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Armenien und Europa. Eine Anklageschrift

Johannes Lepsius · 1897 · Free in the US

118,802 words · about 8 h 19 min to read

Period artwork: Interior of the Bodleian Library, 1845
About this edition

Free in the US: this text is in the public domain in the United States; it may still be in copyright elsewhere.

Licence: PD-US · Published in 1897 (before 1931): public domain in the United States. Text and transcription from de Wikisource by Wikisource contributors (transcription licensed CC BY-SA 4.0; contributors: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Armenien_und_Europa._Eine_Anklageschrift&action=history). · Wikisource contributors

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About this book

Author
Johannes Lepsius
Language
German
Published
1897
Length
118,802 words · about 8 h 19 min
Sections
20 reader sections
Text
Digital text
Rights
Public domain in the United States

 

Contents (20)
  1. Front matter under 1 min
  2. Dritter Teil about 57 min
  3. Erster Teil about 2 h 39 min
  4. Erstes Kapitel about 16 min
  5. Zweites Kapitel about 15 min
  6. Drittes Kapitel about 15 min
  7. Viertes Kapitel about 16 min
  8. Fünftes Kapitel about 10 min
  9. Sechstes Kapitel about 14 min
  10. Siebtes Kapitel about 20 min
  11. Achtes Kapitel about 15 min
  12. Neuntes Kapitel about 24 min
  13. Zehntes Kapitel about 15 min
  14. Sechster Teil about 25 min
  15. Drittes Kapitel about 20 min
  16. Zweites Kapitel about 5 min
  17. Titel under 1 min
  18. Vierter Teil about 24 min
  19. Vorwort about 3 min
  20. Zweiter Teil about 48 min

Continue:

Front matter

| Seite

Vorwort | 5

I

Dritter Teil

III.

Die wirkliche Macht der Türkei in Armenien datiert vom Jahre 1847, als Osman Pascha der weltlichen Macht der kurdischen Derebeken in den fünf südöstlichen Provinzen (Wan, Bitlis, Musch, Bajezet und Diarbekr) den Gnadenstoß versetzte. – In diesem langen Zeitraume von 50 Jahren können wir zwei Perioden unterscheiden: 1847–1891 die Periode der schmachvollen Regierung und 1892–1894 die Periode der Vernichtungspolitik. – Zureden oder Einreden kann viel thun, um die Uebel zu lindern, die aus dem ersten System fließen, aber nichts als Gewalt kann gegen das letztere etwas ausrichten. – Und in diesem Sinne ist die Anschauung, die Lord Salisbury kürzlich ausgesprochen hat, völlig korrekt.

Im Jahre 1891 beschloß die Hohe Pforte, die ernstliche Gefahren von der versprochenen Einführung von Reformen in Armenien und von der feindseligen Stimmung der Christen, die an der russischen Grenze wohnten, im Falle eines Krieges befürchtete, zwei Vögel mit einem Steine zu töten und schuf die sogenannte Hamidieh-Reiterei, die ausschließlich aus Kurden gebildet wurde. Es war dies eine Anwendung desselben Grundsatzes, demzufolge Aufrührer und Revolutionäre die Gefängnisse öffnen und die Sträflinge auffordern, die Angehörigen der höheren Stände umzubringen. Der Plan, der von einigen der höchsten Würdenträger des Reiches vorgelegt wurde, ging dahin, die Armenier aus den Grenzgebieten auszutreiben und ihr Land von Muhammedanern in Besitz nehmen zu lassen, ferner die Zahl der Christen in den fünf Provinzen so zu vermindern, daß künftig das Bedürfnis nach Reformen für dieselben wegfiele und endlich die Kurden im Kriegsfall als Gegengewicht gegen die Kosacken zu benutzen. – Diese klare Vernichtungspolitik ist treulich befolgt und seit damals noch bedeutend ausgedehnt worden und wird zweifellos, wenn ihr nicht schleunigst ein Ende gemacht wird, eine definitive Lösung der armenischen Frage herbeiführen. Eine Lösung freilich, die ein Hohn auf alle Civilisation und für die Christenheit eine ewige Schande sein wird. Die eingereihten Kurden werden in ihren heimatlichen Sitzen belassen, vom Militärdienste befreit, mit Waffen versehen, mit der Unverletzlichkeit von Gesandten ausgestattet und mit der der hohen Pforte eigentümlichen Regelmäßigkeit bezahlt. Und sie führten ihre Mission mit peinlicher Genauigkeit aus: sie beraubten reiche Armenier, zündeten die Häuser an, verbrannten Korn und Heu, plünderten Dörfer, trieben Vieh weg, entführten junge Mädchen, entehrten verheiratete Frauen, trieben die Bevölkerung ganzer Distrikte weg und töteten alle, welche mutig oder verrückt genug waren, einen Widerstand zu versuchen. Armenier gehören jetzt zu den ärmsten und elendesten Menschen auf dem Erdball. –

Aber vielleicht sah die türkische Obrigkeit diese Folgen nicht voraus, oder wurden diese von den türkischen Gerichtsbarkeiten mißbilligt? Die Obrigkeit hat diese Folgen nicht bloß vorhergesehen sondern diejenigen, die sie thatsächlich herbeiführten auf alle Weise unterstützt, gefördert und belohnt. Und wenn je ein Armenier sich zu beklagen wagte, wurde er von den Beamten, die er bezahlte, damit sie ihn schützen sollten, nicht nur nicht angehört, sondern in ein abscheuliches Gefängnis geworfen, gefoltert und auf eigentümliche und schreckliche Weise mißhandelt – zur Strafe für seine Unverschämtheit und Anmaßung. –

Es hat sich nun herausgestellt, daß das Blutbad von Sassun eine wohl überlegte That der Vertreter der Hohen Pforte gewesen ist, sorgfältig von denselben vorbereitet und unbarmherzig ausgeführt trotz der Bedenken kurdischer Räuber und der vereinzelten Spuren menschlichen Gefühls, das sich sogar in den Herzen türkischer Soldaten regte. –

Darüber zu klagen, daß in Armenien Leben und Eigentum nicht sicher sind, ist daher, solange das Land von der Hohen Pforte ohne Kontrolle regiert wird, ungefähr ebenso vernünftig, als wenn ein Soldat während eines Gefechtes über die Gefahr für seine Gliedmaßen sich beschweren würde. Die Folge, über die geklagt wird, ist genau das Ziel, das man erreichen will, und daß es so vollständig erreicht wird, ist nur ein Beweis für die Wirksamkeit der angewendeten Mittel. Ein hervorragender Staatsmann des Auslandes, der gewöhnlich für einen waschechten Türkenfreund gilt, sagte neulich in einer vertraulichen Unterredung zu mir: die türkische Regierung in Armenien könne am besten bezeichnet werden als organisierter Diebstahl, legalisierter Mord und preisgekrönte Unzucht. – Gegen ein solches System zu protestieren, ist ja recht und gut, wird aber schwerlich viel helfen. Ein Menschenfreund, der ein Gefängnis besucht, mag sich wohl entsetzen, wenn er einen Sträfling vorfindet, der an Händen und Füßen gebunden ist; aber er wird sich schwerlich lange mit Klagen aufhalten, wenn er erfährt, daß der Gefangene zum Tode verurteilt ist, und im nächsten Augenblicke aufgehängt werden wird. Der erste Schritt, der bei der Ausführung des „Vernichtungsplanes“ gethan wurde, war, daß man systematisch daran ging, die Armenier an den Bettelstab zu bringen. Dies macht sich ganz natürlich in einem Lande, dessen Beamte acht oder zehn Monate lang auf ihren Gehalt warten müssen, und dann noch mit einem Bruchteil dessen, was ihnen zukommt, sich begnügen müssen. – „Ich habe seit 20 Wochen keinen Pera bekommen und kann nicht einmal Kleider kaufen“, erklärte der alte Beamte, der die Aufgabe hatte, mich in Erzerum Tag und Nacht zu „beschatten“. „Zahlt man Ihnen den Gehalt regelmäßig?“ fragte ich den Chef des Telegraphenamtes in Kutek. „Nein, Effendi, nicht regelmäßig“, antwortete er. „Ich habe seit acht Monaten nicht das Geringste erhalten. Doch ja, der Gehalt für einen Monat wurde mir am Beiramfeste gegeben“. „Wie bringen Sie sich denn durch?“ – „ärmlich“. „Aber Sie müssen doch etwas Geld haben, um Leib und Seele zusammenzuhalten“. „Ich habe etwas, natürlich, nicht aber genug. Allah ist barmherzig. Sie haben mir ja eben selbst etwas Geld gegeben“. „Jawohl, aber das ist doch nicht für Sie, das ist der Betrag für die Depeschen. Das Geld gehört dem Staate“. „O“, sagte er, ich behalte alles Geld, das vom Publikum eingezahlt wird. Ich nehme es als Abschlagszahlung auf meinen Gehalt. „Es beträgt ja nicht viel; aber es mag sein, wie es will, ich stecke es in die Tasche“. Diese Leute sind natürlich kleine Beamte, aber sie befinden sich in keiner wesentlich anderen Lage als die Majorität der höheren Beamten; und Richter, Offiziere, Bezirkskominandanten, Valis etc. sind ganz ebenso „arm am Beutel“, aber unvergleichlich viel habgieriger. –

Thasie Pascha, der letzte Generalgouverneur von Bitlis, kann als Typus der hohen türkischen Würdenträger in der Vernichtungsperiode angesehen werden. – Er war ein habgieriger Geizhals und so grausam wie Ruppiero, der Feind Ugolinos, und so kalt wie Kapitän Malagar in Spencers „Feenkönigin“. Er hatte die Gewohnheit eine Menge reicher Armenier einzustecken, ohne eine Anklage, und ohne auch nur zu versuchen, einen Vorwand zu finden. – Dann wurde ihnen der Vorschlag gemacht, mit enormen Summen, welche den größten Teil ihres Vermögens ausmachten, die Freiheit zu erkaufen. Weigerten sie sich zu bezahlen, so wurden sie in einer Weise mißhandelt, daß die Folterungen der Juden im Mittelalter und die Qualen der Eunuchen der Prinzessinnen von Oude im heutigen Indien im Vergleich damit leichte Züchtigungen waren. Einige Männer mußten Tag und Nacht aufrecht stehen und durften weder essen, noch trinken, noch sich rühren. Wenn sie Kraft und Bewußtsein verloren, so brachte kaltes Wasser oder heißes Eisen sie bald wieder zu sich, und die Prozedur konnte fortgesetzt werden. Da die Türken hierbei über Zeit und Ausdauer im reichsten Maße zu verfügen hatten, so endigte die Sache meistens damit, daß die Armenier alles opferten, was das Leben wertvoll machte, nur um den entsetzlichen Martern zu entgehen. Sie mußten opfern oder wurden geopfert und wählten schließlich in der Regel das, was ihnen das kleinere Uebel zu sein schien.

In dem Vilajet von Bitlis wurden mehrere 100 Armenier, welche Geld oder Vieh besaßen, oder reichlich geerntet hatten, ganz willkürlich ins Gefängnis geworfen und nachdem sie große Summen bezahlt hatten, wieder frei gelassen. Einige, welche das Geld nicht auf einmal hinlegen konnten, wurden in ekelhaften Gefängnissen so lange festgehalten, bis sie die verlangte Summe zusammengebracht hatten oder durch den Tod befreit wurden. Gegen 100 Armenier starben allein im Gefängnis von Bitlis. Folgende Bittschrift, die von einem wohl bekannten Mann, dessen Namen ich veröffentliche, gezeichnet und an mich – und wenn ich nicht irre, auch an die auswärtigen Vertreter in Musch – gesandt wurde, giebt vielleicht einen kleinen Begriff davon, wie der Vali von Bitlis seine Provinz regierte: „Wir, die wir der türkischen Regierung mit der größten Treue gedient haben, werden, besonders seit einigen Jahren, mißhandelt und unterdrückt, bald durch die Regierung selbst, bald durch kurdische Räuber. So wurde ich im vergangenen Jahre (1894) plötzlich in meinem eigenen Hause durch türkische Polizeisoldaten und Gendarmen verhaftet und in das Gefängnis zu Bitlis gebracht, wo ich mißhandelt und in schauderhafter Weise gefoltert wurde. Nachdem ich vier Monate dort gefangen gewesen war, wurde ich freigelassen gegen Bezahlung von 450 türk. Pfd. (9000 Mk.). Kein Grund, nicht einmal ein Vorwand für diese Behandlung wurde angegeben. Als ich heimkam, war mein Haus in Unordnung, mein Geschäft ruiniert, mein Vermögen verloren. Mein erster Gedanke war, bei der türkischen Regierung auf Schadenersatz zu klagen, ich unterließ es aber aus Furcht, daß ich wieder verurteilt werden könnte. – Da ich höre, daß Sie nach Armenien gekommen sind, um die Lage des Volkes zu erforschen, so wage ich es, Sie um Gottes willen zu bitten, diese Thatsachen zu berücksichtigen.“ – Gezeichnet: Boghos Darmanian aus dem Dorfe Sknakhodja bei Manazkw.

Im Jahre 1890 war der Dorfälteste von Odandjor in Bulanyk – er hieß Abdal – ein für die dortigen Verhältnisse reicher Mann. Er besaß 50 Büffel, 80 Ochsen, 600 Schafe, außerdem Pferde u. s. w. Die Frauen in seiner Familie trugen goldenen Schmuck im Haar und auf der Brust, und er bezahlte 50 türk. Pfd. Steuern jährlich in die Staatskasse. Das war 1890. Im Jahre 1894 war er gänzlich verarmt, im tiefsten Elend und dem Hungertode nahe. Sein Dorf und die ganze Gegend war ausgeplündert, und die Bewohner sozusagen nackt ausgezogen worden, die türkischen Behörden aber sahen mit beifälligem Lächeln zu. Während des Jahres 1894 wurden allein in den Distrikten von Bulanyk und Musch nicht weniger als 1000 Stück Rindvieh und Schafe von den Kurden weggetrieben.

Dies war die Methode, die im ganzen Lande üblich war; im einzelnen kamen je nach der Lage der Dinge, der Ortschaften etc. Verschiedenheiten vor, aber die Mittel und der Zweck waren immer gleich. Das Resultat ist das völlige Verschwinden allen Reichtums und ein mit rasender Schnelligkeit überhand nehmendes, intensives und unheilbares zur Verzweiflung und zum Wahnsinn treibendes Elend.

Zwischen dem Vali oder Generalgouverneur und dem Zaptieh der Steuereinnehmer giebt es viele Stufen der Beamtenhierarchie, aber an jeder derselben bleibt ein Teil des Besitzes fleißiger Armenier hängen. Zweifellos giebt es ja schlimmere Dinge als den Verlust des Eigentums – und kühle Engländer möchten ihre Sympathien lieber für diejenigen aufsparen, die jene erduldet haben – aber auch ein solcher Verlust ist schlimm genug, wenn er herbeigeführt wird nicht durch ein Verbrechen oder Zufall oder Nachlässigkeit, sondern lediglich durch schamlose und empörende Ungerechtigkeit, zumal wenn der Verlierer eine Familie von 15–20 Personen zu ernähren hat. Und daß der Verlust des Eigentums sehr oft viel größere Verluste in sich schließt, werden wir nachher sehen.

Im Juli 1892 kam ein Kapitän von Sr. Majestät Hamidieh-Reiterei, Idris mit Namen, eine Zierde des Hassanly-Stammes, nebst seinem Bruder, um eine Kontribution an Futter von den Einwohnern von Hamsisheikh einzufordern. Sie wandten sich an zwei armenische Notabeln, Ali und Hatchadoor, und befahlen ihnen, das verlangte Heu herbeizuschaffen. „Wir haben im ganzen Dorfe nicht so viel“, antworteten sie. „Schafft das Heu herbei ohne viele Umstünde, oder ich schieße euch tot“, erklärte Jdris. „Aber so viel Heu giebt es nicht, und wir können es nicht verschaffen.“ „Dann müßt ihr sterben“, sagte der edle Kapitän und schoß sie auf der Stelle tot. Eine feierliche Klage wurde gegen Idris eingereicht, und der Kaimakam, zu seiner Ehre sei es gesagt, ließ ihn arretieren und behielt ihn vier Wochen im Gefängnis. Dann bezahlte der Ehrenmann das übliche Lösegeld und wurde freigelassen. Ungefähr 30 ähnliche Mordthaten wurden in demselben Distrikte von Bulanyk in jener Zeit mit der gleichen Oeffentlichkeit und der gleichen Straflosigkeit verübt.

Zuerst pflegten die Armenier zu klagen, wenn ihre Verwandten oder Freunde getötet wurden, in der Hoffnung, daß der Arm der strafenden Gerechtigkeit die Mörder ergreifen und andere, die sich versucht fühlen könnten hinzugehen und desgleichen zu vollbringen, abschrecken werde. Aber es wurde ihnen bald abgewöhnt. Auf welche Weise dies geschah, kann man aus dem folgenden Vorgang ersehen: Im Juli 1892 ritt ein Kurde, Namens Achmed Oglor Badal, nach Govanduk und trieb 4 Ochsen weg, die einem Armenier, Namens Morkho, gehörten. 1892 wurde das Gesetz, welches den Christen verbietet, Waffen zu tragen, noch nicht strikt beobachtet. Morkho also, der einen Revolver hatte, und sah, daß der Kurde im Begriff war zu schießen, feuerte auf ihn. Beide Schüsse gingen gleichzeitig los, und beide Männer fielen tot nieder. Was sich nun ereignete, war folgendes: Neunzehn Armenier aus dem Dorfe, von welchen keiner irgend etwas von dem wußte, was vorgegangen war, wurden verhaftet und eingesperrt. Man teilte ihnen dann mit, daß sie gegen ein hohes Lösegeld freigelassen werden würden. Zehn von ihnen bezahlten und wurden sofort entlassen. Der Rest wurde lange im Gefängnis gehalten. Keinem der Kurden geschah das geringste. „Warum sollte ein Muhammedaner dafür bestraft werden, daß er Armenier tötet?“ fragte mich ein kurdischer Räuber, der auch Hamidieh-Offizier war. „Das wäre ja unerhört.“ Ja, in der That, warum? Daß die Verwandten des Ermordeten bestraft, sogar streng bestraft werden, das erscheint einem Muhammedaner recht und billig – vielleicht weil es so üblich ist. –

Im August 1893 überfielen die Djibranly-Kurden das Dorf Kaphik, plünderten es und verwundeten einen Kaufmann, namens Oannes, der in seinem Laden beschäftigt war. Am nächsten Tage ging Oannes zum Untergouverneur (Kaimakam) von Khnoussaberd und erhob Klage, worauf ihn der Kaimakam wegen Lügens ins Gefängnis sperrte. Die Leiden, die er in jenem Typhusloche zu erdulden hatte, sind kaum zu glauben, aber das gehört in ein anderes Gebiet. Nach acht Tagen brachten seine Nachbarn einen Kurden zum Kaimakam, der bezeugte, daß Oannes wirklich in der von ihm angegebenen Weise verwundet worden war und also nicht gelogen hatte. – Auf dies hin, und erst auf dies, geruhte die Obrigkeit, den Leuten gnädigst zu gestatten, ein Lösegeld von 10 Pfund zu bezahlen, um den verwundeten Mann frei zu bekommen.

Die Einwohner von Krtaboz (einem Dorfe in Bassem) erzählten mir wunderbare Dinge, die sie von den Kurden sich hatten gefallen lassen müssen, die ihnen ihre 23 Ochsen, 28 Pferde, 60 Kühe und 20 Schafe weggetrieben hatten. Wie es dabei zuging illustriert folgende Geschichte: „Im letzten Mai (1894) überfielen 12 berittene Hamidieh unser Dorf und ergriffen unsern Priester Ter David. Sie versprachen ihn loszulassen, wenn er 6 Pfund bezahle. Er entlehnte die Summe, zahlte sie den Räubern und wurde losgelassen. Tags darauf ging Guil Bey nach Hassankaleh, um vor Gericht zu klagen. Man beschimpfte ihn, nannte ihn Lügner und ließ ihn einsperren. Nachdem er 40 Tage in dem abscheulichen Loch, das man dort Gefängnis nennt, zugebracht hatte, erlaubte man ihm, ein Lösegeld von 7 Pfund zu bezahlen und heimzugehen.

Es wird niemals eine Sühne auferlegt für eine Schädigung, die einem Christen an Besitz, Gut, Leib oder Leben durch Muhammedaner zugefügt würden ist, nicht weil die Gerichtsbeamten zu faul oder zu achtlos wären, sondern weil sie nicht dürfen. Der Beweis hierfür, wenn ein Beweis überhaupt verlangt wird, ist, daß die Kläger sofort selbst dafür bestraft werden, daß sie eine Klage gegen ihre Bedränger vorgebracht haben. Wenn dagegen irgend einmal ein Kurde oder Türke das Opfer eines „Verbrechens“ oder auch nur eines Zufalls wird, dann kennt die Energie der Regierungsbeamten keine Grenzen. Im Frühjahr vorigen Jahres wandelten einige arme Kurden am Ufer des Flusses in der Nähe von Hußnahar entlang, als der Schnee gerade taute, und Flüsse und Bäche stark angeschwollen waren. Sie waren armselige Bettler, die sich kärglich von Almosen ernährten. Bei einem Versuche, den Fluß zu überschreiten, wurden sie fortgerissen und ertranken. Sofort wurden die Armenier des Dorfes beschuldigt, sie ermordet zu haben, und vier angesehene Männer unter diesem durchsichtigen Vorwand eingekerkert. Der wirkliche Grund ließ sich unschwer erkennen. Nach Verlauf von 7 oder 8 Monaten wurde den Leuten im Dorfe mitgeteilt, daß die Gefangenen gegen ein Lösegeld von 75 Pfund losgelassen werden würden. Die Summe wurde zusammengebracht, der Obrigkeit bezahlt, und die Gefangenen waren dann frei. Ich habe selbst zwei von ihnen, Atam und Dono, gesehen.

Die Abgaben, die die Armenier zahlen müssen, sind an sich schon übermäßig hoch, die Trinkgelder, die dazu gehören und von den Zaptiehs verlangt werden, können jede beliebige Höhe erreichen und die seltsamsten Formen annehmen, während die Art, wie beide eingesammelt werden, genügt, um die Forderung zu rechtfertigen, daß die türkische Wirtschaft aus Armenien weggefegt werde.

Um nur ein Beispiel davon anzuführen, wie verschieden in Städten die Muhammedaner und Christen eingeschätzt werden: es bezahlen die Muhammedaner in Erzerum, die 8000 Häuser besitzen, nur 395 000 Piaster, während die Christen, denen nur 2000 Häuser gehören, 430 000 Piaster bezahlen.

In den ländlichen Distrikten ist alles ohne Ausnahme hoch besteuert, aber die schwerste gesetzliche Steuerlast ist leicht, verglichen mit den Abgaben, welche die Regierungsorgane, die Zaptiehs, erpressen. Eine Familie z. B. soll 5 Pfund bezahlen und kommt ihrer Verpflichtung nach. Die Zaptiehs jedoch verlangen 3 oder 4 Pfund mehr, für sich selbst. Es wird ihnen verweigert. Nun wird zunächst gehandelt, und man einigt sich auf 1 Pfund. Aber die Zaptiehs sind beleidigt und sinnen auf Rache. Nach einer Woche kommen sie wieder und verlangen die Steuern noch einmal. Die Armenier werden böse und zeigen die Quittung vor; die Zaptiehs lachen und behaupten, daß das vorgezeigte Dokument keine Quittung, sondern ein Blatt aus einem türkischen Buche sei. Nun schützen die Bauern ihre Armut vor und bitten um Gnade. Habsucht, nicht Gnade, bestimmt die Zaptiehs, sich mit drei weiteren Pfunden zu begnügen. Nun wird vielleicht das Geld nicht gleich bezahlt. Dann verlangen die Zaptiehs die Auslieferung der jungen Weiber und Mädchen der Familie, um ihre bestialischen Gelüste zu befriedigen. Eine Weigerung wird mit einer Reihe von Quälereien bestraft, über welche Schamgefühl und Menschlichkeit den Schleier des Schweigens breiten müssen. Entführung und jede Art roher Ausschreitungen, auf welche nur das kranke Hirn orientalischer Lüstlinge kommen kann, vielleicht auch Mord und Brandstiftung schließen das Geschäft der Steuererhebung ab.

Ich habe mit solchen Opfern dieser Beamten der Hohen Pforte gesprochen; ich habe ihre Wunden gesehen, ihre Familien ausgefragt, ihre Priester ausgeforscht, ihre Verfolger, ihre Gefängniswärter (da einige von ihnen wegen Klagens eingesperrt wurden) habe ich gehört, und ich behaupte ohne Zögern, daß die Greuel nicht nur Thatsachen sind, sondern auch, daß sie oft vorkommen. Das Folgende ist die Uebersetzung eines Dokumentes, das in meinem Besitz ist, gezeichnet und gesiegelt von den Bewohnern von Melikan, das erst am 21. März 1895 an seine „Seligkeit den heiligen“ Erzbischof von Erzerum, einen Würdenträger, der von Freund und Feind hochgeachtet wird, gerichtet wurde.

„Seit langer Zeit haben die vier oder fünf Zaptiehs, welche mit Einsammlung der Kaiserlichen Steuern beauftragt sind, unser Dorf zu ihrem Hauptquartier gemacht und zwingen die Bewohner der umliegenden Landschaft hierher zu kommen, um ihre Steuern zu bezahlen. Sie essen, trinken und füttern ihre Pferde auf unsere Kosten und zeigen ganz offen, daß sie entschlossen sind, uns an den Bettelstab zu bringen. Letzthin kamen sieben andere Zaptiehs, welche nicht einmal den Vorwand hatten, daß sie Steuern eintreiben sollten, in unser Dorf, schlugen die Einwohner, beschimpften den christlichen Glauben und entehrten unsere Frauen und Töchter; hierauf ergriffen sie drei Männer, welche Einspruch erhoben, Kogllo, Mardig und Krikor, banden sie mit einer doppelten Kette und hingen sie bei den Füßen am Gebälk auf. Sie ließen sie so lange in dieser Lage, bis ihnen das Blut aus der Nase floß. Die armen Leute wurden infolge dieser Mißhandlung krank. Die Zaptiehs jedoch erklärten öffentlich, daß sie die Leute nur auf ausdrücklichen Befehl des Polizeichefs so behandelt hätten.

Wir wenden uns daher an die Kaiserlichen Gerichte und bitten, uns aus dieser unerträglichen Lage zu befreien.

21. März 1895. Die Einwohner des Dorfes Melikan.

gez. Katshere.

Hier ist eine andere Petition aus demselben Kazadistrikte, ebenfalls an den Erzbischof von Erzerum gerichtet:

Eine Anzahl von Zaptiehs ritten unter dem Vorwand der Steuererhebung um 10 Uhr Abends in unserem Dorfe ein, erbrachen die Thüren zu unseren Wohnungen, ergriffen unsere Weiber und Kinder und warfen sie halbnackt auf die Straßen. Dann schlugen und mißhandelten sie dieselben unbarmherzig. – Zuletzt wählten sie über 30 von unseren Frauen aus, sperrten sie in eine Scheune und verübten Notzucht an ihnen. Ehe sie abzogen, nahmen sie nach ihrer Gewohnheit alles Futter und alle Vorräte, die wir hatten, weg. Wir bitten Sie, diese Vorgänge zur Kenntnis zu nehmen und die Gnade des Sultans anzurufen.

26. März 1895. Die Einwohner von Arak.

Mooradian, Ressian, Berghoyan, Melkonian.

Ich war selbst in dem Hause eines armenischen Bauern in dem Torfe Kipr-Kieu anwesend, als einige berittene Zaptiehs ankamen, die Hausbewohner weckten und in unverschämtem Tone Speise für sich, Hafer für die Pferde und Nachtquartier verlangten. Was sie noch mehr gefordert haben würden, kann ich nicht sagen; denn ich zog meinen Wirt aus der Verlegenheit, indem ich den Zaptiehs die Aufnahme verweigerte mit der Angabe, daß ich das Haus für die Nacht gemietet habe. Ein Wunder ist es also nicht, daß die Bauern des Distriktes von Khnouß in der Petition, die sie mir mit der Bitte übergaben, sie dem „edlen und menschenfreundlichen Volke von England“ vorzulegen, sich darüber beklagen, „daß die einst glückliche und fruchtbare Gegend jetzt verwüstet und verödet daliege.“

Also dies sind die Greuel, betreffs deren einige erleuchtete Leute in England sich so äußern: „Ach, diese Armenier und Kurden liegen in ewigem Streite, und etwas mehr oder weniger Blutvergießen ändert nichts an der allgemeinen Sachlage.“ Es ist dies ja in einem gewissen Sinne wahr, so nämlich, wie man sagen kann, daß die Schafe mit den Wölfen in ewigem Kriege leben, anders aber nicht. Die Armenier sind nämlich durchweg friedliche Leute, die eifrigsten Landwirte auf dem Lande und passionierte Kaufleute in der Stadt. Für den Fall jedoch, daß irgend einmal das Pflichtgefühl oder der Selbsterhaltungstrieb oder ihre tiefgewurzelte Liebe zu ihren Angehörigen ihren natürlichen Abscheu vor allem Blutvergießen überwinden sollte, so ist ihnen verboten, Waffen zu haben, und die wenigen, die sich gegen dieses Verbot vergehen, werden in einer Weise gequält, daß sie einem hartgesottenen Anhänger des Konfucius die Schamröte in die Wangen treiben müßte. Nein, die Armenier müssen sich zu ihrem Schutze ausschließlich auf die türkischen Soldaten und die türkischen Gesetze verlassen.

Die Art dieses Schutzes nun, der von den kaiserlichen Truppen gewährt wird, offenbarte sich aufs deutlichste im letzten August und September an den Abhängen von Trfekar und auf den Bergen von Andok – in den Hütten von Dalvorik und dem Thale von Ghellygoozan. – Die Dörfer Odandjor, Hamzasheikh, Kakarloob, Kharagul, die 1890 und 1891 blühende und reiche Ortschaften waren, enthielten im Jahre 1894 nicht ein einziges Schaf, kein einziges Pferd, keinen Ochsen. Die Ställe waren verödet, die Scheunen leer, und die Asche von 70 großen Kornschobern erzählte das Uebrige. – Dies war das Werk der Kurden, deren Freunde, die türkischen Soldaten, in jener Gegend im Quartier lagen, und zwar 200 Reiter in Yondjalce, eine halbe Stunde von Odandjor entfernt, 200 in Kop und 100 in Shekagoob. Der Schutz, den sie gewähren konnten, wurde den Kurden zu teil, und ihr Lohn bestand in einem Teile der Beute.

Der Schutz, den die türkischen Gesetze gewähren, ist ähnlicher Natur, bloß noch viel verderblicher für diejenigen Armenier, welche ihn suchen. Einige Thatsachen, für deren Wahrheit eine Wolke von Zeugen einsteht, die durch ausländische Konsuln verbürgt, durch amtliche Schreiben bestätigt sind, mögen vorläufig genügend Licht auf die eigentümlichen Formen werfen, welche die türkische Gerechtigkeit in Armenien einnimmt.

Kevork Vartanian aus dem Dorfe Mankassar bezeugt unter anderem folgendes: 1892 kam ein Kurde, Namens Andon, der Sohn des Kerevasch (von dem Stamme Tschalal) mit seinen Kameraden in mein Haus und nahm mir 5 Pfund in Gold weg, die ich mir gespart hatte, um Saatkorn zu kaufen. Ich reichte eine Klage gegen ihn ein, aber die Obrigkeit wies mich mit Verachtung ab. Als Andon hörte, daß ich ihn verklagt hatte, kam er eines Nachts mit 12 Männern wieder, nahm auf dem Dache Aufstellung und feuerte durch eine Oeffnung in meine Wohnung. Meine Schwiegertochter, Yezeko, wurde von einer Kugel getroffen und starb. Ihre zwei Knaben und mein zwei Jahre altes Kind Missal kamen ebenfalls dabei ums Leben. Dann drangen die Kurden in die Wohnung ein und nahmen meine Möbel, Kleider 4 Ochsen und 4 Kühe. Ich eilte nach dem Dorfe Karakiliffe und klagte bei Rahim Pascha. Nachdem er mich angehört hatte, sagte er: „Die Hamidieh sind des Sultans Krieger. So zu handeln ist ihr Recht. Ihr Armenier seid Lügner.“ Und wir wurden ins Gefängnis geworfen. Wir wurden nicht freigelassen, bis wir nicht 2 Pfund in Gold bezahlt hatten.

Im folgenden Winter kamen 200 Soldaten unter Führung des Rahim Pascha selbst in unser Dorf. Er sagte uns sofort, daß es ungesetzlich sei, wegen der Thaten der Kurden zu klagen. Dann quartierte er sich und seine Truppen bei uns ein und verlangte täglich acht Schafe, 10 Metzen Hafer und außerdem Eier, Hühner und Butter. 40 Tage hinter einander lieferte unser Dorf alle diese Nahrungsmittel gratis. Als Entgelt bekamen wir Flüche und Schläge. Rahim Pascha, der sich über seinen Wirt Pare erzürnte, weil derselbe gemurrt hatte, ließ einen kupfernen Kessel am Feuer erhitzen und dem Pare auf den Kopf setzen. Dann zog er ihn nackt aus und ließ ihn mit Zangen an Armen und Beinen zwicken.

Kaum hatten diese Elenden unser Dorf verlassen, als Aïpé Pascha mit 60 Reitern einzog. Als sie sahen, daß keine Schafe mehr im Dorfe zu bekommen waren, schlachteten und aßen sie unsere Ochsen und Kühe. Nachdem sie uns sechs Tage lang in jeder denkbaren Weise drangsaliert hatten, zogen auch sie wieder ab. Wem konnten wir unsere Klagen vortragen, wenn die obrigkeitlichen Personen selbst solche Dinge thaten? Es blieb uns nichts übrig, als das Land zu verlassen, und dies thaten wir denn auch.“

Ein anderer Fall, in welchem die Frau eines protestantischen armenischen Missionars, Frau Sookyassian aus dem Dorfe Todoverau, das Opfer war. Ich kenne die Familie persönlich und habe die Porträts von allen Familiengliedern, auch von der Dame, die später ermordet wurde. Am 12. September 1894 (so bekundete Armenog Sookyassian, der Sohn dieser Frau) saßen wir bei Tische in dem Hause meines Vaters, als ein Knabe kam und uns sagte, daß Türken und Kurden angekommen seien und die Christen angreifen. Mein Bruder ging über die Straße in unseren Laden, um einen Revolver zu holen. Inzwischen drangen 16 Kurden in die Straße ein, bestiegen die Dächer und feuerten. Wir verbarrikadierten die Thüre, aber sie brachen sie auf. Eine Kugel traf meine Mutter in die Schulter, aber ohne sie ernstlich zu verwunden. Sie verteidigte sich nun vom Dache aus mit Steinwürfen. Ein Muhammedaner erhob sein Gewehr, zielte sorgfältig und drückte ab. Die Kugel traf sie in die Wange und ging unter dem Ohre wieder heraus, indem sie das halbe Gesicht wegriß. Sie fiel, wurde ins Haus getragen, verlangte Wasser und starb am andern Morgen. Wir klagten, aber niemand wurde bestraft.

Noch ein typisches Beispiel, und dann bin ich mit diesem Teile meines Beweises fertig. Der Fall, den ich jetzt erzählen werde, ist nicht bloß den Aussagen der beteiligten Personen entnommen, sondern amtlichen Berichten, die gezeichnet und gesiegelt sind von Regierungsbeamten, die ich selbst gesehen habe. Er wirft ein helles Licht auf die türkische Gerechtigkeit und enthält eine gewaltige Lehre für die Leute, welche immer noch türkischen Versprechungen glauben, als die beredtesten Auseinandersetzungen.

Im Juni 1890 ereignete sich im Dorfe Alidjikrek ein doppeltes Verbrechen. Die armenischen Hirten, welche die Herden weideten, kamen in größter Aufregung ins Dorf gerannt und riefen um Hilfe: „Die Kurden von Ibil-Ogloo Ibrahim sind mit ihren Herden gekommen und haben uns von unserm Weideland vertrieben!“ Das ist so eines der gewöhnlichen Vorkommnisse im türkischen Armenien. Vier junge Männer gingen hinaus, um mit den Kurden zu verhandeln. Aber kaum hatten sie den Platz erreicht, als die Kurden feuerten und einen der jungen Leute, Namens Hossep, auf der Stelle töteten. Ein zweiter wurde tätlich verwundet; sein Name war Haroothioon. Ihre Kameraden flohen in Todesangst nach dem Dorfe zurück. – Die Leute stellten in ihrem Schrecken die Arbeit ein; der Priester und einige der angesehensten Einwohner des Ortes begaben sich nach dem Schauplatze des Mordes, während andere davon ritten, um die Gendarmerie zu benachrichtigen. Die Zaptiehs (Gendarmen) waren bald zur Stelle, von einem Regierungsbeamten begleitet. Sie fanden Hossep tot und den Ortsgeistlichen Ter Ohannes damit beschäftigt, dem sterbenden Haroothioon die Sterbesakramente zu reichen. Sie befahlen sofort, das Beten einzustellen und fragten in drohendem Tone: „Wo sind die kurdischen Mörder?“ „Sie sind geflohen!“ war die Antwort. „So! Vermutlich habt ihr sie getötet, ihr Hunde, und sie heimlich verscharrt. Ihr seid alle verhaftet.“ Und sich zum Priester wendend: „Du auch; vorwärts!“ – Sie wurden alle nach Hassankaleh geschleppt und in das abscheuliche Gefängnis dort gesteckt. – Nach einiger Zeit wurden sie in das Gefängnis zu Erzerum übergeführt. – Der Ortsgeistliche Ter Ohannes war ein wohlhabender Mann. Das Ausplünderungssystem hatte damals erst begonnen. Sein Bruder Karabed und die 10 Unglücksgefährten waren auch in guten Verhältnissen, und es schien daher den Beamten wünschenswert, deren Besitz in andere Hände gelangen zu lassen. – Man ließ sie daher in den ungesunden Dünsten eines verrotteten orientalischen Gefängnisses vermodern. Die Zeit schleppte sich hin, Tag um Tag, Woche um Woche, bis sie ganz vergessen zu sein schienen. Ihre Angehörigen schwebten in endloser Todesangst, ihre Geschäfte gingen zu Grunde, ihre Gesundheit wurde ruiniert. In diesem Pandeimonium verbrachten sie ein ganzes Jahr – die schrecklichste Zeit ihres Lebens.

Endlich flehten sie ihre Verfolger demütig an, ihnen die Freiheit zu geben und das Lösegeld zu bestimmen. Man einigte sich und gab ihnen den Rat, Kurden auszusenden, um die Spur der kurdischen Mörder, die sie wiederum ermordet zu haben beschuldigt waren, zu verfolgen. „Wenn man sie findet, werdet ihr freigelassen.“ Die Kosten dieses Rates und die Ausführung desselben beliefen sich auf 400 Pfund, die sie zu 40%, entlehnen mußten. Natürlich war die Nachforschung mit Erfolg gekrönt. Kurdische und türkische Räuber, die bloß Christen umgebracht haben, haben es nicht nötig, sich zu verstecken oder bange zu sein. – Was sie thun, ist wohlgethan. Die betreffenden Helden wurden also glücklich gefunden, und zwar als Angehörige von Sr. Majestät Lieblingstruppe – der Hamidieh-Kavallerie von Alaschkerd. Sie bekannten und leugneten nicht. Ein Heer von Zeugen – Türken und Kurden natürlich – Christen sind zu einem solchen Akte ungeeignet – sagten zu Gunsten der 12 gefangenen Armenier aus, die denn auch in Freiheit gesetzt wurden, allerdings am Beutel und an der Gesundheit ruiniert. Das Erkenntnis des Gerichtes lautete dahin, daß die Armenier, welche wegen Ermordung gewisser Kurden, die zwei Armenier umgebracht hatten, angeklagt gewesen waren, ihre Unschuld bewiesen hätten, indem man die betreffenden Kurden lebend und gesund und im Dienste des Beherrschers der Gläubigen als Hamadiehreiter stehend aufgefunden hätte.

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