenige zusammenzufassen, was über die Eigentümlichkeit des auch für die Geschicke des Nachbarstaats so vielfach ausschlaggebenden Reiches sich erkennen läßt. Allerdings hat auf die meisten Fragen, die der Geschichtsforscher hier zu stellen hat, die Überlieferung keine Antwort. Die Okzidentalen geben über die inneren Verhältnisse ihrer parthischen Nachbarn und Feinde nur gelegentliche, in der Vereinzelung leicht irreführende Notizen; und wenn die Orientalen es überhaupt kaum verstanden haben, die geschichtliche Überlieferung zu fixieren und zu bewahren, so gilt dies doppelt von der Arsakidenzeit, da diese den späteren Iranern mit der vorhergehenden Fremdherrschaft der Seleukiden zusammen als unberechtigte Usurpation zwischen der alt- und der neupersischen Herrschaftsperiode, den Achämeniden und den Sassaniden gegolten hat; dies halbe Jahrtausend wird sozusagen aus der Geschichte Irans herauskorrigiert ^2 und ist wie nicht vorhanden.
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^2 Dies gilt sogar einigermaßen für die Chronologie. Die offizielle Historiographie der Sassaniden reduziert den Zeitraum zwischen dem letzten Dareios und dem ersten Sassaniden von 558 auf 266 Jahre (Tabarî, Geschichte der Perser und Araber. Hrsg. v. Th. Nöldeke. Leiden 1879, S. 1).
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Der Standpunkt, den die Hofhistoriographen der Sassanidendynastie damit einnahmen, ist mehr der legitimistisch-dynastische des persischen Adels als derjenige der iranischen Nationalität. Freilich bezeichnen die Schriftsteller der ersten Kaiserzeit die Sprache der Parther, deren Heimat etwa dem heutigen Chorasan entspricht, als mitten inne stehend zwischen der medischen und der skythischen, das heißt als einen unreinen iranischen Dialekt; dem entsprechend galten sie als Einwanderer aus dem Land der Skythen und in diesem Sinne wird ihr Name auf flüchtige Leute gedeutet und der Gründer der Dynastie Arsakes zwar von einigen für einen Baktrer, von andern dagegen für einen Skythen von der Maeotis erklärt. Daß ihre Fürsten nicht in Seleukeia am Tigris ihre Residenz nahmen, sondern in der unmittelbaren Nähe bei Ktesiphon ihr Winterlager aufschlugen, wird darauf zurückgeführt, daß sie die reiche Kaufstadt nicht mit skythischen Truppen hätten belegen wollen. Vieles in der Weise und den Ordnungen der Parther entfernt sich von der iranischen Sitte und erinnert an nomadische Lebensgewohnheiten: zu Pferde handeln und essen sie, und nie geht der freie Mann zu Fuß. Es läßt sich wohl nicht bezweifeln, daß die Parther, deren Namen allein von allen Stämmen dieser Gegend die heiligen Bücher der Perser nicht nennen, dem eigentlichen Iran fern stehen, in welchem die Achämeniden und die Magier zu Hause sind. Der Gegensatz dieses Iran gegen das aus einem unzivilisierten und halb fremdartigen Distrikt herstammende Herrschergeschlecht und dessen nächstes Gefolge, dieser Gegensatz, den die römischen Schriftsteller nicht ungern von den persischen Nachbarn übernahmen, hat allerdings die ganze Arsakidenherrschaft hindurch bestanden und gegärt, bis er schließlich ihren Sturz herbeiführte. Darum aber darf die Herrschaft der Arsakiden noch nicht als Fremdherrschaft gefaßt werden. Dem parthischen Stamm und der parthischen Landschaft wurden keine Vorrechte eingeräumt. Als Residenz der Arsakiden wird zwar auch die parthische Stadt Hekatompylos genannt; aber hauptsächlich verweilten sie im Sommer in Ekbatana (Ramadan) oder auch in Rhagae gleich den Achämeniden, im Winter, wie bemerkt, in der Lagerstadt Ktesiphon oder auch in Babylon an der äußersten westlichen Grenze des Reiches. Das Erbbegräbnis in der Partherstadt Nisaea blieb; aber später diente dafür häufiger Arbela in Assyrien. Die arme und ferne parthische Heimatlandschaft war für die üppige Hofhaltung und die wichtigen Beziehungen zu dem Westen, besonders der späteren Arsakiden, in keiner Weise geeignet. Das Hauptland blieb auch jetzt Medien, eben wie unter den Achämeniden. Mochten immer die Arsakiden skythischer Herkunft sein, mehr als auf das, was sie waren, kam darauf an, was sie sein wollten; und sie selber betrachteten und gaben sich durchaus als die Nachfolger des Kyros und des Dareios. Wie die sieben persischen Stammfürsten den falschen Achämeniden beseitigt und durch die Erhebung des Dareios die legitime Herrschaft wiederhergestellt hatten, so mußten andere sieben die makedonische Fremdherrschaft gestürzt und den König Arsakes auf den Thron gesetzt haben. Mit dieser patriotischen Fiktion wird weiter zusammenhängen, daß dem ersten Arsakes statt der skythischen die baktrische Heimat beigelegt ward. Die Tracht und die Etikette am Hof der Arsakiden war die des persischen; nachdem König Mithradates I. seine Herrschaft bis zum Indus und Tigris ausgedehnt hatte, vertauschte die Dynastie den einfachen Königstitel mit dem des Königs der Könige, wie ihn die Achämeniden geführt hatten, und die spitze skythische Kappe mit der hohen perlengeschmückten Tiara; auf den Münzen führt der König den Bogen wie Dareios. Auch die mit den Arsakiden in das Land gekommene, ohne Zweifel vielfach mit der alteinheimischen gemischte Aristokratie nahm persische Sitte und Tracht, meistens auch persische Namen an; von dem Partherheer, das mit Crassus stritt, heißt es, daß die Soldaten noch das struppige Haar nach skythischer Weise trugen, der Feldherr aber nach medischer Art mit in der Mitte gescheiteltem Haar und geschminktem Gesicht erschien.
Die staatliche Ordnung, wie sie durch den ersten Mithradates festgestellt wurde, ist dementsprechend wesentlich diejenige der Achämeniden. Das Geschlecht des Begründers der Dynastie ist mit allem Glanz und mit aller Weihe angestammter und göttlich verordneter Herrschaft umkleidet: sein Name überträgt sich von Rechts wegen auf jeden seiner Nachfolger, und es wird ihm göttliche Ehre erwiesen; seine Nachfolger heißen darum auch Gottessöhne ^3 und außerdem “Brüder des Sonnengottes und der Mondgöttin”, wie noch heute der Schah von Persien die Sonne im Titel führt; das Blut eines Gliedes des Königsgeschlechts auch nur durch Zufall zu vergießen, ist ein Sakrilegium - alles Ordnungen, die mit wenigen Abminderungen bei den römischen Caesaren wiederkehren und vielleicht zum Teil von diesen der älteren Großherrschaft entlehnt sind.
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^3 Die Unterkönige der Persis heißen in der Titulatur stehend “Zag Alohin” (wenigstens sollen die aramäischen Zeichen diesen vermutlich in der Aussprache persisch ausgedrückten Worten entsprechen), Gottes Sohn (Mordtmann, Zeitschrift für Numismatik 4, 1877, S. 155 f.), und dem entspricht auf den griechischen Münzen der Großkönige die Titulatur θεοπάτωρ. Auch die Bezeichnung “Gott” findet sich, wie bei den Seleukiden und den Sassaniden. Warum den Arsakiden ein Doppeldiadem beigelegt wird (Herodian 6, 2, 1), ist nicht aufgeklärt.
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Obwohl die königliche Würde also fest an das Geschlecht geknüpft ist, besteht dennoch eine gewisse Königswahl. Da der neue Herrscher sowohl dem Kollegium der “Verwandten des königlichen Hauses” wie dem Priesterrat angehören muß, um den Thron besteigen zu können, so wird ein Akt stattgefunden haben, wodurch vermutlich eben diese Kollegien selbst den neuen Herrscher anerkannten ^4. Unter den “Verwandten” sind wohl nicht bloß die Arsakiden selbst zu verstehen, sondern die “sieben Häuser” der Achämenidenordnung, Fürstengeschlechter, welchen nach dieser die Ebenbürtigkeit und der freie Eintritt bei dem Großkönig zukommt und die auch unter den Arsakiden ähnliche Privilegien gehabt haben werden ^5. Diese Geschlechter waren zugleich Inhaber von erblichen Kronämtern ^6; die Surên zum Beispiel - der Name ist wie der Name Arsakes zugleich Personen- und Amtbezeichnung -, das zweite Geschlecht nach dem Königshaus, setzten als Kronmeister jedesmal dem neuen Arsakes die Tiara aufs Haupt. Aber wie die Arsakiden selbst der parthischen Provinz angehörten, so waren die Surên in Sakastane (Sedjistân) zu Hause und vielleicht Saker, also Skythen; ebenso stammten die Karên aus dem westlichen Medien, während die höchste Aristokratie unter den Achämeniden rein persisch war.
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^4 Τών Παρθυαίων συνέδριόν φησιν (Ποσειδώνιος) είναι, sagt Strabon (11, 9, 3 p. 515), διττόν, τό μέν συγγενών, τό δέ σόφων καί μάγων, εξ ών αμφοίν τούς βασιλείς καθιστάσθαι (καθίστησιν die Handschrift). Iust. 42, 4,1: Mithridates rex Parthorum . . . propter crudelitatem a senatu Parthico regno pellitur.
^5 In Ägypten, dessen Hofzeremoniell, wie wohl das der sämtlichen Staaten der Diadochen auf das von Alexander angeordnete und insofern auf das des Persischen Reiches zurückgeht, scheint der gleiche Titel auch persönlich verliehen worden zu sein (Franz, CIG III S. 270). Daß bei den Arsakiden das gleiche vorkam ist möglich. Bei den griechisch redenden Untertanen des Arsakidenstaats scheint die Benennung μεγιστάνες, in dem ursprünglichen strengeren Gebrauch die Glieder der sieben Häuser zu bezeichnen; es ist beachtenswert, daß megistanes und satrapae zusammengestellt werden (Sen. epist. 21; Ios. ant. Iud. 11, 3, 2; 20, 2, 3). Daß bei Hoftrauer der Perserkönig die Megistanen nicht zur Tafel zieht (Suet. Gai. 5), legt die Vermutung nahe, daß sie das Vorrecht hatten, mit ihm zu speisen. Auch der Titel τών πρώτων φίλων findet sich bei den Arsakiden ähnlich wie am ägyptischen und am pontischen Hofe (BCH 7, 1883, S. 349).
^6 Ein königlicher Mundschenk der zugleich Feldherr ist, wird genannt bei Josephus (ant. Iud. 14, 13, 7 = bel. Iud. 1, 13, 1). Ähnliche Hofämter kommen in den Diadochenstaaten häufig vor.
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Die Verwaltung liegt in den Händen der Unterkönige oder der Satrapen; nach den römischen Geographen der vespasianischen Zeit besteht der Staat der Parther aus achtzehn “Königreichen”. Einige dieser Satrapien sind Sekundogenituren des Herrscherhauses; insbesondere scheinen die beiden nordwestlichen Provinzen, das atropatenische Medien (Aserbeidschan) und, sofern es in der Gewalt der Parther stand, Armenien, den dem zeitigen Herrscher nächststehenden Prinzen zur Verwaltung übertragen worden zu sein ^7. Im übrigen ragen unter den Satrapen hervor der König der Landschaft Elymais oder von Susa, dem eine besondere Macht- und Ausnahmestellung eingeräumt war, demnächst derjenige der Persis, des Stammlandes der Achämeniden. Die wenn nicht ausschließliche, so doch überwiegende und den Titel bedingende Verwaltungsform war im Partherreich, anders als in dem der Caesaren, das Lehnskönigtum, so daß die Satrapen nach Erbrecht eintraten, aber der großherrlichen Bestätigung unterlagen ^8. Allem Anschein nach hat sich dies nach unten hin fortgesetzt, so daß kleinere Dynasten und Stammhäupter zu dem Unterkönig in demselben Verhältnis standen, wie dieser zu dem Großkönig ^9. Somit war das Großkönigtum der Parther äußerst beschränkt zu Gunsten der hohen Aristokratie durch die ihm anhaftende Gliederung der erblichen Landesverwaltung. Dazu paßt recht wohl, daß die Masse der Bevölkerung aus halb oder ganz unfreien Leuten bestand ^10 und Freilassung nicht statthaft war. In dem Heer, das gegen Antonius focht, sollen unter 50000 nur 400 Freie gewesen sein. Der vornehmste unter den Vasallen des Orodes, welcher als Feldherr desselben den Crassus schlug, zog ins Feld mit einem Harem von 200 Weibern und einer von 1000 Lastkamelen getragenen Bagage; er selber stellte 10000 Reiter zum Heer aus seinen Klienten und Sklaven. Ein stehendes Heer haben die Parther niemals gehabt, sondern zu allen Zeiten blieb hier die Kriegführung angewiesen auf das Aufgebot der Lehnsfürsten und der ihnen untergeordneten Lehnsträger sowie der großen Masse der Unfreien, über welche diese geboten.
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^7 Tac. ann. 15, 2 u. 31. Wenn nach der Vorrede des Agathangelos (p. 109 Langlois) zur Zeit der Arsakiden der älteste und tüchtigste Prinz die Landesherrschaft führte, die drei ihm nächststehenden aber Könige der Armenier, der Inder und der Massageten waren, so liegt hier vielleicht dieselbe Ordnung zu Grunde. Daß das parthisch-indische Reich, wenn es mit dem Hauptland verbunden war, ebenfalls als Sekundogenitur galt, ist sehr wahrscheinlich.
^8 Diese meint wohl Justinus (41, 2, 2): proximus maiestati regum praepositorum ordo est; ex hoc duces in bello, ex hoc in pace rectores habent. Den einheimischen Namen bewahrt die Glosse bei Hesychios: βίσταξ ο βασιλεύς παρά Πέρσαις. Wenn bei Amm. 23, 6,14 die Vorsteher der persischen regiones vitaxae (schr. vistaxae), id est magistri equitum et reges et satrapae heißen, so hat er ungeschickt Persisches auf ganz Innerasien bezogen (vgl. Hermes 16, 1881, S. 613); übrigens kann die Bezeichnung “Reiterführer” für diese Unterkönige darauf gehen, daß sie, wie die römischen Statthalter, die höchste Zivil- und die höchste Militärgewalt in sich vereinigten und die Armee der Parther überwiegend aus Reiterei bestand.
^9 Das lehrt die einem Gotarzes in der Inschrift von Kermanschahän in Kurdistan (CIG 4674) beigelegte Titulatur σατράπης τών σατραπών. Dem Arsakidenkönig dieses Namens kann sie als solchem nicht beigelegt werden; wohl aber mag, wie Olshausen (Monatsbericht der Berliner Akademie 1878, S. 179) vermutet, damit diejenige Stellung bezeichnet werden, die ihm nach seinem Verzicht auf das Großkönigtum (Tac. ann. 11, 9) zukam.
^10 Noch später heißt eine Reitertruppe im parthischen Heer die “der Freien” Ios. ant. Iud. 14, 13, 5 = bel. Iud. 1, 13, 3).
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Allerdings fehlte das städtische Element in der politischen Ordnung des Partherreichs nicht ganz. Zwar die aus der eigenen Entwicklung des Ostens hervorgegangenen größeren Ortschaften sind keine städtischen Gemeinwesen, wie denn selbst die parthische Residenz Ktesiphon im Gegensatz zu der benachbarten griechischen Gründung Seleukeia ein Flecken genannt wird; sie hatten keine eigenen Vorsteher und keinen Gemeinderat, und die Verwaltung lag hier wie in den Landbezirken ausschließlich bei den königlichen Beamten. Aber von den Gründungen der griechischen Herrscher war ein freilich verhältnismäßig geringer Teil unter parthische Herrschaft gekommen. In den ihrer Nationalität nach aramäischen Provinzen Mesopotamien und Babylonien hatte das griechische Städtewesen unter Alexander und seinen Nachfolgern festen Fuß gefaßt. Mesopotamien war mit griechischen Gemeinwesen bedeckt, und in Babylonien war die Nachfolgerin des alten Babylon, die Vorläuferin Bagdads, eine Zeit lang die Residenz der griechischen Könige Asiens, Seleukeia am Tigris, durch ihre günstige Handelslage und ihre Fabriken emporgeblüht zu der ersten Kaufstadt außerhalb der römischen Grenzen, angeblich von mehr als einer halben Million Einwohner. Ihre freie hellenische Ordnung, auf der ohne Zweifel ihr Gedeihen vor allem beruhte, wurde im eigenen Interesse auch von den parthischen Herrschern nicht angetastet, und die Stadt bewahrte sich nicht bloß ihren Stadtrat von 300 erwählten Mitgliedern, sondern auch griechische Sprache und griechische Sitte mitten im ungriechischen Osten. Freilich bildeten in diesen Städten die Hellenen nur das herrschende Element; neben ihnen lebten zahlreiche Syrer, und als dritter Bestandteil gesellten sich dazu die nicht viel weniger zahlreichen Juden, so daß die Bevölkerung dieser Griechenstädte des Partherreichs, ähnlich wie die von Alexandreia, sich aus drei gesondert nebeneinander stehenden Nationalitäten zusammensetzte. Zwischen diesen kam es, eben wie in Alexandreia, nicht selten zu Konflikten, wie zum Beispiel zur Zeit der Regierung des Gaius unter den Augen der parthischen Regierung die drei Nationen miteinander handgemein und schließlich die Juden aus den größeren Städten ausgetrieben wurden.
Insofern ist das Parthische Reich zu dem Römischen das rechte Gegenstück. Wie in diesem das orientalische Unterkönigtum ausnahmsweise vorkommt, so in jenem die griechische Stadt; dem allgemeinen orientalisch-aristokratischen Charakter des Partherregiments tun die griechischen Kaufstädte an der Westgrenze so wenig Eintrag wie die Lehnskönigtümer Kappadokien und Armenien dem städtisch gegliederten Römerstaat. Während in dem Staat der Caesaren das römisch-griechische städtische Gemeinwesen weiter und weiter um sich greift und allmählich zur allgemeinen Verwaltungsform wird, so reißt die Städtegründung, das rechte Merkzeichen der hellenisch-römischen Zivilisation, welche die griechischen Kaufstädte und die Militärkolonien Roms ebenso umspannt wie die großartigen Ansiedlungen Alexanders und der Alexandriden, mit dem Eintreten des Partherregiments im Osten plötzlich ab, und auch die bestehenden Griechenstädte des Partherreichs verkümmern im weiteren Lauf der Entwicklung. Dort wie hier drängt die Regel mehr und mehr die Ausnahmen zurück.
Irans Religion, mit ihrer dem Monotheismus sich nähernden Verehrung des “höchsten der Götter, der Himmel und Erde und die Menschen und für diese alles Gute geschaffen hat”, mit ihrer Bildlosigkeit und Geistigkeit, mit ihrer strengen Sittlichkeit und Wahrhaftigkeit, ihrer Hinwirkung auf praktische Tätigkeit und energische Lebensführung, hat die Gemüter ihrer Bekenner in ganz anderer und tieferer Weise gepackt, als die Religionen des Okzidents es je vermochten, und wenn vor der entwickelten Zivilisation weder Zeus noch Jupiter standgehalten haben, ist der Glaube bei den Parsen ewig jung geblieben, bis er einem anderen Evangelium, dem der Bekenner des Mohammed erlag oder doch vor ihm nach Indien entwich. Wie sich der alte Mazda-Glaube, zu dem die Achämeniden sich bekannten und dessen Entstehung in die vorgeschichtliche Zeit fällt, zu demjenigen verhielt, den als Lehre des weisen Zarathustra die wahrscheinlich unter den späteren Achämeniden entstandenen heiligen Bücher der Perser, das Awestâ, verkünden, ist nicht unsere Aufgabe darzustellen; für die Epoche, wo der Okzident mit dem Orient in Berührung steht, kommt nur die spätere Religionsform in Betracht, wie sie, entstanden vielleicht im Osten Irans, in Baktrien, insbesondere vom Westen her, von Medien aus dem Okzident gegenübertrat und in ihn eindrang. Enger aber als selbst bei den Kelten sind in Iran die nationale Religion und der nationale Staat miteinander verwachsen. Es ist schon hervorgehoben worden, daß das legitime Königtum im Iran zugleich eine religiöse Institution, der oberste Herrscher des Landes als durch die oberste Landesgottheit besonders zum Regiment berufen und selbst gewissermaßen göttlich gedacht wird. Auf den Münzen nationalen Gepräges erscheint regelmäßig der große Feueraltar und über ihm schwebend der geflügelte Gott Ahura Mazda, neben ihm in kleinerer Gestalt und in betender Stellung der König und dem König gegenüber das Reichsbanner. Dem entsprechend geht auch die Übermacht des Adels im Partherreich Hand in Hand mit der privilegierten Stellung des Klerus. Die Priester dieser Religion, die Magier, erscheinen schon in den Urkunden der Achämeniden und in den Erzählungen Herodots und haben, wahrscheinlich mit Recht, den Okzidentalen immer als national persische Institution gegolten. Das Priestertum ist erblich und wenigstens in Medien, vermutlich auch in anderen Landschaften, galt die Gesamtheit der Priester, etwa wie die Leviten in dem späteren Israel, als ein besonderer Volksteil. Auch unter der Herrschaft der Griechen haben die alte Religion des Staates und das nationale Priestertum ihren Platz behauptet. Als der erste Seleukos die neue Hauptstadt seines Reiches, das schon erwähnte Seleukeia gründen wollte, ließ er die Magier Tag und Stunde dafür bestimmen, und erst nachdem diese Perser, nicht gern, das verlangte Horoskop gestellt hatten, vollzogen ihrer Anweisung gemäß der König und sein Heer die feierliche Grundsteinlegung der neuen Griechenstadt. Also auch ihm standen beratend die Priester des Ahura Mazda zur Seite und sie, nicht die des hellenischen Olymp, wurden bei den öffentlichen Angelegenheiten insoweit befragt, als diese göttliche Dinge betrafen. Selbstverständlich gilt dies um so mehr von den Arsakiden. Daß bei der Königswahl neben dem Adelsrat der der Priester mitwirkte, wurde schon bemerkt. König Tiridates von Armenien, aus dem Haus der Arsakiden, kam nach Rom unter Geleit eines Gefolges von Magiern, und nach deren Vorschrift reiste und speiste er, auch in Gemeinschaft mit dem Kaiser Nero, der gern sich von den fremden Weisen ihre Lehre verkünden und die Geister beschwören ließ. Daraus folgt allerdings noch nicht, daß der Priesterstand als solcher auf die Führung des Staats wesentlich bestimmend eingewirkt hat; aber keineswegs ist der Mazda-Glaube erst durch die Sassaniden wiederhergestellt worden; vielmehr ist bei allem Wechsel der Dynastien und bei aller eigenen Entwicklung die Landesreligion im Iran in ihren Grundzügen die gleiche geblieben.
Die Landessprache im Partherreich ist die einheimische Irans. Keine Spur führt darauf, daß unter den Arsakiden jemals eine Fremdsprache in öffentlichem Gebrauch gewesen ist. Vielmehr ist es der iranische Landesdialekt Babyloniens und die diesem eigentümliche Schrift, wie beide vor und in der Arsakidenzeit unter dem Einfluß von Sprache und Schrift der aramäischen Nachbarn sich entwickelten, welche mit der Benennung Pahlavi, das heißt Parthava, belegt und damit bezeichnet werden als die des Reiches der Parther. Auch das Griechische ist in demselben nicht Reichssprache geworden. Keiner der Herrscher führt auch nur als zweiten Namen einen griechischen; und hätten die Arsakiden diese Sprache zu der ihrigen gemacht, so würden uns griechische Inschriften in ihrem Reiche nicht fehlen. Allerdings zeigen ihre Münzen bis auf die Zeit des Claudius ausschließlich ^11 und auch später überwiegend griechische Aufschrift, wie sie auch keine Spur der Landesreligion aufweisen und im Fuß sich der örtlichen Prägung der römischen Ostprovinzen anschließen, ebenso die Jahrteilung so wie die Jahrzählung so beibehalten haben, wie sie unter den Seleukiden geregelt worden waren. Aber es wird dies vielmehr dahin aufzufassen sein, daß die Großkönige selber überhaupt nicht prägten ^12 und diese Münzen, die ja wesentlich für den Verkehr mit den westlichen Nachbarn dienten, von den griechischen Städten des Reiches auf den Namen des Landesherrn geschlagen worden sind. Die Bezeichnung des Königs auf diesen Münzen als “Griechenfreund” (φιλέλλην), die schon früh begegnet ^13 und seit Mithradates I., das heißt seit der Ausdehnung des Staates bis an den Tigris, stehend wird, hat einen Sinn nur, wenn auf diesen Münzen die parthische Griechenstadt redet. Vermutlich war der griechischen Sprache im Partherreich neben der persischen eine ähnliche sekundäre Stellung im öffentlichen Gebrauch eingeräumt, wie sie sie im Römerstaat neben der lateinischen besaß. Das allmähliche Schwinden des Griechentums unter der parthischen Herrschaft läßt sich auf diesen städtischen Münzen deutlich verfolgen, sowohl in dem Auftreten der einheimischen Sprache neben und statt der griechischen wie auch in der mehr und mehr hervortretenden Sprachzerrüttung ^14.
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^11 Die älteste bekannte Münze mit Pahlavischrift ist zu Claudius’ Zeit unter Volagasos I. geschlagen; sie ist zweisprachig und gibt dem König griechisch den vollen Titel, aber nur den Namen Arsakes, iranisch bloß den einheimischen Individualnamen abgekürzt (Vol.).
^12 Gewöhnlich beschränkt man dies auf die Großsilbermünze und betrachtet das Kleinsilber und das meiste Kupfer als königliche Prägung. Indes damit wird dem Großkönig eine seltsame sekundäre Rolle in der Prägung zugeteilt. Richtiger wird wohl jene Prägung aufgefaßt als überwiegend für das Ausland, diese als überwiegend für den inneren Verkehr bestimmt; die zwischen beiden Gattungen bestehenden Verschiedenheiten erklären sich auf diese Weise auch.
^13 Der erste Herrscher, der sie führt, ist Phraapates um 188 v. Chr. (P. Gardner, Parthian coinage, S. 27).
^14 So steht auf den Münzen des Gotarzes (unter Claudius): Γωτέρζης βασιλεύς βασιλέων υός κεκαλουμένος Αρταβάνου. Auf den späteren ist die griechische Aufschrift oft ganz unverständlich.
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Dem Umfang nach stand das Reich der Arsakiden weit zurück nicht bloß hinter dem Weltstaat der Achämeniden, sondern auch hinter dem ihrer unmittelbaren Vorgänger, dem Seleukidenstaat. Von dessen ursprünglichem Gebiet besaßen sie nur die größere östliche Hälfte; nach der Schlacht, in welcher König Antiochos Sidetes, ein Zeitgenosse der Gracchen, gegen die Parther fiel, haben die syrischen Könige nicht wieder ernstlich versucht, ihre Herrschaft jenseits des Euphrat geltend zu machen; aber das Land diesseits des Euphrat blieb den Okzidentalen.
Von dem Persischen Meerbusen waren beide Küsten, auch die arabische, im Besitz der Parther, die Schiffahrt auf demselben also vollständig in ihrer Gewalt; die übrige arabische Halbinsel gehorchte weder den Parthern noch den über Ägypten gebietenden Römern.
Das Ringen der Nationen um den Besitz des Industals und der westlich und östlich angrenzenden Landschaften zu schildern, soweit die gänzlich zerrissene Überlieferung überhaupt eine Schilderung zuläßt, ist die Aufgabe unserer Darstellung nicht; aber die Hauptzüge dieses Kampfes, welcher dem um das Euphrattal geführten stetig zur Seite geht, dürfen auch in diesem Zusammenhang um so weniger fehlen, als unsere Überlieferung uns nicht gestattet, die Verhältnisse Irans nach Osten in ihrem Eingreifen in die westlichen Beziehungen im einzelnen zu verfolgen und es daher notwendig erscheint, wenigstens die Grundlinien derselben uns zu vergegenwärtigen. Bald nach dem Tode des großen Alexander wurde durch das Abkommen seines Marschalls und Teilerben Seleukos mit dem Gründer des Inderreiches, Tschandragupta oder griechisch Sandrakottos, die Grenze zwischen Iran und Indien gezogen. Danach herrschte der letztere nicht bloß über das Gangestal in seiner ganzen Ausdehnung und das gesamte nördliche Vorderindien, sondern im Gebiet des Indus wenigstens über einen Teil des Hochtals des heutigen Kabul, ferner über Arachosien oder Afghanistan, vermutlich auch über das wüste und wasserarme Gedrosien, das heutige Belutschistan, sowie über das Delta und die Mündungen des Indus; die in Stein gehauenen Urkunden, durch welche Tschandraguptas Enkel, der gläubige Buddhaverehrer Asoka, das allgemeine Sittengesetz seinen Untertanen einschärfte, sind wie in diesem ganzen weit ausgedehnten Gebiet, so namentlich noch in der Gegend von Peschawar gefunden worden ^15. Der Hindukusch, der Parapanisos der Alten, und dessen Fortsetzung nach Osten und Westen schieden also mit ihrer gewaltigen, nur von wenigen Pässen durchsetzten Kette Iran und Indien. Aber langen Bestand hat dies Abkommen nicht gehabt.
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^15 Während das Reich des Dareios, seinen Inschriften zufolge, die Gādara (die Gandāra der Inder, Γανδάραι der Griechen, am Kabulfluß) und die Hindu (die Indusanwohner) in sich schließt, werden die ersteren in einer der Inschriften des Asoka unter seinen Untertanen aufgeführt, und ein Exemplar seines großen Edikts hat sich in Kapurdi Giri oder vielmehr in Schahbaz Garhi (Yusufzai-Distrikt) gefunden, nahezu sechs deutsche Meilen nordwestlich von der Mündung des Kabulflusses in den Indus bei Atak. Der Sitz der Regierung dieser nordwestlichen Provinzen von Asokas Reich war (nach der Inschrift CI Indicar. I p. 91) Takkhasi-lâ, Τάξιλα der Griechen, etwa neun deutsche Meilen OSO von Atak, der Regierungssitz für die südwestlichen Landschaften Udjdjeni (Οξήνη). Der östliche Teil des Kabultals gehörte also auf jeden Fall zu Asokas Reich. Daß der Khaiberpaß die Grenze gebildet habe, ist nicht geradezu unmöglich; wahrscheinlich aber gehörte das ganze Kabultal zu Indien und machte die Grenze südlich von Kabul die scharfe Linie der Sulaiman-Kette und weiter südwestlich der Bolanpaß. Von dem späteren indoskythischen König Huvischka (Ooerke der Münzen), der an der Yamunâ in Mathurâ residiert zu haben scheint, hat sich eine Inschrift bei Wardak, nicht weit nördlich von Kabul, gefunden (nach Mitteilungen Oldenbergs).
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In der früheren Diadochenzeit brachten die griechischen Herrscher des Reiches von Baktra, das von dem Seleukidenstaat gelöst einen mächtigen Aufschwung nahm, das Grenzgebirge überschreitend einen großen Teil des Industals in ihre Gewalt und setzten vielleicht noch weiter hinein in Vorderindien sich fest, so daß das Schwergewicht dieses Reiches sich aus dem westlichen Iran nach dem östlichen Indien verschob und der Hellenismus dem Indertum wich. Die Könige dieses Reiches heißen indische und führen späterhin ungriechische Namen; auf den Münzen erscheint neben und statt der griechischen die einheimisch indische Sprache und Schrift, ähnlich wie in der parthisch-persischen Prägung neben dem Griechischen das Pahlavi emporkommt.
Es trat dann eine Nation mehr in den Kampf ein: die Skythen oder, wie sie in Iran und in Indien heißen, die Saker brachen aus ihren Stammsitzen am Jaxartes über das Gebirge nach Süden vor. Die baktrische Landschaft kam wenigstens großenteils in ihre Gewalt, und etwa im letzten Jahrhundert der römischen Republik müssen sie sich in dem heutigen Afghanistan und Belutschistan festgesetzt haben. Darum heißt in der frühen Kaiserzeit die Küste zu beiden Seiten der Indusmündung um Minnagara Skythien und führt im Binnenlande die westlich von Kandahar gelegene Landschaft der Dranger später den Namen “Sakerland”, Sakastane, das heutige Sedjistan. Diese Einwanderung der Skythen in die Landschaften des baktro-indischen Reiches hat dasselbe wohl eingeschränkt und geschädigt, etwa wie die ersten Wanderungen der Germanen das römische, aber es nicht zerstört; noch unter Vespasian hat ein wahrscheinlich selbständiger baktrischer Staat bestanden ^16.
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^16 Der Anm. 18 genannte ägyptische Kaufmann gedenkt c. 47 “des streitbaren Volks der Baktrianer, die ihren eigenen König haben”. Damals also war Baktrien von dem unter parthischen Fürsten stehenden Indusreich getrennt. Auch Strabon (11, 11, 1 p. 516) behandelt das baktrisch-indische Reich als der Vergangenheit angehörig.
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Unter den Juliern und den Claudiern scheinen dann an der Indusmündung die Parther die Vormacht gewesen zu sein. Ein zuverlässiger Berichterstatter aus augustischer Zeit führt eben jenes Sakastane unter den parthischen Provinzen auf und nennt den König der Saker-Skythen einen Unterkönig der Arsakiden; als letzte parthische Provinz gegen Osten bezeichnet er Arachosien mit der Hauptstadt Alexandropolis, wahrscheinlich Kandahar. Ja, bald darauf, in vespasianischer Zeit, herrschen in Minnagara parthische Fürsten. Indes war dies für das Reich am Indusstrom mehr ein Wechsel der Dynastie als eine eigentliche Annexion an den Staat von Ktesiphon. Der Partherfürst Gondopharos, den die christliche Legende mit dem Apostel der Parther und der Inder, dem heiligen Thomas, verknüpft ^17, hat allerdings von Minnagara aus bis nach Peschawar und Kabul hinauf geherrscht; aber diese Herrscher gebrauchen, wie ihre Vorherrscher im indischen Reich, neben der griechischen die indische Sprache und nennen sich Großkönige wie diejenigen von Ktesiphon; sie scheinen mit den Arsakiden darum nicht weniger rivalisiert zu haben, weil sie demselben Fürstengeschlecht angehörten ^18.
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^17 Wahrscheinlich ist er der Kaspar - in älterer Tradition Gathaspar -, der unter den heiligen drei Königen aus dem Morgenland auftritt (Gutschmid, Rheinisches Museum N. F. 19, 1861, S. 162).
^18 Das bestimmteste Zeugnis der Partherherrschaft in diesen Gegenden findet sich in der unter Vespasian von einem ägyptischen Kaufmann aufgesetzten Küstenbeschreibung des Roten Meeres c. 38: “Hinter der Indusmündung im Binnenland liegt die Hauptstadt von Skythien Minnagara; beherrscht aber wird diese von den Parthern, die beständig einander verjagen (υπό Πάρθων συνεχώς αλλήλους ενδιωκόντων). Dasselbe wird in etwas verwirrter Weise c. 41 wiederholt; es kann hier scheinen, als läge Minnagara in Indien selbst oberhalb Barygaza, und schon Ptolemaeos ist dadurch irregeführt worden; aber gewißhat der Schreiber, der über das Binnenland nur von Hörensagen spricht, nur sagen wollen, daß eine große Stadt Minnagara im Binnenland nicht fern von Barygaza liege und von da viel Baumwolle nach Barygaza geführt werde. Auch können die nach demselben Gewährsmann in Minnagara zahlreich begegnenden Spuren Alexanders nur am Indus, nicht in Gudjarat sich gefunden haben. Die Lage Minnagaras am unteren Indus, unweit Haiderabad, und die Existenz einer parthischen Herrschaft daselbst unter Vespasian erscheint hierdurch gesichert.
Damit werden verbunden werden dürfen die Münzen des Königs Gondopharos oder Hyndopherres, welcher in einer sehr alten christlichen Legende von dem Apostel der Parther und der Inder, dem heiligen Thomas, zum Christentum bekehrt wird und in der Tat der ersten römischen Kaiserzeit anzugehören scheint (Sallet, Zeitschrift für Numismatik 6, 1879, S. 355; Gutschmid, Rheinisches Museum N. F. 19, 1861, S. 162); seines Brudersohns Abdagases (Sauet, a. a. O., S. 365), welcher mit dem parthischen Fürsten dieses Namens bei Tacitus (ann. 6, 36) identisch sein kann, auf jeden Fall einen parthischen Namen trägt, endlich des Königs Sanabaros, der kurz nach Hyndopherres regiert haben muß, vielleicht sein Nachfolger gewesen ist. Dazu gehören noch eine Anzahl anderer mit parthischen Namen, Arsakes, Pakoros, Vonones, bezeichneten Münzen. Diese Prägung stellt sich entschieden zu der der Arsakiden (Sallet, a. a. O., S. 277); die Silberstücke des Gondopharos und des Sanabaros - von den übrigen gibt es fast nur Kupfer -entsprechen genau den Arsakidendrachmen. Allem Anschein nach gehören diese den Partherfürsten von Minnagara; daß neben der griechischen hier indische Aufschrift erscheint, wie bei den späten Arsakiden Pahlavischrift, paßt dazu. Aber es sind dies nicht Münzen von Satrapen, sondern, wie dies auch der Ägypter andeutet, mit den ktesiphontischen rivalisierender Großkönige; Hyndopherres nennt sich in sehr verdorbenem Griechisch βασιλεύς βασιλέων μέγας αυτοκρ und in gutem Indisch “Maharadja Radjadi Radja”. Wenn, wie dies nicht unwahrscheinlich ist, in dem Mambaros oder Akabaros, den der Periplus c. 41. 52 als Herrscher der Küste von Barygaza nennt, der Sanabaros der Münzen steckt, so gehört dieser in die Zeit Neros oder Vespasians und herrschte nicht bloß an der Indusmündung, sondern auch über Gudjarat. Wenn ferner eine unweit Peschawar gefundene Inschrift mit Recht auf den König Gondopharos bezogen wird, so muß dessen Herrschaft bis dort hinauf, wahrscheinlich bis nach Kabul hin sich erstreckt haben.
Daß Corbulo im Jahre 60 die Gesandtschaft der von den Parthern abgefallenen Hyrkaner, damit sie von jenen nicht aufgegriffen würden, an die Küste des Roten Meeres schickte, von wo sie, ohne parthisches Gebiet zu betreten, die Heimat erreichen konnten (Tac. 15, 25), spricht dafür, daß das Industal damals dem Herrscher von Ktesiphon nicht botmäßig war.
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Auf diese parthische Dynastie folgt dann in dem indischen Reich nach kurzer Zwischenzeit die in der indischen Überlieferung als die der Saker oder die des Königs Kanerku oder Kanischka bezeichnete, welche mit dem Jahre 78 n. Chr. beginnt und wenigstens bis in das dritte Jahrhundert bestanden hat ^19. Sie gehören zu den Skythen, deren Einwanderung früher erwähnt ward, und auf ihren Münzen tritt an die Stelle der indischen die skythische Sprache ^20. So haben im Indusgebiet nach den Indern und den Hellenen in den ersten drei Jahrhunderten unserer Zeitrechnung Parther und Skythen das Regiment geführt. Aber auch unter den ausländischen Dynastien hat dort dennoch eine national-indische Staatenbildung sich vollzogen und behauptet und der parthisch-persischen Machtentwicklung im Osten eine nicht minder dauernde Schranke entgegengestellt wie der Römerstaat im Westen.
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^19 Daß das Großkönigtum der Arsakiden von Minnagara nicht viel über die neronische Zeit hinaus bestanden hat, ist nach den Münzen wahrscheinlich. Was für Herrscher auf sie gefolgt sind, ist fraglich. Die baktrisch-indischen Herrscher griechischen Namens gehören überwiegend, vielleicht sämtlich der voraugustischen Epoche an; auch manche einheimischen Namens, zum Beispiel Maues und Azes, fallen nach Sprache und Schrift (zum Beispiel der Form des m S2) vor diese Zeit. Dagegen sind die Münzen der Könige Kozulokadphises und Ooemokadphises und diejenigen der Sakerkönige, des Kanerku und seiner Nachfolger, welche alle namentlich durch den bis dahin in der indischen Prägung nicht begegnenden Goldstater vom Gewicht des römischen Aureus sich deutlich als einheitliche Prägung charakterisieren, allem Anschein nach später als Gondopharos und Sanabaros. Sie zeigen, wie der Staat des Industals sich in immer steigendem Maß im Gegensatz gegen die Hellenen wie gegen die Iranier national-indisch gestaltet hat. Die Regierung dieser Kadphises wird also zwischen die indo-parthischen Herrscher und die Dynastie der Saker fallen welche letztere mit dem Jahre 78 n. Chr. beginnt (Oldenberg in Sallets Zeitschrift für Numismatik 8, 1881, S. 292). In dem Schatz von Peschawar gefundene Münzen dieser Sakerkönige nennen merkwürdigerweise griechische Götter in verstümmelter Form Ηρακιλο, Σαραπο, neben dem nationalen Βουδο. Die spätesten ihrer Münzen zeigen den Einfluß der ältesten Sassanidenprägung und dürften der zweiten Hälfte des dritten Jahrhunderts angehören (Sallet, Zeitschrift für Numismatik 6, 1879, S. 225).
^20 Die indo-griechischen und die indo-parthischen Herrscher, ebenso die Kadphises bedienen sich auf ihren Münzen in großem Umfang neben der griechischen der einheimischen indischen Sprache und Schrift; die Sakerkönige dagegen haben niemals indische Sprache und indisches Alphabet gebraucht, sondern verwenden ausschließlich die griechischen Buchstaben, und die nicht griechischen Aufschriften ihrer Münzen sind ohne Zweifel skythisch. So steht auf Kanerkus Goldstücken bald βασιλεύς βασιλέων Κανήρκου, bald ραο νανοραο κανηρκι κορανο wo die ersten beiden Wörter eine skythisierte Form des indischen Rβdjβdi Rβdjâ sein werden, die beiden folgenden den Eigen- und den Stammnamen (Guschana) des Königs enthalten (Oldenberg, a. a. O., S. 294). Also waren diese Saker in anderem Sinne Fremdherrscher in Indien als die baktrischen Hellenen und die Parther. Doch sind die unter ihnen in Indien gesetzten Inschriften nicht skythisch, sondern indisch.
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Gegen Norden und Nordosten grenzte Iran mit Turan. Wie das westliche und südliche Ufer des Kaspischen Meeres und die oberen Täler des Oxos und Jaxartes der Zivilisation eine geeignete Stätte bieten, so gehört die Steppe um den Aralsee und das dahinter sich ausbreitende weite Flachland von Rechts wegen den schweifenden Leuten. Es sind unter diesen Nomaden wohl einzelne den Iraniern verwandte Völkerschaften gewesen; aber auch diese haben keinen Teil an der iranischen Zivilisation, und es ist das bestimmende Moment für die geschichtliche Stellung Irans, daß es die Vormauer der Kulturvölker bildet gegen diejenigen Horden, die als Skythen, Saken, Hunnen, Mongolen, Türken keine andere weltgeschichtliche Bestimmung zu haben scheinen als die der Kulturvernichtung. Baktra, das große Bollwerk Irans gegen Turan, hat in der nachalexandrischen Epoche unter seinen griechischen Herrschern längere Zeit dieser Abwehr genügt; aber es ist schon erwähnt worden, daß es späterhin zwar nicht unterging, aber das Vordringen der Skythen nach Süden nicht länger zu hindern vermochte. Mit dem Rückgang der baktrischen Macht ging die gleiche Aufgabe über auf die Arsakiden. Wie weit dieselben ihr entsprochen haben, ist schwierig zu sagen. In der ersten Kaiserzeit scheinen die Großkönige von Ktesiphon, wie südlich vom Hindukusch so auch in den nördlichen Landschaften, die Skythen zurückgedrängt oder sich botmäßig gemacht zu haben; einen Teil des baktrischen Gebiets haben sie ihnen wieder entrissen. Aber welche und ob überhaupt dauernde Grenzen hier sich feststellten, ist zweifelhaft. Der Kriege der Parther und der Skythen wird oft gedacht. Die letzteren, hier zunächst die Umwohner des Aralsees, die Vorfahren der heutigen Turkmenen, sind regelmäßig die Angreifenden, indem sie teils zu Wasser über das Kaspische Meer in die Täler des Kyros und des Araxes einfallen, teils von ihrer Steppe aus die reichen Fluren Hyrkaniens und die fruchtbare Oase der Margiana (Merw) ausrauben. Die Grenzgebiete verstanden sich dazu, die willkürliche Brandschatzung mit Tributen abzukaufen, welche regelmäßig in festen Terminen eingefordert wurden, wie heute die Beduinen Syriens von den Bauern daselbst die Kubba erheben. Das parthische Regiment also vermochte wenigstens in der früheren Kaiserzeit so wenig wie das heutige türkische, hier dem friedlichen Untertan die Früchte seiner Arbeit zu sichern und einen dauernden Friedensstand an der Grenze herzustellen. Auch für die Reichsgewalt selbst blieben diese Grenzwirren eine offene Wunde; oftmals haben sie in die Sukzessionskriege der Arsakiden so wie in ihre Streitigkeiten mit Rom eingegriffen.
Wie das Verhältnis der Parther zu den Römern sich gestaltet und die Grenzen der beiden Großmächte sich festgestellt hatten, ist seinerzeit dargelegt worden. Während die Armenier mit den Parthern rivalisiert hatten und das Königtum am Araxes sich anschickte, in Vorderasien die Großkönigsrolle zu spielen, hatten die Parther im allgemeinen freundliche Beziehungen zu den Römern unterhalten als den Feinden ihrer Feinde. Aber nach der Niederwerfung des Mithradates und des Tigranes hatten die Römer, namentlich durch die von Pompeius getroffenen Organisationen, eine Stellung genommen, die mit ernstlichem und dauerndem Frieden zwischen den beiden Staaten sich schwer vertrug. Im Süden stand Syrien jetzt unter unmittelbarer römischer Herrschaft, und die römischen Legionen hielten Wacht an dem Saume der großen Wüste, die das Küstenland vom Euphrattal scheidet. Im Norden waren Kappadokien und Armenien römische Lehnsfürstentümer. Die nordwärts an Armenien grenzenden Völkerschaften, die Kolcher, Iberer, Albaner, waren damit notwendig dem parthischen Einfluß entzogen und, wenigstens nach römischer Auffassung, ebenfalls römische Lehnsstaaten. Das südöstlich an Armenien angrenzende, durch den Araxes von ihm getrennte Klein-Medien oder Atropatene (Aserbeidschan) hatte schon den Seleukiden gegenüber unter seiner alteinheimischen Dynastie seine Nationalität behauptet und sogar sich selbständig gemacht; unter den Arsakiden erscheint der König dieser Landschaft je nach Umständen als Lehnsträger der Parther oder als unabhängig von diesen durch Anlehnung an die Römer. Somit reichte der bestimmende Einfluß Roms bis zum Kaukasus und zum westlichen Ufer des Kaspischen Meeres. Es lag hierin ein Übergreifen über die durch die nationalen Verhältnisse angezeigten Grenzen. Das hellenische Volkstum hatte wohl an der Südküste des Schwarzen Meeres und im Binnenland in Kappadokien und Kommagene so weit Fuß gefaßt, daß hier die römische Vormacht an ihm einen Rückhalt fand; aber Armenien ist auch unter der langjährigen römischen Herrschaft immer ein ungriechisches Land geblieben, durch die Gemeinschaft der Sprache und des Glaubens, die zahlreichen Zwischenheiraten der Vornehmen, die gleiche Kleidung und gleiche Bewaffnung ^21 an den Partherstaat mit unzerreißbaren Banden geknüpft. Die römische Aushebung und die römische Besteuerung sind nie auf Armenien erstreckt worden; höchstens bestritt das Land die Aufstellung und die Unterhaltung der eigenen Truppen und die Verpflegung der daselbst liegenden römischen. Die armenischen Kaufleute vermittelten den Warentausch über den Kaukasus mit Skythien, über das Kaspische Meer mit Ostasien und China, den Tigris hinab mit Babylonien und Indien, nach Westen hin mit Kappadokien; nichts hätte näher gelegen, als das politisch abhängige Land in das römische Steuer- und Zollgebiet einzuschließen; dennoch ist nie dazu geschritten worden. Die Inkongruenz der nationalen und der politischen Zugehörigkeit Armeniens bildet ein wesentliches Moment in dem durch die ganze Kaiserzeit sich hinziehenden Konflikt mit dem östlichen Nachbarn. Man erkannte es wohl auf römischer Seite, daß die Annektierung jenseits des Euphrat ein Übergriff in das Stammgebiet der orientalischen Nationalität und für Rom kein eigentlicher Machtzuwachs war. Der Grund aber oder wenn man will die Entschuldigung dafür, daß diese Übergriffe dennoch sich fortsetzten, liegt darin, daß das Nebeneinanderstehen gleichberechtigter Großstaaten mit dem Wesen der römischen, man darf vielleicht sagen mit der Politik des Altertums überhaupt unvereinbar ist. Das römische Reich kennt als Grenze genaugenommen nur das Meer oder das wehrlose Landgebiet. Dem schwächeren, aber doch wehrhaften Staatswesen der Parther gönnten die Römer die Machtstellung nicht und nahmen ihm, worauf diese wieder nicht verzichten konnten; und darum ist das Verhältnis zwischen Rom und Iran durch die ganze Kaiserzeit eine nur durch Waffenstillstände unterbrochene ewige Fehde um das linke Ufer des Euphrat.
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^21 Arrian, der als Statthalter von Kappadokien selbst über die Armenier das Kommando geführt hatte (Alan. 29), nennt in der Taktik Armenier und Parther immer zusammen (4, 3; 44, 1 wegen der schweren Reiterei, der gepanzerten κοντοφόροι und der leichten Reiterei, der ακροβολισταί oder ιπποτοξόται; 35, 7 wegen der Pluderhosen), und wo er von Hadrians Einführung der barbarischen Kavallerie in das römische Heer spricht, führt er die berittenen Schützen zurück auf das Muster “der Parther oder Armenier” (44, 1).
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In den von Lucullus und Pompeius mit den Parthern abgeschlossenen Verträgen war die Euphratgrenze anerkannt, also Mesopotamien ihnen zugestanden worden. Aber dies hinderte die Römer nicht, die Herrscher von Edessa in ihre Klientel aufzunehmen und, wie es scheint durch Erstreckung der Grenzen Armeniens gegen Süden, einen großen Teil des nördlichen Mesopotamien wenigstens für ihre mittelbare Herrschaft in Anspruch zu nehmen. Deswegen hatte nach einigem Zaudern die parthische Regierung den Krieg gegen die Römer in der Form begonnen, daß sie ihn den Armeniern erklärte. Die Antwort darauf war der Feldzug des Crassus und nach der Niederlage bei Karrhä die Zurückführung Armeniens unter parthische Gewalt; man kann hinzusetzen: die Wiederaufnahme der Ansprüche auf die westliche Hälfte des Seleukidenstaats, deren Durchführung freilich damals mißlang. Während des ganzen zwanzigjährigen Bürgerkriegs, in dem die römische Republik zugrunde ging und schließlich der Prinzipat sich feststellte, dauerte der Kriegsstand zwischen Römern und Parthern, und nicht selten griffen beide Kämpfe ineinander ein. Pompeius hatte vor der Entscheidungsschlacht versucht, den König Orodes als Verbündeten zu gewinnen; aber als dieser die Abtretung Syriens forderte, vermochte er es nicht über sich, die durch ihn selbst römisch gewordene Provinz auszuliefern. Nach der Katastrophe hatte er dennoch sich dazu entschlossen; aber Zufälligkeiten lenkten seine Flucht statt nach Syrien vielmehr nach Ägypten, wo er dann sein Ende fand. Die Parther schienen im Begriff, abermals in Syrien einzubrechen; und die späteren Führer der Republikaner verschmähten den Beistand der Landesfeinde nicht. Noch bei Caesars Lebzeiten hatte Caecilius Bassus, als er die Fahne des Aufstands in Syrien erhob, sofort die Parther herbeigerufen. Sie waren diesem Ruf auch gefolgt; des Orodes Sohn Pakoros hatte den Statthalter Caesars geschlagen und die von ihm in Apameia belagerte Truppe des Bassus befreit (709 45). Sowohl aus diesem Grunde, wie um für Karrhä Revanche zu nehmen, hatte Caesar beschlossen, im nächsten Frühling persönlich nach Syrien und über den Euphrat zu gehen; aber die Ausführung dieses Planes verhinderte sein Tod. Als dann Cassius in Syrien rüstete, knüpfte er auch mit dem Partherkönig an, und in der Entscheidungsschlacht bei Philippi (712 42) haben parthische berittene Schützen mit für die Freiheit Roms gestritten. Da die Republikaner unterlagen, verhielt der Großkönig zunächst sich ruhig, und auch Antonius hatte wohl die Absicht, des Diktators Pläne auszuführen, aber zunächst mit der Ordnung des Orients genug zu tun. Der Zusammenstoß konnte nicht ausbleiben; der Angreifende war diesmal der Partherkönig. Als im Jahre 713 (41) Caesar der Sohn in Italien mit den Feldherren und der Gemahlin des Antonius schlug und dieser in Ägypten bei der Königin Kleopatra untätig verweilte, entsprach Orodes dem Drängen eines bei ihm im Exil lebenden Römers, des Quintus Labienus, und sandte diesen, einen Sohn des erbitterten Gegners des Diktators Titus Labienus und ehemaligen Offizier im Heere des Brutus, sowie (713 41) seinen Sohn Pakoros mit einer starken Armee über die Grenze. Der Statthalter Syriens, Decidius Saxa, unterlag dem unvermuteten Angriff; die römischen Besatzungen, großenteils gebildet aus alten Soldaten der republikanischen Armee, stellten sich unter den Befehl ihres früheren Offiziers; Apameia und Antiocheia, überhaupt alle Städte Syriens mit Ausnahme der ohne Flotte nicht zu bezwingenden Inselstadt Tyros, unterwarfen sich; auf der Flucht nach Kilikien gab sich Saxa, um nicht gefangen zu werden, selber den Tod. Nach der Einnahme Syriens wandte sich Pakoros gegen Palästina, Labienus nach der Provinz Asia; auch hier unterwarfen sich weithin die Städte oder wurden mit Gewalt bezwungen, mit Ausnahme des karischen Stratonikeia. Antonius, durch die italischen Verwicklungen in Anspruch genommen, sandte seinen Statthaltern keinen Sukkurs, und fast zwei Jahre (Ende 713 bis Frühjahr 715 41-39) geboten in Syrien und einem großen Teil Kleinasiens die parthischen Feldherren und der republikanische Imperator Labienus -der Parthiker, wie er mit schamloser Ironie sich nannte, nicht der Römer, der die Parther, sondern der Römer, der mit den Parthern die Seinigen überwand. Erst nachdem der drohende Bruch zwischen den beiden Machthabern abgewandt war, sandte Antonius ein neues Heer unter Führung des Publius Ventidius Bassus, dem er das Kommando in den Provinzen Asia und Syrien übergab. Der tüchtige Feldherr traf in Asia den Labienus allein mit seinen römischen Truppen und schlug ihn rasch aus der Provinz hinaus. An der Scheide von Asia und Kilikien, in den Pässen des Taurus, wollte eine Abteilung der Parther die fliehenden Verbündeten aufnehmen; aber auch sie wurden geschlagen, bevor sie sich mit Labienus vereinigen konnten, und darauf dieser auf der Flucht in Kilikien aufgegriffen und getötet. Mit gleichem Glück erstritt Ventidius die Pässe des Amanos an der Grenze von Kilikien und Syrien; hier fiel Pharnapates, der beste der parthischen Generale (715 39). Damit war Syrien vom Feinde befreit. Allerdings überschritt im Jahre darauf Pakoros noch einmal den Euphrat, aber nur um in einem entscheidenden Treffen bei Gindaros nordöstlich von Antiocheia (9. Juni 716 38) mit dem größten Teil seines Heeres den Untergang zu finden. Es war ein Sieg, der den Tag bei Karrhä einigermaßen aufwog und von dauernder Wirkung: auf lange hinaus haben die Parther nicht wieder ihre Truppen am römischen Ufer des Euphrat gezeigt.
Wenn es im Interesse Roms lag, die Eroberungen gegen Osten auszudehnen und die Erbschaft des großen Alexander hier in ihrem vollen Umfang anzutreten, so lagen dafür die Verhältnisse nie günstiger als im Jahre 716 (38). Die Beziehungen der Zweiherrscher zueinander hatten zur rechten Zeit dafür sich neu befestigt, und auch Caesar wünschte damals wahrscheinlich aufrichtig eine ernstliche und glückliche Kriegführung seines Herrschaftsgenossen und neuen Schwagers. Die Katastrophe von Gindaros hatte bei den Parthern eine schwere dynastische Krise hervorgerufen. König Orodes legte, tief erschüttert durch den Tod seines ältesten und tüchtigsten Sohnes, das Regiment zu Gunsten seines zweitgeborenen, Phraates, nieder. Dieser führte, um sich den Thron besser zu sichern, ein Regiment des Schreckens, dem seine zahlreichen Brüder und der alte Vater selbst so wie eine Anzahl der hohen Adligen des Reiches zum Opfer fielen; andere derselben traten aus und suchten Schutz bei den Römern, unter ihnen der mächtige und angesehene Monaeses. Nie hat Rom im Orient ein Heer von gleicher Zahl und Tüchtigkeit gehabt wie in dieser Zeit: Antonius vermochte nicht weniger als sechzehn Legionen, gegen 70000 Mann römischer Infanterie, gegen 40000 der Hilfsvölker, 10000 spanische und gallische, 6000 armenische Reiter über den Euphrat zu führen; wenigstens die Hälfte derselben waren altgediente, aus dem Westen herangeführte Truppen, alle bereit, ihrem geliebten und verehrten Führer, dem Sieger von Philippi, wo immer hin zu folgen und die glänzenden Siege, die nicht durch, aber für ihn über die Parther bereits erfochten waren, unter seiner eigenen Führung mit noch größeren Erfolgen zu krönen.
In der Tat faßte Antonius die Aufrichtung eines asiatischen Großkönigtums nach dem Muster Alexanders ins Auge. Wie Crassus vor seinem Einrücken verkündigt hatte, daß er die römische Herrschaft bis nach Baktrien und Indien ausdehnen werde, so nannte Antonius den ersten Sohn, den die ägyptische Königin ihm gebar, mit dem Namen Alexanders. Er scheint geradezu beabsichtigt zu haben, einerseits mit Ausschluß der vollständig hellenisierten Provinzen Bithynien und Asia das gesamte Reichsgebiet im Osten, so weit es nicht schon unter abhängigen Kleinfürsten stand, in diese Form zu bringen, andererseits alle einstmals von den Okzidentalen besetzten Landschaften des Ostens in Form von Satrapien sich untertänig zu machen. Von dem östlichen Kleinasien wurde der größte Teil und der militärische Primat dem streitbarsten der dortigen Fürsten, dem Galater Amyntas, zugewiesen. Neben dem galatischen standen die Fürsten von Paphlagonien, die von Galatien verdrängten Nachkommen des Delotarus; Polemon, der neue Fürst im Pontos und der Gemahl der Enkelin des Antonius Pythodoris; ferner wie bisher die Könige von Kappadokien und Kommagene. Einen großen Teil Kilikiens und Syriens sowie Kypros und Kyrene vereinigte Antonius mit dem ägyptischen Staat, dem er also fast die Grenzen wiedergab, wie sie unter den Ptolemäern gewesen waren, und wie er die Buhle Caesars, die Königin Kleopatra, zu der seinigen oder vielmehr zu seiner Gattin gemacht hatte, so erhielt ihr Bastard von Caesar, Caesarion, schon früher anerkannt als Mitherrscher in Ägypten ^22, die Anwartschaft auf das alte Ptolemäerreich, die auf Syrien ihr Bastard von Antonius, Ptolemaeos Philadelphos. Einem anderen Sohn, den sie dem Antonius geboren hatte, dem schon erwähnten Alexander, ward für jetzt Armenien zugeteilt als Abschlagzahlung auf die ihm weiter zugedachte Herrschaft des Ostens. Mit diesem nach orientalischer Art geordneten Großkönigtum ^23 dachte er den Prinzipat über den Okzident zu vereinigen. Er selbst hat nicht den Königsnamen angenommen, vielmehr seinen Landsleuten und den Soldaten gegenüber nur diejenigen Titel geführt, die auch Caesar zukamen. Aber auf Reichsmünzen mit lateinischer Aufschrift heißt Kleopatra Königin der Könige, ihre Söhne von Antonius wenigstens Könige; den Kopf seines ältesten Sohnes zeigen die Münzen neben dem des Vaters, als verstände die Erblichkeit sich von selbst; die Ehe und die Erbfolge der echten und der Bastardkinder wird von ihm behandelt, wie es bei den Großkönigen des Ostens Gebrauch ist oder, wie er selbst sagte, mit der göttlichen Freiheit seines Ahnherrn Herakles ^24; jenen Alexander und dessen Zwillingsschwester Kleopatra nannte er den ersteren Helios, die letztere Selene nach dem Muster eben dieser Großkönige, und wie einst der Perserkönig dem flüchtigen Themistokles eine Anzahl asiatischer Städte, so schenkte er dem zu ihm übergetretenen Parther Monaeses drei Städte Syriens. Auch in Alexander gingen der König der Makedonier und der König der Könige des Ostens einigermaßen nebeneinander her, und auch ihm war für das Lagerzelt von Gaugamela das Brautbett in Susa der Lohn; aber seine römische Kopie zeigt in ihrer Genauigkeit ein starkes Element der Karikatur.
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^22 Als Mitherrscher Ägyptens ist der Bastard Caesars Πτολεμαίος ο καί Καίσαρ θεός φιλοπάτωρ φιλομήτωρ, wie seine Königsbenennung lautet (CIG 4717), eingetreten in dem ägyptischen Jahr 29. Aug. 711/12, wie die Jahresrechnung ausweist (Westher Bullettino dell’ Instituto 1866, S. 199; Krall, Wiener Studien 5, S. 313). Da er an den Platz des Gatten und Bruders seiner Mutter Ptolemaeos des Jüngeren tritt, so wird dessen Beseitigung durch Kleopatra, deren nähere Umstände nicht bekannt sind, eben damals erfolgt sein und den Anlaß gegeben haben, ihn als König von Ägypten zu proklamieren. Auch Dio (47, 31) setzt seine Ernennung in den Sommer des Jahres 712 vor die Schlacht von Philippi. Dieselbe ist also nicht Antonius’ Werk, sondern von den beiden Herrschern gemeinschaftlich genehmigt zu einer Zeit, wo ihnen daran gelegen sein mußte, der Königin von Ägypten, die allerdings von Anfang an auf ihrer Seite gestanden hatte, entgegenzukommen.
^23 Das meint Augustus, wenn er sagt, daß er die großenteils unter Könige verteilten Provinzen des Orients wieder zum Reiche gebracht habe (Mop. Ancyr. 5, 41: provincias omnis, quae trans Hadrianum mare vergunt ad orientem, Cyrenasque, iam ex parte magna regibus eas possidentibus . . . reciperavi).
^24 Die Dezenz, die für Augustus ebenso charakteristisch ist wie für seinen Kollegen das Gegenteil, verleugnet sich auch hier nicht. Nicht bloß wurde in Betreff Caesarions die Vaterschaft, die der Diktator selbst so gut wie anerkannt hatte, späterhin offiziell verleugnet; auch die Kinder des Antonius von der Kleopatra, wo freilich nichts zu verleugnen war, sind wohl als Glieder des kaiserlichen Hauses betrachtet, aber nie förmlich als Kinder des Antonius anerkannt worden. Im Gegenteil heißt der Sohn der Tochter des Antonius von Kleopatra, der spätere König von Mauretanien Ptolemaeos in der athenischen Inschrift CIA III, 555 Enkel des Ptolemaeos; denn Πτολεμαίου έκγονος kann in diesem Zusammenhang nicht wohl anders gefaßt werden. Man erfand in Rom diesen mütterlichen Großvater, um den wirklichen offiziell verschweigen zu können. Wer es vorzieht, was O. Hirschfeld vorschlägt, έκγονος als Urenkel zu nehmen und auf den mütterlichen Urgroßvater zu beziehen, kommt zu demselben Resultat; denn dann ist der Großvater übergangen, weil die Mutter im Rechtssinne vaterlos war.
Ob die Fiktion, die mir wahrscheinlicher ist, so weit ging, einen bestimmten Ptolemaeos zu bezeichnen, etwa dem im Jahre 712 gestorbenen letzten Lagiden das Leben zu verlängern, oder ob man sich begnügte, im allgemeinen den Vater zu fingieren, ist nicht zu entscheiden. Aber auch darin hielt man die Fiktion fest, daß der Sohn der Tochter des Antonius den Namen des fiktiven Großvaters erhielt. Daß dabei der Herkunft von den Lagiden vor derjenigen von Massinissa der Vorzug gegeben ward, mag wohl mehr durch die Rücksicht auf das kaiserliche Haus herbeigeführt sein, welches das Bastardkind als zugehörig behandelte, als durch die hellenischen Neigungen des Vaters.
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Ob Antonius gleich bei der Übernahme des Regiments im Osten seine Stellung in dieser Weise aufgefaßt, ist nicht zu entscheiden; vermutlich ist die Schaffung eines neuen orientalischen Großkönigtums in Verbindung mit dem okzidentalischen Prinzipat allmählich in ihm gereift und der Gedanke erst völlig zu Ende gedacht worden, nachdem er im Jahre 717 (37) bei seiner Rückkehr aus Italien nach Asien abermals das Verhältnis mit der letzten Königin des Lagidenhauses angeknüpft hatte, um es nicht wieder zu zerreißen. Aber sein Naturell war solchem Unterfangen nicht gewachsen. Eine jener militärischen Kapazitäten, die dem Feind gegenüber und besonders in schwieriger Lage besonnen und kühn zu schlagen wissen, fehlte ihm der staatsmännische Wille, das sichere Erfassen und entschlossene Verfolgen des politischen Ziels. Hätte der Diktator Caesar ihm die Unterwerfung des Ostens zur Aufgabe gestellt, so würde er sie wohl gelöst haben; zum Herrscher taugte der Marschall nicht. Nach der Vertreibung der Parther aus Syrien verstrichen fast zwei Jahre (Sommer 716 bis Sommer 718 38-36), ohne daß irgendein Schritt zum Ziele getan ward. Antonius selbst, auch darin untergeordnet, daß er seinen Generalen bedeutende Erfolge ungern gönnte, hatte den Besieger des Labienus und des Pakoros, den tüchtigen Ventidius sofort nach diesem letzten Erfolg entfernt und selbst den Oberbefehl übernommen, um die armselige Ehre der Einnahme Samosatas, der Hauptstadt des kleinen syrischen Dependenzstaats Kommagene, zu verfolgen und zu verfehlen; ärgerlich darüber verließ er den Osten, um in Italien mit seinem Schwager über die künftige Ordnung zu verhandeln oder mit seiner jungen Gattin Octavia sich des Lebens zu freuen. Seine Statthalter im Osten waren nicht untätig. Publius Canidius Crassus ging von Armenien aus gegen den Kaukasus vor und unterwarf daselbst den König der Iberer, Pharnabazos, und den der Albaner, Zober. Gaius Sossius nahm in Syrien die letzte noch zu den Parthern haltende Stadt Arados; er stellte ferner in Judäa die Herrschaft des Herodes wieder her und ließ den von den Parthern eingesetzten Thronprätendenten, den Hasmonäer Antigonos, hinrichten. Die Konsequenzen des Sieges auf römischem Gebiet wurden also gezogen und bis zum Kaspischen Meer und der syrischen Wüste die römische Herrschaft zur Anerkennung gebracht. Aber die Kriegführung gegen die Parther zu beginnen, hatte sich Antonius selbst vorbehalten, und er kam nicht.
Als er endlich im Jahre 718 (36) sich nicht Octavias, sondern Kleopatras Armen entwand und die Heersäulen in Marsch setzte, war bereits ein guter Teil der geeigneten Jahreszeit verstrichen. Noch viel auffallender als die Säumnis ist die Richtung, welche Antonius wählte. Früher und später haben alle Angriffskriege der Römer gegen die Parther den Weg auf Ktesiphon eingeschlagen, die Hauptstadt des Reiches und zugleich an dessen Westgrenze gelegen, also für die am Euphrat oder am Tigris hinabmarschierenden Heere das natürliche und nächste Operationsziel. Auch Antonius konnte, nachdem er durch das nördliche Mesopotamien ungefähr auf dem Wege, den Alexander beschritten hatte, an den Tigris gelangt war, am Fluß hinab auf Ktesiphon und Seleukeia vorrücken. Aber statt dessen ging er vielmehr in nördlicher Richtung zunächst nach Armenien und von da, wo er seine gesamten Streitkräfte vereinigte und namentlich durch die armenische Reiterei sich verstärkte, in die Hochebene von Media Atropatene (Aserbeidschan). Der verbündete König von Armenien mag diesen Feldzugsplan wohl empfohlen haben, da die armenischen Herrscher zu allen Zeiten nach dem Besitz dieses Nachbarlandes strebten und König Artavazdes von Armenien hoffen mochte, den gleichnamigen Satrapen von Atropatene jetzt zu bewältigen und dessen Gebiet zu dem seinigen zu fügen. Aber Antonius selbst ist durch solche Rücksichten unmöglich bestimmt worden. Eher mochte er meinen, von Atropatene aus in das Herz des feindlichen Landes vordringen zu können und die alten persischen Residenzen Ekbatana und Rhagae als Marschziel betrachten. Aber wenn er dies plante, handelte er ohne Kenntnis des schwierigen Terrains und unterschätzte durchaus die Widerstandskraft des Gegners, wobei die kurze für Operationen in diesem Gebirgsland verfügbare Zeit und der späte Beginn des Feldzugs schwer in die Waagschale fielen. Da ein geschickter und erfahrener Offizier, wie Antonius war, sich darüber schwerlich hat täuschen können, so haben wahrscheinlich besondere politische Erwägungen hier eingewirkt. Phraates’ Herrschaft wankte, wie gesagt ward; Monaeses, von dessen Treue Antonius sich versichert hielt und den er vielleicht an Phraates’ Stelle zu setzen hoffte, war dem Wunsche des Partherkönigs gemäß in sein Vaterland zurückgekehrt ^25; Antonius scheint auf eine Schilderhebung desselben gegen Phraates gezählt und in Erwartung dieses Bürgerkrieges seine Armee in die inneren parthischen Provinzen geführt zu haben. Es wäre wohl möglich gewesen, in dem befreundeten Armenien den Erfolg dieses Anschlags abzuwarten, und wenn danach weitere Operationen erforderlich waren, im folgenden Jahre wenigstens über die volle Sommerzeit zu verfügen; aber dies Zuwarten mißfiel dem hastigen Feldherrn. In Atropatene traf er nicht bloß auf den hartnäckigen Widerstand des mächtigen und halb unabhängigen Unterkönigs, der in seiner Hauptstadt Praaspa oder Phraarta (südlich vom Urmia-See, vermutlich am oberen Lauf des Djaghatu) entschlossen die Belagerung aushielt, sondern der feindliche Angriff brachte auch den Parthern, wie es scheint, den inneren Frieden. Phraates führte ein stattliches Heer zum Entsatz der angegriffenen Stadt heran. Antonius hatte einen großen Belagerungspark mitgeführt, aber ungeduldig vorwärts eilend diesen in der Obhut von zwei Legionen unter dem Legaten Oppius Stauanus zurückgelassen. So kam er seinerseits mit der Belagerung nicht vorwärts; König Phraates aber sandte unter eben jenem Monaeses seine Reitermassen in den Rücken der Feinde gegen das mühsam nachrückende Korps des Stauanus. Die Parther hieben die Deckungsmannschaft nieder, darunter den Feldherrn selbst, nahmen den Rest gefangen und vernichteten den gesamten Park von 300 Wagen. Damit war der Feldzug verloren. Der Armenier, an dem Erfolge des Feldzugs verzweifelnd, nahm seine Leute zusammen und ging heim. Antonius gab nicht sofort die Belagerung auf und schlug sogar das königliche Heer in offener Feldschlacht, aber die flinken Reiter entrannen ohne wesentlichen Verlust und es war ein Sieg ohne Wirkung. Ein Versuch, von dem König wenigstens die Rückgabe der alten und der neu verlorenen Adler zu erlangen und also wenn nicht mit Vorteil, doch mit Ehren Frieden zu schließen, schlug fehl; so leichten Kaufs gab der Parther den sicheren Erfolg nicht aus der Hand. Er versicherte nur den Abgesandten des Antonius, daß, wenn die Römer die Belagerung aufheben würden, er sie auf der Heimkehr nicht belästigen werde. Diese weder ehrenvolle noch zuverlässige feindliche Zusage wird Antonius schwerlich zum Aufbruch bestimmt haben. Es lag nahe, in Feindesland Winterquartier zu nehmen, zumal da die parthischen Truppen dauernden Kriegsdienst nicht kannten und voraussichtlich beim Einbrechen des Winters die meisten Mannschaften heimgegangen sein würden. Aber es fehlte ein fester Stützpunkt, und die Zufuhr in dem ausgesogenen Land war nicht gesichert, vor allen Dingen Antonius selbst einer solchen zähen Kriegführung nicht fähig. Also gab er die Maschinen preis, die die Belagerten sofort verbrannten und trat den schweren Rückweg an, entweder zu früh oder zu spät. Fünfzehn Tagemärsche (300 römische Meilen) durch feindliches Land trennten das Heer von dem Araxes, dem Grenzfluß Armeniens, wohin trotz der zweideutigen Haltung des Herrschers allein der Rückzug gerichtet werden konnte. Ein feindliches Heer von 40000 Berittenen gab trotz der gegebenen Zusage den Abziehenden das Geleit, und mit dem Abmarsch der Armenier hatten die Römer den besten Teil ihrer Reiterei verloren. Die Lebensmittel und die Zugtiere waren knapp, die Jahreszeit weit vorgerückt. Aber Antonius fand in der gefährlichen Lage seine Kraft und seine Kriegskunst wieder, einigermaßen auch sein Kriegsglück; er hatte gewählt, und der Feldherr wie die Truppen lösten die Aufgabe in rühmlicher Weise. Hätten sie nicht einen ehemaligen Soldaten des Crassus bei sich gehabt, der, zum Parther geworden, Weg und Steg auf das genaueste kannte und sie statt durch die Ebene, auf der sie gekommen waren, auf Gebirgswegen zurückführte, die den Reiterangriffen weniger ausgesetzt waren - wie es scheint über die Berge um Tabriz -, so würde das Heer schwerlich an das Ziel gelangt sein; und hätte nicht Monaeses, in seiner Art dem Antonius die Dankesschuld abtragend, ihn rechtzeitig von den falschen Zusicherungen und den hinterlistigen Anschlägen seiner Landsleute in Kenntnis gesetzt, so wären die Römer wohl in einen der Hinterhalte gefallen, die ihnen mehrfach gelegt wurden. Antonius’ Soldatennatur trat in diesen schweren Tagen oftmals glänzend hervor, in seiner geschickten Benutzung jedes günstigen Moments, in seiner Strenge gegen die Feigen, in seiner Macht über die Soldatengemüter, in seiner treuen Fürsorge für die Verwundeten und die Kranken. Dennoch war die Rettung fast ein Wunder; schon hatte Antonius einen treuen Leibdiener angewiesen, im äußersten Fall ihn nicht lebend in die Hände der Feinde fallen zu lassen. Unter stetigen Angriffen des tückischen Feindes, in winterlich kalter Witterung, bald ohne genügende Nahrung und oft ohne Wasser erreichten sie in siebenundzwanzig Tagen die schützende Grenze, wo der Feind von ihnen abließ. Der Verlust war ungeheuer; man rechnete auf jene siebenundzwanzig Tage achtzehn größere Treffen, und in einem einzigen derselben zählten die Römer 3000 Tote und 5000 Verwundete. Es waren eben die Besten und Bravsten, die die stetigen Nachhuts- und Flankengefechte hinrafften. Das ganze Gepäck, ein Drittel des Trosses, ein Viertel der Armee, 20000 Fußsoldaten und 4000 Reiter waren auf diesem medischen Feldzug zugrunde gegangen, zum großen Teil nicht durch das Schwert, sondern durch Hunger und Seuchen. Auch am Araxes waren die Leiden der unglücklichen Truppen noch nicht zu Ende. Artavazdes nahm sie als Freund auf und hatte auch keine andere Wahl; es wäre wohl möglich gewesen, hier zu überwintern. Aber die Ungeduld des Antonius litt dies nicht; der Marsch ging weiter, und bei der immer rauher werdenden Jahreszeit und dem Gesundheitszustand der Soldaten kostete dieser letzte Abschnitt der Expedition vom Araxes bis nach Antiocheia, obwohl kein Feind ihn behinderte, noch weitere 8000 Mann. Wohl ist dieser Feldzug ein letztes Aufleuchten dessen, was in Antonius’ Charakter brav und tüchtig war, aber politisch seine Katastrophe, um so mehr, als gleichzeitig Caesar durch die glückliche Beendigung des sizilischen Krieges die Herrschaft im Okzident und das Vertrauen Italiens für jetzt und alle Zukunft gewann.
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^25 Es ist an sich glaublich daß Antonius dem Phraates so lange wie möglich die bevorstehende Invasion verbarg und darum bei Rücksendung des Monaeses sich bereit erklärte, auf Grund der Rückgabe der verlorenen Feldzeichen Frieden zu schließen (Plut. Ant. 37; Dio 49, 24; Florus 2, 20 [4, 101). Aber er wußte vermutlich, daß dies Anerbieten nicht würde angenommen werden, und ernst kann es ihm mit diesen Anträgen auf keinen Fall gewesen sein; ohne Zweifel wollte er den Krieg und den Sturz des Phraates.
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Die Verantwortung für den Mißerfolg, den zu verleugnen er vergeblich versuchte, warf Antonius auf die abhängigen Könige von Kappadokien und Armenien, auf den letzteren insofern mit Recht, als dessen vorzeitiger Abmarsch von Praaspa die Gefahren und die Verluste des Rückzugs wesentlich gesteigert hatte. Aber für den Feldzugsplan trug nicht er die Verantwortung, sondern Antonius ^26; und das Fehlschlagen der auf Monaeses gesetzten Hoffnungen, die Katastrophe des Stauanus, das Scheitern der Belagerung von Praaspa sind nicht durch den Armenier herbeigeführt worden. Die Unterwerfung des Ostens gab Antonius nicht auf, sondern brach im nächsten Jahre (719 35) abermals aus Ägypten auf. Die Verhältnisse lagen auch jetzt noch verhältnismäßig günstig. Mit dem medischen König Artavazdes wurde ein Freundschaftsbündnis angeknüpft; derselbe war nicht bloß mit dem parthischen Oberherrn in Streit geraten, sondern grollte auch vor allem dem armenischen Nachbarn und durfte bei der wohlbekannten Erbitterung des Antonius gegen diesen darauf rechnen, an dem Feind seines Feindes eine Stütze zu finden. Alles kam an auf das feste Einvernehmen der beiden Machthaber, des sieggekrönten Herrn des Westens und des geschlagenen Herrschers im Osten; und auf die Kunde hin, daß Antonius die Fortführung des Krieges beabsichtige, begab sich seine rechtmäßige Gattin, die Schwester Caesars, von Italien nach dem Osten, um ihm neue Mannschaften zuzuführen und das Verhältnis zu ihr und zu dem Bruder neu zu befestigen. Wenn Octavia groß genug dachte, trotz des Verhältnisses mit der ägyptischen Königin dem Gatten die Hand zur Versöhnung zu bieten, so muß auch Caesar, wie dies weiter die eben jetzt erfolgende Eröffnung des Krieges an der italischen Nordostgrenze bestätigt, damals noch bereit gewesen sein, das bestehende Verhältnis aufrechtzuerhalten. Beide Geschwister ordneten ihre persönlichen Interessen denen des Gemeinwesens in hochherziger Weise unter. Aber wie laut das Interesse wie die Ehre dafür sprachen, die hingereichte Hand anzunehmen, Antonius konnte es nicht über sich gewinnen, das Verhältnis zu der Ägypterin zu lösen; er wies die Gattin zurück, und dies war zugleich der Bruch mit deren Bruder, und, wie man hinzusetzen kann, der Verzicht auf die Fortführung des Krieges gegen die Parther. Nun mußte, ehe daran gedacht werden konnte, die Herrschaftsfrage zwischen Antonius und Caesar erledigt werden. Antonius ging denn auch sofort aus Syrien nach Ägypten zurück und unternahm in den folgenden Jahren nichts weiteres zur Ausführung seiner orientalischen Eroberungspläne; nur strafte er die, denen er die Schuld des Mißerfolgs beimaß. Den König von Kappadokien, Ariarathes, ließ er hinrichten ^27 und gab das Königreich einem illegitimen Verwandten desselben, dem Archelaos. Das gleiche Schicksal war dem Armenier zugedacht. Wenn Antonius, wie er sagte, zur Fortführung des Krieges im Jahre 720 (34) in Armenien erschien, so hatte dies nur den Zweck, die Person des Königs, der sich geweigert hatte, nach Ägypten zu gehen, in die Gewalt zu bekommen: Dieser Akt der Rache wurde auf nichtswürdige Weise im Wege der Überlistung ausgeführt und in nicht minder nichtswürdiger Weise durch eine in Alexandreia aufgeführte Karikatur des kapitolinischen Triumphs gefeiert. Damals wurde der zum Herrn des Ostens bestimmte Sohn des Antonius, wie früher angegeben ward, als König von Armenien eingesetzt und mit der Tochter des neuen Bundesgenossen, des Königs von Medien, vermählt, während der älteste Sohn des gefangenen und einige Zeit später auf Geheiß der Kleopatra hingerichteten Königs von Armenien, Artaxes, den die Armenier anstatt des Vaters zum König ausgerufen hatten, landflüchtig zu den Parthern ging. Armenia und Media Atropatene waren hiermit in Antonius’ Gewalt oder ihm verbündet; die Fortführung des parthischen Krieges wurde wohl angekündigt, blieb aber verschoben bis nach der Überwindung des westlichen Rivalen. Phraates seinerseits ging gegen Medien vor, anfangs ohne Erfolg, da die in Armenien stehenden römischen Truppen den Medern Beistand leisteten; aber als im Verlauf der Rüstungen gegen Caesar Antonius seine Mannschaften von dort abrief, gewannen die Parther die Oberhand, überwanden die Meder und setzten in Medien so wie auch in Armenien den König Artaxes ein, der, um die Hinrichtung des Vaters zu vergelten, sämtliche im Lande zerstreute Römer greifen und töten ließ. Daß Phraates die große Fehde zwischen Antonius und Caesar, während sie vorbereitet und ausgefochten ward, nicht voller ausnutzte, wurde wahrscheinlich wieder einmal durch die im eigenen Lande ausbrechenden Unruhen verhindert. Diese endigten damit, daß er ausgetrieben ward und zu den Skythen des Ostens ging; an seiner Stelle wurde Tiridates als Großkönig ausgerufen. Als die entscheidende Seeschlacht an der Küste von Epirus geschlagen ward und dann in Ägypten die Katastrophe des Antonius sich vollzog, saß in Ktesiphon dieser neue Großkönig auf dem schwankenden Thron und schickten an der entgegengesetzten Reichsgrenze die Scharen Turans sich an, den früheren Herrscher wieder an seine Stelle zu setzen, was ihnen bald darauf auch gelang.
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^26 Was darüber Strabon (11, 13, 4 p. 524) offenbar nach der von Antonius’ Waffengefährten Dellius und vermutlich auf dessen Geheiß aufgesetzten Darstellung dieses Krieges (vgl. das. 11, 13 3; Dio 49, 39) berichtet, ist ein recht kläglicher Rechtfertigungsversuch des geschlagenen Generals. Wenn Antonius nicht den nächsten Weg nach Ktesiphon einschlug, so kann dafür der König Artavasdes nicht als falscher Wegweiser in Anspruch genommen werden; es war eine militärische und wohl mehr noch eine politische Verrechnung des obersten Feldherrn.
^27 Die Tatsache der Absetzung und der Hinrichtung und die Zeit bezeugen Dio (49, 32) und Valerius Maximus (9, 15 ext. 2); die Ursache oder der Vorwand wird mit dem Armenischen Krieg zusammenhängen.
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Der kluge und klare Mann, dem die Liquidation der Unternehmungen des Antonius und die Feststellung des Verhältnisses der beiden Reichsteile zufiel, bedurfte ebensosehr der Mäßigung wie der Energie. Es würde der schwerste Fehler gewesen sein, in Antonius’ Gedanken eingehend den Orient oder auch nur im Orient weiter zu erobern. Augustus erkannte dies; seine militärischen Ordnungen zeigen deutlich, daß er zwar den Besitz der syrischen Küste wie den der ägyptischen als ein unentbehrliches Komplement für das Reich des Mittelmeers betrachtete, aber auf binnenländischen Besitz daselbst keinen Wert legte. Indes Armenien war nun einmal seit einem Menschenalter römisch und konnte, nach Lage der Verhältnisse, nur römisch oder parthisch sein; die Landschaft war durch ihre Lage militärisch für jede der Großmächte ein Ausfallstor in das Gebiet der anderen. Augustus dachte auch nicht daran, auf Armenien zu verzichten und es den Parthern zu überlassen; und wie die Dinge lagen, durfte er schwerlich daran denken. Wenn aber Armenien festgehalten ward, konnte man dabei nicht stehenbleiben; die örtlichen Verhältnisse nötigten die Römer, weiter das Stromgebiet des Kyros, die Landschaften der Iberer an seinem oberen, der Albaner an seinem unteren Lauf, das heißt, die als Reiter wie zu Fuß kampftüchtigen Bewohner des heutigen Georgien und Schirwân, unter ihren maßgebenden Einfluß zu bringen, das parthische Machtgebiet nicht nördlich vom Araxes über Atropatene hinaus sich erstrecken zu lassen. Schon die Expedition des Pompeius hatte gezeigt, daß die Festsetzung in Armenien die Römer notwendig einerseits bis an den Kaukasus, andrerseits bis an das Westufer des Kaspischen Meeres führte. Die Ansätze waren überall da. Antonius’ Legaten hatten mit den Iberern und den Albanern gefochten. Polemon, von Augustus in seiner Stellung bestätigt, herrschte nicht bloß über die Küste von Pharnakeia bis Trapezunt, sondern auch über das Gebiet der Kolcher an der Phasismündung. Zu dieser allgemeinen Sachlage kamen die besonderen Verhältnisse des Augenblicks, welche es dem neuen Alleinherrscher Roms in dringendster Weise nahelegten, das Schwert den Orientalen gegenüber nicht bloß zu zeigen, sondern auch zu ziehen. Daß König Artaxes, wie einst Mithradates, sämtliche Römer innerhalb seiner Grenzen umzubringen befohlen hatte, konnte nicht unvergolten bleiben. Auch der landflüchtige König von Medien hatte Hilfe jetzt bei Augustus gesucht, wie er sie sonst bei Antonius gesucht haben würde. Der Bürger- und Prätendentenkrieg im Parthischen Reiche erleichterte nicht bloß den Angriff, sondern der vertriebene Herrscher Tiridates suchte gleichfalls Schutz bei Augustus und erklärte sich bereit, als römischer Vasall das Reich von Augustus zu Lehen zu nehmen. Die Rückgabe der bei den Niederlagen des Crassus und der Antonianer in die Gewalt der Parther geratenen Römer und der verlorenen Adler mochte an sich dem Herrscher der Kriegführung nicht wert erscheinen; fallen lassen konnte der Wiederhersteller des römischen Staates diese militärische und politische Ehrenfrage nicht. Mit diesen Tatsachen mußte der römische Staatsmann rechnen; bei der Stellung, die Augustus im Orient nahm, war die Politik der Aktion überhaupt und durch die vorhergegangenen Mißerfolge doppelt geboten. Ohne Zweifel war es wünschenswert, die Ordnung der Dinge in Rom bald vorzunehmen; aber eine zwingende Nötigung, dies sofort zu tun, bestand für den unbestrittenen Alleinherrscher nicht. Er befand sich nach den entscheidenden Schlägen von Aktion und Alexandreia an Ort und Stelle und an der Spitze eines starken und siegreichen Heeres; was einmal geschehen mußte, geschah am besten gleich. Ein Herrscher vom Schlage Caesars wäre schwerlich nach Rom zurückgegangen, ohne in Armenien die Schutzherrschaft hergestellt, die römische Suprematie bis zum Kaukasus und zum Kaspischen Meere zur Anerkennung gebracht und mit dem Parther abgerechnet zu haben. Ein Herrscher von Umsicht und Tatkraft hätte die Grenzverteidigung im Osten gleich jetzt geordnet, wie die Verhältnisse es erforderten; es war von vornherein klar, daß die vier syrischen Legionen von zusammen 40000 Mann nicht genügten, um die Interessen Roms zugleich am Euphrat, am Araxes und am Kyros zu wahren und daß die Milizen der abhängigen Königreiche den Mangel der Reichstruppen nur verdeckten, nicht deckten. Armenien hielt durch politische und nationale Sympathie mehr zu den Parthern als zu den Römern; die Könige von Kommagene, Kappadokien, Galatien, Pontus neigten wohl umgekehrt mehr nach der römischen Seite, aber sie waren unzuverlässig und schwach. Auch die maßhaltende Politik bedurfte zu ihrer Begründung eines energischen Schwertschlags, zu ihrer Aufrechthaltung des nahen Arms einer überlegenen römischen Militärmacht.
Augustus hat weder geschlagen noch geschirmt; gewiß nicht, weil er über die Sachlage sich täuschte, sondern weil es in seiner Art lag, das als notwendig Erkannte zögernd und schwächlich durchzuführen und die Rücksichten der inneren Politik auf das Verhältnis zum Ausland mehr als billig einwirken zu lassen. Das Unzulängliche des Grenzschutzes durch die kleinasiatischen Klientelstaaten hat er wohl eingesehen; es gehört in diesen Zusammenhang, daß er schon im Jahre 729 (25), nach dem Tode des Königs Amyntas, des Herrn im ganzen innern Kleinasien, diesem keinen Nachfolger gab, sondern das Land einem kaiserlichen Legaten unterstellte. Vermutlich sollten auch die benachbarten bedeutenderen Klientelstaaten, namentlich Kappadokien, in gleicher Weise nach dem Ableben der derzeitigen Inhaber in kaiserliche Statthalterschaften verwandelt werden. Dies war ein Fortschritt, insofern die Milizen dieser Landschaften damit der Reichsarmee inkorporiert und unter römische Offiziere gestellt wurden; einen ernstlichen Druck auf die unsicheren Grenzlandschaften oder gar auf den benachbarten Großstaat konnten diese Truppen nicht ausüben, wenn sie auch jetzt zu denen des Reiches zählten. Aber alle diese Erwägungen wurden überwogen durch die Rücksicht auf die Herabdrückung der Ziffer des stehenden Heeres und der Ausgabe für das Heerwesen auf das möglichst niedrige Maß.
Ebenso ungenügend waren den augenblicklichen Verhältnissen gegenüber die auf der Heimkehr von Alexandreia von Augustus getroffenen Maßregeln. Er gab dem vertriebenen König der Meder die Herrschaft von Klein-Armenien und dem parthischen Prätendenten Tiridates ein Asyl in Syrien, um durch jenen den in offener Feindseligkeit gegen Rom verharrenden König Artaxes in Schach zu halten, durch diesen auf den König Phraates zu drücken. Die mit diesem wegen der Rückgabe der parthischen Siegestrophäen angeknüpften Verhandlungen zogen sich ergebnislos hin, obwohl Phraates im Jahre 731 (23), um die Entlassung eines zufällig in die Gewalt der Römer geratenen Sohnes zu erlangen, die Rückgabe zugesichert hatte.
Erst als Augustus im Jahre 734 (20) sich persönlich nach Syrien begab und Ernst zeigte, fügten sich die Orientalen. In Armenien, wo eine mächtige Partei sich gegen den König Artaxes erhoben hatte, warfen sich die Insurgenten den Römern in die Arme und erbaten für des Artaxes jüngeren, am kaiserlichen Hof erzogenen und in Rom lebenden Bruder Tigranes die kaiserliche Belehnung. Als des Kaisers Stiefsohn Tiberius Claudius Nero, damals ein 22jähriger Jüngling, mit Heeresmacht in Armenien einrückte, wurde König Artaxes von seinen eigenen Verwandten ermordet, und Tigranes empfing die königliche Tiara aus der Hand des kaiserlichen Vertreters, wie sie fünfzig Jahre früher sein gleichnamiger Großvater von Pompeius empfangen hatte. Atropatene wurde wieder von Armenien getrennt und kam unter die Herrschaft eines ebenfalls in Rom erzogenen Herrschers, des Ariobarzanes, Sohnes des früher erwähnten Artavazdes; doch scheint dieser das Land nicht als römisches, sondern als parthisches Lehnsreich erhalten zu haben. Über die Ordnung der Dinge in den Fürstentümern am Kaukasus erfahren wir nichts; aber da sie später unter die römischen Klientelstaaten gerechnet werden, so hat wahrscheinlich damals auch hier der römische Einfluß obgesiegt. Selbst König Phraates, jetzt vor die Wahl gestellt, sein Wort einzulösen oder zu schlagen, entschloß sich schweren Herzens zu der die nationalen Gefühle der Seinen empfindlich verletzenden Herausgabe der wenigen noch lebenden römischen Kriegsgefangenen und der gewonnenen Feldzeichen.
Unendlicher Jubel begrüßte diesen, von dem Fürsten des Friedens errungenen unblutigen Sieg. Auch bestand nach demselben mit dem Partherkönig längere Zeit ein freundschaftliches Verhältnis, wie denn die unmittelbaren Interessen der beiden Großstaaten sich wenig stießen. In Armenien dagegen hatte die römische Lehnsherrschaft, die nur auf sich selbst ruhte, der nationalen Opposition gegenüber einen schweren Stand. Nach dem frühen Tode des Königs Tigranes schlugen dessen Kinder oder die unter ihrem Namen regierenden Staatsleiter sich selber zu dieser. Gegen sie wurde von den Römerfreunden ein anderer Herrscher, Artavazdes, aufgestellt; aber er vermochte nicht gegen die stärkere Gegenpartei durchzudringen. Diese armenischen Wirren störten auch das Verhältnis zu den Parthern; es lag in der Sache, daß die antirömisch gesinnten Armenier sich auf diese zu stützen suchten, und auch die Arsakiden konnten nicht vergessen, daß Armenien früher eine parthische Sekundogenitur gewesen war. Unblutige Siege sind oft schwächliche und gefährliche. Es kam so weit, daß die römische Regierung im Jahre 748 (6) demselben Tiberius, der vierzehn Jahre zuvor den Tigranes als Lehnskönig von Armenien eingesetzt hatte, den Auftrag erteilte, abermals mit Heeresmacht dort einzurücken und die Verhältnisse nötigenfalls mit Waffengewalt zu ordnen. Aber das Zerwürfnis in der kaiserlichen Familie, welches die Unterwerfung der Germanen unterbrochen hatte, griff auch hier ein und hatte die gleiche üble Wirkung. Tiberius lehnte den Auftrag des Stiefvaters ab, und in Ermangelung eines geeigneten prinzlichen Feldherrn sah die römische Regierung einige Jahre hindurch wohl oder übel dem Schalten der antirömischen Partei in Armenien unter Parthisches Schutz untätig zu. Endlich im Jahre 753 (1) wurde dem älteren Adoptivsohn des Kaisers, dem zwanzigjährigen Gaius Caesar, nicht bloß derselbe Auftrag erteilt, sondern es sollte, wie der Vater hoffte, die Unterwerfung Armeniens der Anfang größerer Dinge sein, der Orientfeldzug des zwanzigjährigen Kronprinzen man möchte fast sagen die Alexanderfahrt fortsetzen. Vom Kaiser beauftragte oder dem Hofe nahestehende Literaten, der Geograph Isidoros, selber an der Euphratmündung zu Hause, und der Vertreter der griechischen Gelehrsamkeit unter den Fürstlichkeiten des Augustischen Kreises, König Juba von Mauretanien, widmeten, jener seine im Orient selbst eingezogenen Erkundigungen, dieser literarische Kollektaneen über Arabien, dem jungen Prinzen, der vor Begierde zu brennen schien, mit der Eroberung Arabiens, über welche Alexander weggestorben war, einen vor längerer Zeit dort eingetretenen Mißerfolg des Augustfischen Regiments glänzend zu begleichen. Zunächst für Armenien war diese Sendung ebenso von Erfolg wie die des Tiberius. Der römische Kronprinz und der parthische Großkönig Phraatakes trafen persönlich auf einer Insel des Euphrat zusammen; die Parther gaben wieder einmal Armenien auf und die nahegerückte Gefahr eines parthischen Krieges ward abgewandt, das gestörte Einvernehmen wenigstens äußerlich wiederhergestellt. Den Armeniern setzte Gaius den Ariobarzanes, einen Prinzen aus dem medischen Fürstenhause, zum König, und die Oberherrschaft Roms wurde abermals befestigt. Indes fügten die antirömisch gesinnten Armenier sich nicht ohne Widerstand; es kam nicht bloß zum Einrücken der Legionen, sondern auch zum Schlagen. Vor den Mauern des armenischen Kastells Artageira empfing der junge Kronprinz von einem parthischen Offizier durch tückische List die Wunde (2 n. Chr.), an der er nach monatelangem Siechen hinstarb. Die Verschlingung der Reichs- und der dynastischen Politik bestrafte sich aufs neue. Der Tod eines jungen Mannes änderte den Gang der großen Politik; die so zuversichtlich dem Publikum angekündigte arabische Expedition fiel weg, nachdem ihr Gelingen dem Sohn des Kaisers nicht mehr den Weg zur Nachfolge ebnen konnte. Auch an weitere Unternehmungen am Euphrat wurde nicht mehr gedacht; das Nächste, die Besetzung Armeniens und die Wiederherstellung der Beziehungen zu den Parthern war erreicht, wie trübe Schatten auch durch den Tod des Kronprinzen auf diesen Erfolg fielen.
Bestand hatte derselbe so wenig wie der der glänzenderen Expedition des Jahres 734 (20). Die von Rom eingesetzten Herrscher Armeniens wurden bald von denen der Gegenpartei unter versteckter oder offener Beteiligung der Parther bedrängt oder verdrängt. Als der in Rom erzogene parthische Prinz Vonones auf den erledigten parthischen Thron berufen ward, hofften die Römer an ihm eine Stütze zu finden; allein eben deswegen mußte er bald ihn räumen, und an seine Stelle kam König Artabanos von Medien, ein mütterlicherseits den Arsakiden entsprossener, aber dem skythischen Volke der Daker angehöriger und in einheimischer Sitte aufgewachsener tatkräftiger Mann (um 10 n. Chr.). Vonones ward damals von den Armeniern als Herrscher aufgenommen und damit diese unter römischem Einfluß gehalten. Aber um so weniger konnte Artabanos seinen verdrängten Nebenbuhler als Nachbarfürsten dulden; die römische Regierung hätte, um den für seine Stellung in jeder Hinsicht ungeeigneten Mann zu halten, Waffengewalt gegen die Parther wie gegen seine eigenen Untertanen anwenden müssen. Tiberius, der inzwischen zur Regierung gekommen war, ließ nicht sofort einrücken, und für den Augenblick siegte in Armenien die antirömische Partei; aber es war nicht seine Absicht, auf das wichtige Grenzland zu verzichten. Im Gegenteil wurde die wahrscheinlich längst beschlossene Einziehung des Königreichs Kappadokien im Jahre 17 zur Ausführung gebracht: der alte Archelaos, der dort seit dem Jahre 718 (36) den Thron einnahm, ward nach Rom berufen und ihm hier angekündigt, daß er aufgehört habe zu regieren. Ebenso kam das kleine, aber wegen der Euphratübergänge wichtige Königreich Kommagene damals unter unmittelbare kaiserliche Verwaltung. Damit war die unmittelbare Reichsgrenze bis an den mittleren Euphrat vorgeschoben. Zugleich ging der Kronprinz Germanicus, der soeben am Rhein mit großer Auszeichnung kommandiert hatte, mit ausgedehnter Machtvollkommenheit nach dem Osten, um die neue Provinz Kappadokien zu ordnen und das gesunkene Ansehen der Reichsgewalt wiederherzustellen. Auch diese Sendung kam bald und leicht zum Ziel. Germanicus, obwohl von dem Statthalter Syriens, Gnaeus Piso, nicht mit derjenigen Truppenmacht unterstützt, die er fordern durfte und gefordert hatte, ging nichtsdestoweniger nach Armenien und brachte durch das bloße Gewicht seiner Persönlichkeit und seiner Stellung das Land zum Gehorsam zurück. Den unfähigen Vonones ließ er fallen und setzte den Armeniern, den Wünschen der römisch gesinnten Vornehmen entsprechend, zum Herrscher einen Sohn jenes Polemon, den Antonius zum König im Pontus gemacht hatte, den Zenon oder, wie er als König von Armenien heißt, Artaxias; dieser war einerseits dem kaiserlichen Hause verbunden durch seine Mutter, die Königin Pythodoris, eine Enkelin des Triumvirn Antonius, andererseits nach Landesart erzogen, ein tüchtiger Waidmann und bei dem Gelag ein tapferer Zecher. Auch der Großkönig Artabanos kam dem römischen Prinzen in freundschaftlicher Weise entgegen und bat nur um Entfernung seines Vorgängers Vonones aus Syrien, um den zwischen diesem und den unzufriedenen Parthern sich anspinnenden Zettelungen zu steuern. Da Germanicus dieser Bitte entsprach und den unbequemen Flüchtling nach Kilikien schickte, wo er bald darauf bei einem Fluchtversuch umkam, stellten zwischen den beiden Großstaaten die besten Beziehungen sich her. Artabanos wünschte sogar, mit Germanicus am Euphrat persönlich zusammenzukommen, wie dies auch Phraatakes und Gaius getan hatten; dies aber lehnte Germanicus ab, wohl mit Rücksicht auf Tiberius’ leicht erregten Argwohn. Freilich fiel auf diese orientalische Expedition derselbe trübe Schatten wie auf die letztvorhergehende; auch von dieser kam der Kronprinz des Römischen Reiches nicht lebend heim.
Eine Zeitlang taten die getroffenen Einrichtungen ihren Dienst. So lange Tiberius mit sicherer Hand die Herrschaft führte und so lange König Artaxias von Armenien lebte, blieb im Orient Ruhe; aber in den letzten Jahren des alten Kaisers, als derselbe von seiner einsamen Insel aus die Dinge gehen ließ und vor jedem Eingreifen zurückscheute, und insbesondere nach dem Tode des Artaxias (um 34) begann das alte Spiel abermals. König Artabanos, gehoben durch sein langes und glückliches Regiment und durch vielfache, gegen die Grenzvölker Irans erstrittene Erfolge und überzeugt, daß der alte Kaiser keine Neigung haben werde, einen schweren Krieg im Orient zu beginnen, bewog die Armenier, seinen eigenen ältesten Sohn, den Arsakes, zum Herrscher auszurufen, das heißt die römische Oberherrlichkeit mit der parthischen zu vertauschen. Ja er schien es geradezu auf den Krieg mit Rom anzulegen; er forderte die Verlassenschaft seines in Kilikien umgekommenen Vorgängers und Rivalen Vonones von der römischen Regierung, und seine Schreiben an diese sprachen ebenso unverhüllt aus, daß der Orient den Orientalen gehöre, wie sie die Greuel am kaiserlichen Hofe, die man in Rom sich nur im vertrautesten Kreise zuzuflüstern wagte, bei ihrem rechten Namen nannten. Er soll sogar einen Versuch gemacht haben, sich in Besitz von Kappadokien zu setzen. Aber indem alten Löwen hatte er sich verrechnet. Tiberius war auch auf Capreae nicht bloß den Hofleuten furchtbar und nicht der Mann, sich und in sich Rom ungestraft verhöhnen zu lassen. Er sandte den Lucius Vitellius, den Vater des spätem Kaisers, einen entschlossenen Offizier und geschickten Diplomaten, nach dem Orient mit ähnlicher Machtvollkommenheit, wie sie früher Gaius Caesar und Germanicus gehabt hatten, und mit dem Auftrag, nötigenfalls die syrischen Legionen über den Euphrat zu führen. Zugleich wandte er das oft erprobte Mittel an, den Herrschern des Ostens durch Insurrektionen und Prätendenten in ihrem eigenen Lande zu schaffen zu machen. Dem Partherprinzen, den die armenischen Nationalen zum Herrscher ausgerufen hatten, stellte er einen Fürsten aus dem Königshaus der Iberer entgegen, den Mithradates, des Ibererkönigs Pharasmanes Bruder, und wies diesen sowie den Fürsten der Albaner an, den römischen Prätendenten für Armenien mit Heeresmacht zu unterstützen. Von den streitbaren und für jeden Werber leicht zugänglichen transkaukasischen Sarmaten wurden große Scharen mit römischem Golde für den Einfall in Armenien gedungen. Es gelang auch dem römischen Prätendenten, seinen Nebenbuhler durch bestochene Hofleute zu vergiften und sich des Landes und der Hauptstadt Artaxata zu bemächtigen. Artabanos sandte an des Ermordeten Stelle einen anderen Sohn, Orodes, nach Armenien und versuchte auch seinerseits transkaukasische Hilfstruppen zu beschaffen; aber nur wenige kamen nach Armenien durch, und die parthischen Reiterscharen waren der guten Infanterie der Kaukasusvölker und den gefürchteten sarmatischen berittenen Schützen nicht gewachsen. Orodes wurde in harter Feldschlacht überwunden und selbst im Zweikampf mit seinem Rivalen schwer verwundet. Da brach Artabanos selber nach Armenien auf. Nun aber setzte auch Vitellius die syrischen Legionen in Bewegung, um den Euphrat zu überschreiten und in Mesopotamien einzufallen; und dies brachte die lange gärende Insurrektion im Partherreiche zum Ausbruch. Das energische und mit den Erfolgen selbst immer schroffere Auftreten des skythischen Herrschers hatte viele Personen und Interessen verletzt, insbesondere die mesopotamischen Griechen und die mächtige Stadtgemeinde von Seleukeia, welcher er ihre nach griechischer Art demokratische Gemeindeverfassung genommen hatte, ihm abwendig gemacht. Das römische Gold nährte die sich vorbereitende Bewegung. Unzufriedene Adlige hatten schon früher sich mit der römischen Regierung in Verbindung gesetzt und einen echten Arsakiden von dieser erbeten. Tiberius hatte des Phraates einzigen überlebenden, dem Vater gleichnamigen Sohn und, nachdem der alte römisch gewöhnte Mann den Anstrengungen noch in Syrien erlegen war, an dessen Stelle einen ebenfalls in Rom lebenden Enkel des Phraates namens Tiridates geschickt. Der parthische Fürst Sinnakes, der Führer dieser Zettelungen, kündigte jetzt dem Skythen den Gehorsam und pflanzte das Banner der Arsakiden auf. Vitellius überschritt mit den Legionen den Euphrat und in seinem Gefolge der neue Großkönig von römischen Gnaden. Der parthische Statthalter von Mesopotamien, Ornospades, der einst als Verbannter unter Tiberius den pannonischen Krieg mitgemacht hatte, stellte sich und seine Truppen sofort dem neuen Herrn zur Verfügung des Sinnakes Vater Abdagaeses lieferte den Reichsschatz aus; in kürzester Zeit sah sich Artabanos von dem ganzen Lande verlassen und gezwungen, in seine skythische Heimat zu flüchten, wo er als unsteter Mann in den Wäldern herumirrte und mit seinem Bogen sich das Leben fristete, während dem Tiridates von den nach parthischer Staatsordnung zur Krönung des Herrschers berufenen Fürsten in Ktesiphon feierlich die Tiara aufs Haupt gesetzt ward. Indes die Herrschaft des von dem Reichsfeind geschickten neuen Großkönigs währte nicht lange. Das Regiment, welches weniger er führte, ein junger unerfahrener und untüchtiger Mann, als die ihn zum König gemacht hatten, vornehmlich Abdagaeses, rief bald Opposition hervor. Einige der vornehmsten Satrapen waren schon bei der Krönungsfeier ausgeblieben und zogen den vertriebenen Herrscher wieder aus der Verbannung hervor; mit ihrem Beistand und den von seinen skythischen Landsleuten gestellten Mannschaften kehrte Artabanos zurück, und schon im folgenden Jahre (36) war das ganze Reich mit Ausnahme von Seleukeia wieder in seiner Gewalt, Tiridates ein flüchtiger Mann und genötigt, bei seinen römischen Beschützern die Zuflucht zu heischen, die ihm nicht versagt werden konnte. Vitellius führte die Legionen abermals an den Euphrat; aber da der Großkönig persönlich erschien und sich zu allem Verlangten bereit erklärte, falls die römische Regierung von Tiridates abstehe, war der Friede bald geschlossen. Artabanos erkannte nicht bloß den Mithradates als König von Armenien an, sondern brachte auch dem Bildnis des römischen Kaisers die Huldigung dar, die von den Lehnsmannen gefordert zu werden pflegte, und stellte seinen Sohn Dareios den Römern als Geisel. Darüber war der alte Kaiser gestorben; aber diesen so unblutigen wie vollständigen Sieg seiner Politik über die Auflehnung des Orients hat er noch erlebt.
Was die Klugheit des Greises erreicht hatte, verdarb sofort der Unverstand des Nachfolgers. Abgesehen davon, daß er verständige Einrichtungen des Tiberius rückgängig machte, zum Beispiel das eingezogene Königreich Kommagene wiederherstellte, gönnte sein törichter Neid dem toten Kaiser den erreichten Erfolg nicht; den tüchtigen Statthalter von Syrien wie den neuen König von Armenien lud er zur Verantwortung nach Rom vor, setzte den letzteren ab und schickte ihn, nachdem er ihn eine Zeitlang gefangen gehalten hatte, ins Exil. Selbstverständlich griff die parthische Regierung zu und nahm das herrenlose Armenien wiederum in Besitz ^28. Claudius hatte, als er im Jahre 41 zur Regierung kam, die getane Arbeit von neuem zu beginnen. Er verfuhr nach dem Beispiel des Tiberius. Mithradates, aus dem Exil zurückgerufen, wurde wieder eingesetzt und angewiesen, mit Hilfe seines Bruders sich Armeniens zu bemächtigen. Der damals zwischen den drei Söhnen des Königs Artabanos III. geführte Bruderkrieg im Partherreich ebnete den Römern den Weg. Nach der Ermordung des ältesten Sohnes stritten Jahre lang Gotarzes und Vardanes um den Thron; Seleukeia, das schon dem Vater den Gehorsam aufgekündigt hatte, trotzte sieben Jahre hindurch ihm und nachher den Söhnen; die Völker Turans griffen wie immer auch in diesen Hader der Fürsten Irans ein. Mithradates vermochte mit Hilfe der Truppen seines Bruders und der Garnisonen der benachbarten römischen Provinzen die parthisch Gesinnten in Armenien zu überwältigen und sich wieder zum Herrn daselbst zu machen ^29; das Land erhielt römische Besatzung. Nachdem Vardanes sich mit dem Bruder verglichen und endlich Seleukeia wieder eingenommen hatte, machte er Miene, in Armenien einzurücken; aber die drohende Haltung des römischen Legaten von Syrien hielt ihn ab und sehr bald brach der Bruder den Vergleich und begann der Bürgerkrieg aufs neue. Nicht einmal die Ermordung des tapferen und im Kampf mit den Völkern Turans siegreichen Vardanes setzte demselben ein Ziel; die Gegenpartei wendete sich nun nach Rom und erbat sich von der dortigen Regierung den dort lebenden Sohn des Vonones, den Prinzen Meherdates, welcher dann auch vom Kaiser Claudius vor dem versammelten Senat den Seinigen zur Verfügung gestellt und nach Syrien entlassen ward mit der Ermahnung, sein neues Reich gut und gerecht zu verwalten und der römischen Schutzfreundschaft eingedenk zu bleiben (Jahr 49). Er kam nicht in die Lage, von diesen Ermahnungen Anwendung zu machen. Die römischen Legionen, die ihm bis zum Euphrat das Geleit gaben, übergaben ihn dort denen, die ihn gerufen hatten, dem Haupt des mächtigen Fürstengeschlechts der Karên und den Königen Abgaros von Edessa und Izates von Adiabene. Der unerfahrene und unkriegerische Jüngling war der Aufgabe so wenig gewachsen wie alle anderen von den Römern aufgestellten parthischen Herrscher; eine Anzahl seiner namhaftesten Anhänger verließen ihn, so wie sie ihn kennenlernten und gingen zu Gotarzes; in der entscheidenden Schlacht gab der Fall des tapferen Karên den Ausschlag. Meherdates wurde gefangen und nicht einmal hingerichtet, sondern nur nach orientalischer Sitte durch Verstümmelung der Ohren regierungsunfähig gemacht.
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^28 Der Bericht über die Besitzergreifung Armeniens fehlt, aber die Tatsache geht aus Tac. ann. 11, 9 deutlich hervor. Wahrscheinlich gehört hierher, was Josephus (bel. Iud. 20 3, 3) von der Absicht des Nachfolgers des Artabanos erzählt, gegen die Römer Krieg zu führen wovon der Satrap von Adiabene, Izates, ihn vergebens abmahnt. Josephus nennt diesen Nachfolger wohl irrig Bardanes. Artabanos’ III. unmittelbarer Nachfolger war nach Tac. ann. 11, 8 sein gleichnamiger Sohn, den nebst seinem Sohn dann Gotarzes aus dem Wege räumte; und dieser Artabanos IV. wird hier gemeint sein.
^29 Die Meldung des Petrus Patricius (fr. 3 Müll.), daß der König Mithradates von Iberien den Abfall von Rom geplant, aber, um den Schein der Treue zu wahren, seinen Bruder Kotys an Claudius gesandt habe und dann, da dieser dem Kaiser von jenen Umtrieben Anzeige gemacht, abgesetzt und durch den Bruder ersetzt worden sei verträgt sich nicht mit der gesicherten Tatsache, daß in Iberien wenigstens vom Jahr 35 (Tac. ann. 6, 32) bis zum Jahr 60 (Tac. ann. 14, 26) Pharasmanes, im Jahre 75 dessen Sohn Mithradates (CIL III, 6052) geherrscht hat. Ohne Zweifel hat Petrus den Mithradates von Iberien und den gleichnamigen König des Bosporus zusammengeworfen und liegt hier die Erzählung zu Grunde, welche Tacitus (ann. 12, 18) voraussetzt.
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Trotz dieser Niederlage der römischen Politik im Partherreich blieb Armenien den Römern, solange der schwache Gotarzes über die Parther herrschte. Aber sowie eine kräftigere Hand die Zügel der Herrschaft faßte und die inneren Kämpfe ruhten, ward auch der Kampf um jenes Land wieder aufgenommen. König Vologasos, der nach dem Tode des Gotarzes und dem kurzen Regiment Vonones’ II, diesem seinem Vater im Jahre 51 sukzedierte ^30, bestieg den Thron ausnahmsweise in vollem Einverständnis mit seinen beiden Brüdern Pakoros und Tiridates. Er war ein fähiger und umsichtiger Regent - auch als Städtegründer finden wir ihn und mit Erfolg bemüht, den Handel von Palmyra nach seiner Stadt Vologasias am unteren Euphrat zu lenken -, raschen und extremen Entschlüssen abgeneigt und bemüht, mit dem mächtigen Nachbarn womöglich Frieden zu halten. Aber die Rückgewinnung Armeniens war der leitende politische Gedanke der Dynastie und auch er bereit, jede Gelegenheit zu seiner Verwirklichung zu benutzen. Diese Gelegenheit schien jetzt sich zu bieten. Der armenische Hof war der Schauplatz einer der entsetzlichsten Familientragödien geworden, die die Geschichte verzeichnet. Der alte König der Iberer, Pharasmanes, unternahm es, seinen Bruder, den König von Armenien Mithradates, vom Thron zu stoßen und seinen eigenen Sohn Rhadamistos an dessen Stelle zu setzen. Unter dem Vorwande eines Zerwürfnisses mit dem Vater erschien Rhadamistos bei seinem Oheim und Schwiegervater und knüpfte mit angesehenen Armeniern Verhandlungen in jenem Sinne an. Nachdem er sich eines Anhangs versichert hatte, überzog Pharasmanes im Jahre 52 unter nichtigen Vorwänden den Bruder mit Krieg und brachte auch das Land in seine oder vielmehr seines Sohnes Gewalt. Mithradates stellte sich unter den Schutz der römischen Besatzung des Kastells Gorneae ^31. Diese anzugreifen wagte Rhadamistos nicht; aber der Kommandant Caelius Pollio war als nichtswürdig und feil bekannt. Der unter ihm den Befehl führende Centurio begab sich zu Pharasmanes, um ihn zur Zurückrufung seiner Truppen zu bestimmen, was dieser wohl versprach, aber nicht hielt. Während der Abwesenheit des Zweitkommandierenden nötigte Pollio den König, der wohl ahnte, was ihm bevorstand, durch die Drohung, ihn im Stiche zu lassen, sich dem Rhadamistos in die Hände zu liefern. Von diesem wurde er umgebracht, mit ihm seine Gattin, des Rhadamistos’ Schwester und die Kinder derselben, weil sie im Anblick der Leichen ihrer Eltern in Jammergeschrei ausbrachen. Auf diese Weise gelangte Rhadamistos zur Herrschaft von Armenien. Die römische Regierung durfte weder solchen, von ihren Offizieren mitverschuldeten Greueln zusehen noch dulden, daß einer ihrer Lehnsträger den andern mit Krieg überzog. Nichtsdestoweniger erkannte der Statthalter von Kappadokien, Iulius Paelignus, den neuen König von Armenien an. Auch im Rat des Statthalters von Syrien, Ummidius Quadratus, überwog die Meinung, daß es den Römern gleichgültig sein könne, ob der Oheim oder der Neffe über Armenien herrsche; der nach Armenien mit einer Legion gesendete Legat erhielt nur den Auftrag, den Status quo bis auf weiteres aufrecht zu halten. Da hielt der Partherkönig, in der Voraussetzung, daß die römische Regierung sich nicht beeifern werde, für den König Rhadamistos einzutreten, den Moment für geeignet, seine alten Ansprüche auf Armenien wieder aufzunehmen. Er belehnte mit Armenien seinen Bruder Tiridates, und die einrückenden parthischen Truppen bemächtigten sich fast ohne Schwertstreich der beiden Hauptstädte Tigranokerta und Artaxata und des ganzen Landes. Als Rhadamistos einen Versuch machte, den Preis seiner Bluttaten festzuhalten, schlugen die Armenier selbst ihn zum Lande hinaus. Die römische Besatzung scheint nach der Übergabe von Gorneae Armenien verlassen zu haben; die aus Syrien in Marsch gesetzte Legion zog der Statthalter zurück, um nicht mit den Parthern in Konflikt zu geraten.
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^30 Wenn die Münzen, die freilich meistens nur nach der Bildnisähnlichkeit sich scheiden lassen, richtig attributiert sind, so reichen die des Gotarzes bis Sel. 362 Daesius = n. Chr. 51, Juni und beginnen die des Volagasos (von Vonones II. kennen wir keine) mit Sel. 362 Gorpiäus = n. Chr. 51, September (Gardner, Parthian coinage, S. 50, 51), was mit Tacitus (ann. 12, 14, 44) übereinstimmt.
^31 Gorneae, bei den Armeniern Garhni, wie die Ruine (nahe, östlich von Eriwan) noch jetzt genannt wird. Kiepert.
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Als diese Kunde nach Rom kam (Ende 54), war Kaiser Claudius eben gestorben und regierten für den jungen siebzehnjährigen Nachfolger tatsächlich die Minister Burrus und Seneca. Das Vorgehen des Vologasos konnte nur mit der Kriegserklärung beantwortet werden. In der Tat sandte die römische Regierung nach Kappadokien, das sonst Statthalterschaft zweiten Ranges und nicht mit Legionen belegt war, ausnahmsweise den konsularischen Legaten Gnaeus Domitius Corbulo. Er war als Schwager des Kaisers Gaius rasch vorwärts gekommen, dann unter Claudius im Jahre 47 Legat von Untergermanien gewesen und galt seitdem als einer der damals nicht zahlreichen tüchtigen, die vielfach verfallene Disziplin energisch handhabenden Heerführer, selbst eine herkulische Gestalt, jeder Strapaze gewachsen und nicht bloß dem Feind, sondern auch seinen eigenen Soldaten gegenüber von rücksichtslosem Mut. Es schien ein Zeichen des Besserwerdens der Dinge, daß die Neronische Regierung das erste von ihr zu besetzende wichtige Kommando an ihn vergab. Der unfähige syrische Legat von Syrien, Quadratus, wurde nicht abgerufen, aber angewiesen, zwei von seinen vier Legionen dem Statthalter der Nachbarprovinz zur Verfügung zu stellen. Die Legionen alle wurden an den Euphrat herangezogen und die sofortige Schlagung der Brücken über den Fluß angeordnet. Die beiden westlich zunächst an Armenien grenzenden Landschaften Klein-Armenien und Sophene wurden zwei zuverlässigen syrischen Fürsten, dem Aristobulos aus einem Seitenzweig des herodischen Hauses und dem Sohaemos aus der Herrscherfamilie von Hemesa zugeteilt und beide unter Corbulos Befehle gestellt. Der König des damals noch übrigen Restes des Judenstaats Agrippa und der König von Kommagene Antiochos erhielten ebenfalls Marschbefehl. Indes zunächst kam es nicht zum Schlagen. Die Ursache lag zum Teil in dem Zustand der syrischen Legionen; es war ein schlimmes Armutszeugnis für die bisherige Verwaltung, daß Corbulo die ihm überwiesenen Truppen geradezu als unbrauchbar bezeichnen mußte. Die in den griechischen Provinzen ausgehobenen und garnisonierenden Legionen waren immer geringer gewesen als die okzidentalischen; jetzt hatte die entnervende Gewalt des Orients bei dem langen Friedensstand und der schlaffen Heereszucht dieselben völlig demoralisiert. Die Soldaten hielten mehr in den Städten sich auf als in den Lagern; nicht wenige derselben waren des Waffentragens entwöhnt und wußten nichts von Lagerschlagen und Wachdienst; die Regimenter waren lange nicht ergänzt und enthielten zahlreiche alte unbrauchbare Leute; Corbulo hatte zunächst eine große Anzahl von Soldaten zu entlassen und in noch viel größerer Zahl Rekruten auszuheben und auszubilden. Der Wechsel der bequemen Winterquartiere am Orontes mit denen in den rauben armenischen Bergen, die plötzliche Einführung unerbittlich strenger Lagerzucht führte vielfach Erkrankungen herbei und veranlaßte zahlreiche Desertionen. Trotz allem dem sah sich der Feldherr, als es Ernst ward, genötigt, um Zusendung einer der besseren Legionen des Okzidents zu bitten. Unter diesen Umständen beeilte er sich nicht, seine Soldaten an den Feind zu bringen; indes waren doch dabei überwiegend politische Rücksichten maßgebend.
Wäre es die Absicht der römischen Regierung gewesen, den parthischen Herrscher sofort aus Armenien zu vertreiben, und zwar nicht den Rhadamistos, mit dessen Blutschuld die Römer keine Veranlassung hatten, sich zu beflecken, aber irgendeinen anderen Fürsten ihrer Wahl an dessen Stelle zu setzen, so hätten dazu die Streitkräfte Corbulos wohl sofort ausgereicht, da König Vologasos, wieder einmal durch innere Unruhen abgezogen, seine Truppen aus Armenien weggeführt hatte. Aber dies lag nicht im Plane der Römer; man wollte dort vielmehr das Regiment des Tiridates sich gefallen lassen und ihn nur zur Anerkennung der römischen Oberherrlichkeit bestimmen und nötigenfalls zwingen; nur zu diesem Zweck sollten äußersten Falls die Legionen marschieren. Es kam dies der Sache nach der Abtretung Armeniens an die Parther sehr nahe. Was für diese sprach und was sie verhinderte, ist früher entwickelt worden. Wurde jetzt Armenien als parthische Sekundogenitur geordnet, so war die Anerkennung des römischen Lehnsrechts wenig mehr als eine Formalität, genau genommen nichts als eine Deckung der militärischen und politischen Ehre. Also hat die Regierung der früheren neronischen Zeit, der notorisch an Einsicht und Energie wenige gleich kamen, beabsichtigt, sich Armeniens in schicklicher Weise zu entledigen; und es kann das nicht verwundern. Man schöpfte hier in der Tat in das Sieb. Der Besitz Armeniens war wohl im Jahre 20 v. Chr. durch Tiberius, dann durch Gaius im Jahre 2, durch Germanicus im Jahre 18, durch Vitellius im Jahre 36 im Lande selbst wie bei den Parthern zur Geltung und Anerkennung gebracht worden. Aber eben diese regelmäßig sich wiederholenden und regelmäßig von Erfolg gekrönten und doch niemals zu dauernder Wirkung gelangenden außerordentlichen Expeditionen gaben den Parthern recht, wenn sie in den Verhandlungen unter Nero behaupteten, daß die römische Oberherrschaft über Armenien ein leerer Name, das Land nun einmal parthisch sei und sein wolle. Zur Geltendmachung der römischen Obergewalt bedurfte es immer wenn nicht der Kriegführung, doch der Kriegdrohung, und die dadurch bedingte stetige Reibung machte den dauernden Friedensstand zwischen den beiden benachbarten Großmächten unmöglich. Die Römer hatten, wenn sie folgerichtig verfuhren, nur die Wahl, Armenien und das linke Euphratufer überhaupt entweder durch Beseitigung der bloß mittelbaren Herrschaft effektiv in ihre Gewalt zu bringen oder es soweit den Parthern zu überlassen, als dies mit dem obersten Grundsatz des römischen Regiments, keine gleichberechtigte Grenzmacht anzuerkennen, sich vertrug. Augustus und die bisherigen Regenten hatten die erstere Alternative entschieden abgelehnt, und sie hätten also den zweiten Weg einschlagen sollen; aber auch diesen abzulehnen, hatten sie wenigstens versucht und das parthische Königshaus von der Herrschaft über Armenien ausschließen wollen, ohne es zu können. Dies müssen die leitenden Staatsmänner der früheren neronischen Zeit als einen Fehler betrachtet haben, da sie Armenien den Arsakiden überließen und sich auf das denkbar geringste Maß von Rechten daran beschränkten. Wenn die Gefahren und die Nachteile, welche das Festhalten dieser nur äußerlich dem Reich anhaftenden Landschaft dem Staate brachte, gegen diejenigen abgewogen wurden, welche die Partherherrschaft über Armenien für die Römer nach sich zog, so konnte, zumal bei der geringen Offensivkraft des Parthischen Reiches, die Entscheidung wohl in dem letzteren Sinne gefunden werden: Unter allen Umständen aber war diese Politik konsequent und suchte das auch von Augustus verfolgte Ziel in klarerer und verständigerer Weise zu erreichen.
Von diesem Standpunkt aus versteht man, weshalb Corbulo und Quadratus, statt den Euphrat zu überschreiten, mit Vologasos Verhandlungen anknüpften und nicht minder, daß dieser, ohne Zweifel von den wirklichen Absichten der Römer unterrichtet, sich dazu verstand, in ähnlicher Weise wie sein Vorgänger den Römern sich zu beugen und ihnen als Friedenspfand eine Anzahl dem königlichen Hause nahestehender Geiseln zu überliefern. Die stillschweigend vereinbarte Gegenleistung dafür war die Duldung der Herrschaft des Tiridates über Armenien und die Nichtaufstellung eines römischen Prätendenten. So gingen einige Jahre in faktischem Friedensstand hin. Aber da Vologasos und Tiridates sich nicht dazu verstanden, um die Belehnung des letzteren mit Armenien bei der römischen Regierung einzukommen ^32, ergriff Corbulo im Jahre 58 gegen Tiridates die Offensive. Eben die Politik des Zurückweichens und Nachgehens bedurfte, wenn sie bei Freund und Feind nicht als Schwäche erscheinen sollte, der Folie, also entweder der förmlichen und feierlichen Anerkennung der römischen Obergewalt oder besser noch des mit den Waffen gewonnenen Sieges.
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^32 Noch nach dem Angriff beschwerte Tiridates sich, cur datis nuper obsidibus redintegrataque amicitia . . . vetere Armeniae possessione depelleretur, und Corbulo stellte ihm, falls er sich bittweise an den Kaiser wende, ein regnum stabile in Aussicht (Tac. ann. 12 37). Auch anderswo wird als der eigentliche Kriegsgrund die Weigerung des Lehnseides bezeichnet (Tac. ann. 12, 34).
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Im Sommer des Jahres 58 führte Corbulo eine leidlich schlagfähige Armee von mindestens 30000 Mann über den Euphrat. Die Reorganisation und die Abhärtung der Truppen wurde durch die Kampagne selbst vollendet und das erste Winterquartier auf armenischem Boden genommen. Im Frühjahr 59 ^33 begann er den Vormarsch in der Richtung auf Artaxata. Zugleich brachen in Armenien von Norden her die Iberer ein, deren König Pharasmanes, um seine eigenen Frevel zu bedecken, seinen Sohn Rhadamistos hatte hinrichten lassen und nun weiter bemüht war, durch gute Dienste seine Verschuldung in Vergessenheit zu bringen; nicht minder ihre nordwestlichen Nachbarn, die tapferen Moscher, von Süden König Antiochos von Kommagene. König Vologasos war durch den Aufstand der Hyrkaner an der entgegengesetzten Seite des Reiches festgehalten und konnte oder wollte in den Kampf nicht unmittelbar eingreifen. Tiridates leistete mutigen Widerstand; aber er vermochte nichts gegen die erdrückende Übermacht. Vergeblich versuchte er sich auf die Verbindungslinien der Römer zu werfen, die ihre Bedürfnisse über das Schwarze Meer und den Hafen von Trapezus bezogen. Die Burgen Armeniens fielen unter den Angriffen der stürmenden Römer, und die Besatzungen wurden bis auf den letzten Mann niedergemacht. In einer Feldschlacht unter den Mauern von Artaxata geschlagen, gab Tiridates den ungleichen Kampf auf und ging zu den Parthern. Artaxata ergab sich und hier, im Herzen von Armenien, überwinterte das römische Heer. Im Frühjahr 60 brach Corbulo von dort auf, nachdem er die Stadt niedergebrannt hatte, und marschierte quer durch das Land auf dessen zweite Hauptstadt Tigranokerta oberhalb Nisibis im Tigrisgebiet. Der Schrecken über die Zerstörung Artaxatas ging ihm voraus; ernstlicher Widerstand wurde nirgends geleistet; auch Tigranokerta öffnete dem Sieger freiwillig die Tore, der hier in wohlberechneter Weise die Gnade walten ließ. Tiridates machte noch einen Versuch, zurückzukehren und den Kampf wieder aufzunehmen, wurde aber ohne besondere Anstrengung abgewiesen. Am Ausgang des Sommers 60 war ganz Armenien unterworfen und stand zur Verfügung der römischen Regierung.
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^33 Der Bericht bei Tacitus (ann. 13, 34-41) umfaßt ohne Zweifel die Kampagnen der Jahre 58 und 59, da Tacitus unter dem Jahr 59 von dem armenischen Feldzug schweigt, unter dem Jahr 60 aber (ann. 14, 23) unmittelbar an 13, 41 anknüpft und offenbar nur einen einzigen Feldzug schildert, überhaupt, wo er in dieser Weise zusammenfaßt, in der Regel antizipiert. Daß der Krieg nicht erst 59 angefangen haben kann, bestätigt weiter die Tatsache, daß Corbulo die Sonnenfinsternis vom 30. April 59 auf armenischem Boden beobachtete (Plin. nat. 2, 70, 180); wäre er erst 59 eingerückt, so konnte er so früh im Jahre kaum die feindliche Grenze überschritten haben. Einen Jahreinschnitt zeigt die Erzählung des Tacitus (ann. 13, 34-41) an sich nicht, wohl aber läßt sie bei seiner Art zu berichten die Möglichkeit zu daß das erste Jahr mit dem Überschreiten des Euphrat und der Festsetzung in Armenien verging, also der c. 35 erwähnte Winter der des Jahres 58/59 ist, zumal da bei der Beschaffenheit des Heeres eine derartige Kriegseinleitung wohl am Platze und bei dem kurzen armenischen Sommer es militärisch zweckmäßig war, den Einmarsch und die eigentliche Kriegführung also zu trennen.
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Es ist begreiflich, daß man in Rom jetzt von Tiridates absah. Der Prinz Tigranes, ein Urenkel von väterlicher Seite Herodes’ des Großen, von mütterlicher des Königs Archelaos von Kappadokien, auch dem alten armenischen Königshause von weiblicher Seite verwandt und ein Neffe eines der ephemeren Herrscher Armeniens aus den letzten Jahren des Augustus, in Rom erzogen und durchaus ein Werkzeug der römischen Regierung, wurde jetzt (60) von Nero mit dem Königreich Armenien belehnt und auf des Kaisers Befehl von Corbulo in die Herrschaft eingesetzt. Im Lande blieb römische Besatzung, 1000 Legionarier und drei- bis viertausend Reiter und Infanterie der Auxilien. Ein Teil der Grenzlandschaften ward von Armenien abgetrennt und verteilt unter die benachbarten Könige Polemon von Pontus und Trapezus, Aristobulos von Klein-Armenien, Pharasmanes von Iberien und Antiochos von Kommagene. Dagegen rückte der neue Herr von Armenien, natürlich mit Einwilligung der Römer, in die angrenzende parthische Provinz Adiabene ein, schlug den dortigen Statthalter Monobazos und schien auch diese Landschaft vom parthischen Staat abreißen zu wollen.
Diese Wendung der Dinge nötigte die parthische Regierung, aus ihrer Passivität herauszutreten; es handelte sich nun nicht mehr um die Wiedergewinnung Armeniens, sondern um die Integrität des Parthischen Reiches. Die lange drohende Kollision zwischen den beiden Großstaaten schien unvermeidlich. Vologasos bestätigte in einer Versammlung der Großen des Reiches den Tiridates wiederholt als König von Armenien und sandte mit ihm den Feldherrn Monaeses gegen den römischen Usurpator des Landes, der in Tigranokerta, welches die römischen Truppen besetzt hielten, von den Parthern belagert ward. Vologasos selbst zog die parthische Hauptmacht in Mesopotamien zusammen und bedrohte (Anfang 61) Syrien. Corbulo, der nach Quadratus’ Tode zur Zeit in Kappadokien wie in Syrien das Kommando führte, aber von der Regierung die Ernennung eines anderen Statthalters für Kappadokien und Armenien erbeten hatte, sandte vorläufig zwei Legionen nach Armenien, um Tigranes Beistand zu leisten, während er selbst an den Euphrat rückte, um den Partherkönig zu empfangen. Indes es kam wieder nicht zum Schlagen, sondern zum Vertrag. Vologasos, wohl wissend, wie gefährlich das beginnende Spiel sei, erklärte sich jetzt bereit, auf die vor dem Ausbruch des armenischen Krieges von den Römern vergeblich angebotenen Bedingungen einzugehen und die Belehnung des Bruders durch den römischen Kaiser zu gestatten. Corbulo ging auf den Vorschlag ein. Er ließ den Tigranes fallen, zog die römischen Truppen aus Armenien zurück und ließ es geschehen, daß Tiridates daselbst sich festsetzte, während die parthischen Hilfstruppen ebenfalls abzogen; dagegen schickte Vologasos eine Gesandtschaft an die römische Regierung und erklärte die Bereitwilligkeit seines Bruders, das Land von Rom zu Lehen zu nehmen.
Diese Maßnahmen Corbulos waren bedenklicher Art ^34 und führten zu einer üblen Verwicklung. Der römische Feldherr mag wohl mehr noch als die Staatsmänner in Rom von der Nutzlosigkeit des Festhaltens von Armenien durchdrungen gewesen sein; aber nachdem die römische Regierung den Tigranes als König von Armenien eingesetzt hatte, durfte er nicht von sich aus auf die früher gestellten Bedingungen zurückgreifen, am wenigsten seine eigenen Eroberungen preisgeben und die römischen Truppen aus Armenien zurückziehen. Er war dazu um so weniger berechtigt, als er Kappadokien und Armenien nur interimistisch verwaltete und selbst der Regierung erklärt hatte, daß er nicht imstande sei, zugleich dort und in Syrien das Kommando zu führen; woraufhin der Konsular Lucius Caesennius Paetus zum Statthalter von Kappadokien ernannt und auch dorthin bereits unterwegs war. Der Verdacht ist kaum abzuweisen, daß Corbulo diesem die Ehre der schließlichen Unterwerfung Armeniens nicht gönnte und durch den faktischen Friedensschluß mit den Parthern vor seinem Eintreffen ein Definitivum herzustellen wünschte. Die römische Regierung lehnte denn auch die Anträge des Vologasos ab und bestand auf der Festhaltung Armeniens, das, wie der neue, im Laufe des Sommers 61 in Kappadokien eingetroffene Statthalter erklärte, sogar in unmittelbare römische Verwaltung genommen werden sollte. Ob die römische Regierung in der Tat sich entschlossen hatte, so weit zu gehen, ist nicht auszumachen; aber es lag dies allerdings in der Konsequenz ihrer Politik. Die Einsetzung eines von Rom abhängigen Königs war nur die Verlängerung des bisherigen unhaltbaren Zustandes; wer die Abtretung Armeniens an die Parther nicht wollte, mußte die Umwandlung des Königreichs in eine römische Provinz ins Auge fassen. Der Krieg hatte also seinen Fortgang; es wurde darum auch eine der mösischen Legionen dem kappadokischen Heer zugesandt. Als Paetus eintraf, lagerten die beiden von Corbulo ihm zugewiesenen Legionen diesseits des Euphrat in Kappadokien; Armenien war geräumt und mußte wieder erobert werden. Paetus ging sofort an das Werk, überschritt bei Melitene (Malatia) den Euphrat, rückte in Armenien ein und bezwang die nächsten Burgen an der Grenze. Indes die vorgerückte Jahreszeit nötigte ihn bald, die Operationen einzustellen und auf die beabsichtigte Wiederbesetzung Tigranokertas für dies Jahr zu verzichten; doch nahm er, um im nächsten Frühjahr den Marsch sogleich wieder aufzunehmen, nach Corbulos Beispiel die Winterquartiere in Feindesland bei Rhandeia, an einem Nebenfluß des Euphrat, dem Arsanias, unweit des heutigen Charput, während der Troß und die Weiber und Kinder unweit davon in dem festen Kastell Arsamosata untergebracht wurden. Aber er hatte die Schwierigkeit des Unternehmens unterschätzt. Die eine und die beste seiner Legionen, die mösische, war noch auf dem Marsch und überwinterte diesseits des Euphrat im pontischen Gebiet; die beiden anderen waren nicht diejenigen, welche Corbulo kriegen und siegen gelehrt hatte, sondern die früheren syrischen des Quadratus, unvollzählig und ohne durchgreifende Reorganisation kaum brauchbar. Dabei stand er nicht wie Corbulo den Armeniern allein, sondern der Hauptmasse der Parther gegenüber; Vologasos hatte, als es mit dem Kriege Ernst ward, den Kern seiner Truppen aus Mesopotamien nach Armenien geführt und den strategischen Vorteil, daß er die inneren und kürzeren Linien beherrschte, verständig zur Geltung gebracht. Corbulo hätte, zumal da er den Euphrat überbrückt und am anderen Ufer Brückenköpfe angelegt hatte, diesen Abmarsch durch einen rechtzeitigen Einfall in Mesopotamien wenigstens erschweren oder doch wettmachen können; aber er rührte sich nicht aus seinen Stellungen und überließ es Paetus, sich der Gesamtmacht der Feinde zu erwehren, wie er konnte. Dieser war weder selber Militär noch bereit, militärischen Rat anzunehmen und zu befolgen, nicht einmal ein Mann von entschlossenem Charakter, übermütig und ruhmredig im Anlauf, verzagt und kleinmütig gegenüber dem Mißerfolg. Also kam, was kommen mußte. Im Frühling 62 griff nicht Paetus an, sondern Vologasos; die vorgeschobenen Truppen, welche den Parthern den Weg verlegen sollten, wurden von der Übermacht erdrückt; der Angriff verwandelte sich rasch in eine Belagerung der römischen weit auseinandergezogenen Stellungen in dem Winterlager und dem Kastell. Die Legionen konnten weder vorwärts noch zurück; die Soldaten desertierten massenweise; die einzige Hoffnung ruhte auf Corbulos fern im nördlichen Syrien, ohne Zweifel bei Zeugma, untätig lagernden Legionen. In die Schuld der Katastrophe teilten sich beide Generale, Corbulo wegen des verspäteten Aufbruchs zur Hilfe ^35, obwohl er dann, als er den ganzen Umfang der Gefahr erkannte, den Marsch nach Möglichkeit beschleunigte, Paetus, weil er den kühnen Entschluß, lieber unterzugehen als zu kapitulieren, nicht zu fassen vermochte und damit die nahe Rettung verscherzte; noch drei Tage länger und die 5000 Mann, welche Corbulo heranführte, hätten die ersehnte Hilfe gebracht. Die Bedingungen der Kapitulation waren freier Abzug für die Römer und Räumung Armeniens unter Auslieferung aller von ihnen besetzten Kastelle und aller in ihren Händen befindlichen Vorräte, deren die Parther dringend benötigt waren. Dagegen erklärte Vologasos sich bereit, trotz dieses militärischen Erfolges Armenien als römisches Lehen für den Bruder von der kaiserlichen Regierung zu erbitten und deswegen Gesandte an Nero zu senden ^36. Die Mäßigung des Siegers kann darauf beruhen, daß er von Corbulos Annähern bessere Kunde hatte als die eingeschlossene Armee; aber wahrscheinlicher lag dem vorsichtigen Mann gar nichts daran, die Katastrophe des Crassus zu erneuern und wiederum römische Adler nach Ktesiphon zu bringen. Die Niederlage einer römischen Armee, das wußte er, war nicht die Überwältigung Roms und die reale Konzession, welche in der Anerkennung des Tiridates lag, ward durch die Nachgiebigkeit in der Form nicht allzu teuer erkauft.
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^34 Aus der Darstellung des Tacitus (ann. 15, 6) sieht die Parteilichkeit und die Verlegenheit deutlich heraus. Die Auslieferung Armeniens an Tiridates auszusprechen, wagt er nicht und läßt sie den Leser nur schließen.
^35 Das sagt Tacitus selbst (arm. 15, 10): nec a Corbulone properatum, quo gliscentibus periculis etiam subsidii laus augeretur, in naiver Unbefangenheit über den schweren Tadel, den dieses Lob in sich trägt. Wie parteiisch der ganze, auf Corbulos Depeschen beruhende Bericht gehalten ist, beweist unter anderem, daß dem Paetus in einem Atem die ungenügende Verproviantierung des Lagers (15, 8) und die Übergabe desselben trotz reichlicher Vorräte (15 16) zum Vorwurf gemacht und die letztere Tatsache daraus geschlossen wird, daß die abziehenden Römer die nach der Kapitulation den Parthern auszuliefernden Vorräte lieber zerstörten. Wie die Erbitterung gegen Tiberius in der Schönfärberei des Germanicus, so hat die gegen Nero in der des Corbulo ihren Ausdruck gefunden.
^36 Corbulos Angabe, daß Paetus in Gegenwart seiner Soldaten und der parthischen Abgesandten sich eidlich verpflichtet habe, bis zum Eintreffen der Antwort Neros keine Truppen nach Armenien zu schicken, erklärt Tacitus (ann. 15, 16) für unglaubwürdig; der Sachlage entspricht sie, und es ist auch nicht dagegen gehandelt worden.
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Die römische Regierung lehnte das Anerbieten des Partherkönigs abermals ab und befahl die Fortsetzung des Krieges. Sie konnte nicht wohl anders; war die Anerkennung des Tiridates vor dem Wiederbeginn des Krieges bedenklich und nach der parthischen Kriegserklärung kaum annehmbar, so erschien sie jetzt, als Konsequenz der Kapitulation von Rhandeia, geradezu als deren Ratifikation. Von Rom aus wurde die Wiederaufnahme des Kampfes gegen die Parther in energischer Weise betrieben. Paetus wurde abberufen; Corbulo, in dem die durch die schimpfliche Kapitulation erregte öffentliche Meinung nur den Besieger Armeniens sah und den auch die, welche die Sachlage genau kannten und scharf beurteilten, nicht umhin konnten, als den fähigsten und für diesen Krieg einzig geeigneten Feldherrn zu bezeichnen, übernahm wieder die Statthalterschaft von Kappadokien, aber zugleich das Kommando über sämtliche für diesen Feldzug verwendbare Truppen, welche noch weiter durch eine siebente, aus Pannonien herbeigerufene Legion verstärkt wurden; demnach wurde alle Statthalter und Fürsten des Orients angewiesen, in militärischen Angelegenheiten seinen Anordnungen Folge zu leisten, so daß seine Amtsgewalt derjenigen, welche den Kronprinzen Gaius und Germanicus für ihre Sendungen in den Orient beigelegt worden war, ziemlich gleichkam. Wenn diese Maßregeln eine ernste Reparation der römischen Waffenehre herbeiführen sollten, so verfehlten sie ihren Zweck. Wie Corbulo die Sachlage ansah, zeigte schon das Abkommen, das er nicht lange nach der Katastrophe von Rhandeia mit dem Partherkönig traf: dieser zog die parthischen Besatzungen aus Armenien zurück, die Römer räumten die auf mesopotamischem Gebiet zum Schutz der Brücken angelegten Kastelle. Für die römische Offensive waren die parthischen Besatzungen in Armenien ebenso gleichgültig wie die Euphratbrücken wichtig; sollte dagegen Tiridates als römischer Lehnskönig in Armenien anerkannt werden, so waren allerdings die letzteren überflüssig und parthische Besatzungen in Armenien unmöglich. Im nächsten Frühjahr 63 schritt Corbulo allerdings zu der ihm anbefohlenen Offensive und führte die vier besten seiner Legionen bei Melitene über den Euphrat gegen die in der Gegend von Arsamosata stehende parthisch-armenische Hauptmacht. Aber aus dem Schlagen ward nicht viel; nur einige Schlösser armenischer, antirömisch gesinnter Adliger wurden zerstört. Dagegen führte auch diese Begegnung zum Vertragen. Corbulo nahm die früher von seiner Regierung zurückgewiesenen parthischen Anträge an und zwar, wie der weitere Verlauf der Dinge zeigte, in dem Sinne, daß Armenien ein für allemal eine parthische Sekundogenitur ward und die römische Regierung, wenigstens nach dem Geiste des Abkommens, darauf einging, diese Krone in Zukunft nur an einen Arsakiden zu verleihen. Hinzugefügt wurde nur, daß Tiridates sich verpflichten solle, in Rhandeia, eben da, wo die Kapitulation geschlossen worden war, öffentlich unter den Augen der beiden Armeen das königliche Diadem vom Haupte zu nehmen und es vor dem Bildnis des Kaisers niederzulegen, gelobend, es nicht wieder aufzusetzen, bevor er es aus seiner Hand und zwar in Rom selbst empfangen haben werde. So geschah es (63). Durch diese Demütigung wurde daran nichts geändert, daß der römische Feldherr, statt den ihm aufgetragenen Krieg zu führen, auf die von seiner Regierung verworfenen Bedingungen Frieden schloß ^37. Aber die früher leitenden Staatsmänner waren inzwischen gestorben oder zurückgetreten und das persönliche Regiment des Kaisers dafür installiert, und auf das Publikum und vor allem auf den Kaiser persönlich verfehlte der feierliche Akt in Rhandeia und das in Aussicht gestellte Schaugepränge der Belehnung des parthischen Fürsten mit der Krone von Armenien in der Reichshauptstadt seine Wirkung nicht. Der Friede wurde ratifiziert und erfüllt. Im Jahre 66 erschien der parthische Fürst versprochenermaßen in Rom, geleitet von 3000 parthischen Reitern, als Geiseln die Kinder der drei Brüder so wie die des Monobazos von Adiabene heranführend. Er begrüßte kniefällig seinen auf dem Markte der Hauptstadt auf dem Kaiserstuhl sitzenden Lehnsherrn und hier knüpfte dieser ihm vor allem Volke die königliche Binde um die Stirn.
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^37 Da nach Tacitus (ann. 15, 25; vgl. Dio 62, 22) Nero die Gesandten des Vologasos wohlwollend entließ und die Möglichkeit einer Verständigung, wenn Tiridates persönlich erscheine, durchblicken ließ, so kann Corbulo in diesem Fall nach seinen Instruktionen gehandelt haben; aber eher möchte dies zu den im Interesse Corbulos hinzugesetzten Wendungen gehören. Daß bei dem Prozeß, der diesem einige Jahre nachher gemacht ward, diese Vorgänge zur Sprache gekommen sind, ist wahrscheinlich nach der Notiz, daß einer der Offiziere von der armenischen Kampagne sein Ankläger wurde. Die Identität des Kohortenpräfekten Arrius Varus bei Tacitus (ann. 13, 9) und des Primipilen (hist. 3, 6) ist mit Unrecht bestritten worden; vgl. zu CIL V, 867.
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Die von beiden Seiten zurückhaltende, man möchte sagen friedliche Führung des letzten, nominell zehnjährigen Krieges und der entsprechende Abschluß desselben durch den faktischen Übergang Armeniens an die Parther unter Schonung der Suszeptibilitäten des mächtigeren Westreiches trug gute Frucht. Armenien war unter der nationalen von den Römern anerkannten Dynastie mehr von ihnen abhängig als früher unter den dem Lande aufgedrungenen Herrschern. Wenigstens in der zunächst an den Euphrat grenzenden Landschaft Sophene blieb römische Besatzung ^38. Für die Wiederherstellung von Artaxata wurde die Erlaubnis des Kaisers erbeten und gewährt, und der Bau von Kaiser Nero mit Geld und Arbeitern gefördert. Zwischen den beiden mächtigen Staaten, die der Euphrat voneinander schied, hat zu keiner Zeit ein gleich gutes Verhältnis bestanden wie nach dem Abschluß des Vertrages von Rhandeia in den letzten Jahren Neros und weiter unter den drei Herrschern des Flavischen Hauses. Noch andere Umstände trugen dazu bei. Die transkaukasischen Völkermassen, vielleicht gelockt durch ihre Beteiligung an den letzten Kriegen, während welcher sie als Söldner teils der Iberer, teils der Parther den Weg nach Armenien gefunden hatten, fingen damals an, vor allem die westlichen parthischen Provinzen, aber zugleich die östlichen des Römischen Reiches zu bedrohen. Wahrscheinlich um ihnen zu wehren, wurde unmittelbar nach dem Armenischen Kriege im Jahre 63 die Einziehung des sogenannten Pontischen Königreichs verfügt, das heißt der Südostecke der Küste des Schwarzen Meeres mit der Stadt Trapezus und dem Phasisgebiet. Die große orientalische Expedition, welche Kaiser Nero eben anzutreten im Begriff war, als ihn die Katastrophe ereilte (68), und für welche er bereits die Kerntruppen des Westens teils nach Ägypten, teils an die Donau in Marsch gesetzt hatte, sollte freilich auch nach anderen Seiten hin die Reichsgrenze vorschieben ^39; aber der eigentliche Zielpunkt waren die Kaukasuspässe oberhalb Tiflis und die am Nordabhang ansässigen skythischen Stämme, zunächst die Alanen ^40. Eben diese berannten einerseits Armenien, andererseits Medien. Jene Neronische Expedition richtete sich so wenig gegen die Parther, daß sie vielmehr aufgefaßt werden konnte als diesen zur Hilfe unternommen; den wilden Horden des Nordens gegenüber war für die beiden Kulturstaaten des Westens und des Ostens gemeinsame Abwehr allerdings angezeigt. Vologasos lehnte freilich die freundschaftliche Aufforderung seines römischen Kollegen, ihn ebenso wie der Bruder in Rom zu besuchen, in gleicher Freundschaftlichkeit ab, da ihn keineswegs gelüstete, auch seinerseits als Lehnsträger des römischen Herrschers auf dem römischen Markt zu figurieren; aber er erklärte sich bereit, dem Kaiser sich vorzustellen, wenn dieser im Orient eintreffen werde, und nicht die Römer, aber wohl die Orientalen haben Nero aufrichtig betrauert. König Vologasos richtete an den Senat offiziell das Ersuchen, Neros Gedächtnis in Ehren zu halten, und als späterhin ein Pseudo-Nero auftrat, fand er vor allem im Partherstaat Sympathien.
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^38 In Ziata (Charput) haben sich zwei Inschriften eines Kastells gefunden, welches eine der von Corbulo über den Euphrat geführten Legionen, die 3. Gallica, dort auf Corbulos Geheiß im Jahre 64 anlegte (Eph. epigr. V, p. 25).
^39 Nero beabsichtigte inter reliqua bella auch einen äthiopischen (Plin. nat. 6, 29, 182, vgl. 184). Darauf beziehen sich die Truppensendungen nach Alexandreia (Tac. hist. 1, 31, 70).
^40 Als Zielpunkt der Expedition bezeichnen sowohl Tacitus (hist. 1, 6) wie Sueton (Nero 19) die kaspischen Tore, d. h. den Kaukasuspaß zwischen Tiflis und Wladi-Kawkas bei Darial, welchen nach der Sage Alexander mit eisernen Pforten schloß (Plin. nat. 6, 11, 30; Ios. bel. Iud. 7, 7, 4; Prok. Pers. 1, 10). Sowohl nach dieser Lokalität wie nach der ganzen Anlage der Expedition kann dieselbe unmöglich gegen die Albaner am westlichen Ufer des Kaspischen Meeres sich gerichtet haben; hier sowohl wie an einer anderen Stelle (arm. 2, 68: ad Armenios, inde Albanos Heniochosque) können nur die Alanen gemeint sein, die bei Josephus a. a. O. und sonst eben an dieser Stelle erscheinen und öfter mit den kaukasischen Albanern verwechselt worden sind. Verwirrt ist freilich auch der Bericht des Josephus. Wenn hier die Alanen mit Genehmigung des Königs der Hyrkaner durch die kaspischen Tore in Medien und dann in Armenien einfallen, so hat der Schreiber an das andere kaspische Tor östlich von Rhagae gedacht; aber dies wird sein Versehen sein, da der letztere im Herzen des Parthischen Reichs gelegene Paß unmöglich das Ziel der Neronischen Expedition gewesen sein kann und die Alanen nicht am östlichen Ufer des Kaspischen Meeres, sondern nordwärts vom Kaukasus saßen. Dieser Expedition wegen wurde die beste der römischen Legionen, die 14., aus Britannien abgerufen, die freilich nur bis Pannonien kam (Tac. hist. 2, 11, vgl. 27. 66), und eine neue Legion, die 1. italische, von Nero gebildet (Suet. Nero 19). Man sieht daraus, in welchem Rahmen sie entworfen war.
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Indes war es dem Parther nicht so sehr um die Freundschaft Neros zu tun als um die des römischen Staates. Nicht bloß enthielt er sich während der Krisen des Vierkaiserjahres jedes Übergriffes ^41, sondern er bot Vespasian, den wahrscheinlichen Ausgang des schwebenden Entscheidungskampfes richtig schätzend, noch in Alexandreia 40000 berittene Schützen zum Kampfe gegen Vitellius an, was natürlich dankend abgelehnt ward. Vor allem aber fügte er sich ohne weiteres den Anordnungen, welche die neue Regierung für den Schutz der Ostgrenze traf. Vespasian hatte selbst als Statthalter von Judäa die Unzulänglichkeit der dort ständig verwendeten Streitkräfte kennengelernt; und als er diese Statthalterschaft mit der Kaisergewalt vertauschte, wurde nicht nur Kommagene wieder nach dem Vorgang des Tiberius aus einem Königreich eine Provinz, sondern es ward auch die Zahl der ständigen Legionen im römischen Asien von vier auf sieben erhöht, auf welche Zahl sie vorübergehend für den Parthischen und wieder für den Jüdischen Krieg gebracht worden waren. Während ferner es bis dahin in Asien nur ein einziges größeres Militärkommando, das des Statthalters von Syrien, gegeben hatte, wurden jetzt drei derartige Oberbefehlshaberstellen daselbst eingerichtet. Syrien, zu dem Kommagene hinzutrat, behielt wie bisher vier Legionen; die beiden bisher nur mit Truppen zweiter Ordnung besetzten Provinzen Palästina und Kappadokien wurden die erste mit einer, die zweite mit zwei Legionen belegt ^42, Armenien blieb römisches Lehnsfürstentum im Besitz der Arsakiden; aber unter Vespasian stand römische Besatzung jenseits der armenischen Grenze in dem iberischen Kastell Harmozika bei Tiflis ^43, und danach muß in dieser Zeit auch Armenien militärisch in römischer Gewalt gewesen sein. Alle diese Maßregeln, so wenig sie auch nur eine Kriegsdrohung enthielten, richteten die Spitze gegen den östlichen Nachbarn. Dennoch war Vologasos nach dem Fall Jerusalems der erste, der dem römischen Kronprinzen seinen Glückwunsch zu der Befestigung der römischen Herrschaft in Syrien darbrachte, und die Einrichtung der Legionslager in Kommagene, Kappadokien und Klein-Armenien nahm er ohne Widerrede hin. Ja er regte sogar bei Vespasian jene transkaukasische Expedition wieder an und erbat die Sendung einer römischen Armee gegen die Alanen unter Führung eines der kaiserlichen Prinzen; obwohl Vespasian auf diesen weitaussehenden Plan nicht einging, so kann doch jene römische Truppe in der Gegend von Tiflis kaum zu anderem Zweck hingeschickt worden sein als zur Sperrung des Kaukasuspasses und vertrat insofern dort auch die Interessen der Parther. Trotz der Verstärkung der militärischen Stellung Roms am Euphrat oder auch vielleicht infolge derselben - denn dem Nachbarn Respekt einzuflößen, ist auch ein Mittel, den Frieden zu erhalten - blieb der Friedensstand während der gesamten Herrschaft der Flavier wesentlich ungestört. Wenn, wie das zumal bei dem steten Wechsel der parthischen Dynasten nicht befremden kann, ab und zu Kollisionen eintraten und selbst Kriegswolken sich zeigten, so verschwanden sie wieder ebenso rasch ^44. Das Auftreten eines falschen Nero in den letzten Jahren Vespasians - es ist derjenige, der zu der Offenbarung Johannis den Anstoß gegeben hat - hätte fast zu einer solchen Kollision geführt. Der Prätendent, in Wirklichkeit ein gewisser Terentius Maximus aus Kleinasien, aber in Antlitz und Stimme und Künsten dem Sängerkaiser täuschend ähnlich, fand nicht bloß Zulauf in dem römischen Gebiet am Euphrat, sondern auch Unterstützung bei den Parthern. Bei diesen scheinen damals, wie so oft, mehrere Herrscher miteinander im Kampfe gelegen und der eine von ihnen, Artabanos, weil Kaiser Titus sich gegen ihn erklärte, die Sache des römischen Prätendenten aufgenommen zu haben. Indes es hatte dies keine Folgen; vielmehr lieferte bald darauf die parthische Regierung den Prätendenten an Kaiser Domitianus aus ^45. Der für beide Teile vorteilhafte Handelsverkehr von Syrien nach dem unteren Euphrat, wo eben damals König Vologasos nicht weit von Ktesiphon das neue Emporium Vologasias oder Vologasokerta ins Leben rief, wird das seinige dazu beigetragen haben, den Friedensstand zu fördern.
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^41 In welchem Zusammenhang er dem Vespasian den Kaisertitel verweigerte (Dio 66, 11), erhellt nicht; möglicherweise unmittelbar nach dessen Schilderhebung, bevor er erkannt hatte, daß die Flavianer die stärkeren seien. Seine Verwendung für die Fürsten von Kommagene (Ios. bel. Iud. 7, 7, 3) war von Erfolg, also rein persönlich, keineswegs ein Protest gegen die Umwandlung des Königreichs in eine Provinz.
^42 Die vier syrischen Legionen sind die 3. Gallica, die 6. ferrata (beide bisher in Syrien), die 4. Scythica (bisher in Mösien, aber bereits am Parthischen wie am Jüdischen Kriege beteiligt) und die 16. Flavia (neu). Die eine Legion von Palästina ist die 10. fretensis (bisher in Syrien). Die zwei von Kappadokien sind die 12. fulminata (bisher in Syriern von Titus nach Melitene gelegt. Ios. bel. Iud. 7, 1, 3) und die 15. Apollinaris (bisher in Pannonien, aber gleich der 4. Scythica am Parthischen wie am Jüdischen Kriege beteiligt). Die Garnisonen wurden also so wenig wie möglich gewechselt, nur zwei der schon früher nach Syrien gerufenen Legionen dort fest stationiert und eine neu eingerichtete dorthin gelegt.
Nach dem jüdischen Kriege unter Hadrian wurde die 6. ferrata von Syrien nach Palästina geschickt.
^43 In diese Zeit (vgl. CIL V, 6988) fällt auch wohl die kappadokische Statthalterschaft des C. Rutilius Gallicus, von der es heißt (Star. silv. 1, 4, 78): hunc . . . timuit . . . Armenia et patiens Latii iam pontis Araxes, vermutlich mit Beziehung auf einen von dieser römischen Besatzung ausgeführten Brückenbau. Daß Gallicus unter Corbulo gedient hat, ist bei dem Stillschweigen des Tacitus nicht wahrscheinlich.
^44 Daß, während M. Ulpius Traianus, der Vater des Kaisers, Statthalter von Syrien war, unter Vespasian im Jahre 75 Krieg am Euphrat auszubrechen drohte, sagt Plinius in seiner Lobrede auf den Sohn c. 14, wahrscheinlich mit starker Übertreibung; die Ursache ist unbekannt.
^45 Es gibt datierte und mit den Individualnamen der Könige versehene Münzen von (V)ologasos aus den Jahren 389 und 390 = 77-78; von Pakoros aus den Jahren 389-394 = 77-82 (und wieder 404-407 = 92-95); von Artabanos aus dem Jahr 392 = 80/81. Die entsprechenden geschichtlichen Daten sind, bis auf die Artabanos und Titus verknüpfende Notiz bei Zonaras (11, 18; vgl. Suet. Nero 57; Tac. hist. 1, 2), verschollen, aber die Münzen deuten auf eine Epoche rascher Thronwechsel und, wie es scheint, simultaner Prägung streitender Prätendenten.
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Zu einem Konflikt kam es unter Traianus. In den früheren Jahren seiner Regierung hatte er in den östlichen Verhältnissen nichts Wesentliches geändert, abgesehen von der Verwandlung der an der Grenze der syrischen Wüste bis dahin bestehenden beiden Klientelstaaten, des nabatäischen von Petra und des jüdischen von Caesarea Paneas, in unmittelbar römische Verwaltungsbezirke (106). Die Beziehungen zu dem damaligen Herrscher des Partherreiches, dem König Pakoros, waren nicht die freundlichsten ^46, aber erst unter dessen Bruder und Nachfolger Chosroes kam es zum Bruch, und zwar wiederum über Armenien. Die Schuld davon trugen die Parther. Indem Traianus den erledigten armenischen Königsthron dem Sohn des Pakaros, Axidares, verlieh, hielt er sich innerhalb der Grenzen seines Rechts; aber König Chosroes bezeichnete diese Persönlichkeit als unfähig zu regieren und setzte eigenmächtig einen anderen Sohn des Pakoros, den Parthomasiris, an dessen Stelle zum König ein ^47. Die Antwort darauf war die römische Kriegserklärung. Gegen Ausgang des Jahres 114 ^48 verließ Traianus die Hauptstadt, um sich an die Spitze der römischen Truppen des Ostens zu stellen, die allerdings wieder in dem tiefsten Verfall sich befanden, aber von dem Kaiser schleunigst reorganisiert und außerdem durch bessere, aus Pannonien herbeigezogene Legionen verstärkt wurden ^49. In Athen trafen ihn Gesandte des Partherkönigs; aber sie hatten nichts zu bieten als die Anzeige, daß Parthomasiris bereit sei, Armenien als römisches Lehen entgegenzunehmen, und wurden abgewiesen. Der Krieg begann. In den ersten Gefechten am Euphrat zogen die Römer den kürzeren ^50, aber als der alte schlagfertige und sieggewohnte Kaiser im Frühjahr des Jahres 115 selbst sich an die Spitze der Truppen stellte, unterwarfen sich ihm die Orientalen fast ohne Gegenwehr. Es kam hinzu, daß bei den Parthern wieder einmal der Bürgerkrieg im Gange und gegen Chosroes ein Prätendent Manisaros aufgetreten war. Von Antiocheia aus marschierte der Kaiser an den Euphrat und weiter nordwärts bis zu dem nördlichsten Legionslager Satala in Klein-Armenien, von wo aus er in Armenien einrückte und die Richtung auf Artaxata nahm. Unterwegs in Elegeia erschien Parthomasiris und nahm das Diadem vom Haupte, in der Hoffnung, durch diese Demütigung, wie einst Tiridates, die Belehnung zu erwirken. Allein Traianus war entschlossen, auch diesen Lehnsstaat zur Provinz zu machen und überhaupt die östliche Reichsgrenze zu verlegen. Dies erklärte er dem Partherfürsten vor dem versammelten Heer und wies ihn an, mit seinem Gefolge sofort das Lager und das Reich zu räumen; es kam darüber zu einem Auflauf, bei welchem der Prätendent das Leben verlor. Armenien ergab sich in sein Schicksal und wurde römische Statthalterschaft. Auch die Fürsten der Kaukasusvölker, der Albaner, der Iberer, weiter gegen das Schwarze Meer der Apsiler, der Kolcher, der Heniocher, der Lazen und anderer mehr, selbst die der transkaukasischen Sarmaten wurden in dem Lehnsverhältnis bestätigt oder jetzt demselben unterworfen. Traianus rückte darauf in das Gebiet der Parther ein und besetzte Mesopotamien. Auch hier fügte sich alles ohne Schwertstreich; Batnae, Nisibis, Singara kamen in die Gewalt der Römer; in Edessa nahm der Kaiser nicht bloß die Unterwerfung des Landesherrn Abgaros entgegen, sondern auch die der übrigen Dynasten, und gleich Armenien wurde Mesopotamien römische Provinz. Die Winterquartiere nahm Traianus abermals in Antiocheia, wo ein gewaltiges Erdbeben mehr Opfer forderte als der Feldzug des Sommers. Im nächsten Frühjahr (116) ging Traian, “der Parthersieger”, wie der Senat ihn jetzt begrüßte, von Nisibis aus über den Tigris und besetzte, nicht ohne bei dem Übergang und nachher Widerstand zu finden, die Landschaft Adiabene; dies wurde die dritte neue römische Provinz, Assyria genannt. Weiter ging der Marsch den Tigris abwärts nach Babylonien; Seleukeia und Ktesiphon fielen in die Hände der Römer und mit ihnen der goldene Thronsitz des Königs und dessen Tochter; Traianus gelangte bis nach der persischen Satrapie Mesene und der großen Kaufstadt an der Tigrismündung Charax Spasinu. Auch dieses Gebiet scheint dem Reich in der Weise einverleibt worden zu sein, daß die neue Provinz Mesopotamien das gesamte von den beiden Flüssen umschlossene Gebiet umfaßte. Mit sehnsüchtigen Gedanken soll Traianus hier sich die Jugend Alexanders gewünscht haben, um von dem Ufersaum des Persischen Meeres aus seine Waffen in das indische Wunderland zu tragen. Indes, er erfuhr bald, daß er sie für nähere Gegner brauchte. Das große Partherreich hatte bisher dem Angriff kaum ernstlich die Stirn geboten und oftmals vergeblich um Frieden gebeten. Jetzt aber, auf dem Rückweg in Babylon, trafen den Kaiser die Botschaften von dem Abfall Babyloniens und Mesopotamiens; während er an der Tigrismündung verweilte, hatte gegen ihn die gesamte Bevölkerung dieser neuen Provinzen sich erhoben ^51; die Bürger von Seleukeia am Tigris, von Nisibis, ja von Edessa selbst machten die römischen Besatzungen nieder oder verjagten sie und schlossen ihre Tore. Der Kaiser sah sich genötigt, seine Truppen zu teilen und gegen die verschiedenen Herde des Aufstandes einzelne Korps zu schicken; eine dieser Legionen unter Maximus wurde mit ihrem Feldherrn in Mesopotamien umzingelt und niedergehauen. Doch ward der Kaiser der Insurgenten Herr, namentlich durch den schon im Dakischen Kriege erprobten Feldherrn Lusius Quietus, einen geborenen Maurenscheich. Seleukeia und Edessa wurden belagert und niedergebrannt. Traianus ging so weit, Parthien zum römischen Vasallenstaat zu erklären und belehnte damit in Ktesiphon einen Parteigänger Roms, den Parther Parthamaspates, obwohl die römischen Soldaten nicht mehr als den westlichen Saum des großen Reiches betreten hatten. Alsdann schlug er den Rückweg nach Syrien ein auf dem Wege, den er gekommen war, unterwegs aufgehalten durch einen vergeblichen Angriff auf die Araber in Hatra, der Residenz des Königs der tapferen Stämme der mesopotamischen Wüste, deren gewaltige Festungswerke und prachtvolle Bauten noch heute in ihren Ruinen imponieren. Er beabsichtigte, den Krieg im nächsten Jahre fortzusetzen, also die Unterwerfung der Parther zur Wahrheit zu machen. Aber das Gefecht in der Wüste von Hatra, in welchem der sechzigjährige Kaiser tapfer mit den arabischen Reitern sich herumgeschlagen hatte, sollte sein letztes sein. Er erkrankte und starb auf der Heimreise (8. August 117), ohne seinen Sieg vollenden und die Siegesfeier in Rom abhalten zu können; es war in seinem Sinn, daß ihm noch nach dem Tode die Ehre des Triumphes zuteil ward und er daher der einzige der vergötterten römischen Kaiser ist, welcher auch als Gott noch den Siegestitel führt.
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^46 Das beweist die abgerissene Notiz aus Arrian bei Suid. (u. d. W. επίκλημα): ο δέ Πάκορος ο Παρθυαίων βασιλεύς καί άλλα τινά επικλήματα π΄φερε Τραιανώ τώ βασιλεί und die Aufmerksamkeit, welche in Plinius um das Jahr 112 geschriebenem Bericht an den Kaiser (epist. ad Trai. 74) den Beziehungen zwischen Pakoros und dem Dakerkönig Decebalus gewidmet wird. Die Regierungszeit dieses parthischen Königs läßt sich nicht genügend fixieren. Parthische Münzen mit Königsnamen gibt es aus der ganzen Zeit Traians nicht; die Silberprägung scheint während derselben geruht zu haben.
^47 Daß Axidares (oder Exedares) ein Sohn des Pakoros und vor Parthomasiris König von Armenien gewesen, aber durch Chosroes abgesetzt worden war, zeigen die Trümmer des Dionischen Berichts 68, 17; und darauf führen auch die beiden Arrianischen Fragmente (16 Müller), das erste, wahrscheinlich aus einer Ansprache eines Vertreters der Interessen des Axidares an Traian: Αξιδάρην δέ ότι άρχειν χρή Αρμενίας, ού μοι δοκει είναι σε αμφίλογον, worauf wohl die gegen Parthomasiris vorliegenden Beschwerden folgten, und die Antwort, offenbar des Kaisers, daß es nicht des Axidares Sache sei, sondern seine, über Parthomasiris zu richten, weil er wie es scheint Axidares - zuerst den Vertrag gebrochen und dafür gebüßt habe. Welche Verschuldung der Kaiser dem Axidares zur Last legt, erhellt nicht; aber auch bei Dio sagt Chosroes, daß er weder den Römern noch den Parthern genügt habe.
^48 Die Trümmer des Dionischen Berichts bei Xiphilinus und Zonaras zeigen deutlich, daß der parthische Feldzug in zwei Kampagnen zerfällt, die erste (Dio 56, 17, 1 ; 18, 2; 23-25), welche durch das Konsulat des Pedo auf 115 fixiert wird (auch das Datum des Malalas p. 275 für das Erdbeben von Antiocheia 13. Dezember 164 der antiochenischen Ära = 115 n. Chr. stimmt überein), und die zweite (Dio 26-32, 3), welche durch die zwischen April und August dieses Jahres erfolgte (s. meine Notiz bei J. G. Droysen, Geschichte des Hellenismus. Bd. 3, 2. Aufl., Gotha 1877, S. 361) Erteilung des Titels Parthicus (28, 2) auf 116 fixiert wird. Daß c. 23 die Titel Optimus (erteilt im Laufe des Jahres 114) und Parthicus außer der Zeitfolge erwähnt werden, lehrt sowohl ihre Zusammenstellung wie die spätere Wiederkehr der zweiten Ehre. Von den Fragmenten gehören die meisten in den ersten Feldzug, c. 22, 3 und wohl auch 22, 1, 2 in den zweiten.
Die imperatorischen Akklamationen stehen nicht im Wege. Traianus war erweislich im Jahre 113 imp. VI (CIL VI, 960); im Jahre 114 imp. VII (CIL IX, 1558 und sonst); im Jahre 115 imp. IX (CIL IX, 5894 und sonst) und imp. XI (Fabretti 398, 289 und sonst); im Jahre 116 imp. XII (CIL VIII, 621; X, 1634) und XIII (CIL III D; XXVII). Dio bezeugt eine Akklamation aus dem Jahre 115 (68, 19) und eine aus dem Jahre 116 (68, 28); für beide ist reichlich Raum und kein Grund vorhanden, gerade imp. VII auf die Unterwerfung Armeniens zu beziehen, wie das versucht worden ist.
^49 Die drastische Schilderung der syrischen Armee Traians bei Fronto (p. 206 f. Naber) stimmt fast wörtlich mit der der Armee des Corbulo bei Tac. ann. 13, 35. “Durch die lange Entwöhnung vom Kriegsdienst waren die römischen Truppen überhaupt arg heruntergekommen (ad ignaviam redactus); aber die elendesten unter den Soldaten waren die syrischen, unbotmäßig, störrig, beim Appell unpünktlich, nicht auf dem Posten zu finden, von Mittag an betrunken; selbst die Rüstung zu tragen ungewohnt und der Strapazen unfähig und des einen Waffenstückes nach dem andern sich entledigend, halb nackt wie die Leichten und Schützen. Außerdem waren sie durch die erlittenen Schlappen so demoralisiert, daß sie beim ersten Anblick der Parther den Rücken wandten und die Hörner ihnen gleichsam galten als das Signal gebend zum Davonlaufen.” In der gegensätzlichen Schilderung Traians heißt es unter anderm: “er ging nicht durch die Zelte, ohne sich um den Soldaten genau zu bekümmern, sondern zeigte seine Verachtung gegen den syrischen Luxus und sah sich die rohe Wirtschaft der Pannonier an (sed contemnere - so ist zu lesen - Syrorum munditias, introspicere Pannoniorum inscitias); so beurteilte er nach der Haltung (cultus) des Mannes seine Brauchbarkeit (ingenium).” Auch in dem orientalischen Heer des Severus werden die “europäischen” und die syrischen Soldaten unterschieden (Dio 75, 12).
^50 Das zeigen die mala proelia in der angeführten Stelle Frontos und Dios Angabe (68, 19), daß Traianus Samosata ohne Kampf einnahm; also hatte die dort stationierte 16. Legion es verloren.
^51 Es mag sein, daß gleichzeitig auch Armenien abgefallen ist. Aber wenn Gutschmid (bei Dierauer in M. Büdingers Untersuchungen zur römischen Kaisergeschichte. Bd. 1. Leipzig 1868, S. 179) den Meherdotes und Sanatrukios, welche Malalas als Könige Persiens in dem Traianischen Kriege aufführt, zu Königen des wieder abfallenden Armenien macht, so wird dies erreicht durch eine Kette verwegener Korrekturen, die die Personen- und die Völkernamen ebenso verschieben wie den pragmatischen Zusammenhang umgestalten. Es finden sich allerdings in dem verwirrten Legendenknäuel des Malalas wohl einige historische Tatsachen, zum Beispiel die Einsetzung des Parthamaspates (der hier Sohn des Königs Chosroes von Armenien ist) zum König von Parthien durch Traian; und so mögen auch die Daten von Traians Abfahrt aus Rom im Oktober (114), seiner Landung in Seleukeia im Dezember und seinem Einzug in Antiocheia am 7. Januar (115) korrekt sein. Aber wie dieser Bericht vorliegt, kann der Geschichtschreiber ihn nur ablehnen, nicht rektifizieren.
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Traianus hatte den Krieg mit den Parthern nicht gesucht, sondern er war ihm aufgenötigt worden; nicht er, sondern Chosroes hatte das Abkommen über Armenien gebrochen, welches die letzten vierzig Jahre hindurch die Grundlage des Friedensstandes im Euphratgebiet gewesen war. Wenn es begreiflich ist, daß die Parther sich dabei nicht beruhigten, da die fortdauernde Lehnsherrschaft der Römer über Armenien den Stachel zur Auflehnung in sich trug, so muß man auch andererseits anerkennen, daß auf dem bisherigen Wege nicht weitergegangen werden konnte, als Corbulo gegangen war; der unbedingte Verzicht auf Armenien und, was davon die notwendige Folge war, die Anerkennung des Partherstaats in voller Gleichberechtigung liegen nun einmal außer dem Horizont der römischen Politik, so gut wie die Aufhebung der Sklaverei und ähnliche zu jener Zeit undenkbare Gedanken. Wenn aber mit dieser Alternative nicht zu dauerhaftem Frieden gelangt werden konnte, so blieb in dem großen Dilemma der römischen Orientpolitik nur die andere übrig, die Erstreckung der unmittelbaren römischen Herrschaft auf das linke Ufer des Euphrat. Darum ward Armenien jetzt römische Provinz und nicht minder Mesopotamien. Es war das nur sachgemäß. Die Verwandlung Armeniens aus einem römischen Lehnsstaat mit römischer Besatzung in eine römische Statthalterschaft änderte nach außen hin nicht viel; die Parther konnten aus Armenien wirksam nur ausgewiesen werden, indem sie den Besitz der benachbarten Landschaft verloren; und vor allem fand die römische Herrschaft wie die römische Provinzialverfassung in dem halb griechischen Mesopotamien einen weit günstigeren Boden als in dem durchaus orientalischen Armenien. Andere Erwägungen kamen hinzu. Die römische Zollgrenze in Syrien war übel beschaffen, und den internationalen Verkehr von den großen Handelsplätzen Syriens nach dem Euphrat und dem Tigris ganz in die Gewalt zu bekommen, für den römischen Staat ein wesentlicher Gewinn, wie denn auch Traianus sofort daran ging, die neuen Euphrat- und Tigriszölle einzurichten ^52. Auch militärisch war die Tigrisgrenze leichter zu verteidigen als die bisherige an der syrischen Wüste und weiter am Euphrat hinlaufende Grenzlinie. Die Umwandlung der Landschaft Adiabene jenseits des Tigris in eine römische Provinz, wodurch Armenien Binnenprovinz ward, und die Umgestaltung des Parthischen Reiches selbst in einen römischen Lehnsstaat sind Korollarien desselben Gedankens. Es soll in keiner Weise geleugnet werden, daß bei der Eroberungspolitik die Konsequenz ein bedenkliches Lob ist und daß Traianus nach seiner Art bei diesen Unternehmungen dem Streben nach äußerlichem Erfolg mehr als billig nachgegeben und über das verständige Ziel hinausgegriffen hat; aber es geschieht ihm Unrecht, wenn sein Auftreten im Osten auf blinde Eroberungslust zurückgeführt wird ^53. Er tat, was Caesar, wenn er gelebt hätte, auch getan haben würde. Seine Politik ist nur die andere Seite derjenigen der Staatsmänner Neros, und beide sind so entgegengesetzt wie gleich folgerichtig und gleich berechtigt. Die Folgezeit hat mehr der erobernden Politik recht gegeben als derjenigen der Nachgiebigkeit.
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^52 Fronto p. 209 Naber: cum praesens Traianus Euphratis et Tigridis portoria equorum et camelorum trib[utaque ordinaret, Ma]cer (?) caesus est. Dies geht auf den Moment, wo, während Traian an der Tigrismündung verweilte, Babylonien und Mesopotamien abfielen.
^53 Ungefähr mit gleichem Recht läßt Julian (Caes. p. 328) den Kaiser sagen daß er gegen die Parther die Waffen nicht ergriffen habe, bevor sie das Recht verletzt hätten, und wirft ihm Dio (68, 17) vor, den Krieg aus Ehrgeiz geführt zu haben.
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Für den Augenblick freilich kam es anders. Die orientalischen Eroberungen Traians durchleuchten den trüben Abend des Römerreiches wie die Blitzstrahlen die dunkle Nacht, aber wie diese bringen sie keinen neuen Morgen. Der Nachfolger fand sich vor die Wahl gestellt, das unfertige Werk der Unterwerfung der Parther zu vollenden oder fallen zu lassen. Ohne bedeutende Steigerung der Armee wie des Budgets konnte die Grenzerweiterung überall nicht durchgeführt werden; und die damit unvermeidlich gegebene Verschiebung des Schwerpunktes nach Osten war eine bedenkliche Stärkung des Reiches. Hadrian und Pius lenkten also völlig wieder ein in die Bahnen der früheren Kaiserzeit. Den römischen Lehnskönig von Parthien, den Parthamaspates, ließ Hadrian fallen und fand ihn in anderer Weise ab. Er räumte Assyrien und Mesopotamien und gab diese Provinzen freiwillig dem früheren Herrn zurück. Nicht minder sandte er diesem die gefangene Tochter; das bleibende Zeichen des gewonnenen Sieges, den goldenen Thron von Ktesiphon, weigerte selbst der friedfertige Plus sich, den Parthern wieder auszuliefern. Hadrianus sowohl wie Pius waren ernstlich bemüht, mit dem Nachbarn in Frieden und Freundschaft zu leben, und zu keiner Zeit scheinen die Handelsbeziehungen zwischen den römischen Entrepôts an der syrischen Ostgrenze und den Kaufstädten am Euphrat reger gewesen zu sein als in dieser Epoche.
Armenien hörte ebenfalls auf römische Provinz zu sein und trat in seine frühere Stellung zurück als römischer Lehnsstaat und parthische Sekundogenitur ^54. Abhängig blieben gleichfalls die Fürsten der Albaner und Iberer am Kaukasus und die zahlreichen kleinen Dynasten in dem südöstlichen Winkel des Schwarzen Meeres ^55. Römische Besatzungen standen nicht bloß an der Küste in Apsaros ^56 und am Phasis, sondern nachweislich unter Commodus in Armenien selbst unweit Artaxata; militärisch gehörten alle diese Staaten zum Sprengel des Kommandanten von Kappadokien ^57. Indes scheint diese ihrem Wesen nach sehr unbestimmte Oberhoheit überhaupt, und namentlich von Hadrian ^58, in einer Weise gehandhabt zu sein, daß sie mehr als ein Schutzrecht erschien denn als eigentliche Untertänigkeit, und wenigstens die mächtigeren unter diesen Fürsten taten und ließen im wesentlichen, was ihnen gefiel. Das schon früher hervorgehobene gemeinsame Interesse der Abwehr der wilden transkaukasischen Stämme trat in dieser Epoche noch bestimmter hervor und hat offenbar namentlich zwischen Römern und Parthern als ein Band gedient. Gegen das Ende der Regierung Hadrians fielen die Alanen, im Einverständnis, wie es scheint, mit dem damaligen König von Iberien, Pharasmanes II., dem es zunächst oblag, ihnen den Kaukasuspaß zu sperren, in die südlichen Landschaften ein und plünderten nicht bloß das Gebiet der Albaner und der Armenier, sondern auch die parthische Provinz Medien und die römische Provinz Kappadokien; wenn es auch nicht zu gemeinschaftlicher Kriegführung kam, sondern das Gold des damals in Parthien regierenden Herrschers Vologasos’ III. und die Mobilmachung der kappadokischen Armee von seiten der Römer ^59 die Barbaren zur Umkehr bestimmten, so gingen die Interessen doch zusammen und die Beschwerde, welche die Parther in Rom über Pharasmanes von Iberien führten, zeigt das Zusammenhalten der beiden Großmächte ^60.
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^54 Unmöglich kann Hadrian Armenien aus dem römischen Lehnsverband entlassen haben. Die Notiz des Biographen (c. 21): Armeniis regem habere permisit, cum sub Traiano legatum habuissent führt vielmehr auf das Gegenteil, und wir finden am Ende der Hadrianischen Regierung im Heer des Statthalters von Kappadokien das Kontingent der Armenier (Arr. Alan. 29). Pius hat nicht bloß die Parther durch seine Vorstellungen bestimmt, von der beabsichtigten Invasion Armeniens abzustehen (Vita 9), sondern auch Armenien in der Tat zu Lehen gegeben (Münzen aus den Jahren 140-144, Eckhel 7, S. 15). Auch daß Iberien sicher unter Pius im Lehnsverband gestanden hat, weil sonst die Parther über deren König nicht hätten in Rom Beschwerde führen können (Dio 69, 15), setzt das gleiche Lehnsverhältnis für Armenien voraus. Die Namen der armenischen Könige dieser Zeit sind nicht bekannt. Wenn die proximae gentes, mit deren Herrschaft Hadrian den von Traian zum parthischen König bestellten Partherfürsten entschädigte (vita c. 5), in der Tat die Armenier sind, was nicht unwahrscheinlich ist, so liegt darin eine Bestätigung sowohl der dauernden Abhängigkeit Armeniens von Rom wie der fortdauernden Herrschaft der Arsakiden daselbst. Auch der Αύρηλιος Πάκορος βασιλευς μεγάλης Αρμενίας der seinem in Rom verstorbenen Bruder Aurelius Merithates dort ein Grabmal errichtete (CIG 6559), gehört seinem Namen nach zu dem Haus der Arsakiden. Schwerlich aber ist er der von Vologasos IV. ein- und von den Römern abgesetzte König von Armenien; wäre dieser gefangen nach Rom gekommen, so würden wir es wissen, und es hätte auch dieser kaum in einer römischen Inschrift sich König von Groß-Armenien nennen dürfen.
^55 Als belehnt von Traianus oder Hadrianus führt Arrian (peripl. m. Eux. c. 15) auf die Heniocher und Machelonen (vgl. Dio 68,18; 71, 14); die Lazen (vgl. Suidas u. d. W. Δομετιανός), denen auch Pius einen König setzte (vita 9); die Apsilen; die Absager; die Sanigen; diese alle innerhalb der bis Dioskurias = Sebastopolis reichenden Reichsgrenze; jenseits derselben im Bereich des bosporanischen Lehnstaats die Zicher oder Zincher (das. c. 27).
^56 Außer Arrian (peripl. m. Eux. c. 7) bestätigt dies der Offizier aus hadrianischer Zeit praepositus numerorum tendentium in Ponto Absaro (CIL X, 1202).
^57 Vgl. Anm. 63. Auch das im Jahre 185 in Valarschapat (Etschmiazin) unweit Artaxata garnisonierende Detachement wahrscheinlich von 1000 Mann (weil unter einem Tribun) gehörte zu einer der kappadokischen Legionen (CIL III, 6052).
^58 Hadrians Bemühung um die Freundschaft der orientalischen Lehnsfürsten wird oft hervorgehoben, nicht ohne Hindeutung darauf, daß er sich mehr als billig von ihnen habe gefallen lassen (vita c. 13, 17, 21). Pharasmanes von Iberien kam auf seine Einladung nicht nach Rom, folgte aber derjenigen des Pius (vita Hadr. 13, 21; vita Pii 9; Dio 69, 15, 2, welches Exzerpt unter Pius gehört).
^59 Den merkwürdigen Bericht des Statthalters von Kappadokien unter Hadrian, Flavius Arrianus, über die Mobilmachung der kappadokischen Armee gegen die “Skythen” besitzen wir noch unter dessen kleinen Schriften; er war selbst am Kaukasus und besichtigte die dortigen Pässe (Lyd. mag. 3, 53).
^60 Das lehren die Trümmer des Dionischen Berichts bei Xiphilin, Zonaras und in den Exzerpten; die richtige Lesung Αλανοί statt Αλβανοί hat Zonaras bewahrt; daß die Alanen auch das Albanergebiet plünderten, ergibt die Fassung der exc. urs. LXXII.
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Die Störungen des Status quo kamen wieder von parthischer Seite. Die Oberherrlichkeit der Römer über Armenien hat in der Geschichte eine ähnliche Rolle gespielt wie die des deutschen Kaiserreiches über Italien; wesenlos wie sie war, wurde sie doch stets als Übergriff empfunden und trug die Kriegsgefahr im Schoße. Schon unter Hadrian drohte der Konflikt; es gelang dem Kaiser, in einer persönlichen Zusammenkunft mit dem Partherfürsten den Friedensstand zu wahren. Unter Pius schien abermals die parthische Invasion Armeniens bevorzustehen; seine ernste Abmahnung war zunächst von Erfolg. Aber selbst dieser friedfertigste aller Kaiser, dem es mehr am Herzen lag, das Leben eines Bürgers zu sparen als tausend Feinde zu töten, mußte in der letzten Zeit seiner Regierung sich auf den Angriff gefaßt machen und die Heere des Orients verstärken. Kaum hatte er die Augen geschlossen (161), als sich das lange drohende Gewitter entlud. Auf Befehl des Königs Vologasos IV. rückte der persische Feldherr Chosroes ^61 in Armenien ein und setzte den Arsakidenprinzen Pakoros auf den Thron. Der Statthalter von Kappadokien, Severianus, tat, was seine Pflicht war, und führte seinerseits die römischen Truppen über den Euphrat. Bei Elegeia, eben da, wo ein Menschenalter zuvor der ebenfalls von den Parthern auf den armenischen Thron gesetzte König Parthomasiris sich vor Traian vergeblich gedemütigt hatte, stießen die Heere aufeinander; das römische wurde nicht bloß geschlagen, sondern in dreitägigem Kampfe vernichtet; der unglückliche Feldherr gab, wie einst Varus, sich selber den Tod. Die siegreichen Orientalen begnügten sich nicht mit der Einnahme Armeniens, sondern überschritten den Euphrat und brachen in Syrien ein; auch das dort stehende Heer wurde geschlagen und man fürchtete für die Treue der Syrer. Die römische Regierung hatte keine Wahl. Da die Truppen des Orients auch bei dieser Gelegenheit ihre geringe Schlagfähigkeit bewiesen und überdies durch die erlittene Niederlage geschwächt und demoralisiert waren, wurden aus dem Westen, selbst vom Rhein her weitere Legionen nach dem Osten gesandt und in Italien selbst Aushebungen angeordnet. Der eine der beiden kurz vorher zur Regierung gelangten Kaiser, Lucius Verus, ging selbst nach dem Orient (162), um den Oberbefehl zu übernehmen; und wenn er, weder kriegerisch noch auch nur pflichttreu, sich der Aufgabe nicht gewachsen zeigte und von seinen Taten im Orient kaum etwas anderes zu berichten ist, als daß er mit seiner Nichte daselbst Hochzeit machte und wegen seines Theaterenthusiasmus selbst von den Antiochenern ausgelacht ward, so führten die Statthalter von Kappadokien und von Syrien, dort zuerst Statius Priscus, dann Martius Verus, hier Avidius Cassius ^62, die besten Generale dieser Epoche, die Sache Roms besser als der Träger der Krone. Noch einmal, bevor die Heere aneinander kamen, boten die Römer den Frieden; gern hätte Marcus den schweren Krieg vermieden. Aber Vologasos wies die billigen Vorschläge schroff zurück; und diesmal war der friedfertige Nachbar auch der stärkere. Armenien wurde sofort wieder gewonnen; schon im Jahre 163 nahm Priscus die Hauptstadt Artaxata ein und zerstörte sie. Nicht weit davon wurde die neue Landeshauptstadt, Kainepolis, armenisch Nor-Khalakh oder Valarschapat (Etschmiazin), von den Römern erbaut und mit starker Besatzung belegt ^63. Im Jahre darauf wurde an Pakoros’ Stelle Sohaemos, der Abstammung nach auch ein Arsakide, aber römischer Untertan und römischer Senator, zum König von Groß-Armenien ernannt ^64. Rechtlich also änderte in Armenien sich nichts; doch wurden die Bande, die es an Rom knüpften, straffer angezogen.
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^61 So heißt er bei Lukian hist. conscr. 21; wenn derselbe ihn Alex. 27 Othryades nennt, so schöpft er hier aus einem Historiker von dem Schlage derer, welche er in jener Schrift verspottet und von denen ein anderer denselben Mann als Oxyroes hellenisierte (hist. conscr. 18).
^62 Syrien verwaltete, als der Krieg ausbrach, L. Attidius Cornelianus (CIG 4661 vom Jahre 160; vita Marci 8; CIL III 129 vom Jahre 162), nach ihm Iulius Verus (CIL III, 199, wahrscheinlich vom Jahre 163), alsdann Avidius Cassius, vermutlich seit dem Jahre 164. Daß die übrigen Provinzen des Ostens an Cassius’ Befehle gewiesen wurden (vit. soph. 1, 13; Dio 71, 3), ähnlich wie dies bei Corbulo als Legaten von Kappadokien geschehen war, kann sich nur auf die Zeit nach dem Abgang des Kaisers Verus beziehen; solange dieser den nominellen Oberbefehl führte, ist dafür kein Raum.
^63 Ein wahrscheinlich Dionisches Fragment (bei Suidas unter Μάρτιος) erzählt, daß Priscus in Armenien die Κοινή πόλις anlegte und mit römischer Besatzung versah, sein Nachfolger Martius Verus die dort entstandene nationale Bewegung beschwichtigte und diese Stadt zur ersten Armeniens erklärte. Dies ist Valarschapat (Ουαλασαρπάτ oder Ουαλεροκτίστη bei Agathangelos), seitdem die Hauptstadt Armeniens. Κοινή πόλις ist, wie mich Kiepert belehrt, schon von Stilting erkannt als άbersetzung des armenischen Nτr-Khalakh, welche zweite Benennung Valarschapat bei den armenischen Autoren des fünften Jahrhunderts stets neben der gewöhnlichen führt. Moses von Khorene läßt nach Bardesanes die Stadt aus einer unter König Tigran VI., der nach ihm 150-188 regiert, hierhin geführten Judenkolonie entstehen; ihre Ummauerung und Benennung führt er auf dessen Sohn Valarsch II. 188-208 zurück. Daß die Stadt im Jahre 185 starke römische Besatzung hatte, zeigt die Inschrift CIL III, 6052.
^64 Daß Sohaemos Achämenide und Arsakide war (oder zu sein vorgab) und Königssohn und König so wie römischer Senator und Konsul, bevor er König von Groß-Armenien ward, sagt sein Zeitgenosse Iamblichos (c. 10 des Auszugs bei Photios). Wahrscheinlich gehört er der Dynastenfamilie von Hemesa an (Ios. ant. Iud. 20, 8, 4 und sonst). Wenn Iamblichos der Babylonier “unter ihm” schrieb, so kann dies wohl nur so verstanden werden, daß er seinen Roman in Artaxata verfaßt hat. Daß Sohaemos vor Pakoros über Armenien geherrscht hat, wird nirgend gesagt und ist nicht wahrscheinlich, da weder Frontos Worte (p. 127 Naber) quod Sohaemo potius quam Vologaeso regnum Armeniae dedisset aut quod Pacorum regno privasset noch die des Fragments aus Dio (?) 71, 1: Μάρτιος Ουήρος τόν Θουκυδίδην εκπέμπει καταγαγείν Σόσιμον ες Αρμηνίαν auf Wiedereinsetzung führen, die Münzen aber mit rex Armeniis datus (Eckhel 7, S. 91; vgl. vita Veri 7, 8) diese in der Tat ausschließen. Den Vorgänger des Pakoros kennen wir nicht und wissen nicht einmal, ob der Thron, den er einnahm, erledigt oder besetzt war.
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Ernster waren die Kämpfe in Syrien und Mesopotamien. Die Euphratlinie wurde von den Parthern hartnäckig verteidigt; nach einem lebhaften Gefecht am rechten Ufer bei Sura wurde die Festung Nikephorion (Rakka) auf dem linken von den Römern erstürmt. Noch heftiger wurde um den Übergang bei Zeugma gestritten; aber auch hier blieb in der entscheidenden Schlacht bei Europos (Djerabis, südlich von Biredjik) den Römern der Sieg. Sie rückten nun ihrerseits in Mesopotamien ein. Edessa wurde belagert, Dausara unweit davon erstürmt; die Römer erschienen vor Nisibis; der parthische Feldherr rettete sich schwimmend über den Tigris. Die Römer konnten von Mesopotamien aus den Marsch nach Babylon antreten. Die Satrapen verließen teilweise die Fahnen des geschlagenen Großkönigs; Seleukeia, die große Kapitale der Hellenen am Euphrat, öffnete den Römern freiwillig die Tore, wurde aber später, weil die Bürgerschaft mit Recht oder mit Unrecht des Einverständnisses mit dem Feinde beschuldigt ward, von den Römern niedergebrannt. Auch die parthische Hauptstadt Ktesiphon wurde genommen und zerstört; mit gutem Grund konnte zu Anfang des Jahres 165 der Senat die beiden Herrscher als die parthischen Großsieger begrüßen. In dem Feldzug dieses Jahres drang Cassius sogar in Medien ein; indes namentlich die in diesen Gegenden ausbrechende Pest dezimierte die Truppen und nötigte zur Umkehr, beschleunigte vielleicht auch den Friedensschluß. Das Ergebnis des Krieges war die Abtretung des westlichen Strichs von Mesopotamien: die Fürsten von Edessa oder von Osrhoene traten in den römischen Lehnsverband und die Stadt Karrhä, seit langem gut griechisch gesinnt, wurde Freistadt unter römischem Schutz ^65. Dem Umfang nach war, zumal dem vollständigen Kriegserfolg gegenüber, der Gebietszuwachs mäßig, dennoch aber von Bedeutung, insofern damit die Römer Fuß faßten am linken Ufer des Euphrat. Im übrigen wurden die besetzten Gebiete den Parthern zurückgegeben und der Status quo wiederhergestellt. Im ganzen also gab man die zurückhaltende, von Hadrian aufgenommene Politik jetzt wieder auf und lenkte ein in die Bahn des Traianus. Es ist dies um so bemerkenswerter, als der Regierung des Marcus gewiß nicht Ehrgeiz und Vergrößerungsstreben zum Vorwurf gemacht werden kann; was sie tat, tat sie notgedrungen und in bescheidenen Grenzen.
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^65 Dies zeigen die mesopotamischen Königs- und Stadtmünzen. Berichte über die Friedensbedingungen fehlen in unserer Überlieferung.
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Den gleichen Weg ging weiter und entschiedener Kaiser Severus. Das Dreikaiserjahr 193 hatte zum Kriege zwischen den Legionen des Westens und denen des Ostens geführt, und mit Pescennius Niger waren diese unterlegen. Die römischen Lehnsfürsten des Ostens und nicht minder der Beherrscher der Parther, Vologasos V., des Sanatrukios Sohn, hatten, wie begreiflich, den Niger anerkannt und ihm sogar ihre Truppen zur Verfügung gestellt; dieser hatte erst dankend abgelehnt, dann, als seine Sache eine üble Wendung nahm, ihre Hilfe angerufen. Die übrigen römischen Lehnsträger, vor allem der von Armenien, hielten sich vorsichtig zurück; nur der Fürst von Edessa, Abgaros, sandte den verlangten Zuzug. Die Parther versprachen Hilfe, und sie kam auch wenigstens aus den nächsten Distrikten, von dem Fürsten Barsemias von Hatra in der mesopotamischen Wüste und von jenseits des Tigris von dem Satrapen der Adiabener. Auch nach Nigers Tod (194) blieben diese Fremden nicht bloß in dem römischen Mesopotamien, sondern forderten sogar das Herausziehen der daselbst stehenden römischen Besatzungen und die Rückgabe dieses Gebiets ^66. Darauf rückte Severus in Mesopotamien ein und nahm die ganze ausgedehnte und wichtige Landschaft in Besitz. Von Nisibis aus wurde eine Expedition gegen den Araberfürsten von Hatra geführt, der es indes nicht gelang, die feste Stadt zu nehmen; auch jenseits des Tigris gegen den Satrapen von Adiabene richteten die Generale des Severus nichts Bedeutendes aus ^67. Aber Mesopotamien, das heißt das ganze Gebiet zwischen Euphrat und Tigris bis zum Chaboras, wurde römische Provinz und mit zwei dieser Gebietserweiterung wegen neu geschaffenen Legionen belegt. Das Fürstentum Edessa blieb als römische Lehnsherrschaft bestehen, war aber jetzt nicht mehr Grenzgebiet, sondern von unmittelbarem Reichsland umschlossen. Hauptstadt der neuen Provinz und Sitz des Statthalters wurde die ansehnliche und feste Stadt Nisibis, seitdem nach dem Namen des Kaisers genannt und als römische Kolonie geordnet. Nachdem also von dem Parthischen Reiche ein wichtiger Gebietsteil abgerissen und gegen zwei von ihm abhängige Satrapen Waffengewalt gebraucht worden war, machte sich der Großkönig mit den Truppen auf, um den Römern entgegenzutreten. Severus bot die Hand zum Frieden und trat für Mesopotamien einen Teil von Armenien ab. Indes war damit die Waffenentscheidung nur vertagt. So wie Severus nach dem Westen aufgebrochen war, wohin die Verwicklung mit seinem Mitherrscher in Gallien ihn abrief, brachen die Parther den Frieden ^68 und rückten in Mesopotamien ein; der Fürst von Osrhoene ward vertrieben, das Land besetzt und der Statthalter Laetus, einer der vorzüglichsten Kriegsmänner der Zeit, in Nisibis belagert. Er schwebte in großer Gefahr, als Severus, nachdem Albinus unterlegen war, im Jahre 198 abermals im Orient eintraf. Damit wendete sich das Kriegsglück. Die Parther wichen zurück, und nun ergriff Severus die Offensive. Er rückte in Babylonien ein und gewann Seleukeia und Ktesiphon; der Partherkönig rettete sich mit wenigen Reitern durch die Flucht, der Kronschatz wurde die Beute der Sieger, die parthische Hauptstadt den römischen Soldaten zur Plünderung preisgegeben und über 100000 Gefangene auf den römischen Sklavenmarkt gebracht. Besser freilich als der Partherstaat selbst wehrten sich die Araber in Hatra; vergeblich versuchte Severus in zwiefacher schwerer Belagerung, die Wüstenburg zu bezwingen. Aber im wesentlichen war der Erfolg der beiden Feldzüge der Jahre 198 und 199 ein vollständiger. Durch die Einrichtung der Provinz Mesopotamien und des großen Kommandos daselbst verlor Armenien die Zwischenstellung, welche es bisher gehabt hatte; es konnte in den bisherigen Verhältnissen verbleiben und von der förmlichen Einverleibung abgesehen werden. Das Land behielt also seine eigenen Truppen, und die Reichsregierung hat sogar für dieselben späterhin einen Zuschuß aus der Reichskasse gezahlt ^69.
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^66 Der Anfang des ursinischen Exzerpts Dio 75, 1, 2 ist verwirrt. Οι Ορρσηνοί, heißt es, καί οι Αδιαβηνοί αποσταντες καί Νίσιβιν πολιορκούντες καί ηττηθέντες υπό Σεουήρου επρεσβεύσανο πρός αυτόν μετά τόν τού Νίγρου θάνατον. Osrhoene war damals römisch, Adiabene parthisch; von wem fallen die beiden Landschaften ab? und wessen Partei haben die Nisibener ergriffen? Daß deren Gegner vor Absendung der Gesandtschaft von Severus geschlagen worden, widerspricht dem Verlauf der Erzählung; denn weil ihre Gesandten dem Severus ungenügende Anerbietungen machen, überzieht sie dieser mit Krieg. Wahrscheinlich ist die Unterstützung Nigers durch Untertanen der Parther und deren Gemeinschaft mit Nigers römischem Parteigänger nun genau als Abfall von Severus aufgefaßt; daß die Leute nachher behaupten, sie hätten beabsichtigt, vielmehr Severus zu unterstützen, wird deutlich als Ausflucht bezeichnet. Die Nisibener mögen sich geweigert haben mitzutun und deshalb von den Anhängern Nigers angegriffen worden sein. So erklärt es sich, was auch aus dem Xiphilinischen Auszug Dio 75, 2 erhellt, daß das linke Euphratufer für Severus Feindesland war, nicht aber Nisibis; römisch braucht die Stadt darum damals nicht gewesen zu sein, vielmehr ist sie nach allen Spuren dies erst durch Severus geworden.
^67 Da die Kriege gegen die Araber und die Adiabener in der Tat gegen die Parther gerichtet waren, so war es in der Ordnung, daß dem Kaiser deswegen die Titel Parthicus Arabicus und Parthicus Adiabenicus erteilt wurden; sie finden sich auch, aber gewöhnlich bleibt Parthicus weg, offenbar weil, wie der Biograph des Severus sagt (c. 9), excusavit Parthicum nomen, ne Parthos lacesseret. Dazu stimmt die sicher in das Jahr 195 gehörende Notiz bei Dio 75, 9, 6 über das friedliche Abkommen mit den Parthern und die Abtretung eines Stückes von Armenien an sie.
^68 Daß auch Armenien in ihre Gewalt geriet, deutet Herodian 5, 9, 2 an; freilich ist seine Darstellung schief und fehlerhaft.
^69 Als bei dem Frieden im Jahre 218 das alte Verhältnis zwischen Rom und Armenien erneuert wurde, machte der König von Armenien sich Aussicht auf Erneuerung der römischen Jahresgelder (Dio 78, 27: τού Τιριδάτου τό αργύριον ό κατ' έτος παρά τών Ρωμαίων ευρίσκετο ελπίσαντος λήψεσθαι). Eigentliche Tributzahlung der Römer an die Armenier ist für die severische und die vorseverische Zeit ausgeschlossen, stimmt auch keineswegs zu den Worten Dios; der Zusammenhang wird der bezeichnete sein. Im 4. und 5. Jahrhundert wurde das Kastell von Biriparach im Kaukasus, das den Darielpaß sperrte, von den Persern, die seit dem Frieden von 364 hier die Herren spielten, mit römischem Zuschuß unterhalten und dies ebenfalls als Tributzahlung aufgefaßt (Lyd. mag. 3, 52, 53; Priscus fr. 31 Müller).
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Die weitere Entwicklung dieser Nachbarverhältnisse ist bedingt durch die Verschiebung der inneren Ordnung in den beiden Reichen. Wenn unter der Dynastie Nervas und nicht minder unter Severus dem oft von Bürgerkrieg und Thronfehde zerrissenen Partherstaat die relativ stabile römische Monarchie überlegen gegenübergestanden hatte, so brach diese Ordnung nach Severus’ Tode zusammen, und fast ein Jahrhundert lang folgten sich in dem Westreich meist elende und durchaus ephemere Regenten, die dem Ausland gegenüber stetig schwankten zwischen Übermut und Schwäche. Während also die Schale des Westens sank, stieg diejenige des Ostens. Wenige Jahre nach dem Tode des Severus (211) traf in Iran eine Umwälzung ein, welche nicht bloß, wie so viele frühere Krisen, den herrschenden Regenten stürzte, nicht einmal bloß eine andere Dynastie an die Stelle der verkommenen Arsakiden ans Regiment rief, sondern die nationalen und religiösen Elemente zu gewaltigem Aufschwung entfesselnd an die Stelle der vom Hellenismus durchdrungenen Bastardzivilisation des Partherstaats die Staatsordnung, den Glauben, die Sitte und die Fürsten derjenigen Landschaft setzte, welche das alte Perserreich geschaffen hatte und seit dessen Übergang an die parthische Dynastie wie die Gräber des Dareios und des Xerxes, so auch die Keime der Wiedergeburt des Volkes in sich bewahrte. Es erfolgte die Wiederherstellung des von Alexander niedergeworfenen Großkönigtums der Perser durch das Eintreten der Dynastie der Sassaniden. Werfen wir auf diese neue Gestaltung der Dinge einen Blick, bevor wir den Verlauf der römisch-parthischen Beziehungen im Orient weiter verfolgen.
Es ist schon ausgesprochen worden, daß die parthische Dynastie, obwohl in der Tat sie Iran dem Hellenismus entrissen hatte, doch der Nation sozusagen als illegitim galt. Artahschatr oder neupersisch Ardaschir, so berichtet die offizielle Historiographie der Sassaniden, trat auf, um das Blut des von Alexander ermordeten Dara zu rächen und um die Herrschaft an die legitime Familie zurückzubringen und sie so wieder herzustellen, wie sie zur Zeit seiner Vorfahren, vor den Teilkönigen gewesen war. In dieser Legende steckt ein gutes Stück Wirklichkeit. Die Dynastie, welche von dem Großvater Ardaschirs, Sasan, den Namen führt, ist keine andere als die königliche der persischen Landschaft; Ardaschirs Vater Papak oder Pabek ^70 und eine lange Reihe seiner Ahnen hatten unter der Obergewalt der Arsakiden in diesem Stammlande der iranischen Nation das Szepter geführt ^71, in Istachr, unweit des alten Persepolis, residiert und ihre Münzen mit iranischer Sprache und iranischer Schrift und mit den heiligen Emblemen des persischen Landesglaubens bezeichnet, während die Großkönige in dem halb griechischen Grenzland ihren Sitz hatten und ihre Münzen in griechischer Sprache und griechischer Weise prägen ließen. Die Grundordnung des iranischen Staatensystems, das den Teilkönigen übergeordnete Großkönigtum, ist unter den beiden Dynastien ebensowenig eine verschiedene gewesen, wie die des Reiches Deutscher Nation unter den sächsischen und den schwäbischen Kaisern. Nur darum wird in jener offiziellen Version die Arsakidenzeit als die der Teilkönige und Ardaschir als das erste gemeinsame Haupt von ganz Iran nach dem letzten Dareios bezeichnet, weil im alten Persischen Reich die persische Landschaft wie zu den übrigen, so auch zu den Parthern sich verhält wie im römischen Staat Italien zu den Provinzen, und der Perser dem Parther die Legitimation für das von Rechts wegen mit seiner Landschaft verbundene Großkönigtum bestritt ^72.
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^70 Artaxares nennt seinen Vater Papakos in der Anm. 74 angeführten Inschrift König; wie damit auszugleichen ist, daß nicht bloß die einheimische Legende (bei Agathias 2, 27) den Pabek zum Schuster macht, sondern auch der Zeitgenosse Dion (wenn in der Tat Zon. 12, 15 diese Worte aus ihm entlehnt hat) den Artaxares nennt εξ αφανών καί αδόξων, wissen wir nicht. Natürlich nehmen die römischen Schriftsteller für den schwachen legitimen Arsakiden Partei gegen den gefährlichen Usurpator.
^71 Strabon (unter Tiberius) 15, 3, 24: νύν δ'ήδη καθ' αυτούς συνεστώτες οι Πέρσαι βασιλέας έχουσιν υπηκόους ετέροις βασιλεύσι, πρότερον μέν Μακεδόσι, νύν δέ Παρθυαίοις.
^72 Wenn Nöldeke sagt (Tabari, S. 449): “Daß die Hauptländer der Monarchie direkt der Krone unterworfen waren, bildete den Hauptunterschied des Sassanidenreichs vom arsakidischen, welches in den verschiedensten Provinzen wirkliche Könige hatte”, so wird die Macht des Großkönigtums ohne Zweifel durchaus durch die Persönlichkeit des Inhabers bedingt und unter den ersten Sassaniden eine viel stärkere gewesen sein als unter den letzten verkommenen Arsakiden. Aber ein prinzipieller Gegensatz ist nicht erfindlich. Von Mithradates I. an, dem eigentlichen Gründer der Dynastie, nennt sich der arsakidische Herrscher “König der Könige”, eben wie später der sassanidische, während Alexander der Große und die Seleukiden diesen Titel nie geführt haben. Auch unter ihnen herrschten einzelne Lehnskönige, zum Beispiel in der Persis (Anm. 71); aber die regelmäßige Form der Reichsverwaltung war das Lehnskönigtum damals nicht und die griechischen Herrscher nannten sich nicht danach, so wenig wie die Caesaren wegen Kappadokien oder Numidien den Großkönigtitel annahmen. Die Satrapen des Arsakidenstaats sind wesentlich die Marzbanen der Sassaniden. Eher mögen die großen Reichsämter, welche in der sassanidischen Staatsordnung den Oberverwaltungsstellen der Diocletianisch-Konstantinischen Konstitution entsprechen und wahrscheinlich für diese das Vorbild gewesen sind, dem Arsakidenstaat gemangelt haben; dann würden allerdings beide sich ähnlich zueinander verhalten wie die Reichsordnung Augusts zu der Konstantins. Aber wir wissen zu wenig von der Arsakidenordnung, um dies mit Sicherheit zu behaupten.
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Wie dem Umfange nach das Sassanidenreich sich zu dem der Arsakiden verhielt, ist eine Frage, auf die die Überlieferung keine genügende Antwort gibt. Die Provinzen des Westens sind, seit die neue Dynastie fest im Sattel saß, sämtlich derselben untertänig geblieben und die Ansprüche, die die letztere gegen die Römer erhob, gingen, wie wir sehen werden, weit hinaus über die Prätensionen der Arsakiden. Aber wie weit die Herrschaft der Sassaniden gegen den Osten gereicht hat und wann sie bis zum Oxos vorgedrungen ist, der später als die legitime Grenze zwischen Iran und Turan gilt, entzieht sich unseren Blicken ^73.
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^73 Nach den in der arabischen Chronik des Tabari erhaltenen persischen Aufzeichnungen aus der letzten Sassanidenzeit erobert Ardaschir, nachdem er Ardawan eigenhändig den Kopf abgehauen und den Titel Schahan-Schah, König der Könige, angenommen hat, zuerst Hamadhan (Ekbatana) in Großmedien, dann Aserbeidschan (Atropatene), Armenien, Mosul (Adiabene); ferner Suristan oder Sawad (Babylonien). Von da geht er nach Istachr in seine persische Heimat zurück und erobert dann, von neuem ausziehend, Sagistan, Gurgan (Hyrkanien), Abraschahr (Nisapur im Partherland), Marw (Margiane), Balch (Baktra) und Charizm (Chiwa) bis zu den äußersten Grenzen von Chorasan. “Nachdem er viele Leute getötet und ihre Köpfe nach dem Feuertempel der Anahedh (in Istachr) geschickt hatte, kehrte er von Marw nach Pars zurück und ließ sich in Gor (Feruzabad) nieder.” Wieviel hiervon Legende ist, wissen wir nicht (vgl. Nöldeke, Tabari, S. 17, 116).
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Das Staatssystem Irans hat infolge des Eintritts der neuen Dynastie sich nicht gerade prinzipiell umgestaltet. Die offizielle Titulatur des ersten Sassanidenherrschers, wie sie unter dem Felsrelief von Nakschi-Rustam in drei Sprachen gleichmäßig angegeben ist: “der Mazda-Diener Gott Artaxares, König der Könige der Arianer, göttlicher Abstammung” ^74, ist im wesentlichen die der Arsakiden, nur daß die iranische Nation, wie schon in der alteinheimischen Königstitulatur, und der einheimische Gott jetzt ausdrücklich genannt werden. Daß eine in der Persis heimische Dynastie an die Stelle einer ursprünglich stammfremden und nur nationalisierten trat, war ein Werk und ein Sieg nationaler Reaktion; aber den daraus sich ergebenden Konsequenzen setzte die Macht der Verhältnisse vielfach unübersteigliche Schranken. Persepolis oder, wie es jetzt heißt, Istachr wird wieder dem Namen nach die Hauptstadt des Reiches, und neben den gleichartigen des Dareios verkünden dort auf derselben Felsenwand die merkwürdigen Bildwerke und noch merkwürdigeren, eben erwähnten Inschriften den Ruhm Ardaschirs und Schapurs; aber die Verwaltung konnte von dieser entlegenen Örtlichkeit aus nicht wohl geführt werden, und ihr Mittelpunkt blieb auch ferner Ktesiphon. Den rechtlichen Vorzug der Perser, wie er unter den Achämeniden bestanden hatte, nahm die neupersische Regierung nicht wieder auf; wenn Dareios sich “einen Perser, Sohn eines Persers, einen Arier aus arischem Stamm” nannte, so nannte Ardaschir sich, wie wir sahen, lediglich den König der Arianer. Ob in die großen Geschlechter, abgesehen von dem königlichen, persische Elemente neu eingeführt worden sind, wissen wir nicht; auf jeden Fall sind mehrere von ihnen geblieben, wie die Surên und die Karên; nur unter den Achämeniden, nicht unter den Sassaniden sind dieselben ausschließlich persisch gewesen.
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^74 Griechisch (CIG 4675) lautet der Titel: Μάσδασνος; (Mazda-Diener, als Eigenname behandelt) θεός Αρταξάρης βασιλεύς βασιλέων Αριανών εκ γένους θεών; genau damit stimmt der Titel seines Sohnes Sapor 1. (das. 4676), nur daß nach Αριανών eingeschoben ist καί Αναριανών, also die Erstreckung der Herrschaft auf das Ausland hervorgehoben wird. In der Titulatur der Arsakiden, soweit sie aus den griechischen und persischen Münzaufschriften erhellt, kehren θεός, βασιλεύς βασιλέων, θεοπάτωρ (=εκ γένους θεών) wieder, dagegen fehlt die Hervorhebung der Arianer und bezeichnenderweise der Mazda-Diener; daneben erscheinen zahlreiche andere den syrischen Königen entlehnte Titel, wie επιφάνης, νικάτωρ, , auch der römische αυτοκράτωρ.
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Auch in religiöser Beziehung trat ein eigentlicher Wechsel nicht ein; wohl aber gewann der Glaube und gewannen die Priester unter den persischen Großkönigen einen Einfluß und eine Macht, wie sie sie unter den parthischen niemals besessen hatten. Es mag wohl sein, daß die zwiefache Propaganda fremder Kulte gegen Iran, des Buddhatums vom Osten her und des jüdisch-christlichen Glaubens aus dem Westen, der alten Mazda-Religion eben durch die Fehde eine Regeneration brachte. Der Stifter der neuen Dynastie, Ardaschir, war, wie glaubhaft berichtet wird, ein eifriger Feueranbeter und nahm selbst die Weihen des Priestertums; darum, heißt es weiter, wurde von da an der Stand der Magier einflußreich und anmaßend, während er bis dahin keineswegs solche Ehre und solche Freiheit gehabt, sondern bei den Machthabern nicht eben viel gegolten hatte. “Seitdem ehren und verehren die Perser alle die Priester; die öffentlichen Angelegenheiten werden nach ihren Ratschlägen und Orakeln geordnet; jeder Vertrag und jeder Rechtsstreit unterliegt ihrer Aufsicht und ihrem Urteil und nichts erscheint den Persern recht und gesetzlich, was nicht von einem Priester bestätigt worden ist.” Dementsprechend begegnen wir einer Ordnung der geistlichen Verwaltung, die an die Stellung des Papstes und der Bischöfe neben dem Kaiser und den Fürsten erinnert. Jeder Kreis steht unter einem Obermagier (Magupat, Magierherr, neupersisch Mobedh) und diese alle wieder unter dem Obersten der Obermagier (Mobedhan-Mobedh), dem Abbild des “Königs der Könige”, und er ist es jetzt, der den König krönt. Die Folgen dieser Priesterherrschaft blieben nicht aus: das starre Ritual, die beengenden Vorschriften über Schuld und Sühne, die in wüstes Orakelwesen und Zauberkunst sich auflösende Wissenschaft haften zwar dem Parsentum von jeher an, sind aber doch vermutlich erst in dieser Epoche zu voller Entwicklung gelangt.
Auch in dem Gebrauch der Landessprache und den Landesgebräuchen zeigen sich die Spuren der nationalen Reaktion. Die größte Griechenstadt des Partherreiches, die alte Seleukeia, blieb bestehen, aber sie heißt seitdem nicht nach dem Namen des griechischen Marschalls, sondern nach dem ihres neuen Herrn Beh, das heißt gut, Ardaschir. Die griechische Sprache, bisher, wenn auch zerrüttet und nicht mehr alleinherrschend, doch immer noch in Gebrauch, verschwindet mit dem Eintritt der neuen Dynastie mit einem Schlag von den Münzen, und nur auf den Inschriften der ersten Sassaniden begegnet sie noch eben und hinter der eigentlichen Landessprache. Die “Partherschrift”, das Pahlavi, behauptet sich, aber neben sie tritt eine zweite, wenig verschiedene und zwar, wie die Münzen beweisen, als eigentlich offizielle, wahrscheinlich die bis dahin in der persischen Provinz gebrauchte, so daß die ältesten Denkmäler der Sassaniden, ähnlich wie die der Achämeniden, dreisprachig sind, etwa wie im deutschen Mittelalter Lateinisch, Sächsisch und Fränkisch nebeneinander Anwendung gefunden haben. Nach König Sapor I. († 272) verschwindet die Zwiesprachigkeit und behauptet die zweite Schreibweise allein den Platz, den Namen Pahlavi erbend. Das Jahr der Seleukiden und die dazu gehörigen Monatsnamen verschwinden mit dem Wechsel der Dynastie; dafür treten nach altem persischen Herkommen die Regentenjahre ein und die einheimischen persischen Monatsnamen ^75. Selbst die altpersische Legende wird auf das neue Persien übertragen. Die noch vorhandene ‘Geschichte von Ardaschir, Papaks Sohn’, welche diesen Sohn eines persischen Hirten an den medischen Hof geraten, dort Knechtsdienste tun und dann den Befreier seines Volkes werden läßt, ist nichts als das alte Märchen vom Kyros auf die neuen Namen umgeschrieben. Ein anderes Fabelbuch der indischen Parsen weiß zu berichten, wie König Iskander Rumi, das heißt “Alexander der Römer”, die heiligen Bücher Zarathustras habe verbrennen lassen, dann aber sie hergestellt worden seien von dem frommen Ardaviraf, als König Ardaschir den Thron bestiegen habe. Hier steht der Römer-Hellene gegen den Perser; den arsakidischen Bastard hat die Sage, wie billig, vergessen.
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^75 Frawardin, Ardhbehescht usw. (C. L. Ideler, Lehrbuch der Chronologie. Berlin 1831, Bd. 2, S. 515). Merkwürdigerweise haben wesentlich dieselben Monatsnamen sich in dem provinzialen Kalender der römischen Provinz Kappadokien behauptet (Ideler, Bd. 1, S. 443); sie müssen aus der Zeit herrühren, wo dieselbe persische Satrapie war.
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Im übrigen werden die Zustände wesentlich die alten geblieben sein. In militärischer Beziehung namentlich sind die Heere auch der Sassaniden sicher keine stehenden und geschulten Truppen gewesen, sondern das Aufgebot der wehrfähigen Mannschaften, in das mit der nationalen Bewegung wohl ein neuer Geist gefahren sein mag, aber das nach wie vor im wesentlichen auf dem adligen Roßdienst ruhte. Auch die Verwaltung blieb, wie sie war: der tüchtige Herrscher schritt mit unerbittlicher Strenge ein gegen den Straßenräuber wie gegen den erpressenden Beamten und, verglichen wenigstens mit der späteren arabischen und der türkischen Herrschaft, befanden sich die Untertanen des Sassanidenreiches im Wohlstand und der Staatsschatz in Fülle.
Bedeutsam aber ist die Verschiebung der Stellung des neuen Reiches gegenüber dem römischen. Die Arsakiden haben den Caesaren sich nie völlig ebenbürtig gefühlt. Wie oft auch beide Staaten in Krieg und Frieden als gleichgewogene Mächte sich einander entgegentraten, wie entschieden die Anschauung der doppelten Großmacht auch den römischen Orient beherrscht, es bleibt der römischen Macht ein ähnlicher Vorrang, wie ihn das Heilige Römische Reich Deutscher Nation lange Jahrhunderte sehr zu seinem Schaden besessen hat. Unterwerfungsakte, wie sie gegenüber Tiberius und Nero die parthischen Großkönige auf sich nahmen, ohne durch die äußerste Notwendigkeit dazu gezwungen zu sein, lassen sich umgekehrt nicht einmal denken. Deutlicher noch spricht die Unterlassung der Goldprägung. Es kann nicht Zufall sein, daß nie unter dem Regiment der Arsakiden eine Goldmünze geschlagen worden ist und gleich der erste Sassanidenherrscher die Goldprägung geübt hat; es ist dieselbe das greifbarste Zeichen der durch keine Vasallenpflichten beschränkten Souveränität. Dem Anspruch des Caesarenreiches, allein die Weltmünze schlagen zu können, hatten die Arsakiden ohne Ausnahme sich wenigstens insoweit gefügt, daß sie selber überhaupt sich der Prägung enthielten und diese in Silber und Kupfer den Städten oder den Satrapen überließen; die Sassaniden schlugen wieder Goldstücke, auch wie König Dareios. Das Großkönigtum des Ostens fordert endlich sein volles Recht; die Welt gehört nicht ferner den Römern allein. Mit der Unterwürfigkeit der Orientalen und der Oberherrlichkeit der Okzidentalen ist es vorbei. Dem entsprechend tritt an die Stelle der bis dahin immer wieder zum Frieden zurückwendenden Beziehungen zwischen Römern und Parthern durch Generationen die erbitterte Fehde.
Nachdem die neue Staatsordnung dargestellt worden ist, mit der das sinkende Rom bald zu ringen haben sollte, nehmen wir den Faden der Erzählung wieder auf. Severus’ Sohn und Nachfolger Antoninus, kein Krieger und Staatsmann wie sein Vater, aber von beidem eine wüste Karikatur, muß die Absicht gehabt haben, soweit bei solchen Persönlichkeiten überhaupt von Absicht geredet werden kann, den Osten ganz in römische Gewalt zu bringen. Es hielt nicht schwer, die Fürsten von Osrhoene und von Armenien, nachdem sie an den kaiserlichen Hof entboten worden waren, gefangen zu setzen und diese Lehen für eingezogen zu erklären. Aber schon auf die Kunde hin brach in Armenien ein Aufstand aus. Der Arsakidenprinz Tiridates wurde zum König ausgerufen und rief den Schutz der Parther an. Darauf stellte sich Antoninus an die Spitze einer großen Truppenmacht und erschien im Jahre 216 im Osten, um die Armenier und nötigenfalls auch die Parther niederzuwerfen. Tiridates selbst gab sogleich seine Sache verloren, obwohl die nach Armenien gesandte Abteilung dort nachher noch auf heftige Gegenwehr stieß, und flüchtete zu den Parthern. Die Römer forderten die Auslieferung. Die Parther waren nicht geneigt, sich seinetwegen auf einen Krieg einzulassen, um so weniger als eben damals die beiden Söhne des Königs Vologasos V., Vologasos VI. und Artabanos, in erbitterter Thronfehde lagen. Der erstere fügte sich, als die römische Forderung gebieterisch wiederholt ward und lieferte den Tiridates aus. Darauf begehrte der Kaiser von dem inzwischen zur Anerkennung gelangten Artabanos die Hand seiner Tochter zu dem ausgesprochenen Zwecke, damit das Reich zu erheiraten und Orient und Okzident unter eine Herrschaft zu bringen. Die Zurückweisung dieses wüsten Vorschlags ^76 war das Signal zum Krieg; die Römer erklärten ihn und überschritten den Tigris. Die Parther waren unvorbereitet; ohne Widerstand zu finden brannten die Römer die Städte und Dörfer in Adiabene nieder und zerstörten mit ruchloser Hand sogar die alten Königsgräber bei Arbela ^77. Aber für den nächsten Feldzug machte Artabanos die äußersten Anstrengungen und stellte im Frühjahr 217 eine gewaltige Heeresmacht in das Feld. Antoninus, der den Winter in Edessa zugebracht hatte, wurde, eben als er zu dieser zweiten Kampagne aufbrach, von seinen Offizieren ermordet. Sein Nachfolger Macrinus, unbefestigt im Regiment und wenig angesehen, dazu an der Spitze einer der Zucht und Haltung entbehrenden und durch den Kaisermord erschütterten Armee, hätte gern des mutwillig angezettelten und sehr ernsthafte Verhältnisse annehmenden Krieges sich entledigt. Er schickte dem Partherkönig die Gefangenen zurück und warf die Schuld für die begangenen Frevel auf den Vorgänger. Aber Artabanos war damit nicht zufrieden; er forderte Ersatz für alle begangene Verwüstung und die Räumung Mesopotamiens. So kam es bei Nisibis zur Schlacht, in der die Römer den kürzeren zogen. Dennoch gewährten die Parther, zum Teil weil ihr Aufgebot sich aufzulösen Miene machte, vielleicht auch unter dem Einfluß des römischen Goldes, den Frieden (218) auf verhältnismäßig günstige Bedingungen: Rom zahlte eine ansehnliche Kriegsentschädigung (50 Mill. Denare), behielt aber Mesopotamien; Armenien blieb dem Tiridates, aber dieser nahm es von den Römern zum Lehen. Auch in Osrhoene wurde das alte Fürstenhaus wieder eingesetzt.
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^76 So erzählt der zuverlässige Dio 78, 1; unbeglaubigt ist die Version Herodians 4, 11, daß Artabanos die Tochter zusagte und bei der Verlobungsfeier Antoninus auf die anwesenden Parther einhauen ließ.
^77 Wenn an der Nennung der Kadusier in der Biographie c. 6 etwas Wahres ist, so veranlaßten die Römer diesen wilden, der Regierung nicht botmäßigen Stamm im Südwesten des Kaspischen Meeres, gleichzeitig über die Parther herzufallen.
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Es ist dies der letzte Friedensvertrag, den die Arsakidendynastie mit Rom geschlossen hat. Fast unmittelbar nachher und vielleicht mit infolge dieses Pakts, der allerdings, wie die Verhältnisse lagen, von den Orientalen als eine Preisgebung der erfochtenen Siege durch die eigene Regierung angesehen werden konnte, begann die Insurrektion, welche den Staat der Parther in einen Staat der Perser umwandelte. Ihr Führer, König Ardaschir oder Artaxares (224-241), stritt manches Jahr mit den Anhängern der alten Dynastie, bevor er vollen Erfolg hatte ^78; nach drei großen Schlachten, in deren letzter König Artabanos fiel, war er im eigentlichen Partherreich Herr und konnte in die mesopotamische Wüste einrücken, um die Araber von Hatra zu unterwerfen und von da aus gegen das römische Mesopotamien vorzugehen. Aber die tapferen und unabhängigen Araber wehrten sich, wie früher gegen die römische Invasion, so jetzt gegen die Perser in ihren gewaltigen Mauern mit gutem Erfolg, und Artaxares fand sich veranlaßt, zunächst gegen Medien und Armenien zu operieren, wo die Arsakiden sich noch behaupteten und auch die Söhne des Artabanos eine Zuflucht gefunden hatten. Erst um das Jahr 230 wandte er sich gegen die Römer und erklärte ihnen nicht bloß den Krieg, sondern forderte alle Provinzen zurück, die einst zum Reich seiner Vorgänger, des Dareios und des Xerxes, gehört hatten, das heißt die Abtretung von ganz Asien. Den drohenden Worten Nachdruck zu geben, führte er ein gewaltiges Heer über den Euphrat; Mesopotamien wurde besetzt und Nisibis belagert; die feindlichen Reiter zeigten sich in Kappadokien und in Syrien. Den römischen Thron nahm damals Severus Alexander ein, ein Herrscher, an dem nichts kriegerisch war als der Name und für den in der Tat die Mutter Mamaea das Regiment führte. Dringende, fast demütige Friedensvorschläge der römischen Regierung blieben ohne Wirkung; es blieb nichts übrig als der Gebrauch der Waffen. Die aus dem ganzen Reiche zusammengezogenen römischen Heeresmassen wurden geteilt: der linke Flügel nahm die Richtung auf Armenien und Medien, der rechte auf Mesene an der Euphrat- und Tigrismündung, vielleicht in der Berechnung, dort wie hier auf den Anhang der Arsakiden sich stützen zu können; die Hauptarmee ging gegen Mesopotamien vor. Die Truppen waren zahlreich genug, aber ohne Zucht und Haltung; ein hochgestellter römischer Offizier dieser Zeit bezeugt es selbst, daß sie verwöhnt und unbotmäßig waren, sich weigerten zu kämpfen, ihre Offiziere erschlugen und haufenweise desertierten. Die Hauptmacht kam gar nicht über den Euphrat ^79, da die Mutter dem Kaiser vorstellte, daß es nicht seine Sache sei, sich für seine Untertanen, sondern dieser, sich für ihn zu schlagen. Der rechte Flügel, im Flachland von der persischen Hauptmacht angegriffen und von dem Kaiser im Stich gelassen, wurde aufgerieben. Als darauf der Kaiser dem nach Medien vorgedrungenen Flügel Befehl erteilte, sich zurückzuziehen, litt auch dieser stark bei dem winterlichen Rückmarsch durch Armenien. Wenn es bei diesem üblen Rückzug der großen orientalischen Armee nach Antiocheia blieb und zu keiner vollständigen Katastrophe kam, sogar Mesopotamien in römischer Gewalt blieb, so scheint das nicht das Verdienst der römischen Truppen oder ihrer Führer zu sein, sondern darauf zu beruhen, daß das persische Aufgebot des Kampfes müde ward und nach Hause ging ^80. Aber sie gingen nicht auf lange, um so mehr, als bald darauf nach der Ermordung des letzten Sprossen der Severischen Dynastie die einzelnen Heerführer und die Regierung in Rom um die Besetzung des römischen Thrones zu schlagen begannen und somit darin einig waren, die Geschäfte der auswärtigen Feinde zu besorgen. Unter Maximinus (235-238) geriet das römische Mesopotamien in Ardaschirs Gewalt und schickten die Perser abermals sich an, den Euphrat zu überschreiten ^81. Nachdem die inneren Wirren einigermaßen sich beruhigt hatten und Gordian III., fast noch ein Knabe, unter dem Schutz des Kommandanten von Rom und bald seines Schwiegervaters Furius Timesitheus unbestritten im ganzen Reiche gebot, wurde in feierlicher Weise den Persern der Krieg erklärt, und im Jahre 242 rückte eine große römische Armee unter persönlicher Führung des Kaisers oder vielmehr seines Schwiegervaters in Mesopotamien ein. Sie hatte vollständigen Erfolg; Karrhä wurde wieder gewonnen, bei Resaina zwischen Karrhä und Nisibis das Heer des Perserkönigs Schapur oder Sapor (reg. 241-272), welcher kurz vorher seinem Vater Ardaschir gefolgt war, auf das Haupt geschlagen, infolge dieses Sieges auch Nisibis besetzt. Ganz Mesopotamien war zurückerobert; es wurde beschlossen, zum Euphrat zurück und von da stromabwärts gegen die feindliche Hauptstadt Ktesiphon zu marschieren. Unglücklicherweise starb Timesitheus und sein Nachfolger, Marcus Iulius Philippus, ein geborener Araber aus der Trachonitis, benutzte die Gelegenheit, den jungen Herrscher zu beseitigen. Als das Heer den schwierigen Marsch durch das Tal des Chaboras nach dem Euphrat zurückgelegt hatte, fanden, angeblich infolge der von Philippus getroffenen Anordnungen, die Soldaten in Kirkesion am Einfluß des Chaboras in den Euphrat die erwarteten Lebensmittel und Vorräte nicht vor und legten dies dem Kaiser zur Last. Nichtsdestoweniger wurde der Marsch in der Richtung auf Ktesiphon angetreten; aber schon auf der ersten Station bei Zaitha (etwas unterhalb Mejadin) erschlugen eine Anzahl aufständischer Gardisten den Kaiser (Frühling oder Sommer 244) und riefen ihren Kommandanten Philippus an seiner Stelle zum Augustus aus. Der neue Herrscher tat, was der Soldat oder wenigstens der Gardist begehrte, und gab nicht bloß die beabsichtigte Expedition gegen Ktesiphon auf, sondern führte auch die Truppen sogleich nach Italien zurück. Die Erlaubnis dazu erkaufte er sich von dem überwundenen Feind durch die Abtretung von Mesopotamien und Armenien, also der Euphratgrenze. Indes erregte dieser Friedensschluß eine solche Erbitterung, daß der Kaiser es nicht wagte, denselben zur Ausführung zu bringen und in den abgetretenen Provinzen die Besatzungen stehen ließ ^82. Daß die Perser sich dies wenigstens vorläufig gefallen ließen, gibt das Maß dessen, was sie damals vermochten. Nicht die Orientalen, sondern die Goten, die fünfzehn Jahre hindurch wütende Pest und die Zwietracht der miteinander um die Krone hadernden Korpsführer brachen die letzte Kraft des Reiches.
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^78 Die späterhin rezipierte Chronologie setzt den Beginn der Sassanidendynastie auf das Seleukidenjahr 538 = 1. Oktober 226/27 n. Chr. oder das vierte (volle) Jahr des seit Frühling 222 regierenden Severus Alexander (Agathias 4, 24). Nach anderen Daten zählte König Ardaschir das Jahr Herbst 223/24 n. Chr. als sein erstes, nahm also wohl in diesem den Großkönigtitel an (Nöldeke, Tabari, S. 410). Die letzte bis jetzt bekannte datierte Münze des älteren Systems ist vom Jahre 539. Als Dion schrieb, zwischen 230 und 234, war Artabanos tot und sein Anhang überwältigt, und wurde das Einrücken des Artaxares in Mesopotamien und Syrien erwartet.
^79 Der Kaiser blieb wahrscheinlich in Palmyra; wenigstens gedenkt eine palmyrenische Inschrift CIG 4483 der επιδημία θεού Αλεξάνδρου.
^80 Die unvergleichlich schlechten Berichte über diesen Krieg (der relativ beste ist der aus gemeinschaftlicher Quelle bei Herodian, Zonaras und Synkellos p. 674 vorliegende) entscheiden nicht einmal die Frage, wer in diesen Kämpfen Sieger blieb. Während Herodian von einer beispiellosen Niederlage der Römer spricht, feiern die lateinischen Quellen, die Biographie sowohl wie Victor, Eutrop und Rufius Festus, den Alexander als den Besieger des Artaxerxes oder Xerxes, und nach diesen letzteren ist auch der weitere Verlauf der Dinge günstig. Die Vermittlung gibt Herodian (6, 6, 5) an die Hand. Nach den armenischen Berichten (Gutschmid, ZDMG 31, 1877, S. 47) haben die Arsakiden mit Unterstützung der Kaukasusvölker sich in Armenien noch bis zum Jahre 237 gegen Ardaschir behauptet; diese Diversion mag richtig und auch den Römern zugute gekommen sein.
^81 Den besten Bericht geben, aus derselben Quelle schöpfend, Synkellos (p. 683) und Zonaras (12, 18). Damit stimmen die Einzelangaben Ammians (23, 5; 7, 17) und so ziemlich der gefälschte Brief Gordians an den Senat in der Biographie c. 27, aus dem die Erzählung c. 26 unkundig hergestellt ist; Antiocheia war in Gefahr, aber nicht in den Händen der Perser.
^82 So stellt Zon. 12, 19 den Hergang dar; damit stimmt Zos. hist. 3, 32, und auch der spätere Verlauf der Dinge zeigt Armenien nicht geradezu im persischen Besitz. Wenn nach Euagr. 5, 7 damals bloß Klein-Armenien römisch blieb, so mag das insofern nicht unrichtig sein, als die Abhängigkeit des Lehnskönigs von Groß-Armenien nach dem Frieden wohl nur eine nominelle war.
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Es wird hier, wo der römische Orient im Ringen mit dem persischen auf sich selber angewiesen ist, am Platz sein, eines merkwürdigen Staates zu gedenken, der, durch und für den Wüstenhandel geschaffen, jetzt für kurze Zeit in der politischen Geschichte eine führende Rolle übernimmt. Die Oase Palmyra, in der einheimischen Sprache Thadmor, liegt auf halbem Wege zwischen Damaskos und dem Euphrat. Von Bedeutung ist sie lediglich als Zwischenstation zwischen dem Euphratgebiet und dem Mittelmeer und hat auch diese Bedeutung erst spät gewonnen und früh wieder verloren, so daß Palmyras Blütezeit ungefähr mit derjenigen Periode zusammenfällt, die wir hier schildern. Über das Emporkommen der Stadt fehlt es an jeder Überlieferung ^83. Erwähnt wird sie zuerst bei Gelegenheit des Aufenthaltes des Antonius in Syrien im Jahre 713 (41), wo dieser einen vergeblichen Versuch machte, sich ihrer Reichtümer zu bemächtigen; auch die dort gefundenen Denkmäler - die älteste datierte palmyrenische Inschrift ist vom Jahre 745 (9) - reichen schwerlich viel weiter zurück. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß ihr Aufblühen mit der Festsetzung der Römer im syrischen Küstenland zusammenhängt. So lange die Nabatäer und die Städte der Osrhoene nicht unmittelbar römisch waren, hatten die Römer ein Interesse daran, eine andere direkte Verbindung mit dem Euphrat herzustellen, und diese führte dann notwendig über Palmyra. Eine römische Gründung ist Palmyra nicht; als Veranlassung für jenen Raubzug nahm Antonius die Neutralität der zwischen den beiden Großstaaten den Verkehr vermittelnden Kaufleute, und die römischen Reiter kehrten unverrichteter Sache um vor der Schützenkette, die die Palmyrener dem Angriff entgegenstellten. Aber schon in der ersten Kaiserzeit muß die Stadt zum Reiche gerechnet worden sein, da die für Syrien ergangenen Steuerverordnungen des Germanicus und des Corbulo auch für Palmyra zur Anwendung kamen; in einer Inschrift vom Jahre 80 begegnet eine claudische Phyle daselbst; seit Hadrian nennt sich die Stadt Hadriana Palmyra, und im dritten Jahrhundert bezeichnet sie sich sogar als Kolonie.
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^83 Der biblische Bericht (1. Kön. 9, 18) über die Erbauung der Stadt Thamar in Idumäa durch König Salomo ist nur durch ein freilich altes Mißverständnis auf Thadmor übertragen worden; immer enthält die irrige Beziehung desselben auf diese Stadt bei den späteren Juden (Chron. 2, 8, 4 und die griechische Übersetzung von 1. Kön. 9, 4) das älteste Zeugnis für deren Existenz (Hitzig, ZDMG 8, 1854, S. 222).
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Indes war die Reichsuntertänigkeit der Palmyrener anderer Art als die gewöhnliche und einigermaßen dem Klientelverhältnis der abhängigen Königreiche ähnlich. Noch in Vespasians Zeit heißt Palmyra ein Zwischengebiet zwischen den beiden Großmächten und wurde bei jedem Zusammenstoß der Römer und der Parther gefragt, welche Politik die Palmyrener einhalten würden. Den Schlüssel für die Sonderstellung müssen wir in den Grenzverhältnissen und den für den Grenzschutz getroffenen Ordnungen suchen. Die syrischen Truppen, soweit sie am Euphrat selbst standen, haben ihre Hauptstellung bei Zeugma, Biredjik gegenüber an der großen Euphratpassage, gehabt. Weiter stromabwärts schiebt sich zwischen das unmittelbar römische und das parthische Gebiet das von Palmyra, das bis zum Euphrat reicht und die nächste bedeutende Übergangsstelle bei Sura gegenüber der mesopotamischen Stadt Nikephorion (später Kallinikon, heute er-Rakka) einschließt. Es ist mehr als wahrscheinlich, daß die Hut dieser wichtigen Grenzfestung sowie die Sicherung der Wüstenstraße zwischen dem Euphrat und Palmyra, auch wohl eines Teils der Straße von Palmyra nach Damaskos, der Gemeinde Palmyra überlassen ward und daß sie also berechtigt und verpflichtet war, die für diese nicht geringe Aufgabe erforderlichen militärischen Einrichtungen zu treffen ^84. Späterhin sind wohl die Reichstruppen näher an Palmyra herangezogen und ist eine der syrischen Legionen nach Danava zwischen Palmyra und Damaskos, die arabische nach Bostra gelegt worden; seit Severus Mesopotamien mit dem Reich vereinigt hatte, waren sogar hier beide Ufer des Euphrat in römischer Gewalt und endigte das römische Gebiet am Euphrat nicht mehr bei Sura, sondern bei Kirkesion an der Mündung des Chaboras in den Euphrat oberhalb Mejâdîn. Auch wurde damals Mesopotamien stark mit Reichstruppen belegt. Aber die mesopotamischen Legionen standen an der großen Straße im Norden bei Resaina und Nisibis, und auch die syrischen und die arabischen Truppen machten die Mitwirkung der palmyrenischen nicht entbehrlich. Es mag sogar die Hut von Kirkesion und dieses Teils des Euphratufers eben den Palmyrenern anvertraut worden sein. Erst nach dem Untergang Palmyras und vielleicht in Ersatz desselben ist Kirkesion ^85 von Diocletian zu der starken Festung gemacht worden, die seitdem hier der Stützpunkt der Grenzverteidigung gewesen ist.
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^84 Ausdrücklich berichtet wird dies nirgends; aber alle Umstände sprechen dafür. Daß die römisch-parthische Grenze, bevor die Römer auf dem linken Euphratufer sich festsetzten, am rechten wenig unterhalb Sura war, sagt am bestimmtesten Plinius (nat. 5, 26, 89: a Sura proxime est Philiscum - vgl. Anm. 85 - oppidum Parthorum ad Euphratem; ab eo Seleuciam dierum decem navigatio), und hier ist sie bis zur Einrichtung der Provinz Mesopotamien unter Severus geblieben. Die Palmyrene des Ptolemaeos (5, 15, 24, 25) ist eine Landschaft Koilesyriens, die einen guten Teil des Gebiets südlich von Palmyra zu umfassen scheint, sicher aber bis an den Euphrat reicht und Sura einschließt; andere städtische Zentren außer Palmyra scheinen nicht aufgeführt zu werden und nichts im Wege zu stehen, diesen großen Distrikt als Stadtgebiet zu fassen. Namentlich solange Mesopotamien parthisch war, aber auch nachher noch hat mit Rücksicht auf die angrenzende Wüste ein dauernder Grenzschutz hier nicht fehlen können; wie denn im 4. Jahrhundert nach Ausweis der Notitia die Palmyrene stark besetzt war, die nördliche von den Truppen des Dux von Syrien, Palmyra selbst und die südliche Hälfte von denen des Dux von Phoenike. Daß in der früheren Kaiserzeit hier keine römischen Truppen gestanden haben, ist durch das Schweigen der Schriftsteller und das Fehlen der in Palmyra selbst zahlreichen Inschriften verbürgt. Wenn in der Peutingerschen Tafel unter Sura vermerkt ist: “fines exercitus Syriatici et commercium barbarorum”, d. h. “hier endigen die römischen Besatzungen, und hier ist der Zwischenort für den Barbarenverkehr”, so ist damit nur gesagt, was in späterer Zeit Ammian (23, 3, 7: Callinicum mumimentum robustum et commercandi opimitate gratissimum) und noch Kaiser Honorius (Cod. Iust. 4, 63, 4) wiederholen, daß Kallinikon zu den wenigen, dem römisch-barbarischen Grenzhandel freigegebenen Entrepôts gehört; aber nicht einmal für die Entstehungszeit der Tafel folgt daraus, daß damals Reichstruppen dort standen, da ja die Palmyrener im allgemeinen auch zur syrischen Armee gehörten und bei dem exercitus Syriaticus an sie gedacht sein kann. Es muß die Stadt eine eigene Truppenmacht aufgestellt haben, ähnlich wie die Fürsten von Numidien und von Pantikapäon. Dadurch allein wird auch sowohl das Abweisen der Truppen des Antonius wie das Verhalten der Palmyrener in den Wirren des 3. Jahrhunderts verständlich, nicht minder das Auftreten der numeri Palmyrenorum unter den militärischen Neuerungen derselben Epoche.
^85 Amm. 23, 5, 2: Cercusium .. . Diocletiänus exiguum ante hoc et suspectum muris turribusque circumdedit celsis, . . . ne vagarentur per Syriam Persae ita ut paucis ante annis cum magnis provinciarum contigerat damnis. Vgl. Prok. aed. 2, 6. Vielleicht ist dieser Ort nicht verschieden von dem Φάλγα oder Φάλιγα des Isidorus von Charax (mans. Parth. 1; Stephanus v. Byzanz, Ethnika, unter diesem Wort) und dem Plinianischen Philiscum (Anm. 84).
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Die Spuren dieser Sonderstellung Palmyras sind auch in den Institutionen nachweisbar. Das Fehlen des Kaisernamens auf den palmyrenischen Münzen ist wohl nicht aus ihr zu erklären, sondern daraus, daß die Gemeinde fast nur kleine Scheidemünze ausgegeben hat. Deutlich aber spricht die Behandlung der Sprache. Von der sonst bei den Römern fast ausnahmslos befolgten Regel, in dem unmittelbaren Gebiet nur den Gebrauch der beiden Reichssprachen zu gestatten, ist Palmyra ausgenommen. Hier hat diejenige Sprache, welche im übrigen Syrien und nicht minder seit dem Exil in Judäa die gewöhnliche im privaten Verkehr, aber auf diesen beschränkt war, sich im öffentlichen Gebrauch behauptet, solange die Stadt überhaupt bestanden hat. Wesentliche Verschiedenheiten des palmyrenischen Syrisch von dem der übrigen oben genannten Gegenden lassen sich nicht nachweisen; die nicht selten arabisch oder jüdisch, auch persisch geformten Eigennamen zeigen die starke Völkermischung, und zahlreiche griechisch-römische Lehnwörter die Einwirkung der Okzidentalen. Es wird späterhin Regel, dem syrischen Text einen griechischen beizufügen, welcher in einem Beschluß des palmyrenischen Gemeinderats vom Jahre 137 dem palmyrenischen nach-, später gewöhnlich voransteht; aber bloß griechische Inschriften eingeborener Palmyrener sind seltene Ausnahmen. Sogar in Weihinschriften, welche Palmyrener ihren heimischen Gottheiten in Rom gesetzt haben ^86, und in Grabschriften der in Afrika oder Britannien verstorbenen palmyrenischen Soldaten ist die palmyrenische Fassung zugefügt. Ebenso wurde in Palmyra zwar das römische Jahr wie im übrigen Reiche der Datierung zugrunde gelegt, aber die Monatsnamen sind nicht die im römischen Syrien offiziell rezipierten makedonischen, sondern diejenigen, welche in demselben wenigstens bei den Juden im gemeinen Verkehr galten und außerdem bei den unter assyrischer und später persischer Herrschaft lebenden aramäischen Stämmen in Gebrauch waren ^87.
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^86 Von den sieben bis jetzt außerhalb Palmyra gefundenen Dedikationen an den palmyrenischen Malach Belos haben die drei in Rom zum Vorschein gekommenen (CIL VI, 51, 710; CIG 6015) neben griechischem oder lateinischem auch palmyrenischen Text, zwei afrikanische (CIL VIII, 2497, 8795 add.) und zwei dakische (Archäologisch-epigraphische Mitteilungen aus Österreich 6, 1882, 109, 111) bloß lateinischen. Die eine der letzteren ist von einem offenbar aus Palmyra gebürtigen Duoviralen von Sarmizegetusa, P. Aelius Theimes, gesetzt diis patriis Malagbel et Bebellahamon et Benefal et Manavat.
^87 Woher diese Monatsnamen rühren, ist dunkel; sie treten zuerst in der assyrischen Keilschrift auf, sind aber nicht assyrischen Ursprungs. Infolge der assyrischen Herrschaft sind sie dann in dem Bereich der syrischen Sprache in Gebrauch geblieben. Abweichungen finden sich; der zweite Monat, der Dios der griechisch redenden Syrer, unser November, heißt bei den Juden Markeschwan, bei den Palmyrenern Kanun (Waddington 25746). Übrigens sind diese Monatsnamen, soweit sie innerhalb des Römischen Reiches zur Anwendung kommen, wie die makedonischen dem Julianischen Kalender angepaßt, so daß nur die Monatsbenennung differiert, der Jahranfang (1. Oktober) des syrisch-römischen Jahres auf die griechischen wie auf die aramäischen Benennungen gleichmäßig Anwendung findet.
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Die munizipale Ordnung ist im wesentlichen nach dem Muster der griechischen des Römerreichs gestaltet; die Beziehungen für Beamte und Rat ^88 und selbst diejenige der Kolonie werden in den palmyrenischen Texten meistenteils aus den Reichssprachen beibehalten. Aber auch in der Verwaltung behielt der Distrikt eine größere Selbständigkeit, als sie sonst den Stadtgemeinden zukommt. Neben den städtischen Beamten finden wir wenigstens im dritten Jahrhundert die Stadt Palmyra mit ihrem Gebiet unter einem besonderen “Hauptmann” senatorischen Ranges und römischer Bestellung, aber gewählt aus dem angesehensten Geschlecht des Ortes; Septimios Hairanes, des Odaenathos Sohn, ist der Sache nach ein Fürst der Palmyrener ^89, der von dem Legaten von Syrien wohl nicht anders abhängig war als die Klientelfürsten von den benachbarten Reichstatthaltern überhaupt. Wenige Jahre später begegnen wir seinem Sohn ^90 Septimios Odaenathos in der gleichen, ja im Rang noch gesteigerten erbfürstlichen Stellung ^91.
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^88 Zum Beispiel Archon, Grammateus, Proedros, Syndikos, Dekaprotoi.
^89 Dies lehrt die Inschrift von Palmyra CIG 4491, 4492 = Waddington 2600 = Vogue 22, diesem Hairanes im Jahre 251 gesetzt von einem Soldaten der in Arabien stehenden Legion. Sein Titel ist griechisch ο λαμπρότατος συνκλητικός εξάρχος (= princeps) Παλμυρηνών, palmyrenisch “erlauchter Senator, Haupt von Thadmor”. Die Grabschrift (CIG 4507 = Waddington 2621 = Vogue 21) des Vaters des Hairanes, Septimios Odaenathos, Sohnes des Hairanes, Enkels des Vaballathos, Urenkels des Nassoros, gibt auch ihm schon senatorischen Rang.
^90 Allerdings wird der Vater dieses Odaenathos nirgends genannt; aber es ist so gut wie sicher, daß er der Sohn des eben genannten Hairanes ist und den Namen von seinem Großvater führt. Auch Zosimus (hist. 1, 39) nennt ihn einen von den Vorfahren her von der Regierung ausgezeichneten Palmyrener (άνδρα Παλμυρηνόν καί εκ προγόνων τής παρά τών βασιλέων αξιωθέντα τίμης).
^91 In der Inschrift Waddington 2603 = Vogue 23, die die Zunft der Gold- und Silberarbeiter von Palmyra im Jahre 257 dem Odaenathos setzt, heißt es ο λαμπρότατος υπατικός, also vir consularis, und griechisch δεσπότης, syrisch mβran. Die erstere Bezeichnung ist kein Amtstitel, sondern eine Angabe der Rangklasse; so steht vir consularis nicht selten hinter dem Namen ganz wie vir clarissimus (CIL X., p. 1117 und sonst) und findet sich ο λαμπρότατος υπατικός neben und vor verschiedenartigen Amtstiteln, zum Beispiel dem des Prokonsuls von Afrika (CIG 2979 wo λαμπρότατος fehlt), des kaiserlichen Legaten von Pontus und Bithynien (CIG 3747 3748, 3771) und von Palästina (CIG 4151), des Statthalters von Lykien und Pamphylien (CIG 4272); erst in nachkonstantinischer Zeit wird es mit dem Namen der Provinz verbunden als Amtstitel verwendet (z. B. CIG 2596, 4266 e). Hieraus ist also für die Rechtsstellung des Odaenathos nichts zu entnehmen. Ebenso darf in der syrischen Bezeichnung des Herrn nicht gerade der Herrscher gefunden werden; sie wird auch einem Prokurator gegeben (Waddington 2606 = Vogue 25).
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Nicht minder bildete Palmyra einen abgeschlossenen Zollbezirk, in welchem die Zölle nicht von Staats-, sondern von Gemeindewegen verpachtet wurden ^92.
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^92 Syrien bildete in der Kaiserzeit ein eigenes Reichszollgebiet und es ward der Reichszoll nicht bloß an der Küste, sondern auch an der Euphratgrenze, insonderheit bei Zeugma erhoben. Daraus folgt mit Notwendigkeit, daß auch weiter südwärts, wo der Euphrat nicht mehr in römischer Gewalt war, an der römischen Ostgrenze ähnliche Zölle eingerichtet waren. Nun hat ein Beschluß des Rats von Palmyra vom Jahre 137 gelehrt, daß die Stadt und ihr Gebiet einen eigenen Zollbezirk bildeten und von allen ein- oder ausgehenden Waren zu Gunsten der Stadt der Zoll erhoben ward. Daß dies Gebiet außerhalb des Reichszolles stand, ist wahrscheinlich, einmal weil, wenn eine das palmyrenische Gebiet einschließende Reichszollinie bestanden hätte, deren Erwähnung in jener ausführlichen Verfügung nicht wohl fehlen könnte: zweitens weil eine von den Reichszollinien eingeschlossene Gemeinde des Reiches schwerlich das Recht gehabt hat, an ihrer Gebietsgrenze in diesem Umfang Zölle zu erheben. Man wird also in der Zollerhebung der Gemeinde Palmyra dieselbe Sonderstellung zu erkennen haben, welche ihr in militärischer Hinsicht beigelegt werden muß. Vielleicht ist ihr dagegen zu Gunsten der Reichskasse eine Auflage gemacht worden, etwa die Ablieferung einer Quote des Zollertrages oder auch ein erhöhter Tribut. Ähnliche Einrichtungen wie für Palmyra mögen auch für Bostra und Petra bestanden haben; denn zollfrei sind die Waren sicher auch hier nicht eingegangen und nach Plin. nat. 12, 14, 65 scheint von dem arabischen, über Gaza ausgehenden Weihrauch Reichszoll nur in Gaza an der Küste erhoben zu sein. Die Trägheit der römischen Verwaltung ist stärker als die Fiskalität; sie mag die unbequemen Landgrenzzölle öfter von sich auf die Gemeinden abgewälzt haben.
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Die Bedeutung Palmyras ruht auf dem Karawanenverkehr. Die Häupter der Karawanen (συνοδιάρχαι), welche von Palmyra nach den großen Entrepôts am Euphrat gingen, nach Vologasias, der schon erwähnten parthischen Gründung unweit der Stätte des alten Babylon, und nach Forath oder Charax Spasinu, Zwillingsstädten an der Mündung nahe am Persischen Meerbusen, erscheinen in den Inschriften als die angesehensten Stadtbürger ^93 und bekleiden nicht bloß die Ämter ihrer Heimat, sondern zum Teil Reichsämter; auch die Großhändler (αρχέμποροι) und die Zunft der Gold- und Silberarbeiter zeugen von der Bedeutung der Stadt für den Handel und die Fabrikation, nicht minder für ihren Wohlstand die noch heute stehenden Tempel der Stadt und die langen Säulenreihen der städtischen Hallen so wie die massenhaften reich verzierten Grabmäler. Dem Feldbau ist das Klima wenig günstig - der Ort liegt nahe an der Nordgrenze der Dattelpalme und führt nicht von dieser seinen griechischen Namen; aber es finden sich in der Umgegend die Reste großer unterirdischer Wasserleitungen und ungeheurer, künstlich aus Quadern angelegter Wasserreservoirs, mit deren Hilfe der jetzt aller Vegetation bare Boden einst eine reiche Kultur künstlich entwickelt haben muß. Dieser Reichtum und diese auch in der Römerherrschaft nicht ganz beseitigte nationale Eigenart und administrative Selbständigkeit erklären einigermaßen Palmyras Rolle um die Mitte des dritten Jahrhunderts in der großen Krise, zu deren Darlegung wir jetzt uns zurückwenden.
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^93 Diese Karawanen (συνοδίαι) erscheinen auf den palmyrenischen Inschriften als feste Genossenschaften, die dieselben Fahrten ohne Zweifel in bestimmten Intervallen unter ihrem Vormann (συνοδιάρχης, Waddington 2589, 2590, 2596) unternehmen; so setzen einem solchen eine Bildsäule “die mit ihm nach Vologesias hinab gegangenen Kaufleute” (οι σύν αυτώ κατελθόντες εις Ολογεσιάδα ένποροι, Waddington 2599 vom Jahre 247) oder “herauf von Forath (vgl. Plin. nat. 6, 28, 145) und Vologasias” (οι συναναβάντες μετ' αυτού έμποροι από Φοράθου κέ Ολογασιάδος, Waddington 2589 vom Jahre 142) oder “herauf von Spasinu Charax” (οι σύν αυτώ αναβάντες από Στασίνου Χάρακος, Waddington 2596 vom Jahre 193; ähnlich 2590 vom Jahre 155). Alle diese Führer sind vornehme, mit Ahnenreihen ausgestattete Männer; ihre Ehrendenkmäler stehen in der großen Kolonnade neben denen der Königin Zenobia und ihrer Familie. Besonders merkwürdig ist einer derselben, Septimius Vorodes, von dem es eine Reihe von Ehrenbasen aus den Jahren 2b2-267 gibt (Waddington 2606-2610); auch er war Karawanenhaupt (ανακομισάντα τής συνοδίας εκ τών ιδίων καί μαρθυρηθέντα υπό τών αρχεμπόρων, Waddington 2606 a; also bestritt er die Kosten der Rückreise für die ganze Begleitung und wurde wegen dieser Freigebigkeit von den Großhändlern öffentlich belobt). Aber er bekleidete auch nicht bloß die städtischen Ämter des Strategen und Agoranomen, sondern war sogar kaiserlicher Prokurator zweiter Klasse (ducenarius) und Argapetes (Anm. 102).
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Nachdem Kaiser Decius im Jahre 251 gegen die Goten in Europa gefallen war, überließ die Regierung des Reiches, wenn es überhaupt damals ein Reich und eine Regierung noch gab, den Osten völlig seinem Schicksal. Während die Piraten vom Schwarzen Meer her weit und breit die Küsten und selbst das Binnenland verheerten, ging auch der Perserkönig Sapor wieder angriffsweise vor. Wenn sein Vater sich damit begnügt hatte, sich den Herrn von Iran zu nennen, so hat er zuerst wie nach ihm die folgenden Herrscher sich bezeichnet als den Großkönig von Iran und Nicht-Iran und damit gleichsam das Programm seiner Eroberungspolitik hingestellt. Im Jahre 252 oder 253 besetzte er Armenien, oder es unterwarf sich ihm freiwillig, ohne Zweifel mitergriffen von jenem Aufflammen des alten Perserglaubens und Perserwesens; der rechtmäßige König Tiridates suchte Zuflucht bei den Römern, die übrigen Glieder des königlichen Hauses stellten sich unter die Fahnen des Persers ^94. Nachdem also Armenien persisch geworden war, überschwemmten die Scharen der Orientalen Mesopotamien, Syrien und Kappadokien; sie verwüsteten weit und breit das platte Land, aber die Bewohner der größeren Städte wiesen den Angriff der auf Belagerung wenig eingerichteten Feinde ab, voran die tapferen Edessener. Im Okzident war inzwischen wenigstens eine anerkannte Regierung hergestellt worden. Der Kaiser Publius Licinius Valerianus, ein rechtschaffener und wohlgesinnter Herrscher, aber kein entschlossener und schwierigen Verhältnissen gewachsener Charakter, erschien endlich im Osten und begab sich nach Antiocheia. Von da aus ging er nach Kappadokien, das die persischen Streif scharen räumten. Aber die Pest dezimierte sein Heer, und er zögerte lange, den entscheidenden Kampf in Mesopotamien aufzunehmen. Endlich entschloß er sich, dem schwer bedrängten Edessa Hilfe zu bringen, und überschritt mit seinen Scharen den Euphrat. Hier, unweit Edessa, trat die Katastrophe ein, welche für den römischen Orient ungefähr das zu bedeuten hat, was für den Okzident der Sieg der Goten an der Donaumündung und der Fall des Decius: die Gefangennahme des Kaisers Valerianus durch die Perser (Ende 259 oder Anfang 260) ^95. Über die näheren Umstände gehen die Berichte auseinander. Nach der einen Version wurde er, als er mit einer schwachen Schar versuchte, nach Edessa zu gelangen, von den weit überlegenen Persern umzingelt und gefangen. Nach einer andern gelangte er, wenn auch geschlagen, in die belagerte Stadt, fürchtete aber, da er keine ausreichende Hilfe brachte und die Lebensmittel nur um so rascher zu Ende gingen, den Ausbruch einer Militärinsurrektion und lieferte sich darum freiwillig dem Feind in die Hände. Nach einer dritten knüpfte er, aufs äußerste bedrängt, Verhandlungen wegen der Übergabe Edessas mit Sapor an; da der Perserkönig es ablehnte, mit Gesandten zu verhandeln, erschien er persönlich im feindlichen Lager und ward wortbrüchigerweise zum Gefangenen gemacht.
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^94 Nach dem griechischen Bericht (Zon. 12, 21) flüchtet König Tiridates zu den Römern, seine Söhne aber treten auf die Seite der Perser; nach dem armenischen wird König Chosroes von seinen Brüdern ermordet und des Chosroes Sohn Tiridates zu den Römern geflüchtet (Gutschmid ZDMG 31, 1877, S. 48). Vielleicht ist der letztere vorzuziehen.
^95 Den einzigen festen chronologischen Anhalt geben die alexandrinischen Münzen, nach welchen Valerianus zwischen 29. August 259 und 28. August 260 gefangen ward. Daß er nach seiner Gefangennahme nicht mehr als Kaiser galt, erklärt sich, da die Perser ihn zwangen, seinen ehemaligen Untertanen Befehle in ihrem Interesse zu erteilen (Dio Forts. fr. 3).
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Welche immer von diesen Erzählungen der Wahrheit am nächsten kommen mag, der Kaiser ist in feindlicher Gefangenschaft gestorben ^96, und die Folge dieser Katastrophe war der Verlust des Orients an die Perser. Vor allem Antiocheia, die größte und reichste Stadt des Ostens, geriet zum ersten Mal, seit sie römisch war, in die Gewalt des Landesfeindes, und zum guten Teil durch die Schuld der eigenen Bürger. Ein vornehmer Antiochener, Mareades, den wegen unterschlagener öffentlicher Gelder der Rat ausgestoßen hatte, führte die persische Armee nach seiner Vaterstadt; mag es auch Fabel sein, daß die Bürgerschaft im Theater selbst von den anrückenden Feinden überrascht ward, daran ist kein Zweifel, daß sie nicht bloß keinen Widerstand leistete, sondern ein großer Teil der niederen Bevölkerung, teils mit Rücksicht auf Mareades, teils in der Hoffnung auf Anarchie und Raub, das Eindringen der Perser gern sah. So wurde die Stadt mit allen ihren Schätzen die Beute des Feindes und entsetzlich in derselben gehaust, freilich auch Mareades, wir wissen nicht warum, von König Sapor zum Feuertode verurteilt ^97. Das gleiche Schicksal erlitten außer zahllosen kleineren Ortschaften die Hauptstädte von Kilikien und Kappadokien, Tarsos und Caesarea, letztere angeblich eine Stadt von 400000 Einwohnern. Die endlosen Züge der Gefangenen, die wie das Vieh einmal am Tage zur Tränke geführt wurden, bedeckten die Wüstenstraßen des Ostens. Auf der Heimkehr sollen die Perser, um eine Schlucht rascher zu überschreiten, sie mit den Leibern der mitgeführten Gefangenen ausgefüllt haben. Glaublicher ist es, daß der große “Kaiserdamm” (Bend-i-Kaiser) bei Sostra (Schuschter) in Susiana, durch welchen noch heute das Wasser des Pasitigris den höher gelegenen Gegenden zugeführt wird, von diesen Gefangenen gebaut ward; wie ja auch Kaiser Neros Architekten die Hauptstadt von Armenien bauen geholfen und überhaupt auf diesem Gebiet die Okzidentalen stets ihre Überlegenheit behauptet haben. Auf eine Gegenwehr des Reiches stießen die Perser nirgends; aber Edessa hielt sich noch immer, und auch Caesarea hatte sich tapfer verteidigt und war nur durch Verrat gefallen. Die örtliche Gegenwehr ging allmählich hinaus über die Abwehr hinter den städtischen Wällen, und die durch die weite Ausdehnung des eroberten Gebiets herbeigeführte Auflösung der persischen Haufen war dem kühnen Parteigänger günstig. Einem selbstbestellten römischen Führer, Kallistos ^98, gelang ein glücklicher Handstreich: mit den Schiffen, die er in den kilikischen Häfen zusammengebracht hatte, fuhr er nach Pompeiopolis, das die Perser eben belagerten, während sie gleichzeitig Lykaonien brandschatzten, erschlug mehrere Tausend Mann und bemächtigte sich des königlichen Harems. Dies bestimmte den König, unter dem Vorwand einer nicht aufzuschiebenden Festfeier, sofort nach Hause zu gehen, in solcher Eile, daß er, um nicht aufgehalten zu werden, von den Edessenern freien Durchzug durch ihr Gebiet gegen alles von ihm erbeutete römische Goldgeld erkaufte. Den von Antiocheia heimkehrenden Scharen brachte der Fürst von Palmyra, Odaenathos, bevor sie den Euphrat überschritten, empfindliche Verluste bei. Aber kaum war die dringendste Persergefahr beseitigt, als unter den sich selbst überlassenen Heerführern des Ostens zwei der namhaftesten, der die Kasse und das Depot der Armee in Samosata verwaltende Offizier Fulvius Macrianus ^99 und der oben genannte Kallistos, dem Sohne und Mitregenten und jetzt alleinigen Herrscher Gallienus, für den freilich der Osten und die Perser nicht da waren, den Gehorsam aufkündigten und, selbst die Annahme des Purpurs verweigernd, die beiden Söhne des ersteren Fulvius Macrianus und Fulvius Quietus zu Kaisern ausriefen (261). Dies Auftreten der beiden angesehenen Feldherrn bewirkte, daß in Ägypten und im ganzen Osten, mit Ausnahme von Palmyra, dessen Fürst für Gallienus eintrat, die beiden jungen Kaiser zur Anerkennung gelangten. Der eine von ihnen, Macrianus, ging mit seinem Vater nach dem Westen ab, um auch hier dies neue Regiment einzusetzen. Aber bald wandte sich das Glück: in Illyricum verlor Macrianus, nicht gegen Gallienus, sondern gegen einen anderen Prätendenten, Schlacht und Leben. Gegen den in Syrien zurückgebliebenen Bruder wandte sich Odaenathos; bei Hemesa, wo die Heere aufeinandertrafen, antworteten die Soldaten des Quietus auf die Aufforderung, sich zu ergeben, daß sie alles eher über sich ergehen lassen würden, als einem Barbaren sich in die Hände zu liefern. Nichtsdestoweniger verriet der Feldherr des Quietus, Kallistos, seinen Herrn an den Palmyrener ^100, und also endete auch dessen kurzes Regiment.
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^96 Die besseren Berichte wissen nur davon, daß Valerianus in persischer Gefangenschaft starb. Daß Sapor ihn beim Besteigen des Pferdes als Schemel benutzte (Lact. mort. pers. 5; Oros. hist. 7, 22, 4; Aur. Vict. epit. 33) und schließlich ihn schinden ließ (Lact. a.a.O.; Agathias 4, 23; Cedrenus p. 454), ist eine christliche Erfindung, die Vergeltung für die von Valerian angeordnete Christenverfolgung.
^97 Die Tradition, wonach Mareades (so Amm. 23, 5, 3; Mariades Malalas 12 p. 295; Mariadnes Forts. des Dio fr. 1) oder, wie er hier heißt, Cyriades sich zum Augustus ausrufen ließ (vit. trig. tyr. 1), ist schwach beglaubigt; sonst könnte darin wohl die Veranlassung gefunden werden, weshalb Sapor ihn hinrichten ließ.
^98 Kallistos heißt er in der einen wohl auf Dexippus zurückgehenden Überlieferung bei Synkellos p. 716 und Zon. 12, 23, dagegen Ballista in den Kaiserbiographien und bei Zon. 12, 24.
^99 Er war nach dem zuverlässigsten Bericht procurator summarum (επί τών καθόλου λόγων βασιλέως: Dionysios bei Eus. 7, 10, 5), also Finanzminister mit Ritterrang; der Fortsetzer des Dio (fr. 3 Müll.) drückt dies in der Sprache der späteren Zeit aus mit κόμης τών θησαυρών καί εφεστώς τή αγορά τού σίτου.
^100 Wenigstens nach dem Bericht, der den Kaiserbiographien zu Grunde liegt (vita Gallieni 3 und sonst). Nach Zon. 12, 24, dem einzigen Schriftsteller, der außerdem das Ende des Kallistos erwähnt, ließ Odaenathos denselben töten.
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Damit tritt Palmyra im Orient an den ersten Platz. Gallienus, durch die Barbaren des Westens und die überall dort ausbrechenden Militärinsurrektionen mehr als ausreichend beschäftigt, gab dem Fürsten von Palmyra, der in der eben erzählten Krise allein ihm die Treue bewahrt hatte, eine beispiellose, indes unter den obwaltenden Umständen wohl erklärliche Ausnahmestellung: er wurde als Erbfürst oder, wie er jetzt heißt, König von Palmyra zugleich zwar nicht Mitherrscher, aber selbständiger Statthalter des Kaisers für den Osten ^101. Die örtliche Verwaltung von Palmyra führte unter ihm ein anderer Palmyrener, zugleich als kaiserlicher Prokurator und als sein Stellvertreter ^102. Somit lag die gesamte Reichsgewalt, soweit sie überhaupt im Osten noch bestand, in der Hand des “Barbaren”, und so rasch wie glänzend stellte dieser mit seinen Palmyrenern, welche durch die Trümmer der römischen Heerkörper und das Aufgebot des Landes verstärkt wurden, die Herrschaft Roms wieder her. Asien und Syrien waren schon vom Feinde geräumt. Odaenathos ging über den Euphrat, machte endlich den tapferen Edessenern Luft und nahm den Persern die eroberten Städte Nisibis und Karrhä wieder ab (264). Wahrscheinlich ist auch Armenien damals wieder unter römische Botmäßigkeit zurückgebracht worden ^103. Sodann ergriff er, zuerst wieder seit Gordianus, die Offensive gegen die Perser und marschierte auf Ktesiphon. In zwei verschiedenen Feldzügen wurde die Hauptstadt des Persischen Reiches von ihm umstellt und die Umgegend verheert, mit den Persern unter den Mauern derselben glücklich gefochten ^104. Selbst die Goten, deren Raubzüge bis in das Binnenland sich erstreckten, wichen zurück, als er nach Kappadokien aufbrach. Eine Machtentwicklung dieser Art war ein Segen für das bedrängte Reich und zugleich eine ernste Gefahr. Odaenathos beobachtete freilich gegen den römischen Oberherrn alle schuldigen Formen und sandte die gefangenen feindlichen Offiziere und die Beutestücke nach Rom an den Kaiser, der es nicht verschmähte, daraufhin zu triumphieren; aber in der Tat war der Orient unter Odaenathos nicht viel weniger selbständig als der Westen unter Postumus, und es begreift sich, daß die römisch gesinnten Offiziere dem palmyrenischen Vizekaiser Opposition machten ^105 und einerseits die Rede ist von Versuchen des Odaenathos, sich den Persern anzuschließen, die nur an Sapors Übermut gescheitert sein sollen ^106, andererseits Odaenathos’ Ermordung in Hemesa im Jahre 266/67 auf Anstiften der römischen Regierung zurückgeführt ward ^107. Indes der eigentliche Mörder war ein Brudersohn des Odaenathos und Beweise für die Beteiligung der Regierung liegen nicht vor. Auf jeden Fall änderte das Verbrechen in der Lage der Dinge nichts. Die Gattin des Verstorbenen, die Königin Bat Zabbai oder griechisch Zenobia, eine schöne und kluge Frau von männlicher Tatkraft ^108, nahm kraft des erblichen Fürstenrechts für ihren und Odaenathos’ noch im Knabenalter stehenden Sohn Vaballathos oder Athenodoros ^109 - der ältere, Herodes, war mit dem Vater umgekommen - die Stellung des Verstorbenen in Anspruch und drang in der Tat damit sowohl in Rom wie im Orient durch; die Regierungsjahre des Sohnes werden gezählt vom Tode des Vaters. Für den nicht regierungsfähigen Sohn trat die Mutter in Rat und Tat ein ^110, und sie beschränkte sich auch nicht darauf, den Besitzstand zu wahren, sondern ihr Mut oder ihr Übermut strebten nach der Herrschaft über das gesamte Reichsgebiet griechischer Zunge. In dem Kommando über den Orient, welches dem Odaenathos übertragen und von ihm auf seinen Sohn vererbt war, mag wohl dem Rechte nach die Obergewalt über Kleinasien und Ägypten mitbegriffen gewesen sein; aber tatsächlich hatte Odaenathos nur Syrien und Arabien und etwa noch Armenien, Kilikien, Kappadokien in der Gewalt gehabt. Jetzt forderte ein einflußreicher Ägypter, Timagenes, die Königin auf, Ägypten zu besetzen; dem entsprechend entsandte sie ihren Oberfeldherrn Zabdas mit einem Heer, angeblich 70000 Mann, an den Nil. Das Land widersetzte sich energisch; aber die Palmyrener schlugen das ägyptische Aufgebot und bemächtigten sich Ägyptens. Ein römischer Admiral, Probus, versuchte sie wieder zu vertreiben und überwand sie auch, so daß sie nach Syrien aufbrachen; aber als er ihnen bei dem ägyptischen Babylon unweit Memphis den Weg zu verlegen suchte, wurde er durch die bessere Ortskunde des palmyrenischen Feldherrn Timagenes geschlagen und gab sich selber den Tod ^111. Als um die Mitte des Jahres 270 nach Kaiser Claudius’ Tode Aurelianus an seine Stelle trat, geboten die Palmyrener über Alexandreia. Auch in Kleinasien machten sie Anstalt, sich festzusetzen; ihre Besatzungen waren bis nach Ankyra in Galatien vorgeschoben und selbst in Kalchedon, Byzanz gegenüber; hatten sie versucht, die Herrschaft ihrer Königin zur Geltung zu bringen. Alles dies geschah, ohne daß die Palmyrener der römischen Regierung absagten, ja wahrscheinlich in der Weise, daß das von der römischen Regierung dem Fürsten von Palmyra übertragene Regiment des Ostens auf diese Weise verwirklicht ward und man die römischen Offiziere, die sich der Ausdehnung der palmyrenischen Herrschaft widersetzten, der Auflehnung gegen die kaiserlichen Anordnungen zieh; die in Alexandreia geschlagenen Münzen nennen Aurelianus und Vaballathos nebeneinander und geben nur dem ersteren den Augustustitel. Der Sache nach löste freilich hier der Osten sich vom Reiche ab, und in Ausführung einer dem elenden Gallienus durch die Not abgezwungenen Anordnung wurde dasselbe gehälftet.
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^101 Daß Odaenathos so wie nach ihm sein Sohn Vaballathos (abgesehen natürlich von der Zeit nach dem Bruche mit Aurelianus) keineswegs Augusti waren (wie die vita Gallieni 12 fälschlich angibt), zeigt sowohl das Fehlen des Augustusnamens auf den Münzen wie auch der nur für einen Untertan mögliche Titel v(ir) c(onsularis) = υ(πατικός), den wie der Vater (Anm. 91) so auch der Sohn noch führt. Die Statthalterstellung wird auf den Münzen des Sohnes mit im(perator) d(ux) R(omanorum) = αυτ(οκράτωρ) σ(τρατηγός) bezeichnet; übereinstimmend damit sagen Zonaras (12, 23 und abermals 12, 24) und Synkellos (p. 716), daß Gallienus den Odaenathos wegen eines Sieges über die Perser und den Ballista zum στρατηγός τής εώασ oder πάσης ανατολής; bestellte; der Biograph des Gallienus c. 10, daß er obtinuit totius Orientis imperium. Damit werden alle asiatischen Provinzen und Ägypten gemeint sein das hinzugefügte imperator = αυτοκράτωρ (vgl. vit. trig. tyr. 15, 6; post reditum de Perside - Herodes des Odaenathos Sohn - cum patre imperator est appellatus) soll ohne Zweifel die von der gewöhnlichen statthalterlichen verschiedene, freiere Handhabung der Gewalt ausdrücken.
Dazu tritt weiter der jetzt förmlich angenommene Titel seines Königs von Palmyra (trig. tyr.15, 2: adsumpto nomine regalι), welchen auch der Sohn nicht auf den ägyptischen, aber wohl auf den syrischen Münzen führt. Daß Odaenathos in einer im August 271, also nach seinem Tode und während des Krieges der Seinigen mit Aurelian gesetzten Inschrift wahrscheinlich melekh malke, “König der Könige” heißt (Vogue 28), gehört zu den revolutionären Demonstrationen dieses Zeitraumes und macht für die frühere Zeit keinen Beweis.
^102 Die zahlreichen Inschriften des Septimius Vorodes, gesetzt in den Jahren 262 bis 267 (Waddington 2606-2610), also bei Lebzeiten Odaenaths, bezeichnen ihn sämtlich als kaiserlichen Prokurator zweiter Klasse (ducenarius), daneben aber teils mit dem Titel αργαπέτης, welches persische, aber auch bei den Juden gangbare Wort “Burgherr”, “Vizekönig” bedeutet (Levy, ZDMG 18, 1864, S. 90; Nöldeke, das. 24, 1869, S. 107), teils als δικαιοδότης τής μητροπολωνίας, was ohne Zweifel, wenn nicht sprachlich, so doch sachlich dasselbe Amt ist. Vermutlich ist darunter dasjenige zu verstehen, weshalb Odaenaths Vater das “Haupt von Thadmor” heißt (Anm. 89): der für das Kriegsrecht wie für die Rechtspflege kompetente Einzelvorsteher von Palmyra; nur daß, seit der erweiterten Stellung Odaenaths, dieser Posten als Unteramt von einem Manne ritterlichen Ranges bekleidet wird. Der Vermutung Sachaus (ZDMG 35, 1881, S. 738), daß dieser Vorodes der “Wurud” einer Kupfermünze aus hiesigen Kabinetts und beide mit dem zugleich mit dem Vater umgebrachten älteren Sohn des Odaenathos Herodes identisch seien, stehen ernstliche Bedenken entgegen. Herodes und Orodes sind verschiedene Namen (in der palmyrenischen Inschrift Waddington 2610 stehen beide nebeneinander); der Sohn eines Senators kann nicht füglich ein Ritteramt bekleiden; ein mit seinem Bildnis münzender Prokurator ist selbst für diese exzeptionellen Verhältnisse nicht denkbar. Wahrscheinlich ist die Münze überhaupt nicht palmyrenisch. “Sie ist”, schreibt mir v. Sallet, “wahrscheinlich älter als Odaenathos und gehört wohl einem Arsakiden des 2. Jahrhunderts n. Chr.; sie zeigt einen Kopf mit einem dem sassanidischen ähnlichen Kopfputz; die Rückseite, S C im Lorbeerkranz, scheint den Münzen von Antiocheia nachgeahmt.” Wenn später, nach dem Bruch mit Rom im Jahre 271, in einer Inschrift von Palmyra (Waddington 2611) zwei Feldherren der Palmyrener unterschieden werden, ο μέγας στρατηλάτησ, der auch geschichtlich bekannte Zabdas, und ο ενθάδε στρατηλάτησ Zabbaeos, so ist der letztere vermutlich eben der Argapetes.
^103 Dafür spricht die Sachlage; Zeugnisse fehlen. In den Kaiserbiographien dieser Epoche pflegen die Armenier unter den von Rom unabhängigen Grenzvölkern aufgeführt zu werden (Val. Max. 6; vit. trig. tyr. 30, 7, 18; Aur. Vict. 11, 27, 28, 41); aber dies gehört zu ihren völlig unzuverlässigen, dekorativen Bestandteilen.
^104 Dieser bescheidenere Bericht (Eutr. 9, 10; vita Gall. 10; vit. trig. tyr. 15, 4; Zos. hist. 1, 39, der allein die zweimalige Expedition bezeugt) wird dem, der die Einnahme der Stadt meldet (Synkellos p. 716), vorgehen müssen.
^105 Dies zeigen die Erzählungen über den Carinus (Dios Forts. p. 8) und über den Rufinus (Anm. 107). Daß nach Odaenathos’ Tode ein auf Gallienus’ Geheiß gegen die Perser agierender Feldherr, Heraclianus von Zenobia, angegriffen und überwunden ward (vita Gall. 13, 5), ist an sich nicht unmöglich, da ja die Fürsten von Palmyra das Oberkommando im ganzen Osten von Rechts wegen besaßen und eine solche Aktion, auch wenn sie von Gallienus veranlaßt war, behandelt werden konnte als dagegen verstoßend, und es würde dies das gespannte Verhältnis deutlich bezeichnen; aber der Gewährsmann ist so schlecht, daß darauf wenig zu geben ist.
^106 Das lehrt die charakteristische Erzählung des Petrus fr. 10, welches vor fr. 11 zu stellen ist.
^107 Die Erzählung des Fortsetzers des Dio fr. 7, daß der alte Odaenathos als des Hochverrats verdächtig von einem (sonst nicht erwähnten) Rufinus getötet und der jüngere, als er diesen bei dem Kaiser Gallienus verklagt habe, auf die Erklärung des Rufinus, daß der Kläger das gleiche Schicksal verdiene, abgewiesen sei, kann so, wie sie liegt, nicht richtig sein. Aber Waddingtons Vorschlag, dem Gallienus den Gallus zu substituieren und in dem Kläger den Gatten Zenobias zu erkennen, ist nicht statthaft, da der Vater dieses Odaenathos Hairanes war, bei diesem für eine derartige Exekution gar kein Grund vorliegt und das Exzerpt in seiner ganzen Beschaffenheit unzweifelhaft auf Gallienus geht. Vielmehr wird der alte Odaenathos der Gemahl der Zenobia sein und der Schriftsteller dem Vaballathos, auf dessen Namen geklagt ward, irrig den Vaternamen beigelegt haben.
^108 Alle Einzelheiten, die in unseren Erzählungen über die Zenobia umlaufen, stammen aus den Kaiserbiographien; und wiederholen wird sie nur, wer diese Quelle nicht kennt.
^109 Den Namen Vaballathos geben, außer den Münzen und den Inschriften, Pol. Silv. chron. p. 243 meiner Ausgabe und der Biograph des Aurelianus c. 38, indem er die Angabe, daß Odaenathos zwei Söhne, Timolaus und Herennianus, hinterlassen habe, als unrichtig bezeichnet. In der Tat scheinen diese beiden, lediglich in den Kaiserbiographien auftretenden Personen nebst allem, was daran hängt, von dem Skribenten erfunden, auf den die Durchfälschung dieser Biographien zurückgeht. Auch Zosimus (hist. 1, 59) weiß nur von einem mit der Mutter in Gefangenschaft geratenen Sohn.
^110 Ob Zenobia für sich die formelle Mitregierung in Anspruch genommen hat, ist nicht mit Sicherheit zu entscheiden. In Palmyra nennt sie sich selbst noch nach dem Bruch mit Rom bloß βασιλίσση (Waddington 2611, 2628). Im übrigen Reich mag sie den Titel Augusta, Σεβάστη in Anspruch genommen haben; denn wenn auch Münzen der Zenobia aus der Zeit vor dem Bruch mit Rom fehlen, so kann doch einerseits die alexandrinische Inschrift mit βασιλίσσης καί βασιλέως προσταξάντων (Eph. epigr. IV, p. 25 n. 33) keinen Anspruch machen auf offizielle Redaktion und gibt andrerseits die Inschrift von Byblos CIG 4503 b = Waddington zu 2611 in der Tat der Zenobia den Titel Σεβάστη neben Claudius oder Aurelian, während sie denselben dem Vaballathos versagt. Dies ist auch insofern begreiflich, als Augusta eine Ehren-, Augustus eine Amtsbezeichnung ist, also dem Weibe wohl eingeräumt werden konnte, was man dem Mann versagte.
^111 So erzählt Zosimus (hist. 1, 44) den Hergang, mit dem Zonaras (12, 27) und Synkellos (p. 721) im wesentlichen stimmen. Der Bericht im Leben des Claudius c. 11 ist mehr verschoben als eigentlich widersprechend; die erste Hälfte ist nur durch die Nennung des Saba angedeutet; die Erzählung beginnt mit dem erfolgreichen Versuch des Timagenes, den Angriff des Probus (hier Probatus) abzuwehren. Was ich darüber bei A. v. Sallet (Die Fürsten von Palmyra, Berlin 1866, S. 44) aufgestellt habe, ist nicht haltbar.
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Der kräftige und umsichtige Kaiser, dem jetzt die Herrschaft zugefallen war, brach sofort mit der palmyrenischen Nebenregierung, was dann zur Folge haben mußte und hatte, daß Vaballathos von den Seinen selber zum Kaiser ausgerufen ward. Ägypten wurde schon im Ausgang des Jahres 270 durch den tapferen Feldherrn Probus, den späteren Nachfolger Aurelians, nach harten Kämpfen wieder zum Reiche gebracht ^112. Freilich zahlte diesen Sieg die zweite Stadt des Reiches Alexandreia fast mit ihrer Existenz, wie dies in einem folgenden Abschnitt dargelegt werden soll. Schwieriger war die Bezwingung der entlegenen syrischen Oase. Alle anderen orientalischen Kriege der Kaiserzeit sind hauptsächlich von dort heimischen Reichstruppen geführt worden; hier, wo der Okzident den abgefallenen Osten abermals zu unterwerfen hatte, schlugen wieder einmal, wie in der Zeit der freien Republik, Okzidentalen gegen Orientalen ^113, die Soldaten vom Rhein und der Donau mit denen der syrischen Wüste. Gegen den Ausgang des Jahres 271, wie es scheint, begann die gewaltige Expedition. Ohne auf Gegenwehr zu treffen, gelangte das römische Heer bis an die Grenze von Kappadokien; hier leistete die Stadt Tyana, die die kilikischen Pässe sperrte, ernstlichen Widerstand. Nachdem sie gefallen war und Aurelian durch milde Behandlung der Bewohner sich den Weg zu weiteren Erfolgen geebnet hatte, überschritt er den Taurus und gelangte durch Kilikien nach Syrien. Wenn Zenobia, wie nicht zu bezweifeln ist, auf tätige Unterstützung von seiten des Perserkönigs gerechnet hatte, so fand sie sich getäuscht. Der hochbetagte König Schapur griff nicht in diesen Krieg ein und die Herrscherin des römischen Ostens blieb auf ihre eigenen Streitkräfte angewiesen, von denen vielleicht auch noch ein Teil auf die Seite des legitimen Augustus trat. In Antiocheia vertrat die palmyrenische Hauptmacht unter dem Feldherrn Zabdas dem Kaiser den Weg; auch Zenobia selbst war anwesend. Ein glückliches Gefecht gegen die überlegene palmyrenische Reiterei am Orontes lieferte Aurelian die Stadt in die Hände, welche nicht minder wie Tyana volle Verzeihung empfing - gerechterweise erkannte er an, daß die Reichsuntertanen kaum eine Schuld traf, wenn sie dem von der römischen Regierung selbst zum Oberkommandanten bestellten palmyrenischen Fürsten sich gefügt hatten. Die Palmyrener zogen ab, nachdem sie bei der Vorstadt von Antiocheia, Daphne, ein Rückzugsgefecht geliefert hatten, und schlugen die große Straße ein, die von der Hauptstadt Syriens nach Hemesa und von da durch die Wüste nach Palmyra führt. Aurelianus forderte die Königin auf, sich zu unterwerfen, hinweisend auf die namhaften in den Kämpfen am Orontes erlittenen Verluste. Es seien das ja nur Römer, antwortete die Königin; noch gaben die Orientalen sich nicht überwunden. Bei Hemesa ^114 stellte sie sich zu der entscheidenden Schlacht. Sie war lang und blutig; die römische Reiterei unterlag und löste flüchtend sich auf; aber die Legionen entschieden und der Sieg blieb den Römern. Schwieriger als der Kampf war der Marsch. Die Entfernung von Hemesa nach Palmyra beträgt in gerader Richtung 18 deutsche Meilen, und wenn auch in jener Epoche der hochgesteigerten syrischen Zivilisation die Gegend nicht in dem Grade wüst war wie heutzutage, so bleibt der Zug Aurelians dennoch eine bedeutende Leistung, zumal da die leichten Reiter des Feindes das römische Heer auf allen Seiten umschwärmten. Indes Aurelian gelangte zum Ziel und begann die Belagerung der festen und wohl verproviantierten Stadt; schwieriger als diese selbst war die Herbeiführung der Lebensmittel für das belagernde Heer. Endlich sank der Fürstin der Mut, und sie entwich aus der Stadt, um Hilfe bei den Persern zu suchen. Doch das Glück stand dem Kaiser weiter bei. Die nachsetzenden römischen Reiter nahmen sie mit ihrem Sohne gefangen, als sie eben am Euphrat angelangt das rettende Boot besteigen wollte, und die durch ihre Flucht entmutigte Stadt kapitulierte (272). Aurelianus gewährte auch hier wie in diesem ganzen Feldzug den unterworfenen Bürgerschaften volle Verzeihung. Aber über die Königin und ihre Beamten und Offiziere erging ein strenges Strafgericht. Zenobia verschmähte es nicht, nachdem sie mit männlicher Tatkraft jahrelang die Herrschaft geführt hatte, jetzt die Frauenprivilegien anzurufen und die Verantwortung auf ihre Berater zu werfen, von denen nicht wenige, unter ihnen der gefeierte Gelehrte Cassius Longinus, unter dem Henkerbeil endigten. Sie selbst durfte in dem Triumphzug des Kaisers nicht fehlen, und sie ging nicht den Weg Kleopatras, sondern zog in goldenen Ketten zur Schau der römischen Menge vor dem Wagen des Siegers auf das römische Kapitol. Aber bevor Aurelianus seinen Sieg feiern konnte, hatte er ihn zu wiederholen. Wenige Monate nach der Übergabe erhoben sich die Palmyrener abermals, erschlugen die kleine dort garnisonierende römische Besatzung und riefen einen gewissen Antiochos ^115 zum Herrscher aus, indem sie zugleich versuchten, den Statthalter von Mesopotamien, Marcellinus, zur Auflehnung zu bestimmen. Die Kunde erreichte den Kaiser, als er eben den Hellespont überschritten hatte. Er kehrte sofort um und stand, früher als es Freund oder Feind geahnt hatte, abermals vor den Mauern der insurgierten Stadt. Die Empörer waren darauf nicht gefaßt gewesen; es gab diesmal keine Gegenwehr, aber auch keine Gnade. Palmyra wurde zerstört, das Gemeinwesen aufgelöst, die Mauern geschleift, die Prunkstücke des herrlichen Sonnentempels in den Tempel übertragen, den in Erinnerung an diesen Sieg der Kaiser dem Sonnengott des Ostens in Rom erbaute. Nur die verlassenen Hallen und Mauern blieben, wie sie zum Teil noch heute stehen. Das geschah im Jahre 273 ^116. Die Blüte Palmyras war eine künstliche, erzeugt durch die dem Handel gewiesenen Straßen und die großen dadurch bedingten öffentlichen Bauten. Jetzt zog die Regierung von der unglücklichen Stadt ihre Hand ab. Der Handel suchte und fand andere Bahnen; da Mesopotamien damals als römische Provinz betrachtet ward und bald auch wieder zum Reich kam, ebenfalls das Nabatäergebiet bis zu dem Hafen von Aelana in römischer Hand war, so konnte diese Zwischenstation entbehrt werden und mag der Verkehr sich dafür nach Bostra oder Beroea (Aleppo) gezogen haben. Dem kurzen meteorartigen Aufleuchten Palmyras und seiner Fürsten folgte unmittelbar die Öde und Stille, die seither bis auf den heutigen Tag über dem kümmerlichen Wüstendorf und seinen Kolonnadenruinen lagert.
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^112 Die Zeitbestimmung beruht darauf, daß die Usurpationsmünzen des Vaballathos schon in seinem fünften ägyptischen Regierungsjahr, das heißt 29. August 270/71 aufhören; daß sie sehr selten sind, spricht für den Anfang des Jahres. Damit stimmt wesentlich überein, daß die Erstürmung des Prucheion (das übrigens kein Stadtteil war, sondern eine Lokalität dicht bei der Stadt nach der Seite der großen Oase: Hier. vita Hilar. 33, 34, vol. 2 p. 32 Vall.) von Eusebius in der Chronik in das 1. Jahr des Claudius, von Ammian (22, 16, 15) unter Aurelian gesetzt wird; der genaueste Bericht bei Eusebius (hist. eccl. 7, 32) ist nicht datiert. Die Rückeroberung Ägyptens durch Probus steht nur in der Biographie desselben (c. 9); sie kann so, wie sie erzählt wird, verlaufen sein, aber möglich ist es auch, daß in dieser durch und durch verfälschten Quelle die Timagenes-Geschichte mutatis mutandis auf den Kaiser übertragen ist.
^113 Das hat wohl der von Zosimus (hist. 1, 52) ausgezogene Bericht über die Schlacht von Hemesa hervorheben wollen, indem er unter den Truppen Aurelians die Dalmatiner, Möser, Pannonier, Noriker, Räter, Mauretaner und die Garde aufzählt. Wenn er diesen die Truppen von Tyana und einige Abteilungen aus Mesopotamien, Syrien, Phoenike, Palästina zugesellt, so geht dies ohne Zweifel auf die kappadokischen Besatzungen, die nach der Einnahme von Tyana sich angeschlossen hatten, und auf einige bei dem Einrücken Aurelians in Syrien zu ihm übergegangene römisch gesinnte Abteilungen der Armeen des Ostens.
^114 Aus Versehen setzt Eutropius (9, 13) die entscheidende Schlacht haud longe ab Antiochia; gesteigert ist dasselbe bei Rufius c. 24 (von dem Hier. chron. a. Abr. 2289 abhängt) und bei Synkellos p. 721 durch den Zusatz apud Immas, εν Ίμμαις, welcher 33 römische Meilen von Antiocheia auf der Straße nach Chalkis zu liegende Ort von Hemesa weit abliegt. Die beiden Hauptberichte bei Zosimus und dem Biographen Aurelians stimmen in allem wesentlichen überein.
^115 Diesen Namen haben Zos. hist. 1, 60 und Pol. Silv. chron. p. 243; der Achilleus des Biographen Aurelians c. 31 scheint eine Verwechslung mit dem Usurpator der diocletianischen Zeit. Daß gleichzeitig auch in Ägypten ein Parteigänger der Zenobia und zugleich Räuberhauptmann namens Firmus sich gegen die Regierung erhoben hat, ist wohl möglich, beruht aber nur auf den Kaiserbiographien, und die hinzugefügten Details klingen sehr bedenklich.
^116 Die Chronologie dieser Ereignisse steht nicht völlig fest. Die Seltenheit der syrischen Münzen Vaballaths als Augustus beweisen, daß dem Bruch mit Aurelian (Ende 270) die Überwältigung bald nachfolgte. Nach den datierten Inschriften des Odaenathos und der Zenobia vom August 271 (Waddington 2611) stand damals die Herrschaft der Königin noch aufrecht. Da eine Expedition dieser Art nach den klimatischen Verhältnissen nicht wohl anders als im Frühling stattfinden kann, so wird die erste Einnahme Palmyras im Frühjahr 272 erfolgt sein. Die jüngste (bloß palmyrenische) Inschrift, die wir von da kennen (Vogue 116) ist vom August 272. In diese Zeit mag die Insurrektion fallen, die zweite Einnahme und die Zerstörung etwa in den Frühling 273 (wonach 6, 154 A. zu berichtigen ist).
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Das ephemere Reich von Palmyra ist in seinem Entstehen wie in seinem Fall eng mit den Beziehungen der Römer zu dem nicht römischen Osten verwachsen, aber nicht minder ein Stück der allgemeinen Reichsgeschichte. Denn wie das Westreich des Postumus, so ist das Ostreich der Zenobia eine jener Massen, in die damals das gewaltige Ganze sich schien auflösen zu sollen. Wenn während seines Bestehens seine Leiter dem Ansturm der Perser ernstlich Schranken zu setzen versuchten, ja ihre Machtentwicklung eben darauf beruhte, so hat es bei seinem Zusammenbrechen nicht bloß bei denselben Persern Rettung gesucht, sondern wahrscheinlich sind infolge des Abfalls der Zenobia Armenien und Mesopotamien den Römern verlorengegangen und hat auch nach der Unterwerfung Palmyras der Euphrat wieder eine Zeitlang die Grenze gemacht. An ihm angelangt, hoffte die Königin Aufnahme bei den Persern zu finden; und über ihn hinüber die Legionen zu führen, unterließ Aurelianus, da Gallien nebst Britannien und Spanien damals noch der Regierung die Anerkennung verweigerten. Er und sein Nachfolger Probus kamen nicht dazu, diesen Kampf aufzunehmen. Aber als im Jahre 282 nach dem vorzeitigen Ende des letzteren die Truppen den nächsthöchsten Befehlshaber Marcus Aurelius Carus zum Kaiser ausriefen, war es das erste Wort des neuen Herrschers, daß die Perser dieser Wahl gedenken sollten, und er hat es gehalten. Sogleich rückte er mit dem Heere in Armenien ein und stellte dort die frühere Ordnung wieder her. An der Landesgrenze kamen ihm persische Gesandte entgegen, die sich bereit erklärten, alles Billige zu gewähren ^117; aber sie wurden kaum angehört, und der Marsch ging unaufhaltsam weiter. Auch Mesopotamien wurde abermals römisch und die parthischen Residenzstädte Seleukeia und Ktesiphon einmal mehr von den Römern besetzt, ohne daß diese auf nachhaltigen Widerstand getroffen wären, wozu der damals im Persischen Reiche wütende Bruderkrieg das seinige beitrug ^118. Der Kaiser war eben über den Tigris gegangen und im Begriff, in das Herz des feindlichen Landes einzudringen, als er auf gewaltsame Weise, vermutlich durch Mörderhand, den Tod und damit auch der Feldzug sein Ende fand. Sein Nachfolger aber erlangte im Frieden die Abtretung von Armenien und Mesopotamien ^119; obwohl Carus wenig über ein Jahr den Purpur trug, wurde die Reichsgrenze des Severus durch ihn wiederhergestellt.
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^117 Es lehrt nichts für die Stellung der Armenier, daß in übrigens durchaus apokryphen Schilderungen (vita Valer. 6; vita Aurel. 27, 28) die Armenier nach der Katastrophe Valerians zu den Persern halten und in der letzten Krise der Palmyrener als Bundesgenossen der Zenobia neben den Persern erscheinen; beides sind selbstverständliche Konsequenzen aus der allgemeinen Lage der Dinge. Daß Aurelian Armenien so wenig wie Mesopotamien unterwarf, dafür spricht in diesem Falle teils das Schweigen der Quellen, teils die Nachricht des Synesios (regn. 17), daß Kaiser Carinus (vielmehr Carus) in Armenien hart an der Grenze des persischen Gebiets eine persische Gesandtschaft kurzerhand abgefertigt und, durch deren Bericht erschreckt, der junge Perserkönig sich zu jeder Konzession bereit erklärt habe. Wie diese Erzählung auf Probus bezogen werden kann, wie v. Gutschmid meint (ZDMG 31, 1877, S. 50), sehe ich nicht ein; zu Carus’ persischer Expedition dagegen paßt sie recht gut.
^118 Die Wiedereroberung Mesopotamiens berichtet nur der Biograph c. 8; aber bei dem Ausbruch des Perserkrieges unter Diocletian ist dasselbe römisch. Der inneren Unruhen im Perserreich wird ebendaselbst gedacht; auch wird in einem im Jahre 289 gehaltenen Vortrag (Paneg. 3, 17) der Krieg erwähnt, den gegen den König von Persien - es war dies Bahram II. - der eigene Bruder Ormies oder vielmehr Hormizd führt adscitis Sacis et Ruffis (?) et Gellis (vgl. Nöldeke, Tabari, S. 479). Wir haben überhaupt über diesen wichtigen Feldzug nur einige abgerissene Notizen.
^119 Das sagt deutlich Mamertinus (Paneg. 2, 7, vgl. 2, 10; 3, 6) in der im Jahre 289 gehaltenen Rede: Syriam velut amplexu suo tegebat Eupbrates antequam Diocletiano sponte (das heißt, ohne daß Diocletian zu den Waffen zu greifen brauchte, wie dann weiter ausgeführt wird) se dederent regna Persarum; ferner ein anderer Lobredner aus dem Jahre 296 (Paneg. 5, 3): Partho ultra Tagrim reducto. Wendungen wie die bei Aur. Vict. Caes. 39, 33, daß Galerius relictis finibus nach Mesopotamien marschiert sei, oder daß Narseh nach Ruf. Fest. 25 im Frieden Mesopotamien abtrat, können dagegen nicht geltend gemacht werden; ebensowenig, daß orientalische Quellen die römische Besitznahme von Nisibis in 609 Sel. = 297/98 n. Chr. setzen (Nöldeke, Tabari, S. 50). Wäre dies richtig, so könnte der genaue Bericht über die Friedensverhandlungen von 297 bei Petrus Patricius fr. 14 unmöglich von der Abtretung Mesopotamiens schweigen und bloß der Regulierung des Grenzverkehrs Erwähnung tun.
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Einige Jahre darauf (293) bestieg ein neuer Herrscher, Narseh, des Königs Schapur Sohn, den Thron von Ktesiphon, und erklärte im Jahre 296 wegen des Besitzes von Mesopotamien und Armenien den Römern den Krieg ^120. Diocletianus, der damals die oberste Leitung wie des Reiches überhaupt, so namentlich des Orients hatte, beauftragte mit der Führung desselben seinen Reichsgehilfen Galerius Maximianus, einen rohen, aber tapferen Feldherrn. Der Anfang war ungünstig. Die Perser fielen in Mesopotamien ein und gelangten bis nach Karrhä; gegen sie führte der Caesar die syrischen Legionen bei Nikephorion über den Euphrat; zwischen diesen beiden Positionen stießen die Armeen aufeinander, und die weit schwächere römische unterlag. Es war ein harter Schlag und der junge Feldherr mußte schwere Vorwürfe über sich ergehen lassen; aber er verzagte nicht. Für den nächsten Feldzug wurden aus dem ganzen Reich Verstärkungen herangezogen und beide Regenten rückten persönlich in das Feld; Diocletian nahm Stellung in Mesopotamien mit der Hauptmacht, während Galerius, verstärkt durch die inzwischen herangezogenen illyrischen Kerntruppen, mit einem Heer von 25000 Mann in Armenien dem Feind entgegentrat und ihm eine entscheidende Niederlage beibrachte. Das Lager und der Schatz, ja selbst der Harem des Großkönigs fielen den Kriegern in die Hände, und mit Not entging Narseh selbst der Gefangenschaft. Um nur die Frauen und die Kinder wieder zu erlangen, erklärte der König sich bereit, auf jede Bedingung Frieden zu schließen; sein Abgesandter Apharban beschwor den Römer, des Persers zu schonen: die beiden Reiche, das Römische und das Persische, seien gleichsam die beiden Augen der Welt und keines könne des anderen entbehren. Es hätte in der Macht der Römer gestanden, ihren orientalischen Provinzen eine mehr hinzuzufügen; der vorsichtige Herrscher begnügte sich mit der Regulierung der Besitzverhältnisse im Nordosten. Mesopotamien blieb selbstverständlich im römischen Besitz; der wichtige Handelsverkehr mit dem benachbarten Ausland wurde unter strenge staatliche Kontrolle gestellt und wesentlich nach der festen Stadt Nisibis gewiesen, dem Stützpunkt der römischen Grenzwacht im östlichen Mesopotamien. Als Grenze der unmittelbaren römischen Herrschaft wurde der Tigris anerkannt, jedoch in der Ausdehnung, daß das ganze südliche Armenien bis zum See Thospitis (Vansee) und zum Euphrat, also das gesamte obere Tigristal zum Römischen Reich gehören solle. Eigentliche Provinz ward dies Vorland von Mesopotamien nicht, sondern nach der bisherigen Weise als römische Satrapie Sophene verwaltet. Einige Dezennien später ward hier die starke Festung Amida (Diarbekr) angelegt, seitdem die Hauptburg der Römer im Gebiet des oberen Tigris. Zugleich ward die Grenze zwischen Armenien und Medien neu reguliert und die Lehnsherrlichkeit Roms über jenes Land wie über Iberien abermals bestätigt. Bedeutende Gebietsabtretungen legte der Friede den Besiegten nicht auf, aber er stellte eine den Römern günstige Grenze her, welche auf längere Zeit hinaus in diesen vielumstrittenen Gebieten die beiden Reiche schied ^121. Die Politik Traians erhielt damit ihre vollständige Durchführung; allerdings verschob sich auch eben damals der Schwerpunkt der römischen Herrschaft aus dem Westen nach dem Osten.
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^120 Daß Narseh in das damals römische Armenien einbrach, sagt Amm. 23, 5, 11; für Mesopotamien folgt dasselbe aus Eutr. 9, 24. Noch am 1. März 296 bestand der Friede oder war doch die Kriegserklärung im Okzident nicht bekannt (Paneg. 5, 10).
^121 Die Differenzen in den ausnahmsweise guten Berichten namentlich des Petrus Patricius fr. 14 und Ammians (25, 7, 9) sind wohl nur formaler Art. Daß der Tigris die eigentliche Reichsgrenze sein sollte, wie Priscus sagt, schließt nicht aus, zumal bei der eigentümlichen Beschaffenheit seines Oberlaufs, daß dieselbe dort teilweise darüber hinausgriff; vielmehr scheinen die fünf vorher bei Petrus genannten Distrikte eben als transtigritanische und von der folgenden allgemeinen Bestimmung auszunehmende aufgeführt zu werden. Die Distrikte, welche Priscus hier und, ausdrücklich als transtigritanische, Ammian aufführen - es sind dies bei beiden Arzanene, Karduene und Zabdicene, bei Priscus Sophene und Intilene (“:vielmehr Ingiline, armenisch Angel, jetzt Egil”: Kiepen), bei Ammian Moxoene und Rehimene (?) - können unmöglich alle vor dem Frieden, wo doch Armenien schon Romano iuri obnoxia war (Amm. 23, 5, 11), von den Römern als persische betrachtet worden sein; ohne Zweifel bildeten die westlicheren derselben schon damals einen Teil des römischen Armeniens und stehen hier nur insofern, als sie infolge des Friedens dem Reiche als Satrapie Sophene einverleibt wurden. Daß es sich hier nicht um die Grenze der Abtretung, sondern um die des unmittelbaren Reichsgebiets handelte, zeigt der Folgesatz, der die Grenze zwischen Armenien und Medien feststellt.
KAPITEL X. Syrien und das Nabatäerland
Sehr allmählich haben die Römer sich dazu entschlossen, nach der westlichen auch der östlichen Hälfte der Küsten des Mittelmeeres sich zu bemächtigen; nicht an dem Widerstand, auf den sie hier verhältnismäßig in geringem Maße trafen, sondern an der wohlbegründeten Scheu vor den denationalisierenden Konsequenzen dieser Eroberungen hat es gelegen, daß sie so lange wie möglich sich nur bemühten, in jenen Gegenden den entscheidenden politischen Einfluß zu bewahren, und daß die eigentliche Einverleibung wenigstens Syriens und Ägyptens erst stattfand, als der Staat schon fast eine Monarchie war. Wohl wurde dadurch das Römerreich geographisch geschlossen, das Mittelmeer, Roms eigentliche Basis, seit es eine Großmacht war, nach allen Seiten hin ein römischer Binnensee, Schiffahrt und Handel auf und an demselben zum Segen aller Anwohner staatlich geeinigt. Aber der geographischen Geschlossenheit zur Seite ging die nationale Zweiteilung. Durch Griechenland und Makedonien wäre der Römerstaat nie binational geworden, so wenig wie die Griechenstädte Neapolis und Massalia Kampanien und die Provence hellenisiert haben. Aber wenn in Europa und Afrika das griechische Gebiet gegenüber der geschlossenen Masse des lateinischen verschwindet, so gehört, was von dem dritten Erdteil mit dem von Rechts wegen dazu gehörigen Niltal in diesen Kulturkreis hineingezogen ward, ausschließlich den Griechen, und namentlich Antiocheia und Alexandreia sind die rechten Träger der in Alexander ihren Höhepunkt erreichenden hellenischen Entwicklung, Mittelpunkte hellenischen Lebens und hellenischer Bildung und Großstädte wie Rom auch. Nachdem in dem vorhergehenden Kapitel der die ganze Kaiserzeit ausfüllende Kampf des Ostens und des Westens in und um Armenien und Mesopotamien dargestellt worden ist, wenden wir uns dazu, die Verhältnisse der syrischen Landschaften zu schildern, wie sie gleichzeitig sich gestalteten. Gemeint ist das Gebiet, das der Bergstock Pisidiens, Isauriens und Westkilikiens von Kleinasien, die östliche Fortsetzung desselben Gebirges und der Euphrat von Armenien und Mesopotamien, die arabische Wüste von dem Parthischen Reiche und von Ägypten scheiden; nur schien es angemessen, die eigenartigen Schicksale Judäas in einem besonderen Abschnitt zu behandeln. Der Verschiedenheit der politischen Entwicklung unter dem Kaiserregiment entsprechend soll zunächst von dem eigentlichen Syriens dem nördlichen Teil dieses Gebiets und von der unter dem Libanos sich hinziehenden phönikischen Küste, weiter von dem Hinterlande Palästinas, dem Gebiet der Nabatäer gesprochen werden. Was über Palmyra zu sagen war, hat schon im vorigen Kapitel seinen Platz gefunden.
Seit der Teilung der Provinzen zwischen dem Kaiser und dem Senat hat Syrien unter kaiserlicher Verwaltung gestanden und ist im Orient, wie Gallien im Westen, der Schwerpunkt der kaiserlichen zivilen und militärischen Verwaltung gewesen. Diese Statthalterschaft war von Anfang an von allen die angenehmste und wurde dies im Lauf der Zeit nur noch in höherem Grade. Ihr Inhaber führte, gleich den Statthaltern der beiden Germanien, das Kommando über vier Legionen, und während den Kommandanten der Rheinarmee die Verwaltung der inneren gallischen Landschaften abgenommen ward und schon in ihrem Nebeneinanderstehen eine gewisse Beschränkung lag, behielt der Statthalter von Syrien auch die Zivilverwaltung der ganzen großen Provinz ungeschmälert und führte lange Zeit in ganz Asien allein ein Kommando ersten Ranges. Unter Vespasian erhielt er zwar an den Statthaltern von Palästina und von Kappadokien zwei ebenfalls Legionen befehligende Kollegen; andererseits aber wuchsen durch die Einziehung des Königreichs Kommagene und bald darauf auch der Fürstentümer im Libanos deren Gebiete seiner Verwaltung zu. Erst im Laufe des zweiten Jahrhunderts trat eine Schmälerung seiner Befugnisse ein, indem Hadrian eine der vier Legionen dem Statthalter von Syrien nahm und sie dem von Palästina überwies. Den ersten Platz in der römischen Militärhierarchie hat erst Severus dem syrischen Statthalter entzogen. Nachdem dieser die Provinz, die wie einst ihren Statthalter Vespasian, so damals den Niger zum Kaiser hatte machen wollen, unter Widerstreben namentlich der Hauptstadt Antiocheia unterworfen hatte, verfügte er die Teilung derselben in eine nördliche und eine südliche Hälfte und gab dem Statthalter jener, der sogenannten Syria Koile, zwei, dem Statthalter dieser, der Provinz Syrophoenicia, eine Legion.
Auch insofern darf Syrien mit Gallien zusammengestellt werden, als dieser kaiserliche Verwaltungsbezirk schärfer als die meisten sich in befriedete Landschaften und schutzbedürftige Grenzdistrikte schied. Wenn die ausgedehnte Küste Syriens und die westlichen Landschaften überhaupt feindlichen Angriffen nicht ausgesetzt waren und die Deckung an der Wüstengrenze gegen die schweifenden Beduinen den arabischen und jüdischen Fürsten und späterhin den Truppen der Provinz Arabien, auch den Palmyrenern, mehr oblag als den syrischen Legionen, so erforderte, namentlich bevor Mesopotamien römisch ward, die Euphratgrenze eine ähnliche Bewachung gegen die Parther wie der Rhein gegen die Germanen. Aber wenn die syrischen Legionen an der Grenze zur Verwendung kamen, so konnte man doch auch in dem westlichen Syrien ihrer nicht entraten ^1. Die Rheintruppen waren allerdings auch der Gallier wegen da; dennoch durften die Römer mit berechtigtem Stolz sagen, daß für die große Hauptstadt Galliens und die drei gallischen Provinzen eine unmittelbare Besatzung von 1200 Mann ausreiche. Aber für die syrische Bevölkerung und insbesondere für die Hauptstadt des römischen Asiens genügte es nicht, die Legionen am Euphrat aufzustellen. Nicht bloß am Saum der Wüste, sondern auch in den Schlupfwinkeln der Gebirge hausten in der Nachbarschaft der reichen Äcker und der großen Städte, nicht in dem Grade wie heutzutage, aber doch auch damals stetig, verwegene Räuberbanden und plünderten, oft als Kaufleute oder Soldaten verkleidet, die Landhäuser und die Dörfer. Aber auch die Städte selbst, vor allem Antiocheia, verlangten, wie Alexandreia, eigene Besatzung. Ohne Zweifel ist dies der Grund gewesen, weshalb eine Teilung in Zivil- und Militärbezirke, wie sie für Gallien schon Augustus verfügte, in Syrien niemals auch nur versucht worden ist und weshalb die großen, auf sich selbst stehenden Lageransiedlungen, aus denen zum Beispiel Mainz am Rhein, Leon in Spanien, Chester in England hervorgegangen sind, im römischen Orient gänzlich fehlen. Ohne Zweifel aber ist dies auch der Grund, weshalb die syrische Armee in Zucht und Geist so sehr zurückstand gegen die der Westprovinzen; weshalb die stramme Disziplin, wie sie in den militärischen Standlagern des Okzidents gehandhabt ward, in den städtischen Kantonnements des Ostens nie Fuß fassen konnte. Wo der stehenden Truppe neben ihrer nächsten Bestimmung noch die Aufgabe der Polizei zufällt, wirkt dies an sich demoralisierend, und nur zu oft wird, wo sie unruhige städtische Massen in Zucht halten soll, vielmehr ihre eigene Disziplin dadurch untergraben. Die früher geschilderten syrischen Kriege liefern dazu den unerfreulichen Kommentar; keiner derselben fand eine kriegsfähige Armee vor und regelmäßig bedurfte es erst herangezogener okzidentalischer Truppen, um dem Kampfe die Wendung zu geben.
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^1 Die Standquartiere der syrischen Legionen genau zu bestimmen, vermögen wir nicht; doch ist, was hier gesagt ist, wesentlich gesichert. Unter Nero stand die 10. Legion in Raphaneae südwestlich von Hamath (Ios. bel. Iud. 7, 1, 3) und ebendaselbst oder doch ungefähr in dieser Gegend unter Tiberius die 6. (Tac. ann. 2, 79); wahrscheinlich in oder bei Antiocheia die 12. unter Nero (Ios. bel. Iud. 2, 18, 9). Wenigstens eine Legion stand am Euphrat; für die Zeit vor der Einziehung Kommagenes bezeugt dies Ios. bel. Iud. 7, 1, 3, und späterhin hatte eine der syrischen Legionen ihr Hauptquartier in Samosata (Ptol. geogr. 5; 15, 11; Inschrift aus Severus’ Zeit CIL VI, 1409; Itin. Anton. Aug. p. 186). Wahrscheinlich hatten die Stäbe der meisten syrischen Legionen ihren Sitz in den westlichen Distrikten und geht die immer wiederkehrende Beschwerde, daß das Lagern in den Städten die syrische Armee zerrütte, hauptsächlich auf diese Einrichtung. Ob in der besseren Zeit an dem Wüstensaum eigentliche Legionshauptquartiere bestanden haben, ist zweifelhaft; bei den Grenzposten daselbst haben auch Detachements der Legionen Verwendung gefunden, und namentlich ist der besonders unruhige Distrikt zwischen Damaskos und Bostra stark mit Legionären belegt worden, die einerseits das Kommando von Syrien stellte, andererseits das arabische seit Einrichtung desselben durch Traian.
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Syrien im engeren Sinne und seine Nebenländer, das ebene Kilikien und Phoenike haben unter den römischen Kaisern eine Geschichte im eigentlichen Sinne nicht gehabt. Die Bewohner dieser Landschaften gehören dem gleichen Stamme an wie die Bewohner Judäas und Arabiens, und die Stammväter der Syrer und der Phöniker haben in ferner Zeit an einem Orte gesessen mit denen der Juden und der Araber und eine Sprache geredet. Aber wenn die letzteren an ihrer Eigenart und an ihrer Sprache festgehalten haben, so haben die Syrer und die Phöniker sich hellenisiert, schon bevor sie unter römische Herrschaft gelangten. Es vollzog sich diese Hellenisierung durchgängig in der Bildung von hellenischen Politien. Den Grund dazu hatte freilich die einheimische Entwicklung gelegt, namentlich an der phönikischen Küste die alten und großen Kaufstädte. Aber vor allem hat die Staatenbildung Alexanders und der Alexandriden, eben wie die der römischen Republik, zu ihrem Fundament nicht den Stamm, sondern die Stadtgemeinde; nicht das altmakedonische Erbfürstentum, sondern die griechische Politie hat Alexander in den Osten getragen, und nicht aus Stämmen, sondern aus Städten gedachte er und gedachten die Römer ihr Reich zusammenzusetzen. Der Begriff der autonomen Bürgerschaft ist ein dehnbarer und die Autonomie Athens und Thebens eine andere als die der makedonischen und der syrischen Stadt, eben wie im römischen Kreis die Autonomie des freien Capua einen anderen Inhalt hatte als die der latinischen Pflanzstädte der Republik oder gar der Stadtgemeinden des Kaiserreichs; aber der Grundgedanke ist überall das sich selbst verwaltende, in seinem Mauerring souveräne Bürgertum. Nach dem Sturz des Perserreichs ist Syrien nebst dem benachbarten Mesopotamien als die militärische Verbindungsbrücke zwischen dem Westen und dem Osten wie kein anderes Land mit makedonischen Ansiedlungen bedeckt worden; die dort in weitester Ausdehnung übernommenen, sonst im ganzen Alexanderreich nirgends also sich wiederfindenden makedonischen Ortsnamen beweisen es, daß hier der Kern der hellenischen Eroberer des Ostens angesiedelt wurde und daß Syrien für diesen Staat das Neu-Makedonien werden sollte; wie denn auch, solange das Reich Alexanders eine Zentralregierung behielt, diese dort ihren Sitz gehabt hat. Den syrischen Reichsstädten hatten dann die Wirren der letzten Seleukidenzeit zu größerer Selbständigkeit verholfen. Diese Einrichtungen fanden die Römer vor. Unmittelbar vom Reich verwaltete, nicht städtische Distrikte gab es schon nach der von Pompeius vorgenommenen Organisation in Syrien wahrscheinlich gar nicht, und wenn die abhängigen Fürstentümer in der ersten Epoche der römischen Herrschaft einen großen Teil des südlichen Binnenlandes der Provinz umfaßten, so waren diese meist gebirgigen und schwach bewohnten Distrikte doch von untergeordneter Bedeutung. Im ganzen genommen blieb den Römern in Syrien für die Hebung der städtischen Entwicklung nicht viel zu tun übrig, weniger als in Kleinasien. Eigentliche Städtegründung ist daher aus der Kaiserzeit für Syrien kaum zu berichten. Die wenigen Kolonien, welche hier angelegt worden sind, wie unter Augustus Berytus und wahrscheinlich auch Heliopolis, haben keinen anderen Zweck gehabt als die nach Makedonien geführten, nämlich die Unterbringung der Veteranen.
Wie sich die Griechen und die ältere Bevölkerung in Syrien zueinander stellten, läßt sich schon an den örtlichen Benennungen deutlich verfolgen. Landschaften und Städte tragen hier der Mehrzahl nach griechische Namen, großenteils, wie bemerkt, der makedonischen Heimat entlehnte wie Pieria, Anthemus, Arethusa, Beroea, Chalkis, Edessa, Europos, Kyrrhos, Larisa, Pella, andere benannt nach Alexander oder den Gliedern des seleukidischen Hauses, wie Alexandreia, Antiocheia, Seleukis und Seleukeia, Apameia, Laodikeia, Epiphaneia. Die alten einheimischen Namen behaupten sich wohl daneben, wie Beroea, zuvor aramäisch Chaleb, auch Chalybon, Edessa oder Hierapolis, zuvor Mabog, auch Bambyke, Epiphaneia, zuvor Hamat, auch Amathe genannt wird. Aber meistens traten die älteren Benennungen vor den fremden zurück und nur wenige Landschaften und größere Orte wie Kommagene, Samosata, Hemesa, Damaskos entbehren neugeschöpfter griechischer Namen. Das östliche Kilikien hat wenig makedonische Gründungen aufzuweisen; aber die Hauptstadt Tarsos hat sich früh und vollständig hellenisiert und ist lange vor der römischen Zeit eines der Zentren der hellenischen Bildung geworden. Etwas anderes ist es in Phoenike: die altberühmten Kaufstädte Arados, Byblos, Berytos, Sidon, Tyros haben die einheimischen Namen nicht eigentlich abgelegt; aber wie auch hier das Griechische die Oberhand gewann, zeigt die hellenisierende Umbildung eben dieser Namen, und noch deutlicher, daß Neu-Arados uns nur unter dem griechischen Namen Antarados bekannt ist, ebenso die von den Tyriern, den Sidoniern und den Aradiern gemeinschaftlich an dieser Küste gegründete neue Stadt nur unter dem Namen Tripolis, und beide ihre heutigen Benennungen Tartus und Tarabulus aus den griechischen entwickelt haben. Schon in der Seleukidenzeit tragen die Münzen im eigentlichen Syrien ausschließlich, die der phönikischen Städte weit überwiegend griechische Aufschrift; und von Anfang der Kaiserzeit an steht die Alleinherrschaft des Griechischen hier fest ^2.
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^2 Von Byblos gibt es eine Münze aus Augustus’ Zeit mit griechischer und phönikischer Aufschrift (Imhoof-Blumer, Monnaies grecques, Leipzig 1883, S. 443).
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Nur die nicht bloß durch weite Wüstenstrecken geschiedene, sondern auch eine gewisse politische Selbständigkeit bewahrende Oase Palmyra macht, wie wir sahen, hierin eine Ausnahme. Aber in dem Verkehr blieben die einheimischen Idiome. In den Bergen des Libanos und des Antilibanos, wo auch in Hemesa (Roms), Chalkis, Abila (beide zwischen Berytus und Damaskos) kleine Fürstenhäuser einheimischen Ursprungs bis gegen das Ende des ersten Jahrhunderts n. Chr. schalteten, hat die einheimische Sprache in der Kaiserzeit wahrscheinlich die Alleinherrschaft gehabt, wie denn in den schwer zugänglichen Gebirgen der Drusen die Sprache Arams erst in neuerer Zeit dem Arabischen gewichen ist. Aber vor zwei Jahrtausenden war dieselbe in der Tat in ganz Syrien die Sprache des Volkes ^3. Daß bei den doppelnamigen Städten im gewöhnlichen Leben die syrische Benennung ebenso überwog wie in der Literatur die griechische, zeigt sich darin, daß heute Beroea-Chalybon Haleb (Aleppo), Epiphaneia-Amathe Hama, Hierapolis-Bambyke-Mabog Membidj, Tyros mit seinem phönikischen Namen Sur genannt wird; daß die uns aus den Urkunden und den Schriftstellern nur als Heliopolis bekannte syrische Stadt ihren uralten einheimischen Namen Baalbek noch heute führt, überhaupt allgemein die heutigen Ortsnamen nicht aus den griechischen, sondern aus den aramäischen hervorgegangen sind.
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^3 Johannes Chrysostomos aus Antiocheia (t 407) weist mehrfach (De sanctis martyros. Opera. Paris 1718 ff. Vol. 2, p. 651; homil. 19, a. a. O., p. 188) hin auf die ετεροφονία, die βάρβαρος φονή des λαός im Gegensatz zu der Sprache der Gebildeten.
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Ebenso zeigt der Kultus das Fortleben des syrischen Volkstums. Die Syrer von Beroea bringen ihre Weihgeschenke mit griechischer Aufschrift dem Zeus Malbachos, die von Apameia dem Zeus Belos, die von Berytus als römische Bürger dem Jupiter Balmarcodes, alles Gottheiten, an denen weder Zeus noch Jupiter wirklichen Teil hatten. Jener Zeus Belos ist kein anderer als der in Palmyra in syrischer Sprache verehrte Malach Belos. Wie lebendig die heimische Götterverehrung in Syrien gewesen und geblieben ist, dafür legt das deutlichste Zeugnis ab, daß die Dame von Hemesa, die durch ihre Verschwägerung mit dem Severischen Hause für ihren Tochtersohn im Anfang des 3. Jahrhunderts die Kaiserwürde erlangte, nicht damit zufrieden, daß der Knabe Oberpontifex des römischen Volkes hieß, ihn auch anhielt, sich den Oberpriester des heimischen Sonnengottes Elagabalus vor allen Römern zu titulieren. Die Römer mochten die Syrer besiegen; aber die römischen Götter haben in ihrer eigenen Heimat vor den syrischen das Feld geräumt.
Nicht minder sind die zahlreichen auf uns gekommenen syrischen Eigennamen überwiegend ungriechisch und Doppelnamen nicht selten; der Messias heißt auch Christos, der Apostel Thomas auch Didymos, die von Petrus wiedererweckte Frau aus Joppe das “Reh”, Tabitha oder Dorkas. Aber für die Literatur und vermutlich auch für den Geschäftsverkehr und den Verkehr der Gebildeten war das syrische Idiom so wenig vorhanden wie im Westen das keltische; in diesen Kreisen herrschte ausschließlich das Griechische, abgesehen von dem auch im Osten für das Militär geforderten Latein. Ein Literat aus der zweiten Hälfte des zweiten Jahrhunderts, den der früher erwähnte König von Armenien Sohaemos an seinen Hof zog, hat einen Roman, der in Babylon spielt, einiges über seine eigene Lebensgeschichte eingelegt, das diese Verhältnisse erläutert. Er sei, sagt er, ein Syrer, aber nicht von den eingewanderten Griechen, sondern von Vater- und Mutterseite einheimischer Abkunft, Syrer nach Sprache und Sitte, auch babylonischer Sprache und persischer Magie kundig. Aber eben dieser, das hellenische Wesen in gewissem Sinne ablehnende Mann fügt hinzu, daß er hellenische Bildung sich angeeignet habe, und ist ein angesehener Jugendlehrer in Syrien und ein namhafter Romanschriftsteller der späteren griechischen Literatur geworden ^4.
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^4 Der Auszug des Photios aus dem Roman des Iamblichos c. 11, welcher den Verfasser irrig zu einem Babylonier macht, wird durch das Scholion dazu wesentlich berichtigt und ergänzt. Der Geheimschreiber der Großkönigs, der unter den traianischen Gefangenen nach Syrien kommt, dort des Iamblichos Erzieher wird und ihn in der “barbarischen Weisheit” unterweist, ist natürlich eine Figur des in Babylon spielenden Romans, den Iamblichos von diesem seinem Lehrmeister vernommen haben will; aber charakteristisch für die Zeit ist der armenische Hofliterat und Prinzenerzieher (denn als “guten Rhetor” hat ihn doch wohl Sohaemos nach Valarschapat berufen) selbst, der kraft seiner magischen Kunst nicht bloß den Fliegenzauber und die Geisterbeschwörung versteht, sondern auch dem Verus den Sieg über Vologasos vorhersagt und zugleich Geschichten, wie sie auch in ‘Tausendundeiner Nacht’ stehen könnten, den Griechen griechisch erzählt.
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Wenn späterhin das syrische Idiom wieder zur Schriftsprache geworden ist und eine eigene Literatur entwickelt hat, so ist dies nicht auf eine Ermannung des Nationalgefühls zurückzuführen, sondern auf das unmittelbare Bedürfnis der christlichen Propaganda: jene syrische Literatur, ausgegangen von der Übersetzung der christlichen Bekenntnisschriften in das Syrische, blieb gebannt in den Kreis der spezifischen Bildung des christlichen Klerus und nahm daher von der allgemeinen hellenischen Bildung nur den kleinen Bruchteil auf, den die Theologen jener Zeit ihren Zwecken zuträglich oder doch damit verträglich fanden ^5; ein höheres Ziel als die Übertragung der griechischen Klosterbibliothek auf die Maronitenklöster hat diese Schriftstellerei nicht erreicht und wohl auch nicht erstrebt. Sie reicht auch schwerlich weiter zurück als in das zweite Jahrhundert unserer Zeitrechnung und hat ihren Mittelpunkt nicht in Syrien, sondern in Mesopotamien, namentlich in Edessa ^6, wo wahrscheinlich, anders als in dem älteren römischen Gebiet, sich die Anfänge einer vorchristlichen Literatur in der Landessprache entwickelt hatten.
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^5 Die syrische Literatur besteht fast ausschließlich aus Übersetzungen griechischer Werke. Unter den Profanschriften stehen in erster Reihe Aristotelische und Plutarchische Traktate, dann praktische Schriften juristischen oder agronomischen Inhalts und populäre Unterhaltungsbücher wie der Alexanderroman, Aesops Fabeln, Menanders Sentenzen.
^6 Die syrische Übersetzung des Neuen Testaments, der älteste uns bekannte syrische Sprachtext, ist wahrscheinlich in Edessa entstanden; die στρατιώται der Apostelgeschichte heißen hier “Römer”.
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Unter den mannigfaltigen Bastardformen, welche der Hellenismus in seiner zugleich zivilisierenden und degenerierenden Propaganda angenommen hat, ist die syrohellenische wohl diejenige, in welcher die beiden Elemente am meisten im Gleichgewicht standen, vielleicht aber zugleich diejenige, die die Gesamtentwicklung des Reiches am entschiedensten beeinflußt hat. Die Syrer empfingen wohl die griechische Städteordnung und eigneten sich hellenische Sprache und Sitte an; dennoch hörten sie nie auf, sich als Orientalen zu fühlen oder vielmehr als Träger einer doppelten Zivilisation. Nirgends vielleicht ist dies schärfer ausgesprochen als in dem kolossalen Grabtempel, welchen im ersten Anfang der Kaiserzeit König Antiochos von Kommagene sich auf einem einsamen Berggipfel unweit des Euphrat errichtet hat. Er nennt in der ausführlichen Grabschrift sich einen Perser; im persischen Gewande, wie das Herkommen seines Geschlechts es erheischt, soll der Priester des Heiligtums ihm die Gedächtnisopfer darbringen; aber wie die Perser nennt er auch die Hellenen die gesegneten Wurzeln seines Geschlechts und fleht den Segen aller Götter der Persis wie der Maketis, das heißt des persischen wie des makedonischen Landes auf seine Nachkommen herab. Denn er ist der Sohn eines einheimischen Königs vom Geschlecht der Achämeniden und einer griechischen Fürstentochter aus dem Hause des Seleukos, und dem entsprechend schmückten das Grabmal in langer Doppelreihe die Abbilder einerseits seiner väterlichen Ahnen bis auf den ersten Dareios, andererseits seiner mütterlichen bis zu dem Marschall Alexanders. Die Götter aber, die er verehrt, sind zugleich persisch und griechisch, Zeus Oromasdes, Apollon Mithras Helios Hermes, Artagnes Herakles Ares, und dieses letzteren Bild zum Beispiel trägt die Keule des griechischen Heros und zugleich die persische Tiara. Dieser persische Fürst, der zugleich sich einen Freund der Hellenen und als loyaler Untertan des Kaisers einen Freund der Römer nennt, wie nicht minder jener von Marcus und Lucius auf den Thron von Armenien berufene Achämenide Sohaemos, sind echte Vertreter der einheimischen, die persischen Erinnerungen und die römisch-hellenische Gegenwart gleichmäßig im Sinne tragenden Aristokratie des kaiserlichen Syriens. Aus solchen Kreisen ist der persische Mithraskult in den Okzident gelangt. Aber die Bevölkerung, welche zugleich unter diesem persischen oder sich persisch nennenden Großadel und unter dem Regiment der makedonischen und später der italienischen Herren stand, war in Syrien wie in Mesopotamien und in Babylonien aramäisch; sie erinnert vielfach an die heutigen Rumänen gegenüber den vornehmen Sachsen und Magyaren. Sicher waren sie das verderbteste und das verderbendste Element in dem römisch-hellenischen Völkerkonglomerat. Von dem sogenannten Caracalla, der als Sohn eines afrikanischen Vaters und einer syrischen Mutter in Lyon geboren war, wird gesagt, daß er die Laster dreier Stämme in sich vereinigt habe, die gallische Leichtfertigkeit, die afrikanische Wildheit und die syrische Spitzbüberei.
Diese Durchdringung des Orients und des Hellenismus, die nirgends so vollständig wie in Syrien sich vollzogen hat, tritt uns überwiegend in der Gestalt entgegen, daß in der Mischung das Gute und Edle zugrunde geht. Indes ist dies nicht überall der Fall; die spätere Entwicklung der Religion wie der Spekulation, das Christentum und der Neuplatonismus, sind aus der gleichen Paarung hervorgegangen; wenn mit jenem der Osten in den Westen dringt, so ist dieser die Umgestaltung der okzidentalischen Philosophie im Sinn und Geist des Ostens, eine Schöpfung zunächst des Ägypters Plotinos (204 bis 270) und seines bedeutendsten Schülers, des Tyriers Malchos oder Porphyrios (233 bis nach 300), und dann vorzugsweise in den Städten Syriens gepflegt. Beide welthistorischen Bildungen zu erörtern, ist hier nicht der Platz; vergessen aber dürfen sie auch bei der Würdigung der syrischen Verhältnisse nicht werden.